An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 15. Juni 2026
Antrag zu TOP Ö 7.2 – Finanzielle Ausstattung der Fraktionen und Gruppen sowie
Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Stadträte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit Schreiben vom 12.06.2026 haben die Fraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Volt einen gemeinsamen Antrag zur finanziellen Ausstattung der Fraktionen und Gruppen sowie zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Stadträte eingebracht.
Der Antrag sieht unter anderem eine grundlegende Neuregelung der Fraktionsfinanzierung vor. Dabei sollen die Höhe des Sockelbetrages und des Kopfbetrages neu festgesetzt sowie die Berechnungsgrundlagen für die Fraktionsstärken geändert werden. Darüber hinaus werden Änderungen bei der Bemessung der Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertretungen vorgeschlagen.
Es ergeben sich hierbei eine Reihe rechtlicher Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung. Vor einer Beschlussfassung sollte daher eine rechtliche Bewertung durch die Verwaltung erfolgen, um die Rechtssicherheit der vorgesehenen Regelungen sicherzustellen.
Antrag: Vor einer Beschlussfassung zu TOP Ö 7.2 wird die Verwaltung gebeten, zu den nachfolgenden rechtlichen Fragestellungen schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen und eine rechtliche Bewertung vorzulegen:
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de
1.) Fraktionsbegriff und Fraktionsstärke
- Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage bei der
Berechnung der Fraktionsstärke neben gewählten Stadtratsmitgliedern auch der Oberbürgermeister, berufsmäßige Referenten oder sonstige kommunale Wahlbeamte berücksichtigt werden.
- Insbesondere soll geprüft werden, ob eine solche Berücksichtigung mit Art. 33 Abs. 1
der Bayerischen Gemeindeordnung vereinbar ist. Nach der hierzu vertretenen kommunalrechtlichen Kommentierung schließen sich Stadtratsmitglieder zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Rechte in Fraktionen zusammen. Entsprechend lautet auch § 6 der Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrats, wonach sich Stadtratsmitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen können.
2.) Berücksichtigung fraktionsfremder Stadtratsmitglieder
- Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage
Stadtratsmitglieder, die nicht Mitglied einer Fraktion sind, bei der Bemessung von Fraktionsstärken, Fraktionszuschüssen oder Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende berücksichtigt werden dürfen.
3.) Verhältnis von Sockelbetrag und Kopfbetrag
- Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche rechtlichen Anforderungen die
Rechtsprechung an das Verhältnis von Sockelbetrag und Kopfbetrag bei der Fraktionsfinanzierung stellt und ob der vorliegende Antrag mit diesen Anforderungen vereinbar ist.
- Insbesondere soll bewertet werden, ob die Verteilung von rund 26 Prozent der Mittel
über den Sockelbetrag und rund 74 Prozent über den Kopfbetrag dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz eines erheblichen größenunabhängigen Grundbedarfs der Fraktionen entspricht.
4.) Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden
- Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob bei der Bemessung der Entschädigung
von Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ausschließlich die Zahl der gewählten Stadtratsmitglieder zugrunde gelegt werden darf oder ob die Berücksichtigung weiterer Personen rechtlich zulässig ist.
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de
5.) Materielle Ausstattung der Fraktionen
- Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche rechtlichen Anforderungen sich
aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gebot der Sicherstellung der Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Fraktionen für die materielle Ausstattung der Fraktionen ergeben.
- Insbesondere ist darzulegen, nach welchen Kriterien die Zuweisung von
Räumlichkeiten, Arbeitsplätzen und Besprechungsmöglichkeiten erfolgt und wie hierbei der Grundbedarf jeder Fraktion berücksichtigt wird.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche Flächen nach der
aktuellen Planung den einzelnen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Gruppen jeweils zur Verfügung gestellt werden sollen und nach welchen Kriterien diese Flächenbemessung erfolgt.
Begründung: Der Stadtrat soll mit dem vorliegenden Antrag eine grundlegende Neuregelung der Fraktionsfinanzierung sowie der Entschädigung von Fraktionsvorsitzenden beschließen.
Die vorgeschlagenen Regelungen werfen jedoch verschiedene rechtliche Fragen auf, die für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses von Bedeutung sein können. Dies betrifft insbesondere die Definition der Fraktionsstärke, die Berücksichtigung von Personen, die keine Fraktionsmitglieder im Sinne des Art. 33 GO und der § 6 der Geschäftsordnung sind, das Verhältnis zwischen Sockel- und Kopfbetrag sowie die Bemessungsgrundlagen für die Entschädigung von Fraktionsvorsitzenden.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Anforderungen sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gebot der Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Fraktionen für deren materielle Ausstattung ergeben.
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de
Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Fraktionen wird nicht allein durch die finanzielle Ausstattung sichergestellt, sondern auch durch die Bereitstellung angemessener Räumlichkeiten und Arbeitsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, dass die Verwaltung die vorgesehenen Flächenzuweisungen und deren rechtliche sowie sachliche Grundlagen transparent darstellt.
Vor einer Beschlussfassung erscheint es daher sachgerecht, dass die Verwaltung zu diesen Punkten eine rechtliche Bewertung abgibt, damit der Stadtrat seine Entscheidung auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage treffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Titus Schüller Kathrin Flach Gomez
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de