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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (29.10.2025)

Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.01.2025

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Titus Schüller Marcus König Kathrin Flach Gomez Stadtratsfraktion Die Linke

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 20.01.2025

Betreff: Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums – Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Der Stadtrat möge beschließen: 1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum

öffentlichen Raum, insbesondere auf Werbeflächen des öffentlichen Nahverkehrs, städtischen Werbetafeln und bei Veranstaltungen, für die die Stadt Genehmigungen erteilt.

Räumlichkeiten für Werbeaktionen der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen oder zu genehmigen.

Karrierelounges oder anderen temporären Bundeswehr- Werbeeinrichtungen im öffentlichen Raum.

  1. Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen

Jugendoffizier:innen an städtischen Schulen.

wissenschaftliche Unabhängigkeit bewahren und nicht zu militärischen Zwecken verpflichtet werden.

Förderung der Bundeswehr aus, das Hochschulen zur militärischen

Zusammenarbeit zwingt und Schulen vorschreibt, Bundeswehroffiziere für politische Bildung einzuladen.

  1. Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger

Minderjähriger durch die Bundeswehr aus.

Mindestalter von 18 Jahren für den Dienstantritt ein.

  1. Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz

das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr, die von der GEW Bayern, der DFG-VK und weiteren Organisationen getragen wird.

Begründung:

Die Stadt Nürnberg trägt den Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Diesem Anspruch sollte sie auch in ihrer Werbepraxis und Bildungspolitik gerecht werden.

Mit dem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ hat die Bayerische Staatsregierung einen beispiellosen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit beschlossen. Hochschulen werden gezwungen, mit der Bundeswehr zu kooperieren, und Forschungsprojekte müssen militärisch nutzbar sein. Damit wird die freiwillige Selbstverpflichtung vieler Hochschulen zur rein zivilen Forschung (Zivilklausel) verboten.

Auch Schulen werden militarisiert: Jugendoffiziere sollen regelmäßig in den Unterricht integriert werden, und Bundeswehr-Karriereberater erhalten privilegierten Zugang zu Schüler:innen. Dies dient in erster Linie der Rekrutierung Minderjähriger.

Problematische Bundeswehrwerbung in Nürnberg

Aktuell wirbt die Bundeswehr in Nürnberg mit großflächigen Werbeanzeigen auf Straßenbahnen und Stadtreklametafeln. Auch Pop-Up-Karrierelounges wurden bereits genehmigt, in denen die Bundeswehr sich als attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Dabei wird die Realität des Soldat:innenberufs – der mit tödlichem Ernst verbunden ist – bewusst verharmlost und als Abenteuer inszeniert, um insbesondere junge Menschen anzusprechen.

Ein besonders perfides Beispiel war die Pop-Up-Karrierelounge 2022 in der Nürnberger Fußgängerzone: Mit Tarnmustern, interaktiven Exponaten und militärischen Simulationen wurde ein spielerisches Bild der Bundeswehr gezeichnet – als sei sie ein beliebiger Arbeitgeber.

Kritik an der Rekrutierung Minderjähriger

Deutschland wird regelmäßig von internationalen Organisationen wegen der Rekrutierung Minderjähriger kritisiert. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2014 aufgefordert, das Mindestalter für die Rekrutierung auf 18 Jahre anzuheben und jegliche Werbung, die sich an Kinder richtet, zu verbieten.

Trotzdem rekrutiert die Bundeswehr jedes Jahr rund 1.000 Minderjährige. Diese schließen Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Jahren ab und erhalten dasselbe militärische Training wie Erwachsene – einschließlich des Umgangs mit Waffen.

Besonders problematisch: Laut dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin leiden bis zu 25 Prozent aller Soldat:innen mit Einsatzerfahrung an psychischen Störungen wie posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Diese Risiken werden in der Bundeswehrwerbung jedoch verschwiegen oder verharmlost.

Gesellschaftliche Kontroverse um Bundeswehrwerbung

Jüngst haben in München mehrere Trambahnfahrer:innen der MVG aus Gewissensgründen die Steuerung von Straßenbahnen mit Bundeswehrwerbung verweigert. Sie argumentierten, dass das Fahren solcher Bahnen einem Kriegsdienst gleichkomme, und beriefen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes (Gewissensfreiheit).

Diese Vorfälle verdeutlichen, dass Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum hoch umstritten ist – und dass Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte hier eine klare Haltung einnehmen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller

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