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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (01.10.2025)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 01.10.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Alexander Kahl Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Plärrer Altenfurt Marcus König Marc Schüller Claudia Arabackyj Andrea Friedel SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Worzeldorf Christine Kayser Fischbach Moorenbrunn Soziales & Gesundheit Schule & Bildung Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ausschusses für Recht,

Wirtschaft und Arbeit

01.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Öffentlicher Versammlungsraum in Nürnberg Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn Berichtvorlage BDR/007/2025 5 Sachbericht BDR/007/2025 8 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.01.2025 BDR/007/2025 11 TOP Ö 2 Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität am Plärrer verbessern Berichtvorlage OA/006/2025 13 Sachbericht OA/006/2025 17 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.05.2025 OA/006/2025 26 TOP Ö 4 Brand- und Waldschutz Berichtvorlage FW/006/2025 28 Antrag_Waldschutz_Grüne FW/006/2025 31 Waldschutz_Antrag_Grünen_08_07_2025_Stellungnahme_FW FW/006/2025 32

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 01.10.2025, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Öffentlicher Versammlungsraum in Nürnberg Bericht

Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn BDR/007/2025

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.01.2025

König, Marcus, Oberbürgermeister

2. Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität am Plärrer verbessern Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom OA/006/2025

12.05.2025

König, Marcus, Oberbürgermeister

3. Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2025 OA/007/2025

Verkaufsoffene Nächte und Sonntage in 2025 und 2026

Aufhebung der Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und

Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen (BKVerkVO) und der

Verordnung über den Verkauf von Blumen an Sonn- und

Feiertagen (BlVerkVO)

Unterlagen werden nachgereicht

König, Marcus, Oberbürgermeister

4. Brand- und Waldschutz Bericht

FW/006/2025 Vogel, Christian, 3. Bürgermeister

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2025,

öffentlicher Teil

BDR/007/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Öffentlicher Versammlungsraum in Nürnberg Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.01.2025

Anlagen: Sachbericht Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.01.2025

Bericht:

Im Antrag werden ein Überblick und eine Perspektive über öffentliche Versammlungsräume in Nürnberg Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn begehrt, die Verwaltung berichtet dazu.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/007/2025

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/007/2025

Öffentlicher Versammlungsraum in Nürnberg Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.01.2025

zu Punkt 1: Stellungnahme durch BDR/BANOS:

Die Bürgerämter sehen sich - als „kleine Rathäuser“ vor Ort - von Anfang an als direkte Ansprechpartner für die Bürgerschaft an und sind Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Vereine und Interessengruppen. Oftmals geht dies über das bloße Verwaltungshandeln hinaus und ermöglicht Vermittlungen, Kontaktaufnahmen oder schlicht einen Informationsaustausch. So ist die Stadt Nürnberg für Ihre Bürgerinnen und Bürger dort vor Ort spür- und ansprechbar.

Auch das Bedürfnis nach Räumen und Veranstaltungsorten wie auch Treffpunkten ist nicht neu; hier ist BANOS seit langem engagiert.

Aktuell stehen den Vereinen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

Altenfurt:

Neubau der Turnhalle Fischbach fertig gestellt ist, im Untergeschoss bei BA/O (ehemaliger Büchereiraum) ab Sanierung der FFW möglich

Fischbach:

Moorenbrunn:

BANOS wird weiterhin prüfen und erkunden, ob und wo sich ggf. neue Möglichkeiten ergeben; dies ist letztlich eine Daueraufgabe.

Stellungnahme Ref IV und V wegen Kitas und Schulen:

Eine Erweiterung geplanter Kita-Neubauten um Versammlungsräume stellt aus Sicht der Verwaltung keine realistische Option dar:

Baukostenzuschüsse für Räume, die ausschließlich dem zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks „Kindertageseinrichtung“ dienen.

regelmäßigen Doppelnutzungen vor (der Zuweisungsempfänger muss die geförderte Anlage mindestens 25 Jahre entsprechend dem Zuweisungszweck verwenden). Doppelnutzungen sind auch durch die Rechts- und Fachaufsicht zu prüfen und zu genehmigen und unterliegen besonderen Anforderungen (Räumliche Trennung, Sicherheitskonzept, Abgrenzung lfd. Betrieb und Zweck der Überlassung etc.).

zu den Kita-Räumlichkeiten mir eigener Infrastruktur zu planen, sprich mit eigenem Zugang, eigenen Sanitäranlagen, eigener Kücheninfrastruktur. Dies ist mit hohen Kosten verbunden, die zusätzlich und unabhängig vom Kita-Neubau separat finanziert werden müssen. Die Kosten hierfür würden ausschließlich bei der Stadt Nürnberg liegen.

Flächen/Grundstücken für Kitas auch kaum realisieren, da diese möglichst effizient zur Schaffung der erforderlichen Kita-Plätze ausgenutzt werden müssen. Die Unterbringung zusätzlicher Räume für Versammlungszwecke würde an vielen geplanten Kita-Standorten in Konkurrenz zu den Flächenbedarfen für Kita-Plätze führen.

der Raumüberlassung der Räume läge bei der Kita-Leitung. Da es sich nicht um eine originäre Kita-Aufgabe der Leitung handelt, ist der zeitliche Aufwand dafür nicht über die Betriebskostenförderung abrechenbar.

kostenpflichtige Reinigungsleistungen notwendig, vorrangig für den Sanitärbereich und die jeweils genutzten Räume/Außenflächen. Darüber hinaus müsste vertraglich geregelt werden, wie mit Fragen von Lärm, Schäden, Sicherheit, Schlüsselverlust, Haftung bei Sach- und Personenschäden etc. umgegangen wird.

regelhafte Mitnutzung von Dritten vor. Entsprechend müsste auch ggf. eine Nutzungsänderung erfolgen, um die Mitnutzung auch rechtlich abzusichern.

Anwohnenden und der Nachbarschaft geführt. Der Kitabetrieb ist auf die üblichen Tagesnutzungszeiten ausgelegt und wenige Veranstaltungen am Abend und am Wochenende.

zu Punkt 2: Stellungnahme FW:

In Abstimmung mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr in Altenfurt wird berichtet, dass FW eine Nutzung durch „feuerwehrfremde“ Dritte in den Feuerwehrhäusern und hier speziell in Altenfurt nicht befürwortet. Aufgrund der zentralen Funktion als Teil der kritischen Infrastruktur und der vorgehaltenen Technik und Materialien sieht FW in allen Feuerwehrhäusern davon zwischenzeitlich ab.

Stellungnahme Ref. VI: Sachstand zum Feuerwehrgerätehaus (FWGH) Altenfurt: Für das FWGH Altenfurt wird zurzeit die Leistungsphase (LPH) 3 für die Variante einer Generalsanierung und eines Anbaus erarbeitet. Zeitgleich wird an einer Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf gleichem Gelände gearbeitet.

Beide Varianten wurden final Ende Mai 2025 abgeschlossen und der Berufsfeuerwehr zur Variantenentscheidung Anfang Juni 2025 vorgestellt.

Die FW wollte diese und das weitere Vorgehen mit dem 3. BM besprechen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts lag kein neuer Sachstand vor.

Sollten sich aufgrund von Umplanung, Änderungen bezüglich eines Versammlungsraumes inkl. Teeküchenbereich und Sanitärräumen ergeben, wäre dies mit Mehrkosten für die Fachplaner-Honorare verbunden. In der Variante Generalsanierung mit Anbau müsste noch einmal in die LPH 2 zurückgesprungen werden. Bei der Variante Machbarkeitsstudie Neubau würde eine nochmalige grundsätzliche Überlegung bezüglich der räumlichen Anordnung erfolgen. Weiter ist zu bedenken, dass das Grundstück aufgrund der Erweiterung auf drei Fahrzeughallen bereits sehr knapp bemessen ist.

Fazit: In Altenfurt könnte die AWO übergangsweise einen freigewordenen Raum beim Bürgeramt Ost beziehen. Ob künftig Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt werden können, bedarf noch genauerer Prüfung.

Nürnberg, 16.07.2025 Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht

gez. Kuch (3 70 01) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 24. Januar 2025 Antragsteller: Arabackyj

Öffentlicher Versammlungsraum in Nürnberg Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Stadtteile sind unter anderem dann besonders lebenswert, wenn Vereine und Organisationen vor Ort aktiv sind und damit für die Bürger:innen ein breites Angebot an Aktivitäten zur Verfügung steht. Allerdings braucht man dafür auch die Möglichkeit, sich kostenfrei oder -günstig in geeigneten Räumlichkeiten zu treffen. Gerade in den Stadtteilen Altenfurt, Fischbach und Moorenbrunn wird dies zunehmend schwieriger. Die Nutzungsmöglichkeit, beispielsweise von kirchlichen Räumen, wird zunehmend reduziert. In den auch immer weniger werdenden Gaststätten gibt es kaum Nebenräume beziehungsweise ist eine Nutzung tagsüber nicht mehr möglich. Angebote für Senior:innen sollten dazu noch barrierefrei erreichbar sein. Das soziale Leben in diesen Stadtteilen ist sehr wichtig und darf nicht durch solche Umstände erschwert werden. Die Vereinsarbeit darf nicht noch mehr leiden. In der bisher bekannten Planung der Maßnahmen für die Um-/Neubauten bei der FFW Altenfurt würde der bisherige, gut erreichbare Versammlungsraum ebenfalls entfallen. Dieser Raum wird aber seit Jahrzehnten von Vereinen und Organisationen sinnvoll genutzt.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung sucht in den Stadtteilen Altenfurt, Fischbach oder Moorenbrunn nach Räumlichkeiten, die für Versammlungen und Aktivitäten durch Vereine vor Ort genutzt werden können. Dabei sollen auch geplante Neubauten wie zum Beispiel Kitas auf eine mögliche Erweiterung um Veranstaltungsräume geprüft werden.

Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg

  1. Im Rahmen der Um-/Neubauplanungen der Gebäude der FFW Altenfurt sollte wieder eine Versammlungs-/Begegnungsstätte mit vorgesehen werden, wie sie seit Jahrzehnten dort existierte und gut genutzt wurde. Die Verwaltung prüft daher gemeinsam mit dem Sozial- und dem Baureferat und der Feuerwehr mögliche Synergien im Zuge des geplanten Neubaus der FFW Altenfurt. Der Raum sollte den bisherigen Saal ersetzen und für die Stadtteilbewohner:innen nutzbar und ansonsten als regelmäßiger Begegnungsort für Vereine und Organisationen - unter der Verwaltung des BAO - zur Verfügung stehen. Es wäre bei der Planung auf eine separate behindertengerechte Zugänglichkeit und die Existenz einer kleinen Teeküche zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kayser Claudia Arabackyj Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende

OA/006/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität am Plärrer verbessern

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.05.2025

Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.05.2025

Bericht:

Zu Punkt 1 (aktueller Stand zur Sanierung und Umgestaltung des Plärrers) und Punkt 3 (Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Plärrers) sowie stadtplanerische Maßnahmen zu Punkt 4 (Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität mit besonderem Fokus auf eine geschlechtergerechte und ganzheitliche Lösung) des Antrags wird auf die umfassende Berichterstattung und Stadtratsvorlagen des Planungs- und Baureferats sowie Inhalte der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 zur Umgestaltung des Plärrers verwiesen.

Zu Punkt 2 (Aktuelle Sicherheitslage am Plärrer), Punkt 4 (Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität mit besonderem Fokus auf eine geschlechtergerechte und ganzheitliche Lösung) und Punkt 5 (Integration von sozialen Angeboten für vulnerable Gruppen, um einer bloßen Verdrängung entgegenzuwirkenden) wird ein Sachbericht mit Stellungnahmen des Polizeipräsidiums Mittelfranken, des ADN, der VAG und des Referats für Jugend, Familie und Soziales vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität am Plärrer verbessern

Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2025

Vorab: Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen des Polizeipräsidiums Mittelfranken, des ADN, der VAG, des Referats für Jugend, Familie und Soziales sowie des Planungs- und Baureferatss eingeholt.

Für die Beantwortung des Punkt 1 (aktueller Stand zur Sanierung und Umgestaltung des Plärrers), Punkt 3 (Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Plärrers) und Punkt 4 (Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität mit besonderem Fokus auf eine geschlechtergerechte und ganzheitliche Lösung) des Antrags verweist das Planungs- und Baureferat vollumfänglich auf die umfassende Berichterstattung und Stadtratsvorlagen des Planungsund Baureferats sowie Inhalte der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 zur Umgestaltung des Plärrers.

In seiner Sitzung vom 23.10.2024 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Planung Stand September 2024 die Planfeststellung für die Gleisanlagen zu erwirken. Ferner hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, Varianten mit Kosten und Förderbewertung vorzulegen, die einerseits allein die unbedingt notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des U-Bahn-Betriebes umfassen und andererseits die wünschenswerten Planungen zur Verbesserung des Verkehrsknotens Plärrer fiskalisch bewerten. Notwendig ist dabei nicht allein eine Sanierung des U-Bahn-Deckels, die weiteren Untersuchungen ergaben, dass die Lücken aus dem Berliner Verbau allseitig zwingend geschlossen werden müssen (erste Einbrüche am Plärrer gab es schon) sowie, dass die Straßenbahngleise auf dem Plärrer nicht mehr sanierungsfähig sind und ersetzt werden müssen. Die Verwaltung hat dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 23.07.2025 ausführlich die drei Varianten zur Umgestaltung des Plärrers vorgestellt. Variante A (Beschlusslage) erzeugt aus Sicht der Verwaltungen einen enormen integrativen, städtebaulichen, stadtökologischen und verkehrlichen Mehrwert, der trotz Gesamtmehrkosen die anderen Lösungen überwiegt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2025 beschlossen, die vorgestellten Pläne der Variante A mit zeichnerischer Darstellung von Gestaltung und Verkehrsanlagen zur Grundlage der weiteren Planung zu machen und beauftragte die Verwaltung mit der Beauftragung der 2. Stufe sowie zur Sicherung eventuell anstehender neuer Fördermittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes.

Zu Punkt 1:

Aktueller Stand zur Sanierung und Umgestaltung des Plärrers

Hierzu wird auf die Stadtratsvorlagen und Inhalte der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 verwiesen.

Zu Punkt 2:

Aktuelle Sicherheitslage am Plärrer

Der Plärrer ist eine stark frequentierte und belebte Örtlichkeit in Nürnberg und dient neben dem Hauptbahnhof als einer der Hauptverkehrsknotenpunkte. Die Aufenthaltsfläche selbst ist nicht öffentlich gewidmet und unterliegt dem privaten Hausrechtsbereich der VAG. Die unterirdischen Flächen samt U-Bahn-Verteilergeschoss sind ebenfalls nicht öffentlich gewidmet. Die verschiedenen Bereiche waren schon immer Anziehungspunkt für unterschiedlichste Personengruppen, auch für sogenannte Randgruppen, die diesen Raum als sozialen Bezugspunkt und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nutzen. Dies ist auch der örtlichen Nähe zum Hauptbahnof geschuldet. Dieses Phänomen mit all seinen negativen Begleiterscheinungen wird an allen großen Verkehrsknotenpunkten in Großstädten beobachtet. Die Gruppierungen mit und ohne Migrationshintergrund stammen zum Teil aus der Obdachlosen-, Jugendlichen-, Punk-, Drogen-, aber auch aus der Alkoholikerszene (letztere vorwiegend im Bereich des ehemaligen Brunnens), wobei einzelne Personen mehreren Szenen angehören können. Insoweit ist der Plärrer schon immer regelmäßiger Einsatzort der Streetworkeinrichtungen gewesen, die dort mit intensiver Präventionsarbeit und Hilfsangeboten

versuchen, ihre jeweilige Zielgruppe zu erreichen. Hierdurch leistet die Streetwork einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum nachhaltig und langfristig vermieden werden können. Gerade aufgrund der heterogenen Gruppierungen und der z.T. unspezifischen Teilnehmerkreise traten dennoch immer wieder Nutzungskonflikte im Sinne von einfachen Belästigungen von Dritten bis hin zu Ordnungswidrigkeiten (z.B. Urinieren, Rauchen), aber auch Straftaten auf mit der Konsequenz, dass diese Örtlichkeit auch schon seit vielen Jahren einer der Schwerpunkte für polizeiliche Maßnahmen ist.

Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 30.06.2025:

„Der Plärrer in seiner Eigenschaft als herausgehobener Verkehrsknotenpunkt im Stadtgebiet Nürnberg steht unter dem ständigen Focus der dort örtlich zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte.

Durch seine zentrale Lage und der hohen Frequentierung ist der Plärrer naturgemäß auch Anziehungspunkt für übliche großstädtische Problemlagen wie Drogen-, Aggressions-, Eigentumsdelikte und sonstige Ordnungsstörungen. Die Passagen bieten von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen zudem Rückzugs- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die PI Nürnberg-Mitte wird auch mit Unterstützung von Fremdkräften eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz angestrebt. Bei erkannten oder gemeldeten Sicherheitsstörungen wird jeweils einzelfallbezogen interveniert.

Die Auswertung und Veröffentlichung von qualitätsgesicherten Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt aufgrund bayernweit einheitlicher Regelungen regelmäßig nur auf der Ebene von Stadt- bzw. Gemeindegebieten. Die PKS hat das Ziel Kriminalitätsentwicklungen, insbesondere im Langzeitvergleich, zu beobachten. Weitgehend unberücksichtigt bleiben bei solchen Vergleichen häufig jedoch z. B. soziale, demographische und ökonomische Faktoren. Insbesondere in sehr kleinen Vergleichsräumen, wie in Stadtteilen oder Straßenzügen, haben solche Faktoren im Vergleich intensivere Auswirkungen.

Aussagekraft und Vergleichbarkeit sind dadurch stark eingeschränkt. Dadurch könnte sich im Einzelfall ein Bild ergeben, das von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten abweicht und Einfluss auf Sicherheitsempfinden, sowie wirtschaftliche Faktoren (Einzelhandel, Mietmarkt etc.) nimmt.

Aufgrund dessen können seitens der Polizei keine PKS-Zahlen, explizit beschränkt auf den Bereich des Plärrers, zugeliefert werden.“

Stellungnahme des Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) vom 09.07.2025:

„Der Plärrer ist seit Schaffung des ADN ein Aufgabenschwerpunkt und wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten bestreift. Allerdings stehen dem ADN wegen der fehlenden öffentlichen Widmung der Aufenthaltsflächen keine Eingriffsbefugnisse zur Verfügung. Insofern können hier keine Daten geliefert werden.

Allgemein ist jedoch eine Trinker- und auch Drogenkonsumentenszene auf dem Platz, insbes. im Bereich des ehemaligen Brunnens festzustellen. Besonderes Augenmerk legt der ADN auf die öffentliche Toilette im U-Bahnverteilergeschoss. Hier ist ein regelmäßiger Konsum von Drogen durch Personen mit Migrationsherkunft festzustellen. Sollte auch die Toilette umgebaut werden (müssen), ist dieser Umstand mit zu berücksichtigen. Wenn keine Toilette mit menschlicher Zugangskontrolle realisierbar sein sollte, dann müsste zumindest eine bessere Kontrollierbarkeit der WC-Anlage umgesetzt werden.“

Stellungnahme der VAG vom 12.08.2025:

„Der Plärrer ist aktuell in Sachen Kriminalität nicht auffällig. Aktuell wird verstärkt – auch in Zusammenarbeit mit der Polizei – in den U-Bahnen und deren Bahnhöfen kontrolliert. Bei Feststellung von

Verstößen werden entsprechend Platzverweise o. Ä. ausgesprochen. Der Fokus liegt vor allem auf den großen Bahnhöfen wie Hauptbahnhof und Plärrer. Schwerpunkte sind u. a. organisierte Bettlerbanden und Menschen unter berauschenden Mitteln.“

Zu Punkt 3:

Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Plärrers

Hierzu wird auf die Stadtratsvorlagen und Inhalte der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 verwiesen.

Zu Punkt 4: Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität mit besonde-

rem Fokus auf eine geschlechtergerechte und ganzheitliche Lösung

Bezüglich der stadtplanerischen Sicht zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität wird auf die umfassenden Stadtratsvorlagen zur Sitzung des Stadtrats am 23.07.2025 verwiesen.

Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 30.06.2025:

„Die Polizei ist bereits bei den Planungen zur Umgestaltung des Plärrers einbezogen. Beispielsweise waren Vertreter der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte, sowie die kriminalpolizeilichen, technischen Fachberater des Kommissariats 34 am 13.05.2025 bei einer Besprechung der Stadt Nürnberg, des Planungsbüros, der VAG, SÖR und anderen zur Verbesserung des Schutzes vor Überfahrtaten beteiligt. Hierbei wurde seitens der Polizei empfohlen, einen Risikomanager mit einzubeziehen. Zudem nimmt die Planungsfirma bezüglich einer Videoüberwachung Kontakt mit dem zuständigen Sachgebiet des Polizeipräsidiums auf.

Um das Sicherheitsgefühl positiv zu beeinflussen, gilt es, das Entstehen von Räumen zu vermeiden, deren Nutzung als unangenehm oder beängstigend wahrgenommen werden könnten. Dies ist meist dann der Fall, wenn - neben fehlender Sozialkontrolle und Verwahrlosung - mangelnde Übersichtlichkeit dazu führt, dass Orte unüberschaubar sind und sich potenziellen Tatbegehenden Versteckmöglichkeiten bieten. In diesem Zusammenhang haben fehlende Blickbeziehungen und Einsehbarkeit einzelner Funktionsbereiche, schlechte Orientierungsmöglichkeiten und eine nicht ausreichende Beleuchtung negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl

Diesbezüglich besteht seitens der Polizei das Angebot, das Kommissariat 34 auch weiterhin in die Planungen miteinzubeziehen, um Aspekte wie Beleuchtung, Ausgestaltung von robuster und pflegeleichter Möblierung, sowie klarer Zonierung von Funktionsflächen zu erörtern.“

Stellungnahme der VAG vom 12.08.2025:

„Es sind aktuell keine weiteren Maßnahmen, z. B. bauliche Maßnahmen, geplant. Hintergrund ist die anstehende Generalsanierung am Plärrer.“

Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa):

„Die Grundlagen friedlichen Zusammenlebens müssen – je diverser eine Gesellschaft wird – immer wieder neu verhandelt und organisiert werden. Auf Grund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern ist die Kommune (und die örtliche Polizei) dabei der zentrale Partner vor Ort, der das Sicherheitsgefühl stärken kann. Dabei ist klar, dass es auf Grund der Komplexität und Menge der Alltagsstörungen einer Sicherheitsarchitektur bedarf, die eine Ansprechbarkeit der zahlreich involvierten Akteure vor Ort bedarf.

Zu diesem Zwecke wurde 2016 der AK SiSa mit den ständigen Mitgliedern Bundes- und Landespolizei, BgA, 3. BM, SÖR, ADN, BDR, Ref. III, Ref. V, KoM und OA (Leitung) sowie thematisch hinzukommenden Fachbereichen (z.B. BoB, Quartiersmanagement, LA) gegründet. Dort werden einmal monatlich aktuelle Lagebilder zu besonders belasteten Bereichen oder Themenfeldern (wie z.B. Betteln) ausgetauscht und Maßnahmen zu deren Befriedung abgestimmt. Die Lagebilder entstehen und werden aktualisiert durch die Wahrnehmungen der beteiligten Organisationen im Rahmen deren Handlungsauftrags und durch Mitteilungen von Bürgern und Gewerbebetrieben in Form von Anrufen, Beschwerdeschreiben, Presseberichte und Wortmeldungen. Der AK SiSa gewährleistet eine hohe Ansprechbarkeit und Vernetzung der relevanten Sicherheitsakteure und eine schnelle Abstimmung bei kritischen Veränderungen oder dauerhafte Störungen sowie von präventiven und repressiven Maßnahmen. Er verbindet das subjektive (Un-)Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und die objektiven Sicherheitslage und versucht Problemlagen nicht weiter eskalieren zu lassen.“

Zu Punkt 5: Integration von sozialen Angebote für vulnerable Gruppen, um einer bloßen Verdrängung

entgegenzuwirken

Stellungnahme des Referats für Jugend, Famile und Soziales vom 30.06.2025:

Angebote für vulnerable Gruppen und Problemstellungen Wohnungslose bzw. obdachlose Personen:

Der Plärrer in Nürnberg ist ein zentraler öffentlicher Ort, der von vielen unterschiedlichen Menschen genutzt wird. Er ist Verkehrsknotenpunkt, Umsteigeplatz, Aufenthaltsraum – und nicht zuletzt ein Ort, an dem sich auch Menschen in schwierigen Lebenslagen regelmäßig aufhalten. Darunter sind wohnungs- und obdachlose Personen, für die der Plärrer – ebenso wie das nahe Bahnhofsumfeld – ein wichtiger Ort des Rückzugs, der Sichtbarkeit, aber auch der Ausgrenzung ist. Ihre Präsenz ist Ausdruck sozialer Realität in einer Großstadt und stellt gleichzeitig Anforderungen an ein funktionierendes Hilfesystem im urbanen Raum.

Für diese Personengruppe existieren bereits vielfältige Unterstützungsangebote. Einige davon sind ortsgebunden und fußläufig vom Plärrer aus erreichbar. Dazu zählt etwa das Frauenzimmer in der Hessestraße, ein niedrigschwelliger Tagestreff für wohnungslose Frauen, der Aufenthaltsmöglichkeiten, sanitäre Infrastruktur, Beratung, Internetzugang, eine Postadresse und soziale Begleitung bietet. Auch Männer finden entsprechende Unterstützung: Die „Oase“ der Heilsarmee in der Gostenhofer Hauptstraße ist ein offener Tagestreff mit Essensangeboten, Kleidung, Waschmöglichkeiten und sozialer Beratung. Beide Einrichtungen richten sich gezielt an Menschen, die keine feste Unterkunft haben oder nur sehr eingeschränkt Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen. Darüber hinaus bietet die Heilsarmee in ihren Häusern auch Notübernachtungen für Betroffene an.

Zusätzlich betreibt sie gemeinsam mit der Stadt Nürnberg das „G53 – Bramwell-Booth-Haus“ in der Großweidenmühlstraße. Die Einrichtung wurde bereits 2014 eröffnet und stellt insgesamt 30 Übernachtungsplätze für obdachlose Menschen bereit, darunter auch sechs Plätze für Frauen. Ab 19 Uhr werden Betroffene im G53 eingelassen und finden dort einen warmen, geschützten und sauberen Schlafplatz. Morgens um 7 Uhr endet die Übernachtung, doch wer möchte, findet auch tagsüber Rat und Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialcenters. Aktuell wird die Einrichtung zudem durch Spinde ergänzt, in denen persönliche Gegenstände sicher gelagert werden können. Die Belegung der Plätze erfolgt koordiniert über das Sozialamt.

Ergänzt wird dieses stationäre Angebot durch aufsuchende Hilfeformen, die direkt im öffentlichen Raum arbeiten. Besonders hervorzuheben ist hier das Projekt der sogenannten „Bahnhofsläufer:innen“, das seit Mai 2025 von der Stadtmission Nürnberg in Kooperation mit dem Sozialamt ins Leben gerufen wurde. Zwei Fachkräfte sind regelmäßig in den Bereichen rund um den Hauptbahnhof, die

Königstraße und angrenzende Plätze im Einsatz – immer dort, wo sich Menschen in prekären Situationen aufhalten. Ziel der Bahnhofsläufer:innen ist es, durch direkte Ansprache Vertrauen aufzubauen, akute Notlagen zu entschärfen und den Zugang zu bestehenden Hilfsangeboten zu vermitteln. Sie begleiten Betroffene auch persönlich zu Tagestreffs, medizinischer Hilfe oder Notschlafstellen, um Schwellenängste abzubauen. Darüber hinaus leisten sie deeskalierende Präsenz im öffentlichen Raum und stehen auch anderen Passanten als Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Bahnhofsläufer:innen arbeiten flexibel, sowohl eigeninitiativ als auch auf Anforderung von Akteuren wie dem Sozialamt, der Polizei oder dem Kommunalen Außendienst. Ihre Arbeit schafft eine wichtige Verbindung zwischen Straße und Hilfesystem – gerade für jene Menschen, die bestehende Angebote nicht mehr selbstständig aufsuchen.

Neben diesen klassischen Formen der Sozialarbeit gibt es in Nürnberg inzwischen auch neue Wege, mit dem Thema Aufenthaltsräume im öffentlichen Raum umzugehen. So wurde unterhalb der Fußgängerbrücke am Königstorgraben, nahe dem Handwerkerhof, ein alternativer Aufenthaltsort mit Überdachung und Sitzgelegenheiten geschaffen. Diese Maßnahme, entwickelt durch das Sozialamt in Kooperation mit dem Träger Mudra, richtet sich an obdachlose Menschen, die tagsüber eine Möglichkeit zum Verweilen benötigen, ohne auf kommerzielle Angebote angewiesen zu sein. Die Nutzung erfolgt durch eine kleine Gruppe, die zuvor häufig im Innenstadtbereich sichtbar war. Die Reinigung und Pflege des Platzes ist vertraglich geregelt, für 2025 ist die probeweise Installation einer mobilen Toilette vorgesehen. Der Erfolg dieses Projekts wirft die Frage auf, ob ähnliche Orte nicht auch an anderen Stellen im Stadtgebiet entstehen könnten – etwa im Stadtgraben westlich des Plärrers, zum Beispiel im Bereich Spittlertorgraben. Ein solcher Ort könnte dort ebenfalls ein ergänzendes Angebot sein, das den öffentlichen Raum sozialverträglicher und würdevoller für alle Beteiligten gestaltet.

Menschen mit Suchterkrankung:

Neben der Personengruppe der wohnungslosen bzw. obdachlosen Personen wird der Plärrer auch von suchterkrankten Menschen als Aufenthaltsort genutzt. Die beiden Personengruppen sind nicht trennscharf zu betrachten, es gibt deutliche Überschneidungen- auch in der Nutzung der Hilfsangebote.

In Laufnähe zum Plärrer befinden sich wichtige Angebote des Nürnberger Suchthilfesystems, wie die Beratungsstelle von mudra-Jugend- und Drogenhilfe e.V. mit dazugehörigem Kontaktladen. Hier erhalten suchterkrankte Menschen (von illegalen Substanzen) eine elementare Grundversorgung sowie Beratungsangebote und damit die Möglichkeit zu weiterführenden Hilfen. Ebenso befindet sich die Drogenhilfe für Frauen und Kinder (Lilith e.V.) in nicht allzu großer Entfernung in der Bogenstraße sowie die Notschlafstelle für drogenkonsumierende wohnungslose Personen in der Tafelfeldstraße.

Seit November 2024 ist zudem eine Substitutionspraxis der Bezirksklinken Mittelfranken mit 80 Plätzen am Plärrer ansässig. Der an der Substitutionspraxis angeschlossene Sozialdienst kommt mit den Patientinnen und Patienten auch zur Situation am Plärrermarkt ins Gespräch. Die Patientinnen und Patienten werden angehalten, sich dort nicht langfristig aufzuhalten. Durch regelmäßige Drogenscreenings im Rahmen der Substitutionsbehandlung wird überdies Beikonsum (z.B. mit Heroin) ausgeschlossen. Auch auf die Gewerbetreibenden wird proaktiv zugegangen und über die Zielsetzung der Einrichtung informiert.

Zudem bietet Mudra e.V. ein spezielles Streetworkangebot im Umfeld von Substitutionspraxen an und ist auch am Plärrer regelmäßig unterwegs, um mit Betroffenen in Kontakt zu kommen und diese nach Möglichkeit an Beratungsangebote anzubinden. Das Angebot wird gut angenommen und die Streetworkerinnen und Streetworker berichten, dass sich das Klientel der Substitutionspraxis mehrheitlich um Ruhe und Sauberkeit bemüht.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es drogenabhängigen Personen an alternativen Aufenthaltsräumen fehlt. Zuletzt sehr auffällig ist das verstärkte Auftreten einer Gruppe von Konsumentinnen und Kon-

sumenten synthetischer Cannabinoide im Umfeld bestehender Hilfseinrichtungen. Besonders betroffen ist der Kontaktladen der Mudra in der Ottostraße – in unmittelbarer Nähe zum Plärrer gelegen. Seit etwa sechs bis neun Monaten versammelt sich dort regelmäßig eine Gruppe von rund 20 bis 30 Personen, die nicht zur ursprünglichen Zielgruppe der Einrichtung gehören. Diese Überlagerung führt dazu, dass das ursprüngliche Klientel der opioidabhängigen Menschen die Einrichtung teilweise meidet. Auch andere Einrichtungen wie die Hängematte und die Wärmestube sind von dieser Problematik betroffen.

Vor diesem Hintergrund wird von verschiedenen Stellen – unter anderem vom Sozialamt (SHA) – die Notwendigkeit betont, ein spezielles niedrigschwelliges Angebot für diese Gruppe zu schaffen. Ziel wäre ein sicherer Aufenthaltsraum mit Basisversorgung (wie Getränken, einer Sitzmöglichkeit, gegebenenfalls sanitären Einrichtungen), der zentral gelegen ist, aber zugleich räumlich klar vom allgemeinen öffentlichen Raum und anderen Hilfseinrichtungen getrennt wird. Dies würde einerseits die Einrichtungen wie die Mudra oder die Hängematte entlasten, andererseits den Menschen, die aktuell keinen Zugang zu bestehenden Angeboten finden oder diese nicht nutzen können, eine alternative Anlaufstelle bieten.

Als Vorbild für eine solche Struktur kann der sogenannte Züricher Weg dienen: In der Schweizer Stadt wurden Kontakt- und Anlaufstellen gezielt dezentral im Stadtraum verteilt, sodass keine „Platzmonopolisierung“ entsteht, also keine dauerhafte Besetzung einzelner öffentlicher Orte durch große Szenen. Durch die Verteilung der Angebote auf mehrere Standorte mit unterschiedlichen Öffnungszeiten (Zeitfenster von etwa 7:30 bis 21:30 Uhr) wurde eine dauerhafte Konzentration und Belastung einzelner Quartiere vermieden. Die Szene fragmentiert sich dadurch über den Tag hinweg, was sowohl für die Betroffenen als auch für das städtische Umfeld verträglicher ist. Ähnliche Überlegungen sollten auch in Nürnberg aufgegriffen werden – etwa durch die Einrichtung eines ergänzenden Aufenthaltsorts mit definiertem Nutzungszeitraum und sozialarbeiterischer Präsenz, idealerweise eingebunden in eine dezentrale Struktur mit abgestimmten Zeitfenstern der bestehenden Angebote.

Ein solches Vorgehen könnte nicht nur zur Stabilisierung der Szene beitragen, sondern auch zu mehr sozialer Akzeptanz und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum führen – und würde an bestehende städtische Strategien anknüpfen, wie sie sich bereits im Projekt Bahnhofsläufer:innen und den alternativen Aufenthaltsorten im Stadtgraben abzeichnen. Insgesamt zeigt sich: Der Plärrer ist nicht nur Verkehrsknotenpunkt, sondern ein Ort, an dem sich soziale Herausforderungen besonders deutlich zeigen. Die Stadt Nürnberg hat bereits wichtige Strukturen aufgebaut – von aufsuchender Arbeit über Tagestreffs bis hin zu neuen Aufenthaltsorten. Um dem komplexen Bedarf gerecht zu werden, ist jedoch eine kontinuierliche Weiterentwicklung nötig, die den öffentlichen Raum als gemeinschaftlich nutzbaren Ort versteht – für alle Menschen, auch für jene, die am Rand der Gesellschaft stehen. Nur durch das Zusammenspiel von Flexibilität, Nähe und niedrigschwelliger Unterstützung kann der öf-fentliche Raum zu einem Ort des sozialen Miteinanders werden.

Stellungnahme des Bereiches Offene Kinder- und Jugendarbeit, Prävention des Jugendamtes vom 18.06.2025

Jugendschutz:

Der Plärrer und dessen Umfeld wird aufgrund der zentralen Anfahrtslage und Erreichbarkeit als attraktiver Aufenthaltsort von Minderjährigen genutzt. Die betrieblichen Angebote, insbesondere kleinere Kioske, die durch Außenwerbung und Produktsortiment gezielt junge Menschen ansprechen, sind ein zusätzlicher Anziehungspunkt für die Zielgruppe. Die Neueröffnungen dieser Kioske erleben seit 2022 ein sprunghafter Anstieg, die Betriebsstätten befinden sich häufig in der Nähe von häufig genutzten Aufenthaltsorten junger Menschen oder auf Schulwegen. Allein in der „alten“ Fürther Straße befinden sich insgesamt drei dieser Kioskkonzepte dicht nebeneinander, die von jungen Menschen stark frequentiert sind.

Es ist ein Zusammenhang zwischen den Geschäftsmodellen o.g. Kioske und der gestiegenen Nachfrage an neuartigen Tabak- und Nikotinprodukte zu sehen. Insbesondere Einweg-E-Zigaretten (sog.

„Vapes“) haben vor allem durch ihre Geschmacksvielfalt, die einfache Handhabung, das attraktive und bunte Design, sowie die allgegenwärtige Präsenz und leichte Verfügbarkeit eine hohe Attraktivität auf junge Menschen. Das Umgehen der gesetzlichen Bestimmung ist aufgrund oft mangelhaften Alterskontrollen beim Verkauf dieser Produkte relativ einfach, Dies ist neben Kiosken auch im Online-Handel oder Automatenbetrieben zu beobachten. Einige der Betriebe sind immer wieder auffällig im Zusammenhang mit potenziellen Verstößen gegen das JuSchG. Am Plärrer ist eine Zunahme der Vermüllung weggeworfener Vape-Packungen oder der Geräte selbst vor allem an und nach Wochenenden zu beobachten.

Der seit 2022 sprunghafte Anstieg der Nutzung von E-Zigaretten durch Kinder und Jugendliche korreliert mit neuen und gestiegenen Anforderungen an die Präventiven Kinder- und Jugendhilfe (hier: ordnungsrechtlicher Jugendschutz und Suchtprävention). Zu den präventiven Maßnahmen im Jugendschutz zählen grundsätzlich und somit auch im Bereich des Plärrerumfelds neben Belehrungen der Betreiber zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auch anlassunabhängige Kontrollen jugendschutzrelevanter Betriebe, sowie Aufklärungs- und Informationskampagnen durch die Suchtprävention in Schulen und Einrichtungen. Aufgrund der / den gestiegenen Anforderungen entsprechend -nicht mitgewachsenen zeitlichen Ausstattung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, können die Bedarfe an anlassunabhängigen Kontrollen personell nur bedingt bedient werden. Der Fokus im ordnungsrechtlichen Jugendschutz liegt auf regelmäßigen anlassabhängigen Kontrollen aufgrund von Beschwerden durch den ordnungsrechtlichen Jugendschutz und insbesondere der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte. Die Präventive Kinder- und Jugendhilfe ist eng vernetzt in verschiedenen Gremien wie dem „Arbeitskreis Sucht Nürnberg“, sowie in regionalen und überregionalen Austauschrunden mit Akteuren der Suchthilfeträger und Beratungsstellen vor Ort, der Suchtbeauftragten der Stadt Nürnberg, Präventionsbeauftragten und Einsatzkoordinatorinnen und koordinatoren der Polizei, dem Bezirk Mittelfranken, dem Zoll, dem ZPG, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Feststellungen zu jugendschutzrechtlichen Verstößen in Spielhallen oder zur unerlaubten Abgabe alkoholischer oder tabak-/nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige durch Einzelhandels- oder gastronomische Betriebe sind im Bereich des Plärrers im Verhältnis kaum zu verzeichnen.

Eine Neugestaltung des Plärrers wird als Chance der Attraktivitätssteigerung für neue Betriebe und Geschäfte fern ab von Spielotheken, Automatenbetrieben, Shisha-Lokalen, Wettbüros und Kiosken mit hauptsächlich jugendgefährdendem Produktsortiment gesehen. Die daraus resultierende potenziell veränderte Zielgruppe kann als schützender Faktor für ein sichereres Umfeld für Kinder und Jugendliche dienen.

Streetwork für Jugendliche:

Die derzeitige Beschreibung der Situation am Plärrer gleicht einer Momentaufnahme, die in Abhängigkeit von äußeren Faktoren fortlaufend ein neues, sind wandelndes Bild abgibt.

Der „Plärrer“ als Sozialraum für junge Menschen umfasst nicht nur den oberen Teil der Straßenbahnund Bushaltestellen, sondern bezieht die anliegenden Straßen (am Plärrer), den Plärrermarkt (Gostenhofer Hauptstraße) und den U-Bahn-Aufstieg an der Ludwigstraße (Ludwigstor) mit ein. Insbesondere im U-Bahnverteiler und den diversen Ein-und Ausgängen des U-Bahnhofes halten sich junge Menschen auf.

Das Verweilen, das Sehen und Gesehen werden und das Wahrnehmen der diversen Konsumangebote sind nur einige Gründe weshalb junge Menschen am Plärrer ihre Zeit verbringen und zusammenkommen. An diesem zentralen Verkehrskontenpunkt treffen junge Menschen aus ganz Nürnberg aufeinander. Der Ort wird lebendig, aber entspannt von Jugendlichen genutzt.

Im oberen Bereich der Straßenbahnen halten sich gelegentlich kleinere „Grüppchen“ Jugendlicher auf, allerdings deutlich seltener, als im unteren Teil der U-Bahn.

Am Plärrerrondel (Nordwestlicher Raum des Plärrers) halten sich hauptsächlich ältere Menschen aus der „Trinkerszene“ auf, was den Platz wenig attraktiv für junge Menschen macht.

Am Plärrermarkt stoßen sehr unterschiedliche Nutzungsgruppen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen aufeinander. Hier treffen sich Bürgerinnen und Bürgern zum Einkaufen, junge Menschen zur Freizeitgestaltung, aber auch Menschen aus dem Umfeld Alkohol und Substitution (Opiode), da sich eine Substitutionspraxis im angrenzenden Ärztehaus befindet. Hierdurch kommt es immer wieder zu Konflikten. Es sind phasenweise Bauzäune an der Eingangstreppe angebracht, um den Aufenthalt für Menschen unattraktiv/unmöglich zu machen.

Der Plärrer wird durch zwei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendamtes der Stadt Nürnberg mit Streetwork-Schwerpunkt im Rahmen der aufsuchenden Arbeit regelmäßig angesteuert und Jugendliche pädagogisch begleitet. An mindestens zwei Tagen die Woche sind die Streetworker/-innen zu unterschiedlichen Uhrzeiten vor Ort. Darüber hinaus bieten beide in ihren Räumlichkeiten in der Vorderen Sterngasse und in der Knauerstraße mehrmals in der Woche einen offenen Treff mit Beratungsmöglichkeiten, Überlebenshilfen und Freizeitaktivitäten an. Der Besuch ist niederschwellig, freiwillig und kostenfrei.

Die beiden Einrichtungen sind ist eingebunden in diverse arbeits- und sozialraumrelevante Gremien. Eine Besonderheit darunter ist der AK Lage, der trägerübergreifenden Vertreter/-innen der Einrichtungen für marginalisierte Gruppen (u.a. Obdachlose, Suchtkranke, Prostituierte) unter der Steuerung des Sozialamtes zur Unterstützung und Verbesserung der Lebenssituation der Zielgruppen zusammenbringt. In diesem Kreis ist auch die Polizeiinspektion Mitte vertreten. Der Fokus der Angebote richtet sich sozialräumlich in erster Linie auf den erweiterten Innenstadtbereich mit für die Szene relevanten Orten (u.a. Plärrer).

Die Umgestaltung und die damit einhergehende Schaffung neuer Zonen (Spielplatz, Brunnen, Bäume und Überdachung) werden zweifelsohne junge Menschen animieren sich am Plärrer neue Orte auch oberhalb des U-Bahnnetzes zu erschließen.

Dies wird nach Einschätzung von J eine gewinnbringende Erneuerung sein, die weiterhin entsprechend mit Streetwork für die Zielgruppe der Jugendlichen begleitet werden wird.

Jugendbeteiligung:

Im Prozess der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Plärrers von Mai bis Juni 2020 fand keine explizite Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung spiegeln viele Kernpunkte der Jugendlichen (Verbesserung der Aufenthaltsqualität, mehr Sitzen, mehr Grün, weniger motorisierter Einzelverkehr, mehr Sicherheit) wieder. Im Sinne einer ganzheitlichen Bearbeitung dürfen Jugendstimmen aber nicht untergehen und müssen mindestens angehört und gegen andere Interessen abgewogen werden.

In den seit 2024 laufenden Schulworkshops „Lernort Rathaus“ wird der Plärrer schulart- und sozialraum- übergreifend immer wieder als Angstraum von Nürnberger Schülerinnen und Schülern benannt. Siehe dazu: www.laut-nuernberg.de/unsere-module/laut-workshops/archiv.

Soziale Angebote für stigmatisierte und besonders vulnerable Gruppen sind insbesondere am Plärrer von Nöten. Die Forderung nach spezifischen Anlaufstellen fanden im Rahmen von Kinder- und Jugendanhörungen für andere Stadtteile bereits häufige Nennungen. Siehe: www.laut-nuernberg.de/unsere-module/projektdetails/stadtplanung-was-brauchst-du-damit-du-dich-in-deinem-viertel-wohl-fuehlst.

Exemplarisch nannten die Kinder und Jugendlichen folgende Gruppen als Auslöser für Angsträume: stark alkoholisierte Menschen, wohnungslose Menschen, Menschen mit Suchtproblematik. Die befragten Kinder und Jugendlichen nannten aber auch Lösungsvorschläge, die sich sicherlich auch auf andere Sozialräume, wie den Plärrer, übertragen lassen:

Problemen

tät abzurutschen

Resümee des Bereiches Offene Kinder- und Jugendarbeit

Zusammengefasst liegen große Hoffnungen auf der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit des Plärrers durch den Umbau. Bestehende soziale Angebote für verschiedene Zielgruppen

zu erhalten und mit den wachsenden Aufgaben bedarfsgerecht auszuweiten gilt.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 12.05.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die geplante umfassende Sanierung und Umgestaltung des Plärrers bietet die einmalige Chance, Aufenthaltsqualität und Sicherheit ganzheitlich zu verbessern. Der zentrale Verkehrsknotenpunkt ist ein wichtiges Eingangstor zur Innenstadt und zur Urbanen Gartenschau 2030. Damit steht er auch für ein freundliches und sicheres Nürnberg. Doch derzeit beeinträchtigen schlechte Übersichtlichkeit, unzureichende Beleuchtung, mangelnde Sauberkeit und veraltete Ausstattung die Situation – nicht nur an der Oberfläche, sondern vor allem auch im U-Bahnhof und der Verteilerebene. Viele Bürger:innen fühlen sich unwohl, insbesondere Frauen und vulnerable Gruppen, wie z. B. Kinder oder ältere Menschen.

Dauerhafter Aufenthalt von obdachlosen und drogenabhängigen Menschen sowie teils lautstarken Jugendlichen, beispielsweise an den Treppen, können das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Doch Verdrängung – wie sie am Hauptbahnhof oft praktiziert wird – darf nicht die Lösung sein. Stattdessen könnten Verweilqualität und Sicherheit durch nachhaltige, soziale und integrative Maßnahmen gestärkt werden. Möglichkeiten sind eine optimierte Beleuchtung, bessere Farb- und Akustikgestaltung, klare Beschilderung, veränderte Anordnungen von Einbauten sowie eine verstärkte Präsenz von Sozialarbeitenden und Sicherheitspersonal. Eine weitere Verbesserung versprechen alternative Aufenthaltsorte für Jugendliche.

Ziel ist es, möglichst gute Ergebnisse für alle Nutzergruppen bei der Umsetzung zu erhalten. Dafür bietet sich die Integration der Nürnberger Bürgerbeteiligung von 2020, der Erfahrungswerte anderer Großstädte mit erfolgreicher Umgestaltung solcher Verkehrsknoten und einer Analyse polizeilicher Sicherheitsdaten an.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

 berichtet über den aktuellen Stand zur Sanierung und Umgestaltung des Plärrers,

 berichtet über die aktuelle Sicherheitslage am Plärrer unter Einbeziehung polizeilicher Statistiken,

 stellt dar, welche Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Plärrers bzgl. der oben genannten Punkte vorliegen,

 prüft Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Aufenthaltsqualität auf allen Ebenen mit besonderem Fokus auf eine geschlechtergerechte und ganzheitliche Lösung,

 stellt sicher, dass soziale Angebote für vulnerable Gruppen integriert werden, um einer bloßen Verdrängung entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kahl Andrea Friedel Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

FW/006/2025

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 01.10.2025 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Brand- und Waldschutz

Anlagen: Antrag_Waldschutz_Grüne Waldschutz_Antrag_Grünen_08_07_2025_Stellungnahme_FW

Bericht:

FW berichtet zum Thema "Aktiver Brand- und Waldschutz in Nürnberg" über die Gefahrenlage für Nürnberg, welche akuten Maßnahmen zum Brandschutz in der heißen Jahreszeit getroffen werden und welche Maßnahmen zum präventiven Brand- und Waldschutz ergriffen werden

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage FW/006/2025

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage FW/006/2025

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 08.07.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die anhaltende Hitze und Trockenheit bestand die letzten Wochen in Mittelfranken eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Regierung von Mittelfranken ordnete daher vermehrt Beobachtungsflüge an, die auch über dem Lorenzer und Sebalder Reichswald geflogen wurden.

An Fronleichnam kam es dort, in der Nähe des Tiergartens links des Klingenweges, zu einem Brand von Totholz, der dank dem engagierten Einsatz der Feuerwehr erfolgreich bekämpft werden konnte. Wohngebiete und ein Kindergarten befinden sich jedoch in direkter Nähe. Menschen, Tiere und Natur waren bedroht.

Da die Sommer aufgrund des Klimawandels immer heißer werden, spielen diesbezügliche Brandschutzvorkehrungen sowie ein aktiver Waldschutz eine immer wichtigere Rolle für die Sicherheit in unserer Stadt.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet  über die Gefahrenlage für Nürnberg,  welche akuten Maßnahmen zum Brandschutz in der heißen Jahreszeit getroffen werden,  welche Maßnahmen zum präventiven Brand- und Waldschutz ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Friedel Marc Schüller

FW/D

Aktiver Brand- und Waldschutz in Nürnberg

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.07.2025

I. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.07.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

Gefahrenlage in Nürnberg:

Der Großteil der zusammenhängenden Waldflächen an den Rändern Nürnbergs liegt in den die Stadt Nürnberg umgebenden Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Nürnberger Land und Landkreis Fürth.

Auch die beiden potenziell mit Altmunition belasteten Gebiete der ehemaligen MUNA im Tennenloher Forst und MUNA-Feucht liegen in den jeweiligen Landkreisen bzw. auf dem Gebiet unserer Nachbarstädte.

Diese bereiten sich organisatorisch, personell und technisch umfangreich auf die veränderten Herausforderungen aufgrund der klimatisch bedingt steigenden Waldbrandgefahr vor. Dort existieren auch mehrere sogenannte Hilfeleistungskontingente „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“.

Akute Maßnahmen zum Brandschutz in der heißen Jahreszeit:

Für die Feuerwehr Nürnberg wurde im Jahr 2024 durch die Firma Lülf+ ein Brandschutzbedarfsplan erstellt, in dem auch das Risiko von größeren und langandauernden Wald- und Vegetationsbränden im Stadtgebiet begutachtet wurde.

Im Brandschutzbedarfsplan wird festgestellt, dass die aktuell vorhandene technische Ausstattung (Abrollbehälter Wasser mit besonderer Ausrüstung für die Waldbrandbekämpfung auf der Feuerwache 4, Schlauchwagen 2000 bei der FF Worzeldorf, Abrollbehälter Schlauch auf der Feuerwache 1, Tanklöschfahrzeug 24/50 und Abrollbehälter Löschwasserfördersystem, beides auf der Feuerwache 4) für die denkbaren Wald- oder Vegetationsbrandlagen im eigenen Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Nürnberg (= Stadtgebiet Nürnberg) grundsätzlich angemessen ist.

Eine zukünftige Ergänzung der technischen Ausstattung mit drei weiteren Tanklöschfahrzeugen kleinerer Bauart (TLF 3000, eines davon in Waldbrandausführung), oder vergleichbaren technischen Fähigkeiten, wurde vom Gutachter jedoch angeregt. Diese sollten nach Möglichkeit disloziert stationiert werden, um die Zugriffszeiten möglichst kurz zu halten.

Die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen sind eingeplant und werden, in Abhängigkeit von der finanziellen, baulichen und personellen Machbarkeit, zu gegebener Zeit umgesetzt.

Zur Bewältigung größerer Einsatzlagen bestehen erprobte Netzwerke und Kooperationen mit den Nachbarfeuerwehren und den Kreisbrandinspektionen der Nachbarkreisverwaltungsbehörden. Auf Basis dieser gibt es zum Beispiel mit den Einsatzkräften im Nürnberger Land feste Absprachen zur Aufgabenverteilung im Einsatz. So haben sich die dortigen Einheiten auf die direkte Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung „am Feuer“ spezialisiert. Die Einheiten der Feuerwehr Nürnberg dagegen auf die umfangreiche und dauerhafte Bereitstellung ausreichender Löschwassermengen. In dieser Kombination entsteht ein sehr leistungsfähiger Kräfteverbund, mit dem wir nach aktueller Einschätzung ausreichend und gut auf die Herausforderungen in diesem kleinen Teilbereich unseres Einsatzspektrums vorbereitet sind.

Darüber hinaus unterhalten wir enge Kontakte zur Hubschrauberstaffel der Bayerischen Polizei in Roth, die mit den dort stationierten Hubschraubern und den dazugehörigen Löschwasseraußenlastbehältern (Bumbi-Bucket) stets eine wertvolle Verstärkung und Unterstützung darstellt. Selbst die in Nürnberg stationierten Wasserwerfer der Bereitschaftspolizei wurden in der Vergangenheit, im Rahmen der Amtshilfe, bereits zur Waldbrandbekämpfung im Nürnberger Reichswald, rund um den Gewerbepark Nürnberg-Feucht, eingesetzt. Alles in allem halten wir die dargestellten Maßnahmen, nach aktueller Lageeinschätzung, für angemessen und ausreichend.

Maßnahmen der Integrierten Leitstelle Nürnberg (ILS) zum Brandschutz in der heißen Jahreszeit:

In der täglich stattfindenden morgendlichen Lagebesprechung bewerten die verantwortlichen Einsatzleitdienste von FW zusammen mit dem Lagedienst der ILS die aktuelle Wetterlage sowie den Waldbrand- und Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes DWD.

Ab der Waldbrand- und Graslandfeuerindexstufe 4 werden bei gemeldeten Rauchentwicklungen und Feuermeldungen im Wald- oder Freilandbereich die Einheiten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich mit einer höheren Alarmstufe alarmiert. Damit werden mehr wasserführende Fahrzeuge und Personal an die Einsatzstelle geführt.

Ab der Waldbrand- und Graslandfeuerindexstufe 5 wird standardisiert immer mit einer höheren Alarmierungsstufe alarmiert.

Die Regierung von Mittelfranken ordnet bei Vorliegen einer entsprechenden Waldbrandstufe regelmäßig Luftbeobachtungsflüge an, die die kritischen Waldgebiete in Mittelfranken befliegen und Rauchentwicklungen mit der genauen Position einer Rauch- oder Brandentwicklung direkt an die ILS melden. Auch diese Maßnahme trägt zu einer frühzeitigen Branderkennung bei.

Maßnahmen zum präventiven Brand- und Waldschutz:

Dieser obliegt grundsätzlich den Bayerischen Staatsforsten, den privaten Waldbesitzern, SÖR oder Tg. FW kann hier lediglich beratend unterstützen.

Folgende Maßnahmen können beispielsweise beim Waldbrandschutz ergriffen werden:

o Bau und Unterhalt von Forststraßen, die mit Großfahrzeugen der Feuerwehr (LKW >12t) befahren werden können. o Systematisches Anlegen von Waldbrandschneisen als dauerhaft vorhandene Ausbreitungsbarrieren und zur Unterteilung der Waldflächen in beherrschbare Brandabschnitte (abhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen). o Ausbau und Kartierung des Waldhydrantennetzes. o Vorhaltung von Löschwasser in besonders gefährdeten Waldgebieten und bei besonders hoher Waldbrandgefahr (z.B. in stationären Löschwassertanks). o Gute und für Einsatzkräfte erkennbare Beschilderung von gesperrten (z.B. Betretungsverbot aufgrund von Altmunitionsbelastung) oder besonders kritischen Flächen im Wald. o Vorbereitung bzw. Planung möglicher Evakuierungen von gefährdeten Gebieten rund um die MUNA-Feucht (z.B. durch vorbereitete Allgemeinverfügungen und Evakuierungsplanungen). o Adressatengerechte Sensibilisierung bzw. Information der Bevölkerung / Waldbesucher über richtiges Verhalten im Wald bei hoher Waldbrandgefahr

II. Herr 3. BM Vogel

III. BgA m. d. B. u. Anmeldung im RWA am 01.10.2025

V. FW/D

Nürnberg, 03.09.2025 Feuerwehr i. A.

gez.

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