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← Sitzung des Stadtrates (18.09.2024)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 18.09.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

18.09.2024

Berichtsvorlage Stk/010/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025 (inklusive des Mittelfristigen

Investitionsplanes 2025/2028)

Bericht: In dieser Stadtratssitzung wird der Entwurf des Haushaltsplans 2025 (inklusive des fortgeschriebenen Mittelfristigen Investitionsplans (MIP) für die Jahre 2025/2028) eingebracht. Nach der Sitzung werden die entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2025 den Mitgliedern des Stadtrats in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Die für die Einreichung von Anträgen und Anfragen zum Haushalt und MIP einzuhaltenden Termine werden den Stadtratsfraktionen/-gruppen und den Ausschussgemeinschaften noch mit gesondertem Schreiben des Oberbürgermeisters bekannt gegeben.

Als Termine für die Haushaltsberatungen sind der 21.11., der 22.11. und der 25.11.2024 vorgesehen.

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/010/2024

MRB-GST/008/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 mit Schwerpunkt Bekämpfung

Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt

Anlagen: Gleichstellungsaktionsplan_2024-27_Bericht Gleichstellungsaktionsplan_2024-27_Tabelle

Sachverhalt (kurz):

Im Oktober 2010 unterschrieb der Rat der Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Am 19. Juni 2024 hat der Rat das Bekenntnis zur Charta durch seinen Beschluss, die aktualisierte Charta anzunehmen, bekräftigt.

Der zum Beschluss vorliegende fünfte Gleichstellungsaktionsplan (GAP) der Stadt Nürnberg mit insgesamt 218 Maßnahmen weist zum ersten Mal einen inhaltlichen Schwerpunkt auf: die Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Dies liegt inhaltlich in der Ausstrahlungswirkung der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention begründet und geht zudem auf zwei Anträge von SPD/Die Guten und B‘90/Die Grünen aus dem Jahr 2020 zurück.

Neben den 92 Maßnahmen im Bereich „Gemeinsam frei von Gewalt“ beinhaltet der Aktionsplan weiterhin Maßnahmen die darauf abzielen, die Nürnberger Stadtgesellschaft und die Stadtverwaltung geschlechtergerechter zu gestalten. Diese 126 Maßnahmen finden im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ Niederschlag.

Die für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen benötigten Ressourcen liegen bei der verantwortlichen Dienststelle und werden zum größten Teil mit Eigenmitteln und Eigenpersonal umgesetzt. Die Geschäftsbereich- und Referatsübergreifenden, notwendigen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen können jedoch nicht aus dem regulären Budget der GST finanziert werden und sind im GAP mit dem Hinweis „Finanzielle Mittel durch GST beantragt“ versehen.

Studien, die während der Coronapandemie durchgeführt wurden, aber auch die von der GST erstellte Bestandsaufnahme und Onlinebefragung kommen zum Ergebnis, dass den von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt betroffenen Personen die Hilfsangebote nicht ausreichend bekannt sind. Im Falle von Not wissen diese Personen nicht, wohin sie sich für Schutz und Unterstützung wenden können. Unterschiedliche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sollen hier ansetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Istanbul-Konvention ist die Prävention Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Die erste deutschlandweite Erhebung der Kosten Häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2017 kommt auf Gesamtkosten von mindestens 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Prävention schützt nicht nur (potentiell) Betroffene, sondern trägt perspektivisch auch dazu bei,

die oben genannten Kosten zu reduzieren. Hier setzt GST mit einer konkreten Präventionsmaßnahme an, die nicht aus der Regelfinanzierung der zu beauftragenden Fachstellen erfolgen kann.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 30.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die von GST für 2025 beantragte Budgeterhöhung in Höhe von 30.000 € wurde nicht genehmigt. Diese fehlende Summe wird in die Etatberatungen eingebracht.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan ist ein etabliertes Instrument für Kommunen, die Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und weitere Diversitätsmerkmale im Sinne der Intersektionalität zu berücksichtigen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027 mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel für die Etatberatungen anzumelden und setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2028 über die Zielerreichung.

Bericht über den Gleichstellungsaktionsplan 2024 - 2027 mit dem

Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher

Gewalt

Einleitung Im Jahr 2023 wurden über 250.00 Menschen in Deutschland Opfer Häuslicher Gewalt, dabei waren 70 Prozent der Betroffenen weiblich. Die meisten Übergriffe in diesem Kontext waren dem Bereich Partnerschaftsgewalt zuzuordnen. Knapp 80 Prozent der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt im Jahr 2023 waren Frauen. Auf der Seite der Tatverdächtigen handelte es sich im Kontext Partnerschaftsgewalt in 78 Prozent der Fälle und im Kontext des Gesamtbereichs Häusliche Gewalt in 75 Prozent der Fälle um Männer. Zudem stirbt in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau durch die Gewalt ihres (Ex- )Partners. Gleichzeitig werden auch Kinder und Männer Opfer Häuslicher Gewalt.1 Auch im Jahr 2023 ist der unsicherste Ort für Frauen noch immer ihr eigenes Zuhause.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt2. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt. Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.

Während die Verantwortung für die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt – wie beispielsweise im Kontext materiellen Rechts, Ermittlungen und Strafverfolgung oder auch Migration und Asyl – können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Konvention und somit zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung (potentiell) Betroffener von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt leisten.

Die Federführung zur Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt lag bei der städtischen Gleichstellungsstelle und geht – neben der bestehenden Verpflichtung im Sinne der Ausstrahlungswirkung dieses von Deutschland ratifizierten völkerrechtlichen Vertrags – auf zwei Anträge von SPD/Die Guten und B‘90/Die Grünen aus dem Jahr 2020 zurück.

Die Erarbeitung erfolgte seitdem in Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der verwaltungsinternen Koordinierungsgruppe Gender sowie in enger Abstimmung mit und unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unterstützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netzwerke und Arbeitskreise sowie weiteren Engagierten. Darüber hinaus wurde auch die Zivilgesellschaft am Prozess beteiligt. Der Prozess erstreckte sich insgesamt über drei Jahre und umfasste die Erstellung, Durchführung und Auswertung einer Bestandsaufnahme (siehe Bericht im SozA in der Sitzung vom 13.10.2022), die Durchführung zweier BarCamps mit einschlägigen lokalen Expertinnen, Experten und Engagierten sowie die Erstellung, Durchführung und Auswertung einer online Umfrage zur Beteiligung der Stadtgesellschaft.

Ein kommunaler Aktionsplan gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt liegt nun in Form des Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027 mit dem Schwerpunkt „Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt“ vor. Dieser umfasst insgesamt 218 Maßnahmen, wobei sich 92 davon explizit auf die Prävention und Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg beziehen. Letztere sind im Rahmen des Aktionsplans im Bereich „Gemeinsam frei von Gewalt“

1 Zahlen aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 des Bundeskriminalamtes. 2 Geschlechtsspezifische Gewalt und Häusliche Gewalt werden als eigenständige Begriffe verwendet und daher großgeschrieben. Zitate sind davon ausgenommen.

angesiedelt. Gleichzeitig beinhaltet der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 weiterhin Maßnahmen die – außerhalb des Themenkomplexes Gewalt – konkret darauf abzielen, die Nürnberger Stadtgesellschaft und die Nürnberger Stadtverwaltung geschlechtergerechter zu gestalten. Diese sind im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ zu finden.

Die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Gleichstellungsaktionspläne zu erstellen und dabei auf aktuelle Themen und Bedarfe im Kontext Geschlechtergerechtigkeit einzugehen, geht auf ihren Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene im Jahr 2006 zurück. Das Bekenntnis zur Charta hat der Stadtrat durch seinen Beschluss, die im Jahr 2022 erarbeiteten Aktualisierungen der Charta anzunehmen, im Juni dieses Jahres noch einmal bekräftigt. Definition Im Sinne dieses Aktionsplans…

…wird der Begriff Geschlechtsspezifische Gewalt als eine Form der Gewalt bezeichnet, die sich ausgehend von vermeintlichen Geschlechternormen gegen die Selbstbestimmung richtet, insbesondere gegen die geschlechtliche und/oder sexuelle Selbstbestimmung. Geschlechtsspezifische Gewalt reproduziert ein gesellschaftliches und strukturelles Machtverhältnis, sie wirkt nicht nur individuell, sondern stabilisiert dieses Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern auf gesellschaftlicher Ebene. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft zum überwiegenden Teil Frauen und Mädchen sowie nicht-binäre Menschen und Menschen, die nicht heterosexuell und/oder nicht cis-geschlechtlich3 sind. Auch Männer und Jungen sind Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, sie sind jedoch deutlich seltener betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt wird nicht ausschließlich, aber zum überwiegenden Teil von Männern gegenüber Frauen, nicht-binären Menschen und auch gegenüber anderen Männern ausgeübt – gleichzeitig können auch Frauen Täterinnen sein.

… wird der Begriff Gewalt gegen Frauen wird als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.

… bezeichnet der Begriff Häusliche Gewalt alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob Täter*innen in denselben Wohnsitz wie die betroffene Person hat oder hatte. Gemeinsam frei von Gewalt Die Ziele und Maßnahmen im Bereich Gemeinsam frei von Gewalt orientieren sich an den Handlungsfeldern der Istanbul-Konvention sowie an den Handlungsbedarfen, die im Rahmen der Bestandsaufnahme und der BarCamps diskutiert wurden.

Sensibilisieren und Informieren Ein Großteil der Maßnahmen entfällt auf die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft dahingehend, Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wahrzunehmen, welche unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund vor allem Frauen überproportional betrifft. Beispielsweise soll durch geeignetes Material an öffentlichen Plätzen, in Grünanlage, auf Spielplätzen sowie in den Nürnberger Bädern auf entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote hingewiesen werden (siehe Maßnahmen 13 f.). Im Zeitraum des Aktionsplans sind darüber hinaus mehrere Kampagnen, Ausstellungen und Veranstaltungen zum Schwerpunktthema geplant, die durch unterschiedliche Formate möglichst viele verschiedene Zielgruppen ansprechen sollen. Stellvertretend dafür steht das Zeigen der Wanderausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“ des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im November 2024 (siehe Maßnahmen 1 f.). Darüber hinaus sollen auch Führungskräfte und Beschäftigte der Stadt Nürnberg durch entsprechendes

3 Cis-geschlechtlich ist eine Bezeichnung für Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei ihrer Geburt anhand ihrer äußerlich körperlichen Merkmale zugeschrieben wurde.

Informationsmaterial im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsunterweisung für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (siehe Maßnahme 30) und Engagierte in Nürnberger Sportvereinen durch Workshops für sexualisierte Gewalt im Kinder- und Jugendsport (siehe Maßnahme 81) sensibilisiert werden. Eine Kooperation mit der VAG zielt darauf ab, die Angebote „Extrastopp bei Nacht“ und „Taxiruf an die Haltestelle“ verstärkt zu bewerben und die aktive Umsetzung dieser seitens der Mitarbeitenden zu fördern, um das individuelle Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen (siehe Maßnahmen 17 f.).

Fort- und Weiterbildung Im Rahmen spezifischer Fort- und Weiterbildungsangebote sollen städtische Beschäftigte unterschiedlicher Fachbereiche im Umgang mit Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt geschult werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Beschäftigten im Sozialen Bereich und im Bildungsbereich. Fortbildungsangebote dieser Bereiche – speziell auch zur Thematik Schutzkonzepte – werden auf ihre Aktualität hin überprüft, niedrigschwellig zugänglich gemacht und verstärkt beworben und durchgeführt (siehe Maßnahmen 38 f.). Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden der Nürnberger Bäder für den Umgang mit sexueller Belästigung und Diskriminierung geschult, um in entsprechenden Situationen schnell und souverän zum Schutz der Betroffenen vorgehen zu können (siehe Maßnahme 47). Weiterhin wird ein Angebot für alle städtischen Beschäftigten zum Umgang mit sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz erarbeitet, welches die entsprechenden Strukturen, Vorgehensweisen sowie die jeweiligen Ansprechstellen im Kontext der Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz erläutert (siehe Maßnahme 35). Ein Fachtag zur Thematik Betroffenheit von Kindern im Kontext Häuslicher und sexualisierter Gewalt soll Fachkräften die Vulnerabilität und besonderen Bedarfe von Kindern im Kontext Gewalt näherbringen (siehe Maßnahme 42).

Netzwerke und Kooperationen Interdisziplinäre Netzwerke und Kooperationen sollen über die bereits bestehenden Strukturen hinweg gestärkt und erweitert werden. Ein interdisziplinäres Netzwerktreffen soll den Austausch zwischen Justiz, Polizei und Hilfesystem hinsichtlich der jeweiligen Vorgehensweise stärken und weitere Kooperationsmöglichkeiten diskutieren (siehe Maßnahme 49). Die Vernetzung der Frauenbeauftragten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit der städtischen Frauenbeauftragten soll den Austausch bezüglich von Gewalt betroffenen Frauen mit Behinderung stärken und die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen diskutieren (siehe Maßnahme 53). Das Netzwerk rund um die Nürnberger Handlungsleitlinien zu Verfahrensweisen bei Häuslicher Gewalt und Elternschaft soll weiterbestehen und der Austausch verstetigt werden (siehe Maßnahme 51).

Empowerment, Selbstbehauptung und Prävention Die Maßnahmen im Bereich Prävention stammen fast ausschließlich aus den Bereichen Schule und Soziales und bestehen aus Angeboten für Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren. Im Mittelpunkt stehen dabei, die Stärkung des Selbstbewusstseins, Aufklärung und Informationen sowie das Aneignen der Fähigkeit, persönliche Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer Personen zu respektieren. Beispielsweise setzen sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Projekttagen mit Sexismus, Mobbing und Geschlechterstereotypen auseinander (siehe Maßnahmen 54 f.) und beteiligen sich an Aktionen rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen sowie am weltweiten Flashmob One Billion Rising (siehe Maßnahmen 56 f.). Darüber hinaus werden in den städtischen Berufsschulen in Kooperation mit lokalen Beratungsstellen regelmäßig Präventionsworkshops rund um die Themen Häusliche Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Menschenhandel durchgeführt (siehe Maßnahme 59 f.). Im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zielen Projekte einzelner Einrichtungen konkret auf ein gestärktes Selbstwirksamkeitsgefühl und den gestärkten Umgang mit Grenzverletzungen ab (siehe Maßnahme 66). Entsprechende Entspannungs-, Bewegungs- und Austauschangebote für Seniorinnen und Senioren sollen außerdem das Gewaltpotential in Kontext der (häuslichen) Pflege minimieren (siehe Maßnahme 68). Verwaltungsintern wird ein Angebot speziell für Mitarbeiterinnen geschaffen, welches jene im Umgang mit Sexismus und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stärken soll (siehe Maßnahme 69).

Schutz und Unterstützung Weitere Maßnahmen zielen explizit darauf ab, Personen vor Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Gewalt zu schützen. Durch Awarenesskonzepte sollen Besucherinnen und Besucher von Kulturveran-

staltungen bzw. von Kulturgroßveranstaltungen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung geschützt werden und im Falle von Übergriffen schnell und zuverlässig Hilfe erhalten (siehe Maßnahmen 70 f.). Schutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen und Schulen sollen Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen und Fachkräfte dabei unterstützen, jeweils spezifische lokale Strukturen zu schaffen (siehe Maßnahmen 78 ff.). Weiterhin sollen auch die Nürnberger Pflegeeinrichtungen für einrichtungsspezifische Konzepte zur Gewaltprävention sensibilisiert werden und bei Anpassungsbedarf Hilfestellung erhalten (siehe Maßnahme 85). Darüber hinaus sollen die Strukturen des Bedrohungsmanagements Mittelfranken innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gestärkt und deren Bekanntheit unter den städtischen Beschäftigten gesteigert werden (siehe Maßnahmen 89 ff.). Gleichberechtigung schützt vor Gewalt Die Ziele und Maßnahmen im Bereich Gleichberechtigung schützt vor Gewalt orientieren sich an den Handlungsfeldern der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und gliedern die Maßnahmen der einzelnen Geschäftsbereiche und Referate thematisch. Darunter sind die Themenbereiche Geschlechtergerechtigkeit im Kontext Bildung und Erziehung, Gesundheit und Stadtentwicklung, Abbau von Rollenstereotypen, Berücksichtigung von Intersektionalität, Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz, Ausgewogenheit auf der Führungsebene sowie die Vereinbarkeit von Privatlebeben, Familie und Beruf zu finden.

Im Bereich der Stadtverwaltung zielen Maßnahmen beispielsweise darauf ab, durch einschlägige Netzwerke (siehe Maßnahmen 204 f.) und die Weiterführung des Mentoringprogramms für Frauen (siehe Maßnahme 201), Frauen in Führungspositionen zu stärken und ihren Anteil zu erhöhen. Dadurch soll die Ausgewogenheit auf der Führungsebene vorangebracht werden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse und daraus abgeleiteten Bedarfe der 2021 durchgeführten Väter- und Mütterbefragung fortlaufend berücksichtigt. Zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf werden nächste Schritte geprüft und umgesetzt, z. B. im Rahmen der stadtinternen Öffentlichkeitsarbeit oder im Kontext Teilzeit im Schichtdienst (siehe Maßnahme 209). Weiterhin wird die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure aus den verschiedenen Diversity-Bereichen vorangetrieben. Gemeinsam werden niedrigschwellige Formate für Beschäftigte und Führungskräfte entwickelt, um die Genderund Diversitykompetenz der Beschäftigten auszubauen (siehe Maßnahmen 119 f.).

In Richtung Stadtgesellschaft sollen im Kontext der Geschlechtergerechten Gesundheit jeweils Strategien in den Bereichen Mädchen- und Frauengesundheit sowie Jungen- und Männergesundheit entwickelt und ausgebaut werden (siehe Maßnahmen 169 ff.). Darüber hinaus wird außerdem überprüft, inwieweit die Angebote des Gesundheitsamtes genderspezifische Aspekte berücksichtigen (siehe Maßnahme 176). Im Bereich der Geschlechtergerechten Stadtentwicklung werden beispielsweise Angsträume bei der Planung und Umsetzung verschiedener Projekte fortlaufend berücksichtigt (siehe Maßnahmen 189 ff.). Maßnahmen im Bereich Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung beinhalten zielgruppenspezifische und altersgerechte Angebote im Kontext Schule und Kita, die niedrigschwellig und lebensnah für Geschlechterstereotype sensibilisieren (siehe Maßnahmen 143 ff.). Die Verstetigung der städtischen Angebote zum Girls‘ und Boys‘ Day sowie weitere Maßnahmen im Arbeitgebermarketing sollen Jugendliche bei einer klischeefreien Berufs- und Ausbildungswahl unterstützen (siehe Maßnahmen 99 ff.). Fazit und Ausblick Der vorliegende Gleichstellungsaktionsplan leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung, einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene. Er ist keine abschließende Zusammenfassung dessen, was in den einzelnen Bereichen bereits geleistet wird. Vielmehr präsentiert er konkrete Ansätze, die messbar zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und weniger Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt beitragen können. Besonders was den Schutz vor und die Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt anbelangt, können die im Aktionsplan verankerten Ziele und Maßnahmen allerdings nur einer von vielen Schritten sein.

Die durchgeführte Bestandsaufnahme im Winter 2021/22 sowie die zwei durchgeführten BarCamps in den Jahren 2021 und 2022 gaben Aufschluss über die Arbeit, die in den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg bereits geleistet wird

sowie über bestehende Bedarfe in diesem Kontext. Sowohl im Bereich Prävention als im Bereich Schutz und Unterstützung gibt es bereits vielfältige und zielgruppenspezifische Angebote, die von den jeweiligen Einrichtungen und Akteurinnen und Akteuren, aber auch städtischen Stellen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Deutlich wurde durch die Auswertung der Bestandsaufnahme allerdings auch, dass viele Einrichtungen aufgrund starker Auslastung und zum Teil auch Überlastung an ihre Kapazitätsgrenze stoßen, was nicht selten zu langen Wartezeiten für Betroffene führt und mit erheblichen psychosozialen Folgen verbunden sein kann. Gleichzeitig ist die dringend notwendige nachhaltige Finanzierung der Einrichtungen und des bestehenden Angebots keineswegs gesichert.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme, der BarCamps, aber auch des regelmäßig stattfindenden Austausches weisen die Träger wiederholt auf die Notwendigkeit einer Absicherung und Erhöhung der Kapazitäten sowie einer bedarfsorientierten, zielgruppenspezifischen Erweiterung des Angebots hin. Die Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans können nur dann nachhaltig umgesetzt werden, wenn die bereits bestehenden Angebote erhalten bleiben und ausgebaut werden.

Eine bedarfsorientierte, zielgruppenspezifische Erweiterung bestehender Angebote könnte konkret eine Ausweitung der Arbeit mit Tätern sowie Täterinnen, eine Erweiterung bestehender Beratungsund Unterstützungsangebote mit Fokus auf besonders vulnerablen Gruppen, sowie eine Ausweitung der präventiven Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder gar proaktive Beratungsangebote für Letztere umfassen.

Angesichts der völkerrechtlichen Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention sowie der gesamtstaatlichen Verantwortung für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürgern vor Gewalt stellt sich sehr konkret die Frage nach der finanziellen Verantwortung der staatlichen Ebenen von Bund und Land. Bislang ist die Kommune stark gefordert bei der Bereitstellung und Finanzierung zahlreicher Angebote, zudem ist sie regelmäßig erste Adressatin der Forderungen seitens der Träger und Einrichtungen. Dies ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage mehr denn je eine große Herausforderung, die zu meistern nicht allein kommunale Aufgabe sein kann. Vielmehr gilt es, gemeinsam mit den fachlichen und politischen Akteurinnen und Akteuren in Nürnberg Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, wie auch Land und Bund nachhaltig und in ausreichendem Umfang finanziell in die Pflicht genommen werden können. Denn viele der Einrichtungen benötigen eine gesicherte Finanzierung und eine Erhöhung der Ressourcen, um weiterhin erfolgreiche Arbeit leisten zu können.

Entscheidend für den Erfolg des Gleichstellungsaktionsplans ist darüber hinaus nicht nur die entsprechende Ausstattung der einzelnen Dienststellen und der Gleichstellungsstelle als federführende Instanz mit finanziellen Ressourcen, damit im Aktionsplan verankerte Maßnahmen auch entsprechend umgesetzt werden können. Vielmehr bietet die Arbeit mit dem Schwerpunktthema die Chance, Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren weiterer großer gesellschaftlicher Bereiche wie der Arbeitswelt, politischer Parteien und Initiativen, Vereinen und Verbänden etwa im Sport, dem Ehrenamt, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch der Medien zu initiieren beziehungsweise auszuweiten.

Eine Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2024 - 2027 mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt wird dem Stadtrat nach Ablauf des Aktionsplanzeitraums vorgelegt werden.

Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und

Häuslicher Gewalt

Präambel

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung.

Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.

Einführung

Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Jahr 2022 haben der Rat der Gemeinden und Regionen Europas und seine Mitgliedsverbände den Text der Charta aktualisiert. Ziel war es, Nutzen und Relevanz der Charta für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der sprachlich angepasste und um neue Artikel erweiterte Text wurde im Dezember 2022 vom Hauptausschuss des europäischen Dachverbandes verabschiedet. Hinzugekommen sind unter anderem Aspekte, die auf die Geschlechterperspektive im Kontext digitaler Teilhabe und nachhaltiger Entwicklung verweisen. In diesem Sinne ist es beispielsweise wichtig zu berücksichtigen, dass Frauen und Mädchen von Cybergewalt oder den Auswirkungen des Klimawandels besonders stark betroffen sind. Mit dem Beschluss im Juni 2024, künftig mit der überarbeiteten Version der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu arbeiten, bekräftigte der Stadtrat das Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur Charta.

Hiermit liegt nun der 5. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg vor, dessen Laufzeit sich nicht nur über einen Zeitraum von vier anstatt drei Jahren erstrecken wird (2024 bis 2027), sondern auch einen inhaltlichen Schwerpunkt hat, nämlich die Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt1. Er wurde von der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender, Expert*innen aus dem Schutz und Hilfesystem, weiterer relevanter Akteur*innen sowie unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet. Die Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer Gewalt, vor allem Gewalt gegen Frauen, und Häuslicher Gewalt war und ist seit jeher Teil der kommunalen Gleichstellungsarbeit und der Gleichstellungsaktionspläne. Sie ist nicht nur in der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verankert, sondern auch Gegenstand des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt. Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken. Während die Verantwortung für die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt - wie beispielsweise im Kontext Materiellen Rechts, Ermittlungen und Strafverfolgung oder auch Migration und Asyl - können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Konvention und somit zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung (potentiell) Betroffener von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt leisten.

In diesem Sinne soll der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 mit dem Schwerpunkt der Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt durch konkrete Ziele und Maßnahmen einen Teil zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene beitragen. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 218 Maßnahmen, wobei sich 92 davon explizit auf die Prävention und Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg beziehen. Letztere sind im Rahmen des Aktionsplans im Bereich „Gemeinsam frei von Gewalt“ angesiedelt. Gleichzeitig beinhaltet der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 weiterhin Maßnahmen die - außerhalb des Themenkomplexes Gewalt - konkret darauf abzielen, die Nürnberger Stadtgesellschaft und die Nürnberger Stadtverwaltung geschlechtergerechter zu gestalten. Diese sind im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ zu finden.

Definition

Im Sinne dieses Aktionsplans…

…wird der Begriff Geschlechtsspezifische Gewalt als eine Form der Gewalt bezeichnet, die sich ausgehend von vermeintlichen Geschlechternormen gegen die Selbstbestimmung richtet, insbesondere gegen die geschlechtliche und/oder sexuelle Selbstbestimmung. Geschlechtsspezifische Gewalt reproduziert ein gesellschaftliches und strukturelles Machtverhältnis, sie wirkt nicht nur individuell, sondern stabilisiert dieses Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern auf gesellschaftlicher Ebene.

1 Geschlechtsspezifische Gewalt und Häusliche Gewalt werden als eigenständige Begriffe verwendet und daher großgeschrieben. Zitate sind davon ausgenommen.

Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft zum überwiegenden Teil Frauen und Mädchen sowie nicht-binäre Menschen und Menschen, die nicht heterosexuell und/oder nicht cis-geschlechtlich2 sind. Auch Männer und Jungen sind Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, sie sind jedoch deutlich seltener betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt wird nicht ausschließlich, aber zum überwiegenden Teil von Männern gegenüber Frauen, nicht-binären Menschen und auch gegenüber anderen Männern ausgeübt – gleichzeitig können auch Frauen Täterinnen sein.

… wird der Begriff Gewalt gegen Frauen wird als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.

… bezeichnet der Begriff Häusliche Gewalt alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob Täter*innen in denselben Wohnsitz wie die betroffene Person hat oder hatte.

2 Cis-geschlechtlich ist eine Bezeichnung für Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei ihrer Geburt anhand ihrer äußerlich körperlichen Merkmale zugeschrieben wurde.

Inhaltsverzeichnis

Präambel ............................................................................................................................................................................................................................................ 1 Einführung ......................................................................................................................................................................................................................................... 1 Definition ............................................................................................................................................................................................................................................ 2 1. Gemeinsam frei von Gewalt ......................................................................................................................................................................................................... 5 1.1 Sensibilisieren und Informieren ............................................................................................................................................................................................... 5 1.2 Fort- und Weiterbildung ......................................................................................................................................................................................................... 14 1.3 Netzwerke und Kooperationen .............................................................................................................................................................................................. 19 1.4 Empowerment, Selbstbehauptung und Prävention ............................................................................................................................................................... 21 1.5 Schutz und Unterstützung ...................................................................................................................................................................................................... 25 2. Gleichberechtigung schützt vor Gewalt ................................................................................................................................................................................... 33 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ................................................................................................................................................................................................ 33 2.2 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz ....................................................................................................................................................................... 38 2.3 Berücksichtigung von Intersektionalität ................................................................................................................................................................................. 42 2.4 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung ....................................................................................................................................................................... 46 2.5 Geschlechtergerechte Gesundheit ......................................................................................................................................................................................... 52 2.6 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ............................................................................................................................................................................... 60 2.7 Ausgewogenheit auf der Führungsebene .............................................................................................................................................................................. 63 2.8 Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf ................................................................................................................................................................. 65

  1. Gemeinsam frei von Gewalt

Im Jahr 2023 wurden über 250.00 Menschen in Deutschland Opfer Häuslicher Gewalt, dabei waren 70 Prozent der Betroffenen weiblich. Die meisten Übergriffe in diesem Kontext waren dem Bereich Partnerschaftsgewalt zuzuordnen. Knapp 80 Prozent der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt im Jahr 2023 waren Frauen. Auf der Seite der Tatverdächtigen handelte es sich im Kontext Partnerschaftsgewalt in 78 Prozent der Fälle und im Kontext des Gesamtbereichs Häusliche Gewalt in 75 Prozent der Fälle um Männer. Zudem stirbt in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau durch die Gewalt ihres (Ex-)Partners. Gleichzeitig werden auch Kinder und Männer Opfer Häuslicher Gewalt.3 Auch im Jahr 2023 ist der unsicherste Ort für Frauen noch immer ihr eigenes zu Hause. Die in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführten Ziele und Maßnahmen sollen dazu beitragen, Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung, sowie relevante Akteure und Expertinnen für Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt zu sensibilisieren und informieren, Fachkräfte weiterzubilden, Netzwerke und Kooperationen zu stärken, die Präventionsarbeit zu unterstützen und auszubauen und Betroffenen besser zu unterstützen.

1.1 Sensibilisieren und Informieren

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
1 Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt werden als ge- samtgesellschaftliche Herausforderungen wahrgenommen. Zeigen der Ausstellung "Häusliche Gewalt LOSwerden" des StMAS in Nürnberg mit entsprechend gestal- tetem Begleitprogramm. Stadtgesell- schaft, Schü- ler*innen GST • Die Ausstellung hat stattge- funden. • Ein entsprechendes Rah- menprogramm hat stattge- funden. 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
2 Zeigen der Ausstellung "Was ich anhatte..." mit entsprechendem Rahmenprogramm. Stadtgesell- schaft GST • Die Ausstellung hat stattge- funden. • Ein entsprechendes Rah- menprogramm hat stattge- funden. 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
3 Durchführen der Plakataktion "Männlichkeit entschiedest du!" im Rahmen der Männerwochen 2024. Stadtgesell- schaft GST • Die Plakataktion hat statt- gefunden. 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
4 Durchführung einer breiten Sensibi- lisierungskampagne während der Aktionswochen gegen Gewalt im November 2025. Stadtgesell- schaft GST • Die Kampagne hat stattge- funden. 2025 Finanzielle Mittel durch GST beantragt, Eigenper- sonal 12, 13, 19

3 Zahlen aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 des Bundeskriminalamtes.

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
5 Verstetigung und Ausweitung der Tütenaktion im Rahmen des Inter- nationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) auf Super- märkte zur Sensibilisierung und Skandalisierung. Stadtgesell- schaft GST • Anzahl beteiligter Bäcke- reien und Apotheken. • Beteiligung Bäckerinnung. • Anzahl der beteiligten Su- permärkte. • Anzahl der zur Verfügung gestellten Tüten. jährlich Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 17, 19,
6 Durchführung der Nürnberger Akti- onswochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November im zweijährigen Tur- nus. Stadtgesell- schaft GST • Die Veranstaltungsreihe wurde durchgeführt. im zwei- jährigen Turnus Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
7 Die Arbeitsgruppe "Bänke gegen Gewalt" treibt das Aufstellen oran- gener Bänke gegen Gewalt an Frauen in Nürnberg voran. Stadtgesell- schaft GST • Anzahl und Orte der in Nürnberg aufgestellten Bänke gegen Gewalt. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
8 Durchführung eines Austauschtref- fens zwischen dem 1. FCN und der Gleichstellungsstelle rund um die Thematik Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt. Diskussion von Kooperationsmöglichkeiten und bei Bedarf gemeinsame Entwick- lung von Maßnahmen (im Kontext sexuelle Belästigung und Awaren- ess beim 1. FCN bzw. während der Spiele im Max Morlock Stadion.) Mitarbeitende des 1. FCN und der GST GST • Austausch hat stattgefun- den. • Kooperationsmöglichkeiten wurden diskutiert. • Ggfs. gemeinsam entwi- ckelte Maßnahmen (z.B. Kampagnen usw.) werden durchgeführt. ab Herbst 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 17, 18, 19, 20
9 Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte findet die all- jährige Veranstaltung in Koopera- tion mit der Evangelischen Stadt- akademie unter dem Titel: "Gewalt gegen Frauen beenden - Die Istan- bul-Konvention in Nürnberg umset- zen!" statt. Stadtgesell- schaft MRB & GST • Veranstaltung hat stattge- funden. • Anzahl der Teilnehmenden und Referent*innen. 45627 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
10 Hilfsangebote für von Geschlechtsspezifi- scher und Häuslicher Gewalt Betroffene und ihre Angehörigen sind in Nürnberg bekannt. Die Plakate "Hilfe bei Häuslicher Gewalt" werden aktualisiert, ziel- gruppenspezifisch aufbereitet sowie ergänzende Materialen erarbeitet und breit gestreut. Stadtgesell- schaft, Beschäf- tigte der Stadt Nürnberg, allge- meine Öffent- lichkeit GST • Aktualisierte Materialen lie- gen vor. • Liste der Kooperations- partner*innen und Beteili- gungsorte. 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
11 In den Bürgerdienststellen liegen Informationsmaterialen zu Hilfsan- geboten für von Gewalt Betroffene bereit. Stadtgesell- schaft GST, BAM, BA/NOS, MI • Aktualisierte Version der Plakate und des Materials "Hilfe bei Häuslicher Gewalt" liegen in den jeweiligen Dienststellen vor und sind für Bürger*innen zugänglich. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
12 Eine entsprechende Kampagne zur Sensibilisierung für Geschlechts- spezifische und Häusliche Gewalt sowie zur Bekanntmachung der Präventions- und Unterstützungs- angebote wird durch Aufkleber o.Ä. auf städtischen Fahrzeugen aufge- griffen, um barrierearm und mög- lichst breit auf Hilfsangebote hinzu- weisen. Stadtgesell- schaft, Beschäf- tigte der Stadt- verwaltung SÖR • Städtische Fahrzeuge sind entsprechend ausgestattet. • Anzahl der ausgestatteten Fahrzeuge. 2025 Eigenmittel 12, 13, 19
13 Eine entsprechende Kampagne zur Sensibilisierung für Geschlechts- spezifische und Häusliche Gewalt sowie zur Bekanntmachung der Präventions- und Unterstützungs- angebote wird durch Aufkleber (inkl. QR- Codes zu entsprechen- den Websites) auf Spielplätzen, Grünanlagen und anderen öffentli- chen Plätzen aufgegriffen, um mög- lichst barrierearm und breit auf Hilfsangebote hinzuweisen. Stadtgesell- schaft, Beschäf- tigte der Stadt- verwaltung SÖR • Spielplätze, Grünanlagen und öffentliche Plätze sind entsprechend ausgestattet. • Anzahl der ausgestatteten Plätze/Stellen. 2025 Eigenmittel 12, 13, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
14 Eine entsprechende Kampagne zur Sensibilisierung für Geschlechts- spezifische und Häusliche Gewalt sowie zur Bekanntmachung der Präventions- und Unterstützungs- angebote wird durch Aufkleber (inkl. QR- Codes zu entsprechen- den Websites) auf Toiletten und an anderen Stellen in Nürnberger Bä- dern aufgegriffen, um barrierearm auf Hilfsangebote hinzuweisen. Besucher*innen der Nürnberger Bäder NüBad • Toiletten und entspre- chende andere Stellen in den Nürnberger Bädern sind ent- sprechend ausgestattet. • Anzahl der ausgestatteten Plätze/Stellen. 2025 Eigenmittel 12, 13, 19
15 Bewerbung der Kampagne zur Sensibilisierung für Geschlechts- spezifische und Häusliche Gewalt sowie zur Bekanntmachung der Präventions- und Unterstützungs- angebote auf der Website des KPZ. an den Angebo- ten des KPZ In- teressierte KPZ • Auf die Kampagne "Ge- meinsam frei von Gewalt" und entsprechende Materia- lien wird auf der Website des KPZ aufmerksam gemacht. ab 2024 Eigenmittel 12, 13, 19
16 In öffentlich zugänglichen Toiletten von geförderten Wohnbauvorhaben werden die Notfallnummern für von Gewalt Betroffene sichtbar ange- bracht. Bewohner*innen und Besu- cher*innen von geförderten Wohnbauvorha- ben SW • Im Rahmen der Förderbera- tung der Vorhaben wurde da- rauf hingewirkt, dass der ent- sprechende Aushang durch die Betreibenden erfolgt, wenn öffentlich zugängliche Toiletten errichtet und betrie- ben werden. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigenper- sonal 12, 13, 19
17 Das Sicherheitsgefühl bei Dunkelheit im öf- fentlichen Raum ist dadurch gestärkt, dass die besonderen Ange- bote der VAG "Extra- stopp bei Nacht" und "Taxiruf an die Halte- stelle" bekannt sind, Die Angebote der VAG "Extrastopp bei Nacht" und "Taxiruf an die Hal- testelle" werden durch entspre- chende Kampagnen, u.a. über Fahrgast TV und Infoscreens, be- kannt gemacht. Nutzer*innen des ÖPNV VAG, GST, Vpl • Kampagnen wurden durch- geführt. • Formate, Orte und Kanäle, mit Hilfe derer Werbung ge- schalten wurde. • Ergebnisse der Abfrage der Bekanntheit der Angebote im Rahmen der Fahrgastbefra- gungen. ab 2024 jährlich Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
18 proaktiv angeboten und entsprechend um- gesetzt werden. Sensibilisieren, Informieren und ggfs. Schulen der Mitarbeitenden der VAG bzw. der Fahrer*innen von Bussen, Tram und U-Bahn. Mitarbeitende der VAG, Nut- zer*innen des ÖPNV VAG • Die Angebote "Extrastopp bei Nacht" und "Taxiruf an die Haltestelle" sind fester Bestandteil der Schulungen. • Hinweise auf Angebote er- folgen regelmäßig. • Informationen zu den Ange- boten sind in regelmäßigen Austauschformaten fest ver- ankert. • Anzahl der Angebotsnut- zer*innen. ab 2024 jährlich Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 19
19 Das Sicherheitsgefühl auf dem Arbeitsweg in der dunklen Jahreszeit oder zu Randzeiten ist gestärkt. Durchführung einer Informations- kampagne zum Heimwegtelefon. Stadtgesell- schaft, Pend- ler*innen PR Ref. VI mit Ref. VI • Kampagne wurde durchge- führt. • Feedback der Angespro- chenen. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18, 19
20 Das individuelle Si- cherheitsgefühl von Frauen (bzw. FLINTA*) im öffentli- chen Raum ist ge- stärkt. Durchführung einer Kampagne zu den Angeboten des Heimwegtele- fons. Frauen (bzw. FLINTA*) im öf- fentlichen Raum GST • Kampagne hat stattgefun- den. ab 2025 Finanzielle Mittel durch GST beantragt, Eigenper- sonal 12, 13
21 Frauen sind für die durch K.O. Tropfen ausgehende Gefahr sensibilisiert und ken- nen Hilfsangebote. Durchführung einer Kampagne zur Sensibilisierung für die Thematik K.O. Tropfen der allgemeinen Öf- fentlichkeit. Stadtgesell- schaft GST • Kampagne zur Sensibilisie- rung rund um die Problema- tik K.O. Tropfen und Über- griffe in diesem Kontext. • Plakatkampagne oder Vide- oclips in Kinos, die verschie- dene Zielgruppen anspre- chen, hat stattgefunden bzw. wurden gezeigt. ab 2026 Finanzielle Mittel durch GST beantragt, Eigenper- sonal 13, 19
22 Besucher*innen des Germanischen Natio- nalmuseums sind für die Themen Ge- schlechtsspezifische Öffentliche und buchbare Themen- führungen zu Geschlechtsspezifi- scher Gewalt in Kunst und Kultur- geschichte im Germanischen Natio- Besucher*innen des Germani- schen National- museums KPZ • Öffentliche Führungen wur- den gebucht und haben statt- gefunden (jeweils Anzahl der Führungen und Teilnehmen- den). ab Herbst 2025 bis 2027, re- gelmä- Eigenmit- tel, Freie Mitarbeit 12, 13, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
und Häusliche Gewalt sensibilisiert und neh- men sie als gesamtge- sellschaftliche Heraus- forderungen wahr. nalmuseum durch das KPZ. Ankün- digung des Angebots über Websi- tes und Programme von KPZ und GNM, Teilnahme online buchbar. • Resonanz von Teilnehmen- den und Presse. ßige öf- fentliche Führun- gen ca. zwei Mal im Quar- tal
23 Menschen mit Behin- derung sind für Ge- schlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und kennen Hilfsange- bote. Eine Informationsbroschüre zum Thema „Vertrauliche Spurensiche- rung“ mit Informationen zu Anlauf- stellen, Kliniken, Beratungstelefo- nen sowie Handlungsvorschlägen liegt in Leichter Sprache vor. Kinder und Er- wachsene mit geistiger Behin- derung oder Lernschwierig- keiten, die von Sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. in Kontakt zu Per- sonen stehen, die von Sexuali- sierter Gewalt betroffen sind GST • Die Informationsbroschüre ist in Leichte Sprache über- setzt, gestaltet und gedruckt und kostenlos erhältlich. 2024 Eigenmit- tel, finan- ziert über den Verfü- gungs- fonds Akti- onsplan UN-BRK 13, 19, 20
24 Frauen mit Behinde- rung sind für Ge- schlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und kennen Hilfsange- bote. Entwicklung und Durchführung ei- ner Plakataktion in Zusammenar- beit mit den Frauenbeauftragten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Leichter Spra- che. Frauen mit Be- hinderung GST • Plakatkampagne liegt vor und wurde durchgeführt. ab 2026 Finanzielle Mittel durch GST beantragt, Eigenper- sonal 13, 19, 20
25 Familien in Nürnberg sind für die Themen Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt sensibilisiert und kennen Präven- tions- und Hilfsange- bote. Das Bündnis für Familie greift die Thematik Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit (Newsletter und Familienblog) auf und thematisiert dabei auch Prä- ventions- und Hilfsangebote. Eltern und Fami- lien in Nürnberg BfF • Im Newsletter des BfF wird auf Aspekte von Ge- schlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt hingewie- sen. • Im Familienblog werden Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt sowie Prä- ventions- und Hilfsangebote aufgegriffen und vorgestellt. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigenper- sonal 12, 13, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
26 Die Wahrnehmung von Geschlechtsspezifi- scher Gewalt als ge- samtgesellschaftliches Problem wird im Rah- men der Kommunika- tion des Jugendamtes regelmäßig hervorge- hoben. Entsprechende Informations-/Ver- anstaltungsangebote werden offen- siv kommuniziert und beworben, One Billion Rising Nürnberg wird unterstützt und beworben. Allge- mein greift J das Thema Gewalt in seiner Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf. Eltern, Jugendli- che, Stadtge- sellschaft J/B2-5 • Entsprechendes Informati- onsmaterial ist publiziert und wird regelmäßig aufgegriffen. • Statements im Rahmen der Beteiligung von OBR sind veröffentlicht. laufend mit beste- henden Ressour- cen, Pro- jektgel- dern/exter- nen Mittel 12, 13
27 Kinder in städtischen Kindertageseinrichtun- gen sind zum Thema sexuelle Grenzverlet- zungen altersgerecht informiert und sensibi- lisiert. Das sexualpädagogische Konzept wird angewandt und umgesetzt. Zu- sätzlich wird einrichtungsübergrei- fend ein Präventionstheaterstück angeboten. städtische Kita- Fachkräfte, Kin- der in städti- schen Kitas J/B1, GST • Sexualpädagogische Me- thoden wurden erprobt und angewandt. • Präventionstheater hat stattgefunden. • Anzahl der Einrichtungen und Teilnehmenden. 2025- 2027 Eigenmit- tel, Drittmit- tel, Fremd- personal 12, 13, 18, 19
28 Schüler*innen sind für Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt sensibilisiert und kennen entspre- chende Ansprechper- sonen an ihrer Schule. Sensibilisierung zu den Themen Menschen- und Kinderrechte findet ab Jahrgangsstufe 5 an den städti- schen allgemeinbildenden Schulen generell statt. Die einschlägigen Anlaufstellen in den Schulen (Lehr- kräfte des Vertrauens und die Mit- arbeitende der Jugendsozialarbeit an Schulen) sind für die Themen Häusliche und Sexualisierte Gewalt sensibilisiert, kennen Hotlines etc. und machen allgemeine Informatio- nen leicht zugänglich. Schüler*innen der teilnehmen- den allgemein- bildenden Schu- len SchA, städtische allge- meinbil- dende Schulen • Sensibilisierung und Infor- mation ist erfolgt. • Workshops und Veranstal- tungen wurden durchgeführt. fortlau- fend bzw. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
29 Städtische Mitarbei- tende in Publikums- dienststellen sind hin- sichtlich Häuslicher und Geschlechtsspezi- fischer Gewalt sensibi- lisiert und kennen die Hilfsangebote. Städtische Mitarbeitende in Publi- kumsdienststellen werden hinsicht- lich Häuslicher und Geschlechts- spezifischer Gewalt geschult und lernen die Hilfsangebote kennen. Städtische Be- schäftigte in Publikums- dienststellen BAM, BA/NOS, MI • Beschäftigte wurden ge- schult und kennen Hilfsange- bote. • Informationsmaterial ist in jeweiligen Dienststellen vor- handen. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 15, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
30 Führungskräfte und Beschäftigte sind sen- sibilisiert im und aus- kunftsfähig zum Um- gang mit sexueller Be- lästigung am Arbeits- platz. In Ergänzung der allgemeine Si- cherheitsunterweisung wird auch auf Informationen zum Umgang mit und dem Schutz vor sexueller Be- lästigung am Arbeitsplatz hingewie- sen. Führungskräfte und Beschäf- tigte der Stadt Nürnberg GST, ASi • Von GST wird eine Folie bereitgestellt, die Führungs- kräfte in die Unterweisung zum Arbeitsschutz aufneh- men sollen. • Auf den Intranetseiten des Arbeitsschutzes zum Thema Unterweisung wird auf Infor- mationen zum Thema sexu- elle Belästigung am Arbeits- platz hingewiesen. • Auf den Intranetseiten des Personalamtes werden un- terstützende Informationen zum Thema sexuelle Belästi- gung am Arbeitsplatz plat- ziert. • Ggfs. platzieren weitere Ge- schäftsbereiche Hinweise zum Schutz vor sexueller Be- lästigung auf ihren Intranet- seiten. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
31 Mitarbeitende bei Ref. VI sind für die Themen Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt sensibilisiert. Integration von Informationsmate- rial in die kommunikative Struktur Beschäftigte und Führungs- kräfte bei Ref. VI Ref. VI mit allen Dienst- stellen • Informationsmaterial ist ge- streut. • Feedback der Angespro- chenen. ab 2024 Drittmittel, Eigenper- sonal 12, 13, 18, 19
32 Infostand bei nächster Bauhof- messe (2025), Themenpunkt bei Gesundheitstag oder Fortbildungs- veranstaltung. Beschäftigte bei Ref. VI Ref. VI mit allen Dienst- stellen, GST • Infostand hat bei der Bau- hofmesse hat stattgefunden. • Feedback der Angespro- chenen. • Themenschwerpunkt bzw. Fortbildungsveranstaltung hat stattgefunden. • Anzahl und Feedback der Teilnehmenden. ab 2024 Eigenper- sonal 12, 13, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
33 Führungskräfte und Mitarbeitende bei Rpr sind für die Themen sexuelle Belästigung und Häusliche Gewalt sensibilisiert und ken- nen Unterstützungsan- gebote. Führungskräfte und Mitarbeitende bei Rpr nehmen an einschlägigen Fortbildungen teil und sind sensibili- siert für Anzeichnen von und den Umgang mit sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz) und Häuslicher Gewalt. Sie kennen entsprechende Ansprechpersonen und Unterstüt- zungsstrukturen. Führungskräfte und Mitarbei- tende bei Rpr Rpr • Fortbildungen wurden be- sucht. • Infomaterialen sind in der Dienststelle vorhanden und bekannt. ab 2025 Eigenmittel 12, 13, 19

1.2 Fort- und Weiterbildung

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
34 Städtische Fortbil- dungsangebote zum Themenkomplex Ge- walt sind schnell zu finden und werden fortgeführt. Bestehende Fortbildungsangebote der Städteakademie werden auf Aktualität geprüft, zentral beworben (Intranet) und ggfs. intensiviert (z. B. rund um die Themen Gewalt am Arbeitsplatz, Deeskalation, Umgang mit aggressiven Kund*innen, Selbstverteidigung). Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg PA/1, PA/1-2, GST • Übersicht wird an geeigne- ten Stellen und in einschlägi- gen Runden und Gremien beworben. • Fortbildungsangebote sind bekannt und werden ge- bucht. • Anzahl der durchgeführten Fortbildungsangebote. • (Jeweils) Anzahl der Teil- nehmenden. bis 2027 Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal 12, 13, 18, 19
35 Beschäftigte bei der Stadt Nürnberg sind sensibilisiert für sexu- elle Belästigung und Diskriminierung am Ar- beitsplatz, kennen ihre Rechte und Pflichten und entsprechendes Vorgehen laut der Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexu- eller Belästigung und Diskriminierung. Im Fortbildungsprogramm der Stadt Nürnberg ist ein Angebot für Be- schäftigte zum Thema Umgang mit sexueller Belästigung und Diskrimi- nierung am Arbeitsplatz (entspre- chend der DV zum Schutz vor se- xueller Belästigung und Diskriminie- rung am Arbeitsplatz) verankert. Beschäftigte der Stadt Nürnberg PA/1, GST • Fortbildungsangebot liegt vor. • Angebot hat stattgefunden. • Anzahl der durchgeführten Fortbildungen und (jeweils) Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18, 19
36 Führungskräfte sind zum Themenkomplex Gewalt sensibilisiert. Neben der Fortführung bestehen- der Fortbildungsangebote wird die gezielte Ansprache von Führungs- kräften mit geeigneten Formaten (z. B. Netzwerktreffen, Konferenzen mit Themenschwerpunkten) zur Sensibilisierung im Arbeitsalltag (Gewalt am Arbeitsplatz, Sexuelle Belästigung) intensiviert. Führungskräfte der Stadt Nürn- berg PA/1, PA3/1, GST • Geeignete Veranstaltungen wurden konzipiert und durch- geführt. •Anzahl der Veranstaltung und (jeweils) Anzahl der Teil- nehmenden. bis 2027 Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal 12, 13, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
37 Städtische Ämter er- kennen die besonde- ren Bedarfe von Ge- waltbetroffenen an und berücksichtigen diese. Beschäftigte der städtischen Ämter erkennen die besonderen Bedarfe von Gewaltbetroffenen an und un- terstützen diese bei jeweiligen Pro- zessen und Anträgen nach Mög- lichkeit. Städtische Be- schäftigte (in Publikums- dienststellen) BAM, BA/NOS, MI • Beschäftigte wurden ge- schult und kennen Strukturen und Ermessensspielraum. • Informationsmaterial ist in jeweiligen Dienststellen vor- handen. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 15, 19, 20, 27
38 Städtische Fort- und Weiterbildungsange- bote für den Sozialen Bereich und den Bil- dungsbereich zur The- matik Geschlechtsspe- zifische und Häusliche Gewalt sind schnell zu finden und übersicht- lich dargestellt. Bestehende Fort- und Weiterbil- dungsangebote sowie Sensibilisie- rungsangebote im Sozialen Bereich und im Bildungsbereich werden auf ihre Aktualität und Qualität hin überprüft und übersichtlich und ziel- gruppenspezifisch zusammenge- fasst. Mitarbeitende in städtischen Dienststellen und Einrichtun- gen (vor allem Schulen und Kitas) GST, IPSN, J/D-FS, PEF:SB • Aktualisierte Übersicht liegt in einem ansprechenden und zielgruppengerechten Format vor. • Übersicht wird an geeigne- ten Stellen und in einschlägi- gen Runden und Gremien beworben. 2026 Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 15, 19
39 Bestehende Fort- und Weiterbildungsange- bote sowie Sensibili- sierungsangebote zur Thematik Ge- schlechtsspezifische und Häusliche Gewalt werde im Sozialen Be- reich und im Bildungs- bereich verstärkt durchgeführt. Im Zeitraum des Aktionsplans wer- den die Angebote verstärkt bewor- ben und Kooperationen mit einzel- nen Schulen und Einrichtungen ge- schlossen, welche die Angebote im Zeitraum des Aktionsplans verstärkt durchführen. Fachkräfte, Kin- der, Jugendli- che, Schüler*in- nen, Eltern GST, IPSN, J/D-FS, PEF:SB • Werbung wurde durchge- führt. • Kooperation mit einzelnen Schulen und Einrichtungen kam zustande und hat statt- gefunden. 2026 Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 15, 19
40 Mitarbeitende in Sozi- alen Berufen sind sen- sibilisiert für die The- men Geschlechtsspe- zifische und Häusliche Gewalt und kennen die rechtlichen Rah- menbedingungen in den jeweiligen Kontex- ten. Für Mitarbeitende in Sozialen Beru- fen werden bedarfsgerechte Ange- bote zur Sensibilisierung und Ver- mittlung rechtlicher Rahmenbedin- gungen zum Thema Geschlechts- spezifische und Häusliche Gewalt angeboten. Das jährliche Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitarbei- tende in Sozialen Berufen wird Mitarbeitende in Sozialen Beru- fen PEF:SB • Angebote werden im Fort- bildungsprogramm der Fach- stelle PEF:SB veröffentlicht und beworben. • Seminare haben stattgefun- den. • Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 15
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
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durch die Fachstelle PEF:SB ent- sprechend bedarfsgerecht geplant. Unterjährige Bedarfe werden dabei berücksichtigt.
41 Mitarbeitende in städti- schen Kindertagesein- richtungen sind für das Thema Häusliche Ge- walt sensibilisiert und im Umgang damit ge- schult. Schulungen zum Thema Häusliche Gewalt und Betroffenheit von Kin- dern werden konzipiert und ange- boten. Bezug zu den Schutzkon- zepten der Einrichtungen wird da- bei hergestellt, z.B. ReSi+ städtische Kita- Fachkräfte J/B1, PEF:SB, GST • Schulungskonzept wurde erstellt. • Schulungen haben stattge- funden. • Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 15, 18, 19, 26
42 Fachkräfte sind hin- sichtlich Häuslicher und Sexualisierter Ge- walt gegen Kinder und Jugendliche sensibili- siert. Planung und Durchführung eines Fachtags zur Umsetzung der Istan- bul-Konvention mit dem Fokus auf Prävention von Häuslicher und Se- xualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Zusammenar- beit mit der Stiftung Deutsches Fo- rum für Kriminalprävention und dem Paritätischen Bezirksverband Mit- telfranken. Fachkräfte aus den Bereichen Jugendschutz, Justiz, Polizei und dem Hilfe- system MRB & GST, J • Fachtag fand statt. • Anzahl der Teilnehmenden. • Tagungsband liegt vor. 2024/2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal, Teilnahme- gebühren, Mittel der Kooperati- ons- partner*in- nen 12, 13, 15, 18, 19, 26
43 Lehrkräfte sind für das Thema Sexismus, se- xuelles Mobbing und Geschlechterstereo- type in der Schule sensibilisiert und in Präventionsmaßnah- men dafür geschult. Fortbildung zu den Themen Sexis- mus, Geschlechterrollen und Stere- otype (u. a. auch Umgang mit dem Arbeitsheft Schule gegen Sexismus von PinkStinks und anderer Materi- alien). Lehrkräfte der Mittelstufe IPSN • Die Fortbildung wurde ge- plant und durchgeführt. • Anzahl der Teilnehmen- den. Schuljahr 2024/2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 14, 15, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
44 Direktor*innen von städtischen Schulen sind fachlich und strukturell über das Angebot und Material „Schule gegen Sexis- mus“ informiert und geben dies im Kolle- gium weiter. Direktor*innen erhalten Input bzw. Kurzinformation auf den jeweiligen Konferenzen mit Visualisierung und Beispiel. Direktor*innen- Konferenzen SchA, SchB, GST • Das Projekt und Arbeitsma- terial wurde auf den Direk- tor*innen-Konferenzen für Schulen und Berufsschulen vorgestellt. • Direktor*innen haben an ih- ren Schulen dafür geworben bzw. Lehrkräfte angespro- chen und dafür motiviert, den Projekttag durchzuführen. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 14, 15, 18, 19
45 Lehrkräfte der Schulen im Verbund "Die fami- lienfreundliche Schule" sind für das Thema Häusliche Gewalt sen- sibilisiert und kennen die eigenen Hand- lungsmöglichkeiten. Im Angebotskatalog der Erzie- hungs- und Bildungspartnerschaft "Die familienfreundliche Schule" sind verschiedene Formate rund um die Themen Häusliche und se- xualisierte Gewalt verankert. Diese werden im Zeitraum des Aktions- plans regelmäßig hervorgehoben und im Kontext des Aktionsplans bei den Mitgliedsschulen beworben. Lehrkräfte der Schulen im Ver- bund "Die fami- lienfreundliche Schule", Ju- gendsozialarbeit an Schulen in Nürnberg J/D-FS, GST, Ref. IV • Gezielte Bewerbung wurde durchgeführt. • Anzahl der durchgeführten Fortbildungen und der Ge- samtzahl der Teilnehmen- den. ab Schul- jahr 2024/25 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 14, 15, 18, 19
46 Schulen sind zum Thema Sexualisierte Gewalt und Schutz- konzepte sensibilisiert. Die Veranstaltung „Schutz vor se- xualisierter Gewalt - Basiswissen für den schulischen Kontext“ am IPSN findet (regelmäßig) statt. Auf das Angebot „Was ist los mit Jaron?“ für Lehrkräfte (Unabhän- gige Beauftragte für Fragen des se- xuellen Kindermissbrauchs, UBSKM) wird an kommunalen Schulen verstärkt hingewiesen. Lehr- und Fach- kräfte an Nürn- berger Schulen Ref. IV, SchA, SchB, IPSN • Die Veranstaltung hat (re- gelmäßig) stattgefunden (An- zahl der Teilnehmenden). • Das Angebot des UBSKM wird in Gesprächen mit Schulleitungen der kommu- nalen Schulen beworben. ab 2024 Eigenmittel 12, 13, 15, 18, 19
47 Das Personal bei NüBad ist sensibilisiert für und souverän im Umgang mit sexueller Belästigung und Dis- kriminierung in Nürn- berger Bädern. Das Personal bei NüBad wird ent- sprechend geschult und sensibili- siert für sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Mitarbeitende NüBad NüBad • Schulungen haben stattge- funden. • Anzahl und Feedback der Teilnehmenden. • Einheitliches Vorgehen und Handlungsabläufe sind etab- liert. 2025 Eigenmittel 13, 15, 19, 20
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
48 Mitarbeitende des KPZ sind für die Themen Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt sensibilisiert und kennen entspre- chende Hilfs- und Un- terstützungsangebote. Die Mitarbeitenden des KPZ neh- men an einer entsprechenden Fort- bildung teil. Mitarbeitende des KPZ KPZ • Fortbildung hat stattgefun- den. • Anzahl der Teilnehmenden. Herbst 2024 Eigenmittel 13, 14, 19

1.3 Netzwerke und Kooperationen

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
49 Die im Kontext Häusli- che und Partnerschaft- liche Gewalt beteiligen Institutionen sind ver- netzt und über ihre je- weiligen Zugänge, Auf- träge und Arbeitswei- sen informiert. Durchführung eines interdisziplinä- ren Netzwerktreffens; moderierte Treffen zum jeweiligen Vorstellen der Arbeitsansätze und Vorgehens- weisen inklusive wechselseitigem Austausch darüber; Austausch von Materialien und In- formationen; Entwicklung von Ko- operationen bzw. Vereinbarungen zu Austausch- und Informations- werten. Expert*innen aus dem Be- reich Justiz, Po- lizei sowie dem Hilfesystem GST • Treffen haben stattgefun- den. • Anzahl der Teilnehmenden. • Weiteres Vorgehen/Aus- tausch ist vereinbart bzw. kontinuierliche Struktur ist geschaffen. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 18
50 Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises ge- gen Menschenhandel mit relevan- ten Akteur*innen Nürnbergs, Durch- führung von Arbeitskreistreffen min- destens einmal im Jahr, ggf. Durch- führung von Fortbildungen/inhaltli- chen Veranstaltungen und Erstel- lung von Informationsmaterialien. Expert*innen, Fachkräfte GST • Beteiligung der Akteur*in- nen. • Anzahl der Treffen des Ar- beitskreises. • Durchführung anlassbezo- gener Veranstaltungen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal 15, 18, 19
51 Die Nürnberger Hand- lungsleitlinien zu Ver- fahrensweisen bei Häuslicher Gewalt und Elternschaft sind bei einschlägigen Fach- kräften bekannt und finden in der Praxis Anwendung. Aufbau, Verstetigung und Ausbau der Arbeitsgemeinschaft (AG) Häusliche Gewalt und Elternschaft Fachkräfte im Bereich Häusli- che Gewalt und Elternschaft GST, J • Anzahl der durchgeführten Sitzungen. • Ausbau der Arbeitsgemein- schaft mit weiteren Akteur*in- nen. • Zahl der beteiligten Instituti- onen und Organisationen. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 15, 18, 20, 26, 28
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
digkeit cen IBK
52 Fachkräfte und Mitar- beitende sind zum Thema Häusliche Ge- walt in der Seniorenar- beit sensibilisiert. Die Thematik von Häuslicher Ge- walt gegen Senior*innen wird im Rahmen der Runden Tische in den Seniorennetzwerken aber auch in Arbeitskreisen wie dem AK Geron- topsychiatrie regelmäßig aufgegrif- fen. Fachkräfte im Kontext Arbeit mit Senior*innen SenA/2, SenA/1 • Themensetzung auf der Agenda der jeweils öffentli- chen Treffen oder Fachgre- mien. • Bei Bedarf Diskussion und Erarbeitung entsprechender Maßnahmen. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18, 19
53 Die Vernetzung der Frauenbeauftragten in Werkstätten für Men- schen mit Behinderung untereinander sowie mit der kommunalen Gleichstellungsstelle ist gestärkt. Durchführung eines Vernetzungs- treffens der Frauenbeauftragten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nürnberg mit kommunaler Gleichstellungsbeauf- tragten. Bei Bedarf gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinde- rung. Frauen- und Gleichstellungs- beauftragte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung GST, SHA-In- klusion • Vernetzungstreffen hat stattgefunden. • Diskussion über gemein- same Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Be- hinderung hat stattgefunden. ab 2026 Eigenmit- tel, Eigen- personal 18

1.4 Empowerment, Selbstbehauptung und Prävention

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
54 Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe sind für das Thema Sexis- mus sensibilisiert und haben sich in Form von Projekttagen da- mit auseinanderge- setzt. Mit dem Arbeitsheft und dazugehö- rigem Material „Schule gegen Se- xismus“ von PinkStinks wird an ca. drei Schulen jeweils ein Projekttag für alle Klassen der 8. Jahrgang- stufe zum Thema Geschlechter- Stereotype, Vorurteile und Sexuel- les Mobbing durchgeführt. Die Pro- jekttage werden an ca. drei Schu- len Modellhaft durchgeführt. bevorzugt Schü- ler*innen der 8. Jahrgangsstufe SchA, teil- nehmdende Schulen, GST • Die Projekttage haben statt- gefunden und sind nachbe- sprochen. • Die Weiterentwicklung auf- grund der Erfahrungen ist er- folgt. • Anzahl der Teilnehmenden. Schuljahr 2024/25 Eigenmit- tel, Eigen- personal, inkl. An- schaffung der Arbeits- hefte und Plakate 12, 13, 14, 18, 19
55 Mit dem Arbeitsheft & Material „Schule gegen Sexismus“ von PinkStinks wird an weiteren Schu- len ein Projekttag für alle Klassen der 8. Jahrgangstufe zum Thema Geschlechter-Stereotype, Vorur- teile und Sexuelles Mobbing durch- geführt. bevorzugt Schü- ler*innen der 8. Jahrgangsstufe SchA, teil- nehmdende Schulen, GST • Die Projekttage haben statt- gefunden und sind nachbe- sprochen. • Die Weiterentwicklung auf- grund der Erfahrungen ist er- folgt. • Die Projekttage werden pro Schuljahr von mehreren Schulen in den 8. Jahrgangs- stufen durchgeführt. • Anzahl der Teilnehmenden. Schul- jahre 2025/26 und 2026/27 Eigenmit- tel, Eigen- personal, inkl. An- schaffung der Arbeits- hefte und Plakate 12, 13, 14, 18, 19
56 Schüler*innen setzen sich mit Konflikten und Gewalt als Folgen wi- dersprüchlicher Rol- lenerwartungen, Inte- ressen und Wertvor- stellungen auseinan- der. Durchführung von Aktivitäten am 25. November anlässlich des Inter- nationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Schüler*innen aller allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg teilneh- mende Schulen, SchA, SchB • Aktivitäten wurden durchge- führt: Anzahl teilnehmender Schulen, Klassen, bzw. An- zahl teilnehmender Perso- nen. • Fazit aus Evaluations- /Feedbackbögen. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
57 Teilnahme an den Aktionen zu One Billion Rising am 14. Februar. Schüler*innen aller allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg teilneh- mende Schulen, SchA, SchB • Anzahl teilnehmender Schulen, Klassen, bzw. An- zahl teilnehmender Perso- nen. • Fazit aus Evaluations- /Feedbackbögen. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
58 Schüler*innen sind für Gewalt in der Partner- schaft sensibilisiert. Der Workshop „Respektvolle Liebe“ in der Projektwoche „Worte- Werte-Würde“ und die Einheit „To- xische Beziehung mit Gewalt“ im Rahmen des Stark-Konzepts wer- den durchgeführt. Schüler*innen der beruflichen Schulen B14 • Workshop und Einheit wur- den durchgeführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
59 Die Schüler*innen sind über ihre Rechte bei Häuslicher/Sexuali- sierter Gewalt aufge- klärt und kennen An- laufstellen. Präventionsworkshop PraeGe mit dem Frauenhaus Nürnberg und Präventionsworkshop mit der Poli- zeiinspektion werden durchgeführt. Fachberatung gegen Menschen- handel und Zwangsheirat mit Jad- wiga findet statt. Schüler*innen der beruflichen Schulen B5 • Workshops wurden durch- geführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
60 Präventionsworkshop PraeGe mit dem Frauenhaus Nürnberg wird durchgeführt. Aushänge mit Infor- mationen bzgl. Anlaufstellen und Hilfsangeboten werden in Schultoi- letten angebracht. Schüler*innen der beruflichen Schulen B6 • Workshops wurden durch- geführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. • Aushänge wurden ange- bracht. fortlau- fend bzw. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
61 Das Projekt " Gemeinsam gegen Loverboys" wird im Rahmen der Fächer PuG/ Ethik/ Religion in den Jahrgangsstufen 10 und 11 durch- geführt. Schüler*innen der beruflichen Schulen B7 • Projekt wurde durchgeführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
62 Schüler*innen sowie Lehrkräfte sind für Ge- schlechtsspezifische und Häusliche Gewalt sensibilisiert. Durchführung der Workshops/An- gebote "Gegen Gewalt im Netz", "Gewaltfreie Kommunikation", "Li- onsquest", usw. Schüler*innen sowie Lehrkräfte aller allgemein- bildenden Schu- len der Stadt Nürnberg kommunle allgemein- bildende Schulen • Workshops wurden durch- geführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel 12, 13, 14, 18, 19
63 Jungen und Mädchen sind für grenzüber- schreitendes Verhal- ten sensibilisiert und kennen Präventions- und Verteidigungsstra- tegien. An den städtischen Schulen wer- den die bereits vorhandenen Prä- ventionsangebote lokaler Ak- teur*innen zu den Themen Häusli- che und Geschlechtsspezifische Gewalt verstärkt bekannt gemacht und für die Thematik sensibilisiert. Lehrkräfte an städtischen Schulen, Schü- ler*innen Ref. IV, GST • Ansprechende und nied- rigschwellige Kommunikation der Angebote. • Vorstellung des Schwer- punkts des Aktionsplans und entsprechender Angebote in einschlägigen Gremien. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
64 Entwicklung von gleichstellungsori- entierten Selbstbehauptungs- /Selbstverteidigungsworkshops für Mädchen und Jungen. Mädchen und Jungen GST • Workshops wurden entwi- ckelt. • Konzept liegt vor. 2025 Finanzielle Mittel durch GST bean- tragt 12, 13, 19
65 Durchführung der entwickelten gleichstellungsorientierten Selbst- behauptungs-/Selbstverteidigungs- workshops für Mädchen und Jun- gen in Jugendeinrichtungen der Stadt Nürnberg. Mädchen und Jungen GST, J/B2- 3 bis J/B2-6 • Anzahl der durchgeführten Workshops. • Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 Finanzielle Mittel durch GST bean- tragt 12, 13, 19
66 Mädchen und Jungen sind in ihrem Selbst- bewusstsein und ihrer Selbstwirksamkeit ge- stärkt und empowert im Umgang mit Grenz- verletzungen und Ge- walt. Durchführung von Projekten einzel- ner Einrichtungen, z.B. Gost mit gewaltpräventiven Workshops mit Mädchen und Workshops mit Jun- gen. Mädchen und Jungen J/B2-5 für J/B2, mit einzelnen Einrichtun- gen • Die Projekte/Veranstaltun- gen wurden durchgeführt. • Anzahl und Feedback der Teilnehmenden. Einzelver- anstaltun- gen mit beste- henden Ressour- cen, Pro- dukt eigene Budgets; ggf. Pro- jektgelder wie Grow Happy, Mit- tel der Ge- walt- und Suchtprä- vention 12, 13, 18, 19
67 Queere junge Men- schen werden als selbstverständlich gleichberechtigt und gleichgestellt wahrge- nommen und sind so vor Gewalt geschützt. Geschlechterreflektierte Arbeit mit queeren jungen Menschen wird verstärkt, Safe Spaces in der OKJA etabliert, verlässliche An- sprechpersonen benannt, Themen queerer Lebenswelten offensiv kommuniziert. Infoveranstaltungen werden durchgeführt, Räume zur selbstverwalteten Nutzung angebo- ten, gemeinsames Informationsma- terial gestaltet und eine Beteiligung am CSD organisiert. (queere) junge Menschen J/B2-5mit Mitarbeiten- den der OKJA/Ju- gendhilfe, MRB, Gh • Angebote werden regelmä- ßig kommuniziert. • Anzahl der Teilnehmenden, Klicks bzw. Downloads digi- taler Angebote. • Weitere Angebote werden mit den Zielgruppen erarbei- tet. laufende Angebote und Ein- zelveran- staltun- gen orga- nisiert von durch- gängiger Arbeits- gruppe mit beste- henden Ressour- cen, Pro- dukt eigene Budgets; ggf. Pro- jektgelder wie Grow Happy, Mit- tel der Ge- walt- und 12, 13, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
Suchtprä- vention
68 Senior*innen in der of- fenen Seniorenarbeit sind gestärkt und kön- nen mit Überforde- rung, z.B. durch häus- liche Pflege, so umge- hen, dass diese nicht in Aggression um- schlägt. Es gibt Entspannungs-, Bewe- gungs- und Austauschangebote in den Seniorennetzwerken und Mehrgenerationenhäusern, die je von SenA gefördert werden bzw. in den eigenen Treffs von SenA an- geboten werden. Dazu zählen etwa Yoga und Gymnastik für Senior*in- nen, wie auch Gesprächsange- bote. Als konkretes Beispiel bietet das Seniorennetzwerk Leonhard Kurse gemäß der Rosenmove- ment-Methode an, die vom Senio- renamt zusätzlich im Rahmen von „Dabeisein kann ich mir leisten“ ge- fördert werden. Die Kurse richten sich auch an pflegende Angehö- rige. Senior*innen, pflegende Ange- hörige SenA/2 • Entsprechende Kurse und Anzahl der Teilnehmenden. • Feedback der Kursteilneh- menden. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18
69 Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg sind gestärkt im Umgang mit Sexismus und se- xueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Stadt Nürnberg macht explizit Mitarbeiterinnen ein Fortbildungs- angebot zum Thema Sexismus und sexuelle Belästigung am Ar- beitsplatz. Mitarbeiterinnen der Stadt Nürn- berg PA/1, GST • Das Fortbildungsangebot liegt vor. • Nachfrage und Anmeldun- gen liegen vor. • Angebot hat stattgefunden. • Anzahl der durchgeführten Fortbildungen und Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18, 19

1.5 Schutz und Unterstützung

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
70 Das Bewusstsein für Grenzüberschreitun- gen und sexuelle Be- lästigung bei Kulturver- anstaltungen ist ge- steigert. Bei der Durchführung von Kul- turgroßveranstaltungen (wie dem Bardentrefffen, der Blauen Nacht etc.) gibt es ein Awarenesskon- zept, das entsprechend umge- setzt wird. Besucher*innen von Kulturveran- staltungen Pb • Awarenesskonzept für ent- sprechende Veranstaltungen liegt vor. • Awarenesskonzept ist be- kannt und wird umgesetzt. • Rückmeldung der Besu- cher*innen. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19, 20
71 Mitarbeitende der Kulturdienst- stellen werden im Kontext sexu- elle Belästigung und Diskriminie- rung geschult. Darauf aufbauend entwickeln die Kulturdienststellen ein Awarenesskonzept, das sich an den spezifischen Bedarfen der jeweiligen Dienststelle orien- tiert. Mitarbeitende der Kulturdienst- stellen, Besu- cher*innen von Kulturveranstal- tungen alle Dienst- stellen des Bereichs 2. BM • Awarenesskonzept für ent- sprechende Veranstaltungen liegt vor. • Awarenesskonzept ist be- kannt und wird umgesetzt. • Rückmeldung der Besu- cher*innen bzw. der Mitarbei- tenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19, 20
72 Das Bewusstsein für Grenzüberschreitun- gen und sexuelle Be- lästigung beim Rat- hausclubbing ist ge- steigert. Bei der Durchführung des Rat- hausclubbing gibt es Awareness- maßnahmen, die entsprechend umgesetzt werden. Besucher*innen des Rat- hausclubbings BgA • Awareness ist Teil des Si- cherheitskonzepts. • Notfallkärtchen sind ausge- legt. • Rückmeldung der Besu- cher*innen. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 19, 20
73 Von Häuslicher und Sexualisierter Gewalt Betroffene, die (noch) keine Anzeige erstat- ten möchten, können Spuren von körperli- chen Übergriffen ver- traulich in einer Klinik sichern lassen. Die Arbeitsgruppe Vertrauliche Spurensicherung (VSS) in Mittel- franken bestehend aus Gleich- stellungsbeauftragten, Vertretun- gen von Kliniken, Polizei und Fachberatungsstellen, wird ver- stetigt und begleitet aktiv den Umsetzungsprozess in Mittel- franken. Betroffene von Häuslicher und Sexualisierter Gewalt GST • Anzahl der teilnehmenden Kliniken. • Anzahl der Betroffenen, die die VSS in Anspruch neh- men. seit 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18, 19, 25
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
74 Gewalterfahrungen un- ter der Geburt werden thematisiert, diesen wird entgegengewirkt und das gegenseitige Verständnis zwischen werdenden Müttern und medizinischem Personal hat sich ver- bessert. Vernetzung des AKs Frauen und Gesundheit mit bestehenden Ar- beitskreisen, in denen Hebam- men und Ärzt*innen vertreten sind, wie z.B. dem interdiszipli- nären Mutter und Kind Qualitäts- zirkel. Mitarbeitende der Beratungs- stellen für Schwanger- schaftsfragen, Hebammen, Mediziner*innen GST • Format der Vernetzung. • Anzahl der Teilnehmen- den/erreichten Personen. 2025 mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18
75 Erstellung, Durchführung und Auswertung einer niederschwelli- gen Abfrage durch Beratungs- stellen für Schwangerschaftsfra- gen zu Erfahrungen während und nach der Geburt. werdende Müt- ter und deren Partner*innen GST • Die Abfrage wurde erstellt und durchgeführt • Die Ergebnisse liegen vor. 2025/26 mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18
76 Erarbeitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Abfrage in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Netzwer- ken. werdende Müt- ter und deren Partner*innen, Mitarbeitende der Beratungs- stellen für Schwanger- schaftsfragen, Hebammen, Mediziner*innen GST • Die Handlungsempfehlun- gen wurden erarbeitet und erste Maßnahmen zur Um- setzung ergriffen. 2026/27 mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18
77 Gehörlose Frauen und Mädchen sind gestärkt und kennen verschie- dene Handlungsmög- lichkeiten für den Fall, dass sie von Gewalt betroffenen sind. Bekanntmachen und erfolgreiche Durchführung eines Selbstvertei- digungskurses für gehörlose Mädchen und Frauen. Gehörlose Mäd- chen und Frauen SHA-Inklu- sion, GST • Anknüpfend an Vernet- zungstreffen der Frauenbe- auftragten aus den Werkstät- ten für Menschen mit Behin- derung in Nürnberg, Bewer- bung des Angebots von AURA Nürnberg e.V. • Kurs hat stattgefunden und Anzahl der Teilnehmerinnen. ab 2026 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
78 Schüler*innen der kommunalen Schulen sind vor Sexualisierter Gewalt geschützt. Entwicklung eines Konzepts zur Prävention vor Sexualisierter Ge- walt an Nürnberger Schulen. Schüler*innen sowie Lehrkräfte der kommuna- len Schulen IPSN, SchA, SchB • Abgestimmtes Konzept zur Prävention vor Sexualisierter Gewalt liegt vor. • Konzept ist in den jeweili- gen Kollegien bekannt und wird entsprechend umge- setzt. Schuljahr 2024/25 Eigenmittel 12, 13, 15, 18, 19, 26
79 Die Kooperation im Rahmen von Polizei-Jugendhilfe-Schule wird dauerhaft weitergeführt im Rah- men eines regelmäßigen Infor- mationsaustausches, der Bereit- stellung und Weitergabe von In- fomaterialen sowie der Durchfüh- rung bzw. Bewerbung einschlägi- ger Fortbildungen. Fachkräfte aus den Bereichen Polizei, Jugend- hilfe und Schule SchA/SchB, J/D-PJS • Informationsaustausch ist regelmäßig erfolgt. • Etwaige Veranstaltungen und Workshops wurden durchgeführt. fortlau- fend Eigenmittel 12, 13, 14, 18
80 Kinder und Jugendli- che in Sportvereinen sind besser vor Sexua- lisierter Gewalt ge- schützt. Sportvereine prüfen regelmäßig die erweiterten Führungszeug- nisse ihrer Trainer*innen. In die- sem Kontext ergeht die regelmä- ßige Aufforderung an die Sport- vereine, die Vereinbarung nach §72 zum Thema Kinder- schutz/Prävention vor Sexuali- sierter Gewalt zu unterzeichnen. Ehrenamtliche und Mitglieder von Nürnberger Sportvereinen SpS • Aufforderungen werden ausgeführt. fortlau- fend Eigenmittel 12, 18
81 Ein Austausch zwischen der Bayerische Sportjugend (BSJ), J und SpS zum Thema "Präven- tion von Sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendvereinssport" findet regelmäßig statt. Außer- dem werden Informationsveran- staltungen und Workshops zum Thema für Verantwortliche in Sportvereinen regelmäßig ange- boten (eine Kooperation mit dem BSJ und SpS für Sportvereine). Fachkräfte aus den Bereichen Sport und Ju- gend, Ehren- amtliche und Mitglieder von Nürnberger Sportvereinen SpS mit BJS und Sportverei- nen, J/D- PJS • Regelmäßiger Austausch findet statt. • Verschiedene Informations- veranstaltungen und Work- shops haben stattgefunden. • Anzahl der Vereine, die be- reits Schutzkonzepte entwi- ckelt haben. fortlau- fend Eigenmittel 12, 13, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
82 In städtischen Kinder- tageseinrichtungen sind die bestehenden Schutzkonzepte be- kannt und werden im Arbeitsalltag gelebt. Die Schutzkonzepte werden in allen Kitas fertiggestellt und ggf. aktualisiert. Die Teams der Kitas werden befähigt, ggf. unterstützt und mit Ressourcen ausgestat- tet, das Schutzkonzept für ihre Einrichtung zu erstellen und im Alltag umzusetzen. Das Schutz- konzept wird jährlich (Qualitäts- management) anhand von Checklisten überprüft und ggf. angepasst. städtische Kita- Fachkräfte J/B1, GST • Fertig erarbeitete und aus- gefüllte Schutzkonzepte lie- gen in jeder Kita vor. • Die Mitarbeitenden kennen die Inhalte und Regelungen aus dem Einrichtungsschutz- konzept. • Neue Mitarbeitende werden über das Schutzkonzept in- formiert und befähigt dieses im Alltag umzusetzen. ab 2024/25 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 15, 18, 19
83 Kritische Settings in der häuslichen Pflege sind stabilisiert bzw. werden durch entspre- chende Angebote und Eingriffe entspannt. Im Rahmen der Zusammenarbeit des Pflegestützpunkts mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD) sowie dem Sozialpsychiat- rischen Dienst (SpDi) erfolgt ein Austausch mit den städtischen Fachdiensten und der Polizei, wenn dem Pflegestützpunkt, als Beratungs- und als Beschwerde- stelle, bedrohliche Situationen in der häuslichen Pflege bekannt werden. Fachkräfte SenA/1 • Regelmäßiger Austausch mit dem Sozialpädagogi- schem Fachdienst und Sozi- alpsychiatrischen Dienst (SpDi) findet statt. • Anzahl der gemeinsamen Fälle pro Jahr. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 18, 19
84 Umsetzung Förderprojekt für präventive Hausbesuche in ei- nem oder zwei Stadtteilen. Dadurch können kritische Situati- onen in der häuslichen Pflege als Nebeneffekt der Beratungen vor Ort leichter erkannt und Gegen- maßnahmen eingeleitet werden. Personen im Kontext häusli- che Pflege SenA/1 • Förderzusage ist erfolgt und Projekt wurde umgesetzt. • Anzahl der Hausbesuche bzw. betreuten Fälle. bei För- derzu- sage Um- setzung ab 2025 abhängig von För- derzusage im Rahmen der Bewer- bung 2024 12, 18, 19
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
85 Nürnberger Pflegeein- richtungen sind für die Bedeutung einrich- tungsspezifischer Kon- zepte zur Gewaltprä- vention sensibilisiert. Nürnberger Pflegeeinrichtungen werden durch entsprechenden fachlichen Input für die Bedeu- tung einrichtungsspezifischer Konzepte zur Gewaltprävention sensibilisiert und erhalten bei Be- darf Hilfestellung bei der Anpas- sung ihrer eigenen Konzepte. Leitungen Nürn- berger Pflegein- richtungen SenA • Fachlicher Input im Rah- men der Pflegekonferenz hat stattgefunden. • Bei Bedarf erhalten Einrich- tungen Hilfestellung bzgl. der Thematik. • Eventuelle Diskussion eines Leitfadens zur Erarbeitung einrichtungsspezifischer Kon- zepte zur Gewaltprävention in Einrichtungen der Lang- zeitpflege hat stattgefunden. ab 2024 mit beste- henden Ressour- cen 12, 13, 15, 18, 19
86 Der Zugang zu (mut- tersprachlicher) Ge- sundheitsversorgung und -förderung für Ge- flüchtete ist gewähr- leistet. Fortführungen der Medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonde- rer Berücksichtigung der gender- sensiblen Versorgung inklusive genderadäquater Personalaus- stattung. Geflüchtete Gh/MD- Asyl • Stellenplanmäßige Absiche- rung zur Fortführung der Me- dizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma. • Bedarfsentsprechende Be- handlungszahlen von Ge- flüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung. • Behandlungszahlen nach Geschlecht. • Zusammensetzung der Be- schäftigten nach Geschlecht. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal 15, 18, 19, 20
87 Der Schutz von Ge- flüchteten in städti- schen Gemeinschafts- unterkünften ist ge- stärkt. Zum Schutz der Bewohner*innen überprüft SHA in den städtischen GUs den Status der einzelnen Unterkünfte im Kontext Gewalt- schutz. Ggfs. werden entspre- chende Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Besonders im Fokus steht der Schutz von Frauen, Kinder und Queeren Personen. Geflüchtete in städtischen GUs SHA/3-4 • Sensibilisierung der Fach- kräfte der Sozialdienste für Prävention und Gewaltschutz (Fachtag) hat stattgefunden. • Anzahl überprüfter GUs und ggfs. erarbeitete Maßnah- men. 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 18, 19, 23
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
88 In städtischen Ge- meinschaftsunterkünf- ten tätige Personen sind für Gewaltschutz sensibilisiert. SHA erstellt in Kooperation mit GST und ggfs. externer Exper- tise ein Fact Sheet bzw. einen Flyer mit wichtigen Informationen zum Thema. in städtischen Gemeinschafts- unterkünften tä- tige Personen SHA/3-4, GST • Fact Sheet bzw. Flyer liegt vor und ist in den Gemein- schaftsunterkünften ausge- hängt. • Hinweis auf bereits beste- hende und regelmäßig ange- botene Schulungen für Sozi- aldienste, Hausmeister*innen und Security Dienste. • Flüchtlings- und Integrati- onsberatungen stellen Infor- mationen für Geflüchtete ent- sprechend bereit. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal 12, 13, 15, 18, 19, 23
89 Das Bedrohungsma- nagement Mittelfran- ken hat die besonde- ren Herausforderun- gen im Kontext Häusli- cher und Geschlechts- spezifischer Gewalt im Blick und berücksich- tigt diese bei der jewei- ligen Vorgehensweise. Das Bedrohungsmanagement Mittelfranken bietet eine seiner öffentlichen Veranstaltungen zum Thema Geschlechtsspezifi- sche und Häusliche Gewalt an. Mitglieder und Erstbewertende des Bedro- hungsmanage- ments Mittel- franken, interes- sierte Öffentlich- keit (öffentliche Veranstaltun- gen) GST • Veranstaltung(en) fand(en) statt. • Anzahl der Teilnehmenden. ab 2025 TN-Gebüh- ren für Ver- anstaltun- gen 13, 15, 18, 19, 51
90 Ein im Rahmen des Bedrohungs- managements Mittelfranken ent- wickeltes Gefährdungsanalyse- tool zur Einschätzung von schwerer Häuslicher Gewalt/po- tenziellen Femiziden wird von geschulten Mitarbeitenden ange- wandt: Mitglieder und Erstbewer- tende des Bedrohungsmanage- ments Mittelfranken sowie Mitar- beitende ausgewählter Stellen werden in der Anwendung des Gefährdungsanalysetools zur Mitglieder und Erstbewertende des Bedro- hungsmanage- ments Mittel- franken; städti- sche Mitarbei- tende GST • Gefährdungsanalysetool für betroffene Frauen ist erstellt. • Schulungen haben stattge- funden. • Gefährdungsanalysetool ist nach der Pilotphase weiter- entwickelt. •Gefährdungsanalysetool für betroffene Männer wird er- stellt. Pi- lotphase 2025; Weiter- entwick- lung/An- passung 2025/26; Anwen- dung ab 2026/27; Weiter- entwick- lung des TN-Gebüh- ren für An- wendungs- schulungen 13, 15, 18, 19, 51
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
Einschätzung schwerer Häusli- cher Gewalt geschult. Im Rah- men einer Pilotphase werden Anpassungsbedarfe ermittelt. Ausgehend von den Erkenntnis- sen der Pilotphase wird das Ge- fährdungsanalysetool weiterent- wickelt. Im Anschluss soll ein Gefährdungsanalysestool für von Häuslicher Gewalt betroffene Männer entstehen. Gefähr- dungs- analyse- tools für von Häusli- cher Ge- walt be- troffene Männer ab 2027
91 Das Bedrohungsma- nagement Mittelfran- ken, dessen Struktu- ren sowie die jeweili- gen Ansprechperso- nen innerhalb der Nürnberger Stadtver- waltung sind den städ- tischen Mitarbeitenden bekannt und werden im Bedarfsfall genutzt. Die Stadt Nürnberg vernetzt und stärkt die internen Strukturen im Rahmen des Bedrohungsmana- gements Mittelfranken. Städtische Mit- arbeitende BgA, MRB & GST • Abfrage der Dienststellen bezüglich Erstbewertenden und Ansprechpersonen im Kontext Bedrohungsmanage- ment wird durchgeführt. • Ergebnisse der Abfrage und weiteres Vorgehen werden mit den einschlägigen Dienststellen diskutiert und koordiniert. • Mitarbeitende der einschlä- gigen Dienststellen werden für bestehende Strukturen und Ansprechpersonen so- wie Funktion und Angebote des Bedrohungsmanage- ment Mittelfrankens sensibili- siert (Informationen im Intra- net, entsprechender Input bei einschlägigen Schulungen, etc.). ab Ende 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal 13, 15, 18, 19, 51
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zuständig- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour- Art.
keit cen IBK
92 In Kooperation mit dem Bedro- hungsmanagement Mittelfranken wird Informationsmaterial für städtische Mitarbeitende aufbe- reitet und breit gestreut. Städtische Mit- arbeitende BgA, MRB & GST • Informationen sind aufberei- tet und veröffentlicht (Intra- net). • Fort- und Weiterbildungs- veranstaltungen des Bedro- hungsmanagements Mittel- franken werden unter städti- schen Beschäftigten breit ge- streut. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal, Ressour- cen des BM Mittel- franken 13, 15, 18, 19, 51
  1. Gleichberechtigung schützt vor Gewalt

Auf dem Weg hin zu einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung sind in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen einige wichtige Schritte erfolgt. Dazu gehören beispielsweise auf der Bundesebene das FüPoG II (das zweite Führungspositionen-Gesetz) und die Streichung von §219a StGB (das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) sowie innerhalb der Stadtverwaltung die Durchführung der Väter- und Mütterbefragung, die Umsetzung deren Ergebnisse und die Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Während darüber hinaus die Anzahl von Frauen in Führungspositionen vielerorts steigt und Männer sich stetig intensiver mit aktiver Vaterschaft auseinandersetzen, halten sich in anderen Kontexten tradierte Geschlechterbilder hartnäckig. Aktuellen Zahlen zufolge stimmt ein Viertel der Deutschen antifeministischen und sexistischen Aussagen zu. Jeder dritte Mann in Deutschland hat ein geschlossen antifeministisches oder sexistisches Weltbild, Gleiches gilt für jede fünfte Frau.4 Die folgenden Ziele und Maßnahmen setzen in unterschiedlichen Bereichen an und können konkret zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen. Im Kontext einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft sind entsprechende Maßnahmen vor allem in Handlungsfeldern wie der Geschlechtergerechten Bildung und Erziehung, der Geschlechtergerechten Gesundheit oder der Geschlechtergerechten Stadtentwicklung zu finden. Die Handlungsfelder Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz, Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf und Ausgewogenheit auf der Führungsebene betreffen hingegen verstärkt die Stadtverwaltung. Ziele und Maßnahmen im Bereich Abbau von Rollenstereotypen sowie Berücksichtigung von Intersektionalität wirken sich sowohl auf die Stadtgesellschaft als auch auf die Stadtverwaltung aus.

2.1 Abbau von Rollenstereotypen

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
93 Die Sichtbarkeit von Frauen- geschichte in Nürnberg ist er- höht. Umsetzung eines Frauen-Straßen- Netzes online. Stadtgesell- schaft 2. BM, GST • Die Webseite ist online. • Die nachhaltige Betreuung der Webseite ist gesichert. • Klick-Zahlen. seit 2023 Eigenmit- tel, Eigen- personal
94 Es herrscht ein ausgewoge- nes Geschlechterverhältnis bei der Benennung von öf- fentlichen Straßen, Plätzen und Brücken. Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlech- terparitätisch. Stadtgesell- schaft Geo • Anteil von Frauen und Män- ner, die durch neue Straßen- benennungen gewürdigt wer- den. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
95 Geschlechtersensible Themenfest- legung für neue Wohngebiete. Stadtgesell- schaft Geo • Anteil von Frauen und Män- ner, die durch neue Straßen- benennungen gewürdigt wer- den. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal

4 siehe Ergebnisse der Leipziger Autoritarismus-Studie aus dem Jahr 2022.

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
96 Männer gestalten ihr Leben frei von Rollenerwartungen und Zwängen. Veranstaltung der Nürnberger Män- nerwochen rund um den Internatio- nalen Männertag am 19. November im zweijährigen Turnus. Die Veran- staltungen leisten einen Beitrag zu Gleichberechtigung und positivem Männlichsein. Männer GST • Veranstaltungen haben stattgefunden. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. fortlau- fend, zweijährig Eigenmit- tel, Eigen- personal
97 Männer nehmen ihre Erzie- hungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Va- ter gestärkt. Veranstaltung der Nürnberger Vä- terwochen im zweijährigen Turnus Väter GST • Veranstaltungen haben stattgefunden. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. fortlau- fend, zweijährig Eigenmit- tel, Eigen- personal
98 Männer sind im Erzieherbe- ruf gestärkt. Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch zu ausgewählten spezifischen Themen. Weitere Verstetigung des AK Män- ner in Kitas. Männer in Erzie- hungsberufen GST, J/B1 • AK Männer in Kitas trifft sich regelmäßig (4 Treffen im Jahr). fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
99 Die klischeefreie Berufswahl ist erhöht und Geschlechter- stereotype spielen bei der Ausbildungswahl keine Rolle. Jährliche Organisation und Durch- führung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung. Jugendliche PA/2-M, beteiligte Dienst- stellen in- nerhalb der Stadt- verwal- tung • Anzahl der Teilnehmenden des Girls´ und Boys´ Day. • Anzahl der Angebote mit Dienststellen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
100 Gezielte Bewerbung der Angebote und Information zu den Angeboten des Girls' und des Boys´ Day im Unterricht an den Schulen sowie Förderung der Teilnahme von Schüler*innen. Schüler*in- nen/potenzielle Teilnehmer*in- nen des Girls' und des Boys´ Day SchA, SchB, GST, PA • Die pädagogischen Ämter bewerben den Girls‘ und Boys‘ Day an den Schulen. • Erfassung der teilnehmen- den Jugendlichen nach Ge- schlecht und Schulart sowie Erstellung von Vergleichs- zahlen. jährlich Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
101 Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rah- men des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen. Schüler*innen (an den Berufs- fachschulen) SchA, SchB • Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechper- sonen zur Verfügung. • Die Schule pflegt Schnitt- stellen zu wichtigen Ak- teur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. • Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergrei- fend gestaltet (schulinternes Curriculum). • Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU beraten nach Inte- resse und Begabung, auch hin zu geschlechtsuntypi- schen Berufen. fortlau- fend, je- weils Schuljah- resbezo- gen Eigenmit- tel, Eigen- personal
102 Gezielte Ansprache auch des je- weils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungs- berufe im Internet, in Videos sowie in Broschüren. potenzielle Aus- zubildende PA/2-M, GST • Mitarbeitende sind infor- miert und sensibilisiert. • Neue Veröffentlichungen im Rahmen des Arbeitgeber- und Ausbildungsmarketings sind entsprechend gestaltet. • Auswertung der Anzahl weiblicher und männlicher Nachwuchskräfte nach Aus- bildungsberufen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal
103 Gezielter Erfahrungsaustausch mit den Städten München und Augs- burg zur strukturellen und inhaltli- chen Gestaltung der Nachwuchs- kräftegewinnung. Personalverant- wortliche aus den jeweiligen Städten PA • Erfahrungsaustausch hat stattgefunden. • Ergebnisse und weitere Schritte wurden diskutiert bzw. ergriffen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal, Fremdper- sonal
104 Austausch mit der Initiative Kli- scheefrei zur Gestaltung von Ar- beitgebermarketing und Recruiting von potenziellen Nachwuchskräf- ten. Mitarbeitende im Ausbildungs- marketing und Recruiting PA, GST • Austausch hat stattgefun- den. • Ergebnisse und weitere Schritte wurden diskutiert bzw. ergriffen. 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal, Fremdper- sonal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
105 Die Anzahl von Frauen in po- litischen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Datings in einer Schule mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern. Schülerinnen GST, Ref. IV • Anzahl der Teilnehmerin- nen und deren Feedback. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
106 Mädchen und junge Frauen sind in ihrem Selbstbewusst- sein und ihrer Selbstwirk- samkeit gestärkt. Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Mädchen durch die Beteiligung und das Mitwirken bei der Takeover-Ak- tion am Weltmädchentag und am Mädchenfest zum 8. März, usw. Mädchen und junge Frauen J/B2-5 für J/B2, GST • Die Ideen treffen auf das In- teresse der Zielgruppen. • Die Projekte werden partizi- pativ mit den Zielgruppen im Detail geplant. • Akzeptanz der Angebote bzw. das Erreichen der ge- planten Nutzungszahlen (An- zahl der Teilnehmenden). fortlau- fend, je- weils jährlich mit beste- henden Ressour- cen, pro- dukteigene Budgets, ggf. Pro- jektgelder wie Grow Happy, Mit- tel der Ge- walt- und Suchtprä- vention
107 Projektkooperation mit B2 im Kon- text von "Flow - MädchenSportPro- jekt", "Girls Gaming - Mädchen digi- tal" und "Violet - MädchenMusik- Projekt". Mädchen und junge Frauen J/B2-5 für J/B2, B2 • Die Projekte werden durch- geführt. • Anzahl und Feedback der Teilnehmerinnen. jeweils jährlich mit beste- henden Ressour- cen, pro- dukteigene Budgets; ggf. Pro- jektgelder wie Grow Happy, Mit- tel der Ge- walt- und Suchtprä- vention
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
108 Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unterneh- men ist erhöht. Sichtbarmachen der Angebote für Gründerinnen und Maßnahmen, um stereotypes Denken aufzubrechen. Gründerinnen WiF • Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer be- stehenden Einrichtung/einem bestehenden Gründerzent- rum besteht weiter. • Anzahl und Format der An- gebote. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
109 Weiterführung des Mentoring-Pro- gramms mit Unterstützung hiesiger Unternehmen. ansässige Un- ternehmen WiF • Anzahl der Teilnehmerin- nen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
110 Die Geschlechterverteilung der Besucher*innen der Nürnberger Bäder ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Struktur von Besucher*innen als Anhaltspunkt für weitere Gestal- tungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt. Besucher*innen der Nürnberger Bäder NüBad • Daten sind ermittelt und analysiert. • Maßnahmenkatalog ist auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt. Ende 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal
111 Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultureller Ein- richtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Ziel- erreichung Besucher*innen kultureller Ein- richtungen KuF/L • Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen (Zielquote 50:50). • Angebote und Projekte, die zur Zielerreichung stattgefun- den haben (ggfs. Anzahl der Teilnehmenden o.ä.). fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
112 Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kultur- bereich ist erhöht: Das Ver- hältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day. potenzielle Mit- arbeitende im Kulturbereich KuF/L • Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2023. • Angebote, die im Rahmen des Boys' Day durchgeführt wurden, und Anzahl der Teil- nehmenden. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal

2.2 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
113 Die Stadt Nürnberg tritt Se- xismus entschieden entge- gen. Beitritt der Stadt Nürnberg zum Bündnis gegen Sexismus und zei- gen der Ausstellung "Gemeinsam gegen Sexismus" zur Sensibilisie- rung der Mitarbeitenden. Stadtverwal- tung, interes- sierte Bürger*in- nen GST • Beitritt ist erfolgt. • Ausstellung wurde gezeigt. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
114 Gender Budgeting findet An- wendung in ausgewählten Dienststellen. Bei der Ausrichtung des Haushalts nach den Nachhaltigkeitskriterien (SDGs - Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, ins- besondere im Hinblick auf SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“, wird Gender Budgeting berücksichtigt. ausgewählte Dienststellen GST, Ref. I/II • Konzept zur Umsetzung wurde von GST in Rückspra- che mit Ref. I/II erstellt. • Kennzahlen für die Anwen- dung von Gender Budgeting in ausgewählten Dienststel- len wurden entwickelt und er- probt. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
115 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen werden als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitigen Lernpro- zessen in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ge- nutzt. Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepart- nerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstal- tungsreihe rund um den Internatio- nalen Frauentag im März im zwei- jährigen Turnus. Stadtgesell- schaft GST, IB • Veranstaltungen und Aus- tausch haben stattgefunden. fortlau- fend, zweijährig Eigenmit- tel, Eigen- personal
116 Verschiedenheit wird als Chance und Ressource ver- standen. Fortbildungsveranstaltung der Er- fahrungsfeld-Akademie „Diversity – Die Kraft der Vielfalt“ mit einem überarbeiteten Konzept. Stadtgesell- schaft KuF/2 • Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen. • Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstal- tung. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
117 Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwal- tung werden angeboten und durch- geführt. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg MRB • Anzahl der durchgeführten Seminare. • Anzahl der Teilnehmenden. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
118 Die Diversity-Kompetenz städtischer Mitarbeitender als wichtige Schlüsselqualifika- tion ist erhöht. Erweiterung der Fortbildungen zu Vielfalt (z. B. Gender und interkultu- relle Kompetenz; basierend auf dem Konzept Xenos PIK). Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg PA/1-1, BgA • Verstärkte Werbung für in- terkulturelle Qualifizierungen nach XENOS-PIK Konzept. • Erarbeiten kürzerer Module. • Anerkennung von anderen, adäquaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1. • Anzahl der durchgeführten Angebote. • (Jeweils) Anzahl der Teil- nehmenden. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal
119 Städtische Informationen, Angebote und Instrumente rund um die The- men Vielfalt und Diversität stehen allen städtischen Beschäftigten nie- derschwellig und übersichtlich zur Verfügung. Entsprechende Formate (Quiz, Stadtrundgang) machen un- terschiedliche Aspekte greifbar. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg BgA, GST, KoM, Ref. V, PA/1 • Städtische Informationen, Angebote und Instrumente stehen auf der Intranetseite "Vielfältige Stadtgesellschaft" zur Verfügung. • Unterschiedliche Formate (Quiz, Stadtrundgang) wur- den entwickelt und durchge- führt. • (Jeweils) Anzahl der Teil- nehmenden. • Bewerbung entsprechender Formate und Veranstaltun- gen z.B. Teaser auf der Startseite des Verwaltungs- portals, OBM-Newsletter o- der Newsletter Querblick. ab 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal
120 Schulungen, die im Themen- bereich Diversity angesiedelt sind, sind klar erkennbar. Weiterführung des Diversity-Stem- pels, der Schulungen mit Diversity- Dimension im Fortbildungspro- gramm der Städteakademie kenn- zeichnet. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg PA/1-1, GST • Einheitliche Verwendung des Diversity-Stempels im Fortbildungsprogramm der Städteakademie. fortlau- fend Eigenper- sonal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
121 Schulungen, die im Themen- bereich Diversity angesiedelt sind, sind miteinander ver- schränkt. Organisation eines regelmäßigen Treffens aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten. Akteur*innen im Kontext Diver- sity-Schulungen GST, PA/1-1 • Treffen aller Akteur*innen findet regelmäßig statt. fortlau- fend Eigen-und Fremdper- sonal
122 Die Diversity-Kompetenz von Führungskräften ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Diversity-Kompetenz bei der Füh- rungskräfteentwicklung im Rahmen der Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 bzw. generell bei Netzwerk- treffen für Führungskräfte. Führungskräfte der Stadt Nürn- berg PA/1-1, GST • Anzahl der durchgeführten Angebote. • Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte. fortlau- fend Eigenper- sonal
123 Die Genderkompetenz städti- scher Führungskräfte und Personalverantwortlicher ist erhöht. Gezielte Bewerbung der kosten- freien Onlinefortbildung „Unser Team.Gemeinsam.Stark.“ des Bay- erischen Staatsministeriums für Fa- milie, Arbeit und Soziales. Führungskräfte und Personal- verantwortliche der Stadt Nürn- berg GST • Onlinefortbildung wurde be- worben. • Mitglieder der KG Gender führten die Onlinefortbildung durch. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
124 Die Genderkompetenz bei Führungskräften an Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Real- schulen, Gymnasien, Berufsschu- len). Vermittlung von Methoden der wertschätzenden Kommunikation (v.a. gewaltfreie Kommunikation) im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Her- kunft und Religion wirksam sind. Führungskräfte an Schulen IPSN • Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden. • Diversity in der Teament- wicklung: Zahl und Rückmel- dungen der Teilnehmenden. jährlich Eigenmit- tel, Eigen- personal
125 Gender-Kompetenz bei den Mitarbeitenden in Nürnberger Kindertageseinrichtungen und in der OKJA ist vorhan- den und das Fachpersonal handelt geschlechtersensibel bei offenen Angeboten für Kinder. Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd- chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin- dertageseinrichtungen bekannt und wird von den jeweiligen Teams indi- viduell durchgeführt. Erzieher*innen in Nürnberger Kindertagesein- richtungen J/B1, GST • Vorstellung der und Einfüh- rung in die Fortbildung. • Anfragen bezüglich Unter- stützung bei der Durchfüh- rung. • Anzahl der Durchführun- gen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
126 Das Fortbildungskonzept von PEF:SB wird hinsichtlich der Pass- genauigkeit für die Mitarbeitenden, das Arbeitsfeld, die Zielgruppen und Methoden für die OKJA über- prüft und ggf. angepasst. Mitarbeitende in der OKJA mit der Zielgruppe Kinder J/B2-5 • Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal

2.3 Berücksichtigung von Intersektionalität

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
127 Veranstaltungen der Gleich- stellungsstelle sind möglichst barrierefrei. Bereitstellung von Gebärden-Dol- metscher*innen wenn erforderlich, Möglichkeit bei Anmeldungen, be- sondere Bedarfe zu melden. gehörlose Men- schen GST • Bedarfe werden standard- mäßig abgefragt. • Zahl der Anfragen bzw. Rückmeldungen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
128 Menschen mit Behinderung haben Zugang zu den Infor- mationen der Gleichstel- lungsstelle. Die Gleichstellungsstelle achtet da- rauf, dass herausgegebene Infor- mationsmaterialen möglichst barrie- refrei sind. Menschen mit Behinderung GST • Barrierefreie Informations- materialien liegen vor. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
129 Im Aktionsplan zur Umset- zung der Behindertenrechts- konvention der Vereinten Na- tionen (UN-BRK) findet die Diversitätsdimension „Ge- schlecht/Gender“ Berück- sichtigung. Die Maßnahmen des Aktionsplans UN-BRK berücksichtigen ge- schlechterspezifische Bedürf- nisse/Aspekte. Menschen mit Behinderung; Personen, die mit dem Akti- onsplan UN- BRK arbeiten KoG In- klusion • Bei Bedarf werden spezifi- sche Maßnahmen formuliert und umgesetzt. • Beispiele für die Geschlech- terperspektive im Kontext der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Inklusion. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen
130 Musliminnen in Nürnberg sind im Umgang mit Diskrimi- nierungserfahrungen ge- stärkt. Durchführung eines Empowerment- Workshops explizit mit Muslimin- nen, um Diskriminierungserfahrun- gen in einem geschützten Raum diskutieren zu können und im Um- gang damit bestärkt zu werden. Musliminnen MRB • Workshop hat stattgefun- den. • Anzahl und ggfs. Feedback der Teilnehmenden. ab 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
131 Für Geflüchtete und woh- nungslose Personen beste- hen diskriminierungsfreie Räume. Zielgruppenspezifische Unterkünfte mit einem geschlechtsspezifischem Ansatz bleiben erhalten. Geflüchtete, Menschen ohne festen Wohnsitz, Frauen und Queere Perso- nen SHA • Unterkünfte bestehen wei- terhin. • Geschlechtsspezifische An- sätze werden weiterverfolgt. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
132 Vielfalt wird als selbstver- ständlicher Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht. Ein positives Bewusstsein für Vielfalt ist etabliert. Einbezug von Menschen mit Behin- derungen in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld; Einbezug ge- schlechtssensibler, geschlechterge- rechter oder geschlechtsbezogener pädagogischer Maßnahmen bei der Planung neuer Stationen. Menschen mit Behinderung, Stadtgesell- schaft KuF/2 • Inklusive und geschlechter- gerechte Aspekte neuer Sta- tionen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
133 Das Publikum und die Beleg- schaft der Kulturwerkstatt Auf AEG sind divers. Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrich- tung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter den Gesichtspunk- ten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender Mainstreamings und der In- terkulturellen Öffnung. Publikum und Belegschaft der Kulturwerkstatt Auf AEG KuF/Stab, KUF/3 • Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. • Anzahl der überprüften An- gebote und Ergebnisse. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
134 Die Ausstattung, Strukturen und Angebote in den Kultur- läden sind unter den Ge- sichtspunkten der Teilhabe- gerechtigkeit und Barriere- freiheit geplant. Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und Ange- bote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gender Mainstreamings und Barrierefrei- heit; Fertigstellung und Anwendung ei- ner entsprechenden Checkliste. Mitarbeitende und Besu- cher*innen der Kulturläden KuF/3 • Zahl der überprüften Ein- richtungen. • Checkliste liegt vor. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
135 Die Angebote in kulturellen Einrichtungen sind unter den Gesichtspunkten der Teilha- begerechtigkeit, des Gender Mainstreaming und der Inter- kulturellen Öffnung geplant. Die im „Diversity-Check" vereinbar- ten Prüfkriterien werden auf die Be- darfe der Besucher*innen kulturel- ler Einrichtungen angewandt und ggfs. erweitert. Besucher*innen kultureller Ein- richtungen KuF/Inter- Kultur-Bür • Erfassung neuer Angebote. • Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
136 Die Angebote des Stabs Kin- derkultur sind unter den Ge- sichtspunkten von Vielfalt und Teilhabegerechtigkeit geplant und durchgeführt. Planung der Angebote unter Be- rücksichtigung von Diversitätsas- pekten; Entwicklung und Anwen- dung einer entsprechenden Check- liste; Überprüfung der Angebote un- ter den Gesichtspunkten der Teilha- begerechtigkeit; Befragung von Kund*innen, um Grundlagen für die Diversity-Orientierung zu erhalten. Mitarbeitende und Besu- cher*innen des Stabs Kinderkul- tur KuF/Stab Kinderkul- tur • Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. • Die Checkliste liegt vor und wird angewandt. • Befragung von Kund*innen wurde durchgeführt, die Er- gebnisse liegen vor. • Exemplarische Beispiele für die Planung und Durch- führung von Veranstaltungen unter den Gesichtspunkten von Diversität und Teilhabe- gerechtigkeit. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
137 Schüler*innen sowie Lehr- kräfte der kommunalen Schulen sind vor Diskriminie- rung geschützt. Entwicklung eines Konzepts für die städtischen Schulen gegen Diskri- minierung. Schüler*innen sowie Lehrkräfte der kommuna- len Schulen SchA, SchB • Konzept für die städtischen Schulen gegen Diskriminie- rung liegt vor. • Konzept für die städtischen Schulen gegen Diskriminie- rung ist bei städtischen Lehr- kräften bekannt und wir an städtischen Schulen umge- setzt. seit 2023 Eigenmittel
138 Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminierung. Bei Veröffentlichungen von Ref. IV wird der Leitfaden für diskriminie- rungsfreie Sprache verwendet. beschäftigte bei Ref. IV Ref. IV mit allen Dienst- stellen • Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungs- freier Sprache formuliert. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
139 Fachkräfte sind für Aspekte rund um Diversität, sexuelle Vielfalt und Geschlechterbil- der im Kontext muslimischen Glaubens sensibilisiert. Durchführung des Fachtags "Schule und Islam" in Kooperation mit dem IPSN. Fachkräfte aus dem Bereich Schule/Multipli- kator*innen aus muslimischen Organisationen MRB • Fachtag wurde durchge- führt. • Anzahl und ggfs. Feedback der Teilnehmenden. 2024 Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
140 Durchführung eines Fachtags zum Thema Geschlechterbilder im Islam in Kooperation mit J. Fachkräfte aus dem Bereich Kinder- und Ju- gendhilfe MRB • Fachtag wurde durchge- führt. • Anzahl und ggfs. Feedback der Teilnehmenden. 2025 Eigenmit- tel, Eigen- personal

2.4 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
141 Die Grundlage für Genderge- rechtigkeit ist in der frühkind- lichen Betreuung verankert. Erweiterung des Angebots „Bü- cherzwerge – gezielte Leseförde- rung von Anfang an!“ und Übertra- gung auf andere Standorte von BCN/StB. Kinder bis zum Vorschulalter BCN/StB • Anzahl der erreichten Kin- der. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
142 Die Anerkennung der ver- schiedenen Lebenswelten von Kindern und Familien in Kitas wird konkretisiert. Das in der Rahmenkonzeption kon- kretisierte Thema "Anerkennung von Lebenswelten" soll bis 2025 in Einrichtungskonzeption und Kita- Alltag mit Qualitätssicherungsmaß- nahmen konkret umgesetzt werden. "Anerkennung von Lebenswelten" schließt Genderaspekte ein. Familien mit Kindern in Kitas J/B1-L • In der Einrichtungskonzep- tion sind konkrete Maßnah- men enthalten. • In der Einrichtungskonzep- tion sind konkrete Qualitäts- sicherungsmaßnahmen ent- halten. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
143 Kinder in Kitas sind zum Thema geschlechtsspezifi- sche Rollenstereotype und - zuschreibungen altersge- recht informiert und sensibili- siert. Die Einrichtungen achten bei der Anschaffung von Materialen (Bü- cher, Spielzeug, usw.) und der Ein- richtung von Spielbereichen und Raumgestaltung auf geschlechtli- che Klischee-Freiheit. Zusätzlich wird einrichtungsübergreifend ein Präventionstheaterstück angebo- ten. städtische Kita- Fachkräfte und Einrichtungslei- tungen, Kinder in städtischen Kitas J/B1 • Neues Material wurde an- geschafft. • Präventionstheater hat stattgefunden. • Anzahl der Einrichtungen und Teilnehmenden. 2025-27 Eigenmit- tel, Drittmit- tel, Eigen- personal
144 In jedem Team der Erzie- hungsberatung stehen so- wohl männliche als auch weibliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschreibun- gen und Anwerben von Sozialpäda- gogen und Psychologen. anzuwerbende Sozialpädago- gen und Psychologen J/B2-EB Abtei- lungslei- tungen • Bei der Nachbesetzung von Stellen werden gezielt männ- liche Beratungskräfte ange- worben. • Jedes der 4 Teams der Er- ziehungs- und Familienbera- tung hat mindestens eine männliche Fachkraft. • Anzahl männlicher und weiblicher Beratungskräfte. fortlau- fend bei zu beset- zenden Stellen Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
145 Die Besucher*innen der Ein- richtungen der OKJA finden männliche und weibliche Pä- dagog*innen als Ansprech- personen vor. Nachwuchsförderung durch Prak- tika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerken- nungsjahr auch überplanmäßig; trotz Fachkräftemangel Parität be- rücksichtigen. anzuwerbende Pädagog*innen J/B2 Ab- teilungs- und Be- reichslei- tungen • Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch be- setzt. • Anzahl männlicher und weiblicher Fachkräfte. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
146 Mädchen und Jungen/jungen Frauen und Männern nutzen die Einrichtungen/Angebote der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit (OKJA) zu annäh- rend gleichen Teilen. Geschlechtsspezifische und ge- schlechtsreflektierte Angebote wer- den geplant, umgesetzt und evalu- iert. Mädchen und Jungen/jungen Frauen und Männer J/B2 Ab- teilungs- und Be- reichslei- tungen • Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2025 auf 42%. • Bis 2027 soll der Anteil von Nutzerinnen bei 45% liegen. fortlau- fend Eigenper- sonal
147 Mädchen und junge Frauen können aktuelle Themen aus ihrer Lebenswelt in vertrau- tem Kontext geschlechterre- flektiert diskutieren und mit daraus resultierenden Her- ausforderungen gestärkt um- gehen. Planung und Durchführung von Ein- zelveranstaltungen zu akuten The- men wie Sexualität, Pornographie, Selbst-/Darstellung in digitalen Me- dien, Grenzen fühlen - Grenzen setzen. Mädchen und junge Frauen J/B2-5 • Im fachlichen Kontext häu- fig benannte Themen werden aufgegriffen, entsprechende Angebote geplant und durch- geführt. • Anzahl der Angebote. • Anzahl und Feedback der Teilnehmerinnen. fortlau- fend Ressour- cen der Beteiligten, produktei- gene Bud- gets, ggf. Projektgel- der wie Grow Happy, Mit- tel der Ge- walt- und Suchtprä- vention
148 Der Regionale Mädchenfachtag fin- det regelmäßig statt und diskutiert aktuelle Themen und Bedarfe. Fachkräfte aus der OKJA, Ju- gendhilfe etc. J/B2-5 • Der Fachtag hat jährlich stattgefunden. • Jeweils Schwerpunkt und Anzahl der Teilnehmenden. jährlich Ressour- cen der Beteiligten, produktei- gene Bud- gets, Fort- bildungs- mittel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
149 Die Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsange- boten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ist gefördert. Die Koordinierungsgruppe Kultu- relle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen und Mädchen werden er- mutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzu- nehmen, die traditionell dem ande- ren Geschlecht zugeschrieben wer- den. Mädchen und Jungen SchA, SchB, SpS • Anzahl der gemeinsam er- arbeiteten Maßnahmen/An- gebote. • Konzeptionelle Weiterent- wicklung der Angebotsstruk- tur. •Erweiterung der Teilnahme- möglichkeiten. • Veränderung der Anzahl der Teilnehmenden nach Ge- schlecht. • Messbar gesteigerte Bereit- schaft von Jungen und Mäd- chen an entsprechenden An- geboten teilzunehmen. fortlau- fend, je- weils schuljah- resbezo- gen Eigenmit- tel, Eigen- personal
150 Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmit- arbeitenden und Nachwuchs- kräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbei- tende, Nachwuchskräfte. Förderung eines gendergerechten Lehrmitte- leinsatzes und einer gendergerech- ten Unterrichtsentwicklung. Lehrkräfte, Ver- waltungsmitar- beitende und Nachwuchs- kräfte IPSN, SchA, SchB, SpS • Anzahl der Fortbildungen. • Anzahl und Rückmeldun- gen der Teilnehmenden. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
151 Seminar für Berufseinsteiger*innen BEST mit Fokus auf den verschie- denen Diversitätsmerkmalen und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diver- sen Klassenzimmern, wird fortge- führt. Berufseinstei- ger*innen unter Lehrkräften IPSN • Anzahl und Rückmeldun- gen der Teilnehmenden. • Anzahl der Teilnehmenden an verwandten Themen. • Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
152 Die Schüler*innen setzen sich für ein respektvolles Mit- einander ein. Durchführung des RESPEKT-Pro- jekts mit dem IPSN und des Work- shops "miteinander“ mit DokuPäd. Schüler*innen der beruflichen Schulen B5 • Workshops wurden durch- geführt. • Anzahl der Teilnehmenden. jährlich Eigenmittel
153 Durchführung des Workshops „Um- gang mit Vielfalt und Differenz“ mit der Lehrkraft. Schüler*innen der beruflichen Schulen B6 • Workshop wurde durchge- führt. • Anzahl der Teilnehmenden. jährlich Eigenmittel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
154 Durchführung des Workshops „Un- sere Klasse ist klasse“ mit EPI, der Werte-Woche sowie eines 2-mona- tigen Theaterprojekts. Schüler*innen der beruflichen Schulen B9 • Workshop und Theaterpro- jekt wurden durchgeführt. • Werte-Woche hat stattge- funden. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel
155 Umsetzung des Konzepts "Schule für Vielfalt". Schüler*innen der teilnehmen- den allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg IPSN, be- teiligte Schulen • Ausbildung von Lehrkräfte- teams ist erfolgt. • Umsetzung von Projekten im Rahmen der Schule der Vielfalt an den teilnehmen- den Schulen hat stattgefun- den (jeweils Anzahl der Teil- nehmenden). • Rückmeldungen an SchA. fortlau- fend Eigenmittel
156 Toleranzstiftende Projekte, wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ werden an den Schu- len gefördert. Schüler*innen SchA, SchB • Anzahl der Teilnehmenden. • Anzahl der Projekte. schuljah- resbezo- gen Eigenmit- tel, Eigen- personal
157 Schüler*innen setzen sich mit Konflikten in Folge wider- sprüchlicher Rollenerwartun- gen, Interessen und Wertvor- stellungen auseinander. Lehrplaninhalte zum Thema z.B. Lehrplan Ethik 10 (RS): Lernbe- reich 1 Typisch Mann – typisch Frau? sowie Lehrplan Politik und Gesellschaft (PuG): Modul 10.5.1 Rollenerwartungen und Konfliktver- halten, Modul 10.5.2 Familie und Gesellschaft, werden entsprechend aufgegriffen und umgesetzt. Schüler*innen aller allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg Ethik- Lehr- kräfte, PuG- Lehrkräfte • Eth10 1.1 wurde behandelt. • Module 10.5.1 und 10.5.2 sind durchgeführt. jährlich Eigenmittel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
158 Schüler*innen reflektieren ei- gene Werte und übernehmen Verantwortung für ihr eige- nes Handeln. Werteerziehung findet sowohl in den übergeordneten Bildungs- und Erziehungszielen, als auch in den Fachlehrplänen der Realschulen und Gymnasien in den ver- schiedensten Fächern (z.B. Biolo- gie, Deutsch, Chemie, Geographie, Geschichte, Ethik, Religionslehre, PuG etc.) statt. Unter anderem auch im Lehrplan Ethik: Modul 10.1 Moral und Ethik, Modul 11.1. Ge- wissen und Verantwortung, Modul 12.1 Friedensethik, gewaltfreie Kommunikation. Schüler*innen aller allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg Fachlehr- kräfte, Ethik- Lehrkräfte • Module 10.1, 11.1 und 12. 1 sind durchgeführt. jährlich Eigenmittel
159 Durchführung der Wertedialoge mit GermanDream. Schüler*innen aller allgemein- bildenden und beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg teilneh- mende Schulen, SchA • Teilnehmende Schulen und Anzahl der durchgeführten Wertedialoge. • Anzahl der Teilnehmenden. fortlau- fend Eigenmittel
160 Die Schüler*innen sind über selbstbestimmte Sexualität aufgeklärt. Aufklärungsworkshop mit der Stadt- mission wird durchgeführt. Schüler*innen der beruflichen Schulen B5 • Workshop wurde durchge- führt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel
161 Geschlechtergetrennter Aufklä- rungsunterricht durch Frauen- ärzt*innen mit ÄGGF findet statt. Schüler*innen der beruflichen Schulen B6 • Aufklärungsunterricht wurde durchgeführt. • Jeweils Anzahl der Teilneh- menden. jährlich Eigenmittel
162 Gender- und Vielfaltsworkshops werden durchgeführt. Schüler*innen der teilnehmen- den allgemein- bildenden Schu- len SchA, teil- neh- mende Schulen • Workshops wurden durch- geführt (Anzahl beteiligter Schulen). • Jeweils Anzahl der Work- shops und Teilnehmenden. jährlich Eigenmittel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
163 Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist erhöht. Erstellung von zielgruppengerech- ten Angeboten mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer, Deutsch Lernende). potenzielle Teil- nehmer an Fort- bildungen BCN/BZ • Anzahl der männlichen Teil- nehmenden bei entsprechen- den Angeboten. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
164 Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT ist erhöht. Erstellung von zielgruppengerech- ten Angeboten mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT). potenzielle Teil- nehmerinnen an Fortbildungen im Bereich MINT BCN/BZ • Anzahl der Teilnehmerin- nen bei entsprechenden An- geboten. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal

2.5 Geschlechtergerechte Gesundheit

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
165 Die geschlechtergerechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind ge- währleistet. Durchführung von Bewegungspro- jekten unabhängig vom Geschlecht der Kinder in Kitas und Schulen mit Priorität bei Einrichtungen aus so- zial benachteiligten Stadtteilen. Kindertagesein- richtungen und Schulen SpS, Gh/GF-1 • Anzahl der beteiligten Ein- richtungen und erreichter Kinder. fortlau- fend Eigenper- sonal, Ei- genmittel
166 Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kin- der einkommensschwacher Fami- lien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“. Sportvereine SpS, SHA • Anzahl der Sportvereine, die BuT-Gutscheine anneh- men und Leistungen im Rah- men von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
167 Die Teilhabe an Sportange- boten unabhängig von Ge- schlecht, Alter, Behinderung und Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung (und ggfs. Initiie- rung) spezifischer Sportangebote für Frauen, Senior*innen, Men- schen mit Behinderung und Ge- flüchtete. Frauen, Se- nior*innen, Men- schen mit Be- hinderung, Ge- flüchtete SpS • Anzahl der Angebote aufge- gliedert nach Frauen/Män- nern, Senior*innen, Men- schen mit Behinderungen, Geflüchteten sowie Anzahl der vermittelten Sportler*in- nen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
168 Eine gendersensible Ge- sundheitsberichterstattung ist etabliert. Alle Auswertungen im Kontext Ge- sundheitsberichterstattung finden explizit gendersensibel statt, z.B. Todesursachenstatistik, Schulein- gangsuntersuchung, weitere klein- räumige Datenauswertungen. Stadtgesell- schaft Gh/GF- GBE • Berichte liegen in entspre- chender Auswertung vor. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
169 Die Mädchen- und Frauen- gesundheit in Nürnberg ist verbessert. Entwicklung einer Gesamtstrategie „Mädchen- und Frauengesundheit in Nürnberg“ im Kontext des Regel- angebotes der Schwangerenbera- tung des Gh. Frauen und Mädchen in Nürnberg Gh/V- SchwB, Gh/GF-2 • Eine Strategie wurde erar- beitet und liegt vor. • Angebote wurden konzipiert und liegen vor. • Anzahl der durchgeführten Angebote und jeweils Anzahl der Teilnehmenden. ab 2024 Eigenper- sonal, Dritt- mittel aus dem PrävG: An- schubfi- nanzierung mithilfe der Förderung durch das PrävG ab 2024
170 Eine geschlechtsbezogene Gesundheitsförderung expli- zit für Jungen und Männer zur Verbesserung der Jun- gen- und Männergesundheit in Nürnberg existiert und wird weiter verstetigt. Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“. Einrichtung einer Koor- dinierungsstelle Männergesundheit. Umsetzung von Angeboten für Jun- gen und Männer in Nürnberg. Jungen und Männer Gh/GF-2, GST • Die Stelle ist eingerichtet. • Eine Strategie wurde erar- beitet und liegt vor. • Bekanntheit der Angebote. • Verstetigung der Angebote. fortlau- fend Projekt mit Förderung der TK läuft im ersten Quartal 2025 aus. Fortfüh- rung ggf. mithilfe der Förderung durch das PrävG an- gestrebt. Wird ab Mitte 2024 voraus- sichtlich fortgesetzt und mithilfe des Trä- gers Jun- genbüro Nürnberg umgesetzt.
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
171 Verstetigung des interdisziplinären kommunalen Netzwerks Jungen- und Männergesundheit. in der Jungen- und Männer- gesundheit tä- tige Beschäf- tigte/Institutio- nen/Vereine Gh/GF-2, GST • Netzwerk besteht weiterhin. • Regelmäßige Treffen finden statt. fortlau- fend Eigenper- sonal, Ei- genmittel
172 Stärkung des geschlechtersensib- len Blicks in der Suchtprävention, um früher bei kritischem Konsum- verhalten von Jungen und Männer intervenieren zu können, z.B. durch die Teilnahme an Fachtagungen, wie „Impulse – Die Nürnberger Fachtagung für innovative Drogen- arbeit“ und die Entwicklung und Durchführung von geschlechtersen- siblen Unterrichtsmodulen zum Thema Emotionsregulation und Konsumverhalten. Multiplikator*in- nen in der Prä- vention und der Drogenhilfe, Schüler*innen an weiterführen- den Schulen (ab 7. Klasse) Gh/GF-2, J • Teilnahme an der Fachta- gung mit einem Impuls zum Themenschwerpunkt Ge- schlecht & Konsumverhalten. • Schüler*innen erkennen Konsummotive, wie auch ris- kantes Konsumverhalten und können bspw. bei negativen Gefühlen einen gesunden Umgang mit ihnen pflegen (durchgeführte Veranstaltun- gen und jeweils Anzahl der Teilnehmenden). ab 2025 Eigenper- sonal unter Hinzu- nahme von Hono- rarkräften; hierdurch notwendige Erhöhung der Sach- kosten
173 Männer nehmen die Für- sorge für ihre Gesundheit wahr. Veranstaltungen, Aktionen und Kampagnen rund um den Welt- männertag am 03.11. zum Thema Männergesundheit im Rahmen der Männerwochen (zweijähriger Tur- nus). Männer GST • Veranstaltungen/Aktio- nen/Kampagnen haben statt- gefunden. • Männer nutzen die Ange- bote bzw. Veranstaltung (An- zahl der Teilnehmenden). fortlau- fend, im zweijähri- gen Tur- nus Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
174 Die Teilnahme von Männern an Angeboten des Betriebli- chen Gesundheitsmanage- ments (BGM) ist erhöht. Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote, maßge- schneiderte Qualifizierungsange- bote für Männer, Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK, Verstetigung der be- wegten Pause in den Dienststellen, Gewinnung von Männern als „Be- wegungsbotschafter“ für die Dienst- stellen. Mitarbeiter der Stadt Nürnberg PA/1-1, GST • Anteil der Männer an Maß- nahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. • Anzahl der Bewegungsbot- schafter*innen und An- sprechpartner*innen Ge- sundheit in den Dienststellen nach Geschlecht. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal,
175 Im Rahmen der städtischen Ge- sundheitswoche werden speziell Angebote für Männer initiiert und ausprobiert. Ggfs. werden quotierte Anmeldelisten angelegt. Mitarbeiter der Stadt Nürnberg PA/1-1, GST • Anzahl der Männer unter den Teilnehmenden am Pro- gramm der städtischen Ge- sundheitswochen. • Anzahl der Angebote spezi- ell für Männer im Rahmen des Programms der städti- schen Gesundheitswochen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- und Fremdper- sonal
176 Bei allen Angeboten des Ge- sundheitsamtes werden ge- schlechts- und genderspezifi- sche Aspekte berücksichtigt. Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angebo- ten des Gesundheitsstudios und bei den Aktivitäten der stadtteilbezoge- nen Gesundheitsförderung sowie Beratung für alle Geschlechtsidenti- täten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem Sozialpsychi- atrischen Dienst. Stadtgesell- schaft Gh (insb. Gh/GF, Gh/Inf- FSG, Gh/MD- SpDi) • Anzahl der Teilnehmenden nach Geschlecht an den An- geboten zur Gesundheitsför- derung. • Anzahl der Ratsuchenden nach Geschlecht im Kontext der Beratungsangebote. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
177 Aufbau einer Fachstelle geschlech- tersensible Prävention im Bereich Gesundheitsförderung und -pla- nung. Koordination von Maßnah- men der Gesundheitsförderung und Primärprävention, Sensibilisierung der Stadtgesellschaft, insb. der in Nürnberg tätigen Fachkräfte sowie Informationen und Wissenstransfer zu geschlechterspezifischen Inter- ventionen bzgl. Gesundheit. Stadtgesell- schaft Gh/GF-2, Gh/Inf- FSG • Fachstelle ist eingerichtet und etabliert. • Angebote und Maßnahmen sind verzahnt und bekannt. • Geschlechtersensible An- sätze und Angebote sind ver- stetigt. seit 04/2023 fortlaufen, geht ab 2024 mit Stellenbe- setzung (voraus- sichtlich ab Mai) in die Um- setzung Stellen- schaffung von 1 VK der Sozia- len Arbeit im Rahmen des ÖGD- Pakts be- fristet bis 31.12.2026
178 Integration der Thematik Diversität und Intergeschlechtlichkeit im Kon- text Gesundheit und Geschlecht. Z.B. Angebot von Vorträgen an Hochschulen und Einrichtungen (z.B. Kita) zu Gesundheit und Ge- schlecht (vgl. bspw. Gesetzesände- rung BGB §1631 – Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung). Fachkräfte im Erziehungs- und Bildungsbereich Gh/GF-2, Gh/Inf- FSG • Bekanntheit des Angebots und Nachfrage. • Erreichte Einrichtungen und Anzahl der Teilnehmenden. seit 04/2023 mit beste- henden Ressour- cen
179 Geschlechtersensible Überarbei- tung bestehender Angebote und Neukonzeption von Angeboten. Bspw. Entwicklung eines Angebots zur Geschlechtsidentität für Ju- gendliche. Testlauf in drei Einrich- tungen geplant. Jugendliche, Stadtgesell- schaft Gh/GF-1, Gh/GF-2 • Angebote werden u.a. im Gesundheitsstudio oder in Einrichtungen umgesetzt. • Bekanntheit des Angebots und Nachfrage. • Erreichte Einrichtungen und Anzahl der Teilnehmenden. ab 2024 Eigenper- sonal, un- ter Hinzu- nahme von Hono- rarkräften; hierdurch notwendige Erhöhung der SK
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
180 Die besonders gendersensib- len Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes werden durch eine geschlechtsspezi- fische Diversifizierung der Personalstruktur erhalten und weiter ausgebaut. Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbeset- zungen (insofern möglich und not- wendig). Beschäftigte der Stadt Nürnberg bei Gh Gh (alle Breichs- leitungen) • Anteil von Frauen und Män- nern in besonders gender- sensiblen Aufgabenberei- chen, z.B. in der Beratung bzw. geschlechtersensiblen Angeboten. • Beteiligung Gh am Girls' und Boys' Day. • (Jeweils) Anzahl der Teil- nehmenden nach Geschlecht an Angeboten Ghs im Kon- text des Girls' und Boys' Days. fortlau- fend mit beste- henden Ressour- cen
181 Personen unterschiedlicher Geschlechter finden in Nürn- berg niedrigschwellige, ge- schlechtsspezifische Bera- tungsangebote. Strategische Planung nieder- schwelliger Anlaufstellen zur Ge- sundheit für Jungen/Männer und Mädchen/Frauen und interge- schlechtlichen Personen und deren Angehörige. Aufbau bzw. Planung von niederschwelligen Beratungs- stellen vor Ort (ggf. im Kontext der Gesundheitskioske u. in Koopera- tion mit freien Trägern). Stadtgesell- schaft Gh/GF-2, Gh-Inf- FSG • Langfristiges Ziel ist die Einrichtung von Anlaufstellen vor Ort, die bedarfsgerecht Angebote realisieren, z.B. zur Jungengesundheit. • Anlaufstellen vor Ort exis- tieren. • Bedarfsgerechte Angebote existieren und werden ge- nutzt (Anzahl der Ratsuchen- den nach Geschlecht). langfristig fortlau- fend, Ab- stimmung und Pla- nung soll bis 2026 abge- schlossen sein Personal- und Sach- kosten er- forderlich
182 Im Rahmen ihrer (Öffentlich- keits-) Arbeit tragen die Fachstellen Sexuelle Ge- sundheit sowie Geschlech- ter- und Kultursensible Prä- vention des Gesundheitsam- tes der Stadt Nürnberg aktiv zum Abbau von Stereotypen und Diskriminierung bei. Stärkung der Antidiskriminierungs- arbeit im Rahmen der Fachstellen Sexuelle Gesundheit und Ge- schlechter- und Kultursensible Prä- vention. Maßnahmen zur Förde- rung der sozialen Gesundheit und zum Abbau von Diskriminierungen, die negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit betroffener Menschen haben – unabhängig von Herkunft oder Geschlecht. Stadtgesell- schaft Gh/GF-2, Gh/Inf- FSG, Gh- Presse- stelle • Anzahl der öffentlichkeits- wirksamen Maßnahmen, z.B. Plakate, Flyer o.ä. • Bekanntheit der Maßnah- men. ab 2025 Eigenper- sonal, Sachkos- ten für Ma- terial der Öffentlich- keitsarbeit
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
183 Die Gesundheit von Kindern mit Varianten der Ge- schlechtsentwicklung sowie das Informations- und Bera- tungsangebot für deren El- tern und Angehörige ist ver- bessert. Entwicklung einer Gesamtstrategie zu „Gesundheit und Geschlecht in Nürnberg“. Kinder mit Vari- anten der Ge- schlechtsent- wicklung sowie deren Eltern und Angehörige Gh/GF-2, Gh/Inf- FSG, Gh/V- SchwB, MRB & GST • Eine Strategie wurde erar- beitet und liegt vor. • Angebote wurden konzipiert und liegen vor. • Angebote werden wahrge- nommen. ab 2024 Stellen- schaffung von 1 VK plus Dritt- mittel aus dem PrävG; Wird ab 2024 im Rahmen der TK- Förderung im Rahmen des PrävG mit dem Träger pro familia Nürnberg befristet bis 31.12.2026 umgesetzt.
184 Menschen mit Zuwande- rungsgeschichte und/oder Fluchterfahrung sind für ste- reotype Rollenverständnisse sensibilisiert und kennen den Zusammenhang von Ge- sundheit und Geschlecht. Einsatz von Sprachmittler*innen bzw. Gesundheitslots*innen zur Sensibilisierung von Rollenver- ständnissen und dem Zusammen- hang von Gesundheit und Ge- schlecht für Menschen mit Fluchter- fahrung. Angebote für Menschen bspw. in Gemeinschaftsunterkünf- ten mit Fluchterfahrung bzw. Migra- tionshintergrund werden geschlech- tersensibel aufbereitet und in die entsprechende Muttersprache über- setzt und im Sinne eines Peer-to- Peer-Ansatzes transportiert. Menschen mit Zuwanderungs- geschichte, Menschen mit Fluchterfahrung Gh/GF-2 • Bekanntheit des Angebots und Nachfrage. • Erreichte Einrichtungen und Anzahl der Teilnehmenden (nach Geschlecht). ab 2024 Eigenper- sonal, Ho- norar- und Sachkos- ten für die Aufwands- entschädi- gungen des einge- setzten Personals
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
185 Die geschlechtssensible Ge- sundheit älterer Menschen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Männergesundheit (gemäß un- terschiedlicher geschlechtsspezifi- scher Gesundheitsprobleme von Senior*innen). Senior*innen SenA/2, SenA/3 • Anzahl entsprechender Ver- anstaltungen. • Anzahl der Teilnehmenden nach Geschlecht. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
186 Die Nürnberger Kliniken und Gh profitieren von gegensei- tigem Wissen und können geschlechtersensible Be- darfe besser identifizieren – insbesondere im Kontext Kin- der mit Varianten der Ge- schlechtsentwicklung. Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Nürnberger Kliniken und Gh, um von gegenseitigem Wissen zu profitieren und geschlechtersensib- len Bedarf besser zu identifizieren – insbesondere zu Kindern mit Vari- anten der Geschlechtsentwicklung. Beteiligung/Teilnahme seitens Gh am jährlichen Gender-Medizinsym- posium des Klinikum Nürnberg. Fachkräfte im Gesundheitsbe- reich Gh/L-MF, Gh/GF-2, Gh/GF- GBE, Gh/Inf- FSG • Wissenstransfer zwischen Gh und Nürnberger Kliniken bzgl. Wechselwirkungen zwi- schen Geschlecht und Ge- sundheit/Krankheit ist erfolgt (Teilnahme an etwaigen Ver- anstaltungen). • Ein Austausch hat mind. einmal jährlich stattgefunden. ab 2024 mit beste- henden Ressour- cen
187 Angehende Erzieher*innen an den Fachakademien für Sozialpädagogik (FAKS) sind über den Zusammenhang von Gesundheit und ge- schlechtlicher Vielfalt sensibi- lisiert. Ein Unterrichtsmodul zum Thema Gesundheit und Geschlecht wird an den FAKS durch die Fachstelle Ge- schlechtersensible Prävention durchgeführt. Angehende Er- zieher*innen, Kinderpfle- ger*innen Gh/GF-2, Gh/Inf- FSG • Das Unterrichtsmodul Ge- sundheit & Geschlecht wird an der FAKS angeboten und nachgefragt. • Anzahl der Durchgeführten Einheiten und (jeweils) An- zahl der Teilnehmenden. ab 2024 mit beste- henden Personal- ressourcen

2.6 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
188 Die Gestaltung des öffentli- chen Raums erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestal- tung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanla- gen, Plätzen. Je nach Projekt fin- den Bürgerinformation, Bürgerge- spräche, ePartizipation, Planungs- werkstätten und weitere Maßnah- men statt. Stadtgesell- schaft SÖR, Ref. VI • Anzahl und Auswertung der mitwirkenden Personen bei Beteiligungsverfahren nach Geschlecht. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
189 Die Umgestaltung und Auf- wertung von Stadträumen mit Steigerung der Aufenthalts- qualität und der Reduzierung von „Angsträumen“ wird durchgeführt. Im Zuge von Umgestaltungsmaß- nahmen werden Stadträume in ih- rer Funktion und Gestaltung aufge- wertet mit dem Ziel den öffentlichen Raum für alle Bevölkerungsgrup- pen sicherer, angenehmer und at- traktiver zu gestalten. Wichtige Maßnahmen sind dabei: • Verbesserung der Barrierefreiheit • Vermeidung von schwer einseh- baren Situationen • Verbesserung der Beleuchtung • Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch konsumfreie Sitzgele- genheiten oder klimatische Aufwer- tungen wie Baumpflanzungen, Wasser, etc. • Erhöhung der sozialen Kontrolle • Gewährleistung der Multifunktio- nalität von Räumen für möglichst viele Nutzungsformen und Bevölke- rungsgruppen • generelles Ziel ist die Verhinde- rung von „Angsträumen“ Stadtgesell- schaft Stpl, SÖR • Bauliche Umsetzung der Maßnahmen anhand von un- terschiedlichen Projekten und ausgewählten Beispie- len. 2024- 2027 Eigenmit- tel/Städte- bauförde- rungsmit- tel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
190 Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. Zusammenstellung der Planungs- kriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Al- ter, Geschlecht, Behinderung. Stadtgesell- schaft UB • U-Bahnhöfe aus dem Revi- talisierungsprogramm wur- den anhand dieser Kriterien überprüft. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
191 Das Sicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum ist durch die Beseitigung von Angsträumen verbessert. Berücksichtigung von Angsträumen bei der Planung Frauen, die im öffentlichen Raum unter- wegs sind Vpl, SÖR • Beseitigung von Angsträu- men. • Verbesserung sozialer Kon- trolle. • Beleuchtung wichtiger Wege in Grünanlagen. laufend ggf. För- dermittel, Eigenper- sonal
192 Der ÖPNV ist im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit ausgebaut. Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf. Stadtgesell- schaft UB • Präsentation der Ergeb- nisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung. • Durchführung des Planfest- stellungsverfahren ist durch- geführt. • Fördermittelzusage ist er- folgt. 2019- 2025 mit beste- henden Personal- ressour- cen und Kostende- ckung über MIP- Ansatz
193 Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung ei- ner Nutzen-Kosten-Untersuchung, Einleitung eines Planfeststellungs- verfahrens, Beantragung von För- dermitteln. Stadtgesell- schaft Vpl • Präsentation der Ergeb- nisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung. • Planfeststellungsverfahren ist durchgeführt. • Fördermittelzusage ist er- folgt. fortlau- fend noch nicht beziffer- bar
194 Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewährleistet. Priorisierung und barrierefreier Um- bau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Eltern(teile) mit Kinderwägen, Personen mit Mobilitätsein- schränkungen Vpl • Anzahl der umgebauten Haltestellen. fortlau- fend 300.000 Euro jähr- lich im städti- schen Haushalt eingestellt
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
195 Die Bedingungen für Zufuß- gehende sind im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit verbessert. Erarbeitung eines Fußverkehrskon- zepts. Zufußgehende Vpl/M • Die Zufriedenheit der Nut- zer*innen ist gesteigert. • Der Anteil des Fußverkehrs am Gesamtverkehr ist gestei- gert. fortlau- fend noch nicht beziffer- bar
196 Die Bedingungen für Radfah- rende sind verbessert. Projekt „Radständer für die Stadt- teile“, mit Hilfe von ePartizipation Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten. Radfahrende Vpl/M, SÖR • Die Zufriedenheit der Nut- zer*innen ist gesteigert. • Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr ist gestei- gert. fortlau- fend rd. 60.000 Euro je Projektge- biet ste- hen im Haushalt zur Verfü- gung
197 Das alternative Mobilitätsan- gebot Car-Sharing ist geför- dert. Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet. Stadtgesell- schaft Vpl, DiP/OS, SÖR • Steigerung der Zufrieden- heit von Nutzer*innen und des Anteils der Verkehrsmit- tel des Umweltverbundes am Modal Split. • Anzahl und Errichtung der neuen Mobilpunkte. fortlau- fend Kosten von rd. 100.000 Euro wer- den über Son- dernut- zungsge- bühren fi- nanziert
198 Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räum- lichkeiten ist der geschlechts- spezifische Aspekt berück- sichtigt. Hinterfragen der geplanten Maß- nahmen in Hinblick auf Geschlech- terfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Besucher*innen der Nürnberger Bäder NüBad • Geschlechtsspezifische An- liegen sind berücksichtigt. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
199 Die Mitarbeitenden der Dienststellen bei Ref. VI sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. Ansprechpersonen in den Dienst- stellen benennen und Kontakt zu Ansprechpersonen im Referat her- stellen. Ansprechperso- nen in den Dienststellen, Mitarbeitende bei Ref. VI Ref. VI mit allen Dienst- stellen • Je Dienststelle ist jeweils mindestens eine Ansprech- person namentlich benannt. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
200 Die Gender-Checklisten sind angepasst und in den Pro- jektablauf integriert. Erweiterung Hochbau bzw. Kreis der Nutzer*innen. Mitarbeitende bei H H • Die aktualisierte Checkliste liegt vor. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal

2.7 Ausgewogenheit auf der Führungsebene

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
201 Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen (auch Frauen mit Zuwanderungs- geschichte) ist erhöht. Fortführung des Mentoringpro- gramms für Frauen sowie des Füh- rungseinblicks für Männer und Frauen und Ergänzung neuer Pro- grammdurchläufe. an Führungsauf- gaben interes- sierte Mitarbei- terinnen der Stadt Nürnberg PA/1-1, GST • Anzahl der Mentees und Mentor*innen. • Anzahl der Teilnehmenden. • Anzahl der Teilnehmenden, die drei Jahre nach Ab- schluss des Programms eine Führungsposition einneh- men. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- und Fremd- personal
202 Mitarbeiterinnen bei Ref. VI für Füh- ren mit reduzierter Arbeitszeit sen- sibilisieren, sie unterstützen und Möglichkeiten schaffen, da insbe- sondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten. Fortführen des internen Mentoringprogramms bei Ref. VI. an Führungsauf- gaben interes- sierte Mitarbei- terinnen bei Ref. VI Ref. VI mit allen Dienst- stellen • Anteil weiblicher Führungs- kräfte im Geschäftsbereich Ref. VI. • Anzahl Teilnehmerinnen am internen Mentoringpro- gramm. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
203 Frauen in Führungspositio- nen sind gestärkt. Weiterführung des Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Darunter auch: regelmäßiger Austausch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadtrats-Fraktionen im Rah- men der Netzwerktreffen. Frauen in Füh- rungspositionen bei der Stadt Nürnberg GST • Drei Netzwerktreffen jähr- lich haben stattgefunden. • Jeweils Anzahl der Teilneh- merinnen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
204 Netzwerke für weibliche Füh- rungskräfte im jeweiligen Ge- schäftsbereich sind initiiert und gestärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch ein- mal im Jahr mit weiblichen Füh- rungskräften (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben). Frauen in Füh- rungspositionen im Geschäftsbe- reich OBM GST • Erfahrungsaustausch hat stattgefunden. • Anzahl der Teilnehmerin- nen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
205 Lockerer Erfahrungsaustausch bei einem Treffen mit weiblichen Füh- rungskräften (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teil- weiser Unterstützung von PA. Frauen in Füh- rungspositionen im Geschäftsbe- reich 3. BM 3. BM mit allen Dienst- stellen und Ei- genbetrie- ben • Erfahrungsaustausch hat stattgefunden. • Anzahl der Teilnehmerin- nen. fortlau- fend Eigenper- sonal, Ei- genmittel
206 Lockerer Erfahrungsaustausch bei einem Treffen mit weiblichen Füh- rungskräften (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teil- weiser Unterstützung von PA. Frauen in Füh- rungspositionen der bei Ref. VI Ref. VI mit allen Dienst- stellen • Erfahrungsaustausch hat stattgefunden. • Anzahl der Teilnehmerin- nen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
207 An Führungsaufgaben inte- ressierte Frauen bei SpS er- fahren Unterstützung. Frauen werden gezielt zur Teil- nahme am Mentoringprogramm für Frauen eingeladen. Mitarbeiterinnen bei SpS SpS • Anzahl der Teilnehmerin- nen von SpS am Mentoring- programm für Frauen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
208 Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch besetzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte An- sprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf. Studienwün- sche werden unterstützt und durch TZ ermöglicht. an Führungsauf- gaben im J/B2 interessierte Frauen J/B2 Ab- teilungs- und Be- reichslei- tungen • Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pä- dagoginnen und Pädagogen besetzt. • Mitarbeitende werden ge- zielt zu beruflicher Weiterbil- dung/Studium ermutigt. fortlau- fend Eigenper- sonal

2.8 Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf

Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
209 Eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben für bei der Stadt Nürnberg beschäf- tigte Väter und Mütter wird ermöglicht. Die Ergebnisse und ggfs. Bedarfe aus der 2021 durchgeführten Väter- und Mütterbefragung werden fort- laufend berücksichtigt. Nächste Schritte werden geprüft und umge- setzt, z. B. im Rahmen der stadtin- ternen Öffentlichkeitsarbeit oder im Schichtdienst. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg, Väter und Mütter in einem Beschäftigungs- verhältnis bei der Stadt Nürn- berg GST, BfF, PA • Wichtige Aspekte bzgl. der Ergebnisse und Bedarfe der Väter- und Mütterbefragung werden in einer stadtweiten Arbeitsgruppe fortlaufend weiterverfolgt. • Treffen der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ergeb- nisse/Handlungsempfehlun- gen haben stattgefunden. • Maßnahmen wurden umge- setzt. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
210 Die Vereinbarkeit von Fami- lie, Privatleben und Beruf ist durch die Bereitstellung über- sichtlicher Informationen ver- bessert. Optimierung der Öffentlichkeitsar- beit im Hinblick auf bestimmte As- pekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insb. zentrale Themen- seiten im Intranet, Verbesserung des Zugangs für städtische Mitar- beitende ins Intranet, Optimierung von Vorlagen. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg PA/M, PA/1-1, PA/2-M, GST, KoM, BfF • Neue Themenseite zur Ver- einbarkeit von Familie und Beruf wird aktuell gehalten und gepflegt. • Der Zugang von außen auf das Intranet wird für städti- sche Mitarbeitende als Zwi- schenlösung (bevor das Social Intranet eingeführt wird) eingerichtet. fortlau- fend Eigenper- sonal
211 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch das er- weiterte Angebot digitaler Lernmöglichkeiten verbes- sert. Etablierung von digitalen Lernange- boten und Verweis auf geeignete externe Angebote. (Die Einführung eines Learning-Management-Sys- tem für die Stadt Nürnberg ist ab 2025 geplant.) Unter Einbezug der Infobox Führungsleitbild. Mitarbeitende der Stadt Nürn- berg, Führungs- kräfte PA/1-1 • Anzahl an digitalen Lernan- geboten • Anzahl an Zugriffen bzw. Teilnehmender (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutorials, Erklärvideos, Po- dcasts). fortlau- fend Eigen- und Fremd- personal, Eigenmit- tel
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
212 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinsichtlich der Tä- tigkeit der Nürnberger Stadt- rät*innen ist verbessert. Ausweitung der Betreuungsmög- lichkeit für Kinder während Stadt- ratssitzungen auf Ausschusssitzun- gen. Mitglieder des Nürnberger Stadtrats BgA • Die Unterstützung bzgl. der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder während der Aus- schusssitzungen ist vorhan- den. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
213 Der Anteil der Führungs- kräfte mit reduzierter Arbeits- zeit bei der Stadt ist in allen Führungsebenen erhöht. Ermöglichung bzw. Vorantreiben von Führen mit reduzierter Arbeits- zeit, Sammlung von Erfahrungen insb. bei Stellenneubesetzungen, laufende Evaluation, verstärkte Öf- fentlichkeitsarbeit zum Thema (In- ternet, Intranet). Führungskräfte und an Füh- rungsaufgaben interessierte Mit- arbeitende der Stadt Nürnberg, potenzielle Füh- rungskräfte von Extern (Perso- nalgewinnung) PA/1-PE, PA/2-R, PA/M • Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit. • Ein entsprechendes Infor- mationsangebot (Internet/In- tranet) ist vorhanden. fortlau- fend Eigenper- sonal
214 Ermöglichung von Führen mit redu- zierter Arbeitszeit bei Gh, bspw. als Grundlage für eine stärkere Berück- sichtigung bei Stellenbesetzungs- verfahren. Führungskräfte bei Gh Gh/L, PA • Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei Gh. • Arbeitsbelastung der Füh- rungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit. fortlau- fend Eigenper- sonal
215 Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Un- terstützung betroffener Mitarbeiten- der. Insbesondere geteilte Leitun- gen sollen forciert werden, um be- rufliche Weiterentwicklung und pri- vate Anforderungen erfüllen zu kön- nen. Pädagog*innen in Leitungsstel- len J/B2 Ab- teilungs- und Be- reichslei- tungen • Wünsche von Vereinbar- keit von Privatleben und Be- ruf werden zu mind. 75% ver- wirklicht werden. fortlau- fend Eigenper- sonal
Nr. Ziel Maßnahme(n) Zielgruppe(n) Zustän- Indikatoren (SMART) Zeitplan Ressour-
digkeit cen
216 Die gendergerechte Perso- nalpolitik ist ausgebaut und weitergeführt. Schaffung/Etablierung verschiede- ner Arbeitszeitmodelle und beson- dere Berücksichtigung der berufli- chen Weiterentwicklungsmöglich- keiten in den verschiedenen Ar- beitszeitmodellen von Mitarbeiten- den. Mitarbeitende des Geschäfts- bereichs 3. BM 3. BM mit allen Dienst- stellen und Ei- genbetrie- ben, PA • Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmo- delle. • Spezielle Fördermaßnah- men für Mitarbeitende. • Fortschritte im Rahmen des Prozesses Teilzeit im (Wech- sel-)Schichtdienst. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
217 Die Vereinbarkeit von Privat- leben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. Elternzeit für Väter wird gefördert und unterstützt. Mitarbeiter bei SpS SpS • Anzahl der Väter, die El- ternzeit nehmen. fortlau- fend Eigenmit- tel, Eigen- personal
218 Die ganztägige Schulkinder- betreuung ist bereitgestellt und bedarfsgerecht entwi- ckelt. Erweiterung der schulischen Maß- nahmen für die ganztägige Schul- kinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privat- leben und Beruf - auch angesichts des demografischen Wandels und des Rechtsanspruchs auf Ganz- tagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsan- geboten von J). Eltern, bzw. Er- ziehungsberech- tigte innerhalb der Stadtgesell- schaft SchA, J • Die Angebote sind ausge- baut und weiterentwickelt. • Die Abstimmung mit der Ju- gendhilfeplanung ist erfolgt. fortlau- fend, jähr- liche An- passung Eigenmit- tel, Eigen- personal

Berichtsvorlage Ref.V/005/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für die Stadt Nürnberg - Fortschreibung 2024

Bericht:

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) für die Stadt Nürnberg gem. Art. 69 Abs. 2 AGSG wurde am 18.10.2018 im Sozialauschuss vorgelegt. Im Zeitverlauf ist das SPGK gemäß der sozialen Entwicklungen immer wieder anzupassen. Eine Aktualisierung ist insbesondere notwendig geworden, weil durch den demografischen Wandel bestimmte Themen und Handlungsfelder in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, beispielsweise die zunehmende Digitalisierung und die Verhinderung von Einsamkeit, ebenso sind kommunale Handlungsspielräume z.T. kleiner geworden. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch die Beteiligung der maßgeblichen seniorenpolitischen Akteurinnen und Akteure initiiert, die im Herbst 2023 im städtischen "Demografieforum" unter Federführung des Seniorenamtes aufgenommen wurde und kontinuierlich weitergeführt werden soll. Angesichts der übergreifenden Aufgabenstellung für alle Geschäftsbereiche wird das SPGK im Plenum des Stadtrats eingebracht. Diese besondere Bedeutung spiegelte sich auch wider im diesjährigen Schwerpunktthema des Bayerischen Städtetags, zusammengefasst im Positionspapier "Altwerden in der Stadt", das am 27. Juni 2024 in Kempten beschlossen wurde (abrufbar unter https://www.baystaedtetag.de/fileadmin/Downloads/Jahrestagungen/2024/Tagungspapier_BStT_2024.pdf). Es betont die Dringlichkeit und die Herausforderungen der Gestaltungsaufgabe einer alternsgerechten Stadt und beschreibt ähnliche Lebensbereiche wie das Nürnberger SPGK. Zudem enthält es wichtige Forderungen an die Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kommunen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche älterer Menschen in der Stadt Nürnberg.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage

zur Sitzung des Stadtrats am 18.09.2024

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept der Stadt Nürnberg

- Fortschreibung 2024

Präambel ................................................................................................... - 2 -

1. Einleitung ............................................................................................... - 3 -

2. Handlungsfelder ..................................................................................... - 5 -

2.1 Aktives Alter und Engagement ..................................................................................... - 5 - 2.2 Altersarmut ................................................................................................................... - 8 - 2.3 Digitalisierung ............................................................................................................. - 10 - 2.4 Gemeinschaft .............................................................................................................. - 13 - 2.5 Generationenbeziehungen ......................................................................................... - 15 - 2.6 Gesundheit/Prävention .............................................................................................. - 17 - 2.7 Pflege .......................................................................................................................... - 20 - 2.8 Vielfalt von Lebenslagen ............................................................................................. - 22 - 2.9. Wohnen, Urbanes Leben ........................................................................................... - 25 -

3. Fazit ...................................................................................................... - 28 -

Präambel

Mit dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept bekundet die Stadt Nürnberg ihren Willen, sich für die Belange älterer Menschen stark zu machen und diese in allen Bereichen ihres Verwaltungshandelns angemessen zu berücksichtigen. Das Gesamtkonzept wird federführend vom Seniorenamt erarbeitet, gilt aber für die ganze Kommune; daher soll auch in anderen städtischen Aufgabenfeldern die seniorenpolitische Perspektive berücksichtigt und aufgegriffen werden. Dabei steht das Seniorenpolitische Gesamtkonzept nicht über oder neben den jeweiligen städtischen Fachplanungen, sondern strahlt auf diese aus. Dies wird in der Leitlinie 8 „Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern“ in Verbindung mit den weiteren Leitlinien des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg1 deutlich, der eine Querschnittsbetrachtung der Lebenssituation älterer Menschen in Nürnberg einfordert.

Substantiell ist das Seniorenpolitische Gesamtkonzept ein planerischer Rahmen für passgenaue Unterstützungsmaßnahmen. Gesetzlicher Hintergrund Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte in Bayern ist das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), Artikel 69. Darin werden Städte und Gemeinden in Bayern aufgefordert, ausgehend von Pflegebedarfsermittlungen, Seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu erarbeiten. Laut Gesetzesbegründung dienen die Gesamtkonzepte dazu, die „gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln.“ Die Aufzählung der Themenbereiche ist jedoch nicht als abschließend zu betrachten.

Am 18.10.2018 wurde das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für die Stadt Nürnberg im Sozialausschuss eingebracht. Die nun vorliegende Fortschreibung erscheint notwendig angesichts zahlreicher sozialer Entwicklungen und gesellschaftlicher Veränderungen im Hinblick auf ältere Menschen, auch in Nürnberg. Um nur einige dieser Entwicklungen anzusprechen: Die Digitalisierung bspw. erfasst zunehmend und in kaum vorhersagbarer Weise den Senioren- und Pflegebereich. Diversität ist im Geschäftsbereich des Referates für Jugend, Familie und Soziales ein fachlicher Schwerpunkt und wird auch verstärkt in der Seniorenarbeit ein Thema – bisher oft vernachlässigt. Angesichts der Corona- Pandemie und der teils dramatischen Auswirkungen ist auch der Aspekt der Gemeinschaft stärker in den Vordergrund gerückt. Ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept erweist sich somit als work in progress und erfordert daher eine Aktualisierung in angemessenen Zeitintervallen.

Der Entwurf des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde, beginnend im Verlauf des Jahres 2023 intern vom Seniorenamt mit all seinen Fachbereichen erarbeitet und im Referat für Jugend, Familie und Soziales abgestimmt. Anders als bei der ersten Aufstellung des Gesamtkonzepts im Jahr 2018 ist nun auch der Aspekt der Partizipation viel stärker berücksichtigt worden: Im Rahmen des „Nürnberger Demografieforums“, eines bewährten Veranstaltungsformats der Stadt Nürnberg, wurden am 22. September 2023 die wichtigsten Akteure der Altenhilfe, der politischen Vertretung der Seniorinnen und Senioren - allen voran der Stadtseniorenrat -, Mitglieder des Stadtrats sowie Kolleginnen und Kollegen zahlreicher städtischer Geschäftsbereiche und Dienststellen eingeladen, um den Rahmen und die Grundlagen des Konzepts gemeinsam zu diskutieren sowie Ideen, Impulse und Verbesserungsvorschläge zu sammeln und aufzugreifen. Dies erfolgte in neun Workshops, entsprechend der Zahl der Handlungsfelder; die Ergebnisse wurden vom Seniorenamt intern bewertet und flossen in die Texterstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ein.

1 https://www.nuernberg.de/internet/sozialreferat/orientierungsrahmen.html

1. Einleitung

Nürnberg hat sich im Jahr 2018 dafür entschieden, sein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept aus der Strategischen Ausrichtung der kommunalen Seniorenpolitik (Strategischer Rahmen) abzuleiten. Dabei wird ein oberster Grundsatz (Globalziel) vorangestellt und in vier Zieldimensionen bzw. strategische Ziele untergliedert. Dieser strategische Ansatz wird auf alle Handlungsfelder bezogen, die aufgrund der aktuellen sozio-gerontologischen Erkenntnisse und Entwicklungen von primärer Bedeutung sind. Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder werden nun auch – in Erweiterung zum bisherigen Gesamtkonzept – Entwicklungsziele und (Soll-)Maßnahmen abgeleitet:

Grafik: Aufbau des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für Nürnberg

STRATEGISCHER RAHMEN

GLOBALZIEL
„Wir wollen, dass Nürnberg eine Stadt für alle Lebensalter ist. Wir wollen, dass ältere Mitbürgerin-
nen und Mitbürger möglichst selbstbestimmt leben können und Chancen erhalten, am sozialen, kul-
turellen und politischen Leben teilzuhaben.“
STRATEGISCHE ZIELE
Weichen stellen Weichen Lebensräume entwickeln Handlungsspiel- Konkrete, individuelle
stellen räume strukturell Teilhabe
erweitern ermöglichen

Lebensräume

entwickeln

HANDLUNGSFELDER

Aktives Alter Altersar- mut Digitali- sierung Diversi- tät Gemein- schaft Generati- Gesund- heit, Prä- vention Pflege Wohnen, Urbanes Leben
onenbe-
ziehun-
gen

Aktives

Alter

Altersar-

mut

Digitali-

sierung

Diversi-

tät

Gemein-

schaft

Gesund-

heit, Prä-

vention

Wohnen,

Urbanes

Leben

Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen

in allen Handlungsfeldern

Der oberste Grundsatz bzw. das Globalziel lautet: „Wir wollen, dass Nürnberg eine Stadt für alle Lebensalter ist. Wir wollen, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger möglichst selbstbestimmt leben können und Chancen erhalten, am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben“. Dieser Grundsatz steht zum einen in Einklang mit der Ausrichtung der Stadt Nürnberg als „Stadt der Menschenrechte“, zum anderen ist damit ausgesagt, dass die Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe die obersten Prinzipien der Nürnberger Seniorenpolitik darstellen – und zwar in allen Aspekten der Lebenswelten älterer Menschen.

Das Globalziel wird analytisch in vier Zieldimensionen bzw. strategische Ziele differenziert2:  „Weichen stellen für eine älter werdende Stadtgesellschaft“: Bei dieser Zieldimension geht es vor allem darum, langfristig planerische Grundlagen herzustellen.  „Lebensräume entwickeln“ bezieht sich auf die (mittelfristige) Verbesserung des direkten Lebensumfelds und ist speziell auf den sozialräumlichen Ansatz unserer Seniorenarbeit gemünzt.

2 In der Praxis lassen sich Überschneidungen bei den Zieldimensionen nicht vermeiden; häufig tangieren einzelne Maßnahmen und Projekte mehrere strategische Ziele zugleich.

 „Handlungsspielräume strukturell erweitern“ zielt auf Handlungssouveränität als wichtiges Element der Selbstbestimmung der Menschen. Damit soll die Kenntnis von Handlungsalternativen gefördert werden, beispielsweise bei der Inanspruchnahme von unterschiedlichen Hilfe- und Unterstützungsleistungen.  „Teilhabe ermöglichen“: Bei Maßnahmen dieser Art geht es um konkrete Angebote.

Die strategische Ausrichtung soll in den verschiedenen Lebensbereichen älterer Menschen zum Tragen kommen. Daher werden Handlungsfelder kommunalen Handelns in der Seniorenpolitik identifiziert, basierend auf der internen Analyse und Sichtung der für Seniorinnen und Senioren bedeutsamsten Aspekte und Problemlagen ihrer Lebenswelten. Die genannten strategischen Ziele werden auf alle Handlungsfelder angewandt. Die Zahl dieser Handlungsfelder ist gegenüber der Ausgangsfassung von 2018 um eines erweitert worden, nämlich um die Perspektive der „Gemeinschaft“. Im Ergebnis bestehen nun neun Handlungsfelder3:  Aktives Alter/Engagement  Altersarmut  Digitalisierung  Gemeinschaft  Generationenbeziehungen  Gesundheit/Prävention  Pflege  Vielfalt der Lebenslagen (vormals „Diversität“)  Wohnen/Urbanes Leben

Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder wird jeweils eine Situationsbeschreibung der wichtigsten Aspekte und aktuellen Entwicklungen vorgenommen. Anschließend wird dargestellt, welche strategischen Handlungsansätze das Seniorenamt, der Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales sowie weitere Dienststellen der Stadtverwaltung, die für die Gestaltung der Lebenswelten älterer Menschen in Nürnberg von Bedeutung sind, verfolgen.

Anschließend werden in jedem Handlungsfeld Schlussfolgerungen in Form von Entwicklungszielen bzw. Maßnahmen gezogen. Damit wird ein Programm der erforderlichen kommunalen Aktivitäten in den kommenden Jahren skizziert und abgesteckt.

Im Folgenden werden die einzelnen Handlungsfelder detailliert dargestellt.

3 Die Abfolge ist alphabetisch, um anzuzeigen, dass keine Priorität gesetzt wird. Alle Handlungsfelder werden parallel bearbeitet.

2. Handlungsfelder

2.1 Aktives Alter und Engagement

2.1.1 Situationsbeschreibung

Aktives Alter bedeutet einen Lebensentwurf älterer Menschen, der auf selbständiges und selbstbestimmtes Leben abzielt, neue Aktivitätsformen ausprobiert und häufig einen positiven Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft leistet. Zu den sozialen Veränderungen im Rahmen des demografischen Wandels gehört, dass ältere Menschen zunehmend aktiver, gesünder und dem eigenen Altern gegenüber positiv eingestellt sind. So ist das Aktivitätsniveau von Seniorinnen und Senioren im Vergleich zu früheren Generationen deutlich gestiegen: mehr Sport, mehr Reisen, mehr Freizeitbeschäftigungen, mehr bürgerschaftliches Engagement und ein deutlich jüngeres gefühltes Lebensalter sind kennzeichnend. Andererseits bestehen nach wie vor große Unterschiede im Hinblick auf ein erfülltes Altwerden: Jeder Mensch altert anders, das Aktivitätsniveau nimmt mit zunehmendem Lebensalter immer stärker ab und es bestehen deutliche Unterschiede beim Aktivitätsniveau vor allem zwischen sozial ungleichen Gruppen. Auch in der vom Seniorenamt durchgeführten Seniorenbefragung aus dem Jahr 2019 wurden diese Ergebnisse für die Seniorinnen und Senioren in Nürnberg bekräftigt.

Aktives Altern ist auf individueller Ebene häufig durch die vorangegangene Biografie geprägt. Dennoch kann Aktives Altern auch erlernt werden. Eine wichtige biografische Bruchstelle ist dabei der Übergang in den Ruhestand. Dieser bringt oftmals einen Verlust an sozialen Kontakten und sozialer Teilhabe mit sich, und der Freundeskreis wird im höheren Alter tendenziell kleiner. Daher kann es besonders wichtig sein, diese Lebensphase systematisch zu unterstützen, Kompensationsmöglichkeiten bereitzustellen, um Potenziale für Aktives Altern zu erhalten oder neu aufzubauen.

Gesellschaftlich betrachtet sind auch Altersbilder einem Wandel unterworfen. Einerseits verblassen eindeutige, oft diskriminierende Rollenbilder, andererseits wird zunehmend die gesellschaftliche Norm von Leistungsfähigkeit und Selbstoptimierung auch auf das Älterwerden übertragen. „Aktives Altern“ als unbedingtes Ziel zu setzen, schließt möglicherweise einen Teil älterer Menschen aus.

Seit dem Jahr 2020 gehen die Babyboomer (Geburtsjahrgänge 1955-1965) regulär in Rente. Diese Generation kennzeichnet gegenüber früheren Generationen eine Zunahme veränderter Familienmodelle, wechselnde Lebensentwürfe, weniger räumliche Bindungen, mehr Gestaltungsoptionen, selbstbestimmte Lebensführung, die auch in die Gestaltung des Älterwerdens mitgenommen wird. Für diese Kohorte wird allgemein erwartet, dass sie – auch aufgrund politischer Emanzipationsprozesse – ein hohes Aktivitätspotenzial mitbringt und ihre Vorstellungen vom Altwerden noch stärker auf Mitgestaltung und Mitbestimmung gerichtet sind. Somit dürften auch ihre Erwartungen an eine lebenswerte und aktivitätsfördernde Stadt anspruchsvoller sein, als dies vielleicht bei früheren Altengenerationen der Fall war.

Die kommunale soziale Seniorenarbeit muss, wenn sie zeitgemäß bleiben will, auf diese Veränderungen reagieren und sich darauf einstellen, dass das numerische Alter im Selbstbild der Älteren eine weniger bedeutsame Rolle spielt. Dies muss bei den Zielen und Handlungsansätzen berücksichtigt werden. So sind neue Zugangswege zu entwickeln, da sich immer mehr ältere Menschen nicht als alt definieren und von klassischen Seniorenangeboten nicht oder erst später erreicht werden; es bedarf mehr bereichs- und themenübergreifender Angebotsstrukturen. Dabei gilt es auch, „Aktives Alter“ bei spezifischen Einschränkungen (z.B. beginnende Demenz, eingeschränkte Mobilität, Sprachbarrieren, geringe finanzielle Mittel) zu ermöglichen; speziell auch im nahen Wohnumfeld (quartiersorientierte Altenarbeit).

Eine klassische Form des Aktiven Alter(n)s von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist das ehrenamtliche (bürgerschaftliche) Engagement. Während die Motivation hierzu früher häufig auf einer starken Bindung zu traditionellen Organisationen und ihren Werten, wie bspw. den Kirchen, gründete, fußt das Engagement heute neben der Werthaltung auch auf Selbstverwirklichung und persönlichen Wissensinteressen. Kritisch zu beurteilen ist, wenn ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Bereichen der Seniorenarbeit und Altenhilfe (zumindest implizit) als Ersatz für professionelle Dienstleistungen diskutiert wird, z.B. in der Pflege, in der Demenzbetreuung oder im Rahmen von sorgenden Gemeinschaften. Andererseits kann ehrenamtliches Engagement erhebliche kreative Potentiale entfalten, z.B. bei der (Mit-)Gestaltung von Seniorentreffs mit Bildungs- und Freizeitangeboten. Eine wichtige Aufgabe ist in jedem Fall die Passung von seniorenpolitischen Zielsetzungen mit der Selbstbestimmtheit, Eigenwilligkeit und Freiwilligkeit des Engagements.

Mindestens ebenso bedeutsam ist das Engagement älterer Menschen für jüngere Altersgruppen und drängende gesellschaftliche Herausforderungen, beispielsweise bei der Entlastung jüngerer Familien, beim Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen, für Umwelt, Klima und Demokratie oder für die Integration Zugewanderter. Hier ist ebenfalls durch die jeweiligen Fachbereiche, in denen Ehrenamt angesiedelt ist, darauf zu achten, dass die Interessen der älteren Ehrenamtlichen im guten Ausgleich zum Nutzen der Zielgruppen des Engagements stehen.

  1. Seniorenamt  Der städtische Seniorentreff „Bleiweiß – Bewegung und Begegnung“ bietet für aktive Ältere ein umfangreiches Programm an Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen und Workshops.  Die Angebote der Seniorennetzwerke und des städtischen Seniorentreffs werden kontinuierlich überprüft, ob sie den Wünschen und Bedürfnissen des „Aktiven Alters“ genügen. Durch Seniorenbefragungen werden Veränderungen im Freizeitverhalten registriert.  Das Seniorenamt fördert strukturell (durch Kooperation und Koordination verschiedener institutioneller Akteure) freiwilliges Engagement unterschiedlicher Art. Beispiele hierzu sind das Mach- Dich-Stark-Programm, der ehrenamtliche Besuchsdienst und das Projekt „Wege in die digitale Welt für Ältere“. Im Projekt „Warmstart- ins aktive Alter“ arbeiten unterschiedliche Akteure zusammen, um den Übergang ins Rentenalter zu unterstützen.  Ehrenamtliche sind strukturell eingebunden in die Wohnungsanpassungsberatung des Pflegestützpunktes (KOWAB); vgl. Kapitel Pflege.  Weitere konkrete Beispiele in den Seniorennetzwerken: ehrenamtliche Hol- und Bringdienste zu den Stammtischen für nicht mehr mobile ältere Menschen; dazu diverse Angebote der städtischen Seniorentreffs und Sonderveranstaltungen des Seniorenamtes (z.B. jährliches Sommerkonzert und Weihnachtsgala).  Das Seniorenamt fördert und unterstützt eine Reihe fachlich ausgewählter Einrichtungen und selbstorganisierter Initiativen (z.B. Altenakademie, Persönliche Stadtansichten, CCN 50+, Sechsundsechzig) sowie quartiersorientierte Angebote verschiedenster Träger und engagierte Seniorenclubs.

  2. Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Geschäftsbereich Ref. V  Die zentrale Anlaufstelle zur Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt oder Freiwilligenarbeit in Nürnberg ist die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und ‚Corporate Citizenship‘ im Referat für Jugend, Familie und Soziales. Es handelt sich um ein Querschnittskonzept, d.h. es wird mit allen relevanten Geschäftsbereichen kooperiert. Zu den Aufgaben gehören insbesondere Information, Anerkennungskultur, Vernetzung und Aufbau kooperativer Strukturen.  Dabei fördert und unterstützt die Stabsstelle das freiwillige Engagement von allen Altersgruppen und für sämtliche Zielgruppen. Das Spektrum umfasst verschiedenste Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Integration und Flucht, Inklusion, Wirtschaft und Netzwerkförderung.

  3. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)  Der BCN ist besonders im Bereich „Bildung im Alter“ aktiv: es besteht ein umfangreiches und vielseitiges Programm an Bildungsmöglichkeiten, das auch maßgeblich von Seniorinnen und Senioren wahrgenommen wird. Darüber hinaus gibt es mit „Bildung tagsüber“ ein spezifisches Bildungsprogramm, das primär ältere Nürnbergerinnen und Nürnberger erreicht.  Ein Schwerpunkt von KUF ist die soziokulturelle Stadtteilarbeit (u.a. in Kulturläden), die sich auch an ältere Menschen richtet. Zum Aufgabenprofil des KuKuQ gehört u.a. auch die Senioren- und Kinderkulturarbeit.  Im Bereich „Bewegung und Sport im Alter“ ist der SportService (SpS) wichtig: er gibt ein spezielles Programmheft für Seniorensport heraus. Der Förderung von Bewegung im Alter dienen z.B. auch die (aktuell 7) Bewegungsparks im Stadtgebiet.  Das Freiwilligenmanagement des Seniorenamts wird durch die Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement (s.o.) unterstützt. Die Freiwilligenagentur des Zentrums Aktiver Bürger (ZAB) bietet Beratung und vielfältige Angebote zu Engagementmöglichkeiten. Sie kooperiert mit dem Seniorenamt auch, wenn es um Ehrenamtliche im Bereich Wohnraumanpassungsberatung geht.  Weitere Schnittstellen sind das Gesundheitsamt, das präventive Angebote unterstützt; das Stadtplanungsamt, welche die Gestaltung des öffentlichen Raums als einen der wichtigsten Aufenthaltsorte für Senioren und Seniorinnen planerisch an die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft anpasst oder der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), der diese Planungen umsetzt.

2.1.3 Ausblick

Insgesamt ist Nürnberg – insbesondere mit den inzwischen 20 Seniorennetzwerken in Kooperation mit unterschiedlichen Trägern – gut aufgestellt. Ein zentraler Aspekt des Aktiven Alters ist dabei das ehrenamtliche bzw. bürgerschaftliche Engagement. Ehrenamtliches Engagement erfolgt auch bei älteren Menschen mittlerweile oft für klar umgrenzte, kleinere Projekte. Engagierte möchten sich oftmals nicht langfristig binden. Hierauf zu reagieren und flexiblere Angebote zu schaffen, erfordert jedoch höhere hauptamtliche Personalkapazitäten. Dazu gehört auch, in Zukunft innerstädtische Kooperationen zu stärken und vielfältige Engagementmöglichkeiten für ältere Menschen anbieten zu können. Wenn aufgrund des demographischen Wandels und des Arbeitskräftemangels Aufgaben zunehmend brach liegen, die bislang durch Personal wahrgenommen werden, kann das freiwillige Engagement gesamtgesellschaftliche Herausforderungen bewältigen helfen. Umso mehr wird aber das Ehrenamt die Koordinierung und Unterstützung durch Hauptamt benötigen. Die immer knapper werdenden hauptamtlichen Ressourcen gilt es zu stärken und Kooperationen auch mit weiteren Trägern anzuregen und zu koordinieren.

Vor diesem Hintergrund sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:  Die Generation der Babyboomer (aber auch Zielgruppen, die von der bisherigen Seniorenarbeit kaum erreicht wurden) wird mit attraktiven Angeboten angesprochen. Das Seniorenamt stellt seine Angebotspalette (u.a. in den kommunalen Seniorentreffs) laufend auf den Prüfstand und reagiert so auf veränderte Bedürfnisse der aktiven Älteren.  Das Seniorenamt sieht sich ferner als Wegbereiter für Aktives Alter und schafft hierzu einen Rahmen, um die Mitbestimmung der Zielgruppe bei der Angebotsgestaltung zu verbessern.  Damit die unterschiedlichen Zielgruppen die verschiedensten Angebote nutzen können, müssen diese besser sichtbar und auffindbar sein. Deshalb werden digitale Formate neben den klassischen Wegen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. In diesem Zusammenhang ist bspw. geplant, Gesundheitsangebote der Seniorennetzwerke und anderer Kooperationspartner auf geeigneten städtischen Internetplattformen einzustellen.  Zum Ausloten der Potenziale von ehrenamtlichem Engagement in der häuslichen Pflege („Quartierspflege“) siehe das Kapitel Pflege.

2.2 Altersarmut

2.2.1 Situationsbeschreibung

Altersarmut stellt eines der bedeutenden sozialpolitischen Themen dar. Nachdem ältere Menschen in der Vergangenheit eher unterdurchschnittlich von Armut betroffen waren, ist die Altersarmut seit 2007 langsam, aber kontinuierlich gestiegen4. Es gilt als sicher, dass in Zukunft (deutlich) mehr Menschen von Altersarmut betroffen sein werden. Ursachen dafür sind unter anderem die Absenkung des Rentenniveaus, die Steigerung der Lebenshaltungskosten oder eine Zunahme unterbrochener oder transnationaler Erwerbsbiographien ohne entsprechende Rentenansprüche.

Neben der gemessenen Armut existiert das Problem der verdeckten Armut. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nimmt.

Daten für Nürnberg zeigen Folgendes:  In Nürnberg ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter (Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel) in den letzten zehn Jahren fast ohne Unterbrechung von Jahr zu Jahr angestiegen. Während im Dezember 2018 noch 7.094 Menschen ab 65 Jahren außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter bezogen, waren es im Dezember 2022 bereits 8.224 Grundsicherungsbezieher. Dies entspricht 2022 7,6 Prozent der Bevölkerung ab 65 Jahren.  Mit Blick auf die Leistungsdichte rangiert Nürnberg inzwischen etwas oberhalb des großstädtischen Mittelwerts. Besonders betroffen sind hierbei Migrantinnen und Migranten, die z.B. aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge) zugezogen sind: häufig bringen sie aus dem Herkunftsland nur einen unzureichenden Rentenanspruch mit und haben in Deutschland nicht mehr lange genug gearbeitet, um hier einen ausreichenden Anspruch zu erwerben. Der hohe Anteil an Hilfeempfängern mit Migrationshintergrund entsprechend dem 4. Kapitel des SGB XII verweist auf die besondere Problemlage dieser Gruppe.  Außerdem zeigen Daten der Nürnberger Seniorenbefragung aus dem Jahr 2019 die subjektiv empfundene Armut der Menschen ab 60 Jahren: Während auf die Frage „Wie würden Sie Ihre heutige finanzielle Situation einstufen?“ 24 Prozent mit „komme sehr gut zurecht“ und 41 Prozent „komme gut zurecht“ antworten, müssen sich 13 Prozent einschränken und 5 Prozent sogar stark einschränken.

Als Gründe für Altersarmut sind insbesondere die Faktoren Bildung, Arbeit, aber auch Gesundheit zu nennen. Arbeitslosigkeit, geringe Bildung (und in Folge oftmals schlechtbezahlte Jobs), unterbrochene Erwerbsbiographien durch Arbeitslosigkeitsphasen, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder schlechtere Gesundheit führen im Alter zu niedrigen Rentenanwartschaften und damit unter Umständen zur Altersarmut. Darüber hinaus kann auch Pflegebedürftigkeit zu einem Armutsrisiko werden, da durchschnittliche Renten für die wachsenden Eigenanteile in der stationären Pflege nicht mehr ausreichend sind (vgl. Kapitel Pflege).

Kommunen sind dadurch immer stärker mit den Folgen von Altersarmut konfrontiert, können aber die Einkommensarmut der Betroffenen nicht unmittelbar beeinflussen. Dabei sind jene älteren Menschen, die sozial und ökonomisch benachteiligt sind, in doppelter Hinsicht vulnerabel und bedürfen der Unterstützung im Sinne kommunaler Daseinsvorsorge.

4 Bezüglich der Altersarmut bestehen verschiedene Definitionen, wobei in der Regel auf die Einkommensarmut abgehoben wird. Eine offizielle Messgröße ist die „Armutsgefährdungsquote“: Eine Person gilt nach der EU-Definition der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung).

  1. Seniorenamt  Monitoring: Das Seniorenamt erfasst im Rahmen seines Monitorings und der Sozialberichterstattung (Seniorenbefragungen) kontinuierlich die materielle Lage bzw. Altersarmut und Armutsgefährdung in Nürnberg. Hinzu kommen gesonderte Befragungen in den Seniorennetzwerken.  Vernetzung: mit dem Sozialamt werden Ergebnisse und Planungen regelmäßig ausgetauscht; vgl. z.B. Bericht zur Altersarmut am 25.07.2019 im Sozialausschuss sowie Berichtserstattung „Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen“ im Sozialausschuss am 04.07.2024. Im Arbeitskreis Altersarmut (Beteiligte: Stadtseniorenrat, Seniorennetzwerke, NOA und Sozialamt) werden konkrete mögliche Maßnahmen besprochen. Außerdem ist das Seniorenamt Mitglied im Netz gegen Armut, ein Kooperationsnetz der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und privater Initiativen. Die Mitglieder beraten sich im Rahmen regelmäßiger Treffen, bringen Ideen ein und planen Aktionen und Projekte.  Schaffung von Begegnungsorten: Der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten dienen Maßnahmen, die speziell im Wohnumfeld bzw. Quartier ansetzen. Hierzu lassen sich alle Bemühungen um die Entwicklung von Begegnungsorten (z.B. Mehrgenerationenhäuser) ohne Konsumzwang zählen. Das Seniorenamt fördert den Betrieb solcher Orte/offener Treffpunkte, an denen sich auch materiell benachteiligte Seniorinnen und Senioren treffen können.  Vergünstigte Angebote: Im Hinblick auf die individuelle Teilhabe bieten die Seniorennetzwerke sowie die städtischen Seniorentreffs viele vergünstigte Angebote und Kurse. Diese Angebote reichen von Gymnastik und Gedächtnistraining über Kreativ-Treffs und Tanz bis hin zu Theater, Musik und Vorträgen.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Ein zentraler städtischer Akteur ist das Sozialamt (SHA), mit dem das Seniorenamt eng zusammenarbeitet: > Als primäre Bewilligungsstelle der Grundsicherung im Alter stellt SHA Leistungen zum Lebensunterhalt sicher. > Über den Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD) werden (hauptsächlich alleinlebenden) älteren Menschen mit persönlichen, materiellen und psychosozialen Problemlagen Unterstützungsangebote unterbreitet. > Mit dem NürnbergPass können anspruchsberechtigte ältere Menschen monetäre Vergünstigungen in einer Vielzahl von Einrichtungen erhalten (u.a. auch beim Deutschlandticket).  Das Angebot der Stadtteilläden richtet sich u.a. auch an ältere Menschen in schwierigen materiellen Lagen.  Kooperationen mit KUF wie kostenlose bzw. günstige Bildungs- und Freizeitangebote im Rahmen des „Winters der Solidarität“ tragen aktuellen Entwicklungen, die ärmere Seniorinnen und Senioren beeinträchtigen, Rechnung.

2.2.3 Ausblick

Die Kommunale Seniorenpolitik muss sich der zunehmenden Altersarmut stellen, auch wenn die primären Ursachen hierfür nur wenig beeinflusst werden können. Daher ist der Schwerpunkt auf Maßnahmen zu legen, die gesellschaftliche Teilhabe trotz unzureichender Einkünfte sicherstellen oder zumindest fördern.

Für die nähere Zukunft sind folgende Maßnahmen geplant:  Verbesserung der Planungsgrundlagen: Generell müssen einzelne Zielgruppen (z.B. in bestimmten Stadtteilen) besser erreicht werden. Dabei ist u.a. das Thema verdeckte Armut wichtig. Auch sind bestimmte Zielgruppen, die von Altersarmut betroffen sind, stärker in den Fokus zu nehmen, bspw. die „Generation Gastarbeiter“. Hierfür werden gesonderte Befragungen durchgeführt.

 Ausweitung des Monitorings: Zusätzlich zu den bisherigen Aspekten werden auch die (steigenden) Eigenbeteiligungen in der stationären Pflege kontinuierlich erfasst.  Verstetigung und ggf. Ausweitung monetärer Vergünstigungen für Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen: Dies wird trotz schwieriger Haushaltslage notwendig sein. Ein wichtiges Instrument ist der „NürnbergPass“, der für verschiedenste städtische Angebote sowie das Deutschlandticket in Anspruch genommen werden kann; in diesem Rahmen bietet auch das Seniorenamt Vergünstigungen an, z.B. Ermäßigungen bei Eintrittspreisen und Kursgebühren. Das Angebotsspektrum, die Preisgestaltung sowie der Bekanntheitsgrad der städtischen Angebote werden regelmäßig überprüft und auf Ermäßigungen nicht-städtischer Akteure wird hingewirkt.  Verbesserung der Informationsvermittlung: Das Seniorenamt macht bestehende (vergünstigte) Angebote so weit wie möglich bekannt, um die Inanspruchnahme weiter zu erhöhen.  Weitere Möglichkeiten der Armutsmilderung auf kommunaler Ebene werden geprüft, z.B. inwieweit Beratung zu Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner unterstützt werden kann. Auch die Beratung über vorhandene Rechtsansprüche wird intensiviert, da bekanntermaßen solche Ansprüche (etwa die Grundsicherung) oft – aus Scham oder Unwissenheit – von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden.  Armut bzw. Armut im Alter soll enttabuisiert werden. Hierfür wird ein stadtweiter Diskurs angestoßen, z. B. durch Veranstaltungen, Kooperationen, oder auch Bildungsangeboten.

2.3 Digitalisierung

2.3.1 Situationsbeschreibung

Bezüglich der Nutzung digitaler Medien hat die Corona-Pandemie in den Fokus gerückt, wie schnell ältere Menschen abgehängt werden können, wenn sie keinen Zugang zur digitalen Welt haben. 72 % der Offliner in Deutschland sind älter als 65 Jahre (nach einer Erhebung aus dem Jahr 2021). Die Teilnahme an kulturellen Angeboten im Netz, die Nutzung von Online-Einkaufsmöglichkeiten und vor allem auch die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte über Messenger-Dienste oder Video-Telefonie sowie weitere digitale Nutzungs- und Teilhabemöglichkeiten stehen Offlinern nicht zur Verfügung.

Bereits 2019 wurde bei der Seniorenbefragung der Stand der digitalen Anbindung Nürnberger Seniorinnen und Senioren thematisiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Internet, Smartphone oder Computer durchaus verbreitet sind, es jedoch (noch) einen nicht unerheblichen Anteil gibt, der zu den sogenannten Offlinern gehört: Ungefähr ein Drittel der ab 60-Jährigen nutzt das Internet nicht. Weitergehende Analysen zeigen:  Das Smartphone wird häufiger genutzt als Tablets oder Computer.  Die Nutzung des Internets nimmt mit steigendem Alter stark ab.  Menschen mit schlechterem Gesundheitszustand nutzen das Internet seltener.  Ältere Frauen sind seltener online als ältere Männer.  Internetnutzung hängt auch von der Bildung ab.

Zwar ist davon auszugehen, dass sich in älteren Bevölkerungsgruppen der Umgang mit digitalen Medien immer mehr durchsetzt, doch sind Maßnahmen zur Ermöglichung eines niedrigschwelligen Zugangs zur digitalen Welt für Offliner sowie zur Förderung der Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien (etwa bei Geldgeschäften und Online-Diensten) und den sich stetig weiterentwickelnden Technologien und Anforderungen weiterhin erforderlich; dabei müssen Älteren auch Kompetenzen vermittelt werden, um mögliche Bedrohungen erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Andererseits gilt es aber auch, „analoge“ Angebote in der Seniorenarbeit vorzuhalten, um nicht zur Exklusion besonders vulnerabler Menschen beizutragen.

Ein zweites bedeutendes Thema sind Neue Technologien in der Alltagsunterstützung. Dazu gehören etwa Assistenzsysteme, Smart Home, Ambient Assisted Living (AAL), Navigationssysteme, neue Systeme im ÖPNV. Das Feld der Gerotechnologie besitzt eine Reihe von Potenzialen für die Lebensqualität älterer Menschen aktuell und in Zukunft. Diese liegen in unterschiedlichen Bereichen wie Selbstständigkeits- und Mobilitätserhalt, Förderung von Kommunikation und sozialer Partizipation, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Früherkennung von Risiken und Aktivierung (in unterschiedlichsten Settings). Technik ist nicht nur als Unterstützung und/oder Kompensation zu sehen, sondern auch als Ermöglichung von Wohlbefinden und zur Förderung von Teilhabe, Persönlichkeitsentwicklung und Selbständigkeit.

Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere der Künstlichen Intelligenz, werden angesichts steigender Versorgungs- und Fachkräftebedarfe auch für die Pflegebranche zunehmend als Chance und Lösungsansatz diskutiert. Neue Pflegetechnologien haben das Potenzial, den Alltag von Fachkräften, die in Pflegeheimen, Krankenhäusern und in der häuslichen Pflege tätig sind, erheblich zu erleichtern. Während mit dem Technikeinsatz im häuslichen Umfeld und am Beginn pflegerischer Unterstützung vorwiegend eine Verbesserung von Lebensqualität, Unabhängigkeit oder Kommunikation mit medizinisch-pflegerischen Angeboten verfolgt wird, werden in der stationären und häuslichen Pflege technikbasierte Ansätze, etwa im Bereich Dokumentation, zur qualitativen Optimierung und ökonomischeren Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gesucht. Die Weiterentwicklung der Pflege durch Technisierung und Digitalisierung trägt dazu bei, das Berufsbild Pflege zu modernisieren und Pflegende physisch, psychisch und auch emotional zu entlasten. Bislang ist die Anzahl an Produkten, die den Sprung vom Prototyp in den Markt geschafft haben, noch vergleichsweise gering. Gründe hierfür sind u.a. ethische Fragestellungen, zu kompliziertes Handling, mangelnde Aussicht auf Finanzierung, ungeklärte Schnittstellen zur IT. Hinzu kommen Fragen nach dem Datenschutz, des Zusammenwirkens mehrerer Technologien, deren Auswirkungen auf Arbeitsprozesse oder Veränderungen der beruflichen Identität.

  1. Seniorenamt  Projekt „Wege in die digitale Welt“ (zeitlich befristet): Über das von der Fürst-Gruppe unterstützte Projekt werden Strukturen in Zusammenarbeit mit den Seniorennetzwerken und den darin eingebundenen Akteuren aufgebaut, die Angebote im digitalen Bereich für Ältere ermöglichen. Kern sind niedrigschwellige Angebote: „Erste Schritte mit Smartphone/Tablet im 1:1-Tandem“, Digital- Sprechstunden und Digitalcafés, die in den verschiedenen Seniorennetzwerken stattfinden. Durchgeführt werden die Angebote von ehrenamtlich tätigen Digitallotsinnen und Lotsen. Ältere, die (noch) kein eigenes Gerät besitzen, können mit einem kostenfreien Leihgerät den Umgang mit dem Smartphone bzw. Tablet erlernen. Das Projekt wird nach Ablauf der Förderung durch die Fürst- Gruppe so weit wie möglich in die Seniorennetzwerke überführt.  Weiterentwicklungen digitaler Beratungs- und Informationsleistungen: Die digitale Pflegeplatzbörse des Pflegestützpunktes ist bereits realisiert. Online-Beratung des Pflegestützpunktes und im Bereich Ehrenamt (im Verbund mit anderen Dienststellen des Sozialreferats) steht den Bürgerinnen und Bürgern als digitales Angebot zur Verfügung. An weiteren digitalen Angeboten wird gearbeitet: z.B. Online-Datenbank mit spezifischen Angeboten und Veranstaltungen in den Seniorennetzwerken, Onlinetools im Freiwilligenmanagement, Weiterentwicklung des Internetauftritts des Seniorenamtes und des Pflegestützpunktes, Online-Buchungssystem für Kurse und Veranstaltungen sowie die Einrichtung einer Freiwilligen-Datenbank.  Zudem fördert das Seniorenamt den Computer Club 50plus als selbstorganisierte Initiative zur Förderung des Umgangs älterer Menschen mit digitalen Medien. Der Computer Club 50plus bietet seit vielen Jahren auf die Bedarfe von Seniorinnen und Senioren abgestimmte Kurse, Vorträge und Beratungen an (z.B. Produktberatung, Umgang mit verschiedenen Medien etc.). Auch im städtischen Seniorentreff Bleiweiß werden eine Reihe von Kursen für PC, Tablet und Handy sowie Vorträge zu digitalen Medien angeboten. Darüber hinaus finden in den Seniorennetzwerken, Mehrgenerationenhäusern und Begegnungsstätten weitere Angebote zur digitalen Teilhabe statt.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Die „Eckpunkte für eine digitale Stadtverwaltung“ des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation dienen als Basis der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung sowie als Grundlage für die Modernisierung der internen Arbeitsprozesse und ihrer nach außen gerichteten Dienstleistungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.  Der BCN bietet unter der Rubrik „Bildung tagsüber“ verschiedenste Kurse und Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren, darunter auch speziell zum Thema Digitalisierung („Vernetzt & digital am Vormittag/Nachmittag“).  Die Realisierung der Online-Beratungen des Pflegestützpunkts und des Freiwilligenmanagements erfolgen in enger Kooperation mit dem Jugend- und dem Sozialamt, die ebenso Online-Beratungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen unterbreiten.  Das Pflegepraxiszentrum (PPZ) des NürnbergStifts (und weiterer Konsortialmitglieder) befördert den sozialpolitisch-ethischen und ökonomischen Diskurs zur Technisierung und Digitalisierung der Pflege. Das PPZ untersucht Pflegetechnologien auf ihre Praxistauglichkeit, ihre ethischen, sozialen, psychologischen und rechtlichen Implikationen und prüft ihren Nutzen in unterschiedlichen Settings (auch unter Beteiligung derjenigen, die sie später anwenden sollen).

2.3.3 Ausblick

Das Seniorenamt sieht im Zusammenhang der Digitalisierung eine doppelte Aufgabe: Zum einen sind verschiedene Maßnahmen notwendig, Älteren niedrigschwellig Chancen zu bieten, um die Vorteile digitaler Anwendungen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben sicher nutzen zu können. Zum andern setzt sich das Seniorenamt dafür ein, dass auch Menschen ohne digitalen Zugang weiterhin selbstbestimmt am Leben teilhaben können. Analoge Beratungen, Angebote und Veranstaltungen werden auch künftig im Seniorenamt geplant und durchgeführt. Der persönliche Austausch, der Dialog, der weit mehr ist als ein bloßer Informationsaustausch, bleibt die Grundlage für Lebenszufriedenheit und ein gelingendes Zusammenleben in der Gesellschaft.

Zum Handlungsprogramm gehören folgende Maßnahmen:  Solange es noch eine signifikante Menge von Offlinern unter den Älteren gibt, unterstützt das Seniorenamt diese dabei, sich mit den digitalen Möglichkeiten der Teilhabe vertraut zu machen. Dazu gehört, Orte zum Austausch und zur Problemlösung bei digitalen Themen zu bieten. Deshalb wird die Palette der digitalen Angebote in den Seniorennetzwerken ausgeweitet und nach Wegen gesucht, das Projekt „Wege in die digitale Welt“ zu verstetigen.  Bei der Entwicklung digitaler Anwendungen, auch im Rahmen der städtischen Bürgerdienste, ist darauf zu achten, ob diese auch für Seniorinnen und Senioren verständlich und einfach zu nutzen sind. Das Seniorenamt setzt sich dafür ein, dass diese Perspektive berücksichtigt wird.  Selbstorganisierte Initiativen wie z.B. der ComputerClub 50plus werden weiterhin gefördert. Sie stellen in der Vermittlung ein sehr wichtiges Bindeglied dar, da sie als Peer Group die Informationsbedürfnisse der Zielgruppe kennen und mit ihrem Angebot darauf reagieren können.  Der Pflegestützpunkt wird sein Unterstützungsangebot durch die 2024 eingeführte Online-Beratung ausweiten und damit noch mehr Kundenservice ermöglichen. Auch in anderen Fachbereichen des Seniorenamts werden Online-Tools entwickelt und eingesetzt.  Neue Technologien in der Alltagsunterstützung werden nach Möglichkeit bekannter gemacht.  Zur Erhöhung der Medienkompetenz unter den Älteren werden Aktivitäten für neue Kooperationen, möglichst generationenübergreifend, unternommen (z.B. mit Medienwerkstätten, Kultureinrichtungen etc.).  Angesichts der ethischen Implikationen und möglichen Gefährdungspotenziale digitaler Technologien werden generationenübergreifende Diskussionen angestoßen und geeignete Plattformen entwickelt und erprobt.

2.4 Gemeinschaft

2.4.1 Situationsbeschreibung

Der demographische Wandel mit veränderten Familienmodellen hat auch in Nürnberg zur Folge, dass zahlreiche ältere Menschen alleine und weit entfernt von Familienmitgliedern leben. Oft führt der Verlust des Partners bzw. der Partnerin oder der Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand dazu, dass soziale Netze ausdünnen. Freundeskreise werden mit zunehmendem Alter tendenziell kleiner. Dazu kommt, dass die Babyboomer-Generation sich tendenziell nicht mehr langjährig in Organisationen einbinden lässt, was Kirchen oder Vereine heute bereits deutlich spüren.

Laut dem Statistik-Monitor des Nürnberger Amts für Statistik leben 36 % der Nürnbergerinnen und Nürnberger über 65 Jahre (38.982 Haushalte) und 43 % der Menschen über 80 Jahre (15.530 Haushalte) alleine. Knapp 4 % der Befragten der Nürnberger Seniorenbefragung aus 2019 antworteten auf die Frage, ob sie sich oft einsam fühlen mit „trifft genau zu“. Für gut 8 % der Befragten trifft dies eher zu.

In der Pandemie-Zeit ist ein Mangel an Gemeinschaft zu einem zentralen Thema geworden. Das Einsamkeitsempfinden älterer Menschen wurde im Jahr 2020 deutlich höher als 2017 angegeben (Deutscher Alterssurvey). Das Gefühl fehlender Zugehörigkeit ist eine stressvolle Erfahrung, soziale Isolation kann gesundheitliche Risiken verstärken. Ein Mangel an guten Beziehungen und Zugehörigkeit kann dazu führen, dass früher Pflege gebraucht und die Lebensqualität deutlich einschränkt wird.

Alle diese Faktoren rücken das Bedürfnis nach mehr Gemeinschaft bei Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund. Im Miteinander erleben auch Seniorinnen und Senioren ihre Wirksamkeit. Das Erleben von positiver Wirkung in der Gemeinschaft stärkt das Selbstbewusstsein. Dazu kommt das Gefühl der Zusammengehörigkeit, Nähe, Achtung und Wertschätzung. Geselligkeit und Gemeinschaft im direkten Umfeld ist für viele Seniorinnen und Senioren ein wichtiges Kriterium für Lebenszufriedenheit.

Darüber hinaus muss es auch in Einrichtungen der Langzeitpflege leitend sein, Kontakte innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu stärken, da hochaltrige Menschen in Heimen vielfach ebenso durch Verlust des Partners, des Wohnumfeldes oder der Mobilität wie in Privathaushalten Lebende von Einsamkeit betroffen sein können.

Die Förderung von Gemeinschaft als eigenständiges strategisches Handlungsfeld macht die Potenziale von Begegnungsansätzen in der kommunalen Seniorenarbeit deutlich. Ziel einer präventiven und teilhabeorientierten Seniorenpolitik ist es, das Miteinander von Seniorinnen und Senioren zu stärken und diese möglichst auch in soziale Kontakte zu und in Verantwortung füreinander und für andere Generationen zu bringen. Dabei muss in der offenen Begegnungsarbeit mit Seniorinnen und Senioren immer auch darauf geachtet werden, in Gemeinschaftsangeboten nicht Gruppengrenzen zu bekräftigen; bei der Zielsetzung einen guten Gruppenzusammenhalt zu erreichen, muss sensibel reflektiert werden, um niemanden ausgrenzen. Zu den Planungsgrundlagen der Seniorenarbeit in diesem Zusammenhang gehört es, Kenntnisse darüber zu erweitern, wer isoliert ist und darunter leidet, in welchen Stadtteilen dies verstärkt der Fall ist usw. Zielgruppen, die dabei besonders in den Blick genommen werden müssen, sind z. B. ältere Migrantinnen und Migranten, alleinlebende Offliner, Menschen höheren Alters mit Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen (vgl. Kapitel „Vielfalt der Lebenslagen“).

  1. Seniorenamt  Eine Befragung der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm zum Thema Nachbarschaftshilfe in Nürnberg, die das Seniorenamt in Auftrag gegeben hat, wird als Datengrundlage für zukünftige Planungen verwandt, um nachbarschaftliche Beziehungen und Hausgemeinschaften zu stärken.  Angesichts von Krisenszenarien, wie Energie- oder Klimakrise, wird nachbarschaftliche Gemeinschaft und Hilfe in Zukunft für vulnerable Gruppen immer wichtiger. Deshalb regt das Seniorenamt im Bereich der Stadtplanung kontinuierlich an, nachbarschaftliche Begegnungsorte im Rahmen der Sozialraumentwicklung zu initiieren.  Das Seniorenamt fördert Akteure, welche Orte, Anlässe und gesteuerte Formen für Begegnung bereitstellen. Die Seniorennetzwerke, intergenerationelle Begegnungseinrichtungen wie die beiden Mehrgenerationenhäuser, sowie offene Angebote der Wohlfahrtsverbände erhalten jährliche Zuschüsse und fachliche Begleitung durch das Seniorenamt. Darüber hinaus fördert das Seniorenamt ca. 200 Seniorenclubs sowie 10 Senioren-Begegnungsstätten in den unterschiedlichen Quartieren.  Unterstützt wird – wie bereits erwähnt – der Computer-Club CCN 50+, der neben Kursen und Vorträgen zusätzlich auch gesellige Ausflüge und Feste für die Mitglieder anbietet. Fachlicher Austausch und Vernetzung erfolgt mit der Altenakademie sowie Einzelprojekten und Initiativen, die in den Seniorentreffs der Stadt aktiv sind und Gemeinschaft anbieten.  Mit den städtischen Seniorentreffs Bleiweiß und Heilig Geist ist das Seniorenamt selbst operativ in Sachen Begegnung tätig. Ein umfangreiches Spektrum von Bewegungskursen und Begegnungsangeboten wirkt alltagsstrukturierend und schafft soziale Zugehörigkeit; die Möglichkeit zum zwanglosen Verweilen im Haus, etwa in der Cafeteria der Begegnungsstätte Bleiweiß, ist ein niedrigschwelliger Zugangsweg für ältere Menschen, die Gemeinschaft suchen.  Im Treff Heilig-Geist wird für pflegende Angehörigen und an Demenz erkrankte Menschen ein Begegnungsort angeboten, an dem Verständnis und Geselligkeit erfahren werden können. Die Cafeteria des Treffs lädt im Rahmen eines extern getragenen Projekts mit fachlich geschulten Ehrenamtlichen Pflegende und deren pflegebedürftige Angehörige zu offenen Kaffee- und Programmnachmittagen.  Das bereits genannte Projekt „Wege in die digitale Welt für Ältere“ verfolgt – neben der technischen Seite - auch die Zielsetzung, über die gemeinsame Nutzung digitaler Möglichkeiten soziale Kontakte zu fördern.  Der Freiwilligendienst des Seniorenamts vermittelt Kontakte über ehrenamtliche Hausbesuche bei immobilen Seniorinnen und Senioren. Gemeinschaftserlebnisse für die Ehrenamtlichen selbst schaffen regelmäßige Austausch- und Anerkennungstreffen für die Engagierten.  Die Nürnberger Pflegeeinrichtungen werden im Rahmen der Runden Tische mit den Seniorennetzwerken darin bestärkt, z.B. über Veranstaltungen, ehrenamtliche Besuchsdienste, Kooperationen mit engagierten Schulen und Ausbildungsbetrieben für die Bewohnerinnen und Bewohner die Öffnung in den Stadtteil zu forcieren.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Ein wichtiges Handlungsfeld von KUF ist die Stadtteilarbeit in Kulturläden, die sich auch an ältere Menschen richtet und gemeinschaftsstiftende Freizeit- und Bildungsangebote bietet. Zwischen Kulturläden und Seniorennetzwerken findet in vielen Quartieren ein enger Austausch statt.  Der SportService bietet umfangreiche Bewegungsangebote für ältere Menschen, die immer auch eine soziale Komponente im Sinne des Kontakteknüpfens beinhalten.  Das NürnbergStift legt bei seinen Einrichtungen großen Wert auf die Öffnung ins Quartier und wurde aufgrund eines entsprechenden Konzepts auch mit der Förderung im Rahmen des Programms PflegeSoNah bedacht.  Die wbg als städtisches Wohnungsunternehmen hat sich dem Seniorenamt gegenüber offen für den Wunsch gezeigt, eine Einrichtung für gemeinschaftliches Wohnen im Alter für die Zielgruppe der LGBTI-Senior*innen zu forcieren – eine Gruppe, die sich besonders vor isoliertem Älterwerden

sorgt, da in der Regel keine Kinder- und Enkelkinder als enge Kontaktpersonen für die älteren Menschen da sind.

2.4.3 Ausblick

Zur Förderung der Gemeinschaft und Bekämpfung von Einsamkeit unter älteren Menschen sind folgende Maßnahmen geplant:  Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein „Kompetenznetz Einsamkeit“ aufgebaut, das mit Praxisforschung und Wissenstransfer in die (Fach-)Öffentlichkeit Strategien gegen Einsamkeit umsetzen will. Die Stadt Nürnberg wird dies in geeigneter Weise unterstützen, z.B. durch Beteiligung an einer jährlich stattfindenden Woche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Auch der Weltseniorentag kann für das Werben um mehr Gemeinschaft genutzt werden. Mit unterschiedlichen Kooperationspartnern ist eine Kampagne denkbar, mit dem Ziel, Einsamkeit zu entstigmatisieren und Kontakt zu Menschen aufzunehmen, die möglicherweise unter Einsamkeit leiden.  In diesem Zusammenhang wird auch eine eigene Fachveranstaltung in Nürnberg zum Thema Einsamkeit stattfinden, um die aktuellen Erkenntnisse hierzu zu sammeln, zu verbreiten und für die Seniorenarbeit in Nürnberg verfügbar zu machen.  Seniorenamt bzw. Seniorennetzwerke forcieren die Kooperation mit Hausärzten und Ärztenetzwerken. Einsame, zurückgezogene Seniorinnen und Senioren sind den Ärzten sehr oft bekannt und sollen über diesen Zugang auf die Gemeinschafts- und Beratungsangebote der Seniorennetzwerke, Mehrgenerationenhäuser und Treffs aufmerksam gemacht werden.  Zusätzliche öffentliche Orte für Begegnung werden vorangetrieben; dies erfordert auch eine stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung. Der politische Einsatz für gesetzliche Grundlagen und Förderungen aus Mitteln des Landes und des Bundes für den Erhalt und Ausbau von Begegnungsorten wird vorangetrieben.  Digitale Medien werden stärker genutzt, um Begegnungsorte für ältere Menschen in Nürnberg bekannt zu machen (z.B. durch Übersichten von Begegnungsorten für Seniorinnen und Senioren auf der Homepage des Seniorenamtes).

2.5 Generationenbeziehungen

2.5.1 Situationsbeschreibung

Steigende Lebenserwartung und der Geburtenrückgang verändern familiale und verwandtschaftliche

Strukturen. Die Lebensspanne, die Generationen gemeinsam verleben, wird länger. Dies führt zu ei-

nem signifikanten Zuwachs von Drei- oder sogar Viergenerationenbeziehungen. Zwar wächst die

Wahrscheinlichkeit, Familienangehörige aus nachfolgenden Generationen zu erleben, zugleich verrin-

gert sich aber die Zahl an „Seitenverwandten“, also an Geschwistern oder Cousinen bzw. Cousins. Auch

werden künftige Generationen weniger Tanten und Onkel, Nichten oder Neffen haben; man spricht

von „Bohnenstangenfamilien“.

Dabei kristallisiert sich ein Phänomen heraus, das man als innere Nähe durch räumlichen Abstand

bezeichnen kann. Die ‚Kinder‘ verabschieden sich (früher oder später) aus dem Elternhaus und auch

Großeltern präferieren die Autonomie der eigenen Wohnung. Allerdings ist die räumliche Distanz zwi-

schen den Wohnräumen oft nicht sehr groß: In der vom Seniorenamt 2019 durchgeführten Befragung

gaben nur 20 % der Befragten an, dass ihre Kinder „weiter weg“ wohnen. Auch kann man keine allge-

meine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Jung und Alt diagnostizieren: in der Befragung ga-

ben nur 5 % der Senioren an, unzufrieden mit dem Kontakt zu den eigenen Kindern zu sein.

In Familien gibt es zwischen den Generationen mannigfaltige Formen gegenseitiger Hilfe und Unter-

stützung. Die Kinder- oder Enkelgeneration unterstützt (Groß-)Eltern, z. B. durch Hilfe bei der Alltags-

bewältigung oder durch häusliche Pflegeleistungen. Auch großelterliche Betreuungsleistungen für die

Enkelkinder sind bedeutende Elemente intergenerationaler, familialer Unterstützung. Die jüngeren

Generationen erfahren außerdem häufig finanzielle Unterstützung durch die Älteren.

Auch jenseits von Verwandtschaft können Jung und Alt stark von der jeweils anderen Generation pro-

fitieren, z. B. bei der Berufsorientierung, durch Patenschaften für Kinder und Jugendliche in prekären

Lebenslagen, durch die Vermittlung digitaler Kompetenzen, durch ehrenamtliche Besuchsdienste. Die

Möglichkeiten zum Knüpfen intergenerationaler Beziehungen außerhalb des familialen Kontexts sind

mannigfaltig; begrenzt werden sie eher durch einen Mangel an Räumen und Gelegenheiten zur Begeg-

nung der Generationen.

Generationenbeziehungen sind heute, so lässt sich zusammenfassend sagen, gekennzeichnet durch:

weniger Verwandte, einen Wandel der Lebensformen, eine Abkehr von Mehrgenerationenhaushalten

sowie durch verschiedenste gegenseitige Unterstützungsformen der Generationen.

Auf der anderen Seite bestehen aber auch seit alters her Interessengegensätze zwischen den Genera-

tionen. Gegenwärtig verstärkt sich eine Verteilungsproblematik hinsichtlich materieller Ressourcen,

besonders im Hinblick auf das Rentensystem. Auch die Klimakrise lässt sich in diesem Zusammenhang

als intergenerationales Konfliktfeld auffassen, da jüngere und künftige Generationen von deren Folgen

weit stärker und über eine längere Lebensdauer betroffen sein werden als Ältere.

Ob diese Konfliktfelder künftig vermehrt zu manifesten und offen ausgetragenen Generationenkon-

flikten führen oder als gemeinsam zu bewältigende Herausforderungen verstanden werden, kann mo-

mentan nicht seriös prognostiziert werden. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die unterschiedliche

Betroffenheit der Generationen von diesen basalen Problemen sich in naher Zukunft merklich ab-

schwächen wird. Umso wichtiger ist es, die intergenerationale Kommunikation zu stärken und den Po-

tentialen der konstruktiven Zusammenarbeit von Jung und Alt Raum zur Entfaltung zu bieten.

Beim Demografieforum 2023 zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept sind eine ganze Reihe interes-

santer Ideen für Aktionen und Formate entwickelt worden, die den Zusammenhalt der Generationen

stärken könnten. Dazu gehören z. B. Erzählnachmittage, Food Sharing, Kochnachmittage (Wissens-

transfer), Repariercafés (Wissenstransfer), Veranstaltungsreihen zur vertieften Vorstellung von Ju-

gendkulturen (damals und heute), Räume/Foren für geordneten Dialog bzw. konstruktives Streiten,

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Seniorenarbeit und Hochschulen, Universitä-

ten, Berufsschulen und Schulen, Integration junger Menschen in die Dialoge der „Erwachsenen“ und

„Alten“ oder mehr Schülerpraktikantinnen und -praktikanten im Feld der Seniorenarbeit. Zudem

wurde vorgeschlagen, Plattformen einzurichten, auf denen die Gesamtheit intergenerativer Projekte

der unterschiedlichen Träger in Nürnberg zusammengetragen und gesammelt kommuniziert werden.

So kann nicht nur die Resonanz solcher Projekte gestärkt, sondern auch durch bessere Sichtbarkeit

dessen, was bereits gut funktioniert, die Motivation zur intergenerationalen Zusammenarbeit insge-

samt gefördert werden.

  1. Seniorenamt  Über das Monitoring und vereinzelte spezielle Befragungen der Zielgruppe werden grundlegende Daten zu bestehenden Beziehungen erhoben und Handlungsempfehlungen abgeleitet.  Das Seniorenamt beteiligt sich an der referatsübergreifenden Gremienarbeit (z. B. Stadtteilarbeits-
Die Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen hilft dabei, Kooperationen verschiedenster
Akteure zu fördern sowie Konzepte und Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. In den Quar-
tieren erfolgt eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger von Einrichtungen; beispielhaft hier-
für ist die Projektgruppe „digitale Teilhabe“, die eine koordinierende Rolle bei der Zusammenarbeit
zwischen Kindern, Jugendlichen und Senioren einnimmt.

Das Seniorenamt fördert Strukturen, die generationenübergreifende Begegnungen ermöglichen,

z.B. das Mehrgenerationenhaus AWOthek oder das Mehrgenerationenhaus Schweinau (siehe auch

Kap. 2.4) sowie generationsübergreifende Angebote in den Seniorennetzwerken.

Der ehrenamtliche Besuchsdienst sowie das bereits erwähnte Projekt „Mach dich Stark“ (Unter-

stützung für zu Hause lebende Seniorinnen und Senioren) des Seniorenamtes eröffnet die Chance

auf ein gegenseitiges Kennenlernen der Generationen und bietet gleichzeitig eine intergenerative

Unterstützungsmöglichkeit.

Bei verschiedenen Angeboten arbeiten Schulen und Seniorenamt bzw. die Seniorennetzwerke zu-

sammen. Beispielsweise unterstützen im Projekt „Wege in die digitale Welt“ Berufsschüler und Azu-

bis Seniorinnen und Senioren bei den ersten Schritten in die digitale Welt.

Auch die Seniorentreffs der Stadt Nürnberg bieten Angebote für Jung und Alt.

  1. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung  Die Kulturläden in Nürnberg bieten den Seniorinnen und Senioren Orte, an denen sich unterschiedliche Generationen begegnen und themenbezogene Angebote wahrgenommen werden können.

2.5.3 Ausblick

Zur Förderung des Generationenaustausches werden folgende Maßnahmen in Angriff genommen:  Anknüpfend an die bestehenden Strukturen in der offenen Altenarbeit etwa in den Seniorennetzwerken werden intergenerative Konzepte entwickelt und erprobt (dazu gehört auch das Engagement junger Digitallotsinnen und -lotsen im Projekt „Wege in die digitale Welt“, s.o.).  Die wertvolle Arbeit in den vom Bund und der Stadt geförderten Mehrgenerationenhäusern in Nürnberg wird weiter begleitet und unterstützt.  Die Schaffung neuer intergenerativer Begegnungsorte wird über die Zusammenarbeit von Seniorenamt mit dem Stab Sozialraumentwicklung verstärkt und der Dialog mit dem Stab Stadtentwicklung, dem Bau- und Planungsreferat und weiteren Geschäftsbereichen ausgebaut.  Generationsübergreifende Ansätze in der pflegerischen Versorgung werden geprüft (Stichwort Quartierspflege; vgl. Abschnitt Pflege).  Interessensgegensätze zwischen den Generationen können sehr vielfältig sein und sind nicht auf pauschale Zuweisungen reduzierbar. Um den Dialog der Generationen zu fördern, werden Plattformen eingerichtet, auf denen Jung und Alt konstruktiv debattieren können. Singuläre Veranstaltungsformate zu bestimmten Themen sowie auch längerfristig angelegte Diskussionsformate werden geprüft (bspw. innovative Formate wie eine „Generationen-Challenge“). Neben der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden auch die hiesigen Hochschulen als Kooperationspartner angesprochen.

2.6 Gesundheit/Prävention

2.6.1 Situationsbeschreibung

Mit zunehmendem Alter spielt die Aufrechterhaltung der Gesundheit eine größere Rolle. Diese ist nicht nur für das Wohlbefinden oder für persönliche Aktivitäten bedeutsam, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe. Gute Gesundheit umfasst dabei nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern mehrere Dimensionen. Sie wird „individuell und sozial produziert, konstruiert und organisiert“ (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Die WHO definiert Gesundheit gar „als Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ und nicht als bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.

Empirisch betrachtet geht es der Mehrzahl der Älteren heute – im Vergleich zu Vorgängergenerationen

setzt sich mehr und mehr durch. Allerdings ist der Gesundheitszustand individuell und gruppenbezogen auch abhängig vom sozioökonomischen Status und der Herkunft: Ein hoher sozioökonomischer Status korreliert positiv mit längerer Lebensdauer, günstigem Gesundheitsverhalten, vergleichsweise geringeren Erkrankungsrisiken und guten psychosozialen Ressourcen zur Bewältigung von Belastungen. Auf der anderen Seite führen gesellschaftliche Individualisierungstendenzen überproportional zu Vereinsamung und befördern damit ebenfalls eine erhöhte psychische wie physische Vulnerabilität (vgl. Kapitel Gemeinschaft).

Mit zunehmendem Lebensalter treten naturgemäß verschiedene Beschwerden und Krankheitsbilder häufiger bzw. in anderem Ausmaß oder anderer Ausprägung auf als in jüngeren Lebensjahren. Laut Bayerischem Bericht „Gesundheit im Alter“ zur Seniorengesundheit steigt mit zunehmendem Alter etwa die Zahl der Seniorinnen und Senioren, die unter mehreren Erkrankungen gleichzeitig leiden (Multimorbidität); im Alter von 80 bis 85 Jahren sind 65 % der Frauen und 53 % der Männer betroffen. Funktionale Einschränkungen bei Alltagstätigkeiten sind vor allem ab einem Alter von 80 Jahren festzustellen. Bei Menschen mit Suchterkrankungen treten solche Beeinträchtigungen in der Regel deutlich früher auf.

Zur subjektiven Einschätzung der Gesundheit zeigt die Seniorenbefragung von 2019, dass 49 % der Über-60-Jährigen ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut einstufen. Mit steigendem Lebensalter nimmt die subjektive Zufriedenheit mit dem eigenen Gesundheitszustand aber ab. Differenziert man nach sozialräumlicher Art (Stadtteile, Quartiere), so lassen sich deutliche Unterschiede der subjektiven Gesundheitseinschätzung je nach Wohngegend feststellen: in gehobenen Stadteilen fällt die Einschätzung tendenziell positiver aus als in Vierteln mit größeren Problemlagen. Dies zeigt sich in gleicher Weise für den sozioökonomischen Status: je höher dieser ausfällt, desto mehr wird auch der eigene Gesundheitszustand positiv bewertet. Zum Gesundheitsverhalten zeigt die Befragung ferner, dass die älteren Nürnbergerinnen und Nürnberger nach eigenen Aussagen sehr gesundheitsbewusst leben. Die meiste Zustimmung erhält die Aussage „ich rauche nicht“ mit 84 %. Rund 76 % bewegen sich ausreichend, während gut 2/3 regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt wahrnehmen.

Hinsichtlich der Versorgungssituation lässt sich u.a. konstatieren, dass der Personalmangel auch in den Gesundheitsberufen zunimmt. Die Haus- und Fachärzteversorgung, aber auch die Verfügbarkeit von Physiotherapien wird immer problematischer. Krankenhausaufenthalte werden mit steigendem Lebensalter häufiger (im Jahr 2019 waren in Bayern rund 47 % aller im Krankenhaus behandelten Fälle im Alter von 65 Jahren und darüber). Versorgungslücken zeigen sich in mehreren Bereichen. So existieren wenige Angebote für die spezifischen Bedarfe von älteren Menschen mit Suchtbiografie, was neben alkoholabhängigen Älteren künftig verstärkt auch Konsumenten illegaler Drogen betrifft. Darüber hinaus gibt es zu wenig Angebote und Versorgungsformen für ältere Menschen mit lebenslangen bzw. im Alter entstehenden psychischen Erkrankungen, sowie Wohnangebote oder ambulante und stationäre Langzeitversorgung für Betroffene mit Pflegebedarf. Neben der medizinischen Versorgung spielen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation eine große Rolle. Ziel von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung ist es, Krankheit und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, damit die gewonnenen Lebensjahre möglichst lange in Gesundheit und Selbständigkeit verbracht werden können. Deshalb geht es bei der Prävention nicht zuletzt darum, Teilhabechancen zu eröffnen und eine selbst- und mitverantwortliche Lebensführung bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Sektorenübergreifende Bedarfsplanung, eine Vernetzung von Angeboten sowie eine verbesserte Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheits- und Sozialberufen sind notwendig.

  1. Seniorenamt  Monitoring/Datengewinnung: Mit der Seniorenbefragung 2019 wurden Datengrundlagen zu Gesundheitsthemen gewonnen (subjektives Gesundheitsempfinden, Gesundheitsverhalten). Ferner

besteht eine fallweise Berichterstattung zu speziellen Themen der Versorgung. z.B. zur Hospiz- und Palliativversorgung.  Förderung: Das Seniorenamt fördert finanziell Akteure und Initiativen, die auch Gesundheitsangebote für Seniorinnen und Senioren machen (Trägerbudgets, Förderung für Seniorennetzwerke und Seniorenclubs etc.). Auch beratend und organisatorisch wird Unterstützung angeboten.  Gesundheitsangebote in Seniorennetzwerken: Gesundheitsförderung und Prävention ist eine der zentralen Zielsetzungen der Seniorennetzwerke, d.h. in diesem Bereich sind alle mittlerweile 20 Seniorennetzwerke aktiv. Praktisch gibt es vor Ort eine Vielzahl von Bewegungsangeboten für Körper und Geist, Vorträgen zu Gesundheitsthemen sowie übergreifende Schwerpunktprojekte (z.B. ambulante wohnungsnahe Sturzprophylaxe).  Weitere eigene Gesundheitsangebote: Im städtischen Seniorentreff Bleiweiß werden vielfältige Bewegungsmöglichkeiten und Kurse angeboten, u.a. (Wirbelsäulen-)Gymnastik, Nordic Walking, Beckenbodentraining, Yoga, Seniorentanz, Prävention von Herzerkrankungen sowie Angebote zur geistigen Fitness (z.B. Gedächtnistraining). Dazu kommen Vorträge zu Gesundheitsthemen und eine regelmäßige Vor-Ort-Beratung durch den Pflegestützpunkt.  Kooperationen: Das Seniorenamt ist beteiligt am Projekt „GesundheitsregionPlus“ des Gesundheitsamts (s.u.). Im Bereich Gerontopsychiatrie bestehen gemeinsame Aktivitäten mit dem Bezirk Mittelfranken (GeFa) und dem Klinikum/Bündnis gegen Depression. Des Weiteren ist das Seniorenamt (zusammen mit dem Hospiz-Team Nürnberg) ideeller und finanzieller Träger des Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerks Nürnberg (HPVN).

  1. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Gesundheitsförderung und Prävention gehören zu den genuinen Aufgaben des Gesundheitsamtes als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Ein Beispiel ist die Netzwerkarbeit im Rahmen der „GesundheitsregionPlus“ (Förderprojekt des Freistaats, mit dem regionale Netzwerke zur Gesundheitsversorgung und Prävention unterstützt und entwickelt werden sollen; dabei wird auch der Themenkomplex „Gesundheit und Prävention im Alter“ diskutiert). Weitere Themen bzw. Aufgabengebiete des Gesundheitsamts sind u.a. Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung sowie der Gerontopsychiatrische Fachdienst/SpDi.  Das Sozialamt verfolgt mit verschiedenen, teils schon genannten Arbeitsansätzen präventive Zielsetzungen, z.B. durch den Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD).  Die Angebote des SportService für ältere Menschen dienen auch der Gesundheitsförderung und Prävention (vgl. Kapitel „Gemeinschaft“).  Das BZ bietet ein sehr umfangreiches Programm an Gesundheitskursen praktischer und theoretischer Natur (teilweise in Kooperation mit dem Seniorenamt).  Darüber hinaus befassen sich das Klinikum Nürnberg (generell und speziell das Zentrum für Altersmedizin) und das NürnbergStift ebenfalls mit dem Themenkomplex „Gesundheit und Prävention im Alter“.

2.6.3 Ausblick

Das Seniorenamt plant, seine Aktivitäten im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zu verstärken. Konkrete Maßnahmen sind dabei:  Kooperation mit dem Klinikum Nürnberg und dem Bildungszentrum (BZ) zur Durchführung regelmäßiger Gesundheitstage im Treff Bleiweiß, an dem sich die Bevölkerung zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen aus dem Bereich „Gesundheit und Prävention“ informieren kann.  Beteiligung am „Gesundheitsmarkt“ des Gesundheitsamtes sowie an der Woche für seelische Gesundheit.  Konzeptionierung geschlechterspezifischer Präventions-Ansätze, etwa in den städtischen Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist sowie in den Seniorennetzwerken.  Ausweitung der Präventionsangebote mit Kooperationspartnern (z.B. mit dem SportService)  Hinsichtlich schwer erreichbarer Zielgruppen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit psychischen Erkrankungen) werden neue Zugangswege erprobt.

 Zum Thema Demenzfreundliche bzw. Demenzsensible Kommune werden Konzepte erarbeitet. Kernpunkt ist dabei, die Öffentlichkeit für den Umgang mit Betroffenen zu sensibilisieren und ihnen somit mehr Teilhabe im Alltag zu ermöglichen. Dies kann Kultureinrichtungen ebenso betreffen wie Versorgungseinrichtungen des alltäglichen Lebens.

2.7 Pflege

2.7.1 Situationsbeschreibung

Nach wie vor sind die beiden zentralen Entwicklungen in der Pflege zum einen die (demografiebedingte) Zunahme der Pflegebedürftigkeit, zum anderen der stetig wachsende Fach- und Arbeitskräftemangel in der Pflege. Damit wächst die Gefahr einer möglichen Unterversorgung, und der Druck auf die Kommunen als Mitverantwortliche einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur steigt.

Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst kontinuierlich. Entsprechende Prognosen dazu geben kein einheitliches Bild ab, doch allen gemeinsam ist ein mehr oder minder starker Anstieg. Aktuell liegt die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern bei etwa 580.000 (Stand 2021), bis 2040 werden es voraussichtlich etwa 750.000 sein, was einem Anstieg von 30 % entspricht (Statistisches Bundesamt, Pflegevorausberechnung 2023). Ursachen hierfür sind vor allem die kontinuierlich zunehmende Zahl älterer Menschen in Folge des Älterwerdens geburtenstarker Jahrgänge („Babyboomer“), die Erhöhung der Lebenserwartung sowie eine bessere medizinische Versorgung. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ist älter als 60 Jahre. Zudem wird sich der Anteil der Menschen mit Demenz deutlich erhöhen.

Der Bedarf an Pflegekräften in der Langzeitpflege (von Fachkräften, Hilfskräften und anderen beruflich Tätige) steigt massiv. Dies gilt in allen Segmenten der Versorgung, von häuslich bis vollstationär. Laut Prognoseberechnungen des IGES-Instituts (Gutachten 2020) erhöht sich der Personalbedarf in Bayern (je nach Modellszenario) bis zum Jahr 2040 (gegenüber 2020) zusätzlich um 36.500 bis 86.000 Vollzeitstellen (Fach- und Hilfskräfte). Aktuell ist der Arbeitsmarkt für Pflege leergefegt. Um in Zukunft die steigende Zahl der Pflegebedürftigen adäquat zu versorgen, muss auch die Zahl der Auszubildenden bzw. der Absolventinnen und Absolventen der Pflegeschulen bzw. Hochschulen deutlich ansteigen. Des Weiteren ist die Hebung inländischer Potenziale am Arbeitsmarkt ebenso nötig wie die Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland.

Durch die generalistische Pflegeausbildung ist im Jahr 2020 die Ausbildung in den Pflegeberufen völlig neu geordnet worden. Damit wurden die dreijährigen Ausbildungen in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengelegt. Die Absicht dabei ist, dadurch den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen, den Pflegekräften bessere Berufs- und Aufstiegschancen zu ermöglichen und vor allem mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Bislang ist noch kein durchgängig positiver Trend bei den Ausbildungszahlen feststellbar. Die Konkurrenz zwischen der klinischen Akutpflege und der Langzeitpflege um Absolventinnen und Absolventen fällt ebenfalls zum Teil zu Lasten der Langzeitpflege aus; hier sind Strategien zu entwickeln.

Für die kommunale Seniorenpolitik ist die Beteiligung an der Gewährleistung einer bedarfsgerechten pflegerischen Infrastruktur ein gesetzlicher Auftrag. Im Oktober 2021 wurde im Sozialausschuss die Neuausrichtung der kommunalen Pflegestrukturplanung (Bedarfsermittlung gemäß Art. 69 AGSG) für Nürnberg beschlossen. Die Bedarfsermittlung wird künftig - im Turnus von etwa vier bis sechs Jahren

vergeben. Prognoseberechnungen werden vereinfacht und qualitative Bewertungen von Pflegeakteuren einbezogen.  Bereits jetzt ist absehbar, dass der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen in Nürnberg - aufgrund der demografischen Entwicklung – steigen wird.

 Im ambulanten Bereich ist zwar einerseits eine ausreichende Zahl von Pflegediensten festzustellen, doch auch hier schlägt der Personalmangel durch.  In der Tagespflege ist in Nürnberg eine relativ gute Versorgungsstruktur gegeben, doch sind weitere Plätze auch in Zukunft bedarfsgerecht.  In der Kurzzeitpflege gilt es besonders, die Zahl der festen (nicht eingestreuten) Kurzzeitpflege zu erhöhen.

Mit dem Pflegestützpunkt verfügt die Stadt Nürnberg über ein wirkungsvolles Instrument der Marktbeobachtung. Es sind fortlaufend aktuelle Informationen über Kapazitäten in der Pflege verfügbar (auch über die neu eingerichtete Pflegeplatzbörse), wodurch insbesondere kurz- oder mittelfristige Entwicklungen bzw. Versorgungsengpässe in einzelnen Teilbereichen der Pflege sichtbar werden. Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird nach wie vor im häuslichen Bereich durch Familienangehörige bzw. in privat organisierter Form versorgt. In Zukunft werden kleinräumige Pflegearrangements im Quartier an Bedeutung gewinnen. Dazu gehört die Förderung „sorgender Gemeinschaften“ unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der „kleinen sozialen Kreise“ gemäß einem neuen Verständnis von Subsidiarität (vgl. Kapitel „Gemeinschaft“). In diesem Zusammenhang ist die Quartiersöffnung stationärer Pflegeeinrichtungen bedeutsam: Pflegeheime sollten zu „Lebensorten im Quartier“ weiterentwickelt werden. Konzeptionelle Ansätze hierzu liegen vor, im Sinne von „Quartierspflegezentren“, in denen auch „Betreutes Wohnen“, Tagespflege, Begegnungsorte und Beratungsstellen integriert sein können.

Schließlich ist absehbar, dass die Langzeitpflege immer mehr zum Armutsrisiko wird. Vor allem die enorme Steigerung der Eigenanteile im Heimbereich weitet sich zu einem großen sozialpolitischen Problem aus, das nur auf Bundesebene gelöst bzw. gemildert werden kann.

  1. Seniorenamt  Die Bedarfsermittlung zur pflegerischen Infrastruktur gemäß in Art. 69 AGSG wird in Eigenregie erstmal in 2024 vorgestellt. Erste Ergebnisse wurden bereits im Rahmen der regelmäßigen Pflegekonferenz präsentiert.  Formale Etablierung der Pflegekonferenz, Geschäftsordnung etc.  Zur Verbesserung der Pflegequalität und zur Anerkennung vorbildlicher Leistungen in der Pflege wird im zweijährigen Rhythmus der Nürnberger Pflegepreis verliehen.  Der Pflegestützpunkt wurde in den vergangenen Jahren personell deutlich aufgestockt. Mittelfristig sollen vier Außenstellen des Pflegestützpunkts etabliert werden, wovon zwei bereits realisiert sind.  Der Pflegestützpunkt setzt zusätzlich digitale Möglichkeiten in der Beratungsarbeit ein. Bereits im Jahr 2020 wurde eine digitale Pflegeplatzbörse auf der Homepage des Pflegestützpunktes eingerichtet, wodurch die Klienten einen schnellen Überblick über die aktuell vorhandenen Kapazitäten in ambulanter Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege erhalten.  Die hospizliche Betreuung von Menschen in Heimen wird vom Seniorenamt durch Förderung des HPVN (Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk Nürnberg) und der Projekt-Steuerungsgruppe für den einheitlichen bayerischen Notfallbogen unterstützt.  Zur Steigerung individueller Teilhabe ist in Kooperation mit der Curatorium Altern Gestalten gGmbH ein Entlastungsangebot für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten im Treff Heilig-Geist aufgebaut worden.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  NürnbergStift: Als kommunaler Pflegeanbieter ist das NürnbergStift nach wie vor ein bedeutender Akteur auf dem Nürnberger Pflegemarkt. Es kann selbst hohe fachliche Standards im Pflegebereich umsetzen. Dies gilt auch für die Ausbildung von Pflegekräften.  Eine bedeutende Rolle bei der externen Qualitätssicherung in der (stationären) Pflege spielt die Heimaufsicht/FQA (im Gesundheitsamt).

2.7.3 Ausblick

Die Stadt Nürnberg ist wie die meisten Kommunen mit den zwei Faktoren zunehmender Fachkräftemangel und (gleichzeitig) zunehmende Pflegebedürftigkeit konfrontiert. Der kommunale Handlungsspielraum zur Verringerung des Fachkräftemangels ist vergleichsweise gering, weil die entscheidenden systemischen Rahmenbedingungen bzw. Anreize auf bundesstaatlicher Ebene gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sind folgende Maßnahmen geplant:  Das Seniorenamt lotet Möglichkeiten und Wege aus, wie eine stärker mit bürgerschaftlichem bzw. nachbarschaftlichem Engagement unterstützte Pflege im häuslichen Bereich funktionieren kann; Ansatzpunkte ergeben sich durch das 2023 aufgelegte Förderprogramm „Gute Pflege“ des Freistaats. Dafür wird der Dialog mit verschiedenen Akteuren (Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen, Kassen, Akteure der offenen Altenarbeit etc.) gesucht.  Bei der generalistischen Pflegeausbildung ist es gemeinsames Ziel, in den Nürnberger Pflegeschulen so viele Absolventinnen und Absolventen wie möglich zu generieren. Die im August 2023 durchgeführte Ehrung des allerersten Abschlussjahrgangs der Generalistik in den Nürnberger Pflegeschulen durch den Oberbürgermeister und die Referentinnen für Jugend, Familie und Soziales sowie für Umwelt und Gesundheit war eine von allen Seiten positiv bewertete Aktion, kann allerdings nicht regelmäßig durchgeführt werden. Das Seniorenamt wird jedoch den seit 2020 etablierten regelmäßigen Austausch mit den Pflegeschulen weiterhin organisieren und moderieren.  Zudem wird ab 2024 der Nürnberger Pflegestützpunkt Praktikumsplätze für Studentinnen und Studenten im Rahmen der akademischen Pflegeausbildung anbieten.  Im Bereich stationäre Pflege wird die Kooperation mit den Fachdienststellen im Planungs- und Baureferat vertieft; angestrebt wird z.B. die Realisierung von Konzeptvergaben. In diesem Zusammenhang wird auch der Kontakt zu möglichen Investoren intensiviert. Allerdings ist derzeit eine deutliche Zurückhaltung bei Investoren und Betreibern hinsichtlich neuer (stationärer) Pflegeeinrichtungen festzustellen.  Die Zusammenarbeit zwischen Seniorenamt und Gesundheitsamt wird weiterhin eng verzahnt stattfinden. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen in der Corona-Pandemie, in der eine intensive Zusammenarbeit zwischen pflegerischen Einrichtungen, Gesundheitsamt und Seniorenamt zwingend erforderlich war, wird durchgängig eine enge Kooperation zwischen den beiden Dienststellen aufrechterhalten (z.B. im Hinblick auf Hitzewellen und Austausch mit den Pflegeheimen).  Der Pflegepreis wird unter weiterentwickelten Rahmenbedingungen fortgeführt.  Innovative Pflegekonzepte für bestimmte Zielgruppen werden weiterverfolgt.  Die Eröffnung weiterer Außenstellen des Pflegestützpunkts wird vorangetrieben, wobei hierfür städtische Räumlichkeiten genutzt werden sollen.  Die Pflegekonferenz wird mit Informationsangeboten für alle Träger der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege weiterentwickelt.  Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Trägern wird weiterhin forciert.  Mit der Bewerbung eines Projekts für präventive Hausbesuche im Rahmen der „Gute Pflege-Förderrichtlinie“ des Landesamts für Pflege zielt das Seniorenamt darauf ab, Pflegeprävention für Seniorinnen und Senioren im einem Pilot-Stadtteil zu stärken.

2.8 Vielfalt von Lebenslagen

2.8.1 Situationsbeschreibung

Heterogenität und Diversität zeichnen in zunehmenden Maße ältere Menschen aus, z.B. im Hinblick auf soziokulturelle Merkmale, soziale Lage, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung. Dabei werden im individuellen Lebenslauf - von der nachberuflichen Lebensphase bis zum hohen Alter - fließende Übergänge und heterogene, sich verändernde Bedarfe und Gestaltungschancen individuell, in der sozialen Arbeit und gesamtgesellschaftlich zu bewältigen sein (z.B. Erwerbstätigkeit Älterer, nachberufliche / nachfamiliale Phase, Aktives Alter, Hochaltrigkeit, Pflegebedürftigkeit).

Innerhalb der Gesamtgruppe älterer Menschen kristallisieren sich zunehmend „Teilgruppen“ heraus, die jeweils spezifische Angebote und Unterstützung nachfragen bzw. benötigen. Zielgruppen, die bisher kaum oder gar nicht im Fokus der kommunalen Daseinsvorsorge und Teilhabeförderung standen, werden verstärkt Bedeutung erhalten, z.B. psychisch kranke/suchtkranke Seniorinnen und Senioren (vgl. hierzu Kapitel Gesundheit/Prävention), wohnungslose Ältere, Ältere mit geistiger Behinderung, Ältere mit Migrationshintergrund.

Die aktuellen Angebots- und Versorgungsstrukturen werden den Bedürfnissen von älteren Menschen mit Migrationshintergrund noch nicht ausreichend gerecht; daher sind teils auch zielgruppenspezifische Ansätze gefragt. Angebote müssen mehrsprachig beworben und Kooperationen mit migrantischen Organisationen vertieft werden.

Bei älteren Menschen mit Behinderungen stellt sich die Aufgabe, selbstbestimmtes Älterwerden und Inklusion zu gewährleisten. Nach der Erwerbstätigkeit sind Möglichkeiten für aktives Alter und soziale Teilhabe in der Regel stärker eingeschränkt als bei Älteren ohne Behinderung. Die ambulante Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ist noch nicht ausreichend auf besondere Belange von älteren Menschen mit Behinderungen eingestellt. Aktuell existieren z.B. für gehörlose Seniorinnen und Senioren und umso mehr für bestimmte, komplexe Problemlagen nur unzureichende spezifische Versorgungskonzepte.

Die zunehmende Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität im Alter erfordert auch in der kommunalen Seniorenpolitik ein Umdenken und eine stärkere Sensibilisierung. Bezogen auf queere ältere Menschen ist zu erwarten, dass Lebensentwürfe, die vom ‚Heteronormativen‘ abweichen, offener und sichtbarer verwirklicht werden. Besondere Bedarfe entstehen z.B. dadurch, dass es tendenziell weniger familiale Unterstützungsressourcen bei homosexuellen als bei heterosexuellen älteren Menschen gibt. Homosexuelle Menschen sind häufiger Singles bzw. alleinlebend. Dies zieht voraussichtlich im steigenden Lebensalter eine höhere Inanspruchnahme von Pflegedienstleistungen nach sich. Um zu verhindern, dass sich pflegebedürftige queere Menschen vor Diskriminierung im Pflegeheim fürchten müssen, sind Maßnahmen zur Sensibilisierung der Pflegeanbieter hinsichtlich des Umgangs mit queeren Menschen angezeigt. Hierzu werden grundsätzlich zwei Wege diskutiert: Ein Lösungsansatz sind eigene Wohnbereiche oder Pflegeeinrichtungen für queere Menschen; ein anderer Ansatz ist die allgemeine Sensibilisierung und explizite Öffnung von Pflegeeinrichtungen für queere Senior*innen. Aber auch jenseits der Pflegebedürftigkeit wird sich durch gesteigerte Ansprüche an die Kommune und andere Akteure ein neuer Bedarf an spezifischen Angeboten etwa in den Bereichen Wohnen und der offenen Seniorenarbeit (z.B. „safe spaces“) ergeben.

Für die Problemlagen und Bedarfe älterer wohnungsloser Menschen, die besonders von Multimorbidität, eingeschränkter Mobilität und Armut betroffen sind, existieren wenig geeignete Versorgungsangebote.

Grundsätzlich werfen Teilgruppen mit besonderen Bedürfnislagen die Frage auf, ob für diese jeweils eigene, spezifische Angebote kreiert, oder sämtliche Angebote als offen für alle konzipiert und kommuniziert werden sollten5. Offene Angebote für alle bergen das Risiko, dass sich bestimmte Teilgruppen von den Angeboten nicht angesprochen fühlen – etwa aufgrund von Marginalisierungs- oder Diskriminierungserfahrungen im Lebensverlauf. Daher ist es u.U. sinnvoller, in der Kommunikation für bestimmte Angebote Teilgruppen direkt zu adressieren, diese Angebote dann aber explizit auch ‚offen für alle anderen‘ zu konzipieren und zu kommunizieren.

5 Dies wurde auch im Rahmen des Demografieforums intensiv diskutiert.

  1. Seniorenamt  Im Rahmen von Modellprojekten wurden u.a. Ansätze für neue Zugangswege zu älteren Migrantinnen und Migranten erprobt. Darüber hinaus ist das Seniorenamt an der städtischen Inklusionskonferenz beteiligt.  Der Schwerpunkt bei den angesprochenen Gruppen ist in erster Linie die Förderung bzw. Ermöglichung konkreter gesellschaftlicher Teilhabe. Beispielsweise werden im städtischen Treff Bleiweiß bei Bedarf Gebärdendolmetscher für bestimmte Veranstaltungen organisiert; darüber hinaus ist der große Saal des Treffs mit einer Induktionsanlage für Hörgeschädigte ausgestattet. Auch bietet der Pflegestützpunkt bei Bedarf Beratungen mehrsprachig an. Es liegt mehrsprachiges Infomaterial vor. Auch bei Beratungen im Pflegestützpunkt sind eigens ausgewählte Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen mit Finanzierung der Pflegekasse vorgesehen.  Um Bedarfe nach spezifischen Angeboten wie ‚safe spaces‘ für queere Senior*innen in der offenen Seniorenarbeit entgegenzukommen, werden eigene Angebote des Seniorenamts (z.B. queerer Senior*innenstammtisch im Treff Bleiweiß, Tanzabende) vorgehalten und entsprechende Angebote anderer Träger initiiert und befördert, u.a. quartiersbezogen in den Seniorennetzwerken.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Grundsätzlich wird das Thema Inklusion gesamtstädtisch bearbeitet. Im Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Thema Senioren schwerpunktmäßig in Kapitel 5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege behandelt.  Das Sozialamt (SHA) bietet Unterstützungsangebote für viele der genannten Teilgruppen. Die Betreuungsstelle des Sozialamtes hat mit älteren Menschen zu tun, die kognitiv eingeschränkt sind. Das Sozialamt arbeitet auch an Konzeptionen besonderer Wohnangebote für ältere Obdachlose.  In der „Koordinierungsgruppe Inklusion“ unter Geschäftsführung des Referats für Jugend, Familie und Soziales und des Bürgermeisteramts sind alle Geschäftsbereiche der Stadt vertreten. In dieser Struktur erfolgt auch die Erarbeitung bzw. Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.  Zum Aufgabenbereich des Amtes für Kultur und Freizeit (KuF) gehört die interkulturelle Kulturarbeit. Es werden z.B. Führungen für Menschen mit Migrationshintergrund oder auch Gehörlose angeboten. Außerdem ist bei KuF die Geschäftsstelle der „Koordinierungsgruppe Integration“ angesiedelt - die verwaltungsinterne Steuerungseinheit für die Bereiche Integration und interkulturelles Zusammenleben.  Das Gesundheitsamt (Gh) bietet „Migrationsbezogene Gesundheitsförderung“. Mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst werden auch ältere Menschen mit psychischen bzw. Suchtproblemen erreicht.  Das Thema „barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden“ spielt für alle Geschäftsbereiche eine Rolle (ein Beispiel von vielen: öffentliche Bäder).  Unter Federführung des Menschenrechtsbüros ist der „Aktionsplan Queeres Nürnberg“ erarbeitet und Anfang 2022 verabschiedet worden. In diesem Zusammenhang wurde im Sommer 2022 gemeinsam mit dem Seniorenamt ein Austausch mit Communities queerer älterer Menschen organisiert (in dessen Folge der Treff Bleiweiß seitdem queere Stammtische im zweiwöchigen Turnus sowie entsprechende Tanzabende organisiert, s.o.).

2.8.3 Ausblick

Die Diversität der Gesellschaft nimmt zu und verändert soziale Umgangsformen nachhaltig. Damit ist auch eine Anpassung und Flexibilisierung der kommunalen Seniorenpolitik bzw. -arbeit angezeigt, um geänderten oder gesteigerten Ansprüchen verschiedenster Teilgruppen gerecht zu werden.

Folgende Maßnahmen im Handlungsfeld „Vielfalt der Lebenslagen“ sind vorgesehen:

 Ein strategisches Augenmerk wird weiterhin auf besondere Zielgruppen gerichtet. Beispielsweise sollen Befragungen und Fachtage in größer werdenden Teilgruppen (z.B. ältere Menschen mit Migrationsgeschichte) Aufschlüsse über Erwartungen, fehlende Angebote oder benötigte Unterstützung liefern.  Für die Gruppe der älteren Menschen mit Behinderungen sind verstärkt Maßnahmen nötig; hierfür plant das Seniorenamt, seine Öffentlichkeitsarbeit (zumindest teilweise) in leichter Sprache zu verfassen.  Kooperationen mit Selbstorganisationen verschiedener Betroffenengruppen (z.B. Migrantenselbstorganisationen, Netzwerk Leichte Sprache, queere Gruppen etc.) werden initiiert und vertieft.  Angesichts der steigenden Zahl älterer wohnungsloser Menschen ist die Kommune auch in der Pflicht, entsprechende Wohn- bzw. Betreuungsangebote zu entwickeln. Hierfür wird die innerstädtische Kooperation (Sozialamt u.a.) verstärkt.  Das Seniorenamt wirkt darauf hin, dass Anbieter in der Seniorenarbeit – etwa durch allgemeine Verlautbarungen im Web-Auftritt oder Plakataushänge in Seniorentreffs – aktiv kommunizieren, dass ihre Angebote (auch) für Menschen mit bestimmten Bedürfnislagen da sind, dass sie gesprächsoffen und bemüht sind, in der Angebotsgestaltung dazuzulernen sowie dass sie sich gegen die Diskriminierung marginalisierter Gruppen stellen.  Die Sensibilität für neue bzw. im gesellschaftlichen Diskurs neu artikulierte Bedürfnislagen auf Seiten der Menschen, die in der Seniorenarbeit (beruflich oder ehrenamtlich) tätig sind, wird erhöht. Dazu wird geprüft, inwieweit Bildungs- und Diskursangebote in der Ausbildung Hauptamtlicher sowie in der Weiterbildung für Hauptamtliche und Freiwillige in der Seniorenarbeit etabliert werden können.

2.9. Wohnen, Urbanes Leben

2.9.1 Situationsbeschreibung

Nach wie vor ist bezahlbarer Wohnraum (für alle Bevölkerungsschichten) ein zentrales sozial- und wohnungspolitisches Thema. Im Vergleich zum Jahr 2018 hat dieses Thema an Brisanz noch deutlich gewonnen, da seither die Immobilien- und Mietpreise drastisch angestiegen sind. Für die Zukunft ist keine Entspannung zu erwarten, angesichts massiv steigender Energiekosten und Preiserhöhungen in allen Bereichen des Bau- und Wohnungswesens sowie weiter steigender Nachfrage (bspw. durch Zuzug aus dem In- und Ausland einschließlich Geflüchteter aus Krisengebieten). Im Gegenzug dazu verringert sich der Bestand an belegungsgebundenen geförderten Wohnungen seit vielen Jahren stetig (2023 insgesamt etwa 17.300 Wohnungen gegenüber 19.000 im Jahr 2010). Besonders Miethaushalte sind von steigenden Wohnkosten betroffen: einerseits verfügen sie über durchschnittlich geringere Einkommen als Eigentümerhaushalte, andererseits ist bei ihnen der Anteil der Wohnkosten am Einkommen deutlich höher.

Ein wichtiger Aspekt altersgerechten Wohnens ist die Barrierefreiheit bzw. Barrierereduktion. Nur eine kleine Minderheit der Seniorenhaushalte verfügt über stufenlose Zugänge zur Wohnung, schwellenlose Innenräume, ausreichend breite Türen und Flure (besonders in Altbauten) und ebenerdige Einstiege zur Dusche. Laut Seniorenbefragung 2019 stufen etwa 20 % der Befragten ihre Wohnung bzw. ihr Haus als barrierefrei ein, was allerdings einem subjektiven Eindruck entspricht und nicht einer Prüfung objektiver Baunormen.

Nach wie vor lebt die überwältigende Mehrheit älterer Menschen in einer privaten Wohnung (etwa 90 % der 80-Jährigen und Älteren). Selbst bei Pflegebedürftigkeit bleibt für die Mehrzahl die eigene Wohnung der zentrale Lebensort. Zudem empfinden ältere Menschen eine besonders enge Verbundenheit zu ihrer Wohnung; dies zeigt sich etwa in jahrzehntelangem Verbleib in derselben Wohnung und dem Wunsch, nicht wegziehen zu müssen. Das bestätigt auch die Seniorenbefragung 2019: 56 % der Befragten wollen nie aus ihrer Wohnung wegziehen, knapp 20 % würden höchstens im gleichen

Stadtteil umziehen (weitere 18 % wollen bei Umzug in Nürnberg bleiben und nur etwa 9 % aus Nürnberg wegziehen).

Veränderte Lebensweisen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren haben zu einer Vielfalt an Wohnformen im Alter geführt. Das Alten- oder Pflegeheim als vollinstitutionalisierte Wohnform wird überwiegend abgelehnt und nur als letzte Möglichkeit gesehen. Bevorzugt wird selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung mit der Möglichkeit, bei Hilfebedürftigkeit Hilfen nach eigener Auswahl in Anspruch nehmen zu können. Neben der normalen Wohnung existieren verschiedene Wohnformen im Alter, in denen zwei Aspekte von besonderer Bedeutung sind: Zusätzliche Angebote zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (bis hin zur Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit) sowie gemeinschaftliches, auch generationenübergreifendes Wohnen, bei denen die Bewohnerinnen und Bewohner häufig Hilfeleistungen untereinander erbringen. Rein pflegeorientiert sind dagegen sogenannte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Speziell der Markt für Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen ist seit längerer Zeit ein Wachstumsmarkt. Allerdings ist Betreutes Wohnen nicht klar definiert, sondern eher ein Sammelbegriff für altersgerecht gestalteten Wohnraum mit unterschiedlichen (und unterschiedlich teuren) Zusatzleistungen. In der Praxis wird Betreutes Wohnen immer häufiger auch im Verbund mit reinen Pflegeeinrichtungen (stationär, teilstationär etc.) realisiert. Die Kosten des Betreuten Wohnens liegen in der Regel über denen des rein privaten Wohnens, wobei auch Angebote für Menschen mit Wohnberechtigungsschein, d.h. mit geringem Einkommen, bestehen; insgesamt aber kommt Betreutes Wohnen in der Regel für untere Einkommensgruppen kaum in Frage. Dass der Bedarf für „Neue Wohnformen“ gegeben ist, zeigt die Nürnberger Seniorenbefragung 2019: 53 % der Befragten können sich vorstellen, in ein Betreutes Wohnen umzuziehen, ebenso viele (52 %) würden ein selbständiges Leben in einer barrierefreien Wohnung bevorzugen. Knapp 32 % hätten Interesse an einem Gemeinschaftswohnen „Jung und Alt“ und für knapp 30 % käme eine Haus- oder Wohngemeinschaft für Seniorinnen und Senioren in Frage.

Neben der eigenen Wohnung ist das unmittelbare Wohnumfeld von großer Bedeutung für eine selbstbestimmte Lebensführung im Alter. Bei schrumpfendem Aktionsradius im Alter ist die gute Erreichbarkeit aller „lebensnotwendigen“ Einrichtungen essentiell. Dabei ist die Barrierefreiheit des Wohnumfelds ebenso von Belang wie die infrastrukturelle Ausstattung. In der Seniorenbefragung 2019 wurde ermittelt, dass viele Aspekte des Wohnumfelds als ausreichend bewertet wurden. Am ehesten wurden (subjektive) Defizite bei der Fachärzteversorgung, Freizeitangeboten sowie Bildungs- und Kulturangeboten bemängelt. Bezüglich fehlender Hilfsangebote und Begegnungsmöglichkeiten zeigen sich große Unterschiede je nach Stadtteil.

Die Teilaspekte des Wohnens im Alter sind in die Thematik der seniorengerechten Stadtentwicklung insgesamt eingebettet. Stadtplanung steht vor der Aufgabe, die Lebenssituationen und Bedürfnisse aller Bevölkerungs- und Altersgruppen bei der Gestaltung bestehender und neuer Stadtteile bzw. Quartiere im Blick zu haben. Insofern spielen die Belange älterer Menschen dabei nicht die Hauptrolle, sind aber in vielen fachplanerischen Zusammenhängen nachdrücklich einzufordern und zu berücksichtigen. Bei der Gestaltung des Stadtraums ist die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, insbesondere bei Grünflächen und Plätzen (etwa durch Einplanung geeigneter Sitzgelegenheiten), ebenso hinsichtlich der Mobilität und Verkehrswegeplanung.

Ein besonderer Aspekt des Wohnens ist die zunehmende Bedeutung von Klimaauswirkungen, etwa durch lang andauernde Hitze- und Trockenperioden. So müssen etwa Pflegeheime (als besondere Wohnform) dringend an lange Hitzeperioden angepasst werden. Doch auch im Wohnungsbau werden neue, innovative „klimaresistente“ Wohnformen zunehmend benötigt; ein Beispiel dafür ist das „Sandäcker-Quartier“ in Gebersdorf: Hier hat die wbg einen städtebaulichen Ideenwettbewerb „Klimagerechtes Wohnen und Arbeiten“ ausgelobt (ein Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“).

  1. Seniorenamt  Mit der Seniorenbefragung 2019 wurden wichtige Einzelheiten zu Wohnverhältnissen und Wohnumfeld der älteren Bevölkerung gewonnen, insbesondere auch für die kleinräumige Quartiersarbeit.  Das Seniorenamt beteiligt sich an den Prozessen der Stadtplanung und Stadtentwicklung, etwa im Rahmen von Instruktionen und Bedarfsabfragen im Rahmen der Bauleitplanung. Mittlerweile liegt eine Übersicht über Flächenpotenziale für Pflegeheime im Nürnberger Stadtgebiet vor, die mittelund längerfristig als Ausgangspunkt für städtische Planungen und Gespräche mit Trägern und Betreibern dienen können. Das Seniorenamt bringt auch bei der Planung neuer Quartiere und Stadtteile (z.B. Tiefes Feld oder Lichtenreuth) seniorenspezifische Belange nachdrücklich mit ein; neben Wohneinrichtungen auch Freiraumgestaltung und Quartiers-Begegnungsorte, die von Seniorinnen und Senioren genutzt werden können.  Ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Barrieren in der Wohnung ist die Beratung durch das Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung (KOWAB), das beim Pflegestützpunkt angesiedelt ist. Ehrenamtliche Beraterinnen und Berater informieren vor Ort über Möglichkeiten der Wohnungsanpassung, um ein möglichst langes Leben zu Hause zu sichern. Diese Beratung wird zunehmend auch präventiv von Familien genutzt.  Wichtig sind auch die Stadtteilbegehungen im Rahmen der mittlerweile 20 Seniorennetzwerke zur Identifizierung von Barrieren im Wohnumfeld.

  2. Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung (exemplarisch)  Das Stadtplanungsamt (Stpl) beeinflusst durch Bauleitplanung und Stadtentwicklung (direkt und indirekt) auch die Lebensbedingungen älterer Menschen.  Einen wichtigen Aspekt, der die Lebenswelten älterer Menschen tangiert, ist der „Masterplan Freiraum“ von SÖR (Servicebetrieb Öffentlicher Raum); hier können seniorenspezifische Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Parks und öffentlichen Grünflächen berücksichtigt werden.  Bei der möglichen Nutzung städtischer Flächen bzw. beim Flächenankauf für stationäre Pflegeeinrichtungen ist die Kooperation mit dem Liegenschaftsamt wichtig.  Das Verkehrsplanungsamt (Vpl) setzt mit seinen Instrumenten (Verkehrsentwicklungspläne, Nahverkehrsplan, Masterplan nachhaltige Mobilität, Parkraumkonzepte, Verkehrssicherheitskonzepte etc.) wichtige Rahmenbedingungen für ein altengerechtes Wohnumfeld.  Der Stab Wohnen (angesiedelt bei Ref. VII) ist u.a. im Bereich Unterstützung von Sonderwohnformen für Ältere wichtig (z.B. Senioren-WGs, Mehrgenerationen-Wohnprojekte).  Die Förderung altengerechten Wohnens bzw. altengerechter Quartiere ist (wenn auch nicht prioritärer) Teil des Wohnungspolitischen Programms 2025/30.  Die wbg als städtisches Wohnungsunternehmen übernimmt auch in sozialer Hinsicht große Verantwortung für eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung älterer Menschen in Nürnberg.

2.9.3 Ausblick

Die lokale Seniorenpolitik muss dazu beitragen, durch altersgerechten Umbau der Wohnung, wohnortnahe Hilfsangebote (Dienstleistungen) und Förderung der Nachbarschaftshilfe den Wunsch nach Verbleib im bestehenden Wohnumfeld zu unterstützen. Im Einzelnen sind hierzu folgende Maßnahmen vorgesehen:  Die Wohnungsanpassungsberatung (KOWAB) des Pflegestützpunktes wird nach Möglichkeit ergänzt um die Beratung über Möglichkeiten des digital unterstützen Wohnens.  Das Seniorenamt bringt sich weiterhin verstärkt in die Prozesse der Stadtplanung ein, um Investoren für Seniorengerechtes Wohnen (inklusive Pflege) zu gewinnen. Besonderes Augenmerk ist auf Grundstücke in städtischem Besitz zu legen. Bei der Gestaltung von Wohnraum bzw. größeren Wohnanlagen sind innovative bauliche Konzepte wichtig, etwa die Einplanung von Gemeinschaftsräumen oder flexible Grundrisse.

 In den Seniorennetzwerken wird daran gearbeitet, das Wohnumfeld für Seniorinnen und Senioren besser erschließbar zu machen. Dazu gehört die Erhöhung der Transparenz über die vor Ort vorhandenen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten, einschließlich der Nahversorgung, beispielsweise auch durch Übersichten über Lieferdienste von Supermärkten.  Im Hinblick auf die sogenannten „Neuen Wohnformen im Alter“ wird eine Expertise zu entsprechenden Förderprogrammen erarbeitet und an potentielle Träger im Rahmen von Austauschveranstaltungen weitervermittelt. Wohnformen mit ergänzenden offenen Angeboten im Nahraum zu unterstützen bzw. attraktiver zu machen, ist gesamtstädtische Aufgabe.  Darüber hinaus werden auch bestehende Angebote der Alltagsbegleitung beworben und Möglichkeiten der Weiterentwicklung geprüft (z. B. bei der Benutzung des ÖPNV für Einkäufe, Arztbesuche etc.).

3. Fazit

Die Fortschreibung des 2018 beschlossenen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg speist sich aus folgenden Grundgedanken:

  1. Die Fortschreibung ist notwendig, weil der Demografische Wandel mit all seinen Folgewirkungen in den kommenden Dekaden die Lebenswelten älterer Menschen ebenso wie den sozialen Zusammenhalt der Generationen in der Stadt Nürnberg insgesamt spürbar prägen und verändern wird. Dies macht die Überprüfung, Neubewertung und Ergänzung der wichtigsten kommunalen Handlungsfelder in Bezug auf ältere Menschen notwendig: So haben beispielsweise die Bereiche „Gemeinschaft“ und „Digitalisierung“ in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, während in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Pflege“ die Komplikationen und Erschwernisse erheblich zugenommen haben. Insgesamt sind die Bedingungen in fast allen Handlungsfeldern aufgrund externer Effekte bzw. Entwicklungen anspruchsvoller geworden.

  2. Zur Umsetzung des Gesamtkonzepts ist ein gemeinsames Agieren der Stadt(-verwaltung) unumgänglich. Dies wird im Bericht durch die Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung angedeutet, muss sich aber auch in der Praxis im gemeinsamen Grundverständnis aller beteiligten Dienststellen stetig weiter entwickeln, bewähren und auch über die direkt involvierten Bereiche verankert werden. Denn ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept geht über die klassische Seniorenarbeit deutlich hinaus. Auch in den technischen und planerischen sowie allen weiteren Verwaltungseinheiten werden die Rahmenbedingungen gesetzt, welche die Chancen für Teilhabe und selbstbestimmtes Leben auch im Alter entscheidend mitprägen.

  3. Bei der Fortschreibung des Gesamtkonzepts ist auch der Aspekt der Partizipation stärker berücksichtigt worden. Die Beteiligung eines bewusst breit gefassten Kreises von Stakeholdern beim „Nürnberger Demografieforum“ 2023 hat eine positive Resonanz erfahren: in der Veranstaltung sind viele Überlegungen bestätigt, aber auch viele gute Ideen neu entwickelt worden, die durch das Seniorenamt weitestmöglich aufgenommen wurden.

  4. Das mit dem Gesamtkonzept vorgelegte Handlungsprogramm ist mittel- und längerfristig ausgerichtet. Nicht alles ist sofort umsetzbar, für einiges braucht es einen langen Atem. Vieles basiert auf guter Vernetzung mit allen Akteuren der Seniorenarbeit in Nürnberg und einem reibungsarmen, unbürokratischen Zusammenwirken der Verwaltungseinheiten. Und nicht zuletzt: Kommunale Seniorenpolitik muss auch experimentell sein. Es geht um das Ausprobieren von Konzepten, nicht alles kann gelingen. Dabei zeigt sich auch, dass viele der beschriebenen Projekte und Handlungsansätze sich nicht ausschließlich auf ein einziges Handlungsfeld reduzieren lassen: So befördern Projekte wie „Mach dich stark“ in den Seniorennetzwerken oder „Wege in die digitale Welt“ oder auch die Förderung von Mehrgenerationenhäusern zugleich mehrere Themenfelder bzw. Zielgruppen. Besonders solche „multifunktionalen“ Ansätze sind angesichts bestehender Ressourcen erfolgversprechend.

Insgesamt nehmen die Herausforderungen an die kommunale Seniorenpolitik und -arbeit deutlich zu. Quantitative Bedarfe und Bedürfnislagen ändern sich teilweise fundamental. In vielen Handlungsfeldern hat die Kommune nur geringe Handlungsspielräume bzw. wird von Entwicklungen getroffen, auf die sie nur wenig Einfluss hat (z.B. in der Pflege). Ressourcenknappheit finanzieller und personeller Art (auch in der Stadtverwaltung selbst) lassen häufig die Förderung sinnvoller Projekte und Ansätze nicht zu. Manches wird durch private Unterstützung (z.B. über Stiftungen und Erbschaften) überhaupt erst ermöglicht; hier müssen Mittel und Wege gefunden werden, Projekte bzw. Ansätze zu verstetigen, deren Wirksamkeit belegt ist. Der stetige Abgleich mit Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene und der kommunale Schulterschluss ist unterlässlich – das aktuelle Positionspapier des Bayerischen Städtetags „Altwerden in der Stadt“ (https://www.bay-staedtetag.de/fileadmin/Downloads/Jahrestagungen/2024/Tagungspapier_BStT_2024.pdf) enthält zahlreiche Ansätze und Forderungen, die auch für Nürnberg Geltung haben.

Angesichts all dieser Aspekte lässt sich abschließend sagen: Nürnberg soll auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt für ältere Menschen und generell für alle Generationen bleiben. Mit dem vorliegenden Seniorenpolitischen Gesamtkonzept verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, hierfür den Rahmen zu setzen und die Bedingungen zu schaffen.

RA/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: Aktualisierung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)

Anlagen: Anlage 1: Aktualisierte Fassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) Anlage 2: Aktualisierte Fassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) - Änderungsmodus

Sachverhalt (kurz):

Die zum 01.12.2022 inkraftgetretene Neufassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus ZD/3 und RA/3-VMN überarbeitet und aktualisiert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Regelung über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (vgl. bspw. Ziffer 1.4.6, Ziffer 1.8.4), sowie die entsprechend angepassten Begriffsbestimmungen (vgl. bspw. Ziffer 1.4.8, Ziffer 3.4) und die Abgrenzung zur Baukonzession (vgl. bspw. Ziffer 1.4.6, Ziffer 1.8.4). Ebenfalls wurde für die bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten von ZD/3 und den Baudienststellen die Begrifflichkeit "Baumaßnahme" gegen "Bauleistung" ausgetauscht (vgl. bspw. Ziffer 1.4.5, Ziffer 1.4.6). Unter Ziffer 1.4.6., sowie den Fußnoten 7 und 8 wurde die Projektbaudienststelle (PBD) als Dienststelle mit aufgenommen. Klarstellend wurde entsprechend der bisher gelebten Praxis sowohl die Zuständigkeit von ZD/3 bei IT-Leistungen (Ziffer 1.4.6) als auch die Submission der Spezialbeschaffungen bei RA/3- VMN aufgenommen (Ziffer 1.8.4). In den Ziffern 1.4.6, 1.8.4 und 2.3 wurde in Klammern der Hinweis aufgenommen, dass die entsprechende Wertgrenze ohne Umsatzsteuer zu verstehen ist. Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung der Bedarfsträger ggf. für die Einbindung weiterer städtischer Beteiligter zu sorgen (Ziffer 1.8.3), eine beispielhafte Aufzählung erfolgt in der entsprechenden Fußnote. Weiterhin neu aufgenommen in die VBRL wurde neben dem bereits geregelten Interessenbekundungsverfahren (hier wurde unter der enstprechenden Fußnote eine beispielhafte gesetzliche Normierung aufgenommen) die Markterkundung (Ziffer 1.8.4 und Ziffer 2.3). Weiterhin wurden die Konzessionen (Ziffer 2.3) für die aufzufordernde Bieteranzahl berücksichtigt. Für die Bereitsstellung der Vergabeunterlagen über das Vergabemanagementsystem wurden die betroffenen Beschaffungsstellen konkretisiert (Ziffer 2.4.3). Unter Ziffer 2.8.2 wurde zusätzlich der Wettbewerbsregisterauszug aufgenommen. Es wurde in Ziffer 2.9.auf Wunsch von Rpr ein Einleitungssatz aufgenommen, der die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes bei Begutachtungen durch RA/3-VMN einschränkt. In Ziffer 3.6 wurde in einer Fußnote der Hinweis aufgenommen, dass der Bedarfsträger auf Anfordern der Zentralen Beschaffungsdienststelle die Begründung für die Dringlichkeit der Anordnung schriftlich zu liefern hat. Die Anpassung unter Ziffer 3.7 erfolgt als Klarstellung der bereits geltenden Gesetzeslage nach Art. 38 Abs. 2 S. 4 GO, ebenso wurde ein weiteres Beispiel für die, die Stadt verpflichtenden Erklärungen, in Klammern aufgenommen. Zudem wurden die Wertgrenzen für Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen über Bauunterhaltsarbeiten für einzelne Bereiche erhöht (Ziffer 6.2.1) und die Formulierung für Rahmenvereinbarungsartikel angepasst (Ziffer 6.2.2).

Letztlich wurden zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe die Genehmigungssummen für die Beauftragung von freiberuflichen Dienstleistungen, Bauleistungen, sowie Lieferungen und Dienstleistungen erhöht (vgl. Ziffer 3.2-3.4). Aus demselben Grund und um die Preissteigerungen

der letzten Jahre zu berücksichtigen, wurden auch die Wertgrenzen in den Ziffern 1.4.5, 1.4.6, 1.8.4 und 2.3 erhöht. Dem Wunsch der Dienststellen zur Verfahrensvereinfachung entprechend und um den Wert des Freistaates Bayern zum Direktauftrag zu berücksichtigen, wurde die Grenze für Begutachtungen durch RA/3-VMN unter 2.8.1 und entsprechend Ziffer 2.8.2 a) angehoben. Die Anhebung der Wertgrenzen in 2.8.2 b)-d) dient auch hier den Dienststellen der Verfahrensvereinfachung und der Anpassung an die Preisentwicklungen.

Die Abstimmung erfolgte im Vorfeld mit Ref. VI, Ref. I/II und Rpr. Die Änderungen sollen die bisherigen VBRL zum 01.11.2024 aktualisieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die VBRL regeln insbesondere die verwaltungsinternen Abläufe bei der Stadt Nürnberg im Beschaffungsprozess und tragen damit wesentlich zu Chancengleichheit und Transparenz bei.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Rpr

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Aktualisierung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) zum 01.11.2024.

Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 1 1.1 Rechtscharakter ........................................................................................................................... 1 1.2 Inhalt und Zweck .......................................................................................................................... 1 1.3 Geltungsbereich ........................................................................................................................... 1 1.4 Begriffsbestimmungen.................................................................................................................. 1 1.4.1 Auftraggeber......................................................................................................................... 1 1.4.2 Beschaffung .......................................................................................................................... 1 1.4.3 Beschaffungsprozess ............................................................................................................. 1 1.4.4 Vergabeverfahren ................................................................................................................. 1 1.4.5 Beschaffungsorganisationen ................................................................................................. 2 1.4.6 Zentrale Beschaffungsstellen ................................................................................................ 2 1.4.7 Spezialbeschaffungen ........................................................................................................... 2 1.4.8 Wertgrenzen; Gesamtauftrags-, Hauptauftrags- und Nachtragssumme ................................. 2 1.5 Selbstverpflichtung ....................................................................................................................... 3 1.6 Grundsätze ................................................................................................................................... 3 1.7 Vergabehandbuch (VHB-N), Handlungsanweisungen .................................................................... 3 1.7.1 Vergabehandbuch ................................................................................................................. 3 1.7.2 Handlungsanweisungen ........................................................................................................ 3 1.8 Verfahrensbeteiligte, Aufgaben und Zuständigkeiten.................................................................... 3 1.8.1 Beteiligte .............................................................................................................................. 3 1.8.2 Aufgaben der Beschaffungsstellen ........................................................................................ 4 1.8.3 Aufgaben der Bedarfsträger .................................................................................................. 4 1.8.4 Submissionsstellen ................................................................................................................ 4 2 Verfahren ............................................................................................................................................. 4 2.1 Wahl des Vergabeverfahrens ........................................................................................................ 4 2.2 Eröffnungstermin ......................................................................................................................... 4 2.3 Bieterauswahl durch den öffentlichen Auftraggeber ..................................................................... 4 2.4 Veröffentlichung........................................................................................................................... 5 2.4.1 Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten .............................................................. 5 2.4.2 Vorrang elektronischer Verfahren ......................................................................................... 5 2.4.3 Bereitstellung der Vergabeunterlagen ................................................................................... 5 2.5 Angebotseröffnung (Submission) .................................................................................................. 5 2.5.1 Elektronische Angebotseröffnung ......................................................................................... 5 2.5.2 Durchführung der Angebotseröffnung (Submission).............................................................. 5 2.6 Prüfung und Wertung ................................................................................................................... 6 2.7 Vergabevorschlag ......................................................................................................................... 6 2.8 Begutachtung ............................................................................................................................... 6 2.8.1 Hauptauftrag, Auftragserweiterungen, Nachträge................................................................. 6 2.8.2 Verfahrensvereinfachung ...................................................................................................... 6

2.8.3 Inhalt und Form der Begutachtung ........................................................................................ 7 2.9 Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes .................................................................................... 7 2.9.1 Freiberufliche Dienstleistungen............................................................................................. 7 2.9.2 Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind. 7 3 Genehmigung....................................................................................................................................... 8 3.1 Eigenbetriebe ............................................................................................................................... 8 3.2 Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen .............................................................................. 8 3.3 Aufträge über Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen ........................... 8 3.4 Aufträge über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ................................................................................................................... 9 3.5 Übertragung von Befugnissen ....................................................................................................... 9 3.6 Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO ............................................................................... 9 3.7 Verpflichtung (Auftragsschreiben) ................................................................................................ 9 3.8 Dokumentation .......................................................................................................................... 10 4 Aufhebung von Verfahren .................................................................................................................. 10 5 Notstand ............................................................................................................................................ 10 5.1 Begriffsdefinition ........................................................................................................................ 10 5.2 Entfall von Begutachtung und Prüfung ........................................................................................ 10 5.3 Genehmigung und Verpflichtung ................................................................................................ 10 5.4 Informationspflicht ..................................................................................................................... 10 6 Sondervorschriften............................................................................................................................. 10 6.1 Besondere Ermächtigungen ........................................................................................................ 10 6.2 Rahmenvereinbarungen ............................................................................................................. 11 6.2.1 Bauunterhaltsarbeiten ........................................................................................................ 11 6.2.2 Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen ......................................................................... 11 7 Qualitätssicherung ............................................................................................................................. 11 7.1 Grundsatzfragen ......................................................................................................................... 11 7.2 Wettbewerbsbeschränkungen .................................................................................................... 11 7.3 Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen ................................................. 12 7.4 Vergaberechtliche Klärungen ...................................................................................................... 12 8 Schlussbestimmungen ........................................................................................................................ 12

1 Allgemeines

1.1 Rechtscharakter

Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) sind

a) eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg,

b) eine innerdienstliche Vorschrift (besondere Geschäftsanweisung) im Sinne von Nr. 1.6 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON).

1.2 Inhalt und Zweck

Diese VBRL dienen der Einhaltung von § 30 KommHV-Doppik sowie von § 15 der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Sie regeln den Geschäftsgang innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschaffung und Vergabe von

a) freiberuflichen Dienstleistungen,

b) Bauleistungen,

c) Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen,

d) Konzessionen.

Diese VBRL sind nicht anzuwenden auf Dienstverträge im Personalwesen sowie Verträge zum reinen Liegenschaftsverkehr und zur Liegenschaftsverwaltung mit Ausnahme des Gebäudemanagements.

1.3 Geltungsbereich

Diese VBRL gelten für alle Geschäftsbereiche und Referate, Dienststellen, Eigen- und Regiebetriebe, Schulen und besondere Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Mit der WBG KOMMUNAL GmbH und sonstigen Organisationseinheiten, die Beschaffungen, bei denen die Stadt Nürnberg das wirtschaftliche Risiko trägt, durchführen sowie mit den von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen sind diesen Richtlinien entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Diese VBRL sind auch von etwaigen Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige) der Beschaffungsstellen zu beachten. Dies ist durch geeignete vertragliche Bestimmungen sicherzustellen.

1.4 Begriffsbestimmungen

1.4.1 Auftraggeber

Die Stadt Nürnberg ist öffentliche Auftraggeberin.

1.4.2 Beschaffung

Beschaffung im Sinne dieser VBRL ist jeder Vorgang, bei dem die Stadt Nürnberg durch eine Auftragserteilung gem. Art. 38 Abs. 2 GO1 verpflichtet wird und dadurch Vertragspartnerin eines Werk-, Liefer-, Dienstleistungs- oder sonstigen schuldrechtlichen Vertrages wird oder eine Konzession vergibt.

1.4.3 Beschaffungsprozess

Diese VBRL regeln die verwaltungsinternen Abläufe und Zuständigkeiten bei der Stadt Nürnberg zur Durchführung von Beschaffungen (Beschaffungsprozess).

1.4.4 Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind Teil des Beschaffungsprozesses. Sie sind in den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union und in Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder umfassend geregelt und entsprechend diesen Normen durchzuführen.

1 Gemeindeordnung.

1.4.5 Beschaffungsstellen

Beschaffungsstellen im Sinne dieser VBRL sind alle Geschäftsbereiche und Referate, Dienststellen, Eigenund Regiebetriebe, Schulen, besondere Einrichtungen, die WBG KOMMUNAL GmbH und sonstige Organisationseinheiten, wenn sie Beschaffungen, bei denen die Stadt das wirtschaftliche Risiko trägt, durchführen sowie die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen.

Die Beschaffung von freiberuflichen Dienstleistungen sowie Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden, kann bis zu einer Gesamtauftragssumme von 10.000 EUR (o. USt.) grundsätzlich die bedarfstragende Dienststelle durchführen.

1.4.6 Zentrale Beschaffungsstellen

Zentrale Beschaffungsstellen, denen durch diese VBRL besondere Beschaffungsaufgaben zur alleinigen Erledigung für die Gesamtstadt zugewiesen werden, sind:

a) ZD/3 für alle freiberuflichen Dienstleistungen, ausgenommen Leistungen nach HOAI, Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden, ab einer Gesamtauftragssumme von mehr als 10.000 EUR (o. USt.), sowie Dienstleistungskonzessionen, soweit in diesen VBRL nicht ausdrücklich anders bestimmt, sowie unabhängig von der Gesamtauftragssumme für das Schließen von Rahmenvereinbarungen über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die Beschaffung von IT-Leistungen (Hard- und Software) für die es keine Rahmenvereinbarungen gibt, Druckereileistungen und Gebäudereinigungsleistungen,

b) die Baudienststellen H, UB und PBD sowie die Eigenbetriebe SÖR und SUN für Bauleistungen und Baukonzessionen, freiberufliche Dienstleistungen, Lieferungen (Waren) und sonstige Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen (ausgenommen Leistungen des kleinen Bauunterhaltes2),

c) RA für den Abschluss von Versicherungsverträgen (ausgenommen Gebäudebrandversicherungen sowie Bauwesen- und Haftpflichtversicherungen für den U-Bahn-Bau), die Mandatierung von Rechtsanwälten sowie die Einholung von Rechtsgutachten,

d) SÖR für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr (ausgenommen Spezialfahrzeuge),

e) H für die Beschaffung von Brennstoffen für Heizzwecke.

1.4.7 Spezialbeschaffungen

Spezialbeschaffungen sind unabhängig von der Gesamtauftragssumme Beschaffungen einzelner Beschaffungsstellen für den eigenen Bedarf, die wegen ihrer Eigenart von den zentralen Beschaffungsstellen nicht zweckmäßig durchgeführt werden können. Zuständigkeiten für Spezialbeschaffungen werden im Einvernehmen mit RA/3-VMN und ZD/3 festgelegt und im Vergabehandbuch veröffentlicht.

1.4.8 Wertgrenzen; Gesamtauftrags-, Hauptauftrags- und Nachtragssumme

Die in dieser VBRL angegebenen Wertgrenzen und Summen sind grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen, es sei denn eine Summe wird ausdrücklich ohne Umsatzsteuer angegeben (o. USt.).

Gesamtauftragssumme im Sinne dieser VBRL ist die Summe aller im Rahmen eines Vertragsverhältnisses an denselben Auftragnehmer vergebenen Leistungen einschließlich der Umsatzsteuer. Sie setzt sich aus der Hauptauftragssumme und der Summe aller Nachträge zusammen.

2 Das sind Leistungen mit einer Gesamtauftragssumme bis 1.000 EUR.

Die Nachtragssumme im Sinne dieser VBRL umfasst jede Form der Auftragsänderung (Mengenmehrungen sowie geänderte und zusätzliche Leistungen).

Zur Feststellung von Zuständigkeiten und für die weitere Anwendung dieser VBRL werden bei der Ermittlung der Nachtragssumme entfallende Leistungen nicht abgezogen.

Bei Konzessionen gilt der Vertragswert für die gesamte Laufzeit der Konzession.

1.5 Selbstverpflichtung

Die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) ist anzuwenden (Selbstverpflichtung).

1.6 Grundsätze

Die Haushaltsgrundsätze nach Maßgabe des Art. 61 GO, im Besonderen die der Zweckmäßigkeit, der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind stets zu beachten.

Bei Maßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, sind zur Vermeidung von Zuschussrückforderungen die Bedingungen und Auflagen der Bewilligungsstellen zu beachten.

1.7 Vergabehandbuch (VHB-N), Handlungsanweisungen

1.7.1 Vergabehandbuch

RA/3-VMN gibt das Vergabehandbuch der Stadt Nürnberg (VHB-N) heraus, stellt dieses im Intranet zur Verfügung und schreibt dieses fort. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Leitfäden und Vorlagen des VHB-N sind anzuwenden. Bei elektronischen Ausschreibungen über das Vergabemanagementsystem der Stadt (VMS) kann in technisch begründeten Fällen davon abgewichen werden. Der Inhalt der Vorlagen muss dabei inhaltlich identisch abgebildet werden.

1.7.2 Handlungsanweisungen

RA/3-VMN erstellt im Einvernehmen mit den Beschaffungsstellen verbindliche Handlungsanweisungen zum Vollzug des Vergaberechts, dieser VBRL und zur Vereinheitlichung von Vergabeverfahren und Verträgen.

1.8 Verfahrensbeteiligte, Aufgaben und Zuständigkeiten

1.8.1 Beteiligte

Am Beschaffungs- und Vergabeverfahren sind in der Regel beteiligt:

a) federführend die Beschaffungsstellen, ggf. mit deren Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige),

b) die bedarfstragenden Organisationseinheiten (Bedarfsträger),

c) die zentralen Submissionsstellen RA/3-VMN oder ZD,

d) RA/3-VMN als Gutachter in den von diesen VBRL vorgesehenen Fällen,

e) Rpr als Prüfer in den von diesen VBRL vorgesehenen Fällen,

f) die für die Genehmigung der Beauftragung Zuständigen,

g) die zur Verpflichtung (Auftragsunterzeichnung) Bevollmächtigten.

Bei der Beschaffung von organisatorischen Beratungsleistungen ist bei Zuständigkeiten für organisatorische Fragen DiP zu beteiligen.

1.8.2 Aufgaben der Beschaffungsstellen

Die Beschaffungsstellen führen das Beschaffungs- und Vergabeverfahren unter Beachtung der einschlägigen haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften sowie dieser VBRL nach innen und außen federführend durch. Sie fordern dabei von ihren Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätigen) die haushalts- und vergaberechtskonforme Leistungserbringung ein.

1.8.3 Aufgaben der Bedarfsträger

Die Bedarfsträger ermitteln ihren Bedarf eigenverantwortlich und sind verantwortlich ggf. weitere städtische Beteiligte einzubinden3.

1.8.4 Submissionsstellen

Zentrale Submissionsstellen für alle Vergabeverfahren bei denen die geschätzte Gesamtauftragssumme 10.000 EUR (o. USt.) übersteigt und mehr als ein Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind

a) RA/3-VMN für alle Bauleistungen sowie für freiberufliche Dienstleistungen und Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen und für Baukonzessionen,

b) ZD für freiberufliche Dienstleistungen, Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, sowie Dienstleistungskonzessionen.

Die Submissionen von Liefer- und Dienstleistungen, die den Katalogen definierter Spezialbeschaffungen gem. Nr. 1.4.7 unterfallen, finden abweichend von Nr. 1.8.4 b), grundsätzlich bei RA/3-VMN statt.

Bei den Submissionsstellen sind auch Bewerbungsschreiben im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren4 und Markterkundungen sowie Teilnahmeanträge im Rahmen von Teilnahmewettbewerben einzureichen.

Der Eingang und die Eröffnung aller übrigen Angebote erfolgt eigenverantwortlich bei den Beschaffungsstellen. Die Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)5 sind einzuhalten.

2 Verfahren

2.1 Wahl des Vergabeverfahrens

Die Beschaffungsstelle ist für die Wahl des Vergabeverfahrens verantwortlich.

2.2 Eröffnungstermin

Die Submissionsstelle bestimmt den Eröffnungstermin (Submission) im Dialog mit der Beschaffungsstelle.

2.3 Bieterauswahl durch den öffentlichen Auftraggeber

Wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, bei dem der öffentliche Auftraggeber die Teilnehmer am Vergabeverfahren selbst bestimmen kann oder ist eine Bieterauswahl nach einem Teilnahmewettbewerb oder einem Interessenbekundungs-/Markterkundungsverfahren vorzunehmen und liegt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme über 10.000 EUR (o. USt.), so trifft die Auswahl über die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter

a) für Bauleistungen, Baukonzessionen sowie Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauleistungen: RA/3-VMN im Dialog mit der Beschaffungsstelle,

3 beispielsweise Ref. I/II-ISB, Ref. I/II-DSB, Ref. I/II-ASI, GSBV, den örtlichen Personalrat oder GPR 4 vgl. z.B. § 52 ff. VgV

b) für freiberufliche Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauleistungen: die zuständige zentrale Beschaffungsstelle im Dialog mit RA/3-VMN,

c) für Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, sowie freiberufliche Dienstleistungen, ausgenommen Leistungen nach HOAI, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen stehen: ZD/3

in allen anderen Fällen die Beschaffungsstelle.

Bestimmt der öffentliche Auftraggeber die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren, so sind grundsätzlich mindestens drei Bieter, davon mindestens einer mit Sitz außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg, aufzufordern.

Bei Bauleistungen, Lieferungen (Waren) oder Dienstleistungen (ohne freiberufliche Dienstleistungen) und Konzessionen sind, bezogen auf die voraussichtliche Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, in der Regel aufzufordern:

a) bis 50.000 EUR: 3 Bieter

b) bis 100.000 EUR: 5 Bieter,

c) bis 200.000 EUR: 8 Bieter,

d) über 200.000 EUR: 10 Bieter,

e) ab 75.000 EUR zugleich mindestens 3 Bieter mit Sitz außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg.

2.4 Veröffentlichung

2.4.1 Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten

Die Beschaffungsstellen erfüllen die Unterrichtungs-, Informations- und Bekanntmachungspflichten, bei Einladungsverfahren die ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungspflichten.

2.4.2 Vorrang elektronischer Verfahren

Vergabeunterlagen sind grundsätzlich in elektronischer Form bereit zu stellen.

2.4.3 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Die Zentralen Beschaffungsstellen und Spezialbeschaffungsstellen für Bedarfe nach Nr. 1.4.7 VBRL stellen die Vergabeunterlagen grundsätzlich im Fachverfahren Vergabemanagementsystem (VMS) bereit.

Wird im Ausnahmefall ein papiergebundenes Verfahren durchgeführt, versenden die Beschaffungsstellen die Vergabeunterlagen. In diesem Fall sind mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe von der Beschaffungsstelle ausgefüllte Kennklebezettel (Angebotsaufkleber) gemäß dem VHB-N auszugeben.

2.5 Angebotseröffnung (Submission)

2.5.1 Elektronische Angebotseröffnung

Die Angebotseröffnung soll elektronisch erfolgen. Werden Beschaffungen im Ausnahmefall außerhalb des VMS nach Nr. 2.4.3 Abs. 2 durchgeführt, sind diese Maßnahmen gesondert mit der Submissionsstelle zu vereinbaren und die Submissionstermine mit dieser abzustimmen.

2.5.2 Durchführung der Angebotseröffnung (Submission)

Die Submissionsstelle

a) führt die Angebotseröffnung im Vier-Augen-Prinzip durch,

b) kennzeichnet die Angebote (nur im ausnahmsweise noch papiergebundenen Verfahren),

c) erstellt die Niederschrift bzw. Dokumentation über die Angebotseröffnung,

d) sieht alle Angebote auf etwaige Auffälligkeiten durch (erste Durchsicht, Vollständigkeitsprüfung) und vermerkt diese.

Die Vergabestelle rechnet die Angebote automatisiert nach und erstellt mittels des eingeführten AVA-Programmes den Preisspiegel. Im ausnahmsweise noch papiergebundenen Verfahren erfolgt die Nachrechnung durch RA/3-VMN.

2.6 Prüfung und Wertung

Die Beschaffungsstelle prüft und wertet die Angebote. Sie bezieht dabei die Ergebnisse der ersten Durchsicht (Vollständigkeitsprüfung) durch die Submissionsstelle ein und beteiligt Fachdienststellen, wenn besondere Kenntnisse erforderlich sind.

Sie kann diese Aufgabe auf Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige) übertragen. Diese erstellen eine Vergabeempfehlung unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften.

2.7 Vergabevorschlag

Die Beschaffungsstelle erstellt den Vergabevorschlag eigenverantwortlich. Dieser umfasst ggf. die Vergabeempfehlung eines von der Beschaffungsstelle beauftragten freiberuflich Tätigen.

Sollen Leistungen in mehreren Losen an verschiedene Auftragnehmer vergeben werden, ist für jeden Auftragnehmer ein Vergabevorschlag zu erstellen.

2.8 Begutachtung

2.8.1 Hauptauftrag, Auftragserweiterungen, Nachträge

RA/3-VMN ist ab einer Gesamtauftragssumme von mehr als 25.000 EUR zur Begutachtung vor Genehmigung jeder Vergabevorschlag vorzulegen über

a) freiberufliche Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen,

b) Bauleistungen und mit Bauleistungen unmittelbar im Zusammenhang stehende Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen,

c) Baukonzessionen.

2.8.2 Verfahrensvereinfachung

Nicht zur Begutachtung vorgelegt werden müssen Vergabevorschläge über

a) Aufträge mit einer Gesamtauftragssumme bis 25.000 EUR,

b) Hauptaufträge für Bauleistungen und mit Bauleistungen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen (ohne freiberufliche Dienstleistungen) bis 150.000 EUR, wenn folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind:

 das Verfahren wird mittels des Vergabemanagementsystems (VMS) durchgeführt,  das Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB,  es liegt keine widersprechende Vergabeempfehlung eines Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätigen) vor,  die Leistungsbeschreibung erfolgt mittels Leistungsverzeichnis,  es werden außer Preisen keine weiteren Bieterangaben abgefragt,  die Leistungsbeschreibung enthält keine Bedarfs- und/oder Wahlpositionen,  die Leistungsbeschreibung enthält keine angehängten Stundenlohnarbeiten,  der Zuschlag soll auf den nach Submission und Nachrechnung Mindestfordernden erteilt werden,

 das Vergabebudget (bepreistes Leistungsverzeichnis) wird um nicht mehr als 10 v.H. überschritten,  die formale Eignung ist von RA/3-VMN bestätigt,  der Gewerbezentralregisterauszug und der Wettbewerbsregisterauszug des zu beauftragenden Bieters enthalten keine erheblichen Eintragungen,  die Kalkulationsformblätter liegen fachgerecht geprüft vor. c) Nachträge über reine Mengenmehrungen bei einer Gesamtauftragssumme von mehr als 15.000 EUR, wenn die Summe aller Nachträge 10 v.H. des Hauptauftrages nicht übersteigt,

d) Nachträge über geänderte und/oder zusätzliche Leistungen bei einer Gesamtauftragssumme von mehr als 15.000 EUR, wenn die Summe aller Nachträge 10 v.H. des Hauptauftrages und zugleich 10.000 EUR nicht übersteigt.

2.8.3 Inhalt und Form der Begutachtung

Begutachtet werden

a) die Einhaltung vergabe- und preisrechtlicher Vorschriften,

b) bei Nachträgen zusätzlich die Berechtigung der Forderung und die kalkulatorischen Nachweise.

2.9 Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes

Nachfolgende Bestimmungen gelten nicht für Vergaben, die von RA/3-VMN begutachtet werden. Unberührt hiervon sind anlassbezogene und stichprobenartige Prüfungen von Vergaben durch Rpr im Rahmen des bestehenden allgemeinen Prüfrechts

2.9.1 Freiberufliche Dienstleistungen

Rpr ist jeder Vergabevorschlag über freiberufliche Dienstleistungen zuzuleiten, wenn

a) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme mehr als 200.000 EUR beträgt,

b) bei Nachträgen die Gesamtauftragssumme mehr als 200.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 EUR beträgt,

2.9.2 Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind Rpr ist jeder Vergabevorschlag über Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche

Dienstleistungen sind, zuzuleiten, wenn

a) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt,

b) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme/der Vertragswert mehr als 200.000 EUR beträgt und nicht der bei Angebotseröffnung Mindestbietende beauftragt werden soll,

c) bei einem Verhandlungsverfahren oder bei freihändiger Vergabe bzw. einer Verhandlungsvergabe die Hauptauftragssumme/der Vertragswert mehr als 200.000 EUR beträgt,

d) bei Nachträgen die Gesamtauftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 v.H. der Hauptauftragssumme/des Vertragswertes übersteigt oder mehr als 500.000 EUR beträgt,

e) bei Nachträgen zu unbefristeten Verträgen die Gesamtauftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge einschließlich vertraglich geschuldeter Preisanpassungen zugleich insgesamt 20 v.H. der ursprünglichen jährlichen Auftragssumme/des jährlichen Vertragswertes übersteigt oder mehr als 500.000 EUR beträgt.

3 Genehmigung6

3.1 Eigenbetriebe

Die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Vergaben der Eigenbetriebe richten sich nach deren jeweiliger Betriebssatzung. Vergabesummen sind analog dieser VBRL zu ermitteln.

3.2 Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen

Für die Genehmigung der Beauftragung von freiberuflichen Dienstleistungen sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 250.000 EUR: die Leitung der zuständigen zentralen Beschaffungsstelle7,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches8 dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist, c) bei einer Gesamtauftragssumme über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates,

d) im Falle von Nachträgen abweichend von Buchstabe c), wenn die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (wobei die Vergabesumme einschließlich bereits genehmigter Nachtragssummen zu berechnen ist) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 750.000 EUR Nachtragssumme: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist.

3.3 Aufträge über Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen

Für die Genehmigung der Beauftragung von Bauleistungen und von unmittelbar mit Bauleistungen im Zusammenhang stehenden Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind, sowie der Vergabe von Baukonzessionen, sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 500.000 EUR: die Leitung der Baudienststelle9,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die Baudienststelle zugeordnet ist10,

c) bei einer Gesamtauftragssumme über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates11,

d) im Falle von Nachträgen abweichend von Buchstabe c), wenn die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtragssummen) nicht

6 Übertragung von weiteren Angelegenheiten auf den Oberbürgermeister durch den Stadtrat gem. Art. 37 Abs. 2 S. 1 GO sowie von Befugnissen auf weitere Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 1 GO sowie Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung von Befugnissen auf Gemeindebedienstete gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 2 GO und die Übertragung weiterer Vertretungsbefugnisse durch den Stadtrat auf die Werkleitung gemäß Art. 88 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GO. 7 RA, , H, UB, PBD. 8 OBM für RA, Ref. I/II für ZD/3, Ref. VI für H, PBD und UB sowie die WBG KOMMUNAL GmbH. 9 H, UB, PBD 10 Ref. VI für H, UB, PBD 11 Der Bau- und Vergabeausschuss.

übersteigt, höchstens jedoch bis 750.000 EUR Nachtragssumme: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die Baudienststelle zugeordnet ist.

Sofern sich die Beauftragung eines Nachtrages zwingend aus dem laufenden Ausführungsablauf ergibt und eine Unterbrechung der Baumaßnahme für die Begutachtung und Prüfung des Nachtragsangebotes gem. dieser VBRL nicht hinnehmbar ist, kann eine Beauftragung „dem Grunde nach und vorbehaltlich der Preisprüfung durch RA/3-VMN“ erfolgen.

3.4 Aufträge über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Vergabe von Dienstleistungskonzessi-

onen

Für die Genehmigung der Beauftragung von Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind sowie der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert von 250.000 EUR: die Leitung der zuständigen Beschaffungsstelle,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die zuständige Beschaffungsstelle zugeordnet ist,

c) bei einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates,

d) abweichend von Buchstabe c), die Leitung des Geschäftsbereiches, dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist, wenn im Falle von Nachträgen,

aa) bei zeitlich begrenzten Verträgen die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtrags-, Erweiterungs- und Preisanpassungssummen) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 250.000 EUR Einzelnachtragssumme.

bb) bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit die jährliche Nachtragssumme 20 v. H. der jährlichen vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtrags-, Erweiterungs- und Preisanpassungssummen) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 250.000 EUR Einzelnachtragssumme.

3.5 Übertragung von Befugnissen

Die für die Genehmigung Zuständigen können ihre Befugnisse ganz oder teilweise schriftlich auf Beschäftigte ihres Zuständigkeitsbereiches übertragen.

3.6 Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO

Dringliche Anordnungen gem. Art. 37 Abs. 3 GO zur Genehmigung von Beauftragungen werden von der Beschaffungsstelle unterschriftsreif vorbereitet12 und dem Oberbürgermeister über die Leitung des Geschäftsbereichs/1. Werkleiter vorgelegt.13

3.7 Verpflichtung14 (Auftragsschreiben)

Erklärungen, durch die die Stadt Nürnberg verpflichtet werden soll (z.B. Auftragsschreiben, separate Vertragsdokumente) dürfen außer durch den Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter nur von den hierzu besonders Bevollmächtigten unterzeichnet werden15. Über das Fachverfahren Vergabemanagementsystem (VMS) durchgeführte Vergabeverfahren enden mit elektronischem Versand des Zuschlags.

12 Der Bedarfsträger hat auf Anfordern der Zentralen Beschaffungsstelle die Begründung für die Dringlichkeit schriftlich zu liefern. 13 vgl. Ziffer 001.22 Weisungsrecht Nr. 5 Handbuch der Verwaltung – HdV. 14 Umsetzung von Art. 38 Abs. 2 GO. 15 Art. 38 Abs. 2 S. 2 u. 3 GO.

3.8 Dokumentation

Die Beschaffungsstelle erfüllt die vergaberechtlichen Dokumentationspflichten.

4 Aufhebung von Verfahren

Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wird analog einer Vergabe begutachtet. Bei einer Vergabesumme über 50.000 EUR ist Rpr zu unterrichten. Über die Aufhebung entscheidet die Leitung der Beschaffungsstelle.

5 Notstand

5.1 Begriffsdefinition

Ein Notstand im Sinne dieser VBRL liegt vor, wenn ein die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen, die technische Infrastruktur oder ein die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustandes unverzüglich gehandelt werden muss (z.B. kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten), weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist.

5.2 Entfall von Begutachtung und Prüfung

Sofern es zur Abwendung gefährdender Zustände i.S.v. Nr. 5.1 erforderlich ist, können erforderliche Beschaffungen unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften ohne vorherige Begutachtung und Prüfung durchgeführt werden. Das Vorliegen des Notstandes ist zu begründen und zu dokumentieren.

5.3 Genehmigung und Verpflichtung

Für die Genehmigung16 und Verpflichtung17 ist unabhängig von der Auftragssumme die Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ermächtigt.

5.4 Informationspflicht

Der Leitung des Geschäftsbereiches und dem gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständigen Ausschuss des Stadtrates ist die Beauftragung zeitnah zur Kenntnis zu bringen, wenn deren jeweilige Wertgrenzen gem. Nrn. 3.2, 3.3 und 3.4 erreicht werden.

6 Sondervorschriften

6.1 Besondere Ermächtigungen

Ohne Begutachtung und Prüfung gemäß dieser VBRL wird

a) die Feuerwehr (FW) ermächtigt die N-ERGIE, VAG, Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom AG sowie die sonstigen jeweils örtlich zuständigen Leitungsträger bei deren Baumaßnahmen mit der Mitverlegung von Leitungen für Zwecke der Feuerwehr zu beauftragen,

b) H ermächtigt, die N-ERGIE mit der Herstellung erforderlicher Hausanschlüsse zu beauftragen und Brennstoffe für Heizzwecke unter Ausnutzung der Marktlage unter Wettbewerbsbedingungen freihändig einzukaufen (Tagespreise), soweit der EU-Schwellenwert jeweils nicht überschritten wird.

16 Übertragung von weiteren Angelegenheiten auf den Oberbürgermeister durch den Stadtrat gem. Art. 37 Abs. 2 S. 1 GO sowie von Befugnissen auf weitere Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder gem. Art. 39 Abs. 2 1. Hs. GO sowie Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung von Befugnissen auf Gemeindebedienstete gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 2 GO. 17 Umsetzung von Art. 38 Abs. 2 S. 2f GO.

6.2 Rahmenvereinbarungen

6.2.1 Bauunterhaltsarbeiten

a) Rahmenvereinbarungen über Bauunterhaltsarbeiten können i.d.R. durch Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Durchführung von Auf- und Abgebotsverfahren ist mit RA/3-VMN abzustimmen.

b) Aus Rahmenvereinbarungen über Bauunterhaltsarbeiten können je Auftrag Leistungen bis zu einem Höchstwert von 30.000 EUR abgerufen werden. Die Erteilung mehrerer Aufträge je Gewerk bei derselben Maßnahme zur Umgehung der Höchstgrenzen ist unzulässig. Für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbauarbeiten gilt ausnahmsweise eine erhöhte Höchstgrenze von 60.000 €.

c) Bauunterhaltsarbeiten, die in Ausnahmefällen nicht eindeutig bestimmt und beschrieben werden können und für die deshalb eine einwandfreie Preisermittlung nicht möglich ist, können auf der Grundlage von Rahmenverträgen bis zu den Höchstwerten gem. Buchstabe b) nach im Wettbewerb zustande gekommenen Verrechnungssätzen vergeben werden.

d) Für Bauunterhaltsarbeiten für die Rahmenvereinbarungen nicht bestehen oder bei denen der Höchstwert gem. Buchstabe b) überschritten wird sind Vergabeverfahren durchzuführen.

e) Maßnahmen des kleinen Bauunterhaltes sind grundsätzlich über die Rahmenvereinbarungen zu beauftragen.

f) Bei Baumaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden sind die Bestimmungen der Zuwendungsgeber zu beachten. Der Abruf von Leistungen aus Rahmenvereinbarungen ist in der Regel unzulässig.

6.2.2 Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen

a) Die Rahmenvereinbarungskataloge der Stadt Nürnberg werden durch ZD/3 ausgeschrieben und sind dadurch kenntlich gemacht, dass die in den e-Katalogen aufgeführten Artikel farblich mit der Bezeichnung „RV-Katalog“ gekennzeichnet sind.

b) Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen aus Rahmenvereinbarungen, die durch die Stadt Nürnberg ausgeschrieben wurden und als e-Kataloge im städtischen elektronischen Katalog-Shop-System eingestellt sind, müssen bei Bedarf und vorhandenen Haushaltsmitteln durch die Bestellberechtigten der Dienststellen und Eigenbetriebe abgerufen werden und können ohne weitere Formalitäten und Wertgrenzen über das Katalog-Shop-System direkt bestellt werden.

7 Qualitätssicherung

Die Umsetzung der VBRL überwachen unmittelbar die Vorgesetzten, mittelbar RA/3-VMN, ZD/3 und Rpr.

7.1 Grundsatzfragen

Zuständig für zentrale und grundsätzliche Fragen von Vergabe und Beschaffung sind RA/3-VMN und ZD/3. Erforderliche Beschlüsse werden vom Stadtrat erlassen.

7.2 Wettbewerbsbeschränkungen

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungen ist alles zu unterlassen, was zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte. Liegen Gründe vor, die eine Manipulation oder Verzerrung des Wettbewerbs vermuten lassen, sind die Leitung des zuständigen Geschäftsbereiches, die Leitung der Beschaffungsstelle, RA/3-VMN bzw. ZD/3 und Rpr unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn sich bei der Prüfung, Begutachtung und Wertung der Angebote Anhaltspunkte für eine Abrede ergeben.

Liegen die Gründe in einem Handeln eines oder einer Beschäftigten der Stadt Nürnberg, ist zunächst ausschließlich die zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention bei Rpr zu informieren.

Die Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)18 bleiben unberührt.

7.3 Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen

Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen sind dem für die Genehmigung der Vergabe Zuständigen zur Kenntnis zu bringen. Wird Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen nicht entsprochen, ist dies im Rahmen der Vergabeentscheidung zu begründen und zu dokumentieren.

RA/3-VMN bzw. ZD/3 und, sofern es im bisherigen Verfahren beteiligt war, Rpr sind unverzüglich zu unterrichten.

7.4 Vergaberechtliche Klärungen

Vergaberechtliche Klärungen mit der Regierung von Mittelfranken (VOB- Stelle) führt bei Ausschreibungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen grundsätzlich RA/3-VMN durch. Bei EUweiten Verfahren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen, ist RA/3-VMN im Falle von Rügen und Nachprüfungsverfahren unverzüglich zu beteiligen.

Im Übrigen liegt die Zuständigkeit vergaberechtlicher Klärungen bei ZD und RA.

8 Schlussbestimmungen

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese VBRL redaktionell anzupassen, wenn dies aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats – im Besonderen bezüglich der Geschäftsverteilung – oder aufgrund der Fortentwicklung des Vergaberechtes erforderlich ist.

Diese VBRL traten am 01.01.2018 in Kraft, zuletzt geändert in der vorliegenden Fassung vom 01.11.2024. Zugleich traten zum 01.01.2018 die Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) und die Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg (BeschO) außer Kraft.

Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ................................................................................................................................................ 1 1.1 Rechtscharakter .................................................................................................................................. 1 1.2 Inhalt und Zweck ................................................................................................................................ 1 1.3 Geltungsbereich ................................................................................................................................. 1 1.4 Begriffsbestimmungen ....................................................................................................................... 1 1.4.1 Auftraggeber .............................................................................................................................. 1 1.4.2 Beschaffung ................................................................................................................................ 1 1.4.3 Beschaffungsprozess .................................................................................................................. 1 1.4.4 Vergabeverfahren ....................................................................................................................... 1 1.4.5 Beschaffungsorganisationen ...................................................................................................... 2 1.4.6 Zentrale Beschaffungsstellen ..................................................................................................... 2 1.4.7 Spezialbeschaffungen ................................................................................................................. 2 1.4.8 Wertgrenzen; Gesamtauftrags-, Hauptauftrags- und Nachtragssumme ................................... 2 1.5 Selbstverpflichtung ............................................................................................................................. 3 1.6 Grundsätze ......................................................................................................................................... 3 1.7 Vergabehandbuch (VHB-N), Handlungsanweisungen ........................................................................ 3 1.7.1 Vergabehandbuch ...................................................................................................................... 3 1.7.2 Handlungsanweisungen ............................................................................................................. 3 1.8 Verfahrensbeteiligte, Aufgaben und Zuständigkeiten ....................................................................... 3 1.8.1 Beteiligte .................................................................................................................................... 3 1.8.2 Aufgaben der Beschaffungsstellen ............................................................................................. 4 1.8.3 Aufgaben der Bedarfsträger ....................................................................................................... 4 1.8.4 Submissionsstellen ..................................................................................................................... 4 2 Verfahren ................................................................................................................................................... 4 2.1 Wahl des Vergabeverfahrens ............................................................................................................. 4 2.2 Eröffnungstermin ............................................................................................................................... 4 2.3 Bieterauswahl durch den öffentlichen Auftraggeber ......................................................................... 4 2.4 Veröffentlichung ................................................................................................................................. 5 2.4.1 Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten .................................................................. 5 2.4.2 Vorrang elektronischer Verfahren.............................................................................................. 5 2.4.3 Bereitstellung der Vergabeunterlagen ....................................................................................... 5 2.5 Angebotseröffnung (Submission) ....................................................................................................... 5 2.5.1 Elektronische Angebotseröffnung .............................................................................................. 5 2.5.2 Durchführung der Angebotseröffnung (Submission) ............................................................... 55 2.6 Prüfung und Wertung ......................................................................................................................... 6 2.7 Vergabevorschlag ............................................................................................................................... 6 2.8 Begutachtung ..................................................................................................................................... 6 2.8.1 Hauptauftrag, Auftragserweiterungen, Nachträge .................................................................... 6 2.8.2 Verfahrensvereinfachung ........................................................................................................... 6

2.8.3 Inhalt und Form der Begutachtung ............................................................................................ 7 2.9 Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ........................................................................................ 7 2.9.1 Freiberufliche Dienstleistungen ................................................................................................. 7 2.9.2 Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind . 7 3 Genehmigung ............................................................................................................................................. 8 3.1 Eigenbetriebe ..................................................................................................................................... 8 3.2 Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen .................................................................................. 8 3.3 Aufträge über Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen ............................. 8 3.4 Aufträge über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ......................................................................................................................... 9 3.5 Übertragung von Befugnissen ............................................................................................................ 9 3.6 Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO ................................................................................... 9 3.7 Verpflichtung (Auftragsschreiben) ................................................................................................... 99 3.8 Dokumentation ................................................................................................................................ 10 4 Aufhebung von Verfahren ........................................................................................................................ 10 5 Notstand ................................................................................................................................................... 10 5.1 Begriffsdefinition .............................................................................................................................. 10 5.2 Entfall von Begutachtung und Prüfung ............................................................................................ 10 5.3 Genehmigung und Verpflichtung ..................................................................................................... 10 5.4 Informationspflicht ........................................................................................................................... 10 6 Sondervorschriften ................................................................................................................................... 10 6.1 Besondere Ermächtigungen ............................................................................................................. 10 6.2 Rahmenvereinbarungen ................................................................................................................... 11 6.2.1 Bauunterhaltsarbeiten ............................................................................................................. 11 6.2.2 Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen ............................................................................. 11 7 Qualitätssicherung ................................................................................................................................... 11 7.1 Grundsatzfragen ............................................................................................................................... 11 7.2 Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................................................................... 1111 7.3 Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen .................................................... 12 7.4 Vergaberechtliche Klärungen ........................................................................................................... 12 8 Schlussbestimmungen .............................................................................................................................. 12

1 Allgemeines

1.1 Rechtscharakter

Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) sind

a) eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg,

b) eine innerdienstliche Vorschrift (besondere Geschäftsanweisung) im Sinne von Nr. 1.6 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON).

1.2 Inhalt und Zweck

Diese VBRL dienen der Einhaltung von § 30 KommHV-Doppik sowie von § 15 der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Sie regeln den Geschäftsgang innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschaffung und Vergabe von

a) freiberuflichen Dienstleistungen,

b) Bauleistungen,

c) Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen,

d) Konzessionen.

Diese VBRL sind nicht anzuwenden auf Dienstverträge im Personalwesen sowie Verträge zum reinen Liegenschaftsverkehr und zur Liegenschaftsverwaltung mit Ausnahme des Gebäudemanagements.

1.3 Geltungsbereich

Diese VBRL gelten für alle Geschäftsbereiche und Referate, Dienststellen, Eigen- und Regiebetriebe, Schulen und besondere Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Mit der WBG KOMMUNAL GmbH und sonstigen Organisationseinheiten, die Beschaffungen, bei denen die Stadt Nürnberg das wirtschaftliche Risiko trägt, durchführen sowie mit den von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen sind diesen Richtlinien entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Diese VBRL sind auch von etwaigen Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige) der Beschaffungsstellen zu beachten. Dies ist durch geeignete vertragliche Bestimmungen sicherzustellen.

1.4 Begriffsbestimmungen

1.4.1 Auftraggeber

Die Stadt Nürnberg ist öffentliche Auftraggeberin.

1.4.2 Beschaffung

Beschaffung im Sinne dieser VBRL ist jeder Vorgang, bei dem die Stadt Nürnberg durch eine Auftragserteilung gem. Art. 38 Abs. 2 GO1 verpflichtet wird und dadurch Vertragspartnerin eines Werk-, Liefer-, Dienstleistungs- oder sonstigen schuldrechtlichen Vertrages wird oder eine Konzession vergibt.

1.4.3 Beschaffungsprozess

Diese VBRL regeln die verwaltungsinternen Abläufe und Zuständigkeiten bei der Stadt Nürnberg zur Durchführung von Beschaffungen (Beschaffungsprozess).

1.4.4 Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind Teil des Beschaffungsprozesses. Sie sind in den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union und in Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder umfassend geregelt und entsprechend diesen Normen durchzuführen.

1 Gemeindeordnung.

1.4.5 Beschaffungsstellen

Beschaffungsstellen im Sinne dieser VBRL sind alle Geschäftsbereiche und Referate, Dienststellen, Eigenund Regiebetriebe, Schulen, besondere Einrichtungen, die WBG KOMMUNAL GmbH und sonstige Organisationseinheiten, wenn sie Beschaffungen, bei denen die Stadt das wirtschaftliche Risiko trägt, durchführen sowie die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen.

Die Beschaffung von freiberuflichen Dienstleistungen sowie Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden, kann bis zu einer Gesamtauftragssumme von 10.000 EUR (o. USt.) grundsätzlich die bedarfstragende Dienststelle durchführen.

1.4.6 Zentrale Beschaffungsstellen

Zentrale Beschaffungsstellen, denen durch diese VBRL besondere Beschaffungsaufgaben zur alleinigen Erledigung für die Gesamtstadt zugewiesen werden, sind:

a) ZD/3 für alle freiberuflichen Dienstleistungen, ausgenommen Leistungen nach HOAI, Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden, ab einer Gesamtauftragssumme von mehr als 10.000 EUR (o. USt.), sowie Dienstleistungskonzessionen, soweit in diesen VBRL nicht ausdrücklich anders bestimmt, sowie unabhängig von der Gesamtauftragssumme für das Schließen von Rahmenvereinbarungen über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die Beschaffung von IT-Leistungen (Hard- und Software) für die es keine Rahmenvereinbarungen gibt, Druckereileistungen und Gebäudereinigungsleistungen,

b) die Baudienststellen H, UB und PBD sowie die Eigenbetriebe SÖR und SUN für Bauleistungen und Baukonzessionen, freiberufliche Dienstleistungen, Lieferungen (Waren) und sonstige Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen (ausgenommen Leistungen des kleinen Bauunterhaltes2),

c) RA für den Abschluss von Versicherungsverträgen (ausgenommen Gebäudebrandversicherungen sowie Bauwesen- und Haftpflichtversicherungen für den U-Bahn-Bau), die Mandatierung von Rechtsanwälten sowie die Einholung von Rechtsgutachten,

d) SÖR für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr (ausgenommen Spezialfahrzeuge),

e) H für die Beschaffung von Brennstoffen für Heizzwecke.

1.4.7 Spezialbeschaffungen

Spezialbeschaffungen sind unabhängig von der Gesamtauftragssumme Beschaffungen einzelner Beschaffungsstellen für den eigenen Bedarf, die wegen ihrer Eigenart von den zentralen Beschaffungsstellen nicht zweckmäßig durchgeführt werden können. Zuständigkeiten für Spezialbeschaffungen werden im Einvernehmen mit RA/3-VMN und ZD/3 festgelegt und im Vergabehandbuch veröffentlicht.

1.4.8 Wertgrenzen; Gesamtauftrags-, Hauptauftrags- und Nachtragssumme

Die in dieser VBRL angegebenen Wertgrenzen und Summen sind grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen, es sei denn eine Summe wird ausdrücklich ohne Umsatzsteuer angegeben (o. USt.).

Gesamtauftragssumme im Sinne dieser VBRL ist die Summe aller im Rahmen eines Vertragsverhältnisses an denselben Auftragnehmer vergebenen Leistungen einschließlich der Umsatzsteuer. Sie setzt sich aus der Hauptauftragssumme und der Summe aller Nachträge zusammen.

2 Das sind Leistungen mit einer Gesamtauftragssumme bis 1.000 EUR.

Die Nachtragssumme im Sinne dieser VBRL umfasst jede Form der Auftragsänderung (Mengenmehrungen sowie geänderte und zusätzliche Leistungen).

Zur Feststellung von Zuständigkeiten und für die weitere Anwendung dieser VBRL werden bei der Ermittlung der Nachtragssumme entfallende Leistungen nicht abgezogen.

Bei Konzessionen gilt der Vertragswert für die gesamte Laufzeit der Konzession.

1.5 Selbstverpflichtung

Die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) ist anzuwenden (Selbstverpflichtung).

1.6 Grundsätze

Die Haushaltsgrundsätze nach Maßgabe des Art. 61 GO, im Besonderen die der Zweckmäßigkeit, der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind stets zu beachten.

Bei Maßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, sind zur Vermeidung von Zuschussrückforderungen die Bedingungen und Auflagen der Bewilligungsstellen zu beachten.

1.7 Vergabehandbuch (VHB-N), Handlungsanweisungen

1.7.1 Vergabehandbuch

RA/3-VMN gibt das Vergabehandbuch der Stadt Nürnberg (VHB-N) heraus, stellt dieses im Intranet zur Verfügung und schreibt dieses fort. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Leitfäden und Vorlagen des VHB-N sind anzuwenden. Bei elektronischen Ausschreibungen über das Vergabemanagementsystem der Stadt (VMS) kann in technisch begründeten Fällen davon abgewichen werden. Der Inhalt der Vorlagen muss dabei inhaltlich identisch abgebildet werden.

1.7.2 Handlungsanweisungen

RA/3-VMN erstellt im Einvernehmen mit den Beschaffungsstellen verbindliche Handlungsanweisungen zum Vollzug des Vergaberechts, dieser VBRL und zur Vereinheitlichung von Vergabeverfahren und Verträgen.

1.8 Verfahrensbeteiligte, Aufgaben und Zuständigkeiten

1.8.1 Beteiligte

Am Beschaffungs- und Vergabeverfahren sind in der Regel beteiligt:

a) federführend die Beschaffungsstellen, ggf. mit deren Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige),

b) die bedarfstragenden Organisationseinheiten (Bedarfsträger),

c) die zentralen Submissionsstellen RA/3-VMN oder ZD,

d) RA/3-VMN als Gutachter in den von diesen VBRL vorgesehenen Fällen,

e) Rpr als Prüfer in den von diesen VBRL vorgesehenen Fällen,

f) die für die Genehmigung der Beauftragung Zuständigen,

g) die zur Verpflichtung (Auftragsunterzeichnung) Bevollmächtigten.

Bei der Beschaffung von organisatorischen Beratungsleistungen ist bei Zuständigkeiten für organisatorische Fragen DiP zu beteiligen.

1.8.2 Aufgaben der Beschaffungsstellen

Die Beschaffungsstellen führen das Beschaffungs- und Vergabeverfahren unter Beachtung der einschlägigen haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften sowie dieser VBRL nach innen und außen federführend durch. Sie fordern dabei von ihren Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätigen) die haushalts- und vergaberechtskonforme Leistungserbringung ein.

1.8.3 Aufgaben der Bedarfsträger

Die Bedarfsträger ermitteln ihren Bedarf eigenverantwortlich und sind verantwortlich ggf. weitere städtische Beteiligte einzubinden3.

1.8.4 Submissionsstellen

Zentrale Submissionsstellen für alle Vergabeverfahren bei denen die geschätzte Gesamtauftragssumme 10.000 EUR (o. USt.) übersteigt und mehr als ein Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind

a) RA/3-VMN für alle Bauleistungen sowie für freiberufliche Dienstleistungen und Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen und für Baukonzessionen,

b) ZD für freiberufliche Dienstleistungen, Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, sowie Dienstleistungskonzessionen.

Die Submissionen von Liefer- und Dienstleistungen, die den Katalogen definierter Spezialbeschaffungen gem. Nr. 1.4.7 unterfallen, finden abweichend von Nr. 1.8.4 b), grundsätzlich bei RA/3-VMN statt.

Bei den Submissionsstellen sind auch Bewerbungsschreiben im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren4 und Markterkundungen sowie Teilnahmeanträge im Rahmen von Teilnahmewettbewerben einzureichen.

Der Eingang und die Eröffnung aller übrigen Angebote erfolgt eigenverantwortlich bei den Beschaffungsstellen. Die Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)5 sind einzuhalten.

2 Verfahren

2.1 Wahl des Vergabeverfahrens

Die Beschaffungsstelle ist für die Wahl des Vergabeverfahrens verantwortlich.

2.2 Eröffnungstermin

Die Submissionsstelle bestimmt den Eröffnungstermin (Submission) im Dialog mit der Beschaffungsstelle.

2.3 Bieterauswahl durch den öffentlichen Auftraggeber

Wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, bei dem der öffentliche Auftraggeber die Teilnehmer am Vergabeverfahren selbst bestimmen kann oder ist eine Bieterauswahl nach einem Teilnahmewettbewerb oder einem Interessenbekundungs-/Markterkundungsverfahren vorzunehmen und liegt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme über 10.000 EUR (o. USt.), so trifft die Auswahl über die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter

a) für Bauleistungen, Baukonzessionen sowie Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauleistungen: RA/3-VMN im Dialog mit der Beschaffungsstelle,

3 beispielsweise Ref. I/II-ISB, Ref. I/II-DSB, Ref. I/II-ASI, GSBV, den örtlichen Personalrat oder GPR 4 vgl. z.B. § 52 ff. VgV

b) für freiberufliche Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauleistungen: die zuständige zentrale Beschaffungsstelle im Dialog mit RA/3-VMN,

c) für Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, sowie freiberufliche Dienstleistungen, ausgenommen Leistungen nach HOAI, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen stehen: ZD/3

in allen anderen Fällen die Beschaffungsstelle.

Bestimmt der öffentliche Auftraggeber die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren, so sind grundsätzlich mindestens drei Bieter, davon mindestens einer mit Sitz außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg, aufzufordern.

Bei Bauleistungen, Lieferungen (Waren) oder Dienstleistungen (ohne freiberufliche Dienstleistungen) und Konzessionen sind, bezogen auf die voraussichtliche Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, in der Regel aufzufordern:

a) bis 50.000 EUR: 3 Bieter

b) bis 100.000 EUR: 5 Bieter,

c) bis 200.000 EUR: 8 Bieter,

d) über 200.000 EUR: 10 Bieter,

e) ab 75.000 EUR zugleich mindestens 3 Bieter mit Sitz außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg.

2.4 Veröffentlichung

2.4.1 Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten

Die Beschaffungsstellen erfüllen die Unterrichtungs-, Informations- und Bekanntmachungspflichten, bei Einladungsverfahren die ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungspflichten.

2.4.2 Vorrang elektronischer Verfahren

Vergabeunterlagen sind grundsätzlich in elektronischer Form bereit zu stellen.

2.4.3 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Die Zentralen Beschaffungsstellen und Spezialbeschaffungsstellen für Bedarfe nach Nr. 1.4.7 VBRL stellen die Vergabeunterlagen grundsätzlich im Fachverfahren Vergabemanagementsystem (VMS) bereit.

Wird im Ausnahmefall ein papiergebundenes Verfahren durchgeführt, versenden die Beschaffungsstellen die Vergabeunterlagen. In diesem Fall sind mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe von der Beschaffungsstelle ausgefüllte Kennklebezettel (Angebotsaufkleber) gemäß dem VHB-N auszugeben.

2.5 Angebotseröffnung (Submission)

2.5.1 Elektronische Angebotseröffnung

Die Angebotseröffnung soll elektronisch erfolgen. Werden Beschaffungen im Ausnahmefall außerhalb des VMS nach Nr. 2.4.3 Abs. 2 durchgeführt, sind diese Maßnahmen gesondert mit der Submissionsstelle zu vereinbaren und die Submissionstermine mit dieser abzustimmen.

2.5.2 Durchführung der Angebotseröffnung (Submission)

Die Submissionsstelle

a) führt die Angebotseröffnung im Vier-Augen-Prinzip durch,

b) kennzeichnet die Angebote (nur im ausnahmsweise noch papiergebundenen Verfahren),

c) erstellt die Niederschrift bzw. Dokumentation über die Angebotseröffnung,

d) sieht alle Angebote auf etwaige Auffälligkeiten durch (erste Durchsicht, Vollständigkeitsprüfung) und vermerkt diese.

Die Vergabestelle rechnet die Angebote automatisiert nach und erstellt mittels des eingeführten AVA-Programmes den Preisspiegel. Im ausnahmsweise noch papiergebundenen Verfahren erfolgt die Nachrechnung durch RA/3-VMN.

2.6 Prüfung und Wertung

Die Beschaffungsstelle prüft und wertet die Angebote. Sie bezieht dabei die Ergebnisse der ersten Durchsicht (Vollständigkeitsprüfung) durch die Submissionsstelle ein und beteiligt Fachdienststellen, wenn besondere Kenntnisse erforderlich sind.

Sie kann diese Aufgabe auf Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätige) übertragen. Diese erstellen eine Vergabeempfehlung unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften.

2.7 Vergabevorschlag

Die Beschaffungsstelle erstellt den Vergabevorschlag eigenverantwortlich. Dieser umfasst ggf. die Vergabeempfehlung eines von der Beschaffungsstelle beauftragten freiberuflich Tätigen.

Sollen Leistungen in mehreren Losen an verschiedene Auftragnehmer vergeben werden, ist für jeden Auftragnehmer ein Vergabevorschlag zu erstellen.

2.8 Begutachtung

2.8.1 Hauptauftrag, Auftragserweiterungen, Nachträge

RA/3-VMN ist ab einer Gesamtauftragssumme von mehr als 25.000 EUR zur Begutachtung vor Genehmigung jeder Vergabevorschlag vorzulegen über

a) freiberufliche Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen,

b) Bauleistungen und mit Bauleistungen unmittelbar im Zusammenhang stehende Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen,

c) Baukonzessionen.

2.8.2 Verfahrensvereinfachung

Nicht zur Begutachtung vorgelegt werden müssen Vergabevorschläge über

a) Aufträge mit einer Gesamtauftragssumme bis 25.000 EUR,

b) Hauptaufträge für Bauleistungen und mit Bauleistungen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen (ohne freiberufliche Dienstleistungen) bis 150.000 EUR, wenn folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind:

 das Verfahren wird mittels des Vergabemanagementsystems (VMS) durchgeführt,  das Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB,  es liegt keine widersprechende Vergabeempfehlung eines Erfüllungsgehilfen (freiberuflich Tätigen) vor,  die Leistungsbeschreibung erfolgt mittels Leistungsverzeichnis,  es werden außer Preisen keine weiteren Bieterangaben abgefragt,  die Leistungsbeschreibung enthält keine Bedarfs- und/oder Wahlpositionen,  die Leistungsbeschreibung enthält keine angehängten Stundenlohnarbeiten,  der Zuschlag soll auf den nach Submission und Nachrechnung Mindestfordernden erteilt werden,

 das Vergabebudget (bepreistes Leistungsverzeichnis) wird um nicht mehr als 10 v.H. überschritten,  die formale Eignung ist von RA/3-VMN bestätigt,  der Gewerbezentralregisterauszug und der Wettbewerbsregisterauszug des zu beauftragenden Bieters enthalten keine erheblichen Eintragungen,  die Kalkulationsformblätter liegen fachgerecht geprüft vor. c) Nachträge über reine Mengenmehrungen bei einer Gesamtauftragssumme von mehr als 15.000 EUR, wenn die Summe aller Nachträge 10 v.H. des Hauptauftrages nicht übersteigt,

d) Nachträge über geänderte und/oder zusätzliche Leistungen bei einer Gesamtauftragssumme von mehr als 15.000 EUR, wenn die Summe aller Nachträge 10 v.H. des Hauptauftrages und zugleich 10.000 EUR nicht übersteigt.

2.8.3 Inhalt und Form der Begutachtung

Begutachtet werden

a) die Einhaltung vergabe- und preisrechtlicher Vorschriften,

b) bei Nachträgen zusätzlich die Berechtigung der Forderung und die kalkulatorischen Nachweise.

2.9 Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes

Nachfolgende Bestimmungen gelten nicht für Vergaben, die von RA/3-VMN begutachtet werden. Unberührt hiervon sind anlassbezogene und stichprobenartige Prüfungen von Vergaben durch Rpr im Rahmen des bestehenden allgemeinen Prüfrechts

2.9.1 Freiberufliche Dienstleistungen

Rpr ist jeder Vergabevorschlag über freiberufliche Dienstleistungen zuzuleiten, wenn

a) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme mehr als 200.000 EUR beträgt,

b) bei Nachträgen die Gesamtauftragssumme mehr als 200.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 EUR beträgt,

2.9.2 Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind Rpr ist jeder Vergabevorschlag über Dienstleistungskonzessionen und Leistungen, die nicht freiberufliche

Dienstleistungen sind, zuzuleiten, wenn

a) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt,

b) bei Hauptaufträgen die Auftragssumme/der Vertragswert mehr als 200.000 EUR beträgt und nicht der bei Angebotseröffnung Mindestbietende beauftragt werden soll,

c) bei einem Verhandlungsverfahren oder bei freihändiger Vergabe bzw. einer Verhandlungsvergabe die Hauptauftragssumme/der Vertragswert mehr als 200.000 EUR beträgt,

d) bei Nachträgen die Gesamtauftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 v.H. der Hauptauftragssumme/des Vertragswertes übersteigt oder mehr als 500.000 EUR beträgt,

e) bei Nachträgen zu unbefristeten Verträgen die Gesamtauftragssumme/der Vertragswert mehr als 500.000 EUR beträgt und die Summe aller Nachträge einschließlich vertraglich geschuldeter Preisanpassungen zugleich insgesamt 20 v.H. der ursprünglichen jährlichen Auftragssumme/des jährlichen Vertragswertes übersteigt oder mehr als 500.000 EUR beträgt.

3 Genehmigung6

3.1 Eigenbetriebe

Die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Vergaben der Eigenbetriebe richten sich nach deren jeweiliger Betriebssatzung. Vergabesummen sind analog dieser VBRL zu ermitteln.

3.2 Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen

Für die Genehmigung der Beauftragung von freiberuflichen Dienstleistungen sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 250.000 EUR: die Leitung der zuständigen zentralen Beschaffungsstelle7,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches8 dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist, c) bei einer Gesamtauftragssumme über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates,

d) im Falle von Nachträgen abweichend von Buchstabe c), wenn die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (wobei die Vergabesumme einschließlich bereits genehmigter Nachtragssummen zu berechnen ist) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 750.000 EUR Nachtragssumme: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist.

3.3 Aufträge über Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bauleistungen

Für die Genehmigung der Beauftragung von Bauleistungen und von unmittelbar mit Bauleistungen im Zusammenhang stehenden Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind, sowie der Vergabe von Baukonzessionen, sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 500.000 EUR: die Leitung der Baudienststelle9,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die Baudienststelle zugeordnet ist10,

c) bei einer Gesamtauftragssumme über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates11,

d) im Falle von Nachträgen abweichend von Buchstabe c), wenn die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtragssummen) nicht

6 Übertragung von weiteren Angelegenheiten auf den Oberbürgermeister durch den Stadtrat gem. Art. 37 Abs. 2 S. 1 GO sowie von Befugnissen auf weitere Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 1 GO sowie Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung von Befugnissen auf Gemeindebedienstete gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 2 GO und die Übertragung weiterer Vertretungsbefugnisse durch den Stadtrat auf die Werkleitung gemäß Art. 88 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GO. 7 RA, , H, UB, PBD. 8 OBM für RA, Ref. I/II für ZD/3, Ref. VI für H, PBD und UB sowie die WBG KOMMUNAL GmbH. 9 H, UB, PBD 10 Ref. VI für H, UB, PBD 11 Der Bau- und Vergabeausschuss.

übersteigt, höchstens jedoch bis 750.000 EUR Nachtragssumme: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die Baudienststelle zugeordnet ist.

Sofern sich die Beauftragung eines Nachtrages zwingend aus dem laufenden Ausführungsablauf ergibt und eine Unterbrechung der Baumaßnahme für die Begutachtung und Prüfung des Nachtragsangebotes gem. dieser VBRL nicht hinnehmbar ist, kann eine Beauftragung „dem Grunde nach und vorbehaltlich der Preisprüfung durch RA/3-VMN“ erfolgen.

3.4 Aufträge über Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, Vergabe von Dienstleistungskonzessi-

onen

Für die Genehmigung der Beauftragung von Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen, die nicht freiberufliche Dienstleistungen sind sowie der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind zuständig

a) bis zu einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert von 250.000 EUR: die Leitung der zuständigen Beschaffungsstelle,

b) bis zu einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert von 750.000 EUR: die Leitung des Geschäftsbereiches dem die zuständige Beschaffungsstelle zugeordnet ist,

c) bei einer Gesamtauftragssumme / einem Vertragswert über 750.000 EUR: der Stadtrat bzw. der gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständige Ausschuss des Stadtrates,

d) abweichend von Buchstabe c), die Leitung des Geschäftsbereiches, dem die zuständige zentrale Beschaffungsstelle zugeordnet ist, wenn im Falle von Nachträgen,

aa) bei zeitlich begrenzten Verträgen die Nachtragssumme 20 v.H. der vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtrags-, Erweiterungs- und Preisanpassungssummen) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 250.000 EUR Einzelnachtragssumme.

bb) bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit die jährliche Nachtragssumme 20 v. H. der jährlichen vom Stadtrat genehmigten Vergabesumme (einschließlich bereits genehmigter Nachtrags-, Erweiterungs- und Preisanpassungssummen) nicht übersteigt, höchstens jedoch bis 250.000 EUR Einzelnachtragssumme.

3.5 Übertragung von Befugnissen

Die für die Genehmigung Zuständigen können ihre Befugnisse ganz oder teilweise schriftlich auf Beschäftigte ihres Zuständigkeitsbereiches übertragen.

3.6 Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO

Dringliche Anordnungen gem. Art. 37 Abs. 3 GO zur Genehmigung von Beauftragungen werden von der Beschaffungsstelle unterschriftsreif vorbereitet12 und dem Oberbürgermeister über die Leitung des Geschäftsbereichs/1. Werkleiter vorgelegt.13

3.7 Verpflichtung14 (Auftragsschreiben)

Erklärungen, durch die die Stadt Nürnberg verpflichtet werden soll (z.B. Auftragsschreiben, separate Vertragsdokumente) dürfen außer durch den Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter nur von den hierzu besonders Bevollmächtigten unterzeichnet werden15. Über das Fachverfahren Vergabemanagementsystem (VMS) durchgeführte Vergabeverfahren enden mit elektronischem Versand des Zuschlags.

12 Der Bedarfsträger hat auf Anfordern der Zentralen Beschaffungsstelle die Begründung für die Dringlichkeit schriftlich zu liefern. 13 vgl. Ziffer 001.22 Weisungsrecht Nr. 5 Handbuch der Verwaltung – HdV. 14 Umsetzung von Art. 38 Abs. 2 GO. 15 Art. 38 Abs. 2 S. 2 u. 3 GO.

3.8 Dokumentation

Die Beschaffungsstelle erfüllt die vergaberechtlichen Dokumentationspflichten.

4 Aufhebung von Verfahren

Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wird analog einer Vergabe begutachtet. Bei einer Vergabesumme über 50.000 EUR ist Rpr zu unterrichten. Über die Aufhebung entscheidet die Leitung der Beschaffungsstelle.

5 Notstand

5.1 Begriffsdefinition

Ein Notstand im Sinne dieser VBRL liegt vor, wenn ein die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen, die technische Infrastruktur oder ein die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustandes unverzüglich gehandelt werden muss (z.B. kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten), weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist.

5.2 Entfall von Begutachtung und Prüfung

Sofern es zur Abwendung gefährdender Zustände i.S.v. Nr. 5.1 erforderlich ist, können erforderliche Beschaffungen unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften ohne vorherige Begutachtung und Prüfung durchgeführt werden. Das Vorliegen des Notstandes ist zu begründen und zu dokumentieren.

5.3 Genehmigung und Verpflichtung

Für die Genehmigung16 und Verpflichtung17 ist unabhängig von der Auftragssumme die Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ermächtigt.

5.4 Informationspflicht

Der Leitung des Geschäftsbereiches und dem gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zuständigen Ausschuss des Stadtrates ist die Beauftragung zeitnah zur Kenntnis zu bringen, wenn deren jeweilige Wertgrenzen gem. Nrn. 3.2, 3.3 und 3.4 erreicht werden.

6 Sondervorschriften

6.1 Besondere Ermächtigungen

Ohne Begutachtung und Prüfung gemäß dieser VBRL wird

a) die Feuerwehr (FW) ermächtigt die N-ERGIE, VAG, Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom AG sowie die sonstigen jeweils örtlich zuständigen Leitungsträger bei deren Baumaßnahmen mit der Mitverlegung von Leitungen für Zwecke der Feuerwehr zu beauftragen,

b) H ermächtigt, die N-ERGIE mit der Herstellung erforderlicher Hausanschlüsse zu beauftragen und Brennstoffe für Heizzwecke unter Ausnutzung der Marktlage unter Wettbewerbsbedingungen freihändig einzukaufen (Tagespreise), soweit der EU-Schwellenwert jeweils nicht überschritten wird.

16 Übertragung von weiteren Angelegenheiten auf den Oberbürgermeister durch den Stadtrat gem. Art. 37 Abs. 2 S. 1 GO sowie von Befugnissen auf weitere Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder gem. Art. 39 Abs. 2 1. Hs. GO sowie Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung von Befugnissen auf Gemeindebedienstete gem. Art. 39 Abs. 2 Hs. 2 GO. 17 Umsetzung von Art. 38 Abs. 2 S. 2f GO.

6.2 Rahmenvereinbarungen

6.2.1 Bauunterhaltsarbeiten

a) Rahmenvereinbarungen über Bauunterhaltsarbeiten können i.d.R. durch Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Durchführung von Auf- und Abgebotsverfahren ist mit RA/3-VMN abzustimmen.

b) Aus Rahmenvereinbarungen über Bauunterhaltsarbeiten können je Auftrag Leistungen bis zu einem Höchstwert von 30.000 EUR abgerufen werden. Die Erteilung mehrerer Aufträge je Gewerk bei derselben Maßnahme zur Umgehung der Höchstgrenzen ist unzulässig. Für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbauarbeiten gilt ausnahmsweise eine erhöhte Höchstgrenze von 60.000 €.

c) Bauunterhaltsarbeiten, die in Ausnahmefällen nicht eindeutig bestimmt und beschrieben werden können und für die deshalb eine einwandfreie Preisermittlung nicht möglich ist, können auf der Grundlage von Rahmenverträgen bis zu den Höchstwerten gem. Buchstabe b) nach im Wettbewerb zustande gekommenen Verrechnungssätzen vergeben werden.

d) Für Bauunterhaltsarbeiten für die Rahmenvereinbarungen nicht bestehen oder bei denen der Höchstwert gem. Buchstabe b) überschritten wird sind Vergabeverfahren durchzuführen.

e) Maßnahmen des kleinen Bauunterhaltes sind grundsätzlich über die Rahmenvereinbarungen zu beauftragen.

f) Bei Baumaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden sind die Bestimmungen der Zuwendungsgeber zu beachten. Der Abruf von Leistungen aus Rahmenvereinbarungen ist in der Regel unzulässig.

6.2.2 Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen

a) Die Rahmenvereinbarungskataloge der Stadt Nürnberg werden durch ZD/3 ausgeschrieben und sind dadurch kenntlich gemacht, dass die in den e-Katalogen aufgeführten Artikel farblich mit der Bezeichnung „RV-Katalog“ gekennzeichnet sind.

b) Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen aus Rahmenvereinbarungen, die durch die Stadt Nürnberg ausgeschrieben wurden und als e-Kataloge im städtischen elektronischen Katalog-Shop-System eingestellt sind, müssen bei Bedarf und vorhandenen Haushaltsmitteln durch die Bestellberechtigten der Dienststellen und Eigenbetriebe abgerufen werden und können ohne weitere Formalitäten und Wertgrenzen über das Katalog-Shop-System direkt bestellt werden.

7 Qualitätssicherung

Die Umsetzung der VBRL überwachen unmittelbar die Vorgesetzten, mittelbar RA/3-VMN, ZD/3 und Rpr.

7.1 Grundsatzfragen

Zuständig für zentrale und grundsätzliche Fragen von Vergabe und Beschaffung sind RA/3-VMN und ZD/3. Erforderliche Beschlüsse werden vom Stadtrat erlassen.

7.2 Wettbewerbsbeschränkungen

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungen ist alles zu unterlassen, was zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte. Liegen Gründe vor, die eine Manipulation oder Verzerrung des Wettbewerbs vermuten lassen, sind die Leitung des zuständigen Geschäftsbereiches, die Leitung der Beschaffungsstelle, RA/3-VMN bzw. ZD/3 und Rpr unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn sich bei der Prüfung, Begutachtung und Wertung der Angebote Anhaltspunkte für eine Abrede ergeben.

Liegen die Gründe in einem Handeln eines oder einer Beschäftigten der Stadt Nürnberg, ist zunächst ausschließlich die zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention bei Rpr zu informieren.

Die Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)18 bleiben unberührt.

7.3 Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen

Nicht ausgeräumte Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen sind dem für die Genehmigung der Vergabe Zuständigen zur Kenntnis zu bringen. Wird Begutachtungs- und Prüfungsbemerkungen nicht entsprochen, ist dies im Rahmen der Vergabeentscheidung zu begründen und zu dokumentieren.

RA/3-VMN bzw. ZD/3 und, sofern es im bisherigen Verfahren beteiligt war, Rpr sind unverzüglich zu unterrichten.

7.4 Vergaberechtliche Klärungen

Vergaberechtliche Klärungen mit der Regierung von Mittelfranken (VOB- Stelle) führt bei Ausschreibungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen grundsätzlich RA/3-VMN durch. Bei EUweiten Verfahren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen, ist RA/3-VMN im Falle von Rügen und Nachprüfungsverfahren unverzüglich zu beteiligen.

Im Übrigen liegt die Zuständigkeit vergaberechtlicher Klärungen bei ZD und RA.

8 Schlussbestimmungen

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese VBRL redaktionell anzupassen, wenn dies aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats – im Besonderen bezüglich der Geschäftsverteilung – oder aufgrund der Fortentwicklung des Vergaberechtes erforderlich ist.

Diese VBRL traten am 01.01.2018 in Kraft, zuletzt geändert in der vorliegenden Fassung vom 01.11.2024. Zugleich traten zum 01.01.2018 die Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) und die Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg (BeschO) außer Kraft.

J/023/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS)

Anlagen: Änderung Kindertageseinrichtungsgebührensatzung

Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Änderungssatzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt.

Sie enthält im Vergleich zu der in der Sitzung des Stadtrates am 17. Juli 2024 beschlossenen Änderungssatzung keine weiteren finanziellen oder sonstigen Auswirkungen. Es wird hiermit lediglich die im Zuge der o. g. letzten Änderungssatzung versehentlich entfallene Bezugstabelle zu § 3 Abs. 2 entsprechend angepasst ergänzt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen; Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen; Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Regelungen berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe, insb. im Essenskonzept durch Partizipation bei der Speiseplangestaltung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) wird beschlossen.

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) vom 4. August 2017 (Amtsblatt

S. 316), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 282)

Vom ……………..……

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 152), folgende Satzung:

Art. 1

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Für den Besuch der Horte nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 sowie Nr. 8 Buchst. a) KitaS ausschließlich in den Schulferien werden abweichend von Abs. 1 einmalig Besuchsgebühren erhoben, die sich nach der Anzahl der gebuchten Ferienwochen (Mindestbuchungszeit: zwei Wochen) richten:

Buchungszeit Hortnutzung in den Schulferien Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
1. bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen 111,-- € 122,-- € 133,-- €
2. jede weitere angefangene Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen 56,-- € 61,-- € 67,-- €“

Art. 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2024 in Kraft.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 18.09.2024

Haushaltsjahr 2023

1. 111710 "Grundstücks- und Immobilienmanagement"

189.874 € bei 111710 Kst. V111710001 "Leitung und Verwaltung LA" Kostenart 64390100 "Vergütungen für Leistungen Dritter"

Deckung:

189.874 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64230000 "Gebühren"

Datum: 24.07.2024

2. 111710 "Grundstücks- und Immobilienmanagement"

493.774 € bei 111710 Kst. V111710005 "Erbbaurecht sonstiges Grundvermögen" Kostenart 69999990 "Hierarchische Deckung K1"

Deckung:

350.000 € aus 548001 Kst. L548001002 "Personenschifffahrtshafen" Kostenart 69999990 "Hierarchische Deckung K1"

143.774 € aus 571100 Kst. L571100002 "Innovation und Standortmarketing" Kostenart 69999990 "Hierarchische Deckung K1"

Datum: 25.07.2024

3. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

393.000 € bei IA E5410132402U "BW 1.436 Neuwerksteg: Begrünung" Kostenart 69926591 "Tiefbau - Betriebsanlagen/Straßenbegleitgrün (SÖR)"

851.000 € bei IA E5410132404U "BW 1.436 Neuwerksteg" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

Deckung:

1.244.000 € aus IA E5410085904U "Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

Datum: 13.08.2024

Haushaltsjahr 2024

1. 111720 "Immobilienverwaltung"

15.000 € bei 111720 Kst. Z111720002 "Zuschuss Kirchweih Sonstige Betreiber" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"

Deckung:

15.000 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 51410000 "Zuweisungen vom Land"

Datum: 13.08.2024

2. 213300 "HVE Schule & Sport - Grund/Mittelschulen"

98.750 € bei IA E2130103800U "Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierung" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

7.218 € bei IA E2130103800U "Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierung" Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung"

Deckung:

105.968 € aus IA K1110116400U "Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"

Datum: 09.08.2024

3. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

193.000 € bei IA P5413924040U "Kornburger Hauptstraße Haltestelle" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

30.000 € bei IA P5413924041U "Kornburger Hauptstraße Haltestelle" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

29.000 € bei IA P5413924042U "Kornburger Hauptstraße Haltestelle" Kostenart 69926591 "Tiefbau - Betriebsanlagen/Straßenbegleitgrün (SÖR)"

8.000 € bei IA P5413924043U "Kornburger Hauptstraße Haltestelle" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)"

Deckung:

205.000 € aus IA P5419200000U "Förderung des Fußgängerverkehrs" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

55.000 € aus IA P5419200000U "Förderung des Fußgängerverkehrs" Kostenart 69926595 "Honorare SÖR"

Datum: 08.07.2024

4. 573000 "Meistersingerhalle"

140.000 € bei IA C5730324014B "Münchener Str. 21/Erneuerung Lichttechnik im Zuschauerbereich " Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

140.000 € aus IA C1110323032B "Max-Planck-Str. 1; Energetische Sanierung und Fassade" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum: 24.07.2024

SÖR/058/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 24.07.2024 öffentlich Gutachten

Öffentlicher Raum (SÖR)

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung von Stadtrecht

hier: Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung

Sachverhalt (kurz):

Die Straßenreinigungssatzung bedarf aus redaktionellen Gründen, Änderungen von Hausnummern und wegen gestiegenem Reinigungsbedarf der Überarbeitung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung einer Satzung hat keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 24.07.2024:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag Stadtrat vom 18.09.2024:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 24.07.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS) beschlossen.

Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS - StrRS)

Entscheidungsvorlage

Die Straßenreinigungssatzung ist die Grundlage für die öffentliche Einrichtung "Straßenreinigung". Die Anlagen A und B der Straßenreinigungssatzung legen die Reinigungsgebiete dieser öffentlichen Einrichtung fest. Im Reinigungsgebiet, das in der Anlage A beschrieben ist – das sog. Zwangsreinigungsgebiet A – werden die Fahrbahnen und die Gehwege durch die Straßenreinigung gereinigt. Im Zwangsreinigungsgebiet B (Reinigungsgebiet nach Anlage B) werden ausschließlich die Fahrbahnen durch die Straßenreinigung gereinigt; die Reinigungspflicht für die Gehwege liegt hier bei den Anliegern. Außerhalb der Zwangsreinigungsgebiete obliegt den Anliegern alleinig die Gehweg- und Fahrbahnreinigung.

Seit der letzten Änderung der Satzung im Jahre 2021 gab es einige Veränderungen bei der Reinigungshäufigkeit und durch veränderte Bedingungen bei der Befahrbarkeit von Straßen oder wurden die anliegenden Grundstücke bebaut, so dass eine Änderung des Textes oder eine Aufnahme in das Zwangsreinigungsgebiet B notwendig wurde.

Die folgenden Änderungen sind erforderlich:

1. Änderungen nach Art. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Aufnahme von „Dr.-Peter-Schönlein-Platz“ im Zwangsreinigungsgebiet A

Ein Teilbereich des Kornmarktes zwischen Klaragasse und Kartäusergasse wurde zum Dr. Peter-Schönlein-Platz umbenannt.

2. Änderungen nach Art. 1 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. cc) und Buchst. b)

Entfernung von „Zentraler Omnibusbahnhof an der Bahnhofstraße“ aus Reinigungs-

klasse A 3 und Aufnahme in Reinigungsklasse A 4.

Der Zentrale Omnibusbahnhof ist ein Platz mit sehr viel Publikumsverkehr, daher ist eine tägliche Reinigung unumgänglich. Der Bereich an der Bahnhofstraße befindet sich bereits in Reinigungsklasse 4. Der Bereich mit der Adresse Zentraler Omnibusbahnhof soll auch mit in die Reinigungsklasse 4 aufgenommen werden.

3. Änderungen nach Art. 1 Nr. 2

Die Aufnahme des Rehgrabens westliche Seite erfolgt auf Wunsch der Anlieger in das Zwangsreinigungsgebiet B. Da die Kehrmaschine bei der Reinigung der umgebenden Straßen diese Straße sowieso durchfahren muss, ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand, diesen Bereich zusätzlich in das Zwangsreinigungsgebiet B aufzunehmen.

In der Boxdorfer Hauptstraße kann die Stichstraße zwischen Hs.Nr. 17 und Hs.Nr. 22 nicht durch eine Kehrmaschine gereinigt werden, da es keine Wendemöglichkeit für diese große Maschine gibt.

Aus dem gleichen Grund kann in der Schlegelstraße die Strichstraße ab Hs.Nr. 7 nicht durch die große Kehrmaschine gereinigt werden. Hier wird der Text konkretisiert und die nicht reinigbaren Straßenstücke explizit aus dem Zwangsreinigungsgebiet genommen. Die Grundstücke waren schon bisher nicht veranlagt.

In der Änderung der Straßenreinigungssatzung von 2021 wurde der zur Arno-Hamburger- Straße umbenannte Teil der Johann-Priem-Straße zwar in die Anlage B aufgenommen, die alte Bezeichnung „Johann-Priem-Straße von Georg-Buchner-Straße bis Kilianstraße“ aber nicht entfernt. Dies wird hiermit nachgeholt.

In der Herrmann-Kolb-Straße wurden in den letzten Jahren Baulücken gefüllt und die Häuser haben neue Hausnummern bekommen, die aber noch nicht explizit aus der Reinigung genommen wurden. Die Stichstraße ist auf Grund ihrer Enge und der nicht vorhandenen Wendemöglichkeit nicht mit einer Kehrmaschine zu reinigen.

Der Entwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS – StrRS) i. d. F. d.

Bek. vom 15. April 1999 (Amtsblatt S. 166), zuletzt geändert durch Satzung vom

1. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 591)

Vom ……....…………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, ber. S. 586), folgende Satzung:

Art. 1

  1. Anlage A zur Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:

a) Nr. 3 wird wie folgt geändert

aa) Der Punkt nach den Wörtern „Die drei Zugänge zum Schmuckhof“ wird durch ein Komma ersetzt.

bb) Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wird „Dr.-Peter-Schönlein-Platz.“ eingefügt.

cc) Gestrichen wird „Zentraler Omnibusbahnhof an der Bahnhofstraße.“.

b) Nr. 4 wird wie folgt geändert:

Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wird „Zentraler Omnibusbahnhof an der Bahnhofstraße.“ eingefügt.

  1. Anlage B zur Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:

a) Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wird „Rehgraben westliche Seite,“ eingefügt.

b) Ersetzt werden:

„Boxdorfer Hauptstraße“ durch „Boxdorfer Hauptstraße ohne Stichstraße zwischen Hs.Nr. 17 und Hs.Nr. 22“, „Hermann-Kolb-Straße ohne Hs.Nr. 30 bis Hs.Nr. 36 und ohne Stichstraßen von Hs.Nr. 47 bis Hs.Nr. 47d und Hs.Nr. 49 bis Hs.Nr. 49d“ durch „Hermann-Kolb-Straße ohne Hs.Nr. 26 bis Hs.Nr. 38 und ohne Stichstraßen von Hs.Nr. 47 bis Hs.Nr. 47d und Hs.Nr. 49 bis Hs.Nr. 49d“ sowie „Schlegelstraße“ durch „Schlegelstraße ohne Stichstraße ab Hs.Nr. 7“.

c) Gestrichen wird „Johann-Priem-Straße von Georg-Buchner-Straße bis Kilianstraße,“.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

SÖR/060/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 24.07.2024 öffentlich Gutachten

Öffentlicher Raum (SÖR)

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg (ZOB)

hier: Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung

Anlagen: Satzung zur Änderung der Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung aktuelle Satzung, Änderung rot markiert

Sachverhalt (kurz):

Für den Zentralen Omnibusbahnhof der Stadt Nürnberg (ZOB) werden aktuell 8 € (brutto) pro einfahrenden Bus vereinnahmt. Durch die steigenden Kosten und geringeren Einfahrtszahlen muss die Einfahrtsgebühr angepasst werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der Einfahrtsgebühr pro einfahrenden Bus werden mehr Einnahmen generiert. Dadurch soll das Defizit an Erträgen verringert werden.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einfahrtsgebühr wird pro Bus und nicht pro Person erhoben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

CTZ

Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 24.07.2024:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Zentralen Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg (Busbahnhofbenutzungs-gebührensatzung – ZOBGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag Stadtrat vom 18.09.2024:

Entsprechend dem Gutachten des Werkauschusses SÖR vom 24.07.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Zentralen Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg (Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung – ZOBGebS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Zentralen

Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg (Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung –

ZOBGebS) vom 5. Februar 2018 (Amtsblatt S. 50)

Vom ………………............

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:

Art. 1

In § 3 werden die Wörter „sechs Euro und ab 1. Januar 2018 acht Euro“ durch die Wörter „ 6 Euro, vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2024 8 Euro und ab 1.Oktober 2024 14 Euro“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

____________________________________________________________ 1

Busbahnhofbenutzungs-

gebührensatzung

850.099

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des

Zentralen Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg

(Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung – ZOBGebS)

Vom 5. Februar 2018 (Amtsblatt S. 50)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht; Gebührenschuldner § 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld § 3 Gebührenhöhe § 4 Ausnahmen von der Gebührenpflicht § 5 Inkrafttreten

§ 1

Gebührenpflicht; Gebührenschuldner

(1) Für die Benutzung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Käte-Strobel-Straße werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. (2) Gebührenschuldner sind die Fahrer der einfahrenden Fahrzeuge.

§ 2

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Einfahrt in den ZOB. (2) Die Gebühr ist sofort zur Zahlung fällig und beim Aufsichtspersonal zu entrichten. Der Gebührenschuldner erhält eine Quittung über den bezahlten Betrag. (3) Abweichend von Abs. 2 kann im Einzelfall mit Unternehmen, die den ZOB mit mehreren Linien anfahren, schriftlich vereinbart werden, dass die Gebühren kreditiert und nachträglich mittels eines Gebührenbescheides erhoben werden. Zu diesem Zweck führt das Aufsichtspersonal Listen. In diesem Fall sind die Gebühren einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

§ 3

Gebührenhöhe

Für jede Einfahrt in den ZOB beträgt die Gebühr einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2017 sechs Euro und ab 1. Januar 2018 acht Euro.

___________________________ 68. Nachtrag August 2018 1

Busbahnhofbenutzungs-

gebührensatzung

850.099

§ 4

Ausnahmen von der Gebührenpflicht

(1) In den bewirtschaftungsfreien Zeiten entfällt die Benutzungsgebühr. (2) Von der Gebührenpflicht befreit sind: 1. Taxen; 2. Krankenkraftwagen; 3. Busse, die zum Zweck der Aufnahme eines berufsmäßigen Stadtführers einfahren.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. April 2016 in Kraft.

__________________________ 2 68. Nachtrag August 2018

Ref.IV/014/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 19.07.2024 öffentlich Gutachten

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Schule Vision 2040: Qualifizierung der Lehrkräfte kommunaler allgemeinbildender und

beruflicher Schulen nach dem COOL-Konzept

Sachverhalt (kurz): Kooperatives, offenes Lernen (COOL) stärkt wesentliche Soft Skills wie Selbstverantwortung und Teamfähigkeit und fördert zugleich die demokratische Bildung und aktive Partizipation der Schüle-rinnen und Schüler. Dieser Ansatz unterstützt Lernende individuell, ausgehend von ihrem aktuellen Wissensstand, und bereitet sie gezielt auf die Anforderungen der heutigen und zukünftigen Berufswelt im Rahmen des lebenslangen Lernens vor. Für Lehrkräfte erfordert die Umsetzung von COOL eine grundlegende Neugestaltung des Unterrichts, die nicht nur eine stärkere Einbindung der Schüler/-innen in Entscheidungsprozesse, sondern auch eine aktive Mitgestaltung ihres Lernumfelds einschließt. Das IPSN Nürnberg plant für sie einen Lehrgang für selbstgesteuertes Lernen. Zertifizierte COOL-Trainer/-innen der B6 und B14 übernehmen die Kurs-Module. Sie müssen dafür von einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Insgesamt sind pro Schuljahr 14 Anrechnungsstunden für die Laufzeit der Kurse (fünf Schuljahre) erforderlich. Diese wären im Rahmen einer Ausweitung von MSBS auf alle beruflichen Schulen möglich, wenn jeder beruflichen Schule (insgesamt 14 Direktorate) pro Schuljahr eine Anrechnungsstunde zur Verfügung gestellt werden würde. Es wird darum gebeten, die Entwicklung und Durchführung der COOL-Fortbildungskurse zu unterstützen und die dafür notwendigen 14 Anrechnungsstunden pro Schuljahr für einen Zeitraum von insgesamt fünf Schuljahren zu begutachten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 368.890 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 15.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,58 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Qualifizierung von Lehrkräften nach dem COOL-Konzept fördert die Implementierung selbstgesteuerten Lernens für alle Schülerinnen und Schüler.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

DIP

Gutachten:

Der Schulausschuss begutachtet 14 Anrechnungsstunden pro Schuljahr für die Entwicklung und Durchführung von COOL-Qualifizierungskursen beim IPSN für die Lehrkräfte der städtischen Schulen über einen Zeitraum von fünf Schuljahren und empfiehlt dem Stadtrat diese im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Das Gutachten des Schulausschusses vom 19.07.2024 wird zum Beschluss erhoben.

Schule Vision 2040

hier: Qualifizierung der Lehrkräfte kommunaler allgemeinbildender und beruflicher Schu-

len nach dem COOL-Konzept

Aktueller Stand der Umsetzung der Strategie Schule Vision 2040

Am 20.03.2024 präsentierte die Referentin für Schule und Sport den Mitgliedern des Stadtrats den Strategieprozess Vision 2040 für die kommunalen Schulen in Nürnberg sowie die entwickelten Leitgedanken für die städtischen Schulen. Am 26.04.2024 wurden im Schulausschuss die Eckpunkte zur Umsetzung dieser Vision konkretisiert. Zentrale Maßnahmen umfassen die Förderung von Pilotprojekten ab dem Schuljahr 2024/25 sowie die spezifische Qualifizierung von Lehrkräften.

Ziel ist es, in den kommenden Jahren an allen kommunalen Schulen ein System zu etablieren, das selbstgesteuertes Lernen durch ein umfassendes Konzept in Verbindung mit Lerncoaching unterstützt. Die dabei entstehenden Lernumgebungen werden sowohl analoge als auch digitale Lehrmethoden miteinander kombinieren. Das übergeordnete Ziel ist es, die Schulen so zu transformieren, dass die Vision Schule 2040 erfolgreich umgesetzt werden kann.

Förderung von Pilotprojekten

Die städtischen Schulen reichen derzeit ihre Projektskizzen und Bewerbungsunterlagen für Pilotprojekte beim Referat für Schule und Sport ein. Die Projekte sind mehrjährig angelegt und zielen darauf ab, Modellfunktion zu übernehmen. Das bedeutet, dass sie nach der Pilotphase als vollständig dokumentierte Vorlagen auch anderen Schulen zur Verfügung stehen sollen. Die Lehrkräfteteams, die an den Pilotprojekten beteiligt sind, sollen zur Unterstützung ihrer Aufgaben zeitlich entlastet werden.

Für das Schuljahr 2024/25 wird ein „Startbudget“ in Form von MSRGInnovativ! bzw. MSBS-Konzeptstunden bereitgestellt. Die Verwendung der MSBS-Konzeptstunden für Pilotprojekte an beruflichen Schulen wurde am 26.04.2024 vom Schulausschuss beschlossen.

Qualifizierung von Lehrkräften nach dem COOL-Konzept

Das „COOL-Konzept“ wurde im Schulausschuss am 26.04.2024 von den beiden Schulleitungen der B6 und B14 vorgestellt. Ab dem nächsten Schuljahr (2. Halbjahr 2024/25) ist geplant, Lehrkräfteteams weiterer Schulen als COOL-Trainerinnen und Trainer für die eigene Schule zu qualifizieren. Die spezifische Qualifizierung von städtischen Lehrkräften, zielt darauf ab, diese zu befähigen, das COOL-Konzept für selbstgesteuertes Lernen zu erlernen und erfolgreich an ihren Schulen zu implementieren.

Für die Qualifizierung der Lehrkräfte sind entsprechende Personalbudgets erforderlich. Aufgrund der gestiegenen Heterogenität der Schülerklientel an beruflichen Schulen und der dringenden Notwendigkeit, selbstgesteuertes und individualisiertes Lernen in Verbindung mit Lerncoaching zu fördern, wird vorgeschlagen, das MSBS-Programm – analog zum Programm MSRG- innerhalb der nächsten fünf Schuljahre auch auf alle beruflichen Schulen auszuweiten. Es wird darum gebeten, jedem der 14 Direktorate pro Schuljahr eine zusätzliche Anrechnungsstunde zur Verfügung zu stellen.

MSRG und MSBS im Vergleich

MSRG MSBS
(mehr Schulerfolg an Realschulen (mehr Schulerfolg an beruflichen
und Gymnasien) Schulen)
Einführung Beschluss des Schulausschusses am 18.07.2008: Einführung an allen städtischen Realschulen und Gym- nasien Beschluss des Schulausschusses am 20.07.2012 und 11.07.2014: Stufenweise Einführung begonnen mit der Wirtschaftsschule (2013/14) und Berufsfachschulen (2014/15) MSBS wurde bislang nicht stufen- weise auf weitere berufliche Schular- ten ausgedehnt. Die eng fokussierte Förderung der Wirtschafts- und Be- rufsfachschüler/-innen war noch im Jahr 2016 passgenau.1
Berücksichti- Seit Beginn alle städtischen Real- schulen und Gymnasien 2 Bisher nicht stufenweise auf weitere berufliche Schulen ausgedehnt
gung
Ziel Ziel Bildungsbenachteiligungen ausglei- chen, insb. in den Bereichen Lesen/Sprache, Mathematik, Natur- wissenschaften, personale Kompe- tenzen, Unterstützung bei Schul- übergängen, individuelle Förderung Bildungsbenachteiligungen ausglei- chen, insbesondere an beruflichen Schulen durch spezifische Förderpro- gramme
Budget Budget: 196 Lehrerjahreswochen- stunden3, davon 176 LWS zur Verwendung di- rekt an den 11 Schulen im obigen Sinn, 20 LWS zur Unterstützung des Systems u. a. Konzept, Fortbil- dungen, MSRGinnovativ 79,39 Lehrerjahreswochenstunden; entspricht 3,31 Vollzeit-Lehrkräfte- stellen. Davon wurden 22,5 Stunden anfänglich für Konzeptarbeit genutzt.
Weitere Entwick- lung Bereitstellung der MSRGInnovativ! – Stunden zur Wirkung in Schule Vi- sion 2040 im Schuljahr 2024/25. Nach der Konzeptphase Rückfüh- rung der Stunden für direkte Förde- rung der Schüler/-innen. Mit Beschluss des Schulausschusses werden die Konzeptstunden im Schuljahr 2024/25 für Pilotprojekte der beruflichen Schulen im Rahmen von Schule Vision 2040 genutzt.
Ausdehnung und zukünftige Strategie Beibehaltung des Konzeptes und seiner Umsetzung sowie Evalua- tion; Aufgrund der gestiegenen Heteroge- nität der Schülerklientel und der drin- genden Notwendigkeit selbstgesteu- ertes Lernen zu fördern, wird vorge- schlagen, das MSBS-Programm in- nerhalb der nächsten fünf Schuljahre auf alle beruflichen Schulen auszu- dehnen und jeder beruflichen Schule eine Anrechnungsstunde zur Verfü- gung zu stellen.

Weitere Entwick-

lung

Ausdehnung

und zukünftige

Strategie

Ausgangssituation in Nürnberg

In Nürnberg nutzen bereits drei berufliche Schulen (B1, B6 und B14) das COOL-Konzept in einigen Klassen und Abteilungen als Proof of Concept für innovative Unterrichtsmethoden wie in der

1 vgl. dazu TOP 4 im Schulausschuss am 20.07.2012 sowie TOP 4 im Schulausschuss am 15.07.2016 2 vgl. dazu TOP 1 Schulausschuss am 18.07.2008 3 vgl. dazu TOP 1 Schulausschuss am 18.07.2008

Sitzung des Schulausschusses vom 26.04.2024 vorgestellt. Trotz dieser Initiativen wird selbstgesteuertes und kooperatives Lernen an den Schulen nicht ausreichend umgesetzt, hauptsächlich wegen der unzureichenden Vermittlung dieses Unterrichtskonzepts während der Lehrerausbildung. Um das selbstgesteuerte Lernen zu fördern, ist eine gezielte Schulung der Lehrkräfte essenziell. Ein spezieller Lehrgang für selbstgesteuertes Lernen, insb. für das COOL-Konzept, geleitet vom IPSN, ist geplant. Die Schulen B6 und B14 sind als COOL-Partner-Schulen zertifiziert, und zehn Lehrkräfte haben bereits eine 2,5-jährige COOL-Ausbildung in Österreich absolviert. Sechs davon sind bereit, unter IPSN-Leitung Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte zu entwickeln und anzubieten.

Zielsetzungen in den nächsten fünf Schuljahren

Durch dieses Qualifizierungsangebot sollen Lehrkräfte in Nürnberg befähigt werden, das COOL- Konzept erfolgreich für ihre Schule zu adaptieren und zu implementieren. Sie entwickeln dazu ein eigenes auf die hiesigen Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept und werden bei der Implementierung beratend unterstützt. Dies wird zu einem vielfältigeren und effektiveren Unterricht führen, der die Anforderungen des modernen Bildungssystems besser erfüllt und die Leitgedanken von Schule Vision 2040 umsetzt: Selbstgesteuertes Lernen mit Konzept, fächervernetzendes, produktionsorientiertes und kooperatives Lernen, lernwirksame und angstfreie Leistungsrückmeldung und Leistungsbewertung, Stärkung resilienter Systeme, Öffnung der Schule und Stärkung der Selbstwirksamkeit sowie verbindliche und kollaborative Teamarbeit in offen gestalteten Schulräumen.

Schritte zur Implementierung eines „Nürnberger COOL-Konzepts“

Das IPSN übernimmt die Trägerschaft für die Lehrkräfte-Qualifizierung, organisiert den Rahmen, begleitet die Konzeptentwicklung, und koordiniert die Netzwerktreffen. Die Lehrgangsleitung liegt bei zertifizierten COOL-Trainerinnen von den Schulen B6 und B14. Diese nehmen an jährlichen Netzwerktreffen in Österreich teil, um den Austausch mit der COOL-Community zu pflegen.

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird das IPSN städtischen Lehrkräften über einen Zeitraum von fünf Schuljahren Kurse anbieten, die jeweils anderthalb Jahre dauern. Die Lehrkräfte arbeiten dabei in Teams, unterstützt von ihren Schulleitungen, um selbstgesteuertes Lernen an ihren Schulen zu implementieren. Die Fortbildung umfasst ein schulspezifisches Entwicklungsprojekt, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer basierend auf einem der sieben Leitgedanken des Zielraums Vision Schule 2040 auswählen, sowie Hospitationen und intensive mehrtägige Module. Zwischen den Modulen wenden die Teilnehmenden das Gelernte in der Praxis an und tauschen sich in den folgenden Modulen über ihre Erfahrungen aus. Damit bauen sie ein Netzwerk (learning communitiy) auf und bereiten sich bereits während des Kurses auf den Transfer in die Praxis vor. Der Kurs geht über die klassische COOL-Trainerausbildung hinaus und integriert spezielle Inhalte für städtische Schulen, wie problemorientierte Aufträge, (Sprach-)Diagnostik und die Integration von Aspekten des STARK-Ansatzes (bzw. „Healing Classroom“ für eine traumasensible Gestaltung von Schule). Kulturelle und schulspezifische Herausforderungen werden berücksichtigt, ebenso wie schulinterne Qualitätsprozesse. Zur Evaluation der Fortschritte ist die Entwicklung einer Matrix geplant, die ein Feedback für den Fokusbereich „Selbstgesteuertes Lernen“ ermöglicht. Der Kurs wird am Ende des ersten Durchgangs evaluiert. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Ressourcenplanung

Der Lehrgang soll für die kommunalen Lehrkräfteteams kostenlos vom IPSN angeboten werden. Reisekosten im Rahmen von Hospitationsfahrten werden von den schulischen Fortbildungs- und Dienstreisebudgets getragen.

Die Lehrgangsleitung sowie die Referententätigkeit werden von (pro Schuljahr) zwei zertifizierten „COOL-Trainer/-innen“ übernommen. Veranstaltungsorganisation und -verwaltung hat das IPSN inne. Drei städtische Schulen und das IPSN stellen die Räume für die Kurse zur Verfügung.

Der jährliche Ressourcenbedarf stellt sich für die nächsten fünf Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2024/25, wie folgt dar:

Qualifizierungskurse für Lehrkräfte kommunaler Schulen nach dem COOL-Konzept
Kalkulation des Personalbedarfs und der Personalkosten pro Schuljahr
Aufgaben Personen Zahl Ein- gruppie- rung Arbeitstage pro Schuljahr Jährliche Arbeitszeit in Wochenarbeits stunden (WAS) Jährliche Lehrerunterr ichtsstunden Lehrerjahres- wochenstun- den (LWS) bzw. Wochenarbeits- stunden (WAS) Durchschnitts- personalkosten (jährl./2024) Vollzeit in Euro 1)
Konzeption: Entwicklung des Curriculums Lehrkraft (zertif. COOL) 2 BGr A14 14,25 228 136,8 3,638297872 18.428 €
Fortbildungstätigkeit/Dozenten Lehrkraft (zertif. COOL) 2 BGr A14 19 304 182,4 4,85106383 24.571 €
Prozessbegleitung Lehrkraft (zertif. COOL) 2 BGr A14 9,5 152 91,2 2,425531915 12.285 €
Netzwerkarbeit mit COOL-Schulen (nat./internat.) Lehrkraft (zertif. COOL) 2 BGr A14 4,75 76 45,6 1,212765957 6.143 €
IPSN: Kursverwaltung/Organisation Päd. Mitarbeiter IPSN 1 EGr 14 durchgängig --- --- 3 8.203 €
456 13,97381342 70.778 €
1) Durchschnittspersonalkosten vgl. Mitteilung 001b/2024 vom 02.01.2024:
Lehrkräfte der QE4: BGr A14: 121.561 Euro
Päd. Mitarbeitende bei IPSN der QE4: EGr 14: 106.636 Euro

Planung der Sachkosten

Das IPSN plant jährliche Sachkosten in Höhe von 3.000 Euro für zusätzliche externe Referent/innen für Spezialthemen sowie für Schulungsmaterialien. Diese werden in die Haushaltsplanung 2025 des Instituts eingebracht.

Fazit

Kooperatives, offenes Lernen (COOL) stärkt wesentliche Soft Skills wie Selbstverantwortung und Teamfähigkeit und fördert zugleich die demokratische Bildung und aktive Partizipation der Schülerinnen und Schüler. Dieser Ansatz unterstützt Lernende individuell, ausgehend von ihrem aktuellen Wissensstand, und bereitet sie gezielt auf die Anforderungen der heutigen und zukünftigen Berufswelt im Rahmen des lebenslangen Lernens vor. Für Lehrkräfte erfordert die Umsetzung von COOL eine grundlegende Neugestaltung des Unterrichts, die nicht nur eine stärkere Einbindung der Schüler/-innen in Entscheidungsprozesse, sondern auch eine aktive Mitgestaltung ihres Lernumfelds einschließt.

Das IPSN Nürnberg plant für sie einen Lehrgang für selbstgesteuertes Lernen. Zertifizierte COOL-Trainer/-innen der B6 und B14 übernehmen die Kurs-Module. Sie müssen dafür von einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Insgesamt sind pro Schuljahr 14 Anrechnungsstunden für die Laufzeit der Kurse (fünf Schuljahre) erforderlich. Diese wären im Rahmen einer Ausweitung von MSBS auf alle beruflichen Schulen möglich, wenn jeder beruflichen Schule (insgesamt 14 Direktorate) pro Schuljahr eine Anrechnungsstunde zur Verfügung gestellt werden würde.

Es wird darum gebeten, die Entwicklung und Durchführung der COOL-Fortbildungskurse zu unterstützen und die dafür notwendigen 14 Anrechnungsstunden pro Schuljahr für einen Zeitraum von insgesamt fünf Schuljahren positiv zu begutachten.

Anhang

Schule Vision 2040 – Lehrgänge „Selbstgesteuertes Lernen“

Lehrgang Selbstgesteuertes Lernen/ Start im zweiten Halbjahr 2024/25

Eckpunkte des Lehrgangs:

 Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren und umfasst insgesamt 19 Schulungstage.

 Ein zentraler Bestandteil des Kurses ist ein Entwicklungsprojekt, das die Teilnehmer/-innen aus den sieben Leitzielen des Zielraums AK 2040 auswählen können.

 2 bis 3 Kollegeninnen und Kollegen pro Schule können sich für das Projekt anmelden und gemeinsam daran arbeiten.

 Die Schulleitung und das Qualitätsmanagement-Team (NQS-Team) der Schule unterstützen das Projekt.

Dieser Ansatz ermöglicht eine Schulentwicklung durch Unterrichtsentwicklung, bei der die Teilnehmer/-innen aktiv an der Gestaltung und Verbesserung ihrer Schule mitwirken.

Ziele des Lehrgangs

  1. Strukturiertes Lernsetting für selbstgesteuertes Lernen:

o Befähigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ein gut strukturiertes Lernumfeld für selbstgesteuertes Lernen an ihren Schulen zu schaffen und sich sicher zu fühlen, dieses Konzept im Unterricht anzuwenden.

  1. Sicheres Anwenden von wesentlichen pädagogischen Elementen aus dem Zielraum Schule 2040:

o Die Lehrkräfte sollen die relevanten pädagogischen Konzepte sicher anwenden können, die auf den Zielraum Schule 2040 ausgerichtet sind.

  1. Konzeptionierung und Ausarbeitung eines Entwicklungsprojektes für die eigene Schule:

o Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in Zweier- oder Dreierteams ein Entwicklungsprojekt für ihre Schule konzipieren und ausarbeiten. Dabei ist die Einbeziehung der Schulleitung sowie des NQS-Teams der Schule für die Implementierung des Projekts entscheidend.

Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte

Lehrgangswoche 1 5 Tage Grundlagen 1  Einführung in relevante pädagogische Konzepte aus dem Zielraum 2040, insbesondere selbstgesteuertes Lernen  Eigene Erfahrungen und Reflexion  Entwicklungsprojekte definieren
Netzwerktreffen 1 2 Tage Treffen an der B6:  Hospitation, Beratung und Erfahrungsaustausch, Schulentwicklung  Gezielter Input zu relevanten päd. Themen (u. a. kooperatives Lernen, digitales Lernen)  Arbeit am Entwicklungsprojekt
Netzwerktreffen 2 2 Tage Treffen an der B2:  Hospitation, Beratung und Erfahrungsaustausch, Schulentwicklung  Gezielter Input zu relevanten päd. Themen (u. a. pädagogische Diagnostik, Leistungsmessung u. – bewertung im offenen Unterricht, PerLen)  Arbeit am Entwicklungsprojekt
Lehrgangswoche 2 5 Tage Grundlagen 2  Fortführung relevanter pädagogischer Konzepte  Pädagogische Haltung der Lehrkraft  Teamentwicklung an der Schule  Eigene Erfahrungen und Reflexion  Zwischenstandberichte zu den Entwicklungsprojekten und Feedback
Netzwerktreffen 3 2 Tage Treffen an der B14:  Hospitation, Beratung und Erfahrungsaustausch, Schulentwicklung  Gezielter Input zu relevanten päd. Themen (u. a. Einführung ins STARK-Konzept)  Arbeit am Entwicklungsprojekt
Exkursionen 2 Tage Exkursion an eine COOL-Schule
Abschluss 1 Tag Abschluss  Präsentation der Abschlussdokumentation zum Entwicklungsprojekt vor den Lehrgangsteilnehmern und den Schulleitungen  persönliche Reflexion  Feierliche Zertifikatsübergabe
Gesamtdauer 19 Tage

Anforderungen an die Lehrgangsleitung

Umsetzung durch ausgebildete COOL-Trainerinnen und -Trainer, die das Studium in Österreich erfolgreich durchlaufen haben und COOL an ihrer Schule bereits seit mehreren Jahren etabliert haben:

 Gesamtkonzeption auf der Basis des COOL-Konzepts  Berücksichtigung und Einbettung Nürnberg-spezifischer Schwerpunkte von Schule Vision 2040, Resilienz, Diversität als Chance, Digitalisierung  Vorbereitung, Durchführung und Evaluation, Nachbereitung der Module  Vorbereitung und Gestaltung der Netzwerktreffen  Coaching der Schulteams bei der Entwicklung ihrer Pilotprojekte  Pflege einer gemeinsamen digitalen Arbeitsplattform

Organisatorische Einbettung bei IPSN in den Bereich Schultransformation.

Ref.IV/018/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 19.07.2024 öffentlich Beschluss

Stadtrat 18.09.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung an den städtischen Berufsschulen

Sachverhalt (kurz):

Das Unterrichten in Berufsvorbereitungsklassen stellt für Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar. Die Berufsschulen entwickeln deshalb ihre Unterrichtskonzepte für BVJ- Klassen stetig weiter. Im Juli 2023 wurde zudem ein gemeinsames Modellprojekt der Stadt Nürnberg vom StMUK genehmigt und im laufenden Schuljahr erprobt. Im Mai 2024 holte SchB von den Klassenleitungen bzw,. Schulbereichsbetreuern/-innen ein Feedback ein. Gefragt wurde nach organisatorischen und pädagogischen Veränderungen im Schuljahr 2023/24 wie auch nach neuen Ideen für den zukünftigen Unterricht im BVJ. Wünsche und Kritik wurden ebenso geäußert. Eine differenzierte Unterrichtsgestaltung in der BVJ-Klasse bei gleichzeitiger individueller Betreuung unterstützungsbedürftige Schüler/-innen und Schüler/-innen mit problematischen Verhaltensweisen lässt sich von einer Lehrkraft alleine schwer organisieren. Zur Verstärkung der individuellen Lernförderung und der Arbeit mit der Klasse wünschen sich die Lehrkräfte deshalb Team-Teaching im BVJ/s. Teilungsmöglichkeiten sind dafür in gewissem Umfang vorhanden, reichen aber nicht aus. Die Berufsschulen sammelten während der Corona-Schuljahre durchweg positive Erfahrungen mit Teamlehrkräften. Dies können Lehramtsstudierende aber auch Praktiker/-innen sein, z. B. Meister/-innen oder langjährige betriebliche Ausbilder/-innen. Vorgeschlagen wird deshalb, den Berufsschulen pro BVJ/s-Klasse ein Teamlehrkräfte-Budget von vier Unterrichtswochenstunden zur Erprobung in de Schuljahren 2024/25 und 2025/26 zur Verfügung zu stellen. Die Schulen sollen entscheiden, welche Teamlehrkraft eingesetzt wird. Sie sollen den Einsatz einer Teamlehrkraft eigenverantwortlich und pädagogisch möglichst effektiv organisieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 313.647 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Einsatz von Teamlehrkräften kommt allen Schülerinnen und Schülern im BVJ/s zugute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Gutachtenvorschlag:

Der Schulausschuss begutachtet den Einsatz von Teamlehrkräften in BVJ/s-Klassen in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26: Pro BVJ/s-Klasse können Teamlehrkräfte (z. B. Lehramtsstudierende oder Meister, eingruppiert bis max. E11) mit bis zu vier Unterrichtstunden pro Schulwoche eingesetzt werden und empfiehlt dem Stadtrat diese im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Das Gutachten des Schulausschusses vom 19.07.2024 wird zum Beschluss erhoben.

Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung an den städtischen Berufsschulen

hier: Sachverhalt

Veränderungen in der Berufsvorbereitung im Schuljahr 2024/25

Im Schulausschuss am 21.07.2023 wurde über die Rahmenbedingungen für Berufsvorbereitungsund Berufsintegrationsklassen in Bayern und das weitere Vorgehen im Schuljahr 2023/24 informiert. Folgende Veränderungen und Entwicklungen werden im Folgenden dargestellt:

 Anpassung des rechtlichen Rahmens in Bayern  Geplante Klassen für das Schuljahr 2024/25  Feedback aus den Berufsschulen zum BVJ/s:

nen Schulen

Anpassung des rechtlichen Rahmens in Bayern

Das neue KMS vom 22.02.20241 setzt den rechtlichen Rahmen für alle Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen im Schuljahr 2024/25, für vollschulische und kooperative Klassen, sogenannte Mindestklassen (Start zum Schuljahresbeginn), wie auch für Bedarfsklassen (unterjährig, die erst nach dem Statistiktermin beantragt und eingerichtet werden können).

Ermöglicht werden im nächsten Schuljahr flexible Beschulungsmodelle (Wechselbeschulung): Reichen personelle und/oder räumliche Kapazitäten an den Berufsschulen nicht aus, dann kann mit Genehmigung des StMUK in allen Klassenformen eine Wechselbeschulung eingerichtet werden. In diesem Fall werden weitere Schülerinnen und Schüler (SuS) in eine Klasse aufgenommen. Die Klasse wird in Gruppen geteilt und die Gruppen werden im wöchentlichen Wechsel beschult.

Die Stundentafel bietet bereits im Schuljahr 2023/24 Möglichkeiten, individuelle und innovative Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln sowie individuelle Stunden- und Betreuungspläne für besonders unterstützungsbedürftige und problematische SuS einzuführen mit dem Ziel, eine regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht zu unterstützen. Im Schuljahr 2024/25 werden den Berufsschulen weitere Gestaltungsräume eröffnet: In Klassen mit einer Häufung besonders unterstützungsbedürftiger und problematischer SuS können in Einzelfällen und zeitlich begrenzt vor allem im ersten Halbjahr in Abstimmung mit der Schulaufsicht bis zu vier Unterrichtsstunden für Gruppenteilungen und Team-Teaching herangezogen werden. Dadurch erweitern sich die Teilungs- und Team-Teaching-Freiräume in den vollschulischen BVJund BIK-Klassen: Es sind nun bis zu 11,52 Teilungsstunden bei einer wöchentlichen Unterrichtsstundenzahl von 33 Schülerunterrichtsstunden realisierbar.2

Bereits bisher wurde der Verbleib der SuS zum Schuljahresende (im Rahmen eines Abschlussgesprächs an der Schule) sowie zum 20. Oktober des Folgeschuljahres (telefonisch) erhoben. Neu ist, dass die Teilnahme der SuS an den Erhebungen nicht mehr freiwillig und eine Einwilligung der Eltern nicht mehr erforderlich ist, da die Erhebung des Verbleibs anonymisiert erfolgen und der Weiterentwicklung des schulischen Berufsvorbereitungsangebots dienen soll.

1 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/43 vom 22.02.2024 2 zu berücksichtigen sind: 33 Unterrichtsstunden der SuS; 38 Lehrerwochenstunden Grundbedarf gem. LEBE; die Möglichkeit der Blockung der Praktikumsphasen (mit Faktorisierung) und Beantragung einer zusätzlichen Gruppenteilung von vier Jahreswochenstunden im ersten Halbjahr (bei 37,6 Nettounterrichtswochen im Schuljahr 2024/25)

Die Nachbetreuung von SuS in kooperativen BV- und BI-Klasse sowie BV-Flexi-Klassen erstreckt sich auch im kommenden Schuljahr auf den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 19.10.2025 und ist rechtlich als schulische Veranstaltung zu betrachten: Für die Teilnehmenden (die bis längsten einen Tag vor dem Statistiktag einer neuen BVJ/k- oder BIK/k-Klasse zugewiesen werden) gelten in der Nachbetreuung die üblichen Regularien für die Schülerbeförderung und den Unfallversicherungsschutz.

Klassenplanung für das Schuljahr 2024/25 in Nürnberg

Die Berufsvorbereitung und Berufsintegration soll, wie bisher, dezentral an den Nürnberger Berufsschulen erfolgen. Die Vorteile sind: eine enge Anbindung an Berufsbereiche der dualen (oder vollschulischen) Ausbildung, die Vorbildfunktion Gleichaltriger in der Erstausbildung, die Möglichkeiten, freiwerdende Ausbildungsplätze mit SuS in der Berufsvorbereitung/-integration zu besetzen, und eine enge Verzahnung der Lehrkräfteteams in Fachklassen und in der Berufsvorbereitung zu sichern.

Bei der Regierung von Mittelfranken wurden in Abstimmung mit den Berufsschulen auf der Basis aktueller Schülerprognosen am 14.03.2024 folgende Mindestklassen für das Schuljahr 2024/25 beantragt:

Beantragte Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen an Berufsschulen
Schuljahr 2024/25
Mindestklassen (ganzjährig)
Dir. BIKV/s BIK/k BIK/s BVJ/s BVJ/k
B1 2
B2 2 1
B3 2 2 2
B4 1 2
B5 16 2 1 3 2
B6 2 2 1
B7 5 2
B9 4
B11 1 1
B14 1 1
gesamt 16 10 13 13 6
58

Quelle: SchB

Die kooperativen Klassen wurden bereits öffentlich ausgeschrieben.3 Eine Zuschlagserteilung kann erst nach der Genehmigung der Klassen durch das StMUK erfolgen.4

Städtische Maßnahmen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration

Neben den zu Schuljahresbeginn eingerichteten Mindestklassen wurden im Schuljahr 2023/24 insgesamt sechs Bedarfsklassen unterjährig an den Berufsschulen eingerichtet: Ab dem 08.01.2024

3 Stand: 31.05.2024: Aktuell ist eine Genehmigung der Mindestklassen seitens des StMUK noch nicht erteilt, aber für die erste Juniwoche in Aussicht gestellt. 4 Nach Auskunft des StMUK ist der Beschluss des Doppelhaushalts des Freistaats Voraussetzung für die Genehmigung.

an der B2 und an der B3 jeweils eine BVJ-Flexi-Klasse, zwei DK-BS-Flexi-Klassen an der B5 starteten am 26.02.2024 sowie zwei weitere DK-BS-Flexi-Klassen an der B7 zum 08.04.2024.

Eine hohe Zahl an „unterjährigen“ Anmeldungen berufsschulpflichtiger Jugendlicher aus den Mittelschulen, Jugendlicher, die aus dem Ausland neu nach Nürnberg gezogen sind, Berufsschulpflichtiger, die ihre duale Ausbildung abbrachen, sowie Schülerinnen und Schüler, die Probezeiten an Berufsfachschulen nicht bestanden hatten, erforderten die Einrichtung dieser Bedarfsklassen. Die kontinuierliche Neuaufnahme erschwert gerade in BVJ-Klassen die pädagogische Arbeit mit den ohnehin oft förderbedürftigen und teilweise schwierigen SuS.

Zur Unterstützung der Lehrkräfte, die neu in Berufsintegrationsklassen eingesetzt sind, wurde vom IPSN ein ganzjähriger DaZ-Fortbildungskurs entwickelt und durchgeführt. Neben Dozenteninnen und Dozenten des IPSN gestalteten insbesondere auch erfahrene Lehrkräfte der Berufsintegrationsklassen diesen Zertifikatskurs maßgeblich mit.5 In zwei schulübergreifenden Erfahrungsaustausch-Workshops6 für Lehrkräfte und Betreuerinnen und Betreuern der Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen bei SchB wurde das voneinander Lernen der Lehrkräfte-Teams gestützt. Am 24.06.2024 findet ein Runder Tisch zur Abstimmung der Angebote mit externen Partnern statt. Am 28.06.2024 ist eine Informationsveranstaltung für Lehrkräfte in Kooperation mit der Polizeiinspektion Ost und dem K34 zum Themenfeld „Bedrohungssituationen an Schulen“ geplant.

Modellprojekt für schulische BVJ-Klassen in Nürnberg7

Im Juli 2023 wurde beim StMUK ein Modellprojekt für vollschulische BVJ-Klassen beantragt und vom StMUK genehmigt. Die Eckpunkte sind:

 Mehr Berufspraxis – Sammeln erster beruflicher Erfahrungen, u. a. Befreiung vom Unterricht für Mini-Jobs max. ein Tag pro Woche  Verschiedene und zusätzliche Anreize zur Förderung der Motivation der SuS  Mehr Flexibilität in der Organisation des Schulunterrichts  Möglichkeiten der Intensivierung durch ein offen gestaltetes Unterrichtskonzept  Individuelle Unterstützung in der Berufsfindung/-orientierung  Unterstützung von eigenverantwortlichem Lernen und Arbeiten  Wahrung des Rahmens gemäß KMS vom 07.03.2023

Die bzw. einzelne Bausteine des Modells wurden im laufenden Schuljahr an den Berufsschulen erprobt. Ebenso entwickelten die Berufsschulen ihre eigenen schulischen Konzepte in der Berufsvorbereitung weiter. Im Mai 2024 holte SchB von Lehrkräften und Schulbereichsbetreuerninnen und –betreuern ein Feedback ein. Die Abfrage soll als Basis für Zielsetzungen und Maßnahmen für den Unterricht im Folgeschuljahr dienen.

Feedback der Lehrkräfte im BVJ als Grundlage für Weiterentwicklung

Der Fragebogen umfasste 19 Fragen an die Klassenleitungen, BVJ-Bereichsbetreuung bzw. die Schulleitung. Aus allen städtischen Berufsschulen mit vollschulischen BVJ-Klassen beteiligten sich insgesamt 13 Personen an der Forms-Abfrage. Hier die Ergebnisse zusammengefasst:

5 vgl. Anlage: Zusatzqualifikation „Deutsch als Zweitsprache an beruflichen Schulen“ 6 am 16.10.2023 und am 10.06.2024 7 vgl. Anhang

Informationen zur Organisation der BVJ/s-Klassen:  Stundenplan: An (nahezu) allen Berufsschulen läuft der BVJ-Unterricht stundenplantechnisch parallel, wenn mehr als eine Klasse am Direktorat geführt wird.  Die räumliche Lage der Unterrichtsräume wird in fast allen Berufsschulen unter pädagogischen Gesichtspunkten gewählt (insbes. Nähe zum Lehrerzimmer, Direktorat, JaS, Nähe zu Besprechungsraum für Einzelgespräche).  Unterrichtsstunden im Team-Teaching pro Schulwoche erfolgen durchschnittlich in sechs von 33 Unterrichtsstunden (über alle Klassen hinweg; Minimalwert 0, Maximalwert 13).  An einer Berufsschule beginnt die Schulwoche mit zwei Klassenleiterstunden.  Bei geringer Anwesenheit besteht an einer Berufsschule die Möglichkeit, zwei BVJ-Klassen gemeinsam zu beschulen (und damit Team-Teaching zu realisieren).

Feedback zum Schulbesuch:  Durchschnittlich sind im Unterricht in Klassen des BVJ/s 11 SuS anwesend (über alle Klassen hinweg; Minimalwert 4; Maximalwert 19 SuS).  Die Anzahl der Bußgeldbescheide liegt pro Klasse bei durchschnittlich zwölf (über alle Klassen hinweg; Minimalwert 0, Maximalwert 25).

Neue pädagogische Maßnahmen im Schuljahr 2023/24:  Intensivierung (nach der Mittagspause)  Unterrichtsstunden (z. B. siebte Stunde) werden für Nachholarbeiten genutzt.  Die Möglichkeit einer vorzeitigen Unterrichtsbefreiung von SuS, die alle Aufgaben erledigen und pünktlich zum Unterricht erscheinen, wurde in mehr als der Hälfte der BVJ/s-Klassen genutzt. Die Auswirkung auf die Motivation der SuS war überwiegend sehr positiv.  Arbeit an interessanten Projekten unabhängig vom Lehrplan, z. B. Klassenzimmer- oder Schulhausverschönerung  Unterstützung bei Bewerbungen und Praktikumssuche  Individuelle Lernpläne für SuS, u. a. auch Teilnahme am Unterricht in den jeweiligen Fachklassen für eine Schulwoche  Wahlmodule im Lernbereich Berufliche Handlungsfähigkeit/Praxis (für BIK/s und BVJ/s-Klassen)  Erlebnispädagogische Projekttage, viele Unterrichtsgänge, theaterpädagogisches Projekt, und BVJ-/BIK- Sportunterrichtsangebote parallel, um Neigungsgruppen zu bilden und Turniere durchzuführen  Teamstunden, Klassenleiterstunden am Montagmorgen  Information der Eltern/Erziehungsberechtigten über Verspätungen/Fehlzeiten (per Mail)  Individueller Stundenplan für besonders unterstützungsbedürftige/problematische Schüler/-innen  Einzelgespräche, Elterngespräche  Ziele (gemeinsam mit den SuS) setzen  Kurze „Auflockerung“ des Unterrichts durch Spiele, Zwischenpausen  Benotung von Arbeiten/Dokumenten, die in Intensivierungsstunden angefertigt wurden  Arbeit der SuS im Team  Unterrichtsgänge: z. B. zur Feuerwache, Verbraucherzentrale, Heilsarmee, Zukunftsmuseum, etc.  Zeitungsprojekt  Vorträge/Workshops im Unterricht: z. B. Besuch eines Rechtsanwalts, Theaterworkshop  Beziehungen aufbauen/Erreichbarkeit der Lehrkräfte über MS 365 (Teams, Outlook) sowie WebUntis über den Unterricht hinaus  JaS-Seminare, Angebote der Schulpsychologie, Teambildungsmaßnahmen  Gemeinsames Frühstück in der Schule  Arbeit mit Wochenplänen: wurde in zwei Klassen realisiert, in weiteren zwei Klassen im Ansatz über Mebis-Kurse

Gewünschte Spielräume für die Unterrichtsgestaltung in BVJ/s-Klassen:

Förde runMg evohnr/ dbaeuruefrlhicahfteers P Traexaimse-Trfeaahcruhningg d (egre SraudSe: zu Unterrichtsbeginn sehr sinnvoll) mit dem Ziel der individuellen  BLeertnrifeöbrldicehruen Pgr aktika (gemäß KMS vom 22.02.2024, Punkt 3.3.3) zu festen Terminen aber auch individuelle  PUrmaksteiktzuumnsgz ienidteivni dueller Stundenpläne, bei Schulangst oder stark auffälligem Verhalten einzelner SuS, Ko-  Bopeefrreaituionng mvoitn J SauSS, azuucrh P mraikt tAikrubmeistssauucfhtreä gen für zuhause  EMnegher rD Aoupsptaluunsgcehn m, uitm U Znteeitr nfüerh imndeinv:i dTuaegll ed eSsc hHüalnedrawrbeerkitse,n B zeutr iheabbseenrk undungen, Besuche von Unterneh-  mAueßnesrvsecrhtrueltiescrnh/e-i nMnaeßnn aanh mdeern B feürru SfsusSc,h duilee ,k Beienseu Lchu svto anu Af Uusnbteilrdruicnhgt shmaebsesne n  APrrboediut katnio nPsroscjehkutelen , die öffentlich sichtbar werden (RÜ Herr Weller, B11), Schulhausverschönerungen  ZNuoscahm mmeehnr a(frabcehitb merite dicehrs Bunearubfhsäbnegraigtuen) gB uenrudf sSoCriHenLtAieUru ng  ARkatuivme fPürra Gktriukupmpesnpalarbtzesituecnh,e T, eSatmellaernbreeict,h Werocrhkes huonpds K, Ronütcakkztauugfsnmaöhgmliec hmkiet iFteirnm füern SimuS U nterricht, Motivation  dNeorc Ph rmakethikru gmesteleilhterknr äUfntete (rRriÜch Ht aenrr vSecrhsuchmieadnenn, eBn2 /LDe)r norten  UZenitte früsrt üretzguenlmg äbßeiimge S Eclhterrenibgeens pvroänc hBee werbungen im Unterricht  VEoinrsgaetzzo vgoenn ew ePnraigketirk Luemhsrwkroäcftheen gmleitic mh enharc Sh tduennd eHne irmbs BtfVerJi en (daraus ergaben sich für einige SuS Ausbil-  dMuenhgrs Pverartxriäsgneä hfüer ind adse Fn oUlgnetesrcrhicuhljta ehirn)f;l izeußseäntz llaicshsee nP; rearkftaikhare anuec Ph raaukßtikeerhr/a-ilnbn deenr iPnr daektnik Uumntsewrroicchht einnt eugnrdie ren  PMreahkrt ikfäac wheärhürbeenrdg rdeeifre Sncdheu Ulznetiet:r rzic. hBt.s wpröocjehketnet lmichö geliicnh Tsat gm it Praxisbezug durchführen  SMuaSx iminfaol rfmünief rUtennt esrircihch ztuss Btuengdinenn dperos SScchhuulltjaahgr es über verschiedene Ausbildungsrichtungen bei ortsansäs-  sKiegienne UNnetuezrnueghämngeen nuancdh p Wräesiehnntaiecrhtetenn d, ikeesien eim K lKalsassesne nüvbeerrb 2u0n dS uS  NViuetlz iunn dgi ev oNna Ytuor logMehioe,n B uenrdu fSenpeotr,t Amuascbhilednu n(aguscshc oLueths riknr äBfVteJ o-Khlnaes sLeenh1r befähigung für das Fach Sport)  Bkuerfzrefriiusntigg ed eUrn SteurSric vhotsmg äUnngteer, rgicghft. fsüorg Marin Kijloabsss:e Enifnazhertlenne oSrugSa nniusitezrteenn d(mieist efi nMaöngzliieclhlekre Uit n(Mteirnsitmütazluwnegr)t 0; Ma-  xFiumnakltwioenrite 4re SnudSe dpirgoi tBalVeJ A/su-sKslataststuen) g

 Pausenräume mit Sitzgelegenheiten

Weitere Anreize zur Motivation der SuS in BVJ/s-Klassen:  Mitarbeit in Fachklassen unter Anleitung von SuS mit Ausbildungsvertrag  Belohnungen, z. B. Obst  Pfandflaschen sammeln und mit dem Erlös Klassenausflüge organisieren  Praktisches Arbeiten mit Kundenkontakt im Schülercafé  Kooperationen, und gegenseitige Besuche, z. B. mit dem Kinderhaus Schatzkiste

Ideen zur Weiterentwicklung des Unterrichts im BVJ/s im Schuljahr 2024/25:  Zusammenarbeit mit Fachklassen  Berufsorientierung intensivieren, diese nicht auf die berufliche Fachrichtung des BVJ/s beschränken  Weitere Wochen Betriebspraktika zur Orientierung  Wochenbeginn mit Einzelgesprächen/Zweiergesprächen: Wochenpläne festlegen mit individuellen Aufträgen  Bereits eingeführte Intensivierung weiterentwickeln zu „Schwerpunktwochen“: SuS erhalten wochenweise in einem Lernbereich Aufgaben  Mehr „Flexi-Stunden“ zu Beginn und zum Ende des Schultages  Mehr Wahlmöglichkeiten für die Praxis-Wahlmodule  Mehr Team-Teaching-Möglichkeiten, u. a. durch Fertigstellung/Nutzung eines Differenzierungsraumes mit Sportgeräten  Mehr fächerübergreifender Unterricht in Mathematik und Deutsch  Mehr Team-Stunden  Weiterhin Nutzung des PC-Raumes  Viele abwechslungsreiche Unterrichtsgänge, Workshops, vermehrt Besuche in Handwerksunternehmen  Flexibilisierung des Stundenplans  Minijobs forcieren und Praktika auch außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten ermöglichen  Schwerpunktsetzung auf Allgemeinbildung, Bewerbungsschreiben, Umgangsformen  Zeitlich früher beginnende Kooperation mit den Mittelschulen  Regelmäßiges Erscheinen in der Schule fördern, z. B. durch wöchentliche Treffen, vergleichbar mit Jugendtreffs/-zentren

Kritik:  Verwaltungsarbeiten (Bußgelder, VAG-Fahrkartenausgaben, Einsammlung von Kopiergeldern, etc.) nehmen immer mehr Raum ein.  Gespräche mit Eltern, Betreuern, der Polizei, den Berufseinstiegsbegleitern, SCHLAU, Vertretungen  Immer alleine in der Klasse, zu spät kommende SuS, ohne Material, schlechtes WLAN, neue SuS während des Schuljahres, etc.

Unterstützung des Unterrichts in BVJ-Klassen durch Teamlehrkräfte

Mehr Möglichkeiten des Team-Teachings wünschen sich nahezu alle Personen, die sich an der Abfrage beteiligten. Organisatorische und stundenplantechnische Gestaltungsmöglichkeiten bieten dafür bereits jetzt Potenzial, ebenso die Beantragung von zusätzlichem Team-Teaching in schwierigen Klassen,8 die Nutzung des Teilungsbudgets sowie des berufssprachlichen Förderunterrichts sowie die Blockung der Betriebspraktika. Offene Unterrichts- und Intensivierungsphasen eröffnen einerseits Spielräume. Auf der anderen Seite fehlt den Lehrkräften im BVJ/s gerade für flexible Unterrichtsarrangements, für Intensivierungen und die häufig notwendige Förderung einzelner SuS Zeit, nicht zuletzt auch dafür, um die SuS während der Praktika zu besuchen.

Das Feedback zeigt u. a. klar, dass gemeinsames Unterrichten in BVJ-Klassen aktuell bislang nur in geringem Maß praktiziert wird. Gleichzeitig sehen die Klassenleitungen darin aber eine große Chance zur Verbesserung des Unterrichts und des sozialen Lernens der Jugendlichen.

Offene Unterrichtsformen erfordern Planungsphasen, um Wochenziele und Pläne der SuS individuell und gemeinsam mit den SuS festzulegen, die Arbeitsergebnisse zu sichten und darauf aufbauend weitere Lernschritte zu vereinbaren. Schülerindividuelle Lern- und Aufgabenplanung kann von einer Lehrkraft parallel zum Unterricht im Klassenverband kaum organisiert werden. Gerade in diesen Phasen des Unterrichts wird ein Bedarf an Teamlehrkräften für schulische BVJ-Klassen gesehen. Sie sollten die „Stamm-Lehrkräfte“ unterstützen. Studierende oder auch Handwerksmeister bzw. erfahrene betriebliche Ausbilder/-innen könnten als Teamlehrkräfte den (häufig noch nicht beruflich orientierten) Jugendlichen Vorbilder sein und ihnen zusätzliche Impulse geben. 9

Einsatz von Lehramtsstudierenden hätte weitere Vorteile: die Steigerung des Bekanntheitsgra-
des der Berufsschulen der Stadt und die Bindung von jungen Nachwuchslehrkräften bereits in ihrer
Ausbildung an städtische Berufsschulen.

Zur Weiterentwicklung des Unterrichts in BVJ/s-Klassen wird deshalb empfohlen, den Berufsschulen die Möglichkeit zu eröffnen, zumindest punktuell und für die SuS passgenau Teamlehrkräfte im BVJ/s einsetzen zu können. Die Schulen benötigen dazu einen flexibel zur Verfügung stehenden „Team-Stundentopf“, der ihnen proportional zur Anzahl der BVJ/s-Klassen zur Verfügung steht.10

Personalkostenkalkulation für den punktuellen und flexiblen Einsatz von Teamlehrkräften

Für das Schuljahr 2024/25 wurden insgesamt 13 BVJ/s-Klassen bei der Regierung von Mittelfranken als Mindestklassen beantragt. Um jeder BVJ/s-Klasse ein Team-Lehrkräfte-Kontingent von vier Team-Lehrerstunden pro Unterrichtswoche zur Verfügung stellen zu können, wären 52 Lehrerjahreswochenstunden erforderlich. Dies würde 1,93 Teamlehrkräften in der QE3 erfordern mit einer Unterrichtspflichtzeit von 27 Unterricht pro Woche. In der QE4 entspräche dies 2,17 Teamlehrkräften.

8 gem. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/43 vom 22.02.2024, S. 11 9 vgl. dazu Albert Badura: Sozial-kognitive Lerntheorie, Hrsg. v. Rolf Verres, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1991, S. 192 10 Zum Vergleich: Jeder kooperativen BVJ-Klassen stehen 17 Stunden sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung; vgl. KMS vom 22.02.2024, S. 22

Teamlehrkräfte waren in der Coronazeit in Abhängigkeit von ihrer Qualifikation bislang unterschiedlich eingruppiert. Deshalb wurden die minimalen und maximalen Personalkosten auf der Grundlage der Durchschnittspersonalkosten 2024 errechnet und sind im Folgenden dargestellt.

Einsatz von Teamlehrkräften in vollschulischen BVJ-Klassen zur Unterstützung der Stammlehrkräfte
Kalkulation der Personalkosten pro Schuljahr
BVJ/s-Klassen im Schuljahr 2024/25 Klassen- zahl Unterrichts- stunden pro Woche (pro Klasse 4 Unt.std.) Unterrichtss tunden pro Woche und Dir. gesamt Eingruppieru ng min. E9B, max. E11 Jährliche Durchschnitts- personalkosten 2024, min./max. 1) UPZ, E9B: 27; E11: 24 Personalkosten im Schuljahr 2024/25, min./max. 2)
B1 2 4 8 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 19.871,41 € 28.382,00 €
B2 1 4 4 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 9.935,70 € 14.191,00 €
B3 2 4 8 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 19.871,41 € 28.382,00 €
B4 2 4 8 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 19.871,41 € 28.382,00 €
B5 3 4 12 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 29.807,11 € 42.573,00 €
B6 2 4 8 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 19.871,41 € 28.382,00 €
B11 1 4 4 E9B E11 67.066 € 85.146 € 27 24 9.935,70 € 14.191,00 €
gesamt 13 52 129.164,15 € 184.483,00 €
1) Durchschnittspersonalkosten vgl. Mitteilung 001b/2024 vom 02.01.2024 Mittelwert: 156.823,57 €
2) ohne Berücksichtigung von Tariferhöhungen im Jahr 2025

Zukünftig wäre eine einheitliche, an den Aufgaben als Teamlehrkraft orientierte Entlohnung empfehlenswert und zu prüfen.

Fazit

Zum Schuljahr 2023/24 konnte ein Modellprojekt in vollschulischen BVJ-Klassen an den Berufsschulen getestet werden. Ebenso erprobten einzelne Berufsschulen neue Konzepte in ihren BVJ- Klassen. Die Klassenleitungen bzw. Bereichsleitungen äußerten sich im Feedback zu den Veränderungen im Schuljahr 2023/24 wie auch zu ihren neuen Ideen für den zukünftigen Unterricht im BVJ. Wünsche und Kritik wurden ebenso geäußert: Mehr bzw. dauerhaftes Team-Teaching mit dem Ziel einer Verschränkung von individuellen Lernförderung und Arbeit mit der Klasse ist ein zentraler Wunsch der Lehrkräfte im BVJ/s. Teilungsmöglichkeiten sind dafür in gewissem Umfang gegeben, jedoch nicht ausreichend und durchgängig.

Die beruflichen Schulen sammelten während der Corona-Schuljahre durchweg positive Erfahrungen mit Team-Lehrkräften. Dies können Lehramtsstudierende aber auch Praktiker bzw. Praktikerinnen sein, z. B. Meister und Meisterinnen oder langjährige betriebliche Ausbilder und Ausbilderinnen. Vorgeschlagen wird deshalb, den Berufsschulen pro BVJ/s-Klasse ein Teamlehrkräfte-Budget von vier Unterrichtswochenstunden in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 zur Erprobung des Konzepts zur Verfügung zu stellen. Die Schulen entscheiden, wie die Teamlehrkräfte in der BVJ- Klasse pädagogisch möglichst effektiv eingesetzt werden. Sie entscheiden ebenso, wer als Teamlehrkraft für die BVJ-Schülerinnen und Schüler am beauftragt wird.

Anhang: Feedback-Fragen zum BVJ/s:

  1. Welche Funktion/Aufgaben haben Sie an Ihrer Schule? 2. Wie viele BVJ/s sind an Ihrer Schule eingerichtet? 3. Wie viele davon laufen stundenplantechnisch parallel? 4. Wurde die Lage der Klassenräume im Gebäude nach pädagogischen Gesichtspunkten gewählt? 5. Falls Frage 4 mit "Ja" beantwortet wurde: Bitte beschreiben Sie dies kurz. 6. In wie vielen Unterrichtsstunden pro Woche findet Team-Teaching in den Klassen statt? 7. Wie viele SuS sind durchschnittlich pro Tag anwesend? 8. Wie viele Bußgeldbescheide haben Sie in diesem Jahr initiiert? 9. Welche neuen pädagogischen Maßnahmen wurden 23/24 eingeführt? 10. Welche Maßnahmen unterstützen Ihre SuS dabei, mehr (berufliche) Praxiserfahrungen zu sammeln? 11. Wie viele Ihrer SuS wurden in 23/24 für einen Mini-Job vom Unterricht befreit? Geben Sie bitte eine Zahl ein. 12. Inwiefern nutzen Sie die Möglichkeit, pünktliche und leistungsbereite SuS nach Erledigung der schulischen Aufgaben vom Unterricht zu befreien? 13. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen, wie sind Ihre Erfahrungen damit? 14. Welche anderen/weiteren Möglichkeiten nutzen Sie, um die Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft der SuS zu fördern? 15. Arbeiten die SuS Ihrer BVJ/s schülerindividuell z. B. mit Wochenplänen? Falls ja, skizzieren Sie bitte Eckpunkte. 16. Bieten Sie den SuS anderweitige Anreize? Falls ja, skizzieren Sie bitte Eckpunkte. 17. Welche (anderen) Gestaltungsmöglichkeiten werden Sie im neuen Schuljahr nutzen? 18. Falls der Gestaltungsspielraum gegeben wäre - wie würden Sie den Unterricht gestalten? 19. Welche Ideen haben Sie, um den Unterricht in den BVJ/s zukünftig zu verbessern?

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Per E-Mail

Regierungen alle BL4 (OWA)

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 22.02.2024 VI.1-BS9400.10-1/66/43 Telefon: 089 2186 1640 Name: Frau Nieberle

Berufsvorbereitung an allgemeinen Berufsschulen im Schuljahr

2024/2025 und Rahmenbedingungen der kooperativen Klassen der

Berufsvorbereitung (DK-BS, BIKV/k, BIK/k, BVJ/k, BV-Flexi)

Anlage 1: Stundentafel Anlage 2: Antragsformular DK-BS-A, DK-BS-AnkER, BIKV/k, BIK/k, BVJ/k Anlage 3: Antragsformular DK-BS-Flexi, BV-Flexi Anlage 4: Tabelle maximale Fördersumme DK-BS, Flexi-Klassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Vollzeitangebot in Form eines Berufsvorbereitungsjahres bildet gemäß § 5 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Berufsschulordnung (BSO) das Regelangebot1 an allen allgemeinen2 Berufsschulen für Berufsschulpflichtige, die keine Berufsausbildung absolvieren bzw. keine weiterführende Schule besuchen. Über das Vollzeitangebot können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen intensiv dabei unterstützt werden, möglichst zeitnah einen Ausbildungsplatz oder einen anderen passenden Anschluss für sich zu finden.

1 Die Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen) im Einzeltag oder einem 8-Wochenblock (über drei Schuljahre) zur Erfüllung der Berufsschulpflicht werden an den allgemeinen Berufsschulen nicht mehr angeboten. 2 Daneben bleibt das berufsvorbereitende Angebot der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung unverändert (vollzeitschulisch bzw. in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit).

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

Inhaltsverzeichnis3

  1. Formen des Berufsvorbereitungsjahres ............................................... 3 2. Abstimmung des regionalen Angebots ................................................. 4 3. Rahmenbedingungen für Klassen des Berufsvorbereitungsjahres ....... 5 3.1 Berufsschulpflicht ....................................................................... 5 3.2 Klassenbildung ........................................................................... 9 3.3 Lehrplan, Stundentafel, Praktika, Verbleiberhebung ................ 11 3.3.1 Lehrplan.................................................................................... 11 3.3.2 Stundentafel ............................................................................. 11 3.3.3 Praktika..................................................................................... 12 3.3.4 Verbleiberhebung ..................................................................... 13 4. Unterstützungsstruktur ....................................................................... 14 Die Schulen werden durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Berufsvorbereitung der zuständigen Regierung unterstützt. ........................................................... 14 5. Regelungen zur Schulfinanzierung..................................................... 14 5.1 Kostenersatz ............................................................................. 14 5.2 Schülerbeförderung .................................................................. 15 6. Rahmenbedingungen der kooperativen Klassen der Berufsvorbereitung ................................................................................................... 16 6.1 Kooperative Struktur, Personaleinsatz und Umfang ................. 16 6.1.1 Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/k) ....................................... 19 6.1.2 Berufsintegrationsklasse (BIK/k) und kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) ............................................... 19 6.1.3 DK-BS (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi) und BV-Flexi 21 6.2 Sozialpädagogisches Betreuungskonzept ................................ 22 6.3 Schulische Aktivität ................................................................... 24 6.4 Dauer der Maßnahme und Höhe der Förderung/Erstattung ..... 25 6.5 Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung bei kooperativen Klassen 25 6.5.1 Abwicklung bei kommunalen und privaten Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ............... 26 6.5.2 Abwicklung durch die Schulaufwandsträger staatlicher Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung auf freiwilliger Basis ................................................ 28 6.5.3 Abwicklung bei staatlichen Berufsschulen durch das Bayerische Landesamt für Schule ............................................................... 31 7. Geltungszeitraum ............................................................................... 31

3 Alle Änderungen im Vergleich zum KMS für das Schuljahr 2023/2024, die über redaktionelle Anpassungen hinausgehen, wurden gelb hervorgehoben.

1. Formen des Berufsvorbereitungsjahres

Eine äußere Differenzierung für die heterogene Zielgruppe wird durch verschiedene Formen des Berufsvorbereitungsjahres ermöglicht:

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) • Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) • Vollschulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/s) (i. d. R. an kommunalen Berufsschulen) • Berufsvorbereitung Flexibel (BV-Flexi)

ESF-gefördertes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ Vgl. Förderhinweise und Hinweise der ESF-Vollzugsstelle im Sachgebiet 13 der Regierung von Niederbayern (Förderhinweise BVJ „Neustart")

Modell der Berufsintegration: • Kooperative Berufsintegrationsklasse (BIK/k) • Vollschulische Berufsintegrationsklasse (BIK/s) (i. d. R. an kommunalen Berufsschulen) Die BIK kann um eine Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/k bzw. BIKV/s) erweitert werden (§ 5 Abs. 3 Satz 4 BSO). Das Modell der Berufsintegration wird durch die Deutschklassen an Be- rufsschulen (DK-BS) ergänzt: • DK-BS-Flexi für Berufsschulpflichtige, die während des Schuljahres nicht in reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden • DK-BS-A für Berufsschulpflichtige, die einen Alphabetisierungsbedarf aufweisen • DK-BS-AnkER für Berufsschulpflichtige, die zum Wohnen in einer AnkER-Einrichtung verpflichtet sind Nach dem Besuch der DK-BS bzw. BIKV ist grundsätzlich auch ein Wechsel in eine andere geeignete Klassenform des Berufsvorberei- tungsjahres möglich.

Die Klassenformen bieten Gestaltungsspielräume, um ggf. in einer Klasse auf unterschiedliche Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler (SuS) eingehen zu können.

2. Abstimmung des regionalen Angebots

Die konkreten Angebote der allgemeinen Berufsschule müssen vor Ort mit denen der weiteren regionalen Akteure (v. a. der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, benachbarter allgemeiner Berufsschulen und weiterer Partner wie der Bundesagentur für Arbeit) koordiniert werden. Durch eine gute Abstimmung (z. B. unter dem Dach der Jugendberufsagentur oder einer Bildungsregion) können so vor Ort Übergänge optimiert und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen passende Angebote gemacht werden. Dazu sollen insbesondere folgende Partner rechtzeitig zu einem Runden Tisch im Schulamtsbezirk eingeladen werden:

SCHULEWIRTSCHAFT-Experten und Lehrkräfte der Abgangsklassen; ggf. Fachkräfte der Schulsozialarbeit)

der Abgangsklassen; ggf. Fachkräfte der Schulsozialarbeit)

Beratungslehrkräfte)

bereitung)

klassen (IVK) (z. B. Schulleitung)

dung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe (z. B. Schulleitung)

Die Einladung erfolgt – sofern vor Ort kein anderes Verfahren etabliert oder vereinbart ist – durch die Berufsschule. Sind in einem Schulamtsbezirk mehrere Berufsschulen angesiedelt, wird hierzu von der zuständigen Regierung eine federführende Berufsschule bestimmt.

Die Verantwortlichen vor Ort reagieren ggf. organisatorisch auf besondere Umstände (z. B. Einrichtung mehrerer Runder Tische in Schulamtsbezirken mit vielen beteiligten Schulen).

Beim Wechsel einer Schülerin oder eines Schülers an eine andere Schule stimmen sich die Schulen ab (BayEUG Art. 30a). In diesem Zusammenhang wird das etablierte Übergabeverfahren zur systematischen und vereinfachten Begleitung von Absolventinnen und Absolventen der Mittelschule an die Berufsschule in diesem Jahr unter dem Titel „ms_24“ weitergeführt.

3. Rahmenbedingungen für Klassen des Berufsvorbereitungsjahres

Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich auf die o. g. Klassenformen, sofern in den jeweiligen Förderrichtlinien bzw. weiteren Schreiben keine abweichenden Festlegungen getroffen werden.

Bei der Konzeption (insbesondere der kooperativen Angebote), der Planung und der Durchführung von Maßnahmen der Berufsvorbereitung sind ggf. auch im Schuljahr 2024/2025 notwendige Einschränkungen und Anpassungen z. B. durch Infektionsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.1 Berufsschulpflicht

Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis erfüllen ihre Berufsschulpflicht (vgl. Art. 39 Abs. 1 BayEUG) grundsätzlich durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres.4

Eine vorzeitige Befreiung von der Berufsschulpflicht ist aus pädagogischen Gründen i. d. R. nicht vorgesehen (Art. 39 BayEUG bleibt unberührt).

Das Modell der Berufsintegration steht jungen Menschen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die auf Grund mangelnder Kenntnisse der deut-

Für SuS mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf stehen weitere Angebote an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung zur Verfügung.

schen Sprache dem Unterricht in den regulären Klassen des Berufsvorbereitungsjahres nicht folgen können. Die Berufsschulpflicht beginnt i. d. R. Regel drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird (= 16. Geburtstag; vgl. Art. 35 Abs. 1 Satz 2 BayEUG).

Die Aufnahme als Berufsschulpflichtiger bzw. Berufsschulpflichtige erfolgt bei Zuzug aus dem Ausland dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird (= 21. Geburtstag). Die Verfolgung der Berufsschulpflicht orientiert sich an Art. 36 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 in Verbindung mit Art. 35 Abs. 2 BayEUG. Darüber hinaus finden die Regelungen des Art. 39 BayEUG Anwendung.

In von der Schule zu begründenden Ausnahmefällen können junge Personen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie 1. keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss vorweisen können oder 2. noch keinen Schulabschluss in Deutschland erwerben konnten. Die Aufnahme von Berufsschulpflichtigen hat allerdings Vorrang.

Eine Schülerin oder ein Schüler gilt so lange als berufsschulpflichtig, wie sie oder er in Klassen der Berufsvorbereitung beschult wird.

In der Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Flucht- oder Migrationsgeschichte ist deutlich zu machen, dass eine Aufnahme in das Modell der Berufsintegration oder eine Klasse des Berufsvorbereitungsjahres für sich genommen keine Bleibeperspektive und grundsätzlich auch kein Abschiebungshindernis vermittelt. Insbesondere werden auch nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung erfüllt. Geltende ausländerund asylrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Die Vorlage eines Identitätsnachweises ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule (§ 3 Abs. 2 BSO). Sollte die Schule, etwa zur Überprüfung der altersmäßigen Voraussetzungen für die Beschulung, einen

Identitätsnachweis verlangen, ist grundsätzlich jedes von einer deutschen Ausländer- oder Einwohnermeldebehörde ausgestellte einschlägige Dokument geeignet, einen solchen Nachweis zu führen. Dies gilt unabhängig davon, ob die relevanten Angaben in dem betreffenden Dokument auf Selbstauskünften der oder des Betroffenen oder auf anderen Erkenntnisquellen basieren. Bestehen Zweifel im Hinblick auf die Qualität des vorgelegten Dokuments oder die Richtigkeit der dort enthaltenen Angaben, sollte eine Abstimmung mit der jeweils örtlich zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.

SuS, die im laufenden Schuljahr 2024/2025 eine schulische oder berufliche Ausbildung abbrechen, erfüllen ihre Berufsschulpflicht i. d. R. durch eine der folgenden Maßnahmen (Art. 39 Abs. 4 BayEUG bleibt unberührt): a) Besuch einer Klasse des Berufsvorbereitungsjahres b) Besuch einer BV-Flexi-Klasse Mit dem Besuch der BV-Flexi wird i. d. R. die Berufsschulpflicht für das laufende Schuljahr erfüllt. Auf Antrag erhalten die SuS eine Bescheinigung über den Schulbesuch. Diese Bescheinigung schließt nicht die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“ gemäß § 13 Abs. 2 BSO ein. Die Teilnahme an externen Prüfungen steht den SuS jedoch nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung offen. c) Besuch einer Fachklasse der Berufsschule (Praktika) Dies kommt insbesondere für SuS in Betracht, die bereits beruflich orientiert sind und (ggf. weiterhin) am Unterricht in einer passenden Fachklasse teilnehmen können. Der Wechsel in eine Klasse des Berufsvorbereitungsjahres oder eine BV-Flexi-Klasse ist regelmäßig zu prüfen. Ergänzend zum Unterricht in der Fachklasse sollen diese SuS betriebliche Praktika absolvieren. Eine angemessene (sozialpädagogische) Betreuung – auch der Praktika – soll sichergestellt werden. Auf Antrag erhalten die SuS eine Bescheinigung über den Schulbesuch.

Bei unterjährigem Zuzug aus dem Ausland erfolgt in der Regel eine Aufnahme in eine DK-BS-Flexi. Eine gesonderte Budgetierung für die Einrichtung der BV-Flexi bzw. DK- BS-Flexi ist nicht vorgesehen. Alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, die zum Stichtag 20.10.2024 für eine genehmigte BV-Flexi bzw. genehmigte DK-BS-Flexi vorgemerkt sind oder in Fachklassen beschult werden, werden im Formblatt 1 unter „JoA verteilt“ eingetragen. Von diesem Budget kann die Einrichtung der BV-Flexi, der DK-BS- Flexi bzw. die Betreuung der SuS in den Fachklassen (bzw. im Praktikum) bestritten werden.

Grundsätzlich können berufsschulpflichtige SuS für die Teilnahme an einer alternativen Vollzeitmaßnahme insbesondere der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme – BvB) oder einem alternativen Sprachförderangebot vom Besuch der Berufsschule analog zu Art. 39 Abs. 4 Satz 1 BayEUG befreit werden. In diesen Fällen ist kein Besuch der Berufsschule vorgesehen. Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Maßnahme der Bundesagentur trifft die Berufsberatung der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, die möglichst frühzeitig hinzugezogen werden soll.

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden gem. Art. 39 Abs. 3 BayEUG für die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr bzw. dem Bundesfreiwilligendienst vom Besuch der Berufsschule befreit. Im Rahmen der Aufnahme in ein Angebot der Berufsvorbereitung sollen entsprechend geeignete und interessierte Jugendliche auch in Bezug auf diese Alternativen beraten und ggf. bei der Bewerbung unterstützt werden. SuS, die eine Klassenform des Berufsvorbereitungsjahres gemäß § 15 Abs. 2 BSO nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können auf Antrag wiederholen.

SuS, die eine Klassenform des Berufsvorbereitungsjahres durchlaufen und trotzdem weiterhin keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollen – in

Abstimmung mit der Jugendberufsagentur – vorrangig in eine geeignete Anschlussmaßnahme insbesondere der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden. SuS, die nach dem Besuch einer Vollzeitklasse gemäß § 5 Absatz 3 BSO weiterhin Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis sind, können vom Besuch der Berufsschule befreit werden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Bei Befreiungen berufsschulpflichtiger Jugendlicher vom Besuch der Berufsschule (z. B. für eine Maßnahme der Bundesagentur, ein FSJ, ein Langzeitpraktikum o. Ä.) weisen die Berufsschulen die Berufsschulpflichtigen (und ggf. auch die Träger der Maßnahme bzw. Betriebe) darauf hin, dass bei einem vorzeitigen Abbruch oder einer Beendigung der Maßnahme bzw. des Beschäftigungsverhältnisses die Berufsschule zu informieren ist. Ebenso sollten die SuS auf mögliche Konsequenzen bei Verletzung der Schulpflicht hingewiesen werden (Geldbuße nach Art. 119 Abs. 1 BayEUG). Über entsprechende Bescheinigungen ist die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme nachzuweisen. Dazu sollte der regelmäßige Kontakt zur Berufsschule sichergestellt werden (z. B. Gespräche mit einer sozialpädagogischen Fachkraft; ggf. auch Lehrkraft der Schule). Sollten sich die entsprechenden SuS nicht mehr bei ihrer ehemaligen Berufsschule melden, ist es angezeigt, dass die Schulen noch einmal versuchen, Kontakt aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht mehr erfolgreich sein, kann erwogen werden, die entsprechende Kreisverwaltungsbehörde einzuschalten.

3.2 Klassenbildung

Zur Klassenbildung sind mindestens 16 SuS (beim BVJ „Neustart“ mindestens acht SuS) erforderlich. Eine Unterschreitung der Schülermindestzahl kann durch die als Schulaufsicht zuständige Regierung genehmigt werden. Die Klassengröße soll aufgrund der besonderen Anforderungen die Zahl von 20 SuS (beim BVJ „Neustart“ 16 SuS) nicht übersteigen. Sofern absehbar ist, dass v. a. in den ersten Wochen des Unterrichts noch weitere

SuS aufgenommen werden, darf der Unterricht in Abstimmung mit der zuständigen Regierung mit mindestens zwölf SuS (beim BVJ „Neustart“ mindestens acht SuS) begonnen werden.

Sofern die Schülerzahl zur Bildung einer Klasse der Berufsvorbereitung im (Grund-) Sprengel einer Berufsschule nicht ausreicht, besteht zur Sicherung des Angebots die Möglichkeit, dass die zuständige Bezirksregierung die Einrichtung einer jahrgangsübergreifenden Kombiklasse (BIKV mit BIK) oder einer Kombiklasse mit einer anderen Klassenform des Berufsvorbereitungsjahres genehmigt. Für zusätzliche Gruppenteilungen können von der Regierung bis zu sieben zusätzliche Budgetstunden gewährt werden. Vorrangig sollte jedoch geprüft werden, ob die SuS in entsprechenden Klassen einer benachbarten Schule aufgenommen werden können. Dazu ist ggf. vorab Einvernehmen über die Übernahme der Fahrtkosten und der Gastschulbeiträge herbeizuführen.

In die BIK sollen nur SuS aufgenommen werden, bei denen zu erwarten ist, dass sie dem Unterricht (Zielniveau B1) folgen und das Klassenziel erreichen können. Andernfalls soll eine Wiederholung der BIKV empfohlen werden.

Flexible Beschulungsmodelle (Wechselbeschulung) Sofern – insbesondere bedingt durch personelle oder räumliche Engpässe

sengröße zu erreichen, kann mit Genehmigung des StMUK für alle Klassenformen der Berufsvorbereitung eine sog. Wechselbeschulung eingerichtet werden. In diesem Fall werden weitere SuS aufgenommen und die Klasse in mehrere Gruppen eingeteilt, deren Größe sich an der o. g. Klassengröße orientiert, die dann im Wechsel beschult werden. In kooperativen Klassen sind vom Kooperationspartner in diesem Fall weiterhin nur die vertraglich vereinbarten Stunden zu leisten.

3.3 Lehrplan, Stundentafel, Praktika, Verbleiberhebung

3.3.1 Lehrplan

Grundlage für alle Klassenformen der Berufsvorbereitung ist der aktuell gültige Lehrplan (Lehrplan für die Berufsvorbereitung). Dieser unterstützt die Lernprozesse vor dem Hintergrund einer großen Heterogenität der SuS vor allem hinsichtlich deutscher Sprachkenntnisse, gesellschaftlicher und kultureller Kenntnisse, Lehr- und Lernerfahrungen sowie psychosozialer Situationen. Die Intention ist, dass die jungen Erwachsenen zunehmend verantwortungsvoll und selbstständig handeln, um ihr (Berufs-) Leben selbstbestimmt zu gestalten. Hierzu ist eine breit aufgestellte Berufsorientierung – über das Schulprofil hinaus – sicherzustellen.

Die SuS können im Rahmen des Unterrichts auf allgemeinbildende Abschlüsse (v. a. externe Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule) vorbereitet werden. In Klassen der Berufsintegration ist auch eine Vorbereitung der SuS auf Sprachzertifikate (v. a. DSD I PRO) möglich.

3.3.2 Stundentafel

Dem Unterricht in den Klassen der Berufsvorbereitung sind die als Anlage beigefügten Stundentafeln zugrunde zu legen (Anlage 1).

Ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist in allen Klassen der Berufsvorbereitung vorzusehen.

Individuelle und innovative Maßnahmen und Konzepte (z. B. bei der Unterrichtsgestaltung) sowie individuelle Stunden- bzw. Betreuungspläne für besonders unterstützungsbedürftige und problematische SuS sollen die Bereitschaft für eine regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht unterstützen. In Klassen mit einer Häufung besonders unterstützungsbedürftiger und problematischer SuS können in Einzelfällen und i. d. R. zeitlich begrenzt (v. a. im ersten Halbjahr) nach Rücksprache mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung bis zu vier weitere Jahreswochen-

stunden für Gruppenteilungen und Teamteaching herangezogen werden. Von der in den Stundentafeln (vgl. Anlage) ausgewiesenen Gesamtzahl an Jahreswochenstunden stehen in der DK-BS und DK-BS-Flexi somit bis zu 9, in der BIKV bis zu 14 und in der BIK sowie BVJ bis zu 12 Teilungsstunden für Gruppenteilungen und Teamteaching zur Verfügung.

3.3.3 Praktika

Das Betriebspraktikum ist für SuS ein wichtiger Kontakt zur Arbeitswelt und dient vor allem der Berufsorientierung. Für SuS der BIK, des BVJ sowie der BV-Flexi umfasst das Betriebspraktikum (oder die Betriebspraktika) insgesamt i. d. R. mindestens 20 Unterrichtstage. Ein Kurzpraktikum ist in besonderen Ausnahmefällen auch für SuS der BIKV möglich.

Etablierte Instrumente der allgemeinbildenden Schulen – wie z. B. der Berufswahlpass – können bei Bedarf fortgeführt werden und die SuS bei ihrer selbstgesteuerten beruflichen Orientierung zusätzlich unterstützen. Die Schule, ggf. der Kooperationspartner und der Praktikumsbetrieb haben dafür Sorge zu tragen, dass die SuS das Praktikum sicher und gesund absolvieren können. Für Betriebspraktika im Bereich der Berufsvorbereitung besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und entsprechend der Regelungen der BaySchO eine Schülerhaftpflichtversicherung, sofern ein Praktikum (auch in den Ferien) als schulische Veranstaltung deklariert ist. Entsprechend § 21 BaySchO ist für die Teilnahme am Praktikum eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit nicht bereits eine mindestens gleichwertige Versicherung besteht. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die von ihnen damit beauftragten Bediensteten schließen die Versicherung im Namen der Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen SuS in deren Namen ab, welche die Beiträge für die Versicherung zu entrichten haben. Bei kooperativen Klassen kann abweichend von § 21 BaySchO der Kooperationspartner mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beauftragt werden.

Es ist wichtig und notwendig, dass die SuS vor, während und nach ihrem Betriebspraktikum begleitet werden – dies reicht von der unterrichtlichen Vorbereitung über den Abschluss eines Praktikumsvertrags mit geeigneten Praktikumsbetrieben, die Betreuung während des Praktikums (v. a. Besuch im Betrieb, telefonischer Kontakt) bis zur Evaluation des abgeschlossenen Praktikums. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) stellt hierzu u. a. sachbezogene und methodische Hilfen zu Fragen der Unfallprävention im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung eines Betriebspraktikums unter DGUV Information "Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum" zur Verfügung.

3.3.4 Verbleiberhebung

Die Schule (bei kooperativen Klassen i. d. R. der Kooperationspartner) dokumentiert zum Schuljahresende des jeweiligen Schuljahres sowie zum 20. Oktober nach Abschluss einer BIK oder eines BVJ/s bzw. BVJ/k oder eines BVJ „Neustart“ den voraussichtlichen bzw. aktuellen Verbleib der SuS nach Beendigung der berufsvorbereitenden Klasse in anonymisierter Form. Eine Einwilligung der SuS und/oder der Erziehungsberechtigten hierfür ist nicht notwendig. Zum Schuljahresende erfolgt die Erhebung i. d. R. im Rahmen eines Abschlussgesprächs, die Abfrage zum 20. Oktober erfolgt i. d. R. telefonisch. Die Angaben zu den SuS werden anonymisiert für beide Erhebungszeitpunkte für die gesamte Schule (BIK und BVJ) zusammengefasst. Dazu wird den Schulen eine Excel-Datei gesondert über die Regierungen zur Verfügung gestellt. Die Schulen prüfen die Daten auf Vollständigkeit sowie Plausibilität und übersenden die zusammengefassten Rückmeldungen in einer Datei für das Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 07.11.2025 an die zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung.

Die Verbleiberhebung gibt der Schule wichtige Hinweise zum Erfolg der Beschulung, die dann im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements

(QmbS) systematisch aufgegriffen und zur Weiterentwicklung des schulischen Angebots der Berufsvorbereitung genutzt werden sollen.

4. Unterstützungsstruktur

Die Schulen werden durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Berufsvorbereitung der zuständigen Regierung unterstützt.

Das ISB hat umfangreiche Materialien, handlungs- und kompetenzorientierte Lernszenarien sowie weitere Informationen für die Berufsvorbereitung erarbeitet, die kostenfrei auf dem Themenportal Berufssprache Deutsch unter http://www.berufssprache-deutsch.bayern.de/ sowie auf der Plattform https://www.berufsvorbereitung.bayern.de/ zur Verfügung stehen.

Weitere Unterstützung erhalten die Lehrkräfte durch vielfältige Lehrerfortbildungen, die zentral, regional und schulintern durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu sind auf der Fortbildungsdatenbank FIBS und dem Online-Angebot der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalentwicklung Dillingen verfügbar: ALP Dillingen - Berufsvorbereitung

Im Schuljahr 2024/2025 wird zur Entlastung der Schulen für die kooperativen, regelmäßig zu Beginn des Schuljahres eingerichteten Klassen jeweils eine Anrechnungsstunde (beim BVJ „Neustart“ zwei Anrechnungsstunden) gewährt. Dies gilt für alle Klassen, die bis einschließlich 20. Oktober eingerichtet werden.

5. Regelungen zur Schulfinanzierung

5.1 Kostenersatz

Der Freistaat Bayern übernimmt gegenüber den Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. kommunalen Zweckverbänden den Kostenersatz für die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen (Art. 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 BaySchFG; Landtags-

Beschluss v. 09.11.2006, LT-Drs. 15/6777; FMS v. 08.05.2008, Az. 63- FV6211-007-18201/08). Für die Berechnung des Kostenersatzes bzw. der Gastschulbeitragspauschale sind die SuS der vollschulischen Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/s), der vollschulischen Berufsintegrationsklasse (BIK/s), der kooperativen Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/k), des BVJ/s, der DK-BS-A und der DK-BS-AnkER als Vollzeitschüler (Faktor 1 vgl. Nr. 4.3 der Anlage 1 zur AVBaySchFG) einzustufen.

Die DK-BS-Flexi dient vor allem der Hinführung auf eine reguläre Beschulung in Berufsintegrations(vor)klassen. Insgesamt werden Berufsschulpflichtige, die zunächst an diesen verkürzten Beschulungsangeboten teilnehmen, i. d. R. für weitere zwei Jahre eine Berufsintegrations(vor)klasse besuchen. Der Freistaat übernimmt den Kostenersatz für zwei volle Jahre. Dies ist der grundsätzlichen Systematik des Gastschulbeitragsrechts geschuldet, das eine schuljahresbezogene und auf den Stichtag der Amtlichen Schuldaten bezogene Abrechnung und verwaltungstechnische Abwicklung vorsieht (Art. 10 Abs. 2 BaySchFG). Für die kürzeren überbrückenden Beschulungsangebote ist keine Sonderregelung zum Kostenersatz vorgesehen. Die SuS der kooperativen Berufsintegrationsklasse (BIK/k), des BVJ/k, und des Berufsvorbereitungsjahres „Neustart“ sind als Teilzeitschüler einzustufen (Faktor 1/3; vgl. Nr. 4.3 der Anlage 1 zur AV- BaySchFG).

Lehrpersonalzuschüsse bei kommunalen Berufsschulen Werden DK-BS-A und DK-BS-AnkER entsprechend dem schulrechtlichen Schuljahr eingerichtet, ergeben sich keine Abweichungen gegenüber den Lehrpersonalzuschüssen für kommunale Berufsschulen.

5.2 Schülerbeförderung

Bei allen Vollzeitklassen an den Berufsschulen (darunter fallen die kooperativen und vollschulischen Klassenformen des Berufsvorbereitungsjahres, die BV-Flexi sowie die vorgeschalteten BIKV und DK-BS) besteht eine Be-

förderungspflicht zur Pflichtschule im Rahmen der Vorschriften über die Schülerbeförderung. Die konkrete Berufsschule ist Pflichtschule, wenn sie entweder die Sprengelschule oder diejenige Schule ist, an der ein Gastschulverhältnis nach Art. 43 Abs. 5 BayEUG besteht. Die Beförderungspflicht umfasst den Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig (Pflicht- und Wahlpflicht-) Unterricht stattfindet (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 SchBefV). Dies kann je nach organisatorischer Ausgestaltung bei den kooperativen Klassen die Räumlichkeiten des Kooperationspartners miteinschließen. Die bei Klassen des Berufsvorbereitungsjahres verpflichtenden Praktika zählen als schulische Veranstaltungen i. S. d. Art. 50 Abs. 3 BayEUG und werden von der Kostenfreiheit des Schulwegs mitumfasst.

Die bestehende Beförderungspflicht muss der Aufgabenträger (kreisfreie Stadt oder Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin oder des Schülers) z. B. durch die Bereitstellung von Fahrkarten für den ÖPNV erfüllen. Eine Kostenerstattung im Nachgang gemäß Art. 3 Abs. 2 SchKfrG (inkl. Regelungen zur Familienbelastungsgrenze) ist nicht vorgesehen.

6. Rahmenbedingungen der kooperativen Klassen der Berufsvor-

bereitung

6.1 Kooperative Struktur, Personaleinsatz und Umfang

Bei den kooperativen Klassenformen des Berufsvorbereitungsjahres werden ein Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung durch einen externen Kooperationspartner übernommen (dies kann ggf. auch Eigenpersonal des Schulaufwandsträgers sein). Der Schulleitung steht im Rahmen ihrer dienstlichen Zuständigkeiten und Befugnisse für die Klassen der Berufsvorbereitung ein Weisungsrecht gegenüber dem Kooperationspartner zu. Die Ausübung des Weisungsrechtes kann durch die Schulleitung auf Lehrkräfte der Schule übertragen werden. Der Kooperationspartner und sein eingesetztes Personal hat die Hausordnung der jeweiligen Schule zu beachten und insbesondere den Sicherheitshinweisen und -aufforderungen des zuständigen örtlich eingesetzten Personals nachzukommen.

Der Unterricht findet i. d. R. in den Räumen der Schule statt (mit Ausnahme der extern durchgeführten Maßnahmen wie z. B. Berufsfelderprobung, (Betriebs-) Praktika). Der Kooperationspartner sorgt für eine lückenlose und kontinuierliche Unterrichtsversorgung laut Stundenplan sowie für die vereinbarte sozialpädagogische Betreuung und stellt im Bedarfsfall jeweils geeignete Ersatzkräfte zur Verfügung. Der Kooperationspartner begleitet die SuS kontinuierlich auch während der Praktika und sorgt ggf. bei fehlenden Praktikumsmöglichkeiten für alternative Angebote.

Der Unterricht findet auf der Grundlage schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG; BaySchO; BSO; KMS) und der geltenden Lehrpläne sowie der örtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen in enger Absprache zwischen der Berufsschule und dem vom Kooperationspartner gestellten Personal statt.

Die vom Kooperationspartner eingesetzten Fachkräfte verfügen über einschlägige Qualifikationen, die im Rahmen der Ausschreibung in Bezug auf die Rahmenbedingungen vor Ort konkretisiert werden. Die Voraussetzungen für den Einsatz im Wahlmodul Sport sind eine Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport, mit der die Personen fachlich befähigt sind, Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehören insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Religionslehre kann nur von Personen unterrichtet werden, die über eine sog. Missio canonica bzw. Vocatio verfügen. Der Kooperationspartner legt zu Unterrichtsbeginn der Schule für das vorgesehene Personal sämtliche Unterlagen, insbesondere die entsprechen-

den Ausbildungs- bzw. Studiennachweise und das erweiterte Führungszeugnis vor. Gleiches gilt im Fall eines personellen Wechsels. Der Kooperationspartner stellt sicher, dass an Berufsschulen, die mit Wirtschaftsschulen und/oder Fachoberschulen räumlich nicht abgrenzbar verbunden sind, nur Personal eingesetzt wird, das den Anforderungen des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) entspricht und legt der Schulleitung eine schriftliche Bestätigung darüber vor. Die Zuständigkeitsbereiche der Lehrkräfte der Schule, der pädagogischen Fachkräfte des Kooperationspartners und der Stundenplan werden auf Grundlage des Lehrplans von der Schule in enger Abstimmung mit dem Kooperationspartner festgelegt.

Die pädagogischen Fachkräfte des Kooperationspartners halten Unterrichtsstunden entsprechend den Stundenplänen (inklusive der erforderlichen Vor- und Nachbereitung) unter Beachtung der schulischen Erfordernisse. Neben den pädagogischen Fachkräften können auch sozialpädagogische Fachkräfte Teile des Unterrichts übernehmen und auf Basis des Lehrplans adressatengerecht Unterrichtseinheiten gestalten. Die pädagogischen Fachkräfte des Kooperationspartners erstellen und korrigieren die erforderlichen Leistungsnachweise gemäß den Regelungen und in enger Abstimmung mit der Schule und stellen die Ergebnisse der Klassenleitung zur Festsetzung der Noten und Zeugnisgestaltung zur Verfügung. Sie halten intensive und regelmäßige Absprachen mit den zuständigen Lehrkräften der Schule, unterstützen die Klassenleitungen, z. B. bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und dokumentieren ihre Tätigkeiten.

Die pädagogischen Fachkräfte des Kooperationspartners unterstützen die Schule ggf. bei der Vorbereitung der SuS auf externe Prüfungen (z. B. Deutsches Sprachdiplom I professional (DSD I PRO) der Kultusministerkonferenz). Für die Abstimmung des Kooperationspartners mit der Schule muss durchschnittlich eine Stunde pro Woche und pädagogischer bzw. sozialpädago-

gischer Fachkraft einkalkuliert werden. Eine gesonderte Vergütung für Abstimmungen sowie Vor- und Nachbereitung wird nicht gewährt.

6.1.1 Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/k)

Die wöchentliche Unterrichtszeit in der BIKV beträgt entsprechend der Stundentafel mindestens 27 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Klasse. Die Schule erteilt hierzu 18 Jahreswochenstunden pro Klasse. Der Kooperationspartner bringt 19 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Woche und Klasse ein. In Absprache mit der Schule sind Gruppenteilungen vorzunehmen, die beispielsweise im Teamteaching durchgeführt werden können.

6.1.2 Berufsintegrationsklasse (BIK/k) und kooperatives Berufsvorbe-

reitungsjahr (BVJ/k)

Die Schule bringt entsprechend der Stundentafel 22 Jahreswochenstunden pro Klasse ein. Der Kooperationspartner bringt 19 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Woche und Klasse ein, in denen neben den oben genannten Inhalten vor allem eine zielgruppenbezogene Berufsvorbereitung (insbesondere durch betriebliche Praktika) angeboten wird. Eine flexible zeitliche Organisation der Angebote (z. B. Blockung von Praktika) ist möglich. In Absprache mit der Schule sind Gruppenteilungen vorzunehmen, die beispielsweise im Teamteaching durchgeführt werden können.

Pro Schülerin oder Schüler umfasst das Betriebspraktikum (oder die Betriebspraktika) insgesamt i. d. R. mindestens 20 Unterrichtstage. In begründeten Fällen können die SuS in Abstimmung mit der Schule auch während der Unterrichtsphasen vom Kooperationspartner betreut werden. Die Terminierung der Praktika wird in enger Abstimmung mit der Schule festgelegt. Ggf. müssen Praktika durch geeignete Maßnahmen ersetzt werden.

Der Kooperationspartner führt möglichst frühzeitig im Schuljahr eine Po-

tenzialanalyse durch. Die Potenzialanalyse ist ein Kompetenzfeststel-

lungsverfahren zur Erfassung der Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz von SuS und bereitet die nachfolgenden berufsorientierenden Maß-

nahmen vor. Die Potenzialanalyse ist für alle SuS in geeigneter Form durchzuführen und baut ggf. auf den Ergebnissen vorliegender Potenzialanalysen (z. B. aus der zuvor besuchten Schule) auf.

Es werden keine Kompetenzfeststellungsverfahren explizit vorgeschrieben.

Die Potenzialanalyse wird so weit wie möglich in den Unterricht integriert und umfasst i. d. R. 10 Zeitstunden für Übungen mit den SuS zuzüglich der individuellen Feedback-Gespräche.

Der Kooperationspartner führt aufbauend auf der Potenzialanalyse in enger Abstimmung mit den Lehrkräften der Schule eine Berufsfelderprobung durch. Diese bietet praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder, bildet die Grundlage für eine Entscheidung für eine berufliche Laufbahn oder den Besuch weiterführender Schulen und bahnt gezielte Betriebspraktika im Anschluss an. Es sind mindestens fünf Berufsfelder anzubieten, aus denen die teilnehmenden Jugendlichen mindestens drei Berufsfelder und

höchstens fünf auswählen. Die SuS sollen bei der Auswahl der Berufsfel-

der individuell beraten werden.

Die Berufsfelderprobung findet nach der Potenzialanalyse und i. d. R. vor Beginn des zweiten Schulhalbjahres statt, damit die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die weitere Begleitung der SuS einfließen. Die Berufsfelderprobung findet vorrangig außerhalb der Schule in Räumen des Kooperationspartners statt und ist in engem zeitlichem Zusammenhang (i. d. R. zweimal fünf Tage) durchzuführen. Insgesamt sind mindestens zehn Tage pro Schülerin bzw. Schüler zu absolvieren. Sie umfassen – einschließlich Vor- und Nachbereitung – 80 Zeitstunden pro Schülerin/Schüler. In den beiden Wochen der Berufsfelderprobung gilt das reguläre Unterrichts- und Betreuungsangebot des Kooperationspartners als eingebracht. Die Anwesenheit der SuS soll dabei einschließlich Pausen mindestens 65 Zeitstunden betragen. Der Anteil der praktischen Erprobung in den Werkstätten muss mindestens 60 Zeitstunden betragen, wobei kurze Pausen (z. B. Frühstückspause oder Nachmittagspause) in einem Umfang von bis

zu fünf Zeitstunden der praktischen Erprobung zugerechnet werden können. Die Lehrkräfte der beteiligten Schulen sind im Rahmen der Berufsfelderprobung i. d. R. nicht anwesend. Spezifische Förder- und Unterstützungsbedarfe oder Einschränkungen von teilnehmenden SuS müssen bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Es soll eine praktische Einweisung und Information über allgemeine Inhalte auf dem Stand der Technik in mindestens drei, höchstens fünf der angebotenen Berufsfelder zur Vermittlung eines realistischen Einblicks in den Ausbildungsalltag erfolgen. Mindestens zwei der Berufsfelder sollten zweitägig durchgeführt werden. Zum Abschluss ist mit jeder Schülerin bzw. mit jedem Schüler ein individuelles Reflexionsgespräch zu führen.

Der Kooperationspartner dokumentiert die Durchführung der Elemente Potenzialanalyse und Berufsfelderprobung (Schülerzahlen, Angaben zur Potenzialanalyse, Beschreibung der Berufsfelder innerhalb der Berufsfelderprobung und Durchführungszeitraum).

6.1.3 DK-BS (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi) und BV-Flexi

Die DK-BS richten sich

läre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden,

BS-AnkER) oder

Ganzjährige DK-BS für SuS, die alphabetisiert werden müssen und nicht über hinreichende Sprachkenntnisse zum Besuch der Berufsintegrationsvorklassen verfügen, sollten vor dem 20. Oktober eingerichtet werden.

Je nach eingangs erhobenem Lernstand und individuellem Lernfortschritt werden alle SuS alphabetisiert und erreichen das Kompetenzniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Für DK-BS und BV-Flexi stehen insgesamt 30 Jahreswochenstunden zur Verfügung. Davon bringt der Kooperationspartner mindestens 15 Jahreswochenstunden und höchstens 28 Jahreswochenstunden ein. Von den Lehrkräften der Berufsschule werden in DK-BS und BV-Flexi mindestens zwei Jahreswochenstunden erteilt (v. a. zur Wahrnehmung der Klassenleitung). Es sind mindestens 25 Stunden Unterricht in der Woche vorgesehen. Somit können bis zu fünf Jahreswochenstunden für Gruppenteilungen und Teamteaching herangezogen werden.

In Abstimmung mit der Schule erfolgt bei SuS der BV-Flexi die Vermittlung in regionale, betriebliche Praktika zur fachlichen und berufsbezogenen Förderung und weiteren Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkompetenz.

Die Schulen melden den Bedarf an Flexi-Klassen grundsätzlich an die zuständigen Regierungen (Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung). Sofern dieser Bedarf von der zuständigen Regierung bestätigt wird, können die Klassen nach Genehmigung durch das Staatsministerium ausgeschrieben werden.

In DK-BS für die Beschulung Berufsschulpflichtiger, die zum Wohnen in einer AnkER-Einrichtung verpflichtet sind, findet der Unterricht innerhalb der AnkER-Einrichtung statt. Im Ausnahmefall und mit Zustimmung der zuständigen Bezirksregierung kann der Unterricht an der Berufsschule realisiert werden. Hierzu ist das Benehmen mit dem Sachaufwandträger herzustellen. Bezüglich der Kosten für die Beschulung wird auf das AMS V5.1/6745.39-1/8 vom 02. November 2016 verwiesen.

6.2 Sozialpädagogisches Betreuungskonzept

Ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist in den Klassen der Berufsvorbereitung vorzusehen. I. d. R. wird die sozialpädagogische Betreuung durch den Kooperationspartner in enger Abstimmung mit der Berufsschule im Umfang von zwölf bis 17 Stunden wöchentlich gewährleistet. Das ge-

samte Budget der sozialpädagogischen Betreuungsstunden (12-17 Stunden x Anzahl beauftragte Schulwochen) ist bedarfsgerecht über die Schulwochen zu verteilen, wobei auch die Ferienwochen berücksichtigt werden können. Somit kann auch während der Ferienzeit – in Absprache mit der Schule – eine sozialpädagogische Betreuung für die SuS gewährleistet werden.

Im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung übernimmt der Kooperationspartner u. a. folgende Aufgaben:

sche Abstimmung mit den Klassenleitungen, den Lehrkräften und der Fachbetreuung der Schule, z. B. im Rahmen der Praktikumsakquise, Betreuung und Nachbereitung.

Schulsozialarbeit)

Zudem wird empfohlen, im Rahmen der Ausschreibung die Durchführung einer individuellen Nachbetreuung für die Klassenformen BVJ/k (gilt nicht für BVJ „Neustart“), BV-Flexi und BIK/k durch den Kooperationspartner vorzusehen. Der Kooperationspartner übernimmt dabei die individuelle Nachbetreuung von SuS ohne konkrete Anschlussperspektive über das Schuljahresende hinaus. Der Umfang der individuellen Nachbetreuung umfasst beispielsweise 10 bis 25 sozialpädagogische Begleitstunden (à 60 Minuten) je Klasse. Bei mehreren Klassen können die Stunden bedarfsorientiert auch klassenübergreifend eingesetzt werden. Inhaltlich umfasst die Maßnahme die Weiterführung der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung mit dem Ziel einer Integration in Ausbildung oder einen individuell passenden Anschluss (inklusive Übergabemanagement), beispielsweise durch Einzelbetreuung, Förderung in Kleingruppen oder das Angebot fester Sprechstunden. Die an dieser Nachbetreuung teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden dazu für die Zeit vom 01.08.2024 bis 19.10.2024 bzw. vom 01.08.2025 bis 19.10.2025 einer Klasse des BVJ/k bzw. BIK/k des Schuljahres 2024/2025 bzw. des Schuljahres 2025/2026 zugewiesen und

bilden dort eine eigene Gruppe. Bei der Nachbetreuung handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, für die teilnehmenden SuS gelten die üblichen Regularien insbesondere in Bezug auf die Schülerbeförderung und den Unfallversicherungsschutz.

6.3 Schulische Aktivität

Der Kooperationspartner der DK-BS-A, BIKV/k, BIK/k, BVJ/k organisiert und finanziert mindestens eine schulische Aktivität pro Klasse zur Förderung der Klassengemeinschaft mit einem geeigneten (z. B. erlebnispädagogischen) Programm. Es ist darauf zu achten, dass sich die schulische Aktivität an den Lehrplaninhalten orientiert bzw. mit dem Lehrplan vereinbar ist. Zudem soll die ganze Klasse an der schulischen Aktivität teilnehmen. Bei der Angebotskalkulation wird für die Durchführung der schulischen Aktivitäten ein Betrag von pauschal 750 € pro Klasse angesetzt. Hiervon können schülerbezogene Kosten für Verbrauchsmittel, Fahrtkosten, Eintrittsgelder und ggf. Übernachtungskosten bestritten werden. Zusätzlich sind folgende Vorgaben zu beachten:

nachtungskosten hinaus können keine Ausgaben erstattet werden. Unter Eintrittsgelder fallen auch Honorare oder Kosten insbesondere für Trainer, Stadtführer oder Dozenten, die für die Durchführung der Aktivität erforderlich sind.

me: Frühstück in Verbindung mit einer Übernachtung; Lebensmittel für Kochprojekte).

werden grundsätzlich nicht übernommen. Im Vorfeld der schulischen Aktivität ist ein Konzept mit Kostenkalkulation zur pädagogisch-inhaltlichen Prüfung bei der Koordinatorin bzw. dem Koordinator für Berufsvorbereitung der jeweiligen Regierung vorzulegen und eine Genehmigung für die Durchführung einzuholen. Bei nicht erteilter Genehmigung kann eine Kostenüberahme nicht erfolgen.

6.4 Dauer der Maßnahme und Höhe der Förderung/Erstattung

Ganzjährige DK-BS-AnkER und DK-BS-A sowie BVJ/k, BIKV/k und BIK/k können mit Beginn des Unterrichts eingerichtet werden. Die Klassen laufen dann jeweils für die Dauer eines Schuljahres bis zum 31.07.2025. DK-BS-Flexi können ab dem 04.11.2024 eingerichtet werden und enden grundsätzlich am letzten Schultag des Schuljahres. In diesen Fällen muss jedoch vorab eine schriftliche Zustimmung des Schulaufwandsträgers eingeholt werden, da dann für diese DK-BS grundsätzlich kein Kostenersatz geleistet werden kann (vgl. Punkt 3.1).

BV-Flexi-Klassen können ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien eingerichtet werden und enden grundsätzlich am letzten Schultag des Schuljahres.

Die Förderung/Erstattung erfolgt

mäß der maximalen Fördersumme in Anlage 4. Bei späterem Maßnahmebeginn erfolgt eine anteilige Kürzung der Förderung/Erstattung.

6.5 Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung bei kooperativen Klas-

sen

Die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung des kooperativen Anteils erfolgen

sonderpädagogischen Förderung durch den Schulaufwandsträger,

gischen Förderung durch den Schulaufwandsträger, sofern dieser diese Aufgabe auf freiwilliger Basis übernimmt,

minen – zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule bzw.

Flexi und BV-Flexi-Klassen, die nach dem 20.10. eingerichtet werden).

Ausschreibung und Vergabe erfolgen jeweils nach den geltenden Bestimmungen.

Ausschreibung und Vergabe des kooperativen Anteils bei ESF-geförderten Klassen erfolgen durch den Schulaufwandsträger. Daher können diese Klassen an staatlichen Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) nur eingerichtet werden, sofern der Schulaufwandsträger diese Aufgabe auf freiwilliger Basis übernimmt.

6.5.1 Abwicklung bei kommunalen und privaten Berufsschulen und

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt im Schuljahr 2024/2025 nach Maßgabe dieses Schreibens und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen insbesondere Art. 23 und 44 BayHO inkl. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) bzw. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Zuwendungen für die Förderung von kooperativen Klassen an kommunalen und privaten Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

6.5.1.1 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können die Träger kommunaler oder privater Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sein.

6.5.1.2 Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe der unter 6.4 genannten maximalen Summen gewährt. Ein Eigenanteil ist nicht zu erbringen.

6.5.1.3 Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Ausgaben: a) Vergütungen für Eigenpersonal einschließlich Arbeitgeberanteile: Für die Projektumsetzung erforderliche direkte Personalkosten des Trägers, z. B. für die sozialpädagogische Betreuung der SuS durch Eigenpersonal des Trägers, können in Höhe der tatsächlich entstandenen, auf das Projekt entfallenden Kosten angesetzt werden. Reise- und Dienstreisekosten des Eigenpersonals können entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung angesetzt werden.

b) Honorare für Fremdpersonal: Honorare für Bildungs- und Betreuungspersonal können im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten in angemessener Höhe angesetzt werden.

c) Ausgaben für externe Kooperationspartner: Bedient sich der Zuwendungsempfänger bei der Durchführung des Projekts oder einzelner Projektbestandteile eines Dritten („Kooperationspartner“), so sind die hierfür getätigten Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in angemessener Höhe zuwendungsfähig.

d) Indirekte Kosten und Ausgaben: Für die indirekten Kosten können pauschal 2,5 v. H. der zuwendungsfähigen direkten Kosten angesetzt werden, jedoch nur bis max. der unter Ziffer 6.4 genannten Beträge.

6.5.1.4 Mehrfachförderung

Bei Projekten, die von anderer Stelle mitfinanziert werden, kann eine Zuwendung nur bis zur Höhe des noch offenen Fehlbetrags erfolgen.

6.5.1.5 Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit einem Finanzierungsplan möglichst vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Maßnahmebeginn, schriftlich oder elektronisch bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen (vgl. Antragsformular als Excel-Datei in der Anlage 2).

6.5.1.6 Bewilligungsverfahren

Über die Bewilligung entscheidet die örtlich zuständige Bezirksregierung.

6.5.1.7 Auszahlungsverfahren

Für die Auszahlungen ist die zuständige Bezirksregierung zuständig.

6.5.1.8 Verwendungsnachweise

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von vier Monaten nach Erfüllung des Verwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des vierten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Bei kommunalen Zuwendungsempfängern kann ggf. auch die Möglichkeit der Verwendungsbestätigung (sog. „einfacher Verwendungsnachweis“) nach Muster 4a zu Art. 44 BayHO Anwendung finden.

6.5.1.9 Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gem. VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO gilt als allgemein erteilt. Ein Anspruch auf Förderung ist mit der schulorganisatorischen Errichtung der Klassen nicht verbunden.

6.5.2 Abwicklung durch die Schulaufwandsträger staatlicher Berufs-

schulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung auf freiwilliger Basis

Der Freistaat Bayern erstattet im Schuljahr 2024/2025 die Kosten gemäß 6.5.2.3, die den Schulaufwandsträgern staatlicher Berufsschulen und Be-

rufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung durch die Einrichtung kooperativer Klassen entstehen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

6.5.2.1 Erstattungsempfänger

Erstattungsempfänger können die Schulaufwandsträger staatlicher Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sein.

6.5.2.2 Art und Höhe der Erstattung

Die Erstattung wird zur Deckung von nachgewiesenen Bedarfen in Höhe der unter 6.4 genannten maximalen Summen gewährt.

6.5.2.3 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Ausgaben: a) Vergütungen für Eigenpersonal einschließlich Arbeitgeberanteile: Für die Projektumsetzung erforderliche direkte Personalkosten des Trägers, z. B. für die sozialpädagogische Betreuung der SuS durch Eigenpersonal des Trägers, können in Höhe der tatsächlich entstandenen, auf das Projekt entfallenden Kosten angesetzt werden. Reise- und Dienstreisekosten des Eigenpersonals können entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung angesetzt werden.

b) Honorare für Fremdpersonal: Honorare für Bildungs- und Betreuungspersonal können im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten in angemessener Höhe angesetzt werden.

c) Ausgaben für externe Kooperationspartner: Bedient sich der Schulaufwandsträger bei der Durchführung des Projekts oder einzelner Projektbestandteile eines Dritten („Kooperationspartner“), so sind die hierfür getätigten Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in angemessener Höhe erstattungsfähig.

d) Indirekte Kosten und Ausgaben: Für die indirekten Kosten können pauschal 2,5 v. H. der erstattungsfähigen direkten Kosten angesetzt werden, jedoch nur bis max. der unter Ziffer 6.4 genannten Beträge.

6.5.2.4 Mitfinanzierung von anderer Seite

Bei Projekten, die von anderer Stelle mitfinanziert werden, kann eine Erstattung nur bis zur Höhe des noch offenen Fehlbetrags, gem. Ziffer 6.4, erfolgen.

6.5.2.5 Antrag

Der Antrag auf Erstattung ist zusammen mit einem Finanzierungsplan möglichst vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Maßnahmebeginn, schriftlich oder elektronisch bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen (vgl. Antragsformular als Excel-Datei in der Anlage).

6.5.2.6 Verfahren

Vor Einrichtung der Klasse ist bei der örtlich zuständigen Regierung eine Erstattungszusage einzuholen. Die Höhe der Erstattung wird durch die zuständige Bezirksregierung mitgeteilt.

6.5.2.7 Auszahlungsverfahren

Für die Auszahlungen ist die örtlich zuständige Bezirksregierung zuständig.

6.5.2.8 Mitteilungspflicht

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Mitteleinsatz innerhalb von vier Monaten nachzuweisen.

6.5.3 Abwicklung bei staatlichen Berufsschulen durch das Bayeri-

sche Landesamt für Schule

Der Freistaat Bayern – vertreten durch das Bayerische Landesamt für Schule – schließt im Schuljahr 2024/2025 nach Maßgabe dieses Schreibens und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Verträge mit den Kooperationspartnern für die kooperativen Klassen an staatlichen Berufsschulen.

6.5.3.1 Vertragspartner

Vertragspartner des Freistaates Bayern können geeignete Bildungsträger sein, die über die Ausschreibung ermittelt werden.

6.5.3.2 Vertragsinhalte

Die Verträge enthalten mindestens die unter Punkt drei genannten Rahmenbedingungen. Die Leistungsbeschreibung ist im Sinne der Qualitätssicherung entsprechend zusätzlich differenziert auszugestalten.

6.5.3.3 Auszahlungsverfahren

Für die Auszahlungen ist das Bayerische Landesamt für Schule zuständig.

6.5.3.4 Nachweise und Belege

Der Bildungsträger übersendet dem Auftraggeber einen Nachweis über die erbrachten Stunden. Näheres ist im Vertrag zu regeln. Die Schulleitung hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Leistung durch den Kooperationspartner vertragsgemäß erbracht wird.

7. Geltungszeitraum

Diese Regelungen gelten für das Schuljahr 2024/2025.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben an die betroffenen Berufsschulen und die zugehörigen Schulaufwandsträger weiter. Darüber hinaus ist das Schreiben unter dem Link Kooperative Klassen der Berufsvorbereitung an allgemeinen Berufsschulen; Beantragung einer Förderung oder eines Kostenersatzes - BayernPortal unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“ hinterlegt. Hierauf kann bei Bedarf jederzeit verwiesen werden.

Die Qualität kooperativer Klassen hängt maßgeblich von einer umfassenden und passgenauen Leistungsbeschreibung ab, die die Vorgaben dieses Schreibens entsprechend der Rahmenbedingungen vor Ort präzisiert. Die Schulen werden – sofern sie nicht an der zentralen Ausschreibung teilnehmen – daher gebeten, die Träger des Schulaufwands bei der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung nach Kräften zu unterstützen. Beispielhaft zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung und der Verträge können den Schulen und jeweiligen Schulaufwandsträgern die Unterlagen des Landesamts für Schule durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Berufsvorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung der Unterlagen (auch in Teilen) erfolgt in eigener Verantwortung der ausschreibenden Stelle. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte nicht erlaubt. Die Berufsvorbereitung ist ein wichtiges Angebot der Berufsschulen und stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Deshalb möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen an den Regierungen und den Schulen bedanken, die sich mit viel Engagement, großer Kreativität und hoher Motivation dieser Aufgabe stellen und ihnen viel Erfolg und auch Freude bei dieser Aufgabe wünschen.

Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Robert Geiger Ministerialdirigent

Stundentafeln in Klassen der Berufsvorbereitung

Der Lehrplan legt keine Stundenmaße für die einzelnen Lernbereiche und Module fest. Die Zuweisung der zur Verfügung stehenden Wochenstunden aus der jeweils gültigen Stundentafel zu den Modulen erfolgt unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Zielsetzung der jeweiligen Klassenform im Rahmen der didaktischen Jahresplanung und in pädagogischer Verantwortung des Klassenteams.

Den Klassenformen der Berufsvorbereitung liegen die folgenden Stundentafeln zugrunde. Die Reihenfolge der Module des Lehrplans ist nicht verbindlich, sie ergibt sich aus der gegenseitigen Absprache des Klassenteams zur Unterrichtsplanung.

BIKV

Schule Kooperationspartner Schule
BIKV/k BIKV/k BIKV/s
18 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 19 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 37 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse
BIKV Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterricht
Religionslehre/Ethik Deutsch Berufliche Handlungsfähigkeit Politik und Gesellschaft Lebensgestaltung Mathematik Medienwelten Religionslehre/Ethik 24 24
Deutsch
Berufliche Handlungsfähigkeit
Politik und Gesellschaft
Lebensgestaltung
Mathematik
Medienwelten
Wahlmodule aus den 3
Lernbereichen zur Profilbildung
Summe mind. 27 max. 10
Religionslehre/Ethik Die Kompetenzerwartungen sind auch lernbereichsübergreifend zu vermitteln. 1 Jahreswochenstunden
Deutsch 8 Jahreswochenstunden
Berufliche Handlungsfähigkeit 3 Jahreswochenstunden
Politik und Gesellschaft 3 Jahreswochenstunden
Lebensgestaltung 2 Jahreswochenstunden
Mathematik 6 Jahreswochenstunden
Medienwelten 1 Jahreswochenstunden
+ sozialpädagogische Betreuung

BIK

Schule Kooperationspartner Schule
BIK/k BIK/k BIK/s
22 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 19 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 38 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse
BIK Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterricht
Religionslehre/Ethik Deutsch Berufliche Handlungsfähigkeit Politik und Gesellschaft Lebensgestaltung Mathematik Medienwelten Religionslehre/Ethik 25 25
Deutsch
Berufliche Handlungsfähigkeit
Politik und Gesellschaft
Lebensgestaltung
Mathematik
Medienwelten
Wahlmodule aus den 8
Lernbereichen zur Profilbildung
Summe mind. 33* max. 8*
* inkl. Praktikumsbetreuung
Religionslehre/Ethik Die Kompetenzerwartungen sind auch lernbereichsübergreifend zu vermitteln. 1 Jahreswochenstunden
Deutsch 6 Jahreswochenstunden
Berufliche Handlungsfähigkeit 6 Jahreswochenstunden
Politik und Gesellschaft 3 Jahreswochenstunden
Lebensgestaltung 3 Jahreswochenstunden
Mathematik 4 Jahreswochenstunden
Medienwelten 2 Jahreswochenstunden
+ sozialpädagogische Betreuung

BVJ

Schule Kooperationspartner Schule
BVJ/k BVJ/k BVJ/s
22 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 19 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse 38 Jahreswochenstunden (à 45 Minuten) pro Klasse
BVJ Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterrichtsstunden Teilungsstunden
Unterricht
Religionslehre/Ethik Deutsch Berufliche Handlungsfähigkeit Politik und Gesellschaft Lebensgestaltung Mathematik Medienwelten Religionslehre/Ethik 23 23
Deutsch
Berufliche Handlungsfähigkeit
Politik und Gesellschaft
Lebensgestaltung
Mathematik
Medienwelten
Wahlmodule aus den 10
Lernbereichen zur Profilbildung
Summe * inkl. Praktikumsbetreuung Summe mind. 33* max. 8* (beim BVJ-Neustart
entsprechend der aktuellen
* inkl. Praktikumsbetreuung
Förderhinweise)
Religionslehre/Ethik Die Kompetenzerwartungen sind auch lernbereichsübergreifend zu vermitteln. 1 Jahreswochenstunden
Deutsch 4 Jahreswochenstunden
Berufliche Handlungsfähigkeit 6 Jahreswochenstunden
Politik und Gesellschaft 3 Jahreswochenstunden
Lebensgestaltung 3 Jahreswochenstunden
Mathematik 4 Jahreswochenstunden
Medienwelten 2 Jahreswochenstunden
+ sozialpädagogische Betreuung

IPSN: Deutsch als Zweitsprache

Zusatzqualifikation „Deutsch als Zweitsprache an beruflichen Schulen“

An den beruflichen Schulen ist bereits seit vielen Jahren eine professionelle Expertise im Bereich DaZ vorhanden. Allerdings steigen die Zahlen der Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte und die damit einhergehenden zusätzlichen Bedarfe an Deutsch als Zweitsprache derzeit stark an. Damit verändern sich auch Zusammensetzung und Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den BIK-Klassen, sodass hier neben Lehrkräften mit einer Fakultas in DaZ auch Personal eingesetzt werden muss, das nicht über eine DaZ-Qualifikation verfügt.

Dem IPSN wurde aus den Schulen rückgemeldet, dass die neu bei der Beschulung dieser Zielgruppe eingesetzten Lehrkräfte sowie insbesondere die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte einen Bedarf an Fortbildungen im Bereich DaZ wünschen. Um Ihrem Bedarf gerecht zu werden, verstärker wir das Angebot an Fortbildungen in diesem Themenfeld und bieten im Schuljahr 2023/24 unter anderen einen Qualifizierungskurs „Deutsch als Zweitsprache an beruflichen Schulen“ an.

Wir bieten

einen auf ein Schuljahr ausgelegten Kurs bestehend aus sechs ganztägigen Modulen an. Der Besuch des Kurses wird mit einem DaZ-Zertifikat bescheinigt. Voraussetzung für den erfolgreichen Kursabschluss ist die Teilnahme an 80 Prozent der Kurstermine und das Erstellen einer Abschlussarbeit, die Entwurf, Durchführung und Reflexion einer DaZ- Unterrichtsstunde/eines DaZ-Moduls beinhaltet. Die erstellten Materialien stehen im Anschluss allen BIK-Lehrkräften zur Verfügung.

Kurskosten nach vorläufiger Planung: ca. 125/155 €/TN bei 18 TN, ca. 100/127 €/TN bei 22 TN (ohne/mit Honorarkosten der als Referenten eingesetzten DaZ-LK der B5)

Kurstermine und Referenten (vorläufige Planung, Stand Oktober 2023):

28.11.2023 09:00 – 16:00 Kursvorstellung, Grundsätze des DaZ-Unterrichts und erste Praxisanleitungen, Standardsituationen im Unterricht/Classroom Language, Materialbörse (Referent/-inen: IPSN-Mitarbeiterinnen, Prof. Nicole Kimmelmann und Lutz Otto)
11.01.2024 09:00 – 16:00 Hörverstehen und Wortschatzerweiterung, Standardsituationen im Unterricht (Vertiefung) (Referent/-innen: IPSN-Mitarbeiterinnen und Kolleg/-innen aus den beruflichen Schulen)
28.02.2024 09:00 – 16:00 Grundlagen des Sprach- und Mehrsprachigkeitserwerbs und Sprachstands- beschreibungen/-diagnose, Schreibkompetenz (Prof. Stefanie Haberzettl)
25.04.2024 09:00 – 16:00 Lesen und Schreiben (Referent/-innen: IPSN-Mitarbeiterinnen und Kolleg/-innen aus den beruflichen Schulen)
07.06.2024 09:00 – 16:00 Heterogenität und Qualität, binnendifferenzierter Unterricht, gemeinsame Entwicklung von Unterrichtsentwürfen zu LP-Themen (Referent/-innen: IPSN- Mitarbeiterinnen und Stefan Brömel (angefragt))
23.07.2024 09:00 – 16:00 Digitale Tools/KI im DaZ-Unterricht, Vorstellung der Unterrichtsentwürfe, Abschluss und Austauschplattform (Referent/-innen: IPSN-Mitarbeiterinnen, diverse Anbieter und LK aus der Praxis)

Begleitend werden Hospitationsmöglichkeiten bei erfahrenen Lehrkräften aus der B5 angeboten.

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