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Sitzung im Anschluss an Etat (öffentlich)

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Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen CSU-Stadtratsfraktion Linke Liste Hauptmarkt Jugendhilfeausschuss Dutzendteich Altstadt St. Leonhard Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates (Etat)

20.11.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 9 Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) Sitzungsvorlage StA/001/2025 10 Änderung der Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung StA/001/2025 14 * TOP Ö 9.1 Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt - Bericht zur Umsetzung des StR Beschlusses vom 23.07.2025 Berichtvorlage Ref.IV/022/2025 15 Sachverhalt Ref.IV/022/2025 18 TOP Ö 10 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/032/2025 21 TOP Ö 11 Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage LA/035/2025 24 Entscheidungsvorlage LA/035/2025 27 Entwurf der Änderungssatzung LA/035/2025 28 Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) LA/035/2025 36

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates (Etat)

Sitzungszeit

Donnerstag, 20.11.2025, 09:00 - 13:00 Uhr und 14:30 – 19:00 Uhr,

Freitag, 21.11.2025, 09:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 19:00 Uhr sowie

Montag, 24.11.2025, 09:00 – 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bis zum Ende der Beratungen

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Grundsatzerklärungen zu den Haushaltsberatungen

(Redezeiten gemäß § 29 Ziffer 5 Satz 2 der Geschäftsordnung)

  1. Stellenplan 2026:

2.1 Stellenschaffungen/Stelleneinzüge:

2.1.1.1 Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Schaffung von zwei Beschluss

Vollkraftstellen für Aufgaben beim Allparteilichen Ref.I/II/043/2025/1

Konfliktmanagement bei der Stabsstelle Menschenrechtsbüro

und Gleichstellungsstelle unter Heranziehung der Budgetmittel

der unbesetzten Stellen beim Kommunalen Außendienst

Nürnberg (ADN)

2.1.1.2 Stellenplan 2026 Beschluss

hier: Stellenschaffungen Ref.I/II/043/2025

- neue Nummerierung: alt 2.1.1 -

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

2.1.2 Stellenschaffung bei SUN zum Wirtschaftsplan 2026 Beschluss

SUN/037/2025 Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

2.1.3 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Beschluss-

Betriebshandwerker/in Haustechnik MVA Stellenplannummer Auflage

820.5352 ASN/010/2025

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

2.1.4 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Beschluss-

Mechaniker/in Instandhaltung in der MVA, Stellenplannummer Auflage

820.5351 ASN/012/2025

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

2.1.5 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026 Beschluss-

Meister/in Instandhaltung Auflage

ASN/021/2025 Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

2.1.6 Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Bericht

Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2026 gemäß § J/035/2025

71 SGB VIII

2.1.6.1 Antrag LINKE LISTE auf unbefristete Ausweisung der Beschluss

medizinschen Stellen und der Kapazitäten der Traumafachstelle Ref.I/II/049/2025/1

für Geflüchtete, deren Befristung im POA am 21.10.2025 von

Ende 2025 um ein Jahr verlängert und beschlossen wurde

2.1.6.2 Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Rücknahme der Beschluss

Stelleneinsparung im Aufgabenbereich Ref.I/II/049/2025/2

Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum

2.1.6.3 Antrag LINKE LISTE auf Rücknahme der Stelleneinsparung im Beschluss

Aufgabenbereich Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum Ref.I/II/049/2025/3

2.1.7 Stellenplan 2026 Beschluss

hier: Stelleneinzüge Ref.I/II/049/2025

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

2.2 Ref.IV Funktionsstellen Schulen Beschluss

hier: Ausweisung und Besetzung von Funktionsstellen sowie Ref.I/II/046/2025/1

Umwandlung von Fachlehrerstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen

der QE 4

Verweisungsbeschluss des POA vom 21.10.2025

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

2.3 Stellenplan 2026 Beschluss-

hier: Stellenhebungen Auflage

Ref.I/II/044/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

2.4 Stellenplan 2026 Beschluss

hier: Stellenanpassungen Ref.I/II/045/2025/1

Verweisungsbeschluss des POA vom 21.10.2025

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

2.5 Stellenplan 2026 - Gesamtstellenplan Beschluss

Ref.I/II/048/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

  1. Wirtschaftspläne:

3.1 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "Stadtentwässerung und Umweltanalytik SUN/036/2025

Nürnberg"

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

3.2 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "NürnbergStift" NüSt/021/2025

3.3 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg" ASN/018/2025

Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit

3.4 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "Franken-Stadion Nürnberg" FSN/018/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

3.5 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "NürnbergBad" NüBad/015/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

3.6 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss

Eigenbetrieb "Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg" SÖR/084/2025

Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

3.7 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für die Beschluss

Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" Stk/026/2025

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

  1. Mittelfristige Finanzplanung 2026/2029:

4.1 Änderungsanträge zur mittelfristigen Finanzplanung:

4.1.1 Einsparungsmaßnahmen bei der VAG - Finanzierung des ÖPNV Beschluss

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/065/2025

30.01.2025

Antrag Die Linke vom 17.04.2025

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.06.2025

Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau

4.1.2 Einführung eines Senior*innenticket der VAG Beschluss

hier: Antrag Linke Liste Nürnberg vom 05.11.2025 Stk/027/2025

4.1.3 Haushaltskonsolidierung 2026 Beschluss

Ref.I/II/050/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

4.2 Mittelfristige Finanzplanung 2026/2029 Beschluss

Stk/025/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

5. Mittelfristiger Investitionsplan 2026/2029 Beschluss

Stk/024/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

  1. Haushaltsplan 2026:

6.1 Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2026:

6.1.1 Stadtratsanträge, Kämmereipaket sowie Anfragen zum Beschluss

Haushaltsplan 2026 Stk/028/2025

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

6.1.2 Kreditaufnahmen und -tilgungen 2026 Beschluss

Stk/030/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

6.1.3 Änderungsantrag Allgemeine Kostenerstattung an SÖR Beschluss

Stk/029/2025

6.2 Haushaltssatzung 2026 Beschluss

Stk/023/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

6.3 Haushaltsvollzug 2026 Beschluss

Stk/022/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

6.4 Wirtschaftspläne 2026 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt Beschluss

in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt Ref.I/II/047/2025

oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von

Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für

2026 veranschlagten Beträge.

Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT

7. Sonderhaushaltspläne 2026 für die von der Stadt verwalteten

rechtsfähigen Stiftungen:

7.1 Haushaltssatzung 2026 für die von der Stadt verwalteten Beschluss

kommunalen Stiftungen Stk/018/2025

7.2 Sonderhaushaltspläne 2026 für die allgemeinen Stiftungen, die Beschluss

kommunal verwaltet sind Stk/019/2025

7.3 Sonderhaushaltspläne 2026 für die anderen kommunalen Beschluss

Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Stk/020/2025

8. Schlusserklärungen zu den Haushaltsberatungen

TAGESORDNUNG IM ANSCHLUSS AN DIE HAUSHALTSBERATUNGEN:

9. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Beschluss

Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - StA/001/2025

BBS)

König, Marcus, Oberbürgermeister

10. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

J/032/2025 Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

11. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Beschluss-

Stadt Nürnberg Auflage

(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS); LA/035/2025

Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung zum

01.01.2026

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2025,

öffentlicher Teil

StA/001/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und

Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS)

Anlagen: Änderung der Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung

Sachverhalt (kurz):

Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, Bürgerentscheide gleichzeitig mit der Kommunalwahl durchzuführen.

Dazu soll in § 3 Abs. 1 Satz 1 BBS der Teilsatz ", an dem nicht gleichzeitig eine Gemeindewahl stattfindet" entfallen.

Alte Fassung: "Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt, an dem nicht gleichzeitig eine Gemeindewahl stattfindet."

Neue Fassung: "Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt."

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mit der Zusammenlegung der Gemeindewahl mit einem oder mehreren Bürgerentscheiden steigt der logistische Aufwand. Demgegenüber steht eine Einsparung bei der Wahlhelfendenentschädigung von ca. 300.000 EUR.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Beschlussvorschlag:

Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) wird beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und

Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 24. Juni 1999 (Amtsblatt S. 287)

Vom ………………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18a Abs. 17 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.°796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

Art. 1

§ 3 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

ÖÖ 99..11

Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff: Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt - Bericht zur Umsetzung

des StR Beschlusses vom 23.07.2025

Sachverhalt (kurz): Aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen und Rückmeldungen zur Winterwelt 2025 soll die Veranstaltung im Jahr 2026 erneut auf dem Nürnberger Hauptmarkt stattfinden. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Post SV Nürnberg e. V. als Veranstalter soll fortgeführt werden. Konzeption und Ausgestaltung der Winterwelt 2026 orientieren sich im Wesentlichen an der erfolgreichen Umsetzung des Vorjahres, wobei vor allem gestalterische Elemente und die Entsorgung des Plastikabriebs gezielt weiterentwickelt werden sollen. Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.07.2025.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 25.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 25.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsmittel werden über das Kämmereipaket zum Haushalt 2026 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Nicht relevant, da die Winterwelt allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

LA

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025

ÖÖ 99..11

Anlage .1

Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die "Nürnberger Winterwelt" soll auch 2026 an einem geeigneten Standort stattfinden.

  2. Die Veranstaltung wird – wie im Vorjahr – vom Post SV Nürnberg e.V. organisiert und durchgeführt.

  3. Die Verwaltung legt verbindliche Auflagen fest, die verhindern, dass umweltschädlicher Plastikabrieb von der Fläche in den Wasserkreislauf gerät.

  4. Die Verwaltung erarbeitet eine Gestaltungsrichtlinie für die Durchführung der „Winterwelt“.

  5. Die Verwaltung prüft eine Verlegung der Winterwelt auf den Jakobsplatz oder an einem anderen passenden Ort in der Altstadt.

  6. Die Verwaltung geht in den Dialog mit den für die Nürnberger Altstadt relevanten Gruppierungen und holt deren Verbesserungsvorschläge und Anregungen ein.

  7. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich finanziell wie im Bericht dargestellt mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro für die Bereitstellung der Koordination der Schulnutzung und die werbliche Einbindung der Stadt Nürnberg in die Gesamtkommunikation zur Winterwelt. Die Gelder werden hierfür in den Haushalt eingestellt. Der Stadtrat entscheidet darüber im Rahmen der Etatberatung.

Mehrheitlich beschlossen

Zur Umsetzung des Beschlusses:

  1. Geeigneter Standort

Die Verwaltung schlägt vor, die Winterwelt 2026 erneut am Hauptmarkt stattfinden zu lassen. Zu den Einzelheiten vgl. die Ausführungen unter 5.

  1. Auch 2026 hat sich der Post SV Nürnberg e. V. bereiterklärt, die Organisation und Durchführung zu übernehmen.

3. Plastikabrieb

Der Post SV hat erneut Rücksprache mit dem Hersteller der Eisfläche gehalten. Das bestehende System wurde technisch verbessert, zusätzlich erfolgt nun eine mehrmalige Reinigung während des Tagesbetriebs. Zudem wird der Kunststoffabrieb jeden Abend nach Ende der Öffnungszeiten abgekehrt und fachgerecht entsorgt.

Die Eisfläche selbst wird regelmäßig mit einer speziellen Pflegelösung behandelt, die dafür sorgt, dass der Abrieb auf der Oberfläche verbleibt und nicht in die Luft gelangt. Auf diese Weise kann er anschließend im Rahmen der täglichen Reinigung effizient entfernt werden.

4. Gestaltungsrichtlinie

Die Anforderungen des Beschlusses vom 23.07.2025 Punkt 4 können dergestalt umgesetzt werden, dass die Verwaltung mit dem Veranstalter eine gesonderte Vereinbarung über die Gestaltung der Winterwelt trifft. Wenn absehbar ist, dass die Winterwelt dauerhaft über mehrere Jahre hinweg stattfindet und die gestalterischen Vorgaben auch über diesen Zeitraum hinweg gelten sollen, ergibt auch eine langfristige Vereinbarung Sinn; dann kann z. B. auch die Gestaltung der Buden mit rot-weißen Dächern umgesetzt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt strebt die Verwaltung eine Vereinbarung mit dem Veranstalter nur für das Jahr 2026 an.

Diese soll folgende Punkte beinhalten:

harmonisch in die historische Bausubstanz des Veranstaltungsortes einfügen.

Gestaltung der Dächer zu achten. Sie sollten aus Holz hergestellt sein und eine einheitliche Oberflächengestaltung haben. Die Buden müssen in der Gesamtbetrachtung ein harmonisches Erscheinungsbild bieten.

winterliches Ambiente zu erzeugen. Die Beleuchtung der Eislauffläche erfolgt mit winterlichem Licht und wird nur anlassbezogen durch buntes Licht ergänzt.

vorzusehen. Der Lagerraum ist so klein wie möglich zu halten, um den Anforderungen der Kühlung sowie des Müllkonzepts entsprechend nachkommen zu können. Die Wertstoffbehälter und -container sind so auszurichten und auszuwählen, dass auch der Blick von den umliegenden Häusern auf den Lagerbereich hinnehmbar ist. Die Behälter und Container müssen abgedeckt sein. Offene Bauzäune sind nicht erlaubt. Die Verkleidung der Bauzäune mit blickdichten Planen muss optisch ansprechend und dekorativ erfolgen.

richtet sich grundsätzlich an dem genehmigten Anschluss zum Kanalabfluss.

blickdichten, optisch ansprechenden Planen zu verkleiden.

um eine ansprechende Bandengestaltung zu gewährleisten und um den Höhenausgleich zu kaschieren.

hat der Veranstalter vorab mit der Stadt Nürnberg abzustimmen und deren Zustimmung einzuholen.

Sollte die Winterwelt auch 2027 durchgeführt werden, wird diese gestalterische

Vereinbarung weiterentwickelt und es werden auch Erkenntnisse und

Verbesserungsvorschläge mit eingearbeitet, die sich aus der Winterwelt 2026 ergeben.

5. Prüfung der Verlegung

Eine Verlegung der Winterwelt wurde mit allen Beteiligten intensiv geprüft.

Trotz der klaren Aussage des der Reisegastronomie Morawski, die als Partner des Post SV den ebenen Untergrund für die Kunsteisfläche zur Verfügung stellt und das begleitende Catering übernimmt, dass diese bei einer Verlegung auf den Jakobsplatz nicht mehr zur Verfügung stehen würde, wurde diese Alternative hinsichtlich des Flächenangebotes überprüft.

Im Ergebnis ist eine Eisfläche am Jakobsplatz allein aus Platzgründen nicht realisierbar. Fluchtwege sowie die Polizeiausfahrt müssten überbaut werden. Selbst bei maßstabsgetreuer Planung lassen sich die notwendigen Elemente nicht so anordnen, dass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden könnten. Hütten des Schaustellers und Verweilflächen für Besucher sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Auch das Liegenschaftsamt sieht die Umsetzung, aufgrund der einzuhaltenden Feuerwehrzufahrten und die neu zu beachtende Zufahrt zum Polizeipräsidium, dort als nicht realistisch an.

Auch die anderen potentiellen Flächen in der Stadt haben sich als nicht geeignet herausgestellt.

6. Austausch mit Nürnberger Altstadt – Bürgerverein Altstadt

In einem Austausch mit dem Bürgerverein Altstadt konnten das oben genannte Ergebnis der Recherche, wie auch die Unmöglichkeit der Verlegung dargestellt werden. Die Verbesserungsvorschläge wurden diskutiert und die Ergebnisse werden in die Vereinbarung mit dem Veranstalter (s. zu 4.) mit aufgenommen:

Einrichtungen sowie einheitliche Gestaltung der Hütten

einfügen.

entsteht bei der Ebene eine gewisse Höhe im Süden).

Es wurde vereinbart, im Frühjahr 2026 mit dem Bürgerverein Altstadt zur Bewertung der Winterwelt 2026 frühzeitig ins Gespräch zu gehen.

7. Finanzierung

Die genannte Summe ist im Kämmereipaket enthalten.

J/032/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 27.11.2025 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Kreisjugendring Nürnberg-Stadt - beratender Sitz: Herr Kirk Thieme vom Kreisjugendring Nürnberg-Stadt wird für Herrn Fred Kupermann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Herr Marc Steinberger.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/032/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/032/2025

Beschlussvorschlag: Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Kreisjugendring Nürnberg-Stadt - beratender Sitz: Herr Kirk Thieme vom Kreisjugendring Nürnberg-Stadt wird für Herrn Fred Kupermann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Herr Marc Steinberger.

LA/035/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS);

Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung zum 01.01.2026

Anlagen: Entscheidungsvorlage Entwurf der Änderungssatzung Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1)

Sachverhalt (kurz):

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Durchführung von Kirchweihen stark angestiegen. Die Stadt kann hierauf nur begrenzt Einfluss nehmen, möchte aber die traditionellen Brauchtumsveranstaltungen unterstützen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühren für Kirchweihen zu reduzieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Prognostizierte Mindereinnahmen bei Sondernutzungsgebühren im Rahmen von Kirchweihen von 42.000,00 EUR pro Jahr. Prognostizierte Mehreinnahmen durch Gebühren für Auf- und Abbautage 37.000,00 EUR. Prognostizierte Mindereinnahmen von 5.000,00 EUR pro Jahr. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/035/2025

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/035/2025

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 29.10.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Son-

dernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS);

Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Entscheidungsvorlage

1. Änderung der Gebühren für Schaustellerbetriebe im Rahmen von Kirchweihen

Seit mehreren Jahren sind die Nebenkosten (insbesondere für Strom) für Schaustellerbetriebe auf Kirchweihen stark angestiegen. Die Stadt kann hierauf nur begrenzt Einfluss nehmen, möchte aber, dass die traditionellen Brauchtumsveranstaltungen weitergeführt werden können. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, Schaustellerbetriebe zu gewinnen, so dass es bereits zur vollständigen Absage von Kirchweihen gekommen ist (z.B. St. Leonhard).

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Gebühren für Kirchweihgeschäfte, Kleinkinderfahrgeschäfte, Imbissstände sowie Zeltaufstellungen im Rahmen von Kirchweihen um 50 % zu reduzieren. Für die Ordnungsnummern A11, A12, A13 und A14 gelten dann statt der vom Stadtrat am 23.07.2025 beschlossenen Sondernutzungsgebühren ab 01.01.2026 die in Anlage 1 aufgeführten Beträge.

2. Neu aufgenommene Position im Gebührenverzeichnis

Ordn.Nr. A05 – Kinderweihnacht

Für die Kinderweihnacht wurde vor vielen Jahren ein Pauschalbetrag festgesetzt, der jeweils um den Prozentsatz der Gebührenanpassungen erhöht wird. Um eine höhere Transparenz zu gewährleisten, wird dieser Betrag nun in einer neuen Ordnungsnummer aufgenommen.

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Halbierung der Kirchweihgebühren werden Mindereinnahmen in Höhe von rund 42.000 EUR prognostiziert. Die Verwaltung schlägt vor, die Mindereinnahmen zumindest teilweise dadurch zu kompensieren, dass künftig bei Veranstaltungen auch für Auf- und Abbautage eine Gebühr festgesetzt wird.

Bisher werden bei Veranstaltungen Sondernutzungsgebühren nur für die Veranstaltungstage erhoben. Tatsächlich wird die genehmigte Fläche jedoch bereits ab Beginn der Aufbauarbeiten und bis zum Ende der Abbauarbeiten in Anspruch genommen, sodass sie für andere Sondernutzungen nicht zur Verfügung steht. Gerade in der Innenstadt, wo größere Plätze sehr begehrt sind, könnte das die Veranstalter dazu bringen, die Auf- und Abbauzeiten zu beschleunigen, da bei einigen Veranstaltungen der Auf- und Abbau länger dauert als die eigentliche Veranstaltung. Eine Gebühr je Auf- bzw. Abbautag von 25 % der Gebühr für einen Veranstaltungstag erscheint angemessen. Damit könnten Mehreinnahmen von mindestens 37.000 EUR generiert werden.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) vom 23. September 2024 (Amtsblatt

S. 350), geändert durch Satzung vom 28.07.2025 (Amtsblatt S. 267)

Vom ..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 101 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409), folgende Satzung:

Art. 1

Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung - Straßengruppenverzeichnis - aufgeführt.

Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
A Veranstaltungen
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
A01 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme Tag von 15,30 bis 1.524,00
A02 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal bis 10 % der Einnahmen
A03 Veranstaltungen im Bereich des Volksparks Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 148.905,00
A04 Altstadtfest Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 26.688,00
A05 Kinderweihnacht Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 25.017,00
Kirchweihen
A11 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Ord.-Nr. A12-14) Frontmeter, Durchmesser Tag 2,03
A12 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 1,88
A13 Imbissstände Frontmeter Tag 3,05
A14 Zeltaufstellungen m² Tag 0,36
B Verkaufsstände
B01 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 4,60 bis 60,00
B02 Imbissstände (soweit nicht unter Ord.-Nr. B03 und B04 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 293,00
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 25,70 / 41,50 / 60,00
B03 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) je angefangene 9 m² Monat 183,00
- im übrigen Stadtgebiet je angefangene 9 m² Monat 121,90
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
B04 Heringsbratstände je angefangene 9 m² Monat 35,60
B05 Lotterieverkaufsstände je angefangene 9 m² Jahr 166,70 / 241,30 / 334,30
B06 Zeitungsverkaufsstände m² Monat 10,70 / 20,90 / 31,70
B07 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufsperson Monat 41,30
B08 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 25,60
B09 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer, auch anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau m² Monat 25,60 / 41,00 / 58,70
B10 Warenautomaten im Luftraum Jahr
bis 0,40 m Breite lfd. Meter 14,80
über 0,40 m Breite lfd. Meter 29,40
B11 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 65,60
B12 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m² Januar bis Mai 372,00
m² Juni bis November 506,00
B13 Ticketverkaufsstände m² Monat 58,70
C Bedarfsnutzungen gewerblich
C01 Tisch- und Stuhlaufstellung m² Saison (01.02. bis 15.11.) 17,70 / 25,60 / 33,10
Eine Gebühr für eine außerhalb der Saison vollzogene Sondernutzung ist anteilig in Monaten von der Saisongebühr zu berechnen.
C02 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m² Tag 0,43 / 0,71 / 0,86
C03 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 32,80 / 45,50 / 58,20
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
C04 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,29 / 0,29 / 0,43
C05 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m² Jahr 56,80 / 82,40 / 106,70
C06 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m² Tag 0,43 / 0,71 / 0,86
C07 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m² Tag 12,20
Mindestgebühr 50,00
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 50,00
C08 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen Stunde 30,00 / 56,80 / 81,70
C09 Schaufenstervitrinen m² Monat 21,50 / 25,70 / 31,30
C10 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 50,00
C11 Streugutkästen Behälter, je angefangene 100 Liter Jahr 20,50
C12 Altkleidercontainer Stück Jahr 610,00
C13 Aufstellen von Standmarkisen und Schirmen, die eine großflächige Überdachung bilden, in Zusammenhang mit genehmigten Tisch- und Stuhlaufstellungen m² überdachte Fläche Saison (01.02. bis 15.11.) 50 % der Gebühr nach Ord.-Nr. C01
D Bedarfsnutzen nicht-gewerblich
D01 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) je angefangene 9 m² Tag 15,00
D02 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften je angefangene 9 m² Tag 30,00
D03 Aufstellen von Fahrradständern und anderen ähnlichen Nutzobjekten Stück Jahr 10,10 / 17,20 / 25,60
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
E Plakatierung und Werbung
E01 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,50
E02 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m² Jahr 464,00
E03 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² =, z. B. DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 6,10
E04 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 1,95
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 1,00
E05 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 156,00
E06 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 461,00
F Privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
F01 Unterkellerung Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
F02 Unterirdische Tanks Stück (je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 330,00
- nicht gewerblich 164,00
F03 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,40
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
pauschal mindestens 45,60
F04 Kanäle und Entwässerungsrinnen lfd. Meter Jahr 1,45
pauschal mindestens 46,40
F05 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen pro Jahr von 3,90 bis 33,10
pauschal jedoch mindestens 53,00
F06 Aufgrabung und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 195,10
F07 Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig 76,20
F08 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung im Einzelfall
F09 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
G Bauliche Sondernutzungen
G01 Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 20,40
G02 Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 93,00
G03 Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 12,80 / 20,60 / 29,50
G04 Masten Stück Jahr 22,50 / 40,60 / 60,00
Stück Monat 3,15 / 4,80 / 6,40
G05 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 12,80 / 21,50 / 30,00
G06 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 12,70
G07 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 30,00
G08 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 18,40
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
G09 Postablage-, Brief-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 164,00
G10 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² bis 10 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
ab 10 m² zusätzlich pro m² Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
G11 Bodenhülsen Stück Jahr 5,80 / 11,40 / 17,70
G12 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 22,80
H Unerlaubte Sondernutzungen
H01 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 31,00
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 61,00
- größer DIN A0 Stück Tag 92,00
H02 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 68,00
H03 Unerlaubt abgestellte oder genutzte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 68,00
H04 Abstellen von nicht fahrbereiten und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen („Rot-Punkt-Fahrzeugen“)
Einspurige Fahrzeuge Fahrzeug je ange- fangener Tag 15,30
Pkw, Pkw-Anhänger Fahrzeug je ange- fangener Tag 28,60
Transporter Fahrzeug je ange- fangener Tag 42,70
Wohn-, Verkaufs-, Bauanhänger Fahrzeug je ange- fangener Tag 56,90
Lkw und Sonderfahrzeuge Fahrzeug je ange- fangener Tag 56,90
Ord.- Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag in Euro
H05 Unerlaubte Flächennutzung für Ablagerung von Wertstoffen bzw. von Wertstoffbehältern m² je ange- fangener Tag 21,00
H06 Unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (z. B. Verkauf, Vermietung) Fahrzeug je ange- fangener Monat 200,00
H07 Unerlaubt abgestellte Einkaufswägen Stück Tag 5,00
I Sonstige Positionen
I01 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind.
Regelgebühr m² Tag 6,50 maximal 1.500,00
Rahmengebühr m² Tag 0,12 bis 50,00
Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) - Anpassung zum 01.01.2026

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt:

ng - Straßengru
Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag ab 01.01.2025 in EUR neuer Betrag nach Erhöhung 1,6 % Betrag ab 01.01.2026 gerundet Prozentuale Erhöhung nach Rundung
Veranstaltungen
A01 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme Tag von 15,00 bis 1.500 von 15,24 bis 1.524,00 von 15,30 bis 1.524,00 2,00 % bzw. 1,60 %
A02 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal bis 10 % der Einnahmen
A03 Veranstaltungen im Bereich des Volksparks Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 146.560,00 148.904,96 148.905,00 1,60%
A04 Altstadtfest Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 26.267,00 26.687,28 26.688,00 1,60%
A05 Kinderweihnacht Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme pauschal 24.623,00 25.016,97 25.017,00 1,60%
Kirchweihen
A11 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Ord-Nr. A12-14) Frontmeter, Durchmesser Tag 4,00 4,07 2,03 -49,25%
A12 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,70 3,76 1,88 -49,19%
A13 Imbissstände Frontmeter Tag 6,00 6,10 3,05 -49,17%
A14 Zeltaufstellungen m² Tag 0,70 0,72 0,36 -48,57%
B Verkaufsstände
B01 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 4,50 bis 58,90 v o n 4,58 bis 59,85 von 4,60 bis 60,00 2 , 2 2 % bzw. 1,87 %
B02 Imbissstände (soweit nicht unter Ord-Nr. B03 und B04 fallend)
¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m² Monat 287,88 292,49 293,00 1,78%
¬ im übrigen Stadtgebiet m² Monat 25,20 25,61 25,70 1,98%
40,80 41,46 41,50 1,72%
58,90 59,85 60,00 1,87%
B03 Brezenverkaufsstände
¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) je angefangene 9 m² Monat 180,00 182,88 183,00 1,67%
¬ im übrigen Stadtgebiet je angefangene 9 m² Monat 120,00 121,92 121,90 1,58%
B04 Heringsbratstände je angefangene 9 m² Monat 35,00 35,56 35,60 1,71%
B05 Lotterieverkaufsstände je angefangene 9 m² Jahr 164,00 166,63 166,70 1,65%
237,50 241,30 241,30 1,60%
329,00 334,27 334,30 1,61%
B06 Zeitungsverkaufsstände m² Monat 10,50 10,67 10,70 1,90%
20,50 20,83 20,90 1,95%
31,20 31,70 31,70 1,60%
B07 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufsperson Monat 40,60 41,25 41,30 1,72%
B08 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 25,20 25,61 25,60 1,59%
B09 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer, auch anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau m² Monat 25,20 25,61 25,60 1,59%
40,30 40,95 41,00 1,74%
57,70 58,63 58,70 1,73%
B10 Warenautomaten im Luftraum
¬ bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 14,50 14,74 14,80 2,07%
¬ über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 28,90 29,37 29,40 1,73%
B11 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 64,50 65,54 65,60 1,71%
B12 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m² Januar bis Mai 366,00 371,86 372,00 1,64%
m² Juni bis November 498,00 505,97 506,00 1,61%
B13 Ticketverkaufsstände m² Monat 58,70
C Bedarfsnutzungen gewerblich
C01 Tisch- und Stuhlaufstellung m² Saison (01.02. bis 15.11.) 17,40 17,68 17,70 1,72%
25,20 25,61 25,60 1,59%
32,50 33,02 33,10 1,85%

Eine Gebühr für eine außerhalb der Saison vollzogene Sondernutzung ist anteilig in Monaten von der Saisongebühr zu berechnen.

C02 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m² Tag 0,42 0,43 0,43 1,60%
0,69 0,71 0,71 1,60%
0,84 0,86 0,86 1,60%
C03 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 32,25 32,77 32,80 1,71%
44,75 45,47 45,50 1,68%
57,25 58,17 58,20 1,66%
C04 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,28 0,29 0,29 1,60%
0,28 0,29 0,29 1,60%
0,42 0,43 0,43 1,60%
C05 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m² Jahr 55,90 56,80 56,80 1,60%
81,10 82,40 82,40 1,60%
105,00 106,68 106,70 1,62%
C06 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m² Tag 0,42 0,43 0,43 1,60%
0,69 0,71 0,71 1,60%
0,84 0,86 0,86 1,60%
C07 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m² Tag 12,00 12,20 12,20 1,67%
Mindestgebühr 49,00 49,79 50,00 2,04%
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 49,00 49,79 50,00 2,04%
C08 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen Stunde 29,50 29,98 30,00 1,69%
55,90 56,80 56,80 1,61%
80,40 81,69 81,70 1,62%
C09 Schaufenstervitrinen m² Monat 21,10 21,44 21,50 1,90%
25,20 25,61 25,70 1,98%
30,80 31,30 31,30 1,62%
C10 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 50,00 50,00
C11 Streugutkästen Behälter, je angefangene 100 Liter Jahr 20,00 20,32 20,50 2,50%
C12 Altkleidercontainer Stück Jahr 600,00 609,60 610,00 1,67%
C13 Aufstellen von Standmarkisen und Schirmen, die eine großflächige Überdachung bilden, in Zusammenhang mit genehmigten Tisch- und Stuhlaufstellungen m² überdachte Fläche Saison (01.02. bis 15.11.) 50 % der Gebühr C01
D Bedarfsnutzungen nicht-gewerblich
D01 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) je angefangene 9 m² Tag 14,70 14,94 15,00 2,04%
D02 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften je angefangene 9 m² Tag 29,40 29,88 30,00 2,04%
D03 Aufstellen von Fahrradständern und anderen ähnlichen Nutzobjekten Stück Jahr 9,90 10,06 10,10 2,02%
16,90 17,18 17,20 1,78%
25,20 25,61 25,60 1,59%
E Plakatierung und Werbung
E01 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,40 2,44 2,50 4,17%
E02 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m² Jahr 456,00 463,30 464,00 1,75%
E03 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = z. B. DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 6,00 6,10 6,10 1,60%
E04 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 1,90 1,94 1,95 2,63%
E04 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m² Tag 0,95 0,97 1,00 5,26%
E05 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 153,50 155,96 156,00 1,63%
E06 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 453,00 460,25 461,00 1,77%
F Privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
F01 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
F02 Unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge)
¬ gewerblich Jahr 324,20 329,39 330,00 1,79%
¬ nicht gewerblich Jahr 161,00 163,58 164,00 1,86%
F03 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,40 1,43 1,45 3,57%
pauschal mindestens 45,60 46,33 46,40 1,75%
F04 Kanäle und Entwässerungsrinnen lfd. Meter Jahr 1,40 1,43 1,45 3,57%
pauschal mindestens 45,60 46,33 46,40 1,75%
F05 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… von 3,80 bis 32,50 von 3,87 bis 33,02 von 3,90 bis 33,10 2,63 % bzw. 1,85 %
Pauschal jedoch mindestens 52,20 53,04 53,00 1,53%
F06 Aufgrabung und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 192,00 195,08 195,10 1,61%
F07 Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig 75,00 76,20 76,20 1,60%
F08 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung im Einzelfall
F09 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung im Einzelfall
G Bauliche Sondernutzungen
G01 Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, - hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefangene 25 m² je angefangene Woche 20,00 20,32 20,40 2,00%
G02 Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 90,60 92,05 93,00 2,65%
G03 Container anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 12,60 12,81 12,80 1,59%
20,20 20,53 20,60 1,98%
28,90 29,37 29,50 2,08%
G04 Masten Stück Jahr 22,50 22,86 22,90 1,78%
40,60 41,25 41,30 1,72%
60,00 60,96 61,00 1,67%
Stück Monat 3,10 3,15 3,15 1,61%
4,70 4,78 4,80 2,13%
6,30 6,41 6,40 1,59%
G05 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 12,60 12,81 12,80 1,59%
21,10 21,44 21,50 1,90%
29,50 29,98 30,00 1,69%
G06 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 12,50 12,70 12,70 1,60%
G07 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 29,50 29,98 30,00 1,69%
G08 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 18,10 18,39 18,40 1,66%
G09 Postablage-, Brief-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 161,00 163,58 164,00 1,86%
G10 Keller-, Licht,- Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² bis 10 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 5,70 5,80 5,80 1,75%
11,20 11,38 11,40 1,79%
ab 10 m² zusätzlich pro m² 17,40 17,68 17,70 1,72%
G11 Bodenhülsen Stück Jahr 5,70 5,80 5,80 1,75%
11,20 11,38 11,40 1,79%
17,40 17,68 17,70 1,72%
G12 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 22,40 22,76 22,80 1,79%
H Unerlaubte Sondernutzungen
H01 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (inkl. Planen etc.)
¬ DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 30,00 30,48 31,00 3,33%
¬ größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 60,00 60,96 61,00 1,67%
¬ größer DIN A 0 Stück Tag 90,00 91,44 92,00 2,22%
H02 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 66,00 67,06 68,00 3,03%
H03 Unerlaubt abgestellte oder genutzte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 66,00 67,06 68,00 3,03%
H04 Abstellen von nicht fahrbereiten und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen ("Rot-Punkt-Fahrzeuge") Fahrzeug je angefangener Tag
¬ Einspurige Fahrzeuge 15,00 15,24 15,30 2,00%
¬ PKW, PKW-Anhänger 28,10 28,55 28,60 1,78%
¬ Transporter 42,00 42,68 42,70 1,67%
¬ Wohn-, Verkaufs-, Bauanhänger 56,90
¬ LKW und Sonderkraftfahrzeuge 56,00 56,90 56,90 1,60%
H05 Unerlaubte Flächennutzung für Ablagerung von Wertstoffen bzw. von Wertstoffbehältern m² Je angefan- gener Tag 20,00 20,32 21,00 5,00%
H06 Unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (z.B. Verkauf, Vermietung) Fahrzeug je angefan- genem Monat 200,00
H07 Unerlaubt abgestellte Einkaufswägen Stück Tag 5,00
I Sonstige Positionen
I01 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind.
I01 Regelgebühr m² Tag 6,40 6,51 6,50 1,56%
max. 1.500 pro Tag
I01 Rahmengebühr m² Tag von 0,11 bis 106,80 von 0,12 bis 50,00 1,60%
Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.

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