An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 20.01.2025
Betreff: Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums – Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Der Stadtrat möge beschließen: 1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum
- Die Stadt Nürnberg untersagt jegliche Werbung der Bundeswehr im
öffentlichen Raum, insbesondere auf Werbeflächen des öffentlichen Nahverkehrs, städtischen Werbetafeln und bei Veranstaltungen, für die die Stadt Genehmigungen erteilt.
- Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, keine Flächen oder
Räumlichkeiten für Werbeaktionen der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen oder zu genehmigen.
- Die Stadt Nürnberg untersagt die Genehmigung von Pop-Up-
Karrierelounges oder anderen temporären Bundeswehr- Werbeeinrichtungen im öffentlichen Raum.
- Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen
- Die Stadt Nürnberg verbietet jegliche Auftritte von Bundeswehr-
Jugendoffizier:innen an städtischen Schulen.
- Die Stadt Nürnberg setzt sich dafür ein, dass Hochschulen ihre
wissenschaftliche Unabhängigkeit bewahren und nicht zu militärischen Zwecken verpflichtet werden.
- Die Stadt Nürnberg spricht sich klar gegen das Bayerische Gesetz zur
Förderung der Bundeswehr aus, das Hochschulen zur militärischen
Zusammenarbeit zwingt und Schulen vorschreibt, Bundeswehroffiziere für politische Bildung einzuladen.
- Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger
- Die Stadt Nürnberg spricht sich klar gegen die Rekrutierung
Minderjähriger durch die Bundeswehr aus.
- Die Stadt Nürnberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für ein
Mindestalter von 18 Jahren für den Dienstantritt ein.
- Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz
- Die Stadt Nürnberg zeigt sich solidarisch mit der Popularklage gegen
das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr, die von der GEW Bayern, der DFG-VK und weiteren Organisationen getragen wird.
Begründung:
Die Stadt Nürnberg trägt den Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Diesem Anspruch sollte sie auch in ihrer Werbepraxis und Bildungspolitik gerecht werden.
Mit dem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ hat die Bayerische Staatsregierung einen beispiellosen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit beschlossen. Hochschulen werden gezwungen, mit der Bundeswehr zu kooperieren, und Forschungsprojekte müssen militärisch nutzbar sein. Damit wird die freiwillige Selbstverpflichtung vieler Hochschulen zur rein zivilen Forschung (Zivilklausel) verboten.
Auch Schulen werden militarisiert: Jugendoffiziere sollen regelmäßig in den Unterricht integriert werden, und Bundeswehr-Karriereberater erhalten privilegierten Zugang zu Schüler:innen. Dies dient in erster Linie der Rekrutierung Minderjähriger.
Problematische Bundeswehrwerbung in Nürnberg
Aktuell wirbt die Bundeswehr in Nürnberg mit großflächigen Werbeanzeigen auf Straßenbahnen und Stadtreklametafeln. Auch Pop-Up-Karrierelounges wurden bereits genehmigt, in denen die Bundeswehr sich als attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Dabei wird die Realität des Soldat:innenberufs – der mit tödlichem Ernst verbunden ist – bewusst verharmlost und als Abenteuer inszeniert, um insbesondere junge Menschen anzusprechen.
Ein besonders perfides Beispiel war die Pop-Up-Karrierelounge 2022 in der Nürnberger Fußgängerzone: Mit Tarnmustern, interaktiven Exponaten und militärischen Simulationen wurde ein spielerisches Bild der Bundeswehr gezeichnet – als sei sie ein beliebiger Arbeitgeber.
Kritik an der Rekrutierung Minderjähriger
Deutschland wird regelmäßig von internationalen Organisationen wegen der Rekrutierung Minderjähriger kritisiert. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2014 aufgefordert, das Mindestalter für die Rekrutierung auf 18 Jahre anzuheben und jegliche Werbung, die sich an Kinder richtet, zu verbieten.
Trotzdem rekrutiert die Bundeswehr jedes Jahr rund 1.000 Minderjährige. Diese schließen Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Jahren ab und erhalten dasselbe militärische Training wie Erwachsene – einschließlich des Umgangs mit Waffen.
Besonders problematisch: Laut dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin leiden bis zu 25 Prozent aller Soldat:innen mit Einsatzerfahrung an psychischen Störungen wie posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Diese Risiken werden in der Bundeswehrwerbung jedoch verschwiegen oder verharmlost.
Gesellschaftliche Kontroverse um Bundeswehrwerbung
Jüngst haben in München mehrere Trambahnfahrer:innen der MVG aus Gewissensgründen die Steuerung von Straßenbahnen mit Bundeswehrwerbung verweigert. Sie argumentierten, dass das Fahren solcher Bahnen einem Kriegsdienst gleichkomme, und beriefen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes (Gewissensfreiheit).
Diese Vorfälle verdeutlichen, dass Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum hoch umstritten ist – und dass Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte hier eine klare Haltung einnehmen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller