Beschlussvorlage 2. BM/007/2025
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 30.04.2025 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 07.05.2025 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Sachstandsbericht zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH): Ergänzungsbau
Anlagen: 01_Sachstandsbericht_Ergänzungsbau
Bericht: Am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat grundätzliche Beschlüsse zum Bauvorhaben Opernhaus und zu einer Arbeits-, Proben- und Spielstätte für die Sparten Musiktheater, Tanztheater und Konzert des Staatstheaters in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände gefasst. Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Jahren 2022 bis 2024 in insgesamt zehn Sitzungen der Opernhauskommission berichtet. Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 (Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus; Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und Vergabe seiner Planung und Errichtung aus einer Hand) sowie am 10. Juli 2024 (Ergebnis des Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau) formulierten Empfehlungen hat der Stadtrat in seinen jeweils nächsten Sitzungen zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über ihre Arbeit seit der letzten Kommissionssitzung und den Ratsbeschlüssen vom Juli 2024 berichten und zum aktuellen Stand zu Plaung und Errichtung des Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle vortragen. LRO Architekten, Stuttgart, werden ihr grundsätzliches Planungskonzept vorstellen und erste gestalterische Überlegungen zu einem Farbkonzept und zur Materialität präsentieren.
Bezüglich theatertechnischer Anlagen der Obermaschinerie schlägt die Verwaltung eine Empfehlung an den Stadtrat vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und KOH sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Ref. VII
Empfehlungsvorschlag: Aufgrund der Förderbestimmungen ist der Ergänzungsbau einschließlich der theatertechnischen Anlagen mindestens 25 Jahre zu betreiben. Dieser Zeitraum überschreitet die zu erwartende Restnutzungsdauer der Bestandsobermaschinerie des Opernhauses, die ursprünglich in den Ergänzungsbau hätte umgezogen werden sollen. Zur Vermeidung eines kosten- und zeitaufwendigen nachträglichen Austausches sowie von Stillstandszeiten aufgrund einer Havarie empfiehlt die Kommission die Beschaffung einer neuen Obermaschinerie für den Ergänzungsbau.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 30. April 2025 zum Beschluss.