Gesamtkosten und Finanzierung des Bau- und Kulturentwicklungsvorhabens
Kongresshalle
1. Ausgangsituation
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, „die Sparten ‚Musiktheater‘ und ‚Ballett‘ des Staatstheaters Nürnberg (STN) am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten“, und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Darüber hinaus hat der Stadtrat an diesem Tag beschlossen, dass die „weitere Planung einer Ausweichspielstätte mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen“ soll.
Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 formulierten Empfehlungen zur Verortung eines Ergänzungsbaus im sogenannten Innenhof der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 ebenfalls mit großer Mehrheit zum Beschluss erhoben.
Bereits im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie und einer gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Künste und Kulturen durchgeführten Bedarfsanalyse den Planungsauftrag für die Realisierung der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle gegeben.
Aufbauend auf diesen Beschlüssen und weiteren Erkenntnissen in Planungs- wie Finanzierungsfragen wurden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen in der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2022 zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen. Der Beschluss lautete, die Planungen zur vollständigen Sicherung der Substanz und der grundsätzlichen Nutzbarmachung, zur Bereitstellung der Staatstheaterspielstätte sowie zur Realisierung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur aufzunehmen bzw. weiter voranzutreiben und hierfür die erforderlichen Drittmittelanträge zu stellen. Nicht aufgenommen wurde die vorgeschlagene Depot- und Lagernutzung (Sektoren 11 bis 16). Für die in den MIP aufzunehmenden Teilmaßnahmen erfolgte zugleich der Beschluss eines groben Kostenrahmens in Höhe von 211 Mio. Euro als Kostenobergrenze.
Derzeit befindet sich die Gesamtmaßnahme (Bestandsbau) in der fortgeschrittenen Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für den Ergänzungsbau der STN-Spielstätte liegen die Angebote vor. Die Baumaßnahmen hinsichtlich der Schadstoffsanierung sind in vollem Gang und befinden sich im dafür geplanten Budget von 9,3 Mio. Euro, erste Ausschreibungen von Aufträgen zur Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung wurden bereits veröffentlicht und submittiert. Noch abschließend zu konsolidierende berechnete Kosten, die wesentliche Voraussetzung für die Erwirkung von Förderbescheiden sind, liegen nun für alle Teilmaßnahmen vor – insbesondere für die Spielstätte des Staatstheaters und den Ausbau der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur. Die Verwaltung nimmt eine hohe Bereitschaft seitens des Bundes und des Freistaats Bayern wahr, das Gesamtvorhaben Kongresshalle zu unterstützen. Bund und Land ist bewusst, dass der Erhalt des einzigartigen Baudenkmals und die grundsätzliche Nutzbarmachung eine nationale Aufgabe darstellen. Das Vertrauen der Fördergeber gegenüber der Stadt Nürnberg zeigt sich u.a. in der Bewilligung der Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Inzwischen sind Förderbescheide mit hohen Zuwendungsbeträgen in Höhe von rund 50 Mio. Euro unmittelbar avisiert. Die Fördermittelsituation hat sich damit konkretisiert und entwickelt sich derzeit planmäßig.
Ziel der Behandlung in der Opernhauskommission am 10. Juli 2024 und im Stadtrat am 17. Juli 2024 ist es, die nächsten Weichen für das ambitionierte Bau- und Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle zu stellen. Die Bestätigung insbesondere der Investitionskosten auf der Grundlage der berechneten Kosten durch den Stadtrat in seiner heutigen Sitzung schafft zum einen die Voraussetzung dafür, die in Aussicht gestellten Fördermittel vollumfänglich abzurufen und so das volle Potenzial des Vorhabens für die Stadt auszuschöpfen. Zum anderen kann die existenzsichernde Bereitstellung der neuen Staatstheater-Spielstätte nur dann rechtzeitig gelingen.
2. Strategisches Zielbild und Potenzial des Vorhabens KOH
Mit den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sowie einer Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg schafft die Stadt Nürnberg in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände einen neuen, einzigartigen Kulturort, der Aspekte der Erinnerungskultur und der Künste aller Sparten aufs Engste miteinander verbindet. Gemeinsam mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und den Nürnberger Symphonikern haben Vertreterinnen und Vertreter des Staatstheaters Nürnberg und des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg ein ambitioniertes Leitbild erarbeitet, das bereits im Kulturausschuss vorgestellt wurde: „Das Kulturareal Kongresshalle ist strahlkräftige Plattform für kulturelles Leben in Nürnberg. International einer der wichtigsten Erinnerungsorte, entwickelt sich die Kongresshalle zugleich zu einem der bedeutendsten und innovativsten Kulturareale Europas mit hoher Anziehungskraft.“
Gerade das Zusammenwirken aller Akteure – Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Staatstheater Nürnberg, der Künstlerinnen und Künstler der lokalen, überregionalen und internationalen freien Szene sowie der Nürnberger Symphoniker – ermöglicht ein einzigartiges Innovationspotenzial. Neue Kooperationsmodelle für Produktion, Präsentation und Rezeption schaffen neue Impulse für die Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert. Die Kongresshalle soll zu einem international relevanten und ausstrahlenden Kultur- und Bildungsort mit Modellcharakter für Demokratiebildung und Aufklärung angesichts kritischer gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen werden. Das erklärte Ziel ist eine enge Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure vor Ort, die kreative Impulse sowohl für die Weiterentwicklung des Kulturareals als auch für die Arbeit der jeweiligen Institutionen setzt. Neben den Synergien auf Produktionsebene sollen die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle in gleicher Weise neue Perspektiven für die Publikumsansprache eröffnen. Die Kongresshalle als Ort der zeitgenössischen visuellen und performativen Künste sowie der Literatur wird für Besuchende eine hohe Attraktivität besitzen. Die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg soll das bisherige Publikum weiterhin ans Theater binden und neues Publikum für Musik- und Tanztheater gewinnen – auch durch ungewöhnliche Formate, die nur an diesem Ort möglich sind.
Die Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle sind für Nürnberg als zweitgrößte Stadt Bayerns und als Zentrum der Europäischen Metropolregion Nürnberg von herausragender Bedeutung: Sie bereichern nicht nur das Kulturleben, sondern setzen mit dem neu entstehenden Quartier Lichtenreuth und der dort gelegenen Technischen Universität Nürnberg einen Akzent für die Stadtentwicklung im Nürnberger Südosten mit über die Stadt hinausreichender Strahlkraft. Des Weiteren hat das Kulturareal Kongresshalle durch seine Einzigartigkeit das Potenzial, die Attraktivität des Standorts Nürnberg zu stärken – sowohl für die Stadtbevölkerung als auch für Touristinnen und Touristen sowie Akteurinnen und Akteure des nationalen wie internationalen Kulturbetriebs. So trägt die Kultur als „weicher“ Standortfaktor maßgeblich dazu bei, dass Nürnberg im Wettbewerb um Fachkräfte punkten kann.
Damit Nürnberg diese Chance nutzen und das volle Potenzial der Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle ausschöpfen kann, bedarf es einer klaren Entscheidung, in der Kongresshalle eine Spielstätte für einen professionellen Theaterbetrieb zu bauen. Nur dann kann der Vorstellungsbetrieb des Staatstheaters in seiner ganzen Vielfalt mit mehr als 700 Aufführungen und rund 300.000 Besuchen pro Saison aufrechterhalten werden. Eine funktionierende Infrastruktur in der Kongresshalle zu schaffen, vermeidet den Abstieg des Staatstheaters Nürnberg in die Zweit- oder gar Drittklassigkeit. Gefragte Künstlerinnen und Künstler aus der ersten Liga sowie dringend benötigte Fachkräfte werden nur im Falle eines positiven Stadtratsbeschlusses für das Staatstheater Nürnberg weiterhin verfügbar sein. Auch gilt es, den rund 650 Beschäftigten des Staatstheaters verlässliche Perspektiven zu geben.
Die Ermöglichungsräume sind ein integraler Bestandteil des neuen Kulturorts Kongresshalle. Mit der Erschließung neuer Räumlichkeiten wird auf den Mangel an künstlerischen Produktions- und Präsentationsräumen in der Stadt reagiert. Die Proben- und Aufführungsräume, Ateliers und Galerien schaffen Arbeits- und Ausstellungsmöglichkeiten für freischaffende Künstlerinnen und Künstler unterschiedlicher Sparten. Essentiell sind dabei die Flächen für Begegnung und Austausch – sowohl zwischen der freien Szene als auch mit den Beschäftigten und dem Publikum des Staatstheaters sowie mit dem Doku-Zentrum und den Nürnberger Symphonikern. Die Synergien zwischen den Institutionen vor Ort setzen kreative Impulse und schaffen einen Mehrwert für das Publikum. Nur durch das Zusammenwirken der Akteurinnen und Akteure wird es gelingen, das Leitbild des Kulturorts Kongresshalle als strahlkräftige Plattform für kulturelles Leben in Nürnberg in die Realität zu übersetzen.
3. Planungsstand und Investitionskosten
Wie im Abschnitt „Ausgangssituation“ dargelegt, hat der Stadtrat am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die „Ausweichspielstätte“ des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle errichtet wird (TOP Ö 4.1). Unter Nr. III.3 der Sachverhaltsdarstellung wurde dem Rat hierfür ein Kostenrahmen in Höhe von 130 Mio. Euro benannt, der auf Grundlage einer ebenfalls vorgelegten Machbarkeitsstudie ermittelt wurde. Diese Kosten beinhalten die folgenden drei Teilbereiche:
den Substanzerhalt mit Dachsanierung, statischer Sicherung der Gebäudehülle, Ersatz/ Einbau von Fenstern und Türen (Bezug: sechs von 16 Sektoren): 22 Mio. Euro als „Sowieso-Kosten“. Diese Kosten fallen völlig unabhängig von der künftigen Nutzung an, weil die Stadt Nürnberg als Eigentümerin zur Sicherung und zum Erhalt der denkmalgeschützten Immobilie Kongresshalle nach Artikel 141 (2) der Bayerischen Verfassung verpflichtet ist den Ausbau des Bestands (sechs von 16 Sektoren): 66 Mio. Euro (11 Mio. Euro je Sektor) den Ergänzungsbau (800 Gäste): 42 Mio. Euro
Ohne Berücksichtigung der „Sowieso-Kosten“ für den Substanzerhalt entfallen auf eine Interimsnutzung der Kongresshalle für den Ausbau und den Ergänzungsbau 108 Mio. Euro. Die Kostenermittlung für die Bedarfe des Staatstheaters erfolgte unter Berücksichtigung der in derselben Sitzung unter TOP Ö 3 vorgelegten „Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg“.
Aufgrund des Beschlusses vom 15. Dezember 2021 wurde ein Gutachterverfahren bezüglich der Verortung des Ergänzungsbaus am Standort Kongresshalle durchgeführt, das mit Beschluss des Stadtrats unter TOP Ö 9 am 20. Juli 2022 abgeschlossen wurde. Bis zur
Klärung des Standortes konnten die Planungen am Bestand hinsichtlich des Ausbaus wegen der funktionalen Bezüge nicht weitergeführt werden.
Für die Ermöglichungsräume wurden im Weiteren, da kein Bedarfsplan vorlag, Ausbaukosten analog der Ausbaukosten für das Staatstheater, also insgesamt 44 Mio. Euro für vier Sektoren, angesetzt.
Oben genannte Kosten waren als grober Kostenrahmen Grundlage der Beschlüsse des Stadtrats vom 24. Oktober 2022 unter TOP Ö 4.1 zur „Erhaltung des Baudenkmals von nationaler Relevanz und Realisierung des Zukunftsprojektes für Kunst und Kultur“. Für die einfache Lagernutzung der verbleibenden südlichen sechs Sektoren wurden ein gegenüber den Ausbaukosten für das Staatstheater und die Ermöglichungsräume verminderter (halbierter) Ansatz herangezogen und die Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung auf den gesamten Bestand des Rundbaus (16 Sektoren) hochgerechnet.
Nach der Corona-Wirtschaftskrise ab 2020 führte ab Ende Februar 2022 der russische Überfall auf die Ukraine und der seitdem andauernde Ukraine-Krieg zu erheblichen geopolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen. Im 4. Quartal 2021 (Beschluss zum Standort Kongresshalle) betrug der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude 134,1 (Originalwert 2015 = 100). Bis zum 3. Quartal 2022 (Festlegung Standort Ergänzungsbau) stieg der Index auf 154,2. Im 4. Quartal 2022 betrug er 157,7. Im 1. Quartal 2024 lag der Wert bei 156,6. Seit der Festlegung der Kongresshalle als Standort für das „Operninterim“ ist der Baupreisindex demnach von 134,1 auf aktuell 156,6, also um 22,5 Punkte, gestiegen.
Im Rahmen der Planungen wurden Anstrengungen unternommen, um den enorm steigenden Preisen durch qualitative und quantitative Ansätze entgegenzuwirken.
Als Planungsziel wurde unter dem Schlagwort „erschlossener Rohbau“ ein einfacher Ausbau mit möglichst wenigen Eingriffen in die bauliche Substanz verfolgt: Es ist beispielsweise u.a. vorgesehen, Oberflächen von Wänden und Decken zu reinigen, diese jedoch weder zu verputzen noch anzustreichen. Wandbeläge werden nur in zwingenden Fällen eingebracht (z.B. Küche). Installationen erfolgen sichtbar. Auf eine mechanische Lüftung wird – wo immer möglich – verzichtet. Auf die Einbringung zusätzlicher Ebenen wird in allen Bereichen weitestgehend verzichtet.
Das Teilprojekt der Schadstoffsanierung kann voraussichtlich innerhalb des MIP-Ansatzes abgewickelt werden. Einsparungen (etwa durch die Reduzierung von Qualitäten) sind nicht möglich, da die möglichst vollständige Beseitigung der Schadstoffe Grundvoraussetzung für jedwede Nutzung ist.
Das Teilprojekt der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung kann voraussichtlich zu dem vom Rat beschlossenen Budget umgesetzt werden. Hier wurden in der Planung hauptsächlich qualitative und quantitative Reduktionen bei den Sektoren 11 bis 16 (ungenutzte Sektoren) und an sämtlichen Fassaden einschließlich der Fenster, Türen und Tore vorgenommen. Es werden weiterhin die Dächer des gesamten Rundbaus (Sektoren 1 bis 16) erneuert, um Schäden durch Wassereinbrüche insgesamt zu vermeiden.
Die Planung der Ermöglichungsräume erfolgt eng am Bestand und dessen räumlichem Potenzial. Eine Umsetzung im Rahmen des beschlossenen Budgets ist möglich, wenn alle Steuerungspotenziale ausgeschöpft werden.
Für das Staatstheater war ursprünglich eine Nutzungsdauer von circa zehn Jahren (Interim) angesetzt. Die Bedarfe hierfür unterschreiten die Nutzungsflächen des Bestandes am
Richard-Wagner-Platz. Aufgrund förderrechtlicher Bestimmungen und grundsätzlicher wirtschaftlicher Erwägungen wird zwischenzeitlich von einer mindestens 25-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Eine weitere Reduzierung des Bedarfsplanes für das Staatstheater am Standort Kongresshalle ist ohne tiefgreifende Auswirkungen auf den Spielbetrieb und den künstlerischen Anspruch auch unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften nicht möglich. Im Hinblick auf eine mindestens 25-jährige Nutzung ist eine weitere Reduzierung der Qualitäten nicht sinnvoll. Dysfunktionalität und hoher Verschleiß würden unweigerlich zu erhöhten Betriebskosten führen. Es wurden Kosten in Höhe von 175,5 Mio. Euro gegenüber den 2021 prognostizierten 108 Mio. Euro ermittelt. Weitere Maßnahmen zur Gegensteuerung werden unternommen.
Planungen für weitere Nutzungen im Gebäude (Sektoren 11 bis 16, Volksfestwache, Schaustellerverband) werden nach Abschluss der Leistungsphase 2 derzeit aus Finanzierungsgründen nicht weiterverfolgt. Maßnahmen im Umfeld (Außenanlagen) waren bisher im Projekt nicht budgetiert. Es wird aktuell von einem Kostenrahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit sowie die Neuordnung des ruhenden Verkehrs ausgegangen.
Um Verhandlungen mit Fördergebern führen zu können, musste beim Kulturbauvorhaben in der
Kongresshalle mit der frühen Kostenermittlungsart eines Kostenrahmens operiert werden.
Andernfalls wäre mit erheblichen terminlichen Verzögerungen zu rechnen gewesen, die sich
ihrerseits wiederum kostentreibend ausgewirkt hätten. Dieser Kostenrahmen wurde im Rahmen
einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Genauigkeit von ermittelten Kosten auf der Grundlage
eines Kostenrahmens liegt bei ± 40 %. Bei städtischen Bauvorhaben werden dem Stadtrat
Kosten üblicherweise erst mit dem Planungsstand der Entwurfsplanung nach Leistungsphase 3
der HOAI als Kostenberechnung mitgeteilt.
Für die hier vorgelegten Investitionskosten gilt Folgendes: Gegenüber der „klassischen“
| Abwicklung bietet der im Rahmen eines Totalübernehmer-Verfahrens zu vergebende | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ergänzungsbau | der STN-Spielstätte | ein hohes Maß an Kostensicherheit, weil die Leistungen zum | |||||
| Festbetrag vergeben werden. Eine in diesem Angebot berücksichtigte Gleitklausel für | echnische | ||||||
| Anlagen wirkte sich dämpfend auf den Gesamt | angebots | preis aus. Bei | allen | weiteren |
| maßnahmen | des Gesamtprojekts | nehmen der Detaillierungsgrad und die Verbindlichkeit der |
|---|
Teil Kostenermittlungen mit dem Planungsfortschritt zu.
3.1 Schadstoffsanierung
Das Teilprojekt der Schadstoffsanierung dient der Vorbereitung einer höherwertigen kulturellen Nachnutzung. Die Planungen hierfür sind abgeschlossen. Alle wesentlichen Vergabeeinheiten wurden bereits submittiert bzw. beauftragt sowie in Teilen bereits abgeschlossen.
Der Gebäudebestand wurde so umfassend wie möglich unter Beteiligung von SUN und zweier externer Schadstoffingenieure untersucht. Aufgrund der enormen Größe des Gebäudes und der teilweisen Unzugänglichkeit mussten Ansätze aus repräsentativen Bereichen auf das Gesamtobjekt extrapoliert werden. So war es aus geometrischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen im Rahmen der Bestandserkundung beispielsweise nicht möglich, die gesamte Fläche unterhalb des bestehenden Blechdaches einzusehen oder zu beproben. Diverse Schächte konnten wegen des zum Zeitpunkt der Untersuchungen noch nicht vollständig geräumten Gebäudes nicht geöffnet werden, um die verbliebenen Nutzer nicht zu gefährden. Aufgrund der Eigenart der auszuführenden Leistungen (Ausbau von Schadstoffen) in einem sehr großen Gebäudebestand sind
Nachtragsforderungen im Rahmen eines Restrisikos hinsichtlich unentdeckter Schadstoffe und/oder Massenmehrungen nicht ausgeschlossen.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Teilprojekt im Rahmen des bestehenden MIP-Ansatzes abgewickelt werden kann.
3.2 Substanzerhalt und grundsätzliche Nutzbarmachung
Das Teilprojekt dient im Wesentlichen dazu, den Gebäudebestand für einen Ausbau vorzubereiten. Hierzu werden u.a. statische Mängel behoben, Öffnungen aus Brandschutzgründen geschlossen, die Fassaden gesichert und eine geordnete Wasserableitung hergestellt, baurechtskonforme Flucht- und Rettungswege eingebaut sowie die Fenster und Dächer einschließlich Blitzschutz erneuert.
Die Entwurfsplanungen – und in Teilen die Ausführungsplanungen – des Teilprojektes sind weitestgehend abgeschlossen. Eine erste – terminkritische – Tranche an Ausschreibungen wurde bereits submittiert. Die Vergaben werden dem Bau- und Vergabeausschuss in der Sitzung am 18. Juli 2024 zur Genehmigung des Zuschlags vorgelegt.
Die berechneten Kosten liegen insgesamt innerhalb des vom Rat beschlossenen Kostendeckels in Höhe von 59 Mio. Euro. Um dies zu erreichen, wurde der Leistungsumfang im Rahmen der Planungen auf das erforderliche Maß zur Erreichung der Teilprojektziele hin optimiert. Auf einen Fenster-, Tür- und Toraustausch in den Sektoren 11 bis 16 wird verzichtet; dies muss aber mittelfristig nachgeholt werden, da die vorhandenen Konstruktionen stark korrodiert sind. An den Fassaden finden nur allernötigste konservatorische Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Verhinderung des Absturzes von Bauteilen) und zur Eindämmung schädigender Prozesse (z.B. durch Frost- und Wurzelsprengungen etc.) statt. Im sogenannten Innenhof stehen die geschädigten Hofumfassungsmauern aus erinnerungskultureller Sicht für das Scheitern des Nationalsozialismus, so dass dort in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege auf restauratorische Ansätze verzichtet wird, um das Erscheinungsbild möglichst unverändert zu bewahren. Ergänzungen des Mauerwerks mittels Austausch oder Beimauern einzelner Ziegel erfolgen nur dort, wo es aus statischen Gründen zwingend erforderlich ist. Sichtbare Kriegsschäden in der Granitfassade (Einschussspuren etc.) bleiben erhalten.
3.3 Ermöglichungsräume
Für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten besteht seit Jahrzehnten ein Mangel an adäquaten Räumen für die Produktion und Präsentation aktueller Arbeiten. Der gravierende Raumbedarf führt einerseits zu einer Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern, andererseits steht er einer nationalen und internationalen Profilierung der Nürnberger Szenen entgegen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Nürnberg im Rahmen der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 Strategien entwickelt, dieses Desiderat zu verwirklichen.
Auf der Grundlage einer ersten, breit aufgestellten Bedarfsanalyse unter der Künstlerschaft wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die die Potenziale des Kongresshallen- Rundbaus untersuchte. Ergebnis war, dass in vier der insgesamt 16 Sektoren der Kongresshalle künstlerische Produktions- und Präsentationsräume für die visuellen Künste, für Musik, Theater, Tanz und Literatur platziert werden können. Unstrittig ist, dass damit die seit Jahrzehnten etablierte historisch-politische Bildungsarbeit auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände konsequent um die Dimension der Kunst verschränkt und erweitert wird – ein Faktor, der die aktuelle Diskussion um die Zukunft der Erinnerungskultur
nachhaltig antreibt – und ein dringend notwendiger Beitrag zur Demokratiebildung angesichts der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen geleistet werden soll.
Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse und der Machbarkeitsstudie erteilte der Kulturausschuss im Oktober 2021 den Auftrag, die Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen in der Kongresshalle zu konkretisieren.
Dieser Beschluss war die wesentliche Voraussetzung für die Überlegungen, die Spielstätte für das Musiktheater und den Tanz des Staatstheaters Nürnberg ebenfalls in der Kongresshalle zu situieren.
In partizipativen Formaten wurden die räumlichen und funktionalen Bedarfe für die Ermöglichungsräume ermittelt und in ein Nutzungskonzept überführt (vgl. Sachstandsbericht im Kulturausschuss am 12. Oktober 2022). Auf ca. 7.000 Quadratmetern sollen Proben- und Aufführungsräume, Ateliers und Galerien sowie Vortragsräume und Flächen für Begegnung und Austausch entstehen (zum detaillierten Raumprogramm vgl. Sachstandsbericht im Kulturausschuss am 10. März 2023). Schließlich wurden mit den Akteurinnen und Akteuren der lokalen Kunst und Kultur sowie mit externer Expertise die inhaltlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Ermöglichungsräume ausgearbeitet. Grundsätzlich kann festgehalten werden:
Für das Gelingen der Ermöglichungsräume ist ein breiter Kunstbegriff notwendig, der die Grenzen zwischen den Künsten überwindet Die Kongresshalle sollte nicht als reiner Produktions- und Präsentationsraum von Kunst fungieren, sondern als ein „Dritter Ort“, als ein Ort der Begegnung Die Kongresshalle soll Diskursraum sein Inhaltlich sollen die Ermöglichungsräume „glokal“ ausgerichtet sein, programmatisch als Ort einer Verknüpfung von globaler und lokaler künstlerischer Produktion Inhaltliche Entscheidungsprozesse sind durch Jurierungsverfahren zu steuern Vermietungsstrukturen und Mietpreise sind möglichst flexibel zu gestalten
Insgesamt wurde darauf verwiesen, dass die größten Potenziale für innovative Projekte und eine nationale wie internationale Strahlkraft durch Synergien zwischen den einzelnen Institutionen in der Kongresshalle zu heben sind (vgl. Sachstandsbericht im Kulturausschuss am 3. Mai 2024) – zwischen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Ermöglichungsräumen, Spielstätte des Staatstheaters und Nürnberger Symphonikern.
Die Planung der Ermöglichungsräume erfolgt unter den Bedingungen einer angespannten Haushaltslage eng am baulichen Bestand orientiert und umfasst in enger Abstimmung mit den formulierten Bedarfen der Künstlerinnen und Künstler den einfachen Ausbau der Sektoren 1 und 2 sowie den einfachsten Ausbau der Sektoren 9 und 10. Erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz werden vermieden und sind auf wenige Durchbrüche begrenzt. Auf die umfassende Einbringung zusätzlicher Ebenen im Gebäude wird – analog der Maßnahmen für das Staatstheater – verzichtet. Eine mechanische Belüftung ist nur für innenliegende Räume ohne Fenster vorgesehen. Es sind umfangreiche bauordnungsrechtliche Abweichungen (Art. 63 BayBO) erforderlich.
Die hochbauliche Entwurfsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Bau- und Kulturverwaltung sowie die Projektsteuerung begleiten den Vorgang eng mit dem Ziel der Einhaltung der vom Rat beschlossenen Kostenobergrenze in Höhe von 44 Mio. Euro für die Ermöglichungsräume bei gleichzeitiger Sicherstellung der erforderlichen Bedarfe. Für die Sektoren 9 und 10, d.h. für das Produktionshaus, hat die Kostenobergrenze keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem am 10. März 2023 dem Kulturausschuss vorgelegten Raumprogramm. In den Sektoren 1 und 2 werden dagegen Änderungen
umgesetzt: Wegfall eines von drei Präsentationsräumen für die performativen Künste; Wegfall der Fotostudios (der ursprünglich angenommene Bedarf besteht nicht) und Ausbau dieser Räume für eine Nutzung durch die Musik; Verzicht auf die Doppelstöckigkeit der Ateliers, im Gegenzug entstehen mehrere großzügige Gemeinschaftsateliers; um genügend Lagerfläche vorzuhalten, werden in ausgewählten Ateliers entsprechende Einbauten vorgenommen, die durch die Nutzung der Raumhöhe die Nutzfläche nicht reduzieren.
Aktuell werden noch folgende baulichen Maßnahmen und deren finanzielle Auswirkung geprüft: Ausstattung eines Tonstudios sowie Optimierung der akustischen Bedingungen für die Bandproberäume, Ausstattung der Präsentationsräume mit Schwingboden, Ertüchtigung eines Treppenaufgangs für die spätere Nutzung als Veranstaltungsort, Einbau einer Werkstatt für Metall- und Holzarbeiten. Die Entscheidung für eine Umsetzung der genannten Maßnahmen findet im Rahmen des gesetzten Budgets für die Ermöglichungsräume durch Priorisierung und Weglassen/Reduzieren an anderer Stelle statt. Es liegen Kostenermittlungen der Objekt- und Fachplanungen vor, die vor Abschluss der Leistungsphase 3 im Herbst dieses Jahres noch zu konsolidieren und seitens der Objektplanung zu koordinieren sind. Die vorliegenden Kosten entsprechen, je nach Abstimmungsstand der Planung, teils dem Stand einer Kostenberechnung, teils dem Stand einer Kostenschätzung. Im Rahmen dieses Prozesses erfolgen die weitere Prüfung, Präzisierung und Fortschreibung hinsichtlich der geplanten Quantitäten und Qualitäten, so dass die Leistungsphase 3 mit einer gesamtheitlichen, abgestimmten Aussage zum Projekt abgeschlossen werden kann. Hier erfolgt seitens der Verwaltung und der Projektsteuerung eine sehr enge Begleitung dieses Prozesses, wobei sämtliche Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden.
Zielstellung für die Umsetzung der Ermöglichungsräume mit je zwei Sektoren für das „Produktionshaus“ und das „Präsentationshaus“ ist die vom Stadtrat beschlossene Kostenobergrenze in Höhe von 44 Mio. Euro. Aus gegenwärtiger Sicht kann der als Kostenobergrenze gesetzte Kostenrahmen in Höhe von 44. Mio. Euro eingehalten werden.
Eine weitergehende Kostensenkung durch eine Reduzierung des Raumprogramms ist insbesondere aus fördertechnischen Gesichtspunkten nicht zielführend. Die Planungen der Ermöglichungsräume in vier Sektoren sind baulich und inhaltlich verschränkt. Grundlage für die Antragsstellung „Substanzerhalt und grundsätzliche Nutzbarmachung“ der Kongresshalle bei Bund und Freistaat sind die Planungen mit vier Sektoren für die Ermöglichungsräume; die Absicht des Bundes (BKM), das Vorhaben Ermöglichungsräume mit dem Höchstbetrag aus dem KulturInvest-Programm in Höhe von 20 Mio. Euro zu fördern, und die erwartete Förderung von 1,75 Mio. Euro durch das Land (Kulturfonds Bayern) basieren auf dem inhaltlichen Programm und den formulierten Raumbedarfen der Ermöglichungsräume, die dem Kulturausschuss vorgelegt wurden. Grundlegende Veränderung sind förderschädlich, gefährden das entwickelte Förderszenario und insofern das Gesamtprojekt Kulturareal Kongresshalle.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Verschiebung eines Teils der Baumaßnahme, etwa durch Bildung eines weiteren Bauabschnitts, aufgrund des begrenzten Verfügungszeitraums der in Aussicht stehenden Fördermittel zugunsten der Ermöglichungsräume lediglich bis 2027. Zudem stehen Lärm und Erschütterungen, die sich aufgrund der monolithischen Bauweise ohne Dehnungsfugen im gesamtem Gebäude ausbreiten und deutlich wahrnehmbar sein werden, einem Opernspielbetrieb entgegen.
3.4 Opernspielstätte
3.4.1 Bestandsbau Opernspielstätte
Die Maßnahmen umfassen den zweckmäßigen Ausbau der Sektoren 3 bis 8 für Bedarfe des Staatstheaters auf Grundlage des vom Rat beschlossenen Bedarfsplans. Dieser war auf die räumlichen Gegebenheiten des Bestandes anzupassen. Erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz wurden dabei soweit wie möglich vermieden und sind im Wesentlichen auf Durchbrüche begrenzt. Auf die umfassende Einbringung zusätzlicher Ebenen im Gebäude wird verzichtet. Eine mechanische Belüftung ist nur für innenliegende Räume ohne Fenster vorgesehen. Es sind umfangreiche bauordnungsrechtliche Abweichungen (Art. 63 BayBO) erforderlich. Die hochbauliche Entwurfsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Der Plansatz wurde dem Nutzer Staatstheater am 8. Mai 2024 zur Verfügung gestellt. Das zugehörige Raumbuch und ggf. ergänzende Angaben wurden dem Nutzer zwischenzeitlich ebenfalls zur Prüfung übermittelt.
Es liegen Kostenermittlungen der Objekt- und Fachplanungen vor, die vor Abschluss der Leistungsphase 3 im Herbst dieses Jahres noch zu konsolidieren und seitens der Objektplanung zu koordinieren sind. Im Rahmen dieses Prozesses erfolgen die weitere Prüfung, Präzisierung und Fortschreibung hinsichtlich der geplanten Quantitäten und Qualitäten, so dass die Leistungsphase 3 mit einer gesamtheitlichen, abgestimmten Aussage zum Projekt abgeschlossen werden kann. Hier erfolgt seitens der Verwaltung und der Projektsteuerung eine sehr enge Begleitung dieses Prozesses, wobei sämtliche Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden.
Die vorliegenden Kosten entsprechen teils dem Stand einer Kostenberechnung, teils dem Stand einer Kostenschätzung. Die vom Stadtrat beschlossene Budgetobergrenze in Höhe von 66 Mio. Euro kann voraussichtlich nicht eingehalten werden. Die Kosten liegen mit derzeit rund 90 Mio. Euro darüber.
Eine Umsetzung für je 15 Mio. Euro je Sektor ist bei Nutzung aller Steuerungspotenziale möglich. Ein Wegfall von Sektoren ist nicht möglich, weil das Bedarfsprogramm bereits gegenüber dem Bestand am Richard-Wagner-Platz reduziert wurde und arbeitsrechtliche Gründe eine weitere Reduktion nicht zulassen.
Die gegenüber dem einfachen bis einfachsten Ausbau für Ermöglichungsräume je Sektor im Schnitt 4 Mio. Euro höheren Kosten sind im Wesentlichen begründet mit der Erfüllung arbeitsrechtlicher Vorschriften und dem insgesamt höheren technischen Ausstattungsgrad (z.B. Produktionsküche).
Verwaltung und Projektsteuerung begleiten den Vorgang weiter eng mit dem Ziel der weiteren Annäherung an das vom Rat beschlossene Budget.
3.4.2 Ergänzungsbau
Die Maßnahme umfasst die gemeinsame Vergabe von Planung und Bau eines als eigentliche Spielstätte dienenden Ergänzungsbaus für das Staatstheater (TÜ-Verfahren). Diese umfasst die Räume, die aufgrund ihrer Größe im baulichen Bestand der Kongresshalle nicht abgebildet werden können oder die zwingend bühnennah sind.
Zu Eindämmung der Kosten verzichtet das Staatstheater u.a. auf eine Untermaschinerie sowie auf eine Kreuzbühne. Eine gewisse Kompensation wird mit einer Drehbühne angestrebt. Die Obermaschinerie wird weitestgehend aus dem Bestand umgezogen. Die Anzahl der Besucherplätze ist gegenüber dem Opernhaus auf 800 reduziert. Über den
Zuschauerraum hinausgehende Vorderhausfunktionen (Foyers, Kassenhalle, Garderoben, WCs etc.) werden einschließlich der Aufzüge im baulichen Bestand abgebildet.
Das vom Rat beschlossene Budget in Höhe von 42 Mio. Euro beruht auf der Annahme eines zehnjährigen Interims, das nach Abschluss der Nutzung beseitigt wird, und basierte auf einem groben Kostenrahmen (Bezug: wesentlich größere Isarphilharmonie München; Provisorium für ca. 1.900 Zuschauer; Kosten ca. 43 Mio. Euro; Fertigstellung 2021; Nutzung ursprünglich nur bis 2027 vorgesehen). Das Vorhaben wird aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert und erfordert daher eine Mindestnutzungsdauer von 25 Jahren. Dies hat Auswirkungen auf die Qualitäten.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche mit allen vier Bietern und Überarbeitung der funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgte die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote. Alle vier Bieter haben finale Angebote abgegeben. Die Angebotsspanne der indikativen Angebote lag deutlich über der der finalen Angebotssummen. Trotz der Verhandlungserfolge überschreiten die angebotenen Kosten das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 42 Mio. Euro deutlich. Eine weitere Reduktion des Bedarfs bzw. Bausolls würde aus Sicht des Staatstheaters zu dysfunktionalen Lösungen für den Spielbetrieb führen.
Der Zuschlag ist vergaberechtlich auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der drei im Wesentlichen gleichgewichteten Zuschlagskriterien „Ästhetik“ (33 %), „Funktionalität“ (33 %) und „Preis“ (34 %) zu erteilen. Das Kriterium „Preis“ wird ohne Ermessensspielraum mittels Berechnung (Formelanwendung) bepunktet. Das Kriterium „Funktionalität“ wurde von einem Fachgremium am 10. Juni 2024 bewertet. Das Kriterium „Ästhetik“ wurde von einem Gremium unter Mitwirkung der Stadtspitze und von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften am 3. Juli 2024 bewertet. Alle Bewertungen werden von der Verwaltung zusammengeführt. Das Ergebnis wird der Opernhauskommission am 10. Juli 2024 in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil zur Abgabe einer Empfehlung vorgelegt. Die Empfehlung der Opernhauskommission wird dem Rat zur Beschlussfassung im nichtöffentlichen Sitzungsteil am 17. Juli 2024 vorgelegt.
Würde der Stadtrat die Empfehlung der Opernhauskommission ablehnen, käme ausschließlich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens in Frage. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Bereitstellung einer Ersatzspielstätte für die Zeit nach der Schließung des Opernhauses führen und Arbeitsplätze in erheblichem Umfang gefährden.
3.5 Sektoren 11 bis 16
Am 26. Oktober 2022 wurden dem Rat für einen Ausbau der Sektoren 11 bis 16 voraussichtliche Kosten (grober Kostenrahmen) in Höhe von 33 Mio. Euro benannt.
Eine einfachste Lagenutzung (weitestgehend frostfrei) könnte für voraussichtlich 18 Mio. Euro hergestellt werden. Hiervon u.a. umfasst wären Maßnahmen zur Herstellung baurechtskonformer Flucht- und Rettungswege einschließlich des Einbaus von Feuerwehraufzügen und der Erweiterung von Treppenräumen bis in das oberste Geschoss sowie der Einbau von Feuerlöscheinrichtungen und einer neuen Beleuchtung. Nicht vorgesehen wäre der Einbau einer Heizung.
Bis einschließlich der Leistungsphase 4 wären hierfür circa 1 Mio. Euro an Planungsmitteln erforderlich.
Berechnungen des Ref.I/II haben ergeben, dass eine Investition in Höhe von 18 Mio. Euro bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren unwirtschaftlich gegenüber der Anmietung anderer Räume zur Lagerung der ursprünglich in der Kongresshalle deponierten Güter ist. Geeignete Förderinstrumente standen bislang nicht zur Verfügung.
Die Maßnahme ist aufgrund Beschluss des Rates vom 26. Oktober 2022 zurückgestellt. Zwischen den Sektoren 10 und 11 wird über die gesamte Höhe des Gebäudes eine Brandwand errichtet. Jedwede Nutzung der Sektoren 11 bis 16 ist aus baurechtlichen Gründen damit künftig ausgeschlossen. Auch einfachste Lagernutzungen (Brandlasten) sind nicht möglich. Es können lediglich Kontroll- und Wartungsgänge durch eingewiesenes Personal erfolgen.
Ein nachträglicher Ausbau und im Besonderen die nachträgliche Ertüchtigung der Fluchtund Rettungswege sowie der Einbau von Feuerwehraufzügen ist mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Nutzer des Gebäudes verbunden, da hierfür erforderliche Eingriffe in die Bausubstanz mit Lärm (Körperschall) und Erschütterungen verbunden sind, die sich aufgrund der monolithischen Bauweise ohne Dehnungsfugen im gesamten Gebäude ausbreiten und deutlich wahrnehmbar sein werden.
3.6 Kunst am Bau
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht im Rahmen ihrer Förderung grundsätzlich die Vergabe von Leistungen für Kunst am Bau vor. Üblicherweise ist hierfür ein Kunstwettbewerb durchzuführen. Die BKM hat im Koordinierungsgespräch auf den diesbezüglichen „Leitfaden Kunst am Bau“ (2012) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verwiesen.
Bei der Ermittlung der für eine künstlerische Beteiligung angemessenen Mittel sind aus Sicht des Bundes folgende in der Praxis bewährte Orientierungswerte (Verhältnis der Kostengruppen 620+752 zu 300+400) zu beachten, wobei hier von einem Bauwerk mit üblichem Technisierungsgrad auszugehen ist:
bei Bauwerkskosten über 100 Mio. Euro ein Anteil von 0,5 % bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Mio. Euro ein Anteil von 1 % bei Bauwerkskosten unter 20 Mio. Euro ein Anteil von 1,5 % Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 17. Juli 2018 unter TOP Ö 1 u.a. beschlossen, dass bei Vorhaben ab einer Summe der Kostengruppen 300+400 von über 5 Mio. Euro grundsätzlich Kunst vorgesehen werden soll. Erweiterungsmaßnahmen auf gleichem Grundstück mit Kosten unter den Neubaukosten des Bestandes, Sanierungen sowie Bauunterhaltsleistungen und Baupauschalen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat weiter beschlossen, dass bei der Ermittlung der für eine künstlerische Beteiligung angemessenen Mittel folgende Orientierungswerte in Anlehnung an den Leitfaden des BMVBS angesetzt werden:
bei Bauwerkskosten (KG 300/400) über 100 Mio. Euro ein Anteil von pauschal 500.000 Euro bei Bauwerkskosten (KG 300/400) von 20 bis 100 Mio. Euro ein Anteil von 1 % bei Bauwerkskosten (KG 300/400) unter 20 Mio. Euro ein Anteil von 1,5 %
Mit der BKM wurde vereinbart, dass alle vom Bund geförderten Maßnahmen (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung sowie Ermöglichungsräume) zusammen betrachtet werden und nicht mehrere Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau durchgeführt werden.
Es wird vorgeschlagen, unter zusätzlicher Berücksichtigung der aus dem FAG geförderten Maßnahmen für das Staatstheater Nürnberg einen gesamthaften Ansatz für Kunst am Bau vorzunehmen, der aufgrund der Überschreitung des vom Bau- und Vergabeausschuss festgelegten Höchstwertes von 100 Mio. Euro mit 500.000 Euro pauschaliert anzusetzen ist. Dieser Ansatz ist mit den Fördergebern noch abzustimmen.
3.7 Umfeldmaßnahmen
(Außenanlagen, soweit nicht den Ausbaumaßnahmen unmittelbar zugeordnet)
Bei den Umfeldmaßnahmen der Kostengruppe 500 (DIN 276) ist grundsätzlich zwischen Maßnahmen zu unterscheiden, die für die Benutzung des Gebäudes oder der Anlage unbedingt erforderlich sind (vgl. beispielsweise Nr. 5.2.1 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich, FAZR) und solchen, die darüber hinaus umgesetzt werden sollen.
Unbedingt erforderlich für den Betrieb der Ermöglichungsräume und des Staatstheaters sind baurechtlich erforderliche Einrichtungen, z.B. Stellplätze für Pkw und Abstellplätze für Fahrräder nach Stellplatzsatzung, Bauten für die Müllentsorgung etc. Solche Maßnahmen werden in den entsprechenden Teilmaßnahmen abgebildet.
Darüber hinaus sind Maßnahmen erforderlich, die der Barrierefreiheit, der gesamthaften Neuordnung des ruhenden Verkehrs (unter Berücksichtigung des Mobilitätskonzeptes) und der Verkehrssicherung des Umfeldes dienen. Für diese Maßnahmen wurde eine Förderung aus Mitteln der Bayerischen Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Hierfür wird aktuell von einem Kostenrahmen von 1,5 Mio. Euro ausgegangen.
Nur der Gestaltung dienende Maßnahmen in Außenanlagen oder solche einer Verschönerung sehen die Planungen nicht vor.
3.8 Investitionskosten des Kulturentwicklungsvorhabens Kongresshalle in der
Gesamtschau
In der folgenden Übersicht sind die Investitionskosten des Kulturentwicklungsvorhabens Kongresshalle dargestellt. Dabei werden für jede Teilmaßnahme der vom Stadtrat beschlossene Kostenrahmen, die ermittelten Kosten sowie die Abweichungen zwischen diesen beiden Werten aufgelistet.
| Teilmaßnahmen | Kostenrahmen/ Ratsbeschluss [Mio. Euro] | berechnete Kosten/ Angebot* [Mio. Euro] | Delta [Mio. Euro] |
|---|---|---|---|
| Schadstoffsanierung | 0,0 | 9,3 | 9,3 |
| Grundsätzliche Nutzbarmachung | 59,0 | 59,0 | 0,0 |
| Ermöglichungsräume | 44,0 | 44,0 | 0,0 |
| Kunst am Bau | 0,0 | 0,5 | 0,5 |
| STN-Spielstätte (im Bestand) | 66,0 | 90,0 | 24,0 |
| STN-Ergänzungsbau | 42,0 | 85,5 (Angebot ohne bewegliche technische Ausstattung) | 43,5 |
| Sektoren 11 bis 16 (Depot und Lager) | ---- | ---- | ---- |
| Umfeldmaßnahmen (nicht den Ausbau- maßnahmen zuordenbar) | 0,0 | 1,5 (Schätzung) | 1,5 |
| Entschädigung für Ertragsausfall durch Rückbau der Photovoltaikanlage | 0,0 | 0,2 | 0,2 |
| Bauverwaltungs- kosten (aktivierbare Bauherreneigenleistung) | 0,0 | 6,2 | 6,2 |
| Gesamtsumme | 211,0 | 296,2 | 85,2 (+ 40 %) |
* Die in dieser Übersicht angegebenen Kosten wurden von der Projektsteuerung zusammengestellt und aufbereitet.
In den Kosten für die Ausbauten sind keine Kosten für loses Mobiliar beinhaltet. Dieses wird im Falle des STN soweit möglich aus dem Bestand umgezogen oder ist aus Stiftungsmitteln zu beschaffen. Loses Mobiliar ist aus dem FAG für Kulturbauten nicht förderfähig.
Für den erforderlichen vorzeitigen Rückbau einer Photovoltaikanlage entsteht der Stadt im Zuge der Baumaßnahmen ein Entschädigungsaufwand in Höhe von 180.000 Euro, der gemäß StK den Investitionskosten der Kongresshalle zuzurechnen ist. Bezüglich der Errichtung einer neuen Photovoltaik-Anlage wird nach finaler Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auf die N-ERGIE zugegangen. Das BLfD hat grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
Gemäß den städtischen Planungskosten-Richtlinien sind für Maßnahmen ab 25 Mio. Euro die real anfallenden Personalaufwendungen (durchschnittliche Personalvollkosten) der Bauverwaltung als zu aktivierende Bauherreneigenleistung (Bauverwaltungskosten = BVK) anzusetzen. Bei elf Vollkraft-Stellen (VK) fallen entsprechend den Personaldurchschnittskosten pro Jahr rund 1,04 Mio. Euro an. Auf den Zeitraum ab 2022 bis zur Baufertigstellung
sind nach der Zeitplanung (siehe Punkt 7) insgesamt circa 6,24 Mio. Euro dafür anzusetzen. Die BVK sind gemäß Förderrichtlinien für die STN-Spielstätte dem Grunde nach förderfähig (pauschalierte Förderung); für die vom Bund mitfinanzierten Teilmaßnahmen „Substanzerhalt und grundsätzliche Nutzbarmachung“ sowie die „Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur“ ist dies nicht der Fall.
4. Fördermittel nach Teilprojekten
Die Stadt Nürnberg nimmt eine hohe Bereitschaft seitens des Bundes und des Freistaats Bayern wahr, das Gesamtvorhaben Kongresshalle zu unterstützen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der hohen Fördersummen, sondern auch hinsichtlich der Ermöglichung des vorgezogenen Beginns der geförderten Teilmaßnahmen. Dieses Vorgehen ist üblich, um Förderprojekte dieser Größenordnung in vertretbaren Zeiträumen überhaupt durchführen zu können. Eine sequentielle Bearbeitung aller Antragsschritte ohne die Möglichkeit der Parallelisierung würde die Vorhabensrealisierung deutlich verzögern und schon dadurch Kostensteigerungen auslösen.
Erste Förderbescheide liegen der Stadt inzwischen vor. Insgesamt hat sich die Fördermittelsituation damit konkretisiert und entwickelt sich derzeit planmäßig. Im Einzelnen stellt sie sich wie folgt dar:
| Teilmaßnahmen | berechnete Kosten/ Angebot [Mio. Euro] | Förder- summen [Mio. Euro] | Förderquote (der förderfähigen Kosten) | Antragsstand |
|---|---|---|---|---|
| Schadstoffsanierung | 9,3 | 6,0 (EU + Land) | 70 % | - vorzeitiger Maß- nahmenbeginn - Bescheid avisiert für Juni/ Juli 2024 |
| Grundsätzliche Nutzbarmachung | 59,0 | 29,5 (Bund) 14,75 (Land) | 50 % 25 % | - vorzeitiger Maß- nahmenbeginn - Bescheide avi- siert für Juli 2024 |
| Ermöglichungsräume zzgl. Kunst am Bau (KOH insgesamt) | 44 + 0,5 44,5 | 20,0 (Bund) 1,75 (Land) | 45 % 4 % | Anträge im Juli 2024 präzisieren |
| STN-Spielstätte im Bestand | 90,0 | 67,5 (Land) | 75 % | -Unbedenklichkeit Maßnahmen- beginn - Anträge im Juli 2024 präzisieren |
| STN-Ergänzungsbau | 85,5 (ohne bewegliche technische Ausstattung) | 64,13 (Land) | 75 % | -Unbedenklichkeit Maßnahmen- beginn - Anträge im Juli 2024 präzisieren |
| BEG-Förderung STN- Spielstätte gesamt (Förderhöhe abhängig von Gesamtfläche) | 5,76 (Bund) | 3,3 % | - Berechnung nach Förderrichtlinien - Anträge jährlich zu stellen | |
| Sektoren 11 bis 16 (Depot & Lagerräume) | ---- | ---- | ---- | ---- |
| Umfeldmaßnahmen (nicht bestimmten Nutzungen zuordenbar) | 1,5 | 0,75 (Schätzwert) | 60 % ausnahmsw. auch bis 90 % der förder- fähigen Kosten | Antrag ist noch zu stellen |
| Entschädigung für Ertragsausfall durch Rückbau Photovoltaikanlage | 0,2 | 0,0 (keine zusätzliche Förderung erwartbar) | ||
| Bauverwaltungs- kosten (aktivierbare Bauherreneigenleistung) | 6,2 | 0,0 | ||
| Gesamtsumme | 296,2 | 210,14 | 71% (*) |
* Die Gesamtförderquote bezieht sich auf die berechneten und nicht auf die förderfähigen Kosten
Folgende ergänzende Erläuterungen zu den verschiedenen in der Tabelle abgebildeten Förderprogrammen sind von Relevanz:
Förderung aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE
Dekontamination) zur Mitfinanzierung der Schadstoffsanierung
Dieses Förderprogramm konnte als zusätzlicher Baustein des Gesamtförderkonzepts für die Schadstoffsanierung beantragt werden. Voraussetzung einer Förderung und für eine Realisierungschance des Vorhabens war das Herauslösen der Dekontamination aus dem Gesamtprojekt und ihre Abbildung in einer separaten, vorgezogenen Teilmaßnahme, die derzeit in Umsetzung ist. Der Förderbescheid ist für Juli avisiert. Gemäß Regierung von Mittelfranken steht lediglich die Zuteilung von Mitteln nach erfolgten Haushaltsbeschlüssen des Freistaats aus.
KulturInvest-Mittel und Haushaltstitel des Freistaats zur Mitfinanzierung der
grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung
Die Bewilligungen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns liegen von Bund und Land vor. Die Förderbescheide sind vom Bund (BKM) als koordinierendem Fördergeber für Juli/August 2024 avisiert. Entsprechende Vergaben sind bereits in Vorbereitung, so dass die Baumaßnahmen nach Abschluss der Schadstoffsanierung ohne Unterbrechung weitergeführt werden können. Eine Nachfinanzierung über die bewilligten Beträge hinaus ist nicht möglich.
Mittel aus Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) und
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zur Mitfinanzierung der Spielstätte des
Staatstheater Nürnberg
Für die FAG-Förderung liegt aufgrund des bestehenden „Staatsinteresses an einem durchgehenden, professionellen Spielbetrieb“ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor. Die Förderquote beträgt gemäß Förderrichtlinien 75 % der förderfähigen Kosten. Der Antrag wird mit Vorlage der Kostenberechnung möglichst noch vor der Sommerpause konkretisiert, um bereits im Haushaltsjahr 2025 Fördermittel abzurufen. In Gesprächen mit dem Zuwendungsgeber – insbesondere auf höchster Ebene – zeigt sich, dass das Ausgliedern vorgezogener wie auch der nachgelagerten, separat geförderten Teilmaßnahmen eine vergleichsweise hohe FAG-Förderquote erwarten lässt. Ebenso führt der Austausch mit der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der förderfähigen Investitionskostenbestandteile zu konstruktiven Ergebnissen, so dass von einer wohlwollenden Antragsprüfung seitens der Regierung im Rahmen der Förderrichtlinien ausgegangen wird. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit stellen wesentliche Kriterien bei der FAG- Antragsprüfung dar. Für den hohen Erfüllungsgrad dieser beiden Kriterien spricht die im Vergleich zum Opernhaus am Richard-Wagner-Platz reduzierte Nutzfläche. Eine Nachfinanzierung bei Kostensteigerungen ist auf Antrag und vorbehaltlich der Prüfung durch den Fördergeber möglich. Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken können BEG-Mittel zusätzlich bis zu einer Förderung von insgesamt 90 % angesetzt werden, ohne dass FAG-Mittel gekürzt werden. Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind nicht nur die sechs Sektoren im Bestandsbau, sondern auch der Ergänzungsbau der STN- Spielstätte aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung erscheint es möglich, dass förderfähige Maßnahmen in ausreichendem Umfang definiert werden können, um den (flächenabhängigen) Förderhöchstbetrag zu erreichen. Die Förderung kann jährlich – mindestens jedoch für die
Jahre 2024 und 2025 – beantragt werden. Der Antrag für 2024 kann nach erfolgtem Stadtratsbeschluss gestellt werden.
KulturInvest- und Mittel aus dem Kulturfonds Bayern zur Mitfinanzierung der
Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Förderung der Maßnahme in Höhe von 20 Mio. Euro (Höchstbetrag gem. Zuschussrichtlinien) durch einen entsprechenden Beschluss in Aussicht gestellt. Der Freistaat Bayern hat eine Förderung der Ermöglichungsräume aus Mitteln des Kulturfonds Bayern in Höhe von 1,75 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Der maximale Förderbetrag aus dem Kulturfonds liegt bei 1 Mio. Euro, wobei die Stadt Nürnberg (wie auch die Landeshauptstadt) üblicherweise keine Unterstützung aus Mitteln des Kulturfonds erhalten. Aufgrund der überregionalen Bedeutung wurde, abweichend von den Richtlinien, eine Antragstellung durch die Stadt Nürnberg ermöglicht. Auf Antrag der CSU-Landtagsfraktion erfolgte die Aufstockung des Höchstbetrags auf 1,75 Mio. Euro. Eine Nachfinanzierung über die bewilligten Förderbeträge hinaus ist nicht möglich. Die Antragstellungen in Bezug auf die Ermöglichungsräume stellen hinsichtlich des Zeitund Meilensteinplans das letzte verbliebene, zeitliche Risiko aus Fördermittelantragstellungen dar. Eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird für Oktober 2024 angestrebt.
Förderung aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur Mitfinanzierung
der Umfeldmaßnahmen – soweit nicht den Ausbaumaßnahmen direkt zuordenbar
Eine Förderung aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wurde in Aussicht gestellt, sofern Teile der Umfeldmaßnahmen nicht zwingend den Ausbauvorhaben zuzuordnen sind (subsidiäre Förderung). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Ausgaben, in besonderen Fällen 80 % bis 90 %. Mit der Regierung von Mittelfranken fanden erste Gespräche statt.
5. Gesamtfinanzierung und städtischer Finanzierungsanteil
| Teilmaßnahmen | Berech- nete Kosten/ Angebot [Mio. Euro] | Förder- summen [Mio. Euro] | Städt. Finanzie- rungs- mittel [Mio. Euro] | Städtische Finanzie- rungsmittel MIP 2024 [Mio. Euro] | Delta städtische Mittel geg. MIP 2024 [Mio. Euro] |
|---|---|---|---|---|---|
| Schadstoff- sanierung | 9,3 | 6,0 (EU+Land) | 3,3 | 3 | + 0,3 |
| Grundsätzliche Nutzbarmachung | 59,0 | 29,5 (Bund) 14,75 (Land) | 14,75 | 44,7 | + 15,3 |
| Ermöglichungs- räume zzgl. Kunst am Bau (KOH insgesamt) | 44,0 + 0,5 44,5 | 20,0 (Bund) 1,75 (Land) | 22,25 0,5 | ||
| STN-Spielstätte im Bestand | 90,0 | 67,5 (Land) | 22,5 | ||
| STN- Ergänzungsbau | 85,5 | 64,13 (Land) | 21,38 | 10,5 | + 10,88 |
| STN-Spielstätte gesamt (nachrichtlich) + zus. Förderung (abhängig v. Gesamt- fläche STN-Spielstätte) | 175,5 | 131,63 (FAG- Mittel Land) + 5,76 (BEG- Mittel Bund) | 43,87 - 5,76 | 27 | + 16,87 - 5,76 |
| Sektoren 11 bis 16 (Depot und Lager) | ---- | ---- | ---- | ---- | ---- |
| Umfeldmaß- nahmen | 1,5 | 0,75 (Schätzwert) | 0,75 | 0 | + 0,75 |
| Entschädigung für Ertragsausfall durch Rückbau Photovoltaikanlage | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0 | + 0,2 |
| Bauverwaltungs- kosten (aktivierbare Bauherreneigenleistung) | 6,2 | 0,0 | 6,2 | 0 | + 6,2 |
| Gesamtsumme | 296,2 | 210,14 | 86,07 | 58,2 | 27,87 |
Voraussetzung für das Erwirken von Förderbescheiden sowohl für die STN-Spielstätte als auch für den Ausbau von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur ist die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch einen Stadtratsbeschluss ggf. in Form eines Nachtragshaushalts.
Gegenüber den Werten des städtischen Finanzierungsanteils im MIP 2024 würde sich der Ansatz auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes um 27,87 Mio. Euro (bezogen auf das Gesamtvorhaben Kongresshalle) erhöhen. Darin ist der Personalaufwand der Bauverwaltung für die Planungs- und Bauzeit enthalten (BVK). Die Mehrbelastung des MIP würde sich im Abrechnungszeitraum auf fünf Jahre verteilen; der durchschnittliche städtische Finanzierungsanteil pro Jahr würde damit (inklusive BVK) um rund 5,6 Mio. Euro steigen.
Eine wichtige Voraussetzung bleibt, die 75-prozentige FAG-Förderung der tatsächlichen Investitionskosten durch den Freistaat als gemeinsam formuliertes politisches Ziel zu erreichen.
6. Abschätzung von Folgekosten
Im Weiteren werden grob überschlägige Betriebskosten und Überlegungen sowie Annahmen dazu erläutert. Sie beruhen auf derzeitigen (Durchschnitts-) Zahlen. Indexsteigerungen bis zur Inbetriebnahme der KOH sind nicht berücksichtigt.
Sachkosten für Gebäudemanagement – Energie, Bauunterhalt, Reinigung und sonstige
Gebäudekosten – fallen von ZD grob überschlagen (mit Durchschnittswerten je Quadratmeter) bezogen auf die Bruttogebäudefläche (BGF) mit rund
1,44 Mio. Euro/Jahr an für sechs Bestandssektoren der STN-Spielstätte (37.050 Quadratmeter BGF) zzgl. 0,46 Mio. Euro/Jahr Ergänzungsbau (11.800 Quadratmeter BGF) zzgl. 0,96 Mio. Euro/Jahr für vier Bestandssektoren der Ermöglichungsräume (24.700 Quadratmeter BGF)
Korrigiert werden müssen für eine betriebswirtschaftlich zielführende Betrachtung folgende Posten bzw. Aspekte:
Rund 2 Mio. Euro/Jahr fallen derzeit grob ermittelt an Gebäudemanagement-Sachkosten bezogen auf die Funktionen und Flächen am Richard-Wagner-Platz an, die in die KOH verlagert werden. Diese Kosten fallen nach dem Umzug in die Spielstätte in der Kongresshalle weitestgehend weg. Für die an die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler künftig vermieteten Flächen der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (rund 3.500 Quadratmeter) fallen für die Stadt keine Energie- und Reinigungskosten an. Diese werden grob überschlägig in Höhe von rund 65.000 Euro/Jahr von den künftigen Mietern getragen werden. Die Veränderung der Sachkosten für Gebäudemanagement bei STN werden der Stadt über den Stiftungshaushalt zu 50 % zugerechnet. Den anderen Teil trägt der Freistaat. Personalkosten Gebäudemanagement:
Unter der Annahme, dass ein Objektmanager, eine Verwaltungskraft und drei Hausmeister die zu verwaltenden Flächen der HVE-KSV am ehemaligen Reichsparteitagsgelände bearbeiten und 50 % dieser Kapazität auf die neu vorgesehenen Nutzungen in der KOH entfallen, ergibt sich ein Wert in Höhe von rund 155.000 Euro/Jahr. Dem Staatstheater steht Personal für die eigenen Flächen auch schon am Richard- Wagner-Platz zur Verfügung, womit der personelle Aufwand für die STN-Flächen abgedeckt ist und somit keine weitergehende Kapazität dafür einzuplanen ist. Betriebskosten der Ermöglichungsräume (ohne Kosten für Gebäudemanagement):
Ein detaillierteres Betriebskonzept, das mit einem Businessplan (Einnahmen, Personalund Sachkosten) hinterlegt ist, wird voraussichtlich im Herbst 2024 vorgelegt werden. Insoweit haben die folgenden Angaben vorläufigen Charakter. Sie sollen jedoch Informationen zu Größenordnungen hinsichtlich der Folgekosten geben, um Entscheidungen frühzeitig zu ermöglichen. Die Betriebskosten hängen stark vom angestrebten Umfang eines eigenen kuratierten Programms ab. Dieses Programm soll flexibel gestaltbar sein. Der Block an Fixkosten soll durch Etablierung einer schlanken Einheit so hoch wie nötig und so gering wie möglich gehalten werden. Ein Personalstamm von zunächst weniger als 10 VK in der Startphase ist bereits vor Inbetriebnahme sukzessive zur Vorbereitung des Betriebs aufzubauen. Dies wird nach derzeitigem Stand der Überlegungen als ausreichend
betrachtet. Ein inhaltliches „Basisprogramm“ lässt sich nach derzeitigen Schätzungen unter der skizzierten Prämisse mit rund 15 VK an Kapazität realisieren. Für ein variabel gestaltbares „Zusatzprogramm“ bietet der besondere Standort und das Konzept der Ermöglichungsräume sehr gute Möglichkeiten, Mittel über die großen, nationalen und internationalen Kulturstiftungen einzuwerben. Der städtische Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten der Ermöglichungsräume könnte durch die strategische Chance, Bund und Land in einer Zuwendungsstiftung zu beteiligen, erheblich positiv beeinflusst werden. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Bund und Land mit dem Ziel der Beteiligung an einer Stiftung aufzunehmen. Im Erfolgsfall würden sich hervorragende Entwicklungsperspektiven mit hoher Attraktivität bei geteiltem Finanzierungsaufwand bieten.
7. Meilensteinplanung
Der anliegende Meilensteinplan zeigt auf den Ebenen „Inhalt und Betrieb“, „Bau“, „Öffentlichkeit“ und „Finanzierung“ die bereits erreichten Meilensteine sowie wichtige Zielpunkte im weiteren Projektverlauf. Er zeigt dabei auch die enge Verzahnung der verschiedenen Teilbereiche und die daraus resultierenden Abhängigkeiten mit Blick auf die Einhaltung eines Gesamtterminplans.
Der Planungsfortschritt zum unter Punkt 3 dargestellten Planungsstand und die im vergangenen Jahr sehr intensiv geführten Verhandlungen mit verschiedenen öffentlichen Fördermittelgebern ermöglichen zunehmend genauere Aussagen über die zeitlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der weiteren Planungs- und Bauprozesse. Damit wird nun eine Aktualisierung des zuletzt im November 2023 in der Opernhauskommission kommunizierten Meilensteinplans möglich. Seine Bedeutung liegt insbesondere darin, dem Staatstheater, dessen künstlerische Produktion mit mehrjährigem Vorlauf geplant und vertraglich vereinbart werden muss, eine verbesserte Planungssicherheit in Hinblick auf eine „Sonderspielzeit“ während der Verlagerung seiner Arbeit vom Richard-Wagner-Platz in die Kongresshalle zu geben.
Alle bisherigen Zeit- und Meilensteinpläne waren in hohem Maße optimiert und ohne zeitliche Puffer formuliert, um alle Projektbeteiligten nachdrücklich auf die zeitliche Dringlichkeit von Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu verpflichten. Die nun erreichte Planungstiefe ermöglicht einen ambitionierten Real-Case-Zeitplan, der dem Staatstheater mit Blick auf die komplexe Umzugsplanung im laufenden künstlerischen Betrieb realistische Perspektiven aufzeigt. Gleichwohl bestehen weiterhin vielfältige Projektrisiken, die sich aus der hohen Komplexität der zahlreichen Teilmaßnahmen ableiten. Im Rahmen eines sorgfältigen Risikomanagements werden sie auf allen Ebenen mitverfolgt und, wo dies möglich ist, mit entsprechenden Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -minimierung bearbeitet. Fokussiert werden hier zum einen absehbare und spezifische Risiken, die regelmäßig in Projekten dieser Art und Größe eintreten, etwa die Auswirkungen fehlender Zustimmungen oder verlängerter Prozesse, beispielsweise im Bereich der Planung, aber auch bei Fördermittelgebern oder im politischen Raum. Zum anderen existieren unvorhersehbare Risiken, die sich insbesondere aus dem Planen und Bauen im Bestand ergeben können. Insofern stellt die aktuelle Meilensteinplanung hinsichtlich der einzelnen Aufgaben und Meilensteine eine Momentaufnahme dar, die indes eine realistische Perspektive hinsichtlich der Einhaltung des Fertigstellungstermins bietet.
Maßgeblich für den weiteren Projektfortschritt sind zunächst eine Beschlussfassung des Stadtrats zur Finanzierung des Gesamtprojekts im Juli 2024 sowie die Vorlage der für das
Teilprojekt „Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur“ von den Fördergebern erforderlichen Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bis Oktober 2024. Im Zusammenspiel aller Beteiligten konnte hier bereits eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fördergebern aufgebaut werden, so dass vergleichsweise kurze Bearbeitungszeiten möglich wurden, die auch für diese Teilmaßnahmen zu erwarten sind.
Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements zielen insbesondere auf eine möglichst frühzeitige Verbindlichkeit für die Planung des Spielbetriebs des Staatstheaters am alten und neuen Standort sowie auf detaillierte Konzepte zu den technischen, logistischen und personellen Herausforderungen eines komplexen Standortwechsels. Dabei bleibt es wichtig, auf unvorhersehbare und nicht beeinflussbare Eventualitäten flexibel reagieren zu können. Dies erfordert von allen Projektbeteiligten ein hohes Maß an Transparenz.
Zusammenfassend enthält der in der Vorlage dargestellte Real-Case-Zeitplan nach aktuellem Stand der Planung für die bauliche Umsetzung des Projekts folgende Meilensteine:
Abschluss des Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau Q3 2024 Baubeginn des Ergänzungsbaus Q3 2025 Baubeginn Ausbau für das Staatstheater Q4 2025 Baubeginn Ausbau für die Ermöglichungsräume Q1 2026 Bauliche Fertigstellung Staatstheater Q4 2027 Bauliche Fertigstellung Ermöglichungsräume Q1 2028 Eröffnung Staatstheater Q4 2028
- Fazit: Das Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle bietet einzigartige Chancen
Das Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle bietet eine einmalige Chance: Mit den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sowie einer Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg entsteht in der Kongresshalle ein neuer, einzigartiger Kulturort, der Aspekte der Erinnerungskultur und der Künste aller Sparten aufs Engste miteinander verbindet. Das Zusammenwirken aller Akteure – Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Staatstheater Nürnberg, Künstlerinnen und Künstler der freien Szenen sowie der Nürnberger Symphoniker – ermöglicht innovative Kooperationsmodelle für Produktion, Präsentation und Rezeption und schafft neue Impulse für die Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert. Die Kongresshalle soll zu einem international relevanten Kultur- und Bildungsort mit Modellcharakter für Demokratiebildung und Aufklärung werden. Hinzu kommen strategisch relevante Effekte für die Stadtentwicklung im Südosten Nürnbergs in Verbindung mit dem neu entstehenden Quartier Lichtenreuth und der dort verorteten Technischen Universität.
Mit seiner Entscheidung stellt der Nürnberger Stadtrat die Weichen in Hinblick auf eine Investition in die Zukunft. Unterstützt von Bund und Land kann die Stadt Nürnberg einen einzigartigen Kulturort schaffen und ein Zeichen für eine zukunftsgewandte Erinnerungskultur setzen. Das Kulturbauvorhaben in und an der Kongresshalle wird auf die Attraktivität des Standorts Nürnberg einzahlen – sowohl in Hinblick auf das Kulturleben als auch als Standortfaktor, befördert durch eine Profilschärfung als lebendige, weltoffene Großstadt mit hoher Anziehungskraft.
Die Entscheidung des Stadtrats ist die Voraussetzung für weitere Ausschreibungen, Vergaben sowie Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Bayern: Ohne die Bestätigung der Gesamtfinanzierung bzw. den finanziellen Eigenbeitrag der Stadt Nürnberg kommt die Drittmittelfinanzierung von Bund und Land für die geplanten Ausbaumaßnahmen nicht zustande. Der Zeitfaktor spielt eine entscheidende Rolle. Jede Verzögerung hat
wesentlichen Einfluss auf die Zeitplanung sowie den Fertigstellungstermin der eng miteinander verzahnten Baumaßnahmen.
Mit der Beschlussfassung liegt es in der Verantwortung des Stadtrats, die Voraussetzungen für die Realisierung eines der national und international spannendsten und innovativsten Kulturbauvorhaben zu schaffen.