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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (22.04.2026)

Erläuterungsbericht

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Ältestenrat und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Energie & Versorgung Rad- und Fußverkehr Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Urschrift

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)

hier: Genehmigung eines Vorhabens mit Objektkosten über 2.000.000 EUR

Bezeichnung des Vorhabens Grunderneuerung Straßenbahn Landgrabenstraße Bereich zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße
Gesamtkosten (ohne Grundstück) 4.131.000,00 Finanzierung (MIP-Nr.) 1389

Anlagen: Erläuterungsbericht vom: 19.03.2026 Kostenzusammenstellung vom: 19.03.2026 Kostenteilungsplan vom: 14.03.2024 Lageplan Vpl-Nr. 2.2346.2.1 vom: 23.08.2023 l.Ä. 29.04.2025 Lageplan Vpl-Nr. 2.2346.2.2 vom: 06.05.2025 l.Ä. 15.01.2026 Lageplan Vpl-Nr. 2.2438.2.1 vom: 26.01.2023 l.Ä. 02.03.2026 Lageplan Vpl-Nr. 2.2438.2.2 vom: 13.04.2023 l.Ä. 15.01.2026 Beschluss Verkehrsausschuss vom: 14.12.2023 Beschluss Verkehrsausschuss vom: 26.06.2025 Beschluss BIC vom: 22.10.2025 vom:

I. Die Ausführungsunterlagen werden hiermit zur fachlichen Zustimmung und Genehmigung vorgelegt.

II. SÖR/V-2/F zur Zustimmung zur Finanzierung

III. SÖR/WL1 z. Kts.

IV. SÖR/WB zur Anmeldung zum Werkausschuss am

V. SÖR/V-2 zur Vormerkung

VI SÖR/1-S z.w.V.

Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

SÖR/WLT SÖR/WLK

( )

Abdruck an: Stk SÖR/1-A/1 SÖR/2-B/4 Stk/2 Anbu SÖR/1-E/1 SÖR/V-4 SÖR/V-2 SÖR/1-E/2

Objektplan für die Straßenbaumaßnahme

Grunderneuerung Landgrabenstraße

Bereich zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße

Kurztext: Grunderneuerung Landgrabenstraße

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t

1. Umfang der Maßnahme

Der vorliegende Objektplan umfasst den Umbau der Haltestelle Landgrabenstraße in der Gibitzenhofstraße und der Landgrabenstraße Haltestelle Melanchthonplatz bis zur Kreuzung Gugelstraße. Durch den geplanten Ausbau sind sowohl Straßenbauarbeiten durch die Stadt sowie Gleisbauarbeiten für die Straßenbahn durch die VAG erforderlich. Der Objektplan beinhaltet nur die für die Stadt anfallenden Kosten. Zusätzlich wird für den Bezirk die Gibitzenhofstraße bis zur Singerstr. und der Bereich zwischen der Kreuzung Gibitzenhofstr./Landgrabenstraße und dem Melanchthonplatz saniert. In der Gibitzenhofstraße werden die sanierungsbedürftigen Gleise erneuert und im Zuge dessen, die Haltestellenaufstellflächen der stark frequentierten Haltestelle Landgrabenstraße verbreitert, um die beengte Situation dort zu entspannen. Außerdem wird der Übergang zur Haltestelle und der Gehweg im Kreuzungsbereich Gibitzenhofstraße – Landgrabenstraße mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. In der Landgrabenstraße wird die Haltestelle „Heynestr.“, welche aktuell an der Kreuzung Landgrabenstraße - Heynestraße liegt und an der die Straßenbahnlinie 11 nicht halten kann, zurück gebaut und durch die Haltestelle „Melanchthonplatz“, direkt am Melanchthonplatz ersetzt. Diese wird in Mittellage, mit einer auf 25 cm angehobenen Fahrbahn des MIV, ausgeführt. Die Aufstellflächen, welche sich im Bereich des Gehwegs befinden, sind mit einem Blindenleitsystem nach dem aktuellen Standard der Stadt Nürnberg ausgestattet. Das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn für Fahrgäste, wird über eine Lichtsignalanlage in beiden Fahrtrichtungen erreicht, die beim Einfahren der Straßenbahn in die Halstestelle, das Signal für den MIV auf „gesperrt“ schaltet. Der Einstieg für Sehbehinderte Fahrgäste wird über das Einstiegsfeld am Gehweg, dass mit dem Gleisseitigen Bordstein über einen Dreizeiler, in der Ausführung gebrochener Granitsteine ausgeführt ist, ermöglicht. Infolge des Entfalls der Haltestelle Heynestraße können zwischen der Melanchthonstraße und der Gugelstraße stadtgestalterisch wertvolle Elemente in der Planung berücksichtigt werden. Unter anderem können durch die Verlegung der Wasserleitungen insgesamt 18

Baumpflanzungen realisiert werden, wodurch ca. 385 m² Entsiegelt werden. Außerdem wird der Fußgängerverkehr durch verbreiterte Gehwege gefördert und mit Barrierefreien Übergängen ausgestattet. Am Kreuzungsbereich Heynestraße wird die Radvorrangroute 16 ausgebaut. Es werden zahlreiche neue Stellplätze für Fahrräder geschaffen und für den ruhenden KFZ-Verkehr werden Stellplätze klar definiert.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme liegt vor.

2. Begründung

Die Landgrabenstraße soll im Zuge der Sanierung des Gleisdreiecks, dem Neubau der Haltestelle Melanchthonplatz und dem Rückbau der Haltestelle Heynestraße gesamtheitlich aufgewertet werden. Hierfür wird der Straßenraum neu geordnet und mit Baumstandorten bereichert. Das halbseitige Parken auf dem Gehweg und der Wechsel zwischen Zwei- und Vierstreifigkeit führt zu unruhigem Verkehr mit starken Streuungen der Geschwindigkeit. Mit der definierten Anordnung der Parkplätze und einer konstanten Einspurigkeit werden klare Verhältnisse geschaffen und der Fahrkomfort und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer steigt. Durch die Abmarkierung der Straßenbahn erhält der MIV teilweise auch eine eigene Fahrspur, wodurch sich Straßenbahn und MIV nicht gegenseitig behindern. Auch die Fußgänger profitieren von den neu geschaffenen Parkflächen für den ruhenden Verkehr. Wo vorher parkende Autos den Gehweg beengt haben, kann durch den Umbau ein Gehweg mit meist Regelbreite gewährleistet werden. Die Haltestellen Landgrabenstraße und Melanchthonplatz sowie der Straßenzuges Landgrabenstraße bis zur Gugelstraße werden barrierefrei ausgebaut. Im Kreuzungsbereich Landgrabenstraße - Heynestraße bekommt der Radverkehr eine Abmarkierung auf der Straße bzw. einen separaten Radweg. Das ermöglicht eine komfortable und sichere Radwegeverbindung von der Radvorrangroute 2, die parallel, südlich von der Landgrabenstraße verläuft, in die Innenstadt.

3. Umweltverträglichkeit

Die Zustimmung von UwA zu der geplanten Maßnahme liegt vor. Der geforderte Landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt.

4. Bürgergespräch / Anliegerinformation

Die Maßnahme wurde im Hinblick auf die Beitragsfähigkeit nach KAG begutachtet. Erschließungsbeiträge (nach Art. 5a KAG) können für die Veränderungen im Straßenraum nicht mehr erhoben werden, da der Ausbaubereich bereits insgesamt erstmalig hergestellt wurde.

5. Technische Erläuterungen

Ausbaulänge:

VPL ca. 470 m für den Bezirk ca. 290 m

Ausbaubreiten: Durch Verbreiterung der Haltestelle „Landgrabenstraße, Entfall der Haltestelle „Heynestraße“ und Neubau der Haltestelle „Melanchthonplatz“ wird der gesamte Querschnitt neugeordnet.

Ausbaubreiten:

Gibitzenhofstraße: Fahrbahn (stadtauswärts) ca. 3,50 m Fahrbahn (stadteinwärts) ca. 4,25 m Haltestellen ca. 2,55 m

Landgrabenstraße: Fahrbahn ca. 3,30 – 4,75 m Gehweg ca. 2,35 – 5,00 m Radweg ca. 1,60 m Parkstreifen ca. 2,00- 2,10 m

Mittelstreifen mit Straßenbahngleisen ca. 5,35 m Gesamtbreite mind. 18,00 m

Befestigungen:

Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse Bk 10 dimensioniert.

Fahrbahn Bk 10: 3,5 cm Splittmastix SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32 33 cm Frostschutzschicht 0/45 67 cm

Fahrbahn Bk 3,2: 3,5 cm Splittmastix SMA 8 S 6,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32

30 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm

Fahrbahn Bk 1,8: 3 cm Asphaltbeton AC 8 DS 13 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 15 cm Schottertragschicht 0/32 34 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm

Gehweg: 8 cm Betonrauplatten 4 cm Bettungs-/ u. Fugenmaterial 15 cm Schottertragschicht 0/32 12 cm Frostschutzschicht 0/32 39 cm

Die Gehwegüberfahrten werden mit einem verstärkten Aufbau ausgeführt.

Gehwegüberfahrt Bk 1,0: 10 cm Betonpflaster 4 cm Bettung 20 cm Schottertragschicht 0/32 34 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm

Im Bereich der stark frequentierten Zufahrten in der Landgrabenstraße 83 - 91 werden die Gehwegüberfahrten wie folgt ausgebaut.

Gehwegüberfahrt Bk 1,8: 10 cm Betonpflaster 4 cm Bettung Geotextil 10 cm Asphalttragschicht PA 22 T WDA 15 cm Schottertragschicht 0/32 30 cm Frostschutzschicht 0/45 69 cm

Radweg 2,5 cm Asphaltbeton 8 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 0/32 13,5 cm Frostschutzschicht 0/32 39,0 cm

Längsparkstreifen Bk 1,0: 3 cm Asphaltbeton AC 8 D N 11 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 15 cm Schottertragschicht 0/32 36 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm

In den Abschnitten, Kreuzung Landgrabenstraße – Gibitzenhofstraße, Landgrabenstraße Melanchthonplatz bis Kreuzung Gibitzenhofstraße und Gibitzenhofstraße Kreuzung Landgrabenstraße bis kurz nach der Kreuzung Singerstraße wird im Rahmen der Gleissanierung die Fahrbahn saniert.

Ca. 25 m vor bis ca 25 m nach der Haltestelle Melanchthonplatz wird der Mittelstreifen von der VAG als Rasengleis ausgebildet. Ausgenommen hiervon sind die Fußgängerüberwege an der Haltestelle. Die bestehenden Straßenabläufe werden, soweit sie funktionstüchtig sind, höhen- und lagemäßig angepasst bzw. versetzt und schadhafte Straßenabläufe erneuert. Die vorhandenen Leitungen werden genutzt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird SUN den Mischwasserkanal in der Gibitzenhofstraße erneuern und neue Schächte setzen. Die Beschilderung wird im Seitenraum angeordnet werden. Um das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg zu verhindern, werden teilweise entlang der Landgrabenstraße Poller im Gehweg eingebaut. Im Zuge des geplanten Straßenausbaues und der Erneuerung des Fahrdrahtes der Straßenbahn muss auch die Straßenbeleuchtung umgebaut und angepasst werden. Durch die barrierefreie Anpassung des Straßenquerschnitts und der Bau der Haltestelle Melanchthonplatz, welche im Typ „angehobene Fahrbahn“ und einem gesicherten Fahrgastwechsel mit LSA, sind ebenso umfangreiche Änderungen und Erneuerungen an den Lichtsignalanlagen notwendig. Insgesamt sollen 18 neue Bäume gepflanzt werden. Hierfür muss an den Baumstandorten die Wasserleitung in den Straßenraum verlegt werden. Die Gasleitungen werden in der Landgrabenstraße bis zur Seuffertstraße erneuert. Fernwärmeleitungen

6. Baukosten

Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Gibitzenhofstraße (zwischen Haslerstraße und kurz nach der Singerstraße) sowie der Landgrabenstraße (zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße) werden verschiedene Gewerke parallel tätig. Die Maßnahmen umfassen:

 Straßenbauarbeiten durch die Stadt  Gleisbauarbeiten für die Straßenbahn durch die VAG  Kanalbauarbeiten durch SUN  Arbeiten an Strom-, Wasser- und Fernwärmenetz durch N-ERGIE

Zur Nutzung von Synergien werden sogenannte „übergeordnete Gewerke“ gemeinsam ausgeschrieben. Die hier entstehenden Kosten werden anteilig, entsprechend den jeweiligen Bausummen der Beteiligten, aufgeteilt. Die genaue Aufteilung erfolgt nach dem Submissionstermin.

Anhand von getroffenen Abschätzungen bezüglich der Bausummen, beauftragt SÖR/1-S dabei folgende übergeordnete Gewerke:

 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)  Öffentlichkeitsarbeit / Visualisierung  Provisorien für die Verkehrsführung  Besprechungs- und Sanitärcontainer  Beweissicherung

Der Gesamtwert dieser Gewerke beträgt ca. 205.000 €, welche von SÖR zu tragen sind.

Die Baukosten, welche von SÖR zu tragen sind, betragen lt. den beiliegenden Kostenanschlägen insgesamt ca. 4.131.000 EUR.

Die Hauptmaßnahme wird zusammen mit der VAG vergeben und das Leistungsverzeichnis ist in 5 Lose aufgeteilt. Für die genaue Aufteilung der Kosten, wurde ein Kostenteilungsplan erarbeitet.

In der gesamten Maßnahme werden für den Straßenbau die Kosten (brutto) wie folgt gegliedert:

SÖR 50 %, VAG 50 % ca, 169.491,41 €

SÖR 100 % ca, 1.648.154,30 €

VAG 100 % ca, 399.935,59 €

SÖR Unterhalt (konsumtiv) 100% ca, 312.038,12 €

Die Kosten, die SÖR zu tragen hat, teilen sich auf in

Die Kosten für den Straßenbau wurden aufgrund des Preisspeichers vom 10.02.2026 ermittelt. Ein Teuerungszuschlag wurde nicht in den Ansatz gebracht.

Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme kann es noch zu Kostenverschiebungen zwischen den Baubeteiligten kommen.

7. Bauzeit

Die Maßnahme soll - vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung - im Zeitraum 2027 bis 2028 ausgeführt werden. Der Baustart der Maßnahme ist abhängig von der Fertigstellung der Baumaßnahme „Bayreuther Str.“ Um die Kosten des Schienenersatzverkehrs zu begrenzen, wird eine möglichst kurze Bauzeit angestrebt.

8. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse

Dem Straßenumbau liegen die Straßenpläne von Vpl 2.2346.2.1 vom 23.08.2023 l.Ä. 29.04.2025 2.2346.2.2 vom 06.05.2025 l.Ä. 15.01.2026 2.2438.2.1 vom 26.01.2023 l.Ä. 02.03.2026 2.2438.2.2 vom 13.04.2022 l.Ä. 15.01.2026 zugrunde.

Die Pläne 2.2346.2.1, 2.2438.2.1 und 2.2438.2.2 wurden vom Ausschuss für Verkehr am 14.12.2023 beschlossen. Der Plan 2.2346.2.2 wurde in die Planunterlagen aufgenommen und am 26.06.2025 vom Ausschuss für Verkehr beschlossen.

Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg und liegen frei.

9. Finanzierung und Mittelbedarf

Zuschussmaßnahme: ja nein

Die VAG wird für die gesamte Baumaßnahme Zuschüsse über den RZ ÖPNV beantragen und an SÖR weiterverrechnen.

Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 22.10.2025 den Projekt-Freeze i. H. v. 4.930.000 € im Rahmen des BIC bestätigt.

Die Finanzierung der Maßnahme ist - vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Ref. II / Stk - wie folgt vorgesehen:

HJ 2026 HJ 2027 HJ 2028 HJ 2028 MIP-Nr. 1389 „Grunderneuerung Landgrabenstraße“ 1.000.000 € 1.220.000 € 2.175.000 € 535.000 €

10. Folgelasten

Durch die Maßnahme erhöhen sich die Folgelasten pro Jahr für

insgesamt um 21.364,00 EUR

11. Personalbedarf Unterhalt

Sanierung unverändert MA 1

Begehung unverändert MA 1

Gewerbliche Mitarbeiter unverändert MA 1

Nürnberg, 19.03.2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße SÖR/1-S/3 i.A.

Baumaßnahme: Grunderneuerung Landgrabenstraße Zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße

hier: Kostenanschlag nach Plan Vpl-Nr.: 2.2346.2.1 vom: 23.08.2023 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2346.2.2 vom: 06.05.2025 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2438.2.1 vom: 26.01.2023 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2438.2.2 vom: 13.04.2022 (M = 1 : 500)

I. Zusammenstellung der Gesamtbaukosten

  1. Straßenbauarbeiten 1.456.218,46 EUR 3. Aushub (Deklaration, Verwertung) 371.254,96 EUR 4. Straßenmarkierungen -leiteinrichtungen 95.000,00 EUR

Straßenbauarbeiten Zwischensumme (netto) 1.922.473,42 EUR

19 % Mehrwertsteuer aus 1.922.473,42 EUR 365.269,95 EUR

brutto-Straßenbauarbeiten ohne BVK 2.287.743,37 EUR

10,71 % brutto-BVK auf Straßenbauarbeiten aus2.287.743,37 EUR 245.017,31 EUR

Straßenbauarbeiten (brutto inkl. BVK) 2.532.760,68 EUR

Öffentlichkeitsarbeit (brutto ohne BVK) 50.000,00 EUR

SiGe-Koordinator (brutto ohne BVK) 70.000,00 EUR

Beweissicherung 30.000,00 EUR

Summe Straßenbau 2.682.760,68 EUR

Straßenbeleuchtung (brutto inkl. BVK) 521.000,00 EUR

Lichtsignalanlagen (brutto inkl. BVK) 783.550,00 EUR

Straßenbegleitgrün (brutto inkl. BVK) 143.000,00 EUR

Gesamtbaukosten: 4.130.310,68 EUR

Gesamtbaukosten gerundet: 4.131.000,00 EUR ======================

Nürnberg, 19.03.2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße SÖR/1-S/1 i.A.

II. Folgelasten (pro Jahr) Änderung gegenüber Bestand

Straßenunterhalt: a) Verkehrs- und Hauptverkehrsstraßen: 1,301) EUR/m² x m² 0,00 EUR b) Wohn- und Anliegerstraßen 1,301) EUR/m² x 0,00m² 0,00 EUR c) selbständige Geh- und Radwege, Parkplätze 1,301) EUR/m² x 0,00m² 0,00 EUR

Winterdienst: 6,752) EUR/m x 0,00m 0,00 EUR

Straßenentwässerung 0,635) EUR/m² x -404,00m² EUR

Reinigung Regeneinläufe 17,503) EUR/St x 0,00St 0,00 EUR

Sedimentationsanlagen 4.650,00 4) EUR/St x 0,00St 0,00 EUR

Reinigung Schlitzrinne 2.000,00 EUR

Straßenbeleuchtung (gem. KOA SÖR/1-E/1) 750,00 EUR

Lichtsignalanlagen (gem. KOA SÖR/1-E/2) 2.050,00 EUR

Straßenbegleitgrün (gem. KOA SÖR/1-G) 5.964,00 EUR

Straßenmarkierung 8.600,00 EUR

Änderung der Folgelasten gegenüber dem Bestand pro Jahr 21.364,00 EUR

Fußnoten: 1) 1,30 EUR/m² gemäß M FinStraKom 2019 2) Durchschnittswert der Jahre 2009-2019 3) gemäß Kostenträgerrechnung 2018 4) gemäß Kostenaufstellung SUN 2018 5) gemäß Auszug SAP 2019 und Verkehrsfläche 2020 ArcGIS

III. Personalbedarf Unterhalt

Sanierung

0,00 m² x 0,000022 MA 1 / m2 = 0,00000000 MA 1

Betrieb

  1. Begehung 0,00 m² x 0,00000044 MA 2 / m2 = 0,00000000 MA 2

  2. Winterdienst unberücksichtigt

  3. gewerbliche Mitarbeiter 0,00 m² x 0,00000506 MA 3 / m2 = 0,00000000 MA 3

Hinweis: Die Einheit MA bedeutet Mitarbeiter

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