An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Nürnberg, 4. Mai 2026
Antrag: Besetzung des Jugendhilfeausschuss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Zuge der anstehenden Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die neue Stadtratsperiode haben sich die Nürnberger Wohlfahrtsverbände mit einem Vorschlag zur künftigen Sitzverteilung an den Stadtrat gewandt. Ziel ist eine ausgewogenere Berücksichtigung der unterschiedlichen Träger der freien Jugendhilfe.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
Bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die neue Stadtratsperiode werden die acht stimmberechtigten Sitze auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Verhältnis 4:4 zwischen Jugendverbänden und Wohlfahrtsverbänden aufgeteilt.
Begründung: Gemäß Art. 18 AGSG sowie § 3 der Jugendamtssatzung der Stadt Nürnberg sind im Jugendhilfeausschuss acht stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu berufen.
Die bisherige Verteilung dieser Sitze ist historisch gewachsen und hat sich über viele Jahre etabliert. Gleichzeitig haben sich Strukturen und Anforderungen in der Kinder- und
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
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Jugendhilfe weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die bestehende Sitzverteilung behutsam weiterzuentwickeln.
Sowohl die Jugendverbände als auch die Wohlfahrtsverbände leisten jeweils einen unverzichtbaren Beitrag zur Kinder- und Jugendhilfe in Nürnberg. Während die Jugendverbände insbesondere wichtige Impulse für Beteiligung, Selbstorganisation und ehrenamtliches Engagement junger Menschen setzen, tragen die Wohlfahrtsverbände mit ihren vielfältigen Einrichtungen und professionellen Angeboten eine große Verantwortung in der täglichen Versorgung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wohlfahrtsverbände in erheblichem Umfang Aufgaben übernehmen, für deren Erfüllung die Stadt gesetzlich verantwortlich ist. Sie wirken maßgeblich an der Umsetzung zentraler Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit und prägen damit die praktische Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur in Nürnberg.
Ein Verhältnis von 4:4 schafft hier ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen diesen beiden tragenden Säulen der freien Jugendhilfe. Es ermöglicht eine gleichberechtigte Einbringung unterschiedlicher Perspektiven und stärkt den fachlichen Austausch im Jugendhilfeausschuss.
Die vorgeschlagene Anpassung ist ein moderater und sachgerechter Schritt, um die Arbeit des Jugendhilfeausschusses auch künftig auf eine breite und ausgewogene Grundlage zu stellen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten weiter zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Horn Titus Schüller
Die Linke im Nürnberger Stadtrat
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