Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
24.09.2025
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026 (inklusive des Mittelfristigen Investitionsplanes 2026/2029) Berichtvorlage Stk/008/2025 7 TOP Ö 2 Jahresabschluss der Stadt Nürnberg 2024 Berichtvorlage Stk/009/2025 9 Kurzzusammenfassung/Bericht: Jahresabschluss 2024 Stk/009/2025 12 Übersichtsbild Jahresabschluss 2024 Stk/009/2025 46 TOP Ö 3 Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 Berichtvorlage MRB-GST/009/2025 47 Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle 50 MRB-GST/009/2025 TOP Ö 4 Weiterentwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage OBM/015/2025 75 Sachverhalt OBM/015/2025 79 Vorschlag Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg (neue Fassung) 96 OBM/015/2025 CSU-Antrag Integration 10.03.2025 OBM/015/2025 99 IR-Beschluss Überarbeitung Leitlinien 07.11. 2023 OBM/015/2025 101 Anlage 1: Umsetzung der Leitlinien in Geschäftsbereichen OBM/015/2025 102 Anlage 2: Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg (Fassung 2018) 135 OBM/015/2025 Anlage 3: Leitlinen des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg (Fassung 2004) 137 OBM/015/2025 Anlage 4: Leitbild der Stadt Nürnberg (2001) OBM/015/2025 139 TOP Ö 5 Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage H/019/2025 141 Entscheidungsvorlage H/019/2025 145 Anlage 1 Präambel H/019/2025 146 Anlage 2 Roadmap H/019/2025 149 Anlage 3 Inhaltsdarstellung H/019/2025 154 Anlage 4 FAQ_Gesamtstrategie Nachhaltigkeit H/019/2025 169 TOP Ö 6 Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage BoB/005/2025 171 Erläuterungen - Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg BoB/005/2025 175 Armin-Knab-Straße 3 - Ortsteil Gartenstadt - Nachtrag in die Denkmalliste BoB/005/2025 177 Gallostraße 3 - Ortsteil Kleinreuth h.d.Veste - Nachtrag in die Denkmalliste BoB/005/2025 183 Günthersbühler Straße 81 - Ortsteil Erlenstegen - Nachtrag in die Denkmalliste 187
Reinerzer Straße 16 - Ortsteil Siedlung Waldhof - Nachtrag in die Denkmalliste 192
Resedenweg 3 - Ortsteil Werderau - Nachtrag in die Denkmalliste BoB/005/2025 198 Sperberstraße 53 - Ortsteil Hummelstein - Nachtrag in die Denkmalliste BoB/005/2025 202
TOP Ö 7 Bestellung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 08.03.2026 und eine mögliche Oberbürgermeisterstichwahl am 22.03.2026 Sitzungsvorlage OBM/019/2025 208 TOP Ö 8 Bildung von Dienststellen im Sinne des Bayer. Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und Verselbstständigungsbeschluss Sitzungsvorlage PA/082/2025 212 Gutachten mit Gutachten- und Beschlussvorschlag PA/082/2025 216 TOP Ö 9 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche Anordnungen 221 TOP Ö 10 Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg (UmweltpreisS - UmwprS) Sitzungsvorlage Ref.III/006/2025 223 Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis Ref.III/006/2025 227 Umweltpreissatzung in der derzeit gültigen Fassund vom 10. August 2009 230 Ref.III/006/2025 Synopse Ref.III/006/2025 232 TOP Ö 11 Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - BegrS) Sitzungsvorlage BoB/007/2025 238 Entscheidungsvorlage BoB/007/2025 242 Satzungsentwurf BoB/007/2025 244 TOP Ö 12 Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung - KSpS) Sitzungsvorlage BoB/008/2025 247 Entscheidungsvorlage BoB/008/2025 251 Satzungsentwurf BoB/008/2025 253
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 24.09.2025, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026 (inklusive des Bericht
Mittelfristigen Investitionsplanes 2026/2029) Stk/008/2025
Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
2. Jahresabschluss der Stadt Nürnberg 2024 Bericht
Stk/009/2025 Brehm, Thorsten, Referent für Finanzen, Personal und IT
3. Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Bericht
Gleichstellungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 MRB-
GST/009/2025 König, Marcus, Oberbürgermeister
4. Weiterentwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Beschluss
Nürnberg OBM/015/2025
- hier: CSU-Antrag vom 10.03.2025 „Für eine Verbesserung der
Integration Zugewanderter nach Nürnberg – Fördern und Fordern“
Beschluss des Rates für Integration und Zuwanderung vom
07.11.2023 „Überarbeitung der Leitlinien zur Integrationspolitik der
Stadt Nürnberg“
König, Marcus, Oberbürgermeister
5. Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt Beschluss
Nürnberg H/019/2025
hier: Vorlage für den Grundsatzbeschluss der Strategie
Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau
6. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Beschluss
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG BoB/005/2025
Ulrich, Daniel, Referent für Planung und Bau
7. Bestellung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am Beschluss
08.03.2026 und eine mögliche Oberbürgermeisterstichwahl am OBM/019/2025
22.03.2026
König, Marcus, Oberbürgermeister
Auflagen des Referates I/II:
8. Bildung von Dienststellen im Sinne des Art. 6 Abs. 5 des Bayer. Beschluss-
Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und Auflage
Verselbstständigungsbeschluss für die Personalratswahlperiode PA/082/2025
2026 zur Erlangung von Rechtssicherheit für zu wählende
Personalräte
9. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Kenntnisnahme
Auszahlungen
10. Auflage des Referates III: Beschluss-
Auflage
Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Ref.III/006/2025
Stadt Nürnberg (UmweltpreisS - UmwprS)
Auflagen des Referates VI:
11. Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und Beschluss-
das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - Auflage
BegrS) BoB/007/2025
12. Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze Beschluss-
(Kinderspielplatzsatzung - KSpS) Auflage
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.07.2025,
öffentlicher Teil
Stk/008/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026 (inklusive des Mittelfristigen
Investitionsplanes 2026/2029)
Bericht: In dieser Stadtratssitzung wird der Entwurf des Haushaltsplans 2026 (inklusive des fortgeschriebenen Mittelfristigen Investitionsplans (MIP) für die Jahre 2026/2029) eingebracht. Nach der Sitzung werden die entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2026 den Mitgliedern des Stadtrats in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Die für die Einreichung von Anträgen und Anfragen zum Haushalt und MIP einzuhaltenden Termine werden den Stadtratsfraktionen/-gruppen und den Ausschussgemeinschaften noch mit gesondertem Schreiben des Oberbürgermeisters bekannt gegeben.
Als Termine für die Haushaltsberatungen sind der 20.11., der 21.11. und der 24.11.2025 vorgesehen.
Stk/009/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff:
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg 2024
Anlagen: Kurzzusammenfassung/Bericht: Jahresabschluss 2024 Übersichtsbild Jahresabschluss 2024
Bericht: Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg für Haushaltsjahr 2024 ist gemäß Art. 102 GO im Anschluss an die Aufstellung dem Stadtrat zur Kenntnis vorzulegen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadtkämmerei
Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg
Kurzübersicht
Eckdaten des Jahresabschlusses 2024
| 2024 Plan | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltszahlen in Mio. € | 2024 | 2023 | ||||
| Ist | Ist | |||||
| Ordentliche Erträge | 2.604,0 | 2.475,6 | 2.490 | |||
| Ordentliche Aufwendungen | 2.587,7 | 2.487,3 | 2.374 | |||
| Jahresüberschuss (-) bzw. | Fehlbetrag 22,4 | Fehlbetrag 49,6 | Überschuss -123,0 | |||
| Jahresfehlbetrag | ||||||
| Steuererträge | 1.265,6 | 1.262,3 | 1.232,2 | |||
| Schuldentilgung bzw. Nettoneu- | Nettoneuverschuldung 25,6 | Nettoneuverschuldung 97,4 | Nettoneuverschuldung 103,7 | |||
| verschuldung (inkl. ÖPP/ÖÖP- | ||||||
| Verträge)1 | ||||||
| Kennzahlen | ||||||
| Aufwandsdeckungsgrad | 100,6 | 99,5 | 104,9 | |||
| (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendun- | ||||||
| gen) | ||||||
| Steuerquote | 48,6 % | 51,0 % | 49,5 % | |||
| (Steuererträge/ordentliche Erträge) | ||||||
| Personalintensität | 31,9 % | 33,8 % | 32,3% | |||
| (Personal-/Versorgungsaufwand/ordentliche | ||||||
| Aufwendungen) | ||||||
| Zinslastquote | 1,6 % | 1,6 % | 1,5 % | |||
| (Zinsaufwendungen für Kredite/ordentliche | ||||||
| Aufwendungen) |
Fehlbetrag
22,4
Überschuss
-123,0
Nettoneuverschuldung
25,6
Nettoneuverschuldung
103,7
Impressum Stadt Nürnberg (Hrsg.) Stadtkämmerei Theresienstr. 7
90403 Nürnberg Foto: Stadt Nürnberg
1 Diese Kennzahl enthält neben den Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit) auch die Neuverschuldung durch den Neuabschluss von ÖPP/ÖÖP-Projekten, welche aufgrund des speziellen Finanzierungsmodells bei der Stadt nicht zahlungswirksam sind.
Jahresabschluss 2024
Defizit unvermeidbar –
Investitionen und Verschuldung weiter
auf hohem Niveau
Marcus König Thorsten Brehm Oberbürgermeister Stadtkämmerer Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen StWN und des Klinikums fielen allein 43 Mio. € an Stadtrates, liebe Leserinnen und Leser, (2023: 0 €). Zudem hat bspw. die Zinsbelastung wie bereits aus der Planung zu befürchten, muss durch Kreditzinsen und Erstattungszinsen aus der 2024 seit längerem wieder einmal ein Defizit ver- Gewerbesteuer spürbar zugenommen (+ 20 % gebucht werden. Der Fehlbetrag von 22,4 Mio. € ist genüber 2023). zwar wesentlich geringer als geplant (49,6 Mio. €), jedoch hat sich die finanzielle Situation im Vergleich Starke Investitionstätigkeit zum Vorjahr, als noch ein Überschuss von 123,0 Entsprechend des weiter umfangreichen städti- Mio. € erzielt werden konnte, merklich eingetrübt. schen Investitionsvolumens stieg das Sachanlage- Zwar verlief die Entwicklung der Gewerbesteuer vermögen erneut erheblich um 306 Mio. €; hier sind noch etwas besser als erwartet (+ 4,5 Mio. €), insz.B. mehrere Schulen, die Generalsanierung Künstgesamt konnte der Anstieg der Aufwendungen aber lerhaus sowie der Erwerb des Kaufhofs mit hohen nur in geringerem Umfang durch höhere Erträge Beträgen vertreten. kompensiert werden. Der Verlust wird aus der Ergebnisrücklage entnom- Neuverschuldung steigt weiter men, die mit 487,0 Mio. € aber noch Puffer für die Die weiter ungebremst hohen Investitionsausgaben Zukunft bietet. der Stadt mussten auch 2024 durch eine Nettoneu- Problematischer Cashflow – verschuldung in Höhe von 25,6 Mio. € (inkl. „Dauernde Leistungsfähigkeit“ ÖPP/ÖÖP) ausgeglichen werden. Der Schulden- Sehr problematisch ist hingegen, dass der sog. stand der Kernstadt belief sich zum Ende des Jah- „Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit“, un- res 2024 demnach auf 1,79 Mrd. €. ser Maßstab für die städtische Fähigkeit selbst In- Achillesferse Gewerbesteuer vestitionen stemmen zu können, für 2024 nur noch Die Gewerbesteuer stellt auch in Zukunft die „Achilbei 107,6 Mio. € liegt (Vorjahr 210 Mio. €). Damit konnten die ordentlichen Tilgungen (98,0 Mio. €) lesferse“ der Finanzierung des städtischen Haushalts dar. Bereits ein leichter Rückgang hätte drasgerade noch gedeckt werden, ein nennenswerter tische Konsequenzen für die Finanzlage der Stadt. Spielraum zur Finanzierung von Investitionen blieb Dies gilt es weiterhin im Blick zu behalten, gerade aber nicht. Jede weitere Nettoneuverschuldung belastet durch höhere Tilgungen diese für die Geneh- bzgl. einer langfristig zu sichernden Finanzierung der sehr umfangreich geplanten Investitionen. migungsfähigkeit des Haushalts wichtige Kennzahl der sog. „Dauernden Leistungsfähigkeit“. Nürnberg, im August 2025 Starker Anstieg auf der Ausgabenseite Die Ausgabenseite ist 2024 stärker gewachsen als die Ertragsseite, Inflation und Preissteigerungen forderten ihren Tribut. Bei der Jugend- und Famili- Marcus König Thorsten Brehm enhilfe kam es zu einem sprunghaften Anstieg (+ Oberbürgermeister Referent für Finanzen, 24 Mio. €). Für die finanzielle Unterstützung der Personal und IT
| AKTIVA Schlussbilanz zum 31.12.2024 | Werte zum 31.12.2024 € | Werte des Vorjahres (31.12.2023) € | |
|---|---|---|---|
| A Anlagevermögen | 6.038.176.712,10 | 5.708.606.094,90 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 252.687.051,40 | 244.850.832,00 | |
| II. Sachanlagen | 4.830.925.968,40 | 4.524.427.143,32 | |
| 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 301.156.421,97 | 273.600.897,89 | |
| 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.730.211.889,73 | 1.548.507.806,51 | |
| 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch | 1.652.512.930,91 | 1.665.798.129,20 | |
| 4. Bauten auf fremden Grund und Boden | 9.031.818,00 | 9.174.450,00 | |
| 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 395.799.935,45 | 395.492.070,74 | |
| 6. Fahrzeuge | 8.546.302,00 | 8.937.184,00 | |
| 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 106.063.662,10 | 101.161.367,50 | |
| 8. Anlagen in Bau | 627.603.008,24 | 521.755.237,48 | |
| III. Finanzanlagen | 954.563.692,30 | 939.328.119,58 | |
| 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen | 866.607.205,04 | 854.384.917,07 | |
| 2. Wertpapiere | 24.513.538,99 | 22.417.845,45 | |
| 3. Versorgungsrücklage | 34.957.636,16 | 34.957.636,16 | |
| 4. Ausleihungen | 28.485.312,11 | 27.567.720,90 | |
| B Umlaufvermögen | 566.725.072,33 | 754.407.151,71 | |
| I. Vorräte | 33.991.271,19 | 33.723.570,11 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 299.023.820,61 | 250.760.094,26 | |
| 1. Abgabenforderungen | 113.212.600,07 | 90.839.686,93 | |
| 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.311.708,41 | 5.779.543,34 | |
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen Sondervermö- | 49.189.426,99 | 36.114.625,63 | |
| gen und rechtsfähige Stiftungen | |||
| 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen | 63.270.724,99 | 59.717.929,54 | |
| 5. Sonstige Vermögensgegenstände | 68.039.360,15 | 58.308.308,82 | |
| III. Liquide Mittel | 233.709.980,53 | 469.923.487,34 | |
| 1. Kassenbestand | 1.387.248,34 | 944.441,24 | |
| 2. Bankguthaben | 232.322.732,19 | 468.979.046,10 | |
| C Aktive Rechnungsabgrenzung | 40.388.697,23 | 41.318.242,56 | |
| SUMME DER AKTIVA | 6.645.290.481,66 | 6.504.331.489,17 |
Werte des Vorjahres
(31.12.2023)
€
AKTIVA
Schlussbilanz zum 31.12.2024
Werte zum 31.12.2024
€
| PASSIVA | Werte zum 31.12.2024 € | Werte des Vorjahres (31.12.2023) € | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Schlussbilanz zum 31.12.2024 | |||||
| (nach Ergebnisverwendung) | |||||
| A Eigenkapital | 1.173.879.756,16 | 1.193.490.473,36 | |||
| I. Basiskapital | 700.143.318,00 | 697.264.536,04 | |||
| 1. Basiskapital Stadt | 665.278.406,28 | 665.278.406,28 | |||
| 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage | 993.351,40 | 993.351,40 | |||
| 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 23.693.753,94 | 22.124.353,94 | |||
| 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 10.177.806,38 | 8.868.424,42 | |||
| II. Rücklagen | 493.695.386,23 | 513.438.672,02 | |||
| 1. Ergebnisrücklage | 487.002.807,17 | 505.962.924,28 | |||
| 2. Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähige Stiftungen/ Rücklage Kostende- cker | 3.021.413,09 | 2.627.198,57 | |||
| cker | |||||
| 3. Sonderrücklage Energiesparfonds | 3.671.165,97 | 4.848.549,17 | |||
| III. Verlustvortrag (Kostendecker/ nichtrechtsfähige Stiftungen) | -19.958.948,07 | -17.212.734,70 | |||
| B Sonderposten | 1.132.992.712,52 | 1.094.564.476,43 | |||
| 1. Sonderposten aus Zuwendungen | 972.463.913,03 | 933.158.628,94 | |||
| 2. Sonderposten aus Beiträgen | 99.235.143,42 | 101.467.636,28 | |||
| 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen | 34.059.932,00 | 33.077.843,00 | |||
| 4. Sonstige Sonderposten | 27.233.724,07 | 26.860.368,21 | |||
| C Rückstellungen | 2.010.946.821,63 | 1.912.066.596,38 | |||
| 1. Pensionsrückstellungen | 1.480.448.599,00 | 1.438.638.159,00 | |||
| 2. Rückstellungen für Altersteilzeit | 8.115.430,00 | 10.051.425,00 | |||
| 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen | 295.640.532,11 | 274.861.081,66 | |||
| 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 22.797.000,00 | 17.610.900,00 | |||
| 5. Rückstellungen für Altlasten | 5.638.000,00 | 5.538.000,00 | |||
| 6. Finanzausgleichs- und Steuerrückstellungen | 16.360.256,68 | 16.360.256,68 | 17.204.630,01 | 17.204.630,01 | |
| 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken | 4.159.918,01 | 4.242.165,60 | |||
| 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen | 33.785.500,00 | 5.076.500,00 | |||
| 9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen | 492.610,86 | 437.634,26 | |||
| 10. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte | 115.851,80 | 187.411,77 | |||
| 11. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik | 143.393.123,17 | 138.218.689,08 | |||
| D Verbindlichkeiten | 2.299.632.479,05 | 2.264.781.964,03 | |||
| 1. Anleihen | 0,00 | 0,00 | |||
| 2. Verbindlichkeiten aus Krediten | 1.659.642.095,75 1.541.502.414,86 0,00 3.859.064,02 114.280.616,87 | 1.659.642.095,75 | 1.649.168.618,74 1.541.657.741,68 0,00 3.352.367,91 104.158.509,15 | 1.649.168.618,74 | |
| davon: Investitionskredite | 1.541.502.414,86 | 1.541.657.741,68 | |||
| Kassenkredite | 0,00 | 0,00 | |||
| Kontokorrentkonten | 3.859.064,02 | 3.352.367,91 | |||
| Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- | |||||
| 114.280.616,87 | 104.158.509,15 | ||||
| mögen und rechtsfähigen Stiftungen | |||||
| 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen | 248.274.133,97 | 222.591.079,77 | |||
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen aus Leistungen | 118.371.626,67 | 167.059.184,86 | |||
| 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 688.899,91 | 895.879,46 | |||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 272.655.722,75 | 225.067.201,20 | |||
| E Passive Rechnungsabgrenzung | 39.786.712,30 | 39.427.978,97 | |||
| SUMME DER PASSIVA | 6.645.290.481,66 | 6.504.331.489,17 |
Werte des Vorjahres
(31.12.2023)
€
Werte zum 31.12.2024
€
| Ergebnisrechnung | Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 |
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| Steuern und ähnliche Abgaben | -1.265.591.216,76 | -1.262.298.000,00 | -1.232.160.254,64 |
| + Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -625.069.785,86 | -596.570.931,07 | -566.049.864,20 |
| + Sonstige Transfererträge | -7.567.155,51 | -6.677.769,00 | -6.658.772,34 |
| + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -104.744.821,17 | -94.692.118,73 | -95.657.027,38 |
| + Auflösung von Sonderposten | -56.504.290,34 | -55.284.546,78 | -54.146.031,56 |
| + Privatrechtliche Leistungsentgelte | -47.911.730,59 | -45.268.726,26 | -48.199.313,15 |
| + Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -417.492.729,14 | -354.653.532,37 | -362.455.792,58 |
| + Sonstige ordentliche Erträge | -71.080.531,85 | -53.538.800,84 | -119.407.186,47 |
| + Aktivierte Eigenleistungen | -7.827.965,49 | -6.643.050,98 | -5.080.640,44 |
| +/- Bestandsveränderungen | -180.812,27 | -99.172,40 | |
| = Ordentliche Erträge | -2.603.971.038,98 | -2.475.627.476,03 | -2.489.914.055,16 |
| - Personalaufwendungen | 718.446.650,53 | 701.141.191,28 | 644.560.366,65 |
| - Versorgungsaufwendungen | 107.451.119,88 | 139.296.980,00 | 123.111.886,87 |
| - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 409.922.687,76 | 319.156.485,20 | 335.655.500,87 |
| - Planmäßige Abschreibungen | 126.118.050,08 | 113.853.500,38 | 148.205.603,99 |
| - Transferaufwendungen | 1.067.703.217,15 | 1.071.011.516,06 | 979.187.407,71 |
| - Sonstige ordentliche Aufwendungen | 158.026.519,42 | 142.879.542,08 | 143.168.983,17 |
| = Ordentliche Aufwendungen | 2.587.668.244,82 | 2.487.339.215,00 | 2.373.889.749,26 |
| = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | -16.302.794,16 | 11.711.738,97 | -116.024.305,90 |
| + Finanzerträge | -15.079.005,97 | -12.926.043,24 | -10.349.393,81 |
| - Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 49.561.902,95 | 50.877.093,00 | 41.168.571,49 |
| = Finanzergebnis | 34.482.896,98 | 37.951.049,76 | 30.819.177,68 |
| = Ordentliches Jahresergebnis | 18.180.102,82 | 49.662.788,73 | -85.205.128,22 |
| + Außerordentliche Erträge | -3.386.908,53 | -304.700,00 | -47.915.304,47 |
| - Außerordentliche Aufwendungen | 7.579.268,22 | 253.600,00 | 10.087.696,07 |
| = Außerordentliches Jahresergebnis | 4.192.359,69 | -51.100,00 | -37.827.608,40 |
| = Jahresergebnis | 22.372.462,51 | 49.611.688,73 | -123.032.736,62 |
Wichtige Positionen des
Eigenkapitals
Jahresergebnis
Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Fehlbetrag Der Fehlbetrag wird im Rahmen der Ergebnisverwendung in von 22,4 Mio. €. Geplant war ein Fehlbetrag von aus der Ergebnisrücklage entnommen (bereinigt um die Er- 49,6 Mio. €. Im Vorjahr wurde ein Überschuss von gebnisse der Kostendecker/nichtrechtsfähige Stiftungen, 123,0 Mio. € erzielt. Die größten Einflussfaktoren des Jah- die über eigene Ergebnisverwendungskonten verfügen). resergebnisses 2024 werden ab Seite 11 näher erläutert.
| Jahresergebnis | Ist 204 | Plan 2024 | Ist 2023 | |
|---|---|---|---|---|
| - in Mio. € - | 22,4 | 49,6 | -123,0 | |
| (Fehlbetrag) | (Fehlbetrag) | ( Ü berschuss) |
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung 487,0 Mio. € (2023: 506,0 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006. künftiger Jahresfehlbeträge. 2022 kam eine Sonderrücklage gemäß BewR 7.3.1.4. hinzu, um den Energiesparfonds (Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022) in Höhe von 5 Mio. € abzubilden.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2005
506 487 383 243 231 221 168 135 143 118 123 102 91 99 103 81 69 62 64 65 62 49 29 32 31 3 13 16 19 17 7 18
-3 -18 -27 -13 -22
3
3
2
Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverw.)
1
2
9
-100 € nenoilliM
6002 7002 8002 9002 0102 1102 2102 3102 4102 5102 6102 7102 8102 9102 0202 1202 2202 3202 4202 Jahresergebnis (Überschuss = +)
Das Basiskapital beläuft sich zum 31.12.2024 auf 665,28 Sonderposten werden gebildet für Zuwendungen, Beiträge, Mio. € und verändert sich seit dem 31.12.2020 nicht mehr. Kostenerstattungen und andere finanzielle Zuflüsse zur Finanzierung von Investitionen. Sie stellen bei Gemeinden Die Passivseite der Bilanz stellt sich in 2024 wie in Abb. 2 häufig einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz dar. Bei der veranschaulicht dar. Die Eigenkapitalquote (ohne Stadt Nürnberg beträgt der Bilanzansatz zum 31.12.2024 Eigenkapital nichtrechtsfähiger Stiftungen) beläuft sich auf 1.133 Mio. €, d. h. der Wert ist nur wenig niedriger als das 17,1 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr etwas städtische Eigenkapital. Der Eigenkapitalcharakter und gesunken (2023: 17,9 %). Bezieht man die langfristigen damit die Zuordnung zum wirtschaftlichen Eigenkapital Sonderposten als sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital dieser Sonderposten kann unterstellt werden, da keine in die Berechnung der Eigenkapitalquote ein, so ergibt sich ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung besteht. Auch eine erweiterte Eigenkapitalquote von 34,2 % aus den regelmäßig vorhandenen Zweckbindungen kann (Vorjahreswert: 34,7 %), d. h. diese ist ungefähr doppelt so keine Fremdkapitaleigenschaft für diese Zahlungshoch wie die reguläre Eigenkapitalquote und repräsentiert in mittelzuflüsse abgeleitet werden, da hierdurch lediglich die dieser Hinsicht eine breite Austattung mit nicht rück- Art des zu finanzierenden Vermögensgegenstandes zahlungspflichtigem Kapital und damit eine solide festgelegt ist. Finanzierungsbasis:
Abb. 2: Passivseite der Bilanz 2024
Basiskapital Stadt Ergebnisrücklage inkl. Weitere Verbindlichkeiten inkl. Kapitalzuschuss Energiesparfonds + und Passive Versorgungsrücklage; Zahngold; 7,41% Rechnungsabgrenzung; 10,03% 10,23%
Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen; 0,53%
Verlustvortrag Verbindlichkeiten aus Krediten, Anleihen; Sonderposten; Gebührenhaushalte; - 24,97% 17,05% 0,30%
Rückstellungen; 30,08%
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten beträgt zum 31.12.2024 1.542 Mio. € (Vorjahr: 1.542 Mio. €). Die Ver- Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der ringerung der Verschuldung am Kreditmarkt beträgt 0,2 langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinanzie- Mio. € (Vorjahr 117,8 Mio. €). Unter Einbezug der kredit- rung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwicklung ähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten zwar gebremst und in 2013 eine leichte Entschuldung ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.790 Mio. € erreicht werden. Seit 2014 war die jährliche Netto-Neu- (Vorjahr: 1.764 Mio. €) mit einer Nettoneuverschuldung verschuldung infolge der extrem gestiegenen Investitivon 25,6 Mio. € (Vorjahr: 103,7 Mio. €). onsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
Das Anlagevermögen stieg um insg. 329,6 Mio. €, davon rd. 306,5 Mio. € bei den Sachanlagen und 15,2 Mio. € bei den Finanzanlagen.
Abb. 3: Entwicklung des Schuldenstandes (Investitionskredite incl. ÖPP/ÖÖP (kreditähnliche Rechtsgeschäfte))
Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das
Jahresergebnis 2024
Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für den Jahresfehlbetrag von 34,32 Mio. € waren. Die sehr deutliche Abweichung vom Jahresüberschuss in 2023 in H. v. 123,0 Mio. € kam zustande einerseits durch den Wegfall von Einmaleffekten (Nachzahlungen für Vorjahre z.B. für Impf -und Testzentren, u.a. 45,0 Mio. € periodenfremder Ertrag in 2023, Auflösung sonstiger Rückstellungen 42 Mio. €)).
Andererseits sind insbesondere die Transferaufwendungen stark gestiegen (+ 100 Mio. €) – zum einen aufgrund von Kostensteigerungen bei Sozialtransferaufwendungen, insb. der Familien- und Jugendhilfe (24 Mio. €), zum anderen aufgrund der Verlustausgleichleistungen für die StWN (25 Mio. €) und Rückstellungen für Verluste des Klinikums (18 Mio. €). Auch die Personal-/Versorgungsaufwendungen haben sich massiv erhöht (58 Mio. €).
| in Mio. € (SAP-Logik: Erträge mit Minus-, Aufwendungen mit Pluszeichen) | Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | -676,5 | -672,0 | -670,4 | ||||
| Gewerbesteuerumlage | 48,5 | 50,4 | 49,7 | ||||
| Einkommensteueranteil | -372,6 | -374,0 | -349,8 | ||||
| Zuweisungen gesamt | -625,1 | -596,6 | -566,0 | ||||
| Davon: Schlüsselzuweisungen | -271,1 | -255,0 | -229,7 | ||||
| Davon: Zuweisungen Grunderwerbsteuer | -31,0 | -38,3 | -25,5 | ||||
| Davon: Familienleistungsausgleich | -28,8 | -29,0 | -26,4 | ||||
| Kostenerstattungen | -417,5 | -354,7 | -362,5 | ||||
| Davon: Erstattung vom Land | -76,8 | -11,2 | -39,8 | ||||
| Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -104,7 | -94,7 | -95,7 | ||||
| Bezüge und Vergütungen | 524,6 | 518,2 | 499,1 | ||||
| Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zufüh- rung/Auflösung) | 197,0 | 228,1 | 171,7 | ||||
| Transferaufwendungen | 1.079,7 | 1071,0 | 979,2 | ||||
| Davon: Laufende Leistungen für Unterkunft/Hei- zung (KdU) (§ 22 I SGB II) | 139,5 | 149,0 | 126,6 | ||||
| Davon: Jugend- und Familienhilfe | 123,4 | 106,2 | 99,8 | ||||
| Davon: Verlustausgleiche, Rückstellungen | 67,3 | 80,5 | 21,5 | ||||
| Auflösung von Sonstigen Rückstellungen | -0,5 | 0 | -42,0 | ||||
| Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen | 8,9 | 0,2 | 10,4 | ||||
| Abschreibungen | 126,1 | 113,9 | 148,2 | ||||
| Erstattungszinsen Gewerbesteuer | 8,5 | 11,0 | 4,2 | ||||
| Kreditzinsen | 40,9 | 39,7 | 36,5 | ||||
| Außerordentliche (periodenfremde) Erträge | -3,4 | -0,3 | -47,6 |
Für den Verlauf der wichtigsten Erträge Gewerbesteuer, Ist ergibt sich das in Abb. 4 dargestellte Bild. Zum Ver- Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen im gleich wird hierbei auch die Entwicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dargestellt.
Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können starken Die Bezirksumlage ging in 2024 geringfügig um 1,5 Mio. Schwankungen unterliegen, da hier auch die Steuerkraft € auf 233,7 Mio. € zurück. Dennoch geht hier der Trend der Stadt Nürnberg im Vergleich zu anderen bayerischen seit Jahren spürbar nach oben. Kommunen eine Rolle spielt.
Abb. 4: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushalts
670 676
552 557 600 Gewerbest 470 477 euer 500 424 436 447 421 379 384 390 373 Einkomme 400 297 308 324 308 332 349 350 nsteuer- 300 210 228 243 262 275 200 220 229 249 234 246 230 271 a Sc n h te lü il sselzu 181 173 200 148 153 181 weisung 235 234 100 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213 218 Bezirksuml age
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwendun- sprechend 9,0 %) zu. Es ergibt sich dadurch ein rechnegen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge- rischer Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/orgenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei- dentliche Aufwendungen) in Höhe von 100,6 %. Da ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer diese Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentli- Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. chen Aufwendungen vollständig durch ordentliche Er- Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finan- träge gedeckt werden. Allerdings ist der gesamte Dezerträge und -aufwendungen und außerordentliche Po- ckungsgrad inklusive Finanz- und außerordentlichem Ersitionen bereinigt. gebnis entsprechend des Fehlbetrags mit 99,2 % unter 100 %. In 2024 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % oder 114,1 Mio. € gestiegen. Die or- Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen der dentlichen Aufwendungen nahmen um 213,8 Mio. € (ent- Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet.
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2024 auf 1.265,59 Mio. € und liegen damit 33,4 Mio. € über dem Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurden Vorjahreswert (+2,7 %) sowie 3,3 Mio. € über dem Plan- 2,8 Mio. € mehr als im Vorjahr eingenommen, dies entwert von 1.162 Mio. €. spricht der bayernweiten Entwicklung.
Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe- Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen um 1,8 Mio. steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürnberg € höher aus als im Vorjahr. Grundsteuer A, Hunde- und begründet: Dem Planwert von 672,0 Mio. € stehen tat- Zweitwohnungssteuer weichen nur geringfügig von den sächliche Erträge in Höhe von 676,5 Mio. € in 2024 ge- Plan- und Vorjahreswerten ab. genüber. Das bedeutet ein Plus von 4,5 Mio. €. Im Vergleich zu 2023 haben sich die Gewerbesteuererträge Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darum 6,0 Mio. € erhöht. stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte (1999=100) zeigen sich Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat im zeitlichen Verlauf deutliche Unterschiede. Die Umsich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und über- satzsteuer ist durch politische Sondereffekte überproschreitet mit 372,6 Mio. € den im letzten Jahr erzielten portional gestiegen. Wert von 349,8 Mio. € um 22,8 Mio. €, respektive 6,5 %.
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Steuererträge | -1.265.591.216,76 | -1.262.298.000,00 | -1.232.160.254,64 | |
| Grundsteuer A | -298.347,76 | -300.000,00 | -294.913,72 | |
| Grundsteuer B | -125.343.126,14 | -124.500.000,00 | -123.567.037,04 | |
| Gewerbesteuer | -676.470.013,22 | -672.000.000,00 | -670.431.016,55 | |
| Gemeindeanteil an der | -372.573.288,00 | -374.034.000,00 | -349.817.712,00 | |
| Einkommensteuer | ||||
| Gemeindeanteil an der | -87.514.245,00 | -88.364.000,00 | -84.719.941,00 | |
| Umsatzsteuer | ||||
| Hundesteuer | -2.271.008,38 | -2.100.000,00 | -2.221.836,74 | |
| Zweitwohnungssteuer | -1.121.188,26 | -1.000.000,00 | -1.107.797,59 |
Abb. 5: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
Abb. 6: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen haben neue Integrationspauschale im Freistaat Bayern (Art. sich sowohl gegenüber dem Vorjahr, als auch gegen- 118 BayAGSG): i. H. v. 6,8 Mio. € zurückzuführen. Diese über dem Plan erhöht. Sie legen um 59,0 Mio. € (10,4 %) soll bayerischen Kommunen helfen, gezielt Projekte zu gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2023 fördern, die die Integration vor Ort unterstützen, z. B. für zu und 28,5 Mio. € gegenüber dem Planwert. Informationsplattformen und Übersetzungen.
Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich zum Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) be- Vorjahr um 41,4 Mio. €. Der Grundbetrag stieg um 4,2 teiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die Kin- %. Zusätzlich erhöhte sich der Anteil Nürnbergs an der derbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Erträge Gesamtmasse. Dieser resultiert aus Nürnbergs unter- fielen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. € hödurchschnittlicher Steuerentwicklung des Vorvorjahres her aus, insb. wurden höhere Abschläge aus dem (2022) verglichen mit den restlichen Zuweisungsemp- BayKiBiG gewährt. fängern. Im Bereich der Zuweisungen für Kita-/Schulbetrieb Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerb- wird der Vorjahreswert nur um 0,5 Mio. €, d.h. 0,5 % steuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Mio. € hö- übertroffen. her ausgefallen und haben sich um 22 % gesteigert. Damit war eine deutliche Erholung nach dem Einbruch im Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, Spen- Vorjahr aufgrund starker Umsatzrückgänge auf dem Im- den verringerte sich der Wert gegenüber 2023 um 2,5 mobilienmarkt zu verzeichnen. Mio. €. Davon resultieren aus Zuweisungen vom Land für Personalerstattung 1,2 Mio. €, hier wurden in 2023 Eine Steigerung von 2,3 Mio. € ergab sich beim ESt-Er- 1,2 Mio. € an Zuwendungen aus dem Digitalpakt für die satz (Familienleistungsausgleich). Hier werden auf Schul-IT gezahlt, der Betrag für 2024 wurde hingegen den Landesanteil entfallende Beträge an der Umsatz- erst 2025 gezahlt. Aufgrund geringerer privater Bautätigsteuer vom Freistaat an die Gemeinden weitergereicht keit fielen auch die Stellplatzgelder um 1,7 Mio. € gerin- (durch Schlüsselzahlen) um Belastungen aufgrund ver- ger aus. gangener Rechtsänderungen abzufedern. Bei den sonstigen Transfererträgen wurden Die Zuweisungen vom Land erhöhten sich um 7,7 Mio. 0,9 Mio. € mehr als im Vorjahr erzielt. €. Dies ist vor allem auf die im Juni 2024 beschlossene
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Erträge aus Zuweisungen und | -625.069.785,86 | -596.570.931,07 | -566.049.864,20 | |
| Zuschüsse | ||||
| Schlüsselzuweisungen vom Land | -271.180.488,00 | -255.000.000,00 | -229.747.328,00 | |
| Zuweisung zum Verwaltungsaufwand | -20.315.145,48 | -19.268.280,00 | -18.812.456,52 | |
| Zuweisungen Land: Grunderwerbsteuer | -30.977.905,35 | -38.250.000,00 | -25.459.429,91 | |
| ESt-Ersatz | -28.762.038,00 | -29.000.000,00 | -26.429.373,00 | |
| (Familienleistungsausgleich) | ||||
| Zuweisungen vom Land | -39.761.025,31 | -28.785.099,00 | -32.012.410,40 | |
| Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) | -97.780.618,95 | -97.250.700,00 | -95.365.409,40 | |
| Zuweisungen für Kita-/Schulbetrieb | -114.709.027,27 | -106.994.424,45 | -114.188.244,94 | |
| Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, | -21.583.537,50 | -22.022.427,62 | -24.035.212,03 | |
| Spenden | ||||
| Sonstige Transfererträge | -7.560.688,83 | -6.677.769,00 | -6.658.086,34 | |
| Leistungen v. | -1.069.372,77 | -1.380.966,00 | -1.214.248,80 | |
| Sozialleistungsträgern avE | ||||
| Sonstige Ersatzleistungen avE | -1.079.986,55 | -422.000,00 | -445.544,73 | |
| Kostenbeitrag/Aufwendungsersatz/ | -1.851.769,87 | -1.911.734,00 | -1.949.669,29 | |
| Kostenerstattung in Einrichtungen | ||||
| Leistungen von | -537.271,02 | -748.220,00 | -614.432,92 | |
| Sozialleistungsträgern in Einrichtungen | ||||
| Sonstiges | -3.022.288,62 | -2.214.849,00 | -2.434.190,60 |
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich-rechtlich und Ausländer (UMA), die in der Jugendschutzstelle untergeprivatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. Die bracht wurden, an. Aufgrund deutlich angestiegener Leistungsentgelte waren um 8,8 Mio. € höher als 2022, Fallzahlen bei den UMA im Jahr 2024 war eine vielfache die Planung überschritten sie um 12,7 Mio. €. Überbelegung in der Jugendschutzstelle erforderlich; entsprechend wurden auch Mehrerträge aus Erstattun- Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten be- gen von der Regierung von Mittelfranken realisiert (3,6 wegen sich die realisierten Erträge mit + 9,1 Mio. € deut- Mio. €). lich über dem Vorjahreswert. Wesentliche Mehrerträge konnten vorwiegend bei den Benutzungsgebühren und Auch die Eintrittsgelder (Museen und Tiergarten) sowie bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren erzielt wer- Auslagenersätze stiegen um je 0,9 Mio. € den. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten waren Die Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren (2,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr nur marginale Mehrerträge n €) entstanden im Wesentlichen bei den Kita-Gebühren in Höhe von 0,3 Mio. € zu verbuchen. Hier sind z.B. Mieterden Bereichen Kinderkrippen/-gärten und –horte sowie träge (u. a. für die Vermietung der Kia Metropol Arena) für die Tagespflege. Dies resultiert daraus, dass die Bu- und Ersatzleistungen (v. a. Entgelte für Stromweiterverchungsgebühren gemäß Satzung zum 01.09.2023 für rechnung vom Personenschifffahrtshafen an Dritte entdie städtischen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinder- halten, sowie privatrechtliche Teilnehmerentgelte (vorhorte angehoben wurden und damit erstmals ein volles wiegend für Veranstaltungen des Bildungscampus Nürn- Haushaltsjahr von der Erhöhung betroffen war. berg für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und des Planetariums) und sonstige privatrechtliche Entgelte Die Erträge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren stie- (vorwiegend für die Verpachtung von Lichtwellenleigen vorwiegend aufgrund von Erstattungen von der Re- ter(LWL)-Leitungen durch die Feuerwehr. gierung von Mittelfranken für unbegleitete minderjährige
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Leistungsentgelte | -152.656.551,76 | -139.960.844,99 | -143.856.340,53 | |
| Öffentlich-rechtliche Leistungs- | -104.744.821,17 | -94.692.118,73 | -95.657.027,38 | |
| entgelte | ||||
| Verwaltungsgebühren | -23.137.473,54 | -19.959.939,65 | -23.033.348,33 | |
| Gebühren für öffentlich- | -31.990.281,09 | -31.492.957,00 | -29.391.290,07 | |
| Rechtliche Nutzungen | ||||
| Bestattungsgebühren öffentlich- | -2.928.995,56 | -3.699.340,00 | -2.924.718,11 | |
| rechtlich | ||||
| Wohn-/Verpflegungsgebühren | -14.058.963,27 | -9.103.959,66 | -10.432.371,30 | |
| öffentlich-rechtlich | ||||
| Eintrittsgelder (öffentlich-rechtlich) | -13.542.324,29 | -12.188.765,00 | -12.619.121,00 | |
| Sonstige öffentlich-rechtliche | -19.086.783,42 | -18.247.157,42 | -17.256.178,57 | |
| Entgelte | ||||
| Privatrechtliche Leistungsentgelte | -47.911.730,59 | -45.268.726,26 | -48.199.313,15 | |
| Erträge aus Verkauf privatrechtlich | -3.557.360,00 | -4.057.488,66 | -4.006.638,04 | |
| Miet- und Pachterträge | -21.375.412,63 | -19.287.553,48 | -21.038.827,37 | |
| Erbbauzinsen | -3.247.649,08 | -2.958.330,76 | -3.074.557,35 | |
| Ersatzleistungen | -3.116.593,55 | -2.460.987,80 | -3.084.338,02 | |
| Privatrechtliche Eintrittsgelder | -1.508.224,97 | -1.305.911,93 | -1.452.889,29 | |
| Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge | -4.823.043,24 | -5.202.994,50 | -4.397.989,04 | |
| Sonstige privatrechtliche Entgelte | -10.283.447,12 | -9.995.459,13 | -11.144.074,04 |
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen im € weniger realisiert als im Vorjahr. Hierunter fallen insbe- Berichtsjahr um 55,0 Mio. € (15,2 %) gegenüber dem sondere die Abrechnungen gemäß Asylbewerberleis- Vorjahr an. Der Planwert wurde um 62,8 Mio. € über- tungsgesetz (AsylbLG), die entsprechend zurückgingen. schritten. Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden den lagen um 3,9 Mio. € über dem Vorjahresniveau, hier Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von werden z. B. Erträge von den Mitgliedsgemeinden des 22,8 Mio. € erzielt. VGN für den grenzüberschreitenden Verkehr abgebildet. Davon entfallen rd. 11,3 Mio. € auf die Erstattungen des Bundes für laufenden Leistungen für Unterkunft und Die Erstattungen vom Bezirk liegen 0,4 Mio. € unter Heizung nach dem SGB II (von 90,6 Mio.€ im Jahr 2023 dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den auf 101,9 Mio.€ im Jahr 2024). Dies resultiert im Wesent- durchgeführten Abrechnungen für die Delegation im lichen aus dem Anstieg der für die Berechnung der Bun- Rahmen des SGB XII. desbeteiligung zugrunde liegenden Aufwendungen für laufende KdU von ca. 126,5 Mio. € (2023) auf ca. 139,5 Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu- Mio. € (2024). Darüber hinaus wurde die Erstattungs- nalen Sonderrechnungen stiegen im Vergleich zum quote leicht erhöht, außerdem wirkten sich Sonderef- Vorjahr um 2,8 Mio. €., hierbei handelte es sich vor allem fekte aus, insbesondere Nachberechnungen im Zusam- um Umlagen für die ILS (integrierte Leitstelle) vom menhang mit Leistungen für geflüchtete Personen aus Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarder Ukraine sowie aus der Umverteilung im Bereich Bil- mierung Nürnberg (ZRFN) mit Nachzahlungen für Vordung und Teilhabe. jahre.
Weitere 11,7 Mio. € beziehen sich auf die Transferleis- Die Erstattungen vom Klinikum gingen vorwiegend tungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII aufgrund einer geringeren Anpassung des Freistellungs- (+11,7 Mio. €). Der Bund erstattet die Aufwendungen in anspruchs aus der Übernahme der Pensionsverpflichder Grundsicherung zu 100 %. Aufgrund höherer Auf- tungen von der Stadt um 1,7 Mio. € zurück. wendungen infolge der gestiegenen Anzahl Leistungsberechtigter und gestiegener Transferleistungen im Ver- Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unternehgleich zum Vorjahr (insb. wegen einer deutlichen Regel- men u. a.“ handelt es sich um Kostenerstattungen von satzerhöhung) erhöhen sich somit auch die Erstattungen öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht entsprechend. überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen sowie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemeinnützige Stiftungen). Die Mindererträge von 4,8 Mio. € ge- Bei den Erstattungen vom Land stiegen die Erträge ge- genüber 2023 resultieren insb. aus den endgültig abgegenüber 2023 um 33,0 Mio. €. Wesentliche Gründe für schlossenen Erstattungen der kassenärztlichen Vereinidie Mehrerträge sind vor allem die Erstattungen für das gung für Corona-Testzentren an das Gesundheitsamt. Deutschlandticket (62,3 Mio. €), das offiziell am 1.5.2023 Ansonsten sind hier noch die Erstattungen von der Zenteingeführt wurde und damit in 2024 erstmals für ein vol- ralen Abrechnungsstelle der Krankenkassen (ZAST) an les Kalenderjahr zur Abrechnung kam. Diese wurden an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchfühdie VAG weitergeleitet und stellen entsprechend Auf- rung der Alarmierung des Rettungsdienstes enthalten. wand im Bereich Sachaufwendungen und Abschreibungen bei den Erstattungen an Dritten dar. Bei den Erstat- Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich tungen vom Land (Transferleistungen) wurden 2,5 Mio. um die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe an die Stadt.
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Kostenerstattungen und Umlagen | -417.492.729,14 | -354.653.532,37 | -362.455.792,58 | |
| Erstattungen vom Bund | -192.456.744,69 | -200.246.973,00 | -169.704.130,69 | |
| Erstattungen vom Land | -124.638.925,34 | -55.344.083,00 | -91.617.321,21 | |
| Erstattungen von | -30.468.728,36 | -30.024.307,00 | -26.563.129,46 | |
| Gemeinden/Gemeindeverbänden | ||||
| Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) | -14.364.910,31 | -17.210.601,53 | -14.718.287,31 | |
| Erstattungen von Zweckverbänden, | -23.112.924,97 | -18.585.722,53 | -20.325.676,06 | |
| kommunalen Sonderrechnungen | ||||
| Erstattungen vom NürnbergStift | -284.981,47 | -259.252,89 | -277.085,55 | |
| Erstattungen vom ASN | -725.347,93 | -932.851,22 | -740.411,87 | |
| Erstattungen vom Klinikum | -2.889.363,46 | -3.109.395,00 | -4.599.149,58 | |
| Erstattungen von SUN | -1.694.742,95 | -1.874.246,63 | -2.216.391,97 | |
| Erstattungen von NürnbergBad | -367.016,28 | -239.661,05 | -392.111,19 | |
| Erstattungen vom FSN | -21.252,33 | -16.200,00 | -15.590,29 | |
| Erstattungen von SÖR | -3.276.895,98 | -3.157.548,80 | -3.275.650,64 | |
| VKE Eigenbetriebe | -9.114.411,00 | -9.114.401,00 | -9.114.411,00 | |
| Erstattung. priv. Unternehmen u.a. | -13.682.615,99 | -14.024.188,72 | -18.467.556,88 | |
| Erstattungen vom Staatstheater | -393.868,08 | -514.100,00 | -428.888,88 | |
| Nürnberg |
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten, insbesondere von Zuschüssen aus vergangenen Jah- Im Posten „Sonstiges“ sind außerdem u. a. Erträge aus ren, ist gegenüber 2023 leicht gestiegen (+ 2,4 Mio. €). der Auflösung von Rückstellungen für Prozessrisiken und für Altlasten enthalten. Wie die Erträge aus der Die sonstigen ordentlichen Erträge sanken gegen- Neutralisation von Rückstellungen entziehen sich auch über dem Vorjahr um 48,3 Mio. €. Dies ist vor allem auf die Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rück- Veränderungen bei der Position „Sonstiges“ zurückzu- stellungen weitgehend einer Planung. führen (- 49,2 Mio. €). Die Erträge gingen darin im Wesentlichen bei den Erträgen aus der Auflösung der sons- Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr waren darüber hintigen Rückstellungen zurück (-41,5 Mio. €). Während im aus bei den Erträgen aus Aktivierten Eigenleistungen Vorjahr insbesondere 26,3 Mio. € an Auflösungen im zu verzeichnen, überwiegend für Bauleistungen des Rahmen der Anpassung der Bewertung des Klinikums Hochbauamts, in geringerem Umfang beim U-Bahnbausowie 9,9 Mio. € im Rahmen der verbesserten Ergebnis- amt. Hier spiegelt sich die umfangreiche Bautätigkeit im situation der NürnbergMesse GmbH zu Buche schlugen, Jahr 2024 wider. fielen hier 2024 nur 0,5 Mio. € aus der Auflösung der Rückstellung für Ausgleichszahlungen für U-Bahnpacht Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die Eran. gebnisse der seit 2019 durchgeführten periodischen Inventur. In 2024 sind hier vor allem Bestandserhöhungen Gegenläufig verhielten sich hingegen die Erträge aus der bei der Kunstvilla, der Kunsthalle, dem Stadtarchiv sowie Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen; diese der Feuerwehr enthalten. nahmen um 5,1 Mio. € zu.
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Auflösung Sonderposten | -56.504.290,34 | -55.284.546,78 | -54.146.031,56 | |
| Sonstige ordentliche Erträge | -71.080.531,85 | -53.538.800,84 | -119.407.186,47 | |
| Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) | -575.323,07 | -514.250,00 | -702.263,75 | |
| Verzugs- und Beitreibungsentgelte | -3.627.349,52 | -2.025.800,00 | -3.398.652,70 | |
| Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Ge- | -1.365.282,36 | -621.000,00 | -1.102.898,16 | |
| währverträge usw. | ||||
| Erträge aus Ausgleichszahlungen | -222.868,85 | -1.200.000,00 | -47.201,95 | |
| Konzessionsabgabe | -39.885.265,21 | -41.080.000,00 | -39.634.440,00 | |
| Aktivierte Bauzeitzinsen | -1.343.966,90 | -550.000,00 | -1.272.983,89 | |
| Sonstiges | -24.060.475,94 | -7.547.750,84 | -73.248.746,02 | |
| Aktivierte Eigenleistungen, | -7.827.965,49 | -6.643.050,98 | -5.080.640,44 | |
| Honorare | ||||
| Bestandsveränderungen | -180.812,27 | 0,00 | -99.172,40 |
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 58,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ge- um 34,6 Mio. € höher aus, was an den Besoldungserhöstiegen, gegenüber der Planung 2024 wurden hingegen hungen der Beamten/-innen zum 01.11.2024 (+200 € 14,5 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Personalauf- Grundgehaltssatz) und zum 01.02.2025 (+5,5 %) lag, die wendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert um beide im Abschluss 2024 komplett verarbeitet wurden. 73,9 Mio. € über dem Vorjahreswert und um 17,3 Mio. € über dem Planwert 2024. Bei den Versorgungsaufwen- Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für dungen fielen gegenüber dem Plan 2024 31,8 Mio. € Aktive waren in 2024 im Vergleich zu 2023 um ca. 6,7 weniger, gegenüber dem Vorjahr 15,7 Mio. € weniger an. Mio. € höher. Nachdem sich die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil von den Pensionsrückstellungen Personalaufwendungen: errechnen, ist bei einer deutlichen Steigerung der Zufüh- Im Bereich der Personalaufwendungen sind Mehrauf- rungen zu den Pensionsrückstellungen (siehe oben) wendungen gegenüber dem Vorjahr bei den Bezügen auch eine entsprechende Steigerung der Zuführungen und Vergütungen i. H. v. 25,5 Mio. € entstanden. Der zu den Beihilferückstellungen zu erwarten. Anstieg gegenüber 2023 ist auf die Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten ab dem 01.03.2024 um Versorgungsaufwendungen: 200 € (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 % sowie Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwiegend die Besoldungserhöhung bei den Beamten bzw. Lehrern Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und (ab 01. November 2024 Erhöhung der Grundgehaltss- Beihilfen für Versorgungsempfänger. Die Zuführung ätze um 200 € sowie Inflationsausgleichszahlungen von zu den Pensionsrückstellungen verminderte sich um Januar bis Oktober 2024 mit jeweils 120 € monatlich) zu- 11,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang rückzuführen. der Zuführung in 2024 gegenüber dem Jahr 2023 hängt damit zusammen, dass in 2024 die Versorgungsbezüge Insgesamt überstiegen die Aufwendungen für Bezüge nur geringfügig gestiegen sind (Anhebung um einen Sound Vergütungen den Planwert 2024 um 6,3 Mio. €. Bei ckelbetrag ab dem 01.11.2024), während die Versorder Ermittlung dieses Planwertes wurden u.a. die Stel- gungssteigerung ab Dezember 2022 (+2,8 %) in 2023 lenschaffungen für 2024 berücksichtigt. Nachdem es ge- die volle Wirksamkeit entfaltete. rade bei den neu geschaffenen Stellen schwierig ist einzuschätzen, wann diese besetzt werden können, sind Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für Plan-Ist-Abweichungen nicht vermeidbar. die Versorgungsempfänger gab es ebenfalls eine deutliche Minderung gegenüber dem Vorjahreswert (-4,6 Mio. Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ be- €). Nachdem sich auch hier die Beihilferückstellungen inhaltet im Wesentlichen die Veränderungen bei den als prozentualer Anteil von den Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rückstellungen errechnen, ergeben sinkende Zuführungen zu den Penfür nicht angetretenen Urlaub. Bei den Angestellten sionsrückstellungen der Versorgungsempfänger fast konnten wegen der befristeten Laufzeit des TV FlexAZ zwangsläufig auch sinkende Zuführungen zu den Beihilin 2024 keine neuen ATZ-Verträge mehr abgeschlossen ferückstellungen. werden. Dadurch kommt es zu dem Effekt, dass die Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den ATZ-Rückstellungswerte bei den noch laufenden ATZ- Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mit- Vereinbarungen im Tarifbereich Zug um Zug abgebaut arbeiter und Versorgungsempfänger zusammen, werden (sowohl im Plan wie auch im Ist). Bei den Ur- mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 25,3 Mio. € laubsrückstellungen wurde per Saldo in 2024 eine Zu- mehr und gegenüber dem Plan 2024 25,1 Mio. € weniführung in Höhe von 0,5 Mio. € verbucht (Vorjahr: 0,4 ger aufgewendet werden. Mio. €).
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Personal- und Versorgungsaufwen- | 825.897.770,41 | 840.438.171,28 | 767.672.253,52 | |
| dungen | ||||
| Personalaufwendungen | 718.446.650,53 | 701.141.191,28 | 644.560.366,65 | |
| Bezüge und Vergütungen | 524.573.498,91 | 518.250.880,27 | 499.070.239,56 | |
| Bezüge Beamte | 99.465.436,44 | 101.346.000,02 | 95.473.762,02 | |
| Bezüge Beamte-Lehrkräfte | 94.490.778,85 | 97.450.000,00 | 90.851.292,00 | |
| Vergütungen Arbeitnehmer | 322.749.006,18 | 312.067.127,42 | 305.933.224,52 | |
| Weitere Vergütungen | 7.868.277,44 | 7.387.752,83 | 6.811.961,02 | |
| Beiträge Versorgungskassen | 24.650.877,39 | 24.577.000,00 | 22.488.900,59 | |
| AG-Anteile Sozialversicherung, | 68.234.407,24 | 66.403.311,00 | 62.360.710,14 | |
| Pauschale Lohnsteuer | ||||
| Beihilfen für Aktive | 11.647.211,51 | 10.000.000,00 | 11.979.340,07 | |
| Rückstellungen | 89.340.655,48 | 81.910.000,01 | 48.661.176,29 | |
| Sonstige Rückstellungen für Akt | -1.528.205,52 | -1.830.000,00 | -900.566,71 | |
| ive | ||||
| Zuführung/Auflösung Pensions- | 73.138.994,00 | 69.340.000,01 | 38.547.083,00 | |
| rückstellung Aktive | ||||
| Zuführung/Auflösung Beihilferück- | 17.729.867,00 | 14.400.000,00 | 11.014.660,00 | |
| stellung Aktive | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 107.451.119,88 | 139.296.980,00 | 123.111.886,87 | |
| Versorgung Beamte und Lehr- | 107.181.019,23 | 111.513.536,00 | 102.332.211,50 | |
| kräfte | ||||
| Versorgung Arbeitnehmer | 5.964.706,87 | 6.975.000,00 | 6.396.743,75 | |
| Beihilfen für Versorgungsempfänger | 21.809.713,78 | 19.149.130,00 | 21.328.277,62 | |
| Neutralisation Versorgung/Beihilfen | -133.637.740,41 | -136.681.966,00 | -129.130.076,50 | |
| Rückstellungen Versorgungs- | 106.133.420,41 | 138.341.280,00 | 122.184.730,50 | |
| empfänger | ||||
| Zuführ./Aufl. Pensionsrückst. | 82.118.293,87 | 115.738.150,00 | 93.567.114,35 | |
| Versorgung | ||||
| Zuführ./Aufl. Beihilferückst. | 24.015.126,54 | 22.603.130,00 | 28.617.616,15 | |
| Versorgung |
Abb. 7 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Altersteil- Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit zeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind durch ex- dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen der terne Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeitpunkt des gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingungen zu- Beschlusses von Besoldungserhöhungen) starken rückgegangen. Seit 2019 war wieder ein Anstieg zu ver- Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zuführung zu zeichnen, da Altersteilzeit auch wieder für Tarifbeschäfden Pensionsrückstellungen 2019 wegen zu berücksichti- tigte in gewissen Umfang möglich war. Seit 2023 sind nun gender Besoldungserhöhungen für die Jahre 2019 bis aber wieder keine Neuabschlüsse im Tarifbereich mehr 2021 besonders hoch aus, auch 2013 beispielsweise war möglich, daher ist ein deutlicher Rückgang bei den Zufühdiese Besonderheit der langjährigen Laufzeit des Tarifver- rungen zu verzeichnen. trags gegeben.
Abb. 7: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
133 132 120 121 125 113 114
75 64
8 6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4 4 2 2
Ist 2008Ist 2009Ist 2010Ist 2011Ist 2012Ist 2013Ist 2014Ist 2015Ist 2016Ist 2017Ist 2018Ist 2019Ist 2020Ist 2021Ist 2022Ist 2023Ist 2024
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal- und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gliederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. € .oiM ni Zuführung Pensionsrückstellungen
Sachaufwendungen und
Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht möglich und es war 2024 bundesweit keine alterstiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um native Heimunterbringung möglich bzw. gab es keine 74,3 Mio. €. Der Planwert wurde sogar um 90,8 Mio. € passenden Anschlussangebote. Diese Einzelbetreuung überschritten. wurde Mitte Januar 2025 beendet. Des Weiteren entstanden Mehraufwendungen an sonstigen Grund- Unter der Rubrik „Verbrauchsmittel und Gebrauchs- stücksbewirtschaftungskosten bei den Inobhutnahmen, gegenstände“ fielen die Aufwendungen um rd. 1,0 Mio. da es auch 2024 weiterhin eine sehr hohe Anzahl an € höher aus als im Vorjahr. Dies resultiert zum Teil aus unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) gab, erhöhten Aufwendungen für Ausweise und Plaketten im die zu einer anhaltenden deutlichen Überbelegung in Bereich des Pass- und Meldewesens der Bürgerämter, der Jugendschutzstelle führte. Wegen der schwierigen sowie des Ausländerwesens (+ 0,6 Mio. €) und aus den Belegungssituation war ein deutlich erhöhter Einsatz an Aufwendungen für Gebrauchsgegenstände (+ 0,4 Mio. Sicherheitspersonal nötig, um einen annähernd siche- €) und unterliegt gewissen Schwankungen. ren Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Die Position „Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ bewegt Unter der Rubrik „Lehrmittel, Schülerbeförderung sich mit +11,8 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau, u. ä.“ erhöhten sich die Aufwendungen im Vergleich und um 4,6 Mio. € höher als geplant. Die Mehraufwen- zum Vorjahr um 1,4 Mio. €. Die Mehraufwendungen gedungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich vorwie- genüber dem Vorjahr fallen unter anderem bei den gend in den Bereichen Betriebs-/Heizstrom (3,8 Mio. € Schülerbeförderungskosten an (+0,7 Mio. €) und bei mehr als in 2023), Betriebs-/Heizgas (2,4 Mio. € mehr als den Aufwendungen aus der Mittagsbetreuung (+ 0,6 im Vorjahr) und Fernwärme (4,5 Mio. € mehr als in Mio. €). Die Mehraufwendungen aus der Mittagsbetreu- 2023). Dies ist begründet durch Abrechnungsproblema- ung resultieren aus einer vertraglichen Preisanpassung tiken seitens des Energieversorgers N-Ergie AG: In 2023 durch den Caterer in 2024. Zudem konnten aufgrund wurden einige Rechnungen nicht gestellt. Dies wurde verspäteter Rechnungsstellung die Lieferungen für den sukzessive in 2024 nachgeholt, allerdings nicht vollstän- Dezember 2023 nicht mehr nach 2023 abgegrenzt werdig, so dass in 2025 auch noch Abrechnungen für 2023 den und belasten somit das Rechnungsergebnis 2024. gestellt und gebucht werden müssen. Die für 2023 ausgewiesenen Rechnungsergebnisse sind daher nicht Die Position „Erstattungen an Dritte“ stieg gegenüber aussagekräftig, da sie unvollständig sind. 2023 um 49,9 Mio. € an. Hauptgrund für die Überschreitungen sind die Aufwendungen aus Erstattungen an die Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind die Auf- VAG in Höhe von 67,1 Mio. € (+ 36,9 Mio. € gegenüber wendungen um 3,2 Mio. € höher als im Vorjahr, vor allem dem Vorjahr). Sie setzen sich zusammen aus Erstattunim Bereich der HVE Schule und Sport (Bereiche Grund- gen für das Deutschlandticket (62,3 Mio. €) und Hilfen /Mittelschulen sowie Gymnasien). für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG (4,2 Mio. €). Für beide Posten hat die Stadt Nürnberg Die Aufwendungen für den Unterhalt von sonstigem eine Zahlung vom Land erhalten (Ertrag unter der Posi- Grundvermögen nahmen gegenüber 2023 um 0,9 Mio. € tion „Kostenerstattungen und Umlagen“), welche sie an zu, was vorwiegend am Unterhalt für Grün-/Außenanla- die VAG weitergeleitet hat. Die Förderung „Hilfen für den gen an Gebäuden liegt. Mehr aufgewendet wurde vor al- Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG ersetzt ab lem im Bereich Grün an Kindergärten-/horten. dem Jahr 2024 die Finanzierung nach § 45a PBefG (Personenbeförderungsgesetz), aufgrund derer die VAG die Um rund. 2,7 Mio. € gegenüber 2023 erhöhte sich die Fördermittel in den Vorjahren direkt vom Land erhalten Position „Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonstige“, hat. Nach Art. 24 BayÖPNVG werden die Ausgleichzahinsb. bei der Gebäudereinigung (+ 0,9 Mio €) und bei lungen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrden sonstigen Aufwendungen zur Grundstücksbewirt- ausweisen des Ausbildungsverkehrs nunmehr direkt schaftung (+ 0,9 Mio. €). Der Mehraufwand bei den vom Land an die Aufgabenträger geleistet. Die Stadt sonstigen Grundstücksbewirtschaftungskosten entstand Nürnberg als Aufgabenträgerin leitet diese Mittel im Anvor allem bei den Heilpädagogischen Gruppen im Be- schluss an die Verkehrsunternehmen weiter, die auf dem reich des Jugendamtes, konkret für Sicherheitsdienst- Stadtgebiet Linien anbieten; dies betrifft weit überwieleistungen durch die gesonderte Einzelunterbringung gend die VAG. eines Jugendlichen beim Kinder- und Jugendhilfezent- Im Vorjahr betrugen die Erstattungen für das Deutschrum (KJHZ). Eine Belegung im Gruppensetting war landticket noch 25,8 Mio. €; außerdem ist in 2023 noch
die Erstattung aus der Spitzabrechnung für den ÖPNV- chung der über die regulären Aufwandskonten verbuch- Rettungsschirm 2021 enthalten (4,0 Mio. €). ten Inanspruchnahme der Instandhaltungs- und Altlas- Desweiteren sind die Erstattungen ans Klinikum gegen- tenrückstellungen. über dem Vorjahr in Höhe von 6,5 Mio. € angestiegen. Dies ist vorwiegend durch eine aus einem Betrauungs- Die Position „Abschreibungen“ beinhaltet Abschreiakt für das Klinikum Nürnberg resultierende Verlustaus- bungen auf Forderungen und Abschreibungen auf Anlagleichszahlung der Stadt ans Klinikum in Höhe von 6,7 gevermögen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Mio. € begründet. Diese soll vor allem den Mehrkosten- Sachanlagevermögen sind 2024 gegenüber dem Vorausgleich aus der Überleitung der Beschäftigten der jahr aufgrund des hohen Investitionsniveaus angestie- KNSG in den TVöD kompensieren. gen (von 118,5 Mio. € auf 125,1 Mio. €). Außerplanmä- Außerdem sind die Erstattungen an Gemeinden/Ge- ßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen ermeindeverbände um 1,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr folgten im Berichtsjahr nur geringfügig in Höhe von gestiegen, was hauptsächlich daran liegt, dass die Er- 4 T€. stattungen an die Stadt Erlangen für den Betrieb des Beihilfecenters für das Jahr 2023 in 2024 gebucht wurden Die Differenz zwischen den gebuchten Abschreibungen und diese Aufwendungen in 2023 folglich fehlen. Die Er- in 2024 und 2023 resultiert vorwiegend daraus, dass im stattung für das Jahr 2024 wurde in 2025 gebucht. Vorjahr eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagevermögen in Höhe von 26,3 Mio. € für die Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- Finanzanlage Klinikum Nürnberg verbucht wurde - im standhaltungsrückstellung (Ist 2024: 22,8 Mio. €, Vorjahr Gegenzug wurde die bestehende Rückstellung dazu in 17,6 Mio. €) und zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist gleicher Höhe ertragswirksam aufgelöst (siehe unter 2023: 0,2 Mio. €, Vorjahr 0,5 Mio. €) enthalten, die man- „Sonstige ordentliche Erträge“); eine Ergebnisauswirgels valider Werte nicht geplant werden. kung entstand daraus somit nicht. In 2024 war keine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen er- Die Position „Neutralisierung Rückstellungszahlun- forderlich. gen Sach- und Dienstleistungen“ dient der Gegenbu-
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Aufwendungen Sach- und | 409.926.845,71 | 319.156.485,20 | 335.655.500,87 | |
| Dienstleistungen | ||||
| Verbrauchsmittel und | 14.666.857,51 | 13.364.976,96 | 13.653.329,01 | |
| Gebrauchsgegenstände | ||||
| Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz | 37.434.371,69 | 32.849.306,23 | 25.629.278,87 | |
| etc. | ||||
| Gebäudeunterhalt, -technik | 38.123.985,72 | 41.000.729,03 | 34.897.377,79 | |
| Unterhalt sonstiges Grundvermögen | 7.484.396,23 | 8.753.876,37 | 6.543.051,48 | |
| Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. | 29.992.908,39 | 28.597.496,44 | 27.332.776,85 | |
| Lehrmittel, Schülerbeförderung u. ä. | 30.683.064,27 | 32.149.439,32 | 29.253.713,44 | |
| Erstattungen an Dritte | 233.042.181,48 | 164.327.517,71 | 183.129.281,88 | |
| Sonstiges | 24.384.143,75 | -1.886.856,86 | 19.280.512,02 | |
| Neutral. Rückstellungszahl.Sach-/Dienstl. | -5.885.063,33 | 0,00 | -4.063.820,47 | |
| Abschreibungen | 126.118.050,08 | 113.853.500,38 | 148.205.603,99 |
Transferaufwendungen von 2023 auf 2024, insb. zur Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, deutlich angehoben wurde. Zudem sind im Berichtsjahr neue Einrichtungen in die Betriebskos- Die Transferaufwendungen werden unterschieden in Sotenförderung mit aufgenommen worden. Dies hat zu hözialtransferaufwendungen und in weitere Transferaufheren Aufwendungen vor allem für die Kindergärten wendungen. freier Träger (+ 1,7 Mio. €) und für die altersgemischten Kindertagesstätten freier Träger (+ 3,2 Mio. €) geführt. Sozialtransferauf- Weitere Transwendungen feraufwendungen Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi- Sozialleistungen, Weitere Zuschüsse cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB Zuschüsse an soziale und Zuweisungen, Einrichtungen Verlustausgleiche, Ge- XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 13,1 Mio. € oder werbesteuerumlage, 15,4 %. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vor- Krankenhausumlage jahr vor allem durch die Regelsatzerhöhung, steigende Bezirksumlage Kosten der Unterkunft und Zugänge bei den Leistungsbeziehern gestiegen. Die Kosten der Grundsicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen und klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra- Umlagen“). gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom- Auch bei den Hilfen zur Gesundheit macht sich ein Anmen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesonstieg gegenüber 2023 bemerkbar (+ 2,1 Mio. €). Dieser dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese liegt im Wesentlichen an Zuwächsen bei den Leistungs- Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Voluberechtigten, hauptsächlich Geflüchtete aus der Ukramen von 629 Mio. € (Vorjahr: 575 Mio. €) repräsentiert ine, die seit 06/2022 in den Bezug von SGB XII Leistunca. 24,2 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. gen gewechselt sind. Aufgrund eines erheblichen Zeit- Gedanklich dazu addieren sollte man an dieser Stelle versatzes bei der Abrechnung schlugen diese Kosten noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenerstmals 2024 in vollem Umfang zu Buche. schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Bei der Familien- und Jugendhilfe betragen die Mehr- Positionen mit insgesamt 863 Mio. € (Vorjahr: aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr 23,6 Mio. €. 811 Mio. €) rd. 33,2 % der ordentlichen Aufwendungen Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr lässt sich mit orgades Nürnberger Stadthaushalts dar. nisatorischen und sachlichen Gründen erklären. Aus organisatorischer Sicht baute sich wegen Personalausfäl- Die weiteren Transferaufwendungen mit 218,6 Mio. € len in der zuständigen Abteilung beim Jugendamt seit (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs- Ende 2023 ein hoher Bearbeitungsrückstand auf, der zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage, Anfang 2024 größtenteils abgearbeitet wurde – damit Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbeergaben sich Verschiebungen von Zahlungen aus dem triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so- Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024. Sachlizialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbeche Gründe für die Mehraufwendungen gegenüber dem reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im Vorjahr ergeben sich vor allem in den Bereich Eingliede- Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufgerungshilfe, Inobhutnahmen in Einrichtungen und Heimführten tabellarischen Darstellung und in den nachfolunterbringungen in Einrichtungen. Im Bereich der Eingenden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die gliederungshilfe ergaben sich Mehrkosten gegenüber oben angesprochene Bezirksumlage. dem Vorjahr in Höhe von 2,9 Mio. € im Bereich der ambulanten Maßnahmen der Eingliederungshilfe, v.a. auf- Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage grund stetig steigender Fallzahlen für Schulbegleitung. Verantwortlich für die Mehrkosten bei den Inobhutnah- Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetzmen (+ 5,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr) war, wie belicher oder vertraglicher Verpflichtung sind um reits im Jahr 2023, die hohe Zahl an unbegleiteten min- 5,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dies rederjährigen Ausländern (UMA). Weiterhin war die Versultiert im Wesentlichen aus den Mehraufwendungen für weildauer in den Einrichtungen im Durchschnitt länger, Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten. Der da geeignete Folgeeinrichtungen fehlten und die Fami- Grund liegt darin, dass sich der durchschnittliche monatlien-Gerichts-Verfahren lange Zeit in Anspruch nehmen liche Förderbetrag pro Kind gegenüber dem Vorjahr er- (z.B. aufgrund langer Wartezeiten auf Gutachten). Die höht hat, da der Basiswert für die Abschlagszahlungen Anzahl an jungen Menschen, die nicht in den Kinder- und Jugendschutzgruppen des KJND unterbracht werden
können, weil sie individuellen Betreuungsbedarf haben des Zuschusses für den Deutschen Kirchentag im Beund Einzelsettings erfordern, nimmt stetig zu. richtsjahr begründet werden (Ist 2023: 3,0 Mio €). Bei den Heimunterbringungen (+ 6,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr) zeigt sich ein starker Anstieg der Fallzah- Die Position „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und len. Zusätzlich schlagen die tariflichen Steigerungen und verbundene Unternehmen“ ist um 45,8 Mio. € höher als die allgemeinen Kostenentwicklungen, die eigentlich be- im Vorjahr ausgefallen. Der Posten enthält zum einen die reits im Jahr 2023 erwartet wurden, nun spürbar bei den Aufwände aus den ausbezahlten Verlustausgleichen an Tagessätzen durch. Zudem werden immer häufiger Zu- die städtischen Eigenbetriebe und verbundenen Untersatzleistungen wie z.B. die Zusammenstellung von kos- nehmen. Zum anderen enthält sie die Aufwände aus der tenintensiven Sondersettings nötig, weil Plätze bei spe- Zuführung zu Rückstellungen für erwartete Verluste von zialisierten Anbietern für betreuungsintensive Fälle feh- Eigenbetrieben/verbundenen Unternehmen. Ein Grund len. für die deutlich höheren Aufwände gegenüber dem Vorjahr liegt darin, dass im Berichtsjahr ein Verlustausgleich Bei den Asylbewerberleistungen konnten 4,4 Mio. € an die Städtischen Werke Nürnberg GmbH in Höhe von bzw. -10 % weniger aufgewendet werden als im Vorjahr. 25 Mio. € ausbezahlt wurde (Vorjahr: kein Verlustaus- Als Gründe hierfür können Rückgänge bei der Zahl der gleich), da die Kostensteigerungen im ÖPNV nicht an- Leistungsbeziehenden und infolgedessen laufende Ab- derweitig kompensierbar waren (vgl. dazu im Detail den kündigungen von kommunalen Unterkünften angeführt Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltswerden. Die Aufwendungen für die Asylbewerberleistun- jahr 2024). Auch wurde aufgrund des Verlustes des Kligen werden den Kommunen vom Land erstattet (siehe nikums i. H. v. 18,1 Mio. € eine Rückstellung gebildet. unter den Erträgen aus Kostenerstattungen und Umla- Weitere Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr bei gen). den Verlustausgleichen gegenüber verbundenen Unternehmen/ Eigenbetrieben entstanden dadurch, dass die Die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung beim Kapitalzuführung an den Flughafen Nürnberg (auf- Arbeitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. wandsmäßig gebucht) in 2024 mit 10 Mio. € um 3 Mio. € Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen- höher war als im Vorjahr. über dem Vorjahr um 12,9 Mio. € (+ 10,2 %). Die Mehraufwendungen ergeben sich aus Zuwächsen bei den Be- Unter den gezahlten Verlustausgleichen an Eigenbedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Kosten der Un- triebe und verbundene Unternehmen im Ist 2024 sind terkunft, der Regelsatzerhöhung, die sich indirekt auf die des Weiteren 9,2 Mio. € für den Eigenbetrieb Nürnberg- Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft auswirkt, Bad, 2,4 Mio. € für den Eigenbetrieb Frankenstadion sowie allgemeine Kostensteigerungen. Die Aufwendun- (FSN), 1,4 Mio. € für die Noris-Inklusion gGmbH (Restgen für die Kosten der Unterkunft werden den Kommu- betrag für das Jahr 2022) und 0,3 Mio. € an die Nürnnen vom Land erstattet (siehe unter den Erträgen aus bergStift Service GmbH enthalten. Dabei muss berück- Kostenerstattungen und Umlagen). sichtigt werden, dass für die Verluste der Noris-Inklusion gGmbH und der NüSt-Service GmbH Rückstellungen Die Bezirksumlage fiel im Jahr 2024 gegenüber dem aus Vorjahren von insgesamt 1,7 Mio. € bestanden, wel- Vorjahr geringfügig niedriger aus (– 1,5 Mio. €, d. h. - 1 che im Gegenzug ertragswirksam aufgelöst wurden (Er- %). trag unter der Position "Neutralisierung Rückstellungszahlungen Transferaufwand").
Weitere Transferaufwendungen Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jeweiligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres und ist Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € leicht gesunken. 85 Mio. € (Ist 2024) an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen (ohne Bei den Aufwendungen aus der „Zuführung zu sonsti- Verlustausgleiche) resultieren, z. B. an das Staatsthe- gen Rückstellungen“ im Transferaufwandsbereich ist ater (23,7 Mio. €), an die VAG im Rahmen des Sozialti- ein Rückgang in Höhe von 11,4 Mio. € beim Ist 2024 geckets und Innovationspakts (Ist 2024: 19,8 Mio. € gegen- genüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dies liegt vor alüber dem Vorjahr), an die Nürnberger Symphoniker lem daran, dass in 2024 keine Rückstellung für die Be- (1,7 Mio. €) oder an den Verkehrsverein Nürnberg zirksumlage zu bilden war, da sich die Stadt Nürnberg (2,9 Mio. €). Ferner ist mit 16,9 Mio. € die Kranken- bei der Umlagekraft 2026 schlechter entwickelt hat als hausumlage enthalten. Der Rückgang der Zuschüsse andere kreisfreie Städte und Landkreise des Regieaus rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtung gegenüber rungsbezirkes Mittelfranken. Im Vorjahr war für die Bedem Vorjahr um rd. -2,7 Mio. € kann u.a. mit dem Wegfall zirksumlage eine Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 15,9 Mio. € erforderlich gewesen.
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Transferaufwendungen | 1.067.703.217,15 | 1.071.011.516,06 | 979.187.407,71 | |
| Transferaufwendungen Sozialbereich (di- | 629.085.966,16 | 628.099.110,27 | 575.365.378,86 | |
| rekt) | ||||
| Zuschüsse an soz. Einrichtungen (gesetz- | 176.367.090,72 | 173.467.887,18 | 170.892.295,40 | |
| lich/vertraglich) | ||||
| Zuschüsse an soziale Einrichtungen | 19.657.396,39 | 21.461.576,03 | 19.512.918,53 | |
| (freiwillig) | ||||
| Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung | 98.320.313,16 | 101.220.734,00 | 85.226.616,87 | |
| SGB XII | ||||
| Hilfe zur Pflege | 5.623,49 | 1.600,00 | 6.932,00 | |
| Hilfe zur Gesundheit | 10.011.487,86 | 8.970.246,00 | 7.881.807,08 | |
| Sonstige Hilfen a.v.E. | 6.036.893,61 | 5.687.600,00 | 5.654.335,30 | |
| Familien- und Jugendhilfe | 123.373.838,53 | 106.184.176,06 | 99.787.765,97 | |
| Asylbewerberleist. (HLU u. andere Hilfen) | 39.630.972,25 | 42.473.000,00 | 43.994.344,83 | |
| AL II v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II) | 143.536.987,08 | 154.064.791,00 | 131.747.163,22 | |
| Bildungs- und Teilhabepaket | 12.133.988,87 | 14.547.500,00 | 10.646.041,02 | |
| Sonstiges | 11.374,20 | 20.000,00 | 15.158,64 | |
| Bezirksumlage | 233.671.548,56 | 233.680.000,00 | 235.150.895,98 | |
| Weitere Transferaufwendungen | 206.666.447,64 | 210.232.405,79 | 176.182.132,87 | |
| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlust- | 85.015.944,27 | 79.357.833,79 | 87.751.445,58 | |
| ausgleiche) | ||||
| Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun- | 67.268.238,21 | 80.514.572,00 | 21.473.102,02 | |
| dene Unternehmen | ||||
| Gewerbesteuerumlage | 48.475.309,00 | 50.360.000,00 | 49.652.196,00 | |
| Zuführungen zu sonst. Rückstellungen | 5.906.956,16 | 17.305.389,27 | ||
| Neutralisierung Rückstellungs- | -1.720.745,21 | -1.000.000,00 | -7.511.000,00 | |
| zahlungen Transferaufwand |
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2024 betrug hierfür 2,8 Mio. €. Im Vorjahr fiel dafür ein Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen ge- deutlich höherer Betrag in Höhe von 6,5 Mio. € an. Dies genüber dem Vorjahr um 14,9 Mio. € an, entspricht einer ergibt einen Rückgang in Höhe von 3,7 Mio. €. Der hö- Zunahme von + 10,4 %. here Betrag aus den Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen im Jahr 2023 resultiert im Wesentli- Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver chen aus dem Verkauf der Eventhalle sowie aus dem MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs- Verkauf des Palmenhofs an die wbg Nürnberg GmbH fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti- zur Bebauung mit einem Kindergarten und Wohnungen. onen. Hier ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von insgesamt 1,1 Mio. € ersichtlich. Im Vorjahr fielen höhere Eine weitere größere Reduktion im Vergleich zum Vor- Kosten an, z. B. für den Neubau des Schulzentrums jahr im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendun- Südwest, vor allem für die Bereitstellung eines Interim- gen ist bei den Zuführungen zu Rückstellungen für Hafscontainers und den Gebäudeabbruch an (2,3 Mio. €). tungs- und Prozessrisiken (- 2,1 Mio. €), sowie zu den Hingegen fallen ab 2024 mit der Inbetriebnahme des ers- sonstigen Rückstellungen zu konstatieren (- 1,6 Mio. €). ten Bauabschnitts der Schulen in der Maiacher Str. Bei den Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (Grundschule mit Hort und die Mittelschule) erstmals nun sind wesentliche Risikovorsorgen bezüglich drohender auch die Leistungen für das Gebäudemanagement an. Ausgleichs- und Rückzahlungen getroffen worden.
Die Kosten für Sachverständige und Gutachter sind ge- Gegenläufig verhalten sich die Aufwendungen für Eingenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. € angestiegen. Mehr- zelwertberichtigung von Forderungen aufgrund manaufwendungen fielen vor allem beim Rechnungsprü- gelnder Werthaltigkeit, die deutlich gegenüber dem Vorfungsamt für die überörtliche Prüfung durch den Bayeri- jahr angestiegen sind (Ist 2024: 9,0 Mio. €; Vorjahr 0,2 schen Kommunalen Prüfungsverband an (+ 0,6 Mio. €) Mio. €). und bei der Bauordnungsbehörde für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen (+ 1,0 Mio. €). Die letztge- Auch die Körperschaftssteuer-, Kapitalertragssteuernannten Kosten wirken für die Stadt als Durchlaufpos- sowie Gewerbesteueraufwendungen und entspreten, da die Bauordnungsbehörde die Arbeiten im Rah- chende Rückstellungen für die Betriebe gewerblicher men des Baugenehmigungsverfahren vergibt und die Art sind in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen anfallenden Kosten vom Bauherrn wieder erstattet wer- enthalten, vor allem für das Telekommunikationsnetz den (Ertrag bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsent- bei der Feuerwehr und beim Friedhof für das Krematogelten). rium und das Bestattungswesen (insgesamt 1,8 Mio. €; Vorjahr 2,3 Mio. €). Ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auch bei den Aufwendungen für Software und Lizenzen ersichtlich (+ Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten 2,2 Mio. €), welche vorwiegend aus erhöhten Kosten für außerdem die Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb Lizenzen und Pflege für die Software SAP (Module städtischer Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksa- ERP/BW) angefallen sind, auf Grund der Vorbereitung chen. auf die Umstellung auf S4/HANA. Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or- Die Mehraufwendungen bei der Sammelposition Sons- dentliche Aufwendungen fielen in 2024 1,5 Mio. € Ertige ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt träge aus der Inanspruchnahme in Vorjahren gebildeten 2,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr setzen sich aus di- Rückstellungen an, für die Rückzahlungen von Prüversen Posten zusammen, die nachfolgend erläutert fungskosten, Steuern und Prozesskosten. werden: Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, die nicht geplant werden können. Das Ist
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 158.026.519,42 | 142.879.542,08 | 143.168.983,17 | |
| Sonstiger Personal-/ Dienstaufwand | 7.096.273,23 | 7.127.170,27 | 6.049.346,64 | |
| Entschädigung Mitglieder des | 2.584.329,69 | 2.656.432,00 | 2.369.100,19 | |
| Stadtrates | ||||
| Betriebsmittel (konsumtive MIP- | 28.089.378,50 | 19.930.000,00 | 29.146.378,37 | |
| Maßnahme) | ||||
| Miet- und Pachtaufwand | 27.390.750,90 | 28.813.112,06 | 24.997.275,40 | |
| Immobilien, Erbbauzins | ||||
| Mieten/Pachten/Leasing bewegliche | 5.909.735,10 | 4.894.689,49 | 5.075.569,66 | |
| Sachen | ||||
| Mietaufwand für Heime und Pensionen | 2.067.298,28 | 2.000.000,00 | 2.026.477,85 | |
| Kosten für Sachverständige und | 5.887.583,12 | 5.808.379,88 | 3.826.567,68 | |
| Gutachten | ||||
| Nutzungsentgelte/Pflege | 12.926.025,89 | 13.632.328,69 | 10.765.304,54 | |
| Software/Lizenzen | ||||
| Vergütungen für Leistungen Dritter | 15.658.800,32 | 18.501.640,15 | 15.969.551,57 | |
| Versicherungsbeiträge (incl. KUV) | 8.214.838,33 | 8.171.219,23 | 7.382.150,19 | |
| Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen | 5.010.000,00 | |||
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 43.711.365,41 | 26.334.570,31 | 41.158.514,89 | |
| Neutralisierung Rückstellung sonstige | -1.509.859,35 | -5.597.253,81 | ||
| ordentliche Aufwendungen |
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 3,7 Mio. € schlechter aus Die Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsaufwendunals im Vorjahr. gen zu den ordentlichen Aufwendungen) beträgt 1,59 % (Vorjahr 1,54 %). Ein wesentlicher Grund für das schlechtere Ergebnis gegenüber dem Vorjahr war erneut ein Anstieg bei den Bei den Erträgen aus der Verzinsung der Gewerbe- Zinsaufwendungen für Investitionskrediten, wenn /und Umsatzsteuer sind auch in 2024 „Negativ-Erauch deutlich moderater als im Jahresabschluss 2023. träge“, mithin Aufwände, ausgewiesen. Sie fallen mit Durch den Anstieg der Verschuldung um 25,6 Mio. € ge- 1,6 Mio. € jedoch immerhin um 2,2 Mio. € niedriger aus genüber dem Jahr 2023 (bezogen auf Investitionskredite als im Vorjahr, hier war ein Aufwand in Höhe von 3,7 plus Verbindlichkeiten aus ÖPP-Projekten) sowie den Mio. € ausgewiesen worden. Begründet werden kann Anstieg des Zinsniveaus sind hier 4,6 Mio. € mehr als im dieser „Negativ-Ertrag“ wie im letzten Jahr mit der Ge- Vorjahr angefallen (+12,5 %). Das einst sehr niedrige setzesänderung im Jahr 2021, aufgrund dieser der Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativ- Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO auf 0,15 % pro Mozinsen gehören also der Vergangenheit an, vielmehr ist nat, anstelle der 6%igen Jahresverzinsung, festgesetzt von einem wesentlich höheren Zinssatz bei der Neuauf- wurde. Wegen einer verzögerten Umsetzung der genahme und der Umschuldung von Investitionskrediten setzlichen Änderung in der Veranlagungssoftware war auszugehen. Daher ist in den nächsten Jahren bei den die Verzinsung im Jahr 2022 faktisch ausgesetzt, im hohen geplanten Investitionssummen von beträchtlichen Jahr 2023 mussten aufgrund der Rückwirkung auf Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt auszugehen. Steuerzeiträume bis 2019 bereits veranlagte Zinsen wieder zurückerstattet werden, so dass sich der Ertrag
in einen Aufwand umkehrte. Auch im Berichtsjahr mussten noch umfangreiche Korrekturen vergangener Die Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen Zinszeiträume vorgenommen werden, weshalb auch im sind gegenüber 2023 um rund 2,0 Mio. € höher, was im Jahr 2024 negative Erträge, d.h. Aufwendungen, unter Wesentlichen daran liegt, dass erstmals seit 2019 wieder diesem Posten ausgewiesen sind. Entsprechend der eine Gewinnausschüttung der Sparkasse für das Jahr Gewerbesteuererträge werden auch die Zinsen bei 2023 in Höhe von rund 3,4 Mio. € geleistet wurde. Aus Rückerstattung aber weiterhin unter dem Ertragskonto zeitlichen Gründen konnte diese aber nicht mehr im Jahr gebucht. 2023, sondern erst im Jahr 2024 gebucht werden konnte. Die Gewinnausschüttung der Sparkasse für das Von der Änderung der Verzinsung betroffen sind auch Jahr 2024 konnte analog erst im Jahr 2025 verbucht werdie Aufwendungen aus Erstattungszinsen aus der den. Gewerbesteuer, die sich um 4,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Auch hier liegt . die Begründung in der Aufarbeitung der Rückstände aus der Zinskorrektur für vergangene Zinszeiträume ab dem Jahr 2019 aus der o.g. Gesetzeskorrektur.
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| Finanzergebnis | 34.482.896,98 | 37.951.049,76 | 30.819.177,68 | |
| Finanzerträge | -15.079.005,97 | -12.926.043,24 | -10.349.393,81 | |
| Zinserträge | -9.518.304,52 | -1.174.843,24 | -9.207.513,75 | |
| Erträge Gewinnanteile aus | -6.842.498,30 | -6.551.200,00 | -4.832.604,51 | |
| Beteiligungen | ||||
| Verzins. Gewerbe-/Umsatzsteuer | 1.559.358,85 | -5.000.000,00 | 3.724.238,89 | |
| §233a AO | ||||
| Stundungszinsen und andere | -277.562,00 | -200.000,00 | -33.514,44 | |
| Finanzerträge | ||||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 49.561.902,95 | 50.877.093,00 | 41.168.571,49 | |
| Zinsaufwendungen für Investitions- | 40.930.656,74 | 39.676.640,00 | 36.374.754,20 | |
| kredite, insb. an Kreditinstitute | ||||
| Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) | 8.462.751,00 | 11.000.000,00 | 4.203.695,00 | |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 168.495,21 | 200.453,00 | 590.122,29 |
Außerordentliches Ergebnis
Das Außerordentliche Ergebnis stellt im Jahr 2024 einen jedoch konsumtiv zu behandeln sind und daher in den Aufwand in Höhe von 4,2 Mio. € dar, welcher sich haupt- periodenfremden Aufwand umgebucht wurden. sächlich aus periodenfremden Posten zusammensetzt. Es beinhaltet z. B. periodenfremde Aufwände und Er- Im Vorjahr bestand das außerordentliche Ergebnis aus träge aus dem Betrieb des grenzüberschreitenden einem sehr hohen Ertrag in Höhe von -37,8 Mio. €, wel- ÖPNV mit Nachbarkommunen, periodenfremde Auf- cher im Wesentlichen aus Erstattungen für die Coronawände und Erträge aus Konzessionsabgaben und ur- Impfzentren für die Jahre 2021 und 2022 resultierte (45,0 sprünglich investiv gebuchte Posten aus Vorjahren, die Mio. €, periodenfremder Ertrag in 2023).
| Ist 2024 | Plan 2024 | Ist 2023 | |
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| Außerordentliches Ergebnis | 4.192.359,69 | -51.100 | -37.827.608,40 |
| Außerordentliche Erträge | -3.386.908,53 | -304.700 | -47.915.304,47 |
| davon: Periodenfremde Erträge | -3.238.395,53 | -240.000 | -47.556.891,73 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 7.579.268,22 | 253.600 | 10.087.696,07 |
| davon: Periodenfremde Aufwendungen | 7.545.517,60 | 247.500 | 10.044.506,58 |
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg 2024
Wirtschaftsstandort Nürnberg in Zahlen
826 Mio. €
L
22,37 Mio. 17 %
Personal- und
Jahresfehlbetrag Versorgungs-
Eigenkapitalquote
aufwendungen
25,6 Mio. € Nettoneuverschuldung
676 Mio. € Gewerbesteuer
1,8 Mrd. €
361%
Verbindlichkeiten
Investitionskredite/
ÖPP Reinvestitionsquote
1,08 Mrd. € 41 Mio. €
Transferaufwand
Zinsaufwand
Investitionskredite
108 Mio. € 445 Mio. € 487 Mio. €
Cashflow-Überschuss aus
Investitionsauszahlungen Ergebnisrücklage
laufender Verwaltungs-
tätigkeit
81 Mio. €
Neue Schulbauten 48,6 %
28 Mio. €
(Maiacher + Forchheimer Strasse )
Steuerquote (Anteil
Künstlerhaus, 3.BA
Steuern an ordentlichen
Erträgen)
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MRB-GST/009/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Bericht
Betreff: Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle für die Jahre
2023 und 2024
Anlagen: Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle
Bericht:
Der in gedruckter Form vorliegende Bericht resümiert die Arbeit der Stabsstelle für die Jahre 2023 bis 2024. Damit erfüllt das Büro seine Rechenschaftspflicht gegenüber den städtischen und zivilgesellschaftlichen Gremien. Mit dem Bericht soll auch die Gelegenheit genutzt werden, das große Spektrum des kommunalen menschenrechtlichen Engagements zur Umsetzung des Leitbilds unserer Stadt darzustellen. Gerade in Zeiten politischer Polarisierung und zahlreicher Krisen ist das Wertesystem der Menschenrechte unverzichtbares Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Miteinander in Frieden und Respekt. Der Bericht zeigt auch auf, dass es sich bei der Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit um eine Daueraufgabe handelt, die stets auf aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen zu reagieren hat.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/009/2025
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/009/2025
| ÖÖ 33 Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle | |
|---|---|
| Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle | |
| Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg 2023 – 2024 Stadt des Friedens und der Menschenrechte 50 | Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg 2023 – 2024 Stadt des Friedens und der Menschenrechte 50 |
| Inhaltsverzeichnis TäTigkeiTsberichT der sTabssTelle MenschenrechTsbüro & gleichsTellungssTelle 2023 – 2024 Inhaltsverzeichnis ..............................................................................................................................Seite 2 Vorwort ................................................................................................................................................Seite 3 Informieren, Sensibilisieren und Aktivieren .................................................................................Seite 6 Engagement würdigen ...................................................................................................................Seite 11 Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................................Seite 17 Vernetzung und Kooperationen ...................................................................................................Seite 20 Für Geschlechtergerechtigkeit ......................................................................................................Seite 23 Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* ........................................................................................Seite 26 Beratungen ........................................................................................................................................Seite 29 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen............. ....Seite 33 Unterstützung ...................................................................................................................................Seite 41 Schlaglichter ......................................................................................................................................Seite 44 Ausblick ..............................................................................................................................................Seite 45 Glossar ................................................................................................................................................Seite 46 Impressum .........................................................................................................................................Seite 47 | Vorwort VorworT Mit dem vorliegenden Bericht legt die Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Re- chenschaft über ihre Arbeit der Jahre 2023 und 2024 ab. Am 10. Dezember 2023 gedachten Regierungen und Zivilgesellschaften weltweit des 75. Jahres- tages der feierlichen Verkündung der Allgemei- nen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch Lichtinstallation „Annäherung“ anlässlich des 75. Jahrestages der die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Auch in Nürnberg wurde mit einer Reihe von Veran- staltungen dieses Fundament unseres städtischen Leitbilds in Erinnerung gerufen. Den Höhepunkt Noch heute gilt die AEMR als eine der zentralen bildete eine Lichtinstallation in der Straße der Errungenschaften der Menschheit. Kein anderes Menschenrechte, die unter dem Motto „Annähe- Wertesystem hat eine derart große Anerkennung rung“ die Besucherinnen und Besucher einlud, sich durch Regierungen und Zivilgesellschaft erfahren mit den Menschenrechten auseinanderzusetzen. wie die Menschenrechte. Zusatz zum Art. 3 (2) zur aktiven Durchset- zung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Kraft getreten Verabschiedung der Frauenbeauftragtensatzung Bestellung der ersten Verpflichtung zur aktiven Verwirklichung Frauenbeauftragten bei der Menschenrechte und der Gleichberech- der Stadt Nürnberg tigung durch Beschluss des Leitbildes der Stadt Nürnberg 29.10.1986 08.11.1989 15.11.1994 24.05.1996 12.12.1996 18.07.2001 2004 20.10.2004 Beschluss des bayerischen Gleich- stellungsgesetzes (30.06.2006 verbessert und unbefristet verlängert) Beitritt zur „Europäischen Charta für den Schutz Erstfassung des Frauenförderplans verabschiedet der Menschenrechte (letzte Fortschreibung 23.11.2007) in der Stadt“ Verabschiedung der „Leitlinien zur Integrationspolitik“ der Stadt Nürnberg 3 51 |
|---|
| Vorwort Die Pflichtentrias des Menschenrechtsschutzes – eine ganze Reihe rechtlicher Regelungsinstrumen- schützen, achten, gewährleisten – ist Aufgabe aller te in der Erfüllung eigener und übertragener Aufga- staatlichen Ebenen; das bedeutet, auch die Kom- ben zur Verfügung: Als demokratische Institution munen müssen innerhalb ihres Wirkungskreises und Regelungsinstanz garantiert sie Partizipation, dafür sorgen, dass menschenrechtliche Verpflich- sorgt für soziale Gerechtigkeit, Diskriminierungs- tungen umgesetzt werden. Mit dem Leitbild einer schutz und Gleichstellung sowie den besonderen Stadt des Friedens und der Menschenrechte hat Schutz vulnerabler Gruppen. Als Dienstleistungser- sich Nürnberg bereits im Jahr 2001 ein politisches bringerin ermöglicht die Kommune den diskrimi- Rahmenkonzept gegeben, das auf internationa- nierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu len Menschenrechtsstandards basiert und auf den Wohnen, Bildung, Kultur und Sport. Als öffentliche Schutz und die Förderung der Menschenrechte Auftraggeberin mit ihrem umfassenden Beschaf- ausgerichtet ist – ein Beispiel, dem zwischenzeit- fungswesen kann die Kommune eine Vorreiterrolle lich viele Kommunen gefolgt sind. bei der Erfüllung sozialer, ökonomischer und öko- logischer Anforderungen einnehmen und schließ- In der Tat erlaubt das kommunale Selbstverwal- lich kann sie als Arbeitgeberin Chancengerechtig- tungsrecht, menschenrechtliche Standards in vie- keit, Diskriminierungsschutz und gelebte Vielfalt len Aufgabenbereichen zu verankern. Dazu stehen fördern und unterstützen. der Stadt mit ihren unterschiedlichen Funktionen Beitritt in die Allianz Verabschiedung des ersten gegen Rechtsextremismus Gleichstellungsaktionsplans (2012 – 2014) Einrichtung der Stelle Unterzeichnung der des Beauftragten für „Charta der Vielfalt“ Diskriminierungsfragen beim Menschenrechtsbüro Zweiter Integrationsleitlinien der Gleichstellungsaktionsplan Stadt Nürnberg (2015 – 2017) 24.11.2004 10.12.2004 27.05.2009 20.10.2010 2011 15.02.2012 07.2013 22.04.2015 30.09.2015 Stadtrat beschließt Unterzeichnung „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ Unterzeichnung des „Zehn-Punkte Aktionsplans gegen Rassismus“ Stadtratsbeschluss zur Zusammenlegung des Menschenrechtsbüros und der Gleichstellungsstelle 4 | Vorwort Umgekehrt profitieren aber auch die Menschen- gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger alarmiert rechte und das internationale Menschenrechtssys- und fordert zum Handeln ebenso auf wie eine Kol- tem, wenn Städte sich explizit dazu bekennen. In lektivierung von als muslimisch gelesenen Men- besonderer Weise zeigt sich dies in Nürnberg durch schen, die diese unter Generalverdacht stellt. den seit 1995 im zweijährlichen Turnus verliehenen Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis, Gerade in einer Zeit, in welcher der gesellschaftli- der bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen che Zusammenhalt einem enormen Stresstest aus- und Aktivisten ehrt und ein Signal weit über die gesetzt ist, kommt der Dialog- und Bildungsarbeit Grenzen der Stadt hinaus sendet. eine immer größere Bedeutung zu und bindet auch die Ressourcen der Stabsstelle stärker denn je. Globale Ereignisse und Krisen wirken jedoch auch stets in die Stadtgesellschaft, verbunden mit der Denn: Ziel der Arbeit von Menschenrechtsbüro & Gefahr von Polarisierung und Spaltung. Dies zeigte Gleichstellungsstelle ist es, zu einem ein respekt- sich nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf vollen und gewaltfreien Miteinander beizutragen, die Ukraine, aber auch nach dem menschenver- damit alle in Nürnberg lebenden Menschen sich achtenden Terrorakt der Hamas gegen israelische in einer offenen und vielfältigen Gesellschaft wohl Bürgerinnen und Bürger. Ein allgegenwärtiger An- und zugehörig fühlen. tisemitismus mit Angriffen und Feindseligkeiten Einrichtung der Projektstelle für das „Nürnberger Präventionsnetz- werks gegen religiös begründete Radikalisierung“ Fortschreibung der „Leitlinien zur Start des Allparteilichen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg“ Konfliktmanagements „KoMit“ Fünfter Gleichstellungsaktionsplan (2024 – 2027) zur Bekämpfung Dritter Gleichstellungsaktionsplan Häuslicher und Sexualisierter (2018 – 2020) Gewalt 2016 25.07.2018 17.10.2018 19.05.2021 23.02.2022 2022 06.02.2023 19.06.2024 18.09.2024 Vierter Gleichstellungsaktionsplan Stadtrat beschließt die aktualisierte (2021 – 2023) „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Frauen und Männern Verabschiedung auf lokaler Ebene“ des Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ Stadt erhält den bundesweiten Gender Award für herausragende Gleichstellungsarbeit in der Kommune 5 52 |
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| 24.11.2004 10.12.2004 27.05.2009 20.10.2010 2011 15.02.2012 07.2013 22.04.2015 30.09.2015 | 2016 25.07.2018 17.10.2018 19.05.2021 23.02.2022 2022 06.02.2023 19.06.2024 18.09.2024 |
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| Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren inForMieren, sensibilisieren, akTiVieren Es gibt keinen idealeren Ort, die Bedeutung der den – für die alltägliche Problemlösung und für ein Menschenrechte zu vermitteln, als die lokale Ebe- gleichberechtigtes Leben aller Menschen in Würde ne. In der Kommune wird nicht nur der Grad der – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Realisierung oder des Vorenthaltens vieler Men- Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Identität, schenrechte wie die fehlende Gleichberechtigung der ethnischen, kulturellen und religiösen Prägung der Geschlechter sichtbar. Lokal wird auch konkret sowie der sozialen Lage. Deshalb wählt die Stabs- erfahrbar, dass durch ein menschenrechtsbasiertes stelle stets Schwerpunktthemen, zu denen sie sich Vorgehen Gestaltungsmöglichkeiten erweitert wer- positioniert, aufklärt und sensibilisiert. nürnberger wochen gegen rassisMus Bausteine für eine erfolgreiche Auseinanderset- zung mit dem Thema sind: Rassismus erkennen und beim Namen nennen, sich positionieren, wi- dersprechen, diskutieren und eintreten für die Gleichwertigkeit aller Menschen. Die Stadt verfolg- te unter dem Motto „Misch Dich ein!“ und „Men- schenrechte für alle“ auch in den Märzwochen 2023 und 2024 wieder einmal das Ziel, mit vielfäl- tigen Veranstaltungsprogrammen ein sichtbares Zeichen gegen gruppenbezogene Menschenfeind- lichkeit zu setzen, Bürger*innen zu sensibilisieren und Betroffene zu stärken. FrauenMonaT März Alljährlich trägt die Gleichstellungsstelle Veranstal- tungen und Aktionen in Nürnberg rund um den Internationalen Frauentag am 8. März zusammen und erstellt eine Veranstaltungsübersicht. Seit 2024 gibt es diese Übersicht ausschließlich in digi- taler Form. Abrufbar ist diese über einen QR-Code bzw. einen Link, der jeweils auf der Rückseite einer breit gestreuten Postkarte zu finden ist. In den Jah- ren 2023 und 2024 fanden zahlreiche Veranstaltun- gen und Aktionen statt: 2023: 34 Veranstaltungen, organisiert von 39 Veranstalter*innen, davon drei online 2024: 38 Veranstaltungen, organisiert von 37 Veranstalter*innen, davon vier online. 6 | Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren akTionswochen zuM inTernaTiona- len Tag gegen gewalT an Frauen Seit Jahren kämpfen in Nürnberg Organisationen, Männer*wochen Nürnberg Vereine und Institutionen gegen Gewalt an Frauen. Dank deren Engagement erhalten Betroffene Un- terstützung und die Nürnberger Stadtgesellschaft wird informiert und sensibilisiert. NOVEMBER 2024 Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Mit den Aktionswochen rund um diesen Tag setzte Nürnberg im Jahr 2023 erneut ein Zeichen, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Stadt keinen Platz hat! Laufzeit: 17. November bis 2. Dezember 2023. nürnberger Männerwochen 2024 14 Aktionen, bzw. Veranstaltungen, wurden von Die Nürnberger Männer*wochen finden im zwei- 12 Einrichtungen geplant und durchgeführt. jährigen Turnus rund um den 3.11. (Weltmänner- Aus Gründen der Nachhaltigkeit wurde auf Er- tag) und den 19.11. (Internationaler Männertag) stellung und Druck eines Flyers verzichtet. Statt- statt. Sie rücken Themen wie männliche Rollenste- dessen wurden die Aktionswochen mit einem reotype, Männergesundheit, Patriarchat und digitalen Newsletter beworben. Männlichkeit(en) in den Mittelpunkt der Aufmerk- samkeit. Die verschiedenen Veranstaltungsformate schaf- fen Raum für Informationen und Austausch, zur Sensibilisierung und Enttabuisierung. Gleichstel- lungsorientierte Männer*arbeit hat zum Ziel, Män- nern zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne einengende Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Die Männer*wochen im November 2024 hatten das Schwerpunktthema Gewalt und standen the- matisch und zeitlich in Kontext mit der Ausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“ – „Gleichberechti- gung schützt vor Gewalt“. Weitere Infos zum Programm unter: www.maenner.nuernberg.de 7 53 |
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| Männer*wochen Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| N | N | OVEMBER 202 | 4 |
| Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren VäTerwoche 2023 Spannende Natur-Experimente, Trommelkurse, Spielnachmittage oder Online-Treffen – die 4. Nürn- berger Väterwoche bot von 16. bis 25. Juni 2023 eine Plattform für Information und Austausch. Rund um den Internationalen Vatertag hat die Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg mit vielen Partner*innen ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Die Väterwoche gibt Vätern mit Kindern die Mög- lichkeit, sich aus vielfältigen Blickwinkeln zu ver- schiedenen Fragestellungen über das Vaterwerden und das Vatersein beim gemeinsamen Frühstück bis zu verschiedenen Kursen auszutauschen: von Oberbürgermeister Marcus König und Frauenbeauftragte Hedwig der Geburtsvorbereitung speziell für Väter, einem Schouten mit Rednerin Dr. Stevie Schmiedel beim Frauenempfang 2023 PEKiP-Kurs (Prager Eltern-Kind-Programm) über FraueneMpFang 2023 Vater-Kind-Turnen bis hin zu verschiedenen Ge- sprächs- und Beratungsangeboten. Unter dem Motto: „Zank um Sternchen: Was braucht Feminismus heute?“ luden der Oberbürgermeis- ter und die Frauenbeauftragte im März 2023 zum Frauenempfang ein. Rednerin des Abends war Dr. Stevie Schmiedel, Autorin und Gründerin von Pinkstinks. Sie sprach sich vor den rund 250 Gäs- ten für mehr zwischenmenschliche Begegnungen und analoge Gespräche zu feministischen Themen aus und empfahl, stets die Perspektive des Gegen- übers nicht aus dem Blick zu verlieren. Musikalisch begleitete den Abend Elena Steri. ersTe queere parTnersTadTreise nach krakau Im Mai 2024 fand die erste queere Delegationsreise, als Teil des Aktionsplans Queer, nach Krakau statt. Auf dem Programm standen u.a. die Teilnahme an der PRIDE-Demo und an Austauschformaten mit der Krakauer Community. Die Vernetzung über die Landesgrenzen hinweg, leistet einen wesentlichen Beitrag zu internationaler Solidarität. Im Rahmen der Partnerstadtarbeit konnten 23 beziehungs- weise 24 Aktivist*innen aus Krakau und Skopje in Nürnberg begrüßt werden. Schaufenster der Buchhandlung Jakob zur Väterwoche 2023 bei 8 | Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren eindrücke Von weiTeren VeransTalTungen Sisters of Comedy 2023 Sisters of Comedy 2024 Lesung am 18.04.2023 im Nürnberger Presseclub: „Geboren, Regenbogenforum_Kirchentag_Nuremberg Das Team der Gleichstellungsstelle am Infostand am Max-Morlock- aufgewachsen und ermordet in Deutschland“, mit Çetin Gültekin Stadion anlässlich der Personalversammlung am 22.05.2024 und Mutlu Koçak Oberbürgermeister Marcus König und Bürgermeister Christian Vogel bei der Einwei- hung des Regenbogen-Zebrastreifens Führung durch die Straße der Menschenrechte für Mitglieder der Max-Planck-Gesell- schaft im April 2024 9 54 |
|---|
| Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren Häusliche Gewalt ist leider keine seltene Ausnah- me, wie viele glauben, sondern ein Thema, das in allen sozialen Schichten vorkommt und somit alle Menschen in der Gesellschaft betrifft. Sie findet hinter verschlossenen Türen statt und bleibt oft unsichtbar. Die Ausstellung will daher Licht ins Dunkel bringen und auf die Dringlichkeit des The- mas aufmerksam machen. Unter dem Titel „Häusliche Gewalt LOSwerden“ Hinweis im Fahrgast-TV der VAG in allen Bussen, Trams und U-Bahnen informiert und sensibilisiert die Ausstellung mit sechs unterschiedlichen Modulen, welche die ver- aussTellung schiedenen Formen und Ausprägungen Häuslicher „häusliche gewalT loswerden“ Gewalt näher beleuchten. Sie ermuntert dazu, ge- Die Wanderausstellung „Häusliche Gewalt LOS- nau hinzuschauen und verweist auf die vielfältigen werden“ des Bayerischen Staatsministeriums für Hilfsangebote für Betroffene in Bayern. Familie, Arbeit und Soziales behandelt die The- Ergänzt wurde die Ausstellung „Häusliche Gewalt menbereiche „Häusliche Gewalt gegen Frauen und LOSwerden“ durch die Plakate der Kampagne „Was Männer“ sowie „Gewalt gegen Kinder und Jugend- männlich ist, entscheidest Du. Jeden Tag.“ liche“. Noch immer hält sich die Vorstellung, Männlichkeit Die Gleichstellungsstelle präsentierte die Aus- drücke sich durch Stärke, Dominanz und Ratio- stellung vom 5. bis 29. November 2024 in Nürn- nalität aus. Solche und weitere Rollenstereotype berg und bot gemeinsam mit verschiedenen sowie die damit verbundenen gesellschaftlichen Kooperationspartner*innen ein umfangreiches Anforderungen an Männer sind oft der Ursprung Rahmenprogramm zu unterschiedlichen Aspekten für toxische Männlichkeit, für destruktives Männ- Häuslicher und Sexualisierter Gewalt an. Darüber lichkeitsverhalten. Dies ist neben selbstschädigen- hinaus wurden geführte Rundgänge für Gruppen dem Verhalten vor allem auch die Wurzel für Ab- und Einzelpersonen durch die Ausstellung ange- wertung, Sexismus und letztlich auch körperliche boten. Gewalt gegen Frauen. Darüber haben wir für diese Kampagne mit Männern gesprochen. Das gesamte Rahmenprogramm zur Ausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“ und weitere Infor- mationen unter: https://go.nuernberg.de/Ausstel- lung_Gewalt_LOSwerden BU Ausstellungseröffnung am 05.11.2024 mit OBM Marcus König, Sozial- referentin Elisabeth Ries und Abteilungsleiterin Christiane Nischler-Leibl im Bay. Sozialministerium sowie der Frauenbeauftragten Hedwig Schou- ten und dem Ansprechpartner für Männer Matthias Becker 05.11. - 29.11.2024 Krafftscher Hof Theresienstr. 7, Nürnberg Dgeieö ffAnuesst tuenlldu bnagr irsite wreefrrketi azgusg ävnognl 7ic:h0.0 bis 18:00 Uhr DKRTSeh oa ie xeho um G mp a el ee l e i r ns n iac i pr t e h u ir r os ont nt e gd es r G lp ua lu m a e m nr w tm g d n a s e e l s z tn rt u a *e Kri n l n o l A . en nu be tse ins e x tet et ei nlH t l u zu än um ug s s f a lma i m c nihtgm evr ee eu in rn cs d mhc eh ist ie ih d r e e n n e n DuBne iedtr Avoeu ffrs ews n tee ei lsi l n ut n Bagua fy e de rmiren uv. nietlefärtlt digaeznu ,H gielfnsaaun gheinbzoutsec fhüar uen Wir freuen uns auf Ihren Besuch! zum Hz Ruie arr h A fi munse dsn etpen rl lo Sui gne r ga In mufno mds stmas.bayern.de/ausstellungen/gewalt Digitale Medien und Plattformen im Kontext Häuslicher Gewalt: soziale Das Plakat zur Ausstellung und örtliche Kontrolle, psychische Gewalt, Verleumdung, Fake Nachrich- ten an Freunde und Familie ... 10 | Engagement würdigen engageMenT würdigen der inTernaTionale nürnberger MenschenrechTspreis MENSCHENRECHTSPREISVERLEIHUNG 2023 Die 15. Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises fand am Sonntag, den 24. September 2023 im Opernhaus statt. Nach einer multireligiösen Feier am Kubus der Religionen an der Frauentormauer, organisiert vom Rat der Re- ligionen, besuchten rund tausend Gäste die ge- meinsame Veranstaltung des Staatstheaters und der Stadt Nürnberg zu Ehren von Malcolm Bidali. Der Kenianer wurde für seinen bewundernswer- ten Mut, die Stimme gegen den Missbrauch und Ein Ausschnitt aus der Fernsehdokumentation „Ka- die Ausbeutung von immigrierten Arbeitskräf- tar – WM der Schande (Episode 2: Die Toten)“ der ten in Katar zu erheben, ausgezeichnet. Bidali Journalisten Benjamin Best, Robert Kempe und arbeitete als Wachmann in Katar. Wie unzählige Jochen Leufgens vermittelte den Gästen im Opern- Arbeitskräfte aus dem Ausland litt er unter sehr haus noch einmal eindrückliche Bilder aus Katar schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen. Da und den menschenunwürdigen Arbeitsbedingun- seine Beschwerden bei den Behörden erfolglos gen rund um die Fußball-WM 2022. Musikalisch blieben, berichtete er unter dem Pseudonym Noah umrahmt wurde der Festakt von der Staatsphilhar- auf unterschiedlichen Social-Media-Kanälen über monie Nürnberg unter der Leitung des General- die erlebten und berichteten Menschenrechtsver- musikdirektors Roland Böer, die als Überraschung letzungen. Wegen seines Engagements wurde er für den Preisträger am Ende der Verleihung eines verhaftet und ohne Rechtsbeistand dreißig Tage seiner Lieblingslieder „Am/*eo“ von ERA spielten. in Einzelhaft gehalten. Nur dank des Einsatzes von Ein besonderer Ehrengast der Verleihung war Men- Menschenrechtsorganisationen und der Interna- schenrechtspreisträger Abdolfattah Soltani. Die tionalen Arbeitsorganisation (ILO) kam Bidali frei Teilnahme an seiner eigenen Preisverleihung war und konnte nach Kenia zurückkehren. dem Rechtsanwalt 2009 verwehrt worden, da ihm Oberbürgermeister Marcus König schilderte in die iranischen Behörden noch am Flughafen den seiner Rede noch einmal den besonderen Einsatz Pass entzogen hatten. Von 2011 bis 2018 war er im Malcolm Bidalis, der bis heute für die Rechte von berüchtigten Evin-Gefängnis Wanderarbeitskräften kämpft. König wandte sich in Teheran inhaftiert. Die An- noch einmal direkt an Bidali, er „hoffe sehr, dass klagepunkte lauteten: Grün- unsere Auszeichnung Ihnen die Kraft und Unter- dung des „Zentrums zum stützung zum Weitermachen gibt!“ Joachim Herr- Schutz der Menschenrechte“, mann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Versammlung und Verdunk- Sport und Integration lobte Bidali als Vorbild eines lung mit systemfeindlicher Verfechters der Menschenrechte und Cathy Fein- Absicht, Verbreitung re- gold, Stellvertretende Präsidentin des IGB (Inter- gimefeindlicher Propagan- nationaler Gewerkschaftsbund), gratulierte in ihrer da und die Annahme eines Videobotschaft dem Preisträger zu seinem Mut. „ungesetzlichen Preises“ (der Jurymitglied Morten Kjærum sprach in seiner Lau- Internationale Nürnberger datio über die universelle Bedeutung der Allgemei- Menschenrechtspreis). Nun nen Erklärung der Menschenrechte und warnte vor besuchte er zum ersten Mal der Entwicklung hin zu „mehr Sklaven als je zuvor“ Nürnberg und trug sich in das Der Preisträger des Jahres 2009, Abdolfattah Soltani, bei auf der Welt. Goldene Buch der Stadt ein. seinem ersten Besuch in Nürnberg im September 2023 11 55 |
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| Engagement würdigen FRIEDENSTAFEL Im Anschluss an die Verleihung folgte die traditi- onelle Nürnberger Friedenstafel. Das gemeinsame „Picknick‘“ der Nürnberger Bevölkerung mit Freun- den, Verwandten, Vereins- und Arbeitskolleginnen ist für die Preisträger*innen immer ein besonderes Zeichen der Solidarität. Organisiert vom Amt für Kultur und Freizeit und dem Menschenrechtsbü- ro lockte die ausverkaufte Friedenstafel mehr als 4.000 Gäste an, die bei herrlichem Wetter und mit- gebrachten Speisen feierten. Mitglieder der inter- nationalen Jury für den Internationalen Nürnber- ger Menschenrechtspreis stellten sich den Fragen der Gäste und begleiteten Malcolm Bidali beim Rundgang entlang der Tafel zusammen mit Ober- bürgermeister Marcus König. Ein neues Angebot war diesmal die KinderKreativ Friedenstafel mit Angeboten für die jungen Gäste. Zur gleichen Zeit wurde auf dem Jakobsplatz auch der Weltkinder- tag gefeiert. BEGLEITPROGRAMM RUND UM DIE MENSCHENRECHTSPREISVERLEIHUNG 2023 Rund um den Festakt gestalteten unterschiedliche Organisationen wieder ein umfangreiches Begleit- programm um das Thema des Preisträgers. Unter anderem widmete sich die Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Center for Human Rights Nuremberg (CHREN) und der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) in einer hochkarätigen inter- nationalen Konferenz dem Thema „Business and Human Rights – Governance Challenges in Times of Complexity and Crisis?“. Unter dem Titel „Fair Work – Fair Play. Wanderarbeit und Menschenrech- Multireligiöses Gebet vor der Preisverleihung 2023 am Kubus der te nicht nur im fernen Katar“ diskutierte ein Podium Religionen aus Expert*innen für Arbeit und Migration über die Missstände, denen auch hier in Deutschland Wan- derarbeitskräfte ausgesetzt sind. Gestaltet wurde der Abend durch das Menschenrechtsbüro und ei- nem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Ver- waltung: Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus, Deut- scher Gewerkschaftsbund, Deutsche Akademie für Fußballkultur, Evangelische Stadtakademie Nürn- berg und Nürnberger Menschenrechtszentrum. Auf dem Weg vom Opernhaus zur Friedenstafel 12 | Engagement würdigen WELCOME BACK MALCOLM BIDALI Ein Jahr nach der Preisverleihung, im Oktober 2024, kehrte der Preisträger zurück nach Nürn- berg, um bei einem Willkommensempfang in der Ehrenhalle des Rathauses und bei unterschiedli- chen Veranstaltungen und in Schulen vom aktu- ellen Fortgang seiner Arbeit in Kenia zu berichten und sich mit Menschenrechtsaktivist*innen sowie Gewerkschaftsvertreter*innen vor Ort auszutau- schen. Zwei Veranstaltungen rückten die Rech- te von Arbeitsmigrant*innen in den Fokus: Am 30.9. diskutierten Malcolm Bidali, Marius Hanga- nu (Faire Mobilität) und Peter Lysy (KDA) im Haus Malcolm Bidali im Gespräch mit Corinna Mielke vom Bayerischen Rund- funk anlässlich seines zweiten Besuchs in Nürnberg im Oktober 2024 eckstein über Ausbeutung in Deutschland. Am 1. Oktober 2023 zeigte das Filmhaus in Kooperati- on mit NIHRFF und der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur den Film „The Workers Cup“ über die Lebensrealität von WM-Arbeitskräften in Katar. Anschließend sprach Bidali über seinen unermüd- lichen Einsatz für faire Arbeitsbedingungen in der Golfregion. bundesweiTe auszeichnung Für nürnbergs gleichsTellungsarbeiT Für ihre vorbildliche Gleichstellungsarbeit erhielt die Stadt Nürnberg den „Gender Award – Kommune mit Zukunft 2023“. Nürnberg wurde in der Kategorie Großstadt mit dem ersten Preis ausgezeichnet, die Städte Köln und Mannheim teilten sich den zweiten Platz. Mit dem „Gender Award“ würdigt die Bundes- arbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen erfolgreiche und beispielhaf- te Gleichstellungsarbeit vor Ort in den Kommunen. Die Stadt Nürnberg überzeugte die Jury mit ihrem Frauenbeauftragte Hedwig Schouten und Ansprechpartner für Männer besonderen strukturellen Konzept für Gleichstel- Matthias Becker erhielten am 6. Februar 2023 den Gender Award von lung in der Kommune und ihrer Vernetzung inner- Lisa Paus, damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend halb der Verwaltung. Bereits 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte bei der Stadt Nürnberg bestellt. Neben der langjährigen Förderung von Frauen wer- den seit 2016 durch die Einrichtung der Stelle des Ansprechpartners für Männer auch Männer als Ak- teure und Adressaten von Gleichstellung angespro- chen, zum Beispiel durch die regelmäßig stattfin- denden Männerwochen und einem Programm für Väter und Kinder. Die Jury lobte in der Begründung auch die Verknüpfung von Gleichstellungs- und An- tidiskriminierungsarbeit und die eigene LSBTIQ*- Koordinierungsstelle. Die Jury war außerdem davon beeindruckt, dass im Stadtrat alle Ratsvorlagen ei- nem Diversity-Check unterzogen werden. Gender Award 2023: Urkunde und Preisstele für die Stadt Nürnberg. 13 56 |
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| Engagement würdigen FRAUENPREIS DER STADT NÜRNBERG • Zwischen 1990 – 2024 wurde der Preis 20 Mal vergeben. • Ausgezeichnet wurden 14 Einzelpersonen und 20 Frauengruppen. • Seit 2024 ist der Preis mit 8.000 € dotiert. • Zunächst jährlich, wird er seit 1994 alle zwei Jahre verliehen. • Die Preisverleihung erfolgt immer im Monat März im Rahmen des Internationalen Frauentages. Oberbürgermeister Marcus König und Frauenbeauftragte Hedwig Schou- ten mit Frauenpreisträgerin Ella Schindler sowie Dr. Maike Müller-Klier und ihrem Team vom IHK-Netzwerk „FRAUEN UNTERNEHMEN WIRT- SCHAFT“ und Marisa Kleinmann, die einen gemeinsamen Anerkennungs- preis erhielten. Frauenpreis der sTadT nürnberg vielen Hürden zu kämpfen, sich dabei aber stets auch für andere eingesetzt. Hervorzuheben ist ihr Im März 2024 wurde die Journalistin Ella Schindler Engagement für die Ukraine und die vor dem Krieg im Historischen Rathaussaal der Stadt Nürnberg geflüchteten ukrainischen Frauen in Nürnberg. Als während eines Festaktes mit 350 Gästen der mit Sprachrohr für diese Frauen und andere Migrantin- 8.000 Euro dotierte Frauenpreis verliehen. Sie er- nen und Migranten bricht sie unter anderem mit hielt die Auszeichnung für ihr langjähriges Enga- Klischees über Frauen aus Osteuropa. gement für eine vielfältige und gleichberechtigte Stadtgesellschaft. Ein gemeinsamer Anerkennungs- Das Zusammenbringen von Menschen erweist preis ging an das IHK-Netzwerk „FRAUEN UNTER- sich als roter Faden in Ella Schindlers vielfältigem NEHMEN WIRTSCHAFT“ und an Marisa Kleinmann und breit aufgestelltem Engagement. Aus der Ju- für ihr Engagement zur Stärkung der Repräsentanz rybegründung: „Sie hat dafür mehr als einmal ihre von Frauen in der Wirtschaft und zur Förderung der Komfortzone verlassen und oftmals die Flucht nach finanziellen Unabhängigkeit von Frauen. vorne für mehr Sichtbarkeit gewagt. Mit ihrem En- gagement, ihrer Aufgeschlossenheit, ihrem diffe- Aufgrund ihrer Lebensgeschichte ist Ella Schindler renzierten Blick und Mut ist sie sowohl Sprachrohr ein Vorbild für viele zugewanderte junge Menschen, als auch Vermittlerin zwischen den Menschen, Kul- vor allem Frauen: Als 16-jährige mit ihrer russland- turen und Lebenswelten. Als Netzwerkerin bringt deutschen Familie aus der Ukraine in Deutschland sie Frauen zusammen, als Role Model ist sie Hoff- angekommen, hatte sie auf ihrem Lebensweg mit nungsträgerin und Mutmacherin zugleich.“ AUS DER FRAUENPREISSATZUNG Mit dem Frauenpreis zeichnet die Stadt Nürn- berg alle zwei Jahre herausragende Leistun- gen von Frauen und Frauengruppen aus, die sich haupt- oder ehrenamtlich mit der Situati- on von Frauen, ihren Lebensbedingungen und ihrer Geschichte auseinandersetzen und neue Denkmuster und Handlungsformen in Arbeits- welt, Medien, Kultur, Politik, Bildung, Wissen- schaft und Gesellschaft aufzeigen. Frauenpreisträgerin Ella Schindler. Neben Preisgeld und Urkunde wurde zum ersten Mal auch die Preisskulptur „Die Blaue Nike“ überreicht, gestal- tet von der Nürnberger Künstlerin Michaela Biet. 14 | Engagement würdigen nürnberger preis Für diskriMinierungsFreie unTernehMenskulTur 2024 Wie bereits in den Vorjahren fand die achte Verlei- hung des Preises im Oktober 2024 im Rahmen eines Betriebsbesuches von Oberbürgermeister Marcus König, Mitgliedern der Jury und des Stadtrates beim Preisträger statt. Nach mehreren Auszeichnungen für Unternehmen aus der Gemeinwohlökonomie hat- te sich die Jury ganz bewusst mit der Firma Degen GmbH & Co. KG für ein Familienunternehmen aus dem Mittelstand entschieden. Als Anbieter analoger und digitaler Bildungslösungen ist die Firma omni- präsent in Klassenzimmern und bei Unternehmen. Oberbürgermeister Marcus König, Geschäftsführung und Mitarbeitende der Firma Degen bei der Übergabe der Auszeichnung am 15. Oktober Beeindruckt zeigte sich die Jury von der starken 2024 Werteorientierung des Unternehmens auf dem Fundament der Menschenrechte und dem großen Engagement bei der Arbeitsmarktintegration ge- flüchteter Menschen. Übersetzt wurde dies in einen Verhaltenskodex, der die grundlegenden Prinzipien eines diskriminierungsfreien, wertschätzenden und offenen Umgangs nach innen und außen normiert. Mosaik-Jugendpreis – Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter und Oberbür- MiT VielFalT gegen rassisMus germeister Marcus König gemeinsam mit den Jurymitgliedern und Preisträger*innen Der Mosaik-Jugendpreis wird seit 2015 im Geden- MOSAIK-JUGENDPREIS 2023 ken an die fünf Todesopfer der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ in 1. Preis: „warum hört das nicht auf zu brennen? den Städten München und Nürnberg vergeben: oder: Vom gestern im heute. auf den spuren des nsu“, Nürnberg enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg 2. Preis: „lebendig begraben“, Nürnberg abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg habil kılıç, 29. August 2001, München 3. Preis: „perspektivwechsel_Mwg“, München ismail Yaşar, 9. Juni 2005, Nürnberg Anerkennungspreis: „unterrichtsstunde gegen Theodoros boulgarides, 15. Juni 2005, München diskriminierung“, München In Kooperation mit der Landeshauptstadt München ehrt der Preis jährlich Jugendprojekte, die sich in besonderer Weise gegen Rassismus engagieren und sich für interkulturellen Dialog und Begeg- nung einsetzen. Im März 2023 fand die Verleihung nach der Pandemie erstmals wieder in der Kultur- werkstatt Auf AEG statt. Am 18. März 2024 feierte der Preis im NS-Dokumentationszentrum München seine 10. Jubiläumsveranstaltung. 15 57 |
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| Engagement würdigen MOSAIK-JUGENDPREIS 2024 1. Preis: „ich hätte die Mörder sehen können. Vom hof meiner schule aus.“, Nürnberg 2. Preis: „Verschieden sind wir stark! – der sMV-projekttag am 16.06.2023“, München 3. Preis: „k a l e i d o s k o p“, München 3. Preis: „seenotrettung im Mittelmeer“, Nürnberg Impressionen Preisverleihung 2023 in Nürnberg Anerkennungspreis: „realitycheck“, Nürnberg deuTscher MenschenrechTsFilMpreis Am 7. Dezember 2024 wurde der mittlerweile 14. PREISTRäGERFILME Deutsche Menschenrechts-Filmpreis in der voll „sieben winter in Teheran“ – Langfilm besetzten Nürnberger Tafelhalle vergeben. Aus ins- gesamt 420 Einreichungen waren die Preisträger „zelle 5 – eine rekonstruktion“ – Kurzfilm und Preisträgerinnen in sechs Kategorien ermittelt „Migrationskrise? eine gemeinde zeigt, worden: Langfilm, Kurzfilm, Hochschule, Non Pro- wie es geht“ – Magazin fessional, Magazin und Bildung. Die zwanzig Or- ganisationen des Veranstalterkreises sichteten die „hausnummer null“ – Hochschule Filme im Rahmen einer Vorjury und gaben die aus- „alles gehört zu dir“ – Non Professional gesuchten Filme an hochkarätig besetzte Fachjurys „Fünfzehn Minuten“ – Bildung zur Entscheidung weiter. Herausragende Film- und Fernsehproduktionen, die sich in besonderer Weise mit den verschiedensten Aspekten der Menschen- rechte befassen, wurden ausgewählt. Die Preis- verleihung moderierte Christoph Süß gewohnt professionell und kurzweilig. Musikalisch wurde der Abend von Jonas Sorgenfrei „Souvenir Quar- tett“ begleitet. Die Schirmherrschaft übernahm die Schauspielerin und Autorin Katja Riemann. 16 | Öffentlichkeitsarbeit ÖFFenTlichkeiTsarbeiT Die Stabsstelle betrachtet es als eine ihrer zentra- nutzt die Stabsstelle Social Media-Formate wie len Aufgaben, mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit im- Instagram, produziert Podcasts zu aktuellen The- mer wieder auf das Leitbild der Stadt zu verweisen men, erstellt Broschüren und führt Plakataktionen und innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung durch. Mit Dialogveranstaltungen und Vorträgen in zu verankern. Das bedeutet, es werden Wege aus den Communities, auf Konferenzen, bei BarCamps, bestehenden Benachteiligungen und Diskrimi- in Onlineformaten sowie Gastbeiträgen vermittelt nierungen aufgezeigt, Antidiskriminierungskom- sie Wissen, positioniert sich zu relevanten Themen, petenz erhöht sowie für ein demokratisches und steht als Ansprechstelle für Presseanfragen zur Ver- solidarisches Miteinander und eine geschlech- fügung und ermuntert so die Zivilgesellschaft zu tergerechte Stadtgesellschaft geworben. Dazu einer gelebten Kultur der Menschenrechte. INSTAGRAM Seit April 2022 hat die Stabsstelle einen eigenen Instagram-Account, um über ihre Arbeit und all- gemeine Menschenrechts- und Gleichstellungs- themen zu informieren. Bis Ende 2024 wurden mehrere Dutzend Posts und zahlreiche Stories veröffentlicht. Dem Account folgen zwischenzeit- lich über 1.000 Menschen. Knapp zwei Drittel von ihnen sind im Alter zwischen 25 und 44 Jahren. 70 Prozent der Follower*innen sind weiblich. Die Vernetzung mit anderen professionellen Accounts wird stetig vorangetrieben. Da die Stadt Nürnberg selbst und auch immer mehr ihrer Dienststellen auf Instagram vertreten sind, ergibt sich eine sehr gute Möglichkeit der gemeinsamen und niedrigschwel- ligen Öffentlichkeitsarbeit. link zum instagramprofil: menschenrechte_gleichsstellung NEUES MINIWEB GLEICHSTELLUNG Im Jahr 2024 mündete die Überarbeitung der Web- site der Gleichstellungsstelle im neuen Miniweb „Gleichstellung“. Auch dank der Unterstützung des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing ist die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstel- le nun benutzerfreundlich dargestellt. Aktionen, Kampagnen und Informationen zu Unterstüt- zungsangeboten und Anlaufstellen für Ratsuchen- de sind kompakt und ansprechend aufbereitet. Neues Miniweb der Gleichstellungsstelle 17 58 |
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| Öffentlichkeitsarbeit BETRIFFT: UNS ALLE Fester Bestandteil im Berichtszeitraum waren As- pekte rund um die Vereinbarkeit von Privatleben, Einmal im Jahr gibt die Gleichstellungsstelle die Familie und Beruf der städtischen Beschäftigten. Beilage „betrifft: uns alle“ im Rahmen des regel- Hier wurde über die Umsetzung der Ergebnisse mäßig erscheinenden Magazins „betrifft“ für Mitar- der im Jahr 2021 durchgeführten Väter- und Müt- beitende der Stadt Nürnberg heraus. In der Beilage terbefragung zur Vereinbarkeit von Familie und Be- informiert sie Kolleginnen und Kollegen über die ruf unter den städtischen Beschäftigten berichtet. Arbeit der Gleichstellungsstelle und greift aktuelle Darüber hinaus wurden mit einem Erfahrungsbe- gleichstellungspolitische Themen auf. richt speziell Männer dahingehend sensibilisiert, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit bei der Stadt Nürnberg auch in Führungspositionen möglich ist und so beispielsweise Vätern mehr Zeit für die Fa- milie ermöglichen kann. „GEWALT KOMMT MIR NICHT IN DIE TÜTE!“ Am 25. November 2023 und 2024 wurden ins- gesamt 148.000 Tüten mit der Aufschrift „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte!“ in Nürnberger Bä- ckereien, Apotheken und bei der Nürnberger Tafel Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung herausgegeben. sind nun auch in Leichter Sprache verfügbar. 18 | Öffentlichkeitsarbeit VäTERPLAKATE – WANDERAUSSTELLUNG „PAPA MACHT DAS SCHON“ Die Plakate wurden unter dem Thema „Väter und Elternzeit“ von Lehramtsstudierenden des Fachs Kunst und Gestaltung der Universität in Greifswald designt. Mit Wortspielen zum Schmunzeln, mit einem anderen, jungen Blick auf das Thema, der Rollenstereotype aufgreift und diese irritierend re- flektiert. Die Plakatkampagne zu Vätern in Elternzeit „Papa macht das schon“, welche die Väterwochen 2023 begleitete, lieferte mit Motiven und Slogans wie „Papa kümmert sich ums Geschäft“ oder „Papa greift zur Flasche!“ einen pointierten Einblick in das Thema Rollenstereotype. Unterstützt wurde die Kampagne von der VAG: Drei Plakatmotive zierten die Hecks von VAG-Bussen. Aus der Kampagne entstand die gleichnamige Wan- derausstellung mit 18 Plakaten, die kostenlos in der Gleichstellungsstelle ausgeliehen werden kann. In der VAG Werkstatt zum Start der Kampagne mit drei beklebten Bussen. mit v.r.n.l. 3. BM Chris- tian Vogel, Frauenbeauftragte Hedwig Schouten, VAG Vorstand Magdalena Weigel, VAG Werkstatt- Mitarbeiter, der selbst Elternzeit genommen hat und Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer in der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg. 19 59 |
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| Vernetzung & Kooperationen VerneTzung & kooperaTion Netzwerk Mädchen*arbeit in Mittelfranken Bundesnetzwerk kommunaler AK Menschenhandel Diversitystellen Koordinierungsgruppe Gender Kuratorium des Frauentreffs „Frauenzimmer“ Landesarbeitsgemeinschaft Runder Tisch Väternetzwerke Jungen*- und Männer*arbeit Bayern Cities for Life – Cities against Death Penalty AK Betriebliches Gesundheitsmanagement Städte Sicherer Häfen AK Trennung und Scheidung Koordinierungsgruppe ak Vertrauliche spurensicherung Nürnberger Bündnis Fair Toys Trägerkreis Deutscher Menschenrechtsfilmpreis ag der kommunalen Runder Tisch Rotlicht Bundesforum Männer gleichstellungsbeauftragten Koordinierungsgruppe Integration in Mittelfranken AK Flucht und LSBTI Bedrohungsmanagement ECCAR Europäische Städtekoalition Bundesnetzwerk Kommunaler LSBTI-Stellen AK Muslime und IKGN gegen Rassismus Beirat Jobcenter Nürnberg AK Erinnern u. Menschenrechte Queernetzwerk LSBTI-Mitarbeiter*innennetzwerk World Human Rights Cities Forum Frauen*netzwerk Bundesnetzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstellen AK Alleinerziehende Nürnberg Netzwerk Mädchen*arbeit in Mittelfranken Rainbow Cities Lenkungsausschuss des Bündnisses für Familie Regionales Bündnis gegen Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler AG Divers ity Trans- und Homophobie Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Projekt „Kommunales Konfliktmanagement“(KoKoMa) Kuratorium Vielfalt und Zusammenhalt Mayors for Peace Netzwerk Jungen und Männer in Nürnberg Initiative Klischeefrei AK Gesundes Städtenetzwerk Landesarbeitsgemeinschaft der Netzwerk Frauen in Führung bayerischen Gleichstellungsstellen AK Väterarbeit in Nürnberg Netzwerk Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum (deutschsprachiger Raum) Landesnetzwerk kommunaler Runder Tisch Menschenrechte Antidiskriminierungsstellen AK Frauen und Gesundheit Betriebliche Kommission #ICANSave meine Stadt Leistungsorientierte Bezahlung AK Sicherheit und Sauberkeit AK gegen Häusliche und allianz gegen rechtsextremismus Sexualisierte Gewalt in der Metropolregion nürnberg Fair Toys Organisation Aktionsplan Queeres Nürnberg Netzwerk Gleichstellung in der AK Frauen in der Migrationsarbeit (FIDMA) Schrift regulär: Koordination Stabsstelle Metropolregion Nürnberg Schrift kursiv: Teilnahme Stabsstelle Kommission der Frauenbeauftragten stadtintern des Deutschen Städtetags Kommunale Ebene AK Frauen und Wohnen Regionale Ebene Landesebene Koordinierungskreis SOGI Bundesebene Internationale Ebene 20 | Vernetzung & Kooperationen die Fair ToYs organisaTion e.V. ERSTE SIEGEL FÜR SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG IN DER SPIELWARENPRODUKTION In der im Jahr 2020 gegründeten Fair Toys Organi- sation (FTO) verbindet sich die Fachkenntnis der In- dustrieseite mit der Arbeits- und Menschenrechts- expertise der Zivilgesellschaft. Die Stadt Nürnberg war von Beginn an am Aufbau der Multistakehol- der-Organisation beteiligt. Im September 2023 konnten nun die ersten Siegel Josephine Dransfeld, Fa. Heunec für soziale und ökologische Verantwortung in der FTO AUF DER SPIELWARENMESSE Spielwarenproduktion in den Räumen des Spiel- zeugmuseums vergeben werden. Die beiden Un- In beiden Berichtsjahren gab es zahlreiche Begeg- ternehmen Heunec und Plasticant Mobilo dürfen nungen mit Akteur*innen der Spielwarenbranche seit September 2023 das Siegel auf ihren Produk- am Stand der FTO auf der Spielwarenmesse. Ein ten tragen. Sie erfüllen in hohem Maß die Kriteri- spannender Austausch kam beispielsweise über en des Fair Performance Checks (FPC). Mit diesem die Kooperation des Nürnberger Campus of Tech- bewertet die FTO das Engagement von Spielzeug- nology und der FTO zustande: Prof. Frank Ebinger herstellern in Bezug auf ihre soziale und ökologi- gab am FTO-Stand Einblicke in die Entwicklung sche Verantwortung in ihren Lieferketten. Flankiert und gemeinsame Pilotierung eines Risikoanalyse- wurde die Siegelvergabe von einem Fachgespräch, Tools, das speziell für die Spielwarenbranche ent- bei dem Hintergrundinformationen zum Siegel er- wickelt wurde. läutert wurden. FAIR-TOyS-TALK IM NÜRNBERGER RATHAUS Im Nachgang zur Spielwarenmesse im Jahr 2024 lud Oberbürgermeister Marcus König die Spielwa- renunternehmen in der Metropolregion Nürnberg zu einem „Fair-Toys-Talk“ ins Rathaus ein. Der Ein- ladung waren Vertreter*innen von 14 Spielwaren- unternehmen gefolgt. Sie befassten sich, angeregt durch zwei Podien, mit der Zukunftsfähigkeit von fair produzierten und gehandelten Spielwaren. Beim anschließenden „Get together“ ging die spannende Kommunikation weiter. Vorstand der Spielwarenmesse Christian Ulrich, Maik Pflaum, Helga Riedl (v.r.) FTO GEWINNT SPIELWARENMESSE EG ALS FÖRDERMITGLIED Mit der Spielwarenmesse eG konnte im Sommer 2023 ein international bedeutsamer Player als För- dermitglied gewonnen werden. Sie steht nicht nur für Neuheiten und Trends, sondern sendet mit ihrer Mitgliedschaft ein deutliches Bekenntnis zur men- schenrechtlichen Sorgfaltspflicht in die Branche. Fair Toys-Talk im Nürnberger Rathaus 21 60 |
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| Vernetzung & Kooperationen Podiumsgespräch zur Präsentation der Studie „Fair vor Ort“ Christine Burmann, Stadt Nürnberg; Danijel Cubelic, Stadt Heidelberg; Henriette Reichwald, Ramboll GmbH sTudienproJekT iniTiaTiVe klischeeFrei „sTandards Für koMMunale Die Stadt Nürnberg ist auf Initiative der Gleichstel- anTidiskriMinierungsarbeiT“ lungsstelle und mit Beschluss des ältestenrates am Seit 2019 arbeitet das bundesweite Netzwerk 13.12.2023 der Initiative Klischeefrei beigetreten. kommunaler Antidiskriminierungsstellen – die Be- Die Initiative Klischeefrei setzt sich dafür ein, Be- auftragte für Diskriminierungsfragen ist eine der rufs- und Studienwahl von Geschlechterklischees beiden Sprecher*innen – an der Stärkung und Nor- zu befreien. Der bundesweite Zusammenschluss mierung kommunaler Antidiskriminierungsarbeit. von Partnerorganisationen aus Bildung, Politik, Gemeinsam mit der Europäischen Städtekoalition Wirtschaft, Praxis und Wissenschaft setzt zielfüh- gegen Rassismus wurden 2023 Gelder für die erst- rende Maßnahmen um, vernetzt Akteur*innen malige Entwicklung von Standards für kommunale und teilt Materialien sowie Best-Practice-Beispiele. Antidiskriminierungsarbeit im Förderprogramm Berufsorientierung und -wahl sind eng mit Ge- respekt.land der Antidiskriminierungsstelle des schlechterstereotypen verknüpft. Bundes beantragt. Die Studie „Fair vor Ort – Stan- dards für kommunale Antidiskriminierungsarbeit“, erstellt durch die Ramboll GmbH, konnte im Juni 2024 in Berlin mit dem Netzwerk der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Studie leistet einen Meilen- stein für kommunale Antidiskriminierungsarbeit, von deren Umsetzung sowohl Ratsuchende profi- tieren, als auch Kommunen, die sich strategisch mit „Wir wollen Jugendliche ermuntern, gängige Rol- der Ausgestaltung der Antidiskriminierungsarbeit lenklischees kritisch zu hinterfragen.“ betont Elke vor Ort auseinandersetzen wollen. Büdenbender, Schirmherrin der Initiative. „Unsere Gesellschaft muss sich auf allen Ebenen engagie- PRäVENTIVE MASSNAHMEN UND ren: von Einrichtungen der Frühen Bildung über STRUKTURVERäNDERUNGEN Schulen, Universitäten und Berufsberatungen bis hin zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Neben der Einzelfallberatung ist es elementare damit junge Menschen den Beruf wählen können, Aufgabe der kommunalen Antidiskriminierungs- der wirklich zu ihnen passt – frei von Geschlech- arbeit, in Strukturverbesserungen und präventive terklischees.“ Maßnahmen zu investieren. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Ressourcen vor allem in den Für die Stadt Nürnberg ist die Mitgliedschaft ein Ausbau der Anlaufstrukturen, das Schulungsange- weiterer Baustein zur Gewinnung und Identifikati- bot und in die Netzwerkstärkung gelenkt. Darüber on von gesuchten Fachkräften und zur Positionie- hinaus wurde zusammen mit den neu entstande- rung als attraktive und zeitgemäße Arbeitgeberin. nen unabhängigen Beratungsstellen weiter kon- Neben der Mitgliedschaft in einem breiten bundes- tinuierlich das Gespräch mit der Landesregierung weiten Netzwerk und der Verwendung des Logos zur Schaffung einer Landesantidiskriminierungs- der Initiative im Personalrecruiting, liegt der Mehr- struktur gesucht und für die Reform des Allgemei- wert für die Stadt Nürnberg vor allem im Zugang nen Gleichbehandlungsgesetztes geworben. zu Informationen, Materialien und Studien. 22 | Für Geschlechtergerechtigkeit Für geschlechTergerechTigkeiT INFOVERANSTALTUNG FÜR BERUFSRÜCKKEHRENDE Gleichstellungsstelle Einmal jährlich laden die Gleichstellungsstelle und das Personalamt beurlaubte Kolleg*innen ein, um Gleichstellungs- sie über aktuelle Entwicklungen in der Stadtverwal- aktionsplan tung zu informieren. Dabei werden die Arbeit der 2024-2027 Frauenbeauftragten sowie des Ansprechpartners mit dem Schwerpunkt für Männer vorgestellt. Zudem erhalten die Teil- Bekämpfung Geschlechtsspezifischer nehmenden Informationen zur chancengerechten und Häuslicher Gewalt Personalpolitik, beispielsweise zu flexiblen Arbeits- zeitmodellen, Homeoffice und mobilem Arbeiten, zum Führen mit reduzierter Arbeitszeit sowie zu Belegplätzen in Kinderkrippen und Kindergärten. Fragen zum beruflichen Wiedereinstieg werden durch Sachbearbeiter*innen des Personalamts be- Für geschlechTergerechTigkeiT antwortet. Ergänzend berichtet der Gesamtperso- in der sTadVerwalTung nalrat über aktuelle Themen. An der Onlineveran- Eine zentrale Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist staltung nehmen jährlich ca. 30 Kolleg*innen teil. der Einsatz für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtverwaltung Nürnberg. Hierzu werden SCHUTZ VOR SExUELLER verschiedene Ebenen mit gezielten Maßnahmen BELäSTIGUNG Stabsstelle bearbeitet. So nutzt die Frauenbeauftragte, bezie- UND DISKRIMINIERUNG Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle hungsweise ihre Stellvertreterin, die in der Frau- BEI DER STADTVERWALTUNG enbeauftragtensatzung verankerte Möglichkeit, Sexuelle Innerhalb der Verwaltung ist es aktiv an Personalauswahlverfahren teilzunehmen. Belästigung 2023 nach langen Verhandlungen Sie war sowohl bei Vorstellungsgesprächen als gelungen, eine eigene Dienst- auch bei Assessmentcenter-Verfahren auf Ebene UND vereinbarung zum Schutz vor der Dienststellenleitungen und in weiteren Berei- JETZT? sexueller Belästigung und Dis- chen vertreten, in denen Frauen bislang unterre- kriminierung am Arbeitsplatz zu präsentiert sind. Parallel dazu engagierte sich der verabschieden. Enthalten sind Be- Ansprechpartner für Männer gezielt in Auswahl- griffsbestimmungen, genaue Ver- verfahren in Bereichen mit niedriger Männerquote. fahren zum Vorgehen bei Vorfällen sowie die Schaffung der AGG-Be- NETZWERK FÜR FRAUEN IN FÜHRUNG schwerdestelle. INFORMATIONEN und BEI DER STADT NÜRNBERG HILFE bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Drei Mal jährlich lädt die Frauenbeauftragte weib- für alle Beschäftigten der liche Führungskräfte von der Team- bis zur Dienst- Stadt Nürnberg stellenleitungsebene zu Netzwerktreffen mit in- haltlichen Schwerpunkten ein. Durchschnittlich vierzig Frauen nahmen an diesen Treffen teil und bekamen Input zu Themen wie Resilienz und se- xuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Zudem fanden Austauschtreffen mit den frauenpolitischen Spre- cherinnen der Stadtratsfraktionen und dem damals neuen Personal- und Finanzreferenten statt. 23 61 |
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| Vernetzung & Kooperationen Männer als Erzieher in Kitas wichtige Rollenvorbilder für den Alltag Bei der Väter- und Mütterbefragung der Stadt Nürnberg haben sich 42 % Väter beteiligt und ihre Anlegen und Themen benannt. AK MäNNER IN KITAS In der Folge wurde 2023 im Intranet der Stadt Nürnberg eine neu strukturierte Informationsplatt- Der Arbeitskreis „Männer in Kitas“ ist ein spezielles form zur Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Angebot für interessierte Erzieher und Kinderpfle- Beruf eingerichtet. ger (auch im Praktikum oder in Ausbildung), die in städtischen Kindertagesstätten arbeiten. Er tagt Zudem zeichnete sich ein hoher Bedarf an flexiblen viermal jährlich für je zwei Stunden. Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten ab. Daher haben zwei innerstädtische Arbeitsgruppen ihre Koordiniert und moderiert wird der Arbeitskreis Arbeit aufgenommen, um konkrete Maßnahmen von Matthias Becker, dem Ansprechpartner für und Angebote für die Verwaltung und die gewerb- Männer. Er bietet Raum für fachlichen und ver- lichen Bereiche bei der Stadt zu erarbeiten. trauensvollen Austausch sowie kollegiale Bera- tung zu spezifischen Themen, die Männer in Kitas betreffen. Dazu gehören unter anderem die Rolle von Männern in Kitas, Männer in der Elternarbeit, Umgang mit dem Generalverdacht, die Arbeit als Mann im Frauenteam, Kommunikation, kollegiale Fallarbeit etc. Sowohl die Teilnahme als auch alle eingebrachten und besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt. gleichsTellungsakTionsplan 2024 – 2027: geMeinsaM Frei Von UMSETZUNG VäTER- UND MÜTTER- gewalT BEFRAGUNG BEI DER STADT NÜRNBERG Gleichberechtigung beginnt vor Ort in der Kom- Können Väter und Mütter bei der Stadt Nürnberg mune. Im Oktober 2010 trat die Stadt Nürnberg Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren? der Europäischen Charta für die Gleichstellung Das wollte die Stadt Nürnberg in der Umfrage im von Frauen und Männern auf lokaler Ebene bei Frühjahr 2021 von ihren Beschäftigten erfahren. Es und verpflichtete sich damit, die bisher geleistete war die erste Befragung von Vätern und Müttern Gleichstellungsarbeit auf kommunaler Ebene wei- mit Kindern unter 18 Jahren zur Vereinbarkeit von ter zu intensivieren und stets aktuellen Bedarfen Familie und Beruf. anzupassen. Im Jahr 2022 haben der Rat der Ge- Ein Ergebnis dieser Väter- und Mütterbefragung meinden und Regionen Europas und seine Mit- war unter anderem, dass sich die Eltern sowohl gliedsverbände den Text dieser Charta aktualisiert. allgemein als auch bei der Stadt Nürnberg zur El- Ziel war es, Nutzen und Relevanz der Charta für ternzeit nicht gut informiert fühlten. Nur 12 % der Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Hin- Eltern geben an, sich gut und weitere 34 % eher zugekommen sind unter anderem Aspekte, die auf gut über Angebote zur Vereinbarkeit informiert zu die Geschlechterperspektive im Kontext digitaler fühlen. Lediglich 29 % der Eltern wissen, an wen sie Teilhabe und nachhaltiger Entwicklung verweisen. sich bei Fragen oder Probleme zur Vereinbarkeit Mit dem Beschluss im Juni 2024, künftig mit der von Familie und Beruf wenden können. überarbeiteten Version der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu arbeiten, bekräftigte der Stadtrat das Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur Charta. 24 | Für Geschlechtergerechtigkeit Daraus folgte für die Stadt bereits im Jahr 2010 die Darüber hinaus geht dieser thematische Schwer- Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne (GAP) punkt auch auf Verpflichtungen zurück, die im mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Übereinkommen des Europarates zur Verhütung Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Um- und Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Ge- setzung aktiv zu fördern. Seit 2012 hat die Stadt walt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) festgehal- Nürnberg vier Gleichstellungsaktionspläne verab- ten sind. Jene sind seit 2018 in einem Bundesgesetz schiedet und umgesetzt. Nun liegt der fünfte GAP enthalten und verpflichten neben Bund und Län- mit einer Laufzeit von 2024 bis 2027 vor. dern eben auch Kommunen zu deren Umsetzung. Dieses Mal widmet sich eine große Zahl von Maß- nahmen dem Schwerpunktthema „Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Ge- walt“. Gemeinsam mit der Koordinierungsgruppe Gender, bestehend aus Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung, hat die Gleichstellungsstelle diesen Aktionsplan erarbei- tet. Darüber hinaus wurden zum ersten Mal auch Akteure und Expertinnen aus dem Schutz- und Hilfesystem, wie beispielsweise Mitarbeitende aus Beratungsstellen für von Gewalt Betroffene oder aus Frauenhäusern, miteinbezogen. Sie brachten Ihre Fachexpertise im Rahmen der von der Gleich- stellungsstelle durchgeführten Bestandsaufnahme sowie im Rahmen von zwei BarCamps ein. Polizei und Justiz waren ebenfalls am Prozess beteiligt. Auch Interessierte aus Stadtgesellschaft und Stadt- Claudia Bälz, Frauenpolitische Sprecherin der CSU, Elisabeth Ries, Refe- verwaltung konnten ihre Ideen und Wünsche zum rentin für Jugend, Familie und Soziales, Hedwig Schouten, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Oberbürgermeister Marcus König, Cornelia Thema über eine online Umfrage einbringen. Trinkl, Referentin für Schule und Sport, Natalie Keller, Frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Gabriele Penzkofer-Röhrl, Frauenpolitische Spre- Am Ende des fast dreijährigen Prozesses steht nun cherin derSPD und Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesund- ein Aktionsplan mit insgesamt 218 konkreten Maß- heit (v.l.n.r) nahmen, 92 davon beziehen sich unmittelbar auf die Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezi- Neben den Maßnahmen, die sich explizit auf den fischer und Häuslicher Gewalt vor Ort in Nürnberg. thematischen Schwerpunkt beziehen, sind im Gleichstellungsaktionsplan weiterhin Ziele und Dieses Schwerpunktthema geht nicht nur darauf Maßnahmen enthalten, die an anderenStellen an- zurück, dass es sich bei diesen beiden Ausprä- setzen und zu einer geschlechtergerechten Stadt- gungen von Gewalt um drängende gesamtgesell- verwaltung und Stadtgesellschaft beitragen sollen. schaftliche Phänomene handelt. Die Zahlen des Ein fortwährend wichtiges Thema ist dabei bei- jährlich veröffentlichten Bundeslagebildes Häusli- spielsweise die Vereinbarkeit von Privatleben, Fa- che Gewalt verdeutlichen dies: Allein 2023 waren milie und Beruf bei der Stadt Nürnberg. Der Gleich- über 250 000 Menschen von Häuslicher Gewalt be- stellungsaktionsplan liegt zwischenzeitlich in Form troffen, ein überwiegender Teil davon waren Frau- einer ansprechenden Broschüre auch gedruckt vor. en. In Deutschland wird fast jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner Zusammen mit der Koordinierungsgruppe Gender getötet. Auch Männer sind von Häuslicher Gewalt begleitet die Gleichstellungsstelle die Umsetzung betroffen, wenn auch wesentlich seltener. Für sie der Maßnahmen des Gleichstellungsaktionsplans ist es, auch aufgrund vorherrschender Rollenbilder, durch die Dienststellen bis 2027. Nach dem Ende eine besondere Herausforderung, Hilfsangebote zu der Laufzeit erfolgt eine Evaluation, die dem Stadt- finden und wahrzunehmen. rat in Forms eines Berichts vorgelegt werden wird. 25 62 |
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| Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* beauFTragTe Für diskriMinierungsFragen Tütenaktion in Kooperation mit regionalen Bäckereien DIE ANLAUFSTELLE MUT – „MITTEL- UND UNTERFRäNKISCHES THEMENTEAM GEGEN DISKRIMINIERUNG“ Gemeinsam mit dem Ombudsrat Würzburg und der Stadt Schweinfurt wurden Gelder im respekt. land-Projekt der ADS-Bund für den Aufbau eines psychosozialen Beratungsangebots in der Region schwerpunkTe der anTidiskriMi- beantragt. Damit konnte eine drängende Versor- nierungsarbeiT 2023/2024 gungslücke in Nürnberg geschlossen werden. Seit 2023 ist MUT Kooperationspartner in der Antidis- PRäVENTIVE MASSNAHMEN UND STRUKTUR- kriminierungsberatung. VERäNDERUNGEN DAS „BRANDSCHUTZKONZEPT DISKRIMI- Neben der Einzelfallberatung ist es elementare NIERUNG“ – EIN AWARENESSKONZEPT FÜR Aufgabe der kommunalen Antidiskriminierungs- KULTURBETRIEBE arbeit, in Strukturverbesserungen und präventive Maßnahmen zu investieren. In den Jahren 2023 Die Beauftragte arbeitete mit am „Brandschutz- und 2024 wurde vor allem in den Ausbau der An- konzept Diskriminierung“, einer Initiative von laufstrukturen, das Schulungsangebot und in die Akteur*innen der Nordkurve Nürnberg e.V., Kul- Netzwerkstärkung investiert. Darüber hinaus wur- turschaffenden sowie Antidiskriminierungs- und de zusammen mit den neu entstandenen unab- Antirassismustrainer*innen. Hier wurde gemein- hängigen Beratungsstellen weiter kontinuierlich sam ein Schutz- und Schulungskonzept für den Kul- das Gespräch mit der Landesregierung zur Schaf- turbetrieb entwickelt. Ziel ist es, Veranstalter*innen fung einer Landesantidiskriminierungsstruktur ge- für die Themen Diskriminierung und sexuelle Be- sucht und für die Reform des Allgemeinen Gleich- lästigung im Nachtleben und bei (Groß-)Veranstal- behandlungsgesetzes geworben. tungen einerseits zu sensibilisieren und anderer- seits konkrete Handlungsstrategien bei Vorfällen „DISKRIMINIERUNGSMELDER“ einzuüben. Neu eingerichtet wurde 2023 der sogenannte „Dis- FORTBILDUNGSANGEBOTE ZUR AUFKLäRUNG kriminierungsmelder“. Das digitale Tool eröffnet UND SENSIBILISIERUNG ZU ANTIDISKRIMI- Bürger*innen die Möglichkeit, Diskriminierungs- NIERUNGSARBEIT UND DEM ALLGEMEINEN fälle rein digital und komplett anonym zu melden. GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) Ein Vorteil der digitalen Meldung sind strukturierte Abfrageoptionen, die Angabe von Kontaktdaten Ein wesentlicher Baustein des Präventionsansatzes ist nur dann erforderlich, wenn eine Beratung ge- besteht in der Informationsarbeit. Der Schulungs- wünscht ist. Inzwischen laufen fast die Hälfte aller bedarf ist enorm, auch 18 Jahre nach Inkrafttreten Anfragen über den Diskriminierungsmelder ein. des AGG kennen viele Menschen ihre Rechte und 26 | Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* Interventionsmöglichkeiten nicht. Ebenso zeigt STäRKUNG DER VERWALTUNGSINTERNEN sich, dass sich auch Institutionen mehr Handlungs- STRUKTUREN sicherheit beim Thema wünschen. Im Jahr 2023 schutz vor sexueller belästigung und diskri- wurden 13 Workshops, und Vorträge durchgeführt, minierung bei der stadtverwaltung im Jahr 2024 mit einer weiteren Steigerung zwan- Innerhalb der Verwaltung ist es 2023 nach langen zig Vorträge, Podiumsteilnahmen und Workshops. Verhandlungen gelungen, eine eigene Dienstver- Teilnehmende waren zum Beispiel Verwaltungs- einbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung mitarbeitende, Beschäftigte in Institutionen und und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verab- Kliniken, zivilgesellschaftlich Engagierte, Schulen schieden. Enthalten sind Begriffsbestimmungen, und Hochschulen. Vorträge wurden zudem bei gro- genaue Verfahren zum Vorgehen bei Vorfällen so- ßen Universitätstagungen oder bei Fachveranstal- wie die Schaffung der AGG-Beschwerdestelle. Be- tungen der Europäischen Städtekoalition gegen gleitend wurden Informationsflyer erstellt sowie Rassismus und der Antidiskriminierungsstelle des ein Schulungskonzept durch die AD-Beauftragte Bundes gehalten. entwickelt, welches im Städteakademiefortbil- dungsprogramm gebucht wird. EVALUATION DER ANTIDISKRIMINIERUNGS- ARBEIT DER STADT NÜRNBERG dienstvereinbarung zu diskriminierung und sexueller belästigung für die kommunale Ver- Coronabedingt fand das für 2021 geplante Fachge- kehrsüberwachung spräch zum 10jährigen Jubiläum der kommunalen Die Kommunale Verkehrsüberwachung wurde Antidiskriminierungsstelle erst zwei Jahre spä- ebenfalls bei der Erarbeitung einer eigenen Dienst- ter statt. Teilgenommen haben die Unabhängige vereinbarung zu Diskriminierung und sexueller Be- Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und lästigung unterstützt, die Verabschiedung erfolgte Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bun- 2024. des, Ferda Ataman, ebenso wie Vertreter*innen aus der Kommune, der Wissenschaft und Praxis. Die Wichtigkeit einer politischen und normativen Rückendeckung für kommunale Antidiskriminie- rungsarbeit wurde bestätigt. Bei Antidiskriminie- rungsarbeit handelt es sich nicht um einen Min- derheitenschutz oder Klientelismus, sondern um die Einlösung grund- und menschenrechtlicher Standards. Das Fazit für Nürnberg fällt grundsätz- lich positiv aus, viele Strukturen und Verfahren sind etabliert und ein Vertrauen in die Stelle vorhanden. Fortentwicklungsmöglichkeiten bestehen vor al- lem hinsichtlich der Ressourcen, da insbesondere kommunale Angebote dazu beitragen können, Strukturen und Prozesse zu ändern. Hier ist das Wirken einer Stadtverwaltung notwendig. NÜRNBERGER NETZWERK DER ANTIDISKRIMI- NIERUNGSBERATUNGSSTELLEN Neu gegründet wurde das regionale Netzwerk von kommunalen und communitybasierten Stellen sowie Anlaufstellen bei Hochschulen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Angebote und eine ge- meinsame Berichterstattung, um die Datenlage zu Fachgespräch mit Ferda Ataman zu „10 Jahre kommunale Antidiskriminierungs- Diskriminierung für Nürnberg zu verbessern. arbeit in Nürnberg“ 27 63 |
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| Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* akTionsplan queeres nürnberg 2023 und 2024 Die Umsetzung des Aktionsplans Queeres Nürn- berg läuft in den Geschäftsbereichen entlang der vereinbarten Ziele. Ein Monitoring zum Umset- zungsstand findet in den halbjährlichen Sitzungen der Koordinierungsgruppe statt, bei der neben den Geschäftsbereichen auch die Nürnberger Commu- nity vertreten ist. Strukturell konnten die Angebo- te in vielen Bereichen deutlich gestärkt werden, so Kooperationstreffen mit der Polizeiinspektion Mittelfranken und der zum Beispiel: Beratungsstelle Strong e.V. • Angebote für queere Jugendliche und Regen- größere Projekte umgesetzt und der Kirchentag bogenfamilien in städtischen Treffs Nürnberg mit einer Fachverantwortlichkeit im Re- genbogenzentrum vorbereitet. • Queere Senior*innenarbeit im Treff Bleiweiß, mit regelmäßigen Treffen zweimal pro Monat BEDARFSKONZEPT FÜR EIN und Sonderformaten wie Queere Bingonach- REGENBOGENHAUS FÜR NÜRNBERG mittage oder eine Faschingsdisco Gemeinsam mit der Community Nürnberg wurde • Schaffung einer Stelle bei der Jugendinitiative ein Bedarfskonzept für ein gemeinsames Regen- von Fliederlich e.V. bogenhaus für Nürnberg, welches Platz für mög- • Erhöhung der Sichtbarkeit im Stadtgebiet zum lichst alle Gruppen und Aktive bietet, entwickelt. Beispiel durch den Regenbogenzebrastreifen, Dazu gehörte eine Bedarfsabfrage bei regionalen der Beflaggung der Straßenbahnen und Busse Akteur*innen, der Austausch mit Expert*innen während der PRIDE-Weeks und Sonderaktionen aus München und Berlin und die Begleitung durch in der Stadtbibliothek mit den Aktionswochen Mediatorinnen. Im Konzept wurden zudem das Queer, der Rosa-Nacht innerhalb der blauen Thema „Queeres Wohnen“ und die Versorgung Nacht oder der besuchsstarken Ausstellung älterer queerer Menschen eingearbeitet. Nach „Who is afraid of Stardust“ des Künstlerhauses Fertigstellung wurde das Bedarfskonzept mit und der Kunsthalle Nürnberg Vertreter*innen der Stadtratsfraktionen diskutiert. Die Politik hat im Anschluss die Verwaltung beauf- • Ausbau und Verstetigung des Bildungsangebots tragt, nach einem geeigneten Objekt und Finanzie- zu queeren Themen rungsmöglichkeiten zu suchen, dieser Prozess läuft • Stärkung des LSBTIQ-Beschäftigtennetzwerks 2025. Auch auf auftretende Bedarfe konnte reagiert LEITUNG EINER ARBEITSGRUPPE BEI DER werden. Der besorgniserregenden Zunahme von ERSTELLUNG EINES LANDESAKTIONSPLAN queerfeindlicher Gewalt und Hasskriminalität BAyERN – QUEER LEBEN UND DES wurde mit einer neuen Kooperation mit der Poli- BUNDESAKTIONSPLANS zeiinspektion Mittelfranken und der Beratungs- stelle STRONG e.V. begegnet. Gemeinsam wurden Das Land Bayern hat einen Prozess zur Erarbeitung mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema eines bayerischen Aktionsplans QUEER aufgesetzt. Sicherheit, Diskriminierung und Hasskriminalität Dies ist Teil der Agenda für Vielfalt und gegen Aus- sowie zu Anlaufstellen in der Region durchgeführt. grenzung und soll ein klares Signal sein an LSBTIQ- Eine Kampagne und ein Fachtag sind in Planung. Personen und die gesamte Gesellschaft. Die Feder- führung für den Bayerischen Aktionsplan QUEER Grundsätzlich ist festzustellen, dass durch den Ak- liegt im Bayerischen Staatsministerium für Familie, tionsplan nicht nur Strukturen verbessert wurden, Arbeit und Soziales. Im Prozess hatte Nürnberg, sondern auch die Zusammenarbeit und die wech- gemeinsam mit Augsburg die Leitung der Arbeits- selseitige Einbindung von Politik, Verwaltung und gruppe für die Entwicklung kommunaler Aktions- Community. Positiv hervorzuheben ist auch die pläne inne und ist Teil der Lenkungsgruppe, die deutliche Positionierung der Stadt Nürnberg an den kompletten Prozess begleitet. Eine Verabschie- der Seite der queeren Community. dung des Aktionsplans ist für 2026 avisiert. Im Bun- Neben der fortlaufenden Arbeit am Aktionsplan desaktionsplan war Nürnberg in der Arbeitsgruppe wurden in den vergangenen beiden Jahren zwei „Queere ältere“ eingebunden. 28 | Beratungen beraTungen Ein großer Schwerpunkt der Arbeit der Beauftrag- Diese Beratungsgespräche liefern wertvolle Ein- ten für Diskriminierungsfragen, der Gleichstel- blicke in alltägliche Diskriminierungserfahrungen lungsstelle und des Nürnberger Präventionsnetz- von Frauen* und Männern*. Für viele Ratsuchen- werks gegen religiös begründete Radikalisierung de ist das Ersuchen um Unterstützung die letzte liegt in den persönlichen und telefonischen Be- Hoffnung, noch eine Lösung zu finden. Der damit ratungen. Mitarbeitende der Stadtverwaltung, verbundene Handlungsdruck ist oft sehr hoch und Menschen aus allen sozialen Schichten und Alters- erfordert ein schnelles und unbürokratisches Vor- gruppen, mit unterschiedlichen Geschlechtsidenti- gehen. Den Ratsuchenden werden eigenständige täten und Nationalitäten wenden sich als Rat- und Wege der Interessensvertretung aufgezeigt und sie Informationssuchende, als Beschwerdeführende werden ermutigt, diese aktiv zu nutzen. oder mit Anregungen an die Mitarbeitenden in der Manche Anliegen konnten durch die Stabsstelle di- Stabsstelle. rekt begleitet und gelöst werden, andere wurden an spezialisierte Anlaufstellen weiterverwiesen. beraTungsanFragen anTidiskriMi- vorrangig bei den spezifischen Anlaufstellen wie nierungssTelle der Melde- und Informationsstelle zu Antiziganis- mus (MIA) und der Recherche und Informations- Im Berichtszeitraum suchten 350 Personen die Be- stelle zu Antisemitismus (RIAS) ein. Dies gilt ebenso ratungsstelle auf. Die Kontaktaufnahmen im Rah- bei der Geschlechterdiskriminierung; hier wenden men der Beratungstätigkeit lagen bei 875. Eine sich Frauen häufiger an Frauenbeauftragte oder AGG-Relevanz lag in 59 % der Fälle vor. Gleichstellungsstellen, sowohl innerbetrieblich als Die Beratungsanfragen blieben damit auf einem auch in der Kommune. hohen Niveau. Die 2023 vier neu hinzugekomme- Zugenommen haben vor allem Beratungsanfragen nen, unabhängigen, bayerischen Antidiskriminie- aus dem Bereich Behinderung und Geschlechts- rungsberatungsstellen ermöglichten mehr Men- identität/sexuelle Orientierung. Erstmals wurden schen in der Fläche einen Zugang zu Beratung und außerdem Anfragen aus dem Bereich Alter ver- bilden mit den kommunalen Stellen ein starkes zeichnet, hier macht sich zunehmend der Aus- Netzwerk in Bayern. schluss bestimmter Altersgruppen aufgrund der In Nürnberg betrafen die Beratungsanfragen mit fortschreitenden Digitalisierung bemerkbar. 34% zum größten Teil die Arbeitswelt, hier waren insbesondere die Beschäftigungsbedingungen Ge- FAZIT: EINORDUNG DER BERATUNGSANFRA- genstand der Beratung. Ausgeprägter als im Ver- GEN IN DEN AKTUELLEN KONTExT gleich zu den Vorjahren waren zudem die Themen Zugang zu Gütern und der Bildungsbereich. Im Bil- Deutlich hervor sticht im Beratungszeitraum die dungsbereich wurde mit 14 % die höchste Anzahl alarmierende Zunahme an Formen von Alltagsras- an Anfragen seit Bestehen der Stelle, verzeichnet. sismen und Hasskriminalität im öffentlichen Raum. Eine auffallend deutliche Zunahme von Meldun- Noch nie seit Berichtslegung gab es solch eine gen beziehen sich zudem auf den öffentlichen Häufung offen ausgelebter Bedrohung gegenüber Raum. Hier empfiehlt es sich, das private Umfeld, Minderheiten. Dies kann durchaus begründet lie- welches Nachbarschaftskonflikte abbildet, und gen in einer politischen Situation, welche die Gren- den öffentlichen Raum zusammenzufassen, was zen des Sagbaren deutlich verschoben hat und damit das viertgrößte Handlungsfeld mit 18 % der Schuldzuweisungen an generellen Missständen Anfragen ausmacht. in die Verantwortlichkeit einzelner Gruppen wie Migrant*innen, Bürgergeldbezieher*innen und Seit Gründung der Stelle bilden gemeldete Vorfälle queeren Menschen adressiert. Nürnberg bildet da- zu Diskriminierung aus rassistischen Gründen die bei keine Ausnahme, sondern bestätigt eine bun- Spitze. Hier sind insbesondere anti-schwarzer und desweite Entwicklung. antimuslimischer Rassismus zu nennen. Meldun- gen zu Antisemitismus und Antiziganismus gehen 29 64 |
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| Beratungen Diese Fälle von Alltagsrassismen und Hasskrimina- ausreichend über rechtliche Maßnahmen gefasst lität sind nicht über das AGG zu bearbeiten. Hier werden können, die Menschen dennoch in ihrer liegen teilweise strafrechtlich relevante Sachver- Identität und Würde verletzen. Hier gilt es, andere halte vor. Den Weg einer Anzeige gehen jedoch Weg der Unterstützung und des Empowerments wenig Ratsuchende, da erfahrungsgemäß viele für die Betroffenen zu finden. Dies erfordert aber Verfahren eingestellt werden. Dies zeigt auf, dass auch, die Verantwortlichkeit an die Gesamtgesell- spezifische Gruppen von Menschen in Nürnberg schaft zum Umgang miteinander zu adressieren einem gewissen Maß an gruppenbezogener Men- und nicht zuletzt als politisch Verantwortliche und schenfeindlichkeit ausgesetzt sind, welche nicht Verwaltung, klar Haltung zu beziehen. diskriMinierungsMerkMal lebensbereich (agg) Arbeit 118 Rassistische Diskriminierung 128 Bildung 50 Sexuelle Identität 67 Zugang zu Gütern 83 Behinderung 57 Gesundheit 12 Alter 35 Öffentlicher Raum 35 Geschlecht 35 Nachbarschaftskonflikte 27 Religion 28 Städtische Dienststellen 25 Beratungsanfragen gesamt 350 Beratungsanfragen gesamt 350 beraTung und FallManageMenT Bei insgesamt 33 Beratungsfällen konnten drei im bei VerdachTsFällen Von ersten Beratungsgespräch geklärt werden. In drei- radikalisierung ßig Fällen erfolgte die Beratung über einen länge- ren Zeitraum, meist verbunden mit der Vermittlung Die Koordinierungsstelle des Nürnberger Prä- und Entwicklung von geeigneten pädagogischen ventionsnetzwerks bietet Ratsuchenden vertrau- Maßnahmen im multiprofessionellen Fallbetreu- liche Beratung und Informationen zum Thema ungsteam. islamistischer Radikalisierung an. Dies kann auch telefonisch und anonym erfolgen. Die Koordinie- In drei der 33 Fälle wurde, aufgrund sich verhär- rungsstelle analysiert in einem Clearing die in- tender Indizien, die für Radikalisierung/Ideolo- dividuelle Situation und plant konkrete Schritte. gisierung auf Landesebene organisierte Deradi- Dabei ist die Aktivierung der vorhandenen lokalen kalisierungsarbeit (Violence Prevention Network Netzwerkpartner*innen wie dem Bedrohungs- – Beratungsstelle Bayern) eingeschaltet. Alle an- management Mittelfranken, Kolleg*innen im deren Fälle wurden im multiprofessionellen Fallbe- Jugendamt, Sozialverbänden, Moscheegemein- treuungsteam städtischer Radikalisierungspräven- den und der Polizei möglich. Bei Bedarf können tion bearbeitet. Partner*innen der auf Landesebene organisierten 30 der Anfragen stammten aus dem Stadtgebiet Deradikalisierungsarbeit (Violence Prevention Net- der Stadt Nürnberg, drei aus benachbarten Land- work – Beratungsstelle Bayern) vermittelt werden. kreisen. 30 | Beratungen anFragen nach region anFragen nach arT der Fallabwicklung Stadtgebiet 30 Benachbarte Städte und Landkreise 3 Klärung bei Erstgespräch 3 Insgesamt 33 Beratung und Fallmanagement über längeren Zeitraum 30 Insgesamt 33 Einschaltung Deradikalisierungsarbeit (Violence Prevention Network – Beratungsstelle Bayern) 1 BERATUNG ZUM UMGANG MIT anFragen nach herkunFT MUSLIMISCHEN ORGANISATIONEN Die Unsicherheit im Umgang mit muslimischen Or- städtische Einrichtungen 18 ganisationen war auch im Zeitraum von 2023 bis staatliche Behörden 2 2024 groß. Städtische Einrichtungen, Nichtregie- Nichtregierungsorganisationen 5 rungsorganisationen sowie staatliche Behörden Insgesamt 25 nahmen das Beratungsangebot des Menschen- rechtsbüros zu Fragen des Umgangs mit musli- mischen Organisationen in den Bereichen Flücht- lingsarbeit, Jugendarbeit sowie Einordnung durch den Verfassungsschutz wahr. Zwei der 25 Anfragen stammten von Vertreter*innen staatlicher Behör- den, fünf von Nichtregierungsorganisationen so- wie 18 von Vertreter*innen städtischer Einrichtun- gen. 1 Auch hier wurden die anfragenden Einrichtungen / Personen weiterhin professionell begleitet bzw. beraten. 31 65 |
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| Beratungen einzelFallberaTung gleichsTellungssTelle Insgesamt fanden im Berichtszeitraum in der Sie suchten vor allem Unterstützung bei Häuslicher Gleichstellungsstelle 398 Beratungen zu unter- Gewalt, Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie schiedlichen Themen statt (siehe Diagramm „Be- Umgangs- und Sorgerecht, aber auch bei Fragen ratungsthemen“). Dabei wurden 230 Frauen und der Vereinbarkeit. 168 Männer beraten; 54 Personen wurden entspre- Dieser Unterschied erklärt sich dadurch, dass für chend weitervermittelt. Die hohe Fallzahl im Be- Frauen im Bereich Häuslicher und Sexualisierter reich „Sonstiges“ veranlasste die Gleichstellungs- Gewalt bereits zahlreiche qualifizierte Fachbera- stelle Ende 2022 dazu, im neuen Berichtszeitraum tungsstellen in Nürnberg existieren. Männliche Be- die Themenfelder weiter zu differenzieren. troffenheit wird dagegen erst seit wenigen Jahren Frauen die Rat suchten, kamen vor allem wegen verstärkt wahrgenommen. Im Bereich Umgangs- Konflikten am Arbeitsplatz, sexueller Belästigung und Sorgerecht deckt der Ansprechpartner für und Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Be- Männer einen Bedarf ab, der bislang von anderen ruf in die Gleichstellungsstelle. Bei den Männern Beratungsstellen nicht in gleicher Weise bedient lagen die Schwerpunktthemen hingegen anders: wird. beraTungsTheMen Frauen beraTungsTheMen Männer Beruf: Wiedereinstieg / Qualifizierung 7,43 % Beruf: Wiedereinstieg / Qualifizierung 0,00 % Vereinbarkeit Privates und Beruf 4,83 % Vereinbarkeit Privates und Beruf 12,65 % Sexuelle Belästigung 3,72 % Sexuelle Belästigung 4,82 % Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 14,13 % Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2,41 % Sonstige Konflikte am Arbeitsplatz 20,45 % Sonstige Konflikte am Arbeitsplatz 11,45 % Schwangerschaft 5,20 % Schwangerschaft 0,00 % Elternschaft 1,49 % Elternschaft 6,02 % Trennung und Scheidung 1,49 % Trennung und Scheidung 9,04 % Unterhalt / Umgangs- und Sorgerecht 0,37 % Unterhalt / Umgangs- und Sorgerecht 16,87 % Häusliche Gewalt 7,06 % Häusliche Gewalt 32,53 % Sexualisierte Gewalt 1,49 % Sexualisierte Gewalt 1,81 % Stalking 2,97 % Stalking 0,00 % Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität 1,86 % Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität 2,41 % Wohnen 4,46 % Wohnen 0,00 % Armut 1,12 % Armut 0,00 % Flucht und Migration 4,09 % Flucht und Migration 0,00 % kollegiale Beratung 5,95 % kollegiale Beratung 6,02 % Geschlechtergerechte Sprache 1,49 % Geschlechtergerechte Sprache 0,60 % Sonstiges 10,41 % Sonstiges 10,84 % Beratungen von Frauen: Beratungen nach Geschlecht: Beratungen von Männern: intern 58,3 % Frauen 57,8 % intern 29,2 % extern 41,7 % Männer 42,2 % extern 70,8 % 32 | Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen MenschenrechTsbildung Gruppe von koreanischen Lehrkräften in der Straße der Menschenrechte Menschenrechtsseminar mit koreanischen Lehrkräften MENSCHENRECHTE KENNEN – LERNEN DIE HISTORISCH-POLITISCHEN SEMINAR- ANGEBOTE AN ERINNERUNGSORTEN: Die eigenen Rechte wahrnehmen und sich für diese sowie die Rechte anderer aktiv einsetzen – das ist Diese sind auf den Websites des Dokumenta- das Ziel der Menschenrechtsbildung. Dabei muss tionszentrums Reichsparteitagsgelände www. die Lernumgebung möglichst partizipativ, inklusiv dokumentationszentrum-nuernberg.de und des und diversitätsbewusst sein und die Lerninhalte Memorium Nürnberger Prozesse www.memorium- und Methoden müssen gut auf die Zielgruppe ab- nuernberg.de zu finden und werden in Kooperati- gestimmt werden. Dies ist seit Jahren Grundlage on mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum für alle Angebote der Menschenrechtsbildung des durchgeführt. Menschenrechtsbüros. Im Berichtszeitraum wurden die Seminare deutlich häufiger von Gruppen der Bundeswehr gebucht. SEMINARANGEBOT IM Das betraf sowohl das speziell für die Zielgruppe MENSCHENRECHTSBÜRO: Bundeswehr entwickelte Seminar „Schuldig oder Führung in der straße der Menschenrechte nicht schuldig? Angehörige der Wehrmacht vor Gericht“ wie auch das Seminar „Vom Nürnberger Menschenrechtsseminar Prozess zum Internationalen Strafgerichthof“, bei Lernen über, durch und für die Menschenrechte dem aktuelle Entwicklungen des Völkerstrafrechts diskriminierungsfrei in nürnberg wie die Anklage gegen Wladimir Putin vor dem In- Was ist Diskriminierung und was können ternationalen Strafgerichtshof und gegen den isra- wir tun? elischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu Freiheit und würde – werte für alle sowie gegen die Hamasführer behandelt werden. Seminar für Berufsintegrationsklassen, Von Oktober 2022 bis Oktober 2023 wurde im geflüchtete und zugewanderte Menschen Memorium Nürnberger Prozesse die Ausstellung rechtsterrorismus heute: „Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbster- beispiel nsu-komplex mächtigung – 1945 bis heute“ präsentiert. Grup- Wie können wir den Feind*innen der pen buchten im dazu aufgesetzten Bildungspro- Demokratie widersprechen? gramm das Workshopangebot „Rechtsterrorismus heute: Beispiel NSU-Komplex“. Auch das Game zur 17 ziele für eine bessere welt Aufklärung über Strategien von rechtsextremisti- Ein Workshop zu den nachhaltigen Entwick- schen Gruppierungen in den sozialen Medien „Au- lungszielen der Vereinten Nationen gen auf!“, das von der Landeszentrale für politische Menschenrechtsbildung für die Bildung Bayern entwickelt wurde, führte das Bil- stadtverwaltung dungsteam des Menschenrechtsbüros mit Schul- Mit Fokus auf die menschenrechtliche klassen in Verbindung mit einem Ausstellungsbe- Relevanz von Verwaltungsaufgaben such durch. Menschenrechte in der altenpflege Die Menschenwürde als Basis der Pflege 33 66 |
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| Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen Ein Baustein in der Bildungsarbeit ist die Gestal- des Internationalen Nürnberger Menschenrechts- tung von Gedenktagen mit jungen Menschen. Un- preises 2023, wurde am Tag nach der Preisverlei- ter dem Motto „Gedenken in junge Hände legen“ hung von der Beruflichen Schule 6 eingeladen. beteiligt das Menschenrechtsbüro seit vielen Jah- Gespannt lauschten ca. 150 Jugendliche, als Bidali ren Jugendliche bei der Gestaltung der offiziellen über seine Erfahrungen erzählte, die er im Vorfeld Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag und der Fußballweltmeisterschaft in Katar gemacht hat zum Holocaustgedenktag. und wie er sich jetzt für die Rechte von Wanderar- beiterinnen und -arbeitern stark macht. Sie stellten Fragen und diskutierten engagiert mit ihm, was zu tun wäre, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Ein Jahr nach der Preisverleihung kam Malcolm Bidali erneut nach Nürnberg, um über den Fort- gang seiner Arbeit zu berichten. Diesmal bekam er eine Einladung der Beruflichen Oberschule, die ihm einen sehr herzlichen Empfang bereitete. Die Schülerinnen und Schüler standen im Spalier und bejubelten so schon sein Kommen. Malcolms Be- Schülerinnen und Schüler der Johann Pachelbel Realschule beim richt, ein Stück Film über die Situation nach der Volkstrauertag 2024 Fußballweltmeisterschaft, in dem der Frage nach- gegangen wurde wie sich die Situation verändert VERWALTUNGSINTERNE SEMINARE hat und die Diskussion mit den Schülerinnen und Seit einigen Jahren sind die Menschenrechts- und Schülern trugen zu einer gelungenen Bildungsver- Antidiskriminierungsseminare fester Bestandteil anstaltung bei. im Ausbildungsplan sämtlicher Nachwuchskräfte der Verwaltung, des gewerblich technischen Be- reichs und der Altenpflege. Ca. 120 Nachwuchs- kräfte beschäftigen sich jedes Jahr mit den Inhalten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit den Aktivitäten der Stadt Nürnberg, die sie zur Stadt des Friedens und der Menschenrechte macht und auch damit, wie menschenrechtskonformes Handeln in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen ver- wirklicht wird. Im Jahr 2024 wurde in den Antidis- kriminierungsseminaren der Fokus auf das Thema Antisemitismus gelegt und dazu das neu entwi- ckelte Workshopangebot des Nürnberger Men- schenrechtszentrums genutzt. In den Jahren 2023/2024 gab es vermehrt Nach- Der zweite Schulbesuch im Oktober 2024 fand fragen nach Antidiskriminierungsworkshops vom dann in der Lothar-von-Faber-Schule, einer staat- Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung lichen Fachoberschule, statt. Zum jährlichen Pro- und dem kommunalen Außendienst Nürnberg. In jekttag unter dem Motto „Demokratie & Du“ wurde Workshops wurden deren Mitarbeitende über das Malcom Bidali zum Podiumsgespräch eingeladen. Thema Diskriminierung informiert und sensibilisiert. Auch hier erzählte er vor über 200 Schülerinnen und Schülern von seinen Erfahrungen als Arbeits- BILDUNGSVERANSTALTUNGEN MIT DEM migrant und den persönlichen Risiken, die er als PREISTRäGER DES INTERNATIONALEN Whistleblower einging. Der sehr nahbare Preis- NÜRNBERGER MENSCHENRECHTSPREISES träger wurde von den Jugendlichen am Ende der Für junge Menschen ist es immer ein eindrückli- Veranstaltung wie bei allen Schulbesuchen von ches Erlebnis, wenn Menschenrechtsaktivistinnen den Jugendlichen befragt, um Selfies gebeten, und -aktivisten von ihren Erfahrungen und Erleb- Kontakte wurden ausgetauscht und gute Wünsche nissen berichten. Malcolm Bidali, der Preisträger mitgegeben. 34 | Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen bundesprograMM „deMokraTie leben!“ Ende 2024 endete in Nürnberg die fast zehn Jahre währende Partnerschaft für Demokratie im Rah- men des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Mit diesem Programm fördert das Bundesminis- terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit ge- gen Radikalisierung und Polarisierung in der Ge- sellschaft. Unterstützt werden Städte, Gemeinden und Landkreise im Rahmen von so genannten lo- kalen Partnerschaften für Demokratie, um Hand- lungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und gegen Extremismus zu entwickeln und umzusetzen. Eine Bewerbung um die Fortsetzung des erfolg- reich umgesetzten Programms in der neuen För- Das städtische Menschenrechtsbüro als Feder- derperiode ab 2025 war für Nürnberg wie viele führendes Amt kooperierte dabei eng mit dem andere Städte im Westen Deutschlands leider nicht Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR). In der Ein- erfolgreich. richtung DoKuPäd – Pädagogik rund um das Doku- Gleichwohl konnten dank der über viele Jahre vom mentationszentrum – war die Koordinierungs- und Bund bereit gestellten Mittel in Nürnberg, unter Fachstelle angesiedelt. Diese unterstützte das Fe- Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, Pro- derführende Amt bei der Administration des Pro- jekte initiiert und unterstützt werden, die das Be- gramms, koordinierte die Sitzungen der begleiten- wusstsein für demokratische Werte schärften, die den Gremien und betreute die Projektträgerinnen Wertschätzung von Unterschieden und Diversität und Projektträger. Außerdem verantwortete sie die sowie Begegnung und Dialog förderten, gegen Öffentlichkeitsarbeit des Programms. Diskriminierung eintraten und Inklusion mitdach- Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermit- ten. teln trafen ausschließlich der ehrenamtlich tätige Gerade in den letzten Jahren, die gekennzeichnet Begleit- und Jugendausschuss in transparenten waren von der Zunahme gesellschaftlicher Span- Verfahren. Beide Gremien repräsentierten einen nungen, in denen autoritär-populistische Kräfte Querschnitt der Stadtbevölkerung und brachten demokratische Werte zu untergraben versuchen die unterschiedlichsten Perspektiven in die Imple- und Hass und Hetze gegen Minderheiten ein er- mentierung des Programms. Von besonderer Be- schreckendes Ausmaß erreichten, sind diese Pro- deutung war der Jugendausschuss; hier konnten jekte noch heute von unschätzbarem Wert für den junge Menschen bis 27 autonom über Projekte von gesellschaftlichen Zusammenhalt, auch in Nürn- und für Jugendliche(n) entscheiden. berg. Die Mitglieder beider Ausschüsse begleiteten die Mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer Mil- Umsetzung der lokalen Partnerschaft für Demokra- lion Euro, davon etwa zehn Prozent aus städtischen tie und setzen Impulse und Schwerpunkte. Sie ent- Mitteln im Rahmen der Kofinanzierung, konnten schieden über Fortschreibung und Anpassung der im Förderzeitraum insgesamt 180 zivilgesellschaft- Förderziele und organisierten die Zusammenarbeit liche Projekte an die unterschiedlichsten Ziel- zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen gruppen adressiert werden. Das Spektrum reichte Akteuren. hierbei von großangelegten Kampagnen, über So entschied der Begleitausschuss, die anfangs Bildungs- und Theaterformate bis hin zu einmali- vereinbarten Leitziele Antidiskriminierungsarbeit gen Mikroprojekten, die eine Anschubfinanzierung stärken, Menschenrechtsbildung ausbauen, Ar- erhielten. beit gegen Rechtsextremismus unterstützen, den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tra- gend, ab dem Jahr 2019 um ein weiteres Ziel zu 35 67 |
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| Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen POP-UP STORE FÜR DEMOKRATIE IN ST. LEONHARD VOM 18. – 24. NOVEMBER 2024 Vom 18. bis 24. November 2024 öffnete ein leer- stehender Laden in der Schwabacher Str. 63 in St. Leonhard seine Türen für eine besondere Initiati- ve: den Pop-Up-Store für Demokratie. Organisiert von der Koordinierungs- und Fachstelle und dem Allparteilichen Konfliktmanagement (KoMit) beim Menschenrechtsbüro, wurde der Raum eine Woche lang zu einem lebendigen Zentrum für Demokra- tie, Austausch und Engagement. „Demokratie leben!“ in Nürnberg hieß auch immer: ergänzen: „Diversity – überall in Nürnberg - Vielfalt Jede Stimme hörbar machen, aufstehen und etwas wird als positives und erstrebenswertes Ziel in der tun gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechts- Alltagskultur unserer Gesellschaft wahrgenom- extremismus, sich auseinandersetzen mit Diskrimi- men und gelebt.“ In Ergänzung dazu wurde im nierung und Mobbing, sich gegenseitig stärken und Jahr 2022 als zusätzliches Querschnittsziel „Inklu- empowern! sion fördern und Barrieren abbauen“ festgelegt. Mit dem Ziel der größtmöglichen Barrierefreiheit der Projekte wurden zunächst in einem internen Prozess sowohl die Ausschreibungsunterlagen als auch verschiedene Formulare und die Webseite auf Barrierefreiheit geprüft und überarbeitet. Im An- schluss daran sensibilisierten Workshops der Initia- tive „Barrierefrei feiern“ die beiden Ausschüsse und die geförderten Projektträgerinnen und Projektträ- ger für das Thema und boten Hilfestellung bei der Durchführung. Im Berichtszeitraum konnten 57 Projekte gefördert werden, darunter der Workshop „Antisemitismus alt und neu – was es zu wissen gilt“ und der Dokumen- tarfilm „Geflüchtete Journalist*innen in Nürnberg“. Daneben entwickelte die Koordinierungs- und Fachstelle weitere eigene Formate und setzte da- mit ganz eigenen Akzenten für Nürnberg. So be- schäftigte sich die Demokratiekonferenz im Rah- men der langen Nacht der Demokratie im Oktober 2024 unter großer Beteiligung von Interessierten und Engagierten aus der Demokratiearbeit, der Vielfaltsförderung und der Extremismusprävention 17:00 - 18:00 Tanzworkshop: „Flamenco – ein Schmelztiegel ausgestoßener mit dem Thema „Umgang mit Bedrohungen und Kulturen“ Anfeindungen“. Denn immer mehr Menschen, die sich für ein demokratisches Miteinander einsetzen, D Vo e r m m o i k tt r a at g ie s -Workshop 1 K 1 u :0 n 0 st w - e 16 rk : s 0 t 0 att: Wa(h)re (Schulklasse, nicht öffentlich) Schönheit im Brennnessel-Salon 15:00 - 17:00 15:00 - 17:00 18:00 - 22:00 erfahren Bedrohungen und Einschüchterungen. In D „H em ey o ! k M ra e t i i n e e c a S f t é i : m me zählt“ mit D „A e r m gu o m kr e a n ti t e a c ti a o f n é s : training gegen „ G K l u ob n a st l A M r a t c N h ü t r D n e b m er o g k r ö a ff t n ie e “ t einen dem Evang. Stadtteilhaus leo und rechte Stammtischparolen“ etwas anderen Experimentier- der Lebenshilfe Nürnberg e.V. und Diskursraum. Workshops erlernten die Aktiven Strategien und K ( ( 19 e f o u t : n 3 h n z n 0 k e o y r - f t w u v s o o i r o n l n d C ) -F o u u l n l s e d i c o t D n iv ) J d Iv e a P n a l s e s M io u n t a nt 1 I D G n 8 e e i : t u t 0 i a t t 0 s o ti c g v - h e e l 2 t a S h 2 n c e : d h r 0 w - m 0 N a i r t ü z D r e n J r b i n M e g r e g n s e c .V h .: e n in B A 1 S 2 O r li : e 0 N B tt 0 a s N b p - T a i e A 1 S l 6 c G p : a 0 i , f e é 0 2 le 4 m c . l i 1 u t 1 b . e.V. Umgangsformen, um weiterhin sicher und hand- lungsfähig bleiben zu können. VAlolpamrt eKilicohnesf KloiKknftliok ztmuMamniagt Memietnet iinn Naünrndbeerrg 36 | Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen die auseinanderseTzung MiT deM „nsu-koMplex“ in nürnberg Die rechtsextreme Terrorgruppe „NSU“ hatte ihre Opfer insbesondere in Nürnberg gesucht. Nach dem ersten Attentat auf die Gaststätte Sonnen- schein im Jahr 1999 mit einem Schwerverletzten, wurden drei Menschen – Enver Șimşek (2000), Ab- durrahim Özüdoğru (2001) und Ísmail yaşar (2005) – in Nürnberg erschossen. Die Stadt Nürnberg sieht deswegen eine besonde- re Verantwortung und Verpflichtung für die Erinne- rung an diese Verbrechen und die Auseinanderset- zung mit dem „NSU-Komplex“ als Ganzem. Neben der jahrelangen Erinnerungsarbeit, ge- tragen von der Stadtspitze und in weiten Teilen umgesetzt vom Menschenrechtsbüro, haben sich vielstimmige Formen der Auseinandersetzung entwickelt: So wurde das Gedenken an alle drei To- Verkehrsschilder der Gerechtigkeit des Künstlers Johannes Volkmann er- desopfer im Stadtraum verankert. Gedenkstelen an innerten im Juni 2024 trotz Baustellenbetriebs an den Jahrestag des An- den Tatorten erinnern an die Opfer und Plätze be- schlags auf die Gaststätte Sonnenschein in der Scheurlstraße im Jahr 1999 ziehungsweise Parkanlagen tragen deren Namen. In den Berichtszeitraum fällt die Einweihung des Walter Lübcke. Im Jahr 2023 war der Workshop „Abdurrahim-Özüdoğru-Parks“, einer Grünfläche ebenso buchbar im Begleitprogramm der Ausstel- nahe der Gyulaer Straße im Juni 2023. lung „Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbs- termächtigung – 1945 bis heute“ die im Memorium Der 2015 erstmals vergebene „Mosaik-Jugendpreis Nürnberger Prozesse präsentiert wurde. – Mit Vielfalt gegen Rassismus“ hält nicht nur seit über zehn Jahren das Gedenken an die Opfer des Junge Menschen waren auch das Zielpublikum „NSU“ in München und Nürnberg aufrecht, son- für das Theaterstück „NSU-Monologe“ mit an- dern setzt fortwährend Impulse für rassismus- und schließendem Podiumsgespräch im Rahmen der diskriminierungsfreies Zusammenleben (siehe Nürnberger Wochen gegen Rassismus. Das Men- Seite 15f.). Er stärkt und würdigt junge Menschen schenrechtsbüro lud in Kooperation mit der Bun- in ihrem Engagement für die Demokratie. Die ak- deszentrale für Politische Bildung und dem Staats- tive Einbindung der Angehörigen und Opfer in die theater Nürnberg im März 2023 zur Vorstellung ein. Jury des Preises erfolgt bis heute. Aktuell gehören Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe „Mehmet O.“ und eine Tochter von Theodoros Boul- und Studierende der Sozialen Arbeit füllten den garides dieser an. Saal und beteiligten sich rege an der Abschlussdis- kussion. Im Bildungsangebot des Menschenrechtsbüros ist das Thema seit März 2021 im Workshop „Rechts- Zudem beschäftigen sich in Nürnberg eine ganze terrorismus heute: Beispiel NSU-Komplex“ fester Reihe von Initiativen, Organisationen, Kulturschaf- Bestandteil. Schulklassen, Studierenden sowie fenden und Medien in unterschiedlichen Formaten Lehrkräften wird die Chronik des NSU-Komplexes, der kritischen Aufarbeitung mit diesem unabge- mit Fokus auf die Opfer und deren Angehörige, schlossenen Kapitel bundesdeutscher Geschichte. dargestellt. Es wird über die Rolle der Medien, der Besonders hervorzuheben ist hier das Großprojekt Behörden und die der Zivilgesellschaft diskutiert. „Gleißhammer – Stadtteil für die Menschenrechte“, Die Kontinuität und Aktualität des Rechtsterroris- das in einer gemeinschaftlichen Aktion von Schar- mus zeigen sich in Arbeitsgruppen zu den Anschlä- rerschule und zahlreichen Stadtteilorganisationen gen von Hanau und Halle wie auch dem Mord an bis heute mit Leben erfüllt wird. 37 68 |
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| 17:00 - 18:00 Tanzworkshop: „Flamenco – ein Schmelztiegel ausgestoßener Kulturen“ | |
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| Vormittags Demokratie-Workshop (Schulklasse, nicht öffentlich) 15:00 - 17:00 15:00 - 17:00 Demokratiecafé: Demokratieca „Hey! Meine Stimme zählt“ mit „Argumentatio dem Evang. Stadtteilhaus leo und rechte Stamm der Lebenshilfe Nürnberg e.V. 19:30 18:00 - 22:0 Konzert von Collectiv de Passion Initiative Schw (ethnofusion) und DJ Ivan le Mutant Deutschland - (funky-world-Fusion) Get together | 11:00 - 16:00 Kunstwerkstatt: Wa(h)re Schönheit im Brennnessel-Salon 18:00 - 22:00 fé: „Kunst Macht Demokratie“ nstraining gegen Global Art Nürnberg öffnet einen tischparolen“ etwas anderen Experimentier- und Diskursraum. m 0 N a i r t ü z D r e n J r b i n M e g r e g n s e c .V h .: e n in B A 1 S 2 O r li : e 0 N B tt 0 a s N b p - T a i e A 1 S l 6 c G p : a 0 i , f e é 0 2 le 4 m c . l i 1 u t 1 b . e.V. |
| VAlolpamrt eKilicohnesf KloiKknftliok ztmuMamniagt Memietnet iinn Naünrndbeerrg |
| Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen Auch der Dialog und die Kooperation mit diesen deszentrale für politische Bildung erarbeiteten und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initia- im Februar 2024 präsentierten Machbarkeitsstudie tiven liegen in der Federführung des Menschen- zur „Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines rechtsbüros. Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU“ ein. Das Menschenrechtsbüro sowie der Bereich Er- Im Juni 2024 gedachte das Menschenrechtsbüro innerungskultur und Zeitgeschichte waren hier als mit der Aktion „Verkehrsschilder der Gerechtigkeit“ Sachverständige eingebunden. dem Opfer des ersten menschenverachtenden An- schlags, „Mehmet O.“, den die Terrorgruppe bereits Die bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregie- im Sommer 1999 verübt hatte und der ihr erst im rung im Jahr 2021 vereinbarte Errichtung eines Zuge des Prozesses vor dem Oberlandesgericht „NSU-Dokumentationszentrums“ wurde in der München im Jahr 2013 zugeordnet werden konn- vergangenen Legislatur nicht mehr realisiert. Die te. Wegen des breiten Spektrums an Formaten überraschende Festlegung der neuen Regierungs- der Auseinandersetzung mit dem „NSU-Komplex“ parteien auf Nürnberg als Standort findet großen wurde Nürnberg ausführlicher Gegenstand der Zuspruch in Politik und Zivilgesellschaft. Alle Sei- von der Uni Göttingen durchgeführten Studie ten sind bereit, ihre langjährigen Erfahrungen und „Bundesweite Bestandsaufnahme von Aufarbei- Expertise in das wichtige und großangelegte Pro- tungsaktivitäten und Einbindung von Betroffe- jekt einzubringen. nenperspektiven“. Diese floss in die von der Bun- Mitglieder der Stadtspitze, des Stadtrates, der Generalkonsul der Republik Türkei sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Einweihung des Abdurrahim-Özüdoğru-Parks am 6. Juli 2023 38 | Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen nürnberger präVenTionsneTzwerk gegen religiÖs begründeTe radikalisierung Um dem Gefahrenpotenzial einer religiös beding- ten Radikalisierung bzw. den Anwerbeversuchen radikaler Prediger zu begegnen, wurde die Projekt- stelle 2016 etabliert. Als Partnerin des Bayerischen Netzwerks „Antworten auf Salafismus“ und finan- ziert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeri- ums für Familie, Arbeit und Soziales gehört es zu den Hauptaufgaben der Projektstelle, möglichst viele Akteur*innen aus dem Bereich der primären und sekundären Prävention zu gewinnen und zu vernetzen. Die Projektstelle arbeitet eingebettet in den phänomenübergreifenden Ansatz der Stadt Nürnberg zur Vorbeugung von Extremismus und Radikalisierung. Sie agiert dabei eng vernetzt mit der Beauftragten für Diskriminierungsfragen, der Geschäftsstelle der Allianz gegen Rechtsextremismus, dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Lehrkräfte, bürgerschaftlich Engagierte) wurden in sowie der Koordinierungsstelle Radikalisierungs- Kooperation mit den jeweiligen Fachstellen in IPSN prävention im Jugendamt (J) der Stadt Nürnberg. und Jugendamt sowie externen Partner*innen Neben den unten beschriebenen Fortbildungen (Jüdisches Museum Franken und IKGN) zwischen und Workshop-Angebot bietet die Projektstelle November 2023 und Juli 2024 zum Teil ad hoc fünf auch ein umfangreiches Beratungsangebot zum Fortbildungen in der Prävention von Antisemi- Umgang mit muslimischen Organisationen und tismus, vier Fortbildungen „Der Nahostkonflikt in vor allem bei Verdachtsfällen Radikalisierung an der Bildungsarbeit“ mit ufuq.de sowie eine Fort- (Siehe Beratung S. 31). bildung „Onlinepropaganda islamistischer Akteu- re im Kontext der Eskalation des Nahostkonflikts“ DER 7. OKTOBER 2023 ALS KATALySATOR FÜR organisiert, um möglichst zeitnah den teils drin- POLARISIERUNG UND RADIKALISIERUNG genden Bedarf in Jugendarbeit und Schule ab- zudecken. Mit diesen Fortbildungen wurden 250 In einer von Pluralität und Buntheit geprägten Multiplikator*innen aus Jugendarbeit und Schule Stadt wie Nürnberg sind die Auswirkungen der erreicht. aktuellen militärischen Eskalation des Nahostkon- flikts infolge des Terrorangriffs der Hamas deutlich NETZWERKARBEIT spürbar. Der Konflikt wirkt wie ein Katalysator für Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung Dem Netzwerk gehören mehr als fünfzig Partner- und zeigt sich als Herausforderung für etabliert organisationen an – von Moscheegemeinden und geglaubte Formate des Dialogs. Die Projektstelle Zuwanderervereinen, Schulen und Trägern der Ju- reagierte umgehend u.a. durch Kooperationen mit gendarbeit, Vertreter*innen von Sicherheitsbehör- den jeweiligen Fachstellen in IPSN, Jugendamt (J), den und Stadtverwaltung bis hin zu vielen anderen u.a. auf die nun vollkommen veränderte Bedarfs- Gruppen, die das Interesse an der Verteidigung lage. einer offenen Gesellschaft verbindet. Dabei steht der Schutzgedanke für gefährdete, vor allem junge Menschen und deren Immunisierung gegen extre- FORTBILDUNGEN UND mistische Agitation im Zentrum. Dem Netzwerk- SENSIBILISIERUNGSTRAININGS gedanken dienen unter anderem zweimal jährlich Neben den ohnehin kontinuierlich angebotenen zu aktuellen Themen der Radikalisierungspräventi- Fortbildungen rund um das Thema religiös begrün- on stattfinden Arbeitstreffen des Präventionsnetz- dete Radikalisierung sowie religiös unterlagerten werks. Beispielhaft zu nennen sind „Psychische Konfliktsituationen für unterschiedliche Zielgrup- Auffälligkeiten als Herausforderung in der Radi- pen (Akteur*innen der Jugend- und Sozialarbeit, kalisierungsprävention“ im März 2024 und das Ar- 39 69 |
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| Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen beitstreffen im November 2024 zum Titel „Zivilge- WORKSHOP-ANGEBOT FÜR SCHULKASSEN sellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten multipler UND JUGENDEINRICHTUNGEN IN nationaler und internationaler Krisen“. Bei diesen KOOPERATION MIT UFUQ.DE Arbeitstreffen sprachen jüdische und palästinen- Ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit ist sisch-stämmige Referent*innen aus Pädagogik das Workshop-Angebot „Wie wollen wir leben?“ für und Wissenschaft darüber, wie gesellschaftlicher Schulklassen und Jugendeinrichtungen, welches Zusammenhalt im schulpädagogischen Kontext vom Projektkoordinator organisiert und in Koope- trotz zunehmender Polarisierung gestaltet werden ration mit der Nichtregierungsorganisation ufuq. kann. Dem Dialog und der Vernetzung dienen auch de inhaltlich betreut wird. Die Workshops werden die gemeinsam mit dem IPSN veranstalteten Fach- von jungen Teamenden geleitet, die nach dem tage „Dialog Schule und Islam“, zuletzt im Mai 2024 allgemeinpräventiven Ansatz von ufuq.de ausge- zum Thema „Umgang mit sexueller Vielfalt und Se- bildet wurden. Unter der Leitfrage „Wie wollen wir xualerziehung“. leben?“ arbeiten sie mit Jugendlichen zu Themen wie Religion, Identität, Zugehörigkeit, Geschlech- FRÜHERKENNUNG VON RADIKALISIERUNG terrollen oder Anwerbeversuchen durch radikale UND VERMITTLUNG PRäVENTIVER Prediger im Internet. Außerdem geht es um Diskri- MASSNAHMEN minierungserfahrungen von Jugendlichen und wie sie damit umgehen können, ohne sich macht- und Seit Bestehen des Präventionsnetzwerkes ist die hilflos zu fühlen. Ziel dieses Ansatzes ist es, Jugend- Etablierung von multiinstitutionellen und multi- lichen Signale von Anerkennung und Zugehörig- professionellen Netzwerken zur Früherkennung keit zu vermitteln sowie demokratische Werte, von Radikalisierung und Vermittlung niedrig- Partizipation und Selbstwirksamkeitserfahrungen schwelliger präventiver / pädagogischer Angebote zu stärken. 2023 und 2024 wurden in der Summe ein Kernaufgabenfeld der Projektstelle. Hier kann 57 Workshops durchgeführt. Das bestehende An- auf das bestehende Angebot des Bedrohungsma- gebot enthält auch einen aktuellen Workshop zum nagements Mittelfranken (https://bedrohungsma- Nahostkonflikt. nagement-mittelfranken.de/), in dessen Kernteam der Projektkoordinator mitarbeitet, zurückgegrif- fen und dieses bei Bedarf erweitert werden. Im AUSBLICK UND EMPFEHLUNG Bereich Schule werden in Kooperation mit dem Die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung IPSN seit 2016 regelmäßig aus mehreren Modu- erhöht Vulnerabilität wie auch Empfänglichkeit für len bestehende Fortbildungen für Lehrkräfte zur extremistische Narrative, insbesondere bei jungen Führerkennung von Radikalisierungstendenzen Menschen. Dem gilt es auf verschiedensten Ebe- organisiert. Im Bereich der Kinder- und Jugendhil- nen entgegenzuwirken. Eine Stellschraube, um fe wurde in Kooperation mit J 2023 erstmals das Polarisierung und dem Entstehen von paralleler zweitägige Fachseminar: „Extremismus und Radi- gesellschaftlicher Strukturen rechtzeitig entge- kalisierung im Jugendalter erkennen und handeln genzuwirken, ist die strukturelle und langfristige im professionellen Netzwerk“ angeboten. Das Pro- Investition in den Dialog und die Kooperation mit jekt „Kooperation muslimischer Vereine und der geeigneten muslimischen zivilgesellschaftlichen Stadt Nürnberg in der Radikalisierungsprävention Partnern nach dem Vorbild anderer bayrischer und bei Krisensituationen“ startete 2021 mit vier Städte wie Augsburg, Ingolstadt, München oder Nürnberger muslimischen Vereinen. Zu den Inhal- Erlangen. ten gehörten die Einbindung in das Bedrohungs- management sowie Fortbildungen u.a. mit der Beratungsstelle Radikalisierung im BAMF. Darauf aufbauend wurde das Projekt mit Fortbildungen zu psychosozialen Themen durch die Fachstelle Trau- ma Asyl im Gesundheitsamt und dem Krisendienst Mittelfranken fortgeführt. 40 | Unterstützung unTersTüTzung die koMMunale sTiFTung „nürnberg – sTadT des Friedens und der MenschenrechTe“ Im Jahr 2000 ins Leben gerufen, fördert die Stif- tung mit ihren Vermögenserträgen Projekte mit Bezug zu den Menschenrechten auf lokaler Ebene und sie unterstützt die Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises sowie einzelner Jurymit- glieder in deren Heimatländern. Damit ist sie ein Instrument des aktiven Förderns von zivilgesell- schaftlichem Engagement in Nürnberg selbst, aber Auch die Veranstaltung von Mevlana e.V. zur interreligiösen Verständi- immer auch mit einem Blick auf globale Verantwor- gung wurde durch die Stiftung ermöglicht. tung. Sie ermöglicht die Umsetzung oftmals her- ausragender Einzelveranstaltungen, aber auch von Publikationen und Ausstellungen und sie leistete immer wieder Anschubfinanzierung für zwischen- zeitlich verstetigte Projekte. Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern der Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/ die Grünen sowie Oberbürgermeister Marcus Kö- nig als seinem Vorsitzenden. Stiftungsleitung und -verwaltung liegen beim Menschenrechtsbüro und der Stadtkämmerei. Zustiftungen sind immer herz- lich willkommen. Trotz sinkender Ausrichtungsmittel konnten im Berichtszeitraum 16 Projekte mit einem Gesamt- volumen von rund 28.000 Euro gefördert werden. So ermöglichte die Stiftung, neben vielen weite- ren Formaten, die Erarbeitung einer Publikation zum zehnjährigen Bestehen des Etz Chaim-Pokals und die Entwicklung eines Stadtrundgangs „Queer durch Nürnberg – 150 Jahre homo- und transsexu- elle Geschichte“. Sabal Phyu Nu bei ihrer Ankunft in Nürnberg am 31. Juli 2024 das prograMM wriTers in exile befristet ist. Die Beteiligung Nürnbergs an diesem in nürnberg weltweit beachteten Programm ist möglich, weil die wbg Nürnberg den jeweiligen Stipendiatinnen Nürnberg ist offizieller Partner des vom deutschen und Stipendiaten eine Wohnung kostenfrei zur Ver- P.E.N.-Zentrum initiierten Programms „Writers in fügung stellt. Exile“, das seit 1999 verfolgten Autorinnen und Autoren Zuflucht in deutschen Städten ermöglicht. Auf die queere Aktivistin Nazli Karabiyikoglu aus Ziel der Initiative ist es, ihnen ein freies Leben und der Türkei folgte im Juli 2024 die Autorin Sabal Schaffen in Deutschland zu ermöglichen und die Phyu Nu aus Myanmar. Sie hatte sich nicht nur als Gelegenheit zu bieten, ihr Werk in öffentlichen Erzählerin, sondern auch als engagierte Aktivistin Lesungen und Diskussionsveranstaltungen vorzu- für Binnenflüchtlinge in ihrem Heimatland einen stellen. „Writers in Exile“ erhalten aus einem beim Namen gemacht. Staatsministerium für Kultur und Medien ange- siedelten Etat ein Stipendium, das auf drei Jahre 41 70 |
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| Unterstützung Die konkrete Arbeit umfasste 2023/24 hauptsäch- lich folgende Aufgabenbereiche: • Vernetzung innerhalb der Kommune mit unter- schiedlichen Akteur*innen und Gremien (z.B. AK Sicherheit & Sauberkeit, Sozialraummanage- mentprojekt Wöhrder Seewärts) • Fachlicher Austausch und Best Practice- Recherche bundesweit • Umsetzung des Bundesprojekts Kommunales Konfliktmanagement (KoKoMa) in Zusammen- arbeit mit der AWO Nürnberg und externer Prozessbegleitung durch die Stiftung SPI • Koordination des Netzwerks Gemeinwesen- alVlopmar TKeoilnifclhikest kzounmFl MikiTt-e inander Mediation Ma A n llp a a g r e t M ei e li n ch T e k s o K M o i n t f liktmanagement • Konzeption und Umsetzung von Interventions- (VoM konFlik i T n z N u ü M rn M be iT r e g inander) maßnahmen an einem ersten Einsatzort Die im September 2022 neu geschaffene Stelle Das Clearing der zu bearbeitenden Fälle erfolgt für Bearbeitung von Nutzungskonflikten im öf- grundsätzlich durch das Ordnungsamt in Abspra- fentlichen Raum ist im Menschenrechtsbüro an- che mit Bürgermeisteramt und Menschenrechts- gesiedelt, um den allparteilichen Ansatz zu ver- büro. Infrage kommen Nutzungskonflikte, die deutlichen: Der öffentliche Raum ist für alle da, einen öffentlichen Platz oder Park über einen län- bei Nutzungskonflikten werden alle beteiligten geren Zeitraum betreffen und mit ordnungs- bzw. Personen und Gruppen gehört und eingebunden. sicherheitsrechtlichen Maßnahmen nicht (weiter) Was als befristete Teilzeit-Stelle begann, wurde zu deeskalieren sind. So wurde die nördliche Wöhr- vom Stadtrat schnell als Vollzeitstelle verstetigt der Wiese/Cramer-Klett-Park mit Umgebung aus- und ab September 2023 mit zwei Personen jeweils gewählt. Darüber hinaus begleitete KoMit Projekte hälftig besetzt. Gesonderte Finanzmittel waren da- am Wöhrder See, am Melanchthonplatz sowie in St. mit zunächst nicht verbunden, für 2024 wurde ein Leonhard. In Kooperation mit der OHM Technische Sachmittelbudget von 10.000 € bewilligt. Mit die- Hochschule Nürnberg/Bereich Sozialwissenschaf- sen Rahmenbedingungen arbeitet KoMit sowohl ten wird seit dem Sommersemester 2024 das ge- am Strukturaufbau eines kommunalen Konfliktma- meinsame Seminar „Konfliktmanagement im öf- nagements für Nürnberg als auch praktisch vor Ort. fentlichen Raum“ veranstaltet. 42 | Unterstützung praxisberichT parkTandeMs 2024 Im Juli und August 2024 waren fünf Studierende als selbständige Honorarkräfte für KoMit tätig. Je zwei Personen (Tandem) waren zu Fuß vom Cra- mer-Klett-Park bis zur Norikusbucht unterwegs, zu- meist freitags und samstags in den Abendstunden. Durch zwanglose, freundliche Ansprache erkun- digten sich die KoMit-Tandems nach den Gründen für die Platznutzung und Konflikten am jeweiligen Ort. Durch Perspektivwechselgespräche konnten sie zwischen divergierenden Interessen und Positi- onen vermitteln, um möglichst allen eine konflikt- arme Nutzung des Parks zu ermöglichen. Das Feed- back der angesprochenen Personen war durchweg positiv und die Kooperationsbereitschaft hoch. Die deutlich rückläufigen Zahlen der Polizeieinsätze in diesem Gebiet bestätigten den Erfolg, beim Ord- nungsamt gingen für 2024 im gesamten Bereich keine Beschwerden ein. Allparteiliches Parktandem an der Wöhrder Wiese, erkennbar an roten T-Shirts mit KoMit-Logo, 2024 sTrukTurauFbau: koMMunale Jamnitzerplatz wird zunächst eine umfassende konFlikTManager*innen Konfliktanalyse durchgeführt, um anschließend mögliche Interventionen zu entwickeln und zur Im Rahmen des Bundesprojekts Kommunales Kon- Umsetzung anzustoßen. Die Partizipation mög- fliktmanagement (KoKoMa) wurden 2023 in Nürn- lichst aller vom Konflikt betroffenen Personen und berg 19 Personen aus verschiedenen Bereichen der Gruppen ist grundlegend für diese Arbeit, wobei Stadtverwaltung und der Zivilgesellschaft zu so- Veränderungsmöglichkeiten und Grenzen klar de- genannten Kommunalen Konfliktmanager*innen finiert und offen kommuniziert werden sollten, um qualifiziert. Das so entstandene multiprofessio- Frustration vorzubeugen. Es ist nicht realistisch, nelle Netzwerk bietet wertvolle Unterstützung einen sowohl gesellschaftlich als auch städtebau- für KoMit bei der Konfliktanalyse und Konzeption lich bedingten Konflikt komplett auflösen zu wol- von geeigneten Maßnahmen. Für die städtisch an- len. Vielmehr geht es im Konfliktmanagement um gestellten Personen konnte ein Arbeitszeitdepu- Moderation und Deeskalation als Prozess mit allen tat von 30 Stunden/Jahr vereinbart werden – ein Beteiligten, um Toleranz und Zusammenhalt im starkes Signal der einzelnen Dienststellen, kom- Stadtteil zu stärken und so nicht zuletzt auch posi- munale Konfliktbearbeitung als Querschnittauf- tive Demokratieerfahrungen zu vermitteln. gabe zu begreifen. Andere Qualifizierte bringen sich ehrenamtlich nach ihren Möglichkeiten ein. Festzuhalten ist: Der Bedarf an dialogischer und Im Fokus der Zusammenarbeit 2024 stand, trotz vernetzter Konfliktbearbeitung im öffentlichen der heterogenen Voraussetzungen, tragfähige Ar- Raum der Stadt Nürnberg steigt stetig an und beitsstrukturen für die Gruppe zu etablieren. Die übersteigt bei Weitem die derzeitigen Ressourcen, Inhalte der Qualifizierung sollen nun gemeinsam so dass nur punktuell und exemplarisch agiert wer- in ein erstes Praxisprojekt übertragen werden: Am den kann. 43 71 |
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| Unterstützung schlaglichT auF weiTere auFgabengebieTe 75 Jahre allgeMeine erklärung Im April 2023 hat das Menschenrechtsbüro als der MenschenrechTe Kooperationspartner den internationalen zweitä- gigen Fachkongress der Association Of European Was stärkt die Idee der Menschenrechte 75 Jahre Threat Assessment Professionals – AETAP, sozusa- nach ihrer Verkündung? Es ist das Anerkennen die- gen das internationale Bedrohungsmanagement ses globalen gemeinsamen Werteverständnisses, mit Expert*innen aus den USA, Kanada und Europa das bis heute nichts von seiner Gültigkeit verloren mit dem regionalen Bedrohungsmanagement ge- hat. Es ist aber vor allem ein Eintreten für die ei- meinsam ausgerichtet. genen Rechte und die Rechte aller. Daran erinner- te am 10. Dezember 2023 die Lichtinszenierung „Annäherung“ in der Straße der Menschenrechte. Passanten konnten sich mit Mitabeiter*innen des Menschenrechtsbüros mit den Menschenrechten auseinandersetzen und für sie „eintreten“, dann leuchteten die Säulen in unterschiedlicher Hellig- keit. Die Lichtinstallation war ein Kooperations- projekt mit dem Lichtbildklub Nürnberg und dem Germanischen Nationalmuseum. bedrohungsManageMenT MiTTelFranken Nürnberg hat 2016 als eine der ersten Städte Deutschlands das Bedrohungsmanagement (BM) als ein Früherkennungsprogramm zur Vermeidung und Entschärfung von schweren, zielgerichteten Gewalttaten mit verschiedenen beteiligten Ins- titutionen aufgebaut. Vernetzt sind dort u.a. der einzelFallkoMMission Für Krisendienst Mittelfranken, das Polizeipräsidium ausländerrechTliche Fragen Mittelfranken, die Städte Nürnberg, Fürth, Schwa- bach, Frauenberatungsstellen, Stadtmission, Hoch- Seit 2021 administriert das Menschenrechtsbüro schulen uvm. zusammen mit der Leitung des Bürgermeisteramts die o.g. Arbeitsgruppe. Sie war mit Beschluss des Das BM stellt Strukturen und Methoden zur Verhin- Stadtrates vom 21.04.2021 als verwaltungsinternes derung einer möglichweisen schweren Gewalttat Gremium eingesetzt worden und trifft sich seitdem zur Verfügung. Dies geschieht über ausgebildete viermal im Jahr, um in einer multiperspektivischen Erstbewerter*innen, die lernen, Risiken zu erken- Betrachtung individuelle ausländerrechtliche Här- nen, Situationen einzuschätzen sowie ein mög- tefälle nachvollziehbar aufzuarbeiten, im Rahmen liches Eskalationspotenzial zu entschärfen. Bei des rechtlich Möglichen, Lösungen zu entwickeln der Stadt Nürnberg gibt es inzwischen knapp 50 und im besten Fall Bleibeperspektiven für die Be- Erstbewerter*innen, die in ihren Dienststellen zur troffenen zu eröffnen. Die Leiterin des Menschen- Einschätzung von Gefahrensituationen gerufen rechtsbüro ist zudem stimmberechtigtes Mitglied werden können. Ziel ist, die Sicherheit für Beschäf- in diesem auf kommunaler Ebene bundesweit tigten und die Stadtgesellschaft zu erhöhen. In singulärem Gremium. Seit seiner Konstituierung regelmäßigen Schulungen für Erstbewerter, Netz- brachten die Mitglieder 54 Fallkonstellationen ein, werktreffen und Fachtagungen wird die Expertise und es konnten in einer Vielzahl Lösungswege auf- aktuell gehalten und ausgebaut. gezeigt werden. 44 | Ausblick ausblick Im März 2024 verabschiedete der Stadtrat mit gro- Im Jahr 2025 steht zudem die Novellierung des ßer Mehrheit die ächtung des N- und des Z-Wortes. Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) an, Gleichzeitig erteilte der Rat der Verwaltung den das die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbe- Auftrag, eine städtische Gesamtstrategie gegen auftragten fundamental prägt. Trotz einiger begrü- Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus zu ßenswerter Verbesserungen wurde bislang einer erarbeiten. Dieser Auftrag fällt in eine Zeit, in der langjährigen Forderung nicht nachgekommen, offener Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus nämlich Vorgaben in Bezug auf die personelle und und antimuslimischer Rassismus sowie Queer- finanzielle Ausstattung der Gleichstellungsstellen feindlichkeit, Sexismus und die Abwertung von festzuschreiben. Die Arbeit der bayerischen Gleich- Menschen mit Behinderungen besorgniserregend stellungsbeauftragten, die oft Einzelkämpfer*innen zunehmen. in ihren jeweiligen Kommunen sind, soll aber nun durch eine Vernetzungsstelle unterstützt werden. Sie zeigen sich in Hassrede und Gewalt, sind aber Die GST baut zu diesem Zwecke eine in der Stabs- auch in gesellschaftlichen und staatlichen Insti- stelle angesiedelte und aus Projektmitteln des Bay- tutionen und Strukturen verankert. Befeuert wird erischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und dies von politischen Akteur*innen, die bestrebt Soziales bis August 2026 finanzierte Vernetzungs- sind, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben, stelle auf. Ziel dieser Stelle ist, die Beauftragten in um die Gleichheit aller Menschen und die Idee der einem großen, agilen und funktionierenden Netz- Menschenrechte zu unterminieren. Gerade auch werk der kommunalen Gleichstellungsarbeit in Bay- antifeministische Narrative, so zeigen Studien, ern zusammen zu binden. sind häufig eine Art „Einstiegsdroge“ in menschen- feindliche und demokratiegefährdende Weltbilder. Diese dienen oft als ideologische Brücke und als ideologische Schnittmenge zwischen radikalisier- ten Gruppen. Dem Stadtratsauftrag vom März 2024 folgend, hat sich das Menschenrechtsbüro die Aufgabe gesetzt, mit Partnerinnen und Partnern aus den Dienststel- len in einem abgestuften Prozess eine gesamtstäd- tische Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung – positiv formuliert: für de- mokratischen Zusammenhalt zu erarbeiten. In den abgestuften Prozess sollen auch zivilgesellschaft- liche Akteur*innen und Engagierte eingebunden werden. Eine Verabschiedung der Strategie durch den neu gewählten Rat im Frühjahr 2026 soll am Ende der Erarbeitung stehen. Auch die Fortschrei- Freude nach dem Beschluss des Stadtrats im März 2024, bung des Aktionsplans Queer gehört in diesen in Nürnberg das N-Wort und das Z-Wort zu ächten Kontext. Das Ziel aller Aktivitäten ist: Diskriminie- rung zu erkennen und abzubauen sowie für gesell- schaftliche Inklusion einzutreten. 45 72 |
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| Thema glossar ads ipsn Antidiskriminierungsstelle des Bundes Berlin Institut für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg agg Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz istanbulkonvention Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und aeMr Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häus- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; licher Gewalt, das 2011 in Istanbul unterzeichnet Das Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den wurde und 2018 in Deutschland in Kraft trat Menschenrechten koMit baMF Vom Konflikt zum Miteinander – Allparteiliches Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Konfliktmanagement in Nürnberg Nürnberg lsbTi*q charta der grundrechte der europäischen union Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Interpersonen Schreibt die Grund- und Menschenrechte im und Queers Rahmen der Europäischen Union fest nsu eccar sog. „Nationalsozialistischer Untergrund“; European Coalition of Cities Against Racism; rechtsextreme terroristische Vereinigung Europäische Städtekoalition gegen Rassismus n-wort europäische charta für die gleichstellung von Umschreibung für ein rassistisches Schimpfwort Frauen und Männern auf lokaler ebene gegen Schwarze Menschen, das heute als stark Charta, mit der die Lokal- und Regionalregierungen diskriminierend gilt Europas ihre Entschlossenheit erklären, die Gleich- stellung von Frauen und Männern zu verbessern salafismus Ultrakonservative Strömung innerhalb des Islam FTo Fair Toys Organisation – Kontrollinstanz für die Her- sdg stellung von sozial- und umweltverträglich produ- Sustainable Development Goals; 17 internationale ziertem Spielzeug Nachhaltigkeitsziele, zu denen sich die Kommunen wie die Stadt Nürnberg verpflichtet haben homophobie Feindseligkeit gegenüber lesbischen und un schwulen Menschen United Nations; Vereinte Nationen idahobiT unesco Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und United Nations Educational, Scientific and Cultural Transphobie bzw. -feindlichkeit Organization / Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ihk Industrie- und Handelskammer z-wort Umschreibung für eine abwertende Fremdbezeich- ikgn nung von Sintizze und Romnja mit belasteter histori- Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg scher Bedeutung internationale wochen gegen rassismus Aktionswochen der Solidarität mit den Betroffenen von Rassismus, die alljährlich um den 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, stattfinden. 46 | IMPRESSUM Herausgeberin: Stadt Nürnberg Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Fünferplatz 1 90403 Nürnberg Tel. + 49 (0) 911 231-5029 E-Mail: menschenrechte@stadt.nuernberg.de gleichstellung@stadt.nuernberg.de www.menschenrechte.nuernberg.de www.gleichstellungsstelle.nuernberg.de Team: Matthias Becker, Dr. Andreja Budde, Christine Burmann, Michelle Fowinkel-Sendlbeck, Kristin Ganott, Clara Grell, Stephanie Hansel, Valerie Laubenheimer, Martina Mittenhuber, Rainer Neußer, Helga Riedl, Hedwig Schouten, Franz Walser, Wiebke Winter Redaktion: Martina Mittenhuber, Hedwig Schouten Bildrechte, soweit nicht im Text belegt: Barbara Bodenschatz, Christine Burmann, Deutscher Menschenrechts-Filmpreis, Christine Dierenbach, Peter Dörfel, Michelle Fowinkel-Sendlbeck, Giulia Iannicelli, Noah Ismail, Norbert Kiesewetter, Lothar Mantel, Anne Mühleisen, Matthias Mülhausen, Rudi Ott, Maik Pflaum, Nadine Stegemann/Stadt München, Johannes Volkmann, Hedwig Schouten, Rainer Wölzlein Gestaltung: formfinder.de Druck: Druck: noris inklusion gGmbH, Werk West/Druckerei Auflage: 300 September 2025 73 |
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www.menschenrechte.nuernberg.de www.gleichstellungsstelle.nuernberg.de 74
OBM/015/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 24.07.2025 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Weiterentwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg
- hier: CSU-Antrag vom 10.03.2025 „Für eine Verbesserung der Integration Zugewanderter
nach Nürnberg – Fördern und Fordern„
Beschluss des Rates für Integration und Zuwanderung vom 07.11.2023 „Überarbeitung der
Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg“
Sachverhalt (kurz): Im Jahr 2001 verabschiedete die Stadt Nürnberg ihr Leitbild, in dem sie sich aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung zur aktiven Verwirklichung der Menschenrechte bekennt und verpflichtet. Das Leitbild enthält explizit auch ein Bekenntnis zum Einsatz für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen: „Wir setzen uns ein für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen und ermöglichen ihre Mitwirkung am öffentlichen Leben.“ Die im Jahr 2004 erstmals vom Stadtrat verabschiedeten Leitlinien zur Integrationspolitik dienen der Vertiefung und Konkretisierung dieses Anspruchs und Auftrages.
Die im Leitbild proklamierte Selbstverpflichtung wird im Rahmen des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg konkretisiert und umgesetzt. Die Genese des städtischen Integrationsprogramms reicht weit zurück uns die Weiterentwicklung ist ein fortwährender Prozess. Die Leitlinien sind Grundlage und Wesenskern der Integrationspolitik und -strategie der Stadt Nürnberg und ebenso konstitutiv für die Arbeit aller Akteure im städtischen Integrationsprogramm.
Neben der Entstehung und Weiterentwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg wird in dieser Vorlage eine Überarbeitung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg durch die Stadtverwaltung auf Vorschlag des Integrationsrates vorgestellt und der CSU-Antrag „Für eine Verbesserung der Integration Zugewanderter nach Nürnberg – Fördern und Fordern“ beantwortet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration spricht sich für die vorgelegte neue Fassung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg aus und empfiehlt dem Stadtrat, die neue Fassung zu beschließen.
Die Kommission für Integration befürwortet die vorgelegte Konzeption des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg und beauftragt die Verwaltung, die Weiterentwicklung des Integrationsprogramms entsprechend der in der Vorlage skizzierten Vorgehensweise weiterzuverfolgen.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die vorgelegte neue Fassung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg.
Der Stadtrat befürwortet die vorgelegte Konzeption des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg und beauftragt die Verwaltung, die Weiterentwicklung des Integrationsprogramms entsprechend der in der Vorlage skizzierten Vorgehensweise weiterzuverfolgen.
Weiterentwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg
I. Entstehung und Entwicklung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg1
Im Jahr 2001 verabschiedete die Stadt Nürnberg ihr Leitbild,2 in dem sie sich aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung zur aktiven Verwirklichung der Menschenrechte bekennt und verpflichtet. Das Leitbild enthält explizit auch ein Bekenntnis zum Einsatz für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen: „Wir setzen uns ein für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen und ermöglichen ihre Mitwirkung am öffentlichen Leben.“ Konkretisiert und umgesetzt wird diese Selbstverpflichtung im Rahmen des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg, dessen Genese weit zurückreicht und dessen Weiterentwicklung ein fortwährender Prozess ist. Neben der Entstehung und (Weiter-)Entwicklung des Nürnberger Integrationsprogramms wird in dieser Vorlage eine Überarbeitung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg durch die Stadtverwaltung auf Vorschlag des Integrationsrates vorgestellt und der CSU-Antrag „Für eine Verbesserung der Integration Zugewanderter nach Nürnberg – Fördern und Fordern“ beantwortet.
Nürnberger Bevölkerungsstruktur und -zusammensetzung Zum Stichtag 31.12.2024 lebten in Nürnberg 546.397 Menschen,3 darunter 281.978 Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte. Der Anteil der Menschen mit internationaler Geschichte an der Nürnberger Gesamtbevölkerung beträgt demnach 51,6 Prozent.4
Von den in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund 5 sind 152.578 Personen Ausländerinnen und Ausländer, was einem Anteil von 27,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Sie kommen aus 168 Ländern. 40,7 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer in Nürnberg (bzw. 62.132 Personen) kommen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union. 59,3 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer (bzw. 90.446 Personen) kommen aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU.
1 Für einen vertiefenden Überblick siehe auch Thomas Müller, Integration: Strategien für Kommunen, in: Monika Franz, Gero Kellermann: Zukunft vor Ort. Kommunalpolitik in Bayern, Herausgeber: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 2020, S. 131 – 143. 2 Siehe hierzu auch Anlage 4 3 Die Zahl bezieht sich auf die mit Hauptwohnung in Nürnberg gemeldeten Personen. 4 Vgl. Stadt Nürnberg, Ausländerinnen und Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg, 2024, Daten des Ausländerzentralregisters und des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stand 31.12.2024, Vorlage in der Kommission für Integration am 24.07.2025, Nürnberg 2025 (TOP Ö 2). 5 Der Migrationshintergrund wird vom Amt für Stadtforschung und Statistik aus den Daten des Melderegisters mit Hilfe des Programms MigraPro abgeleitet, da es sich nicht um ein Merkmal handelt, das aus den Meldedaten direkt hervorgeht. Die Ableitung ist eine Annäherung an die Definition des Statistischen Bundesamts, die besagt, dass eine Person einen Migrationshintergrund hat, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit einer deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurde. Die Ableitung erfolgt anhand der Informationen zur Staatsangehörigkeit, Zuzugsherkunft und Lage des Geburtsortes sowie der Staatsangehörigkeit der Eltern. Sie ermöglicht die Unterscheidung nach Deutschen ohne Migrationshintergrund, Deutschen mit Migrationshintergrund und Ausländerinnen und Ausländern, die der Definition nach alle einen persönlichen Migrationshintergrund haben. Kindern unter 18 Jahren, die keinen eigenen Migrationshintergrund haben, wird der Migrationshintergrund der im gleichen Haushalt lebenden Eltern zugeordnet. Der so ermittelte familiäre Migrationshintergrund entspricht weitestgehend der Definition des Statistischen Bundesamtes, richtet sich aber nach dem Alter der Kinder, d.h. Kinder ohne eigenen Migrationshintergrund verlieren den über die Eltern zugeordneten Migrationshintergrund, sobald sie 18 Jahre alt sind.
45,9 Prozent aller Nürnbergerinnen und Nürnberger mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte (bzw. 129.400 Personen) haben einen deutschen Pass. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit entweder durch Einbürgerung oder bei Geburt als Kinder von Eltern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erworben oder gehören zur Gruppe der (Spät-)Aussiedler/-innen.
Mit einem Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern mit internationaler Geschichte von 51,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung ist Nürnberg eine der vielfältigsten Städte in Deutschland. Dies geht zurück auf eine von Zuwanderung in verschiedenen Phasen geprägte Geschichte der Stadt, insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg.
Zuwanderungsphasen nach Nürnberg Nach Ende des Zweiten Weltkrieges war der Zuzug nach Nürnberg von Flucht und Vertreibung aus den ehemals deutschen Ostgebieten geprägt.6 Ab den 1950er Jahren erfolgte die Zuwanderung im Zuge der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland, zunächst aus Italien, später auch aus Spanien, Griechenland, der Türkei und zahlreichen weiteren Staaten. Die 1980er Jahre waren überwiegend von der Zuwanderung der Aussiedler/-innen und Spätaussiedler/-innen geprägt, die ihrerseits die deutsche Staatsangehörigkeit innehatten. Auch die Fluchtzuwanderung von Kriegs- und insbesondere Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien fällt in diese Zeit. Die Zuwanderung aus EU-Staaten gewann spätestens seit 2010 an Bedeutung. Die Jahre 2015/16 und nachfolgende waren insbesondere von Fluchtzuwanderung aus nicht-europäischen Staaten geprägt.7 Die Fluchtzuwanderung aus der Ukraine in Folge des russischen Angriffskrieges seit 2022 stellt die jüngste größere Zuwanderungsphase dar. Nürnberg blickt sodann auf umfangreiche Erfahrungen im Zuge von Zuwanderung und Integration zurück.
Entstehung und Entwicklung der Integrationspolitik der Stadt Nürnberg Die Anfänge der Integrationspolitik der Stadt Nürnberg reichen in die 1970er Jahre zurück: 1973 wurde in Nürnberg der erste Ausländerbeirat in Bayern und der zweite in Deutschland gegründet und seine Mitglieder in direkter und demokratischer Wahl bestimmt. Gemeinsam mit dem im Jahr 1984 gegründeten Aussiedlerbeirat bildete der Ausländerbeirat das Vorläufergremium des heutigen Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg.8
Eine herausgehobene Bedeutung bei den Bemühungen der Stadt Nürnberg für die Integration der angeworbenen Arbeitskräfte kam von Beginn an der interkulturellen Arbeit zu. Mittels dieser sollten kulturelle Brücken gebaut, kulturelle Vielfalt wertgeschätzt und so die soziale, politische und gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Nürnbergerinnen und Nürnbergern gefördert werden. Während Zuwanderung zu Beginn gesamtgesellschaftlich vornehmlich als sozialpolitische Herausforderung angesehen wurde, versuchte die Stadt Nürnberg ab 1977 mit ihrem Amt für Kultur und Freizeit (KuF) mit dem Sachgebiet „Kulturelle Ausländerarbeit“, aus dem 1982 das Inter-Kultur-Büro hervorging, mit kulturellen Aktivitäten und Angeboten Brücken
6 Bei den in dieser Phase nach Nürnberg Zugewanderten handelte es sich um Geflüchtete bzw. Vertriebene mit deutscher Staatsangehörigkeit. 7 Vgl. Stadt Nürnberg, Zuwanderung aus dem Ausland und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg, Nürnberg 2019, S274 Zuwanderung aus dem Ausland und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg 8 Siehe hierzu auch Stadtarchiv Nürnberg, Integrationsrat Nürnberg, Diversity Media e.V., 50 Jahre Integrationsrat Nürnberg – 50 Jahre Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“, Nürnberg 2023, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/50jahre-ir-nbg/#s0
zu schlagen und suchte aktiv Kontakt und Kooperationen mit migrantischen Vereinen und Gruppen. So wurden die zwölf Nürnberger Kulturläden, die im Mai 2025 ihr 50-jähriges Bestehen feierten, zu Orten interkultureller Aktivitäten und Begegnungen. Bis heute ist die interkulturelle Arbeit im KuF einer der Wesens- und Markenkerne, mehr noch als viele andere Kultureinrichtungen sind insbesondere die Kulturläden Anlaufstellen für Besuchende wie auch Aktive des vielfältigen, internationalen Nürnbergs.9
Das erste sogenannte Ausländerprogramm der Stadt Nürnberg wurde schließlich in den Jahren 1982 (Kapitel „Analyse und Ziele“) und 1984 (Kapitel „Maßnahmen“) von der Arbeitsgruppe „Nürnberg-Plan“ aufgelegt.10 Unter dem Oberziel, „die größtmögliche Wohlfahrt ihrer Bürger anzustreben“, sollte im Rahmen geltender Gesetze nicht zwischen deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern unterschieden werden. Die im Programm erklärten Ziele wurden um umfangreiche Maßnahmen für die Bereiche Wohnen, Jugendhilfe, Schule, Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, Beratung und Betreuung, Freizeit, Kultur und Sport ergänzt – der integrationspolitische Ansatz war somit bereits damals umfassend und folgte einer „Querschnittslogik“. Als zentral wurde die „rechtliche und chancenmäßige Gleichstellung der ausländischen Familien unter Bereitstellung der Möglichkeit, ihre kulturelle Identität zu erhalten und pflegen“ erachtet.
Wie eingangs erwähnt, verabschiedete die Stadt Nürnberg im Jahr 2001 ihr Leitbild, in dem sie sich aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung zur aktiven Verwirklichung der Menschenrechte bekennt und verpflichtet. Das Leitbild enthält explizit auch ein Bekenntnis zum Einsatz für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen.
Die im Jahr 2004 erstmals vom Stadtrat verabschiedeten Leitlinien zur Integrationspolitik dienen der Vertiefung und Konkretisierung dieses im Leitbild formulierten Anspruchs und Auftrages.11 Die Leitlinien sind Grundlage und Wesenskern der Integrationspolitik und -strategie der Stadt Nürnberg und ebenso konstitutiv für die Arbeit aller Akteure im Integrationsprogramm der Stadt Nürnberg (siehe hierzu auch Punkt II.)
Das Integrationsprogramm und seine Gremien Zentrale Akteurin im städtischen Integrationsprogramm ist die Koordinierungsgruppe Integration, die per Anordnung des Oberbürgermeisters im Jahr 2010 zur Umsetzung der Leitlinien, der ressortübergreifenden Abstimmung der Maßnahmen verschiedener Dienststellen und zur Entwicklung und Fortschreibung des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg eingerichtet wurde. Sie fungiert dabei als „kollektive Integrationsbeauftragte“ und ist als verwaltungsinterne Steuerungseinheit für alle Themen zuständig, die die Bereiche Integration und interkulturelles Zusammenleben betreffen. In ihr sind leitende bzw. entscheidungsbefugte Mitarbeitende aus allen Geschäftsbereichen und zudem Dienststellen und Einheiten vertreten, die in besonderer Weise mit den Themen Migration und Integration befasst sind, ebenso die Leitung der Geschäftsstelle des Integrationsrates. Integration wird hierbei als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung verstanden, die alle (Geschäfts-)Bereiche betrifft. Integration wird überdies als „Chefsache“ verstanden, was insbesondere für den Oberbürgermeister gilt, aber
9 https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/50_jahre_kulturlaeden.html 10 Stadt Nürnberg, Arbeitsgruppe Nürnberg-Plan (Herausgeber): „Rahmenplan Sozialwesen – Ausländerprogramm der Stadt Nürnberg“ in Beiträge zum Nürnberg-Plan, Reihe F: Sozialplanung, Heft 13, Nürnberg 1985, S. 2 f. 11 Siehe hierzu auch Punkt II) der Vorlage
auch die anderen Geschäftsbereiche verpflichtet. Nachfolgende Berichte der Geschäftsbereiche zeigen auf, dass die Geschäftsbereiche weitreichende Netzwerke in die Stadtgesellschaft pflegen und mit Zivilgesellschaft, Institutionen und Organisationen kooperieren.
Die Koordinierungsgruppe strukturiert die Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik und schreibt diese fort. Die gegenseitige Information über Aktivitäten und Maßnahmen im Zuge von Zuwanderung und Integration und die Abstimmung übergreifender Pläne und Initiativen bestimmen die Arbeit der Koordinierungsgruppe, die regelmäßig im Vorfeld der Sitzungen der Kommission für Integration zusammentritt. Die Vorbereitung der Sitzungen der Kommission für Integration stellt einen weiteren Arbeitsschwerpunkt dar. Die Vorbereitung und Durchführung von Integrationskonferenzen in enger Zusammenarbeit mit dem Rat für Integration und Zuwanderung unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft, externen Institutionen und Organisationen sowie engagierten Einzelpersonen rundet das Aufgabenspektrum der Koordinierungsgruppe ab.12
Durch die gewählte Struktur und die skizzierte Vorgehensweise soll gewährleistet werden, dass Integration in allen Bereichen der Stadtverwaltung gleichermaßen und fest verankert ist und hierfür relevante Themen kontinuierlich, gemeinsam und geschäftsbereichsübergreifend bearbeitet werden (Querschnittsansatz). Die Federführung der Koordinierungsgruppe Integration wurde dem KuF übertragen, deren Dienststellenleitung auch die Sitzungen der Koordinierungsgruppe leitet. Die Geschäftsführung für die Koordinierungsgruppe hat KuF/Abteilung für Kulturelle Vielfalt und Koordination Integrationsprogramm in enger Abstimmung mit dem Bürgermeisteramt inne.
Die Kommission für Integration wurde im Jahr 2002 als zuständiges Fachgremium des Nürnberger Stadtrates eingerichtet und beschäftigt sich mit allen Belangen, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und das Zusammenleben aller Nürnberger/-innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in besonderer Weise betreffen. Die Integrationskommission besteht aus Stadtratsmitgliedern, die stimmberechtigt sind und aus Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung mit beratender Funktion, entsendet werden die Mitglieder des erweiterten Vorstandes. Zudem sind Sachverständige in der Integrationskommission vertreten (mit beratender Funktion).13 In der Kommission werden Anträge der Fraktionen und Parteien und Beschlüsse des Integrationsrates besprochen, darüber hinaus werden Berichte der Stadtverwaltung vorgestellt. Aufgrund der Zusammensetzung werden in der Kommission keine Beschlüsse gefasst, sondern Empfehlungen ausgesprochen, die anschließend vom Stadtrat zum Beschluss erhoben werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen.
Zur Einbeziehung weiterer relevanter Institutionen und Organisationen, auch und gerade aus der Zivilgesellschaft, wurde das Kuratorium für Integration geschaffen, das später auf den Bereich Menschenrechte ausgeweitet und im Jahr 2020 zum Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt weiterentwickelt wurde. Das vom Oberbürgermeister einberufene Kuratorium berät die Stadtspitze, den Stadtrat und die Stadtverwaltung und tagt zweimal jährlich. Neben
12 Siehe hierzu auch: https://www.nuernberg.de/internet/integration/integrationskonferenz.html 13 In der Kommission für Integration sind Sachverständige folgender Organisationen vertreten: Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband, DGB, Kreisjugendring und Stadtmission. Weitere beratende Nichtstadtratsmitglieder werden von der CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt.
den vormaligen Schwerpunkten Integration und Menschenrechte werden seitdem auch wei-
tere Vielfaltsdimensionen (u.a. Lebensalter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung,
Religion/Weltanschauung und soziale Lage) in den Fokus gerückt. In einem breitgefächerten
Austausch sollen Impulse für die Kommunalpolitik erarbeitet werden, um die Vielfaltsdimensi-
onen der Stadtgesellschaft abzubilden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Im Kuratorium sind aktuell 70 Mitglieder aus Organisationen und Institutionen folgender Berei-
che vertreten: Integration, Menschenrechte, Frauen, LSBTIQ+, sozialer Zusammenhalt und
Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Arbeit, Hochschule, Medien, Polizei und Justiz, überregio-
nale Behörden und Ebenen, städtische Räte (Integrationsrat, Behindertenrat und Seniorenrat)
und der Rat der Religionen sowie die Beauftragten der Stadt (Frauenbeauftragte, Inklusions-
beauftragte, Beauftragte für Diskriminierungsfragen). Die Stadtspitze ist ebenfalls im Kurato-
rium vertreten.
Grundlegend und wesentlich für gelingende Integrationspolitik ist die strukturelle und politische
Einbeziehung von Menschen mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte. Hierfür
wurde der Rat für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg (kurz: Integrationsrat)
eingerichtet, der sich in dieser Form im Jahr 2010 konstituiert hat und aus dem Ausländerbeirat
und dem Aussiedlerbeirat hervorgegangen ist. Der Integrationsrat ist die kommunalpolitische
Interessensvertretung der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit eigener und familiärer Zuwan-
derungsgeschichte. Insbesondere wirkt er mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und
das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. Seine Mitglieder
werden in direkter und geheimer Wahl für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Die letzte Wahl fand im Jahr 2022 statt. Im Vorfeld dieser Wahl wurde seitens der Stadtver-
waltung in Abstimmung mit dem Integrationsrat wie bei früheren Wahlen die zugrundeliegende
Wahlordnung überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst, um der sich verändern-
den Bevölkerungszusammensetzung und anderen Aspekten Rechnung zu tragen. Neben der
Erhöhung der Wahlbeteiligung (5,7 Prozent bei der Wahl im Jahr 2016) wurde eine Zusam-
mensetzung des Integrationsrates angestrebt, die die Vielfalt der Stadtbevölkerung noch bes-
ser abbildet. Während das Ziel der Erhöhung der Wahlbeteiligung verfehlt wurde (von den rund
200.000 Wahlberechtigten machten 7.039 Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch, was ei-
ner Wahlbeteiligung von 3,5 Prozent entspricht), konnte das Ziel einer noch vielfältigeren Zu-
sammensetzung erreicht werden: Gewählt wurden 16 Männer und 14 Frauen (zuvor zehn
Frauen) aus 19 Bezugs- und Herkunftsländern (zuvor zwölf). Deren Verteilung setzte sich hin-
sichtlich der Herkunftsländer wie folgt zusammen: fünf Personen aus Rumänien, vier aus der
Türkei, drei aus Kasachstan, jeweils zwei aus der Ukraine sowie aus Polen und jeweils eine
Person aus Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Dschibuti, El Sal-
vador, Griechenland, Italien, Lettland, Moldawien, Montenegro, Russland und Syrien. Der
jüngste Gewählte war 23 und der älteste 78 Jahre alt.14 In seiner Sitzung am 14.12.2022 berief
der Stadtrat die gewählten Mitglieder des Integrationsrates sowie ein weiteres Mitglied. Insge-
samt gehören dem Integrationsrat damit derzeit 31 Mitglieder an. Die Wahlperiode beträgt
sechs Jahre.
Der aktuell amtierende Vorstand setzt sich aus Mitgliedern mit den Herkunftsländern Afgha-
nistan, Türkei, Ukraine und Rumänien zusammen. Hinsichtlich der Zuordnung zu den in der
Wahlordnung festgelegten vier Gruppen Europäische Union, Europa ohne EU, Asien, Afrika,
14 Vgl. Amt für Stadtforschung und Statistik, Berichte aus Stadtforschung und Statistik, Ergebnisse der Integrationsratswahl, M 530, 18.11.2022, Nürnberg 2022
Amerika und Ozeanien sowie Aussiedler/-innen sind im aktuell amtierenden Vorstand alle vier
Gruppen abgedeckt.15
Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshin-
tergrund betreffen und zum kommunalen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht
durch eigene Anregungen und durch Stellungnahmen auf Anforderung des Stadtrats oder der
Stadtverwaltung. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind auch Mitglieder in der Kom-
mission für Integration. Die Leitung der Geschäftsstelle des Integrationsrates, die beim Bür-
germeisteramt angesiedelt ist, ist wiederum Mitglied in der Koordinierungsgruppe Integration.
Der Integrationsrat hat eine wichtige Brückenfunktion zwischen Stadtrat, -verwaltung und der
Zivilgesellschaft, hier insbesondere zu den migrantischen Communities, Verbänden und Ver-
einen, inne. Bestehende Integrationsangebote werden seitens Integrationsrat bei Zielgruppen
bekannt gemacht, neue Angebote mittels Zuschussvergabe gefördert und offene Bedarfe an
die Stadtverwaltung rückgemeldet. Zudem informiert die Geschäftsstelle des Integrationsrates
die Stadtverwaltung über Integrationsangebote von externen Akteurinnen und Akteuren.
folgende Berichte der Geschäftsstelle des Integrationsrates sowie der Geschäftsbereiche zeigen die weitreichenden Kooperationen zwischen Stadt und migrantischen Organisationen und deren maßgeblichen Beitrag zur Integrationsarbeit in Nürnberg auf.
Zusammenfassung
Das Integrationsprogramm der Stadt Nürnberg fußt inhaltlich und politisch auf den Leitlinien
zur Integrationspolitik (siehe nachfolgender Punkt) und besteht aus der Koordinierungsgruppe
Integration als kollektiver Integrationsbeauftragten und ressortübergreifender Steuerungsein-
heit auf Verwaltungsebene und der Kommission für Integration als zuständigem Fachgremium
des Stadtrates auf kommunalpolitischer Ebene. Das Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt
berät Stadtspitze, Stadtrat und Stadtverwaltung in allen Fragen, die die vielfältige Stadtgesell-
schaft betreffen. Neben Stadtratsmitgliedern ist der Integrationsrat ebenfalls in der Integrati-
onskommission vertreten, um als kommunalpolitische Vertretung der Nürnberger/-innen mit
Zuwanderungsgeschichte deren Interessen und Anliegen einzubringen. Dem wird auch auf-
grund der Tatsache besondere Bedeutung zuteil, dass wie eingangs erwähnt 90.446 Nürnber-
gerinnen und Nürnberger weder die deutsche noch die Unionsbürgerschaft (betrifft die EU-
Staaten) besitzen, was einem Anteil von 16,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht:
Deren Teilhabe an Wahlen und kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen wird auf diese
Weise sichergestellt und ihre politische Einbeziehung durch den Integrationsrat gewährleistet.
Die Struktur des Nürnberger Integrationsprogramms ist bundesweit einmalig und bestimmte
Elemente wie die Koordinierungsgruppe Integration, der Rat für Integration und Zuwanderung
oder das Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt verfügen in ihrer Verfasstheit und vernetz-
ten Arbeitsweise über eine Sonderstellung bzw. ein Alleinstellungsmerkmal in der regionalen
und überregionalen Integrationslandschaft, wie städtische Vertreter/-innen bei nationalen und
internationalen Netzwerken und Konferenzen häufig in Erfahrung bringen.
In der Rückschau auf die Entstehung und Entwicklung des Integrationsprogramms der Stadt
Nürnberg kann einerseits eine hohe Konstanz hinsichtlich Priorisierung, Querschnittsansatz
15 Siehe hierzu auch https://www.nuernberg.de/internet/integrationsrat/vorstand.html
und ressortübergreifender Arbeitsweise und anderseits die flexible, strukturelle Anpassungs-
fähigkeit an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen konstatiert werden.
Weitere Strukturen und Formate
Über die beschriebenen Gremien und Prozesse hinaus gibt es weitere Strukturen und For-
mate, die wesentlich für die Nürnberger Integrationspolitik und den daran anknüpfenden inter-
sektionalen Ansatz sind, den die Stadtverwaltung im Zuge ihres Diversity-Ansatzes verfolgt.
Zu nennen ist hier beispielsweise die AG Diversity, in der die verschiedenen Koordinierungs-
gruppen der Stadt vertreten sind (neben Integration auch Inklusion, Gender und Queeres
Nürnberg). Weiterhin sind städtische Mitarbeitende vertreten, die weitere Vielfaltsdimensionen
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bearbeiten16 und ebenso die Beauf-
tragten der Stadt für Gleichstellung, Inklusion und Diskriminierungsfragen.
In der AG Diversity werden die Prozesse der verschiedenen Koordinierungsgruppen aufeinan-
der abgestimmt und bestmöglich miteinander verwoben, um Synergien zu erzeugen. Hierfür
fand im Jahr 2023 unter Federführung der Koordinierungsgruppe Integration beispielsweise
ein erstes Austauschtreffen aller Koordinierungsgruppen statt, bei dem eine verstärkte Zusam-
menarbeit eingeläutet wurde.
Die Vielfalt der Nürnberger Stadtgesellschaft geht mit einer Vielzahl an Merkmalen einher,
über die die einzelnen Bürgerinnen und Bürger verfügen. Der Verschränkung der Vielfaltsdi-
mensionen kommt daher oberste Priorität zu, ohne die Fokussierung auf die besonderen Be-
darfe bestimmter Gruppen und Personen (wie zugewanderte Personen oder Menschen mit
Behinderung o.a.) zu vernachlässigen. Bei der Stärkung des Diversity-Ansatzes spielt die Ko-
ordinierungsgruppe Integration eine tragende Rolle (siehe hierzu auch Punkt III.).
Verschiedene Formate wie bspw. der regelmäßige Austausch des Oberbürgermeisters mit
den im AK Muslime vertretenen muslimischen Moscheegemeinden und Vereinen oder
Runde Tische des Oberbürgermeisters mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener
Communities, auch angesichts weltweiter krisenhafter Entwicklungen und ihrer Auswirkun-
gen auf die Stadtgesellschaft, ergänzen und flankieren das städtische Integrationsprogramm.
Letzteres macht deutlich, dass der Oberbürgermeister und die Stadt Nürnberg jederzeit auch
flexibel auf krisenhafte Entwicklungen reagieren, die sich entweder unmittelbar (beispielsweise
durch Migration im Zuge kriegerischer Konflikte) oder mittelbar auf die Stadtgesellschaft aus-
wirken, wie zuletzt die erneute Eskalation des Nahost-Konflikts in der Folge des Terrorangriffs
der Hamas auf Israel. Vom Oberbürgermeister einberufene Gesprächsrunden oder themati-
sche Schwerpunktsetzungen im Kuratorium mit nachgelagerten Initiativen und Aktivitäten spie-
len hierbei eine wichtige Rolle.
Problematische Aspekte im Zusammenhang mit Zuwanderung und Vielfalt werden dabei nicht
ausgeblendet. So wurde, um dem Gefahrenpotenzial einer religiös bedingten Radikalisierung,
beziehungsweise den Anwerbeversuchen radikaler Prediger zu begegnen, bereits im Jahr
2016 in der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle die Projektstelle für das
„Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös bedingte Radikalisierung“ etabliert.
Als Partnerin des Bayerischen Netzwerks „Antworten auf Salafismus“ und finanziert aus Mit-
teln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gehört es zu den
16 Schützenswerte Dimensionen nach dem AGG sind Behinderung, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht/Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung/Identität, Lebensalter, siehe auch § 1 AGG - Einzelnorm
Hauptaufgaben der Projektstelle, möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich
der primären und sekundären Prävention zu gewinnen und zu vernetzen. Zwischenzeitlich ge-
hören dem Netzwerk mehr als fünfzig Partnerorganisationen an – von Moscheegemeinden
und Zuwanderervereinen, Schulen und Trägerinnen und Trägern der Jugendarbeit, Vertretun-
gen von Sicherheitsbehörden und Stadtverwaltung bis hin zu vielen anderen Gruppen, die das
Interesse an der Verteidigung einer offenen Gesellschaft verbindet. Dabei steht der Schutzge-
danke für gefährdete, vor allem junge Menschen und deren Immunisierung gegen extremisti-
sche Agitation im Zentrum.
Ein wichtiger Kooperationspartner ist darüber hinaus die im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien angesiedelte Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention „Radikal infor-
miert“.17Sie hat die Verhinderung, Reduzierung oder Eindämmung von politischen und religi-
ösen Radikalisierungsprozessen junger Menschen in Nürnberg zum Ziel.
Neben der Fallbearbeitung und der Beratung von Betroffenen und deren Angehörigen sowie
der Koordination von präventiven Bildungsangeboten für Jugendliche und Erwachsene spielt
für die Projektstelle für das Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös bedingte Radika-
lisierung die Dialogarbeit mit Vereinen und Moscheegemeinden im Sinne des Vertrauensauf-
baus eine immer größere Rolle. Daneben ist die Projektstelle Ansprechpartnerin für den Rat
der Religionen, Politik und Verwaltung in Fragen des multireligiösen Zusammenlebens und bei
religiös begründeten Konflikten.
Die Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften gehört nicht zu den satzungsgemäß fest-
gelegten Kernaufgaben des Integrationsrates, ein Austausch beispielsweise mit dem Rat der
Religionen findet aus verschiedenen Anlässen statt. Der Rat der Religionen fördert den Dia-
log, die Vernetzung und das gegenseitige Verständnis unter den in Nürnberg vertretenen Re-
ligionen sowie zwischen den Religionsgemeinschaften und der Stadtgesellschaft.18
Die oben skizzierte Struktur des städtischen Integrationsprogramms und seiner Gremien ist
wie ausgeführt der Umsetzung der Leitlinien verpflichtet. Exemplarisch seien an dieser Stelle
drei Beispiele genannt, wie dieses Zusammenwirken produktiv gelingt: Auf einen Beschluss
des Integrationsrates zurück geht das Kommunale Programm Deutschspracherwerb, das
vom Bildungsbüro entwickelt und in der Kommission für Integration vorgestellt wurde. Diese
empfahl dem Stadtrat eine Beschlussfassung über die Etablierung des Programms in Nürn-
berg, welcher dieser folgte. Umgesetzt wird das Programm nun in enger Zusammenarbeit mit
der Zentralen Anlaufstelle Migration, deren (Wieder-)Einrichtung wiederum auf einen Antrag
der SPD-Stadtratsfraktion und einen Beschluss des Integrationsrates zurückgeht.
Beim Festakt zum 50-jährigen Bestehen des Rates für Integration und Zuwanderung
sorgte die transkulturelle Tanzperformance „Nürnberg-Gwand“ für einen krönenden Ab-
schluss: Tradition und Moderne reichten sich hier die Hände und kreierten mit dem „Nürnberg-
17 Siehe hierzu auch Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention Nürnberg – Jugendamt der Stadt Nürnberg
| Im Vorstand des Rates der Religionen sind derzeit das Evang.-Luth. Dekanat Nürnberg (Vorsitz), die Israelitische | |
|---|---|
| Kultusgemeinde (stv. Vorsitz), der Mevlana Verein e.V. Nürnberg als Vertretung des AK Muslime (stv. Vorsitz), | |
| die Baha´i Gemeinde Nürnberg, die Alevitische Gemeinde und die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage | |
| vertreten. Siehe hierzu auch Rat der Religionen Nürnberg - Rat der Religionen Nürnberg |
Gwand“ in innovativer Weise etwas völlig Neues. Betreut vom beim KuF angesiedelten Inter-
Kultur-Büro fand die Premiere der Tanzperformance im Rahmen der Blauen Nacht 2023 im
Heilig-Geist-Saal in der Innenstadt statt. Einmal mehr konnte passend zum feierlichen Anlass
der Wertschätzung kultureller Vielfalt als Gewinn für die Stadtgesellschaft mit künstlerischen
Mitteln Ausdruck verliehen und der Leitspruch des Oberbürgermeisters „Wir alle sind Nürn-
berg“ als Botschaft vermittelt werden.
Eine ausführliche Darstellung von ausgewählten Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien
der Integrationspolitik aller Geschäftsbereiche findet sich im Anhang.
II. Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg und deren Umsetzung
Ausgangslage und Zielsetzung Die „Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg“ bilden den normativen und strategischen Rahmen für die Umsetzung des städtischen Integrationsprogramms. Ziel ist die chancengerechte und gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen – politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell.
Die Stadt Nürnberg hat sich im Rahmen ihres Leitbilds erstmals im Jahr 2004 Leitlinien zur Integrationspolitik gegeben.19 Sie wurden unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen Entwicklungen und in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zuletzt im Jahr 2018 fortgeschrieben.20 Angeregt durch einen Beschluss des Integrationsrats im Jahr 2023 wurden sie durch die Koordinierungsgruppe Integration in enger Abstimmung mit dem Integrationsrat nun erneut behutsam in einem ersten Schritt aktualisiert. Die Fortschreibungen und Aktualisierungen sollen dabei stets aktuelle gesellschaftliche Realitäten reflektieren, neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgreifen und einem intersektionalen Ansatz folgen. Entsprechend wurden Formulierungen sprachlich diversitätssensibel überarbeitet.
Die Präambel, die allen städtischen Aktionsplänen vorgeschaltet ist, formuliert dazu eingangs: „Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältigen Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren, zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzung zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen.“ Der Begriff einer `solidarischen Stadtgesellschaft´ bedarf hierbei einer Präzisierung. Gemeint ist eine inklusive Stadtgesellschaft, die zusammenhält und in der auch jene eingebunden werden, die erst kürzlich durch Flucht oder Migration Teil unserer Stadt geworden sind. Die Fähigkeit und Bereitschaft, Vielfalt als Ressource zu verstehen und aktiv zu nutzen, stärkt dabei die Resilienz und Innovationskraft urbaner Räume – auch im Hinblick auf wirtschaftliche Herausforderungen wie den Fach- und Arbeitskräftemangel.
19 Siehe hierzu auch die angehängten Versionen der Leitlinien der Stadt Nürnberg. 20 Vgl. auch https://www.nuernberg.de/internet/integration/leitlinien.html
Das Fundament allen staatlichen Handelns ist dabei das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Es formuliert verbindliche rechtliche Standards für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden. So stehen auch alle Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik im Sinne der Wahrung des demokratischen Zusammenhalts auf dem Boden des Grundgesetzes. Dies schließt die Prüfung von mit städtischen Mitteln geförderten Initiativen und die Vergabe von Zuschüssen für Veranstaltungen, Vereine oder Projekte mit ein.
Der Integrationsrat verabschiedete kurz nach seiner Konstituierung eine „Grundsatzerklärung zum Selbstverständnis und zum Wirkungskreis des Integrationsrates“.21 Hier heißt es unter anderem: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Achtung der Menschenrechte und des Grundgesetzes stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir lehnen Diskriminierung und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit grundsätzlich ab. Als Integrationsrat leben wir die Demokratie nach innen und nach außen und vertreten mit Nachdruck ein demokratisches Verständnis der Teilhabe. Der Reifegrad einer Demokratie zeigt sich auch an der Einbeziehung von Minderheiten. Unsere Aufgabe ist es, das friedliche Zusammenleben aller Menschen in unserer Stadt mitzugestalten. Wir fühlen uns für die Arbeits- und Lebensverhältnisse und für die Schaffung bzw. Bewahrung einer offenen, lebenswerten Stadtgesellschaft hier in Nürnberg mitverantwortlich. Wir erwarten von allen Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie auch von unseren eigenen Mitgliedern, dass sie einen demokratischen Weg gehen und jeglicher Form von Diffamierung, Hass und Gewalt eine klare Absage erteilen.“
Fortschreibung der Leitlinien: Anlass und Inhalte Die Fortschreibung, angeregt durch den Beschluss des Integrationsrates vom 07.11.2023, stellt keine Neuausrichtung dar, sondern eine konsequente Weiterentwicklung: Sie reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungen aus der Umsetzung und wird im weiteren Verlauf auch Impulse aus der Stadtgesellschaft integrieren. Gleichzeitig erwiesen sich die zehn formulierten Leitlinien als zukunftsweisend und daher auch heute in gleicher Form relevant.
Besondere Schwerpunkte bei der Überarbeitung in den Leitlinien sind:
- die Anerkennung der gelebten Vielfalt (knapp 52 % der Bevölkerung haben eine Zu-
wanderungsgeschichte)
- der intersektionale Diversity-Ansatz, der Vielfalt nicht auf Herkunft reduziert
sowie die strategische Verzahnung mit anderen Diversity-Handlungsfeldern der Stadt
-
die Beachtung diskriminierungssensibler Sprache und inklusiver Formulierungen
-
die stärkere Sichtbarmachung der Beiträge von Menschen mit Zuwanderungsge-
schichte
- die Ergänzung von Antisemitismus bei Leitlinie 5 als eigenständiges, von Rassismus
abgegrenztes Phänomen
- und die explizite Benennung von Vielfalt als Standortvorteil (dies inkludiert insbeson-
dere die Bedeutung von (qualifizierter) Zuwanderung und Qualifizierung von Zugewanderten in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels).
21 Siehe hierzu auch IR-Beschluss: Grundsatzerklärung zum Selbstverständnis und Wirkungskreis
Die aktualisierten Leitlinien im Wortlaut:
„Vielfalt schätzen. Teilhabe stärken. Zukunft gestalten.“
Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg
1. Zentrales kommunalpolitisches Thema
Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion oder Weltanschauung auf der Grundlage der Menschenrechte und des Grundgesetzes prägt das Selbstverständnis unserer Stadt. Es zu bewahren und weiter zu gestalten bleibt für die Stadt Nürnberg - Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung - immer eine ihrer zentralen kommunalpolitischen Aufgaben.
2. Wertschätzung kultureller Vielfalt
Die Vielfalt der Bevölkerung ist für Nürnberg ein zukunftsweisendes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und der Anerkennung individueller Kompetenzen und Potenziale fördern wir die aktive Zusammenarbeit und Gestaltung einer solidarischen Stadtgesellschaft und damit die Entwicklung Nürnbergs. Vielfalt ist hierbei ein Standortvorteil.
3. Integration als wechselseitiger Prozess
Integration ist ein wechselseitiger andauernder Prozess. Die Gestaltung des Zusammenlebens ist die Verantwortung aller Nürnbergerinnen und Nürnberger und keine einseitige Eingliederungsleistung. Wir fördern durch geeignete Maßnahmen Respekt, gegenseitige Akzeptanz sowie einen gleichberechtigten Dialog und die Vernetzung zwischen allen in der Stadt lebenden Menschen, Organisationen, Institutionen und Initiativen.
4. Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Wir fördern die gleichberechtigte soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen und ermutigen alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus zu einer aktiven Beteiligung. Wir setzen uns für gleiche und gerechte Bildungs- und Berufschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen ein. Personen mit Benachteiligung und besonderen Bedürfnissen erhalten gezielte Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik. Die kommunalen Angebote orientieren sich nicht an ethnischen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern an der Lebenslage der Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
5. Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung
Allen Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten wir mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft und Nationalität, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung, der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und der psychischen Verfasstheit, des Alters und der sozialen Herkunft zu verhindern oder zu beseitigen. Dabei berücksichtigen wir die Verschränkung dieser Dimensionen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte setzen wir uns für die
Achtung der Würde und Orientierungen aller Menschen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz.
6. Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe
Integrationspolitik ist eine Aufgabe, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft. Alle Referate und Dienststellen der Stadt sowie die städtischen Unternehmen müssen sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Dabei wird die Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Ansatzes zum Umgang mit Vielfalt („Diversity-Ansatz“) verzahnt.
7. Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Vielfalt der Stadtbevölkerung auch bei den Mitarbeitenden ihrer Verwaltung und der städtischen Unternehmen widerspiegelt. Daher engagieren wir uns aktiv für eine verstärkte und repräsentative Beschäftigung von Mitarbeitenden mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte auf allen Ebenen. Dies liegt im ureigenen Interesse der Stadt. Sie orientiert sich als Arbeitgeberin und Anteilseignerin an der von ihr unterzeichneten Charta der Vielfalt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz werden folglich auch bei Bewerbungen als wertvolle Qualifikationen angesehen.
8. Förderung und Vernetzung
Wir unterstützen Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen der Zivilgesellschaft bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen und Aktivitäten. Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und fördern die Vernetzung der Beteiligten.
9. Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe gehört auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in leicht verständlicher Sprache und auf zeitgemäßen Kommunikationswegen, um diversitätssensibel unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Dies gilt auch für die allgemeine Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Die in diesen Leitlinien festgelegten Prinzipien sind ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg.
10. Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Wir setzen uns in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände in Land und Bund für die politische Gleichstellung und soziale Teilhabe aller Menschen ein. Wir betonen durch aktive Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und weltweiten Netzwerken sowie entsprechende Partnerschaften unsere Identität als internationale europäische Stadt.
Im Kontext der Aktualisierung der Leitlinien überarbeitete die Koordinierungsgruppe Integration gemeinsam mit dem Integrationsrat auch die vorgeschaltete Präambel in sprachlicher Hinsicht und um der vielfältiger gewordenen Realität Rechnung zu tragen:
Präambel
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältigen Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und Partizipation sowie die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten und psychische Verfasstheit, Alter und soziale Herkunft Berücksichtigung.
Zum Vergleich sind die ursprünglichen Textfassungen der Leitlinien mit dem Stand von 2004 und 2018 dem Bericht als Anhänge beigefügt.
Umsetzung der Leitlinien durch die Stadtverwaltung Die Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg ist Kernanliegen und Hauptaufgabe des unter Punkt I. beschriebenen Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg, in der Integration als geschäftsbereichsübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden wird.
Alle Geschäftsbereiche nehmen diese Querschnittsaufgabe entsprechend ihrer Fachzuständigkeit wahr und leiten ihre spezifischen Maßnahmen aus den Integrationsleitlinien ab. Dabei entstehen keine isolierten Projekte, sondern ineinandergreifende, sich ergänzende Strukturen und Prozesse.
Die Umsetzung der Leitlinien erfolgt anhand vielfältiger, praxisnaher Maßnahmen und Projekte in allen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung, die bestmöglich aufeinander abgestimmt werden sollen. Die Maßnahmen bilden kein starres Maßnahmenpaket, sondern sind Ausdruck eines dynamischen, an die gesellschaftliche Realität angepassten Prozesses. Das Integrationsprogramm der Stadt Nürnberg besteht aus unzähligen einzelnen Maßnahmen der verschiedensten Fachbereiche, deren Erfolg auch dadurch bestimmt ist, dass sie ihre Themen vernetzen und vernetzt arbeiten. Entscheidend ist, dass sich entsprechende Maßnahmen stetig weiterentwickeln müssen, um den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Kennzeichnend für einen erfolgreichen Integrationsprozess sind hierbei nicht die quantitativ durchgeführten Angebote im Sinne von erledigten Aufgaben, sondern der dauerhafte, ineinandergreifende, sich an veränderte Anforderungen anpassende und vernetzte Prozess auf allen Ebenen.
Die Integrationsarbeit erfolgt sowohl in formellen Gremien als auch im informellen Austausch
- regelmäßig, anlassbezogen und kontinuierlich. Die kontinuierliche Arbeit der Koordinierungs-
gruppe Integration, die Abstimmung mit weiteren Koordinierungsgruppen (Gender, Inklusion, Queeres Nürnberg) in der AG Diversity sowie die Einbindung weiterer städtischer Dienststellen und Netzwerke mit Beratungsfunktion wie z.B. des Inter-Kultur-Büros bei KuF oder der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM), gewährleisten eine stetige Weiterentwicklung und fachliche Verzahnung.
Seit Ende 2024 wurde ebenfalls an der Außendarstellung der Umsetzung der Leitlinien gearbeitet. Um Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern und allen Interessierten die Inhalte der Leitlinien anhand konkreter Maßnahmen und Projekte der Stadt zu vermitteln, werden ausgewählte Beispiele auf der Homepage des Integrationsprogramms unter https://www.nuernberg.de/internet/integration/leitlinien.html veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Die ausführliche Zusammenstellung ausgewählter und den Leitlinien zugeordneten Beispiele von Maßnahmen und Projekten aus allen Geschäftsbereichen ist diesem Bericht als Anhang beigefügt und dokumentiert die Umsetzung.
III. Resümee und Ausblick
Eine systematische Einordnung aktueller und künftiger Herausforderungen wie globaler Migrationsbewegungen aufgrund von Kriegen, Krisen und zunehmend auch des Klimawandels, weltweiter Autoritarismus-Tendenzen und gesellschaftlicher Polarisierung auch hierzulande oder des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels zeigt: Die Realität einer superdiversen Stadtgesellschaft erfordert eine konsequente Weiterentwicklung bestehender Strukturen unter Beibehaltung grundsätzlicher integrationspolitischer Prämissen, wie sie in den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg festgelegt und nun fortgeschrieben worden sind.
Verschiedene Aspekte spielen hierbei eine besondere Rolle:
Ein besonderes Augenmerk ist auf den intersektionalen Diversity-Ansatz zu legen. Querschnittsaufgaben müssen nicht nur theoretisch mitgedacht, sondern praktisch vernetzt umgesetzt werden – durch kurze Kommunikationswege und regelmäßige Abstimmungen der Koordinierungsgruppen, dies geschieht insbesondere im Rahmen der AG Diversity und in den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen der städtischen Koordinierungsgruppen.
Dabei orientiert sich die Stadtverwaltung an der Definition von Diversity, wie sie von der Charta der Vielfalt formuliert wird, die die Stadt Nürnberg unterzeichnet hat: Vielfalt umfasst die Dimensionen Alter, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung und soziale Herkunft.22 Menschen lassen sich nicht auf einzelne Merkmale reduzieren, soziale Lage, Biografie, Bildungszugänge und Lebensumstände sind überdies ebenso relevant.
Bereits in den vorherigen Ausführungen wurde deutlich, dass insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte selbst seit Jahren einen substanziellen Beitrag zur Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Integrationsangeboten in der Stadt Nürnberg leisten. Analog zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung orientiert sich auch die Stadt Nürnberg
22 Vgl. hierzu https://www.charta-der-vielfalt.de/vielfaltsdimensionen
an den fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, um die Integration von Zugewanderten zu fördern. Diese Phasen sind: Vorbereitung, Erstintegration, Eingliederung, Teilhabe und die Phase des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nürnbergerinnen und Nürnberger mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte spielen in allen fünf Phasen der Zuwanderung eine wichtige und oft tragende Rolle - und übernehmen darüber hinaus später oft wichtige Brücken- und Lotsenfunktionen auf Seiten der Aufnahmegesellschaft für nach ihnen Zugewanderte.
Während der COVID-19-Pandemie wurde zudem überdeutlich, dass Menschen mit Migrationsgeschichte in systemrelevanten Berufen – insbesondere im Gesundheitswesen, im Handel, in der Logistik und in der Produktion – tragende Rollen in unserer Gesellschaft übernommen haben. Es ist für die Zukunftsfähigkeit und Resilienz unserer Stadtgesellschaft entscheidend, Verzerrungen entgegenzuwirken, die dies ausblenden und zudem suggerieren, dass integrationspolitische Leistungen in staatlicher- oder städtischerseits erbrachten Angeboten bestehen, die von Zugewanderten lediglich angenommen werden müssten. Integration darf nicht nur als Angebot der aufnehmenden Stadtgesellschaft verstanden werden, sondern gemäß Leitlinie 3 als wechselseitiger Prozess, der von allen Beteiligten Bereitschaft und Engagement erfordert. Neu zugewanderte Menschen leisten hierbei einen enormen persönlichen Einsatz, während auch die Aufnahmegesellschaft gefordert ist, sich zu öffnen und ihre Entwicklung in einer vielfältigen Gesellschaft aktiv zu gestalten. Darüber hinaus zeigt sich, dass viele Angebote von Anfang an auch von Migrantinnen und Migranten selbst entwickelt und getragen werden. Die vielseitige und zahlreiche zivilgesellschaftliche Aktivität bildet eine tragende Säule der Integrationsangebote nicht nur in Nürnberg, sondern generell in vielfältigen Gesellschaftssystemen. Aufgabe der Kommunen ist es, diese Aktivitäten durch Förderungen und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen und zu erhalten. Dem tragen die integrationspolitischen Leitlinien Rechnung und dies bleibt fester Bestandteil des integrationspolitischen Auftrags, dem sich die Stadt Nürnberg verpflichtet hat.
Die demografische Entwicklung zeigt: Ohne Migration ist die wirtschaftliche Zukunft Nürnbergs nicht zu sichern. Fach- und Arbeitskräftegewinnung, Innovationskraft, soziale Daseinsvorsorge – all das hängt heute schon maßgeblich vom Beitrag von Menschen mit internationaler Geschichte ab. Dies betonte auch Prof. Dr. Herbert Brücker, Leiter des Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“ am Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität zu Berlin, dort zugleich Direktor des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM), in seinem umfassenden Vortrag zur nachhaltigen Migration im 21. Jahrhundert bei der 9. Nürnberger Integrationskonferenz im November 2024, bei dem er den demografischen Wandel, die Bedeutung von Arbeitsmarktpolarisierung und Migrationsbewegungen miteinander in Beziehung setzte. Laut seiner Analyse braucht Deutschland auch künftig Zuwanderung in signifikanter Größenordnung, damit das Erwerbspersonenpotential konstant und unser Wirtschaftswohlstand erhalten bleibt. Nürnberg sei hier gut aufgestellt. Seine Schlussfolgerung: Von der sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Gestaltung unserer vielfältigen Realität hängt unsere Zukunft maßgeblich ab. Er formuliert außerdem konkrete Handlungsempfehlungen für Nürnberg, um Voraussetzungen für eine gelingende und nachhaltige Integration und Teilhabe zu schaffen.23
23 Vgl. hierzu https://www.nuernberg.de/imperia/md/integration/dokumente/vortrag_bruecker_2024.pdf
Integration ist vor diesem Hintergrund nicht allein als aktive Gestaltung des Ankommens zu verstehen, sondern darüber hinaus auch als eine wirtschafts- und zukunftspolitische Kernaufgabe.
Die gemeinsam mit dem Integrationsrat erfolgte Überarbeitung der Leitlinien ist ein erster Schritt, dem eine stete Befassung mit zivilgesellschaftlichen Vertretenden und Interessierten in einem partizipativen Prozess folgen soll. Hierbei gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte. So soll, dem Stadtratsauftrag vom März 2024 folgend, in einem abgestuften Prozess eine geschäftsbereichsübergreifende `Gesamtstrategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung´ – positiv formuliert: `für demokratischen Zusammenhalt´ erarbeitet werden. Die Strategie verfolgt das Ziel, ein grundsätzliches Commitment der städtischen Akteure zu antirassistischem und diskriminierungsfreiem Handeln entlang der Funktionen einer Stadtverwaltung zur Wirkung zu bringen. Damit soll die Verwaltung auf ihren jeweils spezifischen Arbeitsauftrag hin rassismuskritisch professionalisiert werden und dort, wo Leerstellen identifiziert werden, sollen entsprechende Maßnahmen und Konzepte entwickelt werden.
Ergänzend sollen bis dahin in aktuell entstehenden Netzwerkformaten die Leitlinien vorgestellt und diskutiert werden, um vorbereitend eine breite Beteiligung sicherzustellen. Bei der 10. Nürnberger Integrationskonferenz im Spätherbst 2026 werden die Leitlinien schließlich ein zentrales Thema darstellen.
Integration ist ein dynamischer, vernetzter und langfristiger Prozess. Dabei müssen auch strukturelle Hürden (z. B. Anerkennungsverfahren, fehlende Angebote im Bereich der Sprachförderung, bürokratische u.a. Hürden beim Zugang zu Bildung und Arbeit) noch stärker berücksichtigt und auf Bundes- und Landesebene adressiert werden. Zugleich stehen europäisch, bundes- oder landesfinanzierte integrationsbezogene Projekte und migrationsspezifische Beratungsangebote (wie beispielsweise die Flüchtlings- und Integrationsberatung) vor wachsenden Herausforderungen, was die Sicherung ihrer Finanzierung betrifft. Begrenzte Fördermöglichkeiten und unsichere Perspektiven erschweren den langfristigen Erhalt bewährter Angebote. Die Stadt Nürnberg tut, was in ihrem Einflussbereich möglich ist, und engagiert sich für gezielte Förderungen – in einem zunehmend enger werdenden finanziellen Rahmen.24
Die Nichtberücksichtigung Nürnbergs in der neuen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2025 entzieht der Stadt die Möglichkeit, weiter zivilgesellschaftliche Projekte der Demokratieförderung und der Bekämpfung von Extremismus in einem jährlichen mittleren fünfstelligen Bereich zu fördern.
Gerade vor dem Hintergrund der bereits genannten Herausforderungen wie globaler Migrationsbewegungen, dem steigenden Fach- und Arbeitskräftekräftemangel und der gesellschaftlichen Polarisierung braucht es positive, inklusive und realitätsnahe Narrative. Die Stadt des Friedens und der Menschenrechte steht in besonderer Verantwortung. Am 15. September vor 90 Jahren wurden im Saal des Industrie- und Kulturvereins Nürnberg vom Reichstag die Gesetze verabschiedet, die als „Nürnberger Gesetze“ in die Geschichte eingegangen sind. Heute steht Nürnberg für Menschenrechte. Dieser Auftrag verpflichtet.
24 Nach einer Pause wird die nationale Antragstellung im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds voraussichtlich erst ab Dezember 2025 wieder möglich sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plant, zu diesem Zeitpunkt eine neue Ausschreibungsrunde zu öffnen.
Die Stadt Nürnberg versteht Integration als eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunft und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität. Sie gelingt nur mit einer offenen, transparenten und an den Menschenrechten orientierten Stadtgesellschaft – und durch das gemeinsame Engagement aller.
Integration ist nicht das Projekt einiger weniger, sondern im besten Falle aller und Grundlage des demokratischen Zusammenhalts. Die Nürnberger Integrationspolitik begreift sich als demokratische Infrastrukturpolitik: Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Menschen dieser Stadt sich als gleichberechtigte Subjekte dieser Gesellschaft verstehen – und aktiv an ihr mitwirken können. Um nicht nur als Stadtverwaltung, sondern auch als vielfältige Stadtgesellschaft zukunftsfähig zu bleiben, brauchen wir Förderungen von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie die Anerkennung der Vorteile von Vielfalt und Zuwanderung, ohne Herausforderungen und Probleme auszublenden. Es braucht Narrative, die sich nicht auf die Gefahren und die Ängste vor Zuwanderung fokussieren, sondern auf das aktive Sichtbarmachen des positiven Potentials und den ehrlichen Umgang mit Versäumnissen, Leerstellen und bestehenden Herausforderungen. So schaffen wir es, ein Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Stadtgesellschaft zu verankern. Die Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte hat hier eine besondere Verantwortung. Als Stadt der Menschenrechte ist der Auftrag die Verwirklichung der Menschenrechte aller. Wir alle sind Nürnberg – diesem Leitspruch folgt auch die Integrationspolitik der Stadt Nürnberg.
„Vielfalt schätzen. Teilhabe stärken. Zukunft gestalten.“
Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg
Präambel
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältigen Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und Partizipation sowie die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten und psychische Verfasstheit, Alter und soziale Herkunft Berücksichtigung.
Im Rahmen ihres allgemeinen Leitbilds hat sich die Stadt Nürnberg 2004 erstmals Leitlinien zur Integrationspolitik gegeben. Diese werden unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeschrieben.
1. Zentrales kommunalpolitisches Thema
Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion oder Weltanschauung auf der Grundlage der Menschenrechte und des Grundgesetzes prägt das Selbstverständnis unserer Stadt. Es zu bewahren und weiter zu gestalten bleibt für die Stadt Nürnberg - Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung - immer eine ihrer zentralen kommunalpolitischen Aufgaben.
2. Wertschätzung kultureller Vielfalt
Die Vielfalt der Bevölkerung ist für Nürnberg ein zukunftsweisendes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und der Anerkennung individueller Kompetenzen und Potenziale fördern wir die aktive Zusammenarbeit und Gestaltung einer solidarischen Stadtgesellschaft und damit die Entwicklung Nürnbergs. Vielfalt ist hierbei ein Standortvorteil.
3. Integration als wechselseitiger Prozess
Integration ist ein wechselseitiger andauernder Prozess. Die Gestaltung des Zusammenlebens ist die Verantwortung aller Nürnbergerinnen und Nürnberger und keine einseitige Eingliederungsleistung. Wir fördern durch geeignete Maßnahmen Respekt, gegenseitige Akzeptanz sowie einen gleichberechtigten Dialog und die Vernetzung zwischen allen in der Stadt lebenden Menschen, Organisationen, Institutionen und Initiativen.
4. Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Wir fördern die gleichberechtigte soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen und ermutigen alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus zu einer aktiven Beteiligung. Wir setzen uns für gleiche und gerechte
Bildungs- und Berufschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen ein. Personen mit Benachteiligung und besonderen Bedürfnissen erhalten gezielte Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik. Die kommunalen Angebote orientieren sich nicht an ethnischen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern an der Lebenslage der Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
5. Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung
Allen Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten wir mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft und Nationalität, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung, der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und der psychischen Verfasstheit, des Alters und der sozialen Herkunft zu verhindern oder zu beseitigen. Dabei berücksichtigen wir die Verschränkung dieser Dimensionen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte setzen wir uns für die Achtung der Würde und Orientierungen aller Menschen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz.
6. Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe
Integrationspolitik ist eine Aufgabe, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft. Alle Referate und Dienststellen der Stadt sowie die städtischen Unternehmen müssen sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Dabei wird die Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Ansatzes zum Umgang mit Vielfalt („Diversity-Ansatz“) verzahnt.
7. Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Vielfalt der Stadtbevölkerung auch bei den Mitarbeitenden ihrer Verwaltung und der städtischen Unternehmen widerspiegelt. Daher engagieren wir uns aktiv für eine verstärkte und repräsentative Beschäftigung von Mitarbeitenden mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte auf allen Ebenen. Dies liegt im ureigenen Interesse der Stadt. Sie orientiert sich als Arbeitgeberin und Anteilseignerin an der von ihr unterzeichneten Charta der Vielfalt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz werden folglich auch bei Bewerbungen als wertvolle Qualifikationen angesehen.
8. Förderung und Vernetzung
Wir unterstützen Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen der Zivilgesellschaft bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen und Aktivitäten. Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und fördern die Vernetzung der Beteiligten.
9. Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe gehört auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in leicht verständlicher Sprache und auf zeitgemäßen Kommunikationswegen, um diversitätssensibel unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Dies gilt auch für die allgemeine Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Die in diesen Leitlinien festgelegten Prinzipien sind ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg.
10. Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Wir setzen uns in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände in Land und Bund für die politische Gleichstellung und soziale Teilhabe aller Menschen ein. Wir betonen durch aktive Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und weltweiten Netzwerken sowie entsprechende Partnerschaften unsere Identität als internationale europäische Stadt.
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
10.03.2025 Antragsteller: Prof. Dr. Scheurlen
Für eine Verbesserung der Integration Zugewanderter nach Nürnberg – Fördern und Fordern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ein friedliches Nebeneinander und Miteinander aller in Nürnberg Lebenden ist eine Grundvoraussetzung für das Gedeihen und die Weiterentwicklung der Nürnberger Stadtgesellschaft. Das Bemühen um eine möglichst rasche und reibungslose Integration der in unsere Stadt Zugewanderten erfordert eine große Anstrengung aller Beteiligten, verbunden mit einer gegenseitigen Toleranz unterschiedlicher Lebensweisen, soweit diese auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
Werden diese Rahmenbedingungen einerseits nicht bereitgestellt, andererseits aber auch nicht vollumfänglich akzeptiert und eingehalten, kann das – wie in Deutschland geschehen – zu Fehlentwicklungen bis hin zu unkontrollierten Gewalttaten führen, verbunden mit einer zunehmenden Verunsicherung der hier Lebenden. Solche Entwicklungen und die damit einhergehenden Verschiebungen des politischen Spektrums sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Nürnberg trägt hierbei als Stadt des Friedens und der Menschenrechte eine besondere Verantwortung.
Integration ist keine Einbahnstraße.
Der Staat, die Stadt Nürnberg und zahlreiche Verbände und Organisationen unterstützen mit einer Vielzahl von Angeboten (finanzielle Unterstützung verschiedenster Art, Wohnungssuche, Sprach- und Integrationskurse, Kinderbetreuung, Bildungsangebote u.v.m.) eine Integration der Zugewanderten. Andererseits ist das Wahrnehmen dieser Angebote und aktives Bemühen darum auch eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Integration. Untrennbar damit verbunden sind aber auch die Kenntnis und die vollständige Akzeptanz unserer gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die möglichst rasch und vollumfänglich vermittelt werden müssen.
U.a. um diese Ziele umzusetzen besteht der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat). Dort - aber nicht nur dort - sind Interessensgruppen oder landsmannschaftliche Verbände von Zugewanderten aller bzw. vieler Herkunftsländer oder Religionen aktiv vertreten. Zudem ist die Stadt Nürnberg auch auf die Zusammenarbeit und die fachliche Expertise weiterer solcher Gruppen, Vereine oder Organisationen angewiesen, damit eine Integration mit der Vermittlung der oben beschriebenen Werte möglichst rasch gelingt. Hier bedarf es aktuell einer Nachjustierung unserer gegenseitigen Erwartungen und Aktivitäten.
A24091103 Integration verbessern.docx
Um den Kontakt zu den oben beschriebenen Gruppen zu intensivieren und die gemeinsamen Anstrengungen zur reibungslosen Integration voranzubringen, stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung identifiziert gemeinsam mit dem Integrationsrat kompetente Vertreter und Ansprechpart-
ner aus den wichtigsten Regionen bzw. der wichtigsten Religionen der Zuwanderungsländer.
- Mit diesen werden Strukturen entwickelt oder bestehende Strukturen identifiziert, um Zugewanderte aus
ihren Heimatregionen weiter wirkungsvoll bei der erfolgreichen Integration zu unterstützen.
- Ein (neuer) Schwerpunkt muss hierbei auch das aktive Einfordern des Bekenntnisses zu den hiesigen Leit-
planken gesellschaftlichen Lebens sein, insbesondere des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte, dies unter klarer Distanzierung von radikalen Strömungen.
- Die oben angesprochenen Vertreter und Ansprechpartner aus den wichtigsten Regionen und Religionen be-
richten, welche Initiativen sie vorhalten, um eine mögliche Radikalisierung von Mitgliedern frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
- Die Verwaltung entwickelt weitere Richtlinien, die eine städtische Unterstützung (u.a. bei o.g. Initiativen)
künftig abhängig macht von einer Selbstverpflichtung bzgl. der o.g. Werte.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A24091103 Integration verbessern.docx 100
Beschluss
des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung
vom 07.11.2023
-
öffentlich -
-
einstimmig angenommen -
Überarbeitung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg
Antragstellerin: Betül Özen
Der Integrationsrat regt an, die Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg in der Fassung vom 25.07.2018 zu überarbeiten und auf einen aktuellen Stand zu bringen. Der Integrationsrat ist gerne bereit, diesbezüglich mit Stadtrat und Stadtverwaltung zusammenzuarbeiten und seine eigenen Anregungen und Vorschläge einzubringen.
Begründung:
Wie in den integrationspolitischen Leitlinien der Stadt Nürnberg selbst niedergelegt ist, sollen diese regelmäßig unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeschrieben werden. Nachdem die letzte Fortschreibung inzwischen wieder mehr als fünf Jahre her ist, halten wir die Zeit für gekommen, uns erneut im Detail damit zu beschäftigen.
Nürnberg, 08.11.2023
Die Vorsitzende Schriftführerin
Betül Özen Gülay Incesu-Asar
Dokumentation der Umsetzung der Leitlinien zur In-
tegrationspolitik in den Geschäftsbereichen der Stadt
Nürnberg anhand ausgewählter Beispiele
-
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und Geschäftsstelle des Integrationsrates ............ 2 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters .............................................................................. 2 Geschäftsstelle des Integrationsrats (BgA/3) ............................................................................ 6 2) Geschäftsbereich Kultur der 2. Bürgermeisterin ....................................................................... 9 3) Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters ............................................................................... 12 4) Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II) .................................................................... 14 5) Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) ......................................................................... 17 6) Referat für Schule und Sport (Ref. IV) ................................................................................... 19 7) Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V) ................................................................. 23 8) Planungs- und Baureferat (Ref. VI) ........................................................................................ 29 9) Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref. VII) .................................................................... 31
-
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und Geschäftsstelle des Integrationsrates
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters spielt die Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik eine wichtige Rolle. Alle zehn Leitlinien werden im Geschäftsbereich, der neben dem Bürgermeisteramt mit den Stabsstellen Bildungsbüro und dem Stab Stadtentwicklung, dem Menschenrechtsbüro/Gleichstellungsstelle auch die Dienststellen des Direktoriums für Bürgerservices, Digitales und Recht umfasst, umgesetzt. Hinzu kommen das Amt für Stadtforschung und Statistik
für Nürnberg und Fürth, das Rechnungsprüfungsamt, das Amt für Kommunikation und Stadtmarke-
ting und das Amt für Internationale Beziehungen.
I. Integration ist bei der Stadt Nürnberg als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung aufgesetzt und
als „Chefsache“ beim Oberbürgermeister angesiedelt, was in der Umsetzung der 1. Leitlinie „In-
tegration als zentrales kommunalpolitisches Thema“ seinen Ausdruck findet. Dies zu befördern
ist sodann zentrale Aufgabe der geschäftsbereichsübergreifend besetzten Koordinierungsgruppe In-
tegration als kollektive Integrationsbeauftragte der Stadt
Koordinierungsgruppe Integration - Integration und Migration (nuernberg.de).
Auf Initiative des Oberbürgermeisters wurde im Jahr 2002 die Kommission für Integration als zu-
ständiger Fachausschuss des Stadtrats eingerichtet, welche sich aus Stadtratsmitgliedern, Mitglie-
dern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg und Sachverständigen zusam-
mensetzt.
Stadtratskommission für Integration - Integration und Migration (nuernberg.de)
Eine Übersicht über die weiteren Gremien der Integrationspolitik der Stadt Nürnberg sind zu finden
unter Gremien der Integrationspolitik - Integration und Migration (nuernberg.de).
Die Koordination des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg übertrug der Oberbürgermeister dem Amt für Kultur und Freizeit (KuF). Dort liegt auch die Federführung der Koordinierungsgruppe in enger Abstimmung mit dem Bürgermeisteramt.
II. Das Amt für Internationale Beziehungen pflegt Kontakte zu 14 Partnerstädten, sieben befreunde-
ten Kommunen und eine Projektpartnerschaft mit zwei Kommunen in Togo. Partnerschaftsvereine
werden bei ihrer Arbeit unterstützt, internationale Begegnungen gefördert und kulturelle Angebote
gemacht. Siehe hierzu Amt für Internationale Beziehungen (nuernberg.de) Damit wird ein wichtiger
Beitrag zur Umsetzung der 2. Leitlinie „Wertschätzung kultureller Vielfalt“ geleistet. Eine beson-
dere Bedeutung wird der Kommunalen Entwicklungspolitik zuteil, in deren Rahmen Projekte im glo-
balen Süden gefördert werden. Dabei wird insbesondere auch auf die Wechselwirkungen unseres
Handelns im Hinblick auf Migrationsursachen aufmerksam gemacht. Koordination kommunaler Ent-
wicklungspolitik - Amt für Internationale Beziehungen (nuernberg.de)
III. Der 3. Leitlinie „Integration als wechselseitiger Prozess“ in besonderer Weise verpflichtet ist
| Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt, welches vom Oberbürgermeister im Jahr 2020 ein- | ||
|---|---|---|
| berufen wurde. Neben den vormaligen Schwerpunkten Integration und Menschenrechte werden | ||
| seitdem auch weitere Vielfaltsdimensionen (wie Lebensalter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle | ||
| Orientierung, Religion und soziale Lage) in den Fokus gerückt. | ||
| In einem breitgefächerten Austausch sollen Impulse für die Kommunalpolitik erarbeitet werden, um | ||
| die Vielfaltsdimensionen der Stadtgesellschaft abzubilden und den gesellschaftlichen Zusammen- | ||
| halt zu stärken. | Im Kuratorium sind aktuell 70 Mitglieder aus Organisationen und Institutionen fol- | |
| gender Bereiche vertreten: Integration, Menschenrechte, Frauen, LSBTIQ+, sozialer Zusammenhalt | ||
| und Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Arbeit, Hochschule, Medien, Polizei und Justiz, überregionale | ||
| Behörden und Ebenen, städtische Räte (Integrationsrat, Behindertenrat und Seniorenrat) und der |
| Rat der Religionen sowie die Beauftragten der Stadt (Frauenbeauftragte, Inklusionsbeauftragte, Be- | |
|---|---|
| auftragte für Diskriminierungsfragen). | |
| Die Mitglieder des Kuratoriums beraten die Stadtspitze, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in | |
| gesellschafts- und kommunalpolitischen Fragestellungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt | |
| in der wachsenden, immer vielfältiger werdenden Stadtgesellschaft betreffen. Integration wird hier- | |
| bei als wechselseitiger Prozess angesehen, der alle gleichermaßen betrifft. | Das Kuratorium tagt |
| zweimal im Jahr in großer Runde. |
Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt - Integration und Migration (nuernberg.de)
IV. Eine besondere Bedeutung wird der 4. Leitlinie „Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel“ im Ge-
schäftsbereich des Oberbürgermeisters zuteil. Zu nennen ist hierbei zuvorderst der Rat für Integra-
tion und Zuwanderung als kommunale Interessensvertretung aller Nürnbergerinnen und Nürnberger
mit eigener und familiärer Zuwanderungsgeschichte. Deren Geschäftsstelle ist beim Bürgermeister-
amt angesiedelt. Die derzeit 31 Mitglieder wurden in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den
Grundsätzen einer Persönlichkeitswahl gewählt (siehe eigener Textteil).
Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung - Integration und Migration (nuernberg.de)
| Zahlreiche Projekte und Programme beispielsweise des Bildungsbüros widmen sich der Umsetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| dieser Leitlinie. | Zu nennen ist hier u.a. das Kommunale Programm Deutschspracherwerb, das zu- | ||||
| gewanderten Nürnbergerinnen und Nürnbergern Sprachbildung ermöglicht, die keinen Zugang zu | |||||
| den Integrations- und Sprachkursen des Bundes haben. | |||||
| Kommunales Programm Deutschspracherwerb - Bildungsbüro (nuernberg.de) | |||||
| Weitere Projekte des Bildungsbüros, die die gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Zuwan- | |||||
| derungsgeschichte befördern und insbesondere gleiche und gerechte Bildungs- und Berufschancen | |||||
| für zugewanderte Nürnbergerinnen und Nürnberger zum Ziel haben, sind das Projekt „Digital Immig- | |||||
| rants – digitale Grundbildung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ sowie das Nachfolgepro- | |||||
| jekt „Digital im Quartier“, das Projekt „Mind the Gap – Grundbildungspfade, | das Bedarfe in der | ||||
| Grundbildung, insbesondere im Bereich der Alphabetisierung, aufspüren und decken | will und das | ||||
| Projekt „Nürnberg forscht“. | |||||
| Letzteres lädt | Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Zuwanderungsgeschichte dazu ein, sich als | ||||
| Laienforschende an einem empirischen Sozialforschungsprojekt zum Thema „Migration und Integra- | |||||
| tion in Nürnberg“ zu beteiligen und ihre (Alltags-)Erfahrungen in die Forschung einzubringen. | Im | ||||
| Laufe des Forschungsprozesses erlernen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im ersten Schritt | |||||
| Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Im zweiten Schritt forschen sie selbst zu gemeinsam | |||||
| entwickelten Forschungsfragen. Zum Abschluss werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsen- | |||||
| tiert. Siehe hierzu auch Projekte – Bildungsbüro | |||||
| Um die gleichberechtigte Teilhabe zu befördern, wird dem Begrüßungspaket für Neubürgerinnen | |||||
| und -bürger in den Bürgerämtern eine Karte mit Hinweisen auf die Zentrale Anlaufstelle Migration- | |||||
| Beratung und die Integreat-App beigelegt, wenn zugewanderte Personen ihren Wohnsitz anmelden. | |||||
| Hilfreiche Informationen und wichtige Anlaufstellen werden so kommuniziert. | |||||
| V. Der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung (5. Leitlinie) in besonderer Weise ver- | |||||
| pflichtet sind das Menschenrechtsbüro, die Gleichstellungsstelle und die Antidiskriminierungsstelle. | |||||
| Sie dienen als Anlaufstelle, unterstützen Betroffene und setzen Schwerpunkte in den Bereichen | |||||
| Menschenrechts-, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit sowie der Demokratieförderung. | |||||
| Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg (nuernberg.de) | |||||
| Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg (nuernberg.de) | |||||
| Antidiskriminierungsstelle - Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg (nuernberg.de) | |||||
| Eine herausgehobene Bedeutung wird hierbei der Beauftragten für Diskriminierungsfragen zuteil, | |||||
| die von Diskriminierung betroffene Personen in Einzelgesprächen berät und unterstützt. Die Bera- | |||||
| tung ist kostenfrei, vertraulich und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. |
Das Menschenrechtsbüro und die Antidiskriminierungsstelle entwickeln zahlreiche Formate zur Prä-
vention von Diskriminierung und Rassismus wie die Antidiskriminierungsklausel für das Gewerbe
und Leitlinien für die Wohnungswirtschaft, den Nürnberger Preis für Diskriminierungsfreie Unterneh-
menskultur oder Angebote im Bereich der Menschenrechtsbildung.
https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/wohnen.html
https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/unternehmenspreis.html
https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/menschenrechtsbildung.html
Im Arbeitskreis Antidiskriminierung in Nürnberg sind Anlaufstellen aus der Zivilgesellschaft, den
Hochschulen und der Verwaltung vertreten, die sich zum Thema Diskriminierung vernetzen. Hier
werden Anfragen ausgewertet, Bedarfe besprochen und sichtbar gemacht und gemeinsame Aktivi-
täten entwickelt.
Die Gleichstellungsstelle betreut den Arbeitskreis Geflüchtete Frauen, der – entstanden aus dem AK
Häusliche und sexualisierte Gewalt - ein besonderes Augenmerk auf Problemlagen und Bedarfe
geflüchteter Frauen legt und niedrigschwellige Zugänge zu Unterstützungsangeboten sicherstellen
soll. Geflüchtete Frauen - Gleichstellung (nuernberg.de).
Eine zentrale Rolle für die Umsetzung der Leitlinie spielen die Nürnberger Wochen gegen Rassis-
mus, die das Menschenrechtsbüro alljährlich im März gemeinsam mit dem Integrationsrat durchführt.
Unter dem Motto „Menschenwürde schützen“ standen beispielsweise die „Nürnberger Wochen ge-
gen Rassismus“ vom 17. bis 30. März 2025.
Von Argumentationstrainings gegen Stammtischparolen oder Zivilcourage-Rollenspielen in einer
echten Straßenbahn über antirassistische Lesungen für Jung und Alt bis hin zu großen Kundgebun-
gen – Bürgerinnen und Bürger waren auch in diesem Jahr wieder eingeladen, ein Zeichen gegen
Diskriminierung und Rassismus zu setzen. Den Auftakt bildete die 11. Verleihung des „Mosaik-Ju-
gendpreis – Mit Vielfalt gegen Rassismus“, der am 17. März in der Kulturwerkstatt Auf AEG stattfand.
Ausgezeichnet wurden einmal mehr vorbildhafte Projekte junger Engagierter aus Nürnberg und
München.
https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/wochen_gegen_rassismus.html
Das gemeinsame Vorgehen gegen Rassismus und Diskriminierung ist auch zentrales Thema ver-
schiedener Dialogformate des Oberbürgermeisters mit unterschiedlichen Communities wie den Mo-
scheegemeinden, migrantischen Vereinen oder der schwarzen Community.
VI. Die 6. Leitlinie „Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe“ manifestiert sich in der Koordinierungsgruppe Integration, die mit Anordnung des Oberbürgermeisters vom 18.06.2010 eingesetzt wurde und die als „kollektive Integrationsbeauftrage“ der Stadt Nürnberg fungiert. Ihre Aufgabe ist die verwaltungsinterne und geschäftsbereichsübergreifende Abstimmung und Koordination aller relevanter Planungen und Grundsatzüberlegungen im Bereich der Integration und des interkulturellen Zusammenlebens. In der Koordinierungsgruppe sind alle Geschäftsbereiche mit Mitarbeitenden auf Leitungsebene vertreten. Um die in der 6. Leitlinie geforderte Verzahnung der Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Diversity-Ansatzes zu gewährleisten, wurde ein „Diversity- Check für Stadtratsunterlagen“ eingeführt. Dessen Ziel ist es, deutlich zu machen, inwieweit die unterschiedlichen Belange der vielfältigen Stadtgesellschaft in den Konzepten, Maßnahmen und Angeboten der Stadtverwaltung Berücksichtigung finden. https://intranet.stadt.nuernberg.de/intranet_2/verwaltungsportal/diversity_check.html
VII. Neben den umfangreichen Bemühungen des Personalamts engagieren sich auch andere
Dienststellen und Einheiten für die „Interkulturelle Orientierung des Personalwesens“ (7. Leitli-
nie). Das Bildungsbüro führte beispielsweise das Projekt „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“
durch, welches aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU gefördert wurde.
IKÖK – Interkulturelle Öffnung in Kommunen - Bildungsbüro (nuernberg.de)
Die Dienstvereinbarung zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
regelt die Vorgehensweise bei entsprechenden Vorfällen. Sie gibt sowohl Beschäftigten als auch
Führungskräften Sicherheit beim Umgang mit dem Thema und beinhaltet zudem Schulungsmaß-
nahmen. Die Beauftragte für Diskriminierungsfragen entwickelte ein Schulungsangebot hierfür, wel-
ches im Fortbildungsprogramm der Städteakademie angeboten wird.
VIII. In besonderer Weise ist das vom Oberbürgermeister einberufene Kuratorium für Vielfalt und
Zusammenhalt ebenfalls der 8. Leitlinie „Förderung und Vernetzung“ verpflichtet. Mitglieder sind
70 Vertreter/-innen aus Organisationen und Institutionen unterschiedlichster Bereiche (siehe oben).
Die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und die Vernetzung aller Mitglieder im Sinne und
im Dienste einer solidarischen Stadtgesellschaft ist oberste Prämisse. Kuratorium für Vielfalt und
Zusammenhalt - Integration und Migration (nuernberg.de)
IX. Verschiedene Maßnahmen zielen auf eine diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit (9. Leitli-
nie) ab, für deren Umsetzung insbesondere auch die Verwendung von leichter und leicht verständ-
licher Sprache sowie der Einsatz von Mehrsprachigkeit relevant sind.
So ist die Online-Terminvereinbarung der Stadt Nürnberg seit April 2025 in 16 Sprachen verfügbar.
Bürgerinnen und Bürger können die Terminbuchung fortan neben Deutsch auch in Arabisch, Bulga-
risch, Tschechisch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugie-
sisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch und Chinesisch durchführen. Ziel ist es, sprachli-
che Barrieren für internationale Bürgerinnen und Bürger in der Stadt zu senken. Die Amtssprache
vor Ort ist weiterhin Deutsch.
Mehrsprachigkeit spielt auch eine wichtige Rolle bei der Wohnsitzanmeldung in den Bürgerämtern.
Hier werden Übersetzungshilfen in 16 verschiedenen Sprachen vorgehalten.
Mehrsprachige Ansprache verschiedener Zielgruppen ist anlassbezogen (beispielsweise bei den
Wahlen zum Integrationsrat), in Krisenzeiten (zum Beispiel mehrsprachige Informationen zu Corona-
Impfungen oder bei der hohen Fluchtzuwanderung aus der Ukraine) und darüber hinaus ein rele-
vantes Thema für städtische Dienststellen.
Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung und Erleichterung des Wahlvorgangs für wahlberechtigte Men-
schen mit Migrationshintergrund wird seitens Wahlamt bei Wahlschulungen und Informationen für
die Wahlberechtigten vermehrt Leichte Sprache eingesetzt und bei der Einteilung der Wahlvor-
stände für die Wahllokale Mehrsprachigkeit nach Möglichkeit berücksichtigt, um vor Ort Sprachbar-
rieren abzubauen.
Im Zuge der Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung wurde beim Amt für Kommu-
nikation und Stadtmarketing eine Stelle für barrierefreie Kommunikation eingerichtet.
Von Leichter Sprache profitieren auch Zugewanderte mit geringen Deutschkenntnissen. Leichte
Sprache bei der Stadt Nürnberg (nuernberg.de).
Ratgeber Faire Sprache: Sprache und Gesellschaft beeinflussen einander. Sprache prägt unser Be-
wusstsein und unsere Wahrnehmung. Wenn Frauen, Männer und Personen, die sich nicht dem bi-
nären Schema „weiblich-männlich“ zuordnen, in der Sprache sichtbar sind, werden alle Geschlech-
ter auch gesellschaftlich wahrgenommen. Eine faire, geschlechtergerechte Sprache grenzt nieman-
den aus. Sie zeigt vielmehr, wer angesprochen ist. Die Stadtgesellschaft ist vielfältig. Dies soll auch
in unserer Sprache zum Ausdruck kommen.
Kleiner Ratgeber für geschlechtergerechtes Formulieren (nuernberg.de)
Neben den klassischen Medien ist die Stadt Nürnberg auch auf vielen Social-Media-Kanälen zu
finden. Ziel ist, verschiedenste Zielgruppen in der vielfältigen Stadtgesellschaft zu erreichen und
über Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen der Stadt zu informieren.
Social Media: Facebook, Twitter, Instagram & Co. - Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
(nuernberg.de)
X. Neben der integrationspolitischen Arbeit in den städtischen und lokalen Gremien ist die Stadt Nürnberg auch in überregionalen Gremien vertreten und aktiv. Um eine intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit im Land, Bund und in Europa (10. Leitlinie) zu gewährleisten, nehmen städtische Vertreter/-innen auch an überregionalen Integrationsgremien teil.
Zu nennen sind hier unter anderem der Bayerische Integrationsrat, die Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten sowie die Working Group Migration & Integration der Eurocities oder die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR).
Integrationsrat – Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung Migration and integration - EurocitiesStädte-Koalition gegen Rassismus – Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg Europäische Netzwerke - Europabüro Nürnberg (nuernberg.de)
Geschäftsstelle des Integrationsrats (BgA/3)
Der Rat für Integration und Zuwanderung und die ihm zuarbeitende Geschäftsstelle als Teil der Stadtverwaltung nehmen insofern eine Sonderstellung im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ein, als es sich dabei um die von der Bevölkerung gewählte kommunale Repräsentanz der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund handelt. Die übergeordnete satzungsgemäße Aufgabe des Integrationsrates und seiner 31 ehrenamtlichen Mitglieder ist die Vertretung der Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gegenüber der Stadt. Der Integrationsrat und seine Geschäftsstelle sind daher nicht nur von allen Aspekten der kommunalen Integrationspolitik betroffen, sondern wirken auch in vielfältiger Weise an ihrer konkreten Ausgestaltung mit. Im Einzelnen lässt sich dies wie folgt den zehn Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg zuordnen:
I. „Zentrales kommunalpolitisches Thema“
Der hohe Stellenwert, den die kommunale Integrationspolitik in Nürnberg als „Chefsache“ genießt, kommt verwaltungsorganisatorisch durch die Ansiedlung des Integrationsrates als Vertretung der direkt von diesen politischen Entscheidungen betroffenen Menschen im Bürgermeisteramt zum Ausdruck. Dadurch ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Oberbürgermeister bzw. der Stadtund Verwaltungsspitze und dem Integrationsrat gewährleistet.
Die große, der Einbindung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zugemessenen Bedeutung in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse zeigt sich auch in zwei weiteren Satzungsbestimmungen: Der Integrationsrat hat die Aufgabe, den Stadtrat in allen Fragen zu beraten, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen. Zudem sind Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, dem Integrationsrat so bald wie möglich vor ihrer Behandlung im Stadtrat vorzulegen. Dies stärkt die Rolle des Gremiums als Expertinnen- und Expertenorgan mit unmittelbarer Alltagsexpertise.
II. „Wertschätzung kultureller Vielfalt“
Größtmögliche kulturelle Vielfalt und somit eine breite Repräsentanz möglichst vieler der in Nürnberg vertretenen migrantischen Communities im Gremium sicherzustellen, ist seit jeher eine der Anforderungen an den Integrationsrat bzw. auch schon an sein Vorläufergremium, den bis 2010 bestehenden Ausländerbeirat. Durch den im Vorfeld der Integrationsratswahl 2022 verabschiedeten neuen Wahlmodus ist es gelungen, dass in der aktuellen Wahlperiode des Integrationsrates 19
verschiedene Herkunftsländer im Gremium vertreten sind (Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Dschibuti, El Salvador, Griechenland, Italien, Kasachstan, Lettland, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Syrien, die Türkei und die Ukraine). Darüber hinaus sind drei der 2022 in das Gremium eingezogenen Mitglieder ab 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete und repräsentieren somit die erst kürzlich neu Zugewanderten – darunter auch der aktuelle Vorsitzende des Integrationsrates. Hinzu kommen noch fünf deutschstämmige Aussiedlerinnen und Aussiedler aus verschiedenen Herkunftsregionen (mit den Schwerpunkten Rumänien und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion).
III. „Integration als wechselseitiger Prozess“
Der Integrationsrat nimmt seine Funktion als Multiplikator in die migrantische Stadtgesellschaft hinein sehr ernst und klärt die Bevölkerung im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über demokratische Rechte und Pflichten auf – etwa im Rahmen von anlassbezogenen Informationskampagnen zur Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl, aber auch permanent durch die Verteilung mehrsprachiger Ausgaben des Grundgesetzes bei Stadtteilfesten und ähnlichen Gelegenheiten, bei denen der Rat mit Infoständen präsent ist. Eine besondere Herausforderung entstand in der Zeit der Covid-19-Pandemie, in der sich der Integrationsrat aktiv an der kultursensiblen Aufklärung über und an der Werbung für städtische Impfangebote beteiligt hat.
IV. „Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel“
Der Integrationsrat versteht sich selbst als ein wesentliches Instrument zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Ein zentraler Beweggrund für die Gründung des Ausländerbeirats im Jahr 1973 durch den Stadtrat war es, mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für diese Menschen zu schaffen. Durch die seitdem regelmäßig stattfindenden Wahlen des Integrationsrates garantiert die Stadt Nürnberg auf örtlicher Ebene auch ihren bei sonstigen Wahlen nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund ein Mindestmaß an politischer Partizipation.
Der Rat engagiert sich bereits seit Jahrzehnten für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle dauerhaften Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt und betont damit den Stellenwert der vollen politischen Partizipation als höchste Form gesellschaftlicher Teilhabe. In Kenntnis der hohen rechtlichen bzw. politischen Hürden hält der Integrationsrat daher auch weiterhin an seinem Fernziel des kommunalen Wahlrechts für sogenannte Drittstaatsangehörige fest.
Daneben setzt sich der Integrationsrat auch in vielfältiger Weise für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in einem weiteren Sinne ein: Ein konkretes Beispiel für verbesserte Teilhabe ist eine Initiative des Integrationsrates zur Förderung von Sprachkursen für Menschen, die durch das Raster der BAMF-Förderung fallen. Ein solches Angebot wurde mittlerweile vom Bildungsbüro umgesetzt und besteht seit 2020 als „Kommunales Programm Deutschspracherwerb“.
Als Teilprojektvorhabenträger ist der Integrationsrat selbst am aus dem Europäischen Sozialfonds plus geförderten Netzwerk FiBA+ beteiligt, das mit seinem Diversity-Ansatz die Dimensionen Flucht, Behinderung und Geschlecht intersektional verknüpft.
V. „Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung“
Die Antidiskriminierungsarbeit und der Kampf gegen Rassismus bzw. gegen jedwede Art gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind seit jeher zentrale Arbeitsschwerpunkte des Integrationsrates.
Dies kommt unter anderem durch die regelmäßige Teilnahme an den vom Menschenrechtsbüro organisierten „Nürnberger Wochen gegen Rassismus“ rund um den Internationalen Tag gegen Rassismus der Vereinten Nationen am 21. März zum Ausdruck, die in den letzten Jahren immer in Form einer sehr gut besuchten und breit rezipierten Diskussionsveranstaltung erfolgte.
Die Idee zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtsbüro wurde seinerzeit maßgeblich vom Integrationsrat angeregt. Ein weiterer wichtiger Impuls ging kürzlich vom Ratsbeschluss zur Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstruktur für Schulen aus. Dieser wurde 2023 gefasst und inzwischen von mehreren Stadtratsfraktionen aufgegriffen. Aktuell wird dazu eine wissenschaftliche Erhebung vorbereitet, mit der diskriminierende Vorfälle im schulischen Kontext systematisch dokumentiert und analysiert werden sollen.
Der Integrationsrat vertritt darüber hinaus die Überzeugung, dass es in der Gesellschaft keine rassismus- und diskriminierungsfreien Räume gibt. Vor diesem Hintergrund wirkt er nicht nur kontinuierlich auf die Sensibilisierung der Allgemeinheit in Bezug auf alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hin, sondern auch ganz spezifisch auf die entsprechende Qualifizierung seiner eigenen Mitglieder. Dies erfolgt durch interne Schulungen zu Themen wie Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus sowie Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung.
VI. „Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe“
Der Integrationsrat sowie seine Geschäftsstelle sind in die relevanten städtischen Querschnittsstrukturen zur Integrationspolitik eingebunden, etwa in die städtische Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der Integrationsleitlinien. So nimmt die Geschäftsstelle unter anderem auch an der Vorbereitungsgruppe Integration und an der Arbeitsgruppe „Diversity“ teil. Daneben ist die Geschäftsstelle in projektbezogene Arbeitsgruppen und Gremien mit städtischen und zum Teil externen Akteuren involviert, so etwa in die aktuelle AG zur Entwicklung einer Gesamtstrategie gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus. Damit wird gewährleistet, dass die First-Hand-Perspektiven von Migrantinnen und Migranten systematisch in alle Fachbereiche eingebracht werden.
Die wesentliche Schnittstelle für den Integrationsrat, in dem er die Ergebnisse seiner internen Vorarbeiten und Beratungen an den Stadtrat übermittelt und mit diesem über konkrete Maßnahmen diskutiert, ist die seit 2002 bestehende Kommission für Integration. Hier sind die neun Mitglieder des erweiterten Vorstands des Integrationsrates mit Rederecht und beratender Funktion vertreten.
Durch besondere Formate wie die Nürnberger Integrationskonferenz, die vom Integrationsrat regelmäßig mitveranstaltet wird, wird eine breite Beteiligung wesentlicher für das Feld der Integrationspolitik relevanter gesellschaftlicher Akteure ermöglicht.
VII. „Interkulturelle Orientierung des Personalwesens“
Der Integrationsrat hat die Interkulturelle Öffnung der Nürnberger Stadtverwaltung seit jeher begrüßt und aktiv begleitet. Dies betrifft sowohl die Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltung im Sinne eines kultursensiblen Umgangs mit zugewanderten Menschen, als auch die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Migrationsgeschichte in den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung.
Bereits der Ausländerbeirat hatte mehrere Anträge zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung eingebracht. Diese trugen maßgeblich dazu bei, dass das Thema innerhalb der Verwaltung systematisch aufgegriffen wurde. Ein wesentlicher Meilenstein war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe durch den damaligen Stadtkämmerer und Personalreferenten, aus der weitere Strukturen wie etwa der Beirat „Interkulturelle Öffnung“ hervorgingen. Die Geschäftsstelle des Integrationsrates war dabei aktiv beteiligt. In jüngerer Zeit wirkte der Integrationsrat unter anderem im Beirat des 2020-2022 vom Bildungsbüro durchgeführten Projekts „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ (IKÖK) mit.
Aktuell bereitet die Geschäftsstelle des Integrationsrates nach Absprache mit PA und BgA einen Pilotversuch für den Sommer und Herbst 2025 vor, in dessen Rahmen Praktikantinnen und Praktikanten mit geringen Deutschkenntnissen (Sprachniveau A2-B1) in einer städtischen Dienststelle zum Einsatz kommen sollen. Ziel ist es, niedrigschwellige erste Einblicke in den Arbeitsalltag einer
Behörde zu ermöglichen und langfristig eine frühzeitige berufliche Orientierung zu fördern, damit die Stadt Nürnberg auf diesem Feld mit gutem Beispiel vorangeht und sich zugleich wichtige personelle Ressourcen für die Personalgewinnung erschließt.
VIII. „Förderung und Vernetzung“
Der Integrationsrat und seine Geschäftsstelle stehen in regelmäßigem Kontakt und Austausch mit zahlreichen migrantischen Vereinen und Initiativen sowie auf fachlicher Ebene mit im Migrationsund Integrationsbereich aktiven Beratungsstellen.
Zudem vergibt der Integrationsrat im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Mittel regelmäßig Zuschüsse zur Sprachförderung, für interkulturelle Veranstaltungen sowie für Vereine, die das Zusammenleben in Vielfalt fördern.
Ein besonderes, öffentlichkeitswirksames Instrument der Förderung ist dabei der jährlich verliehene, mit einem Geldpreis dotierte Interkulturelle Preis (IKP) des Integrationsrates, mit dem besondere Verdienste um zugewanderte Menschen in den Bereichen Bildung, Kommunalpolitik, Kultur, Sport oder Soziales bzw. herausragendes und nachhaltiges Engagement für eine gelingende Integration und das interkulturelle Zusammenleben gewürdigt und sichtbar gemacht werden.
IX. „Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit“
Eine systematische diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit ist im Tätigkeitsfeld des Integrationsrates bislang nicht institutionalisiert, wird aber im Rahmen einzelner Projekte bereits mitgedacht: Beispielhaft zu nennen sind hier Schulungsformate im Rahmen des Netzwerks FiBA+ wie Empowerment-Workshops für Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung sowie anlassbezogene Informationskampagnen des Rates in verschiedenen Sprachen.
X. „Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa“
Der Integrationsrat ist über seine Geschäftsstelle regelmäßig im Austausch mit landes- und bundesweiten Zusammenschlüssen wie AGABY (der „Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns“), an deren jährlichen Vollversammlungen der Rat über eigens dafür gewählte Delegierte teilnimmt. Indirekt bestehen über das Delegiertensystem auch Verbindungen zum Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI).
Eine besonders enge Kooperation bzw. ein relativ intensiver Austausch besteht mit den benachbarten Integrations- und Migrationsbeiräten in der Metropolregion Nürnberg, insbesondere mit denen in Fürth und Erlangen. Diese Vernetzung ermöglicht den Transfer innovativer Ansätze und dient dem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen.
- Geschäftsbereich Kultur der 2. Bürgermeisterin
1. Zentrales kommunalpolitisches Thema
Eine bedeutende Rolle nimmt das Inter-Kultur-Büro (IKB) des Amts für Kultur und Freizeit (KUF) ein, welches der Stadtverwaltung beratend zur Seite steht.1 Das IKB ist Teil der Abteilung „Kulturelle Vielfalt und Koordination Integrationsprogramm“ des KUF, in der mit der Einheit „Koordination Integrationsprogramm“ gleichzeitig die (mit BgA gemeinsame) Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe Integration und die Organisation der integrationspolitischen Gremien der Stadt Nürnberg verankert ist. Zudem setzte das Stadtarchiv (Av) frühzeitig einen Forschungsschwerpunkt auf das Thema der Migration, um zu signalisieren, dass kulturelle Vielfalt tief in den Wurzeln Nürnbergs verankert und untrennbar mit der Stadtgeschichte verbunden ist. Beispielhaft dafür ist das Oral-History-Forschungsprojekt, das sich mit der Zuwanderung nach Nürnberg seit 1945 intensiv
1 Inter-Kultur-Büro - KUF Kultur
auseinandersetzt.2 Einen weiteren wesentlichen Baustein der Integrationsarbeit in Nürnberg stellen die Integrationskurse der städtischen Beschäftigungsgesellschaft Noris-Arbeit gGmbH (NOA) dar, die unter anderem im Kulturladen Loni-Übler-Haus des KUF stattfinden. Die durch das BAMF finanzierten Kurse behandeln wichtige Themen aus dem Alltags- und Berufsleben und bieten im Anschluss einen Orientierungskurs als Vorbereitung für den Einbürgerungstest an.3
2. Wertschätzung kultureller Vielfalt
Beispielhaft für dieses Konzept ist der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin, welcher sich durch Förderungen und die Organisation mehrerer internationaler Film- und Literaturfestivals daran beteiligt. Veranstaltungen wie „Cine international – Fremdsprachenkino im Filmhaus“4, „NIHRFF – Nuremberg International Human Rights Film Festival“, die „Kurdischen Filmtage“ und die „Lateinamerikafilmtage“ durch das KunstKulturQuartier (KuKuQ)5 oder „Akwaba – Afrikanische Kulturtage“ und „Interkultur.Literatur“ durch das IKB des KUF6 sind nur ein Teil dieser Kulturförderung. Darüber hinaus ist in diesem Kontext das „Internationale Filmfestival Türkei Deutschland“ zu nennen, das jährlich vom „InterForum“, einer Nürnberger Initiative für den interkulturellen Dialog, in Zusammenarbeit mit KuKuQ veranstaltet wird. Es bietet eine wertvolle Plattform für den interkulturellen Austausch und fördert die Wertschätzung der türkischen und deutschen Filmkultur.7 Auch die Museen der Stadt Nürnberg beteiligen sich durch spezifisch kuratierte Ausstellungen an der Abbildung und Wertschätzung dieser Vielfalt. Die vor Kurzem präsentierte Ausstellung „Spielzeug der Türkei“ durch das Spielzeugmuseum ist ein weiteres markantes Beispiel hierfür.8
3. Integration als wechselseitiger Prozess
Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Menschen machen Stadtgeschichte!“ des Stadtarchivs. Es hat die Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs eingeladen, das alltägliche Stadtleben zu dokumentieren, wodurch explizit die Vielfältigkeit Nürnbergs in allen Dimensionen abgebildet wurde.9 Durch die Vermittlung von kunstpädagogischen Angeboten leistet das Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) als assoziierte Dienstelle des Geschäftsbereichs Kultur wichtige Arbeit für die Museen der Stadt Nürnberg (KuM). Dabei legt das KPZ das Augenmerk auch auf wechselseitige Eingliederungsprozesse, indem ein Angebot geschaffen wird, welches kulturelle Vielfalt und die Migrationsgeschichte aufarbeitet. Zudem werden mehr Menschen mit Migrationsgeschichte als Kulturvermittler engagiert, um neue, diverse Zielgruppen zu erschließen. Seitens KUF ist ein weiterer wichtiger Baustein der Integrationsarbeit das „NorA Sprachcafé für Zugewanderte“ in Kooperation mit Noris-Arbeit gGmbH (NOA). Hier haben Teilnehmende ohne Anmeldung die Möglichkeit, zu sprechen, zu lernen und sich auf Prüfungen vorzubereiten.10 Zudem wird von KUF dem „Internationalen Frauencafé in der Villa Leon“ Raum gegeben, bei dem es sich um ein Begegnungscafé für geflüchtete Frauen handelt, das vom Verein „Imedana e. V.“ veranstaltet wird. Es stellt einen „Schutzraum“ ausschließlich für Frauen dar, in dem diese die Möglichkeit haben, etwas Neues zu lernen, Hilfestellung zu erhalten und rechtliche Informationen zu bekommen. Auch hier wird der Dialog und die Integration gefördert, um den Frauen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.11
2 Oral History Forschungsschwerpunkt zur Migrationsgeschichte - Stadtarchiv 3 KUF Veranstaltungen - KUF Kultur 4 Cine International im Filmhaus Nürnberg: Kunstkulturquartier 5 Festivals und Veranstaltungsreihen - KunstKulturQuartier Nürnberg: Kunstkulturquartier 6 Veranstaltungen und -reihen (Auswahl) - KUF Kultur 7 Festivals und Veranstaltungsreihen - KunstKulturQuartier Nürnberg: Kunstkulturquartier 8 Spielzeug in der Türkei – Jahresausstellung im Spielzeugmuseum Nürnberg 9 "Menschen machen Stadtgeschichte!" - Stadtarchiv 10 KUF Veranstaltungen - KUF Kultur 11 KUF Veranstaltungen - KUF Kultur
4. Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Der Bildungscampus Nürnberg (BCN) weist ein reiches Angebot im Bildungszentrum (BZ)12 und in der Stadtbibliothek (StB)13 auf, das grundsätzlich allen Menschen zugänglich ist. Als besonders wichtig gelten die außerschulischen Deutsch- und Integrationskurse, da der Erwerb der deutschen Sprache als die fundamentale Basis für die soziale Teilhabe in der Stadtgesellschaft erachtet wird. Weiterhin bietet KuKuQ regelmäßig Schulkinoveranstaltungen an, wodurch ein niederschwelliges Kulturangebot mit internationalen Filmen für ein gleichermaßen junges wie stark von Zuwanderung geprägtes Publikum an Vor- und Nachmittagen geschaffen wird.14 Vom KPZ wird ein Deutsch- und Integrationsklassenprogramm offeriert, das speziell für Kinder und Jugendliche konzipiert wurde, die Deutsch lernen. Die kostenfreien Kurse sind flexibel an das Sprachniveau der Teilnehmenden angepasst und ermöglichen durch handlungsorientierte Methoden eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Exponaten in den städtischen Museen. Dabei werden der alltagsbezogene Wortschatz geübt und wichtige Sprachstrukturen trainiert. Zum Abschluss wird das Gesehene mit Hilfe einfacher bildnerischer Mittel kreativ verarbeitet.15
5. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Um dieses Konzept umzusetzen, waren KUF, KuKuQ, mehrere Vertreterinnen und Vertreter der freien Szenen Nürnbergs und der Verein „Nordkurve e. V.“ an der Entwicklung des „Brandschutzkonzepts Diskriminierung“ maßgeblich beteiligt. Dieses Weiterbildungsformat wird Stadtinterne und Externe hinsichtlich des Verhaltens bei Diskriminierung und Übergriffen im Kontext von Veranstaltungen adäquat schulen. Auf dem Konzept basieren auch die erstmals beim Südstadtfest 2024 angewendeten Awareness-Maßnahmen. Das Spielzeugmuseum zeigte bis März 2025 die Sonderausstellung „Spielzeug und Rassismus – Perspektiven, die unter die Haut gehen“. Das Ziel dieser Ausstellung war es, grundsätzlich zu sensibilisieren, was genau an Spielzeug rassistisch sein kann, dies wird durch kontextualisierte und kritisch hinterfragte Exponate hervorgehoben. Exponate, in denen Schwarze Menschen herabgewürdigt werden, stehen Spielzeugen gegenüber, die einen spezifisch antirassistischen Anspruch veranschaulichen. Die Ausstellung darf als wegweisend für die Neukonzeption der Dauerausstellung wie für die Präsentation von Sonderausstellungen betrachtet werden.16
6. Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe
Das KuF ist mit seiner Abteilung „Kulturelle Vielfalt und Koordination Integrationsprogramm“ Teil des stadtübergreifenden Integrationsprogramms, welches mit Hilfe eines speziell gebildeten Teams die Erledigungen dieser Querschnittsaufgabe angeht.17 KUF ist darüber hinaus aktiv geworden, indem es in wesentlicher Kooperation mit Av und KuKuQ sowie weiteren Dienststellen 2008 das Projekt „da sein. Nürnbergs Wandel durch Migration“ ins Leben rief. Dies stellt einen wichtigen Beitrag aller Kulturdienststellen Nürnbergs zur Integrationspolitik der Stadt dar.18 Ein weiteres Beispiel ist das KUF-Projekt „KunstProstIR – Kunsttreff für ukrainische Künstler und Künstlerinnen“. Es bietet geflüchteten Kunstschaffenden, insbesondere Fachleuten, eine Möglichkeit, sich künstlerisch zu betätigen und ihre spezifischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.19
12 Deutsch und Integration | Bildungszentrum Nürnberg 13 Deutschlernende - Stadtbibliothek 14 Schulkino im Filmhaus Nürnberg: Kunstkulturquartier 15 Nürnberg: Angebote für Deutsch-, Sprint-, InGym- und Berufsintegrationsklassen 16 Spielzeug und Rassismus | Spielzeugmuseum Nürnberg 17 Koordination Integrationsprogramm - KUF Kultur 18 da sein - Nürnbergs Wandel durch Migration 19 KUF Veranstaltungen - KUF Kultur
7. Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Die Durchführung erfolgt unter anderem, indem die Stellenausschreibungen der KUF-Kulturläden auch über die Kanäle des IKB weitergeleitet werden, um ein möglichst diverses Bewerberfeld zu erreichen. Zusätzlich wurden sowohl bei Av als auch bei KuM Stellen auf Grundlage des Teilhabechancengesetzes geschaffen. Als eine weitere erfolgreiche Umsetzung dient – im Kontext des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine – die Einstellung einer ukrainischen Staatsangehörigen durch das KPZ, welche museumspädagogische Veranstaltungen für ukrainische Flüchtlinge koordiniert.
8. Förderung und Vernetzung
In diesem Kontext kann an erster Stelle die Förderung durch Zuschüsse des IKB an Vereine und gemeinnützige Organisationen, die interkulturelle Arbeit leisten, genannt werden.20 Ein weiteres Beispiel zur Umsetzung dieser Leitlinie sind die „Türkisch-Deutschen Literaturtage“. Diese werden gemeinsam von der Stadt Nürnberg (KUF/IKB, BCN/Stadtbibliothek, KUF/Villa Leon) in Kooperation mit dem Verein „Junge Stimme e. V.“ veranstaltet und organisiert. Durch die gezielte Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein wird bürgerliches Engagement sichtbar gemacht und durch die Kanäle der Stadt eine höhere Reichweite erzielt.21
9. Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit
Die Verwendung von Leichter Sprache in der Online-Präsenz von KuKuQ22 und KuM23 sowie vermehrt zeitgemäßer Kommunikationswege durch KuKuQ zeigen die erfolgreiche Umsetzung. Zum Abbau von Barrieren werden häufiger Bilder und Piktogramme anstatt Wörter zur Kommunikation auf der Webseite von KuKuQ verwendet.24
10. Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Die Stadt Nürnberg ist Mitglied im europäischen Städtenetzwerk „Eurocities“, KUF vertritt hier gemeinsam mit BgA die Stadt Nürnberg in der „Working Group Migration & Integration“ und steht außerdem dort über das Kulturforum im Austausch mit knapp 200 Städten aus 38 europäischen Ländern über kulturpolitische Entwicklungen. Des Weiteren vertritt KUF die Stadt Nürnberg im bundesweiten Qualitätszirkel der kommunalen Integrationsbeauftragten und nimmt an zwei jährlichen Netzwerktreffen teil. Außerdem organisiert KuM in Kooperation mit dem Amt für Internationale Beziehungen (IB) das Grenzenlos-Festival der Partnerstädte im Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal.25
- Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters, dem neben der Stabstelle Außendienst Nürnberg, der Feuerwehr, der Tiergarten, die Eigenbetriebe NürnbergBad, Frankenstadion Nürnberg und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) angehören, tragen auf unterschiedliche Weise zur Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik bei.
Gerade der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, der sich um die vielfältigen Bereiche des öffentlichen
Raumes kümmert und diese gestaltet, berücksichtigt das Zentrale kommunalpolitische Thema der
Leitlinie 1. Den öffentlichen Raum und die öffentlichen Einrichtungen des Geschäftsbereiches sollen
20 Angebote für Migrant*innenvereine & -initiativen - KUF Kultur 21 Veranstaltungen und -reihen (Auswahl) - KUF Kultur 22 Information in Leichter Sprache: Kunstkulturquartier 23 Informationen in Leichter Sprache 24 Ausstellungen, Tanztheater, Filmkunst, Offene Werkstätten & mehr - KunstKulturQuartier Nürnberg: Kunstkulturquartier 25 grenzenlos: Nürnberg trifft Krakau | Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal
alle Nürnbergerinnen und Nürnberger nutzen können und nutzen wollen, unabhängig von ihrer Her-
kunft, Religion und Weltanschauung
Die Wertschätzung kultureller Vielfalt als Leitlinie 2 spielt auf vielen Ebenen des Geschäftsbereichs
eine Rolle. Zum einen im täglichen Arbeitsablauf. Eine Vielzahl der Mitarbeitenden der Dienststellen
und Geschäftsbereiche besitzt eine Zuwanderungsgeschichte. Ihre Lebenserfahrungen und ihre
Kultur bereichern die Arbeitsabläufe, sorgen für ihre starke Präsenz im öffentlichen Raum nach au-
ßen und zeigen den Bürgerinnen und Bürgern gelebte Vielfalt und gelebte Integration.
Bei der Gestaltung von Grünanlagen und Spielplätze im Rahmen von Bürgerbeteiligungsformaten
versuchen die Fachkolleginnen und Fachkollegen des SÖR die gesamte Bürgerschaft zu erreichen
und in die Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einzubeziehen. Es sollen alle Wünsche und Vor-
schläge der Stadtgesellschaft gehört und geprüft werden.
Wie bereits bei der Leitlinie 2 beschrieben, wird im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters die Leitlinie 3 Integration als wechselseitiger Prozess allein schon durch die Vielzahl von Mitarbeitenden mit Zuwanderungsgeschichte aktiv gelebt. Die Entwicklung der immer vielfältigeren Stadtgesellschaft bildet sich nach und nach auch in den Dienststellen und Eigenbetrieben ab, wird gezielt gefördert und mit Maßnahmen und Programmen bei der Personalgewinnung und bei der Integration in den Arbeitsprozess unterstützt. Denn verschiedene kulturelle Hintergründe werden als Gewinn für die Stadtverwaltung Nürnberg und die Stadt Nürnberg verstanden.
Dieser Umgang mit den eigenen Mitarbeitenden innerhalb der jeweiligen Dienststellen und Geschäftsbereiche spiegelt sich auch im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern außerhalb der Verwaltung. Entsprechend der 4. Leitlinie Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel sind alle Nürnbergerinnen und Nürnberger aufgerufen, sich bei den Beteiligungsprozessen einzubringen und aktiv zu werden. Es werden viele Stimmen, Ideen und Anregungen gesucht, damit das Stadtbild und die Stadtgestaltung auch allen zu Gute kommt und von allen genutzt werden kann.
| Die Leitlinie 5 Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung wird durch die Stadt Nürnberg aktiv | |
|---|---|
| umgesetzt. | Auch der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters arbeitet aktiv daran. Dies beginnt bei |
| den Auswahlprozessen für neue Mitarbeitende und zeigt sich auch bei den geltenden Regelungen | |
| und Verfahren zum Umgang mit diskriminierenden oder rassistischen Erfahrungen. |
Die Leitlinie 6 Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe bleibt ein immanenter Punkt der städtischen Verwaltung auf gesamtstädtischer Ebene, aber auch in den jeweiligen Eigenbetrieben und Dienststellen. Die unterschiedlichen Belange der vielfältigen Stadtgesellschaft finden in größeren und kleineren Stufen der Konzepte, Maßnahmen und Angebote Berücksichtigung finden.
Für die Leitlinie 7 Interkulturelle Orientierung des Personalwesens engagiert sich das städtische
Personalamt sehr stark. Aber auch alle anderen städtischen Dienststellen und Einheiten mit den
eigenen Personalabteilungen unternehmen, wie bereits beschrieben, erfolgreiche Anstrengungen,
nicht nur das Personalwesen, sondern auch die Gesamtstadt vielfältiger und offener zu gestalten.
Die Dienststellen und Eigenbetriebe sind auf ihrer jeweiligen fachlichen Ebene vernetzt und suchen
je nach Thema und Projekt Kontakt zu den unterschiedlichsten Gruppen, Vereine und Organisatio-
nen der Zivilgesellschaft, um gemeinsam Inhalte und Maßnahmen zu entwickeln und zu gestalten.
Die Leitlinie 8 Förderung und Vernetzung ist deshalb im praktischen Arbeitsalltag ein wichtiges Ele-
ment zur Gestaltung und Entwicklung des öffentlichen Raumes.
Die Eigenbetriebe und die Dienststellen des Geschäftsbereiches nutzen vielfältige Kanäle, um alle
Nürnbergerinnen und Nürnberger ansprechen zu können. Dabei wird ja nach Bedarf in verschiede-
nen Sprachen bzw. in leichter Sprache veröffentlicht (Leitlinie 9 diversitätssensible Öffentlichkeits-
arbeit).
In Abhängigkeit von der jeweiligen Thematik ist ein Austausch auf weiteren Ebenen sinnvoll und wird genutzt. Die Zusammenarbeit im Land, Bund und in Europa im Sinne der 10. Leitlinie ist so ein möglicher Bestandteil, der dann zum Einsatz kommt.
- Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II)
Die verschiedenen Organisationseinheiten des Referats für Finanzen, Personal und IT tragen auf vielfältige Weise (mittelbar und unmittelbar) zur Umsetzung der integrationspolitischen Leitlinien bei.
Das Amt für Informationstechnologie (IT) stellt als zentraler IT-Dienstleister sicher, dass alle Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe mit moderner und leistungsfähiger Technologie ausgestattet sind. Durch die technische Umsetzung der digitalen Transformation trägt das Amt entscheidend dazu bei, dass Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher, verständlicher und einfacher nutzbar werden. Insbesondere die bedarfsorientierte Entwicklung digitaler Servicestrategien ermöglicht es, die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse einer vielfältigen Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.
Digitale Verwaltungsangebote, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen, erleichtern vielen Menschen den Zugang zu Informationen und Leistungen der Stadt. Gerade auch denen, die aufgrund von Sprache, Mobilität oder Arbeitszeiten bisher auf Barrieren gestoßen sind. So wird digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Die Ausstattung der städtischen Mitarbeitenden mit modernen Arbeitsmitteln sowie der Betrieb einer stabilen IT-Infrastruktur sind außerdem grundlegende Voraussetzungen für eine inklusive und effektive Verwaltungsarbeit. Sie ermöglichen mobiles Arbeiten, flexiblere Kommunikation und eine serviceorientierte Arbeitsweise – auch im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher kultureller Hintergründe.
Darüber hinaus schafft die IT-Abteilung durch ihre Beratungskompetenz und den regelmäßigen Austausch mit den Fachbereichen eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Dies schafft Raum dafür, dass auch integrationsrelevante Bedarfe frühzeitig erkannt und bei der Weiterentwicklung digitaler Angebote berücksichtigt werden können. Auf diese Weise unterstützt das Amt für Informationstechnologie nicht nur den Zugang zu städtischen Dienstleistungen, sondern fördert auch intern eine diverse, moderne und zukunftsorientierte Verwaltung.
Die Zentralen Dienste der Stadt Nürnberg leisten ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zur Förderung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe im städtischen Kontext. Als zentrale Organisationseinheit für das Gebäudemanagement sorgen sie dafür, dass Verwaltungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen funktional, sicher und zugänglich sind. Auch die Organisation des innerstädtischen Post-, Transport- und Ermittlungsdienstes unterstützt eine zuverlässige Erreichbarkeit und Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung. Dies schafft effiziente Abläufe, die auch integrationspolitische Maßnahmen logistisch möglich machen.
Das Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste wirkt integrationsfördernd, indem es als zentrale Anlaufstelle für Liefer- und Dienstleistungen sicherstellt, dass Produkte und Services unter Einhaltung des Vergaberechts fair, diskriminierungsfrei und transparent eingekauft werden. Gleichzeitig sorgen die Zentralen Dienste mit ihrem Know-how im Bereich der Ausschreibungen und Rahmenvereinbarungen dafür, dass alle innerstädtischen Organisationseinheiten bei der Durchführung ihrer Aufgaben effizient und bedarfsgerecht unterstützt werden. Damit schaffen sie organisatorische und strukturelle Grundlagen für eine Stadtverwaltung, die Vielfalt als Stärke begreift und Integration im Alltag praktisch ermöglicht.
Der Bereich Kassen- und Steuerwesen der Stadt Nürnberg trägt auf zentraler Ebene zur Funktionsfähigkeit der Verwaltung und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei und leistet damit auch einen wichtigen mittelbaren Beitrag zur Förderung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe. Zugleich übernimmt das Kassenwesen die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Diese
erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und unterliegt einem transparenten und rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren. In der Umsetzung ist dabei besonders wichtig, dass bürgernahe Kommunikation, nachvollziehbare Prozesse greifen, um niemanden aufgrund sprachlicher oder sozialer Barrieren strukturell zu benachteiligen. Hier trägt der Bereich dazu bei, dass auch vulnerable Gruppen fair behandelt werden.
Das Steuerwesen stellt sicher, dass die kommunalen Steuern korrekt erhoben und verwaltet werden. Es informiert über die steuerlichen Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht damit eine gleichberechtigte Teilhabe an der Finanzierung der Gemeinschaft. Die Einnahmen aus Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Zweitwohnungssteuer fließen in öffentliche Leistungen, von denen wiederum alle profitieren.
Die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg spielt eine zentrale Rolle für die finanzielle Steuerung und Handlungsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung und bildet gemeinsam mit dem Kassen- und Steueramt die kommunale Finanzverwaltung. Ihr Beitrag zur integrationspolitischen Arbeit besteht in erster Linie darin, stabile finanzielle Rahmenbedingungen für eine gerechte, vielfältige und zukunftsorientierte Stadtgesellschaft zu schaffen.
Mit der Aufstellung des städtischen Haushaltsplans setzt die Kämmerei den politischen Willen des Stadtrats in konkrete finanzielle Planungen um. Sie legt damit die Grundlagen für sämtliche städtischen Aktivitäten. Alle integrationsfördernden Projekte und Maßnahmen benötigen eine solide finanzielle Basis.
Die Kämmerei ist darüber hinaus für die Verwaltung von Darlehen und Schulden sowie für das Zuwendungswesen zuständig. Gerade im Bereich der Zuwendungen besteht eine wichtige Schnittstelle zur Integrationspolitik.
Die Stadtkämmerei stellt sicher, dass die Verwaltung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch strategisch und nachhaltig wirtschaftet – und schafft damit die finanzielle Grundlage dafür, dass Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Nürnberg wirksam gelebt werden kann.
Die interkulturelle Öffnung des Personalmanagements der Stadt Nürnberg leistet einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der integrationspolitischen Leitlinien und spiegelt sich in zahlreichen Maßnahmen und Strategien wider. Im Folgenden wird exemplarisch aufgezeigt, wie sich die zehn Leitlinien in der praktischen Arbeit des Personalbereichs wiederfinden.
Leitlinie 1: Zentrales kommunalpolitisches Thema
Das Motto der Nürnberger Integrationspolitik wird im Personalmanagement konkret gelebt: durch ein wertebasiertes Kompetenzmodell, eine diskriminierungsfreie Personalpolitik und kontinuierliche Qualifizierung. Das gemeinsame Ziel ist eine vielfältige, chancengerechte und zukunftsfähige Verwaltung, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger wiederfinden.
Leitlinie 2: Wertschätzung kultureller Vielfalt
Die Stadt Nürnberg setzt sichtbare Zeichen für eine Kultur der Wertschätzung und Inklusion. So wird in Stellenanzeigen und auf der Karriereseite eine diversitätssensible Bildsprache verwendet. Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund engagieren sich als Markenbotschafterinnen und Markenbotschafter. Ihre Geschichten und Karrierewege machen Vielfalt sichtbar und schaffen Identifikation. Auch das Netzwerk der Mitarbeitenden mit Zuwanderungsgeschichte trägt zur Stärkung einer inklusiven Unternehmenskultur bei.
Leitlinie 3: Integration als wechselseitiger Prozess
Die strategische Personalplanung der Stadt Nürnberg erkennt Integration als beidseitigen Prozess zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft an. Durch die differenzierte Analyse der demografischen Entwicklung – insbesondere des steigenden Anteils von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – wird Integration als aktive und zukunftsorientierte Gestaltungsaufgabe verstanden. Das Personalmanagement reagiert mit gezielten Maßnahmen zur Ansprache, Gewinnung und Förderung
vielfältiger Bewerbergruppen, wodurch Integration als gegenseitiger Lern- und Veränderungsprozess konkretisiert wird.
Leitlinie 4: Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Mit einer freiwilligen Erhebung des Migrationshintergrunds bei Neueinstellungen wird versucht, die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sichtbar zu machen – trotz datenschutzrechtlicher Grenzen. Der steigende Anteil dieser Gruppe an Neueinstellungen zeigt: Die gezielten Maßnahmen zur Förderung chancengleicher Zugänge wirken. Dies gilt auch für Nachwuchskräfte, bei denen 2023 ein Anteil von 36,7 % mit Migrationshintergrund erreicht wurde.
Leitlinie 5: Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Die Stadt Nürnberg arbeitet aktiv an der Bekämpfung von Diskriminierung. Auswahlverfahren erfolgen konsequent auf Basis objektiver Kriterien, unterstützt durch strukturierte Interviews und standardisierte Anforderungsprofile. Die Sensibilisierung gegenüber „Unconscious Bias“ ist Bestandteil interner Qualifizierungsangebote. Darüber hinaus stehen Anlaufstellen bei Diskriminierungserfahrungen zur Verfügung. Es besteht ein klares Bekenntnis zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld.
Leitlinie 6: Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe
Die interkulturelle Orientierung ist im gesamten Personalzyklus verankert und das von der Personalplanung über das Recruiting bis hin zur Personalentwicklung. Das Führungsleitbild betont Vielfalt und Inklusion als zentrale Handlungsprinzipien. Auch in der Führungskräfteentwicklung, den Fortbildungsangeboten der Städteakademie sowie im strukturierten Onboarding finden sich diese Leitgedanken wieder.
Leitlinie 7: Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Die Maßnahmen der Stadt Nürnberg zur interkulturellen Orientierung des Personalwesens sind umfassend: interkulturelle Ansprache in der Werbung, Beteiligung von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund, Anpassung der Personalauswahlverfahren und gezielte Schulungen. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils an Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund ist ein Beleg für die Wirksamkeit dieser Strategie. Zudem sind Diversity-Module Teil der Ausbildung sowie der Fortbildung und fördern eine Verwaltung, die Vielfalt aktiv lebt.
Leitlinie 8: Förderung und Vernetzung
Das Netzwerk der Mitarbeitenden mit Zuwanderungsgeschichte ist ein zentraler Bestandteil der internen Integrationsarbeit. Es ermöglicht Austausch, gegenseitige Unterstützung und wirkt als Impulsgeber für Weiterentwicklungen. Darüber hinaus pflegt die Stadt Nürnberg Kooperationen mit lokalen Hochschulen und Schulen, um auch externe Netzwerke einzubeziehen – etwa bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden.
Leitlinie 9: Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadt Nürnberg nutzt vielfältige Kanäle, um Zielgruppen mit Zuwanderungsgeschichte anzusprechen – darunter soziale Medien, mehrsprachige Medienangebote (z. B. Anzeigen in der türkischen Presse) und divers gestaltete Werbematerialien. Die Arbeitgeberin-Broschüre sowie die Karriereseite spiegeln die Vielfalt der Stadtgesellschaft wider. Eine stärkere Präsenz in digitalen Communities ist als Zukunftsperspektive bereits angedacht.
Leitlinie 10: Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Das Personalmanagement unterstützt durch seine Aktivitäten die überregionale Positionierung Nürnbergs als Vorreiterin interkultureller Öffnung. Die Ergebnisse des Personalmanagements sind nicht nur lokal bedeutsam, sondern tragen auch zum kommunalen Austausch und zur Weiterentwicklung guter Praxis bei – etwa über Netzwerke des Bayerischen und Deutschen Städtetags.
- Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III)
Der Geschäftsbereich umfasst drei Fachdienststellen (Friedhofsverwaltung (Frh), Gesundheitsamt (Gh), Umweltamt (UwA)) und zwei Eigenbetriebe (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)). Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der Angaben zum Jahresbericht 2022 des Geschäftsbereichs in der Koordinierungsgruppe Integration.
Die Umsetzung der Leitlinien wirkt sowohl nach innen in die Dienststellen und Eigenbetriebe hinein als auch nach außen in die Stadtgesellschaft. Bisweilen bedingen sich Personal und Aufgabenerfüllung einander, wenn, wie bspw. bei der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma, Personal mit Migrationshintergrund und Mehrsprachigkeit essenziell zur Aufgabenerfüllung ist. (Leitlinie 7)
Aus der Abfrage zum Jahresbericht 2022 wurde deutlich, dass die Zuwanderung von Personen aus dem Ausland nach Nürnberg für den Betrieb der Dienststelle unterschiedlich relevant ist. Insbesondere in technisch und analytisch ausgerichteten Aufgabenbereichen wird die Relevanz bisher eher gering eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gehen die meisten Dienststellen und Eigenbetriebe jedoch von einer langfristig steigenden Relevanz von Zuwanderung auf den Betrieb aus.
Ein über die Dienststellen und Eigenbetriebe hinweg beschriebenes Instrument zur Integration ist der Spracherwerb bzw. die Förderung der Sprachfähigkeit. So weist SUN regelmäßig auf das „Mento“-Programm hin. Zudem gibt es ein Vokabeltraining durch Vorgesetzte. (Leitlinien 3, 4, 7)
Auch im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern ist Sprache ein zentrales Element der Integration. Gh beobachtet, dass insbesondere fehlende Sprachkenntnisse die Kooperation erschweren können. So kann eine gute und sprachlich verständliche Beratung zu Fördermöglichkeiten bei Entwicklungsauffälligkeiten zum Gelingen der Integration beitragen (besserer Schulstart und Schulerfolg). (Leitlinie 4)
UwA, Gh und ASN setzen in der Öffentlichkeitsarbeit einfache und leicht verständliche Sprache ein. Überdies werden bei Gh Informationsmaterialien in unterschiedlichen Sprachen angeboten. ASN nutzt überdies Bildsprache und Instagram. (Leitlinie 9) In verschiedenen Beratungsbereichen werden bei Gh zur Überwindung von Sprachbarrieren Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt. (Leitlinien 3, 4, 7)
Im Team der ehrenamtlichen Abfallberatung engagieren sich viele Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer, so dass eine Beratung in diversen Muttersprachen möglich ist. Bei der Akquise von weiteren ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und Abfallberatern wird Mehrsprachlichkeit explizit gesucht. Darüber hinaus finden Piktogramme und weitere Bilder Anwendung bei der Abfallberatung vor Ort. (Leitlinien 2, 3, 7, 9)
Exemplarisch sollen folgend Herausforderungen und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien der Integrationspolitik in zwei Dienststellen vorgestellt werden.
Frh Die Zuwanderung von Menschen aus anderen Kulturkreisen ist eine zukunftsweisende Herausforderung für Frh. Die Zuwanderung der Vorjahre insbesondere aus islamisch geprägten Gesellschaften lässt mittelfristig einen steigenden Bedarf an muslimischen Grabfeldern erwarten. Bisher gibt es für den entstehenden Flächenbedarf allerdings noch keine hinreichenden Lösungsansätze.
Sprache ist elementar für eine angemessene Betreuung der Hinterbliebenen in der Bestattungsberatung. Die Betreuung von Trauerfeiern und Beisetzungen ist ein besonders sensibles Aufgabenfeld. Eine nachträgliche Korrektur ist naturgemäß nicht machbar.
Vor diesem Hintergrund ist Frh bei Neueinstellungen darauf angewiesen, dass der Integrationsprozess von Menschen mit Zuwanderungshintergrund bereits im Vorfeld der Einstellung in hohem Maße die Vermittlung sprachlicher Kompetenz vermittelt. (Leitlinien 3, 7)
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderung, die eine sarglose Bestattung zulässt, können auf den Nürnberger Friedhöfen Angehörige muslimischen Glaubens im Tuch beigesetzt werden. Die verstorbene Person wird in einer Moschee gewaschen. Nach einem kurzen Gebet erfolgt die Überführung in einem (Transport-)Sarg zum Grab. Anschließend erfolgt die nach Mekka ausgerichtete Beisetzung lediglich in einem Tuch. Die Beisetzung erfolgt, ohne dass Beschäftigte des Friedhofs in das Grab steigen müssen und sämtliche Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt werden. Frh hat diese Art der Beisetzung in engem Kontakt mit muslimischen Gemeinden entwickelt.
Derzeit sollen Merkblätter durch die muslimischen Gemeinden unter anderem ins Türkische und Arabische übersetzt werden, um besser über das Angebot informieren zu können. Auch wird derzeit gemeinsam die Entwicklung/ Aufwertung der muslimischen Grababteilungen diskutiert. (Leitlinie 2)
Gh Aufgrund des zunehmenden Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg und der Tatsache, dass bei ihnen häufiger prekäre Lebenslagen vorliegen und Gh diesen Personenkreis als Klientel hat, wird in allen Beratungs- und Untersuchungsleistungen von Gh ein hoher, zunehmender Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund und oft geringen Deutschkenntnissen vorstellig. Neben den mangelnden Sprachkenntnissen beobachtet Gh auch defizitäre, aber notwendige, Kenntnisse über das Gesundheitssystem. So ist eine Differenzierung der ambulanten und stationären Versorgung Voraussetzung für eine ressourcenadaptierte Versorgung.
Die Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma wurde explizit für die medizinische, psychiatrische und psychologische Betreuung von Geflüchteten eingerichtet. Die gesamte Klientel besteht aus Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund.
Die Arbeit der Fachstelle schafft die Grundlage für eine weitere Integrationsarbeit. (Leitlinien 3, 4, 5, 8): − Stabilisierungsgruppen für stark traumatisierte Flüchtlinge − ehrenamtliche Sprachkurse − Vernetzung mit Einrichtungen und Kulturvereinen − besonders geschulte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler: nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell und hinsichtlich Krankheitsbilder, sehr sensibel bei der Übersetzungstätigkeit − nicht nur reine Anbindung an das Hausarztsystem; Vermittlung in das Gesundheitsregelsystem; in Arztpraxen liegen oft hohe Sprachbarrieren vor, deren Überbrückung nicht regelhaft GKV-finanziert ist. Überdies wenig Kapazitäten zur Auseinandersetzung mit anderen Konzepten von Gesundheit, Krankheit und Kuration.
Das mittlerweile beendete Projekt „Zusammen gesünder sein: Küchen-, Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene („Hygieneprojekt“)“ verstand sich mit seiner Aufklärungsarbeit in Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften als Brückenbauer in die Zielgesellschaft. Ziele des Projekts waren die langfristige Vermeidung von Gesundheitsgefahren aufgrund mangelhafter Haushaltshygiene und zur Befähigung zur individuellen Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, deren Muttersprache überwiegende nicht Deutsch war, wurden niedrigschwellige Informationen in der jeweiligen Muttersprache unter anderem zu Prävention, Hygiene, Gesundheitswesen und korrekte Abfallversorgung vermittelt. Das Projekt wirkte nicht nur auf die angesprochene Zielgruppe, sondern wirkte sich auch auf die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aus. Sie stärkten ihre eigene Gesundheitskompetenz und eigenes Selbstwertgefühl. Zudem brachten sie den Wunsch nach weiterer Qualifizierung in dem
Bereich zum Ausdruck, um noch mehr gesundheitsbezogenen Themen vermitteln zu können. Überdies hat sich unter den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ein Solidaritätsgefühl entwickelt. (Leitlinien 2, 3, 4, 5, 8)
- Referat für Schule und Sport (Ref. IV)
Das Referat für Schule und Sport der Stadt Nürnberg engagiert sich auf vielfältige Weise für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie für die chancengerechte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Diese Aktivitäten orientieren sich eng an den Leitlinien der städtischen Integrationspolitik, insbesondere am Selbstverständnis Nürnbergs als weltoffene, demokratische und vielfältige Stadt (Leitlinie 1 – Zentrales kommunalpolitisches Thema). Das friedliche Zusammenleben aller Menschen, gleich welcher Herkunft, Religion oder Weltanschauung, bildet dabei das Fundament der pädagogischen und strukturellen Arbeit.
Der Vielfalt der Nürnberger Stadtgesellschaft begegnet das Referat mit unterschiedlichen gezielt koordinierten Programmen und Aktivitäten mit dem Ziel, die Bildungsgerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern (Leitlinie 4 – Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel). Beispielhaft zu nennen ist das „Nürnberger Elternbüro - Schulerfolg und Teilhabe“ (NEST), das seit 2009 besteht; seit 2013 ist NEST ein regulärer Arbeitsbereich am IPSN. NEST spricht speziell Familien mit Migrationshintergrund und ihre schulpflichtigen Kinder in Nürnberg an. Das Konzept basiert auf einem Peer-to- Peer-Ansatz, bei dem qualifizierte ehrenamtliche Elternlotsinnen und -lotsen mit eigener Migrationserfahrung Eltern und Erziehungsberechtigte unterstützen, die Fragen im Zusammenhang mit schulischen Themen haben. Diese Unterstützung umfasst u. a. Informationen zum bayerischen Schulsystem, Hilfe bei Eltern-Lehrkräfte- und Lernentwicklungsgesprächen sowie bei Elternabenden. Des Weiteren begleiten sie Familien bei Schulanmeldungen und zu Terminen beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg. Darüber hinaus organisieren sie Elterncafés und NEST-Sprechstunden an Partnerschulen. Zu den Partnerschulen zählen überwiegend Grundschulen und Mittelschulen, aber auch Förderzentren, Realschulen, Gymnasien und eine Berufsschule. Die Beratung und Begleitung der ca. 50 Elternlotsinnen und -lotsen kann in Deutsch oder in den Familiensprachen erfolgen. Dabei umfasst das Repertoire über 30 Herkunftssprachen. Das Programm NEST trägt dazu bei, Bildungschancen in der Stadt Nürnberg zu stärken und Bildungsungerechtigkeit abzubauen (Leitlinie 4 – Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel), und fördert somit den sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft (Leitlinie 1 – zentrales kommunalpolitisches Thema, Leitlinie 2 – Wertschätzung kultureller Vielfalt, Leitlinie 3 – Integration als wechselseitiger Prozess). In einer Zeit des Fachkräftemangels eröffnet Migration neue Chancen; durch gezielte Bildungsförderung mit Unterstützung von NEST können Integration und eine erfolgreiche Schullaufbahn der Zuwandernden verbessert werden. Dies trägt nicht nur zur Fachkräftegewinnung bei, sondern stärkt auch die gesellschaftliche Vielfalt und den Zusammenhalt in Nürnberg. Ein weiteres Beispiel ist die schulnahe BuT (Bildung und Teilhabe) - Lernförderung am IPSN, die
eine qualifizierte Förderung für Schülerinnen und Schüler an Nürnberger Partnerschulen anbietet.
Das Ziel ist es, gemeinsam mit den Lehrkräften die Kinder und Jugendlichen bei schulischen Her-
ausforderungen und Schwierigkeiten zu unterstützen, ihre Bildungschancen zu verbessern und da-
mit langfristige Perspektiven für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu schaffen (Leitlinie 4 – Gleichbe-
rechtigte Teilhabe als Ziel). Die Förderung richtet sich ausschließlich an leistungsberechtigte Fami-
lien und ist auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Dabei ist das
IPSN im Rahmen des „Runden Tisches BuT und Lernförderung“ gemeinsam mit den verschiedenen
Dienststellen (u. a. Schulämter, Sozialamt, Dienststellen der Ministerialbeauftragten und der Regie-
rung von Mittelfranken) im regelmäßigen Austausch, um kontinuierlich die Qualität der Lernförde-
rung zu verbessern.
Darüber hinaus werden verschiedene Fortbildungsangebote des IPSN von Lehrkräften genutzt, um interkulturelle Kompetenzen zu stärken und einen respektvollen, dialogorientierten Umgang im
Schulalltag zu fördern (Leitlinie 2 – Wertschätzung kultureller Vielfalt, Leitlinie 3 – Integration als wechselseitiger Prozess, Leitlinie 4 – gleichberechtige Teilhabe als Ziel, Leitlinie 5 – Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung). Neben diesen spezifischen Fortbildungen ist auch exemplarisch der Qualifizierungskurs „Schule der Vielfalt“ zu nennen. Im Januar 2025 haben die ersten 25
| Nürnberger Schulen im Rahmen dieses Kurses | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| jeweils fünf Basismodule und drei Wahlmodule innerhalb von | zwei Jahren absolviert. Die Inhalte | |||||
| reichten von Demokratietrainings, | interkulturellen und Anti-Bias-Trainings bis hin zu Gendervielfalt, | |||||
| Prozessbegleitung und Inklusion. Ergänzt wurden diese durch | thematische Schwerpunkte wie | |||||
| Teamarbeit, Radikalisierungsprävention | und Antisemitismus. Neben der theoretischen Qualifizie- | |||||
| rung wurden und werden | praxisnahe Projekte und Maßnahmen direkt an den Schulen umgesetzt, | |||||
| um die Themen dauerhaft in den Schulalltag zu integrieren. |
die engagierten Schulen im Rahmen des Programms verliehen wird, ist an die kontinuierliche Fortbildung der schulischen Teams sowie deren aktive Begleitung einer diskriminierungskritischen Schulentwicklung geknüpft. Das Bestehen und die Weiterentwicklung dieser Teams sind zentraler Bestandteil der Auszeichnung und fester Bestandteil der Vereinbarung, die teilnehmende (kommunale) Schulen mit dem Programm eingehen. Der Kurs soll aufgrund der Erfolge und der weiteren Nachfrage fortgesetzt werden.
In Bezug auf die vergangenen Fluchtzuwanderungen wurde der Schulbereich vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, etwa durch einen steigenden Sprachförderbedarf, psychosoziale Belastungen bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen oder durch räumliche Engpässe an Schulen. Das Referat begegnete diesen Entwicklungen mit hoher Flexibilität und durch gezielte Maßnahmen wie Brückenklassen oder zusätzliche Förderangebote. Durch diese Anstrengungen wird deutlich, dass die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung von hoher Bedeutung ist (Leitlinie 1 – zentrales kommunalpolitisches Thema). Die Wertschätzung kultureller Vielfalt (Leitlinie 2) und die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung (Leitlinie 5) lassen sich auch in den zahlreichen Aktivitäten an den Nürnberger Schulen ablesen. Nur beispielhaft zu erwähnen sind dabei die regelmäßige Teilnahme der Schulen an den Nürnberger Wochen gegen Rassismus, am Jenö-Konrad-Cup oder an Projekten im Rahmen des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder an Präventionsprojekten wie RESPEKT oder WELCOME, aber auch einzelne Maßnahmen wie ein neu geschaffener Raum der Stille zum Beten für alle Glaubensrichtungen, gemeinsames Fastenbrechen, Zeitzeugengespräche, Aktivitäten rund um das Thema Menschenrechte (z. B. Menschenrechtskalender, kreative Erstellung eines Liedes, Theaterstücke oder Visualisierungen wie Verkehrsschilder der Gerechtigkeit, Besuche von Kirchen, Moschen und Synagogen im Sinne des interreligiösen Dialogs usw.). Nicht zu unterschätzen sind die umfassenden Aktivitäten der Schulen im Rahmen von Erasmus+, durch welche persönlichen Begegnungen, der digitale Austausch und gemeinsame Projekte von Schulen aus ganz Europa gefördert werden. Dadurch haben Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Europa neu zu erleben und kennenzulernen (Leitlinie 10 – Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa). Alle diese Schulaktionen dienen nicht nur der Sensibilisierung, sondern fördern auch nachhaltige, strukturelle Veränderungen im Schulalltag.
Daneben legt die Stadt Nürnberg mit ihrem Übergangsmanagement einen großen Wert auf den
Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen. Beim SCHLAU Übergangsmanagement zwischen
Schule und Beruf fußen die bemerkenswerten Erfolge der letzten Jahre wesentlich auf einem ge-
wachsenen, wertschätzenden Vertrauensverhältnis zwischen Teilnehmerinnen sowie Teilnehmern
und Beratungsfachkraft. Zentrales Instrument ist dabei der persönliche Kontakt und das gemein-
same Arbeiten an der beruflichen Orientierung und die Gestaltung von erfolgreichen Bewerbungs-
verfahren für einen qualifizierenden Anschluss nach dem Schulbesuch. Neben Angeboten für die
Vorabschluss- und Abschlussklassen der Mittelschulen sowie für Berufsschulen steht "SCHLAU für
Geflüchtete & Neuzugewanderte (Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge)" anerkannten Flüchtlingen,
Geflüchteten und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive sowie bei Bedarf Menschen mit Migrati-
onshintergrund und Integrationshindernissen, insbesondere im jungen Alter, kostenfrei offen. Das
Team von SCHLAU bietet wertschätzende Beratung und verlässliche Unterstützung, die auf die be-
sondere Situation eines geflüchteten Menschen eingehen. Die Intensität des Angebots orientiert sich
| am Bedarf des bzw. der Ratsuchenden. Beratungstermine können sowohl persönlich als auch online | |
|---|---|
| stattfinden. Im Zentrum steht die erfolgsorientierte Begleitung auf dem Weg in eine berufliche Aus- | |
| bildung und Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der aktuellen rechtli- | |
| chen Rahmenbedingungen. Die Anschlussergebnisse im Schuljahr 2023/24 (38 % betriebliche Aus- | |
| bildung, 24 % vollqualifizierende Berufsfachschule und Fachakademie für Sozialpädagogik, 14 % | |
| weiterführende Schule, restliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Einstiegsqualifizierung, Deutsch- | |
| sprachkurs, geförderte Maßnahmen der Agentur für Arbeit, Umzug oder Sonstiges) zeigen die Er- | |
| folge des Teams SCHLAU sowie der geflüchteten und neu zugewanderten Teilnehmerinnen und | |
| Teilnehmer (Leitlinie 4 – gleichberechtigte Teilhabe als Ziel). | |
| Für Integration und Teilhabe in Gesellschaft und Beruf sind Sprache und Kommunikation der Schlüs- | |
| sel. Um zugewanderten Jugendlichen einen möglichst passgenauen Anschluss zu ermöglichen, ist | |
| das Berufsintegrationsangebot stark diversifiziert. Über Eingangstestungen zu den Sprachkompe- | |
| tenzen ist es in Nürnberg möglich, Jugendlichen passgenaue Angebote auf ihrem aktuellen Sprach- | |
| niveau zu machen. Durch die zentrale Ansiedlung der Berufsintegrationsvorklassen am Direktorat 5 | |
| ist auch eine unterjährige Durchlässigkeit gegeben, so dass Jugendliche, die ihre sprachlichen Fä- | |
| higkeiten schneller entwickeln, auch unterjährig in andere Angebote wechseln können. Durch das in | |
| Nürnberg sehr gut ausgebaute System der Berufsfachschulen haben Zugewanderte auch im An- | |
| schluss an die Berufsintegrationsklassen, die Möglichkeit, ohne den Druck des betrieblichen Kon- | |
| textes einen Beruf in vollschulischer Betreuung zu erlernen. Zusätzlich unterstützt werden diese Be- | |
| mühungen durch die konsequente Einrichtung von berufssprachlichem Förderunterricht an den be- | |
| ruflichen Schulen, der in den letzten zwei Jahren von 163 auf 335 Lehrerwochenstunden im aktuellen | |
| Schuljahr ausgebaut wurde. Damit werden die Jugendlichen auch nach Beendigung der Berufsin- | |
| tegration weiter gefördert, um ein engmaschiges Unterstützungssystem bereitzustellen, damit jede | |
| Schülerin und jeder Schüler an den Nürnberger beruflichen Schulen die bestmögliche Chance auf | |
| einen erfolgreichen Abschluss und Eintritt ins Berufsleben erhält. | |
| Institutionenübergreifende Projekte zur Förderung der Integration: Für duale Ausbildungsberufe, die | |
| in großer Zahl abgeschlossen werden, können spezielle Fachklassen eingerichtet werden, in wel- | |
| chen ein besonderer Fokus auf intensive berufssprachliche Förderung gelegt wird. Ein Beispiel dafür | |
| ist das „Kombi-Modell 2+1“ im Ausbildungsberufe Verkäufer/-in: Es wird aktuell an der Berufsschule | |
| 6 in Nürnberg in Kooperation mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken angeboten. Die Eckpunkte um- | |
| fassen eine Verlängerung der Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre, die Einrichtung einer Berufs- | |
| schulklasse für das Modell sowie zwei Tage Berufsschule im ersten und zweiten Ausbildungsjahr. | |
| Die Ausbildungsinhalte werden zugunsten intensiver Sprachförderung auf drei, statt der übliche zwei | |
| Jahre aufgeteilt. Voraussetzung ist eine ausreichende Zahl von Auszubildenden und Ausbildungs- | |
| betrieben, die ins „Kombi-Modell 2+1“ einsteigen möchten. | |
| Ein weiterer zentraler Bereich ist die interkulturelle Orientierung des Personalwesens an städtischen | |
| Schulen (Leitlinie 7). Das Bayerische Netzwerk Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (LeMi Bayern) | |
| wurde 2010 vom IPSN und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ins Leben | |
| gerufen. | Etwa hundert Lehrkräfte gründeten das Netzwerk, das seitdem als lebendige Plattform für |
| den Austausch von Erfahrungen und für die Beratung in interkulturellen pädagogischen Fragen | |
| dient. Aus dem Netzwerk hat sich inzwischen ein fester Arbeitskreis entwickelt, der in der Grund- | |
| satzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) verankert ist. LeMi | |
| Bayern setzt sich aktiv für die interkulturelle Schulentwicklung und die Integration im Bildungsbereich | |
| ein und fördert die interkulturelle Kompetenz in der Bildung. Eines der Projekte ist der sogenannte | |
| „Schülercampus“, der speziell darauf abzielt, junge Menschen mit Migrationsgeschichte zu ermuti- | |
| gen, den Lehrerberuf zu ergreifen. Dadurch sollen letztlich mehr Menschen mit Migrationsgeschichte | |
| in den Lehrberuf gebracht werden, um die Vielfalt im Bildungssystem zu stärken (Leitlinie 7 – Inter- | |
| kulturelle Orientierung des Personalwesens). Darüber hinaus findet in der Verwaltung des Referats | |
| für Schule & Sport eine grundsätzliche Beachtung der interkulturellen Kompetenz und Sensibilität | |
| bei der Neueinstellung und Weiterentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. |
Im Bereich des Sports ergeben sich im Sinne der Integration große Chancen. Sport ist eine gute und
bewährte Möglichkeit, sich in einem neuen Umfeld einzuleben und zu integrieren. Die Regeln des
Sports kennen keine Kultur- und Ländergrenzen und werden meist auch ohne gemeinsame Sprache
verstanden. Durch den Sport können Begegnungen geschaffen, soziale und kulturelle Grenzen
überwunden und der Dialog zwischen einheimischer Bevölkerung, Migrantinnen und Migranten so-
wie Geflüchteten gestärkt werden.
| Als herausragendes Beispiel lässt sich das Nürnberger Programm für Geflüchtete „Sport integrativ“ | |
|---|---|
| nennen (Leitlinie 2 – Wertschätzung kultureller Vielfalt, Leitlinie 3 – Integration als wechselseitiger | |
| Prozess, Leitlinie 4 – gleichberechtigte Teilhabe als Ziel, Leitlinie 5 – Bekämpfung von Rassismus | |
| und Diskriminierung, Leitlinie 8 – Förderung und Vernetzung). "Sport integrativ" stellt durch die Mög- | |
| lichkeiten des Sports Weichen zur mittel- und langfristigen Integration der Neuankömmlinge in die | |
| Gesellschaft. | Die zentrale Koordinationsstelle dieses Programms liegt beim SportService der Stadt |
| Nürnberg. Hier werden Nürnberger Vereine in der Flüchtlingsarbeit unterstützt und Sportangebote | |
| entwickelt, gefördert und koordiniert |
| Bei Fragen rund um Sportangebote für Flüchtlinge können sich Verantwortliche in Vereinen ebenso | |||
|---|---|---|---|
| an die Koordinationsstelle wenden wie alle, die Sport im Verein machen und/oder an den bestehen- | |||
| den Sportangeboten teilnehmen wollen oder ein passendes Sportangebot für Neuankömmlinge su- | |||
| chen. „Sport integrativ“ umfasst den Sport, die Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie zu den | |||
| Themen Schule, Wohnen, berufliche Ausbildung, sprachliche und schulische Förderung. Daneben | |||
| wurden im Rahmen des Programms „Sport integrativ“ integrative Sportkonzepte für Sportvereine, | |||
| Sportevents und Spitzensportlerinnen sowie -sportler, „Kein Abseits im Fußball“ für Jungen und | |||
| Mädchen“, offene Sportangebote für alle in jedem Stadtteil von Nürnberg sowie Schwimmkursange- | |||
| bote entwickelt. Selbstverständlich sind alle Sportangebote der Nürnberger Sportvereine auch offen | |||
| für Flüchtlinge. | Wer gezielt nach spezifischen Sportarten sucht, kann dies am besten über | Sportsu- | |
| che online – SportService Nürnberg | tun, die über Angebote von fast 300 Nürnberger Sportvereinen | ||
| aus 170 verschiedenen Sportarten verfügt. |
Bei dem Projekt „Spitzensport international“ kooperiert der SportService mit dem BLSV (Bayerisches
Landes-Sportverband), Taekwondo Özer, dem ASC Nürnberg Süd 07, dem Sportclub 04 Nürnberg,
dem TSV Altenfurt, der Bayerischen Sportjugend, dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund),
Bundesstützpunkten und (internationalen) Sportverbänden (Leitlinie 8 – Förderung und Vernetzung,
Leitlinie 10 – Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa). Bisher wurden die Sportangebote
Taekwondo, Boxen, Judo, Schwimmen sowie Karate aufgegriffen. Dank der Nürnberger Unterstüt-
zung innerhalb des Projekts konnten Spitzensportler aus Afghanistan, Burkina Faso, dem Iran und
der Ukraine an ihren bisherigen sportlichen Erfolgen anknüpfen und sogar Meisterschaften oder
Qualifikation für Olympia erreichen.
Um die Aktivitäten im Rahmen von „Sport integrativ“ weiterzuentwickeln, wurde auch ein AMIF (Asyl-
, Migrations- und Integrationsfonds)-Antrag durch den SportService gestellt, der bewilligt wurde.
Alles in allem versteht das Referat für Schule und Sport Integrationsarbeit als Querschnittsaufgabe, die alle Ebenen des schulischen Lebens betrifft – von der Unterrichtsgestaltung bis hin zur Personalentwicklung. In enger Vernetzung mit anderen Ämtern, Trägern und zivilgesellschaftlichen Initiativen leistet das Referat so einen aktiven Beitrag zur Gestaltung einer solidarischen Stadtgesellschaft. Gleiches gilt für den sportlichen Bereich mit seinen spezifischen und zielgruppenorientierten Angeboten. Die Aktivitäten zeigen: Integration ist nicht nur ein Ziel, sondern ein dynamischer, gemeinschaftlich gestalteter Prozess – getragen von dem Anspruch, Vielfalt zu schätzen, Teilhabe zu stärken und Zukunft gemeinsam zu gestalten.
- Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V)
Integration als Querschnittsaufgabe und zentrales fachliches Thema im Referat
Zentrales Anliegen des Referats für Jugend, Familie und Soziales ist es, unsere Stadtgesellschaft und das Miteinander solidarisch, demokratisch und gerecht zu gestalten. Die kommunale Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg bereitet dafür den Boden – als Kern der Daseinsvorsorge, als Basis für die Existenzsicherung und als Voraussetzung für Lebensqualität und Zukunftsperspektiven. Das Referat mit seinen Ämtern und Organisationseinheiten handelt dabei nicht allein, sondern gemeinschaftlich mit vielen Akteurinnen und Akteuren, Institutionen und Ressorts. Wir sehen die Gestaltung des vielfältigen Miteinanders als Daueraufgabe in allen unseren Tätigkeitsbereichen und sind dabei immer wieder aufgefordert, Routinen daraufhin zu überprüfen, ob sie vielfaltssensibel sind, Teilhabe fördern und alle Potenziale zur Geltung bringen. Dies bringt auch unsere erste Leitlinie „Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben“ zum Ausdruck, die unserem Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg vorangestellt ist und die Grundlage unseres Handelns bildet. Das Thema Integration sowie die Bedarfe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – von der Kindheit bis ins höhere Alter – werden in den Angeboten und Aktivitäten des Geschäftsbereichs regelhaft mitgedacht und umgesetzt.
Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung
Mit unseren Angeboten eröffnen wir Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung. Das Referat für Jugend, Familie und Soziales ist ein zentraler Akteur bei der Aufgabe, Geflüchtete und Neuzugewanderte durch erste Unterstützungsangebote zu begleiten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Aufgabe bildet einen wichtigen Baustein innerhalb eines umfassenderen Integrationsprozesses, der nach der ersten Phase der Erstorientierung und des Ankommens auch Bereiche wie die frühkindliche Bildung, Ganztagsbildung, den Übergang von der Schule in den Beruf, die Arbeitsmarktintegration und berufliche Bildung sowie die gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe umfasst. Voraussetzung für den Integrationsprozess ist die zügige, diskriminierungsfreie Gewährleistung existenzsichernder Leistungen insbesondere nach dem AsylbLG und dem SGB II.
- Wir stellen koordinierte und stabile Hilfen für Geflüchtete sicher, die auch und gerade in Krisen-
zeiten schnell und verlässlich funktionieren. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen bieten wir besonderen Schutz.
- Der im Sozialamt angesiedelte Bereich „Kommunale Asylunterbringung“ verwaltet im Auftrag
des Freistaates Bayern die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende im Stadtgebiet von Nürnberg. Die Integrationsarbeit muss so früh wie möglich beginnen und zwar bereits in den Unterkünften.
- Neben der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Unterkünften übernimmt auch die Zentrale
Anlaufstelle Migration (ZAM) - Beratung eine wichtige Lotsenfunktion. Sie bietet Erstberatung, Informationen und Unterstützung, um sich besser in der Stadt zu orientieren, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Unterkunftstyp.
- Sprache ist ein Schlüssel zur Integration. Hier sind berufsspezifische und andere Deutschkurse
und -angebote (weiter) zu entwickeln. Mit den Sprachkursangeboten der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, der Beratung zum Thema Deutschspracherwerb in der ZAM-Beratung und der Beteiligung beim Kommunalen Programm Deutschspracherwerb (KPDe) gelingt es, passende Angebote zu entwickeln, Lücken zu schließen und neuzugewanderte Menschen in passende Sprachkurse zu vermitteln.
- Hauptamtliche Unterstützungsangebote werden ergänzt durch ehrenamtliches Engagement der
vielfältigen Aufnahmegesellschaft, das in Nürnberg seit Jahren eine wichtige Rolle spielt.
- Von Kindertageseinrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit über Beratungs-
stellen und Begegnungsstätten bis hin zur Pflege – wir stellen sicher, dass unsere vielfältigen Angebote auch für Neuzugewanderte und Geflüchtete zugänglich sind. In unserer Arbeit
reflektieren wir kontinuierlich, wie wir die Brückenfunktion beim Ankommen in unserer Gesellschaft bestmöglich ausfüllen und so eine nachhaltige Integration ermöglichen können.
Integration als wechselseitiger Prozess
Wichtige (Integrations-)Angebote werden einerseits durch die Regelangebote der Stadt und der freier Träger erbracht. In Nürnberg gibt es aber auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine, religiöse Gemeinden und Migrantenorganisationen, die sich für unsere Stadtgesellschaft, ein gutes Miteinander sowie Integration und Zusammenhalt einsetzen. Und sehr häufig engagieren sich in diesen Organisationen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Nur beispielhaft werden im Folgenden Akteure genannt, die die Angebote der Stadt ergänzen, mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales kooperieren, ihre Expertise zur Verfügung stellen oder Brücken und Zugangswege zu neuen Zielgruppen ebnen und sich mit ihrem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Engagement für Integration und Teilhabe in unserer Stadt einsetzen:
- DEGRIN e.V. ist eine Integrations- und Bildungseinrichtung mit Angeboten für Kinder, Jugendli-
che und Erwachsene – zum Beispiel dem Projekt „HEROES - gegen Unterdrückung im Namen der Ehre“, in dem sich junge Männer mit Zuwanderungsgeschichte für Gleichberechtigung einsetzen.
- Der Globalelternverein e.V. ist eine von Eltern mit Zuwanderungsgeschichte gegründete Bil-
dungsinstitution. Das Angebot reicht von Elternberatung, Nachhilfe und PC-Kursen über Medienkompetenzförderung bis hin zu Projekten zur Prävention von Radikalisierung.
- Helfende Hand International (HeHanI) e.V. wurde von einer internationalen Gruppe Ehrenamtli-
cher gegründet und bietet Unterstützung und Beratung für ältere pflegebedürftige Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ihre Angehörigen sowie für Menschen mit Behinderung. Zudem setzt der Verein verschiedene Kultur-, Freizeit- und Begegnungsangebote um.
- Das Internationale Frauen- und Mädchenzentrum (IFMZ) bietet Frauen und Mädchen ein breites
Angebot aus den Bereichen Bildung, Sprachkurse, Beratung sowie Freizeit und Kommunikation.
- Sprachvermittlung vom Zentrum Aktiver Bürger: Sprach- und Kulturvermittlerinnen und -vermitt-
ler unterstützen Familien mit Migrationshintergrund, Asylsuchende und Geflüchtete bei der Kommunikation mit Institutionen
- Stadtteilmütter der Stadtmission: Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, die Familien mit Migra-
tionshintergrund helfen, in Nürnberg Fuß zu fassen.
- Start with a Friend e.V.: Bringt Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in Tandems
zusammen. Ziel ist es, durch persönliche Begegnungen Integration auf Augenhöhe zu fördern.
- Stiftung Sozialidee gGmbH: Familienbildungsstätte mit 30 Mitarbeitende und 11 Nationalitäten
im Team; Angebot reicht von Ferien- und Kreativangeboten für Kinder hin zu Sprachkursangeboten für Erwachsene und Hilfebüro für neuzugewanderte Menschen
- we integrate e.V.: Der Verein setzt sich u.a. für die Integration von Geflüchteten ein. Zur Verbes-
serung der Integrationschancen wird die Aufnahmegesellschaft durch Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert; auch Fortbildungsangebote für die Stadtverwaltung sowie für pädagogische Fachkräfte sowie Workshops für junge Menschen werden umgesetzt.
- und viele weitere
Die vielfältige und engagierte Stadtgesellschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, fügt sich in die grundsätzliche Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg ein und ergänzt bestehende Regelangebote. Deshalb fördert die Stadt Nürnberg mit dem Integrationsfonds seit 2017 gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte und Maßnahmen. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere von Neuzugewanderten, leisten. Integration ist oft ein mehrjähriger Prozess und erfolgt überwiegend in Regelangeboten. Dennoch sind häufig flankierende Maßnahmen und Projekte notwendig, entweder aufgrund besonderer Unterstützungsbedarfe oder um den Zugang zu Regelangeboten zu erleichtern. Durch den Integrationsfonds können einerseits Integrationsprojekte schnell und flexibel in
Nürnberg umgesetzt und Angebotslücken geschlossen werden, andererseits wird auch der Unterfinanzierung bestehender Angebote entgegengewirkt. Mit dem Nachbarschaftshaus Gostenhof und den Stadtteiltreffs bietet das Referat Orte für die interkulturelle Begegnung, Vernetzung, bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe, Inklusion und Teilhabe. Es fördert den sozialen Zusammenhalt, indem es Menschen aus unterschiedlichen kulturellen und sozialen Hintergründen zusammenbringt und einen Raum für Begegnung, Austausch und bürgerschaftliches Engagement bietet. Durch vielfältige Angebote für verschiedene Altersgruppen und Lebensphasen stärkt es das Gemeinschaftsgefühl und unterstützt die Integration in die Nachbarschaft. Zusätzlich trägt die Sozialraum- und Stadtteilkoordination des Referats durch gezielte Maßnahmen zur Vernetzung und Stärkung der Nachbarschaften bei, indem sie lokale Ressourcen bündelt und das Engagement vor Ort in den Stadtteilen fördert.
Wertschätzung kultureller Vielfalt sowie Förderung und Vernetzung
Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und ‚Corporate Citizenship‘ im Referat für Jugend, Familie und Soziales ist die zentrale Anlaufstelle zur Förderung von freiwilligem Engagement und Ehrenamt in Nürnberg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement durch Information, Wertschätzung, Anerkennung und Vernetzung zu stärken. Die Stabsstelle baut kooperative Strukturen auf, entwickelt neue Formen des Engagements und erleichtert den Zugang zu Beteiligungsmöglichkeiten
- auch und gerade für junge Menschen, Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Migrations-
geschichte. Unter anderem auch im Bereich Integration zeigt sich dieses Engagement besonders deutlich. Das Referat für Jugend, Familie und Soziales unterstützt dieses wertvolle Engagement durch Vernetzungsangebote, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen und finanziellen Ressourcen. Der Freistaat finanziert die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, die als städtische Mitarbeitende den Ehrenamtlichen hauptamtliche Unterstützung zur Seite stellen. Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an diese zentralen städtischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Darüber hinaus vernetzten die Integrationslotsinnen Akteure aus der Integrationslandschaft und fördern den Austausch. Sie informieren über den monatlich erscheinenden Newsletter „Integration & Engagement“ und bei dem monatlich stattfindenden Netzwerktreffen „Integration & Engagement“. Die Organisation von Schulungen und Workshops zu aktuellen Integrationsthemen zählt ebenfalls zum Angebot für Ehrenamtliche im Bereich „Flucht und Zuwanderung“. Hierfür werden fallweise Akteure (z. B. der Ausländerbehörde, des Sozialamts oder spezifischer Beratungsstellen) für einen fachlichen Input einbezogen und damit die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt gestärkt. Auch das Forum Willkommenskultur der Stadt Nürnberg bringt haupt- und ehrenamtlich Engagierte aus dem Bereich "Integration und Flucht" zusammen, um sich zu vernetzen, Best Practice Beispiele zu präsentieren und nicht zuletzt, um Ehrenamtlichen Danke zu sagen. Ein in Nürnberg herausragendes ehrenamtliches Projekt, das maßgeblich durch Personen mit eigener Fluchterfahrung umgesetzt wird, ist das Projekt ist „Refugees for Refugees“, das über den Integrationsfonds gefördert wurde. Die Idee hinter dem Projekt ist es, den Neuzugewanderten das Ankommen in Nürnberg zu erleichtern. Damit dies gelingt, werden muttersprachliche Ansprechpersonen (mit eigener Fluchterfahrung in Nürnberg lebend) geschult. Aber auch in vielen weiteren Initiativen, Vereinen und Helferkreisen setzen sich ehrenamtlich engagierte Personen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte oder Fluchthintergrund ein, um Neuzugewanderte und Geflüchtete in Nürnberg zu unterstützen. Dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert für die Menschen, die neu in Nürnberg ankommen, und spielt eine zentrale Rolle für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadtgesellschaft. Ein zentraler Bestandteil der Förderung kultureller Vielfalt und Vernetzung ist zudem die Internationale Jugendarbeit. Sie wird gemeinsam vom Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) sowie dem Jugendamt und dem Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg und weiteren Partnern getragen. Gemeinsam organisieren sie internationale Jugendbegegnungen und
Austauschprogramme, die jungen Menschen vielfältige interkulturelle Erfahrungen ermöglichen. Ein herausragendes Ereignis stellt das Internationale Jugendcamp „Youth United in Peace“ dar, das vom 8. bis 14. Juli 2025 in Nürnberg stattfindet. Rund 200 Jugendliche aus Nürnberg und seinen Partnerstädten kommen zusammen, um sich mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen und voneinander zu lernen. Ziel ist es, den Austausch mit Nürnbergs Partnerstädten zu vertiefen sowie Begegnung, Verständigung und nachhaltigen Frieden über Grenzen hinweg zu fördern. Neben gemeinsamen Aktivitäten und Exkursionen geht es auch um die Stärkung von Mitbestimmung und Beteiligung junger Menschen an Stadtentwicklungsprozessen. Die Programme richten sich an eine vielfältige Zielgruppe von Jugendlichen und stärken den internationalen Dialog sowie die persönliche Entwicklung junger Menschen.
Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Das Ziel des Referats für Jugend, Familie und Soziales ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund. Besonders im Bereich Integration bedeutet das, allen die gleichen Chancen auf Bildung, Arbeit und gesellschaftliche Mitwirkung zu ermöglichen. Integration wird in allen Bereichen des Referats umgesetzt – von der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen, der Ganztagsbildung, der Jugendsozialarbeit an Schulen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration bis hin zur Stadtteil- und Seniorenarbeit wird gleichberechtigte Teilhabe gefördert. Im Folgenden wird eine Auswahl aktueller Projekte und Maßnahmen aufgeführt, die als Regelangebot oder sinnvolle Ergänzung von bestehenden Regelangeboten umgesetzt werden:
- Qualitative Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen:
Maßnahmen, um Eltern mit Zuwanderungsgeschichte den Zugang zur frühkindlichen Bildung zu erleichtern und Barrieren im Anmeldeprozess abzubauen: o Übersetzung des Kita-Portals der Stadt Nürnberg, in dem Eltern ihre Kinder für eine Kindertageseinrichtung anmelden können, in weitere Sprachen. Das Portal bietet nun neben dem bisherigen Angebot von Deutsch in ‚Einfacher Sprache‘ und Englisch auch Arabisch, Bulgarisch, Persisch (Farsi), Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Die Auswahl der Sprachen orientiert sich an den Nationalitäten der in Nürnberg lebenden Kinder im Alter von 0 bis 11 Jahren. o Bereitstellung einer Kita-App, die in städtischen Kindertageseinrichtungen zur Kommunikation mit Eltern eingesetzt wird und es ermöglicht, Informationen über eine automatisierte Übersetzungsfunktion in verschiedenen Sprachen anzuzeigen. o Umsetzung des Bundesprogramms Kita-Einstieg: Die Angebote richten sich gezielt an Eltern und Kinder, die bisher nur unzureichend von der Kindertagesbetreuung erreicht werden, z.B. Familien mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund. Diese erhalten einen ersten Einblick in das System der Kindertagesbetreuung und werden über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland informiert. o Fachteam Sprache für städtische Kindertageseinrichtungen: Die Sprachberatung begleitet und coacht die pädagogischen Fachkräfte vor Ort bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung im Bereich Sprachbildung und -förderung, unterstützt bei der Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien und fördert die Kinder mit passgenauen Angeboten. Dabei steht die alltagsintegrierte Sprachbildung im Mittelpunkt, bei der die Situations- und Bedürfnisorientierung und eine hohe Interaktionsqualität maßgeblich sind. o "Mama und Papa starten durch" und "Schultüte – Informationen zum Schulstart" sind zwei Projekte des Jugendamts der Stadt Nürnberg zur Unterstützung der Integration zugewanderter Nürnberger Familien. o Kita-Projekt „Diversität gemeinsam gestalten“ und Erstellung von Praxishilfe „Gemeinsam für Vielfalt in der Kita“: Das Projekt begleitet Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen langfristig dabei, eine diversitätsbewusste und rassismuskritische Pädagogik zu entwickeln und umzusetzen.
- Arbeitsmarktintegration und Sprachbildung:
o Das Jobcenter Nürnberg-Stadt bietet umfassende Unterstützung für Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere im Bereich Sprache und Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Ein spezialisiertes Team fördert die Sprachkompetenz von Kundinnen und Kunden und unterstützt bei der Anerkennung internationaler Qualifikationen, um die berufliche Integration zu erleichtern. o Kommunales Programm Deutschspracherwerb (KPDe): Kommunales Angebot, das in der Lage ist, flexibel auf sich rasch ändernde Bedarfe zu reagieren und die Lücken zu schließen, die das Sprachbildungssystem des Bundes lässt. Die ZAM-Beratung übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion, insbesondere beim Thema Deutschspracherwerb. o Sprachkurse und Integrations- und Vermittlungsprojekte der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH:
- Angebot von Integrationskursen, Berufssprachkursen und niedrigschwelligen
Sprachkursangeboten
- Projekt EMMI: Mit EMMI werden Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
eigener Migrationserfahrung und gesichertem Aufenthaltsstatus auf ihrem Weg in Qualifizierung bzw. Beschäftigung unterstützt.
- Jobbegleiter: Unterstützung bei der Integration in den Arbeits- und Ausbildungs-
markt durch Sprachförderung, Berufsvorbereitung und Qualifizierung.
- NOA-Arbeitgeberbörsen: Teilnehmende Betriebe erhalten in regelmäßig stattfin-
denden Terminen die Gelegenheit, neu zugewanderte Menschen kennenzulernen. Oft ergeben sich bei diesen Börsen erste Vorstellungsgespräche oder konkrete Jobangebote. o Vor- und Mitarbeit des Referats am Nürnberger Welcome Center:
- Mitwirkung an der Projektinitiative „Let’s work and live in Nürnberg“/ Welcome
Center sowie an dem Workshop „Checkliste – Let’s make it in Nürnberg“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der IHK für Mittelfranken bzgl. der
Bereitstellung von digitalen und mehrsprachigen (Informations-)Angeboten für neu zugewanderte Fachkräfte sowie der Mitnutzung der Integreat-Plattform Nürnberg
- Seniorenangebote:
o Beratung des Pflegestützpunktes in mehreren Sprachen: Der Pflegestützpunkt Nürnberg bietet eine neutrale, umfassende und kostenfreie Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege und zu Hilfen im Alter. o Organisation einer Veranstaltung zum Thema „Vielfalt im Alter - Aufgaben und Herausforderungen der interkulturellen Arbeit mit Seniorinnen und Senioren“ des Seniorenamts o Erweiterung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts um das Thema „Vielfalt von Lebenslagen“.
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Das Referat für Jugend, Familie und Soziales setzt sich in konkreten Projekten und Programmen, aber auch in der alltäglichen Arbeit mit und für Menschen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, gegen Radikalisierung und für die Teilhabe aller sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Unsere Stadtgesellschaft und das Miteinander in Nürnberg solidarisch und demokratisch zu gestalten, sich für mehr Gerechtigkeit und gegen alle Formen von Diskriminierung einzusetzen, ist das Selbstverständnis des Referats. Ein zentraler Beitrag ist die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements gegen Rassismus und für Diversität. Das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt ist wesentliche Grundlage für das demokratische Zusammenleben in Vielfalt. Das Referat unterstützt Initiativen und Ehrenamtliche bei ihren Vorhaben, schafft eine Anerkennungskultur für engagierte Nürnbergerinnen und Nürnberger und bietet Vernetzungsmöglichkeiten. Ein Beispiel hierfür sind die Veranstaltungen des Referats im
Rahmen der Nürnberger Wochen gegen Rassismus, bei denen die Würdigung Nürnberger Initiativen im Mittelpunkt steht und eine Plattform geboten wird, Aktivitäten und Anliegen vorzustellen. Einen weiteren wichtigen Beitrag leisten die Angebote im Bereich der non-formalen Bildung und Prävention in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angesiedelte Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention „Radikal informiert“ hat die Verhinderung, Reduzierung oder Eindämmung von politischen und religiösen Radikalisierungsprozessen junger Menschen in Nürnberg zum Ziel. Zudem werden im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung eine Vielzahl an Projekten, Kampagnen sowie Fortbildungsangeboten (häufig auch in Kooperation mit Nürnberger Vereinen und Initiativen) umgesetzt. Aber auch die Jugendsozialarbeit an Schulen bietet im Rahmen der Möglichkeiten neben der Einzelfallhilfe weitere Gruppenangebote zu den Themen Gewalt und Diskriminierung an.
Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Die Dienststellen im Referat für Jugend, Familie und Soziales setzen gezielt auf die Gewinnung von Mitarbeitenden mit vielfältigen Fremdsprachkenntnissen und eigener Zuwanderungsgeschichte. In nahezu allen Bereichen des Referats wird verstärkt mehrsprachiges Personal eingestellt, um Ratsuchenden bei Bedarf eine Beratung in ihrer jeweiligen Muttersprache anbieten zu können. Diese Maßnahme trägt wesentlich dazu bei, Zugangsbarrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu verbessern. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs werden gezielt Maßnahmen ergriffen, um ausländische Berufsabschlüsse – insbesondere im Bereich der Kindertagesbetreuung – anzuerkennen und den Einstieg in eine Beschäftigung in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Im Bereich der Pflege setzt das Referat zusätzlich auf Strategien zur Gewinnung internationaler Fachkräfte, um dem steigenden Personalbedarf langfristig decken zu können. Die Fachstelle Personalentwicklung & Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB) bietet ein breites Spektrum an Fortbildungsangeboten – insbesondere auch zu den Themenschwerpunkten Werteorientierung, Diversity und Inklusion. Die Fortbildungen zielen darauf ab, die Qualität der Arbeit in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit zu stärken sowie die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern. Die Fortbildungsangebote unterstützen eine vielfaltsorientierte Sozialarbeit und Pädagogik in den unterschiedlichen Bereichen und fördern ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander, indem sie das Verständnis für unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten stärken und somit die Zusammenarbeit in Teams bereichern. Dabei sind zum einen die städtischen Fachkräfte sozialer Arbeit, aber auch die freier Träger sowie Interessierte aus verwandten Kontexten angesprochen.
Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der diversitätssensiblen Öffentlichkeitsarbeit setzen die Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales gezielt auf mehrsprachiges Informationsmaterial, um eine breite Zielgruppe anzusprechen und allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern. So werden regelmäßig Informationsmaterialien in mehreren Sprachen bereitgestellt und Informationen im Internet in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Zudem obliegt dem Referat in Zusammenarbeit mit allen Geschäftsbereichen die redaktionelle und fachliche Betreuung der Integreat-App, eine digitale Plattform, die auf kommunaler Ebene alle relevanten Informationen rund um das Leben in Nürnberg mehrsprachig an Neuzugewanderte vermittelt.
Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Das Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg ist auf allen Ebenen – Land, Bund und Europa – aktiv vernetzt und in verschiedenen Gremien und Initiativen engagiert. So wirkt die Referentin Elisabeth Ries aktuell als Vorsitzende des Sozialausschusses des Bayerischen Städtetags und bringt die Nürnberger Perspektive auch in die entsprechenden Fachgremien des Deutschen Städtetags ein. Zudem ist das Referat Mitglied im Social Affairs Forum von Eurocities und beteiligt sich kontinuierlich an der Integrating-Cities-Initiative, zuletzt auch am Projekt „Volunteering Activities to Leverage Urban and European Social Integration of Migrants“ (VALUES).
Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Ausbau der internationalen Jugendarbeit, unter anderem über das JoiN-Netzwerk. In diesem kooperieren das Jugendamt und das Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg gemeinsam mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, um den internationalen Jugendaustausch zu fördern, interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen und junge Menschen bei ihrer Teilhabe an europäischen Projekten zu unterstützen. Gemeinsam wird auch das Internationale Jugendcamp „United in Peace“ umgesetzt, das im Juli 2025 stattfindet und aus der Kulturhauptstadtbewerbung hervorgegangen ist.
- Planungs- und Baureferat (Ref. VI)
Dokumentation der Zielsetzungen aus den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg im Geschäftsbereich des Planungs- und Baureferats (Referat VI mit Bauordnungsbehörde, Hochbauamt, Stadtplanungsamt, U-Bahnbauamt und Verkehrsplanungsamt)
1. Zentrales kommunalpolitisches Thema
Das Planungs- und Baureferat hat zum Ziel, eine diskriminierungsfreie Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, um deren uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dies umfasst den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Schaffung sicherer und zugänglicher Fuß- und Radwege sowie die Förderung von inklusiven Mobilitätslösungen. Das Referat stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, gleiche Chancen haben, sich frei und selbstbestimmt in der Stadt zu bewegen. Das Planungs- und Baureferat richtet seine Beratungen bei Verfahren stets lösungsorientiert aus. Es legt großen Wert darauf, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern praxisnahe und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten. Dabei stehen die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen im Mittelpunkt. Durch eine transparente und kooperative Herangehensweise schafft das Referat Vertrauen und fördert eine konstruktive Zusammenarbeit, um die bestmöglichen Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen.
2. Wertschätzung kultureller Vielfalt
Das Planungs- und Baureferat setzt sich für ist die Realisierung von Gemeinschaftsräumen und interkulturellen Begegnungsstätten (u.a. Bolzplatz, Aktivspielplatz) in Wohnanlagen ein. Diese Räume fördern den sozialen Austausch und das Zusammenleben verschiedener Kulturen und tragen so zur Schaffung einer solidarischen und inklusiven Stadtgesellschaft bei. Dadurch wird aktiv die Entwicklung einer lebenswerten und zukunftsfähigen Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger unterstützt.
3. Integration als wechselseitiger Prozess
Das Planungs- und Baureferat verfolgt das Ziel, alle möglichen Betroffenen frühzeitig in die Planung von Neubau- und Bauprojekten einzubeziehen. Dies geschieht durch umfassende Beteiligungsverfahren, die sicherstellen, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger von Anfang an berücksichtigt werden. Die Haltung der Stadtverwaltung der Stadt Nürnberg, die auf Offenheit, Respekt und gegenseitiger Akzeptanz basiert, wird im gesamten Geschäftsbereich aktiv gelebt. Zudem wird der Integrationsrat in die Planungen und Vorhaben einbezogen, um sicherzustellen, dass die Perspektiven und Interessen von Menschen z. B. mit Zuwanderungsgeschichte angemessen berücksichtigt werden.
4. Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Das Planungs- und Baureferat setzt sich dafür ein, Migrantinnen und Migranten das Verkehrsmittel Fahrrad näher zu bringen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am städtischen Leben zu fördern. Durch gezielte Fahrradkurse (z. B. Neuauflage von "Mobil in der Kita") und die Bereitstellung von Leihfahrrädern (VAG_Rad) sollen Migrantinnen und Migranten die Vorteile des Fahrrads als umweltfreundliches, kostengünstiges und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel kennenlernen. Zudem werden sichere und gut ausgebaute Radwege geplant und umgesetzt, um die Nutzung des Fahrrads für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiver und sicherer zu gestalten. Diese Maßnahmen
ermöglichen es, die Mobilität und Integration aller Bevölkerungsgruppen in der Stadt Nürnberg zu verbessern und eine nachhaltige städtische Verkehrsentwicklung zu unterstützen.
5. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Im Zuge der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung stellt das Planungs- und Baureferat sicher, dass das Auftragswesen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt wird. Dazu gehören u. a. die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, der Bevorzugten-Richtlinie, des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, der Mittelstandsrichtlinie für das öffentliche Auftragswesen, der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien sowie des Gesetzes zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Zusätzlich werden für die Botschafterinnen und Botschafter für Vielfalt Trainings durchgeführt. Diese Trainings zielen darauf ab, das Bewusstsein für Vielfalt zu stärken und die Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen Kulturen und Lebensweisen zu fördern.
6. Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe
Das Planungs- und Baureferat betrachtet Integrationspolitik als eine zentrale Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Stadtverwaltung durchdringt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch gezielte Schulungen und Fortbildungen werden die Beschäftigten für die Vielfalt der städtischen Bevölkerung sensibilisiert und in ihrer Fähigkeit gestärkt, interkulturelle Herausforderungen professionell zu meistern. Diese Maßnahmen fördern eine offene und respektvolle Arbeitskultur, die den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht wird und die Integration in städtischen Projekten und Planungen unterstützt.
7. Interkulturelle Orientierung des Personalwesens
Das Planungs- und Baureferat legt Wert auf eine interkulturelle Orientierung im Personalwesen. Ziel soll es sein, dass der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund den Bevölkerungsanteil der Stadt Nürnberg widerspiegelt. Dies fördert nicht nur die Vielfalt innerhalb der Belegschaft, sondern auch eine bessere Repräsentation und Verständnis der vielfältigen Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhand ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenz. Dabei wird sichergestellt, dass alle Bewerberinnen und Bewerber fair und gleichberechtigt behandelt werden. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden jedoch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt. Diese Praxis unterstützt die Chancengleichheit und trägt dazu bei, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Durch dieses Vorgehen wird nicht nur die interkulturelle Kompetenz innerhalb des Geschäftsbereiches gestärkt, sondern auch ein Arbeitsumfeld geschaffen, das von Offenheit und Respekt geprägt ist. Die interkulturelle Orientierung des Personalwesens ist somit ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik im Referat und trägt zur Förderung einer inklusiven und vielfältigen Stadtgesellschaft bei
8. Förderung und Vernetzung
Die Vernetzung aller Beteiligten sowie die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements prägen das Wirken des Planungs- und Baureferats. Durch die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Planungs- und Bauprojekte wird nicht nur deren Mitbestimmung gefördert, sondern auch das Vertrauen in die städtischen Institutionen gestärkt. Um dieses Engagement zu unterstützen, nimmt das Planungs- und Baureferat regelmäßig an Bürgerversammlungen teil und führt unterschiedliche Beteiligungsformate durch, in denen die Bevölkerung über aktuelle Projekte informiert und zur aktiven Teilnahme ermutigt wird. Diese Plattformen bieten die Möglichkeit, Ideen und Anregungen einzubringen, die in die Planungsprozesse einfließen können. Durch die Schaffung dieser Austauschmöglichkeit wird eine partizipative Stadtentwicklung unterstützt.
9. Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit
Das Planungs- und Baureferat legt Wert auf eine diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit, die die Vielfalt der städtischen Bevölkerung widerspiegelt und alle Bürgerinnen und Bürger erreicht. Ein
zentrales Ziel ist es, die Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit zu erhöhen, um u.a. auch Menschen mit Migrationshintergrund besser erreichen zu können, sowohl online als auch offline. Um dieses Ziel zu erreichen, werden u.a. mehrsprachige Flyer bzw. Informationsmaterialien erstellt, die in einfacher Sprache verfasst sind. Dies erleichtert das Verständnis und den Zugang zu wichtigen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren sprachlichen Fähigkeiten. Die Verteilung dieser Materialien erfolgt u. a. über migrantische Infrastrukturen, z. B. soziale Einrichtungen, die direkten Kontakt zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen haben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nutzung elektronischer Übersetzungsdienste, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte in mehreren Sprachen verfügbar sind. Dies umfasst insbesondere die Übersetzung von Social-Media-Beiträgen und E-Mail-Kommunikation. Durch den Einsatz moderner Technologien können Barrieren reduziert und die Belange aller Beteiligten besser berücksichtigt werden.
10. Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa
Das Planungs- und Baureferat engagiert sich aktiv in der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, um die städtische Entwicklung voranzutreiben. Durch die Mitarbeit in verschiedenen Gremien auf nationaler Ebene trägt das Referat dazu bei, wichtige Themen und Anliegen der Stadt Nürnberg in übergeordnete Entscheidungsprozesse einzubringen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Zusammenarbeit ist die aktive Beteiligung am Deutschen Städtetag. Hierbei arbeitet das Planungs- und Baureferat der Stadt Nürnberg eng mit anderen Städten zusammen, um gemeinsame Interessen zu vertreten und „Best Practices“ auszutauschen. Diese Kooperation ermöglicht es, innovative Lösungen für städtische Herausforderungen zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus ist das Planungs- und Baureferat im DIN-Ausschuss vertreten, wo es an der Entwicklung und Überarbeitung von Normen und Standards im Bauwesen mitwirkt. Diese Mitarbeit stellt sicher, dass die neuesten technischen und rechtlichen Anforderungen in die städtischen Bauprojekte einfließen und somit höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden.
- Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref. VII)
Der Geschäftsbereich des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats der Stadt Nürnberg umfasst folgende Dienststellen und Stäbe: Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo), Liegenschaftsamt (LA), Nürnberger Märkte (ML), Stab Innenstadt (Ref. VII / SI), Stab Internationale Wirtschaftsbeziehungen (Ref. VII / AL), Europabüro mit EUROPE DIRECT (Ref. VII / AL / EU-Büro), Stab Wohnen (Ref. VII / SW) und die Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF). Alle tragen auf unterschiedliche Weise und Tiefe zur Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik bei. Die vorliegende Übersicht basiert auf den Grundlagen der Abfragen und der Kurzberichte vom Juni 2022 und September 2024, die in den Sitzungen der Koordinierungsgruppe Integration vorgestellt wurden. Maßnahmen und Tätigkeiten sowie eine Auswahl an Beispielen der konkreten Umsetzung einiger Leitlinien im Geschäftsbereich werden nachfolgend beschrieben.
Zentrales kommunalpolitisches Thema (Leitlinie 1)
Die Nürnberger Integrationspolitik wird im gesamten Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat gelebt und umgesetzt. Das gemeinsame Ziel ist eine vielfältige, chancengerechte und zukunftsfähige Verwaltung, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger – aber auch Unternehmen und Arbeitnehmer/innen sowie Studierende, Auszubildende und Mitarbeitende in wissenschaftlichen Einrichtungen aus dem Ausland in Nürnberg – wiederfinden.
Wertschätzung kultureller Vielfalt (Leitlinie 2)
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat hat dies in zweierlei Hinsicht im Fokus: Zum einen haben viele Mitarbeitende einen Migrationshintergrund, was durch die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen die kulturelle Vielfalt aller stärkt. Zudem sind in den Unternehmen in Nürnberg internationale Stakeholder, Shareholder, CEOs und Mitarbeiter/innen tätig, die als Nürnberger Bürgerinnen
und Bürgern Teil der gelebten Vielfalt und gelebten Integration sind. Das zeigt sich auch in der Wissenschaft, da hier der Anteil an internationalen Studierenden an Nürnberger Hochschulen seit Jahren sehr hoch ist.
Integration als wechselseitiger Prozess (Leitlinie 3)
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg fördert Integration als beidseitigen Prozess zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Vor allem die Unterstützung von Unternehmen und Hochschulen in Nürnberg ist hier – gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel – ein besonderer Schwerpunkt. Die Ansiedelung von Fachkräften, Studierenden und Auszubildenden aus dem Ausland für Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen ist von zentraler Bedeutung für einen zukunftsfähigen Standort.
So führt beispielsweise die Wirtschaftsförderung Nürnberg seit 2027 in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsring ausländischer Unternehmer (AAU) e.V. niederschwellige zielgruppenspezifische Seminare „Systemisches Wissen des Marktes in Deutschland“ um grundlegende Informationen zum Wirtschaftsleben und der Existenzgründung in Deutschland durch. Zudem bietet die Broschüre „Willkommen in Nürnberg – Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland“ eine Orientierungs- und Starthilfe für internationale Fachkräfte (in deutscher, englischer, französischer, spanischer und arabischer Sprach per Download verfügbar).
Auch das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg genehmigt jährlich über 20 relevante Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die entweder einen offenkundigen landsmannschaftlichen Hintergrund haben (also z. B. von der türkischen Community in Nürnberg getragen werden) oder durch Ausrichtung und Aussteller erkennbar interkulturell ausgerichtet sind (z. B. Südstadtfest).
Das Europabüro mit EUROPE DIRECT bietet sowohl Publikationen der Europäischen Union als auch eigene Publikationen mit einem konkreten EU-Bezug zu Nürnberg an (kostenlos gedruckt als auch als Download), die niederschwellige Bezüge und die Einflüsse der EU auf das Leben aller EU- Bürgerinnen und -bürger aufzeigen.
Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel (Leitlinie 4)
Beispielsweise beantwortet allein das Europabüro mit EUROPE DIRECT jährlich deutlich über 3.000 Bürger/innen-Anfragen und gibt Informationen für (ausländische) EU-Bürgerinnen und -Bürger (über europäische Richtlinien und Vorgaben, Fragen zur Unionsbürgerschaft, usw.) – per E-Mail, telefonisch, Online, Social Media und persönlich. Dazu werden Seminare, Besuchergruppen und Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmer/innen (auch mit Migrationshintergrund) jährlich durchgeführt. Darunter ist jährlich auch mindestens ein Seminar, das gezielt für Personen mit Migrationshintergrund (sowohl EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch an Drittstaatsangehörige) angeboten wird (oftmals zielgruppengerecht in Leichter Sprache).
Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe (Leitlinie 6)
Die interkulturelle Öffnung findet sich gesamten Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat wieder – je nach Dienststelle und Stab in unterschiedlichen Ausprägungen. Beispielsweise spielt die Integrationspolitik für die Wirtschaftsförderung Nürnberg das Europabüro zentrale Rolle. Beide Stellen engagieren sich mit Integrationsangeboten und bieten mehrsprachige Informationsmaterialien an – insbesondere bei der Ausbildung von Fachkräften und einer erfolgreichen Integration in den Studienbetrieb in Nürnberg.
Interkulturelle Orientierung des Personalwesens (Leitlinie 7)
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg fördert mit seinen Dienststellen und Stäben die interkulturelle Vielfalt im Personalwesen. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind vielseitige Migrationshintergründe und Fremdsprachenkenntnisse vorhanden (u.a. englisch, französisch, italienisch, iranisch, polnisch, russisch, rumänisch, schwedisch, spanisch, tschechisch). Dazu wird die Teilnahme an Seminaren mit Bezug zu Integration, Sensibilisierung zur Verbesserung der Sprachkenntnisse etc. gefördert. Um viele Bürger/innen zu erreichen werden Webseiten in englischer Sprache (WiF und Europabüro) als auch in Leichter Sprache (Europabüro) angeboten. EU- Publikationen können in allen 24 EU-Amtssprachen kostenfrei bezogen werden.
Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit (Leitlinie 9)
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat und seine Dienststellen und Stäbe nutzen vielfältige Kanäle im Rahmen der diversitätssensiblen Öffentlichkeitsarbeit. Von Informationen in mehreren Sprachen (Broschüren, Online, Newsletter, Social Media, Integreat-App, usw.) bis hin zu Angeboten in Leichter Sprache und zielgruppenspezifischen Publikationen um die individuelle Zugänglichkeit zu erhöhen.
Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa (Leitlinie 10)
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ist in vielen Netzwerken, Zusammenschlüssen und Vereinigungen in allen Ebenen (Europa, Bund, Land) aktiv. Die Dienststellen und Stäbe sind in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen vertreten und stehen mit diversen Kooperationspartnern auf allen drei Ebenen in Kontakt. Diese reichen von Schulen, Hochschulen, Vereinen, Akademien, HWK, IHK und Landesbehörden, -ministerien über Bundesbehörden (z.B. Agentur für Arbeit), - ministerien. Städtetag, Rat der Gemeinden und Regionen Europas bis hin zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Institutionen (Kommission, Parlament, Abgeordnete) und Netzwerken (EUROCITIES, Council of European Cities and Regions, usw.).
VIELFALT SCHÄTZEN. TEILHABE STÄRKEN. ZUKUNFT GESTALTEN.
Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg
Vom Stadtrat am 25.07.2018 beschlossen.
Seit dem Beginn der städtischen Zivilisation sind Städte Orte der Vielfalt. Ihre Weiterentwicklung durch den Zuzug von Menschen aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten ist ein wesentlicher Motor gesellschaftlicher Entwicklung. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzel interessen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns der Stadt Nürnberg sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt Nürnberg aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung in ihrem Leitbild verpflichtet hat. Die Realisierung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich am Umgang mit allen Bürgerinnen und Bürgern. Dies schließt auch diejenigen ein, die noch keine lange und kontinuierliche Verwurzelung in der Stadt haben oder infolge von Flucht und Vertreibung auf der Suche nach einer neuen Heimat sind. Je offener eine Stadt mit der Vielfalt ihrer Bürgerinnen und Bürger umgeht, desto besser wird sie sich den Herausforderungen im globalisierten Kontext stellen können.
Im Rahmen ihres allgemeinen Leitbilds hat sich die Stadt Nürnberg 2004 erstmals Leitlinien zur Integrationspolitik gegeben. Diese werden unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeschrieben.
1. Z entrales kommunalpolitisches Thema 4. Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel
Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedli- W ir fördern die gleichberechtigte soziale, gesellschaftliche cher Herkunft, Religion oder Weltanschauung auf der Grund- und politische Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen und erlage der Menschenrechte und des Grundgesetzes prägt das mutigen alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Auf- Selbstverständnis unserer Stadt. Es zu bewahren und weiter enthaltsstatus zu einer aktiven Beteiligung. Wir setzen uns zu gestalten wird für die Stadt Nürnberg – Stadtrat, Ober- für gleiche Bildungschancen für alle in der Stadt lebenden bürgermeister und Verwaltung – immer eine ihrer zentralen Menschen ein. Personen mit Benachteiligung erhalten bekommunalpolitischen Aufgaben sein. sondere Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber 2. Wertschätzung kultureller Vielfalt nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik. D ie Vielfalt der Bevölkerung ist für Nürnberg ein zukunftswei- Die kommunalen Angebote orientieren sich nicht an ethnisendes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage gegenseiti- schen Merkmalen oder an der Staatsangehörigkeit, sondern ger Wertschätzung und der Anerkennung individueller Kom- an der Lebenslage der Menschen, die hier ihren Lebensmitpetenzen und Potenziale fördern wir die Gestaltung einer telpunkt haben. solidarischen Stadtgesellschaft und damit die Entwicklung Nürnbergs. 5. B ekämpfung von Rassismus und Diskriminierung Allen Formen von Rassismus und Diskriminierung treten wir 3. Integration als wechselseitiger Prozess mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus I ntegration ist ein wechselseitiger andauernder Prozess. Die Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Re- Gestaltung des Zusammenlebens ist Aufgabe aller Bürgerin- ligion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters nen und Bürger und keine einseitige Eingliederungsleistung. oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Wir fördern durch geeignete Maßnahmen Respekt, gegen- Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte seitige Akzeptanz sowie einen gleichberechtigten Dialog zwi- setzen wir uns für die Achtung der Orientierungen aller Menschen allen in der Stadt lebenden Menschen. schen in der Stadt ein und fördern durch vielfältige Bildungsmaßnahmen demokratische Handlungskompetenz.
6. Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe 8. Förderung und Vernetzung
I ntegrationspolitik ist eine Aufgabe, die nachhaltig alle Berei- W ir unterstützen Verbände, Vereine und Initiativen der Zivilche kommunalen Handelns betrifft. Alle Referate und Dienst- gesellschaft bei integrativen und interkulturellen Maßnahmen stellen der Stadt sowie die städtischen Unternehmen müssen und Aktivitäten. Wir stärken bürgerschaftliches Engagement sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Dabei wird die Integrati- und fördern die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure. onspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben im Sinne eines umfassenden Ansatzes zum Umgang mit Vielfalt („Diversity- 9. Diversitätssensible Öffentlichkeitsarbeit Ansatz“) verzahnt. Zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe gehört auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in leicht ver- 7. Interkulturelle Orientierung des Personalwesens ständlicher Sprache und auf zeitgemäßen Kommunikations- W ir setzen uns dafür ein, dass sich die Vielfalt der Stadtbe- wegen, um diversitätssensibel unterschiedliche Zielgruppen völkerung auch in der Mitarbeiterschaft ihrer Verwaltung und zu erreichen. Die in diesen Leitlinien formulierten Haltungen der städtischen Unternehmen widerspiegelt. Daher bemühen sind ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der wir uns aktiv um eine verstärkte Beschäftigung von Mitarbei- Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg. terinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungsgeschichte. Die Stadt orientiert sich als Arbeitgeberin und Anteilseignerin an 10. Zusammenarbeit im Land, im Bund und in Europa der von ihr unterzeichneten Charta der Vielfalt. Mehrspra- W ir setzen uns in den Gremien der kommunalen Spitzenchigkeit und interkulturelle Kompetenz werden folglich auch verbände in Land und Bund für die politische und soziale bei Bewerbungen als wertvolle Qualifikationen angesehen. Gleichstellung aller Menschen ein. Wir betonen durch aktive Mitgliedschaft in europäischen und weltweiten Netzwerken sowie entsprechende Partnerschaften unsere Identität als internationale europäische Stadt.
Impressum: Herausgeber: Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg Kontakt: Thomas Müller, Amt für Kultur und Freizeit, Koordination Integrationsprogramm, Telefon: 09 11 / 2 31-85 23, thomas.müller@stadt.nuernberg.de Gestaltung: Stadtgrafik Nürnberg, Foto: Peter Roggenthin
Bitte nutzen Sie auch die im Internet unter www.integration.nuernberg.de bereitgestellten Informationen.
Leitlinien des Integrationsprogramms der Stadt Nürnberg
Mit 68 : 1 Stimmen vom Stadtrat am 24.11.2004 beschlossen
Seit dem Beginn der städtischen Zivilisation vor fast fünf Jahrtausenden ist die kulturelle Vielfalt der Städte, die Weiterentwicklung der Kultur durch die Integration von Menschen, die andere kulturelle Kontexte mit sich bringen, wesentlicher Motor der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Einlösung des Ziels einer Solidargesellschaft zeigt sich gerade auch daran, wie mit Menschen umgegangen wird, die noch keine lange und kontinuierliche Verwurzelung in einer Stadt haben. Je offener eine Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgeht, desto innovativer wird sie sich im globalisierten Kontext zeigen können. Eine Stadt lebt von der positiven Spannung, die die verschiedenen Kulturen mit sich bringen.
Nürnberg hat vor dem Hintergrund seiner Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus und der daraus abgeleiteten Selbstverpflichtung als „Stadt der Menschenrechte“ unmittelbaren Anlass, das Thema Menschenrechte auch im Alltag der Stadt umzusetzen – insbesondere auch im Hinblick auf die Würde von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Auf der Basis des allgemeinen Leitbilds der Stadt Nürnberg gibt sich die Stadt deshalb in Weiterentwicklung ihrer bisher formulierten integrationspolitischen Ziele folgende Leitlinien für ihre künftige kommunale Integrationspolitik:
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Integration als zentrales Thema der Kommunalpolitik 6. Integration als wechselseitiger Prozess D ie Integration aller Menschen mit Migrationshintergrund Integration ist keine einseitige Eingliederungsleistung der ist für die Stadt Nürnberg eine ihrer zentralen kommnal- Menschen mit Migrationshintergrund, sondern verlangt politischen Aufgaben. Das friedliche Zusammenleben von allen in der Stadt lebenden Menschen Annäherungs- Menschen unterschiedlicher Herkunft und Abstammung prozesse ab. Die Stadt Nürnberg fördert durch geeignete soll auch weiterhin das Selbstverständnis unserer Stadt Maßnahmen gegenseitige Akzeptanz und Toleranz sowie prägen. den interkulturellen Dialog.
-
Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe 7. Wertschätzung kultureller Vielfalt I ntegrationspolitik wird dabei als Querschnittsaufgabe Wo das Zusammenleben Probleme und Konflikte mit interbegriffen, die nachhaltig alle Bereiche kommunalen Han- kulturellen Ursachen oder Folgen schafft, bemüht sich die delns betrifft und von allen Referaten und Dienststellen Stadt offensiv um Lösungen. Gleichzeitig sieht sie in der der Stadt sowie den städtischen Unternehmen bei ihrer kulturellen Vielfalt der Stadtbevölkerung ein zukunftswei- Arbeit berücksichtigt werden muss. sendes positives Entwicklungspotential für unsere Stadt.
3. Orientierung an der Lebenslage 8. Gleichberechtigte Teilhabe
Sie orientiert sich dabei nicht an ethnischen Merkmalen Die in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshinteroder an der Staatsangehörigkeit, sondern an der Lebens- grund sollen gleichberechtigt an allen städtischen Angebolage der Menschen. Sie bezieht deshalb alle Menschen mit ten und Leistungen teilhaben können. Die Stadt Nürnberg Migrationshintergrund ein, die auf längere Zeit hier ihren sieht sich in all ihren Planungen und Maßnahmen einer Lebensmittelpunkt haben – ob mit oder ohne deutschen interkulturellen Orientierung verpflichtet. Die bestehen- Pass, ob „Ausländer/innen“ oder „Aussiedler/innen“. den Angebote und Einrichtungen sollen dazu, wo nötig, zielgruppengerecht verändert und ergänzt werden. Die 4. Angebote unabhängig der Aufenthaltsdauer Vielschichtigkeit der Migrantenbevölkerung ist dabei zu Angebote der Integrationspolitik richten sich dabei nicht berücksichtigen. nur an Neu-Zuwanderer, sondern grundsätzlich auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits hier le- 9. Interkulturelle Öffnung und Kompetenz ben. Die Stadt Nürnberg strebt in ihrer Verwaltung und in den städtischen Unternehmen eine verstärkte Beschäftigung 5. „4-Säulen-Prinzip“ der Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrations- Die kommunale Integrationspolitik lässt sich wie die bun- hintergrund an und will damit auch eine Vorbildfunktion despolitische Integrationspolitik vom „4 Säulen-Prinzip“ als Arbeitgeber/innen übernehmen. Die Mehrsprachigkeit der Integration (sprachliche Integration, gesellschaftliche und die Kenntnisse anderer Sprachen und Kulturen sind Integration, berufliche Integration, soziale Beratung und bei Bewerbungen als wichtige Zusatzqualifikationen anzu- Betreuung) leiten. Sprachförderung ist dabei ein wesent- sehen. Generell wird interkulturelle Kompetenz als wichtiliches und notwendiges, aber kein ausreichendes Hand- ge Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeiterinnen und lungsfeld der Integrationspolitik. Mitarbeiter betrachtet.
10. Breite Beteiligung am Integrationsprozess 13. Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadt Nürnberg ist bestrebt, möglichst viele gesell- Eine offensive Öffentlichkeitspolitik ist wichtiger Bestandschaftliche Gruppen aktiv in den Integrationsprozess teil kommunaler Integrationspolitik. einzubeziehen. Dabei soll auch bürgerschaftliches Engagement im Bereich integrativer Maßnahmen gefördert 14. Verknüpfung der Querschnittsthemen werden. Die Verknüpfung der Integrationspolitik mit anderen Querschnittsaufgaben der Kommunalpolitik ist sicherzu- 11. Unterstützung nicht-städtischer Akteure stellen. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützt die Stadt Nürnberg Verbände, Vereine und Initiativen bei 15. Zusammenarbeit mit Land und Bund integrativen und interkulturellen Maßnahmen und Akti- Die Stadt Nürnberg setzt sich in den Gremien der komvitäten. Dabei wird eine verstärkte Vernetzung der un- munalen Spitzenverbände gegenüber Land und Bund für terschiedlichen Angebote verschiedener Anbieter ange- die politische und soziale Gleichstellung aller Menschen strebt und seitens der Stadt unterstützt. mit Migrationshintergrund ein. Außerdem sucht die Stadt die enge Zusammenarbeit mit dem in Nürnberg ansässi- 12. Menschenrechte als Maßstab gen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Allen Formen von Rassismus und Diskriminierung tritt die Stadt Nürnberg mit Entschiedenheit entgegen. Im Rahmen der geltenden Gesetze und individuellen Rechte garantiert sie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Wahrung ihrer religiösen und kulturellen Orientierungen.
Impressum: Herausgeberin: Stadt Nürnberg Kontakt: Amt für Kultur und Freizeit, Koordination Integrationsprogramm, Thomas Müller Telefon: 0911 231-8523, thomas.müller@stadt.nuernberg.de Weitere Informationen: www.integration.nuernberg.de Gestaltung: Herbert Kulzer, Stadtgrafik Nürnberg
Bitte nutzen Sie auch die im Internet unter www.integration.nuernberg.de bereitgestellten Informationen.
www.integration.nuernberg.de nihtneggoR reteP :otoF
Leitbild der Stadt Nürnberg
Die Stadt ist als Solidargemeinschaft Grundlage demokratischen Lebens in unserer Gesellschaft. Sie regelt in kommunaler Selbstverwaltung die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
Die Stadt Nürnberg – Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung – gibt sich folgendes Leitbild:
Wir verpflichten uns auf Grund der besonderen geschichtlichen Verantwortung Nürnbergs zur aktiven Verwirklichung der Menschenrechte.
Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensverhältnisse von Frauen, Männern und Kindern und fördern die Gleichberechtigung.
Wir setzen uns ein für die Integration aller in Nürnberg lebenden Menschen und ermöglichen ihre Mitwirkung am öffentlichen Leben.
Unsere Arbeit dient der Sicherung der Lebensqualität und der Daseinsvorsorge.
Wir entwickeln und gestalten zusammen mit den Nürnbergerinnen und Nürnbergern Leben, Arbeiten und Wohnen in einer zukunftsfähigen und innovativen Stadt.
Wir unterstützen diejenigen, die Verantwortung übernehmen und schützen die sozial oder wirtschaftlich Schwachen.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsangebote fördern wir die Identifikation mit der Stadt.
Wir sind moderne Dienstleister/innen und Partner/innen in allen kommunalen Angelegenheiten.
Wir bieten persönliche Beratung zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten oder individuellen Terminvereinbarungen. Dabei setzen wir auch moderne Informationstechnologien ein und entwickeln unser Leistungsangebot auch im Internet.
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erschließen wir Handlungsspielräume im Interesse der Menschen. Unser Handeln ist transparent, unser Service zuvorkommend und unsere Sprache verständlich. Das gilt gerade auch dann, wenn den Interessen einzelner Beteiligter nicht entsprochen werden kann.
Wir orientieren die städtischen Angebote am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger. Wir beziehen die Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der Verwaltungsabläufe ein, u.a. durch Kundenbefragungen, Beschwerdemanagement und Qualitätsmanagement.
Wir gehen mit unseren Ressourcen verantwortungsbewusst, wirtschaftlich und nachhaltig um.
Wir überprüfen und optimieren kontinuierlich unsere Leistungen im Hinblick auf das Verhältnis von Ressourceneinsatz und Ergebnis.
Wir setzen auf hohe Fachkompetenz und Qualitätsstandards.
Wir passen die Steuerungsfunktionen den sich verändernden Rahmenbedingungen an und setzen hierzu verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente ein.
Bei unseren Entscheidungen berücksichtigen wir nicht nur die aktuellen Bedürfnisse, sondern auch die Interessen künftiger Generationen.
Unsere Leistungsfähigkeit und Innovationskraft baut auf motivierte, qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir fördern Motivation und Eigenverantwortung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sorgen für eine fortlaufende Weiterbildung.
Wir streben eine Vertrauenskultur zwischen allen Akteuren und eine von Teamgeist und Transparenz geprägte Führungskultur an. Dazu trägt die mit den Arbeitnehmervertretungen abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsreform entscheidend bei.
Wir setzen die Gleichberechtigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um.
Die Stadt Nürnberg versteht sich als soziale Arbeitgeberin, die auf die jeweiligen Lebensverhältnisse der Beschäftigten Rücksicht nimmt und für humane Arbeitsbedingungen sorgt.
Im Bewusstsein der unterschiedlichen Funktionen des Stadtrates als Vertretung der Bürgerschaft einerseits und der Verwaltung andererseits arbeiten wir vertrauensvoll zusammen.
Die Verwaltung sorgt gegenüber dem Stadtrat für Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns.
Der Stadtrat unterstützt eine größere Eigenverantwortlichkeit von Dienststellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie eine ergebnisorientierte Steuerung.
Das Leitbild der Nürnberger Stadtverwaltung wurde am 18. Juli 2001 vom Stadtrat beschlossen.
H/019/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 23.07.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt Nürnberg
hier: Vorlage für den Grundsatzbeschluss der Strategie
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 Präambel Anlage 2 Roadmap Anlage 3 Inhaltsdarstellung Anlage 4 FAQ_Gesamtstrategie Nachhaltigkeit
Sachverhalt (kurz):
Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden hängt von unserer Fähigkeit ab, nachhaltige Lösungen zur Reduktion von Umweltbelastungen zu finden und umzusetzen. Es liegt in unserer Verantwortung, jetzt Schritte zu unternehmen, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Kommune zu schaffen.
Die bisherigen Bestrebungen hin zur Klimaneutralität sollen mit der „Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt Nürnberg“ ergänzt und weitergeführt werden.
Das Hochbauamt hat daher in einer ersten Arbeitsphase (1. Konkretisierungsstufe) ein Konzept für die zuvor genannte Nachhaltigkeitsstrategie aufgestellt. In Abstimmung mit ausgewählten städtischen Dienststellen wurden Ziele, Handlungsfelder und Aufgaben identifiziert. Mögliche Verantwortlichkeiten zur Erarbeitung der nächsten konkreten Zeit- und Arbeitsschritte, die in der 2. Konkretisierungsstufe ausgeführt werden sollen, wurden definiert.
Die resultierenden Arbeitsergebnisse dieser 1. Konkretisierungsstufe werden dem Stadtrat als Vorschlag zum Grundsatzbeschluss vorgelegt.
Stellungnahmen wurden von Ref. I/II, Ref. III, Ref. IV sowie BDR eingeholt. Die genannten Dienststellen begrüßen das Konzept der gebäudebezogenen Nachhaltigkeitsstrategie und unterstützen bei der weiteren Ausarbeitung desselbigen. Relevante Anmerkungen sind bereits in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen; weitere wertvolle Hinweise und Aspekte werden in der 2. Konkretisierungsstufe berücksichtigt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das Konzept zur „Nachhaltigkeitsstrategie für den städtischen Gebäudebestand“.
Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Bearbeitungsschritt (sog. 2. Konkretisierungsstufe) diese Strategie zu vertiefen, Arbeitspakete auszuarbeiten und zu priorisieren, Rahmenbedingungen zu definieren und einen konkreten Maßnahmenplan zu erstellen.
___________________________________________________________________
Betreff: Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt
Nürnberg
hier: Vorlage für den Grundsatzbeschluss der Strategie
Entscheidungsvorlage:
1. Anlass
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) formuliert die Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (Agenda 2030) und überführt sie in eine nationale Strategie. Die Agenda 2030 besteht aus 17 Zielen (Sustainable Development Goals) sowie 169 Unterzielen für eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Mit dem Beschluss der Resolution „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags und des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 25. Oktober 2017 hat sich der Stadtrat der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 auf lokaler Ebene verpflichtet. Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat seit 2019 mit mehreren Grundsatz- und Umsetzungsbeschlüssen darauf reagiert (Klimaschutzfahrplan, Umsetzungskonzept etc.).
2. Aufgabe und Umsetzung
Einer der Bereiche in Verantwortung der Stadtverwaltung mit hoher Inanspruchnahme von Ressourcen und hoher Erzeugung von Emissionen ist der städtische Gebäudebestand. Daher stellt die „Gesamtstrategie Nachhaltigkeit beim Bauen und Betreiben städtischer Liegenschaften“ einen wesentlichen Ansatzpunkt zur Situationsverbesserung dar. Von Seite der Stadtverwaltung (Hochbauamt) wurde ein Prozess organisiert und koordiniert, in welchem zusammen mit ausgewählten Dienststellen in Form von Workshops (Infoworkshops, Vertiefungsworkshops) ein Konzept für eine gebäudebezogene Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet und abgestimmt wurde. Konkret betrifft das die Handlungsfelder: Vermittlung, Prozesse, Planen & Bauen (z.B. Suffizienz, nur das zu bauen, was wirklich notwendig ist) und Betreiben. Beteiligt waren bisher Ref. I/II (Stk, ZD), Ref. III, BDR (DIP) sowie von Ref. VI (H). Zeitraum dieser ersten Arbeitsphase (Konkretisierungsstufe) war von Juli 2024 bis März 2025. Für den Stadtrat am 23.07.2025 wurde eine Beschlussvorlage auf Grundlage der bisherigen gemeinsamen Arbeitsergebnisse erstellt.
3. Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt nach dem Grundsatzbeschluss muss die Nachhaltigkeitsstrategie vertieft werden (2. Konkretisierungsstufe). Das bedeutet die Definition und Abfolge von Arbeitspaketen, die inhaltliche Abstimmung und Ausarbeitung von Umsetzungskonzepten z.B. durch Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit H, die Benennung von Kapazitäten, die Erstellung eines Sachstandsberichts zu den Arbeitsergebnissen, der Fortschreibung der weiteren Maßnahmen sowie der Durchführung erster Maßnahmen.
Als grobes Ziel für die nächste Stadtratsvorlage mit Beschlussvorschlag wird der Sommer 2027 erachtet.
Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 29.11.2024 Dokument: 00927853.docx 1 von 1
Anlage 1 – Präambel Gebäudebezogene Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Nürnberg
Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar und erfordert dringenden Handlungsbedarf. In Nürnberg, wie auch in vielen anderen Städten, sind die Folgen des Klimawandels bereits spürbar. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Dürren nehmen zu und haben erhebliche Auswirkungen auf die städtischen Gebäude und die Aufenthaltsqualität der Nutzenden. Auch der Aspekt der Ressourcenverfügbarkeit bzw. –effizienz wird immer wichtiger. Ein Beispiel für einen immer knapper werdenden Baustoff ist Sand. Durch das Konzept „Nürnberg zirkulär“, welches 2024 vom Stadtrat beschlossen wurde, wird das zirkuläre Bauen weiter vorangebracht.
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat bereits 2019/20 mit der Fortschreibung des „Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030“ beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. Entsprechend wurde Anfang 2022 das sogenannte „Klimaschutzpaket“ ohne Gegenstimmen verabschiedet. Ende 2022 erfolgte dann der Beschluss über ein Umsetzungskonzept sowie 2023 schließlich der Beschluss über einen konkreten Umsetzungsplan.
Der Gebäudebereich ist deutschlandweit für ca. 40 % der Treibhausgasemissionen (THG) verantwortlich. Die Stadt Nürnberg saniert, baut, betreibt und unterhält mehr als 1.900 Einzelgebäude und hat damit erhebliches Optimierungspotential. Sie kann mit ihrem Handeln ihrer gesetzlichen Vorbildfunktion nachkommen und ganzheitliche nachhaltige Strategien umsetzen. Mit der Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit soll ein umfassendes Konzept in der Stadtverwaltung integriert werden, das darauf abzielt, Gebäude so zu gestalten und zu betreiben, dass sie den Anforderungen der heutigen und zukünftigen Gesellschaft gerecht werden.
Folgende übergeordnete Zielstellungen stehen hierbei im Fokus:
Klimaneutral & Energieeffizient: Ein klimaneutrales Gebäude verursacht keine Netto- Treibhausgasemissionen. Dies wird durch den Einsatz erneuerbarer Energien, energieeffizienter Technologien und durch die Minimierung des Energieverbrauchs erreicht. Energieeffizienz bedeutet, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen, um die gleiche Leistung zu erbringen, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bietet.
Wirtschaftliche Rentabilität: Nachhaltige Gebäude sollen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sein. Dies umfasst die Reduzierung der Betriebskosten durch energieeffiziente Maßnahmen, die Verlängerung der Lebensdauer und die Steigerung des Immobilienwerts durch nachhaltige Bauweise und Materialien. Die Bedeutung liegt hierbei in der Investition für Prävention, die spätere Folgekosten für (Not-) Anpassungen, immaterielle und materielle Schäden sowie Kosten für das Nichterreichen von THG-Reduktionszielen mindert. Klimaresiliente Gebäude sind zukunftssicher und erhalten die langfristige Wirtschaftlichkeit.
Umweltverträglichkeit & Ressourcenschonung: Umweltverträgliche Gebäude minimieren ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Dies beinhaltet die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Reduzierung von Abfall und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Materialien und Energie sollen so effizient wie möglich genutzt werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Klimaanpassung (Gesundheitsschutz): Gebäude müssen so gestaltet sein, dass sie den Auswirkungen des Klimawandels standhalten und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzenden schützen. Das bedeutet die Sicherstellung von Luftqualität und Schutz vor extremen Temperaturen (Hitze- und Kälteschutz) sowie Resilienz gegenüber extremen Wetterbedingungen (Wasser, Sturm, Trockenheit).
Soziale Verantwortung: Nachhaltige Gebäude tragen zur sozialen Verantwortung bei, indem sie für alle zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet, dass sie barrierefrei zugänglich sind, soziale
Integration fördern und die Lebensqualität der Bewohner verbessern. Zudem fördern sie die Gemeinschaft und unterstützen die soziale Gerechtigkeit.
Die Nachhaltigkeitsstrategie soll das verantwortungsbewusste, ressourcenübergreifende Handeln der Stadtverwaltung fördern und strukturieren, um auch den zukünftigen Generationen eine lebenswerte und gesunde Stadt zu sichern.
Zentrale Aspekte und Mehrwerte sind dabei: Effizienz Datenhaltung Sicherheit
Effizienz: Durch die Integration von Schnittstellen und Arbeitsabläufen zwischen den verschiedenen Bereichen und Dienststellen können Arbeitsabläufe beschleunigt und Ressourcen besser genutzt werden.
Zentrale Datenhaltung: Sie ermöglicht einen schnellen und niederschwelligen Zugriff auf relevante Informationen. Durch eine zentrale Steuerung können Prozesse effizienter koordiniert und überwacht werden. Alle Informationen eines Projektes oder einer Aufgabe werden einfach erfasst, sind schnell zugänglich und können so berücksichtigt werden. Die Vorgänge verbessern sich, können nachvollzogen werden und sind dokumentiert.
Sicherheit: Der schnelle Zugriff auf strukturierte Daten ermöglicht eine präzise und zuverlässige Planung, da alle relevanten Informationen jederzeit verfügbar sind. Das Monitoring von Verbrauchsdaten und die Optimierung von Wartung und Betrieb minimiert das Risiko von Fehlern, Schäden und Verzögerungen.
Insgesamt bietet eine gut durchdachte Strategie für einen nachhaltigen Gebäudebestand und effiziente Verwaltungsabläufe zahlreiche Vorteile. Dazu gehören die Optimierung der Schnittstellen, die Sicherstellung der Planungssicherheit, die zentrale Organisation von Daten und ein ganzheitlicher Ansatz.
Potentiale und Risiken
Im Rahmen von Informationsworkshops mit entsprechenden Akteuren und Akteurinnen der Stadtverwaltung aus den Handlungsfeldern Vermittlung, Prozesse, Planen & Bauen sowie Betreiben, wurde die Gebäudebezogene Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt und die Teilnehmenden nach den angenommenen Potentialen und Risiken befragt.
Das größte Potential wird in der stadtinternen Vernetzung gesehen, gefolgt von vielschichtiger Ressourcenschonung. Ebenso mehrfach genannt wurden Wissenaustausch, Standardisierung sowie Innovation.
Die häufigste Nennung bei den Risiken fiel auf die politisch und gesellschaftlich geringe Akzeptanz. Weitere mehrfach genannte mögliche Risiken waren bürokratische Hürden und die Haushaltslage.
Sowohl als Potential als auch als Risiko wurden die Ressourcen, Wirtschaftlichkeit und Standardisierung gleichermaßen genannt.
Für einen Überblick der Nennungen aus den jeweiligen Handlungsfeldern siehe nächste Seite.
Nennungen von:
| GGEESSAAMMTTSSTTRRAATTEEGGIIEE ZZUURR GGEEBBÄÄUUDDEEBBEEZZOOGGEENNEENN NNAACCHHHHAALLTTIIGGKKEEIITT BBEEII DDEERR SSTTAADDTT NNÜÜRRNNBBEERRGG | |
|---|---|
| AANNLLAAGGEE 22 -- RR OO AA DD MM AA PP GG EE SS AA MM TT SS TT RR AATT EE GG II EE ZZ UU RR | |
| GG EE SS AA MM TT SS TT RR AATT EE GG II EE ZZ UU RR |
GG EE BB ÄÄUU DD EE BB EE ZZ OO GG EE NN EE NN
NN AA CC HH HH AA LLTT II GG KK EE II TT
BB EE II DD EE RR SS TTAA DD TT
NN ÜÜ RR NN BB EE RR GG
149 1263..0077..2255 || HHoocchhbbaauuaammtt || HH//ZZAA
| GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG | |
|---|---|
| RR OO AA DD MM AA PP ZTASDNURG SSULHCSEB EGLOF 1. KONKRETISIERUNGSSTUFE 2. KONKRETISIERUNGSSTUFE .1 | SSULHCSEB |
KONZEPTWORKSHOPS - Zieldefinition & Gliederung (Arbeitsgruppe | Juli 2024)
• Workshop - Input & Diskussion Zielstellung, Handlungsfelder sowie Themen gebäudebezogenen Nachhaltigkeit
• Abstimmung & Feedback zu Handlungsfeldern, Themen, Inhalten der Teilnehmenden in jew. Dienststellen
• Einarbeitung der Rückmeldungen aus den Dienststellen in gemeinsamen Arbeitsstand zum Vertiefungsworkshop
VERTIEFUNGSWORKSHOPS - Inhaltsfestlegung & Vorschlag Beteiligte (Arbeitsgruppe | Sept. & Okt. 2024)
• Gemeinsame Festlegung der Themen & Inhalte, die zur Erreichung der übergeordneten
Zielstellungen zu bearbeiten sind / wer sollte bei der weiteren Ausarbeitung beteiligt sein
• Vorschlag von koordinierenden Dienstellen je Handlungsfeld für Abstimmungsprozesse
ABSTIMMUNGSPHASE - H mit koordinierenden Dienststellen (bilateral | Dezember 2024)
• Inhaltliche Abstimmung weiteres Vorgehen und Vorbereitung des Infoworkshops
INFOWORKSHOPS JE HANDLUNGSFELD (erweiterter Teilnehmendenkreis | März 2025)
• Vorstellung des geplanten mehrstufigen Vorgehens, geplanter Beschlussvorlagen
• Information über die Ergebnisse der ersten Arbeitsrunden (Bezogen auf das Handlungsfeld)
• Erfassung Potentiale / Risiken, ggf. Einblicke in Best-Practice-Beispiele aus dem eigenen Arbeitsbereich
| GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG | |
|---|---|
| RR OO AA DD MM AA PP ZTASDNURG SSULHCSEB EGLOF 11.. KKOONNKKRREETTIISSIIEERRUUNNGGSSSSTTUUFFEE 2. KONKRETISIERUNGSSTUFE .1 | SSULHCSEB |
FINALISIERUNG UNTERLAGEN (Hochbauamt | April 2025)
• Zusammenfassung der gemeinsam erarbeiteten Inhalte 1. Konkretisierungsstufe
EINHOLUNG STELLUNGNAHMEN KEY-STAKEHOLDER (Hochbauamt | Mai 2025)
• Referat für Finanzen, Personal und IT (Stk)
• Referat für Umwelt und Gesundheit
• Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
• Referat für Schule und Sport (HVE SuS)
• Zentrale Dienste (HVE KSV)
ZUSAMMENSTELLUNG BESCHLUSSVORLAGE (Hochbauamt | Juni 2025)
• Formale Beschlussvorlage für den Grundsatzbeschluss der Strategie
• Ausarbeitung der Gesamtstrategie (in der Konkretisierungsstufe 1) als Anhang zur Beschlussvorlage
• Sofern gewünscht: Stellungnahmen Keystakeholder Stadtverwaltung
EINBRINGUNG BESCHLUSSVORSCHLAG (Ref. VI | Stadtratssitzung 23. Juli 2025)
• Präsentation durch Planungs- und Baureferat
| GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG | |
|---|---|
| RR OO AA DD MM AA PP ZTASDNURG SSULHCSEB EGLOF 1. KONKRETISIERUNGSSTUFE 2. KONKRETISIERUNGSSTUFE .1 | SSULHCSEB |
GRUNDSATZBESCHLUSS
• Erarbeitung Stadtratsvorlage, ggf. Stellungnahmen Dienststellen
• Organisation und Koordinierung des Prozesses durch Hochbauamt
• Einbringung Beschlussvorschlag (Ref. VI | Stadtratssitzung 23.07.2025)
- Stadtratsvorlage mit Beschlussvorschlag (23. Juli 2025):
GGEEBBÄÄUUDDEEBBEEZZOOGGEENNEE NNAACCHHHHAALLTTIIGGKKEEIITT
BBEEII DDEERR SSTTAADDTT NNÜÜRRNNBBEERRGG
Darstellung der Motivation, sowie des allgemeinen Selbstverständnisses der Strategie mit Zielstellungen, Handlungsfeldern Themen und Inhalten und Vorschlag der mitwirkenden Stellen.
Textliche Ausarbeitung der „Nachhaltigkeitsstrategie für den städtischen Gebäudebestand“
als eine 1. Konkretisierungsstufe. Grobausblick zum weiteren Vorgehen in der 2. Konkretisierung (Arbeitsphase)
| GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG | |
|---|---|
| RR OO AA DD MM AA PP ZTASDNURG SSULHCSEB EGLOF 1. KONKRETISIERUNGSSTUFE 2. KONKRETISIERUNGSSTUFE .1 | SSULHCSEB |
AUSBLICK
• Definition und Abfolge von Arbeitspaketen, inhaltliche Abstimmung und Ausarbeitung
von Umsetzungskonzepten z.B. durch AGs in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt
• Zusammenfassung, Organisation und Koordinierung des Prozesses durch das Hochbauamt
- Gemeinsame Erarbeitung der Beschlussvorschlag für 2. Konkretisierungsstufe.
• Abstimmung & Einbringung in RefB (Ref. VI | z.B. Sommer 2027)
2. Stadtratsvorlage mit Beschlussvorschlag (z.B. Herbst 2027)
GGEEBBÄÄUUDDEEBBEEZZOOGGEENNEE NNAACCHHHHAALLTTIIGGKKEEIITT
BBEEII DDEERR SSTTAADDTT NNÜÜRRNNBBEERRGG
Vertiefung der „Nachhaltigkeitsstrategie für den städtischen Gebäudebestand“ in der 2. Konkretisierungsstufe
mit Sachstandsbericht zu den Arbeitsergebnissen und Vorschlägen zur Fortschreibung des weiteren Vorgehens.
| GGEESSAAMMTTSSTTRRAATTEEGGIIEE ZZUURR GGEEBBÄÄUUDDEEBBEEZZOOGGEENNEENN NNAACCHHHHAALLTTIIGGKKEEIITT BBEEII DDEERR SSTTAADDTT NNÜÜRRNNBBEERRGG | |
|---|---|
| AANNLLAAGGEE 33 GG EE SS AA MM TT SS TT RR AATT EE GG II EE ZZ UU RR | |
| GG EE SS AA MM TT SS TT RR AATT EE GG II EE ZZ UU RR |
GG EE BB ÄÄUU DD EE BB EE ZZ OO GG EE NN EE NN
NN AA CC HH HH AA LLTT II GG KK EE II TT
BB EE II DD EE RR SS TTAA DD TT
NN ÜÜ RR NN BB EE RR GG
154 2136..0077..2255 || HHoocchhbbaauuaammtt || HH//ZZAA
| GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG | |
|---|---|
| ZZ II EE LL EE ZTASDNURG SSULHCSEB EGLOF 1. KONKRETISIERUNGSSTUFE 2. KONKRETISIERUNGSSTUFE .1 | SSULHCSEB |
UNSERE ZUKUNFTSVISION
Die erarbeitete Gesamtstrategie zeigt auf, wie die übergeordneten Zielstellungen für nachhaltige Entwicklung
• Klimaneutralität & Energieeffizienz
• Wirtschaftliche Rentabilität
• Umweltverträglichkeit & Ressourcenschonung
• Klimaanpasssung (Gesundheitsschutz)
• Soziale Verantwortung
gebäudebezogen umgesetzt werden, um unsere Stadt lebenswerter, widerstandsfähiger und zukunftsfähiger zu machen.
Die übergeordneten Zielstellungen wurden anwendungsbezogen gegliedert,
VERMITTLUNG PROZESSGESTALTUNG PLANEN & BAUEN BETREIBEN
inhalte definiert und für die jeweiligen Themenbereiche die beteiligten Strukturen benannt.
Zur Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung der Gesamtstrategie wurde ein mehrstufiges prozessorientiertes
Vorgehen unter Beteiligung der mitwirkenden Organisationseinheiten erfolgreich umgesetzt.
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
TTHHHHOOAAAA PPNNNN DDDD55LLLL --UUUU IINNNNNNGGGGHHSSSSAAFFFFLLEEEETTLLLLEEDDDD V VEER R MMITITTTLULUNNGG PR OZESSGESTALTUNG PLA NEN & BAUEN BET REIB
TTHHHHOOAAAA PPNNNN DDDD55LLLL --UUUU IINNNNNNGGGGHHSSSSAAFFFFLLEEEETTLLLLEEDDDD
| BETREIB | EN |
|---|
WWiisssseennssttrraannssffeerr && Erhalt & Entwicklung Kombination Bauunterhalt Übergeordnetes
IInnnnoovvaattiioonnssmmaannaaggeemmeenntt des Gebäudebestandes & energetischer Sanierung Energiemanagement
VVeerraannssttaallttuunnggeenn,, Suffizienzsteuerung Optimierung klimaneutraler Bedarfserfassung zum
SSttaakkeehhoollddeerr-- uunndd (Flächenmanagement) Energieerzeugung & Effizienz wirtschaftlichen
NNeettzzwweerrkkppfflleeggee Funktions- & Werterhalt
Digitalisierung & Standard- Entwurfsanpassung
KKoonnttiinnuuiieerrlliicchhee NNaacchhvveerr-- isierung von Prozessen an den Klimawandel Wartungs- & Instand-
ffoollgguunngg ddeerr IInnddiikkaattoorreenn (CAFM | zentr. Datenhaltung) haltungsmanagement
Lebenszyklusorientierte
zzuurr ZZiieelleerrrreeiicchhuunngg
Implementierung von Entwurfsoptimierung Ausweitung Autocontrolling
NNaacchhsstteeuueerruunngg zzuurr ZZiieelleerr-- Nachhaltigkeitsaspekten & technisches Monitoring
Systematisches
rreeiicchhuunngg bbzzww.. FFoorrttsscchhrreeii-- in Vergabeprozesse
Ressourcenmanagement Standards für den
bbuunngg ddeerr ZZiieellsstteelllluunnggeenn
Steuerung klimaneutraler (Kreislaufwirtschaft) Gebäudebetrieb
SSeennssiibbiilliissiieerruunngg vvoonn MMiitt-- Gebäudebestand
Steuerung der Nachhaltig-
aarrbbeeiitteennddeenn && NNuuttzzeennddeenn
keit im Planungsprozess
Förderungskonforme
Umsetzung Energieeffizienz
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD VV EE RR MM II TT TT LLUU NN GG VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
VV EE RR MM II TT TT LLUU NN GG
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Stadtweite Koordination Wissenstransfer & Innovationsmanagement
Strategische nachhaltigkeitsbezogene Hochschulkooperationen um innovative H, Ref. VII, , Hochschulen,
bauliche und technische Lösungen frühzeitig zu integrieren und auszuwerten technische Mitarbeitende
(z.B. Durchführung von Evaluationen & Pilotprojekten, kontinuierliche Betreuung von
Studienarbeiten, Fachpublikationen, Wissensmanagement, Mitarbeitendenschulungen)
Veranstaltungen, Stakeholder- & Netzwerkpflege
Workshops, Reviews, Arbeitskreise & ämterübergreifende Vernetzung, Ref. VII, Ref. III, H,
Beitritt zu überregionalen Netzwerken (z.B. Netzwerk Klimapositive Städte und Hochschulen, technische
Gemeinden, Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB e.V.) Mitarbeitende
Kontinuierliche Nachverfolgung der Indikatoren zur Zielerreichung
Regelmäßige systematische Überwachung und Analyse von festgelegten Leistungs- Ref. III, StA, Stk,
kennzahlen (Indikatoren) um den Transformationsfortschritt in Bezug auf die gesetzen H/ZA-KEM
Ziele transparent darlegen zu können. Reporting- & Berichtswesen zur Verbesserung
des Informationsflussses zu Politik (z.B. Stadtrat, Gremien, Ausschüsse) und Stadtgesell-
schaft (z.B. Klimabeirat etc.), Darstellung Zielerreichung auf SDG Dashboard
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD VV EE RR MM II TT TT LLUU NN GG VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
VV EE RR MM II TT TT LLUU NN GG
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Nachsteuerung zur Zielerreichung bzw. Fortschreibung der Zielstellungen
Identifikation und Durchführung von Nachsteuerungsmaßnahmen zur Zielerreichung Ref. III, StA, Stk,
hinsichtlich der Anpassung notwendiger Ressourcen, Umsetzung von Korrekturmaß- H/ZA-KEM
nahmen bei identifizierten Hindernissen, Überarbeitung Strategie und Maßnahmenka-
talog bzw. Fortschreibung der Zielstellungen (ggf. Entscheidungsmatrix)
Sensibilisierung von Mitarbeitenden, Nutzenden & Stadtgesellschaft
Durchführung von Informationsveranstaltungen über Klimaschutz und Nachhaltigkeits- Ref. III, Ref. IV, KoM
praktiken. Schulungen, Workshops und Informationskampagnen tragen zur Stärkung H/ZA-KEM, KuF, Tg,
des Bewusstseins und Reflektion der Auswirkungen des eigenen Handelns bei. PA, GPR
Informationskampagne / Beteiligungsformate implementierung Flächenmanagement
sowie der Begleitung von Veränderungsprozessen
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD VER MITTLUNG PPRRO OZZEESSSSGGEESSTTAALLTTUUNNGG PLA NEN & BAUEN BET REIB
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD
| BETREIB | EN |
|---|
Wissenstransfer & EErrhhaalltt && EEnnttwwiicckklluunngg Kombination Bauunterhalt Übergeordnetes
Innovationsmanagement ddeess GGeebbääuuddeebbeessttaannddeess & energetischer Sanierung Energiemanagement
Veranstaltungen, SSuuffffiizziieennzzsstteeuueerruunngg Optimierung klimaneutraler Bedarfserfassung zum
Stakeholder- und ((FFllääcchheennmmaannaaggeemmeenntt)) Energieerzeugung & Effizienz wirtschaftlichen
Netzwerkpflege Funktions- & Werterhalt
DDiiggiittaalliissiieerruunngg && SSttaannddaarrdd-- Entwurfsanpassung
Kontinuierliche Nachver- iissiieerruunngg vvoonn PPrroozzeesssseenn an den Klimawandel Wartungs- & Instand-
folgung der Indikatoren ((CCAAFFMM || zzeennttrr.. DDaatteennhhaallttuunngg)) haltungsmanagement
Lebenszyklusorientierte
zur Zielerreichung
IImmpplleemmeennttiieerruunngg vvoonn Entwurfsoptimierung Ausweitung Autocontrolling
Nachsteuerung zur Zieler- NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittssaassppeekktteenn & technisches Monitoring
Systematisches
reichung bzw. Fortschrei- iinn VVeerrggaabbeepprroozzeessssee
Ressourcenmanagement Standards für den
bung der Zielstellungen
SStteeuueerruunngg kklliimmaanneeuuttrraalleerr (Kreislaufwirtschaft) Gebäudebetrieb
Sensibilisierung von Mit- GGeebbääuuddeebbeessttaanndd
Steuerung der Nachhaltig-
arbeitenden & Nutzenden
keit im Planungsprozess
Förderungskonforme
Umsetzung Energieeffizienz
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD PP RR OO ZZ EE SS SS GG EE SS TTAA LLTT UU NN GG VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Erhalt & Entwicklung des Gebäudebestandes
Priorisierung von Erhalt, Umbau bzw. Erweiterung von Bestandsgebäuden ist zu H, ZD, LA, betreibende
bevorzugen. Abriss und Ersatzneubau bestehender Gebäude möglichst zu vermeiden. Dienststellen, Stk, Stpl
Belange der Stadtentwicklung (z.B. Nachverdichtung, Nutzungsmix, Freiflächen etc.)
berücksichtigen. Bedarfsträgerübergreifend ist hierzu ein strategisches gesamt-
städtisches Flächen & Standortmanagement (sog. Portfoliomanagement) einzuführen.
Stadtweit sind für Projektentwicklung und Bedarfsplanung Standards und
Entscheidungskriterien unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu etablieren.
Suffizienzsteuerung (Flächenmanagement)
Bedarfsermittlung und zentrale Prüfung von Flächen(mehr)bedarfen insb. hinsichtlich Ref.I/II-ZSFP, Bedarfsträger,
der Projektübergreifenden Synergienutzung städtischer Immobilien. Berücksichtigung H, ZD, LA, betreibende
von an den Gebäudebestand angepassten Nutzungs- und Betriebskonzepten. Förde- Dienststellen, Stk, Stpl
rung einer hohen Raumbelegungsdichte und Nutzungsfrequenz durch multikodierte PA, GPR
Flächen (Mehrfachbelegungen).
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD PP RR OO ZZ EE SS SS GG EE SS TTAA LLTT UU NN GG VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Digitalisierung & Standardisierung von Prozessen
Effizienzsteigerung des Personaleinsatzes durch Digitalisierung und Prozessverein- betreibende Dienststellen,
fachung. Aktualisierung und Zusammenführung der Datenhaltung (z.B. Bau- und Be- DiP, IT, H, Ref.I/II-ZSFP
triebsvorgaben, Gebäudeinformationen, Schadstoffkataster, Ressourcenpass, CAFM
etc.). Inbetriebnahmemanagement (Koordination strukturierter Gewerkeinbetriebnah-
men, Funktionsprüfungen und TGA-Probebetrieb).
Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in Vergabeprozesse
Implementierung von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeits- betreibende Dienststellen,
prinzipien als Kriterien in Auswahlverfahren von Planungsbüros, bauausführenden H, Ref. III, ZD/3, SÖR
Firmen, Lieferanten. Definition und Einführung baufachlicher Bewertungskriterien zur
objektiven Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäudeentwürfen in Wettbewerben.
Steuerung klimaneutraler Gebäudebestand
Priorisierung und Optimierung der Wechselwirkungen zwischen Energieträger- H/ZA-KEM, H/T, Stk, umstellung, technischer Optimierung und energetischen Sanierung des Gebäude- betreibende Dienststellen,
portfolios unter Berücksichtigung baulicher, wirtschaftlicher und nutzungsbedingter Bedarfsträger
Prioritäten im Gesamtkontext (Synergien Maßnahmenerweiterung). Überprüfung der
Jahreszielerreichung sowie ggf. Vorschlag geeigneter Optimierungsmechanismen.
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD VER MITTLUNG PR OZESSGESTALTUNG PPLLAA NNEENN && B BAAUUEENN BET REIB
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD
| BETREIB | EN |
|---|
Wissenstransfer & Erhalt & Entwicklung KKoommbbiinnaattiioonn BBaauuuunntteerrhhaalltt Übergeordnetes
Innovationsmanagement des Gebäudebestandes && eenneerrggeettiisscchheerr SSaanniieerruunngg Energiemanagement
Veranstaltungen, Suffizienzsteuerung OOppttiimmiieerruunngg kklliimmaanneeuuttrraalleerr Bedarfserfassung zum
Stakeholder- und (Flächenmanagement) EEnneerrggiieeeerrzzeeuugguunngg && EEffffiizziieennzz wirtschaftlichen
Netzwerkpflege Funktions- & Werterhalt
Digitalisierung & Standard- EEnnttwwuurrffssaannppaassssuunngg
Kontinuierliche Nachver- isierung von Prozessen aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell Wartungs- & Instand-
folgung der Indikatoren (CAFM | zentr. Datenhaltung) haltungsmanagement
LLeebbeennsszzyykklluussoorriieennttiieerrttee
zur Zielerreichung
Implementierung von EEnnttwwuurrffssooppttiimmiieerruunngg Ausweitung Autocontrolling
Nachsteuerung zur Zieler- Nachhaltigkeitsaspekten & technisches Monitoring
SSyysstteemmaattiisscchheess
reichung bzw. Fortschrei- in Vergabeprozesse
RReessssoouurrcceennmmaannaaggeemmeenntt Standards für den
bung der Zielstellungen
Steuerung klimaneutraler ((KKrreeiissllaauuffwwiirrttsscchhaafftt)) Gebäudebetrieb
Sensibilisierung von Mit- Gebäudebestand
SStteeuueerruunngg ddeerr NNaacchhhhaallttiigg--
arbeitenden & Nutzenden
kkeeiitt iimm PPllaannuunnggsspprroozzeessss
FFöörrddeerruunnggsskkoonnffoorrmmee
UUmmsseettzzuunngg EEnneerrggiieeeeffffiizziieennzz
&& NNaacchhhhaallttiiggkkeeiitt
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD PP LL AA NN EE NN && BB AAUU EE NN VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Kombination Bauunterhalt & energetischer Sanierung
Umsetzung der strategischen, energetischen Gebäudesanierung bestehender Hochbauamt, betreibende
städtischer Liegenschaften. Verbesserung der Gebäudehülle durch Wärmedämmung, Dienststellen, Bedarfsträger, Fenster- und Türentausch sowie Umrüstung der Anlagentechnik auf die Nutzung Baudienststellen, WBG-K,
erneuerbarer Energien als Bestandteil aller beginnenden Baumaßnahmen. Stk
Optimierung klimaneutraler Energieerzeugung & Effizienz
Integration von klimaneutralen energieeffizienten Technologien und Konzepten im Hochbauamt, N-Ergie, Gebäudeentwurf. Dies umfasst energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Nutzung und Baudienststellen, WBG-K,
Erzeugung erneuerbarer Energien (PV-Ausbau, Fernwärmeausbau bzw. Heiztechnikum- Nutzende
stellungen) sowie die Optimierung von Heizungs- und Lüftungssystemen incl. Gebäu-
deautomation.
Entwurfsanpassung an den Klimawandel
Berücksichtigung prognostizierter Klimaentwicklungen, Anpassung an höhere Hochbauamt, Ref. III,
Umgebungstemperaturen (z.B. Begrünung, erweiterung Baumbestand, Baudienststellen, WBG-K
Sonnenschutz, sommerlicher Wärmeschutz). Förderung der Gebäuderesilienz gegen
Extremwetterereignisse (z.B. Trockenphasen, Starkregen, Stürme).
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD PP LL AA NN EE NN && BB AAUU EE NN VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Lebenszyklusorientierte Entwurfsoptimierung
Planung langlebiger, fehlertoleranter, technik- und wartungsarmer Gebäudekonzepte Hochbauamt, beteibende
und Konstruktionen. Bevorzugung intelligenter umnutzungsfähiger Gebäudeentwürfe. Dienststellen, Nutzende,
Berücksichtung der Herstellungs-, Betriebs- und Rückbauphase in Planungsentschei- Baudienststellen, WBG-K
dungen. Miteinbeziehung der späteren Betreibenden (Reinigungsfreundlichkeit etc.).
Ganzheitliche Darstellung von Herstellungs- und Lebenszykluskosten in
gebäudebezogenen Entscheidungsprozessen.
Systematisches Ressourcenmanagement (Kreislaufwirtschaft)
Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zum Kreislaufwirtschafts-, Baustoff- & Entsor- Hochbauamt, beteibende
gungsmanagements. Förderung der Wiederverwendung von Baustoffen und Bautei- Dienststellen, Ref. III, UwA, len, bevorzugung umweltfreundlicher Baustoffe aus recycelten oder nachwachsenden ZD, Baudienststellen,
Rohstoffen (z.B. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft). Vermeidung, bzw. sortenreine WBG-K, SÖR
Trennung von Bauabfällen um Deponierung zu minimieren und die Rückführung in
Stoffkreislauf zu ermöglichen. Reduzierung des Einsatzes potentiell umweltschädlicher
Materialien (z.B. Bauchemie, PVC, etc.).
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD PP LL AA NN EE NN && BB AAUU EE NN VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
|---|
Steuerung der Nachhaltigkeit im Planungsprozess
Qualitätssicherung anhand kontinuierlicher, standardisierter Beurteilungssystematiken Hochbauamt, WBG-K,
und Zielwerte zur frühzeitigen Abbildung der angestrebten Nachhaltigkeitsaspekte im Baudienststellen
Planungsprozess.
Förderungskonforme Umsetzung Energieeffizienz & Nachhaltigkeit
Identifizierung geeigneter Förderprogramme sowie Implementierung der jeweiligen Hochbauamt, WBG-K,
technischen Anforderungen (z.B. Ökobilanzierungen und Gebäudezertifizierungen) in Baudienststellen, Stk
Hochbaustandards, Nachhaltigkeitscheck, Projektabläufen etc.
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD VER MITTLUNG PR OZESSGESTALTUNG PLA NEN & BAUEN BBEETT RREEIIB
TTHHOOAA PPNN DD55LL --UU IINNNNGGHHSSAAFFLLEETTLLEEDD
| BBEETTRREEIIB | BEENN |
|---|
Wissenstransfer & Erhalt & Entwicklung Kombination Bauunterhalt ÜÜbbeerrggeeoorrddnneetteess
Innovationsmanagement des Gebäudebestandes & energetischer Sanierung EEnneerrggiieemmaannaaggeemmeenntt
Veranstaltungen, Suffizienzsteuerung Optimierung klimaneutraler BBeeddaarrffsseerrffaassssuunngg zzuumm
Stakeholder- und (Flächenmanagement) Energieerzeugung & Effizienz wwiirrttsscchhaaffttlliicchheenn
Netzwerkpflege FFuunnkkttiioonnss-- && WWeerrtteerrhhaalltt
Digitalisierung & Standard- Entwurfsanpassung
Kontinuierliche Nachver- isierung von Prozessen an den Klimawandel WWaarrttuunnggss-- && IInnssttaanndd--
folgung der Indikatoren (CAFM | zentr. Datenhaltung) hhaallttuunnggssmmaannaaggeemmeenntt
Lebenszyklusorientierte
zur Zielerreichung
Implementierung von Entwurfsoptimierung AAuusswweeiittuunngg AAuuttooccoonnttrroolllliinngg
Nachsteuerung zur Zieler- Nachhaltigkeitsaspekten && tteecchhnniisscchheess MMoonniittoorriinngg
Systematisches
reichung bzw. Fortschrei- in Vergabeprozesse
Ressourcenmanagement SSttaannddaarrddss ffüürr ddeenn
bung der Zielstellungen
Steuerung klimaneutraler (Kreislaufwirtschaft) GGeebbääuuddeebbeettrriieebb
Sensibilisierung von Mit- Gebäudebestand
Steuerung der Nachhaltig-
arbeitenden & Nutzenden
keit im Planungsprozess
Förderungskonforme
Umsetzung Energieeffizienz
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD BB EE TT RR EE II BB EE NN VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
BB EE TT RR EE II BB EE NN
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
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Übergeordnetes Energiemanagement
Stärkung und Ausweitung eines effektiven, handlungsfähigen Energiemanagements, Hochbauamt, betreibende
welches Verbräuche überwacht, optimiert und Möglichkeiten zur Einsparung aufzeigt. Dienststellen, Nutzende,
Dies beinhaltet das Initiieren und Steuern von Optimierungsmaßnahmen und deren Stk, Ref. III
Erfolgskontrolle sowie den Einsatz intelligenter Gebäudeautomationssysteme
(z.B. Beleuchtungssteuerung, Heizung, Lüftung und ggf. Kühlung). Geordnete
Inbetriebnahme des Gebäudes mit Einweisung der Nutzenden. Die Ergebnisse des
Energiecontrollings werden für die Vermittlung aufbereitet.
Bedarfserfassung zum wirtschaftlichen Funktions- & Werterhalt
Erfassung des Investitionsbedarfes an Klimawandelanpassungsmaßnahmen, Klima- betreibende Dienststellen, neutralitätsstrategie, baulicher- oder funktionaler Mängel, incl. der aufgezeigten Hochbauamt, Nutzende,
Optimierungsmaßnahmen des Energiemanagements für den Gebäudebestand. DiP, Stk
Investitionssteuerung anhand von definierten Zielen und Kennzahlen zur Maßnahmen-
umsetzung. Standardisierung der energetischen Betriebsoptimierung, des Wartungs-
und Instandhaltungsmanagements sowie der Gebäudedokumentation.
GESAMTSTRATEGIE ZUR GEBÄUDEBEZOGENEN NACHHALTIGKEIT BEI DER STADT NÜRNBERG
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD BB EE TT RR EE II BB EE NN VORSCHLAG 2. KONKRETISIE
HH AA NN DD LLUU NN GG SS FF EE LL DD
BB EE TT RR EE II BB EE NN
| VORSCHLAG 2. KONKRETISIE | MITWIRKUNG RUNGSSTUFE |
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Wartungs- & Instanthaltungsmanagement
Strategische Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle aller Aktivitäten zur betreibende Dienststellen,
Sicherstellung der Funktionalität, Verfügbarkeit, Lebensdauer und Werterhalt von Anla- Hochbauamt, DiP, Stk
gen, Gebäuden und anderen Infrastukturkomponenten.
Ausweitung Autocontrolling & technisches Monitoring
Ausweitung und Automatisiserung von Überwachungs- und Kontrollsysteme von Ge- Hochbauamt (H/ZA-KEM)
bäuden und technischen Anlagen, u.a. basiserend auf Systemen Maschinellen Lernens
und / oder künstlicher Intelligenz. Systematischen Erfassung, Visualisierung und Analy-
se von Zustands- und Prozessgrößen. Erfassung von Fehlfunktionen und zur Detektion
von Optimierungspotenzialen, Nachregulierung der Anlagen, Mängelerfassung und Ini-
tiierung der Mängelbeseitigung, regelmäßige Soll-Ist-Kontrolle und Optimierung).
Standards für den Gebäudebetrieb
Zusammenfassung und Abstimmung der Anforderungen, Vorgaben und Informationen betreibende Dienststellen,
zum Gebäudebetrieb und den damit verbunden Prozessen. Hochbauamt, DiP
Vorlage: Besprechung_intern.dotm – H/ZA-VA – Stand 07.10.2021 Anlage 4 – Häufige Fragen & Antworten Gebäudebezogene Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Nürnberg
A. Grundsätzliches
Was unterscheidet Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Gebäudebestand? Während Klimaschutz sich primär auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen konzentriert, umfasst Nachhaltigkeit im Gebäudebestand ein breiteres Spektrum. Dazu gehören neben Klimaschutz auch Ressourceneffizienz, Gesundheit der Nutzenden, Biodiversität und soziale Aspekte. Nachhaltigkeit betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und strebt eine ganzheitliche Optimierung über Planung, Bau, Betrieb und Wiederverwertung an.
B. Notwendigkeit und Bedeutung der Strategie
Warum braucht es jetzt eine Nachhaltigkeitsstrategie für den städtischen Gebäudebestand? Eine Nachhaltigkeitsstrategie ist ein essentieller Baustein jeder Kommune, jedes Unternehmens, um die Auswirkungen des ungebremsten Klimawandels mittels optimierten Ressourcen- und Energieeinsatzes in eine für den Menschen günstige Richtung zu lenken.
Klimawandel ist ein globales Phänomen, warum handeln wir als Stadt Nürnberg? Als Kommune hat Nürnberg die Möglichkeit aber auch die Verantwortung, direkt vor Ort zu handeln und einen konkreten Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu leisten. Lokales Handeln ist entscheidend, um globale Ziele zu erreichen und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt sicherzustellen. Als Zentrum der Metropolregion Nürnberg haben wir mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz Vorbildfunktion für andere Städte, lokale Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Auch vor Ort in Nürnberg ist der Klimawandel bereits weit vorangeschritten, dies zeigen aktuelle Auswertungen des Umweltamtes. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=925902&type=do
Können wir uns Nachhaltigkeit im Gebäudebestand überhaupt noch leisten? Nachhaltigkeit im Gebäudebestand ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Energetische Sanierungen und nachhaltige Bauweisen führen langfristig zu Kosteneinsparungen durch geringere Betriebskosten und höhere Wertbeständigkeit der Gebäude. Weitere Einsparungen können durch sinnhafte Flächenreduzierungen erzielt werden.
Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt nachhaltiges Bauen? Geringere Betriebskosten: Durch Verbesserungen in Energieeffizienz, moderne Heizungssysteme und reinigungsfreundliche Entwurfsgestaltung werden die laufenden Betriebskosten reduziert. Geringere Instandhaltungskosten: Hochwertige, langlebige Materialien und sinnvoller Technikeinsatz senken die Wartungskosten. Werthaltigkeit der Immobilie: Nachhaltige Gebäude sind zukunftssicher und langfristig wertstabil.
Förderfähigkeit der Maßnahmen: Zur Umsetzung der baulichen Nachhaltigkeitsaspekte gibt es energetische Förderprogramme sowie Klimaanpassungs- und Innovationsförderungen. Durch die geringere Umweltbelastung werden der CO -Fußabdruck und die Klimafolgekosten reduziert.
Wie schnell amortisieren sich städtische Investitionen in Nachhaltigkeit? Zum Beispiel: Photovoltaikanlagen: 8–12 Jahre Energiesparende Dämmung: 5-12 Jahre Moderne Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen): 10-15 Jahre Umstellung auf LED-Beleuchtung: 1–5 Jahre
C. Umsetzung und Prozess
Warum braucht es diese Beschlussvorlage zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit der Stadt Nürnberg überhaupt? Die Beschlussvorlage ist notwendig, um eine klare inhaltliche Ausrichtung zur Umsetzung von strategischen Zielen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung des städtischen Gebäudebestands festzulegen. Sie beschreibt den Weg vom Transfer der inhaltlichen Zielstellungen zur gemeinsamen Ausarbeitung und Abstimmung konkreter Handlungsempfehlungen, um die Entscheidungsgrundlagen für gebäudebezogene Investitionen zu verbessern. Sie ergänzt gebäudebezogen die übergeordnete Beschlusshistorie zur Klimaneutralität, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit handlungsorientiert.
Wie geht es nach dem Grundsatzbeschluss zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit weiter? Parallel zur Beschlussfassung der Grundlagen bildet die Arbeitsgruppe des Hochbauamtes als Vorbereitung für die Konkretisierungsphase aus den dargestellten Inhalten abgegrenzte Arbeitspakete. Aus der inhaltlichen Abhängigkeit der Arbeitspakete untereinander ergibt sich die notwendige Reihenfolge der weiteren Ausarbeitung und Implementierung durch die mitwirkenden Dienststellen.
Warum braucht es ein Handlungsfeld zu den Themen der Prozessgestaltung? Ein Handlungsfeld zur Prozessgestaltung ist wichtig, um die komplexen Anforderungen des nachhaltigen Bauens effektiv zu koordinieren und strukturübergreifend Entscheidungsfindungen für uns als Gesamtstadt zu fördern. Es hilft dabei, die verschiedenen Interessen der Beteiligten in Einklang zu bringen und eine strukturierte Umsetzung der Strategie zu gewährleisten.
Wozu braucht es eine Lebenszyklusanalyse? Eine Lebenszyklusanalyse ist hilfreich, um die Gesamtauswirkungen eines Gebäudes von der Errichtung über die Nutzung bis zum Rückbau zu erfassen. Sie hilft, nachhaltige, gesamtwirtschaftliche Entscheidungen über Gebäudegestaltung, Materialien, Energieeffizienz und Ressourcennutzung in die Zukunft gerichtet über die ganze Lebensdauer unserer Gebäude zu beurteilen.
Wann wird die Gesamtstrategie zur gebäudebezogenen Nachhaltigkeit abgeschlossen sein? Wir verstehen die Umsetzung als kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Einige der aufgeführten Aspekte sind bereits im Handeln der Stadtverwaltung implementiert und werden der Vollständigkeit halber inhaltlich dargestellt. Kurz- und mittelfristig werden die vorhandenen Prozesse auf ihre Wirksamkeit und Eignung hin analysiert, fortgeschrieben und ggf. ergänzt, um die angestrebten Zielstellungen zu erreichen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Anlagen: Erläuterungen - Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Armin-Knab-Straße 3 - Ortsteil Gartenstadt - Nachtrag in die Denkmalliste Gallostraße 3 - Ortsteil Kleinreuth h.d.Veste - Nachtrag in die Denkmalliste Günthersbühler Straße 81 - Ortsteil Erlenstegen - Nachtrag in die Denkmalliste Reinerzer Straße 16 - Ortsteil Siedlung Waldhof - Nachtrag in die Denkmalliste Resedenweg 3 - Ortsteil Werderau - Nachtrag in die Denkmalliste Sperberstraße 53 - Ortsteil Hummelstein - Nachtrag in die Denkmalliste
Sachverhalt (kurz):
Laut Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neuer Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde.
Die letzte Benehmensherstellung fand am 23. Oktober 2024 statt.
Bis zum Stichtag 31. Juli 2025 wurden innerhalb einen Jahres acht Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte besichtigt und überprüft. Davon wurden sechs Gebäude oder Anlagen in die Denkmalliste nachgetragen.
Eine Löschung von Objekten erfolgte nicht.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wird nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG hergestellt.
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)
Erläuterungen:
In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützten Objekte, Ensemblegebiete und Bodendenkmäler verzeichnet. Die Liste ist nicht abgeschlossen, sondern wird stetig aktualisiert. Die Liste ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos im Internet eingesehen werden (entweder auf www.geoportal.bayern.de oder über die Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de). Neben dem Listentext sind weitere Daten und häufig auch Bilder des Objekts vorhanden.
Der „Bayerische Denkmalatlas“ ist tagesaktuell, Veränderungen werden sofort eingearbeitet. Einmal pro Woche wird der Bayerische Denkmalatlas mit dem städtischen Geo-Daten- Service abgeglichen.
Gebäude oder Anlagen, die noch nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden, werden nach Antrag vom zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft.
Die Anregung, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage überprüfen zu lassen, kann von jedem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an die Stadtheimatpflege herangetragen werden. Diese stellen den Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Im Stadtgebiet von Nürnberg werden jährlich im Rahmen von fünf bis sechs Ganztagesterminen etwa 25-30 Gebäude geprüft. Die Anregung zur Untersuchung erfolgt vor allem durch Institutionen, wie z.B. der „Stadtbildinitiative Nürnberg“, den „Altstadtfreunden“, der Stadtheimatpflege, dem „Verein Baulust Nürnberg“, dem Baukunstbeirat, aber auch durch städtische Ämter, Kulturinteressierte oder durch die Hausbesitzenden selbst.
Nach einer Besichtigung des Objekts „vom Keller bis zum Dach“ und Prüfung vorhandener Planunterlagen und/oder Archivalien wird von den Mitgliedern des Listenreferats beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste beschlossen oder abgelehnt. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind neben der bauhistorischen Bedeutung z.B. die Ablesbarkeit der historischen Grundrisse als auch vorhandene Ausstattung und Ausgestaltung des Objekts.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Kommune und die Stadtheimatpflege werden schriftlich von der Aufnahme in die Liste informiert. Das Objekt wird dann sofort im „Bayerischen Denkmalatlas“ markiert.
Löschungen aus der Denkmalliste werden ebenfalls nach Antrag und eingehender Prüfung der Liegenschaften vorgenommen. Eine Löschung erfolgt nach Abbruch eines Baudenkmals oder wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass ein Denkmal im Lauf von Jahrzehnten durch Umbauten und Umgestaltungen, die ohne Absprache mit den Denkmalbehörden erfolgten, so verändert wurden, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet werden kann.
Einmal jährlich erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß Art. 2 Abs. 1 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung der Stadt Nürnberg mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege fand am 23. Oktober 2024 statt.
Seit der letzten Benehmensherstellung im Oktober 2024 wurden an drei Terminen mit dem Landesamt für Denkmalpflege insgesamt acht Gebäude oder Anlagen (Ensembles) auf Denkmalwürdigkeit überprüft. Sechs Objekte wurden bisher in die Denkmalliste aufgenommen. Bei weiteren Objekten steht ein Prüfergebnis noch aus.
Nachfolgend werden zunächst die im Zeitraum von September 2024 bis Sommer 2025 untersuchten und nach Prüfung neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen und Anlagen mit dem zugehörigen Denkmallistentext in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Datum hinter der Adresse nennt das Datum des Eintragungsschreibens seitens des Landesamtes für Denkmalpflege.
In der Anlage sind die genauen Begründungstexte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Erläuterung der Denkmaleigenschaft beigefügt.
Eintragungen:
Armin-Knab-Str. 3. Kath. Kirche (11.02.2025) großer, rechteckiger Hallenbau mit flachem Satteldach und Lisenengliederung, z.T. mit Betonwerksteinplatten verkleidet, Robert Gruber, 1957-60; mit Ausstattung.
Gallostr. 3 Waschhaus (19.11.2024) eingeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit Walmdach und Putzgliederung, neubarock, Konrad Biller, 1901.
Güntersbühler Str. 81 Einfamilienhaus (01.10.2024) Eingeschossiger, verputzter Massivbau mit übersteilem Satteldach, Zwerchhaus mit Pultdach und Freitreppe, an der Südseite überdachte Terrasse, Max Kälberer und Walter Zech, 1935.
Reinerzer Str. 16 Festsaal, Büro- und Verwaltungsgebäude (05.12.2024) Verwaltung- und Bürogebäude, zweigeschossiger Massivbau mit vorkragendem, zum Teil mit Kupferblech verkleidetem Obergeschoss, sehr flachem Walmdach und Tragesystem aus Stahlbeton, im Obergeschoss Saal, Franz Reichel und Albin Hennig, 1960-64.
Resedenweg 3, Kath. Kirche (20.03.2025) Hallenbau mit Satteldach, Giebelseiten aus Sichtziegelsteinmauerwerk, Traufseiten aus Wabenbetonsteinen mit Strebepfeilern aus Stahlbeton, Robert Gruber, 1959-61; mit Ausstattung.
Sperberstr. 53., Kath. Pfarrkirche (11.02.2025) Skulpturaler Sichtbetonbau auf asymmetrischer Grundlinie, mit steilem Pultdach und Eternitplattenverkleidung, an der Südseite Eingangsatrium, Brutalismus, Peter Leonhardt, 1968-71; mit Ausstattung.
Löschungen: keine
OBM/019/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bestellung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 08.03.2026 und eine
mögliche Oberbürgermeisterstichwahl am 22.03.2026
Sachverhalt (kurz):
Für die am 08.03.2026 anstehende Oberbürgermeister- und Stadtratswahl, sowie eine mögliche Stichwahl am 22.03.2026 ist für die Stadt Nürnberg ein Gemeindewahlleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen.
Näheres hierzu regelt Art. 5 Abs. 1 GLKrWG. Danach beruft der Stadtrat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertretung ist.
Es wird vorgeschlagen, für die anstehende Oberbürgermeister- und Stadtratswahl, den Leiter des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht Herrn Olaf Kuch zum Gemeindewahlleiter und als seine Vertreterin die Leiterin des Amts für Stadtforschung und Statistik Frau Susanne Hartung, zu bestellen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Als Gemeindewahlleiter für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters am 08.03.2026 und eine mögliche Oberbürgermeisterstichwahl am 22.03.2026 wird der Leiter des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht Herr Olaf Kuch und als seine Vertreterin die Leiterin des Amts für Stadtforschung und Statistik Frau Susanne Hartung bestellt.(Art. 5 Abs. 1 GLKrWG).
PA/082/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 16.09.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Bildung von Dienststellen im Sinne des Art. 6 Abs. 5 des Bayer.
Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und Verselbstständigungsbeschluss für die
Personalratswahlperiode 2026 zur Erlangung von Rechtssicherheit für zu wählende
Personalräte
Anlagen: Gutachten mit Gutachten- und Beschlussvorschlag
Sachverhalt (kurz):
2026 sind die Personalräte neu zu wählen; die neue Wahlperiode beginnt am 01.08.2026. Nach dem BayPVG sind die Wahlvorstände für die Personalratswahl spätestens fünf Monate vor Ablauf der Amtszeit zu berufen (Art. 20 Abs. 1 BayPVG). Um Rechtssicherheit für die zu wählenden Personalräte zu gewährleisten, wird empfohlen, die Verselbstständigungen für die kommende Wahlperiode neu zu beschließen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
- Ab der am 01.08.2026 beginnenden Amtszeit des Personalrats werden folgende Dienststellen nach Art. 6 Abs. 5 des Bayer. Personalvertretungsgesetzes gebildet:
1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (OBM)
1.2. Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2. BM) - Kultur (ohne Kunstpädagogisches Zentrum - KpZ)
1.3. Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (3. BM) (ohne Feuerwehr - FW)
1.4. Feuerwehr (FW)
1.5. Geschäftsbereich des Referats für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II)
1.6. Geschäftsbereich des Referats für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) (ohne Frh)
1.7. Friedhofsverwaltung (Frh)
1.8. Geschäftsbereich des Referats für Schule und Sport (Ref. IV) (ohne die nach Nr. 1.9 bis 1.30 gebildeten personalvertretungsrechtl. Dienststellen)
1.9. Peter-Vischer-Schule (PVS)
1.10. Veit-Stoß-Realschule (VSR)
1.11. Adam-Kraft-Realschule (AKR)
1.12. Labenwolf-Gymnasium (LG)
1.13. Sigena-Gymnasium (SG)
1.14. Johannes-Scharrer-Gymnasium (JSG)
1.15. Hermann-Kesten-Kolleg (HKK)
1.16. Bertolt-Brecht-Schule (BBS)
1.17. Berufliche Schule, Direktorat 1 (B 1)
1.18. Berufliche Schule, Direktorat 2 (B 2)
1.19. Berufliche Schule, Direktorat 3 (B 3)
1.20. Berufliche Schule, Direktorat 4 (B 4)
1.21. Berufliche Schule, Direktorat 5 (B 5)
1.22. Berufliche Schule, Direktorat 6 (B 6)
1.23. Berufliche Schule, Direktorat 7 (B 7)
1.24. Berufliche Schule, Direktorat 8 (B 8)
1.25. Berufliche Schule, Direktorat 9 (B 9)
1.26. Berufliche Schule, Direktorat 10 (B 10)
1.27. Berufliche Schule, Direktorat 11 (B 11)
1.28. Berufliche Schule, Direktorat 12 (B 12)
1.29. Berufliche Schule, Direktorat 13 (B 13)
1.30. Berufliche Schule, Direktorat 14 (B 14)
1.31. Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V)
1.32. Geschäftsbereich des Planungs- und Baureferats (Ref. VI)
1.33. Geschäftsbereich des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats (Ref. VII)
1.34. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
1.35. NürnbergStift (NüSt)
1.36. Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb (ASN)
1.37. Nürnberg Bad (NüBad)
1.38. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
- Für die am 01.08.2026 beginnende Amtszeit des Personalrats werden auf der Ebene folgender Dienststellen Stufengesamtpersonalräte (Stufenvertretungen) gewählt:
2.1. Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) (für die in Nr. 1.9 bis 1.16 genannten Dienststellen)
2.2. Amt für Berufliche Schulen (SchB) (für die in Nr. 1.17 bis 1.30 genannten Dienststellen)
- Das Kunstpädagogische Zentrum (KpZ) gilt weiterhin gemäß Art. 6 Abs. 6 BayPVG als selbstständige Dienststelle.
Beschlussvorschlag:
Die im Gutachtenvorschlag in den Ziffern 1 – 3 vorgeschlagene Bildung von Dienststellen nach dem Bayer. Personalvertretungsgesetz (BayPVG) wird beschlossen.
zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 16.09.2025 120-50-20
Bildung von Dienststellen im Sinne des Art. 6 Abs. 5 des Bayer. Personalvertretungsge-
setzes (BayPVG)
I. 1. Rechtsgrundlagen
Im Sinne des BayPVG bildet jede Gemeinde – und damit auch die Stadt Nürnberg – zunächst eine Dienststelle (Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayPVG).
Abweichend davon gelten durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständige Nebenstellen und Teile der Gemeinde als selbstständige Dienststellen, wenn dies entweder die Mehrheit ihrer (wahlberechtigten) Beschäftigten in geheimer Abstimmung (Art. 6 Abs. 3 BayPVG) oder der Stadtrat (als das nach der Gemeindeordnung zuständige Organ) beschließt (Art. 6 Abs. 5 BayPVG).
Die regelmäßige Amtszeit der Personalvertretungen beträgt fünf Jahre.
2. Verselbstständigungen in der Personalratsperiode 01.08.2021 bis 31.07.2026
Für die derzeitige Amtsperiode sind im Einvernehmen mit dem GPR zunächst die nachstehend genannten verselbstständigten Dienststellen, in denen ein (örtlicher) Personalrat zu wählen ist, bestätigt bzw. gebildet worden (Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 29.09.2020 bzw. Stadtratsbeschluss vom 30.09.2020)
- Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters 2. Geschäftsbereiche der 2. Bürgermeisterin (ausgenommen KpZ) 3. Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (ausgenommen FW) 4. Aufgabenbereich FW 5. Geschäftsbereich des Referats für Allgemeine Verwaltung 6. Geschäftsbereich des Referats für Umwelt und Gesundheit (ausgenommen Frh) 7. Aufgabenbereich Frh 8. Geschäftsbereich des Schulreferats 9. Geschäftsbereich des Sozialreferats 10. Geschäftsbereich des Planungs- und Baureferats 11. Geschäftsbereich des Wirtschaftsreferats 12. Eigenbetrieb SUN 13. Eigenbetrieb ASN 14. Eigenbetrieb NüSt 15. Eigenbetrieb NüBad 16. Eigenbetrieb SÖR
Außerdem wurden wegen des rechtskräftigen Beschlusses des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 26.09.1975 die Verselbstständigung der einzelnen Schulen der Stadt Nürnberg als Dienststellen im Sinne des Art. 6 Abs. 5 BayPVG fortgeführt und ergänzend je ein Stufengesamtpersonalrat („Stufenvertretung“) bei den pädagogischen Ämtern SchA und SchB gebildet.
Schließlich galt (entsprechend dem rechtskräftigen Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichts vom 26.03.1981) das Kunstpädagogische Zentrum (KPZ) als Dienststelle (gemeinsame Einrichtung mit dem Germanischen Nationalmuseum, Art. 6 Abs. 6 BayPVG). Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
Die Wahl des Gesamtpersonalrats erfolgte nach Art. 55 BayPVG.
3. Personalratswahlen 2026
2026 sind die Personalräte neu zu wählen; die neue Wahlperiode beginnt am 01.08.2026. Nach dem BayPVG sind die Wahlvorstände für die Personalratswahl spätestens fünf Monate vor Ablauf der Amtszeit zu berufen (Art. 20 Abs. 1 BayPVG).
Um Rechtssicherheit für die zu wählenden Personalräte zu gewährleisten, wird empfohlen, die Verselbstständigungen für die kommende Wahlperiode neu zu beschließen.
Die Gemeinden bilden je eine Dienststelle (Art. 6 Abs. 5 BayPVG). Gemeinden können selbständige Dienststellen bilden, die durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind (Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i. V.m. Art. 6 Abs. 3 BayPVG). Dies sind bei der Stadt Nürnberg die jeweiligen Geschäftsbereiche, die im Sinne des BayPVG als Dienststellen bezeichnet werden. Dabei wird je Dienststelle ein Personalrat gebildet.
Im Einzelnen sind dementsprechend folgende Dienststellen/Personalräte nach Art.6 Abs. 5 BayPVG (wieder) vorgesehen:
3.1 Verwaltung und Eigenbetriebe
| lfd. Nr. | verselbstständigte Dienststelle/ örtlicher Personalrat | derzeit zugeordnete städtische Dienststellen/Einrichtungen/ Betriebe (nachrichtlich) |
|---|---|---|
| 1 | OBM | OBM, BgA, StA, Rpr, KoM sowie BDR (inkl. BA/NOS, DiP, RA, OA, BAM, MI) |
| 2 | 2. BM (ohne KPZ) | 2. BM (inkl. MSH), KuM, Av, KuF, KukuQ, BCN |
| 3 | 3. BM (ohne FW) | 3. BM (inkl. ADN), Tg |
| 4 | FW | FW |
| 5 | Ref. I/II | Ref. I/II (inkl. DSB, ISB), ZD, IT, PA, Stk, KaSt |
| 6 | Ref. III (ohne Frh) | Ref. III, UwA, Gh |
| 7 | Frh | Frh |
| 8 | Ref. IV. (ohne Schulen) | Ref. IV (inkl. IPSN, SpS), HVE SuS, SchA, SchB |
| 9 | Ref. V | Ref. V (inkl. SenA), SHA, J, JCN (kommunal) |
| 10 | Ref. VI | Ref. VI, Stpl, Vpl, BoB, H, UB |
| 11 | Ref. VII | Ref. VII, LA, Geo, ML, WiF |
| 12 | SUN | SUN |
| 13 | NüSt | NüSt |
| 14 | ASN | ASN |
| 15 | NüBad | NüBad |
| 16 | SÖR | SÖR |
Die Zuordnung der einzelnen städtischen Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe zu den (verselbstständigten) Dienststellen („Personalratsbereichen“) ergibt sich aus dem jeweiligen Aufgabengliederungsplan.
3.2 Schulen
- Die Gymnasien (LG, SG, JSG) 2. Die Peter-Vischer-Schule (PVS) 3. Die Realschulen (VSR, AKR) 4. Das Hermann-Kesten-Kolleg (HKK) 5. Die Bertolt-Brecht-Schule (BBS) 6. Die Direktorate der Beruflichen Schulen (B 1 bis B 14)
Gutachtensvorschlag
- Ab der am 01.08.2026 beginnenden Amtszeit des Personalrats werden folgende Dienststellen nach Art. 6 Abs. 5 des Bayer. Personalvertretungsgesetzes gebildet:
1.1. Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (OBM)
1.2. Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2. BM) - Kultur (ohne Kunstpädagogisches Zentrum - KpZ)
1.3. Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (3. BM) (ohne Feuerwehr - FW)
1.4. Feuerwehr (FW)
1.5. Geschäftsbereich des Referats für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II)
1.6. Geschäftsbereich des Referats für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) (ohne Frh)
1.7. Friedhofsverwaltung (Frh)
1.8. Geschäftsbereich des Referats für Schule und Sport (Ref. IV) (ohne die nach Nr. 1.9 bis 1.30 gebildeten personalvertretungsrechtl. Dienststellen)
1.9. Peter-Vischer-Schule (PVS)
1.10. Veit-Stoß-Realschule (VSR)
1.11. Adam-Kraft-Realschule (AKR)
1.12. Labenwolf-Gymnasium (LG)
1.13. Sigena-Gymnasium (SG)
1.14. Johannes-Scharrer-Gymnasium (JSG)
1.15. Hermann-Kesten-Kolleg (HKK)
1.16. Bertolt-Brecht-Schule (BBS)
1.17. Berufliche Schule, Direktorat 1 (B 1)
1.18. Berufliche Schule, Direktorat 2 (B 2)
1.19. Berufliche Schule, Direktorat 3 (B 3)
1.20. Berufliche Schule, Direktorat 4 (B 4)
1.21. Berufliche Schule, Direktorat 5 (B 5)
1.22. Berufliche Schule, Direktorat 6 (B 6)
1.23. Berufliche Schule, Direktorat 7 (B 7)
1.24. Berufliche Schule, Direktorat 8 (B 8)
1.25. Berufliche Schule, Direktorat 9 (B 9)
1.26. Berufliche Schule, Direktorat 10 (B 10)
1.27. Berufliche Schule, Direktorat 11 (B 11)
1.28. Berufliche Schule, Direktorat 12 (B 12)
1.29. Berufliche Schule, Direktorat 13 (B 13)
1.30. Berufliche Schule, Direktorat 14 (B 14)
1.31. Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V)
1.32. Geschäftsbereich des Planungs- und Baureferats (Ref. VI)
1.33. Geschäftsbereich des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats (Ref. VII)
1.34. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
1.35. NürnbergStift (NüSt)
1.36. Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb (ASN)
1.37. Nürnberg Bad (NüBad)
1.38. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
- Für die am 01.08.2026 beginnende Amtszeit des Personalrats werden auf der Ebene folgender Dienststellen Stufengesamtpersonalräte (Stufenvertretungen) gewählt:
2.1. Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) (für die in Nr. 1.9 bis 1.16 genannten Dienststellen)
2.2. Amt für Berufliche Schulen (SchB) (für die in Nr. 1.17 bis 1.30 genannten Dienststellen)
- Das Kunstpädagogische Zentrum (KpZ) gilt weiterhin gemäß Art. 6 Abs. 6 BayPVG als selbstständige Dienststelle.
Beschlussvorschlag:
Die im Gutachtenvorschlag in den Ziffern 1 – 3 vorgeschlagene Bildung von Dienststellen nach dem Bayer. Personalvertretungsgesetz (BayPVG) wird beschlossen.
II. Herrn Ref. I/II
III. GPR
IV. PA
V. Ref. I/II/POA (Stadtrat)
Nürnberg, 26.08.2025 Personalamt in Vertretung
(38 34)
Abdruck je an: a) GSBV b) GST
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99
hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 24.09.2025
Haushaltsjahr 2024
111520 "Amt für Informationstechnologie (IT)"
980.179 € bei 111520 Kst. L111520005 "SAP ERP/BW - Betrieb" Kostenart 64390000 "Nutzungsentgelte und Pflege für Software/Lizenzen"
Deckung:
980.179 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64940000 "Aufwendungen für Ausgleichszahlungen"
Datum: 04.07.2025
Haushaltsjahr 2025
- 126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr"
263.800 € bei IA P1262200000U "Feuerwehr: Spezialfahrzeuge" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2027-
Deckung:
263.800 € aus IA E3650133800U "Lorenz-Hagen-Str.: Neuba KiTa Lichtenreuth" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2027-
Datum 28.07.2025
- 367601 "Einrichtungen für Inobhutnahmen"
115.028 € bei 367601 Kst. Z367601001 "Schlupfwinkel e.V. (BKZ)" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Deckung:
115.028 € aus 367601 Kst. V367601001 "Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)" Kostenart 62580200 "Erstattungen an übrige Bereiche"
Datum: 05.08.2025
- 2 –
- 611100 "Steuern und allgemeine Zuweisungen"
217100 "Sachaufwand für staatliche Gymnasien"
-1.093.396 € bei IA E6110014700E "Zuweisungen für Investitionen" Kostenart 51810000 "Investitionspauschale"
-1.280.000 € bei IA E2170128299E "DG Mensa - Neubau: Investitionszuschuss EZ" Kostenart 51510020 "Zuweisungen Investitionen (Land-Art.10 FAG)"
Deckung:
126.000 € aus IA E2170128200Z "DG Mensa - Neubau: Investitionszuschuss" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen"
2.247.396 € aus IA E2170128200Z "DG Mensa - Neubau: Investitionszuschuss" Kostenart 69946700 "Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen"
Datum: 02.07.2025
Ref.III/006/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 30.07.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg
(UmweltpreisS - UmwprS)
Anlagen: Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis Umweltpreissatzung in der derzeit gültigen Fassund vom 10. August 2009 Synopse
Sachverhalt (kurz):
Eine Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg ist aufgrund folgender Situation erforderlich: Die Zusammensetzung der Jury muss neu gefasst werden. Durch die Änderung der Presselandschaft in Nürnberg, vor allem dem Wegfall der Abendzeitung und Konsolidierungen beim Verlag Nürnberger Presse, entfielen zwei Jurymitglieder.
Mit der angestrebten Änderung soll die Jury zudem dynamischer gestaltet werden. Zugleich wurde die bisherige Satzung gestrafft und gendergerecht angepasst.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg (UmweltpreisS - UmwprS) und empfielt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 30.07.2025 wird der Erlass der beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg (UmweltpreisS - UmwprS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg
(UmweltpreisS – UmwprS) vom 10. August 2009 (Amtsblatt S. 285)
Vom …....................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
Art. 1
-
In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „UmweltpreisS“ durch die Kurzbezeichnung „Umweltpreissatzung“ ersetzt.
-
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 2 werden die Wörter „für Unternehmen“ angefügt. b In der Angabe zu § 3 werden die Wörter „und Bewerbung“ angefügt. c) Die Angabe zu § 4 wird gestrichen. d) Die Angabe zu dem bisherigen § 5 wird die Angabe zu § 4. e) Die Angabe zu dem bisherigen § 6 wird gestrichen. f) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 und 8 werden die Angaben zu den §§ 5 und 6.
-
§ 1 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „der Dritten Welt“ durch die Wörter „Ländern des Globalen Südens“ ersetzt. b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Umweltpreis ist mit 15.000 Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt im zweijährigen Turnus. Der Preis soll in der Kategorie Privatpersonen und Personenvereinigungen vergeben werden. Es können mehrere Preise mit entsprechend aufgeteiltem Preisgeld verliehen werden.“ c) Folgender Abs. 4 wird angefügt: „(4) Die wiederholte Verleihung des Umweltpreises ist nach sechs Jahren zulässig.“
-
In § 2 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 2 Anerkennungsurkunde für Unternehmen“.
-
§ 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3
Öffentliche Ausschreibung und Bewerbung
Die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde wird öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen und Vorschläge sind an das für den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg zu richten; sie können von jedermann eingereicht werden.“
-
§ 4 wird aufgehoben.
-
Der bisherige § 5 wird § 4 und wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. der Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. die Oberbürgermeisterin als Vorsitzende oder eine Vertretung;“ bb) In Nr. 2 werden nach dem Wort „der" die Wörter „bzw. die" und nach dem Wort „Wahlbeamte" die Wörter „bzw. Wahlbeamtin“ eingefügt. cc) In Nr. 3 werden die Wörter „ein Vertreter“ durch die Wörter „eine Vertretung“ ersetzt. dd) Nr. 4 wird aufgehoben. ee) Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 4 und wie folgt gefasst: „4. drei bis fünf fachkundige Persönlichkeiten aus Stadtgesellschaft, Umweltverbänden, -projekten und -organisationen, aus schulischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Einrichtungen; die Berufung erfolgt durch das für den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg jeweils für eine sechsjährige Amtszeit; Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig;" ff) Die bisherigen Nrn. 6 bis 8 werden Nrn. 5 bis 7 und jeweils die Wörter „ein Vertreter“ durch die Wörter „eine Vertretung“ ersetzt. gg) Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 8 und wie folgt gefasst: „8. eine Vertretung der Gewerkschaften in der Region Mittelfranken.“ b) In Abs. 3 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt: „Über Inhalt und Ergebnis der Beratungen ist Vertraulichkeit zu wahren. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich."
- Der bisherige § 6 wird § 5 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§5 Preisverleihung“.
b) Folgender Abs. 3 wird angefügt: „(3) Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder eine Vertretung übergibt die Urkunde über die Verleihung des Umweltpreises sowie die Anerkennungsurkunde an die Preisträgerinnen und Preisträger.“
-
Der bisherige § 7 wird aufgehoben.
-
Der bisherige § 8 wird § 6.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
UmweltpreisS
030.822
Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg
(UmweltpreisS - UmwprS)
Vom 10. August 2009 (Amtsblatt S. 285)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 § 2 (GVBl. S. 795), zuletzt geändert durch § 5 des Geset-
Anerkennungsurkunde
zes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), folgende Satzung: (1) Die Stadt verleiht eine Anerkennungsurkunde für bedeutsame Leistungen zum Schutz der natürlichen Umwelt, zur Förderung menschen- und umweltgerech- Inhaltsübersicht: ter Bedingungen sowie zum sozial und ökologisch § 1 Umweltpreis nachhaltigen Wirtschaften. Die Anerkennung ist nicht mit einem Preisgeld verbunden. Die Verleihung erfolgt § 2 Anerkennungsurkunde alle zwei Jahre zusammen mit dem Umweltpreis. Es § 3 Öffentliche Ausschreibung können auch mehrere Anerkennungsurkunden verliehen werden. § 4 Bewerbungen und Vorschläge (2) Mit der Anerkennungsurkunde sollen außerge- § 5 Preisgericht wöhnliche betriebliche Leistungen und Maßnahmen § 6 Entscheidung durch den Stadtrat ausgezeichnet werden, die über das durch Auflagen, Gesetze und Richtlinien Geforderte hinausgehen und § 7 Preisverleihung im Stadtgebiet wirksam sind oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Die Leistungen und Maßnahmen sol- § 8 Inkrafttreten len Vorbildcharakter haben. (3) Es können Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe, die ihren Sitz oder eine Nie-
§ 1
derlassung im Stadtgebiet haben, ausgezeichnet wer- Umweltpreis den.
(1) Die Stadt stiftet einen Umweltpreis, mit dem herausragende Leistungen zum Schutz der natürlichen § 3 Umwelt sowie zum nachhaltigen Wirtschaften ausgezeichnet werden sollen, die im Stadtgebiet wirksam Öffentliche Ausschreibung werden oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Nachhaltiges Wirtschaften im Sinne dieser Satzung bedeutet (1) Die Vergabe von Umweltpreis und Anerkeninsbesondere die Umsetzung von Strategien und Kon- nungsurkunde wird öffentlich ausgeschrieben. zepten, die ökologische und soziale Grundsätze berücksichtigen, wie dies z. B. bei Maßnahmen zur Emis- (2) Das Preisgericht kann für die öffentliche Aussionsminderung, zum Klima- und Ressourcenschutz im schreibung Themenschwerpunkte festlegen. Die The- Interesse der Lebenschancen künftiger Generationen menstellung hindert nicht die Preisverleihung auch für oder bei sozialem Engagement am Unternehmens- andere Beiträge. standort und Engagement für beispielhafte Sozialstandards in den Unternehmen sowie bei den Kooperationspartnern, insbesondere solchen aus der Dritten § 4 Welt, der Fall ist.
Bewerbungen und Vorschläge
(2) Der Umweltpreis ist mit 9.000 Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre. Der Preis soll in den (1) Bewerbungen und Vorschläge für die Vergabe von Kategorien Privatpersonen oder Personenvereinigun- Umweltpreis und Anerkennungsurkunde sind an das gen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittle- Umweltreferat der Stadt zu richten. re Unternehmen, KMU) vergeben werden. Es können mehrere Preise mit entsprechend aufgeteiltem Preis- (2) Bewerbungen und Vorschläge können von jedergeld verliehen werden. mann eingereicht werden. (3) Es können natürliche Personen ausgezeichnet werden, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben sowie Personengruppen und juristische Personen, die mit ihrem Sitz oder einer Niederlassung im Stadtgebiet vertreten sind.
______________________ 50. Nachtrag August 2009 1
UmweltpreisS
030.822
§ 5 § 8
Preisgericht Inkrafttreten
(1) Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmawerden einem Preisgericht vorgelegt. Das Preisgericht chung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Satprüft und bewertet die Beiträge und spricht eine Emp- zung über den Umweltschutzpreis der Stadt Nürnberg fehlung für die Beschlussfassung durch den Stadtrat (UmweltschutzpreisS – UmwSchPrS) vom 18. Mai 2005 aus. (Amtsblatt S. 215) und die Satzung der Stadt Nürnberg über den Förderpreis für nachhaltiges Wirtschaften in (2) Dem Preisgericht gehören an: Unternehmen (NachhaltigkeitspreisS – NachhPrS) vom 1. der Oberbürgermeister oder sein Vertreter als 25. April 2002 (Amtsblatt S. 265), geändert durch Sat- Vorsitzender; zung vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 392), außer Kraft. 2. der für den Bereich Umwelt zuständige kommunale Wahlbeamte; 3. je ein Vertreter der Stadtratsfraktionen und der __________________________________ in Ausschüssen vertretenen Stadtratsgruppen; * Tag der Bekanntmachung: 19.08.2009 4. je ein Vertreter der Abendzeitung, der Nürnberger Nachrichten und der Nürnberger Zeitung; 5. ein Vertreter des Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Nürnberg; 6. ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken; 7. ein Vertreter der Handwerkskammer für Mittelfranken; 8. ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs; 9. der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Mittelfranken. (3) Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Die Empfehlungen des Preisgerichts bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6
Entscheidung durch den Stadtrat
(1) Der Stadtrat entscheidet über die Verleihung von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde in nichtöffentlicher Sitzung. (2) Es besteht keine Rechtspflicht, Umweltpreis und Anerkennungsurkunde zu vergeben.
§ 7
Preisverleihung
Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter übergibt die Anerkennungsurkunde sowie die Urkunde über die Verleihung des Umweltpreises an die Preisträger.
______________________ 2 50. Nachtrag August 2009
Satzung zur Änderung der Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg (UmweltpreisS – UmwprS)
- Synopse –
| Satzung in der derzeit geltenden Fassung | Satzung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung |
|---|---|
| Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg (UmweltpreisS - UmwprS) Vom 10. August 2009 (Amtsblatt S. 285) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 795), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), folgende Satzung: | Satzung über den Umweltpreis der Stadt Nürnberg UmweltpreisS - UmwprS) Vom 10. August 2009 (Amtsblatt S. 285), geändert durch Satzung vom …............................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 795), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), folgende Satzung: |
| Inhaltsübersicht: § 1 Umweltpreis § 2 Anerkennungsurkunde § 3 Öffentliche Ausschreibung § 4 Bewerbungen und Vorschläge § 5 Preisgericht § 6 Entscheidung durch den Stadtrat § 7 Preisverleihung § 8 Inkrafttreten | Inhaltsübersicht: § 1 Umweltpreis § 2 Anerkennungsurkunde für Unternehmen § 3 Öffentliche Ausschreibung und Bewerbung § 4 Preisgericht § 5 Preisverleihung § 6 Inkrafttreten |
| § 1 Umweltpreis (1) Die Stadt stiftet einen Umweltpreis, mit dem herausragende Leistungen zum Schutz der natürlichen Umwelt sowie zum nachhaltigen Wirtschaften ausgezeichnet werden sollen, die im Stadtgebiet wirksam werden oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Nachhaltiges Wirtschaften im Sinne dieser Satzung bedeutet insbesondere die Umsetzung von Strategien und Konzepten, die ökologische und soziale Grundsätze berücksichtigen, wie dies z. B. bei Maßnahmen zur Emissionsminderung, zum Klima- und Ressourcenschutz im Interesse der Lebenschancen künftiger Generationen oder bei sozialem Engagement am Unternehmensstandort und Engagement für beispielhafte Sozialstandards in den Unternehmen sowie bei den Kooperationspartnern, insbesondere solchen aus der Dritten Welt, der Fall ist. (2) Der Umweltpreis ist mit 9.000 Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre. Der Preis soll in den Kategorien Privatpersonen oder Personenvereinigungen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, KMU) vergeben werden. Es können mehrere Preise mit entsprechend aufgeteiltem Preisgeld verliehen werden. (3) Es können natürliche Personen ausgezeichnet werden, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben sowie Personengruppen und juristische Personen, die mit ihrem Sitz oder einer Niederlassung im Stadtgebiet vertreten sind. | § 1 Umweltpreis (1) Die Stadt stiftet einen Umweltpreis, mit dem herausragende Leistungen zum Schutz der natürlichen Umwelt sowie zum nachhaltigen Wirtschaften ausgezeichnet werden sollen, die im Stadtgebiet wirksam werden oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Nachhaltiges Wirtschaften im Sinne dieser Satzung bedeutet insbesondere die Umsetzung von Strategien und Konzepten, die ökologische und soziale Grundsätze berücksichtigen, wie dies z. B. bei Maßnahmen zur Emissionsminderung, zum Klima- und Ressourcenschutz im Interesse der Lebenschancen künftiger Generationen oder bei sozialem Engagement am Unternehmensstandort und Engagement für beispielhafte Sozialstandards in den Unternehmen sowie bei den Kooperationspartnern, insbesondere solchen aus Ländern des Globalen Südens, der Fall ist. (2) Der Umweltpreis ist mit 15.000 Euro dotiert. Die Vergabe erfolgt im zweijährigen Turnus. Der Preis soll in der Kategorie Privatpersonen und Personenvereinigungen vergeben werden. Es können mehrere Preise mit entsprechend aufgeteiltem Preisgeld verliehen werden. (3) Es können natürliche Personen ausgezeichnet werden, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben sowie Personengruppen und juristische Personen, die mit ihrem Sitz oder einer Niederlassung im Stadtgebiet vertreten sind. (4) Die wiederholte Verleihung des Umweltpreises ist nach sechs Jahren zulässig. |
|---|
| 15.000 Euro | |
|---|---|
| zweijährigen Turnus. |
| § 2 Anerkennungsurkunde (1) Die Stadt verleiht eine Anerkennungsurkunde für bedeutsame Leistungen zum Schutz der natürlichen Umwelt, zur Förderung menschen- und umweltgerechter Bedingungen sowie zum sozial und ökologisch nachhaltigen Wirtschaften. Die Anerkennung ist nicht mit einem Preisgeld verbunden. Die Verleihung erfolgt alle zwei Jahre zusammen mit dem Umweltpreis. Es können auch mehrere Anerkennungsurkunden verliehen werden. (2) Mit der Anerkennungsurkunde sollen außergewöhnliche betriebliche Leistungen und Maßnahmen ausgezeichnet werden, die über das durch Auflagen, Gesetze und Richtlinien Geforderte hinausgehen und im Stadtgebiet wirksam sind oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Die Leistungen und Maßnahmen sollen Vorbildcharakter haben. (3) Es können Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet haben, ausgezeichnet werden. | § 2 Anerkennungsurkunde für Unternehmen (1) Die Stadt verleiht eine Anerkennungsurkunde für bedeutsame Leistungen zum Schutz der natürlichen Umwelt, zur Förderung menschen- und umweltgerechter Bedingungen sowie zum sozial und ökologisch nachhaltigen Wirtschaften. Die Anerkennung ist nicht mit einem Preisgeld verbunden. Die Verleihung erfolgt alle zwei Jahre zusammen mit dem Umweltpreis. Es können auch mehrere Anerkennungsurkunden verliehen werden. (2) Mit der Anerkennungsurkunde sollen außergewöhnliche betriebliche Leistungen und Maßnahmen ausgezeichnet werden, die über das durch Auflagen, Gesetze und Richtlinien Geforderte hinausgehen und im Stadtgebiet wirksam sind oder einen Bezug zu Nürnberg haben. Die Leistungen und Maßnahmen sollen Vorbildcharakter haben. (3) Es können Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet haben, ausgezeichnet werden. |
|---|---|
| § 3 Öffentliche Ausschreibung (1) Die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde wird öffentlich ausgeschrieben. (2) Das Preisgericht kann für die öffentliche Ausschreibung Themenschwerpunkte festlegen. Die Themenstellung hindert nicht die Preisverleihung auch für andere Beiträge. | § 3 Öffentliche Ausschreibung und Bewerbung Die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde wird öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen und Vorschläge sind an das für den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg zu richten; sie können von jedermann eingereicht werden. |
| Bewerbungen und Vorschläge sind an das für den | |
|---|---|
| Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg zu richten; sie | |
| können von jedermann eingereicht werden. |
| § 4 Bewerbungen und Vorschläge (1) Bewerbungen und Vorschläge für die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde sind an das Umweltreferat der Stadt zu richten. (2) Bewerbungen und Vorschläge können von jedermann eingereicht werden. | § 4 Bewerbungen und Vorschläge (1) Bewerbungen und Vorschläge für die Vergabe von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde sind an das Umweltreferat der Stadt zu richten. (2) Bewerbungen und Vorschläge können von jedermann eingereicht werden. |
|---|---|
| § 5 Preisgericht (1) Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht vorgelegt. Das Preisgericht prüft und bewertet die Beiträge und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Stadtrat aus. (2) Dem Preisgericht gehören an: 1. der Oberbürgermeister oder sein Vertreter als Vorsitzender; 2. der für den Bereich Umwelt zuständige kommunale Wahlbeamte; 3. je ein Vertreter der Stadtratsfraktionen und der in Ausschüssen vertretenen Stadtratsgruppen; 4. je ein Vertreter der Abendzeitung, der Nürnberger Nachrichten und der Nürnberger Zeitung; | § 4 Preisgericht (1) Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht vorgelegt. Das Preisgericht prüft und bewertet die Beiträge und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Stadtrat aus. (2) Dem Preisgericht gehören an: 1. der Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. die Oberbürgermeisterin als Vorsitzende oder eine Vertretung; 2. der für den Bereich Umwelt zuständige kommunale Wahlbeamte bzw. Wahlbeamtin; 3. je eine Vertretung der Stadtratsfraktionen und der in Ausschüssen vertretenen Stadtratsgruppen; 4. drei bis fünf fachkundige Persönlichkeiten aus Stadtgesellschaft, Umweltverbänden, -projekten und - organisationen, aus schulischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Einrichtungen; die Berufung erfolgt durch das für |
| 4. | |
|---|---|
| Stadtgesellschaft, Umweltverbänden, -projekten und - | |
| organisationen, aus schulischen, wissenschaftlichen oder | |
| kulturellen Einrichtungen; die Berufung erfolgt durch das für |
| 5. ein Vertreter des Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Nürnberg; 6. ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken; 7. ein Vertreter der Handwerkskammer für Mittelfranken; 8. ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs; 9. der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Mittelfranken. (3) Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Die Empfehlungen des Preisgerichts bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. | den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg jeweils für eine sechsjährige Amtszeit; Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig; 5. eine Vertretung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken; 6. eine Vertretung der Handwerkskammer für Mittelfranken; 7. eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs; 8. eine Vertretung der Gewerkschaften in der Region Mittelfranken. (3) Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Die Empfehlungen des Preisgerichts bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über Inhalt und Ergebnis der Beratungen ist Vertraulichkeit zu wahren. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. |
|---|---|
| § 6 Entscheidung durch den Stadtrat (1) Der Stadtrat entscheidet über die Verleihung von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde in nichtöffentlicher Sitzung. (2) Es besteht keine Rechtspflicht, Umweltpreis und Anerkennungsurkunde zu vergeben. | § 5 Preisverleihung (1) Der Stadtrat entscheidet über die Verleihung von Umweltpreis und Anerkennungsurkunde in nichtöffentlicher Sitzung. (2) Es besteht keine Rechtspflicht, Umweltpreis und Anerkennungsurkunde zu vergeben. (3) Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder eine Vertretung übergibt die Anerkennungsurkunde sowie die |
den Bereich Umwelt zuständige Referat der Stadt Nürnberg
jeweils für eine sechsjährige Amtszeit; Wiederberufungen und
längere Amtszeiten sind zulässig;
Inhalt und Ergebnis der Beratungen ist Vertraulichkeit zu wahren
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
| Urkunden über die Verleihung des Umweltpreises an die Preisträger. | |
|---|---|
| § 7 Preisverleihung Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter übergibt die Anerkennungsurkunde sowie die Urkunde über die Verleihung des Umweltpreises an die Preisträger | § 7 Preisverleihung Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter übergibt die Anerkennungsurkunde sowie die Urkunde über die Verleihung des Umweltpreises an die Preisträger |
| § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung über den Umweltschutzpreis der Stadt Nürnberg (UmweltschutzpreisS – UmwSchPrS) vom 18. Mai 2005 (Amtsblatt S. 215) und die Satzung der Stadt Nürnberg über den Förderpreis für nachhaltiges Wirtschaften in Unternehmen (NachhaltigkeitspreisS – NachhPrS) vom 25. April 2002 (Amtsblatt S. 265), geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 392), außer Kraft. __________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 19.08.2009 | § 8 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung über den Umweltschutzpreis der Stadt Nürnberg (UmweltschutzpreisS – UmwSchPrS) vom 18. Mai 2005 (Amtsblatt S. 215) und die Satzung der Stadt Nürnberg über den Förderpreis für nachhaltiges Wirtschaften in Unternehmen (NachhaltigkeitspreisS – NachhPrS) vom 25. April 2002 (Amtsblatt S. 265), geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 392), außer Kraft. __________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 19.08.2009 |
Urkunden über die Verleihung des Umweltpreises an die
Preisträger.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von
Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung - BegrS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungsentwurf
Sachverhalt (kurz):
Zum 1. Oktober 2025 werden die Änderungen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft treten.
Die Begrünungssatzung muss aufgehoben werden, da die Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wesentlich geändert wird. Festsetzungen zur Gestaltung und Bepflanzung unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht mehr getroffen werden. Geregelt werden kann nur noch ein Verbot von Bodenversiegelungen.
Die neue Begrünungssatzung sieht ein solches Verbot von Bodenversiegelungen vor. Basierend auf den Erfahrungswerten der Verwaltung mit der noch geltenden Begrünungssatzung werden darüber hinaus auch Anforderungen an die Dachbegrünung von Gebäuden gestellt.
Die Satzung wurde weitgehend inhaltsgleich bereits am 23.07.2025 im Stadtrat beschlossen und in dieser Form ausgefertigt und bekanntgemacht. Nach der bisherigen Regelung sollte die Satzung am 01.10.2025 in Kraft treten. Über den bayerischen Städtetag wurde die Verwaltung am 31.07.2025 informiert, dass es nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nicht möglich sei, die Satzung vor dem Inkrafttreten ihrer Ermächtigungsgrundlage auszufertigen und bekanntzumachen. In der Konsequenz muss die Satzung am 01.10.2025 erneut zuerst ausgefertigt und anschließend bekanntgemacht werden.
Aufgrund der Regelung in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz GO kann die Satzung frühestens einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung, da im am 23.07.2025 beschlossenen Satzungstext als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 01.10.2025 geregelt war. Die Begrünungssatzung kann dann (frühestens) zum 02.10.2025 in Kraft treten.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 18.09.2025):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR 24.09.2025):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 18.09.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS) beschlossen.
Neuerlass der Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das Verbot
von Bodenversiegelungen (Begrünungssatzung – BegrS)
Entscheidungsvorlage
Mit Beschluss des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes hat der Bayerische Landtag zum 1. Januar 2025 das gemeindliche Satzungsrecht grundlegend geändert. Das Spielplatzund Stellplatzrecht werden mit Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert, Begrünungssatzungen können nur noch mit eingeschränktem Regelungsinhalt erlassen werden.
Die geltende Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) vom 5. Mai 2022 (Amtsblatt S. 194) tritt, auf Grund der ab 1.Oktober 2025 geltenden Übergangsvorschriften des Art. 83 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.
Positiv gestaltende Vorgaben zur Begrünung und Bepflanzung unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht mehr durch örtliche Bauvorschriften festgesetzt werden. Der Erlass eines Verbots von Bodenversiegelung, nicht begrünten Steingärten und ähnlich eintönigen Flächennutzungen ist jedoch noch möglich.
Im Zuge der Anpassung des Satzungsentwurfes wurden, beruhend auf den Erfahrungswerten der Verwaltung im Vollzug der bisherigen Begrünungssatzung sowie dem übergeordneten Ziel der Deregulierung folgend, bezüglich der Begrünung von Gebäuden zudem verzichtbare materielle Standards und Regelungen gestrichen.
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich: Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet, außer im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), gelten. Sie gilt damit auch für Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, es sei denn, diese setzen abweichende Regelungen zu den §§ 3 und 4 BegrS fest.
Klargestellt wird, dass die Satzung nur auf Vorhaben anzuwenden ist, die nach Art. 58 bis 60 BayBO genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungspflichtig sind. Lediglich die Verbote von Bodenversiegelungen und nicht begrünten Steingärten sowie ähnlichen Flächennutzungen sollen auch für die verfahrensfreien Änderungen der Freiflächen gelten. Damit wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, bauaufsichtlich gegen nachträgliche Veränderungen der Grundstücksfreiflächen bereits bebauter Grundstücke einschreiten zu können.
§ 2 Ziel der Satzung: Ziel der Satzung ist, aus stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels, die Sicherstellung und Förderung entsiegelter Grundstücksflächen und einer verbesserten Gestaltung der baulichen Anlagen.
§ 3 Verbot von Bodenversiegelungen: Kommunen dürfen durch die Änderungen der BayBO keine grüngestalterischen Festsetzungen für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke mehr treffen. Es verbleibt ein Verbot von Bodenversiegelungen. Hiervon ausgenommen sind Flächen, die auf Grund ihres Zweckes zulässigerweise versiegelt werden (z. B. Stellplatzanlagen, Zuwegungen).
Trotz des Entfalls von Gestaltungsvorgaben, wie Baumpflanzungen, kann durch das Verbot
von Bodenversiegelungen und nicht begrünten Steingärten den Grundzügen einer durchgrünten und qualitätsvollen Stadtgestaltung sowie der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Rechnung getragen werden. Dabei bleibt es den Grundstückseigentümern und -nutzern überlassen, in welcher Art die Grüngestaltung der Grundstücke erfolgt.
§ 4 Begrünung von Flachdächern: Extensive oder intensive Dachbegrünung ist bei allen Dächern mit einer Neigung bis zu 20° und ab einer Gesamtfläche von 50 m² vorzusehen. Sie findet damit keine Anwendung auf verfahrensfreie Bauvorhaben. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen (z. B. Dachterrassen) sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern. Es ist folglich immer eine Kombilösung vorzusehen.
Dachbegrünung ist ein wesentlicher Aspekt bei der Verbesserung der Gestaltung des Ortsbildes. Ausgehend vom Luftbild trägt sie insbesondere in den hoch verdichteten Stadtgebieten, aber auch auf Gebäuden von Grundstücken, die nur geringfügig bepflanzt sind bzw. keinen Baumbestand aufweisen, zur Durchgrünung und Ortsgestaltung bei. Das Nürnberger Luftbild weist in allen Stadtteilen stark versiegelte und wenig begrünte Grundstücke auf, ohne dass hierbei eine geordnete Differenzierung hergeleitet werden kann. Die Festsetzung ist daher auf das gesamte Stadtgebiet anzuwenden.
Nicht geregelt wird der konstruktive Dachaufbau, damit verbunden die Aufbaudicke der Vegetationstragschicht. Es bleibt, dem Ansinnen der Deregulierung folgend, künftig dem Antragsteller überlassen, auf welche Weise und in welcher Intensität er dem Begrünungserfordernis nachkommt. Grundsätzlich sind extensive Dachbegrünungen bereits ab Vegetationstragschichten von 6 bis 8 cm möglich.
§ 5 Abweichungen: Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO sind möglich, wenn die Ziele der Satzung auf andere Weise erreicht werden können. Sie sind insbesondere zu erteilen, wenn dies aus Gründen des Brandschutzes oder Denkmalschutzes erforderlich ist.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten: Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Regelungen der Begrünungssatzung verstößt.
§ 7 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften: Die Satzung soll zum 02.10.2025 in Kraft treten. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die bestehende Begrünungssatzung außer Kraft. Für bestehende und bereits genehmigte Gebäude ist die Begrünungssatzung nicht anzuwenden.
Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und
das Verbot von Bodenversiegelungen
(Begrünungssatzung – BegrS)
Vom ………………………………..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605), durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) und durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Geltungs- und Anwendungsbereich § 2 Ziel der Satzung § 3 Verbot von Bodenversiegelungen § 4 Begrünung von Flachdächern § 5 Abweichungen § 6 Ordnungswidrigkeiten § 7 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
§ 1
Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, außer im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). (2) Sie gilt für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, die nach Art. 58 bis 60 BayBO genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungspflichtig sind. § 3 dieser Satzung gilt auch für die nach Art. 57 BayBO verfahrensfreien Vorhaben. (3) Festsetzungen in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen sowie in Vorhaben- und Erschließungsplänen und städtebaulichen Satzungen nach dem BauGB, die abweichende Regelungen zu den §§ 3 und 4 treffen, gehen dieser Satzung vor. (4) Ein dieser Satzung entsprechender Zustand ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.
§ 2
Ziel der Satzung
Die Satzung bezweckt aus stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels die Sicherstellung und Förderung entsiegelter Grundstücksflächen und eine verbesserte Gestaltung der baulichen Anlagen. Dabei steht eine qualitätsvolle Begrünung im Sinne der
Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes sowie eines klimaangepassten, gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes im Vordergrund.
§ 3
Verbot von Bodenversiegelungen
(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke dürfen nicht versiegelt werden, soweit nicht deren zulässige Zweckbestimmung eine Versiegelung erfordert. (2) Einer Versiegelung stehen nicht oder nur geringfügig bepflanzte Grundstücksflächen, wie nicht begrünte Steingärten oder ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert, gleich.
§ 4
Begrünung von Flachdächern
(1) Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Dies gilt auch für Dächer von Tiefgaragenzufahrten, Carports, Garagen und sonstigen Nebengebäuden. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern. (2) Die Begrünung ist innerhalb von neun Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes herzustellen.
§ 5
Abweichungen
(1) Von den Vorschriften dieser Satzung sollen Abweichungen insbesondere von den Regelungen der §§ 3 und 4 ermöglicht werden, wenn das konkrete Vorhaben die Ziele aus § 2 auf andere geeignete Weise erreicht. (2) Aus Gründen des Brandschutzes sowie für Baudenkmäler und in Ensembles ist auf Antrag eine Abweichung zu erteilen, wenn gewichtige Gründe einer Begrünung entgegenstehen.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 4 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 2. entgegen § 3 Grundstücke gestaltet, 3. entgegen § 4 Dachflächen nicht oder nicht rechtzeitig begrünt.
§ 7
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
(1) Diese Satzung tritt am 02.10.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) vom 5. Mai 2022 (Amtsblatt S. 194) außer Kraft. (2) Die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (§ 4) gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bestehende oder genehmigte Gebäude.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 18.09.2025 öffentlich Gutachten
Stadtrat 24.09.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung - KSpS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungsentwurf
Sachverhalt (kurz):
Zum 1. Oktober 2025 werden die Änderungen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft treten.
Die Kinderspielplatzsatzung muss an diese Änderungen angepasst werden.
Künftig dürfen Kinderspielplätze erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen gefordert werden. Zudem müssen, entsprechend der sich ändernden Ermächtigungsgrundlage, Anforderungen an die Begrünung von Kinderspielplätzen entfallen.
Im Zuge der Anpassung werden, dem Ansinnen der Modernisierungsgesetze zur Deregulierung folgend, verzichtbare materielle Standards abgebaut und der Regelungsinhalt auf die wesentlichen Anforderungen qualitätsvoller Kinderspielplätze beschränkt.
Die Satzung wurde weitgehend inhaltsgleich bereits am 23.07.2025 im Stadtrat beschlossen und in dieser Form ausgefertigt und bekanntgemacht. Nach der bisherigen Regelung sollte die Satzung am 01.10.2025 in Kraft treten. Über den bayerischen Städtetag wurde die Verwaltung am 31.07.2025 informiert, dass es nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nicht möglich sei, die Satzung vor dem Inkrafttreten ihrer Ermächtigungsgrundlage auszufertigen und bekanntzumachen.
In der Konsequenz muss die Satzung am 01.10.2025 erneut zuerst ausgefertigt und anschließend bekanntgemacht werden. Aufgrund der Regelung in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz GO kann die Satzung dann frühestens einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung, da im am 23.07.2025 beschlossenen Satzungstext als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 01.10.2025 geregelt war. Die Kinderspielplatzsatzung kann dann (frühestens) zum 02.10.2025 in Kraft treten.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 18.09.2025):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR 24.09.2025):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 18.09.2025 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) beschlossen.
Neuerlass der Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS)
Entscheidungsvorlage
Mit Beschluss des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes hat der Bayerische Landtag zum 1. Januar 2025 das gemeindliche Satzungsrecht grundlegend geändert. Das Spielplatzund Stellplatzrecht werden mit Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert, Begrünungssatzungen können nur noch mit eingeschränktem Regelungsinhalt erlassen werden.
Durch die Abschaffung der staatlichen Grundverpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen, bisher geregelt in Art. 7 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), sind die Kommunen aufgefordert, anhand der gemeindlichen Interessen abzuwägen, ob es einer entsprechenden Satzung bedarf sowie bestehende Satzungen an die neue Rechtslage anzupassen.
Dem übergeordneten Ziel der Deregulierung folgend, wurden im Satzungsentwurf verzichtbare materielle Standards gestrichen und auf das aus Sicht der Stadt Nürnberg notwendige Mindestmaß beschränkt. Dadurch entfällt insbesondere die Aufgliederung von Spielplatzbereichen nach Altersgruppen. Eine solche ist regelmäßig entbehrlich, da sich eine Gliederung der Spielplatzflächen bereits aus den in der Satzung festgeschriebenen Mindestausstattungsmerkmalen, wie Sandspielflächen und Spielgeräten, ergibt. Darüber hinaus entspricht es dem natürlichen Verhalten von Kindern, dass sie Spielflächen weniger nach definierten Altersgruppen, als vielmehr nach Können, Willen und Zugehörigkeit bespielen. Verzichtet wird auch auf die bisher vorgeschriebene Anwendung der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“. Diese Norm, welche eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen bietet, ist in Bayern nicht als rechtsverbindliche Technische Baubestimmung eingeführt. Als allgemein anerkannte Regel der Technik und Baukunst kann sie zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen jedoch herangezogen werden.
Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 1 Abs. 1: Kinderspielplätze sind, so setzt es die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tretende Ermächtigungsgrundlage fest, künftig erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nachzuweisen.
§ 2: Kinderspielplätze sollen für Kinder der Altersgruppe bis vierzehn Jahre geeignet und ausgestattet sein. Die Anhebung der Altersgrenze entspricht der Definition des Jugendschutzgesetzes, wonach Kinder Personen sind, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind.
Die Begrünungsanforderungen, die in der bisherigen Kinderspielplatzsatzung im § 2 Abs. 2 bis 5 geregelt waren, müssen entfallen. Inhalte zur Beschaffenheit der Spielplatzflächen dürfen nach der aktualisierten Ermächtigungsgrundlage nicht mehr festgesetzt werden.
§ 5: An die Ausstattung werden, in Abhängigkeit der Anzahl der Wohnungen, nur noch reduzierte Mindestanforderungen gestellt. Dies ermöglicht individuelle und an die Bewohner angepasste Gestaltungsspielräume.
§ 7: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird, soweit die Verpflichtung zur Herstellung eines Kinderspielplatzes für Gebäude entsteht, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, dem Antragsteller ein Recht auf Ablöse dieser Pflicht eingeräumt. Der Ablösebetrag beträgt nach den Vorgaben der BayBO maximal 5.000 Euro.
§ 8 Abs. 2: Eine Abweichung von der Kinderspielplatzsatzung soll zugelassen werden, soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein öffentlicher Spielplatz hergestellt und aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrags durch einen anderen als die Stadt Nürnberg errichtet oder finanziert wird. Die Abweichung beschränkt sich somit auf Flächen, welche im Rahmen der Baurechtschaffung nach den Vorgaben des Baulandbeschlusses durch Investoren entwickelt werden. Die Möglichkeit der Erteilung einer Abweichung von der Kinderspielplatzsatzung ist geboten, da ein „doppelter Nachweis“ (d. h. ein öffentlich herzustellender Spielplatz nach Baulandbeschluss im Rahmen der Baulandentwicklung und zusätzlich private Spielplatzflächen im Baugenehmigungsverfahren für dieselbe Nutzergruppe) dem Grundsatz der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit widerspricht.
Durch den Wortlaut „soweit“ wird klargestellt, dass die Abweichung von dem Maß abhängig gemacht wird, bis zu dem sich der Investor zur Herstellung öffentlicher Spielplatzflächen nach den vertraglichen Regelungen mit der Stadt Nürnberg verpflichtet hat. Im Einzelnen bedeutet dies: stellt der Investor die vollen Spielplatzflächen nach den Vorgaben des Baulandbeschlusses her, bedürfte es keiner privaten Spielplatzflächen nach KSpS mehr. Können jedoch nicht alle Spielplatzflächen nach Baulandbeschluss als öffentliche Spielflächen hergestellt werden, ist mindestens der verbleibende prozentuale oder festgelegte Anteil durch private Spielplatzflächen auf den jeweiligen Baugrundstücken (oder durch Ablöse) auszugleichen. Die Diskrepanzen zwischen Baulandbeschluss und Kinderspielplatzsatzung (wie Berechnungsregeln der Spielflächen etc.) müssen zur Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren hingenommen werden. Eine vollständige Angleichung ist allein auf Grund des unterschiedlichen Detaillierungsgrades in den jeweiligen Planungen (Bebauungsplanverfahren auf Basis von Annahmen der Einwohnerzahlen; Baugenehmigungsverfahren nach geplanter Wohnfläche) nicht möglich.
Satzung über Kinderspielplätze
(Kinderspielplatzsatzung – KSpS)
Vom ………………………..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605), durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) und durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Allgemeine Anforderungen § 3 Lage des Kinderspielplatzes § 4 Größe des Kinderspielplatzes § 5 Ausstattung des Kinderspielplatzes § 6 Betrieb und Unterhalt § 7 Ablösung § 8 Abweichungen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für private Kinderspielplätze. Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nachzuweisen. (2) Notwendige Kinderspielplätze sind vorrangig vor ebenerdigen Kfz-Stellplätzen nach Art. 47 BayBO und der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) herzustellen. (3) Regelungen in Satzungen nach dem Baugesetzbuch gehen den Bestimmungen nach dieser Satzung vor.
§ 2
Allgemeine Anforderungen
(1) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen wie Stellplätze, Lüftungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter ausreichend abgeschirmt angelegt werden. Sie müssen gefahrlos und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. (2) Kinderspielplätze müssen für Kinder bis vierzehn Jahren geeignet und ausgestattet sein.
§ 3
Lage des Kinderspielplatzes
(1) Der Kinderspielplatz soll vorrangig auf dem Baugrundstück errichtet werden. (2) Auf einem anderen Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks darf der Kinderspielplatz nur angelegt werden, wenn dieses geeignet und gefahrlos erreichbar ist. Die fußläufige Entfernung vom Baugrundstück soll 300 m nicht überschreiten. (3) Können Kinderspielplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden, so sind Bestand und Nutzung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr Eigentümerin bzw. Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist.
§ 4
Größe des Kinderspielplatzes
(1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss mindestens 7 m² je 100 m² Gesamtwohnfläche, jedoch mindestens 60 m² betragen. (2) Bei der Ermittlung der Gesamtwohnfläche werden Wohnungen nicht angesetzt, für die ein Kinderspielplatz wegen der Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Einzimmerwohnungen unter 30 m² Wohnfläche, Boardinghäuser, Lehrlings- oder Altenwohnheime oder geförderte Altenwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Wohnungen nicht anzusetzen, denen Gartenflächen mit mindestens 30 m² unmittelbar und ausschließlich zugeordnet sind.
§ 5
Ausstattung des Kinderspielplatzes
(1) Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche in einer Mindestgröße von 10 m² auszustatten. (2) Kinderspielplätze sind außerdem mit einem Gerätespielplatz mit mindestens einer Spielfunktion, ab 10 Wohnungen mit mindestens drei Spielfunktionen und ab 15 Wohnungen mit mindestens sechs Spielfunktionen auszustatten. Als Spielfunktionen kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. (3) Kinderspielplätze sind mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten auszustatten.
§ 6
Betrieb und Unterhalt
Kinderspielplätze sind auf Dauer und in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Schadhafte Ausstattungen sind unverzüglich instand zu setzen oder zu erneuern.
§ 7
Ablösung
(1) Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung oder Unterhaltung von örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Nürnberg übernommen werden. Soweit die Verpflichtung für Gebäude entsteht, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, wird dem Antragsteller ein Recht auf Ablöse dieser Pflicht eingeräumt. (2) Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag. (3) Der Ablösebetrag beträgt je m² Fläche des Kinderspielplatzes in der Zone 1: 1.800 Euro, in der Zone 2: 1.000 Euro, jedoch maximal 5.000 Euro, soweit die Verpflichtung für Gebäude, die dem Wohnen von Studierenden bestimmt sind, entsteht. (4) Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, somit begrenzt durch: Nordring, Hintermayrstraße, Welserstraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Cheruskerstraße, Passauer Straße, Marienbader Straße, Ben-Gurion-Ring, Jitzhak-Rabin-Straße, Bayernstraße, Frankenstraße, Ulmenstraße, Dianaplatz, Nopitschstraße, Gustav-Adolf-Straße, Von-der-Tann-Straße, Jansenbrücke, Maximilianstraße und Nordwestring. Die Zone 2 beinhaltet die Flächen außerhalb der Zone 1. (5) Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg (Bauordnungsbehörde) abzuschließen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Nürnberg vor der Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen.
§ 8
Abweichungen
(1) Die Stadt kann unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen dieser Satzung zulassen. (2) Eine Abweichung soll auf Antrag zugelassen werden, soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein öffentlicher Spielplatz hergestellt und auf Grund öffentlich-rechtlichen Vertrags durch einen anderen als die Stadt Nürnberg errichtet oder finanziert wird. Dies gilt auch für einen noch nicht hergestellten öffentlichen Spielplatz, wenn dessen Herstellung vertraglich gesichert ist.
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 2 schadhafte Ausstattungen nicht umgehend instand setzt oder erneuert.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 02.10.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 30.09.2025 tritt die Satzung über Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 29. Juni 2021 (Amtsblatt S. 362) außer Kraft.