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01 Sachverhalt

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Anpassung der Miet- und Leistungstarife der Meistersingerhalle zum

01.01.2027

Die Miet- und Leistungstarife der Meistersingerhalle sind seit 2023 im Wesentlichen unverändert. Zum 1. Januar 2027 ist eine Anpassung vorgesehen. Hierzu wurden sämtliche Tarifbereiche und ausgewiesenen Abrechnungsposten überarbeitet. Die jeweiligen Entgelte wurden um mindestens zehn Prozent erhöht.

Die neuen Tarife sollen für alle neu abzuschließenden Verträge über Veranstaltungen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 stattfinden. Nach Einschätzung der Verwaltung bewegt sich das angepasste Preisniveau im Rahmen der Tarife vergleichbarer Veranstaltungshäuser.

Um den Anforderungen unterschiedlicher Zielgruppen gerecht zu werden, sind verschiedene Rabattmöglichkeiten vorgesehen, beispielsweise bei Kombinationsbuchungen oder für gemeinnützige Veranstalter.

Weiterentwicklung der Abrechnungsstruktur

Neben der allgemeinen Tarifanpassung soll die Abrechnungsstruktur der Meistersingerhalle transparenter gestaltet und stärker an den tatsächlich erbrachten Leistungen ausgerichtet werden.

Die Nebenkosten umfassen bislang insbesondere Strom, Klimatisierung, Reinigung, Hauspersonal sowie die Nutzung der zugehörigen Backstage-Räumlichkeiten. Viele dieser Leistungen werden derzeit pauschal abgerechnet. Künftig sollen einzelne Bestandteile differenzierter ausgewiesen und berechnet werden.

Für bestimmte Leistungen des hauseigenen Personals ist eine gesonderte Abrechnung auf Grundlage festgelegter Einsatzzeiten und Stundensätze vorgesehen. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sollen ebenfalls gesondert ausgewiesen und berechnet werden. Ziel ist es, die Kosten nachvollziehbar dem Aufwand der jeweiligen Veranstaltung zuzuordnen.

Darüber hinaus wird die Meistersingerhalle künftig die Beauftragung und Abstimmung der Tontechnik, mit dem externen Dienstleister, direkt übernehmen. Die Abrechnung läuft künftig nur noch über die Meistersingerhalle. Ausgewählte Leistungspakete sollen im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten durch die Meistersingerhalle selbst erbracht werden. Die hierfür erzielten Erlöse kommen der Meistersingerhalle direkt zugute.

Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

In Abstimmung mit dem städtischen Rechtsamt sollen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Vertragsunterlagen zum 1. Januar 2027 angepasst werden. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur Anpassung veranstaltungsbezogener Entgelte bei Kostenveränderungen sowie zur Festlegung und Abrechnung erforderlicher Sicherheitsleistungen.

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Ziffer 6.2 – Anpassung veranstaltungsbezogener Entgelte

(1) Liegt zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, kann die Betreiberin die in der Leistungs- und Kostenübersicht ausgewiesenen Entgelte für Personal, technische Dienstleistungen, Energie, Reinigung, Sicherheitsleistungen sowie sonstige veranstaltungsbezogene Sach- und Fremdleistungen anpassen, soweit sich die für die jeweilige Veranstaltung maßgeblichen Kosten dieser Leistungsbereiche nach Vertragsschluss verändern.

(2) Eine Anpassung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die nachgewiesenen Kostenveränderungen zu einer Änderung der auf die Veranstaltung entfallenden Kosten führen. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind hierbei jeweils in gleicher Weise und zum gleichen Zeitpunkt zu berücksichtigen. Eine Anpassung zur Erhöhung des bei Vertragsschluss kalkulierten Gewinnanteils ist ausgeschlossen.

(3) Die Betreiberin teilt dem Veranstalter die beabsichtigte Anpassung spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform mit. Die Mitteilung enthält die betroffenen Leistungsbereiche, die bisher angesetzten und die neu angesetzten Entgelte, die wesentlichen Gründe der Kostenveränderung sowie die daraus folgende Anpassung für die Veranstaltung.

Ziffer 6.3 – Sicherheitsleistungen

(1) Art und Umfang erforderlicher Sicherheitsleistungen, insbesondere Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Brandsicherheitswache, richten sich nach Art, Größe und Risikoprofil der Veranstaltung, der erwarteten Besucherzahl sowie nach behördlichen oder fachlich begründeten Sicherheitsvorgaben.

(2) Die Betreiberin legt die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Veranstaltungsbewertung unter Beteiligung der zuständigen Sicherheits- und Brandschutzstellen fest. Soweit sich nach Vertragsschluss aufgrund geänderter Angaben des Veranstalters, behördlicher Vorgaben oder konkret festgestellter veranstaltungsbezogener Risiken zusätzliche erforderliche Maßnahmen ergeben, werden diese gesondert vereinbart oder, soweit sie zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, nach Absatz 3 abgerechnet.

(3) Abgerechnet werden die tatsächlich erforderlichen und entstandenen Kosten nach der bei Vertragsschluss beigefügten Preis- und Leistungsliste. Preisanpassungen nach Vertragsschluss sind nach Ziffer 6.2 möglich. Bei Leistungen Dritter werden deren tatsächlich berechnete Entgelte ohne Aufschlag weiterberechnet. Die Betreiberin weist die Kosten auf Verlangen nachvollziehbar aufgeschlüsselt aus.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die dargestellte Anpassung der Miet- und Leistungstarife sowie die differenzierte Abrechnung einzelner Leistungen werden in Abstimmung mit der Stadtkämmerei gegenüber dem bisher geltenden Preistarif für das Jahr 2027 Mehrerträge von rund 110.000 Euro und für das Jahr 2028 Mehrerträge von rund 315.000 Euro erwartet. Der Prognose liegt eine gleichbleibende Buchungslage zugrunde. Die tatsächlich erzielten Mehrerträge hängen insbesondere von der Zahl und Art der Veranstaltungen sowie vom jeweils beauftragten Leistungsumfang ab.

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