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Antrag Zuschüsse Entschädigungen CSU SPD B90G-V vom 12.06.2026

Anlage · 17.06.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Alexander Kahl Daniel Frank CSU-Stadtratsfraktion Marcus König Michael Ziegler SPD-Stadtratsfraktion Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

12.06.2026

Finanzielle Ausstattung der Fraktion und Gruppen sowie Entschädigungssatzung

für die ehrenamtlichen Stadträte

zu TOP Ö7.2 in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die bayerische Gemeindeordnung sieht es vor, dass die Kommunen ihre den Gremien angehörenden Fraktionen mit Räumen und Mitteln ausstatten, um diese in die Lage zu versetzen, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entsprechend nachzugehen. Darüber hinaus sieht die Bayerische Gemeindeordnung auch eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtratsmitglieder vor.

Der Stadtrat muss über die Höhe und Ausgestaltung dieser Gelder selbst entscheiden und ist sich der Verantwortung darüber bewusst. Gerade in der aktuell angespannten Haushaltssituation und angesichts der bevorstehenden Einsparungen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft war es den Fraktionen der CSU, der SPD und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Volt besonders wichtig, keine signifikanten Mehrausgaben an dieser Stelle auszulösen.

Vor dem Hintergrund eines weiter diversifizierten Wahlergebnisses und den danach stattgefundenen Abspaltungen im Rat war dieser Umstand nicht einfach zu erreichen, da eine Fortführung des aktuellen Modells zu einem Mehraufwand in sechsstelliger Größenordnung geführt hätte.

Wir haben daher bei all unseren Überlegungen die finanzielle Ausstattung der Fraktionen, AG´s und Gruppen mit der Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden und Stellvertreter gemeinsam betrachtet, um Mehrausgaben für eine aus unserer Sicht adäquate Ausstattung der Fraktionen und Gruppierungen durch Einsparungen in der persönlichen Vergütung der Vorsitzenden und Stellvertreter zu kompensieren.

Grundlage für beide Berechnungen war ein Modell mit Sockelbetrag und Zusatzvergütung pro Mitglied der Fraktionen und Gruppen. Diese Vorgehensweise behandelt alle Gruppierungen gleich und spiegelt den Mehraufwand für größere Gruppierungen wider. Durch die Anrechnung auch von kommunalen Wahlbeamten zu den Fraktionen, auf deren Vorschlag sie gewählt worden sind, wird dem realistischen, praktisch umgesetzten Vorgehen Rechnung getragen. Auch die Integration, Zusammenarbeit, Planung mit diesen Personen bedeutet Organisationsaufwand bei den Fraktionen, deren Führungspersonal und Bürokräften.

Daraus ergeben sich folgende Berechnungsgrundlagen für die weiteren Überlegungen:

Abbildung 2

Für die Ausstattung der Fraktionen mit finanziellen Mitteln haben wir den bisher geltenden Sockelbetrag von 30.000 € p.a. mit 80% der TVÖD-Anpassung seit 2020 fortgeschrieben, wie es auch bei den Stadtratsvergütungen üblich ist. Daraus ergibt sich ein gerundeter Sockelbetrag von 3.000 € p.m. Die AG erhält auf Grund ihres nicht-Fraktionsstatus nur 50 % des Sockelbetrages. Die im Ausschuss direkt vertretende Gruppe 25%.

Pro Kopf halten wir einen weiteren Zuschuss in Höhe von 750 € pro Monat für angebracht. Dadurch ergibt sich folgendes Bild:

Abbildung 3

Die Entschädigung der Stadtratsmitglieder soll weiterhin bei 2.549 € verbleiben (Anpassung nach TVÖD wie gehabt). Bei den Entschädigungen der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter erfolgt ebenfalls eine Anpassung an die Größe der von ihnen zu vertretenden Gruppierungen, um den Mehraufwand in diesem Bereich abzubilden. Vorsitzende erhalten in Zukunft einen Sockelbetrag von 4.000 € und einen Pro-Kopf- Betrag von 60 €, Stellvertreter einen Sockel von 3.000 € und einen Pro-Kopf-Betrag von 40 € pro Monat. Auf Grundlage der oben dargestellten Gruppierungsgrößen ergeben sich daher folgende Entschädigungen:

Abbildung 4

Weiterhin wird jede Fraktion einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter haben und jeweils pro angefangene 10 Stadträte jeweils einen weiteren Stellvertreter (damit ab 11 Stadträten den Zweiten Stellvertreter).

Die Fraktion kann von maximal zwei Personen (Doppelspitze) geführt werden. Durch die Aufstellung von Doppelspitzen kann sich die Anzahl der Vorsitzenden und Stellvertreter nicht erhöhen (daher muss bei einer Doppelspitze ein Stellvertreter weniger benannt werden). Entschädigungen und Nachteilsausgleich für Doppelspitzen wird berechnet, in dem man die Parameter für Vorsitzende und die Parameter für einen Stellvertreter addiert und durch Zwei teilt. Die festgelegten Obergrenzen z.B. beim pauschalen Nachteilsausgleich für Selbstständige gelten für beide Personen zusammen als Obergrenze. Der pauschale Stundenausgleich wird auf 40 Std. pro Monat reduziert, darüberhinausgehende Zeiten durch ausgleichsfähige Termine können gesondert nachgewiesen werden.

Die Änderungen sollen ab dem 01.07.2026 in Kraft treten. Die bis dahin von der Verwaltung gezahlten Abschläge können den Gruppierungen und Stadträten damit erhalten bleiben.

Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Volt stellen daher zur Behandlung unter TOP Ö7.2 in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2026 gemeinsam folgenden

Antrag:

Die Verwaltung überführt die oben dargelegten Überlegungen in einen Entwurf der neuen Entschädigungssatzung und in eine Vorlage zur Ausstattung der Grupperungen des Nürnberger Stadtrates mit Finanzmitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Frank Michael Ziegler Alexander Kahl Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Volt

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