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Dokumentation der Änderungen

Anlage · 18.09.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Plärrer Hauptmarkt Fürther Straße Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Erlass der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) mit Anlagen 1, 2 und 3 inklusive regulärer Erhöhung der Sondernutzungsgebühren;

hier: Dokumentation der Änderungen

Hinweise vorab: Nachfolgend werden die Änderungen (Hinzufügungen und Streichungen) der Sondernutzungsgebührensatzung, sowie der Anlagen 2 und 3 dokumentiert. Änderungen der Anlage 1 sind im Dokument “5_SN-Geb-S _Anlage_1_Vergleichsfassung.xlsx” dokumentiert.

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Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS)

Vom ……………………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt

geändert durch § 1 Abs. 101 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), und § 8 Abs. 3 des

Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.

1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Gebührengegenstand § 2 Gebührenhöhe § 3 Ausgeübte Sondernutzungen ohne Erlaubnis § 4 Kapitalisierung § 5 Gebührenfreiheit § 6 Gebührenschuldner § 7 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld § 8 Gebührenerstattung § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Sondernutzungsgebührenverzeichnis Anlage 2 Straßengruppenverzeichnis Anlage 3 Zuschlagszonenverzeichnis Innenstadt

§1

Gebührengegenstand

Für erlaubte und unerlaubte Sondernutzungen an den in der Baulast der Stadt stehenden öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§2

Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Straßengruppenverzeichnis (Anlage 2) und dem Zuschlagszonenverzeichnis Innenstadt (Anlage 3). Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Satzung. (2) Bei Sondernutzungen, für die das Gebührenverzeichnis Rahmensätze vorsieht, bemessen sich die Gebühren im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach dem wirtschaftlichen Interesse der Gebührenschuldnerin oder des Gebührenschuldners.

Eine Gebühr kann wegen späteren Beginns, einer Unterbrechung des Gesamtzeitraums von mehr als 25 % oder

bei einem früheren Ende der Nutzung anteilig reduziert werden. Eine Reduzierung kann anteilig in den

Maßeinheiten Monat oder Jahr erfolgen.

(3) Bruchteile der im Gebührenverzeichnis angegebenen Maß- und Zeiteinheiten werden auf eine volle Einheit aufgerundet. (4) Bei wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden für angefangene Kalenderjahre anteilige Gebühren erhoben; dabei wird jeder angefangene Monat mit 1/12 des Jahresbetrages berechnet. (5) Die Mindestgebühr beträgt 5,00 Euro.

§3

Ausgeübte Sondernutzungen ohne Erlaubnis

Für Sondernutzungen, die ohne Erlaubnis erfolgen, kann die sich aus den Anlagen 1 bis 3 ergebende Gebühr um

50 % erhöht werden, soweit nicht bereits in der Anlage 1 auf die fehlende Erlaubnis abgestellt wird.

§4

Kapitalisierung

(1) Bei auf Dauer angelegten Sondernutzungen, die gebäudebezogen sind oder von Einrichtungen der öffentlichen Hand betrieben werden, kann die laufend wiederkehrende Sondernutzungsgebühr mit Zustimmung der Gebührenschuldnerin oder des Gebührenschuldners durch Zahlung eines einmaligen Betrages abgelöst werden (Kapitalisierung). Ein Anspruch auf Ablösung besteht nicht. (2) Die Höhe der Ablösung beträgt das 25-fache der Jahresgebühr.

§5

Gebührenfreiheit

(1) Sondernutzungen, die nach ausdrücklicher vertraglicher Festlegung unentgeltlich ausgeübt werden können oder für die eine einmalige Ablösung gezahlt wurde (Kapitalisierung), bleiben gebührenfrei, solange sie unverändert ausgeübt werden. Den Nachweis hierfür hat die oder der Berechtigte zu erbringen. (2) Ebenfalls gebührenfrei bleiben Sondernutzungen bei bereits bestehenden Bauten, die erst durch Straßenbaumaßnahmen erforderlich werden (z. B. neue Lichtschächte wegen nachträglicher Änderung der Straßenhöhen). (3) Liegt die Ausübung der Sondernutzung im öffentlichen Interesse, so kann Gebührenfreiheit oder Gebührenermäßigung gewährt werden. (4) Gebührenfreiheit kann auch ganz oder teilweise gewährt werden 1. für Sondernutzungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand; 2. für Sondernutzungen, die ausschließlich zu sozialen oder karitativen Zwecken ausgeübt werden; 3. für Sondernutzungen aus Anlass von kirchlichen Umzügen und Veranstaltungen; 4. für nichtgewerbliche Volksbelustigungen, Musik- und Gesangsdarbietungen;

  1. für politische Werbung vor Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sowie bei Volksbegehren und Bürgerbegehren und vor in Nürnberg stattfindenden Bundes- oder Landesparteitagen;

  2. für Behindertenrampen im Zuge der Verbesserung der Barrierefreiheit.

§6

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist diejenige Person, 1. der die Sondernutzungserlaubnis erteilt ist sowie deren Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger; 2. die eine Sondernutzung erlaubt oder unerlaubt ausübt; 3. in deren Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird. (2) Geht die Sondernutzung von einem Grundstück aus, so ist Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner auch die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die / der dinglich Nutzungsberechtigte des Grundstückes. (3) Bei Baumaßnahmen sind sowohl die ausführende Baufirma als auch der Bauherr Gebührenschuldner. (4) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§7

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung der Erlaubnis, sonst mit der erstmaligen Ausübung der Sondernutzung und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. (2) Steht die Dauer der Sondernutzung bei der Erteilung der Erlaubnis noch nicht fest und erfolgt die Gebührenfestsetzung daher nachträglich, so sind die Gebühren 14 Tage nach Zahlungsaufforderung fällig. (3) Bei wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden der anteilige Betrag für das laufende Kalenderjahr innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung der Erlaubnis, die folgenden Jahresbeträge jeweils zum dritten Werktag des Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Bei monatlichen Gebühren werden der anteilige Betrag für den laufenden Monat innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung der Erlaubnis, die folgenden Beträge jeweils am dritten Werktag des Monats zur Zahlung fällig.

§8

Gebührenerstattung

(1) Wird von der Sondernutzungserlaubnis 1. nachweislich kein Gebrauch gemacht oder 2. die Sondernutzung bereits vor Ablauf des genehmigten Sondernutzungszeitraums beendet, so werden die über die tatsächliche Nutzung hinaus entrichteten Gebühren auf Antrag ganz oder anteilig erstattet.

Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Genehmigungsbehörde vor oder während des Zeitraums, in

dem keine Sondernutzung stattfindet, informiert wurde.

(2) Der Erstattungsantrag muss im Fall des Abs. 1 Nr. 1 innerhalb eines Monats nach dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung, im Fall des Abs. 1 Nr. 2 innerhalb eines Monats nach tatsächlicher Beendigung der Sondernutzung bei der Stadt eingegangen sein. (3) Beträge bis 10,00 Euro werden nicht erstattet.

§9

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt

Nürnberg (Sondernutzungsgebührensatzung – SNutzGebS) vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 64), zuletzt geändert

durch Satzung vom 6. Oktober 2023 (Amtsblatt S. 440), außer Kraft.

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Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Straßengruppenverzeichnis

Folgende Straßengruppen werden unterschieden:

Straßengruppe 1: Geschäfts- und verkehrsarme Lage Straßengruppe 2: Gewöhnliche Geschäfts- und Verkehrslage Straßengruppe 3: Bevorzugte Geschäfts- und/oder Verkehrslage

Straßengruppe 1

Zur Straßengruppe 1 gehören alle Straßen im Stadtgebiet der Stadt Nürnberg, die nicht bei den Straßengruppen 2 und 3 aufgeführt sind.

Straßengruppe 2

Adam-Klein-Straße, Adam-Kraft-Straße, Adamstraße, Adamsplatz, Adenauerbrücke, Äußere Bucher Straße, Äußere Cramer-Klett-Straße, Äußere Sulzbacher Straße, Albrecht-Dürer-Platz, Albrecht-Dürer-Straße, Almoshofer Hauptstraße, Altenfurter Straße, Am Gräslein, Am Messehaus, Am Nordostbahnhof, Am Ölberg, Am Sand, Am Stadtpark, An der Ehrenhalle, An den Rampen, Anne-Frank-Straße, Ansbacher Straße, Archivstraße, Austraße.

Badstraße, Bärenschanzstraße, Hinterm Bahnhof, Bartholomäusstraße, Bauernfeindstraße, Bauerngasse, Bauhof, Bauvereinstraße, Bayernstraße, Ben-Gurion-Ring, Oberer Bergauerplatz, Unterer Bergauerplatz, Bergstraße, Berliner Platz, Beuthener Straße, Bielingplatz, Bierweg, Bindergasse, Bismarckstraße, Blumenstraße, Boxdorfer Hauptstraße, Bregenzer Straße, Brehmstraße, Breslauer Straße, Brettergartenstraße, Brosamerstraße, Brückenstraße, Brunnengasse, Brunner Hauptstraße, Bucher Hauptstraße, Äußere Bucher Straße, Burg, Burgerstraße, Burgstraße.

Celtisstraße, Cherusker Straße, Äußere Cramer-Klett-Straße, Innere Cramer-Klett-Straße.

Deumentenstraße, Deutschherrnstraße, Dianaplatz, Dianastraße, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße, Dr.-Luppe-Platz, Dürrenhofstraße.

Egidienplatz, Eibacher Hauptstraße, Eichendorffstraße, Eilgutstraße, Elbinger Straße, Endterstraße, Engelhardsgasse, Engelsgasse, Erlanger Straße, Erlenstegenstraße, Essenweinstraße.

Färberplatz, Fenitzerplatz, Fenitzerstraße, Findelgasse, Finkenbrunn, Fischbacher Hauptstraße, Flaschenhofstraße, Zwischen den Fleischbänken, Flughafenstraße, Flurstraße, Flußstraße, Frankenstraße, Frauengasse, Frauentormauer, Füll, Fünferplatz, Fürther Kreuzung, Fuggerstraße.

Gaulnhofer Straße, Gebersdorfer Straße, Georg-Strobel-Straße, Germersheimer Straße, Gewerbemuseumsplatz, Gleiwitzer Straße, Glockenhofstraße, Glöckleinsgasse, Glogauer Straße, Gostenhofer Hauptstraße, Am Gräslein, Grasersgasse, Grolandstraße, Großgründlacher Hauptstraße, Großreuther Straße, Gudrunstraße, Gugelstraße, Gustav- Adolf-Brücke, Gustav-Adolf-Straße, Gutshofstraße, Guttenbergplatz.

Habsburgerstraße, Hafenstraße, Halbwachsengäßchen, Hallerstraße, Am Hallertor, Hansastraße, Hans-Kalb-Straße, Hans- Sachs-Gasse, Hans-Sachs-Platz, Harsdörfferplatz, Harsdörfferstraße, Almoshofer Hauptstraße, Bucher Hauptstraße, Eibacher Hauptstraße, Gostenhofer Hauptstraße, Höfleser Hauptstraße, Loher Hauptstraße, Mögeldorfer Hauptstraße, Mühlhofer Hauptstraße, Neunhofer Hauptstraße, Reichelsdorfer Hauptstraße, Röthenbacher Hauptstraße, Schnepfenreuther Hauptstraße, Wöhrder Hauptstraße, Zerzabelshofer Hauptstraße, Heldengäßchen, Herderstraße, Herzogstraße, Hessestraße, Heugäßchen, Hintere Ledergasse, Hintere Sterngasse, Hintermayrstraße, Hinterm Bahnhof,

Hirsvogelstraße, Höfener Straße, Höfleser Hauptstraße, Hörmannsgäßchen, Hohfederstraße, Hügelstraße, Humboldtplatz, Humboldtstraße, Hummelsteiner Weg.

Ingolstädter Straße, Vordere Insel Schütt, Irrerstraße.

Jagdstraße, Jansenbrücke, Johannes-Brahms-Straße, Johannisstraße, Johanniterstraße, Julius-Loßmann-Straße.

Kalchreuther Straße, Obere Kanalstraße, Kannengäßchen, Kappengasse, Karl-Bröger-Straße, Karl-Grillenberger- Straße, Karl-Martell-Straße, Karl-Schönleben-Straße, Karl-Steigelmann-Straße, Karlstraße, Kartäusergasse, Am Kartäusertor, Katharinengasse, Katzwanger Straße, Katzwanger Hauptstraße, Kemptener Straße, Kernstraße, Keßlerplatz, Keßlerstraße, Kieslingstraße, Kilianstraße, Kirchenstraße, Kirchenweg, Kleinreuther Weg, Knauerstraße, Knebelstraße, Knorrstraße, Kobergerplatz, Kobergerstraße, Königstormauer, Kohlenhofstraße, Kontumazgarten, Kornburger Hauptstraße, Kraftshofer Hauptstraße, Krebsgasse, Kressengartenstraße, Kressenstraße, Künhoferstraße, Kurgartenbrücke.

Lammsgasse, Laufamholzstraße, Hintere Ledergasse, Leipziger Platz, Leonhardstraße, Lessingstraße, Leyher Straße, Liegnitzer Straße, Lindenplatz, Lindenstraße, Lobsingerstraße, Löbleinstraße, Löwenberger Straße, Loher Hauptstraße.

Marienbader Straße, Marienbergstraße, Markgrafenstraße, Hintere Marktstraße, Marthweg, Martin-Richter-Straße, Maxfeldstraße, Maximilianstraße, Maxtorgraben, Am Messehaus, Meuschelstraße, Minervastraße, Mögeldorfer Hauptstraße, Mohrengasse, Mommsenstraße, Moritzbergstraße, Mühlhofer Hauptstraße, Muggenhofer Straße.

Neue Gasse, Neunhofer Hauptstraße, Neusesser Straße, Neutorstraße, Nopitschstraße, Am Nordostbahnhof, Nordring, Nordwestring.

Obere Kanalstraße, Obere Wörthstraße, Oberer Bergauerplatz, Obstgasse, Oedenberger Straße, Am Ölberg, Oelser Straße, Oppelner Straße, Ostendstraße, Otto-Bärnreuther-Straße, Ottostraße.

Paniersplatz, Peter-Henlein-Straße, Peter-Vischer-Straße, Petra-Kelly-Platz, Peuntgasse, Pfälzer Straße, Pilotystraße, Pirckheimerstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Am Prinzregentenufer.

Rampen An den, Radmeisterstraße, An der Radrunde, Rathausgäßchen, Rathsbergstraße, Rednitzstraße, Reichelsdorfer Hauptstraße, Rennmühlstraße, Rennweg, Reutersbrunnenstraße, Reutleser Straße, Richard-Wagner- Platz, Rieterstraße, Röthenbacher Hauptstraße, Rollnerstraße.

Saarbrückener Straße, Am Sand, Sandrartstraße, Sandreuthstraße, Sandstraße, Sauerbruchstraße, Schafhofstraße, Scharrerstraße, Scheurlstraße, Schillerplatz, Schillerstraße, Schlachthofstraße, Schleifweg, Schlotfegergasse, Schmausenbuckstraße, Schnepfenreuther Hauptstraße, Schnepfenreuther Weg, Schnieglinger Straße, Schoppershofstraße, Schreyerstraße, Schuckertplatz, Schuckertstraße, Schultheißallee, Schwabacher Straße, Schweinauer Straße, Schweppermannstraße, Sebalder Platz, Siedlerstraße, Siemensplatz, Siemensstraße, Sigmundstraße, An der Sparkasse, Spenglerstraße, Sperberstraße, Spitalgasse, Am Stadtpark, Steinacher Straße, Steinbühler Straße, Stephanstraße, Hintere Sterngasse, Stromerstraße, Äußere Sulzbacher Straße.

Tafelfeldstraße, Tafelhofstraße, Wöhrder Talübergang, Tetzelgasse, Teutoburger Straße, Theodor-Heuß-Brücke, Thomas-Mann-Straße, Thumenberger Weg, Beim Tiergärtnertor, Trierer Straße, Trödelmarkt, Tucherstraße, Tullnaustraße.

Uhlandstraße, Ulmenstraße, Unschlittplatz, Unterer Bergauerplatz.

Valznerweiherstraße, Vestnertorgraben, Volkmannstraße, Von-der-Tann-Straße, Vordere Insel Schütt, Vorjurastraße.

Wahlerstraße, Waldluststraße, Wallensteinstraße, Wandererstraße, Wassertorstraße, Weikertgäßchen, Weinmarkt, Weißenburger Straße, Weißgerbergasse, Welserstraße, Weltenburger Straße, Wettersteinstraße, Wetzendorfer Straße, Wilhelm-Spaeth-Straße, Willstraße, Witschelstraße, Wodanstraße, Wöhrder Hauptstraße, Wöhrder Talübergang, Obere Wörthstraße, Wollentorstraße, Worzeldorfer Hauptstraße, Würzburger Straße.

Zeltnerstraße, Zeppelinstraße, Zerzabelshofer Hauptstraße, Zerzabelshofstraße, Ziegelsteinstraße, Zirkelschmiedsgasse, Zollhausstraße, Zufuhrstraße, Zwischen den Fleischbänken.

Straßengruppe 3

Adlerstraße, Äußere Laufer Gasse, Allersberger Straße, Am Haller Tor, An der Fleischbrücke, An der Karlsbrücke, An der Mauthalle, Aufseßplatz, Augustinerstraße, Äußere Bayreuther Straße.

Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Bankgasse, Bayreuther Straße, Äußere Bayreuther Straße, Beckschlagergasse, Bischof- Breite Gasse, Breitscheidstraße, Bucher Straße.

Meiser-Straße

Celtisplatz.

Dennerstraße, Dr.-Kurt-Schumacher-Straße, Dr. Peter-Schönlein-Platz.

Färberstraße, Färbertor, An der Fleischbrücke, Frauentor, Frauentorgraben, Friedrich-Ebert-Platz, Fürther Straße, Südli-

che Fürther Straße.

Gibitzenhofstraße, Gleißbühlstraße.

Hainstraße, Hallplatz, Hauptmarkt, Schweinauer Hauptstraße, Hefnersplatz.

Innere Cramer-Klett-Straße, Innere Laufer Gasse, Innerer Laufer Platz.

Jakobsplatz, Johannesgasse, Josephsplatz.

Kaiserstraße, An der Karlsbrücke, Karolinenstraße, Klaragasse, Königstor, Königstorgraben, Königs- und Frauentorzwinger, Königstraße, Köpfleinsberg, Kopernikusplatz, Kornmarkt.

Landgrabenstraße, Äußere Laufer Gasse, Innere Laufer Gasse, Äußerer Laufer Platz, Innerer Laufer Platz, Laufer Tor, Laufertorgraben, Vordere Ledergasse, Lorenzer Platz, Lorenzer Straße, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Luitpoldstraße.

Marienplatz, Marienstraße, Marientor, Marientorgraben, An der Mauthalle, Maxplatz, Münchener Straße, Museumsbrücke.

Neutorgraben.

Obstmarkt. Pfannenschmiedsgasse, Pillenreuther Straße, Am Plärrer, Plobenhofstraße. Rathausplatz, Rathenauplatz, Regensburger Straße, Rothenburger Straße.

Schlüsselstraße, Schweiggerstraße, Schweinauer Hauptstraße, Spittlertorgraben, Vordere Sterngasse, Stresemannplatz, Südliche Fürther Straße, Sulzbacher Straße, Spitalgasse.

Theatergasse, Theresienplatz, Theresienstraße, Tuchgasse.

Vordere Ledergasse, Vordere Sterngasse.

Waaggasse, Weintraubengasse, Westtor, Westtorgraben, Wiesenstraße, Winklerstraße, Wölckernstraße, Wollengäßchen.

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Anlage 3 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Zuschlagszonenverzeichnis AltInnenstadt

besonders begehrte

3 im Altstadtbereich

Für Flächen in der Innenstadt werden gemäß § 1 Abs. 1 Satz folgende Zuschläge erhoben:

300 % Zuschlag

  1. Hauptmarkt ohne Nrn. 1 bis 3 und 2 bis 6 2. Plobenhofstraße 3. Museumsbrücke 4. Königstraße ab Nr. 1 bis Nr. 45 und Nr. 2 bis Nr. 52 und bis Einmündung Theatergasse/Hallplatz 5. Karolinenstraße 6. Hefnersplatz 7. Breite Gasse 8. Pfannenschmiedsgasse zwischen Brunnengasse und Breite Gasse/Wollengäßchen 9. Ludwigsplatz ab Nr. 1 bis Nr. 24 Lorenzer Platz zwischen Lorenzkirche und Südseite Anwesen Königstraße 17 10. Spitalgasse 1 bis Einmündung Obstmarkt/Spitalgasse 8

200 % Zuschlag

  1. Rathausplatz von der Einmündung Theresienstraße in südlicher Richtung bis Hauptmarkt sowie zwischen Altem und Neuem Rathaus 2. Hauptmarkt Nrn. 1 bis 3 und 2 bis 6 3. An der Fleischbrücke 4. Kaiserstraße ab der Einmündung Königstraße bis Josephsplatz 5. Josephsplatz Nrn. 1, 2, 4, 21 und 34 6. Arkaden nördliche Seite der Pegnitz zwischen Museumsbrücke und Fleischbrücke 7. Pfannenschmiedsgasse zwischen Breite Gasse/Wollengäßchen 8. Hallplatz 9. Königstraße ab Nr. bis Nr. 85 und Nr. 56 bis 80 bzw. bis zum Königstorturm

55

100 % Zuschlag

  1. An der Fleischbrücke

  2. Arkaden nördliche Seite der Pegnitz zwischen Museumsbrücke und Fleischbrücke

  3. Breite Gasse

  4. Hallplatz

  5. Hans-Sachs-Platz

  6. Hauptmarkt Nrn. 1 bis 3 und Nrn. 2 bis 6

  7. Hefnersplatz

  8. Jakobsplatz zwischen Kirche St. Elisabeth und Kirche St. Jakob

  9. Josephsplatz Nrn. 1, 2, 4, 21 und 34

  10. Kaiserstraße ab der Einmündung Königstraße bis Josephsplatz

  11. Karolinenstraße ab Nr.1 bis 57 und Nr. 2 bis 44

  12. Königstraße ab Nr. 1 bis 45 und Nr. 2 bis 52 und bis Einmündung Theatergasse/Hallplatz

  13. Königstraße ab Nr. 55 bis Nr. 85 und Nr. 56 bis Nr. 80 bzw. bis zum Königstorturm

von der Einmündung Peter-Vischer-Straße bis Königstraße bzw. Bankgasse

  1. Lorenzer Platz

bzw. Lorenzer Platz 3

  1. Lorenzer Straße 16. Ludwigsplatz ab Nr. 1 bis Nr. 24 17. Ludwigsplatz ab der Einmündung Breite Gasse bis Jakobsplatz 18. Ludwigstraße zwischen Jakobsplatz und Spittlertorzwinger 2 19. Luitpoldstraße 20. Museumsbrücke 21. 22. 23. Plobenhofstraße 24. Rathausplatz von der Einmündung Theresienstraße in südlicher Richtung bis Hauptmarkt sowie zwischen Altem und Neuem Rathaus

zwischen Luitpoldstraße Nr. 5/6 und Vorderer Sterngasse

Pfannenschmiedsgasse zwischen Brunnengasse und Breite Gasse/Wollengäßchen
Pfannenschmiedsgasse zwischen Breite Gasse/Wollengäßchen und Klaragasse
1 bis Einmündung Obstmarkt/Spitalgasse 8
nördliche Seite von Nr. 5 bis Hans-Sachs-Platz
27. Trödelmarkt
  1. Vordere Sterngasse ab Nr. 1 bis zur Einmündung Hintere Sterngasse

50 % Zuschlag

von Nr. 2 bis 40 nur gerade Nrn.

  1. Adlerstraße 2. Albrecht-Dürer-Platz 3. Am Hallertor von der Einmündung Maxplatz bis zur Einmündung Neutorgraben 4. An der Karlsbrücke 5. Augustinerstraße von der Einmündung Winklerstraße bis zur Einmündung Karlstraße

  2. Äußerer Laufer Platz von Nr. 2 bis Nr. 24 7. Äußere Laufer Gasse 8. Beim Tiergärtnertor bis Einmündung Albrecht-Dürer-Straße 9. Bergstraße von Nr. 1 bis Nr. 27 und Nr. 30 10. Brunnengasse 11. Burgstraße von Nr. 1 bis Nr. 13

von Nrn. 2 bis Nr. 29/38

  1. Dr.-Kurt-Schumacher-Straße

  2. Dr.-Peter-Schönlein-Platz

  3. Färberstraße von Färbertor bis zur Einmündung Breite Gasse 15. Halbwachsengäßsschen von Burgstraße bis Einmündung Untere Krämersgasse 16. Innere Laufer Gasse 17. Josephsplatz von Nr. 3 bis 19

von Nr. 1 bis 37

  1. Karlstraße ab Einmündung Augustinerstraße bis Trödelmarkt

  2. Köpfleinsberg

  3. Kornmarkt 21. Krebsgasse 22. Maxplatz von der Einmündung Weintraubengasse bis zur Einmündung Am Hallertor 23. Obere Wörthstraße 24. Obstmarkt 25. Rathausplatz 5 bis Sebalder Platz 26. Sebalder Platz 27. Theatergasse 28. Theresienplatz vor Anwesen Theresienstraße 23/Theresienplatz 7/Egidienplatz 1 29. Theresienstraße 30. Tuchgasse 31. Vordere Ledergasse von Nr. 1 bis Nr. 30 zur Einmündung Schlüsselstraße/Hintere Ledergasse 32. Waaggasse von der Einmündung Hauptmarkt bis zur Einmündung Winklerstraße 33. Weinmarkt 34. Weintraubengasse von der Einmündung Karlstraße bis Maxplatz

von Nr. 1 bis Nr. 30

  1. Winklerstraße ab Einmündung Waaggasse/Augustinerstraße bis Zwischen den Fleischbänken

  2. Zwischen den Fleischbänken

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