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← Sitzung des Stadtrates (Etat) (19.11.2026)

Sachverhalt

Anlage · 19.11.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt zur Änderung der Bädergebührensatzung

I. Ausgangslage

Mit Beschluss des Stadtrates vom 20. November 2025 wurde festgelegt, dass für den Eigenbetrieb NürnbergBad eine Tarifvereinfachung durchgeführt werden soll. Hierdurch sollen jährlich Mehreinnahmen in Höhe von 190.000 € erreicht werden. Dieser Ansatz ist Teil des 30- Millionen-Euro-Sparpakets aus dem Jahr 2025. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird nun ein Gesamtpaket vorgeschlagen.

II. Ziele

Aufgrund der weiterhin stark angespannten Haushaltslage und des grundsätzlichen strukturellen Defizits des Eigenbetriebs NürnbergBad soll und muss die Vorgabe für die Erlössteigerungen auf nunmehr 250.000 € pro Jahr angehoben werden. Dazu ist es auch erforderlich, die einzelnen Gebührentatbestände anzuheben. Um das Ziel einer wirklichen Vereinfachung zu erreichen, wird zudem vorgeschlagen mehrere Bestandteile der bisherigen Gebührensatzung ersatzlos zu streichen oder zu verändern. Obendrein sollen bisher großzügige Satzungsregelungen auf die bei vielen anderen deutschen Bäderbetrieben beziehungsweise anderen städtischen Einrichtungen üblichen Bestimmungen hin angepasst werden.

III. Streichungen

Der bisherige Satzungskatalog enthält eine historisch gewachsene Ansammlung von zahlreichen Gebührentatbeständen. Dabei entwickelte sich ein nebeneinander von strategischen Angeboten zur Kundenbindung und Kundengewinnung sowie sozial- und gesellschaftspolitisch gewünschten und erforderlichen Rabattierungen und Ermäßigungen. Das Ergebnis ist eine tendenziell unübersichtliche Preistafel, die es sowohl der Kundschaft als auch dem Kassenpersonal erschwert, die jeweils günstigste und passendste Eintrittskarte zu finden. Die Vielzahl der Angebote erhöht zudem die Fehleranfälligkeit in der Kassenbedienung und die Häufigkeit von Fehlentscheidungen durch die Kundschaft, während die Produktvielzahl gleichzeitig eine komplizierte und dadurch aufwendige und teure Artikel- und Produktpflege im eingesetzten Kassensystem erfordert. Obwohl die regelmäßigen Auswertungen zeigen, dass manche Artikel der Gebührensatzung gar nicht oder nur extrem selten verkauft werden. Zur Erhöhung der Effizienz, Gebührengerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Artikelvertriebs wurde die bisherige Gebührensatzung daher nach den folgenden Aspekten hin untersucht:

 Welche Angebote werden nie oder sehr selten verkauft?  Gibt es Doppelrabattierungen?  Gibt es für manche Zielgruppen mehrfache (Ermäßigungs-)Angebote?  Welche Vorgänge erzeugen besonders teure, fehleranfällige oder komplizierte Prozesse?  Welche Angebote können nicht über den Online-Shop verkauft werden?  Welche Akquiseansätze haben ein ungünstiges Kosten- und Nutzenverhältnis?

Im Ergebnis wird vorgeschlagen, folgende Bestandteile der Gebührensatzung abzuschaffen oder zu verändern:

 Geldwertkarten für die Sauna sollen durch 10er Karten für die Sauna ersetzt werden  Die bisherigen vier Gruppen- und Familienkarten sollen zu einem Gruppenangebot für alle zusammengefasst werden  Die 20er Karten sollen abgeschafft werden, da durch die 10er Karten bereits ein gleichwertiges Angebot für die mehrfache Nutzung besteht  Die vergünstigten Nebenkarten zu den bereits preislich attraktiven Halbjahreskarten wurden pro Jahr nur 35-mal verkauft und sollen mangels Nachfrage eingestellt werden

 Die Halbjahres- und Jahreskarten für Jugendliche wurden pro Jahr nur 11-mal verkauft und sollen ebenfalls mangels Nachfrage eingestellt werden  Der zum ermäßigten Tarif nochmals reduzierte Preis für Kinder- und Jugendliche in der Sauna wird nur von nur rund einem Prozent der Sauna-Gäste in Anspruch genommen und soll abgeschafft werden  Die Jahreskarte für ermäßigte Gebühren soll gestrichen werden, da durch die Halbjahreskarte für ermäßigte Gebühren bereits ein ausreichend verbilligtes Angebot besteht und eine Verkaufszahl von 110 Karten pro Jahr keine hohe Nachfrage anzeigt  Die aufwendige und vor Ort häufig umstrittene Veranschlagung einer eigenen Nachzahlgebühr pro angefangenen 30 Minuten soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Systematik eingeführt werden, dass sowohl in der Sauna als auch im Schwimmbad bei einer Überschreitung der gebuchten Zeit zuzüglicher einer geringen Karenzzeit der jeweils nächst höhere Zeittarif fällig wird.

IV. Anpassungen

Derzeit enthält die Gebührensatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad einige Merkmale, bei denen großzügig vom Branchendurchschnitt und teilweise auch den Selbstverständlichkeiten anderer städtischer Einrichtungen abgewichen wird. Deshalb wurde die Gebührensatzung auch auf diese Dinge hin systematisch untersucht. Im Ergebnis werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 Die Zahlungspflicht für Kinder soll bereits ab einem Alter von vier Jahren anstelle von bisher sechs Jahren greifen (wie beispielsweise im Tiergarten oder den städtischen Museen)  Die Berechtigung für den Tarif von „Kindern und Jugendlichen“ soll nur noch bis einschließlich 15 statt bisher 17 Jahren gelten, da in der Regel danach die Berechtigung für den Tarif „ermäßigte Gebühr“ eintritt  Der Abendtarif in den Freibädern soll ab der nächsten Saison erst ab 18 Uhr anstelle bisher 17 Uhr und nicht mehr am Samstag genutzt werden können  Mehrfachkarten und Gutscheine sollen eine begrenzte Gültigkeit von drei Jahren ab Kauf erhalten (bisher unbefristet)  Für bereits ausgegebene Mehrfachkarten wird ein Ablaufdatum eingesetzt, um eine Übergangslösung zu gestalten  Für den Wellnessbereich des Volksbades wird eine eigene Tarifgruppe eingeführt, mit der erstmals auf die zu erwartende unterschiedliche Auslastung je nach Wochentag reagiert werden soll.

V. Gebührenanhebungen

Um die stets wachsenden Aufwendungen für den Unterhalt und das Bäderpersonal teilweise auszugleichen, wird vorgeschlagen die verbleibenden Gebühren für die Saunen und Schwimmbäder anzuheben. Für das Segment der Vermietungen an Schulen, Vereine, Kursanbieter und sonstige Nutzerinnen und Nutzer, welches auf Rechnungsstellung erfolgt, wird vorgeschlagen eine Anpassung um durchschnittlich drei Prozent für den Inflationsausgleich vorzunehmen. Bei den Gebühren für den öffentlichen Betrieb wird auf den Grundgedanken einer angestrebten Vereinfachung zurückgegriffen. Um die Kassenvorgänge zu beschleunigen, sie weniger fehleranfällig zu machen und die Nebenkosten des Geldverkehrs zu verringern, werden hier bewusst ausschließlich runde Preise vorgeschlagen. Betrachtet man diese einzeln prozentual, ergeben sich hier Abweichungen über den Ansatz von drei Prozent. Im absoluten Wert betrachtet, machen die Steigerungen für das Schwimmen aber maximal nicht mehr als 40 Cent aus und scheinen daher noch vermittel- und ohne größere Nachfragerückgänge erzielbar. Der Preis für Kinder- und Jugendliche mit NürnbergPass bleibt stabil bei zwei Euro. Die von der Daseinsvorsorge gelösten Bereiche der Saunen und des Wellness-Angebotes im Volksbad sind sowohl im Marktumfeld als auch im Preis-Leistungsverhältnis zu bewerten.

NürnbergBad sieht sich weiterhin verpflichtet, soziale Teilhabe anzubieten. Das Sauna-Angebot soll deshalb weiterhin Ermäßigungen enthalten, wenngleich der Abstand zwischen Vollzahler und Ermäßigten nicht länger bei rund 18 Prozent, sondern bei jeweils zwei Euro liegen soll. Der Tarif für Ermäßigte soll auch für Kinder und Jugendliche genutzt werden können.

VI. Zusammenfassung

Mit dem vorgeschlagenen Paket wird die Gebührenstruktur bei NürnbergBad deutlich einfacher, übersichtlicher und weniger aufwendig im operativen Betrieb. Die angesichts der städtischen Haushaltslage notwendigen Erlösausverbesserungen können vollständig erreicht werden. Die zu erwartende Übererfüllung aus der Vorgabe des 30-Millionen-Sparpaktes ist angesichts des in den nächsten Jahren steigenden Verlustes von NürnbergBad eindeutig erforderlich. Dem Stadtrat wird die Beschlussfassung für die Änderungssatzung empfohlen.

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