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Sitzungsvorlage

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Opernhaus-Kommission Kultur, Sport & Freizeit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage OBM/017/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 22.07.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus-Kommission

Anlagen: 01_Berufungsliste Externe Mitglieder OpernhK

Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung schlägt zur Berufung als beratende Mitglieder bzw. Stellvertreter die in der Anlage genannten Personen vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/017/2026

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommissionmitglieder die nicht dem Stadtrat angehören, werden ausschließlich nach ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen berufen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM

Ref. II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/017/2026

Beschlussvorschlag: Analog zu § 11 (1) des StR GeschO werden für die Opernhaus-Kommission als beratende Mitglieder bzw. Stellvertreter die in der Anlage genannten Personen berufen.

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