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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (22.04.2026)

Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen

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Daniel Frank CSU-Stadtratsfraktion Titus Schüller Altenfurt Marcus König Marion Padua Katzwang Kornburg SPD-Stadtratsfraktion Laufamholz Erlenstegen Großgründlach Worzeldorf Kathrin Flach Gomez St. Johannis Fischbach Sabine Sendner Sportkommission Eibach Stadtratsfraktion Die Linke Roland-Alexander Hübscher Die Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026 Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ausschusses für Recht,

Wirtschaft und Arbeit

22.04.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Katzwang; hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten Sitzungsvorlage FW/002/2026 7 Entscheidungsvorlage FW/002/2026 11 TOP Ö 2 Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung - FwKES) Sitzungsvorlage FW/003/2026 13 Änderungssatzung der Feuerwehrkostenersatzsatzung FW/003/2026 17 Entscheidungsvorlage FW/003/2026 19 * TOP Ö 2.1 Änderung der Taxitarifordnung (TTO) Sitzungsvorlage OA/004/2026 21 Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.12.2025 25 OA/004/2026 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 26.02.2026 OA/004/2026 33 Taxitarifordnung (TTO) bisherige Fassung OA/004/2026 37 Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung OA/004/2026 45 TOP Ö 3 Tourismusergebnis 2025 Berichtvorlage WiF/003/2026 47 Sachverhalt WiF/003/2026 51 TOP Ö 4 Sicherheitsforum Innenstadt Berichtvorlage Ref.VII/011/2026 55 Sachverhalt Ref.VII/011/2026 59 TOP Ö 5 Gewerbegebiet Eibach - aktuelle Entwicklungen Berichtvorlage WiF/004/2026 61 Sachverhalt WiF/004/2026 65 TOP Ö 6 Abberufung und Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses Sitzungsvorlage Geo/003/2026 71 Entscheidungsvorlage Geo/003/2026 75 TOP Ö 7 Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 Berichtvorlage Geo/005/2026 77 Sachverhalt Geo/005/2026 81 TOP Ö 8 Investitionszuschuss - Auszahlungen Sitzungsvorlage SpS/001/2026 85 Entscheidungsvorlage SpS/001/2026 89 Anlage 2 Auflistung Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen SpS/001/2026 91 Anlage 3 Auflistung neu zu bewilligende Investitionszuschüsse SpS/001/2026 93 TOP Ö 9 Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze Sitzungsvorlage SpS/002/2026 99 Entscheidungsvorlage SpS/002/2026 103 Sachverhalt SpS/002/2026 107

Fördersätze SpS/002/2026 117 Ausnahmen Förderungsvoraussetzungen SpS/002/2026 119 TOP Ö 10 Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat Berichtvorlage BDR/002/2026 121 Stellungnahme der Verwaltung BDR/002/2026 125 Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 12.03.2026 BDR/002/2026 127 * TOP Ö 10.1 Umwandlung von leerstehenden Büroräumen in Ferienwohnungen untersagen Berichtvorlage Ref.VII/008/2026 131 Antrag der Linken Liste vom 18.03.2026 Ref.VII/008/2026 135

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 22.04.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Katzwang; Beschluss

hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden FW/002/2026

Kommandanten

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten Gutachten

für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg FW/003/2026

(Feuerwehrkostenersatzsatzung - FwKES)

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

2.1 Änderung der Taxitarifordnung (TTO) Gutachten

OA/004/2026 König, Marcus, Oberbürgermeister

3. Tourismusergebnis 2025 Bericht

WiF/003/2026 Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

4. Sicherheitsforum Innenstadt Bericht

Ref.VII/011/2026 Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

5. Gewerbegebiet Eibach - aktuelle Entwicklungen Bericht

WiF/004/2026 Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

6. Abberufung und Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Beschluss

Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Geo/003/2026

kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

(Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

7. Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 Bericht

Bodenrichtwertkarte 01.01.2026 - Entwicklung des Nürnberger Geo/005/2026

Immobilienmarkts

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

8. Investitionszuschuss - Auszahlungen Beschluss

SpS/001/2026 Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

9. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände Beschluss

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und SpS/002/2026

Festlegung der Fördersätze

Trinkl, Cornelia, Referentin für Schule und Sport

10. Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bericht

Bewertung und Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat BDR/002/2026

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 12.03.2026

10.1 Umwandlung von leerstehenden Büroräumen in Bericht

Ferienwohnungen untersagen Ref.VII/008/2026

- mündlicher Bericht -

hier: Antrag der Linken Liste vom 18.03.2026

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom11.02.2026,

öffentlicher Teil

FW/002/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Katzwang;

hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

In der Dienstversammlung vom 22.01.2026 wurden Herr Marcus Haas zum Kommandanten und Herr Ingo Schwarz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zum (stv.) Kommandanten (m/w/d) richtet sich grds, an alle geeigneten Bürger (m/w/d).

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Marcus Haas, wh. Senftenberger Straße 19, 90453 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang und Herr Ingo Schwarz, wh. Hugo-Wolf-Straße 4, 90455 Nürnberg als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang in ihrem Amt bestätigt.

Entscheidungsvorlage zur Anmeldung vom 28.01.2026 zur Sitzung des Ausschusses

für Recht, Wirtschaft und Arbeit (Sitzungsdatum: 22.04.2026)

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Katzwang hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten

Der Kommandant und der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang wurden zuletzt am 16.01.2020 gewählt. Ihre sechsjährige Wahlperiode begann am 16.01.2020 und endete mit Ablauf des 15.01.2026.

Seitens der Stadt Nürnberg waren daher für diese Funktionen Neuwahlen anzuberaumen.

In einer Dienstversammlung am 22.01.2026 wurden Herr Marcus H a a s zum Kommandanten und Herr Ingo S c h w a r z zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwil-

ligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang gewählt. Die Gewählten haben die Wahl ange-

nommen. Ihre sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 22.01.2026.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.

§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten und seinen Stellvertreter zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).

Die Gewählten erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG und sind nach Auffassung von FW auch aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.

FW schlägt daher vor, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Katzwang die für ihre Amtsführung notwendige Bestätigung zu erteilen.

FW/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 17.06.2026 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere

Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung - FwKES)

Anlagen: Änderungssatzung der Feuerwehrkostenersatzsatzung Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Da das BayFwG den Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr erweitert hat, soll die Möglichkeit des Kostenersatzes entsprechend ergänzt werden. Da sich die tatsächlichen Kosten der Feuerwehr bei zwei Pauschalen gesenkt haben, möchte die Feuerwehr ihre Kosten dem aktuellen Stand anpassen. Damit wird dem allgemeinen Grundsatz der Wahrheit und Klarheit Rechnung getragen. Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ermöglicht es den Gemeinden, in bestimmten Fällen, Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Im Rahmen dieser Möglichkeit sollen die Kosten angepasst werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die zu erwartenden Mindererträge in Höhe von etwa 100.000 € werden durch die zum 01.01.2026 gestiegenen Personalkosten kompensiert.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung der Kosten der Feuerwehr beeinflusst weder die Vielfältigkeit noch die Verschiedenheit der Stadt Nürnberg.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II / Stk

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKES) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere

Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKES) vom

25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung vom

12. Dezember 2025 (Amtsblatt S. 438)

Vom ........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2025 (GVBl. S. 215), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Stadt Nürnberg verlangt bei Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren im Rahmen von Art. 28 Abs 1 und 2 BayFwG Kostenersatz insbesondere

  1. für Einsätze;

  2. für Sonderlöschmittel sowie Leistungen Dritter bei Einsätzen;

  3. für Sicherheitswachen;

  4. für das Ausrücken bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung;

  5. für das Ausrücken bei Falschalarmen, die durch private Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden;

  6. für das Ausrücken bei Falschalarmen, die durch ein System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle (eCall) ausgelöst wurden;

  7. wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf ohne belegbare Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war.“

  8. Nr. 3 der Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a) In der Tabellenzeile „Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten“ wird die Angabe „325,00 Euro“ durch die Angabe „203,00 Euro“ ersetzt.

b) In der Tabellenzeile „Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten“ wird die Angabe „463,00 Euro“ durch die Angabe „407,00 Euro“ ersetzt.

____________________________________________________________

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

____________________________________________________________

Entscheidungsvorlage

Änderung der FwKES

Der Kostenersatz für Pflichtleistungen soll ergänzt werden.

Bei der Novellierung des BayFwG wurde klargestellt, dass Kostenersatz für „Leistungen Dritter“ verlangt werden kann.

Nach der Novellierung des BayFwG kann nunmehr Kostenersatz bei Falschalarmen, die durch ein System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle (eCall) ausgelöst wurden, Kostenersatz verlangt werden. Die Feuerwehr möchte den Kostenersatz hierfür erlangen.

Kostenersatz kann nach dem BayFwG ebenso verlangt werden, wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf ohne belegbare Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war. Die Feuerwehr möchte auch hierfür den Kostenersatz erlangen.

Änderung der Anlage (Kostenverzeichnis) zur FwKES

Die „Kosten für Einsätze in besonderen Fällen“ haben sich geändert, weil die Einsatztaktik bei Alarmen privater Brandmeldeanlagen für Objekte der Kategorie A und B angepasst wurde. Es rücken weniger bzw. andere Fahrzeuge aus.

OA/004/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 06.05.2026 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Taxitarifordnung (TTO)

Anlagen: Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 16.12.2025 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 26.02.2026 Taxitarifordnung (TTO) bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung

Sachverhalt (kurz):

Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.

Mit Schreiben vom 16.12.2026 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten:

Tarifelement: Preis bisher: Preis nach Anhebung:

Mindestfahrpreis für die Bereitstellung 4,70 EUR 4,90 EUR Fahrpreis für den 1. Kilometer 4,90 EUR 5,10 EUR Fahrpreis für den 2.-5. Kilometer 2,60 EUR 2,70 EUR Fahrpreis ab dem 6. Kilometer 2,10 EUR 2,20 EUR

Der Zeitpreis soll von derzeit 33,00 EUR/Std. auf dann 40,00 EUR/Std. angehoben werden. Die Schaltzeit wird dann von aktuell 21,8 Sekunden (in 0,20 EUR-Schritten) auf 27,0 Sekunden (in 0,30 EUR-Schritten) steigen.

Nachrichtlich: Sobald das Taxi eine Mindestgeschwindigkeit (Umschaltgeschwindigkeit) unterschreitet oder zum Stehen kommt, schaltet das Taxameter in den Zeit-Modus. Die Umschaltgeschwindigkeit bezieht sich immer auf den Fahrpreis für den aktuell gefahrenen Kilometer. Aus diesem Grund haben wir in Nürnberg derzeit 3 Umschaltgeschwindigkeiten in der Taxitarifordnung (1 km bei 7,84 km/h, 2.-5. km bei 14,81 km/h und ab dem 6 km bei 18,18 km/h). Anders als der Kilometerpreis wurde der Zeitpreis in den letzten Jahren nicht angehoben.

Unter Zugrundelegung der IHK-Standardfahrt ergibt sich somit eine Tarifanhebung um 5,19 %.

Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, der Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. und die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmten der beantragten Änderung zu.

Hinsichtlich der Abstimmung der Taxitarife im Großraum wurde der Antrag auch den Nachbarstädten Erlangen, Fürth und Schwabach zugeleitet. In den Städten Erlangen und Fürth liegen zwischenzeitlich fast deckungsgleiche Anträge auf Änderung der dortigen TTO vor. Die Stadt Schwabach äußerte sich zustimmend zu der geplanten Änderung.

Die Taxikommission hat sich in der Sitzung am 26.02.2026 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxitarifordnung – TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxitarifordnung – TTO) beschlossen.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 6

Abbildung 5

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 11

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 15

Abbildung 14

Abbildung 16

Abbildung 18

Abbildung 17

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 22

Abbildung 21

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-

bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen

(Taxitarifordnung ̶ TTO)

Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. April 2025 (Amtsblatt S. 145)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 2a Tarifkorridor § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Abrechnung, Zahlungsweise § 5 Sondervereinbarungen § 6 Mitführpflicht § 7 Ordnungswidrigkeiten § 8 Inkrafttreten; Übergangsregelung

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2) Karte vom 17. Dezember 1998 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses

Geltungsbereich

(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen- Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.

Entgelte

(1) Der Mindestfahrpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 4,70 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen. (2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 4,90 Euro (je angefangene 40,82 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,60 Euro (je angefangene 76,92 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 2,10 Euro (je angefangene 95,24 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Zeitpreis erhoben. Der Zeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 21,8 Sekunden; dies sind je Stunde 33,00 Euro. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort oder, falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, unmittelbar nach Erreichen dieses Zeitpunktes einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (4) Als Wartezeit gilt auch jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 6,73 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,69 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 15,71 km/h. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (Pkw mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 3,00 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 3,00 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Spezialfahrzeug angewiesen ist 10,00 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 10,00 Euro. Der Fahrgast ist bei der Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:

Ziel- zone 3 4 5 6
Start- zone
3 10 Euro 10 Euro 10 Euro 10 Euro
4 10 Euro 15 Euro 15 Euro 15 Euro
5 10 Euro 15 Euro 25 Euro 25 Euro
6 10 Euro 15 Euro 25 Euro 40 Euro

Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen.

(7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Mindestfahrpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu entrichten.

§ 2a

Tarifkorridor

(1) Bei Fahrten auf vorherige Bestellung mit vereinbartem Abfahrts- oder Zielort innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg und Stein sind abweichend von dem in § 2 geregelten Beförderungsentgelt Festpreise nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig. Die vorherige Bestellung kann insbesondere per Telefon oder per Smartphone-Anwendung (App) erfolgen. Bei der Bestellung müssen zuschlagspflichtige Umstände abschließend benannt werden. (2) Die Höhe des Beförderungsentgeltes für Fahrten nach dieser Vorschrift wird abweichend von § 2 zwischen dem Unternehmen oder einem von diesem beauftragten Dritten und dem Kunden als Festpreis bei der Bestellung vor der Fahrt vereinbart. Vom Unternehmen können zur Vereinbarung des Festpreises insbesondere Taxizentralen oder Vermittlungsplattformen beauftragt werden. (3) Der vereinbarte Festpreis nach § 2a darf höchstens um 25 % nach oben vom Beförderungsentgelt nach § 2 Abs. 1 und 2 einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 2 Abs. 5 abweichen. Eine Abweichung nach unten ist nicht erlaubt; stattdessen finden die Regelungen des § 2 Abs. 3, 4 und 6 für die Berechnung des Festpreises keine Anwendung. (4) Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Fahrpreises nach Abs. 1 Satz 1 mit Darstellung der enthaltenen Zuschläge nach § 2 Abs. 5 und Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung auszustellen. Diese Bestätigung kann insbesondere elektronisch, etwa mittels eines appbasierten Systems, per E-Mail oder per SMS erfolgen. (5) Jede Fahrt zum Festpreis nach dieser Vorschrift ist vor Beginn der Beförderung im Fahrpreisanzeiger zu erfassen. (6) Wird eine Fahrt zum Festpreis auf Wunsch des Fahrgastes vor Erreichen des vereinbarten Zielorts für mehr als 5 Minuten unterbrochen, ist für die bisher zurückgelegte Strecke der vereinbarte Festpreis zu zahlen und die Fahrt beendet. Der Fahrtabbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. (7) Alle nach dieser Vorschrift im Unternehmen durchgeführten Fahrten sind vom Unternehmen oder einem von diesem beauftragten Dritten unter Angabe der folgenden Daten schriftlich oder elektronisch einzeln zu erfassen: a) die Höhe des vereinbarten Festpreises, b) die im vereinbarten Festpreis enthaltenen Zuschläge, c) der Zeitpunkt der Vereinbarung, d) der Zeitpunkt des Beförderungsbeginns, e) der Zeitpunkt des Beförderungsendes, f) die Anzahl der Besetztkilometer. Die steuerlichen Aufzeichnungspflichten bleiben hiervon unberührt. Die Aufzeichnungen aus den Abs. 3 und 6 sind für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und den Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Unternehmer hat zu gewährleisten, dass eine Zuordnung zum jeweiligen Beförderungsauftrag möglich ist.

Errechnung des Fahrpreises

(1) Das in § 2 geregelte Beförderungsentgelt (Taxameterpreis) ist bindend; es darf nicht über- oder unterschritten werden. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn nach den Bestimmungen des § 2a ein Fest-

preis vereinbart wird. Die nachfolgenden Absätze finden nur Anwendung auf Fahrten, die nach dem Taxameter abzurechnen sind. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon sind die in Abs. 4 Satz 3 und § 2 Abs. 7 aufgeführten Fälle. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.

Abrechnung, Zahlungsweise

(1) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit dem Taxi nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht. (2) Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht, soweit dem Unternehmen die Akzeptanz von Zahlungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift unmöglich ist. Das Unternehmen ist in diesem Fall zur unverzüglichen Wiederherstellung der Zahlungsmöglichkeit im Sinne des Abs. 1 verpflichtet. Das Fahrpersonal hat unaufgefordert vor Fahrtantritt die Fahrgäste über die Unmöglichkeit nach Satz 1 zu informieren. (3) Das Fahrtgeld ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist anhand der Tabelle, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist, zu ermitteln.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.

Mitführpflicht

Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 3 Satz 5 den Fahrpreisanzeiger bereits vor Eintreffen am vereinbarten Abholort oder, falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, vor Erreichen des vereinbarten Abholzeitpunktes einschaltet; 2. entgegen § 2 Abs. 3 Satz 6 sich nicht unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller meldet; 3. entgegen § 2 Abs. 5 Sätze 2 und 3 den Fahrgast nicht auf den jeweiligen Zuschlag hinweist; 4. entgegen § 2 Abs. 6 Satz 2 den Fahrgast nicht vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinweist; 5. entgegen § 2a Abs. 3 bei einer Festpreisvereinbarung den Tarifkorridor unter- oder überschreitet; 6. entgegen § 2a Abs. 4 eine Bestätigung nicht oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt ausstellt; 7. entgegen § 2a Abs. 5 eine Fahrt zum Festpreis nicht vor Beginn der Beförderung im Fahrpreisanzeiger erfasst; 8. entgegen § 2a Abs. 6 und 7 eine Fahrt zum Festpreis nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang dokumentiert; 9. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Beförderungsentgelte über- oder unterschreitet ohne eine Festpreisvereinbarung nach der Vorschrift des § 2a zu treffen; 10. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises nicht durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger erfolgen lässt; 11. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 einen Betrag fordert, der nicht nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird; 12. entgegen § 3 Abs. 3 Satz 2 nicht unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers sorgt; 13. entgegen § 3 Abs. 4 Satz 1 für vorgeschriebene Nebenleistungen ein zusätzliches Entgelt berechnet; 14. entgegen § 4 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 auf Wunsch des Fahrgastes bargeldlose Zahlung durch Kreditoder Debitkarten nicht annimmt; 15. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 die Beförderung von Personen durchführt, obwohl ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht; 16. entgegen § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 die Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 4 Abs. 1 nicht unverzüglich wiederherstellt; 17. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 3 die Fahrgäste nicht unaufgefordert vor Fahrtantritt über die Unmöglichkeit der Annahme von bargeldlosen Zahlungsmitteln informiert; 18. entgegen § 6 die Verordnung nicht im Taxi mitführt oder den Fahrgästen auf Verlangen nicht vorzeigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Inkrafttreten; Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.

____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003

Anlage 2

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses

Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis
1,0 9,60 € 5,6 21,30 € 11 32,60 € 56 127,10 €
1,1 9,90 € 5,7 21,50 € 12 34,70 € 57 129,20 €
1,2 10,10 € 5,8 21,70 € 13 36,80 € 58 131,30 €
1,3 10,40 € 5,9 21,90 € 14 38,90 € 59 133,40 €
1,4 10,60 € 6,0 22,10 € 15 41,00 € 60 135,50 €
1,5 10,90 € 6,1 22,30 € 16 43,10 € 61 137,60 €
1,6 11,20 € 6,2 22,50 € 17 45,20 € 62 139,70 €
1,7 11,40 € 6,3 22,70 € 18 47,30 € 63 141,80 €
1,8 11,70 € 6,4 22,90 € 19 49,40 € 64 143,90 €
1,9 11,90 € 6,5 23,20 € 20 51,50 € 65 146,00 €
2,0 12,20 € 6,6 23,40 € 21 53,60 € 66 148,10 €
2,1 12,50 € 6,7 23,60 € 22 55,70 € 67 150,20 €
2,2 12,70 € 6,8 23,80 € 23 57,80 € 68 152,30 €
2,3 13,00 € 6,9 24,00 € 24 59,90 € 69 154,40 €
2,4 13,20 € 7,0 24,20 € 25 62,00 € 70 156,50 €
2,5 13,50 € 7,1 24,40 € 26 64,10 € 71 158,60 €
2,6 13,80 € 7,2 24,60 € 27 66,20 € 72 160,70 €
2,7 14,00 € 7,3 24,80 € 28 68,30 € 73 162,80 €
2,8 14,30 € 7,4 25,00 € 29 70,40 € 74 164,90 €
2,9 14,50 € 7,5 25,30 € 30 72,50 € 75 167,00 €
3,0 14,80 € 7,6 25,50 € 31 74,60 € 76 169,10 €
3,1 15,10 € 7,7 25,70 € 32 76,70 € 77 171,20 €
3,2 15,30 € 7,8 25,90 € 33 78,80 € 78 173,30 €
3,3 15,60 € 7,9 26,10 € 34 80,90 € 79 175,40 €
3,4 15,80 € 8,0 26,30 € 35 83,00 € 80 177,50 €
3,5 16,10 € 8,1 26,50 € 36 85,10 € 81 179,60 €
3,6 16,40 € 8,2 26,70 € 37 87,20 € 82 181,70 €
3,7 16,60 € 8,3 26,90 € 38 89,30 € 83 183,80 €
3,8 16,90 € 8,4 27,10 € 39 91,40 € 84 185,90 €
3,9 17,10 € 8,5 27,40 € 40 93,50 € 85 188,00 €
4,0 17,40 € 8,6 27,60 € 41 95,60 € 86 190,10 €
4,1 17,70 € 8,7 27,80 € 42 97,70 € 87 192,20 €
4,2 17,90 € 8,8 28,00 € 43 99,80 € 88 194,30 €
4,3 18,20 € 8,9 28,20 € 44 101,90 € 89 196,40 €
4,4 18,40 € 9,0 28,40 € 45 104,00 € 90 198,50 €
4,5 18,70 € 9,1 28,60 € 46 106,10 € 91 200,60 €
4,6 19,00 € 9,2 28,80 € 47 108,20 € 92 202,70 €
4,7 19,20 € 9,3 29,00 € 48 110,30 € 93 204,80 €
4,8 19,50 € 9,4 29,20 € 49 112,40 € 94 206,90 €
4,9 19,70 € 9,5 29,50 € 50 114,50 € 95 209,00 €
5,0 20,00 € 9,6 29,70 € 51 116,60 € 96 211,10 €
5,1 20,20 € 9,7 29,90 € 52 118,70 € 97 213,20 €
5,2 20,40 € 9,8 30,10 € 53 120,80 € 98 215,30 €
5,3 20,60 € 9,9 30,30 € 54 122,90 € 99 217,40 €
5,4 20,80 € 10,0 30,50 € 55 125,00 € 100 219,50 €
5,5 21,10 € jeder weitere Kilometer: + 2,10 €

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und

Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxitarifordnung – TTO) vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom

11. April 2025 (Amtsblatt S. 145)

Vom ..............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47), und auf Grund von § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 12. Januar 2026 (GVBl. S. 26) und durch § 1 der Verordnung vom 20. Januar 2026 (GVBl. S. 39), folgende Verordnung:

Art. 1

  1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Mindestfahrpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 4,90 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,30 Euro eingeschlossen.“

b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Der Fahrpreis beträgt

  1. für den ersten gefahrenen Kilometer 5,10 Euro (je angefangene 58,82 m Fahrstrecke 0,30 Euro);

  2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,70 Euro (je angefangene 111,11 m Fahrstrecke 0,30 Euro);

  3. für jeden weiteren Kilometer 2,20 Euro (je angefangene 136,36 m Fahrstrecke 0,30 Euro).“

c) Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Der Zeitpreis beträgt 0,30 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,0 Sekunden; dies sind je Stunde 40,00 Euro.“

d) Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,84 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 14,81 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 18,18 km/h.“

______________________________________________________________ 1

  1. Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses

Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis Kilometer Fahrpreis
1,0 10,00 € 5,6 22,10 € 11 34,00 € 56 133,00 €
1,1 10,30 € 5,7 22,30 € 12 36,20 € 57 135,20 €
1,2 10,50 € 5,8 22,60 € 13 38,40 € 58 137,40 €
1,3 10,80 € 5,9 22,80 € 14 40,60 € 59 139,60 €
1,4 11,10 € 6,0 23,00 € 15 42,80 € 60 141,80 €
1,5 11,40 € 6,1 23,20 € 16 45,00 € 61 144,00 €
1,6 11,60 € 6,2 23,40 € 17 47,20 € 62 146,20 €
1,7 11,90 € 6,3 23,70 € 18 49,40 € 63 148,40 €
1,8 12,20 € 6,4 23,90 € 19 51,60 € 64 150,60 €
1,9 12,40 € 6,5 24,10 € 20 53,80 € 65 152,80 €
2,0 12,70 € 6,6 24,30 € 21 56,00 € 66 155,00 €
2,1 13,00 € 6,7 24,50 € 22 58,20 € 67 157,20 €
2,2 13,20 € 6,8 24,80 € 23 60,40 € 68 159,40 €
2,3 13,50 € 6,9 25,00 € 24 62,60 € 69 161,60 €
2,4 13,80 € 7,0 25,20 € 25 64,80 € 70 163,80 €
2,5 14,10 € 7,1 25,40 € 26 67,00 € 71 166,00 €
2,6 14,30 € 7,2 25,60 € 27 69,20 € 72 168,20 €
2,7 14,60 € 7,3 25,90 € 28 71,40 € 73 170,40 €
2,8 14,90 € 7,4 26,10 € 29 73,60 € 74 172,60 €
2,9 15,10 € 7,5 26,30 € 30 75,80 € 75 174,80 €
3,0 15,40 € 7,6 26,50 € 31 78,00 € 76 177,00 €
3,1 15,70 € 7,7 26,70 € 32 80,20 € 77 179,20 €
3,2 15,90 € 7,8 27,00 € 33 82,40 € 78 181,40 €
3,3 16,20 € 7,9 27,20 € 34 84,60 € 79 183,60 €
3,4 16,50 € 8,0 27,40 € 35 86,80 € 80 185,80 €
3,5 16,80 € 8,1 27,60 € 36 89,00 € 81 188,00 €
3,6 17,00 € 8,2 27,80 € 37 91,20 € 82 190,20 €
3,7 17,30 € 8,3 28,10 € 38 93,40 € 83 192,40 €
3,8 17,60 € 8,4 28,30 € 39 95,60 € 84 194,60 €
3,9 17,80 € 8,5 28,50 € 40 97,80 € 85 196,80 €
4,0 18,10 € 8,6 28,70 € 41 100,00 € 86 199,00 €
4,1 18,40 € 8,7 28,90 € 42 102,20 € 87 201,20 €
4,2 18,60 € 8,8 29,20 € 43 104,40 € 88 203,40 €
4,3 18,90 € 8,9 29,40 € 44 106,60 € 89 205,60 €
4,4 19,20 € 9,0 29,60 € 45 108,80 € 90 207,80 €
4,5 19,50 € 9,1 29,80 € 46 111,00 € 91 210,00 €
4,6 19,70 € 9,2 30,00 € 47 113,20 € 92 212,20 €
4,7 20,00 € 9,3 30,30 € 48 115,40 € 93 214,40 €
4,8 20,30 € 9,4 30,50 € 49 117,60 € 94 216,60 €
4,9 20,50 € 9,5 30,70 € 50 119,80 € 95 218,80 €
5,0 20,80 € 9,6 30,90 € 51 122,00 € 96 221,00 €
5,1 21,00 € 9,7 31,10 € 52 124,20 € 97 223,20 €
5,2 21,20 € 9,8 31,40 € 53 126,40 € 98 225,40 €
5,3 21,50 € 9,9 31,60 € 54 128,60 € 99 227,60 €
5,4 21,70 € 10,0 31,80 € 55 130,80 € 100 229,80 €
5,5 21,90 € jeder weitere Kilometer: + 2,20 €“

Art. 2

Diese Verordnung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

______________________________________________________________ 2

WiF/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Tourismusergebnis 2025

Bericht:

Die Tourismusentwicklung in Nürnberg blieb 2025 auf Rekordniveau stabil. Mit rund 3,87 Mio. Übernachtungen (+0,1 %) und 2,15 Mio. Ankünften (+2,5 %) konnte das hohe Vorjahresniveau gehalten werden. Wachstumstreiber war der Inlandsmarkt, während die Auslandsnachfrage aufgrund eines schwächeren Messejahres leicht zurückging. Der Dezember 2025 war der stärkste Monat seit Beginn der Erfassung. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg koordiniert das Thema Tourismus innerhalb der Stadtverwaltung und arbeitet eng mit der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) an der Weiterentwicklung des Standorts zusammen. Zudem betreibt sie den Personenschifffahrtshafen als wichtige touristische Infrastruktur. Am Personenschifffahrtshafen wurden 2025 insgesamt 657 Anläufe verzeichnet. Insgesamt kamen rund 94.600 Gäste per Schiff nach Nürnberg. Der Hafen leistet weiterhin einen positiven Beitrag zum städtischen Haushalt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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Tourismusergebnis 2026

Sachverhaltsdarstellung:

Tourismusentwicklung 2025: Rekordniveau stabilisiert

Im Jahr 2025 wurden in Nürnberg insgesamt 3.866.470 Übernachtungen registriert. Dies entspricht einem leichten Anstieg um 0,1 Prozent beziehungsweise 1.969 Übernachtungen gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2024. Damit konnte das hohe Niveau des Vorjahres erneut erreicht und sogar geringfügig übertroffen werden. Die Zahl der touristischen Ankünfte stieg um 2,5 Prozent auf 2.147.101. Die positive Gesamtentwicklung ist insbesondere auf die gestiegene Nachfrage im Inland zurückzuführen. Die Übernachtungen aus Deutschland nahmen um 1,1 Prozent zu, während die Übernachtungen aus dem Ausland um 2,1 Prozent zurückgingen.

Dezember 2025 mit historischem Höchstwert

Der Dezember 2025 stellte mit 400.578 Übernachtungen einen neuen Höchstwert in der Beherbergungsstatistik dar. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Anstieg von 3,3 Prozent zu verzeichnen. Erstmals wurde die Marke von 400.000 Übernachtungen in einem einzelnen Monat überschritten. Damit ist der Dezember 2025 der übernachtungsstärkste Monat seit Beginn der statistischen Erfassung und übertrifft sogar den Spitzenmonat Juli 2025 (396.048 Übernachtungen).

Abbildung 23

Abbildung 1: Entwicklung Übernachtungen der Dezembermonate, Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg

Entwicklung der Quellmärkte

Mit einem Anteil von 67 Prozent bleibt Deutschland der wichtigste Quellmarkt für Nürnberg. Rund 2,6 Millionen Übernachtungen entfielen auf inländische Gäste (+1,1 Prozent). Die Übernachtungen aus dem Ausland summierten sich auf rund 1,3 Millionen (-2,1 Prozent). Davon entfielen 470.701 Übernachtungen auf das europäische Ausland (+0,6 Prozent). Positive Entwicklungen wurden insbesondere bei Gästen aus Österreich (+2,7 Prozent) und den Niederlanden (+2,2 Prozent) verzeichnet. Rückgänge zeigten sich unter anderem in Italien (-13,4 Prozent), Polen (-11,6 Prozent) sowie bei Gästen aus den USA (-2,9 Prozent). Die Vereinigten Staaten bleiben der bedeutendste internationale Quellmarkt Nürnbergs, gefolgt von Italien und Österreich.

Wesentlich für die Entwicklung der internationalen Übernachtungszahlen ist das Messegeschäft. In den ungeraden Jahren finden turnusbedingt weniger international bedeutsame Leitmessen statt. Das schlägt sich entsprechend in geringeren Übernachtungszahlen im Geschäftsreiseverkehr nieder.

Abbildung 24

Abbildung 2: Gesamtübernachtungen und Aufteilung nach In- und Ausland inkl. Veränderung ggf. Vorjahr, Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg

Rolle von WiF bei der Entwicklung der Tourismusdestination Nürnberg

Die Stadt Nürnberg und die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) arbeiten eng zusammen, um Nürnberg als Reisedestination weiterzuentwickeln und national wie international zu vermarkten. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg ist der zentrale Ansprechpartner und Koordinator seitens der Stadtverwaltung. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg unterstützt die Arbeit der CTZ in erheblichem Umfang, unter anderem durch Abwicklung des jährlichen Zuschusses für den CTZ-Betrieb. Zudem werden zentrale Maßnahmen wie die gemeinsame Kongressinitiative zur Stärkung des Tagungs- und Kongressstandorts Nürnberg partnerschaftlich umgesetzt. Eine enge Kooperation besteht zudem zwischen der CTZ und dem Stab Innenstadt des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats im Rahmen der Zukunftsinitiative Innenstadt.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreibt zudem den Personenschifffahrtshafen als zentrale touristische Infrastruktur am Standort Nürnberg. Am Personenschifffahrtshafen Nürnberg wird der gesamte Flussschiffskreuzfahrtverkehr in Nürnberg abgewickelt.

Personenschifffahrtshafen Nürnberg

Am Personenschifffahrtshafen Nürnberg wurden im Jahr 2025 insgesamt 657 Schiffsanläufe verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 11,81 Prozent. Die Entwicklung bewegt sich jedoch im Rahmen der üblichen jährlichen Schwankungen. Wesentliche Ursache für den Rückgang waren die wechselhaften Bedingungen für die Schifffahrt auf der Donau. Im Jahr 2025 kam es zu ausgeprägten Hoch- und Niedrigwasserphasen, die bei den Reedereien zu Fahrplanänderungen und Stornierungen führten.

Die durchschnittliche Passagierzahl pro Schiff lag mit 146 Personen auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt erreichten damit 94.581 Gäste per Kreuzfahrtschiff die Stadt Nürnberg. Die Herkunft der Passagiere verteilt sich im Wesentlichen auf Nordamerika (57 Prozent), Australien und Neuseeland (21 Prozent), Europa (ohne Deutschland: 12 Prozent) und Deutschland (9 Prozent). Ein geringer Anteil entfiel auf weitere Herkunftsländer beziehungsweise auf Gäste ohne Angabe.

Der Personenschifffahrtshafen Nürnberg erzielt jährlich einen Umsatz von knapp 1 Mio. € (959.000 € in 2025). Nach Abzug der Kosten verbleibt jährlich ein signifikanter Gewinn, der dem städtischen Haushalt zugeführt wird.

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Der Tourismus stellt für Nürnberg einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor dar. Von den Besucherinnen und Besuchern profitieren insbesondere Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel sowie zahlreiche Dienstleistungsbetriebe vor Ort. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Wertschöpfung in der Stadt generiert. Auch indirekt entstehen wirtschaftliche Effekte, etwa durch Zulieferbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen. Insgesamt trägt der Tourismus damit zur wirtschaftlichen Stabilität und Attraktivität des Standorts Nürnberg bei.

Abbildung 25

Abbildung 3 Wirtschaftsfaktor Tourismus, Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg

*Durchschnittliches Primäreinkommen: Dieser Wert darf nicht mit der Anzahl der durch den Tourismus beschäftigen Personen gleichsetzt werden! Die exakte Bestimmung der Beschäftigungswirkungen des Tourismus ist nur über aufwendige Primärerhebungen möglich, da beispielsweise viele Personen nur anteilig vom Tourismus leben (Verkaufspersonal im Einzelhandel bedient auch Einheimische, Servicepersonal in der Gastronomie kümmert sich nicht nur um Touristen etc.)

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Ref.VII/011/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Sicherheitsforum Innenstadt

Bericht:

Sicherheit ist ein zentraler Standortfaktor für die Nürnberger Innenstadt und entscheidend für Aufenthaltsqualität, Handel und Gastronomie. Aus intensiven Gesprächen zwischen der Stadt (Ref. VII und BDR in Kooperation), Polizei, Justiz und den Wirtschaftsverbänden ist die Initiative für ein praxisnahes „Sicherheitsforum Innenstadt“ hervorgegangen. Es schafft einen gemeinsamen Rahmen, in dem sich Unternehmen aus Handel, Handwerk und Gastronomie über aktuelle Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und der Stadt Nürnberg informieren können, zeigt Wege zur Prävention zum Beispiel bei Ladendiebstahl und Kreditkartenbetrug auf und fördert den Austausch von Erfahrungen.

Die Premiere am 5. Februar 2026 mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigte den hohen Informationsbedarf. Stadt und Polizei stellten den umfassenden Maßnahmenmix vor, der ordnungsrechtliche Instrumente, Prävention, Beratungsangebote und infrastrukturelle Verbesserungen verbindet. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erläuterte die Entscheidungsabläufe, um Transparenz über Verfahrensschritte zu schaffen.

Das Forum bot zudem Raum für Austausch verschiedenen Fragestellungen, wie nächtlicher Sicherheit, Obdachlosigkeit und Versammlungen. Ergebnis: Sicherheit und Aufenthaltsqualität sind vielschichtige Themen, die abgestimmtes Handeln aller Akteure erfordern. Das Format wird fortgeführt und trägt zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nürnberg bei.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen bevor- oder benachteiligt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BDR

Sicherheit im Fokus: Sicherheitsforum Innenstadt

Sachverhaltsdarstellung

1. Aus dem Sicherheitsnetzwerk zum Sicherheitsforum

Sicherheit ist ein zentrales Anliegen für Stadt, Handel und Gastronomie und ein wichtiger Standortfaktor für eine lebendige und attraktive Nürnberger Innenstadt. Zahlreiche Studien (vgl. RWA am 26.03.2025; NIM Konsumentenstudie, sowie RWA am 05.07.2025 „Vitale Innenstädte) belegen, dass Sicherheitswahrnehmung und Sicherheitserleben wesentlich zur Aufenthaltsqualität beitragen und damit auch Handel und Gastronomie beeinflussen.

Vor diesem Hintergrund fand ein intensiver Austausch stadtintern mit BDR sowie extern mit den Sicherheitsbehörden statt. Im Rahmen der bayernweiten Arbeitsgruppe „Bayern.360º Sicherheit“ ist ein Arbeitspaket der Polizei auf das Thema Innenstadt ausgerichtet. Parallel dazu wurden in der Arbeitsgruppe „Infrastruktur“ unter Federführung von Ref.VII/SI Fragen der Sicherheit im Dialog mit den Verbänden des Handels und der Gastronomie sowie zahlreichen städtischen Vertretern (OA, SÖR, LA, Stpl, u.a.) erörtert.

Aus diesen Gesprächen entstand die Idee, ein eigenes, praxisnahes Format zu entwickeln: das Sicherheitsforum Innenstadt. Das Format richtet sich gezielt an Unternehmen aus Handel, Handwerk und Gastronomie. Es informiert über aktuelle Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum, gibt praxisnahe Hinweise insbesondere zu den Themen Ladendiebstahl und Kreditkartenbetrug und fördert den Erfahrungsaustausch.

2. Sicherheitsforum für innerstädtische Gewerbetreibende aus Gastronomie und

Handel

Am 5. Februar 2026 fand erstmals das „Sicherheitsforum Innenstadt“ mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Handel, Handwerk und Gastronomie statt. Die Veranstaltung wurde vom Stab Innenstadt im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat gemeinsam mit dem Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht sowie in Kooperation mit dem Handelsverband Bayern, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband und dem Polizeipräsidium Mittelfranken organisiert.

Im Mittelpunkt standen die Bedeutung von Sicherheit im öffentlichen Raum sowie konkrete Informationen zu Ladendiebstahl und Kreditkartenbetrug. Für den Handel stellt insbesondere der Ladendiebstahl eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar. Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich der entstandene Schaden durch Diebstahl im Handel im vergangenen Jahr allein in Nürnberg auf knapp 20 Millionen Euro und hat damit eine neue Höchstmarke erreicht. Auch für die Gastronomie spielt neben der objektiven Sicherheitslage vor allem das subjektive Sicherheitsgefühl der Gäste eine zentrale Rolle. Ein positives Sicherheitsempfinden wirkt sich unmittelbar auf Aufenthaltsdauer, Weiterempfehlungsbereitschaft und damit auf den wirtschaftlichen Erfolg sowie die Lebensqualität in der Innenstadt aus.

Polizei und Stadtverwaltung informierten über bestehende Maßnahmen zur Stärkung der objektiven Sicherheit und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Dabei wurde deutlich, dass seitens der Stadt ein umfassender Ansatz (vgl. RWA 09.04.2025 Sicherheitsbericht 2024) verfolgt wird, der ordnungsrechtliche Instrumente, präventive Maßnahmen, Beratungsangebote, infrastrukturelle Verbesserungen und ergänzende soziale Angebote miteinander verbindet und auf einem intensiven Austausch mit den Sicherheitsbehörden - im Rahmen des Sicherheitspakts - basiert. Dieser abgestimmte

Maßnahmenmix ermöglicht passgenaue Lösungen für die Herausforderungen in der Innenstadt.

Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beteiligte sich am Forum und erläuterte am Beispiel des Ladendiebstahls die Abläufe eines Strafverfahrens. Die Unternehmen erhielten dadurch einen Einblick in die einzelnen Verfahrensschritte und Entscheidungsprozesse. Die Darstellung der Zuständigkeiten und Abläufe schuf Transparenz und stärkte das Verständnis für die Bearbeitung entsprechender Fälle.

Die Polizei gab darüber hinaus konkrete Hinweise zur Prävention im Bereich Ladendiebstahl und Kreditkartenbetrug. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren diese Empfehlungen besonders hilfreich. Zudem verwies die Polizei auf bestehende Informationsangebote und ermutigte die Unternehmen, Straftaten grundsätzlich zur Anzeige zu bringen, um eine angemessene Bearbeitung der Fälle zu ermöglichen.

3. Ergebnisse und weitere Fortführung des Formats

Die Veranstaltung bot neben Fachvorträgen auch Raum für Austausch und Vernetzung. Sie verdeutlicht den gemeinsamen Anspruch aller Beteiligten, Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und im Schulterschluss von Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Justiz, Wirtschaft und Verbänden weiterzuentwickeln. Relevante Fragestellungen der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter aus Handel und Gastronomie betrafen u.a. Handlungsmöglichkeiten und staatsanwaltschaftliche Verfolgung von Ladendiebstahl, Sauberkeit durch Anpassung des Reinigungsrhythmus und Leerung der Abfallbehälter, nächtliche Ruhestörungen, Obdachlosigkeit sowie die Demonstrationen und Versammlungen durch die Innenstadt.

Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass insbesondere Versammlungen und Demonstrationen den innerstädtischen Handel und die Gastronomie spürbar belasten. Sperrungen, veränderte Besucherströme und Unsicherheiten führen zu Umsatzrückgängen und schwächen den Standort Innenstadt. Bei allem Verständnis für das hohe demokratische Gut der Versammlungsfreiheit fordern die betroffenen Akteure deshalb Unterstützung und appellieren, die berechtigten Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen.

Die Diskussion zeigte nachdrücklich, dass die Stärkung von Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt ein vielschichtiges Thema ist. Nur durch einen engen Austausch und ein abgestimmtes Handeln aller beteiligten Akteure lassen sich hierfür wirksame Lösungen entwickeln.

Das „Sicherheitsforum Innenstadt“ stellt damit einen wichtigen Baustein der Zukunftsinitiative Innenstadt dar und stärkt nachhaltig den Wirtschaftsstandort Nürnberg. Die Stadt wird das Format weiterentwickeln und künftig mit wechselnden aktuellen Themen fortführen.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

WiF/004/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Gewerbegebiet Eibach - aktuelle Entwicklungen

Bericht:

Das Handwerk und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) sind zentrale Stützen der Nürnberger Wirtschaft, sichern Beschäftigung, Innovation und regionale Wertschöpfung. Ihre Entwicklung wird jedoch zunehmend durch ein begrenztes Angebot an geeigneten und bezahlbaren Gewerbeflächen eingeschränkt, was Abwanderungstendenzen verstärken kann. Die Stadt Nürnberg begegnet dieser Herausforderung mit einer gezielten Gewerbeflächenpolitik, die insbesondere Handwerksbetrieben und KMU langfristige Entwicklungsperspektiven bietet. Am Beispiel des Gewerbegebiets Eibach zeigt sich, dass durch strategische Flächensicherung und vorausschauende Planung nachhaltige Strukturen geschaffen und wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden können. Im vorliegenden Bericht wird das Gewerbegebiet näher vorgestellt und ein aktueller Stand der über die Vergabe der Gewerbeflächen gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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Gewerbegebiet Eibach – aktuelle Entwicklungen

Sachverhaltsdarstellung:

1. Hintergrund: Gewerbeflächenknappheit im Stadtgebiet insbesondere für lokale

Handwerks- sowie kleine und mittelständische Betriebe

Das Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat des Wirtschaftsstandorts Nürnberg. Sie sichern Beschäftigung, tragen zur lokalen Wertschöpfung bei und gewährleisten durch ihre oft regional verankerten Strukturen eine hohe wirtschaftliche Stabilität. Gerade Handwerksbetriebe und KMU sind dabei nicht nur Arbeitgeber, sondern auch zentrale Akteure für Innovation, Ausbildung und Versorgung vor Ort. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten hängen jedoch maßgeblich von der Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen ab.

Vor diesem Hintergrund stellt das begrenzte Gewerbeflächenangebot im Stadtgebiet eine zunehmende Herausforderung dar. Bereits heute finden Unternehmen, die einen neuen Standort oder Erweiterungsflächen suchen, häufig keine passende Fläche. Handwerksbetriebe und KMU sind von dieser Problematik in besonderer Weise betroffen, da sie auf kleinere, funktional zugeschnittene und zugleich bezahlbare Grundstücke angewiesen sind, die am freien Markt jedoch nur selten verfügbar sind. Die Folge ist, dass insbesondere wachstumsorientierte Betriebe gezwungen sind, auf Standorte im Umland oder gar außerhalb der Metropolregion auszuweichen. Ohne ein ausreichendes und differenziertes Flächenangebot besteht folglich die Gefahr, dass gerade diese für den Wirtschaftsstandort essenziellen Akteure in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden oder Nürnberg als Standort perspektivisch verlassen – mit langfristigen Verlusten für die wirtschaftliche Substanz.

Aus diesem Grund sichert die Stadt Nürnberg gezielt stadteigene Flächen für das lokale Handwerk sowie produzierende KMU. Die Bereitstellung und Vermarktung geeigneter Flächen durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg in enger Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt stellt sicher, dass diese Betriebe im Stadtgebiet weiterhin Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten mit Planungssicherheit haben. Mit dieser gezielten Gewerbeflächenpolitik stärkt das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat nachhaltig die lokale Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze vor Ort.

Einen wesentlichen Beitrag zur Flächensicherung für das lokale Gewerbe leistet das Gewerbegebiet Eibach. Im Folgenden wird das Gewerbegebiet näher vorgestellt und ein Überblick über die bereits erfolgreich durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg vermittelten Gewerbegrundstücke sowie das noch verfügbare Flächenreservoir gegeben.

2. Besonderheiten des Gewerbegebiets Eibach

Das Gewerbegebiet Eibach liegt im südwestlichen Stadtgebiet Nürnbergs und gehört zum Stadtteil Eibach, einem traditionell gewachsenen Ortsteil mit einer Mischung aus Wohn- und Gewerbestrukturen. Teil der gewerblichen Strukturen ist auch das in sich geschlossene, etwa 17 ha große Gewerbegebiet um Neuburger- und Gundelfinger Straße. Das Besondere an diesem Gebiet ist, dass sich ein großer Teil der Gewerbeflächen ursprünglich in städtischem Eigentum befanden (inzwischen sind die meisten Flächen erfolgreich verkauft). Dadurch verfügte bzw. verfügt die Stadt über weitreichende Steuerungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und konnte das Gebiet gezielt im Sinne einer langfristigen, nachhaltigen Gewerbeflächenpolitik weiterentwickeln. Insbesondere für die Ansiedlung und Sicherung von Handwerksbetrieben sowie KMU bot diese Ausgangssituation ideale Voraussetzungen.

Planungsrechtlich handelt es sich um ein klassisches Gewerbegebiet (GE) nach BauNVO. Es ist folglich für nicht erheblich störende Gewerbebetriebe aus Produktion, Handwerk sowie für Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.

Die gute verkehrliche Anbindung in alle Stadtteile Nürnbergs sowie an das überregionale Verkehrsnetz macht das Gewerbegebiet in besonderer Weise für lokale Handwerksbetriebe und KMU attraktiv.

3. Aktueller Stand der Vermarktung

Das Gewerbegebiet Eibach ist inzwischen zu rund 75 % belegt bzw. reserviert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Eibach zeigt sehr anschaulich, wie erfolgreich eine langfristig ausgerichtete Flächenpolitik sein kann. Durch die vorausschauende Flächenhaltung gelang und gelingt es der Wirtschaftsförderung Nürnberg, insbesondere dem lokalen produzierenden Gewerbe und dem Handwerk geeignete Standorte zu sichern und damit deren Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

Im Detail betrug die Gesamtfläche der im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücke im Gewerbegebiet rund 29.000 m². Davon sind derzeit etwa 12.200 m² veräußert, was einem Anteil von rund 42 % entspricht. Weitere rund 9.500 m² (ca. 33 %) sind reserviert bzw. befinden sich im laufenden Verkaufsprozess. Damit stehen momentan noch etwa 7.300 m² (rund 25 %) der städtischen Flächen kurzfristig für interessierte Unternehmen zur Verfügung.

Die nachfolgende Karte zeigt den aktuellen Stand der verkauften Flächen im Gewerbegebiet Eibach. Rote Flächen sind bereits verkauft, blaue befinden sich im Verkaufsprozess bzw. sind reserviert und grüne Flächen sind noch verfügbar.

Abbildung 26

Abb. Status quo: Verkaufte, reservierte und verfügbare Flächen in Eibach der letzten 10 Jahre

Folgende Unternehmen haben mit der Unterstützung der Wirtschaftsförderung dort bereits einen neuen Standort gefunden:

Unternehmen Branche Grundstücksgröße m² Fl.-Nr.
AWOarbewe Inklusionsgesellschaft gGmbH Werkstatt für Menschen mit Behinderung 6.439 m² 627/51
Schreinerei Bernreuther Möbelhersteller 1.312 m² 627/162
Diakonie Eibach Diakoniestation mit lokalem Bezug 1.103 m² 627/161
InnoEnerTec GmbH Elektro- und Heizungsbau 2.161 m² 627/168
Georg Baukonzept/Trockenbau Georg GmbH Bauunternehmen/Trockenbau 1.204 m² 627/52
12.219 m²

Folgende Flächen sind derzeit reserviert Flächen oder befinden sich im Verkaufsprozess:

Branche Grundstücksgröße m² Fl.-Nr.
Bauunternehmen/Trockenbau 1.312 m² 627/163
Herstellung und Vertrieb von Temperatursensoren 1.500 m² 627/169 (Teilfläche)
Bau-Handwerk 3.247 m² 627/53 (Teilfläche)
Produktion und Logistik für Gastronomie 3.500 m² 627/53 (Teilfläche)
9.559 m²

Für zwei der Unternehmen, die eine Fläche im Gewerbegebiet Eibach reserviert haben, steht der Verkauf unmittelbar – vorbehaltlich der Gremiengenehmigung im RWA am 22.04.2026 – bevor. Damit erhöht sich der Anteil der verkauften Flächen von 42 % auf 57 %.

Weitere drei Grundstücke von ca. 1.000 m² bis ca. 4.000 m² sind derzeit noch verfügbar.

Die städtischen Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Eibach, wie auch anderswo, wurden bzw. werden unter Berücksichtigung der städtischen Veräußerungskriterien (s. RWA vom 14.10.2020, Beschluss des StR vom 21.10.2020) veräußert. Insbesondere die Flexibilität, die die Kriterien der Stadt Nürnberg im Vergleich zu den gängigen Veräußerungskriterien in anderen Städten bieten, und die erforderlich ist, um im konkreten Einzelfall den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens gerecht zu werden, und hat sich in Eibach bewährt.

Der Einzelfall ist im gesamten Veräußerungsprozess entscheidend. Regelmäßig räumen die Wirtschaftsförderung und das Liegenschaftsamt den interessierten Unternehmen ausreichend Zeit für interne Abstimmungen sowie für Planungen mit Architektur- und Fachplanungsbüros ein. Einige Betriebe verfügen bereits im Vorfeld über konkrete Vorstellungen und entsprechende finanzielle Mittel. Demensprechend schnell geht der Prozess zwischen Flächenreservierung und -verkauf.

Insbesondere bei der Ansiedlung kleiner lokaler Betriebe ist jedoch in der Mehrzahl der Fälle ein erhöhter zeitlicher Vorlauf erforderlich, da diese Unternehmen meist nur über begrenzte Erfahrung speziell bei Eigentumserwerbs- und Bauprozess verfügen. Handwerksbetriebe und KMU planen und realisieren eine Änderung ihres Betriebssitzes in der Regel mit einer langfristigen Perspektive über mehrere Generationen hinweg. Die damit einhergehende fehlende Erfahrung führt zu längeren Veräußerungsprozessen.

4. Ausblick

Das Beispiel des Gewerbegebiets Eibach zeigt, dass durch eine strategische und langfristig angelegte Gewerbeflächenpolitik sukzessive tragfähige Strukturen für das lokale Gewerbe geschaffen und nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnet werden können. Gerade Unternehmensansiedlungen im Bereich der KMU sowie des Handwerks sind auf verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend Zeit angewiesen: Standortentscheidungen werden sorgfältig vorbereitet, betriebliche Entwicklungen verlaufen schrittweise und Flächenbedarfe entstehen häufig erst im Zuge von Wachstum oder Generationenwechseln.

Eine vorausschauende Flächenbevorratung ermöglicht es der Stadt, genau in diesen entscheidenden Momenten handlungsfähig zu sein und passgenaue Angebote zu unterbreiten. So können Betriebe am Standort gehalten, Erweiterungen ermöglicht und Abwanderungen vermieden werden. Langfristig trägt dies nicht nur zur Stabilisierung bestehender Strukturen bei, sondern stärkt auch die wirtschaftliche Resilienz und Vielfalt des Standorts insgesamt.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Geo/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Abberufung und Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem

Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Abberufung von Frau Dr. Kuttruff als Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

Berufung von Herrn Gerke als Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte mit gleichzeitiger Abberufung als stellvertretender Vorsitzender.

Erneute Berufung von Herrn Seelus als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Dem Vorschlag aus der Entscheidungsvorlage folgend, wird Frau Dr. Silvia Kuttruff als Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg abberufen. Zum neuen Vorsitzenden wird Herr Wilhelm-Ulrich Gerke berufen und gleichzeitig als stellvertretender Vorsitzender abberufen. Für weitere 4 Jahre wird Herr Norbert Seelus als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV in den Gutachterausschuss berufen.

Entscheidungsvorlage

Frau Dr. Silvia Kuttruff ist seit 01. März 2026 nicht mehr Leiterin des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung, bei der die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte angesiedelt ist. Insofern soll Frau Dr. Kuttruff als Vorsitzende des Gutachterausschusses abberufen werden.

Als Nachfolger und neuer Vorsitzender wird Herr Wilhelm-Ulrich Gerke, Vermessungsdirektor beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung, vorgeschlagen. Gleichzeitig soll Herr Gerke als derzeit stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschuss abberufen werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV muss dem Gutachterausschuss ein Bediensteter der zuständigen staatlichen Vermessungsbehörde angehören. In dieser Funktion sind Herr Frank Hümmer, Ltd. Vermessungsdirektor, sowie Herr Norbert Seelus als dessen Vertreter in den Gutachterausschuss berufen. Nachdem die Berufungszeit von Herrn Seelus 2026 nach vier Jahren endet und eine wiederholte Berufung nach § 3 Abs. 3 BayGaV möglich ist, wird vorgeschlagen, Herrn Norbert Seelus als ehrenamtlichen Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten für weitere vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen. Herr Seelus stimmt einer erneuten Berufung zu.

Es wird daher vorgeschlagen,

abzuberufen

berufen und ihn gleichzeitig als stellvertretenden Vorsitzenden abzuberufen

vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte zu berufen.

Geo/005/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025

Bodenrichtwertkarte 01.01.2026 - Entwicklung des Nürnberger Immobilienmarkts

Bericht:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Nürnberg hat den Grundstücksmarktbericht 2025 und die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Der Grundstücksmarktbericht bietet eine fundierte Datengrundlage für die Bewertung von Immobilien, Investitionen und Planungsentscheidungen und sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Die Vorlage gibt einen Überblick über die Entwicklung des Nürnberger Immobilienmarkts im Jahr 2025 und die Preisentwicklungen bei bebauten und unbebauten Grundstücken.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Geo/005/2026

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Erstellung des Grunstücksmarktberichts und der BRWK werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Geo/005/2026

Grundstücksmarktbericht 2025 und Bodenrichtwertkarte 01.01.2026 – Entwicklung des

Nürnberger Immobilienmarkts

Sachverhaltsdarstellung:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein auf Grundlage des Baugesetzbuchs (§§ 192 ff) eingerichtetes, selbständiges und unabhängiges Gremium, das aus Fachleuten verschiedener Disziplinen besteht. Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist es, den Grundstücks- und Immobilienmarkt transparent zu machen, insbesondere durch die Veröffentlichung

Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.

Grundstücksmarktbericht

Aktuell hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Nürnberg den Grundstücksmarktbericht 2025 vorgelegt.

Der Grundstücksmarktbericht enthält Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze sowie Orientierungswerte und Vergleichsfaktoren für verschiedene Wohnimmobilien – von Reihenhäusern und Doppelhaushälften bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen – differenziert nach Bodenrichtwertzonen und Wertermittlungsbezirken.

Ziel des Grundstücksmarktberichts ist es, die Marktsituation mit ihren verschiedenen Teilmärkten den Sachverständigen der Immobilienbewertung, den Investoren und Bauherren, aber auch allen anderen am Grundstücksmarkt Interessierten und Beteiligten darzulegen.

Da ausschließlich der Gutachterausschuss von den Notaren alle Kaufverträge über Immobilien sowie Tauschverträge und Verträge über Erbbaurechtsbegründungen und -veräußerungen erhält, hat er einen vollständigen Überblick über die Entwicklung des Nürnberger Immobilienmarkts. Der Grundstücksmarktbericht hat damit ein Alleinstellungsmerkmal hinsichtlich der allgemeinen Transparenz auf dem Nürnberger Immobilienmarkt.

Grundlage für die im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Zahlen, Daten und Entwicklungen bilden die von den Experten der Geschäftsstelle erarbeiteten Modelle und fundierten mathematisch-statistischen Analysen. Hierfür werden jährlich ca. 5.000 Kaufverträge von der Geschäftsstelle erfasst und ausgewertet.

Bodenrichtwertkarte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Nürnberg hat die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen dar. Sie beziehen sich jeweils auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstücks mit spezifischen Merkmalen. Die Bodenrichtwertkarte ist in Zonen mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen gegliedert.

Entwicklung des Nürnberger Immobilienmarkts im Jahr 2025

Die Auswertung zeigt, dass sich der Immobilienmarkt seit dem Einbruch von 2023 stabilisiert hat. Im Jahr 2025 wurden 5.621 Kauffälle von Grundstücken, Häusern und Wohnungen registriert. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber den 4.666 Transaktionen im Jahr 2024. Der Geldumsatz stieg von 2,3 Milliarden Euro auf rund 2,4 Milliarden Euro. Damit liegt das Marktgeschehen zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, zeigt jedoch eine Stabilisierung.

Rund drei Viertel des Gesamtumsatzes (ca. 1,8 Milliarden Euro) entfielen auf Wohnimmobilien. Eigentumswohnungen stellten das größte Teilsegment dar, wobei insbesondere der Verkauf von Bestandsobjekten dominierte. Die Zahl der Verkäufe neu errichteter Wohnungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Dominiert wird der Neubauwohnungsmarkt von Ein-Zimmer-Apartments. Der Anteil von Neubauwohnungen am Gesamtvolumen im Wohnungseigentumsbereich lag bei knapp zwanzig Prozent.

Preislich blieb das Niveau bei Neubauwohnungen weitgehend stabil mit einem Zuwachs von zwei Prozent. Im Bestand stiegen die Preise: Wohnungen ab Baujahr 1946 sowie Vorkriegsbauten verteuerten sich jeweils um rund vier Prozent. Die Preisspanne reichte von 4.600 bis 9.500 Euro pro Quadratmeter für Neubauten und von 1.800 bis 6.800 Euro pro Quadratmeter für Bestandsobjekte, abhängig von Lage, Zustand und Modernisierungsgrad.

Preisentwicklung bei unbebauten Grundstücken

Im Bereich unbebauter Grundstücke ergaben sich folgende Entwicklungen:

Preisentwicklung bei bebauten Grundstücken

Die Preise entwickelten sich je nach Objektart unterschiedlich:

390.000 und 1.200.000 Euro

740.000 Euro

2.300.000 Euro

Ausblick

Der Grundstücksmarktbericht 2025 bietet eine fundierte Datengrundlage für die Bewertung von Immobilien, Investitionen und Planungsentscheidungen und sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine vorsichtige Marktbelebung, jedoch auch strukturelle Herausforderungen – etwa beim Neubau und der Preisentwicklung für Bauland.

Ergänzende Information

Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2025 sowie die Bodenrichtwertkarte können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Bauhof 5, 90402 Nürnberg kostenpflichtig erworben werden - vorzugsweise online unter www.gutachterausschuss.nuernberg.de.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Erstellung des Grundstücksmarktberichts bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

SpS/001/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 2 Auflistung Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Anlage 3 Auflistung neu zu bewilligende Investitionszuschüsse

Sachverhalt (kurz):

Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 1.514.350 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 8.2 wird vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 657.550 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 378.300 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 279.250 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Investitionszuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offen steht.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Die Auszahlung der Investitionszuschüsse laut Anlage 2 wird zum Beschluss erhoben.

Investitionszuschuss - Auszahlungen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2026 stehen im Haushalt 1.514.350 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz liegt bei 1.100.000 EUR und erhöht sich um 414.350 EUR Restmittel aus dem Jahr 2025

Haushaltsmittel in 2026 1.100.000 EUR

zzgl. Restmittel aus 2025 + 414.350 EUR

Verfügbare Zuschussmittel 1.514.350 EUR

Bewilligungen gemäß Anlage 657.550 EUR Restmittel 856.800 EUR

In der Anlage 8.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2026 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Sommer bzw. Herbst 2026 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 856.800 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für Maßnahmen, die vor 2019 beantragt wurden, gilt eine maximale Auszahlung von 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme bzw. bei Maßnahmen mit einem Gesamtzuschuss über 300.000 Euro die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

Anlage 2

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Beschluss

des Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 22.04.2026

I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:

Vorhaben- Verein

Maßnahme Zuschuss

013_392 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. 2.750 € Reparatur Beregnungsanlage Fußballplätze 061_26 Club am Marienberg e.V. 14.500 € Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Tennisballwand 091_25 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 36.000 € Sanierung Umkleidekabinen 123_49f ESV Flügelrad Nürnberg e.V. 2.850 € Anschaffung Motorengeräteträger mit Aufsätzen 137SC_25 1. FCN Schwimmen e.V. 25.000 € Einbau automatische Beckenabdeckung 202_26 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. 90.000 € Sanierung Kunstrasenplatz 304_27 Nürnberger HTC e.V. 14.000 € Sanierung Tennishallendach und -boden 322_299i Post-SV Nürnberg e.V. 8.850 € Sanierung Beregnungsanlage Tennis 322_299k Post-SV Nürnberg e.V. 45.000 € Innenausbau neue Fitnessanlage "Fitlounge 2026" 322_299m Post-SV Nürnberg e.V. 10.000 € Errichtung Kunstrasen-Kleinfeld 354_25 Reitclub Fischbach e.V. 2.650 € Errichtung Round-Pen 354_37 Reitclub Fischbach e.V. 2.900 € Sanierung Aussen-Reitplatz 408_24 SC Worzeldorf 1949 e.V. 11.000 € Kabinensanierung 409_15 SF Großgründlach e.V. 186.450 € Errichtung Kunstrasenplatz 422_26 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. 15.000 € Sanierung Tennenspielfeld 426_40 SV Wacker Nürnberg e.V. 3.350 € Anschaffung Rasenmäher/Mulcher 439_42 Sportvereinigung St. Johannis 07 e.V. 2.500 € Anschaffung Hallenreinigungsmaschine 527_21 TC Großgründlach e.V. 16.000 € Errichtung Flutlichtanlage 561_29 TSV Altenfurt e.V. 16.000 € Errichtung PV-Anlage 563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. 39.100 € Umbau Waldsportanlage Erlenstegen 563_39 TSV 1846 Nürnberg e.V. 4.250 € Sanierung Rasenplätze

Seite 2

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Vorhaben- Verein

Maßnahme Zuschuss

569_48 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. 1.750 € Anschaffung Zauberbesen und Aufsandgerät 570_46 TSV Katzwang 1905 e.V. 3.650 € Anschaffung Mähroboter 572_18 TSV Kornburg 1932 e.V. 9.000 € Neubau Kabinentrakt und Geräteraum 572_27 TSV Kornburg 1932 e.V. 15.000 € Padel Court-Anlage 573_28 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. 50.000 € Flutlichtumrüstung auf LED 578_26 TV Eibach e.V. 1903 25.000 € Ersatzbeschaffung Hebepumpe Abwasser 580_22 TV Glaishammer 1862 e.V. 5.000 € Dach- und energetische Sanierung

Gesamtsumme 657.550 €

013_392 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.07.2025 Kosten: 6.879 €

Reparatur Beregnungsanlage Fußballplätze Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 6.154 €

Die Beregner der Fußballplätze sind defekt und müssen erneuert werden. Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.750 € Verw.Nachweis: 30.09.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.750 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

061_26 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 01.12.2023 Kosten: 98.877 €

Sanierung Hockeygebäude und Errichtung Antrag BLSV: 14.11.2023 zuwendungsfähig: 98.877 €

Tennisballwand

Bei dem Hockeygebäude müssen Fassade, Dach, Türen und Fenster Gen. BLSV: 21.11.2023 Fördersatz: 45% sowie Elektroinstallationen saniert werden. Außerdem soll eine neue Tennisballwand inkl. Bodenbelag und Umzäunung errichtet werden. Bewillig. BLSV: 09.12.2025 Zuschuss: 44.500 € Verw.Nachweis: 02.12.2024 bisher bewilligt: 30.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 14.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

091_25 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 04.04.2023 Kosten: 120.307 €

Sanierung Umkleidekabinen Antrag BLSV: 11.05.2023 zuwendungsfähig: 107.500 €

Die Renovierung von zwei Umkleidekabinen und zugehörigen Duschen Gen. BLSV: 05.06.2023 Fördersatz: 45% ist dringend notwendig. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 48.400 € Verw.Nachweis: 17.07.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 36.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 12.400 €

123_49f ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 24.03.2025 Kosten: 5.800 €

Anschaffung Motorengeräteträger mit Aufsätzen Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 5.652 € Anschaffung eines Motorgeräteträgers mit verschiedenen Aufsätzen zur Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.850 € Verw.Nachweis: 09.05.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

137SC_25 1. FCN Schwimmen e.V. Antrag SpS: 16.05.2025 Kosten: 470.000 €

Einbau automatische Beckenabdeckung Antrag BLSV: 07.02.2025 zuwendungsfähig: 402.000 € Einbau einer automatische Beckenabdeckung des Clubbads für mehr Gen. BLSV: 16.02.2025 Fördersatz: 45% Energieeffizienz durch geringeren Wärmeverlust. Bewillig. BLSV: 16.05.2025 Zuschuss: 180.900 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 25.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 155.900 € 202_26 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 12.06.2024 Kosten: 561.912 €

Sanierung Kunstrasenplatz Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 561.912 €

Der verschlissene Kunstrasen des Hockeyplatz Nr. 1 muss erneuert Gen. BLSV: Fördersatz: 45% werden und wird durch einen klimafreundlich hergestellten Kunststoffrasen ersetzt. Außerdem muss die Brunnen- und Bewillig. BLSV: Zuschuss: 252.850 € Ballfangzaunanlage ertüchtigt werden. Verw.Nachweis: 03.02.2026 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 90.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 162.850 €

304_27 Nürnberger HTC e.V. Antrag SpS: 04.07.2025 Kosten: 122.475 €

Sanierung Tennishallendach und -boden Antrag BLSV: 02.12.2024 zuwendungsfähig: 42.607 € Das nach einem Hagelschaden beschädigte Dach muss saniert werden. Gen. BLSV: 01.07.2025 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 19.150 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 14.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 5.150 €

322_299i Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 13.02.2025 Kosten: 26.303 €

Sanierung Beregnungsanlage Tennis Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 26.303 €

Die Beregnungsanlage ist defekt und muss zwingend noch vor der Gen. BLSV: Fördersatz: 45% Aufbereitung der Tennisfelder für die Außensaison erneuert werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 11.850 € Verw.Nachweis: 21.03.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 8.850 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.000 €

322_299k Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 19.03.2025 Kosten: 500.600 €

Innenausbau neue Fitnessanlage "Fitlounge 2026" Antrag BLSV: 20.02.2025 zuwendungsfähig: 500.600 € Um der anhaltend großen Nachfrage gerecht zu werden, soll die Fläche Gen. BLSV: 26.06.2025 Fördersatz: 45% der Fitlounge um Räumlichkeiten in der Keßlerstr. 3 erweitert werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 225.250 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 45.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 180.250 €

322_299m Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.08.2025 Kosten: 601.104 €

Errichtung Kunstrasen-Kleinfeld Antrag BLSV: 19.09.2025 zuwendungsfähig: 601.104 € Um auch in den Wintermonaten ausreichend Trainingsfläche zu haben, Gen. BLSV: 17.10.2025 Fördersatz: 45% soll das Kleinfeld von Rasen in Kunstrasen umgerüstet werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 270.500 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 260.500 €

54_25 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 03.04.2024 Kosten: 24.402 €

Errichtung Round-Pen Antrag BLSV: 24.04.2024 zuwendungsfähig: 20.341 €

Errichtung eines Round-Pen zur Entlastung der Reithalle und Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Dressurvierecks. Bewillig. BLSV: 10.12.2025 Zuschuss: 9.150 € Verw.Nachweis: 18.09.2024 bisher bewilligt: 6.500 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.650 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

354_37 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 28.09.2017 Kosten: 29.932 €

Sanierung Aussen-Reitplatz Antrag BLSV: 27.04.2024 zuwendungsfähig: 25.343 €

Sanierung des Dressurvierecks mit Abtragung der vorhandenen Gen. BLSV: 16.05.2024 Fördersatz: 45% Tretschicht und Erstellung eines wasserdurchlässigen Unterbaues und einer neuen Tretschicht. Bewillig. BLSV: 10.12.2025 Zuschuss: 11.400 € Verw.Nachweis: 13.09.2024 bisher bewilligt: 8.500 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.900 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

408_24 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 14.09.2021 Kosten: 93.183 €

Kabinensanierung Antrag BLSV: 10.10.2022 zuwendungsfähig: 91.119 €

Kabinensanierung inkl. Duschen und WC und Sanierung der Gen. BLSV: 05.12.2022 Fördersatz: 45% Schiedsrichterkabine im Hauptgebäude Bewillig. BLSV: 01.04.2025 Zuschuss: 41.000 € Verw.Nachweis: 22.08.2024 bisher bewilligt: 30.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 11.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

409_15 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 31.08.2023 Kosten: 1.305.806 €

Errichtung Kunstrasenplatz Antrag BLSV: 15.11.2023 zuwendungsfähig: 1.303.252 €

Der Verein plant im Rahmen des Zukunftskonzeptes "Vision 2023" die Gen. BLSV: 05.04.2024 Fördersatz: 45% Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Bewillig. BLSV: 26.01.2026 Zuschuss: 586.450 € Verw.Nachweis: 08.04.2025 bisher bewilligt: 400.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 186.450 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

422_26 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. Antrag SpS: 30.05.2025 Kosten: 46.932 €

Sanierung Tennenspielfeld Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 46.932 €

Der Tennenplatz ist abgenutzt, sodass die Deckschicht erneuert werden Gen. BLSV: Fördersatz: 45% muss, um den Spielbetrieb zu gewährleisten. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 21.100 € Verw.Nachweis: 06.10.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 15.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 6.100 €

426_40 SV Wacker Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.09.2025 Kosten: 6.700 €

Anschaffung Rasenmäher/Mulcher Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 6.700 €

Die Reparatur des Altgerätes ist nicht mehr wirtschaftlich, daher muss Gen. BLSV: Fördersatz: 50% ein Neugerät angeschafft werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.350 € Verw.Nachweis: 27.10.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.350 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

439_42 Sportvereinigung St. Johannis 07 e.V. Antrag SpS: 05.08.2025 Kosten: 5.250 €

Anschaffung Hallenreinigungsmaschine Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 4.983 €

Die alte Reinigungsmaschine ist defekt und es muss ein Ersatzgerät Gen. BLSV: Fördersatz: 50% beschafft werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.500 € Verw.Nachweis: 22.08.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 2.500 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

527_21 TC Großgründlach e.V. Antrag SpS: 30.03.2023 Kosten: 48.348 €

Errichtung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 11.10.2024 zuwendungsfähig: 48.267 €

Errichtung einer Flutlichtanlage für zwei Tennisplätze zur Verlängerung Gen. BLSV: 16.10.2024 Fördersatz: 45% der Spieldauer in den Abendstunden und somit besseren Auslastung der Plätze. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 21.700 € Verw.Nachweis: 22.12.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 16.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 5.700 €

561_29 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 24.07.2024 Kosten: 155.360 €

Errichtung PV-Anlage Antrag BLSV: 24.07.2024 zuwendungsfähig: 109.312 €

Installation einer netzgekoppelten PV-Anlage mit Gen. BLSV: 30.07.2024 Fördersatz: 45% Überschusseinspeisung sowie Batteriespeicher. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 49.200 € Verw.Nachweis: 04.09.2025 bisher bewilligt: 20.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 16.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 13.200 €

563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 03.08.2018 Kosten: 1.274.288 €

Umbau Waldsportanlage Erlenstegen Antrag BLSV: 18.10.2018 zuwendungsfähig: 972.968 € Das Vereinsgelände in Erlenstegen soll saniert werden. In diesem Zuge Gen. BLSV: 14.11.2018 Fördersatz: 45% werden Dach, EG und UG des Vereinsheims sowie Spielfelder saniert und ein Lichthof gebaut. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 437.850 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 299.750 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 39.100 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 99.000 €

563_39 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 24.04.2024 Kosten: 32.229 €

Sanierung Rasenplätze Antrag BLSV: 20.08.2024 zuwendungsfähig: 31.690 €

Die Sanierung der Rasenplätze ist notwendig, da diese auf Grund der Gen. BLSV: 02.09.2024 Fördersatz: 45% bevorstehenden verstärkten Beanspruchungen eine sogenannte Langzeitpflege (Sanierung) benötigen. Bewillig. BLSV: 25.08.2025 Zuschuss: 14.250 € Verw.Nachweis: 01.10.2024 bisher bewilligt: 10.000 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 4.250 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

569_48 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.08.2025 Kosten: 3.500 €

Anschaffung Zauberbesen und Aufsandgerät Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 3.500 €

Für die Instandhaltung der Tennisplätze sind entsprechende Pflegegeräte Gen. BLSV: Fördersatz: 50% notwendig. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 1.750 € Verw.Nachweis: 16.10.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 1.750 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

570_46 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 05.09.2024 Kosten: 7.262 €

Anschaffung Mähroboter Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 7.262 €

Anschaffung eines Mähroboters zur Pflege des Rasenplatzes. Gen. BLSV: Fördersatz: 50% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.650 € Verw.Nachweis: 10.06.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 3.650 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €

572_18 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 11.12.2020 Kosten: 27.684 €

Neubau Kabinentrakt und Geräteraum Antrag BLSV: 18.02.2021 zuwendungsfähig: 27.621 € Aus Kapazitätsgründen sollen die bestehenden Kabinen durch einen Gen. BLSV: 07.04.2021 Fördersatz: 45% neuen Kabinentrakt erweitert werden. Im Neubau soll auch ein Geräteraum und Kassenhaus untergebracht werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 12.450 € Verw.Nachweis: 19.07.2024 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 9.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.450 €

572_27 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 16.08.2021 Kosten: 81.567 €

Padel Court-Anlage Antrag BLSV: 24.02.2025 zuwendungsfähig: 81.567 €

Bau einer eines Padel Courts statt eines Tennisplatzes auf dem Gelände Gen. BLSV: 09.07.2025 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 36.700 € Verw.Nachweis: 21.11.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 15.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 21.700 €

573_28 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. Antrag SpS: 11.04.2023 Kosten: 189.103 €

Flutlichtumrüstung auf LED Antrag BLSV: 05.04.2023 zuwendungsfähig: 177.026 €

Flutlichtumrüstung zur Energieeinsparung und Gen. BLSV: 19.04.2023 Fördersatz: 45% Beleuchtungsoptimierung. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 79.650 € Verw.Nachweis: 26.11.2025 bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 29.650 €

578_26 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 12.06.2025 Kosten: 64.285 €

Ersatzbeschaffung Hebepumpe Abwasser Antrag BLSV: 17.06.2025 zuwendungsfähig: 54.021 € Hebepumpe für Abwasser ist nicht mehr funktionsfähig und muss ersetzt Gen. BLSV: 20.06.2025 Fördersatz: 65% werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 35.100 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 25.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 10.100 €

580_22 TV Glaishammer 1862 e.V. Antrag SpS: 20.09.2025 Kosten: 113.392 €

Dach- und energetische Sanierung Antrag BLSV: 29.11.2025 zuwendungsfähig: 113.392 € Um den Verein zukunftssicher aufzustellen, plant der Verein eine Gen. BLSV: 08.12.2025 Fördersatz: 45% energetische Sanierung inkl. Installation einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 51.050 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 0 €

neu zu bewilligender Zuschuss: 5.000 €

Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 46.050 €

Summe: 657.550 €

SpS/002/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze

Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt Fördersätze Ausnahmen Förderungsvoraussetzungen

Sachverhalt (kurz):

Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) zu Beginn jeden Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg. Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2026 für Zuschüsse an Vereine und Verbände rund 3,3 Mio. EUR zur Verfügung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 3.321.361 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die bezuschussten Vereine mit ihren Mitgliedern bilden die Vielfalt der Nürnberger Bevölkerung ab. Der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung fördert explizit auch inklusiven Sport und Seniorensport.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Die Verteilung der Sportfördermittel und Festlegung der Fördersätze im Jahr 2026 wird wie dargestellt zum Beschluss erhoben.

Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze

Entscheidungsvorlage

Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) zu Beginn jeden Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg.

Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2026 für Zuschüsse an Vereine und Verbände rund 3,3 Mio. EUR zur Verfügung.

1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände 3.201.289 EUR

Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine im Rahmen der Sportförderung unter anderem durch direkte Bezuschussung im Bereich der Förderpositionen Betriebszuschuss, Investitionszuschuss und Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen. Die Förderfähigkeit eines Sportvereins bestimmt sich dabei nach den in den städtischen Sportförderrichtlinien verankerten Förderungsvoraussetzungen.

1.1 Betriebszuschuss 1.545.289 EUR

Die im Haushalt 2026 für Zuschüsse an Vereine zur Verfügung stehenden Mittel werden für die in den Sportförderrichtlinien aufgeführten Förderungszwecke voraussichtlich in folgender Höhe benötigt, wobei die tatsächlichen Ausgaben abhängig sind von den Berechnungsmerkmalen und den eingereichten Anträgen:

1.1.1 Mitgliederzuschuss 41.000 EUR Zuschuss je Mitglied 0,70 EUR, aber nur, wenn der Verein Sportanlagen unterhält und über einen Jugendanteil von mind. 20% verfügt

1.1.2 Jugendzuschuss 98.000 EUR Fördersatz pro jugendlichem Mitglied bei einem Jugendanteil: von 0,01 % - 10 % 1,50 EUR von 10,01 % - 20 % 1,75 EUR von 20,01 % - 30 % 2,50 EUR über 30 % 3,50 EUR

1.1.3 Unterhaltszuschuss 972.000 EUR Fördersätze siehe Anlage 3 Bei Spielfeldern in Freisportanlagen gilt das Linienmaß für die Berechnung der Spielfeldgröße.

1.1.4 Übungsleiterzuschuss 394.000 EUR Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Übungsleiterlizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt.

1.1.5 Fahrtkostenzuschuss 24.000 EUR Fördersatz 0,03 EUR je km und aktiv teilnehmender Person

1.1.6 Jubiläumszuschuss 5.250 EUR

Fördersatz 10 EUR je Jahr des Bestehens, höchstens 1.500 EUR

1.1.7 Veranstaltungszuschuss 1.000 EUR

1.1.8 Stadtmeisterschaften 0 EUR

1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen 4.439 EUR

1.1.10 Sonstige Zuschüsse 5.600 EUR

1.2 Zuschuss an Verbände 13.000 EUR

Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für seine Arbeit, unter anderem die Herausgabe der Zeitschrift „Sport in Nürnberg" im Newsletterformat, für die Vorbereitung und Durchführung der Sportabzeichenabnahme, für Lehrgangsarbeit sowie für den Geschäftsstellenbetrieb einen Zuschuss aus Sportfördermitteln als Institutionelle Förderung.

1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung 210.000 EUR

Im Rahmen des Sonderzuschusses zur Vereinsentwicklung können Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung des Vereins (z. B. Personalkostenzuschuss, Anschubfinanzierung für Projekte, Beratungsleistungen) sowie Maßnahmen zur Förderung des inklusiven Sports und des Seniorensports gefördert werden. Auch die Prävention von Krisensituationen kann in Einzelfällen durch den Sonderzuschuss unterstützt werden.

1.4 Investitionszuschuss 1.100.000 EUR

Bauliche Maßnahmen werden mit 45%, die Anschaffung von Pflegegeräten für Vereinssportanlagen mit 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung kann der Fördersatz um 10%, im Katastrophenfall um bis zu 20% erhöht werden.

1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss) 333.000 EUR

Förderung von 52% der den Vereinen in Rechnung gestellten Kosten für die Nutzung der städtischen Bäder sowie für die Nutzung von Bädern in Nürnberg, in die Vereine aufgrund von Engpässen in städtischen Bädern ausweichen müssen.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Volksbad für Vereinsbelegungen zur Verfügung stehen. Zusätzlich wirkt sich die Gebührenerhöhung durch NüBad ab 2026 auf den Bäderzuschuss aus. Um die Folgewirkungen abzumildern und das erklärte Ziel, den Fördersatz im Bäderzuschuss nicht unter 50% sinken zu lassen, halten zu können, wird eine Erhöhung des Planansatzes um voraussichtlich 50.000 EUR ab dem Jahr 2027 (insgesamt 383.000 EUR) benötigt.

2. Befreiung von Förderungsvoraussetzungen

siehe Liste der Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen (Anlage 4)

3. Gültigkeit der Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen müssen für den gesamten Zeitraum gelten, für den ein Zuschuss gewährt wird.

Um den Fördersatz im Bäderzuschuss ab dem Förderjahr 2027 auf möglichst 50% halten zu können, wird aufgrund der Gebührenanpassung von NürnbergBad sowie zusätzlichen Vereinsbelegungen im Volksbad (Belegungsstart voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027) eine Erhöhung des Planansatzes um weitere 50.000 EUR (insgesamt 383.000 EUR) ab 2027 notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Mittelbedarf im Haushalt 2027 einzustellen.

Die Verteilung der Sportfördermittel und Festlegung der Fördersätze im Jahr 2026 wird wie dargestellt zum Beschluss erhoben.

Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze

1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände

Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2026 für Zuschüsse an Vereine und Verbände insgesamt rund 3,3 Mio. EUR zur Verfügung.

1.1 Betriebszuschuss

Zur Förderung des Sportbetriebs stehen für die Nürnberger Sportvereine in 2025 insgesamt Betriebszuschüsse in Höhe von 1.545.289 EUR bereit.

1.1.1 Mitgliederzuschuss

Nach Nr. 3.1.1 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diesen Zuschuss erhalten nur Vereine, die eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20% jugendliche Mitglieder haben. Jugendliche Mitglieder sind solche, die am Jahresanfang das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Fördersatz beträgt 0,70 EUR pro Mitglied.

Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine zum Stichtag 01.01. des Förderjahres an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB, BVS), wenn sie diesen angehören, ansonsten die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen. Die Jahre 2021 und 2022 waren von der Corona-Pandemie und hohen Austrittszahlen geprägt. Die Mitgliederentwicklung in den Vereinen hat sich zwischenzeitlich wieder stabilisiert. Zum Jahresende 2025 meldete der BLSV ein Rekordhoch der Mitgliederzahlen. Für das Jahr 2026 wird auf Basis des Vorjahreswertes ein Betrag von

41.000 EUR

veranschlagt. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2018: 40.275 EUR 2022: 36.485 EUR 2019: 41.226 EUR 2023: 38.955 EUR 2020: 40.891 EUR 2024: 40.728 EUR 2021: 36.709 EUR 2025: 39.874 EUR

1.1.2 Jugendzuschuss

Nach Nr. 3.1.2 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes jugendliche Mitglied. Der Zuschuss wird wie bisher gestaffelt nach dem Anteil der Jugendlichen (unter 18 Jahren) an der Gesamtmitgliederzahl. Der Fördersatz beträgt bei einem Jugendanteil von

pro jugendlichem Mitglied. Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine zum 1.1. des Jahres (vgl. Mitgliedszuschuss). Für das Jahr 2026 wird auf Basis des Vorjahreswertes ein Betrag von

98.000 EUR

eingeplant. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2018: 81.968 EUR 2022: 76.627 EUR 2019: 84.448 EUR 2023: 85.808 EUR 2020: 85.102 EUR 2024: 92.139 EUR 2021: 74.079 EUR 2025: 97.987 EUR

1.1.3 Unterhaltszuschuss

Nach Nr. 3.1.3 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine, die eigene Sportanlagen betreiben und unterhalten, einen Zuschuss, der sich an der Zahl und der Größe der Sportanlagen orientiert. Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, werden nur gefördert, wenn mindestens 50% der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.

Die Fördersätze für den Unterhaltszuschuss sind in der Anlage 3 dargestellt. Berechnungsgrundlage sind die beim SportService Nürnberg vorliegenden Informationen über den Sportstättenbestand der Vereine.

Unter Zugrundelegung der Fördersätze und des Vorjahreswertes werden für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von

972.000 EUR

eingeplant.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2018: 849.287 EUR 2022: 866.866 EUR (+100T EUR einmalig Energie) 2019: 864.966 EUR 2023: 868.308 EUR 2020: 872.453 EUR 2024: 872.655 EUR 2021: 865.200 EUR 2025: 968.255 EUR (+100T EUR über Gebührenerhöhunh)

Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze trotz steigender Betriebskosten und Inflation seitdem konstant gehalten.

Der Sportstättenbestand bei den Vereinen ist bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Surfwelle, Dirtbikepark) weitestgehend konstant. Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85.000 EUR) wurden bis zum Jahr 2018 durchschnittlich 850.000 EUR pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet. Schwankungen in den darauffolgenden Jahren 2018-2023 lassen sich zum Teil auf Mittelumschichtungen, sowie auf weggefallene und neu hinzugekommene Vereinsanlagen (beispielsweise durch Neubau oder Umgestaltung oder durch Fusion) zurückführen.

Im Jahr 2022 wurden einmalig Zusatzmittel in Höhe von 100.000 EUR als Energiekostenzuschuss für besitzende Vereine bereitgestellt. Ab dem Jahr 2025 erfolgte eine Erhöhung um 100.000 EUR, die durch die Gebührenerhöhung für die Nutzung städtischer Sporthallen und -plätze gegenfinanziert wird.

1.1.4 Übungsleiterzuschuss

Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens (sog. „Vereinspauschale“) zurückgegriffen. Der Vollzug der staatlichen Förderung wird auf der Grundlage der staatlichen Sportförderrichtlinien vom SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt.

Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Lizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen (1 Punkt pro Voll- Lizenz, 0,5 Punkte pro Zusatzlizenz) für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt. Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1, Sport in Schule und Verein“ (SAGs) werden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet (0,25 Punkte für einstündige SAGs, 0,5 Punkte für zweistündige SAGs). Grundlage hierfür bilden die von der Landesstelle für den Schulsport (LASPO) übermittelten Daten zu durchgeführten SAGs.

Für 2026 stehen Mittel in Höhe von

394.000 EUR

Durch die Zunahme der Lizenzen bei annähernd gleichbleibendem Budget sinkt der Wert pro Lizenz seit einigen Jahren kontinuierlich. Zum Vergleich: der Fördersatz für eine vollwertige Lizenz lag im Jahr 2006 noch bei 261 EUR, im Jahr 2014 bei 225 EUR und sank im Jahr 2025 auf 185 EUR (pauschale Förderung pro Jahr).

1.1.5 Fahrtkostenzuschuss

Nach Nr. 3.1.5 SpR können Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 SpR erfüllen, Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Die Zuschüsse werden gewährt für Fahrtkosten zu deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes bzw. der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Der Fördersatz beträgt 0,03 EUR pro km.

Für 2026 stehen für diesen Zweck

24.000 EUR

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:

2018: 25.734 EUR 2022: 22.911 EUR 2019: 28.421 EUR 2023: 32.489 EUR 2020: 22.337 EUR 2024: 26.457 EUR 2021: 11.272 EUR 2025: 31.198 EUR

Der Zuschuss wird auf Antrag vom SportService Nürnberg gewährt. Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Den Fahrtkostenzuschuss können mit Aktualisierung der Sportförderrichtlinien zum 31.12.2018 auch Sportvereine erhalten, die nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen (Gemeinnützigkeit muss nach wie vor gewährleistet sein). Ohnehin kann nur in den Genuss des Fahrtkostenzuschusses kommen, wer die Stadt Nürnberg durch sportliche Leistung auf höchstem nationalen Niveau repräsentiert. Die sportliche Leistung soll an dieser Stelle ausschlaggebend für eine Förderung sein.

1.1.6 Jubiläumszuschuss

Nach Nr. 3.1.6 SpR erhalten Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.4 SpR erfüllen, für Jubiläumsveranstaltungen im 25-jährigen Turnus (25 Jahre, 50 Jahre usw.) einen Zuschuss, dessen Höhe von der Sportkommission festgesetzt wird. Der Zuschuss sollte wie bisher 10 EUR für jedes Jahr des Bestehens eines Sportvereins betragen und generell auf höchstens 1.500 EUR begrenzt werden.

Im Jahr 2026 stehen nach oben genannten Kriterien nachfolgende Jubiläen an, für die ein Zuschuss in Höhe von insgesamt

5.250 EUR

eingeplant sind.

Verein Gründung Jubiläum
Post Sportverein Nürnberg e.V. 1926 100
Vespa-Club Motorsportfreunde Nürnberg 1951 75
Sportgemeinschaft Sonnenfreunde e.V. 1951 75
Eisenbahner-Sportverein Flügelrad Nürnberg e.V. 1951 75
Sportschützengemeinschaft Siemens Nürnberg e.V. 1976 50
Kultur- und Sportverein Hajduk Nürnberg e.V. 1976 50
Frankenballon e.V. 1976 50
Nürnberger Basketball Club (NBC) e.V. 2001 25
In-Yo Budo e.V. 2001 25

Der Zuschuss wird im Förderjahr, in der Regel zeitnah zur Jubiläumsfeier, ausgezahlt. Sollte die Durchführung der Jubiläumsfeier im Förderjahr aufgrund von Restriktionen oder besonderen Gründen nicht möglich sein und ins Folgejahr verschoben werden müssen, kann der Zuschuss dennoch im eingeplanten Förderjahr ausgezahlt werden.

1.1.7 Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und Sportverbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, durch unentgeltliche Überlassung städtischer Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie durch die anteilige Förderung für die Beschaffung von Ehrenpreisen gefördert werden. Um wirklich herausragende Großsportveranstaltungen nach Nürnberg zu holen, bedarf es aber im Einzelfall eines Stadtratsbeschlusses, bei dem auch über die Mittelbereitstellung entschieden werden muss.

Für Zuschüsse zu Sportveranstaltungen und die Beschaffung von Ehrenpreisen werden auf Basis des Vorjahreswertes

1.000 EUR

eingeplant.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:

2018: 3.170 EUR 2022: 425 EUR 2019: 3.750 EUR 2023: 1.000 EUR 2020: 0 EUR 2024: 1.257 EUR 2021: 0 EUR 2025: 1.000 EUR

1.1.8 Stadtmeisterschaften

Nach Nr. 3.1.8 SpR stellt die Stadt Nürnberg für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenlos die städtischen Sportanlagen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie Urkunden und Medaillen zur Verfügung. Bei Sportarten, für die bei der Durchführung der Stadtmeisterschaften besondere Kosten anfallen (Miete, Fahrtkosten) kann darüber hinaus auch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.

Der Bestand an Medaillen für Stadtmeisterschaften kann in 2026 durch eine Spende der wbg Nürnberg GmbH aufgestockt werden, sodass hier kein Betrag vorgehalten werden muss.

1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen

Die gezielte, zusätzliche Förderung von Vereinen mit eigenen Sportstätten verbessert zwar den Status quo, dient aber nicht primär der Weiterentwicklung der Vereine im Sinne ihrer Zukunftsfähigkeit. Aus diesem Grund werden nach Nr. 3.1.9 SpR Mittel zur Unterstützung einer strategisch nachhaltigen Vereinsentwicklung bereitgestellt.

Um Sportvereine zukunftsfähig zu gestalten, ist in der Regel eine gewisse Innovationsfähigkeit der Vereine gefordert. Aufgrund dessen gibt es im Rahmen der Vereinsentwicklung die Möglichkeit zur Förderung von Aktivitäten und innovativen Projekten von Sportvereinen, unter anderem in den Bereichen Integration, Gesundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungssport.

An dieser Stelle wurde darüber hinaus eine Fördermöglichkeit für Projekte im Sinne einer vereinsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg geschaffen. Daneben können im Rahmen dieser Fördermöglichkeit auch Beratungsangebote für Vereine, bspw. zur strategischen Vereinsentwicklung oder Energieeffizienz von Sportanlagen, ins Leben gerufen bzw. finanziert werden.

Für das Jahr 2026 wird hierfür ein Betrag von

4.439 EUR

eingeplant.

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür: 2018: 16.705 EUR 2022: 9.493 EUR 2019: 4.418 EUR 2023: 3.800 EUR 2020: 4.000 EUR 2024: 0 EUR 2021: 4.678 EUR 2025: 3.800 EUR

Daneben gibt es mit dem Sonderzuschuss Vereinsentwicklung (siehe 1.3) eine weitere Fördermöglichkeit für Maßnahmen der strategischen Vereinsentwicklung.

1.1.10 Sonstige Zuschüsse

Der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2026 wird wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR vorgeschlagen.

Die Teilvereine des 1. FCN müssen sich an den Kosten für die beim 1. FCN (Fußball) verbliebene Sporthalle beteiligen. Der Anteil der einzelnen Vereine richtet sich nach den Nutzungszeiten und orientiert sich an den Entgelten, die die Stadt für die Nutzung städtischer Sporthallen verlangt. Die beiden Vereine mit den weitaus meisten Nutzungszeiten, der Box-Club 1. FCN und der 1. FCN Handball 2009 (Nachfolgeverein des 1. FCN Handball) sind nicht in der Lage, die relativ hohen Kosten alleine zu tragen. Es wird daher vorgeschlagen, ihnen wie in den Vorjahren einen Sonderzuschuss zu bewilligen. Für 2025 sind analog zum Vorjahr folgende Zuschüsse vorgesehen: 1.200 EUR für den Box-Club 1. FCN und 1.800 EUR für den 1. FCN Handball 2009.

Insgesamt ist für sonstige Zuschüsse im Jahr 2026 ein Betrag von

5.600 EUR

vorzuhalten.

1.2 Zuschuss an Verbände

Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für seine Arbeit, u. a. die Herausgabe der Zeitschrift „Sport in Nürnberg" im Newsletterformat, die Durchführung und Abnahme von Sportabzeichen sowie für Lehrgangs- und Schulungsarbeit seit Jahren einen Zuschuss aus Sportfördermitteln. Im Jahr 2019 wurde der Zuschuss um 5.000 EUR auf insgesamt 13.000 EUR erhöht, um dem Verband auch personell einen effektiven Geschäftsstellenbetrieb zu ermöglichen.

Für 2026 ist analog zum Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von

13.000 EUR

als institutionelle Förderung vorgesehen.

1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung

Im Haushaltsjahr 2026 steht ein Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Sportvereine der Stadt Nürnberg in Höhe von

210.000 EUR

Der Schwerpunkt der Förderung des Sonderzuschusses liegt auf der Qualität der Vereinsarbeit. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen sinnvoll sind. Im Einzelnen verteilen sich die Unterstützungsleistungen auf folgende Bereiche:

ung der Sportvereine eingerichtet. Darüber hinaus werden Beratungsleistungen externer Expertinnen und Experten zur strategischen Ausrichtung eines Vereins mit einem Fördersatz von bis zu 75 % unterstützt.

renamtlicher Vorstände kann Sportvereinen, die erstmals mit einer hauptamtlichen Kraft in der Vereinsverwaltung arbeiten oder die Arbeitszeit der hauptamtlichen Kräfte signifikant erhöhen, ein Personalkostenzuschuss gewährt werden. Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Um auch das Ehrenamt zu stärken, kann die Ausbildung lizensierter Vereinsmanager und Vereinsmanagerinnen mit 50 % der Lehrgangskosten bezuschusst werden.

werden. Zusätzlich kann zur Initiierung zukunftsorientierter Vereinsprojekte, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen, eine Anschubfinanzierung aus Zuschussmitteln erfolgen.

gezahlt werden, wenn sich der Verein unverhältnismäßigen oder unvorhersehbaren Aufgaben und Ausgaben, die er nicht selbst verschuldet hat, gegenübersieht. Dabei kann es sich auch um einen existenzbedrohenden Schaden durch Auswirkungen der Corona-Pandemie handeln.

regelmäßig für überregional bedeutsame Veranstaltungen (z. B. Deutsche Meisterschaften, Länderspiele, Wettkämpfe auf überregionaler Ebene, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen) verwendet werden, können ggfs. mit einem Sonderzuschuss gefördert werden.

ein Zuschuss gewährt werden. Zudem ist für den inklusiven Sport eine Förderung von speziellen Baumaßnahmen und ein Zuschuss für die Anschaffung benötigter Materialien möglich. Im Bereich Seniorensport können Vereine einen einmaligen Zuschuss für den Erwerb des Qualitätssiegels „Seniorenfreundlicher Verein“ erhalten. Auch bestimmte Maßnahmen der indirekten Vereinsunterstützung können gefördert werden.

1.4 Investitionszuschuss

Förderungsfähige Sportvereine können Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen erhalten. Für Maßnahmen der Bestandserweiterung und Bestandssicherung gilt ein Fördersatz von 45%. Die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen wird mit 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Pflegegerätes kann der Fördersatz um 10%, im anerkannten Katastrophenfall um bis zu 20% erhöht werden.

Insgesamt stehen in 2026 für Investitionszuschüsse

1.100.000 EUR

Durch die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionszuschüsse von bislang 550.000 EUR auf 1.100.000 EUR im Jahr 2019 konnte die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung der ersten Zuschussrate reduziert werden. Trotz der Verdoppelung wurde das Budget in den Jahren 2021 und 2022 bereits mit den Auszahlungen in der ersten Sportkommissionssitzung des Jahres vollständig ausgeschöpft, sodass in den darauffolgenden Sitzungen im Sommer und Herbst keine Auszahlungen mehr möglich waren und auszahlungsreife Anträge teilweise auf das Folgejahr vertröstet werden mussten. Dahingehend hat sich die Lage ab dem Förderjahr 2023 nun wieder stabilisiert. 2024 und 2025 konnten alle auszahlungsreifen Anträge mit einem Zuschuss oder Teilzuschuss berücksichtigt werden und auch für das Jahr 2026 ist zu erwarten, dass die laufenden Anträge zeitnah abfinanziert werden können.

Die Antragslage und Wartezeit bis zur Auszahlung bleibt jedoch weiterhin im Fokus der Verwaltung. Gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Großbauprojekte von Vereinen, für die aktuell noch kein Förderantrag vorliegt, die sich jedoch schon in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden, sind nach Sportförderrichtlinien Investitionszuschüsse vorzusehen. Das jährlich zur Verfügung stehende Budget von 1,1 Mio. EUR ist für derartige Großbauprojekte im Millionenbereich nicht ausgelegt. Die Finanzierung von Großbauprojekten würde das Budget über Jahre hinweg im Voraus binden. Ziel sollte es daher weiterhin sein, diese Großbauprojekte außerhalb des bei SpS veranschlagten Budgets für Investitionszuschüsse zu fördern, wie dies bereits bei der Fuchslochwelle und dem Wiederaufbau des Yachtclubs Nürnberg durch Stadtratsbeschluss entschieden wurde.

1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss)

Förderungsfähige Sportverbände und Sportvereine zahlen ermäßigte Gebühren für die Nutzung der städtischen Freisportanlagen sowie ermäßigte Entgelte für die Nutzung der städtischen Sporthallen für sportliche Zwecke.

Für die Nutzung der städtischen Bäder für sportliche Zwecke erhalten förderungsfähige Sportverbände und förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss aus Sportförderungsmitteln, der vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet wird. Vereine, die aufgrund von Engpässen in städtischen Bädern auf andere Bäder in Nürnberg ausweichen müssen, um ihren Schwimmsportbetrieb im erforderlichen Umfang durchführen zu können, erhalten zu den Mietkosten ebenfalls einen Zuschuss, bezogen auf vergleichbare Gebühren der städtischen Bäder.

Seit der letzten Erhöhung in 2020 (8.000 EUR) liegt der Planansatz für Bäderzuschüsse konstant bei 248.000 Euro. Nutzungseinschränkungen im Vereins- und Bäderbetrieb führten in den Corona-Jahren 2020 und 2021 zu Einsparungen, die durch Übertrag den Budgetansatz im Bäderzuschuss der Folgejahre 2022 und 2023 außerplanmäßig erhöhten. Dadurch konnte glücklicherweise ein Absinken des Fördersatzes unter 50% gerade noch verhindert und ein Fördersatz von 68% (2022) und 60% (2023) trotz Gebührenerhöhung durch NürnbergBad im Mai 2022 gewährt werden. Diese Zusatzmittel aus Corona-Einsparungen sind mit Abschluss des Haushaltsjahres 2023 vollständig aufgebraucht. Gleichzeitig erhöht NürnbergBad erneut die Anmietungsgebühren um 10% ab 01.01.2024.

Um die Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf die Vereine abmildern und den Bäderzuschuss auf einem ähnlichen Niveau halten zu können wurden für das Förderjahr 2024 60.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit Ausblick auf die voraussichtliche Eröffnung des Volksbades zum Schuljahr 2026/2027 stehen im Jahr 2026 für Bäderzuschüsse

333.000 EUR

In den Jahren 2008 und 2009 belief sich der Fördersatz des Bäderzuschusses auf 75% und ist seitdem kontinuierlich bis auf unter 50% gesunken. Aufgrund von Corona-Einsparungen, die den Planansatz erhöhten, konnte auf ein höheres Niveau zurückgekehrt werden (68% in 2022, 60% in 2023).

Trotz der Zusatzmittel in 2024 und 2025 kann aufgrund aufgebrauchter Restmittel aus Corona- Einsparungen und erwarteter Mehrkosten durch die Tarifanpassung von NürnbergBad der Fördersatz von 50% nicht gehalten werden. Aufgrund von Restmitteln aus 2025, die durch die Verschiebung der Volksbad-Eröffnung auf 2026 entstanden, konnte der Fördersatz wieder leicht erhöht werden.

Für das Jahr 2026 wird daher ein Fördersatz von

52%

vorgeschlagen.

Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass der Fördersatz mit der derzeitigen Mittelausstattung nicht gehalten werden kann und weiter sinken wird. Ziel sollte es sein, einen Fördersatz von mindestens 50% nachhaltig zu gewährleisten. Dass erhöhte Fördermöglichkeiten in der Bädernutzung auch zu einer größeren Nachfrage nach Nutzungszeiten führen könnten, ist nur bedingt anzunehmen, da zusätzliche Vereinsnutzungen in den städtischen Bädern aufgrund der sehr hohen Auslastung nur noch punktuell möglich sind.

Mit Eröffnung des Volksbades (Belegungsstart voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027) ist zu erwarten, dass es zu einer stärkeren Belastung des Bäderzuschusstopfes durch Ausweitung der Vereinsbelegungen kommen wird. Dies wirkt sich bereits im Jahr 2026 (Vereinsbelegungen im letzten Quartal) und ab dem Jahr 2027 dann ganzjährig auf den Bäderzuschuss aus.

Um den Fördersatz im Bäderzuschuss ab dem Förderjahr 2027 auf 50% halten zu können, wird eine Erhöhung des Planansatzes um weitere 50.000 EUR ab dem Jahr 2027 (insgesamt 383.000 EUR ab 2027ff.) benötigt.

Fördersätze zum Unterhalt und Betrieb von Vereinssportanlagen

Art der Sportstätte Fördersatz 2026 (in €)

  1. Gedeckte Sportstätten

Sporthallen 17,50 / qm Reit- und Tennishallen 3,50 / qm Kegelbahnen 71,00 / Bahn Flugzeughallen 348,00 / Halle

  1. Bäder

Hallenbäder 34,00 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – öffentlich - 18,00 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – nichtöffentlich - 4,40 / qm Wfl. Naturbäder – öffentlich - 4.760,00 / Bad

  1. Freisportanlagen

Rasenspielfelder 0,35 / qm Tennenspielfelder und abgespielte Rasenspielfelder 0,18 / qm Kunststofffelder und Kunstrasenplätze 0,18 / qm Bogenschießanlagen 0,18 / qm Leichtathletik-100-m-Bahnen 40,00 / Bahn Leichtathletik-Rundbahnen 153,00 / Bahn Sonstige Leichtathletikanlagen 30,00 / Anlage Tennisplätze 225,00 / Platz Beachfelder 67,00 / Platz Reitanlagen 671,00 / Anlage Rollsportanlagen 338,00 / Anlage Dirt-Bike-Bahnen 225,00 / Anlage Segelflugplätze 671,00 / Anlage Modellflugplätze 338,00 / Platz Stockbahnen 33,00 / Bahn Boule-Bahnen 33,00 / Bahn Bootshafen (Marina) 1.350,00 / Marina Bootsstege 671,00 / Anlage Bootsanlegeplätze 67,00 / Anlage Bootshäuser 338,00 / Bootshaus Kunsteislauffläche 1.200,00 / Anlage Surfwelle 4.500,00 / Anlage Dirtbikeanlage 4.400,00 / Anlage Radrennbahn 2.690,00 / Anlage

  1. Schießanlagen

Schießstände 67,00 / Stand

Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien

Bisher gelten folgende Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen:

a) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, Mitglied bei den Dachorganisatio-

nen des bayerischen Sports zu sein (Nr. 2.1.4):

Allgemeiner Sportverein Solidarität Nürnberg 1904 e. V. Casting-Verein Nürnberg e. V. Nürnberger Casting-Club 1972 e. V. Sportgemeinschaft Sonnenfreunde e. V.

b) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, dass bestimmte Mindestbeiträge

erhoben werden (Nr. 2.1.6):

Aktiv-Reha-Sportverein Nürnberg e. V. Familiensportgruppe der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Nürnberg e. V. Gehörlosen-Sport-Club Nürnberg 1911 e. V. Rollstuhlsportclub Nürnberg e. V. Tandemclub Franken e. V. Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e. V.

nur für Übungsleiterzuschuss: Sportvereinen, die bis zum Jahr 2005 einen städtischen Übungsleiterzuschuss erhalten haben, obwohl sie nicht förderungsfähig waren, wird auf der Grundlage der Feststellungen im staatlichen Bewilligungsverfahren ein Übungsleiterzuschuss gewährt (Besitzstandswahrung). DAV Sektion Nürnberg e. V.

c) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung der aktiven Jugendarbeit (Nr. 2.1.7):

Rosa Panther Schwul-Lesbischer Sportverein (SLSV) Nürnberg e. V. Verein Sportplatz Nürnberg-Reichelsdorfer Keller 1903 e. V.

d) Ausnahme von der Fördervoraussetzung, wonach Sportanlagen, die sich außer-

halb des Stadtgebietes befinden, nur gefördert werden, wenn mindestens 50%

der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben (Nr. 3.1.3):

TSC Rot-Gold-Casino Nürnberg e.V.

e) Sonderfälle:

Bayerisches Rotes Kreuz – Wasserwacht, Ortsgruppe Nürnberg-Stadt Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsverband Nürnberg

Diese beiden Gruppen sind wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung bei der

Lebensrettung von allen Förderungsvoraussetzungen befreit.

f) Die Sportgruppen des evangelischen Jugendwerks – Eichenkreuz Nürnberg –

sind zwar grundsätzlich nicht förderungsfähig, weil fast alle Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, bei der Überlassung städtischer Sportanlagen werden sie aber dennoch den förderungsfähigen Sportvereinen gleichgestellt.

BDR/002/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und Aufklärung

durch den Nürnberger Stadtrat

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 12.03.2026

Anlagen: Stellungnahme der Verwaltung Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 12.03.2026

Bericht:

Der o.g. Antrag beschäftigt sich mit polizeilichen Maßnahmen, die durch die Justiz angeordnet wurden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/002/2026

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja spezifische Gruppierungen betroffen

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/002/2026

„Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und

Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat“

Antrag Die Linke vom 12.03.2026

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der o.g. Antrag beschäftigt sich mit polizeilichen Maßnahmen, die durch die Justiz angeordnet wurden.

Die Stadtverwaltung kann hierzu inhaltlich nichts beitragen, es wird u.a. auf die Gewaltenteilung (Art 20 Abs. 3, 1 Abs. 3 GG) hingewiesen.

Soweit Anfragen an die Polizei gestellt werden, müssen diese direkt an die Polizei gestellt werden. Bezüglich einer etwaigen rein politischen Positionierung kann die Stadtverwaltung nichts beitragen.

Abbildung 27

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 12.03.2026

Betreff: Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, dem Stadtrat zeitnah einen Bericht zu den am 11.03.2026 durchgeführten Hausdurchsuchungen in Nürnberg, Fürth und Hersbruck sowie weiteren Orten vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Gegendemonstration gegen den rechten Aufmarsch am 26.04.2025 stehen.

  1. In diesem Bericht soll insbesondere dargestellt werden

a) auf welcher konkreten Tatsachengrundlage die Durchsuchungen von 22 Wohnungen angeordnet wurden, b) warum Maßnahmen gegen Personen erfolgten, die sich an antifaschistischen Protesten beteiligt hatten, c) weshalb Betroffene teilweise an ihren Arbeitsplätzen von der Polizei aufgesucht wurden, d) inwiefern die Polizei sicherstellt, dass Ermittlungsmaßnahmen nicht zu einer Einschüchterung zivilgesellschaftlichen Engagements führen, e) ob bei den Durchsuchungen eine geschlechtsspezifische Auswahl von Betroffenen erkennbar ist und wie dies erklärt wird. 2. Der Stadtrat stellt fest: Antifaschistischer Protest ist ein legitimer Bestandteil demokratischer Zivilgesellschaft und darf nicht unter Generalverdacht gestellt oder kriminalisiert werden.

  1. Der Stadtrat fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, zu erklären, wie es zu dem aus Sicht vieler Beobachter:innen

Stadtratsfraktion Die Linke

unverhältnismäßigen Vorgehen gegen Gegendemonstrierende kommen konnte, während rechte Aufmärsche weiterhin regelmäßig stattfinden.

  1. Der Stadtrat bekräftigt seine Haltung, dass Nürnberg als Stadt der Reichsparteitage und Stadt der Menschenrechte eine besondere Verantwortung im Umgang mit Rechtsextremismus trägt. Diese Verantwortung umfasst auch den Schutz derjenigen, die sich friedlich gegen rechte Ideologien engagieren.

Begründung:

Am 11.03.2026 wurden in den frühen Morgenstunden gegen 6 Uhr Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist:innen durchgeführt. Insgesamt 22 Wohnungen in Nürnberg, der Region sowie darüber hinaus wurden durchsucht.

Betroffene berichten, dass Polizeibeamte teilweise mit mehreren Einsatzkräften vor den Wohnungen standen, Sturm klingelten und Wohnungen unmittelbar nach Öffnung der Tür durchsuchten. Eine Nürnbergerin schildert, dass sie gegen eine Wand gedrückt wurde, während ihr der Durchsuchungsbeschluss vorgehalten wurde. Nach Angaben der Polizei Mittelfranken stehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs bei der Gegendemonstration gegen einen rechten Aufmarsch am 26.04.2025 in Nürnberg.

Bei den Durchsuchungen sollten laut Polizei insbesondere Datenträger sowie angebliche „Tatkleidung“ sichergestellt werden, um diese mit Videoaufnahmen der Demonstration abzugleichen. Insgesamt sollen rund 30 Personen als Tatverdächtige ermittelt worden sein.

Besonders irritierend ist, dass Betroffene nicht nur in ihren Wohnungen, sondern teilweise auch an ihren Arbeitsplätzen von Polizeikräften aufgesucht wurden. So wurde etwa eine Beschäftigte während ihrer Schicht in einem Nürnberger Klinikum von der Polizei aufgesucht.

Die Polizei begründet die Maßnahmen mit angeblichen Angriffen auf Polizeibeamte während der Demonstration. Nach Angaben der Polizei wurde dabei ein Beamter verletzt, war jedoch nicht dienstunfähig.

Gleichzeitig existieren Videoaufnahmen vom 26.04.2025, auf denen zu sehen ist, wie USK-Beamte auf Demonstrierende einschlagen und treten. Diese

Stadtratsfraktion Die Linke

Aufnahmen werfen Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des tatsächlichen Ablaufs der Ereignisse auf.

Stadträtin Kathrin Flach Gomez (Die Linke) war selbst am 26.04.2025 bei der Demonstration vor Ort. Aus ihrer Sicht trat die Polizei gegenüber Gegendemonstrierenden martialisch und übergriffig auf. Wiederholt kam es zu Pfeffersprayeinsätzen sowie körperlicher Gewalt gegen Menschen, die gegen einen rechten Aufmarsch protestierten. Bereits damals wurde öffentlich kritisiert, dass antifaschistische Demonstrierende in Nürnberg zunehmend mit repressiven Polizeimaßnahmen konfrontiert sind.

Zusätzlich berichten Betroffene und Beobachter:innen seit Monaten über eine besonders aggressive Behandlung von Frauen bei Polizeieinsätzen gegen Gegendemonstrationen.

In einem Interview mit der Zeitung nd schildern Aktivistinnen wiederholt Situationen, in denen Polizeibeamte gezielt körperliche Nähe zu Demonstrantinnen herstellen und diese beispielsweise am Hals greifen und kurzzeitig würgen. In mehreren Fällen berichten Betroffene davon, dass Beamte dabei grinsen oder abfällige Kommentare machen, während andere Einsatzkräfte nicht eingreifen.

Diese Berichte werfen die Frage auf, ob es sich bei einzelnen Einsätzen nicht nur um unverhältnismäßige Polizeigewalt, sondern teilweise auch um geschlechtsspezifische Einschüchterungspraktiken handeln könnte. Hinzu kommt, dass nach aktuellem Kenntnisstand auch bei den Hausdurchsuchungen am 11.03.2026 überwiegend Frauen betroffen sind. Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Auswahl der Betroffenen ausschließlich auf konkreten Verdachtsmomenten basiert oder ob hier strukturelle Einschüchterungsmechanismen gegenüber besonders sichtbaren Aktivistinnen zum Tragen kommen. Die nun erfolgten Hausdurchsuchungen vermitteln deshalb vielen Beobachter:innen den Eindruck, dass antifaschistischer Protest zunehmend kriminalisiert wird.

Diese Entwicklung wird auch durch politische Äußerungen verstärkt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte im Zusammenhang mit den Protesten in Nürnberg, der Fokus des Verfassungsschutzes liege auf der „linken Szene“, und warnte vor einer angeblichen „Eskalationsspirale der Gewalt“.

Stadtratsfraktion Die Linke

Gerade Nürnberg trägt als ehemalige Stadt der Reichsparteitage eine besondere historische Verantwortung. Aus dieser Verantwortung folgt, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus geschützt und nicht durch unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen eingeschüchtert werden darf.

Der Nürnberger Stadtrat kann der Polizei keine Weisungen erteilen. Er kann jedoch eine politische Bewertung vornehmen und deutlich machen, dass eine Kriminalisierung antifaschistischen Engagements oder mögliche Einschüchterungsstrategien gegenüber Aktivistinnen aus Sicht der demokratischen Stadtgesellschaft nicht akzeptabel sind.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez Titus Schüller

Stadtratsfraktion Die Linke

Ref.VII/008/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 22.04.2026 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Umwandlung von leerstehenden Büroräumen in Ferienwohnungen untersagen

- mündlicher Bericht -

hier: Antrag der Linken Liste vom 18.03.2026

Anlagen: Antrag der Linken Liste vom 18.03.2026

Bericht:

Zum Antrag der Linken Liste wird mündlich berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II Beteiligungsmanagement

PA/1

Abbildung 28

Stadträtin Marion Padua Rathausplatz 2 StRin Marion Padua – Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Telefon: 0160 – 94 19 19 72 Marcus König https://linke-liste-nürnberg.de Rathausplatz 1 marion.padua@linke-liste-nuernberg.de

Nürnberg, 18.3.2026 90403 Nürnberg

Stadtratsantrag an den RWA am 22.4.2026:

Umwandlung von leerstehenden Büroräumen in Ferienwohnungen untersagen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach unseren Informationen hat in den vergangenen Jahren die Umwandlung von leerstehenden Büroräumen in Ferienwohnungen in Nürnberg deutlich zugenommen. Insbesondere im Zuge von Nutzungsänderungen werden ehemals gewerblich genutzte Flächen zunehmend zu kurzzeitig vermieteten Ferienapartments – etwa über Plattformen wie Airbnb – umgewandelt.

Diese Entwicklung ist aus wohnungspolitischer Sicht höchst problematisch. Nürnberg steht bekanntlich unter erheblichem Druck auf dem Wohnungsmarkt. Gleichzeitig stehen an einigen Standorten Büroräume leer oder werden nicht mehr in ihrer ursprünglichen Funktion benötigt. Anstatt diese Flächen dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, werden sie jedoch teilweise dem Kurzzeitvermietungsmarkt zugeführt. Dadurch entstehen jedoch keine dauerhaft verfügbaren Wohnungen, was am nötigsten wäre.

Eine kurzzeitige Vermietung scheint lukrativer zu sein, als Wohnraum zu schaffen. Desweiteren ist es eine Frage der Zeit, wann das Hotelgewerbe darunter leidet.

Die Umwandlung von Büroräumen in Wohnungen ist eine sinnvolle Möglichkeit, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass daraus reguläre Wohnungen entstehen und keine Ferienwohnungen oder kurzzeitig vermietete Apartments.

Nun stellt sich die Frage, welche Steuerungselemente die Kommune hat, um weitere Umwandlungen in Ferienwohnungen zu untersagen. Die Stadt Frankfurt hat dies nach unseren Informationen durch einen Stadtratsbeschluss bewirkt.

Daher beantragen wir:

  1. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über das Ausmaß der Umwandlung von Büroräumen in Ferienwohnungen in den vergangenen Jahren in Nürnberg. Dabei ist insbesondere darzustellen: o wie viele entsprechende Nutzungsänderungen beantragt und genehmigt wurden, o in welchen Stadtteilen diese stattfinden, o und um welche Größenordnungen (Flächen bzw. Wohneinheiten) es sich handelt. 2. Die Stadtverwaltung unterbindet künftig die Umwandlung von Büroräumen in Ferienwohnungen bzw. stellt dar, wie Nutzungsänderungen unterbunden werden können. 3. Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept, um bei Nutzungsänderungen von Büroräumen vorrangig die Umwandlung in reguläre, dauerhaft vermietete Wohnungen zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Padua Stadträtin LINKE LISTE Nürnberg

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