Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates (Etat)
20.11.2025
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 9 Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) Sitzungsvorlage StA/001/2025 10 Änderung der Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung StA/001/2025 14 * TOP Ö 9.1 Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt - Bericht zur Umsetzung des StR Beschlusses vom 23.07.2025 Berichtvorlage Ref.IV/022/2025 15 Sachverhalt Ref.IV/022/2025 18 TOP Ö 10 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/032/2025 21 TOP Ö 11 Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage LA/035/2025 24 Entscheidungsvorlage LA/035/2025 27 Entwurf der Änderungssatzung LA/035/2025 28 Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) LA/035/2025 36
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates (Etat)
Sitzungszeit
Donnerstag, 20.11.2025, 09:00 - 13:00 Uhr und 14:30 – 19:00 Uhr,
Freitag, 21.11.2025, 09:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 19:00 Uhr sowie
Montag, 24.11.2025, 09:00 – 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bis zum Ende der Beratungen
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Grundsatzerklärungen zu den Haushaltsberatungen
(Redezeiten gemäß § 29 Ziffer 5 Satz 2 der Geschäftsordnung)
- Stellenplan 2026:
2.1 Stellenschaffungen/Stelleneinzüge:
2.1.1.1 Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Schaffung von zwei Beschluss
Vollkraftstellen für Aufgaben beim Allparteilichen Ref.I/II/043/2025/1
Konfliktmanagement bei der Stabsstelle Menschenrechtsbüro
und Gleichstellungsstelle unter Heranziehung der Budgetmittel
der unbesetzten Stellen beim Kommunalen Außendienst
Nürnberg (ADN)
2.1.1.2 Stellenplan 2026 Beschluss
hier: Stellenschaffungen Ref.I/II/043/2025
- neue Nummerierung: alt 2.1.1 -
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2.1.2 Stellenschaffung bei SUN zum Wirtschaftsplan 2026 Beschluss
SUN/037/2025 Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
2.1.3 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Beschluss-
Betriebshandwerker/in Haustechnik MVA Stellenplannummer Auflage
820.5352 ASN/010/2025
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
2.1.4 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026: Beschluss-
Mechaniker/in Instandhaltung in der MVA, Stellenplannummer Auflage
820.5351 ASN/012/2025
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
2.1.5 Stellenschaffungen zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2026 Beschluss-
Meister/in Instandhaltung Auflage
ASN/021/2025 Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
2.1.6 Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Bericht
Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2026 gemäß § J/035/2025
71 SGB VIII
2.1.6.1 Antrag LINKE LISTE auf unbefristete Ausweisung der Beschluss
medizinschen Stellen und der Kapazitäten der Traumafachstelle Ref.I/II/049/2025/1
für Geflüchtete, deren Befristung im POA am 21.10.2025 von
Ende 2025 um ein Jahr verlängert und beschlossen wurde
2.1.6.2 Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Rücknahme der Beschluss
Stelleneinsparung im Aufgabenbereich Ref.I/II/049/2025/2
Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
2.1.6.3 Antrag LINKE LISTE auf Rücknahme der Stelleneinsparung im Beschluss
Aufgabenbereich Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum Ref.I/II/049/2025/3
2.1.7 Stellenplan 2026 Beschluss
hier: Stelleneinzüge Ref.I/II/049/2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2.2 Ref.IV Funktionsstellen Schulen Beschluss
hier: Ausweisung und Besetzung von Funktionsstellen sowie Ref.I/II/046/2025/1
Umwandlung von Fachlehrerstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen
der QE 4
Verweisungsbeschluss des POA vom 21.10.2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2.3 Stellenplan 2026 Beschluss-
hier: Stellenhebungen Auflage
Ref.I/II/044/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2.4 Stellenplan 2026 Beschluss
hier: Stellenanpassungen Ref.I/II/045/2025/1
Verweisungsbeschluss des POA vom 21.10.2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2.5 Stellenplan 2026 - Gesamtstellenplan Beschluss
Ref.I/II/048/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
- Wirtschaftspläne:
3.1 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "Stadtentwässerung und Umweltanalytik SUN/036/2025
Nürnberg"
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
3.2 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "NürnbergStift" NüSt/021/2025
3.3 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg" ASN/018/2025
Walthelm, Britta, Referentin für Umwelt und Gesundheit
3.4 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "Franken-Stadion Nürnberg" FSN/018/2025
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
3.5 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "NürnbergBad" NüBad/015/2025
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
3.6 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für den Beschluss
Eigenbetrieb "Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg" SÖR/084/2025
Vogel, Christian, 3. Bürgermeister
3.7 Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026/2029 für die Beschluss
Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" Stk/026/2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
- Mittelfristige Finanzplanung 2026/2029:
4.1 Änderungsanträge zur mittelfristigen Finanzplanung:
4.1.1 Einsparungsmaßnahmen bei der VAG - Finanzierung des ÖPNV Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/065/2025
30.01.2025
Antrag Die Linke vom 17.04.2025
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.06.2025
Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau
4.1.2 Einführung eines Senior*innenticket der VAG Beschluss
hier: Antrag Linke Liste Nürnberg vom 05.11.2025 Stk/027/2025
4.1.3 Haushaltskonsolidierung 2026 Beschluss
Ref.I/II/050/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
4.2 Mittelfristige Finanzplanung 2026/2029 Beschluss
Stk/025/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
5. Mittelfristiger Investitionsplan 2026/2029 Beschluss
Stk/024/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
- Haushaltsplan 2026:
6.1 Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2026:
6.1.1 Stadtratsanträge, Kämmereipaket sowie Anfragen zum Beschluss
Haushaltsplan 2026 Stk/028/2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
6.1.2 Kreditaufnahmen und -tilgungen 2026 Beschluss
Stk/030/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
6.1.3 Änderungsantrag Allgemeine Kostenerstattung an SÖR Beschluss
Stk/029/2025
6.2 Haushaltssatzung 2026 Beschluss
Stk/023/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
6.3 Haushaltsvollzug 2026 Beschluss
Stk/022/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
6.4 Wirtschaftspläne 2026 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt Beschluss
in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt Ref.I/II/047/2025
oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von
Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für
2026 veranschlagten Beträge.
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
7. Sonderhaushaltspläne 2026 für die von der Stadt verwalteten
rechtsfähigen Stiftungen:
7.1 Haushaltssatzung 2026 für die von der Stadt verwalteten Beschluss
kommunalen Stiftungen Stk/018/2025
7.2 Sonderhaushaltspläne 2026 für die allgemeinen Stiftungen, die Beschluss
kommunal verwaltet sind Stk/019/2025
7.3 Sonderhaushaltspläne 2026 für die anderen kommunalen Beschluss
Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Stk/020/2025
8. Schlusserklärungen zu den Haushaltsberatungen
TAGESORDNUNG IM ANSCHLUSS AN DIE HAUSHALTSBERATUNGEN:
9. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Beschluss
Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - StA/001/2025
BBS)
König, Marcus, Oberbürgermeister
10. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss
J/032/2025 Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales
11. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Beschluss-
Stadt Nürnberg Auflage
(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS); LA/035/2025
Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung zum
01.01.2026
Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2025,
öffentlicher Teil
StA/001/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS)
Anlagen: Änderung der Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung
Sachverhalt (kurz):
Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, Bürgerentscheide gleichzeitig mit der Kommunalwahl durchzuführen.
Dazu soll in § 3 Abs. 1 Satz 1 BBS der Teilsatz ", an dem nicht gleichzeitig eine Gemeindewahl stattfindet" entfallen.
Alte Fassung: "Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt, an dem nicht gleichzeitig eine Gemeindewahl stattfindet."
Neue Fassung: "Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt."
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mit der Zusammenlegung der Gemeindewahl mit einem oder mehreren Bürgerentscheiden steigt der logistische Aufwand. Demgegenüber steht eine Einsparung bei der Wahlhelfendenentschädigung von ca. 300.000 EUR.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) wird beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 24. Juni 1999 (Amtsblatt S. 287)
Vom ………………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18a Abs. 17 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.°796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
Art. 1
§ 3 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Als Tag des Bürgerentscheides wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
ÖÖ 99..11
Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Bericht
Betreff: Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt - Bericht zur Umsetzung
des StR Beschlusses vom 23.07.2025
Sachverhalt (kurz): Aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen und Rückmeldungen zur Winterwelt 2025 soll die Veranstaltung im Jahr 2026 erneut auf dem Nürnberger Hauptmarkt stattfinden. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Post SV Nürnberg e. V. als Veranstalter soll fortgeführt werden. Konzeption und Ausgestaltung der Winterwelt 2026 orientieren sich im Wesentlichen an der erfolgreichen Umsetzung des Vorjahres, wobei vor allem gestalterische Elemente und die Entsorgung des Plastikabriebs gezielt weiterentwickelt werden sollen. Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.07.2025.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 25.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 25.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsmittel werden über das Kämmereipaket zum Haushalt 2026 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Nicht relevant, da die Winterwelt allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
LA
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/022/2025
ÖÖ 99..11
Anlage .1
Nürnberger Winterwelt – Durchführung 2026 auf dem Hauptmarkt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
-
Die "Nürnberger Winterwelt" soll auch 2026 an einem geeigneten Standort stattfinden.
-
Die Veranstaltung wird – wie im Vorjahr – vom Post SV Nürnberg e.V. organisiert und durchgeführt.
-
Die Verwaltung legt verbindliche Auflagen fest, die verhindern, dass umweltschädlicher Plastikabrieb von der Fläche in den Wasserkreislauf gerät.
-
Die Verwaltung erarbeitet eine Gestaltungsrichtlinie für die Durchführung der „Winterwelt“.
-
Die Verwaltung prüft eine Verlegung der Winterwelt auf den Jakobsplatz oder an einem anderen passenden Ort in der Altstadt.
-
Die Verwaltung geht in den Dialog mit den für die Nürnberger Altstadt relevanten Gruppierungen und holt deren Verbesserungsvorschläge und Anregungen ein.
-
Die Stadt Nürnberg beteiligt sich finanziell wie im Bericht dargestellt mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro für die Bereitstellung der Koordination der Schulnutzung und die werbliche Einbindung der Stadt Nürnberg in die Gesamtkommunikation zur Winterwelt. Die Gelder werden hierfür in den Haushalt eingestellt. Der Stadtrat entscheidet darüber im Rahmen der Etatberatung.
Mehrheitlich beschlossen
Zur Umsetzung des Beschlusses:
- Geeigneter Standort
Die Verwaltung schlägt vor, die Winterwelt 2026 erneut am Hauptmarkt stattfinden zu lassen. Zu den Einzelheiten vgl. die Ausführungen unter 5.
- Auch 2026 hat sich der Post SV Nürnberg e. V. bereiterklärt, die Organisation und Durchführung zu übernehmen.
3. Plastikabrieb
Der Post SV hat erneut Rücksprache mit dem Hersteller der Eisfläche gehalten. Das bestehende System wurde technisch verbessert, zusätzlich erfolgt nun eine mehrmalige Reinigung während des Tagesbetriebs. Zudem wird der Kunststoffabrieb jeden Abend nach Ende der Öffnungszeiten abgekehrt und fachgerecht entsorgt.
Die Eisfläche selbst wird regelmäßig mit einer speziellen Pflegelösung behandelt, die dafür sorgt, dass der Abrieb auf der Oberfläche verbleibt und nicht in die Luft gelangt. Auf diese Weise kann er anschließend im Rahmen der täglichen Reinigung effizient entfernt werden.
4. Gestaltungsrichtlinie
Die Anforderungen des Beschlusses vom 23.07.2025 Punkt 4 können dergestalt umgesetzt werden, dass die Verwaltung mit dem Veranstalter eine gesonderte Vereinbarung über die Gestaltung der Winterwelt trifft. Wenn absehbar ist, dass die Winterwelt dauerhaft über mehrere Jahre hinweg stattfindet und die gestalterischen Vorgaben auch über diesen Zeitraum hinweg gelten sollen, ergibt auch eine langfristige Vereinbarung Sinn; dann kann z. B. auch die Gestaltung der Buden mit rot-weißen Dächern umgesetzt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt strebt die Verwaltung eine Vereinbarung mit dem Veranstalter nur für das Jahr 2026 an.
Diese soll folgende Punkte beinhalten:
- Die Gestaltung der Winterwelt soll ein winterliches Ambiente schaffen und sich
harmonisch in die historische Bausubstanz des Veranstaltungsortes einfügen.
- Die Gestaltung der Buden erfolgt einheitlich, insbesondere ist auf eine einheitliche
Gestaltung der Dächer zu achten. Sie sollten aus Holz hergestellt sein und eine einheitliche Oberflächengestaltung haben. Die Buden müssen in der Gesamtbetrachtung ein harmonisches Erscheinungsbild bieten.
- Es sollen Gestaltungselemente und warmes weißes Licht eingesetzt werden, um ein
winterliches Ambiente zu erzeugen. Die Beleuchtung der Eislauffläche erfolgt mit winterlichem Licht und wird nur anlassbezogen durch buntes Licht ergänzt.
- Der Lagerbereich wird geordnet. Für diesen ist ein notwendiges Minimum an Fläche
vorzusehen. Der Lagerraum ist so klein wie möglich zu halten, um den Anforderungen der Kühlung sowie des Müllkonzepts entsprechend nachkommen zu können. Die Wertstoffbehälter und -container sind so auszurichten und auszuwählen, dass auch der Blick von den umliegenden Häusern auf den Lagerbereich hinnehmbar ist. Die Behälter und Container müssen abgedeckt sein. Offene Bauzäune sind nicht erlaubt. Die Verkleidung der Bauzäune mit blickdichten Planen muss optisch ansprechend und dekorativ erfolgen.
- Die Positionierung des Toilettenwagens erfolgt nach den Vorgaben der Stadt und
richtet sich grundsätzlich an dem genehmigten Anschluss zum Kanalabfluss.
- Bauzäune sollen die Lagerflächen und den Toilettenwagen abschirmen. Sie sind mit
blickdichten, optisch ansprechenden Planen zu verkleiden.
- Für die südliche Seite der Eislaufbahn ist der Unterboden hinreichend abzudecken,
um eine ansprechende Bandengestaltung zu gewährleisten und um den Höhenausgleich zu kaschieren.
- Die in den eben genannten Punkten festgelegte Gestaltung für die Winterwelt 2026
hat der Veranstalter vorab mit der Stadt Nürnberg abzustimmen und deren Zustimmung einzuholen.
Sollte die Winterwelt auch 2027 durchgeführt werden, wird diese gestalterische
Vereinbarung weiterentwickelt und es werden auch Erkenntnisse und
Verbesserungsvorschläge mit eingearbeitet, die sich aus der Winterwelt 2026 ergeben.
5. Prüfung der Verlegung
Eine Verlegung der Winterwelt wurde mit allen Beteiligten intensiv geprüft.
Trotz der klaren Aussage des der Reisegastronomie Morawski, die als Partner des Post SV den ebenen Untergrund für die Kunsteisfläche zur Verfügung stellt und das begleitende Catering übernimmt, dass diese bei einer Verlegung auf den Jakobsplatz nicht mehr zur Verfügung stehen würde, wurde diese Alternative hinsichtlich des Flächenangebotes überprüft.
Im Ergebnis ist eine Eisfläche am Jakobsplatz allein aus Platzgründen nicht realisierbar. Fluchtwege sowie die Polizeiausfahrt müssten überbaut werden. Selbst bei maßstabsgetreuer Planung lassen sich die notwendigen Elemente nicht so anordnen, dass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden könnten. Hütten des Schaustellers und Verweilflächen für Besucher sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Auch das Liegenschaftsamt sieht die Umsetzung, aufgrund der einzuhaltenden Feuerwehrzufahrten und die neu zu beachtende Zufahrt zum Polizeipräsidium, dort als nicht realistisch an.
Auch die anderen potentiellen Flächen in der Stadt haben sich als nicht geeignet herausgestellt.
6. Austausch mit Nürnberger Altstadt – Bürgerverein Altstadt
In einem Austausch mit dem Bürgerverein Altstadt konnten das oben genannte Ergebnis der Recherche, wie auch die Unmöglichkeit der Verlegung dargestellt werden. Die Verbesserungsvorschläge wurden diskutiert und die Ergebnisse werden in die Vereinbarung mit dem Veranstalter (s. zu 4.) mit aufgenommen:
-
Festlegung für den Reinigungsintervall des Plastikabriebs
-
Harmonischere Gestaltung auch der logistisch notwendigen Flächen und
Einrichtungen sowie einheitliche Gestaltung der Hütten
- Gesamtgestaltung muss sich in die Gesamtstruktur des Hauptmarktes besser
einfügen.
- Harmonische Lösung der Südansicht (aufgrund der Schräge des Hauptmarktes
entsteht bei der Ebene eine gewisse Höhe im Süden).
Es wurde vereinbart, im Frühjahr 2026 mit dem Bürgerverein Altstadt zur Bewertung der Winterwelt 2026 frühzeitig ins Gespräch zu gehen.
7. Finanzierung
Die genannte Summe ist im Kämmereipaket enthalten.
J/032/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 27.11.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Kreisjugendring Nürnberg-Stadt - beratender Sitz: Herr Kirk Thieme vom Kreisjugendring Nürnberg-Stadt wird für Herrn Fred Kupermann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Herr Marc Steinberger.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/032/2025
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/032/2025
Beschlussvorschlag: Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Kreisjugendring Nürnberg-Stadt - beratender Sitz: Herr Kirk Thieme vom Kreisjugendring Nürnberg-Stadt wird für Herrn Fred Kupermann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt Herr Marc Steinberger.
LA/035/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 20.11.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS);
Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung zum 01.01.2026
Anlagen: Entscheidungsvorlage Entwurf der Änderungssatzung Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1)
Sachverhalt (kurz):
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Durchführung von Kirchweihen stark angestiegen. Die Stadt kann hierauf nur begrenzt Einfluss nehmen, möchte aber die traditionellen Brauchtumsveranstaltungen unterstützen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühren für Kirchweihen zu reduzieren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Prognostizierte Mindereinnahmen bei Sondernutzungsgebühren im Rahmen von Kirchweihen von 42.000,00 EUR pro Jahr. Prognostizierte Mehreinnahmen durch Gebühren für Auf- und Abbautage 37.000,00 EUR. Prognostizierte Mindereinnahmen von 5.000,00 EUR pro Jahr. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/035/2025
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/035/2025
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 29.10.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Son-
dernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS);
Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung
Entscheidungsvorlage
1. Änderung der Gebühren für Schaustellerbetriebe im Rahmen von Kirchweihen
Seit mehreren Jahren sind die Nebenkosten (insbesondere für Strom) für Schaustellerbetriebe auf Kirchweihen stark angestiegen. Die Stadt kann hierauf nur begrenzt Einfluss nehmen, möchte aber, dass die traditionellen Brauchtumsveranstaltungen weitergeführt werden können. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, Schaustellerbetriebe zu gewinnen, so dass es bereits zur vollständigen Absage von Kirchweihen gekommen ist (z.B. St. Leonhard).
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Gebühren für Kirchweihgeschäfte, Kleinkinderfahrgeschäfte, Imbissstände sowie Zeltaufstellungen im Rahmen von Kirchweihen um 50 % zu reduzieren. Für die Ordnungsnummern A11, A12, A13 und A14 gelten dann statt der vom Stadtrat am 23.07.2025 beschlossenen Sondernutzungsgebühren ab 01.01.2026 die in Anlage 1 aufgeführten Beträge.
2. Neu aufgenommene Position im Gebührenverzeichnis
Ordn.Nr. A05 – Kinderweihnacht
Für die Kinderweihnacht wurde vor vielen Jahren ein Pauschalbetrag festgesetzt, der jeweils um den Prozentsatz der Gebührenanpassungen erhöht wird. Um eine höhere Transparenz zu gewährleisten, wird dieser Betrag nun in einer neuen Ordnungsnummer aufgenommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Halbierung der Kirchweihgebühren werden Mindereinnahmen in Höhe von rund 42.000 EUR prognostiziert. Die Verwaltung schlägt vor, die Mindereinnahmen zumindest teilweise dadurch zu kompensieren, dass künftig bei Veranstaltungen auch für Auf- und Abbautage eine Gebühr festgesetzt wird.
Bisher werden bei Veranstaltungen Sondernutzungsgebühren nur für die Veranstaltungstage erhoben. Tatsächlich wird die genehmigte Fläche jedoch bereits ab Beginn der Aufbauarbeiten und bis zum Ende der Abbauarbeiten in Anspruch genommen, sodass sie für andere Sondernutzungen nicht zur Verfügung steht. Gerade in der Innenstadt, wo größere Plätze sehr begehrt sind, könnte das die Veranstalter dazu bringen, die Auf- und Abbauzeiten zu beschleunigen, da bei einigen Veranstaltungen der Auf- und Abbau länger dauert als die eigentliche Veranstaltung. Eine Gebühr je Auf- bzw. Abbautag von 25 % der Gebühr für einen Veranstaltungstag erscheint angemessen. Damit könnten Mehreinnahmen von mindestens 37.000 EUR generiert werden.
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) vom 23. September 2024 (Amtsblatt
S. 350), geändert durch Satzung vom 28.07.2025 (Amtsblatt S. 267)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 101 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung
Sondernutzungsgebührenverzeichnis
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt
-
der erstgenannte für die Straßengruppe 1,
-
der zweitgenannte für die Straßengruppe 2,
-
der letztgenannte für die Straßengruppe 3.
Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung - Straßengruppenverzeichnis - aufgeführt.
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| A | Veranstaltungen |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| A01 | Veranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | Tag | von 15,30 bis 1.524,00 |
| A02 | Großveranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | bis 10 % der Einnahmen |
| A03 | Veranstaltungen im Bereich des Volksparks Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 148.905,00 |
| A04 | Altstadtfest | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 26.688,00 |
| A05 | Kinderweihnacht | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 25.017,00 |
| Kirchweihen | ||||
| A11 | Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Ord.-Nr. A12-14) | Frontmeter, Durchmesser | Tag | 2,03 |
| A12 | Kleinkinderfahrgeschäfte | Frontmeter, Durchmesser | Tag | 1,88 |
| A13 | Imbissstände | Frontmeter | Tag | 3,05 |
| A14 | Zeltaufstellungen | m² | Tag | 0,36 |
| B | Verkaufsstände | |||
| B01 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig | Frontmeter | Tag | von 4,60 bis 60,00 |
| B02 | Imbissstände (soweit nicht unter Ord.-Nr. B03 und B04 fallend) | |||
| - innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | m2 | Monat | 293,00 | |
| - im übrigen Stadtgebiet | m2 | Monat | 25,70 / 41,50 / 60,00 | |
| B03 | Brezenverkaufsstände | |||
| - innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | je angefangene 9 m² | Monat | 183,00 | |
| - im übrigen Stadtgebiet | je angefangene 9 m² | Monat | 121,90 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| B04 | Heringsbratstände | je angefangene 9 m² | Monat | 35,60 |
| B05 | Lotterieverkaufsstände | je angefangene 9 m² | Jahr | 166,70 / 241,30 / 334,30 |
| B06 | Zeitungsverkaufsstände | m² | Monat | 10,70 / 20,90 / 31,70 |
| B07 | Blumenhandel aus dem Korb | pro Verkaufsperson | Monat | 41,30 |
| B08 | Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen | lfd. Meter | Tag | 25,60 |
| B09 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer, auch anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau | m² | Monat | 25,60 / 41,00 / 58,70 |
| B10 | Warenautomaten im Luftraum | Jahr | ||
| bis 0,40 m Breite | lfd. Meter | 14,80 | ||
| über 0,40 m Breite | lfd. Meter | 29,40 | ||
| B11 | Stumme Zeitungsverkäufer | Stück | Jahr | 65,60 |
| B12 | Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke | m² | Januar bis Mai | 372,00 |
| m² | Juni bis November | 506,00 | ||
| B13 | Ticketverkaufsstände | m² | Monat | 58,70 |
| C | Bedarfsnutzungen gewerblich | |||
| C01 | Tisch- und Stuhlaufstellung | m² | Saison (01.02. bis 15.11.) | 17,70 / 25,60 / 33,10 |
| Eine Gebühr für eine außerhalb der Saison vollzogene Sondernutzung ist anteilig in Monaten von der Saisongebühr zu berechnen. | ||||
| C02 | Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig | m² | Tag | 0,43 / 0,71 / 0,86 |
| C03 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe | lfd. Meter | Jahr | 32,80 / 45,50 / 58,20 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| C04 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig | lfd. Meter | Tag | 0,29 / 0,29 / 0,43 |
| C05 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe | m² | Jahr | 56,80 / 82,40 / 106,70 |
| C06 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig | m² | Tag | 0,43 / 0,71 / 0,86 |
| C07 | Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) | m² | Tag | 12,20 |
| Mindestgebühr | 50,00 | |||
| Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen | pro Person oder Figur | Tag | 50,00 | |
| C08 | Standkonzerte aus gewerblichen Gründen | Stunde | 30,00 / 56,80 / 81,70 | |
| C09 | Schaufenstervitrinen | m² | Monat | 21,50 / 25,70 / 31,30 |
| C10 | Gewerbliches Abstellen von E-Scootern | Stück | Jahr | 50,00 |
| C11 | Streugutkästen | Behälter, je angefangene 100 Liter | Jahr | 20,50 |
| C12 | Altkleidercontainer | Stück | Jahr | 610,00 |
| C13 | Aufstellen von Standmarkisen und Schirmen, die eine großflächige Überdachung bilden, in Zusammenhang mit genehmigten Tisch- und Stuhlaufstellungen | m² überdachte Fläche | Saison (01.02. bis 15.11.) | 50 % der Gebühr nach Ord.-Nr. C01 |
| D | Bedarfsnutzen nicht-gewerblich | |||
| D01 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) | je angefangene 9 m² | Tag | 15,00 |
| D02 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften | je angefangene 9 m² | Tag | 30,00 |
| D03 | Aufstellen von Fahrradständern und anderen ähnlichen Nutzobjekten | Stück | Jahr | 10,10 / 17,20 / 25,60 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| E | Plakatierung und Werbung | |||
| E01 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) | Stück | Tag | 2,50 |
| E02 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) | m² | Jahr | 464,00 |
| E03 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² =, z. B. DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche | Stück | Tag | 6,10 |
| E04 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m² | Tag | 1,95 |
| Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m² | Tag | 1,00 | |
| E05 | Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche | m² | Jahr | 156,00 |
| E06 | Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen | Stück | Jahr | 461,00 |
| F | Privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen | |||
| F01 | Unterkellerung | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung im Einzelfall |
| F02 | Unterirdische Tanks | Stück (je angefangene 20.000 l Lagermenge) | Jahr | |
| - gewerblich | 330,00 | |||
| - nicht gewerblich | 164,00 | |||
| F03 | Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) | lfd. Meter | Jahr | 1,40 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| pauschal mindestens | 45,60 | |||
| F04 | Kanäle und Entwässerungsrinnen | lfd. Meter | Jahr | 1,45 |
| pauschal mindestens | 46,40 | |||
| F05 | Fernheizleitungen | lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck | Rahmen pro Jahr | von 3,90 bis 33,10 |
| pauschal jedoch mindestens | 53,00 | |||
| F06 | Aufgrabung und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung | pro Anschluss | einmalig | 195,10 |
| F07 | Anker (temporär oder dauerhaft) | Stück, Nutzwert | einmalig | 76,20 |
| F08 | Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) | Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck | einmalig | Ermittlung im Einzelfall |
| F09 | Überbrückungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung im Einzelfall |
| G | Bauliche Sondernutzungen | |||
| G01 | Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. | je angefangene 25 m² | je ange- fangene Woche | 20,40 |
| G02 | Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis | Stück | Monat | 93,00 |
| G03 | Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen | m² | Monat | 12,80 / 20,60 / 29,50 |
| G04 | Masten | Stück | Jahr | 22,50 / 40,60 / 60,00 |
| Stück | Monat | 3,15 / 4,80 / 6,40 | ||
| G05 | Säulen, Stützpfeiler | Stück | Jahr | 12,80 / 21,50 / 30,00 |
| G06 | Überspannungen dauernd | lfd. Meter | Jahr | 12,70 |
| G07 | Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) | pro Überquerung | Monat | 30,00 |
| G08 | Treppen, Trittstufen | ab der 1. Stufe | Jahr | 18,40 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| G09 | Postablage-, Brief-, Verteiler-, Stromkästen | Stück | Jahr | 164,00 |
| G10 | Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² bis 10 m² | pro Mauer- oder Bodenöffnung | Jahr | 5,80 / 11,40 / 17,70 |
| ab 10 m² | zusätzlich pro m² | Jahr | 5,80 / 11,40 / 17,70 | |
| G11 | Bodenhülsen | Stück | Jahr | 5,80 / 11,40 / 17,70 |
| G12 | Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma | lfd. Meter Gleisstrecke | Jahr | 22,80 |
| H | Unerlaubte Sondernutzungen | |||
| H01 | Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.) | |||
| - DIN A1 oder kleiner | Stück | Tag | 31,00 | |
| - größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 | Stück | Tag | 61,00 | |
| - größer DIN A0 | Stück | Tag | 92,00 | |
| H02 | Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti | Werbung | Tag | 68,00 |
| H03 | Unerlaubt abgestellte oder genutzte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung | Fahrzeug | Tag | 68,00 |
| H04 | Abstellen von nicht fahrbereiten und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen („Rot-Punkt-Fahrzeugen“) | |||
| Einspurige Fahrzeuge | Fahrzeug | je ange- fangener Tag | 15,30 | |
| Pkw, Pkw-Anhänger | Fahrzeug | je ange- fangener Tag | 28,60 | |
| Transporter | Fahrzeug | je ange- fangener Tag | 42,70 | |
| Wohn-, Verkaufs-, Bauanhänger | Fahrzeug | je ange- fangener Tag | 56,90 | |
| Lkw und Sonderfahrzeuge | Fahrzeug | je ange- fangener Tag | 56,90 |
| Ord.- Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| H05 | Unerlaubte Flächennutzung für Ablagerung von Wertstoffen bzw. von Wertstoffbehältern | m² | je ange- fangener Tag | 21,00 |
| H06 | Unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (z. B. Verkauf, Vermietung) | Fahrzeug | je ange- fangener Monat | 200,00 |
| H07 | Unerlaubt abgestellte Einkaufswägen | Stück | Tag | 5,00 |
| I | Sonstige Positionen | |||
| I01 | Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind. | |||
| Regelgebühr | m² | Tag | 6,50 maximal 1.500,00 | |
| Rahmengebühr | m² | Tag | 0,12 bis 50,00 | |
| Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.“ |
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) - Anpassung zum 01.01.2026
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt:
-
der erstgenannte für die Straßengruppe 1
-
der zweitgenannte für die Straßengruppe 2
-
der drittgenannte für die Straßengruppe 3
| ng - Straßengru | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag ab 01.01.2025 in EUR | neuer Betrag nach Erhöhung 1,6 % | Betrag ab 01.01.2026 gerundet | Prozentuale Erhöhung nach Rundung | |
| Veranstaltungen | |||||||
| A01 | Veranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | Tag | von 15,00 bis 1.500 | von 15,24 bis 1.524,00 | von 15,30 bis 1.524,00 | 2,00 % bzw. 1,60 % |
| A02 | Großveranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | bis 10 % der Einnahmen | |||
| A03 | Veranstaltungen im Bereich des Volksparks Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 146.560,00 | 148.904,96 | 148.905,00 | 1,60% |
| A04 | Altstadtfest | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 26.267,00 | 26.687,28 | 26.688,00 | 1,60% |
| A05 | Kinderweihnacht | Berechnung im Einzelfall, je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme | pauschal | 24.623,00 | 25.016,97 | 25.017,00 | 1,60% |
| Kirchweihen | |||||||
| A11 | Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Ord-Nr. A12-14) | Frontmeter, Durchmesser | Tag | 4,00 | 4,07 | 2,03 | -49,25% |
| A12 | Kleinkinderfahrgeschäfte | Frontmeter, Durchmesser | Tag | 3,70 | 3,76 | 1,88 | -49,19% |
| A13 | Imbissstände | Frontmeter | Tag | 6,00 | 6,10 | 3,05 | -49,17% |
| A14 | Zeltaufstellungen | m² | Tag | 0,70 | 0,72 | 0,36 | -48,57% |
| B | Verkaufsstände | ||||||
| B01 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig | Frontmeter | Tag | von 4,50 bis 58,90 | v o n 4,58 bis 59,85 | von 4,60 bis 60,00 | 2 , 2 2 % bzw. 1,87 % |
| B02 | Imbissstände (soweit nicht unter Ord-Nr. B03 und B04 fallend) | ||||||
| ¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | m² | Monat | 287,88 | 292,49 | 293,00 | 1,78% | |
| ¬ im übrigen Stadtgebiet | m² | Monat | 25,20 | 25,61 | 25,70 | 1,98% | |
| 40,80 | 41,46 | 41,50 | 1,72% | ||||
| 58,90 | 59,85 | 60,00 | 1,87% | ||||
| B03 | Brezenverkaufsstände | ||||||
| ¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | je angefangene 9 m² | Monat | 180,00 | 182,88 | 183,00 | 1,67% | |
| ¬ im übrigen Stadtgebiet | je angefangene 9 m² | Monat | 120,00 | 121,92 | 121,90 | 1,58% | |
| B04 | Heringsbratstände | je angefangene 9 m² | Monat | 35,00 | 35,56 | 35,60 | 1,71% |
| B05 | Lotterieverkaufsstände | je angefangene 9 m² | Jahr | 164,00 | 166,63 | 166,70 | 1,65% |
| 237,50 | 241,30 | 241,30 | 1,60% | ||||
| 329,00 | 334,27 | 334,30 | 1,61% | ||||
| B06 | Zeitungsverkaufsstände | m² | Monat | 10,50 | 10,67 | 10,70 | 1,90% |
| 20,50 | 20,83 | 20,90 | 1,95% | ||||
| 31,20 | 31,70 | 31,70 | 1,60% | ||||
| B07 | Blumenhandel aus dem Korb | pro Verkaufsperson | Monat | 40,60 | 41,25 | 41,30 | 1,72% |
| B08 | Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen | lfd. Meter | Tag | 25,20 | 25,61 | 25,60 | 1,59% |
| B09 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer, auch anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau | m² | Monat | 25,20 | 25,61 | 25,60 | 1,59% |
| 40,30 | 40,95 | 41,00 | 1,74% | ||||
| 57,70 | 58,63 | 58,70 | 1,73% | ||||
| B10 | Warenautomaten im Luftraum | ||||||
| ¬ bis 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 14,50 | 14,74 | 14,80 | 2,07% | |
| ¬ über 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 28,90 | 29,37 | 29,40 | 1,73% | |
| B11 | Stumme Zeitungsverkäufer | Stück | Jahr | 64,50 | 65,54 | 65,60 | 1,71% |
| B12 | Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke | m² | Januar bis Mai | 366,00 | 371,86 | 372,00 | 1,64% |
| m² | Juni bis November | 498,00 | 505,97 | 506,00 | 1,61% | ||
| B13 | Ticketverkaufsstände | m² | Monat | 58,70 | |||
| C | Bedarfsnutzungen gewerblich | ||||||
| C01 | Tisch- und Stuhlaufstellung | m² | Saison (01.02. bis 15.11.) | 17,40 | 17,68 | 17,70 | 1,72% |
| 25,20 | 25,61 | 25,60 | 1,59% | ||||
| 32,50 | 33,02 | 33,10 | 1,85% |
Eine Gebühr für eine außerhalb der Saison vollzogene Sondernutzung ist anteilig in Monaten von der Saisongebühr zu berechnen.
| C02 | Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig | m² | Tag | 0,42 | 0,43 | 0,43 | 1,60% |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0,69 | 0,71 | 0,71 | 1,60% | ||||
| 0,84 | 0,86 | 0,86 | 1,60% | ||||
| C03 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe | lfd. Meter | Jahr | 32,25 | 32,77 | 32,80 | 1,71% |
| 44,75 | 45,47 | 45,50 | 1,68% | ||||
| 57,25 | 58,17 | 58,20 | 1,66% | ||||
| C04 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig | lfd. Meter | Tag | 0,28 | 0,29 | 0,29 | 1,60% |
| 0,28 | 0,29 | 0,29 | 1,60% | ||||
| 0,42 | 0,43 | 0,43 | 1,60% | ||||
| C05 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe | m² | Jahr | 55,90 | 56,80 | 56,80 | 1,60% |
| 81,10 | 82,40 | 82,40 | 1,60% | ||||
| 105,00 | 106,68 | 106,70 | 1,62% | ||||
| C06 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig | m² | Tag | 0,42 | 0,43 | 0,43 | 1,60% |
| 0,69 | 0,71 | 0,71 | 1,60% | ||||
| 0,84 | 0,86 | 0,86 | 1,60% | ||||
| C07 | Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) | m² | Tag | 12,00 | 12,20 | 12,20 | 1,67% |
| Mindestgebühr | 49,00 | 49,79 | 50,00 | 2,04% | |||
| Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen | pro Person oder Figur | Tag | 49,00 | 49,79 | 50,00 | 2,04% | |
| C08 | Standkonzerte aus gewerblichen Gründen | Stunde | 29,50 | 29,98 | 30,00 | 1,69% | |
| 55,90 | 56,80 | 56,80 | 1,61% | ||||
| 80,40 | 81,69 | 81,70 | 1,62% | ||||
| C09 | Schaufenstervitrinen | m² | Monat | 21,10 | 21,44 | 21,50 | 1,90% |
| 25,20 | 25,61 | 25,70 | 1,98% | ||||
| 30,80 | 31,30 | 31,30 | 1,62% | ||||
| C10 | Gewerbliches Abstellen von E-Scootern | Stück | Jahr | 50,00 | 50,00 | ||
| C11 | Streugutkästen | Behälter, je angefangene 100 Liter | Jahr | 20,00 | 20,32 | 20,50 | 2,50% |
| C12 | Altkleidercontainer | Stück | Jahr | 600,00 | 609,60 | 610,00 | 1,67% |
| C13 | Aufstellen von Standmarkisen und Schirmen, die eine großflächige Überdachung bilden, in Zusammenhang mit genehmigten Tisch- und Stuhlaufstellungen | m² überdachte Fläche | Saison (01.02. bis 15.11.) | 50 % der Gebühr C01 | |||
| D | Bedarfsnutzungen nicht-gewerblich | ||||||
| D01 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) | je angefangene 9 m² | Tag | 14,70 | 14,94 | 15,00 | 2,04% |
| D02 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften | je angefangene 9 m² | Tag | 29,40 | 29,88 | 30,00 | 2,04% |
| D03 | Aufstellen von Fahrradständern und anderen ähnlichen Nutzobjekten | Stück | Jahr | 9,90 | 10,06 | 10,10 | 2,02% |
| 16,90 | 17,18 | 17,20 | 1,78% | ||||
| 25,20 | 25,61 | 25,60 | 1,59% | ||||
| E | Plakatierung und Werbung |
| E01 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) | Stück | Tag | 2,40 | 2,44 | 2,50 | 4,17% |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E02 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) | m² | Jahr | 456,00 | 463,30 | 464,00 | 1,75% |
| E03 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = z. B. DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche | Stück | Tag | 6,00 | 6,10 | 6,10 | 1,60% |
| E04 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m² | Tag | 1,90 | 1,94 | 1,95 | 2,63% |
| E04 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m² | Tag | 0,95 | 0,97 | 1,00 | 5,26% |
| E05 | Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche | m² | Jahr | 153,50 | 155,96 | 156,00 | 1,63% |
| E06 | Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen | Stück | Jahr | 453,00 | 460,25 | 461,00 | 1,77% |
| F | Privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen | ||||||
| F01 | Unterkellerungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung im Einzelfall | |||
| F02 | Unterirdische Tanks | Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) | |||||
| ¬ gewerblich | Jahr | 324,20 | 329,39 | 330,00 | 1,79% | ||
| ¬ nicht gewerblich | Jahr | 161,00 | 163,58 | 164,00 | 1,86% | ||
| F03 | Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) | lfd. Meter | Jahr | 1,40 | 1,43 | 1,45 | 3,57% |
| pauschal mindestens | 45,60 | 46,33 | 46,40 | 1,75% | |||
| F04 | Kanäle und Entwässerungsrinnen | lfd. Meter | Jahr | 1,40 | 1,43 | 1,45 | 3,57% |
| pauschal mindestens | 45,60 | 46,33 | 46,40 | 1,75% | |||
| F05 | Fernheizleitungen | lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck | Rahmen je Jahr von… | von 3,80 bis 32,50 | von 3,87 bis 33,02 | von 3,90 bis 33,10 | 2,63 % bzw. 1,85 % |
| Pauschal jedoch mindestens | 52,20 | 53,04 | 53,00 | 1,53% | |||
| F06 | Aufgrabung und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung | pro Anschluss | einmalig | 192,00 | 195,08 | 195,10 | 1,61% |
| F07 | Anker (temporär oder dauerhaft) | Stück, Nutzwert | einmalig | 75,00 | 76,20 | 76,20 | 1,60% |
| F08 | Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) | Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck | einmalig | Ermittlung im Einzelfall | |||
| F09 | Überbrückungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung im Einzelfall | |||
| G | Bauliche Sondernutzungen | ||||||
| G01 | Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, - hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. | je angefangene 25 m² | je angefangene Woche | 20,00 | 20,32 | 20,40 | 2,00% |
| G02 | Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis | Stück | Monat | 90,60 | 92,05 | 93,00 | 2,65% |
| G03 | Container anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen | m² | Monat | 12,60 | 12,81 | 12,80 | 1,59% |
| 20,20 | 20,53 | 20,60 | 1,98% | ||||
| 28,90 | 29,37 | 29,50 | 2,08% | ||||
| G04 | Masten | Stück | Jahr | 22,50 | 22,86 | 22,90 | 1,78% |
| 40,60 | 41,25 | 41,30 | 1,72% | ||||
| 60,00 | 60,96 | 61,00 | 1,67% | ||||
| Stück | Monat | 3,10 | 3,15 | 3,15 | 1,61% | ||
| 4,70 | 4,78 | 4,80 | 2,13% | ||||
| 6,30 | 6,41 | 6,40 | 1,59% | ||||
| G05 | Säulen, Stützpfeiler | Stück | Jahr | 12,60 | 12,81 | 12,80 | 1,59% |
| 21,10 | 21,44 | 21,50 | 1,90% | ||||
| 29,50 | 29,98 | 30,00 | 1,69% | ||||
| G06 | Überspannungen dauernd | lfd. Meter | Jahr | 12,50 | 12,70 | 12,70 | 1,60% |
| G07 | Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) | pro Überquerung | Monat | 29,50 | 29,98 | 30,00 | 1,69% |
| G08 | Treppen, Trittstufen | ab der 1. Stufe | Jahr | 18,10 | 18,39 | 18,40 | 1,66% |
| G09 | Postablage-, Brief-, Verteiler-, Stromkästen | Stück | Jahr | 161,00 | 163,58 | 164,00 | 1,86% |
| G10 | Keller-, Licht,- Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² bis 10 m² | pro Mauer- oder Bodenöffnung | Jahr | 5,70 | 5,80 | 5,80 | 1,75% |
| 11,20 | 11,38 | 11,40 | 1,79% | ||||
| ab 10 m² | zusätzlich pro m² | 17,40 | 17,68 | 17,70 | 1,72% | ||
| G11 | Bodenhülsen | Stück | Jahr | 5,70 | 5,80 | 5,80 | 1,75% |
| 11,20 | 11,38 | 11,40 | 1,79% | ||||
| 17,40 | 17,68 | 17,70 | 1,72% | ||||
| G12 | Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma | lfd. Meter Gleisstrecke | Jahr | 22,40 | 22,76 | 22,80 | 1,79% |
| H | Unerlaubte Sondernutzungen | ||||||
| H01 | Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (inkl. Planen etc.) | ||||||
| ¬ DIN A 1 oder kleiner | Stück | Tag | 30,00 | 30,48 | 31,00 | 3,33% | |
| ¬ größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 | Stück | Tag | 60,00 | 60,96 | 61,00 | 1,67% | |
| ¬ größer DIN A 0 | Stück | Tag | 90,00 | 91,44 | 92,00 | 2,22% | |
| H02 | Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti | Werbung | Tag | 66,00 | 67,06 | 68,00 | 3,03% |
| H03 | Unerlaubt abgestellte oder genutzte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung | Fahrzeug | Tag | 66,00 | 67,06 | 68,00 | 3,03% |
| H04 | Abstellen von nicht fahrbereiten und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen ("Rot-Punkt-Fahrzeuge") | Fahrzeug | je angefangener Tag | ||||
| ¬ Einspurige Fahrzeuge | 15,00 | 15,24 | 15,30 | 2,00% | |||
| ¬ PKW, PKW-Anhänger | 28,10 | 28,55 | 28,60 | 1,78% | |||
| ¬ Transporter | 42,00 | 42,68 | 42,70 | 1,67% | |||
| ¬ Wohn-, Verkaufs-, Bauanhänger | 56,90 | ||||||
| ¬ LKW und Sonderkraftfahrzeuge | 56,00 | 56,90 | 56,90 | 1,60% | |||
| H05 | Unerlaubte Flächennutzung für Ablagerung von Wertstoffen bzw. von Wertstoffbehältern | m² | Je angefan- gener Tag | 20,00 | 20,32 | 21,00 | 5,00% |
| H06 | Unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (z.B. Verkauf, Vermietung) | Fahrzeug | je angefan- genem Monat | 200,00 | |||
| H07 | Unerlaubt abgestellte Einkaufswägen | Stück | Tag | 5,00 | |||
| I | Sonstige Positionen | ||||||
| I01 | Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind. | ||||||
| I01 | Regelgebühr | m² | Tag | 6,40 | 6,51 | 6,50 | 1,56% |
| max. 1.500 pro Tag | |||||||
| I01 | Rahmengebühr | m² | Tag | von 0,11 bis 106,80 | von 0,12 bis 50,00 | 1,60% | |
| Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt. |