Sitzungsunterlagen
Sitzung des Sozialausschusses
16.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Nürnberg Berichtvorlage Ref.V/001/2026 5 Antrag_SPD_Gewalthilfegesetz nutzen – Umsetzung der Istanbul-Konvention 9 vorantreiben_2025-03-03 Ref.V/001/2026 Antrag_SPD-Aktionsplan_haeusliche Gewalt Ref.V/001/2026 11 Sachverhalt A Umsetzung_Gewalthilfegesetzes Ref.V/001/2026 13 Sachverhalt B Umsetzungsstand_Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027 Ref.V/001/2026 17 * TOP Ö 2 Bilanz Kommunale Sozialpolitik 2020 - 2026 Berichtvorlage Ref.V/002/2026 20 PPT_Bilanz Ratsperiode 2020-26_2026-04-13 23 TOP Ö 3 Sachstand zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg Berichtvorlage Ref.V/003/2026 49 Antrag_SPD_Seniorenpolitisches Gesamtkonzept der Stadt Nürnberg – 52 Zwischenbilanz_2026-01-27 Ref.V/003/2026 Sachverhalt_Sachstand Seniorenpolitisches Gesamtkonzept_2026-04-16 Ref.V/003/2026 54 TOP Ö 4 Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)“ und Aufhebung der bisherigen Satzung Sitzungsvorlage Ref.V/004/2026 67 Sachverhalt_Neufassung Satzung StSR_2026_04-16 Ref.V/004/2026 71 Neufassung_Satzung_StSR_Synopse_2026-04-16 Ref.V/004/2026 74 S A T Z U N G_StSR_2026-04-16 Ref.V/004/2026 85
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Sozialausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 16.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung Bericht
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Ref.V/001/2026
(Istanbul-Konvention) in Nürnberg
A) Antrag der SPD-Fraktion vom 03.03.2025 - Auswirkungen des
Gewalthilfegesetzes
B) Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2026 - Umsetzungsstand
des Gleichstellungsaktionsplans 2024 - 2027 der Stadt Nürnberg
2. Bilanz Kommunale Sozialpolitik 2020 - 2026 Bericht
- Tischvorlage – mündlicher Bericht Ref.V/002/2026
3. Sachstand zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Bericht
Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg Ref.V/003/2026
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2026
4. Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Gutachten
Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)“ und Aufhebung der Ref.V/004/2026
bisherigen Satzung
Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.12.2025,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Nürnberg
A) Antrag der SPD-Fraktion vom 03.03.2025 - Auswirkungen des Gewalthilfegesetzes
B) Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2026 - Umsetzungsstand des
Gleichstellungsaktionsplans 2024 - 2027 der Stadt Nürnberg
Anlagen: Antrag_SPD_Gewalthilfegesetz nutzen – Umsetzung der Istanbul-Konvention vorantreiben_2025- 03-03 Antrag_SPD-Aktionsplan_haeusliche Gewalt Sachverhalt A Umsetzung_Gewalthilfegesetzes Sachverhalt B Umsetzungsstand_Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027
Bericht:
A. Um ein deutschlandweit einheitliches Schutzniveau für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen zu schaffen, wurde das Gewalthilfegesetz (GewHG) am 27. Februar 2025 beschlossen und trat am 28. Februar 2025 in Kraft.
Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 3. März 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, über den Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes durch den Freistaat Bayern zu berichten.
B. Der Stadtrat verabschiedete im September 2024 den 5. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg für den Zeitraum 2024 bis 2027. Dieser umfasst 218 Maßnahmen, davon 92 mit direktem Bezug zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 4. März 2026 wurde die Verwaltung beauftragt, über den Umsetzungsstand des Aktionsplans zu berichten und darzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche priorisiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt betrifft Frauen in besonderem Maße und erfordert daher einen geschlechtersensiblen Schutz und Unterstützung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 4. März 2026 Antragsteller: Penzkofer-Röhrl
UUmsetzungsstand "Aktionsplan 2024 – 2027 mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im September 2024 hat der Stadtrat den „Aktionsplan 2024 – 2027 mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ beschlossen und damit die Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene mit zahlreichen Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Inzwischen ist das Gewalthilfegesetz verabschiedet worden, mit dem sich der Bund erstmals an der Regelfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen beteiligt; darüber hinaus wird es bis 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus geben.
Des Weiteren wurde das Gewaltschutzgesetz 2025/2026 umfassend novelliert, um den Schutz vor häuslicher Gewalt mit verschiedenen Maßnahmen wie u.a. elektronischer Fußfessel oder verpflichtendem Antigewalt-Training für die Täter zu verbessern.
Die aktuell veröffentlichte Dunkelfeldstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt das ganze Ausmaß von häuslicher und familiärer Gewalt auf – und weist auf die bedrückende Tatsache hin, dass nur weniger als 5% der Opfer die Straftat zur Anzeige bringen. Das erfordert breit angelegte Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung und eine Intensivierung der Präventionsarbeit, um die Gewaltspirale zu durchbrechen.
Das sind Maßnahmen, die auch unser kommunaler Aktionsplan beinhaltet.
Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgernden
AAntrag: Die Verwaltung berichtet im Stadtrat über den Umsetzungsstand des Aktionsplans und zeigt auf, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche Maßnahmen priorisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Dr. Nasser Ahmed Gabriele Penzkofer-Röhrl Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Stadträtin
A. Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Be-
kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konven-
tion) in Nürnberg
Auswirkungen des Gewalthilfegesetzes
Antrag der SPD-Fraktion vom 3. März 2025 „Gewalthilfegesetz nutzen“
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 3. März 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch den Freistaat Bayern zu berichten.
Um ein deutschlandweit einheitliches Schutzniveau für alle von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu etablieren, wurde das Gewalthilfegesetz (GewHG) am 27. Februar 2025 beschlossen und ist – bis auf einzelne Vorschriften – am 28. Februar 2025 in Kraft getreten
1. Überblick über das Gewalthilfegesetz
Das Gesetz regelt folgende Kernpunkte: Ab dem 1. Januar 2027 tragen die Länder die Sicherstellungs- und Finanzierungsverantwortung für das Gewalthilfesystem. Dadurch wird aus der bislang freiwilligen Leistung der Kommunen und Länder eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Länder. Die Träger der Einrichtungen haben einen Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung (§ 5 GewHG). Ab dem 1. Januar 2032 hat jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder1 einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung (§ 3 GewHG). Die Länder sind bis Ende 2026 verpflichtet eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung zur Ermittlung des Bestands von Schutz- und Beratungskapazitäten und Planung eines bedarfsgerechten Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten durchzuführen (§ 8 GewHG). Es wird ein Anerkennungsverfahrens für Träger von Einrichtungen durch eine nach Landesrecht zu bestimmende Behörde eingeführt; zudem gibt es eine Anerkennungsfiktion für drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes für Träger, die bereits vor Inkrafttreten des GewHG entsprechende Einrichtungen betrieben haben. Neue Träger müssen bereits jetzt ein Anerkennungsverfahren durchlaufen (§ 7 GewHG). Der Bund wird durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Zweck einer befristeten Umverteilung der Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder für die Jahre 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Mrd. Euro zur Finanzierung dieses Hilfesystems beitragen. Die Mittel werden maßgeblich zur Deckung der Kosten des Hilfesystems genutzt, dürfen aber auch zur Investition in Immobilien ausgegeben werden.
2. Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern
Zur Einführung des neuen Gesetzes muss der Freistaat Bayern bis Ende 2026 ein Landesausführungsgesetz erlassen und darin u.a. Folgendes regeln:
1 Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf Frauen und deren mitbetroffene Kinder. Gewaltbetroffene trans, inter und nicht-binäre Personen oder Männer fallen nicht darunter. Schutzeinrichtungen, wie z. B. die Männerschutzwohnung Riposo, sind daher nicht vom GewHG umfasst.
- Vorgaben für konzeptionelle Ausrichtung sowie für personelle und räumliche Ausstattung
der Einrichtungen.
-
Regelung zur angemessenen Finanzierung der Einrichtungen.
-
Bestimmung der für den Vollzug des Gewalthilfegesetzes zuständigen Landesbehörde so-
wie einer Clearingstelle, die bei der Suche nach einem Schutz- oder Beratungsplatz herangezogen werden kann.
- Ggf. Einrichtung einer/mehrerer Erstanlaufstellen mit 24-stündiger Rufbereitschaft.
Die Rechtsstelle des Sozialamtes der Stadt Nürnberg ist in der Arbeitsgruppe des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vertreten. Dieses Fachgremium soll das Ministerium bei der Umsetzung des Gesetzes in Bayern unterstützen.
Obwohl die Länder ab 2027 die Finanzierungsverantwortung tragen, ist nicht zwingend von einer kostendeckenden Förderung auszugehen, da die Förderpraxis des Freistaats in der Regel nur Durchschnittskosten bzw. Pauschalen anerkennt, zudem werden bayernweit einheitliche Förderkriterien festgelegt werden und damit die individuellen Gegebenheiten vor Ort eher keine Berücksichtigung finden.
3. Bisher erfolgte Handlungsschritte
Das Sozialamt steht im Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, um die jeweils benötigten Daten aller voraussichtlich unter das Gesetz fallenden Träger und Einrichtungen in der Stadt Nürnberg zu übermitteln. Für eine Bestands- und Kostenerhebung erfolgten bislang schon mehrere Abfragen durch das Ministerium. Sowohl der Link zum Online-Fragebogen als auch die Kostenabfrage wurden vom Sozialamt an alle in Frage kommenden Träger übersandt und deren Rückmeldung nachgehalten.
Mit dem Fragebogen zur Analyse des Bestands von Schutz- und Beratungskapazitäten
und deren Versorgungsdichte vor Ort hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über die Hochschule München einen Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt. Auf den Ergebnissen werden die künftigen Planungen aufbauen.
Mit der Kostenabfrage zur Vorbereitung des Finanzierungskonzepts hat das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Abfrage bzgl. der Kosten für den laufenden Betrieb der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gestartet. Unter der Federführung des Sozialamtes wurden in Kooperation mit dem Jugend- und dem Gesundheitsamt alle bekannten Einrichtungen ermittelt, die potenziell unter das Gewalthilfegesetz fallen könnten.
Vertragliche Vereinbarungen, die seitens der Stadt Nürnberg mit den Trägern bestanden, die voraussichtlich unter das Gewalthilfegesetz ab 2026 fallen, wurden vorsorglich zum 31.12.2026 gekündigt bzw. befristet.
4. Ausblick
Da das Landesausführungsgesetz und die zugehörige Verordnung noch nicht erlassen sind, ist der zukünftige Förderumfang durch den Freistaat Bayern ab 2027 noch nicht bekannt.
Derzeit wenden sich voraussichtlich vom Gesetz umfasste Träger mit der Sorge bezüglich der Planungssicherheit für das Jahr 2027 an die Stadt Nürnberg. Zum einen steht derzeit noch nicht fest, welche Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen bei der Finanzierung Berücksichtigung finden, zudem werden im Jahr 2027 Liquiditätsprobleme aufgrund erfahrungsgemäß späterer Auszahlungstermine von Fördergeldern des Freistaates bei der neuen
Finanzierungsform befürchtet. Weiterhin bestehen Unsicherheiten, was die zukünftige Ausgestaltung des Förderumfangs anbelangt. Dies erschwert vor allem die Personalplanung der Träger für 2027.
Aktuell bleibt abzuwarten, ob die Finanzierung durch den Freistaat Bayern die derzeit anfallenden Kosten der Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen vollständig decken wird.
Von einer Ausweitung des Angebots ist nach dem derzeitigen Diskussionsstandes wohl nicht auszugehen.
Der paritätische Wohlfahrtsverband hat hierzu eine kritische Pressemitteilung zum Weltfrauentag verfasst2.
- Voraussichtlich vom Gewalthilfegesetz umfasste Einrichtungen in der Stadt Nürnberg
Von der Förderung über das Gewalthilfegesetz sind voraussichtlich ganz oder mit bestimmten Teilen folgende Einrichtungen der Stadt Nürnberg umfasst:
- Frauenhaus Nürnberg, Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. inklusive der Interventionsstelle
und Fachberatungsstelle (im Jahr 2025 lag der Zuwendungsbetrag der Stadt Nürnberg bei 745.977 € inklusive der Zahlung für Miete und Betriebskosten für das städtische Gebäude; über den Freistaats Bayern erfolgte seit einigen Jahren zusätzlich eine Förderung im Rahmen der Richtline für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen. Die Förderung belief sich im Jahr 2024 auf 281.368,50 € für das Frauenhaus und 38.434,50 € für die Interventionsstelle). Beim Frauenhaus ist davon auszugehen, dass es vollumfänglich dem Gewalthilfegesetz unterfällt.
- Jadwiga STOP dem Frauenhandel (im Jahr 2025 lag der Zuwendungsbetrag der Stadt
Nürnberg bei 82.000 €). Bei Jadwiga ist noch offen, ob die Aufgaben komplett dem Gewalthilfegesetz unterfallen werden. Nach den letzten vorliegenden Informationen ist aber davon auszugehen, dass Menschenhandel vom Gesetzeszweck umfasst ist.
- Gewaltberatung Nürnberg e. V. (im Jahr 2025 lag der Zuwendungsbetrag der Stadt Nürn-
berg bei 25.700 €). Bei der Gewaltberatung Nürnberg ist derzeit noch offen, ob diese Einrichtung unter das neue Gesetz fällt, da noch nicht feststeht, ob im Landesausführungsgesetz präventive Angebote bzw. Täterberatung einbezogen werden. Nach aktueller Einschätzung sind Täterberatungen wohl nicht vom Gesetz umfasst.3
- Bei der frauenBeratung Nürnberg ist davon auszugehen, dass diese Einrichtung unter das
Gewalthilfegesetz fällt (im Jahr 2025 lag der Zuwendungsbetrag der Stadt Nürnberg bei 175.500 €; über den Freistaats Bayern erfolgte seit einigen Jahren zusätzlich eine Förderung im Rahmen der Richtline für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen. Die Fördersumme lag im Jahr 2024 bei 85.412,50 €.)
- Bei Wildwasser Nürnberg e. V. ist davon auszugehen, dass diese Einrichtung unter das
Gewalthilfegesetz fällt (im Jahr 2025 lag der Zuwendungsbetrag der Stadt Nürnberg bei 214.407 €; über den Freistaats Bayern erfolgte seit einigen Jahren zusätzlich eine
2 Zum Weltfrauentag: Paritätischer in Bayern pocht auf Aufrechterhaltung des Schutz- und Hilfesystems für Frauen – Rückschritt im Gewaltschutz droht https://www.paritaet-bayern.de/verband/presse/presseartikel/weltfrauentag-paritaetischer-in-bayern-pocht-auf-aufrechterhaltung-des-schutz-und-hilfesystems-fuerfrauen 3 Eine weitere Einrichtung der Täterberatung in Nürnberg ist RESPEKT! Fachstelle Mittelfranken – Täter*innenarbeit häusliche Gewalt
Förderung im Rahmen der Richtline für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen. Die Fördersumme lag im Jahr 2024 bei 86.539 €).
- Beim Frauenhaus Hager der Caritas Nürnberg e. V. ist davon auszugehen, dass diese
Einrichtung komplett unter das Gewalthilfegesetz fällt. Die Einrichtung wurde bislang über einen Vertrag nach § 75 SGB XII von der Fachstelle für Wohnungslose und Obdachlose des Sozialamtes mitfinanziert.
- Beim Caritas-Haus für Frauen in Not ist derzeit noch unklar, ob die Einrichtung unter das
Gewalthilfegesetz fällt, ggf. nur zum Teil. Die Einrichtung wird bislang über einen Vertrag nach § 75 SGB XII von der Fachstelle für Wohnungslose und Obdachlose des Sozialamtes mitfinanziert. •
| Ziel des Vereins ist, Frauen* und Mädchen* zu befähigen, sich vor | |
|---|---|
| unterschiedlichen Formen von Gewalt zu schützen und ihr Sicherheitsgefühl zu stärken) | |
| könnte im Rahmen der Prävention unter das Gewalthilfegesetz fallen. Dies ist aber noch | |
| offen. |
Da die Gewalterfahrung den zentralen Anknüpfungspunkt des Gewalthilfegesetzes bildet, sind einige Einrichtungen, in deren Arbeitskontext zwar ebenfalls Gewalterfahrungen bei den betreuten Klientinnen auftreten können, dennoch nicht vom Gesetzeszweck erfasst, weil dort andere thematische Schwerpunkte im Vordergrund stehen. Dies betrifft insbesondere Kassandra e. V. - Fachberatungsstelle für Prostituierte, den Krisendienst Mittelfranken, den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadtmission, das Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum Nürnberg e. V. und Lilith e. V. Es ist folglich nicht davon auszugehen, dass diese Träger in den Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes fallen.
B. Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Be-
kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konven-
tion) in Nürnberg
Umsetzungsstand des Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027 der Stadt Nürn-
berg
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. März 2026 „Umsetzungsstand Aktionsplan“
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 4. März 2026 wurde die Verwaltung beauftragt, über den Umsetzungsstand des Aktionsplans zu berichten und aufzuzeigen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche Maßnahmen priorisiert werden. Im September 2024 hat der Stadtrat den 5. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg verabschiedet. Dieser hat eine Laufzeit von 2024 bis 2027 und fokussiert sich inhaltlich auf die Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Mit seinen 218 Maßnahmen, wovon sich 92 explizit auf die Prävention und Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt beziehen, soll der Gleichstellungsaktionsplan sensibilisieren und Betroffene besser schützen und unterstützen. Der Aktionsplan wurde von der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender, mit Expert*innen aus dem Schutz- und Hilfesystem, weiteren relevanten Akteur*innen sowie unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegt bei der jeweiligen Dienststelle im entsprechenden Geschäftsbereich. Die Maßnahmen werden von den Dienststellen mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen hinterlegt und umgesetzt. Einige Maßnahmen wurden bereits erfolgreich implementiert, andere befinden sich aktuell in der Planung bzw. in der Umsetzung bis Ende 2027.
Sensibilisieren und Informieren
Bereits im November 2024 zeigte die Gleichstellungsstelle die Ausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Krafftschen Hof (GAP 2024-2027, Maßnahme 1). Die Ausstellung informierte, sensibilisierte und berührte durch verschiedene Elemente, welche die Komplexität, Formen sowie die Ausprägungen Häuslicher Gewalt näher beleuchteten. Im November 2025 zeigte die städtische Gleichstellungsstelle in Kooperation mit dem Künstlerhaus die Ausstellung „Was ich anhatte…“, eine Ausstellung, die Erfahrungen von Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, anonym sichtbar macht (GAP 2024-2027, Maßnahme 2). Sie wirkt der von Täter-Opfer-Umkehr geprägten Aussage entgegen, dass eine Frau vergewaltigt werde, weil sie einen Minirock trage, entgegen. Beide Ausstellungen wurden durch die Stadtspitze im Rahmen einer Vernissage eröffnet. Beratungsstellen und Träger von Schutz- und Präventionseinrichtungen gestalteten mit Unterstützung der Gleichstellungsstelle ein vielfältiges Begleitprogramm. Im November 2025 startete die Kampagne #DasIstGewaltNbg (GAP 2024-2027, Maßnahme 4). Mit Slogans, die unter anderem auf Plakaten und Infoscreens zu sehen sind, wurde die breite Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert. Plakate, Videospots und Postkarten sind mit einem QR-Code und einem Link versehen, die zu einer Website führen. Dort gibt es nähere Informationen über Hilfs- und Unterstützungsangebote von Expertinnen und Experten: vor Ort bei einem Beratungstermin oder im Frauenhaus, telefonisch und online.
Fort- und Weiterbildung
Im Rahmen der Kampagne „Ist Luisa hier?“ der frauenBeratung nürnberg wurden Mitarbeitende von NüBad hinsichtlich eines souveränen Umgangs mit Vorfällen sexueller Belästigung in Nürnberger Bädern geschult (GAP 2024-2027, Maßnahme 47). Mit dieser Zusammenarbeit setzt NürnbergBad ein Zeichen gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum und bietet ab sofort allen betroffenen Frauen und Mädchen in den Bädern der Stadt Nürnberg eine Ansprechmöglichkeit.
Empowerment, Selbstbehauptung und Prävention
Seit 2025 macht die Stadt Nürnberg Mitarbeiterinnen explizit ein Angebot zum Thema Sexismus und Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (GAP 2024-2027, Maßnahme 69). Das Seminar N-340350 „Gewaltprävention: Umgang mit herausforderndem und grenzüberschreitendem Verhalten am Arbeitsplatz“ des Fortbildungsprogramms der Städteakademie, wird in Kooperation mit AURA Nürnberg e.V. angeboten und vermittelt Wissen sowie aktive Handlungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Situationen und verschiedene Formen von Gewalt am Arbeitsplatz. AURA Nürnberg e.V. und das Jungenbüro des Schlupfwinkel e.V. erstellten gemeinsam ein Konzept für Gewaltpräventions-Workshops für Mädchen und Jungen (GAP 2024-2027, Maßnahme 64-66). Das Konzept sieht vor, dass die Mitarbeiterinnen von AURA die Workshopeinheiten mit Mädchen durchführen, während die Mitarbeiter des Jungenbüros die Einheiten mit Jungen gestalten. In der geschlechterübergreifenden Einheit wird zusätzlich eine Fachkraft der Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS) bzw. der Jugendhilfeeinrichtung einbezogen. Die Workshops sollten ab Ende 2025 in Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit an Nürnberger Schulen sowie mit Jugendhilfeeinrichtungen durchgeführt werden. Die geplante Umsetzung konnte leider nicht realisiert werden, da sowohl AURA als auch das Jungenbüro sich in einer prekären Situation befinden und nicht über die erforderlichen personellen Ressourcen verfügen. Für die flächendeckende Durchführung dieser Workshops in Schulen und Jugendeinrichtungen fehlt eine kontinuierliche und verlässliche Finanzierung.
Schutz und Unterstützung
Nicht jede Geburt verläuft reibungslos. Medizinisch notwendige Eingriffe werden nicht immer als ausreichend erklärt oder kommuniziert erlebt. Frauen berichten, dass sie sich dadurch übergangen, bevormundet oder gar machtlos fühlten. Unklare Informationen über Notwendigkeit und Ablauf können gewaltvoll wirken und als Trauma im Körper und in der Psyche zurückbleiben. Der Arbeitskreis Frauen und Gesundheit hat daher in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle und unter Beteiligung von Hebammen der drei Nürnberger Geburtskliniken, der Mutter-Kind-Tagesklinik und -ambulanz, der Koordinationsstelle Frühe Hilfen der Stadt Nürnberg sowie der Babylotsinnen einen Online-Fragebogen entwickelt (GAP 2024- 2027, Maßnahme 74-75). Seit Mitte März 2026 wird mit Plakaten und Postkarten unter dem Titel „Wie hast du die Geburt deines Kindes erlebt?“ und einem QR-Code auf die Befragung aufmerksam gemacht. Die Rückmeldungen sollen dazu beitragen, Angebote rund um Geburt und Wochenbett besser auf unterschiedliche Bedürfnisse abzustimmen. Auf Basis der Ergebnisse werden bis Ende 2026 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die ab 2027 umgesetzt werden sollen. Im Rahmen des Bedrohungsmanagements Mittelfranken wurde ein Risikoanalysetool zur Einschätzung (schwerer) Häuslicher Gewalt und potenzieller Femizide erarbeitet. Mitte 2025 wurde dieses Tool von Fachberatungsstellen erprobt und positiv bewertet (GAP 2024-2027, Maßnahme 89). Der Fachtag zum 10-jährigen Jubiläum des Bedrohungsmanagements im Februar 2026 stand inhaltlich unter dem Schwerpunkt „Hochrisikofälle im Kontext häuslicher Gewalt & Stalking“ (GAP 2024-2027, Maßnahme 90). In diesem Rahmen wurde das Tool
vorgestellt. Zudem werden Schulungen zum neuen Risikoanalysetool für Erstbewerter*innen und Frauenberatungsstellen angeboten. Die Stadt Nürnberg baut im Rahmen des Bedrohungsmanagements Mittelfranken zurzeit die internen Strukturen gezielt aus und stärkt deren Zusammenarbeit durch eine systematische Vernetzung (GAP 2024-2027, Maßnahme 90).
Die oben aufgeführten Maßnahmen stellen den Umsetzungsstand des Gleichstellungsaktionsplans bis März 2026 exemplarisch dar. Der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 wird am Ende seiner Laufzeit umfassend evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden dem Stadtrat in einem Bericht vorgelegt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Bilanz Kommunale Sozialpolitik 2020 - 2026 -
- Tischvorlage - mündlicher Bericht
Bericht:
Der Bericht informiert über die strategischen Entwicklungen und Meilensteine im Bereich der Jugend-, Familien-, Senior*innen- und Sozialpolitik in der Ratsperiode 2020-2026.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aufgaben und Tätigkeiten im Geschäftsbereich richten sich an viele und vielfältige Personen und Gruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Jugend-, Familien-, Senior*innen- und Sozialpolitik:
Rückblick auf die Ratsperiode 2020-2026
Sozialausschuss/Jugendhilfeausschuss
16.04.2026
Jahre der Krisen
Covid 19-Pandemie
▪ Organisation des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen
▪ Verteilung von Schutzausrüstung für soziale Träger, Heime und vulnerable Gruppen
▪ pflegefachliche Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz
▪ Mitarbeit bei der Organisation von Impfungen für vulnerable Gruppen
- Entwicklung neuer Angebots- und Beteiligungsformen ...
Flucht aus der Ukraine
▪ Anlaufstellen Heilig-Geist-Saal & Theresienstraße
▪ Unterbringung der Geflüchteten
▪ Kurzfristige Organisation und Administration existenzsichernder Leistungen
▪ Umsetzung Rechtskreiswechsel Geflüchteter aus der Ukraine
Energiemangellage & Inflation
▪ Entwicklung und Implementierung von Stromausfallkonzepten
▪ Einführung Wohngeld-Plus und entsprechende Fallzahlensteigerung
Krise der öffentlichen Haushalte
▪ Ausgabensteigerung und Überlastung der kommunalen Haushalte
▪ Wiederaufnahme und Intensivierung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in Nürnberg
Kontinuierliche Strategieentwicklung
- Neufassung und Gestaltung des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-,
Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (2023)
▪ Digitale Fachstrategie für den Geschäftsbereich Ref.V und Dienststellen (2020 - 2023)
▪ Aktionsplan zur Umsetzung der UN BRK (federführend) (2021 und Fortschreibung)
▪ Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen: Nürnberger Armutspolitik (2024)
▪ Seniorenpolitisches Gesamtkonzept (2024)
▪ 500 Jahre Sozialpolitik in kommunaler Verantwortung (2025)
▪ Initiierung einer Sozialkonferenz für Nürnberg (2025)
▪ Positionspapier zur Jugendhilfe „Gute Perspektiven für Kinder, Jugendliche und
Familien in Nürnberg“ (2025)
▪ Beiträge zur Sozialstaatsreformkommission über den Deutschen und Bayerischen
Städtetag (2025/26)
▪ Positionierung „Nürnberger Kinder- und Jugendarbeit zeigt Haltung“ (2026)
▪ Pflegebedarfserhebung, Strategielandkarte Obdachlosenhilfe, Nürnberger Modell der
Drogenhilfe, Mitwirkung Aktionsplan Queeres Nürnberg und Gender Aktionsplan, Sozialraumentwicklung, ...
Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt
gemeinsam leben
2021: Verabschiedung 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
ab 2021: Aktive Beteiligung bei den Wochen gegen Rassismus
2022: Leitlinien für die Inklusive Spielplatzplanung
2022: Gründung Netzwerk Queer im Alter
2023: Themenportal „Gemeinsam für Vielfalt in der Kita!“
2023: Erste inklusive Prunksitzung Schwanenritter und noris inklusion
2024: Access City Award 2025 der Europäischen Kommission
2024: Angebotsdatenbank Inklusion
2025: Kampagne für Vielfalt und gegen Diskriminierung: Erstellung des Plakats „Wir
leben Vielfalt. Gemeinsam.“ in Zusammenarbeit mit dem J/B1-Bereich
2025: Gewaltschutzgesetz – Vorbereitung der Umsetzung
2026: Nürnberger Kinder- und Jugendarbeit zeigt Haltung
2020: Einführung einer Kita-App
2020: Ausweitung Kita-Portal um Horte (2025: + Mittagsbetreuung und Ferienangebote)
2021: 20 Jahre Bündnis für Familie
2022: Eröffnung AruK Plus (Alles rund ums Kind) – Südstadtforum
2022: Kombiantrag zur Anmeldung Neugeborener
2023: aufsuchende Erziehungsberatung in der Südstadt
2024: Familienzentrum Regensburger Straße
2024: Broschüre „Gut leben in Nürnberg - Günstige und kostenlose Angebote für Familien“
2024: Publikation Fokus Familie – Patchwork-Familie (+ Familienblog)
zuletzt 2025: zweijährliche Familienkonferenzen
2025: Online Spielplatzkarte
2026: Eröffnung Erziehungs- und Familienberatungsstelle Eibach
2026: 22. Familienbildungstag
2020: Pandemie - angepasste Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung
2020 - 2026: Planung und Eröffnung neuer/sanierter Spielplätze
2022: 10. Station Straße der Kinderrechte zum Thema Inklusion
2022: Lokaler Entwicklungsplan und Fachstelle Internationale Jugendarbeit
2023: Eröffnung der neuen Skateanlage an der Münchener Straße
2023ff.: Verfahrenslotsen, inklusive Jugendhilfe, Modellkommune mit dem Bezirk Mfr.
2024: 50 Jahre Bauspielplatz Langwasser – Aktivspielplätze als Erfolgsmodell
2024: Start der Rathausworkshops laut! und DokuPäd
2025: gemeinsame UMA-Einrichtung der Städte SC, FÜ, ER und N
2025: Beschluss & MIP-Aufnahme Neubau/Generalsanierung
KJHZ Reutersbrunnenstraße
2025: Internationales Jugendcamp „Youth United in Peace“
2026: Eröffnung Kinder- und Jugendhaus OASE & Jugendbüro Lichtenreuth
2021: Wiedereröffung Anlaufstelle Jugendberufsagentur für schwer Erreichbare
2022: Wege in die digitale Welt für Ältere
2022ff: Kooperationen mit dem Bildungsbüro: Grundbildung, Alphabetisierung,
Kommunales Programm Deutschspracherwerb, Digitale Bildung
2024: (vergeblicher) Einsatz für Verstetigung Integrierte/ Kooperative Ganztagsbildung
Michael-Ende-Schule, Gretel-Bergmann-Schule, Altenfurt
2025: Konzeptionelle Neuausrichtung BVB Pro (NOA)
2025: Jugendsozialarbeit an Schulen: Konzeptfortschreibung und Ausbauplanung
2026: Einführung PC für alle
2026: Kita- Ausbau in allen Altersgruppen: Insgesamt 3.250 neue Plätze (davon 900 im
Vorschulalter und 2.350 im Grundschulalter) in den Jahren 2020/21-2025/26
2026: Vorbereitung Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für
Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27, Versorgungsquote 75% (2025/26)
2021-2027: Drittmitteleinwerbung NOA 7,3 Mio. € ESF und 800T€ Bundesmittel
2020ff: Umsetzung Teilhabechancengesetz durch Jobcenter und Noa kommunal
(Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II)
2021: Gemeinsame Zielvereinbarung der Jobcenter-Träger Stadt und Agentur für Arbeit
2022: Rechtskreiswechsel Ukrainische Geflüchtete
2023: „Job-Turbo“ im SGB II
2023: Neue Eingangszone im Jobcenter und jobcenter.digital
2024: Einführung Zertifikatslehrgänge für Menschen mit Behinderung
2024: Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt mit IHK und HWK
2024: Eröffnung Erweiterungsbau Werk Nord noris inklusion gGmbH
2025: Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete
2025: Einführung Jobcenter-App
2025: Eröffnung Café Arthur am Dokuzentrum
2025: Verstetigung Arbeitgebermesse der Noris-Arbeit
2026: Einführung der neuen Grundsicherung im Jobcenter
2020: Etablierung Fachteam Sprache für Kindertageseinrichtungen im Jugendamt
Seit 2020: Beratungsschwerpunkt „Deutschspracherwerb“ in der Zentralen Anlaufstelle
Migration - Beratung (ZAM-Beratung)
2021: Beginn Rückbau der dezentralen Unterkünfte für Geflüchtete
2022: Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine (Heilig-Geist-Saal, Theresienstraße)
2022: Wiederaufnahme der Unterkunftsakquise; seit 2025 erneut Rückbau
2022: Erweiterung Integreat: Sprache ukrainisch
2022ff: Intensivierung Aktivitäten im Bereich Ehrenamt, Integrationslotsinnen
2023: Eröffnung Zentrale Anlaufstelle Migration in der Theresienstraße
2024: Weiterentwicklung der Flüchtlings- und Integrationsberatung
2024: Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete auf Weisung des Freistaats Bayern
2024ff.: Mitwirkung Konzeptionsarbeiten work and stay center (IHK und HWK)
2026: Pilotierung Integrations- und Sozialberatungsstelle in Röthenbach
2026: Neuentwicklung: Ehrenamt mit geringen Deutschkenntnissen
2020: Versorgung vulnerabler Gruppen in der Pandemie (Wohnungslose, Suchtkranke, ...)
2021ff.: Nürnberger Modell der Drogenhilfe: SUB:PORT, versch. Forschungsvorhaben
2022: Armutskonferenz Armut und Reichtum in Deutschland
2022: Winter der Solidarität – Unterstützung bei Energiearmut und Einsamkeit
2023: Wohngeldreform, Digitaler Wohngeldantrag, Roboterlösung Woggybot
2023ff.: Strategielandkarte Obdachlosigkeit, Notschlafstelle für Frauen, Pension für queere
Menschen in Obdachlosigkeit, bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote.
2023: Start der Nürnberg-Pass App
2023: Einführung Deutschlandticket Nürnberg-Pass
2023: Studie zur Wohnsituation einkommensarmer Haushalte mit der Ohm Hochschule
2024: EnergieSparProjekt – Balkonsolaranlagen mit der wbg Nürnberg
2025: Armutskonferenz Vererbte Armut
2025: Konzeption Haus Großweidenmühle
2020 – 2025: Erhöhung Reichweite Nürnberg-Pass von 60% auf 73%
2020 – 2022: Krisenmanagement Covid 19-Pandemie
2020: Einrichtung Runder Tisch Generalistische Ausbildung
2020ff.: Schrittweiser Ausbau Pflegestützpunkt
2021 – 2025: zweijährliche Verleihung des Nürnberger Pflegepreises
2021: Wege in die digitale Welt für Ältere
2022: Innovationspreis "Zu Hause daheim - DIGITAL AKTIV!„
2022: Konferenz „Ethik in der Pflege in Pandemiezeiten“ zur
2023: Fertigstellung August-Meier-Haus des Nürnberg-Stift
2023: Neuwahl des Stadtseniorenrats
2024: Pflegebedarfsermittlung des Seniorenamts
2024: Neuvorlage des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
2024: erstmals Begehung Weltseniorentag: „Vielfalt im Alter“
2024: Etablierung der Pflegekonferenz Nürnberg
2025: Gewinner Bundeswettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“
2025: erste Plauderbank in Nürnberg
2021: Eröffnung QuarTier
2021: 10 Jahre Stadtteilpatenschaften
2021: Neugründung der AG Soziale Stadtentwicklung im Geschäftsbereich
2022: Start Housing First
2023: Start Planung und Beteiligungsprozess Sanierung Nachbarschaftshaus Gostenhof
2023: 10 Jahre Rahmenvereinbarung SIGENA
2024: Seismografenprozess „sozial angespannte Wohnquartiere“
2025: Eröffnung SIGENA-Treff Nordbahnhof
2025: Fonds für Stadtteil-Kooperationen
2025: Integrierte Sozialraumentwicklung St. Leonhard/ Sündersbühl
2025: Eröffnung Quartiersbüro Lichtenreuth
2025: Nürnberger Stiftungstag „Gut wohnen in lebendigen Nachbarschaften“
2026: Vorlage im AfS: Kriterien für gefördertes Wohnen und städtebauliche Dichte
2026: Gründung der Stiftung „Zuhause in Nürnberg“
2020: Ehrenamt in der Pandemie – angepasste Formen
2021: Projekt Digiteers
2021/2023/2025: Kooperationspartner beim Bayerischen Ehrenamtskongress
2022: Intensive ehrenamtliche Begleitung der Ankommenden aus der Ukraine,
insbesondere Sprachmittler und private Unterkunftsakquise
2022: Eröffnung Klara – Zentrum für Engagement und Beratung
2024: Verleihung der 2000. Bayerischen Ehrenamtskarte in Nürnberg
2023: Feier zum 200. EhrenWert-Preis
2023: Weiterentwicklung der Stiftungsinitiative mit dem Finanzreferat
2025: Pilotwoche Schnupperehrenamt, 2026 mit über 200 Angeboten.
2025: Kampagne „Nürnberger Engagement-Botschafter/Botschafterinnen“
Verstetigung der Formate: EhrenWert, Nürnberger Herz, Youngagement,
Freiwilligenmesse, Corporate Volunteering Tag, Internationaler Tag des Ehrenamts
Jährliche Höhepunktveranstaltungen: Stiftungstage mit Stifter*innenpreis
Zukunftsorientiert und für die Bürger*innen handeln!
2020 bis dato 2026: Vorbereitungen für den Umzug ins Stadthaus Q
2022ff.: Weiterentwicklung Fortbildungsangebot PEF:SB und Rückgewinnung der
pandemiebedingt reduzierten Teilnehmerzahlen
2023: Neugestaltung Orientierungsrahmen
2024: Ausschreibung Lernmanagementsoftware
2024: Einführung der Online-Beratung bei SenA, Sozialamt und Jugendamt
2025: zwei Auszeichnungen beim Innovationsforum der Stadt Nürnberg
2025: Auftakt zur Sozialkonferenz
2026: Echtbetrieb KI-Tool in der Wohngeldstelle
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Danke für die gute & konstruktive Zusammenarbeit!
Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg +49 (0)9 11 / 2 31-23 80
ref.v@stadt.nuernberg.de
http://www.soziales.nuernberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 16.04.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Sachstand zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2026
Anlagen: Antrag_SPD_Seniorenpolitisches Gesamtkonzept der Stadt Nürnberg – Zwischenbilanz_2026-01-
Sachverhalt_Sachstand Seniorenpolitisches Gesamtkonzept_2026-04-16
Bericht:
Die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg ist am 18.09.2024 im Stadtrat einstimmig beschlossen worden. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27. Januar 2026 und gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Informationen im Bericht betreffen ältere Menschen unabhängig von kulturellem, religiösem und sozialem Hintergrund oder sexueller Orientierung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage
zur Sitzung des Sozialausschusses am 16.04.2026
Sachstand zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt
Nürnberg
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 27. Januar 2026 wurde die Verwaltung beauftragt, über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, dessen Fortschreibung am 18. September 2024 vom Stadtrat beschlossen wurde, zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, welche Themen priorisiert wurden, welche neuen Entwicklungen zu berücksichtigen sind und welche Aufgaben in der kommenden Ratsperiode weiter auf der Agenda stehen.
Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept stellt den grundlegenden Rahmen für städtische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslagen der Nürnberger Seniorinnen und Senioren dar. Das bedeutet auch, dass es sich hierbei nicht um ein chronologisch geordnetes Maßnahmenprogramm handelt, da aus gerontologischer Sicht alle Bereiche der Lebenswirklichkeit gleichrangig nebeneinanderstehen. Priorisierungen ergeben sich u.a. aus den Handlungsspielräumen durch zur Verfügung stehende Ressourcen. Bei Angeboten von und mit Kooperationspartnern ist zudem entscheidend, welchen Vorrang Kooperationspartner den unterschiedlichen Maßnahmen geben.
1. Sachstand
Im Folgenden sind die einzelnen Handlungsfelder des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts aufgeführt. Entsprechend den dort gesetzten Zielen werden durchgeführte Maßnahmen nach aktueller Sachlage kurz für jedes Handlungsfeld erläutert. Einige Maßnahmen lassen sich mehreren Handlungsfeldern zuordnen. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden sie jedoch nur einmal aufgeführt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Maßnahmen des Seniorenamtes. Es muss jedoch betont werden, dass die Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen, Initiativen und Vereine in Nürnberg stets maßgeblich zur Umsetzung der Ziele in der Seniorenarbeit beitragen, was in dieser Vorlage nur punktuell abgebildet werden kann.
Handlungsfeld 1: Aktives Alter und Engagement
Mitbestimmung bei der Angebotsgestaltung
Die Bereitschaft für Engagement und aktive Teilhabe wächst, wenn die dazugehörigen Angebote auch bedarfsgerecht sind. Für eine gelingende Gestaltung der Angebote der Seniorenarbeit werden nicht nur Teilnehmerzahlen und proaktive Rückmeldungen herangezogen, sondern die Zielgruppe wird z.B. in den Runden Tischen der Seniorennetzwerke angeregt, Vorschläge einzubringen. Auch für die Programmgestaltung im städtischen Treff Bleiweiß werden Impulse der Treff-Besucherinnen und Besucher für die Programmgestaltung aufgegriffen. Das Gleiche gilt im Freiwilligenmanagement des Seniorenamts: Vorschläge, etwa für Fortbildungen für die Ehrenamtlichen, werden abgefragt. Impulse für Angebote und Themen kommen aber auch aus dem Austausch mit dem Stadtseniorenrat. Dies gilt besonders für den erfolgreichen Weltseniorentag auf Initiative und mit herausragendem Engagement des Stadtseniorenrats. Hier hatte das Seniorenamt 2025 die Programmerstellung mit Abfrage bei vielfältigen Trägern sowie die Erstellung und Verteilung der Programmflyer übernommen, was auch zukünftig zweijährig, in Abwechslung mit dem Stadtseniorenrat selbst, geplant ist. Auch der Arbeitskreis Kultur des Stadtseniorenrats bringt regelmäßig Impulse für kulturelle Angebote für ältere Menschen ein. So stellte neben dem Seniorenamt der Arbeitskreis Kultur beispielsweise beim regelmäßig stattfindenden Seniorenclubleiterfachtag Möglichkeiten und Angebote der Kulturarbeit für Seniorinnen und Senioren in Nürnberg vor. Der Seniorenclubleiterfachtag dient neben der Information
über bestehende Angebote auch dem Austausch mit den Leiterinnen und Leitern der Seniorenclubs über Bedarfe, Erfahrungen aus der Praxis sowie Unterstützungswünsche für ihre Arbeit vor Ort.
Angebote für Babyboomer und dazugehörige digitale Informationsvermittlung
Dass für die Generation der jüngeren Seniorinnen und Senioren oft andere Angebote attraktiv sind als für höher betagte Menschen, ist selbstredend. Für ehrenamtliches Engagement konnten Babyboomer zum einen im Bereich Digitales, aber auch für den Betrieb der Cafeteria im Kreuzigungshof gewonnen werden. Bei Angeboten, die vornehmlich der Freizeitgestaltung dienen, finden von dieser Generation z.B. „Speeddatings“ für Freizeitunternehmungen, das Kneipenquiz, aber auch Konzerte (u.a. Blues, Rock) im Treff Bleiweiß großen Zuspruch. Um Jüngere unter den Seniorinnen und Senioren zu erreichen, sollten bei der Bekanntmachung der Angebote andere Kommunikationskanäle genutzt werden, sodass „digilog“, d.h. teils analog, teils digital informiert werden muss. In Kooperation mit dem Kommunikationsamt und in Anlehnung an die Inklusionsdatenbank, laufen Vorbereitungen für eine digitale Angebotsdatenbank, die zunächst vom Sozialamt, Seniorenamt und Jugendamt genutzt werden kann. Aktuell ist damit zu rechnen, dass diese Angebotsdatenbank 2027 einsatzbereit sein wird. Darin eingestellt werden für die Seniorenarbeit, gemeinsam mit unterschiedlichen Trägern, u.a. Teilhabe- und Engagement-Angebote. Auch im Rahmen einer Bachelorarbeit unter Begleitung des Seniorenamts wurden die Präferenzen der Babyboomer-Generation beleuchtet. Ein Ergebnis war dabei der Wunsch nach einer modernen und entspannten Gestaltung von Begegnungs-Treffs. Dem wird noch 2027 nach Ende der Dachsanierung im Treff Bleiweiß Rechnung getragen, indem das dortige Bistro mit Stiftungsmitteln attraktiv umgestaltet wird.
Kurzfazit: Angebotsgestaltung und Engagementmöglichkeiten im Seniorenamt werden partizipativ, auf die aktuellen Bedarfe angepasst und an den unterschiedlichen älteren Generationen ausgerichtet. Schwerpunktmäßig erfordert die jüngere Generation der Seniorinnen und Senioren digitale Maßnahmen zur Bewerbung und Information über Angebote.
Handlungsfeld 2: Altersarmut
Verbesserung von Planungsgrundlagen
Bei der Armutsentwicklung in Nürnberg sind deutliche Altersunterschiede festzustellen. Kinder und Jugendliche sind häufiger betroffen als die Gesamtbevölkerung. Ältere beziehen seltener Leistungen, allerdings mit steigender Tendenz. Außerdem sind betroffene Seniorinnen und Senioren einem hohen Risiko ausgesetzt, dauerhaft arm zu bleiben, da sie nur wenige Möglichkeiten haben, etwas an ihrer Einkommenssituation zu ändern. Belastbare und zeitreihenbezogene Daten zur Armutsentwicklung in Nürnberg liefert das Armuts-Monitoring des Referats V. Neben dieser quantitativen Grundlage plant das Seniorenamt für die Seniorenbefragung 2027 im Hinblick auf Altersarmut qualitative Vertiefungen. Auf Basis kleinräumiger Auswertungen kann dann in den Seniorennetzwerken zielgenauer gearbeitet werden, um Altersarmut zu begegnen. Auch Pflegebedarf nimmt als Ursache für Armut im Alter zu. Mittlerweile sind die Eigenanteile in der stationären Pflege massiv angestiegen. Die Eigenbeteiligungen in Nürnberger Pflegeheimen werden kontinuierlich vom Pflegestützpunkt erhoben, sie betrugen im November 2025 im Median 3.416 €. Dies bedeutet, dass 50 Prozent der Eigenbeteiligungen in Nürnberger Pflegeheimen unter 3.416 € liegen, die andere Hälfte jedoch darüber liegt. Vom Bezirk Mittelfranken werden darüber hinaus noch detailliertere Daten zur Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege in Nürnberg eingeholt, um das Monitoring in Bezug auf Pflege und Armut zu vertiefen.
Ausweitung und Vermittlung vergünstigter Angebote
Ein zentraler Ansatz zur Milderung der Folgen von Altersarmut ist die Bereitstellung von Teilhabeangeboten für Personen mit geringem Einkommen. Die Begegnungsstätten des Seniorenamts bieten daher eine Vielzahl von Angeboten vergünstigt an, z.B. Konzerte, Kurse, Kaffee-Treffen in der Cafeteria des Seniorenrathauses.
Außerdem wurde die Seniorenkulturkarte im März 2026 bei den Seniorenclubleitungen als Multiplikatoren sowie 2024 und 2025 im Rahmen des Weltseniorentags besonders beworben: Mit dieser Karte ist der kostenlose Zutritt zu 14 Museen in Nürnberg für Menschen ab 63 Jahren möglich. Die Seniorenkulturkarte kostet 20 Euro für ein Jahr (NürnbergPass-Inhaber 10 Euro). Ferner bietet das Seniorenamt (auch online) eine Auflistung vergünstigter Mittagstische für Senioreninnen und Senioren an, bspw. in Seniorenbegegnungsstätten und Pflegeeinrichtungen. Aktuell bestehen 15 solcher vergünstigten Mittagstische im Stadtgebiet. Bei der Einflussnahme auf Ermäßigungen nichtstädtischer Angebote sind die Handlungsspielräume naturgemäß begrenzt. Hervorzuheben ist aber, dass mit dem CCN (ComputerClub 50plus) sowie der Akademie 60plus (ehemals Altenakademie) vereinbart wurde, dass NürnbergPass-Inhaber Vergünstigungen erhalten. In den Seniorennetzwerken ist es gelungen, einzelne vergünstigte Kurse in sozial angespannteren Quartieren durch Spenden bzw. Stiftungsmittel anzubieten. Außerdem ermöglicht die Bürgerstiftung dem Seniorenamt, vergünstigte Mittagessen im Bistro des Treffs Bleiweiß sowie in der Cafeteria des Seniorenrathauses anzubieten. Zukünftig soll, wie oben schon beschrieben, auch die digitale Angebotsdatenbank übersichtlich auch über vergünstigte Angebote zur Teilhabe informieren. Die 2025 veröffentlichte Broschüre des Bündnisses für Familie „Gut leben in Nürnberg“ zu günstigen und kostenlosen Angeboten fand nicht nur bei Familien, sondern ebenso bei Seniorinnen und Senioren großen Anklang.
Armutsmilderung durch Hinzuverdienst
Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkünften gehen zunehmend dazu über, auch im Alter noch zu arbeiten. Das Konzept des am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Aktivrentengesetzes ermöglicht es im Ruhestand freiwillig weiterzuarbeiten und dabei hinzuzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen. Hiermit sind jedoch oft erfahrene Fachkräfte angesprochen, auf die geringe Renten in der Regel nicht zutreffen. Fragen zu Hinzuverdienstmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren, die von Armut betroffen sind, gehen bisher im Seniorenamt oder den Seniorennetzwerken kaum ein. Dennoch ist für 2026 ein Austausch dazu mit der Arbeitsagentur geplant, um einen Überblick zu erhalten, welche Möglichkeiten der Beratung in Nürnberg bestehen.
Kurzfazit: Die kommunalen Möglichkeiten zur Armutsprävention und -milderung bei älteren Menschen sind begrenzt. Altersarmut ist für viele Betroffene mit einem negativen Selbstwertgefühl verbunden. Eigene Angebote des Seniorenamts sind in der Regel ohne Konsumzwang. Außerdem werden immer Vergünstigungen für ältere Menschen mit geringen Mitteln vorgesehen. Mit dieser Zielsetzung sind auch Broschüren erschienen: „Gut leben in Nürnberg“ vom Bündnis für Familie, zu der auch das Seniorenamt beitrug; Broschüre des Seniorenamts mit umfangreichen kostenlosen Teilhabeangeboten anlässlich des „Winters der Solidarität“. Fortschritte wird es bei der digitalen Informationsvermittlung der vorhandenen vergünstigten und kostenlosen Angebote geben: der Aufbau einer dienststellenübergreifenden digitalen Angebotsdatenbank ist eine prioritäre Aufgabe. Altersarmut über Teilhabeangebote zumindest abzufedern, bleibt eine Daueraufgabe der Seniorenarbeit.
Handlungsfeld 3: Digitalisierung
Stärkung digitaler Kompetenzen von Seniorinnen und Senioren
Mittlerweile ist die Verstetigung und flächendeckende Implementierung des Projekts „Wege in die digitale Welt“ gelungen, wobei das Projekt des Seniorenamts mit mehreren Preisen ausgezeichnet worden ist: In allen 20 Seniorennetzwerken sind derzeit ca. 70 Digitallotsinnen und Digitallotsen stadtweit aktiv. Die Firma Fürst unterstützt weiterhin die Aktivitäten mit Spenden für Sachkosten und den eigenen Auszubildenden, die sich als ehrenamtliche Digitallotsen engagieren. Wie wichtig es für ältere Menschen ist, den Anschluss an digitale Technologien nicht zu verlieren, zeigt sich zunehmend – etwa daran, dass Termine bei Fachärzten immer häufiger ausschließlich online vergeben werden. Dabei ist es gleichwohl notwendig, auf Gefährdungspotenziale digitaler Technologien hinzuweisen. Das Internet bietet Chancen, ist aber auch ein Ort vielfältiger Gefährdungen, von digitalem Betrug über Desinformation und Manipulation bis hin zu offen kriminellen Aktivitäten. Im Rahmen des Projekts „Wege in die digitale Welt“ sind alle Digitallotsinnen und -lotsen geschult, Seniorinnen
und Senioren zur sicheren Nutzung des Internets anzuleiten. Der Schutz vor Betrügereien im Internet spielt auch bei den Angeboten des CCN 50plus, den das Seniorenamt mit Räumlichkeiten unterstützt, eine Rolle. Ein positiver Nebeneffekt bei den Angeboten des Seniorenamts zur Verbesserung der Medienkompetenz von Seniorinnen und Senioren war in den vergangenen Jahren u.a. die Schaffung generationenübergreifender Kooperationen: Neben Digitallotsinnen und-lotsen unterschiedlichen Alters in den Seniorennetzwerken sind die Kooperationen mit zwei Schulen (Montessori-Schule, Staatliche Wirtschaftsschule) und das Digitalcafé der Firma Fürst in Ziegelstein mit den Auszubildenden zu nennen. Nicht nur verbesserte digitale Kompetenzen, sondern auch der Austausch zwischen den Generationen zählen zu den Erfolgserlebnissen, die alle Beteiligten haben.
Digitale städtische Bürgerdienste und Online-Tools im Seniorenamt
Nach wie vor ist es ein Bedürfnis vieler Seniorinnen und Senioren, wichtige städtische Dienste nicht nur auf digitalem Wege, sondern „analog“, im persönlichen Kontakt in Anspruch nehmen zu können. Auch wenn die Stärkung digitaler Kompetenzen im Alter von großer Bedeutung ist, liegt zugleich auf der Hand, dass viele hochbetagte Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich diese Fähigkeiten vollständig neu anzueignen. Daher werden in den kommenden Jahren oftmals gleichzeitig digitale und analoge Kanäle zur Verfügung stehen müssen bzw. digitale Möglichkeiten können dann genutzt werden, wenn hochbetagte Menschen dabei umfassend unterstützt werden. Das Projekt „PC für alle“ des Sozialamtes wendet sich an Menschen, die keinen eigenen PC zur Verfügung haben. Im Treff Bleiweiß sind auch diejenigen angesprochen, die Begleitung bei digitalen Anwendungen brauchen. Dazu wurde im Treff ein öffentlich zugänglicher Rechner aufgestellt, zudem wurden und werden derzeit Ehrenamtliche akquiriert, die die Nutzerinnen und Nutzer bei der Anwendung digitaler Angebote unterstützend begleiten. Neben der Begleitung für diejenigen, die andernfalls drohen abgehängt zu werden, geht es dem Seniorenamt gleichzeitig darum, für Andere den Zugang zu Beratungsleistungen zeitgemäß zu erweitern. Im Pflegestützpunkt wurde ein Tool zur Online-Beratungen implementiert, das gemeinsam mit dem Sozialamt und dem Jugendamt entwickelt wurde und mit dem Innovationspreis der Stadt Nürnberg ausgezeichnet worden ist. Neben Beratung sind Gruppenchats für pflegende Angehörige sowie Videochats mit den Pflegeberaterinnen und -beratern möglich. Für 2026 steht auch ein Online-Beratungsangebot für Familien mit pflegebedürftigen Kindern auf dem Programm. Auch im Fachbereich Freiwilligenmanagement ist Onlineberatung für interessierte potentielle Ehrenamtliche möglich. Ebenso wird das Buchungssystem für das Programm des Treffs Bleiweiß mit der derzeitigen Einführung einer neuen Software in naher Zukunft online verfügbar sein. Parallel werden für die höher betagten Treff-Besucherinnen und Besucher weiterhin analoge Möglichkeiten für die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen wichtig sein.
Kurzfazit: Gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern wurden und werden passende Angebote entwickelt, um älteren Menschen einen altersgerechten und sicheren Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. In der Seniorenbefragung, die das Seniorenamt für 2027 plant, wird wie in der vormaligen Befragung nach dem Stand der Digitalisierung der älteren Bevölkerung in Nürnberg gefragt werden.
Handlungsfeld 4: Gemeinschaft
Fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Einsamkeit
Die Angebote des Seniorenamtes in den Treffs und den Seniorennetzwerken verfolgen durchweg das Ziel, soziale Kontakte zu ermöglichen und zu stärken und so präventiv gegen Einsamkeit zu wirken. Mit dem Demografie-Forum 2026 soll das Thema Einsamkeit jedoch explizit in den Fokus einer Fachveranstaltung gerückt werden. Das Seniorenamt führt regelmäßig „Demografie-Foren“ durch, gedacht als Veranstaltungsreihe zum Austausch mit Akteuren der Seniorenarbeit in Nürnberg für strategische Themen in der kommunalen Seniorenpolitik und -arbeit. 2026 ist eine fachliche Auseinandersetzung über förderliche und hinderliche Faktoren zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit sowie über die Passung bestehender und zukünftiger Maßnahmen auf kommunaler Ebene geplant. Auch die
Auswirkung des Einsamkeits-Diskurses auf Altersbilder soll reflektiert werden. Dabei geht es nicht zuletzt um passende Impulse für alle Akteure in der Nürnberger Seniorenarbeit. Auch für die Beteiligung des Seniorenamtes 2027 an der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit z.B. im Rahmen einer Kampagne sollen Impulse aus dem Demografie-Forum einfließen. Aktuell sind bestehende Begegnungs- bzw. Gemeinschaftsangebote aus den Seniorennetzwerken in die bundesweite Datenbank mit Angebotslandkarte eingestellt.
Kooperationen mit Hausärzten/Gesundheitsnetzwerken gegen Einsamkeit und präventive Hausbe-
suche
Insbesondere Ärztinnen und Ärzte haben häufig mit älteren Patientinnen und Patienten zu tun, für die Einsamkeit ein Problem darstellt. Daher gibt es bereits Pilotprojekte, im Rahmen derer Ärztinnen und Ärzte sog. „Sozialrezepte“ für Kontakt- und Betätigungsmöglichkeiten ausstellen können. Auch in Nürnberg visiert das Seniorenamt ein vergleichbares Projekt an, evtl. mit dem Ärztenetzwerk Nord als ersten Kooperationspartner. Es gibt zudem in einzelnen Seniorennetzwerken bereits Kontakte zu Ärzten bzw. Ärztenetzwerken, die ihrerseits auf die Seniorennetzwerke verweisen. Die Programmhefte des Treffs Bleiweiß werden bereits an viele Hausarztpraxen sowie Orthopäden und Physiotherapeuten verschickt. Der Verteiler hierfür wird stetig erweitert. Ziel ist es, ältere Menschen in den Wartezimmern auf Begegnungsangebote aufmerksam zu machen. Auch im kürzlich gestarteten Förderprojekt „Präventive Hausbesuche“ im Quartier Bleiweiß wird Einsamkeit bei den Hausbesuchen thematisiert und gegebenenfalls auf passende Möglichkeiten hingewiesen.
Öffentliche Begegnungsorte
Dem Seniorenamt ist es gelungen, den Treff Heilig-Geist als regelmäßig geöffnete, gemeinschaftsstiftende Begegnungsstätte wieder zu eröffnen und zu stabilisieren. Zu nennen sind die gut besuchte Cafeteria, das Projekt „Pause von Zuhause“, dort stattfindende Kurse des CCN 50plus, des Seniorenamtes und Begegnungsangebote des Seniorennetzwerks Altstadt (z.B. jahreszeitliche Feiern, Lesungen oder Spieleangebote). Der Start des neuen Seniorennetzwerks Altstadt mit Trägerschaft durch die WIN gGmbH ist 2025 gelungen. Auch als Ansprechpartner für das große Team der Ehrenamtlichen in der Cafeteria (Café-Team und geschulte Helfer zur Aktivierung von Demenzerkrankten) ist das Seniorennetzwerk unverzichtbar, wobei das Seniorenamt gleichwohl in die Koordinierung der Ehrenamtlichen mit einbezogen ist. Um Menschen unverbindlich miteinander in Kontakt zu bringen, sind auch sog. „Plauderbänke“ entstanden, quasi als „Begegnungsorte im Freien“. Alle vier bestehenden Plauderbänke wurden in Kooperation mit SÖR und durch Spenden des Magazins Sechs+Sechzig und dessen Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. ermöglicht. Auch die Bekanntmachung der Bänke bzw. Standorte wird durch Beiträge im Magazin unterstützt. Eine zusätzliche Bewerbung mit dazugehörigem Flyer ist für 2026 vom Seniorenamt geplant. Die Seniorennetzwerke begleiten die jeweiligen Bänke u.a. mit Aktionen. Durch die erfolgreiche Einwerbung einer Projektförderung ist zudem eine mobile Plauderbank des AWO-Kreisverbands hinzugekommen die, begleitet von Ehrenamtlichen, an verschiedenen Standorten in der Stadt, (einsame) Menschen zum Gespräch einlädt. Ein weiteres Beispiel besonderer Begegnungsorte, das sich besonders an verwitwete ältere Menschen wendet, sind „Friedhofscafés“, die durch einzelne Seniorennetzwerke unterstützt werden. Darunter zu verstehen sind Zusammenkünfte von älteren Menschen und Ehrenamtlichen bei einer Tasse Kaffee, die sich zu bestimmten Zeiten auf dem Friedhof treffen, um einfach miteinander zu sprechen und sich Trost zu spenden. Außerdem soll perspektivisch auf der Homepage des Seniorenamts eine Übersichtskarte der vorhandenen Begegnungsstätten des Seniorenamts und weiterer Träger eingestellt werden; hierzu ist eine Kooperation mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung erforderlich.
Kurzfazit: Das Thema Gemeinschaft – und seine Kehrseite: Isolation und Einsamkeit – ist ein sehr wichtiges Handlungsfeld des Seniorenamtes, das zu seinem „Kernauftrag“ gehört und entsprechend mit vielen Angeboten in den Treffs und Seniorennetzwerken abgedeckt wird. Das Demografie-Forum 2026 zielt darauf ab, das Thema Einsamkeit gemeinsam abgestimmt mit den unterschiedlichsten Akteuren in der
Seniorenarbeit in Nürnberg noch aktiver anzugehen und das Problemfeld fachlich genauer zu beleuchten.
Handlungsfeld 5: Generationenbeziehungen
Entwicklung/Erprobung neuer intergenerativer Konzepte
Im Freiwilligenmanagement des Seniorenamts ist die Einbindung jüngerer Menschen im Engagement für Ältere in den vergangenen Jahren immer besser gelungen. Das gilt für junge Digitallotsinnen und lotsen im Projekt „Wege in die digitale Welt“ (s.o.) aber auch für den ehrenamtlichen Besuchsdienst des Seniorenamtes. Hier übernehmen jüngere Freiwillige z.B. Einkäufe für ältere Menschen. Gerade auch das Veranstaltungsangebot des Treffs Bleiweiß bietet zunehmend Möglichkeiten für generationenübergreifende Begegnungen. Der Spielenachmittag der Scharrer-Schule stellt hierzu ein schönes Beispiel dar, auch das Straßenfest in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendkulturhaus zählt dazu. Angebote mit Studierenden der Hochschulen wurden erprobt, etwa eine Veranstaltungsreihe zu Videospielen für Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit Studierenden der TH Nürnberg. Auch das Kunstprojekt „Erfahrung trifft Farbe“ mit Studierenden der TH hat Jung und Alt zum Thema „Altern in der modernen Gesellschaft“ zusammengebracht. Ferner lernen sich beim Schachspielen oder Tischtennisspielen im Treff immer wieder unterschiedliche Generationen kennen. Beim Stammtisch „Bunte Runde der Vielfalt, kommen 14-tägig queere und nicht queere Menschen unterschiedlichen Alters zusammen. Der offene Mittagstisch mit schöner Atmosphäre und regionalen, saisonalen und Bio-Speisen lockt in den letzten Jahren sogar jüngere Familien zum Mittagessen in den Treff. Auch wenn Jung und Alt beim Essen nicht immer sofort den Dialog aufnehmen, so kennt man sich über die Zeit und trifft sich regelmäßig.
Intergenerative Begegnungsorte und Mehrgenerationenhäuser
In Nürnberg bestehen zwei Mehrgenerationenhäuser (MGH), die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden: das MGH AWOthek in der Südstadt und das MGH Nürnberg-Schweinau des SOS Kinderdorfs. Die erforderliche städtische Kofinanzierung besteht seit über zehn Jahren. Beide Häuser werden im fachlichen Austausch z.B. mit regelmäßigen Reviews durch das Seniorenamt begleitet, da beide Begegnungs-Häuser Schwerpunkte auf die Seniorenarbeit legen. Die dortigen generationenübergreifenden Angebote zeichnen sich in den vergangenen Jahren auch dadurch aus, dass Seniorinnen und Senioren regelmäßigen Kontakt zu jüngeren Menschen mit Fluchthintergrund haben. Projekte „Alt für Jung“ (z.B. Hausaufgabenhilfe) bzw. „Jung für Alt“ (z.B. Handyberatung), aber auch Engagement in altersgemischten Ehrenamtlichen-Teams tragen zum anerkennenden Miteinander der unterschiedlichen Generationen bei. Nach den Erfahrungen des Seniorenamtes sind neben intergenerativen Begegnungsorten wie den Mehrgenerationenhäusern in gleicher Weise Begegnungsorte gefragt, die sich explizit an den Bedarfen Älterer orientieren und in denen ältere und hochbetagte Menschen auch Freizeit, Bildung und Gemeinschaft „unter sich“ erleben. Die Schaffung potentieller weiterer intergenerativer Begegnungsorte wird in Abhängigkeit von Ressourcen z.B. durch den Stab Sozialraumentwicklung des Sozialreferats punktuell geprüft.
Förderung generationenübergreifender Ansätze in der pflegerischen Versorgung
Die Zukunft der pflegerischen Versorgung wird von vielen Expertinnen und Experten auch in der Kombination von professioneller und ehrenamtlicher Hilfe gesehen. Dies wird in der Langzeitpflege über die zunehmende Öffnung der Einrichtungen ins Quartier anvisiert. Der Mix wird aber auch in der Pflege zu Hause im Stadtviertel immer wichtiger werden. Stichworte sind hier „Quartierspflege“ oder „sorgende Gemeinschaften“. In diesem Feld sind in Nürnberg erste Ansätze zu verzeichnen, die künftig weiter verstärkt werden müssen. Beim Nürnberger Pflegepreis in 2025 wurde etwa ein Konzept der CAG prämiert, bei dem Schülerinnen und Schüler wöchentlich im Seniorenheim mit den Pflegebedürftigen gemeinsam Aktivitäten durchführen. Auch von anderen Heimen in Nürnberg ist bekannt, dass ehrenamtliche junge Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende z.B. für regelmäßige gemeinsame Spiele und Gespräche mit einbezogen sind.
Im Bereich der häuslichen Pflege beginnen einzelne Seniorennetzwerke aktuell, ein Angebot für Alltagshelfer in den Nachbarschaften aufzubauen. Helferinnen und Helfer aus unterschiedlichen Generationen engagieren sich, um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu entlasten und erhalten Aufwandsentschädigungen. Nicht zuletzt die Generation der jüngeren Babyboomer ist hier eine Zielgruppe, sich bei der Unterstützung hochbetagter Menschen einzusetzen.
Kurzfazit: Die Lebenswelten der Generationen entfernen sich nicht zuletzt durch Digitalisierung immer schneller voneinander. Dem gilt es Begegnungs- und Austauschformate zur Verständigung entgegenzusetzen. Die Stärkung des intergenerativen Austauschs wird in der Seniorenarbeit - bedarfsgerecht an verschiedenen Stellen vorangetrieben. Gerade bei Angeboten im Treff Bleiweiß für kulturelle Teilhabe werden Lesungen, Konzerte und Ausstellungen immer mehr mit einem Blick darauf konzipiert, dass sie auch jüngere Generationen interessieren könnten.
Handlungsfeld 6: Gesundheit/Prävention
Ausweitung von Präventionsangeboten mit Kooperationspartnern
Die enorme Bedeutung präventiver Gesundheitsangebote im Hinblick auf gesundes Altern ist unumstritten. Prävention wird auch zunehmend als maßgebliche Stellschraube gesehen, um Pflege zu verhindern bzw. auf spätere Lebensjahre zu verschieben, und wird daher im Zusammenhang mit der anstehenden Pflegereform deutlich betont. Alle Akteure der Nürnberger Seniorenarbeit spiegeln dies in Angeboten und Programmen wider. Ein Angebot im Sinne von Prävention sind die öffentlichen Bewegungsparks des Sportservice Nürnberg. Derzeit gibt es acht Bewegungsparks, die über das Stadtgebiet verteilt sind. In einer Vorlage für den Sozialausschuss im Juli 2026 sollen gemeinsame konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der Bewegungsparks im Hinblick auf die besonderen Belange der Seniorinnen und Senioren vorgestellt werden. An Kooperationsveranstaltungen wie dem „Gesundheitsmarkt“ am Jakobsplatz unter Federführung des Gesundheitsamtes beteiligt sich das Seniorenamt regelmäßig. Gleiches gilt für weitere Aktionen des Gesundheitsamtes wie die „Nürnberger Wochen der Seelischen Gesundheit“ oder Aktionen zum Welt-Aids-Tag. Das Angebot eines eigenen Gesundheitstags im Treff Bleiweiß 2023 unter dem Titel „Fit für den Herbst“ gemeinsam mit dem Klinikum Nürnberg, dem Bildungszentrum und dem Seniorennetzwerk Südstadt-Ost, traf leider nur auf geringere Resonanz. Stattdessen wurde 2025 das Augenmerk der Veranstaltungsreihe Lebensspur auf das Thema (Un)Endlichkeit gelegt. Die unterschiedlichen Impuls-Veranstaltungen, z.B. mit dem Institut für Psychogerontologie der FAU, waren sehr gut besucht.
Zielgruppenspezifische Präventionsansätze
Solange es unterschiedliche Sozialisations- und Erziehungsstile bei den Geschlechtern gibt, spiegelt sich dies auch bei den älteren Generationen wider. Viele Angebote in der Seniorenarbeit werden überwiegend von Frauen wahrgenommen. Daher ist es wichtig, gerade auch im Hinblick auf Prävention, verstärkt Männer zur Teilnahme zu motivieren. Das Angebot „Männersport“ im Treff Bleiweiß verfolgt eben diese Zielsetzung. Die Seniorennetzwerke bieten sowohl geschlechtsspezifische Sportangebote als auch spezielle Formate zur Männergesundheit an. Auch von Repaircafés, die immer auch begegnungs- und damit gesundheitsfördernd gestaltet sind, fühlen sich Männer stärker angesprochen. Außerdem sind verbesserte Zugangswege zu Angeboten der Seniorenarbeit im Hinblick auf Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund eine Daueraufgabe. Hier gilt es unterschiedliche Nationalitäten mit unterschiedlichen Kulturen und Haltungen, auch in Bezug auf Gesundheit und Prävention, zu erreichen. Nicht zuletzt aufgrund der türkischen Muttersprache einer Mitarbeiterin im Seniorenamt ist es gelungen, gute Kontakte zur alevitischen Community aufzubauen, die in Zukunft weiter ausgebaut werden sollen. Im Rahmen von Seniorenclubarbeit werden hier nun präventive Angebote, wie z.B. Gedächtnistraining angeboten. Ferner wird der Verein HeHanI (Helfende Hand International e.V.), der sich besonders um die Unterstützung und Beratung älterer Menschen mit Migrationshintergrund und Pflegebedürftigkeit verdient gemacht hat, neuerdings über das Seniorenamt gefördert.
Hinzuweisen ist ferner auf ein gefördertes Projekt des BRK-Kreisverbands Nürnberg für ukrainische Seniorinnen und Senioren, das eine hohe Resonanz aufweist. 2022 hatten Seniorenamt und Sozialamt gemeinsam einen Brief an alle älteren ukrainischen Geflüchteten geschickt, mit teils muttersprachlichen Hilfsangeboten der Seniorennetzwerke, Mehrgenerationenhäuser und weiterer Anbieter für Ältere. Besonders gut angenommen wird die russischsprachige Pflegeberatung des Pflegestützpunkts in Langwasser, die eine Mitarbeiterin des Pflegestützpunkts dank ihrer Muttersprache möglich macht. Darüber hinaus gibt es mehrsprachige Flyer. Außerdem wurden 2025 türkischsprachige Veranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) vom Seniorenamt initiiert und begleitet. Auch mit Kooperationspartnern wie der Akademie 60plus (ehemals Altenakademie) sollen in naher Zukunft weitere Möglichkeiten für zielgruppenspezifische und geschlechtsspezifische Angebote erörtert werden, die präventiv der Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugutekommen.
Nach der Förderzusage des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention ist das Projekt „Präventive Hausbesuche“ im Februar 2026 gestartet. Es ist auf drei Jahre angelegt und wird im Bleiweißviertel in der Südstadt durchgeführt. Damit sollen explizit präventive Potenziale ausgeschöpft werden, um künftige Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder sogar zu vermeiden. Eng vernetzt mit vielen Partnern werden die unterschiedlichsten Präventionsangebote an eine breite Zielgruppe von Seniorinnen und Senioren im Quartier vermittelt: je nach Bedarf von Angeboten der Wohnraumanpassung bis zu Angeboten der Seniorenclubs gegen Einsamkeit. Wie gut welche Adressatengruppen das Angebot annehmen und welche Bedarfe zu beantworten sind, wird auch mit Begleitung durch die Evangelische Hochschule wissenschaftlich ausgewertet. Das bayerische Förderprogramm „Gute Pflege daheim in Bayern“, als Instrument zur Stärkung der pflegerischen Strukturen und der Prävention, erlaubt neben rein kommunalen Projekten auch Kooperationsprojekte mit freigemeinnützigen Trägern. So wurde die Antragstellung eines Projekts von Diakoneo zur Stärkung pflegender Angehöriger im Quartier vom Seniorenamt unterstützt. Nach derzeitigem Stand kann dieser Projektbeginn durch Diakoneo evtl. im Januar 2027 erfolgen.
Weiterentwicklung Nürnbergs zur „Demenzsensiblen Kommune“
Eine „demenzsensible Kommune“ zeichnet aus, dass ihre Strukturen, Angebote und ihr gesellschaftliches Miteinander so gestaltet sind, dass Menschen mit Demenz möglichst selbstständig, sicher und würdevoll am öffentlichen Leben teilnehmen können. Der Begriff beschreibt also kein einzelnes Projekt, sondern eine gesamtgesellschaftliche Haltung, die sich in vielen Bereichen der Kommune widerspiegelt, etwa im öffentlichen Raum (Orientierung, Barrierefreiheit), im Umgang mit demenzbetroffenen Menschen (Verwaltung, Polizei, Einzelhandel usw.), in der Alltagsunterstützung (niedrigeschwellige Angebote) und der Vernetzung (Kommune, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Vereine, Kirchen, Ehrenamt usw.). Insofern ist eine „demenzsensible Kommune“ ein Horizont, dem sich mit verschiedenen Maßnahmen angenähert werden kann. In Nürnberg ist in diesem Zusammenhang besonders das erfolgreiche Projekt „Pause von Zuhause“ zu nennen, das auf Initiative des Vereins „Curatorium Altern Gestalten“ im Seniorentreff Heilig-Geist (Cafeteria) angesiedelt ist. Auch in der Quartiersarbeit kooperieren die Seniorennetzwerke mit „demenzsensiblen Apotheken“. Überdies arbeitet das Seniorenamt eng mit der Angehörigen- und Demenzberatung e.V. sowie den anderen Fachstellen für pflegende Angehörige in Nürnberg zusammen. In der jährlichen Bayerischen Demenzwoche wird gemeinsam ein Kooperationsangebot konzipiert. 2023 wurde ein Demenzparcours mit Stationen zum Mitmachen präsentiert, 2024 wurde eine Theateraufführung über den „Kleinen Prinzen“ für an Demenz erkrankte Menschen und deren pflegende Angehörige angeboten und 2025 wurden gemeinsam mit dem Pflegepraxiszentrum (PPZ) des Nürnberg- Stifts digitale Unterstützungsmöglichkeiten für häusliche Pflege und Betreuung vorgestellt.
Kurzfazit: In der Prävention lässt sich der ökonomische Nutzen nur schwer belegen, dennoch ist unbestritten, dass wirksame Prävention von unschätzbarem Wert ist. In der Praxis sind in Nürnberg an verschiedenen Stellen Fortschritte diesbezüglich erzielt worden, sodass auch spezifische Zielgruppen besser erreicht werden. Gerade mit den präventiven Hausbesuchen, die ab 2026 im Bleiweiß-Viertel
stattfinden, werden präventive Angebote niedrigschwellig an eine breite Zielgruppe vermittelt. Prävention bleibt ein Dauerthema.
Handlungsfeld 7: Pflege
Anerkennung positiver Leistungen und Qualitätsverbesserung in der Pflege
Im Austausch mit der Pflegepreis-Jury ist 2025 der Nürnberger Pflegepreis weiterentwickelt worden. So wurde neben den Konzeptpreisen für innovative Pflegekonzepte auch ein Teampreis für Pflegeteams per Online-Abstimmung vergeben. Damit sollen sowohl qualitative Weiterentwicklungen in Pflegeeinrichtungen gewürdigt als auch die Sichtbarkeit vorbildlicher Pflegeteams erreicht werden. Motiv ist nicht zuletzt auch auf diesem Weg für den gesellschaftlich so bedeutsamen Pflegeberuf zu werben. Diese Konzepterweiterung des Pflegepreises hat sich als Erfolg erwiesen: Neben den Konzepten wurden 23 Pflegeteams für den Preis nominiert. Bei den prämierten Konzepten des Preises ist es dem Seniorenamt wichtig, innovative Pflegekonzepte für bestimmte Zielgruppen nach der Preisverleihung auch in der Pflegekonferenz vorzustellen, um Impulse an andere Träger weiterzugeben.
Vernetzung mit Trägern und Akteuren in der Pflege
Als eine zentrale Plattform, die Akteure der Pflege in Nürnberg zusammenbringt, dient die Pflegekonferenz des Seniorenamts, die zweimal pro Jahr stattfindet. Im Jahr 2025 wurde eine neue Geschäftsordnung erarbeitet, wodurch die Nürnberger Pflegekonferenz die offizielle Anerkennung durch den Freistaat Bayern als Pflegekonferenz nach § 8a Abs. 3 SGB XI erhalten hat. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, gemeinsame Beschlüsse bzw. Stellungnahmen zu erarbeiten, die dem bayerischen Ministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention übermittelt werden können. Als aktiver Kooperationspartner gibt das Seniorenamt im Rahmen der Pflegekonferenz und darüber hinaus Informationen über entsprechende Verteiler an Einrichtungen und Dienste weiter. Zum anderen gibt es regelmäßige Abfragen bei den Einrichtungen, z.B. zum Betreuten Wohnen oder zu Themen des Katastrophenschutzes. Daneben stehen die engen Kontakte des Pflegestützpunktes zu allen Trägern u.a. zur Aktualisierung der Pflegeplatzbörse. Vernetzt arbeitet das Seniorenamt auch mit den Pflegeschulen in Nürnberg zusammen. 2020 wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, wodurch drei vormals getrennte Ausbildungsgänge zusammengefasst worden sind. Da der Erfolg der Pflegeausbildung ein zentraler Faktor zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege ist, unterhält das Seniorenamt seit Beginn der Generalistik eine Austauschrunde mit den Leitungskräften der acht in Nürnberg/Fürth ansässigen Pflegeschulen, die in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammenkommt. Die Pflegeschulen empfinden diesen fachlichen Austausch als hilfreich, daher sollen diese Treffen auch in Zukunft fortgesetzt werden. Gute Netzwerke bestehen zudem zu den Hochschulen im Bereich der Pflegeausbildung. Zur Unterstützung der akademischen Pflegeausbildung bietet der Pflegestützpunkt seit Beginn 2026 einen Praktikumsplatz im Rahmen der hochschulischen Primärausbildung an, der Anfang des Jahres durch eine Absolventin der Evangelischen Hochschule wahrgenommen wurde.
Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Seniorenamt im Bereich Pflege findet vor allem über diverse Arbeitsgremien statt. Seit der Corona-Pandemie besteht ein regelmäßiges Austauschformat des Gesundheitsamtes (FQA) mit den Pflegeeinrichtungen unter Beteiligung des Seniorenamtes, mit eigenen Themen. Seit dem Ausklingen der Pandemie wird dieser „Erfahrungsaustausch Pflege" standardmäßig fortgesetzt; wichtige Themen sind hier u.a. Hitzebelastung oder der Katastrophenschutz in Pflegeheimen. Das Seniorenamt ist weiterhin an Sitzungen der GesundheitsregionPlus (Federführung beim Gesundheitsamt) sowie beim „Arbeitskreis Migration und Gesundheit“ beteiligt. In diesem Zusammenhang ist der Pflegestützpunkt auch Mitglied einer Krankenhausrunde und hat zur Erarbeitung einer Checkliste zur Überleitung aus dem Krankenhaus in Pflegeeinrichtungen beigetragen. Das Gleiche gilt für einen einheitlichen Aufnahmebogen (auch auf der Webseite des Pflegestützpunkts verfügbar), der Pflegebedürftigen die Anmeldung für Einrichtungen der Langzeitpflege erleichtern soll.
Kooperation mit dem Planungsreferat zur Schaffung neuer Pflege-/Wohneinrichtungen Die planvolle Realisierung von Pflegeeinrichtungen ist nur im Schulterschluss des Sozialreferats mit den Bau- und Planungsbehörden möglich. 2025 wurde daher eine Projektgruppe gegründet, bei der Planungsamt, Liegenschaftsamt, die Stabstelle Sozialraumentwicklung des Sozialreferates sowie das Seniorenamt daran arbeiten, Angebotsprofile für marktfähige Pflege- und Wohnimmobilien zu definieren, die bei geeigneten baurechtlichen Bedingungen und Eigentumsverhältnissen umgesetzt werden könnten. Angesichts des mittelfristigen Bedarfs an (stationären) Pflegeplätzen wird auch über Flächenreservierungen und Konzeptvergaben durch die Stadt nachgedacht. Grundstücke in städtischem Besitz stehen allerdings nur noch in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Daher werden verstärkt die noch verbleibenden Möglichkeiten in den Blick genommen. Im Planungsgebiet Tiefes Feld etwa ist erstmals eine Fläche als Gemeinbedarf für eine stationäre Pflegeeinrichtung eingeplant worden. Weitere Planungsprozesse werden vom Seniorenamt entsprechend begleitet, bspw. das Plangebiet Mühlweg in Schniegling.
Kurzfazit: Das Seniorenamt ist als guter Kooperationspartner bei den Akteuren der Pflege in Nürnberg anerkannt. Durch den bayernweit größten Pflegestützpunkt ist Nürnberg in der Pflegeberatung bestens aufgestellt. Neben den bereits bestehenden Sprechstunden im Treff Bleiweiß und in Langwasser sollen noch zwei weitere Standorte dazukommen (Quelle-Areal und Nürnberger Norden). Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Pflege-Infrastruktur stellt jedoch auch Nürnberg vor große Probleme, hauptsächlich aufgrund des Fachkräftemangels und der massiven Kostensteigerung bei der Schaffung von Pflegeeinrichtungen. Deshalb wird die stadtinterne Kooperation bei der Planung und Flächenvergabe deutlich intensiviert.
Handlungsfeld 8: Vielfalt von Lebenslagen im Alter
Verbesserte Auseinandersetzung mit Bedarfen von Teilgruppen
Wie im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept dargestellt, sind „die Älteren“ keine in sich homogene Gruppe, sondern es lassen sich, zumindest analytisch, bestimmte Teilgruppen mit unterschiedlichen Bedürfnislagen herauskristallisieren. Um der Diversität des Alters gerecht zu werden und die Bedarfe von bestimmten Zielgruppen älterer Menschen besser kennen zu lernen, hat das Seniorenamt 2024 anlässlich des Weltseniorentags einen Workshop zur Interkulturellen Öffnung der Seniorenarbeit unter Beteiligung des Integrationsrats und sowie vieler Träger durchgeführt, ferner 2023 den Fachtag „Queeres Älterwerden in Nürnberg“ unter Beteiligung des Menschenrechtsbüros und des Vereins „Fliederlich e.V.“. Ergebnis bei Letzterem war, dass Angebote wichtig sind, die sich spezifisch an die Zielgruppe wenden und dafür auch feste und geschützte Treffpunkte notwendig sind. Aber auch Gemeinschaftsangebote, wie etwa die queer, bunte Faschingsfeier im Treff Bleiweiß 2025 waren Ergebnis des direkten Austauschs mit der Zielgruppe. Mit dem Wunsch der interkulturellen Öffnung in der Seniorenarbeit ist eine Zusammenarbeit mit einer Moscheegemeinde anvisiert, die als Multiplikator wirken könnte, um die dazugehörigen Seniorinnen und Senioren besser zu erreichen. Zudem wurde unterdessen die Öffentlichkeitsarbeit nochmals in Bezug auf Bildmaterial mit vielfältigeren Menschen angepasst. Ein Teil der Materialien der Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamts liegt mehrsprachig vor. Auch die Verwendung leichter Sprache wäre für einige Teilgruppen wünschenswert. So sind die Flyer der Onlineberatung des Pflegestützpunktes etwa auch in leichter Sprache erhältlich, ebenso kann die Homepage der Onlineberatung auch in leichter Sprache dargestellt werden. Dies ist jedoch nicht durchgängig für alle Programme, Flyer und Informationen der Fall. Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des Kommunikationsamts wurde zudem geprüft, ob die Homepage des Seniorenamtes eine Leichte Sprache-Funktion erhalten kann, was auch aus Ressourcengründen zunächst verworfen wurde. Es konnte hingegen ein kurzer Informations- und Erklärfilm zum Beratungsangebot des Pflegestützpunkts in Gebärdensprache produziert und auf der Webseite des Pflegestützpunkts veröffentlicht werden. Für die 2027 geplante 2. repräsentative Seniorenbefragung des Seniorenamtes ist vorgesehen, die Diversität des Alters verstärkt in den Blick zu nehmen.
Altersdiskriminierung
Was vielfältige Lebenslagen im Alter anbelangt, so ist Diskriminierung ein Thema, wenn es um Teilgruppen geht, aber auch um die gesamte Zielgruppe der älteren Menschen. Die Bekämpfung von Altersdiskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Seniorenamt versucht, über Weiterbildungsangebote den guten Umgang mit Seniorinnen und Senioren zu befördern, u.a. mit Schulungen für Ehrenamtliche, Hauptamtliche und Kooperationspartner. Angeboten sind aktuell Schulungsangebote für den Umgang mit queeren Älteren, psychisch Kranken und Sterbenden („Letzte-Hilfe-Kurse“) für Ehrenamtliche des Seniorenamtes. Diese Kurse wurden und werden auch über die Seniorennetzwerke allen interessierten Bürgern angeboten. In diesen Zusammenhang gehört aber auch ein Weiterbildungsangebot zum „Umgang mit Stammtischparolen“ seitens der Älteren selbst, das sich an Hauptamtliche in der Seniorenarbeit richtet. Die Mitarbeitenden des Seniorenamts konnten Ende 2025 an der halbtägigen Schulung teilnehmen; die Koordinatorinnen der Seniorennetzwerke sind hierzu 2026 eingeladen. Im März 2026 bot das Seniorenamt anlässlich der Nürnberger Wochen gegen Rassismus im Kino Casablanca eine Filmaufführung mit anschließender Diskussion zum Thema Rassismus insbesondere gegenüber der Gastarbeitergeneration an, mit Beteiligung der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, des Stadtseniorenrats und des Integrationsrats.
Kurzfazit: Die Vielfalt des Alters spiegelt sich in höchst unterschiedlichen Bedarfen einzelner Teilgruppen wider. Das Seniorenamt hat sich vorgenommen, diese Diversität abzubilden, entsprechende Angebote zu entwickeln und die Zugänglichkeit zu verbessern. Dabei sind in einiger Hinsicht Fortschritte erzielt worden, jedoch müssen künftig einige Teilgruppen verstärkt in den Blick genommen werden, z.B. ältere Menschen mit Behinderung, besonders wenn ein Pflegebedarf hinzukommt und keine ausreichenden und passenden Versorgungsangebote vorhanden sind. Auch die Unterstützung wohnungsloser älterer Menschen in Kooperation mit dem Sozialamt bleibt eine schwierige Herausforderung.
Handlungsfeld 9: Wohnen, Urbanes Leben
Zusammenarbeit mit dem Planungsamt zur Gewinnung von Investoren/Betreibern von Seniorenim-
mobilien
Ähnlich wie in anderen Kommunen ist auch in Nürnberg die Planung und Steuerung seniorengerechter Pflege- und Wohnformen sehr schwierig. Es erfolgen in Einzelfällen allgemeine Beratungen zur Konzeption seniorengerechter Pflegeimmobilien (z.B. AWO, Evenordbank usw.) sowie die Beteiligung an konkreten Planungsprozessen mit Investoren (z.B. Buch-Süd).
Information und Transparenz zu Angeboten vor Ort sowie digitalen Assistenzsytemen für den Bereich
Wohnen
Die Qualität des Wohnumfelds wird mitgeprägt durch die verfügbare Infrastruktur, von Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, medizinischer Versorgung mit Haus- und Fachärzten bis hin zu kulturellen Angeboten. Um die Transparenz der vorhandenen Angebote zu erhöhen, sind in mehreren Seniorennetzwerken „Seniorenwegweiser“ mit den wichtigsten Adressen für Seniorinnen und Senioren erarbeitet und hergestellt worden und werden immer wieder aktualisiert. Digitale Assistenzsysteme für Wohnung oder Haus können für die Selbständigkeit älterer Menschen eine große Hilfe sein. In der Wohnungsanpassungsberatung des Pflegestützpunktes (KOWAB) spielen solche Aspekte eine zunehmende Rolle. Auch der CCN 50plus gibt hierzu in Vorträgen Informationen weiter. Auf der Homepage des Pflegestützpunktes wird auf die Digitale Wohnberatung Bayern hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit der Errichtung bzw. Ausstattung einer Musterwohnung u.a. mit Beispielen für alltagsunterstützende und digitale Hilfsmittel geprüft (vgl. Sozialausschussvorlage vom 10.04.2025). Dies ist jedoch nur mit erheblichen zusätzlichen städtischen Mitteln machbar. Alternativ werden deshalb Exkursionsfahrten zum Musterhaus „Tabea“ in Roth angeboten, zum Beispiel im aktuellen Programm der Akademie 60plus (ehemals Altenakademie). Auch Angebote der Mobilitätsbegleitung sind vielfach für ältere Menschen wichtig, um gut im eigenen Quartier zu leben. Ein solches Begleitprojekt der NOA wurde leider mittlerweile eingestellt - gegebenenfalls erfolgt eine Reaktivierung über ZAB, was das Seniorenamt sehr befürwortet. Ergänzend bieten
die Seniorennetzwerke regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „Sicher mobil unterwegs“ an. Dabei geht es darum, dass ältere Menschen auch mit Rollator oder Rollstuhl sicher im Stadtteil und in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein können.
Unterstützung „neuer Wohnformen“ im Alter
Für die Realisierung stationärer Pflegeeinrichtungen und anderer Wohnformen im Alter ist die Kenntnis bestehender bayerischer Förderprogramme (z.B. PflegesoNAh, SeLA) sehr wichtig. Das Seniorenamt hält Träger auf Anfrage über solche Förderprogramme auf dem Laufenden und bietet Unterstützung bei der Antragsstellung an. Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung der AWO Mittelfranken-Süd bei der Konzeption des geplanten „Sozialen Kompetenzzentrums Kornburg“, das mit 6,18 Mio. € vom Freistaat gefördert wird.
Kurzfazit: Die Schaffung von seniorengerechtem und bezahlbarem Wohnraum gehört zu den Themen der Stadtentwicklung, die nur im gemeinsamen Wirken aller beteiligten Dienststellen, besonders des Planungs- und Baubereichs, angegangen werden können. Bei der Herstellung „integrierten Handelns“ der Fachbereiche sind einzelne Fortschritte erzielt worden.
2. Zusammenfassung, Ausblick
Die Übersicht über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts zeigt, dass in allen Handlungsfeldern Fortschritte gemacht wurden. Gleichwohl ist die Geschwindigkeit der Umsetzung verschieden, da in jedem Handlungsfeld unterschiedliche Bedingungen und Handlungsspielräume bestehen. Letztlich sind die Handlungsfelder auch nie abgeschlossen, sondern bedürfen stetiger Überprüfung und Weiterentwicklung.
Ein Schwerpunkt in den vergangenen knapp anderthalb Jahren seit Beschluss der Fortschreibung des Gesamtkonzepts lag auf Maßnahmen, die der verbesserten Zugänglichkeit von Beratungs- und Teilhabeleistungen dienen. So sind im Bereich Digitalisierung beträchtliche Fortschritte in der Unterstützung von älteren Menschen erzielt worden. Dies spiegelt auch den Trend der zusätzlichen digitalen Angebote in der Seniorenarbeit wider. So ist beispielsweise die Pflegeberatung nun auch online möglich, was vor allem den pflegenden Angehörigen zugutekommt. Auch der Austausch von pflegenden Angehörigen über Chat- bzw. Videogruppen wird unterstützt. Ferner gehören in den Seniorennetzwerken Angebote zur Heranführung an den Umgang mit digitalen Medien mittlerweile zum Standardprogramm - ein gutes Beispiel für die Verstetigung von erfolgreichen Pilotprojekten.
Auch die stärkere Berücksichtigung von „Teilgruppen“ älterer Menschen bei den Bemühungen um bessere Teilhabemöglichkeiten ist ein wichtiger Aspekt. So ist im Hinblick auf den Zugang zu älteren Menschen mit Migrationshintergrund die Vernetzung mit Migrantenorganisationen in einzelnen Fällen verbessert worden, was in Zukunft noch weiter verstärkt werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Aktivitäten, die der verbesserten Integration von Seniorenbelangen in die allgemeine Stadtentwicklung dienen. Die Beteiligung des Seniorenamtes ebenso wie des Stadtseniorenrates an Stadtplanungsprozessen spielt sich immer besser ein. Besonders Aspekte der Barrierefreiheit und der Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen Raums stehen hier im Vordergrund, etwa in der Vorbereitung förmlicher Stadterneuerungsverfahren (z.B. Altstadt-Mitte). Dazu kommt, dass Planungs- und Liegenschaftsamt zunehmend stärker für die Realisierung von Pflegeeinrichtungen sensibilisiert wurden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe, die sich Erarbeitung von Anforderungsprofilen solcher Einrichtungen, die auch Betreutes Wohnen umfassen können, widmet, ist ebenfalls ein Ausdruck davon.
In der kommenden Ratsperiode wird an Maßnahmen in allen Handlungsfeldern weitergearbeitet, wobei der Schwerpunkt auf Themen gelegt werden soll, bei denen substantielle Fortschritte erreichbar erscheinen. Insbesondere der Bereich Prävention dürfte vorausblickend immer bedeutsamer werden,
angesichts der erwartbaren Einschränkungen in den Sozialleistungssystemen. Durch das jetzt begonnene Projekt „Präventive Hausbesuche“ soll etwa auch dazu beigetragen werden, künftige Hilfs- bzw. Pflegebedürftigkeit früher abzufedern. Auch die Bemühungen zur Bekämpfung von Einsamkeit unter Seniorinnen und Senioren haben einen präventiven Aspekt, wobei jedoch eine Überbetonung vermieden werden soll. Ebenfalls präventiv ausgerichtet ist auch die Wohnraumanpassungsberatung, die immer mehr auch von jüngeren Personen bzw. Familien in Anspruch genommen wird.
Eine weitere wichtige kommunale „Baustelle“ ist die künftige Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur. Durch die Pflegebedarfsermittlung des Seniorenamtes wird deutlich, dass in der kommenden Dekade mehr stationäre Plätze erforderlich sind. Durch gemeinsame Anstrengungen des Sozial- und des Planungsreferats sollen daher auch geeignete Flächen in städtischem Eigentum für hybride Pflege- und Wohnimmobilien gefunden und Anforderungsprofile für Ausschreibungen erarbeitet werden, beispielsweise im Plangebiet Tiefes Feld.
Weitere Zukunftsthemen sind „Pflege und Behinderung“ sowie Demenz. Der Anteil behinderter Menschen mit Pflegebedürftigkeit steigt, doch bislang stehen die Versorgungs- und Leistungssysteme weitgehend unvermittelt nebeneinander. Auch die Weiterentwicklung von Nürnberg in Richtung „demenzsensible Kommune“ ist ein Aspekt, der angesichts der erwartbaren Steigerung der Anzahl von Menschen mit Demenz stärker in den Fokus rücken soll.
Alles in allem lässt sich das Seniorenpolitische Gesamtkonzept als gemeinsamer Weg begreifen, der die Anstrengungen der „ganzen Stadt“ mit ihren unterschiedlichen Geschäftsbereichen erfordert, damit Nürnberg auch in Zukunft eine „altersfreundliche Stadt“ ist und bleibt.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 16.04.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.06.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(Stadtseniorenratsatzung – StSRS)„ und Aufhebung der bisherigen Satzung
Anlagen: Sachverhalt_Neufassung Satzung StSR_2026_04-16 Neufassung_Satzung_StSR_Synopse_2026-04-16 S A T Z U N G_StSR_2026-04-16
Sachverhalt (kurz): Die letzte Anpassung der StSRS erfolgte zum 1. April 2023. Aus den nachfolgend dargestellten Gründen sind umfassende Änderungen erforderlich.
Nachdem die Anzahl von 70 möglichen Sitzen (Delegierte) im Stadtseniorenrat im Laufe der vergangenen Wahlperioden nicht vollständig besetzt werden konnte, wird vorgeschlagen, freie Sitze mithilfe eines Auffüll-/Pool-Verfahrens aufzufüllen. Sollten sich Gruppierungen zukünftig nicht in der Lage sehen, mehr als zehn Delegierte zu entsenden, werden die fehlenden Delegierten aus dem Pool der Ersatzdelegierten per Los freien Sitzen zugeordnet.
Gleichzeitig soll die Unabhängigkeit des Gremiums präzisiert werden. Mitglieder üben ihr Amt unabhängig und weisungsfrei aus; parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Einflussnahmen sollen ausgeschlossen werden.
Der Kreis der beratenden Mitglieder des Stadtseniorenrats soll um je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Behindertenrats und des Bündnisses für Familie erweitert werden. Dadurch werden Inklusion, Barrierefreiheit und die Abstimmung generationenübergreifender Anliegen bestärkt.
Zudem wird in die Satzung aufgenommen, dass der Stadtseniorenrat auf schriftlich eingereichte Beschlüsse an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister spätestens innerhalb von neun Monaten eine Antwort erhalten soll.
Die Umbenennung der "Arbeitskreise und Arbeitskreissprecherinnen/-sprecher" in "Fachausschüsse und Fachausschussleiterinnen/-leiter" dient der besseren Klarheit und Professionalität der Gremienstruktur. Sie betont den fachlichen Schwerpunkt der Gruppen, schafft eine einheitlichere und zeitgemäßere Terminologie gegenüber kommunalen Gremien und Verwaltung. Die bisherige Bezeichnung "Medienbeauftragte/-beauftragter" soll künftig "Pressesprecherin/Pressesprecher" lauten.
Zusätzlich wurden verwaltungstechnische Anpassungen, redaktionelle Korrekturen und Umstrukturierungen zur besseren Lesbarkeit vorgenommen.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen ist eine Neufassung der Satzung erforderlich. Zum besseren Verständnis wird eine Synopse vorgelegt. In der Synopse wird der Text der alten Satzung dem Entwurf 2026 gegenübergestellt. Alle vorgesehenen Änderungen sind hier farblich markiert und werden in der dritten Spalte erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der StSR ist das Sprachrohr der älteren Menschen mit unterschiedlichen Belangen in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag StR 17.06.2026: Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 16.04.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung
- StSRS) beschlossen.
Beilage: 4.1
Sachverhaltserklärung – Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat
der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)“
Kurzfassung: Die vorgelegte Neufassung fasst zahlreiche redaktionelle, strukturelle und materielle Änderungen zusammen und ist wegen der Vielzahl der Änderungen als Neufassung vorzulegen.
Hintergrund
Seit 1995 wird im Rhythmus von vier Jahren ein neuer Stadtseniorenrat für Nürnberg gewählt. Die 70-köpfige Delegiertenversammlung des Stadtseniorenrates setzt sich gemäß § 3 der Satzung über den Stadtseniorenrat aus jeweils 10 Delegierten folgender Gruppen zusammen:
- stadtteilbezogene Altenclubs, Seniorengruppen 2. religiöse Seniorengruppierungen 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller Seniorenarbeit 6. Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher 7. Senioren-Initiative Nürnberg e.V. (SIN)
Grundsätzlich wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren, eine Ausnahme bilden hier die Mitglieder der Gruppe 6, die als Bewohnerfürsprecher/-fürsprecherinnen auch jünger sein können und deren Wohnsitz auch außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg liegen kann. Entscheidend ist hier, dass das Heim für deren Bewohner und Bewohnerinnen sie sprechen, im Stadtgebiet Nürnberg liegt.
Gewählt werden die Delegierten von den jeweils einer Gruppe zugeordneten Seniorenvereinigungen und -initiativen.
Der Stadtseniorenrat ist ehrenamtlich tätig und setzt sich mit dem „Blick der Älteren“ für die Interessen der Seniorinnen und Senioren der Stadt ein. Das Gremium wirkt bei Planungen und Maßnahmen mit, die die ältere Generation betreffen und dient als Ansprechpartner für Stadtrat, Stadtverwaltung, soziale Einrichtungen und Verbände.
- 2 -
- Ausgangslage / Anlass:
Die geltende Satzung (Stand 01.04.2023) wurde in vielen Punkten überarbeitet. Zahlreiche Anregungen und Wünsche des Stadtseniorenrats sind in die Bearbeitung mit eingeflossen. Die Neufassung aktualisiert interne Regelungen zur Zusammensetzung, Wahl und Arbeitsweise des Stadtseniorenrates. Zu den praxisrelevanten Gründen für die nötigen Änderungen zählen rückläufige Meldungen von Kandidierenden und Wahlberechtigten, Nichtnutzung bestimmter Regelungen (z.B. Arbeitsausschüsse), für die Gremienarbeit überholte verwendete Begrifflichkeiten (z.B. Arbeitskreise / Arbeitskreissprecher/innen) sowie der Bedarf an zusätzlichen digitalen Arbeits- und Kommunikationswegen.
2. Wesentliche Änderungen
(Kernpunkte, Begründung und erwartete Wirkung)
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen an der Satzung teils in Stichpunkten dargestellt:
(1) Verweis und Bezugnahme auf das städtische Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) (§ 1 Abs. 2): Die Mitwirkung des Stadtseniorenrats wird explizit auf das SPGK bezogen, um die Arbeit konzeptionell einzuordnen. Wirkungsprognose: bessere Abstimmung mit städtischer Seniorenpolitik.
(2) Neutralitätsklausel und Unabhängigkeit (§ 1 Abs. 4): Konkretisierung, dass Delegierte ihr Amt unabhängig und frei von Weisungen ausüben; parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Interessen dürfen die Arbeit nicht bestimmen. Wirkungsprognose: Stärkung der Gemeinwohlorientierung und Transparenz.
(3) Frist zur Beantwortung durch Oberbürgermeister/in (§ 1 Abs. 5): Eine Antwort auf Beschlüsse/Stellungnahmen soll spätestens innerhalb von neun Monaten erfolgen (Niederschrift analog Stadtrats-GO §25). Wirkung: bessere Nachverfolgbarkeit und Verbindlichkeit städtischer Reaktionen.
(4) Digitalisierung (§ 1 Abs. 6; § 6 Abs. 4; § 8 Abs. 4): Zugang des Vorstands zu Sitzungsunterlagen des Stadtrats/der Ausschüsse erfolgt in digitaler Form. Auch Ergebnisprotokolle der Delegiertenversammlung sowie des Vorstands werden als Datei weitergegeben; Sämtliche Protokolle und Beschlüsse sollen digital übermittelt bzw. zugänglich gemacht werden. Wirkung: schnellere Informationsverfügbarkeit, geringerer Verwaltungsaufwand.
(5) Stadtseniorenrat als Sachverständiger (§ 1 Abs. 6): Im Verhinderungsfall tritt ein vom/von der Vorsitzenden benanntes Mitglied des Stadtseniorenrats ein. Dies vermeidet Lücken in der Beteiligung an Beratungen.
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Wirkung: geringere Wahrscheinlichkeit, dass wichtige Anhörungen ohne Repräsentation stattfinden.
(6) Beratende Teilnehmende an der Delegiertenversammlung (§ 3 Abs. 6): Erweiterung des Kreises der beratenden Mitglieder um Vertreter/innen des Behindertenrats und des Bündnisses für Familie. Wirkung: breiterer Generationen- und Inklusionsdialog.
(7) Umbenennung und Neuorganisation (§ 7 und § 8 Abs. 1): „Fachausschüsse“ anstelle von „Arbeitskreise“, „Leiter/innen der Fachausschüsse“ anstelle von „Arbeitskreissprecher/innen“; „Pressesprecher/in“ anstelle von „Medienbeauftragte“; nicht genutzte Regelungen (ehem. § 7 Arbeitsausschüsse und § 10) wurden ersatzlos gestrichen. Wirkung: sprachliche Modernisierung und Reduktion nicht praktizierter Regelungen.
(8) Inkrafttreten (§ 11): Die neue Fassung tritt am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (statt eines festen Datums). Wirkung: Flexibilität bei Veröffentlichung und formaler Umsetzung.
Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)“
– Synopse –
| Satzung in der geltenden Fassung | Neufassung der Satzung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| S A T Z U N G über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung-StSRS) Vom 1. April 2023 (Amtsblatt S. 130) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung: | S A T Z U N G über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) Vom ……………. (Amtsblatt S. …..) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637), folgende Satzung: | Geändert durch Rechtsamt |
| § 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates (1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt. (2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu | § 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates (1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt. (2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu |
Geändert durch Rechtsamt
| seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so mitwirkt, dass vor allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden. (3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevante Fragen angeregt werden. (4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. (5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. | seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so im Sinne des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) der Stadt Nürnberg mitwirkt, dass vor allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden. (3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevante Fragen angeregt werden. (4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. Die Delegierten üben ihr Amt unabhängig und frei von Weisungen aus. Parteipolitische, konfessionelle oder sonstige weltanschauliche Interessen dürfen die Arbeit des Stadtseniorenrates nicht bestimmen. (5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. Eine Antwort soll spätestens innerhalb von neun Monaten erfolgen. (6) Der Vorstand erhält Zugang zu den Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Der Zugang erfolgt in digitaler Form. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. Im | Bezugnahme auf SPGK der Stadt Nbg Konkretisierung Neutralitätsklausel: Niederschrift der Beantwortungsfrist (in Anlehnung an die Stadtratsgeschäftsordnung §25, Abs. 1). Berücksichtigt Digitalisierung |
|---|
| im | |
|---|---|
| Sinne des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts | |
| (SPGK) der Stadt Nürnberg |
Bezugnahme auf SPGK der
Stadt Nbg
Konkretisierung
Neutralitätsklausel:
Niederschrift der
Beantwortungsfrist (in
Anlehnung an die
Stadtratsgeschäftsordnung
§25, Abs. 1).
Berücksichtigt Digitalisierung
Delegierten üben ihr Amt unabhängig und frei von
Weisungen aus. Parteipolitische, konfessionelle
oder sonstige weltanschauliche Interessen dürfen
die Arbeit des Stadtseniorenrates nicht bestimmen.
| Eine | |
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| Antwort soll spätestens innerhalb von neun | |
| Monaten erfolgen. |
Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen des
Stadtrates und seiner Ausschüsse. Der Zugang
erfolgt in digitaler Form.
| Verhinderungsfall tritt ein vom Vorsitzenden | Regelung im | ||
|---|---|---|---|
| benanntes Mitglied des Stadtseniorenrats ein. | Verhinderungsfall | ||
| § 2 Organe des Stadtseniorenrates Organe des Stadtseniorenrates sind: 1. die Delegiertenversammlung und 2. der Vorstand | § 2 Organe des Stadtseniorenrates Organe des Stadtseniorenrates sind: 1. die Delegiertenversammlung und 2. der Vorstand | ||
| § 3 Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender Gruppen zusammen: 1. stadtteilbezogene Seniorenclubs, Seniorentagesstätten und Seniorengruppen; 2. religiöse Gruppierungen; 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen; 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen; 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller Seniorenarbeit; 6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime; 7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN). Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der Delegiertenversammlung vertreten sein. (2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist - bis zur Neuwahl. (3) Die Delegierten sind verpflichtet, die Arbeit des Stadtseniorenrates nach besten Kräften zu fördern, an | § 3 Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender Gruppen zusammen: 1. stadtteilbezogene Seniorenclubs, Seniorentagesstätten und Seniorengruppen; 2. religiöse Seniorengruppierungen; 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen; 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen; 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände und Vereine mit spezieller Seniorenarbeit 6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime. 7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN). Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der Delegiertenversammlung vertreten sein. (2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist - bis zur Neuwahl. (3) Die Delegierten sind angehalten, die Arbeit des Stadtseniorenrates zu fördern und an den Sitzungen | ||
| Begriffliche Differenzierung | |||
| Zu Abs. 3: | |||
| Von einer Verpflichtung der | |||
| Mitglieder soll aufgrund der | |||
| ehrenamtlichen Tätigkeit und | |||
| eventueller ggfs. auch | |||
| unerwarteter Herausforderungen, | |||
| die mit dem Alter einhergehen | |||
| können, verzichtet werden. „Nach | |||
| besten Kräften“ ist nicht | |||
| zwingend an dieser Stelle zu | |||
| nennen. |
| den Sitzungen der Delegiertenversammlung, in den Arbeitskreisen und, soweit vertreten, im Vorstand aktiv teilzunehmen. Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Stadtseniorenrat beschlossen ist. (4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter. Ist in der Gruppe, der die ausgeschiedene Delegierte oder der ausgeschiedene Delegierte angehört, keine Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierter vorhanden, so ist eine Delegierte oder ein Delegierter nach den für die betroffene Gruppe für die Delegiertenwahl gültigen Regeln nachzuwählen. Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat. (5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 Abs. 2. (6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen: zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Referats für Jugend, Familie und Soziales, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der sechs Nürnberger Wohlfahrtsverbände | der Delegiertenversammlung sowie in den Fachausschüssen aktiv teilzunehmen. Soweit sie dem Vorstand angehören, sollen sie sich dort ebenfalls aktiv einbringen und den Grundsätzen des § 1 Abs. 4 Folge leisten. Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Stadtseniorenrat beschlossen ist. (4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter aus dem allgemeinen Ergänzungs-Pool gemäß § 4 Abs. 6. Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat. (5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 Abs. 2. (6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht teilnehmen: 1) zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Referats für Jugend, Familie und Soziales, | Neuer Begriff für Arbeitskreis. |
|---|---|---|
| Bessere Lesbarkeit durch | ||
| Aufteilung in zwei Sätze. | ||
| Hinweis auf Neutralitätsklausel. | ||
| Alte Regelung (Nachwahl von | ||
| Ersatzdelegierten) in der | ||
| Praxis nicht umsetzbar. Wird | ||
| nun berücksichtigt mit der | ||
| Neuregelung durch | ||
| „Ergänzungs-Pool“ in § 4 Abs. | ||
| 6 bzw. in den | ||
| Ausführungsbestimmungen | ||
| Teil I zur Delegiertenwahl | ||
| in § 13. | ||
| Strukturierte Gliederung |
der Delegiertenversammlung sowie in den
Fachausschüssen aktiv teilzunehmen. Soweit sie dem
Vorstand angehören, sollen sie sich dort ebenfalls aktiv
einbringen und den Grundsätzen des § 1 Abs. 4 Folge
leisten.
| (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische Kultusgemeinde, Stadtmission), sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrats. | 2) jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der folgenden Nürnberger Wohlfahrtsverbände: – Arbeiterwohlfahrt, – Bayerisches Rotes Kreuz, – Caritasverband, – Paritätischer Wohlfahrtsverband, – Israelitische Kultusgemeinde, – Stadtmission, 3) jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates, des Behindertenrates sowie des (Nürnberger) Bündnisses für Familie. | Erweiterung des beratenden Kreises um Vertretungen aus Behindertenrat und Bündnis für Familie (Generationendialog) |
|---|---|---|
| § 4 Wahl der Delegiertenversammlung (1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle Aktivität in der Arbeit für Seniorinnen und Senioren nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates geregelt. (2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend. (3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen. (4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren. Ausgenommen sind die | § 4 Wahl der Delegiertenversammlung (1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle Aktivität in der Arbeit für Seniorinnen und Senioren nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates geregelt. (2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend. (3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen. (4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren. Ausgenommen sind die |
Erweiterung des beratenden
Kreises um Vertretungen
aus Behindertenrat und
Bündnis für Familie
(Generationendialog)
| Kandidatinnen und Kandidaten, die der Gruppe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören. Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen. (6) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales durchgeführt. (7) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur Wahl. Dabei soll die Vielfalt der Seniorenvereinigungen und –einrichtungen innerhalb der Gruppen nach § 3 gewährleistet sein. | Kandidatinnen und Kandidaten, die der Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören. Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer gemäß Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten sind nach Möglichkeit in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen. (6) Die Ersatzdelegierten werden in einem gemeinsamen Ergänzungspool zusammengefasst (vgl. Ausführungsbestimmungen Teil I zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates). (7) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales durchgeführt. (8) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur Wahl. Dabei soll die Vielfalt der Seniorenvereinigungen und –einrichtungen innerhalb der Gruppen gemäß § 3 gewährleistet sein. | Praxisbezug: Ehrenamtsrekrutierung zeigt sich in verfassten Seniorengruppierungen (v.a. in der Gruppe2/religiös) zunehmend schwieriger. „Nachwuchs“ ist eher über „freiere“ Wege in den StSR wie etwa über die SIN zu gewinnen (Bedingungen einer SIN-Mitgliedschaft: kein politisches Mandat; Aufnahme nach schriftl. Antrag und Zustimmung des Vorstands; SIN- Grundsatz: unabhängig von Politik, Kirchen und Verbänden) Neue Pool-Regelung Vgl. Ausführungsbestimmungen I, § 13. geänderte Nummerierungen |
|---|---|---|
| § 5 Aufgaben der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung beschließt über Angelegenheiten älterer Menschen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abwahl des Vorstands; | § 5 Aufgaben der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung beschließt über Angelegenheiten älterer Menschen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abwahl des Vorstands; |
Praxisbezug:
Ehrenamtsrekrutierung zeigt sich
in verfassten
Seniorengruppierungen (v.a. in
der Gruppe2/religiös) zunehmend
schwieriger. „Nachwuchs“ ist
eher über „freiere“ Wege in den
StSR wie etwa über die SIN zu
gewinnen (Bedingungen einer
SIN-Mitgliedschaft: kein
politisches Mandat; Aufnahme
nach schriftl. Antrag und
Zustimmung des Vorstands; SIN-
Grundsatz: unabhängig von
Politik, Kirchen und Verbänden)
Neue Pool-Regelung
Vgl. Ausführungsbestimmungen
I, § 13.
geänderte Nummerierungen
Die Ersatzdelegierten werden in einem gemeinsamen
Ergänzungspool zusammengefasst (vgl.
Ausführungsbestimmungen Teil I zur Wahl der
Delegierten des Stadtseniorenrates).
| 2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des Stadtseniorenrats; 3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung; 4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer Seniorenvereinigung; 5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten. | 2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des Stadtseniorenrats; 3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung; 4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer Seniorenvereinigung; 5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten. | |
|---|---|---|
| § 6 Geschäftsgang und Beschlussfassung (1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen. (2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig. (3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung nach § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5. (4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind Ergebnisprotokolle zu fertigen und den Delegierten sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten. | § 6 Geschäftsgang und Beschlussfassung (1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen. (2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig. (3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung gemäß § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5. (4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind Ergebnisprotokolle zu fertigen und in digitaler Form den Delegierten sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten. | |
| Weiterleitung der Protokolle | ||
| an Ref. V über die | ||
| Dienststellenleitung (SenA) |
| (5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3 bis 7 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. | (5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3 bis 6 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. | Anpassung Paragraphen- Nummerierung. | |
|---|---|---|---|
| § 7 Arbeitsausschüsse Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und Zusammensetzung zu bestimmen. Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen Erledigung nicht übertragen werden. | § 7 Arbeitsausschüsse Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und Zusammensetzung zu bestimmen. Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen Erledigung nicht übertragen werden. | ||
| In der Praxis fand die Bildung | |||
| von Arbeitsausschüssen | |||
| keinerlei Anwendung. | |||
| Paragraph kann ersatzlos | |||
| gestrichen werden. | |||
| § 8 Arbeitskreise (1) Arbeitskreise werden in der Delegiertenversammlung beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Arbeitskreise. (2) Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates. | § 7 Fachausschüsse (1) Fachausschüsse werden in der Delegiertenversammlung beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Fachausschüsse. (2) Die Fachausschüsse werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates. | Geänderte Nummerierung Umbenennung „Arbeitskreis“ in „Fachausschuss“ Umbenennung „Arbeitskreis“ in „Fachausschuss“ | Geänderte Nummerierung |
| Umbenennung „Arbeitskreis“ | |||
| in „Fachausschuss“ | |||
| Umbenennung „Arbeitskreis“ | |||
| in „Fachausschuss“ | |||
| § 9 Der Vorstand (1) Die Delegiertenversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus folgenden Personen besteht: 1. einer oder einem Vorsitzenden; 2. einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter; | § 8 Der Vorstand (1) Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren einen Vorstand. Dem Vorstand gehören an: 1. die oder der Vorsitzende, 2. die oder der stellvertretende Vorsitzende, 3. die Schriftführerin oder der Schriftführer, | Geänderte Nummerierung Umformulierung |
Anpassung Paragraphen-
Nummerierung.
§ 7
Arbeitsausschüsse
Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand
können Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind
Aufgabenstellung und Zusammensetzung zu bestimmen.
Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur
beschlussmäßigen Erledigung nicht übertragen werden.
Geänderte Nummerierung
Umformulierung
-
die oder der Vorsitzende,
-
die oder der stellvertretende Vorsitzende,
-
die Schriftführerin oder der Schriftführer,
| 3. einer Schriftführerin oder einem Schriftführer; 4. einer oder einem Medienbeauftragten und 5. den Arbeitskreissprecherinnen und Arbeitskreissprechern. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. (3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme der Vertretung. (4) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl. (5) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 8 bis 11 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. | 4. die Pressesprecherin oder der Pressesprecher sowie 5. die Leiterinnen und Leiter der Fachausschüsse. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. (3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme der Vertretung. (4) Die Beschlüsse des Vorstands sind in digitaler Form dem jeweils zuständigen Referat zuzuleiten. (5) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl. (6) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 7 bis 9 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. | Umbenennung Medienbeauftragte*r zu Pressesprecher*in; Umbenennung Arbeitskreissprecher*innen zu Fachausschussleiter*innen Aus § 10 Zusammenarbeit entnommen und umformuliert. § 10 kann somit ersatzlos gestrichen werden. Anpassung der Absatz- Nummerierung |
|---|
Umbenennung
Medienbeauftragte*r zu
Pressesprecher*in;
Umbenennung
Arbeitskreissprecher*innen zu
Fachausschussleiter*innen
Aus § 10 Zusammenarbeit
entnommen und umformuliert.
§ 10 kann somit ersatzlos
gestrichen werden.
Anpassung der Absatz-
Nummerierung
| Geänderte Paragraphen- | |||
|---|---|---|---|
| Nummerierung aufgrund | |||
| Streichung von §7 und §10 | |||
| (§ 7 Fachauschüsse bis | |||
| § 9 Geschäftsführung) | |||
| § 10 Zusammenarbeit (1) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. (2) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet. | § 10 Zusammenarbeit (1) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. (2) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet. | §10 entfällt ersatzlos Abs. 1 ist bereits in § 1 Abs. 6 verankert. Abs. 2 in § 6 Abs. 4 (Delegiertenversammlung) sowie in § 8 Abs. 4 (Vorstand) geregelt. | |
| §10 entfällt ersatzlos | |||
| Abs. 1 ist bereits in § 1 Abs. 6 | |||
| verankert. | |||
| Abs. 2 in § 6 Abs. 4 | |||
| (Delegiertenversammlung) | |||
| sowie in § 8 Abs. 4 (Vorstand) | |||
| geregelt. | |||
| § 11 Geschäftsführung Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt. | § 9 Geschäftsführung Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt. | Geänderte Nummerierung aufgrund Streichung von § 7 und 10. | |
| § 12 Entschädigung (1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. (2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen. | § 10 Entschädigung (1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. (2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen. | Geänderte Nummerierung aufgrund Streichung von § 7 und 10. |
§ 10
Zusammenarbeit
(1) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen
öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder
der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten
auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als
Sachverständige angehört zu werden.
(2) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des
Vorstands werden dem jeweils zuständigen Referat
zugeleitet.
Geänderte Nummerierung
aufgrund Streichung
von § 7 und 10.
Geänderte Nummerierung
aufgrund Streichung
von § 7 und 10.
| § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2023 (Bekanntmachung im Amtsblatt Ausgabe 07/2023, Seite 130/131 vom 29.03.2023) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratssatzung-StSRS) vom 01.03.2014 (Amtsblatt Ausgabe 03/2014, Seite 28/29 vom 05.02.2014) außer Kraft. | § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratssatzung-StSRS) vom 01.04.2023 (Amtsblatt Ausgabe 07/2023, Seite 130/131 vom 29.03.2023) außer Kraft. |
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Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den
Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(Stadtseniorenratssatzung-StSRS) vom 01.04.2023
(Amtsblatt Ausgabe 07/2023, Seite 130/131 vom
29.03.2023) außer Kraft.
Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(Stadtseniorenratsatzung – StSRS)
Vom …
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
§ 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates § 2 Organe des Stadtseniorenrates § 3 Delegiertenversammlung § 4 Wahl der Delegiertenversammlung § 5 Aufgaben der Delegiertenversammlung § 6 Geschäftsgang und Beschlussfassung § 7 Fachausschüsse § 8 Der Vorstand § 9 Geschäftsführung § 10 Entschädigung § 11 Inkrafttreten
§1
Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates
(1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt.
(2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschafts-politischem Gebiet. Er tritt für die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so im Sinne des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) mitwirkt, dass vor allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden.
(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevante Fragen angeregt werden.
(4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. Die Delegierten üben ihr Amt unabhängig und frei von Weisungen aus. Parteipolitische, konfessionelle oder sonstige weltanschauliche Interessen dürfen die Arbeit des Stadtseniorenrates nicht bestimmen.
(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. Eine Antwort soll spätestens innerhalb von neun Monaten erfolgen.
(6) Der Vorstand erhält Zugang zu den Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Der Zugang erfolgt in digitaler Form. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. Im Verhinderungsfall tritt ein vom Vorsitzenden benanntes Mitglied des Stadtseniorenrats ein.
§ 2
Organe des Stadtseniorenrates
Organe des Stadtseniorenrates sind:
- die Delegiertenversammlung und 2. der Vorstand
§ 3
Delegiertenversammlung
(1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender Gruppen zusammen:
- stadtteilbezogene Seniorenclubs, Seniorentagesstätten und Seniorengruppen; 2. religiöse Seniorengruppierungen; 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen; 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen; 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller Seniorenarbeit; 6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime; 7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN).
Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der Delegiertenversammlung vertreten sein.
(2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich – sofern nach Ablauf von vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist – bis zur Neuwahl.
(3) Die Delegierten sind angehalten, die Arbeit des Stadtseniorenrates zu fördern und an den Sitzungen der Delegiertenversammlung sowie in den Fachausschüssen aktiv teilzunehmen. Soweit sie dem Vorstand angehören, sollen sie sich dort ebenfalls aktiv einbringen und den Grundsätzen des § 1 Abs. 4 Folge leisten.
Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegen-heit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Stadtseniorenrat beschlossen ist.
(4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter aus dem allgemeinen Ergänzungs-Pool gemäß § 4 Abs. 6.
Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im StSR.
(5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 Abs. 2.
(6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen:
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Referats für Jugend, Familie und Soziales, 2. jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der folgenden Nürnberger Wohlfahrtsverbände:
-
Arbeiterwohlfahrt,
-
Bayerisches Rotes Kreuz,
-
Caritasverband,
-
Paritätischer Wohlfahrtsverband,
-
Israelitische Kultusgemeinde,
-
Stadtmission,
- jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates, des Behindertenrates sowie des (Nürnberger) Bündnisses für Familie.
§ 4
Wahl der Delegiertenversammlung
(1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle Aktivität in der Arbeit für Seniorinnen und Senioren nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen entscheidet der Sozialausschuss; die Delegierten-versammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den Ausführungs-bestimmungen zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates geregelt.
(2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend.
(3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen.
(4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren. Ausgenommen sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören. Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer gemäß Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten sind nach Möglichkeit in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
(6) Die Ersatzdelegierten werden in einem gemeinsamen Ergänzungspool zusammengefasst (vgl. Ausführungsbestimmungen Teil I zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates).
(7) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales durchgeführt.
(8) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur Wahl. Dabei soll die Vielfalt der Seniorenvereinigungen und -einrichtungen innerhalb der Gruppen gemäß § 3 gewährleistet sein.
§ 5
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung beschließt über Angelegenheiten älterer Menschen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl und Abwahl des Vorstands; 2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des Stadtseniorenrats; 3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung; 4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer Seniorenvereinigung; 5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten.
§ 6
Geschäftsgang und Beschlussfassung
(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand
einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel
der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt.
Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich
oder elektronisch erfolgen.
(2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der
Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von
Delegierten ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig.
(3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom Vorstand festgelegte
Tagesordnung gemäß § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschluss-fassungen
gemäß § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5.
(4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind Ergebnisprotokolle zu fertigen und
in digitaler Form den Delegierten sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales
zuzuleiten.
(5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3 bis 6 vorgegebenen
Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
§ 7
Fachausschüsse
(1) Fachausschüsse werden in der Delegiertenversammlung beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Fachausschüsse.
(2) Die Fachausschüsse werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates.
§ 8
Der Vorstand
(1) Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren einen Vorstand.
Dem Vorstand gehören an:
- die oder der Vorsitzende, 2. die oder der stellvertretende Vorsitzende, 3. die Schriftführerin oder der Schriftführer, 4. die Pressesprecherin oder der Pressesprecher sowie 5. die Leiterinnen und Leiter der Fachausschüsse. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
(3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme der Vertretung.
(4) Die Beschlüsse des Vorstands sind in digitaler Form dem jeweils zuständigen Referat zuzuleiten.
(5) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl.
(6) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 7 bis 9 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
§ 9
Geschäftsführung
Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt.
§ 10
Entschädigung
(1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich tätig.
(2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratssatzung-StSRS) vom 01.04.2023 (Amtsblatt Ausgabe 07/2023, Seite 130/131 vom 29.03.2023) außer Kraft.