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Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 10.04.2026)

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Flughafen Plärrer Südstadt Gostenhof Marcus König Hauptmarkt Nordstadt Hauptbahnhof Altstadt Stadtplanungsausschuss Ältestenrat und Finanzausschuss Schweinau Großreuth bei Schweinau Höfen Sündersbühl Steinbühl Werderau St. Leonhard Kulturausschuss Schoppershof Soziales & Gesundheit Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Kultur, Sport & Freizeit Sicherheit & Ordnung Rad- und Fußverkehr Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

15.04.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente * TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2025 Berichtvorlage OA/002/2026 7 Sicherheitsbericht 2025 des Polizeipräsidiums Mittelfranken OA/002/2026 9 PKS Nürnberg 2025 (Flyer) 46 TOP Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2025 Berichtvorlage OA/003/2026 62 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2025 OA/003/2026 65 * TOP Ö 2.1 Gründung der Grünliberalen Fraktion - Trennung von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schreiben der Grünliberalen Fraktion vom 07.04.2026 107 Beitrittsschreiben Herr Stadtrat Maik Pflaum vom 08.04.2026 112 * TOP Ö 3 Stiftung „Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ – ein Zukunftsprojekt für Kunst, Kultur und Demokratie im nationalen und internationalen Kontext Sitzungsvorlage 2. BM/006/2026 113 01_Sachverhalt 2. BM/006/2026 117 02_Stiftungssatzung (Entwurf) 2. BM/006/2026 125 * TOP Ö 4 Bürgerbegehren "lieber zurück auf los" Sitzungsvorlage StA/001/2026 131 Sachverhalt StA/001/2026 134 TOP Ö 6 OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen - Sitzungsvorlage WiF/002/2026 137 Entscheidungsvorlage WiF/002/2026 141 Zukunftskonzept OM7 WiF/002/2026 148 TOP Ö 7 Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff – FlexiKonsolidierung Sitzungsvorlage Ref.I/II/011/2026 153 Sachverhalt Ref.I/II/011/2026 156 Anlage Stelleinsparungen_FlexiKons Ref.I/II/011/2026 158 TOP Ö 8 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 31. Änderung: Bereich "Virnsberger Straße", Änderung des Geltungsbereichs und Billigung Sitzungsvorlage Stpl/003/2026 160 Entscheidungsvorlage Stpl/003/2026 164 Übersichtsplan Stpl/003/2026 167 Entwurf der Begründung Stpl/003/2026 168 Umweltbericht Stpl/003/2026 182 TOP Ö 9 Nunnenbeckstraße 40, Berufliche Schule 12 - Sanierung der Rettungswege Sitzungsvorlage H/005/2026 202 Entscheidungsvorlage H/005/2026 206 Lageplan H/005/2026 209 Pläne H/005/2026 210

Planungs- und Kostendatenblatt H/005/2026 217 TOP Ö 10 Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den Gebäudeteilen A und C für das Nachbarschaftshaus Gostenhof Sitzungsvorlage H/006/2026 219 Entscheidungsvorlage H/006/2026 223 Lageplan H/006/2026 227 Pläne H/006/2026 228 Planungs-und Kostendatenblatt H/006/2026 236 TOP Ö 11 Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung der Tiefgarage Sitzungsvorlage H/007/2026 238 Entscheidungsvorlage H/007/2026 242 Lageplan H/007/2026 245 Plan H/007/2026 246 Planungs-und Kostendatenblatt H/007/2026 247 TOP Ö 12 Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung "Berufsmäßiger Stadtrat außer Dienst" Sitzungsvorlage PA/021/2026 249 Gutachten PA/021/2026 252 TOP Ö 13 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen 253 TOP Ö 14 Auflage des Referates III: Sitzungsvorlage Ref.III/003/2026 255 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/003/2026 259 Klimabeiratssatzung (KliBS) Ref.III/003/2026 261

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 15.04.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2025 Bericht

OA/002/2026 Sachverständige:

Herr Polizeipräsident Gernot Rochholz, Polizeipräsidium

Mittelfranken

Herr Leitender Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium

Mittelfranken, Leiter SG 3 (Kriminalitätsbekämpfung)

Frau Leitende Polizeidirektorin Helen Townson,

Bundespolizeiinspektion Nürnberg

König, Marcus, Oberbürgermeister

2. Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2025 Bericht

OA/003/2026 König, Marcus, Oberbürgermeister

2.1 Gründung der Grünliberalen Fraktion - Trennung von der

Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

hier: Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Herrn Stadtrat Achim

Mletzko vom 07.04.2026

Beitrittsschreiben des Herrn Stadtrat Maik Pflaum vom 08.04.2026

König, Marcus, Oberbürgermeister

3. Stiftung „Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Beschluss

Reichsparteitagsgelände“ – ein Zukunftsprojekt für Kunst, Kultur 2. BM/006/2026

und Demokratie im nationalen und internationalen Kontext

Lehner, Julia, Prof. Dr., 2. Bürgermeisterin

4. Bürgerbegehren "lieber zurück auf los" Beschluss

StA/001/2026 König, Marcus, Oberbürgermeister

5. Satzung über die Bürgermedaille der Stadt Nürnberg (Beschluss)

König, Marcus, Oberbürgermeister TISCHVORLAGE

6. OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und Beschluss

junge Unternehmen - WiF/002/2026

Weiterführung 2027-2031

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

7. Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren Beschluss

2023ff – FlexiKonsolidierung Ref.I/II/011/2026

hier: Vollzug des Einzugs der restlichen einzusparenden Stellen

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

8. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Beschluss

Landschaftsplan (FNP) Stpl/003/2026

31. Änderung: Bereich "Virnsberger Straße"

Änderung des Geltungsbereichs und Billigung

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

9. Nunnenbeckstraße 40, Berufliche Schule 12 - Sanierung der Beschluss

Rettungswege H/005/2026

hier: Objektplan

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

10. Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den Beschluss

Gebäudeteilen A und C für das Nachbarschaftshaus Gostenhof H/006/2026

hier: Objektplan

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

11. Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung der Tiefgarage Beschluss

hier: Objektplan H/007/2026

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

12. Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung Beschluss

„Berufsmäßiger Stadtrat außer Dienst" an Herrn Daniel Ulrich, PA/021/2026

geb. 05.12.1972

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

  1. Auflage des Referates I/II:

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM

nach Art. 37 Abs. 3 GO

Kenntnisnahme

14. Auflage des Referates III: Beschluss-

Auflage

Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg Ref.III/003/2026

(Klimabeiratssatzung – KliBS)

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2026,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage OA/002/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2025

Sachverständige:

Herr Polizeipräsident Gernot Rochholz, Polizeipräsidium Mittelfranken

Herr Leitender Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken, Leiter SG 3

(Kriminalitätsbekämpfung)

Frau Leitende Polizeidirektorin Helen Townson, Bundespolizeiinspektion Nürnberg

Anlagen: Sicherheitsbericht 2025 des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für das Jahr 2025 vorgestellt.

Polizeipräsidium

Mittelfranken

Abbildung 1

SICHERHEITS

BERICHT2025

www.polizei-mittelfranken.de

SICHERHEITS BERICHT2025 Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg Telefon: 0911 2112 – 0 (im Notfall: Notruf 110) E-Mail: pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de www.polizei-mittelfranken.de

Abbildung 2

Gernot Rochholz und Ulrich Rothdauscher

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits für den griechischen Philosophen Heraklit war seinerzeit nichts beständiger als der Wandel. Dieses Bildnis lässt sich in unseren Augen treffend auf die Anforderungen verlässlicher und zukunftsfähiger Polizeiarbeit übertragen.

Die Kriminalstatistik 2025 zeigt einmal mehr, dass die mittelfränkische Polizei für Beständigkeit steht. Die Zahl der Straftaten ist in unserem Zuständigkeitsbereich im letzten Jahr auf einen neuen Tiefstand gesunken. Statistisch gesehen klären wir weiterhin zwei von drei Delikten auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen zeigen mit ihrer Arbeit eindrucksvoll, dass auf die mittelfränkische Polizei Verlass ist. Sicherheit ist unsere Kernkompetenz und bedeutet für uns mehr als nacktes Zahlenwerk. Sicherheit muss spürbar sein. Diese Herausforderung haben wir mit dem Projekt BAYERN. 360° SICHERHEIT. bereits angenommen. Wir setzen auf starke Partnerschaften mit Sicherheitsbehörden, Justiz und sozialen Trägern und werden diesen Weg konsequent fortführen, um den Menschen jederzeit Schutz und Sicherheit auf allen Ebenen zu bieten.

Gleichzeitig unterliegt Polizeiarbeit dem Wandel. Unsere Tätigkeitsfelder werden immer digitaler. Wir müssen mit den Innovationen der Mobilität genauso Schritt halten wie mit der Entwicklung der Kriminalität im Internet. Leistungsstarkes und motiviertes Personal ist für uns ebenso ein Schlüssel zum Erfolg wie der Einsatz moderner Technik. Beispielsweise soll die Ausweitung der Videoüberwachung rund um den Nürnberger Hauptbahnhof nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern Kriminellen zeigen, dass wir sie im Visier haben.

Bereits heute richten wir unseren Blick jedoch auch nach vorn. Sicherheit muss zukunftsfähig sein. Wir setzen uns mit den Möglichkeiten auseinander, die uns künstliche Intelligenz bei unserem Einsatz für Verkehrssicherheit und Kriminalitätsbekämpfung bieten kann. Denn ganz gleich, ob als Garant für Beständigkeit oder im Wandel der Zeit – auch im Jahr 2026 bleibt Ihre Sicherheit unser größter Ansporn.

Ihr

Gernot Rochholz Ulrich Rothdauscher

Polizeipräsident Polizeivizepräsident

Abbildung 3

KAPITEL STEHT HIER KAPITEL STEHT HIER INHALT

06 POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN 10 KRIMINALITÄT 12 Kriminalitätslage 14 Rohheitsdelikte, Messerangriffe, Straftaten gegen das Leben 16 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende 18 Waffen- und Messerverbotszone um den Nürnberger Hauptbahnhof 20 Kriminalität durch nichtdeutsche Tatverdächtige und Zuwanderer 22 Rauschgiftkriminalität 23 Politisch motivierte Kriminalität 25 Callcenter-Betrug 26 Cybercrime 28 Auslandsstraftaten 30 Kriminalitätslage Stadt Nürnberg 31 Kriminalitätslage weiterer mittelfränkischer Städte 32 Kriminalitätslage der mittelfränkischen Landkreise 34 EINSATZGESCHEHEN 36 Versammlungsgeschehen in Mittelfranken 37 Veranstaltungen in Mittelfranken 38 Reiterstaffel Mittelfranken 39 Drohnen und Drohnenabwehr 40 Grenzpolizei Nürnberg-Flughafen 42 Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken 43 Die Bayerische Sicherheitswacht 44 VERKEHR 46 Verkehrslage 48 Hauptunfallursachen 49 Schulwegunfälle 49 Alkohol und Drogen 50 Fahrradfahrer / Pedelecfahrer 50 E-Scooter / Elektrokleinstfahrzeuge 52 Junge Erwachsene 52 Motorradfahrer 52 Verkehrsbeteiligung mit Senioren 53 Landstraßen 54 Lkw-Unfälle 55 Kontrollgruppen Car Tuning und Motorrad 56 Verkehrsprävention 58 RETROSPEKTIVE 71 IMPRESSUM 4 5 11

POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN

Polizeipräsidium Mittelfranken Das Polizeipräsidium Mittelfranken in Nürnberg

Strukturdaten mit nachgeordneten Dienststellen ist zuständig für

den Regierungsbezirk Mittelfranken und betreut

eine Fläche von 7.243,70 Quadratkilometern

Personal Einsatzzentrale

mit 1.795.545 Einwohnern.

5.234 245.575

Stand: 30.06.2025 (Quelle: Regierung von Mittelfranken)

Gesamt Notrufe

Höchstadt

Einsätze Scheinfeld a. d. Aisch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

Fuhrpark

673 Erlangen-

Erlangen Land

809 430 Neustadt

Uffenheim

a. d. Aisch Herzogenaurach

Polizeiangestellte Fahrzeuge neutral Fahrzeuge uniformiert

Lauf Hersbruck

Bad Windsheim a. d. Pegnitz

Fürth

218 Zirndorf Nürnberg

Stein

Beamtinnen und Beamte im technischen und nichttechnischen Verwaltungsdienst Motorräder Boote Rothenburg Feucht Altdorf

o. d. Tauber Schwabach b. Nürnberg

Heilsbronn

Diensthundestaffel Reiterstaffel Ansbach

52 20 Roth

Feuchtwangen Hilpoltstein

Diensthunde Dienstpferde

Gunzenhausen

Abbildung 4

Dinkelsbühl

Weißenburg i. Bay.

Treuchtlingen

Nürnberg Polizeipräsidium Mittelfranken Ansbach PI Ansbach

Mehrere Dienststellen PI Nürnberg-Mitte KPI Ansbach PW Rathaus VPI Ansbach PI PI Nürnberg-Ost PW PI Nürnberg-Süd Erlangen PI Erlangen-Stadt PI Nürnberg-West KPI Erlangen VPI GPI Nürnberg-Flughafen VPI Erlangen KFD 1 Nürnberg KFD 2 Nürnberg

Fürth PI Fürth

KFD 3 Nürnberg KPI Fürth KFD 4 Nürnberg GPI: Grenzpolizeiinspektion KFD 5 Nürnberg VPI Fürth PI: Polizeiinspektion PW: Polizeiwache VPI Nürnberg KFD: Kriminalfachdezernat PI Zentrale Einsatzdienste Mittelfranken Schwabach PI Schwabach KPI: Kriminalpolizeiinspektion PI Spezialeinheiten Nordbayern KPI Schwabach VPI: Verkehrspolizeiinspektion Stand: 31.12.2025

POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN POLIZEIPRÄSIDIUM MITTELFRANKEN

Abbildung 7

Polizeipräsidium Mittelfranken

Führungsstab

Abteilung Einsatz /

E 1 E 2 E 3 E 4 EZ

Polizeivizepräsident

Organisation und Ordnungs- und Kriminalitäts- Polizeiliche Einsatzzentrale

Ulrich Rothdauscher Dienstbetrieb Schutzaufgaben bekämpfung Verkehrsaufgaben Holger Pöllath Gerd Lesko Bernd Wolf Holger Stein Ingo Lieb Polizeidirektor Polizeidirektor Leitender Leitender Polizeidirektor Polizeidirektor Kriminaldirektor

Abbildung 6

Abbildung 5

Abbildung 10

Polizeipräsident Abteilung Personal

P 1 P 2 P 3

Gernot Rochholz Amadeus Glasow

Beamtenrecht, Arbeits- und Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsicht

Leitender Regierungsdirektor Personalbewegung Tarifrecht, Stephanie Dworsky Carolin Hoffmann Dieter Reiser Gesundheitliche Regierungsdirektorin Regierungsdirektorin Regierungsrat Angelegenheiten,

Beamtenrechtliche

Versorgungs-

angelegenheiten

Abbildung 9

Anja Stadlbauer Regierungsrätin

Abbildung 8

Präsidialbüro

Markus Feder Polizeioberrat

Abteilung Versorgung

V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6

Miriam Sauvageod

Haushalt Beschaffung IuK-Technik Einsatztechnik Liegenschaften Landesweite

Regierungsdirektorin Martin Schorsack Andrea Siebeneiecher- Leonie König Andreas Schmidt Sebastian Gründel IT-Verfahren Regierungsrat Höppe Oberregierungsrätin Erster Polizeihaupt- Regierungsrat Andreas Ponath abgeordnet zum StMGP Stand: 01.03.2026 Regierungsrätin kommissar Polizeioberrat

Abbildung 11

KAPITEL STEHT HIER KAPITEL STEHT HIER

TÄTILANIMIRK Im Jahr 2025 ist die Zahl der Straftaten in Mittelfranken wiederum zurück- gegangen. Damit ist auch das Risiko gesunken, Opfer einer Straftat zu werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben mit ihrem Einsatz erneut dazu beigetragen, dass Mittel- franken eine der sichersten Regionen in Deutschland bleibt. Holger Stein Leitender Kriminaldirektor Leiter Sachgebiet E 3 10 11 14

Straftaten im 10-Jahres-Vergleich

Straftaten – 10-Jahres-Vergleich

Kriminalitätslage

Zahl der Straftaten auf neuem Tiefstand 87.792

91.846 84.256 87.339 86.149 78.745 82.120 79.736 77.683 83.942 80.904 72.845 82.523 76.714 78.262 75.898 75.211 Die Gesamtzahl der in Mittelfranken zur PKS gemeldeten Straftaten lag im Jahr 2025 bei 77.683 Delikten. Darin enthalten sind auch 2.472 Verstöße nach dem Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz, die nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können. Ein Wert, der in dieser Größenordnung zwangsläufig Auswirkungen auf statistische Parameter wie die Aufklärungsquote und die Häufigkeitszahl hat. Um ein möglichst scharfes Bild der tatsächlichen Kriminalitätslage in Mittelfranken zu erhalten, wird in diesem Sicherheitsbericht analog der Vorjahre die Zahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße als Bezugswert herangezogen. Demnach sind im Jahr 2025 in Mittelfranken 75.211 Straftaten 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Straftaten damit um 0,9 %. Wie positiv Straftaten gesamt Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße dieser neue Tiefstand zu bewerten ist, wird vor allem im Mehrjahresvergleich deutlich. Die Gesamtzahl der Aufklärungsquote (in Prozent) Straftaten lag im Jahr 2025 fast 5.000 Delikte unter dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre. Mit erreichte Nürnberg im Ranking der sichersten Groß- Aufklärungsquote – 5-Jahres-Vergleich einem Blick auf die letzten 25 Jahre lässt sich sogar städte mit mehr als 200.000 Einwohnern den zweifeststellen, dass in Mittelfranken lediglich im Jahr ten Platz. 2021 und damit während der Hochphase der Corona- Pandemie mit ihren spezifischen Auswirkungen auf die Kriminalitätslage ein niedrigerer Wert an Strafta- Aufklärungsquote – ten verzeichnet wurde. zwei von drei Straftaten geklärt 66,6 % Die Aufklärungsquote im Zuständigkeitsbereich Aufklärungsquote des Polizeipräsidiums Mittelfranken konnte im Jahr (Vorjahr: 66,1 %) Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 gesteigert werden. Sie lag bei 66,6 % und damit Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten (sog. 0,5 % über dem Vorjahreswert. Somit gelang es der „Hellfeld“) einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl mittelfränkischen Polizei statistisch gesehen weiterder ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu hin, zwei von drei Straftaten aufzuklären. Mit Werten Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Nicht enthalten sind: Staatsschutzzwischen 86,3 % und 95,7 % waren die Aufklärungsdelikte; Verkehrsdelikte; Ordnungswidrigkeiten; Delikte, die nicht zum quoten bei den Straftaten gegen das Leben, den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Finanz- und Steuerdelikte); Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Sexualdelikten und den Rohheitsdelikten, zu denen Veränderungen in der Kriminalitätslage unter anderem die Körperverletzung zählt, beson- Rückgänge bei den Fallzahlen konnten insbesondeders hoch. re bei den Rohheits-, den Diebstahls- sowie den Be- Örtliche Kriminalitätsbelastung – trugsdelikten festgestellt werden. Darüber hinaus

Abbildung 12

69,2 67,8 66,8 66,6 66,1

2021 2022 2023 2024 2025

leichter Rückgang wirkte sich die Einführung des Konsumcannabisge-

Ein Drittel Häufigkeitszahl – 5-HJäauhfrigekse-Viteszraghlelich Die Häufigkeitszahl, als vergleichender Gradmes- setzes (KCanG) offensichtlich auch im vergangenen

Kriminalitätslage Mittelfranken aller Delikte

4.630 4.404 4.237 4.188 3.937

2021 2022 2023 2024 2025

ser der Kriminalitätsbelastung eines geografischen Jahr auf die Rauschgiftkriminalität aus, deren Zahlen sind Diebstahls- Raums je 100.000 Einwohner, beläuft sich in Mittel- 106 Straftaten gegen das Leben weiterhin rückläufig sind. Diesen erfreulichen Ent- delikte (ca. 25.000); franken auf 4.188. Sie liegt, trotz eines Rückgangs um wicklungen stehen in verschiedenen Deliktsberei-

4.188 (Vorjahr: 92) Tendez sinkend

1,2 % im Vergleich zum Vorjahr, auf dem zweithöchs- chen erkennbare Anstiege gegenüber. Die Straftaten Häufigkeitszahl (Vorjahr: 4.238); ten Wert im bayerischen Vergleich. Vor dem Hinter- 2.242 Sexualdelikte (2.202) gegen das Leben weisen eine Steigerung beim Tatbe- Bis zum Jahr grund, dass in Mittelfranken fast jeder zweite Tatort stand des Totschlags (§ 212 StGB) auf. Bei den Sexu- 2022 erfolgte die 13.666 Rohheitsdelikte (13.816) im Stadtgebiet Nürnberg liegt, wird deutlich, dass aldelikten ist vor allem bei der sexuellen Belästigung Berechnung der Häufigkeitszahl die Kriminalitätsbelastung der zweitgrößten bayeri- 25.022 Diebstahlsdelikte (25.371) (§ 184 i StGB) ein Zuwachs erkennbar. Beim schweren auf Grundlage schen Stadt zwangsläufig Auswirkungen auf die Häu- Diebstahl musste ein Anstieg der Zahlen um 779 Fälle des Zensus 2011. 6.441 Ladendiebstahl (7.228) figkeitszahl des gesamten Regierungsbezirks besitzt. (+9,2 %) verzeichnet werden. Großen Anteil an dieser Seit dem Jahr 2023 wird der Grund zur Sorge besteht dennoch nicht. Im bundes- 3.285 Fahrraddiebstahl (3.573) Entwicklung haben vor allem die Fallzahlen bei den Zensus 2022 weiten Vergleich zählt Nürnberg regelmäßig zu den Einbruchsdelikten (u. a. Keller- und Firmeneinbrüals Basis für die 7.948 Betrugsdelikte (8.375) sichersten Großstädten Deutschlands. Im Jahr 2024 che). Berechnung der Häufigkeitszahl herangezogen.

Rohheitsdelikte, Messerangriffe,

Straftaten gegen das Leben

Messerangriffe Messerangriff

Erneut rückläufige Tendenz – insbesondere bei Messerangriffe im Sinne der PKS sind Handlungen, bei denen der Messerangriffe sind als Kriminalitätsphänomen in Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht den letzten Jahren besonders stark in den Fokus der Körperverletzungs- und Raubdelikten oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers bei der Öffentlichkeit gerückt. Seit dem Jahr 2020 werden Begehung einer Straftat reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriffe in der PKS erfasst. Aus dem Vergleich Messerangriff nicht aus. der Fallzahlen für die Jahre 2024 und 2025 ergibt sich Rohheitsdelikte sind Straftaten, die durch rohe Ge- ist, dass in diesem Deliktsfeld für das vergangene für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Messerangriffe waltanwendung oder Drohung mit Gewalt gegen Jahr ein Rückgang um 1,1 % bzw. 150 Delikte festge- Mittelfranken ein Anstieg von 298 auf 443 Messeran- (Vorjahr: 298) die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das stellt werden kann. griffe. Dies entspricht einem Zuwachs von 48,7 %. Vermögen anderer gerichtet sind. Hierunter fallen in erster Linie Körperverletzungen, die Nötigung, die Den überwiegenden Teil der Rohheitsdelikte machen Bei der überwiegenden Mehrheit der Messerangriffe MESSERANGRIFFE -ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN (TV) 2025 Freiheitsberaubung aber auch Raubdelikte. Körperverletzungen nach § 223 StGB aus. Deren An- handelte es sich um Taten, bei denen dem Opfer mit

Messerangriffe – Altersstruktur der Tatverdächtigen

teil ging zwar um 1,3 % zurück, gleichzeitig stieg je- einem Messer gedroht wurde. In 135 Fällen wurde In der mittelfränkischen Kriminalstatistik des Jahres doch der Anteil der qualifizierten Körperverletzungs- das Messer tatsächlich als Waffe eingesetzt, wovon 2025 stellen die Rohheitsdelikte den zweitgrößten delikte (§§ 224 ff StGB) um den gleichen Wert an. es in rund 20 % der Taten beim Versuch blieb. Etwas Kinder Deliktsbereich nach den Eigentumsdelikten dar. Die Raubdelikte waren im vergangenen Jahr stark rück- weniger als die Hälfte der registrierten Messerangrif- 5 % (17) zugehörigen Taten ereigneten sich mit einem Anteil läufig (–15,0 %). Die Anzahl der Delikte, die polizeilich fe ereignete sich im öffentlichen Raum. Im Umkehrvon 59,5 % überwiegend im öffentlichen Raum und als „Straßenraub“ deklariert werden, sank sogar um schluss bedeutet dies, dass der überwiegende Teil Rohheitsdelikte (Vorjahr: 13.816) nehmen damit unweigerlich Einfluss auf das Sicher- 38,2 %. der Messerangriffe im nichtöffentlichen Raum und Jugendliche heitsempfinden der Bevölkerung. Positiv zu werten damit unter anderem im häuslichen Umfeld statt- Erwachsene >=21 TV < 21 12 % (46) Im Zusammenhang mit einer überaus hohen Aufklä- fand. 75 % (279) 25 % (94) rungsquote von 91,0 % konnten 11.107 Tatverdächtige ermittelt werden. Der Großteil der Tatverdächti- Die Aufklärungsquote im Zusammenhang mit Mes- Öffentlicher Raum gen von Rohheitsdelikten ist männlich und im Alter serangriffen betrug 93,5 %. Bei rund der Hälfte der Heranwachsende Der „Öffentliche Raum“ im Sinne der PKS umfasst alle Tatörtlich- zwischen 30 und 40 Jahren. 22,0 % der Tatverdächti- Messerangreifer handelte es sich um nichtdeutsche 8 % (31) keiten, die für ein breites Spektrum der Bevölkerung zugänglich gen sind Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende. Tatverdächtige. Fast ein Drittel der Taten wurde unsind (z. B. Einzelhandelsgeschäfte, Fitness-Studios, Erholungsorte in Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag ter Alkoholeinfluss begangen. Bei den Tatverdächder freien Natur etc.). Zugangsbeschränkungen alleine heben diese Festlegung nicht zwangsläufig auf. im Jahr 2025 bei 41,8 % und stieg damit im vierten tigen hat sich die Zahl der Jugendlichen auf 46 ver- Jahr in Folge. 21,6 % der Tatverdächtigen standen doppelt. Die Zahl der tatverdächtigen Erwachsenen unter Einfluss von Alkohol. nahm um 49 % auf insgesamt 279 zu.

Abbildung 14

Abbildung 13

Straftaten gegen das Leben ROHHEITSDELIKTE -ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN (TV) 2025 Bei den Delikten Mord (§ 211 StGB) und Totschlag Rohheitsdelikte – Altersstruktur der Tatverdächtigen (§ 212 StGB) meldete das Polizeipräsidium Mittelfranken im Jahr 2025 insgesamt 106 Delikte an die PKS. Das sind 14 Taten mehr als noch im Jahr 2024. Kinder In rund 71 % der Fälle handelte es sich um Versuchs- 5 % (591) taten.

Abbildung 15

Die Aufklärungsquote lag bei 91,5 %. Der Anteil Jugendliche Erwachsene >=21 TV < 21 10 % (1054) männlicher Tatverdächtiger lag bei 82,7 %. In der Al- 78 % (8666) 22 % (2441) tersgruppe bis 21 Jahren war mit 28,6 % der stärkste Anstieg zu verzeichnen. Etwas über 43 % der Tatverdächtigen sind Nichtdeutsche. Heranwachsende 7 % (796)

106 91,5 %

Straftaten gegen Aufklärungsdas Leben quote (Vorjahr: 92) (+1,3 %)

Kriminalität von Kindern, Jugendlichen

und Heranwachsenden

Abbildung 16

Prävention im Bereich

der Jugendkriminalität

Trotz rückläufiger Tendenz: Das Polizeipräsidium Mittelfranken verzeich-

Wo Licht ist, ist auch Schatten!

net für das vergangene Jahr einen Rückgang Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren der Jugendkriminalität. Die Grundlage für diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt in Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren – 10-Jahres-Vergleich der konstant fortgeführten, intensiven und vielseitigen Präventionsarbeit der mittelfränkischen Polizei zu suchen. Die Durchführung von Schulunterrichten, die Betreuung von Elternabenden oder auch innovative Projekte, die in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Polizei entstehen, sind nur Beispiele für die Bandbreite der Präventionsarbeit, die durch die Beamtinnen und Beamten in diesem Bereich geleistet wird.

Darüber hinaus ist es in den letzten Jahren auch im Rahmen der Tertiärprävention gelun- 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 gen, durch die enge Vernetzung der mit Juhttps://www.instagram.com/polizeimfr/reel/DAF8nxetAvc gendkriminalität befassten Stellen ein engmaschiges Monitoring delinquenter Jugendlicher zu betreiben. Strukturen von Jugendgruppen einzuschätzen und bei Fehlverhalten anderer Im Jahr 2023 erreichte die Delinquenz von Kindern, ab. Dieses Deliktsfeld erreichte in der Altersgruppe sowie deren Dynamiken konnten hierdurch Jugendlicher für Hilfe bzw. Abhilfe zu sorgen. Jugendlichen und Heranwachsenden in Mittelfran- bis 21 Jahren einen Höchstwert im 10-Jahres-Ver- schneller erkannt werden, wodurch eine frühken einen vorrübergehenden Höchststand. Im Jahr gleich. Insgesamt 34 Delikte, bei denen überwiegend zeitigere Intervention gegen problematische Ein deutlich jüngeres Projekt ist der Escape Tatverdächtige 2025 konnte zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der Tatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) im Raum Entwicklungen möglich wurde. Room im Nürnberger Museum für Kommuniunter 21 Jahre dieses Werts verzeichnet werden. stand, mussten im Jahr 2025 an die PKS gemeldet kation, der sich seit seiner Einrichtung Ende (Vorjahr: 7.669) werden. Diese Zahl zeigt deutlich, dass die enge Zu- Ein Präventionsprojekt, das bereits seit 24 2024 zu einem regelrechten Leuchtturmpro- Im Großteil der Deliktsbereiche kann eine sinkende sammenarbeit im Bereich der Kriminalität von Kin- Jahren erfolgreich existiert, ist „Coolrider“. In jekt entwickelt hat. Im Escape Room bringen Anzahl der Tatverdächtigen im minderjährigen und dern, Jugendlichen und Heranwachsenden über alle Zusammenarbeit zwischen der VAG Verkehrs- Beamte der Kriminalpolizeilichen Beratungsheranwachsenden Alter beobachtet werden. Be- Präventionsebenen hinweg konsequent weiterge- Aktiengesellschaft Nürnberg und dem Poli- stelle Nürnberg Kindern und Jugendlichen auf sonders auffällig erscheint dieser Rückgang bei der führt werden muss. zeipräsidium Mittelfranken werden jährlich innovative Weise die Gefahren des Internets Rauschgiftkriminalität. Ein Umstand, der auch in die- Schüler zu ehrenamtlichen „Coolridern“ aus- näher. Er ist der erste seiner Art in Deutschser Altersgruppe auf die Einführung des Konsumcan- gebildet, die in Bussen und Bahnen erfolgreich land und erfreute sich im Jahr 2025 nicht nur nabisgesetzes (KCanG) zurückzuführen sein dürfte. Kriminalität von Kindern, Jugendlichen für Zivilcourage einstehen. „Coolrider“ lernen großer Beliebtheit, sondern stieß zudem auf und Heranwachsenden im Rahmen des Projekts, Situationen richtig breites mediales Interesse. Diese grundsätzlich positive Tendenz bildet sich al-

7.309 Tatverdächtige unter 21 Jahre

lerdings nicht bei den Straftaten gegen das Leben (Vorjahr: 7.669)

Abbildung 17

35 Straftaten gegen das Leben (17)

Ebenen der Kriminal prävention

Die Primärprävention zielt darauf ab, den allgemeinen Entstehungs- 563 Sexualdelikte (682) bedingungen von Kriminalität entgegenzuwirken (u. a. in Kindergär-

2.576 Rohheitsdelikte (2.750)

ten und Schulen).

Die Sekundärprävention richtet sich an Personen und Situationen die bereits Risikofaktoren aufweisen und verhindern soll, dass es zur deliktischen Begehung kommt (situative Prävention; z. B. Alarmanlagen, Senibilisierung von Risikogruppen).

Die Tertiärprävention hingegen beschäftigt sich mit Maßnahmen, die eine erneute Straffälligkeit verhindern sollen (z. B. Resozialisie- https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/kinder-und-jugend/075687/index.html rung, Therapieangebote).

Entwicklung der Straftaten in der Messer-und Waffenverbotszone

Waffen- und Messerverbotszone

Straftaten im Umfeld des Nürnberger Huamup dtebnah Hnahuopfst b– a1h0n-Jhaohfres-Vergleich

um den Nürnberger Hauptbahnhof 2.500

Kriminalitätsniveau sinkt weiter

Abbildung 18

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

werden. Demnach sind die im Vergleich zum Vorjahr Sehr deutlich rückläufig waren im vergangenen Jahr um 5,9 % gesteigerten Fallzahlen auch im Bahnhofs- die Diebstahls- und Betrugsdelikte, die mit aktuell umfeld in erster Linie auf die dauerhaft hohe Kont- 345 Fällen einen Rückgang um 23,1 % aufweisen.

rollaktivität der Polizei zurückzuführen. Die Roh-

heitsdelikte kommen im Bereich des Nürnberger Von den insgesamt 922 Tatverdächtigen im Bereich Bahnhofs auf 300 Fälle und sind im Vergleich zum des Nürnberger Hauptbahnhofs hatten 64,3 % keine Vorjahr um 2,91 % gesunken. Im Jahr 2025 wurden deutsche Staatsangehörigkeit. im Zusammenhang mit den Rohheitsdelikten 7 Messerangriffe registriert.

Projekt BAYERN. 360° SICHERHEIT. Ermittlungen wie zur Steigerung des Sicher-

BAHNHOF. heitsgefühls bei.

Im Rahmen des Projekts BAYERN. 360° SI- Das aktuelle Maßnahmenpaket besteht u. a. Der Nürnberger Hauptbahnhof wird täglich von mehr Kriminalitätsentwicklung CHERHEIT. BAHNHOF. entwickelte das Poli- aus Schwerpunkt- und Konzepteinsätzen. als 200.000 Reisenden, Passanten und Pendlern ge- Nach der Corona-Pandemie kam es bei den Delikts- zeipräsidium Mittelfranken seit Ende 2024 ein Die Durchführung gemeinsamer Streifen von nutzt. Als zentraler Verkehrsknotenpunkt stellt er zahlen rund um den Nürnberger Hauptbahnhof zu Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Landes- und Bundespolizei sowie der DB Sisamt Umfeld bereits seit Jahrzehnten einen Einsatz- einem vorrübergehenden Anstieg. Seit dem Jahr Sicherheit im Bereich des Nürnberger Haupt- cherheit GmbH runden es ab. Über 3.000 doschwerpunkt der Polizei dar. Die mediale Bericht- 2024 entwickelt sich die Gesamtzahl der registrierten bahnhofs. Grundlage des Projekts ist die be- kumentierte Einsatzmaßnahmen bzw. Orderstattung rückte die Sicherheitslage rund um den Straftaten zum zweiten Mal in Folge zurück und be- hördenübergreifende Zusammenarbeit aus nungswidrigkeitenverfahren nach Verstößen Hauptbahnhof in den letzten Jahren in den Fokus wegt sich auch in der Langzeitbetrachtung auf einem den Bereichen Sicherheit, Justiz und sozialer gegen das geltende Ortsrecht der Stadt Nürnder Öffentlichkeit. Das Polizeipräsidium Mittelfran- niedrigen Niveau. Träger mit dem Ziel, einen nachhaltigen und berg zeugen von einer hohen Polizeipräsenz ken reagierte mit dem Projekt BAYERN. 360° SICHER- umfassenden Effekt auf die objektive und ge- und belegen letztlich das konsequente Ein- HEIT. auf die erkannten Entwicklungen und setzte Mit 696 Delikten entfiel der Großteil der im Jahr 2025 fühlte Sicherheit zu erzielen. schreiten gegen Fehlverhalten. gemeinsam mit seinen Partnern auch im Laufe des registrierten 1.526 Straftaten auf die Rauschgiftkri- Jahres 2025 kontinuierlich Maßnahmen um, die das minalität. Straftaten aus diesem Bereich werden als Wichtige Meilensteine dieser Zusammenarbeit Weiterführende Informationen Sicherheitsniveau im Bereich des Hauptbahnhofs Kontrolldelikte bezeichnet, weil sie nur durch Kon- waren im Jahr 2025 die Einführung von Mesweiter verbessern sollen. trollen der Polizei festgestellt und damit messbar ser- und Cannabis-Verbotszonen sowie die Flyer BAYERN. 360° SICHERHEIT. BAHNHOF. Erweiterung der bestehenden Alkoholverbots- https://www.nuernberg.de/imperia/md/sicherheitspakt/dokumente/ap1_ppmfr_360sicherzone durch die Stadt Nürnberg, die den Handheit_bahnhof_faltflyer.pdf

Waffen- und Messerverbotszone lungsrahmen für polizeiliches Einschreiten im

Die Einrichtung dieser Zonen schaffen ein höheres Maß an Sicher- Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs deut-

Kriminalitätslage im Umfeld des

heit. Durch das Mitführverbot von Waffen oder gefährlichen Gegen- Cannabis-Verbotszone lich stärken. ständen sollen insbesondere Gewalt- und Bedrohungssituationen Nürnberger Hauptbahnhofs https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ verhindert werden. cannabisverbotszone.html

1.526 Straftaten gesamt Zusätzlich dazu trägt die im Juli 2025 durch

das Polizeipräsidium Mittelfranken installier- (Vorjahr: 1.611) Waffen- und Messerverbotszone

Zuständigkeiten te Videoüberwachung im Südstadtpark glei-

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ Der Bahnhof selbst unterliegt der örtlichen Zuständigkeit der Bun- 83,5 % Aufklärungsquote (+0,3 %) chermaßen zur Unterstützung polizeilicher waffenverbotszone.html despolizeiinspektion Nürnberg. Delikte, die sich im Hauptbahnhof ereignen und durch die Bundespolizeiinspektion Nürnberg bearbei- +5,9 % Rauschgiftkriminalität tet werden, fließen nicht in die hier dargestellten Zahlen ein.

Durch Nichtdeutsche begangene Straftaten

Durch Nichtdeutsche begangene Straftaten

Kriminalität durch nichtdeutsche

22.047 21.890

Tatverdächtige und Zuwanderer

Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger

weiterhin auf hohem Niveau

Nichtdeutsche und Zuwanderer Durch Nichtdeutsche und Zuwanderer

als Tatverdächtige begangene Delikte

Durch Zuwanderer begangene Straftaten Mit insgesamt 43,3 % hat der Anteil nichtdeutscher Bei den durch nichtdeutsche Tatverdächtige began- Tatverdächtiger im Jahr 2025 den Höchststand der genen Straftaten zeigte sich im Deliktsbereich der 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 letzten zehn Jahre erreicht. Gleichzeitig sank der An- Straftaten gegen das Leben für das Jahr 2025 eine

+0,7 %

Anteil nicht- teil der tatverdächtigen Zuwanderer innerhalb der Auffälligkeit. Mit insgesamt 42 Fällen lässt sich hier deutscher TV Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen von der höchste Wert der letzten zehn Jahre feststellen. 11,4 % auf 10,5 %. 54,3 % der nichtdeutschen Tat- Mit 42,9 % ist in diesem Deliktsbereich auch der An-

Durch Zuwanderer begangene Straftaten 7.715

verdächtigen hatten ihren Wohnsitz in der Tatort- teil der Zuwanderer besonders hoch. gemeinde oder im zugehörigen Landkreis. Weitere 22,9 % hatten ihren Wohnsitz in Bayern. Alle Opfer dieser Taten waren männlich, zudem wa- 6.316 Ant – e 0 il t , a 9 tv % er- ren 17 der 19 Opfer volljährig. Bei 13 Opfern gab es 5.690 5.891 5.795 5.995 dächtiger Den deutlichsten Zuwachs innerhalb der nichtdeut- keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bzw. war 5.271 5.206 5.335 Zuwanderer schen Tatverdächtigen verzeichnet die Altersgruppe ein solche Vorbeziehung nicht feststellbar. In 5 Fäl- 4.806 der Kinder (9 %). len hatte das Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine räumlich-soziale Beziehung gab es bei 10 Opfern.

Nichtdeutsche und Zuwanderer Im Gegensatz zu deutlichen Rückgängen bei den

Nichtdeutsche Tatverdächtige (TV) sind Personen mit ausländi- Diebstahls- (30,0 %) und Betrugsdelikten (16,9 %), scher oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Als kam es bei den Sexualdelikten zu einer Steigerung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Zuwanderer werden bundesweit einheitlich diejenigen nichtdeut- um 30 Fälle (18,3 %). schen TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden: unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, Kontingent-/Bürger- Kategorien und Anteile der Straftaten durch Nichtdeutsche kriegsflüchtling, Duldung und international/national Schutzberechtigte sowie Asylberechtigte. +1,6 % 18,8%Straftaten gemäß Nebengesetze Nichtdeutsche Tatverdächtige und tatverdächtige Zuwanderer Durch Nicht- (4.575) deutsche began- 18.000 gene Straftaten 13,1%Sonstige Straftaten gemäß StGB

Nichtdeutsche Tatverdächtige und tatverdächtige Zuwanderer – 10-Jahres-Vergleich

(3.182) 0,2%Straftaten gegen das Leben (42)

2,6%Sexualdelikte(639)

10.000 Durch nichtdeutsche Tatverdächtige 8.000 begangene Straftaten 17,7%Betrugsdelikte(4.312) 21,9%Rohheitsdelikte(5.339)

0 6,5%Schwerer Diebstahl(1.588) 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 TV nichtdeutsch 19,2%Einfacher Diebstahl(4.662) TV Zuwanderer

Rauschgiftkriminalität Politisch motivierte Kriminalität

Sinkende Fallzahlen, aber dennoch Deutlicher Anstieg der Fallzahlen, starker Zuwachs

kein Grund zur Freude bei politisch motivierter Gewalt

Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten Rauschgiftkriminalität Der PMK werden, neben Staatsschutzdelikten wie § 86 a StGB (z. B. stieg in Mittelfranken von 1.090 Fällen im Jahr 2024 Dastellung eines Hakenkreuzes) und § 130 StGB (Volksverhetzung),

–10,5 % gesamt auf 1.495 Straftaten im Jahr 2025 und stellt im mehr-

auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände jährigen Vergleich einen neuen Höchstwert dar. und /oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen,

+188 % Verstöße Konsumcannabisgesetz (von 316 auf 911)

dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. +22,4 % Allgemeine Verstöße mit Methamphetamin (hauptsächlich „Crystal“) (von 450 auf 551) Insbesondere bei der linkspolitisch motivierten Kri- Demzufolge kann nahezu jedes Delikt aus einer politischen Motivation heraus begangen werden.

minalität kam es zu einem deutlichen Anstieg von

+109,9 % Allgemeine Verstöße mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) (von 203 auf 426) 355 Fällen auf insgesamt 471 Taten. Die Zahl der Ge- –30,3 % Illegaler Handel und Schmuggeln von Rauschgiften (§ 29 Betäubungsmittelgesetz – BtMG) waltdelikte entwickelte sich von 2 auf 73 Fälle.

Im Vergleich zum Vorjahr ist auch die Zahl der rechts-

Politisch motivierte Kriminalität

politisch motivierten Straftaten angewachsen. Mit

Die Gesamtzahl der Rauschgiftkriminalität ist in Mit- Rauschgifttote insgesamt 531 Straftaten ist in diesem Phänomen- 1.495 Politisch motivierte Straftaten telfranken im Jahr 2025 um 413 Fälle zurückgegan- Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich für das Jahr 2025 bereich ebenfalls ein neuer Höchstwert erreicht wor- (Vorjahr: 1.090) gen, was einem prozentualen Wert von 10,5 % ent- ein Anstieg von 13 auf 27 Rauschgifttoten. Der Blick den. Rechtspolitisch motivierte Gewaltdelikte stiespricht. auf die letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der drogen- gen von 17 auf 36 Taten. 119 Gewaltdelikte (34) bedingten Todesfälle immer wieder starken Schwan-

55,2 % Aufklärungsquote (52,7 %)

Die Entwicklungen innerhalb dieses Deliktsbereichs kungen unterliegt. In der Gesamtbetrachtung ist die Eine Ursache für die starken Zuwächse dürfte vor stehen offensichtlich immer noch unter dem Ein- Tendenz bei der Zahl der Rauschgifttoten trotz der im allem in der Entwicklung des Versammlungsgefluss der Einführung des Konsumcannabisgesetzes letzten Jahr höheren Zahl an Todesfällen weiterhin schehens rund um das selbsternannte „Team Men- (KCanG) und der darin enthaltenen Regelungen zur rückläufig. schenrechte“ (siehe auch Seite 36) liegen. Das nahe-

PMK – 5P-Joalithisrcehs -mVoetrigvileeritceh Straftaten in Mittelfranken

Teillegalisierung. Im Jahr 2024 wurden 1.135 Verstö- zu wöchentlich stattfindende Versammlungs- und ße mit Cannabis und entsprechenden Zubereitun- Protestgeschehen ist zwischenzeitlich überwiegend PMK-Gesamt gen zur PKS gemeldet. Die neuen Straftatbestände Rauschgifttote – Mittelfranken von einem politischen Rechts-Links-Konflikt ge- 1200 200 des KCanG fanden im Vergleich dazu nur noch in 911 prägt. Bereits seit Ende 2024 hat sich gezeigt, dass 1000 150 Fällen Anwendung. Rückläufig waren außerdem die in diesem Zusammenhang stets mit Rechtsverstö- 800 Gewaltdelikte Fallzahlen bei Verstößen mit Amphetamin. ßen beider politischer Lager zu rechnen ist. Darunter finden sich neben versammlungsrechtlichen und 50 Anstiege waren dagegen bei nahezu allen anderen staatschutzrelevanten Straftaten auch Delikte wie 0 0 Stoffarten der Rauschgiftkriminalität zu verzeichnen. Sachbeschädigung, Beleidigung oder Körperverlet- 2021 2022 2023 2024 2025 Besonders stark traf dies auf Verstöße mit Metham- zung. phetamin und die sogenannten neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) zu. Unter den Phänomenbereich der „Sonstigen Zu- PMK – Anteile Phänomenbereiche

45 36 36 34 26 26 27 13

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Abbildung 19

ordnung“ fallen Straftaten, die keinem anderen

Bereich zugerechnet werden können. Dies ist über- 36%Rechts (531) wiegend für Taten der Reichsbürgerbewegung oder der Querdenker-Szene der Fall. Dieser Bereich hatte

Neue psychoaktive Stoffe (NPS)

insbesondere während der Corona-Pandemie einen NPS sind meist synthetische Stoffe, die gelegentlich auch als „Desistarken Zuwachs verszeichnet. Im Jahr 2025 blieb die gnerdrogen“, „Research Chemicals“ oder auch rechtlich fehlgehend Zahl der Straftaten im Vergleich zum Vorjahr mit 355 als "Legal Highs" bezeichnet werden. Die jüngsten Daten zeigen, dass die Drogenhersteller weiterhin neue Substanzen ent- nahezu unverändert. Die Gewaltdelikte gingen von 8 7%ausländ. Ideologie (106) wickeln, um die gesetzlichen Kontrollen zu umgehen, auch auf 4 Fälle zurück. Anteile PMKwenn sich die Geschwindigkeit, mit der neue psychoaktive Phänomenbereiche 2%relig. Ideologie Substanzen auf den Markt kommen, zu verlangsamen Die Delikte in der Kategorie „Ausländische Ideologie“ für das Jahr 2025 (32) scheint. Weitere Informationen auf der Website des stiegen um 29 Fälle auf insgesamt 106 Taten. Mit 6 er- Bundesministeriums für Gesundheit. fassten Gewalttaten wurde eine Straftat weniger als https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/n/nps im Vorjahr registriert. 31% Links (471) 24%Sonstige Im Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ ist ein (355) Rückgang um 14 Fälle auf 32 Taten dokumentiert. Unter diesen befand sich eine Gewalttat.

Abbildung 20

Callcenter-Betrug

Rückläufige Fallzahlen mit steigendem

Hasskriminalität

In der öffentlichen Wahrnehmung war in den letzten

Vermögensschaden

Jahren eine zunehmende Verrohung der Kommunikation sowohl in der digitalen als auch analogen Welt zu beobachten. Insbesondere in der vermeintlichen Anonymität des Internets sind viele Menschen Mit 266 Fällen ging das Phänomen des Callcenter-Be-

Fallzahlen

+4,4 % nicht mehr willens oder in der Lage dazu, Stereotype trugs, dem auch Schockanrufe und Betrügereien mit Hasskriminalität und die eigene Einstellung zu hinterfragen und kom- Messengerdiensten zugerechnet werden, im Zustän- –8,8 % Callcenter-Betrug und Schockanruf (auf 307 Fälle) munizieren frei und ungefiltert. Letztlich erfüllen digkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken

–81,3 % Enkeltrick / Betrug per Messenger

diese öffentlich ausgesprochenen Vorurteile nicht im Jahr 2025 merklich zurück (–27,72 %). Allerdings selten einen Straftatbestand, der dem kriminalpoli- erreichte der mit diesem Delikt verbundene Ver- +2,7 % Vermögensschaden zeilichen Themenfeld der Hasskriminalität zugeord- mögensschaden mit rund 5,38 Millionen Euro trotz net werden muss. sinkender Fallzahlen einen neuen Höchststand. Die Täter bedienen sich auch weiterhin unterschiedli- Dem Individuum wird ein spezifisches psychologi- cher Vorgehensweisen. Diese umfassen sowohl das Die Täter agieren auch weiterhin aus Callcentern sches und emotionales Leid zugefügt, welches Rück- Vortäuschen angeblicher Unfälle durch Familien- und kontaktieren täglich eine Vielzahl an Menschen. wirkungen auf die Identität und das Selbstwertgefühl angehörige und daraus vermeintlich resultierender Dementsprechend liegt die Zahl der Versuche bei des Opfers hat. Opfer von Hasskriminalität können Notlagen als auch das Vorspiegeln einer dringend dieser Betrugsform um ein Vielfaches höher als die stärker von psychologischen Nachwirkungen und notwendigen medizinischen Behandlung mit einem der vollendeten Taten. Es muss jedoch gleichzeitig Krankheiten betroffen sein als Opfer vergleichbarer teuren Medikament oder einen drohenden Vermö- davon ausgegangen werden. dass es in diesem De- Gewalttaten. Durch entsprechende Unterstützung gensschaden durch einen falschen Bankmitarbeiter. liktsbereich ein beträchtliches Dunkelfeld gibt. können die Folgewirkungen nach der Tat gemindert Callcenterbetrug, Schock per Telefonanruf/Messenger, Vermögensschäden werden. Zusätzlich ist der Grad der Gewalttätigkeit oft viel extremer als bei anderen Taten. Vor diesem Phänomen Callcenter-Betrug / Vermögensschaden – 5-Jahres-Vergleich Hintergrund hat das Polizeipräsidium Mittelfranken Kooperationsvereinbarungen mit den externen Beratungsstellen „B.U.D“ (Beratung, Unterstützung, Dokumentation), „Strong!“ und „WEISSER RING e. V.“ getroffen. Im Rahmen des proaktiven Beratungsansatzes soll den Opfern von Hasskriminalität ein Angebot für weiterführende Betreuung unterbreitet werden.

Hasskriminalität / Hate Speech

Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/ Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche 2021 2022 2023 2024 2025 Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.

Callcenter-Betrug und Telefonanruf Messenger Vermögensschaden

B.U.D. – Beratung. Unterstützung.

Dokumentation für Opfer recht-

sextremer Gewalt e.V. Datenbasis beim Callcenter-Betrug

https://bud-bayern.de/ Die Zahlen zum Thema Callcenter-Betrug stammen nicht aus der polizeilichen Kriminalstatistik, sondern aus dem Vorgangsverwaltungssystem der Bayerischen Polizei. Dieses Vorgangsver- Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen waltungssystem basiert grundsätzlich auf einem dynamischen Diskriminierung und Gewalt Datenbestand. Auswertung und Analysen geben damit stets nur den https://strong-community.de/ Mehr Informationen über die sich ständig aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der wandelnden Vorgehensweisen der Trickbetrüger sich auch auf rückwirkende Zeiträume durch laufende Ermittlungen am Telefon finden Sie hier. Unter anderem eine und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. WEISSER RING Gemeinnütziger Verein Originalaufnahme eines Schockanrufs. Es lassen sich aber anhand der recherchierten Daten Tendenzen zur Unterstützung von Kriminalitäts- https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/039355/index.html feststellen und diese in ein Verhältnis setzen.

opfern und zur Verhütung von Straf-

taten e. V. https://www.weisser-ring.de/

Abbildung 21

KRIMINALITÄT

Cybercrime

Täter im Netz – eine wachsende Herausforderung

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft prägt unse- Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mitren Alltag in vielfältiger Weise. Das gilt für den pri- telfranken wurden im vergangenen Jahr 4 Cyberanvaten und beruflichen Alltag der Menschen genauso griffe auf Behörden und öffentliche Einrichtungen wie für die Kriminalität. Cybercrime ist ein vielseiti- bekannt. In 61 Fällen waren von derartigen Angriffen ges Kriminalitätsfeld mit Auswirkungen auf die ge- Firmen betroffen.

+9,7 % samte Gesellschaft. Es bedroht Unternehmen und

Cybercrime Behörden durch Ransomware-Angriffe und DDoS- Ermittlungserfolge in diesem Sektor zeigen, dass Attacken (Distributed Denial-of-Service) ebenso wie durch eine verbesserte internationale Zusammen- Nutzer von digitalen Bezahldiensten und Onlineban- arbeit sowie innovative Ansätze auf technischer und king. In der überwiegenden Zahl der Delikte stehen rechtlicher Ebene deutliche Fortschritte beim Schutz finanzielle Motive im Vordergrund. Allerdings sind in der Cybersicherheit erzielt werden können. Dennoch diesem Deliktsfeld mittlerweile auch politisch moti- bleibt die Bekämpfung digitaler Bedrohungen eine vierte Angriffe gegen Unternehmen und Institutionen Herausforderung, die kontinuierliche Anpassungen zu beobachten, die der sogenannten kritischen Infra- und immer größere technische, personelle und letztstruktur zuzurechnen sind. lich auch finanzielle Ressourcen erfordert.

Cybercrime ist zudem ein internationales Phäno- Beim Polizeipräsidium Mittelfranken ist für die Bemen. Die Täter agieren oft aus dem Ausland bzw. kämpfung von Cybercrime ein Fachkommissariat bei nutzen sowohl Logistik als auch die dort geltenden jeder Kriminalpolizeiinspektion eingerichtet worden. rechtlichen Rahmenbedingungen zur Tatbegehung. Die Kriminalpolizei Nürnberg verfügt außerdem über ein eigenes Kriminalfachdezernat für Cybercrime und digitale Forensik, das in besonderen Einzelfällen sowie im Bereich der EDV-Beweismittelsicherung Cybercrime mittelfrankenweite Zuständigkeiten wahrnimmt. Der bei der Polizei bundesweit einheitlich definierte Begriff Cybercrime umfasst sämtliche rechtswidrigen Taten, die sich gegen das Im Jahr 2025 wurden beim Polizeipräsidium Mittel- Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder franken 6.523 Cybercrime-Delikte und damit 578 deren Daten richten. Ferner umfasst Cybercrime auch solche Taten, Straftaten mehr als im Vorjahr (+9,7 %) zur PKS gedie mittels Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. meldet.

Cybercrime -Fallzahlen 2021-2025

Cybercrime – Fallzahlen – 5-Jahres-Vergleich

2021 2022 2023 2024 2025

Auslandsstraftaten

Fallzahlen

Deutliche Steigerungen bei Fallzahlen und +9,9 % Auslandsstraftaten

+7,5 % Auslandsstraftaten mit dem Tatmittel Internet

Schadenssumme

+45,8 % Vermögensschaden

+44,5 % Vermögensschaden durch Anlagebetrug mit Tatmittel Internet

Das Polizeipräsidium Mittelfranken meldete im Jahr darauf hin, dass Auslandsstraftaten zu einem Groß- 2025 insgesamt 14.131 Auslandsstraftaten zur PKS. teil über das Internet begangen werden. Dies trifft In 85,3 % handelte es sich um Betrugsdelikte (z. B. auf insgesamt 71,6 % der Delikte zu. Fakeshops, Anlagebetrug). Unter den übrigen Straftaten finden sich in erster Linie die Erpressung auf Der durch diese Taten entstandene Vermögensschasexueller Grundlage, Datenveränderung, Computer- den summierte sich 2025 auf rund 75,8 Millionen sabotage oder das Ausspähen bzw. Abfangen von Euro (Vorjahr rund 52 Millionen Euro). Mit rund 53,1 Daten wieder. Die angeführten Delikte deuten bereits Millionen Euro entstand der größte Schaden im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug und macht ei- 13,2%Sonstige Straftatbestände (StGB) nen Anteil von 70,2 % aus. Auch deliktsübergreifend (1.862)

Registrierte Auslandstaten

Auslandsstraftaten

stellt dies den größten Vermögensschaden dar. Auslandsstraftaten sind Straftaten, bei denen der Ort der Handlung (Tatort) im Ausland liegt oder nicht auf Deutschland konkretisierbar ist, ein Erfolgseintritt aber zumindest teilweise in Deutschland eingetreten ist. 0,6%Strafrechtliche Nebengesetze (79) 14.131 registrierte Auslandstaten

0,1%Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (12)

Abbildung 22

0,9%Rohheitsdelikte und Straftaten 85,3%Betrugsdelikte gegen die persönliche Freiheit (12.054) (124)

Betrugsform Cybertrading

Es gibt hohe Renditen –

nur nicht für die Betrugsopfer

„Bing, Bing, Bing, Bing“. Ein Mann schlägt im Sekundentakt auf die goldene Klingel. „60 k! 60 k!“, jubelt er gleichzeitig. Um ihn herum Menschen in Partystimmung. Kein Wunder – sie haben gerade 60.000 Euro verdient. (Aufnahmen aus einem Callcenter in Bulgarien)

Registrierte Auslandstaten – Tatmittel Internet

Der Betrug mit Cybertrading boomt. Betrügerische Investments werden mit professionell gestalteten Internetseiten und Beiträgen in den sozialen Medien offensiv beworben. Wenn Internet-Nutzer infolge verführerischer Lockangebote ihre Kontaktdaten hinterlassen, schlagen die Täter zu. Getarnt als Anlageberater, verwenden die sie teilweise Tage und Wochen damit, eine Vertrauensbasis zu ihren Opfern aufzubauen. Letztlich verleitet die Aussicht auf hohe Renditen und eine schnelle Vermögenssteigerung den Geschädigten dazu, Geld in die Online-Geschäfte zu investieren. Nach ersten Scheinerfolgen wird der Geschädigte zu immer höheren Investitionen gedrängt. Ein virtuelles Konto gaukelt dem Investor ein lukratives Geschäft vor, die Erträge steigen

16,4%Sonstige Straftatbestände (StGB)

scheinbar wie versprochen. Will man sich jedoch seinen Gewinn auszahlen lassen, kommt das böse Erwachen. Der Broker ist nicht mehr 0,6%Strafrechtliche Nebengesetze (60) erreichbar, die Website ist verschwunden – genauso wie das eingezahlte Geld.

Der finanzielle Gesamtschaden dieser Taten 10.118 registrierte Auslandstaten 0,1%Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist immens. Im Jahr 2025 betrug er in Bayern mit Tatmittel Internet (11) über 250 Millionen Euro. Die durchschnittliche Schadenshöhe pro Opfer steigert sich seit 0,5%Rohheitsdelikte und Straftaten 2020 kontinuierlich. Die hinter diesem Krimigegen die persönliche Freiheit nalitätsphänomen stehenden Banden agieren (48) in der Regel aus dem Ausland. Ermittlungsver- 82,4%Betrugsdelikte fahren erstrecken sich teilweise über mehrere (8.339) Jahre. .neiragluB ni retnecllaC menie sua otoflanigirO

Kriminalitätslage Stadt Nürnberg Kriminalitätslage weiterer mittelfränkischer Städte

Niedriges Kriminalitätsniveau im Langzeitvergleich Fürth wieder sicherste Großstadt in Mittelfranken

Örtliche Kriminalitätsbelastung – Aufklärungsquote – leichter Anstieg Stadt Ansbach leichter Anstieg Die Aufklärungsquote konnte im Jahr 2025 um 1,6 % In Ansbach wurden im Jahr 2025 insgesamt 238 Regierungsbezirk Mittelfranken Die Zahl der im Stadtgebiet Nürnberg registrierten gesteigert werden. Obwohl in Mittelfranken nahezu Straftaten weniger zur PKS gemeldet als im Vorjahr. Die bayernweite

75.211 Straftaten

Straftaten stieg im Jahr 2025 auf 37.213 Delikte. Trotz jeder zweite Tatort im Stadtgebiet Nürnberg liegt, Die Aufklärungsquote sank zwar um 3,1 %, liegt im Aufklärungs- Zuwachs ist im 10-Jahres-Vergleich eine deutlich gelingt es den Beamtinnen und Beamten statistisch Vergleich der mittelfränkischen Städte und Land- 4.188 Häufigkeitszahl quote liegt bei 66,0 %. rückläufige Tendenz erkennbar. gesehen auch weiterhin, zwei von drei Straftaten kreise mit 72,8 % jedoch weiterhin an der Spitze.

66,6 % Aufklärungsquote

aufzuklären. Besonders hoch waren die Aufklärungs- Deutliche Rückgänge gab es bei den Vermögens- und Die Häufigkeitszahl liegt nahe am Mittelwert der quoten im Bereich der Rohheits- und Sexualdelikte Fälschungsdelikten (–55 Fälle) sowie bei den Diebletzten fünf Jahre und ist in der Gesamtbetrachtung sowie bei den Straftaten gegen das Leben. stahlsdelikten (–61 Fälle). Trotz eines Anstiegs bei

Stadt Ansbach

vergleichbarer Großstädte auch weiterhin als niedrig den Körperverletzungsdelikten um 21 Fälle blieb die einzustufen. Gesamtzahl der Rohheitsdelikte gleich. Bei den Se- 2.462 Straftaten Veränderungen in der Kriminalitätslage xualdelikten ergab sich ein Zuwachs von 11 Fällen.

6.043 Häufigkeitszahl

Im Ranking der sichersten deutschen Großstädte Die Kriminalitätslage der Stadt Nürnberg ist für das Die Zahl der Straftaten gegen das Leben stieg von 3 mit mehr als 200.000 Einwohnern belegte Nürnberg Jahr 2025 von einem deliktsübergreifenden Anstieg auf 13 Fälle. Hierbei handelte es sich bei 12 Fällen 72,8 % Aufklärungsquote im Jahr 2024 den hervorragenden zweiten Platz. Die der Fallzahlen geprägt. um Versuchstaten. Alle 12 Tatverdächtigen waren vom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegebenen männlichen Geschlechts und im Erwachsenenalter. Zahlen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor und Demnach ergab sich bei den Straftaten gegen das In 9 Fällen handelte es sich um nichtdeutsche Tatver- Stadt Erlangen werden für Mitte des Jahres erwartet. Leben eine Steigerung um 23 Fälle auf 53 Delikte. dächtige.

5.058 Straftaten

Ähnlich kann dies für den Bereich der Sexualdelikte beobachtet werden. Der Anstieg um 109 Fälle bedeu- 4.363 Häufigkeitszahl Kriminalitätslage Stadt Nürnberg tet einen Zuwachs von 13,7 %. Insbesondere die Zahl Stadt Erlangen

62,5 % Aufklärungsquote

der sexuellen Belästigungen ist angestiegen – vier Erlangen registrierte im Jahr 2025 insgesamt 230

37.213 Straftaten (+2,4 %)

von fünf Taten ereigneten sich dabei im öffentlichen Straftaten weniger. Die Aufklärungsquote sank um 7.028 Häufigkeitszahl (+1,8 %) Raum. Eine deutliche Steigerung gab es außerdem 1,3 %. Die PKS verzeichnet vor allem in den Bereibeim Einbruch in Kellerabteile. Der zugehörige De- chen der Diebstahls- (–195 Fälle), der Betrugs- (–103 Stadt Fürth

67,1 % Aufklärungsquote (+1,6 %)

liktsschlüssel der PKS weist eine Zunahme um fast Fälle) sowie der Raubdelikte (–10 Fälle) deutliche 5.753 Straftaten 53 Straftaten gegen das Leben (Vorjahr: 30) 700 Fälle (+43,2 %) auf. In rund 46 % der Fälle blieb Rückgänge. Allerdings mussten deutliche Anstiege es beim Versuch. Ein starker prozentualer Rückgang bei den Körperverletzungs- (+48 Fälle), den Sexual- 4.357 Häufigkeitszahl Bis zum Jahr

906 Sexualdelikte (797) 2022 erfolgte die

ergab sich bei den Raubdelikten, deren Zahl zuletzt delikten (+51 Fälle) und den Sachbeschädigungen 64,0 % Aufklärungsquote Berechnung der 6.294 Rohheitsdelikte (6.207) kontinuierlich gestiegen war. Der Rückgang für das (+102 Fälle) hingenommen werden. Bei den Sexual- Häufigkeitszahl Jahr 2025 beläuft sich auf 20,1 % bzw. 63 Fälle. delikten gab es eine Zunahme bei den exhibitionisti- auf Grundlage 5.185 Schwerer Diebstahl (4.455) des Zensus 2011. schen Handlungen (+17 Fälle) sowie bei der Verbrei-

Stadt Schwabach Seit dem Jahr

251 Raubdelikte (314) tung pornografischer Inhalte (+27 Fälle). 2023 wird der

1.250 Straftaten Zensus 2022

als Basis für die

3.061 Häufigkeitszahl Berechnung der

Nürnberg -Fallzahlen im 10-Jahres-Vergleich Stadt Fürth Häufigkeitszahl

Kriminalitätslage Stadt Nürnberg – Fallzahlen – 10-Jahres-Vergleich Im Stadtgebiet Fürth wurden im vergangenen Jahr 67,4 % Aufklärungsquote herangezogen. 49.000 352 Straftaten weniger zur PKS gemeldet. Die Aufklärungsquote ging zwar um 0,8 % zurück, allerdings geht der Titel „Sicherste Großstadt in Mittelfranken“ für das Jahr 2025 wieder nach Fürth. Die Kleeblattstadt lag in der Kategorie der Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern am Jahresende sechs Zähler Stadt Schwabach unter der Häufigkeitszahl der Stadt Erlangen, die da- In Schwabach sank die Zahl der Straftaten im 39.000 mit wieder auf den zweiten Platz verwiesen wurde. Jahr 2025 um 130 Fälle. Insgesamt ist die Zahl der Deutlich rückläufig waren in Fürth die Rohheitsdelik- Straftaten das vierte Jahr in Folge gesunken. Die te (–115 Fälle) sowie die Sachbeschädigungen (–218 Aufklärungsquote stieg um 1,7 %. Die Diebstahls- Fälle). Zunahmen gab es u. a. bei den Diebstahlsde- (–132 Fälle) und die Sexualdelikte (–27 Fälle) waren likten (+59 Fälle), wobei hier eine deutliche Verlage- deutlich rückläufig. Zunahmen gab es bei den Rohrung vom einfachen (–101 Fälle) zum schweren Dieb- heitsdelikten (+17 Fälle), bei den Betrugsdelikten stahl (+160 Fälle) stattfand. Ebenso stieg auch die (+33 Fälle) sowie den Sachbeschädigungen (+17 29.000 Zahl der Betrugsstraftaten (+107 Fälle) an. Fälle). 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Kriminalitätslage der mittelfränkischen Landkreise

Das Leben in Mittelfranken bleibt sicher

Abbildung 23

Landkreis Ansbach Landkreis Nürnberger Land Landkreis Roth

Im Landkreis Ansbach zeigt sich die Kriminalitäts- Im Landkreis Nürnberger Land wurde der niedrigste Im Landkreis Roth ging die Gesamtzahl der Straftaentwicklung trotz kleinerer Umverteilungen bei den Kriminalitätsstand der letzten zehn Jahre gemes- ten um 145 Fälle zurück, während die Aufklärungs- Deliktsbereichen ohne erkennbare Auffälligkeiten. Es sen. Die Aufklärungsquote stieg um 1,5 %. Rückläufig quote um 0,3 % anstieg. Deutlich rückläufig waren wurden 88 Straftaten weniger zur PKS gemeldet. Die waren insbesondere die Sexual- (–36 Fälle) und die die Sexual- (-44 Fälle), die Rohheits- (-54 Fälle) sowie Aufklärungsquote ging um 0,1 % zurück, liegt aber Diebstahlsdelikte (–97 Fälle). Leichte Steigerungen die Betrugsdelikte (-156 Fälle). Nennenswerte Zuimmer noch auf einem deutlich überdurchschnitt- ergaben sich nur bei den Rohheitsdelikten (+24 Fäl- nahmen gab es bei den Diebstahlsdelikten (+52 Fälle) lichen Wert. Einen leichten Anstieg gab es bei den le) und den Sachbeschädigungen (+25 Fälle), was je- und den Sachbeschädigungen (+43 Fälle). Diebstahls- (+55 Fälle) wohingegen die Sexual- (–31 doch in Anbetracht der jeweiligen Gesamtzahlen die- Fälle) und die Rohheitsdelikte (–68 Fälle) deutlich ser Deliktsbereich keine signifikanten Veränderung rückläufig waren. im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden im vergangenen Jahr 254 Fälle weniger zur PKS Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Neustadt a. d. Aisch- gemeldet, was sowohl prozentual (–8,2 %) als auch Das Straftatenaufkommen im Landkreis Erlangen- Bad Windsheim in absoluten Zahlen den stärksten Rückgang im Höchstadt ist mit 0,8 % (+25 Fälle) minimal gestiegen. Die Zahl der Straftaten ging im Landkreis Neustadt Landkreisvergleich bedeutet. Die Aufklärungsquote Gleiches gilt für die Aufklärungsquote, die um exakt a. d. Aisch-Bad Windsheim um 68 Fälle zurück. Eben- ging zwar um 1,6 % zurück, dennoch ist die Aufklä- 1 % verbessert werden konnte. Eine erkennbare Zu- so sank auch die Aufklärungsquote um genau 3 %, rungsquote die höchste unter allen Landkreisen. nahme gab es bei den Sexualdelikten (+40 Fälle), die liegt jedoch weiterhin deutlich über dem mittelfrän- Nahezu alle Deliktsbereiche waren rückläufig, was vor allem auf Fälle der Kinderpornografie zurückzu- kischen Durchschnitt. Insbesondere die Rohheits- besonders auf die Rohheits- (–39 Fälle), die Diebführen ist. Darüber hinaus gab es eine Steigerung bei Landkreis Fürth (–85 Fälle) und die Diebstahlsdelikte (–68 Fälle) gin- stahls- (–46 Fälle) und die Betrugsdelikte (–45 Fälle) den Körperverletzungsdelikten (+38 Fälle). Beide De- Für den Landkreis Fürth wurden 107 Straftaten mehr gen zurück. Die einzige deutliche Zunahme war im zutrifft. Über alle Deliktsbereiche hinweg sind in den liktsfelder erreichen jeweils Höchstwerte im 5-Jah- zur PKS gemeldet, was eine Zunahme um 4,2 % Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte (+73 absoluten Zahlen keine nennenswerten Steigerunres-Vergleich. Die Zahl der schweren Diebstähle stieg und den stärksten Zuwachs im Landkreisvergleich Fälle) erkennbar. In diesem Bereich haben der Betrug gen zu verzeichnen. um 25 Fälle. Rückläufig waren die Diebstahlsdelikte, bedeutet. Die Aufklärungsquote konnte um 0,9 % und die Leistungserschleichung die größten Anteile. bei denen die Laden- und Fahrraddiebstähl gemein- gesteigert werden. Es kam vor allem bei den Diebsam um 128 Fälle zurückgingen. Bei den Betrugsde- stahls- (+56 Fälle), den Betrugs- (+51 Fälle) und den likten wurden 24 Fälle weniger registriert. Sachbeschädigungsdelikten (+77 Fälle) zu einem merklichen Anstieg. Rückläufig waren primär die Fahrraddiebstähle (–25 Fälle).

Regierungsbezirk Mittelfranken Landkreis Ansbach Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis Nürnberger Land Die bayernweite 75.211 Straftaten 4.800 Straftaten 2.538 Straftaten 4.566 Straftaten Aufklärungs- Bis zum Jahr quote liegt bei 4.188 Häufigkeitszahl 2.558 Häufigkeitszahl 2.512 Häufigkeitszahl 2.705 Häufigkeitszahl 2022 erfolgte die 66,0 %. Berechnung der 66,6 % Aufklärungsquote 67,3 % Aufklärungsquote 68,0 % Aufklärungsquote 65,0 % Aufklärungsquote Häufigkeitszahl auf Grundlage des Zensus 2011. Seit dem Jahr Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Fürth Landkreis Roth Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2023 wird der Zensus 2022 3.180 Straftaten 2.632 Straftaten 2.923 Straftaten 2.829 Straftaten als Basis für die Berechnung der 2.299 Häufigkeitszahl 2.236 Häufigkeitszahl 2.272 Häufigkeitszahl 2.987 Häufigkeitszahl Häufigkeitszahl herangezogen. 66,1 % Aufklärungsquote 65,1 % Aufklärungsquote 64,1 % Aufklärungsquote 72,0 % Aufklärungsquote

Abbildung 24

KAPITEL STEHT HIER KAPITEL STEHT HIER

ZTASNIE NEHEHCSEG Die hervorragende Sicherheitslage in Mittelfranken ist für mich Ergebnis der engagierten Arbeit unserer Kolleg- innen und Kollegen. Aber wir wissen auch: Sicherheit geht nur gemeinsam! Das gelingt uns in Mittelfranken durch die enge Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Zivilgesell- schaft. Bernd Wolf Leitender Polizeidirektor Leiter Sachgebiet E 2 34 35 26

Versammlungsgeschehen in Mittelfranken Veranstaltungen in Mittelfranken

Einsatzstunden deutlich gestiegen Zahl der Veranstaltungen mit polizeilicher

Betreuung erneut gestiegen

Abbildung 26

Abbildung 25

Abbildung 27

Im vergangenen Jahr registrierte die mittelfränkische Polizei 6.087 Veranstaltungen. Diese umfassten sowohl allgemeine und kulturelle Anlässe wie Feste, Kirchweihen und Märkte als auch religiöse und politische Veranstaltungen. Neben zahlreichen lokalen Events finden sich darunter jährlich wiederkehrende Großveranstaltungen wie Rock im Park, das Summer Breeze Open Air, die Michaelis-Kirchweih Fürth, das Nürnberger Klassik Open Air, das Taubertal-Festival, die Nürnberger Volksfeste oder der Nürnberger Christkindlesmarkt. Insgesamt ziehen die Veranstaltungen in Mittelfranken jährlich fast 8 Millionen Besucher an.

Die mittelfränkische Polizei betreute knapp die Hälfte dieser Veranstaltungen (2.866) mit Einsatzkräften. In diesem Zusammenhang fielen für die Beamtinnen und Beamten fast 88.700 Einsatzstunden an. Obwohl die Zahl der Einsatzstunden im vergangenen Jahr nur geringfügig stieg, erhöhte sich die Anzahl der polizeilich relevanten Veranstaltungen um 1.113, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 63 % Veranstaltungen Sportveranstaltungen Mit 1.632 Versammlungen im Jahr 2025 bewegte Thematische Schwerpunkte des Versammlungsge- entspricht. 2021 771 136 sich das Einsatzgeschehen in Mittelfranken zwar schehens in Mittelfranken waren im Jahr 2025 der 2022 1.071 223 nicht mehr auf dem Niveau der von der Corona-Pan- Nahost-Konflikt, der Angriffskrieg auf die Ukraine, der Bei der Betreuung von insgesamt 317 Sportveran- 2023 1.476 238 demie beeinflussten Jahre 2021 und 2022, blieb aber Tierschutz (u. a. aufgrund der Tötung von Pavianen staltungen mit mehr als 1,72 Millionen Zuschauern 2024 1.756 282 2025 2.866 317 in Betrachtung der zurückliegenden drei Jahre kon- im Tiergarten Nürnberg), Tarif- und Gehaltsverhand- fielen für die Polizei in Mittelfranken im vergangenen stant. lungen sowie zahlreiche Protestveranstaltungen im Jahr weitere 68.000 Einsatzstunden an. Diagrammtitel Zusammenhang mit politischen Infoständen. Auch Veranstaltungen und Sportveranstaltungen – Mittelfranken Ein Blick auf die bei der Betreuung dieser Versamm- die nahezu wöchentlich stattfindenden Demonstra- Obwohl die Gesamtzahl der Sportveranstaltungen lungen angefallenen Einsatzstunden lässt im Ver- tionen des selbsternannten „Team Menschenrechte“ im Vergleich zum Jahr 2024 um 12,4 % anstieg, konn- 3000 gleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung er- und die daraus resultierenden Gegenproteste bil- te bei den diesbezüglichen Einsatzstunden eine Re- 2500 Versammlungen kennen. Fielen im Jahr 2024 etwas mehr als 47.000 d2e0t2e1n für d2i.e38 1mittelfränkische Polizei im Jahr 2025 duzierung um 2,6 % erreicht werden. 2000 1.756 Einsatzstunden an, standen im vergangenen Jahr e2in02e2n Einsa2t.z4s39chwerpunkt. 1.476 2023 1.602 1500 knapp 65.000 Stunden zu Buche und weisen damit 2024 1.660 Der Großteil der betreuten Sportveranstaltungen 1.071 einen Anstieg von 38,8 % auf. 2025 1.632 entfiel wie in den Vorjahren auf die Spiele der 2. Fuß- 1000 771 ball-Bundesliga sowie der Deutschen Eishockey Liga 500 136 238 282

Versammlungen – Mittelfranken (DEL). Neben verschiedenen professionellen Sport-

2.381 2.439 1.602 1.660 1.632

2021 2022 2023 2024 2025

events wie dem Int. ADAC Norisring Speedweekend 2021 2022 2023 2024 2025

„Team Menschenrechte“ betreut die mittelfränkische Polizei auch jährlich

Das vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) wiederkehrende Großveranstaltungen, die in nicht Veranstaltungen Sportveranstaltungen beobachtete „Team Menschenrechte“ führte im Jahr 2025 nahezu unerheblichem Maß dem Breitensport zugerechnet wöchentlich Versammlungen durch, die jeweils mehrere Gegendewerden und entsprechend hohe Teilnehmer- und Zumonstrationen nach sich zogen. Zwischenzeitlich ist das diesbezügliche Versammlungsgeschehen von einem politischen Rechts-Links- schauerzahlen haben (z. B. DATEV Challenge Roth, Konflikt und beiderseits emotionalisierter Teilnehmer geprägt. Um Metropolmarathon, Nürnberger Sportscheck Run). den ordnungsgemäßen Ablauf des Versammlungsgeschehens zu gewährleisten und das Aufeinandertreffen von Personen aus den unterschiedlichen politischen Lagern zu verhindern, müssen die Versammlungen durch die Polizei mit einem durchgehend hohen Kräfteansatz begleitet werden.

Reiterstaffel in Mittelfranken Unbemannte Luftfahrtsysteme

Vielseitigkeit im Sattel Drohnennutzung und -abwehr beim

Polizeipräsidium Mittelfranken

Die Reiterstaffel des Polizeipräsidiums Mittelfranken Sachliche Zuständigkeit verfügt aktuell über 20 Pferde und ist als Teileinheit Die Schwerpunkte des Einsatzes von berittenen Einorganisatorisch an die Polizeiinspektion Zentrale heiten sind Einsatzdienste Mittelfranken angegliedert. » Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen (z. B. Fußballspiele, Volksfeste,

Abbildung 29

Örtliche Zuständigkeit Konzerte)

Polizeiliche Einsatzlagen werden schwerpunktmäßig » Konzept- und Schwerpunkteinsätze mit besonin Mittelfranken, im nordbayerischen Raum sowie deren Anforderungen (z. B. präventiver Charakbei Bedarf auch darüber hinaus abgedeckt. Auf- ter, Stärkung des Sicherheitsgefühls) grund ihres Standorts im Nürnberger Norden bleibt » berittene Streifen (z. B. in Grünanlagen, Parks das Stadtgebiet der Frankenmetropole für die Reiter- oder im Bereich des Nürnberger Flughafens) staffel jedoch der Bereich mit den meisten Einsätzen. » Absuchen bei Vermissungen oder im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten mit dem Vorteil erhöhter Übersicht und Geländegängigkeit » Versammlungen

Abbildung 28

Die Reiterstaffel bei Versammlungen –

Eine Weiterentwicklung mit Erfolg

Seit ihrer Gründung wurde die Reiterstaffel des Polizeipräsidiums Mittelfranken wiederholt bei unterschiedlichen Veranstaltungen eingesetzt. Im Zu- Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS), umgangs- Infrastruktur. Die Bevölkerung reagiert nicht zuletzt sammenspiel mit anderen Einheiten bewiesen sie sprachlich auch Drohnen genannt, werden kontinu- aufgrund der diesbezüglichen Medienpräsenz sehr kontinuierlich und verlässlich ihre deeskalierenden ierlich kleiner und effizienter. Die Erschwinglichkeit sensibel auf die Sichtung von Drohnen. Entspreund sympathietragenden Eigenschaften. Aufgrund der auf dem Markt erhältlichen Systeme ließ die Po- chend stieg die Zahl der Meldungen mutmaßlich verder positiven Erfahrungswerte im Bereich des Crowd pularität für den zivilen Gebrauch in den letzten Jah- dächtiger Flugobjekte. Sichtungen von ULS in sicher- Managements kam die Reiterstaffel im Jahr 2025 ren spürbar steigen. Zwischenzeitlich nutzt auch die heitsrelevanten Bereichen betrafen im vergangenen auch bei Versammlungslagen zum Einsatz. Trotz der Polizei die Möglichkeiten, die der Einsatz moderner Jahr auch den Zuständigkeitsbereich des Polizeihohen Anforderungen, die das Grundrecht der Ver- ULS bietet. präsidiums Mittelfranken und zogen grundsätzliche sammlungsfreiheit an die Polizeiarbeit stellt, konn- Überlegungen zur Drohnenabwehr nach sich. ten die Erwartungen an das Einsatzmittel Pferd im Das Polizeipräsidium Mittelfranken setzt ULS für Zusammenhang mit Versammlungslagen mehr als unterschiedliche Zwecke ein. Von kompakten Film- Als Resultat dieser Überlegungen baute das Polizeierfüllt werden. Der Erfolg unter den hohen Anforde- und Indoor-Drohnen bis hin zu großen Einsatzdroh- präsidium Mittelfranken im Jahr 2025 die Kompetenz rungen des Versammlungsrechts zeigt, welches Po- nen werden ULS beispielsweise zur Vermisstensuche zur Drohnenabwehr bei der Grenzpolizeiinspektion tential der Einsatz berittener Polizeieinheiten birgt. oder auch zur Einsatzlenkung bei Veranstaltungen Nürnberg-Flughafen aus. Dies geschah durch Mo- Es ist davon auszugehen, dass die Verwendungs- genutzt. In diesem Zusammenhang haben sich ins- dernisierung bereits in Verwendung befindlicher Einbreite der Reiterstaffel Schritt für Schritt ausgeweitet besondere die Beschäftigten der Medientechnik satzmittel, die Bereitstellung zusätzlicher Technik werden kann und damit auch künftig einen ganz be- Nordbayern ein hohes Maß an Fach- und Praxiswis- zur Detektion und Intervention sowie die Durchfühsonderen Beitrag zur Sicherheit im Polizeipräsidium sen auf dem Gebiet der ULS angeeignet. rung von Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen Mittelfranken leistet. für die Einsatzkräfte. Die stark gestiegene Nutzung von Drohnen im zivilen Bereich erweist sich für die Polizei hingegen immer Unabhängig davon befindet sich das bayernweite wieder als problematisch. Im Jahr 2025 kam es bay- Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum der Bayernweit mehrfach zur Sichtung von Drohnen im Um- erischen Polizei mit seinem zukünftigen Standort in feld von Flughäfen oder Einrichtungen der kritischen Erding bereits im Aufbau.

Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen

Eine Schengen-Außengrenze mitten in Bayern Einführung Entry/Exit-System EES sind insbesondere, irreguläre Einwande- Das sogenannte Entry/Exit-System (EES) ist rung zu verhindern und Personen zu identifiein Ein- und Ausreise-Erfassungssystem zur zieren, welche die Voraussetzungen hinsicht- Registrierung von Drittstaatsangehörigen lich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Die Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen be- berg und Memmingen übernimmt die Bayerische (TCN) an der Schengen-Außengrenze. Es er- Hoheitsgebiet der Schengen-Mitgliedstaaten steht in der aktuellen Form seit 2020. Sie ist für den Grenzpolizei die originären Aufgaben der Bundesfasst alle Ein- und Ausreisen dieser Personen- nicht oder nicht mehr erfüllen. Mit Einführung Albrecht Dürer Airport Nürnberg und dessen unmit- polizei. Insoweit werden durch die Grenzpolizeiinsgruppe und ergänzt das elektronische Dossier des EES wird letztendlich der klassische Ein-/ telbares Umfeld zuständig. Neben diversen Park- pektion Nürnberg-Flughafen alle grenzpolizeilichen um biometrische Daten in Form von Finger- Ausreisestempel abgeschafft. häusern beheimatet das Flughafengelände eine Dis- Aufgaben in Form der Ein- und Ausreisekontrolle abdrücken und Portraitaufnahmen. Ziele des kothek sowie eine Eventfläche, auf der regelmäßig sowie die stichpunktartige Kontrolle des Schengen- Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Besuchern Binnenverkehrs übernommen. stattfinden. Die rund 100 Beamtinnen und Beamten der Grenzpolizeiinspektion übernehmen hier sämt- Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt in allgemeinliche allgemeinpolizeiliche Aufgaben und unterstüt- polizeilichen Angelegenheiten dem Polizeipräsidium zen in dieser Funktion auch die angrenzenden Poli- Mittelfranken, in grenzpolizeilichen Belangen der Dizeiinspektionen Nürnberg-West und Nürnberg-Ost. rektion der Bayerischen Grenzpolizei in Passau.

Gleichzeitig ist der Flughafen Nürnberg, den jährlich über 4,5 Millionen Fluggäste nutzen, eine Schengen- Außengrenze. An den bayerischen Flughäfen Nürn-

Passagiere und Kontrollen

4.506.705 Passagiere (Vorjahr: 4.026.577) 1.823.096 Grenzkontrollen (1.601.034) 32.468 Binnenkontrollen (13.997)

Fahndungstreffer – Passenger Name Record

2.392 Treffer (+19 %)

Fahndungstreffer – Personenkontrollen

1.992 Treffer (+150 %)

Ausländerrechtliche Verstöße

75 Unerlaubte Einreisen (Vorjahr: 72) 385 Unerlaubte Aufenthalte (372) 64 Einreiseverweigerungen (56)

Sonstige Vorgänge an der Grenze

274 Schulpflichtverstöße (Vorjahr: 166) 836 Freiwillige Ausreisen (844)

Waffenrechtliche Verstöße – Sicherheitskontrolle

240 Anzeigen (+28 %)

Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken Die Bayerische Sicherheitswacht

Das Rückgrat des polizeilichen Einsatzgeschehens Das besondere Ehrenamt

Abbildung 31

Die Einsatzzentrale der mittelfränkischen Polizei ist Die Bayerische Sicherheitswacht kann in Mittel- Landeskonferenz Sicherheitswacht 2025 die telefonische Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und franken auf eine über 30-jährige Geschichte zurück- Bürger, die den Notruf 110 wählen. Die rund 90 Be- blicken. Mit dem Gedanken, Sicherheit als gesamt- » Ehrung verdienter Angehöriger und Podiumsschäftigten sind damit stets die ersten polizeilichen gesellschaftliche Aufgabe in das Bewusstsein der diskussion zu aktuellen Themen mit Vertretern Ansprechpartner für Anrufer und ihre Anliegen. Öffentlichkeit zu bringen, startete im Jahr 1994 ein aus Politik, Sicherheitswacht und Polizei dreijähriger Pilotversuch, an dem mit der Polizeiin- » Über 300 Gäste vor Ort, um das Engagement der In der Notrufannahme bewerten die Disponenten spektion Nürnberg-Süd auch eine mittelfränkische Sicherheitswacht zu würdigen der Einsatzzentrale die eingehenden Anrufe und ver- Polizeidienststelle vom ersten Tag an beteiligt war. » Mit über 1.500 Mitgliedern in Bayern wurde eine anlassen gegebenenfalls bereits während dieses Ge- Infolge der positiven Erfahrungen aus dieser Test- wichtige Zielmarke erreicht sprächs erste polizeiliche Maßnahmen sowie erfor- phase ging die Sicherheitswacht im Jahr 1997 bayderliche Verständigungen. Eine Tätigkeit, die neben ernweit in den Echtbetrieb. dem entsprechenden Fachwissen das notwendige Perspektive Fingerspitzengefühl erfordert, um situationsange- Im Zuge kontinuierlicher Anpassungen beschloss passt auf die Umstände des jeweiligen Notrufs ein- die Bayerische Staatsregierung im Jahr 2016, die » Einführung neuer moderner Dienstausweise für gehen zu können. Sicherheitswacht auf bayernweit 1.500 Stellen auf- die Sicherheitswacht zustocken. In Mittelfranken bewährt sich die Sicher- » sukzessive Erhöhung der Gesamtstärke in Bay- Rund um die Uhr steuert und koordiniert die Ein- heitswacht mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz für ern durch Bestellung weiterer Ehrenamtlicher satzzentrale das polizeiliche Einsatzgeschehen im Zivilcourage zwischenzeitlich im Zuständigkeitsbe- » Erstellung neuer Werbefilme, Flyer und Broengen Zusammenwirken mit den mittelfränkischen reich von 20 Polizeiinspektionen. schüren Polizei- und Kriminalpolizeidienststellen. Dabei unterstützt sie die Beamten am Einsatzort ebenso wie die für die jeweiligen Einsätze zuständigen Dienst- Umfang stellen bei Abklärungen und Verständigungen (z. B.

Abbildung 30

Notrufe Einsätze

Abschleppdienste, Rettungsdienst). Bei herausra- 2021 234.278 260.473 » 20 Dienststellen

Notrufe Einsätze

genden, gefährdungsintensiven oder mit hohem Or- 2022 236.190 288.410 » 25 Städte und Gemeinden

2021 234.278 260.473

ganisationsbedarf verbundenen Einsatzlagen über- 2 2 0 0 2 2 2 3 2 2 3 4 6 6 . . 1 6 9 2 0 7 2 2 8 9 8 1 . . 4 3 1 6 0 4 » 193 Sicherheitswachtangehörige – Stärkste

2024 244.854 299.598

nimmt die Einsatzzentrale die Gesamteinsatzleitung. 2023 246.627 291.364 Sicherheitswacht in Bayern (Vorjahr: 196)

2025 245.575 307.244

2024 244.854 299.598

2025 245.575 307.244

Einsatzbereiche

Notrufe und Einsätze – 5-Jahres-Vergleich

Statistik der Einsatzzentrale » Wohngebiete

» Grünanlagen / Parks / Naherholungsgebiete

350.000 299.598 307.244

288.410 291.364 335000..000000 260.473 288.410 291.364 299.598 307.244 320500..000000 260.473 225000..000000 234.278 236.190 246.627 244.854 245.575 210500..000000 234.278 236.190 246.627 244.854 245.575 115000..000000 10500..000000 50.0000 2021 2022 2023 2024 2025 0 2021 2022Notrufe 2023Einsätze 2024 2025

Notrufe Einsätze

245.575 Notrufe (Vorjahr: 244.854)

» Öffentlicher Raum

672 Notrufe pro Tag (Durchschnitt) » Öffentlicher Personennahverkehr

» Öffentliche Veranstaltungen Notrufstärkster Monat Juli » Umfeld von Asylbewerberunterkünften Notrufstärkste Zeit Nachmittag Gesprächsdauer 2:05 Min. (Durchschnitt)

Aufgabenspektrum

2021 2022 2023 2024 2025 2021 2022Notrufe 2023Einsätze 2024 2025

307.244 Einsätze (299.598)

» Streifengänge und gefahrenabwehrende Prä-

841 Einsätze pro Tag (Durchschnitt)

senz im öffentlichen Raum » Ansprechpartner für die Bevölkerung » Konfliktmanager im öffentlichen Raum bei niederschwelligen Sicherheitsstörungen » Kontakt zur Polizeidienststelle bei Gefahrensituationen » Einsatz bei öffentlichen Veranstaltungen

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/sicherheitswacht/index.html

Abbildung 32

KAPITEL STEHT HIER KAPITEL STEHT HIER

RHEKREV Der Rückblick auf das Jahr 2025 verdeutlicht die anhaltenden Heraus- forderungen im Straßenverkehr. Durch Prävention und Kontrollen sollen Unfälle und schwere Unfallfolgen vermieden werden. Unser Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Ingo Lieb Polizeidirektor Leiter Sachgebiet E 4 44 45 31

Verkehrslage

Verkehrsunfälle – 5-Jahres-Vergleich

Gesamtunfallzahl, Verkehrstote und Verletzte 60.000 68

rückläufig 48.426 50.262 48.934 48.711 66

50.000 46.799

Im Jahr 2025 war im Vergleich zum Vorjahr ein Rück-

Verkehrslage Mittelfranken 40.000

gang der Gesamtunfallzahl festzustellen. Während

im Jahr 2024 noch 48.934 Verkehrsunfälle registriert 48.711 registrierte Unfälle wurden, sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf (Vorjahr: 48.934) 30.000 60 60 60 48.711, was einem Rückgang von 0,46 % entspricht. Damit setzt sich die grundsätzlich positive Entwick- 7.941 Verletzte (7.944) 58 59 lung der letzten Jahre auch im Jahr 2025 fort, wenn-

59 Getötete (60) 20.000

gleich sich viele Kennzahlen der Verkehrsstatistik im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres bewe- 31.366 Unfälle innerorts (32.014) 56 gen. 16.075 Unfälle außerorts (16.337) 10.000 7.372 8.142 8.140 7.944 7.941 59 Personen verstarben im Jahr 2025 infolge eines Verkehrsunfalls (2024: 60). 2021 2022 2023 2024 2025 Auffällige Veränderungen ergaben sich bei den Lkw- Unfällen (1.812, –11,65 %) und bei den Schulwegun- VU Gesamt dabei verletzt dabei getötet fällen (74, +15,63 %).

Abbildung 33

Hauptunfallursachen bei den schweren Schulwegunfälle

und tödlichen Verkehrsunfällen Anstieg der Unfallzahlen

Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit

Im Jahr 2025 ereigneten sich in Mittelfranken 74

unverändert auf Platz 1 Schulweg – Unfälle und Verletzte

Schulwegunfälle (2024: 64). Dabei wurden 83 Kin-

74 Unfälle (Vorjahr: 64) der verletzt (2024: 71). 12 Kinder erlitten bei einem

Schulwegunfall schwere Verletzungen.

83 Verletzte (71)

Abbildung 34

Die meisten verletzten Kinder waren 10 oder 11 Jahre alt und mit einem Fahrrad oder Pedelec unterwegs. Kinder zählen im Straßenverkehr zu den besonders Ein Umstand, der die Bedeutung der schulischen gefährdeten Personen. Aufgrund entwicklungsbe- Verkehrserziehung sowie der polizeilichen Jugenddingter Einschränkungen nehmen sie Geräusche, Ge- verkehrsschule (JVS) unterstreicht. schwindigkeiten und Entfernungen anders wahr und handeln für andere Verkehrsteilnehmer mitunter un-

Schulwegunfall

vorhersehbar. Gerade deshalb ist es wichtig, Kindern Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensim Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit und jahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, Schutz zu gewähren. einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden.

Alkohol und Drogen

Gefahren bestehen unverändert

Die Auswertung der Unfallursachen zeigt ein kla-

mobile/(teil-)stationäre Geschwindigkeitsmessungen

res Bild: Das Überschreiten der zulässigen Höchst- Der Konsum von Alkohol und Drogen hatte auch im

Alkohol

25.911 Einsatzstunden (Vorjahr: 27.637) geschwindigkeit, beziehungsweise eine nicht an Jahr 2025 Einfluss auf die Verkehrssicherheit. „Nur die Verkehrssituation angepasste Geschwindigkeit, wer nüchtern ist, fährt sicher! Alkohol und andere be- 564 Unfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 560)

221.280 Geahndete Verstöße (275.260)

war erneut die häufigste Ursache bei Verkehrs- rauschende Mittel haben im Straßenverkehr nichts zu

311 Verletzte (+7,99 %)

Messungen mittels Laserhandmessgeräten unfällen mit Todesopfern oder Schwerverletzten. suchen!“, stellte Polizeivizepräsident Ullrich Roth- An zweiter Stelle folgt das Nichtbeachten des Rechts- dauscher zuletzt bei der Veröffentlichung der Ver- 0 Getötete (3)

6.787 Einsatzstunden (6.424)

fahrgebots bzw. die falsche Straßenbenutzung, was kehrsunfallstatistik im Februar 2026 klar.

2.252 festgestellte folgenlose

8.460 Geahndete Verstöße (8.606) ebenfalls zu einer erheblichen Zahl schwerer Unfälle führte. Den dritten Platz nehmen Fehler beim Abbie- Alkoholfahrten (2.361)

Einsatz von Videofahrzeugen

Abbildung 35

gen oder Wenden ein.

369 verhütete Alkoholfahrten

6.001 Einsatzstunden (5.821)

3.995 Geahndete Verstöße (4.309)

Hauptunfallursachen bei den schweren

Abstandsmessungen

und tödlichen Verkehrsunfällen Drogen

1.690 Einsatzstunden (1.429)

231 Nicht angepasste 65 Unfälle unter Drogeneinfluss (Vorjahr: 68)

8.127 Bußgeldanzeigen (5.886)

Geschwindigkeit (Vorjahr: 192) 37 Verletzte (32)

Verstöße gegen die Gurtpflicht

162 Verstoß Rechtsfahrgebot (170) 2 Getötete (0)

8.522 Gebührenpflichtige Verwarnungen (8.018)

143 Fehler beim Abbiegen/ 2.120 festgestellte folgenlose

Handyverstöße „Kfz“

Wenden/Rückwärtsfahren/ Drogenfahrten (2.096)

9.835 Bußgeldanzeigen (9.843)

An-/Einfahren (140) 59 verhütete Drogenfahrten

Abbildung 36

Fahrradfahrer / Pedelecfahrer

Steigende Unfallzahlen

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Wesentliche Erkenntnisse Fahrrädern ist um 3,52 % auf 2.409 gestiegen (Pedelecs/E-Bikes über 25 km/h sind hier – Ausnahme » 10 getötete Radfahrer benutzten ein Rad mit 1 getötete Person – nicht Bestandteil der Zahlenwer- Elektroantrieb (inkl. 1 S-Pedelec, bis 45 km/h) te). Insgesamt wurden 2.223 Radfahrende bei Unfäl- » Unfälle mit Pedelecs machen bei den Gesamtlen verletzt. Mit 15 erreichte die Zahl der im Straßen- unfällen mit Fahrrädern einen Anteil von etwa verkehr getöteten Radfahrer den Höchststand der einem Drittel aus vergangenen Jahre. » 999 (41 %) Radfahrunfälle ereigneten sich ohne weitere Beteiligte; Sieben Radfahrer kam bei sogenannten „Alleinunfällen“ ums Leben » 9 tödlich verletzte Radfahrer trugen keinen

Pedelecs / E-Bikes Helm; bei verletzten Radfahrern betrug die

Pedelecs und E-Bikes zählen zu den elektrisch unterstützten Fahr- Helmtragequote 49 %. rädern, bei denen der Motor (bis maximal 25 km/h) ausschließlich » Bei Unfällen mit Beteiligung von Rad und PKW beim Treten in die Pedale hilft. Die Unterstützung ist technisch sind Kraftfahrzeugführer in ca. zwei Dritteln der begrenzt, weshalb diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich den normalen Fahrrädern zugeordnet werden. Fälle Hauptverursacher

E-Scooter / Elektrokleinstfahrzeuge

Kontinuierlich steigende Unfallzahlen und

mehr Verletzte

E-Scooter haben sich in den vergangenen Jahren Ein erheblicher Teil der Unfälle stand im Zusammenals fester Bestandteil des urbanen Straßenbildes hang mit Alkohol. In 26 Fällen (2024: 35) waren die etabliert. Sie ermöglichen insbesondere auf kurzen Fahrer alkoholisiert. 18 mal wurde dabei eine Alko- Strecken eine schnelle und unkomplizierte Fort- holisierung von mindestens 1,5 Promille nachgebewegung. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass wiesen. Darüber hinaus stellte die Polizei in 3 Fällen mangelnde Vorsicht, Regelverstöße oder der Einfluss (2024: 3) eine Beeinflussung durch Drogen fest. von Alkohol und Drogen zu gefährlichen Situationen führen können. Nachteilig kann sich auch die Konstruktion dieser Fahrzeuge auswirken: Kleine Räder

E-Scooter – Unfälle und Verletzte

und kurze Radstände machen E-Scooter besonders anfällig für Unebenheiten. 355 Unfälle (Vorjahr: 329) davon 144 Alleinunfälle Im zurückliegenden Jahr ist die Zahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von 337 Verletzte (314)

E-Scootern erneut angestiegen (355, +26). Bei die-

sen Unfällen wurden insgesamt 337 Personen (2024: 314) verletzt, davon 37 schwer (2024: 57).

Junge Erwachsene Landstraßen

(18 – 24 Jahre) Motorradfahrer Mehr schwere Unfälle auf Landstraßen

Erneuter Tiefststand Weniger tödliche Unfälle in Mittelfranken

Junge Erwachsene in der Altersgruppe zwischen 18 Die Unfallzahlen bei Motorradfahrern zeigen für das Die Verkehrsgefahren auf Landstraßen charakterisie- gerung, die in erster Linie aus Anstiegen bei den tödund 24 Jahren sind gerade als Fahranfänger über- Jahr 2025 eine leicht positive Tendenz. Während im ren sich durch verhältnismäßig hohe Geschwindig- lich verunglückten PKW- (19, +7) und Fahrradfahrern durchschnittlich oft Unfallverursacher. Auf diesen Jahr 2024 noch 14 tödlich verunglückte Motorradfah- keiten in Verbindung mit baulichen Gegebenheiten (10, +7) resultiert. Umstand hat der Gesetzgeber in mehrfacher Hinsicht rer zu beklagen waren, sank diese Zahl im Jahr 2025 wie Kurven, Kreuzungen, Einmündungen und einer reagiert: Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren auf 11. Die Gesamtzahl an Verkehrsunfällen unter Be- fehlenden Trennung des Gegenverkehrs. Entspre- Das Polizeipräsidium Mittelfranken setzt angesichts und ein absolutes Alkohol-/ Cannabisverbot sollen teiligung von Motorradfahrern blieb mit 730 Unfällen chend dieser Risikofaktoren besteht auf Landstra- dieser Entwicklungen im Jahr 2026 einen Schwerdieser Entwicklung entgegenwirken. Zusätzlich ste- im Jahr 2025 nahezu auf Vorjahresniveau (2024: 728). ßen eine grundsätzlich höhere Gefahr schwerer Un- punkt im Bereich der Verkehrssicherheit auf Landhen junge Erwachsene im Fokus von Prävention und fallverläufe und -folgen. Eine Tendenz, die sich auch straßen. Durch gezielte Präventionsarbeit und Verkehrssicherheitsarbeit. Der Erfolg dieser Maßnah- im bayernweiten Unfallbild zeigt. Rund 60 % der ge- verstärkte Kontrollen sollen die Unfallzahlen dort men ist zwischenzeitlich sichtbar: 2013 wurden 4.683 töteten Verkehrsteilnehmer verunglücken auf einer nachhaltig gesenkt werden.

Motorradfahrer – Unfälle und Verletzte

Unfälle mit dieser Risikogruppe verzeichnet, 2025 Landstraße. waren es 3.249. Damit wurde im letzten Jahr der bis 730 Unfälle (Vorjahr: 728) dato niedrigste Stand erreicht. 2025 ereigneten sich auf den mittelfränkischen Land-

11 Getötete (14) Landstraßen in Mittelfranken – Unfälle und Getötete

straßen 12.005 Verkehrsunfälle (2024: 11.949). Dabei kamen 42 Personen ums Leben (2024: 27). Eine Stei- 12.005 Unfälle (Vorjahr: 11.949)

Junge Erwachsene – Unfälle/Verletzte/Getötete 42 Getötete (27)

3.249 Unfälle (Vorjahr: 3.295)

Abbildung 38

891 Verletzte (873)

Abbildung 39

1 Getötete (6)

Verkehrsbeteiligung mit Senioren (ab 65 Jahre)

Unfallbeteiligung auf Höchststand

Auch im zurückliegenden Jahr spielten Verkehrsteil- Die Zahlen verdeutlichen, dass ältere Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahren eine zentrale Rolle im Unfall- nehmer weiterhin eine besonders relevante Gruppe geschehen. Die Entwicklung ist dabei gegenläufig zur im Unfallgeschehen darstellen. Vor dem Hintergrund Altersgruppe der jungen Erwachsenen. des demografischen Wandels muss die Verkehrssicherheitsarbeit für Senioren weiterhin im Fokus ste- Mit 4.244 registrierten Verkehrsunfällen unter Betei- hen. Auffällig ist ligung von Senioren wurde im Jahr 2025 ein neuer vor allem die Verknüpfung Höchststand erreicht. Dies gilt auch für die Zahl der mit dem im Straßenverkehr verletzten Senioren, die sich im

Abbildung 37

Altersgruppen tödlich verunglückter

Radverkehr: letzten Jahr auf 1.100 Personen summierte. Jeder zweite Senioren als Unfallbeteiligte verletzte Senior verunglückte Unter Senioren forderte der Straßenverkehr im ver- 4 65 – 69 Jahre als Fahrer eines gangenen Jahr 24 Todesopfer, davon 22 als unmittel- Fahrrades oder 3 70 – 74 Jahre Pedelecs. bare Unfallbeteiligte (2024: 19). In der Altersgruppe der Senioren waren Personen über 75 Jahren über- 15 ab 75 Jahre proportional von tödlichen Unfallfolgen betroffen.

11 tödlich verletzte Senioren nahmen als Radfahrer (7) oder Fußgänger (4) am Straßenverkehr teil.

Lkw-Unfälle Kontrollgruppen Car Tuning und Motorrad

Rückläufige Unfallzahlen Spezialisten im Einsatz für die Verkehrssicherheit

Abbildung 41

Abbildung 40

Den beiden Kontrollgruppen für Car Tuning und Motorrad gehören beim Polizeipräsidium Mittelfranken 45 Beamte an. Die Mitglieder dieser Kontrollgruppen leisten Dienst bei unterschiedlichen mittelfränkischen Inspektionen und üben ihre jeweilige Funktion in den Kontrollgruppen im Nebenamt aus. Aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse und Erfahrungswerte in den jeweiligen Bereichen sind sie in der Lage, stets fachlich versiert und auf Augenhöhe mit betroffenen Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. Bei insgesamt 43 Einsätzen konnten die beiden Kontrollgruppen im Laufe des Jahres 2025 erneut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. In beiden Bereichen führten Kontrollen auch zur Sicherstellung von nicht verkehrssicheren Fahrzeugen.

Krontrollgruppen – Statistik 2025

Einsätze 19 24 Einsatzstunden gesamt 549 780 Die aktuelle Unfallstatistik zeigt einen deutlichen

Lkw – Unfälle und Verletzte

Rückgang bei der Beteiligung schwerer Nutzfahrzeu- VOWi-Anzeigen 133 109 ge. Trotz Anstieg des Fahrzeugaufkommens ist die 1.812 Unfälle (-11,65 %) Mängelanzeigen/KA 75 225 Zahl der Unfälle (1.812) im Vergleich zum Vorjahr um

92 Verletzte (Vorjahr: 90)

11,65 % zurückgegangen und erreichte damit den Sicherstellungen von Fahrzeugen 41 5 niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Die Gesamtzahl (davon mit Abschleppung) 27 0 der verletzten Insassen von Lastkraftwagen stieg hingegen leicht auf 92 Personen an (2024: 90). Ein Anordnung eines Lkw-Fahrer wurde im Jahr 2025 tödlich verletzt (Vor- Sachverständigengutachtens 39 4 jahr: 0). Schallpegelmessungen 37 34 Unterbindungen der Weiterfahrt aufgrund

Abbildung 42

Überwachung Güter- und Personenverkehr

erheblicher technischer Mängel 44 36

23.426 kontrollierte Nutzfahrzeuge

(Vorjahr: 27.331)

5.091 beanstandete Nutzfahrzeuge (5.650)

Überwachung Gefahrguttransporter

530 kontrollierte Beförderungseinheiten

(Vorjahr: 541)

153 beanstandete Beförderungseinheiten (169)

Verkehrsprävention Verkehrsprävention

Verkehrserziehung / Jugendverkehrsschule Sicher zur Schule – Sicher nach Hause

Abbildung 45

Abbildung 44

Im Jahr 2025 führte die mittelfränkische Polizei Neben der JVS war im Jahr 2025 auch die Altersgrup- 4.953 (Vorjahr: 5.457) verkehrspräventive Veranstal- pe der Senioren Bestandteil der Verkehrsprävention. tungen wie Vorträge, Unterrichtseinheiten und prak- Insgesamt wurden 69 Veranstaltungen durchgeführt tische Übungen durch. Ein Großteil der Termine die (Vorjahr: 67). Auf dem Plan standen vor allem verdabei in die Zuständigkeit der Verkehrserzieher so- kehrspräventive Vorträge in Seniorenheimen, erwie der Mitarbeiter Verkehr der Polizeidienststellen. gänzt durch praktische Fahrsicherheitstrainings, Im Fokus dieser Maßnahmen stand vor allem die Al- welche in erster Linie die Nutzung von Pedelecs betersgruppe der Kinder. inhaltete.

Die Radfahrausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule (JVS) für die 4. Jahrgangsstufe stellt nach wie den größten Part dar. Neben Schulwegtrainings für Vorschulkinder und Erstklässler wurden auch theoretische und praktische Präventionsunterrichte für Schüler der 7. bis 9. Klassen angeboten. Diese brachten den jungen Verkehrsteilnehmern unter anderem Themen wie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr oder gesetzliche Grundlagen für das Führen von E-Scootern näher. Aufgrund der geänderten Rechtslage wurde in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis thematisiert. Die bayernweite Gemeinschaftsaktion zielt darauf ab,

Abbildung 43

Schwerpunkte

die Schulweg-Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Das verkehrsgerechte Verhalten wird vor allem in den Be- Schulwegdienst reichen von Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwe-

1.749 Schulweghelfern geschult (davon 552 neu)

gen, Radwegen und Schulbushaltestellen trainiert.

Jugendverkehrsschule – Statistik 2025

527 Schülerlotsen geschult

2.085 Einsatztage (Vorjahr: 2.069)

128 Schulbuslotsen geschult

Veranstaltungen und Infostände

15.844 teilgenommene Schüler (14.938)

Schulbusse

12.888 Schüler haben bestanden (76,8 %) Erster Schultag in Ansbach

147 Infoveranstaltungen für Schulbusfahrer

Am ersten Schultag 2025 betreuten Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Ansbach vor der Karolinen- 133 Schulbuskontrollen schule einen Infostand zum Thema „Sicherer Schul-

25 Verwarnungen von Schulbusfahrern

weg“. Im Vordergrund standen die Themen Sichtbarkeit und das Tragen von Fahrradhelmen. Darüber Schulwegtraining hinaus führte die Polizei im Umfeld der Schule sowie

1.117 Veranstaltungen

im gesamten Stadtgebiet Ansbach verstärkte Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durch. 20.781 Schulkinder

Schulwegüberwachung

Bayernweite Auftaktveranstaltung

Am 17. September 2025 lud die Bayerische Landes- 485 Termine (v. a. zwischen 16.09. und 03.10.2025) verkehrswacht in die Bartholomäusschule in Nürn-

127 Haltverbot

berg zur öffentlichkeitswirksamen Auftaktveranstaltung der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule 157 Kindersicherungspflicht

98 Geschwindigkeit

und Maßnahmen zum Schuljahresbeginn vorzustellen. Die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost begleitete das Geschehen mit einem Schwerpunkteinsatz zur Schulwegüberwachung während Verkehrserzieher der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg den Vormittag mit einem Infostand rund um das Thema Schulwegsicherheit abrundeten.

Abbildung 46

KAPITEL STEHT HIER KAPITEL STEHT HIER

EVITKEPSORTER 58 59 38

1. März

4. März Neue Polizistinnen und

Januar – März 2025

Tödlicher Schusswaffen- Polizisten für Mittelfranken

gebrauch im Stadtteil NÜRNBERG. Innenminister Joachim

Werderau Herrmann begrüßt in Nürnberg 90

NÜRNBERG. In einer Wohnung in der neue Beamtinnen und Beamten, die 10. Januar Heisterstraße kommt es bei der Voll- ab dem 01.03. die mittelfränkische AG BAYERN. 360° SICHER- streckung eines Haftbefehls zu einem Polizei verstärken.

HEIT. BAHNHOF. 12. Januar Kampf zwischen einer Polizeistreife

Abbildung 49

NÜRNBERG. Polizeipräsident Adolf „Pfoten weg“ und dem gesuchten Bewohner. Als Blöchl stellt Ministerpräsident SCHWABACH. Im Zuständigkeits- sich der 38-Jährige mit einem Messer Dr. Markus Söder, Innenminister bereich der Kriminalpolizei Schwa- bewaffnet, gibt ein Beamter zwei Joachim Herrmann und dem bach wird das Theaterstück „Pfoten Schüsse auf ihn ab. Der Mann ver- Nürnberger Oberbürgermeister Weg“ aufgeführt. Es soll Kinder mit stirbt trotz medizinischer Versorgung Marcus König im Rahmen eines Botschaften wie „Dein Körper gehört noch am Einsatzort. Die Staatsan- Pressetermins die AG BAYERN. 360° Dir!“ spielerisch stärken. Das Präven- waltschaft Nürnberg-Fürth stellt zum SICHERHEIT. BAHNHOF und deren tionsprojekt wird in Zusammenarbeit Abschluss der Ermittlungen durch Umsetzung am Hauptbahnhof mit dem Weißen Ring Roth/Schwa- das Bayerische Landeskriminalamt Nürnberg vor. bach sowie mit Beteiligung örtlicher fest, dass der Polizeibeamte in Not- Kommunen und Unternehmen wehr geschossen hat. umgesetzt. In den folgenden Wochen sehen insgesamt rund 6.500 Kinder das Theaterstück, das unter anderem an örtlichen Schulen und Kindergärten aufgeführt wird. 19. März

Abbildung 47

Mülltonne aus Hochhaus

geworfen

FÜRTH. Eine Mülltonne wird am frühen Abend aus dem fünften Stock 03 des Hochhauses in der Gebhardt-

6. Februar straße geworfen. Die Kunststofftonne

Versuchter Auftragsmord trifft keinen der Passanten, die sich

HEILSBRONN. Ein 40-jähriger Mann zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des wird in den Morgenstunden auf offe- Aufprallorts aufhalten. Die Krimi- 24. März ner Straße von einem unbekannten nalpolizei Fürth wertet eine Über- Tierschützer protestieren Täter niedergestochen. Bei der Kri- wachungskamera aus und kann mit auf Stall minalpolizei Ansbach wird die SOKO Unterstützung der zivilen Einsatz- LAUF A. D. PEGNITZ. Im Laufer Ortsteil „Gundekar“ eingerichtet, die einen gruppe in der Folge vier Jungen im Günthersbühl protestieren Tierschüt- 25-Jährigen als Täterverdächtigen Alter 12 – 14 Jahren als Tatverdächti- zer auf dem Hof von Günther Felßner, 9. Februar identifizieren kann. Dieser wird Ende ge identifizieren. dem Präsidenten des Bayerischen

Zwei Tote bei Februar im englischen Manchester Bauernverbands. Vom Dach eines

Hubschrauberabsturz festgenommen und später vom Land- Stalls entrollen sie ein Banner. Außer- GREDING. In einem Waldgebiet bei gericht Ansbach wegen versuchten dem wird Pyrotechnik gezündet. Die Greding stürzt ein Hubschrauber Mordes zu einer Freiheitsstrafe von Polizei leitet Ermittlungsverfahren ab. Die beiden Insassen im Alter von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. 23. März wegen des Verdachts des Hausfrie- 50 und 76 Jahren sterben noch am Unterdessen gelingt einem mutmaß- Tödliche Schüsse auf densbruchs und Verstößen gegen das Unglücksort. Eine eindeutige Ab- lichen Komplizen der Tat die Flucht Hochzeit Versammlungsgesetz ein. sturzursache kann nicht identifiziert in die Türkei. Die Hintergründe der FÜRTH. Während einer Hochzeitswerden. Anhaltspunkte für techni- Tat bleiben bis zuletzt unklar, werden feier gibt ein 26-jähriger Mann mit sche Mängel an dem abgestürzten jedoch in Geschäftsverbindungen des einer Pistole mehrere Schüsse auf Hubschrauber ergeben sich im Rah- Opfers in die Türkei vermutet. Der den Vater seiner ehemaligen Lebensmen der Ermittlungen nicht. verurteilte Täter selbst gibt an, von gefährtin ab. Der 47-Jährige verstirbt Hintermännern zur Tat gezwungen noch in den Abendstunden. Nach worden zu sein. Das Urteil soll auf vorrübergehender Flucht stellt sich Antrag der Verteidigung im Laufe des der Tatverdächtige in Frankreich der Jahres 2026 beim Bundesgerichtshof Polizei. Das Motiv für den Mord soll überprüft werden. ein Konflikt um Geldforderungen zwischen den beiden Familien sein.

Abbildung 48

Abbildung 53

April – Mai 2025

9. Mai

Massenschlägerei

unter Fußballfans

1. April 9. April NÜRNBERG. Im Anschluss an das

Wechsel auf den Chefsesseln Blitzmarathon Zweitligaspiel zwischen dem 1. FC

der Ansbacher Polizei MITTELFRANKEN. Die Dienststellen Nürnberg und dem 1. FC Köln kommt ANSBACH. In der Karlshalle wird des Polizeipräsidiums Mittelfranken es im Stadtteil Rennweg zu einer der Leitende Polizeidirektor Josef beteiligen sich zum zwölften Mal Auseinandersetzung zwischen Fans Mehringer nach über 45 Dienst- am europaweiten Blitzmarathon. beider Vereine. Einsatzkräfte des jahren feierlich in den Ruhestand Mehr als 60.000 Fahrzeuge passie- Unterstützungskommandos Mittelverabschiedet. Seinen Posten als ren die über 100 Messstellen, die 1. Mai franken nehmen im Rahmen der Dienststellenleiter der Polizeiinspek- von den Einsatzkräften an diesem Leitung des Sachgebiets E 2 Fahndung mehrere Dutzend Persotion Ansbach übernimmt zum 01.04. Tag betrieben werden. Rund 1.250 wird übergeben nen fest. Das Fachkommissariat der Kriminaldirektor Dieter Hegwein. Der Verkehrsteilnehmer überschreiten MITTELFRANKEN. Im Rahmen einer Nürnberger Kriminalpolizei ermittelt wiederum macht seinen Sessel als die zulässige Höchstgeschwindig- Feierstunde verabschiedet Polizei- wegen Landfriedensbruch. Leiter der Kriminalpolizeiinspektion keit. Ein Bußgeld von 700 Euro, drei präsident Adolf Blöchl den Leitenden Ansbach für Kriminaldirektorin Cora Monate Fahrverbot und zwei Punkte Polizeidirektor Herbert Donner Ende Miguletz frei, die dort ab dem 01.09. im Fahreignungsregister werden für April im Rahmen in den Ruhestand. Platz nimmt. einen 63-jährigen Autofahrer fällig, Sein Nachfolger als Leiter des Sachder bei erlaubten 100 km/h mit einer gebiets E 2 wird der Leitende Polizei- Polizeiinspektion Erlangen- Geschwindigkeit von 180 km/h unter- direktor Bernd Wolf von der Polizei- 23. Mai Land hat einen neuen Leiter wegs ist. inspektion Fürth, der diesen Posten Aktionsmonat für mehr UTTENREUTH. Polizeihauptkommis- zum 01.06. übernimmt. Radfahrsicherheit sar Matthias Völler wird am 01.04. ERLANGEN. Staatssekretär Sandro Leiter der Polizeiinspektion Erlangen- Verkehrspolizei Fürth be- Kirchner stellt in Erlangen eine erste Land. Er folgt damit auf den Ersten 04 kommt neuen Chef 05 Bilanz des Aktionsmonats für Rad- Polizeihauptkommissar Matthias FÜRTH. Der Erste Polizeihauptkom- fahrsicherheit vor. Insgesamt kont- Link, der die Dienststelle in Utten- missar Peter Thomanek geht nach rollieren die Einsatzkräfte während reuth bereits im September 2024 in sechs Jahren als Leiter der Verkehrs- dieses Monats knapp 6.000 Radfah- Richtung Altdorf verlassen hatte. polizei Fürth in den Ruhestand. Ab rer. Am Ende der Aktion stehen rund dem 01.06. übernimmt der Erste 2.100 Ahndungen von Verkehrsteil- Polizeihauptkommissar Christian nehmern zu Buche. Schuhmann die Inspektionsleitung. Er war zuvor als stellvertretender Dienststellenleiter bei der Verkehrspolizei Erlangen eingesetzt.

Abbildung 50

Abbildung 52

Abbildung 51

30. April

Waldbrand Erlangen

ERLANGEN. Im Tennenloher Forst 30. April 21. Mai bricht ein Waldbrand aus, der insbe- Tötungsdelikt in der Internationale Ermittlungen sondere die Einsatzkräfte der Feuer- Südstadt wegen sexuellen Missbrauchs wehr für die nächsten vier Wochen NÜRNBERG. In der Wohnung seiner ERLANGEN. Infolge gemeinsamer fordern wird. Das Landratsamt Erlan- Freundin in der Peter-Henlein-Straße Ermittlungen der Kriminalpolizei Ergen-Höchstadt ruft für mehrere Tage greift ein 15-Jähriger am frühen Mor- langen mit der Zentralstelle Cyberden Katastrophenfall aus. An den gen deren 19-jährigen Bruder sowie crime Bayern bei der Generalstaats- Löscharbeiten sind auch Hubschrau- dessen Lebensgefährtin mit einem anwaltschaft Bamberg (ZCB) nimmt ber der Bayerischen Bereitschafts- Messer an. Der 19-Jährige stirbt infol- die Polizei einen 53-jährigen Mann im polizei beteiligt. Die Kriminalpolizei ge der zahlreichen Stichverletzungen. Landkreis Erlangen-Höchstadt fest. Erlangen geht von Brandstiftung aus, Seine Lebensgefährtin überlebt die Der Tatverdächtige soll seit mehreren kann jedoch bis zum heutigen Tag über 50 Stich- und Schnittverletzun- Jahren den sexuellen Missbrauch keinen Tatverdächtigen ermitteln. gen knapp. Das Landgericht Nürn- eines auf den Philippinen lebenden berg-Fürth verurteilt den Jugend- Mädchens in Auftrag gegeben und lichen zu einer Freiheitsstrafe von 9 gegen Zahlung per Livestream zur Jahren und 6 Monaten. Verfügung gestellt zu haben.

Abbildung 55

Juni – Juli 2025

1. Juli

Neuer Leiter für die

Polizeiinspektion

Nürnberg-Mitte

1. Juni 3. Juni NÜRNBERG. Polizeidirektor Stefan

Polizeibeamter schießt in Stein gegen fahrenden Thiele steht ab 01.07. an der Spitze Psychiatrie auf 19-Jährigen Güterzug geworfen der Polizeiinspektion Nürnberg-Mit- NÜRNBERG. In den Abendstunden OBERDACHSTETTEN. Ein Unbekann- te. Zuvor war die Dienststelle vom übergibt eine Polizeistreife eine Per- ter wirft bei Oberdachstetten einen Leitenden Polizeidirektor Roland son in die Obhut der psychiatrischen Stein gegen einen fahrenden Güter- Gradl geleitet worden, der Ende Juni Abteilung des Klinikum Nürnberg. zug. Der Pflasterstein trifft den Zug nach über 45 Dienstjahren feierlich in 9. Juli Dort bedroht ein anderer Mann die auf Höhe der Windschutzscheibe, den Ruhestand verabschiedet wird. Großangelegte Polizisten unvermittelt mit einer durchschlägt diese jedoch nicht. internationale abgebrochenen Glasflasche. Ein Allerdings zieht sich der Lokführer Die Polizeiinspektion Schwerlastkontrollstelle Beamter schießt daraufhin auf den durch das gesplitterte Glas Schnitt- Herzogenaurach hat einen FEUCHT. Erfahrungsaustausch – mit 19-Jährigen, der im Anschluss medi- wunden an einem Arm zu. Die neuen Chef diesem Ziel treffen sich über 120 zinisch versorgt werden muss, aber Kriminalpolizei Ansbach nimmt die HERZOGENAURACH. Zum 01.07. deutsche und europäische Lkw-Konnicht lebensgefährlich verletzt wird. Ermittlungen auf. übernimmt Polizeihauptkommissar trolleure auf Einladung der Verkehrs- Rainer Schramm die Geschäfte als polizeiinspektion Feucht zur Nacht- Dienststellenleiter der Polizeiinspek- zeit auf der A 3. Neben der Polizei tion Herzogenaurach. sind auch der Zoll, das Bundesamt

Abbildung 56

14. Juni für Logistik und Mobilität (BALM) und

Folgenschwerer Unfall die Bundesnetzagentur an den Kont-

im Freibad rollmaßnahmen vor Ort beteiligt. ROTH. Ein 26-jähriger Mann springt im Freibad Roth vom 5-Meter- 29. Juli Turm. Ein nachfolgender Springer 06 Aktivisten dringen auf 07 landet auf dem Rücken des im Tiergartengelände ein 21. Juli Becken befindlichen Mannes, der NÜRNBERG. Im Zusammenhang mit Erweiterung der mobilen daraufhin schwerverletzt mit einem der geplanten Tötung von Pavianen Videoüberwachung Hubschrauber in ein Krankenhaus im Nürnberger Tiergarten kommt es NÜRNBERG. Das Polizeipräsidium geflogen werden muss. Der 26-Jäh- zu einer Protestaktion von Tierschüt- Mittelfranken erweitert die mobile rige erleidet durch den Unfall eine zern. Am Nachmittag übersteigen Videoüberwachung im öffentlichen bleibende Lähmung. Als Verursacher sieben Personen eine Mauer des an Raum. Im Umfeld des Nürnberger kann ein 25-jähriger Mann ermittelt diesem Tag geschlossenen Tier- Hauptbahnhofs decken ab sofort werden, gegen den in der Folge ein gartens. Einsatzkräfte der Polizei zwei zusätzliche Kameras weite Be- Strafbefehl wegen fahrlässiger Kör- nehmen die Aktivisten kurz nach reiche des Celtispark ab. perverletzung erlassen wird. 20. Juni Betreten des Geländes fest und leiten

Abbildung 57

Waller verletzt mehrere ein Ermittlungsverfahren wegen

Badegäste Hausfriedensbruch ein. WEIẞENBURG IN BAYERN. Ein über

Abbildung 54

21. Juni zwei Meter langer Waller verletzt

Jugendlicher im Streit mehrere Badegäste im Brombachsee.

erstochen Im Zuge der Einsatzmaßnahmen ver-

RAMSBERG. An einer Bushaltestelle sucht ein Polizeibeamter, den Fisch im Pleinfelder Ortsteil Ramsberg durch Schüsse mit seiner Dienstwaffe kommt es am Abend zu einem außer Gefecht zu setzen. Nachdem Streit zwischen mehreren jungen das Tier von den Schüssen offen- Menschen. Während der daraus sichtlich nicht getroffen wird, fangen entstandenen körperlichen Ausein- Angler den Waller und töten ihn anandersetzung fügt eine 19-Jährige schließend. Tierschützer kritisieren einem 15-jährigen Jugendlichen mit das Vorgehen und erstatten Anzeige. einem Taschenmesser eine tödliche Die Staatsanwaltschaft Ansbach Stichverletzung zu. Sie wird zu einer erklärt die Tötung des Wallers für Freiheitsstrafe von neun Jahren rechtens und stellt die Ermittlungen verurteilt. ein.

Abbildung 60

August – September 2025

14. September

Pärchen überfällt Tankstelle

HERSBRUCK. Am Sonntagabend überfällt ein vermummter Mann eine

9. August Tankstelle im Ortsteil Altensitten-

12. August „Schanzenfest“ fordert bach. Mit einem Messer bewaffnet er-

Polizei Mittelfranken testet Polizei zwingt der Mann die Herausgabe von

Elektro-Motorräder EMSKIRCHEN. Trotz des zwischen- rund 1.000 Euro Bargeld und flüchtet NÜRNBERG. Die Verkehrspolizei zeitlichen Wegzugs des als „Drachen- gemeinsam mit einer Komplizin in Nürnberg erweitert ihren Fuhrpark lord“ bekannten Rainer Winkler, einem grünen Pkw. Der Kriminalum zwei Elektro-Motorräder. Die zieht der Aufruf zum sogenannten polizei Schwabach gelingt es, einen beiden Motorräder der Marke Zero „Schanzenfest“ bis zu 4.000 Personen 30- jährigen Mann und seine 29-jähwerden im Rahmen eines Pilot- in den Emskirchener Gemeindeteil rige Freundin als Tatverdächtige projekts unter Alltagsbedingungen Altschauerberg. Einsatzkräfte der zu identifizieren. Sie werden Ende auf ihre Praxistauglichkeit für den Polizei, darunter Beamte des Unter- September in Kiel festgenommen. Polizeidienst getestet. stützungskommandos und der mittelfränkischen Reiterstaffel, setzen 1. September eine Allgemeinverfügung der Ge- Neue Beamtinnen und meinde Emskirchen durch, nach der 21. September Beamten für die mittel- Ansammlungen von mehr als acht Tag der offenen Tür in Fürth fränkische Polizei Personen untersagt sind. Polizisten FÜRTH. Die Polizei Fürth lädt anläss- MITTELFRANKEN. Polizeipräsident stellen die Identität von rund 100 lich des 175-jährigen Jubiläums des Adolf Blöchl begrüßt insgesamt 96 Personen fest, um entsprechende Fürther Rathausturms zu einem Tag neue Kolleginnen und Kollegen bei Bußgeldverfahren einzuleiten. der offenen Tür in das Polizeiareal in der mittelfränkischen Polizei. der Kapellenstraße.

Abbildung 59

Abbildung 62

Abbildung 58

23. September

Aktion zur Erhöhung der

Schulwegsicherheit

MITTELFRANKEN. Die mittelfränkische Polizei begleitet den Start ins Schuljahr 2025/2026 mit unterschied-

16. August lichen Aktionstagen und Schwer-

Amoktäter Georg R. nutzt punktkontrollen zur Erhöhung der

Freigang zur Flucht Schulwegsicherheit. ERLANGEN. Mit Brandsätzen und

Abbildung 61

20. August einer Axt griff der damals 18-jähri-

Nacktschnecke bringt Haus- ge Georg R. im Jahr 2009 mehrere

bewohner um den Schlaf Menschen am Ansbacher Gymnasium

SCHWABACH. Bewohner eines Carolinum an. Ein Gericht verurteilte Hauses in Schwabach verständigen ihn wegen 47-fachen versuchten Morin den Nachtstunden die Polizei, des zu einer Freiheitsstrafe von neun nachdem sie wiederholt Opfer eines Jahren und anschließender Untervermeintlichen „Klingelstreichs“ bringung in einer psychiatrischen 24. September werden. Polizeibeamte entdecken Fachklinik. Von dort gelingt Georg Tragischer Unfall bei daraufhin eine Nacktschnecke auf R. im August 2025 die Flucht, als er Abrissarbeiten dem Klingelbrett des Anwesens und von einem genehmigten Freigang HEILSBRONN. Bei Abrissarbeiten setzen sie in eine angrenzende Wiese. nicht mehr zurückkehrt. Im Rahmen einer Autobahnbrücke der A 6 stürzt Der kuriose Polizeieinsatz entfaltet der polizeilichen Ermittlungen kann ein Brückenpfeiler mit einem Geeine große mediale Reichweite und der 34-Jährige Anfang September in wicht von geschätzten 100 Tonnen wird unter anderem zu einem Beitrag Kolumbien aufgespürt und festge- auf das Führerhaus eines Baggers. in der Unterhaltungssendung „Das nommen werden. Für den 25-jährigen Fahrer kommt Quiz 2025“ in der ARD. jede Hilfe zu spät.

1. November

Neuer Dienststellenleiter 14. November

Oktober – Dezember 2025

in Fürth Bombenfund in

FÜRTH. Polizeipräsident Adolf Blöchl Nürnberger Nordstadt führt Polizeidirektor Andreas Belger NÜRNBERG. Bauarbeiter finden in in sein neues Amts Dienststellenleiter der Avenariusstraße eine ca. 500 kg

Abbildung 63

1. Oktober in Fürth ein. Sein Vorgänger, Leiten- schwere Fliegerbombe aus dem

Neuer Polizeichef im der Polizeidirektor Bernd Wolf, wurde zweiten Weltkrieg. Zur Entschärfung Nürnberger Süden bereits zum 01.06. zum Leiter des wird ein Evakuierungsradius von 800 NÜRNBERG. Polizeidirektor Thomas Sachgebiets E 2 ernannt. Metern festgelegt. 20.000 Menschen Renner ist neuer Leiter der Polizei- müssen ihre Anwesen verlassen, inspektion Nürnberg-Süd. Er löst den Chefsessel in Lauf a. d. darunter auch die Bewohner dreier Leitenden Polizeidirektor Werner Pegnitz neu besetzt Altenheime. Neben rund 500 Einsatz- Meier ab, der mit Ablauf September LAUF A. D. PEGNITZ. Polizeioberrat kräften von Feuerwehr, Rettungsaus dem aktiven Dienst trat. Jochen Prinzkosky lenkt ab dem dienst und Technischem Hilfswerk 01.11. die Geschicke der Polizeiins- unterstützen auch über 100 Beampektion Lauf a. d. Pegnitz. tinnen und Beamte der Polizei die Einsatzmaßnahmen. In den Nachtstunden gelingt den Sprengmeistern die Entschärfung des Blindgängers.

16. Oktober

Schwerpunkteinsatz 6. Dezember

Geschwindigkeit Polizei stoppt Mann mit

MITTELFRANKEN. Beim mittelfran- Schuss ins Bein kenweiten „Schwerpunkteinsatz ANSBACH. In der Platenstraße Geschwindigkeit“ am 16.10.2025 von randaliert ein 47-Jähriger in der 18.00 bis 24.00 Uhr kontrollierten Wohnung seiner Mutter. Als mehrere 3. – 15. Oktober alle Polizei- und Verkehrspolizei- Polizeistreifen vor Ort sind, verlässt Michaelis-Kirchweih Fürth 10 inspektionen mit LHMG, Video-Fahr- der Mann mit einem Messer be- FÜRTH. Trotz des wechselhaften Wet- zeugen und Geräten der technischen waffnet die Wohnung und geht auf ters ist die Michaelis-Kirchweih mit Verkehrsüberwachung. Auch der die Beamten zu. Nach einem Warnca. 1,3 Millionen Gästen gut besucht Enforcement-Trailer war im Einsatz. schuss stoppt ein Polizeibeamter den und wird ihrem Ruf als Familienfest In sechs Stunden wurden neben zahl- 47-Jährigen mit einem Schuss ins gerecht. Delikte während des Fest- reichen Geschwindigkeitsverstößen Bein. betriebs bleiben die Ausnahme und zehn Straftaten festgestellt, darunter auch der Erntedankfestzug verläuft eine Trunkenheitsfahrt und fünfmal ohne sicherheitsrelevante Fahren ohne Fahrerlaubnis. 12 Zwischenfälle.

Abbildung 64

Abbildung 65

21. Dezember

Mehrere Tote nach Unfall

auf der B 2

WEIẞENBURG IN BAYERN. Auf der B 2 bei Pleinfeld sterben am Nachmittag

12. Oktober mehrere Menschen bei einem schwe-

Blue meets Queer ren Verkehrsunfall. Infolge eines

NÜRNBERG. Auf Einladung des Frontalzusammenstoßes zweier Pkw 28. November – Polizeipräsidiums Mittelfranken be- verlieren zwei Frauen im Alter von 28 24. Dezember suchen 21 Vertreter der LSBTIQ-Com- und 36 Jahren sowie ein 4-jähriges Christkindlesmarkt Nürnberg munity die Polizeiinspektion Nürn- Kleinkind ihr Leben. Eine weitere NÜRNBERG. Der Nürnberger Christberg-Mitte. Neben einer Besichtigung Frau sowie ein Kleinkind werden kindlesmarkt zieht auch im Jahr 2025 der Dienststelle geben Einsatztrainer schwerverletzt in ein Krankenhaus über zwei Millionen Besucher an. Ein der Polizei den Besuchern eine prak- eingeliefert. Im Zuständigkeitsbe- umfassendes Sicherheitskonzept, tische Vorführung mit Tipps zur Stär- reich des Polizeipräsidiums Mittel- zu dem unter anderem eine hohe kung von Selbstwahrnehmung und franken ist dieser Unfall einer der Polizeipräsenz, Zufahrtssperren und Selbstbehauptung. Die Veranstaltung letzten schweren Unfälle des Jahres selektive Taschenkontrollen gehören, wird von allen Beteiligten als durch- 2025. Die Gesamtzahl der im Stra- leistet seinen Beitrag dazu, dass der weg positiv wahrgenommen und soll ßenverkehr getöteten Personen wird Christkindlesmarkt ein Ort der Bewiederholt werden. am Ende des Jahres bei 59 liegen. sinnlichkeit bleibt.

SICHERHEITS BERICHT2025

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg

VERANTWORTLICHER REDAKTEUR

Markus Feder, Leiter Präsidialbüro

REDAKTIONSMITGLIEDER

Präsidialbüro: Markus Feder (Leiter), Michael Konrad, Moritz Bohner (Bildredaktion); Sachgebiet E 2: Bernd Wolf (Leiter), Mathias Heid, Barbara Jungk; Sachgebiet E 3: Holger Stein (Leiter), Sebastian Bullinger, Rene Heller, Horst Holzmann; Sachgebiet E 4: Ingo Lieb (Leiter), Andreas Heeder; Sachgebiet EZ: Holger Pöllath (Leiter), Peter Winkler

BILDNACHWEIS

Moritz Bohner, Präsidialbüro René Geipel, Präsidialbüro Andre-Joachim Hempfling, Präsidialbüro Rebecca Weise, Präsidialbüro Dominik Seidlein, Sachgebiet E 1; Polizeipräsidium Mittelfranken / Die Bayerische Polizei; Marcel – stock.adobe.com (S. 24); Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration / Giulia Iannicelli (S. 51, 63);

GRAFISCHE GESTALTUNG

Moritz Bohner, Präsidialbüro

DRUCK UND BINDUNG

Bei diesem Exemplar handelt es sich um ein online zur Verfügung gestelltes PDF-Dokument.

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.dnb.de abrufbar.

ISSN: 2513-034X Erscheinungsweise: jährlich Auflage: 350 Exemplare

Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber.

Stand: 17. März 2026

© 2026 Polizeipräsidium Mittelfranken

Die Sicherheitsberichte des Polizeipräsidiums Mittelfranken sind auch digital verfügbar. https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/003105/index.html

Polizeipräsidium Mittelfranken ISSN: 2513-034X

Polizeipräsidium

Mittelfranken

Abbildung 66

SICHERHEITS

BERICHT 2025

STADT NÜRNBERG

www.4p6olizei-mittelfranken.de

Abbildung 67

Gernot Rochholz und Ulrich Rothdauscher

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nürnbergerinnen und Nürnberger,

Nürnberg gehört zu den sichersten Großstädten Deutschlands. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter Polizeiarbeit und einer engen Zusammenarbeit aller Sicherheitspartner in unserer Stadt.

Die Kriminalstatistik 2025 belegt: Das Kriminalitätsniveau in Nürnberg bewegt sich im Langzeitvergleich auf einem erfreulich niedrigen Stand. Die Häufigkeitszahl liegt rund 22 Prozent unter dem Wert von 2016. Unsere Aufklärungsquote von 67,1 Prozent liegt über dem bayerischen Durchschnitt von 66,0 Prozent – zwei von drei Straftaten werden aufgeklärt. Das sind Zahlen, die für das Engagement und die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen sprechen, die Tag und Nacht für die Sicherheit der Menschen in Nürnberg im Einsatz sind.

Zugleich zeigt die Statistik Bereiche, in denen die Fallzahlen gestiegen sind. Diese Entwicklungen nehmen wir ernst, beobachten sie genau und passen unsere Schwerpunkte fortlaufend an. Am Nürnberger Hauptbahnhof setzen wir mit dem Projekt BAYERN. 360° SICHERHEIT. unter Federführung unseres Präsidiums auf moderne Sicherheitsarbeit: Gemeinsam mit der Stadt Nürnberg, der Bundespolizei, der Justiz und sozialen Trägern entwickeln wir Lösungen, um Brennpunkte frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Die von der Stadt eingerichteten Verbotszonen, der Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung und die verstärkte Präsenz greifen dabei eng ineinander. Allein im Bahnhofsumfeld wurden im vergangenen Jahr über 3.000 Einsatzmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren dokumentiert.

Sicherheit muss spürbar sein – und gelingt nur gemeinsam. Der Nürnberger Weg, das enge Zusammenwirken von Polizei, Kommune, Justiz und Zivilgesellschaft, hat sich bewährt und steht für eine gelebte Sicherheitspartnerschaft. Ob Prävention oder konsequente Repression: In Nürnberg wird Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.

Gleichzeitig richtet sich unser Blick nach vorn. Die Kriminalität wird digitaler, die Herausforderungen verändern sich. Wir stellen uns dem mit modernem Personal, innovativer Technik und dem festen Willen, Nürnberg noch sicherer zu machen. Ihre Sicherheit bleibt unser größter Ansporn.

Ihr

Gernot Rochholz Ulrich Rothdauscher

Polizeipräsident Polizeivizepräsident

Kriminalitätslage Stadt Nürnberg

Niedriges Kriminalitätsniveau im Langzeitvergleich

Örtliche Kriminalitätsbelastung – jetzt eine niedrigere Häufigkeitszahl aufweist. Es ist

leichter Anstieg davon auszugehen, dass Nürnberg im bundesweiten

Die Zahl der im Stadtgebiet Nürnberg registrierten Vergleich erneut einen Spitzenplatz belegen wird. Straftaten stieg im Jahr 2025 leicht auf 37.213 Delikte (+2,4 %). Im 10-Jahres-Vergleich bewegt sich die Kriminalitätsbelastung damit weiterhin auf einem deut- Aufklärungsquote – leichter Anstieg lich niedrigeren Niveau – die Häufigkeitszahl liegt Die Aufklärungsquote konnte im Jahr 2025 um rund 22 Prozent unter dem Wert von 2016. 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Obwohl in Mittelfranken nahezu jeder zweite Tatort im Stadtge- Im Ranking der sichersten deutschen Großstädte biet Nürnberg liegt, gelingt es den Beamtinnen und mit mehr als 200.000 Einwohnern belegte Nürnberg Beamten statistisch gesehen auch weiterhin, zwei im Jahr 2024 den hervorragenden zweiten Platz. Die von drei Straftaten aufzuklären. Besonders hoch wavom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegebenen ren die Aufklärungsquoten im Bereich der Rohheits- Zahlen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor und und Sexualdelikte sowie bei den Straftaten gegen das werden für Mitte des Jahres erwartet. Innerhalb Bay- Leben. erns wurde Nürnberg unter den Großstädten dieser Kategorie lediglich von Augsburg überholt, das nach einem außergewöhnlich starken Fallzahlenrückgang Veränderungen in der Kriminalitätslage Die Kriminalitätslage der Stadt Nürnberg zeigt für das Jahr 2025 ein differenziertes Bild. Während in einzelnen Deliktsbereichen Anstiege zu verzeichnen

Kriminalitätslage

sind, konnten in anderen Feldern zum Teil deutliche 37.213 Straftaten (+2,4 %) Rückgänge erzielt werden.

7.028 Häufigkeitszahl (+1,8 %)

Positiv hervorzuheben ist die Entwicklung bei den

67,1 % Aufklärungsquote Raubdelikten, deren Zahl zuletzt kontinuierlich ge-

stiegen war: Der Rückgang für das Jahr 2025 beläuft

53 Straftaten gegen das Leben

sich auf 20,1 % bzw. 63 Fälle. Auch beim Ladendieb- (Vorjahr: 30) stahl (–10,0 %) und Taschendiebstahl (–22,4 %) wurden spürbar weniger Fälle registriert. Die Rohheits-

906 Sexualdelikte (797)

delikte insgesamt blieben mit einem leichten Anstieg

6.294 Rohheitsdelikte (6.207) von 1,4 % nahezu auf Vorjahresniveau, die Körper-

verletzungsdelikte stagnieren bei 4.679 Fällen.

5.185 Schwerer Diebstahl (4.455)

251 Raubdelikte (314) Demgegenüber ergab sich bei den Straftaten gegen

das Leben eine Steigerung um 23 Fälle auf 53 Delikte, wobei es sich in rund 70 % der Fälle um Versuchstaten handelte. Im Bereich der Sexualdelikte bedeutet Kriminalitätslage Stadt Nürnberg – der Anstieg um 109 Fälle einen Zuwachs von 13,7 %. Nürnberg -Fallzahlen im 10-Jahres-Vergleich Fallzahlen – 10-Jahres-Vergleich Insbesondere die Zahl der sexuellen Belästigungen ist angestiegen – vier von fünf Taten ereigneten sich 49.000 dabei im öffentlichen Raum. Eine deutliche Steigerung gab es außerdem beim Einbruch in Kellerabteile. Der zugehörige Deliktsschlüssel der PKS weist 44.000 eine Zunahme um fast 700 Fälle (+76,1 %) auf. In rund 46 % der Fälle blieb es beim Versuch.

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Kriminalitätsentwicklung in den einzelnen

Phänomenbereichen

Erneut rückläufige Tendenz – insbesondere bei

Körperverletzungs- und Raubdelikten

Rohheitsdelikte sind Straftaten, die durch rohe Ge- Den überwiegenden Teil der Rohheitsdelikte machen waltanwendung oder Drohung mit Gewalt gegen Körperverletzungen nach § 223 StGB aus. Die KV-Dedie körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das likte blieben mit 4.679 Fällen nahezu auf Vorjahresni- Vermögen anderer gerichtet sind. Hierunter fallen in veau (4.681). Der Anteil der qualifizierten Körpervererster Linie Körperverletzungen, die Nötigung, die letzungsdelikte auf Straßen/Wegen (§§ 224 ff StGB) Freiheitsberaubung aber auch Raubdelikte. stieg um 3,6 %. Raubdelikte waren im vergangenen Jahr stark rückläufig (–20,1 %). Die Anzahl der Delik- In der Kriminalstatistik für die Stadt Nürnberg stellen te, die polizeilich als 'Straßenraub' deklariert werdie Rohheitsdelikte mit 6.294 Fällen (Vorjahr: 6.207) den, sank sogar um 50,5 % auf 48 Fälle. den zweitgrößten Deliktsbereich nach den Eigentumsdelikten dar. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit Die Aufklärungsquote bei den Rohheitsdelikten ein leichter Anstieg von 1,4 % zu verzeichnen. lag mit 88,7 % auf einem hohen Niveau. Insgesamt konnten 5.022 Tatverdächtige ermittelt werden, davon 4.009 männlich und 2.525 nichtdeutsche Tatverdächtige.

Rohheitsdelikte

6.294 Rohheitsdelikte (+1,4 %)

Messerangriffe

88,7 % Aufklärungsquote

Messerangriffe sind als Kriminalitätsphänomen in

251 Raubdelikte (-20,1 %) den letzten Jahren besonders stark in den Fokus der

Öffentlichkeit gerückt. Seit dem Jahr 2020 werden

48 Straßenraub (-50,5 %)

Messerangriffe in der PKS erfasst.

4.679 KV-Delikte (± 0,0 %)

Für die Stadt Nürnberg ergibt sich aus dem Vergleich

575 Gef. KV auf Straßen/Wegen

der Jahre 2024 und 2025 ein Anstieg von 145 auf 224 (+3,6 %) Messerangriffe. Dies entspricht einem Zuwachs von 54,5 %. Damit entfällt rund die Hälfte aller in Mittelfranken registrierten Messerangriffe (443) auf das Stadtgebiet Nürnberg.

Straftaten gegen das Leben

Bei den Straftaten gegen das Leben (u. a. Mord Etwas mehr als die Hälfte der registrierten Messer- § 211 StGB und Totschlag § 212 StGB) meldete das angriffe (132 von 224, also 58,9 %) ereignete sich im Polizeipräsidium Mittelfranken für die Stadt Nürn- öffentlichen Raum. berg im Jahr 2025 insgesamt 53 Delikte an die PKS. Das sind 23 Taten mehr als noch im Jahr 2024. In rund 70 % der Fälle handelte es sich um Versuchstaten.

Messerangriff

Messerangriffe im Sinne der PKS sind Handlungen, bei denen der Die Aufklärungsquote lag bei 90,6 %. Der Anteil Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht männlicher Tatverdächtiger lag bei 87,7 %. In der Aloder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers bei der tersgruppe bis 21 Jahren war ein starker Anstieg zu Begehung einer Straftat reicht hingegen für eine Erfassung als verzeichnen. Etwas über 41 % der Tatverdächtigen Messerangriff nicht aus. sind Nichtdeutsche.

53 90,6 % Messerangriffe

(Vorjahr: 145) Straftaten gegen Aufklärungsdas Leben quote (Vorjahr: 30)

Sexualdelikte

Deutlicher Anstieg bei sexuellen Belästigungen

Die Zahl der Sexualdelikte in der Stadt Nürnberg

Sexualdelikte

stieg im Jahr 2025 auf 906 Fälle (Vorjahr: 797). Das entspricht einem Anstieg von 13,7 %. 906 Sexualdelikte (+13,7 %)

165 Sexuelle Belästigung (+60,2 %)

Besonders auffällig ist der Anstieg bei den sexuellen Belästigungen: Mit 165 Fällen wurden 62 Delikte 102 Vergewaltigung (+7,4 %) mehr registriert als im Vorjahr (103), ein Plus von 60,2

83,2 % Aufklärungsquote

%. Vier von fünf Taten ereigneten sich im öffentlichen Raum.

Die Zahl der Vergewaltigungen stieg leicht von 95 auf Die Aufklärungsquote bei den Sexualdelikten lag bei 102 Fälle (+7,4 %). Bei der Missbrauchsdarstellung 83,2 %. Insgesamt wurden 691 Tatverdächtige ermitsexueller Gewalt an Kindern war hingegen ein leich- telt, davon 615 männlich und 320 nichtdeutsche Tatter Rückgang um 2,7 % auf 324 Fälle zu verzeichnen. verdächtige.

Diebstahlsdelikte

Anstieg beim schweren Diebstahl –

Rückgang beim Laden- und Taschendiebstahl

Die Eigentumsdelikte bilden mit 13.573 Fällen (Vor-

Diebstahlsdelikte

jahr: 13.411; +1,2 %) weiterhin den größten Deliktsbereich in der Stadt Nürnberg und machen rund 36 13.573 Diebstahl gesamt (+1,2 %) % aller registrierten Straftaten aus.

8.388 Einfacher Diebstahl (-6,3 %)

Der einfache Diebstahl ging um 6,3 % auf 8.388 Fäl- 5.185 Schwerer Diebstahl (+16,4 %) le zurück. Hierzu trug insbesondere der Rückgang

315 Wohnungseinbruch (+2,6 %)

beim Ladendiebstahl bei. Mit 4.291 Fällen wurden 479 Delikte weniger registriert (–10,0 %). Auch der 4.291 Ladendiebstahl (-10,0 %) Taschendiebstahl war mit 447 Fällen deutlich rück-

447 Taschendiebstahl (-22,4 %)

läufig (–22,4 %).

1.726 Fahrraddiebstahl (+0,5 %)

Der schwere Diebstahl stieg hingegen um 16,4 % auf 5.185 Fälle. Großen Anteil an dieser Entwicklung ha- Beim Wohnungseinbruch stieg die Zahl leicht um 2,6 ben die Fallzahlen bei den Einbruchsdelikten (u.a. % auf 315 Fälle. Keller- und Firmeneinbrüche).

10%Keller-/Dachboden-Einbrüche 13%Fahrraddiebstahl insgesamt (1.388)

6%Diebstahl insgesamt aus Kraftfahrzeugen (846)

2%Wohnungseinbruchdiebstahl (315)

1%Diebstahl insgesamt aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Diebstahlsdelikte Pensionen in Nürnberg (199) 32%Ladendiebstahl insgesamt

5%Diebstahl insgesamt in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt-und Lagerräumen (mehrheitlich Firmeneinbrüche) (610)

28%Sonstige Diebstahlsdelikte 3%Taschendiebstahl (447)

Vermögens- und Fälschungsdelikte

Rückgang bei Betrugsdelikten

Die Vermögens- und Fälschungsdelikte gingen in

Vermögens- und Fälschungssdelikte

der Stadt Nürnberg um 2,8 % auf 5.370 Fälle zurück (Vorjahr: 5.524). Die Betrugsdelikte im engeren Sinne 5.370 Delikte (-2,8 %) sanken um 7,3 % auf 3.932 Fälle. Auch die Leistungs-

3.932 Betrug (-7,3 %)

erschleichung (u. a. Schwarzfahren) ging um 4,0 % auf 1.514 Fälle zurück. 1.514 Leistungserschleichung (-4,0 %)

78,8 % Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten lag bei 78,8 %. Bei den Betrugsdelikten betrug sie sogar 83,7 %.

Politisch motivierte Kriminalität

Entwicklung in der Stadt Nürnberg

Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten

Politisch motivierte Kriminalität

in der Stadt Nürnberg stieg von 477 Fällen im Jahr 2024 auf 761 Straftaten im Jahr 2025. Das entspricht 761 Politisch motivierte Straftaten einem massiven Anstieg von 59,5 % und stellt – ana- (Vorjahr: 477) log zur Entwicklung in ganz Mittelfranken – einen neuen Höchstwert dar. 93 Gewaltdelikte (15)

Insbesondere bei der linkspolitisch motivierten Kriminalität kam es zu einem sprunghaften Anstieg von

PMK – 5-Jahres-Vergleich

69 auf 335 Fälle – eine Vervielfachung um den Faktor Politisch motivierte Straftaten im Stadtgebiet Nürnberg 4,9. Auch die rechtspolitisch motivierten Straftaten 761 stiegen deutlich von 170 auf 233 Fälle (+37,1 %). Bei 7 00 608 270 der ausländischen Ideologie war ein Anstieg von 58 6 00 453 477 220 auf 74 Fälle zu verzeichnen (+27,6 %). 500 367 170 Ein Rückgang zeigte sich hingegen bei der religiösen 2 3 0 0 0 0 25 15 14 15 70 Ideologie (von 44 auf 31 Fälle, –29,5 %) sowie im Bereich der sonstigen Zuordnung (von 136 auf 88 Fälle, 0 -30 –35,3 %). 2021 2022 2023 2024 2025 PMK-Gesamt Gewaltdelikte Eine Ursache für die starken Zuwächse dürfte vor allem in der Entwicklung des Versammlungsgeschehens rund um das selbsternannte 'Team Menschenrechte' liegen, das seinen Schwerpunkt in Nürnberg PMK – Anteile Phänomenbereiche hat. Das nahezu wöchentlich stattfindende Ver- 31%Rechts sammlungs- und Protestgeschehen ist zwischen- (233) zeitlich überwiegend von einem politischen Rechts- Links-Konflikt geprägt.

Anteile der

Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Phänomenbereiche 10%ausländ. Ideologie Der PMK werden, neben Staatsschutzdelikten wie § 86 a StGB im Bereich der PMK (74) für das Jahr 2025 (z. B. Dastellung eines Hakenkreuzes) und § 130 StGB (Volksverhetzung), auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der 44%Links 4%relig. Ideologie Tatumstände und /oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte (335) (31) dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge kann nahezu jedes Delikt aus 11%Sonstige einer politischen Motivation heraus begangen werden. (88)

Kriminalität von Kindern, Jugendlichen

und Heranwachsenden

Trotz rückläufiger Tendenz:

Wo Licht ist, ist auch Schatten!

Im Jahr 2023 erreichte die Delinquenz von Kindern,

Kriminalität von Kindern, Jugendlichen

Jugendlichen und Heranwachsenden in Nürnberg

und Heranwachsenden

einen vorübergehenden Höchststand. Im Jahr 2025 konnte zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang die- 3.445 Tatverdächtige unter 21 Jahre ses Werts verzeichnet werden. (Vorjahr: 3.637) Im Großteil der Deliktsbereiche kann eine sinkende 18 Straftaten gegen das Leben (11) Anzahl der Tatverdächtigen im minderjährigen und

214 Sexualdelikte (199)

heranwachsenden Alter beobachtet werden. Besonders auffällig erscheint dieser Rückgang bei der 1.071 Rohheitsdelikte (1.073) Rauschgiftkriminalität. Ein Umstand, der auch in dieser Altersgruppe auf die Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zurückzuführen sein dürfte.

Diese grundsätzlich positive Tendenz bildet sich al- Ebenen der Kriminal prävention lerdings nicht bei den Straftaten gegen das Leben Die Primärprävention zielt darauf ab, den allgemeinen Entsteab. Dieses Deliktsfeld erreichte in der Altersgruppe hungsbedingungen von Kriminalität entgegenzuwirken (u. a. in Kindergärten und Schulen). bis 21 Jahren einen Höchstwert im 10-Jahres-Vergleich. Insgesamt 18 Delikte, bei denen überwiegend Die Sekundärprävention richtet sich an Personen und Situatioder Tatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) im Raum nen die bereits Risikofaktoren aufweisen und verhindern soll, stand, mussten im Jahr 2025 an die PKS gemeldet dass es zur deliktischen Begehung kommt (situative Prävention; werden. Diese Zahl zeigt deutlich, dass die enge Zu- z. B. Alarmanlagen, Sensibilisierung von Risikogruppen). sammenarbeit im Bereich der Kriminalität von Kin- Die Tertiärprävention hingegen beschäftigt sich mit Maßnahmen, dern, Jugendlichen und Heranwachsenden über alle die eine erneute Straffälligkeit verhindern sollen (z. B. Resoziali- Präventionsebenen hinweg konsequent weiterge- sierung, Therapieangebote). führt werden muss.

Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren – 10-Jahre-Vergleich

4.700 4.200 3.700 3.200 2.700 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Rauschgiftkriminalität

Leichter Anstieg der Fallzahlen in Nürnberg

Die Rauschgiftkriminalität stieg in der Stadt Nürn-

Rauschgiftkriminalität

berg im Jahr 2025 um 5,1 % auf 2.550 Fälle (Vorjahr: 2.426). Die Aufklärungsquote lag bei 94,2 %. 2.550 Rauschgiftdelikte (+5,1 %)

630 Straftaten gem. § 34 KCanG

Die Entwicklungen innerhalb dieses Deliktsbereichs stehen offensichtlich immer noch unter dem Ein- (+226,4 %) fluss der Einführung des Konsumcannabisgesetzes

0 Allg. Verstöße Cannabis (-100 %)

(KCanG). Im Jahr 2024 wurden noch 639 allgemeine Verstöße mit Cannabis registriert. Durch die neue Ge- 94,2 % Aufklärungsquote setzgebung fielen diese Fälle im Jahr 2025 vollständig weg (–100 %). Stattdessen wurden 630 Straftaten gemäß § 34 KCanG gemeldet (+226,4 %).

Rauschgifttote

Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich für das Jahr 2025 In der Gesamtbetrachtung ist die Tendenz bei der ein Anstieg von 8 auf 16 Rauschgifttoten. Der Blick Zahl der Rauschgifttoten trotz der im letzten Jahr höauf die letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der drogen- heren Zahl an Todesfällen weiterhin rückläufig. bedingten Todesfälle immer wieder starken Schwankungen unterliegt.

Rauschgifttote im Stadtgebiet Nürnberg

Rauschgifttote im Stadtgebiet

13,4%Sonstige Straftaten gemäß StGB

15 12,9%Straftaten gemäß Nebengesetze

0,2%Straftaten gegen das Leben (20) 18,3%Betrugsdelikte

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2,6%Sexualdelikte (339)

Durch nichtdeutsche

Kriminalität durch nichtdeutsche

Tatverdächtige

Tatverdächtige und Zuwanderer

begangene Straftaten

Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger weiterhin

auf hohem Niveau

6,9%Schwerer Diebstahl 22,8%Rohheitsdelikte Von den insgesamt 17.304 Tatverdächtigen (ohne Nichtdeutsche und Zuwanderer (886) (2.921) AufenthG), die im Jahr 2025 in der Stadt Nürnberg Nichtdeutsche Tatverdächtige (TV) sind Personen mit ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Als ermittelt wurden, besaßen 8.887 keine deutsche Zuwanderer werden bundesweit einheitlich diejenigen nichtdeut- Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von schen TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst 51,4 %. wurden: unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling, Duldung und international/national Schutzberechtigte sowie Asylberechtigte. 22,8%Einfacher Diebstahl

Durch Nichtdeutsche begangene Straftaten

Durch Nichtdeutsche begangene Straftaten

13.196 13.387 12.646 12.794

10.948 11.168

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Durch Zuwanderer begangene StraftaDtuernch Zuwanderer begangene Straftaten

3.327 3.421 3.374 3.320 3.368 2.933 3.044 2.789

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Kategorien und Anteile der Straftaten durch Nichtdeutsche

13,4%Sonstige Straftaten gemäß StGB

12,9%Straftaten gemäß Nebengesetze

0,2%Straftaten gegen das Leben (20) 18,3%Betrugsdelikte

2,6%Sexualdelikte (339)

Durch nichtdeutsche Tatverdächtige begangene Straftaten

6,9%Schwerer Diebstahl 22,8%Rohheitsdelikte (886) (2.921)

22,8%Einfacher Diebstahl

Waffen- und Messerverbotszone

um den Nürnberger Hauptbahnhof

Kriminalitätsniveau sinkt weiter

Abbildung 68

Der Nürnberger Hauptbahnhof wird täglich von mehr Kriminalitätsentwicklung als 200.000 Reisenden, Passanten und Pendlern ge- Nach der Corona-Pandemie kam es bei den Deliktsnutzt. Als zentraler Verkehrsknotenpunkt stellt er zahlen rund um den Nürnberger Hauptbahnhof zu samt Umfeld bereits seit Jahrzehnten einen Einsatz- einem vorübergehenden Anstieg. Seit dem Jahr schwerpunkt der Polizei dar. Die mediale Bericht- 2024 entwickelt sich die Gesamtzahl der registrierten erstattung rückte die Sicherheitslage rund um den Straftaten zum zweiten Mal in Folge zurück und be- Hauptbahnhof in den letzten Jahren in den Fokus wegt sich auch in der Langzeitbetrachtung auf einem der Öffentlichkeit. Das Polizeipräsidium Mittelfran- niedrigen Niveau. ken reagierte mit dem Projekt BAYERN. 360° SICHER- HEIT. auf die erkannten Entwicklungen und setzte Mit 696 Delikten entfiel der Großteil der im Jahr 2025 gemeinsam mit seinen Partnern auch im Laufe des registrierten 1.526 Straftaten auf die Rauschgiftkri- Jahres 2025 kontinuierlich Maßnahmen um, die das minalität. Straftaten aus diesem Bereich werden als Sicherheitsniveau im Bereich des Hauptbahnhofs Kontrolldelikte bezeichnet, weil sie nur durch Konweiter verbessern sollen. trollen der Polizei festgestellt und damit messbar

Waffen- und Messerverbotszone

Die Einrichtung dieser Zonen schaffen ein höheres Maß an Sicherheit. Durch das Mitführverbot von Waffen oder gefährlichen Gegen- Kriminalitätslage im Umfeld des ständen sollen insbesondere Gewalt- und Bedrohungssituationen Nürnberger Hauptbahnhofs verhindert werden.

1.526 Straftaten gesamt

Zuständigkeiten (Vorjahr: 1.611)

Der Bahnhof selbst unterliegt der örtlichen Zuständigkeit der Bun-

83,5 % Aufklärungsquote

despolizeiinspektion Nürnberg. Delikte, die sich im Hauptbahnhof ereignen und durch die Bundespolizeiinspektion Nürnberg bearbei- +5,9 % Rauschgiftkriminalität tet werden, fließen nicht in die hier dargestellten Zahlen ein.

Entwicklung der Straftaten in der Messer-und Waffenverbotszone Straftaten im Umfeld des Nürnberger Huamup dtbeanh Hnahuopfst b– a1h0n-Jhaohfres-Vergleich

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

werden. Demnach sind die im Vergleich zum Vorjahr Sehr deutlich rückläufig waren im vergangenen Jahr um 5,9 % gesteigerten Fallzahlen auch im Bahnhofs- die Diebstahls- und Betrugsdelikte, die mit aktuell umfeld in erster Linie auf die dauerhaft hohe Kont- 345 Fällen einen Rückgang um 23,1 % aufweisen.

rollaktivität der Polizei zurückzuführen. Die Roh-

heitsdelikte kommen im Bereich des Nürnberger Von den insgesamt 922 Tatverdächtigen im Bereich Bahnhofs auf 300 Fälle und sind im Vergleich zum des Nürnberger Hauptbahnhofs hatten 64,3 % keine Vorjahr um 2,9 % gesunken. Im Jahr 2025 wurden im deutsche Staatsangehörigkeit. Zusammenhang mit den Rohheitsdelikten 7 Messerangriffe registriert.

Projekt BAYERN. 360° SICHERHEIT. Ermittlungen wie zur Steigerung des Sicher-

BAHNHOF. heitsgefühls bei.

Im Rahmen des Projekts BAYERN. 360° SI- Das aktuelle Maßnahmenpaket besteht u. a. CHERHEIT. BAHNHOF. entwickelte das Poli- aus Schwerpunkt- und Konzepteinsätzen. zeipräsidium Mittelfranken seit Ende 2024 ein Die Durchführung gemeinsamer Streifen von Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Landes- und Bundespolizei sowie der DB Si- Sicherheit im Bereich des Nürnberger Haupt- cherheit GmbH runden es ab. Über 3.000 dobahnhofs. Grundlage des Projekts ist die be- kumentierte Einsatzmaßnahmen bzw. Ord-

hördenübergreifende Zusammenarbeit aus nungswidrigkeitenverfahren nach Verstößen

den Bereichen Sicherheit, Justiz und sozialer gegen das geltende Ortsrecht der Stadt Nürn- Träger mit dem Ziel, einen nachhaltigen und berg zeugen von einer hohen Polizeipräsenz umfassenden Effekt auf die objektive und ge- und belegen letztlich das konsequente Einfühlte Sicherheit zu erzielen. schreiten gegen Fehlverhalten.

Wichtige Meilensteine dieser Zusammenarbeit Weiterführende Informationen waren im Jahr 2025 die Einführung von Messer- und Cannabis-Verbotszonen sowie die Flyer BAYERN. 360° SICHERHEIT. BAHNHOF. Erweiterung der bestehenden Alkoholverbots- https://www.nuernberg.de/imperia/md/sicherheitspakt/dokumente/ap1_ppmfr_360sicherzone durch die Stadt Nürnberg, die den Handheit_bahnhof_faltflyer.pdf lungsrahmen für polizeiliches Einschreiten im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs deut-

Cannabis-Verbotszone

lich stärken. https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ cannabisverbotszone.html Zusätzlich dazu trägt die im Juli 2025 durch das Polizeipräsidium Mittelfranken installier-

Waffen- und Messerverbotszone

te Videoüberwachung im Südstadtpark gleihttps://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ chermaßen zur Unterstützung polizeilicher waffenverbotszone.html

Weitere Deliktsbereiche

Sachbeschädigung Ausländerrechtliche Verstöße

Die Sachbeschädigungen gingen in der Stadt Nürn- Die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz stiegen um berg leicht um 1,5 % auf 3.807 Fälle zurück (Vorjahr: 6,2 % auf 941 Fälle (Vorjahr: 886). Die Aufklärungs- 3.865). Die Aufklärungsquote lag bei 34,5 %. quote lag bei 99,3 %.

Straßenkriminalität

Die Straßenkriminalität ging um 1,6 % auf 6.325 Fälle zurück (Vorjahr: 6.425). Die Aufklärungsquote lag bei 31,2 %.

Tabellen

PKS der Stadt Nürnberg für das Jahr 2025

Deliktsbereich Fälle Aufklärungs- quote Tatverdäch- tige gesamt davon männlich davon nichtdeutsch
Straftaten insgesamt 38.154 67,9 % 18.014 13.539 9.587
Straftaten o. AufenthG 37.213 67,1 % 17.304 13.114 8.887
Straftaten gg. das Leben 53 90,6 % 65 57 27
Sexualdelikte 906 83,2 % 691 615 320
Rohheitsdelikte 6.294 88,7 % 5.022 4.009 2.525
Raub 251 69,3 % 235 219 147
Diebstahl insgesamt 13.573 47,4 % 4.865 3.522 2.884
Einfacher Diebstahl 8.388 59,3 % 4.198 2.955 2.452
Schwerer Diebstahl 5.185 28,1 % 943 808 606
Wohnungseinbruchdieb- stahl 315 20,3 % 81 68 47
Ladendiebstahl 4.291 95,4 % 3.505 2.385 2.075
Betrug 3.932 83,7 % 2.954 2.188 1.748
Sachbeschädigung 3.807 34,5 % 851 707 339
Rauschgiftdelikte 2.550 94,2 % 1.789 1.535 823
Straßenkriminalität 6.325 31,2 % 1.577 1.375 880

PKS-Entwicklung der Stadt Nürnberg von 2021 bis 2025 – Gesamtübersicht

Deliktsbereich 2021 2022 2023 2024 2025 Tendenz in Prozent
Straftaten insgesamt 33.952 38.905 40.838 37.241 38.154 +2,5
Straftaten ohne AufenthG 33.249 37.750 39.807 36.355 37.213 +2,4
Straftaten gg. das Leben 35 28 34 30 53 +76,7
Sexualdelikte 579 804 818 797 906 +13,7
Rohheitsdelikte 5.365 6.443 6.506 6.207 6.294 +1,4
Raub 178 245 272 314 251 –20,1
KV-Delikte 4.014 4.886 4.986 4.681 4.679 ±0,0
Diebstahl insgesamt 9.598 12.315 13.427 13.411 13.573 +1,2
Einfacher Diebstahl 6.067 8.227 8.884 8.956 8.388 –6,3
Schwerer Diebstahl 3.531 4.088 4.543 4.455 5.185 +16,4
Wohnungseinbruchdieb- stahl 198 270 250 307 315 +2,6
Ladendiebstahl 3.010 4.245 4.764 4.770 4.291 –10,0
Fahrraddiebstahl 1.618 1.854 1.926 1.717 1.726 +0,5
Vermögens-/ Fälschungsdelikte 5.525 6.207 6.459 5.524 5.370 –2,8
Betrug 4.131 4.541 5.080 4.241 3.932 –7,3
Sachbeschädigung 4.180 4.139 3.832 3.865 3.807 –1,5
Rauschgiftdelikte 3.290 3.523 4.353 2.426 2.550 +5,1
Straßenkriminalität 6.030 6.673 6.567 6.425 6.325 –1,6

Einsatzgeschehen

Versammlungsgeschehen in Nürnberg

Mit 1.135 Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg Auch die nahezu wöchentlich stattfindenden Debleibt das Einsatzgeschehen in diesem Bereich auf monstrationen des selbsternannten 'Team Menhohem Niveau. Damit fanden rund 70 % aller in Mit- schenrechte' und die daraus resultierenden Gegentelfranken zu betreuender Versammlungen in Nürn- proteste bildeten für die Nürnberger Polizei im Jahr berg statt. 2025 einen Einsatzschwerpunkt.

Thematische Schwerpunkte des Versammlungsgeschehens waren im Jahr 2025 der Nahost-Konflikt, Einsatzgeschehen der Angriffskrieg auf die Ukraine, der Tierschutz (u.a.

1.135 Versammlungen (MFr 1.632)

aufgrund der Tötung von Pavianen im Tiergarten Nürnberg), Tarif- und Gehaltsverhandlungen sowie 310 Sonst. Veranstaltungen zahlreiche Protestveranstaltungen im Zusammen- (MFr 2.866) hang mit politischen Infoständen.

103 Sportveranstaltungen

(MFr 317)

Verkehr

Verkehrslage in Nürnberg

Verkehrslage

Im Jahr 2025 war in der Stadt Nürnberg im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Gesamtunfallzahl fest- Unfallzahlen zustellen. Während im Jahr 2024 noch 12.918 Ver-

12.577 Unfälle gesamt (-2,6 %)

kehrsunfälle registriert wurden, sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf 12.577, was einem Rückgang 2.221 Verletzte (-8,7 %) von 2,6 % entspricht.

6 Getötete

Besonders erfreulich ist der deutliche Rückgang bei 6 davon Senioren den Verkehrstoten: Mit 6 Getöteten (Vorjahr: 11) sank

0 davon Kinder

die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle.

1 davon Pkw-Insassen

Auch die Zahl der Verletzten ging von 2.433 auf 2.221

2 davon Radfahrer

zurück (–8,7 %).

1 davon Kradfahrer

Alkohol und Drogen

2 davon Fußgänger

Der Konsum von Alkohol und Drogen hatte auch im Jahr 2025 Einfluss auf die Verkehrssicherheit in der 157 Alkoholeinfluss (-9,2 %) Stadt Nürnberg. Die Zahl der Unfälle unter Alkohol-

15 Drogeneinfluss (+7,1 %)

einfluss ging leicht von 173 auf 157 Fälle zurück (–9,2 %). Bei den Unfällen unter Drogeneinfluss war hingegen ein leichter Anstieg von 14 auf 15 Fälle zu verzeichnen.

Fahrradfahrer / Pedelcfahrer

Im Bereich der Fahrradunfälle war im Jahr 2025 ein deutlicher Rückgang bei den Getöteten zu verzeichnen. Während im Jahr 2024 noch 4 Radfahrer im Stadtgebiet Nürnberg tödlich verunglückten, waren es im vergangenen Jahr 2 Getötete.

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg

Die Sicherheitsberichte des Polizeipräsidiums Mittelfranken sind auch digital verfügbar. © 2026 Polizeipräsidium Mittelfranken https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/003105/index.html

Polizeipräsidium Mittelfranken

Berichtsvorlage OA/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2025

Anlagen: Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2025

Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 2025 vorgestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 69

I. Einleitung

II. Sicherheit im öffentlichen Raum

  1. Einleitung

  2. Gesamtstädtische Sicherheitslage

2.1. Lagebild

2.2. Herausforderungen

  1. Örtlichkeiten

III. Sonstige Sicherheitsthemen

  1. Spielhallen und Wettvermittlungsstellen

  2. Silvester / Böllern

  3. Cannabis

  4. Freilaufende Hunde und Beißvorfälle

  5. Versammlungen

  6. Veranstaltungen

IV. Ausblick

Hinweis zur Sprachform

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keinerlei Wertung.

I Einleitung Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

I. Einleitung

Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für Le- ergänzt damit bewusst andere Berichtsformate und bensqualität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt einen Schwerpunkt auf kommunale Steuerung, das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln. Lageeinschätzung und Handlungserfahrung. Der Sicherheitsbericht versteht sich daher nicht als umfas- Mit dem Sicherheitsbericht 2025 legt die Stadt ein sende statistische Gesamtschau, sondern als lageorineu konzipiertes Berichtsformat vor, das den Fokus entierte Zusammenführung unterschiedlicher Ergezielt auf Schlaglichter der Sicherheit im öffentlikenntnisquellen. chen Raum sowie auf ausgewählte Sicherheitsthemen richtet. Ziel dieses Berichts ist es, einen knap- Eine wichtige Weiterentwicklung im Jahr 2025 war pen, thematisch gebündelten Überblick über die si- die strategische Fortentwicklung der städtischen Sicherheitsrelevanten Entwicklungen des Jahres 2025 cherheitsstrategie. Die bisherigen Ansätze wurden zu geben und ihn zugleich als Steuerungsinstrument überprüft, geschärft und an neue Herausforderunfür Verwaltung und kommunale Entscheidungsträ- gen angepasst. Damit wird der Anspruch unterstriger nutzbar zu machen. chen, Sicherheit nicht nur reaktiv zu gewährleisten, sondern vorausschauend, dateninformiert und zu- Der städtische Sicherheitsbericht tritt nicht an die kunftsfähig auszurichten. Stelle des polizeilichen Kriminalitätsberichts. Die Darstellung der Kriminalitätslage erfolgt weiterhin im Besonders deutlich wurde die hohe Priorität des Thepolizeilichen Sicherheitsbericht, der eigenständig er- mas Sicherheit auch auf Ebene der Stadtspitze. Der stellt und vorgestellt wird. Der vorliegende Bericht Oberbürgermeister hat sich 2025 persönlich ein Bild ergänzt bewusst die polizeiliche Betrachtung um vor Ort gemacht und mit neuen Dialogformaten wie eine kommunale Perspektive auf Sicherheit und Ord- „Lass uns reden“ gezielt den Austausch mit den Bürnung. Er versteht Sicherheit nicht allein als Abwesen- gern gesucht. Dieses Format führte bewusst in Stadtheit von Straftaten, sondern als Voraussetzung für teile und an Orte, an denen sich Menschen abgeein geordnetes, konfliktarmes und für alle nutzbares hängt fühlen oder in denen Konflikt- und Belasstädtisches Zusammenleben. Öffentliche Räume gel- tungslagen besonders stark wahrgenommen werten dann als sicher, wenn sie von unterschiedlichen den. Damit wurde ein klares Signal gesetzt: Sicher- Nutzergruppen gleichberechtigt, störungsfrei und heit ist Chefsache und zentrales Anliegen der geregelkonform genutzt werden können. samten Stadtverwaltung.

Sicherheit blieb auch 2025 ein zentrales Handlungs- Darüber hinaus greift der Sicherheitsbericht weitere feld der Stadt und hatte innerhalb der Stadtverwal- sicherheitsrelevante Themen auf, die die Sicherheitstung weiterhin hohe Priorität. Dies zeigte sich so- behörden 2025 besonders beschäftigt haben. Präwohl in der täglichen Arbeit der beteiligten Fachbe- gend waren insbesondere gestiegene Sicherheitsanreiche als auch in der strategischen Ausrichtung auf forderungen bei Großveranstaltungen, durch die Im- Ebene der Stadtspitze. Im Jahr 2025 wurde deutlich, plementierung technischer Überfahrsperren, sowie dass Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend die hohe Zahl an Versammlung, die oft mit zusätzlivon komplexen Nutzungskonflikten und sozialen chen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum, ins- Problemlagen geprägt ist. Öffentliche Räume sind besondere in der Innenstadt, einhergingen. Orte der Begegnung, aber auch Räume, in denen Der Sicherheitsbericht 2025 macht deutlich, dass sich Spannungen, Belastungen und Konflikte verkommunale Sicherheit nur dann wirksam gestaltet dichten können. Die Stadt hat diesen Entwicklungen werden kann, wenn alle Ebenen – Verwaltung, mit einer konsequenten, abgestimmten und ressort- Stadtspitze, Sicherheitsakteure und Bürgerschaft – übergreifenden Sicherheitsarbeit begegnet. Alle regemeinsam Verantwortung übernehmen. Er zeigt levanten Sicherheitsakteure haben auch 2025 ihre ein Jahr, in dem Herausforderungen offen benannt, Zusammenarbeit fortgeführt und weiterentwickelt. Probleme nicht ausgeblendet und Lösungen gemein- Im Mittelpunkt des städtischen Sicherheitsberichts sam gesucht wurden. In diesem Sinne versteht sich stehen insbesondere Nutzungskonflikte im öffentli- der Sicherheitsbericht als Ausdruck eines kontinuierchen Raum, ordnungsrechtliche Fragestellung-en so- lichen Engagements für eine sichere, lebenswerte wie Entwicklungen, die das subjektive Sicherheits- und widerstandsfähige Stadt. gefühl der Bevölkerung beeinflussen. Der Bericht

II.1 Sicherheit im öffentlichen Raum – Einleitung Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

II. Sicherheit im öffentlichen Raum

  1. Einleitung Arbeitskreis (AK) Sicherheit und Sauberkeit, weiteren Besprechungsformaten (z. B. Lage-Jour Fixe (JF), AK Obdachlosigkeit), Beschwerden, Bürgerdialogen, Presseberichten sowie dem Mängelmelder des SÖR.

Abbildung 70

interdisziplinäre Zusammenarbeit und die frühzeitige Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen, beispielsweise im Drogen- und Suchthilfebereich.

Diese integrative Vorgehensweise ermöglicht eine kontinuierliche Beobachtung der Sicherheitslage, gezielte Interventionen an Brennpunkten und die Entwicklung langfristiger Strategien zur Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum.

Grundlage für Sicherheit im öffentlichen Raum in Nürnberg bildet der Sicherheitspakt zwischen Stadt, Polizeipräsidium Mittelfranken und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, der die strategische Zu- Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe und geht alle sammenarbeit aller Sicherheitsakteure definiert. Daan: Verwaltung, Polizei, Justiz, zivilgesellschaftliche rauf aufbauend steuert der Sicherheitsrat als obers- Akteure und Bürger tragen gemeinsam zu einer sites Lenkungsgremium die übergeordneten Maßnahcheren und lebenswerten Stadt bei. men, während der Arbeitskreis Sicherheit und Sau- Die städtische Sicherheitsstrategie bildet den über- berkeit als operatives Gremium die Umsetzung koorgeordneten Rahmen für die im Bericht dargestellten diniert. Themen und Bewertungen zur Sicherheit im öffent- Lagebezogene Einschätzungen, verwaltungsinterne lichen Raum. Sie wurde im Sinne einer umfassenden Erkenntnisse, Erfahrungen aus dem täglichen Voll- 360°- Perspektive von drei auf fünf Säulen erweitert: zug sowie Rückmeldungen aus der Bürgerschaft aus Repression und Präsenz, Prävention und Sozialarbeit, Dialogformaten und Bürgerkontakten werden im Infrastruktur und Stadtgestaltung, digitale Intellimonatlichen Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit genz und Datenbasierung sowie Resilienz und Zuzusammengetragen. Diese qualitative Betrachtung kunftsfähigkeit. ermöglicht es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen

nahmen der Polizei, des Außendienstes Nürnberg, chen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben der Sicherdes Ordnungsamts, der Bußgeldstelle sowie des heitslage insbesondere die Nutzungskonflikte im öf- Amts für Integration und Migration. fentlichen Raum, die das subjektive Sicherheits-gefühl der Bevölkerung ebenso beeinflussen wie das

objektive Sicherheitsniveau. 2025 konzentrierte sich durch das Sozialamt (Schwerpunkte Obdachlosigkeit der Arbeitskreis auf die Problemlagen Obdachlosigund Suchthilfe), das Gesundheitsamt und das allparkeit, Alkoholkonsum, Drogenkonsum und -handel teiliche Konfliktmanagement getragen. sowie Bettelaktivitäten.

Maßnahmen städtischer Ämter wie des Liegenschaftsamts, des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR), des Abfallwirtschaftsbetriebs und des Stadtplanungsamts.

fasst Lageanalysen und Erkenntnisse aus dem togramme entsprechend der dort bestehenden Hauptproblemlagen dunkel hervorgehoben.

Dabei haben sich sieben neuralgische Örtlichkeiten als Schwerpunkte herausgestellt: nördliches und südliches Bahnhofsumfeld, Frauentorgraben und Plärrer, Aufseßplatz, St. Leonhard / Sündersbühl und Jamnitzerplatz.

Die Erkenntnisse und die Bewertung der gesamtstädtischen Sicherheitslage und der Situation an den konkreten Örtlichkeiten erfolgt auf Grundlage einer konkreten Abfrage und von Berichten des Ordnungsamtes, des städtischen Außendienstes Nürnberg (ADN), des Rechtsamtes / Zentrale Bußgeldstelle, des Amts für Migration und Integration, des Sozialamtes, der Straßenreinigung beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) sowie des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg. Ergänzend flossen Berichte und Bewertungen aus dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit, dem zweiwöchentlichen Lage- Jour Fixe sowie aus den 2025 intensiv bearbeiteten Themen des Arbeitskreises Obdachlosigkeit mit seinen Unterarbeitsgruppen zu Repression, Infrastruktur und Prävention sowie des jährlichen Bettel-Jour Fixes ein. Weitere Erkenntnisse ergaben sich aus zusätzlichen Arbeitsgruppen, eingehenden Beschwerden sowie aus Dialog- und Beteiligungsformaten mit der Bürgerschaft. Durch diese vernetzte qualitative Auswertung unterschiedlicher Daten- und Erkenntnisquellen wird eine belastbare, ressortübergreifende und praxisnahe Einschätzung der Sicherheitslage ermöglicht.

2.1. Lagebild

Die Sicherheit im öffentlichen Raum war 2025 von drängungstendenzen, insbesondere in westliche komplexen und sich überlagernden Problemlagen Stadtbereiche, beobachtet, ohne dass sich dort bisgeprägt, die sich in weiten Teilen auf einem konstant lang größere oder dauerhafte Lagerbildungen etabhohen Niveau bewegten, in einzelnen Bereichen je- liert haben. Diese Entwicklungen konnten durch den doch auch neue oder verstärkte Entwicklungen zeig- ADN und die Streetwork gut beobachtet und begleiten. Insgesamt wird die Lage von den beteiligten tet werden. Belastend wirkte sich allerdings aus, dass Stellen überwiegend als angespannt bis tendenziell der Unterstand in der Silvesternacht 2025 / 26 vollverschlechtert eingeschätzt, wobei differenzierte ständig abbrannte; ein Wiederaufbau wird derzeit Entwicklungen in einzelnen Phänomenbereichen geprüft. festzustellen sind. Der öffentliche Alkoholkonsum war im Berichtszeit- So ist im Bereich der Obdachlosigkeit insgesamt eine raum weiterhin in gleichbleibender Intensität wahrleicht rückläufige Entwicklung zu verzeichnen, insbe- nehmbar. An den bekannten Schwerpunktorten ist sondere in der Innenstadt und im Umfeld des Haupt- die Trinkerszene unverändert präsent. In einzelnen bahnhofs sowie der Königstorpassage, die immer Fällen wurde ein deutlich exzessives Konsumverhalnoch die Hotspots der Obdachlosigkeit im Stadtge- ten festgestellt; betroffene Personen wurden hierbei biet darstellen. Diese positive Tendenz wird maßgeb- wiederholt in stark alkoholisiertem Zustand angelich auf eine Kombination aus ordnungsrechtlichen troffen. Der Alkoholkonsum erfolgt sowohl durch Maßnahmen, hohem Kontrolldruck, gezielter sozia- Einzelpersonen als auch in Gruppen und ist häufig ler Ansprache sowie niedrigschwelligen Unterstüt- mit Begleiterscheinungen wie aggressivem Verhalzungsangeboten zurückgeführt. Insbesondere der ten, Urinieren im öffentlichen Raum und Vermüllung Unterstand in der Nähe der Königstorpassage sowie verbunden, was zu einer spürbaren Beeinträchtider Ausbau der Streetwork und die Vermittlung von gung des subjektiven Sicherheitsgefühls führt. Im Hilfe durch die Bahnhofsläuferinnen trugen dazu bei, Bereich aggressiven Bettelns war es erforderlich, den Nutzungskonflikte zu entschärfen und obdachlose Kontroll- und Interventionsdruck dauerhaft auf ei- Menschen stärker an bestehende Hilfesysteme anzu- nem hohen Niveau zu halten, um zumindest kurzbinden. Der Unterstand bot besonders in den Som- fristige Entlastungen zu erzielen. mermonaten ein niederschwelliges Aufenthaltsan- Deutlich verschärft hat sich die Situation im Zusamgebot und trug dazu bei, Nutzungskonflikte im öfmenhang mit dem öffentlichen Drogenkonsum und fentlichen Raum im Bahnhofsumfeld und in der Indem Drogenhandel. Die offene Drogenszene ist nenstadt zu entschärfen. Viele Betroffene konnten 2025 an einzelnen innerstädtischen Orten im Stadtdurch die Arbeit der Bahnhofsläuferinnen an das Hilbild sichtbarer geworden, insbesondere in stark frefesystem herangeführt werden. quentierten Bereichen und Verkehrsknotenpunkten Die zwei Streetworkerinnen übernehmen eine wich- wie dem Hauptbahnhof, der Bahnhofstraße und tige Lotsenfunktion zwischen öffentlichen Raum und dem Plärrer sowie im Umfeld bestehender Hilfsein- Hilfesystem für Zielgruppe Menschen ohne festen richtungen. Diese Orte bieten Erreichbarkeit und Wohnsitz am Hauptbahnhof, Bahnhofsumfeld, In- Anonymität, führen jedoch zugleich zu einer starken nenstadt und bei Bedarf auch an anderen bekannten Verdichtung der Szene und damit zu Nutzungskon- Aufenthaltsorten, übernehmen niedrigschwellige flikten, Vermüllung und einer Beeinträchtigung des Ansprache und Vertrauensaufbau, und führen an subjektiven Sicherheitsgefühls. Dies verursachte verbestehende Hilfsangebote heran, etwa durch Ver- mehrt Beschwerden aus der Bevölkerung, der Anmittlung in Notschlafstellen, Begleitungen und wohnerschaft und von Gewerbetreibenden. Sprit- Transporte zur medizinischen Versorgung (u. a. Stra- zenfunde im Zusammenhang mit Heroinkonsum ßenambulanz, Klinikum), Anbindung an Tagesauf- weisen darauf hin, dass sich der Konsum auch in enthalte (z. B. Ökumenische Wärmestube) und Not- nichtöffentliche Bereiche wie Gebüsche, Hinterhöfe schlafstellen. oder Parkhäuser verlagert hat. Prägend jedoch ist ein veränderter Substanzgebrauch: Während der Kon- Entsprechend ging die Zahl der im Winter 2025 / 26 sum von Heroin in den vergangenen Jahren deutlich im öffentlichen Raum übernachtenden Personen zuzurückgegangen ist, hat der Konsum synthetischer rück, während die Notschlafstellen sehr stark ausge- Cannabinoide und Opioide stark zugenommen. lastet waren. Gleichzeitig wurden punktuelle Ver-

II.2 FSiaczhietr heit im Öffentlichen Raum – Gesamtstädtische Sicherheitslage

Diese Substanzen führen zu kurzen, intensiven Parallel dazu wird insbesondere im südlichen Bahn- Rauschzuständen und häufigeren Konsumvorgän- hofsumfeld eine Zunahme des öffentlich wahrnehmgen. Die Folgen sind im öffentlichen Raum beson- baren Drogenhandels festgestellt, der zunehmend ders wahrnehmbar und äußern sich unter anderem auch mit Straftaten gegenüber unbeteiligten Dritten in aggressivem Verhalten, Angstzuständen, psycho- einhergeht. Die Hemmschwelle der Täter sinkt, was tischen Episoden, und gesundheitlichen Krisen. sich auch negativ auf das Sicherheitsgefühl von Pas- Gleichzeitig zeigt sich bei vielen Betroffenen eine santen auswirkt. schnelle gesundheitliche und soziale Verschlechterung. Diese Personengruppe ist für bestehende Hilfsangebote bislang nur schwer erreichbar, so dass klassische Unterstützungsangebote häufig an ihre Grenzen stoßen.

Anzahl Maßnahmen ADN 2025

300 298 32

Mündliche Verwarnungen ohne Personalienfeststellung Einfache Bürgerhilfeleistungen Platzverweise ohne Personalienfeststellung Ordnungswidrigkeitenanzeigen Rotpunkte HU-Meldungen Ereignismeldungen an sonstige städtische Dienststellen Erfasste Aufträge Mündliche Verwarnungen mit Personalienfeststellung Kontrollen ohne Beanstandungen Ereignismeldungen an SÖR Platzverweise mit Personalienfeststellung Ereignismeldungen an LA Ereignismeldungen an ASN Sonstige Kfz-Meldungen Werbefahrzeuge Besondere Vorkommnisse Besondere Hilfeleistungen

Anzahl der Maßnahmen des ADN 2025

II.2 FSiaczhietr heit im Öffentlichen Raum – Gesamtstädtische Sicherheitslage

Übergreifend wird eine Zunahme von Personen mit Flankierend ist festzuhalten, dass die Belastung der ausgeprägten psychischen Auffälligkeiten, sichtbarer Vollzugs- und Verfolgungsstrukturen weiter zuge- Verwahrlosung und offensichtlicher Suchtproblema- nommen hat. Die Anzahl der bei der Zentralen Bußtik festgestellt. Die Problemlagen psychischer Erkran- geldstelle eingehenden Anzeigen stieg im Vergleich kungen, Wohnungslosigkeit sowie Alkohol- und zum Vorjahr deutlich an, während gleichzeitig Perso- Drogenkonsum überschneiden sich dabei zuneh- nalreduzierungen sowie die Einführung einer neuen mend. Fachanwendung erhebliche zusätzliche Ressourcen banden. Die Straßenreinigung hat eine Zunahme an Verschmutzung und Vermüllung des öffentlichen Raumes festgestellt. Die Reinigung war an manchen Örtlichkeiten durch zum Teil sehr aggressive sich aufhaltende Personen deutlich erschwert.

Abbildung 71

Neben den sozialen Problemlagen traten auch ordnungsrechtliche Herausforderungen im Verkehrsbereich auf. Neu eingerichtete Fußgängerzonen werden von Nutzern von Kraftfahrzeugen, E-Bikes, E- Rollern und Fahrrädern teilweise nicht als solche wahrgenommen oder bewusst ignoriert. Dies führte zu einer steigenden Zahl verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten und einem erhöhten Kontrollauf-

Zweckentfremdete Einkaufswägen in der Innenstadt

wand.

Anzahl Bußgeldbescheide 2025*

0 *Maßgeblich ist das Bescheiderlassdatum, nicht der Tattag; BayStrWG, KrWG, OWiG und GrünanlS enthalten auch Tatbestände, die keine unmittelbare Relevanz für die öffentliche Sicherheit haben

BayStrWG AlkVVO KrWG StVG OWiG KCanG BayVersG GrünanlS WaffG CanVVO

Anzahl der Bußgeldbescheide nach Gesetz mit Bescheiderlassdatum 2025

II.2 FSiaczhietr heit im Öffentlichen Raum – Gesamtstädtische Sicherheitslage

EH-Verfahren / JG-Maßnahmen 2025

EH = Erzwingungshaft JG = jugendgerichtliche

WaffG 6

OWiG 9

KrWG

KCanG

GrünanlS

BayVersG

191

BayStrWG

AlkVVO

0 50 100 150 200 250

*Maßgeblich ist das EH-Verfahren- / JG-Maß- nahmenantragsdatum, nicht der Tattag

Anzahl EH-Verfahren Anzahl JG-Maßnahmen

Anzahl der EH-Verfahren / JG-Maßnahmen nach Gesetz mit Antragsdatum 2025

Sicherheitsrelevante Tatbestände 2025* Kraftfahrzeug in Fußgängerzone (StVG) 484 Radfahren in Fußgängerzone (StVG) 21 E-Scooter in Fußgängerzone (StVG) 18 Belästigung d. Allgemeinheit (OWiG) 81 Ruhestörung (OWiG) 4 Abfälle ablagern-Urinieren/Koten öff. Straßen/Plätze (KrWG) 102 Abfälle ablagern-Urinieren/Koten öff. Parks/Grünfl. (KrWG) 4 Sonst. Abfälle lagern/ablagern (KrWG) 93 Überschreitung Besitzgrenze außerhalb Wohnsitz (KCanG) 2 Fehlender Schutz vor Zugriff Dritter am Wohnsitz (KCanG) 2 Konsum Sportstätte/deren Sichtweite (KCanG) 9 Konsum Kinder- und Jugendeinr./deren Sichtweite (KCanG) 2 Konsum Kinderspielplätze/deren Sichtweite (KCanG) 23 Konsum Schulen/deren Sichtweite (KCanG) 4 Konsum in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger (KCanG) 8 Konsum in Fußgängerzone (KCanG) 3 Alkohol in Grünanlage (GrünanlS) 3 Lagern (Obdachlosigkeit) (BayStrWG) 194 Betteln (BayStrWG) 117 Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen (BayStrWG) 27 Alkohol mitführen zum Konsum vor Ort (AlkVO) 14 Alkohol konsumieren (AlkVO) 319 * Anzeigeneingang beim Rechtsamt 04 / 25 – 12 / 25 mit Tattag im Jahr 0 100 200 300 400 500 600 2025

* Anzeigeneingang beim Rechtsamt 04 / 25 – 12 / 25 mit Tattag im Jahr 2025

21 18 4 81 102 194 319
4
93
2 2 9 2 23 4 8 3 3
117
27 14

Sicherheitsrelevante Tatbestände mit Tattag im Jahr 2025

2.2. Herausforderungen

Die identifizierten Herausforderungen werden im Einrichtungen noch davor rechtlich zulässig und wird Folgenden aus der Perspektive der jeweils zuständi- auch künftig nicht geduldet. gen Dienststellen dargestellt, um die unterschiedli- Herausfordernd bleibt der Umgang mit psychisch chen fachlichen Blickwinkel und Handlungsbedarfe auffälligen Menschen im öffentlichen Raum, da nachvollziehbar abzubilden. rechtlich nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten be-

Ordnungsamt stehen: Eine vorübergehende Unterbringung ist le-

diglich bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung und Aus Sicht des Ordnungsamtes wird die Entwicklung zeitlich stark begrenzt möglich; bei fehlender Krankim öffentlichen Raum weiterhin als angespannt beheitseinsicht und bestehender Abhängigkeit fehlen wertet. Durch bewährte und neue Kooperationsderzeit rechtliche Instrumente für eine nachhaltige und Steuerungsformate besteht jedoch grundsätz- (Zwangs-)Unterbringung oder -behandlung. lich Handlungsfähigkeit. Insbesondere der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit sowie der 2025 neu Zusätzlich erschweren bestehende Ressourcenenginitiierte und zweiwöchentlich stattfindende Lage- pässe die Bewältigung der bestehenden Herausforaustausch zu Obdachlosigkeit, Betteln, Lagerbildun- derungen. Neue Verordnungen (u. a. Alkoholvergen und Drogenkonsum im öffentlichen Raum unter botsverordnung, Waffen- und Messerverbotszonen- Federführung des Ordnungsamts und mit Polizei, verordnung, Cannabisverbotsverordnung) und zu- ADN, Sozialamt und SÖR haben sich als wirksame nehmendes störendes Verhalten einzelner Personen Instrumente der Frühintervention erwiesen. (Betretungs- und Aufenthaltsverbote) erfordern für einen konsequenten Vollzug ausreichend Personal Durch gemeinsame Lagebilder können problematibeim Ordnungsamt und in der Bußgeldstelle. Gleichsche Entwicklungen frühzeitig erkannt und durch zeitig wirken sich Personaleinsparungen und Hausabgestimmtes Vorgehen – niedrigschwellige Sozialhaltskonsolidierungen bei SÖR negativ auf die Sauarbeit kombiniert mit ordnungsrechtlicher Durchsetberkeit im Stadtgebiet aus. zung –dauerhafte Nutzungsübernahmen öffentlicher Räume verhindert werden. Der Lage-JF führt zu- Sauberkeit wird dabei ausdrücklich als untrennbar dem zu kurzfristiger Reaktionsmöglichkeit sowie zu mit Sicherheit im öffentlichen Raum verbunden geeinem schnellen Austausch von Informationen. sehen. Der Wegfall von Bereitschaftsdiensten erschwert eine zeitnahe Reaktion, insbesondere in den Die Arbeit der Bahnhofsläuferinnen wird als äußerst Abendstunden, an Wochenenden und nach der Aufsinnvoll und notwendig bewertet. Eine unbefristete lösung von Lagern. Verzögerte oder eingeschränkte Fortführung wird ausdrücklich befürwortet, wofür Reinigungsmaßnahmen wirken kontraproduktiv zu jedoch entsprechende städtische Kapazitäten notsicherheits- und ordnungspolitischen Zielsetzungen. wendig sind. Der Wegfall externer Sicherheitsdienstleistungen Die Diskussion um zusätzliche niedrigschwellige Aufwirkt sich auf die Sicherheit und das Sicherheitsgeenthaltsmöglichkeiten für Drogenkonsumenten wird fühl in Grünanlagen aus und bindet zusätzliche Kaaus ordnungsrechtlicher Sicht weiterhin kritisch und pazitäten beim ADN, der bereits voll ausgelastet ist. mit Blick auf mögliche Folgewirkungen bewertet.

Sozialamt

Hier besteht ein erheblicher Zielkonflikt: Einerseits soll Hilfe ermöglicht werden, andererseits dürfen Aus Sicht des Sozialamtes ist festzustellen, dass die keine zusätzlichen Anziehungseffekte (Pull-Faktoren) 2025 umgesetzten Maßnahmen erste positive Wirentstehen. Aufenthaltsorte oder -einrichtungen wer- kungen gezeigt haben, insbesondere im Hinblick auf den als schwer umsetzbar eingeschätzt, da eine Ver- die Stabilisierung einzelner betroffener Personen. lagerung der Problematik an neue Orte zu erwarten Gleichzeitig wird deutlich, dass die bestehenden Anist und Nutzungskonflikte fortbestehen. Aufgrund gebote die Gesamtsituation im öffentlichen Raum der Beschaffungs- und Konsumnotwendigkeiten ist nur begrenzt beeinflussen können. davon auszugehen, dass sich der Aufenthalt weiter- Eine zentrale Rolle kommt dem Streetwork der Drohin im Umfeld solcher Einrichtungen abspielen genhilfe zu. Durch aufsuchende Arbeit im öffentliwürde. Zudem ist Drogenkonsum weder in chen Raum werden konsumierende Personen

II.2 FSiaczhietr heit im Öffentlichen Raum – Gesamtstädtische Sicherheitslage

angesprochen, stabilisiert und – soweit möglich – an Als wesentliches Arbeitsinstrument hat sich die einmedizinische Versorgung, Beratung und weiter-füh- gesetzte IT-Fachanwendung zur Dokumentation, rende Hilfen angebunden. Streetwork leistet inten- Auswertung und Weitergabe von Erkenntnissen sive Beziehungsarbeit und wirkt deeskalierend, stößt etabliert, die auch von der Bußgeldstelle genutzt jedoch insbesondere bei Konsumierenden syntheti- wird. Eine stärkere Verzahnung der Prozesse ist anscher Substanzen an strukturelle Grenzen. gestrebt und weiterhin notwendig. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung und Pflege des Systems mit Aus sozialfachlicher Sicht besteht weiterhin ein erpersonellem und finanziellem Aufwand verbunden; heblicher Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich zukünftige Nutzungserweiterungen werden mit höniedrigschwelliger, drogenspezifischer Angebote. heren Entgeltforderungen verbunden sein. Diese werden als notwendig erachtet, um gesundheitliche Risiken zu reduzieren, Menschen würdevoll Deutlich problematisch stellt sich die Personal- und zu unterstützen und den öffentlichen Raum nachhal- Finanzlage dar. Die Nachfrage nach Einsätzen ist weitig zu entlasten. Insbesondere fehlt es an geeigneten ter gestiegen, während für 2026 keine zusätzlichen Aufenthaltsräumen für drogenabhängige Personen, Stellen vorgesehen sind und mit Personalabgängen, vor allem für Konsumierende synthetischer Cannabi- Qualifizierungszeiten und längeren Abwesenheiten noide, die mit bestehenden Angeboten häufig nicht zu rechnen ist. Die Wiederbesetzung von Stellen oder nur eingeschränkt erreicht werden können. Die bleibt schwierig aufgrund unattraktiver Arbeitsbehohe Auslastung der Notschlafstellen sowie die Kon- dingungen (Schichtdienst, fehlende Homeofficezentration von Konsumierenden im Umfeld der Hilfs- Möglichkeiten), vergleichsweise geringer Vergütung, einrichtungen verdeutlichen diesen strukturellen begrenzter Entwicklungsperspektiven sowie hoher Mangel. Anforderungen an Sprachkenntnisse und Ausbildung. Schulungen und Lehrgänge sind kosteninten- Nach Einschätzung des Sozialamtes führen ordsiv und zeitaufwendig, werden daher aus Effizienznungsrechtliche Maßnahmen häufig lediglich zu gründen gruppenweise durchgeführt. kurzfristigen Verlagerungseffekten. Die Zunahme aggressiver Verhaltensweisen, veränderte Konsum- Diese Engpässe wirken sich auch auf andere städtimuster, eine stärkere Sichtbarkeit der offenen Dro- sche Bereiche aus, die auf die Feststellungen des genszene sowie rechtliche und strukturelle Grenzen ADN angewiesen sind, und führen zu längeren Remachen aus sozialfachlicher Sicht flexible, interdis- aktionszeiten sowie zu einem abnehmenden ordziplinäre und langfristig angelegte Konzepte erfor- nungsgemäßen Erscheinungsbild im öffentlichen derlich. Raum. Dies beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Besonders herausfordernd bleibt die Unterbringung obdachloser Menschen mit medizinischem Unter- Hinsichtlich des Mitarbeiterschutzes weist der Austützungsbedarf oder fehlendem Leistungsbezug, da ßendienst auf begrenzte rechtliche Befugnisse hin. viele Betroffene weiterhin durch bestehende Sys- Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenschutzes, wie teme fallen und nur eingeschränkten Zugang zu Hil- etwa der Einsatz von Bodycams, sind derzeit rechtfen haben. Zwar wurden zusätzliche psychosoziale lich nicht möglich, obwohl die Aggressivität gegen- Stellen bewilligt, deren Umsetzung erfolgt jedoch über Ordnungskräften zugenommen hat. Körperlierst ab 2026. che Übergriffe waren 2025 zwar nicht zu verzeichnen, Beleidigungen und Bedrohungen wurden je-

ADN

doch konsequent angezeigt. Der städtische Außendienst ist weiterhin ein zentra-

Zentrale Bußgeldstelle (Rechtsamt)

ler städtischer Akteur zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Zusammenarbeit mit Das Rechtsamt stellt fest, dass Verstöße gegen ord- Polizei und weiteren städtischen Dienststellen, insbe- nungsrechtliche Regelungen grundsätzlich konsesondere im Umgang mit Obdachlosigkeit und ag- quent verfolgt und mit Bußgeldbescheiden geahngressiver Bettelei, hat sich als effektiv erwiesen. Auf- det werden. Die tatsächliche Wirksamkeit dieses Infällig ist insgesamt aber eine hohe Zahl an Wieder- struments ist jedoch begrenzt. Ein zentrales Problem holungstaten, was darauf hindeutet, dass rein re- ist dabei die fehlende Zustellbarkeit der Bescheide pressive Maßnahmen bei bestimmten Personengrup- mangels fester Adresse der Betroffenen. Nicht zupen nur begrenzte Wirkung entfalten. stellbare Verfahren müssen häufig eingestellt

II.2 FSiaczhietr heit im Öffentlichen Raum – Gesamtstädtische Sicherheitslage

werden. Gelingt eine Zustellung, ist die Zahlungsbe- terstützungsangeboten sieht, um insbesondere die reitschaft und -fähigkeit vielfach gering, sodass oft neue Drogenszene synthetischer Cannabinoide nur die Beantragung von Erzwingungshaft verbleibt. menschenwürdig zu erreichen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren, bewertet das Ordnungsamt Gleichzeitig ist ein Anstieg der Anzeigeneingänge zu solche Angebote aus ordnungsrechtlicher Sicht kriverzeichnen (2024: 6.634, 2025: 7.182), während tisch und mit Blick auf mögliche Folgewirkungen: die Bußgeldstelle mit Personalreduzierungen und der Einführung einer neuen Fachanwendung konfron- Es befürchtet Verlagerungseffekte, zusätzliche Antiert war, die im Berichtsjahr erhebliche Ressourcen ziehungspunkte, fortbestehende Nutzungskonflikte gebunden hat. sowie rechtliche Grenzen, da Drogenkonsum weder in noch vor Einrichtungen zulässig ist. Diese unter-

Unterschiedliche fachliche Perspektiven: Nied-

schiedliche fachliche Perspektive prägt die aktuelle

rigschwellige Aufenthaltsmöglichkeiten

Diskussion maßgeblich. Sie machen zugleich deut- Deutlich wird eine unterschiedliche fachliche Bewer- lich, dass zukünftige Lösungen eine sorgfältige Abtung zwischen Sozial- und Ordnungsbereich: wägung zwischen sozialpolitischen, gesundheitlichen und ordnungsrechtlichen Zielsetzungen erfor- Während das Sozialamt einen klaren Bedarf an zudern. sätzlichen niedrigschwelligen Aufenthalts- und Un-

  1. Örtlichkeiten

Nördliches Bahnhofsumfeld

Abbildung 72

Konsummuster führen zu kurzen, intensiven Rauschzuständen, häufigeren Konsumvorgängen sowie zu vermehrten psychischen Auffälligkeiten und ausgeprägterer körperlicher Verwahrlosung, was das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Passanten und Gewerbetreibenden beeinträchtigt.

Beschwerden über Unsicherheitsgefühle, Verschmutzung und konflikthafte Situationen haben durch diese Veränderung zugenommen. Streetwork- Angebote, die gewöhnlich Beziehungsarbeit leisten können, deeskalierend wirken und zur Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum beitragen, stoßen aktuell häufig an Grenzen der Erreichbarkeit der veränderten Drogenszene.

Lageeinschätzung Drogenkonsum ist punktuell in der Bahnhofstraße

sowie im Umfeld der angrenzenden Hotels feststell- Das nördliche Bahnhofsumfeld einschließlich der Köbar. Es besteht ein enger Austausch zwischen Polizei nigstorpassage sowie der angrenzende Frauentorund Gewerbetreibenden. Im Frauentorgraben bestegraben stellte auch 2025 weiterhin einen Schwerhen weiterhin Problemlagen insbesondere in Bezug punktbereich ordnungs- und sicherheitsrelevanter auf Vermüllung und Rattenbefall, die zusätzlich zu Nutzungskonflikte dar. Insgesamt ist jedoch im Vereiner negativen Wahrnehmung des öffentlichen gleich zu den Vorjahren eine Entspannung einzelner Raums beitragen. Teilbereiche, insbesondere der Königstorpassage, festzustellen.

Prägend für die Lage sind weiterhin Obdachlosigkeit, Fazit öffentlicher Alkohol- und Drogenkonsum sowie hie- Insgesamt bestätigen die Erfahrungen des Jahres raus resultierende Ordnungsstörungen. Der Bereich 2025 die Wirksamkeit eines integrierten Maßnahwird aufgrund seiner zentralen Lage, der Nähe zu menmixes aus Repression, Präsenz, Sozialarbeit und Verkehrsknotenpunkten, Versorgungsangeboten datenbasierter Steuerung. Die umgesetzten Maßund witterungsgeschützten Aufenthaltsmöglichkeinahmen zeigen insgesamt eine erkennbare, jedoch ten regelmäßig von Personen in prekären Lebenslaüberwiegend punktuelle Wirkung. Repressive Maßgen mit Mehrfachbelastungen, darunter Wohnungsnahmen wie Betretungs- und Aufenthaltsverbote erlosigkeit, gesundheitliche Probleme und fehlende sowiesen sich als kurzfristig wirksames Instrument zur ziale Anbindung, genutzt. Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsge- Besonders aufgefallen sind vereinzelt Personen ohne fühls und verschafften Polizei und ADN zusätzlichen festen Wohnsitz, die unter erheblichem Alkoholein- Handlungsspielraum. Gleichzeitig kann eine dauerfluss standen. Der Bedarf an niedrigschwelliger An- hafte Fernhaltung der betroffenen Personen jedoch sprache, Orientierung und Begleitung in bestehende nicht durchgehend erreicht werden, da das Bahn- Hilfesysteme ist entsprechend hoch. Sichtbar sind hofsumfeld für viele einen zentralen Lebensmitteldabei insbesondere Nutzungskonflikte im öffentli- punkt darstellt. chen Raum. Durch die intensive aufsuchende Sozialarbeit konnte Der Bereich ist auch ein zentraler Aufenthaltsraum insbesondere die nächtliche Nutzung der Königstorder offenen Drogenszene, wobei sich der Konsum passage als Schlafort deutlich reduziert werden, was vermehrt auf synthetische Cannabinoide und zuneh- zu einer spürbaren Entlastung des öffentlichen mend auch synthetische Opioide verlagert hat und Raums führte. Gleichzeitig bleibt die hohe Auslasder Gebrauch von Heroin rückläufig ist. Diese tung der Notschlafstellen ein begrenzender Faktor

für weitergehende Entlastungen. Dies begrenzt die terstützungsangebote notwendig. Aus ordnungs- Handlungsspielräume der Sozialarbeit und zeigt, rechtlicher Sicht sollte die Versorgung jedoch nur so dass trotz verbesserter Vermittlungsmöglichkeiten ausgestaltet und bemessen werden, dass weitere weiterhin strukturelle Engpässe bestehen. Der Unter- Anziehungseffekte und Pull-Faktoren vermieden stand bot zwar eine Ausweichmöglichkeit, führte werden und keine Bereiche entstehen, die für die Allaber bei der längeren dauerhaften Okkupation durch gemeinheit nicht mehr nutzbar sind. eine Gruppe auch zu negativen Verstetigungsten- Für das Bahnhofsumfeld wird die konsequente Etabdenzen wie Vermüllung und Verwahrlosung. Verlalierung und Weiterentwicklung des „Strategie- und gerungseffekte in angrenzende Bereiche traten auf, Maßnahmenpapiers Hauptbahnhof“ als zentrale konnten durch die Kombination aus Streetwork, er- Grundlage für ein koordiniertes und zielgerichtetes gänzender Infrastruktur und Präsenzmaßnahmen Vorgehen weiterverfolgt. Gleichzeitig soll die enge, abgeschwächt, nicht jedoch nachhaltig verhindert vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt, werden. Zur Begrenzung der Verlagerung und Redu- Landes- und Bundespolizei sowie der Staatsanwaltzierung von Ordnungsstörungen sind weiterhin reschaft Nürnberg-Fürth weiter gestärkt und struktugelmäßige Bestreifungen des ADN und der Polizei errell abgesichert werden. forderlich. Ergänzend ist die Einführung eines regelmäßigen Die offene Drogenszene bleibt insgesamt dynamisch Austauschformats „Sicherheitsforum Hauptbahnund schwer steuerbar. Durch aufsuchende Arbeit hof“ vorgesehen, um Lagebilder, Maßnahmen und konnten einzelne drogenabhängige Personen stabi- Handlungsbedarfe dauerhaft gemeinsam abzustimlisiert werden. Der zunehmende Konsum synthetimen. scher Cannabinoide und Opioide stellt eine erhebliche Herausforderung dar, da diese Personengruppe für bestehende Hilfsangebote nur eingeschränkt erreichbar ist. Aus sozialfachlicher Sicht sind daher ergänzende, niedrigschwellige Aufenthalts- und Un-

Abbildung 73

Maßnahmen 2025 im nördlichen Bahnhofsumfeld

Südliches Bahnhofsumfeld

Abbildung 74

Nutzungskonflikte bestehen insbesondere mit Passanten, Gewerbetreibenden sowie mit Beschäftigten der städtischen Grünflächenpflege, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten durch die Gruppen gestört und bedrängt fühlen.

Rücksichtslose Verhaltensweisen und Verstöße gegen Strafgesetze prägen das Lagebild. Dies führt dazu, dass die Örtlichkeiten aufgrund der dort bestehenden Störungen zunehmend gemieden werden. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist deutlich beeinträchtigt. Der Bereich unterliegt einer hohen polizeilichen Einsatzdichte sowie zusätzlicher Videoüberwachung. Für die anzutreffenden, vor allem im kriminellen Handel tätigen Personen, ist die derzeitige aufsuchende Sozialarbeit nicht ausgerichtet. Es fan-

Lageeinschätzung

den auch Anfeindungen und Bedrohungen gegen- Im südlichen Bahnhofsumfeld bestand 2025 eine über der Streetwork statt. deutlich angespannte Sicherheitslage. Der Bereich Obdachlosigkeit ist punktuell im Südstadtpark festhat sich zu einem polizeilich und ordnungsbehördstellbar, steht jedoch gegenüber der Drogenproblelich relevanten Brennpunkt der Drogenkriminalität matik nicht im Vordergrund. entwickelt und ist geprägt durch offenen Drogenhandel mit insbesondere Cannabis und Tabletten sowie einer Zunahme von Betäubungsmitteldelikten, damit verbundener Beschaffungskriminalität sowie Körperverletzungsdelikten.

Abbildung 75

Die Täter haben oft ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Nürnbergs und sind zum Teil im jugendlichen Alter und jungen Erwachsenenalter.

Im öffentlichen Raum kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Personen und Gruppierungen der Szene, teils mit handfesten Auseinandersetzungen unter Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen, die unter Sitzbänken oder in Sträuchern versteckt werden. Begleitend treten zahlreiche Ordnungswidrigkeiten auf, darunter Vermüllung und Verunreinigung des öffentlichen Raums, Belästigungen von Passanten und Anwohnern sowie öffentlich wahrnehmbarer Drogenkonsum, insbesondere von Cannabisprodukten. Besondere Sorge bereitet eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, da in unmittelbarer Nähe von Schulhöfen ebenfalls Drogen-Depots festgestellt werden und fremdgefährdende Handlungen, wie Handeltreiben, Überlassen oder Abgabe von Cannabisprodukten an Minderjährige sowie ein offener Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen ebenfalls zu beobach- Südausgang Hauptbahnhof Nürnberg ten sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist im südlichen Bahnhofs- Maßnahmen dienen dabei in erster Linie der Gefahumfeld eine zunehmende Verfestigung von Drogen- renabwehr und der Verhinderung weiterer Straftaten handel und teilweise eine Verlagerung von Drogen- sowie dem Schutz der Allgemeinheit. konsum festzustellen. Die Betroffenen sind größtenteils im Besitz eines Gleichzeitig wurden die Kontroll- und Interventions- asylrechtlichen Schutzstatus, so dass ausländerrechtmaßnahmen 2025 intensiviert. Eine dauerhafte Re- liche Maßnahmen in einer Vielzahl der Fälle nicht geduzierung der Szenepräsenz konnte jedoch nicht er- troffen werden können. Betretungs- und Aufentreicht werden. haltsverbote haben sich als kurzfristig wirksames repressives Instrument erwiesen, das zur Verbesserung Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls beiträgt Drogenhandel, Gewalt- und Beschaffungsdelikten, und Polizei sowie Außendienst (ADN) zusätzlichen werden konsequent verfolgt und unterbunden. Die Handlungsspielraum eröffnet.

Abbildung 76

Maßnahmen 2025 im südlichen Bahnhofsumfeld

Abbildung 77

Aus Sicht des Amts für Migration und Integration ist der enge, einzelfallbezogene Austausch zwischen den beteiligten Stellen eine zentrale Voraussetzung, um vorhandene Handlungsspielräume, auch im ausländerrechtlichen Kontext, wirksam zu nutzen. Insgesamt zeigen die Maßnahmen punktuelle Entlastungen, verdeutlichen jedoch zugleich die anhaltende Dynamik der Problemlage und den fortbestehenden Bedarf an abgestimmten, kontinuierlichen Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen.

Südstadtpark in Nürnberg

Obwohl aufgrund des Lagebildes ein derzeitiger Gerade im Bahnhofsumfeld als zentralen urbanen Streetwork-Einsatz ausscheidet, befinden sich in die- Knotenpunkt überlagern sich soziale Problemlagen, sem Bereich auch viele junge Menschen, die über ein Nutzungskonflikte und kriminalitätsrelevante Entspeziell ausgerichtetes Angebot erreicht werden wicklungen in besonderer Weise. Eine dauerhaft könnten. Die aktuellen Kapazitäten der Streetwork tragfähige Stabilisierung kann daher nur durch ein sind dafür nicht ausreichend. Die Dealerszene hält abgestimmtes Zusammenwirken von Sicherheitsbesich in angrenzenden Bereichen vermehrt vor den hörden, Sozialarbeit und Infrastruktur erreicht wer- Einrichtungen von Lilith e.V sowie Hängematte e.V. den. auf. Drogenkonsum verlagert sich teilweise in an- Für das Bahnhofsumfeld wird die konsequente Etabgrenzende Bereiche wie Seitenstraßen und Hinterlierung und Weiterentwicklung des „Strategie- und höfe. Ein Schwerpunkt lag im angrenzenden Bereich Maßnahmenpapiers Hauptbahnhof“ als zentrale der Mittelschule Hummelsteiner Weg. Dort kam es Grundlage für ein koordiniertes und zielgerichtetes wiederholt zu einer nicht bestimmungsgemäßen Vorgehen weiterverfolgt. Gleichzeitig soll die enge, Nutzung des öffentlich zugänglichen Schulhofs auvertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt, ßerhalb der Öffnungszeiten, verbunden mit erhebli- Landes- und Bundespolizei sowie der Staatsanwaltchen Lärmbelastungen für die angrenzende Wohnschaft Nürnberg-Fürth weiter gestärkt und struktubebauung. rell abgesichert werden. Durch wiederkehrende Einsatzmaßnahmen und Ergänzend ist die Einführung eines regelmäßigen Kontrollen konnte die nicht bestimmungsgemäße Austauschformats „Sicherheitsforum Hauptbahn- Nutzung des Schulgeländes spürbar zwar reduziert hof“ vorgesehen, um Lagebilder, Maßnahmen und werden, regelmäßige Streifengänge durch den ADN Handlungsbedarfe dauerhaft gemeinsam abzustimund Polizei sind aber weiterhin erforderlich, um ermen. neute Ordnungs- und Sicherheits-störungen frühzeitig zu unterbinden. Ergänzend wird die Schule infrastrukturelle Maßnahmen, wie Beleuchtung und Einzäunung, prüfen und umsetzen.

Frauentorgraben und Plärrer

Abbildung 78

aber auch Menschen aus dem Umfeld von Alkoholabhängigkeit und Substitutionsbehandlung (Opioide), da sich in unmittelbarer Nähe eine Substitutionspraxis befindet.

Der Plärrer ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen. Aus Sicht des ADN konnten die in Bürgerhinweisen wiederholt geschilderten Ordnungsstörungen am Plärrer vor Ort in den meisten Fällen jedoch nicht bestätigt werden.

Festzustellen war jedoch eine wiederkehrende nicht bestimmungsgemäße Nutzung der im U-Bahn-Verteilergeschoss befindlichen öffentlichen WC-Anlage, insbesondere in Form von Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln. Die Arbeiten der Straßenreini-

Lageeinschätzung

gung waren am Plärrer vereinzelt erschwert durch Der Plärrer ist als stark frequentierte, belebte Örtlich- aggressive lagernde Personen. keit neben dem Hauptbahnhof einer der zentralen Der Frauentorgraben stellt als Verbindung zwischen Verkehrsknotenpunkte im Stadtgebiet. Der Bereich Hauptbahnhof / Königstorpassage und Plärrer einen ist seit jeher Anziehungspunkt für unterschiedliche Bereich dar, in dem ordnungs- und sicherheitsrele- Personengruppen, einschließlich vulnerabler Grupvante Störungen ebenfalls auftreten. Hinzu kommen pen wie drogenabhängigen sowie wohnungs- und Nutzungskonflikte durch sich aufhaltendes oder pasobdachlosen Personen, die den Ort als sozialen Besierendes Feierpublikum aus der angrenzenden Inzugspunkt nutzen und sich dort konzentriert aufhalnenstadt mit Begleiterscheinungen von Alkohol- und ten. Dies ist auch durch die Nähe zu Versorgungsan- Drogenkonsum wie Streitigkeiten, Urinieren, Koten, geboten und Hilfsreinrichtungen der Wohnungslo- Vermüllung und Drogenhinterlassenschaften. sen- und Suchthilfe bedingt. Am Plärrer treffen heterogene Nutzungsgruppen mit unterschiedlichen Be- Der ADN stellte auch die Bildung von Lagern mit teils dürfnissen aufeinander, wodurch es wiederkehrend starker Verschmutzung und exzessivem Alkoholkonzu Nutzungskonflikten kommt. Diese reichen von sum fest. Auf Höhe des Jakobstors ist zudem Dro- Belästigungen und Ordnungswidrigkeiten wie Urigenhandel durch verschiedene Gruppen feststellbar. nieren oder Rauchen bis hin zu Straftaten. Besonders herausfordernd ist die veränderte Drogenszene mit Im Bereich des Sterntors und des Skulpturengartens einem sichtbaren Auftreten von Konsumierenden wird überwiegend Drogen- und Alkoholkonsum sosynthetischer Cannabinoide, die durch Konsumfol- wie starke Verschmutzung und Vermüllung festgegen, Verwahrlosungstendenzen und schwer steuer- stellt. Für den Frauentorgraben liegen Beschwerden bare Dynamiken zu einer deutlichen Belastung des insbesondere zu fehlender Beleuchtung, Vermülöffentlichen Raums beitragen. Das Sicherheitsgefühl lung, Verschmutzung und Rattenproblematik vor. von Anwohnern, Passanten sowie Gewerbetreibenden ist deutlich beeinträchtigt.

Der Plärrer wird wegen seiner zentralen Lage und Erreichbarkeit auch von Minderjährigen als Aufent- Die Problemlagen am Plärrer und im Frauentorgrahaltsort genutzt; hierbei wirken insbesondere Kioske ben sind auch durch die räumliche Konzentration als zusätzlicher Anziehungspunkt. Das Plärrer-Ron- verschiedener Hilfseinrichtungen und dadurch bedell ist ein gefestigter Treffpunkt einer kleinen Trin- dingte Aufenthaltsdynamiken beeinflusst. Vor dem kerszene. Hintergrund der Veränderungen in der Drogenszene besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf. Am Plärrermarkt stoßen unterschiedliche Nutzungs- Der regelmäßige Lage-Jour-Fixe ermöglicht kurzfrisgruppen aufeinander: Hier treffen sich Bürger zum tige Reaktionsmöglichkeiten sowie einen strukturier- Einkaufen, junge Menschen zur Freizeitgestaltung, ten Informationsaustausch zwischen den beteiligten

Stellen und trägt damit zur koordinierten Steuerung aktivitäten leicht rückläufig. Aufgrund der weiterhin des Maßnahmenmixes bei. hohen Frequentierung sowie wiederholt festgestellter Ordnungsstörungen bleibt es erforderlich, den Bereich auch künftig bei der regulären Aufgabenwahrnehmung des ADN besonders zu beobachten.

Abbildung 79

Aus sozialfachlicher Sicht tragen die bestehenden Maßnahmen – insbesondere Substitution, Streetwork und schadensmindernde Angebote – zur Stabilisierung bei, können die Problemlagen jedoch nur begrenzt auffangen.

Es fehlt an geeigneten niedrigschwelligen Aufenthaltsräumen für drogenabhängige Personen, insbesondere für Konsumierende synthetischer Cannabinoide, die nur eingeschränkt erreichbar sind und vorhandene Angebote häufig nur eingeschränkt nutzen. Die hohe Auslastung der Notschlafstellen sowie die anhaltende Konzentration von Konsumierenden im Umfeld der Hilfseinrichtungen verdeutlichen einen strukturellen Handlungsbedarf.

Daher sind ergänzende Aufenthalts- und Unterstüt- Drogenhinterlassenschaften auf öffentlicher Toilette am zungsangebote notwendig, um sowohl die Situation

Plärrer der Betroffenen zu stabilisieren als auch den öffent-

lichen Raum nachhaltig zu entlasten.

Festgestellte Aufenthalts- und Lagerstellen im Frau- Aus ordnungsrechtlicher Sicht sollte die Versorgung entorgraben konnten in der Regel zeitnah aufgelöst jedoch nur so ausgestaltet und bemessen werden, werden; neu gebildete Ansammlungen traten zu- dass weitere Anziehungseffekte und Pull-Faktoren letzt in reduziertem Umfang auf. Zudem war die vermieden werden und keine No-Go-Areas für die missbräuchliche Nutzung der öffentlichen Toiletten- Allgemeinheit entstehen. anlage am Plärrer aufgrund erhöhter Kontroll-

Abbildung 80

Maßnahmen 2025 am Frauentorgraben und Plärrer

Innenstadt

Abbildung 81

straße (sowie der Notschlafstelle von Hängematte e. V. in der Tafelfeldstraße).

Dort ist seit mehreren Monaten eine regelmäßig anwesende Gruppe von etwa 20 bis 30 Personen festzustellen; die sichtbaren Konsumfolgen gehen mit Vermüllung, Verschmutzung und einer raschen sozialen und gesundheitlichen Verelendung einher.

Zudem handelt es sich vielfach nicht um die ursprüngliche Zielgruppe der jeweiligen Einrichtung, sodass es zu einer Überlagerung kommt und das ursprünglich opioidabhängige Klientel die Angebote teilweise meidet. Aufgrund der anhaltend hohen Beschwerdelage im Bereich der Ottostraße finden derzeit Abstimmungen zwischen Sicherheitsbehörden,

Lageeinschätzung Drogenhilfen und Stadt Nürnberg statt, um nachhal-

tig beruhigende Angebote zu entwickeln. Der öffentliche Raum in der Nürnberger Innenstadt war auch 2025 einer hohen Frequentierung und ei- Drogenkonsum findet darüber hinaus auch in Hinternem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Er fungiert höfen und Tiefgaragen statt; Drogenhinterlassenzugleich als Treffpunkt unterschiedlicher sozialer schaften wie Spritzen und Rauchutensilien werden Gruppen sowie als Standort von Handel, Gastrono- von Anwohnern sowie Gewerbetreibenden wiedermie, Clubs, Dienstleistungen und öffentlichen Ein- holt festgestellt. richtungen. Die Sicherheitslage wurde insgesamt als Die Innenstadt stellt stadtweit den zentralen Einsatzstabil eingeschätzt; prägend war jedoch das subjekraum des ADN dar. tive Sicherheitsgefühl, das insbesondere durch anhaltende Geschäftsleerstände und Baustellen in der 2025 wurden aggressive Bettelaktivitäten sowie Innenstadt beeinträchtigt wurde. Das Verhalten la- zahlreiche Aufenthalts- und Lagerstellen von Persogernder obdachloser Menschen sowie weiterer mar- nen ohne festen Wohnsitz festgestellt, die teilweise ginalisierter Personengruppen an wechselnden Or- mit erheblicher Verschmutzung in belebten Straßenten, insbesondere im Umfeld von Leerständen, zügen einhergingen, insbesondere in der Königswurde häufig als störend wahrgenommen und be- traße, Breiten Gasse, Karolinenstraße und am Jaeinträchtigte das Sicherheitsgefühl. kobsplatz. Zunehmend wurden Verwahrlosungstendenzen Der ADN vermutet bei den festgestellten Personen und psychisch auffälliges Verhalten einzelner Perso- begleitenden Alkohol- und Drogenkonsum sowie nen beobachtet. An vielen Orten waren starke Ver- vereinzelt auch Drogenhandel. Zudem traten insbemüllung durch zurückgelassene Gegenstände und sondere Verstöße beim widerrechtlichen Befahren Abfälle sowie- insbesondere an Durchgängen und der Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten verdeckten Ecken starke Verschmutzungen durch durch Fahrräder, E-Scooter und Kraftfahrzeuge – ins- Urin und Exkremente festzustellen. Straßenreini- besondere durch Lieferdienste – hervor. gungsarbeiten waren vereinzelt erschwert durch ob- Der Rotlichtbereich an der Frauentormauer ist räumdachlose Personen, die den Platz nicht frei machen lich eng abgegrenzt; Prostitution stellte 2025 kein wollten, vor dem Karstadt musste SÖR teilweise die Problem des öffentlichen Raums dar. Polizei hinzuziehen.

Besonders auffällig war das verstärkte Auftreten von Drogenkonsumierenden synthetischer Cannabinoide im Umfeld bestehender Suchthilfeeinrichtungen, wie z. B. der Kontaktladen von mudra e. V. in der Otto-

Örtlichkeiten

II.3 Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

Abbildung 82

Zwischennutzungen. Insgesamt reduzierten sich Nutzungskonflikte, wobei die baulichen Rahmenbedingungen und Leerstände weiterhin einen spürbaren Einfluss auf das Sicherheits- und Ordnungsempfinden ausüben.

Aus Sicht des Außendienstes konnten festgestellte Ordnungsstörungen trotz intensiver Kontrolltätigkeiten nur begrenzt reduziert werden. Aufenthalts- und Lagerstellen ließen sich regelmäßig nur mit Vorlaufzeit und in enger Zusammenarbeit verschiedener städtischer Stellen sowie der Polizei auflösen; gleichzeitig kam es häufig zu zeitnahen Wiederansamm- Einsätze des ADN 2025 in der Innenstadt lungen oder Verlagerungen in das unmittelbare Umfeld.

Vergleichbare Verlagerungs- und Wiederansammlungseffekte zeigten sich bei der Unterbindung ag- Gegenüber dem Vorjahr war in der Innenstadt eine gressiver Bettelaktivitäten. Die Innenstadt besitzt Entspannung im Bereich Obdachlosigkeit und Bette- aufgrund ihrer hohen Frequentierung eine anhallei festzustellen. Durch Maßnahmen wie das Aufent- tend hohe Anziehungskraft sowohl für Betteln als haltsangebot beim Unterstand, die Schließung des auch für Lagern, da dort mit höheren Erlösen gerech- Aufgangs am Künstlerhaus, die Versetzung von net wird; hierbei wurde teilweise auf das Zurschau- Stadtmobiliar, ausländerrechtliche Maßnahmen so- stellen tatsächlicher oder vorgetäuschter Hilfsbedürfwie verstärkte Kontroll- und Streetwork-Aktivitäten tigkeit zur Einnahmensteigerung abgestellt. gingen Beschwerden über lagernde Personen deut- Auch bei der widerrechtlichen Befahrung der Fußlich zurück. gängerzonen konnte trotz hohen Kontrollaufwands Positiv auf die Aufenthaltsqualität und Wahrneh- nur eine geringe Entspannung festgestellt werden. mung der Innenstadt wirkte zudem der Ankauf des Vor diesem Hintergrund bleibt die Innenstadt der Kaufhofes durch die Stadt und die dort realisierten zentrale Einsatzschwerpunkt des ADN.

Abbildung 83

Maßnahmen 2025 in der Innenstadt

Nach Einschätzung des Amts für Migration und Integration zeigten einzelne ausländerrechtliche Maßnahmen – insbesondere die Feststellung über das Nichtbestehen der Freizügigkeit mit anschließender Aufenthaltsbeendigung – Wirkung und führten zu einer spürbaren Reduzierung entsprechender Aufenthalte im Stadtgebiet. Ein Großteil der in diesem Zusammenhang angetroffenen Personen verfügt über keinen oder nur eingeschränkten Anspruch auf Leistungen der regulären Sozialleistungssysteme. Dadurch bestehen für kommunale Hilfestrukturen nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig kann es zu einer verstärkten Inanspruchnahme niedrigschwelliger Unterstützungsangebote kommen, wodurch bestehende Hilfesysteme ihre ursprünglich adressierten Zielgruppen nur eingeschränkt errei- Verschmutzung in der Nürnberger Innenstadt chen.

Abbildung 84

Insgesamt verdeutlichen die Rückmeldungen, dass Entlastungen punktuell erreicht werden konnten, jedoch aufgrund hoher Frequentierung, verfestigter Nutzungsmuster und wiederkehrender Verlagerungseffekte ein fortdauernder Bedarf an koordinierten Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen besteht.

Aufseßplatz

Abbildung 85

Im Verlauf des Jahres 2025 verdichteten sich Nutzungskonflikte, was auch mit Verlagerungs- und Verdichtungseffekten in Zusammenhang gebracht wird. Mit zunehmenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen an anderen Standorten (u. a. im Bahnhofsumfeld), Abrissarbeiten auf dem ehemaligen Schocken- Gelände sowie Einschränkungen durch die Baustellensituation am Platz wurden soziale Treffpunkte, Rückzugs- und Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum deutlich eingeschränkt, wodurch Konflikte verstärkt wurden.

Beschwerden betrafen insbesondere Lärm, Vermüllungen, Wildurinieren und belästigendes Verhalten, das bei Anwohnern, Passanten und Gewerbetreibenden Unsicherheitsgefühle bestärkt, auch wenn

Lageeinschätzung

keine konkrete Gefährdungslage beschrieben wird. Der Aufseßplatz ist ein zentraler öffentlicher Raum Neben den unmittelbar platzbezogenen Konflikten mit urbaner Wohnbebauung und hoher Frequentiewurden weitere Belastungsfaktoren im Umfeld berung durch unterschiedliche Nutzergruppen. Neben schrieben. Der Bau auf dem Schocken-Gelände so- Anwohnern, Passanten sowie Familien mit Kindern wie auf dem ehemaligen Parkplatz südlich der Landwird der Platz auch von Menschen in prekären Legrabenstraße steht seit dem vollständigen Abbruch benslagen genutzt, darunter alkohol- und gelegentder ehemaligen Kaufhof-Immobilie 2023 still; Relich drogenkonsumierende Erwachsene sowie wohgenwasseransammlungen in der Baugrube führten nungslose und sozial benachteiligte Personen. im Sommer lokal zu Mückenbildung und minderten Nach Beobachtungen 2025 halten sich insbesondere die Aufenthaltsqualität zusätzlich. in den frühen Abendstunden eine gewachsene Die langwierige Entwicklung des Schocken-Geländes Gruppe von etwa 30 bis 40 Personen regelmäßig am trug dazu bei, dass sich die Wahrnehmung der Si- Platz auf. Ein kleiner Teil dieser Gruppe ist wohcherheit am Platz verschlechterte; dies führte zu nungslos und nutzt Einrichtungen wie die Ökumeni- Frustration in der Anwohnerschaft und der Sorge vor sche Wärmestube oder Tagesaufenthalte der Caritaseinem „Downgrading-Effekt“ im Stadtteil. Straßenambulanz und der Heilsarmee; der überwiegende Teil lebt in Wohnungen oder Pensionen im Ergänzend wurden unabhängig von der Platznut- Quartier. zung regelwidrige Verhaltensweisen wie Parkverstöße, Fassadenschmierereien sowie illegale Müllab- Für die Gruppe erfüllt der Aufseßplatz eine ausgelagerungen mit einhergehendem Rattenbefall als prägte soziale Funktion als Treff- und Bezugspunkt, konfliktverstärkend benannt. Im Bereich der Ladenvergleichbar mit einem informellen Gemeinschaftsgeschäfte wird zum Teil aggressiv gebettelt; zudem raum. Der gemeinsame Konsum von Bier und Wein finden rund um den Aufseßplatz wiederholt Taubenwirkt verbindend; Cannabis wird nur in geringem fütterungen und illegale Müllablagerungen an Glas- Umfang konsumiert, harte Drogen spielen nach den containern statt. vorliegenden Einschätzungen kaum eine Rolle. Aus Sicht des Außendienstes lagen die Tätigkeits- Auffällig ist eine ausgeprägte Binnenloyalität, wähschwerpunkte insbesondere in der Unterbindung rend Außenstehende zunächst skeptisch betrachtet von Alkoholkonsum durch die etablierte Trinwerden. Die Attraktivität des Platzes wird zudem kerszene, der Kontrolle des widerrechtlichen Befahdurch die räumliche Nähe zu Sitzgelegenheiten, Einrens der Fußgängerzone, der Bearbeitung aggressikaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Anbindungen und ver Bettelaktivitäten sowie der Unterbindung dauergrundsätzlich zugänglicher Infrastruktur wie öffenthafter Aufenthalte und Lagerstellen von Personen liche Toiletten begünstigt.

ohne festen Wohnsitz, die teilweise mit erheblicher erschwerte dies auch die Reinigung erheblich, insbe- Verschmutzung einhergingen. sondere im Bereich vor den öffentlichen Toiletten, an dem sich viele Personen aufhielten. Es wurden mehr alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten festgestellt, insbesondere Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung und unzulässiges Lagern auf dem Platz. Vor allem in den Sommermonaten

Abbildung 86

Maßnahmen 2025 am Aufseßplatz

Aus Sicht des Außendienstes konnten festgestellte geringe Wirkung. Auch bei der widerrechtlichen Be- Ordnungsstörungen trotz intensiver Kontrolltätigkei- fahrung der Fußgängerzonen konnte trotz hohen ten nur begrenzt reduziert werden. Lagerstätten ob- Kontrollaufwands kaum eine Entspannung festgedachloser Menschen konnten in der Regel zeitnah stellt werden; die Fußgängerzone findet im Bereich aufgelöst und geräumt werden. Der Alkoholkonsum des Platzes und seines Umfelds nur begrenzte Wahrging jedoch trotz zahlreicher Begehungen, Ahndun- nehmung und Akzeptanz. gen und gemeinsamer Streifengänge mit der Polizei Insgesamt zeigen die Rückmeldungen, dass Entlasbislang nicht signifikant zurück. tungen nur punktuell und nicht nachhaltig erreicht Als wesentliche Ursache wird die über Jahre etab- werden können, zugleich jedoch fortbestehende lierte Trinkerszene benannt, die die unmittelbare Ver- Problemlagen und verfestigte Nutzungsmuster eine fügbarkeit von Alkohol, insbesondere durch den am längerfristige, abgestimmte Steuerung sowie eine Platz ansässigen Supermarkt, nutzt. Sanktionen in fortlaufende Bewertung möglicher ergänzender Form von Bußgeldern erweisen sich häufig als inef- Maßnahmen erforderlich machen. Zu den dargestellfektiv, da Betroffene überwiegend Sozialtransferleis- ten Optionen zählen aus sozialfachlicher Sicht unter tungen beziehen und Forderungen nicht oder nur anderem der Ausbau zielgruppenspezifischer Streetmit erheblichem Aufwand durchsetzbar sind; weiter- work-Angebote, die Einrichtung eines akzeptanzorigehende Sanktionen erscheinen angesichts der im entierten Trinkraums, die Schaffung eines alternatiniedrigschwelligen Bereich angesiedelten Tatbe- ven Aufenthaltsortes mit grundlegender Infrastrukstände vielfach unverhältnismäßig. tur sowie die Einbindung eines allparteilichen Konfliktmanagements. Die Umsetzung ist jedoch von Taubenfütterungen werden weiterhin als Problem politischen, finanziellen und rechtlichen benannt; Bußgelder zeigen hierbei bislang nur

Abbildung 87

Rahmenbedingungen abhängig. Die Entscheidung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen obliegt dem jeweils zuständigen Gremium.

Die Wirksamkeit ordnungsrechtlicher Maßnahmen wie Alkoholverbote wird unterschiedlich bewertet. Während sicherheitsrelevante Fachstellen die Alkoholverbotsverordnung grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Reduzierung von Belästigungen und Störungen ansehen, wird aus sozialfachlicher Perspektive auf mögliche Verdrängungseffekte hingewiesen.

Aus dieser Sicht ist die aktuelle Situation Ergebnis einer längerfristigen Entwicklung, in der sich soziale

Einsätze des ADN 2025 am Aufseßplatz

Treffpunkte im öffentlichen Raum verdichtet haben, ohne dass ausreichend akzeptierte Alternativen geschaffen wurden.

Abbildung 88

Das Ordnungsamt erkennt diese sozialfachliche Sichtweise ausdrücklich an, betont jedoch, dass bei akuten Störungen des öffentlichen Friedens zeitnahe ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Suche nach geeigneten Ausweich- oder Aufenthaltsorten gestaltet sich in der Praxis jedoch schwierig, da hierfür geeignete räumliche Voraussetzungen und eine Akzeptanz im Umfeld erforderlich sind.

Die weitere Entwicklung wird unter Berücksichtigung der Folgen eines konsequenten Vollzuges der Alkoholverbotsverordnung, die seit Mitte Dezember 2025 in Kraft ist, beobachtet und bewertet werden, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende sozialarbeiterische oder infrastrukturelle Maßnahmen zu prüfen.

Hinterlassenschaften eines Nachtlagers auf einer Park-

bank am Aufseßplatz

St. Leonhard / Sündersbühl

Abbildung 89

führt. Des Weiteren kommt es zu Konflikten in den Wohnanlagen, inkl. Vandalismus, Vermüllung und steigender polizeilicher Einsatzzahlen, zur Stigmatisierung der Bewohnerschaft und des Viertels sowie zu einem erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf, insbesondere von Familien und im Kontext Zuwanderung.

Für den ADN stellt das Gebiet aufgrund der Beschwerdelage einen Kontrollschwerpunkt dar. Trotz regelmäßiger Kontrollgänge, teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, konnten die von Anwohnern gemeldeten Beobachtungen zu exzessivem Alkoholkonsum, Drogenkonsum bzw. -handel sowie extreme Lärmbelästigungen vor Ort jedoch nicht bestätigt werden. Obdachlose Personen konnten durch

Lageeinschätzung

den ADN im Gebiet ausschließlich im Grünstreifen St. Leonhard / Sündersbühl ist durch eine vergleichs- des Frankenschnellwegs festgestellt werden. Auffälweise dichte Wohnbebauung und eine multikultu- lig blieb hingegen eine im Vergleich zu anderen relle Bewohnerschaft geprägt. Stadtteilen relativ hohe Anzahl illegaler Müllablagerungen, in der Regel ohne Hinweise auf Verursacher, Anwohner in und um die Schweinauer Straße besowie zahlreicher Fahrzeuge ohne Zulassung (sogeschweren sich nach wie vor über Ruhestörung, Vernannte Rotpunktfahrzeuge). müllung, illegaler Sperrmüll, Rattenproblematik, zugeparkte Flächen oder mutmaßliche Jugendkriminalität.

Abbildung 90

Dabei geht es immer wieder um Konflikte mit verschiedenen Gruppen – insbesondere Männergruppen, die sich abends im öffentlichen Raum aufhalten und dort teilweise Alkohol konsumieren, was bei Teilen der Anwohnerschaft Gefühle von Ohnmacht und Frustration auslöst. Das subjektive Sicherheitsgefühl steht im Kontrast zur Einschätzung der Sicherheitsbehörden, die die objektive Sicherheitslage als unauffällig bewerten.

Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen jedoch, dass sich im Quartier zunehmend soziale Spannungen im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Raums entwickeln. Diese Spannungen betreffen weniger klassische Sicherheitsprobleme als vielmehr Fragen des Zusammenlebens in einem dicht besiedelten und sozial stark belasteten Stadtteil.

Fachkräfte aus den Einrichtungen und Diensten vor Ort berichten, dass der außergewöhnlich hohe Anteil an Menschen, die unterschiedlichste Probleme in

Einsätze des ADN 2025 in St. Leonhard / Sündersbühl

der Alltagsbewältigung haben, zur quantitativen und qualitativen Überlastung der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie der sozialen Dienste

Die Problemlagen in St. Leonhard / Sündersbühl be- Es besteht die Sorge, dass sich konfliktbehaftete Dystehen fort. Seit mehreren Jahren kommt es in der namiken weiter verstärken können, wenn nicht früh- Schweinauer Straße in St. Leonhard immer wieder zu zeitig geeignete unterstützende Maßnahmen ergrif- Spannungen in Bezug auf die Nutzung und Wahr- fen werden. nehmung des öffentlichen Raums. Aus Sicht des Ordnungsamtes reicht es nicht aus, Diese werden unter anderem durch prekäre Lebens- ausschließlich symptomorientiert zu agieren; viellagen, enge Wohnverhältnisse, einen Mangel an at- mehr ist zu prüfen, inwiefern Ursachen der Konflikte traktiven Aufenthaltsflächen sowie den Rückgang und sozialen Verwerfungen bearbeitet werden könsozialer Treffpunkte wie Kneipen verstärkt. Sicher- nen. heitsrechtliche und polizeiliche Möglichkeiten sind Dabei wird auf die enge Wechselwirkung zwischen weitgehend ausgeschöpft, das subjektive Sicherdem Verhalten der Menschen vor Ort, der gebauten heitsgefühl kann allein durch repressive Maßnahmen Umwelt sowie ökonomischen und institutionell-polinachhaltig nicht verbessert werden. tischen Rahmenbedingungen hingewiesen. Es bestehen vielschichtige Problemlagen, die im Zu- Der bisherige „Runde Tisch Schweinauer Straße“ des sammenhang mit einem massiv veränderten Stadt- Ordnungsamtes ist für die vielschichtigen Probleme teil gesehen werden. durch den sich massiv veränderten Stadtteil, die Be- Neubauten mit einem hohen Anteil geförderter friedung vor Ort und als Ansprechpartner nicht mehr Wohnungen, z.B. in der Fuggerstraße in Sünders- ausreichend. bühl, können zusätzliche Herausforderungen für die Es braucht ein anderes Beteiligungsformat „Gesoziale Stabilität bereits stark belasteter Quartiere sprächsforum St. Leonhard“, an dem neben Bemit sich bringen. schwerdeführern auch Personengruppen vertreten Die soziale Durchmischung gerät dadurch teilweise sind, die als „störend“ empfunden werden sowie unter Druck, insbesondere dort, wo sich Armutser- eine allparteiliche Moderation und Koordination, die fahrungen und multiple Schwierigkeiten in der All- im Konflikt neutral ist. tagsbewältigung konzentrieren.

Abbildung 91

Maßnahmen St. Leonhard 2025

Abbildung 92

Die 2025 gegründete Steuerungsgruppe „St. Leonhard / Sündersbühl“ zwischen Ordnungsamt, Sozialreferat und Bürgermeisteramt greift diese Themen auf und verfolgt einen ressortübergreifenden Ansatz. Die regelmäßige Rückkopplung der Ergebnisse in die Referentenrunde sowie die abgestimmte Umsetzung mit den zuständigen Dienststellen sind zentrale Voraussetzungen für effektives Handeln.

Aus Sicht des Außendienstes unterscheidet sich das Gebiet im Vergleich zu anderen Örtlichkeiten, da die Hauptproblemlagen anders gelagert sind.

Aufgrund beginnender Baumaßnahmen im Bereich des Frankenschnellwegs wird mit einer möglichen Verlagerung obdachloser Aufenthalte gerechnet.

Trotz intensiver Kontrollmaßnahmen konnte im Berichtszeitraum kaum eine Reduzierung illegaler Müllablagerungen oder der Rotpunktfahrzeuge erreicht werden. Gleichzeitig blieb die Zahl der Bürgermeldungen, die insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl betreffen, unverändert hoch.

Vor diesem Hintergrund wird der ADN den bestehenden Kontrolldruck in der bisherigen Form aufrecht-

Obdachlosenlager neben dem Frankenschnellweg

erhalten.

Jamnitzerplatz

Abbildung 93

verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen und weist insgesamt eine hohe Frequentierung auf.

Auf dem Platz kommt es zeitweise zu Aufenthalten von Personen mit Alkoholkonsum sowie hauptsächlich im Laubengang auch zu Cannabiskonsum. Diese Nutzungen führten punktuell zu Konflikten, etwa durch lautstarkes Verhalten, Vermüllung oder das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum. Der Reinigungszustand der öffentlichen Toiletten wird trotz erhöhter Reinigungsfrequenz bemängelt. An den neu in Betrieb genommenen Brunnen kam es punktuell zu Vandalismusschäden. Diese Erscheinungen bewegten sich insgesamt in einem Umfang, wie er auch an anderen innerstädtischen Plätzen mit vergleichbarer Nutzung zu beobachten ist.

Lageeinschätzung

Aus Sicht des Außendienstes war die Örtlichkeit über Der Jamnitzerplatz ist ein zentraler Aufenthalts- und das gesamte Jahr hinweg sehr gut frequentiert; trotz Erholungsort und wird im Jahr 2025 regelmäßig von des bestehenden hohen Kontrolldrucks wurden jeunterschiedlichen Nutzergruppen in Anspruch gedoch nur vereinzelt Ordnungsstörungen festgestellt. nommen. Tagsüber prägen insbesondere Kinder und Familien den Bereich des Spielplatzes, während der angrenzende Basketballplatz vor allem von Jugendlichen genutzt wird. Der Platz erfüllt damit eine wichtige soziale und freizeitbezogene Funktion für

Abbildung 94

Maßnahmen Jamnitzerplatz 2025

2025 war insgesamt eine deutliche Entlastung und tragbarkeit des Maßnahmenmixes auf andere Prob- Beruhigung der Situation am Jamnitzerplatz festzu- lemlagen ist daher nur eingeschränkt möglich und stellen. Der Platz wird von unterschiedlichen Bevöl- bedarf einer fall- sowie kapazitätsbezogenen Prükerungsgruppen gut angenommen und weist nur fung. ein äußerst geringes Beschwerdeaufkommen auf. Insgesamt zeigt das Beispiel Jamnitzerplatz, dass Umfang und Intensität der Problemlagen waren sehr eine enge, abgestimmte Zusammenarbeit der beteibegrenzt und deutlich unterhalb vergleichbarer inligten Akteure wirksam zur Entlastung des öffentlinerstädtischer Belastungslagen. chen Raums beitragen kann, sofern hierfür die erfor- Ein besonderes Ärgernis stellte jedoch der Zustand derlichen personellen und organisatorischen Resder öffentlichen Toilette auf dem Platz dar. Die Reini- sourcen zur Verfügung stehen. gungsfrequenz der öffentlichen Toilette auf dem Vor diesem Hintergrund pausiert der Runde Tisch Platz musste aufgrund vielfältigster und teilweise Jamnitzerplatz bis auf Weiteres. rücksichtsloser Nutzung deutlich erhöht werden, ohne dass sich hierdurch eine Verbesserung einstellen konnte. Es wird daher von SÖR geprüft werden müssen, ob der weitere Betrieb der Toilette unter den bestehenden Rahmenbedingungen dauerhaft aufrechterhalten werden kann.

Abbildung 96

Abbildung 95

Einsätze des ADN 2025 am Jamnitzerplatz

Öffentliche Toilette am Jamnitzerplatz

Aus Sicht des Außendienstes war eine deutliche Reduzierung der Ordnungsstörungen zu verzeichnen. Das personal- und organisatorisch intensive Zusammenwirken der beteiligten Stellen trug sichtbar zur Verbesserung der Sicherheitspräsenz und zur nachhaltigen Stabilisierung der Situation bei. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass dieser Erfolg mit einem erheblichen Einsatz personeller und organisatorischer Ressourcen verbunden war. Eine Über-

III.1 Sonstige Sicherheitsthemen – Spielhallen und Wettvermittlungsstel- Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg len

III. Sonstige Sicherheitsthemen

  1. Spielhallen und Wettvermittlungs- glücksspielrechtliche Erlaubnis. 2025 gab es im stellen Stadtgebiet insgesamt 45 Wettvermittlungsstellen (2024: 48). Hier scheint die starke Zunahme der letz- Das Glückspielrecht schafft einen rechtlichen Rahten Jahre gestoppt zu sein. Für die Überwachung ist men, um Spieler vor Spielsucht, Betrug und Manipujedoch die Regierung von Mittelfranken zuständig. lation zu schützen. Außerdem dient es dem Jugend- Das Ordnungsamt Nürnberg unterstützt die Regieschutz (Mindestalter 18 Jahre) und soll illegales rung von Mittelfranken im Rahmen von Kontrollen Glücksspiel sowie Kriminalität und Geldwäsche beder in Nürnberg ansässigen Betriebe. 2025 gab es im kämpfen. Deshalb dürfen Spielhallen und Wettver- Stadtgebiet insgesamt 45 Wettvermittlungsstellen mittlungsstellen nur mit entsprechender behördli- (2024: 48). cher Erlaubnis betrieben werden. Gleiches gilt auch für die verwendeten Geldspielgeräte und Wetttermi- Bei Kontrollen werden regelmäßig Probleme vor alnals. lem bei der gesetzlich im Glückspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Überprüfung der Spielenden über das Rechtliche Grundlagen hierfür sind die Gewerbeord- Online-Abfrage Spielerstatus Informationssystem nung (GewO), der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (OASIS), der zentralen Sperrdatei, in der deutsch- (GlüStV 2021) und das Bayerische Gesetz zur Auslandweit alle gesperrten Spieler erfasst sind, festgeführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen stellt. in Deutschland (AGGlüStV). Teilweise funktionieren die Kontrollgeräte nicht ord- Gewerbetreibende müssen im Rahmen der Antragsnungsgemäß oder werden nicht konsequent gestellung und anschließend in regelmäßigen Abstännutzt, was dazu führen kann, dass auch gesperrte den Nachweise über die eingesetzten Spielgeräte, Spieler zugelassen werden. Dadurch wird der gesetz- Sozialkonzepte sowie über ihre persönliche Zuverläslich beabsichtigte Schutzzweck für die Spieler und sigkeit erbringen, um eine Glückspielkonzession zu insbesondere spielsuchtgefährdete Personen untererhalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben laufen. erfolgt sowohl durch anlassbezogene als auch verdachtsunabhängige Kontrollen des Ordnungsamtes.

Für den Betrieb einer Spielhalle sind eine Gewerbeer-

Spielhallen und

laubnis und eine glückspielrechtliche Erlaubnis erfor-

Wettvermittlungsstellen

derlich. Dort sind ein Geldspielgerät je 12 qm Grundfläche und insgesamt nicht mehr 12 Geldspielgeräte 90 84 83 zulässig. In Gaststätten mit Alkoholausschank sind bis zu zwei Gelspielgeräte erlaubt. Für die Genehmigung und Überwachung ist das Ordnungsamt Nürnberg zuständig. 50 45

2025 gab es in Nürnberg insgesamt 83 Spielhallenstandorte, zum Teil als Mehrfachspielhallen ausgestaltet. Gegenüber 2024 ist die Zahl der Spielhallenstandorte um einen gesunken, seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2012 um insgesamt 20 Standorte. Aufgrund des geltenden Mindestab- Spielhallen Wettvermittlungsstellen stands von 500 m für neue Spielhallen und dem städtischen Vergnügungsstättenkonzept sind auch

Anzahl der Spielhallen und Wettvermittlungsstellen 2024

in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Spielhal-

und 2025

len zu erwarten.

Wettvermittlungsstellen, umgangssprachlich auch als „Wettbüros“ bezeichnet, vermitteln Sportwetten im Auftrag eines konzessionierten Wettanbieters. Auch diese benötigen eine gewerbe- sowie eine

III.1 Sonstige Sicherheitsthemen – Spielhallen und Wettvermittlungsstel- Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg len

Eine ebenfalls häufig festzustellende Beanstandung ist die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten. Gesetzlich darf eine spielende Person aus Schutz vor zu hohen Spieleinsätzen/Verlusten nur ein Geldspielgerät bespielen. Auf Grund der geltenden Rechtslage gestaltet sich die Ahndung der unzulässigen Bespielung von mehreren Geldspielgeräten durch Spieler langwierig und schwierig.

Sehr problematisch und schwierig ist die Situation bei Unterhaltungsspielgeräten („Fungamer“), da diese nicht grundsätzlich verboten, sondern bei Vorleigen gewisser Voraussetzungen zulässig sind. So dürfen beispielsweise höchstens sechs Freispiele gewonnen werden, die ausschließlich im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden. In vielen Gaststätten sind neben den zwei zulässigen Geldspielgeräten mehrere Fungamer anzutreffen, die die Gaststätte optisch als Spielhalle erscheinen lassen. Viele dieser Fungamer sind ungeprüft, technisch manipulier, bieten unzulässige Gewinnmöglichkeiten an. Häufig werden dort erzielte Gewinne versteckt ausbezahlt. In Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Finanzamt wurden 2025 mehrere unzulässige Unterhaltungsspielgeräte sichergestellt und anschließend durch das Finanzamt ausgewertet. Hierbei wurde unter anderem ein Automatenaufsteller wegen illegalen Glücksspiels durch das Amtsgericht Nürnberg strafrechtlich verurteilt.

III.2 Sonstige Sicherheitsthemen – Silvester / Böllern Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

  1. Silvester / Böllern

Jedes Jahr führt die private Nutzung von Feuerwerks- Ziel ist es, Gefahren für Personen, Tiere und Sachkörpern rund um den Jahreswechsel zu einer Viel- werte so weit wie möglich zu minimieren und gleichzahl von Bürgerbeschwerden und Sicherheitsvorfäl- zeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit Feulen. Dabei stehen insbesondere Brandgefahr, Verlet- erwerk im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sizungsrisiken, Lärmbelästigung und die Gefährdung cherzustellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei von Tieren im Fokus. Rechtlich gilt, dass das Abbren- städtischen Hotspots, an denen sich vor allem in der nen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 grund- Silvesternacht große Menschenmengen aufhalten sätzlich nur an zwei Tagen des Jahres erlaubt ist, am und es in der Vergangenheit wiederholt zu Gefähr- 31. Dezember und am 1. Januar. In bestimmten Be- dungslagen kam. reichen – z. B. in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu- Zusätzlich zu dem Bereich um den Nürnberger Burgsern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders berg, wo seit 2004 die Silvesterverordnung das Mitbrandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – ist führen, Abschießen und Abbrennen von Feuerdas Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch an diewerkskörpern aller Art verbietet, regelt seit einigen sen beiden Tagen kraft bundesgesetzlicher Regelung Jahren eine Allgemeinverfügung den Umgang mit untersagt. pyrotechnischen Gegenständen in weiten Teilen der Die Öffentlichkeit wird kurz vor Verkaufsstart der Innenstadt. Feuerwerkskörper über Pressemitteilungen und in Neben den bereits bewährten Verbotsbereichen zwiden sozialen Medien über erlaubte Abbrennzeiten, schen Lorenzkirche und Hauptmarkt, auf der Muse- Sicherheitsmaßnahmen und den verantwortungsvolumsbrücke und der Fleischbrücke, sowie der Burglen Umgang mit Feuerwerkskörpern informiert. straße vom Rathaus zur Burg, galt zum Jahreswech- Gleichwohl ist zunehmend zu beobachten, dass py- sel 2025 / 26 erstmals auch ein Feuerwerksverbot auf rotechnische Gegenstände bereits vor dem 31. De- dem Jakobsplatz sowie „An den Fleischbänken“ bei zember und nach dem 1. Januar abgebrannt wer- der Feuerzangenbowle. den. Durch die in den Verbotsbereichen aufgestellten Ver- Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften kön- botsschilder und den verstärkten Einsatz der Polizeinen grundsätzlich ordnungsrechtlich geahndet wer- kräfte konnte ein Abbrennen von Feuerwerkskörden. In der Praxis kommt es jedoch häufig nicht zu pern in diesen sensiblen Bereichen weitgehend verentsprechenden Bußgeldverfahren, da die Ord- hindert werden. Insbesondere Taschensichtungen nungsbehörden die betroffenen Personen oftmals führten zu zahlreichen Sicherstellungen von Pyronicht direkt feststellen oder vor Ort antreffen kön- technik. Nur vereinzelt wurde gegen die Regelungen nen. Ohne eine zweifelsfreie Personenfeststellung ist der Feuerwerksverbotszone verstoßen. eine konsequente Verfolgung der Verstöße aller- Leider blieb auch bei diesem Jahreswechsel ein Bedings nicht möglich. schuss von Passanten (festgestellt im Bereich rund Für die Kommunen gibt es derzeit keine gesetzliche um den Weißen Turm und auf dem Kornmarkt) nicht Ermächtigung, ein flächendeckendes Feuerwerksver- aus. Glücklicherweise kam es hierzu zu keinen Verbot, wie es von immer mehr Bürgern gefordert wird, letzten. zu erlassen. Einschneidendes Schadensereignis in der Silvester- Insbesondere Feinstaub, Lärm, Abfall und die Ver- nacht war das vollständige Abbrennen des Obdachängstigung von Tieren reichen rechtlich nicht aus, losenunterstandes an der Brücke zum Handwerkerum umfassende Feuerwerksverbotszonen zu erlas- hof. Obwohl die Ursache nicht abschließend geklärt sen. Kommunale Verbotszonen können nur dort werden konnte, kann ein Zusammenhang mit dem festgesetzt werden, wo konkrete Gefahren für die Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht ausgeöffentliche Sicherheit nachweisbar sind. schlossen werden.

Nichtsdestotrotz schöpft die Stadt Nürnberg den ihr gestatteten gesetzlichen Rahmen weitgehend aus und koordiniert Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt.

III.3 Sonstige Sicherheitsthemen – Cannabis Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

  1. Cannabis

Mit Einführung des „Gesetzes zum kontrollierten Der Schwerpunkt der Verstöße gegen das Kon- Umgang mit Cannabis (Konsumcannabisgesetz – sumcannabisgesetz liegt beim Cannabiskonsum im KCanG)“ zum 01.04.2024 wurde der rechtliche Rah- Umfeld von Kinderspielplätzen oder öffentlichen men zum Umgang mit Cannabis grundlegend geän- Sportstätten. Das südliche Bahnhofsumfeld um den dert. Seither dürfen Erwachsene Cannabis in begren- Nelson-Mandela-Platz hat sich dabei als örtlicher zen Mengen legal besitzen und auch mit sich führen. Schwerpunkt herauskristallisiert. Gleichzeitig wurden vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zahlreiche bußgeldbewehrte Verbotstatbestände eingeführt. So ist der Konsum von Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf öffentlichen Sportstätten sowie jeweils in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr verboten.

Abbildung 97

Das primäre Ziel der Gesetzgebung war es einerseits, insbesondere die Polizei und Justiz von der Strafverfolgung einer Vielzahl von kleineren Cannabis-Delikten zu entlasten. Demgegenüber stehen nun neue Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden, die komplexen Abstandsregelungen, einzelne Konsum-

Verbotener Cannabiskonsum am Spielplatz, mit Unterstüt-

verbote zu überwachen, sowie entsprechende Ver-

zung einer KI generiert

stöße zu ahnden.

Neben diesen Regelungen erlaubt das Konsumcan- Gerade im Bahnhofsumfeld kam es 2025 neben Dronabisgesetz unter bestimmten Rahmenbedingungen genkonsum in der Öffentlichkeit vermehrt zu einer auch sogenannte Anbauvereinigungen, in denen auch für Dritte wahrnehmbaren Anbahnung von Cannabis gemeinschaftlich für den Eigenbedarf de- Drogenhandel sowie einer Zunahme von Betäuren Mitglieder angebaut bzw. an diese abgegeben bungsmitteldelikten, damit verbunden Beschafwerden darf. Für die Zulassung dieser Anbauvereinifungskriminalität sowie Körperverletzungsdelikten. gungen ist in Bayern das LGL Bayern (Bayerisches Als einer von mehreren Gegensteuerungsmaßnah- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsichermen hat die Stadt Nürnberg auf Grundlage des Art. heit) zuständig. Obwohl es bereits entsprechende In- 30 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), auf teressenbekundungen für lokale Anbauvereinigundessen Grundlage bereits die Alkoholverbotsverordgen in Nürnberg gab, erfolgte bislang in keinem benung (AlkVVO) erlassen wurde, im Dezember 2025 kannten Fall eine Genehmigung. auch eine Cannabisverbotsverordnung (CanVVO) er- Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Canna- lassen. Dies war möglich, nachdem zum 01.08.2024 bis erreichen die Stadt Nürnberg überwiegend im der Art. 30 LStVG dahingehend geändert wurde, Zusammenhang mit Geruchsbelästigungen, insbe- dass die Kommunen auch den Konsum und ggf. das sondere in privaten Bereichen wie Balkonen oder Mitführen von Cannabis per Verordnung verbieten Gärten. Das Konsumcannabisgesetz enthält hierzu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Ankeinerlei Regelungen und vor allem keine entspre- nahme rechtfertigen, dass durch den Konsum von chenden Verbote, sodass die Stadt Nürnberg über Cannabis regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder keine rechtliche Handhabe zum Eingreifen verfügt. Straftaten begangen werden. Die Verordnung soll ei- Derartige Beschwerden können daher ohne Feststelnen Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls in lung konkreter Verstöße (z.B. aufgrund des Konsums der Bevölkerung leisten. Aufgrund dessen, dass die in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen) Verordnung erst zum Jahresende in Kraft getreten nicht zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen führen. ist, sind erste Erfahrungsberichte hierzu noch nicht vorhanden.

III.4 Sonstige Sicherheitsthemen – Freilaufende Hunde und Beißvorfälle Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

  1. Freilaufende Hunde und Beißvorfälle

Immer häufiger erreichen die Stadt Nürnberg Be- werden in die Planung von Kontrollen und weiteren schwerden über freilaufende Hunde. In schweren Maßnahmen einbezogen. Fällen zeigen die Hunde aggressives Verhalten, bel- Ein darüber hinaus gehendes ordnungsbehördliches len oder knurren fremde Menschen bzw. andere Einschreiten mit weitergehenden Maßnahmen ge- Hunde an oder springen diese gegebenenfalls sogar gen den Hundehalter bzw. die Hundehalterin (z. B. an. In Bürgerhinweisen wird wiederholt ein Unsicherindividuelle Leinenpflicht bis hin zu Maulkorbzwang) heitsgefühl bis hin zur Sorge vor möglichen Beißvorerfolgt, wenn nachgewiesen ist, dass von einem fällen und Verletzungen geschildert. Hund eine konkrete Gefahr ausgeht. Die Auswertung der eingehenden Beschwerden zeigt wiederkehrende räumliche Schwerpunkte. Besonders häufig werden dabei Bereiche wie der Stadt-

Anzahl Beißvorfälle

park, der Cramer-Klett-Park oder der Rednitzgrund als sogenannte Hotspots für freilaufende Hunde benannt.

Abbildung 98

2021 2022 2023 2024 2025

Beißvorfälle 2021 bis 2025

So wurden im Jahr 2025 insgesamt 58 sogenannter

Freilaufender Hund im Stadtpark, Copyright Adobe Stock

Beißvorfälle bekannt. Erfreulicherweise ist diese Zahl

- Nataliya

nach dem pandemiebedingten Anstieg in den Vorjahren wieder deutlich zurückgegangen. Unabhängig von einer eventuellen Leinenpflicht sind Als Beißvorfall gilt ein Ereignis, bei dem ein Hund Hunde in der Öffentlichkeit so zu führen, dass an- eine Person oder ein anderes Tier – in der Regel einen dere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt wer- anderen Hund – gebissen hat. Ebenso werden Vorden. Zur Umsetzung gilt innerhalb des Stadtgebiets fälle erfasst, bei denen eine Person oder ein Tier in einigen Bereichen, wie etwa den städtischen durch einen Hund in sonstiger Weise erheblich be- Grünanlagen, eine Leinenpflicht für alle Hunde. Auf drängt wurde. öffentlichen Anlagen, Straßen, Wegen und Plätzen Eine Beurteilung dieser Beißvorfälle ist dabei nicht innerhalb des Altstadtrings sowie in ausgewiesenen pauschal möglich. Oftmals ergeben sich rechtliche, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen aber auch praktische Grenzen. Zum einen besteht im gesamten Stadtgebiet gilt die Anleinpflicht ledigdie Verpflichtung, die Öffentlichkeit vor aggressiven lich für große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 oder gefährlichen Hunden zu schützen, zum andecm. Ein generelles Verbot für solche Hunde existiert ren lassen sich einzelne Vorfälle häufig nicht vollstänauf öffentlichen Kinderspielplätzen und deren nädig und zweifelsfrei aufklären. here Umgebung. Die Bewertung stützt sich daher auf die Aussagen Festgestellte Verstöße hiergegen werden mit einem der Geschädigten, der betroffenen Hundehalter so- Bußgeld geahndet. Hinweise aus der Bürgerschaft wie gegebenenfalls weiterer Zeugen.

III.4 Sonstige Sicherheitsthemen – Freilaufende Hunde und Beißvorfälle Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

Im Rahmen der Anhörungen vor Erlass einer geplanten Anordnung schildern die beteiligten Hundehalter den Sachverhalt naturgemäß aus ihrer eigenen Perspektive, was nicht selten zu deutlich voneinander abweichenden Darstellungen führt. Lässt sich eine Gefahr zweifelsfrei nachweisen, wird ein Leinenzwang, teilweise sogar ein kombinierter Leinen- und Beißkorbzwang angeordnet. In vielen Fällen erklärten sich die betroffenen Hundehalter freiwillig zur Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen, etwa eines Leinenzwangs, bereit.

Dieser kooperative Ansatz mittels sogenannter Selbstverpflichtungen erweist sich in der Praxis häufig als wirksam, da er die Eigenverantwortung des Hundehalters stärkt und zugleich das Risiko weiterer Vorfälle reduziert.

In anderen Fällen konnten keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, da die verantwortlichen Hundehalter nicht bekannt waren und auch nachträglich nicht ermittelt werden konnten.

Insgesamt zeigt sich, dass wiederholte Beißvorfälle durch denselben Hund nur sehr selten auftreten.

III.5 Sonstige Sicherheitsthemen – Versammlungen Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

  1. Versammlungen

Anzahl Versammlungen

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Entwicklung der Anzahl der Versammlungen in Nürnberg

2025 wurden in Nürnberg insgesamt 1.106 Ver- Für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Besucher sammlungen angezeigt und vom Ordnungsamt als der Innenstadt gehen diese Veranstaltungen regel- Versammlungsbehörde der Stadt Nürnberg in Zu- mäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen einher. sammenarbeit mit der Polizei bearbeitet. Das Ver- Hierzu zählen unter anderem Einschränkungen der sammlungsgeschehen war damit weiterhin auf ei- Erreichbarkeit, Lärmbelastungen, veränderte Vernem hohen Niveau (Zunahme von 297 im Vergleich kehrsführungen, Absperrmaßnahmen sowie ein erzu letztem Jahr) und in Teilen durch eine Vielzahl auf- höhtes Sicherheitsaufkommen. Entsprechend wird einander bezogener Versammlungen und einer ho- aus diesen Bereichen wiederholt ein hohes Behen Dynamik geprägt. schwerdeaufkommen verzeichnet.

Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz Ein besonderer Schwerpunkt des Versammlungsgegewährleistet allen Menschen das Recht, sich fried- schehens ergab sich durch die regelmäßig stattfinlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grund- denden Versammlungen des vom Verfassungsschutz recht gilt unabhängig von Inhalt, politischer Ausrich- beobachteten „Team Menschenrechte“ sowie durch tung oder gesellschaftlicher Bewertung der jeweili- die Gegenversammlungen hierzu. Diese Versammgen Anliegen. Versammlungen müssen grundsätz- lungen fanden 2025 über einen nahezu wöchentlilich lediglich angezeigt und nicht genehmigt wer- chen Rhythmus montags sowie mehrere Samstage den. Eingriffe in Ort, Zeit oder Durchführung sind nur statt und führte regelmäßig zu komplexen Einsatzlaunter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich gen vor allem im Innenstadtbereich. Sehr häufig fanund bedürfen einer konkreten Gefahrenprognose. den gleichzeitig mehrere Gegenversammlungen unterschiedlicher Veranstalter statt, die ebenfalls als Die Versammlungsfreiheit umfasst auch grundsätzstationäre Kundgebung oder als Aufzüge durchgelich das Recht, Ort und Form der Versammlung selbst führt wurden. zu bestimmen. Daher finden sehr viele Versammlungen im Innenstadtbereich statt, da dort eine hohe öf- Hierdurch ergaben sich für die Versammlungsbefentliche Wahrnehmung erreicht werden kann. Stark hörde und die Polizei besondere organisatorische genutzte Versammlungsorte sind der Bereich vor der und rechtliche Herausforderungen. Dabei war insbe- Lorenzkirche, der Hallplatz, der Kornmarkt sowie der sondere sicherzustellen, dass jede Versammlung ihr Ludwigsplatz. Recht auf Sicht- und Hörweite wahrnehmen kann,

III.5 Sonstige Sicherheitsthemen – Versammlungen Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

gleichzeitig jedoch die Sicherheit aller Beteiligten so- Das Versammlungsgeschehen rund um das Team wie unbeteiligter Dritter gewährleistet bleibt. Menschenrechte war im Jahr 2025 mehrfach Gegenstand intensiver politischer Beratung. Die rechtlichen Während einzelner Versammlungen kam es wieder- Grundlagen, Zuständigkeiten sowie konkrete Einzelholt zu Blockaden oder Blockadeversuchen durch fragen wurden in mehreren Sitzungen des Rechts- Gegendemonstrationen. Die Bewertung und Bewälund Wirtschaftsausschusses umfassend behandelt. tigung solcher Situationen obliegt während der laufenden Versammlung der Polizei, die ab Versamm- Neben diesen regelmäßig stattfindenden Versammlungsbeginn die Einsatzverantwortung trägt. Ent- lungen prägten auch andere Themen das Versammsprechende Vorfälle führten zu umfangreichen Ein- lungsgeschehen im Jahr 2025. Dazu gehörten insbesatzmaßnahmen sowie zu ordnungs- und strafrecht- sondere Proteste im Zusammenhang mit dem Nahlichen Verfahren. ostkonflikt, Ukraine-Krieg Versammlungen aus dem Themenfeld Tierschutz – unter anderem im Zusam- Das Versammlungsgeschehen führte zudem zu ermenhang mit den Diskussionen zur Tötung mehrerer heblichem öffentlichem Interesse und zu zahlreichen Paviane im Nürnberger Tiergarten sowie Demonstra- Beschwerden aus der Bevölkerung, insbesondere tionen zum Klimaschutz und gegen den Ausbau des aufgrund der Auswirkungen auf den innerstädti- Frankenschnellwegs. Zugenommen haben in diesem schen Alltag und das Sicherheitsgefühl. Zusammenhang Fahrraddemos, unter anderem je- Wegen der wiederholten Versammlungen des den ersten Freitag im Monat wobei davon mehrere „Team Menschenrechte“ am Hallplatz und die er- auch über Teile des Frankenschnellweges geführt heblichen Beeinträchtigungen für die Anlieger ver- und dadurch eine Belastung des Autoverkehrs herlegte das Ordnungsamt Beginn und Ende der Ver- beigeführt haben. Auffällig war eine starke Zusammlung am 12.05.2025 auf den Nelson-Mandela- nahme von Versammlungen mit religiösen und frei- Platz. Auf Klage der Versammlungsanmelderin hin kirchlichen Inhalten. sah das Verwaltungsgericht Ansbach diese Verle- Nach Angaben der Polizei war 2025 im Zusammengung als rechtswidrig an. Die Entscheidung zeigt die hang mit Versammlungslagen zudem ein deutlicher hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Be- Anstieg politisch motivierter Kriminalität zu verzeichschränkungen von Versammlungen. Sie verdeutlicht, nen. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten bei dass Einschränkungen nur bei konkreten, nachvoll- Versammlungen hat sich von 60 in 2024 auf 310 in ziehbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit 2025 verfünffacht. Sehr stark zugenommen haben oder Ordnung zulässig sind und Beeinträchtigungen dabei Straftaten nach dem Versammlungsgesetz Dritter grundsätzlich in einem gewissen Umfang hin- (z.B. erhebliche Störung einer Versammlung, verbozunehmen sind und dass das „Team Menschentene Vermummung), Körperverletzungsdelikte und rechte“ nicht als Zweckveranlasserin für die erforder- Widerstandsdelikte. Diese Entwicklung spiegelte die lichen Absperrungen und die damit einhergehenden insgesamt erhöhte Konfliktdynamik bei Versamm- Beeinträchtigungen herangezogen werden kann. Bei lungen wider. Die Entwicklung führte zu einem erdrohenden Gewalttaten als Gegenreaktion auf Verhöhten polizeilichen Einsatzaufkommen sowie zu sammlungen sind die behördlichen Maßnahmen inzusätzlichen Anforderungen an Sicherheitserwägundessen primär gegen die Störer zu richten. Die dargen und Koordination bereits im Vorfeld zu Veraus resultierenden rechtlichen Rahmenbedingungen sammlungen. auch in Bezug auf die Gegendemonstrationen wurden in den zuständigen Gremien ausführlich dargestellt.

Sonstige Sicherheitsthemen – Versammlungen

Politisch* motivierte Kriminalität bei Versammlungen 160 136 140 120 100 80 60 40 35 34 24 20 12 9 11 8 12 7 1 1 2 2 21 1 1 1 321 1 2 1 0 ausländische Ideologie links rechts religiöse Ideologie sonstige Zuordnung

III.5

12 1 2 9 11 8 12 2 21 1 1 1 321 1 2

Politisch motivierte Kriminalität bei Versammlungen 2025

Politisch* motivierte Kriminalität

bei Versammlungen

*Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen 350 310 Staatsschutzdelikten, wie z.B.

60
02 2 0 3

§§ 86a, 89a, b, 129a, b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in 250 Würdigung der Tatumstände und / oder der Einstellung des Täters An- 200 haltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer politischen Motiva- 100 tion heraus begehbar.

Das Definitionsfeld der politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei zwischen den Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „sonstige Zuordnung“. Unter Propagandadelikte fallen u.a. Volksverhetzung (§ 130 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB; z.B. Hakenkreuz, „Wolfsgruß“, Kennzeichen der Hamas). Unter "sonstige Straftaten" fallen z. B. die Straftaten nach dem BayVersG.

Gesamt 2025 Gesamt 2024

Politisch motivierte Kriminalität bei Versammlungen 2024

und 2025

III.6 Sonstige Sicherheitsthemen – Veranstaltungen Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

  1. Veranstaltungen

Abbildung 99

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind entweder nach § 29 Abs. 2 StVO durch SÖR zu prüfen und zu genehmigen oder nach Art. 19 LStVG durch das Ordnungsamt, wenn sie nicht unter § 29 Abs. 2 StVO fallen. Veranstaltungen, die in dafür genehmigten Räumen durchgeführt werden (z.B. Stadion, Meistersingerhalle, Konzertsäle), bedürfen keiner Genehmigung. 2025 wurden dem Ordnungsamt

Aufgebaute Armis Go Sperren in der Waaggasse während

insgesamt 150 Veranstaltungen angezeigt, davon

des Christkindlesmarktes

wurden elf Veranstaltungen in Gaststätten durchgeführt. Neben den jährlichen Großveranstaltungen wie Rock im Park oder dem Bardentreffen kam dem Auch bei den Fußballspielen des FCNs wurden im Deutschen Chorfest Ende Mai 2025 besondere Be- Laufe des Jahres 2025 regelmäßig Zufahrtssperren deutung zu. Insgesamt verzeichnete die Veranstaleingesetzt. Diese dienten insbesondere dazu, die Betung auf drei Tage verteilt rund 115.000 Besucher. sucherströme im Bereich der Hans-Kalb-Straße, so- Aufgrund der hohen Besucherzahlen sowie der Vielwie am Max-Morlock-Platz gegen mögliche Überzahl an Veranstaltungsorten waren hierbei erhöhte fahrten mit Fahrzeugen abzusichern und damit das Anforderungen an die Sicherheitsplanung, Koordi- Risiko für an- und abreisende Besucher zu minimienation und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahren. men erforderlich. 2026 soll geprüft werden, ob der bestehende Be- Die sicherheitsrechtliche Bewertung von (Groß-)Verstand an Zufahrtssperren erweitert bzw. aufgestockt anstaltungen 2025 stand maßgeblich unter den Auswerden muss. Die 2025 gewonnenen positiven Erwirkungen zweier tödlicher Fahrzeugangriffe auf eifahrungen werden dabei genutzt, um die Einsatznen Weihnachtsmarkt in Magdeburg am möglichkeiten bei weiteren Veranstaltungen zu erör- 20.12.2024 sowie eines Vorfalls im Zusammenhang tern, um auch künftig ein hohes Sicherheitsniveau mit einem Warnstreik in München am 13.02.2025. bei (Groß-)Veranstaltungen gewährleisten zu kön- Diese Ereignisse führten bundesweit zu einer Diskusnen. sion um die Abwehr von solchen Taten sowie die Beschaffung von Überfahrtssperren.

Dazu erprobte zunächst SÖR bei den Fußballspielen des 1.FCN verschiedene Sperrsysteme, die jeweils angemietet wurden. Diese dienten insbesondere dazu, die Besucherströme im Bereich der Hans-Kalb- Straße und am Max-Morlock-Platz abzusichern.

Zur Absicherung des Christkindlesmarktes erstellten Ordnungsamt, SÖR und Marktamt mit Beratung durch die Polizei und einen externen Sachverständigen für Veranstaltungssicherheit ein Sperrkonzept für den Christkindlesmarkt. Auf dieser Grundlage und den Erprobungen bei den Fußballspielen gab die Referentenrunde die Beschaffung von 22 feststehenden Sperrblöcken (Armis Go) und 4 überfahrbaren Sperren (Armis One) frei. Das bisherige Absicherungskonzept des Christkindlesmarktes wurde dadurch auf ein neues Sicherheitsniveau gehoben. Die Rückmeldungen der Polizei sowie aus der Bevölkerung hierzu fielen durchweg positiv aus. Die Zufahrtssperren scheinen das Sicherheitsempfinden der Besucher nachhaltig zu erhöhen.

IV. Ausblick Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

IV. Ausblick

Inhaltlich bleibt die Sicherheit im öffentlichen Raum städtebauliche Qualität sind dabei nicht isoliert zu auch 2026 ein zentrales Handlungsfeld. Die Rück- betrachten, sondern als zusammenhängende Faktomeldungen der Dienststellen zeigen übereinstim- ren einer lebenswerten Innenstadt. Nur ein ausgemend, dass Nutzungskonflikte, soziale Problemlagen wogenes Zusammenspiel dieser Faktoren kann langund ordnungsrechtliche Herausforderungen weiter fristig Akzeptanz, Nutzungsoffenheit für alle und soan Komplexität gewinnen. Bewährte Instrumente ziale Stabilität im öffentlichen Raum gewährleisten. wie der ressortübergreifende Lageaustausch, ge- Vor diesem Hintergrund bleibt auch 2026 die ressmeinsame Lagebilder, abgestimmte Frühinterventiortübergreifende Sicherheitsarbeit handlungsleionsmodelle sowie die enge Zusammenarbeit mit Potend. Unterschiedliche fachliche Perspektiven – etwa lizei, Staatsanwaltschaft und weiteren Sicherheitszwischen sozialfachlichem Anspruch auf niedpartnern sollen daher verstetigt und weiter professirigschwellige Hilfeangebote und ordnungsrechtlionalisiert werden. Gleichzeitig bleibt der Handlungschen Grenzen zur Vermeidung von Pull-Faktoren – rahmen durch begrenzte personelle, finanzielle und werden weiterhin offen benannt und im gemeinsarechtliche Ressourcen eng, sodass Priorisierung, Komen Dialog bearbeitet werden müssen. Der Sicherordination und klare Zielsetzungen weiter an Bedeuheitsbericht versteht sich dabei auch künftig als Intung gewinnen. Kommunale Sicherheit wird damit strument, um diese Spannungsfelder transparent zu zunehmend zu einer strategischen Steuerungsaufmachen, Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen gabe, die nur durch abgestimmtes Handeln aller Beund kommunale Sicherheit vorausschauend, abgeteiligten gestaltet werden kann. stimmt und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt für die kommenden Auch außerhalb der klassischen Nutzungskonflikte Jahre – und damit auch für den Ausblick 2026 – im öffentlichen Raum wird die Sicherheitsarbeit die ergibt sich aus den anstehenden städtebaulichen Stadt 2026 weiterhin prägen. Die vielfältigen und öfund planerischen Großvorhaben. Die Urbane Garfentlich stark wahrgenommene Versammlungslage tenschau Nürnberg 2030 wird überwiegend auf Fläführt teilweise zu intensiven gesellschaftlichen und chen stattfinden, die bereits heute sicherheits- und politischen Diskussionen, in denen versammlungsbeordnungsrechtlich relevant sind und in großen Teilen hördliche Entscheidungen zu Beschränkungen und durch bestehende Nutzungskonflikte und Kriminali- Einsatzkonzepten erklärt und nach außen gerechttätslagen geprägt werden. Für 2026 bedeutet dies, fertigt werden müssen. Dies verstärkt den öffentlidass sicherheits- und ordnungsrechtliche Fragestelchen Diskurs über staatliches Handeln und kann den lungen von Beginn wesentlicher Bestandteil der Pla- Eindruck entstehen lassen, dass die Rechtmäßigkeit nungen sein müssen. Fragen der Integration unterund Verhältnismäßigkeit behördlicher Entscheidunschiedlicher Nutzungen, möglicher Verlagerungsefgen grundsätzlich in Frage gestellt werden. Gleichfekte sowie der dauerhaften Sicherung von Ordnung zeitig bleiben Großveranstaltungen in Nürnberg mit und Aufenthaltsqualität sind frühzeitig mitzudensteigenden Sicherheitsanforderungen verbunden, ken. Die Veranstaltungsörtlichkeiten bieten große die insbesondere für Polizei, Ordnungsamt und wei- Chancen für eine qualitative Aufwertung des öffentteren Sicherheitsakteure einen hohen personellen lichen Raums, erfordern jedoch eine enge und frühund organisatorischen Aufwand bedeuten und ihre zeitige Kooperation aller beteiligten Dienststellen sichere Durchführung einen ganzheitlichen 360und Sicherheitspartner, um neue Nutzungskonflikte Grad-Blick erfordert. Neben der eigentlichen Veranzu vermeiden und bestehende Problemlagen nicht staltung sind dabei unter anderem Verkehrsströme, zu verschärfen. Besucherlenkung, technische Sicherungsmaßnah- Strategisch wird 2026 zudem die Fortschreibung des men, Umfeldwirkungen und mögliche Wechselwir- Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (INSEK) kungen mit parallel stattfindenden Versammlungen Altstadt eine zentrale Rolle spielen. Die darin zu for- oder Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Gemulierenden Entwicklungsziele und Maßnahmenpa- währleistung sicherer Veranstaltungen bleibt damit kete zur Steigerung der Aufenthalts- und Wohnqua- eine Daueraufgabe, die weit über den eigentlichen lität müssen konsequent mit sicherheits- und ord- Veranstaltungsort hinausreicht. nungsrechtlichen Anforderungen verzahnt werden. Sicherheit, Sauberkeit, soziale Angebote und

IV. Ausblick Sicherheitsbericht 2025 – Stadt Nürnberg

Die weitere Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz sowie möglichen Regelungen zu einem Böllerverbot an Silvester – wird die Sicherheitsarbeit ebenfalls beeinflussen und ist fortlaufend zu beobachten und in bestehende Konzepte zu integrieren. Ziel bleibt es, auch unter veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein hohes Maß an Sicherheit, Ordnung und Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten.

Kommunale Sicherheit bleibt damit eine Daueraufgabe von Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Stadtgesellschaft, die nur durch Kooperation, Augenmaß und konsequentes Handeln erfolgreich bewältigt werden kann.

11..22

ÖÖ 22..11

Maik Pflaum Feldgasse 36 90489 Nürnberg ciruela@gmx.de

Maik Pflaum Feldgasse 36 90489 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Nürnberg, 8.4.2026

Beitritt zur Grünliberalen Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Marcus,

hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Grünliberalen Fraktion im Rathaus zu Nürnberg ab sofort, Bezug nehmend auf das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Achim Mletzko vom 7.4.2026 und das Gründungsprotokoll der Grünliberalen Fraktion im Rathaus zu Nürnberg vom 28.3.2026.

Mit herzlichen Grüßen

Stadtrat Maik Pflaum

  1. BM/006/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Stiftung „Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitagsgelände„ – ein

Zukunftsprojekt für Kunst, Kultur und Demokratie im nationalen und internationalen

Kontext

Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Stiftungssatzung (Entwurf)

Sachverhalt (kurz): Mit dem Bau- und Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle Nürnberg wird ein neues Kapitel deutscher Erinnerungsgeschichte aufgeschlagen. Die Beteiligung als Träger einer noch zu gründenden Stiftung böte für Bund und Freistaat die Chance einer internationalen Vorreiterrolle im Kontext der Vergangenheitsauseinandersetzung.

Die Beteiligung des Freistaates Bayern sowie des Bundes wird mit unverminderter Intensität angestrebt. Eine national ausgerichtete Beteiligungsstruktur bietet die Gewähr für Stabilität und inhaltliche Prägnanz, die die nationale und internationale Bedeutung des Ortes erfordert. Um dieser gesamtstaatlich relevanten Zielsetzung einen Schritt näherzukommen, soll zunächst die Gründung einer städtischen Stiftung realisiert werden.

Die als Anlage vorgelegte Satzung soll zur Initiierung der Gründung, vorbehaltlich der steuerrechtlichen Unbedenklichkeit im Rahmen der Abstimmungen mit dem Finanzamt, vom Stadtrat beschlossen werden. Für die Aktivitäten vor Gründung der Stiftung soll als Vorläuferkonstrukt eine Projektstruktur etabliert werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Notwendige Abstimmungen konnten noch nicht vorgenommen werden. Die Definition der Mindestanforderung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde sind noch unklar.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mit Gündung einer Stiftung liegt ein neuer Sachstand vor.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kongresshalle ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

KaSt

Ref. I/II

Die Verwaltung wird beauftragt:

Finanzamt, zunächst die städtische Stiftung „Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ (Arbeitstitel) zu gründen und so zügig wie möglich auf eine Aufnahme von Bund und Land als weitere Stiftungsträger hinzuwirken;

abzustimmen, soweit ohne weitere Beschlussfassung möglich;

Aufwendungen) sowie die Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Konzepts mit externer Unterstützung notwendigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen nach Abstimmung mit Stk und DiP rechtzeitig (mind. 3 Monate) vor Stiftungsgründung bereitzustellen;

#16 der Kongresshalle weiterzuführen sowie

konkretisieren und in das Haushaltsplanungsverfahren für 2027 und für 2028 einzubringen.

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung unter dem Vorbehalt der steuerrechtlichen Abstimmung mit den Finanzbehörden und ermächtigt die Verwaltung, steuerrechtlich erforderliche Änderungen, die im Zuge der steuerrechtlichen Abstimmung mit den Finanzbehörden sowie der Prüfung der Regierung von Mittelfranken als Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich werden, vorzunehmen.

Stiftung „Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ – ein

Zukunftsprojekt für Kunst, Kultur und Demokratie im nationalen und internationalen

Kontext

1. Ausgangssituation

Seit Jahrzehnten setzt sich die Stadt Nürnberg mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit auseinander. Am ehemaligen Reichsparteitagsgelände Nürnberg legen die 1973 unter Denkmalschutz gestellten Bauten bis heute Zeugnis von Totalitarismus und ideologischer Verblendung ab. Mit der unvollendet gebliebenen Kongresshalle gehört eine der größten Immobilien der NS-Zeit zu diesem Ensemble. Sie ist nationales Erbe von singulärer Bedeutung und der Umgang damit steht im Fokus internationaler Aufmerksamkeit.

In der Kongresshalle (KOH) werden bestehende wie neue Institutionen wegweisende künstlerische und kulturelle Impulse setzen sowie Räume für Diskurs, Auseinandersetzung und Demokratiebildung eröffnen. Das Konzept der räumlichen Dichte strahlkräftiger Kulturinstitutionen und deren inhaltliche Synergiebildung und symbiotisches Zusammenwirken in einem ehemaligen NS-Bau ist bislang ein Novum.

Die Realisierung des Vorhabens ist nationale Aufgabe. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird der Kongresshalle als NS-Täter-Ort emblematische Bedeutung zugeschrieben mit dem Ziel des Erhalts sowie der Unterstützung bei innovativer Vermittlungsarbeit. Der emblematische Täter-Ort hat insbesondere das Potenzial, eine völlig neue Dimension und Weiterentwicklung der Erinnerungskultur zu schaffen, da die Zeitzeugenschaft der NS-Diktatur und des Holocausts ihrem Ende entgegen geht: Gegenwartsrelevanz und Förderung der Demokratie-Resilienz durch Erweiterung der erinnerungskulturellen Perspektiven um Kunst und Kultur.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 einstimmig beschlossen und damit der Verwaltung den Auftrag gegeben, die Rahmenbedingungen für eine Stiftungsgründung zu detaillieren und in Verhandlungen mit dem Bund und dem Freistaat Bayern über deren Beteiligung in der Stiftung zu treten. Über den Stand der Gespräche, den Satzungsentwurf, die Aufgaben und Strukturen der geplanten Stiftung sowie über einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen soll im Folgenden berichtet und Beschluss gefasst werden.

2. Verlauf und Stand der Konsultation von Bund und Freistaat

Seit dem Stadtratsbeschluss im Juni 2024 sind zahlreiche Diskursveranstaltungen zur erinnerungskulturellen Auseinandersetzung im Kontext der Kongresshalle durchgeführt worden. Dabei, wie auch in der gesamten langjährigen Vorbereitungsphase, waren hochrangige Persönlichkeiten sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Kunst, Kultur, Politik und Zivilgesellschaft eingebunden. Das spartenübergreifende künstlerische Veranstaltungskonzept wurde mit den Veranstaltungen zunächst im Segment #1 und später im Segment #16 der KOH sehr erfolgreich praktisch erprobt und stieß mit rund 40.000 Besucherinnen und Besuchern auf große Beachtung. Die Stadt Nürnberg verfügt dadurch über fundierte Erkenntnisse im Hinblick auf die Potenziale wegweisender künstlerischer und erinnerungskultureller Impulse sowie der Demokratiebildung am emblematischen Täter-Ort Kongresshalle.

Diese Erkenntnisse waren Gegenstand und Ergebnis zahlreicher informeller, aber auch öffentlicher Veranstaltungen und Gespräche – darunter zahlreiche Baustellenführungen vor Ort – im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik des Bundes wie auch des Freistaats. Parteiübergreifend wurde und wird seitens der Stadt intensiv an einer Festigung des politischen Willens auf den jeweiligen föderalen Ebenen gearbeitet. Exemplarisch für die vielfältigen und intensiven Sondierungsformate sind die Folgenden herauszuheben:

zahlreichen Mandatsträgerinnen und -trägern des Deutschen Bundestages sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundeministerien unter dem Titel „Kongresshalle – ein emblematischer Ort der Zeitgeschichte“.

der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) über Finanzfragen und den Zeitraum von Gründungsaktivitäten am 30.09.2025.

mit Mandatsträgerinnen und -trägern des Bundestages aus verschiedenen Parteien, der Amtsspitze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unmittelbar vor der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages.

09.03.2026 zur Konkretisierung der Realisierungsschritte statt.

Der derzeitige Stand der konstruktiven Gespräche mit Bund und Freistaat zeigt insbesondere die Bereitschaft, die Stadt Nürnberg auch über die investive Drittmittelförderung der Bauinvestition hinaus zu unterstützen. Die Stiftungsgründung im ersten Schritt auf der Grundlage eines Landesgesetzes gemeinsam mit dem Freistaat und der Stadt zu vollziehen und den Bund zeitlich nachgelagert als weiteren Träger einzubeziehen, beschreibt dabei ein denkbares Vorgehen.

Die von Freistaat und Stadt bevorzugte Variante, den Bund sobald als möglich als Träger der Stiftung zu gewinnen, soll über eine zeitnahe, intensive Abstimmung insbesondere zwischen Bund und Freistaat herbeigeführt werden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung schreibt der Kongresshalle in ihrer historischen Qualität als NS-Täter-Ort emblematische Bedeutung zu. Zur Untermauerung und Verdeutlichung dieses gewichtigen Arguments pro Stiftungsgründung unter Beteiligung auch des Bundes von Beginn an soll das mit dem Vorhaben Kongresshalle Nürnberg verbundene Potenzial der Schaffung einer völlig neuen Dimension der Erinnerungskultur noch deutlicher vermittelt werden.

Die demokratische Besetzung der Kongresshalle mit den Mitteln von Kunst und Kultur ist die Grundlage, um vor dem Hintergrund der pluralen Gesellschaften des 21. Jahrhunderts weiterhin ein Bewusstsein für die Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Menschheitsverbrechen, die Gefahren von Diktatur und die Werte unserer Demokratie zu schaffen. Die Stadt Nürnberg setzt damit im Umgang mit NS-Relikten neue Maßstäbe. Mit der Beteiligung als Träger der Stiftung böte sich für Bund und Freistaat die Chance einer internationalen Vorreiterrolle im Kontext der Vergangenheitsauseinandersetzung.

Der Austausch hierzu läuft auf höchster Ebene. Bis möglichst tragfähige Vereinbarungen vorliegen, wird der Prozess realistischerweise noch einige Monate andauern. Die formellen Schritte bis zur Stiftungsgründung unter Einbindung von Bund und Freistaat würden weitere

Zeit beanspruchen, sodass die Gründung mit Bund und Freistaat voraussichtlich erst im Jahr 2027 realisiert werden könnte.

3. Gründung als städtische Stiftung, gesamtstaatliche Ausgestaltung und

Vorläuferstruktur der Stiftung

Wie beschrieben, wird nach wie vor mit hoher Intensität die gemeinsame Stiftungsgründung mit Bund und Freistaat zur dauerhaften Absicherung des Erhalts des einzigartigen Denkmals sowie des kulturellen Betriebs der Kongresshalle Nürnberg angestrebt. Die dafür notwendigen jährlichen Zuwendungen sollen zu 50 % vom Bund und zu je 25 % von Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg getragen werden. Diese Quoten entsprechen einer bereits geübten Praxis für die Bauvorhaben am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg.

Die Stiftung bietet Gewähr für die Stabilität und inhaltliche Prägnanz, die die nationale und internationale Bedeutung des Ortes erfordert. Um ein weiteres Signal der Entschlossenheit im Hinblick auf die erfolgreiche Realisierung des Vorhabens zu senden und einen zeitlich nachgelagerten Beitritt von Bund und Land ohne weiteren Verzug zu ermöglichen, soll der formelle Gründungsprozess durch die Stadt Nürnberg umgehend eingeleitet werden. Die Herbeiführung des Gründungsakts der Stiftung durch die Stadt ist der nächste zielführende Meilenstein auf dem Weg des schrittweisen und kontinuierlichen Aufbaus bis zur Eröffnung der Kongresshalle Nürnberg im Jahr 2028.

Die Stiftungsgründung kommt einer Unternehmensgründung „auf der grünen Wiese“ gleich. Während städtische Dienststellen auf die Services z.B. des Kassen- und Steueramtes, des Personalamtes, des Rechtsamtes, von DiP und IT sowie anderen Querschnittsdienststellen zugreifen können, ist die Handlungsfähigkeit der Stiftung in allen Belangen mit allen betrieblichen Funktionen von Beginn an eigenständig zu verantworten und zu organisieren. Dabei können für den Betrieb erforderliche Leistungen über vertragliche Regelung und Abrechnung auch weiterhin von der Stadt – allerdings mit entsprechendem Transaktionsaufwand – bezogen werden. Dennoch ist insbesondere für den Betrieb der Ermöglichungsräume als (operativem) Teil der Stiftung ein betriebswirtschaftlich sinnvoller und planmäßiger Aufbau von Strukturen, Organisation, Prozessen, Personal sowie Kompetenzen erforderlich. Dabei sind entsprechende Planungs- und Realisierungsvorläufe zu berücksichtigen. Bestenfalls beginnt der planmäßige Aufbau deshalb sehr zeitnah gemeinsam mit Bund und Land als gesamtstaatliche Aufgabe.

Auf der Grundlage des beigefügten Satzungsentwurfs soll zunächst eine städtische Stiftung ohne weiteren zeitlichen Verzug als nächster sinnvoller Schritt vollzogen werden. Zur Absicherung der Gründung und Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde sind Mindestanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der Stiftung entsprechend des Stiftungszwecks zu erfüllen, auch wenn der operative Betrieb der Ermöglichungsräume zum Gründungszeitpunkt noch nicht Teil der Stiftung sein kann.

Da auch die Gründung einer rein städtischen Stiftung mit einigem zeitlichem Vorlauf, u.a. für die verbindlicher steuerliche Abklärung mit den Finanzbehörden sowie die formelle Prüfung der Gründungsvoraussetzungen durch die Regierung von Mittelfranken, verbunden sein wird, soll als Vorläuferkonstrukt der späteren Stiftung eine Projektstruktur eingerichtet werden. Sie soll alle aktuell laufenden sowie kurz- und mittelfristig anstehenden inhaltlichkonzeptionellen Aufgaben, wie z.B. die Vorbereitung der Inbetriebnahme und die Gestaltung des Eröffnungsprogramms, sowie die Bedarfsträger- und Bauherrnaufgaben des Vorhabens Kongresshalle bearbeiten. Somit werden Synergien in der Aufgabenbearbeitung erhalten; mit

dem Zeitpunkt der Stiftungsgründung verbleiben die Bedarfsträger- und Bauherrnaufgaben und die dafür notwendigen Stellen(-anteile) bei der Stadt, da die Baumaßnahmen in städtischer Regie vorangetrieben und vor Einbringung der KOH ins Stiftungsvermögen abgeschlossen werden.

Der Stamm der Mitarbeitenden bzw. Stellen, der sich bei 2. BM um das Vorhaben Kongresshalle kümmert, wird Teil der noch einzurichtenden Projektstruktur. Die genaue Ausgestaltung und räumliche Zuordnung soll im weiteren Verlauf und soweit möglich ohne weitere Beschlussfassung verwaltungsintern geklärt werden.

3.1 Struktur und Aufgaben der Stiftung

Überlegungen zur Organisationsgestaltung

Es können zunächst zwei Ebenen im organisatorischen Aufbau und der Aufgabenverteilung unterschieden werden. Zum einen die Nutzungsebene – Staatstheater Nürnberg, Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Nürnberger Symphoniker und die Ermöglichungsräume – und zum anderen eine übergreifende Ebene, die in der angestrebten Rechtsform einer Stiftung vorwiegend strategisch-rahmensetzende sowie steuernde Aufgaben haben wird. Träger der angestrebten Stiftung sollen Bund, Land und Stadt werden.

Abbildung 1: Organisationsgestaltung

Die Eigenständigkeit von Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Staatstheater und Nürnberger Symphonikern bleibt unangetastet, d.h. die Stiftung sollte hier hauptsächlich im Sinne der Regelungen zur Überlassung der Gebäudeteile bzw. bei der Organisation und Realisierung von inhaltlich-programmatischen Synergien aktiv werden.

Eigentum an der Immobilie Kongresshalle Nürnberg

Ein ganz wesentliches Argument der Übertragung des bebauten Grundstücks Kongresshalle in das Stiftungsvermögen ist das Ziel der Lastenteilung zwischen Bund, Freistaat Bayern und

Stadt Nürnberg. Die Kongresshalle ist eine der größten NS-Bauten und befindet sich in kommunalem Eigentum. Sie ist ein nationales Erbe von singulärer Bedeutung, der Erhalt des einzigartigen Denkmals ist somit nationale Aufgabe.

Zur Übertragung der Immobilie an die Stiftung sind indes weitere Schritte und Abstimmungen, u.a. zu steuerlichen Implikationen mit KaSt sowie den Finanzbehörden, nötig. Die Stiftung soll in sämtlichen Tätigkeitsbereichen gemeinnützig ausgestaltet – und somit steuerbegünstigt - agieren. Zur Minimierung steuerlicher Risiken, sowohl für die Stadt Nürnberg als auch für die zu gründende Stiftung, werden im Zuge des Stiftungsgründungssowie des Vermögensübertragungsprozesses steuerrechtliche Konsultationen mit dem Finanzamt, u.a. im Rahmen verbindlicher Auskünfte, geführt.

Gleichermaßen ist die Übertragung der Immobilie in das Stiftungsvermögen förderrechtlich abschließend zu klären. Insbesondere ergeben sich starke Anhaltspunkte aus den FAG- Förderrichtlinien, dass eine Übertragung erst nach Beendigung der Baumaßnahme förderrechtlich überhaupt möglich ist. Ein Austausch mit der Regierung von Mittelfranken bestätigte diese Einschätzung. Weitergehende Vorteile einer späteren Übertragung nach Abschluss der Baumaßnahmen liegen in einer geordneten, planmäßigen Übergabe und Kompetenzaufbau für alle zu übernehmenden Verpflichtungen an bzw. durch die Stiftung.

Aufgaben der Stiftung

Aus der Verpflichtung zum baulichen Erhalt des singulären Denkmals von nationaler Bedeutung sowie der zukunftsweisenden Gestaltung der Erinnerungskultur leiten sich die Aufgaben der Stiftung ab. Dabei soll zwischen übergeordneten und operativen Aufgaben unterschieden werden.

In Abbildung 1 sind die Aufgaben der übergreifenden Ebene, die künftig durch die Stiftung wahrgenommen werden sollen, bereits dargestellt. Neben den strategischen Leitungsaufgaben (kuratorischer und finanzieller Rahmen, Geschäftsführung der Stiftung) fallen die Gebäudemanagementaufgaben mit Eigentumserwerb am bebauten Grundstück durch die Stiftung an. Weiterhin werden das übergreifende Kommunikationsmanagement mit Pflege der Dachmarke, die Entwicklung inhaltlicher Synergien am Kulturareal sowie auf Nutzungsebene der operative Betrieb der Ermöglichungsräume Kernaufgaben der Stiftung sein.

Betrieb der Ermöglichungsräume

Die Ermöglichungsräume schaffen die Grundlage, um die bisherige erinnerungskulturelle Erzählung um eine neue Dimension zu erweitern. Sie sind Reaktionsflächen, auf denen der erinnerungskulturelle Diskurs über Jahrzehnte als gesamtstaatliche Aufgabe weiterentwickelt werden kann. Kunst und Kultur erweitern die museale Bildungsarbeit am emblematischen Ort der Täter auf inhaltlicher und ästhetischer Ebene. Die Kunst als Zeitspiegel fördert Demokratie-Resilienz; sie spiegelt die Lehren aus der NS-Zeit in die Zukunft.

Auf dieser Überlegung aufbauend wird klar, dass der Betrieb der Ermöglichungsräume ein unverzichtbarer Baustein der inhaltlichen Gesamtkonzeption der Kongresshalle und damit Teil der Stiftung sein muss. Darüber hinaus eröffnen sich Möglichkeiten von Zustiftungen und die Ansprache von international tätigen Fördereinrichtungen (z.B. Kulturstiftung des Bundes), um die Entwicklung zu einem international relevanten Kulturort zu befördern.

Zu weiterführenden Überlegungen und Ergebnissen in Bezug auf die Ermöglichungsräume wird auf die Behandlung im Kulturausschuss am 24.04.2026 verwiesen.

3.2 Satzungsentwurf der Stiftung

Der beiliegende Satzungsentwurf ist Grundlage einer im ersten Schritt ausschließlich städtischen Stiftung. Kursorisch sollen im Folgenden die wesentlichen Rahmenbedingungen, die in der Stiftungssatzung geregelt sind, genannt werden:

Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg“.

entsprechen hat, um die steuerbegünstigte Zwecke der Gemeinnützigkeit zu erfüllen.

KOH: Stärkung zukunftsgerichteter erinnerungskultureller Zugänge und Diskurse, interdisziplinär und synergetisch angelegtes Layout der dauerhaft dort ansässigen städtischen Einrichtungen und des Staatstheaters Nürnberg, Zurverfügungstellung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur.

Bayerns und des Bundes ist erklärtes Ziel.

nach Abschluss der laufenden Baumaßnahmen.

dem Stiftungsvermögen und sonstigen Zuwendungen nicht gedeckt werden können.

satzungsgemäßen Aufgaben. Die Beschlussfassung im Stiftungsrat erfolgt grundsätzlich einstimmig. Beratendes Organ ist das Stiftungskuratorium.

nachgelagerten Beitritts von Freistaat und Bund – die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg sowie die kommunale Wahlbeamtin oder der kommunale Wahlbeamte für den Geschäftsbereich Kultur sowie zwei ehrenamtliche Mitglieder des Stadtrats der Stadt Nürnberg sein.

der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär sowie einer kaufmännischen und einer künstlerischen Leitung.

Wissenschaft, Kunst sowie Kultur bestehen und auf Vorschlag des Stiftungspräsidiums vom Stiftungsrat berufen werden.

Im Zuge der Gründungsaktivitäten bzw. vor Gründung prüft die Regierung von Mittelfranken, ob der in der Stiftungssatzung festgelegte Stiftungszweck mit dem zur Verfügung stehenden Stiftungsvermögen sowie mit der vorgesehenen Ressourcenausstattung dauerhaft zu erfüllen ist.

3.3 Ressourcenausstattung der Stiftung

Die Ressourcenausstattung ab dem Gründungszeitpunkt der zunächst städtischen Stiftung wird im Folgenden dargestellt, soweit dies derzeit möglich erscheint. Gewisse Mindestanforderungen an die Stiftung und ihre Aufgabenerfüllung sind ab dem Gründungszeitpunkt gegeben. Bislang ist noch ungeklärt, welche exakten Maßstäbe die Regierung von Mittelfranken im konkreten Fall anlegt.

Ressourcenbedarf aufgrund der Mindestanforderung zum Gründungszeitpunkt

Mit Gründung der Stiftung, angestrebt im Jahr 2026, ist es erforderlich, die Stiftungsorgane und -gremien personell zu besetzen sowie eine Grundausstattung an Verwaltungskapazität inkl. gewisser infrastruktureller Voraussetzungen zu gewährleisten. Damit wird die grundsätzliche Handlungsfähigkeit von Beginn an sichergestellt.

Rechtsformbedingte Aufwendungen entstehen für Steuerberatung, die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Anforderungen, die sich aus Prüfergebnissen der Stiftungsaufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken) zur dauerhaften Erfüllung des Stiftungszwecks ergeben.

Darüber hinaus ist die Bereitstellung eines betriebswirtschaftlichen Konzepts notwendige Bedingung für konkrete Gespräche über den zeitnahen Beitritt von Bund und Freistaat möglichst ohne weitere Informations- und Prüfschleifen. Deshalb soll die Erarbeitung noch im Jahr 2026 mit Unterstützung externer Expertise erfolgen. Im Konzept sind die unterschiedlichen Phasen der Gründung und des sukzessiven Aufbaus in Bezug auf Strukturen, Organisation, Prozesse, Personal, Kompetenzen und Finanzen mit entsprechenden Planungs- und Realisierungsvorläufen aufzuzeigen.

Kontinuierlicher Ressourcenaufwuchs bis zur Eröffnung der Kongresshalle Nürnberg

Bis zur Eröffnung 2028 wird ein schrittweiser personeller und Struktur- sowie Kompetenzaufbau erforderlich, um Inbetriebnahme, Probebetrieb, Eröffnungsprogramm der Ermöglichungsräume, sämtliche damit zusammenhängenden übergeordneten Kommunikations-, Verwaltungs- und Gebäudemanagementaufgaben sowie die betriebswirtschaftliche Steuerung der Stiftung auf professionelle Art und Weise zu gewährleisten.

4. Grundlegende Zielsetzung und unmittelbar anstehende Schritte

Um, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, das Ziel der Stiftungsgründung im ersten Schritt als städtische Stiftung zu erreichen, sind folgende Aufgaben zu bearbeiten:

Regierung von Mittelfranken

Finanzbehörden und Abstimmung mit Finanzamt bzgl. Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

dauerhaften Erfüllung des Stiftungszwecks ab Gründung

unterschiedlichen Ressourcenbedarfe auf Basis eines Zeitplans in Phasen der Gründung und des sukzessiven Aufbaus darstellt

Stiftung

einschließlich klarer Aufgabenabgrenzung

Stiftungsvermögen nach Abschluss der Baumaßnahmen

Die erforderliche Ressourcenausstattung vor und ab dem Gründungszeitpunkt, die für die Mindestanforderung der städtischen Stiftung notwendig ist, wird konkretisiert und soll in Abstimmung mit Stk und DiP möglichst bald zur Verfügung gestellt werden. Der Ressourcenbedarf der Stiftung, der für die Aufbauphase bis zur Eröffnung 2028 notwendig sein wird, wird ebenfalls konkretisiert und in das Haushaltsplanungsverfahren für 2027 und 2028 eingebracht werden. Die Größenordnung der erforderlichen städtischen Mittel ist wesentlich von der Bereitschaft und dem Zeitpunkt der Beteiligung des Freistaats und des Bundes an der Stiftung abhängig. Neben städtischen Haushaltsmitteln könnten möglicherweise auch Zuwendungen und Erträge aus Zustiftungen zur Deckung des Ressourcenbedarfs in der Aufbauphase nach Gründung verwendet werden.

5. Fazit

Mit dem Bau- und Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle Nürnberg wird ein neues Kapitel deutscher Erinnerungsgeschichte aufgeschlagen. Das Konzept der räumlichen Dichte strahlkräftiger Kulturinstitutionen und deren inhaltliche Synergiebildung in einem ehemaligen NS-Bau ist ein Novum. Die erinnerungskulturelle Erzählung muss weiter- und in die Zukunft geführt werden. Sie muss so erzählt und gelebt werden, dass sie die Menschen weiterhin erreicht und die Demokratie stärkt. Mit der Beteiligung als Träger der Stiftung böte sich für Bund und Freistaat die Chance einer internationalen Vorreiterrolle im Kontext der Vergangenheitsauseinandersetzung.

Die Beteiligung des Freistaates Bayern sowie des Bundes wird mit unverminderter Intensität angestrebt. Eine national ausgerichtete Beteiligungsstruktur bietet die Gewähr für Stabilität und inhaltliche Prägnanz, die die nationale und internationale Bedeutung des Ortes erfordert. Um dieser gesamtstaatlich relevanten Zielsetzung einen Schritt näherzukommen, soll zunächst die Gründung einer städtischen Stiftung als nächster sinnvoller Meilenstein realisiert werden.

Vor Gründung der städtischen Stiftung soll als Vorläuferkonstrukt eine Projektstruktur eingerichtet werden.

Entwurf einer Satzung zur Errichtung der „Stiftung Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg“ (Arbeitstitel)

Präambel

Die Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg ist ein nationales Erbe erinnerungskultureller Prägung. Sie steht paradigmatisch für die Geschichte des Umgangs mit dem nationalsozialistischen Erbe in der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund der erinnerungskulturellen Umbrüche der Gegenwart, wie etwa demographische und sozioökonomische Veränderungen oder eine schwindende Zeitzeugenschaft, sind materialisierte Zeugnisse der NS-Zeit unverzichtbar für historisch-demokratische Lern-, Bildungs- und Erkenntnisprozesse. Ihr Erhalt ist daher von herausragender Bedeutung.

§ 1 Errichtung und Rechtsform

Unter dem Namen „Stiftung Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg (Arbeitstitel)“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg errichtet. Die Stiftung entsteht mit ihrer Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, die Förderung einer internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke und die Förderung von Kunst und Kultur als auch die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks

(1) Mit der Stiftung soll eine Förderung und Stärkung zukunftsgerichteter erinnerungskultureller Zugänge und Diskurse sowie einer konzeptionellen Rahmensetzungen für ein interdisziplinär und synergetisch angelegtes Layout der dauerhaft dort ansässigen städtischen Einrichtungen und das Staatstheater Nürnberg und die Zurverfügungstellung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur erreicht werden.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. Öffnung der Kongresshalle für die Zivilgesellschaft sowie ihre kulturelle Nutzung und ihres erinnerungskulturellen Umfeldes,

  2. Ertüchtigung und Instandhaltung des Gebäudes für eine kulturelle Nutzung sowie Sicherung der erinnerungskulturell relevanten Zeitschichten,

  3. Betrieb und künstlerische Kuratierung der Ermöglichungsräume,

  4. Vernetzung und Austausch mit anderen Erinnerungsorten insbesondere faschistischer Provenienz auf internationaler Ebene,

  5. Akzentsetzungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft insbesondere mit internationalen Positionen,

  6. Maßnahmen zur Demokratiebildung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

(3) Die Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks werden durch die Stiftung selbst oder mittels finanzieller Förderung durch die Stiftung durchgeführt.

§ 4 Stifterin und Stiftungsvermögen

(1) Stifterin ist die Stadt Nürnberg. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland sind berechtigt und eingeladen, als weiterer Stifter und weitere Stifterin beizutreten.

(2) Die Stadt Nürnberg überträgt zur Erfüllung der Stiftungszwecke das Grundstück Kongresshalle Nürnberg (Gemarkung…, Flur-Nr….) nebst Zubehör, wie in Anlage 1 aufgeführt. Das Eigentum an den in Anlage 2 näher bezeichneten beweglichen Vermögensgegenständen geht auf die Stiftung unentgeltlich über. Die mit dem Grundstück verbundenen Betriebskosten im Sinn der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) in der jeweils geltenden Fassung trägt die Stiftung. Die laufenden Baumaßnahmen an der Kongresshalle schließt die Stadt Nürnberg auf ihre Kosten ab.

(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung von der Stadt Nürnberg nach Maßgabe des Haushaltsplans Zuschüsse. Diese Zuschüsse dienen dazu, die mit dem Betrieb der Kongresshalle Nürnberg verbundenen, durch Betriebserträge, Erträge des Grundstockvermögens oder sonstige Zuwendungen nicht gedeckten Sach- und Personalaufwendungen einschließlich baulicher Investitionen und des Bauunterhalts abzudecken.

(4) Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen) sind zulässig. Deren Annahme darf nur erfolgen, soweit damit keine Auflagen verbunden sind, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen. Zustiftungen fließen in das Grundstockvermögen. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung auf Grund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden.

(5) Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.

§ 5 Stiftungsmittel

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben

  1. aus der Nutzung und den Erträgen des Grundstockvermögens,

  2. aus den Zuschüssen der Stadt Nürnberg im Sinn von § 4 Abs. 3,

  3. aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 4 Satz 3 bleibt unberührt.

(2) Sämtliche Mittel der Stiftung dürfen nur für die gesetzlichen und satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen können Rücklagen gebildet werden, insbesondere, soweit dies erforderlich ist, um das Grundstockvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten und die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke dauernd und nachhaltig erfüllen zu können.

§ 6 Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

  1. der Stiftungsrat,

  2. das Stiftungspräsidium.

(2) Zur Beratung der Organe wird ein Stiftungskuratorium gebildet.

(3) Die Tätigkeit im Stiftungsrat und im Stiftungskuratorium ist unentgeltlich. Anfallende Auslagen können nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostenrechts erstattet werden.

§ 7 Zusammensetzung des Stiftungsrats

(1) Mitglieder des Stiftungsrats sind die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg sowie die kommunale Wahlbeamtin oder der kommunale Wahlbeamte für den Geschäftsbereich Kultur sowie zwei ehrenamtliche Mitglieder des Stadtrats der Stadt Nürnberg.

(2) Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Hauptamt wird das neue Mitglied nur für den Rest der Amtszeit bestellt. Weitere sachkundige Personen können hinzugezogen werden.

(3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und dessen Stellvertretung.

(4) Der Mitglieder des Stiftungspräsidiums dürfen nicht zugleich dem Stiftungsrat angehören.

(5) Der Stiftungsrat wird vom Vorsitz nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr zu einer Sitzung einberufen.

§ 8 Aufgaben des Stiftungsrats

(1) Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungspräsidiums und entscheidet in allen Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung.

(2) Das vorsitzende Mitglied des Stiftungsrats vertritt die Stiftung bei Rechtsgeschäften mit den Mitgliedern des Stiftungspräsidiums.

(3) Den Geschäftsgang des Stiftungsrats regelt die Stiftungssatzung.

§ 9 Beschlüsse des Stiftungsrats

(1) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder oder deren Vertreter bei der Sitzung des Stiftungsrats anwesend ist.

(2) Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts Anderes bestimmen, einstimmig gefasst.

(3) Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Stiftungsrats nach Entscheidung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden auch im Weg des schriftlichen Umlaufverfahrens gefasst werden.

§ 10 Aufgaben des Stiftungspräsidiums

(1) Das Stiftungspräsidium besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär sowie einer kaufmännischen und einer künstlerischen Leitung.

(2) Der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegen die Entscheidungen über das Jahresprogramm (Veranstaltungs- und Spielplan) und über inhaltlich-programmatische Synergien unter den ansässigen Kultureinrichtungen, ferner über die strategische Ausrichtung der Stiftung (insbesondere Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts hinsichtlich der freien Sektoren) und die Kooperation und Vernetzung der Stiftung sowie die Gremienvertretung. Sie oder er nimmt insbesondere an den Sitzungen des Stiftungsrats mit beratender Stimme teil.

(3) Der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär obliegen die allgemeine Unterstützung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie die Vorbereitung der Gremienarbeit für die sie oder ihn und die Geschäftsführung des Stiftungskuratoriums.

(4) Die kaufmännische und die künstlerische Leitung erledigen im Rahmen der Richtlinien der Präsidentin oder des Präsidenten die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, soweit nicht der Stiftungsrat zuständig ist. Die Stiftungssatzung kann vorsehen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des Stiftungsrats wirksam werden.

(5) Durch die Satzung können bestimmte Arten von Geschäften allgemein der laufenden Verwaltung zugewiesen werden.

(6) Dem Stiftungspräsidium obliegt die Leitung der Stiftung. Es vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, es bereitet die Sitzungen des Stiftungsrats vor und führt dessen Beschlüsse aus.

(7) Die Präsidentin oder der Präsident ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Stiftung.

(8) Die Dienstaufsicht übt das vorsitzende Mitglied des Stiftungsrats aus.

§ 11 Bestellung des Stiftungspräsidiums

(1) Die Mitglieder des Stiftungspräsidiums werden vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Für entsprechende Beschlüsse ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. Wiederbestellungen sind möglich. Eine vorzeitige Abberufung einzelner Mitglieder bedarf eines Beschlusses von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Stiftungsrates.

(2) Die Mitglieder des Stiftungspräsidiums sind hauptamtlich für die Stiftung tätig.

§ 12 Stiftungskuratorium

(1) Das Stiftungskuratorium berät den Stiftungsrat und das Stiftungspräsidium in der inhaltlichen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit. Er gibt Empfehlungen durch Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ab.

(2) Das Stiftungskuratorium besteht aus bis zu zehn Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Kunst sowie Kultur und wird auf Vorschlag des Stiftungspräsidiums vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.

(3) Das Stiftungskuratorium wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

§ 13 Geschäftsordnung, Änderung der Stiftungssatzung

(1) Nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug dieser Satzung werden in einer Geschäftsordnung geregelt. Deren Erlass und Änderung bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Stiftungsrats und der Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde.

(2) Eine Änderung der Stiftungssatzung ist nur zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheint. Sie ist unzulässig, wenn sie die Steuerbegünstigung der Stiftung beeinträchtigt oder aufhebt.

§ 14 Dienstverhältnisse

Auf Beschäftigte der Stiftung sind die für Beschäftigte der Stadt Nürnberg jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden. Dies gilt entsprechend für Auszubildende.

§ 15 Haushalt und Rechnungsprüfung

(1) Für die Aufstellung des Haushaltsplans, für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten für die Haushaltsführung der Stadt Nürnberg einschlägigen Bestimmungen.

(2) Die Stiftung hat rechtzeitig vor Beginn eines Geschäftsjahres einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung des Stiftungsrats.

(3) Die Haushalts- und die Wirtschaftsprüfung der Stiftung unterliegen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.

§ 16 Bauangelegenheiten

Alle Aufgaben der Bauverwaltung, insbesondere Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Unterhaltung der baulichen Anlagen, werden für die Stiftung weiterhin von den Baubehörden der Stadt Nürnberg wahrgenommen.

§ 17 Aufhebung der Stiftung

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Nürnberg zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 18 Bayerisches Stiftungsgesetz

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. S. 834, BayRS 282-1-1-WK) in seiner jeweils geltenden Fassung.

§ 19 Übergangsvorschriften

(1) Bis zur Bestellung der Stiftungsorgane werden die Aufgaben des Stiftungspräsidiums durch … und die Aufgaben des Stiftungsrats durch … wahrgenommen.

(2) Die Stiftung tritt mit ihrer Errichtung im Rahmen des Stiftungszwecks in die von der Stadt Nürnberg im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kongresshalle erworbenen bzw. übernommenen Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Dritten ein, es sei denn Letztere verweigern auf Anfrage der Stiftung ihr Einverständnis. In diesen Fällen stellt die Stiftung die Stadt Nürnberg von ihren Verpflichtungen frei, Zug um Zug gegen Abtretung des Anspruchs gegen den Dritten.

Nürnberg, den

Oberbürgermeister

StA/001/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bürgerbegehren "lieber zurück auf los"

Sachverhalt (kurz):

Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, den Termin, das Verfahren und den Inhalt des Stimmzettels zum Bürgerentscheid.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für einen Bürgerentscheid sind keine Mittel im Haushalt bereit gestellt. Die Kosten werden sich auf rd. 1 Mio. EUR belaufen.

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2026

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Sachverhalt ist unabhängig von Diversity-Themen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

StK

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2026

Entsprechend dem Sachverhalt wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, der Termin, das Verfahren und der Inhalt des Stimmzettels des Bürgerentscheids beschlossen.

Anlage 1

Bürgerbegehen „lieber zurück auf los“

Die Vertreter/innen des Bürgerbegehrens haben am 30.03.2026 3.331 Unterschriftenlisten für das o.g. Bürgerbegehren übergeben und damit das Bürgerbegehren gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO eingereicht, da gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS), die erforderlichen 11.379 gültigen Unterschriften nach der dort vorgesehenen Überprüfung einer Stichprobe durch die Stadt, übergeben wurden. Der Rat muss nun unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung über dessen Zulässigkeit entscheiden (Art. 18a Abs. 8 BayGO).

Für den Bürgerentscheid sind auch ein Abstimmungsleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen.

Näheres hierzu regelt Art. 5 Abs. 1 GLKrWG i.V.m. § 1 Abs. 1 BürgerBegEntschS (BBS). Danach beruft der Stadtrat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Abstimmungsleiter für Bürgerentscheid. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Für den anstehenden Bürgerentscheid wird Herr OBM Marcus König zum Abstimmungsleiter und als sein Vertreter Herr BDR, Olaf Kuch bestellt.

Nach § 1 Abs. 1 Ziff. 2 BBS gilt: Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied und die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrats im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit.

Das Bürgerbegehren mit seiner Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die derzeitigen Planungen & Maßnahmen (nach aktuellem Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau des Frankenschnellwegs sofort gestoppt werden?“ ist auch in der eingereichten Form formell und materiell zulässig.

Die gesetzlichen und satzungsgemäßen formellen Anforderungen an die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sind hier erfüllt. Es wurde eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende, hinreichend bestimmte Frage gestellt. Es wurden vertretungsberechtigte Personen samt jeweilig stellvertretender Person angegeben. Auch die sonstigen formalen Anforderungen an den Inhalt der Unterschriftenlisten aus § 2 Abs. 2, Abs. 3 BBS wurden eingehalten.

Die Fragestellung wurde auf den Unterschriftslisten auch mit einer ausreichenden Begründung versehen. Zwar wird dort die Größenordnung der Ausgaben für den Ausbau des Frankenschnellwegs entsprechend der planfestgestellten Planungen mit rund einer Milliarde Euro angegeben. Es wurde dabei aber nicht darauf hingewiesen, dass ein (wohl auch noch nicht feststehender) Anteil dieser Kosten durch den Freistaat Bayern zweckgerichtet für den Ausbau gefördert würde. Allerdings macht dies die Begründung nicht irreführend, da die Kosten zumindest bei der Stadt auch in dieser Höhe entstehen werden, zumal entsprechend der Rechtsprechung des BayVGH im Zweifel Bürgerbegehren zugunsten der Initiatoren wohlwollend auszulegen sind (u.a. BayVGH, Urt. v. 19.02.1997, 4 B 96.2928).

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens betrifft auch eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadt, hier die Umsetzung (Maßnahmen und Planungen) eines Straßenbauvorhabens auf der Grundlage vorliegender Planfeststellungsentscheidungen, deren Erlass die Stadt beantragt hatte und deren Umsetzung sie auch selbst direkt steuern kann (Art. 18a Abs. 1 BayGO).

Es handelt sich bei der Angelegenheit, die von der Fragestellung erfasst ist, auch um keine Angelegenheit aus dem sog. Negativkatalog des Art. 18a Abs. 3 BayGO, über die kein Bürgerentscheid stattfinden könnte.

Der Bürgerentscheid soll Sonntag, den 28.06.2026 stattfinden. Dabei sollen alle stimmberechtigten Personen zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung Briefwahlunterlagen ohne vorherigen

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Antrag zugesandt bekommen (Art. 18a Abs. 10 Satz 5 GO). Das ermöglicht eine drastische Reduzierung der Stimmbezirke und der erforderlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen, was wiederum erheblich Kosten und Verwaltungsaufwand spart.

Der Stadtrat entscheidet gem. § 3 Abs. 3 BBS über den Inhalt des Stimmzettels. Der Stimmzettel enthält die Fragestellung; darüber hinaus sind nur informierende, aber keine meinungsbeeinflussenden Angaben zulässig.

Gem. § 3 Abs. 2 BBS wird gleichzeitig mit der Wahlbenachrichtigung die Bürgerschaft vom Oberbürgermeister über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheides schriftlich unterrichtet. Im Anschluß an diese Unterrichtung legen vertretungsberechtigte Personen und Stadtrat unter Beachtung von Art. 18 a Abs. 15 GO ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheides bündig dar.

Dabei müssen Bürgerentscheide jeweils in Fragestellungen formuliert werden, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sind.

Inhalt des Stimmzettels

Darlegung der beiden Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerent-

scheids

  1. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind der Auffassung, dass die für den Ausbau des Frankenschnellwegs benötigten Gelder sinnvoller für Nürnbergs Bevölkerung eingesetzt werden könnten. Aus diesen Gründen sollen die Planungen zum Ausbau des Frankenschnellwegs (gem. Planfeststellungsverfahren) gestoppt und überarbeitet werden und es soll ein städtebaulicher Neuansatz erfolgen. Wenn Sie sich dieser Meinung anschließen, stimmen Sie bitte mit JA.

  2. Die Mehrheit des Stadtrats ist überzeugt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Ausbau voranzubringen. Wenn Sie sich dieser Meinung anschließen, stimmen Sie bitte mit NEIN.

Frageformulierung

Sind Sie dafür, dass die derzeitigen Planungen & Maßnahmen (nach aktuellem Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau des Frankenschnellwegs sofort gestoppt werden?

Ja Nein

WiF/002/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen -

Weiterführung 2027-2031

Anlagen: Entscheidungsvorlage Zukunftskonzept OM7

Sachverhalt (kurz):

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist mit rund 1,69 Mrd. Euro Umsatz und etwa 1.890 Unternehmen ein wichtiger Wirtschaftszweig in Nürnberg. Zugleich bringt sie Kompetenzen wie Gestaltung, systemisches Denken und die Übersetzung neuer Technologien in Anwendungen ein und besitzt damit ein hohes Innovations- und Transferpotenzial für andere Branchen.

Mit dem Business Innovation Center für Existenzgründende und junge Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft (kurz: OM7) hat die Stadt Nürnberg 2021 eine zentrale Anlaufstelle für kreative Gründungen, Vernetzung und Cross-Innovation geschaffen. Das OM7 unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Programmen wie der KREATIV Garage, Veranstaltungsformaten und Coworking-Arbeitsplätzen und fördert gezielt die Zusammenarbeit zwischen Kreativwirtschaft, Mittelstand und Innovationsakteuren.

Seit der Gründung konnten 75 Gründungsvorhaben intensiv begleitet werden, die Veranstaltungen vor Ort erreichen jährlich über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Co-Working-Arbeitsplätze sind mittlerweile vollständig ausgelastet und die Eventräume stark nachgefragt.

Für die Jahre 2027 bis 2031 soll das OM7 gezielt weiterentwickelt werden durch den Ausbau von Netzwerken und Cross-Innovation-Formaten, eine noch stärkere Zusammenarbeit mit Hochschulen sowie perspektivisch zusätzlichen Arbeits- und Veranstaltungsflächen. Dafür ist ein städtischer Zuschuss von insgesamt 1.985.000 Euro für fünf Jahre vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.985.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 1.985.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das OM7 soll städtische Zuschüsse erhalten: 2027 i.H.v. 403.000 Euro, 2028 i.H.v. 397.000 Euro, 2029 i.H.v. 395.000 Euro, 2030 i.H.v. 395.000 Euro, 2031 i.H.v. 395.000 Euro

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit der Umsetzung des OM7 wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) Diversity gefördert.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

  1. Der Stadtrat befürwortet die Umsetzung des dargelegten Konzepts zur Weiterentwicklung des OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen in Nürnberg.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 i.H.v. 403.000 €, 2028 i.H.v. 397.000 €, 2029 i.H.v. 395.000 €, 2030 i.H.v. 395.000 € und 2031 i.H.v. 395.000 € anzumelden.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag bis spätestens 30.06.2026 (im aktuellen Vertrag so festgeschrieben) mit dem Vermieter zu den alten Konditionen um weitere fünf Jahre zu verlängern (Mietkosten pro Jahr 165.450 €).

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OM7 – Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen –

Weiterführung 2027-2031

Entscheidungsvorlage:

Das OM7, Business Innovation Center für die Kultur- und Kreativwirtschaft, hat sich als innovativer Netzwerk-Ort etabliert. Der Ort an sich und die diversen Dienstleistungen des OM7 werden von Kreativakteuren und Unternehmen anderer Wirtschaftsbranchen positiv wahrgenommen und zunehmend nachgefragt. Daher schlägt das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat vor, das OM7 mit dem NIK e.V. (Netzwerk der Digitalwirtschaft) als Projektträger über das Jahr 2026 hinaus, weiterzuführen und weiterzuentwickeln. Hierfür ist in den fünf Jahren von 2027 bis 2031 ein Finanzierungsbedarf der Stadt Nürnberg i.H.v. 1.985.000 Euro erforderlich. In dieser Zeit würde das OM7 selbst 464.000 Euro erwirtschaften und damit zur Finanzierung beitragen. Die finanzielle Lücke zwischen der bisherigen Projektlaufzeit die 11/2026 endet und der angestrebten neuen Projektlaufzeit ab 01/2027 in Höhe von circa 30.000 € (u.a. für Miet-, Neben- und Personalkosten) würde der Projektträger aus Eigenmitteln aufbringen.

Im Nachfolgenden werden Aufgaben und Zuschnitt des OM7 dargestellt und die Gründe für die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines Zuschusses der Stadt Nürnberg dargelegt.

1. Innovations- und Transformationsbedarf am Wirtschaftsstandort Nürnberg

Angesichts tiefgreifender Transformationsprozesse wie Digitalisierung, Fachkräftemangel und veränderte Arbeitsformen gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Innovationsfähigkeit langfristig gefördert und breit in der Stadt verankert werden kann.

Abb. 1: Die elf Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW)

Abbildung 100

Bei diesen Herausforderungen spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) eine zentrale Rolle. Mit rund 1,69 Milliarden Euro Umsatz und rund 1.890 Unternehmerinnen und Unternehmern im Kernbereich1 der KKW allein in Nürnberg ist sie ein bedeutender Wirtschaftszweig.

Vor allem aber bringt sie Kompetenzen ein, die für Innovationsprozesse entscheidend sind: Gestaltung, Übertragung systemischen Denkens und die Fähigkeit, neue Technologien in sinnvolle Anwendungen zu überführen. Besonders die Verbindung von Technologie und Kreativität, häufig unter dem Begriff Creative Tech gefasst, braucht Räume für Zusammenarbeit.

1 „Kernbereich“ der KKW = Selbständige u. Unternehmen ab 22.000 Euro Jahresumsatz.

Das OM7 wurde eingerichtet, um diese Schnittstellen systematisch zu stärken. Es bündelt kreative Kompetenzen, begleitet Gründungen und initiiert Kooperationen zwischen Kreativwirtschaft und Unternehmen anderer Wirtschaftsbranchen. Das OM7 bietet für Unternehmen, Start-ups und Kreativschaffende die Möglichkeit, gemeinsam neue Lösungen zu entwickeln und Innovationen schneller in wirtschaftlich und gesellschaftlich wirksame Anwendungen zu überführen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandorts Nürnberg.

Abb. 2: Umsatz und Anzahl der Selbständigen/Unternehmen ausgewählter Branchen im Vergleich mit der KKW, 2023

Abbildung 101

2. Das OM7 – Business Innovation Center für die Kultur- und Kreativwirtschaft

2.1. Profil und Zielsetzung

Mit dem OM7 hat die Stadt Nürnberg im Oktober 2021 einen Ort geschaffen, der gezielt Gründung, Qualifizierung, Vernetzung und branchenübergreifende Zusammenarbeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt. Als zentrale Anlaufstelle für kreative Gründungen und Cross-Innovation am Standort Nürnberg fungiert das OM7 als Schnittstelle zwischen Kreativwirtschaft, klassischer Wirtschaft und Stadtgesellschaft.

Das OM7 verbindet kreative Kompetenz mit technologischer und unternehmerischer Expertise, um Innovation an den Schnittstellen von Gestaltung, Digitalisierung und Geschäftsmodellentwicklung systematisch zu ermöglichen und die Entwicklung marktfähiger Lösungen zu beschleunigen.

Langfristig verfolgt das OM7 nachfolgende strategische Zielsetzungen:

Kreativwirtschaft,

Wirtschaft und Wissenschaft.

Das OM7 trägt damit zur Profilierung Nürnbergs als innovativer, wissens- und ideenbasierter Wirtschaftsstandort bei.

2.2. Erfolgsbilanz seit 2021

Seit seiner Gründung im Jahr 2021 hat sich das OM7 als feste Größe in der Nürnberger Innovations- und Gründungslandschaft mit verschiedenen Bausteinen etablieren können.

Gründungsförderung

Im Rahmen des Gründungsprogramms, der KREATIV Garage, wurden bislang vier Jahrgänge intensiv begleitet. Insgesamt konnten 75 Gründungen (aus rund 140 Bewerbungen) betreut werden. Das Programm unterstützt die Teams bei der Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und erhöht die Stabilität in der sensiblen Aufbauphase und damit die Überlebensraten der Start-Ups. Thematisch liegen die Schwerpunkte der begleiteten Gründungen insbesondere in den Bereichen Software- und Games-Entwicklung, Design und Kommunikation, digitale Bildungsangebote sowie musik- und kulturbezogene Geschäftsmodelle. Diese Branchen sind stark digital geprägt und weisen ein hohes Innovationspotenzial auf.

Ein konkretes Beispiel ist die Gründerin Delia Evers („Music meets Business) die ihr Geschäftsmodell im OM7 weiterentwickelte und später mit dem Gründungspreis der bayerischen Kunsthochschulen ausgezeichnet wurde. Sie wirkt inzwischen selbst als KreativCoach in Workshops mit Unternehmen.

Die KREATIV Garage wird seit Sommer 2025 durch eine Kooperation mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt, die sich finanziell an der Förderung des Gründungsprogramms beteiligt. Das Engagement der Kammer verdeutlicht die Relevanz des Programms über die Kreativwirtschaft hinaus und bestätigt den Mehrwert des OM7 auch aus Sicht der „klassischen“ Wirtschaft. Zuvor wurde das Programm von bayernkreativ, dem Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft, unterstützt.

Vernetzung und Wissenstransfer

Mit offenen Impuls- und Netzwerkveranstaltungen, z.B. aus der Reihe KREATIV Punkt, werden jährlich über 200 Interessierte erreicht. Die Formate fördern Wissenstransfer, Vernetzung und branchenübergreifenden Austausch zu Themen wie Innovation, Organisationsentwicklung, Führung und neue Arbeitsformen sowie der Anwendung von künstlicher Intelligenz. Dabei werden stets auch aktuelle Themen aufgegriffen.

Ergänzt wird das Veranstaltungsangebot durch die Reihe KREATIV Labor. Hier ermöglichen exklusive Business-Workshops für Unternehmen einen kreativen Perspektivwechsel auf konkrete Arbeitsfragen. Sie verfolgen den Cross-Innovation-Ansatz: Kreativwirtschaft trifft andere Branchen. Aktuelle Herausforderungen der Arbeitswelt werden mit interdisziplinären Methoden beleuchtet. Dieser Wechsel bzw. die Erweiterung der Perspektive kann wichtige Impulse liefern, um die Zukunftsfähigkeit „klassischer“ Unternehmen zu sichern.

Kreative Infrastruktur

Darüber hinaus bietet das OM7 Coworking-Arbeitsplätze als kreative Infrastruktur an. Die derzeit insgesamt 14 Coworking-Plätze erreichten im Jahr 2025 eine stetige Auslastung von 100 %.

Auch die kreativen Workshopräume des OM7 erfreuen sich konstant hoher Nachfrage. Die Anmietung von Arbeits-, Workshop- und Veranstaltungsräumen bietet Unternehmen aus der Region (u.a. adorsys, Siemens Healthineers, Sparda-Bank Nürnberg, Fraunhofer Institut für integrierte Schaltungen IIS) einen niederschwelligen Einstieg in das Kreativitäts- und Innovationsnetzwerk des OM7. Pro Jahr sind ca. 20 Unternehmen zu Gast und nutzen die Räume für interne Seminare, Teamworkshops und Weiterbildungsformate, wobei die Anzahl der Buchungen sowie des Umsatzes in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind (von

2023 auf 2024 um 93%, von 2024 auf 2025 um 212%). Die Raumvermietung bietet, neben den Veranstaltungen im OM7, auch einen Berührungspunkt zwischen Unternehmen und Kreativschaffenden die bereits vor Ort sind.

Alle Bausteine im OM7 zahlen auf ein stimmiges Gesamtkonzept ein. Das zeigt sich durch die Vernetzung der Akteure im OM7 untereinander, entstandene Kooperationen und Projekte sowie den Anstoß neuer Formate. Ein Beispiel für das stimmige Gesamtkonzept und das Ineinandergreifen der verschiedenen Dienstleistungen und Programmlinien ist René Eisenblätter, Gründer von Solo Agency. Er war Teilnehmer des Gründungsprogramms, später Impulsgeber bei Veranstaltungen. Mittlerweile hat er seinen festen Arbeitsplatz im OM7 gefunden.

Abbildung 102

3. Erkenntnisse aus fünf Jahren OM7 und Weiterentwicklungsbedarf

Das OM7 ist nicht nur ein Projekt. Es hat sich zu einem zentralen Innovationsort im Nürnberger Norden entwickelt. Das OM7 ist auch Heimat des NIK e.V., der das OM7 selbst mit zahlreichen Veranstaltungen bespielt und branchenübergreifende Kooperationen schafft. Der XR HUB Nürnberg, ebenfalls ein Projekt des NIK e.V., das vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales gefördert wird, ist mit zwei Mitarbeitern und einem separaten XR-Showroom im Gebäude ansässig. Mit dem neuesten Projekt des Vereins NIK e.V., dem AI HUB Nürnberg, ist ein weiteres hochrelevantes Thema im Gebäude verortet.

Abbildung 103

Durch diese räumliche und inhaltliche Bündelung entstehen wertvolle thematische Synergien zwischen Kreativwirtschaft, digitaler Wirtschaft, kreativer Energie und modernen Technologien sowie unternehmerische Kontaktmöglichkeiten von Akteuren unterschiedlichster

Unternehmensgröße und Ausrichtung. Damit füllt das OM7 die Bedarfslücke eines Ortes für den Zusammenschluss innovationsorientierter Akteure in Nürnberg, schafft einen Mehrwert, der über wirtschaftliche Effekte hinausgeht und zur urbanen Identität Nürnbergs beiträgt.

Die Gesamtschau der dargestellten Entwicklungen und Wirkungen zeigt:

und Cross-Innovation am Wirtschaftsstandort Nürnberg etabliert.

insbesondere die Schnittstellen zwischen Kreativwirtschaft, Mittelstand und technologischer Entwicklung stärkt.

zeigt, dass das Angebot am Standort etabliert und bedarfsgerecht ist. Die Nachfrage

übersteigt inzwischen das vorhandene Angebot, was auf den hohen Bedarf an

derartigen spezifischen Arbeits- und Vernetzungsorten hinweist.

Innovationsfähigkeit des Standorts bei und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Transformationsprozessen.

stabile Strukturen, kontinuierliche Netzwerkarbeit und einen verlässlichen Ort für Austausch und Kooperation benötigen.

Damit erweist sich das OM7 als strategisch relevantes Instrument der Nürnberger Wirtschaftsund Innovationsförderung. Es gilt nun, die aufgebauten Strukturen zu sichern, die Zusammenarbeit zwischen Kreativwirtschaft und Mittelstand weiter auszubauen und die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nürnberg langfristig zu stärken.

4. Rolle der Wirtschaftsförderung Nürnberg

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg koordiniert den Zuschuss an den NIK e.V., der das OM7 betreibt. Sie stellt die fachliche Einbindung des OM7 in die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Stadt sicher und begleitet die strategische sowie inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote. Hierzu zählen insbesondere die Mitwirkung bei der konzeptionellen Ausrichtung, die aktive Vernetzung mit Nürnberger Unternehmen und regionalen Partnern sowie die Schaffung und Sicherung der Schnittstellen zu weiteren Gründungs- und Innovationsstrukturen am Standort. Darüber hinaus gibt die Wirtschaftsförderung Impulse für neue inhaltliche Schwerpunkte und Kooperationsformate.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg klärt und steuert zudem die Finanzierung des OM7 und bereitet die haushälterischen Entscheidungen vor. Dadurch wird gewährleistet, dass das OM7 bedarfsgerecht weiterentwickelt wird und einen nachhaltigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Nürnberg leistet.

5. Ziele und Planung 2027 – 2031

Für die beantragte nächste Förderperiode ist vorgesehen, das OM7 gezielt weiterzuentwickeln und die bereits geschaffenen Strukturen nachhaltig zu stärken. Ziel ist es, die vorhandenen Potenziale der Einrichtung konsequent auszuschöpfen und das OM7 dauerhaft als zentrale

Plattform für kreative Innovation, Gründung und branchenübergreifende

Zusammenarbeit in Nürnberg zu etablieren.

Grundlage für eine weitere Projektlaufzeit ist das Anknüpfen an den erfolgreichen Aufbau des Standorts sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerke,

Kooperationen und Synergien zwischen Kreativwirtschaft, Unternehmen, Hochschulen

und öffentlichen Akteuren.

Für die weiteren Jahre liegt einer der Schwerpunkte auf der gezielten Weiterentwicklung der

räumlichen Gegebenheiten. Die hohe Nachfrage nach Arbeits-, Veranstaltungs- und

Vernetzungsflächen zeigt, dass das Angebot etabliert und bedarfsgerecht ist. Perspektivisch sollen daher die vorhandenen räumlichen Potenziale stärker genutzt werden. Der Eigentümer hat sich grundsätzlich bereits zu einer Erschließung zusätzlicher Flächen im Kellerbereich bereit erklärt und brachte selbst einen Anbau im ersten Obergeschoss ins Gespräch. Damit könnten zusätzliche Arbeits- und Veranstaltungsflächen für kreative Unternehmen und für weitere Kooperationsformate geschaffen werden.

Abbildung 104

Inhaltlich soll das erfolgreiche Gründungsprogramm KREATIV Garage fortgeführt werden. Gleichzeitig soll der Aufbau eines Alumni-Netzwerks vorangetrieben werden, um den langfristigen Austausch zwischen ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, regionalen Unternehmen und weiteren Innovationsakteuren zu fördern. Alumni sollen perspektivisch auch als Mentorinnen und Mentoren sowie als Projektpartner in neue Programme eingebunden werden.

Darüber hinaus sollen die etablierten Programmlinien um zusätzliche Formate ergänzt werden, beispielsweise Diskussionspanels, Fachveranstaltungen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen mit gezielten Unterstützungsangeboten für Kreativschaffende. Ziel ist es, den Standort als kontinuierlichen Treffpunkt für Austausch, Wissenstransfer und

Kooperation innerhalb der Kreativwirtschaft sowie mit anderen Branchen weiter zu

stärken.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Innovationspartnern. Geplant sind gemeinsame Projekte, Reallabore, studentische Projektformate sowie Veranstaltungen, die neue Themenfelder frühzeitig aufgreifen und in Programme des OM7 überführen. Auf dieser

Grundlage sollen insbesondere Cross-Innovation-Formate mit kleinen und mittleren

Unternehmen weiter ausgebaut werden, um kreative Kompetenzen stärker mit

technologischer Entwicklung und unternehmerischen Fragestellungen zu verbinden.

Mit diesen Schwerpunkten wird das OM7 seine Rolle als Plattform für kreative Innovation, Gründung und Kooperation weiter ausbauen. Die Verstetigung des OM7 ermöglicht es,

bestehende Angebote langfristig zu sichern, neue Programme zu entwickeln und das

Zentrum als zentralen Knotenpunkt für Kreativwirtschaft, Innovation und unternehmerische Zusammenarbeit in Nürnberg nachhaltig zu stärken.

6. Zuschussbedarf

Die aktuelle Förderperiode des OM7 endet am 30.11.2026. Eine Verlängerung der Angebote des OM7 bis zum 31.12.2026 kann aus Vereinsmitteln des Projektträgers als eigener Finanzierungsbeitrag eingebracht werden, um einen reibungslosen Übergang in eine angestrebte neue Projektlaufzeit sicherzustellen (Mittelaufwand des Projektträgers: rund 30.000 Euro). Die Bereitschaft der Mitgliedsunternehmen des NIK e.V. (z.B. DATEV eG, müller x net und noris network AG) zur Übernahme dieses nicht unerheblichen Fehlbetrags durch den Verein zeigt, welch hohe Relevanz dem OM7 seitens der Nürnberger Wirtschaft beigemessen wird.

Zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes für das OM7 ergibt sich der nachfolgend aufgeführte Zuschussbedarf durch die Stadt Nürnberg für die Jahre 2027 bis 2031:

2027 2028 2029 2030 2031
Gesamtkosten OM72 479.000 € 481.000 € 490.000 € 497.000 € 502.000 €
Erwartete Einnahmen durch den Betrieb des OM7 76.000 € 84.000 € 95.000 € 102.000 € 107.000 €
Benötigter Zuschuss 403.000 € 397.000 € 395.000 € 395.000 € 395.000 €
durch die Stadt
Nürnberg

Der Zuschuss in Höhe von 1.985.000 Euro für die Weiterentwicklung ist geringer als der Gründungszuschuss für die Jahre 2021 bis 2026 (in Summe 2.240.505 Euro). Verantwortlich dafür ist die Tatsache, dass das OM7 die Höhe der eigenen Einnahmen kontinuierlich steigern konnte und kann, wodurch der Zuschussbedarf sinkt.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Im OM7 wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung Diversity gefördert. Zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) zählt u.a. die Gleichstellung der Geschlechter. Aktuell werden in Zusammenarbeit mit an Gründungen interessierten Unternehmerinnen und weiteren Stakeholderinnen Ansätze zur Förderung von Gründungen durch Frauen erarbeitet. Diese werden auch im Rahmen des OM7 berücksichtigt.

Referat VII

2 Der größte Bestandteil des beantragten Zuschusses entfällt auf die Grundmiete (ohne Nebenkosten), diese belaufen sich auf 825.000 Euro für die kommenden fünf Jahre.

OM7 – Business Innovation Center für die Nürnberger Kreativwirtschaft

Zukunftskonzept für eine zweite Förderphase 2027 – 2031

Mit dem OM7 Business Innovation Center für die Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Stadt Nürnberg seit 2021 einen zentralen Ort geschaffen, an dem Kreativwirtschaft, Mittelstand und Innovationsakteure zusammenkommen. Gemeinsam mit dem NIK e.V., dem AI HUB Nürnberg und dem XR HUB Nürnberg bildet das OM7 ein interdisziplinäres Innovationsökosystem zu den Themen Kreativität, Künstliche Intelligenz und Augmented Reality. Vergleichbare Cross-Innovation-Hubs sind deutschlandweit selten (etwa das Munich Urban Colab oder die Factory Berlin).

Das OM7 ist:

Ziel ist es, kreative Kompetenzen, etwa Gestaltung, Nutzerorientierung und interdisziplinäres Denken, stärker mit technologischer Entwicklung und wirtschaftlicher Praxis zu verbinden. Gerade in Zeiten von Digitalisierung, Fachkräftemangel und Transformation gewinnen solche Orte zunehmend an Bedeutung: Innovation entsteht häufig dort, wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen.

Abbildung 105

Erfolgsbilanz des OM7 seit 2021

Seit seiner Gründung hat sich das OM7 als fester Bestandteil der Nürnberger Innovations- und Gründungslandschaft etabliert. Die verschiedenen Bausteine, Gründungsförderung, Vernetzung und Infrastruktur, greifen ineinander und stärken den Standort nachhaltig.

Gründungsförderung

Mit dem Gründungsprogramm KREATIV Garage unterstützt das OM7 kreative Gründerinnen und Gründer beim Aufbau tragfähiger Geschäftsmodelle. Bilanz:

Die Gründungen entstehen insbesondere in Bereichen mit hohem Zukunftspotenzial, etwa in Software- und Games-Entwicklung, Design und Kommunikation, digitalen Bildungsangeboten sowie musik- und kulturbezogenen Geschäftsmodellen.

Vernetzung und Wissenstransfer

Mit Formaten wie KREATIV Punkt, Panels und Business-Workshops erreicht das OM7 jährlich mehrere hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Veranstaltungen fördern Wissenstransfer, Austausch und Kooperation zu Themen wie Innovation, Organisationsentwicklung, Leadership oder Künstliche Intelligenz. Ergänzt werden diese Angebote durch KREATIV Labore, in denen Unternehmen konkrete Fragestellungen gemeinsam mit Kreativschaffenden bearbeiten.

Kreative Infrastruktur

Neben Programmen bietet das OM7 auch räumliche Infrastruktur für Innovation:

Unternehmen wie Siemens Healthineers, adorsys, Sparda-Bank Nürnberg oder das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS nutzen die Räume für Workshops, Innovationsformate oder Teamarbeit. Die Nachfrage nach diesen Angeboten wächst kontinuierlich.

Ein Innovationsort mit Netzwerkstruktur

Am Standort OM7 arbeiten mehrere innovationsorientierte Akteure zusammen:

Diese räumliche Bündelung schafft Synergien zwischen Kreativwirtschaft, digitaler Wirtschaft und technologischer Entwicklung und stärkt das OM7 als Innovationsknotenpunkt in Nürnberg.

Erkenntnisse aus fünf Jahren OM7

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen:

Workshops sind stark nachgefragt.

durch Austausch, Vertrauen und Zusammenarbeit.

von kreativen Perspektiven bei Digitalisierung, Innovation und Organisationsentwicklung.

Das OM7 erfüllt damit eine wichtige Rolle als Brückenstruktur zwischen Kreativwirtschaft, Mittelstand und technologischer Entwicklung.

Ziele und Planung 2026–2031

Für die kommende Förderperiode soll das OM7 an die erfolgreichen Bausteine der bisherigen Arbeit anknüpfen und diese gezielt weiterentwickeln. Im Mittelpunkt stehen drei strategische Schwerpunkte.

1. Weiterentwicklung des Standorts

Die hohe Nachfrage nach Arbeits-, Veranstaltungs- und Vernetzungsflächen zeigt, dass sich der Standort etabliert hat. Daher sollen die räumlichen Potenziale des Gebäudes stärker genutzt werden.

Geplant sind insbesondere:

ersten Obergeschoss zur Erweiterung von Arbeits- und Veranstaltungsflächen. An- und Ausbau würden vom Vermieter durchgeführt.

entstehen, die von Akteuren der Kreativwirtschaft zunehmend nachgefragt werden.

2. Weiterentwicklung der Gründungsförderung

Das erfolgreiche Gründungsprogramm KREATIV Garage wird fortgeführt und bildet weiterhin den Kern der Gründungsförderung im OM7.

Darüber hinaus soll das Programm gezielt erweitert werden durch:

neuen Gründerinnen und Gründern

Netzwerkpartner

So entsteht ein wachsendes Netzwerk kreativer Unternehmerinnen und Unternehmern rund um das OM7, das durch intensiven Austausch mit anderen Gründungszentren in Nürnberg und Nachwuchsgewinnung an den Hochschulen der Region gestützt wird.

3. Ausbau von Cross-Innovation

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Zusammenarbeit mit Unternehmen der Region, insbesondere mit kleinen und mittleren Betrieben, wissenschaftlichen Institutionen und anderen Netzwerkpartnern. Hierzu sollen:

aufgegriffen werden

Ziel ist es, kreative Kompetenzen gezielt mit technologischer Entwicklung und unternehmerischen Fragestellungen zu verbinden und so Innovationsprozesse im regionalen Mittelstand zu stärken.

Abbildung 106

Ref.I/II/011/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff –

FlexiKonsolidierung

hier: Vollzug des Einzugs der restlichen einzusparenden Stellen

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen der 2022 beschlossenen Personalkosteneinsparung sollen zum 01.04.2026 die restlichen der rund 300 einzusparenden Vollkraftstellen aus dem Stellenplan entnommen werden ("sogenannte FlexiKonsolidierung"). Diese wurden von den Geschäftsbereichen entsprechend gemeldet und sind in der Beilage benannt. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten -5.384.851 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv -5.384.851 € davon Personalkosten -5.384.851 € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/011/2026

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja betrifft ausschließlich den Soll-Stellenplan

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/011/2026

Die in der beiliegenden Liste aufgeführten Stellen werden - soweit nicht abweichend vermerkt dem Stellenplan mit Wirkung zum 01.04.2026 entnommen.

Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff – FlexiKonso-

lidierung

hier: Vollzug des Einzugs der restlichen einzusparenden Stellen

Im Jahr 2022 wurde vom Referat für Finanzen, Personal und IT und dem Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht ein Konzept zur Personalkosteneinsparung erarbeitet. Mittelfristig sollte im Rahmen eines Konsolidierungspaketes mit einer Gesamthöhe von 50 Mio. € auch ein Umfang von knapp 500 Vollkraftstellen eingespart werden, der in 2024 auf ca. 300 Vollkraftstellen reduziert werden konnte. Zur Gegenfinanzierung wurde damals ein verpflichtender Stellendeckel bei der Neuschaffung und eine Erhöhung der pauschalen Kürzung des K2-Budgets (Personalaufwand) von 5% auf 6% beschlossen, die weiterhin gültig sind.

Mit Freiwerden der Stellen bzw. von Stellenanteilen wurde den Dienststellen ab 2025 das entsprechende Personalaufwandsbudget gesperrt. Dieses stand und steht somit auch nicht mehr für die Finanzierung der pauschalen Budgetkürzung zur Verfügung. Zum Stichtag 01.01.2026 wurden in einem ersten Schritt bereits rund 2/3 der geforderten Stellen im Umfang von insgesamt rund 219 Vollkraftstellen eingezogen.

Den Geschäftsbereichen stand frei, eigene Schwerpunkte über ihre Dienststellen und Eigenbetriebe hinweg festzulegen.

Die verbleibenden Stellen sollten dann wie geplant im Laufe des Jahres 2026 eingezogen werden. Als allgemeines Datum wurde der 31.03.2026 festgelegt. Einige Abweichungen durch später anstehende Verrentungen sind entsprechend in der Anlage gekennzeichnet.

Die Einsparungen wurden von allen Geschäftsbereichen mit nur geringsten Abweichungen (unter 0,5 VK pro Geschäftsbereich) erbracht. Der Geschäftsbereich Referat IV (Schule) hat davon abweichend noch keine finale Meldung abgegeben und um Aufschub gebeten. Hier stehen noch rund 7 Vollkraftstellen aus. Darüber hinaus steht noch eine finale Klärung mit dem Geschäftsbereich OBM hinsichtlich der einzubringenden Stellen aus.

Auf folgende fachspezifische Regelung wird hingewiesen:

Beim Eigenbetrieb SÖR wurden an drei Vollkraftstellen Konsolidierungsvermerke angebracht. Der Einzug erfolgt zum 01.04.2026, bis zum Abschluss der Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung (vorauss. Ende 2030) werden die Aufgaben weiter budgetfinanziert wahrgenommen.

Details zu den einzelnen Stellen sind der beiliegenden Liste zu entnehmen.

Legt man die jeweilige Stellenbewertung zugrunde, so ergibt sich eine jährliche Einsparung für die gesamte FlexiKonsolidierung in Höhe von 21.719.865 €, davon entfallen 5.384.851 € auf die im Anhang dargestellten Stelleneinzüge (2. Tranche). Die Einsparung wird mit vollständigem Einzug der Stellen wirksam.

Soweit es Rückfragen zu einzelnen Stellen gibt, wird gebeten, diese mindestens eine Woche vor der Sitzung an Ref. I/II zu richten, da sonst aufgrund der Vielzahl der angeführten Stellen eventuell keine detaillierte Auskunft der Verwaltung möglich ist.

Nachrichtlich:

Im Nachgang zur Behandlung der 2/3-Liste im Ältestenrat und Finanzausschuss am 22.10.2025 wurden den Geschäftsbereich 3. Bürgermeister noch zwei Stellen beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgetauscht.

Die Stellen 850.2179 und 850.2702 wurden wieder in den Stellenplan überführt, dafür 850.2178 und 850.2708 im Gegenzug eingezogen.

Die Stelle 325.2140 beim Umweltamt wurde abweichend zum 15.03.26 abgrenzt.

Der tatsächliche Einsparbeitrag im Jugendamt („Anhebung des K2- Konsolidierungsbeitrages von 6% auf 6,6% (ohne Kitas)“, der in der Ältestenrat- und Finanzausschussvorlage vom 22.10.2025 mit 6 Vollkraftstellen als Pauschalbetrag in EGr. 10 auf 505.352 € geschätzt wurde, hat sich in der Detailberechnung unter Zugrundelegung der tatsächlichen Eingruppierungen auf ca. 377.000 € reduziert.

Übersicht Stelleinsparungen FlexiKons final

GB Dst Stelle-Nr. Stelle-ID Funktionsbezeichnung EGr./ BGr. Einsparung VK € Kostenstelle Einzug zum
OBM BgA 001.0120 31000825 VERWALTUNGSFACHKRAFT-kb A7 0,35 2 7.070 € GST 31.03.2026
OBM BgA 001.0201 31000852 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 0,10 1 0.359 € STADTENTWICKLUNG 31.03.2026
OBM BgA 001.2020 31000853 SACHBEARBEITER/IN A11 0,10 9 .819 € VERANSTALT./EHRUNGEN 31.03.2026
OBM BgA 001.2155 31000850 FACHKR. F. VERANSTALTUNGST E6 0,20 1 2.947 € SITZUNGSS/RATSDIENST 31.03.2026
OBM BgA 001.2156 31000851 FACHKR. F. VERANSTALTUNGST E6 0,10 6 .474 € SITZUNGSS/RATSDIENST 31.03.2026
OBM KoM 150.0350 31000826 MEDIENGESTALTER/IN E8 0,48 3 3.078 € PROJEKTE & TECHNIK 31.03.2026
OBM KoM 150.0515 30006192 SACHBEARBEITER/IN A11 0,79 7 7.569 € PRINTMEDIEN 31.03.2026
2.BM 2.BM 002.1014 30006113 FESTIVALMANAGER/IN E11 1,00 9 2.117 € PB ALLGEMEIN sofort mit Vakanz
2.BM KuM 410.4040 31000619 MUSEOLOGE/IN E9B 0,10 7 .855 € SPIELZEUGMUSEUM 31.03.2026
2.BM KuM 410.4060 30033258 HILFSKRAFT SPIELZEUGMUSEUM E2 0,30 1 5.307 € SPIELZEUGMUSEUM 31.03.2026
2.BM KuM 410.4060 31000055 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 0,09 5 .826 € SPIELZEUGMUSEUM 31.03.2026
2.BM KuM 410.6151 30034671 WISSENSCH. MITARBEITER/IN E13 1,00 1 03.588 € DOKUZENTRUM sofort mit Vakanz
2.BM KuM 410.6230 30036479 WISS. MITARBEITER/IN E13 1,00 1 03.588 € MEMORIUM NBG. PROZ. sofort mit Vakanz
2.BM KuM 410.6240 30036478 WISS. MITARBEITER/IN E13 1,00 1 03.588 € MEMORIUM NBG. PROZ. 31.03.2026
2.BM KuF 416.0063 30033271 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 0,50 3 2.372 € REGIESTELLE MUBIKIN 31.03.2026
2.BM KuF 416.1444 30033260 HILFSKRAFT KASSE VERANST. GARD E2 0,10 5 .102 € KULTURWERKST 31.03.2026
2.BM KuF 416.4170 30011842 LEHRKRAFT E9B 1,00 7 8.547 € MUSIKSCHULUNTERRICHT sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4300 30011855 LEHRKRAFT E9B 0,50 3 9.273 € MUSIKSCHULUNTERRICHT sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4350 30011860 LEHRKRAFT E9B 0,50 3 9.273 € MUSIKSCHULUNTERRICHT sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4380 30011863 LEHRKRAFT E9B 1,00 7 8.547 € MUSIKSCHULUNTERRICHT sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4416 30031648 MUSIKSCHULLEHRKRAFT MUBIKIN E9B 1,00 7 8.547 € UNTERRICHT MUBIKIN sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4417 30032354 MUSIKSCHULLEHRKRAFT/MUBIKIN E9B 1,00 7 8.547 € UNTERRICHT MUBIKIN 31.03.2026
2.BM KuF 416.4418 30033339 MUSIKSCHULLEHRKRAFT MUBIKIN E9B 1,00 7 8.547 € UNTERRICHT MUBIKIN sofort mit Vakanz
2.BM KuF 416.4419 30033295 MUSIKSCHULLEHRKRAFT MUBIKIN E9B 0,33 2 5.920 € UNTERRICHT MUBIKIN sofort mit Vakanz
2.BM KuKuQ 418.3220 30006781 SACHBEARBEITER/IN E9B 0,63 4 9.484 € KÜNSTLERH./GASTRO. sofort mit Vakanz
3.BM 3.BM 003.0310 30036269 PROJEKTLEITUNG, STABSMITARBEIT 3.BM AT 1,00 1 46.355 € KONZERNSTEUERU. 3.BM sofort mit Vakanz
3.BM 3.BM 003.1185 30039889 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST-kb E8 1,00 6 8.912 € ADN sofort mit Vakanz
3.BM FW 370.0577 30039199 FERNMELDEHANDWERKER NETZ E8 1,00 6 8.912 € FERNMELDEREI 31.03.2026
3.BM FW 370.7121 30009122 REINIGUNGSKRAFT FW 2 E2 0,52 2 6.532 € WACHLEITUNG sofort mit Vakanz
3.BM FW 370.7141 30009127 ESSENSAUSGEB,REINIGUNGSKR.FW 4 E2 0,11 5 .613 € WACHLEITUNG sofort mit Vakanz
3.BM FW 370.7142 30009128 REINIGUNGSKR,ESSENSAUSGEB.FW 4 E2 0,65 3 3.165 € WACHLEITUNG sofort mit Vakanz
3.BM FW 370.7143 30009129 REINIGUNGSKRAFT FW 4 E2 0,50 2 5.511 € WACHLEITUNG sofort mit Vakanz
3.BM FW 370.7144 30009130 REINIGUNGSKRAFT FW 4 E2 0,50 2 5.511 € WACHLEITUNG 31.03.2026
3.BM FW 370.7145 30009131 REINIGUNGSKRAFT FW 4 E2 0,27 1 3.776 € WACHLEITUNG 31.03.2026
3.BM NüBad 840.4540 30014520 BADEWAERTER/IN E3 1,00 5 6.826 € BW PK sofort mit Vakanz
3.BM NüBad 840.5020 30014514 VERWALTUNGSKRAFT, KASSE E4 1,00 6 4.081 € KASSE PK 31.03.2026
3.BM SÖR 850.1391 30012633 POSTVERTEILER/IN U. AMTSBOTE/IN E3 1,00 5 6.826 € FINANZEN,RECHN.WESEN 31.03.2026
3.BM SÖR 850.1441 30037996 SACHBEARBEITER/IN A10 1,00 8 8.583 € BEITRÄGE (V-4) 31.03.2026
3.BM SÖR 850.1533 31000862 SACHBEARBEITER/IN A10 0,50 4 4.291 € KOORD.STELLE 31.03.2026
3.BM SÖR 850.2337 30013034 FAHRER/IN HUBARB. >7,5 / HANDWERKERHELF E6 1,00 6 4.737 € B/U STR.BELEUCHTUNG 31.03.2026
3.BM SÖR 850.2338 30013035 FAHRER/IN HUBARB. >7,5 / HANDWERKERHELF E6 1,00 6 4.737 € B/U STR.BELEUCHTUNG 31.03.2026
3.BM SÖR 850.2348 30013042 FAHRER/IN HUBARB. >7,5 / HANDWERKERHELF E6 1,00 6 4.737 € B/U STR.BELEUCHTUNG 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3025 30012671 VERWALTUNGSKR./SEKRETARIAT-kb E7 1,00 6 4.745 € OVERH BETR/UNTERHALT 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3728 30022756 GARTENARBEITER/IN E3 1,00 5 6.826 € GROSSFLMAHD S 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3746 30029874 GÄRTNERHELFER/IN E4 1,00 6 4.081 € GROSSFLMAHD N 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3756 30029877 GARTENARBEITER/IN E3 1,00 5 6.826 € GROSSFLMAHD N 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3818 30036306 FAHRER/IN MZF >7,5T / BAUMBEW. E6 1,00 6 4.737 € FUHRPARK (2-W/11) 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3871 30038677 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN E4 1,00 6 4.081 € GROSSKEHRM. S 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3878 30013397 BETRIEBSHOFARBEITER/IN E3 1,00 5 6.826 € OVERH BETR/UNTERHALT 31.03.2026
3.BM SÖR 850.3896 30014782 EINSATZKRAFT BEREITSCHAFTSDIENST E4 1,00 6 4.081 € BEREITSCHAFTSDIENST 31.03.2026
3.BM SÖR 850.5396 30029772 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN HKSM E4 1,00 6 4.081 € GEHWEG STR 2-R 31.03.2026
Ref. I/II Ref. 020.1080 30034882 WISSENSCHAFTLICHE/R SACHBEARBEITER/IN A14 1,00 1 22.592 € ZENTR. STEUERUNG FM 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.0070 30005711 VERWALTUNGSFACHKRAFT-kb E6 0,77 4 9.847 € DSTLTG./VERW. 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.1225 30013627 NEB HSM REINERZER STR. E2 0,18 9 .184 € HVE VERW. BEZIRK III 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.1274 30013602 HSM HERSCHELPLATZ E5 0,50 3 0.478 € HVE VERW. BEZIRK III 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.2145 30008448 VERWALTUNGSKRAFT E5 0,50 3 0.478 € DSTLTG./VERW. 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.2346 30005814 ZUSTELLER/IN, KRAFTFAHRER/IN E4 1,00 6 4.081 € TRANSP.-/ZUST.DIENST 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.2364 30012632 AMTSBOTE/IN E3 1,00 5 6.826 € TRANSP.-/ZUST.DIENST 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.2600 31000607 ERMITTLER/IN E7 0,25 1 6.186 € ERMITTLUNGSDIENST 31.03.2026
Ref. I/II ZD 100.3397 30008523 FACHEINKÄUFER/IN A10 1,00 8 8.583 € ZENTRALE BESCHAFFUNG 31.03.2026
Ref. I/II IT 115.3215 31000011 IT-SACHBEARBEITER/IN SYSTEMTECHNIK E13 0,06 6 .215 € SYSTEM SERVICES 31.03.2026
Ref. I/II IT 115.3360 30008538 SAP-ADMINISTRATOR/IN BASIS E11 1,00 9 2.117 € SYSTEM SERVICES 31.03.2026
Ref. I/II IT 115.3425 30022563 IT-SACHBEARBEITER/IN E11 0,82 7 5.536 € SYSTEM SERVICES 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.0055 31000854 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 0,04 3 .685 € DIENSTSTELLENLEITUNG 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.2050 31000827 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 0,21 1 6.242 € PERSONALSERVICE 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.2270 31000199 SACHBEARBEITER/IN BEW TYP2 E9B 1,00 7 8.547 € PA/2-B1 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.2320 31000000 SACHBEARBEITER/IN, STV. SGL A11 0,25 2 4.547 € PA/2-R2 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.2325 31000025 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 A11 0,08 7 .855 € PA/2-R2 31.03.2026
Ref. I/II PA 120.3140 30008612 SACHBEARBEITER/IN E9B 0,50 3 9.273 € VERSORGUNG 31.03.2026
Ref. I/II Stk 200.1260 30037687 SACHBEARBEITER/IN E10 0,50 4 3.405 € HH-/RECHNUNGSWESEN 31.03.2026
Ref. I/II KaSt 210.1050 30005958 BUCHHALTER/IN-kb E6 0,55 3 5.605 € BUCHHLTG.-ZAHLUNGSV. 31.03.2026
Ref. I/II KaSt 210.2320 30005930 BUCHHALTER/IN-kb E7 1,00 6 4.745 € BUCHHLTG.-ZAHLUNGSV. 31.03.2026
Ref. I/II KaSt 210.6040 31000855 VERWALTUNGSFACHKRAFT-kb E7 0,15 9 .712 € GRUNDABGABEN 31.03.2026
Ref. III UwA 325.2140 30006029 UMWELTINGENIEUR/IN A11 1,00 9 8.189 € IMMISSIONSCHUTZ 31.03.2026
Ref. V Ref. 050.0020 31000856 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 0,50 4 6.059 € STEUERUNG SOZIALREF. 31.03.2026
Ref. V Ref. 050.1055 31000857 EHRENAMTSMANAGER/IN FLÜCHTLINGE E10 0,50 4 3.405 € INTEGRATIONSLOTSEN 31.03.2026
Ref. V SHA 500.3715 31000861 SACHBEARBEITER/IN S11B 0,85 7 1.338 € FACHSTELLE OBDACHL. 31.03.2026
Ref. V NüSt 810.1425 30013878 KUECHENMEISTER/IN E8 1,00 6 8.912 € GMBH-KÜCHAHS 31.03.2026
Ref. VI Stpl 610.1140 31000500 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E13 0,30 3 1.076 € STADTTEIL/VERB.BLPL. 31.03.2026
Ref. VI Stpl 610.4115 31000502 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 0,22 2 2.789 € STR./RÄUML. PLANUNG 31.03.2026
Ref. VI Stpl 610.5220 31000828 SACHBEARBEITER/IN A10 0,10 8 .858 € VERWALTUNG 31.03.2026
Ref. VI Stpl 610.5230 31000829 VERW.FACHKR., PROTOKOL.-kb E7 0,20 1 2.949 € ALLG. AUFGABEN / EDV 31.03.2026
Ref. VI Vpl 615.1255 31000858 BAUINGENIEUR/IN E12 0,06 6 .139 € VERKEHRSTECHNIK 31.03.2026
Ref. VI Vpl 615.1310 30011171 BAUTECHNIKER/IN E9A 0,22 1 6.985 € VERKEHRSTECHNIK 31.03.2026
Ref. VI Vpl 615.1390 30033285 BAUTECHNIKER/IN HAFENBRÜCKEN E9B 0,50 3 9.273 € VERKEHRSTECHNIK 31.03.2026
Ref. VI Vpl 615.3140 31000830 INGENIEUR/IN E11 0,50 4 6.059 € STRAßENPLANUNG 31.03.2026

Übersicht Stelleinsparungen FlexiKons final

Ref. VI Vpl 615.3360 30038635 INGENIEUR/IN E11 1,00 9 2.117 € STRAßENPLANUNG 31.03.2026
Ref. VI BoB 630.1020 31000615 VERWALTUNGSKRAFT-kb E5 0,80 4 8.765 € BAYBO VERFAHREN 31.03.2026
Ref. VI BoB 630.2160 31000859 BAUINGENIEUR/IN E10 0,67 5 8.163 € BAYBO VERFAHREN 31.03.2026
Ref. VI BoB 630.4180 30010774 BAUINGENIEUR/IN E12 1,00 1 02.313 € STANDSICH bereits eingez.
Ref. VI H 640.4160 30011522 BAUINGENIEUR/IN E11 0,50 4 6.059 € BEREICH BAU 31.03.2026
Ref. VI H 640.5230 31000860 BAUINGENIEUR/IN E11 0,05 4 .606 € BEREICH BAU 31.03.2026
Ref. VI H 640.7015 30011366 VERW.FACHKR., PROJEKTASSIS.-kb E7 0,20 1 2.949 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VI H 640.7330 30035463 ELEKTROINGENIEUR/IN A11 1,00 9 8.189 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VI H 640.7350 30035467 TECHNIKER/IN BAU E9B 1,00 7 8.547 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VI H 640.7370 30036275 MEISTER/IN E9A 1,00 7 7.206 € WERKSTATT IT 31.03.2026
Ref. VI H 640.8320 30011423 MEISTER/IN E9B 1,00 7 8.547 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VI H 640.8328 30011427 MEISTER/IN E9B 1,00 7 8.547 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VI H 640.8390 30038645 MEISTER/IN E9A 1,00 7 7.206 € BEREICH TECHNIK 31.03.2026
Ref. VII LA 230.1050 30006230 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SB-kb E5 1,00 6 0.956 € GRUND.VERKEHR/ERBBAU 31.03.2026
Ref. VII LA 230.2016 31000603 SACHBEARBEITER/IN E9B 0,50 3 9.273 € GRUND.VERKEHR/ERBBAU 31.03.2026
Ref. VII LA 230.4080 30038410 SACHBEARBEITER/IN A11 0,50 4 9.095 € SONDERNUTZUNGEN 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.0120 31000022 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E7 0,13 8 .417 € KUNDENBETREUUNG 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.0125 31000060 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E7 0,18 1 1.654 € KUNDENBETREUUNG 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.1245 31000113 VERMESSUNGSTECHNIKER/IN E9A 0,10 7 .721 € RAUMBEZUG-BASISINFO 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.1250 31000023 VERMESSUNGSTECHNIKER/IN E9A 0,22 1 6.985 € RAUMBEZUG-BASISINFO 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.1270 30011261 MESSGEHILFE/IN A6 1,00 6 4.660 € VERMESSUNGSLEISTUNG 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.3135 30011340 SACHBEARBEITER/IN E8 0,56 3 8.590 € KAUFPREISSAMMLUNG 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.3140 31000861 SACHBEARBEITER/IN E8 1,00 6 8.912 € KAUFPREISSAMMLUNG 31.03.2026
Ref. VII Geo 620.3445 31000114 VERMESSUNGSINGENIEUR/IN E11 0,13 1 1.975 € KOMM. WERTERMITTLUNG 31.03.2026
70,07 5.377.959 €

Stpl/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 26.03.2026 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

31. Änderung: Bereich "Virnsberger Straße"

Änderung des Geltungsbereichs und Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Ziel ist es, im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4544, für das Gebiet nördlich der Virnsberger Straße ein Sondergebiet Einzelhandel, ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen.

Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg in Teilen geändert werden. Die bisher dargestellten Sonderbauflächen „Einzelhandel“ werden im Änderungsbereich zu gewerblichen Bauflächen geändert.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Planentwurf nun gebilligt und anschließend im Internet veröffentlicht werden. Parallel dazu wird dieser ergänzend öffentlich ausgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel 1.4.3. "Gender und Diversity" der Begründung

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 26.03.2026):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

  1. der Geltungsbereich der 31. Änderung so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 19.02.2026, ergibt,

  2. der Stadtrat den vorliegenden Planentwurf zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Virnsberger Straße (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 19.02.2026 billigt,

  3. die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Planentwurfs (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 19.02.2026, der Begründung vom 10.02.2026 mit Umweltbericht vom 02.02.2026 durchgeführt werden soll. Zusätzlich zur Veröffentlichung soll der Entwurf öffentlich ausgelegt werden.

Beschlussvorschlag (StR 15.04.2026):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 26.03.2026 beschließt der Stadtrat:

  1. dass der Geltungsbereich der 31. Änderung so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 02.12.2025, ergibt,

  2. den vorliegenden Planentwurf zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Virnsberger Straße (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 02.12.2025 zu billigen,

  3. auf der Grundlage des Planentwurfs (Plan-Nr. FNP 31 - E - 01) vom 02.12.2025, der Entwurfsbegründung vom 10.02.2026 mit Umweltbericht vom 02.02.2026 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung ist der Entwurf öffentlich auszulegen.

Dies ist im Amtsblatt bekannt zu machen.

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

31. Änderung: Bereich Virnsberger Straße

Änderung des Geltungsbereichs und Billigung

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Die Stadt Nürnberg verfügt über ein sehr geringes Gewerbeflächenangebot. Gleichzeitig sind die Flächenverfügbarkeiten für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete sehr begrenzt. Um zukünftig weiterhin ein ausdifferenziertes Flächenangebot für die vielfältigen Standortanforderungen der Unternehmen bereitzuhalten, ist daher die Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale eine wichtige Aufgabe der Verwaltung (Masterplan Gewerbeflächen, Beschluss im Stadtrat am 21.10.2020).

Das Areal nördlich der Virnsberger Straße liegt innerhalb des Gewerbegebiets Kleinreuth bei Schweinau, das im Masterplan Gewerbeflächen dem Typus „Standort mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe und Einzelhandel“ zugeordnet wird.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt eine Sonderbaufläche mit großflächigem Einzelhandel dar. Für das Plangebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3720 „Industriegelände West“ für ein Gebiet zwischen Leyher Straße, Ringbahn, Rothenburger Straße, Virnsberger Straße und Sigmundstraße (in Kraft getreten mit Amtsblatt Nr. 3 vom 18.01.1967). Für den südlichen Teil des Plangebiets wird ein Gewerbegebiet und für den nördlichen Teil ein Industriegebiet festgesetzt. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 25.06.1962. In dieser Fassung der BauNVO wurde das Thema großflächiger Einzelhandel noch nicht explizit geregelt, sodass dieser auch in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässig ist.

Aufgrund der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel und der verkehrsgünstigen Lage zwischen Nürnberg und Fürth haben sich im Laufe der Jahre mehrere Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Seit der Nutzungsaufgabe eines ansässigen SB-Marktes im Sommer 2022 und des Abrisses einer Tankstelle im Frühjahr 2023 ist die derzeit einzig verbleibende Nutzung im Plangebiet ein großflächiger Elektronikfachmarkt. Derzeit werden bereits gewerbliche Nutzungen in Form von Logistikhallen auf dem Areal errichtet, was den Zielsetzungen der Stadt entspricht.

Das gesamte Gebiet ist im Eigentum einer Fondsgesellschaft.

Zielsetzung

In der Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau wird vor dem oben beschriebenen Hintergrund der gesamtstädtisch geringen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen für das Plangebiet eine Nutzung durch klassische Gewerbebetriebe empfohlen. Um diese Nutzung auch langfristig zu sichern und Einzelhandel in weiten Teilen auszuschließen, soll im Bebauungsplan Nr. 4544 im nördlichen Teil ein Gewerbegebiet sowie entlang der Virnsberger Straße ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Dazu werden Teile als „Sondergebiet Einzelhandel“ festgesetzt. Da der Bebauungsplan aus dem FNP zu entwickeln ist, soll die Darstellung im FNP für diese Bereiche geändert werden.

Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung wird im Vergleich zur Einleitung des Verfahrens verkleinert (siehe Abbildung unten), da in der Zwischenzeit die Planung für das Areal dahingehend konkretisiert wurde, dass im östlichen Bereich neben dem bestehenden Einzelhandelsbetrieb, ein Nahversorger mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.700 m² realisiert werden soll. Damit wird der Forderung der Anwohner nach einem Nahversorgungsangebot nach der Nutzungsaufgabe des SB-Warenhauses im Jahr 2022 Rechnung getragen.

Abbildung 107

Abbildung: Änderung des Geltungsbereichs zum letzten Beschluss © Bayerische Vermessungsverwaltung

Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 25.01.2008 bis zum 29.02.2008 auf Grundlage der 3. FNP-Änderung „Bereich Virnsberger Straße“ durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.

Der Stadtrat hat am 28.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Virnsberger Straße“ die 31. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 13.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 auf Grundlage des Vorentwurfs statt. Es ging eine Stellungnahme eines Grundstückseigentümers mit privater Betroffenheit ein. Im Laufe des Verfahrens wurden die Einwände geprüft und ein Konsens mit dem Einwender gefunden. Eine Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nicht geboten. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 13.10.2022 bis zum 21.11.2022 auf Grundlage des Vorentwurfs der 31. FNP-Änderung durchgeführt. Neben allgemeinen Hinweisen gingen Stellungnahmen zu Bahnbelangen ein.

Der Änderungsbereich umfasst Flurstücke, die als Eisenbahnbetriebsanlagen gewidmet sind und dem Fachplanungsvorbehalt des Eisenbahnbundesamtes (EBA) unterliegen. Das EBA weist zudem darauf hin, dass die Planung an das laufende Vorhaben der Ausbaustrecke Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (ABS VDE) 8.1, Planfeststellungsabschnitt 13 grenzt. Trotz des Einwandes verbleibt das Flurstück innerhalb des Änderungsbereichs und wird zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Grund hierfür ist, dass der Flächennutzungsplan nicht als parzellenscharfes Planungsinstrument dient. Ein Herausnehmen des o.g. Flurstücks würde dazu führen, dass es weiterhin als Sonderbaufläche dargestellt sein würde. Eine Darstellung als Bahnfläche ist ebenfalls nicht zweckdienlich, da dies nicht der tatsächlichen und geplanten Nutzung entspricht.

Kosten

Der Stadt entstehen durch die Änderung des FNP voraussichtlich keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Die Veröffentlichung im Internet mit ergänzender öffentlicher Auslegung wird im Amtsblatt bekannt gemacht und anschließend parallel zur Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 4544 durchgeführt.

Mit Hilfe des FNP werden die Rahmenbedingungen zur Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe durch den weitestgehenden Ausschluss großflächiger Einzelhandelsnutzungen verbessert. Zur Sicherung von dringend benötigten Gewerbeflächen soll der Entwurf der 31. Änderung des FNP gebilligt und anschließend im Internet veröffentlicht werden. Der Bebauungsplan soll in der gleichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses gebilligt werden.

Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

31. Änderung - Bereich Virnsberger Straße

E

Abbildung 108

T

T E E T

U T U 0 100 200 300 400 500

M 1:10.000

Zeichenerklärung

Änderungsbereich

gewerbliche Bauflächen

Kennzeichnungen

Richtfunkstrecke *

FNP31 - E - 01

Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

31. Änderung: Bereich Virnsberger Straße

BEGRÜNDUNG

Entwurf

Stand: 10.02.2026

Abbildung 109

Quelle: Hajo Dietz

BEGRÜNDUNG

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Entwurf zur 31. Änderung: Bereich Virnsberger Straße

INHALTSVERZEICHNIS

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4

I.1.1. Gebiet 4 I.1.2. Rechtsgrundlagen 4 I.1.3. Verfahrensablauf 4

I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE 5

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6

I.3.1. Bestandsanalyse Planungsbereich 6 I.3.2. Planerische Vorgaben/ Vorhandenes Planungsrecht 6 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 6

I.4. PLANUNGSKONZEPT 8

I.4.1. Nutzungskonzept 8 I.4.2. Verkehrskonzept 9 I.4.3. Gender und Diversity Aspekte 9 I.4.4. Standortfestlegung 9

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 9

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG 10

I.6.1. Derzeit wirksame Darstellung 10 I.6.2. Künftige Darstellung inkl. Kennzeichnungen 10 I.6.3. Flächenbilanz 10

I.7. BETEILIGUNGEN 11

I.7.1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäss § 4 Abs. 1 BauGB 11 I.7.2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäss § 3 Abs. 1 BauGB 11 I.7.3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäss „ 4 Abs. 2 BauGB 11 I.7.4. Öffentliche Auslegung gemäss § 3 Abs. 2 BauGB 11

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG Fehler! Textmarke nicht

definiert.

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 13

II. Umweltbericht (Stand 02.02.2026) als gesonderter Textteil

III. Quellenangaben

24.09.2020

GmbH, 03.2020

BEGRÜNDUNG

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Entwurf zur 31. Änderung: Bereich Virnsberger Straße

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)

I.1.1. GEBIET Das Gebiet befindet sich im Südwesten des Stadtgebiets im Stadtteil Kleinreuth bei Schweinau in Nähe zur Rothenburger Straße und der Südwesttangente. Die Fläche ist Bestandteil des Gewerbegebietes Kleinreuth bei Schweinau, das mit ca. 67,6 ha zu den größten Gewerbeund Industriegebieten der Stadt Nürnberg gehört. Es wird im Süden von der Virnsberger Straße, im Westen und Norden durch angrenzende Gewerbebetriebe und im Osten durch die Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf Abzweig Kleinreuth begrenzt. Südlich der Virnsberger Straße schließt sich Wohnbebauung an.

Der Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert. Die Flächen des Elektrofachmarktes und der südlich daran anschließende Bereich sollen auch zukünftig durch großflächigen Einzelhandel genutzt werden. Diese Flächen sind Teil des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 4544. In diesem Bebauungsplan sollen für die genannten Bereiche Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Da dieses Gebiet im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Sonderbaufläche dargestellt ist, wird der Geltungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung entsprechend verkleinert. Der Änderungsbereich hat nun eine Größe von ca. 5,3 ha.

I.1.2. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

Parallel zur städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791- 1-U), das zuletzt durch § 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.

I.1.3. VERFAHRENSABLAUF Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4544 wurde auch der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, um das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB in Hinblick auf die Planungsziele zu erfüllen.

Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 22.11.2007 vom Stadtrat gefasst, zeitgleich mit dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 25.01.2008 bis zum 22.02.2008. Nahezu zeitgleich wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.01. – 29.02.2008 durchgeführt.

Die Beteiligungen wurden im Parallelverfahren mit dem dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 4544 abgehalten.

Aufgrund geänderter Planungsziele und eines geänderten Geltungsbereichs wurde im Stadtrat am 28.09.2022 der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 31. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Während die 3. Änderung des FNP die Darstellung von Sonderbauflächen und gewerblichen Bauflächen vorsah, sollten in der 31. Änderung nur gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

Auf dieser neu beschlossenen Grundlage erfolgte die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.10.2022 bis zum 21.11.2022. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE

Die Stadt Nürnberg verfügt angesichts der Stadtgröße sowie der positiv-dynamischen regionalen Wirtschaftsentwicklung über ein sehr geringes Gewerbeflächenangebot. Gleichzeitig sind die Flächenverfügbarkeiten für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete sehr begrenzt. Um zukünftig weiterhin ein ausdifferenziertes Flächenangebot für die vielfältigen Standortanforderungen der Unternehmen bereitzuhalten, ist daher die Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale eine wichtige Aufgabe der Verwaltung (vgl. Masterplan Gewerbeflächen, S. 5).

Um der Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand gerecht zu werden, wurde für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau eine Strukturanalyse erstellt. Darin wird als Ziel definiert, den Gewerbestandort als zusammenhängendes Gebiet zu bewahren, wobei die Stärkung und Ansiedlung klassischer Gewerbe- und Produktionsbetriebe im Fokus stehen soll. Ein Bekenntnis zum klassischen Gewerbe an der exponierten Stelle im Bereich der Virnsberger Straße kann darüber hinaus eine positive Signalwirkung für die Gewerbeflächenentwicklung im gesamten Gebiet entfalten.

Im derzeit für das Areal rechtskräftigen Bebauungsplan ist zwar bereits ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt, allerdings gilt hier die Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962. In dieser Fassung der Baunutzungsverordnung sind keine Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten, sodass dieser hier allgemein zulässig ist. Dies kann jedoch zu Problemen für die Neuansiedelungen von Gewerbebetrieben führen, da die häufig höheren Renditen von Einzelhandelsimmobilien zu Verdrängungseffekten des klassischen Gewerbes führen. Für Gewerbebetriebe sind hingegen Flächen mit weiteren räumlichen Entwicklungsoptionen wichtig. Ohne eine planungsrechtliche Steuerung von Einzelhandel ist eine Ansiedlung von Gewerbe im Geltungsbereich daher nur schwer möglich.

Mit der Eigentümerin der Fläche wurde sich darauf geeinigt, zukünftig Einzelhandelsnutzungen nur auf den östlich gelegenen Flächen zu etablieren. Die übrigen Flächen sollen durch sonstige Gewerbebetriebe genutzt werden.

Von daher sollen für diese Flächen im Bebauungsplan Nr. 4544 Gewerbegebiete mit Bezug auf die aktuelle Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 festgesetzt werden. Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll die Darstellung im Flächennutzungsplan für diese Flächen von Sonderbaufläche zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden.

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Der Änderungsbereich liegt in der westlichen Außenstadt im Bezirk Höfen. Im Osten verläuft die Bahnlinie Nürnberg – Fürth (Ringbahntrasse). Der Altast der Rothenburger Straße liegt innerhalb des Bereichs und bildet den Abschluss nach Süden. Südwestlich wird der Geltungsbereich durch die Virnsberger Straße begrenzt, im Westen und Norden grenzt er an die gewerblichen Bauflächen östlich der Sigmundstraße. Er hat eine Größe von ca. 5,3 ha und bildet den südlichsten Teil des Gewerbegebiets Kleinreuth bei Schweinau. Das Gelände ist nahezu eben, wobei die östlich angrenzende Bahntrasse in einem tiefergelegenen Einschnitt liegt.

Der südliche Bereich liegt aktuell noch brach, während im westlichen und nördlichen Bereich derzeit bereits Logistiknutzungen baulich umgesetzt werden. Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt von der südlich gelegenen Rothenburger Straße über die Virnsberger Straße. Im Norden besteht zudem Anschluss an die Ipsheimer Straße.

Südlich und südwestlich schließen die Planungen für ein neues Quartier „Tiefes Feld“ auf bisher überwiegend landwirtschaftlichen Flächen an. Hier ist oberhalb der derzeit im Bau befindlichen U-Bahn-Linie 3 die Straße „Am Tiefen Feld“ mit dem U-Bahnhof und beidseitig projektiertem Stadtteilzentrum mit Infrastruktureinrichtungen, Einzelhandel und Dienstleistungen sowie einer Wohnsiedlung für ca. 3.600 Einwohner geplant. Der Bebauungsplan Nr. 4445 A ist bereits rechtsverbindlich, der Bebauungsplan Nr. 4445 B wurde am 22.01.2026 gebilligt.

I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben

a) Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inklusive der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) weist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg- Fürth-Erlangen-Schwabach aus und definiert u.a. folgende, für das vorliegende Änderungsverfahren relevante Ziele (Z), an die die Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen ist:

lichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).

ten Standorten zu erfolgen (5.3 Einzelhandelsgroßprojekte / 5.3.2 Lage in der Gemeinde).

Darüber hinaus werden im LEP u.a. folgende Grundsätze genannt, die bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind:

Standortqualitäten in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht in allen Teilräumen gestärkt werden. Dabei sollen im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitskräfte lagebedingte und wirtschaftsstrukturelle Defizite ausgeglichen, infrastrukturelle Nachteile abgebaut sowie vorhandene Stärken ausgebaut werden (1.4 Wettbewerbsfähigkeit / 1.4.1 Hohe Standortqualität).

Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet werden (3.1 Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen / 3.1.1 Integrierte Siedlungsentwicklung und Harmonisierungsgebot).

tungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerksund Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden (5.1 Wirtschaftsstruktur).

b) Regionalplan Region Nürnberg (RP7)

Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene Regionalplan Region Nürnberg (RP 7) konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):

gionaler Wirtschaftsschwerpunkt gestärkt und weiterentwickelt werden. Dazu soll insbesondere auf (…) die Stärkung der Wirtschaftsstruktur durch Erhaltung und strukturelle Verbesserung des produzierenden Gewerbes sowie den Ausbau des Dienstleistungsbereichs hingewirkt werden (2.3.2 Sozioökonomische Raumgliederung / 2.3.2.1 Großer Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen).

tungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, insbesondere auch in den vier kreisfreien Städten, soll im Interesse der Gesamtregion angestrebt werden. (5.1.2 Sektorale Wirtschaftsstruktur / 5.1.2.1 Industrielle Weiterentwicklung).

durch

ben, insbesondere des Dienstleistungshandwerks in Sanierungs- und Neubaugebieten;

lung bestehender Betriebe in beengten oder störenden Lagen, insbesondere des Produzierenden Handwerks;

geeigneten zentralen Orten, insbesondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen (5.1.2 Sektorale Wirtschaftsstruktur / 5.1.2.3 Handwerk).

konjunkturellen Anpassungsfähigkeit der Region Nürnberg soll auf die Erhaltung und den weiteren Ausbau mittelständischer Betriebe hingewirkt werden. Geeignete Gewerbeflächen für den Mittelstand sollen ausgewiesen werden (5.1.2 Sektorale Wirtschaftsstruktur / 5.1.2.5 Mittelstand).

Schwabach - insbesondere die Innenstadtgebiete - sollen in ihrer Funktionsfähigkeit als Hauptgeschäftszentren erhalten und ausgebaut werden (5.3 Handel / 5.3.1 Einzelhandel).

c) Bebauungspläne

Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3720 für das Gebiet zwischen Leyher Straße, Ringbahn, Rothenburger Straße, Virnsberger Straße und Sigmundstraße (in Kraft getreten mit Amtsblatt Nr. 3 vom 18.01.1967), für den die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1962 gilt. Für den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans setzt der Bebauungsplan im südlichen Teil ein Gewerbegebiet, im nördlichen Teil ein Industriegebiet fest.

Für das Gebiet wurde am 23.02.2006 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4544 gefasst, mit dem Ziel, den großflächigen Einzelhandel zu steuern. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 23.03.2023 wurden die Planungsziele konkretisiert: der Standort soll vorwiegend für klassische Gewerbebetriebe gesichert werden. Zur Sicherstellung einer verbrauchernahen Versorgung soll im Süden des Geltungsbereichs auch Einzelhandel in geringerem Umfang zulässig sein.

I.4. PLANUNGSKONZEPT

I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Der Standort soll zukünftig schwerpunktmäßig durch klassische Gewerbebetriebe genutzt werden. Hierdurch würde das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau aufgewertet sowie aus gesamtstädtischer Perspektive ein Beitrag zur Deckung des Flächenbedarfs für Gewerbebetriebe geleistet werden. Einzelhandelsnutzungen sollen im Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung ausgeschlossen werden, um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben nicht zu erschweren. Um diese Ziele zu erreichen, wird der Bebauungsplan Nr. 4544 im Parallelverfahren fortgeführt und setzt für den Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung Gewerbegebiete sowie aufgrund der Rücksichtnahme zum südlich angrenzenden Wohngebiet eingeschränkte Gewerbegebiete fest.

Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, soll die Darstellung im Flächennutzungsplan hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden.

I.4.2. VERKEHRSKONZEPT Die Haupterschließung des Gebiets erfolgt, wie bisher auch, von Süden aus über die Virnsberger Straße. Eine weitere Erschließung ist auch von Norden über die Ipsheimer Straße vorgesehen.

I.4.3. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Das Thema Gender und Diversity lässt sich bei einer angestrebten rein gewerblichen Nutzung nur sehr allgemein betrachten. Durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen besteht die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, die der in Nürnberg wohnenden Bevölkerung zugutekommen und durch kurze Arbeitswege die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

I.4.4. STANDORTFESTLEGUNG Das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau ist aufgrund seiner Größe und Lage zwischen den Städten Nürnberg und Fürth für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von großer Bedeutung. Innerhalb des Gebietes ist der Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung besonders hervorzuheben, da dieser den südlichen Auftakt des Gebietes darstellt. Der Standort ist damit hervorragend für eine hochwertige gewerbliche Nutzung geeignet, um so das Erscheinungsbild des Gewerbegebiets positiv zu prägen.

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN

Im Rahmen des Masterplan Gewerbeflächen aus dem Jahr 2020 wurde ein Korridor für den Gewerbeflächenbruttobedarf bis zum Jahr 2035 zwischen 261 und 320 ha ermittelt. Dieser Wert lässt die tatsächliche Flächensituation zunächst außer Acht und beschreibt damit einen theoretischen Wert, der sich bei einem unerschöpflichen Flächenvorrat ergäbe. Eine Gewerbeflächenneuinanspruchnahme in dieser Größenordnung ist aufgrund der bereits stark verdichteten Siedlungsstrukturen sowie der Vorgabe, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1a Abs. 2 BauGB), ausgeschlossen. Von daher muss der Fokus auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale gelegt werden.

Das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau zählt mit seinen knapp 68 ha zu den größeren zusammenhängenden Gewerbegebieten der Stadt Nürnberg und ist somit für die Entwicklung Nürnbergs als Gewerbestandort von großer Bedeutung. Eine Fokussierung auf die Aktivierung der dort vorhandenen Potenziale in Bezug auf die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen ist vor dem oben beschriebenen Hintergrund daher unerlässlich. Die umfangreichen Einzelhandelsnutzungen sollen perspektivisch reduziert werden, um Flächen für klassische Gewerbebetriebe vorzuhalten.

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG

I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Der Bereich des Plangebietes ist im wirksamen FNP als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellt.

Abbildung 111

Abbildung 110

Abbildung 1: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit dem derzeit wirksamen FNP; Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg; Landschaftsplan: Umweltamt Nürnberg; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Der Bereich soll künftig entsprechend der beabsichtigten Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

I.6.3. FLÄCHENBILANZ Die Größe des gesamten Änderungsbereiches beträgt ca. 5,3 ha (100%).

Art der Darstellung Bisherige FNP-Dar- stellung Künftige FNP-Dar- stellung Änderung
ca. ha Anteil ca. ha Anteil ca. ha
Sonderbauflächen 5,3 100 % 0 0 % - 5,3
Gewerbliche Bauflächen 0 0 % 5,3 100 % + 5,3

I.7. BETEILIGUNGEN

I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLI- CHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 25.01.2008 bis zum 29.02.2008 durchgeführt. Dies fand noch im Rahmen des Verfahrens zur 3. FNP Änderung „Bereich Virnsberger Straße“ statt, parallel zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 4544.

Aus dem Beteiligungsverfahren ergaben sich keine erheblichen Einwände. Die erhaltenen Hinweise wurden in der Entwicklung der FNP-Unterlagen berücksichtigt.

I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des FNP fand in der Zeit vom 25.01.2008 bis zum 22.02.2008 eine frühzeitige Beteiligung statt, parallel zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 4544.

Aufgrund geänderter Planungsziele und eines anderen Geltungsbereichs hat der Stadtrat am 28.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Virnsberger Straße“ das Verfahren zur 31. Änderung des FNP einzuleiten. Auf Grundlage des Vorentwurfs der 31. Änderung des FNP wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.10. - 21.11.2022 durchgeführt. Es ging eine Stellungnahme eines Grundstückseigentümers mit privater Betroffenheit ein. Im Laufe des Verfahrens wurden die Einwände geprüft und ein Konsens mit dem Einwender gefunden.

I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 13.10.2022 bis zum 21.11.2022 auf Grundlage des Vorentwurfs der 31. FNP-Änderung durchgeführt. Neben allgemeinen Hinweisen gingen Stellungnahmen zu Bahnbelangen ein. In Abstimmung mit den Einwendern wird an der Planung festgehalten.

I.7.4. VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG

Die Äußerungen zur vorliegenden Planung aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt.

Aus der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gingen redaktionelle Hinweise zum Plan und Begründung sowie allgemeine Informationen zum Thema Entwässerung und der Lage von Leitungstrassen ein. Darüber hinaus wurde seitens der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien angemerkt, dass das Flurstück Nr. 192/1 der Gemarkung Großreuth bei Schweinau innerhalb des Änderungsbereichs der 31. Flächennutzungsplanänderung liegt und der Planung daher nicht zugestimmt werden kann. Der Einwand wurde zur Kenntnis genommen und es wird wie folgt damit umgegangen:

Das Flurstück bleibt innerhalb des Änderungsbereichs und wird zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Grund hierfür ist, dass der Flächennutzungsplan nicht als parzellenscharfes Planungsinstrument dient. Ein Herausnehmen des o.g. Flurstücks würde dazu führen, dass es weiterhin als Sonderbaufläche dargestellt sein würde. Eine Darstellung als Bahnfläche ist ebenfalls nicht zweckdienlich, da dies nicht der tatsächlichen und geplanten Nutzung entspricht. Die Fläche würde, abweichend vom tatsächlichen Verlauf der Bahnlinie, im rechten Winkel davon wegführen und nach ca. 130 m in einer Wohnbaufläche enden.

Abbildung 112

Abbildung 2: Flurstück Nr. 192/1, Gemarkung Großreuth bei Schweinau im Kontext des derzeit wirksamen FNP; Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes ging eine Stellungnahme ein, dass der Änderungsbereich unmittelbar an das Vorhaben Ausbaustrecke VDE 8.1 Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 13 km G 4,500 bis 3 km 13,526, Umbau Strecke 5950 Nürnberg Rbf – Fürth Gbf, Neubau Strecke 5955 Abzweig Kleinreuth – Eltersdorf angrenzt. Es wurde auf die Veränderungssperre gem. § 19 AEG hingewiesen und ein Widerspruch nach § 7 BauGB ausgesprochen, soweit ein inhaltlicher Konflikt mit dem 4-gleisigen Ausbau der Güterzugstrecke (laufendes Planfeststellungsverfahren) gegeben ist. Ein Widerspruch zum o.g. Verfahren besteht jedoch nicht.

Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ging eine Stellungnahme hinsichtlich Betroffenheit privater Belange ein. Im Zuge des Verfahrens wurde dieser Einwand gelöst werden.

Die Umweltprüfung zum Bebauungsplan kommt in der Bewertung der Schutzgüter dann auch zum Ergebnis, dass aufgrund der genannten Maßnahmen keine Erheblichkeit besteht.

Die Umweltprüfung zur FNP-Änderung kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der Planung für zwei Schutzgüter erhebliche Umweltauswirkungen möglich sein könnten. Es handelt sich um

die Schutzgüter Menschliche Gesundheit - Lärm und Menschliche Gesundheit -Störfallvorsorge. Die Einschätzung der Umweltprüfung ergibt sich aus der Änderung der Darstellung der Bauflächen von ehemals Sonderbauflächen zu gewerblichen Bauflächen. Da der FNP in diesem Bereich aber keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, sondern nur als vorbereitende Bauleitplanung gilt, die in einem Bebauungsplan zu konkretisieren ist, wird an der geänderten FNP-Darstellung festgehalten. Das Gefährdungspotenzial, das im Umweltbericht für den FNP gesehen wird, wird auf der nachgelagerten Ebene nicht zugelassen. Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird die gewerbliche Baufläche differenziert planerisch umgesetzt, insbesondere hinsichtlich möglicher Emissionen. Die Bauflächen rücken deutlich von der Virnsberger Straße ab. Das Gewerbegebiet wird gegliedert in ein eingeschränktes und ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Mit dieser Gliederung wird der planerischen Konfliktbewältigung und der Rücksichtnahme auf die vorhandene Wohnbebauung westlich der Virnsberger Straße Rechnung getragen. Auf Vorhabenebene ist dann die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der vorhandenen Wohnbebauung nachzuweisen. Darüber hinaus gilt mit § 15 BauNVO das Gebot der Rücksichtnahme.

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT

Im Rahmen des 31. FNP-Änderungsverfahrens soll der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als „Sonderbaufläche – großflächiger Einzelhandel“ dargestellte Änderungsbereich als „gewerbliche Baufläche“ umgewidmet werden. Relevante Eingriffe in den Naturhaushalt und Auswirkungen auf die Schutzgüter wurden im vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Mit der Umwidmung des Änderungsbereichs von „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandelt“ in „gewerbliche Baufläche“ sind für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Vegetation, Fauna, Biologische Vielfalt, Landschaft / Ortsbild, Erholung, Klima und Abfall hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch eine Bebauung keine Veränderungen, d.h. keine erheblich nachtei-ligen Auswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Mensch sind mit der Darstellungsänderung im FNP erheblich nachteilige Auswirkungen nicht auszuschließen, weil durch die potenziell zulässige Ansiedlung von Gewerbebetrieben Nutzungskonflikte, z.B. durch potenzielle Lärmimmissionen oder etwaige Störfälle aufgrund der Lagerung oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe, möglich sind. Zur Vermeidung potenzieller Nutzungskonflikte werden im nachgeordneten B-Plan-Verfahren Nr. 4544 entlang der Virnsberger Straße eingeschränkte Gewerbegebiete (GE(e) festgesetzt, in denen Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Darüber hinaus sind in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zum einen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und bei Bedarf umzusetzen und zum anderen, ob ein Ausschluss oder eine Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe erforderlich ist, um erheblich nachteilige Auswirkung der Planung zu vermeiden.

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Pflanzen nicht erheblich Tiere nicht erheblich Biologische Vielfalt nicht erheblich Landschaft /Ortsbild nicht erheblich Menschliche Gesundheit

nicht erheblich

erheblich nachteilig

erheblich nachteilig

nicht erheblich

nicht erheblich

nicht erheblich

Luft Klima Abfall Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung

Die vorliegende Fortschreibung Umweltbericht stellt die Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der FNP-Darstellung dar. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten Auswirkungen nachgeordneter Verfahren.

Der vorliegende Umweltbericht stellt die Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der FNP-Darstellung dar.

Die Umweltprüfung stellt ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP-Darstellung ab. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten Auswirkungen nachgeordneter Verfahren.

Der vorliegende Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.

Nürnberg, den 10.02.2026 Stadtplanungsamt

gez. Dengler

Dengler Leiter Stadtplanungsamt

Abbildung 114

Umweltprüfung

in der Bauleitplanu ng

31. Änderung des Flächennutzungsplans

mit integriertem Landschaftsplan

Bereich Virnsberger Straße

Fortschreibung Umweltbericht

Stand: 02.02.2026

Änderungsbereich 31. FNP-Änderung Bereich Virnsberger Straße

- Luftbildausschnitt

Abbildung 113

Luftbild © Stadt Nürnberg 2024

Inhalt 1. Einleitung................................................................................................................... 3 1.1 Ziel des Bauleitplans ......................................................................................... 3 1.2 Plangrundlagen ................................................................................................. 3 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 4 2.1 Fläche, Boden, Wasser ..................................................................................... 4 2.2 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt .................................................................. 4 2.3 Landschaft / Ortsbild ......................................................................................... 5 2.4 Menschliche Gesundheit ................................................................................... 5 2.4.1 Erholung ........................................................................................................ 5 2.4.2 Lärm .............................................................................................................. 6 2.4.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ............ 6 2.5 Luft .................................................................................................................... 7 2.6 Klima ................................................................................................................. 7 2.7 Abfall ................................................................................................................. 7 2.8 Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 8 2.9 Wechselwirkungen ............................................................................................ 8 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ...................................... 8 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ........................................................................................................ 8 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ........................................ 9 6. Geprüfte Alternativen / Methodik / Monitoring ............................................................ 9 7. Zusammenfassung Umweltbericht ........................................................................... 10

Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen .............................. 12

Anlagen: Plan 1: Ökologische Bodenfunktionen Plan 2: Ökologisch bedeutsame Strukturen und Flächen Plan 3: Stadtklimatische Einordnung des Änderungsbereichs (Klimafunktionskarte)

1. Einleitung

Für das Gebiet zwischen Ipsheimer Straße, Ringbahntrasse, Virnsberger Straße, Altast Rothenburger Straße und den östlich der Flachslander Straße gelegenen gewerblichen Bauflächen im Stadtteil Kleinreuth bei Schweinau, hat der Stadtrat am 28.09.2022 die Einleitung des 31. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Das Verfahren ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4544 zu schaffen und wird parallel zum BP- Verfahren durchgeführt. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha. Der vorliegende Umweltbericht stellt die Ergebnisse der gem. § 2 (4) BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen der FNP-Darstellungen dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.

1.1 Ziel des Bauleitplans

Ziel der Planung ist die Darstellung „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan von 8,1 ha auf 5,3 ha zu verkleinern und den Änderungsbereich in „gewerbliche Baufläche“ umzuwidmen. Nähere Angaben zu den Zielen der FNP-Änderung finden sich in der Begründung in den Kapiteln I.2 und I.4.

1.2 Plangrundlagen

24.09.2025, stellt den Änderungsbereich als Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ dar. An den Änderungsbereich grenzen an: im Osten „Verkehrsflächen – Bahnanlagen“ mit Überlagerung „Hauptverbundachse Biotopverbundsystem – magere Trockenstandorte“, im Norden und Nordwesten „gewerbliche Baufläche“, im Westen Wohnbaufläche“, im Süden gemischte Baufläche und öffentliche Grünfläche – ohne Zweckbestimmung.

vollständig im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen B-Plan Nr. 3720; er setzt im Süden Gewerbegebiet und im Norden Industriegebiet fest, sowie vollständig im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 4544, der für den gesamten Änderungsbereich „Gewerbegebiete“ nach § 8 BauNVO festsetzen soll.

programm (ABSP) sind im Nordosten des Änderungsbereichs ausgewiesen (vgl. Plan 1); die Biotopfläche Nr. 1228-001 (Stadtbiotopkartierung 2008: „Biotopkomplex auf ehemaligen Bahnflächen und entlang der Bahnlinie mit kleinflächig wechselnden Beständen aus Ruderalflur, Gebüsch, Hecke und Altgrasbestand“) sowie die ABSP-Fläche Nr. 506 als überregional bedeutsamer Lebensraum und östlich des Änderungsbereichs, im Bereich der Bahntrasse die ABSP-Fläche Nr. 569 als regional bedeutsamer Lebensraum

Art. 23 BayNatSchG, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.

1 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)

2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

(Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-

auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung

Inwieweit bei der Aufstellung der 31. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt werden, wird nachfolgend beschrieben. Die Bestandsbewertung berücksichtigt die Situation vor Ort und die Darstellung des seit 2006 wirksamen FNP. Maßgeblich für die Bewertung sind die Umweltauswirkungen der geplanten Darstellung im Vergleich zur bisherigen Darstellung des FNPs. Konkrete Eingriffe in Natur und Umwelt, wie sie mit der Umsetzung von Festsetzungen eines B-Plans verbunden sind, fließen nicht in die Bewertung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterheblichkeit der FNP- Änderung nicht gleichbedeutend ist mit der Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen, welche die Umsetzung des B-Plans Nr. 4544 in diesem Bereich nach sich zieht.

2.1 Fläche, Boden, Wasser

Ausgangssituation

Der ca. 5,3 ha große Änderungsbereich liegt im Westen des Nürnberger Stadtgebiets und ist Bestandteil des sich vom Änderungsbereich aus nach Norden und Westen ausdehnenden, seit Ende der 1960er Jahren vollständig entwickelten Gewerbegebiets Kleinreuth bei Schweinau. Gem. ALKIS-Methodik ist der Änderungsbereich als Siedlungs- und Verkehrsfläche einzuordnen. Der Änderungsbereich ist im Süden mittlerweile vollständig beräumt, während im Westen und Norden des Änderungsbereichs die Bauarbeiten für ein Logistikzentrum begonnen haben. Die Bodenfunktionen sind kaum intakt. Künstliche Auffüllungen sind bekannt. Die Sanierung von zwei altlastenrelevanten Flächen (ehem. Tankstelle und ehem. chemische Reinigung) ist abgeschlossen. Grundwasser wurde im Rahmen der Untersuchungen in einem Flurabstand von ca. 2,5 m angetroffen, das Grundwasserneubildungspotenzial ist als sehr gering einzuschätzen. Oberflächengewässer sind weder im Änderungsbereich noch in seinem Umfeld vorhanden. Die ökologische Wertigkeit der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser ist, aufgrund der hohen Versiegelung und der dadurch bedingten, geringen Grundwasserneubildungsrate, als gering einzustufen.

Auswirkungen / Prognose

Durch die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung von „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ in „Gewerbliche Baufläche“ wird Gewerbenutzung planungsrechtlich langfristig gesichert. Es erfolgt keine Inanspruchnahme von Freiflächen, sodass mit der geplanten Änderung der FNP-Darstellung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser verbunden sind.

2.2 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

Ausgangssituation

Im stark versiegelten Änderungsbereich finden sich vorrangig in den Randbereichen schmale, meist aber gehölzbewachsene Grünstrukturen. Von Bedeutung für Flora und Fauna ist eine naturnahe Fläche im Nordosten des Änderungsbereichs und ihre Vernetzung mit der östlich angrenzenden Biotopfläche2 (Nr. 1228) bzw. dem Grünstreifen entlang der Bahnlinie. Die in den Änderungsbereich hineinragende, auch im Norden liegende, als

2 Stadtbiotopkartierung 2008: „Biotopkomplex auf ehemaligen Bahnflächen und entlang der Bahnlinie mit kleinflächig wechselnden Beständen aus Ruderalflur, Gebüsch, Hecke und Altgrasbestand“

überregional bedeutsam eingestufte ABSP-Fläche Nr. 506 ist innerhalb des Plangebiets nahezu vollständig überbaut und aus vegetationskundlicher Sicht eher von geringer bis mittlerer Bedeutung. Der Änderungsbereich ist für das Schutzgut Vegetation von geringer Bedeutung und Wertigkeit. Aus faunistischer Sicht sind grundsätzlich Grünstrukturen von Bedeutung. Die Gehölzbereiche sind allgemein für Vögel und Fledermäuse relevant. Gebäudestrukturen sind im Änderungsbereich keine vorhanden. Entlang der Bahngleise liegen Nachweise von Zauneidechsen vor. Sowohl alle europäischen Vogelarten als auch Fledermäuse sind nach § 44 BNatSchG besonders bzw. streng geschützt. Weitere und aktuelle Aussagen zur artenschutzrechtlichen Relevanz liegen nicht vor. Die Betroffenheit besonders und streng geschützter Tierarten nach § 44 BNatSchG wurde im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) nach den Methodenstandards der Stadt Nürnberg für das B-Planverfahren ermittelt. Der Änderungsbereich ist aus artenschutzrechtlicher Sicht für die Schutzgüter Fauna und Biologische Vielfalt von geringer Bedeutung und Wertigkeit.

Auswirkungen / Prognose

Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung bleibt der Status als Baufläche erhalten, sodass die Änderung der FNP-Darstellung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Vegetation, Fauna, Biologische Vielfalt hat.

2.3 Landschaft / Ortsbild

Ausgangssituation

Das Schutzgut Landschaft / Ortsbild ist im Änderungsbereich aufgrund des ehemals hohen Grades der Überbauung mit Gewerbebauten und der weitgehend fehlenden Freiflächenund Straßenraumgestaltung vorbelastet und hat keine Bedeutung und Wertigkeit.

Auswirkungen / Prognose

Mit der geplanten Umwidmung des Änderungsbereichs in gewerbliche Baufläche bleibt der Status einer „Baufläche“ erhalten. Es ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Ortsbild.

2.4 Menschliche Gesundheit

2.4.1 Erholung

Ausgangssituation

Die Darstellung des wirksamen FNPs im Änderungsbereich als „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ entspricht nicht mehr der realen Nutzung vor Ort. Der Änderungsbereich ist vollständig beräumt. Im Westen und Norden haben die Bauarbeiten für ein Logistikzentrum begonnen. Flächen bzw. Strukturen, die der Erholung und Regeneration der Bevölkerung dienen, sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Er hat daher für das Schutzgut Mensch / Erholung keine Bedeutung und ist von geringer Wertigkeit.

Auswirkungen / Prognose

Durch die geplante FNP-Änderung ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Erholung.

2.4.2 Lärm

Ausgangssituation

Eine Vorbelastung durch Gewerbelärm bestand bis zur nahezu vollständigen Beräumung des Änderungsbereichs v.a. durch die ehemals vorhandene Tankstelle, technische Anlagen des großflächigen Einzelhandels sowie den dazugehörigen Liefer- und Parkplatzlärm, der überwiegend tagsüber, aber auch nachts anfiel. An den Änderungsbereich grenzt westlich der Virnsberger Straße unmittelbar eine Wohnbaufläche, die aufgrund der Lage von Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen beeinflusst war. Der Änderungsbereich hat daher für das Schutzgut Mensch / Lärm eine mittlere Bedeutung und Wertigkeit.

Auswirkungen / Prognose

Durch die geplante Änderung der Nutzungsart in „gewerbliche Baufläche“ kann sich die Lärmimmission für die angrenzende Wohnnutzung ungünstig entwickeln, da durch die potenziell zulässige Ansiedlung von produzierendem Gewerbe zu erhöhten Lärmemissionen aufgrund von Produktionsprozessen oder etwaige Anlieferungsverkehre in der Nacht im Vergleich zu Betrieben des großflächigen Einzelhandels kommen kann. Die Auswirkungen der Darstellungsänderung sind daher als potenziell erheblich nachteilig zu bewerten. Im nachgeordneten B-Plan-Verfahren Nr. 4544 werden daher entlang der Virnsberger Straße eingeschränkte Gewerbegebiete (GE(e)) festgesetzt, in denen Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Darüber hinaus sind in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und bei Bedarf umzusetzen, um erheblich nachteilige Auswirkungen der Planung zu vermeiden.

2.4.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

Störfallvorsorge:

Ausgangssituation

Weder innerhalb des Änderungsbereichs noch in seiner unmittelbaren Umgebung befinden sich derzeit Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG (Störfallbetriebe).

Auswirkungen / Prognose

Bei der geplanten Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ ist planungsrechtlich grundsätzlich auch die Ansiedlung von Anlagen möglich, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Die Auswirkungen von Störfall-Betrieben können potenziell erheblich nachteilig für bestehende Nutzungen sein, wie dem im Osten angrenzenden großflächigen Einzelhandel mit Publikumsverkehr und dem im Südwesten angrenzenden Wohngebiet. Sie zählen zu den Nutzungen, die i.S. von § 3 Abs. 5d BImSchG benachbarte Schutzobjekte sind. Sie sind zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen schwerer Unfälle in Störfallbetrieben, zur Umsetzung des Abstandsgebots und zur Vermeidung von potenziellen Nutzungskonflikten zu berücksichtigen. Im nachgeordneten B-Plan-Verfahren Nr. 4544 erfolgt dies durch die Gliederung der zulässigen Nutzung, indem eingeschränkte Gewerbegebiete (GE(e)) entlang der Virnsberger Straße festgesetzt werden. Darüber hinaus ist in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu prüfen, ob ein Ausschluss oder eine Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe erforderlich sind, um erheblich nachteilige Auswirkungen der Planung zu vermeiden.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem B-Plan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten, zu betrachten und zu bewerten sind, findet gem. § 1 (6) Nr. 7j BauGB explizit auf der Ebene der Bebauungsplanung statt. Somit

ist dies auf FNP-Ebene, auch hinsichtlich seiner geplanten Änderung, an dieser Stelle nicht erforderlich.

2.5 Luft

Ausgangssituation

Die lufthygienische Situation ist durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen geprägt, die zu Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO ) bzw. Feinstaub über dem städtischen Durchschnitt führen. Sie resultiert aus der Lage an Verkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen (Rothenburger Straße und Virnsberger Straße). Auch die Trasse der „Ringbahn“ trägt zu einer deutlich verkehrsgeprägten Immissionssituation im Änderungsbereich bei. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist jedoch aufgrund der durchlässigen Bebauungsstrukturen nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV zu rechnen.

Auswirkungen / Prognose

Die geplante Änderung der FNP-Darstellung in „gewerbliche Baufläche“ führt voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs und damit zu keiner Erhöhung lokaler verkehrsbürtiger Emissionen (Stickoxide, Feinstaub, Benzol, CO ). Somit sind nach gegenwärtigem Erkenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die Luftqualität zu prognostizieren.

2.6 Klima

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und der Lage vorbelastet. Die bioklimatische Situation ist gemäß Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachten3 als „weniger günstig“ bewertet. Kaltluftbildende Bereiche oder Kaltluftbahnen sind nicht vorhanden. Die nicht bebauten Flächen im Westen, die teilweise brach lagen oder als Parkplatzflächen genutzt worden sind und auf denen nun ein Logistikzentrum errichtet werden soll, weisen, trotzdem sie im Wirkungsbereich lokal entstehender Strömungssysteme liegen, ein hohes Temperaturniveau von 20-21°C auf. Der südöstliche, ehemals bebaute Bereich weist ein hohes Temperaturniveau von 21-22°C auf. Aussagen zur CO -Belastung liegen nicht vor. Der Änderungsbereich hat für das Schutzgut Mensch / Klima eine mittlere Bedeutung und Wertigkeit.

Auswirkungen / Prognose

Die geplante Änderung der FNP-Darstellung in „gewerbliche Baufläche“ ermöglicht weiterhin eine bauliche Entwicklung. Die Auswirkungen der geplanten FNP-Änderung können daher als nicht erheblich eingestuft werden. Eine differenzierte Darstellung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, erfolgt in nachgeordneten Planverfahren.

2.7 Abfall

Der Änderungsbereich ist vollständig beräumt. Bestand haben grüne Restflächen eines ehemals vorhandenen Gleisabzweigs im Nordosten und an der westlichen Grenze des Änderungsbereichs. Zwei altlastenrelevanten Flächen (ehem. Tankstelle und ehem. chemi-

GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten – Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014, Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt

sche Reinigung) sind beräumt, ihre Sanierung abgeschlossen. Eine private Erschließungsstraße ist zwischen Virnsberger Straße und Ipsheimer Straße neu gebaut. Der Änderungsbereich ist somit für eine Neubebauung vorbereitet, sodass in Bezug auf das weitere Abfallaufkommen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

2.8 Kultur- und Sachgüter

Ausgangssituation

Gemäß des Bayerischen Denkmalatlas (Abruf: 07.10.2025) befinden sich keine Bau- und/ oder Bodendenkmäler im FNP-Änderungsbereich. Zwei Bestandsgebäuden sowie ehemals vorhandene Stellplatzflächen sind abgebrochen. Neu hergestellt ist im Änderungsbereich eine asphaltierte private Fahrgasse.

Auswirkungen / Prognose

Die geplante Umwidmung des Änderungsbereichs in „gewerbliche Baufläche“ löst keinen Rückbau mehr aus und lässt grundsätzlich eine Umnutzung zu, sodass insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter erkennbar sind.

2.9 Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.

3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung /

Nullvariante

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier eine zeitliche Komponente berücksichtigt. Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde die Darstellung „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ erhalten bleiben, sodass die ehemalige Nutzung großflächiger Einzelhandel wieder auf- und ausgebaut werden könnte. Eine Einschränkung des großflächigen Einzelhandels zugunsten einer Wiedergewinnung von Gewerbeflächen wäre nicht möglich, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht gegeben wären. Da sich die Darstellung im FNP nicht ändert, sind mit der Nullvariante keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden.

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Vorschläge für Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -verringerung sowie Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4544 beschrieben.

Zur Vermeidung einer Konfliktsituation zwischen schutzbedürftigen und störenden bzw.

emittierenden Nutzungen sind in nachgeordneten Verfahren entsprechende planerische

Maßnahmen oder Auflagen erforderlich.

Indirekte, sich aus umweltplanerischer Sicht positiv auswirkende Maßnahmen sind mit der Änderung der Darstellung im FNP als „gewerbliche Baufläche“ nicht verbunden.

5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-

Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne

des Bundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.

6. Geprüfte Alternativen / Methodik / Monitoring

Die Stadt Nürnberg verfügt im Verhältnis zur Größe der Stadt und der positiv-dynamischen regionalen Wirtschaftsentwicklung über ein sehr geringes Gewerbeflächenangebot. Da die Flächenverfügbarkeit zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete sehr begrenzt sind, wurde durch den Stadtrat am 21.10.2020 beschlossen, den Fokus auf die Mobilisierung der Potenziale in vorhandenen Gewerbeflächen zu setzen, um ein ausdifferenziertes Flächenangebot für die Standortanforderungen der Unternehmen bereitzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurden keine Alternativen zur Planung ermittelt. Der Umweltbericht gem. Anlage 1 BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen der geplanten Änderung der Darstellung im FNP auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kap. 3) soll ermittelt und bewertet werden. Ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB ist im vorliegenden Verfahren nicht erforderlich. Da eine Siedlungsfläche umgenutzt wird und keine Freiflächen mit der FNP-Änderung überplant werden, sind auch keine Maßnahmen gem.§ 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht darzustellen. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich. Der vorliegende Entwurf des Umweltberichts (UB) stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung hinsichtlich der geplanten FNP-Änderung dar, und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert. Folgende Informationsquellen wurden für den Entwurf UB herangezogen:

ger Straße (November 2025)

24.09.2025

lärm)

Verordnung über die Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImschV)

las.html

Umgebung (1977)

Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt)

Kenntnislücken:

2002 / 2003 durchgeführt. Die Daten sind aus verschiedenen Gründen (z. B. Änderung der Verkehrszahlen, Flottenwechsel) heute nur beschränkt belastbar.

7. Zusammenfassung Umweltbericht

Im Rahmen des 31. FNP-Änderungsverfahrens soll der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als „Sonderbaufläche – großflächiger Einzelhandel“ dargestellte Änderungsbereich als „gewerbliche Baufläche“ umgewidmet werden. Relevante Eingriffe in den Naturhaushalt und Auswirkungen auf die Schutzgüter wurden im vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Mit der Umwidmung des Änderungsbereichs von „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandelt“ in „gewerbliche Baufläche“ sind für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Vegetation, Fauna, Biologische Vielfalt, Landschaft / Ortsbild, Erholung, Klima und Abfall hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch eine Bebauung keine Veränderungen, d.h. keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Mensch sind mit der Darstellungsänderung im FNP erheblich nachteilige Auswirkungen nicht auszuschließen, weil durch die potenziell zulässige Ansiedlung von Gewerbebetrieben Nutzungskonflikte, z.B. durch potenzielle Lärmimmissionen oder etwaige Störfälle aufgrund der Lagerung oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe, möglich sind. Zur Vermeidung potenzieller Nutzungskonflikte werden im nachgeordneten B-Plan-Verfahren Nr. 4544 entlang der Virnsberger Straße eingeschränkte Gewerbegebiete (GE(e) festgesetzt, in denen Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Darüber hinaus sind in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zum einen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und bei Bedarf umzusetzen und zum anderen, ob ein Ausschluss oder eine Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe erforderlich ist, um erheblich nachteilige Auswirkung der Planung zu vermeiden.

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Pflanzen nicht erheblich Tiere nicht erheblich Biologische Vielfalt nicht erheblich Landschaft /Ortsbild nicht erheblich Menschliche Gesundheit

nicht erheblich

nicht erheblich

nicht erheblich

Luft Klima Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung

Die vorliegende Fortschreibung Umweltbericht stellt die Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der FNP-Darstellung dar. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten Auswirkungen nachgeordneter Verfahren.

Nürnberg, den 02.02.2026 Umweltamt

gez. Köppel Dr. Köppel Leiter Umweltamt

Grund und Boden, Fläche, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes- ABSP der Stadt Nürnberg (1996): entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier (zuletzt geändert am 01.06.2023): formuliert. Insbesondere sollen ökologisch Mit Grund und Boden soll sparsam und schowertvolle Bereiche von Versiegelung freinend umgegangen werden, d.h. der Flächengehalten werden. verbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Boden- Stadtratsbeschluss vom 14.06.2023: versiegelungen sollen auf das notwendige Im Beschluss „Nürnberg grün und lebenswert Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der erhalten“ bekennt sich die Stadt dazu, im Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald Rahmen der Bauleitpläne Festsetzungen zur genutzter Flächen soll begründet werden; da- Eindämmung des Flächenfraßes und der bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten weiteren Bodenversiegelung zu treffen. der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- Sie verfolgt dabei insb. folgende Ziele: den, zu denen insbesondere Brachflächen,

Gebäudeleerstand, Baulücken und andere landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Wald Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-

nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz des Moorenbrunnfeldes und der landwirtschaft- (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- lichen Flächen im Nürnberger Süden nahme bereits bebauter Flächen sowie die - Erhalt gesetzlich geschützter Biotope, sowie von Bebauung unbebauter Flächen im beplanten Flächen, die im Stadtklimagutachten als für den und unbeplanten Innenbereich, soweit sie Klimaschutz relevant (z.B. als Frischluftschneisen nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor- und Kaltluftentstehungsgebiete) erfasst wurden

rang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem EU-Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungs- Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. im Bereich der Wasserpolitik (Wasser- Insbesondere hochwertige Böden sollen nur rahmenrichtlinie / WRRL): in dem unbedingt notwendigen Umfang für Vorrangiges Ziel ist das EU-weite Erreichen andere Nutzungen in Anspruch genommen eines guten Zustands aller Gewässer (Flüsse, werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz Seen, Übergangs-/Küstengewässer, Grundsind historisch gewachsene Kulturlandschafwasser). Für die Gewässer gilt grundsätzlich ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und ein Verschlechterungsverbot sowie ein Versonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. besserungs- bzw. Zielerreichungsgebot. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Niederschlagswasser soll ortsnah versickert gesichert, schädliche Bodenveränderungen oder verrieselt werden, soweit dem weder abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- Einwirkungen auf den Boden getroffen werrechtliche Vorschriften noch wasserwirtden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen schaftliche Belange entgegenstehen. Des Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der nen soweit wie möglich vermieden werden. Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alter- Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgenativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung setz (BayLplG) Seit 2021 ist der Grundsatz des getrennten Gebührenmaßstabs für „Vermeidung von Zersiedelung und Flächen- Niederschlagswasser und Abwasser seit sparen“ im Landesplanungsgesetz (LplG) 01.01.2000 wird dies auch in der entspreverankert. Ziel ist es, den Verbrauch von Freichenden Gebührensatzung berücksichtigt. flächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verringern. Langfristig §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): sollen landesweit höchstens 5 Hektar pro Tag (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) neu in Anspruch genommen werden – bis i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion spätestens zum Jahr 2030. als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie

möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und absehbare Folgen des Klimawandels be- 78a beinhalten entsprechende planerische nannt. und bauliche Vorschriften, welche darauf abzielen, Retentionsräume möglichst von Be- Beschluss des Umweltausschusses vom bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebau- 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusung das vorherrschende Hochwasserschutz- ses vom 07.11.2013: niveau nicht zu verringern. Generell sind bei Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- Planungen in einem amtlich festgesetzten planverfahren, das eine Neubauplanung vorbzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) sieht (einschließlich Konversionsflächen), die oder in einem Risikogebiet außerhalb eines Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsim Rahmen der bauleitplanerischen Ab- nahen Beseitigung des anfallenden Niederwägung zu berücksichtigen (Abwägungs- schlagswassers. direktiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1). Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- Nationale Wasserstrategie / Wasserzukunft und des Umweltausschusses v. 16.11.2023: Bayern 2050: Die Verwaltung wird beauftragt, Planung und Zur Sicherung der künftigen Wasserversor- Ausführung aller Vorhaben in der Stadt unter gung wurden ein Handlungsrahmen für ein dem Aspekt der „wassersensiblen Stadt“ zu modernes Wassermanagement geschaffen betreiben. sowie Anpassungsmaßnahmen für bislang

Artenschutz und Biologische Vielfalt

§§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz Berücksichtigung der Aspekte des Arten- (BNatSchG) schutzes und des Biotopverbunds sowie des Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher bischutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ologischer Vielfalt bei der Trassierung von geregelt. Aussagen zum Natura 2000- Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis Siedlungs- und Gewerbeflächen. 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Beschluss des Umweltausschusses zur Bio- Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung diversitätsstrategie vom 04.12.2024: (siehe auch Kapitel 4). Die Strategie beschreibt und bündelt langfristige Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen Die Bayerische Biodiversitätsstrategie (2008), zum Schutz der biologischen Vielfalt im städnennt u.a. folgenden Handlungsschwerpunkt: tischen Einflussbereich

Natur und Landschaft

§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt der Populationen wildlebender Tiere und dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Biotope und Lebensgemeinschaften sowie stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Bewahrung, Wiederherstellung und Entder Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- wicklung funktionsfähiger ökologischer gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz Wechselbeziehungen. verbundener Biotope zu sichern. Der Biotop-

Menschliche Gesundheit: Grün- und Freiraum, Erholung, Lärm, Luft, Störfallvorsorge

Nach BauGB §1 Abs 6 Nr. 14 hat die Bauleit- Beschluss des Umweltausschusses vom planung die ausreichende Versorgung mit 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- Grün- und Freiflächen als Belang zu berück- ses vom 27.03.2014: sichtigen. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der

Grün- und Freiraumplanungen der Stadt wurde im Jahr 2023; für den Verkehrsflug- Nürnberg. hafen Nürnberg ein LAP aufgestellt.

Baulandbeschluss (BLB): Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift Der 2023 fortgeschriebene BLB trifft für zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- Wohn- und Gewerbegebiete einheitliche Re- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – gelungen in Bezug auf städtebauliche und TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinumweltplanerische Standards und Qualitäten. heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- Er benennt Orientierungswerte für die Aus- sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkunstattung mit öffentlichen Grünflächen: je Ein- gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die wohner in Geschosswohnungen: 20 m², je als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen Einwohner in Einfamilienhäusern 10 m²; da- den Anforderungen des BImSchG (Zweiter von entfallen je Einwohner 3,4 m² für Spiel- Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzplatz- oder Jugendspielfläche. rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt Beschluss des Umweltausschusses vom u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus- für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in schusses vom 17.10.2019: der Summe nicht überschritten werden dür- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziel- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden- die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. begrünungsmaßnahmen bei allen anstehen- Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine den städtischen Neubauprojekten und im Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit bar sind. entsprechende Maßnahmen umzusetzen. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und alle räumlichen Entwicklungsplanungen Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum sowie für stadtstrategische Grundsatzent- Zwecke der Sportausübung betrieben werden scheidungen. Die Entwicklung von Grünflä- und einer Genehmigung nach BImSchG nicht chen auf vormals baulich genutzten Flächen bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissibleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imvorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung missionsort in der Summe nicht überschritten sind bestehende funktionale Zusammen- werden dürfen. Die Regelungen der Sporthänge der vorhandenen Gebiete einzelfall- anlagenlärmschutzverordnung bestimmen spezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen. die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref- DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm bau erwünschte Orientierungswerte vor. (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): für Immissionsschutz, Stand März 2015): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise liche Änderung von öffentlichen Straßen so- zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. wie von Schienenwegen der Eisenbahnen Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für und Straßenbahnen fest. Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht- Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat linie soll in Bayern nur für traditionelle Volksdie Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan feste und Kirchweihen Anwendung finden. (LAP) erstellt, der zuletzt im Jahr 2023 fortgeschrieben wurde. Der LAP soll die Lärmprob- Gesetz über Anforderungen an den Lärmleme und Lärmauswirkungen regeln und ru- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtunhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit schützen. Für die Haupteisenbahnstrecken

von Immissionen durch Geräusche von Kin- begründeten Schutz- und Vorsorgeanfordeder- und Jugendspieleinrichtungen in der rungen gemäß dem Stand der Technik und Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt legt für die genehmigungsbedürftigen Anlau.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- gen aller Industriebranchen betriebliche Anrungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen forderungen und Emissionsbegrenzungen für Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- die jeweils relevanten Luftschadstoffe fest. weisen sind, im Wohnumfeld als sozial- Diese können in bestimmten Fällen auch für adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert immissionsschutzrechtlich nicht genehmifür Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- gungsbedürftige Anlagen als Erkenntnisgen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. quelle herangezogen werden. Immissionsanforderungen der TA Luft bestehen zum § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Schutz der menschlichen Gesundheit, zum Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Schutz vor erheblichen Belästigungen oder für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am erheblichen Nachteilen und zum Schutz von 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- Ökosystemen und der Vegetation. hierzu dürsetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnah- fen bestimmte Immissionswerte nicht übermen-Übersicht des bestehenden Luftrein- schritten werden. Diese Immissionsanfordehalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. rungen sollen auch für die Beurteilung von Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger schädlichen Umwelteinwirkungen durch im- Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) missionsschutzrechtlich nicht genehmigungsrelevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. bedürftige Anlagen herangezogen werden.

Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für werte der 39. BImSchV; sie betreffen über- schwere Unfällen oder Katastrophen): wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. auf den Schutz der Vegetation. des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum den Katalog der zu berücksichtigenden Um- Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni- weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür sche Anleitung zur Reinhaltung der Luft): differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten dient dem Schutz der Allgemeinheit und der in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be- Luftverunreinigungen. Sie ist bei der Prüfung rücksichtigung der Auswirkungen, die aufder Anträge auf Genehmigung zur Errichtung grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauund zum Betrieb einer immissionsschutz- ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere rechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des oder zur Änderung einer solchen Anlage zu Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Bebeachten. Sie konkretisiert die im BImSchG lange nach den Buchstaben a bis d und i.

Klima und Energie

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG): Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) Das KSG soll die Erfüllung der nationalen Kli- Das BayKlimaG, 2021 in Kraft getreten, legt maschutzziele und der europäischen Zielvor- Klimaschutzziele fest, die einen Beitrag zu gaben gewährleisten. Grundlage dafür ist die dem in Paris vereinbarten globalen 1,5 Grad- Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Ziel leisten sollen. Begleitend dazu wurde ein Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßder Vereinten Nationen. Danach ist der An- nahmen beschlossen, das 2024 fortgeschriestieg der globalen Durchschnittstemperatur ben wurde. auf deutlich unter 2°C und möglichst auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau § 1 Abs. 5 und 6 BauGB: zu begrenzen. Mit dem KSG werden Klima- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die schutz- und sektorübergreifende Minderungs- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die ziele gesetzlich verankert. sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30.06.2011

wurde die Novellierung des BauGB durch das Ausbau der Windenergie an Land benötigt „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei werden, um die Ziele des EEG zu erreichen. der Entwicklung in den Städten und Gemein- Als Teilflächenziel zur Erreichung des landesden“ beschlossen. Die Belange des Klima- weiten Flächenbeitragswertes nach WindBG schutzes und der Anpassung an den Klima- legt das LEP für jede Region 1,1 % der Regiwandel sind dadurch erweitert worden. Bau- onsfläche bis zum 31.12.2027 fest. leitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in Gebäudeenergiegesetz (GEG): der Stadtentwicklung, zu fördern und zur Er- Das Gesetz zur Einsparung von Energie und füllung der Klimaschutzziele des KSG die zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Energieversorgung von Gebäu- Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden den treibhausgasneutral zu gestalten. wurde 2023 novelliert und setzt Fristen für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerba- § 1a Abs. 5 BauGB: ren Energien für Neu- und Bestandsbauten. Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.

Wärmeplanungsgesetz (WPG):

Ziel des 2024 in Kraft getretenen WPG ist die

Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -ver-

sorgung auf erneuerbare Energien, um bis

zum Jahr 2045 in Deutschland Klimaneutrali-

tät zu erreichen.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) / Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS) / Bay. Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS): Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: Das KAnG legt Klimaanpassungsziele fest In Bebauungsplanverfahren oder anderen und schafft die rechtlichen Grundlagen für die städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Klimaanpassungsstrategie sowie die Umset- Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, zung und Fortschreibung von Klimaanpas- eine CO -neutrale Energieversorgung für den sungsmaßnahmen, um negative Auswirkun- Neubau zu erreichen. gen des Klimawandels zu vermeiden bzw. weitestgehend zu reduzieren. Das KAnG ver- Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungspflichtet Bund, Länder und öffentliche Stellen, und Umweltausschusses vom 26.06.2014: die die Länder für die Konzepterstellung be- Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundnennen, Konzepte für die Anpassung an die lage für alle weiteren Planungen der Stadt fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen Nürnberg dar und ist bei anstehenden Plaund benennt als zentrale Maßnahme ein Ent- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem siegelungsgebot. Die DAS legt 33 messbare Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Ziele fest, die überwiegend im Jahr 2030 er- Datengrundlage und Analyse der klimaökoloreicht werden sollen. Es wird alle vier Jahre gischen Funktionen für das Nürnberger Stadtfortgeschrieben. klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- Die BayKLAS 2016 wird zzt fortgeschrieben. lungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einer Planungshinweiskarte dargestellt. Das Ziel ist die Transformation zu einer nachhalti- Stadtklimagutachten wird zzt fortgeschrieben. gen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf Erneuerbaren Ener- Beschluss des Stadtplanungsausschusses gien (EE) beruht. Bis 2030 soll der Anteil vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ mind. 80% betragen. Errichtung und Betrieb für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anvon EE-Anlagen liegen im überragenden öf- wendung kommen; konkrete Zielsetzungen fentlichen Interesse. Bis die Stromerzeugung für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen nahezu treibhausneutral ist, sollen die EE als als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu vorrangiger Belang in die jeweils durchzufüh- Beginn eines Bauleitplanverfahrens berenden Schutzgüterabwägungen eingebracht schlossen werden („Eckdatenbeschluss“). werden. Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022: Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) Als Treibhausgasminderungsziel bis zum / LEP 2013 (zuletzt geändert am 01.06.2023): Jahr 2030 wird ein Wert von - 65% festgelegt Das WindBG gibt den Ländern verbindliche, (Basisjahr: 1990); die Klimaneutralität der zeitlich gestufte Flächenziele vor, die für den

Gesamtstadt soll bis spätestens zum Jahr Maßnahmenkatalog und einen Umsetzungs- 2040 erreicht werden (Punkt b). plan zur zeitlichen Priorisierung der Maßnahmen. Umweltausschussbeschluss v. 27.07.2022: Infolge der zunehmenden Hitzebelastungen Stadtratsbeschluss vom 23.07.2025: hat die Stadt Nürnberg einen Hitzeaktions- Zur Erreichung der Klimaschutzziele vom plan erarbeitet und dessen Umsetzung be- 18.05.2022 liegt mit dem Integrierten Klimaschlossen. Mit konkreten Maßnahmen sollen schutzkonzept (IKSK) ein strategischer Handinsb. die gesundheitlichen Folgen extremer lungsplan für die schnellstmögliche Umset- Hitzesituationen abgemildert werden. zung von Klimaschutz vor. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Umsetzungsstand Stadtratsbeschluss vom 04.06.2025: des IKSK. Der Maßnahmenkatalog ist weiter Der kommunale Wärmeplan stellt dar wie bis zu konkretisieren und bei Bedarf zu aktuali- 2040 / 2045 für die gesamte Stadt eine CO - sieren. neutrale Wärmeversorgung erzielt werden kann, indem Versorgungsgebiete mit zentraler (Fern- oder Nahwärme) oder dezentraler Wärmeversorgung (Wärmepumpe oder Biomasse) definiert werden. Er benennt einen

Anlagen (Hinweis: Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar.)

Plan 1: Ökologische Bodenfunktionen

Abbildung 115

Anlagen (Hinweis: Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar.)

Plan 2: Ökologisch bedeutsame Strukturen und Flächen

Abbildung 116

Anlagen (Hinweis: Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar.)

Plan 3: Stadtklimatische Einordnung des Änderungsbereichs (Klimafunktionskarte)

Abbildung 117

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Nunnenbeckstraße 40, Berufliche Schule 12 - Sanierung der Rettungswege

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Pläne Planungs- und Kostendatenblatt

Sachverhalt (kurz):

Die geplante Baumaßnahme umfasst die notwendigen sicherheitsrelevanten baulichen und technischen Anpassungen zur Sicherung des ersten und zweiten Rettungsweges der B12 in der Nunnenbeckstraße.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnung vom 03.07.2025 1.276.423,79 Euro brutto inklusive Bauverwaltungskosten. Die Maßnahme ist nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) förderfähig. Es werden Zuweisungen in Höhe von ca. 400.000 Euro erwartet.

Das Vorhaben wird aus der Pauschale 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen“ finanziert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.276.423 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.276.423 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Rahmen der Planungen werden alle relevanten Anforderungen angemessen berücksichtigt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Stk/1

Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme Nunnenbeckstraße 40, Berufliche Schule 12 - Sanierung der Rettungswege. Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 1.276.423,79 Euro brutto.

___________________________________________________________________

Betreff: Nunnenbeckstraße 40, Berufliche Schule 12

Sanierung der Rettungswege

hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Ausgangssituation und Planungsanlass

Ausgangssituation Das Bayerische Staatsministerium des Inneren wies in dem Schreiben vom 25.07.2011 auf den Vollzug der BayBO in bestehenden Gebäuden und im Besondern auf den Brandschutz hin.

Seitens der Stadt Nürnberg wurde in Zusammenhang mit der Verbesserung der baulichen Rettungswege an Schulen eine Auflistung und Priorisierung der Schulgebäude erstellt. Darüber hinaus gibt es einen Ansatz im laufenden Haushalt zur dauerhaften Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel: MIP-Pauschale Nr. 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen“. Grundsätzlich sind die Gebäude baurechtlich als Schule genehmigt und genießen somit Bestandsschutz.

Planungsanlass / Ziele Im Folgenden werden die in der Beruflichen Schule 12 geplanten Verbesserungen der Rettungswegsituation beschrieben. Im Einvernehmen mit der Bauordnungsbehörde und der Feuerwehr wurde festgelegt, dass der Fluchtwegsicherung und der Personenrettung absolute Priorität einzuräumen sind. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, das Bauvorhaben als Sanierung im Bestand einzustufen und als verfahrensfreies Bauvorhaben nach Bayerischer Bauordnung einzuordnen. Lediglich für die Fluchttreppe muss eine baurechtliche Genehmigung beantragt werden.

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden deshalb die notwendigen sicherheitsrelevanten Anpassungen zur Sicherung des ersten und zweiten baulichen Rettungsweges umgesetzt. Im Gebäude der Beruflichen Schule 12 sind in allen Geschossen, vom Kellergeschoss bis zum 4. Obergeschoss, Klassenräume untergebracht. Derzeit sind keine brandschutztechnischen Abtrennungen zwischen den Treppenräumen und den notwendigen Fluren im Erd- und Obergeschoss vorhanden.

2. Planung und Baubeschreibung

Allgemeines zur Beruflichen Schule 12 Es handelt sich um einen Gebäudekomplex aus zwei Gebäudeteilen mit verschiedenen Geschosshöhen, die über offene Flure und Treppenhäuser miteinander verbunden sind. An den Gebäudekomplex sind eine Turnhalle und ein erdgeschossiger Anbau angeschlossen.

Baubeschreibung Die Treppenräume werden mit qualifizierten Brandschutztüren ausgestattet und so von den notwendigen Fluren abgetrennt. Dies gewährleistet allen Aufenthaltsräumen einen direkt oder durch Bypasslösungen geführten Zugang zu einem zweiten baulichen Rettungsweg. Im Haupttrakt im 4.OG wird für den zweiten baulichen Rettungsweg eine Verbindungstreppe aus dem 4.OG zum 3.OG erstellt werden. Die Rettungswegbeschilderungen, sowie die Flucht- und Rettungswegpläne werden der neuen Situation angepasst.

Brandschutztüren Die Flurelemente werden als Metallrahmenkonstruktion mit Glasausschnitten in feuerbeständigen Gipskartonwänden ausgebildet. Die Brandschutztüren in Fluchtwegen werden mit Feststellanlagen ausgestattet und können bei Bedarf offengehalten werden. Die Klassenzimmertüren werden als Holztüren gebaut. Die Bypasstüren werden als Holztüren mit Schallschutzanforderungen gebaut.

Außentreppe Die Außentreppe vom 4.OG ins 3.OG ist als pulverbeschichtete Stahlkonstruktion geplant.

Haustechnische Anlagen Es erfolgt auch der Einbau einer Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr der Stadt Nürnberg. Die Anlage wird alle Flucht- und Rettungswege (Kategorie 3 nach DIN 14675) überwachen. Türen im Zuge von Rettungswegen, die von Fluren über Räume, die nicht ständig besetzt sind, auf die Außentreppe führen, werden mit einer zugelassenen Fluchttürsicherung versehen.

3. Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme laut Kostenberechnung vom 03.07.2025 betragen 1.276.423,79 Euro brutto inklusive Bauverwaltungskosten.

Abbildung 118

4. Finanzierung/Zuschüsse

Die Finanzierung erfolgt über die MIP-Pauschale Nr. 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängel an Schulen“.

Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) förderfähig. Es werden Zuweisungen in Höhe von ca. 400.000 Euro erwartet.

5. Zeitliche Umsetzung

Es ist geplant im Mai 2027 mit der Bauausführung zu beginnen. Die Baufertigstellung soll im Januar 2028 erfolgen.

ÖÖ 99 Nunnenbeckstraße F lö t n e r s t M r a e ß r e k e ls g a s s e Georg-Strobel-Straße e ß a r t s ei e r M itt le re traße e ß Zw ing e rs Gi winger mz Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Amt für GeRoianfhormation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet e rs
Rahm Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. es Datenauszug da rg h Erstellt für Maßstab1:1 000 öul Wh 0 30 c m S Erstellungsdatum 13.03.2026 Ersteller Nagy, Miriam
ÖÖ 99 Bestandstür durch neue Tür ersetzen 24 Stg. 32 / 15,2 -1.15 -3.30 HM Keller T30 RS 13 Stg. 28 / 16,5 cm -3.415 mit FSA Müllraum Grundriss Kellergeschoss 2.023 demontieren Bestandstür Hofeinfahrt EDV-Unterricht 1 T30-2 muardarrhaF EDV-Unterricht 2 Flur Anlieferung Cafeteria/Speisesaal 6.50 Ausgabe muarlletsbA 0 3 F Bücherlager 0 3 F Spüle Foyer Klasse Abstellr. -3.55 Waschraum/Lager Abstellr. Technik Mittagsbetreuung Foyer Notausgang Notausgang Aufzug Abstellr. T30 RS 47 Panikbeschlag schräge F90 Verkleidung Vorraum der Treppenöffnung T30 RS 2-03T 2-03T Flur nereitnomed mit FSA 21 Stg. 28,00 x16,20 cm 04.2 02.2 1.917 -3.415 T30-2 RS -3.415 Flur mit FSA rütsdnatseB WC 568 T30 RS tpeznokztuhcsdnarB Nunnenbeckstr. 40 Heizraum Berufliche Schule 12 Pausenverkauf Baumaßnahme ID/Geb ..... 03T Sanierung der Rettungswege Klasse Klasse Klasse Klasse Betriebsr. 03T Felder zur freien Verfügung Verteilerraum Felder zur freien Verfügung 001:1 M Fachplanung ssohcsegrelleK Hochbauamt H/B1-2 Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-41 65 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail dusan.jovanovic@stadt.nuernberg.de Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B ssirdnurG Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-42 00 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de Plan Nr. 001 100 Datum: 10.07.2025 210
tpeznokztuhcsdnarB Nunnenbeckstr. 40 Berufliche Schule 12 Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege Felder zur freien Verfügung Felder zur freien Verfügung 001:1 M Fachplanung ssohcsegrelleK Hochbauamt H/B1-2 Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-41 65 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail dusan.jovanovic@stadt.nuernberg.de Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B ssirdnurG Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-42 00 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de Plan Nr. 001 100 Datum: 10.07.2025
HM Keller Müllraum
Hofeinfahrt
muardarrhaF
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durch

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T30 RS mit FSA
21 S 21 S tg. 28 ,00 x 16 ,2 0 c m
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WC

Pausenverkauf
Betriebsr.

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

Felder zur freien Verfügung

Felder zur freien Verfügung

Fachplanung Hochbauamt H/B1-2 Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-41 65 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail dusan.jovanovic@stadt.nuernberg.de

Bauherrnvertretung Stadt Nürnberg Hochbauamt H/B Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-42 00 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 E-Mail Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de

gnunhoW-MH
gnunhoW-MH

24 Stg. 32 / 15,2

T30 RS mit FSA

Grundriss Erdgeschoss Grundriss Erdgeschoss

Bestandstür demontieren

Klasse

Klasse

FFlluurr

±0.00

Terrasse

Turnhalle

Klasse

Klasse Aufzug

T30-2 RS F30 mit FSA F30 2.40 gnusalgrevtseF-09F 1.35 1.35 2.20 ±0.00

RS-Tür mit FSA

WC-D

WC

nedalloR er d n ä el G

WC-H

Pausenverkauf

Vorraum

Rolladen

Vorraum WC
WC
T30 521.1 521.2 Wandddurchbruch herstellen und 47 dB SS (47dB) Bypasstür einbauen Klasse
22 S tg. 28 ,00 x1 6,20 cm

Flur

T30-2 RS

mit FSA

tpeznokztuhcsdnarB

Nunnenbeckstr. 40

Berufliche Schule 12

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

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001:1

M

ssohcsegdrE

24 Stg. 32 / 15,2

Grundriss 1.Obergeschoss

T30 RS mit FSA

Bestandstür demontieren

Klasse

Klasse

Flur

+3.65

Klasse

RS-Tür mit FSA

Krankenzimmer

WC Vorraum Elternspr.

Aufzug

Conrektorat
Arztraum
22 S tg. 28 ,00 x1 6,2 0 cm

WC

30-2 RS

mit FSA

T30-2 RS

mit FSA

tpeznokztuhcsdnarB

7

5.09 +3.65

Nunnenbeckstr. 40

Berufliche Schule 12

Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

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Klasse

001:1

M

sohcsegrebO .1

24 Stg. 32 / 15,2

Grundriss 2.Obergeschoss

T30 RS mit FSA

Bestandstür demontieren

Klasse

Klasse

Flur

+7.30

Klasse

Lehrerzimmer Aufzug
Vorraum Lehrmittel Garderobe

RS-Tür mit FSA

WC

Aufzug

47 dB

22 S tg. 28 ,00 x 16,2 0 cm

WC

T30-2 RS

mit FSA

T30-2 RS

mit FSA

Flur

T30-2 RS mit FSA +7.30

tpeznokztuhcsdnarB

Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

Nunnenbeckstr. 40

Berufliche Schule 12

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

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T30-2 RS

mit FSA

Klasse

001:1

M

ssohcsegrebO .2

Grundriss 3.Obergeschoss

Vorraum
WC
47 dB

Klasse

Fluchttreppe von 4.OG ins 3.OG
22 S tg. 28 ,00 x 16, 20 c m

Aufzug

T30-2 RS

mit FSA

T30-2 RS

mit FSA

tpeznokztuhcsdnarB

+10.95

Nunnenbeckstr. 40

Flur

Berufliche Schule 12

Panikbeschlag

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

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Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

Wandddurchbruch herstellen und

SS (47dB) Bypasstür einbauen

1.35 1.35

T30-2 RS mit FSA +10.95

T30-2 RS

mit FSA

Klasse

001:1

M

ssohcsegrebO .3

Grundriss 4.Obergeschoss

Musikraum Fluchttür 04.1 02.2 FTT Betriebsraum +14.60 Flur Nebenraum T30-2 RS mit FSA 2.40 1.345 1.35 2.20 +14.60 Filmraum
Fluchttreppe von 4.OG ins 3.OG

T30-2 RS mit FSA 2.40 1.345 1.35 2.20 +14.60

tpeznokztuhcsdnarB

Nunnenbeckstr. 40

Berufliche Schule 12

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

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30-2 R

mit FSA

001:1

M

ssohcsegrebO .4

Ansicht Fluchttreppe

tpeznokztuhcsdnarB

Nunnenbeckstr. 40

Berufliche Schule 12

Baumaßnahme ID/Geb ..... Sanierung der Rettungswege

Felder zur freien Verfügung

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1.80 5.20 1.80 4.95

001:1

M

thcisnanepperT

Abbildung 120

Abbildung 121

Abbildung 119

Abbildung 123

Abbildung 122

Abbildung 124

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff: Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den Gebäudeteilen A und C für das

Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Pläne Planungs-und Kostendatenblatt

Sachverhalt (kurz):

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof (NHG) in der Adam-Klein-Straße 6 soll generalsaniert werden.

Im Zeitraum der Sanierungsmaßnahmen wird das Ämtergebäude Dietzstraße 4 als Interimsquartier genutzt. Das Interimsraumprogramm des NHG kann dort umgesetzt werden. Für die geplante Interimsnutzung ab Herbst 2027 werden die Gebäudeteile A und C, Hof G und Hof F (Fahrrad- und PKW-Stellplätze) genutzt.

Die dafür nötige Instandsetzung umfasst hauptsächlich brandschutzrechtliche und technische Ertüchtigungen. Die Tiefgarage im UG1 wird für die Dauer der Interimsnutzung aus monetären Gründen geschlossen, Stellplätze in der Tiefgarage werden nicht vorgehalten.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung inklusive Bauverwaltungskosten (BVK) auf 1.718.584,00 Euro brutto. Die Maßnahme ist förderfähig durch Förderprogramme der Städtebauförderung des Freistaats Bayern. Es ist mit einer ca. 800.000 Euro (brutto) Zuwendung zu rechnen.

Am 22.10.2025 wurde im Ältestenrat und Finanzausschuss der Projekt-Freeze beschlossen. Im MIP wird die Maßnahme unter der Nummer 1258 geführt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.718.584 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.718.584 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Planung und Umsetzung werden die Belange der Diversity-Relevanz berücksichtigt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk/1

SHA

HVE KSV

Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den Gebäudeteilen A und C für das Nachbarschaftshaus Gostenhof.

Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 1.718.584 Euro brutto.

___________________________________________________________________

Betreff: Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den

Gebäudeteilen A und C für das Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Ausgangssituation und Planungsanlass

Ausgangssituation: Das ehemalige Sozialrathaus in der Dietzstraße 4 wurde als potenzieller Standort für eine Interimsnutzung des Nachbarschaftshauses Gostenhof (im Folgenden: NHG) geprüft und für geeignet befunden. Das NHG, welches sich in der Adam-Klein-Straße 6 befindet, muss einer brandschutztechnischen Sanierung unterzogen werden. Da diese Maßnahmen während des laufenden Betriebs nicht umsetzbar sind, werden die Räumlichkeiten in der Dietzstraße 4 als Interimsquartier genutzt, um den Betrieb und die Funktion des NHG während der Sanierungsarbeiten aufrechtzuerhalten. Aktuell werden die Räumlichkeiten in der Dietzstraße 4 noch durch das Jugend- und Sozialamt genutzt. Deren Umzug in das Gebäude "The Q" ist bis Juli 2026 geplant. Die Nutzung der instandgesetzten Dietzstraße 4 durch das NHG ist von September 2027 bis ca. Sommer/Herbst 2030 anberaumt.

Planungsanlass / Ziele: Ziel des Projekts ist es, den Betrieb und die Funktion des NHG während der Sanierungsarbeiten in der Adam-Klein-Straße 6 weiter gewährleisten zu können. Das Raumprogramm des NHG ist bis auf einige aktuelle Räume und Nutzungen, wie die Gastronomie, sowie die Holz- und Keramikwerkstatt in der Dietzstraße 4 umsetzbar.

2. Planung und Baubeschreibung

Grundstück und Erschließung Das Gebäude befindet sich auf dem Flurstück 67/3 Gemarkung Steinbühl, grenzt an die Camerariusstraße, Dietzstraße und Stromerstraße und besteht aus fünf zusammenhängenden Baukörpern (A-E). Sie spannen einen geschlossenen (Hof G), sowie einen offenen Hof (Hof F) auf. Der Haupteingang des Gebäudes liegt an der Dietzstraße. Hier wird das Gebäude über ein zentrales Foyer im Hochparterre erschlossen. Die barrierefreie Erschließung ist durch einen Aufzug gewährleistet, der das Gehsteigniveau mit dem Foyer im Hochparterre verbindet. Für die Interimsnutzung durch das NHG werden drei Aufzüge des gesamten Gebäudekomplexes in Betrieb gelassen und technisch im nötigen Maß ertüchtigt. Unter dem Erdgeschoss in Hochparterre-Lage befindet sich die Tiefgarage mit 64 Stellplätzen, darunter eine weitere Teilunterkellerung, die als Lager genutzt wird. Die Tiefgarage wird für die Interimsdauer geschlossen, es müssen für die Interimsnutzung in der Dietzstraße 4 keine Stellplätze nachgewiesen werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.

Das Gebäude liegt innerstädtisch gut erschlossen in Nürnberg-Steinbühl, südlich des Frauentorgrabens. Im näheren Umkreis besteht mit U-Bahn, Straßenbahn und S-Bahn eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz. Für die bisherigen Nutzer des NHG ist die Dietzstraße mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Tragwerk/Baukonstruktion Der Projektumfang beschränkt sich ausschließlich auf punktuelle und nur technisch erforderliche Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Gebäudeteile A und C, die aufgrund der vorhandenen zulässigen Nutzlasten geeignet sind. Das reduzierte Raumprogramm erfordert wenige Grundrissanpassungen oder Eingriffe in die vorhandene Baukonstruktion.

Fassade Geplante Eingriffe in die bestehende Fassade sind der Austausch der defekten Haupteingangstür durch eine neue, den Anforderungen an Brandschutz, Einbruchsicherheit, Barrierefreiheit und Wartungstauglichkeit entsprechende Anlage. Außerdem sind drei weitere Außentüren und ein Fenster im Rettungswegbereich aus brandschutzrechtlichen Gründen zu ersetzen und die Fenster der Nordfassade an Arbeitsplätzen mit einem innenliegenden Blendschutz nachzurüsten.

Sonnenschutz Sonnenschutzvorrichtungen werden nicht nachgerüstet. Ein innenliegender Blendschutz für die an der Nordseite liegenden Arbeitsplätze soll wegen der nahen, stark reflektierenden Fassade des gegenüberliegenden Gebäudes umgesetzt werden.

Brandschutz Da eine Nutzungsänderung von Büro und Kantine zu Veranstaltungsräumen stattfindet, ist die Erstellung eines Antrags auf Nutzungsänderung inklusive eines Brandschutzkonzepts für die begrenzte Zeit der Interimsnutzung der Gebäudeteile A und C ab EG aufwärts erforderlich. Bestandteil des Brandschutzkonzepts sind insbesondere folgende Maßnahmen: Überprüfung und gegebenenfalls nachträgliche Umsetzung des genehmigten Bestands, Sicherstellung eines möglichen Löschangriffs durch die Feuerwehr und Verbesserung beziehungsweise Sicherstellung der ausschließlich baulichen Rettungswege für die geplanten Nutzungsänderungen. Die Tiefgarage wird daher mit Beginn der Bauarbeiten für die Dauer der Interimsnutzung geschlossen. Lediglich die brandschutzrechtliche Ertüchtigung der Decke über der Tiefgarage im Bereich Ecke Dietzstraße/Camerariusstraße auf F90 und die Ertüchtigung von manchen Stützen werden im Rahmen dieses Projektes vorgenommen.

Sanitärinstallationen Die im Zuge der Interimsnutzung noch benötigten Sanitärobjekte bleiben erhalten. Nicht mehr benötigte Sanitärobjekte bleiben montiert und werden von der Hausverwaltenden Einheit (HvE), um Gerüche zu vermeiden, abgeklebt. Für die benötigten Sanitärobjekte wird aus hygienischen Gründen ein neues Trinkkaltwassernetz ab dem Hausanschluss installiert. Dies erfolgt zur Kostenminimierung weitgehend als Aufputzmontage.

Das bestehende Trinkwassernetz sowie die Wandhydrantenanlage in der Tiefgarage werden stillgelegt.

Lüftung Der große Saal (ehemalige Kantine) soll mit einer Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Der Standort der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Gerät) befindet sich in dem angrenzenden Anlieferungsbereich, wodurch eine einfache Leitungsführung gewährleistet wird.

Wärmeversorgung Die Wärmeversorgung wird über den Fernwärmeanschluss sichergestellt, der bereits im Bestand vorhanden ist.

Wärmeverteilung Die Wärmeverteilung soll nur an zwei Stellen verändert bzw. erweitert werden. Im barrierefreien WC im EG wird ein neuer Heizkörper vorgesehen. Außerdem soll die Zuleitung für das Heizregister der Lüftungsanlage installiert werden.

Elektro Die geplante Baumaßnahme umfasst die Ergänzung der bestehenden Grundinstallation der Elektrotechnik im Gebäude. Dabei werden verschiedene neue Komponenten installiert, um den aktuellen Anforderungen an Funktionalität, Sicherheit und Barrierefreiheit gerecht zu werden. Der Anschluss und die Weiterverwendung der IT-Infrastruktur sind möglich.

Schadstoffe Ergebnis aus der orientierenden Schadstoffuntersuchung des Gebäudes ist, dass Schadstoffe gefunden wurden, aus denen keine Nutzungsbeschränkungen folgen, solange die Schadstoffe nicht beschädigt sind. Im Fall von baulichen Eingriffen müssen die Schadstoffe in den betroffenen Bereichen allerdings fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Nachhaltigkeit Es werden in erster Linie Maßnahmen zur Einrichtung des Interims durchgeführt. Es erfolgen keine Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle bleibt unverändert, auch die Anlagentechnik wird nicht wesentlich verändert. Es findet keine abbildbare Veränderung des Gebäudes statt. Die geplanten Maßnahmen erzeugen, wie bei Baumaßnahmen üblich, einen CO -Ausstoß durch den Einsatz von Material und Energie. Dieser würde jedoch im Nachhaltigkeits-Check zu keiner nennenswerten Veränderung der Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes führen.

3. Kosten

Laut Kostenberechnung vom 23.07.2025 betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 1.718.584 Euro brutto.

Abbildung 125

4. Finanzierung/Fördermittel

Die Maßnahme ist im MIP unter der Nummer 1258 eingestellt. Es werden durch die Städtebauförderung des Freistaats Bayern Fördersummen in Höhe von ca. 800.000 Euro brutto erwartet.

5. Terminrahmen

Im Frühjahr 2026 wird der Vergabeprozess beginnen. Die Bauausführung ist für ein Jahr ab August 2026 vorgesehen. Der Umzug des Nachbarschaftshauses Gostenhof in die Dietzstraße 4 ist ab September 2027 geplant.

Hof G

Hof F

Nr. 3.20

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL) Stand 03/2025 hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL) BIC-Phase 2 – Projektkonkretisierung BIC-Phase 3 – Planung LPH 2 BIC-Phase 3 – Planung LPH 3 zum Projekt Freeze Nachtragsobjektplan

Bezeichnung des Vorhabens (Anschrift, Objektname, Projektname): Dietzstraße 4, Verwaltungsgebäude, Interimsquartier in den Gebäudeteilen A und C für das Nachbarschaftshaus Gostenhof MIP; MIP Nr.: enthaltener MwSt-Satz: Bauaufgabe Neubau Altbau: Teilsanierung Erweiterung Altbau: Generalsanierung energetischer Standard: KlimaPlus GEG KlimaNeutral kein Standard eingehalten
19
1. Kostendaten
KG 100 Grundstück in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der Kostenanteil in % der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n Gesamtbaukosten 0,00 0,0% 0,0% 59.500,00 5,4% 3,5% 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59.500,00 751.309,35 68,6% 43,7% Vorbereitende 0,00 0,0% Maßnahmen 0,00 0,0% 3% 258.979,70 34,5% 296.553,71 39,5% Sonstiges 97.142,08 12,9% 0% Grundstück 0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 48.646,72 6,5% Baunebenkost 49.987,14 6,7% en Bauwerk - 343.559,42 31,4% 20,0% 33% Baukonstrukti 79.147,13 23,0% Bauwerk - onen 12.029,00 3,5% Technische 44% 96.963,58 28,2% Ausstattung Anlagen 65.248,20 19,0% und 20% 47.545,71 13,8% Kunstwerke 37.009,00 10,8% 0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% Außenanlagen 5.616,80 1,6% 0% 1.094.868,77 1,00 0,64 0,00 0,0% 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,0% 564.215,21 51,5% 32,8% 447.130,79 117.084,42 0,00 0,0% 0,0% 1.718.583,98 157,0% 100,0% 1.541.999,56 1,41 0,90
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßn. ohne KG 212, 213, 240, 251, 252 KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung KG 240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben KG 251 Übergangsmaßnahmen - Bauliche Maßn. KG 251 Übergangsmaßnahmen - Organisatorische Maßn.
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube / Erdbau KG 320 Gründung, Unterbau KG 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen KG 340 Innenwände//Vertikale Baukonstruktionen, innen KG 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen KG 360 Dächer KG 370 Infrastrukturanlagen KG 380 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
KG 410 Abwasser, Wasser, Gasanlagen KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Raumlufttechnische Anlagen KG 440 Elektrische Anlagen KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationst. Anl. KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400)
KG 500 Außenanlagen
KG 540 Baukonstruktionen in Außenanlagen KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
KG 700 Baunebenkosten ohne BVK KG 710 BVK (netto)
Sonstiges
Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim

0,00

59.500,00

0,0%

5,4%

0,0%

3,5%

0,00

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59.500,00

Abbildung 126

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0,00

258.979,70

296.553,71

97.142,08

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48.646,72

49.987,14

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39,5%

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6,5%

6,7%

79.147,13

12.029,00

96.963,58

65.248,20

47.545,71

37.009,00

0,00

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5.616,80

23,0%

3,5%

28,2%

19,0%

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10,8%

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1,6%

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447.130,79

117.084,42

1.718.583,98

1.541.999,56

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1,41

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0,90

3.20_BRL_Planungs-und Kostendatenblatt-a 2 36 Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2

2. Kostenrichtwerte
KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast, Übergangsmaßn.) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast, Übergangsmaßn.) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten KG 700 Bezug Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 751309,35 343559,42 311,19 142,30 163,12 74,59 49,09 22,45 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
711,82 373,14 112,30 1718583,98
638,68 334,80 100,76 1541999,56
24,64 12,92 3,89 59500,00
0,00 0,00 0,00 0,00
311,19 163,12 49,09 751309,35
142,30 74,59 22,45 343559,42
453,49 237,72 71,54 1094868,77
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
233,69 122,50 36,87 564215,21
185,20 97,08 29,22 447130,79
3. Planungsdaten
a. Fläche des Grundstückes Bebaute Fläche + Unbebaute Fläche %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BF 2.635,00 73,3% UF + 959,00 26,7% GSF = 3.594,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 2.222,01 2.222,01 0,00 + 192,33 192,33 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NUF = 2.414,34 52,4% 2.414,34 TF + 58,06 2,4% 1,3% 58,06 VF + 1.596,47 66,1% 34,7% 1.596,47 NGF = 4.068,87 168,5% 88,3% 4.068,87 KGF + 536,87 22,2% 11,7% 536,87 BGF = 4.605,74 190,8% 4.605,74 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 15.303,49 6,34 3,32 15.303,49 Bezeichnung NE Nachbarschaftshaus Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 1 2.414,34 4.605,74 in qm A/BRI Außenhüllfläche - Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 12% Nutzungsfläc Verkehrsfläch he e 52% 35% Technikfläche 1%
= Grundstücksfläche
b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen
= Nutzungsfläche
+ Technikfläche + Verkehrsfläche
= Netto-Grundfläche
+ Konstruktions-Grundfläche
= Brutto-Grundfläche
c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt
d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.)
e. Kompaktheit des Gebäudes

2.635,00

959,00

3.594,00

73,3%

26,7%

100,0%

Abbildung 127

2.222,01

192,33

2.222,01

192,33

0,00

0,00

2.414,34

58,06

1.596,47

4.068,87

536,87

4.605,74

2,4%

66,1%

168,5%

22,2%

190,8%

52,4%

1,3%

34,7%

88,3%

11,7%

2.414,34

58,06 1.596,47

4.068,87

536,87

4.605,74

Nürnberg, den 20.03.2026 Projektleitung Tel.: Hochbauamt Katrin Novotny -73875

3.20_BRL_Planungs-und Kostendatenblatt-a 2 37 Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung der Tiefgarage

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Plan Planungs-und Kostendatenblatt

Sachverhalt (kurz):

Bei der Tiefgarage des Berufsbildungszentrums handelt es sich um eine eingeschossige unterirdische Garage in Stahlbetonbauweise mit 123 Stellplätzen für PKWs. Die Sanierung umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit der Tiefgarage, zur Ertüchtigung des Brandschutzes sowie zur Anpassung beziehungsweise Erneuerung der entsprechenden technischen Einrichtungen.

Die Maßnahme wurde am 22.10.2025 im Ältestenrat zum Projekt-Freeze und zur Aufnahme in den MIP 2026-2029 genehmigt und in den MIP mit der Nr. 1278 aufgenommen.

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenberechnung vom 16.05.2025 auf 2.094.800 Euro brutto.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.094.800 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 2.094.800 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sanierung der Tiefgarage ist nicht diversity relevant.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV, HVE SuS

Der Stadtrat genehmigt den Objektplan für die Maßnahme Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung der Tiefgarage. Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.094.800 Euro brutto.

___________________________________________________________________

Betreff: Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung der Tiefgarage

hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Ausgangssituation und Planungsanlass

Ausgangssituation Das Berufsbildungszentrum in der Äußeren Bayreuther Straße 8 besteht aus vielen Gebäudeteilen, die im Laufe der Jahre an- und umgebaut wurden. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine eingeschossige unterirdische Garage im Bauteil B, die in Stahlbetonbauweise errichtet wurde und 123 Stellplätze für PKWs umfasst.

Planungsanlass Bei umfangreichen Bauteiluntersuchungen in der Tiefgarage in den Jahren 2018 und 2022 wurden gravierende Schäden im Stahlbeton festgestellt. Eine Betoninstandsetzung zum Erhalt der Standsicherheit ist dringend erforderlich.

2. Planung und Baubeschreibung

Grundstück und Erschließung Das bebaute Grundstück des Berufsbildungszentrums mit den Flurstücken 48/2 und 48/5 befindet sich im Stadtteil Schoppershof. Die Tiefgarage im Bauteil B ist direkt an der Äußeren Bayreuther Straße gelegen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über eine zweispurige überdachte Zufahrt in der Wieselerstraße.

Tragwerk und Baukonstruktion Die Betoninstandsetzungsarbeiten der tragenden Bauteile werden mit dem Verfahren des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) durchgeführt. Durch diese Methode kann ein erheblicher statischer Eingriff in die Bausubstanz vermieden werden. Die Baukosten und die Bauzeit verringern sich wesentlich.

Brandschutzkonzept Die Betonrippendecke des Untergeschosses entspricht nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Feuerwiderstand. Duch ein neues Brandschutzkonzept, die Unterteilung der Tiefgarage in zwei Rauchabschnitte und durch den Einbau einer neuen Sprinkleranlage kann dies kompensiert werden. Dadurch können erhebliche Kosten für eine feuerbeständige Unterdecke und den Rückbau und die Demontage vorhandener Wasser-, Gas- und Lüftungsleitungen gespart werden.

Haustechnische Anlagen Die vorhandenen Sanitäranlagen werden im Zuge der Maßnahme optimiert, um die Brandlast in der Tiefgarage zu verringern. Nicht mehr benötigte Leitungsteile werden ersatzlos zurückgebaut.

Gemäß dem neuen Brandschutzkonzept ist in großen Garagen mit nur geringem Einund Ausfahrtsverkehr eine natürliche Belüftung mit nicht verschließbaren Öffnungen ausreichend. Diese dienen auch als Rauchabzug und werden im Zuge der Maßnahme erstellt. Somit kann die alte Lüftungsanlage zurückgebaut und auf eine kostenintensive Erneuerung verzichtet werden.

Die Beleuchtung wird vollständig auf LED-Leuchten umgestellt und erweitert, um die geforderte Beleuchtungsstärke zu erreichen. Eine Beleuchtungssteuerung wird ergänzt, um die Energiekosten zu senken und die Effizienz der Beleuchtungsanlage zu erhöhen.

Die bestehende Sprinkleranlage ist vollumfänglich zu erneuern und um den Einfahrtsbereich der Tiefgarage zu erweitern.

3. Kosten

Die Gesamtbaukosten belaufen sich laut Kostenberechnung vom 16.05.2025 auf 2.094.800 Euro brutto inklusive Bauverwaltungskosten.

Kostengruppe Bezeichnung Kosten KG 100 Grundstück - EUR KG 200 Vorbereitende Maßnahmen 4.640,00 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 9 52.020,50 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 4 67.769,00 EUR KG 500 Außenanlagen und Freiflächen - EUR KG 600 Ausstattung und Kunstwerke - EUR KG 700 Baunebenkosten ohne BVK 2 15.978,19 EUR Sonstiges - EUR Zwischensumme 1.640.407,69 EUR Mehrwertsteuer 19% 3 11.677,46 EUR Aufrundung 14,85 EUR Gesamtkosten brutto ohne BVK 1.952.100,00 EUR Bauverwaltungskosten (BVK) 1 42.700,00 EUR Gesamtkosten brutto mit BVK 2.094.800,00 EUR

4. Finanzierung

Die Mittel sind im MIP 2026-2029 unter der Nr. 1278 eingestellt.

5. Zeitliche Umsetzung

Der Beginn der Bauarbeiten ist für Juli 2026 vorgesehen. Die Baufertigstellung soll im Mai 2027 erfolgen.

Neubewertung der unterirdischen, geschlossenen Großgarage Le mit einer Nutzfläche von 3.470 m² 1 2 3 4 5 6 7 - tragende Bauteile: feuerbeständig 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 E - Decken feuerbeständig, raumabschließend -1 96.30 - Decken und Wandverkleidungen einschl. Dämmstoffe: nichtbrennbar +3 -1 die nur feuerhemmende Rippendecke in der TG wird feuerbeständig DS 30.0 30.0 95.70 ertüchtigt (verkleidet); die Rippendecke im Rampenbereich wird - zur nb Kompensation zusätzlich gesprinklert T30 NOTAUSGANG T30-RS à besprochene Abweichung 12 STG T30 21.6/25.0 - nichttragende Außenwände: nichtbrennbar E E - Trennwände: feuerbeständig, raumabschließend £ - Rauchabschnitte: 2.500 m², bei Existenz einer Löschanlage: £ 5.000 m² à £ Rauchabschnitte 2.500 m² mittels feuerhemmenden, raumabschließenden Wänden aus nichtbrennbaren Baustoffen, so- 0 G 6. T 2 wie dicht- u. selbstschließende Öffnungsverschlüsse werden einge- 0 S 0/ S T G 5/ 2 5. 1 7 1 8. baut; 5 8. 1 1 à die automatische Löschanlage verbleibt als Kompensation der 30/55 30/55 30/55 60/55 30/55 30/55 30/55 60/55 30/55 30/55 30/55 nicht feuerbes-tändigen Decke. NOTAUSGANG NOTAUSGANG - Sicherheitsschleusen: Wände feuerbeständig, raumabschließend; 0 0 dicht- und selbstschließendes 6. Türen der TG zur Schleuse mind. feuerhemmend, rauchdicht- und 1 Schiebetor ausnichtbrennbaren selbstschließend bestehend, wirksam und betriebssichere T30-Türen Baustoffen mitSchlupftüre ohne Rauchschutz können verbleiben (Bestandsschutz); bei funktionsbedingtem Austausch: T30-RS nb DS - Rettungswege verbleiben - wie genehmigt; die RW enden bei den Außentreppen, resp. hinter den Schleusen (teilweise nicht bei den U133 à notw. Treppenräumen Bestandsschutz) GARAGENKELLER 3471.85 m² - Beleuchtung: 2 stufig, 1 / 20 lx nach GaStellV § 13; bei festem T30 Benutzerkreis(!?) ist eine Sicherheitsbeleuchtung entbehrlich; bei Technik 3.28 m² wechselnden Nutzern / Gäste der VStätt à wird eine SiBel erforder- U01-32a 75/65 lich! D 75/65 75/65 75/65 T30 D 75/65 - Lüftung: eine natürliche Lüftung wird durch eine Langzeit-CO- Wasser-Neutralisation Messung im Betrieb nach § 14 (3) GaStellV nachgewiesen, die den zu. 43.78 Rauchabzug n. § 15 (3) Nr 1 mit einschlösse. Dazu sind alle m² 5 8 U01-32 8 Lichtschächte wieder zu öffnen, ggf. die Ausgangstüren zu den 7. 3 Lüftung Außentreppen durch Gittertüren zu substituieren. 38.18 m² - CO-Warnanlage: bei geringem Zu- und Abgangsverkehr ist diese ent- U01-34 à behrlich; bei nicht geringem Zu- udn Abgangsverkehr ( Ergebnis Langzeitmessung) wäre u. U. eine CO-Warnanlage nach § 14 (6) unwahrscheinlich GaStellV erforderlich ( ) - Brandmeldeanlage: ist bei Existenz der „aufgeschalteten“ Löschanlage baurechtlich entbehrlich 00 00 66.. 30/55 30/55 30/55 60/55 30/55 30/55 30/55 60/55 30/55 30/55 30/55 T30 11 à Wandhydranten, Feuerlöscher und mechanische Lüftung der TG UG (Tiefgarage) T30 wären danach 3471.85 m² dicht- und selbstschließendes U01-33 (Neubewertung, Langzeitmessung, Genehmigung) baurechtlich ent- Schiebetor ausnichtbrennbaren Baustoffen mitSchlupftüre behrlich 6 -3.30 2 6. T30 nb 5 DS Ä EIN- UND AUSFAHRT S Garagen Ein- und Ausfahrt 40/50 C Angelegt sind ausschließlich die raumabschließenden Bauteile mit Ba 75/70 80/120 80/70 120/80 75/70 Feuerwiderstand; die angegebenen Feuerwiderstände sind Mindestwerte! S Die Piktogramme der Brandmeldeanlage, der automatischen essülhcsbA Ti Löschanlage, sowie der RW-Kennzeichnung stehen für die bau-, resp. !nies arbeitsschutzrechtlichen Forderungen und machen die jeweilige U01-F09 U101/5 Fachplanung nicht entbehrlich. Flur etredrofegslamehe nednahrovnessüm 6.55m² DS T30 T30 0 2. 0 0 2 4. U0 T 1 30 -F11 T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30 Alle tragenden u. aussteifenden Bauteile haben mindestens feuerbe- 1 S3.2 W1.3 U102/2 ständig (R90) zu sein. Flur 3.07m² U01-F06 U01-F04 U01-F03 Putzraum Umkleide RAMPE Lüftung U100/7 U100/6 Die „nur“ feuerhemmende Rippendecken über der TG und in Teilen der UmkleUid0e1-25 U 9 0 .7 1 1 - m 2 ² 4 2 U 5.7 0 7m 1 ² -23 WC Herren 10.61 m² U 5 0 5 1 .0 - 7 1 m² 5 S 3.9 c 2 hleu m s ² e 3 S .9 c 2 hleu m s ² e S 3.9 c 2 hleu m s ² e U01-F02 Lager-H 55 e .7 b 6 eanlage Rampenanlage stellt eine Abweichung (Kompen-sation durch die auto- WC 11 H .88 e m r U ² re 0 n 1-26 36.73mU² 125 8.68m² Schleuse m² matische Löschanlage) dar. U126 U01-22 3.92m² U01-05 T30 T30 T30 BU105 Fel W1.4 W1.2a U01-08 S3.3 S3.1a U01-21 BU108 NICHT Waschraum UNTERKELLERT 20.36 U01-27 Sanitär-Zentrale m² U127 U01-26a Waschraum Vorraum 15.93m² Kompressorraum 7.46m² 100/95 B Flur 84.47 95/95 6.13 U01-18 66 SSTTGG 95/95 m² Magazin 95/95 95/95 m² 2244..22//1199..00 5 U01-F10 8 3 U101/7 Waschraum 237.25 m² e 3. 20.26 m² Fachtheorie U01-06 k 1 c 94.43 m² BU106 d e -4.75 r Betrachtung Betrachtung Umkleide U01-07 U01-04 e 234.10 m² g 27.62m² W1.1 BU107 BU104 i e U01-20 U01-19 R bauechtlichen bauechtlichen - S1 Verteilerraum n Sprinkler-Zentrale o 75.74 m² WC 7 . H 94 e m r ² ren U01-14 27.95 m² b e t der der Gegenstand Gegenstand l h U01-28 20 STG a 17.5/25.0 S t nicht nicht U01-F01 e d Bestand- Bestand- 2. 0 0 -3.85 U 0 1 - F 08 U U 0 1 1 0 - 0 F /9 05 1 F 1. l 7 u 5 r U U 1 0 0 1 0 - / F 9 07 U100/4 m e n 1 FU l1u 0r 1 /6 m² m Fel 38.70 Flur e m² h 30.63m² r e u e 0. 0 Magazin f 3 26.42 S2 m² Elektroinstallation 10 STG 6 2 6 244.. SS 22 TT //11 GG 99..00 U01-09 16.5/28.0 14.30m² U01-17 7 0 U01-29 UU0011--TT0033 U01-07a 3. TTrreeppppeennhhaauuss HVE-Betriebsdienst ZULUFTSCHACHT BU107a 4466..1188mm²² 13.71 m² 34.30m² -1.65 10 STG -3.30 Gefahrstofflager U01-13 16.5/28.0 Lüftungsblock 51.26 m² 9.83m² A 0. 0 3 10 STG 10 STG Dehnungsfuge -Trennungzw.„nur“feuerhemmender 16.5/27.0 U01-01 UU0011--0011aa 16.5/27.0 Rippendecke und feuerbeständigerStb.-Flachdecke U01-12 ELT EELLTT 22..5555mm²² UU0011--TT0022 UU0011--TT0011 T30 U01-10 Magazin TTrreeppppeennhhaauuss Aufzug 16.81m² TTrreeppppeennhhaauuss 3388..3322mm²² 2277..8877 Z u g a n g : W a sser-, Heizung-, 20.20m² -3.30 mm²² Lü f tu n g s r au m 15.18 -1.65 10 STG -1.65 10 STG -3.30 Zugang: Wasser-, Heizung-, Lüftungsraum m² 16.5/27.0 16.5/27.0 BAUTEIL"D" H Untergeschoss (TG) Ma 90 BT - B Tele Tele E-M +6.40 +6.40 Ba 1% 1% 1% 1% 1% 1% St 04.3 H Betrachtung ZG bauechtlichen M a Gegenstand der Bestand - nicht 90 00.3 Tele +0.00 EG EG +0.00 Tele E-M 03.3 Pla UG (Tiefgarage) UG (Tiefgarage) -3.30 -3.30 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 Schnitt BT - B Da gende: Zugang bauliche Anlage notwendigeTreppe / Außentreppe -1/E notwendigerTreppenraum -1/E/+3 dicht- u. selbstschließendeTüre ausnichtbrennbaren Baustoffen Schiebetor selbstschließend, ausnichtbrennbaren Baustoffen feuerhemmende, dicht- u. selbstschließendeTüre:T30-DS feuerhemmende, rauchdicht- u. selbstschließendeTüre:T30-RS Schiebetor feuerhemmend, dicht- und selbstschließendT30-DS notwendige/-rTreppe/-raum nach BayBO Art. 32/33 Sicherheitsschleuse § 11 (1) Nr. 1 GaStellV feuerhemmend, raumabschließend (R)EI30 (F30) feuerbeständig, raumabschließend (R)EI90 (T)Rnb (F90-A) unter mech. Beanspruchung feuerbeständig, raumabschließend ausnichtbrennbaren Baustoffen (R)EI90-M nb (F90-A i. BA e. BW) Brandmelder manuellder BMA nach DIN 14675 Signalgeber akustisch ggf. alsSockelsirene Sprinklerung Sprinkleranlage 1 3 5 7 9 0 2 4 6 8 10
tpeznokztuhcsdnarB ußere Bayreuther traße 8, BBZ umaßnahme ID/Geb - 77 anierung der efgarage der zur freien Verfügung der zur freien Verfügung )egaragfeiT( ochbauamt H/B1-2 rientorgraben 11 402 Nürnberg fon +49 (0)9 11 / 2 31-42 49 fax +49 (0)9 11 / 2 31-56 28 ail hamidsohail.dalili@stadt.nuernberg.de ssohcsegretnU uherrnvertretung adt Nürnberg ochbauamt H/B rientorgraben 11 402 Nürnberg ssirdnurG fon +49 (0)9 11 / 2 31-42 00 fax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 ail Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de n Nr. 1 100 tum: 18.03.2026 ÖÖ 1111
Ä S
Ba S Ti Fel umaßnahme ID/Geb - 77 anierung der efgarage der zur freien Verfügung
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H Ma 90 Tele Tele E-M ochbauamt H/B1-2 rientorgraben 11 402 Nürnberg fon +49 (0)9 11 / 2 31-42 49 fax +49 (0)9 11 / 2 31-56 28 ail hamidsohail.dalili@stadt.nuernberg.de
Ba St H Ma 90 Tele Tele E-M uherrnvertretung adt Nürnberg ochbauamt H/B rientorgraben 11 402 Nürnberg fon +49 (0)9 11 / 2 31-42 00 fax +49 (0)9 11 / 2 31-42 50 ail Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de
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+3 -1

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T30

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T30

3

1 2 S TG
2 1 .6/ 25 .0
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T 2
S 0/
7 8.
1 1

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5 1

75 /70

0/70

120/80

3.07m² P UmkleUid0e1-25 WC Herren 36.73mU² 125 U01-26 11.88m² U126 W1.4 W1.2a S3.3 S3.1a hraum 6 U01-27 m² U127 U01-26a
Vorraum 7.46m² U0 U Sprinkler-Zentrale 75.74 m² U01-28 -3.85 U01 FUl1u 38.70 15.93m² Flur U01-18 6.13 m² 1-F10 Waschraum 101/7 20.26 m² Umkleide 27.62m² W1.1 U01-20 U01-19 S1 WC Herren 7.94m² 20 STG 17.5/25.0 -F08 0r1/6 m²
10 STG troinstallation 16.5/28.0 14.30m² U01-29 UU0011--TT0033 TTrreeppppeennhhaauuss 4466..1188mm²² -1.65 10 STG -3.3 16.5/28.0

U01-F06 Schleuse 3.92 m² T30

10 STG 16.5/27.0 UU0011--TT0022 TTrreeppppeennhhaauuss 3388..3322mm²² -3.30 -1.65 10 STG 16.5/27.0

10 STG 16.5/27.0 -1.65 10 STG 16.5/27.0 UU0011--TT0011 TTrreeppppeennhhaauuss 2277..8877 mm²² -3.30

T

10 STG

16.5/27.0

16. 5/2 7.0
ZG EG 04.3 00.3
04.3
+0.00 EG Gege nicht Bestand - n bauech stand der Betrach tlichen tung ZG +0.00
EG 00.3
-3.30 UG (Tiefgarage) -3.30
UG (Tiefgarage) 03.3
16.00 16.00 16.00 16.00

Nr. 3.20

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL) Stand 03/2025

hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL) BIC-Phase 2 – Projektkonkretisierung BIC-Phase 3 – Planung LPH 2 BIC-Phase 3 – Planung LPH 3 zum Projekt Freeze Nachtragsobjektplan

MIP; MIP Nr.: 1278 enthaltener MwSt-Satz: Bauaufgabe Neubau Altbau: Teilsanierung Erweiterung Altbau: Generalsanierung energetischer Standard: KlimaPlus GEG KlimaNeutral kein Standard eingehalten
19

Bezeichnung des Vorhabens (Anschrift, Objektname, Projektname): Sanierung der Tiefgarage Äußere Bayreuther Straße 8, Berufsbildungszentrum BBZ

1. Kostendaten
KG 100 Grundstück in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der Kostenanteil in % der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n Gesamtbaukosten 0,00 0,0% 0,0% 5.521,60 0,3% 0,3% 0,00 5.521,60 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausstattung 1.132.904,40 67,1% 54,1% und Grundstück 0,00 0,0% Kunstwerke 0% 529.924,85 46,8% 0% Vorbereitend Baunebenkost 189.549,15 16,7% e en 126.640,99 11,2% 19% Sonstiges Maßnahmen 29.750,00 2,6% 0% 0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% Außenanlage 0,00 0,0% n 257.039,41 22,7% 0% 556.645,11 32,9% 26,6% Bauwerk - 18.190,34 3,3% Bauwerk - Baukonstrukti 0,00 0,0% Technische onen 26.860,68 4,8% Anlagen 54% 27% 149.663,92 26,9% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 321.847,40 57,8% 0,00 0,0% 40.082,77 7,2% 1.689.549,51 1,00 0,81 0,00 0,0% 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,0% 399.711,48 23,7% 19,1% 257.014,05 142.697,43 0,0% 0,0% 2.094.782,59 124,0% 100,0% 1.946.563,56 1,15 0,93
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßn. ohne KG 212, 213, 240, 251, 252 KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung KG 240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben KG 251 Übergangsmaßnahmen - Bauliche Maßn. KG 251 Übergangsmaßnahmen - Organisatorische Maßn.
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube / Erdbau KG 320 Gründung, Unterbau KG 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen KG 340 Innenwände//Vertikale Baukonstruktionen, innen KG 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen KG 360 Dächer KG 370 Infrastrukturanlagen KG 380 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
KG 410 Abwasser, Wasser, Gasanlagen KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Raumlufttechnische Anlagen KG 440 Elektrische Anlagen KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationst. Anl. KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400)
KG 500 Außenanlagen
KG 540 Baukonstruktionen in Außenanlagen KG 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
KG 700 Baunebenkosten ohne BVK KG 710 BVK (netto)
Sonstiges
Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim

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Abbildung 128

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57,8%

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399.711,48

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257.014,05

142.697,43

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124,0%

1,15

100,0%

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250516 HB-SG4 ÄSB8_SanTG_BRL 3.20_Planungs-und Kostendatenblatt.xlsx Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2

2. Kostenrichtwerte
KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast, Übergangsmaßn.) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast, Übergangsmaßn.) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten KG 700 Bezug Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 1132904,40 556645,11 377,63 185,55 306,19 150,44 102,06 50,15 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
698,26 566,16 188,72 2094782,59
648,85 526,10 175,37 1946563,56
1,84 1,49 0,50 5521,60
0,00 0,00 0,00 0,00
377,63 306,19 102,06 1132904,40
185,55 150,44 50,15 556645,11
563,18 456,64 152,21 1689549,51
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
133,24 108,03 36,01 399711,48
85,67 69,46 23,15 257014,05
3. Planungsdaten
a. Fläche des Grundstückes Bebaute Fläche + Unbebaute Fläche %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BF 0,00 #DIV/0! UF + 0,00 #DIV/0! GSF = 0,00 #DIV/0! "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 0,00 0,00 + 0,00 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NUF = 3.000,00 81,1% 3.000,00 TF + 0,00 0,0% 0,0% - VF + 700,00 23,3% 18,9% 700,00 NGF = 3.700,00 123,3% 100,0% 3.700,00 KGF + 0,00 0,0% 0,0% - BGF = 3.700,00 123,3% 3.700,00 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 11.100,00 3,70 3,00 11.100,00 Bezeichnung NE 123 Stellplätze Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 1 3.000,00 3.700,00 in qm A/BRI Außenhüllfläche 0 - Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 0% Verkehrsfläch Technikfläche e 0% 19% Nutzungsfläc he 81%
= Grundstücksfläche
b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen
= Nutzungsfläche
+ Technikfläche + Verkehrsfläche
= Netto-Grundfläche
+ Konstruktions-Grundfläche
= Brutto-Grundfläche
c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt
d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.)
e. Kompaktheit des Gebäudes

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Abbildung 129

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123,3%

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123,3%

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18,9%

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3.700,00

3.700,00

Nürnberg, den Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/B-SG4, Hr. Dalili -4249

250516 HB-SG4 ÄSB8_SanTG_BRL 3.20_Planungs-und Kostendatenblatt.xlsx Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2

PA/021/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss

Betreff: Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat außer

Dienst" an Herrn Daniel Ulrich, geb. 05.12.1972

Anlagen: Gutachten

Sachverhalt (kurz):

Herr Daniel Ulrich, geb. 05.12.1972, war vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2026 berufsmäßiger Stadtrat für das Aufgabengebiet des Referats VI – Baureferat. Das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf der Amtszeit kraft Gesetzes durch Entlassung (Art. 15 Abs. 1 KWBG).

Nach Art. 29 Abs. 3 KWBG kann der Dienstherr entlassenen Beamten und Beamtinnen die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst (a.D.)" zu führen. Über die Erlaubnis entscheidet der Stadtrat nach pflichtgemäßen Ermessen (Art. 29 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 KWBG i. V. m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GO).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/021/2026

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Ref. I/II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/021/2026

Herrn Daniel U l r i c h , geb. 05.12.1972, wird gem. Art. 29 Abs. 3 KWBG die Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat (a. D.)“ erteilt.

zur Sitzung des Stadtrats vom 15.04.2026 120-20-

Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat au-

ßer Dienst“ an Herrn Daniel U l r i c h , geb. 05.12.1972

I. Sachverhalt 1. Herr Daniel ULRICH, geb. 05.12.1972, war vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2026 berufsmäßiger Stadtrat für das Aufgabengebiet Referat VI - Baureferat -. Das Beamtenverhältnis auf Zeit endete mit Ablauf der Amtszeit kraft Gesetzes durch Entlassung (Art. 15 Abs. 1 KWBG). 2. Herr Ulrich wird zum 30.04.2026 als berufsmäßiger Stadtrat ausscheiden. Vor diesem Hintergrund möchte Herr Oberbürgermeister König Herrn Ulrich die Erlaubnis erteilen, seine frühere Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat“ mit dem Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ führen zu dürfen. Über die Erlaubnis entscheidet der Stadtrat nach pflichtgemäßem Ermessen (Art. 29 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 KWBG i. V. m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GO).

Beschlussvorschlag Herrn Daniel U l r i c h , geb. 05.12.1972, wird gem. Art. 29 Abs. 3 KWBG die Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat (a. D.)“ erteilt.

II. Herrn OBM

III. Stadtrat

IV. Ref. I/II / PA

Nürnberg, 23.03.2026 Personalamt

gez. Sembritzki (25 81) (Unterschrift liegt elektronisch vor.)

A 120.171

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1133

hier: Kenntnisnahmen von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 15.04.2026

Haushaltsjahr 2025

  1. 217300 "HVE Schule & Sport - Gymnasien"

103.388 € bei IA E2170002900U "Dürer-Gymnasium: Abriss der bestehenden Dreifachsporthalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

7.237 € bei IA E2170002900U "Dürer-Gymnasium: Abriss der bestehenden Dreifachsporthalle" Kostenart 69950000 „Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung“

Deckung:

110.625 € aus IA E2170128200Z "DG Mensa-Neubau: Investitionszuschuss" Kostenart 69946700 "Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen"

  1. 523000 "Denkmalpflege"

3.402 € bei IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69923001 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen (640)"

213.601 € bei IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

35.794 € bei IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926541 "Tiefbau - Grün-/Park-/Friedhofsanlagen (SÖR)"

1.772 € bei IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926595 "Honorare SÖR"

1.597 € bei IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)"

1.621 € bei IA K5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 62476001 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget-640)"

Deckung:

5.023 € aus IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

39.163 € aus IA E5230103100U "Sanierung Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld" Kostenart 69926451 "Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen SÖR"

213.601 € aus IA E2180109700U "Tiefes Feld ÖPP: Bildungsstandort" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"

Haushaltsjahr 2026

541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

419.000 € bei IA E5410134600U "Maximilianstraße/Adam-Klein-Straße" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

409.000 € bei IA E5410134601U "Maximilianstraße/Adam-Klein-Straße LSA" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

10.000 € bei IA E5410134603U "Maximilianstraße/Adam-Klein-Straße Beleuchtung" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)"

Deckung:

838.000 € aus IA E5410087500U "Brücken Hafenstraße über SWT und MDK" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

Ref.III/003/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 18.03.2026 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.04.2026 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg (Klimabeiratssatzung – KliBS)

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Klimabeiratssatzung (KliBS)

Sachverhalt (kurz):

Nürnberg hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt und strebt bis 2040 die Klimaneutralität der Gesamtstadt und bis 2035 der Stadtverwaltung an. Am 23. Juli 2025 wurde deshalb im Stadtrat mit großer Mehrheit das neue Klimaschutzkonzept für die Stadt Nürnberg verabschiedet. Die Entwicklung dieses Klimaschutzkonzepts wurde fachlich vom Klimabeirat der Stadt Nürnberg begleitet. Der Klimabeirat soll nun auch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept als unabhängiges Gremium begleiten und unterstützen. Der Beirat fungiert dabei als kritischkonstruktives Klimaschutz-Kompetenzgremium für Stadtrat und Verwaltung und dient darüber hinaus als Multiplikator für den Klimaschutz in der Stadtgesellschaft.

Der Beirat soll hierfür durch eine Satzung formalisiert werden, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gremiums regelt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um ein Fachgremium zum Klimaschutz. Dies ist inhaltlich nicht diversity relevant. Bei der Besetzung des Gremiums wird darauf geachtet, Diversität im Gremium sicherzustellen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

RA

Gutachtenvorschlag:

Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg (Klimabeiratssatzung – KliBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 18.03.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg (Klimabeiratssatzung – KliBS) beschlossen.

Sachverhalt:

Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg (Klimabeiratssatzung – KliBS)

1. Ausgangssituation

Nürnberg verfolgt ehrgeizige Klimaschutzziele mit einer angestrebten Klimaneutralität der Gesamtstadt bis 2040 und einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035. Als konkreter Handlungsplan für den Klimaschutz in Nürnberg wurde hierfür ein neues Klimaschutzkonzept entwickelt, welches am 23. Juli 2025 mit großer Mehrheit im Stadtrat verabschiedet wurde. Die Entwicklung dieses Klimaschutzkonzepts wurde fachlich vom Klimabeirat der Stadt Nürnberg begleitet. Der Klimabeirat setzt sich zusammen aus bis zu 15 Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Der Klimabeirat soll nun auch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept als unabhängiges Gremium begleiten und unterstützen. Hierfür wird das Gremium weiterhin quartalsweise tagen, Impulse für den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Stadt geben, sowie als kritisch-konstruktiver Begleiter sowie als Kompetenzgremium im Bereich Klimaschutz für den ehrenamtlichen Stadtrat und die Stadtverwaltung dienen.

Folgende Organisationen sind (Stand Januar 2026) Mitglieder im Klimabeirat:

Die Sitzungen werden organisiert von dem für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich (derzeit Stabsstelle Klimaschutz im Referat für Umwelt und Gesundheit). Die Berufung der Organisationen oder Personen erfolgt ebenso durch den bei der Stadt Nürnberg für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich. Die Berufung erfolgt ausschließlich aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikation. Jeweils nach Ablauf von drei Jahren erfolgt eine Auswahl der Mitglieder für die folgenden drei Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Mitglieder üben ihr Amt im Beirat ehrenamtlich aus.

Neben dem Referat für Umwelt und Gesundheit nimmt auch eine Vertretung des Bürgermeisteramtes an den Sitzungen teil, sowie themenbezogen weitere Expertinnen und Experten der Verwaltung.

2. Festsetzung einer Satzung für das Gremium

Der Beirat soll nun durch eine Satzung formalisiert werden. Diese bildet das rechtliche Rahmenwerk für die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gremienmitglieder.

Der Klimabeirat kann gemäß Satzung – sofern in den Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse wichtige Angelegenheiten, die die Aufgaben des Klimabeirats betreffen, auf der Tagesordnung stehen – eines seiner Mitglieder zu den Sitzungen entsenden. Das entsandte Mitglied nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, hat als Sachverständiger entsprechendes Rederecht im Ausschuss und vertritt dort die Auffassung des Klimabeirates.

Satzung über den Klimabeirat der Stadt Nürnberg

(Klimabeiratssatzung – KliBS)

Vom …………………………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Aufgaben

§ 2 Besetzung und Amtszeit

§ 3 Vorsitz

§ 4 Geschäftsführung

§ 5 Geschäftsgang

§ 6 Inkrafttreten

§ 1 Aufgaben

(1) Die Stadt bildet einen Klimabeirat als öffentliche kommunale Einrichtung.

(2) Der Klimabeirat wird vom Stadtrat berufen, um die Stadt Nürnberg hinsichtlich der Fortentwicklung und Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts zu beraten und um Impulse für den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Stadt zu geben. Er ist kritisch-konstruktiver Begleiter sowie Kompetenzgremium im Bereich Klimaschutz für den ehrenamtlichen Stadtrat und die Stadtverwaltung. Der Klimabeirat unterstützt als wichtiger Multiplikator den notwendigen Transfer des Themas Klimaschutz in die Stadtgesellschaft und bringt umgekehrt Stimmen aus der Stadtgesellschaft in Stadtrat und -verwaltung.

Der Klimabeirat kann insbesondere Empfehlungen geben zu:

der Stadtgesellschaft.

(3) Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium. In ihm vollzieht sich eigenständige Meinungsbildung.

(4) Der Klimabeirat kann zu allen in seinen Sitzungen behandelten Themen Empfehlungen an die Stadtverwaltung unterbreiten sowie Stellungnahmen an die Gremien des Stadtrats abgeben.

(5) Der Klimabeirat kann seine Empfehlungen und Stellungnahmen in Form von Pressemitteilungen oder in anderer Weise über die Geschäftsführung veröffentlichen lassen und somit einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung leisten.

(6) Sofern in den Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse wichtige Angelegenheiten, die die Aufgaben des Klimabeirats betreffen, auf der Tagesordnung stehen, kann der Klimabeirat eines seiner Mitglieder zu den Sitzungen entsenden. Das entsandte Mitglied nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, hat als Sachverständige bzw. Sachverständiger entsprechendes Rederecht im Ausschuss und vertritt dort die Auffassung des Klimabeirates. Über die Entsendung hat der Klimabeirat zu beschließen.

§ 2 Besetzung und Amtszeit

(1) Der Beirat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Der für das Thema Klimaschutz zuständige Geschäftsbereich hat das Vorschlagsrecht für alle Mitglieder. Der Klimabeirat kann auf Basis eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit eigene Vorschläge für Beiratsmitglieder machen. Die Berufung der Organisationen oder Einzelpersonen erfolgt durch den bei der Stadt Nürnberg für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich. Die Berufung der Mitglieder erfolgt ausschließlich aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation.

(2) Jede der berufenen Organisationen benennt eine Person als feste Vertretung.

(3) Im Sinne der personellen Konstanz darf jede für den Klimabeirat berufene Organisation oder Einzelperson für den Verhinderungsfall ein stellvertretendes Mitglied benennen.

(4) Jeweils nach Ablauf von drei Jahren erfolgt eine Auswahl der Mitglieder für die folgenden drei Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich.

(5) Der Klimabeirat kann dem Stadtrat aus triftigem Grund Vorschläge zum Ausschluss von Beiratsmitgliedern unterbreiten. Für den Ausschluss von Beiratsmitgliedern bedarf es zunächst eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit durch den Beirat.

(6) Die Mitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

§ 3 Vorsitz

Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die den Beirat nach außen vertreten.

§ 4 Geschäftsführung

(1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt bei dem für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich.

(2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt durch den für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich im Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden auf Grund der gemeldeten Tagesordnungspunkte. Der für das Thema Klimaschutz zuständige Geschäftsbereich ist außerdem zuständig für die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Organisation und Schriftführung der Sitzungen sowie für die Weiterleitung der Empfehlungen und Stellungnahmen des Klimabeirats.

(3) Die Sitzungen finden in der Regel einmal im Vierteljahr, nach Bedarf oder aus besonderem Anlass statt. Die Termine für das darauffolgende Jahr werden dem Beirat in der letzten Sitzung des Jahres mitgeteilt.

§ 5 Geschäftsgang

(1) Die Einladung zu den Sitzungen des Beirats erfolgt mit Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Die Tagesordnung wird durch die Geschäftsführung erstellt. Jedes Mitglied des Klimabeirats ist berechtigt, bei der Geschäftsstelle bis spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin Tagesordnungspunkte unter Beifügung von Erläuterungen anzumelden. Eine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung am Tag der Sitzung ist mit Zustimmung des Beirats möglich.

(2) Der Klimabeirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder rechtzeitig geladen wurden und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Klimabeirats anwesend ist. Ist eine Abstimmung über einen im Klimabeirat behandelten Sachverhalt mangels Beschlussfähigkeit nicht möglich, so kann der Klimabeirat in der nächsten Sitzung über denselben Sachverhalt nochmals abstimmen. In diesem Fall ist der Klimabeirat ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Beiratsmitglieder beschlussfähig. Bei der zweiten Einladung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen. Der Klimabeirat beschließt in Präsenzsitzungen oder Online- Meetings sowie bei Bedarf im Umlaufverfahren.

(3) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Abstimmungsergebnisse und ggf. abweichende Positionen werden in den Stellungnahmen kenntlich gemacht. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmrechtsübertragung an weitere Personen per Vollmacht ist nicht zulässig.

(4) Die Sitzungsleitung obliegt dem für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich.

(5) Die Sitzungen des Beirats sind grundsätzlich nichtöffentlich. Beiratsmitglieder können beantragen, Tagesordnungspunkte in einen öffentlichen Sitzungsteil zu verlegen. Die Mitglieder des Klimabeirats verpflichten sich zur Verschwiegenheit, sofern in den Beiratssitzungen als vertraulich oder nichtöffentlich vermerkte Dokumente, Informationen und Themen behandelt werden. Auf vertrauliche Themen ist in der Sitzung explizit hinzuweisen.

(6) Auf Vorschlag der Beiratsmitglieder kann eine themenbezogene Einladung von Sachverständigen aus den teilnehmenden Institutionen oder sonstigen Dritten als Gäste bei Sitzungen erfolgen. Die Geschäftsführung ist darüber mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung zu informieren.

(7) Der für das Thema Klimaschutz zuständige Geschäftsbereich informiert den Klimabeirat vorab zu im Stadtrat oder seinen Ausschüssen anstehenden Beschlüssen mit Klimarelevanz, damit dieser Stellung beziehen kann. Bei Bedarf können die jeweils thematisch zuständigen Dienststellen der Verwaltung durch den für das Thema Klimaschutz zuständigen Geschäftsbereich zu Beiratssitzungen eingeladen werden.

(8) Der Umweltausschuss als fachlich zuständiges Gremium des Stadtrats ist außerdem regelmäßig über die Arbeit des Klimabeirats zu informieren.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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