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← Sitzung des Stadtrates (Etat) (19.11.2026)

ÄnderungBädergebührensatzung2027

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Beilage: zur Sitzung des Stadtrates am 19.11.2026

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (Bädergebührensatzung – BädGebS) vom 22. April 2013 (Amtsblatt S. 142), zuletzt geändert durch Satzung vom 31. Oktober 2025 (Amtsblatt S. 376)

Vom ………………….……

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „17.00 Uhr“ durch die Angabe „18.00 Uhr“ ersetzt und nach dem Wort „an“ das Wort „Samstagen,“ eingefügt.

b) Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei Überschreitung der Zeiten wird die jeweils nächsthöhere Tarifstufe fällig;“

c) Abs. 4 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Nr. 2 wird aufgehoben.

bbb) Die bisherigen Nrn. 3 und 4 werden die Nrn. 2 und 3.

bb) Die Sätze 6 und 7 werden aufgehoben.

d) Abs. 5 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe „, 20er Karten (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)“ wird gestrichen.

bbb) Die Angabe „(Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)“ wird durch die Angabe „(Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)“ ersetzt.

ccc) Die Angabe (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)“ wird durch die Angabe „(Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)“ ersetzt.

bb) Folgende Sätze 3 und 4 werden angefügt:

„10+1-Karten gelten drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Für 10+1-Karten und 20er-Karten, die vor dem 01.01.2027 ausgegeben wurden, endet die Gültigkeit drei Jahre nach diesem Ausgabedatum.“

  1. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Nummerierung „1.“ zur bisherigen Nr. 1 wird gestrichen.

bb) Nr. 2 wird aufgehoben.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort „ , Volksbad“ wird gestrichen.

bb) In Nrn. 2 und 3 wird der Satz 2 jeweils wie folgt gefasst:

„Bei Überschreitung der Zeit wird eine Nachzahlung auf die nächsthöhere Gebührenstufe fällig;“

cc) Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

„4. 10er-Karten

für entsprechend viele Eintritte für vier Stunden oder die gesamte tägliche Betriebszeit.“

c) Folgende neue Abs. 3 und 4 werden eingefügt:

„(3) Für den öffentlichen Wellnessbetrieb im Volksbad wird die Gebühr in folgender Form erhoben:

  1. Zeitkarte für vier Stunden

für die einmalige Nutzung im Laufe der täglichen Betriebszeit; die Karte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten. Bei Überschreitung der Zeit wird eine Nachzahlung auf die Gebührenhöhe der Tageskarte fällig;

  1. Tageskarte

für die einmalige Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit; die Tageskarte berechtigt auch zur Benutzung des Hallenbades während der öffentlichen Betriebszeiten;

  1. Spartarife

für die Gebühren der Tageskarten und der Zeitkarten gilt von montags bis donnerstags ein niedrigerer Tarif, nicht jedoch an Feiertagen und nicht in den bayerischen Schulferien;

  1. 10er-Karten

für entsprechend viele Eintritte zur gesamten täglichen Betriebszeit.

(4) Für den Betrieb mobiler Saunakabinen werden Gebühren als Tageskarten für die Nutzung während der gesamten täglichen Betriebszeit zusätzlich zum Badeintritt erhoben.“

d) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 5 und wie folgt gefasst:

„(5) Die Höhe der in Abs. 1 bis 4 genannten Gebühren ergibt sich aus Anlage 2 zu dieser Satzung.“

  1. § 8 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

„4. Personen, die (freiwilligen) Wehr- oder Ersatzdienst leisten sowie Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen;“

bb) In Nr. 5 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt.

cc) Folgende Nr. 6 wird angefügt:

„6. nur in Anlage 2:

alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres.“

b) In Abs. 2 wird die Angabe „18 Jahren“ durch die Angabe „16 Jahren“ ersetzt.

c) Abs. 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 2 wird das Wort „sechsten“ durch das Wort „vierten“ und das Wort „erwachsenen“ durch das Wort „volljährigen“ ersetzt.

bb) In Nr. 3 werden nach der Angabe „Merkzeichens B“ die Wörter „oder des Merkzeichens H“ eingefügt.

  1. § 9 wird wie folgt gefasst:

„§ 9 Begriffsbestimmungen

  1. Vollzahlende:

Alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr;

  1. Kinder und Jugendliche:

Personen vom vollendeten vierten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr;

  1. Gruppe:

eine vollzahlende Person mit bis zu drei Kindern und/oder Jugendlichen.“

„Anlage 1 – Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb (§ 3)

Hallenbäder Katzwangbad und Nordostbad Gebühren in EUR
Tarif I Tarif II Tarif III Tarif IV Feier- abend- tarif 10+1- Karte
Vollzahlende 6,00 60,00
Ermäßigte Gebühr 4,00 40,00
Kinder und Jugendliche 3,00 30,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass 2,00 20,00
Gruppe 8,50 85,00
Freibäder Westbad, Stadionbad und Naturgartenbad
Vollzahlende 6,00 4,00 60,00
Ermäßigte Gebühr 4,00 3,00 40,00
Kinder und Jugendliche 3,00 2,00 30,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass 2,00 1,50 20,00
Gruppe 8,50 85,00
Hallenbäder Südstadtbad, Volksbad und Langwasserbad
Vollzahlende 6,00 8,50 10,50 60,00
Ermäßigte Gebühr 4,00 6,50 8,00 40,00
Kinder und Jugendliche 3,00 4,00 5,00 30,00
Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass 2,00 3,00 3,50 20,00
Gruppe 8,50 12,00 14,00 85,00
Halbjahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2) für den Eintritt in den Tarifen I und II Karte
Vollzahlende 250,00
Ermäßigte Gebühr 160,00
Jahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für den Eintritt in den Tarifen I und II Karte
Vollzahlende 450,00
Pfandgebühr für Medien und Datenträger (wird bei Rückgabe erstattet) 10,00“

„Anlage 2 – Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb (§ 4)

Sauna im Hallenbad Katzwangbad Gebühren in EUR
Tageskarte vier Stunden zwei Stunden 10er- Karten
Vollzahlende 17,50
Ermäßigte Gebühr 15,50
Sauna in den Hallenbädern Südstadtbad und L angwasserbad
Vollzahlende 23,50 20,50 17,50
Ermäßigte Gebühr 21,50 18,50 15,50
Vier-Stunden-10er-Karte 211,50
Tageskarte-10er-Karte 184,50
Wellness im Volksbad
Vollzahlende 33,00 26,00
Ermäßigte Gebühr 31,00 24,00
Tageskarte-10er-Karte 297,00
Spartarif im Volksbad
Vollzahlende 26,00 23,50
Ermäßigte Gebühr 24,00 21,50
Mobile Saunakabinen 5,00
Pfandgebühr für Medien und Datenträger (wird bei Rückgabe erstattet) 10,00“

„Anlage 3 – Gebühren für Kurse; sonstige Gebühren (§ 5, § 6 Abs. 3)

Kurse Gebühren in EUR
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten (ab acht Kinder) 118,00
Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten in Kleingruppen (maximal sieben Kinder) 150,00
Sonstige Gebühren
Erhöhte Eintrittsgebühr bei nicht satzungsgemäß entrichteter Gebühr 73,00
Wertersatz für nicht zurückgegebene Garderoben- schrankschlüssel 63,00
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung bzw. Teilstornierung eines Kurses 30,00
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung eines Kindergeburtstages 54,00
Verlust des elektronischen Datenträgers für Rabatte, Dauerkarten und Mehrfacheintritte 13,00
Verlust des elektronischen Datenträgers für Einzeleintritte 8,00
Gebühren für Räume, Flächen und die Benutzung von Ausstattungsgegenständen
Mehrzweckraum im Langwasserbad pro Stunde ohne Ausstattung mit Bestuhlung 24,00 27,00
Fitnessraum im Langwasserbad mit schwimmsportspezifischen Geräten pro Stunde 38,00
Lagervolumen, pro Monat, je m³ 12,00“

„Anlage 4 – Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen (§ 6)

Gebühren pro Nutzungseinheit (§ 6 Abs. 1)

Schulen Hallenbäder in EUR Freibäder in EUR
Südstadt- bad Nordost- bad Langwasser- bad Volks- bad Katzwang- bad Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
25 m - Bahn 23,00 23,00 23,00 23,00 23,00
50 m - Bahn 45,80 29,50
Nichtschwimmer- 68,80 68,80 68,80 68,80 46,10 77,40
oder Lehr-
schwimmbecken
Sprunggrube 23,00
Springerbecken 84,40
Saunabecken 68,80 68,80
Sprungturm 61,90

Südstadt-

bad

Nordost-

bad

Langwasser-

bad

Volks-

bad

Katzwang-

bad

Förderfähige Sportvereine, Verbände Hallenbäder in EUR Freibäder in EUR
Südstadt- bad Nordost- bad Langwasser- bad Volks- bad Katzwang- bad Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
25 m - Bahn 26,80 26,80 26,80 26,80 26,80
50 m - Bahn 53,60 38,60
Nichtschwimmer- 88,10 88,10 88,10 88,10 55,70 102,90
oder Lehr-
schwimmbecken
Sprunggrube 26,80
Springerbecken 106,10
Saunabecken 86,80 86,80
Sprungturm 72,10

Südstadt-

bad

Nordost-

bad

Langwasser-

bad

Volks-

bad

Katzwang-

bad

Gemeinnützige Einrichtungen Hallenbäder in EUR Freibäder in EUR
Südstadt- bad Nordost- bad Langwasser- bad Volks- bad Katzwang- bad Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
25 m - Bahn 24,70 24,70 24,70 24,70 24,70
50 m - Bahn 48,80 36,90
Nichtschwimmer- 74,40 74,40 74,40 74,40 50,40 93,90
oder Lehr-
schwimmbecken
Sprunggrube 24,70
Springerbecken 93,90
Saunabecken 73,70 73,70
Sprungturm 68,40

Südstadt-

bad

Nordost-

bad

Langwasser-

bad

Volks-

bad

Katzwang-

bad

Sonstige Nutzer Hallenbäder in EUR Freibäder in EUR
Südstadt- bad Nordost- bad Langwasser- bad Volks- bad Katzwang- bad Stadionbad,
Westbad,
Naturgartenbad
25 m - Bahn 32,10 32,10 32,10 32,10 32,10
50 m - Bahn 64,30 42,80
Nichtschwimmer- 96,40 96,40 96,40 96,40 59,50 109,50
oder Lehr-
schwimmbecken
Sprunggrube 31,50
Springerbecken 104,60
Saunabecken 96,40 96,40
Sprungturm 86,80“

Südstadt-

bad

Nordost-

bad

Langwasser-

bad

Volks-

bad

Katzwang-

bad

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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