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Felsenstraße 40, Ortsteil Gebersdorf - Nachtrag in die Denkmalliste

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Marcus König Gebersdorf

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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE : Hofgraben 4 : 80539 München Stadt Nürnberg Marcus König | Rathausplatz 2 BAUORDNUNGSBEHÖRDE NOV. 2023 9 6!

90403 Nürnberg |____D IREKTION

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IHR ZEICHEN IfRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-2Z-2023-497-1_501 13.11.2023

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Gebersdorf, Felsenstraße 40 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4894) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister König,

bei dem 0. g. Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4894 Hochvolthaus, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldach sowie Gesims- und Lisenengliederung, an der Westseite Austritt mit Betonabdeckung mit Pultdach, an der Ostseite zweigeschossiger Seitenflügel mit flachem Pultdach und quergestellter Werkstattbau mit Satteldach, 1922-23; ehem. zum Umspannwerk Nürnberg der Bayernwerk AG gehörig.

Die Lage und Ausdehnung des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg En nuunn DE SAMT geprüft, ob das o.g. Hochvolthaus Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin 2 lekfinch

fand zusammen mit Herrn Bencker und Frau Markert von der Stadt Nürnberg, Frau nn m

Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin, Herrn Heinl als Vertreter des Eigentümers sowie 80539 München Herrn Dr. Gattinger vom BLfD am 25. April 2023 statt. Das Gebäude konnte ee nn: vollständig begangen werden. Telenggarıa:o

Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

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b. Baugeschichte Die o.g. Hochvolthaus wurde in den Jahren 1922-23 als Teil des Umspannwerks Nürnberg im Auftrag der Bayernwerk AG errichtet. Die Eingabepläne zeichnete die in München ansässige Bauabteilung der Bayernwerk AG. Der an der Südseite angebaute Komplex kam in den Jahren 1947-49 (bez.) hinzu und enthält Werkstätten, eine Montagehalle und einen Trafoprüfraum. Das firstparallel entlang der östlichen Längsseite stehende ehemalige Niedervolthaus stammt wie das Hochvolthaus aus den Jahren 1922-23 (bez.), wurde jedoch Anfang der 1960er Jahre aufgestockt und im Inneren eingreifend umgebaut und modernisiert; seither dient es als Verwaltungsgebäude.

c. Baubeschreibung Das o.g. Hochvolthaus ist ein rund 95 Meter langer, verputzter Massivbau mit zwei Geschossen und Satteldach. Das Obergeschoss ist höher als das Erdgeschoss. Zur Gliederung dienen ein umlaufendes, profiliertes Stockwerk- sowie ein ebenfalls profiliertes Traufgesims, dazu im Erdgeschoss flache Lisenen mit angedeuteten Kapitellen und an den dreieckigen Giebelscheiben Ortgangbänder. An der westlichen, offenen Traufseite ist entlang des Obergeschosses ein die gesamte Länge einnehmender Austritt angebracht, darüber eine massive Betonabdeckung mit Pultdach; Balkon und Abdeckung werden von elegant gekurvten Konsolen getragen. Im Erdgeschoss öffnen sich große, mehrflügelige Metall-Tore, im Obergeschoss sitzen hochrechteckige Sprossenfenster, über denen sich an der östlichen Traufseite zusätzliche halbrunde Fensteröffnungen befinden. Die großen Lichtöffnungen der Giebelseiten sind aus - möglicherweise jüngeren — Glasbausteinen zusammengesetzt.

Entlang der östlichen Traufseite liegt firstparallel ein schmaler, ebenfalls zweigeschossiger Seitenflügel mit niedrigem Obergeschoss und flachem Pultdach. Im südlichen Bereich des Hochvolthauses ist an dessen Ostseite ein großes Werkstattgebäude angebaut, mit selber Firsthöhe, jedoch quer gestellter Firstlinie und Satteldach; im Giebelfeld ist hier das Emblem der Bayernwerk AG (ein stilisierter Löwe, dessen Pranke einen Blitz jongliert) als feines Flachrelief angebracht.

Die Binnengliederung des im Kammersystem angelegten Hochvolthauses ist bauzeitlich erhalten. Das Erdgeschoss wird mittig und in seiner gesamten Länge von einem geraden Bedienungsgang erschlossen, an dessen beiden Seiten die „Kammern für die Ölschalter der Transformatoren und Leitungen, die Kupplungsschalter und die Erdschlußspulen angeordnet“ sind; diese werden „nach außen durch große, sich leicht öffnende Türen abgeschlossen“ (Beschreibung nach: Menge, A., Das Bayernwerk und seine Kraftquellen, Sonderdruck Berlin 1922, S. 6 f., mit Abbildungen). Das hallenartige Obergeschoss ist ebenfalls ausschließlich der Technik vorbehalten. Das offene Dachtragwerk ist eine Eisenfachwerkkonstruktion aus Polonceau-Trägern. Das Obergeschoss des Seitenflügels, ausgeführt mit mächtigen Stützen und Unterzügen aus Beton, ist zum Hauptbau hin offen. An jeder Giebelseite liegt ein großzügiges, dreiläufiges Treppenhaus mit Wendepodesten und Stufen aus Beton. Zur bauzeitlichen Ausstattung gehören, sämtlich aus Metall, die funktional einfachen Treppenhausgeländer, das Balkongeländer und die großen Tore im Erdgeschoss.

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  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Das Umspannwerk Nürnberg wurde im Jahr 1923 durch die Bayernwerk AG eröffnet; diese AG war erst zwei Jahre zuvor, 1921, auf die Hauptinitiative Oskar von Millers hin als staatliches Stromverteilungsunternehmen gegründet worden, um die Elektrifizierung des Freistaats in seiner gesamte Breite zu gewährleisten. Die Verteilung des Stroms erfolgte mittels einer großangelegten Ringfernleitung München - Regensburg - Nürnberg — Augsburg —- München und einzelnen Ausläufern wie z.B. nach Bamberg oder Passau; herfür wurden mehr als 4.000 Hochspannungsmasten aufgestellt. Der Strom kam hauptsächlich aus dem Walchensee (Walchenseewerk AG) und der Isar (Mittlere Isar AG), aber auch aus lokalen Kraftwerken wie das in unmittelbarer Nachbarschaft des o.g. Hochvolthauses liegende Großkraftwerk Franken, das hier bereits seit dem Jahr 1913 Strom erzeugte und dessen Schalthaus ebenfalls Denkmaleigenschaft aufweist (D-5- 64-000-4886). Zur Verteilung des Stroms waren zunächst elf Umspannwerke vorgesehen; diese wurden insbesondere in den größeren Städten als Verbrauchsschwerpunkte errichtet (zur Entstehungsgeschichte und den Anfängen der Bayernwerk AG umfassend: Pohl, Manfred, Das Bayernwerk 1921 bis 1996, München-Zürich 1996, hier: S. 113 ff.).

Das Nürnberger Hochvolthaus gehört zur ersten Bauphase eines seinerzeit politisch höchst kontrovers diskutierten Großprojekts, das heute selbstverständlich als Meilenstein in der bayerischen Energieversorgung und technisches und ingenieursmäßiges Meisterwerk anerkannt ist. Das im Jahr 1923 fertiggestellte und in seinem historischen Erscheinungsbild nahezu unverändert erhaltene Hochvolthaus ist als baulicher Zeuge dieser innovativen Sternstunde Bayerns von hoher landesgeschichtlicher Bedeutung. Darüber hinaus vermittelt das Gebäude nicht zuletzt auch in seiner Dimension - nicht nur die hohe Bedeutung, die der Stadt Nürnberg seit jeher als wichtiger Industriestandort im Freistaat zukommt, sondern auch die in jenen Jahren enorm gewachsene Bedeutung der Elektrizität allgemein. Das Schalthaus hat deshalb eine sehr hohe stadtgeschichtliche und bayernweit eine hohe wirtschafts- und technikgeschichtliche Bedeutung.

Künstlerische Bedeutung Das im Jahr 1922-23 in der Architektursprache eines reduzierten Historismus ausgeführte Hochvolthaus zeigt sowohl in seiner Großform als mächtiger Satteldachbau mit rhythmischer Gliederung als auch in baugestalterischen Details

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wie die Gestaltung der Giebelflächen oder der Verwendung eleganter Konsolen an der Fassade, anschaulich die auf Qualität bedachte Architekturauffassung der 1920er Jahre, die sich gerade dem Industriebau zu eigen war; eine Auffassung, die sich auch Inneren etwa mit der harmonischen Gestaltung des sehr langen Bedienungsgangs oder dem eleganten Schwung der Treppengeländer fortsetzt. Das in seinem historischen Erscheinungsbild nahezu unverändert erhaltene Hochvolthaus ist damit, nicht zuletzt auch dank der erhaltenen bauzeitlichen Ausstattung, ein selten gewordenes Beispiel für den gehobenen Industriebau in jener Zeit in Bayern und deshalb auch von architekturhistorischer Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Hochvolthauses im Interesse der Öffentlichkeit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Februar 2024

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den

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Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg, die Eigentümerin und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen ul ph, Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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