Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates (Etat)
21.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente * TOP Ö 8.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr
Sitzungsvorlage Stk/023/2024 3 Vorbericht Stk/023/2024 7 Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt Stk/023/2024 11 Ergebnishaushalt Stand 1. Nachtragshaushalt 2024 Stk/023/2024 12 Finanzhaushalt Stand 1. Nachtragshaushalt 2024 Stk/023/2024 13 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 Stk/023/2024 14 TOP Ö 9 Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär" Sitzungsvorlage Ref.III/023/2024/1 16 Sachverhalt Ref.III/023/2024/1 20 Maßnahmenkatalog Ref.III/023/2024/1 49 TOP Ö 10 Noris Arbeit gGmbH Sitzungsvorlage Ref.I/II/050/2024 81 Sachverhalt Ref.I/II/050/2024 84 Betrauungsakt Ref.I/II/050/2024 90 * TOP Ö 10.1 ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2035 - Einsparungen bei der VAG Sitzungsvorlage Vpl/066/2024 94 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022 Vpl/066/2024 98 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.06.20223 Vpl/066/2024 99 Entscheidungsvorlage Vpl/066/2024 101 Einsparungen VAG-Betrieb 2029 Vpl/066/2024 105 Tabelle Maßnahmen Vpl/066/2024 106 TOP Ö 11 Änderung des § 6 der Stadtratsgeschäftsordnung: Fraktionsstatus Sitzungsvorlage OBM/013/2024 109 gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 113 vom 23.10.2024 OBM/013/2024 Sachverhalt OBM/013/2024 114 gemeins. Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU_SPD_B90-Grüne sowie Freie Allianz, 116 ÖDP u. FDP vom 18.11.2024 TOP Ö 12 Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sitzungsvorlage OBM/014/2024 117 Antrag der Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026 vom 30.10.2024 OBM/014/2024 120 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.11.2024 (Änderung RprA) 121 TOP Ö 13 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen 122 TOP Ö 14 Aktualisierung der Überlassungsbedingungen des Medienzentrums Nürnberg-Fürth Sitzungsvorlage Ref.IV/032/2024 124 Sachverhalt Ref.IV/032/2024 127 Überlassungsbedingungen MZ ab 2025 Ref.IV/032/2024 133 Beschluss Entgelterhebung Medienzentrum 2020 - 2023 Ref.IV/032/2024 135
Stk/023/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2024
Anlagen: Vorbericht Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnishaushalt Stand 1. Nachtragshaushalt 2024 Finanzhaushalt Stand 1. Nachtragshaushalt 2024 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushalt 2024 enthält Ansatzveränderungen bei Steuern und ähnlichen Abgaben durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, sowie bei Transveraufwendungen für die Gewerbesteuerumlage und durch Zuschüsse an die StWN GmbH und der Flughafen Nürnberg GmbH.
Der 1. Nachtragshaushalt 2024 betrifft den Ergebnis- und den Finanzhaushalt. Er enthält die neuen Ansätze und die u.a. zur Deckung dienenden Mehrerträge. Der Überschuss im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von 15,257 Mio. € verbessert die jeweiligen Ergebnissalden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 34.743.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 34.743.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik erforderlich. Eine Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2024.
V O R B E R I C H T
zum 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Auf der Grundlage des Nachtragshaushalts sollen der StWN GmbH 25 Mio. € und der Flughafen Nürnberg GmbH 6 Mio. € ergebnis- und finanzwirksam ausbezahlt werden. Unter anderem als Deckung für diesen zusätzlichen Aufwand und die gleichzeitige Verschlechterung des Cashflows aus laufender Verwaltungstätigkeit dienen die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer. Deren Planansatz für das Jahr 2024 erhöht sich von 622 Mio. € um 50 Mio. € auf 672 Mio. €. Der Grundbetrag der Gewerbesteuerumlage erhöht sich in Folge um 3,743 Mio. €.
1. Zuführung zur StWN-GmbH
Zusammenfassung zum steigenden Finanzierungsbedarf im steuerlichen Querverbund
Um die großen finanziellen Investitionsbedarfe durch die Verkehrswende im ÖPNV stemmen zu können, werden in Nürnberg über den sog. „steuerlichen Querverbund“ innerhalb der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) Gewinne der N-ERGIE AG (N-ERGIE) zur Deckung der ÖPNV-Verluste der VAG Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) verwendet.
Im Querverbund der städtischen Töchterunternehmen stehen nicht mehr ausreichend Gewinne zur Deckung des ÖPNV-Defizits zur Verfügung.
Aufgrund ihrer Finanzierungsverantwortung wird die Stadt Nürnberg in den nächsten Jahren erhebliche Mittelzuführungen an Tochterunternehmen im Querverbund tätigen oder darauf hinwirken müssen, den ÖPNV-Leistungsumfang zu reduzieren.
Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt soll durch eine ertragswirksame Zuführung von 25 Mio. € bereits 2024 bestehender Liquiditätsbedarf der StWN gedeckt werden.
ÖPNV als gesetzliche Aufgabe der Stadt Nürnberg
Landkreise und kreisfreie Gemeinden sind laut dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV verantwortlich. Die Stadt Nürnberg ist Aufgabenträgerin für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (Art. 8 i.V. mit Art. 1 BayÖPNVG) und zuständige örtliche Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007") und des Personenbeförderungsgesetzes (§ 8a Abs. 1 Satz 3 PBefG).
Die Stadt Nürnberg hat in dieser Funktion als Aufgabenträgerin in der Stadtratssitzung am 23.11.2017 die grundsätzliche Entscheidung getroffen, die öffentlichen Personenverkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsgebiet ab dem 03.12.2019 im Wege einer Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die VAG Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) als interne Betreiberin zu vergeben.
Betrauung der VAG mit dem ÖPNV-Betrieb
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Nürnberg zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und quantitativ attraktiven ÖPNV mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 die städtische Tochtergesellschaft VAG als interne Betreiberin mit entsprechenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV betraut. Grundlage dieser Betrauung ist der sogenannte „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Nürnberg“ (ÖDLA).
Wie bereits in der Entscheidungsvorlage zum Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 dargestellt, handelt es sich bei den betrauten Aufgaben um gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen. Zu deren Umsetzung benötigt die VAG einen entsprechenden finanziellen Ausgleich von der Stadt Nürnberg. Die Durchführung des finanziellen Ausgleichs erfolgt im Rahmen des ÖDLA ebenso wie nach der vorherigen Rechtslage über den steuerlichen Querverbund mit der StWN. Konkret werden im steuerlichen Querverbund die von der N-ERGIE an die StWN ausgeschütteten Gewinne aus deren Geschäftsfeld zur Deckung der ÖPNV-Verluste der VAG verwendet.
Konsequenzen der städtischen ÖPNV-Finanzierungsverantwortung
Die Stadt Nürnberg ist sich insgesamt ihrer Verantwortung bewusst, dass die durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach dem ÖDLA bei der VAG entstehenden Verkehrsverluste und Investitionsbedarfe einer nachhaltigen und belastbaren Finanzierung bedürfen.
Soweit der Finanzierungsbedarf die finanzielle Leistungsfähigkeit des steuerlichen Querverbunds im StWN Konzern gefährdet, wird die Stadt Nürnberg aufgrund jeweiliger Rats- und Gremienbeschlüssen die notwendigen Entscheidungen treffen, um auf Basis von § 5 ÖDLA den Leistungsumfang der VAG zu reduzieren oder im Rahmen der § 13 ff. ÖDLA die zulässige Ausgleichsleistung an die StWN oder die VAG zu erhöhen.
wbg-Anteilsrückkauf zur finanziellen Stützung des Querverbunds endet 2026
In Ansehung der städtische Finanzierungsverantwortung hat der Stadtrat mit Beschlüssen vom 10.12.2014, 17.10.2018, 21.11.2019, 21.10.2020 und zuletzt am 12.12.2022 dem Rückerwerb von sämtlichen von der StWN gehaltenen Gesellschaftsanteile an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen zugestimmt. Die sich hieraus erstreckenden Zahlungsverpflichtungen auch der Stadt Nürnberg reichen noch bis in das Jahr 2026. Insgesamt werden aus dieser Restrukturierung des Anteilsbesitzes der StWN zwischen 2014 und 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 415,78 Mio. € zugeflossen sein.
Hierdurch wurden insbesondere die Investitionsbedarfe der VAG für die Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen (U-Bahn und Straßenbahnen) sowie dem Aufbau der Infrastruktur für die Elektromobilität finanziert.
Städtische Haushaltsbelastung durch steigende Finanzierungsbedarfe im Querverbund
Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Erweiterungen und erheblicher nicht gegenfinanzierten Kostensteigerungen im ÖPNV-Angebot sowie erheblichen Investitionsbedarfen auch im Bereich der N-ERGIE zeigen die mittelfristigen Wirtschaftspläne im StWN-Konzern weiterhin einen erheblichen Finanzmittelbedarf.
Nachdem in den zurückliegenden Jahren aufgrund der außerordentlichen Erträge aus dem wbg- Anteilsrückkauf und einem außergewöhnlich guten Geschäftsjahr 2023 im StWN-Konzern keine Verluste angefallen sind, muss dort ab dem Jahr 2024 mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden. Dementsprechend hat die Stadt Nürnberg bereits im Haushalt 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung erhebliche Mittelzuführungen aus dem Stadthaushalt zum StWN-Konzern eingeplant.
Für das Jahr 2024 ist im Haushalt 2024 eine Rückstellung für einen möglichen Verlustausgleich an den StWN-Konzern für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 30 Mio. € eingeplant. Entsprechend dem üblichen Vorgehen für Verlustausgleiche war die tatsächliche liquiditätswirksame Auszahlung des Verlustausgleiches in der mittelfristigen Finanzplanung erst für 2026 geplant. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass sich der tatsächliche Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2024 erst aus dem im Jahr 2025 vorliegenden Jahresabschluss 2024 ergibt. Auf Grundlage des Jahresabschlusses kann dann im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2026 der tatsächlich notwendige Betrag zur Auszahlung im Jahr 2026 eingeplant und durch die Auflösung der Rückstellung aus dem Jahr 2024 neutralisiert werden.
Zuführung von 25 Mio. € bereits 2024 notwendig
Nach derzeitiger Hochrechnung wird der Jahresverlust der StWN im Jahr 2024 ca. 45 Mio. € betragen. In Ansehung der Finanzierungsverantwortung der Stadt Nürnberg, dem Liquiditätsbedarf der StWN sowie den vorhandenen außerplanmäßigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer soll mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt bereits im Haushaltsjahr 2024 eine ertragswirksame Zuführung in Höhe von 25 Mio. € an die StWN geleistet werden. Hierdurch wird der mögliche Fehlbetrag der StWN im Wirtschaftsjahr 2024 um 25 Mio. € reduziert. Die eingeplante Rückstellung für das Jahr 2024 wird im Zuge des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg entsprechend ebenfalls reduziert.
2. Kapitalzuführung zur Flughafen Nürnberg GmbH
Im Produkt „548000 Flughafen Nürnberg GmbH“ sind im Haushaltsentwurf 2025 Zuführungen in Höhe von 6 Mio. € eingeplant, die aufgrund der Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer in 2024 über diesen Nachtragshaushalt vorgezogen werden sollen. Dies sichert dem Flughafen frühzeitig die notwendige Liquidität. Auf eine weitere geplante Zuführung im Jahr 2026, wie sie in der mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehen war, kann nach derzeitigem Stand der Dinge verzichtet werden.
Als gesellschaftsrechtliche Grundlage der Zuführung selbst wird dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage ein Konsortialvertrag mit dem Freistaat Bayern als Mitgesellschafter zur Zustimmung vorgelegt.
Eine Änderung der geplanten Kreditaufnahmen beziehungsweise bei den Verpflichtungsermächtigungen ist nicht notwendig. Für die Nachtragshaushaltssatzung besteht daher keine Genehmigungspflicht. Sie wird der Regierung von Mittelfranken zur Anzeige vorgelegt.
Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt Stand 1. Nachtragshaushalt 2024
| Teilhaushalt | Kostenstelle | Sachkonto | Bezeichnung | Ansatz alt | Ansatz neu | Verbesserung (-) Verschlechterung (+) im Ergebnishaushalt | Verbesserung (-) Verschlechterung (+) im Finanzhaushalt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Steuern und ähnliche Abgaben | Geschäftsbereichs-/referatsübergr. | L611100001 | 50130000 | Gewerbesteuer | -622.000.000,00 € | -672.000.000,00 € | -50.000.000,00 € | -50.000.000,00 € |
| Veränderung Steuern und ähnliche Abgaben | -50.000.000,00 € | -50.000.000,00 € | ||||||
| b) Transveraufwendung c) Transveraufwendung d) Transveraufwendung | Geschäftsbereichs-/referatsübergr. Geschäftsbereichs-/referatsübergr. Geschäftsbereichs-/referatsübergr. | L611100001 L535000001 L548000001 | 63410000 63122500 63122500 | Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art. 2 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art. 2 | 46.617.000,00 € 0,00 € 4.000.000,00 € | 50.360.000,00 € 25.000.000,00 € 10.000.000,00 € | 3.743.000,00 € 25.000.000,00 € 6.000.000,00 € | 3.743.000,00 € 25.000.000,00 € 6.000.000,00 € |
| Veränderung Transveraufwendung /-auszahlungen | 34.743.000,00 € | 34.743.000,00 € | ||||||
| Veränderung gesamt | -15.257.000,00 € | -15.257.000,00 € |
Ergebnishaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2024
Ertrags- und Aufwandsarten
Plan 2024 €
Plan 2023 €
| Mittelfristige Ergebnisplanung | |
|---|---|
| RE 2022 € | |
| Plan 2025 € |
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.262.298.000,00 -1.128.619.000,00 -1.116.248.151,76 -1.272.305.000,03 -1.318.368.000,00 -1.359.178.000,00 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -596.570.931,07 -581.967.704,44 -593.525.754,57 -615.601.096,34 -638.889.708,15 -656.055.288,64 3 + Sonstige Transfererträge -6.677.769,00 -6.813.998,00 -8.951.469,02 -6.777.936,02 -6.913.494,21 -7.049.054,00 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -94.692.118,73 -90.734.595,29 -92.647.595,50 -96.775.345,07 -98.807.627,99 -100.743.134,00 5 + Auflösung von Sonderposten -55.284.546,78 -58.624.863,61 -53.284.552,78 -58.491.051,33 -61.240.131,09 -63.199.813,11 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.268.726,26 -44.680.997,15 -42.239.999,49 -46.264.637,85 -47.236.195,76 -48.161.488,45 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -354.653.532,37 -320.407.884,71 -303.917.102,72 -360.680.414,79 -368.071.895,19 -375.348.125,66 8 + Sonstige ordentliche Erträge -53.538.800,84 -53.480.515,56 -132.659.012,75 -54.337.218,46 -55.515.015,25 -56.522.059,11 9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.643.050,98 -5.265.250,98 -6.570.723,29 -6.789.197,85 -6.931.771,29 -7.067.555,16 10 +/- Bestandsveränderungen -1.257.471,52 S1 = Ordentliche Erträge (= 1 bis 10) -2.475.627.476,03 -2.290.594.809,74 -2.351.301.833,40 -2.518.021.897,74 -2.601.973.838,93 -2.673.324.518,13 11 - Personalaufwendungen 701.141.191,28 646.136.649,44 625.285.530,07 695.084.770,63 702.444.440,20 718.346.351,84 12 - Versorgungsaufwendungen 139.296.980,00 115.705.500,00 89.347.789,27 139.320.872,36 115.426.154,85 118.080.383,73 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 319.156.485,20 303.593.284,46 295.597.030,23 325.939.196,57 330.109.645,08 335.308.078,73 14 - Planmäßige Abschreibungen 113.853.500,38 108.239.483,81 124.019.363,70 120.474.714,07 126.129.768,83 130.119.642,99 15 - Transferaufwendungen 1.071.011.516,06 982.514.919,83 891.415.624,47 1.052.515.841,88 1.076.141.219,10 1.102.857.595,67 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 142.879.542,08 133.863.273,23 157.508.426,54 154.359.404,10 160.401.952,38 155.995.141,88 S2 = Ordentliche Aufwendungen 2.290.053.110,77 2.183.173.764,28 2.487.694.799,61 2.510.653.180,44 2.560.707.194,84 (= 11 bis 16) S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -541.698,97 -168.128.069,12 -30.327.098,13 -91.320.658,49 -112.617.323,29 (= S1,S2) 17 + Finanzerträge -12.926.043,24 -5.986.850,24 -3.434.176,36 -13.007.741,03 -13.090.615,82 -13.170.600,25 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 50.877.093,00 26.963.641,00 23.498.646,31 48.553.140,53 57.465.800,45 60.517.429,66 S4 = Finanzergebnis (= 17 und 18) 37.951.049,76 20.976.790,76 20.064.469,95 35.545.399,50 44.375.184,63 47.346.829,41 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 49.662.788,73 20.435.091,79 -148.063.599,17 5.218.301,37 -46.945.473,86 -65.270.493,88 19 + Außerordentliche Erträge -304.700,00 -44.269.118,18 -6.704.722,99 -311.403,80 -317.940,22 -324.171,86 20 - Außerordentliche Aufwendungen 253.600,00 268.900,00 12.016.806,67 259.179,32 264.622,04 269.805,84 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=19 und 20) -51.100,00 -44.000.218,18 5.312.083,68 -52.224,48 -53.318,18 -54.366,02 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 49.611.688,73 -23.565.126,39 -142.751.515,49 5.166.076,89 -46.998.792,04 -65.324.859,90
2.487.339.215,00
11.711.738,97
Finanzhaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2024
Ein- und Auszahlungsarten
Plan 2024 €
-1.262.298.000
Plan 2023 €
RE 2022 €
Mittelfristige Finanzplanung
Plan Plan Plan
2025 2026 2027
€ € €
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.128.619.000 -1.098.476.760 -1.272.305.000 -1.318.368.000 -1.359.178.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -596.549.217 -581.944.466 -591.672.489 -615.578.905 -638.867.050 -656.032.187 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.677.769 -6.813.998 -7.591.336 -6.777.936 -6.913.494 -7.049.054 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -94.442.119 -90.609.595 -90.196.194 -96.519.845 -98.546.762 -100.477.158 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.899.476 -44.393.347 -41.610.984 -45.887.264 -46.850.897 -47.768.642 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -354.653.532 -320.407.885 -283.453.988 -360.680.415 -368.071.895 -375.348.126 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -58.212.934 -95.392.852 -57.422.537 -59.324.030 -60.407.953 -61.440.262 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.174.829 -848.536 -1.548.583 -1.141.189 -1.111.547 -1.084.372 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit -2.418.907.876 -2.269.029.679 -2.171.972.869 -2.458.214.584 -2.539.137.600 -2.608.377.802 (= 1-8) 9 - Personalauszahlungen(cid:10) 619.925.419 601.323.092 567.340.713 628.410.750 634.103.570 648.471.964 10 - Versorgungsauszahlungen(cid:10) 137.629.666 127.470.000 125.983.349 141.070.408 144.597.168 147.841.787 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung.(cid:10) 343.742.476 329.930.947 306.137.682 352.285.619 359.814.994 358.070.602 12 - Transferauszahlungen(cid:10) 1.039.601.516 983.025.920 921.134.679 1.037.580.842 1.076.751.219 1.087.952.596 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung(cid:10) 117.456.033 106.999.524 126.534.354 127.154.979 129.817.768 132.334.515 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen(cid:10) 50.798.793 26.885.341 22.842.744 48.474.841 57.387.500 60.439.130 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit 2.175.634.823 2.069.973.521 2.334.977.438 2.402.472.220 2.435.110.593 (= 9-14) S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit -93.394.856 -101.999.349 -123.237.146 -136.665.380 -173.267.209 (= S1, S2) 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen(cid:10) -119.304.000 -136.618.000 -125.929.805 -277.771.000 -258.612.000 -199.785.000 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten(cid:10) -4.291.000 -2.344.000 -8.885.305 -2.342.000 -2.631.000 -2.630.000 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen(cid:10) -8.000.000 -10.500.000 -23.542.615 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen(cid:10) -6.357.000 -4.235.000 -1.854.000 -1.705.000 -2.490.000 -2.710.000 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig(cid:10) -2.005.000 -2.150.000 -2.303.159 -1.860.000 -1.844.000 -1.767.000 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätig -139.957.000 -155.847.000 -162.514.885 -291.678.000 -273.577.000 -214.892.000 (= 15-19) 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken(cid:10) 16.034.000 52.710.000 56.819.888 17.727.000 17.877.000 17.877.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen(cid:10) 267.763.000 273.567.458 190.272.176 556.131.096 506.638.659 311.834.071 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen(cid:10) 22.465.000 23.599.542 20.405.761 35.392.000 25.566.000 10.224.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen(cid:10) 55.118.200 51.908.700 54.394.311 61.035.000 8.193.000 4.050.000 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen(cid:10) 35.437.000 26.321.000 18.213.662 39.574.000 38.371.000 22.003.000 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig.(cid:10) 681.000 681.000 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 397.498.200 428.787.700 340.105.797 710.659.096 597.445.659 366.788.071 (= 20 - 25) S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit 257.541.200 272.940.700 177.590.912 418.981.096 323.868.659 151.896.071 (= S4, S5) S7 =Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. 147.787.226 179.545.844 75.591.563 295.743.950 187.203.279 -21.371.138 (= S3 ,S6) 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen(cid:10) -200.000.000 -260.000.000 -108.000.000 -270.000.000 -230.000.000 -150.000.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk.(cid:10) S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. -200.000.000 -260.000.000 -108.000.000 -270.000.000 -230.000.000 -150.000.000 (=. 26a, 26b) 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 81.761.400 74.864.300 91.656.704 87.770.000 93.190.000 99.990.000 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 20.859.000 4.989.000 16.317.280 21.208.000 30.356.000 32.697.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. 102.620.400 79.853.300 107.973.984 108.978.000 123.546.000 132.687.000 (= 27a, 27b) S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit -97.379.600 -180.146.700 -26.016 -161.022.000 -106.454.000 -17.313.000 (= S8, S9) S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag 50.407.626 -600.856 75.565.547 134.721.950 80.749.279 -38.684.138 (= S7, S10) 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -320.000.000 -250.000.000 -359.538.562 -254.335.374 -119.613.425 -38.864.146 28a +/- Saldo durchlaufende Posten -5.780.229 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln -269.592.374 -250.600.856 -289.753.243 -119.613.425 -38.864.146 -77.548.284 (=S11, 28, 28a) 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven -269.592.374 -250.600.856 -289.753.243 -119.613.425 -38.864.146 -77.548.284 (=S12 und 29)
2.309.153.902
-109.753.974
1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4 Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
|---|---|---|---|
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert | ||
| 50.000.000 | 2.438.858.219 | 2.488.858.219 | |
| 34.743.000 | 2.503.726.908 | 2.538.469.908 | |
| 15.257.000 | -64.868.689 | -49.611.689 | |
| 50.000.000 | 2.368.907.876 | 2.418.907.876 | |
| 34.743.000 | 2.274.410.902 | 2.309.153.902 | |
| 15.257.000 | 94.496.974 | 109.753.974 | |
| 139.957.000 | 139.957.000 | ||
| 397.498.200 | 397.498.200 | ||
| -257.541.200 | -257.541.200 | ||
| 200.000.000 | 200.000.000 | ||
| 102.620.400 | 102.620.400 | ||
| 97.397.600 | 97.397.600 | ||
| 15.257.000 | -65.664.626 | -50.407.626 |
-
im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen und der Saldo (Jahresergebnis)
-
im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von
(2) bis (7) unverändert
§ 2
(1) bis (7) unverändert
§ 3
(1) bis (7) unverändert
§ 4
unverändert
§ 5
(1) bis (7) unverändert
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Ref.III/023/2024/1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kreislaufwirtschaftskonzept "Nürnberg zirkulär"
hier: Thema Lebensmittelverschwendung Leitbild Green Events
Hier: Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.14.2019
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020
Antrag ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.01.2021
Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Das vorliegende Konzept "Nürnberg zirkulär" stellt den konzeptionellen Einstieg der Stadt Nürnberg in das Thema Kreislaufwirtschaft dar. Insgesamt sollen fünf Handlungsfelder betrachtet werden: (1) Konsumgüter, (2) öffentliche Beschaffung, (3) Lebensmittelverschwendung, (4) Abfallvermeidung und -wirtschaft sowie (5) der Bausektor. Für jedes Handlungsfeld werden eine Reihe von Maßnahmen für die kommenden Jahre vorgeschlagen. Insgesamt umfasst das Konzept 24 Maßnahmen, die sich primär an die Stadtverwaltung und die Bürgerschaft Nürnbergs richten.
Gemäß der Empfehlung des Umweltausschusses vom 02.10.2024 wird vorgeschlagen, das Thema „Lebensmittelverschwendung“ in das Leitbild „Green Events“ mitaufzunehmen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In Abstimmung mit Ref. I/II / Stk wird die inhaltliche Vorlage in den Umweltausschuss eingebracht. Und die notwendigen finanziellen Mittel werden für den Haushalt 2025 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen des Konzepts "Nürnberg zirkulär" versuchen die gesamte Bürgerschaft zu erreichen. Dabei wird auch zielgruppenspezifische Kommunikation und Projektgestaltung notwendig sein.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Maßnahmen wurden mit den jeweiligen GB/Dienst-
stellen abgestimmt.
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, das Thema Lebensmittelverschwendung in das Leitbild Green Events mitaufzunehmen.
ZIRKULÄR
Übersicht
- Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschaftsweise ................................................ 3 1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie? ............................................ 3 1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“? ..................................... 3 1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen ....................... 4 2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg ...................... 7 2.1. Konsumgüter von Privathaushalten ......................................................................... 7 2.2. Öffentliche Beschaffung .......................................................................................... 9 2.3. Lebensmittelverschwendung ..................................................................................10 2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft ....................................................................11 2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung .................................................11 2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum ..........................................................13 2.5. Bausektor ...............................................................................................................15 3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg ........................................................17 3.1. Ziele .......................................................................................................................17 3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen ................................................................................18 4. Finanzen .......................................................................................................................20 6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema ....................................................................22 6.1. Zero Waste ............................................................................................................23 6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung .......................................................24 6.3. Vermeidung von Elektroschrott ..............................................................................25 6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ..................................28
1. Die Kreislaufwirtschaft – eine zirkuläre Wirtschafts-
weise
1.1. Warum braucht es eine Kreislaufwirtschaftsstrategie?
Rohstoffknappheit und –abhängigkeiten, Energieengpässe, Klimawandel, Artensterben, Biodiversitätsverlust und Landnutzungsänderungen, – die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind vielfältig. Ein Haupttreiber dieser multiplen Krisen ist das aktuelle, lineare Wirtschaftsmodell, das der Systematik – „produzieren, nutzen, wegwerfen“ folgt. Oftmals sprechen wir deshalb in diesem Zusammenhang auch von einer „Wegwerfwirtschaft“ oder „Wegwerfgesellschaft“. Diese Produktions- und Konsummuster führen zu einer exzessiven Produktion von Abfall und einem nicht nachhaltigen Verbrauch von Rohstoffen [1]. Aktuelle Prognosen sagen einen weiteren Anstieg der Nachfrage und des Verbrauchs von Ressourcen in den kommenden Jahrzehnten voraus [1]. Da eine Reihe wichtiger Rohstoffe, wie z.B. seltene Erden, nur begrenzt verfügbar ist, und die EU etwa die Hälfte aller von ihr genutzten Rohstoffe importiert, nehmen Rohstoffabhängigkeiten und Versorgungsrisiken stetig zu [2; 3]. Auch Deutschland ist ein rohstoffarmes Land und ist deshalb stark auf Rohstoffimporte, zumeist aus wenigen, oft instabilen Ländern, angewiesen. Diese Abhängigkeiten und Lieferkettenrisiken bestehen insbesondere im Energiebereich, bei Metallen und zahlreichen Industriemineralien.
Während in der Linearwirtschaft Rohstoffe nach der Nutzungsdauer der Produkte dem Wertstoffkreislauf entzogen werden, zielt die Kreislaufwirtschaft darauf ab, den absoluten Ressourcenverbrauch durch Wiedernutzbarmachung von Rohstoffen und Produkten zu senken und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.
1.2. Was verstehen wir unter dem Begriff „Kreislaufwirtschaft“?
Die sog. Circular Economy, im Deutschen als Kreislaufwirtschaft bekannt, bezeichnet eine regenerative und zirkuläre Wirtschaftsweise, welche darauf abzielt, Stoffkreisläufe möglichst vollständig zu schließen und so Ressourcen und Umwelt zu schonen [4; 5]. Die Kreislaufwirtschaft ist so konzipiert, dass der Wert und die Lebensdauer von Materialien, Produkten und Einzelteilen so lange wie möglich – und in höchster Wertigkeit – erhalten wird [4]. Hiermit orientiert sich die Kreislaufwirtschaft an den natürlichen Stoffkreisläufen, „in denen Abfälle gleichsam Ressourcen für andere Lebewesen darstellen oder durch biogeo-chemische Prozesse umgewandelt werden, ohne schädliche Wirkungen zu entfalten“ [4, S.10]. Dadurch werden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch bestehende Abhängigkeiten von importierten Rohstoffen vermindert.
In Deutschland wird der Begriff Kreislaufwirtschaft traditionell mit Mülltrennung, Recycling und Abfallwirtschaft in Verbindung gebracht. Die Abfallwirtschaft ist jedoch nur ein Bereich einer zirkulären Wirtschaft, die die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Blick nimmt. Hierfür wird der Wertstoffkreislauf vom Design bis zum Lebensende von Produkten mitgedacht: alle Material- und Produktlebenszyklen spielen eine wichtige Rolle. Dieses Verständnis legen wir diesem Dokument zu Grunde.
Die Kreislaufwirtschaft verfolgt verschiedene Strategien, sogenannte Werterhaltungsoptionen/ -prinzipien (siehe Abbildung 1). Im allgemeinen Sprachgebrauch sind diese Strategien oft als „R-Strategien“ bekannt, die ihren Namen durch die englische Vorsilbe „re“ erhalten haben. Es
können bis zu 10 verschiedene R-Strategien unterschieden werden,1 von denen die drei bekanntesten reduce, reuse und recycle (Reduzieren, Wiederverwendung und materielle Verwertung) sind. Die Werterhaltungsoptionen können hinsichtlich ihres Wirkungsgrads zur Zirkularität priorisiert werden [6; 7]. Strategien, die eine Einsparung, bessere Nutzung und/oder klügere Herstellung von Produkten verfolgen, haben den höchsten Wirkungsgrad. Darauf folgen Strategien, die zu einer längeren Lebensdauer von Produkten oder Produktteilen führen, beispielsweise die funktionale Wiederverwendung von Produkten. Den mit Abstand geringsten Beitrag zur Zirkularität leisten Recyclingstrategien und die energetische Verwertung von Materialien. Dies ist bei der Entwicklung und Implementierung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie für die Stadt Nürnberg zu berücksichtigen.
Abbildung 1: Werterhaltungsoptionen und –prinzipien der Kreislaufwirtschaft [8].
1.3. Implementierung der Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen
Die Implementierung und Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft wird auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben.
Auf internationaler Ebene ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft in bestehenden Nachhaltigkeitszielen, wie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, zu deren lokalen Umsetzung sich die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 verpflichtet hat, verankert. Insbesondere bei den Zielen „SDG 11 – nachhaltige Städte und Gemeinden“, „SDG 12 – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, und „SDG 14 – Leben unter Wasser“ besteht ein starker Zusammenhang zum Thema Kreislaufwirtschaft.
Die Europäische Union hat im März 2020 im Rahmen des Green New Deals eine Neuauflage des „Circular Economy Action Plan“ verabschiedet. Ziel ist dabei der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bis 2050. Damit sollen nicht nur Klima- und Naturschutzziele erreicht, sondern - nicht zuletzt vor den Erfahrungen der Covid-19-Krise - die Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft von externen Ressourcen reduziert werden.
1 Diese lauten: R0: Refuse, R1: Rethink, R2: Reduce, R3: Reuse, R4: Repair, R5: Refurbish, R6: Remanufacture, R7: Repurpose, R8: Recycle, R9: Recover (Potting et al., 2017).
Zu konkreten Maßnahmen, die auf eine Kreislaufwirtschaft „einzahlen“, gehören das Recht auf Reparatur, welches im April 2024 verabschiedet wurde oder die Novellierungen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte oder der EU-Verpackungsverordnung.
Auf der deutschen Bundesebene ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft bisher vor allem im Kontext der Abfallwirtschaft rechtlich verankert. Zusätzlich zu dem bereits existierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess I, II, III), welche sich v.a. auf die Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz fokussieren, arbeitet die Bundesregierung an einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Diese umfasst in Einklang mit dem europäischen Rahmen weitere Bereiche (u.a. Textilien und Bekleidung, Fahrzeuge und Mobilität, Elektrogeräte, Bau und Gebäude, Metalle und Kunststoffe). Die Instrumente reichen von rechtlichen Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen für zirkuläre Produktgestaltung und Langlebigkeit bis hin zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Die Strategie befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Der Ministeriumsentwurf sieht – in Anlehnung an die europäischen Zielsetzungen – folgende übergeordneten Ziele vor:
- Halbierung des Verbrauchs neuer (primärer) Rohstoffe von 16 Tonnen auf 8 Tonnen
pro Kopf im Jahr 2045.
- Stoffkreisläufe schließen, indem der Anteil der Sekundärrohstoffe am Rohstoffver-
brauch bis 2030 verdoppelt wird.
-
Unabhängigkeit von Rohstoffimporten stärken.
-
Abfall vermeiden. Pro Kopf sollen bis zum Jahr 2030 zehn Prozent und bis zum Jahr
2045 20 Prozent weniger Abfall produziert werden, jeweils im Vergleich zum Jahr
Die Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft für die Kommunen werden auf übergeordneten Ebenen gesetzt. Gesetze und Regelungen mit direkter Auswirkung auf die kommunale Ebene bestehen bisher vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft. Zuletzt sind hier die Umsetzung des Einwegkunststofffondgesetzes2 (am 01.01.2024 in Kraft getreten) und die Einführung einer Mehrwegpflicht3 im Rahmen des Verpackungsgesetzes (am 01.01.2023 in Kraft getreten) zu nennen.
Ohne Frage sind die Städte als Orte des Konsums und Ressourcenverbrauchs, aber auch als Ort der Innovation, wichtige Faktoren bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Kommunale Verwaltungen besitzen direkte Handlungsmöglichkeiten, vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft (Getrenntsammlung von Abfällen, Information und Beratung zu Abfallvermeidung und entsorgung), öffentlichen Beschaffung und des öffentlichen Auftragswesens, z.B. im Baubereich. Sie sind zudem „Gesicht des Staates“ für die Bürgerschaft und Unternehmen vor Ort und haben Zugriff auf relevante lokale Netzwerke und Akteure und können vermittelnd und moderierend wirken. Zuletzt kann die Stadt auch eine ermöglichende und fördernde Rolle einnehmen, z.B. durch Informations- und Weiterbildungsinitiativen (wie bspw. bei der Teilnahme
2 Das Einwegkunststofffondsgesetz nimmt Hersteller von Einwegkunststoffprodukten in die Pflicht und soll Kommunen für ihre Reinigungsleistung finanziell entlasten: Hersteller müssen nun eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und -becher) in einen Fonds einzahlen, durch den Kommunen einen Kostenausgleich für die Reinigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll im öffentlichen Raum erhalten. 3 Seit Einführung der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen (ab einer Größe von 80 m² oder fünf Beschäftigten), die Essen oder Getränke zum Mitnehmen (also mit einer Verpackung) an die Kundschaft ausgeben, eine Mehrwegalternative zu Einweggeschirr- und bechern anbieten und auch auf diese hinweisen.
des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg an der bundesweiten Aktion „Biotonne“), finanzielle Unterstützung und regulierende Instrumente (wie bspw. die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen) [9].
Einige deutsche Städte, wie beispielsweise München, Leipzig und Kiel haben das Ziel des Umbaus zu einer Kreislaufwirtschaft bzw. Zero-Waste-Stadt schon per Stadtratsbeschluss verankert und arbeiten entsprechende Strategien aus. Weitere Städte wie Berlin, Aachen, Frankfurt und Freiburg haben zudem die Circular Cities Declaration (CCD) der Europäischen Union unterzeichnet.
In Nürnberg liegen seitens des Stadtrats mehrere Anträge zu Kreislaufwirtschaftsthemen vor, die in die gleiche Zielrichtung gehen. Es wurde zudem eine beim Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelte „Kümmerer-Stelle“ Kreislaufwirtschaft geschaffen, die seit Frühjahr 2024 besetzt ist. Das Referat für Umwelt und Gesundheit und die Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg beteiligen sich derzeit gemeinsam am Verbundprojekt „Kreislaufstadt - Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung:“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die ausgewählten Projektstädte erarbeiten hier gemeinsam Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die in der Folge als Blaupause für andere deutsche Städte dienen können.
2. Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaftsstrategie für
die Stadt Nürnberg
Die Kreislaufwirtschaft hat einen Querschnittscharakter. Ein Blick in die Kreislaufwirtschaftsstrategien anderer Städte und Institutionen zeigt, dass es sehr vielfältige Themenfelder gibt, die unter dem Gesichtspunkt der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden können. So hebt die „Circular Cities Declaration“ eine Vielzahl verschiedener Sektoren hervor: den Bausektor, Elektronik und ICT-Waren (Informations- und Kommunikationstechnologie), Textilien, organische Abfälle, Verpackungen sowie Plastik, Wasser und Energie. Das Forschungsprojekt „bergisch.circular“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den Kommunalverwaltungen des Bergischen Städtedreiecks fokussiert sich hingegen lediglich auf drei Themen: Zirkuläres Bauen, Öffentliche Beschaffung und Abfallvermeidung. Andere Städte, wie z.B. die Stadt Hamburg, nehmen neben den Themen Bau und Gebäude auch Verpackungen und Kunststoff, Lebensmittel und Ernährung sowie Textilien in den Fokus. Diese Vielfalt an Ansätzen zeigt, dass das Thema Kreislaufwirtschaft unterschiedliche Sektoren und Themen umfassen kann. Gleichzeitig greifen die Themen oft ineinander und sind nicht klar voneinander zu trennen.
Im Folgenden werden fünf Handlungsfelder vorgestellt, die für die Stadt Nürnberg vertieft betrachtet werden sollen: (1) Konsumgüter, (2) öffentliche Beschaffung, (3) Lebensmittelverschwendung, (4) Abfallvermeidung und -wirtschaft und (5) Bausektor. Die Handlungsfelder wurden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Themen öffentliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung/-wirtschaft wurden ausgewählt, weil sie Kernaufgaben der Stadt darstellen und dementsprechend hier ein großer Handlungsspielraum vorliegt. Die Themen Konsumgüter sowie Lebensmittelverschwendung sind bürgernahe Themen, die dazu beitragen können, die Grundgedanken und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu vermitteln. Der Bausektor wurde mit aufgenommen, da hier sehr große Ressourcen und CO2-Einsparungspotenziale zu verorten sind – wenn auch bestehende Regularien zirkuläre Baumaßnahmen stark erschweren.
2.1. Konsumgüter von Privathaushalten
Als ein Haupttreiber für Ressourcenverbrauch bringt unser Konsumverhalten erhebliche negative Umweltauswirkungen mit sich. Laut aktuellen Prognosen wird der ohnehin schon sehr hohe Ressourcenverbrauch in Europa auch in Zukunft weiter steigen [1]. Trotz technologischer Fortschritte und Effizienzgewinne ist eine absolute Entkopplung von Konsum und Ressourcenverbrauch sowie anderen Umweltauswirkungen nicht absehbar [1; 10]. Dies wird beispielsweise im Bereich Elektronik deutlich: so wird die bereits sehr hohe, jährliche Menge an Elektroschrott in Europa von 16,2 kg pro Person laut Prognosen weiter um 2-5% pro Jahr steigen [11]. Auch der Bereich Textilien weist Handlungsbedarf auf: Durch die „Fast Fashion“-Industrie hat die Menge der produzierten und weggeworfenen Kleidungsstücke stark zugenommen. Derzeit verursacht der durchschnittliche Textilverbrauch eines EU-Bürgers 270 kg CO2, 391 kg Rohstoffe, 9m3 Wasser und 400 m2 Landfläche [12].
Zeitgleich sind Umwelt- und Klimaschutz, und somit auch die negativen Umweltauswirkungen des Konsums, seit der Jahrtausendwende zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt [13]. So wird, laut einer repräsentativen Studie des Umweltbundesamts (UBA), Umwelt- und Klimaschutz als eines der fünf gesellschaftlich relevantesten Themen angesehen: 57% der Deutschen erachten das Thema als „sehr wichtig“. Dies spiegelt sich auch zunehmend im Konsumverhalten der Deutschen wider, beispielsweise in der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten, Ökostrom und der gemeinschaftlichen Nutzung von Kraftfahrzeugen [14].
Es gibt jedoch weiterhin noch viele Marktsegmente und zirkuläre Geschäftsmodelle, welche ungenutzte Potenziale zur Ressourceneinsparung bergen. Neben dem Verzicht auf Neukäufe, beispielsweise durch eine längere Nutzung, Reparatur, Ausleihe oder Tausch von Produkten, sind hierbei vor allem Second-Hand-Geschäftsmodelle hervorzuheben. In Nürnberg gibt es zahlreiche Möglichkeiten Gebrauchtwaren zu erwerben. Die Stadt Nürnberg ist mit 25 Secondhandläden, die die ganze Produktpalette abdecken, pro 100.000 Einwohnende und sieben Einkaufsmöglichkeiten pro 10 km2 deutschlandweit Vorreiterin [15]. Obendrein ist Nürnberg schon lange für den „Trempelmarkt“, Deutschlands größten Flohmarkt, der zweimal jährlich stattfindet, bekannt. Neben dem Trempelmarkt gibt es zudem eine Vielzahl von Floh- und Tauschmärkten wie bspw. die Hofflohmärkte oder den Mobilitätsflohmarkt. Trotz dieser positiven Bilanz bleibt zu bedenken, dass in Deutschland, insbesondere im europäischen Vergleich, der Anteil wiederverwendeter Produkte im Verhältnis zu Neuprodukten noch sehr niedrig ist [16]. Bei Elektro- und Elektronikgeräten beträgt der Anteil wiederverwendeter Produkte beispielsweise noch unter 1% [16].
Weiterhin kann, trotz der relativ hohen Dichte an Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten, keine Aussage darüber getroffen werden, in wie weit das bestehende Angebot von Second-Hand Einkaufsmöglichkeiten unterschiedliche sozioökonomische Personengruppen erreicht. So sprechen die bestehenden Second-Hand Geschäfte vor allem bedürftige Menschen (z.B. durch Sozialkaufhäuser), junges Klientel sowie gut betuchte Menschen, die sich für seltene Sammlerstücke interessieren, an. Die breite Masse wird somit derzeit kaum erreicht. Durch die Förderung von Second-Hand-Geschäftsmodellen und anderen zirkulären Geschäftspraktiken, welche die breite Mittelschicht ansprechen, kann sowohl der Konsum-Fußabdruck der Bürgerschaft gesenkt als auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Standort und geschickt gewähltem Modell könnte zudem die Innenstadt belebt werden. Insbesondere ein SecondLife-Kaufhaus, nach dem Vorbild der Noch-Mall in Berlin [17], Wiederschön in Leipzig [18], oder der ReTuna Återbruksgalleria in Eskilstuna, Schweden [19], ist hierbei interessant. Als SecondLife-Kaufhaus bezeichnet man ein Kaufhaus, das durch den Verkauf von Gebrauchtwaren eine Alternative zum Neukauf von unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – bietet. Zudem sollen neben dem Verkauf von Gebrauchtwaren weitere zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Verleih, generalüberholte Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/ oder kostenloser Reparatur, eingesetzt werden, um den Erfolg des Konzeptes zu maximieren. Das SecondLife- Kaufhaus fördert die Wiederverwendung, Weiternutzung und Reparatur von Produkten und kann dadurch die Prinzipien und Werte der Kreislaufwirtschaft erfahrbar machen und einen Erlebnisort für Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung darstellen. Ein solches Projekt hat gerade in einer Innenstadtlage sehr gute Umsetzungschancen (siehe Maßnahme Nr. K-01).
Neben einem erschwinglichen und leicht zugänglichen Angebot von zirkulären Produkten und Dienstleistungen, kann Bildungs- und Aufklärungsarbeit nachhaltige Konsummuster in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fördern (siehe z.B. Maßnahmen Nr. K-02 und K-03). Gezielte Aktionen und Themenwochen ermöglichen eine kritische Reflektion von Konsum und den einhergehenden Umweltwirkungen sowie die Auseinandersetzung mit nachhaltigeren Alternativen. Neben spezifischen Maßnahmen zu bestimmten Produktgruppen, wie beispielsweise Textilien (wie kommt die „Wegwerfmode aus der Mode“4?, siehe auch Maßnahme Nr. K-06), hilft Sensibilisierungsarbeit, um das Konzept der Kreislaufwirtschaft und weiterer nachhaltiger Wirtschaftsweisen stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Hierfür bietet es sich an, mit bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen und Unternehmen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Zero Waste, Reparatur und Upcycling, wie beispielsweise Bluepingu e.V.,
4 Siehe EU-Kampagne „ReSet the Trend“, welche den Slogan „Make fast fashion out of fashion“ verwendet.
zusammenzuarbeiten, da so ein höherer Grad an Sichtbarkeit erzielt und eine schnellere und effizientere Umsetzung von Maßnahmen realisiert werden kann (siehe Maßnahme Nr. K-05).
2.2. Öffentliche Beschaffung5
Mit etwa 15 % des Bruttoinlandproduktes hat die öffentliche Hand bei der Beschaffung als größte Nachfragerin in Deutschland erhebliches Einflusspotential [20]. Allein in Nürnberg wurden im Jahr 2021 ca. 126 Mio. € für die öffentliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen ausgegeben. Die Stadt Nürnberg hat somit einen Hebel, bei der Beschaffung eine Vorbildrolle zu übernehmen und die Verwirklichung zirkulärer Nachhaltigkeitsziele voranzubringen. Neben der Verbesserung der Umweltbilanz kann zirkuläre Beschaffung auch Ressourcen und Geld sparen (z.B. durch eine Analyse der Lebenszykluskosten), Innovationen vorantreiben und/oder die lokale Wirtschaft stärken.
Zirkuläre Beschaffung geht über die umweltorientierte Beschaffung (auch als „Green Procurement Practices“ - GPP bekannt) hinaus und zielt darauf ab, „dass der Beschaffungsprozess geschlossene Materialkreisläufe innerhalb von Lieferketten fördert, um negative Umweltauswirkungen und die Entstehung von Abfall über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren und im besten Fall zu vermeiden“ [21, S. 20]. Derzeit fehlen noch allgemein anerkannte Kriterien für zirkuläre Beschaffung oder sind zu vage formuliert, weshalb sich die Anwendung zirkulärer Beschaffung im Anfangsstadium befindet [22]. Mögliche Kriterien beinhalten bei weitem nicht nur den Kauf von Produkten mit hohem Recycleanteil oder Ökolabels, sondern in erster Linie zirkuläre Geschäftsmodelle, die beispielsweise die Reparatur, Weiternutzung, Generalüberholung (Refurbishment) von Produkten in den Vordergrund stellen. Ebenso muss bei der Implementierung zirkulärer Beschaffung das kritische Hinterfragen der Bedarfe angeregt werden.
In einigen Produktbereichen engagiert sich die Stadt Nürnberg hier schon vorbildlich. So wird in der gesamten Stadtverwaltung und im Schulbereich ausschließlich Recyclingpapier mit dem Zertifikat „Blauer Engel“ verwendet. 2022 wurde die Stadt Nürnberg vom „Papieratlas“ sogar zur recyclingpapierfreundlichsten Stadt Deutschlands gekürt. Der Bereich Recyclingpapier zeigt exemplarisch die große Hebelwirkung, welche durch eine nachhaltige öffentliche Beschaffung erreicht werden kann. Laut des Nachhaltigkeitsrechners der Initiative Pro Recyclingpapier konnten im Jahr 2019 durch die beinahe ausschließliche Nutzung von Recyclingpapier ca. 40.528 kg CO Äquivalente gegenüber der Verwendung von Frischfaserpapier eingespart werden, was einer Einsparung von rund 15% entspricht.6 Weitere Beispiele für nachhaltige Beschaffung umfassen Arbeitskleidung (zertifiziert nach der Fair-Wear-Foundation und Standard 100 by OEKO-TEX), die Beschaffung energieeffizienter IT-Hardware (PC, Notebooks, etc.) sowie die Anlieferung von Hygienepapier und Büromaterialien in Mehrwegverpackungen und über eine möglichst emissionsarmen Transportlogistik.
Die oben genannten Bausteine sind auf das Engagement von der Beschaffungsstelle bei den Zentralen Diensten der Stadt Nürnberg (ZD/3) und vorhandene Sensibilität bei Bedarfsträgern/Dienststellen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange zurückzuführen. Jedoch gibt es bisher noch keine umfassende, nachhaltige Beschaffungsstrategie, und das Thema Ressourcenverbrauch (über Energieeffizienz hinaus) ist derzeit noch kaum im Fokus.
Ein weiterer Ansatz, um nachhaltige und zirkuläre Beschaffungskriterien bei der Stadt Nürnberg stärker in den Vordergrund zu rücken, wird deshalb innerhalb des Pilotprojekts Checkliste
5 Exklusive Bausektor, da separat aufgeführt. 6 Bei einem Papieraufkommen von 272 t (233 t Recyclingpapier A4 und 39 t Recyclingpapier A3).
„Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben“ ab August 2024 für ein Jahr bei ausgewählten Pilotdienststellen beim Referat für Umwelt und Gesundheit erprobt (siehe Maßnahme Nr. Be-01). Das Projekt zielt darauf ab, Bedarfsträger bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren (Beschaffungen die eine Wertgrenze von 5.000 € netto übersteigen) für Nachhaltigkeitsbelange zu sensibilisieren. Dabei werden auch Themen der zirkulären Beschaffung wie z.B. Lebenszykluskosten von Produkten aufgegriffen.
Eine zentrale Herausforderung für den Bereich Beschaffung ist weiterhin, dass das Beschaffungsmanagement von ZD bei Einkäufen unter einer Wertgrenze von 5.000 € netto (Direktauftrag) kaum Einfluss auf die Dienststellen hat. Einkäufe unter dieser Wertgrenze unterliegen in Bayern nicht dem formellen Vergaberecht und können somit durch die Dienststellen im Rahmen ihrer Budgethoheit dezentral getätigt werden. In wie weit die Dienststellen auch bei kleineren Ausgaben bereits Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ist unterschiedlich. Da keine direkten Steuerungsmöglichkeiten bestehen, kann man hier nur beratend und unterstützend bspw. durch Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten, sowie bei dem Ausbau nachhaltiger Rahmenvereinbarungen des eShops-Stadt Nürnberg aktiv werden (siehe Maßnahme Nr. Be-02).
2.3. Lebensmittelverschwendung
Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel wurden 2020 in Deutschland verschwendet. Lebensmittelabfälle fallen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette an – von der (Prä-) produktion bis hin zu den privaten Haushalten. Dabei entfällt mit 59% der Großteil auf die privaten Haushalte (ca. 78 kg pro Person und Jahr), gefolgt von der Außer-Haus Verpflegung (17%) und der Verarbeitung (15%)7 [24]. Durch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, vom Acker bis zum Teller, könnten nach Berechnungen des Thünen-Instituts 18,8% der ernährungsbedingten THG-Emissionen eingespart werden, sowie 19,7 % des Energieaufwands und 10,3% der Landnutzung [23]. Aufgrund dieser Zahlen, sollen, laut der EU-Abfallrichtlinie, Lebensmittelabfälle bis 2030 um 30% gesenkt werden (im Vergleich zu 2020).
In Nürnberg gibt es bereits engagierte Lebensmittelretter, die es sich zum Ziel gemacht haben, Lebensmittel zu retten und die Bevölkerung für die Problematik zu sensibilisieren, z.B. Foodsharing e.V., LEBENS-mittel-RETTEN & mehr e.V. und die Nürnberger Tafel. Bei der Plattform Foodsharing e.V. sind inzwischen bspw. 1.260 Aktive registriert, von denen im letzten Jahr 234 Personen insgesamt 8.773 Abholungen gemacht haben. Es bestehen derzeit 73 Kooperationen mit Supermärkten, Bäckereien, Restaurants, Caterern, Firmen, Kitas und Schulen. Zudem erhält die Nürnberger Tafel regelmäßig große Mengen an Lebensmitteln von Obst- und Gemüsehändlern, Marktketten, Bäckereien und anderen Lebensmittelherstellern. Allein bei der BIOFACH-Messe hat die Tafel im Jahr 2024 10t Lebensmittel, das entspricht ungefähr dem Gewicht von einem afrikanischen Elefanten, gerettet. Kooperationsveranstaltungen zwischen Lebensmittelrettern und der Stadtverwaltung können noch mehr Menschen auf die Arbeit von Lebensmittelrettern aufmerksam machen und für die einhergehende Problematik sensibilisieren (siehe Maßnahme Nr. L-03).
7 Es gibt jedoch durchaus Kritik an der Berechnungsmethode. Erstens bezieht sich die Zahl auf vermeidbare und nicht-vermeidbare Lebensmittelabfälle. Bei den privaten Haushalten fällt eine Vielzahl von nicht vermeidbaren Abfällen (z.B. Bananenschalen) an. Zweitens ist der Anteil der Primärproduktion nur sehr niedrig, da nur die Mengen erfasst werden, die tatsächlich von den landwirtschaftlichen Betrieben entsorgt werden. Nicht-normgetreues Gemüse, das sofort untergegraben oder kompostiert wird, zählt somit nicht in die Statistik. Dadurch steigt der Anteil, den die privaten Haushalte, die Außer- Hausverpflegung und Verarbeitung an der Lebensmittelverschwendung haben.
Auch bei der Stadt Nürnberg gibt es einige Akteure und Projekte, die bereits mit Lösungsansätzen experimentieren. So haben die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und der 1. FC Nürnberg bereits erfolgreich mit Foodsharing e.V. kooperiert und so Lebensmittelabfälle reduziert. Weiterhin soll bei der Ausschreibung des künftigen Caterers für das „Stadthaus Q“ das Thema Lebensmittelverschwendung aufgegriffen und gefordert werden, dass der Caterer spätestens vier Wochen vor Beginn des Regelbetriebs ein Konzept vorlegen muss, wie mit übriggebliebenen Speisen und Getränken am Ende des Tages umgegangen wird. Trotz dieser Good-Practice Beispiele stellt das Thema Lebensmittelverschwendung viele Dienststellen vor Herausforderung, weshalb weitere Lösungsansätze entwickelt werden sollten. Ein Baustein ist die Weiterentwicklung des im September 2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Leitbilds „Green Events Nürnberg“8, das sich mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Veranstaltungen beschäftigt, im Bereich Catering um Aspekte der Lebensmittelverschwendung zu ergänzen und umzusetzen (Maßnahme Nr. L-02).
2.4. Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft Im Folgenden wird zunächst ein allgemeiner Einblick in das Thema Abfalltrennung und –Vermeidung gegeben. Anschließend wird auf die Problematik des Mülls im öffentlichen Raum eingegangen.
2.4.1. Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung
Der beste Müll ist zweifelsohne der Müll, der gar nicht erst entsteht. Grundlage für die Arbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg (ASN) ist die Abfallhierarchie des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Vermeidung – Wiederverwendung – Recycling - sonstige (energetische) Verwertung - Beseitigung. Um dieser Abfallhierarchie Rechnung zu tragen, hat der ASN vielfältige Maßnahmen ergriffen und Entsorgungsangebote aufgebaut, wobei zwei Grundsätze die Arbeit prägen: 1. Abfall vermeiden, wo sinnvoll möglich, sowie 2. aus unvermeidbarem Abfall das Maximum herausholen (Abfallverwertung). Abfallvermeidung Gezielte Müllvermeidung fängt mit Information an und setzt sich, über die bewusste Ausrichtung des eigenen Verhaltens im Alltag hinaus, in konkrete, flankierende und unterstützende Maßnahmen fort. ASN bietet auf nahezu allen Kanälen konkrete Informationen zur Abfallvermeidung an (siehe auch Maßnahme Nr. A-04):
-
persönliche Ansprache der Bürgerschaft durch die Abfallberatung,
-
Informationsmaterial in Form von Flyern (in diversen gebräuchlichen Sprachen),
-
klassische Medien wie Radio und Print,
-
Internet, und
-
Social Media.
Im Fokus der Informationskampagnen stehen dabei Maßnahmen, die relativ leicht in den Alltag zu integrieren sind. Dazu zählen beispielsweise der Verzicht auf die Einweg-Verpackungen und Einweg-Einkaufsbeutel, die Möglichkeit, „gute“ Gebrauchtgegenstände (z.B. Möbel) nicht
8 Bisher umfasst das Leitbild folgende Nachhaltigkeitskriterien: (1) Abfallvermeidung, -trennung, und Entsorgung; (2) Energieverbrauch und Klimaschutz; (3) Mobilität; (4) Catering (Lebensmittel bio-regional-saisonal-fair); (5) Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen; (6) Soziale Aspekte; (7) Kommunikation. Das Leitbild wurde federführend von Ref. III, in Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen, erarbeitet. Eine Evaluation der Anwendung des Leitbilds steht noch aus (siehe Maßnahme A-02).
in den Sperrmüll, sondern z.B. an karitative Einrichtungen zur Weiterverwendung zu geben, bei privaten Veranstaltungen auf Einweg-Geschirr zu verzichten u.Ä. Letzterer Appell wird durch die Ausleihmöglichkeit von Geschirr und kompletten Geschirrmobilen unterstützt, die per Online-Leihe für die (größere) Veranstaltung zu Hause gebucht werden können (siehe Maßnahme Nr. A-08). Zudem müssen Veranstaltungen mit Fest- / Festival-Charakter bei ASN ein Abfallkonzept vorlegen, das im Kern auf die Vermeidung von Abfällen (Verpackungen) oder zumindest Trennung und damit die Möglichkeit zur Weiterverwendung und Recycling der im Zuge der Veranstaltung anfallenden Abfälle, abzielt (siehe Maßnahme Nr. A-06). Um Bürgerschaft (und Veranstalter) noch intensiver beraten zu können, hat ASN Kapazitäten im Bereich der Abfallberatung mit einem eigenen Kanal auf Instagram aufgebaut (siehe Maßnahme Nr. A-04). Mittelfristig sollten diese Maßnahmen dazu führen, dass die Pro-Kopf-Menge an Siedlungsabfall von gut 180 kg im Jahr 2023 auf 150 kg im Jahr 2033 reduziert werden kann. Für den Bereich Sperrmüll strebt der ASN eine Abnahme von gut 60 kg / Kopf auf 50kg / Kopf an. Es ist dabei allerdings darauf hinzuweisen, dass die anvisierte Abnahme nur zum Teil durch den ASN und die Nürnberger Bürgerschaft beeinflussbar ist. Wesentlichen Einfluss haben die Hersteller von Konsumgütern über die Wahl der Materialien ihrer Produkte und deren Aufbau und Zusammensetzung: Nur was sich gut trennen und leicht zerlegen lässt, kann auch – am Restmüll vorbei – den richtigen Verwertungskanälen zugeführt werden. Über den klugen Aufbau und das Design von Produkten liegt ein sehr großer Hebel außerhalb des Einflussbereichs des ASN. Hier ist ganz klar der (europäische oder Bundes-) Gesetzgeber gefordert, durch regulierende oder fördernde Maßnahmen die Weichen zu stellen. Die Stadtverwaltung bringt sich deshalb über den Deutschen Städtetag in die entsprechenden Aushandlungs- und Ausgestaltungsprozesse ein. Zudem entbindet die begrenzte Einflussnahme auf das Produktdesign die kommunale Hand nicht von der Verantwortung, wo möglich, entsprechende Beiträge zur Vermeidung zu leisten. Deshalb wird ASN bspw., im Zuge des Neubaus eines Wertstoffhofs, den Bau eines Repair- Cafés vorsehen, um so den Gebrauch von Produkten zu verlängern und so die Vermeidung von Müll zu unterstützen. Verwertung Verwertung ist nur dann (relativ leicht) möglich, wenn es gelingt, möglichst sortenreine und somit „saubere“ Abfall- bzw. dann besser gesagt: Material- oder Wertstoffströme zu erhalten. Daher zielt ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des ASN darauf ab: a) materialbezogene, leicht nutzbare Entsorgungsangebote zu schaffen, und b) intensiv über den Sinn der Trennung des (Haus-)Mülls aufzuklären. Nürnberg verfügt über ein dichtes Netz an dezentralen Entsorgungsangeboten:
- ein Schadstoffsammelmobil, das regelmäßig im Wechsel an den Wertstoffhöfen anzu-
treffen ist,
- sechs Wertstoffhöfe mit einem breiten Spektrum an Entsorgungsmöglichkeiten für die
verschiedensten Materialien und Beratungsangeboten,
- sieben Gartenabfallsammelstellen, davon drei mit Personal vor Ort und breiterem Ser-
viceangebot,
-
neun Standorte für die Abgabe von Alt-Speiseöl und –fett,
-
dreiundzwanzig E-Tonnen für die Abgabe von E-Schrott (Kleingeräten), und
-
über sechshundert Standorte zur Abgabe von Altglas und Altkleidern.
ASN wird in den nächsten Jahren einen neuen Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße errichten sowie das gesamte obige Spektrum an dezentralen, materialspezifischen Entsorgungsangeboten ausbauen. Deutlich wird dies u.a. an dem klaren Trend, Gartenabfallsammelstellen mit Personal zu betreiben, die Entsorgung so zu unterstützen und um weitere Angebote ergänzen zu können. Für eine einfache Entsorgung, stellt ASN zudem Tonnen für die getrennte
Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papiermüll (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) zur Verfügung und sorgt für die Bereitstellung von gelben Tonnen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit („Kampagnefähigkeit“) wird ASN seine Aktivitäten weiter ausbauen. Durch publikumswirksame und zielgruppenspezifische Aktionen sollen zum einen Mythen („Landet eh alles in der Müllverbrennung“) aufgeklärt und die Aufmerksamkeit auf die Sinnhaftigkeit der Mülltrennung gerichtet werden (siehe Maßnahme A-04). Die (erstmalige) Teilnahme an bundesweiten Aktionen wie „Mülltrennung wirkt“ oder „Aktion Biotonne“ und die dafür erarbeiteten Maßnahmenpakete (siehe Maßnahme Nr. A-07) können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn diese Themen immer wieder in die Breite der Stadtgesellschaft kommuniziert werden. Klares Ziel des ASN ist es, Störstoffe (Plastik, Metall) im Biomüll und den Anteil des Biomülls in der Restmülltonne zu minimieren: Die richtige Sortierung erleichtert die Erzeugung von hochwertigen Kompost, steigert die erzeugbare Menge und reduziert den Aufwand für die Nachsortierung. Hierfür ist ein Kanon an Aufklärung, Kontrolle und Sanktionen nötig, der sich noch in der praktischen Erprobung befindet. Erste Schritte sind aber durch die Teilnahme an der „Aktion Biotonne“ und durch den intensiven und institutionalisierten Austausch mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in der Region („Runder Tisch örE“), den ASN ins Leben gerufen hat, getan. Als Betreiber der Müllverbrennungsanlage für den Großraum Nürnberg (angeschlossene Gebietskörperschaften: die Städte Schwabach, Fürth und Nürnberg sowie die Landkreis Fürth und Nürnberger Land) steht ASN zudem in der Verantwortung, aus der energetischen Verwertung von Abfällen einen maximalen energetischen Ertrag (Erzeugung von Hochdruckdampf zur Gewinnung von Strom und Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung) bei gleichzeitiger maximaler Schonung der Umwelt durch einen minimalen Schadstoffaustrag zu gewährleisten.
2.4.2. Verpackungsmüll im öffentlichen Raum
Die Abfallmenge im öffentlichen Raum in Nürnberg ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Im Jahr 2022 betrug sie zuletzt 7.857 Tonnen. Ein wichtiger Faktor für die steigende Abfallmenge ist die Zunahme des Außer-Haus-Verzehrs und das damit verbundene Verpackungsaufkommen. Allein Einwegkunststoffe machen bundesweit einen Volumenanteil von 22% des Müllaufkommens im öffentlichen Raum aus [25], und die Tendenz ist steigend – in den letzten 30 Jahren hat der Verbrauch von Kunststoffverpackungen um 138,6% zugenommen [26; 27]. Dieser Trend hat sich zuletzt auch durch die Corona-Pandemie noch weiter verstärkt [27].
Die Müllverschmutzung ist nicht nur für das Stadtbild ein Problem, sondern mit ihr gehen auch erhebliche Kosten einher: laut einer Studie des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) kostet der Umgang mit Verpackungsabfällen die kommunalen Stadtreiniger 8,30 Euro pro Person und Jahr [28]. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich dadurch eine Summe von 4.515.200 Euro pro Jahr. Durch die Einführung des Einwegkunststofffondsgesetzes9 haben Kommunen nun erstmals die Möglichkeit, die Kosten für ihre Reinigungsleistung (anteilig) erstattet zu bekommen. Erste Auszahlungen sind für das vierte Quartal 2024 geplant.
Um das hohe Aufkommen des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum zu reduzieren, gab es in der Vergangenheit Bemühungen seitens der Stadtverwaltung Mehrwegalternativen zu stärken. So wurden bereits im August 2018, in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Pfandsys-
9 Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von Einwegprodukten (z.B. To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Luftballons, etc.) eine jährliche Abgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte zu entrichten, die sog. Einwegkunststoffabgabe.
tem Recup, ein eigener „Nürnberg-Becher“ eingeführt. Dieser zielte darauf ab, den Einwegabfall von Getränkebechern zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld der Einführung zudem ein runder Tisch mit Politik, Verwaltung und Gastronomiebetrieben sowie der Firma Recup veranstaltet.
Zudem hat die Stadtverwaltung, im Vorfeld der Einführung der Mehrwegangebotspflicht (§ 33 VerpackG) zum 1. Januar 2023, eine digitale Infoveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten. Durch die Mehrwegangebotspflicht müssen Anbieterinnen und Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anbieten oder es ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Ziel der Vorgabe war es, weniger Verpackungsmüll in Umlauf zu bringen. Trotz der seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht wird in Nürnberg die Nutzung von Mehrwegbehältern für den Außer-Haus-Verzehr nur wenig angenommen. Die fehlende Akzeptanz für Mehrwegbehältnisse wurde bereits im Umweltausschuss am 10. April 2024 diskutiert.
Auch andere Städte kämpfen mit fehlender Akzeptanz und Schwierigkeiten mit der Umsetzung und attraktiven Gestaltung von Mehrwegangeboten. Der Mehrweganteil lag 2023 deutschlandweit bei etwa 1,6%, dies ist, im Vergleich zum Vorjahr, zwar eine Verdopplung, aber der Anteil liegt immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau [29]. Eine bundesweite Studie zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen der TU Berlin, welche auf einer Repräsentativbefragung basiert, hat sich deshalb mit den Präferenzen und Hemmnissen bei der Nutzung von Mehrwegbehältern befasst [28]. Laut der Studie zählen zu den Nutzungshemmnissen vor allem Unsicherheiten zur Funktionsweise von Mehrwegsystemen (Hygiene, Rückgabeort, Funktionsweise des Systems), die wahrgenommene mangelnde Verfügbarkeit und alltagspraktische Herausforderungen (Transport, Aufbewahrung und Reinigung sowie eine fristgerechte Rückgabe). Derzeit experimentieren einige deutsche Städte, z.B. Wiesbaden, Mainz, Haar und Stuttgart (in Planung), mit sogenannten „Return-Anywhere“ Systemen, die die Rückgabe von Mehrweggeschirr für die Kundschaft vereinfachen und Betriebe durch die Schaffung einer gemeinsamen Spülinfrastruktur entlasten. Die Pilotprojekte zeigen, dass zwar eine bessere und einfachere Verfügbarkeit und Rückgabe von Mehrweggeschirr möglich ist, dies jedoch nur bedingt die Annahme und Nutzung von Mehrwegbehältnissen erhöht.
Um die Abfallmenge nachhaltig zu begrenzen und Ressourcen zu schonen, braucht es eine Nachbesserung bestehender Regelungen (wie bspw. die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht für alle Lebensmittelverpackungen wie Papier oder Aluminium, da die Mehrwegangebotspflicht derzeit nur für Einwegplastikverpackungen) sowie weitere gesetzliche Vorgaben, Anreize und Regelungen, die sicherstellen, dass weniger Verpackungsmüll in Umlauf gebracht wird. Die Einführung eines bundesweiten Pfandsystems für Mehrweggeschirr könnte bspw. zu mehr Einheitlichkeit führen und dazu beitragen, dass Mehrweggeschirr schnell und unkompliziert zurückgegeben werden kann. Derzeit gibt es nämlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern, denn neben den führenden Systemanbietern wie Recup, VYTAL, CUNA, etc. gibt es auch zahlreiche Individuallösungen (wie bspw. die Mehrwegbecher von „Der Beck“ oder „BackWerk“).
Zudem ist die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ein interessanter Ansatzpunkt, um mit finanziellen Anreizen den Umstieg auf Mehrwegbehältnisse zu unterstützen. Derzeit befindet sich die Stadt Tübingen jedoch noch in einem Rechtsstreit mit McDonald´s. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 entschieden hatte, dass die Steuer im Grundsatz rechtmäßig ist, hat der Konzern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerG) eingereicht. Das Urteil steht noch aus. Sollte das BVerG die Verpackungssteuer grundsätzlich als rechtmäßig erklären, so wird der Druck auf den Bundesgesetzgeber steigen, eine (deutschlandweite einheitliche) Einführung zu prüfen. Auch die Stadtverwaltung Nürnberg
wurde vom Umweltausschuss am 26.07.2023 beauftragt, die Auswirkungen einer Verpackungssteuer sowie Unterstützungsoptionen ergebnissoffen zu prüfen. Hierbei sollen die Vorgehensweisen auf Landes- bzw. Bundesebene, der Stand zugehöriger, aktueller Rechtsprechung sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen Wirtschaftlichkeit und konkreter Steuerungsbzw. Lenkungswirkung berücksichtigt werden.
Unabhängig von den rechtlichen Regelungen kann die Stadtverwaltung eine Vorbildrolle bei selbstdurchgeführten Veranstaltungen sowie bei Kooperationen mit Veranstaltern bezüglich der Nutzung von Mehrweggeschirr einnehmen (siehe oben). Hierbei soll v.a. der Stadtratsbeschluss vom 30. September 2020, im Rahmen des Leitbilds Green Events, zur Nutzung von Mehrweggeschirr, noch konsequenter umgesetzt werden. Eine Evaluierung der Umsetzung hinsichtlich Erfolge und Hindernisse, die ebenfalls vom Stadtrat beschlossen wurde, aber aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht durchgeführt werden konnte, wird angestrebt (siehe Maßnahme Nr. A-03).
2.5. Bausektor
Der Bausektor ist ein besonders ressourcenintensiver Wirtschaftszweig, der erhebliche Umwelteinsparungspotenziale birgt. Fast 40% des gesamten Rohstoffverbrauchs in Deutschland gehen auf den Bau von Gebäuden und Infrastruktur zurück [30]. Neben Rohstoffverbrauch trägt die Baubranche zu Biodiversitätsverlusten, CO2-Emissionen und Flächenverbrauch bei. Der Bausektor bringt demnach erhebliche Einsparungspotenziale, wobei zwischen dem Bereich Hoch- und Tiefbau unterschieden werden kann. Im Bereich Hochbau kann kreislaufgerechtes Bauen laut einer Studie zu einer Reduktion von bis zu 18% Treibhausgasemissionen, 26% Rohstoffkonsum, 24% Gesamtmaterialaufwand und 18% Landnutzung beitragen [31; 32]. Dem deutschlandweiten Szenario „Model Deutschland Circular Economy“ (MDCE) zufolge ist der Hochbausektor zudem der Wirtschaftsbereich, wo, in absoluten Zahlen, das größte Einsparungspotenzial von CO2-Äquivalenten besteht (59,3 Mega-Tonnen) [32]. Der Bereich Tiefbau, also der Bau von Straßen-, Gleis, Tunnel, und Kanalanlagen sowie der Bau von Ver- und Entsorgungsnetzen, birgt wiederum die größten Potenziale zur Minderung des Rohstoffkonsums: rund 49 Mt (Mega-Tonnen) könnten deutschlandweit laut des MDCE-Szenarios jährlich im Bereich Tiefbau eingespart werden.
Zudem produziert der Bausektor sehr viel Müll. Bauabfälle betragen über die Hälfte (54%) des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Trotz hoher Recyclingquoten werden derzeit nur rund 12% der Materialien tatsächlich wiederverwendet, weshalb Bauabfälle einen wichtigen Sekundärrohstoffmarkt darstellen [33]. Insbesondere die Materialien Zement und Stahl sind aus Perspektive der Rohstoffknappheit und schlechter CO2-Bilanz (vor allem bei Zement) ein zentrales Handlungsfeld.
Trotz dieser Einsparungs- und Nachhaltigkeitspotenziale findet zirkuläres Bauen noch wenig Anwendung. Recycling-Baustoffe werden nur zu geringen Anteilen verwendet, und es dominiert der Neubau gegenüber Umnutzungen, Sanieren und Bauen im Bestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen gibt es regulatorische Hemmnisse, die die Umsetzung von zirkulären Bauverfahren erschweren. Fehlende Standards und unklare Haftungsfragen beim Einsatz von Sekundärmaterialien stellen Bauprojekte vor Herausforderungen. Eine weitere Schwierigkeit ist das Zulassungsrecht: Bauordnungen sind in erster Linie auf neue Materialien ausgerichtet, weshalb vereinfachte Zulassungen für Güter in der Zweitverwertung benötigt werden. Zum anderen ist zirkuläres Bauen, wenn nicht die gesamten Lebenszykluskosten betrachtet werden, nicht immer günstig. Ausgebaute Bauteile und -materialien müssen oftmals kostenintensiv (extern) zwischengelagert werden, da der Wiedereinbau selten auf der gleichen Baustelle bzw. zu einem ähnlichen Zeitpunkt stattfindet wie Rück- und Ausbau [34]. Zudem
werden wiederverwertete Baumaterialien derzeit doppelt besteuert: sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitverwertung. Weiterhin wurden zirkuläre Herangehensweisen noch nicht in großem Maßstab erprobt, weshalb wirtschaftliche Risiken nicht gänzlich auszuschließen sind. Die genannten Aspekte erschweren die Verbreitung von Ansätzen zirkulären Bauens und schlagen sich in einer fehlenden Nachfrage nach Ansätzen zirkulären Bauens nieder.
In Nürnberg gibt es bereits erste Umsetzungen des Themas zirkulären Bauens. Bei der Sanierung des historischen Volksbads wurde z.B. Recycling-Beton verwendet, dessen Gesteinskörnung teilweise aus Betonabbruch hergestellt wurde. Dadurch konnten 750 Tonnen natürliches Material eingespart werden. Darüber hinaus hat das Hochbauamt bei der Generalsanierung des Künstlerhauses mit dem Wiedereinbau einiger Bauelemente (z.B. Wandverkleidung, Theken, Steine) experimentiert. Auch der Nachhaltigkeits-Check für Hochbaumaßnahmen ab 500.000 Euro, der am 26. Januar 2022 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, greift Aspekte zirkulären Bauens (z.B. durch die Berücksichtigung der „grauen Energie“, also von CO -Emissionen bei der Materialherstellung über alle Lebenszyklusphasen hinweg) auf.
Leuchtturmprojekte, die zirkuläres Bauen umsetzen und deren Potenziale für alle Beteiligten sichtbar machen, können hilfreich sein, um noch mehr Interesse für das Thema zu wecken. Als weiteres Leuchtturmprojekt mit großer Sichtbarkeit und Medienwirksamkeit bietet sich die Weiterentwicklung des Max-Morlock-Stadions an. Das Referat für Umwelt und Gesundheit ist in die Projektstruktur des Projektes „Stadionumbau“ einbezogen und beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit Aspekten der Nachhaltigkeit. Dabei wird Ref. III das Thema zirkuläres Bauen, wie beispielsweise den Einsatz von Recycelbeton und das Recycling von Stahlträgern, in das Projekt einbringen.
Langfristig ist, über vereinzelte Leuchtturmprojekte hinaus, die Errichtung von Baustoffbörsen eine wichtige Maßnahme, da beim Rückbau von Gebäuden oft Material anfällt, welches bei anderen Baustellen eingebaut werden könnte. Da der Bedarf von Neubauten in der Regel jedoch nicht selten von laufenden Rückbauten gedeckt werden kann, braucht es die Errichtung von Baustofflagern. Das trifft nicht nur auf Bauschutt zu, sondern auch auf unbelastetes Bodenmaterial. Weiterhin kann die Stadt die Wiederaufbereitung von Baumaterialien aus den eigenen Abrissen, Gebäuden und Renovierung steigern, wodurch der Markt für recyceltes Baumaterial aktiviert wird. Die Implementierung solcher Maßnahmen ist jedoch mit einem hohen Koordinationsaufwand der verschiedenen betroffenen Dienststellen sowie externer Akteure verbunden und müsste geschäftsbereichsübergreifend abgestimmt werden.
3. Ziele und Maßnahmen für ein zirkuläres Nürnberg
In diesem Kapitel werden zunächst einige übergeordnete Ziele für die Handlungsfelder Konsum, Lebensmittelverschwendung, Beschaffung, Abfallwirtschaft und Bau aufgeführt. Anschließend wird der vorgesehene Maßnahmenkatalog, sortiert nach Handlungsfeldern, vorgestellt. Für jede Maßnahme werden zudem konkrete Unterziele formuliert. Angesichts der Komplexität des Themas wird hier ein pragmatischer Einstieg gewählt, der in den nächsten Jahren sukzessive fortentwickelt werden soll.
3.1. Ziele Im Folgenden werden insbesondere die Ziele vorgestellt, die für die Handlungsfelder und Maßnahmen relevant sind und sinnvoll auf kommunaler Ebene bilanziert und somit umgesetzt werden können (siehe Box 1).
Box 1: Ziele für ein zirkuläres Nürnberg je Handlungsfeld im Überblick
KONSUM
Reparatur und Reuse-Geschäftsmodelle für Textilien sind weit verbreitet und kos-
tengünstig nutzbar. Diese Zielformulierung ist aus der Vision der „Strategie für
nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ abgeleitet.
Erhöhung der Anzahl der Betriebe, die ein zirkuläres Geschäftsmodell (Product-
as-a-Service, Verleih, Tausch, Second-Hand) haben, sowie der Beschäftigten
und des Umsatzes in solchen Betrieben. Die Festlegung einer quantifizierbaren
Zahl wird bis 2026 angestrebt. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG
Die Stadt Nürnberg bekennt sich zum Ziel der Bundesregierung, die Lebensmit-
telverschwendung auf Einzelhandels-, Gastronomie- und Verbraucherebene so-
wie in der Stadtverwaltung bis 2030 zu halbieren (siehe „Nationale Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“). Die Stadt Nürnberg trägt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
bei. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage auf kommunaler Ebene können die
Bemühungen jedoch nicht quantifiziert werden.
BESCHAFFUNG
Bis 2030 gibt es eine Negativliste für nicht-nachhaltige Produktgruppen10 (siehe
Maßnahme-Nr. Be-02). Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf der Na-
tionalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
Lebenszykluskosten können, wenn fachlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll,
als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für elektro-
nische Artikel genutzt werden. Diese Zielformulierung orientiert sich am Entwurf
der Nationalen Kreislaufwirtschaft-Strategie (NKWS).
10 Eine Negativliste benennt Produkte und Dienstleistungen, die grundsätzlich nicht beschafft werden, da sie nicht mit ökologischen oder sozialen Mindeststandards für nachhaltige Produkte vereinbar sind. Als Beispiel ist hier Einweggeschirr zu nennen.
ABFALLWIRTSCHAFT
Bis 2033 wird die Restmüllmenge in der Stadt Nürnberg von 180 kg im Jahr 2023
auf 150 kg / Kopf reduziert.
Bis 2033 wird die Sperrmüllmenge von gut 60 kg / Kopf im Jahr 2023 auf 50kg /
Kopf reduziert.
Die Obergrenze für Störstoffe im Biomüll überschreitet 1% nicht. Dieser Zielwert
orientiert sich an der Novelle der Bioabfallverordnung.
3.2. Vorgeschlagene Maßnahmen Im Folgenden werden 24 Maßnahmen für die Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft vorgestellt. In Tabelle 1 sind alle Maßnahmen nach Handlungsfeldern aufgelistet. Die ausführlichen Maßnahmensteckbriefe, inklusive Zielformulierung, sind in Anhang 1 zu finden. Die Maßnahmensteckbriefe sind nach Handlungsfeldern sortiert und folgendermaßen strukturiert:
Kurzbeschreibung Ziele Beitrag zur Nachhaltigkeit Handlungsschritte Federführung Beteiligte Akteure Nötige Finanzmittel & Personal Erfolgsindikatoren Flankierende Maßnahmen
Tabelle 1: Zusammenfassung aller ausgewählten Maßnahmen
| Nr. | Titel der Maßnahme | Flankie- rende Maß- nahmen | |
|---|---|---|---|
| Konsum | |||
| K-01 | SecondLife-Kaufhaus | K-03 | |
| K-02 | Bibliothek der Dinge | K-05 | |
| K-03 | Reparatur-, DIY- und Skilling-Workshopreihe | K-06 | |
| K-04 | Reparaturbonus | ||
| K-05 | Leihen, tauschen, reparieren – ein Guide für Nürnberg | K-02 | |
| K-06 | Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion | K-03 | |
| K-07 | Zirkuläre Stadtführungen | ||
| Beschaffung | |||
| BE-01 | Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben | ||
| BE-02 | eShop-Stadt Nürnberg nachhaltiger gestalten | A-02 | |
| Lebensmittelverschwendung | |||
| L-01 | Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in städtischen Einrichtungen | L-02 | |
| L-02 | Lebensmittelabfälle bei Nürnberger Veranstaltungen reduzieren | L-01, L-03 | |
| L-03 | Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivie- ren | L-02, L-04 |
| L-04 | Schülerschaft für Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sensibilisieren | L-03 | |
|---|---|---|---|
| Abfallwirtschaft | |||
| A-01 | Circular Cities Declaration | ||
| A-02 | Mehrweggeschirr bei städtischen Veranstaltungen | BE-02 | |
| A-03 | Mehrweg im To-Go-Bereich stärken | ||
| A-04 | Abfallberatung der Stadtbevölkerung & Öffentlichkeitsarbeit | A-05 | |
| A-05 | Abfallberatung an Kitas und Schulen | A-04 | |
| A-06 | Abfallkonzepte bei Veranstaltungen | ||
| A-07 | Qualitätssicherung des Biomülls | ||
| A-08 | Verleih Geschirrmobil | ||
| A-09 | Markt der langen G´sichter | ||
| Bau | |||
| BA-01 | Leuchtturmprojekt Stadion | ||
| Übergreifende Maßnahme | |||
| Ü-01 | Teilnahme am Difu-Projekt „Kreislaufstadt“ |
Neben den hier aufgeführten Maßnahmen gibt es in diversen Dienststellen bereits eine Reihe von Projekten, die sich dem Thema Kreislaufwirtschaft zuordnen lassen. Um diese Projekte und Maßnahmen zu erfassen, Synergien zu schaffen und Arbeitsprozesse zu harmonisieren, ist für Ende 2024/Anfang 2025 eine referatsübergreifende Maßnahmenabfrage geplant.
Weitere wünschenswerte Schritte in Richtung einer langfristigen Strategie sind eine, über die Daten des Abfallwirtschaftsbetriebs hinausgehende, Analyse der Material- und Stoffströme für das Stadtgebiet, um daraus eine Priorisierung von Zielen und Maßnahmen ableiten zu können sowie das Etablieren von Beteiligungsformaten für Akteure außerhalb der Stadtverwaltung. Die Erkenntnisse aus dem Verbundprojekt „Kreislaufstadt“, des Difu-Instituts (Deutsches Institut für Urbanistik) werden hier handlungsleitend einfließen. Im Rahmen des Projekts, für das die Stadt Nürnberg in Kooperation zwischen Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) und Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) ausgewählt wurde, werden Ansätze für Kommunen, für den Umbau von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft, erarbeitet.
4. Finanzen
| Projekt + Kosten insge- samt | Kosten | Verwendung des Gel- des | Zeitpunkt | Rhythmus |
|---|---|---|---|---|
| KONSUM | ||||
| Zirkuläres Kaufhaus (50.000 €) | 50.000 € | Externe Machbarkeits- studie | 2025 | Einmalig |
| Bibliothek der Dinge (11.000 €) | 8.000 € | Anschaffung neuer Ge- genstände („Dinge“) | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € | Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände | 2025 | Einmalig | |
| 500 € | Instandhaltung, Wartung, Reparatur | 2025 | Jährlich | |
| 1.500 € | Bewerbung und Bil- dungsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| Repair- und Skilling Work- shopreihe (4.000 €) | 3.000 € | Honorare für Work- shopleitende | 2025 | Jährlich |
| 500 € | Bewerbung der Work- shops | 2025 | Jährlich | |
| 500 € | Räumlichkeiten | 2025 | Jährlich | |
| „Leihen, tau- schen, reparie- ren“-Guide (3.500 €) | 3.500 € | Recherche von Orten des Tauschens, Reparie- rens und Verleih sowie die Übertragung in ein di- gitales Format | 2026 | Einmalig |
| Zirkulär & fair – Alternativen zu Fast Fashion (4.000 €) | 2.000€ | Honorare für Referie- rende (mindestens 6 Workshops und Vor- träge) | 2025 | Jährlich |
| 1.000€ | Öffentlichkeitsarbeit | 2025 | Jährlich | |
| 1.000€ | Kleidertauschparty mit Musik | 2025 | Jährlich | |
| Zirkuläre Stadt- führungen (1.200 €) | 1.050 € | Honorare | 2025 | Jährlich |
| 150 € | Bewerbungskosten | 2025 | Jährlich | |
| BESCHAFFUNG | ||||
| Checkliste Nachhaltig- keitskriterien in Vergaben (1.000 €) | 1.000 € | Benutzerfreundliche Auf- bereitung der Checkliste | 2025 | Einmalig |
| LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG | ||||
| Kooperation zwischen Foodsharing und Stadtver- waltung intensi- vieren (6.000 €) | 1.200 € (2 x 600 €) | Übernahme der Mietkos- ten (alternativ: Bereitstel- lung von Räumlichkeiten) | 2025 | Jährlich |
| 2.000 € (2x 1.000 €) | Anschaffung von der nö- tigen Erstausstattung (Kühlschränke und/oder Regale) | 2025 | Einmalig | |
| 200 € (2 x 100 €) | Pauschale für laufende Betriebskosten | 2025 | Jährlich |
| 1.000 € (2 x 500 €) | Zuschuss zur Anschaf- fung und/oder Instand- haltung von Transport- mitteln | 2025 | Jährlich | |
|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | Sensibilisierungsveran- staltungen und Bildungs- formate zum Thema Le- bensmittelverschwen- dung | 2025 | Jährlich | |
| Vermeidung von Lebensmit- telverschwen- dung in städti- schen Einrich- tungen (3.000 €) | 3.000 € | Zuschuss für Anschaf- fung einer Kitro-Waage | 2025 | Jährlich (da Miete) |
| Schülerschaft für Lebensmit- telverschwen- dung sensibili- sieren (1.300 €) | 1.300 € | Honorare für Teilneh- mende der Podiumsdis- kussion | Einmalig | |
| ABFALLWIRTSCHAFT | ||||
| Mehrweg im To-Go Bereich fördern | Zu ermitteln | Erarbeitung einer Strate- gie durch externe Dienst- leister; Öffentlichkeitsar- beit | Offen | Zu klären |
Insgesamt betragen die benötigten Haushaltsmittel 50.000 € für die Machbarkeitsstudie des Second-Life Kaufhauses und 35.000 € für die Umsetzung der R-Strategien. Die Folgekosten betragen derzeit 26.200 € pro Jahr. Die Maßnahmen werden immer wieder auf den Prüfstand hinsichtlich Erfolg, Nachfrage und Akzeptanz gestellt.
6. Bestehende Stadtratsanträge zum Thema
Tabelle 2 gibt einen Überblick über noch offene Anträge (siehe auch Anhänge 4 bis 8) mit Bezug zu Kreislaufwirtschaftsthemen. Im Folgenden werden die Anträge chronologisch, insofern nicht mehrere Anträge thematisch zusammengefasst werden können, beantwortet. Für die Bearbeitung des Antrags Nr. 4 „Mehrwegsysteme fördern – Verpackungsmüll reduzieren“ wird das Urteil des Verfassungsgerichts zur Verpackungssteuer abgewartet. Anschließend wird ein Bericht sowie Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Tabelle 2: Anträge mit Bezug zum Thema Kreislaufwirtschaft, nach Erscheinungsdatum sortiert
| Nr. | Antrag | Antragsnummer | Fraktion/Gruppe/Aus- | |
|---|---|---|---|---|
| schussgemeinschaft | ||||
| 1 | Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City | AN/485/2019 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 2 | Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung | AN/216/2020 | Bündnis 90/ Die Grünen | |
| 3 | Vermeidung von Elektroschrott | AN/018/2021 | ÖDP | |
| 4 | Mehrwegsysteme fördern – Verpa- ckungsmüll reduzieren | AN/050/2021 | SPD | |
| 5 | Nürnberg wird Zero Waste City | AN/011/2022 | CSU | |
| 6 | Konzept zur Eindämmung von Le- bensmittelverschwendung | AN/057/2022 | Bündnis 90/ Die Grünen |
6.1. Zero Waste Es folgt eine Stellungnahme zu den Anträgen Nr. 1 „Müll vermeiden, Klima schützen: Zero Waste City“, von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4.12.2019 und Nr. 5 „Nürnberg wird Zero Waste City“ der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022 bezüglich des Themas Zero Waste und einer Zero Waste City Mitgliedschaft.
Begriffserklärung – Zero Waste
Der Begriff „Zero Waste“, der mit „keine Verschwendung“ zu übersetzen ist, zielt auf den Erhalt aller Ressourcen durch verantwortungsvolle Produktion und Konsum sowie auf die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Produkten, Verpackungen und Materialien ab. Nach dem Zero Waste-Prinzip werden keine Ressourcen verbrannt, und es werden keinerlei Abfälle in Land, Wasser oder Luft eingetragen, die der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit schaden könnten (Zero Waste International Alliance, 2018). Um das Ziel der Abfallvermeidung umzusetzen, orientiert sich Zero Waste an einer fünfstufigen Abfallhierarchie (refuse, reduce, reuse, recycle, rot), welche die Prioritätenreihenfolge der Strategien widerspiegelt.
Hintergrundinformationen zu Zero Waste Cities
Die Zero Waste Bewegung organisiert sich durch Dachverbände auf verschiedenen Ebenen, welche sich für eine abfallfreie Gesellschaft einsetzen. Für die kommunale Ebene ist vor allem das Zero Waste Cities Programm relevant, welches von Zero Waste Europe (ZWE) ins Leben gerufen wurde. Das Zero Waste Cities Programm beinhaltet zwei Phasen: Durch eine offizielle Interessensbekundung gibt die Stadt (1) ihre Kandidatur bekannt, wo konkrete Ziele festgehalten werden und ein Zeitrahmen für eine Zero Waste Strategie erarbeitet werden muss. Darauf folgt eine (2) zweijährige Zertifizierungsphase, welche die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur stetigen Verringerung der Abfallmenge in den Vordergrund stellt.
Fokus der Zertifizierungs-Kriterien der Zero Waste Cities liegt derzeit vor allem auf Reduktion der Abfallmengen. Durch den gewählten Fokus bleiben andere wichtige Ziele und Maßnahmen, wie bspw. der Einsatz von Sekundärrohstoffen oder Ressourceneffizienz, teilweise auf der Strecke.
Stellungnahme
Das in den Anträgen von der CSU-Fraktion und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Konzept zur Abfallvermeidung wird mit dieser Vorlage angestoßen (siehe Maßnahmen A-02, A-03, BE-01, L-01, L-02, L-03, L-04, K-01, K-02, K-03, K-04, K-05, K-06). Allerdings wird vorgeschlagen, die Erstellung und Umsetzung des Konzepts nicht zwingend an eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft zu knüpfen, da sich die Kooperation mit Zero Waste Europe (ZWE) laut Erfahrungen anderer deutscher Städte nicht immer ganz einfach gestaltet. Dieses Themas hat sich auch bereits der Deutsche Städtetag angenommen und die derzeitigen Schwierigkeiten benannt:
- Intransparenter Hintergrund von ZWE – es bestehen Unklarheiten, wie sich ZWE finanziert und welche Akteure dahinterstecken; 2. Vertragsgestaltung mit interessierten Städten sind rechtlich bedenklich (u.a. Nutzung der Marke, Datenübergabe durch die Stadt, Kündigungsrechte); 3. Inhaltliche Diskrepanzen, v.a. mit Bezug auf thermische Abfallverwertung; 4. Intransparente Kosten für die Zertifizierung und Evaluation. Des Weiteren würde eine Zero Waste Cities Mitgliedschaft die Stadt Nürnberg auch an die Verwendung des Begriffs „Zero Waste“ binden.
Circular Cities Declaration (CCD) – eine Alternative zur Zero Waste Mitgliedschaft
Neben den Zero Waste Cities gibt es weitere Organisationen, die sich ebenfalls mit den Themen Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung befassen. Hier ist vor allem die Circular Cities Declaration (CCD) zu nennen. Die CCD ist thematisch weiter gefasst als die Zero Waste Mitgliedschaft. Sie orientiert sich an dem Konzept der Circular Economy und verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz, der auch Sekundärrohstoffe, Ressourceneffizienz, zirkuläres Produktdesign und eine möglichst intensive, langjährige Nutzung mit einbezieht.
Neben den rechtlichen Schwierigkeiten, die mit einer Zero Waste City Mitgliedschaft einhergehen, scheint das Konzept der Circular Economy daher auch inhaltlich besser als „Zero Waste“ oder der deutsche Kreislaufwirtschaftsbegriff geeignet zu sein, um einen echten Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Das spiegelt sich ebenfalls in einer Verschiebung des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses in Deutschland wider. So wird das Zero Waste und Kreislaufwirtschaftskonzept zunehmend von der Circular Economy bzw. Circular Society abgelöst.
So hat die lokale Zero Waste Gruppe in Nürnberg ihre Ansprache von Mitgliedern dahingehend angepasst, dass sie neben dem Begriff Zero Waste auch auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft und Circular Society verweisen.
Im Unterschied zum zweistufigen Zertifizierungsverfahren der Zero-Waste Cities, stellt die Circular Cities Declaration jedoch lediglich eine Absichtserklärung dar und ist somit weniger verbindlich.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Circular Cities Declaration für die Stadt Nürnberg zu unterzeichnen. Sobald alle Bedenken bezüglich einer Zero-Waste City Mitgliedschaft seitens des Deutschen Städtetags erfolgreich ausgeräumt wurden, wird eine mögliche Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg erneut geprüft.
6.2. Müllvermeidung und nachhaltige Beschaffung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 3 „Strategien zur Müllvermeidung und nachhaltigen Beschaffung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.06.2020. Zunächst berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand des Müllaufkommens und bezieht Stellung zu den verschiedenen Forderungen aus dem Antrag.
Bericht über das Müllaufkommen insgesamt sowie das Müllaufkommen im öffentlichen
Raum
Im Jahr 2022 ist die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften mit 101.222 t im Vergleich zum Vorjahr (100.121 t) um 1,1 % gestiegen. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 188,1 kg (Vorjahr 188,9 kg) pro Einwohner/in und Jahr. Im öffentlichen Raum betrug das Aufkommen der Abfallmenge für 2022 7.857 t. Auch hier ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen (2021 betrug die Abfallmenge 7.445 t).
Weitere, noch detailliertere Zahlen, bespielweise das Abfallaufkommen getrennt nach Sorten, können immer dem aktuellsten Abfallbericht und dem SÖR Jahresbericht (öffentlicher Raum) entnommen werden.
Strategie zur Müllvermeidung
Das Thema Müllvermeidung wird seit Jahren in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung aufgegriffen. Für den Bereich öffentliche Beschaffung wurde in jüngerer Zeit beispielsweise in den Rahmenvereinbarungen für Hygienepapier (seit 2023) und Bürobedarf (seit Juni 2024) vereinbart, dass die Produkte ausschließlich in klimafreundlichen Mehrwegboxen und Mehrwegtaschen angeliefert werden. Dies trägt maßgeblich zur Reduktion von Verpackungsmüll und damit zur Nachhaltigkeit der Stadtverwaltung bei. Auch im Bereich Bildungsarbeit gab es zuletzt bei ASN personelle Aufstockungen. Im Juli 2023 wurden vier neue Stellen für hauptamtliche Abfallberater beschlossen, von denen bisher zwei besetzt werden konnten. Ziel der Abfallberatung ist es, die richtige Abfalltrennung und Abfallvermeidung zu vermitteln. Zudem hat die Stadtverwaltung im November 2022 eine digitale Informationsveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie angeboten, um die Nürnberger Betriebe bei der Umsetzung der neuen Mehrwegpflicht, im Rahmen der Novelle des Verpackungsgesetztes, zu unterstützen. Im Rahmen der Mehrwegpflicht müssen Unternehmen, die Getränke und Essen zur Mitnahme anbieten und über 80 m² groß sind bzw. mindestens fünf Mitarbeitende haben, Mehrwegbehältnisse anbieten und über das Angebot informieren.
Diese Neuerungen zeigen beispielhaft, dass die Stadtverwaltung und Eigenbetriebe sich dem Thema Müllvermeidung widmen. Das vorliegende Kreislaufwirtschaftskonzept stellt zudem eine Reihe von Zielen und kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen vor, welche das Müllaufkommen der Stadt Nürnberg direkt oder indirekt senken (siehe Maßnahmen K-01, K-02, K-03, K- 04, K-05; K-06; BE-01, BE-02, L-01, L-02, L-03, L-04, A-02, A-03, A-04, A-05, A.08, A-09, BA- 01). Diese Maßnahmen decken unterschiedliche Bereich, u.a. Müllvermeidung in öffentlichen Einrichtungen (Veranstaltungen), von Privatpersonen und Handel sowie Bildungsarbeit und nachhaltige öffentliche Beschaffung ab. Für die Erarbeitung einer längerfristigen Strategie sind finanzielle Mittel und ggfs. Personalressourcen, wie in Kapitel 6 „Finanzen“ ausgeführt, notwendig.
Zero Waste Europe
Für eine Stellungnahme zur Forderung einer Zero Waste Europe Mitgliedschaft, siehe Antwort zu Anträgen Nr. 1 und 2 (Kapitel 6.1).
Kümmerer-Stelle Kreislaufwirtschaft
Eine Kümmerer-Stelle für das Thema Kreislaufwirtschaft wurde, wie gefordert, geschaffen und im März 2024 besetzt.
Nachhaltige Beschaffung
Das Konzept „Nürnberg zirkulär“ deckt das Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (siehe Kapitel 2.2.) mit drei Maßnahmen ab (BE-01, BE-02 und L-01). Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde beigelegt.
6.3. Vermeidung von Elektroschrott Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 4 „Vermeidung von Elektroschrott“ von der ÖDP vom 21.01.2021.
A. Stellungnahme zum Thema Vermeidung von Elektroschrott in der Stadtverwaltung
Darstellung der aktuellen Beschaffungssituation bei der Stadt Nürnberg
Die Stadtverwaltung stellt bei der Beschaffung von IT-Produkten die Vermeidung von Elektroschrott in den Vordergrund. So werden die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte grundsätzlich geleast. In der Regel beträgt die Nutzungsdauer der eingesetzten IT-Produkte fünf Jahre. Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeemaschinen), auch weiße Ware genannt, für einen Einsatz bei der Stadt Nürnberg, werden im Rahmen von Direktaufträgen derzeit durch die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe in eigener Verantwortung beschafft. Die Beschaffungsabteilung bei ZD wirkt dabei in der Regel nicht mit.
Verbesserungspotenziale bei der Beschaffung von Elektrogeräten
Auszug aus Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
Im Bereich der Haushaltsgeräte wird ZD/3 prüfen, ob sich bei den dezentralen Beschaffungen die Mengenbedarfe an weißer Ware der Dienststellen und Eigenbetriebe bündeln lassen. Hierfür müssen die notwendigen Informationen für die Ausschreibungen bei den Bedarfsstellen erhoben werden (Mengenbedarfe etc.). Erst wenn ZD/3 entsprechende Aussagen der Dienststellen zu den genauen Mengen und Mindestabnahmemengen vorliegen, können Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben und wirtschaftliche Angebote erwartet werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung könnten Kriterien, wie z.B. die Reparaturfreundlichkeit der Geräte und die Zusicherung von Ersatzteillieferungen, über einen bestimmten Zeitraum ab Auslieferung der Geräte gefordert werden.
Die Aufnahme von Produkten, die aufgrund ausgeschriebener Rahmenvereinbarungen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen (z.B. längere Garantiezeiten, Möglichkeit von Reparaturen, Gütesiegel etc.) in das städtische Katalogshopsystem hätte den Vorteil, dass die bedarfstragenden Dienststellen und Eigenbetriebe verpflichtet wären nachhaltige Haushaltsgeräte über das städtische Katalogshopsystem zu bestellen. Es gibt eine Abnahmeverpflichtung für alle per Rahmenvereinbarung geregelten Produktangebote im Katalogshopsystem. Diese Angebote sind besonders gekennzeichnet.
Update ZD/3 vom 22.08.2024:
Aus dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit sollte ein funktionierendes Weißgerät z.B. Kühlschrank möglichst lange verwendet werden. Jedes Neugerät verbraucht während des Herstellungsprozesses wertvolle Ressourcen und verursacht erhebliche Umweltbelastungen (Entstehung von Treibhausgasemissionen etc.). Diese können über die durchschnittliche Laufzeit des Neugerätes und der erzielten Energieeinsparung nur unzureichend kompensiert werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf einen Artikel im Ökotest verweisen:
Ein vollständiger Austausch, so das Öko-Institut, ist nur bei Kühlschränken sinnvoll, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden – oder bei solchen, die zum Kauf-Zeitpunkt die Energieeffizienzklasse B oder schlechter hatten. Bei solchen Kühlgeräten raten die Fachleute dann nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus ökologischer Sicht dazu, es gegen ein modernes Gerät mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse auszutauschen“ [36].
Ein verpflichtender Austausch von Weißgeräten nach einer bestimmten Laufzeit ist bei der Stadt Nürnberg nicht vorgeschrieben. Aktuell werden alle Weißgeräte bei der Stadt Nürnberg bis an ihr Lebensende genutzt, so dass sich die Beschaffung von Neugeräten wie z.B. Kühlschränke in den meisten Fällen auf eine Ersatzbeschaffung defekter Geräte beschränkt. Da nur kurzfristig erkennbar ist, wann ein Weißgerät sein Lebensende erreicht, ist eine adäquate Mengenbedarfs- und Kostenschätzung, die als Grundlage für eine Rahmenvereinbarung benötigt wird, nicht ermittelbar. Weitere Hemmnisse im Hinblick auf eine Rahmenvereinbarung sind aus Sicht von ZD/3 die bereits vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, welche bei jedem Bedarfsträger individuell sind (z.B. feste Maßvorgaben, Ein- und Ausbau der Geräte durch geschultes Fachpersonal notwendig) und nicht standardisiert werden können.
Aus diesen Gründen hat sich ZD/3 entschieden, aktuell keine Rahmenvereinbarung für Weißgeräte wie z.B. Kühlschränke anzustreben.
Entsorgungswege
Sofern Elektroschrott nicht vermieden werden kann, ist grundsätzlich eine zertifizierte Entsorgung der Elektroaltgeräte zu gewährleisten. Die in der Stadtverwaltung und im Rechenzentrum eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) werden nach insgesamt fünf Jahren ausgetauscht und je nach Zustand entweder weiterverkauft oder durch einen zertifizierten Entsorger verwertet. Ausgenommen von dieser festgelegten Nutzungsdauer sind u.a. Bildschirmmonitore. Diese werden verwendet, bis die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist und die Kosten für eine Reparatur den Anschaffungspreis übersteigen würden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 hatte ergeben, dass die Entsorgung der Elektroaltgeräte über die Recyclinghöfe/Sammel-stellen des Eigenbetriebes ASN mit hohen Entsorgungskosten verbunden wäre. Daher wurde für die Entsorgung der defekten Elektroaltgeräte zwischen der Stadt Nürnberg und der Noris-Arbeit gGmbH (NOA), als zertifiziertes Entsorgungsunter-nehmen gemäß § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die technischen Einrichtungen der NOA entsprechen allen Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und werden gemäß § 21 Abs. 4 ElektroG alle 12 Monate durch einen externen Sachverständigen überprüft. Alle funktionierenden Altgeräte, die nicht gemietet oder geleast wurden, werden bei der Stadt Nürnberg zentral gesammelt und von ZD/3-IT einmal im Jahr Unternehmen zum Kauf angeboten. Das meistbietende Unternehmen erhält dann die Geräte. Sind die Altgeräte Bestandteil einer Rahmenvereinbarung, werden diese zu einem festgeschriebenen Preis von dem jeweiligen Vertragspartner zurückgenommen. Gemietete Geräte, wie z.B. Multifunktionskopierer werden nach Ende des Mietvertrags dem Vermieter zurückgegeben. Die funktionierenden Elektroaltgeräte (z.B. Leasinggeräte, Mietgeräte) werden von den Unternehmen oder Händlern häufig weiterverkauft. Ein Käufermarkt für funktionierende Elektrogeräte befindet sich z. B. in Osteuropa. Die auf den Altgeräten gespeicherten Datensätze (z.B. auf Festplatten) werden gemäß den BSI-Datenschutzvorgaben (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unkenntlich gemacht.
Identifizierte Problemschwerpunkte bei der Entsorgung
Durch die steigende Anzahl an Softwareprodukten und deren laufende Weiterentwicklung innerhalb der städtischen Verwaltung – insbesondere durch die laufende Digitalisierung - werden immer höhere technische Anforderungen an die verschiedenen in der Stadtverwaltung eingesetzten IT-Produkte (z.B. PC) gestellt, sodass diese nach fünf Jahren durch ein neues Modell ersetzt werden müssen. Für die Stadt Nürnberg ist es derzeit schwierig, den weiteren Lebensweg der funktionierenden Elektroaltgeräte, insbesondere der späteren Entsorgungswege, tatsächlich nachzuvollziehen ZD/3 wird zukünftig in den Ausschreibungsverfahren einen Hinweis aufnehmen, dass von den Bietern die einschlägigen Bestimmungen des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) und des Kreislaufwirtschafts-gesetzes eingehalten werden müssen.
Lösungsansätze in der Beschaffung
Stellungnahme ZD/3 vom 30.06.2021:
ZD möchte mit den Händlern und Leasingpartnern, welche funktionierende Altgeräte aufkaufen oder zurücknehmen Gespräche führen, um herauszufinden welchen weiteren Lebensweg diese Altgeräte beschreiten und wie die Entsorgung dieser Altgeräte durchgeführt wird.
Update ZD/3 vom 22.08.2024
Aktuell konnte uns von den Händlern und Leasingpartnern zugesichert werden, dass alle funktionierenden Altgeräte weiterverwendet werden. Märkte für diese Altgeräte finden sich vornehmlich in Osteuropa (z.B. Rumänien, Bulgarien). Eine festgeschriebene Vereinbarung, dass alle unsere Altgeräte nach Ihrem Lebensende in Osteuropa zertifiziert entsorgt werden, konnte uns von keinem angefragten Händler/Leasingpartner zur Verfügung gestellt werden.
B. Stellungnahme zum Thema Funkwasserzähler der N-ERGIE
Seit dem 01.01.2024 baut die N-ERGIE nur noch fernablesbare Ultraschallwasserzähler ein. Die herkömmlichen mechanischen Wasserzähler hatten eine Standzeit von 6 Jahren im Netzbetrieb und wurden danach ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die neu eingesetzten Ultraschallwasserzähler haben eine – vom Hersteller garantierte – Standzeit von 12 Jahren im Netzbetrieb und sind damit deutlich nachhaltiger als die herkömmlichen Wasserzähler. Für die Kunden (mehrheitlich Verwalter in Mehrparteienhäuser) ergibt sich eine signifikante prozessuale Verbesserung, da die Zählerstände nicht mehr manuell erfasst und an die N-ERGIE gemeldet werden müssen. Dieser Aufwand entsteht bei der jährlichen Ablesung, beim Austausch der Zähler aber vor allem auch häufig bei Mieterwechseln. Die Auslesung der Ultraschallwasserzähler erfolgt über ein LoRa/mioty Kommunikationsnetzwerk, welches in ganz Deutschland Anwendung findet, insbesondere im Kontext „SmartCity“, und den Stand der Technik abbildet.
C. Weitere Ansätze zur Vermeidung von Elektroschrott – über die Stadtverwaltung hin-
aus
Zudem schlägt das Kreislaufwirtschaftskonzept an mehreren Stellen Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroschrott außerhalb der Stadtverwaltung vor. Hervorzuheben sind hierbei die Maßnahmen K-03 bis K-05. Diese beinhalten (1) einen Reparaturbonus für die Reparatur von Elektroartikeln, (2) die Stärkung von zirkulären Geschäftsmodellen wie bspw. den Verkauf von refurbisheden Elektroartikeln innerhalb des SecondLife-Kaufhauses, (3) die Erstellung eines „Leihen, tauschen, reparieren“-Guides, der Reparaturhändler von Elektroartikeln Sichtbarkeit verleiht. Alle drei Maßnahmen beugen dem Neukauf von Elektroartikeln vor und tragen somit zur Vermeidung von Elektroschrott bei.
Das Thema Elektroschrott soll weiterhin Teil in der langfristig angelegten Strategie aufgegriffen werden.
6.4. Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung Es folgt eine Stellungnahme zu Antrag Nr. 6 „Konzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung“ von Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022.
Gesamtkonzept zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung
Das Kapitel 2.3 des Kreislaufwirtschaftskonzepts nimmt ausführlich zum Themenkomplex „Lebensmittelverschwendung“ Stellung und präsentiert insgesamt vier Maßnahmen (L-01 bis L- 04), um die Lebensmittelverschwendung im Stadtgebiet zu minimieren. Die Maßnahmen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung nehmen insbesondere die Stadt Nürnberg und ihre Töchter ins Visier, beispielsweise bei den Caterern und Kantinen der Stadt und bei Veranstaltungen. Weitere Maßnahmen sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Problematik und schaffen Orte, die allgemein zugänglich sind und zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung beitragen. Somit fokussieren sich die Maßnahmen auf die Bereiche Außer-Haus-Verpflegung, private Haushalte und Lebensmittelhandel, welche, laut der Ernährungsstrategie Bayern, zusammengenommen zwei Drittel der vermeidbaren Verluste ausmachen.
Kooperation mit Lebensmittelrettern
Eine enge Zusammenarbeit mit Lebensmittelrettern im Stadtgebiet Nürnberg – wie beispielsweise Foodsharing-Initiativen und der Tafel – ist ein grundlegender Baustein, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Insbesondere bei den Maßnahmen L-03 (Lebensmittelabfälle auf Nürnberger Veranstaltungen reduzieren) und L-04 (Kooperation zwischen Stadt und Lebensmittelrettern intensivieren) ist eine enge Abstimmung notwendig. Darüber hinaus will die Stadtverwaltung Vernetzungs- und Austauschformate zum Thema Lebensmittelverschwendung aufbauen, um Lebensmittelretter mit relevanten städtischen Einrichtungen mit Verpflegungsangeboten (z.B. Schulen, Kitas und Kantinen) und weiteren Akteuren wie beispielsweise Supermärkte vernetzen. Welche Formate hierfür am besten geeignet sind, soll zusammen mit den Lebensmittelrettern entschieden werden.
Die im Antrag geforderte Mitgliedschaft im Bündnis „Städte gegen Food Waste“, kann leider nicht umgesetzt werden, da die Initiative offiziell zum 15. Februar 2024 endete. Das Thema wird jedoch, wie in den Maßnahmen L-01 bis L-04 beschrieben, aufgenommen.
Keine Lebensmittelabfälle bei städtischen Veranstaltung – mit gutem Beispiel voran
Um die Lebensmittelverschwendung in Nürnberg langfristig zu reduzieren, muss die Stadt bei diesem Thema mit gutem Beispiel vorangehen. Daher begrüßt die Stadtverwaltung den Vorschlag, dass bei sämtlichen Veranstaltungen übrig gebliebene Lebensmittel nicht mehr weggeschmissen werden dürfen, sondern zur Rettung zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine entsprechende Maßnahme (L-02) wurde in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Lebensmittel-Outlet & Verteilstationen
Der Vorschlag, ein Lebensmittel-Outlet einzurichten, wurde von der Verwaltung eingehend geprüft. Aufgrund der personellen Auslastungen und der angespannten Haushaltslage spricht sich die Verwaltung vorerst gegen ein Lebensmittel-Outlet aus. Stattdessen soll probeweise mindestens eine öffentliche Verteilstation für übriggebliebene Lebensmittel, ein sogenannter „Fairteiler“, eingerichtet werden (siehe Maßnahme Nr. L-03). Dies ist mit wesentlich weniger Aufwand umsetzbar, wenn auch für die Umsetzung ebenfalls finanzielle Mittel und Ressourcen benötigt werden (siehe Kapitel 5 „Finanzen“). Der Vorteil von Verteilstationen gegenüber einem Lebensmittel-Outlet ist weiterhin, dass diese, bei einer sukzessiven Ausweitung, in unterschiedlichen Stadtteilen errichtet werden können und somit mehr Menschen erreichen können.
Nationale Bemühungen
Neben den Bemühungen, Lebensmittelverschwendung lokal zu reduzieren, setzt sich die Stadtverwaltung auch in nationalen Gremien, zuletzt bei der Kommentierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie über den Deutschen Städtetag, für rechtliche Änderungen ein, wie beispielsweise, nach Vorbild Frankreichs, die Einführung eines Verbots für den Handel, unverkaufte Lebensmittel wegzuschmeißen.
Anlage 1 – Maßnahmenkatalog
SECONDLIFE-KAUFHAUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-01 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das SecondLife-Kaufhaus bietet eine Alternative zum Neukauf von
KURZBESCHREIBUNG
unterschiedlichsten Warengruppen – von Bekleidung, Deko- und Haushaltsartikeln, Sportartikeln, über Elektroartikel – und fördert somit die Wiederverwendung und Weiternutzung von Produkten. Hierbei sollen unterschiedliche zirkuläre Geschäftsmodelle, z.B. Gebrauchtwaren, Verleih, refurbishede Produkte oder Produkte mit lebenslangen Garantien und/oder kostenloser Reparatur, sowie Pop-up Stores und Gastronomiebetriebe eingesetzt werden. Das Kaufhaus ist aber auch ein Umweltbildungsort. Neben Repair- und Upcyclingworkshops sowie Veranstaltungen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft, sollen die Räumlichkeiten auch für Bildungsformate zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen, wie z.B. Klima oder Ernährung, genutzt werden. Durch den Mix aus verschiedensten Angeboten kann das SecondLife-Kaufhaus auch auf weniger beliebten Flächen, wie bspw. 1. OG oder Untergeschoss, betrieben werden. Es fügt damit einerseits der Nutzung von Innenstadtimmobilien eine räumliche Erweiterung zu, kann das Feld der Waren erweitern und mehrere Stakeholder integrieren, die sonst keine Flächen in der Innenstadt nutzen würden. Das bedeutet auch, dass die Wirtschaftlichkeit besser gewährleistet ist, da das Kundenerlebnis gesteigert, ein höherer Umsatz generiert und eine ständige Anpassung an die Bedarfe und Wünsche der Kunden erreicht werden kann. Die geplante Ladenund Veranstaltungsfläche beträgt 1.000 – 2.500 m². Der derzeitige Arbeitstitel des SecondLife-Kaufhauses lautet Zirkuläres Kaufhaus (ZirKa).
ZIEL/E Bis 2027 gibt es ein SecondLife-Kaufhaus in Nürnberg. Durch das
SecondLife-Kaufhaus wird die breite Mitte der Gesellschaft als neue Zielgruppe für Gebrauchtwaren erschlossen und die Verkaufsfläche für Second-Hand Geschäfte in der Innenstadt erhöht. Weiterhin wird dadurch ein Erlebnisort für das Thema Kreislaufwirtschaft geschaffen. Bezug zu relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung der thermischen Verwertung von
NACHHALTIGKEIT Gebrauchtgegenständen durch Verlängerung des
Lebenszyklus von Produkten Bewusstseinsbildung HANDLUNGSSCHRITTE Austausch mit Best-Practice Beispielen (z.B. Halle 2 München, & MEILENSTEIN/E Noch-Mall Berlin, Stilbruch, Hamburg und Wiederschön, Leipzig) Beauftragung eines externen Partners zur Erstellung sowie Umsetzung eines detaillierten Konzepts und Begleitung in der Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stadtortanalyse, Mieterauswahl, etc.
Identifikation und Anmietung/Kauf eines geeigneten Objektes Identifikation von und Gespräche mit potenziellen Pachtenden Ausarbeitung der Vertragsbedingungen
FEDERFÜHRUNG Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII (Innenstadtteam), WiF, ASN (Wertstoffhöfe),
AKTEURINNEN/ Liegenschaftsamt
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 50.000 € für Machbarkeitsstudie
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Umsatz des SecondLife-Kaufhauses
Besuchszahlen, Conversionsrate Kostenstruktur, insbesondere Miete und Personalkosten
BIBLIOTHEK DER DINGE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-02 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Die Bibliothek der Dinge, auch als Leihladen bekannt, bezeichnet eine Sammlung von Gegenständen, die – genau wie Bücher in einer Bücherei – umsonst ausgeliehen werden können. Das Repertoire eines Leihladens reicht von Werkzeugen, Gartengeräten, Küchengeräten und Sportgeräten bis hin zu Nähmaschinen. Typischerweise werden insbesondere solche Alltagsgegenstände angeboten (und nachgefragt), die nicht ständig, sondern eben nur zu bestimmten Anlässen oder zum Ausprobieren benötigt werden. Dadurch soll eine Bibliothek der Dinge verhindern, dass Privatpersonen Produkte anschaffen, die sie nur selten benötigen. Mehrere Akteure in Nürnberg experimentieren in Ansätzen bereits mit dem Konzept oder sind an einer Umsetzung interessiert, z.B. die Stadtbibliothek Nürnberg. Das Angebot der Stadtbibliothek Nürnberg umfasst bereits seit Jahren Gegenstände (Dinge) zum Ausleihen. Diese werden gemäß dem Bestandprofil der Stadtbibliothek sowie teilweise auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte mit dem Bildungszentrum angeschafft. Beispiele sind: Musikinstrumente, Spiele (Brettspiele, Konsolenspiele, Outdoor-Spiele), Tonieboxen1 und einiges mehr. Der Grundgedanke einer „Bibliothek der Dinge“ innerhalb der Stadtbibliothek ist die Verknüpfung von bestehendem Bestand und Gegenständen, weshalb es keinen eigenen Standort für die „Bibliothek der Dinge“ gibt, sondern die „Dinge“ sich in den Ausleihbestand eingliedern. So können für die Musikinstrumente direkt die passende Notenschule sowie ein dazugehöriges Sachbuch entliehen werden, oder für die Toniefiguren die passende Box. Zudem orientiert sich eine „Bibliothek der Dinge“ am Bildungsauftrag der Stadtbibliothek. In Zusammenarbeit von Ref. III und der Stadtbibliothek soll der Bestand, abhängig von den finanziellen Ressourcen, weiter ausgebaut werden. Der Ausbau wird sich auf folgende Kategorien beschränken: Ausbau bestehender Angebote (s.o) MINT: Robotik, Coding, Maker-Boxen und neue Technologie wie VR-Brillen (neue Produktkategorie im Hinblick auf den MINT-Schwerpunkt am Bildungscampus) Geräte zum Produzieren von (digitalem) Content: Kameras, Mikrofone, Licht, Green-Screen, Aufnahmegeräte, Sofortbildkamera, Ladekabel. Dies auch unter dem Aspekt des bereits bestehenden Klangstudios, in welchem die Kundinnen und Kunden Podcasts, Hörspiele usw. produzieren können. Ebenso ist eine Kooperation mit weiteren Akteuren, die eine Bibliothek der Dinge aufbauen (wollen), wie z.B. Blue Pingu/Essbare Stadt und vereinzelte Stadtteilläden, zu prüfen.
ZIEL/E Bis 2027 wird das Angebot der Stadtbibliothek um neue
Produktkategorien erweitert. Durch die Bibliothek der Dinge können
1 Tonies sind Hörspielfiguren für Kinder ab 3 Jahren, die eine spezifische Geschichte, Musik oder Lernmaterial repräsentieren, mit einer passenden Toniebox können diese Inhalte abgespielt werden.
Privatpersonen Güter im Sinne der Sharing Economy („Wirtschaft des Teilens“) gemeinschaftlich nutzen. Bezug zu relevanten SDGs: 4, 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung durch Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung niedrigschwellige Nutzbarkeit und Förderung von Teilhabe
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit relevanten Akteuren führen
& MEILENSTEIN/E Recherche geeigneter Gebrauchsgegenstände/ Umfrage
„Welche Gegenstände wünschen Sie sich zur Ausleihe?“ Sicherung der Finanzierung und Anschaffung der Gegenstände Gegenstände in Onlineausleihplattform einpflegen Bibliothek der Dinge bewerben Vermittlungsarbeit und Kooperationsveranstaltungen im Kontext Bibliothek der Dinge, um relevante, gesellschaftspolitische Themen aufzugreifen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BCN/StB, Blue Pingu, Stadtteilläden
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 8.000 € für die Anschaffung neuer „Dinge“
& PERSONAL 500 € Instandhaltung, Wartung, Reparatur
1000 € Vitrinen für Ausstellung der Gegenstände 1500 € für Bewerbung und gemeinsame Veranstaltungen
ERFOLGSINDIKATOREN
Anzahl ausgeliehener Gegenstände
REPAIR- UND SKILLING-WORKSHOPREIHE
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-03 Privatpersonen ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Repair- und DIY-Workshops bieten die Möglichkeit, kaputte
Alltagsgegenstände (z.B. Elektrogeräte, Textilien, Möbelstücke) unter Anleitung von Fachkundigen selbst zu reparieren oder durch Upcycling etwas Neues draus zu schaffen. Weiterhin bieten sie die Möglichkeit zur nachbarschaftliche Vernetzung und schaffen intergenerationale Lern- und Begegnungsorte. In Nürnberg gibt es bereits mehrere Reparaturorte und –cafés. Als Kommune kann die Stadt Nürnberg das bürgerschaftliche Reparieren unterstützen, sichtbarer machen und so einen ganz konkreten, alltagspraktischen Beitrag zu Müllvermeidung, Ressourcen- und Umweltschutz leisten.
ZIEL/E Bis 2026 werden mindestens fünf, idealerweise aber zehn, kostenfreie Repair-, Upcycling, oder Skillingsworkshops für Privatpersonen angeboten. Bezug zu relevanten SDGs: 4 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Konzipierung der Workshopreihe
& MEILENSTEIN/E Austausch mit bestehenden Repair-Initiativen
Recherche geeigneter Referierender und Räumlichkeiten Erstellung von Info- und Werbematerialien (z.B. eine „DIY- Reparatur-Broschüre“) Bewerben der Workshopreihe
FEDERFÜHRUNG
BCN, Ref. III
BETEILIGTE
Kulturläden, Fab Lab Region Nürnberg e.V., Repair Cafés,
AKTEURINNEN/
Fahrradwerkstätte, Anstiftung, Netzwerk Reparatur-Initiativen
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € für Honorare für Workshopleitende (300 € pro
& PERSONAL Workshop à 4 Stunden)
500 € für die Bewerbung der Workshops 500 € für Räumlichkeiten Hinweis: Materialkosten werden von Teilnehmenden gedeckt
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
REPARATURBONUS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-04 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Bei dem Reparaturbonus handelt es sich um die Erstattung eines Teilbetrags der angefallenen Reparaturkosten für Elektrogeräte. Dadurch wird ein finanzieller Anreiz geschaffen und Verbrauchende dazu angehalten, die Reparatur von elektrischen Geräten einem Neukauf vorzuziehen. Die zu erstattenden Reparaturkosten können nach erfolgter Reparatur beantragt werden.
ZIEL/E Bis 2027 gibt es einen Reparaturbonus für Elektroartikel in
Nürnberg (Größenordnung: 50% der Kosten, maximal aber 200€). Dadurch wird die Lebensdauer von Elektrogeräten erhöht und Elektroschrott vermieden. Bezug zu relevanten SDGs: 8 und 12
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer
HANDLUNGSSCHRITTE Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
& MEILENSTEIN/E erarbeiten
Budget und ggfs. Personalressourcen für Umsetzung klären Prüfung der Finanzierung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
WIF (Wirtschaftsförderung), Ref. I/II /StK
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Anträge
LEIHEN, TAUSCHEN, REPARIEREN – EIN ONLINE GUIDE FÜR NÜRNBERG
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-05 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Leihen, tauschen, reparieren – der digitale Nürnberg-Guide soll Orte des Tauschens, Verleih sowie Reparaturbetriebe bekannter und sichtbarer machen. Der Online-Guide zeigt auf, an welchen Orten, welche Gegenstände getauscht oder ausgeliehen werden können. Denn davon gibt es in Nürnberg schon eine ganze Menge: die Stadtbibliothek verleiht z.B. Musikinstrumente und Brettspiele, die Halle für Alle führt Lastenräder, das Geschirrmobil von ASN verleiht Geschirr für Feste und bei Gentlemachine gibt es Kostüme. Zudem umfasst der Guide unterschiedliche Reparaturdienstleister und Repair-Cafés – von Schneidereien und Schuhreparaturen bis zu Fahrradwerkstätten, Möbeln und Elektroartikeln. Dies ist v.a. hinsichtlich der oftmals in der Produktion beabsichtigten verkürzten Lebensdauer von Produkten (geplanter Obsoleszenz) relevant. Für den Guide soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die regelmäßig aktualisiert wird. Somit ist der Online-Guide als Ergänzung zum bereits bestehenden „Leihbu“2 zu verstehen, die auf mehr Reichweite abzielt.
ZIEL/E Bis 2026 wird ein digitaler „Leihen, tauschen, reparieren“-Guide
erstellt. Dadurch bekommen Orte im Stadtgebiet Nürnberg, die im Sinne der Sharing-Economy eine Alternative zum Konsum darstellen, mehr Sichtbarkeit. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Co2-Einsparung: Vermeidung von Neuanschaffung und
NACHHALTIGKEIT intensivere Nutzung von Produkten
Unterstützung mittelständischer Betriebe (insbesondere bei Reparaturangeboten) Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Budget für Umsetzung sichern
& MEILENSTEIN/E Externe Partner mit der Recherche der Reparaturdienstleister, sowie Orte des Tauschens und Verleih beauftragen Erstellung einer digitalen Plattform beauftragen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Leihbu
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.500 € für die Recherche der Orte des Tauschens, Verleih und
& PERSONAL Reparaturbetriebe sowie Einbettung in eine Homepage oder
App
2 https://stadtmacherei-nuernberg.de/projekte/leihbu/
ERFOLGSINDIKATOREN
Klickzahlen Homepage
ZIRKULÄR & FAIR – ALTERNATIVEN ZU FAST FASHION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-06 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Es werden Aktionstag(e) durchgeführt, welche(r) den ökologischen und sozialen Fußabdruck von Fast Fashion problematisiert sowie zirkuläre und faire Alternativen vorstellt. Im Rahmen der Aktionstage soll es neben fachlichen Vorträgen (bspw. zur Problematik von Lieferketten oder Textilexporten in den Globalen Süden) auch Reparatur- und Upcycling-Workshops und eine Kleidertausch-Party geben. Die Aktionstage nehmen unterschiedliche Zielgruppen, von der Schülerschaft bis zur Outdoor-Community, ins Visier. Insbesondere bietet sich eine Kooperation mit der Global Learning Veranstaltungsreihe an, um das Thema an die Schülerschaft heranzutragen, da Jugendliche und junge Erwachsene typischerweise besonders für Fast Fashion empfänglich sind. Vor allem Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind leichter manipulierbar und deshalb im Visier der Textilindustrie.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird mindestens ein, idealerweise zwei, Aktionstag(e) zum Thema Kleidung – zirkuläre und faire Alternativen zu Fast Fashion – durchgeführt. Bezug zu relevanten SDGs: 12 und 17
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Auswahl geeigneter Referierender
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Global Learning Veranstaltungsreihe, Unternehmen mit zirkulärem
AKTEURINNEN/
Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte, Geschäfte mit
AKTEURE (U.A.)
nachhaltiger Produktpalette, Beratungsfirmen für nachhaltige Lieferketten), BCN
NÖTIGE FINANZMITTEL 2.000€ für die Erstellung einer DIY-Reparatur-Broschüre
& PERSONAL 750€ für den Druck
1000 € für Honorare der Referierenden/ Workshopleitenden (3 x 2 Stunden Input) 250 € für Verpflegung der Teilnehmenden
ERFOLGSINDIKATOREN Annahme des Angebots (Anmeldungszahlen)
Evaluationsbogen
ZIRKULÄRE STADTFÜHRUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
K-07 Privatpersonen ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
An vielen Orten in Nürnberg gibt es bereits Bemühungen, Stoffkreisläufe zu schließen. Die zirkulären Stadtführungen sind ein spannendes und niedrigschwelliges Format für die Bürgerschaft um zirkuläre Initiativen, Orte, Geschäfte und Projekte in Nürnberg zu entdecken und dabei Konzept der Kreislaufwirtschaft greifbar zu machen. Es sollen sowohl Töchterunternehmen der Stadt Nürnberg als auch Unternehmen der Privatwirtschaft und zivilgesellschaftliche Initiativen besucht werden. Die zirkulären Stadtführungen sollten kostenfrei zugänglich sein.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden mindestens drei zirkuläre Stadtführungen
durchgeführt. Dadurch werden den Teilnehmenden Orte in Nürnberg nähergebracht, wo eine Kreislaufwirtschaft (in Ansätzen) bereits praktiziert wird. Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung und besseres Verständnis der
NACHHALTIGKEIT Kreislaufwirtschaft in der Praxis
HANDLUNGSSCHRITTE Konzeptentwicklung
& MEILENSTEIN/E Sichtung von geeigneten Referierenden und Partnern
Budget für Umsetzung sichern
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Tiergarten Nürnberg, Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN),
AKTEURINNEN/
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN),
AKTEURE (U.A.)
Geschäfte mit zirkulärem Geschäftsmodell (z.B. Second-Hand Geschäfte), Reparaturinitiativen
NÖTIGE FINANZMITTEL 1050 € (3 x 350 €) für Honorare
& PERSONAL 150 € Bewerbungskosten
ERFOLGSINDIKATOREN
Anmeldezahlen
CHECKLISTE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN IN VERGABEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben zielt darauf ab, die Dienststellen bei der Beschaffung bereits von Anfang an zu unterstützen und ihnen Kriterien bzw. Beispiele an die Hand zu geben, die einen nachhaltigen und zirkulären Beschaffungsprozess erleichtern können. Hierbei werden unterschiedliche Nachhaltigkeitskriterien mit einbezogen, u.a. Aspekte der Kreislaufwirtschaft, ökologische/ umweltbezogene Aspekte (z.B. Energieverbrauch, Gütesiegel und CO2-Emissionen), Lebenszykluskosten, sowie soziale und inklusive und innovative Aspekte.
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird die Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in
Vergaben im Rahmen eines Piloten mit einigen Dienststellen erprobt. 2026 wird die Checkliste stadtweit eingeführt. Dadurch wird eine nachhaltige Beschaffung stärker in alle Ausschreibungen und Vergaben mit eingebunden. Festlegung quantitativer Ziele für zirkuläre Beschaffung für 2030 (in Anlehnung an die NKWS). Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Bewusstseinsbildung/Sensibilisierung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE Erprobung der Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben
& MEILENSTEIN/E innerhalb eines einjährigen Piloten (Beginn: 1. August 2024)
Halbzeitevaluierung zum 1. Januar 2025 mit anschließender Überarbeitung der Checkliste Finale Überarbeitung der Checkliste bis September/Oktober
Information der Ergebnisse und Evaluierung der Pilotphase in der Referentenrunde. Entscheidungsfindung zum stadtweiten Einsatz bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen Ausweitung des Pilot-Projektes Checkliste Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben auf weitere Bedarfsdienststellen
FEDERFÜHRUNG
ZD/3 und Ref. III
BETEILIGTE
Für den Piloten: ASN, SUN, Frh, UwA und Ref. III
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Ca. 1000 € für eine benutzerfreundliche Aufbereitung der
& PERSONAL Checkliste
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
ESHOP-STADT NÜRNBERG NACHHALTIGER GESTALTEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BE-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG
Alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg sowie definierte Externe Stellen (ZV-KVÜ, JCN, Staatstheater) beschaffen über den eShop-Stadt Nürnberg ihre Bedarfe der Verwaltung und für den Dienstbetrieb. Allein im Jahr 2023 wurden Bestellungen in einem Wert von ca. 1.450.000 € aufgegeben. Primär sind hier Produkte aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen (z.B. Büromaterial, Büromöbel, Kopierpapier) abrufbar, für die nach der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie der Stadt Nürnberg ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Nachhaltigkeitsaspekte sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus sind Produkte bestellbar, die die Verwaltung benötigt aber aufgrund der niedrigen Mengen bisher nicht sinnvoll ausgeschrieben werden konnten oder nicht standardisierbar und bündelbar sind. Obwohl der eShop-Stadt Nürnberg bereits ein Sortiment nachhaltiger Produkte führt, gibt es hier an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Der Anteil nachhaltiger Produkte am Sortiment sollte erhöht werden sowie bestimmte, nicht-zirkuläre Produkte durch sogenannte Negativlisten benannt werden, die nicht mehr über den eShop beschafft werden können (sofern diese nicht vertraglich in ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen fixiert sind). Hierbei werden nicht einzelne Hersteller, sondern vielmehr Produkte oder Produktbestandteile ausgeschlossen (als Vorbild für eine gute Umsetzung ist hier die Stadt Ludwigsburg anzuführen).
ZIEL/E Bis Ende 2025 wird eine Negativliste für die Beschaffung erarbeitet. Bis Ende 2026 wird das Sortiment des eShop-Stadt Nürnberg sukzessive angepasst, sofern technisch umsetzbar. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR
Durch Angebotsstrukturen nachhaltige Einkäufe in den
NACHHALTIGKEIT
Vordergrund rücken.
HANDLUNGSSCHRITTE Analyse des derzeitigen Sortiments des eShop-Stadt Nürnberg
& MEILENSTEIN/E hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien
Erarbeitung der Negativliste Prüfung, ob für die Implementierung der Negativliste neue Funktionalitäten programmiert werden müssen und ob die Auftragsänderung vergaberechtlich zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, würde ZD/3 ein Infoangebot einholen, da der eShop- Stadt Nürnberg als Software as-a-Service lizenziert wird. Anschließende Prüfung und zur Zurverfügungstellung der Haushaltmittel für die Implementierung der neuen Funktionalitäten seitens Ref. III. Ausweitung des eShop-Angebots mit nachhaltigen Produkten (zumindest exemplarisch für einen Bereich, z.B. Lebensmittel und Getränke)
Identifizierung von Rahmenverträgen, die perspektivisch (bei Laufzeitende und Neuausschreibung) im Einvernehmen mit dem Bedarfsträgern nachgebessert werden müssen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln.
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
KONZEPT ZUR VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG IN
STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei den Caterern, Kantinen und Mensen der städtischen
Organisationseinheiten sollen Lebensmittelabfälle in Zukunft deutlich reduziert werden und/oder überschüssige Lebensmittelreste weitergegeben bzw. weiterverwendet werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Ansätze: (1.) Um sicherzustellen, dass Caterer diesen Aspekt proaktiv angehen, sollen zukünftig Konzepte zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung bereits in der Leistungsbeschreibung der Vergabeverfahren mitgedacht und gefordert werden. Die entsprechende Gestaltung eines Vergabeverfahrens ist zunächst innerhalb eines Pilotprojekts zu erproben. Für die Durchführung eines ersten Piloten bieten sich die Kindertagesstätten an, da eine Neuausschreibung ab dem Jahr 2026 ansteht und J hier dieses Thema angehen möchte. (2.) Es braucht Monitoring-Systeme, um die Mengen und die Ursachen von Lebensmittelverschwendung zu erfassen. Hierfür bietet sich die Erprobung einer „intelligenten Waage“ an, die mit einer KI-Technologie gestützten Lösung mit Kamera und Waage, Lebensmittelabfälle misst und analysiert. Dadurch können Großküchen gezielter Bestellungen und Produktion planen und sich an den Präferenzen der Kundschaft orientieren. Der Einsatz einer solchen Waage ist innerhalb eines Pilotprojekts zu testen. (3.) Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Optimierung der Bestellvorgänge, des Lebensmitteleinsatzes und der Verwendung der überschüssigen Lebensmittel.
ZIEL/E In der Neuausschreibung für die Caterer der Kindertagesstätten ab
dem Jahr 2026 soll ein Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gefordert oder als Leistungskriterium, sofern vergaberechtlich möglich, abgefragt. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird eine „intelligente Waage“ als Instrument gegen Lebensmittelverschwendung getestet. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird die Menge an verschwendeten Lebensmitteln in städtischen Einrichtungen gesenkt. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche zwischen J, ZD/3 und Ref. III für die Vorbereitung
& MEILENSTEIN/E des Vergabeverfahrens
Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Evaluation des Piloten und Prüfung einer stadtweiten Einführung
Überblick erstellen, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Dienststellen Neuausschreibungen vorgenommen werden Gespräche mit relevanten Großküchen, die für die Erprobung einer „intelligenten Waage“ in Frage kommen Messung und Analyse der Lebensmittelabfälle (vor und während des Pilotprojekts, um Veränderung sichtbar zu machen)
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
J, ZD/3
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 3.000 € Bezuschussung für die Erprobung des digitalen
& PERSONAL Monitorings (z.B. intelligenten Waage)
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Evaluierung und Feedback im Rahmen des Pilotprojekts
LEBENSMITTELABFÄLLE AUF NÜRNBERGER VERANSTALTUNGEN
REDUZIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Auf städtischen Veranstaltungen der Stadt Nürnberg sowie ihrer
Töchterunternehmen mit gastronomischen Angeboten werden, am Ende der Veranstaltung, die übriggebliebenen Lebensmittel häufig entsorgt. Dieser Verschwendung von Lebensmitteln kann entgegengewirkt werden, indem auf Nürnberger Events Konzepte zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung gefordert werden und Kooperationen mit Foodsharing-Akteuren, der Nürnberger Tafel und/oder der App „Too Good To Go“ eingegangen werden. Für die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts bietet sich die Durchführung eines Pilotprojektes an.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2025 wird die Erarbeitung eines Konzepts, inklusive
einer Kooperation mit Foodsharing-Akteuren im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt. Durch die Weitergabe von Lebensmitteln werden Lebensmittelabfälle reduziert. Bezug zu den relevanten SDGs: 2, 12 und 13
BEITRAG ZUR CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg
HANDLUNGSSCHRITTE Leitbild „Green Events“ wird im Unterpunkt „Catering“ um das
& MEILENSTEIN/E Themenfeld Lebensmittelverschwendung erweitert
Kontaktaufnahme & Prüfung etwaiger Kooperationen mit lokalen Lebensmittelrettern (Foodsharing e.V., LEBENS-mittel- RETTEN & mehr e.V., Nürnberger Tafel) sowie der App „Too Good To Go“ Entwicklung eines Hygienekonzeptes Durchführung und Evaluation des Piloten Prüfung einer stadtweiten Einführung
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
BGA/2, 2.BM/Projektbüro, KUF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Diese Maßnahme benötigt voraussichtlich keine weiteren
& PERSONAL Finanzmittel.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
KOOPERATION ZWISCHEN STADT UND LEBENSMITTELRETTERN
INTENSIVIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-03 Privatpersonen ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Eine Intensivierung der Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg
und Aktiven aus der Lebensmittelrettungs-Szene, zielt darauf ab, das Thema Lebensmittelverschwendung an Privatpersonen herangetragen werden. Sie dazu ermuntert werden, selbst aktiv zu werden und genießbare Lebensmittel vor der Mülltonne zu retten. Hierfür gibt es eine unterschiedliche Ansätze, z.B.: (1) Durchführung von gemeinsamen, öffentlichen Veranstaltungen, wie bspw. eine Schnippeldisko oder eine öffentliche Verteilaktion an einem zentralen Ort, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. (2) Erarbeitung von Bildungskonzepten, z.B. für die Schülerschaft (siehe Maßnahme L-04). (3) Errichten eines Fairteilers (innerhalb eines Pilotprojekts). Fairteiler sind öffentlich zugängliche Orte, mit Kühlschränken und/oder Regalen für gerettete Lebensmittel, mit dem Ziel, dass Lebensmittel umverteilt werden können. Durch Fairteiler soll Überschuss dorthin verteilt werden, wo dieser Verwendung findet, um damit der Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln entgegen zu wirken. Die Fairteiler werden nach festen Regeln kontrolliert und gereinigt. Grundsätzlich dürfen sich hier alle Menschen kostenlos bedienen. Mit den entsprechenden Erfahrungen sollen sukzessive weitere Fairteiler gegründet werden.
ZIEL/E Bis zum Jahr 2026 wurden mindestens ein Fairteiler gegründet und
zwei Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung zur Sensibilisierung der Bevölkerung durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12 und 13
BEITRAG ZUR Bewusstseinsbildung
NACHHALTIGKEIT CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
HANDLUNGSSCHRITTE Erstellung eines Leitfadens für öffentliche Lebensmittel-
& MEILENSTEIN/E Fairteiler zur Förderung des zivilgesellschaftlichen
Engagements in den Stadtteilen Kontaktaufnahme & Kooperation mit lokalen Lebensmittelrettern Erstellung eines Hygienekonzepts Eröffnung der Fairteiler Unterzeichnung der Motivationserklärung „Foodsharing-Stadt“
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
Foodsharing, Lebensmittel retten & mehr, Nürnberger Tafel
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.200 € (2 x 600 €) für Übernahme der Mietkosten oder
& PERSONAL Bereitstellung von Räumlichkeiten
2.000 € (2 x 1000 €) Anschaffung von der nötigen Infrastruktur (Kühlschränke und/oder Regale) 200 € (2x 100 €) Pauschale für laufende Betriebskosten 1.000 € (2 x 500 €) Zuschuss zur Anschaffung und/oder Instandhaltung von Transportmitteln 1.600 € für gemeinsame Sensibilisierungsveranstaltungen und Bildungsformate zum Thema Lebensmittelverschwendung Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN Vermiedene Menge Lebensmittelabfälle in Tonnen
Anzahl der ins Quartiersleben eingebundenen „Lebensmittel- Fairteiler“ im Stadtgebiet
SCHÜLERSCHAFT FÜR VERMEIDUNG VON
LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG SENSIBILISIEREN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
L-04 Schülerschaft, ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Lehrkräfte ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Um das Bewusstsein der Schülerschaft für die negativen
KURZBESCHREIBUNG
Umweltauswirkungen (z. B. unnötiger CO2-Ausstoß, Flächen- und Wasserverbrauch), sowie für Fragen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung zu schärfen, wurde das Thema innerhalb des EU-Projekts SchoolFood4Change aufgegriffen. Im kommenden Schuljahr kommen verschiedene Formate zum Tragen: Veranstaltung einer „Foodwaste-Messwoche“ (Interessierte Schülerinnen und Schüler messen an ausgewählten Schulen entstandene Lebensmittelabfälle); Veranstaltung einer „Schnippeldisko“ mit geretteten Lebensmitteln und anschließender Podiumsdiskussion; Veranstaltung von intergenerationalen Kochevents mit dem Fokus „Resteverwertung“ sowie „Haltbarmachung von Lebensmitteln“; Die frühzeitige Sensibilisierung der Schülerschaft bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, kann ihr zukünftiges Verhalten maßgebend beeinflussen.
ZIEL/E Bis Ende 2025 werden insgesamt mindestens 3
bewusstseinsbildende Veranstaltungen zum Thema Lebensmittelverschwendung durchgeführt (diese können sich auf unterschiedliche Schulen, die am EU-Projekt SchoolFood4Change teilnehmen, verteilen). Bezug zu den relevanten SDGs: SDG 12 und 4
BEITRAG ZUR
CO2-, Wasser- und Flächeneinsparungen
NACHHALTIGKEIT
Bewusstseinsbildung Entwicklung von Botschafterinnen und Botschaftern Vernetzung mit weiteren relevanten Akteurinnen und Akteure
HANDLUNGSSCHRITTE
Umsetzung der Einzelmaßnahmen
& MEILENSTEIN/E
FEDERFÜHRUNG
Ref. IV und SchA/SchoolFood4Change
BETEILIGTE
Ref. III, Foodsharing und Weitere
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL 1.300 € für Honorare der Podiumsdiskussion
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Siehe Konzept SchoolFood4Change
CIRCULAR CITIES DECLARATION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Mit der Absichtserklärung verpflichtet sich die Stadt,
KURZBESCHREIBUNG
Kreislauforientierung zur Grundlage ihres Denkens und Handelns zu machen und ihre Handlungsspielräume zu nutzen. Die Circular Cities Declaration (CCD3) sieht vor, dass der Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gestaltet werden soll. In der Praxis sollen unter anderem Geschäftsmodelle und Verhalten gefördert werden, die den Wert und Nutzen von Produkten, Komponenten, Materialien und Nährstoffen so lange wie möglich aufrechterhalten. Über 80 europäische Städte, u.a. Aachen, Frankfurt, Freiburg, Genua, Göteborg und Murcia haben bereits die CCD unterzeichnet. Dadurch ist ein großes Netzwerk entstanden, in dem Wissen und Erfahrungen geteilt und Kooperationen ermöglicht werden.
ZIEL/E Bis Ende 2024/ Anfang 2025: Unterzeichnung der Circular Cities
Declaration Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Gespräche mit ICLEI - Local Governments for Sustainability,
& MEILENSTEIN/E einem weltweiten Verband von Städten, Gemeinden und
Landkreisen für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung, der die CCD koordiniert Einbringung in Stadtrat Unterzeichnung der CCD Umsetzung der CCD durch Maßnahmen und Überprüfung durch ein Monitoringsystem
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE
ICLEI - Local Governments for Sustainability
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Es werden keine zusätzlichen Finanzmittel benötigt. Die
& PERSONAL Mitgliedschaft ist kostenlos.
ERFOLGSINDIKATOREN
Regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstands von den genannten Maßnahmen.
FLANKIERENDE
Alle weiteren Maßnahmen
MASSNAHMEN
3 https://circularcitiesdeclaration.eu/
MEHRWEGGESCHIRR BEI STÄDTISCHEN VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-02 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Abfallvermeidung stellt ein zentrales Handlungsfeld bei städtischen
KURZBESCHREIBUNG
Veranstaltungen dar. Durch die Umstellung von Einweg- auf Mehrweggeschirr kann laut einer Studie das Abfallaufkommen auf Großveranstaltungen um bis zu 30 % reduzieren [35]. Das Thema Abfallvermeidung, -trennung und –entsorgung bei Veranstaltungen ist auch für die Stadt Nürnberg von großer Relevanz. So wurde bereits im April 2020 das Leitbild „Green Events“, einstimmig vom Stadtrat verabschiedet. Das Leitbild fordert u.a. die Verwendung von pfandpflichtigen Mehrwegbehältnissen für Speisen und Getränke. Die damals beschlossene Evaluierung hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses wurde jedoch aufgrund des Aussetzens von Veranstaltungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie, nie durchgeführt. Deshalb soll die Evaluierung nun nachgeholt werden, um Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zu ziehen.
ZIEL/E Eine Evaluierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des
Leitbilds Green Events wird bis 2026 durchgeführt. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Vorbildfunktion
NACHHALTIGKEIT Bewusstseinsbildung
HANDLUNGSSCHRITTE Abfrage, in wie weit bei städtischen Veranstaltungen
& MEILENSTEIN/E Mehrweggeschirr genutzt wird, sowie Erfassung möglicher
Herausforderungen und Lösungsansätze Sammlung von stadtweiten Best-Practice Beispielen Prüfung, ob eine Anpassung des Leitbilds/ des Beschlusses notwendig ist Bericht über Umsetzungsstand im Umweltausschuss
FEDERFÜHRUNG
Ref, III
BETEILIGTE
Geschäftsbereichsübergreifend
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Keine zusätzlichen Sachkosten für die Evaluierung
& PERSONAL Mittel- bis langfristig noch zu ermittelnde Finanzmittel für
Umsetzung von Mehrwegprojekten
ERFOLGSINDIKATOREN
Abgeschlossene Evaluierung
MEHRWEG IM TO-GO BEREICH STÄRKEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-03 Stadtverwaltung ☐ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
Trotz der neuen Mehrwegpflicht, welche 2023 eingeführt wurde,
KURZBESCHREIBUNG
werden Mehrweg-Alternativen im To-Go Bereich von der Kundschaft kaum angenommen. Deshalb braucht es Ansätze, die die Nutzung von Mehrweg im To-Go Bereich attraktiver machen. Insbesondere die Nutzung rechtlicher Instrumente ist erfolgversprechend. Deshalb ist zu prüfen, ob und welche rechtlichen Instrumente, wie bspw. die Einführung einer Verpackungssteuer (je nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Präzedenzfall in Tübingen) oder die Erprobung von „Mehrweg als Standard“ für die Stadt Nürnberg geeignet sind. Wie bereits im UmwA Juli 2023 berichtet, soll die Einführung der Verpackungssteuer ergebnisoffen geprüft werden. Vor der entsprechenden Prüfung soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Zudem wird das Thema in den Deutschen Städtetag eingebracht, um eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben.
ZIEL/E Bis 2026: Prüfung möglicher rechtlicher Instrumente
Bis 2027: Schaffung der nötigen finanziellen Ressourcen und Personalstellen Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 12
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Müllvermeidung (insbesondere im öffentlichen Raum)
HANDLUNGSSCHRITTE Einberufung eines Runden Tisches zum Thema Mehrweg
& MEILENSTEIN/E Prüfung rechtlicher Instrumente
Interkommunale Vernetzung mit Schwabach, Erlangen und Fürth Öffentlichkeitskampagne, um das Thema Mehrweg stärker ins Bewusstsein zu bringen
FEDERFÜHRUNG
Vorschlag: Ref. I/II und Ref. III
BETEILIGTE
Ref. VII und 3. BM
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zu ermitteln. Sie umfassen voraussichtlich folgende Aspekte:
& PERSONAL personelle Ressourcen
Öffentlichkeitsarbeit
ERFOLGSINDIKATOREN
Anteil/Anzahl von To-Go Essenausgaben, welche im Mehrweg gekauft werden
ABFALLBERATUNG DER STADTBEVÖLKERUNG & ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-04 Nürnberger ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) bietet verschiedene
Formate der Abfallberatung für die Nürnberger Bürgerschaft an. Dazu gehören mündliche, telefonische, schriftliche und elektronische Information und Beratung der Nürnberger Bürgerschaft zu allen Fragen der Abfallvermeidung und korrekten Abfallentsorgung. Die Abfallberater stehen nicht nur für Rückfragen seitens der Bevölkerung zur Verfügung, sondern kontaktieren und beraten die städtische Bevölkerung, bei aufgefallenen und zuordenbaren Problemen hinsichtlich Fehlwürfen, Problemen usw. Neben der hauptamtlichen Abfallberatung, ist auch eine ehrenamtliche Abfallberatung im Einsatz. Diese bietet Haushaltsberatungen und Vorträge an und betreut Infostände im gesamten Stadtgebiet. Insbesondere durch Einsatz der ehrenamtlichen Abfallberatung ist es möglich vor Ort die Bevölkerung in deren Muttersprache zu erreichen und aufzuklären. Die Abfallberatung unterstützt entsprechend des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Ressourcenschonung durch die Bevölkerung und trägt durch ihre Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit dazu bei, dass eine höhere Quote der Wertstoffverwertung erreicht werden kann. Weiterhin wird Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Homepage, Social-Media-Kanäle, Aktionen und Flyer betrieben. Durch die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Leistungen des ASN und über Abfallvermeidung, Verwertung und korrekte getrennte Entsorgung, wird das Bewusstsein der gesamten Stadtbevölkerung im Sinne der Kreislaufwirtschaft gestärkt. Seit Frühling 2024 hat ASN bspw. auch einen Instagram-Kanal. In Form von regelmäßigen Postings über korrekte Mülltrennung und Tipps und Tricks rund um das Thema Abfallvermeidung informieren sie die Bürgerschaft und ermöglichen darüber hinaus einen Einblick in den Arbeitsalltag des ASN (und weiterer Betriebe der Abfallwirtschaft).
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Abfallvermeidung und
Entsorgung durch Aufklärung und Beratung
BEITRAG ZUR Müllvermeidung, Stärkung der richtigen Mülltrennung und
NACHHALTIGKEIT Ressourcenschonung
SDGs 4, 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Beratung am Telefon, elektronisch und schriftlich
MEILENSTEIN/E Betrieb von Infoständen im gesamten Stadtgebiet (z.B. auf
Stadtteilfesten) Durchführung von Haushaltberatungen in Wohnblöcken (direkt an der Wohnungstür) Halten von Vorträge in Vereinen, Schulen, Kindergärten, etc.
Für Instagram: Content sammeln und Brainstorming, welche Themen und Fotos für unseren Account relevant sind und somit für die Zielgruppe relevant wären Regelmäßig stattfindende Q&A Runden, bei denen Follower Fragen zur Mülltrennung stellen können, z.B. Wo entsorgt man ein altes Handy? Wohin bringe ich eine alte Tapete?
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Mitarbeitende der hauptamtlichen Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE Ehrenamtliche Abfallberatung (mehrsprachig)
(U.A.) Organisationen, Vereine u.a. vor Ort (verteilt über das
gesamte Stadtgebiet)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten sowie Ehrenamtspauschale für
PERSONAL Einsätze werden aus den aus den Nürnberger Abfallgebühren
finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN erfasste Zahlen zu Abfallmengen, Fehlwürfen, wilden
Müllablagerungen jeweils im Vergleich zum Vormonat(en) bzw. Vorjahr(en) Statistikerfassung der Anzahl der Beratungen Reaktionen der Bevölkerung
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit; Presse, Radio und Erstellung von Infozetteln
MASSNAHMEN sowie Aufklebern, Informationen der Medien
ABFALLBERATUNG AN KITAS UND SCHULEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-05 Kinder/Familien ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg führt seit 1998
Abfallberatung an Kitas und Schulen durch. Inzwischen haben sich die Angebote und die Tätigkeit hier stark intensiviert und fokussiert sowohl inhaltlich wie auch personell. Das Vor-Ort-Angebot ist kostenfrei, je nach Alter und Jahrgangsstufe beträgt die Dauer zwischen 60 Minuten und 3 Schulstunden. Im Vordergrund steht eine interaktive, kindgerechte Herangehensweise an das Thema Abfallvermeidung u. -trennung durch Besprechen verschiedener Abfallarten und Mülltonnen sowie aktives Mülltrennen und einsortieren mit Hilfe exemplarischem Abfalls. Um die Bedeutung von Müllvermeidung und richtiger Mülltrennung zu vermitteln, wird gemeinsam und interaktives erarbeitet, aus welchen endlichen Rohstoffen welche Produkte entstehen und welche teils verheerenden Folgen der Rohstoffabbau für die Umwelt bedeutet. Darüber hinaus werden zwei ASN-Medienkoffer zur Wissensvermittlung durch Lehrende oder Erziehende in Kitas und Schulen, usw. verliehen. Zu guter Letzt können Kindertagesstätten und Schulen einen Komposter-Zuschuss in der Höhe von bis zu 100 €, auf Antrag und gegen Vorlage der Rechnung, einmalig pro Einrichtung, stellen, um den Kindern und Jugendlichen die Eigenkompostierung und Verwertung von organischen Abfällen zu vermitteln.
ZIEL/E Systematische Verbesserung der Mülltrennung und -vermeidung
durch Aufklärung, Ressourcenschonung, durch nachhaltigeres Wirtschaften sowie Reduktion wilder Müllablagerungen (Stadtbild verbessern). Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR
Müllvermeidung und Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT
HANDLUNGSSCHRITTE & Das Konzept ist bereits etabliert und wird gut
MEILENSTEIN/E angenommen. In Hochphasen können nicht alle Anfragen
bedient werden. Bei Auslastung werden die Anfragen auf das nächste Schuljahr verschoben. ASN-Medienkoffer-Verleih zur Wissensvermittlung (kostenfrei für je 4 Wochen). Je ein Medienkoffer für Kindertagesstätten und ein Medienkoffer für Schulen. Inhalt: Bücher, DVDs, Spiele, Arbeitsblätter, Müllautos, Mülltonnen, Lehrer-/ Erzieher-Infos rund zum Thema Abfallvermeidung und -trennung Aktuelle Planung: Ausweitung des Angebots auch auf weiterführende Schulen mit erweitertem Programm und Aufbau weiterer „Bausteine“ zum Thema. Kooperation mit dem Kindermuseum Nürnberg durch Aktion „Gold im Müll“ für Grundschüler, finanzielle und teils bzw. nach Möglichkeit personelle Unterstützung und/oder die Interessierten an Aktionen vom Kindermuseum vermittelt.
FEDERFÜHRUNG
ASN/A-E/B
BETEILIGTE Lehr- und Erziehungskräfte in Schulen und Kitas, vereinzelt
AKTEURINNEN/AKTEURE Initiative über Eltern
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL &
Personal- und Sachkosten, 2 Abfallberaterinnen mit Schwerpunkt
PERSONAL
Müllpädagogik (in Teilzeit), werden über Abfallgebühren finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN
Rückmeldungen von Schulen/Lehrkräften bzw. Kitas/Erzieherinnen
ABFALLKONZEPTE BEI VERANSTALTUNGEN
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-06 Veranstalter im ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Stadtgebiet Nürnberg ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Bei Veranstaltungen in Nürnberg gilt grundsätzlich das
Mehrweggebot entsprechend § 7 Abfallwirtschaftssatzung (AbfS). Auf Verlangen ist dem ASN ein Abfallkonzept vorzulegen, das die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –trennung enthält. Nach der Veranstaltung ist dem ASN ein Abfallbericht über die angefallenen Abfälle nach Art und Menge vorzulegen.
ZIEL/E Abfallvermeidung durch Mehrweggebot sowie bessere
Verwertungsquote des anfallenden Abfalls Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT Bessere Sauberkeit der öffentlichen Flächen
HANDLUNGSSCHRITTE & Anschreiben von Veranstaltern
MEILENSTEIN/E Intensive persönliche Beratung von Veranstaltern
Kontrolle der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/B
BETEILIGTE Alle Dienststellen, die Veranstaltungen genehmigen (OA, LA,
AKTEURINNEN/AKTEURE SÖR) sowie Veranstaltungsorganisatoren
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert
ERFOLGSINDIKATOREN Geringere Abfallmengen auf Veranstaltungen (Abfallbericht)
Reduktion der Einwegprodukte auf Veranstaltungen
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit
MASSNAHMEN Abfallberatung
QUALITÄTSSICHERUNG DES BIOMÜLLS
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-07 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Um einen möglichst störstoffarmen Biomüll zu gewährleisten führt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kontrolle hinsichtlich Störstoffe in Biomülltonnen durch. Dies geschieht durch (1) den Einsatz eines elektronischen Biomülldetektors und (2) Störstofferkennung durch Mitarbeitende. Falsch befüllte Tonnen werden als Restmüll entleert und der entsprechenden Person in Rechnung gestellt. Des Weiteren nimmt ASN an der bundesweiten Aktion „Saubere Biotonne“, als Themenschwerpunkt bei der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Stadtquartieren, teil.
ZIEL/E Verringerung des Störstoffanteils in der Biotonne, um
hochwertigeren Kompost zu erhalten
BEITRAG ZUR Geringere Belastung des Biomülls bspw. durch Mikroplastik
NACHHALTIGKEIT
Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Einsatz des Biomülldetektors: Ein Gerät zur Erkennung
MEILENSTEIN/E von Störstoffen im Biomüll, wird auf verschiedenen Touren
im Stadtgebiet eingesetzt. Störstofferkennung durch Mitarbeiter: Mitarbeiter der Biomülltour kontrollieren stichpunktartig den Inhalt der Biotonnen auf Störstoffe. Inrechnungstellung bei falscher Befüllung. Abfallberatung vor Ort mit Infoständen, Haushaltsberatungen, Infofahrrad durch das Stadtquartier, Vorträgen usw. zur korrekten Entsorgung von Biomüll Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Plakaten, Presse, Radio, Handzetteln, ASN-Website und Social Media usw.
FEDERFÜHRUNG ASN/A-E/V
BETEILIGTE Mitarbeiter von ASN/A-E/V, Müllwerkerinnen/Müllwerker
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Personal- und Sachkosten werden aus den Abfallgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Verbesserung der Biomüllqualität, weniger Feststellungen des
Detektors und bei Sichtkontrollen sowie bessere Qualität beim Verwerter
VERLEIH GESCHIRRMOBIL
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-08 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Für größere Familienfeste oder andere Anlässe im Freien, zu
denen viel Geschirr gebraucht wird, bietet die Stadt Nürnberg einen besonderen Service an: das Geschirrmobil. Alle Nürnbergerinnen und Nürnberger können sich im Wertstoffhof in der Egenhauser Straße größere Mengen Suppenteller, flache Teller, Fleischplatten, Terrinen, Kaffeekannen, Kaffeegedecke sowie Besteck ausleihen. Ein Set besteht aus mindestens 50 Teilen. Die Benutzung ist kostenlos. Bei der Abholung muss eine geringe Kaution hinterlegt werden. Insgesamt stellt die Stadt zwei voll ausgestattete PKW-Anhänger inklusive Geschirrspülmaschine mit allen nötigen Anschlüssen bereit. Diese sind in den späten Frühjahres-/Sommermonaten nahezu ausgebucht. Durch das Verwenden von Mehrweggeschirr und Besteck wird im Sinne des Abfallvermeidungsgrundsatzes der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sichergestellt, dass durch die Vermeidung von Einweggeschirr gar kein Abfall entsteht.
ZIEL/E Gute Annahme des Geschirrmobils seitens der Nürnberger
Bevölkerung.
BEITRAG ZUR Ressourcenschonung
NACHHALTIGKEIT SDGs 11, 12, 13
HANDLUNGSSCHRITTE & Öffentlichkeitsarbeit, Hinweise auf Einrichtungen der
MEILENSTEIN/E Abfallwirtschaft in den einschlägigen Medien
FEDERFÜHRUNG ASN
BETEILIGTE Betriebsführer der Wertstoffhöfe, derzeit BRK
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & In den Betriebskosten der Wertstoffhöfe einkalkuliert
PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN Auslastung des Angebots
MARKT DER LANGEN G´SICHTER
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
A-09 Nürnberger ☐ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) Bürgerschaft ☒ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☒ Langfristig (>2030)
KURZBESCHREIBUNG Der Markt der langen G´sichter, das Nachweihnachtsevent zum
Thema Abfallvermeidung, macht seit 1997 darauf aufmerksam, dass zu viele neuwertige Geschenke zu Weihnachten unmittelbar im Müll landen. ASN unterstützt mit Hilfe der Versteigerung aktiv die Abfallvermeidung.
ZIEL/E Sensibilisierung der Bevölkerung Nürnberg hinsichtlich eines
sinnvollen, ressourcenschonenden Schenkens - sowohl bezüglich der Verpackung als auch inhaltlich. Geschenke können auch immaterieller Art sein, z.B. Zeit schenken oder es sollte sich mit dem Beschenken befasst werden um zu vermeiden, dass die Geschenke direkt im Abfall landen. Bezug zu SDGs: 11, 12, 13
BEITRAG ZUR Müllvermeidung und Ressourcen schonen.
NACHHALTIGKEIT Sensibilisierungsarbeit (Problematisierung der
Wegwerfgesellschaft)
HANDLUNGSSCHRITTE & Bewerbung der Veranstaltung durch Öffentlichkeitsarbeit
MEILENSTEIN/E (Presse, Radio, Instagram usw.)
jährliche Durchführung der Veranstaltung
FEDERFÜHRUNG ASN/ÖA
BETEILIGTE Haupt- und ehrenamtliche Abfallberatung
AKTEURINNEN/AKTEURE
(U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL & Die Personal- und Sachkosten werden aus den Müllgebühren
PERSONAL finanziert.
ERFOLGSINDIKATOREN Anzahl der Teilnehmenden (2023 ca. 750
Besucherinnen/Besucher) Anzahl der Ware, die versteigert wird Spendenhöhe
FLANKIERENDE Öffentlichkeitsarbeit auf mehreren Kanälen
MASSNAHMEN
LEUCHTTURMPROJEKT STADION
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
BA-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☐ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☒ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Verwendung von zirkulären Bauverfahren und Materialien für den
KURZBESCHREIBUNG
Umbau des Stadions. Hier sind bspw. Bauschuttrecycling und die Nutzung von biobasierten Materialsubstituten (bspw. Holz) zu nennen. Eine erfolgreiche Umsetzung kann die Akzeptanz für das Thema zirkuläres Bauen erhöhen.
ZIEL/E Verwendung von Sekundärrohstoffen
Bezug zu den relevanten SDGs: 11 und 13
BEITRAG ZUR CO2 und Ressourceneinsparung
NACHHALTIGKEIT Vorbildfunktion
HANDLUNGSSCHRITTE Machbarkeitsstudie im Rahmen des Gesamtprojekts
& MEILENSTEIN/E „Stadionumbau“
Bearbeitung im Rahmen der AG Nachhaltigkeit Stadion Berücksichtigung bei Planungsvorgaben
FEDERFÜHRUNG
Projektleitung „Umbau Stadion“
BETEILIGTE Ref. III, 3. BM, 1. FC Nürnberg, Projektgruppe Stadionumbau, Ref.
AKTEURINNEN/ VI, Ref. I/II
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL Zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Bei Planung und Bau des sanierten Stadions wurde in den Ausschreibungen und in der Ausführung entsprechende Baurecyclingverfahren umgesetzt.
TEILNAHME AM DIFU-PROJEKT „KREISLAUFSTADT“
KENNNUMMER ZIELGRUPPE PRIORITÄT UMSETZUNG
Ü-01 Stadtverwaltung ☒ hoch ☒ Kurzfristig (<2025) ☐ mittel ☐ Mittelfristig (2025– ☐ niedrig 2030) ☐ Langfristig (>2030)
Das Projekt „Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale
KURZBESCHREIBUNG
Resilienz & Wertschöpfung: Beitrag und Rolle der kommunalen Wirtschaftsförderungen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) unterstützt Kommunen dabei, auf Grundlage der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf Basis von Erkenntnissen bereits aktiver Kreislaufwirtschaftsstädte und initiativen, eine eigene gesamtstädtische Strategie zu entwickeln und Fortschritte zu evaluieren. In dem Projekt arbeiten sowohl Städte, die ganz am Anfang ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft“ stehen, als auch Städte und ihre Wirtschaftsförderungen, die bereits erste Schritte und Maßnahmen eingeleitet haben und Teil entsprechender Netzwerke sind. Neben der Stadt Nürnberg sind u.a. folgende Städte beteiligt: Hamburg, Leipzig, Frankfurt und Hannover.
ZIEL/E Vernetzung und Austausch von Erfahrungen mit anderen
deutschen Städten. Bezug zu den relevanten SDGs: 12
BEITRAG ZUR Weiterbildung und Sensibilisierung der städtischen
NACHHALTIGKEIT Mitarbeitenden
HANDLUNGSSCHRITTE Teilnahme an den Verbundtreffen
& MEILENSTEIN/E Teilnahme an den digitalen kollegialen Austauschformaten
Bilateraler Austausch mit Projektpartnern zu gemeinsamen Themen (z.B. zum Thema Monitoring) und ausgewählten Maßnahmen
FEDERFÜHRUNG
Ref. III
BETEILIGTE Ref. VII/ WiF
AKTEURINNEN/
AKTEURE (U.A.)
NÖTIGE FINANZMITTEL
& PERSONAL
ERFOLGSINDIKATOREN
Die Stadt Nürnberg lernt durch die Teilnahme am Projekt Best- Practice Beispiele und Ansätze zur Strategieentwicklung kennen.
Ref.I/II/050/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Noris Arbeit gGmbH
hier: Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2024
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2024
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat betraut die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH aufgrund der europarechtlichen Vorschriften zum Beihilferecht mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zur Deckung des sozialen Bedarfs im Hinblick auf den Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen (vgl. Betrauungsakt). Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt, der einen Bestandteil des Beschlusses bildet, wird mit Gültigkeit ab 01.01.2025 beschlossen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden ermächtigt und angewiesen, die zur Umsetzung des Betrauungsakts notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
I. Sachverhalt
Finanzierungssystem zwischen der Stadt Nürnberg und der Noris-Arbeit (NOA)
gGmbH
1. Ausgangslage
Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg. Als operativer Arm der kommunalen Beschäftigungs-, Bildungs- und Integrationspolitik verwirklicht sie Ziele, um sozial benachteiligten Personengruppen Zugang zu dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
Personen, die Unterstützungsleistungen der NOA gGmbH in Anspruch nehmen, sind folgenden Rechtskreisen zugehörig
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Sozialhilfe (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die von der NOA gGmbH angebotenen Leistungen werden im Rahmen von Projekten und Maßnahmen erbracht, die durch Zuwendungen von Drittmittelgebern (z.B. Europäischer Sozialfonds - ESF Plus etc.) und der Stadt Nürnberg finanziert werden.
Die seit 01.08.2022 bestellte neue Geschäftsführerin der NOA gGmbH hat zum 09.03.2023 im Sozialausschuss der Stadt Nürnberg einen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgestellt und aufbauend hierauf mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V) und dem Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II) die aktuelle Finanzierungsstruktur der NOA gGmbH überprüft.
Gemeinsam wurden verschiedene Entwicklungen identifiziert, die eine Anpassung der Finanzierungsstruktur erforderlich machen.
2. Aktuelle Entwicklungen und Veränderungsbedarfe
a) Veränderungen im Finanzierungsbedarf
Die Finanzierungsstruktur der NOA gGmbH wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2012 aus Anlass einschneidender Veränderungen im Geschäftsfeld grundsätzlich neugestaltet. Bis 2012 wurden die jährlich anfallenden Verluste aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Im Zuge der Neustrukturierung der Geschäftstätigkeit wurde auch die Art der Finanzierung durch die Stadt als Gesellschafterin angepasst. Statt eines nachlaufenden Verlustausgleichs wurde der NOA gGmbH seither ein begrenztes Budget im städtischen Haushalt von ca. 2,2 Mio. € eingeräumt, aus dem jeweils einzelne Zuschüsse beantragt und nach der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung vom Sozialreferat verbeschieden werden
konnten. Die NOA gGmbH sollte nur noch aus- oder gegenfinanzierte Projekte übernehmen und nicht zuletzt aufgrund der städtischen Zuschüsse eine ausgeglichene Wirtschaftsplanung vorlegen können.
Dieses Finanzierungsmodell hat sich zunächst bewährt und bis zur COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass der NOA gGmbH zwischen 2014 und 2019 keine Verlustausgleiche mehr geleistet werden mussten. Die zahlreichen Beeinträchtigungen des Geschäftsfelds der NOA gGmbH während der COVID-19 Pandemie haben nicht nur während der Pandemiejahre erhebliche Verluste verursacht, sondern – gemeinsam mit gesetzlichen Veränderungen – zu dauerhaften Veränderung in der Auslastung verschiedener Angebote geführt.
Über die pandemiebedingten Verluste und Veränderungen im Geschäftsfeld wurde am 27.10.2021 im Ältestenrat und Finanzausschuss berichtet und finanzielle Ausgleiche für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 beschlossen. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges sowie die Inflation haben seither den finanziellen Druck auf die Gesellschaft weiter erhöht.
Aufgrund der gestiegenen Kosten und dem seit 2014 nicht mehr angepassten Budget im Haushalt der Stadt Nürnberg konnte die Gesellschaft das bestehende Angebot nicht mehr kostendeckend anbieten. Die hieraus resultierenden Verluste der Gesellschaft wurden zwar von der Stadt Nürnberg ausgeglichen, haben aber bilanziell das Bild einer unterkapitalisierten Gesellschaft erweckt.
Um das bestehende fachliche Angebotsniveau wieder mit einem ausgeglichenen Wirtschaftsplan realisieren zu können, wurde in Abstimmung zwischen der Geschäftsführung der NOA gGmbH, Ref. V und Ref. I/II eine Anhebung des städtischen Budgets von jährlich 2,2 Mio. € auf 2,6 Mio. € für notwendig erachtet. Dies entspricht gegenüber 2014 einer jährlichen Steigerungsrate von ca. 1,7 %. Bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde deshalb eine zusätzliche Kapitalausstattung aus dem Haushalt der Stadt 2024 in Höhe von 400.000 € eingeplant und für 2025 erneut zum Haushaltsentwurf angemeldet.
b) Veränderungen bei Drittmittelgebern
Mit Beginn der neuen Förderperiode der Europäischen Union (z.B. des Europäischen Sozialfonds für Deutschland – ESF Plus) ab 2021 haben sich die Verfahren der Drittmittelgeber im Rahmen der Beantragung, Prüfung und Bewilligung erheblich verändert. So sehen die geänderten Prüfkriterien der Drittmittelgeber eine Förderung von Projektvorhaben nur bei solchen Vorhabenträgern vor, die über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung, über ein ausgeglichenes Bilanzbild und über eine funktionierende Liquiditätsüberwachung verfügen. Die Prüfverfahren der Fördermittelgeber werden sukzessive auf automatisierte Prozesse umgestellt, die „ohne menschliches Zutun“ ablaufen. Die Tatsache, dass die NOA gGmbH eine 100%ige Tochter der Stadt Nürnberg ist, hat in den vergangenen Jahren nicht verhindert, dass die NOA gGmbH aufgrund der angefallenen Jahresverluste im Rahmen einer Vergabeprüfung die Einstufung als „Unternehmen mit einer erhöhten finanziellen Unsicherheit“ erhielt, welche das Vertrauen der Drittmittelgeber beeinträchtigt und Förderanträge deshalb abgelehnt wurden.
c) Verwaltungsvereinfachung
Aktuell erfolgt die Finanzierung der NOA gGmbH einerseits über Fördermittel externer Drittmittelgeber sowie andererseits über Zuschüsse der Stadt Nürnberg als Gesellschafterin. Die Zuschussgewährung seitens der Gesellschafterin beinhaltet sowohl diejenigen Beträge, welche im Rahmen einer im Projektvorhaben geforderten Kofinanzierung eingebracht werden müssen, als auch diejenigen Beträge, die die Grundfinanzierung der Gesellschaft und deren Projekte sicherstellen. An dieser Stelle zeigen sich in der praktischen Umsetzung zunehmend Schwierigkeiten, da die derzeitige Form der städtischen Förderung Abgrenzungsprobleme zu den Förderrichtlinien und Fördergrundsätze seitens der Drittmittelgeber hervorrufen kann.
d) Anpassungsbedarfe aufgrund des EU-Beihilferechts
Nach dem europäischen Wettbewerbsrecht sind staatliche Beihilfen an Unternehmen im Sinne des Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, soweit diese nicht nach Maßgabe anderer europarechtlicher Vorschriften gerechtfertigt sind. Dieser Nachweis muss gegenwärtig für jeden Zuschuss der Stadt Nürnberg an die NOA gGmbH geführt werden.
Für Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Auftrag des Staates anbieten, besteht unter den Voraussetzungen des sogenannten DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission (2012/21EU) die Möglichkeit, über einen sogenannten Betrauungsakt die beihilferechtliche Rechtfertigung sämtlicher staatlicher Zuwendungen an ein Unternehmen einheitlich zu regeln.
Die NOA gGmbH erbringt Dienstleistungen zur Deckung des sozialen Bedarfs im Hinblick auf den Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen und erfüllt damit die Kriterien und die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des DAWI-Freistellungsbeschlusses.
3. Betrauungsakt und Veränderungen in der Finanzierungsstruktur
Aus den vorstehenden Anlässen sollen die finanziellen Beziehungen zwischen der Stadt Nürnberg und der NOA gGmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2025 auf der Grundlage eines Betrauungsaktes neu gefasst werden. Der Betrauungsakt schafft beihilferechtliche Transparenz, reduziert den Verwaltungsaufwand für die NOA gGmbH wie auch für die Stadtverwaltung und schafft die Möglichkeit und den Anreiz, ein auch aus Sicht der Drittmittelgeber gesünderes Bilanzbild zu erreichen.
Im Einzelnen:
a) Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)
Die NOA gGmbH wird insbesondere mit folgenden Handlungsfeldern betraut:
Handlungsfeld „Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“ Qualifizierung Sprachförderung Beratungsleistungen Heranführung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt Möglichkeiten der Beschäftigung Jugendberufshilfe
Handlungsfeld „Soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen“ Qualifizierung Sprachförderung Beratungsleistungen Jugendsozialarbeit Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen
Unmittelbar mit den Handlungsfeldern sind Nebenleistungen verbunden, wie z.B. Cafeteria- Betrieb, Sozialkaufhaus, Vermietung, Veranstaltungsservice, Betriebsträgerschaft, Kinderbetreuung, Büroserviceleistungen für die NOA.kommunal GmbH.
b) Objektive und transparente Festlegung der jährlichen Ausgleichsparameter auf der
Grundlage des Wirtschaftsplans
Auf Basis von Art. 5 des DAWI-Freistellungsbeschlusses kann einem betrauten Unternehmen eine Ausgleichsleistung gewährt werden, die jedoch unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns nicht über das hinausgehen darf, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Nettokosten abzudecken.
Das bedeutet zunächst, dass sich die Ausgleichsleistung an den tatsächlichen Aufwendungen für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen orientieren muss. Die im Wirtschaftsplan aufzuführenden Projekte und deren Kostenrahmen sind sowohl Grundlage wie auch Grenze für die Verwendung der Ausgleichsleistung. Soweit die Aufwendungen die Ansätze unterschreiten, müssen diese grundsätzlich erstattet oder auf das Folgejahr angerechnet werden.
Anders als die städtische Zuwendungsgeschäftsanweisung ist es nach europäischem Recht explizit vorgesehen, dass betraute Unternehmen als Teil ihrer Nettokosten eine angemessene Kapitalrendite erwirtschaften dürfen. Zusätzlich können Anreizeffekte berücksichtigt werden, die sich insbesondere auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und Effizienzgewinne beziehen.
Vor dem Hintergrund der geänderten Förderkulisse mit der stärkeren Berücksichtigung eines gesunden Bilanzbildes, soll der NOA gGmbH über die Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns ein kontinuierlicher Ausbau der Eigenkapitalquote ermöglicht werden. Als angemessener Gewinn gilt eine jährliche Eigenkapitalrendite von 3%. Zusätzlich wird der NOA gGmbH als jährlicher Anreiz zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung eine Vereinnahmung von eingesparten Kosten im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Freistellungsbeschluss gewährt, soweit diese ohne Reduzierung von Umfang und Qualität der Angebote erreicht wurden. Sie ist in der maximalen Höhe begrenzt auf 2% der im Wirtschaftsplan enthaltenen Ausgleichsleistung.
Beispielhaft hätte sich nach diesem Betrauungsakt für das Jahr 2023 als maximal zulässiger angemessener Gewinn ein Betrag von 58.839 € errechnet:
Basiswert Faktor Angemessener Gewinn Anreiz: 2.679.083 € 2% 53.400 € Eigenkapitalverzinsung: 181.330 € 3% + 5.439 € (ohne Bilanzverlust 2023)
58.839 €
Im Wirtschaftsjahr nicht verbrauchte Mittel, die über den angemessenen Gewinn hinausgehen, würden künftig bei den Ausgleichsleistungen der Folgejahre berücksichtigt und in Abzug gebracht, um der städtischen Haushaltslage Rechnung zu tragen.
c) Controlling und Verwaltungsvereinfachung
Die Basis der jährlichen Ausgleichsleistung bildet wie bisher der jeweilige Wirtschaftsplan, der im Aufsichtsrat der NOA gGmbH zum Beschluss der Gesellschafterin Stadt Nürnberg vorgelegt wird und vom Stadtrat mit dem städtischen Etat beschlossen wird.
Die Reduktion der notwendigen Zuwendungsbescheide reduziert den technischen Verwaltungsaufwand im Referat V und ermöglicht eine stärkere fachliche Fokussierung auf die Projekt- und Maßnahmenbegleitung sowie auf die strategische Ausrichtung der NOA gGmbH, ohne dabei die gebotene Transparenz und Kontrolle zu mindern. Transparenz und Kontrolle erfolgen künftig in Abstimmung zwischen Ref. I/II und Ref. V über die Aufstellung des Wirtschaftsplanes sowie darauf aufbauenden Quartalsgesprächen, Plan-Ist-Vergleichen und einer projektbezogenen Kostenstellenrechnung bei der NOA gGmbH.
II. Beschluss
Der Stadtrat betraut die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH aufgrund der europarechtlichen Vorschriften zum Beihilferecht mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zur Deckung des sozialen Bedarfs im Hinblick auf den Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen (vgl. Betrauungsakt). Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt, der einen Bestandteil des Beschlusses bildet, wird mit Gültigkeit ab 01.01.2025 beschlossen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden ermächtigt und angewiesen, die zur Umsetzung des Betrauungsakts notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
Betrauungsakt
der Stadt Nürnberg
auf der Grundlage
des BESCHLUSSES DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012)
- Freistellungsbeschluss -,
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION vom 11. Januar 2012 über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (2012/C 8/02, ABl. EU Nr. C 8/4 vom 11. Januar 2012),
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION vom 11. Januar 2012 Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011) (2012/C 8/03, ABl. EU Nr. C 8/15 vom 11. Januar 2012)
und der RICHTLINIE 2006/111/EG DER KOMMISSION vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. EU Nr. L 318/17 vom 17. November 2006)
§ 1
Gemeinwohlaufgabe
(1) Nach Art. 2 Abs. 1 lit. c) des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV insbesondere solche, die zur Deckung des sozialen Bedarfs im Hinblick auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Betreuung und soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen gerichtet sind.
(2) Die Stadt Nürnberg ist auf den Gebieten der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in erheblichem Umfang zur Deckung sozialer Bedarfe bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie zur Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen verpflichtet.
§ 2
Beauftragtes Unternehmen, Art der Dienstleistungen, Befristung
(Zu Art. 4 Freistellungsbeschluss)
(1) Die Stadt Nürnberg (Stadt) hält sämtliche Anteile an der „Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg“ (nachfolgend NOA gGmbH). Nach § 2 der Gesellschaftssatzung ist Gegenstand des Unternehmens sozial benachteiligten Personengruppen mit Wohnsitz in Nürnberg durch Bereitstellung befristeter Arbeitsgelegenheiten u.a. in eigenen Werkstätten und durch "Arbeit bei Dritten", durch Qualifizierung und Beratung Zugang zu dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
(2) Für die Zwecke dieses Betrauungsaktes konkretisiert die Stadt Nürnberg diese satzungsgemäße Aufgabe und beauftragt die NOA gGmbH mit der Erbringung nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Gebiet der Stadt:
- Angebote im Handlungsfeld „Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“, insbesondere in Form von
a) Qualifizierung b) Sprachförderung c) Beratungsleistungen d) Heranführung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt e) Möglichkeiten der Beschäftigung f) Jugendberufshilfe
- Angebote im Handlungsfeld „Soziale Einbindung sozial benachteiligter Personengruppen“, insbesondere in Form von
a) Qualifizierung b) Sprachförderung c) Beratungsleistungen d) Jugendsozialarbeit e) Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige
f) Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen
(3) Die NOA gGmbH erbringt Nebenleistungen, die unmittelbar mit den Handlungsfeldern verbunden sind, wie z.B. Cafeteria-Betrieb, Sozialkaufhaus, Vermietung, Veranstaltungsservice, Betriebsträgerschaft, Kinderbetreuung, Büroserviceleistungen für die NOA.kommunal GmbH.
(4) Die NOA gGmbH erbringt keine sonstigen Dienstleistungen, die entweder nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen oder nicht von der Betrauung nach Abs. 1 umfasst sind.
(5) Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist befristet auf den 31.12.2034.
§ 3
Ausgleichszahlung und andere Begünstigungen
(Zu Art. 5 Freistellungsbeschluss)
(1) Soweit für die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 2 Abs. 1 erforderlich, gewährt die Stadt der NOA gGmbH Ausgleichsleistungen, insbesondere durch
- unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung von Wirtschaftsgütern oder Ressourcen 2. Zuschüsse (inkl. Investitionszuschüsse) 3. Gesellschaftsrechtliche Einlagen in das Stammkapital oder sonstiges Eigenkapital 4. Verlustausgleiche.
Aus diesem Betrauungsakt folgt kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Ausgleichsleistung.
(2) Die maximale Höhe der Ausgleichszahlungen ist nach den Maßgaben von Abs. 3 begrenzt.
(3) Die maximale Höhe der von der Stadt Nürnberg gewährten Ausgleichszahlung geht nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen sowie eines angemessenen Gewinns abzudecken (vgl. Art. 5 Abs. 2 bis 8 Freistellungsbeschluss). Sie ergibt sich aus dem nach den gesetzlichen Regelungen und den dort vorgesehenen Parametern aufgestellten und beschlossenen Jahres-Wirtschaftsplan der NOA gGmbH.
(4) Als angemessener Gewinn gilt eine jährliche Eigenkapitalrendite von 3%. Zusätzlich wird der NOA gGmbH als jährlicher Anreiz zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung eine Vereinnahmung von eingesparten Kosten im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Freistellungsbeschluss gewährt, soweit diese ohne Reduzierung von Umfang und Qualität der Angebote erreicht wurde und in der maximalen Höhe begrenzt auf 2% der im Wirtschaftsplan enthaltenen Ausgleichsleistung.
(5) Führen nicht vorhersehbare Ereignisse zu höheren Nettokosten im Sinne des Art. 5 Freistellungsbeschluss, können auch diese ausgeglichen werden.
§ 4
Trennungsrechnung
(1) Soweit die NOA gGmbH zu einem späteren Zeitpunkt sonstige Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 ausübt, die keine Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, die von diesem Betrauungsakt umfasst werden, muss die NOA gGmbH in ihrer
Buchführung die Kosten und Einnahmen, die sich aus der Erbringung der einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß § 2 Abs. 2 ergeben, getrennt von allen anderen sonstigen Tätigkeiten ausweisen.
(2) Die NOA gGmbH muss in diesem Fall hierfür eine Trennungsrechnung aus der Erfolgsplanung für das Planjahr und der testierten Gewinn- und Verlustrechnung für das abgeschlossene Geschäftsjahr erstellen. In dieser Trennungsrechnung sind die den einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge jeweils gesondert auszuweisen.
(3) Art. 5 Abs. 9 Freistellungsbeschluss ist zu berücksichtigen. Die NOA gGmbH wird die Trennungsrechnung der Stadt zur vertraulichen Kenntnisnahme übermitteln
§ 5
Vermeidung von Überkompensierung
(Zu Art. 6 Freistellungsbeschluss)
(1) Um sicherzustellen, dass durch Ausgleichszahlungen oder andere Begünstigungen keine Überkompensierung für die Erbringung von Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 entsteht, führt die NOA gGmbH jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel. Dies geschieht durch den jährlichen Jahresabschluss und die sich darauf beziehende kommunalrechtlich erforderliche Prüfung sowie einem Geschäftsabschluss am Ende des Betrauungszeitraums.
(2) Im Hinblick auf einen Investitionszuschuss kontrolliert die Stadt Nürnberg ergänzend die Schlussrechnung über die Maßnahmen.
(3) Die Stadt fordert die NOA gGmbH zur Rückzahlung einer etwaigen Überkompensation auf.
(4) Überkompensierungen hat die NOA gGmbH der Stadt auszugleichen. Beträgt die Überkompensierung maximal 10% der jährlichen Ausgleichssumme, darf dieser Betrag auf die nächstfolgende Ausgleichsperiode angerecht werden.
§ 6
Vorhalten von Unterlagen
(Zu Art. 8 Freistellungsbeschluss)
Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Ausgleichszahlungen mit den Bestimmungen der Freistellungsentscheidung vereinbar sind, während des Betrauungszeitraums und für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Ende des Betrauungszeitraums verfügbar zu halten.
Vpl/066/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2035 - Einsparungen bei der VAG
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2023
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.06.20223 Entscheidungsvorlage Einsparungen VAG-Betrieb 2029 Tabelle Maßnahmen
ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2035 - Ausbau und Angebotsanpassungen
hier:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 22.06.2023
Die Stadtratsfraktion der SPD bittet mit Antrag vom 28.10.2024 darum, alle bisher nicht erfolgreich umgesetzten Projekte des Nahverkehrsentwicklungsplans 2025+ nach dem neuen Standardisierten Bewertungsverfahren aus 2022 neu zu bewerten. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen mit Antrag vom 22.06.2023 einen Bericht zum Stand der Planungen für eine Hochschullinie, die die verschiedenen Universitätsstandorte miteinander verbinden soll.
Der ÖPNV ist in Nürnberg wie in allen deutschen Städten defizitär. Über den Verlustausgleich im StWN-Konzern hinaus benötigt die VAG in Zukunft einen direkten Verlustausgleich aus dem Stadthaushalt. Die Gründe liegen einerseits in zukünftig deutlich höheren Investitionen der N- ERGIE in die Energie- und Wärmewende, andererseits in deutlich gestiegenen Kosten der VAG in Folge Inflation und Angebotsausbau sowie der nicht ausreichenden Einnahmesituation im ÖPNV. Zudem sind in den nächsten Jahren weiter erhebliche Investitionen in das Netz zu stemmen.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der VAG daher ein Gesamtpaket vor, das einerseits Einsparungen im Betrieb, Verschiebungen von Investitionen und moderate Leistungskürzungen der VAG umfasst, andererseits aber den weiteren Ausbau insbesondere des Straßenbahnnetzes in Nürnberg auf Basis aktueller NKU-Bewertungen sicherstellen soll. Hintergrund ist dabei, dass heute unterlassene förderfähige Investitionen in den Netzausbau in Zukunft keine Angebotsverbesserungen erlauben werden, während heute angepasst Angebotsqualitäten bei veränderten Finanzierungsbedingungen wieder verbessert werden könnten.
Entsprechend müssen die Prioritäten bei der Planung und Umsetzung von Schienenprojekten in Kenntnis der jeweiligen Förderkulissen, der Leistungsfähigkeit des Stadthaushalts und der realen Personalausstattung- neu festgelegt werden. Dadurch sollen auch verlorene Kosten durch Notsanierungen im Bestand oder nicht umsetzbare Planungen vermieden werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, sich beim Neubau /Ausbau auf elf Projekte zu konzentrieren. Planung und Koordination der bereits begonnenen Maßnahmen des Schienenverkehrs reicht bis weit in die 2030er Jahre hinein und bindet die vorhandenen Personalkapazitäten, so dass die Neubewertung anderer wünschenswerter Projekte wie die Altstadtquerung oder Planung einer Hochschullinie zurückgestellt werden müssen.
Die priorisierten Maßnahmen (siehe Anhang) sind teilweise zur Aufrechterhaltung des bestehenden und für eine Ausweitung des Straßenbahnangebots unerlässlich, da bereits heute diverse Mängel in der bestehenden Straßenbahninfrastruktur Engpässe in der betrieblichen Abwicklung verursachen.
Aufgrund der angespannten Finanzlage des städtischen Haushalts werden gleichzeitig mit dem Ausbau des Schienennetzes auch zur Sicherung deren Finanzierung Einsparungen bei der VAG vorgeschlagen. Diese konzentrieren sich auf Abschreibungsänderungen durch Investitionsverschiebungen, innerbetriebliche Einsparungen sowie Einsparungen im laufenden Betrieb des Angebots. Bei einem entsprechenden Beschluss sind der bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag sowie der Nahverkehrsplan anzupassen. Das Gesamtvolumen der Einsparungen der VAG beläuft sich auf jährlich ca. 5 Mio. € für die Jahre 2025-2029.
Bei den Projekten des ÖPNV-Maßnahmenprogramms, bei denen noch kein vom Stadtrat beschlossener Straßenplan vorliegt, sind Pläne zeitnah dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Ausbau des ÖPNV kommt insbesondere, aber nicht nur mobilitätseingeschränkten Personen zugute. Einsparungen haben dagegen negative Auswirkungen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref I/II
BgA
VAG
Beschlussvorschlag:
-
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Prioritätenliste des ÖPNV- Maßnahmenprogramms 2035 gemeinsam mit der VAG in Planung und Finanzierung zu sichern.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Projekte, für die noch kein vom Stadtrat beschlossener Straßenplan vorliegt, Straßenpläne zu erarbeiten und dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der VAG Einsparungen im laufenden Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtgebiet Nürnberg entsprechend der in der beiliegenden Liste aufgeführten Maßnahmen vorzunehmen. Der Eigentümer wird aufgefordert, sich das Sparkonzept zu eigen zu machen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Fortschreibung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) sowie bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die Anpassungen des Angebots nach beigefügter Liste zu integrieren.
SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Oberbürgermeister] Marcus König
2 8. OKI. 2022
Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 28. Oktober 2022 Antragsteller: Brehm, Dr. Ahmed
Zweite Chance für Nahverkehrsprojekte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stärkung und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Verkehrspolitik. Mit dem Nahverkehrsentwicklungsplan (NVER) haben wir im Rathaus eine gemeinsame Vision entwickelt, wie das Schienennetz für U- und Straßenbahn ausgebaut werden kann.
Im Zuge von detaillierteren Untersuchungen im Rahmen der sog. standardisierten Bewertung kam heraus, dass viele Einzelprojekte keine Förderfähigkeit und damit auch keine Realisierungschance erreichen. Dazu zählt Beispielsweise die Stadtbahn nach Kornburg und eine U-Bahn-Verlängerung nach Eibach.
Das Berechnungsverfahren stand jahrelang in der Kritik, weil es den aktuellen Herausforderungen von Klimaschutz und Mobilitätswende unzureichend Rechnung trug. Zum 1. Juli 2022 wurde es nun endlich vom Bund angepasst, so dass grundsätzlich mehr Nahverkehrsprojekte in die Förderung rutschen. Auch durch die Einführung des 49€-Tickets und die dadurch zu erwartenden Zunahme der Fahrgastzahlen ist ein positiver Effekt auf die Bewertungsergebnisse bei der Standardisierten Bewertung möglich.
Dies ermöglicht es uns in Nürnberg, die Förderfähigkeit unserer NVEP-Maßnahmen erneut zu überprüfen, um sie möglichweise doch mit Fördergeldern realisieren zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag:
Die Verwaltung lässt die bisher nicht förderfähigen Nahverkehrsprojekte einer erneuten standardisierten Bewertung unterziehen und berichtet im Ausschuss über die Ergebnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Dr. Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus M. « Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@sta dt.nuernberg.de
OBERS U R G E R M EISTER
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) /____ Nr ß Nürnberg, 22.06.2023
Für ein attraktiveres Straßenbahnnetz: Hochschullinie zügig umsetzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
um die Verkehrswende in Nürnberg voranzutreiben, brauchen wir zusätzliche attraktive Straßenbahnlinien. So hat es der Nürnberger Stadtrat in Mobilitätsbeschluss und ÖPNV- Maßnahmenpaket 2030 festqelegt. Eine Verbindung, die ganz besonders den Studierenden in der Stadt zugutekommt, aber auch für alle Nürnbergeninnen eine komfortable neue Direktverbindung schafft, ist die Hochschullinie. Einige Teilprojekte sind bereits weit fortgeschritten, so etwa die Stadt-Umland-Bahn, die den Nürnberger Norden mit den Standorten der FAU in Erlangen verbindet oder die Verlängerung des Straßenbahnnetzes nach Lichtenreuth zur neuen Technischen Universität Nürnberg. Um diese beidpn nördlich und südlich gelegenen Abschnitte zu verbinden, ist die Reaktivierung der Gleise in der Pirckheimer Straße und der Neubau einer Trasse durch Wöhrd und St. Peter nötig. Vor zwei Jahren beschloss der Verkehrsausschuss des Stadtrats einstimmig, das Projekt Pirckheimer Straße weiter zu verfolgen. Erste Vorarbeiten in der Bayreuther Straße werden gerade umgesetzt. Ein konkreter Zeitplan wurde bisher jedoch noch nicht vorgestellt.
Jetzt, da sich die Fördermöglichkeiten des Bundes für solche Projekte deutlich verbessert haben und der Ausbau umweit- und klimafreundlicher Verkehrsmittel immer dringlicher wird, ist es höchste Zeit, das Projekt Straßenbahnausbau mit Nachdruck voranzutreiben.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Planungen zur Herstellung einer
Hochschullinie, die die Standorte der FAU, der Evangelischen Hochschule, der Ohm-
Hochschule und der neuen Technischen Universität verbindet. Einen besonderen Fokus legt der Bericht auf die hierfür benötigte Neubaustrecke durch Wöhrd und St. Peter sowie die Reaktivierung der Pirckheimer Straße.
- Die Verwaltung berichtet außerdem über die positiven Auswirkungen auf den
betrieblichen Ablauf, die die Hochschullinie mit sich bringt.
Mit freundlichen Grüßen /(lu fi/L (1UHL,
Alexander Kahl Mike Bock Marc Schüller Stadtrat Stadtrat Stv. Fraktionsvorsitzender
ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2035 - Gesamtkonzept Ausbau und Angebotsanpassungen
hier:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 22.06.2023
Finanzierung und Priorisierung der ÖPNV-Maßnahmen etwa 2035 Der ÖPNV bildet das Rückgrat klimafreundlicher und sozialer Mobilität und soll entsprechend der Ziele des Mobilitätsbeschlusses weiter ausgebaut werden. Jede Ausweitung des ÖPNV- Angebotes hat zu Zunahmen bei den Fahrgastzahlen und zur angestrebten Reduzierung des Kfz- Verkehrs auf den betroffenen Achsen geführt. Beispiele hierfür sind die Inbetriebnahmen der Straßenbahnstrecken von Thon bis Am Wegfeld, in der Pillenreuther Straße, die neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 mit Taktverdichtung auf den Hauptachsen oder die zuletzt in Betrieb gegangenen U-Bahnabschnitte bis Nordwestring oder Großreuth bei Schweinau. Mit den priorisierten Ausbaumaßnahmen im ÖPNV-Netz kann von weiteren Fahrgastzuwächsen ausgegangen werden.
In den letzten Monaten hat die Verwaltung gemeinsam mit der VAG alle laufenden und dringend erforderlichen Projekte auf Basis von Förderfähigkeit, Ressourcen, Nutzen und Finanzierbarkeit sowie tatsächlicher Umsetzbarkeit (Personal) neu priorisiert. Dazu zählen u.a. die geplanten Erweiterungen des Straßenbahnnetzes (Minervastraße, Lichtenreuth, Stadtumlandbahn) aber auch dringende Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Straßenbahnnetz bzw. Straßennetz (z.B. Ostendstraße), um den Straßenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Gekoppelt sind die Maßnahmen in der Regel mit der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im Straßenbahnnetz.
Fiskalisch ist zu bedenken, dass Straßenbahnprojekte immer einen Anteil bei der Stadt mit Förderung und einen Anteil bei der VAG, ebenfalls mit Förderung, enthalten. Bisher waren zur Deckung des VAG-Anteils keine städtischen Mittel aus dem Kernhaushalt erforderlich. Dies hat sich geändert, so dass eine gesamtheitliche Betrachtung geboten ist.
Um eine zügige und an die Erfordernisse angepasste Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten zu können, sind in den nächsten Jahren die Projekte des ÖPNV-Maßnahmenprogramms 2035 in den städtischen Haushalt sowie in den Wirtschaftsplan der VAG aufzunehmen und deren Finanzierung sicher zu stellen. Bei allen Maßnahmen können Fördergelder des Bundes bzw. Freistaats in Anspruch genommen werden.
Das Stemmen des enormen Infrastrukturausbaus und das weitgehende Aufrechterhalten der derzeitigen Angebotsqualität ist ohne finanzielle Hilfe für die VAG aus dem Stadthaushalt nicht möglich. Dies erfolgt über einen Investitionskostenzuschuss sowie einen Verlustausgleich an die StWN. Dieser soll im Haushaltsplan der Stadt deutlich erhöht werden – auf insgesamt 35 Mio. Euro in 2026 und ab 2027 dann auf 40 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen sollen 25 Mio. Euro über einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2024.
Maßnahmenprogramm 2035 Im Hinblick auf die nötige Konzentration auf wichtigsten Maßnahmen (sh. Anlage) müssen die Prioritäten bei der Planung und Umsetzung von Schienenprojekten neu festgelegt werden. Insbesondere die begrenzten personellen Ressourcen in der Verwaltung, vor allem im Baubereich, machen die Fokussierung auf die dringend umzusetzenden Maßnahmen notwendig. Die Planung und Koordination der bereits begonnenen Maßnahmen des Schienenverkehrs reicht bis weit in
die 2030er Jahre hinein und bindet die vorhandenen Personalkapazitäten, so dass die Neubewertung anderer wünschenswerter Projekte und die Planung z. B. einer Hochschullinie zurückgestellt werden müssen. Die Re-Priorisierungen der in der Lsite dargestellten Projekte gegenüber bisherigen Erwartungen sowie noch nicht begonnener Projekte wirken sich positiv auf den MIP der Stadt und den Wirtschaftsplan der VAG aus, weil Mittelabflüsse später und geglättet erfolgen und bei Neubauvorhaben Betriebskosten erst später anfallen.
Die priorisierten Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des bestehenden und für eine Ausweitung des Straßenbahnangebots unerlässlich. Bereits heute verursachen diverse Mängel in der bestehenden Straßenbahninfrastruktur Engpässe in der betrieblichen Abwicklung. Zudem minimiert die termingerechte Durchführung der Maßnahmen weiteres „Flickwerk“ und zusätzliche Kosten durch Notsanierungen im Bestand auf kurzen Teilstücken, die einen hohen Aufwand für die Baustellenabwicklung und den Schienenersatzverkehr erfordern und zu Verkehrsbehinderungen führen, wie im Jahr 2024 z.B. in der Johannisstraße und (zum wiederholten Mal) in der Ostendstraße.
Die priorisierten Maßnahmen werden in der Tabelle im Anhang kurz skizziert und ihr Planungsstand dargestellt. Diese Maßnahmen sind ddas Exzeropt aus einer Vielzahl weiterer Maßnahmen). Die aufgeführten Zeiträume stellen die abgestimmten Umsetzungszeiträume dar. Diese Repriorisierungen sind kein unmittelbares Thema für den Aufsichtsrat der VAG, es wird hier lediglich die Ergebniswirkung im Rahmen der Beschlüsse zum MIP/MWP aufgezeigt. Der komplette Neubau der bisherigen Betriebsverbindung Rathenauplatz – Stadtparkschleife (Bayreuther Straße) für die Verlängerung der Linie 7 vom Hauptbahnhof zum Stadtpark ist bereits im Bau und soll Ende 2026 fertiggestellt werden.
Die Gesamtinvestitionskosten können aufgrund des unterschiedlichen Planungsstandes nur grob geschätzt werden. Alle elf Maßnahmen zusammen umfassen ein Investitionsvolumen von ca. 350 Mio. Euro. Bei allen Projekten können Fördermittel von Bund und Land in erheblichem Umfang, in der Regel zwischen 50% und 90% der förderfähigen Kosten akquiriert werden. Die Gesamtbelastung des Pakets für den städtischen Haushalt liegt damit bei etwa 70 Mio. €, im Betrachtungszeitraum im jährlichen bei Mittel ca. 7 Mio. €.
Defizitsenkende Maßnahmen bei der VAG Um das Defizit der Städtischen Werke zu reduzieren, sollen folgende Einsparungen erfolgen (siehe Liste Anhang). Die zwischen VAG und Verwaltung abgestimmten Vorschläge zu Veränderungen am Angebot, Verschiebungen von Projekten mit entsprechend geänderten Abschreibungsverläufen und interne Einsparungen wirken sich mit ca. 5,0 Mio. € p. a. jährlich bis 2029 aus. Dieser Schritt ist notwendig, um den Verlustausgleich zumindest etwas zu begrenzen.
Die nachfolgenden Übersichten zeigt Vorschläge auf, mit denen das Ziel erreicht werden könnte. Damit sind negative Auswirkungen auf die ÖPNV-Nachfrage verbunden. Die Projektverschiebungen / Eigenbeiträge unterliegen nicht der Beschlußfassung des Stadtrates, sondern der unternehmerischen Verantwortung der VAG.
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 1.400 | 1.900 | 1.900 | 2.550 | 2.550 | * |
| Mio. € | 1.836 | 1.668 | 1.283 | 938 | 716 | ** |
Maßnahmen
Angebotsanpassung
Verschiebung von Projekten
Eigenbeiträge VAG Mio. € 1.720 1.430 1.915 1.320 1.825 ***
| Mio. € | 4.956 | 4.998 | 5.098 | 4.808 | 5.091 |
|---|
Summe
*gem. Vorschlagsliste; reduzierter Wert 2025, da Maßnahmen tlw. erst in 04/2025 umsetzbar
Maßnahmen Angebotsanpassung im Detail:
Einstellung der Linie 31 zwischen Neunhof und Großgründlach in der NVZ
20´-Takt in der NVZ auf der Linie 34
Einstellung der Linie 49
40´-Takt in der SVZ auf den Linien 51 und 52
20´-Takt in der HVZ nachmittags auf der Linie 55
Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der Linie 57
Sommerferienfahrplan (20´-Takt HVZ) und Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der
Linie 62
Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der Linie 69
Umstellung der Linie 82 auf ein Rufbussystem in SVZ
Einstellung der Linie 84
* *ausgewiesen ist Reduzierung der AfA VAG; die Projektverschiebungen umfassen die abgestimmte Maßnahmenpriorisierung sowie weitere interne Projekte der VAG
***im MWP 2025ff (Entwurf) sind bereits Ergebnisverbesserungen i.H.v. ca. 5 Mio. € / a als Eigenbeitrag VAG ggü. der Vorjahresplanung berücksichtigt; die ausgewiesenen Gesamtbeträge umfassen folgende Maßnahmen: 1. Erhöhung Werbeerlöse, 2. Optimierung Instandhaltung Straßenbahn, 3. Automatisierung Nachfrageerhebung, 4. Erhöhung der Gesundheitsquote, 5. Fuhrparkoptimierung, 6. Abschaffung Bargeldzahlung Busfahrer (ggf. ÖDLA- Anpassung erforderlich)
Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) entsprechend anzupassen, damit die VAG die Maßnahmen in 2025 kurzfristig umsetzen kann. Dies soll wie in der Vergangenheit zunächst über ein Schreiben des OBM auf Basis dieses Beschlusses erfolgen.. Das künftige ÖPNV-Angebot muss im neuen Nahverkehrsplan abgebildet werden. Der Nahverkehrsplan soll Anfang 2025 dem Stadtrat / Verkehrsausschuss gemeinsam mit dem auch in weiteren Punkten angepassten ÖDLA zum Beschluss vorgelegt werden.
Fazit Der Stadthaushalt für die Jahre 2025ff sieht eine deutliche Stärkung des ÖPNV-Angebots im Stadtgebiet vor. Die erheblichen Investitionen insbesondere in den schienengebundenen ÖPNV sind ein starkes Signal an die Zukunft Nürnbergs als „ÖPNV-Stadt“. Verwaltung und VAG werden wegen der Herausforderungen des Haushalts sowie der Personalknappheit die Ressourcen bündeln und sich auf die wichtigsten und effizientesten Maßnahmen konzentrieren. Diese Maßnahmen sind bereits eine große Herausforderung für den städtischen Haushalt und die Prioritäten bei der Personalplanung.
Die Priorisierung der Maßnahmen spiegelt auch die bestehenden Abhängigkeiten untereinander wieder.
Sollten dringende Sanierungsmaßnahmen an Gleisabschnitten nicht umgesetzt werden können, sind provisorische Unterhaltsmaßnahmen wie Aufschweißen oder Erneuerung kurzer Gleisabschnitte nötig, die ebenfalls finanzielle Mittel benötigen, aber nur kurze Zeit bestehen können und die grundlegende Sanierung nicht ersetzen. Zudem kann die störungsfreie Abwicklung des Straßenbahnbetriebs nicht gewährleistet werden, da diese auf einzelnen Streckenabschnitten und Knotenpunkten bereits heute an der Grenze der Leistungsfähigkeit agiert.
Die Planung und Koordinierung der priorisierten Maßnahmen binden die für ÖPNV-Projekte zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen bei Vpl und SÖR sowie der VAG. Die notwendige kontinuierliche Arbeit an den einzelnen Projekten erlaubt aktuell keine Planung zusätzlicher ÖPNV-Projekte, deren Dringlichkeit derzeit nicht in gleicher Gewichtung gegeben ist.
| Einsparungsmaßnahmen zur Entlastung der Wirtschaftsplanung der VAG | |||
|---|---|---|---|
| Einsparmaßnahme (Sortierung aufsteigend nach Liniennummer!) | Fahrgastverlust [FG/a***] | Einsparung* [€/a**] | Anmerkungen |
| Einsparungspaket (zeitnahe Wirksamkeit) | |||
| Einstellung der Linie 31 zwischen Neunhof und Großgründlach in der NVZ | 22.000 | 80.000 € | NVP Anpassung nötig |
| 20´-Takt in der NVZ auf der Linie 34 | 32.000 | 210.000 € | NVP Anpassung nötig |
| Komplette Einstellung der Linie 49 | 8.000 | 120.000 € | NVP Anpassung nötig, erheblicher Komfortnachteil |
| 40´-Takt in der SVZ auf den Linien 51 und 52 | 52.000 | 500.000 € | NVP Anpassung nötig |
| 20´-Takt in der HVZ nachmittags auf der Linie 55 | 32.000 | 170.000 € | erheblicher Komfortnachteil |
| Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der Linie 57 | 26.000 | 50.000 € | Einzelne Anschlüsse an Bhf. Fischbach entfallen. |
| Sommerferienfahrplan (20´-Takt HVZ) und Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der Linie 62 | 53.000 | 480.000 € | erheblicher Komfortnachteil |
| Verkürzung der HVZ um 2 Stunden auf der Linie 69 | 36.000 | 20.000 € | Mit Eröffnung U3 Gebersdorf und Busnetz Nürnberg West 2 zu überprüfen. |
| Umstellung der Linie 82 auf ein Rufbussystem in SVZ | 2.000 | 80.000 € | erheblicher Komfortnachteil |
| Komplette Einstellung der Linie 84 | 38.000 | 190.000 € | NVP Anpassung nötig |
| Zwischensumme | 301.000 | 1.900.000 € | |
| Mittelfristige Maßnahmen (Umsetzung nach Realisierung Minervastr.) | |||
| Taktausdünnung der Linie 5 zwischen Schleife Trafowerk und Worzeldorfer Str. | 120.000 | 450.000 € | Bestandteil der Angebots im Mitfall für das Straßenbahnprojekt Minervastraße. |
| Verkürzung der Linie 11 bis Mögeldorf (anstatt Tiergarten) | 93.000 | 200.000 € | Erforderlich für eine betrieblich stabile Umsetzung ist die neue Wendeschleife in Gibitzenhof in Verbindung mit der Verlängerung zur Worzeldorfer Str. um die Linien 4 und 11 zu entflechten. Zusätzlich notwendig: Bauliche Anpassung Infrastruktur und LSA in Mögeldorf. Während der warmen Jahreszeit ist aufgrund der Nachfrage weiterhin eine Verstärkung des Angebots zum Tiergarten erforderlich. |
| Zwischensumme | 213.000 | 650.000 € | *inkl. Einnahmenrückgang durch Fahrgastverluste **auf 10.000er Stellen gerundet ***auf 1.000er Stellen gerundet |
| Gesamtsumme (Einsparpaket + Mittelfristige Maßnahmen Minervastraße) | 514.000 | 2.550.000 € |
ÖPNV-Maßnahmenprogramm 2030 ff – BIG 11
| Nr. | Maßnahme | Anlass | Sachstand/Zeitplan | Investitionskosten |
|---|---|---|---|---|
| Straßenbahnverlängerung Rathenauplatz bis Berliner Platz | Angebotsausweitung auf überlastetem Straßenbahn- und U-Bahn- Streckenabschnitt Hauptbahnhof – Wöhrder Wiese – Rathenauplatz und Erhöhung der betrieblichen Flexibilität der hoch frequentierten Haltestelle Hauptbahnhof durch Wegfall Wendefahrten der Linie 7 | In Umsetzung, Fertigstellung Ende 2026 | Durch die Verzögerungen beim Planfeststellungsbeschluss, bei Vergaben der Spartenträger und zusätzlichen Spartenverlegemaßnahmen und daraus resultierenden zusätzlichen Zeitbedarfen ist die Gesamtfertigstellung des Straßenbaus ein ¾ Jahr in Verzug. Die Verzögerungen konnten trotz intensiver Bauzeitoptimierungsversuchen unter allen Baubeteiligten nicht reduziert werden. Statt Anfnag 2026 wird nun Ende 2026 als Fertigstellung angestrebt. | |
| 1. | Straßenbahnlückenschluss Minervastraße | Gewährleistung der Betriebsstabilität und Verbesserung der betrieblichen Flexibilität, Anbindung der Gartenstadt an die StUB-Achse, Vermeidung von teurem SEV bei anstehenden Baumaßnahmen | Planfeststellungsverfahren läuft, Umsetzung 2025 – 2027 möglich, wenn Aufnahme in den Haushalt | Gesamtkosten etwa 35,702 Mio. € Brutto (nach Kostenvereinbarung zwischen SÖR und VAG liegt der Kostenanteil der Stadt bei 13 Mio €– Annahme 7,2 Mio. € Drittmittel, d.h. 5,8 Mio € Haushaltsmittel; Zuschussmaßnahme) |
| 2. | Straßenbahnverlängerung Lichtenreuth | Erster Planungsabschnitt bis Bauernfeindstraße, Erschließung Entwicklungsgebiet und neue Technische Universität (UTN) | Planfeststellungsverfahren läuft, Umsetzung 2025 – 2028 möglich, wenn Aufnahme in den Haushalt | Gesamtkosten etwa 68,256 Mio. € Brutto (nach Kostenvereinbarung zwischen SÖR und VAG liegt der Kostenanteil der Stadt bei 28,655 Mio € – (Annahme 75 % der zuwendungsfähigen Kosten als Drittmittel), Zuschussmaßnahme!) |
| 3. | Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße | Dringende Gleissanierung mit ÖPNV- Beschleunigung und Schaffung | Planfeststellungsverfahren läuft, Umsetzung | Gesamtkosten etwa 6,5 Mio. € |
| barrierefreier Haltestellen, Gleisbegradigung, Verbesserung Verkehrssicherheit | voraussichtlich 2026 -2028, muss nach Abschluss Maßnahme 1 erfolgen | Anteil VAG 1.567.000 € Anteil SÖR 4.933.000 € Zuschussmaßnahme! | ||
|---|---|---|---|---|
| 4. | Allersberger Straße Nord | Dringende Gleissanierung, Beschleunigung stadteinwärts, Barrierefreiheit verbessern | Straßenplan vom AfV beschlossen, Umsetzung mit Maßnahme Allersberger Straße Süd (Nr. 7) und in Abhängigkeit von einer SUN- Maßnahme vorab. Muss im Zeitfenster Straßenbahn- verlängerung Lichtenreuth gebaut werden, sonst erneuter SEV. | 600.000 € (gemäß AfV-Vorlage) Zuschussmaßnahme! |
| 5. | Plärrer | Dringende Sanierung U-Bahnhof und Platzfläche, Verbesserung der betrieb- lichen Abwicklung Straßenbahn und Busse und Kapazitätserhöhung insbesondere in Hinblick auf StUB, komplette Barrierefreiheit, Radwege- Ring rund um den Plärrer, Gestaltung durch Umsetzung des beschlossenen Rahmenplans | Stadtratsbeschluss vom 23.10.2024 für Erstellung der Planfeststellungsunterlagen (Gleise), Zwei Varianten zur Kosten- und Förderbewertung. | Etwa 64,6 Mio. € (brutto) (Stand 10/2024) Zuschussmaßnahme! |
| 6. | Ostendstraße | Dringender Gleis- und Straßenneubau mit ÖPNV-Beschleunigung, Rasengleis, Radwege, Fußgängerquerungen, Barrierefreiheit Straßenbahn | Straßenplan vom AfV beschlossen, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung, Umsetzung 2027 - 2029 | Etwa 18 Mio. Euro Anteil VAG 4.200.000 € Anteil SÖR 13.800.000 € Zuschussmaßnahme! |
| 7. | Allersberger Straße Süd | Sanierungsmaßnahme mit Rasengleis, Erhöhung Betriebssicherheit, Lärmminderung | Stadtratsbeschluss in Vorbereitung, Muss im Zeitfenster Straßenbahnverlängerung Lichtenreuth gebaut werden, sonst erneuter SEV. | etwa 2,95 Mio. € Zuschussmaßnahme! |
| 8. | Stadt-Umland-Bahn Abschnitt Nürnberg | Verbesserung der ÖPNV-Verbindung nach Erlangen und Herzogenaurach, wird vom Zweckverband StUB gebaut, Einbindung SÖR wird abgestimmt | in Planung, Einreichung Planfeststellung, Ende 2025 Umsetzung 2028 - 2031 | Kosten werden derzeit ermittelt. |
|---|---|---|---|---|
| 9. | Johannisstraße | Dringende Gleissanierung, Herstellung der Barrierefreiheit (drei Bahnsteige, zwei Bussteige), Erhöhung Verkehrs- sicherheit | in Planung, Umsetzung erfolgt ab 2030 | Kosten noch nicht bekannt |
| 10. | Frankenstraße | Gleis- und Straßensanierung mit ÖPNV- Beschleunigung, Verbesserung der betrieblichen Abwicklung Straßenbahn, städtebauliche Aufwertung, Anschluss an Neuentwicklung MAN-Gelände, Maßnahme schneidet den Straßenbahn- betriebshof vom heutigen Liniennetz ab und braucht deshalb den Lückenschluss Minervastraße als alternative Ein- und Ausrückroute | in Planung, Umsetzung Ab 2029 ff | Kosten noch nicht bekannt |
| 11. | Bahnhofsvorplatz | Gewährleistung der betrieblichen Stabilität und Erhöhung der betrieblichen Flexibilität der Straßenbahnen durch einen zweiten Bahnsteig für die Linien in Fahrtrichtung Norden | in Planung, Neubewertung der Dringlichkeit nach Eröffung Stadtparkschleife | Kosten noch nicht bekannt |
OBM/013/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung des § 6 der Stadtratsgeschäftsordnung: Fraktionsstatus
hier: gemeinsamer Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024
Anlagen: gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024 Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
Die CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit gemeinsamem Schreiben vom 23.10.2024 eine Änderung von § 6 Satz 1 StRGeschO beantragt. Der Fraktionstatus soll nicht mehr, wie bisher dort geregelt, vorliegen, wenn Zusammenschlüsse von Stadtratsmitgliedern kraft ihrer Stärke mit mindestens einem Mitglied in einem Stadtratsausschuss vertreten sind. § 6 Satz 1 StRGeschO soll vielmehr dahingehend geändert werden, dass Stadtratsmitglieder sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen können, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Mitglieder umfasst.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem gemeinsamen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024 erhält § 6 Satz 1 der
Stadtratsgeschäftsordnung folgende Fassung:
Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen
zusammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Stadtratsmitglieder umfasst.
Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
23.10.2024
Änderung der Stadtratsgeschäftsordnung der Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die zurückliegenden und derzeitigen juristischen Auseinandersetzungen um die Fragen der Ausschussgrößen und -besetzungen lassen besorgen, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Stadtrates als Kollegialorgan und seiner Ausschüsse nicht weiter im erforderlichen Umfang gewährleistet ist.
Dies betrifft zudem die Koppelung des Fraktionsstatus an das Erreichen eines Ausschusssitzes einer Stadtratsgruppe aus eigener Kraft. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Änderung der Geschäftsordnung analog der Regelung der Landeshauptstadt München geboten.
Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Behandlung im Stadtrat am 23.10.2024 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
§ 6 S. 1 der Stadtratsgeschäftsordnung wird wie folgt geändert: Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Stadtratsmitglieder umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Christine Kayser Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
A24102301 StadtratsGO CSU_SPD_B90G.docx
Stadtrat vom 21.11.2024
(DMS Az.)
Änderung von § 6 der Stadtratsgeschäftsordnung, Fraktionsstatus;
hier: gemeinsamer Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024
I. Sachverhalt:
- Die CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
haben mit gemeinsamem Schreiben vom 23.10.2024 eine Änderung von § 6 Satz 1 StRGeschO
beantragt. Der Fraktionsstatus soll nicht mehr, wie bisher dort geregelt, vorliegen, wenn
Zusammenschlüsse von Stadtratsmitgliedern kraft ihrer Stärke mit mindestens einem Mitglied in
einem Stadtratsausschuss vertreten sind. § 6 Satz 1 StRGeschO soll vielmehr dahingehend
geändert werden, dass Stadtratsmitglieder sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen
zusammenschließen können, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Mitglieder umfasst.
- Dieser Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 23.10.2024 unter TOP 5.1. als dringlich gestellter
Antrag sachlich behandelt. Durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 04. November
2024, Az. AN 4 E 24.2660, wurde im Wege der einstweiligen Anordnung (vorläufig) festgestellt,
dass dieser am 23. Oktober 2024 unter TOP 5.1 durch den Stadtrat gefasste Beschluss über die
Änderung von § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates mangels ordnungsgemäßer Ladung
nichtig ist. Daher ist in dieser Sitzung erneut über den Antrag zu beraten und zu entscheiden.
- § 6 Satz 1 der Stadtratsgeschäftsordnung (StRGeschO) hat aktuell weiterhin folgende Fassung:
„§ 6 Fraktionen
Zusammenschlüsse von Stadtratsmitgliedern besitzen Fraktionsstatus, wenn sie kraft ihrer Stärke
mit mindestens einem Mitglied in einem Stadtratsausschuss vertreten sind. (…)“
Nunmehr soll folgender Wortlaut vom Stadtrat beschlossen:
„§ 6 Fraktionen
Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen
zusammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Stadtratsmitglieder umfasst
(…)“
- Die Regelung der notwendigen Fraktionsgröße kann durch den Stadtrat auch im Rahmen seines
Organisationsermessens in der Geschäftsordnung bestimmt werden. Eine solche Festlegung der
Fraktionsgröße auf vier notwendige Stadtratsmitglieder ist insoweit auch rechtlich zulässig. Der
Stadtrat umfasst siebzig Mitglieder, bei einer Festlegung auf vier notwendige Stadtratsmitglieder
ist der notwendige Minderheitenschutz daher in hinreichender Weise gewährleistet. Die
Entscheidung erfolgt auch nicht willkürlich oder ohne sachlichen Grund.
a) So hat das Verwaltungsgericht Ansbach in dem oben genannten Verfahren (AN 4 E 24.2660) zur
Beschlussfassung über die Änderung der Stadtratsgeschäftsordnung in der Sitzung vom
23.10.2024 in einem Schreiben vom 29.10.2024, hinsichtlich der Möglichkeit inhaltlich die
Mindeststärke durch eine Regelung in der Stadtratsgeschäftsordnung neu festzulegen, u.a.
Folgendes ausgeführt: „ (…) Materiell dürfte demgegenüber die Bestimmung einer Mindeststärke
auf vier Stadtratsmitglieder bei einer Größe des Stadtrats von 70 Mitgliedern denkbar
sein (vgl. VG Ansbach, B.v. 25.01.2021 – AN 4 E 20.02811). (…)“
b) Auch war faktisch nach der aktuellen Regelung in § 6 Satz 1 StRGeschO und der dann insoweit
noch korrespondierenden Regelungen zur Ausschussbesetzung, bis zur letzten Anpassung der
Ausschussbesetzungen in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 (dort TOP 6.1.), aus eigener Kraft
ein Sitz in einem Ausschuss erst mit vier Stadtratsmitgliedern zu erreichen und so der
Fraktionsstatus begründet. Somit wird durch die jetzige Neuregelung in § 6 Satz 1 StRGeschO
lediglich der Zustand hergestellt, der bis zur letzten Änderung der Ausschussbesetzungen bestand.
c) Die zurückliegenden und derzeitigen juristischen Auseinandersetzungen um die Fragen der
Ausschussgrößen und -besetzungen haben bei den drei Parteien CSU, SPD und den Grünen die
Sorge wachsen lassen, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Stadtrates als Kollegialorgan
und seiner Ausschüsse nicht weiter im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Es geht darum,
dass der Fraktionsstatus nicht weiter von mehr oder weniger zufälligen Veränderungen der
Stärkeverhältnisse im Rat und dadurch notwendige neue Ausschussbesetzungen abhängen soll.
d) Von größerer Bedeutung erscheint noch die Funktion einer Fraktion, die eine Koordination, eine
Bündelung der Meinungen und Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt; ab einer bestimmten Größe
ist dies für den reibungslosen politischen Betrieb innerhalb des Stadtrats und seiner Ausschüsse
unabdingbar und bedeutet natürlich erhöhten Aufwand. Dies muss beim Fraktionsbegriff im
Vordergrund stehen. Denn eine solche Koordinierungsfunktion verliert mit abnehmender Größe
des Zusammenschlusses zunehmend an Sinn. Eine solche Abstimmungsfunktion kann bei vier
Stadtratsmitgliedern, auch unter Berücksichtigung des notwendigen Minderheitenschutzes, gerade
noch angenommen werden.
Da es bisher nur Fraktionen und Ausschussgemeinschaften gab, die dann auch stets in einem
Ausschuss vertreten waren, es aber durch die Neuregelung des § 6 StRGeschO zukünftig auch
Gruppen ohne Fraktionsstatus geben wird, die in den Ausschüssen vertreten sind, wird die Verwaltung
auch einen entsprechenden Vorschlag für die Bezuschussung der Ausschussarbeit dieser Gruppen
vorlegen.
II. Beschlussvorschlag:
- Gemäß dem gemeinsamen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, SPD-Stadtratsfraktion und der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024 erhält § 6 Satz 1 der
Stadtratsgeschäftsordnung folgende Fassung:
Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen
zusammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Stadtratsmitglieder umfasst.
III. Laufweg im DMS
(…)
Nürnberg, 06.11.2024
Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 18.11.2024
Stadtrats-Geschäftsordnung
TOP Ö11 der Tagesordnung im Anschluss an die Haushaltsberatungen am 21.11.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die juristischen Auseinandersetzungen um die Fragen der Ausschussgrößen und -besetzungen haben bei Parteien und Wählergemeinschaften die Sorge wachsen lassen, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Stadtrates als Kollegialorgan und seiner Ausschüsse nicht weiter im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Es geht darum, dass der Fraktionsstatus nicht weiter von mehr oder weniger zufälligen Veränderungen der Stärkeverhältnisse im Rat und dadurch notwendige neue Ausschussbesetzungen abhängen soll.
Von größerer Bedeutung erscheint noch die Funktion einer Fraktion, die eine Koordination, eine Bündelung der Meinungen und Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt. Ab einer bestimmten Größe ist dies für den reibungslosen politischen Betrieb innerhalb des Stadtrats und seiner Ausschüsse unabdingbar und bedeutet natürlich erhöhten Aufwand. Dies muss beim Fraktionsbegriff im Vordergrund stehen. Denn eine solche Koordinierungsfunktion verliert mit abnehmender Größe des Zusammenschlusses zunehmend an Sinn. Eine solche Abstimmungsfunktion kann bei vier Stadtratsmitgliedern, auch unter Berücksichtigung des notwendigen Minderheitenschutzes, gerade noch angenommen werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Fraktionen und Stadtratsgruppen bzw. -mitglieder zur Behandlung unter TOP Ö11 in der Stadtratssitzung im Anschluss an die Haushaltsberatungen am 21.11.2024 folgenden
Antrag:
§ 6 S. 1 der Stadtratsgeschäftsordnung wird wie folgt geändert: Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens vier Stadtratsmitglieder umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Christine Kayser Achim Mletzko CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Jürgen Dörfler Alexander Damm Jan Gehrke Freie Allianz Freie Allianz ÖDP-Stadtratsgruppe
Inga Hager Ümit Sormaz ÖDP-Stadtratsgruppe FDP
A24111302 Stadtrats-GO CSU_SPD_B90G_FA_ÖDP_FDP.docx
OBM/014/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
hier: Antrag der Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026 vom 30.10.2024
Anlagen: Antrag der Ausschussgemeinschaft 2020 - 2026 vom 30.10.2024
Sachverhalt (kurz):
Durch die Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 23.10.24/ TOP 6. 1 (Berechnung der Besetzung von Ausschüssen und Kommissionen) wird künftig das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt. Dies führt zu folgender Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss:
CSU-Stadtratsfraktion: 2 Sitze SPD-Stadtratsfraktion 2 Sitze Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen: 2 Sitze Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026: 1 Sitz
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt den Änderungen in der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu.
Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026
im Stadtrat der Stadt Nürnberg
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König
Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, den 30.10.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
von Seiten der „Ausschussgemeinschaft 2020-2026" wird zur Behandlung in der Stadtratssitzung am 21.11.24 Folgendes bzgl. des Rechnungsprüfungsausschusses angezeigt.
Antrag:
Durch die Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare/Niemeyer steht der „Ausschussgemeinschaft 2020-2026" ein Sitz im siebenköpfigen Rechnungsprüfungsausschuss zu. Die einvernehmliche Absprache mit der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen", die sich aus einem Patt beim früheren Sitzverteilungsverfahren ergab, ist nun nicht mehr erforderlich. Wir schlagen für die Besetzung unseres Sitzes im Rechnungsprüfungsausschuss vor:
Mitglied 1. Stellver 2. Stellver 3. Stellver
tretung tretung tretung Rechnungsprüfungsausschuss Gehrke Damm Padua Thiele (ÖDP) (Freie Allianz) (Linke Liste) (Die Guten)
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gehrke Jürgen Dörfler Alexander Damm Stadtrat - Freie Allianz ^tadtrat - Freie Allianz Stadtrat - ÖDP
Inga Hager Marion Padua Stadträtin - ÖDP Stadtrat - FDP Stadträtin - Unke Liste
Alexandra Thiele Stadträtin - Die Guten
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
18.11.2024
Änderungen in der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP Ö12 in der Tagesordnung nach den Haushaltsberatungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch die Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 wird aktuell das Auszählverfahren nach Hare- Niemeyer zugrunde gelegt. Die führt zu Veränderung der Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates im Anschluss an die Haushaltsberatungen am 21.11.2024 daher folgenden
Antrag:
Die CSU besetzt ihre zwei verbliebenen Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt:
Mitglied 1. Stellv. 2. Stellv. 3. Stellv. Tischner Alesik Prof. Dr. Scheurlen Sendner
Bälz Dr. Gsell Kraus Krieglstein
*Sprecherposition in Fettschrift
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A24111800 Änderung RpR.docx
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1133
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 20./21./24.11.2024
Haushaltsjahr 2024
1. 211100 "Sachaufwand für staatliche Grundschulen"
6.463 € bei IA E2110058312U "GS St. Johannis, Sanierung, Ausstattung SchA" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen"
47.850 € bei IA E2110058313U "GS St. Johannis, Sanierung, Ausstattung IT" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen"
58.870 € bei IA K2110058312U "GS St. Johannis, Sanierung, Ausstattung SchA" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
16.000 € bei IA K2110058313U "GS St. Johannis, Sanierung, Ausstattung IT" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
118.000 € aus IA E3650121200U "Luther-King-Str. Neubau Haus für Kinder" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
11.183 € aus IA E3650121200U "Luther-King-Str. Neubau Haus für Kinder" Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung-Honorarverrechnung"
Datum: 23.09.2024
2. 421010 "Sportförderung"
60.000 € bei 421010 Kst. Z421010009 "Zuschuss Bädernutzung" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial oder ähnliche Einrichtungen - Art 5"
Deckung:
60.000 € aus 421010 Kst. L421010999 "Sonstige Sportförderung" Kostenart 64390900 "Andere sonstige Geschäftsaufwendungen"
Datum: 08.10.2024
3. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.594.000 € bei IA E5410132710U "Ludwigsplatz" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
58.000 € bei IA E5410132712U "Ludwigsplatz" Kostenart 69926591 "Tiefbau - Betriebsanlagen/Straßenbegleitgrün (SÖR)"
-
2 –
-
2 –
Deckung:
410.100 € aus IA E5410132799E "Ludwigsplatz" Kostenart 51500000 "Zuweisungen für Investitionen (Bund)"
410.100 € aus IA E5410132799E "Ludwigsplatz" Kostenart 51510000 "Zuweisungen für Investitionen (Land)"
300.000 € aus IA P5415000000U "Instandsetzung Brücken, Stege, Stützmauern" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
216.600 € aus IA P5418500000U "Sanierung Stadtgrabenstützmauer" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
315.200 € aus IA P5519500000U "Aufenthaltsqualität Innenstadt" Kostenart 69926541 "Tiefbau - Grün-/Park-/Friedhofsanlagen (SÖR)"
Datum: 11.10.2024
Ref.IV/032/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 25.10.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 21.11.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Aktualisierung der Überlassungsbedingungen des Medienzentrums Nürnberg-Fürth
Sachverhalt (kurz):
Die Angebote des Medienzentrums Nürnberg-Fürth haben sich in der vergangenen Jahren insbesondere durch die fortschreitende Digitalsierung verändert. Insbesondere gibt es nun ein neues Portal zur Medienausleihe, aber auch die physisch erhältlichen Lehrmaterialien haben sich gewandelt. Die damit erforderlichen Anpassungen der Überlassungsbedingungen des Medienzentrums Nürnberg-Fürth enthalten gleichzeitig eine Aktualisierung der Kostenstruktur für die Mediennutzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sollte das neue Kostenmodell für die Nutzung des Medienportals umgesetzt werden, wird von einer Budgetneutralität ausgegangen. Die Entscheidung, ob Entgelte der vergangenen Jahre gegenüber Privatschulen erhoben werden, hat monetäre Auswirkungen.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/032/2024
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der bereitgestellten Soft- und Hardware ist eine Optimierung auf sämtliche Personengruppen nicht oder nur unter unterhältnismäßig hohem Aufwand möglich (z.B. hinsichtlich Behinderung/Sprachen).
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/032/2024
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet den Vorschlag der Überlassungsbedingungen des Medienzentrums Nürnberg-Fürth und empfiehlt dem Stadtrat den vorgelegten Änderungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt das Gutachten des Schulausschusses vom 25.10.2024 zum Beschluss.
Bericht: Aktualisierung der Überlassungsbedingungen des Medienzentrums
Nürnberg-Fürth (MZ)
1. Das Tätigkeitsfeld des MZ im Wandel
Kommunale Medienzentren
Die Versorgung der Schulen mit Medien gehört zum Sachaufwand und obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten (Art. 79 BayEUG). Diese unterhalten Medienzentren, die didaktische Medien und Geräte an Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen ihres Betreuungsbereiches verleihen. Sie leisten pädagogische Beratung für den Einsatz dieser Medien, geben praktische Hilfen zur Handhabung der dazugehörigen Geräte und stellen weiterführende Technik und Schulungsräume bereit.
Die Medienzentren sind wichtige Ansprechpartner für die Schulen, da sie lizenzrechtlich freigegebene Medien für den Unterrichtseinsatz bereitstellen und ein Ort sind, an dem Interessen und Wünsche aller Schularten zusammenlaufen. Ferner halten Medienzentren Kontakt zu den Behörden und sind im Idealfall durch die Verzahnung mit den Beraterinnen und Beratern für digitale Bildung und dem Referentennetzwerk Bayern auch in die staatliche Struktur der Förderprogramme und der Lehrerfortbildung eingebunden. Informationstechnische, pädagogische und medienpädagogische Aufgaben laufen in den Medienzentren zu einem Strang zusammen.
Im Zuge des Voranschreitens der Digitalisierung können die Medienzentren zielgenau regional unterstützen. Sie sind Partner, wenn es um die Verfügbarkeit von digitalem Content, Beratung und Serviceangeboten wie die Bereitstellung von Software-Tools und Hardware geht. Vor allem das Streaming von Onlinemedien durch den Breitbandausbau wird in Zukunft sicherlich noch stärker zunehmen. Dabei bietet sich den Lehrkräften keine unüberschaubare Masse an Medienangeboten an, sondern passgenaue Medien und Materialien für den Unterricht, die didaktisch so aufbereitet sind, dass sie sich für einen schülerzentrierten, kompetenzorientierten sowie handlungsorientierten Unterricht nach den Lehrplanvorgaben ohne Bedenken verwenden lassen.
Medienzentren im Umbruch hin zu digitalen Kompetenzzentren
Medienzentren sind im Umbruch. Sie sind nach wie vor federführend bei der didaktischen Auswahl von Filmen und digitalen Medien für einen zeitgemäßen Unterricht; der physikalische Verleih geht allerdings zugunsten von Online-Distribution zunehmend zurück. Die Errungenschaften im Bereich der Digitalisierung erlauben eine zunehmende Umstellung der Verleihvorgänge hin zu einem rein onlinebasierten Verleih, das Streaming nimmt daher einen zentralen Stellenwert ein. Die physikalischen Informationsmedien wie DVDs und Fachbücher werden sukzessive aus den Beständen der Medienzentren ausgemustert bzw. sind bereits nicht mehr vorhanden. Dies schafft vor Ort die Freiheit, neue Raumkonzepte und Serviceleistungen zu entwickeln. So wurde am IPSN 2020 ein Raum für diese neue Zielsetzung umgebaut, der früher der Lagerung und dem Verleih von Schmalfilmen und DVDs diente. Seither wird die neue "erlebb@r" genutzt als moderner und flexibler Ort der Begegnung, der Fort- und der Weiterbildung; sie dient als innovativer Impulsgeber in der Erprobung und Bewertung neuer technischer Einflüsse und Entwicklungen.
Durch das Einbinden verschiedener Partner (Bündnis für Bildung, Referentennetzwerk, Fachberatung, externe Partner usw.) soll das Medienzentrum ein Kompetenzzentrum werden, das unterschiedliche (über-)örtliche Akteure vernetzt. Synergieeffekte können somit zum Erreichen der gemeinsamen Ziele genutzt werden.
Aufgrund der beschriebenen Wandlungsprozesse ist es unerlässlich, die alte MZ-Satzung
aufzuheben und durch neue Überlassungsbedingungen zu ersetzen. Einerseits werden
die Medien den Nutzergruppen nur noch online angeboten. Auf der anderen Seite kommen Hardwareanforderungen samt verleihbarer Hardware (z.B. Schul-Avatare, 3-D-Drucker, Mini- Roboter, Mini-Drohne, Film-/Greenscreen-Set) hinzu, was mit den bestehenden Überlassungsbedingungen nicht abgebildet werden kann.
2. Übersicht der konkreten Änderungen
a. Erweiterung des Nutzerkreises
Bisher stehen die Angebote des Medienzentrums folgenden Nutzergruppen zur Verfügung: Personen in Nürnberg und Fürth, die an Schulen, städtischen Bildungseinrichtungen oder an Kindergärten tätig sind sowie Studierende für das Lehramt an Universitäten und Hochschulen in den entsprechenden Stadtgebieten Gemeinnützigen Organisationen
Die neuen Nutzungsbedingungen eröffnen künftig auf Antrag auch nicht-kommunalen sowie außerschulischen Bildungseinrichtungen der Städte Nürnberg und Fürth den Zugang zum Medienportal.
b. Anpassung entleihbarer Medien
Regelungen, die sich auf nicht mehr entleihbare Medien beziehen, wurden gestrichen bzw. auf die Bedarfe aktueller Medien hin umformuliert. Die nun erhältliche Hardware ist nicht mehr eigens in den Überlassungsbedingungen aufgeführt, stattdessen wird auf den aktuellen Stand im Medienportal des MZ verwiesen. Hiermit soll der Schnelllebigkeit des Elektrogeräte-Markts Rechnung getragen werden.
c. Neues Medienportal
Im neuen Medienportal gibt es grundsätzlich keine schulspezifischen Kennungen mehr, diese sind künftig personenbezogen. Entsprechend wurden die Bestimmungen dahingehend angepasst, dass bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Überlassungsbeingungen personen- bzw. einrichtungsbezogene Ausschlüsse stattfinden.
d. Entgeltregelung
Hardware
Das Ausleihen von Hardware (z.B. 3D-Drucker) ist ausschließlich Personen an Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Städte Nürnberg und Fürth vorbehalten. Das Entleihen ist grundsätzlich kostenfrei. Kommt es jedoch zu einer Überschreitung der vereinbarten Ausleihfrist, werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt:
Erste Woche der Überziehung: 20,00 €
Ab zweiter Woche der Überziehung: 5,00 € pro Woche
Ab zwölf Wochen der Überziehung Kompletter oder bei Erreichen des Anschaffungspreis Anschaffungspreises
Online-Medienportal
Abbildung 1: Screenshot aus dem neuen Medienportal.
Bisherige Entgeltstruktur mit Ungleichgewichten
Für Personen, die an Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Städte Nürnberg oder Fürth tätig sind, bleibt der Medienzugriff weiterhin kostenfrei.
Ansonsten ändert sich die Entgeltregelung für den Zugriff auf das Online-Medienportal wie folgt:
Bisher fällt eine Pauschale von 3,50 Euro pro Schülerin und Schüler an, mindestens jedoch 200,00 Euro. Bestimmte Organisationen, wie beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen, können auf Antrag die Medien kostenfrei nutzen.
In der Vergangenheit war erkennbar, dass die bestehende Entgeltregelung für einige der betroffenen Schulen im Vergleich zu den tatsächlichen Zugriffszahlen bzw. in der Praxis des möglichen Nutzungsumfangs unverhältnismäßig erschien. Deshalb wurden von der damaligen Medienzentrumsleitung in Härtefällen individuelle Absprachen abweichend zu den in den Überlassungsbedingungen geregelten Entgelten getroffen. Diese wurden jeweils für ein Jahr schriftlich zugesichert.
Im Jahr 2020 wurde das Abrechnungssystem auf den Prüfstand gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt standen die Schulen aufgrund der Pandemie unter hohem organisatorischen und finanziellen Druck, sodass die Einziehung der regulären Entgelte nicht zumutbar erschien.
Beispielsweise gibt es eine Einrichtung mit ca. 2000 Schülerinnen und Schüler, für welche im Zeitraum 2020 bis 2023 insgesamt rund 600 Zugriffe zu verzeichnen sind. Hierfür wäre laut den Überlassungsbedingungen ein regulärer Jahresbetrag von knapp 7.000,- Euro zu entrichten, der sich auf etwa 28.000,- Euro für vier Jahre aufsummiert.
Im gleichen Zeitraum ließen sich bei einer anderen Schule mit etwa 140 Schülerinnen und Schülern insgesamt 326 Zugriffe feststellen, für die sich der reguläre Gesamtbetrag für die Jahre 2020 bis 2023 auf rund 2.000,- Euro beziffern lässt.
Insgesamt reichen die Zugriffe der elf zahlungspflichtigen Schulen von 0 bis knapp über 600 in den Jahren 2020 bis 2023, der reguläre Jahresbeitrag hätte sich dabei – unabhängig von der Zugriffszahl - zwischen 250.- Euro und knapp 7.000.- Euro bewegt.
Wie zu erkennen ist, stellt die Schülerzahl keinen validen Indikator für die Verrechnung von Entgelten mehr dar, da sie nicht zwangsweise mit den tatsächlichen Zugriffszahlen korreliert. Teilweise erfolgte in den vergangenen Jahren gar keine oder eine nur geringe Nutzung des Online-Katalogs des Medienzentrums. Der haushaltsrechtliche Grundsatz zur Erhebung angemessener Entgelte ist für uns aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben verpflichtend. Aus diesem Grund wurden die Kosten eines Zugriffs in den betrachteten Jahren ermittelt, die sich auf 3,75 Euro belaufen.
Es wird empfohlen, für die Jahre 2020 - 2023 den wertentsprechenden Betrag in
Rechnung zu stellen. Dieser setzt sich zusammen aus den individuellen Zugriffszahlen der Schulen multipliziert mit 3,75 Euro. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich eines ausgewogenen Umgangs mit weiterhin bestehenden besonderen Härten in Einzelfällen bleiben hiervon unberührt.
Eine Verrechnung des regulären Jahresbetrags gemäß der Überlassungsbedingungen hätte in den Jahren 2020 bis 2023 rund 60.000,00 Euro erwirtschaftet. Dieser Ansatz ist jedoch fiktiv, da davon auszugehen ist, dass sich diverse Schulen den Standardbetrag nicht hätten leisten können und deshalb von einer Nutzung des Medienportals vollständig abgesehen hätten. Der realistischere Gesamtrechnungsbetrag, der die in den vergangenen Jahren gewährten Sonderkonditionen berücksichtigt, lässt sich auf 24.488,00 Euro beziffern. Bei Nachverrechnung der Entgelte entsprechend des kostendeckenden Faktors von 3,75 € multipliziert mit 1.657 Einzelzugriffen ergibt sich eine Summe in Höhe von 6.213,75 Euro.
Künftige Entgeltstruktur
In das neue Medienportal fließen jährliche Kosten von etwa 70.500,00 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Lizenz- und Entwicklungskosten Medienportal 7.500,00 € Einkauf von Medien 40.000,00 € Personalkosten (Pädagogik und Verwaltung) 23.000,00 €
Die Stadt Fürth beteiligt sich an den Kosten jährlich mit einem Betrag in Höhe von ca. 20.000,00 €.
Gleichzeitig enthält das Budget des Medienzentrums eine Ertragserwartung in Höhe von 5.500,00 € für die Erhebung von Nutzungsentgelten gegenüber Einrichtungen der schulischen und außerschulischen Bildung, die keine Schulen in Trägerschaft der Städte Nürnberg und Fürth sind.
Entsprechend bietet es sich an, auch künftig gegenüber diesen Organisationen ein Nutzungsentgelt zu erheben. Fehlende Erträge würden ein geringeres Finanzvolumen für den Einkauf weiterer Medien und für die qualitative Weiterentwicklung des Portals bedeuten.
Um die jährlich verrechneten Beträge gerechter zu gestalten, soll die künftige Kostenregelung sich statt an den Schülerzahlen nun an der Anzahl der tatsächlich Nutzer des Medienportals orientieren, wobei ein Maximalbetrag definiert ist. Für die Rechnungsstellung sollen hierzu die registrierten Nutzer pro Einrichtung zum 01.07. des jeweiligen Jahres ermittelt werden.
Die nachfolgende Staffelung ist so kalkuliert, dass eine Deckung der Ertragserwartung anzunehmen ist:
| Anzahl der | Betrag | |
|---|---|---|
| Personen, die | ||
| das Portal | ||
| nutzen | ||
| 1 - 10 | 100,00 € | |
| 11 - 20 | 200,00 € | |
| 21 - 30 | 300,00 € | |
| 31 - 50 | 500,00 € | |
| Ab 51 | 750,00 € |
Überlassungsbedingungen des Medienzentrums Nürnberg-Fürth
Das Medienzentrum Nürnberg-Fürth wird vom Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN der Stadt Nürnberg getragen. Standort ist das Haus der Pädagogik in der Fürther Straße 80a in 90429 Nürnberg.
§ 1 Aufgaben, Benutzerkreis und Zugang
(1) Das Medienzentrum Nürnberg-Fürth (MZ) stellt die Grundversorgung der Schulen und Bildungseinrichtungen in beiden Städten mit Online-Medien sicher. Zudem besteht für ausgewählte Hardwaregeräte eine Ausleihmöglichkeit.
(2) Es werden folgende Nutzergruppen unterschieden:
a. Personen, die an schulischen Bildungseinrichtungen tätig sind, deren Sachaufwandsträgerschaft bei den Städten Nürnberg oder Fürth liegt.
b. Sonstige Einrichtungen der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Stadtgebieten Nürnberg oder Fürth.
(3) Die Medien-Nutzung für den Personenkreis nach Abs. 2 Buchs. b.) setzt einen formlosen, schriftlichen Antrag beim MZ voraus. Über den Antrag entscheidet die Leitung des Medienzentrums.
(4) Die Leihe von Hardware ist ausschließlich dem Personenkreis nach Abs. 2 Buchst. a.) vorbehalten.
§ 2 Nutzungsbedingungen für Online-Medien
(1) Die Ausleihe erfolgt über das Medienportal des MZ.
(2) Die verfügbaren Online-Medien sind in allen Teilen urheberrechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Produzenten bzw. Verlage. Einzelne Dateien und Komponenten können auch Rechte Dritter enthalten.
(3) Alle Online-Medien dürfen uneingeschränkt im Unterricht verwendet werden. Dies schließt eine isolierte Nutzung einzelner Dateien, die Bearbeitung der verfügbaren Arbeitsblätter sowie die Verwendung von Elementen der Online- Medien z. B. im Rahmen von Referaten und Arbeitsmaterialien, die im unmittelbaren Unterrichtszusammenhang erstellt werden, ein. In diesen Fällen muss auf die jeweilige Quelle verwiesen werden.
(4) Es ist untersagt, Online-Medien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produzenten oder der Verlage ganz oder teilweise zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, z. B. über eine Homepage, Datenträger, Schüleroder Fachzeitschriften oder sie an Dritte außerhalb der berechtigten Schule oder Einrichtung weiterzugeben.
(5) Die Benutzerin/der Benutzer hat in eigener Verantwortung zu klären, ob für eine von ihr/ihm geplante öffentliche Vorführung eines Mediums Gebühren bei der GEMA anfallen.
(6) Im Falle des § 1 Abs. 2 Buchst. a.) wird die Zugangsberechtigung jeweils für die Schule, die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler erteilt. Die Zugangsberechtigung erlischt mit der Versetzung an eine Schule in eine andere Gebietskörperschaft Im Falle des § 1 Abs. 2 Buchst. b.) wird der zulässige Nutzerkreis von der Leitung des Medienzentrums festgelegt. Die Zugangsberechtigung erlischt hier mit dem Austritt aus der Einrichtung.
(7) Eine Weitergabe der Zugangskennung an Kollegen/Kolleginnen anderer Schulen oder Personen außerhalb der Bildungseinrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 3 Nutzungsbedingungen für Hardware
(1) Die aktuell erhältliche Hardware ist im Medienportal des MZ einsehbar.
(2) Die Entleiherin bzw der Entleiher hat sich unverzüglich bei der Übergabe vom einwandfreien Zustand der überlassenen Gegenstände zu überzeugen und dies und den Empfang schriftlich zu bestätigen. Eventuelle Mängel sind schriftlich zu vermerken. Die Gegenstände gelten als einwandfrei übergeben, wenn ihr Zustand nicht beanstandet wurde.
(3) Die Entleiherin bzw. der Entleiher ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung, Beschriftungen und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
(4) Ohne ausdrückliche Zustimmung des MZ ist eine Überlassung der Hardware an Dritte nicht zulässig, soweit dies nicht im Rahmen der Unterrichtsgestaltung zwingend erforderlich ist.
(5) Verlust oder Beschädigung der überlassenen Hardware sind dem MZ unverzüglich zu melden.
(6) Die vereinbarte Leihfrist darf nicht überschritten werden.
§ 4 Entgelte
(1) Die Überlassung der Medien erfolgt an die Nutzergruppen nach § 1 Abs. 2 Buchst. a. entgeltfrei.
Für Nutzergruppen nach § 1 Abs. 2 Buchst. b. berechnet sich das jährlich zu entrichtende Entgelt für die Nutzung des Medienportal des MZ nach der Anzahl der registrierten Benutzerzugänge zu Beginn des Monats Juli.
Es werden folgende Pauschalbeträge erhoben:
| Anzahl der | Betrag | |
|---|---|---|
| Personen, die | ||
| das Portal | ||
| nutzen | ||
| 1 - 10 | 100,00 € | |
| 11 - 20 | 200,00 € | |
| 21 - 30 | 300,00 € | |
| 31 - 50 | 500,00 € | |
| Ab 51 | 750,00 € |
(2) An- und Rücktransport sowie Gebrauch von entliehener Hardware erfolgt auf Kosten und Verantwortung der Entleiherin bzw. des Entleihers.
(3) Bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihfrist für Hardware werden der Entleiherin bzw. dem Entleiher folgende Verzugsentgelte in Rechnung gestellt:
Erste Woche der Überziehung: 20,00 €
Ab zweiter Woche der Überziehung: 5,00 € pro Woche
Ab zwölf Wochen der Überziehung Kompletter oder maximal bei Erreichen des Anschaffungspreis Anschaffungspreises
§ 5 Haftung und Benutzungsausschluss
(1) Die Benutzerin/der Benutzer haftet für jegliche Beschädigung, Verlust oder sonstigen Schaden, der durch unsachgemäße Nutzung der überlassenen Medien entsteht.
(2) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust von Hardware nach dem Wiederbeschaffungspreis und bei der Beschädigung nach den Reparaturkosten.
(3) Reparatur und Wiederbeschaffung erfolgen durch das MZ auf Kosten der Benutzerin/des Benutzers.
(4) Es ist untersagt, Schäden an den überlassenen Gegenständen selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.
(5) Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen kann ein zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss von einzelnen Einrichtungen oder Nutzenden erfolgen.
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Überlassungsbedingungen treten am 01.01.2025 in Kraft.
(2) Die Überlassungsbedingungen vom 01.01.2017 werden damit ungültig.
Beschluss
I.
TOP:
Schulausschuss
Sitzungsdatum
öffentlich
Betreff: Erhebung von Entgelten für die Mediennutzung des Medienzentrums Nürnberg-Fürth für die Jahre 2020 - 2023
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss beschließt, für die Jahre 2020 - 2023, den kostenpflichtigen Schulen aus Billigkeitsgründen ein von den Überlassensbedingungen des Medienzentrum Nürnberg-Fürth abweichenden Entgeltbetrag zu berechnen. Dieses setzt sich zusamen aus der Gesamtzahl der jeweiligen Zugriffe auf das Medienportal im betrachteten Zeitraum multipliziert mit dem Betrag von 3,75 €.
II. Ref. IV
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):