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Bericht Prüfung Jahresabschluss 2024 Stadt Nürnberg

Anlage · 24.06.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rechnungsprüfungsamt

140-14.20.00-11/2/2

Bericht

für den

Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2026

öffentlich

über die Prüfung des

Jahresabschlusses 2024

der Stadt Nürnberg

Mai 2026

Inhaltsverzeichnis

1 JAHRESABSCHLUSS 2024 DER STADT NÜRNBERG 3

1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3

1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung 3

1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 5

1.3.1 Formelle Feststellungen 5 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6 1.3.3 Ergebnisrechnung 47 1.3.4 Finanzrechnung 64 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 70 1.3.6 Bürgschaften 70 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2024 71 1.3.8 Anhang 72 1.3.9 Rechenschaftsbericht 72

1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürberg 73

1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024 73 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2024 (nach Ergebnisverwendung) 76 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024 78 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2024 79 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2024 80 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024 81 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2024 82 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungen zum 31.12.2024 83

2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 84

Seite 2 von 84 Inhaltsverzeichnis

1 Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg

1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat nach durchgeführter örtlicher Prüfung.

Die Jahresabschlüsse 2024 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025 begutachtet und vom Stadtrat am 10.12.2025 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2024 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2025 statt. Unter Nr. 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.

Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.

Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.

Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2024 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieses Jahresabschlusses und Entlastung.

Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.

1.2 Haushaltssatzung 2024 und Planung

Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2024 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.

Die in der Sitzung am 23.11.2023 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 14.12.2023 vorgelegt. Mit Schreiben vom 15.01.2024 wurde der zweite Band des Haushaltsplanes, in welchem die Teilhaushalte mit den zugehörigen Dienststellen und Produkten dargestellt werden, nachgereicht. Des Weiteren wurde ein aktualisierter Finanzhaushalt übermittelt, dessen ursprüngliche Fassung einen Druckfehler enthalten hatte. Mit gleichem Schreiben wurde der Wirtschaftsplan der NOA kommunal GmbH und der Stadtratsbeschluss zur Neufassung des Beschlusses zur Haushaltssatzung über die von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen übersandt. Der Wirtschaftsplan der NürnbergStift Service GmbH konnte auch hier nicht beigefügt werden, da sich dessen Erstellung weiter verzögert hatte. Dieser wurde noch später nachgereicht.

In seinem Schreiben berichtete das Finanzreferat außerdem über den (auf Grund der unerwarteten hohen Gewerbesteuereinnahmen) um 100 Mio. Euro höher als ursprünglich geplant ausgefallenen Finanzmittelbestand.

Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO.

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 05.02.2024 die für den Haushalt 2024 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung enthielt keine Nebenbestimmungen.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 28.02.2024. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.

In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2024 führt die Regierung folgende wesentliche Punkte aus:

Die Regierung von Mittelfranken sieht die Liquidität im Haushalt trotz des negativen Saldos der „Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln„ als gegeben. In diesem Zusammenhang wird allerdings festgestellt, dass hier eine nicht unerhebliche Bindung durch die übertragenen Haushaltsreste gegeben ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt nach der letzten statistischen Erhebung unter allen bayerischen kreisfreien Gemeinden diejenige mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung ist. Die Rechtsaufsicht sieht die Annäherung an die Drei-Milliarden-Euro-Schuldengrenze.

Nach Auffassung der Regierung zeigen der Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung bis 2027 die strukturellen Probleme der Finanzplanung durch die ständig sich erhöhende Verschuldung.

Erkennbar wird dies durch folgende Auswirkungen:

bilanzielle Rücklage und liquide Mittel möglich.

ähnlichen Rechtsgeschäfte nicht vollständig decken. Eigenfinanzierung der Investitionen nicht möglich.

zur Finanzierung der Ausgaben nur durch weitere Schulden gedeckt.

Die Regierung weist auf den Vorrang der Pflicht- vor den freiwilligen Aufgaben hin. Auch bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wäre der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine geordnete Haushaltswirtschaft unter „dauernder Leistungsfähigkeit“ Voraussetzung einer Bezuschussung in den verschiedenen staatlichen Förderprogrammen ist. Die Stadt wird aufgefordert, die Genehmigung von Bürgschaftsanträgen kritischer als bisher zu prüfen. Die Beteiligung, Gründung oder Erweiterung von Unternehmen durch die Stadt darf nur im Verhältnis der Leistungsfähigkeit erfolgen. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits für die Haushaltsaufstellung 2025 eigentlich eine Planung ohne Netto-Neuverschuldung erforderlich wäre.

Mit Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 25.11.2024 vorgelegt. Genehmigungspflichtige Festlegungen waren nicht enthalten. Die Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26 vom 18.12.2024.

Der Nachtragshaushalt 2024 berücksichtigt Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, Veränderungen bei den Transferaufwendungen für die Gewerbesteuerumlage sowie bei den Zuschüssen an die StWN GmbH und die Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber der Regierung von Mittelfranken wurde insgesamt eine Verbesserung der Ergebnissalden im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von 15,257 Mio. Euro angegeben.

1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2024

1.3.1 Formelle Feststellungen

Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR) und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenen Kommunalhaushaltsverdordnung-Doppik (KommHV-Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für ihren Kontenrahmen. Der Stadt Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abweichenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 rechtsaufsichtlich erteilt.

Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.

Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.

1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)

1.3.2.1 Bilanzaufbau

Die Entwicklung der Bilanz 2024 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.

3 1 .1 2 .2 0 2 4

3 1 .1 2 .2 0 2 3

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Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 140,96 Mio. Euro oder 2,2 % auf 6,65 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 329,57 Mio. Euro auf 6,04 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen verringerte sich um 187,68 Mio. Euro auf 566,73 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.

Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.

Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 17,7 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 18,3 %). Dabei verringerte sich das Eigenkapital 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 % auf 1,174 Mrd. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive Jahresergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.

1.3.2.2 Aktivseite

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Lizenzen 157.590,00 45.932,00
EDV-Software und Filme 10.862.695,40 10.356.307,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zu- wendungen 241.666.766,00 234.448.593,00
Summe 252.687.051,40 244.850.832,00

Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 7,84 Mio. Euro bzw. 3,2 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 19,62 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 6,08 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 17,86 Mio. Euro gegenüber.

Die Lizenzen erhöhten sich um 112 TEuro auf 158 TEuro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf Zugänge in Höhe von 139 TEuro und Abschreibungen in Höhe von 27 TEuro zurückzuführen.

Die Unterposition EDV-Software und Filme hat sich um 506 TEuro auf 10,84 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 2,80 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die Einführung von SAP S/4 HANA (2,06 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert. Die Abschreibungen belaufen sich auf 2,28 Mio. Euro.

Der Bestand des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen hat sich um 7,22 Mio. Euro auf 241,67 Mio. Euro erhöht. Dabei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 22,76 Mio. Euro Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Höhe von 15,55 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge und Umbuchungen betreffen größtenteils die Investitionszuweisung an das Klinikum in Höhe von 10,00 Mio. Euro sowie Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen (u.a. AWO-Kinderhort, Dollnsteiner Straße 10, in Höhe von 3,00 Mio. Euro, KiTa Regensburger Quartier in Höhe von 2,49 Mio. Euro und Diakoneo Integrative KiTa, Scharrerstraße 1b, in Höhe von 1,93 Mio. Euro).

Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 1,47 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn, mit 583 TEuro Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung und mit 200 TEuro ausgereichte Zuschüsse über das Bayerische Breitbandförderprogramm.

II. Sachanlagen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 301.156.421,97 273.600.897,89
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.730.211.889,73 1.548.507.806,51
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeinge- brauch 1.652.512.930,91 1.665.798.129,20
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.031.818,00 9.174.450,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.799.935,45 395.492.070,74
6. Fahrzeuge 8.546.302,00 8.937.184,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 106.063.662,10 101.161.367,50
8. Anlagen im Bau 627.603.008,24 521.755.237,48
Summe 4.830.925.968,40 4.524.427.143,32

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 306,50 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen und sonstige Gebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).

Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert in Höhe von 2,05 Mio. Euro (Vj.: 375 TEuro) im Rahmen der Inventur ausgebucht, da diese nicht mehr auffindbar waren. Die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten dieser Vermögensgegenstände betragen in Summe 23,35 Mio. Euro (Vj.: 9,14 Mio. Euro). Stk wurde von Rpr darauf aufmerksam gemacht, Inventurabgänge weiterhin kritisch zu betrachten und ggf. bei den jeweiligen Dienststellen nachzufragen, falls sich Auffälligkeiten ergeben. Der relativ hohe Bestand an Inventurabgängen ist laut Stk insbesondere auf fehlende Abgangsmeldungen der Dienststellen zurückzuführen.

Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass der Anlagenspiegel im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) fehlerhaft ist. Bei den ausgewiesenen Abschreibungen im Geschäftsjahr in Höhe von 163 TEuro handelt es sich nicht um Abschreibungen des laufenden Jahres, sondern um die Höhe der bisher aufgelaufenen und abgegangenen Abschreibungen. Eine Auswirkung auf den Buchwert liegt nicht vor.

Des Weiteren ergaben sich Abweichungen bei Abstimmung des Anlagenspiegels mit der Ergebnisrechnung. Hintergrund sind „unechte“ Zu- und Abgänge aufgrund von Kostenstellenänderungen. Diese sind gemäß Vorgabe von KaSt/5 bei Geschäftrsbereichwechsel und bei Betrieben gewerblicher Art als Zu- und Abgangsbuchungen zu erfassen. So sind die Bewegungen im Anlagengitter transparent sichtbar und steuerlich korrekt abgebildet, insbesondere zur Vermeidung möglicher verdeckter Gewinnausschüttungen. Aus handelsrechtlicher Sicht sind die Abgänge und Zugänge im Anlagenspiegel jedoch um 7,04 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.

Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.

Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Grünflächen 35.182.868,48 32.808.106,15
Ackerland 78.986.067,18 68.485.492,20
Wald, Forst 26.259.189,05 20.366.208,21
Sonstige unbebaute Grundstücke 148.324.594,77 140.011.834,15
Ruhende und fließende Gewässer 12.403.702,49 11.929.257,18
Summe 301.156.421,97 273.600.897,89

Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 27,56 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (32,81 Mio. Euro) und Umbuchungen (3,52 Mio. Euro) Wertminderungen durch Abgänge (8,76 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.

Die wesentlichen Zugänge und Umbuchungen des Berichtsjahres betreffen überwiegend Ackerland (16,06 Mio. Euro), insbesondere Gut Königshof (8,40 Mio. Euro) und das Grundstück Nähe Schnepfenreuther Hauptstraße (4,19 Mio. Euro).

Die Position Wald und Forst weist Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 5,89 Mio. Euro aus. Diese sind im Wesentlichen auf den Erwerb von Flächen des Guts Königshof in Höhe von 5,82 Mio. Euro zurückzuführen.

Die sonstigen unbebauten Grundstücke erhöhten sich um 8,31 Mio. Euro auf 148,32 Mio. Euro. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 11,36 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb von Grundstücken nahe der Schengener Straße (10,07 Mio. Euro).

Bei den Abgängen in Höhe von 8,76 Mio. Euro handelt es sich größtenteils um Einwurfgrundstücke für das Umlegungsverfahren für das Gewerbegebiet Schmalau-Südost. Die Einwurfgrundstücke betreffen sowohl Ackerland (4,00 Mio. Euro) als auch sonstige unbebaute Grundstücke (2,95 Mio. Euro).

Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Kindertageseinrichtungen 176.857.437,00 168.092.680,00
Schulen 583.000.721,00 499.179.140,00
Wohnbauten 9.355.258,00 9.218.724,00
Verwaltungsgebäude 53.579.016,00 50.511.776,00
Betriebsgebäude 4.364.528,00 4.623.634,00
Sonstige Bauten 476.149.648,00 434.184.445,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.905.281,73 382.697.407,51
Summe 1.730.211.889,73 1.548.507.806,51

Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 181,70 Mio. Euro bzw. 11,7 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 224,15 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (7,82 Mio. Euro) und Abschreibungen (34,62 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlagenklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 224,15 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 117,90 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 53,64 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 47,22 Mio. Euro auf die bebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Bei den Verwaltungsgebäuden sind Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 4,86 Mio. Euro zu verzeichnen.

Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (insgesamt 16,24 Mio. Euro) entfallen auf das Kinder- und Jugendhaus in der Nopitschstraße 23 (7,11 Mio. Euro), den Kindergarten am Stadtpark 94 (5,24 Mio. Euro) und die KiTa in der Muggenhofer Straße 120 (3,63 Mio. Euro).

Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 101,66 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf den 1. Bauabschnitt des ÖPP-Projekts Schulcampus Maiacher Straße (44,04 Mio. Euro), den Neubau der Grundschule in der Forchheimer Straße (36,96 Mio. Euro) und auf das Berufsschulzentrum in der Colmberger Straße (15,62 Mio. Euro).

Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf den Interimsbau an der Kongresshalle (4,48 Mio. Euro).

Der Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Generalsanierung des Künstlerhauses (27,98 Mio. Euro), den Neubau der Dreifachturnhalle an der Grundschule Am Thoner Espan (12,69 Mio. Euro) sowie auf den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Buch (4,60 Mio. Euro) zurückzuführen.

Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Erwerb des Grundstücks des ehemaligen Kaufhofs in der Königstraße (28,14 Mio. Euro) sowie den Erwerb von Grundstücken für das bereits erwähnte neue Berufsschulzentrum in der Colmberger Straße (11,39 Mio. Euro).

Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen Kostenstellenänderungen in Höhe von 8,01 Mio. Euro. Zusammen mit dem Abgang der bisherigen Abschreibungen ergibt sich ein Buchwertabgang in Höhe von 6,73 Mio. Euro. Weitere wesentliche Abgänge sind auf den Abriss des Gebäudes der Volksschule Maiacher Straße (1,55 Mio. Euro) aufgrund des Neubaus sowie auf den Abgang des Parkhauses P + R Bau in Röthenbach (2,79 Mio. Euro) im Rahmen der Inventur zurückzuführen.

Die bereits in den Vorjahren festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) wurde erstmals im Jahresabschluss 2023 teilweise bereinigt. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Bisher wurde nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer bzw. Baumaßnahme an der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Seit dem Jahresabschluss 2023 werden nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten entweder über die Restnutzungsdauer des Bestandsgebäudes abgeschrieben oder bei Baumaßnahmen, die die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängern, über eine neu geschätzte Nutzungsdauer, die dann auch für den Restbuchwert gilt.

Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzumerken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungssatz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden.

Die KommHV-Doppik lässt eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie) zu. Diese Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt allerdings nicht vor. Dieser stammt noch aus der kameralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu kann nicht mehr nachvollzogen werden.

In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht ist.

Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch

Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
gebrauch
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 874.110.864,52 870.995.921,81
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermö- gens 542.656.675,39 555.044.114,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 73.429.892,00 82.447.864,00
Versorgungsnetze 697.948,00 779.754,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 161.617.551,00 156.530.475,00
Summe 1.652.512.930,91 1.665.798.129,20

Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerten sich insgesamt um 13,29 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:

Euro
Anfangsbestand 01.01.2023 1.665.798.129,20
+ Zugänge/Nachaktivierungen 20.243.800,25
- Abgänge 1.533.891,87
+ Umbuchungen 18.805.441,78
- Abschreibungen 50.800.548,45
+ Zuschreibungen 0,00
Endbestand 31.12.2023 1.652.512.930,91

Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 39,05 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten“ (12,96 Mio. Euro) und „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (17,67 Mio. Euro).

Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen den Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangaustraße und Felsenstraße (4,50 Mio. Euro), den Baumwipfelpfad im Tiergarten (3,35 Mio. Euro) sowie die Außenanlage Schulcampus Maiacher Straße (2,31 Mio. Euro).

Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,80 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau.

Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
9.031.818,00 9.174.450,00

Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 142 TEuro und ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.

Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler

Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Kunstgegenstände 395.141.582,90 394.833.718,19
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.799.935,45 395.492.070,74

Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 308 TEuro auf 395,80 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung ist auf Zugänge (335 TEuro) und Umbuchungen (33 TEuro) zurückzuführen. Den Zugängen stehen Buchwertabgänge in Höhe von 60 TEuro gegenüber.

Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen das 25 Meter hohe Kunstwerk „AHOI“ auf dem Maiacher Schulcampus (84 TEuro) und das Kunstwerk D.I.S.C.O, das Ina Weber zu Ehren des Symposiums Urbanum Nürnberg 71 geplant hat (34 TEuro).

Die Abgänge beinhalten allein den Inventurabgang des Denkmals Willy Brandt (60 TEuro).

Zu 6. Fahrzeuge

Fahrzeuge 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Pkw 597.182,00 673.350,00
Lkw 290.352,00 255.069,00
Spezialfahrzeuge 5.877.712,00 6.284.883,00
Sonstige Fahrzeuge 1.781.056,00 1.723.882,00
Summe 8.546.302,00 8.937.184,00

Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 391 TEuro bzw. 4,4 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 1,38 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,77 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 2 TEuro gegenüber.

Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 742 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 170 TEuro auf PKW, mit 95 TEuro auf LKW und mit 375 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.

Neben der Umbuchung zweier Gerätewagen (in Summe 432 TEuro) waren die größten Zugänge ein Hako Multicar für den Westfriedhof (135 TEuro) sowie ein FUSO LKW (95 TEuro), der als Spielmobil „Mobbl“ eingesetzt wird.

Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)

Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Maschinen 5.123.419,00 3.837.614,00
Technische Anlagen 2.813.534,00 3.194.665,00
Betriebsvorrichtungen 23.062.432,00 23.298.843,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 75.064.277,10 70.830.245,50
Summe 106.063.662,10 101.161.367,50

Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,90 Mio. Euro auf 106,06 Mio. Euro.

Die wesentlichen Zugänge und Umbuchungen des Berichtsjahres entfallen auf Betriebsvorrichtungen (3,47 Mio. Euro), Betriebs- und Geschäftsausstattungen (4,98 Mio. Euro), Maschinen und Geräte (2,81 Mio. Euro), Datenverarbeitungsgeräte (3,67 Mio. Euro) sowie umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (5,92 Mio. Euro).

Zu 8. Anlagen im Bau

Anlagen im Bau 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
627.603.008,24 521.755.237,48

Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 105,85 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 226,71 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 120,87 Mio. Euro gegenüber.

Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 18,18 Mio. Euro auf den Neubau des Schulzentrums Südwest, mit 16,36 Mio. Euro auf die Erweiterung der U-Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf und mit 14,22 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule mit Kombiplätzen und Kinderhort im Fürreuthweg 95. Des Weiteren gehen 11,63 Mio. Euro auf die Grundschule in der Reutersbrunnenstraße (neuer Hort und neue Unterrichtsräume) und 6,23 Mio. Euro auf den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums zurück.

Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte sind analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie auf Straßen, Wege, Plätze und sonstige Bauten zurückzuführen.

Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2024 mit 166,38 Mio. Euro auf die U-Bahninfrastruktur und mit 147,99 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.

III. Finanzanlagen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermö- gen 866.607.205,04 854.384.917,07
2. Wertpapiere 24.513.538,99 22.417.845,45
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 28.485.312,11 27.567.720,90
Summe 954.563.692,30 939.328.119,58

Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Verbundene Unternehmen 664.224.513,81 664.209.513,81
Beteiligungen 157.229.662,41 147.243.662,41
Sondervermögen 45.153.028,82 42.931.740,85
Summe 866.607.205,04 854.384.917,07

Verbundene Unternehmen

Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen erhöhte sich um 15 TEuro. Im Vorjahr war die Beteiligung an der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH versehentlich unter den Beteiligungen ausgewiesen. Dies wurde in 2025 korrigiert.

Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg ist zum 31.12.2024 – wie im Vorjahr – mit 101,45 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert erhöhen durften. Wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Da diese Entscheidung nach wie vor aussteht, verbleibt es bei der Rückstellung, die in Vorjahren aufgrund des Vorsichtsprinzips gebildet worden war. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellung beläuft sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2024 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro.

Beteiligungen

Die Beteiligungen erhöhten sich um 10,00 Mio. Euro. Diese Werterhöhung resultiert aus der Einlage der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse GmbH in Höhe von 10,00 Mio. Euro. Zudem ist die Stadt Nürnberg mit 1 TEuro der Bayerische Kommunale IT-Einkaufsgenossenschaft eG beigetreten.

Sondervermögen

Das Sondervermögen beinhaltet die Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Frankenstadion Nürnberg (FSN), NürnbergBad (NüBad), NürnbergStift (NüSt), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) sowie Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN).

Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert um 2,22 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren Grundstückskorrekturen zwischen der Stadt Nürnberg und NüSt, die bilanztechnisch als Sacheinlage beim Eigenbetrieb behandelt wurden. Diese Sacheinlage führte zu einer Werterhöhung des Sondervermögens NüSt im städtischen Jahresabschluss um 2,22 Mio. Euro auf 24,17 Mio. Euro.

Den Bilanzansätzen von NüSt, NüBad und SÖR stehen Rückstellungen in Höhe der durch die Einlagen aufgedeckten stillen Reserven gegenüber. Diese waren in der Vergangenheit gebildet worden, da unterschiedliche Auffassungen zwischen der Stadt Nürnberg und dem BKPV darüber bestehen, inwieweit Einlagen in Verlustbetriebe aktiviert werden können. Die Frage wurde der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt, ist aber nach wie vor offen. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen stellt sich der Bilanzansatz des Sondervermögens zum 31.12.2024 wie folgt dar:

Sondervermögen Rückstellungen Saldiert
Euro Euro Euro
ASN 1,0 0,0 1,0
SUN 1,0 0,0 1,0
FSN 6.280.240,00 0,00 6.280.240,00
NüBad 7.998.102,24 4.925.000,00 3.073.102,24
NüSt 24.174.684,58 5.031.415,00 19.143.269,58
SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00 0,00
Summe 45.153.028,82 16.656.415,00 28.496.613,82

Zu 2. Wertpapiere

Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren und überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren investierten Finanzanlagen.

Zu 3. Versorgungsrücklage

Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.

Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2024 betrug 49,61 Mio. Euro.

Zu 4. Ausleihungen

Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.

Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010. Unter den Ausleihungen an Beteiligungen ist ein neu ausgereichtes Darlehen für Investitionszwecke an die Hafen Nürnberg-Roth GmbH erfasst.

Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sondervermögen.

Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen sowie sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.

1996 wurden zinsverbilligte Darlehen des sozialen Wohnungsbaus an eine Bank verkauft. Da die Verwaltung weiterhin über die Stadt Nürnberg lief, bestand gleichzeitig eine entsprechende Verbindlichkeit. Durch regelmäßige Tilgungen reduzierte sich der Bestand kontinuierlich. 2024 wurden die Darlehen vollständig getilgt.

Die Wohnungsbaudarlehen haben sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,26 Mio. Euro erhöht. Dabei standen Tilgungen von 840 TEuro Neuausleihungen von 2,10 Mio. Euro gegenüber. Zum 31.12.2024 belaufen sich die Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 10,87 Mio. Euro.

Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2024 mit 5,18 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert 2024 ein Ertrag von 74 TEuro. Neu ausgereicht wurden in diesem Bereich 806 TEuro.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Rohstoffe 87.225,00 94.725,00
Hilfsstoffe 624,00 0,00
Betriebsstoffe 48.333,90 44.884,84
Fertige Erzeugnisse und Waren 517.176,75 429.308,83
Grundstücke des Umlaufvermögens 33.337.911,54 33.154.651,44
Summe 33.991.271,19 33.723.570,11

Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt 136 TEuro. Im Gegensatz zum Vorjahr setzen sich diese zum 31.12.2024 nicht mehr nur aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe) und der Feuerwehr (Betriebsstoffe) zusammen. Ende 2024 ist bei den Zentralen Diensten wieder ein Bestand von Dienstfahrscheinen (Hilfsstoffe) ausgewiesen.

Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 518 TEuro handelt es sich zum großen Teil (432 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2024 auf 85 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 3 TEuro resultierte. Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen. Hauptsächlich aufgrund der Zugänge von Beständen des Stadtarchivs, des KunstKulturQuartiers sowie der Friedhofsverwaltung erhöhte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2024 in Summe um insgesamt 88 TEuro.

Im Vergleich zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2024 in Summe nun ein Anstieg um 268 TEuro auf 33,99 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2024 insgesamt eine Zunahme von 183 TEuro. Diese stammt größtenteils aus Umbuchungen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.

In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.

Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Abgabenforderungen 113.212.600,07 90.839.686,93
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen 5.311.708,41 5.779.543,34
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligun- gen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 49.189.426,99 36.114.625,63
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Trans- ferleistungen 63.270.724,99 59.717.929,54
5. Sonstige Vermögensgegenstände 68.039.360,15 58.308.308,82
Summe 299.023.820,61 250.760.094,26

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 48,26 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für 2024 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen stieg im Vergleich zum Vorjahr (54,88 Mio. Euro) zum 31.12.2024 um 9,62 Mio. Euro auf insgesamt 64,50 Mio. Euro. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 60,97 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 3,43 Mio. Euro).

Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (10,84 Mio. Euro), Beiträgen (2,42 Mio. Euro), Steuern (97,59 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,37 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2024 im Vergleich zum Vorjahr sehr stark um 22,37 Mio. Euro zu. Verantwortlich hierfür waren hauptsächlich die Steuerforderungen mit einer Zunahme um 21,55 Mio. Euro resultierend aus entsprechend höheren Steuereinnahmen. Daneben stiegen auch die Gebührenforderungen um 1,75 Mio. Euro aufgrund des Anstiegs der Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen. Leichte Rückgänge waren hingegen bei den Beitragsforderungen (-0,88 Mio. Euro) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (-0,04 Mio. Euro) zu verzeichnen. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe

von mittlerweile 55,80 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2024 eine Gesamthöhe von 70,63 Mio. Euro.

Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2024 einen Gesamtsaldo von insgesamt 5,31 Mio. Euro und damit um 0,47 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,03 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 0,57 Mio. Euro.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Deren Bestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (29,96 Mio. Euro) um weitere 9,54 Mio. Euro auf nunmehr 39,50 Mio. Euro. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Zuwächsen auf den Konten des Klinikums Nürnberg (+19,02 Mio. Euro), des Eigenbetriebs NürnbergStift (+1,69 Mio. Euro) sowie bei den Konten der Urbanen Gartenschau (+0,25 Mio. Euro) und der noris inklusion gGmbH (+0,17 Mio. Euro). Bestandsminderungen hingegen finden sich bei den Konten der Eigenbetriebe SUN (-10,66 Mio. Euro) und NürnbergBad (-0,17 Mio. Euro) sowie bei den Konten der Noris-Arbeit gGmbH (-0,51 Mio. Euro) und der NürnbergStift Service GmbH (-0,25 Mio. Euro). Die Zunahme der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2024 um insgesamt 13,07 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit zu großen Teilen auf die in Summe höhere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege resultieren hier zudem bei den Forderungen gegen die N-ERGIE AG aus dem Verkauf eines Grundstücks in Großreuth bei Schweinau (+1,91 Mio. Euro), gegen das Klinikum Nürnberg aus Personalabrechnung (+0,31 Mio. Euro) sowie gegen die WBG KOMMUNAL GmbH aus Bürgschaftsprovisionen im Zusammenhang mit dem Bau von Nürnberger Gymnasien (+0,62 Mio. Euro). Des Weiteren waren gestiegene Forderungen gegenüber den Eigenbetrieben aus Beihilfeerstattungen (+0,28 Mio. Euro) sowie speziell gegenüber ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (+0,48 Mio. Euro) festzustellen. Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2024 auf mittlerweile 3,60 Mio. Euro.

Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 3,55 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen des Bürgergeldes deutlich um 11,05 Mio. Euro auf insgesamt 31,75 Mio. Euro zu. Auch die hauptsächlich aus den Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) entstandenen Erstattungsansprüche gegen das Land stiegen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 0,48 Mio. Euro. Dagegen war bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbeiträgen und der Kosten von Heimschülern im Gegensatz zum Vorjahr ein Rückgang (-7,77 Mio. Euro) zu verzeichnen. Die Forderungen gegen Zweckverbände nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 0,17 Mio. Euro zu. Dies lag wieder größtenteils an den von der Stadt Nürnberg für den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachtung im Großraum Nürnberg erbrachten Leistungen im Rahmen des Vollstreckungswesens. Eine Abnahme des Forderungsbestandes war bei den sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen (-0,37 Mio. Euro) festzustellen. Dabei handelt es sich größtenteils um Erstattungsansprüche gegenüber dem Jobcenter Nürnberg. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen verzeichnen zum Bilanzstichtag einen Bestand von 7,38 Mio. Euro. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2024 auf mittlerweile 1,17 Mio. Euro. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolgten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,51 Mio. Euro.

Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr 2024 im Gegensatz zum Vorjahr nun bei allen Forderungsarten möglich. Es mussten keine Abweichungen mehr festgestellt werden. Bei den im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren hingegen wurden wie in den Vorjahren für 2024 im Hauptbuch (SAP FI) wieder Differenzen festgestellt. Dies betrifft nun allerdings alle Forderungsarten. Der Grund hierfür liegt in der Migration auf die neue SAP Version S/4HANA und den damit zusammenhängenden systemseitigen Anpassungsarbeiten. Dabei war es aufgrund technischer Gegebenheiten bis zum Prüfungsende (Ende März 2026) nicht möglich, auf alle für eine valide Auswertung notwendigen Daten zuzugreifen. Im Nebenbuch werden bei den kreditorischen Debitoren folglich viel zu hohe Salden ausgewiesen. Ein Abgleich von Haupt- und Nebenbuch war insofern somit nicht möglich.

Die Ende November 2025 erfolgte Umstellung des SAP-Systems auf die neue Version S/4HANA hatte umfangreiche Auswirkungen auf alle Bereiche des Rechnungswesens bei der Stadt Nürnberg sowie der Mehrzahl der Eigenbetriebe. Aufgrund beträchtlicher Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines neuen Berechtigungskonzeptes im Rahmen des Migrationsprojektes waren zum Umstellungszeitpunkt Ende November 2025 die für eine sinnvolle Sachbearbeitung erforderlichen systemseitigen Nutzungsberechtigungen stadtweit in vielen Fällen noch nicht eingerichtet. Die zum Zeitpunkt der Umstellung regulär vorhandenen Berechtigungen im System waren somit größtenteils unzureichend, um unter anderem eine sinnvolle und aussagekräftige Prüfung der Debitoren vornehmen zu können. Um die Sachbearbeitung im neuen System trotzdem durchführen zu können, war grundsätzlich die von den Benutzern täglich stundenweise zu aktivierende Berechtigungserweiterung „Rucksack“ erforderlich, so auch bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen.1 Da die Berechtigungen des sogenannten „Rucksacks“ allerdings in Einzelfällen über die regulären, benutzerspezifischen Handlungsmöglichkeiten im System hinausgehen, kann nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden, dass fehlerhafte Buchungen im System vorgenommen wurden. Dieses Risiko erhöhte sich durch die lange Dauer (Dezember 2025 bis einschließlich März 2026), in der der „Rucksack“ verfügbar war.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Forderungen gegen Mitarbeitende 179.956,78 66.874,15
Andere sonstige Vermögensgegenstände 59.012.121,43 49.034.534,90
Umsatzsteuerforderungen 2.061.988,24 2.144.574,79
Durchlaufende Gelder -365,00 -365,00
Verrechnungskonten 6.785.658,70 7.062.689,98
Summe 68.039.360,15 58.308.308,82

Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren gemäß der ausgewiesenen Buchungsdaten im SAP zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Dabei handelt es sich jedoch tatsächlich um die Begleichung von Rechnungen der Kirchen in Bayern für die Überlassung von Lehrpersonal für den Religionsunterricht an städtischen Berufsschulen. Die Rechnungsstellung bezieht sich hierbei immer auf abgelaufene Zeiträume. Die abgeordneten Lehrkräfte bekommen von der Stadt Nürnberg direkt kein Geld gezahlt, sondern weiterhin von den Kirchen in Bayern. Diese rechnen dann mit der Stadt Nürnberg ab. Die Abwicklung über das Vorschusskonto #26100000 ist technisch

1 Auch für die zahlreichen Auswertungen von Kreditoren, Debitoren und im Sachkontenbereich war die Aktivierung der Berechtigungserweiterung „Rucksack“ für die gesamte Dauer der Jahresabschlussprüfung erforderlich.

bedingt, da über SAP HCM keine Rechnungen beglichen werden können. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Saldo dieser Position um 113 TEuro auf 180 TEuro.

Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen diese Posten in 2024 wieder deutlich um 9,98 Mio. Euro auf 58,52 Mio. Euro zu.

Ende 2024 ist in dieser Bilanzposition zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2024 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen mussten 488 TEuro und für die Beihilfeleistungen 892 TEuro abgeschrieben werden.

Bei den zum 31.12.2024 abgegrenzten Sachverhalten sind im Hauptbuch als betragsmäßig größte Posten unter anderem debitorische Kreditoren in Summe von 6,46 Mio. Euro (Vorjahr: 1,17 Mio. Euro) vorhanden. Diese Posten konnten allerdings aufgrund der bereits beschriebenen Schwierigkeiten im Rahmen der Migration auf die neue Version S/4HANA nicht mit dem Nebenbuch abgeglichen werden.

Hingegen nachvollziehbare Abgrenzungen beinhalten unter anderem Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (579 TEuro). Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen von 178 TEuro ausgewiesen.

Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund einer geringeren Vorsteuer um 83 TEuro auf insgesamt 2,06 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind.

Die durchlaufenden Gelder enthielten viele Jahre lang hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Der debitorische Bestand war bereits zum 31.12.2023 vollständig ausgeglichen. Lediglich ein kreditorischer Posten in geringfügiger Höhe (365 Euro) ist nach wie vor vorhanden.

Die für das Jahr 2024 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.

Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Der Gesamtsaldo der debitorischen Verrechnungskonten in Höhe von 6,79 Mio. Euro enthält als betragsmäßig bedeutsamste Geschäftsvorfälle wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit mittlerweile insgesamt 4,86 Mio. Euro (Vorjahr: 4,02 Mio. Euro). Die Abnahme der Verrechnung im Zusammenhang mit der einkommensorientierten Förderung von Wohnraum um 443 TEuro auf 1,15 Mio. Euro stellt eine bedeutsame Ursache für den Rückgang des Gesamtsaldos um 277 TEuro dar. Auch die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen

der Ausbildungsförderung (BayAföG und Meister-BAföG; -407 TEuro) trugen hierzu bei. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die durchlaufenden Posten der Friedhofsverwaltung von 214 TEuro zu nennen. Die in 2023 neu hinzugekommenen Verrechnungskonten im Rahmen von Heizkostenzuschüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) sowie nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) sind zum 31.12.2024 ausgeglichen.

III. Liquide Mittel 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Kassenbestand 1.387.248,34 944.441,24
2. Bankguthaben 232.322.732,19 468.979.046,10
Summe 233.709.980,53 469.923.487,34

Basis der zum 31.12.2024 ausgewiesenen Beträge waren die zum letzten Kassenabschluss des Berichtsjahres am 30.12.2024 nachgewiesenen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12.2024 geschlossen, so dass kein Tagesabschluss für diesen Tag erstellt wurde.

Im Kassenbestand ist der Barbestand mit 429,0 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit 233,0 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 230,6 TEuro bilanziert. Darüber hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen 1,1 TEuro aus. Das Verrechnungskonto der Barkasse war mit einem Betrag von 1,0 TEuro noch nicht ausgeglichen. An eingenommenen, aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesundheitsamtes, waren 1,5 TEuro aufgeführt.

Die Abschlusssalden der städtischen Geschäftskonten kumulierten sich auf ein Guthaben von insgesamt 30,9 Mio. Euro. An Fest- und Tagesgeldanlagen war ein Betrag von insgesamt 200,6 Mio. Euro eingestellt.

Auch das Verrechnungskonto für die von der Stadt verwalteten Stiftungen war zum Jahresabschluss noch nicht vollständig ausgeglichen und wies einen geringen Betrag von 0,4 TEuro aus. Die Clearingkonten wurden mit 92,6 TEuro bilanziert.

Unter dem Bilanzposten „Bezahlkarten Asyl“ waren die Guthaben auf dem Transaktionskonto beim PayCenter Freising mit einem Betrag von 3,2 TEuro eingestellt. Auf diesem Konto wurden außerdem auch die Mittel für Mietkautionen einer Wohnungsverwaltung (Liegenschaft nichtrechtsfähiger Stiftungen) in Höhe von 5,9 TEuro gebucht. Der bereits in der Vorperiode von Rpr getroffenen Feststellung konnte allerdings noch nicht abgeholfen werden, da zu diesem Zeitpunkt bereits der Buchungsschluss für den Jahresabschluss 2024 angeordnet worden war.

Für die einzelnen Klassen bei Schulen besteht zwischenzeitlich der Rechtsanspruch auf die Einrichtung von sogenannte Schulkonten. Die Kontostände zum 31.12.2024 waren über eine Saldenbestätigung der Sparkasse Nürnberg mit 346,7 TEuro nachgewiesen und wurden mit diesem Wert ausgewiesen. Für die in Zusammenhang für Bildung und Teilhabe eingerichteten Konten wurde ein Betrag von 144,3 TEuro eingestellt.

C. Aktive Rechnungsabgrenzung

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2025 19.258.108,07 18.410.715,10
2. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 8.283.554,60 8.035.672,65
3. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 12.847.034,56 14.871.854,81
Summe 40.388.697,23 41.318.242,56

Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.

Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 0,93 Mio. Euro ist auf die geringeren sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (-2,02 Mio. Euro) zurückzuführen.

Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2025 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die auf die verbundenen Unternehmen (Sparkasse, Klinikum, Staatstheater, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten.

Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2024 (PROSOZ-Läufe vom 19.12., 23.12. und 30.12.2024) im Voraus für den Monat Januar 2025 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgrenzung waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen.

Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:

Kommunale Unfallversicherung Bayern Beitrag 2025 5,53 Mio. Euro

Microsoft Office Lizenzen für Folgejahre 0,41 Mio. Euro

Mitgliedsbeitrag 2025 Bayerischer Städtetag 0,25 Mio. Euro

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Jahresbeitrag 2025 0,14 Mio. Euro

Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2024 gebildeten aktiven

Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.

1.3.2.3 Passivseite

A. Eigenkapital

A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
I. Basiskapital 700.143.318,00 697.264.536,04
II. Rücklagen 493.695.386,23 513.438.672,02
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirtschafts- behörde sowie Friedhofsverwaltung) -19.958.948,07 -17.212.734,70
Summe 1.173.879.756,16 1.193.490.473,36

Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:

I. Basiskapital 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 23.693.753,94 22.124.353,94
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stif- tungen 7.472.742,36 6.941.670,20
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähi- gen Stiftungen 2.966.199,01 2.936.715,19
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechts- fähigen Stiftungen -261.134,99 -1.009.960,97
Summe 700.143.318,00 697.264.536,04

Zu 1. Basiskapital Stadt

Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon in den Vorjahren mussten zum 31.12.2024 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.

Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage

Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.

Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.

Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Durch die Übertragung von Vermögenswerten (Kunstgegenstände, Immobilien und Finanzmittel) in die Grundstockvermögen der im Vorjahr gegründeten nichtrechtsfähigen Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung (520.000,00 Euro) und der im aktuellen Berichtsjahr neu errichteten Kunststiftung

Kertz (1.049.400,00 Euro) wurde das Eigenkapital der Stadt erhöht. Es ergaben sich für den Bilanzposten in 2024 somit Zugänge in Höhe von insgesamt 1.569.400,00 Euro.

Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 531.072,16 Euro auf 7.472.742,36 Euro. Diese Veränderung resultierte aus Nachlässen, deren Vermögenswerte als Zustiftungen in die nachfolgend aufgeführten nichtrechtsfähigen Stiftungen eingebracht wurden.

Stiftung Zustiftungen
Euro
Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung 54.072,16
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 100.000,00
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 177.000,00
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 150.000,00
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 50.000,00
Summe 531.072,16

Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 29.483,82 Euro auf 2.966.199,01 Euro.

Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.

Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:

Stiftung Zustiftungen
Euro
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 5.000,00
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 5.000,00
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 4.762,54
Auxiliar-Stiftung 4.906,50
Leonhard Wagner Stiftung 4.859,75
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 4.955,03
Summe 29.483,82

Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Insgesamt erhöhte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen um 748.825,98 Euro auf -261.134,99 Euro. Dieser immer noch negative Saldo resultiert aus den in den Vorperioden hohen nicht ergebniswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wertpapierbestand. Im Berichtsjahr konnten nunmehr auf Grund der Wertaufholungen der vorgehaltenen Wertpapiere weitere Aufwertungen für nicht realisierte Kursgewinne vorgenommen werden. Entsprechend des abgestimmten Buchungsschemas werden diese im Gegensatz zu den tatsächlich realisierten Kursgewinnen ebenfalls nicht ergebniswirksam, sondern direkt gegen das Basiskapital gebucht.

Bei diesen Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festverzinsliche Anleihen der Landesbanken. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal- und damit weitgehend auch der Anschaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spätestens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden. Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relativiert zu betrachten.

II. Rücklagen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Ergebnisrücklage 487.002.807,17 505.962.924,28
2. Sonderrücklage Energiesparfonds 3.671.165,97 4.848.549,17
3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 1.944.353,53 1.820.566,77
4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 1.047.790,96 806.631,80
5. Rücklage für Immobiliensanierungen (Stiftungen) 29.268,60 0,00
Summe 493.695.386,23 513.438.672,02

Zu 1. Ergebnisrücklage

Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2024 auf einen Stand von 487,0 Mio. Euro. Der Rückgang um 18,96 Mio. Euro entspricht dem negativen Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie dem Energiesparfonds in 2024) in Höhe von 18,96 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+377 TEuro) sowie der Kostendecker Marktamt (-841 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-1,77 Mio. Euro). Der Verbrauch der Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 1,18 Mio. Euro wirkte sich hier entsprechend verlustmindernd aus für die ursprünglich resultierende Verminderung der Ergebnisrücklage um 20,14 Mio. Euro.

Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds

Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu gebildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert. In 2024 wurden 1,18 Mio. Euro dieser Mittel für die beschleunigte LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung oder der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen verwendet. In entsprechender Höhe hat sich die Sonderrücklage zugunsten der Ergebnisrücklage verringert (siehe oben zu 1.).

Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)

Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2024 nahmen diese Mittel um 124 TEuro auf 1,94 Mio. Euro zu.

Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen

Der Bilanzposten erhöhte sich um 241.159,16 Euro auf 1.047.790,96 Euro.

Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden 270.642,98 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 29.483,82 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.

Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2024 für 35 der 37 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden.

Die angesammelte Kapitalerhaltungsrücklage beläuft sich auf insgesamt 1.047,8 TEuro. Aus dieser Rücklage wurden nur rd. 29,5 TEuro (durch Investition in Anlagevermögen) in das Basiskapital der Stiftungen übertragen. Die Mittel der Kapitalerhaltungsrücklage sollten in Anlagevermögen investiert werden, um daraus weitere Erträge für die Ausrichtungen und den Kapitalerhalt zu generieren.

Für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung wurde keine Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen und der Inflationsausgleich des Eigenkapitals konnte ebenso nicht erreicht werden. Der Kapitalerhalt kann somit, wie bereits im Vorjahr, als nicht erwirtschaftet angesehen werden.

Die Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung wurde erst im Jahr 2023 neu begründet. Die Stiftungsmittel konnten im Jahr 2024 noch nicht bewirtschaftet werden, weshalb eine Beurteilung des Kapitalerhaltes noch nicht möglich ist. Die Veränderung des Eigenkapitals resultierte nur aus der Übertragung des Stiftervermögens und dem negativen Jahresergebnis. Der Beanstandung aus dem Vorjahr, dass Kosten für die Grundstücksbewertung nicht aktiviert wurden, konnte im Berichtsjahr noch nicht umgesetzt werden, da die Arbeiten für den Jahresabschluss 2024 bereits abgeschlossen waren.

Zu 5. Rücklage für Immobiliensanierungen der nichtrechtfähigen Stiftungen

Hierbei handelt es sich um weitere Finanzmittel der Stifter bei der Georg und Gisela Gottschalk Stiftung, welche für die Sanierung der eingebrachten Immobilie zurückgelegt werden. Nach erfolgter Sanierung erfolgt die Übertragung der Rücklage in das Basiskapital.

III. Verlustvortrag 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung -21.328,59 -10.778,59
2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Land- wirtschaftsbehörde) -5.238.114,94 -4.397.389,36
3. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -14.699.504,54 -12.804.566,75
Summe -19.958.948,07 -17.212.734,70

Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 21.328,59 Euro stammt aus dem Nachlass der in 2023 gegründeten Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung. Im Jahr 2024 konnten keine Erträge mehr für die zum 31.12.2024 aktivierte Immobilie verbucht werden. Allerdings waren hierfür Abschreibungen zu verzeichnen und es bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen. Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2024 um 841 TEuro auf 5,24 Mio. Euro. Für das Jahr 2024 musste für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder eine Erhöhung des Verlustvortrages um 1,89 Mio. Euro auf 14,70 Mio. Euro ausgewiesen werden. Diese Zunahme ergibt sich aus dem Fehlbetrag von Frh für 2024 nach Ergebnisverwendung (1,77 Mio. Euro) zuzüglich der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (124 TEuro).

B. Sonderposten

B. Sonderposten 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 972.463.913,03 933.158.628,94
2. Sonderposten aus Beiträgen 99.235.143,42 101.467.636,28
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 34.059.932,00 33.077.843,00
5. Sonstige Sonderposten 27.233.724,07 26.860.368,21
Summe 1.132.992.712,52 1.094.564.476,43

Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 38,43 Mio. Euro bzw. 3,5 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 96,91 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 55,02 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 3,64 Mio. Euro.

Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten aus Kostenerstattungen und bei den sonstigen Sonderposten zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen.

Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 39,31 Mio. Euro auf 972,46 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 91,00 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 48,28 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,41 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 685,05 Mio. Euro (Vj.: 667,04 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 133,04 Mio. Euro (Vj.: 124,87 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.

Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (61,10 Mio. Euro) bzw. vom Bund (14,73 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land beinhalten u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 32,75 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,30 Mio. Euro.

Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 2,23 Mio. Euro bzw. 2,2 % auf 99,24 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge u.a. für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 2,48 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,72 Mio. Euro gegenüber.

Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 982 TEuro auf 34,06 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 3,00 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,01 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungsund Baumaßnahmen von Straßen sowie Brücken aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die „Sonstigen Sonderposten“ enthalten mit 277 TEuro Kostenbeteiligungen nach §§ 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 25,17 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.

Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden.

C. Rückstellungen

C. Rückstellungen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.763.818.254,00 1.701.707.713,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.115.430,00 10.051.425,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 22.797.000,00 17.610.900,00
4. Rückstellung für Altlasten 5.638.000,00 5.538.000,00
5. Bezirksumlagerückstellung 15.900.000,00 15.900.000,00
6. Steuerrückstellungen 460.256,68 1.304.630,01
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 4.159.918,01 4.242.165,60
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unterneh- men 21.837.500,00 5.076.500,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 492.610,86 437.634,26
10. Rückstellungen für Urlaub 12.270.877,11 11.791.527,66
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 115.851,80 187.411,77
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik 143.393.123,17 138.218.689,08
Summe 1.998.998.821,63 1.912.066.596,38

Die Rückstellungen belaufen sich in Summe auf rd. 2,00 Mrd. Euro und sind damit um 86,93 Mio. Euro höher als per Ende 2023. Dies entspricht einem Anstieg um 4,5 % nach 0,9 % im Vorjahr. Damit machen die Rückstellungen 30,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 29,4 %) aus.

Auch die Pensions- und Beihilferückstellungen hatten in 2024 einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich diese um 62,11 Mio. Euro bzw. 3,7 %. Damit beläuft sich ihr Anteil an den Rückstellungen auf 88,2 %.

Die Rückstellungen für Verlustausgleiche erhöhten sich um 16,76 Mio. Euro bzw. 330,2 %. Ursächlich hierfür ist der Verlust des Klinikum Nürnberg. Weitere Erhöhungen betreffen die Rückstellungen für Instandhaltungen (+5,19 Mio. Euro bzw. +29,5 %) sowie die sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik (+5,17 Mio. Euro bzw. 3,7 %).

Vermindert haben sich hingegen die Rückstellungen für Altersteilzeit (-1,94 Mio. Euro bzw. -19,3 %) sowie für Steuern (-844 TEuro bzw. -64,7 %).

Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen

Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Rückstellung für aktive Beamte 254.203.128,00 235.918.209,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 209.543.764,00 194.074.327,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 478.084.143,00 467.428.155,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 466.602.383,00 463.908.050,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftigten 0,00 112.323,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhe- stand 34.941.434,00 38.890.341,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 37.073.747,00 38.306.754,00
Summe 1.480.448.599,00 1.438.638.159,00

Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2024 um 41,81 Mio. Euro bzw. um 2,9 %.

Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.

Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen enthalten. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen werden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.

Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:

Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Beschäfti- 31.12.2024 31.12.2023
gungsgruppen Euro Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.443.374.852,00 1.400.331.405,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Polizei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) 32.123.747,00 33.036.754,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehe- maligen Klinikums-Mitarbeitern 4.950.000,00 5.270.000,00

Der Großteil der Pensionsrückstellungen (97,5 %) entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Vor dem Hintergrund des tatsächlichen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen durch diese Vorgabe unterbewertet.

Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.

Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde daher 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2024 auf 37,74 Mio. Euro.

Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.

Beihilferückstellungen 31.12.2024 31.12.2023 Euro
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 52.279.060,00 46.642.586,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 40.532.553,00 36.016.275,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 98.025.368,00 92.134.718,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 89.983.616,00 85.832.128,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 0,00 6.200,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.232.758,00 2.146.747,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 316.300,00 290.900,00
Summe 283.369.655,00 263.069.554,00

Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). 2024 sind die Beihilferückstellungen erneut stark gestiegen. Der Anstieg beläuft sich auf 20,30 Mio. Euro bzw. 7,7 %.

Die Rückstellungen für Beihilfen von Rentnern in Höhe von 316 TEuro betreffen Mitarbeiter des Klinikums. 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen.

Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:

Jahr Beihilferückstellung Veränderung zum Vorjahr Veränderung zum
Euro Euro Vorjahr %
2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0
2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6
2022 244.632.454,00 10.312.671,00 4,4
2023 263.069.554,00 18.437.100,00 7,5
2024 283.369.655,00 20.300.101,00 7,7

Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit

Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Beamte 2.175.614,00 2.074.944,00
Beamte Lehrkräfte 1.440.810,00 1.493.938,00
Arbeitnehmer 4.499.006,00 6.482.543,00
Summe 8.115.430,00 10.051.425,00

Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Der Rückgang der Rückstellungen resultiert vor allem aus dem Tarifbereich, da derzeit dort keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen möglich sind.

Nicht in die Berechnung einbezogen werden bislang Rückstellungen im Rahmen von Sabbatvereinbarungen, obwohl diese in vielen Fällen bezüglich Laufzeit und Ausgestaltung mit den Altersteilzeitrückstellungen vergleichbar sind. Gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden, sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbatvereinbarungen, da hier ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Rücksprache mit Stk sollten diese erstmalig bei der Rückstellungsberechnung im Jahresabschluss 2024 erfolgen. Aufgrund anderweitiger Projekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Umstellung auf SAP S/4HANA, konnte die erforderliche Auswertung zum 31.12.2024 noch nicht IT-technisch umgesetzt werden, so dass Rückstellungen aus Sabbatvereinbarungen auch im aktuellen Jahresbeschluss nicht enthalten sind.

Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen

Die eingestellten Rückstellungen in Höhe von 22,80 Mio. Euro betreffen mit 8,80 Mio. Euro den Hoch- und mit 14,00 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Einzelne, bereits in den Vorjahren ausgeführte Maßnahmen wurden mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2024 fortgeführt. Die Erhöhung der Rückstellungen um 5,19 Mio. Euro ist sowohl auf die Erhöhung der Hochbau-Baupauschale als auch auf eine gestiegene Rückstellung für Tiefbaumaßnahmen zurückzuführen.

Zu 4. Rückstellungen für Altlasten

Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 100 TEuro auf 5,6 Mio. Euro. Der Anstieg ist auf die Neubewertung einer Altlastenverdachtsfläche in der Flachslander Straße zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.

Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen

2023 war eine Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 15,90 Mio. Euro gebildet worden. Diese besteht fort. Da sich die Umlagekraft in Nürnberg 2026 erwartungsgemäß schlechter entwickelt als

für Rest-Mittelfranken, ist mit keiner Nachzahlung zur rechnen. Für 2024 war daher keine Rückstellungsbildung veranlasst.

Zu 6. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 460 TEuro. Sie entfallen zu 355 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.

Zum 31.12.2023 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,09 Mio. Euro. Davon wurden 820 TEuro in 2024 verbraucht. Weitere 274 TEuro konnten aufgelöst werden; neu gebildet wurden 105 TEuro. Damit belaufen sich die Steuerrückstellungen für zu erwartende Ertragsteuerzahlungen zum 31.12.2024 auf 105 TEuro. Diese betreffen den Veranlagungszeitraum 2024.

Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken

Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen mit 3,88 Mio. Euro das Rechtsamt und mit 134 TEuro das Jugend- und das Sozialamt. Weitere 145 TEuro entfallen auf eine Rückstellung für drohende Haftungsrisiken aus einer Bürgschaft gegenüber einem Sportverein. Diese ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.

Gegenüber dem Vorjahr wurden 12 TEuro an Rückstellungen verbraucht. 110 TEuro konnten aufgelöst werden. Neu gebildet wurden Rückstellungen in Höhe von 40 TEuro.

Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2024 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 504 Mio. Euro (+ 101 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Erhöhung betrifft maßgeblich den Bereich Schule und Soziales. Dort haben sich die Bürgschaften um 113 Mio. Euro auf 317 Mio. Euro erhöht.

Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen

Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:

Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
noris inklusion gGmbH für 2022 0,00 1.478.000,00
noris inklusion gGmbH für 2023 1.440.000,00 1.500.000,00
noris inklusion gGmbH für 2024 900.000,00 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2023 0,00 271.000,00
Flughafen Nürnberg GmbH für 2023 1.445.500,00 1.445.500,00
NürnbergStift Service GmbH für 2021 0,00 382.000,00
Klinikum Nürnberg für 2024 18.052.000,00 0,00
Summe 21.837.500,00 5.076.500,00

2024 wurden Rückstellungen in Höhe von 1,99 Mio. Euro verbraucht, 200 TEuro konnten ertragswirksam aufgelöst werden. Neu gebildet wurden Rückstellungen für Verluste aus 2024 in Höhe von 18,95 Mio. Euro. Diese betreffen das Klinikum Nürnberg (18,05 Mio. Euro) sowie die noris inklusion gGmbH (900 TEuro).

Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen

Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 55 TEuro auf 493 TEuro. Die Veränderung resultiert aus der Bildung neuer Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 366 TEuro sowie aus den aus dieser Rückstellung geleisteten Ausrichtungen in Höhe von 311 TEuro. Weitere Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres.

Insgesamt wiesen 17 dieser insgesamt 37 Stiftungen zum Jahresendbestand 2024 (in Relation zum Anfangsbestand) höhere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen aus. Für die im Berichtsjahr neu gegründete Kunststiftung Kertz wurde erstmals eine Zweckausrichtungsrückstellung gebildet, weshalb kein Anfangsbestand eingestellt war. Bei neun dieser Stiftungen wurden die ausgewiesenen Anfangsbestände vollständig ausgereicht, womit eine entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnahe Verwendung nachgewiesen ist. Bei weiteren fünf Stiftungen lagen Erträge unter 45 TEuro gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO vor, weshalb eine Ausrichtung über die Zwei-Jahresfrist hinaus steuerlich unschädlich ist. Bei zwei Stiftungen mit Einnahmen über 45 TEuro waren die in der Vorperiode rückgestellten Mittel einmal nicht und einmal nur teilweise ausgerichtet. In diesen Fällen wäre eine steuerlich zeitnahe Verwendung noch im Jahr 2026 möglich.

19 nichtrechtsfähige Stiftungen wiesen im Vergleich zum Anfangsbestand niedrigere Endbestände aus. Hiervon wurden bei 14 Stiftungen die ausgewiesenen Anfangsbestände vollständig ausgereicht, womit die entsprechend den steuerlichen Vorschriften zeitnahe Verwendung nachgewiesen ist. Bei drei Stiftungen beliefen sich die Erträge unter 45 TEuro, sodass der Ausnahmetatbestand aus § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO Anwendung findet. In diesen Fällen ist keine zeitnahe Verwendung erforderlich. Bei zwei Stiftungen lagen Erträge über 45 TEuro vor, so dass diese Mittel innerhalb der Zwei-Jahresfrist ausgerichtet werden müssen.

Für die im Vorjahr gegründete Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung konnten keine Mittel zur Ausrichtung bereitgestellt werden, da das Stiftungsvermögen im Berichtsjahr noch nicht zur Bewirtschaftung zur Verfügung stand.

Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausrichtungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungssatzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausrichtungsempfänger, Betragshöhe und Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich hier keine Beanstandungen.

Zu 10. Rückstellungen für Urlaub

Urlaubsrückstellungen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.816.383,90 3.891.282,61
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 8.454.493,21 7.900.245,05
Summe 12.270.877,11 11.791.527,66

Die Urlaubsrückstellungen sind 2024 um 479 TEuro bzw. 4,1 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.

Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte

Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde eine Rückstellung i.H.v. 116 TEuro gebildet.

Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik

Sonstige Rückstellungen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapitalaus- stattung SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Klini- kum wegen Rechtsauffassung BKPV 85.478.174,84 85.478.174,84
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV 9.956.415,00 9.956.415,00
Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 18.210.000,00 18.100.000,00
Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be- reich Asyl 18.850.000,00 12.775.000,00
Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtvertrag 2.380.000,00 3.015.000,00
Sonstiges 1.818.533,33 2.194.099,24
Summe 143.393.123,17 138.218.689,08

2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.

Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts im Jahr 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Seitens des BKPV und der Stadt Nürnberg bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Einlagen in strukturelle Verlustbetriebe werthaltig sind und aktiviert werden können. In der Vergangenheit wurden Einlagen in das Klinikum aktiviert, zugleich aber aus Vorsichtsgründen Rückstellungen in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven gebildet. Die abschließende Entscheidung ist durch die Rechtaufsichtsbehörde zu treffen. Solange die endgültige Klärung noch aussteht, bleibt die Rückstellung grundsätzlich bestehen.

Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da es sich auch bei diesen um strukturelle Verlustbetriebe handelt, wurden aus Vorsichtsgründen Rückstellungen in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven gebildet. Diese bestehen bis zur Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde fort.

Die drohenden Steuerrückzahlungen betreffen die Gewerbesteuer eines Unternehmens. Der Steuerschuldner hatte in der Vergangenheit Einspruch gegen die zugrundeliegenden Gewerbesteuermessbescheide beim Finanzamt München eingelegt. Zwischenzeitich ist das Verfahren beim BFH anhängig. Durch die Rückstellung wird das Risiko der Gewerbesteuerrückzahlung zuzüglich Zinsen

abgebildet. Weitere Verfahren, bei denen Einspruch oder Klage gegen Gewerbesteuermessbescheide eingereicht wurde, sind bislang nicht berücksichtigt. Nach Auskunft des Kassen- und Steueramts soll dies künftig erfolgen.

Die Rückstellungen für die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Bereich Asyl wurden um 6,08 Mio. Euro erhöht. Die Erhöhung betrifft die voraussichtliche Rückzahlung für das Jahr 2024. Des Weiteren sind in den Rückstellungen die voraussichtlichen Rückzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 enthalten, da die entsprechenden Bescheide noch nicht ergangen sind. Wie bereits in der Jahresabschlussprüfung 2022 festgestellt, waren bei der Ermittlung der Rückstellungen 2022 die erwarteten Erstattungen für einzelne Quartale nicht gegengerechnet worden. Die Rückstellung ist daher um 7,8 Mio. Euro zu hoch und im Folgejahr aufzulösen.

Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U-Bahn-Pachtvertrag betrifft Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung wurde in Höhe von 2,6 Mio. Euro verbraucht. 462 TEuro konnten aufgelöst werden. Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,38 Mio. Euro für 2024.

In der Position „Sonstiges“ sind unter anderem Rückstellungen für die überörtliche Prüfung in Höhe von 400 TEuro sowie für mögliche Rückzahlungen für Coronahilfen in Höhe von 1,07 Mio. Euro enthalten.

D. Verbindlichkeiten

1. Anleihen 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00

Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Der Anteil der Stadt Nürnberg betrug 80 Mio. Euro. Mit Ablauf der Laufzeit von 10 Jahren wurde der städtische Anteil dieser endfälligen Anleihe im Kalenderjahr 2023 vollständig zurückgezahlt.

2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Investitionskredite
ο von Kreditinstituten 1.308.119.081,50 1.297.597.053,38
ο vom sonstigen inländischen Bereich 201.508.333,32 211.102.354,94
ο vom sonstigen ausländischen Bereich 31.875.000,04 32.958.333,36
ο Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.541.502.414,86 1.541.657.741,68
Kontokorrentkonten 3.859.064,02 3.352.367,91
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 114.280.616,87 104.158.509,15
Summe 1.659.642.095,75 1.649.168.618,74

Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von neuen Kreditaufnahmen um rd. 10,52 Mio. Euro auf nunmehr 1,31 Mrd. Euro angestiegen. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Kreditinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.

Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen um 9,60 Mio. Euro auf nunmehr 201,51 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.

Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen tilgungsbedingt um 1,08 Mio. Euro auf nunmehr 31,86 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.

Im Haushaltsjahr 2024 wurde sechsmal ein Kassenkredit in Anspruch genommen, wobei der Höchststand des Kassenkredites 115 Mio. Euro betrug. Der durch die Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 280 Mio. Euro wurde stets eingehalten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kassenkredite.

Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.

Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 114,28 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen- und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2024 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.

Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.

Kreditwirtschaft

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2012:

HJ Schuldenstand Netto-Neuver- Schuldenstand Veränderung in %
01.01. schuldung 31.12.
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1

Veränderung

in %

HJ Schuldenstand Netto-Neuver- Schuldenstand Veränderung in %
01.01. schuldung 31.12.
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0
2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7
2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7
2022 1.407,5 16,3 1.423,8 +1,1
2023 1.423,8 117,9 1.541,7 +8,3
2024 1.541,7 -0,2 1.541,5 0,0

Veränderung

in %

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung gemäß o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt geringfügig um 0,2 Mio. Euro verringert, allerdings erfolgte eine Ausweitung der ÖPP- Verbindlichkeiten. Unter Berücksichtigung dieser beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt 1.789,7 Mio. Euro und hat sich damit um 25,6 Mio. Euro erhöht. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit muss auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung gerechnet werden.

Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde seit Jahren die Stadt Nürnberg auf, die Bemühungen, den Anstieg der Schuldenlast endlich zu stoppen bzw. mittelfristig zu reduzieren, deutlich zu intensivieren. So wurde die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für 2025 nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein vertieftes Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt und beschlossen wird, ausgesprochen.

Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden der „Regionaldatenbank Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).

Schulden 2022 Schulden 2023 Schulden 2024 Euro pro Euro pro Euro pro
Einw. Einw. Einw.
2022 2023 2024
München 2.581.001.000 3.997.856.000 5.507.641.354 1.710 2.660 3.659
Nürnberg 1.660.698.000 1.767.438.000 1.793.543.895 3.177 3.370 3.395
Augsburg 392.072.000 441.867.000 438.455.429 1.308 1.465 1.464
Regensburg 76.504.000 111.120.000 111.120.248 489 702 734
Ingolstadt 0 0 20.000.000 0 0 143
Würzburg 194.043.000 185.872.000 177.239.740 1.518 1.455 1.340
Fürth 166.106.000 156.050.000 155.006.723 1.264 1.186 1.176
Erlangen 83.080.000 79.008.000 144.399.988 713 674 1.249
Hannover 2.303.817.000 2.219.781.000 2.488.949.861 4.253 4.061 3.845
Braunschweig 375.961.000 585.226.000 876.960.320 1.502 2.324 3.469
Dortmund 2.331.321.000 2.385.571.000 2.508.804.640 3.932 4.017 3.921
Essen 3.047.271.000 3.070.671.000 3.170.968.881 5.226 5.237 5.117
Leipzig 821.941.000 816.690.000 2.289.384.956 1.342 1.324 1.819

Schulden

2022

Schulden

2023

Schulden 2022 Schulden 2023 Schulden 2024 Euro pro Euro pro Euro pro
Einw. Einw. Einw.
2022 2023 2024
Dresden 40.453.000 0 548.049.031 72 0 0
Frankfurt 2.590.602.000 2.655.625.000 2.814.504.511 3.364 3.435 3.469
Kassel 470.489.000 469.510.000 473.276.967 2.321 2.302 2.301
Stuttgart 0 0 0 0 0 0
Mannheim 503.500.000 505.031.000 498.368.564 1.601 1.602 1.574
Mainz 649.950.000 475.051.000 456.933.082 2.962 2.143 2.034
Ludwigshafen 1.283.050.000 1.385.005.000 948.653.192 7.402 7.899 5.368

Schulden

2022

Schulden

2023

Schulden

2024

Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit in München sind dort die Schulden enorm auf über 5,5 Mrd. Euro angestiegen und haben damit den Pro-Kopf-Schuldenstand von Nürnberg erheblich übertroffen. Dennoch schneidet Nürnberg im Vergleich zu den bayerischen Großstädten weiterhin schlecht ab. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Nürnberg beträgt 3.395 Euro und liegt damit 618 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns und ist damit mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 58,73 Mrd. Euro, was zum 31.12.2024 einer Verschuldung von 2.752 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte um 317 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner nur um 25 Euro auf nunmehr 3.395 Euro pro Einwohner unterdurchschnittlich angestiegen. Dennoch gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking weiterhin zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.

Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchs im fünften Jahr in Folge und er-
höhte sich im Vorjahresvergleich um 6,4 % (20,9 Mrd. Euro) auf 343,8 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich
eine durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von 4.448 Euro (+315 Euro). Mit einem Anstieg der
städtischen Schulden um 0,7 % bewegt sich die Stadt Nürnberg unter diesem Durchschnitt.

Bezüglich der Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, weisen lediglich die durch hohe Kassenkredite belas-

teten Städte Nordrhein-Westfalens sowie Hannover und Ludwigshafen ein noch höheres Schulden-

niveau aus. Die kreisfreien Städte aus Rheinland-Pfalz profitieren vom Landesprogramm „Partner-

schaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“, wodurch landesweit die kommunalen

Schulden um 10,2 % verringert werden konnten. So hat lediglich noch Ludwigshafen einen höhere

Pro-Kopf-Verschuldung als Nürnberg.

Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird (Hafenbrücken, Ersatzspielstätte Opernhaus, Frankenschnellweg, Stadionneubau), ist davon auszugehen, dass Nürnberg im Vergleich mit vergleichbaren Städten weiterhin zu den überdurchschnittlich verschuldeten Städten gezählt werden muss.

3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 0,00 60.617,31
Leibrentenverpflichtungen 59.971,61 63.536,26
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 248.214.162,36 222.466.926,20
Summe 248.274.133,97 222.591.079,77

Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen aus dem sozialen Wohnungsbau, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Zwischenzeitlich wurde das Darlehen komplett getilgt, so dass Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen zum Stand 31.12.2024 nicht mehr bestehen.

Die Leibrentenverpflichtung zum Bilanzstichtag resultiert aus einem Grundstückskauf der Stadt. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.12.2023 zum Kapitalwert entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 25.07.2023 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2024.

Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 22 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public-Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten aus Public-Private-Partnership-Projekten erhöhten sich um 25,75 Mio. Euro auf 248,21 Mio. Euro. Ursächlich hierfür war die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der Grundschule in der Maiacher Straße, wodurch entsprechende kreditähnliche Rechtsgeschäfte im Volumen von 46,62 Mio. Euro wirksam wurden.

Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (32 TEuro).

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 49.342.261,67 49.035.240,92
2. verbundenen Unternehmen 64.189.581,97 113.426.397,08
3. Beteiligungen 190,16 0,00
4. Sondervermögen 4.429.587,29 4.474.695,47
5. ausländischen Kreditoren 410.005,58 122.851,39
Summe 118.371.626,67 167.059.184,86

Die Bestände zum 31.12.2024 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zu den Vorjahren nun nochmals deutlich gesunken. Die Abnahme beläuft sich Ende 2024 auf 48,69 Mio. Euro. Dies ist wie schon im Vorjahr auf den Rückgang um 49,24 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Bei den anderen Verbindlichkeitsarten waren die Veränderungen zum Vorjahr vergleichsweise gering. Die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren stiegen moderat um 307 TEuro und gegenüber ausländischen Kreditoren um

287 TEuro. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sondervermögen blieben im Vergleich zum Vorjahr mit 4,43 Mio. Euro weitestgehend konstant. Zum Prüfungszeitpunkt Mitte März 2026 waren die zum 31.12.2024 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen.

Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren

In diesem Posten werden zum 31.12.2024 insgesamt knapp 6.400 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2024 auf 49,34 Mio. Euro (Vorjahr: 49,04 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninfrastruktur) summieren sich auf 14,09 Mio. Euro und liegen damit 2,19 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres (11,90 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2024 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken (4,08 Mio. Euro) ausgewiesen. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2024 auf 2,52 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2024 Zahlungsverpflichtungen von 3,56 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2024 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 2,84 Mio. Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr (0,91 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Zahlungsverpflichtungen nun wieder um 1,93 Mio. Euro zugenommen. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt- und im Nebenbuch mussten im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder Abweichungen festgestellt werden. Dies betrifft nun allerdings alle Verbindlichkeitsarten. Der Grund hierfür liegt, wie bereits bei den Ausführungen zur Prüfung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erläutert wurde, in der Migration auf die neue SAP Version S/4HANA und den damit zusammenhängenden systemseitigen Anpassungsarbeiten. Dabei war es aufgrund technischer Gegebenheiten bis zum Prüfungsende (Ende März 2026) nicht möglich, auf alle für eine valide Auswertung notwendigen Daten zuzugreifen. Im Nebenbuch werden auch bei den debitorischen Kreditoren folglich viel zu hohe Salden ausgewiesen. Ein Abgleich von Haupt- und Nebenbuch war insofern hier ebenfalls nicht möglich.

Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Dieser Bilanzposten reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr bis zum 31.12.2024 in Summe nochmals deutlich um 49,24 Mio. Euro auf insgesamt 64,19 Mio. Euro. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Tilgung von zwei weiteren Raten in Höhe von insgesamt 50,0 Mio. Euro aus den Anteilsrückkäufen der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Zudem sanken die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zum Vorjahr um 949 TEuro auf 2,20 Mio. Euro. Zuwächse waren zum Bilanzstichtag 31.12.2024 bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungs-GmbH (NOA) (+425 TEuro) und gegenüber der N-ERGIE Netz GmbH (+682 TEuro) festzustellen. Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG erhöhten sich wieder um 639 TEuro auf 2,56 Mio. Euro. Darin ist unter anderem eine zum Bilanzstichtag 2024 noch nicht an die VAG weitergereichte Zuweisung des Freistaates Bayern im Rahmen des Deutschlandtickets (985 TEuro) enthalten. Ein Teilbetrag von 672 TEuro der vorgenannten Steigerungen bei der VAG und der N-ERGIE Netz GmbH entfällt auf die von diesen Unternehmen erbrachten Leistungen des U-Bahnbaus. Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem noch nicht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember des jeweiligen Jahres wurden bereits unterjährig geleistet.

Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

Ende 2024 ist bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen nur ein betragsmäßig geringfügiger offener Posten gegenüber der Flughafen Nürnberg GmbH ausgewiesen.

Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen

Dieser Bilanzposten blieb mit 4,43 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (4,47 Mio. Euro). Hier sind ähnlich wie auch in den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber den Eigenbetrieben NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2024 insgesamt ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,98 Mio. Euro resultieren unter anderem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2024 in Höhe von knapp 880 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürfnisanstalten im Jahr 2024 (697 TEuro). Die Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad (2,05 Mio. Euro) stammen aus der Abrechnung des Schulschwimmens für 2024.

Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren

In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2024 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Gleisbauarbeiten für die U-Bahn (184 TEuro), mit der Bekämpfung des Klimawandels (33 TEuro) sowie mit der Miete für die Räumlichkeiten des Bürgeramtes im Stadtteil Eberhardshof (76 TEuro) verbucht.

5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
688.899,91 895.879,46

Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sachverhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich unter anderem um Leistungen verschiedener sozialer und medizinischer Einrichtungen wie z.B. dem Caritasverband Nürnberg e.V., dem Klinikum Nürnberg, dem Lilith e.V. Verein zur Unterstützung von Frauen mit Drogenproblematik, der mudra Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V., der Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg und der Stadtmission Nürnberg. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 207 TEuro ab.

6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 158.422.943,88 134.425.990,17
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer 9.426.867,78 3.587.280,43
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 101.097,79 42.370,40
4. Durchlaufende Gelder 10.603.845,67 12.310.794,02
5. Sicherheitseinbehalte 87.161,72 101.682,49
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 34.057.412,36 24.418.311,76
7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen 24.991.575,68 8.629.211,85
8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zu- weisungen 13.240.193,20 8.777.007,84
9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 1.744.998,94 1.660.998,85
10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.169.360,96 4.278.370,76
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
11. Verrechnungskonten 7.958.856,55 19.956.721,68
12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 7.323.117,30 6.345.946,31
13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 429.535,98 454.448,18
14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 98.754,94 78.066,46
Summe 272.655.722,75 225.067.201,20

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.

Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land

Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2024 ausgewiesene Saldo in Höhe von 158,42 Mio. Euro (Vorjahr: 134,43 Mio. Euro) entfällt mit 22,68 Mio. Euro (Vorjahr: 19,42 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 135,75 Mio. Euro (Vorjahr: 115,01 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.

Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 3,26 Mio. Euro zu und betragen zum 31.12.2024 rund 22,68 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zuwendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (8,00 Mio. Euro) und für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (6,65 Mio. Euro). Neu hinzu kamen in 2024 unter anderem Zuwendungen für den Umbau des Herrenschießhauses in ein Kinder- und Jugendhaus (2,10 Mio. Euro) und für den Neubau des Züricher Parks (1,99 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,73 Mio. Euro auf 135,75 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 und auf Zuwendungen nach dem Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für Baumaßnahmen an Schulen und Kindergärten zurückzuführen.

Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 29,91 Mio. Euro (Vorjahr: 13,21 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 BayFAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen und Schulen) sowie mit 20,24 Mio. Euro (Vorjahr: 18,17 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 73,44 Mio. Euro (Vorjahr: 66,16 Mio. Euro).

Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer

Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2024 (3,68 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern erhöhten sich nun wieder auf 5,64 Mio. Euro, da hier im Gegensatz zum Vorjahr Ende 2024 offene Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das gesamte Jahr 2025 in Höhe von 5,53 Mio. Euro enthalten sind. Hauptsächlich dadurch stieg der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens zum Bilanzstichtag um 5,84 Mio. Euro auf 9,43 Mio. Euro.

Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende

Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.

Zu 4. Durchlaufende Gelder

Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.

Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2024 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr sank er Ende 2024 um 1,71 Mio. Euro auf 10,60 Mio. Euro. Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2024 ist hauptsächlich auf die gesunkenen Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schulbereichs (-1,20 Mio. Euro) sowie des Hochbauamtes (-2,40 Mio. Euro) zurückzuführen. Die genannten Rückgänge werden zum Teil durch eine Einzahlung im Rahmen des Verkaufs eines Grundstücks in Nürnberg, Stadtteil Wetzendorf an die N-ERGIE AG (+2,67 Mio. Euro) kompensiert. Bei den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2025 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen. Beim Abgleich der Summe der offenen Posten im Nebenbuch (PSCD) mit dem Saldo des Hauptbuchkontos wurde Im Gegensatz zum Vorjahr nun keine Abweichung mehr festgestellt, weswegen die Abstimmung hier wieder vollständig möglich war.

Zu 5. Sicherheitseinbehalte

Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und auch von Verwaltungsgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.

Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2024 insgesamt rund 30.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: 24.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2024 im Gegensatz zum Vorjahr wieder bedeutsam um 9,64 Mio. Euro auf insgesamt 34,06 Mio. Euro zu.

Der Bestand zum Bilanzstichtag 2024 resultiert zum einen aus den Abgrenzungen von Kosten der Unterkunft für Asylbewerber von insgesamt 1,24 Mio. Euro. Des Weiteren ist hier eine Rechnung im Rahmen des Ersatzneubaus einer Brücke über den Frankenschnellweg (4,41 Mio. Euro) abgegrenzt. Auch Honorarzahlungen an SÖR für die im Jahr 2024 erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankenschnellweges (1,07 Mio. Euro) und mit der Erneuerung der Hafenbrücken (693 TEuro) sind in dieser Position ausgewiesen. Ferner enthielten die Abgrenzungen Aufwendungen im Zusammenhang mit der U-Bahnlinie U1 (2,55 Mio. Euro), mit Steuern (2,50 Mio. Euro), einen Teilbetrag des Verlustausgleichs im Jahr 2024 für den Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (1,18 Mio. Euro) sowie den Verkauf von Sozialtickets für November 2024 (972 TEuro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die aktivierten Eigenleistungen von SÖR und des U-Bahnbauamtes (UB) von 743 TEuro.

Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 8,45 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 105 TEuro niedriger als noch im Jahr 2023 (8,55 Mio. Euro).

Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen

Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 16,36 Mio. Euro auf 24,99 Mio. Euro. Ursächlich für die Erhöhung war im Wesentlichen die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags vom Investor gezahlte Ablöse für Herstellungskosten (Kindertagesstätten und Grundschulen) in Höhe von 13,91 Mio. Euro für das Entwicklungsgebiet Lichtenreuth, Teilbereich „Hasenbuck-Süd“.

Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen

Die bis zum Bilanzstichtag 2024 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden ist im Vergleich zum Vorjahr nun bedeutsam um 4,46 Mio. Euro auf 13,24 Mio. Euro gestiegen. Das lag hauptsächlich an einer vom Freistaat Bayern als Digitalisierungs- und Integrationspauschale gewährten Zuweisung in Höhe von 4,80 Mio. Euro. Die bislang vereinnahmten Spenden für den Tiergarten haben sich in 2024 um 703 TEuro auf 3,09 Mio. Euro reduziert.

Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.

Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“ enthalten. Diese entfallen größtenteils mit 1,65 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.

Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder

Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf insgesamt rund 4,16 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2024 jedoch noch 4,17 Mio. Euro. Hier wäre aus dem Vorjahr noch eine Tilgungsrate nachzuholen. Die Tilgung der Darlehen beläuft sich für das Jahr 2024 auf 102 TEuro, bei den Verbindlichkeiten in 2024 allerdings auf 109 TEuro, wodurch sich der Betrag der aus dem Vorjahr noch nachzuholenden Tilgungsrate bei den Verbindlichkeiten auf knapp 12 TEuro reduziert hat. Dies wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungs- und Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst Anfang des Folgejahres abgebucht werden können.

Zu 11. Verrechnungskonten

Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo reduzierte sich zum 31.12.2024 erheblich um 12,0 Mio. Euro auf insgesamt 7,96 Mio. Euro.

Dies lag am Rückgang des Saldos des Verrechnungskontos im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen. Hier wurden die Posten für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth in Höhe von 12,88 Mio. Euro Ende 2024 ausgeglichen. Im Bestand dieses Kontos (2,43 Mio. Euro) wird nun hauptsächlich noch die Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,30 Mio. Euro) ausgewiesen.

Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege. Nachdem hier bereits in 2023 von der Friedhofsverwaltung eine Kontenbereinigung von Zins-Ausgleichsposten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen wurde, reduzierte sich der Bestand des Verrechnungskontos bis zum Bilanzstichtag 2024 um weitere 79 TEuro auf nunmehr 858 TEuro. Die neu hinzukommenden Sterbefälle werden nicht mehr über das Verrechnungskonto, sondern über das SAP-Modul PSCD verrechnet. Die Konzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.

Auch die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich wirtschaftlicher Jugendhilfe (99 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (1,04 Mio. Euro) stellen noch eine bedeutsame Größe dar. Zum 31.12.2024 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung BAföG (730 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (424 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (174 TEuro). Die im Jahr 2023 neu hinzugekommenen Verrechnungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungserklärungen im Bereich Ausländerwesen haben mit mittlerweile 1,05 Mio. Euro eine bedeutende Größe erreicht.

Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einzelnen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit über 321.000 verbuchten Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit 193.000 verbuchten Posten, Stand März 2026) hervorzuheben.

Hinsichtlich der bei einzelnen Verrechnungskonten in den Vorjahren noch vorhandenen kameralen Altbestände bestand in den meisten Fällen keine Zahlungsverpflichtung mehr, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig war. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Für die Konten im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung wird für das Jahr 2025 die Ausbuchung von Altposten vorgenommen.

Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen

Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2024 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 977 TEuro auf 7,32 Mio. Euro erhöht.

Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen

Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, hauptsächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen (159 TEuro) ausgewiesen. Des Weiteren sind auch Kautionen aus der Vermietung städtischer Liegenschaften (92 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Übergangswohnungen im Sozialbereich (178 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichtsjahr insgesamt um 25 TEuro auf 430 TEuro.

Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.

E. Passive Rechnungsabgrenzung

E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2024 31.12.2023
Euro Euro
39.786.712,30 39.427.978,97

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 359 TEuro. Bei den neuen Abgrenzungsposten handelt es sich insbesondere um Gewerbesteuervorauszahlungen (18,01 Mio. Euro) von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.

Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2024 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.

1.3.3 Ergebnisrechnung

V e rä n d

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Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 22,37 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Ergebnis damit um rund 145,40 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Mehraufwendungen bei den Transfer-, Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie eine deutliche Verschlechterung beim außerordentlichen Ergebnis.

Das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit verschlechterte sich im Berichtsjahr um 99,72 Mio. Euro. Dabei konnte zwar ein Anstieg der ordentlichen Erträge von 114,06 Mio. Euro festgestellt werden, doch die ordentlichen Aufwendungen stiegen noch deutlicher an (+213,78 Mio. Euro).

Der Anstieg der ordentlichen Erträge war insbesondere auf höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+59,02 Mio. Euro) sowie gestiegene Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+55,04 Mio. Euro) zurückzuführen, wofür insbesondere ein Anstieg der Schlüsselzuweisungen (+41,43 Mio. Euro) bzw. höhere Erstattungen vom Land für das Deutschlandticket verantwortlich waren. Nennenswerte Zuwächse waren zudem bei den Steuererträgen (+33,43 Mio. Euro) zu verzeichnen.

Die gestiegenen ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Transferaufwendungen (+88,52 Mio. Euro), höheren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+74,27 Mio. Euro) sowie Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen (+73,89 Mio. Euro).

Das städtische Finanzergebnis (-34,48 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-3,66 Mio. Euro) ist insbesondere auf höhere Zinsaufwendungen (+8,39 Mio. Euro) zurückzuführen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen war der weitere Anstieg der städtischen Verschuldung sowie der Anstieg des Zinsniveaus.

Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2024 ergab einen Aufwand von 4,20 Mio. Euro, welcher sich hauptsächlich aus periodenfremden Posten zusammensetzt. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von 42,02 Mio. Euro.

Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2024 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2024 den gesamten Jahresfehlbetrag von 22,37 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 123,03 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:

Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2024 31.12.2023 Euro
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -52.412.957,47 -47.207.082,91
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -72.571.013,63 -76.746.985,31
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -202.809.127,39 -180.518.215,23
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -48.424.832,44 -25.925.803,31
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -23.452.407,99 27.234.936,30
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -240.506.264,15 -201.982.070,34
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Refe- rat V) -442.252.746,15 -400.757.596,94
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -56.135.782,77 -48.202.880,92
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -22.506.684,37 -24.398.258,09
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.138.699.353,85 1.101.536.693,37
Gesamt -22.372.462,51 123.032.736,62

Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2024 Übereinstimmung festgestellt.

Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2024: 1.265,59 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2024: 58,66 % von 625,07 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.

Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2024 im Detail dargestellt.

1.3.3.1 Ordentliche Erträge

Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.

Ordentliche Erträge

Abbildung 1

5,50% 1,84% 16,03%

Steuern und ähnliche Abgaben 4,02% 48,60% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche 24,00% Leistungsentgelte

1 Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.2024 Euro 31.12.2023 Euro je Einwohner
in Euro
2024 2024
Stadt LD2
Grundsteuer A 298.347,76 294.913,72 0,56 0,41
Grundsteuer B 125.343.126,14 123.567.037,04 237,07 218,33
Gewerbesteuer 676.470.013,22 670.431.016,55 1.127,97 1.495,54
Gemeindeanteil an der Einkommen- steuer 372.573.288,00 349.817.712,00 706,29 869,37
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 87.514.245,00 84.719.941,00 163,27 187,35
Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 3.392.196,64 3.329.634,33 6,36 8,05
Summe 1.265.591.216,76 1.232.160.254,64 2.241,52 2.779,05

31.12.2024

Euro

31.12.2023

Euro

Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen 82,9 % der städtischen Steuererträge ergeben. Im Gegensatz zur landesweiten Entwicklung erhöhten sich die städtischen Gewerbesteuererträge 2024 um 6,04 Mio. Euro auf 676,47 Mio. Euro. Der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt im Berichtsjahr 537,50 Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 14,50 Euro verringert.

Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Da bei der Gewerbesteuer im Gegensatz zum Landesdurchschnitt nochmals Mehrerträge erzielt wurden, konnte der Rückstand um 36,52 Euro pro Einwohner verringert werden.

Das Gewerbesteueraufkommen 2024 ist im Berichtsjahr trotz einer schwierigen Wirtschaftsentwicklung nochmals um 6,04 Mio. Euro angestiegen. Auch für 2025 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 04.02.2026 Erträge von 714,02 Mio. Euro (+37,14 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2025 ausgewiesen, was erneut einen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.

Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2024 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewerbesteuer und der Anteile an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.

2 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik

Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebesätze 20243 20234 2024 LD5
Realsteuerkraft6
Grundsteuer A 0,17 0,17 0,11
Grundsteuer B 42,59 41,82 41,86
Gewerbesteuer 273,20 269,68 343,12
insgesamt 315,96 311,68 385,08
Finanzkraft7 1.585,07 1.534 1.728,77
Hebesätze8
Grundsteuer A 332 332 391,5
Grundsteuer B 555 555 522,7
Gewerbesteuer 467 467 470,3

Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 4,28 Euro

pro Einwohner zu verzeichnen. Da beim Landesdurchschnitt die Realsteuerkraft um 15,15 Euro pro

Einwohner auf 385 Euro zurückgegangen ist, konnte der Rückstand zu diesem um 19,43 Euro pro

Einwohner auf 69,12 Euro verringert werden.

Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.905) und Erlangen (1.639) bei der Stadt Nürnberg ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft erhöhte sich im Berichtsjahr um 48 Punkte auf nunmehr 144 Punkte.

Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.

3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Finanzrechnung 5 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 6 Grundbeträge in Euro je Einwohner 7 in Euro je Einwohner 8 in v. H.

2 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2024 Euro 2023
Euro
Schlüsselzuweisungen 271.180.488,00 229.747.328,00
Verwaltungsaufwand 20.315.145,48 18.812.456,52
Grunderwerbsteuer 30.977.905,35 25.459.429,91
Familienleistungsausgleich 28.762.038,00 26.429.373,00
Gesundheitsamt 4.372.497,36 4.268.883,52
Öffentlicher Personennahverkehr 7.825.145,49 8.029.525,75
Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 108.512.255,27 107.471.695,94
Schülerbeförderung 4.432.161,00 5.035.993,00
Kindertageseinrichtungen 97.398.299,26 95.101.860,60
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 43.076.350,65 37.475.817,96
Summe 625.069.785,86 566.049.864,20

Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen erhöhten sich um 59,02 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen und der Grunderwerbsteuer. Daneben ergaben sich noch Mehrerträge bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen (+5,60 Mio. Euro). den Zuweisungen für den Familienlastenausgleich sowie den Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen. Mindereinnahmen waren dagegen bei den Zuweisungen für die Schülerbeförderung zu verzeichnen.

Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 41,43 Mio. Euro auf 271,18 Mio. Euro ist insbesondere auf einen Anstieg des Grundbetrags um 4,2 % sowie dem Anstieg des prozentualen Anteils der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen zurückzuführen. Ausschlaggebend hierfür war die im bayernweiten Vergleich unterdurchschnittliche Steuerentwicklung 2022 in Nürnberg.

Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,52 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge sind damit um rund 22 % höher als im Vorjahr, was auf die deutliche Erholung am Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Auch beim sogenannten Familienlastenausgleich waren Mehrerträge von 2,33 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursächlich hierfür war ein höherer auf die Stadt Nürnberg entfallender Umsatzsteueranteil.

Die Mehrerträge bei den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen von 2,30 Mio. Euro sind insbesondere im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Abschläge aus dem BayKiBiG erzielt worden.

Bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen waren ebenfalls Mehrerträge (+5,60 Mio. Euro) zu verzeichnen. Verantwortlich hierfür war insbesondere die im Juni 2024 beschlossene und erstmals ausbezahlte Integrationspauschale des Freistaates Bayern (6,80 Mio. Euro).

3 Sonstige Transfererträge 2024 Euro 2023 Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.514.590,54 3.009.763,30
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 2.465.475,49 2.710.224,25
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 1.587.089,48 938.784,79
Summe 7.567.155,51 6.658.772,34

Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2024 0,91 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Verantwortlich hierfür war insbesondere ein Vergleich in einem Einzelfall, wodurch Ersatzleistungen für Leistungen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 560 TEuro realisiert werden konnten.

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2024 2023 Euro
Euro
Verwaltungsgebühren 23.137.473,54 23.033.348,33
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 31.990.281,09 29.391.290,07
Bestattungsgebühren 2.928.995,56 2.924.718,11
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 14.058.963,27 10.432.371,30
Eintrittsgelder 13.542.324,29 12.619.121,00
Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 8.602.166,80 8.418.355,59
Sonstige Benutzungsgebühren 10.484.616,62 8.837.822,98
Summe 104.744.821,17 95.657.027,38

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,09 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren sowie den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen.

Ursache für den Anstieg um 3,63 Mio. Euro bei den Wohn- und/oder Verpflegungsgebühren waren insbesondere Mehrerträge bei der Jugendschutzstelle. Aufgrund deutlich erhöhter Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stiegen die Erstattungen der Regierung von Mittelfranken entsprechend an.

Die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 2,60 Mio. Euro. Verantwortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere höhere Kita-Gebühren. So führte die zum 01.09.2023 beschlossene Erhöhung der Kitagebühren sowie eine verbesserte Auslastung der Betreuungseinrichtungen zu einem entsprechenden Anstieg der Gebühren.

5 Auflösung von Sonderposten 2024 Euro 2023
Euro
Zuwendungen 49.741.384,45 47.279.555,35
Beiträge 4.705.910,92 4.819.248,54
Kostenerstattungen 2.013.696,97 1.999.746,67
sonstige Sonderposten 43.298,00 47.481,00
Summe 56.504.290,34 54.146.031,56

Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter.

6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2024 2023
Euro Euro
Erträge aus Verkauf 6.435.080,21 7.264.111,14
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 24.754.307,67 24.257.588,29
Werbeerträge 1.386.033,14 1.570.314,20
Ersatzleistungen 3.116.593,55 3.084.338,02
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.676.989,22 1.616.983,90
Teilnehmerbeiträge 4.823.043,24 4.397.989,04
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.719.683,56 6.007.988,56
Summe 47.911.730,59 48.199.313,15

Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten um 0,29 Mio. Euro. Für diese Mindererträge waren vor allem Ertragsrückgänge bei den Erträgen aus Verkauf sowie den sonstigen privatrechtlichen Erträgen verantwortlich.

im Vergleich zum Vorjahr um 0,83 Mio. Euro. Ursache
hierfür waren insbesondere Mindererträge bei der Friedhofsverwaltung (-0,42 Mio. Euro). Der Rück-
gang bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten war insbesondere auf geringere Erträge
bei den Materialgeldern (-0,30 Mio. Euro) zurückzuführen.

Erwähnenswert sind dabei noch die Ertragsteigerungen bei den Miet- und Pachterträgen (+0,50 Mio.

Euro) und den Teilnehmerbeiträgen (0,43 Mio. Euro). Diese resultieren vor allem aus Mehrerträgen

bei der Vermietung der Kia Metropolarena und der Stromweiterverrechnung vom Personenschiff-

fahrtshafen an Dritte.

7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2024 2023
Euro Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 68.810.080,73 59.865.344,40
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 20.959.162,20 18.342.156,84
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 101.988.976,03 90.675.500,19
o sonstige 698.525,73 821.129,26
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 45.544.480,27 47.999.999,99
o für das Deutschlandticket 66.462.075,28 25.812.371,00
o sonstige 12.627.119,79 17.804.950,22
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 18.989.453,91 18.900.914,16
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 14.364.910,31 14.718.287,31
Kostenersatz für Jobcenter 11.580.336,75 11.043.963,17
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 1.464.017,38 1.114.209,78
o Klinikum 2.889.363,46 4.599.149,58
o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 6.370.236,94 6.917.241,51
7 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2024 2023
Euro Euro
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00
o Sonderrechnungen 3.007.463,82 4.082.917,80
o Staatstheater Nürnberg 393.868,08 428.888,88
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 32.228.247,46 30.214.357,49
Summe 417.492.729,14 362.455.792,58

Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 55,04 Mio. Euro auf 417,49 Mio. Euro angestiegen. Diese Mehrerträge beruhen hauptsächlich auf höheren Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft, Erstattungen für die Grundsicherung sowie erheblich gestiegene Erstattungen des Landes für das Deutschlandticket. Mindererträge waren dagegen bei den sonstigen Erstattungen des Landes, den Erstattungen des Klinikums und aus Sonderrechnung zu verzeichnen.

Die Erstattungen des Bundes sind um 22,75 Mio. Euro auf nunmehr 192,46 Mio. Euro angestiegen. Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (+11,31 Mio. Euro) sowie der Grundsicherung im Alter (+8,95 Mio. Euro).

Die Erstattungen des Landes erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 33,02 Mio. Euro auf nunmehr 124,64 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür war insbesondere die Erstattung der Kosten durch die Einführung des Deutschlandtickets (+12,79 Mio. Euro) sowie Erstattungen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Rettungsschirm (+27,86 Mio. Euro). Die Erstattungen für Asylbewerber sind dagegen erneut gesunken (-2,46 Mio. Euro) und betrugen im Berichtsjahr 45,55 Mio. Euro.

Dagegen waren bei den sonstigen Erstattungen des Landes (-5,18 Mio. Euro) und den Erstattungen aus Sonderrechnung (-1,07 Mio. Euro) Mindererträge zu verzeichnen.

8 Sonstige ordentliche Erträge 2024 2023
Euro Euro
Konzessionsabgabe 39.885.265,21 39.634.440,00
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 6.114.302,29 11.023.919,14
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellun- gen 17.182439,57 60.981.306,57
Aktivierte Bauzeitzinsen 1.343.966,90 1.272.983,89
andere sonstige ordentliche Erträge 6.562.390,78 6.503.126,56
Umsatzsteuerkorrektur ILV -7.832,90 -8.589,69
Summe 71.080.531,85 119.407.186,47

Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 48,33 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen zurückzuführen.

Der Rückgang bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert insbesondere aus der im Vorjahr erfolgten Auflösung im Rahmen der Anpassung der Bewertung des Klinikums (26,30 Mio. Euro) sowie der verbesserten Ergebnissituation der Nürnberg Messe (9,90 Mio. Euro). Vergleichbare Erträge konnten im Berichtsjahr nicht erzielt werden.

Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen verringerten sich um 4,20 Mio. Euro insbesondere aufgrund der im Vorjahr erzielten hohen Erträge aus dem Verkauf unbebauter Grundstücke, da im Berichtsjahr hier lediglich Erträge von 359 TEuro erzielt werden konnten.

9 Aktivierte Eigenleistungen 2024 2023
Euro Euro
Aktivierte Eigenleistungen 7.827.965,49 5.080.640,44

Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.

10 Bestandsveränderungen 2024 2023
Euro Euro
Bestandsveränderungen 180.812,27 99.172,40

Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf Bestandserhöhungen beim Stadtarchiv, der Kunsthalle sowie bei der Feuerwehr.

1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,2 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 213,78 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere um 88,52 Mio. Euro höhere Transferaufwendungen sowie Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen von 73,89 Mio. Euro.

OrdentlichelAufwendungen

Abbildung 2

Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. 6,11% Dienstleistungen

31,92%

41,26%

15,84% 4,87%

11 Personalaufwendungen 2024 Euro 2023 Euro
Personalaufwendungen 718.446.650,53 644.560.366,65

Die Personalaufwendungen sind um rund 73,89 Mio. Euro auf nunmehr 718,45 Mio. Euro angestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die Tariferhöhung zum 01.03.2024 sowie die Besoldungserhöhung zum 01.11.2024.

12 Versorgungsaufwendungen 2024 Euro 2023 Euro
Versorgungsaufwendungen 107.451.119,88 123.111.886,87

Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 15,66 Mio. Euro auf 107,45 Mio. Euro ist insbesondere auf geringere Pensionsrückstellungen (-11,40 Mio. Euro) sowie verminderte Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (-4,60 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war ein nur geringer Anstieg der Versorgungbezüge im Vergleich zum Vorjahr.

Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2024
30.06.2024 30.06.2023
Kämmereihaushalt
Beamte 2.688,44 2.657,72 2.928,25
Tarifbeschäftigte 5.488,79 5.411,02 6.534,63
Stellen insgesamt 8.177,23 8.068,74 9.462,88
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Beamte 18,61 18,61 20,37
Tarifbeschäftigte 377,11 371,85 419,56
Stellen insgesamt 395,72 390,46 439,93
NürnbergStift
Beamte 4,01 4,30 4,76
Tarifbeschäftigte 482,00 470,54 504,93
Stellen insgesamt 486,01 474,84 509,69
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Beamte 10,49 10,17 13,00
Tarifbeschäftigte 396,68 393,00 441,20
Stellen insgesamt 407,17 403,17 454,20
Franken-Stadion Nürnberg
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 3,50 3,76 3,76
Stellen insgesamt 3,50 3,76 3,76
NürnbergBad
Beamte 1,00 0,00 1,00
Tarifbeschäftigte 75,33 77,10 88,85
Stellen insgesamt 76,33 77,10 89,85
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Beamte 74,61 68,45 86,70
Tarifbeschäftigte 857,93 843,98 976,53
Stellen insgesamt 932,54 912,43 1.063,23
Klinikum
Beamte 14,86 21,01 22,59
Staatstheater
Beamte 1,00 2,0 2,50
Gesamtsumme 10.494,36 10.353,51 12.048,63

Im Zeitraum vom 30.06.2023 bis 30.06.2024 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 140,85 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2024 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 12.048,63 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 182,72 VK ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung (+49 VK), Migration und Integration (+26 VK) und in den Bereichen Allgemeinbildende Schulen sowie dem Referat für Schule und Sport (+36 VK).

Personalausgaben im bayernweiten Vergleich9 2024 2023
Euro Euro
Stadt je Einw. 1.392 1.392
Landesdurchschnitt je Einw. 1.564 1.567

Obwohl sich die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen sowie die Höhe der Personalausgaben weiter erhöht haben, sind die Personalausgaben je Einwohner 2024 mit 1.392 Euro konstant geblieben. Ursache hierfür war ein Bevölkerungszuwachs um rund 3.800 Einwohner.

Bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern sogar minimal um 3 Euro verringert, was ebenfalls auf den Bevölkerungszuwachs zurückzuführen war. Die städtischen Personalkosten liegen dennoch auch 2024 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand zum Landesdurchschnitt ist um 3 Euro gesunken und beträgt nun 172 Euro pro Einwohner bzw. 11 %.

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2024 2023
Euro Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 8.777.636,23 9.589.508,54
Energie, Wasser, Abwasser 37.434.371,69 25.629.278,87
Gebäudeunterhalt 40.520.502,59 36.574.903,82
Unterhalt unbebauter Grundstücke 5.067.394,31 4.856.359,96
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 30.663.171,79 27.951.733,35
Zuführung zu Rückstellungen 23.007.888,55 18.076.572,29
Schulische Aufwendungen 23.146.328,29 21.610.836,23
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8.263.212,83 8.237.025,93
Kostenerstattungen 233.042.181,48 183.129.281,88
Summe 409.922.687,76 335.655.500,87

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 74,27 Mio. Euro auf 409,92 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+49,91 Mio. Euro), im Bereich „Energie, Wasser, Abwasser“ (+11,81 Mio. Euro) sowie der Anstieg beim Gebäudeunterhalt (+3,95 Mio. Euro).

Die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser sind im Berichtsjahr um rund 11,81 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen bei der Fernwärme (+4,49 Mio. Euro) und beim Heizgas (+2,45 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung waren Abrechnungsprobleme seitens des Energieversorgers N-Ergie, weshalb im Jahr 2023 keine Abrechnungen erfolgt sind.

Beim Gebäudeunterhalt waren Mehraufwendungen von rd. 3,95 Mio. Euro zu verzeichnen, Dieser Anstieg beruht insbesondere auf Mehraufwendungen im Bereich der Grund-/Mittelschulen sowie der Gymnasien.

9 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+49,91 Mio. Euro) beruht insbesondere auf

Mio. Euro).
Allerdings werden diese Kosten zunächst vom Land an die Stadt Nürnberg erstattet und es erfolgt
lediglich eine Weiterleitung der Mittel an die VAG. Des Weiteren sind die Erstattungen an das Klini-
kum um 6,49 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf eine Verlustausgleichszahlung der Stadt
an das Klinikum zurückzuführen ist.
14 14 Abschreibungen 2024 2023
Euro Euro
Forderungen 2.996.706,06 3.434.367,45
Immateriellen Vermögensgegenständen 17.861872,08 16.662.978,26
Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude-ein- richtungen 34.839.947,50 33.251.830,37
Infrastrukturvermögen 50.800.548,45 50.718.272,21
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.846.741,77 4.708.152,88
Fahrzeugen 1.768.007,34 1.611.566,08
Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.004.226,88 11.548.634,58
Geringwertigen Wirtschaftsgütern 0,00 2.977,00
Finanzanlagen 0,00 26.266.825,16
Summe 126.118.050,08 148.205.603,99

Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind insbesondere aufgrund der Tatsache, dass im Berichtsjahr keine Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgten, um 22,09 Mio. Euro auf 126,12 Mio. Euro zurückgegangen. Hier musste 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung von 26,27 Mio. Euro bei der Finanzanlage Klinikum Nürnberg verbucht werden.

Neben dem Wegfall der Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Berichtsjahr noch Mehraufwendungen von 1,46 Mio. Euro bei den Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsaufwendungen erwähnenswert.

15 Transferaufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 196.024.487,11 190.405.213,93
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 23.663.276,00 21.128.281,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 52.691.959,59 22.093.774,14
Krankenhausumlage 16.914.872,00 12.939.482,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 143.536.987,08 131.747.163,22
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 91.379.831,82 79.244.344,25
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 6.940.481,34 5.982.272,62
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 5.623,49 6.932,00
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 9.574.212,65 7.484.875,19
Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 39.555.273,09 43.878.094,02
Bildungs- und Teilhabepaket 12.133.988,87 10.646.041,02
Jugendhilfe 123.373.838,53 99.787.765,97
15 Transferaufwendungen 2023 2022
Euro Euro
Gewerbesteuerumlage 48.475.309,00 49.652.196,00
Bezirksumlage 233.671.548,56 235.150.895,98
Zuführung verschiedene Rückstellungen 24.858.956,16 20.999.889,27
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -1.720.745,21 -7.511.000,00
sonstige Transferleistungen 46.623.317,07 55.551.187,10
Summe 1.067.703.217,15 979.187.407,71

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um 88,52 Mio. Euro auf den neuen Rekordwert von 1.067,70 Mio. Euro angestiegen. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen, den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Grundsicherung im Alter, der Jugendhilfe sowie den Zuführungen zu verschiedenen Rückstellungen.

Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen erhöhten sich um 5,62 Mio. Euro auf einen neuen Rekordwert, was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie der Erhöhung des Förderbetrages pro Kind zurückzuführen ist. Auch bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (+30,60 Mio. Euro) waren erhebliche Mehraufwendungen zu verzeichnen. Die Ursache hierfür lag insbesondere an dem im Berichtsjahr erfolgten Verlustausgleich an die Städtischen Werke Nürnberg GmbH in Höhe von 25 Mio. Euro, da die Kostensteigerungen im ÖPNV nicht anderweitig kompensierbar waren.

Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) um 23,59 Mio. Euro beruhen im Wesentlichen darauf, dass immer mehr Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf SGB II Leistungen besitzen sowie einer Regelsatzerhöhung.

Auch bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) ergaben sich Mehraufwendungen, welche 12,14 Mio. Euro betrugen. Auch diese Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf einen Anstieg bei den Leistungsbeziehern sowie einer Regelsatzerhöhung. Diese Leistungen werden seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet.

Die Aufwendungen für Asylbewerber verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr erneut (-4,32. Mio. Euro). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Leistungsbeziehenden zurückging und infolgedessen Mietverträge für kommunale Unterkünfte gekündigt werden konnten.

Jugendhilfe 2024 2023
Euro Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 29.646.703,64 25.389.671,13
Leistungen in Einrichtungen 93.727.134,89 74.398.094,84
Summe 123.373.838,53 99.787.765,97

Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr stark um rund 23,59 Mio. Euro (23,64 %) angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben sich Mehraufwendungen von 4,26 Mio. Euro. Bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der Mehraufwand 19,33 Mio. Euro, hier sind insbesondere Mehraufwendungen von 5,08 Mio. Euro für die Inobhutnahme angefallen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen ist insbesondere die hohe Zahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie deren Verweildauer in den Einrichtungen des Jugendschutzes.

Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich nach den Gewerbesteuereinzahlungen. Im Berichtsjahr ist ein leichter Rückgang von 1,18 Mio. Euro auf 48,48 Mio. Euro zu verzeichnen. Nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr ist die Bezirksumlage im Berichtsjahr 1,48 Mio. Euro gesunken.

Der Anstieg bei der Zuführung zu den Rückstellungen (+3,86 Mio. Euro) beruht insbesondere auf dem Anstieg der Zuführung von Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen (+15,26 Mio. Euro). Ursache hierfür war die Bildung einer Rückstellung für die Verluste des Klinikums in Höhe von 18,10 Mio. Euro. Dies konnte auch nicht dadurch kompensiert werden, dass im Berichtsjahr keine Zuführung zur Rückstellung für Finanzausgleich/Steuerrückstellung erforderlich war (Vorjahr: 15,90 Mio. Euro). Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind dagegen deutlich um 5,79 Mio. Euro zurückgegangen.

Der Rückgang der sonstigen Transferleistungen (-8,93 Mio. Euro) beruht insbesondere auf den Wegfall der im Vorjahr gewährten Zuschüssen im Zusammenhang mit dem „Deutschen Evangelischen Kirchentag“.

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2024 2023
Euro Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 71.629.405,29 67.136.917,68
Geschäftsaufwendungen 44.308.568,23 41.622.789,28
Aufwendungen für Beiträge 9.849.029,64 8.821.231,11
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögens- gegenständen und Sachanlagen 2.838.430,17 6.497.234,30
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 9.653.755,52 349.176,51
Betriebliche Steueraufwendungen 837.704,17 873.856,74
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 1.617.838,38 2.298.101,38
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 18.801.647,37 21.166.929,98
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Aufwen- dungen -1.509.859,35 -5.597.253,81
Summe 158.026.519,42 143.168.983,17

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 14,86 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 9,30 Mio. Euro höhere Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Mehraufwendungen beim Aufwand für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+4,49 Mio. Euro) sowie um 2,69 Mio. Euro gestiegene Aufwendungen für Beiträge. Gleichzeitig verringerten sich insbesondere die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen deutlich um 4,09 Mio. Euro.

Der Anstieg der Aufwendungen bei der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter in Höhe von 4,49 Mio. Euro war maßgeblich auf gestiegene Kosten für Sachverständige und Gutachten im Zusammenhang mit der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (+1,00 Mio. Euro) sowie den Kosten für die überörtliche Rechnungsprüfung durch den BKPV zurückzuführen.

Die höheren Geschäftsaufwendungen (+2,69 Mio. Euro) beruhen insbesondere auf Mehraufwendungen für Software und Lizenzen für die Software SAP. Ursächlich hierfür war die Vorbereitung auf die Umstellung aus S/4HANA.

Aufgrund mangelnder Werthaltigkeit mussten im Berichtsjahr erhebliche Wertberichtigungen durchgeführt werden, weshalb hier Mehraufwendungen von 9,30 Mio. Euro anfielen. Ursächlich hierfür waren insbesondere gestiegene Einzelwertberichtigungen (+8,67 Mio. Euro).

Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-2,36 Mio. Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den Rückstellungen für Haftungs- und Prozesskosten (-2,06 Mio. Euro) bedingt.

Bei dem Posten „Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen“ fielen 2024 Erträge von 1,51 Mio. Euro an, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 4,09 Mio. Euro entspricht.

1.3.3.3 Finanzergebnis

Finanzergebnis 2024 2023
Euro Euro
Zinserträge 9.516.651,58 9.204.295,81
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen -1.563.371,85 -3.734.797,53
Gewinnanteile aus Beteiligungen 6.759.711,54 4.761.025,28
Sonstige Finanzerträge 366.014,70 118.870,25
17 Finanzerträge 15.079.005,97 10.349.393,81
Zinsaufwendungen 40.930.656,74 36.374.754,20
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 30.494,11 411.895,42
Zinsaufwand für Kassenkredite 44.626,95 86.473,19
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 8.462.751,00 4.203.695,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18.253,09 91.753,68
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 49.561.902,95 41.168.571,49
Finanzergebnis -34.482.896,98 -30.819.177,68

Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und den damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 3,66 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 4,73 Mio. Euro auf rd. 15,08 Mio. Euro angestiegen sind, erhöhten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 8,39 Mio. Euro auf nunmehr 49,56 Mio. Euro.

Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind insbesondere um 2,17 Mio. Euro geringere negative Zinsen aus Gewerbesteuernachzahlungen sowie um 2,00 Mio. Euro gestiegene Gewinnanteile an Beteiligungen. Ursache für den enormen Anstieg der Gewinnanteile an Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr war, dass erstmals seit 2019 wieder eine Gewinnausschüttung der Sparkasse Nürnberg (3,43 Mio. Euro) geleistet wurde.

Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund von Leitzinserhöhungen und der gleichzeitig steigenden Neuverschuldung weiter angestiegen (+4,56 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen für Gewerbesteuererstattungen haben sich verdoppelt (+4,26 Mio. Euro). Ursache für diesen erheblichen Anstieg war die Aufarbeitung der Rückstände aus der aufgrund einer Gesetzeskorrektur erforderlichen Zinskorrektur für die Zinszeiträume ab 2019.

1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis

Außerordentliches Jahresergebnis 2024 2023
Euro Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 148.513,00 358.412,74
periodenfremde Erträge 3.238.395,53 47.556.891,73
19 außerordentliche Erträge 3.386.908,53 47.915.304,47
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 33.750,62 43.189,49
periodenfremde Aufwendungen 7.545.517,60 10.044.506,58
20 außerordentliche Aufwendungen 7.579.268,22 10.087.696,07
außerordentliches Jahresergebnis -4.192.359,69 37.827.608,40

Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 42,02 Mio. Euro verschlechtert. Verantwortlich dafür war hauptsächlich der Rückgang der periodenfremden Erträge um 44,53 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr erfolgten Erstattungen für den Betrieb der Corona-Impfzentren in den Jahren 2021 und 2022 (45,23 Mio. Euro).

Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Rückgang um 2,51 Mio. Euro auf 7,58 Mio. Euro feststellbar, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.

1.3.3.5 Jahresergebnis

Jahresergebnis 2024 2023
Euro Euro
-22.372.462,51 123.032.736,62

1.3.4 Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).

Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV- Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.

Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:

Finanzrechnung 31.12.2024 31.12.2023
TEuro TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +107.622 +210.400
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -299.088 -205.858
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -21.518 +104.186
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushaltswirksa- mer Vorgänge -212.984 +108.728
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -24.349 -5.879
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushaltswirk- samer Vorgänge -237.333 +102.849
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +392.602 +289.753
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +155.269 +392.602

Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist bis zum 31.12.2024 um 237,33 Mio. Euro auf 155,27 Mio. Euro gesunken10. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:

Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit reduzierte sich nach der bedeutsamen Zunahme im Vorjahr nun wieder um 102,78 Mio. Euro auf 107,62 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem Anstieg der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 83,50 Mio. Euro sowie einer im Vergleich dazu wesentlich stärkeren Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 186,28 Mio. Euro. Für den geringeren Einzahlungsüberschuss in 2024 gibt es mehrere Ursachen. Zum einen sind die Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach dem massiven Anstieg des Vorjahres (+140,43 Mio. Euro) nun wieder um 3,86 Mio. Euro gesunken. Dabei reduzierten sich die Gewerbesteuerzahlungen sogar um 15,79 Mio. Euro. Die Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer konnten mit einer Zunahme um insgesamt 9,89 Mio. Euro den Gewerbesteuerrückgang nur teilweise kompensieren. Auch der Anstieg bei der Grundsteuer B (+1,97 Mio. Euro) konnte die Abnahme der gesamten Steuereinzahlungen nur geringfügig mindern. Die Einzahlungen aus Zuwendungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder bedeutsam in Summe um 58,60 Mio. Euro zu. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist bei den Schlüsselzuweisungen zu finden. Diese erhöhten sich anders als in 2023 wieder ganz wesentlich um 41,43 Mio. Euro. Zudem stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer um 5,52 Mio. Euro. Weitere Anstiege finden sich bei den Zuweisungen vom Land zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und für Integrationsmaßnahmen (+7,49 Mio. Euro) sowie für Lehrpersonal (+1,04 Mio. Euro). Auch eine nochmals erhöhte Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) (+2,30 Mio. Euro) trug zum Anstieg der Zuwendungen bei. Weitere Zuwächse waren mit 8,21 Mio. Euro bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten aufgrund gestiegener Nachfrage nach städtischen Dienstleistungen festzustellen. Bei den Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen und -umlagen im Berichtsjahr war wie schon im Vorjahr ein starker Zuwachs von 56,50 Mio. Euro zu verzeichnen. So stiegen die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 11,95 Mio. Euro. Die Übernahme der Kosten aus den Leistungen des Bürgergeldes nahm im Vergleich zum Jahr 2023 um 2,61 Mio. Euro zu. Die Erstattungen vom Land verzeichneten ähnlich wie im Vorjahr einen wesentlichen Anstieg um 22,86 Mio. Euro. Die Zunahme ist zu einem großen Teil auf die Zahlungen des Freistaats Bayern für das Deutschlandticket von zusammen 62,25 Mio. Euro zurückzuführen, die sich gegenüber dem Vorjahr um 36,44 Mio. Euro erhöhten. Die Vorschusszahlungen im Rahmen der Asylbewerberleistungen nahmen im Gegensatz

10 Ende 2025 beträgt der Finanzmittelbestand nur noch 106,93 Mio. Euro.

zum Vorjahr nun wieder um 4,09 Mio. Euro auf 42,01 Mio. Euro ab. Die von Gemeinden erstatteten Beiträge für Gast- und Heimschüler führten zu Mehreinzahlungen von insgesamt 16,16 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Bei den Kostenerstattungen nehmen die Zahlungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit insgesamt 19,34 Mio. Euro auch für 2024 wieder eine nennenswerte Größe ein. Diese enthalten unter anderem Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben in Höhe von 8,63 Mio. Euro sowie Einzahlungen aus der IT-Leistungsabrechnung mit verbundenen Unternehmen und Eigenbetrieben (2,31 Mio. Euro). Die Erstattungen von übrigen Bereichen waren im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder rückläufig (-2,59 Mio. Euro). Auch die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verzeichneten nach dem hohen Anstieg des Vorjahres nun wieder eine wesentliche Abnahme um 36,80 Mio. Euro. Die für 2023 noch gewährten Erstattungen des Freistaates Bayern für das städtische Impfzentrum sind nun nicht mehr enthalten.

Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2024 in Höhe von mittlerweile insgesamt 38,82 Mio. Euro resultiert aus der Tariferhöhung der Beschäftigten und der Besoldungserhöhung der Beamten. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich sehr bedeutsam um 55,86 Mio. Euro und damit stärker als im Vorjahr (+47,78 Mio. Euro). Diese Mehrung bei den Auszahlungen war zu einem großen Teil auf die Weitergabe der vom Freistaat erhaltenen Mittel für das Deutschlandticket (62,25 Mio. Euro; +36,44 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr) an die VAG zurückzuführen. Auch die Mittelabflüsse für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude (+3,0 Mio. Euro) sowie für den Energieverbrauch (+7,94 Mio. Euro) trugen zur genannten Erhöhung der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen bei. Der mit Abstand größte Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2024 mittlerweile auf 74,65 Mio. Euro (Vorjahr: +40,83 Mio. Euro). Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier sanken die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Verbandsumlage (-6,19 Mio. Euro). Im Gegensatz zum Vorjahr verzeichneten die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen für 2024 eine Zunahme um 29,17 Mio. Euro. Das lag hauptsächlich daran, dass in 2024 ein Verlustausgleich für die Stadtwerke Nürnberg in Höhe von 25,0 Mio. Euro von der Stadt geleistet wurde. Zudem sind Zahlungen an die Eigenbetriebe Franken- Stadion Nürnberg (1,18 Mio. Euro) und NürnbergBad (9,23 Mio. Euro) enthalten. Bei den Betriebsmittelzuschüssen an das Staatstheater Nürnberg von insgesamt 23,66 Mio. Euro war im Jahr 2024 ebenfalls eine Mehrung (+2,53 Mio. Euro) feststellbar. Diese resultiert unter anderem aus einer Nachzahlung (1,04 Mio. Euro). Zudem verzeichneten die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen einen Zuwachs um weitere 6,16 Mio. Euro auf insgesamt 196,11 Mio. Euro. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse. Darüber hinaus resultierten nochmals höhere Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+15,21 Mio. Euro) und besonderes der Jugendhilfe (+23,62 Mio. Euro) sowie bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+2,06 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+4,69 Mio. Euro) auf insgesamt 50,84 Mio. Euro. Die Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage) bewegte sich mit insgesamt 233,67 Mio. Euro auf einem ähnlich hohen Niveau wie Ende 2023 (235,15 Mio. Euro). Die Leistungen für Asylbewerber wiesen Minderauszahlungen von 2,77 Mio. Euro auf. Bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Gegensatz zu den Vorjahren nun wieder eine Zunahme um 4,91 Mio. Euro zu verzeichnen, unter anderem für die Nutzung von Softwarelizenzen. Die Zinsauszahlungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr bedeutsam um 12,05 Mio. Euro zu, was hauptsächlich an höheren Zinsen für Investitionskredite (+8,17 Mio. Euro) sowie an gestiegenen Erstattungszinsen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer (+4,27 Mio. Euro) lag.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit stieg in 2024 von 205,86 Mio. Euro um 93,23 Mio. Euro auf insgesamt 299,09 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit im Gegensatz zum Vorjahr nun in Summe wieder zu (+28,49 Mio. Euro). Auch

die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erhöhten sich insgesamt deutlich um 121,72 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2023 nun wesentlich höheren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (+64,67 Mio. Euro). Dieser starke Anstieg im Jahr 2024 ist hauptsächlich auf den Erwerb des Kaufhofgebäudes samt Grundstück zurückzuführen. Weitere betragsmäßig wesentliche Geschäftsvorfälle betreffen unter anderem den Erwerb von Grundstücken in Röthenbach bei Schweinau, Worzeldorf, Höfen und Wetzendorf. Die Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen stiegen insgesamt um 5,92 Mio. Euro auf 22,15 Mio. Euro. In dieser Summe sind Anschaffungen von Software-Lizenzen, hauptsächlich für SAP S/4HANA (insgesamt 6,31 Mio. Euro) sowie von IT-Zubehör im Rahmen des Umzugs des städtischen Rechenzentrums und weiterer Ausstattung unter anderem für die Feuerwehr und für den Schulbereich enthalten. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 37,59 Mio. Euro zu. Dies lag am bedeutsamen Anstieg bei den Hochbaumaßnahmen (+44,16 Mio. Euro). Hierbei werden in vielen Fällen bereits im Vorjahr begonnene Maßnahmen in 2024 fortgeführt. In dem Zusammenhang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest (17,84 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (12,06 Mio. Euro), der Grundschule Fürreuthweg (10,18 Mio. Euro), der Grundschule Reutersbrunnenstraße (9,50 Mio. Euro), der Henry-Dunant- Schule (7,08 Mio. Euro), der Ludwig-Uhland-Schule (6,23 Mio. Euro), für den dritten Bauabschnitt des Künstlerhauses (3,90 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (3,88 Mio. Euro) zu nennen. Die Tiefbaumaßnahmen hingegen waren wie schon in den Vorjahren insgesamt betrachtet rückläufig (-6,57 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau reduzierten sich hierbei um 9,21 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Bayernstraße, die Gebersdorfer Straße und die Bayreuther Straße mit Rathenauplatz (insgesamt 18,05 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wären wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Sanierung der Hafenbrücken hervorzuheben (insgesamt 7,95 Mio. Euro). Die Auszahlungen für die U-Bahninfrastruktur stiegen um 2,80 Mio. Euro auf 23,93 Mio. Euro. Der Mittelabfluss für den Erwerb von Finanzvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,12 Mio. Euro auf insgesamt 67,37 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg (50,0 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr insgesamt um 7,51 Mio. Euro auf 25,45 Mio. Euro zu. Diese setzen sich aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen sowie für das Klinikum Nürnberg (10,0 Mio. Euro) zusammen.

Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Anstieg um insgesamt 29,87 Mio. Euro auf 130,92 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Finanzhilfen nun wieder um 8,86 Mio. Euro zu. Die hier für 2024 ausgewiesenen Geldmittel (15,50 Mio. Euro) beinhalten unter anderem Fördermittel zur Sanierung der Grund- und Mittelschule an der Hinteren Insel Schütt (6,0 Mio. Euro), des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände (1,69 Mio. Euro), des Künstlerhauses (1,02 Mio. Euro) sowie des Jugendhauses Herrenschießhaus in der nördlichen Altstadt (2,10 Mio. Euro). Des Weiteren sind hier Zuwendungen im Rahmen des Gemeindeverkehrs nach dem GVFG für die Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof (1,20 Mio. Euro) sowie für die Errichtung der Grünanlage im Züricher Park (1,99 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Zuwendungen vom Land reduzierten sich um 4,15 Mio. Euro. Hier sind unter anderem noch Mittel für die Digitalisierung von Schulen (1,41 Mio. Euro) sowie für die Generalsanierung des Künstlerhauses (1,02 Mio. Euro) enthalten. Ein weiterer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist zudem bei staatlichen Fördergeldern nach Art. 10 FAG für Baumaßnahmen von Schulen festzustellen (+11,06 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zuwendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf die Neubaumaßnahmen des Schulcampus Werderau (6,0 Mio. Euro) und der Bertolt-Brecht-Schule (6,0 Mio. Euro). Daneben sind hier noch Mittel für den Neubau der Grundschule Forchheimer Straße (7,08 Mio. Euro), der Grundschule Fürreuthweg (4,0 Mio. Euro), der Henry-Dunant-Schule (3,60 Mio. Euro) sowie des Schulzentrums Südwest (3,93 Mio. Euro) enthalten. Für den Erwerb des Tempohau-

ses für die beruflichen Schulen (Schlussrate: 1,98 Mio. Euro) wurden ebenfalls Mittel vom Land gewährt. Die staatlichen Investitionszuweisungen im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 1,47 Mio. Euro ab. Mindereinzahlungen waren auch aus gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-3,54 Mio. Euro) festzustellen. Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultierten jedoch aus dem Verkauf von Wertpapieren (+2,29 Mio. Euro).

Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+125,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-146,52 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein Auszahlungsüberschuss von 21,52 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg zum Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich. In der Planung wurde noch mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 97,38 Mio. Euro aufgrund höherer geplanter Kreditaufnahmen gerechnet.

Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2024 auf insgesamt -24,35 Mio. Euro (Vorjahr: -5,88 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Deren Ein- und Auszahlungen weisen ein Volumen von jeweils 8,2 Mrd. Euro auf. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt. Des Weiteren finden sich hier Ein- und Auszahlungen aus der unterjährigen Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Diese belaufen sich auf jeweils 221,5 Mio. Euro (Vorjahr: 15,0 Mio. Euro).

Die Planansätze des Jahres 2024 wurden mit den zugehörigen Ist-Werten verglichen. Nachdem im Vorjahr der Haushaltsansatz beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit noch um 117,01 Mio. Euro übertroffen wurde, lag der Einzahlungsüberschuss in 2024 mit 107,62 Mio. Euro nun jedoch um 2,13 Mio. Euro unter seinem Planwert. Hierfür waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. So resultierten auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar höher als geplant ausgefallene Kostenerstattungen (+46,66 Mio. Euro) und Zuwendungen (+26,51 Mio. Euro). Die Steuern hingegen waren um 27,25 Mio. Euro niedriger als die entsprechenden Ansätze. Bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen die Personalauszahlungen ihren Planwert um 10,20 Mio. Euro. Zudem waren die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (+66,04 Mio. Euro) wesentlich höher als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit lag der Auszahlungsüberschuss (299,09 Mio. Euro) um 41,55 Mio. Euro über dem Planwert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken um 72,38 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen um 12,25 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen lagen. Auf der anderen Seite sind die Auszahlungen für Baumaßnahmen nun wieder um 28,94 Mio. Euro niedriger als geplant.

Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Diese für das Jahr 2024 nicht mehr aufklärbare Abweichung beläuft sich auf 374 TEuro.

Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2024 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2024 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen

Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 155,27 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.

Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2024 31.12.2023 Euro
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -51.453.394,52 -52.402.488,08
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -67.762.405,37 -74.209.742,99
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -190.261.356,02 -183.738.845,07
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -114.922.368,70 -89.667.829,76
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -16.477.572,67 31.056.200,84
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -215.437.563,71 -183.037.444,96
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -416.154.960,67 -360.072.095,51
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -72.846.618,11 -50.393.921,22
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -127.181.476,52 -83.283.407,99
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.427.766.821,01 1.438.351.943,16
Gesamt 155.269.104,72 392.602.368,42

Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit mittlerweile 617,93 Mio. Euro (Vorjahr: 573,63 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.235,05 Mio. Euro (Vorjahr: 1.238,91 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (58,8 % von 623,06 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält ebenso mit 382,62 Mio. Euro ebenfalls Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.

Wie bereits in den Ausführungen zur Prüfung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie der Verbindlichkeiten dargestellt, waren die aufgrund der Ende November 2025 erfolgten Umstellung des SAP-Systems auf die neue Version S/4HANA aufgetretenen umfangreichen Auswirkungen auch im Bereich der Finanzrechnung festzustellen. Hier waren zum Umstellungszeitpunkt die für eine sinnvolle Sachbearbeitung erforderlichen systemseitigen Nutzungsberechtigungen ebenfalls noch nicht in ausreichendem Maß eingerichtet, wodurch die Hinzuziehung der Berechtigungserweiterung „Rucksack“ erforderlich war.

1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen

Durch die Haushaltssatzung 2024 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.174.296,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 23.11.2023, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).

Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt

1.484.011.000,00 Euro bzw. 589.218.842,00 Euro

Hiervon wurden

391.244.792,00 Euro (=26,4 %) bzw. 148.132.735,00 Euro (=25,14 %)

neu freigegeben.

Im Vorjahr wurden 31,4% des Gesamtbetrages freigegeben.

Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 23.11.2023, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.

Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 27,2 % freigegeben.

1.3.6 Bürgschaften

Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:

HJ Stand 31.12.2024 urspr. verbürgter Ge- samtbetrag Mio. Euro
Anzahl Verpflichtungsbetrag
Mio. Euro
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218

urspr. verbürgter Ge-

samtbetrag

Mio. Euro

HJ Stand 31.12.2024 urspr. verbürgter Ge- samtbetrag Mio. Euro
Anzahl Verpflichtungsbetrag
Mio. Euro
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
2018 31 253,839 283,506
2019 34 416,591 449,231
2020 36 245,162 347,602
2021 36 382,439 481,927
2022 41 340,849 398,858
2023 41 403,363 473,258
2024 40 504,234 581,660

urspr. verbürgter Ge-

samtbetrag

Mio. Euro

Nachdem für die WBG Kommunal GmbH eine neue Bürgschaft in Höhe von 113,6 Mio. Euro gestellt wurde, besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, weiter bei diesem Unternehmen (ca. 306,7 Mio. Euro). Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr 52,7 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an der gesamt bestehenden Bürgschaftssumme, aus welchem die Stadt für die WBG Kommunal GmbH in Anspruch genommen werden könnte, beträgt ca. 60,8 %.

Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg leistete im Jahr 2024 eine Auszahlung in Höhe von 59,14 Euro. Weitere Zahlungen für gestellte Bürgschaften fielen im Berichtsjahr nicht an.

1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2024

Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2024 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2025 übertragen werden können:

Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 70.053.751,30 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 32,09 % / weitere konsumtive Aufwendungen 67,91 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 178.914.719,33 Euro

Durch die Verfügungen von Herrn Ref. I/II vom 08.08.2025 (I2-Teilbudget) und vom 08.09.2025 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2025 übertragen:

Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 45.824.320,30 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,35 % / weitere konsumtive Aufwendungen 53,65 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 136.935.190,92 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. Dem Ältestenrat und Finanzausschuss wurde im Gegensatz zu den Vorjahren kein Bericht zur Übertragung der Haushalts-/Budgetreste 2024 auf das Jahr 2025 vorgelegt.

1.3.8 Anhang

Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.

1.3.9 Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.

1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürberg

1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2024

Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2024 der Stadt

Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen

Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.11.2025 dargestellt:

111116 Konzernsteuerung – 2. Bürgermeisterin Kultur Erhebung der Einnahmen im Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin

111230 Personaldienstleistungen Prüfung der Abgeltung von Gleitzeitguthaben

111281 Menschenrechtsbüro&Gleichstellungsstelle Prüfung der Einnahmen und Ausgaben insbesondere Spenden- und Sponsoring Abwicklung

111320 Kommunales Steuerwesen Erhebung und Veranlagung der Zweitwohnungssteuer

122160 Veterinärangelegenheiten/Fleischhygiene Prüfung der Veterinärangelegenheiten und der Fleischhygiene beim Ordnungsamt

126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings

231100 Schulaufwand für städtische berufliche Schulen und 231200 Sachaufwand für staatliche berufliche Schulen Prüfung des Gastschulbeitragswesens

313100 Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz Verfahren der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

365500 Sonstige Einrichtungen Prüfung der sonstigen Einrichtungen beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

421020 Sportveranstaltungen Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Sportveranstaltungen Host Town und Sportlerehrung

553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) Prüfung der Leistung ”Unterhalt und Verwaltung der Friedhöfe“

Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)

Querschnittsprüfungen (dienststellenübergreifend)

tungskonzessionen

Prüfung von Vergaben im Bereich Verwaltungsprüfung

Prüfung Eigenbetriebe

E20010 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsmäßigkeit des Fuhr-

parkmanagements

•

Prüfung Infortmationstechnik

Technische Prüfung

Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

leistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)

Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen

bzw. Beteiligungen)

Auftragsprüfungen

gen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)

Prüfung rechtsfähige Stiftungen

Prüfung Klinikum Nürnberg

Prüfung Staatstheater Nürnberg

Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungspürüfungsamt

Interne Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt

Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen

1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2024 (nach Ergebnisverwendung)

31.12.2024 31.12.2023

A K T I V A

in € in €

A. Anlagevermögen 6.038.176.712,10 5.708.606.094,90

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 252.687.051,40 244.850.832,00

II. Sachanlagen 4.830.925.968,40 4.524.427.143,32

1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 301.156.421,97 273.600.897,89 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.730.211.889,73 1.548.507.806,51 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.652.512.930,91 1.665.798.129,20 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 9.031.818,00 9.174.450,00 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.799.935,45 395.492.070,74 6.Fahrzeuge 8.546.302,00 8.937.184,00 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 106.063.662,10 101.161.367,50 8.Anlagen in Bau 627.603.008,24 521.755.237,48

III. Finanzanlagen 954.563.692,30 939.328.119,58

1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 866.607.205,04 854.384.917,07 2.Wertpapiere 24.513.538,99 22.417.845,45 3.Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4.Ausleihungen 28.485.312,11 27.567.720,90

B. Umlaufvermögen 566.725.072,33 754.407.151,71

I. Vorräte 33.991.271,19 33.723.570,11

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 299.023.820,61 250.760.094,26

1.Abgabenforderungen 113.212.600,07 90.839.686,93 2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.311.708,41 5.779.543,34 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 49.189.426,99 36.114.625,63 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen

davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 39.503.537,19 29.960.872,22 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 63.270.724,99 59.717.929,54 5.Sonstige Vermögensgegenstände 68.039.360,15 58.308.308,82

III. Liquide Mittel 233.709.980,53 469.923.487,34

1.Kassenbestand 1.387.248,34 944.441,24 2.Bankguthaben 232.322.732,19 468.979.046,10

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 40.388.697,23 41.318.242,56

S U M M E D E R A K T I V A 6.645.290.481,66 6.504.331.489,17

3 1 .1 2in

.2

0 2 4

3 1 .1 2in

.2

0 2 3

P A S S I V A

€

€

A . E ig e n k a p ita l

1

.1 7

3

.8

7

9

.7

5

6

,1

6

1

.1 9 3

.4

9

0

.4

7

3

,3

6

I. B a sisk a p ita l

7 0

05

.1.29.6.4.9-2

4799766

3833261

.3.4.3.7.7.1.1

1055493

8613294

,0,2,4,9,3,0,9

0804619

6 9 7

.2.29.1.9.9.0

6792430

4834169

.5.4.3.3.6.7.9

3055716

6613050

,0,2,4,9,2,1,9

4804097

6 6

6 6 5 2 262-1

1 . B a s is k a p ita l S ta d t 2 . K a p ita lz u s c h u s s z u r V e rs o rg u n g s rü c k la g e 3 . G ru n d s to c k ve rm ö g e n d e r n ic h tre c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n 4 . Z u s tiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 b e i d e n n ic h tre c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n 5 . Z u fü h ru n g a u s d e r E rg e b n is rü c k la g e d e r n ic h tre c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n 6 . E rg e b n is s e a u s V e rm ö g e n s u m s c h ic h tu n g e n d e r n ic h tre c h ts f. S tiftu n g e n

2

372

II. R ü c k la g e n

4 9

37311

.6.0.6.9.0

90744

52147

.3.8.1.3.7

80659

67530

,2,1,9,5,9

37736

5 1 3

.4.9.8.88

36420

82806

.6.9.5.5.6

72463

24961

,0,2,1,7,8

28770

4 8

5 0 541

1 . E rg e b n is rü c k la g e 2 . S o n d e rrü c k la g e E n e rg ie s p a rfo n d s 3 . R ü c k la g e fü r G e b ü h re n a u s g le ic h e x te rn e K o s te n d e c k e r 4 . K a p ita le rh a ltu n g s rü c k la g e d e r n ic h tre c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n 5 . R ü c k la g e fü r Im m o b ilie n s a n ie ru n g d e r n ic h tre c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n

2

9

.2

6

8

,6

0

0

,0

0

III. V e rlu stv o rtra g

-1

9

.9

5

8

.9

4

8

,0

7

-1 7

.2

1

2

.7

3

4

,7

0

B . S o n d e rp o ste n

1

.1 3

229

.9.4.2

963

235

.7.9.1

114

233

,5,0,4

232

1

.0 9 4

.5.1.4.0.8

65676

48770

.4.6.6.8.3

72346

68638

,4,9,2,0,2

34801

9 79 32

1 . S o n d e rp o s te n a u s Z u w e n d u n g e n 2 . S o n d e rp o s te n a u s B e iträ g e n 3 . S o n d e rp o s te n a u s K o s te n e rs ta ttu n g e n 4 . S o n s tig e S o n d e rp o s te n

9 3 3 1 0 1 3 3 2 6

47

.0.2

53

93

.9.7

32

24

,0,0

07

C . R ü c k ste llu n g e n

1

.9 9

8

.9

9

8

.8

2

1

,6

3

1

.9 1 2

.0

6

6

.5

9

6

,3

8

1

.7 6

38255 41

.8.1.7.6.94.1.84.21.3

119306539719

857800972053

.2.4.0.0.0.2.9.5.6.8.8.1

530005101752

400006800713

,0,0,0,0,0,6,0,0,8,1,8,1

000008106107

1 . P e n s io n s - u n d B e ih ilfe rü c k s te llu n g e n 2 . R ü c k s te llu n g e n fü r A lte rs te ilz e it 3 . R ü c k s te llu n g e n fü r u n te rla s s e n e In s ta n d h a ltu n g 4 . R ü c k s te llu n g e n fü r A ltla s te n 5 . B e z irk s u m la g e rü c k s te llu n g 6 . S te u e rrü c k s te llu n g e n 7 . R ü c k s te llu n g e n fü r H a ftu n g s - u n d P ro z e s s ris ik e n 8 . R ü c k s te llu n g e n fü r V e rlu s ta u s g le ic h e a n ve rb u n d e n e U n te rn e h m e n 9 . R ü c k s te llu n g e n fü r Z w e c k a u s ric h tu n g s ve rp flic h tu n g e n 1 0 . R ü c k s te llu n g e n fü r U rla u b 1 1 . R ü c k s te llu n g n ic h t a u s g e re ic h te L e is tu n g s e n tg e lte 1 2 . S o n s tig e R ü c k s te llu n g e n n a c h § 7 4 A b s . 1 S . 2 K o m m H V -D o p p ik

1

.7 0 1 1 0 1 75 1 5145

.7.0.6.5.9.3.2.04.71.2

051300473981

710804267178

.7.4.9.0.0.6.1.5.6.5.4.6

120003603218

350000504719

,0,0,0,0,0,0,6,0,2,6,7,0

000001006678

2

1

2

1

2

1 1

1 4

3

1 3 8

D . V e rb in d lic h k e ite n

2

.2 9

9

.6

3

2

.4

7

9

,0

5

2

.2 6 4

.7

8

1

.9

6

4

,0

3

1 . A n le ih e n 2 . V e rb in d lic h k e ite n a u s K re d ite n d a vo n : I n v e s t i t i o n s k r e d i t e v o m L a n d In ve s titio n s k re d ite vo n K re d itin s titu te n In ve s titio n s k re d ite vo m s o n s tig e n in lä n d is c h e n B e re ic h K re d ite vo m so n stig e n a u slä n d isc h e n B e re ic h K o n to k o rre n tk o n te n K o n to k o rre n tk o n te n d e r ve rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ilig u n g e m ö g e n u n d re c h ts fä h ig e n S tiftu n g e n

05

,0,7

05

08

,0,7

04

1

.6 5

9

.6

4

2

.0

9

1

.6 4 9

.1

6

8

.6

1

0 ,0 0 1 .3 0 8 .1 1 9 .0 8 1 ,5 0 2 0 1 .5 0 8 .3 3 3 ,3 2 3 1 .8 7 5 .0 0 0 ,0 4 3 .8 5 9 .0 6 4 ,0 2 1 1 4 .2 8 0 .6 1 6 ,8 7 1 .6 5 9 .6 4 2 .0 9 5 ,7 5

0 ,0 0 1 .2 9 7 .5 9 7 .0 5 3 ,3 8 2 1 1 .1 0 2 .3 5 4 ,9 4 3 2 .9 5 8 .3 3 3 ,3 6 3 .3 5 2 .3 6 7 ,9 1 1 0 4 .1 5 8 .5 0 9 ,1 5 1 .6 4 9 .1 6 8 .6 1 8 ,7 4

n , S o n d e rve r-

2 4

8

.2

7

4

.1

3

3

,9

7

3 . V e rb in d lic h k e ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ic h k o m m e n

2 2 2

.5

9

1

.0

7

9

,7

7

1 1

8

.3

7

1

.6

2

6

,6

7

4 . V e rb in d lic h k e ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n

1 6 7

.0

5

9

.1

8

4

,8

6

6

8

8

.8

9

9

,9

1

5 . V e rb in d lic h k e ite n a u s T ra n s fe rle is tu n g e n

8

9

5

.8

7

9

,4

6

2 7

2

.6

5

5

.7

2

2

,7

5

6 . S o n s tig e V e rb in d lic h k e ite n

2 2 5

.0

6

7

.2

0

1

,2

0

3

9

.7

8

6

.7

1

2

,3

0

E . P a ssiv e R e c h n u n g sa b g re n z u n g

3 9

.4

2

7

.9

7

8

,9

7

S U M M E D E R P A S S I V A

6

.6 4

5

.2

9

0

.4

8

1

,6

6

6

.5 0 4

.3

3

1

.4

8

9

,1

7

1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2024

E rgebnisrechnung IS T A nsatz übertragene H aus- F ortgeschriebener IS T V ergleichIst/fort- H aushaltsjahr H aushalts- haltserm ächtigung P lanansatz H aushaltsjahr geschriebener 1) 2) 2024 jahr 2023 aus V orjahren P lanansatz 2020 E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 S teuern und ähnliche A bgaben -1.265.591.216,76 -1.262.298.000,00 -1.262.298.000,00 -1.232.160.254,64 -3.293.216,76 2 + Zuw endungen und allgem eine U m lagen -625.069.785,86 -596.570.931,07 237.187,00 -596.333.744,07 -566.049.864,20 -28.736.041,79 3 + S onstige T ransfererträge -7.567.155,51 -6.677.769,00 -6.677.769,00 -6.658.772,34 -889.386,51 4 + Ö ffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -104.744.821,17 -94.692.118,73 -94.692.118,73 -95.657.027,38 -10.052.702,44 5 + A uflösung von S onderposten -56.504.290,34 -55.284.546,78 -55.284.546,78 -54.146.031,56 -1.219.743,56 6 + P rivatrechtliche Leistungsentgelte -47.911.730,59 -45.268.726,26 -45.268.726,26 -48.199.313,15 -2.643.004,33 7 + K ostenerstattungen und K ostenum lagen -417.492.729,14 -354.653.532,37 -354.653.532,37 -362.455.792,58 -62.839.196,77 8 + S onstige ordentliche E rträge -71.080.531,85 -53.538.800,84 -53.538.800,84 -119.407.186,47 -17.541.731,01 9 + A ktivierte E igenleistungen -7.827.965,49 -6.643.050,98 -6.643.050,98 -5.080.640,44 -1.184.914,51 10 + /- B estandsveränderungen -180812,27 -99172,4 -180812,27 S 1 = O rdentliche E rträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.603.971.038,98 -2.475.627.476,03 237.187,00 -2.475.390.289,03 -2.489.914.055,16 -128.580.749,95 11 - P ersonalaufw endungen 718.446.650,53 701.141.191,28 701.141.191,28 644.560.366,65 17.305.459,25 12 - V ersorgungsaufw endungen 107.451.119,88 139.296.980,00 139.296.980,00 123.111.886,87 -31.845.860,12 13 - A ufw end. für S ach- u. D ienstleistungen 409.922.687,76 319.156.485,20 25.305.986,56 344.462.471,76 335.655.500,87 65.460.216,00 14 - P lanm äß ige A bschreibungen 126.118.050,08 113.853.500,38 113.853.500,38 148.205.603,99 12.264.549,70 15 - T ransferaufw endungen 1.067.703.217,15 1.071.011.516,06 408.684,69 1.071.420.200,75 979.187.407,71 -3.716.983,60 16 - S onstige ordentliche A ufw endungen 158.026.519,42 142.879.542,08 24.428.262,51 167.307.804,59 143.168.983,17 -9.281.285,17 S 2 = O rdentliche A ufw endungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.587.668.244,82 2.487.339.215,00 50.142.933,76 2.537.482.148,76 2.373.889.749,26 50.186.096,06 S 3 = E rgebnis der lfd. V erw altungstätigk. (= S aldo S 1,S 2) -16.302.794,16 11.711.738,97 50.380.120,76 62.091.859,73 -116.024.305,90 -78.394.653,89 17 + F inanzerträge -15.079.005,97 -12.926.043,24 -12.926.043,24 -10.349.393,81 -2.152.962,73 18 - Zinsen und sonstige F inanzaufw endungen 49.561.902,95 50.877.093,00 50.877.093,00 41.168.571,49 -1.315.190,05 S 4 = F inanzergebnis (= S aldo Zeilen 17 und 18) 34.482.896,98 37.951.049,76 37.951.049,76 30.819.177,68 -3.468.152,78 S 5 = O rdentliches E rgebnis (= S 3 und S 4) 18.180.102,82 49.662.788,73 50.380.120,76 100.042.909,49 -85.205.128,22 -81.862.806,67 19 + A uß erordentliche E rträge -3.386.908,53 -304.700,00 -304.700,00 -47.915.304,47 -3.082.208,53 20 - A uß erordentliche A ufw endungen 7.579.268,22 253.600,00 253.600,00 10.087.696,07 7.325.668,22 S 6 = A uß erordentliches E rgebnis (= S aldo Zeilen 19 / 20) 4.192.359,69 -51.100,00 -51.100,00 -37.827.608,40 4.243.459,69 S 7 = Jahresergebnis (= S 5 und S 6) 22.372.462,51 49.611.688,73 50.380.120,76 99.991.809,49 -123.032.736,62 -77.619.346,98

  1. Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2023 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanverm erken).

  2. Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend m it einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten W erten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend m it einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.

1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2024

F in a n z re c h n u n g IS T A n s a tz ü b e rtra g e n e H a u s - F o rtg e s c h rie b e n e r IS T V e rg le ic h Is t/fo rt- H a u s h a lts ja h r H a u s h a lts - h a lts e rm ä c h tig u n g P la n a n s a tz H a u s h a lts ja h r g e s c h rie b e n e r 1) 2) 2 0 2 4 ja h r 2 0 2 3 a u s V o rja h re n P la n a n s a tz 2 0 2 4 E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 S te u e rn u n d ä h n lic h e A b g a b e n -1 .2 3 5 .0 5 0 .5 9 9 ,9 4 -1 .2 6 2 .2 9 8 .0 0 0 ,0 0 -1 .2 6 2 .2 9 8 .0 0 0 ,0 0 -1 .2 3 8 .9 0 7 .6 8 2 ,1 0 2 7 .2 4 7 .4 0 0 ,0 6 2 + Z u w e n d u n g e n u n d a llg e m e in e U m la g e n -6 2 3 .0 5 5 .5 0 0 ,8 3 -5 9 6 .5 4 9 .2 1 7 ,0 7 -5 9 6 .5 4 9 .2 1 7 ,0 7 -5 6 4 .4 5 3 .8 6 6 ,4 9 -2 6 .5 0 6 .2 8 3 ,7 6 3 + S o n s tig e T ra n s fe re in z a h lu n g e n -7 .7 6 7 .2 8 8 ,6 9 -6 .6 7 7 .7 6 9 ,0 0 -6 .6 7 7 .7 6 9 ,0 0 -6 .5 5 9 .5 6 5 ,8 4 -1 .0 8 9 .5 1 9 ,6 9 4 + Ö ffe n tlic h -re c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lt -1 0 1 .7 3 5 .1 1 2 ,2 9 -9 4 .4 4 2 .1 1 8 ,7 3 -9 4 .4 4 2 .1 1 8 ,7 3 -9 3 .5 2 9 .5 8 0 ,8 9 -7 .2 9 2 .9 9 3 ,5 6 5 + P riva tre c h tlic h e L e is tu n g s e n tg e lte -4 6 .8 0 7 .6 3 0 ,1 5 -4 4 .8 9 9 .4 7 6 ,2 6 -4 4 .8 9 9 .4 7 6 ,2 6 -4 7 .7 2 0 .9 1 4 ,0 2 -1 .9 0 8 .1 5 3 ,8 9 6 + K o s te n e rs ta ttu n g e n u n d K o s te n u m la g e n -4 0 1 .3 1 0 .4 1 3 ,7 5 -3 5 4 .6 5 3 .5 3 2 ,3 7 -3 5 4 .6 5 3 .5 3 2 ,3 7 -3 4 4 .8 1 3 .8 2 6 ,2 8 -4 6 .6 5 6 .8 8 1 ,3 8 7 + S o n s tig e E in z a h lu n g e n lfd . V e rw a ltu n g -6 0 .0 2 9 .3 5 7 ,2 6 -5 8 .2 1 2 .9 3 4 ,0 0 -5 8 .2 1 2 .9 3 4 ,0 0 -9 6 .8 2 5 .0 5 6 ,0 1 -1 .8 1 6 .4 2 3 ,2 6 8 + Z in s e n u n d s o n s tig e F in a n z e in z a h lu n g e n -9 .6 0 3 .1 5 5 ,3 2 -1 .1 7 4 .8 2 9 ,0 0 -1 .1 7 4 .8 2 9 ,0 0 -9 .0 4 6 .7 5 9 ,1 7 -8 .4 2 8 .3 2 6 ,3 2 S 1 = E in z a h l.la u fe n d e V e rw a ltu n g s tä tig ke it (= Z e ile n 1 - 8 ) -2 .4 8 5 .3 5 9 .0 5 8 ,2 3 -2 .4 1 8 .9 0 7 .8 7 6 ,4 3 -2 .4 1 8 .9 0 7 .8 7 6 ,4 3 -2 .4 0 1 .8 5 7 .2 5 0 ,8 0 -6 6 .4 5 1 .1 8 1 ,8 0 9 - P e rs o n a la u s z a h lu n g e n 6 3 0 .1 2 0 .6 5 3 ,7 6 6 1 9 .9 2 5 .4 1 8 ,5 5 6 1 9 .9 2 5 .4 1 8 ,5 5 5 9 6 .4 4 2 .0 9 7 ,7 4 1 0 .1 9 5 .2 3 5 ,2 1 1 0 - V e rs o rg u n g s a u s z a h lu n g e n 1 3 5 .1 6 4 .0 8 8 ,4 5 1 3 7 .6 2 9 .6 6 6 ,0 0 1 3 7 .6 2 9 .6 6 6 ,0 0 1 3 0 .0 2 7 .5 6 5 ,8 3 -2 .4 6 5 .5 7 7 ,5 5 1 1 - A u s z a h l. fü r S a c h - u n d D ie n s tle is tu n g . 4 0 9 .7 8 0 .0 2 2 ,6 3 3 4 3 .7 4 2 .4 7 6 ,0 7 2 6 .0 0 0 .1 5 9 ,1 2 3 6 9 .7 4 2 .6 3 5 ,1 9 3 5 3 .9 2 2 .0 1 1 ,4 2 4 0 .0 3 7 .3 8 7 ,4 4 1 2 - T ra n s fe ra u s z a h lu n g e n 1 .0 3 6 .6 0 9 .3 1 4 ,9 4 1 .0 3 9 .6 0 1 .5 1 6 ,0 6 5 .9 0 5 ,0 0 1 .0 3 9 .6 0 7 .4 2 1 ,0 6 9 6 1 .9 6 2 .1 9 3 ,5 0 -2 .9 9 8 .1 0 6 ,1 2 1 3 - S o n s tig e A u s z a h lu n g e n lfd . V e rw a ltu n g 1 1 6 .1 5 4 .9 5 1 ,9 4 1 1 7 .4 5 6 .0 3 2 ,6 0 6 5 .6 5 8 ,5 4 1 1 7 .5 2 1 .6 9 1 ,1 4 1 1 1 .2 4 8 .4 8 0 ,7 5 -1 .3 6 6 .7 3 9 ,2 0 1 4 - Z in s e n u n d s o n s tig e F in a n z a u s z a h lu n g e n 4 9 .9 0 7 .7 7 6 ,2 8 5 0 .7 9 8 .7 9 3 ,0 0 5 0 .7 9 8 .7 9 3 ,0 0 3 7 .8 5 4 .9 1 2 ,6 3 -8 9 1 .0 1 6 ,7 2 S 2 = A u s z a h l. la u fe n d e V e rw a ltu n g s tä tig ke it (= Z e ile n 9 -1 4 ) 2 .3 7 7 .7 3 6 .8 0 8 ,0 0 2 .3 0 9 .1 5 3 .9 0 2 ,2 8 2 6 .0 7 1 .7 2 2 ,6 6 2 .3 3 5 .2 2 5 .6 2 4 ,9 4 2 .1 9 1 .4 5 7 .2 6 1 ,8 7 4 2 .5 1 1 .1 8 3 ,0 6 S 3 = S a ld o la u fe n d e V e rw a ltu n g s tä tig ke it (= S a ld o S 1 , S 2 ) -1 0 7 .6 2 2 .2 5 0 ,2 3 -1 0 9 .7 5 3 .9 7 4 ,1 5 2 6 .0 7 1 .7 2 2 ,6 6 -8 3 .6 8 2 .2 5 1 ,4 9 -2 1 0 .3 9 9 .9 8 8 ,9 3 -2 3 .9 3 9 .9 9 8 ,7 4 1 5 + E in z a h l. a u s In ve s titio n s z u w e n d u n g e n -1 2 6 .7 5 7 .7 1 4 ,8 7 -1 1 9 .3 0 4 .0 0 0 ,0 0 -1 1 9 .3 0 4 .0 0 0 ,0 0 -9 3 .8 0 0 .0 8 4 ,4 0 -7 .4 5 3 .7 1 4 ,8 7 1 6 + E in z a h l. a u s B e iträ g e n u .ä . E n tg e lte n -4 .1 5 9 .5 4 5 ,8 7 -4 .2 9 1 .0 0 0 ,0 0 -4 .2 9 1 .0 0 0 ,0 0 -7 .2 4 4 .3 6 0 ,5 2 1 3 1 .4 5 4 ,1 3 1 7 + E in z a h l. V e rä u ß e ru n g vo n S a c h ve rm ö g e n -9 .0 6 4 .0 7 5 ,0 6 -8 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -8 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -1 2 .6 0 8 .6 3 5 ,8 6 -1 .0 6 4 .0 7 5 ,0 6 1 8 + E in z a h l. V e rä u ß e ru n g v. F in a n z ve rm ö g e n -3 .8 2 5 .2 0 4 ,6 0 -6 .3 5 7 .0 0 0 ,0 0 -6 .3 5 7 .0 0 0 ,0 0 -1 .5 4 0 .1 5 6 ,0 0 2 .5 3 1 .7 9 5 ,4 0 1 9 + E in z a h l. s o n s tig e In ve s titio n s tä tig . -2 .0 2 0 .0 8 5 ,2 5 -2 .0 0 5 .0 0 0 ,0 0 -2 .0 0 5 .0 0 0 ,0 0 -2 .1 4 4 .3 0 1 ,8 8 -1 5 .0 8 5 ,2 5 S 4 = E in z a h lu n g e n a u s In ve s titio n s tä tig ke it (= Z e ile n 1 5 -1 9 ) -1 4 5 .8 2 6 .6 2 5 ,6 5 -1 3 9 .9 5 7 .0 0 0 ,0 0 -1 3 9 .9 5 7 .0 0 0 ,0 0 -1 1 7 .3 3 7 .5 3 8 ,6 6 -5 .8 6 9 .6 2 5 ,6 5 2 0 - A u s z a h l. fü r E rw e rb vo n G ru n d s tü c ke n 8 8 .4 1 7 .0 8 3 ,1 3 1 6 .0 3 4 .0 0 0 ,0 0 8 3 .8 5 5 .6 8 9 ,4 0 9 9 .8 8 9 .6 8 9 ,4 0 2 3 .7 4 7 .8 2 9 ,6 7 -1 1 .4 7 2 .6 0 6 ,2 7 2 1 - A u s z a h l. fü r B a u m a ß n a h m e n 2 3 8 .8 2 7 .2 4 2 ,9 8 2 6 7 .7 6 3 .0 0 0 ,0 0 1 4 8 .5 7 6 .0 3 8 ,8 4 4 1 6 .3 3 9 .0 3 8 ,8 4 2 0 1 .2 3 4 .3 8 1 ,4 3 -1 7 7 .5 1 1 .7 9 5 ,8 6 2 2 - A u s z a h l. E rw e rb b e w e g l. S a c h ve rm ö g e n 2 2 .1 4 5 .7 0 3 ,5 4 2 2 .4 6 5 .0 0 0 ,0 0 1 6 .6 7 6 .8 4 9 ,9 0 3 9 .1 4 1 .8 4 9 ,9 0 1 6 .2 2 4 .1 8 8 ,2 2 -1 6 .9 9 6 .1 4 6 ,3 6 2 3 - A u s z a h l. fü r E rw e rb vo n F in a n z ve rm ö g e n 6 7 .3 7 0 .2 8 7 ,9 7 5 5 .1 1 8 .2 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 6 5 .1 1 8 .2 0 0 ,0 0 6 3 .2 5 0 .5 6 1 ,8 2 2 .2 5 2 .0 8 7 ,9 7 2 4 - A u s z a h l. fü r In ve s titio n s fö rd e ru n g e n 2 5 .4 4 7 .6 7 4 ,1 6 3 5 .4 3 7 .0 0 0 ,0 0 2 .1 0 5 .4 6 6 ,8 0 3 7 .5 4 2 .4 6 6 ,8 0 1 7 .9 3 8 .6 5 1 ,7 1 -1 2 .0 9 4 .7 9 2 ,6 4 2 5 - A u s z a h l. s o n s tig e In ve s titio n s tä tig . 2 .7 0 7 .1 0 0 ,0 0 6 8 1 .0 0 0 ,0 0 2 .7 0 7 .1 0 0 ,0 0 3 .3 8 8 .1 0 0 ,0 0 8 0 0 .0 0 0 ,0 0 -6 8 1 .0 0 0 ,0 0 S 5 = A u s z a h lu n g e n a u s In ve s titio n s tä tig k. (= Z e ile n 2 0 -2 5 ) 4 4 4 .9 1 5 .0 9 1 ,7 8 3 9 7 .4 9 8 .2 0 0 ,0 0 2 6 3 .9 2 1 .1 4 4 ,9 4 6 6 1 .4 1 9 .3 4 4 ,9 4 3 2 3 .1 9 5 .6 1 2 ,8 5 -2 1 6 .5 0 4 .2 5 3 ,1 6 S 6 = S a ld o a u s In ve s titio n s tä tig ke it (= S a ld o S 4 , S 5 ) 2 9 9 .0 8 8 .4 6 6 ,1 3 2 5 7 .5 4 1 .2 0 0 ,0 0 2 6 3 .9 2 1 .1 4 4 ,9 4 5 2 1 .4 6 2 .3 4 4 ,9 4 2 0 5 .8 5 8 .0 7 4 ,1 9 -2 2 2 .3 7 3 .8 7 8 ,8 1 S 7 = F in a n z ie ru n g s m itte lü b e rs c h ./-fe h lb . (= S a ld o S 3 , S 6 ) 1 9 1 .4 6 6 .2 1 5 ,9 0 1 4 7 .7 8 7 .2 2 5 ,8 5 2 8 9 .9 9 2 .8 6 7 ,6 0 4 3 7 .7 8 0 .0 9 3 ,4 5 -4 .5 4 1 .9 1 4 ,7 4 -2 4 6 .3 1 3 .8 7 7 ,5 5 2 6 a + E in z a h lu n g e n a u s K re d ita u fn a h m e n -1 2 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 0 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 0 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 1 6 .1 8 8 .0 0 0 ,0 0 7 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 2 6 b + E in z ., K re d ita u fn a h m e w irts c h .g le ic h k. S 8 = E in z a h lu n g e n a u s F in a n z ie ru n g s tä tig k. (= Z . 2 6 a , 2 6 b ) -1 2 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 0 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 0 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 1 6 .1 8 8 .0 0 0 ,0 0 7 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 2 7 a - A u s z a h lu n g e n fü r d ie K re d ittilg u n g 1 2 5 .6 5 5 .3 2 6 ,7 9 8 1 .7 6 1 .4 0 0 ,0 0 8 1 .7 6 1 .4 0 0 ,0 0 9 7 .8 6 4 .3 0 6 ,6 9 4 3 .8 9 3 .9 2 6 ,7 9 2 7 b - A u s z ., T ilg u n g kre d itä h n lic h e r R e c h ts g 2 0 .8 6 3 .1 7 5 ,6 3 2 0 .8 5 9 .0 0 0 ,0 0 2 0 .8 5 9 .0 0 0 ,0 0 1 4 .1 3 7 .5 5 2 ,1 4 4 .1 7 5 ,6 3 S 9 = A u s z a h l. a u s F in a n z ie ru n g s tä tig k. (= Z . 2 7 a , 2 7 b ) 1 4 6 .5 1 8 .5 0 2 ,4 2 1 0 2 .6 2 0 .4 0 0 ,0 0 1 0 2 .6 2 0 .4 0 0 ,0 0 1 1 2 .0 0 1 .8 5 8 ,8 3 4 3 .8 9 8 .1 0 2 ,4 2 S 1 0 = S a ld o F in a n z ie ru n g s tä tig ke it (= S a ld o S 8 , S 9 ) 2 1 .5 1 8 .5 0 2 ,4 2 -9 7 .3 7 9 .6 0 0 ,0 0 -9 7 .3 7 9 .6 0 0 ,0 0 -1 0 4 .1 8 6 .1 4 1 ,1 7 1 1 8 .8 9 8 .1 0 2 ,4 2 S 1 1 = F in a n z m itte lü b e rs c h ./-fe h lb e tra g (= S a ld o S 7 , S 1 0 ) 2 1 2 .9 8 4 .7 1 8 ,3 2 5 0 .4 0 7 .6 2 5 ,8 5 2 8 9 .9 9 2 .8 6 7 ,6 0 3 4 0 .4 0 0 .4 9 3 ,4 5 -1 0 8 .7 2 8 .0 5 5 ,9 1 -1 2 7 .4 1 5 .7 7 5 ,1 3 2 8 + E in z a h lu n g e n a u s d e r A u flö s u n g vo n L iq u id itä ts re s e r 2 9 - A u s z a h lu n g e n fü r d ie B ild u n g vo n L iq u id itä ts re s e rve S 1 2 = S a l. a .d In a n s p ru c h n . v. L iq u id itä ts re s (= S a l .Z 2 8 .2 9 ) 3 0 + E in z a h lu n g e n a u s d e r A u fn a h m e vo n K a s s e n kre d ite n -2 2 1 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 -1 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 2 1 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 1 - A u s z a h lu n g e n fü r d ie T ilg u n g vo n K a s s e n kre d ite n 2 2 1 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 2 2 1 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 2 + E in z a h l. fre m d e r F in a n z m itte l/ d u rc h la u fe n d e r P o . -8 .2 0 1 .2 9 0 .0 1 8 ,2 7 -7 .1 3 8 .5 2 4 .1 7 8 ,1 5 -8 .2 0 1 .2 9 0 .0 1 8 ,2 7 3 3 - A u s z a h l. fre m d e r F in a n z m itte l/ d u rc h la u fe n d e r P o . 8 .2 2 5 .6 3 8 .5 6 3 ,6 5 7 .1 4 4 .4 0 3 .1 0 8 ,7 2 8 .2 2 5 .6 3 8 .5 6 3 ,6 5 S 1 3 = S a l. a u s n ic h t h h w irks . V o rg ä n g e n (= S a l. S 1 2 , Z .3 3 ) 2 4 .3 4 8 .5 4 5 ,3 8 5 .8 7 8 .9 3 0 ,5 7 2 4 .3 4 8 .5 4 5 ,3 8 3 4 + A n fa n g s b e s ta n d a n F in a n z m itte ln -3 9 2 .6 0 2 .3 6 8 ,4 2 -3 2 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -3 2 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 -2 8 9 .7 5 3 .2 4 3 ,0 8 -7 2 .6 0 2 .3 6 8 ,4 2 S 1 4 = L iq u id e M itte l (= S a ld o S 1 1 , S 1 3 u n d Z . 3 4 ) -1 5 5 .2 6 9 .1 0 4 ,7 2 -2 6 9 .5 9 2 .3 7 4 ,1 5 2 8 9 .9 9 2 .8 6 7 ,6 0 2 0 .4 0 0 .4 9 3 ,4 5 -3 9 2 .6 0 2 .3 6 8 ,4 2 -1 7 5 .6 6 9 .5 9 8 ,1 7 3 5 + A n fa n g s b e s ta n d s o n s t. L iq u id . S 1 5 = E n d b e s ta n d L iq u id itä ts re s e rve n (= S 1 4 u n d Z .3 5 ) -1 5 5 .2 6 9 .1 0 4 ,7 2 -2 6 9 .5 9 2 .3 7 4 ,1 5 2 8 9 .9 9 2 .8 6 7 ,6 0 2 0 .4 0 0 .4 9 3 ,4 5 -3 9 2 .6 0 2 .3 6 8 ,4 2 -1 7 5 .6 6 9 .5 9 8 ,1 7

  1. Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2023 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsum tiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehem alige Haushaltseinzahlungsreste)

und noch nicht ausgeschöpfte Krediterm ächtigungen aus Vorjahren.

  1. Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend m it einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten W erten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend m it einer Verschlechterung

des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten W erten.

1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2024

A

rte n d e r F o rd e ru n g e n

V e rä n d e ru n g im H a u s h a lts ja h r + /- E U R 2 2 .3 7 2 .9 1 3 ,1 4 1 .7 4 7 .0 9 1 ,0 6 -8 8 0 .7 3 9 ,5 5 2 1 .5 4 5 .3 7 8 ,9 5 -3 8 .8 1 7 ,3 2 -4 6 7 .8 3 4 ,9 3 1 3 .0 7 4 .8 0 1 ,3 6 2 1 .9 6 3 .3 4 3 ,1 5 -2 6 3 .0 2 5 ,1 7 -8 .6 2 5 .5 1 6 ,6 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .5 5 2 .7 9 5 ,4 5 9 .7 3 1 .0 5 1 ,3 3

m it e in e r R e s tla u fz e it vo n m e h r a ls e in e m b is z u 5 Ja h re n E U R 2 7 .4 6 6 ,4 7 5 .1 6 3 ,2 4 2 1 .6 3 3 ,2 3 0 ,0 0 6 7 0 ,0 0 6 7 .5 3 4 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0

m it e in e r R e s tla u fz e it vo n m e h r a ls 5 Ja h re n E U R 2 3 ,0 0 2 3 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0

SH3 ta n d z u m E a u s h a lts ja h 1 .1 2 .2 0 2 4

n d e d e s re s

mb it e in e r R e s tla u fz e it is z u e in e m Ja h r

E U R 1 1 3 .1 8 5 .1 1 0 ,6 0 1 0 .8 3 8 .6 6 0 ,5 0 2 .3 9 4 .2 2 2 ,0 9 9 7 .5 8 5 .5 4 9 ,0 4 2 .3 6 6 .6 7 8 ,9 7 5 .2 4 4 .1 7 3 ,8 1 4 9 .1 8 9 .4 2 6 ,9 9 3 4 .2 5 9 .5 0 1 ,9 9 6 .9 0 0 ,2 7 1 4 .9 2 3 .0 2 4 ,7 3 0 ,0 0 0 ,0 0 6 3 .2 7 0 .7 2 4 ,9 9 6 8 .0 3 9 .3 6 0 ,1 5

E U R 2 .6 0 0 ,0 7 3 .8 4 6 ,7 4 5 .8 5 5 ,3 2 5 .5 4 9 ,0 4 7 .3 4 8 ,9 7 1 .7 0 8 ,4 1 9 .4 2 6 ,9 9 9 .5 0 1 ,9 9 6 .9 0 0 ,2 7 3 .0 2 4 ,7 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 .7 2 4 ,9 9 9 .3 6 0 ,1 5

1 1 1 1 1 2 3 3 3 3 3 3 4 5

. Ö ffe n tlic h -re c h tlic h e F o rd e ru n g e n .1 G e b ü h re n fo rd e ru n g e n .2 B e itra g s fo rd e ru n g e n .3 S te u e rfo rd e ru n g e n .4 s o n s t. ö ff.re c h tlic h e F o rd e ru n g e n . p riva tre c h lic h e F o rd e ru n g e n a u s L . u . L . . F o rd . g g . ve rb . U n t, B e te ilig ., S V , rf. S tift .1 F o rd e ru n g e n g e g e n ve rb u n d e n e U n te rn e h m e n .2 F o rd e ru n g e n g e g e n B e te ilig u n g e n .3 F o rd e ru n g e n g e g e n S o n d e rve rm ö g e n .4 F o rd e ru n g e n g e g e n re c h ts fä h ig e S tiftu n g e n .5 F o rd e ru n g e n g g . ko m m . A rb e its g e m e in s c h a fte . F o rd . g e g e . ö ffe n tl. B e re ic h u . T ra n s fe rle i . s o n s tig e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e

1 1 3 .2 1 1 0 .8 4 2 .4 1 9 7 .5 8 2 .3 6 5 .3 1 4 9 .1 8 3 4 .2 5

1 4 .9 2

n SH0 ta n d z u B e g in n d e s a u s h a lts ja h re s 1 .0 1 .2 0 2 4 E U R 9 0 .8 3 9 .6 8 6 ,9 3 9 .0 9 6 .7 5 5 ,6 8 3 .2 9 6 .5 9 4 ,8 7 7 6 .0 4 0 .1 7 0 ,0 9 2 .4 0 6 .1 6 6 ,2 9 5 .7 7 9 .5 4 3 ,3 4 3 6 .1 1 4 .6 2 5 ,6 3 1 2 .2 9 6 .1 5 8 ,8 4 2 6 9 .9 2 5 ,4 4 2 3 .5 4 8 .5 4 1 ,3 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 9 .7 1 7 .9 2 9 ,5 4 5 8 .3 0 8 .3 0 8 ,8 2

6 3 .2 7 6 8 .0 3

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u m m e a lle r F o rd e ru n g e n

2 5 0 .7 6 0 .0 9 4 ,2 6

4 8 .2 6 3 .7 2 6 ,3 5

2 9 8 .9 2 8 .7 9 6 ,5 4

9 5 .0 0 1 ,0 7

2 3 ,0 0

2 9 9 .0 2

3 .8 2 0 ,6 1

1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2024

Verbindlichkeiten Stand zu Beginn Veränderung im Laufzeit Laufzeit von Laufzeit Stand am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahr bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre des Haushaltsjahres 01.01.2024 +/- 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.541.657.741,68 -155.326,82 150.772.722,69 267.789.415,59 1.122.940.276,58 1.541.502.414,86 2.1 vom Bund 2.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 2.6 vom Kreditmarkt 1.297.597.053,38 10.522.028,12 140.095.367,75 225.079.995,83 942.943.717,92 1.308.119.081,50 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 211.102.354,94 -9.594.021,62 9.594.021,62 38.376.086,48 153.538.225,22 201.508.333,32 2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 32.958.333,36 -1.083.333,32 1.083.333,32 4.333.333,28 26.458.333,44 31.875.000,04 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 107.510.877,06 10.628.803,83 118.139.680,89 0,00 0,00 118.139.680,89 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 3.352.367,91 506.696,11 3.859.064,02 0,00 0,00 3.859.064,02 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 104.158.509,15 10.122.107,72 114.280.616,87 0,00 0,00 114.280.616,87 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 222.591.079,77 25.683.054,20 248.274.133,97 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 60.617,31 -60.617,31 0,00 4.2 Leibrentenverträge 63.536,26 -3.564,65 59.971,61 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 222.466.926,20 25.747.236,16 248.214.162,36 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 167.059.184,86 -48.687.558,19 118.371.626,67 5.1 von Sondervermögen 4.474.695,47 -45.108,18 4.429.587,29 5.2 von verbundenen Unternehmen 113.426.397,08 -49.236.815,11 64.189.581,97 5.3 von Beteiligungen 0,00 190,16 190,16 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 49.035.240,92 307.020,75 49.342.261,67 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 122.851,39 287.154,19 410.005,58 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 895.879,46 -206.979,55 688.899,91 7. Sonstige Verbindlichkeiten 225.067.201,20 47.588.521,55 272.655.722,75 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 134.425.990,17 23.996.953,71 158.422.943,88 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 90.641.211,03 23.591.567,84 114.232.778,87

8. Summe Verbindlichkeiten 2.264.781.964,03 34.850.515,02 2.299.632.479,05

Nachrichtlich:

  1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 379.662.116,22 13.087.097,98 392.749.214,20 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 11.182.521,34 -726.337,88 10.456.183,46 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2024: 4,9 Mio. €).

1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2024

40,502.706.668 70,719.483.458 98,329.070.801-

03,296.365.459

79,124.651.103 98,798.006.372 24,566.275-

04,150.786.252

01,217.671.830.6

04,869.529.038.4

etrewhcuB

00,0

85,911.823.939

00,238.058.442

09,490.606.807.5

23,341.724.425.4

netsulrevsruK .wzb nenniwegsruK netreisilaer ieb ruN .netnoksdnatseB fua hcis theizllov gnussapnA eid ;gnuhcuB em askriwsglofre eniek tglofre dnehcerpstnE .thcubrev "negnuthcihcsm usnegöm reV sua essinbegrE" noitisoP-latipaknegiE eid rebü negnutfitS negihäfsthcerthcin ned ieb nedrew ereipaptreW fua negnubierhcsbA dnu -uZ etreisilaer thciN .gnuhcubreV em askriwsglofre enie tglofre )2 fua nednürG nehcsinhcet sua nessüm eseiD .nedruw thcubegm u dnawfuA ned ni eid ,netsoP tffirteb € 68,526.242.6 nov ehöH ni garteB ednebielbrev reD .nedruw thcubegm u "snegöm revfualm U sed ekcütsdnurG " noitisopznaliB eid ni eid ,netsoP fua € 49,985.549 nov ehöH ni hcis tlietrev rE .€ 08,512.881.7 em m uS ni tgärteb etlapssgnuhcubm U red odlaS reD .tkcurdegba thcin legeipsnegalnA m i driw dnu fua € 0 nov trewhcuB nenie tim ad tsiew egalnasfliH eiD .gnuhcubm U sla hcua sla ,gnaguZ sla lhowos ,nedrew tenhceregba egalnasfliH enie

dnatssgnafnA

4202.10.10

€ ni

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37,065.847.54-

26,742.298.311-

49,738.774.312-

26,660.463.163.3-

60,189.399.330.3-

4202.21.13

dnatsdnE negnubierhcsuZ -eivitkahcaN negnuhcubm U

€ ni

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00,092

00,601.6

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57,514.47

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80,198.637

38,603.118

€ ni

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00,473-

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00,687.2-

€ ni

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00,0

00,0

40,981- 43,106.508.5 55,558.058.71- 44,589.902.891- 97,853.313.613

30,597.6- 08,201.108.41 54,845.008.05- 37,891.709.308.1- 23,073.624.294.3 49,998.6 18,632.218.81 76,499.433.61- 13,009.632.02 39,723.507.964.3 hcuarbegniem eG m i negalnahcaS 00,818.130.9 00,054.471.9 48,122.366.3-

70,489.6 08,711.079.4 37,482.126.43- 97,703.164.078- 83,083.713.036.2 79,760.2 77,590.325.28 60,469.297.21- 04,660.616.141 03,411.969.814.2 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu negöm revrutkurtsarfnI 19,039.215.256.1 02,921.897.566.1 14,934.319.938.1-

negnubierhcsbA

€ ni

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52,722.208

53,564.382.1 43,700.867.1- 33,959.357.03- 23,512.787.93

45,415.266.72

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gnagbA m i negnubierhcsbA dnatssgnafnA

€ ni

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00,751.3-

35,688.401- 15,578.493.4- 59,904.672.82

35,688.401-

77,505.512- 70,617.744.3- 48,930.596.21

70,029.261 08,084.119.54- 37,065.847.54

84,013.360.321-

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81,589.168.71-

€ ni

JG

00,0

00,0

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00,399.994.2- 54,829.992.893

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29,766.895.411-

10,073.814.691-

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4202.10.10

€ ni

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4202.21.13

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19,967.74

00,331.52 84,033.572.2 87,274.280.6- 51,510.427.02 49,253.173.992 gnuttatssuastfähcseG dnu 00,0

00,966.31 05,540.434 53,695.582.1- 48,359.339 33,341.196.93

19,967.74

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00,0

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00,0

35,658.23

08,512.881.7-

26,125.715.3 31,085.467.8- 95,937.508.23 13,604.071.472 ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu ekcütsdnurG etuabeB 37,988.112.037.1 15,608.705.845.1 56,094.501.009-

64,817.380.6

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79,020.768.021-

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71,383.886.3- 61,270.251.5 69,027.218.62

17,703.257.5-

29,720.240.25-

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09,292.881.084.7

dnatssgnafnA negnuhcubm U n e g n u r

4202.10.10 € ni

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nedoB dnu dnurG m edm erf fua netuaB 54,539.997.593 47,070.294.593 00,399.994.2-

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negöm revrednoS dnu negnugilieteB )1 99,835.315.42 54,548.714.22 69,078.267.3-

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ereipaptreW 61,636.759.43 61,636.759.43

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eguezrhaF -sbeirteB ,negalnA .nhcet ,nenihcsaM 01,266.360.601 05,763.161.101 96,696.942.012-

.1 .2 .3 .4

.1 .2 .3 .4 .5 .6 .7 .8 .9

.III

.I .II

1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungen zum 31.12.2024

Stand zum Stand zum Veränderung im Stand zum Rücklagen- und Rückstellungen 31.12.2022 31.12.2023 Haushaltsjahr 31.12.2024 +/- EUR EUR EUR EUR 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 665.278.406,28 665.278.406,28 0,00 665.278.406,28 2. Ergebnis-Rücklage 382.834.381,98 505.962.924,28 -18.960.117,11 487.002.807,17 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -16.872.081,32 -17.201.956,11 -2.735.663,37 -19.937.619,48

  1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 1.672.879.637,00 1.711.759.138,00 60.174.546,00 1.771.933.684,00 Verpflichtungen

1.1. Pensionsverpflichtungen 1.416.792.862,00 1.438.638.159,00 41.810.440,00 1.480.448.599,00 Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 234.244.860,00 235.918.209,00 18.284.919,00 254.203.128,00 Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 189.740.554,00 194.074.327,00 15.469.437,00 209.543.764,00 Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 496.622,00 112.323,00 -112.323,00 0,00 Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 455.448.452,00 467.428.155,00 10.655.988,00 478.084.143,00 Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 35.212.528,00 33.036.754,00 -913.007,00 32.123.747,00 Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 453.921.555,00 463.908.050,00 2.694.333,00 466.602.383,00 Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 42.308.291,00 38.890.341,00 -3.948.907,00 34.941.434,00 Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 5.420.000,00 5.270.000,00 -320.000,00 4.950.000,00 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 256.086.775,00 273.120.979,00 18.364.106,00 291.485.085,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 2.145.540,00 2.074.944,00 100.670,00 2.175.614,00 Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.834.892,00 1.493.938,00 -53.128,00 1.440.810,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 7.473.889,00 6.482.543,00 -1.983.537,00 4.499.006,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte 44.146.349,00 46.642.586,00 5.636.474,00 52.279.060,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112,00 36.016.275,00 4.516.278,00 40.532.553,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 85.575.849,00 92.134.718,00 5.890.650,00 98.025.368,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 79.126.198,00 85.832.128,00 4.151.488,00 89.983.616,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867,00 6.200,00 -6.200,00 0,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.288.879,00 2.146.747,00 86.011,00 2.232.758,00 Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 293.200,00 290.900,00 25.400,00 316.300,00 2. Altlasten 5.415.500,00 5.538.000,00 100.000,00 5.638.000,00 3. Unterlassenene Instandhaltung 18.331.100,00 17.610.900,00 5.186.100,00 22.797.000,00 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 2.409.992,26 17.204.630,01 -844.373,33 16.360.256,68 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 2.446.978,10 4.242.165,60 -82.247,59 4.159.918,01 6. Sonstige Rückstellungen 193.637.818,02 155.711.762,77 22.398.200,17 178.109.962,94 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.854.460,32 3.891.282,61 -74.898,71 3.816.383,90 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.514.021,11 7.900.245,05 554.248,16 8.454.493,21 Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 1.382.000,00 5.076.500,00 16.761.000,00 21.837.500,00 Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.122,68 437.634,26 54.976,60 492.610,86 Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 108.128,71 187.411,77 -71.559,97 115.851,80 Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 180.532.085,20 138.218.689,08 5.174.434,09 143.393.123,17 7. Summe aller Rückstellungen 1.895.121.025,38 1.912.066.596,38 86.932.225,25 1.998.998.821,63

2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.

Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.

Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Das Jahr 2024 schloss mit einem negativen Jahresergebnis von 22,4 Mio. Euro ab, nach einem Jahresüberschuss von 123,0 Mio. Euro im Vorjahr. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verschlechterung um 145,4 Mio. Euro dar. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2024 um 25,6 Mio. Euro auf 1,8 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu massiven Haushaltsverbesserungen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Nürnberg in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 auferlegt, ein vertieftes Haushaltkonsolidierungskonzept zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Dieses wurde im Umfang von 30 Mio. Euro in den Haushaltberatungen für 2026 beschlossen.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.

Nürnberg, 27.05.2026 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

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