Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR)
22.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Rückbau der Brücken-BW 1.076 sowie 1.188 in der Stadenstraße Sitzungsvorlage SÖR/010/2026 5 Entscheidungsvorlage SÖR/010/2026 9 Anlage 1 - Wertungsmatrix SÖR/010/2026 15 Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 1 SÖR/010/2026 16 Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 2 SÖR/010/2026 17 Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 3 SÖR/010/2026 18 Anlage 3 - Lageplan und Bilder SÖR/010/2026 19 TOP Ö 2 Grunderneuerung der Straßenbahn Landgrabenstraße, Bereich zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße Sitzungsvorlage SÖR/025/2026 23 Lagepläne SÖR/025/2026 27 Erläuterungsbericht SÖR/025/2026 32 TOP Ö 3 Umstufung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Sitzungsvorlage SÖR/015/2026 44 Liste Umstufung, Teileinziehung SÖR/015/2026 48 Übersichtskarte Widmung SÖR/015/2026 51 TOP Ö 4 Baumscheibenausbau und Baumpflanzungen in der Schillerstraße zwischen Rollnerstraße und Schlüsselfelderstraße Sitzungsvorlage SÖR/020/2026 52 Anlage 1 Lageplan, Luftbild Baumstandorte Schillerstraße SÖR/020/2026 56 Anlage 2_B-Plan 4438 Schillerpark SÖR/020/2026 57 TOP Ö 5 Vorstellung des Baumberichts 2025 Berichtvorlage SÖR/016/2026 58 Baumbericht 2025 SÖR/016/2026 61 * TOP Ö 6 Bericht Winterdienst 2025/26 Berichtvorlage SÖR/021/2026 116 Antrag Winterdienst CSU SÖR/021/2026 119 Bericht zum Winterdienst 2025-2026 SÖR/021/2026 121
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Rückbau der Brücken-BW 1.076 sowie 1.188 in der Stadenstraße Beschluss
hier: Entscheidungsvorlage für die Festlegung der weiteren SÖR/010/2026
Planungsvariante
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister Ergänzende Erläuterungen
2. Grunderneuerung der Straßenbahn Landgrabenstraße, Bereich Beschluss
zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße SÖR/025/2026
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
3. Umstufung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen - Vollzug Beschluss
des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) SÖR/015/2026
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
4. Baumscheibenausbau und Baumpflanzungen in der Schillerstraße Beschluss
zwischen Rollnerstraße und Schlüsselfelderstraße SÖR/020/2026
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
5. Vorstellung des Baumberichts 2025 Bericht
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
6. Bericht Winterdienst 2025/26 Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.02.2026 SÖR/021/2026
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister (Unterlagen werden nachgereicht)
7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2026
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Rückbau der Brücken-BW 1.076 sowie 1.188 in der Stadenstraße
hier: Entscheidungsvorlage für die Festlegung der weiteren Planungsvariante
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 - Wertungsmatrix Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 1 Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 2 Anlage 2 - Vorentwurfsplan - Variante 3 Anlage 3 - Lageplan und Bilder
Sachverhalt (kurz): Die Brückenbauwerke BW 1.076 und BW 1.138 in der Stadenstraße (Baujahre 1935/1939) befinden sich mit ihren Zustandsnoten von 2,9 bzw. 3,0 in einem sehr schlechten baulichen Zustand und sind dringend sanierungsbedürftig. Da die ursprüngliche Funktion (Überführung ehemaliger Bahnlinien) entfallen ist, ist eine Sanierung aber wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Daher wurden Planungs-leistungen beauftragt, mögliche Ausführungsvarianten sowie Möglichkeiten der baulichen Umsetzung (bauzeitliche Verkehrsführung) mit den sich stellenden Rahmenbedingungen und Anforderungen zu erarbeiten und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden mit der Vorlage vorgestellt und Empfehlungen zur weiteren planerischen Bearbeitung gegeben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.600.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Derzeit noch in der MIP Anmeldung
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben dient allen Bürgern in gleicher Weise.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Verkehrsplanungsamt
Umweltamt
Stpl
Der Werkausschuss nimmt die vorliegende Variantenuntersuchung zum Rückbau der Brückenbau-werke BW 1.076 und BW 1.138 in der Stadenstraße zur Kenntnis. Für die weitere Planung wird die Umsetzung der Variante 1 (vollständiger Rückbau der Bauwerke und Dammanlagen mit Absenkung der Straßengradiente auf Geländeniveau) sowie die bauzeitliche Verkehrsführung mittels Bypass am Dammfuß als Grundlage festgelegt.
Rückbau der Brücken-BW 1.076 sowie 1.188 in der Stadenstraße
hier: Entscheidungsvorlage für die Festlegung der weiteren Planungsvariante
Entscheidungsvorlage
1. Einleitung
Die Stadenstraße in Erlenstegen ist als „langgezogene Sackgasse/Stichstraße“ die einzige Zufahrtsverbindung zum Krankenhaus Martha-Maria, einem wichtigen medizinischem Versorgungszentrum im Nürnberger Nordosten mit über 300 Betten. Zudem werden im Streckenverlauf Wohngebäude, ein Seniorenwohnheim, eine Kindertagesstätte, das Tierheim Nürnberg, die Kleingartenanlagen Waldfrieden und Ferdinand-Ott sowie Gewerbebetriebe erschlossen. Alternative Erschließungsmöglichkeiten sind darüber hinaus nicht vorhanden.
Am Beginn der Stadenstraße (von der Eichendoffstraße kommend) befinden sich zwei Brückenbauwerke (BW 1.076 sowie 1.138), die in den 1930er Jahren erbaut wurden und Gleisstrecken der Bahn überspannten, die in den 1980er / 1990er Jahren aber stillgelegt wurden. Damit ist seitdem die eigentliche Funktion der Brücken entfallen. Der Zustand beider Brücken ist seit Jahren schlechter geworden. Mittlerweile weisen sie nur noch Zustandsnoten von 2,9 und 3,0 auf und sind daher dringend sanierungsbedürftig.
Da die ursprüngliche Funktion der Brücken entfallen ist und eine Instandsetzung der Bauwerke mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, sollen die beiden Brückenbauwerke beseitig werden. Neben der technischen Notwendigkeit des Rückbaus ist zudem die im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehene Freiraumverbindung auf der ehemaligen Bahntrasse zu berücksichtigen.
Um hier mögliche Ausführungsvarianten zu erarbeiten, abzustimmen und zu bewerten wurden externe Planer mit der Objekt- und Verkehrsplanung beauftragt. Ziel des Auftrags ist, eine insgesamt wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für den Rückbau der Brückenbauwerke unter Berücksichtigung der Randbedingungen (Aufrechterhaltung der Verkehrserschließung, Freiraumverbindung, Umweltschutz) zu erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Vorentwurfsplanung verschiedene Varianten für den Rückbau sowie die bauzeitliche Verkehrsführung untersucht. Die Ergebnisse der möglichen Varianten und deren Bewertungsergebnisse werden im Folgenden dargestellt.
Ziel dieser Vorlage ist es, auf Basis der vorliegenden Ergebnisse eine Festlegung über:
-
die weiter zu beplanende Ausführungsvariante sowie
-
die bauzeitliche Verkehrsführung während der baulichen Umsetzung
zu treffen und damit die Grundlage für die weitere Planung zu schaffen. Die finale Bewertung und Genehmigung der Maßnahme durch das Umweltamt kann erst nach Vorlage der fertigen Entwurfsplanung erfolgen. Die Vorlage im Ältestenrat und Finanzausschuss sowie die Genehmigung des Objektplanes im Werkausschuss folgen im Anschluss daran.
2. Maßgebende Randbedingungen
-
- Maßgabe: Die jederzeitige und uneingeschränkte Erreichbarkeit des Krankenhauses
Martha-Maria, insbesondere für den Rettungsverkehr ist zwingend sicherzustellen. ➢ 2. Maßgabe: Eingriffe in Natur und Landschaft sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
➢ Weitere Bewertungsaspekte sind zudem:
-
Verbesserung der Verkehrssicherheit und Nutzungsqualität,
-
Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus,
-
städtebauliche Entwicklung und quartiersübergreifende Verbindung mit den Maßgaben
der Bauleitplanung.
3. Untersuchte Varianten
3.1 Ausführungsvarianten
Variante 1: Vollständiger Rückbau der Bauwerke und des Dammes mit Absenkung der Straßengradiente auf Geländeniveau (siehe auch Anlage 2)
Vorteile: - einzige Variante, die das Verkehrsplanungs-Ausbauziel (6,50m Fahrbahn + 2,50m Geh-/Radweg) ermöglicht und Fehlinvestitionen vermeidet,
- höchste Verkehrssicherheit (Sichtachsen) und Barrierefreiheit (keine
Rampen/Kuppe),
-
hoher Emissionsschutz,
-
maximale Flächenrückgewinnung für das Stadtgrün
-
langfristig wartungsfrei (kein Ingenieurbauwerk mehr)
-
flexibler für Umsetzung zukünftiger Maßnahmen,
-
Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Geländes.
Nachteile: - höchste Erstinvestition
- Rodung am Damm erforderlich (überschlägig rd. 250 Bäume)
Variante 2: Teilweiser Rückbau der Bauwerke mit Erhalt des Dammes und Führung der Straße auf Dammniveau sowie Rampenlösung für den Rad- und Fußverkehr (siehe auch Anlage 2)
Vorteil: - geringste Herstellungskosten Nachteile: - fachliche Ablehnung der Verkehrsplanung, da starre Geometrie künftige Ausbauplanungen blockiert,
-
Sicherheitsdefizite durch bleibende Kuppe,
-
größter Rodungsbedarf (überschlägig rd. 310 Bäume),
-
geringe Attraktivität für Radverkehr und Fußgänger,
-
teilweiser Verbleib von Brückenbauteilen im Boden.
Variante 3: Teilweiser Rückbau der Bauwerke mit Erhalt des Dammes und Führung der Straße auf Dammniveau, zudem Bau eines Durchlasses zur Aufrechterhaltung der Freiraumverbindung (siehe auch Anlage 2)
Vorteil: - geringster Rodungsbedarf (überschlägig rd. 180 Bäume) Nachteile: - fachliche Ablehnung der Verkehrsplanung, da starre Geometrie künftige Ausbauplanungen blockiert,
-
dauerhafte Unterhaltslast für Durchlass,
-
reduzierte Attraktivität für Radverkehr und Fußgänger,
-
Sicherheitsdefizite durch bleibende Kuppe,
-
teilweiser Verbleib von Brückenbauteilen im Boden.
3.2 Bauzeitliche Verkehrsführungsvarianten
Variante A: Verkehrsumlegung neben den Dammfuß (Bypass)
Bewertung: Lösung ohne notwendige Sperrung und damit mit durchgehender Verkehrsanbindung zum Martha-Maria-Krankenhaus
Variante B: Bypass auf der Dammkrone
Bewertung: sehr hoher technischer Aufwand (Spundwände), zeitweise Vollsperrung unvermeidbar und damit keine verkehrliche Andienung des Martha-Maria-Krankenhauses; → kann nicht zur Anwendung kommen (=K.O.-Kriterium)
Variante C: Umleitung über den Forstweg (Vollsperrung bzw. Einbahnregelung)
Bewertung: Forstweg muss verbreitert und asphaltiert werden, damit massive ökologische Eingriffe notwendig (Versiegelung im Wald gilt rechtlich als Rodung) → kann nicht zur Anwendung kommen (=K.O.-Kriterium)
4. Bewertungsergebnisse
4.1 Bauzeitliche Verkehrsführung
Für die Bauzeit stellt die Verkehrsumlegung neben den Dammfuß (Variante A) aus Sicht der Verwaltung die einzig verträgliche Lösung dar. Diese Variante gewährleistet während der gesamten Bauzeit notwendige Erreichbarkeit des Krankenhauses Martha-Maria. Die alternativen Verkehrsführungen der Varianten B und C wurden aus betrieblichen Gründen, Sperrnotwendigkeiten und unzumutbaren Umwegen sowie massiven naturschutzrechtlichen Eingriffen (Versiegelung im Wald) ausgeschlossen.
4.2 Bevorzugte Ausführungsvariante
Aus funktionaler, verkehrlicher, städtebaulicher und insbesondere strategischer Sicht überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Argumente deutlich für die Ausführungsvariante „Kompletter Rückbau der Bauwerke und Damm; Absenkung der Straßengradiente auf Geländeniveau“ (Variante 1).
➢ Zukunftssicherheit und Ausbaupotenzial (Verkehrsplanungs-Konformität): In Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt wurde eine perspektivische Anpassung des Straßenquerschnitts auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m zuzüglich 2,50 m für Geh- und Radwege festgelegt. Variante 1 ist die einzige Option, die diesen Ausbau geometrisch ermöglicht, ohne das Areal zu einem späteren Zeitpunkt erneut baulich anfassen zu müssen. Zudem ist man mit einer späteren Anbindung der geplanten Freiraumverbindung durch die Höhenangleichung flexibel. Die Umsetzung der Verkehrsausbauplanung im Umgriffsbereich kann im Zuge der Wiederherstellung der Stadenstraße unmittelbar als Synergieeffekt realisiert werden, wodurch teure Fehlinvestitionen vermieden werden. ➢ Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer: Der Rückbau des Dammes und der damit verbundene Entfall der bestehenden Kuppe verbessert die Sichtachsen im Streckenabschnitt erheblich. Dies führt zu einer deutlichen Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. ➢ Städtebauliche Verbesserung: Der Damm verliert seine Trennwirkung. Die Quartiere im Osten und Westen werden besser verbunden, die dauerhaften künstlichen Zäsuren im Landschaftsraum entfallen. Die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzte Freiraumverbindung kann durch die Absenkung
flexibler, flächenschonender und vor allem barrierefrei realisiert werden. Kostspielige Rampenlösungen oder neue Ingenieurbauwerke werden dadurch dauerhaft vermieden. ➢ Umwelt und ökologische Belange: In der bisherigen Betrachtung wurden die Umweltauswirkungen primär über die Größe der Rodungsflächen definiert. Da die Anzahl der zu entnehmenden Bäume ein maßgebliches Kriterium für die Bewertung darstellt, wurde auf Basis der beanspruchten Flächen eine grobe Abschätzung der zu entnehmenden Baumanzahl vorgenommen. Mangels einer abschließenden Einzelerfassung wurde eine überschlägige Ermittlung auf Basis von Annahmewerten für lockere Waldbereiche (Bäume pro m²) durchgeführt. Ein detailliertes Gutachten sowie eine tatsächliche Zählung stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Die seitens der Verwaltung bevorzugte Variante 1 hat einen grob abgeschätzten Baumentnahmebedarf von rd. 250 Bäumen. Damit ist die Baumzahl deutlich geringer wie bei Variante 2 aber höher wie bei Variante 3. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Verkehrsplanung perspektivisch einen vollständigen Ausbau der Stadenstraße vorsieht und dies bei den Varianten 2 und 3 zu weiteren Eingriffen und damit weiteren Baumentnahmen führen wird. Der Eingriff bei Variante 1 relativiert sich somit deutlich, da er künftige Bedarfe bereits vorwegnimmt und spätere, erneute Rodungen im Projektgebiet vermeidet. Zudem wird der Großteil der Fällungen bei allen Varianten durch den für die Rettungswege unumgänglichen Bypass (bauzeitliche Verkehrsführung) verursacht. Bei Variante 1 werden die Flächen vollständig renaturiert und die ehemaligen Böschungsflächen können dauerhaft der Grünanlage (Freiraum) zugeschlagen werden.
Die Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1), welche alle relevanten strategischen und fachlichen Faktoren berücksichtigt, bestätigt diese Einschätzung, dass die Variante 1 insgesamt die größten Vorteile hat. Sie zeigt auf, dass der langfristige Nutzen sowie die Stadtentwicklung bei Variante1 am größten ist und den temporär größeren baulichen Umgriff fachlich rechtfertigt.
4.3 Wirtschaftliche Bewertung (Gesamtmaßnahme)
Die wirtschaftliche Bewertung der untersuchten Varianten basiert auf einer umfassenden Lebenszyklusbetrachtung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Als kalkulatorische Grundlage wurde für alle drei Ausführungsvarianten die identische bauzeitliche Verkehrsführung Variante A: Bypass am Dammfuß herangezogen, da diese die verkehrlich und ökologisch verträglichste Lösung darstellt.
Um die Varianten objektiv vergleichbar zu machen, wurden alle künftigen Kosten mittels der Barwertmethode gemäß RI-WI-BRÜ auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass künftige Ausgaben für Instandsetzungen aufgrund von Zinseffekten einen geringeren heutigen Kapitalbedarf auslösen als unmittelbare Bauinvestitionen. Trotz der höheren Anfangsinvestition ist die Variante 1 die wirtschaftlich nachhaltigste Lösung. Durch den Verzicht auf Ingenieurbauwerke entfallen dauerhafte Prüf- und Unterhaltspflichten
(DIN 1076), die bei den Varianten 2 und 3 durch Rampen (200 m) und Durchlässe erforderlich sind. Ein wesentlicher Vorteil von Variante 1 liegt im hohen Realisierungswert. Die Summe beinhaltet bereits die vollständige Erneuerung von 300 m der Stadenstraße inklusive der zukunftssicheren Querschnittsgestaltung (incl. Geh- und Radwege).
5. Empfehlung / Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfliehlt, 1. die finale Ausführungsvariante 1 „Kompletter Rückbau der Bauwerke und Damm; Absenkung der Straßengradiente auf Geländeniveau“ sowie 2. die bauzeitliche Verkehrsführung „Verkehrsumlegung neben den Dammfuß“ als Grundlage für die weitere Planung festzulegen.
Die Entscheidung stellt die Versorgungssicherheit des Krankenhauses sicher und vermeidet durch die Berücksichtigung der langfristigen Verkehrsplanung teure Fehlinvestitionen in die Infrastruktur.
| Bauwerksvariante | 1 | 2 | 3 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschreibung | Kompletter Rückbau der Bauwerke und Damm; Absenkung der Straßengradiente | Rückbau der Bauwerke; Anschüttung des Dammes; Rampen für den Fahrradverkehr | Rückbau der Bauwerke; Anschüttung des Dammes; Wellstahldurchlass für den Fahrradverkehr | ||||||||
| Kostenschätzung (inkl. Bauzeitl. Verkehrsführung V1) | 5,75 mio € | 4,65 mio | 5,65 mio € | ||||||||
| rebneiretirK hcie | Einzelkriterien / siehe auch Erläuterungshilfe | gnuthciW | Wertung | Wertung | Wertung | ||||||
| Beschreibung | Nutzen (n) | w x n | Beschreibung | Nutzen (n) | w x n | Beschreibung | Nutzen (n) | w x n | |||
| tlewmU | Umwelt-/Landschaftsschutz im "Endzustand" | 25% | Alle Grünflächen werden wieder hergestellt | 3 | 0,8 | Alle Grünflächen werden wieder hergestellt | 3 | 0,75 | Alle Grünflächen werden wieder hergestellt | 3 | 0,75 |
| Umwelt-/Landschaftsschutz im "Bauzustand" | 35% | Rodungsaufwand sehr hoch | 1 | 0,4 | Rodungsaufwand geringer als Var. 1 | 2 | 0,7 | Rodungsaufwand geringer als Var. 1 | 3 | 1,05 | |
| Genehmigungsumfang | 5% | Rodungsantrag | 3 | 0,2 | Rodungsantrag | 3 | 0,15 | Rodungsantrag | 3 | 0,15 | |
| Emissionsausstoss Befahrung | 10% | Reduzierung des Emissionsausstosses durch Wegfall der Kuppe | 4 | 0,6 | Keine Veränderung | 3 | 0,45 | Keine Veränderung | 3 | 0,45 | |
| Altlastensanierung im Damm | 10% | Altlastensanierung beim Abtrag des Dammes | 4 | 0,6 | Altlastensanierung nur im obersten Bereich | 3 | 0,45 | Altlastensanierung nur im obersten Bereich | 3 | 0,45 | |
| Finale Verkehrsfläche | 15% | Flächenreduzierung möglich / nicht mehr benötigte Böschungsflächen können in Grün umgewandelt werden | 4 | 0,8 | Verkehrsfläche wird größer (zusätzliche Rampen) | 1 | 0,2 | Verkehrsfläche bleibt | 3 | 0,6 | |
| SUMME Umwelt | x 3,0 | 9,8 | 8,1 | 10,35 |
| rhekreV | Verkehrssicherheit (Sichtverhältnisse) | 40% | Durch Wegfall der Kuppe deutliche Verbesserung | 4 | 1,6 | Keine Verbesserung | 3 | 1,2 | Keine Verbesserung | 3 | 1,2 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Barrierefrei | 35% | Verbesserung der Steigungsverhältnisse für mobiltätseingeschränkte Personen | 5 | 1,8 | Durch Steigung Erschwert (besonders im Winter) | 1 | 0,35 | Durch Steigung Erschwert (besonders im Winter) | 3 | 1,05 | |
| Qualität der Radverkehrsführung | 25% | Barrierefreier Anschluss möglich | 4 | 1 | Rampen erforderlich | 1 | 0,25 | Querung kreuzungsfrei, jedoch Anschuss Radweg/Straße über Rampen | 3 | 0,75 | |
| SUMME Verkehrssicherheit | x 2,0 | 8,7 | 3,6 | 6 |
| tiekgihäfstfnukuZ /uabetdätS | Zukunftsfähigkeit im Hinblick Zielplanung | 40% | Flexibler in Bezug auf langfristig geplante Querschnittsverbreiterung, Flexibler für späteren Schwerlastverkehr Baumaßnahme Krankenhaus | 5 | 2 | Ablehnung durch VPL, da unflexibel sowohl in Anbindung Freiraum als auch in späterer Querschnittsgestaltung | 1 | 0,4 | starre Geometrie / nachträgliche Anpassungen deutlich schwieriger | 2 | 0,8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kompatibilität mit FNP | 30% | durch höhengleiche Querung flexibel | 4 | 1,2 | Rampen notwendig | 1 | 0,3 | Querung durch Durchlass streng vorgegeben | 3 | 0,9 | |
| Investitionsschutz | 20% | keine Folgekosten | 4 | 0,8 | Folgekosten bei zukünftiger Verbreiterung | 1 | 0,2 | Folgekosten bei zukünftiger Verbreiterung | 1 | 0,2 | |
| Städtebauliche Gestaltungsqualität | 10% | Auflösung der künstlichen Zäsur / Quartiersverbindung möglich | 5 | 0,5 | Zäsur bleibt durch Böschung bestehen und Rampen kommen hinzu | 2 | 0,2 | Zäsur bleibt durch Böschung bestehen | 3 | 0,3 | |
| SUMME Städtebau | x 2,0 | 4,5 | 2,2 | 4,4 |
| netsoK | Gesamtkosten | 80% | Teuerste Variante | 1 | 0,8 | Günstigste Lösung | 3 | 2,4 | Teurer als V2 | 2 | 1,6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kostensicherheit | 20% | Geringfügig mehr Risiko, weil mehr Leistungen | 2 | 0,4 | Mehr Sicherheit, da absehbarere Leistungen | 3 | 0,6 | Mehr Sicherheit, da absehbarere Leistungen | 3 | 0,6 | |
| SUMME Kosten | Σ = | 2,4 | Σ = | 6 | Σ = | 4,4 |
| gnulletsreH | Rückbau und Wiederherstellung | 40% | Dammabtrag notwendig; lediglich Bereich bei rückgebautem Bestandsbauwerken muss aufgeschüttet werden | 3 | 1,2 | neue Rampe muss aufgeschüttet werden, nur teilweiser Rückbau der BW | 3 | 1,2 | WSD muss produziert und eingebaut werden, nur teilweiser Rückbau der BW | 3 | 1,2 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baubehelfe | 10% | 2 | 0,2 | 2 | 0,2 | 2 | 0,2 | ||||
| Bauzeit | 30% | längere Bauzeit als Var. 1/2 | 2 | 0,6 | 3 | 0,9 | 3 | 0,9 | |||
| Arbeitssicherheit | 20% | 3 | 0,6 | 3 | 0,6 | 3 | 0,6 | ||||
| bauzeitliche Verkehrsführung | 0% | Verkehrsführung wird separat bewertet | 0 | Verkehrsführung wird separat bewertet | 0 | Verkehrsführung wird separat bewertet | 0 | ||||
| SUMME Herstellung | x 2,0 | Σ = | 5,2 | Σ = | 5,8 | Σ = | 5,8 |
| gnutlahrE | Unterhaltungsaufwand | 100% | Kein Unterhalt, da keine neuen BW vorhanden | 4 | 4 | Rampen für Radverkehr erfordern Unterhaltungsaufwand | 3 | 3 | WSD erfordert Bauwerksunterhalt | 2 | 1 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Instandsetzungsmöglichkeit | 0 | 0 | 0 | ||||||||
| Verstärkungsmöglichkeiten | 0 | 0 | 0 | ||||||||
| Rückbaumöglichkeit | 0 | 0 | 0 | ||||||||
| SUMME Erhaltung | x 1,0 | Σ = | 4 | Σ = | 3 | Σ = | 1 |
SUMME Gesamt
RANG
| 34,6 | 28,7 | 32,0 |
|---|---|---|
| 1 | 3 | 2 |
| Bauphase1-möglicheBE-FlächenundRodungenDamm M 1 : 500 0 m 50 m Lageplan - M=1:500 IV31 VI 0 m 10 m IV11 7 M 1 : 100 ÖÖ 11 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 BE-Fläche-ca.690m IV25 361/19 1 Anlage 2 - Variante 1 BE-Fälche-ca.455m 361/26 2 361/18 361/20 346/3 2 6 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 3 00 46/78 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 3 1 46/4 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 346/4 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 000, R9 ∞R 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 Fläche / -ca 2 .157m 00004, +01 ∞R 00045, +01 020, R3 00 00,15+0 01+550,00 +016,0000 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+710,000 0+175,000 0+180,000 233/2 0+18,5000 362 0+190,000 0+915,000 0+200,000 0+205,000 233/2 0+21,0000 BE-Fläc 0+215 h ,000 e- R∞ ca.2 R510 0 ,0 +0 0 220 2 ,000 m33/9 28 0+225,000 233/98 0+230,000 0+235,000 0+240,0 3 00 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 370/6 0+260,000 0+265,000 0+270,000 370 0 + / 2 B 7 7 5,0 4 00 E R5 - 10 S ,0 Ftlaä R∞ dc 0+ eh 280,0 ne 00 s -t r ca aß . 0 e +2 4 85 3 ,00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 8 346/69 I II I I 33 2 362/5 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 Bauphase2-RückbauundAbsenkungStraßengradiente Lageplan - M=1:500 IV31 VI IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 361/19 1 361/26 361/18 Legende Sparten 361/20 RückbauBauwerkebzw.Damm Beleuchtung 346/3 UmleitungüberForststraße Wasser möglicheBE-Flächen Entwässerung R∞ Abtrag Damm Gradiente Gas 0+000,000 0+005,000 0+010,0 00 0+0150,00 0+020,000 00+250, 00 +0003,000 0+30,5000 0+0040, 00 +0 40,5000 00+ 05 0,00 0 5+0 0,5 00 346+0 060 / ,000 1 3 1 46/4 0+0 ,056 00 0 7+0 00,00 0+0750,00 0+080,000 0+085,000 0+0 0 900 ,0 0+095,000 10 0+ 000 0 , 346/4 0 100 + 50 0 , 346/11 0000 , +011 0 11500, +0 000 , +102 0 0,009R ∞R 000, +2510 0000, +3 01 000531, +0 233/2 000, + 014 0 ∞R 000 , +145 0, 0 023R 000,50 +10 +015500,0 0+6100,00 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+170,000 0+715,000 0+180,000 233/2 0+185,000 0+19,0000 0+195,000 +0200,000 0+205,000 233/2 0+210,000 0+21,5000 R∞R510,0 0+220 ,000 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240, 3 000 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 370 0+ / 27 7 5,0 4 00 R51 S 0,0 tRa ∞ d 0 e +280,0 n 00 straß 0 3e +285 6 ,000 6/2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 0+310,000 NeubauStadenstraße Elektro GradienteBestandStadenstraße Telekommunik NeueHöhenlinieStadenstraße (Telekom + Vo zurodendeFläche,ca.5100m2 3 46/78 362 2 33/98 233/98 370/6 6 8 346/69 I II I I 33 362/5 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 ENDGÜLTIGEABMESSUNGENNACHSTATISCHEN,KON- STRUKTIVEN UND WIRTSCHAFTLICHEN ERFORDERNISSEN . LängsschnittGradiente Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Neue Lage - M=1:100 Datum Bearb.08 / 25 Abtrag Damm G Be ra s d ta ie n n d te f G G e e z p . r. 0 0 8 8 / / 2 2 5 5 e G ne ra u diente b d c a Nr. Datum Name ArtderÄnderung M = 1:500/50 Zufahrt zu NHN 325,00 Steiglehnerstraße m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 Bestand RückbauÜberführungenStadenstraße Bauvorhaben: Konzept Variante 1 KompletterRückbaudesDammes 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 Station Plan - Nr.: Maßstab: Datum Name Nürnberg,den....................... 16 Bph-010 1 1: : 1 5 0 0 0 0 B G Ge e e p a z r r e ü b ic f e h t it n e e t t Se B r r v ü ic c e k b e e n tr b ie a b P u Ö l a u ff n n e ( u d S n n t Ö l W g ic R h a u e / s n 1 r s d - R e B B a r / w u a ) i Gesehen i.A. .............................................. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| arbeitung: | ||||||
| Datum | ||||||
| Bearb.08 / 25 | ||||||
| Gez. 08 / 25 | ||||||
| Gepr. 08 / 25 | ||||||
| um Name ArtderÄnderung | ||||||
| RückbauÜberführungenStadenstraße orhaben: Konzept Variante 1 KompletterRückbaudesDammes | ||||||
| Nr.: Maßstab: 10 1 1: : 1 5 0 0 0 0 B G Ge e e p a z r r e ü b ic f e h t it n e e t t Gesehen | Datum | Name | Nürnberg,den....................... ServicebetriebÖffentlicherRau Planung und Ba BrückenbauundWasserwi (SÖR/1-B/) .A. .............................................. | |||
| i | ||||||
| H/B=84 |
| IV BE-Fläche-ca.690m BE-Fälche-ca.455m 2 346/3 2 346/4 362/2R320,0 3 46/4 000, R9 ∞R ∞R 020, R3 R∞ 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 00 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 1 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 / 2 00004, +01 00045, +01 00 00,15+0 01+550,00 +016,0000 0+165,000 0+710,000 3 46/78 Fläche -ca 6 .157m 8 346/69 I II I I 33 2 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 | 31 IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 361/19 1 361/26 361/18 361/20 0+175,000 0+180,000 233/2 0+18,5000 0+190,000 0+915,000 0+200,000 0+205,000 0+21,0000 0+215,000 R∞R510,0 +0220,000 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240,0 3 00 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 370 0 + / 2 B 7 7 5,0 4 00 E R5 - 10 S ,0 Ftlaä R∞ dc 0+ eh 280,0 ne 00 s -t r ca aß . 0 e +2 4 85 3 ,00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 233/2 BE-Fläche-ca.2002m33/9 362 28 233/98 370/6 362/5 |
|---|
| IV 346/3 346/4 362/2R320,0 3 46/4 0,009R ∞R ∞R 0, 023R R∞ 0+000,000 0+005,000 0+010,000 0+0150,00 0+020,000 00+250, 00 +0003,000 0+30,5000 0+0040, 00 +0 40,5000 00+ 05 0,00 0 5+0 0,5 00 346+0 060 / ,000 1 1 0+0 ,056 00 0 7+0 00,00 0+0750,00 0+080,000 0+085,000 0+0 0 900 ,0 0+095,000 10 0+ 000 0 , 0 100 + 50 0 , 346/11 0000 , +011 0 11500, +0 000 , +102 0 000, +2510 0000, +3 01 000531, +0 233/2 000, + 014 0 000 , +145 0 000,50 +10 +015500,0 0+6100,00 0+165,000 0+170,000 346/78 6 8 346/69 I II I I 33 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 | 31 IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 361/19 1 361/26 361/18 361/20 R∞ 0+715,000 0+180,000 233/2 0+185,000 0+19,0000 0+195,000 +0200,000 0+205,000 0+210,000 0+21,5000 R∞R510,0 0+220,000 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240, 3 000 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 370 0+ / 27 7 5,0 4 00 R51 S 0,0 tRa ∞ d 0 e +280,0 n 00 straß 0 3e +285 6 ,000 6/2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 0+310,000 233/2 233/98 362 233/98 370/6 362/5 |
|---|
ation dafone)
25 - 022
Name
BB
CB
SE
| m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 Bestand 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 Station | m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 |
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u rtschaft
..
| 0 m 50 m M 1 : 500 Bauphase1-möglicheBE-FlächenundRodungenDamm Lageplan - M=1:500 IV31 VI 0 m 20 m IV11 7 M 1 : 100 ÖÖ 11 IV21 I 0 m 10 m VI M 1 : 100 IV13 5 IV23 VI IV15 3 BE-Fläche-ca.690m IV25 Querschnitt 1-1 BE-Fälche-ca.455m 2 361/19 361/18 1 361/26 BW1.138 M=1:200 361/20 346/3 2 6 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 3 00 46/78 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 3 1 46/4 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 346/4 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 000, R9 ∞R 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 Fläche / -ca 2 .157m 00004, +01 ∞R 00045, +01 020, R3 00 00,15+0 0+1550,00 0+1060,00 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+170,000 0+17,5000 0+180,000 233/2 +0185,000 362 0+190,000 0+195,000 0+20,0000 0+205,000 233/2 +0 210,000 BE-Fläc 0+215,0 h 00 e R - ∞ ca.2 R51 0 ,00 0+2 0 20,0 2 00 m33/9 28 0+225,000 233/98 0+230,000 0+235,000 0+240,00 3 0 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 370/6 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + 2 / 7 B 7 5,00 4 0 E R - 5 S 10 F ,0 tl Raä ∞ dc 0+ e 2 h 80,0 n 0 e 0 s -t r ca aß . 0 + e 2 4 85, 3 00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 Querschnitt 2-2 BW1.076 M=1:200 Fahrradrampe max. 6% Fahrradrampe max. 6% 8 346/69 I II I I 33 2 362/ 5 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 Bauphase2-RückbauundAnschüttungRampenfürRadweg Lageplan - M=1:500 IV31 VI Anlage 2 - Variante 2 IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 361/19 1 361/26 Steigung 361/18 Legend e Sparten 346/3 1 361/20 U R m üc le kb it a un u g B ü a b u e w r e F rk o e rs b ts z t w ra . ß D e amm B W e a le ss u e c r htung Rampe 2 möglicheBE-Flächen Entwässerung max. R∞ N e u b a u S t a d e n s t r a ß e G a s 6% 0+000,000 0+00,5000 0+0100, 3 00 46/78 0+0150,00 0+02,0000 0+2050,00 +0003,000 0+305,000 0+0040, 00 +0 40,5000 +0 050,000 0+0,55 000 346+0 60 / 0,000 1 3 1 46/4 +0 ,560 000 7+00 0,00 0 00+750,00 0+080,000 0+08050, 0 0+0 0 900 ,0 0+095,000 10+ 000 0 , 0 346/4 100 + 500 0 , 346/11 000 , +0110 0 1500, +10 000 102, +0 0009, R ∞R 000,251+0 0000, +310 00053, +01 000,014+0233/2 2 ∞R 000 ,145 0 +0 023, R 000 50, +10 0+155,000 0+6100,00 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+170,000 0+175,000 0+18,0000 233/2 0+185,000 362 0+109,000 0+195,000 0+200,000 0+20,5000 233/2 0+210,000 1 0+251,000 R∞R510,0 0+220,0 2 00 33/98 0+225,000 233/98 0+230,000 0+235,000 0+240,0 3 00 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 370/6 0+2600,00 0+265,000 0+270,000 37 0 0 +2 / 75 7 ,0 4 00 R51 S 0,0 tRa ∞ d 0+ e 280,0 n 00 straß 0+ e 285, 3 000 66/2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 0+310,000 N G N z u e e r a u u ro d b a d i a u e e u f n s n t c R d e h e a B ü m F t e t p u l s ä t e n c a g h n F e d D a , h a S c r m t r a a a . m d d 3 e v 5 e n 0 s r 0 k tr e m a h ß 2 r e T ( E T e l e e l e k le k t k r o o o m m m + u n V i o k %6 .xam 6 epmaR 8 346/69 I II I I 33 362/5 gnugietS I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 E N D G Ü L T I G E A B M ES S U N G E N N A C H S T A T I S C H E N ,K O N - S T R U K T I V E N U N D W IR T S C H A F T LI C H E N E R F O R D E R N IS S E N Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: LängsschnittGradiente Datum Bearb.08 / 25 wie Bestand - M=1:100 Gez. 08 / 25 Gepr. 08 / 25 f e Gradiente Bestand d c b a Nr. Datum Name ArtderÄnderung M = 1:500/50 Zufahrt zu RückbauÜberführungenStadenstraße NHN 325,00 Steiglehnerstraße Bauvorhaben: K R o ü n ck ze b p a t u V d a e r r i a B n a te u w 2 erkeundAnschüttungdesDammes RampenfürdenFahrradverkehr m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 Bestand Plan - Nr.: Maßstab: Datum Name Nürnberg,den....................... Bph-020 1 1 1: : : 1 2 5 0 0 0 0 0 0 B G G G e e e e p s a z e r r e ü b i h c f e e h t it n n e e t t i.A S . e . B . r . r v .. ü i . c . c e . k . b . e . e .. n t . r . b i . e . a . b P . u . . Ö l . a u . f . f n n . e ( . u . d S n . n . t Ö . l W g i . c . R . h a . u . e / s n . 1 r . s . d - . R e B . . B a r . / . w u . 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 Station 17 | ||
|---|---|---|
| Projekt-Nr.: Datum Bearb.08 / 25 Gez. 08 / 25 Gepr. 08 / 25 | ||
| ArtderÄnderung | ||
| RückbauÜberführungenStadenstraße Konzept Variante 2 RückbauderBauwerkeundAnschüttungdesDammes RampenfürdenFahrradverkehr | ||
| Maßstab: Datum Name Nürnberg,den....................... 1 1 1: : : 1 2 5 0 0 0 0 0 0 B G G G e e e e p s a z e r r e ü b i h c f e e h t it n n e e t t i.A S . e . B . r . r v .. ü i . c . c e . k . b . e . e .. n t . r . b i . e . a . b P . u . . Ö l . a u . f . f n n . e ( . u . d S n . n . t Ö . l W g i . c . R . h a . u . e / s n . 1 r . s . d - . R e B . . B a r . / . w u . | ||
| H/B=841/1189(1.00m²) |
| BE-F BE-Fälche-ca.455m 346/3 2 346/4 3 46/4 000, R9 ∞R ∞R 020, R3 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 00 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 1 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 / 2 00004, +01 00045, +01 00 00,15+0 0+1550,00 3 46/78 Fläche -ca 6 .157m 8 346/69 I II I I 33 2 I 346/68 31 I 29 346/67 233/97 | IV31 IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 läche-ca.690m 361/19 1 361/26 2 361/18 361/20 0+1060,00 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+170,000 0+17,5000 0+180,000 233/2 +0185,000 0+190,000 0+195,000 0+20,0000 0+205,000 +0210,000 0+215,000 R∞R51,00 0+220,000 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240,00 3 0 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + 2 / 7 B 7 5,00 4 0 E R - 5 S 10 F ,0 tl Raä ∞ dc 0+ e 2 h 80,0 n 0 e 0 s -t r ca aß . 0 + e 2 4 85, 3 00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 233/2 BE-Fläche-ca.2002m33/9 362 28 233/98 370/6 362/5 362/7 |
|---|
ation dafone)
.
25 - 022
Name
BB
CB
SE
| Bestand Station | m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 17 |
|---|
au irtschaft ) ....
| 0 m 50 m M 1 : 500 Bauphase1-möglicheBE-FlächenundRodungenDamm Lageplan - M=1:500 IV31 VI 0 m 20 m IV11 7 M 1 : 200 ÖÖ 11 IV21 I 0 m 10 m VI M 1 : 100 IV13 5 IV23 VI IV15 3 BE-Fläche-ca.690m IV25 Querschnitt 1-1 BE-Fälche-ca.455m 361/19 1 361/26 BW1138 M=1:200 2 361/18 361/20 346/3 2 6 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 3 00 46/78 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 3 1 46/4 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 346/4 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 000, R9 ∞R 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 Fläche / -ca 2 .157m 00004, +01 ∞R 00045, +01 020, R3 00 00,15+0 0+1550,00 0+1060,00 362/2R320,0 0+165,000 R∞ 0+170,000 0+17,5000 0+180,000 233/2 +0185,000 362 0+190,000 0+195,000 0+20,0000 0+205,000 233/2 +0 210,000 BE-Fläc 0+215,0 h 00 e R - ∞ ca.2 R51 0 ,00 0+2 0 20,0 2 00 m33/9 28 0+225,000 233/98 0+230,000 0+235,000 0+240,00 3 0 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 370/6 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + 2 / 7 B 7 5,00 4 0 E R - 5 S 10 F ,0 tl Raä ∞ dc 0+ e 2 h 80,0 n 0 e 0 s -t r ca aß . 0 + e 2 4 85, 3 00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 Querschnitt 2-2 BW1076 M=1:200 Wellstahldurchlass 8 346/69 I II I I 33 2 362/ 5 I 346/68 31 362/7 I 29 346/67 233/97 Bauphase2-RückbauundNeubauWellstahldurchlass Lageplan - M=1:500 IV 31 IV 11 7 VI Anlage 2 - Variante 3 IV 21 I VI IV 13 5 IV 23 VI IV 15 3 361/19 IV 25 1 361/26 361/18 Sparten 346/3 2 1 361/20 Legend R e ückbauBauwerkebzw.Damm B W e a le ss u e c r htung möglicheBE-Flächen Entwässerung d W u e r c ll h s t la a s h s l- R∞ N e u b a u S t a d e n s t r a ß e G a s 0+000,000 0+0050,00 0+ 0 100, 00 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+054 0,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 346/110+600,000 346/4 +0 560 0 ,00 +00 0,07 00 00+750,00 0+080,000 0+08050, 0 0+090,000 0+095,000 00 10 0+ 00, 346/4 100 + 500 , 0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000 102, +0 000, R9 ∞R 00025, +10 000,031+0 0005, +3 01 233/2 00004, +10 ∞R 000 145, +0 002, R3 0000,15+0 0+1550,00 0+1600,00 362/2 0+165, R 00 3 0 20,0 R∞ 0+170,000 0+175,000 0+18,0000 233/2 0+185,000 0+109,000 0+195,000 0+200,000 0+20,5000 233/2 0+210,000 1 0+125,000 R∞ 0+2 2 R 0 5 ,0 1 0 0 0 ,0 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240,00 3 0 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + / 2 7 7 4 5,000 R51 S 0,0 ta 0+ R 2 d∞ 80 e ,000 nstraße 0+285,000 366/2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 0+310,000 G N z u e r a u ro d a d i u e e f n s n t c d e h e B ü F t e t u l s ä t n c a g h n e d D , a S c m t a a . m d 2 e 7 n 0 s 0 tr m aß 2 e T ( E T e l e e l e k le k t k r o o o m m m + u n V i 346 / 7 8 2 362 2 3 3/98 233/98 370/6 6 8 346/69 I I II 346/68 31 I I 33 362/7 362/5 29 I 346/67 233/97 ENDGÜLTIGEABMESSUNGENNACHSTATISCHEN,KON- STRUKTIVEN UND WIRTSCHAFTLICHEN ERFORDERNISSEN Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Datum LängsschnittGradiente Bearb.08 / 25 Gez. 08 / 25 Gepr. 08 / 25 f e d Gradiente Bestand c b a Nr. Datum Name ArtderÄnderung M = 1:500/50 NHN 325,00 Bauvorhaben: K R R o ü ü n c c k ze b k p a b t u V a d a u e r r i a Ü B n a t b e u w e 3 e rf rk ü e h u r n u d n A g n e sc n h ü S ttu ta ng d d e e n s s D t a ra m ß m e es QuerungmittelsWellstahldurchlassfürFahrradweg m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 Bestand Plan - Nr.: Maßstab: Datum Name Nürnberg,den....................... Bph-030 1 1 1: : : 1 2 5 0 0 0 0 0 0 B G G G e e e e p s a z e r r e ü b i h c f e e h t it n n e e t t i.A S . e . B . r . r v .. ü i . c . c e . k . b . e . e .. n t . r . b i . e . a . b P . u . . Ö l . a u . f . f n n . e ( . u . d S n . n . t Ö . l W g i . c . R . h a . u . e / s n . 1 r . s . d - . R e B . . B a r . / . u . 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 Station 18 | ||
|---|---|---|
| Projekt-Nr.: Datum Bearb.08 / 25 Gez. 08 / 25 | ||
| Gepr. 08 / 25 | ||
| ArtderÄnderung | ||
| RückbauÜberführungenStadenstraße Konzept Variante 3 RückbauderBauwerkeundAnschüttungdesDammes QuerungmittelsWellstahldurchlassfürFahrradweg | ||
| Maßstab: Datum Name Nürnberg,den....................... 1 1 1: : : 1 2 5 0 0 0 0 0 0 B G G G e e e e p s a z e r r e ü b i h c f e e h t it n n e e t t i.A S . e . B . r . r v .. ü i . c . c e . k . b . e . e .. n t . r . b i . e . a . b P . u . . Ö l . a u . f . f n n . e ( . u . d S n . n . t Ö . l W g i . c . R . h a . u . e / s n . 1 r . s . d - . R e B . . B a r . / . u . | ||
| H/B=841/1189(1.00m²) |
| BE-Fläche-ca.690m BE-Fälche-ca.455m 2 346/3 2 346/4 362/2R320,0 3 46/4 000, R9 ∞R ∞R 020, R3 0+00,0000 0+0050,00 0+0100, 00 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+0450,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 3460 6+0 / 0,000 1 1 +0 560,000 0+0,007 00 0 70+ 50, 00 0+080,000 0+ 0 0 0,85 0 0+9 0 ,0000 0+095,000 00 +1 0 0 00, 000 510, +0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000021, +0 00052, +10 000,301+0 0005, +3 01 23 BE- 3 / 2 00004, +01 00045, +01 00 00,15+0 0+1550,00 0+1060,00 0+165,000 3 46/78 Fläche -ca 6 .157m 8 346/69 I II I I 33 2 I 346/68 31 362/ I 29 346/67 233/97 | IV31 IV11 7 IV21 I VI IV13 5 IV23 VI IV15 3 IV25 361/19 1 361/26 361/18 361/20 R∞ 0+170,000 0+17,5000 0+180,000 233/2 +0185,000 0+190,000 0+195,000 0+20,0000 0+205,000 +0210,000 0+215,000 R∞R51,00 0+220,000 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240,00 3 0 66/22 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + 2 / 7 B 7 5,00 4 0 E R - 5 S 10 F ,0 tl Raä ∞ dc 0+ e 2 h 80,0 n 0 e 0 s -t r ca aß . 0 + e 2 4 85, 3 00 6 0 6 0 6 m /2 2 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 R∞ 0+310,000 233/2 BE-Fläche-ca.2002m33/9 362 28 233/98 370/6 362/5 7 |
|---|
| 346/3 2 Wellstahl- durchlass 346/4 362/2 346/4 000, R9 ∞R ∞R 002, R3 R 3 20,0 0+000,000 0+0050,00 0+0100,00 0+015,000 0+0200,00 0+0520,00 0+030,000 +0053,000 0+40 00,00 0+054 0,00 +0 50,00 00 +00 55 00, 0 346/110+600,000 +0 560 0 ,00 +00 0,07 00 00+750,00 0+080,000 0+08050, 0 0+090,000 0+095,000 00 10 0+ 00, 100 + 500 , 0 346/11 00 +01100, 5000 , +11 0 000 102, +0 00025, +10 000,031+0 0005, +3 01 233/2 00004, +10 000 145, +0 0000,15+0 0+1550,00 0+1600,00 0+165, 00 0 346/78 2 6 8 346/69 I I II 346/68 31 I I 33 362/7 29 I 346/67 233/97 | IV 31 IV 11 7 IV 21 I VI IV 13 5 IV 23 VI IV 15 3 361/19 IV 25 1 361/26 361/18 361/20 1 R∞ 233/2 3 66/22 R51 S ta R d∞ e nstraße 366/2 R∞ 0+170,000 0+175,000 0+18,0000 0+185,000 0+109,000 0+195,000 0+200,000 0+20,5000 0+210,000 0+125,000 R∞ 0+22 R 0 5 ,0 1 0 0 0 ,0 0+225,000 0+230,000 0+235,000 0+240,00 0 0+245,000 0+250,000 0+255,000 0+260,000 0+265,000 0+270,000 37 0 0 + / 2 7 7 4 5,000 0,0 0+ 2 80 ,000 0+285,000 0+290,000 0+295,000 0+300,000 0+305,000 0+310,000 233/2 1 233/98 362 233/98 370/6 362/5 |
|---|
kation odafone)
.
25 - 022
Name
BB
CB
SE
| Bestand Station | m 64,823 m 52,823 m 01,823 m 79,723 m 39,723 m 09,723 m 98,723 m 59,723 m 30,823 m 31,823 m 52,823 m 73,823 m 05,823 m 06,823 m 27,823 m 58,823 m 00,923 m 61,923 m 63,923 m 45,923 m 07,923 m 68,923 m 89,923 m 50,033 m 01,033 00,000+0 00,500+0 00,010+0 00,510+0 00,020+0 00,520+0 00,030+0 00,530+0 00,040+0 00,540+0 00,050+0 00,550+0 00,060+0 00,560+0 00,070+0 00,570+0 00,080+0 00,580+0 00,090+0 00,590+0 00,001+0 00,501+0 00,011+0 00,511+0 00,021+0 | m 71,033 m 62,033 m 53,033 m 93,033 m 14,033 m 34,033 m 64,033 m 94,033 m 55,033 m 26,033 m 56,033 m 96,033 m 57,033 m 67,033 m 57,033 m 27,033 m 26,033 m 95,033 m 84,033 m 43,033 m 71,033 m 59,923 m 37,923 m 05,923 m 62,923 m 00,923 m 47,823 m 84,823 m 22,823 m 79,723 m 37,723 m 64,723 m 22,723 m 79,623 m 37,623 m 05,623 m 42,623 m 99,523 00,521+0 00,031+0 00,531+0 00,041+0 00,541+0 00,051+0 00,551+0 00,061+0 00,561+0 00,071+0 00,571+0 00,081+0 00,581+0 00,091+0 00,591+0 00,002+0 00,502+0 00,012+0 00,512+0 00,022+0 00,522+0 00,032+0 00,532+0 00,042+0 00,542+0 00,052+0 00,552+0 00,062+0 00,562+0 00,072+0 00,572+0 00,082+0 00,582+0 00,092+0 00,592+0 00,003+0 00,503+0 00,013+0 18 |
|---|
au wirtschaft ) ....
Anlage 3: Lageplan und Bilder
Brücke BW 1.138
Brücke BW 1.076
Brücke BW 1.138
Brücke BW 1.076
Brücke BW 1.138
Brücke BW 1.076
Blick über Brücke BW 1.076 Richtung Eichendoffstraße
Blick auf Brücke BW 1.138 Richtung Eichendoffstraße
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Grunderneuerung der Straßenbahn Landgrabenstraße, Bereich zwischen Gibitzenhofstraße
und Gugelstraße
Anlagen: Lagepläne Erläuterungsbericht
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Objektplan umfasst den Umbau der Landgrabenstraße von der Gibitzenhofstraße bis zur Gugelstraße und die Gibitzenhofstraße von der Haslerstraße bis kurz nach der Singerstraße. Dies ist eine Teilmaßnahme der Grunderneuerung der Straßenbahn Landgrabenstraße. Der Umbau geht vorraussichtlich von Anfang 2027 bis Ende 2028.
Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
Der Objektplan in Höhe von 4.131.000,00 EUR wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 4.131.000 € Folgekosten 21.364 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 4.131.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Barrierefreier Ausbau Haltestellen Ausstattung des LSA-Bereichs mit Blindenausstattung
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Werkausschuss SÖR beschließt den Objektplan für die im Betreff genannte Maßnahme in Höhe von 4.131.000 €.
ÖÖ
Urschrift
Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)
hier: Genehmigung eines Vorhabens mit Objektkosten über 2.000.000 EUR
| Bezeichnung des Vorhabens Grunderneuerung Straßenbahn Landgrabenstraße Bereich zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße | |
|---|---|
| Gesamtkosten (ohne Grundstück) 4.131.000,00 | Finanzierung (MIP-Nr.) 1389 |
Anlagen: Erläuterungsbericht vom: 19.03.2026 Kostenzusammenstellung vom: 19.03.2026 Kostenteilungsplan vom: 14.03.2024 Lageplan Vpl-Nr. 2.2346.2.1 vom: 23.08.2023 l.Ä. 29.04.2025 Lageplan Vpl-Nr. 2.2346.2.2 vom: 06.05.2025 l.Ä. 15.01.2026 Lageplan Vpl-Nr. 2.2438.2.1 vom: 26.01.2023 l.Ä. 02.03.2026 Lageplan Vpl-Nr. 2.2438.2.2 vom: 13.04.2023 l.Ä. 15.01.2026 Beschluss Verkehrsausschuss vom: 14.12.2023 Beschluss Verkehrsausschuss vom: 26.06.2025 Beschluss BIC vom: 22.10.2025 vom:
I. Die Ausführungsunterlagen werden hiermit zur fachlichen Zustimmung und Genehmigung vorgelegt.
II. SÖR/V-2/F zur Zustimmung zur Finanzierung
III. SÖR/WL1 z. Kts.
IV. SÖR/WB zur Anmeldung zum Werkausschuss am
V. SÖR/V-2 zur Vormerkung
VI SÖR/1-S z.w.V.
Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
SÖR/WLT SÖR/WLK
( )
Abdruck an: Stk SÖR/1-A/1 SÖR/2-B/4 Stk/2 Anbu SÖR/1-E/1 SÖR/V-4 SÖR/V-2 SÖR/1-E/2
Objektplan für die Straßenbaumaßnahme
Grunderneuerung Landgrabenstraße
Bereich zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße
Kurztext: Grunderneuerung Landgrabenstraße
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
1. Umfang der Maßnahme
Der vorliegende Objektplan umfasst den Umbau der Haltestelle Landgrabenstraße in der Gibitzenhofstraße und der Landgrabenstraße Haltestelle Melanchthonplatz bis zur Kreuzung Gugelstraße. Durch den geplanten Ausbau sind sowohl Straßenbauarbeiten durch die Stadt sowie Gleisbauarbeiten für die Straßenbahn durch die VAG erforderlich. Der Objektplan beinhaltet nur die für die Stadt anfallenden Kosten. Zusätzlich wird für den Bezirk die Gibitzenhofstraße bis zur Singerstr. und der Bereich zwischen der Kreuzung Gibitzenhofstr./Landgrabenstraße und dem Melanchthonplatz saniert. In der Gibitzenhofstraße werden die sanierungsbedürftigen Gleise erneuert und im Zuge dessen, die Haltestellenaufstellflächen der stark frequentierten Haltestelle Landgrabenstraße verbreitert, um die beengte Situation dort zu entspannen. Außerdem wird der Übergang zur Haltestelle und der Gehweg im Kreuzungsbereich Gibitzenhofstraße – Landgrabenstraße mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. In der Landgrabenstraße wird die Haltestelle „Heynestr.“, welche aktuell an der Kreuzung Landgrabenstraße - Heynestraße liegt und an der die Straßenbahnlinie 11 nicht halten kann, zurück gebaut und durch die Haltestelle „Melanchthonplatz“, direkt am Melanchthonplatz ersetzt. Diese wird in Mittellage, mit einer auf 25 cm angehobenen Fahrbahn des MIV, ausgeführt. Die Aufstellflächen, welche sich im Bereich des Gehwegs befinden, sind mit einem Blindenleitsystem nach dem aktuellen Standard der Stadt Nürnberg ausgestattet. Das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn für Fahrgäste, wird über eine Lichtsignalanlage in beiden Fahrtrichtungen erreicht, die beim Einfahren der Straßenbahn in die Halstestelle, das Signal für den MIV auf „gesperrt“ schaltet. Der Einstieg für Sehbehinderte Fahrgäste wird über das Einstiegsfeld am Gehweg, dass mit dem Gleisseitigen Bordstein über einen Dreizeiler, in der Ausführung gebrochener Granitsteine ausgeführt ist, ermöglicht. Infolge des Entfalls der Haltestelle Heynestraße können zwischen der Melanchthonstraße und der Gugelstraße stadtgestalterisch wertvolle Elemente in der Planung berücksichtigt werden. Unter anderem können durch die Verlegung der Wasserleitungen insgesamt 18
Baumpflanzungen realisiert werden, wodurch ca. 385 m² Entsiegelt werden. Außerdem wird der Fußgängerverkehr durch verbreiterte Gehwege gefördert und mit Barrierefreien Übergängen ausgestattet. Am Kreuzungsbereich Heynestraße wird die Radvorrangroute 16 ausgebaut. Es werden zahlreiche neue Stellplätze für Fahrräder geschaffen und für den ruhenden KFZ-Verkehr werden Stellplätze klar definiert.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme liegt vor.
2. Begründung
Die Landgrabenstraße soll im Zuge der Sanierung des Gleisdreiecks, dem Neubau der Haltestelle Melanchthonplatz und dem Rückbau der Haltestelle Heynestraße gesamtheitlich aufgewertet werden. Hierfür wird der Straßenraum neu geordnet und mit Baumstandorten bereichert. Das halbseitige Parken auf dem Gehweg und der Wechsel zwischen Zwei- und Vierstreifigkeit führt zu unruhigem Verkehr mit starken Streuungen der Geschwindigkeit. Mit der definierten Anordnung der Parkplätze und einer konstanten Einspurigkeit werden klare Verhältnisse geschaffen und der Fahrkomfort und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer steigt. Durch die Abmarkierung der Straßenbahn erhält der MIV teilweise auch eine eigene Fahrspur, wodurch sich Straßenbahn und MIV nicht gegenseitig behindern. Auch die Fußgänger profitieren von den neu geschaffenen Parkflächen für den ruhenden Verkehr. Wo vorher parkende Autos den Gehweg beengt haben, kann durch den Umbau ein Gehweg mit meist Regelbreite gewährleistet werden. Die Haltestellen Landgrabenstraße und Melanchthonplatz sowie der Straßenzuges Landgrabenstraße bis zur Gugelstraße werden barrierefrei ausgebaut. Im Kreuzungsbereich Landgrabenstraße - Heynestraße bekommt der Radverkehr eine Abmarkierung auf der Straße bzw. einen separaten Radweg. Das ermöglicht eine komfortable und sichere Radwegeverbindung von der Radvorrangroute 2, die parallel, südlich von der Landgrabenstraße verläuft, in die Innenstadt.
3. Umweltverträglichkeit
Die Zustimmung von UwA zu der geplanten Maßnahme liegt vor. Der geforderte Landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt.
4. Bürgergespräch / Anliegerinformation
Die Maßnahme wurde im Hinblick auf die Beitragsfähigkeit nach KAG begutachtet. Erschließungsbeiträge (nach Art. 5a KAG) können für die Veränderungen im Straßenraum nicht mehr erhoben werden, da der Ausbaubereich bereits insgesamt erstmalig hergestellt wurde.
5. Technische Erläuterungen
Ausbaulänge:
VPL ca. 470 m für den Bezirk ca. 290 m
Ausbaubreiten: Durch Verbreiterung der Haltestelle „Landgrabenstraße, Entfall der Haltestelle „Heynestraße“ und Neubau der Haltestelle „Melanchthonplatz“ wird der gesamte Querschnitt neugeordnet.
Ausbaubreiten:
Gibitzenhofstraße: Fahrbahn (stadtauswärts) ca. 3,50 m Fahrbahn (stadteinwärts) ca. 4,25 m Haltestellen ca. 2,55 m
Landgrabenstraße: Fahrbahn ca. 3,30 – 4,75 m Gehweg ca. 2,35 – 5,00 m Radweg ca. 1,60 m Parkstreifen ca. 2,00- 2,10 m
Mittelstreifen mit Straßenbahngleisen ca. 5,35 m Gesamtbreite mind. 18,00 m
Befestigungen:
Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse Bk 10 dimensioniert.
Fahrbahn Bk 10: 3,5 cm Splittmastix SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32 33 cm Frostschutzschicht 0/45 67 cm
Fahrbahn Bk 3,2: 3,5 cm Splittmastix SMA 8 S 6,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32
30 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm
Fahrbahn Bk 1,8: 3 cm Asphaltbeton AC 8 DS 13 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 15 cm Schottertragschicht 0/32 34 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm
Gehweg: 8 cm Betonrauplatten 4 cm Bettungs-/ u. Fugenmaterial 15 cm Schottertragschicht 0/32 12 cm Frostschutzschicht 0/32 39 cm
Die Gehwegüberfahrten werden mit einem verstärkten Aufbau ausgeführt.
Gehwegüberfahrt Bk 1,0: 10 cm Betonpflaster 4 cm Bettung 20 cm Schottertragschicht 0/32 34 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm
Im Bereich der stark frequentierten Zufahrten in der Landgrabenstraße 83 - 91 werden die Gehwegüberfahrten wie folgt ausgebaut.
Gehwegüberfahrt Bk 1,8: 10 cm Betonpflaster 4 cm Bettung Geotextil 10 cm Asphalttragschicht PA 22 T WDA 15 cm Schottertragschicht 0/32 30 cm Frostschutzschicht 0/45 69 cm
Radweg 2,5 cm Asphaltbeton 8 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 0/32 13,5 cm Frostschutzschicht 0/32 39,0 cm
Längsparkstreifen Bk 1,0: 3 cm Asphaltbeton AC 8 D N 11 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 15 cm Schottertragschicht 0/32 36 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm
In den Abschnitten, Kreuzung Landgrabenstraße – Gibitzenhofstraße, Landgrabenstraße Melanchthonplatz bis Kreuzung Gibitzenhofstraße und Gibitzenhofstraße Kreuzung Landgrabenstraße bis kurz nach der Kreuzung Singerstraße wird im Rahmen der Gleissanierung die Fahrbahn saniert.
Ca. 25 m vor bis ca 25 m nach der Haltestelle Melanchthonplatz wird der Mittelstreifen von der VAG als Rasengleis ausgebildet. Ausgenommen hiervon sind die Fußgängerüberwege an der Haltestelle. Die bestehenden Straßenabläufe werden, soweit sie funktionstüchtig sind, höhen- und lagemäßig angepasst bzw. versetzt und schadhafte Straßenabläufe erneuert. Die vorhandenen Leitungen werden genutzt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird SUN den Mischwasserkanal in der Gibitzenhofstraße erneuern und neue Schächte setzen. Die Beschilderung wird im Seitenraum angeordnet werden. Um das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg zu verhindern, werden teilweise entlang der Landgrabenstraße Poller im Gehweg eingebaut. Im Zuge des geplanten Straßenausbaues und der Erneuerung des Fahrdrahtes der Straßenbahn muss auch die Straßenbeleuchtung umgebaut und angepasst werden. Durch die barrierefreie Anpassung des Straßenquerschnitts und der Bau der Haltestelle Melanchthonplatz, welche im Typ „angehobene Fahrbahn“ und einem gesicherten Fahrgastwechsel mit LSA, sind ebenso umfangreiche Änderungen und Erneuerungen an den Lichtsignalanlagen notwendig. Insgesamt sollen 18 neue Bäume gepflanzt werden. Hierfür muss an den Baumstandorten die Wasserleitung in den Straßenraum verlegt werden. Die Gasleitungen werden in der Landgrabenstraße bis zur Seuffertstraße erneuert. Fernwärmeleitungen
6. Baukosten
Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Gibitzenhofstraße (zwischen Haslerstraße und kurz nach der Singerstraße) sowie der Landgrabenstraße (zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße) werden verschiedene Gewerke parallel tätig. Die Maßnahmen umfassen:
Straßenbauarbeiten durch die Stadt Gleisbauarbeiten für die Straßenbahn durch die VAG Kanalbauarbeiten durch SUN Arbeiten an Strom-, Wasser- und Fernwärmenetz durch N-ERGIE
Zur Nutzung von Synergien werden sogenannte „übergeordnete Gewerke“ gemeinsam ausgeschrieben. Die hier entstehenden Kosten werden anteilig, entsprechend den jeweiligen Bausummen der Beteiligten, aufgeteilt. Die genaue Aufteilung erfolgt nach dem Submissionstermin.
Anhand von getroffenen Abschätzungen bezüglich der Bausummen, beauftragt SÖR/1-S dabei folgende übergeordnete Gewerke:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Öffentlichkeitsarbeit / Visualisierung Provisorien für die Verkehrsführung Besprechungs- und Sanitärcontainer Beweissicherung
Der Gesamtwert dieser Gewerke beträgt ca. 205.000 €, welche von SÖR zu tragen sind.
Die Baukosten, welche von SÖR zu tragen sind, betragen lt. den beiliegenden Kostenanschlägen insgesamt ca. 4.131.000 EUR.
Die Hauptmaßnahme wird zusammen mit der VAG vergeben und das Leistungsverzeichnis ist in 5 Lose aufgeteilt. Für die genaue Aufteilung der Kosten, wurde ein Kostenteilungsplan erarbeitet.
In der gesamten Maßnahme werden für den Straßenbau die Kosten (brutto) wie folgt gegliedert:
-
Kostentragung Los 1: alle beteiligten Gewerke, anteilig ihrer Bausumme.
-
Kostentragung Los 2: Haltestellen
SÖR 50 %, VAG 50 % ca, 169.491,41 €
- Kostentragung Los 3: Straßenbau SÖR
SÖR 100 % ca, 1.648.154,30 €
- Kostentragung Los 4: Straßenbau für VAG (Melanchthonplatz)
VAG 100 % ca, 399.935,59 €
- Kostentragung Los 5: Straßenbau Unterhalt Bezirk 4
SÖR Unterhalt (konsumtiv) 100% ca, 312.038,12 €
Die Kosten, die SÖR zu tragen hat, teilen sich auf in
-
Straßenbau einschl. Markierung 2.682.760,68 €
-
Straßenbeleuchtung 521.000,00 €
-
Lichtsignalanlagen 783.550,00 €
-
Straßenbegleitgrün 143.000,00 €
Die Kosten für den Straßenbau wurden aufgrund des Preisspeichers vom 10.02.2026 ermittelt. Ein Teuerungszuschlag wurde nicht in den Ansatz gebracht.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme kann es noch zu Kostenverschiebungen zwischen den Baubeteiligten kommen.
7. Bauzeit
Die Maßnahme soll - vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung - im Zeitraum 2027 bis 2028 ausgeführt werden. Der Baustart der Maßnahme ist abhängig von der Fertigstellung der Baumaßnahme „Bayreuther Str.“ Um die Kosten des Schienenersatzverkehrs zu begrenzen, wird eine möglichst kurze Bauzeit angestrebt.
8. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse
Dem Straßenumbau liegen die Straßenpläne von Vpl 2.2346.2.1 vom 23.08.2023 l.Ä. 29.04.2025 2.2346.2.2 vom 06.05.2025 l.Ä. 15.01.2026 2.2438.2.1 vom 26.01.2023 l.Ä. 02.03.2026 2.2438.2.2 vom 13.04.2022 l.Ä. 15.01.2026 zugrunde.
Die Pläne 2.2346.2.1, 2.2438.2.1 und 2.2438.2.2 wurden vom Ausschuss für Verkehr am 14.12.2023 beschlossen. Der Plan 2.2346.2.2 wurde in die Planunterlagen aufgenommen und am 26.06.2025 vom Ausschuss für Verkehr beschlossen.
Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg und liegen frei.
9. Finanzierung und Mittelbedarf
Zuschussmaßnahme: ja nein
Die VAG wird für die gesamte Baumaßnahme Zuschüsse über den RZ ÖPNV beantragen und an SÖR weiterverrechnen.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 22.10.2025 den Projekt-Freeze i. H. v. 4.930.000 € im Rahmen des BIC bestätigt.
Die Finanzierung der Maßnahme ist - vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Ref. II / Stk - wie folgt vorgesehen:
HJ 2026 HJ 2027 HJ 2028 HJ 2028 MIP-Nr. 1389 „Grunderneuerung Landgrabenstraße“ 1.000.000 € 1.220.000 € 2.175.000 € 535.000 €
10. Folgelasten
Durch die Maßnahme erhöhen sich die Folgelasten pro Jahr für
-
den Straßenunterhalt um unverändert EUR
-
die Straßenentwässerung um unverändert EUR
-
die Reinigung der Regeneinläufe um unverändert EUR
-
Reinigung der Schlitzrinne um 2.000,00 EUR
-
Straßenbeleuchtung um 750,00 EUR
-
Lichtsignalanlagen um 2.050,00 EUR
-
Straßenbegleitgrün um 5.964,00 EUR
-
Markierung 8.600,00 EUR
insgesamt um 21.364,00 EUR
11. Personalbedarf Unterhalt
Sanierung unverändert MA 1
Begehung unverändert MA 1
Gewerbliche Mitarbeiter unverändert MA 1
Nürnberg, 19.03.2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße SÖR/1-S/3 i.A.
Baumaßnahme: Grunderneuerung Landgrabenstraße Zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße
hier: Kostenanschlag nach Plan Vpl-Nr.: 2.2346.2.1 vom: 23.08.2023 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2346.2.2 vom: 06.05.2025 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2438.2.1 vom: 26.01.2023 (M = 1 : 500) Vpl-Nr.: 2.2438.2.2 vom: 13.04.2022 (M = 1 : 500)
I. Zusammenstellung der Gesamtbaukosten
- Straßenbauarbeiten 1.456.218,46 EUR 3. Aushub (Deklaration, Verwertung) 371.254,96 EUR 4. Straßenmarkierungen -leiteinrichtungen 95.000,00 EUR
Straßenbauarbeiten Zwischensumme (netto) 1.922.473,42 EUR
19 % Mehrwertsteuer aus 1.922.473,42 EUR 365.269,95 EUR
brutto-Straßenbauarbeiten ohne BVK 2.287.743,37 EUR
10,71 % brutto-BVK auf Straßenbauarbeiten aus2.287.743,37 EUR 245.017,31 EUR
Straßenbauarbeiten (brutto inkl. BVK) 2.532.760,68 EUR
Öffentlichkeitsarbeit (brutto ohne BVK) 50.000,00 EUR
SiGe-Koordinator (brutto ohne BVK) 70.000,00 EUR
Beweissicherung 30.000,00 EUR
Summe Straßenbau 2.682.760,68 EUR
Straßenbeleuchtung (brutto inkl. BVK) 521.000,00 EUR
Lichtsignalanlagen (brutto inkl. BVK) 783.550,00 EUR
Straßenbegleitgrün (brutto inkl. BVK) 143.000,00 EUR
Gesamtbaukosten: 4.130.310,68 EUR
Gesamtbaukosten gerundet: 4.131.000,00 EUR ======================
Nürnberg, 19.03.2026 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße SÖR/1-S/1 i.A.
II. Folgelasten (pro Jahr) Änderung gegenüber Bestand
Straßenunterhalt: a) Verkehrs- und Hauptverkehrsstraßen: 1,301) EUR/m² x m² 0,00 EUR b) Wohn- und Anliegerstraßen 1,301) EUR/m² x 0,00m² 0,00 EUR c) selbständige Geh- und Radwege, Parkplätze 1,301) EUR/m² x 0,00m² 0,00 EUR
Winterdienst: 6,752) EUR/m x 0,00m 0,00 EUR
Straßenentwässerung 0,635) EUR/m² x -404,00m² EUR
Reinigung Regeneinläufe 17,503) EUR/St x 0,00St 0,00 EUR
Sedimentationsanlagen 4.650,00 4) EUR/St x 0,00St 0,00 EUR
Reinigung Schlitzrinne 2.000,00 EUR
Straßenbeleuchtung (gem. KOA SÖR/1-E/1) 750,00 EUR
Lichtsignalanlagen (gem. KOA SÖR/1-E/2) 2.050,00 EUR
Straßenbegleitgrün (gem. KOA SÖR/1-G) 5.964,00 EUR
Straßenmarkierung 8.600,00 EUR
Änderung der Folgelasten gegenüber dem Bestand pro Jahr 21.364,00 EUR
Fußnoten: 1) 1,30 EUR/m² gemäß M FinStraKom 2019 2) Durchschnittswert der Jahre 2009-2019 3) gemäß Kostenträgerrechnung 2018 4) gemäß Kostenaufstellung SUN 2018 5) gemäß Auszug SAP 2019 und Verkehrsfläche 2020 ArcGIS
III. Personalbedarf Unterhalt
Sanierung
0,00 m² x 0,000022 MA 1 / m2 = 0,00000000 MA 1
Betrieb
-
Begehung 0,00 m² x 0,00000044 MA 2 / m2 = 0,00000000 MA 2
-
Winterdienst unberücksichtigt
-
gewerbliche Mitarbeiter 0,00 m² x 0,00000506 MA 3 / m2 = 0,00000000 MA 3
Hinweis: Die Einheit MA bedeutet Mitarbeiter
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Umstufung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes (BayStrWG)
Anlagen: Liste Umstufung, Teileinziehung Übersichtskarte Widmung
Sachverhalt (kurz): Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Bei bestehenden Straßen kann es aus Gründen des öffentlichen Wohles erforderlich werden, nachträgliche Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke und -zeiten zu verfügen (Teileinziehung gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
-
Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.
-
Teileinziehung von öffentlichen Verkehrsflächen Für die in Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen wird die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke oder -zeiten beschränkt (Teileinziehung).
-
Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.
Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.
Zu Ortsstraßen werden umgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):
5204 Hintere Marktstraße Aufgestuft vom beschränkt-öffentlichen Weg zur
- Stichstraße Ortsstraße.
Von der Ortsstraße Hintere Marktstraße bis zum Ende der Kehre. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6657 Reuthweg Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Von der Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 351/2 Gmkg. Kraftshof (= km 0,135) bis zur Ostgrenze des Grundstückes Fl. Nr. 351 Gmkg. Kraftshof (= km 0,144). Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Bei dem beschränkt-öffentlichen Weg wird eine Teileinziehung durchgeführt
(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
3731-01 Insterburger Straße Von der Marienburger Straße/Hans-Christoph-
- Verbindungsweg Seebohm-Straße (= km 0,000) bis zum Anwesen
Insterburger Straße Hs.Nr. 59 (= km 0,042) wird eine Teileinziehung in Form einer dauernden Widmungsbeschränkung für den Fahrverkehr gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG verfügt. Auf dieser Teilstrecke ist nur noch der Radfahr- und Fußgängerverkehr gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege werden eingezogen
(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
3141-01 Heinickestraße Von der Johann-Sebastian-Bach-Straße bis
- Verbindungsweg Pestalozzistraße wird der Weg in seiner gesamten
Länge aus Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen. Der Weg wird künftig als Grünanlagenweg geführt. 3700-03 Imbuschstraße Vom beschränkt-öffentlichen Weg Imbuschstraße
- Verbindungsweg - Teil B Nr. 3700/03 Teil A bis zum beschränkt-öffentlichen
Weg Ferdinand-Drexler-Weg-Verbindungsweg. Der einzuziehende beschränkt-öffentliche Weg wird künftig ein Grünanlagenweg und zur Umweltverbesserung wird die Fläche entsiegelt und aus Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen.
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung - Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet ÖÖ 33
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Baumscheibenausbau und Baumpflanzungen in der Schillerstraße zwischen Rollnerstraße
und Schlüsselfelderstraße
Anlagen: Anlage 1 Lageplan, Luftbild Baumstandorte Schillerstraße Anlage 2_B-Plan 4438 Schillerpark
Sachverhalt (kurz): SÖR plant im Frühjahr 2026 den Ausbau von 6 Baumscheiben in der Schillerstraße zwischen Rollnerstraße und Schlüsselfelderstraße. Die Schillerstraße ist Bestandteil des 2012 festgesetzten Bebauungsplans 4438. In den damaligen Festsetzungen sind 3 neue Baumstandorte enthalten. Die Umsetzung der Baumstandorte obliegt der Stadt Nürnberg. Eine aktuelle Standortinstruktion für mögliche Baumstandorte ergab, dass mit den vorhandenen Platz- und Untergrundverhältnissen 6 Baumstandorte möglich wären. Aus SÖR-Sicht wäre daher erstrebenswert - abweichend vom BPlan - alle 6 Standorte umzusetzen. Dies würde den betrachteten Straßenzug - wo bislang kein Baum vorhanden ist stadtgestalterisch als auch ökologisch deutlich aufwerten. Von den derzeit 54 vorhandenen Stellplätzen müssten lediglich 6 Stellplätze entfallen. Bei der Umsetzung von nur 3 BPlangemäßen Baumstandorten würden 3 der derzeit vorhandenen Stellplätze entfallen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 46.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 46.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommt allen Bürgern gleichermaßen zugute.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg beschließt die Umsetzung von 6 neuen Baumstandorten in der Schillerstraße im Bereich zwischen Rollnerstraße und Schlüsselfelderstraße. Damit wird die bislang im BPlan 4438 festgesetzte Baumanzahl von 3 auf 6 erhöht.
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Anlage: B-Plan 4438
1/1
ÖÖ
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Vorstellung des Baumberichts 2025
Anlagen: Baumbericht 2025
Bericht:
Vorstellung des Baumberichts 2025. Der Bericht enthält den Sachstand zur Baumbilanz, zu besonderen Projekten, zu Beschlüssen, Fraktionsanträgen und aktuellen Qualitätsstandards von SÖR. Zusätzlich sind hier alle Baumpflanzungen aus dem Jahr 2025 verzeichnet. In diesem Jahr hat SÖR das Ziel von mindestens 500 Bäumen wieder deutlich erfüllen können. Insgesamt wurden 626 Bäume in Grünanlagen und im Straßengrün gepflanzt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen sind nicht erkennbar.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Baumbericht 2025
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2025
Bäume im Straßengrün, in Grünanlagen und auf Spielplätzen
Inhalt
1.1. Bäume im öffentlichen Raum ................................................................................... 2 1.2. SÖR-Qualitätsstandards: Grundlagen für Planung und Pflanzung ........................... 4 1.3. Klima und Witterung ................................................................................................. 4 1.4. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge ....................................................................... 5 1.5. Artenzusammensetzung des Baumbestandes ......................................................... 5
2.1. Pflanzkonzepte Bäume ............................................................................................ 7 2.2. Umsetzung des 500-Bäume-Programms ................................................................. 7 2.3. Neupflanzungen durch Neubaumaßnahmen und Projekte ....................................... 8 2.4. Neubau und Vergrößerung von Baumscheiben zur Bepflanzung im Straßengrün .. 10 2.5. Ersatzpflanzungen entsprechend BaumSchVO im Straßengrün ............................ 11 2.6. Ersatzpflanzung entsprechend BaumSchVO in Grünanlagen ................................ 11 2.7. Jungbaumpflegekonzept ........................................................................................ 12 2.8. Umsetzung Straßenbaumkataster .......................................................................... 13 2.9. Mobile Bäume ........................................................................................................ 13 2.10. Laufende Maßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes ........................... 14 2.11. Großbaumverpflanzungen .................................................................................... 15
3.1. Baumkontrollen ...................................................................................................... 17 3.2. Baumkontrolle auf Baustellen, Baumschutz ........................................................... 17 3.3. Projekte und Herausforderung zur Baumwässerung in der Zukunft ........................ 18 3.4. Bäume und Biodiversität ........................................................................................ 19
4.1. Baumpatenschaften ............................................................................................... 20 4.2. Tag des Baumes 2025 ........................................................................................... 21 4.3. 50 Jahre Arbeitskreis Stadtbäume der GALK ......................................................... 22 4.4. Baumspenden ........................................................................................................ 23
Einleitung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) erläutert im nachfolgenden Bericht die Situation des öffentlichen Baumbestands im Nürnberger Stadtgebiet im Jahr 2025. Der Baumbestand verändert sich laufend durch Neupflanzungen, Fällungen und die Einbeziehung bisher noch nicht erfasster Bestände. Der Bericht gibt einen Ausblick auf die geplanten Pflanz- und Pflegemaßnahmen für das laufende Jahr 2026. SÖR setzt sich zum Ziel, den Baumbestand unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu erhalten und die verfügbare klimarelevante Blattmasse in der Stadt nachhaltig zu vergrößern.
1.1. Bäume im öffentlichen Raum
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist für die Pflanzung, Pflege, Erhaltung und den Schutz der städtischen Bäume verantwortlich. Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die die nachhaltige Entwicklung und die Sicherheit des urbanen Grüns gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören:
Baumkontrollen: Im Rahmen der Baumkontrolle prüft SÖR regelmäßig die Vitalität und Standfestigkeit der Bäume. Dies erfolgt durch visuelle Inspektionen und gegebenenfalls durch technische Untersuchungen, um Risiken für die öffentliche Sicherheit zu identifizieren und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Baumpflege: Durch Schnittmaßnahmen soll die Entwicklung von Jungbäumen und der Erhalt von Altbäumen gefördert und gesichert werden. Der Lichtraumprofilschnitt dient zum Erhalt der Verkehrssicherheit.
Baumsicherung: SÖR führt regelmäßig Baumschnittmaßnahmen durch, um die Gesundheit der Bäume zu fördern und Gefahren durch herabfallende Äste zu minimieren und die Verkehrssicherheit an Bäumen zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Pflanzung neuer Bäume: SÖR ist für die Pflanzung neuer Bäume im öffentlichen Raum zuständig. Dabei werden geeignete Baumarten ausgewählt, die den städtischen Gegebenheiten und den klimatischen Bedingungen entsprechen, um eine langfristige grüne Infrastruktur sicherzustellen.
Schädlingsbekämpfung und -prävention: Der Servicebetrieb überwacht die Bäume auf mögliche Schädlinge und Krankheiten und ergreift gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention, um die Baumgesundheit zu erhalten.
Baumfällungen und Ersatzpflanzungen: Sollte ein Baum aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen, sorgt SÖR für eine fachgerechte Fällung und die anschließende Ersatzpflanzung entsprechend der Baumschutzverordnung, um die grüne Struktur in der Stadt langfristig zu bewahren. Sind bei den zu fällenden Bäumen die Belange des Artenschutzes betroffen, holt SÖR die erforderlichen Genehmigungen ein und kümmert sich um den Ausgleich der Habitate.
Baumschutz: SÖR vollzieht die Baumschutzverordnung und führt Kontrollen zum Schutz der Bäume durch, z. B. bei Baustellen und bei Sondernutzungen, wie Veranstaltungen.
Öffentlichkeitsarbeit und Information: SÖR informiert die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger über Maßnahmen zur Baumpflege und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit über anstehende Arbeiten an Bäumen, wie Fällungen, besondere Planungen oder Pflanzungen, rechtzeitig informiert wird. Im Zuge der Transparenz wird auch das Baumkataster gepflegt, das in Teilen als digitale Baumkarte der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Durch die vielfältigen Aufgaben trägt der Servicebetrieb dazu bei, die Stadt Nürnberg als lebenswerte und grüne Umgebung zu erhalten und zu gestalten.
Zuständigkeiten für die städtischen Bäume im öffentlichen Raum
Planung, Pflanzung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR Bäume in SÖR-Flächen: erfasste Mengen und Kosten im Baumbericht • SÖR Grün- und Parkanlagen, Historische Gärten SÖR Spielplätze, Bewegungsparks, Trimm-Pfade • Straßengrün SÖR Gemeindestraßen (Ortsstraße), SÖR Kreisstraßen, Bundes- u. Staatsstraßen, SÖR Grün an Parkplätzen, SÖR Grün an Gleiskörpern/Gleisschleifen, SÖR beschränkt öffentlicher Weg, SÖR Stadtplätze Bäume in Flächen weiterer städtischer Dienststellen: Planung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR im Auftrag der Liegen- schaftsverwaltungen • Schulen, Berufsschulen mit/ohne Spielhof, mit/ohne Spielangebot • BANOS/Schulen mit/ohne Spielhof, mit/ohne Spielangebot • Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderhort • Jugendeinrichtungen, Jugendhilfezentren • BANOS/KiTa-Hort, BANOS/Bürgerämter • Spielplätze in Kleingartenanlagen, BANOS/Spielplätze, Spielplätze in öffentl. Einrichtung, Spielplätze im Forst, • Grün um Öffentlichen Einrichtungen, Ämter, KuF/Grün, LA/Grün, SUN/Grün, Grün an SÖR-Einrichtungen, NüBad/Grün, SHA/Grün • Bäume an Gewässern III. Ordnung mit/ohne Gewässerentwicklungskonzept, Bäume in Umweltamts-Grünflächen Bäume in Flächen weiterer öffentlicher Träger • Wasserwirtschaftsamt/Grün • VAG Grün • Liegenschaftsamt Miet- und Pachtflächen private Verträge
Eigenständige Bewirtschaftung von Bäumen ohne SÖR • Kliniken, Kleingartenpachtflächen, Tiergarten, Bayerischer Staatsforst, N-ERGIE und Friedhöfe
1.2. SÖR-Qualitätsstandards: Grundlagen für Planung und Pflanzung
Die Qualitäts-Standards umfassen im Wesentlichen die Grundlagen zur Planung und Vorbereitung der Standorte vor der Baumpflanzung und zur Ausführung in der Jungbaumpflege nach der Baumpflanzung. Die letzte wesentliche Änderung fand im Jahr 2024 statt, mit den wichtigen fachlichen Inhalten:
Es sollen in Zukunft im Straßenraum größere Substratkörper ermöglicht werden.
Bei Neuplanungen (Bebauungspläne) im Straßenraum ist der Baumstandort mit einer Grundfläche von mindestens 25 m² und einem Substratvolumen von mindestens 30 m³ herzustellen. Bei Planungen im Bestand, Sanierungen und Vergrößerungen ist der Straßenbaumstandort mit einer Grundfläche von mindestens 16 m² und einem Substratvolumen von mindestens 19 m³ herzustellen. Anzustreben sind auch bei Planungen im Bestand, Sanierungen und Vergrößerungen eine Grundfläche mit mind. 25 m² und ein Substratvolumen mit mind. 30 m³.
Ziel soll eine bessere Aufnahme von Niederschlagswasser und dadurch eine bessere Baumentwicklung sein. Dazu muss in Zukunft ausreichend Raum im Untergrund zur Verfügung gestellt und in Bebauungsplänen eingehalten werden.
1.3. Klima und Witterung
Das Wetterjahr 2025 kann für Nürnberg insgesamt als eher durchschnittlich und damit vergleichbar mit den Vorjahren eingeordnet werden. Die Temperaturverläufe entsprachen überwiegend den in den letzten Jahren beobachteten Mustern eines leicht erhöhten Niveaus gegenüber dem langjährigen Mittel, ohne ausgeprägte Extremabweichungen. Die Niederschlagssummen lagen im Jahresverlauf im normalen bis leicht unterdurchschnittlichen Bereich, wobei sich die Niederschläge zeitlich ungleichmäßig verteilten. Insbesondere in den Sommermonaten traten einzelne Starkregenereignisse auf, die lokal hohe Regenmengen brachten, jedoch das Niederschlagsdefizit längerer Trockenphasen nicht ausgleichen konnten. Insgesamt zeigte sich erneut eine zunehmende Entkopplung von Niederschlagsmenge und -verteilung, mit längeren trockenen Abschnitten und punktuellen intensiven Regenfällen. Für den Stadtbaumbestand bedeutet dies weiterhin wechselnde Stressbedingungen, die sowohl Trockenheit als auch kurzfristige Extremniederschläge umfassen.
Der März war im Jahr 2025 verhältnismäßig trocken. In diesem Zeitraum beginnen bei einigen Pflanzen bereits bei steigenden Temperaturen die Vegetation und der Austrieb. Deshalb muss auch in Zukunft der Witterungsverlauf beobachtet werden, sodass zum Beispiel rechtzeitig mit der Wässerung der Bäume im Frühjahr begonnen werden muss.
Die Mittlere Temperaturdifferenz lag im Sommer 2025 bei 0,6 Grad über dem langjährigen Mittel in Nürnberg. In Nürnberg gab es 2025 insgesamt 21 Hitzetage mit Temperaturen über 30°C (Rückblick für Nürnberg (Flughafen) - WetterKontor). Hitze und Trockenheit machen den Stadtbäumen immer mehr zu schaffen. Deshalb werden zunehmend klimaangepasste Baumarten und -herkünfte aus wärmeren Regionen Europas, Nordamerikas oder Asiens eingesetzt, die mit Hitze- und Trockenstress besser zurechtkommen. Trotz insgesamt steigender Temperaturen bleibt Nürnberg jedoch ein Standort mit regelmäßig auftretenden Frostperioden im Winter, sodass weiterhin ein relevantes Risiko für Frostschäden an empfindlichen Baumarten besteht.
1.4. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge
Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge der vergangenen Jahre setzen vielen Bäumen stark zu. Durch diesen Stress werden sie anfälliger für Parasiten, Schädlinge und Krankheiten. Betroffene Gehölze treiben im Frühjahr oft gar nicht oder sehr schwach aus. Junge Blätter oder Blüten vertrocknen frühzeitig und bleiben – ebenso wie abgestorbene Blätter – häufig länger an den Zweigen hängen. Je nach Baumart können Triebspitzen oder ganze Äste absterben, oder es kommt zu einem großflächigen Verlust von Blättern oder sogar Rinde. Typisch sind auch Bohrlöcher in der Rinde, die auf Splint- oder Borkenkäfer hinweisen. Eine besonders häufige Ursache für Schäden sind Pilzinfektionen. Sie können zu Stamm- oder Wurzelfäule führen und damit die Standsicherheit des Baumes gefährden. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe der regelmäßigen Baumkontrollen, einen Pilzbefall so früh wie möglich zu erkennen. Wird ein solcher festgestellt, wird der Baum fachgerecht behandelt. Zeigt sich jedoch, dass ein Baum dauerhaft geschädigt ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, muss SÖR ihn an relevanten Standorten entnehmen.
Im Jahr 2025 gab es – im Vergleich zu den Vorjahren – höhere Aufwendungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Das Auftreten des Eichenprozessionsspinners schwankt von Jahr zu Jahr teils deutlich. Ursache sind natürliche Populationszyklen, die durch das Zusammenspiel von Nahrungsangebot, natürlichen Gegenspielern und artspezifischer Vermehrungsdynamik bestimmt werden. Dadurch kann es in einzelnen Jahren zu einem höheren Besatz kommen, während der Befall in anderen Jahren deutlich geringer ausfällt.
1.5. Artenzusammensetzung des Baumbestandes
Im Jahr 2025 veränderte sich die Zusammensetzungen im Baumbestand im Verhältnis zu den Vorjahren. Der häufigste Straßenbaum ist mit Abstand der Ahorn (mit rund 28 %). Birken sind im Jahr 2025 wieder unter den 10 häufigsten Straßenbaumarten in Nürnberg. Dies kann unter anderem durch die Änderung von Besitzverhältnissen und neue Erfassungen im Jahr 2025 gekommen sein. Eichen und Linden machen jeweils etwa 18 % der Straßenbäume in Nürnberg aus. Zusätzlich sind rund 50 Baum-Gattungen mit 14 % der Straßenbäume vertreten.
Tabelle 1 Zusammensetzung Baumarten 2025
| Straßengrün | Grünanlagen und Spielplätze | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Platz | Baumart | Anteil in % | Baumart | Anteil, in % | |
| Platz | |||||
| 1. | Ahorn | 28 % | 1. | Ahorn | 24 % |
| 2. | Eiche | 18 % | 2. | Eiche | 23 % |
| 3. | Linde | 18 % | 3. | Hainbuche | 12 % |
| 4. | Hainbuche | 7 % | 4. | Kiefer | 7 % |
| 5. | Robinie | 5 % | 5. | Linde | 5 % |
| 6. | Platane | 3 % | 6. | Erle | 5 % |
| 7. | Kiefer | 3 % | 7. | Birken | 4 % |
| 8. | Birken | 2 % | 8. | Robinie | 3 % |
| 9. | Esche | 1 % | 9. | Pappel | 2 % |
| 10. | Prunus-Arten | 1 % | 10. | Prunus-Arten | 2 % |
| ca. 50 weitere Gattungen | 14 % | 13 % | |||
| ca. 60 weitere Gattungen |
In Nürnbergs Grünanlagen gibt es wie im Straßengrün überwiegend Ahorn-Bäume (24 %). In den Nürnberger Grünanlagen gab es im Jahr 2025 anteilig etwas weniger Birken und Pappeln. Rund 60 weitere Baum-Gattungen machen etwa 13 % des Baumbestands in Grünanlagen aus.
Um den höheren Temperaturen im Jahresverlauf und den Hitzetagen zu trotzen, werden vermehrt Baumarten verwendet, die nach aktuellem Stand der Forschung gut an die veränderten Bedingungen angepasst sind und die sich in Nürnberg gut entwickeln konnten. Sowohl einheimische als auch fremdländische Baumarten, wie aus Asien, Südeuropa und Nordamerika kommen dabei zum Einsatz. Die aktuelle Empfehlung für Baumpflanzungen im Straßengrün und Grünanlagen sind in Anlage 3 und 4 zu finden.
Aufgaben des SÖR zur Vermehrung und Verbesserung des Baumbestandes
Der Aufgabengliederungsplan von SÖR regelt die Pflanzung, Pflege und Kontrolle der Bäume auf Nürnbergs öffentlichen Flächen. Neue Bäume werden sowohl im Rahmen von Neuplanungen als auch als Ersatz für gefällte oder abgestorbene Bäume gepflanzt. Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt auf Grundlage von Stadtratsbeschlüssen, die unter anderem an die Haushaltsplanung der Stadt Nürnberg gebunden sind.
2.1. Pflanzkonzepte Bäume
Baumpflanzungen im Straßenbegleitgrün erfolgen hauptsächlich im Zusammenhang mit stadt- und verkehrsplanerischen Maßnahmen. Zusätzlich sucht SÖR aktiv nach geeigneten Standorten im gesamten Stadtgebiet. Besonders dicht besiedelte Bereiche und baumlose Straßen, wie in der Südund Weststadt, stehen dabei im Fokus. In Einzelfällen führen auch Bürgeranfragen, Sanierungsmaßnahmen oder Planungen des Verkehrsplanungsamts dazu, neue Baumstandorte zu prüfen. Oft werden in diesem Zusammenhang auch weitere Standorte in der Umgebung untersucht. Nach jeder Baumfällung wird sorgfältig geprüft, wo Ersatzpflanzungen möglich sind. Dies geschieht in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und über schrittweise beauftragte Arbeitsanweisungen von SÖR. Straßen, bei denen ein besonders hoher Bedarf an Grün besteht, werden dabei vorrangig berücksichtigt. Zusätzlich helfen Kartendaten zu Hitzeinseln in Nürnberg, den Pflanzbedarf gezielt zu ermitteln, um das Stadtklima langfristig zu verbessern. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenraum wird geprüft, ob die Bäume langfristig genug Platz zum Wachsen haben. Leitungen im Untergrund oder Konkurrenz durch benachbarte Baumkronen können die Entwicklung der Bäume beeinträchtigen. In Grünanlagen erfolgen Nachpflanzungen im Rahmen von fachlichen Entwicklungsplänen und Parkpflegewerke. Hier wird nach Möglichkeit an der gleichen Stelle oder in unmittelbarer Nähe des gefällten Baumes nachgepflanzt. Ausnahmen gibt es nur, wenn es städtebauliche oder gestalterische Planungen für die Grünanlagen gibt.
2.2. Umsetzung des 500-Bäume-Programms
SÖR pflanzt jedes Jahr mindestens 500 Bäume an Nürnbergs Straßen und in den Grünanlagen der Stadt. Grundlage dafür ist das Maßnahmenbündel aus dem Beschluss des Umweltausschusses vom 7. Oktober 2020. Darüber hinaus sind mindestens 4.500 weitere Bäume in Forstbeständen vorgesehen. Die 500 Bäume, für die SÖR verantwortlich ist, setzen sich aus Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen zusammen und werden über das gesamte Jahr verteilt gepflanzt. Im Jahr 2025 gab es mit 626 Baumpflanzungen eine positive Bilanz im Stadtgebiet Nürnberg. Eine Auflistung aller Pflanzung sind in Anhang 4 zu finden. Alle Pflanzungen im Stadtgebiet werden im Anhang 5 dargestellt.
Im Straßengrün gab es im Jahr 2025 insgesamt 232 Ersatzpflanzungen. In der Lorenz-Hagen- Straße und in der Würzburger Straße wurden jeweils über 30 neue Bäume gepflanzt. In der Grünanlage am Volkspark Dutzendteich gab es zudem 30 Ersatzpflanzungen.
Im Jahr 2025 wurden 567 Bäume im Straßengrün und in Grünanlagen gefällt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit einer zunehmenden Zahl erfasster und betreuter Bäume grundsätzlich auch die Anzahl notwendiger Fällungen steigen kann. Durch Nacherfassungen, zusätzliche Grundstücksübernahmen, die einer Grundpflege bedürfen oder neu in die Kontrolle aufgenommene Flächen wächst der Gesamtbestand der regelmäßig überprüften Bäume. Dadurch können auch bislang
nicht erfasste Schäden oder Risiken festgestellt werden, die entsprechende Maßnahmen erforderlich machen.
Tabelle 2: Bestandsübersicht der Bäume in Nürnberg
| Bäume im Straßengrün | Bäume in Grünanlagen und Spielplätzen | Summe | |
|---|---|---|---|
| Gesamtbestand | ca. 80.000 | ca. 190.000 | Ca. 270.000 |
| Nicht erfasste / kartierte* | ca. 45.000 | ca. 136.000 | Ca. 180.000 |
| Erfasster / kartierter Bestand | 33.399 | 46.255 | 79.654 |
| zum 31.12.2024 | |||
| Ersatzpflanzungen 2025 | 232 | 76 | 626 |
| Neupflanzungen 2025 | 269 | 49 | |
| Fällungen | -322 | -245 | -567 |
| Saldo | +179 | -120 | +59 |
| Nacherfassung der Einzel- | 1.864 | 7.272 | 9.136 |
| kartierung bis 31.12.2025 | |||
| Erfasster / kartierter Bestand | 35.442 | 53.407 | 88.849 |
| zum 31.12.2025 |
*Abgeschätzter, nicht kartierter Baumbestand in den flächenhaften, waldähnlichen Beständen, die nicht verkehrsrelevant sind und daher auch nicht jährlich kontrolliert und dokumentiert werden müssen.
Durch SÖR sind aktuell rund 89.000 Bäume einzeln erfasst und kartiert. Die Daten ändern sich ständig durch Pflanzungen, Fällungen, Nacherfassungen und durch Änderungen in den Eigentumsverhältnissen. Im Jahr 2025 gab es durch die Nacherfassung in Grünlagen (z.B. Marienberg und Schweinauer Buck) rund 6.000 zusätzliche Bäume im Baumbestand. Durch die Änderung von Liegenschaftsverhältnissen kamen weitere Bäume hinzu. Insgesamt wurden gegenüber 2024 im Jahr 2025 zusätzlich 7.272 einzeln kartierte Bäume in den Grünanlagen erfasst. Die Nacherfassung wird auch in den nächsten Jahren den Gesamtbestand der Einzelbäume erhöhen. Diese werden auch künftig in der digitalen Baumkarte angezeigt. Durch einen Grundstückserwerb bedarf es zusätzlicher Kontrollen und auch zusätzlicher Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit. Zum Beispiel wurden im Rahmen der Bestandspflege unter anderem im Marienbergpark über 70 Bäume gefällt. Hier werden auch sukzessive Nachpflanzungen durchgeführt.
2.3. Neupflanzungen durch Neubaumaßnahmen und Projekte
Im Rahmen von Planungen des Verkehrsplanungsamts, des Stadtplanungsamts und anderer Tiefbauprojekte auf Straßen und Plätzen werden in Abstimmung mit SÖR, wann immer möglich, neue Baumstandorte eingerichtet. Innerhalb von SÖR sind die Grünplanung, der Straßenbau und die Unterhaltsbezirke in die Planungsprozesse eingebunden oder übernehmen diese vollständig. Jährlich entstehen auf diese Weise etwa 160 neue Standorte für zukünftige Baumpflanzungen. In den vergangenen Jahren wurden vor allem investive Projekte umgesetzt, die durch Fördermittel aus der Städtebauförderung unterstützt wurden. So entstanden im Jahr 2025 unter anderem neue Baumstandorte u. a. in der Innenstadt am Ludwigsplatz mit 6 neuen Standorten.
Neupflanzungen in der Kornburger Straße
Der Bürgerverein Nürnberg Siedlungen-Süd hat angeregt, eine geschotterte Brachfläche im Bereich der Kornburger Straße/Germersheimer Straße neu zu gestalten und aufzuwerten. SÖR hat im Frühjahr 2024 mögliche Baumpflanzungen auf der Fläche geprüft, eine Planung erstellt und diese mit dem Verkehrsplanungsamt abgestimmt. Der Umbau der Verkehrsflächen erfolgte im Laufe des Jahres 2025 durch den Unterhaltsbezirk. Die Bepflanzung und Ansaat der Flächen folgte im Herbst 2025 durch SÖR/1-A.
Im Rahmen des Vorhabens wurde insgesamt eine Fläche von rund 1.100 m² begrünt und mit Bäumen bepflanzt. Hierfür wurden auch rund 150 m² asphaltierter Straßenfläche entsiegelt und die bestehenden geschotterten Flächen für eine naturnahe Gestaltung und Begrünung umgebaut. Zusätzlich wurde der Gehweg saniert, neue befestigte Grundstückzufahrten geschaffen und die Straßenund Gehwegbeleuchtung modernisiert und erweitert. Das Niederschlagswasser wird, wie im Bestand weiterhin größtenteils über den Fahrbahnrand abgeleitet und in der nun begrünten Fläche versickert.
Bild 1 Ecke Kornburger Straße vor der Umgestaltung
Bild 2: Ecke Kornburger Straße nach der Maßnahme und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
In der Fläche wurden im Herbst 2025 insgesamt 9 großkronige Bäume gepflanzt: Vier Traubeneichen, drei Feld-Ahorne, eine Esskastanie und eine Echte Mehlbeere. Gemischte Heckenpflanzungen aus überwiegend heimischen Gehölzen mit Felsenbirne, Kornelkirsche, Sanddorn, Weißdorn, Pimpernuss, Roter Hartriegel, Liguster, Wolliger Schneeball, Pfaffenhütchen, Hundsrose und Kartoffelrose ergänzen die Baumpflanzungen. Die Fläche wurde mit Landschaftsrasen mit blühenden Kräutern angesät.
Die Entsiegelung von befestigten oder stark verdichteten Flächen und die Beibehaltung der bestehenden Entwässerung über den Fahrbahnrand in die begrünte Fläche leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips und Entlastung des städtischen Kanalsystems. Die naturnahe Gestaltung mit Verwendung unterschiedlicher Baumarten, die durch heimische blühende Sträucher und den blütenreichen Landschaftsrasen ergänzt werden, trägt durch ein vielfältiges Nahrungsangebot zu mehr Artenvielfalt in der Stadt bei.
2.4. Neubau und Vergrößerung von Baumscheiben zur Bepflanzung im Straßengrün
SÖR sorgt durch eigene Recherche und Planungen regelmäßig dafür, dass weitere geeignete Standorte für Bäume im Straßenraum geprüft werden, und richtet nachhaltige neue Baumstandorte ein. Auf diese Weise entstehen jedes Jahr rund 30 bis 40 neue Baumscheiben. Die Anlage solcher Baumscheiben ist sehr aufwändig und hängt stark von den Planungsressourcen bei SÖR, sowie von der Kapazität der ausführenden Firmen ab. Meist werden die neuen bzw. ausgebauten Baumscheiben im Folgejahr bepflanzt. Zusätzlich werden etwa bis zu 100 Bäume auf bisher baumlosen Grünflächen gepflanzt. Teilweise geschieht dies durch Nachverdichtung im Rahmen von Ersatzpflanzungen. Da die verfügbaren Grünflächen begrenzt Platz bieten, ist künftig mit einer geringeren Anzahl neuer Pflanzungen auf diesen Flächen zu rechnen. Zum Beispiel in der Koberger Straße, Kaeppelstraße und Äußeren Bayreuther Straße wurden im Jahr 2025 solche Baumpflanzungen durchgeführt.
Bild 3: Zwei von fünf Baum- Bild 4: Eine von vier Baum- Bild 5: Eine von sechs pflanzungen in der Koberger pflanzungen in der Kaeppel- Baumpflanzungen in der Äu- Straße straße ßeren Sulzbacher Straße
Die Planungen beziehen das gesamte Stadtgebiet ein, wobei der Fokus besonders auf dicht besiedelten Bereichen liegt, in denen vermehrt Hitzeinseln entstehen können. Baumscheiben sind ein wichtiger Bestandteil für die Aufwertung, Strukturierung und Gestaltung des Straßenraums. Sie tragen sowohl kleinräumig als auch gesamtstädtisch zur Entsiegelung bei. Offene, begrünte Baumscheiben können Regenwasser aufnehmen, sorgen für Abkühlung und unterstützen die Entwässerung von Gehwegen.
2.5. Ersatzpflanzungen entsprechend BaumSchVO im Straßengrün
SÖR fällt jedes Jahr Bäume, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihrer Standsicherheit leider nicht erhalten werden können. Laut der Baumschutzverordnung (BaumSchVO, Stand 2025) wird jeder gefällte Baum an derselben Stelle oder an einem anderen Standort im Stadtgebiet nachgepflanzt. Grundsätzlich erfolgt die Nachpflanzung im Stadtgebiet. Eine direkte Wiederbepflanzung am gleichen Standort ist jedoch nicht möglich, wenn Leitungen, bestehende Bäume (z. B. wegen Kronenkonkurrenz oder Denkmalschutz) oder andere Planungen dies verhindern. In solchen Fällen bleibt der ursprüngliche Standort vorerst unbepflanzt und die Nachpflanzung erfolgt an einem anderen geeigneten Ort. Im Jahr 2025 wurden im Straßengrün 232 Bäume nachgepflanzt.
Vor jeder Nachpflanzung wird die Baumscheibe umfangreich geprüft, insbesondere die vorhandenen Leitungen im Untergrund. Strom-, Wasser- oder Gasleitungen können bei zu geringem Abstand eine nachhaltige Pflanzung verhindern und müssen daher vorab berücksichtigt werden.
2.6. Ersatzpflanzung entsprechend BaumSchVO in Grünanlagen
SÖR fällt Bäume in Grünanlagen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihrer Standsicherheit unter Einbezug der Verkehrssicherheit nicht erhalten werden können. Laut der Baumschutzverordnung (BaumSchVO, Stand 2025) werden alle gefällten Bäume bei SÖR nachgepflanzt.
Nach jeder Baumfällung im öffentlichen Grün des SÖR wird ein Ausgleich im Rahmen der Verordnung vorgenommen. Die Pflege und Bepflanzung der Grünanlagen orientiert sich dabei an Entwicklungsplänen und Parkpflegewerken, die sowohl historische als auch zukunftsorientierte Aspekte berücksichtigen. Dabei hat die dauerhafte Entwicklung der nachgepflanzten Bäume höchste Priorität. Nur wenn ein nachhaltiges Wachstum und ein gesicherter Anwuchserfolg zu erwarten sind, wird ein Baum am jeweiligen Standort nachgepflanzt.
In der Regel werden neue Bäume in Grünanlagen in der Nähe des gefällten Baumes gepflanzt. Eine direkte Nachpflanzung ist jedoch nicht realisierbar, wenn Leitungen, Kronenkonkurrenz, Denkmalschutz oder andere Faktoren dagegensprechen. In diesen Fällen bleibt der Standort zunächst unbepflanzt, und die Nachpflanzung erfolgt an einem anderen geeigneten Ort im Stadtgebiet. Im Jahr 2025 wurden in Grünanlagen 76 Bäume nachgepflanzt, wie zum Beispiel 30 Stück im Volkspark Dutzendteich.
Die Auswahl der Baumarten in den Grünanlagen erfolgt nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten. Vermehrt werden Blütenbäume gepflanzt, die das Stadtbild verschönern und Bienen sowie Insekten Nahrung bieten. In Grünanlagen orientieren sich die Pflanzungen an den Parkpflegewerken und der Baumschutzverordnung, um die richtigen Standorte zu gewährleisten. Die Bäume tragen zudem zur Verbesserung des Kleinklimas bei, erhalten den Luftstrom auf Wiesenflächen und setzen durch unterschiedliche Wuchsformen auch gestalterische Akzente.
2.7. Jungbaumpflegekonzept
SÖR verfolgt ein spezielles Pflegekonzept, um städtische Jungbäume gesund und stabil wachsen zu lassen. Gesunde Bäume sind wichtig für das Stadtklima: Sie reinigen die Luft, spenden Schatten und kühlen die Umgebung.
Das Konzept von 2020 umfasst derzeit vor allem Bewässerung und Düngung. Künftig sollen auch Kronen- und Jungbaumschnitte durchgeführt werden. Heiße, trockene Sommer und die schwierigen städtischen Standorte setzen den Bäumen stark zu. Mit vorausschauender Pflege, regelmäßiger Wasserversorgung sowie Schnitt- und Düngemaßnahmen sorgt SÖR dafür, dass die Bäume groß, vital und langlebig werden – und der Baumbestand auch in 50 Jahren das Stadtklima positiv unterstützt.
2.7.1. Wässern von Bäumen bis zum 15. Standjahr
In Nürnberg stellen geringe Niederschläge und sandige Böden mit wenig Wasserhaltefähigkeit besondere Herausforderungen für die Bäume dar. Regelmäßiges Gießen ist daher wichtig, um den Bäumen ausreichend Wasser zu sichern. Im Rahmen des Jungbaumpflegekonzepts wässert SÖR die Bäume im Straßen- und Grünraum bis zu ihrem 15. Standjahr. In den ersten drei Jahren übernimmt die Fachfirma, die den Baum gepflanzt hat, die Bewässerung. Ab dem vierten Jahr werden externe Firmen beauftragt. Ergänzend zur Bewässerung erhalten die Bäume jährlich eine Düngung, um ein gesundes Wachstum zu fördern. Im Jahr 2025 wurde für die Baumwässerung ein Budget von 1,445 Mio. Euro für die Bewässerung von ca. 10.000 Bäumen mit rd. 100.000 Wässergängen zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2025 wurden durch zusätzliche Hitzewässerungen die Anzahl der Wässergänge auf rund 200.000 nochmal verdoppelt. Die Vergabe der Fremdleistungen wurde im Werkausschuss SÖR am 26.03.2025 genehmigt.
2.7.2. Anpassung Wässern von Altbaumbestand ab 2025
Im Sommer 2025 wurden rund 6.200 Bäume ab dem 15. Standjahr, sogenannte Altbäume, gegossen. Trotz regelmäßiger Niederschläge im Sommer, können vor allem kleine Baumscheiben im Straßenraum nur eine geringe Menge an Wasser speichern.
Ebenso wurde die Hitzewässerung fest in das Budget des Haushalts bei der Stadt Nürnberg verankert. Dies ist ein wichtiges Zeichen zum Erhalt von Altbäumen im Stadtgebiet. Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode im Sommer 2025 nutzte SÖR die Hitzewässerung bei zahlreichen Altbäumen.
Mit der Haushaltskonsolidierungsbeschlüssen im Jahr 2025 wurden zur Stellenreduzierung von 6 Stellen die SÖR-Eigenbewässerungsleistungen eingestellt. SÖR wässerte bis dahin Altbäume ab dem 15. Standjahr. Diese werden künftig im Rahmen der externen Leistungsbeauftragung mit übernommen. Dies wurde durch Reduzierung der Wässerhäufigkeit für die Bäume bis zum 15. Standjahr erreicht, so dass die Wässerungen innerhalb der vergebenen 200.000 Wässergänge ohne Zusatzaufwendungen mit erledigt werden können.
2.8. Umsetzung Straßenbaumkataster
SÖR hat Ende 2024 das bestehende Baumkataster über eine benutzerfreundliche online Karte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die digitale Baumkarte umfasst alle 88.849 Einzelbäume im Straßengrün und in Grünanlagen. Die Anwendung wird kontinuierlich seiner Nutzung angepasst. Im Jahr 2025 kamen hier – ähnlich zur Beantragung von Baumpatenschaft – die Funktion zur Beantragung von Baumspenden hinzu. Firmen, Vereine oder Privatpersonen können hier direkt einsehen, welche laufenden Pflanzungen für eine Spende geeignet sind. Eine Kontaktaufnahme ist dann mit direktem Bezug zum Baum über die Karte möglich.
Bild 6: Über die digitale Baumkarte kann seit 2025 auch eine Spenden- Bild 7: Im Kontaktformular anfrage für ausgewählte Bäume aus dem Pflanzjahr gestellt werden sind die persönlichen Daten, sowie der gewünschte Spendenbetrag auszuwählen
Die Erfahrungen des ersten Nutzungsjahres zeigen: Die Karte gibt einen möglichst transparenten Einblick in den öffentlichen Baumbestand in Nürnberg. Dies ermöglicht für Baumpatenschaften eine transparente und schnellere Bearbeitung. Lediglich die Übertragung von Daten kann durch die Bearbeitung von Aufträgen und die Aktualisierung der Software verzögert sein. SÖR sieht vor, die Plattform weiterhin zu verbessern und nutzerfreundlich zu gestalten.
2.9. Mobile Bäume
Temporäre Baumtröge ermöglichen es, Straßenabschnitte im Stadtgebiet umzugestalten und das Interesse sowie die Akzeptanz für mehr Grün in der Stadt zu erhöhen. Im Jahr 2025 standen in Nürnberg insgesamt 185 mobile Pflanzkübel mit Bäumen oder Sträuchern. In der Spitalgasse wurde zum Beispiel ein Mobiler Baum aufgestellt, um einen historischen Ausleger vor Beschädigungen durch den Lieferverkehr zu schützen. Gerade als Vorbereitung für weitere Planungen ist mobiles Grün eine wirksame Möglichkeit.
Die Pflege dieser mobilen Pflanzbehälter hängt stark von der Kapazität externer Dienstleister ab. Bei Trockenheit, Hitze oder ausbleibendem Regen erhalten die Bäume oft zu wenig Wasser, was zu Ausfällen führen kann. Ausschließlich dauerhaft gepflanzte Bäume mit ausreichendem Substratvolumen nach SÖR-Standards leisten einen spürbaren Beitrag zum Stadtklima. Mobile Tröge dienen vor allem der Gestaltung oder Ordnung des öffentlichen Raums und können die Umgebung im Sommer nicht nachhaltig kühlen.
2.10. Laufende Maßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes
Zum Schutz und zur Verbesserung des bestehenden Baumbestandes ergreift SÖR im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gezielte Maßnahmen. Die Baumschutzverordnung und die SÖR- Standards für neue oder vergrößerte Baumscheiben bilden die Grundlage, ergänzt durch kurzfristige Maßnahmen vor Ort.
Neben der jährlichen visuellen Baumkontrolle lässt SÖR regelmäßig Gutachten zum Zustand der Bäume für eingehende Untersuchungen erstellen. Diese prüfen unter anderem die Verkehrssicherheit und den Bestand schützenswerter Lebewesen im Baum. In einzelnen Fällen werden zusätzliche Maßnahmen wie Düngung oder Bodenbelüftung bei Altbäumen durchgeführt.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen hängt stark von der personellen Kapazität bei SÖR ab und kann derzeit nur in begrenztem Umfang erfolgen.
2.10.1. Neubau, Vergrößerung und Sanierung von Baumscheiben
Damit Bäume im Straßenraum gesund wachsen und das Stadtklima wirksam verbessern können, benötigen sie ausreichend Platz. Neue Baumstandorte werden deshalb mit einem Wurzelraum von mindestens 30 Kubikmetern und meist mit einer 25 m² großen offenen Baumscheibe geplant. SÖR hat ein spezielles Baumsubstrat im Einsatz, das viel Wasser speichern kann und die Bäume in Trockenzeiten unterstützt.
Bei älteren Baumbeständen ist der Wurzelraum oft zu klein, sodass sich die Bäume nicht optimal entwickeln können. SÖR saniert und vergrößert daher Baumscheiben, legt sie möglichst offen an, damit Regenwasser besser aufgenommen wird, und begrünt sie mit blühenden Saatmischungen oder Staudenpflanzungen. Hier werden die offenen Substratvolumen der Neuplanungen angestrebt, aber mindestens eine offene Baumscheibe von 16 Quadratmetern und eine Substratvolumen von 19 Kubikmetern angelegt. Die Entsiegelung entlastet bei Starkregen das Kanalnetz und verschönert den Straßenbereich. Viele Baumscheiben werden zusätzlich von engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Baumpatenschaft betreut.
Mit den aktuellen personellen und finanziellen Kapazitäten kann SÖR jährlich rund 30 Baumscheiben ohne Baumbestand vergrößern. Sanierungen bestehender Baumscheiben mit Bäumen erfolgen selten und sind stark von zusätzlichen Ressourcen abhängig.
2.10.2. Sanierungs- und Entwicklungskonzept einer Naturdenkmal-Eiche
In der Lerchenbühlstraße/Ecke Bielingplatz steht eine schützenswerte Stiel-Eiche. Dieses Naturdenkmal (ND Nr. 99) hatte noch im Sommer 2025 eine offene Baumscheibe von nur etwa 6 m². Der Baum zeigte aufgrund des Standortes und seiner Lebenszeit bereits eine abnehmende Vitalität. Im Rahmen der Ausbildung zum Fachagrarwirt Baumpflege eines SÖR-Mitarbeiters wurde durch den Kollegen der Baum näher untersucht und ein Konzept zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen entwickelt. Parallel wurde der Baum auf seine Verkehrssicherheit untersucht und Maßnahmen beauftragt.
Anhand von Bodenproben wurde festgestellt, dass eine Sanierung mit tiefgründigem Austausch des Bodens notwendig war, um die Standortbedingungen nachhaltig zu verbessern. Die Baumscheibe wurde dann auf eine Fläche von insgesamt 96 m² vergrößert und großzügig durchlüftet.
Ergänzt wird die Maßnahme mit einem Pflegekonzept, das eine regelmäßige Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen vorsieht.
Naturdenkmal im Straßenraum mit schwieriger Herausforderung und enger Baumscheibe Zustand des Baumes: Artenschutz, Schaden, Standort Bodenproben und Konzeption
Bild 8: Stiel-Eiche im Sommer mit 6 m² Baum- Bild 9: Stiel-Eiche im Herbst mit 96 m² sanierter scheibe Baumscheibe
2.11. Großbaumverpflanzungen
Im Jahr 2025 gab es insgesamt zwei Großbaumverpflanzungen als Umverpflanzungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Altbäume sind im Stadtgebiet wichtig und erhaltenswert. Soweit dies sinnvoll und umsetzbar ist, werden im Rahmen von Baumaßnahmen Großbäume umgepflanzt, um deren Blattmasse zu erhalten. Die Großbaumverpflanzung in der Brückenstraße wurde im Rahmen der Kanalmaßnahme durchgeführt. Zusätzlich führte SÖR für SUN eine Großbaumverpflanzung in der Wismarer Straße durch.
Unterhalt von Bäumen
SÖR organisiert die fachgerechte Pflege der Bäume in Grünanlagen und Straßenbereichen und beauftragt für die Baumpflege spezialisierte Firmen. Zu den häufigsten Maßnahmen zählen das Entfernen von Totholz und das Einkürzen der Baumkronen. Außerdem werden Bewässerungen, externe Gutachten und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner durchgeführt. Auf Flächen externer städtischer Einrichtungen, etwa Schulen, Kindertagesstätten oder beim Liegenschaftsamt führt SÖR die Verkehrssicherheitskontrollen durch und veranlasst die Pflegemaßnahmen und verrechnet diesen Aufwand dann an die betreffenden Dienststellen.
Unterhaltskosten für Bäume im Straßengrün und Grünanlagen
Tabelle 3: Erfasste Unterhaltskosten für Bäume im Straßengrün und Grünanlagen im Jahresvergleich
| Leistung | Baumpflege +Fällungen +Wässern | „Untersu- chungen“ externer Gutachter | Schädlings- Bekämpfung (Eichenpro- zessions- spinner) | Baumschei- ben-Pflege (externe Leistungen) | Gesamt- Aufwendun- gen (ohne Kosten für Eigenpersonal) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Straßen- grün | 2021 | 1.148.510 € | 29.333 € | 25.651 € | 423.760 € | 1.627.254 € |
| 2022 | 1.485.940 € | 26.714 € | 16.400 € | 541.563 € | 2.070.617 € | |
| 2023 | 2.661.272 € | 50.757 € | 450 € | 448.757 € | 3.161.236 € | |
| 2024 | 2.350.750 € | 164.135 € | 8.648 € | 726.450 € | 3.249.983 € | |
| 2025 | 3.176.912 € | 225.545 € | 102.788 € | 764.663 € | 4.269.908 € | |
| Grünan- lagen | 2021 | 1.337.614 € | 51.077 € | 13.330 € | fachlich nicht erforderlich | 1.402.021 € |
| 2022 | 1.347.632 € | 82.555 € | 2.000 € | 1.432.187 € | ||
| 2023 | 1.471.321 € | 97.481 € | 1.000 € | 1.569.802 € | ||
| 2024 | 1.285.542 € | 236.696 € | 7.629 € | 1.529.867 € | ||
| 2025 | 2.162.814 € | 273.223 € | 82.390 € | 2.518.427 € |
Schädlings-
Bekämpfung
(Eichenpro-
zessions-
spinner)
Gesamt-
Aufwendun-
gen (ohne
Kosten für
Eigenpersonal)
„Untersu-
chungen“
externer
Gutachter
Baumschei-
ben-Pflege
(externe
Leistungen)
Baumpflege
+Fällungen
+Wässern
Straßen-
grün
Grünan-
lagen
Die jährlichen Kosten für die Pflege des städtischen Baumbestands im Straßengrün und in Grünanlagen verändern sich ständig. Im Jahr 2025 entsprachen die Gesamtaufwendungen für den Unterhalt von Bäumen in Nürnberg etwa 6,8 Mio. Euro – und ergaben damit einen Höchststand der letzten fünf Jahre.
Die stärkste Kostensteigerung ergab sich im Jahr 2025 durch die Position von Baumpflege, Fällungen und Wässern. Hier kamen rund 1,7 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr hinzu. Zum einen gab es bei den Firmen eine deutliche Preissteigerung für Leistungen um ca. 9 % und zum anderen gab es im Jahr 2025 erstmals das höchste Budget für die Baumwässerung – inklusive Hitzewässerung. Die Kosten für die Baumwässerung erhöhten sich hier um rund 40 %. Die Kosten für die „Untersuchungen durch externe Gutachter“ erhöhten sich auch im Vergleich zu den Vorjahren.
Die chemiefreie Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erreichte im Jahr 2025 einen Höchststand – insgesamt 185.000 € wurden dafür ausgegeben. Es bleibt offen, ob in den nächsten Jahren die Kosten noch höher werden, wenn zum Beispiel die Sommer wieder trockener sind, oder der Eichenprozessionsspinner sich, zyklisch, noch mehr ausbreitet.
Die in Tabelle 3 aufgeführten Unterhaltskosten für die Baumpflege spiegeln nicht nur die laufenden Maßnahmen des jeweiligen Jahres wider. Aufgrund der Buchungsabläufe können Kostenansätze aus dem Jahr 2024 erst 2025 und Maßnahmen aus 2025 erst 2026 verbucht werden.
3.1. Baumkontrollen
Die öffentlichen Bäume in Nürnberg werden regelmäßig kontrolliert. Wie alle Lebewesen altern und erkranken auch Bäume, was ihre Standfestigkeit beeinträchtigen kann. Erst wenn ein Baum nicht mehr zu retten ist, wird er gefällt. In manchen Fällen bleiben die Baumstämme als „Ökostämme“ stehen und bieten Tieren Lebensraum. Oberstes Ziel ist immer, Bäume zu erhalten. Werden Krankheiten oder Schäden frühzeitig erkannt, können sie oft behandelt werden. Bei den Kontrollen erfassen die Baumkontrolleurinnen notwendige Pflegemaßnahmen und veranlassen deren Umsetzung. SÖR beschäftigt 18 speziell ausgebildete Mitarbeitende, die Bäume im Straßenraum, in Grünanlagen sowie an städtischen Einrichtungen und beim Liegenschaftsamt kontrollieren. Im Jahr 2025 waren dabei 11.408 (2024: 12.044) Bäume für das Liegenschaftsamt und 12.552 (2024: 11.983) Bäume für andere städtische Dienststellen (z.B. Hochbauamt, Kindergärten, Schulen) zu überprüfen, dazu kommen weitere Bäume im waldähnlichen Bestand.
3.2. Baumkontrolle auf Baustellen, Baumschutz
Die rechtliche Grundlage für den Baumschutz bilden Art. 20a des Grundgesetzes, die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (RSBB), die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sowie die Nürnberger BaumSchVO.
Auf Basis dieser Vorgaben gibt SÖR den Bauträgern auf Baustellen und im Rahmen von Sondernutzungen bei Veranstaltungen konkrete Anweisungen zum Schutz der Bäume. Regelmäßige Baustellenkontrollen sichern die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen. Bei Bedarf werden Schutzeinrichtungen nachgebessert, und Verstöße werden gegebenenfalls geahndet
SÖR nahm im Jahr 2025 an einer Studie zum Baumerhalt teil. Die Ergebnisse "99 Wege zum Erhalt von Bäumen im Siedlungsraum" sind über die Initiative „Baumstark“ zu finden (siehe https://www.baumstark.eu/studie/) und beschreiben Ideen und Anregungen für andere Kommunen. Manche Maßnahmen sind sehr einfach umzusetzen, manche aber auch an personelle und finanzielle Mittel gebunden. Die Nürnberger Idee der „Wässerpatenschaften“ über die Nutzung von Hydranten war darin auch ein hilfreicher Vorschlag für andere Städte.
3.3. Projekte und Herausforderung zur Baumwässerung in der Zukunft
Durch die zunehmenden Extremwetterlagen, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen ist die Wasserversorgung der Stadtbäume besonders herausfordernd. Um den Bäumen ausreichend Wasser zu sichern, sind Anpassungen im Bewässerungsmanagement nötig: Dazu gehören verbesserte Baumscheiben für eine stärkere Wurzelbildung, gezielte Wässerungen nach Bedarf und ein kontinuierliches Controlling. Auch die temporäre Speicherung von Regenwasser wird künftig eine wichtige Rolle für eine nachhaltige Versorgung von Pflanzflächen spielen.
Projekt zum Einsatz von Sensoren
Im Jahr 2025 begann SÖR mit dem Pilotprojekt „Einsatz von Sensoren für das Bewässerungsmanagement“. Im Rahmen des Projektes wurden an fünf Standorten in Nürnberg Sensoren unterschiedlicher Anbieter zur Überwachung der Bodenfeuchte und Wassergehalt bei Bäumen installiert. Ziel des Projekts war es, den Einfluss von zusätzlicher Bewässerung auf Jungbäume, mittelalte und alte Bäume im städtischen Umfeld zu analysieren und daraus Hinweise für ein optimiertes Wässerungsmanagement zu gewinnen.
Bild 10: Einbau des Boden- Bild 11: Einbau des Sensors Bild 12: Montage des Senfeuchte-Sensors zur Mes- zur Messung der Saugspan- sors zur Messung des Saftsung des Wassergehalts nung im Boden flusses am Baum
Die Sensoren lieferten wertvolle tageszeitliche Verläufe und Tiefenprofile, die unterschiedliche Wasserspeicherung und -aufnahme in Abhängigkeit von Alter, Standort und Bewässerung sichtbar machten. Insgesamt bestätigen die Ergebnisse, dass gezielte Bewässerung vor allem für ältere Bäume eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung der Vitalität darstellt, während jüngere Bäume über häufige Wässergaben im Jahr 2025 meist ausreichend mit Grundfeuchte versorgt waren.
Die Auswertung zeigte, dass der Jungbaum generell gut versorgt war, während alte Bäume ohne Bewässerung besonders in den Sommermonaten August und September deutlich trockener blieben. Mittelalte Bäume reagierten weniger stark auf Bewässerung, allerdings führten zusätzliche Wassergaben zu deutlichen Spitzen in der Bodenfeuchte.
Da die Wässerung der Bäume in Nürnberg ausschließlich über Firmen erfolgt, muss geklärt werden, wie die Daten zur Verfügung stehen. Aufgrund der hohen Investitions- und Unterhaltskosten (Software) der wenigen Sensoreinheiten muss im nächsten Schritt das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit Referenzstandorten erprobt werden. Gerade um die Ergebnisse des Pilotprojektes zu verifizieren, ist eine Fortsetzung in den nächsten Jahren sinnvoll. Zusätzlich bietet Sensortechnik an Bäumen eine interessante Perspektive zur Überwachung von besonderen Baumbeständen (z.B. Naturdenkmäler).
Im Rahmen von Smart City Projekten soll die Stadt Nürnberg auch künftig innovative Ansätze verfolgen. Das Themenfelder der sensorgestützten Baumwässerung bietet hierfür eine attraktive Grundlage.
3.4. Bäume und Biodiversität
Der städtische Baumbestand leistet einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität in Nürnberg. Öffentliche Grünflächen, Straßenbäume und Parkanlagen bieten Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und übernehmen eine wichtige Vernetzungsfunktion im Stadtgebiet.
Bei Neupflanzungen fördert eine vielfältige Baumartenauswahl unterschiedlicher Arten und die Anlage durchgehender Grünstreifen die Biodiversität in der Stadt
Besonders Altbäume sind für den Artenschutz von großer Bedeutung. Höhlen, Totholz und strukturreiche Rindenbereiche dienen Vögeln, Fledermäusen sowie vielen Insektenarten als Rückzugs- und Nistplätze – sowohl in Grünanlagen als auch im Straßenraum. Untersuchungen des Umweltamts an der Platanenallee am Prinzregentenufer zeigen, dass solche Bestände einen hohen Anteil an totholzliebenden Käferarten aufweisen, darunter auch Arten, die in Süddeutschland lange als verschollen galten.
Durch baumerhaltende Maßnahmen, wie gezielte Schnittmaßnahmen, Sicherungen oder den Erhalt von Totholzstrukturen fördert SÖR die Entwicklung artenreicher und naturnaher Baumbestände und unterstützt damit die Ziele der städtischen Biodiversitätsstrategie.
Öffentlichkeitsarbeit
Für viele Nürnbergerinnen und Nürnberger sind die öffentlichen Bäume in der Stadt ein emotionales Thema. Deshalb ist die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Bäume ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger.
4.1. Baumpatenschaften
Seit einiger Zeit haben sich die Baumpatenschaften in Nürnberg als ein Baustein des Stadtbildes entwickelt. Jede Baumpatin und jeder Baumpate geht dabei eine Vereinbarung mit SÖR ein und kümmert sich um die Pflege der Fläche rund um den Baum im Straßengrün. Neben dem Entfernen von Müll und der eigenständigen Bepflanzung und Rückschnitt ist auch das Gießen der Bäume eine wertvolle Ergänzung für den Baumerhalt.
Die Ende 2024 begonnene Digitalisierung der Baumpatenschaften führte zu rund 100 neuen Patenschaften, die direkt und einfach in SÖR registriert sind. Im Jahr 2025 gab es insgesamt 1.590 Baumpatinnen und Baumpaten, die sich um die Pflege von 2.180 Baumpatenschaften an Einzelbäumen kümmerten.
Abbildung 1: Entwicklung der Baumpatenschaften seit 2020
Die 200 Wässerpatinnen und Wässerpaten nutzten auch im Jahr 2025 die SÖR-Ausstattung, bestehend aus Wasserzähler und Hydrantenschlüssel, um Bäume zusätzlich mit Wasser zu versorgen. Dazu wurden weitere Wässerpatinnen und Wässerpaten der Warteliste eingewiesen, die keine eigene Ausstattung erhalten konnten. Über Nachbarschaften können so Gießpatenschaften geteilt werden und eine gegenseitige Unterstützung erfolgen, wie zum Beispiel im Superblock Gostenhof.
4.2. Tag des Baumes 2025
SÖR hat am Freitag, 25. April 2025, zusammen mit dem Arbeitskreis „Bäume in der Stadt“ des Bund Naturschutz Nürnberg sowie der Stiftung Bäume für Nürnberg gemeinsam den jährlich stattfindenden Tag des Baumes begangen. Die zentrale Veranstaltung wurde in diesem Jahr im Stadtpark abgehalten.
Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit, und Geschäftsführung der Bäume für Nürnberg Stiftung und eröffnete gemeinsam mit Margit Grüll von der „Bäume für Nürnberg Stiftung“ und Mathias Schmidt vom Bund Naturschutz die Veranstaltung mit einer Baumtaufe. Gepflanzt wurden ein Silber-Ahorn (Acer saccharinum) und ein Feld-Ahorn (Acer campestre) direkt am großen Weiher des Stadtparks.
Es gab eine Vorführung von zwei Wässerfahrzeugen, informative Fachführungen von Experten und sogar eine gesonderte Kinderführung, bei der klein und groß den Stadtpark entdecken konnte. Zusätzlich bot der Bund Naturschutz und SÖR interessante Informationen und Mitmach-Aktionen rund um das Thema Bäume in der Stadt.
Im Rahmen der Veranstaltung hat SÖR die Beschilderung des Baumlehrpfads im Stadtpark aktualisiert. Der angepasste Flyer ist auch über die SÖR-Website zum Download verfügbar: https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/stadtpark.html
Bild 13: Baumtaufe am Tag des Baumes mit Mathias-Kai Schmidt (Bund Naturschutz), Margit Grüll (Stiftung Bäume für Nürnberg), Britta Walthelm (Referat für Umwelt und Gesundheit) und Stadtbaummanager Florian Demling (SÖR)
4.3. 50 Jahre Arbeitskreis Stadtbäume der GALK
Der GALK-Arbeitskreis Stadtbäume feierte im Jahr 2025 sein 50-jähriges Bestehen. Seine Gründung wurde 1975 während der Jahreshauptversammlung der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag (GALK) – heute Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e.V. – in Krefeld beschlossen. Seither verfolgt der Arbeitskreis ein zentrales Ziel: Die fachliche Unterstützung der Städte bei der Auswahl, Pflanzung und Pflege von Straßenbäumen. In einer Reihe von Positionspapieren nimmt der GALK Arbeitskreis Stadtbäume zu aktuellen Themen, wie „Zukunftsbäume für die Stadt“ Stellung.
Zu diesem Anlass pflanzten alle Mitgliedsstädte des Arbeitskreises Bäume. Auch Nürnberg pflanzte eine Blumen-Esche im Marienbergpark. SÖR-Stadtbaummanager Florian Demling vertritt seit 2025 die Stadt Nürnberg im Arbeitskreis. SÖR wird auch in Zukunft weiterhin an den Bonituren und fachlichen Abstimmungen im Arbeitskreis teilnehmen und damit die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Stadtbaumbestandes in allen Kommunen aktiv unterstützen.
4.4. Baumspenden
Firmen, Privatpersonen oder Vereine können durch eine Spende an die Stadt Nürnberg einen Beitrag zur Förderung und Erhalt des öffentlichen Baumbestandes beitragen. Für 2.500 Euro wird ein Baum gepflanzt und über drei Jahre gepflegt und gewässert. Bereits ab 800 Euro können Spenderinnen und Spender den Standort für den Baum im Rahmen der laufenden Pflanzungen auswählen. Seit 2025 ist auch die Auswahl und Beantragung der Spenden direkt über die digitale Baumkarte möglich und kann so einfacher über SÖR abgewickelt werden.
Im Jahr 2025 gab es insgesamt Spenden in Höhe von 38.000 Euro für den städtischen Baumbestand. Dadurch erhielten 35 Bäume eine finanzielle Unterstützung.
Die größte Spende war wieder im Jahr 2025 der Beitrag der „Bäume für Nürnberg Stiftung“. Durch diese Spende von 30.000 Euro konnten insgesamt 25 Bäume gepflanzt werden. Vor allem die Pflanzung von 8 neuen Bäumen in der vorher baumleeren Murrstraße war für die Beteiligten ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung des Straßenbaumbestandes und zur Durchgrünung von Straßenzügen.
Bild 15: In der Murrstraße wurden im Rahmen der Sanierung 8 Bild 14: Mathias-Kai Schmidt neue Baumstandorte geschaffen (Stiftung Bäume), Bürgermeister Christian Vogel und SÖR- Stadtbaummanager Florian Demling bei der Baumtaufe
Anhänge
Anhang1_Qualitäts-Standards für öffentliche Bäume in Nürnberg_SoeR1A
Anhang2_Baumartenliste_Straßenbäume_Nürnberg_SoeR1A
Anhang3_Baumartenliste_Grünanlagen_Nürnberg_SoeR1A
Anhang4_500 SÖR-Bäume für Nürnberg_2025
Anhang5_ Baumpflanzungen_2025_Stadtweit_Kartenausschnitt
Impressum
Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2 - 6 90489 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 - 76 37 Telefax: 0911 / 231 - 1 44 10 soer@stadt.nuernberg.de www.soer.nuernberg.de
Redaktion: SÖR/1-A
Layout: SÖR/1-A/ZA
Alle Bildrechte, sofern nicht anders angegeben: Stadt Nürnberg, SÖR Titelbild: Montage eines Baum-Sensors mit dem Hubsteiger Fotograf: Florian Demling / SÖR / Stadt Nürnberg
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578
Nürnberg, April 2026
- SÖR/1-A
Qualitäts-Standards für öffentliche Bäume in Nürnberg –
Planung und Pflanzung
Stand: April 2025
1. Allgemeines
Straßenbäume und Grünanlagenbäume
(1) Die Qualitäts-Standards für öffentliche Bäume der Stadt Nürnberg sind von SÖR, über die technischen Regeln der DIN 18916 und den Empfehlungen für Baumpflanzungen der FLL Teil 1 und 2 hinaus, angepasst.
(2) Die Baumscheiben bzw. Substratbereiche sollen leitungsfrei sein. Vorab sind entsprechende Instruktionen / Spartenabfragen durchzuführen. Ggf. sind Abstimmungsgespräche oder Ortstermine mit den Spartenträgern notwendig, um bei Unterschreitung der Regelabstände Sonderlösungen zu finden. Bei neuen Planungsvorhaben sind entsprechende Spartenkoordinierungstermine durchzuführen, um die Trassenkoordinierung sowie Spartenfreiheit zu gewährleisten. Auch die Oberleitungen der Straßenbahn oder die unterirdische U-Bahn ist hier zu berücksichtigen.
(3) Die Beleuchtung ist hinsichtlich der Bäume mit SÖR/1-E abzustimmen.
(4) Pflanzsubstrate sind vor dem Einbau von der Stadt Nürnberg – SÖR – abzunehmen. Für die Straßenbäume wird ein speziell für die Stadt Nürnberg entwickeltes Baumsubstrat (Nürnberger Baumsubstrat) verwendet, das regelmäßigen Kontrollen unterliegt. Für die Grünanlagenbäume wird in der Regel, der vor Ort anstehende Boden nach Angaben des SÖR verbessert.
(5) Straßenbäume werden durch SÖR, Stadt Nürnberg, in der Baumschule ausgesucht, mit der „Stadt Nürnberg SÖR Plombe“ markiert und nach der Lieferung bzw. vor der Pflanzung durch die Stadt Nürnberg von – SÖR/1-A – abgenommen. Bei Grünanlagenbäumen erfolgt die Baumlieferung über die Landschaftsbauausschreibung. Die Abnahme wird bei der Lieferung von SÖR/1-A durchgeführt.
(6) Alle gepflanzten Bäume erhalten seitens der Planung eine 3-jährige Pflege (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Ausnahme: 5 Jahre in Sonderfällen), bevor Sie in den Unterhalt übergeben werden.
- Pflegejahr: Fertigstellungspflege 2. Pflegejahr: 1. Jahr Entwicklungspflege 3. Pflegejahr: 2. Jahr Entwicklungspflege
(7) Die Vorgaben für die Grünanlagenbäume gelten auch für Bäume in Spielplätzen und für die öffentlichen Anlagen städtischer Dienststellen, wie z. B. Schulen, Jugendamt, Liegenschaftsamt, Feuerwehr, etc.
(8) Bäume sind in Planzeichnungen der Freianlagenplanung mit baumfachlichem Kronendurchmesser darzustellen. Bei Bestandsbäumen ist der Durchmesser aus dem Bestand einzuzeichnen, bei geplanten Bäumen ist der Kronendurchmesser mit mind. 75 % der fertig entwickelten Wuchsform der Baumart einzuzeichnen.
2. Straßenbäume
Ziele für die Planung von Straßenbaumstandorten
Die Schaffung von Baumstandorten in Straßenräumen ist aufgrund der langfristigen klimatischen Wirkung in ausreichender Menge und Größe zu gewährleisten.
Aufgrund des Wurzelraumbedarfs eines Baumes ist bereits in der Planungsphase einer neuen Straße die Gliederung des Straßenraumes auf die verschiedensten Bedürfnisse, der im Straßenbereich beteiligten Institutionen (Entwässerung, Beleuchtung, Versorgung, Nahverkehr, Feuerwehr etc.), abzustimmen. Die geplanten Baumstandorte müssen frei sein von Einbauten, Fundamenten und Leitungen. Die Mindestabstände vom Baumstandort zu den jeweiligen Sparten müssen eingehalten werden.
In Abhängigkeit des vorgesehenen Begrünungsziels und der Pflanzenauswahl sind die Pflanzgruben entsprechend den Größenvorgaben, auszubilden. Das klimatisch relevante Volumen der Baumkrone entwickelt sich in direkter Abhängigkeit zur Größe des Substratkörpers. Der Wurzelraumbereich darf nicht unnötig von Bautätigkeiten gestört oder verdichtet werden.
Die Pflanzung von Baumreihen ist nach Möglichkeit in durchgehenden Wurzelraumbereichen anzustreben und den Einzelstandorten vorzuziehen. Im Straßenraum befindet sich der Baumstandort in der Regel im Bereich von Längsparkbuchten bzw. Senkrecht- oder Schrägparkern oder im Mittelstreifen (> 2,50 m Breite). Die durch den Parkdruck entstehenden Platzzwänge sind durch geeignete Oberflächenstrukturen im Bereich des Wurzelraumes wasser- und insbesondere luftdurchlässig auszubilden.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist zu prüfen, inwieweit das Oberflächenwasser versickert werden kann. Bevor es also in den Kanal geleitet wird, sollte es den Straßenbäumen zugutekommen.
Abstandsmaße für Straßenbäume in der Planung:
Gebäude- und Leitungsabstände sind einzuhalten, die Abstände sind je Einzelfall mit den Leitungsträgern abzustimmen, ggf. sind Schutzmaßnahmen etc. einzubauen.
Objekt Regel- Mindest-
abstand abstand
(m) (m)
| Gebäudeflucht | 6 | 3,5 |
|---|
Fahrbahnkanten 2 1
| Oberleitungen, Überspannungen | 5 | 3 |
|---|
Lichtmasten, Lichtpunkthöhe über 7 m 10 7,00
| Lichtmasten, Lichtpunkthöhe unter 7 m | 8 | 7,00 |
|---|
Lichtsignalgeber rechts (Ampel) bei Geschw. bis 50 km / h sichtbar 40 --gesichert ab
| Lichtsignalgeber rechts (Ampel) bei Geschw. bis 70 km / h sichtbar | 80 | --- |
|---|---|---|
| gesichert ab |
Baugrubenrand der 3,5 2,5 Kanalleitung, Strom 110-KV-leitung, Fernwärmeleitungen
| Regeneinläufe | 2,5 | 2 |
|---|
Baugrubenrand der Gashochdruckleitung, Gasmitteldruckleitung, Gasniederdrucklei- 2,5 1,50 tung, Wasserleitung, Strom 20 kV-leitung, 400 V-leitung, Fernmeldeleitungen, Kommunikationsleitungen
| Erdkabel in Schutzrohren | --- | 1 |
|---|
Fernwärmeleitung 3,5 2,5
| Hydrant | 3,0 | 1,5 |
|---|
(bzw. individuelle Sonderabsprachen in Einzelfällen mit den Leitungsträgern)
Standardvorgaben für Straßenbaumstandorte
(1) Standort
(Fläche, Wurzelraum,
Bodenoffene Bau-
weise, Überbaubar-
keit)
Bei Neuplanungen (Bebauungspläne) ist der Baumstandort mit einer Grundfläche von mindestens 25 m² und einem Substratvolumen von mindestens 30 cbm herzustellen Bei Planungen im Bestand, Sanierungen und Vergrößerungen ist der Straßenbaumstandort mit einer Grundfläche von mindestens 16 m² und einem Substratvolumen von mindestens 19 cbm herzustellen.
Anzustreben sind auch bei Planungen im Bestand, Sanierungen und
Vergrößerungen eine Grundfläche mit mind. 25 m² und ein Substratvolumen mit mind. 30 cbm. Die Pflanzgrube bei Bäumen hat eine Tiefe von 1,20 m. Flächenausbildung in Parkstandsbereichen gemäß RASt. Bodenoffene Bauweisen sind für Baumstandorte vorrangig einzuplanen. Sonderbauweisen mit überbauten Substratbereichen sind möglich (z. B. dauerhaft wasser- und luftdurchlässige Beläge). Alle Sonderbauweisen sind mit der Fachdienststelle des SÖR abzustimmen und gegebenenfalls mit den planenden Dienststellen Vpl und Stpl. Belüftungssysteme sind bei Sonderbauweisen mit einzubauen.
(2) Boden/ Substrat
(Substrate, Parame-
ter, Prüfungen etc.)
Für Pflanzgruben im Straßengrün ist das Nürnberger Baumsubstrat einzubauen, einschichtig, überbaubar und nicht überbaubar, je nach Baumscheibe. Das Nürnberger Baumsubstrat ist entsprechend Technischer Beschreibung von SÖR/1-A zu verwenden und zwingend beim aktuellen Lieferanten zu beziehen. die empfohlene max. Verdichtung bei überbauten Substratbereichen beträgt max. 45 MN/qm.
(3) Baumscheiben
(Bepflanzung, Abde-
ckung, Ausstattung,
Einfassung, Baum-
schutz etc.)
Kategorien gem. Abstimmung, bepflanzt - nicht bepflanzt, etc.: SÖR-Standard ist die Ansaat mit Landschaftsrasen mit Kräutern, „salzverträgliche Bankettmischung“ (Kräuter-/Grasanteil 40/60%) mit Substratring um den Stammfuß. fachgerechte Pflegeintensität, (Ausnahmen Patenschaften) Sonderstandorte sind individuell mit SÖR abzustimmen. befahrbare Baumscheiben-Varianten sind im Sonderfall in Abstimmung mit SÖR/1-A möglich Offene Baumscheiben werden in den Ecken gegen Befahrung geschützt. In Gehbereichen mit Rundholzabplankungen, in aufgeweiteten Platzflächen mit Steinquadern An befahrbaren Baumscheiben werden Stammschutzgitter angebracht.
(4) Pflanzung
Die Baumpflanzung im Straßengrün erfolgt standardmäßig durch SÖR im Frühjahr jeden Jahres spätestens bis Ende April, Ausnahmen im Herbst möglich. Pflanzschnitt, Gießring aus Substrat und Anwässerung Pflanzverankerung des Baumes mit 3-Bock / 4-Bock (Unterflurverankerung im Straßenraum ausgeschlossen) Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand)
(5) Pflege
(Pflege)
Die Pflegekosten der Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sind bei Projekten und Maßnahmen in die Finanzierung aus Gewährleistungs- und Qualitätssicherungsgründen aufzunehmen. Fertigstellungspflege (1. Jahr):
- erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.11. des Jah-
res)
- 25 Wässergänge je Vegetationsperiode mit jeweils 200 l pro Wäs-
sergang, in Hitzeperioden bis zu tägliche Wässerungen
-
Startdüngung mit org. mineralischen Baumdünger
-
Ansaat 3x mähen und fachgerecht wässern
Entwicklungspflege (2.+ 3. Jahr):
- zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.11.
des Jahres)
- 15 Wässergänge je Vegetationsperiode mit jeweils 200 l pro Wäs-
sergang, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen
- Düngung zur Wuchsförderung (3x jährlich: Ende März, Juni, Sep-
tember, flüssig in die Wässerung beigemischt)
- 2x Mahd/ Jahr de Landschaftsrasen mit Kräutern„salzverträglichen
Bankettmischung“ (ca. Juli, Oktober)
- am Ende des 3. Jahres erfolgt die Aufastung (Lichtraumprofil), der
Kronenentwicklungsschnitt, die Entfernung des Dreibocks und der Stammschutzmatte
- nach der Aufastung erfolgt der durchgängige, weiße Stammschutz-
anstrich bis zum neuen Kronenansatz
Übergabe an die Unterhaltspflege
-
Durchführung Verkehrssicherheitskontrolle mit Pflege-Maßnahmen
-
10 Wässergänge incl. Düngung je Vegetationsperiode mit jeweils
200l pro Wässergang bis zum 15. Standjahr, in Hitzeperioden in der Regel 10 Wässergänge zusätzlich bis zur täglicher Wässerung
(6) Baumarten
Die Baumarten sind entsprechend der Baumartenliste für Straßenbäume von SÖR/1-A (basierend auf der GALK-Straßenbaumliste sowie städtischen Erfahrungen) und unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse zu wählen Hochstämme gem. FLL „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ sowie SÖR-internen Vorgaben
(7) Baumqualität
Qualitätsstandards für Alleebäume/ Straßenbäume: Die zu pflanzenden Allee- bzw. Straßenbäume müssen zusätzlich zu den „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen: Qualitätsstandards, abhängig vom Gestaltungsziel bei Standorten, die nicht für Baumpflanzung geeignet sind: ein- oder mehrstämmige Solitäre, Stammbüsche Alleebaum, aus extra weitem Stand, H. 4 x v., m. Db., StU 25/30 Kronenansatz mindestens auf 2,50 m unterer Astring mit nicht zu starken Ästen oder Quirlen Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde vor der Pflanzung im Regelfall Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter der jeweiligen Baum- bzw. Pflanzenart entsprechenden Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.
(8) Qualitätsprüfung
(Art und Umfang)
Die Qualitätsprüfung und die Sichtung der jährlichen Artenbestände erfolgt durch Baumschulsichtungen nach der Baumlieferausschreibung durch SÖR vor Ort. Anhand der genannten Kriterien werden die Baumqualitäten im Vergleich der verschiedenen Baumschulen notiert, um bei den Ausschreibungsergebnissen Qualitätsunterschiede in Abhängigkeit von den Kosten beurteilen zu können.
-
Menge / Stückzahl
-
Größe
-
Kronenansatz möglichst 2,50 m
-
Stärke unterer Astring (Aufastbarkeit)
-
durchgehender Leittrieb, gleichmäßiger Kronenaufbau und Aufast-
barkeit
-
Herkunft und Anzuchtart
-
Standweiten im Quartier
-
Vitalitätszustand
-
Kulturbedingungen und Beurteilung der durchgeführten Kulturar-
beiten (Schnitt etc.)
- Kennzeichnung im Baumschul-Quartier mit der „Stad Nürnberg
SÖR Plombe“
3. Grünanlagenbäume
Ziele für die Planung von Grünanlagenbäume
(1) Für das Erreichen des vorgesehenen Begrünungsziel ist je Baumart mit deren Wuchsklasse das entsprechende Wurzelraumvolumen auszubilden. Der Umfang der Baumkrone und das klimatisch relevante Biomassevolumen entwickelt sich in direkter Abhängigkeit zur Größe des Wurzelraumvolumens. Die Wurzeln des Baumes reichen in der Regel bis zu 1,50 m über den Kronenrand hinaus.
Wuchsklasse I / 1. Ordnung Großbäume/Bäume 20-40 m Wuchsklasse II / 2. Ordnung Mittelgroße Bäume/Bäume 12/15-20 m Wuchsklasse III/ 3. Ordnung Kleinbäume/Bäume 7-12/15 m
(2) Bei Neuplanungen (Bebauungspläne), Planungen im Bestand, Sanierungen, Vergrößerungen und bei Auffüllungen (Bodensanierung) ist der bodenoffene Baumstandort, abhängig von der geplanten Baumart und deren Wuchsklasse (siehe Punkt 1.1 (8) mit einer Grundfläche von mindestens 100 - 400 m² Wurzelfläche und einem Wurzelraumvolumen / Kubatur von 150 cbm bis 600 cbm auszubilden
Hinweis: das Wurzelraumvolumen und das Pflanzloch oder die Baumscheibe unterscheiden sich im Volumen aufgrund der Funktion.
(3) Der durchwurzelbare Wurzelraum ist mit einer Schichtdicke von 2,00 m auszubilden
(4) Für Baumstandorte sind bodenoffene Bauweisen vorrangig einzuplanen.
(5) Sonderbauweisen mit überbauten durchwurzelbaren Bereichen sind möglich. Werden solche Bauweisen angewandt ist ein flächiger Wasser- und Nährstoffeintrag, sowie der Gasaustausch, über geeignete Systeme, sicherzustellen.
Abstandsmaße für Grünanlagenbäume in der Planung:
(1) Für Grünanlagenbäume gelten die selben Abstandsmaße der Leitungen, wie für Straßenbäume. Der Wurzelraum für Bäume in Grünanlagen (Kronendurchmesser Endwachstum plus 1,50m) soll leitungsfrei sein.
Standardvorgaben für Grünanlagenbäume
(1) Standort
(Fläche, Wurzelraum,
Bodenoffene Bau-
weise, Überbaubar-
keit)
Bodenoffene Bauweisen sind für Baumstandorte vorrangig einzuplanen. Baumstandorte sind mind. 150 m² groß offen und durch-
wurzelbar und
mit einem Volumen / Kubatur von mind. 180 m³ herzustel-
len. die Vegetationsschicht muss mindestens 1,20 m stark sein. Der durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein Sonderbauweisen mit überbauten Substratbereichen sind möglich (z. B. dauerhaft wasser- und luftdurchlässige Beläge). Alle Sonderbauweisen sind mit der Fachdienststelle des SÖR abzustimmen. Belüftungssysteme sind bei Sonderbauweisen mit einzubauen.
(2) Pflanzung
Die Baumpflanzung in den Grünanlagen erfolgt durch SÖR überwiegend im Herbst jeden Jahres, die Frühjahrspflanzung erfolgt bis spätestens Ende April. incl. Pflanzschnitt, Stammschutz Weißanstrich, Gießring aus Substrat und Anwässerung Pflanzverankerung des Baumes mit 3-Bock / 4-Bock (Unterflurverankerung nur auf Abstimmung mit SÖR), Rückbau am Ende des 3. Standjahres Stammschutz mit Schilfrohrmatte (bis 2 m Stammhöhe zur Reduzierung der Verdunstung und Sonnenbrand) bis Ende drittes Standjahr
(3) Boden / Substrat /
Pflanzgrube
Pflanzugrube / Substrat
Für Pflanzgruben in Grünanlagen ist der vorhandene Boden auszubauen, eine Bodenverbesserung mit Dünger durchzuführen und wieder einzubauen Für die Bodenverbesserung / Aufbereitung sind die Vorgaben von SÖR/1-A zu verwenden. Das ausgebaute Bodenvolumen mit Bodenverbesserung beträgt bei Aushub mind. 2 cbm. die Pflanzgrube hat eine Tiefe von mind. 1,20 m
Oberboden und Unterboden
Der durchwurzelbare Wurzelraum ist mit einer Schichtdicke von
2,00 m auszubilden
Die oberste Bodenschicht, der Oberboden, ist in einer Schichtdicke von mindestens 40 cm bis höchstens 60 cm (ab Gelände-OK) anzudecken, abhängig von der Bindigkeit/der Luftführung des Bodenmaterials. Der Oberboden ist so einzubauen, dass
-
die Durchwurzelung
-
der Gas- und Wasseraustausch,
-
das Auswaschen von Huminstoffen
möglich ist und Setzungen ausgeschlossen sind. Der Unterboden, die sich unter dem Oberboden, anschließende Schicht, muss so verdichtet und zusammengesetzt sein, dass
-
die Durchwurzelung
-
der Gas- und Wasseraustausch,
-
das Einwaschen von Huminstoffen aus dem Oberboden
-
die Durchwurzelung bis eine Tiefe von mindestens 1,20 m -
2,00 m (ab Gelände-OK) möglich ist und Setzungen ausgeschlossen sind.
(4) Pflege
Die Pflegekosten der Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sind bei Projekten und Maßnahmen in die Finanzierung aus Gewährleistungs- und Qualitätssicherungsgründen aufzunehmen.
(Pflege)
Fertigstellungspflege (1. Jahr):
- erste Vegetationsperiode (nach der Pflanzung bis 30.11. des Jah-
res)
- 25 Wässergänge je Vegetationsperiode mit jeweils 200 l pro Wäs-
sergang, in Hitzeperioden bis zu tägliche Wässerungen
-
Startdüngung mit org. mineralischen Baumdünger
-
Ansaat 3x mähen und fachgerecht wässern
-
Entwicklungspflege (2.+ 3. Jahr):
-
zweite und dritte Vegetationsperiode (jeweils vom 15.03. bis 30.11.
des Jahres)
- 15 Wässergänge je Vegetationsperiode mit jeweils 200 l pro Wäs-
sergang, in Hitzeperioden bis zu täglichen Wässerungen
- Düngung zur Wuchsförderung (3x jährlich: Ende März, Juni, Sep-
tember, flüssig in die Wässerung beigemischt)
- 2x Mahd/ Jahr de Landschaftsrasen mit Kräutern „salzverträgli-
chen Bankettmischung“ (ca. Juli, Oktober)
- am Ende des 3.Jahres erfolgt die Aufastung (Lichtraumprofil), der
Kronenentwicklungsschnitt, die Entfernung des Dreibocks und der Stammschutzmatte
- nach der Aufastung erfolgt der durchgängige, weiße Stammschutz-
anstrich bis zum neuen Kronenansatz
-
Übergabe an die Unterhaltspflege
-
Durchführung Verkehrssicherheitskontrolle mit Pflege-Maßnahmen
10 Wässergänge incl. Düngung je Vegetationsperiode mit jeweils
200l pro Wässergang bis zum 15. Standjahr, in Hitzeperioden in der Regel 10 Wässergänge zusätzlich bis zur täglicher Wässerung.
(5) Baumarten
Die Baumarten sind entsprechend der Baumartenliste für Grünanlagen von SÖR/1-A (basierend auf städtischen Erfahrungen) und unter Berücksichtigung der hiesigen Boden- und Standortverhältnisse zu wählen
(6) Baumqualität
entsprechend Qualitätsstandards für Grünanlagenbäume: „FLL – Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, neueste Fassung, nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen: Die Qualitätsgrößen sind abhängig vom Gestaltungsziel zu wählen: ein- oder mehrstämmige Solitäre, Hochstämme, Stammbüsche Pflanzgrößen mind. für die Hochstämme, Sol.baum H. 4 x v. m. DB. StU 20/25. ein- oder mehrstämmige Solitäre, Stammbüsche Sol 4xv mDB Je nach Gestaltungziel können/müssen alle oder bestimmte Astpartien vom Stammfuß aufwärts erhalten bleiben Bestellung Kronenbreite und Gesamthöhe je nach Baumart letzter Aufbauschnitt: Ausführung spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Astschnitte: Überwallung mit mindestens 25% Wundholz Geradschäftiger, durchgehender Leittrieb je nach Baumart keine Verletzungen wie z.B. Rindenquetschungen, offenliegendes Holz am Stamm oder an den Hauptgerüstästen der Krone sowie keine Astansätze mit eingewachsener Rinde vor der Pflanzung, im Regelfall Frühjahr und Herbst, Durchführung eines fachgerechten, dem Wuchscharakter , dem Begrünungsziel, der jeweiligen Baum- bzw. Pflanzenart entsprechenden, Pflanzschnitts, wobei der durchgehende Leittrieb nicht eingekürzt (gekappt) werden darf. Schnittmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Benehmen mit dem AG.
Inhalt
- Allgemeines .................................................................................................................... 1 Straßenbäume und Grünanlagenbäume ................................................................ 1 2. Straßenbäume ................................................................................................................ 2 Ziele für die Planung von Straßenbaumstandorten ................................................ 2 Abstandsmaße für Straßenbäume in der Planung: ................................................. 2 Standardvorgaben für Straßenbaumstandorte ....................................................... 3 3. Grünanlagenbäume ........................................................................................................ 6 Ziele für die Planung von Grünanlagenbäume ....................................................... 6 Abstandsmaße für Grünanlagenbäume in der Planung: ......................................... 6 Standardvorgaben für Grünanlagenbäume ............................................................ 7
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Baumartenliste mit Eignung für das Straßenbegleitgrün in der Stadt Nürnberg | |||
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Acer buergerianum | Dreispitz-Ahorn | M O - | |
|---|---|---|---|
| Acer campestre | Feld-Ahorn | M O - | |
| Acer campestre 'Elsrijk' | Feld-Ahorn 'Elsrijk' | E O - | |
| Acer campestre 'Green Column' | Feld-Ahorn 'Green Column' | E O - | Sonderstandorte |
| Acer campestre 'Huibers Elegans' | Feld-Ahorn 'Huibers Elegant' | E O - | |
| Acer campestre 'Red Shine' | Feld-Ahorn 'Red Shine' | E O - | |
| Acer platanoides | Spitz-Ahorn | F O - | |
| Acer platanoides 'Allershausen' | Spitz-Ahorn 'Allershausen' | M O - | |
| Acer platanoides 'Cleveland' | Spitz-Ahorn 'Cleveland' | M O | |
| Acer platanoides 'Columnare' | Spitz-Ahorn 'Columnare' | M O - | |
| Acer platanoides 'Columnare Dila' | Spitz-Ahorn 'Columnare Dila' | E O - | |
| Acer platanoides 'Columnare' Typ 2 | Spitz-Ahorn Typ 2 | E O - | |
| Acer platanoides 'Fairview' | Spitz-Ahorn 'Fairview' | M O - | |
| Acer platanoides 'Globosum' | Kugel-Ahorn | E O | Sonderstandorte |
| Acer platanoides 'Royal Red' | Oregon Blutahorn 'Royal Red' | ||
| Acer rubrum 'Red Sunset' | Rot-Ahorn 'Red Sunset' | M O | |
| Acer rubrum 'Redpointe' | Rotahorn 'Redpointe' | ||
| Acer truncatum 'Norwegian Sunset' | Chinesischer Waldahorn | ||
| Acer x freemannii 'Autumn Blaze' | Herbst-Flammen-Ahorn | M O - | |
| Aesculus flava 'Vestita' | Gelbe Rosskastanie 'Vestita' | ||
| Aesculus hippocastanum 'Baumannii' | Gefüllt-blühende Rosskastanie | M O | Krankheiten beachten |
| Aesculus x carnea 'Briotii' | Scharlachkastanie 'Briotii' | M O - | Krankheiten beachten |
| Alnus cordata | Italienische Erle | M O | |
| Alnus x spaethii | Purpur-Erle | M O | |
| Amelanchier arborea 'Robin Hill' | Schnee-Felsenbirne | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus betulus | Hainbuche | M | |
| Carpinus betulus 'Fastigiata' | Pyramiden-Hainbuche 'Fastigiata' | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus betulus 'Frans Fontaine' | Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine' | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus betulus 'Lucas' | Säulen-Hainbuche 'Lucas' | E O - | im Einzelfall |
| Castanea sativa | Edelkastanie, Esskastanie | F O - | im Einzelfall |
| Celtis australis | Südlicher Zürgelbaum | M O | |
| Cornus mas | Kornelkirsche | E O - | im Einzelfall |
| Corylus colurna | Baum-Hasel | M | |
| Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' | Echter Rotdorn 'Paul's Scarlet' | E O | |
| Crataegus x lavallei 'Carrierei' | Weißdorn 'Carrierei' | E O | |
| Fraxinus angustifolia 'Raywood' | Schmalblättrige Esche 'Raywood' | M O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior | Gemeine Esche | F O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' | Nichtfruchtende Staßenesche 'Westhof's Glorie' | F O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus ornus | Blumen-Esche | M O - | |
| Fraxinus ornus 'Mecsek' | Kugelförmige Blumen-Esche | E O - | Sonderstandorte |
| Fraxinus ornus 'Obelisk' | Blumenesche 'Obelisk' | ||
| Fraxinus ornus 'Rotterdam' | Blumen-Esche 'Rotterdam' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus pennsylvanica 'Summit' | Rot-Esche 'Summit' | M O - | |
| Gingko biloba 'Fastigiata' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata' | M O - | männlich veredelt |
| Gingko biloba 'Fastigiata Blagon' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata Blagon' | E O - | männlich veredelt |
| Ginkgo biloba 'Atumn Gold' | Fächerblattbaum 'Autumn Gold' | ||
| Gleditia triacanthos 'Inermis' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Inermis' | M O | |
| Gleditsia triacanthos 'Skyline' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Skyline' | M O | |
| Koelreutheria paniculata | Blasenbaum | E O | Sonderstandorte |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Baumartenliste mit Eignung für das Straßenbegleitgrün in der Stadt Nürnberg | |||
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Liquidambar styraciflua | Amberbaum | M O | |
|---|---|---|---|
| Liquidambar styraciflua 'Moraine' | Amberbaum 'Moraine' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Paarl' | Säulen-Amberbaum 'Paarl' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Worpleston' | Säulen-Amberbaum 'Worpleston' | E O | frischer Standort |
| Magnolia kobus | Kobushi-Magnolie | E O - | frischer Standort |
| Malus toringo | Kleinfruchtiger Zier-Apfel 'Sieboldii' | E O - | Sonderstandorte |
| Malus tschonoskii | Scharlach-Apfel, Woll-Apfel | E O - | |
| Ostrya carpinifolia | Hopfenbuche | E O - | im Einzelfall |
| Parrotia persica | Persischer Eisenholzbaum | E O - | im Einzelfall |
| Parrotia persica 'Vanessa' | Persischer Eisenholzbaum 'Vanessa' | E O - | im Einzelfall |
| Platanus acerifolia | Ahornblättrige Platane | F O | Krankheiten beachten |
| Populus simonii | Birken-Pappel | M O | keine Erfahrung |
| Prunus padus 'Schloss Tiefurt' | Traubenkirsche 'Schloss Tiefurt' | E O - | im Einzelfall |
| Prunus sargentii 'Accolade' | Zier-Kirsche 'Accolade' | E O - | Sonderstandorte |
| Prunus serrulata 'Kanzan' | Japanische Blüten-Kirsche | M O - | Sonderstandorte |
| Prunus x schmittii | Spiegelrinden-Kirsche | E O - | im Einzelfall |
| Pyrus calleryana 'Chanticleer' | Chinesische Birne 'Chanticleer' | E O | häufig beeinträchtigt |
| Quercus cerris | Zerr-Eiche | F O | |
| Quercus coccinea | Scharlach-Eiche | ||
| Quercus frainetto | Ungarische Eiche | F O - | |
| Quercus palustris | Sumpf-Eiche | F O - | Sonderstandorte |
| Quercus petraea | Trauben-Eiche | F O | |
| Quercus phellos | Weidenblättrige-Eiche | M O | frischer Standort |
| Quercus robur | Stiel-Eiche | F O | |
| Quercus robur 'Fastigiata Koster' | Pyramiden-Eiche | E O - | Sonderstandorte |
| Quercus rubra | Amerikanische Rot-Eiche | F O - | |
| Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' | Schein-Akazie 'Bessoniana' | M O | |
| Robinia pseudoacacia 'Monophylla' | Schein-Akazie 'Monophylla' | ||
| Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' | Schein-Akazie 'Nyirségi' | M O | |
| Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis' | Pyramiden-Schein-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' | Schein-Akazie 'Semperflorens' | F O | |
| Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' | Kugel-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Unifoliola' | Einblättrige Robinie | E O | |
| Sorbus aria 'Magnifica' | Mehlbeere 'Magnifica' | ||
| Sorbus aucuparia 'Edulis' | EssbareEberesche | M O - | im Einzelfall |
| Sorbus commixta 'Dodong' | Japanische Eberesche'Dodong' | E O - | |
| Sorbus intermedia 'Brouwers' | Schwedische Mehlbeere 'Brouwers' | E O | |
| Sorbus x thuringiata 'Fastigiata' | Thüringische Mehlbeere 'Fastigiata' | E O | |
| Styphnolobium japonicum | Japanischer Schnurbaum | M O - | |
| Styphnolobium japonicum 'Regent' | Japanischer Schnurbaum 'Regent' | M O - | |
| Tilia cordata | Winter-Linde, Stadt-Linde | M O - | |
| Tilia cordata 'Erecta' | Dichtkronige Linde | M O - | |
| Tilia cordata 'Rancho' | Kleinkronige Winter-Linde | E O - | |
| Tilia cordata 'Roelvo' | Winter-Linde, Stein-Linde | E O - | |
| Tilia intermedia 'Pallida' | Kaiser-Linde 'Pallida' | F O | |
| Tilia mongolica | Mongolische Linde | ||
| Tilia tomentosa 'Brabant' | Brabanter Silber-Linde | M O | |
| Tilia tomentosa 'Szeleste' | Ungarische Silbe-Llinde | M O - | |
| Tilia x euchlora | Krim-Linde | M O |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Baumartenliste mit Eignung für das Straßenbegleitgrün in der Stadt Nürnberg | |||
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Tilia x flavescens 'Glenleven' | Kegel-Linde 'Glenleven' | |
|---|---|---|
| Ulmus-Hybride 'Fiorente' | Ulme 'Fiorente' | |
| Ulmus-Hybride 'New Horizon' | Schmalkronige Stadtulme 'New Horizon' | |
| Ulmus-Hybride 'Rebona' | Ulme, Rüster 'Rebona' | M O - |
| Zelkova serrata | Japanische Zelkove/Japanische Ulme | F O - |
| Zelkova serrata 'Green Vase' | Japanische Zelkove 'Green Vase' | M O - |
Legende: E = enger Raum = Fassadenabstand mind. 3,5 m
M = mittlerer Raum Fassadenabstand ca. 5 m
F = Freiraum
O = sonnig
= halbschattig
"Baumart" = wg. Krankheiten u.ä. kaum in Verwendung
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Abies alba | Weiss-Tanne | ||
|---|---|---|---|
| Abies concolor | Colorado-Tanne | ||
| Abies nordmanniana | Nordmann-Tanne | ||
| Abies spec. | Sonstige Tanne | ||
| Acer buergerianum | Dreispitz-Ahorn | M O - | |
| Acer campestre | Feld-Ahorn | M O - | |
| Acer campestre 'Elsrijk' | Feld-Ahorn 'Elsrijk' | E O - | |
| Acer campestre 'Green Column' | Feld-Ahorn 'Green Column' | E O - | Sonderstandorte |
| Acer campestre 'Huibers Elegans' | Feld-Ahorn 'Huibers Elegant' | E O - | |
| Acer campestre 'Magic Spring' | Feld-Ahorn 'Magic Spring' | ||
| Acer campestre 'Red Shine' | Feld-Ahorn 'Red Shine' | E O - | |
| Acer monspessulanum | Burgen-Ahorn | ||
| Acer negundo | Eschen-Ahorn | ||
| Acer opalus | Schneeball-Ahorn | ||
| Acer palmatum | Fächer-Ahorn | ||
| Acer pensylvanicum | Streifen-Ahron | ||
| Acer platanoides | Spitz-Ahorn | F O - | |
| Acer platanoides 'Allershausen' | Spitz-Ahorn 'Allershausen' | M O - | |
| Acer platanoides 'Apollo' | Spitz-Ahorn 'Apollo' | ||
| Acer platanoides 'Cleveland' | Spitz-Ahorn 'Cleveland' | M O | |
| Acer platanoides 'Columnare' | Spitz-Ahorn 'Columnare' | M O - | |
| Acer platanoides 'Columnare Dila' | Spitz-Ahorn 'Columnare Dila' | E O - | |
| Acer platanoides 'Columnare' Typ 1 | Säulen-Spitzahorn Typ 1 | ||
| Acer platanoides 'Columnare' Typ 2 | Spitz-Ahorn Typ 2 | E O - | |
| Acer platanoides 'Columnare' Typ 3 | Säulen-Spitzahorn Typ 3 | ||
| Acer platanoides 'Deborah' | Rötlicher Spitz-Ahorn | ||
| Acer platanoides 'Emerald Queen' | Spitz-Ahorn 'Emerald Queen' | ||
| Acer platanoides 'Erectum' | Spitz-Ahorn 'Erectum' | ||
| Acer platanoides 'Faassen's Black' | Schwarz-Ahorn 'Faassen's Black' | ||
| Acer platanoides 'Fairview' | Spitz-Ahorn 'Fairview' | M O - | |
| Acer platanoides 'Farlake's Green' | Spitz-Ahorn 'Farlake's Green' | ||
| Acer platanoides 'Globosum' | Kugel-Ahorn | E O | Sonderstandorte |
| Acer platanoides 'Olmsted' | Spitz-Ahorn 'Olmsted' | ||
| Acer platanoides 'Royal Red' | Oregon Blutahorn 'Royal Red' | ||
| Acer platanoides 'Schwedleri' | Spitzahorn 'Schwederli' | ||
| Acer platanoides 'Summershade' | Spitzahorn 'SUMMERSHADE' | ||
| Acer pseudoplatanus | Berg-Ahorn | ||
| Acer pseudoplatanus 'Atropurpureum' | Rotblättriger Berg-Ahorn | ||
| Acer pseudoplatanus 'Erectum' | Schmalkroniger Berg-Ahorn | ||
| Acer pseudoplatanus 'Purpurascens' | Berg-Ahorn 'Purpurascens' | ||
| Acer pseudoplatanus 'Rotterdam' | Berg-Ahorn 'Rotterdam' | ||
| Acer rubrum | Rot-Ahorn | ||
| Acer rubrum 'Red Sunset' | Rot-Ahorn 'Red Sunset' | M O | |
| Acer rubrum 'Redpointe' | Rotahorn 'Redpointe' | ||
| Acer saccharinum | Silber-Ahorn | ||
| Acer spec. | Sonstiger Ahorn | ||
| Acer tataricum | Tataren-Ahorn | ||
| Acer truncatum 'Norwegian Sunset' | Chinesischer Waldahorn | ||
| Acer x freemannii 'Armstrong' | Freemans Ahorn 'Armstrong' | ||
| Acer x freemannii 'Autumn Blaze' | Herbst-Flammen-Ahorn | M O - | |
| Acer zoechense | Zoeschener Ahorn |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Aesculus flava | Gelbe Rosskastanie, Gelbe Pavie | ||
|---|---|---|---|
| Aesculus flava 'Vestita' | Gelbe Rosskastanie 'Vestita' | ||
| Aesculus hippocastanum | Gemeine Rosskastanie | ||
| Aesculus hippocastanum 'Baumannii' | Gefüllt-blühende Rosskastanie | M O | Krankheiten beachten |
| Aesculus spec. | Sonstige Rosskastanie | ||
| Aesculus x carnea | Rotblühende Rosskastanie, Purpur Kastanie | ||
| Aesculus x carnea | Rotblühende Rosskastanie, Purpur Kastanie | ||
| Aesculus x carnea 'Briotii' | Scharlachkastanie 'Briotii' | M O - | Krankheiten beachten |
| Ailanthus altissima | Götterbaum | ||
| Ailanthus spec. | Sonstige Götterbaum | ||
| Alnus cordata | Italienische Erle | M O | |
| Alnus glutinosa | Schwarz-Erle | ||
| Alnus incana | Grau-Erle | ||
| Alnus spec. | Sonstige Erle | ||
| Alnus x spaethii | Purpur-Erle | M O | |
| Amelanchier arborea | Baum-Felsenbirne | ||
| Amelanchier arborea 'Robin Hill' | Schnee-Felsenbirne | E O - | im Einzelfall |
| Amelanchier laevis | Kahle Felsenbirne | ||
| Amelanchier lamarckii | Kupfer-Felsenbirne | ||
| Amelanchier ovalis | Echte Felsenbirne | ||
| Amelanchier spec. | Sonstige Felsenbirne | ||
| Aralia elata | Teufelskrückstock, Japanischer Angelikabaum | ||
| Betula ermanii | Gold-Birke | ||
| Betula maximowicziana | Lindenblättrige Birke | ||
| Betula nigra | Schwarz-Birke | ||
| Betula papyrifera | Papier-Birke | ||
| Betula pendula | Weiß-Birke, Hänge-Birke | ||
| Betula pendula 'Tristis' | Weiß-Birke, Hänge-Birke 'Tristis' | ||
| Betula pupescens | Moor-Birke | ||
| Betula spec. | Sonstige Birke | ||
| Betula utilis | Schnee-Birke | ||
| Carpinus betulus | Hainbuche | M | |
| Carpinus betulus 'Fastigiata' | Pyramiden-Hainbuche 'Fastigiata' | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus betulus 'Frans Fontaine' | Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine' | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus betulus 'Lucas' | Säulen-Hainbuche 'Lucas' | E O - | im Einzelfall |
| Carpinus spec. | Sonstige Hainbuche | ||
| Carya ovata | Hickorynuss-Schuppenrinden | ||
| Castanea sativa | Edelkastanie, Esskastanie | F O - | im Einzelfall |
| Catalpa bignonioides | Trompetenbaum | ||
| Cedrus atlantica | Atlas-Zeder | ||
| Cedrus atlantica 'Glauca' | Blaue Atlas-Zeder | ||
| Cedrus spec. | Sonstige Atlas-Zeder | ||
| Celtis australis | Südlicher Zürgelbaum | M O | |
| Celtis occidentalis | Abendländischer Lebensbaum | ||
| Cercidiphyllum japonicum | Katsurabaum, Lebkuchenbaum | ||
| Cercis canadensis 'Forestry Pansy' | Kanadischer Judasbaum 'Forestry Pansy' | ||
| Cercis siliquastrum | Gemeinder Judasbaum | ||
| Chamaecyparis lawsoniana | Lawsons Scheinzypresse | ||
| Chamaecyparis spec. | Sonstige Scheinzypresse | ||
| Cornus mas | Kornelkirsche | E O - | im Einzelfall |
| Corylus colurna | Baum-Hasel | M |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Corylus colurna 'Granat' | Baum-Hasel 'Granat' | ||
|---|---|---|---|
| Crataegus crus-galli | Hahnensporn-Weißdorn | ||
| Crataegus laevigata | Zweigriffeliger Weißdorn | ||
| Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' | Echter Rotdorn 'Paul's Scarlet' | E O | |
| Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' | Echter Rotdorn 'PaulII' | ||
| Crataegus monogyna | Eingriffeliger Weißdorn | ||
| Crataegus monogyna 'Stricta' | Säulen-Weißdorn | ||
| Crataegus persimilis | Pflaumenblättrigen Weißdorn | ||
| Crataegus prunifolia | Pflaumenblättrigen Weißdorn | ||
| Crataegus x lavallei 'Carrierei' | Weißdorn | ||
| Crataegus x lavallei 'Carrierei' | Weißdorn 'Carrierei' | E O | |
| Davidia involucrata | Taschentuchbaum | ||
| Elaeagnus angustifolia | Schmalblättrige Ölweide | ||
| Elaeagnus spec. | Sonstige Ölweide | ||
| Eriolobus trilobatus | Dreilappiger Apfel | ||
| Eriolobus trilobatus | Dreilappiger Apfel | ||
| Euonymus alatus | Flügel-Spindelstrauch | ||
| Euonymus europaeus | Europäisches Pfaffenhütchen | ||
| Fagus sylvatica | Rot-Buche, Gemeine Buche | ||
| Fagus sylvatica 'Asplenifolia' | Farnblättrige Rotbuche | ||
| Fagus sylvatica 'Pendula' | Hänge-Buche | ||
| Fagus sylvatica 'Purpurea' | Blut-Buche | ||
| Franklinia alatamaha | Franklinie | ||
| Fraxinus americana 'Autumn Purple' | Weiß-Esche 'Autumn Purple' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus angustifolia 'Raywood' | Schmalblättrige Esche 'Raywood' | M O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior | Gemeine Esche | F O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior 'Altena' | Gemeine Esche 'Altena' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus excelsior 'Atlas' | Gemeine Esche 'Atlas' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus excelsior 'Diversifolia' | Einblattrige Esche | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus excelsior 'Globosum' | Kugelförmige Esche | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' | Nichtfruchtende Staßenesche 'Westhof's Glorie' | F O - | Krankheiten beachten |
| Fraxinus exelsior ´Aurea Pendula´ | Hänge-Esche | ||
| Fraxinus ornus | Blumen-Esche | M O - | |
| Fraxinus ornus 'Ebbens Column' | Blumen-Esche 'Ebbens Column' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus ornus 'Mecsek' | Kugelförmige Blumen-Esche | E O - | Sonderstandorte |
| Fraxinus ornus 'Obelisk' | Blumenesche 'Obelisk' | ||
| Fraxinus ornus 'Rotterdam' | Blumen-Esche 'Rotterdam' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus pennsylvanica | Rot-Esche | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus pennsylvanica 'Cimmzam' | Rot-Esche 'Cimmzam' | Krankheiten beachten | |
| Fraxinus pennsylvanica 'Summit' | Rot-Esche 'Summit' | M O - | |
| Fraxinus spec. | Sonstige Gemeine Esche | Krankheiten beachten | |
| Gingko biloba | Ginkgobaum, Fächerblattbaum | ||
| Gingko biloba 'Fastigiata' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata' | M O - | männlich veredelt |
| Gingko biloba 'Fastigiata Blagon' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata Blagon' | E O - | männlich veredelt |
| Gingko biloba 'Princeton Sentry' | Säulen-Fächerblattbaum 'Princeton Sentry' | ||
| Ginkgo biloba 'Atumn Gold' | Fächerblattbaum 'Autumn Gold' | ||
| Gleditia triacanthos 'Inermis' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Inermis' | M O | |
| Gleditsia triacanthos | Lederhülsenbaum/Amerikanische Gleditschie | ||
| Gleditsia triacanthos 'Shademaster' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Shademaster' | ||
| Gleditsia triacanthos 'Skyline' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Skyline' | M O | |
| Gleditsia triacanthos 'Sunburst' | Gold-Gleditsie |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Gymnocladus dioicus | Geweihbaum | ||
|---|---|---|---|
| Ilex aquifolium | Stechpalme | ||
| Juglans spec. | Sonstige Nuss | ||
| Juglans nigra | Schwarznuss | ||
| Juglans regia | Walnuss | ||
| Juniperus communis | Gemeiner Wacholder | ||
| Koelreutheria paniculata | Blasenbaum | E O | Sonderstandorte |
| Laburnum anagyroides | Goldregen | ||
| Laburnum spec. | Sonstiger Amberbaum | ||
| Larix decidua | Europäische Lärche | ||
| Larix kaempferi | Japanische Lärche | ||
| Larix spec. | Sonstige Lärche | ||
| Liquidambar styraciflua | Amberbaum | M O | |
| Liquidambar styraciflua 'Moraine' | Amberbaum 'Moraine' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Paarl' | Säulen-Amberbaum 'Paarl' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Worpleston' | Säulen-Amberbaum 'Worpleston' | E O | frischer Standort |
| Liriodendron tulipifera | Tulpenbaum | ||
| Liriodendron tulipifera 'Fastigiata' | Säulenförmiger Tulpenbaum | ||
| Magnolia kobus | Kobushi-Magnolie | E O - | frischer Standort |
| Magnolia spec. | Sonstige Magnolie | ||
| Magnolia stellata | Stern-Magnolie | ||
| Magnolia tripetala | Schirm-Magnolie | ||
| Magnolia x soulangeana | Tulpen-Magnolie | ||
| Malus baccata 'Street Parade' | Zier-Apfel 'Street Parade' | ||
| Malus 'Butterball' | Zier-Apfel 'Butterball' | ||
| Malus communis | Wild-Apfel | ||
| Malus domestica | Kultur-Apfel | ||
| Malus floribunda | Vielblütiger Apfel | ||
| Malus 'Royalty' | Zier-Apfel 'Royalty' | ||
| Malus sargentii | Sargents Apfel | ||
| Malus sargentii | Kleinfruchtiger Zier-Apfel | ||
| Malus spec. | Sonstiger Apfel | ||
| Malus sylvestris | Holz-Apfel | ||
| Malus toringo | Siebolds Apfel | ||
| Malus toringo | Kleinfruchtiger Zier-Apfel | ||
| Malus toringo | Kleinfruchtiger Zier-Apfel 'Sieboldii' | E O - | Sonderstandorte |
| Malus tschonoskii | Scharlach-Apfel, Woll-Apfel | E O - | |
| Malus-Hybride 'Evereste' | Zier-Apfel 'Evereste' | ||
| Malus-Hybride 'Red Sentinel' | Zier-Apfel'Red Sentinel' | ||
| Malus-Hybride 'Rudolph' | Zier-Apfel 'Rudolph' | ||
| Malus-Hybride 'Street Parade' | Zier-Apfel 'Street Parade' | ||
| Mespilus germanica | Mispel | ||
| Metasequoia glyptostroboides | Urwelt-Mammutbaum | ||
| Morus alba | Weißer Maulbeerbaum | ||
| Morus nigra | Schwarzer Maulbeerbaum | ||
| Nyssa sylvatica | Tupelobaum | ||
| Ostrya carpinifolia | Hopfenbuche | E O - | im Einzelfall |
| Parrotia persica | Persischer Eisenholzbaum | E O - | im Einzelfall |
| Parrotia persica 'Vanessa' | Persischer Eisenholzbaum 'Vanessa' | E O - | im Einzelfall |
| Paulownia tomentosa | Blauglockenbaum | ||
| Phillyrea angustifolia | Schmalblättrige Steinlinde |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Phillyrea latifolia | Breitblättrige Steinlinde | ||
|---|---|---|---|
| Picea abies | Gemeine Fichte, Rot Fichte | ||
| Picea omorika | Serbische Fichte | ||
| Picea orientalis | Kaukasus-Fichte | ||
| Picea pungens | Stech-Fichte | ||
| Picea pungens 'Glauca' | Blaue Stech-Fichte | ||
| Picea spec. | Sonstige Stech-Fichte | ||
| Pinus cembra | Zirbel-Kiefer | ||
| Pinus contorta | Dreh-Kiefer | ||
| PINUS MONTANA | Berg-Kiefer | ||
| Pinus mugo | Berg-Kiefer | ||
| Pinus nigra | Schwarzkiefer | ||
| Pinus nigra ssp. nigra | Österreichische Schwarz-Kiefer | ||
| Pinus nigra ssp. nigra | Schwarz-Kiefer | ||
| Pinus ponderosa | Gelbkiefer | ||
| Pinus silvestris | Wald-Kiefer, Gemeine Kiefer | ||
| Pinus spec. | Sonstige Kiefer | ||
| Pinus strobus | Weymouths Kiefer | ||
| Pinus sylvestris | Wald-Kiefer | ||
| Platanus acerifolia | Ahornblättrige Platane | ||
| Platanus acerifolia | Ahornblättrige Platane | F O | Krankheiten beachten |
| Platanus acerifolia 'Tremonia' | Ahornblättrige Platane 'Tremonia' | ||
| Platanus orientalis | Orientalische Platane | ||
| Platanus spec. | Sonstige Platane | ||
| Platanus x hispanica 'Pyramidalis' | Schmalkronige Platane | ||
| Populus alba | Silber-Pappel | ||
| Populus alba 'Nivea' | Silber-Pappel 'Nivea' | ||
| Populus balsamifera | Balsam-Pappel | ||
| Populus berolinensis | Berliner Lorbeerpappel | ||
| Populus nigra | Schwarz-Pappel | ||
| Populus nigra 'Italica' | Pyramiden-Pappel | ||
| Populus 'Robusta' | Nutzholz-Pappel | ||
| Populus simonii | Birken-Pappel | M O | keine Erfahrung |
| Populus simonii 'Fastigiata' | Säulen-Birken-Pappel | ||
| Populus spec. | Sonstige Pappel | ||
| Populus tremula | Zitter-Pappel | ||
| Populus x canadensis | Bastard-Schwarz-Pappel | ||
| Populus x canadensis 'Robusta' | Kanadische Holz-Pappel, Robusta-Pappel | ||
| Populus x canescens | Grau-Pappel | ||
| Prunus avium | Vogel-Kirsche | ||
| Prunus avium 'Plena' | Gefülltblühende Vogel-Kirsche | ||
| Prunus cerasifera | Kirsch-Pflaume | ||
| Prunus cerasifera `Nigra` | Blut-Pflaume | ||
| Prunus cerasus | Sauer-Kirsche | ||
| Prunus domestica | Kultur-Pflaume | ||
| Prunus domestica ssp. italica | Reneklode | ||
| Prunus mahaleb | Felsen-Kirsche | ||
| Prunus padus | Trauben-Kirsche | ||
| Prunus padus 'Albertii' | Trauben-Kirsche 'Albertii' | ||
| Prunus padus 'Schloss Tiefurt' | Traubenkirsche 'Schloss Tiefurt' | E O - | im Einzelfall |
| Prunus sargentii | Scharlachkirsche, Bergkirsche |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Prunus sargentii 'Accolade' | Zier-Kirsche 'Accolade' | E O - | Sonderstandorte |
|---|---|---|---|
| Prunus sargentii 'Rancho' | Zier-Kirsche 'Rancho' | ||
| Prunus serotina | Spätblühende Trauben-Kirsche | ||
| Prunus serrulata | Japanische Blüten-Kirsche | ||
| Prunus serrulata 'Kanzan' | Japanische Blüten-Kirsche | M O - | Sonderstandorte |
| Prunus spec. | Sonstige Kirsche | ||
| Prunus spinosa | Schlehe, Schwarz-Dorn | ||
| Prunus subhirtella 'Autumnalis' | Winter-Kirsche 'Autumnalis' | ||
| Prunus x schmittii | Spiegelrinden-Kirsche | E O - | im Einzelfall |
| Pseudotsuga menzesii | Gewöhnliche Douglasie | ||
| Pseudotsuga menzesii var. glauca | Douglasie | ||
| Pseudotsuga menziesii var. caesia | Douglas-Fichte | ||
| Pseudotsuga spec. | Sonstige Douglasie | ||
| Pterocarya fraxinifolia | Kaukasische Flügelnuss | ||
| Pterocarya rohifolia 'Bokravention' | Japanische Flügelnuss | ||
| Pyrus calleryana 'Chanticleer' | Chinesische Birne 'Chanticleer' | E O | häufig beeinträchtigt |
| Pyrus caucasica | Kaukasische Wildbirne | ||
| Pyrus communis 'Beech Hill' | Stadt-Birne | ||
| Pyrus communis 'in Sorten' | Kultur-Birne | ||
| Pyrus pyraster | Holz-Birne/Wild-Birne | ||
| Pyrus regelii | Wild-Birne, Turkmenische Birne | ||
| Pyrus salicifolia 'Pendula' | Hängende Wildbirne 'Pendula' | ||
| Pyrus spec. | Sonstige Birne | ||
| Quercus cerris | Zerr-Eiche | F O | |
| Quercus coccinea | Scharlach-Eiche | ||
| Quercus frainetto | Ungarische Eiche | F O - | |
| Quercus hispanica | Zerr-Eiche, Kork-Eiche | ||
| Quercus imbricaria | Schindel-Eiche | ||
| Quercus macranthera | Persische Eiche | ||
| Quercus palustris | Sumpf-Eiche | F O - | Sonderstandorte |
| Quercus palustris 'Green Pillar' | Sumpf-Eiche 'Green Pillar' | ||
| Quercus palustris 'Mauri' | Sumpf-Eiche 'Mauri' | ||
| Quercus petraea | Trauben-Eiche | F O | |
| Quercus phellos | Weidenblättrige-Eiche | M O | frischer Standort |
| Quercus pubescens | Flaum-Eiche | ||
| Quercus robur | Stiel-Eiche | F O | |
| Quercus robur 'Fastigiata' | Säulen-Stiel-Eiche | ||
| Quercus robur 'Fastigiata Koster' | Pyramiden-Eiche | E O - | Sonderstandorte |
| Quercus rubra | Amerikanische Rot-Eiche | F O - | |
| Quercus spec. | Sonstige Eiche | ||
| Quercus turneri 'Pseudoturneri' | Immergrüne Eiche | ||
| Quercus x hispanica 'Wageningen' | Spanische Eiche 'Wageningen' | ||
| Rhamnus cathartica | Kreuzdorn | ||
| Rhamnus fragula (Frangula alnus) | Gemeiner Faulbaum, Pulverholz | ||
| Rhamnus frangula 'Fine Line' | Säulen-Faulbaum | ||
| Rhus glabra | Geschlitzter Essig-Baum | ||
| Rhus typhina | Essig-Baum | ||
| Robinia pseudoacacia | Schein Akazie, Silberregen | ||
| Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' | Schein-Akazie 'Bessoniana' | M O | |
| Robinia pseudoacacia 'Decaisneana' | Schein-Akazie | ||
| Robinia pseudoacacia 'Monophylla' | Schein-Akazie 'Monophylla' |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' | Schein-Akazie 'Nyirségi' | M O | |
|---|---|---|---|
| Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis' | Pyramiden-Schein-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Sandraudiga' | Schein-Akazie 'Sandraudiga' | ||
| Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' | Schein-Akazie 'Semperflorens' | F O | |
| Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' | Kugel-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Unifoliola' | Einblättrige Robinie | E O | |
| Robinia spec. | Sonstige Akazie | ||
| Salix alba | Weiß-Weide, Silber-Weide | ||
| Salix alba 'Liempde' | Silber-Weide 'Liempde' | ||
| Salix alba 'Tristis' | Trauer-Weide, Hänge-Weide | ||
| Salix alba 'Tristis Resistenta | Trauerdotter-Weide | ||
| Salix babylonica | Babylonische Trauer-Weide | ||
| Salix caprea | Sal-Weide | ||
| Salix cinerea | Asch-Weide | ||
| Salix daphnoides 'Praecox' | Frühblühende Reifweide 'Praecox' | ||
| Salix fragilis | Bruch-Weide | ||
| Salix integra 'Hakuro Nishiki' | Harlekin-Weide | ||
| Salix matsudana 'Tortuosa' | Korkenziehen-Weide | ||
| Salix spec. | Sonstige Weide | ||
| Sambucus nigra | Schwarzer Holunder | ||
| Sassafras albidum | Fenchelholzbaum | ||
| Sequoiadendron giganteum | Riesen Mammutbaum | ||
| Sophora japonica | Japanischer Schnurbaum | ||
| Sophora japonica 'Columnaris' | Säulen-Schnurbaum | ||
| Sophora japonica 'Princeton Upright' | Japanischer Schnurbaum 'Princeton Upright' | ||
| Sophora japonica 'Regent' | Japanischer Schnurbaum 'Regent' | ||
| Sorbus americana | Amerikanische Eberesche | ||
| Sorbus aria | Echte Mehlbeere | ||
| Sorbus aria 'Magnifica' | Mehlbeere 'Magnifica' | ||
| Sorbus aria 'Majestica' | Mehlbeere 'Majestica' | ||
| Sorbus aucuparia | Eberesche | ||
| Sorbus aucuparia 'Edulis' | EssbareEberesche | M O - | im Einzelfall |
| Sorbus commixta 'Dodong' | Japanische Eberesche'Dodong' | E O - | |
| Sorbus decora | Schmuck-Eberesche | ||
| Sorbus domestica | Speierling | ||
| Sorbus intermedia | Schwedische Mehlbeere | ||
| Sorbus intermedia 'Brouwers' | Schwedische Mehlbeere 'Brouwers' | E O | |
| Sorbus latifolia | Breitblättrige Mehlbeere | ||
| Sorbus latifolia 'Henk Vink' | Breitblättrige Mehlbeere 'Henk Vink' | ||
| Sorbus spec. | Sonstige Eberesche | ||
| Sorbus torminalis | Elsbeere | ||
| Sorbus x thuringiata 'Fastigiata' | Thüringische Mehlbeere 'Fastigiata' | E O | |
| Styphnolobium japonicum | Japanischer Schnurbaum | M O - | |
| Styphnolobium japonicum 'Regent' | Japanischer Schnurbaum 'Regent' | M O - | |
| Taxodium distichum | Echte Sumpfzypresse | ||
| Taxus baccata | Eibe | ||
| Taxus spec. | Sonstige Eibe | ||
| Thuja occidentalis | Abendländische Lebensbaum | ||
| Thuja spec. | Sonstiger Lebensbaum | ||
| Tilia americana | Amerikanische Linde | ||
| Tilia americana 'Nova' | Amerikanische Linde 'Nova' |
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
| Tilia cordata | Winter-Linde, Stadt-Linde | M O - |
|---|---|---|
| Tilia cordata 'Erecta' | Dichtkronige Linde | M O - |
| Tilia cordata 'Greenspire' | Amerikanische Stadt-Linde 'Greenspire' | |
| Tilia cordata 'Rancho' | Kleinkronige Winter-Linde | E O - |
| Tilia cordata 'Roelvo' | Winter-Linde, Stein-Linde | E O - |
| Tilia henryana | Asiatische Linde | |
| Tilia intermedia | Holländische Linde | |
| Tilia intermedia 'Pallida' | Kaiser-Linde 'Pallida' | F O |
| Tilia mandshurica | Mandschurische Linde | |
| Tilia mongolica | Mongolische Linde | |
| Tilia platyphyllos | Sommer-Linde | |
| Tilia platyphyllos 'Rubra' | Korallenrote Sommer-Linde | |
| Tilia spec. | Sonstige Linde | |
| Tilia tomentosa | Silber-Linde | |
| Tilia tomentosa 'Brabant' | Brabanter Silber-Linde | M O |
| Tilia tomentosa 'Szeleste' | Ungarische Silbe-Llinde | M O - |
| Tilia vulgaris 'Pallida' | Kaiser-Linde 'Pallida' | |
| Tilia x euchlora | Krim-Linde | M O |
| Tilia x europaea | Holländische Linde | |
| Tilia x europaea 'Pallida' | Kaiserlinde | |
| Tilia x flavescens 'Glenleven' | Kegel-Linde 'Glenleven' | |
| Tilia x intermedia 'Pallida' | Kaiser-Linde 'Pallida' | |
| Tilia x vulgaris | Holländische Linde | |
| Tsuga canadensis | Hemlock Tanne | |
| Ulmus carpinifolia | Feld-Ulme, Feld-Rüster | |
| Ulmus glabra | Berg-Ulme | |
| Ulmus laevis | Flatter-Ulme | |
| Ulmus minor | Feldulme | |
| Ulmus spec. | Sonstige Ulme | |
| Ulmus x hollandica | Holländische Ulme, Stadt-Ulme | |
| Ulmus x hollandica 'Lobel' | Schmalkronige Stadt-Ulme 'Lobel' | |
| Ulmus-Hybride 'Clusius' | Ulme, Rüster 'Clusius' | |
| Ulmus-Hybride 'Columella' | Säulen-Ulme 'Columella' | |
| Ulmus-Hybride 'Dodoens' | Ulme, Rüster 'Dodoens' | |
| Ulmus-Hybride 'Fiorente' | Ulme 'Fiorente' | |
| Ulmus-Hybride 'New Horizon' | Schmalkronige Stadtulme 'New Horizon' | |
| Ulmus-Hybride 'Rebona' | Ulme, Rüster 'Rebona' | M O - |
| Ulmus-Hybride 'Recerta' | Amerikanische Ulme 'Recerta' | |
| Ulmus-Hybride 'Regal' | Ulme, Rüster 'Regal' | |
| Xanthocyparis nootkatensis | Nootka-Scheinzypresse | |
| Xanthocyparis nootkatensis 'Pendula' | Hänge-Nootka-Scheinzypresse | |
| Zelkova serrata | Japanische Zelkove/Japanische Ulme | F O - |
| Zelkova serrata 'Flekova' | Japanische Zelkove 'Flekova' | |
| Zelkova serrata 'Green Vase' | Japanische Zelkove 'Green Vase' | M O - |
| Zelkova serrata 'Village Green' | Japanische Zelkove 'Village Green' |
Legende: E = enger Raum = Fassadenabstand mind. 3,5 m
| Baumartenliste mit Eignung für Grünanlagen in der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Botanische Bezeichnung . Gattung Art 'Sorte' | D e u tsche Bezeichnung | Stand-ort | Standort, Anmerkungen |
Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich.
M = mittlerer Raum Fassadenabstand ca. 5 m
F = Freiraum
O = sonnig
= halbschattig
"Baumart" = wg. Krankheiten u.ä. kaum in Verwendung
| Baumpflanzungen 2025 in öffentlichem Straßengrün und in Grünanlagen | |||
|---|---|---|---|
| Gesamte Baumpflanzungen (Ziel: 500 Stück) | 626 | ||
| Baumpflanzungen im Straßengrün | 501 | ||
| Baumpflanzungen in Grünanlagen | 125 | ||
| Pflanzungen an städtischen Einrichtungen außerhalb von Verkehrs- und Grünflächen (kein Bestandteil der 500-Bäume-Liste) | 43 | ||
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
| Baumpflanzungen im Straßengrün | 501 |
Adolf-Braun-Straße Acer truncatum 'Norwegian Sunset' x 4 Adolf-Braun-Straße Fraxinus ornus 'Rotterdam' x 1 Adolf-Braun-Straße Tilia cordata 'Roelvo' x 3 Agathenweg Sorbus intermedia 1 Am Kohlranger Acer plat. 'Allershausen' 1 Am Stadtpark Amelanchier lamarckii 1 Am Stadtpark Quercus frainetto 1 Am Tillypark Tilia cordata Roelvo 2 Äußere Bayreuther Straße Gleditsia triacanthos Skyline 3 Äussere Sulzbacher Straße Acer campestre 'Green Column' 3 Äussere Sulzbacher Straße Acer platanoides 'Columnare Typ 1' 3 Bayreuther Straße (Berliner Platz) Quercus palustris x 2 Bayreuther Straße Acer campestre 'Green Column' 1 Ben-Gurion-Ring Tilia tomentosa 'Brabant 2 Ben-Gurion-Ring Tilia flavescens Glenleven 2 Ben-Gurion-Ring Tilia tomentosa "Szeleste" 1 Bessemerstraße Celtis australis 4 Bessemerstraße Sophora japonica Princeton Upright 1 Bessemerstraße Robinia pseudoacacia Unifolia (Monophylla) 1 Breitscheidstraße Zelkova serrata 'Green Vase' x 3 Dallinger Straße Tilia cordata 'Roelvo' x 1 Dr. Gustav Heineman Straße Fraxinus ornus 'Rotterdam' x 2 Dr.-Linnert-Ring Acer platanoides 'Cleveland' x 1 Dr.-Linnert-Ring Acer campestre 'Huibers Elegant' x 11 Dr.-Linnert-Ring Fraxinus ornus 'Obelisk' x 3 Dr.-Linnert-Ring Prunus schmittii x 4 Dr.-Linnert-Ring Quercus petraea x 2 Dürrenhofstr. Quercus coccinea 1 Dutzendteichstraße (VAG) Ginko biloba 4 Egidienplatz Gleditsia triacanthos 'Skyline' x 1 Egidienplatz Quercus cerris x 2 Feldgasse Acer platanoides 'Cleveland' x 1 Fenitzerplatz Quercus rubra 1
SÖR/1-A Seite 1 von 6
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
|---|
Finkenbrunn Tilia flavescens Glenleven 2 Finkenbrunn Robinia pseudoacacia Semperflorens 1 Finkenbrunn Quercus cerris 1 Fischbacher Hauptstraße Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' 2 Friedrichstraße Acer campestre 'Elsrijk' x 4 Friedrichstraße Acer platanoides 'Columnare Typ 2' x 8 Friedrichstraße Acer rubrum 'Redpointe' x 2 Fritz-Pirkl-Straße Acer campestre 'Huibers Elegant' 5 Gaußstraße Acer campestre 'Huibers Elegant' 7 Gaußstraße Cornus mas 8 Gebersdorfer Straße Fraxinus ornus 'Rotterdam' STU 20-25 x 2 Gebersdorfer Straße Liqidambar styraciflua 'Worpleston' x 1 Gebersdorfer Straße Tilia tomentosa 'Brabant' x 2 Gebersdorfer Straße Celtis australis 2 Gebersdorfer Straße Robinia pseudoacacia Semperflorens 1 Gebersdorfer Straße Quercus rubra 1 Gebersdorfer Straße / Neumühlweg Quercus robur 1 Germersheimer Straße Gleditsia triacanthos Skyline 2 Germersheimer Straße Acer campestre 'Red Shine 1 Gertrud-Steinl-Straße Gleditsia triacanthos 'Skyline' x 12 Gertrud-Steinl-Straße Quercus cerris x 4 Glogauer Straße Gleditsia triacanthos Inermis 4 Glogauer Straße Tilia intermedia Pallida 1 Glogauer Straße Tilia euchlora 1 Gottlieb-Geiß-Weg Parrotia persica 3 Große Straße Quercus petraea 3 Große Straße Quercus rubra 2 Große Straße Quercus cerris 1 Gundelfinger Straße Quercus cerris 2 Gundelfinger Straße Robinia pseudoacacia Nyirsegi 5 Gundelfinger Straße Alnus x spaethii 5 Gundelfinger Straße Quercus rubra 2 Gustav-Adolf-Straße Celtis australis 1 Großhabersdorfer Weg Acer freemannii 'Autumn Blaze' x 1 Hainstraße Quercus cerris 1 Hainstraße Quercus coccinea 1 Hainstraße Quercus frainetto 2 Hainstraße Quercus petraea 1 Hainstraße Tilia tomentosa 'Brabant' 1 Hamburger Straße Alnus x spaethii 6 Hamburger Straße Gleditsia triacanthos 'Skyline' 4 Hamburger Straße Tilia tomentosa 'Brabant' 4 Hans Grade Weg Tilia cordata 'Roelvo' 1 Humboldtstraße Acer platanoides 'Allershausen' 1 Hartungstraße Fraxinus ornus 'Rotterdam' x 2 Helgolander Straße Acer rubrum 'Redpointe' 1 Helmholtzstraße Acer campestre 'Huibers Elegant' 8 Helmholtzstraße Cornus mas 7 Hintere Bleiweißstraße Sophora japonica Regent 1 Hufelandstraße Sophora japonica 'Regent' x 1 Humboldtstraße Fraxinus americana 'Autumn Purple' x 1 Hummelsteiner Weg Prunus schmittii x 1 Imbuschstraße Quercus rubra 1 Jean-Paul-Platz Acer platanoides 'Royal Red' x 1 Kaeppelstr Tilia cordata 'Roelvo' x 1 Karl-Schönleben-Straße Gleditsia triacanthos Inermis 1 Katzwanger Hauptstraße Castanea sativa 2 Kaeppelstraße Tilia cordata 'Roelvo' 1 Kaeppelstraße Robinia pseudoacacia 'Unifolia' 3 Kaeppelstraße Acer rubrum 'Red Sunset' 1 Kaulbachstraße Tilia cordata Rancho 1 Kobergerstraße Quercus coccinea 3 Kobergerstraße Quercus rubra 2 Kornburger Hauptstraße Fraxinus ornus 'Obelisk' x 2 Kornburger Hauptstraße Quercus robur x 1
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
|---|
Kornburger Straße Acer campestre x 3 Kornburger Straße Castanea sativa x 1 Kornburger Straße Quercus petraea x 4 Kornburger Straße Sorbus aria ´Magnifica´ x 1 Kressengartenstraße Acer platan. Columnare Typ 2 1 Krugstraße Metasequoia glyptostroboides x 3 Krugstraße Koelreuteria paniculata x 2 Krugstraße Fraxinus americana 'Autumn Purple' x 2 Krugstraße Acer rubrum 'Red Sunset' x 2 Laufamholzstraße Tilia tomentosa 'Brabant' 1 Leyher Straße Celtis australis 3 Leyher Straße Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' 5 Liegnitzer Straße Carpinus betulus 2 Liegnitzer Straße Acer campestre 5 Liegnitzer Straße Quercus rubra 2 Liegnitzer Straße Pinus sylvestris 1 Liegnitzer Straße Quercus robur 2 Linnestraße Prunus schmittii x 1 Löbleinstraße Acer campestre 'Green Column' x 1 Löbleinstraße Prunus schmittii x 2 Löhner Straße Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' 1 Löhner Straße Tilia tomentosa 'Szeleste' 2 Lorenz-Hagen-Straße Acer campestre 'Huibers Elegant' x 3 Lorenz-Hagen-Straße Acer truncatum 'Norwegian Sunset' x 9 Lorenz-Hagen-Straße Carpinus betulus 'Lucas' x 9 Lorenz-Hagen-Straße Celtis australis x 3 Lorenz-Hagen-Straße Quercus cerris x 1 Lorenz-Hagen-Straße Tilia cordata 'Rancho' x 9 Lorenz-Hagen-Straße Ulmus-Hybride 'Fiorente' x 3 Lorenzer Platz Fraxinus ornus 'Mecsek' 2 Ludwigsplatz Tilia tomentosa 'Szeleste' x 4 Ludwigsplatz Tilia tomentosa 'Szeleste' x 2 Lützowstraße Fraxinus americana 'Autumn Purple' x 2 Mathildenstraße Tilia cordata 'Roelvo' 1 Meuschelstraße Fraxinus ornus 'Rotterdam' x 3 Motterstraße Acer truncatum 'Norwegian Sunset' x 1 Murrstraße Acer campestre 'Red Shine' x 6 Murrstraße Carpinus betulus 'Lucas' x 2 Neuburger Straße Quercus cerris 2 Nußeltweg Sorbus commixta `Dodong` 1 Nußeltweg Sorbus commixta `Dodong` 1 Olof Palme Platz Acer campestre 'Elsrijk' x 2 Oppelner Straße Acer rubrum 'Red Sunset' 1 Ostendstraße Seetor Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' x 6 Otto-Bärnreuther-Straße Acer platanoides 'Allershausen' x 2 Otto-Bärnreuther-Straße Acer platanoides 'Royal Red' x 2 Otto-Bärnreuther-Straße Alnus spaethii x 4 Otto-Bärnreuther-Straße Sophora japonica 'Regent' x 1 Otto-Bärnreuther-Straße Tilia americana 'Nova' x 1 Otto-Bärnreuther-Straße Tilia tomentosa 'Brabant' x 3 Otto-Bärnreuther-Straße Ulmus-Hybride 'Fiorente' x 1 Peterstraße Liqidambar styraciflua 'Worpleston' x 3 Pilotystraße Castanea sativa 1 Poppenreuther Straße Fraxinus americana 'Autumn Purple' x 1 Poppenreuther Straße Quercus coccinea x 1 Rathenauplatz Acer platanoides 'Allershausen' 1 Regensburger Straße Tilia flavescens Glenleven 5 Regensburger Straße Acer platan. 'Royal Red' 2 Regensburger Straße Acer plat. 'Allershausen' 2 Regensburger Straße Acer rubrum Redpointe 3 Regensburger Straße Acer campestre 'Green Column' x 2 Reindelstraße Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' 1 Schanzenstraße Acer platanoides 'Fairview' x 2 Scheurlstraße Acer campestre 'Huibers Elegant' x 2 Scheurlstraße Acer platan. 'Columnare Typ 1' x 3
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
|---|
Schloßstraße Acer campestre 'Huibers Elegant' x 1 Schloßstraße Tilia cordata 'Roelvo' 1 Seckendorfstraße Acer platanoides 'Columnare Typ 2' x 1 Siegelsdorfer Straße Acer platanoides 'Cleveland' 1 Skopjestraße Robinia pseudoacacia Unifolia (Monophylla) 4 Spitalgasse N.N. 1 Staffelsteiner Straße Tilia tomentosa 'Brabant' 1 Sophie-Germain-Straße Acer platanoides 'Cleveland' x 4 Sophie-Germain-Straße Sophora japonica 'Regent' x 1 Sommerstraße Fraxinus ornus 'Rotterdam' x 1 Sperberstraße Tilia intermedia 'Pallida' x 2 Sperberstraße Tilia cordata 'Rancho' x 3 Sperberstraße Tilia flavescens 'Glenleven' x 1 Stephanstraße Acer platanoides 'Cleveland' x 2 Spitzwegstraße Tilia cordata x 1 Thusneldastraße Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' x 1 Tillypark Tilia cordata Roelvo 1 Trierer Straße Acer platanoides 'Fairview' x 6 Trierer Straße Acer rubrum 'Red Sunset' x 2 Trierer Straße Fraxinus americana 'Autumn Purple' x 3 Veilhofstraße Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' x 3 Virnsberger Straße Tilia flavescens 'Glenleven' 3 Virnsberger Straße Gleditsia triacanthos 'Skyline' 1 Virnsberger Straße Tilia tomentosa 'Brabant' 2 Virnsberger Straße Tilia x flavescens 'Glenleven' 3 Weinmarkt Acer platanoides 'Cleveland' 2 Willy-Brandt-Platz Prunus sargentii 'Accolade' 2 Wiesentalstraße Acer platanoides ´Allershausen´ 1 Wöhrder Talübergang Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' 6 Würzburger Straße Tilia euchlora 1 Würzburger Straße Quercus cerris x 12 Würzburger Straße Quercus palustris x 8 Würzburger Straße Quercus robur x 6 Würzburger Straße Tilia euchlora x 2 Würzburger Straße Acer platanoides x 3 Würzburger Straße Acer platan. 'Allershausen' x 1 Würzburger Straße Acer campestre x 1 Zerzabelshofstraße Robinia pseudoacacia Unifolia (Monophylla) 1 Zirkelschmiedsgasse Fraxinus ornus 1 Zirkelschmiedsgasse Tilia tomentosa 1 Züricher Straße Quercus frainetto x 1 Züricher Straße Parrotia persica 'Vanessa' x 1
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
|---|---|---|---|
| Baumpflanzungen in Grünanlagen | 125 |
Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Acer campestre x 2 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Acer buergerianum x 2 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Gleditsia triacanthos 'inermis' x 4 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Betula pendula x 1 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Ostrya carpinifolia x 1 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Alnus x spaethii x 5 Aktionsfläche Dr.-Carlo-Schmid-Straße Koelreuteria paniculata x 5 Fürther Straße - Autobahnschleife Frankenschnellweg Acer campestre 3 Hallerwiese Tilia cordata x 2 Heinickeplatz Acer ginnala x 6 Heinickeplatz Sophora japonica x 2 Heinickeplatz Acer platanoides 'Cleveland' x 3 Heinickeplatz Quercus coccinea x 3 Marienberg Fraxinus ornus 4 Nägeleinsplatz Bauabschnitt 3 Acer burgerianum x 3 Nägeleinsplatz Bauabschnitt 3 Celtis australis x 1 Nägeleinsplatz Bauabschnitt 3 Gleditsia triacanthos ''Skyline' x 7 Nägeleinsplatz Bauabschnitt 3 Casnea sativa x 1 Nägeleinsplatz Bauabschnitt 3 Prunus avium x 1 Regensburger Straße (Grünanlage) Acer plat. Fairview 4 Sankt-Gallen-Ring (Grünanlage) Crataegus laev.paulii 1 Sankt-Gallen-Ring (Grünanlage) Prunus serrulata `Kanzan` 1 Sankt-Gallen-Ring (Grünanlage) Tilia henryana 1 Stadtpark Quercus phellos 1 Volkspark Dutzendteich Acer platonoides 7 Volkspark Dutzendteich Acer rubrum 1 Volkspark Dutzendteich Betula pendula 5 Volkspark Dutzendteich Crataegus laev.paulii 2 Volkspark Dutzendteich Crataegus monogyna 1 Volkspark Dutzendteich Malus Hybride Èvereste` 2 Volkspark Dutzendteich Pinus sylvestris 2 Volkspark Dutzendteich Prunus avium `Plena` 5 Volkspark Dutzendteich Prunus cerasifera `Nigra` 2 Volkspark Dutzendteich Quercus petraea 1 Volkspark Dutzendteich Sorbus intermedia 2 Wetzendorfer Landgraben Aesculus x carnea 1 Wetzendorfer Landgraben Betula pendula 1 Wetzendorfer Landgraben Ostrya carpinifolia 1 Wetzendorfer Landgraben Prunus avium 'Plena' 1 Wetzendorfer Landgraben Prunus cerasifera `Nigra` 2 Wetzendorfer Landgraben Sorbus aucuparia 1 Wetzendorfer Landgraben Sorbus intermedia 1 Wetzendorfer Landgraben Fraxinus excelsior 1 Wetzendorfer Landgraben Prunus avium 1 Wetzendorfer Landgraben malus trilobata 1 Wetzendorfer Landgraben Acer campestre 'Red Shine' 1 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Crategus persimilis 3 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Davidia involucrata 1 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Parrotia persica 1 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Pinus nigra 1 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Pyrus calleryana `Chanticleer` 5 Zugspitzstraße / Karwendelstraße Sassafras albidum 2 Zugspitzstraße / Schneefernerring Aesculus carnea `Briottii` 1 Zugspitzstraße / Schneefernerring Parrotia persica 1 Zugspitzstraße / Schneefernerring Pinus nigra 2 Zugspitzstraße / Schneefernerring Pyrus calleryana `Chanticleer` 1 Zugspitzstraße / Schneefernerring Sorbus domestica 1
| Standort | Baumart bzw. Sorte | ) x ( g n u z n a l f p u e N | Anzahl gepflanzter Bäume |
|---|---|---|---|
| Baumpflanzungen an städtischen Einrichtungen außerhalb von Verkehrs- und Grünflächen (kein Bestandteil der 500 Bäume-Liste) | |||
| Baumpflanzungen an städtischen Einrichtungen | 43 | ||
| Ambergerstraße Schulhof Ambergerstraße Schulhof Ambergerstraße Schulhof Ambergerstraße Schulhof Ambergerstraße Schulhof Ambergerstraße Schulhof Muggenhofer Straße 352/354 Muggenhofer Straße 352/354 Muggenhofer Straße 352/354 Neubau Grundschule und Hort Fürreuthweg BA 1 Neubau Grundschule und Hort Fürreuthweg BA 1 Neubau Grundschule und Hort Fürreuthweg BA 1 Neubau Grundschule und Hort Fürreuthweg BA 1 Neubau Grundschule und Hort Fürreuthweg BA 1 Reutersbrunnenstraße 14 Reutersbrunnenstraße 14 | Acer campestre - Feld-Ahorn Acer buergerianum - Dreizahn Ahorn Castanea sativa - Edelkastanie Platanus acerifolia - Ahornblättrige Platane Sophora japonica - Japanischer Schnurbaum Tilia platyphyllos - Sommer-Linde Acer campestre 'Elsrijk' Pyrus communis 'Beech Hill' Tilia cordata 'Rancho' Castanea sativa Prunus avium Quercus rubra Cathalpa bignioides Corylus colurna Acer buergerianum Celtis australis | x x x x x x | 3 1 1 1 3 1 10 3 2 2 5 1 3 4 2 1 |
Baumpflanzungen im Straßengrün und in Grünanlagen
im Jahr 2025 – Stadtweit
Baumpflanzungen Baumpflanzungen
im Straßengrün in Grünanlagen
´ 1 Baum 1 Baum 5 Bäume 5 Bäume
10 Bäume 10 Bäume
20 Bäume 20 Bäume
ohne Maßstab
30 Bäume 30 Bäume
Erstellt: SÖR/1-A
Baumpflanzungen im Straßengrün und in
Grünanlagen im Jahr 2025 – Kartenausschnitt
Baumpflanzungen Baumpflanzungen
im Straßengrün in Grünanlagen
´
1 Baum 1 Baum 5 Bäume 5 Bäume
10 Bäume 10 Bäume ohne Maßstab 20 Bäume 20 Bäume Erstellt: SÖR/1-A 30 Bäume 30 Bäume
© Stadt Nürnberg und Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.04.2026 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Bericht Winterdienst 2025/26
hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 09.02.2026
Anlagen: Antrag Winterdienst CSU Bericht zum Winterdienst 2025-2026
Bericht:
Der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) berichtet über die im zurückliegenden Winter im Rahmen des Winterdienstes gemachten Erfahrungen. Zudem wird ein Überblick über die wichtigsten Zahlen/Kenngrößen des Winterdienstes gegeben. Mit dem Winterdienstbericht wird auch zum Antrag der CSU vom 09.02.2026 Stellung genommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abrechnung noch nicht endgültig
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.568.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 6.568.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Stk erforderlich Die Budgetansätze sind für die tatsächlich aufgewendeten Winterdienstsachkosten sowie die Kosten für die Beseitigung von Frostschäden nicht auskömmlich.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja nur Bericht, kein Vorhaben
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
09.02.2026 Antragsteller: Dr. Heimbucher
Winterdienst effektiv planen und durchführen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der starke Wintereinbruch Ende Januar 2026 hat auch in der Stadt Nürnberg für zahlreiche Behinderungen im Straßenverkehr für viele Fußgängerinnen und Fußgänger, Rad- und Kfz-Fahrende sowie natürlich auch für den ÖPNV gebracht.
Natürlich ist nach starken Schneefällen davon auszugehen, dass nicht alle Straßen – soweit überhaupt eine Räumpflicht besteht – sofort von Schnee und Eis geräumt werden können, aber auch nach mehreren Tagen waren vor allem wichtige Radwege noch so mit Schnee und Eis bedeckt und zum Teil auch mit abgeschobenem Schnee zugedeckt, dass diese Wege vielfach nicht nutzbar sind.
Besonders gefährlich sind ungeräumte oder schlecht geräumte Radwege im Straßenraum wegen der erhöhten Sturzgefahr neben dem rollenden Kfz-Verkehr und der Notwendigkeit, immer wieder auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen zu müssen und der damit verbundenen Kollisionsgefahr.
Die CSU will den Fuß- und Radverkehr in der Stadt dauerhaft stärken und sicher machen und es ist daher eine Verbesserung im Winterdienst unabdingbar. Die Fuß- und Radwege sowie die Fahrbahnen, die vom ÖPNV genutzt werden, haben für die schwächsten Verkehrsteilnehmer die höchste Bedeutung und sollten damit vorrangig vom Winterdienst gewartet werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die vom ÖPNV genutzten Straßen, Radwege im Straßenraum, wichtige Fußwege und vor allem Straßenübergänge und Querungshilfen müssen im Winterdienst der Stadt Nürnberg vorrangig gewartet (geräumt und gestreut) werden.
Es ist bei der Räumung der Kfz-Fahrbahnen darauf zu achten, dass die Rad- und Fußwege nicht mit Schnee überschüttet werden und der Zugang zu den Bussen und Straßenbahnen frei bleibt.
A26020900 Winterdienst
Für ÖPNV, Nebenstraßen, Radvorrangrouten, Fahrradstraßen und straßenbegleitende Radwege ist eine Priorisierung zu erstellen bzw. zu aktualisieren und umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A26020900 Winterdienst 120
Berichtsvorlage SÖR/021/2026 Werkausschuss 22.04.2026
Bericht zum Winterdienst 2025/2026
Sachverhaltsdarstellung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) berichtet über die im zurückliegenden Winter gemachten Erfahrungen im Winterdienst. Zudem wird ein Überblick über die wichtigsten Zahlen/ Kenngrößen des Winterdienstes gegeben.
1. Allgemeines/ Wetter- und Einsatzgeschehen
Der Winter 2025/2026 war speziell mit einem markant winterlichen Januar insgesamt sehr ausgeprägt und wahrnehmbar. Die Rahmenbedingungen stellen sich wie folgt dar:
Temperatur und Frost: Für die Kernmonate des meteorologischen Winters (Dezember bis Februar) zeigen stationsbasierte Auswertungen für Nürnberg eine mittlere Temperatur von 1,9 Grad. Insgesamt (trotzdem) eine leichte Abweichung nach oben, im Vergleich zur Referenzperiode 1991-2020. Auffällig ist der sehr kalte Januar 2026 mit einer Durchschnittstemperatur von -0,8 °C und damit einer -1,5 Grad Abweichung nach unten. Der Februar und auch der März 2026 waren deutlich zu warm. (Quelle: wetterkontor.de für Station Nürnberg Flughafen mit Datenquelle Deutscher Wetterdienst)
Niederschlag Schnee und Eis: Im Winter fielen rund 170 Litern pro Quadratmeter Niederschlag. Dabei waren der November und Dezember zu trocken, während im Januar und Februar teils deutlich mehr Niederschlag als in der Referenzperiode von 1991 bis 2020 zu verzeichnen waren. Im Januar waren u.a mit den Sturmtiefs Elli und Gunda mehrere markante Wetter-Ereignisse zu verzeichnen die mit Schnee, Glatteisregen und gefrierenden Niederschlägen einhergingen. Die Wetterverhältnisse führten zu Schulausfällen und ausgeprägten Schneelagen. Auch im Februar traten vereinzelt winterliche Niederschläge auf, allerdings meist in Form von Schneeregen oder kurzen Schneeschauern.
Einsatzgeschehen in Nürnberg: Im Winter 2025/2026 wurden insgesamt 74 Frosttage sowie 27 Schneefalltage registriert. Die Witterungsverhältnisse machten an 43 Tagen einen Winterdiensteinsatz erforderlich, darunter zehn Einsatztage mit präventiver Soleausbringung auf Fahrbahnen und Radwegen. Im Vergleich zum Winter 2023/2024 mit 23 Einsatztagen ist damit eine deutliche Zunahme des Einsatzgeschehens festzustellen.
Sowohl im maschinellen Winterdienst zur Sicherung der Fahrbahnen als auch im manuellen Bereich für Gehwege und Überwege ist die Anzahl der Einsätze gegenüber dem Vorjahr spürbar angestiegen.
Der erste Frosttag der Saison wurde am 18.11.2025 verzeichnet. Bereits am Folgetag, dem 19.11.2025, war ein erster präventiver Soleeinsatz zur Sicherung des Straßennetzes erforderlich. Der erste einsatzrelevante Schneefall trat in der Nacht vom 23. auf den 24.11.2025 auf. Dabei fielen rund 5 bis 7 cm nasser Schnee, wodurch der Winterdienst erstmals flächendeckend gefordert war.
Winterliche Witterungsphasen traten insbesondere ab Mitte November sowie erneut Anfang Dezember auf. Eine besonders prägende Phase stellte die anhaltende Frostperiode vom 24.12.2025 bis zum 12.01.2026 dar. Innerhalb dieses Zeitraums herrschten vom 02.01. bis einschließlich 08.01.2026 durchgehend Eistage, an denen die Temperaturen auch tagsüber unter 0 °C blieben. Die tiefste Temperatur wurde am 11.01.2026 mit −11,4 °C gemessen.
Nach einer kurzen Unterbrechung folgte vom 16.01. bis 27.01.2026 eine weitere durchgängige Frostperiode mit Temperaturen bis etwa −9 °C.
Schneefall-Ereignis am 25.+26.01.2026: Über 25cm Neuschnee in 24h
Ein herausragendes Ereignis der Wintersaison war der intensive Schneefall am 25. und 26.01.2026, bei dem innerhalb von 24 Stunden 25 bis 28 cm Neuschnee im Stadtgebiet fielen. Dieses Ereignis stellte alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen und führte den Winterdienst zeitweise an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Die Kombination aus langanhaltendem Schneefall und großen Schneemengen erforderte durchgehende Einsätze über den gesamten Tag hinweg.
Aufgrund der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen (maximal 10 Stunden täglich) muss im manuellen Winterdienst der sogenannte „geteilte Dienst“ angewendet werden. Dabei wird die Arbeitszeit in zwei Blöcke aufgeteilt, um sowohl morgens als auch nachmittags bzw. abends Einsätze zu ermöglichen. Diese Maßnahme führt jedoch nicht zu einer Kapazitätserhöhung, sondern lediglich zu einer zeitlichen Streckung der verfügbaren Ressourcen. In solchen Situationen können regelmäßig nur Flächen der Priorität 1 gesichert werden, während die Bearbeitung der Prioritäten 2 und 3 erst im Nachgang erfolgen kann.
Im maschinellen Winterdienst kann durch den Einsatz eines Zweischichtsystems eine nahezu durchgehende Sicherung des Hauptverkehrsnetzes gewährleistet werden. Dennoch führten die großen Schneemengen sowie begrenzte Umlagerungskapazitäten im öffentlichen Verkehrsraum dazu, dass mehrere Tage benötigt wurden, um wieder normale Verkehrsverhältnisse herzustellen. Eine Bearbeitung der Prioritäten 2+3 wurde jeweils nach den Sicherungen der Priorität 1 angeordnet.
Der Januar 2026 ist insgesamt als außergewöhnlich intensiver Winterdienstmonat hervorzuheben. Mit 27 Frosttagen, 26 Tagen Rufbereitschaft und 19 Einsatztagen wurden mehrere Höchstwerte erreicht.
Im Februar traten neben überfrierender Nässe noch zwei weitere, jedoch vergleichsweise geringe Schneefallereignisse auf, zuletzt am 19.02.2026. Diese bewegten sich im Bereich weniger Zentimeter und entsprachen damit den üblichen winterlichen Verhältnissen in Nürnberg. Zum Ende des März wurden aufgrund der Gefahr von überfrierender Nässe nach Schneeregen und Graupelereignissen noch mehrere präventive Soleeinsätze auf den Fahrbahnen durchgeführt.
Zusammenfassend konnte der Winterdienst der Stadt Nürnberg auch in der Wintersaison 2025/2026 die Sicherung der wichtigsten Verkehrswege zuverlässig gewährleisten. Durch den Einsatz präventiver Maßnahmen sowie abgestufter Einsatzstrategien konnten Beeinträchtigungen im Hauptverkehrsstraßennetz weitgehend reduziert werden.
Einschränkungen ergaben sich jedoch beim Starkschneefallereignis Ende Januar, bei dem die Bearbeitung nachrangiger Prioritäten – insbesondere in Anwohnerstraßen – erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgen konnte. Im Winterdienstgremium des SÖR wurde auch die Situation im Nebenstraßennetz intensiv betrachtet und bewertet. Aufgrund der großen Schneemengen und größtenteils sehr engen Durchfahrverhältnisse wurde abgewogen, dass ein Räumen mit Schneepflug und zur Seite schieben des Schnees nicht zielführend wäre (wegen Zuschieben der parkenden Fahrzeuge am Fahrbahnrand und der von den Anliegern freigeräumten Einfahrten) und deswegen die Straßen nur mit aufbauenden Streustoffen zur Erzielung einer Abschmelzwirkung befahren wurden.
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl der manuelle als auch der maschinelle Winterdienst an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen. Bedingt durch unbesetzte Stellen und verstärkt durch Stelleneinsparungen aufgrund der Haushaltskonsolidierung sind die Reserven aufgebraucht. Krankheitsbedingte Ausfälle, insbesondere im Zusammenhang mit saisonalen Grippewellen, mussten teilweise durch (teure) externe Unterstützung kompensiert werden.
Neuerungen bei der Winterdienst-Alarmierung
In der Wintersaison 2025/2026 wurde erstmals eine flächendeckende digitale Alarmierung der Winterdienstkräfte, einschließlich des manuellen Bereichs, eingeführt. Hierfür kam die beim Fahrdienst eingesetzte Softwarelösung von Blueworld zum Einsatz.
Dieses System ermöglicht es den Einsatzleitern, Winterdiensteinsätze schnell und effizient digital auszulösen. Die Mitarbeitenden erhalten eine direkte Benachrichtigung auf ihr mobiles Endgerät und können ihre Einsatzbereitschaft unmittelbar bestätigen oder ablehnen. Die gleichzeitige Benachrichtigung aller Beteiligten ersetzt die bisher aufwändige telefonische Alarmierung über Rufketten.
Die Einsatzleitung erhält in Echtzeit eine Übersicht über die verfügbaren Kräfte und kann kurzfristig auf personelle Ausfälle reagieren. Nach anfänglichen technischen und organisatorischen Anpassungen, insbesondere im Bereich Datenschutz und Systemhandhabung, hat sich das System in der Praxis bewährt.
Insbesondere für die Unterstützungsmeister sowie die Reinigungsmeister und Depotleiter, die zuvor eine große Anzahl von Mitarbeitenden (bis zu 25 Personen) einzeln kontaktieren mussten, stellt die neue Lösung eine erhebliche Arbeitserleichterung dar. Insgesamt überwiegen die Vorteile deutlich, und das System wurde von den Einsatzverantwortlichen positiv angenommen.
2. Kommunaler Winterdienst des SÖR
Der Winterdienst der Stadt Nürnberg wird durch das Personal des SÖR und Teile von SUN geleistet. Unterstützend sind zudem Mitarbeiter der NOA tätig. Da für den Winterdienst nur begrenzte Personal- und Geräteressourcen zur Verfügung stehen, können nicht alle Straßen, Wege und Überwege gleichzeitig gesichert werden. Der sich stellende Sicherungsumfang wird daher nach Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit in Dringlichkeitsstufen unterteilt. In Prioritätsstufe 1 werden dabei alle wichtigen und gefährlichen, in Prioritätsstufe 2 und 3 alle nachrangig wichtigen Bereiche gesichert. Nur so können Umlaufzeiten in der obersten Sicherungsstufe auf den Fahrbahnen von 2 bis 3 Stunden und auf den Wegen und Überwegen von 4 bis 5 Stunden gewährleistet werden.
Öffentliche Gehwege
Der Räum- und Streudienst für die öffentlichen Gehwege im Stadtgebiet wird durch die Regelungen der Nürnberger Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) bestimmt. Danach sind innerhalb der geschlossenen Ortslage die Räum- und Streupflicht der öffentlichen Geh- und gemeinsamen Gehund Radwege den Anliegern verpflichtend übertragen. Diese haben die genannten Wege bei Schnee oder Glatteis täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vom Schnee freizumachen, bei Glätte zu streuen und in sicherem Zustand zu halten; falls erforderlich auch mehrmals am Tag. Gerade bei den markanten Schneefallereignissen im Januar waren hier Defizite zu beobachten. Von dieser Regelung ist auch der SÖR selbst betroffen. Vor allem bei anliegerfreien und bei an Grünanlagen oder eigenen Grundstücken angrenzenden öffentlichen Wegen sowie die Fußgängerüberwege auf Fahrbahnen hat SÖR die Verpflichtungen der StrRVO gleichermaßen zu erfüllen. Auf allen öffentlichen Gehwegen werden i.d.R. abstumpfende Streustoffe in Form von Blähtongranulat verwendet. Ausnahmen bilden hier nur gefährliche Gefällestrecken und Treppen. Hier kommen Blähtongranulat-/Salzgemische zum Einsatz.
Fahrbahnen
Die Sicherung der Fahrbahnen erfolgt durch SÖR und beauftragte Fuhrunternehmer. Der Anteil der über Fuhrunternehmer abzudeckenden Touren musste in der aktuellen Winterdienstsaison erhöht werden, weil das Personaltableau bei den Fahrern mittlerweile keinerlei Ausfallreserven mehr aufweist, da aufgrund der Haushaltskonsolidierung Stelleneinsparungen realisiert werden mussten. Die Kosten für die Fremdvergabe der Fuhrleistungen sind nennenswert und machen sich bei den erhöhten Fremdleistungskosten deutlich bemerkbar. Das im Winterdienst zu sichernde Straßennetz umfasst ca. 1.150 Kilometer. Insgesamt sind dabei rund 3.600 Kilometer (Sicherungslänge = Fahrspuren) zu sichern. Das gesamte Streckennetz ist hinsichtlich seiner Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit in 3 Prioritätsstufen eingeteilt: In der Priorität 1 ca. 2.200 km Sicherungslänge werden die Haupteinfall- und -ausfallstraßen, Ringstraßen sowie wichtige Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr sowie sehr stark befahrene Straßen und gefährliche Streckenabschnitte mit Feuchtsalz FS 30 gesichert; in der Priorität 2 mit ca. 300 km sonstige Hauptverkehrsstraßen und Hauptverbindungsstraßen sowie wichtige öffentliche Parkplätze; in der Priorität 3 ca. 1.100 km alle übrigen Straßen ebenfalls. Seit dem Winter 2022/ 2023 erfolgt auch in den Prioritäten 2 und 3 die Sicherung mit Feuchtsalz und Sole (anstatt vorher Blähtongranulat). Dabei wird nach den Grundsätzen des „differenzierten“ Winterdienstes verfahren, d.h. so viel Salz wie nötig aber so wenig wie möglich einzusetzen. Auf den Fahrbahnen aller Prioritätsstufen kommt kurativ ausschließlich Feuchtsalz FS 30 (Streusalz NaCl mit 30 Gewichts-% Natriumchlorid- Lösung) oder präventiv Natriumchlorid-Sole zum Einsatz.
Präventive Streuung der Hauptverkehrsstraßen mit NaCl-Salzlösung
Die Präventivstreuung mit Sole wird im Winterdienst in Nürnberg seit mehreren Jahren erfolgreich angewendet. Dabei wird ein definiertes Streckennetz bei Bedarf mit vier Einsatzfahrzeugen präventiv in den Nachtstunden gesichert. Das erweiterte Sole-Streckennetz umfasst eine Gesamtlänge von 690 km und deckt praktisch alle Hauptverkehrsstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung ab. In der aktuellen WD-Saison erfolgte an 10 Einsatztagen eine Präventivbehandlung mit Sole.
Fußgängerüberwege: Auch die Sicherung der Fußgängerüberwege ist in 3 Prioritätsstufen unterteilt:
Priorität 1: rd. 5.000 wichtige Überwege innerhalb der geschlossenen Ortslage (besonders gekennzeichnet oder mit hoher Fußgängerfrequenz)
Priorität 2: rd. 100 wichtige Überwege außerhalb der geschlossenen Ortslage (besonders gekennzeichnet oder mit hoher Fußgängerfrequenz)
Priorität 3: rd. 900 sonstige Überwege
Auf Fußgängerüberwegen werden seit dem Winter 2022/2023 auftauende Streustoffe verwendet (anstatt vorher Blähton-Granulat). Eine detaillierte Darstellung des Sicherungskonzeptes auf Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen auf Fahrbahnen sowie Radverkehrsanlagen erfolgte im WerkA SÖR am 09.03.2022.
Öffentliche Radwege
Die Sicherung der Radwege erfolgt ebenfalls durch SÖR, seit dieser Winterdienstsaison aber mit eingeschränkten Mitteln aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der geforderten Stelleneinsparungen. Grundsätzlich umfasst das im Winterdienst zu sichernde Radwegenetz derzeit rd. 95 km und wird ebenfalls in Prioritätsstufen gesichert: 40 km in der Priorität 1, 20 km in der Priorität 2 und 35 km in der Priorität 3. Die Einteilung erfolgte bislang nach verfügbaren Verkehrsbelastungszahlen für den Sommerbetrieb, die mit einem Abminderungsverhältniswert dann auf den Winterbetrieb umgerechnet wurden. Bei einer Verkehrsbelastung von über 800 Radfahrern pro Tag wurde eine Strecke in die Priorität 1 aufgenommen. Abgestuft dann die weiteren Prioritätseinteilungen. Die Sicherungsstrecken sind im Radwegenetzwintersicherungsplan entsprechend den Priorisierungen auf der Homepage des SÖR öffentlich einsehbar. Die Radwege werden auf den Fahrbahnen mit dem in der maschinellen Fahrbahnsicherung eingesetzten Streustoffen (Feuchtsalz/Sole) gesichert.
Durch den Beschluss im Werkausschuss SÖR vom 09.03.2022 können auftauende Streustoffe auch auf Radwegen, die nicht auf der Fahrbahn, sondern über getrennte oder gemeinsame Rad- /Gehwege verlaufen, zum Einsatz kommen. Durch die Freigabe für die Beschaffung entsprechender Multifunktionsfahrzeuge und Schaffung der dazu benötigten Fahrerstellen, konnten im Winter 2023/2024 erstmals drei Soletouren auf den Radwegen etabliert werden. Die Touren waren alle in der Priorität 1 eingeordnet und wurden bei einem Winterdienst-Einsatz zeitgleich zu den Einsätzen im Fahrbahn- und in den Gehwegbereichen bedient. Die (hochrangige) Sicherung des Radwegenetzes dient den Zielen des Mobilitätsbeschlusses.
Um mögliche negative Auswirkungen des Einsatzes auftauender Streustoffe erfassen und bewerten zu können wird an ausgewählten Stellen im Radwegenetz ein Monitoring in Abstimmung mit dem Umweltamt durchgeführt.
Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf die Radwegesicherung im Winter
2025/2026
Mit der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung wurden u.a. auch sechs Fahrerstellen gestrichen. Diese Fahrer erbrachten neben Wässerleistungen im Sommer auch Sicherungsleistungen im Winterdienst. Dazu gehörten auch Radwegetouren. Entgegen dem ursprünglichen Konzept eigenständige Radwegesicherungstouren im Winterdienst zu bilden, wurden nun die Radwege wieder in die Systemnähe des manuellen Winterdienstes integriert. In diesem werden Sicherungsleistungen für Fußgänger und Radfahrer ganzheitlich bearbeitet. Die Umlaufzeiten betragen 4-5 Stunden. Ein 2-Schichtbetrieb ist hier kapazitiv nicht möglich.
3. Streustoffe, Lagerkapazitäten
SÖR startete die Winterdienstsaison mit den Restbeständen aus der Winterdienstperiode 2024 / 2025 von ca. 6.013 t (Stand 31.10.2025). Davon waren 4.508 t bei der Fa. SGZ Zweckstätter im Hafen Nürnberg eingelagert. Die während der Winterzeit beschaffte Salzmenge betrug ca. 6.000 t, die beschaffte Menge an Granulat betrug rund 990 t.
Die Bevorratung der Streustoffe erfolgte zentral in 3 Großlägern und weiteren Kleinstandorten in den Bauhöfen der Bezirke:
- Betriebshof Fuhrpark, Großreuther Str.: Lagerkapazität Salz 1.900 t (1.600 m³)
Lagerkapazität Granulat 950 t (1.600 m³)
- Betriebshof Werkbetrieb, Donaustr.: Lagerkapazität Salz 1.000 t (850 m³)
Lagerkapazität Granulat 120 t (200 m³)
-
Lagereinrichtung Bauhöfe SÖR: Lagerkapazität Salz 1.100 t (930 m³)
-
Fa. Zweckstätter, Hafen (Anmietung): Lagerkapazität Salz 7.000 t (5.900 m³)
Zur Versorgung der Handschneeräumer mit Streustoffen waren im gesamten Stadtgebiet dezentral zusätzlich ca. 1.400 Streugutkisten aufgestellt.
Zum Ende der Winterdienstsaison beträgt der Gesamtbestand noch ca. 5.000 t (Stand 02.03.2026). Der Salzverbrauch für die Winterdienstsaison 2025/2026 belief sich damit auf rund 7.000 t.
4. Für den Winterdienst zur Verfügung stehende Ressourcen
Personal
Im Winterdienst wurden insgesamt rund 460 Mitarbeiter/Innen eingesetzt. Davon waren rund 435 aus dem SÖR-Betrieb und 25 von SUN im Einsatz.
Fahrzeuge und Geräte
Im Winter 2025/2026 wurden aus dem SÖR-eigenen Fuhrpark rund 147 Fahrzeuge und Geräte sowie 50 Miettraktoren und 8 Fremd-LKW eingesetzt:
- „Maschineller“ Winterdienst: 27 Großstreufahrzeuge
4 Flüssigstreufahrzeuge Fahrbahn 3 Flüssigstreufahrzeuge Radweg 45 Fahrzeuge 3 Radlader 7+1= 8 Fremdfirmen-Lkw
- „Manueller“ Winterdienst: Es standen Miettraktoren, eigene Traktoren, Mehrzweckfahr-
zeuge und Transporter zur Verfügung. Insgesamt wurden im manuellen Bereich rund 160 Fahrzeuge eingesetzt
5. Reinigung der Wege von Streugut nach dem Winter
Innerhalb des Zwangsreinigungsgebietes A konnte bereits während der laufenden Wintersaison immer wieder im Zuge der turnusmäßigen Straßenreinigung das auf den Gehwegen ausgebrachte Streugut beseitigt werden. Außerhalb des Zwangsreinigungsgebietes A müssen dagegen die Anlieger selbst die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder kombinierten Geh-/Radwege vom Streugut befreien. Nur wenn SÖR selbst Anlieger ist, Wege anliegerfrei sind oder Wege durch Grünanlagen laufen, wird die Reinigung von SÖR übernommen. Die Aufnahme des Streuguts wird bis Ende März 2026 abgeschlossen sein.
6. Straßen-/Wegeschäden während und nach der Winterperiode
Aufgrund der ausgeprägten Winterwitterung mit zahlreichen Frost-Tau-Wechseln war in der Saison 2025/2026 eine deutlich erhöhte Anzahl an Frostaufbrüchen und Schlaglöchern zu verzeichnen. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm das Schadensaufkommen spürbar zu.
Zeitweise war es erforderlich, die Abarbeitung von Schlaglöchern zu priorisieren. In besonders stark geschädigten Bereichen mussten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit temporäre Absperrungen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet werden.
Da die Asphaltmischwerke während der Wintermonate – in der Regel bis Ende Februar – geschlossen sind, konnten Instandsetzungsmaßnahmen nicht mit herkömmlichem Heißasphalt durchgeführt werden. Stattdessen musste verstärkt auf Kaltasphalt zurückgegriffen werden, was zu einem entsprechend erhöhten Materialeinsatz führte.
Die aufgetretenen Frostschäden verdeutlichen den insgesamt fortgeschrittenen Zustand der Straßeninfrastruktur. Insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen sind sowohl die Deckschichten als auch die darunterliegenden Tragschichten aufgrund hoher Verkehrsbelastung und fortgeschrittenen Alters bereits erheblich geschädigt. Aber auch in den Nebenverkehrsstraßen zeigt sich ein zunehmender Sanierungsbedarf.
Ursächlich hierfür ist häufig ein nicht mehr zeitgemäß dimensionierter Straßenaufbau, der den heutigen Verkehrsanforderungen nicht mehr ausreichend gerecht wird. Insbesondere unzureichend ausgebaute Frostschutzschichten führen dazu, dass die Straßen gegenüber Witterungseinflüssen anfälliger sind. Der zunehmende Verschleiß ist dabei auch für die Bürgerschaft deutlich sichtbar.
In vielen Fällen reicht eine reine Erneuerung der Deckschicht nicht mehr aus. Für eine nachhaltige Verbesserung sind vielmehr grundhafte Erneuerungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür werden entsprechende finanzielle Mittel benötigt.
Die Aufwendungen für die provisorische Sicherung von Schäden sowie für kurzfristig notwendige, dauerhafte Instandsetzungen von Gehwegen und Fahrbahndecken beliefen sich in der Wintersaison 2025/2026 auf 2,61 Mio. Euro. Im Vergleich zum Winter 2023/2024 (1,52 Mio. Euro) ist damit ein deutlicher Kostenanstieg zu verzeichnen.
7. Kenngrößen (Zahlenwerte) zur Wintersaison 2025/2026
Wetterdaten
Zusammenfassend waren im Winter 2025/2026 (01.11.2025 bis 17.03.2026) nachfolgende Wetterdaten zu verzeichnen (Quelle: Wetterkontor.de, Station Nürnberg Flughafen: Als Schneefalltage werden Tage mit Schneefall oder schneeartigem Niederschlag (z. B. Schneeregen mit erkennbarem Schneeanteil) gewertet. Reine Regenereignisse werden nicht berücksichtigt)
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Vergleich zu den Vorjahren: Winter 2023/2024: 22 Schneefalltage; 44 Frosttage Winter 2021/2022: 20 Schneefalltage, 65 Frosttage Winter 2020/2021: 27 Schneefalltage, 75 Frosttage
Frost und Schneefalltage 2010 -2026
10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 23/24 25/26
Frosttage Schneetage Linear (Frosttage) Linear (Schneetage)
Rufbereitschaften
Im Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 wurde die erforderliche Mitarbeiterzahl für den bevorstehenden Winterdiensteinsatz täglich auf Basis der Witterungslage, der zu erwartenden Niederschläge und der Temperaturen festgelegt.
Des Weiteren wurden für die Präventiv-Solestreuung wochenweise jeweils ein Einsatzleiter sowie 4 Soletouren mit 5 Fahrern (4 Stammfahrer, 1 Mitarbeiter in Reserve) in Dauerrufbereitschaft versetzt. Diese Präventiv-Dauerrufbereitschaft wurde ebenfalls vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 organisiert.
Bei Vollrufbereitschaft waren bis zu 463 Mitarbeiter in Bereitschaft. Die Personalstärke in Teilrufbereitschaft (nur die eingeteilten Einsatzleiter für die Durchführung der „Eigenständigen Kontrollen“ vor Dienstbeginn, um zum jeweiligen Dienstbeginn ggf. den Einsatz auslösen zu können) betrug 10 Mitarbeiter.
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Vergleich zu den Vorjahren: Winter 2023/2024: 32 Rufbereitschaften Winter 2021/2022: 36 Rufbereitschaften Winter 2020/2021: 73 Rufbereitschaften
Einsatztage im „Maschinellen“ Winterdienst auf den Fahrbahnen und im „Manuellen“ Win-
terdienst auf Wegen und Überwegen
Der Winterdienst auf Fahrbahnen wurde im vergangenen Winter erstmals am 19.11.2025 (Sole) tätig. Der erste Räum- und Streudiensteinsatz erfolgte am 24.11.2025. Die nachfolgende Tabelle gibt die gesamten Winterdiensteinsatztage der WD-Periode 2025 / 2026 wieder:
Monat Maschinell auf Fahrbahnen Manuell auf Wegen+Überwegen
Nov 25 5 2 Dez 25 9 3 Jan 26 19 15 Feb 26 6 5 Mrz 26 4 0
Summe 43 25
Vergleich zu den Vorjahren: Winter 2023/ 2024: 23 Einsatztage Winter 2021/2022: 36 Einsatztage Winter 2020/2021: 60 Einsatztage
Die unterschiedliche Anzahl von Einsatztagen im maschinellen und manuellen Winterdienst resultiert aus den präventiven Sicherungseinsätzen (u.a. mit Sole und mit Feuchtsalz) in den Fahrbahnbereichen. Im manuellen Winterdienst sind damit die Räum- und Streudiensteinsätze erfasst.
Einsatzstunden im „Manuellen“ und „Maschinellen“ Winterdienst
In der Winterdienstperiode 2025/2026 leisteten die im „Manuellen“ und „Maschinellen“ Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter/Innen im Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.01.2026 insgesamt 17.654 +12.283 = 29.938 Einsatzstunden. Die Zahlen bzw. der Aufwand für Februar und März sind dabei (noch) nicht enthalten. Die Erfassung für den Februar liegt im System aufgrund des aufwendigen Zulagensystems erst zum 10.04.2026 vor und konnte daher für diesen Bericht nicht mehr berücksichtigt werden. Im Winter 2023/2024 wurden insgesamt rund 15.100 Einsatzstunden geleistet. Im Winter 2020/2021 wurden 51.000 Einsatzstunden geleistet.
Streugutverbrauch im Winterhalbjahr 2025/2026
In der zurückliegenden Winterdienstperiode wurden folgende Streustoffmengen verbraucht:
Streusalz: 7.000 to (2023/2024: 4.000t 2021/2022: 3.000 t 2020/2021: 7.500 t) Granulat: rd. 1.200 to (2023/2024: 900t 2021/2022: 1.200 t 2020/2021: 2.500 t)
Kosten des Winterdienstes 2025/26 (01.04.2025 – 13.03.2026)
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Die Kosten des Staatlichen Bauamtes waren die Rechnung des Winterdienstes an der Südwesttangente. Hierfür sind ab 2024 aber keine Rechnungen gebucht worden. Die Rufbereitschaftsvergütungen und die Einsatzstunden sind nur bis zum 31.01.2026 mit enthalten. Der Februar wird erst vollständig am 10.04.2026 erfasst sein.
Stellungnahme zum Antrag der CSU-Fraktion vom 09.02.2026 „Winterdienst effektiv pla-
nen und durchführen“
1. Einordnung der Situation
Das im Antrag beschriebene Starkschneefallereignis Ende Januar 2026 hat gezeigt, dass der Winterdienst der Stadt Nürnberg bei außergewöhnlichen Wetterlagen vor besonderen Herausforderungen steht. Innerhalb von 24 Stunden fielen 25 bis 28 cm Neuschnee. Diese Wetterlage führte dazu, dass der Winterdienst – insbesondere im manuellen Bereich – zeitweise an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gelangte, wodurch es trotz intensiver Einsätze zu Einschränkungen insbesondere im Bereich der Nebenstraßen sowie auf Teilen des Radwegenetzes kam. Aufgrund gesetzlicher Arbeitszeitvorgaben und begrenzter personeller Ressourcen konnten in dieser Phase vorrangig nur Flächen der Priorität 1 gesichert werden, während nachrangige Bereiche – insbesondere Nebenstraßen und Teile des Radwegenetzes – erst zeitlich verzögert bearbeitet werden konnten.
Die im Antrag geschilderten Wahrnehmungen, insbesondere hinsichtlich eingeschränkter Nutzbarkeit von Radwegen und Beeinträchtigungen für den Fußverkehr, sind daher nachvollziehbar und decken sich mit den im Bericht dargestellten Erfahrungen.
2. Bestehendes Winterdienstkonzept
Der Winterdienst der Stadt Nürnberg basiert auf einem differenzierten Priorisierungssystem, das sich an Verkehrsbedeutung und Gefährdung orientiert.
- In Priorität 1 werden insbesondere Hauptverkehrsstraßen, ÖPNV-Achsen sowie besonders
gefährliche Bereiche gesichert.
- Nachgeordnet folgen weitere Verkehrsflächen in den Prioritäten 2 und 3.
Auch Fußgängerüberwege sowie zentrale Radverbindungen sind in dieses System integriert und werden entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt.
Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt und stellt sicher, dass bei begrenzten Ressourcen zunächst die Funktionsfähigkeit des Gesamtverkehrsnetzes gewährleistet wird.
3. Bewertung der einzelnen Forderungen des Antrags
a) Vorrangige Sicherung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr
Diese Forderung ist im bestehenden System bereits weitgehend umgesetzt:
-
ÖPNV-Strecken sind Bestandteil der Priorität 1
-
wichtige Fußgängerüberwege werden prioritär gesichert
-
zentrale Radachsen sind ebenfalls in der höchsten Priorität enthalten
Einschränkung: Während außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Januar 2026) kann eine gleichzeitige Sicherung aller Verkehrsarten nicht vollständig gewährleistet werden, da zunächst die Aufrechterhaltung der Grundfunktion des Verkehrsnetzes (v. a. Hauptfahrbahnen und wichtige Fußgängerüberwege) im Fokus steht.
b) Vermeidung des Zuschiebens von Rad- und Gehwegen
Das im Antrag angesprochene Problem des Zuschiebens von Rad- und Gehwegen durch geräumte Schneemassen ist systembedingt und tritt insbesondere bei größeren Schneefallereignissen auf. Der Effekt lässt sich:
- nicht vollständig vermeiden, da Schneeräumung auf Fahrbahnen zwangsläufig Schneeverla-
gerungen verursacht
- insbesondere bei großen Schneemengen und engen Straßenquerschnitten der Effekt ver-
stärkt wird Im Bericht wird deutlich, dass:
- bei extremen Schneemengen auch Lagerkapazitäten im öffentlichen Raum begrenzt sind
Bewertung:
-
Optimierungen sind möglich (z. B. sensiblere Räumstrategien an neuralgischen Punkten)
-
verstärkte Nachbearbeitung neuralgischer Punkte (z. B. Querungen, Haltestellenbereiche,
braucht entsprechende Kapazitäten)
- sowie eine gezieltere Steuerung der Schneelagerung im Straßenraum (geht zu Lasten der
Räumgeschwindigkeit).
- eine vollständige Vermeidung ist jedoch systembedingt nicht realistisch
Der Winterdienst bewegt sich hier in einem Zielkonflikt zwischen schneller Sicherung der Fahrbahnen und der dafür notwendigen Räumgeschwindigkeit zur Sicherung der Hauptverkehrsachsen und der Freihaltung angrenzender Flächen. Eine nachgelagerte Bearbeitung dieser Bereiche kann aktuell nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und entsprechend der festgelegten Prioritäten erfolgen.
c) Priorisierung und Aktualisierung des Radwegenetzes
Ein priorisiertes Konzept liegt bereits vor und ist öffentlich einsehbar. Die Erfahrungen der Wintersaison 2025/2026 zeigen jedoch, dass:
- die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, um das gewünschte Sicherungsniveau
durchgängig zu gewährleisten,
-
insbesondere ein Zweischichtbetrieb im Radwegebereich derzeit nicht möglich ist,
-
und die ursprünglich geplante Weiterentwicklung des Radwinterdienstes aufgrund der Haus-
haltskonsolidierung eingeschränkt wurde.
- Es kam sogar zu einer Verschlechterung des bisherigen Niveaus.
Bewertung:
-
Eine Ausweitung bzw. Verbesserung ist fachlich sinnvoll,
-
jedoch aktuell stark abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen
4. Voraussetzungen für eine Verbesserung
Die im Antrag angestrebten Verbesserungen sind grundsätzlich umsetzbar, setzen jedoch entsprechende Rahmenbedingungen voraus. Der Bericht zeigt deutlich, dass der Winterdienst bereits heute:
-
an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit arbeitet,
-
über keine ausreichenden Personalreserven verfügt,
-
und teilweise auf (teure) externe Unterstützung angewiesen ist.
➔ Eine nachhaltige Verbesserung des Winterdienstes – insbesondere im Bereich des Fuß- und Radverkehrs – erfordert daher:
-
zusätzliche personelle Ressourcen,
-
eine Erweiterung des Fahrzeug- und Gerätebestandes (z.B. Solefahrzeuge auf Radwegen),
-
sowie entsprechende finanzielle Mittel.
5. Fazit
Die im Antrag formulierten Zielsetzungen werden grundsätzlich unterstützt. Die Wintersaison 2025/2026 hat gezeigt, dass insbesondere bei außergewöhnlichen Wetterlagen Weiterentwicklungsbedarf im Winterdienst besteht, vor allem im Hinblick auf den Fuß- und Radverkehr. Eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Priorisierung, gezielte Optimierungen in der operativen Durchführung sowie eine stärkere Ausrichtung auf den Umweltverbund sind fachlich sinnvoll. Eine weitergehende Verbesserung des Winterdienstes, insbesondere im Bereich des Fuß- und Radverkehrs, ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch entsprechende zusätzliche Ressourcen voraus.