Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates am 17.06.2026
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
7.2. Zuschüsse an Fraktionen und Ausschussgemeinschaften zur Bestreitung ihrer Geschäftsbedürfnisse hier: Antrag der Ausschussgemeinschaft 2020-2026 vom 25.11.2025, Antrag der AfD Stadtratsgruppe vom 08.01.2026 und gemeinsamer Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen-Volt-Stadtratsfraktion vom 12.06.2026 Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 15.06.2026
Beschluss:
Die Stadt gewährt in Erfüllung ihrer Verpflichtung, für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu sorgen (Artikel 56 Absatz 2 GO), den Zusammenschlüssen von Stadtratsmitgliedern besondere Leistungen.
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Den Fraktionen, Gruppen und den Ausschussgemeinschaften werden kostenlos Räume, ausgestattet mit Möbeln sowie Telefonen, PC mit Monitoren und Multifunktionskopierern, zur Verfügung gestellt.
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Die Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften erhalten folgende monatliche Zuschüsse:
Fraktion CSU 24.750,00 Euro Fraktion SPD 14.250,00 Euro Fraktion Bündnis90/Die Grüne - Volt 9.750,00 Euro Fraktion AfD 9.000,00 Euro Fraktion Die Linke 6.750,00 Euro Ökologische Fraktion 6.000,00 Euro Gruppe Freie Wähler 2.250,00 Euro Interne AG 5 Mitglieder 5.250,00 Euro
Mit den Zuschüssen sind sämtliche Aufwendungen der Fraktionen, Gruppen und der Ausschussgemeinschaften inklusive der laufenden Gehälter, der Leistungsentgelte und Jahressonderzahlungen gedeckt.
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Die Anpassung an die tarifvertraglich vereinbarten Grundvergütungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der bayerischen Gemeinden gemäß des Beschlusses des Ältestenrates vom 12.06.2002 (Ziffer 2a) wird auf je 80 % des monatlichen Zuschusses angewandt.
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Über die Verwendung der Zuschüsse ist ein jährlicher Nachweis in einfacher Form zu führen, der innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres den Zentralen Diensten zuzuleiten ist. Die Zentralen Dienste und das Rechnungsprüfungsamt sind berechtigt, Einblick in die Belege zu nehmen. Für die Aufbewahrung der Belege gelten die Vorschriften des § 69 KommHV-Doppik.
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Für den Fall, dass Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften im Laufe der Stadtratsperiode Mitglieder hinzugewinnen oder verlieren, gilt folgende Regelung: Der monatliche Zuschuss wird ausschließlich für die betroffenen Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften neu berechnet. Eine Anpassung der Zuschüsse der Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften, bei denen die Anzahl der Mitglieder unverändert geblieben ist, erfolgt nicht.
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Diese Regelung ersetzt die bisherigen Regelungen und gilt rückwirkend ab dem 01. Mai 2026.
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Die Entschädigung der Stadtratsmitglieder soll weiterhin bei 2.549 € verbleiben (Anpassung nach TVÖD wie gehabt). Bei den Entschädigungen der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretern erfolgt ebenfalls eine Anpassung an die Größe der von ihnen zu vertretenden Gruppierungen, um den Mehraufwand in diesem Bereich abzubilden. Vorsitzende erhalten in Zukunft einen Sockelbetrag von 4.000 € und einen Pro-Kopf-Betrag von 60 €, Stellvertreter einen Sockel von 3.000 € und einen Pro-Kopf-Betrag von 40 € pro Monat. Auf Grundlage der oben dargestellten Gruppierungsgrößen ergeben sich daher folgende Entschädigungen:
Vorsitzender Vorsitzender Stellvertreter Stellvertreter p.m. p.a. p.m. p.a.
CSU + FDP 5.740 € 68.880 € 4.160 € 149.760 €
SPD 4.900 € 58.800 € 3.600 € 86.400 €
Bündnis90/Die Grünen – Volt 4.540 € 54.480 € 3.360 € 40.320 €
AfD 4.480 € 53.760 € 3.320 € 39.840 €
Die Linke 4.300 € 51.600 € 3.200 € 38.400 €
Ökologische Fraktion 4.240 € 50.880 € 3.160 € 37.920 €
Weiterhin wird jede Fraktion einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter haben und jeweils pro angefangene 10 Stadträte jeweils einen weiteren Stellvertreter (damit ab 11 Stadträten den Zweiten Stellvertreter). Die Fraktion kann von maximal zwei Personen (Doppelspitze) geführt werden. Durch die Aufstellung von Doppelspitzen kann sich die Anzahl der Vorsitzenden und Stellvertreter nicht erhöhen (daher muss bei einer Doppelspitze ein Stellvertreter weniger benannt werden). Entschädigungen und Nachteilsausgleich für Doppelspitzen wird berechnet, in dem man die Parameter für Vorsitzende und die Parameter für einen Stellvertreter addiert und durch Zwei teilt. Die festgelegten Obergrenzen z.B. beim pauschalen Nachteilsausgleich für Selbstständige gelten für beide Personen zusammen als Obergrenze. Der pauschale Stundenausgleich wird auf 40 Std. pro Monat reduziert, darüberhinausgehende Zeiten durch ausgleichsfähige Termine können gesondert nachgewiesen werden. Die Änderungen sollen ab dem 01.07.2026 in Kraft treten. Die bis dahin von der Verwaltung gezahlten Abschläge können den Gruppierungen und Stadträten damit erhalten bleiben.
Die Verwaltung überführt die oben dargelegten Überlegungen in einen Entwurf der neuen Entschädigungssatzung und in eine Vorlage zur Ausstattung der Grupperungen des Nürnberger Stadtrates mit Finanzmitteln.
Mehrheitlich beschlossen
Oberbürgermeister Marcus König hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 22.06.2026
Marcus König Nadine Waleska Oberbürgermeister Schriftführerin