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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (29.10.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 29.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Titus Schüller Marcus König Marc Schüller Andrea Friedel Stadtplanungsausschuss Kathrin Flach Gomez Schweinau Sündersbühl St. Leonhard Wöhrder See Stadtratsfraktion Die Linke Soziales & Gesundheit Schule & Bildung Sicherheit & Ordnung Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ausschusses für Recht,

Wirtschaft und Arbeit

29.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark Berichtvorlage WiF/005/2025 5 Sachverhalt WiF/005/2025 9 TOP Ö 2 Schwerpunktthemen des IHK-Gremiums Stadt Nürnberg - Dialog mit der Stadt Nürnberg Berichtvorlage WiF/008/2025 14 TOP Ö 3 ZOHO Factory Berichtvorlage WiF/009/2025 18 Sachverhalt WiF/009/2025 22 TOP Ö 4 Zwischenbericht Konfliktmanagement KoMit Berichtvorlage MRB-GST/012/2025 26 Zwischenbericht Allparteiliches Konfliktmanagement (KoMit) MRB-GST/012/2025 29 Antrag_Konfliktmanagement_Grüne MRB-GST/012/2025 32 TOP Ö 5 Anpassung des Masterplans Gewerbeflächen an die Herausforderungen des Klimawandels Berichtvorlage WiF/007/2025 33 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2025 WiF/007/2025 37 Sachverhalt WiF/007/2025 39 TOP Ö 6 Bericht Bielingplatz; Berichtvorlage LA/033/2025 41 Antrag Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.02.2024 LA/033/2025 44 Sachverhalt LA/033/2025 45 Lageplan LA/033/2025 46 TOP Ö 7 Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums Sitzungsvorlage LA/034/2025 47 Berichtvorlage LA/034/2025 51 Antrag der Linken Liste vom 20.01.2025 LA/034/2025 55 Entscheidungsvorlage LA/034/2025 58 Beschluss des Schulausschusses vom 23.07.2010 LA/034/2025 59 Schreiben vom Kultusministeriums vom 29.09.2009 LA/034/2025 60 Stellungnahme des Rechtsamtes vom 12.05.2010 LA/034/2025 62 Sachverhalt zum Schulausschuss vom 20.04.2012 LA/034/2025 65 Anmeldung des Schulausschusses vom 20.04.2012 LA/034/2025 68

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 29.10.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark Bericht

Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter

des Fraunhofer IIS und Gründungsvizepräsident der UTN)

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

2. Schwerpunktthemen des IHK-Gremiums Stadt Nürnberg - Dialog Bericht

mit der Stadt Nürnberg WiF/008/2025

Sachverständige: Thomas Förster, Vorstand des IHK-Gremiums

sowie Mitglieder der Arbeitsgruppen

Herr Oliver Thoma - Arbeitsgruppe Innerstädtische Mobilität

Herr Dr. Thomas Hörlbacher - Arbeitsgruppe Gewerbeflächen

Herr Peter Ottmann - Arbeitsgruppe Innenstadt / Kaufhof & Co.

Herr Markus Zwingel - Arbeitsgruppe Sicherheit und Sauberkeit

Frau Viola Thias - Arbeitsgruppe Effiziente Verwaltung

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

3. ZOHO Factory Bericht

Sachverständiger: Benjamin Bauer, Geschäftsführer des

ZOLLHOF - Tech Incubator

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

4. Zwischenbericht Konfliktmanagement KoMit Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom MRB-

04.02.2025 GST/012/2025

Sachverständiger: Franz Walser, Menschenrechtsbüro Stadt

Nürnberg

König, Marcus, Oberbürgermeister

5. Anpassung des Masterplans Gewerbeflächen an die Bericht

Herausforderungen des Klimawandels WiF/007/2025

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

vom11.02.2025

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

6. Bericht Bielingplatz; Bericht

hier: Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN-Fraktion vom LA/033/2025

24.02.2024

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

7. Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des Bericht

öffentlichen Raums -Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen LA/034/2025

bleiben zivil!

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.01.2025

Heilmaier, Andrea, Dr., Referentin Wirtschaft und Wissenschaft

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.10.2025,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark

Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter des Fraunhofer IIS und

Gründungsvizepräsident der UTN)

Bericht:

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial. Der Aufbau und die Förderung eines KI-Clusters am Standort Nordostpark in Nürnberg eröffnet dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg große Chancen. Der Nordostpark bietet mit den bereits existierenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor Ort wie dem Fraunhofer IIS, dem ADA Lovelace Center und dem neuen Department für Computer Science & KI der UTN sowie den vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen ideale Voraussetzungen für die Entwicklung eines zukunftsweisenden KI-Clusters. Ziel ist die Transformation des Areals in einen innovationsgetriebenen Standort, an dem Forschung, Wirtschaft und Lehre eng vernetzt zusammenarbeiten. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt diesen Wandel durch strategische Maßnahmen zur Standortentwicklung, Akteursvernetzung und Profilbildung. Herr Prof. Dr. Alexander Martin (Institutsleiter des Fraunhofer IIS und Gründungsvizepräsident der UTN) wird als Sachverständiger anwesend sein und aus Sicht des Fraunhofer IIS berichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

25_sh0409b

Potenziale eines KI-Clusters im Nordostpark

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nürnberg hängt entscheidend davon ab, ob es die lokalen Unternehmen und die hiesige Wissenschaftslandschaft schaffen, diese Schlüsseltechnologie gewinnbringend einzusetzen und anwendungsorientiert weiterzuentwickeln. Die Stadt Nürnberg kann dazu beitragen, indem sie den Aufbau eines KI-Clusters fördert.

Was ist ein KI-Cluster? Ein KI-Cluster ist ein räumlich konzentriertes Netzwerk von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Startups, Behörden und anderen Akteuren, die beim Thema KI zusammenarbeiten. Durch die räumliche Nähe und enge Vernetzung entstehen Synergien, die den einzelnen Akteuren sonst fehlen würden. Das beschleunigt Innovationen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht den Wirtschaftsstandort Nürnberg insgesamt attraktiver für Unternehmen, Investoren und Fachkräfte.

Welche Voraussetzungen für ein KI-Cluster gibt es in Nürnberg? Nürnberg weist bereits eine leistungsfähige Forschungslandschaft im KI-Bereich auf. Mit dem etablierten und renommierten Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (Fraunhofer IIS), dem dazugehörigen ADA Lovelace Center als KI-Schnittstelle zur Wirtschaft sowie der für Herbst 2025 geplanten Ansiedlung des Department Computer Science & Artificial Intelligence (AI) der Technischen Universität Nürnberg (UTN), ist schon heute ein funktionierender Nukleus eines KI-Clusters am Nürnberger Standort Nordostpark erkennbar.

Wie kann aus diesen Voraussetzungen ein erfolgreiches KI-Cluster entstehen? Damit sich aus diesem Nukleus ein Cluster mit großem Mehrwert für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg entwickeln kann, braucht es eine gemeinsame Zielvorstellung aller beteiligten Akteure sowie eine enge Abstimmung speziell zwischen den genannten Einrichtungen und der Stadt Nürnberg.

2. Nutzen eines KI-Clusters

Warum braucht Nürnberg ein KI-Cluster? Ein KI-Cluster bietet die Chance, Nürnberg zu einem Zukunftsstandort mit einer Strahlkraft weit über die Stadt und die Region hinaus zu machen. Folgende strategische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gründe sprechen für den Aufbau und die Förderung eines KI-Clusters in Nürnberg:

  1. Wettbewerbsfähigkeit sichern

die frühzeitig in diese Technologie investieren, sichern sich langfristig einen Vorsprung.

bauen ihre KI-Kompetenz stark aus und verfügen bereits über ein entsprechendes Cluster. Nürnberg darf hier nicht den Anschluss verlieren.

  1. Stärkung der regionalen Wirtschaft

optimieren, Ausfallzeiten reduzieren und neue Geschäftsmodelle ermöglichen.

Nachholbedarf bei der Digitalisierung und dem Einsatz von KI. Ein Cluster kann ihnen

den Zugang zu KI erleichtern. KI wiederum kann auch Digitalisierungschritte vereinfachen.

  1. Forschung und Innovation vernetzen

andere Einrichtungen bringen bereits exzellente Forschung ein. Ein Cluster bündelt diese Kräfte besser und fördert anwendungsorientierte Innovation.

programme und Inkubatoren, die Talente vor Ort halten.

  1. Fachkräfte gewinnen und halten

Fachkräfte, die an den hiesigen Universitäten und Hochschulen ausgebildet werden, zu halten.

Ausbildungsprogramme und Schulungen entstehen - auch für Quereinsteigerinnen und -einsteiger.

3. Nordostpark - der optimale Standort für ein KI-Cluster

Warum eignet sich der Standort Nordostpark für ein KI-Cluster? Das ca. 29 ha große Gewerbegebiet zählt mit seiner Vielzahl an technologieorientierten Unternehmen wissensintensiver Branchen, verschiedenen Einrichtungen für Forschung und Entwicklung sowie einem hohen Grünanteil neben dem Südwestpark und dem Campus Marienberg zu den drei großen Businessparks Nürnbergs.

Derzeit sind im Nordostpark ungefähr 100 Unternehmen mit rd. 4.000 Beschäftigten ansässig. Die stärksten Branchenfelder sind:

Für den Aufbau eines KI-Clusters ist es ein entscheidender Vorteil, dass im Nordostpark bereits wichtige Forschungseinrichtungen aus diesem Bereich ansässig sind. Bereits heute forschen ca. 250 Beschäftigte am etablierten und renommierten Fraunhofer IIS im Kontext KI, Internet of Things und Nachhaltigkeit. Ca. 100 Forscherinnen und Forscher haben einen klaren KI-Schwerpunkt. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll die schon vorhandene hohe Kompetenzdichte und die strategische Bedeutung des Standorts. Das Fraunhofer IIS ist ein zentraler Baustein für den Aufbau eines KI-Clusters am Standort.

Ein weiterer Baustein wird mit der für Herbst 2025 angestrebten Ansiedlung des Departments Computer Science & Artificial Intelligence der UTN gelegt, die in der „Forschungsfabrik“ im Nordostpark 89 ihren Interimsstandort für viele Jahre beziehen wird. Dort werden ca. 120 weitere Arbeitsplätze, überwiegend für Forscherinnen und Forscher, hinzukommen. Damit wächst die Zahl der Forscherinnen und Forscher im Nordostpark auf rund 370, davon ca. 220 mit KI-Bezug. Zudem beginnt im Nordostpark erstmals der reguläre Lehrbetrieb der UTN - auch das erhöht die Standortfrequenz und Strahlkraft.

Diese räumliche Nähe von Forschung, Lehre und Wirtschaft sowie die bestehende Konzentration an KI-Kompetenz schafft beste Voraussetzungen für ein KI-Anwendungscluster im Nordostpark: Ein Standort, an dem nicht nur geforscht, sondern auch entwickelt, getestet und direkt in die Praxis umgesetzt wird.

Zukünftig werden genau diese Standortvorteile den Nordostpark überaus attraktiv für weitere Ansiedlungen von spezialisierten KI-Unternehmen oder Unternehmen mit hohem KI-Nutzungspotenzial (etwa im Verteidigungssektor) sowie von weiteren Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E) machen.

Nicht zuletzt bietet der Standort Nordostpark den großen Vorteil, über noch ausreichend Flächenpotenziale für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu verfügen. Ein gewisser Leerstand an (Büro-)Flächen sowie unbebaute Grundstücke bieten den nötigen Freiraum, um verschiedene Bau- und oder Ansiedlungsprojekte vor Ort zu realisieren zu können. Gerade diese Standortmöglichkeiten machen den Nordostpark zukünftig überaus attraktiv für regionale und überregionale Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit KI-Bezug.

Mit der Etablierung eines KI-Clusters und der damit verbundenen Ansiedlung branchenaffiner Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, die ÖPNV-Anbindung im Nordostpark sowie die soziale Infrastruktur weiter auszubauen. Von diesen Entwicklungen profitiert das gesamte Gewerbegebiet und damit auch alle bereits ansässigen Unternehmen.

Welchen Beitrag kann das Fraunhofer IIS zum KI-Cluster leisten? Das Fraunhofer IIS (mit Hauptsitz in Erlangen) gehört zur Fraunhofer-Gesellschaft, Europas führender Organisation für angewandte Forschung. Es wurde international durch die Entwicklung des MP3-Formats bekannt und forscht heute in vielen Zukunftsfeldern der Digitalisierung. Das Institut wird von Prof. Dr. Alexander Martin geleitet. Die Kernthemen des Fraunhofer IIS am Standort Nordostpark sind KI, Internet of Things und Nachhaltigkeit.

Zum Fraunhofer IIS gehört auch das ebenfalls im Nordostpark ansässige ADA Lovelace Center for Analytics, Data and Applications.1 Es ist ein Leuchtturmprojekt, das auf einzigartige Weise KI-Forschung mit KI-Anwendungen der Industrie verbindet. Hier können sich Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen, vom Know-how des jeweils anderen profitieren und an gemeinsamen Projekten arbeiten. Mit dem ADA Lovelace Center wurde am Standort Nordostpark eine einmalige, in dieser Form in Deutschland noch nicht vorhandene Forschungsinfrastruktur zur Unterstützung vor allem der mittelständischen Wirtschaft geschaffen. Das Center unterstützt z.B. Unternehmen dabei, ihre Geschäftsprozesse zu verbessern.

In dieser Schnittstelle von Forschung und Wirtschaft liegt enormes Potenzial, ein künftiges KI-Cluster im Nordostpark zu einem international sichtbaren Leuchtturm für KI-Anwendungen, insbesondere für den Mittelstand, zu entwickeln.

Abbildung 1

Abbildung 2

Fotos: Fraunhofer IIS, Standort Nordostpark 84

Welche Kompetenzfelder ergänzt das hinzukommende Department Computer Science & Artificial Intelligence der UTN? Die UTN zieht mit den Forschungsbereichen „AI & Robotics“, „Data Systems“, „Machine Intelligence“, „Machine Learning“, „Computer Vision and Machine Perception“, „Natural Language Processing“ des Departments Computer Science & Artificial Intelligence in den Nordostpark.

1 Das Center ist ein Projekt des Fraunhofer IIS mit seiner Arbeitsgruppe für Supply Chain Services (SCS) in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Ludwig-Maximilians-Universität München unter weiterer Beteiligung der Fraunhofer-Institute IKS und IISB.

Das Department Computer Science & Artificial Intelligence führt verschiedene Fachrichtungen der Ingenieurwissenschaften zusammen und baut derzeit ein interdisziplinäres Forschungscluster KI und Robotik auf. Auch die beiden Forschungsbereiche „Analytics and Optimization“ (Prof. Dr. Alexander Martin) und „Energy Systems and Market Design“ (Prof. Dr. Veronika Grimm) des Departments Liberal Arts & Social Sciences werden ab Herbst 2025 in den Nordostpark ziehen.

Zusätzlich zum Forschungs- und Lehrbetrieb der Departments der UTN wird am Standort Nordostpark ein Makerspace, d.h. ein offener, kollaborativer Lernraum, der Zugang zu Werkzeugen, Technologien und Materialien bietet, eingerichtet. Dieser beflügelt den Technologietransfer und ermöglicht Kooperationen mit Unternehmen, die dort eigene Anwendungen entwickeln und erproben können.

4. Notwendige Unterstützung des KI-Clusters seitens der Stadt Nürnberg

Was muss seitens der Stadt Nürnberg unternommen werden, damit sich am Standort Nordostpark ein prosperierendes KI-Cluster entwickeln kann? Folgende Schritte sind entscheidend:

ausgebaut werden.

schaft muss unterstützt werden.

KI-Anwenderbranchen muss verfolgt werden.

Nürnbergs muss vorangetrieben werden.

Was macht die Wirtschaftsförderung Nürnberg bereits? Die Wirtschaftsförderung unterstützt diese Entwicklung gezielt durch eine Reihe von Maßnahmen:

tausch mit den o.g. Forschungseinrichtungen zum Thema Aufbau und Förderung eines KI-Clusters im Nordostpark. Auch im Dialog mit einzelnen Unternehmen stößt der Aufbau eines KI-Clusters am Standort auf sehr positive Resonanz. Diese schätzen die betrieblichen Chancen durch Vernetzung in einem KI-Cluster als sehr groß ein. Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts durch ein lokales KI-Cluster aufzuzeigen, ist eine Vernetzungsveranstaltung mit allen Akteuren im Nordostpark bereits in Planung.

bilieneigentümerinnen und -eigentümer werden bereits jetzt bei der Vermarktung ihrer Flächen unterstützt, v.a. mit Blick auf die sich durch ein KI-Cluster ergebenden neuen Standortvorteile und Nutzungskonzepte.

KI-Profil Nürnbergs mit besonderem Fokus auf das entstehende KI-Cluster im Nordostpark in ihrem Marketing für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg heraus.

die Wirtschaftsförderung Startups und Gründerinnen und Gründer. Diese Beratung kann im Bereich KI und Digitales ausgebaut werden.

5. Fazit

Ziel ist es, Nürnberg als weitere KI-Metropole im süddeutschen Raum zu positionieren - mit dem Nordostpark als sichtbarem Zentrum dieser Entwicklung. Die im Nordostpark bereits vorhandenen Ansätze - der Nukleus - bieten die einmalige Chance, in Nürnberg ein KI-Cluster mit einer Strahlkraft weit über Nürnberg und die Region hinaus zu entwickeln. Im Zusammenspiel mit den weiteren KI-Aktivitäten in Nürnberg kann damit ein zweiter starker KI-Standort in Bayern entstehen, der sowohl die KI-Kompetenz Bayerns stärkt als auch für innovative und zukunftsfähige Unternehmen eine Alternative auf Augenhöhe zum KI-Standort in München schafft.

Der Aufbau eines KI-Clusters im Nordostpark bietet Unternehmen Chancen in zweifacher Hinsicht:

bei der Ansieldung unterstützt werden - damit wird für Nürnberg auch ein zukunftsträchtiger Wachstumsmarkt erschlossen.

dungen zu integrieren - damit werden ihre Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gesichert.

Darüber hinaus ergeben sich für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort weitere Chancen:

oder Energie.

Der Aufbau eines KI-Clusters ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine langfristige Stadtentwicklungsaufgabe - vergleichbar mit dem Aufbau eines neuen Wissenschafts- oder Technologiecampus. Die Grundlagen sind jedoch vielversprechend: Es gibt attraktive Gewerbeflächen, es gibt Spitzenforschung, es gibt großes Interesse aus der Wirtschaft - und es gibt ein wachsendes Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser Schlüsseltechnologie.

Ein KI-Cluster in Nürnberg wird die Region nicht nur wirtschaftlich stärken, sondern auch zukunftsfähig machen. Es ist ein wichtiger Schritt, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter zu sichern.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Schwerpunktthemen des IHK-Gremiums Stadt Nürnberg - Dialog mit der Stadt Nürnberg

Sachverständige: Thomas Förster, Vorstand des IHK-Gremiums sowie Mitglieder der

Arbeitsgruppen

Herr Oliver Thoma - Arbeitsgruppe Innerstädtische Mobilität

Herr Dr. Thomas Hörlbacher - Arbeitsgruppe Gewerbeflächen

Herr Peter Ottmann - Arbeitsgruppe Innenstadt / Kaufhof & Co.

Herr Markus Zwingel - Arbeitsgruppe Sicherheit und Sauberkeit

Frau Viola Thias - Arbeitsgruppe Effiziente Verwaltung

Bericht:

Das IHK-Gremium Stadt Nürnberg versteht sich als Brückenbauer zwischen Wirtschaft, Stadtverwaltung und Politik. Das Gremium liefert Impulse, gibt Rückmeldung aus der Praxis und bringt unternehmerische Kompetenz in die Entwicklung der Stadt ein. Ziel ist es, konkrete Verbesserungen anzustoßen, Verfahren zu beschleunigen und einen Beitrag zur zukunftsfähigen Gestaltung des Standorts Nürnberg zu leisten.

Das Gremium ging aus dem bisherigen Regionalausschuss Stadt Nürnberg hervor. Nürnberg ist eine von 14 Regionen mit eigenständigem Gremium innerhalb des IHK-Bezirks. Die 25 gewählten Mitglieder (Unternehmerinnen und Unternehmer aus verschiedenen Branchen) treffen sich regelmäßig, bündeln ihre Interessen und begleiten wichtige Standortentwicklungen.

Das IHK-Gremium beschäftigt sich in der Periode 2025-2029 in fünf Arbeitsgruppen mit folgenden Schwerpunktthemen: 1. Innerstädtische Mobilität 2. Gewerbeflächen 3. Innenstadt und Kaufhof 4. Sicherheit und Sauberkeit 5. Effiziente Verwaltung

Am 10.09.2025 fand ein erster Austausch mit der Stadtspitze statt. Der Vorsitzende des Vorstands des IHK-Gremiums Stadt Nürnberg, Thomas Förster, Vizepräsident der IHK Nürnberg, wird im RWA zusammen mit Vertretern der fünf Arbeitsgruppen die Schwerpunktthemen vorstellen und über erste Ergebnisse berichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

ZOHO Factory

Sachverständiger: Benjamin Bauer, Geschäftsführer des ZOLLHOF - Tech Incubator

Bericht:

Der ZOLLHOF - Tech Incubator (ZOLLHOF) ist eines der führenden Gründer- und Technologiezentren für digitale Startups in Deutschland. Im Juli 2025 wurde der ZOLLHOF als eines von zehn Projekten im Wettbewerb "EXIST Startup Factories" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgezeichnet. In den nächsten Jahren stehen zusätzlich bis zu 30 Mio. Euro für den Ausbau der Gründeraktivitäten als "ZOHO Factory" zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg begleitet von Beginn an diesen Prozess aktiv und trägt zur Umsetzung der Ziele bei.

Ziel der ZOHO Factory ist es, die Gründungsdynamik in Nordbayern deutlich zu erhöhen und Stadt und Metropolregion Nürnberg sowie Nordbayern insgesamt zu einem führenden Standort für Unternehmensgründungen zu entwickeln. Hierzu

Gründungen eingerichtet,

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg unterstützt die ZOHO Factory intensiv mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen weiter zu verbessern und die internationale Sichtbarkeit Nürnbergs als attraktiver Wirtschafts- und Technologiestandort auszubauen.

Der Erfolg im Rahmen des Wettbewerbes "EXIST Startup Factories" ist ein Meilenstein für den Gründer-, Digital- und High-Tech-Standort Nürnberg. Unternehmensgründungen in Zukunftsbranchen werden gezielt angereizt und Top-Talente angezogen. Das führt zu nachhaltig neuer Wertschöpfung und Beschäftigung. Die Strahlkraft des ZOLLHOF wird weiter erhöht, ebenso wie die nationale und internationale Sichtbarkeit des Wirtschaftstandortes Nürnberg. Der geplante Wagniskapitalfonds schließt eine zentrale Lücke im Bereich der Frühphasenfinanzierung von Unternehmensgründungen. Auch hier wird die Wirtschaftsförderung Nürnberg eine zentrale Rolle spielen, um Gründerinnen und Gründer mit Kapital, Netzwerken und Know-how zu vernetzen.

Seit 2017 haben die durch den ZOLLHOF unterstützten Startups bereits über 1 000 Arbeitsplätze geschaffen und 350 Mio. Euro Wagniskapital mobilisiert. Er gehört zu den drei erfolgreichsten Gründerzentren Bayerns sowie den 25 de:hubs der Bundesregierung. 2024 und 2025 zeichnete die Financial Times den ZOLLHOF als einen von "Europe's Leading Startup-Hubs" aus.

Herr Benjamin Bauer (Geschäftsführer des ZOLLHOF - Tech Incubator) wird als Sachverständiger anwesend sein und umfassend über die ZOHO Factory berichten.

Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg garantiert, dass die erzielten Erfolge nachhaltig verankert und in die gesamte Wirtschaftsregion hinein getragen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

25_sh0806b

ZOHO Factory

Sachverhaltsdarstellung:

Der ZOLLHOF - Tech Incubator (ZOLLHOF) ist eines der führenden Gründer- und Technologiezentren für digitale Startups in Deutschland. Im Juli 2025 wurde der ZOLLHOF als eines von zehn Projekten im Wettbewerb "EXIST Startup Factories" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgezeichnet. Insgesamt hatten sich 26 Bündnisse gründungsstarker Hochschulen, Forschungseinrichtungen und privater Akteure beteiligt. In den nächsten Jahren stehen zusätzlich bis zu 30 Mio. Euro für den Ausbau der Gründeraktivitäten als "ZOHO Factory" zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg begleitet diesen Prozess aktiv und trägt zur Umsetzung der Ziele bei.

Was ist der ZOLLHOF Tech Incubator und welche Bedeutung hat er für Nürnberg?

Die Stadt Nürnberg hat sich in den vergangenen Jahren als bedeutender Gründerstandort in Deutschland etabliert. Maßgeblich für diese Entwicklung verantwortlich ist das Nürnberger digitale Gründungszentrum ZOLLHOF - Tech Incubator (ZOLLHOF).

Der ZOLLHOF ist einer der am schnellsten wachsenden Inkubatoren für technologieorientierte Unternehmensgründungen (Startups) in Deutschland. Er zählt zu den drei erfolgreichsten Gründerzentren in Bayern und ist einer von 25 de:hubs der Digital Hub-Initiative der Bundesregierung1. Als Digital Health-Hub2 fördert der ZOLLHOF jährlich u.a. 30 bis 40 Ausgründungen im Bereich Digital Health. Die Startups des ZOLLHOF stehen für über 1.000 neue, überwiegend hochqualifizierte Arbeitsplätze und rund 450 Mio. Euro an ein-

geworbenem Wagniskapital. 70 % aller bisher vom ZOLLHOF unterstützten Startups

sind nach wie vor aktiv am Markt. Im Vergleich dazu steht die sonst durchschnittliche Startup-Überlebensrate von 10 bis 20 % - ein eindrückliches Zeichen für die herausragende Qualität der Betreuung der Startups durch den ZOLLHOF.

2024 und 2025 zeichnete die Financial Times den ZOLLHOF als einen von „Europe’s Leading Startup Hubs“ aus, in Deutschland unter den Top 10.

Am 10.07.2025 kam ein weiterer Meilenstein für den Gründer-, Digital- und High-Tech-Standort Nürnberg hinzu: Der ZOLLHOF wurde mit dem Projekt ZOHO Factory als eines von nur zehn Projekten im Wettbewerb „EXIST Startup Factories“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgezeichnet. Das bedeutet: Weitere ca. 30 Mio. Euro für Unter-

nehmertum und Startups in und um Nürnberg. Bis zu 10 Mio. Euro stammen aus der

Bundesförderung im Wettbewerb, weitere 20 Mio. Euro von privaten Investorinnen und Investoren aus der Region.

Was genau verbirgt sich hinter der ZOHO Factory?

Das Ziel der Startup Factories ist die Förderung der nationalen Gründungsdynamik,

insbesondere im Hinblick auf wissensbasierte, hochschulnahe Ausgründungen. Im

Rahmen der ZOHO Factory wird das bestehende Angebot des ZOLLHOF maßgeblich

erweitert.

So werden bestehende Lücken systematisch geschlossen. Ganz konkret:

insbesondere Frauen und internationale Gründerinnen und Gründer fördert. Der Fokus liegt

1 Die 25 Digital Innovation Hubs (de:hubs) der Bundesregierung vernetzen Start-ups, Unternehmen, Wissenschaft und Investoren in regionalen Zentren. Sie fokussieren sich jeweils auf spezifische Zukunftstechnologien (z. B. KI, Mobility, GreenTech, Cybersecurity), um digitale Innovationen in Schlüsselbranchen voranzutreiben. 2 Der Digital Health Hub Nürnberg/Erlangen bündelt Expertise aus Medizin, Forschung und Start-ups, um Innovationen in der Gesundheitswirtschaft voranzubringen. Schwerpunkte liegen auf MedTech, E-Health und digitaler Versorgung.

damit auf Gruppen, die in der Tech-Startup-Szene noch unterrepräsentiert sind, ohne jedoch andere Interessierte auszuschließen. → Stipendien bieten Anreize für Menschen, die nicht in einem unternehmerischen Umfeld aufgewachsen sind, und geben so einen deutlichen Schub zur Unternehmensgründung.

→ Der Wagniskapitalfonds ermöglicht es, technologieorientierte Startups in der Frühphase ihres Unternehmens zu finanzieren, in der der gesamte Entwicklungsaufwand bis hin zu einem ersten vermarktbaren Produkt anfällt.

attraktiven Maschinenpark ausgestattet sind (z.B. 3D-Drucker, Messtechnik, etc.) in Erlangen. → So erhalten Gründerinnen und Gründer schnell, flexibel und günstig Zugang zu teuren Maschinen und Messtechnik, die sie ansosten ausleihen oder kaufen müssten.

Erklärtes Ziel der ZOHO Factory ist es, die Gründungsdynamik in Nordbayern deutlich zu erhöhen und Stadt und Metropolregion Nürnberg zu einem führenden Standort für Unternehmensgründungen und Anziehungspunkt für Top-Talente zu entwickeln.

Welche neuen Angebote entstehen für Gründerinnen und Gründer konkret?

Die ZOHO Factory bietet Gründerinnen und Gründern ein breites Unterstützungspaket, das weit über die Leistungen eines klassischen Gründerzentrums hinausgeht.

Gründerinnen und Gründer haben die Möglichkeit, sich über Stipendien im Vorfeld oder in der Frühphase der Gründung finanziell abzusichern, um etwa einen Spurwechsel aus der Forschung hin zur Ausgründung zu erleichtern. Sie erhalten Zugang zu den Arbeits- und Laborflächen im neuen Tech Space, die speziell auf die Anforderungen technologieorientierter Startups zugeschnitten sind. Sie nehmen an Wachstums- und Qualifizierungsprogrammen teil, die individuell an die jeweilige Entwicklungsphase der jungen Unternehmen angepasst werden. Sie erhalten direkten Zugang zu Kapitalgebern, Mentoren und Experten und können an exklusiven Branchen- und Investoren-Events teilnehmen. Durch Kooperationen mit Wissenschaftseinrichtungen, Pilotprojekte mit etablierten Unternehmen und gezielte Internationalisierungsmaßnahmen werden die Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt und schnelles Wachstum erheblich gesteigert.

Was ist das Besondere am neuen Wagniskapitalfonds?

Der geplante Wagniskapitalfonds ist in dieser Form einzigartig für Franken und schließt eine zentrale Lücke in der Finanzierung technologieorientierter Unternehmensgründungen. Er richtet sich speziell an Startups in der besonders risikobehafteten frühen Phase der Gründung (sog. Pre-Seed-Phase), in der klassische Investoren oft noch zögern. Der Wagniskapitalfonds wird vom ZOLLHOF gemeinsam mit privaten Partnern aus der Region aufgelegt. Mit einem Volumen von rund 10 Mio. Euro und geplanten Investitionsgrößen von 200.000 Euro sollen gezielt Gründungsteams unterstützt werden, die ein hohes technologisches Potenzial besitzen, aber noch nicht ausreichend marktreife Produkte oder Umsätze vorweisen können.

Wie trägt das Projekt zur langfristigen Standortentwicklung bei?

Die ZOHO Factory ist ein Meilenstein für Nürnberg. Die ZOHO Factory…

modelle,

Künstliche Intelligenz,

Innovationskraft,

Für die Bewerbung als ZOHO Factory wurde die Struktur des ZOLLHOF - Tech Incubator

angepasst. Warum war dies notwendig?

Dies war erforderlich für einen erfolgreichen Wettbewerbsbeitrag im Rahmen des Leuchtturmwettbewerbs „Startup Factories“ und um den wachsenden inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es ging insbesondere darum, zukünftig gemeinnützige Tätigkeiten und wirtschaftliche Tätigkeiten klar zu trennen. Die neue Gesellschaftsstruktur erlaubt es, die unterschiedlichen Aufgabenbereiche gezielt auf spezialisierte Gesellschaften zu verteilen und so sowohl den gemeinnützigen Förderauftrag als auch wirtschaftliche Innovationsprojekte und Investments optimal zu steuern. Daher gibt es nun eine Holding mit drei separaten Gesellschaften:

Dienstleistungen wie Marketing, Personal und strategische Steuerung für die Tochtergesellschaften erbracht. Die Stadt Nürnberg bleibt mit 8 % beteiligt und ist somit mittelbar auch an allen weiteren Gesellschaften beteiligt.

Betrieb des Gründerzentrums sowie Bildungs- und Forschungsförderung inklusive Stipendienprogramme und Netzwerkaktivitäten. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden, öffentlichen Fördermitteln und eigenen Erträgen.

Tech Space und führt Beratungs- und Innovationsprojekte mit Unternehmen durch.

Welche Rolle spielt die Wirtschaftsförderung Nürnberg bei der Entwicklung des

ZOLLHOF und der ZOHO Factory?

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg ist seit 2016 strategische Partnerin und Gesellschafterin des ZOLLHOF und somit von Beginn an eng in dessen Entwicklung eingebunden. Sie hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Stadt Nürnberg den Kauf des ZOLLHOF-Gebäudes mit einem Zuschuss von über 2 Millionen Euro unterstützt hat. Damit ist die Stadt Nürnberg – neben dem Freistaat Bayern – der wichtigste öffentliche Geldgeber des Inkubators.

Der Beitrag der Wirtschaftsförderung Nürnberg geht jedoch weit über die finanzielle Unterstützung hinaus. Sie bringt ihre umfassende Standortentwicklungskompetenz, ihr Fachwissen und ihre Netzwerke aktiv ein. Sie unterstützt die operative Projektumsetzung und wirkt an der strategischen Weiterentwicklung mit. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die Verknüpfung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtverwaltung zu fördern und dadurch Synergien für Innovation und Wachstum zu schaffen.

Im Rahmen der Antragstellung zur ZOHO Factory hat die Wirtschaftsförderung eine zentrale Rolle übernommen. Sie war insbesondere bei der Klärung und Ausgestaltung der neuen Gesellschaftsstruktur maßgeblich beteiligt und hat so dazu beigetragen, die organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung im Wettbewerb „Startup Factories“ zu schaffen.3

Damit trägt die Wirtschaftsförderung Nürnberg in mehrfacher Hinsicht dazu bei, dass die Potenziale des ZOLLHOF und der ZOHO Factory ausgeschöpft werden können: Sie ist Impulsgeberin, Netzwerkerin und Partnerin zugleich. Als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Investorinnen und Investoren gewährleistet sie, dass die Impulse des Projekts nachhaltig in die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung Nürnbergs zurückfließen und die Stadt langfristig als führender Gründer- und Innovationsstandort profitiert.

Zusammengefasst: Was hat Nürnberg von der ZOHO Factory?

3 Insbesondere die Frage, wie im Rahmen der ZOHO Factory die Anforderungen aus der Bezuschussung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg erfüllt werden können. Im Rahmen der Förderung für Digitale Gründerzentren in Bayern hat sich die ZOLLHOF Tech Incubator GmbH verpflichtet, den Betrieb eines Gründerzentrums bis zum Jahr 2032 zu gewährleisten.

Die Weiterentwicklung des ZOLLHOF zum Leuchtturmprojekt ZOHO Factory ist mehr als nur ein struktureller Ausbau - sie ist ein Meilenstein für die Zukunft Nürnbergs. Die Kombination aus erstklassiger Infrastruktur, gezielter Talentförderung und einem einzigartigen Wagniskapitalfonds schließt bestehende Lücken in der Gründungsförderung und macht den Standort im nationalen und internationalen Wettbewerb noch konkurrenzfähiger. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg leistet hierbei einen wesentlichen Beitrag, indem sie die verschiedenen Partner vernetzt, Förderstrukturen koordiniert und aktiv dazu beiträgt, Kapital, Know-how und Talente zusammenzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit von Stadt, Wirtschaft, Wissenschaft und privaten Kapitalgebern entsteht ein Netzwerkknoten, der Innovationen beschleunigt, hochwertige Arbeitsplätze schafft und Nürnberg langfristig als führenden Technologie- und Startup-Standort etabliert. Die ZOHO Factory sendet ein klares Signal: Nürnberg investiert in Ideen, Talente und Technologien - und damit in eine zukunftsfähige, nachhaltige und dynamische Stadtentwicklung.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

MRB-GST/012/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Zwischenbericht Konfliktmanagement KoMit

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 04.02.2025

Sachverständiger: Franz Walser, Menschenrechtsbüro Stadt Nürnberg

Anlagen: Zwischenbericht Allparteiliches Konfliktmanagement (KoMit) Antrag_Konfliktmanagement_Grüne

Bericht:

In Beantwortung des Antrags der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen vom 04.02.2025 legt die Stabsstelle MRB & GST einen Zwischenbericht über die Arbeit des Allparteilichen Konfliktmanagements (KoMit) für den Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 29.10.2025 vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/012/2025

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In einer vielfältigen Stadtgesellschaft müssen alle Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Raum sozialverträglich nutzen können.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/012/2025

Abbildung 3

Allparteiliches Konfliktmanagement KoMit (Vom Konflikt zum

Miteinander)

Zwischenbericht der Stabsstelle MRB & GST für den Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 29.10.2025

Siehe Antrag der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen vom 04.02.2025

Im Stadtgebiet Nürnberg besteht großer Bedarf an dialogischer Konfliktbearbeitung für Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum. Die Anfragen an KoMit übersteigen bei Weitem die Kapazitäten einer einzigen VK-Stelle, welche sich die Mediatorin Valerie Laubenheimer und der Soziologe Franz Walser seit September 2023 im Menschenrechtsbüro teilen. Als Sachmittelbudget standen 10.000 € im Jahr 2024 zur Verfügung, die gleiche Summe wurde für 2025 bewilligt. KoMit arbeitet sowohl praktisch vor Ort als auch am Strukturaufbau eines kommunalen Konfliktmanagements, bis Oktober 2024 flankiert vom Bundesprogramm KoKoMa. Für die Bearbeitung kommen grundsätzlich Nutzungskonflikte infrage, die erstens einen öffentlichen Platz oder Park über einen längeren Zeitraum betreffen und zweitens mit ordnungs- bzw. sicherheitsrechtlichen Maßnahmen nicht (weiter) zu deeskalieren sind.

I. Kriterien für Standortauswahl

Das Clearing der Fälle erfolgt bisher aus dem AK SiSa heraus durch das Ordnungsamt in Absprache mit BgA(L) und MRB(L). Kriterien dafür sind:

Fußgängerzonen)

Auch präventive Handlungsoptionen durch allparteiliche Vermittlung können ein Faktor für die Auswahl einer Fallbearbeitung sein.

II. Konkrete Umsetzung 2024/25

Als erster Einsatzort wurde der Cramer-Klett-Park mit Umgebung ausgewählt und ab 2024 konkret bearbeitet.

Allparteiliche Konfliktbearbeitung bedeutet zuallererst, möglichst viele Perspektiven auf die Situation zu sammeln und selbst mit vielen Beteiligten ins Gespräch zu gehen. Deshalb spielte für KoMit die sozialräumliche Perspektive und damit die Einbindung entsprechender Stellen und Fachkräfte von Anfang an eine wesentliche Rolle.

In Kooperation mit der sozialwissenschaftlichen Fakultät der TH Nürnberg wurde das gemeinsame Seminar „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ konzipiert, das erstmals im Sommersemester 2024 stattfand. In diesem Rahmen wurden Projekte am Melanchthonplatz und in St. Leonhard durchgeführt bzw. begleitet. Aus dem Seminar heraus konnten Studierende der sozialen Arbeit als KoMit-Honorarkräfte gewonnen werden, die in den Sommermonaten 2024 als sogenannte Parktandems im und um den Cramer-Klett- Park allparteilich im Einsatz waren. Für 2025 ist es gelungen, die Finanzierung dieser

Einsätze in Kooperation mit SÖR zu sichern. Der von Platznutzenden formulierte Wunsch

nach einer Sitzgelegenheit im Steubentunnel wurde von KoMit unterstützt und von SÖR im

Frühsommer kurzfristig umgesetzt. Die Zahl der Beschwerden bei Polizei und

Ordnungsbehörden liegt seit Sommer 2024 auf sehr niedrigem Niveau.

e 2025 erneut angeboten werden (u.a. mit einer Pflanzaktion für Kinder am Jamnitzerplatz) und soll künftig fest im Lehrplan der TH verankert werden.

Darüber hinaus war KoMit begleitend an den Projekten Wöhrder Seewärts sowie Pop-up Store für Demokratie in St. Leonhard beteiligt. Auf Grund der konflikthaften Entwicklungen in St. Leonhard wurden Anfang 2025 eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe zur Sozialraumentwicklung in den Stadtteilen St. Leonhard und Sündersbühl initiiert sowie externe Unterstützung durch die kommunale Konfliktberatung Pro Peace (ehem. „Forum Ziviler Friedensdienst“) in diesen Prozess eingebunden. KoMit hat in der Schweinauer Straße mit der Konfliktanalyse begonnen, zu der neben der Sichtung vorhandener Informationen und bisheriger Interventionen auch zeitaufwändige Begehungen und Gespräche vor Ort gehören. Parallel wird das Format Runder Tisch überarbeitet, um die unterschiedlichen Interessengruppen miteinander ins Gespräch zu bringen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln.

Mit einigen der durch KoKoMa qualifizierten Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanagern konnte 2025 außerdem eine Konfliktanalyse am Jamnitzerplatz begonnen werden. Städtische Angestellte und Ehrenamtliche arbeiten dabei je nach persönlichen und dienstlichen Möglichkeiten gemeinsam an der Erfassung eines konfliktsensiblen und diskriminierungskritischen Lagebilds.

III. Mögliche Einsätze an weiteren Orten mit Problemlagen

Kurzfristige Anfragen auf Grund von Beschwerden z.B. zum Quellepark, Melanchthonplatz, Aufseßplatz mussten abgelehnt werden. Abgesehen von den begrenzten Kapazitäten sind weder die städtischen und ehrenamtlichen Konfliktmanager noch die Honorarkräfte der KoMit-Parktandems flexibel überall einsetzbar, wo (meist) Anwohnende sich gestört fühlen. Allparteiliche Konfliktbearbeitung erfordert zwingend die Erstellung eines eigenen Lagebilds unter Berücksichtigung möglichst aller Interessengruppen sowie eine weiterführende Konfliktanalyse aus einer ergebnisoffenen Haltung heraus. Beides bindet Zeit und Personalkapazitäten und ist aktuell nicht an weiteren Orten leistbar. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zum Stadterneuerungsgebiet Quartier Annapark etwa wurde deshalb der dort bestehende Bedarf an Konfliktbearbeitung explizit formuliert. Zu beachten ist außerdem, dass Gespräche vor Ort immer auch Erwartungen wecken, weshalb im Vorfeld unbedingt die Weiterbearbeitung realistisch eingeschätzt und geplant werden muss, um Frustration, Resignation, im schlimmsten Fall Vertrauensverlust in die kommunalen Stellen vorzubeugen.

Allparteiliche Konfliktbearbeitung ist eine prozesshafte Querschnittaufgabe, das bedeutet u.a.: Einbindung beteiligter Akteure und sozialer Einrichtungen, Vertrauensaufbau, Überwinden von Sprachbarrieren, Abstimmen gemeinsamer Ziele, Vermittlung demokratischer Werte, sorgfältige Interventionskonzepte, diskriminierungssensible Integrationsarbeit … Sichtbare Erfolge sind nicht als sogenannte Quick-Wins zu haben. Hinzu kommt, dass viele der relevanten Dienststellen (z.B. SÖR, Ref. V) einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und sich eher auf Kernaufgaben beschränken müssen, denn neue Aufgaben übernehmen können. Siehe hierzu auch die am 25.09.2025 im JHA bearbeitete Antwort auf den Antrag der SPD „Unterstützung für sozial belastete Stadtteile“ vom 15.08.2025.

Mit den gegebenen Voraussetzungen einer hauptamtlichen VK-Stelle einerseits und andererseits dem Anspruch, nachhaltige Veränderungen zu bewirken, ist die Fokussierung auf folgende Aufgaben dringend geboten:

  1. Bearbeitung der langjährig bestehenden Konfliktthemen in St. Leonhard im Rahmen der ressortübergreifenden Sozialraumentwicklung Leonhard/Sündersbühl 2. Weiterführung der Parktandems im Bereich nördliche Wöhrder Wiese 3. Entwicklung und Pflege des Netzwerks Kommunaler Konfliktmanager*innen mit konkreten Piloteinsätzen

Die Gründung des multiprofessionellen Netzwerks „Kommunale Konfliktmanager*innen“ (Arbeitstitel) ist das wesentliche Ergebnis des Bundesprojekts KoKoMa, an dem Nürnberg als eine von 14 Kommunen teilgenommen hat. Die Sperre des Bundeshaushalts im Dezember 2023 führte in der Folge zum Ende der lokalen Prozessbegleitung durch die AWO, wodurch weitere geplante Vorhaben leider nicht realisiert werden konnten.

Eine zentrale Erkenntnis aus der lokalen Steuerungsgruppe des Bundesprojekts (bestehend aus MRB/L & KoMit, OA/L & KOS, BgA/L und AWO/L Geschäftsbereich Migration & Integration sowie lokale und externe Prozessbegleitung) soll an dieser Stelle als Perspektive dargestellt werden.

IV. Einbindung der Stadtteile in die kommunale Konfliktbearbeitung

Im Laufe des Projekts wurde einerseits deutlich, dass es keinen umfassenden Überblick über die vielfältigen Akteure und Angebote in den einzelnen Stadtteilen gibt. Die vor Ort vorhandenen Ressourcen, die auch für die Bearbeitung kommunaler Konfliktlagen genutzt werden könnten, sind daher nicht umfänglich bekannt. Perspektivisch wäre es möglich, z.B. mit aktiven Konfliktmanagerinnen aus dem Netzwerk für ausgewählte Stadtteile Bestandsaufnahmen zu erstellen.

Darüber hinaus wurde thematisiert, dass das Ordnungsamt nicht dauerhaft die Runden Tische in den konfliktbetroffenen Stadtteilen organisieren und moderieren kann, auch weil es per definitionem keine neutrale Position einnehmen kann. Sinnvoll wäre, die Konfliktbearbeitung stärker zu dezentralisieren und in die (Mit-)Verantwortung der Stadtteile zu geben; auch die vorläufige Analyse des Konflikts in St. Leonhard bestätigt diese Auffassung. Hierfür sollten Stadtteilakteure in Methoden des kommunalen Konfliktmanagements geschult und mit KoMit vernetzt werden.

Zu guter Letzt sei das Schlusswort aus dem Abschlussbericht von KoKoMa zitiert:

„Mit der Tatsache, dass die Etablierung des kommunalen allparteilichen Konfliktmanagements eine Mammutaufgabe ist und am besten schon gestern erledigt worden wäre, geht KoMit mit Transparenz, Beharrlichkeit und Schritt für Schritt um.“ Stiftung SPI/externe Prozessbegleitung im Oktober 2024

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg,04.02.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums gehört zu großen Städten und macht sie bunt und lebenswert. Dennoch treten, besonders auf hochfrequentierten Plätzen, oft auch Problematiken auf, die so unterschiedlich wie die Nutzer:innen selbst sind.

Daher wurde – auf grüne Initiative hin – das Allparteiliche Konfliktmanagement 2023 in Nürnberg eingeführt, das sich KoMit nennt. Es soll auftretende Konflikte mit allen Beteiligten lösen und für ein friedliches Miteinander auf unseren Straßen und Plätzen sorgen. Die Einsatzorte werden hierbei identifiziert und können je nach Notwendigkeit wechseln. Derzeit befasst sich KoMit hauptsächlich mit kritischen Bereichen am Wöhrder See.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung

 gibt einen Zwischenbericht zur bisherigen Umsetzung und den Erfahrungen von KoMit,  erläutert die Kriterien für die Standortauswahl und mögliche Einsätze an weiteren Orten mit Problemlagen (z. B. Aufseßplatz, Jamnitzer Platz).

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Andrea Friedel Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Anpassung des Masterplans Gewerbeflächen an die Herausforderungen des Klimawandels

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom11.02.2025

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2025 Sachverhalt

Bericht:

Die Weiterentwicklung der Nürnberger Industrie- und Gewerbeflächen, insbesondere jener innerhalb der 77 Nürnberger Gewerbegebiete, ist eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung Nürnberg. Dabei spielen zunehmend die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung eine Rolle, denn für Unternehmen werden neben den "klassischen" Standortfaktoren ökologische Faktoren, wie z.B. eine klimaneutrale Energieversorgung und Mobilität, immer bedeutender.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg sieht den größten Hebel, das Thema Klimaanpassung in den Gewerbegebieten anzugehen, in der direkten Beratung und vor allem der Sensibilisierung von Unternehmen sowie im Austausch mit Flächeneigentümerinnen und -eigentümern von gewerblichen Flächen. Dieser Austausch findet sowohl bereits im Rahmen der Standortvermittlung an Unternehmen als auch im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung statt. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Strukturanalysen in ausgewählten Gewerbegebieten durchgeführt. Im Rahmen dieser Analysen wurden auch Maßnahmen u.a. zur ökologischen Aufwertung von Grundstücken, Anpassungen an den Klimawandel oder der Verbesserung der Infrastruktur erarbeitet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine Diversity-Relevanz erkennbar.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

25_lb0410b

Anpassung des Masterplans Gewerbeflächen an die Herausforderungen des Klima-

wandels

Sachverhaltsdarstellung:

Die Weiterentwicklung der Nürnberger Industrie- und Gewerbeflächen insbesondere jener innerhalb der 77 Nürnberger Gewerbegebiete ist eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung Nürnberg. Ein Fokus liegt in diesem Zusammenhang auch auf den Themen Klimaschutz und Klimaresilienz. Dies ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass Nürnberg im Standortwettbewerb um attraktive Unternehmen nur dann bestehen kann, wenn es in der Stadt attraktive und zukunftsfähige Gewerbe- und Entwicklungsflächen gibt. Dieses Erfordernis kommt insbesondere bei der immer komplexer werdenden Standortsuche von Unternehmen zum Tragen. Neben den „klassischen“ Standortfaktoren (Flächengröße, Branchenstruktur im Umfeld, Erschließung) spielen für Unternehmen ökologische Faktoren, wie eine klimaneutrale Energieversorgung und Mobilität aber auch soziale Anforderungen, wie attraktive Aufenthalts- und Begegnungsräume vor Ort, eine immer entscheidendere Rolle (s. Abb.). Die Relevanz verschiedener Themen wie Klimaschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz hängt oft von der Branche ab: Während in der Industrie Abwärme und Effizienz im Fokus stehen, sind für Dienstleister häufig eher Dach- und Fassadenbegrünung oder nachhaltige Bauweisen wichtig.

Abbildung 4

Abb.: Die Anforderungen an Wirtschaftsflächen werden komplexer

Der Masterplan Gewerbeflächen bildete in den letzten Jahren die Grundlage sowohl für die Standortberatung von Unternehmen, die mit Standortanfragen an die Wirtschaftsförderung Nürnberg herantreten, als auch für die strategische Weiterentwicklung der Gewerbegebiete. Die Integration des Masterplans Freiraum sowie des Klimaschutzfahrplans, die auch die beschriebenen spezifischen Anforderungen der Unternehmen mit betrachtet, würde eine umfassende Überarbeitung des Masterplan Gewerbeflächen bedeuten. Aufgrund eingeschränkter personeller Ressourcen sowie weiterer drängender wirtschaftlicher Themen, wie z.B. der Begleitung der Transformation der lokalen Wirtschaft, insbesondere der Automobilzulieferindustrie, oder die Entwicklung eines KI-Clusters zur langfristigen Stärkung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Nürnberger Wirtschaftsstandorts, zwingt die Verwaltung zu einer Priorisierung dieser Anforderungen.

Mit Blick auf einen effizienten Einsatz von Ressourcen und dem Anspruch bereits kurz- bis mittelfristig Ergebnisse und Veränderungen zu erzielen, erachtet die Wirtschaftsförderung Nürnberg die Umsetzung konkreter, wenn auch z.T. kleinerer Maßnahmen als zielführender. Im Rahmen der täglichen Arbeit der Wirtschaftsförderung haben die Themen Klimaschutz

und Klimaanpassung bereits verstärkt Einzug erhalten. So geht sie stets sowohl im Kontakt mit Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Projektentwicklungsgesellschaften als auch bei der Standortvermittlung für Unternehmen auf die gestiegenen Erfordernisse an einen Unternehmensstandort ein. Der Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung spielt dabei in der täglichen Beratung der Unternehmen zu Neu- oder Umbauten eine Rolle.

Darüber hinaus führte die Wirtschaftsförderung Nürnberg in den vergangenen Jahren Strukturanalysen von einzelnen Gewerbegebieten durch (Kleinreuth b. Schweinau, Schafhof/ Klingenhof und Sandreuth) - auch mit Blick auf die vorhandene Bebauung von Gewerbeflächen. Mit Unterstützung externer Agenturen wurden dabei alle ansässigen Unternehmen inkl. Eigentümerstruktur erfasst, die Gegebenheiten vor Ort untersucht und ein dialogorientierter Beteiligungsprozess gestartet. Das Ziel der Strukturanalysen ist es, die spezifischen Charakteristika der jeweiligen Gewerbegebiete besser zu verstehen und sie so weiterzuentwickeln, dass sie für die Zukunft gut gerüstet sind. Dabei stehen auch Themen wie Mobilität, Energieversorgung und Infrastruktur im Fokus, die im engen Zusammenhang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung stehen. Aus den Gesprächen mit den Betrieben, sowie aus Fachämterrunden und Expertendialogen wurde deutlich, dass die Energie- und Ressourceneffizienz, die ökologische Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken, die Beseitigung von Umweltrisiken sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Gewerbegebieten immer wichtiger werden. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden jeweils konkrete Handlungsschwerpunkte und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. So wurde das Gewerbe- und Industriegebiet Sandreuth im Rahmen der Fortschreibung der Stadtklimaanalyse als Fokusraum aufgenommen und untersucht. Dabei wurden Potenziale für Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelungsmaßnahmen und Baumpflanzungen erkannt.

Für die Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen ist die Wirtschaftsförderung Nürnberg in vielen Fällen auf die Unterstützung und Kooperation sowohl der zuständigen Fachdienststellen als auch vor allem der ansässigen Unternehmen sowie Flächeneigentümerinnen und -eigentümer angewiesen. Einen der größten Hebel, das Thema Klimaanpassung in den Gewerbegebieten anzugehen, sieht die Wirtschaftsförderung deshalb in der direkten Beratung und vor allem der Sensibilisierung von Unternehmen und im Austausch mit Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Projektentwicklungsgesellschaften. Dieser Austausch findet zum einen im Rahmen der Standortvermittlung an Unternehmen, als auch im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung statt.

Darüber hinaus baut die Wirtschaftsförderung Nürnberg ihr Beratungsangebot für Unternehmen zum Thema Fördermittel derzeit aus, auch Förderprogramme zum Thema Umweltschutz und Klimaanpassung spielen dabei eine Rolle. Verschiedene Programme von BMWE und KfW werden derzeit im Rahmen der Fördermittelberatung für Unternehmen von der Wirtschaftsförderung Nürnberg recherchiert und an Unternehmen weitergegeben.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversityrelevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff: Bericht Bielingplatz;

hier: Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN-Fraktion vom 24.02.2024

Anlagen: Antrag Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.02.2024 Sachverhalt Lageplan

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation auf dem westlichen Bielingplatz und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

RÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 24.02.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

erst Parkplatz, dann Baustelle, nun Müll-und Schutthalde die Gestaltung des westlichen Bielingplatzes zu einem nutzbaren Stadtteilplatz für die Bewohner:innen zieht sich seitJahrenhin.

Beschlossen wurde 2019, den BielingplatzWest mit den im Stadtteil erforderlichen sozialen und kulturellen Nutzungen - Vischer-Schule, einemStadtteilzentrum mit integrierter (Schul-)Bibliotheksowie einem neuen Quartier für den Fischers Kulturladen. Zudem sollte der Parkplatz einer öffentlichen Grün-und Freifläche weichen (u. a. Stadtplanungsausschuss 21.01.2019).

Derzeit beschweren sich zu Recht vermehrt Bürger:innen über die unhaltbaren Zustände dort und fragen sich,wie es mit dem Bielingplatz West weitergehen soll.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

wie sich die Perspektivenfür eine Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gestaltenund inwiefern diese kommuniziert werden, über die Ausmaße der Vermüllungund Schuttablage auf demBielingplatz West sowie konkrete, auch kurzfristige Möglichkeiten, diese zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Marc Schüller Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzender

Bericht Bielingplatz;

hier: Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion vom 24.02.2024

Sachverhalt

Im Zuge der Fertigstellung der U-Bahnstation Klinikum Nord, die einen direkten Zugang am Bielingplatz hat, wurde der dortige öffentlich gewidmete Parkplatz entwidmet.

Seit Beendigung der Bautätigkeiten im Rahmen des U-Bahnbaus fand das Grundstück für diverse städtische Baumaßnahmen als Baustellenlager Verwendung, wie die Sanierung der Peter-Vischer-Schule oder verschiedene Kanalsanierungen durch SUN in den umliegenden Straßen. Aktuell wird das Grundstück bis voraussichtlich Ende Dezember 2025 im Rahmen der Verlegung von Fernwärmeleitungen in den angrenzenden Straßen als Baustellenlager der N-Ergie genutzt. Es wurden bereits weitere Bedarfe auf bauzeitliche Nutzung für weitere Kanalsanierungen im Umfeld des Grundstückes angezeigt. Die bisherigen Lagerungen standen somit immer im Zusammenhang mit den jeweiligen genehmigten Baumaßnahmen und es handelte sich hierbei nie um irreguläre Müll- oder Schuttablagerungen. Nach Beendigung der vertraglichen Überlassung muss der jeweilige Nutzer das Grundstück geräumt herausgeben, dies wird vertraglich geregelt. Das Liegenschaftsamt und die jeweiligen Baufirmen werden fortlaufend darauf achten, dass nicht genehmigte sonstige Ablagerungen oder Abfall entfernt werden sowie erforderliche Grünpflegearbeiten durchgeführt werden. Nachdem die Widmung aufgehoben wurde und es sich nun um eine städtische Privatfläche handelt, ist die Entfernung des derzeitigen Bauzaunes und somit die Öffnung der Fläche für die Allgemeinheit aus Haftungsgründen keine Option. Nach der Beendigung der Baumaßnahmen und der damit einhergehenden Nutzung als Lager, kann dem Grundstück eine neue Nutzung zugeführt werden. Das Stadtplanungsamt führt aktuell eine Abfrage in der Verwaltung dazu durch. Es wird sowohl eine bauliche Nutzung als auch die Errichtung einer Grünfläche als Erweiterung des Bielingplatzes geprüft. Den dringenden Bedarfen aus dem Stadtteil steht hier die aktuelle Haushaltslage mit fehlenden finanziellen als auch personellen Kapazitäten bei den Bedarfsträgern gegenüber. Sobald ein mögliches Nutzungskonzept entwickelt wurde, wird die Verwaltung erneut berichten.

ÖÖ 66 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung und © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:1 000 0 30 m Erstellungsdatum 04.09.2025 Ersteller Speri, Ute

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums -

Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.01.2025

Anlagen: Antrag der Linken Liste vom 20.01.2025 Entscheidungsvorlage Beschluss des Schulausschusses vom 23.07.2010 Schreiben vom Kultusministeriums vom 29.09.2009 Stellungnahme des Rechtsamtes vom 12.05.2010 Sachverhalt zum Schulausschuss vom 20.04.2012 Anmeldung des Schulausschusses vom 20.04.2012

Sachverhalt (kurz):

Zu folgenden Punkten wird berichtet:

  1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum 2. Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen 3. Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger 4. Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz

  2. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BDR

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 29.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums -

Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.01.2025

Anlagen: Antrag der Linken Liste vom 20.01.2025 Entscheidungsvorlage Beschluss des Schulausschusses vom 23.07.2010 Schreiben vom Kultusministeriums vom 29.09.2009 Stellungnahme des Rechtsamtes vom 12.05.2010 Sachverhalt zum Schulausschuss vom 20.04.2012 Anmeldung des Schulausschusses vom 20.04.2012

Sachverhalt (kurz):

Zu folgenden Punkten wird berichtet:

  1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum 2. Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen 3. Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger 4. Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz

  2. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BDR

Abbildung 5

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 20.01.2025

Betreff: Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums – Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Der Stadtrat möge beschließen: 1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum

öffentlichen Raum, insbesondere auf Werbeflächen des öffentlichen Nahverkehrs, städtischen Werbetafeln und bei Veranstaltungen, für die die Stadt Genehmigungen erteilt.

Räumlichkeiten für Werbeaktionen der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen oder zu genehmigen.

Karrierelounges oder anderen temporären Bundeswehr- Werbeeinrichtungen im öffentlichen Raum.

  1. Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen

Jugendoffizier:innen an städtischen Schulen.

wissenschaftliche Unabhängigkeit bewahren und nicht zu militärischen Zwecken verpflichtet werden.

Förderung der Bundeswehr aus, das Hochschulen zur militärischen

Zusammenarbeit zwingt und Schulen vorschreibt, Bundeswehroffiziere für politische Bildung einzuladen.

  1. Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger

Minderjähriger durch die Bundeswehr aus.

Mindestalter von 18 Jahren für den Dienstantritt ein.

  1. Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz

das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr, die von der GEW Bayern, der DFG-VK und weiteren Organisationen getragen wird.

Begründung:

Die Stadt Nürnberg trägt den Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Diesem Anspruch sollte sie auch in ihrer Werbepraxis und Bildungspolitik gerecht werden.

Mit dem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ hat die Bayerische Staatsregierung einen beispiellosen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit beschlossen. Hochschulen werden gezwungen, mit der Bundeswehr zu kooperieren, und Forschungsprojekte müssen militärisch nutzbar sein. Damit wird die freiwillige Selbstverpflichtung vieler Hochschulen zur rein zivilen Forschung (Zivilklausel) verboten.

Auch Schulen werden militarisiert: Jugendoffiziere sollen regelmäßig in den Unterricht integriert werden, und Bundeswehr-Karriereberater erhalten privilegierten Zugang zu Schüler:innen. Dies dient in erster Linie der Rekrutierung Minderjähriger.

Problematische Bundeswehrwerbung in Nürnberg

Aktuell wirbt die Bundeswehr in Nürnberg mit großflächigen Werbeanzeigen auf Straßenbahnen und Stadtreklametafeln. Auch Pop-Up-Karrierelounges wurden bereits genehmigt, in denen die Bundeswehr sich als attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Dabei wird die Realität des Soldat:innenberufs – der mit tödlichem Ernst verbunden ist – bewusst verharmlost und als Abenteuer inszeniert, um insbesondere junge Menschen anzusprechen.

Ein besonders perfides Beispiel war die Pop-Up-Karrierelounge 2022 in der Nürnberger Fußgängerzone: Mit Tarnmustern, interaktiven Exponaten und militärischen Simulationen wurde ein spielerisches Bild der Bundeswehr gezeichnet – als sei sie ein beliebiger Arbeitgeber.

Kritik an der Rekrutierung Minderjähriger

Deutschland wird regelmäßig von internationalen Organisationen wegen der Rekrutierung Minderjähriger kritisiert. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2014 aufgefordert, das Mindestalter für die Rekrutierung auf 18 Jahre anzuheben und jegliche Werbung, die sich an Kinder richtet, zu verbieten.

Trotzdem rekrutiert die Bundeswehr jedes Jahr rund 1.000 Minderjährige. Diese schließen Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Jahren ab und erhalten dasselbe militärische Training wie Erwachsene – einschließlich des Umgangs mit Waffen.

Besonders problematisch: Laut dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin leiden bis zu 25 Prozent aller Soldat:innen mit Einsatzerfahrung an psychischen Störungen wie posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Diese Risiken werden in der Bundeswehrwerbung jedoch verschwiegen oder verharmlost.

Gesellschaftliche Kontroverse um Bundeswehrwerbung

Jüngst haben in München mehrere Trambahnfahrer:innen der MVG aus Gewissensgründen die Steuerung von Straßenbahnen mit Bundeswehrwerbung verweigert. Sie argumentierten, dass das Fahren solcher Bahnen einem Kriegsdienst gleichkomme, und beriefen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes (Gewissensfreiheit).

Diese Vorfälle verdeutlichen, dass Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum hoch umstritten ist – und dass Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte hier eine klare Haltung einnehmen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller

Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.01.2025

hier: Keine Militarisierung unserer Schulen, Hochschulen und des öffentlichen Raums - Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen bleiben zivil!

I. Die Verwaltung empfiehlt, die Punkte 1 bis 4 des Antrags abzulehnen.

Begründung

Zu 1. Verbot von Bundeswehrwerbung im öffentlichen Raum

Die Stadt Nürnberg unterhält keine eigenen Werbeflächen. Die unter Punkt 1. des Antrags angesprochenen Werbeflächen werden von der Stadtreklame Nürnberg GmbH (SRN) an Dritte vermietet. Die Vermietung der Werbeflächen erfolgt eigenverantwortlich durch die SRN.

Zwar enthält der zwischen der Stadt Nürnberg und SRN abgeschlossene Vertrag die folgende Regelung zur Plakatgestaltung: „Die gesamte Werbung muss künstlerischen Anforderungen genügen und darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung dafür trägt die Stadtreklame.“ Solange dies gewährleistet ist, nimmt die Stadt keinen weitergehenden Einfluss auf die Vermietung durch die SRN.

Auf stadteigenen öffentlichen Flächen hat die Bundeswehr bisher keine Plakate beantragt, weder anlässlich von Veranstaltungen, noch um beispielsweise für Rekrutierungen zu werben. LA sieht hier auch keine Versagensgründe, die Plakatierung von Bundes- oder Landesbehörden steht im öffentlichen Interesse. Daher würden Plakatierungen ebenso wie Infostände genehmigt werden.

Zu 2. Keine Bundeswehr an Schulen und Hochschulen

Die städtischen Schulleitungen halten sich an die Beschlüsse des Schulausschusses von 2010 (Anlagen 2-4) sowie an die Inhalte des Berichts im Schulausschuss vom 20.04.2012 (Anlage 5 und 6).

Zu 3. Positionierung gegen die Rekrutierung Minderjähriger

Die Personalgewinnung der Bundeswehr richtet sich nach dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zu 4. Unterstützung der Popularklage gegen das Bundeswehrgesetz

Es gibt kein Bundeswehrgesetz auf bayerischer Ebene. Die Popularklage richtet sich gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024.

NNüürrnnbbeerrgg TOP: 11.4

Beschluss

I.

Schulausschuss

Sitzungsdatum 23.07.2010

öffentlich

Betreff: Bundeswehr in Schulen hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 13.04.2010

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen/beschlossen, mit 7 Gegenstimmen

abgelehnt, mit Stimmen

Beschlusstext: Die Direktorinnen und Direktoren der städtischen Schulen informieren zukünftig das Schulforum bzw. den Berufsschulbeirat über geplante Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen.

II. 3. BM

III. Abdruck an:

Ref. I/OrgA Ref. II/Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): i. V.

Dr. Klemens Gsell Dr. Klemens Gsell Marina Weber

ÖÖ

Abbildung 6

Abbildung 7

ÖÖ

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Bundeswehr an Schulen

Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2012

I. Bereich SchA

Das Thema „Bundeswehr an Schulen“ mit entsprechenden Hinweis auf den Beschluss des Schulausschusses vom 23.07.2010 ("Die Direktorinnen und Direktoren der städtischen Schulen informieren künftig das Schulforum bzw. den Berufsschulbeirat über geplante Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen") wurde in der Direktorenkonferenz am 21.10.2010 behandelt.

An allen städtischen Realschulen und Gymnasien wird das Schulforum (in der Regel zu Schuljahresbeginn) grundsätzlich entsprechend informiert, falls Besuche der Bundeswehr an der Schule anstehen.

Im Schuljahr 2010/2011 waren Jugendoffiziere bzw. Mitarbeiter der Bundeswehr am Johannes- Scharrer- Gymnasium wie auch an der Peter- Vischer- Schule im Unterricht eingeladen, um Lerninhalte zu ergänzen bzw. abzurunden. Eine Behandlung im vorangehenden Schulforum war gegeben. An der Veit- Stoß- Realschule war die Bundeswehr ein Teilnehmer am Berufsinfoabend als Arbeitgeber mit über 40 anderen Firmen. Hiervon wurde das Schulforum in einer Sitzung vom 13.1.11 informiert.

Der im Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen genannte Fall der Nichtbeachtung der Info-Pflicht ist dem Geschäftsbereich nicht bekannt.

II. Bereich SchB

Die Schulleitungen der beruflichen Schulen wurden in der Direktorenkonferenz am 30.09.2010 unter TOP 8 über den Beschluss des Schulausschusses vom 23.07.2010 informiert. In der Runde der Schulleitungen wurde es in der Umsetzung als schwierig erachtet, über geplante Informationsveranstaltungen der Bundeswehr vorab das Schulforum oder den Berufsschulbeirat zu informieren. Während Sitzungen des Schulforums i.d.R. vier Mal im Jahr stattfinden, tagt der Berufsschulbeirat nur einmal jährlich. Schulforum und Berufsschulbeirat unterscheiden sich hinsichtlich der personellen Zusammensetzung und der schulrechtlichen Aufträge nach BayEUG.

Wann und in welchem Rahmen wurde der Besuch der Bundeswehr in den Schulforen und Berufsschulbeiräten behandelt? Welche Schulbesuche der Bundeswehr fanden im Schuljahr 2010/2011 statt?
B1 Angebote der Bundeswehr wurden im Berufsschulbeirat regelmäßig unter dem TOP „Angebote für Schüler, wie ADAC, AOK, AbH, KMK-Prüfung“ vorgestellt. Die Schulbesuche waren im Schuljahr 2010/11 auf die Jahrgangsstufe 12 beschränkt. Es wurden alle 12. Klassen (27 Klassen) der Metall- und
In der Sitzung vom 29. Februar 2012 hat der Berufsschulbeirat die Weiterführung des Angebots – wie auch im letzten Schuljahr – beschlossen. Den Lehrkräften wird empfohlen, den Beitrag der Bundeswehr im Unterricht nachzubereiten. Elektroabteilung im Rahmen des Sozialkundeunterrichts eingeplant. Der für Berufsschulen und Berufsfachschulen einschlägige Sozialkunde-Lehrplan sieht im Themenfeld „Internationale Beziehungen“ u.a. die „Diskussion der Außenpolitik der Bundesrepublik und Rolle der Bundeswehr, z.B. mit dem Jugendoffizier“ vor.
B2 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat/Schulforum, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt. Auch im Schuljahr 2011/12 ist kein Schulbesuch geplant.
B3 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B4 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B5 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B6 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B7 Keine Thematisierung im Schulforum, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B8 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B11 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B12 Die Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens nach Art. 69 (4) Satz 5 BayEUG werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen. Das Konzept schulischer Veranstaltungen (u.a. Berufsbazar) sowie die Einbindung externer Institutionen in den Unterrichtsbetrieb wird an B12 mit Im Schuljahr 2010/11 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr im Rahmen des Regelunterrichts statt. Am Berufsbasar ist die Bundeswehr seit vielen Jahren mit einem Informationsbus vor dem Schulgelände vertreten.
dem Schulforum für das jeweils nächste Schuljahr erstellt. Seit dem Schuljahr 2009/10 wurde die Bundeswehr allerdings nicht mehr zu Informationsveranstaltungen im Rahmen des Unterrichts eingeladen.
B13 Im Einvernehmen mit dem Schulforum wurde die Entscheidung getroffen, die Bundeswehr nicht mehr einzuladen. (3. Sitzung des Schulforums im Schuljahr 2010/2011 am 04.04.2011). Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.
B14 Keine Thematisierung im Berufsschulbeirat/Schulforum, da keine Besuche durch die Bundeswehr geplant waren. Im Schuljahr 2010/2011 fanden keine Schulbesuche der Bundeswehr statt.

Dem Beschluss des Schulausschusses wird somit Rechnung getragen. Aus dem Kreis der Schulleitungen wurde auf die von der Politik propagierte Eigenständigkeit der Schulen verwiesen. Bei der Umsetzung von durch den Schulausschuss auferlegten Informationspflichten soll der Umfang der Information dem schulischen und schulrechtlichen Gesamtkontext angemessen sein.

NNüürrnnbbeerrgg TOP: 8.0

Anmeldung

I.

Schulausschuss

Sitzungsdatum 20.04.2012

öffentlich

Betreff: Bundeswehr in den Schulen hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2012

Anlagen:

Bisherige Beratungsfolge:

Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen
SchulA 23.07.2010

Sachverhalt (kurz): Alle städtischen Schulen wurden über den Beschluss des Schulausschusses vom 10.12.2010 in Kenntnis gesetzt. Die Praxis hat die Regelungen übernommen.

Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht

1a. Finanzielle Auswirkungen:

Nein Noch offen, weil

Ja

Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X 0 davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten €

  1. davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €

1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:

Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich

Ja Betrag: € Profitcenter/Investitionsauftrag:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein

Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)

2b. Deckung vorhanden:

Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich

Ja Stellen-Nr.

3.a Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:

Nein

Ja

3.b Geschlechterrelevante Auswirkungen:

Nein

Ja siehe Anlagen

  1. Abstimmung ist erfolgt mit:

Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert

keine Stellendeckung vorhanden

Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren

Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert

keine Haushaltsmittel vorhanden

Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

II. Herrn OBM

III. 3.BM

Nürnberg, 22.03.2012 Bürgermeister - Geschäftsbereich Schule

(7437)

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