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01 Sachstandsbericht Außenanlagen

Anlage · 30.04.2025 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachstandsbericht KOH Außenanlagenplanung

1. Veranlassung

Am 17. Juli 2024 beschloss der Stadtrat ein Budget von 1,5 Millionen Euro für die Planung und Umsetzung der Außenanlagen an der Kongresshalle.

2. Stand der Planung

Die Planung liegt im Vorentwurf vor. Auf die Plandarstellung wird verwiesen.

3. Förderung

Die Budgetierung basiert auf einer Förderquote von 50 % aus der Städtebauförderung (Regelsatz), so dass der städtische Eigenanteil 750.000 Euro beträgt und weitere 750.000 Euro aus Fördermitteln stammen.

Als mögliche Förderquellen kommen in Frage:  Städtebauförderung (Bayerisches Städtebauförderungsprogramm)  Kommunalrichtlinie (Förderung von Beleuchtung, klimafreundlicher Mobilität)  KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (Zuschuss Nr. 444)

Höhere Fördersätze sind nicht ausgeschlossen.

4. Räumliche Abgrenzung

Die bestehenden Flurstücksgrenzen entsprechen nicht den aktuellen Gegebenheiten, da sie den Zustand vor dem Bau des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes widerspiegeln. Die Kongresshalle erstreckt sich über mehrere Flurstücke, darunter eines, das bis zum Platz der Opfer des Faschismus reicht.

Das Vorhabensgrundstück wird daher hilfsweise durch folgende Begrenzungen definiert:  Nord / Nordwest: Bayernstraße  West (zum Volksfestplatz hin): Östliche Grenze der Verbindungsstraße zwischen Bayernstraße und Großer Straße  Nordost / Ost / Südost / Süd: Grenze des Flurstücks 333, geradlinig verlängert zu den angrenzenden Verkehrsflächen  Gesamtfläche: ca. 10,5 Hektar

Maßnahmen außerhalb dieses Bereichs, insbesondere auf dem Volksfestplatz (mit Ausnahme weniger Stellplätze entlang der Straße), sind nicht Bestandteil des Projekts.

5. Wirtschaftliche Begrenzung

Aufgrund der außergewöhnlichen Größe des Areals muss der Fokus auf priorisierte Teilmaßnahmen gelegt werden. Gestalterische Maßnahmen ohne funktionalen Mehrwert sowie eine grundlegende Neugestaltung der Außenanlagen sind nicht vorgesehen.

6. Grundlagen der Planung

Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände ist der zentrale Anlaufpunkt für Besucher des Areals. Die Kongresshalle selbst dient als größtes Exponat und symbolisiert im Besonderen durch ihr unvollendetes Äußeres das Scheitern des Nationalsozialismus.

Zugängliche Bereiche:

 Aktuell: Nördlicher Kopfbau (Dokumentationszentrum) samt Innenhof, Großer Innenhof (ehemaliger geplanter Saal), Arkadengang, südlicher Kopfbau mit Serenadenhof (Nürnberger Symphoniker)  Zukünftig: Nördlicher Langbau und Teile des Rundbaus mit Artefakten („Flakhelfer- Malereien“, Deutsche Bauausstellung 1949, Jubiläumsausstellung "900 Jahre Nürnberg" 1950, Lager Versandhaus Quelle 1972 bis 2006).

Die Planung berücksichtigt die Ziele des vom Stadtrat beschlossenen qualifizierten INSEK Nürnberg Südost.

7. Gegenstand und Ziele der Planung

Schwerpunkte der Außenanlagenplanung: 1. Verbesserung der Verkehrssicherheit 2. Verbesserung der Barrierefreiheit 3. Neuordnung des ruhenden Verkehrs

Städtebauliche Zielsetzungen:

  1. Nachhaltige Erreichbarkeit und Erschließung sicherstellen 2. Gebäude sicher erlebbar machen 3. Aufenthaltsqualität verbessern, ohne die historische Aussagekraft zu überlagern 4. Barrierefreien Zugang zu zentralen Bereichen gewährleisten 5. Klare und sichere Übergänge ins Gelände schaffen, Besucherströme leiten 6. Nachhaltigkeit stärken

8. Abgrenzung von Ausbauvorhaben

Baurechtlich notwendige Maßnahmen für den Ausbau der Spielstätte des Staatstheaters und für die Ermöglichungsräume sind budgetär unmittelbar diesen Projekten zugeordnet. Dazu zählen u.a.:

 Abfallentsorgungsanlagen  Fahrrad- und Pkw-Stellplätze in satzungsmäßiger Anzahl  Mindestmaß an Flächenbearbeitung an den Zugängen  Anlieferung  Treppen- und ggf. Rampenanlagen zur Entfluchtung des Torsos in den Großen Innenhof

9. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

 Fußgängerweg auf der Westseite entlang der Verbindungsstraße Bayernstraße – Große Straße  Sichere Querung (Furt) zur Anbindung der Parkplätze auf dem Volksfestplatz  Ergänzung und Erneuerung der Beleuchtung der Umfahrungsstraße und von Vorplätzen (Voraussetzung hierfür: die Straßenbeleuchtung geht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt / der HVE über)  Beleuchtung des Großen Innenhofs unter Berücksichtigung des Artenschutzes  Beseitigung von Unebenheiten und Absturzgefahren  Verkehrsberuhigung des nördlichen Vorplatzes  Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf der östlichen Umfahrungsstraße  Gegebenenfalls insektenfreundliche Beleuchtung des Uferwegs  Markierung von Fußgängerbereichen mit einfachen Mitteln (z. B. Asphalt mit Einstreumaterial)

10. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

 Höhenanpassung der Flächen vor den Zugängen für barrierefreie Übergänge

 Rollstuhlgerechter Zugang zum Großen Innenhof  Einrichtung taktiler Bodenindikatoren (Fortsetzen des vorhandenen Systems)

11. Konkrete Maßnahmen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs

 Markierung von Pkw-Stellplätzen auf bestehenden Asphaltflächen  Zusätzliche Stellplätze durch befestigte Flächen im Süden  Barrierefreie Stellplätze nahe den Eingängen  Verlagerung der Elektrofahrzeug-Stellplätze an die westliche Umfahrungsstraße  Schaffung überdachter Fahrradabstellplätze

12. Arrondierende Maßnahmen

 Sichtbarmachen vorhandener Strukturen im Großen Innenhof (z.B. Schwindgassen)  Nutzung vorhandener Strukturen als Sitzmöglichkeiten im Großen Innenhof anstelle neuer Bänke  Schaffung schattiger Aufenthaltsbereiche, ggf. durch Baumpflanzungen  Reduzierung des motorisierten Verkehrs auf der Umfahrungsstraße  Pflanzung von Bäumen  Regenwasserversickerung im Großen Innenhof (Schwammstadtgedanke)

13. Weitere Maßnahmen

Aufgrund des begrenzten Budgets wurden folgende Maßnahmen zunächst zurückgestellt:  Barrierefreie Rampe auf dem nördlichen Vorplatz:

wurde untersucht, sie kann aber nicht barrierefrei ausgebildet werden

wurde geprüft, ist aber mit der Annahme einer 50 %-igen Förderung nicht finanzierbar

"Scharnier" zwischen nördlichem Kopfbau und Langbau, der alle Etagen erschließt

 Treppe auf die nördliche Anschüttung:

Volksfestplatz

 Überarbeitung des Platzes vor der Hofzufahrt (vor Nürnberger Symphoniker):

und der Verkehrssicherheit

 Bereich vor dem zentralen Facility Management und den künftigen Räumen des

Süddeutschen Schaustellerverbands

14. Stellplatznachweis

Die Planung strebt an, den notwendigen Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder vollständig auf dem Vorhabensgrundstück zu erbringen. Falls dies nicht möglich ist, könnten ergänzende Stellplätze entlang der Verbindungsstraße Bayernstraße – Große Straße geschaffen werden, die jedoch während der Volksfeste nicht zur Verfügung stehen. Hierüber wurde mit dem Süddeutschen Schaustellerverband grundsätzlich Einverständnis erzielt.

15. Kostenschätzung zur Vorplanung

Das mit der Planung beauftragte Büro hat eine Kostenschätzung zur Vorplanung vorgelegt (alle Zahlenangeben brutto). Diese schließt mit insgesamt 4.522.983 Euro, die sich wie folgt auf die oben genannten Maßnahmen verteilen:

1. Den Ausbauvorhaben unmittelbar zugeordnet
Ermöglichungsräume 170.866
Staatstheater € 180.178
Summe € 351.044 €
2. Umfeldmaßnahmen
- auf dem Vorhabensgrundstück 2.334.896
- außerhalb des Vorhabensgrundstückes € 244.252
Summe € 2.579.149 €
3. Weitere Maßnahmen
Barrierefreie Rampe Vorplatz 1.232.840
Treppe Volksfestplatz / Aufschüttung € 72.774
Platz vor Hofzufahrt € 125.355
Bereich vor Sektoren 7-9 (FM & SSV) € 161.821
Summe € 1.592.790 €

Hinzu kommt das Planungshonorar, das bei Umsetzung aller vorstehender Umfeld- und weiterer Maßnahmen ca. 477.361 Euro beträgt.

16. Fazit

Die den Ausbauvorhaben zugeordneten Maßnahmen (erster Absatz der Auflistung oben) sind in den jeweiligen Förderanträgen der Ausbaumaßnahmen berücksichtigt und müssen umgesetzt werden, da die Projekte sonst nicht genehmigungsfähig sind. In Abstimmung mit den Fördergebern sind die Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Bei einer Förderung in Höhe von 60 % ergäbe sich in Bezug nur auf die zur Umsetzung vorgeschlagenen Umfeldmaßnahmen im Umfang von 2.579.149 Euro (zweiter Absatz der Auflistung oben) ein Eigenanteil in Höhe von rund einer Mio. Euro (gegenüber 750.000 Euro Eigenanteil bei einem Budget i.H.v. 1,5 Mio. Euro).

Über die Höhe der Förderquote für die Umfeldmaßnahmen erfolgen Verhandlungen mit der Regierung. Bei einer 90 %-igen Förderung aller Umfeld- und weiterer Maßnahmen (4.649.300 Euro einschließlich Honorar) ergäbe sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von rund 465.000 Euro (gegenüber 750.000 Euro Eigenanteil bei dem im Budget vorgesehenen Ansatz von 1,5 Mio. Euro).

Die Förderung der Baunebenkosten (Planungshonorar) erfolgt durch einen pauschalen Ansatz auf die Kosten der Kostengruppen 300-500 der DIN 276 i.H.v. 18 %.

17. Empfehlung

In Anbetracht der erwarteten Förderung in Höhe von 90 % wird empfohlen, die Planung einschließlich der oben beschriebenen weiteren Maßnahmen in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) fortzuführen.

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