Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-9/2/3
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022
der Stadt Nürnberg
Mai 2024
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 6
1.3.1 Formelle Feststellungen 6 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7 1.3.3 Ergebnisrechnung 50 1.3.4 Finanzrechnung 67 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 73 1.3.6 Bürgschaften 74 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022 75 1.3.8 Anhang 75 1.3.9 Rechenschaftsbericht 75
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg 76
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 76 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung) 79 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 81 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022 82 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022 83 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 84 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 85 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022 86
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87
Seite 2 von 87 Inhaltsverzeichnis
1 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2023 begutachtet und vom Stadtrat am 13.12.2023 festgestellt. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergBad wird im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2024 begutachtet und dem Stadtrat anschließend zur Ferststellung vorgelegt.
Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushaltsund Wirtschaftsjahres 2022 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2022 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2023 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 ist in Teilen der geprüfte Jahresabschluss beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2022 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.
Die in der Sitzung am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 10.12.2021 vorgelegt. Als Anlage wurde außerdem eine Einschätzung der Auswirkungen des Finanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2022 bis 2031 beigefügt.
Mit Schreiben vom 22.12.2021 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht.
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Vorlagefrist für die Haushaltssatzung erfolgte im Haushaltsjahr 2021, wurde aber um mindestens 10 Tage überschritten.
Mit Schreiben vom 31.01.2022 und vor Erhalt der Genehmigung wurde der Regierung eine Mitteilung zur Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nachgereicht. Diese Anpassung der Haushaltssatzung resultierte aus per Bescheid noch im Dezember 2021 mitgeteilten um rd. 6,3 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen als eingeplant. Des Weiteren lag der Anfangsbestand der Finanzmittel zu Beginn des Jahres 2022 gegenüber der Planung von rd. 296,0 Mio. Euro um rd. 81,0 Mio. Euro höher bei ca. 377,0 Mio. Euro. In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde die in Tagesordnungspunkt zwei vorgebrachte Änderung einstimmig durch das Stadtratsgremium beschlossen.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 10.02.2022 die für den Haushalt 2022 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt.
Die Genehmigung enthielt als Nebenbestimmung aufschiebende Bedingungen. Als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Genehmigung wurde festgesetzt, dass o.g. Änderung der Haushaltssatzung durch den Stadtrat tatsächlich beschlossen wird und eine nicht im Haushaltsplan veranschlagte Schuldentilgung von 20 Mio. Euro zu leisten wäre. Außerdem dürfen keine weiteren großen und dauerhaften konsumtiven Ausgabenpositionen beschlossen werden, welche den Cashflow aus Verwaltungstätigkeit reduzieren und die dauernde Leistungsfähigkeit gefährden.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 02.03.2022. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
In ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2022 führt die Regierung folgende wesentliche Punkte aus:
Für den Ergebnishaushalt sieht die Regierung den Ausgleich des Gesamtbetrages an Aufwendungen, unter ständiger Zuhilfenahme der bilanziellen Rücklage, als dauerhaft nicht möglich an.
Die in der Haushaltsgenehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen werden dahingehend begründet, dass Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen ohne die eingebrachte Änderung nicht genehmigungsfähig gewesen wären. Nach Auffassung der Regierung führen die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen in Folgeperioden zu einer nicht mehr ausreichenden Liquidität. Die Genehmigung wurde ausdrücklich nur ausnahmsweise erteilt.
Bei den veranschlagten Kreditaufnahmen wurden die Zahlungsverpflichtungen aus den ÖPP- Projekten nicht berücksichtigt. Zwar sind diese nicht in die Kreditaufnahmen aufzunehmen, sollten aber ebenfalls über den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt werden.
Es werden bis zum Jahr 2025 strukturelle Probleme der städtischen Finanzplanung, unter stetig sich verschlechternden Finanz- und Plandaten, gesehen.
Die Rechtsaufsicht kritisiert, dass der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag abschließt und der Ausgleich des Gesamthaushaltes nur unter Inanspruchnahme der liquiden Mittel und der Ergebnisrücklage erreicht werden kann. Die Tilgung der Kredite (und kreditähnlichen Geschäfte) ist aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht erreicht und der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen nicht erwirtschaftet.
Hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen wurden diese als genehmigungsfähig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt in den künftigen Haushaltsjahren deutliche Einsparungsmaßnahmen umsetzt.
Insgesamt sieht sich die Regierung von Mittelfranken in „tiefer Sorge“ und gibt nachfolgend aufgeführte Hinweise zur künftigen Haushaltsplanung:
Den Pflichtaufgaben ist Vorrang vor den freiwilligen Aufgaben einzuräumen. Dies betrifft sowohl den eigenen als auch den übertragen Wirkungskreis,
bei den übertragenen Haushaltsresten wäre die Realisierbarkeit und Erforderlichkeit kritisch zu hinterfragen,
die Vorbelastung der nachfolgenden Haushaltsperioden durch die ÖPP- Projekte erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft mit gegebener „dauernder Leistungsfähigkeit“,
im Falle weiter sich verschlechternder Finanzdaten wären Unternehmensbeteiligungen noch kritischer zu hinterfragen,
Sparmaßnahmen zur dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung sind dringend anzuraten.
In ihrer Schlussbemerkung führt die Regierung aus, dass die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2025 die Zwei-Milliardengrenze überschreiten und sich dann absehbar der Drei-Milliardengrenze annähern wird. Es ist zu befürchten, dass die Verschuldung damit allmählich „außer Kontrolle“ gerät.
Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch die Entnahme aus der Ergebnisrücklage ist auf Dauer nicht möglich.
Die Finanzierung des Finanzhaushaltes ohne Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen stellt nach Auffassung der Regierung die dauernde Leistungsfähigkeit bzw. dauerhafte Zahlungsfähigkeit immer mehr in Frage. Die Handlungsweise, die noch vorhandenen Rücklagen zur Tilgung bereits eingegangener Verpflichtungen zu verwenden, wird laut Regierung mittelfristig zur Zahlungsunfähigkeit führen.
Der Haushalt ist zeitnah zu konsolidieren, was durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden muss. Nur so bleibt die Stadt wenigstens im begrenzten Ausmaß leistungsfähig und kann genehmigungsfähige Haushalte aufstellen.
Wenn dies nicht gelingt, sieht die Regierung für die Zukunft den nahezu vollständigen Verlust der im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bestehenden Gestaltungsspielräume.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2022 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
Der Nachtragshaushalt musste infolge Mehrauszahlungen für Ansatzveränderungen bei Investitionsförderungen in Höhe von 258.650,00 Euro aufgestellt werden. Diese waren nachtragshaushaltspflichtig und bereits genehmigt. Die Anpassungen wurden sowohl im Ergebnisals auch im Finanzhaushalt veranschlagt. Die Deckung im 1. Nachtragshaushalt erfolgte über Mehreinzahlungen und war somit saldo-neutral. Änderungen der geplanten Kreditermächtigungen und Verpflichtungsaufnahmen mussten nicht eingeplant werden.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 03.11.2022 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.
Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26 vom 21.12.2022.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2022
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV-Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg u. a. eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan rechtsaufsichtlich genehmigt worden.
Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
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Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 386,62 Mio. Euro oder 6,5 % auf 6,31 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 387,79 Mio. Euro auf 6,31 Mrd. Euro. Das Umlaufvermögen sank lediglich um 4,27 Mio. Euro auf 666,62 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt bei 16,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 15,7 %). Dabei stieg das Eigenkapital 2022 gegenüber dem Vorjahr um 15,0 % auf 1,069 Mrd. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Lizenzen | 44.816,00 | 57.971,00 | |||
| EDV-Software | 6.429.926,00 | 4.870.144,00 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen | 236.623.314,00 | 229.541.947,00 | |||
| Summe | 243.098.056,00 | 234.470.062,00 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 8,63 Mio. Euro bzw. 3,7 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,55 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 13,16 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 16,08 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 1,56 Mio. Euro auf 6,43 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 3,43 Mio. Euro entfallen zum größten Teil auf die Einführung von SAP S/4 HANA (1,60 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden u.a. Aufwendungen zur Erneuerung der Datensicherungssoftware, Lizenzen und Software Upgrades aktiviert.
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 21,28 Mio. Euro zurückzuführen. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen (u.a. KiTa Weihergartenstraße 12 in Höhe von 2,75 Mio. Euro, KiTa Eckenstraße 26 in Höhe von 2,00 Mio. Euro und KiTa Breslauer Straße 201 in Höhe von 2,00 Mio. Euro). Die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses sind an dieser Stelle nicht zutreffend. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen beträgt in Summe 17,11 Mio. Euro statt 16,83 Mio. Euro und die Zuwendungen für die Kitas Großgründlacher Straße 41 sowie Hohenbuckstraße 11 belaufen sich auf 214 TEuro statt 2,13 Mio. Euro bzw. auf 209 TEuro statt 2,07 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 367 TEuro Zuschüsse an eingetragene Vereine, mit 959 TEuro die Surferwelle in der Pegnitz und mit 1,50 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn.
| II. | Sachanlagen | 31.12.2022 Euro | 31.12.2021 Euro |
|---|---|---|---|
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 272.608.188,05 | 256.437.521,80 |
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.522.353.840,49 | 1.329.129.284,41 |
| 3. | Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch | 1.668.296.059,53 | 1.689.630.223,86 |
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 9.427.173,00 | 9.677.098,00 |
| 5. | Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 395.196.569,17 | 395.332.319,90 |
| 6. | Fahrzeuge | 6.612.101,00 | 7.020.458,00 |
| 7. | Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung | 98.312.020,50 | 94.753.946,02 |
| 8. | Anlagen im Bau | 427.984.144,13 | 307.969.208,55 |
| Summe | 4.400.790.095,87 | 4.089.950.060,54 |
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 310,84 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 31.12.2022 Euro | 31.12.2021 Euro |
|---|---|---|
| Rechte | ||
| Grünflächen | 32.711.795,86 | 27.055.347,80 |
| Ackerland | 65.775.913,01 | 52.979.656,67 |
| Wald, Forst | 20.278.109,76 | 20.141.905,40 |
| Sonstige unbebaute Grundstücke | 141.913.714,04 | 144.331.955,55 |
| Ruhende und fließende Gewässer | 11.928.655,38 | 11.928.656,38 |
| Summe | 272.608.188,05 | 256.437.521,80 |
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 16,17 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (18,17 Mio. Euro) und Umbuchungen (2,02 Mio. Euro) Wertminderungen durch Abgänge (4,02 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (5,70 Mio. Euro) und Ackerland (12,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in der Liegnitzer Straße 498, 500 (4,57 Mio. Euro) und in Unterer Espan (645 TEuro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland betreffen die Grundstücke Stöck (3,28 Mio. Euro), Lerchenäcker (2,95 Mio. Euro) und Nähe Thoner Weg (2,52 Mio. Euro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Rechte | Euro | Euro | |||
| Kindertageseinrichtungen | 170.261.838,00 | 161.843.638,00 | |||
| Schulen | 496.628.146,00 | 368.048.788,00 | |||
| Wohnbauten | 8.409.908,00 | 8.439.093,00 | |||
| Verwaltungsgebäude | 57.264.494,00 | 54.113.092,00 | |||
| Betriebsgebäude | 4.558.622,00 | 4.660.831,00 | |||
| Sonstige Bauten | 409.980.055,00 | 371.558.132,00 | |||
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 375.250.777,49 | 360.465.710,41 | |||
| Summe | 1.522.353.840,49 | 1.329.129.284,41 |
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 193,22 Mio. Euro bzw. 14,5 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 226,45 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (4,42 Mio. Euro) und Abschreibungen (28,80 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 226,45 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 156,59 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit 5,62 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude, mit 47,49 Mio. Euro auf sonstige Bauten und mit 15,60 Mio. Euro auf die bebauten Grundstücke.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (insgesamt 11,96 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort in der Wandererstraße 170 (7,09 Mio. Euro) und den Kinderhort in der Striegauer Straße 9 (3,42 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 144,63 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die neue Bertolt-Brecht-Schule (118,73 Mio. Euro) sowie auf den Erwerb des Gebäudes der staatlichen Berufsschule in der Schoppershofstraße 80 (19,31 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf die Sanierung der Gaststätte am Kartäusertor 1 („Tucherbräu am Opernhaus“) in Höhe von 5,34 Mio. Euro. Das Gebäude diente bei Erwerb als Verwaltungsgebäude, mittlerweile wird das Gebäude jedoch nur noch für gastronomische Zwecke genutzt. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung wird das Gebäude in den Folgeabschlüssen unter der Anlagenklasse „Sonstige Bauten“ ausgewiesen.
Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Turnhalle der Bertolt-Brecht-Schule (44,54 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die bei den bebauten Grundstücken verzeichneten Zugänge beinhalten insbesondere den Erwerb des Grundstücks in der Schoppershofer Straße 80 (11,33 Mio. Euro).
Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Abriss des Martin-Behaim- Gymnasiums inkl. Turnhalle und Pavillon in Höhe von 2,76 Mio. Euro (Buchwertabgang 2,13 Mio. Euro) und den Abriss des Erweiterungsbaus der Dunant-Schule in Höhe von 845 TEuro (Buchwertabgang 625 TEuro).
In der Jahresabschlussprüfung 2021 wurde festgestellt, dass im Rahmen der Bereinigung der Zugangsbewertung Anlagen mit einem Gesamtbuchtwert von 2,49 Mio. Euro zu wenig außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Die außerplanmäßigen Abschreibungen der entsprechenden Anlagen wurden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2022 noch ungelöst. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich mit Rpr im Austausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaßnahme umzusetzen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der Höhe der verwendeten Nutzungsdauer ist an dieser Stelle Folgendes anzumerken. Die Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten entspricht einem Abschreibungssatz von ca. 1,7 %. Laut Steuerrecht (§ 7 Abs. 4 EStG) sind je nach Datum der Fertigstellung Abschreibungssätze von 3,0 %, 2,0 % oder 2,5 % zu verwenden.
Die KommHV-Doppik lässt zwar eine höhere als in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer zu, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen (6.8.2 Bewertungsrichtlinie). Diese Begründung für den Ansatz eines Abschreibungssatzes von 1,7 % bei der Stadt Nürnberg liegt allerdings nicht vor. Der angewandte Abschreibungssatz von 1,7 % stammt noch aus der kameralen Vermögensrechnung, eine Ermittlungs- bzw. Berechnungsgrundlage hierzu ist nicht mehr auffindbar.
In Anbetracht der steuerlichen Abschreibungssätze ist es zumindest fraglich, ob die angesetzte Nutzungsdauer in Höhe von 58 Jahren und 10 Monaten bei Gebäuden der Stadt noch sachgerecht ist.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
| Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| meingebrauch | Euro | Euro | |||
| Grund und Boden des Infrastrukturvermögens | 863.837.066,14 | 860.647.664,47 | |||
| Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens | 557.078.770,39 | 568.111.643,39 | |||
| Gleisanlagen mit Streckenausrüstung | 86.631.165,00 | 92.177.442,00 | |||
| Versorgungsnetze | 863.819,00 | 948.986,00 | |||
| Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen | 159.885.239,00 | 167.744.488,00 | |||
| Summe | 1.668.296.059,53 | 1.689.630.223,86 |
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich insgesamt um 21,33 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
| Euro | |
|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2022 | 1.689.630.223,86 |
| + Zugänge/Nachaktivierungen | 17.862.582,10 |
| - Abgänge | 577.835,75 |
| +/- Umbuchungen | 11.413.938,39 |
| - Abschreibungen | 50.043.158,07 |
| + Zuschreibungen | 10.309,00 |
| Endbestand 31.12.2022 | 1.668.296.059,53 |
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 29,28 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten“ (16,74 Mio. Euro), „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (4,87 Mio. Euro), „Grund Infrastrukturvermögen“ (3,70 Mio. Euro) und „Gleisanlagen mit Streckenausrüstung“ (2,54 Mio. Euro).
Die größten Zugänge und Umbuchungen betreffen die Außenanlage der Bertolt-Brecht-Schule (5,24 Mio. Euro), den Spielplatz Rechenberg (2,61 Mio. Euro) sowie den Spielplatz und die Grünanlagen Jamnitzerplatz (1,56 Mio. Euro).
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens bewegen sich mit 50,04 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Bauten auf fremdem Grund und Boden | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 9.427.173,00 | 9.677.098,00 |
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 250 TEuro und ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
| Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Kunstgegenstände | 394.538.216,62 | 394.673.967,35 | ||
| Baudenkmäler | 658.352,55 | 658.352,55 | ||
| Summe | 395.196.569,17 | 395.332.319,90 |
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 136 TEuro auf 395,20 Mio. Euro verringert. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 8,46 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge in Höhe von 8,60 Mio. Euro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst- und Sammlungsgegenstände wurde im August
2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Inventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegenstände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemängelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bilanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln. Die Wertgutachten im Bereich der Stadtbibliothek wurden nun im Jahresabschluss 2022 verarbeitet und führten zu Nachaktivierungen in Höhe von 7,94 Mio. Euro und Abwertungen (Abgänge) in Höhe von 8,60 Mio. Euro.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
Zu 6. Fahrzeuge
| Fahrzeuge | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Pkw | 613.241,00 | 638.226,00 | ||
| Lkw | 246.117,00 | 301.676,00 | ||
| Spezialfahrzeuge | 3.945.691,00 | 4.244.258,00 | ||
| Sonstige Fahrzeuge | 1.807.052,00 | 1.836.298,00 | ||
| Summe | 6.612.101,00 | 7.020.458,00 |
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 408 TEuro bzw. 5,8 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 934 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,34 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 1 TEuro gegenüber.
Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 531 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 155 TEuro auf PKW, mit 2 TEuro auf LKW und mit 246 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
| Maschinen, technische Anlagen, BGA | 31.12.2022 Euro | 31.12.2021 Euro |
|---|---|---|
| Maschinen | 3.773.085,00 | 4.099.311,00 |
| Technische Anlagen | 4.014.089,00 | 4.776.307,00 |
| Betriebsvorrichtungen | 22.091.054,00 | 22.271.991,00 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 68.430.815,50 | 63.053.597,02 |
| GWG | 2.977,00 | 552.740,00 |
| Summe | 98.312.020,50 | 94.753.946,02 |
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,56 Mio. Euro auf 98,31 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich um 550 TEuro auf 3 TEuro. Die Entwicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
Der Buchwert der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 98.312.020,50 Euro weicht von der Bilanz vor Ergebnisverwendung ab und ist dort um 36.513,60 Euro zu niedrig angesetzt. Die Abstimmung zur Bilanz nach Ergebnisverwendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung.
Zu 8. Anlagen im Bau
| Anlagen im Bau | 31.12.2022 Euro | 31.12.2021 Euro |
|---|---|---|
| 427.984.144,13 | 307.969.208,55 |
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 120,01 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 168,21 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 48,19 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 35,11 Mio. Euro auf die Erweiterung der U- Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf, mit 7,88 Mio. Euro auf den Neubau Schulzentrum Südwest und mit 4,15 Mio. Euro auf die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Des Weiteren entfallen 4,16 Mio. Euro auf den Erwerb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadtteil Langwasser zur Errichtung eines Schulzentrums, 7,85 Mio. Euro auf den Neubau der Grundschule Forchheimer Straße, 5,11 Mio. Euro auf den Ausbau des Dokuzentrums sowie 6,59 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des Künstlerhauses in der Königstraße 93.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren
im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau sowie auf sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens und der bebauten Grundstücke.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2022 mit 129,14 Mio. Euro auf die U-Bahninfrastruktur und mit 107,72 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.
Der Buchwert der Anlagen im Bau in Höhe von 427.984.144,13 Euro weicht von der Bilanz vor Ergebnisverwendung ab und ist dort um 36.513,60 Euro zu hoch angesetzt. Die Abstimmung zur Bilanz nach Ergebnisverwendung hingegen erfolgte ohne Beanstandung.
Darüber hinaus enthält der von Stk vorgelegte Anlagenspiegel in den Summenzeilen vereinzelt rechnerische Fehler. Zum einen sind die Summen der gesamten Anfangsbestände der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen nicht richtig, zum anderen sind die Summe des Vorjahresbuchwerts der Finanzanlagen und des gesamten Anlagevermögens nicht korrekt dargestellt.
| III. | Finanzanlagen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen | 870.656.742,23 | 798.756.616,36 | ||
| 2. | Wertpapiere | 20.228.436,62 | 21.589.920,90 | ||
| 3. | Versorgungsrücklage | 34.957.636,16 | 34.957.636,16 | ||
| 4. | Ausleihungen | 28.820.287,80 | 31.041.317,22 | ||
| Summe | 954.663.102,81 | 886.345.490,64 |
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verbundene Unternehmen | 690.494.703,85 | 609.329.132,10 | ||
| Beteiligungen | 137.230.297,53 | 147.228.662,41 | ||
| Sondervermögen | 42.931.740,85 | 42.198.821,85 | ||
| Summe | 870.656.742,23 | 798.756.616,36 |
Verbundene Unternehmen
Der Beteiligungsbuchwert bei den verbundenen Unternehmen erhöhte sich in 2022 um 81,17 Mio. Euro. Mit Vertrag vom 19. Dezember 2022 hatte die Stadt Nürnberg weitere 10,01 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2022 auf 321,00 Mio. Euro.
Das Kommunalunternehmen Klinikum ist mit 127,71 Mio. Euro in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens in 2010 sowie weitere Einlagen in nachfolgenden Jahren den Beteiligungsbuchwert erhöhen durften. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem BKPV und der Stadt Nürnberg wurde die Angelegenheit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde eine Rückstellung
in Höhe von 111,75 Mio. Euro gebildet. Unter Berücksichtigung dieser Rückstellung beläuft sich der Bilanzansatz des Klinikums zum 31.12.2022 wie im Vorjahr auf 16,00 Mio. Euro.
Die Anteile an der NürnbergStift Service GmbH sind mit 25 TEuro ausgewiesen. Die Gesellschaft hat in den Jahren 2021 und 2022 deutliche Verluste erwirtschaftet, so das zum 31.12.2022 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rd. 430 TEuro besteht. Zwar besteht seit 2021 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 382 TEuro in der Bilanz der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss der Prüfung wurde aber weder ein Verlustausgleich gezahlt noch ein entsprechender Beschluss gefasst. Sollte zeitnah kein Verlustausgleich erfolgen bzw. sich die Ergebnissituation der Nürnberg Stift Service GmbH nicht nachhaltig verbessern, ist die Finanzanlage nach Auffassung von Rpr wertzuberichtigen.
Beteiligungen und Sondervermögen
Der Wertansatz der Beteiligungen verminderte sich aufgrund der Abschreibung der Nürnberg- Messe GmbH um 10,00 Mio. Euro. Das Sondervermögen hingegen erhöhte sich um 733 TEuro. Grund war die Einlage eines Grundstücks durch die Stadt in der Raudtener Straße.
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finazanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2022 betrug 43,95 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihungen an Sondervermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2022 beläuft sich der Bestand an
verkauften Darlehensforderungen auf 213 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 298 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (213 TEuro) eine entsprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2022 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Neue Darlehen wurden in 2022 nicht ausgereicht. Zum 31.12.2022 belaufen sich die Wohnungsbaudarlehen in Summe auf 9,68 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2022 mit 5,23 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2022 ein Ertrag von 81 TEuro.
B. Umlaufvermögen
| I. | Vorräte | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Rohstoffe | 96.975,00 | 111.975,00 | |||
| Hilfsstoffe | 3.522,64 | 16.823,83 | |||
| Betriebsstoffe | 46.939,95 | 43.213,06 | |||
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 433.535,96 | 386.577,49 | |||
| Grundstücke des Umlaufvermögens | 30.728.783,69 | 40.162.925,83 | |||
| Summe | 31.309.757,24 | 40.721.515,21 |
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 147 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war im Gegensatz zu den Vorjahren im Rahmen der Inventur für das Jahr 2022 nun nicht mehr höher als der tatsächlich vorhandene Bestand. Insofern war keine Korrektur von Inventurdifferenzen mehr nötig.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 434 TEuro handelt es sich zum großen Teil (368 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städtischen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2022 insgesamt um 47 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2022 auf 66 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von knapp 1 TEuro resultierte. Diesbezüglich wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2022 in Summe nun wieder ein Rückgang um 9,41 Mio. Euro auf 31,31 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen.
Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2022 insgesamt eine Abnahme von 9,43 Mio. Euro. Diese stammt größtenteils aus Abgängen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV- Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Abgabenforderungen | 90.068.008,84 | 84.385.255,88 | ||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen | 4.507.375,24 | 3.915.822,45 | ||
| 3. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen | 25.775.435,50 | 39.883.772,05 | ||
| 4. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen | 76.987.972,76 | 33.388.417,42 | ||
| 5. | Sonstige Vermögensgegenstände | 75.063.079,27 | 54.813.653,11 | ||
| Summe | 272.401.871,61 | 216.386.920,91 |
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 56,01 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden wie in den Vorjahren auch für 2022 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,07 Mio. Euro auf insgesamt 54,90 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 51,72 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 1,51 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,80 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (23,06 Mio. Euro), Beiträgen (2,54 Mio. Euro), Steuern (62,19 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,27 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2022 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,68 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich am Anstieg der Gebührenforderungen (+3,84 Mio. Euro) sowie an der Zunahme der Steuerforderungen um 2,12 Mio. Euro. Leichte Rückgänge waren hingegen bei den Beitragsforderungen (-0,14 Mio. Euro) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (-0,15 Mio. Euro) zu verzeicnen. Die höheren Gebührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen Erträgen im Zusammenhang mit KiTa-Gebühren (+3,90 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben
den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 48,06 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2022 eine Gesamthöhe von 59,37 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht, Bestattungsgebühren usw.) hatten zum 31.12.2022 einen Gesamtsaldo von insgesamt 4,51 Mio. Euro und damit um 592 TEuro mehr als im Vorjahr. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,38 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 432 TEuro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Diese weisen mit 20,24 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr: 35,08 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 14,84 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Bewegungen auf den Konten der WBG KommunalGmbH (-13,39 Mio. Euro), der Eigenbetriebe SÖR (-8,07 Mio. Euro) und SUN (-2,19 Mio. Euro). Dem stehen Zuwächse bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+6,54 Mio. Euro), der Noris-Arbeit gGmbH (+1,32 Mio. Euro) sowie der Eigenbetriebe NürnbergStift (+0,45 Mio. Euro) und NürnbergBad (+0,53 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2022 um insgesamt 14,11 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit größtenteils auf die in Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Nennenswerte Anstiege waren hier bei den Forderungen gegenüber der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft hauptsächlich aus Avalprovisionen im Zusammenhang mit Bürgschaften zur Finanzierung von Straßen- und U-Bahnen (517 TEuro) sowie dem Eigenbetrieb ASN aus zusätzlichen Verwaltungskostenerstattungen (480 TEuro) gegeben. Letztgenannte Posten summieren sich Ende 2022 auf mittlerweile 2,64 Mio. Euro. Des Weiteren waren Honorarzahlungen von SUN im Rahmen der durch das Hochbauamt durchgeführten Instandhaltung technischer Anlagen (370 TEuro) und aus Bauherrenaufgaben (212 TEuro) zum Bilanzstichtag 2022 noch nicht geleistet.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 43,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 1,29 Mio. Euro auf insgesamt 18,28 Mio. Euro zu. Die Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den Vorjahren nun wieder um 39,0 Mio. Euro, was hauptsächlich aus den massiv gestiegenen Erstattungsansprüchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) resultiert. Zum 31.12.2022 belaufen sie sich auf 43,43 Mio. Euro. Auch bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände war im Rahmen der Abrechnung von Gastschulbeiträgen und der Kosten von Heimschülern ein Anstieg (+1,63 Mio. Euro) zu verzeichnen. Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 1,14 Mio. Euro zu. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Forderungen gegenüber dem Jobcenter Nürnberg aus Erstattung von Sozialhilfeleistungen waren der hauptsächliche Grund für den Zuwachs. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen verzeichnen analog zu den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg. Er beträgt für das Jahr 2022 in Summe 793 TEuro, wodurch der Bestand bis zum Bilanzstichtag auf 6,84 Mio. Euro angewachsen ist. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres
2022 auf 964 TEuro. Im mehrjährigen Vergleich ist auch hier ein kontinuierlicher Anstieg gegeben. Bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche erfolgten zudem Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,18 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war für das Jahr 2022 in den meisten Fällen möglich. Lediglich bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen musste eine Abweichung festgestellt werden. Diese war allerdings nur geringfügig und somit unwesentlich. Die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Gegensatz zum Vorjahr für 2022 im Hauptbuch (SAP FI) wieder vollumfänglich korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Forderungen gegen Mitarbeitende | 62.740,95 | 61.522,50 | ||
| Andere sonstige Vermögensgegenstände | 66.892.595,82 | 46.938.716,90 | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 2.546.047,01 | 2.758.630,34 | ||
| Durchlaufende Gelder | 13.782,79 | 14.244,08 | ||
| Verrechnungskonten | 5.547.912,70 | 5.040.539,29 | ||
| Summe | 75.063.079,27 | 54.813.653,11 |
Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb diese Position mit 63 TEuro weitgehend konstant.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen diese Posten in 2022 wieder bedeutsam um 19,95 Mio. Euro auf 66,42 Mio. Euro zu. Dieser Zuwachs resultiert hauptsächlich aus abgegrenzten Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und -ersatz sowie Gewerbesteuerumlage in Summe von 15,24 Mio. Euro.
In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2022 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 3,19 Mio. Euro und für die Beihilfeleistungen 91 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (882 TEuro) sowie nachträgliche Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 733 TEuro abgegrenzt. Des Weiteren sind hier abgegrenzte Bestattungserlöse der Friedhofsverwaltung (736 TEuro) und Zuweisungen vom Land für Personalkosten im Schulbereich (544 TEuro) enthalten. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen von nunmehr 161 TEuro ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringeren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 212 TEuro auf insgesamt 2,55 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind.
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend konstant bei 14 TEuro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die Posten jedoch alle ausgeglichen.
Die für das Jahr 2022 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit mittlerweile insgesamt 2,12 Mio. Euro (Vorjahr: 848 TEuro). Deren Anstieg war der hauptsächliche Grund für die Zunahme des Gesamtsaldos der debitorischen Verrechnungskonten um 2,41 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer der Eigenbetriebe ASN und NürnbergBad (831 TEuro) trugen hierzu bei. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von 177 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 274 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohnraum (471 TEuro) zu nennen.
| III. | Liquide Mittel | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Kassenbestand | 794.181,76 | 1.014.466,53 | ||
| 2. | Bankguthaben | 362.118.860,32 | 412.775.140,71 | ||
| Summe | 362.913.042,08 | 413.789.607,24 |
Basis der zum 31.12.2022 ausgewiesenen Beträge waren die am 02.01.2023 nachgewiesenen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12.2022 geschlossen, so das kein Tagesabschluss für diesen Tag erstellt wurde.
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 306,3 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit 251,7 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 233,2 TEuro bilanziert. Darüber hinaus wies der Saldo des Verrechnungskontos der Rücklastschriften für die Zahlstellen 0,9 TEuro aus. Alle anderen Verrechnungskonten waren ausgeglichen. An eingenommenen, aber bei KaSt noch nicht eingelieferten Barzahlungen des Gesundheitsamtes, waren 2,0 TEuro aufgeführt.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 300,6 Mio. Euro. Die Abschlusssalden der Geschäftskonten konnten bis auf das Konto „Girokonten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ mit einem Betrag von 61,2 Mio. Euro abgestimmt werden. Die Clearingkonten wiesen einen Bestand von rd. 62,0 TEuro aus.
Unter dem SAP-Konto „Girokonten außerh. SAP Sparkasse (Schule Stiftungen)“ waren Bankkonten bei der Sparkasse Nürnberg mit 342.462,20 Euro ausgewiesen. Diese Konten wurden
nicht über Zahlstellen und ohne Einzelbuchung der Zahlungsvorgänge geführt. Gegenüber Rpr wurden die Kontensalden per 31.12.2022 in Listen des Kreditinstitutes nachgewiesen. Der in diesen Listen kumulierte Betrag von 311.361,79 Euro weicht wie in den Vorjahren wieder vom gebuchten Wert ab. Laut Kassen- und Steueramt wurde der Differenzbetrag im April nach dem Bilanzstichtag anhand der Saldenbestätigungen eingestellt. Der korrekte und Cent-genaue Nachweis der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sollte bei einer ordnungsgemäß geführten Finanzbuchhaltung möglich sein. Das Kassen- und Steueramt muss daher sicherstellen, dass der für den nächsten Jahresabschluss ausgewiesene Wert dieser Bankkonten mit den Saldenbestätigungen abstimmbar wird.
Es wurde weiter festgestellt, dass ein Bankkonto (mit Guthaben) in der Bilanzstruktur nicht unter den liquiden Mitteln, sondern unter den sonstigen Vermögensgegenständen geführt wurde. In Abstimmung mit dem Kassen- und Steueramt sowie der Stadtkämmerei wurde hier eine Umgruppierung unter die liquiden Mittel angestoßen.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 1. | Disagio | 34.950,00 | 128.150,00 | |
| 2. | Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2022 | 18.311.246,87 | 17.673.893,87 | |
| 3. | Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII | 7.043.477,23 | 5.808.965,34 | |
| 4. | Leistungen nach dem SGB II | -43.217,40 | 9.410,33 | |
| 5. | sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 15.125.407,36 | 13.740.846,28 | |
| Summe | 40.471.864,06 | 37.361.265,82 |
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.
Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 3,11 Mio. Euro ist insbesondere auf den Anstieg der vorschüssig gezahlten Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (+1,23 Mio. Euro) sowie höheren sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+1,38 Mio. Euro) zurückzuführen.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2023 wurden die auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie die auf die verbundenen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N-ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallenden Anteile jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt. Diese Anteile sind damit nicht in der aktiven Rechnungsabgrenzung enthalten.
Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2022 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2022) im Voraus für den Monat Januar 2023 ausbezahlt wurden. Ursache für die höhere Abgrenzung waren die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Sozialleistungen.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betreffen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2022 angeforderten Mittel für Januar 2023.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2023 rd. 8,55 Mio. Euro
Grundstückskauf Gemarkung Worzeldorf rd. 1,96 Mio. Euro
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2023 rd. 1,24 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2022 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
| A. | Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| I. | Basiskapital | 695.322.863,16 | 698.539.520,14 | ||
| II. | Rücklagen | 390.310.883,44 | 244.635.068,48 | ||
| III. | Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) | -16.872.149,87 | -13.704.802,88 | ||
| Summe | 1.068.761.596,73 | 929.469.785,74 |
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
| I. | Basiskapital | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Basiskapital Stadt | 665.278.406,28 | 665.278.406,28 | ||
| 2. | Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage | 993.351,40 | 993.351,40 | ||
| 3. | Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 21.724.353,94 | 21.110.736,11 | ||
| 4. | Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen | 6.778.670,20 | 6.797.606,73 | ||
| 5. | Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen | 2.812.615,99 | 2.572.614,86 | ||
| 6. | Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen | -2.264.534,65 | 1.786.804,76 | ||
| Summe | 695.322.863,16 | 698.539.520,14 |
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wie schon im Vorjahr mussten zum 31.12.2022 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 613.617,83 Euro auf 21.724.353,94 Euro. Diese Veränderung resultiert aus der Abwicklung der Nachlässe der Stifter bei der Mathilde-Gottschalk-Stiftung mit 600.000,00 Euro und bei der Stamm-Schmitt-Stiftung mit 13.617,83 Euro.
| Stiftung | Zugang Grundstockvermögen | |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Mathilde-Gottschalk-Stiftung | 600.000,00 Euro | |
| Stamm-Schmitt-Stiftung | 13.617,83 Euro | |
| Summe | 613.617,83 Euro |
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
In den Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss wurde die Minderung des Bilanzpostens auf mehrere Stiftungen bezogen. Tatsächlich betraf diese Reduzierung nur die Heinrich und Amalie Lang-Stiftung.
Im Jahr 2021 war für diese Stiftung aus einem Nachlass der Betrag von 73.106,60 Euro als Zustiftung eingebracht worden. Die nunmehr im Berichtsjahr erstellte Endabrechnung ergab einen um 18.936,53 Euro niedrigeren Betrag. Die im Grundstockvermögen der Jahresabschlussbilanz 2022 eingestellten Zustiftungen wurden somit, um diesen Betrag vermindert, mit 6.778.670,20 Euro ausgewiesen.
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 240.001,13 Euro auf 2.812.615,99 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.
Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:
| Stiftung | Zuführungen zum Grund- | |
|---|---|---|
| stockvermögen | ||
| Euro | ||
| Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ | 10.000,00 | |
| Heinrich und Amalie Lang-Stiftung | 27.073,70 | |
| Eberhard und Fanny Ermann`sche Stiftung | 3.649,06 | |
| Otto Lauterbach-Stiftung | 10.000,00 | |
| Marie-Hack-Stiftung | 80.000,00 | |
| Andreas-Winterbauer-Stiftung | 6.017,28 | |
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten | 15.000,00 | |
| Andreas-Staudt-Stiftung | 4.020,16 | |
| Johann und Liselotte Lehner Stiftung | 24.932,83 | |
| Gustav Riedner - Karl Weißmann – Stipendienstiftung | 5.000,00 | |
| Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung | 5.000,00 | |
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 4.697,61 | |
| Werner und Elisabeth Krauß Stiftung | 2.368,23 | |
| Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung | 10.000,00 | |
| Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung | 8.195,90 | |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 21.245,00 | |
| Stiftung Klinikum Nürnberg | 2.801,36 | |
| Summe | 240.001,13 |
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Insgesamt reduzierte sich das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen massiv um 4.051.339,41 Euro auf -2.264.534,65 Euro. Der Eigenkapitalposten musste nunmehr mit einem negativen Betrag ausgewiesen werden. Ursächlich waren hauptsächlich die nicht ergebniswirksam und direkt gegen das Grundstockvermögen gebuchten Abwertungen auf den Wertpapierbestand. Bei den abgewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um festverzinsliche Landesanleihen. Die Stiftungsverwaltung hält diese Anlagen im Regelfall bis zum Fälligkeitstermin vor, so dass dann der volle Nominal- und damit weitgehend auch der Anschaffungswert wieder realisiert wird. Insoweit die Stiftungsverwaltung diese Anlagestrategie beibehält ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass spätestens zum Ende des Fälligkeitstermins die Anschaffungskosten wieder aufgeholt werden. Hinsichtlich seiner Aussagekraft ist der negative Saldo dieses Eigenkapitalpostens also relativiert zu betrachten.
| II. | Rücklagen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Ergebnisrücklage | 382.834.381,98 | 242.555.817,11 | ||
| 2. | Sonderrücklage Energiesparfonds | 5.000.000,00 | 0,00 | ||
| 3. | Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) | 1.797.887,39 | 1.375.682,74 | ||
| 4. | Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen | 678.614,07 | 703.568,63 | ||
| Summe | 390.310.883,44 | 244.635.068,48 |
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2022 auf einen Stand von 382,83 Mio. Euro. Der Anstieg um 140,28 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“, „Telekommunikationsnetz“ sowie dem in 2022 neu hinzugekommenen Energiesparfonds von 5,0 Mio. Euro) in 2022 in Höhe von 140,28 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+218 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-473 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-2,27 Mio. Euro).
Zu 2. Sonderrücklage Energiesparfonds
Im Jahr 2022 wurde die Sonderrücklage Energiesparfonds in Höhe von 5,0 Mio. Euro neu gebildet. Nach Nr. 7.3.1.4 Bewertungsrichtlinie Bayern (BewR) werden hier Mittel zur Finanzierung der gemäß Stadtratsbeschluss am 28.09.2022 beschlossenen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom thesauriert.
Zu 3. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung gebildet. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2022 nahmen diese Mittel um 422 TEuro auf 1,80 Mio. Euro zu.
Zu 4. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 24.954,56 Euro auf 703.568,63 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen (höchstmögliche Einstellungen) in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 215,0 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 240,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2022 für 32 der 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden.
Bei der Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung wurde die im Jahr 2021 nicht erreichte höchstmögliche Einstellung von 669,78 Euro nachgeholt, womit der Kapitalerhalt für dieses Jahr nachträglich nachgewiesen werden konnte. Die Aufholung des Jahres 2021 führte allerdings dazu, dass die höchstmögliche Einstellung nunmehr in 2022 um 46,39 Euro unterschritten wurde. Im Hinblick auf den geringen Differenzbetrag zur höchstmöglichen Einstellung von 1.011,68 Euro, wird der Kapitalerhalt für diese Stiftung trotzdem als erwirtschaftet gewertet.
Das Stiftungsvermögen der im Jahr 2021 neu begründeten Pocket-Opera-Company Stiftung stand im Bilanzjahr noch nicht zur Verfügung, so dass im Jahr 2022 ein negatives Jahresergebnis von -68,55 Euro ausgewiesen werden musste. Die Bildung von Mitteln zur Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage war somit nicht möglich. Insoweit das Stiftungsvermögen, welches derzeit nur anhand von Forderungen im Umlaufvermögen nachgewiesen ist, zur Verfügung steht ist davon auszugehen, dass ausreichend Mittel zur Sicherstellung des Kapitalerhaltes und zur Zweckausrichtung erwirtschaftet werden können.
Zusätzlich konnte für die Dr. Ing. Eduard Kurz-Stiftung, die Marie-Hack-Stiftung, die Leonhard Wagner Stiftung, die Erich und Grete Berwind Stiftung, die Ernst- und Berta Wurzer Stiftung sowie die Mathilde-Gottschalk-Stiftung die jeweils nicht vollständig erreichte höchstmögliche Einstellung der Vorperiode vollständig nachgeholt werden. Damit konnte für diese sechs Stiftungen der Kapitalerhalt auch für diesen Zeitraum als erwirtschaftet angesehen werden.
| III. | Verlustvortrag | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung | -68,55 | 0,00 | ||
| 2. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) | -4.021.228,67 | -3.548.518,62 | ||
| 3. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) | -12.850.852,65 | -10.156.284,26 | ||
| Summe | -16.872.149,87 | -13.704.802,88 |
Der „Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftung“ in Höhe von 68,55 Euro resultiert daraus, dass der Nachlass der Pocket-Opera-Stiftung im Jahr 2022 noch nicht abgewickelt wurde. Allerdings bestanden bereits rechtliche Zahlungsverpflichtungen. Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Fehlbetrages in 2022 um knapp 473 TEuro auf 4,02 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 musste für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortrages um 2,69 Mio. Euro auf 12,85 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2022 nach Ergebnisverwendung (2,27 Mio. Euro) sowie der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (422 TEuro).
B. Sonderposten
| B. | Sonderposten | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Sonderposten aus Zuwendungen | 922.371.728,32 | 898.842.369,55 | ||
| 2. | Sonderposten aus Beiträgen | 101.755.918,07 | 106.160.345,79 | ||
| 3. | Sonderposten aus Gebührenausgleich | 0,00 | 0,00 | ||
| 4. | Sonderposten aus Kostenerstattungen | 31.114.633,61 | 28.808.059,37 | ||
| 5. | Sonstige Sonderposten | 24.002.903,75 | 20.391.838,48 | ||
| Summe | 1.079.245.183,75 | 1.054.202.613,19 |
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 25,04 Mio. Euro bzw. 2,4 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 79,10 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 49,86 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,20 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Erhöhung bei den Sonderposten aus Beiträgen und aus Kostenerstattungen zu verzeichnen. Lediglich beim Sonderposten aus Beiträgen ist ein Rückgang festzustellen.
Die Sonderposten aus Zuwendungen erhöhten sich um 23,53 Mio. Euro auf 922,37 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 70,16 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 43,20 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,43 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 656,52 Mio. Euro (Vj.: 636,55 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 125,14 Mio. Euro (Vj.: 120,40 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (57,40 Mio. Euro) bzw. vom Bund (9,76 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 29,67 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,24 Mio. Euro aus.
Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 4,40 Mio. Euro bzw. 4,2 % auf 101,76 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 407 TEuro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,31 Mio. Euro auf 31,11 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,85 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,54 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 315 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 21,81 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden.
C. Rückstellungen
| C. | Rückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Pensions- und Beihilferückstellungen | 1.661.425.316,00 | 1.647.953.152,00 | ||
| 2. | Rückstellungen für Altersteilzeit | 11.454.321,00 | 9.941.298,00 | ||
| 3. | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 18.331.100,00 | 14.996.000,00 | ||
| 4. | Rückstellung für Altlasten | 5.415.500,00 | 5.498.500,00 | ||
| 5. | Bezirksumlagerückstellung | 511.000,00 | 511.000,00 | ||
| 6. | Steuerrückstellungen | 1.898.992,26 | 1.765.405,79 | ||
| 7. | Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken | 2.446.978,10 | 2.305.763,00 | ||
| 8. | Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen | 1.382.000,00 | 4.577.000,00 | ||
| 9. | Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen | 247.122,68 | 159.146,90 | ||
| 10. | Rückstellungen für Urlaub | 11.368.481,43 | 10.992.134,36 | ||
| 11. | Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte | 108.128,71 | 62.898,59 | ||
| 12. | Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik | 180.532.085,20 | 263.891.963,31 | ||
| Summe | 1.895.121.025,38 | 1.962.654.261,95 |
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind um 67,53 Mio. Euro niedriger als per Ende 2021. Dies entspricht einem Rückgang um 3,4 %. Damit machen die Rückstellungen 30,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 33,1 %) aus.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2022 um 13,47 Mio. Euro bzw. 0,8 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 87,7 % der Rückstellungen.
Der größte Rückgang erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (-83,36 Mio. Euro bzw. -31,6 %). Damit sank ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen von 13,5 % auf 9,5 %. Dies ist im Wesentlichen auf den Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der NürnbergMesse GmbH, der Flughafen Nürnberg GmbH sowie der noris inklusion gGmbH zurückzuführen.
Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellung für aktive Beamte | 234.244.860,00 | 228.758.545,00 | ||
| Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte | 189.740.554,00 | 182.157.680,00 | ||
| Rückstellung für Beamte im Ruhestand | 455.518.083,00 | 452.518.083,00 | ||
| Rückstellung für ehemals städtische Beamte | 40.632.528,00 | 46.669.226,00 | ||
| Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand | 453.921.555,00 | 456.532.603,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten | 496.622,00 | 463.465,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand | 40.632.528,00 | 46.533.768,00 | ||
| Summe | 1.416.792.862,00 | 1.413.633.369,00 |
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen blieben in 2022 nahezu unverändert (Anstieg um 3,16 Mio. Euro bzw. 0,2 %).
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| schäftigungsgruppen | Euro | Euro | |||
| Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter | 1.376.160.334,00 | 1.366.964.143,00 | |||
| Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) | 35.005.000,00 | 41.021.226,00 | |||
| Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern | 5.420.000,00 | 5.548.000,00 | |||
| Summe | 1.416.792.862,00 | 1.413.633.369,00 |
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Besoldungserhöhungen in 2022 sind berücksichtigt, nicht jedoch zukünftige Gehalts- oder Rententrends.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Der deutliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf die erhöhte Anzahl vor Sterbefällen aufgrund des hohen Alters vieler Versorgungsempfänger zurückzuführen.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf 38,23 Mio. Euro.
Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
| Beihilferückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 44.146.349,00 | 41.134.126,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 33.175.112,00 | 31.251.773,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte | 85.575.849,00 | 81.123.777,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte | 79.126.198,00 | 78.088.350,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 26.867,00 | 23.961,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN | 2.288.879,00 | 2.405.796,00 | ||
| Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner | 293.200,00 | 292.000,00 | ||
| Summe | 244.632.454,00 | 234.319.783,00 |
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2022 sind die Beihilferückstellungen nach einem leichten Rückgang in 2021 wieder deutlich gestiegen und zwar um 10,31 Mio. Euro bzw. 4,4 %.
Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 293 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klinikums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
| Beihilferückstel- | Beihilferückstellung | Veränderung zum Vorjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lung | Euro | Euro | zum Vorjahr % | ||||
| 2018 | 203.859.002,00 | 11.287.351,00 | 5,9 | ||||
| 2019 | 220.279.568,00 | 16.420.566,00 | 8,1 | ||||
| 2020 | 235.765.036,00 | 15.485.468,00 | 7,0 | ||||
| 2021 | 234.319.783,00 | -1.445.253,00 | -0,6 | ||||
| 2022 | 244.632.454,00 | 10.312.671,00 | 4,4 |
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||
| Beamte | 2.145.540,00 | 2.145.624,00 | |
| Beamte Lehrkräfte | 1.834.892,00 | 1.915.288,00 | |
| Arbeitnehmer | 7.473.889,00 | 5.880.386,00 | |
| Summe | 11.454.321,00 | 9.941.298,00 |
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Die Zunahme der Altersteilzeitrückstellungen aus den Vorjahren setzte sich fort (+1,51 Mio. Euro bzw. 15,2 %). Die Erhöhung resultiert dabei ausschließlich aus dem Tarifbereich, während sich bei den Beamten ein leichter Rückgang ergibt.
Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 18,33 Mio. Euro betreffen mit 6,42 Mio. Euro den Hoch- und mit 11,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Anstieg der Rückstellung um 3,33 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2022 fortgeführt.
Zu 4. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um 83 TEuro auf 5,42 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme einer Rückstellung in Höhe von 41 TEuro sowie auf die Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 42 TEuro zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen
In 2021 war eine Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 511 TEuro für die Bezirksumlage gebildet worden. Dies besteht fort. Da sich die Umlagekraft in Nürnberg 2024 erwartungsgemäß schlechter entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Für 2022 war daher keine Rückstellungsbildung veranlasst.
Zu 6. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,90 Mio. Euro. Sie entfallen zu 467 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Zum 31.12.2021 bestanden Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 1,17 Mio. Euro. Davon konnten in 2022 838 TEuro verbraucht und 225 TEuro aufgelöst werden. Zugleich wurden 1,33 Mio. Euro neu gebildet. Somit belaufen sich die Steuerückstellungen für zu erwartende Ertragsteuerzahlungen auf 1,43 Mio. Euro zum 31.12.2022.
Davon betreffen 735 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2022. Weitere 604 TEuro entfallen auf 2021, 93 TEuro resultieren aus der laufenden Betriebsprüfung und betreffen die Jahre 2016 bis 2019.
Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,17 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (136 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.
Von den Verfahren des Rechtsamtes entfallen 300 TEuro auf den Bau der Delfinlagune. In 2022 wurde die Rückstellung um 1,70 Mio. Euro für erhöht. Grund für die Erhöhung ist ein Normenkontrollverfahren wegen eines Bebauungsplanes. Da das Verfahren bereits seit 2019 anhängig ist, hätte die Rückstellung bereits 2019 gebildet werden müssen.
Die zum 31.12.2021 gebildete Rückstellung in Höhe rd. 1,50 Mio. Euro für zwei Verfahren zu Entgeltforderungen aus Beherbergungsverfahren wurde in 2022 zum großen Teil verbraucht, der Rest aufgelöst.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2022 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 341 Mio. Euro (-41 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
| Rückstellung für Verlustausgleiche | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| noris inklusion gGmbH für 2021 | 0,00 | 1.000.000,00 | ||
| noris inklusion gGmbH für 2022 | 1.000.000,00 | 0,00 | ||
| Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2020 | 0,00 | 615.000,00 | ||
| NürnbergBad für 2020 | 0,00 | 2.000.000,00 | ||
| NürnbergStift Service GmbH für 2021 | 382.000,00 | 382.000,00 | ||
| Frankenstadion Nürnberg für 2021 | 0,00 | 580.000,00 | ||
| Summe | 1.382.000,00 | 4.577.000,00 |
Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2021 wurde in Höhe von 778 TEuro verbraucht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 222 TEuro wurde ertragswirksam aufgelöst.
Die für den Verlust 2020 der NOA gebildete Rückstellung konnte aufgelöst werden, da der Verlustausgleich zwischenzeitlich erfolgt ist. In den Jahren 2021 und 2022 hat die NOA Verluste in Höhe von insgesamt 730 TEuro erzielt. Diese wurden – analog zur Behandlung in den Vorjahren – Mitte 2023 bzw. Anfang 2024 durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Nach Auffassung von Rpr hätte daher zum 31.12.2022 eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 730 TEuro gebildet werden müssen. Dies ist in den Folgejahren zu beachten.
Die Rückstellung für NüBad war in 2020 gebildet worden. Da in den Jahren 2020 und 2021 geringere Verluste als geplant erzielt worden waren, wurde die Rückstellung zum 31.12.2022 ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellung für den Verlustausgleich der NürnbergStift Service GmbH besteht fort, da der Ausgleich bislang nicht erfolgt ist.
Hinsichtlich des Eigenbetriebs FSN konnte die Rückstellung aufgelöst werden, da der Verlust geringer ausgefallen war als ursprünglich geplant.
Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 88 TEuro auf 247 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wurden bei 23 der insgesamt 34 Stiftungen (soweit vorhanden) die Anfangsbestände vollständig ausgereicht und zudem im Vergleich zum Anfangsbestand höhere Zweckausrichtungsrückstellungen ausgewiesen. Bei sechs dieser Stiftungen lagen keine Anfangsbestände vor. Somit wurden für diese 23 Stiftungen die rückgestellten Zweckausrichtungsmittel innerhalb der Zwei- Jahresfrist zeitnah ausgereicht.
Bei fünf weiteren Stiftungen lag ebenfalls eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel vor. Die Jahresendbestände dieser Stiftungen waren im Vergleich zum Anfangsbestand allerdings niedriger ausgewiesen.
Bei sechs weiteren Stiftungen wurden die Anfangsbestände nicht bzw. nicht vollständig ausgereicht. Dies ist insoweit steuerlich unschädlich, da sich die Einnahmen dieser Stiftungen jeweils unter 45 TEuro beliefen. Durch die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes aus § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO war bei diesen Stiftungen deshalb keine Ausreichung innerhalb der Zwei-Jahresfrist erforderlich.
Rpr prüfte in Stichproben, ob die Ausreichungen in Übereinstimmung mit den in den Stiftungssatzungen getroffenen Regelungen hinsichtlich Ausreichungsempfänger, Betragshöhe und Stiftungszweck vorgenommen wurden. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Zu 10. Rückstellungen für Urlaub
| Urlaubsrückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.854.460,32 | 3.937.222,02 | ||
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 7.514.021,11 | 7.054.912,34 | ||
| Summe | 11.368.481,43 | 10.992.134,36 |
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2022 um 376 TEuro bzw. 3,4 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 108 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR | 6.700.000,00 | 6.700.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV | 111.745.000,00 | 111.745.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV | 8.940.000,00 | 8.970.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 | 7.000.000,00 | 40.500.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse | 9.905.000,00 | 60.000.000,00 | ||
| Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer | 17.900.000,00 | 17.700.000,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Be- reich Asyl | 7.833.000,00 | 9.445.000,00 | ||
| Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag | 3.700.000,00 | 4.700.000,00 | ||
| Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH | 0,00 | 3.000.000,00 | ||
| Zu erwartende Nachzahlung aus der Neuausrichtung ort- und familienbezogener Bestandteile | 5.820.000,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges | 989.085,20 | 831.963,31 | ||
| Summe | 180.532.085,20 | 263.891.963,31 |
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutreffend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurden in den vergangenen Jahren aufgrund weiterer Einlagen der Stadt Nürnberg auf 111,75 Mio. Euro erhöht. Eine abschließende Klärung ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt. Die Rückstellung besteht daher fort.
Des Weiteren hatte die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht und diese werterhöhend bei den Einlagen berücksichtigt. Da unterschiedliche Auffassungen der Stadt Nürnberg und des BKPV bzgl. der Werthaltigkeit von Einlagen in strukturelle Verlustbetriebe bestehen und die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch offen ist, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese besteht zum 31.12.2022 weiter. Allerdings ist die Bewertung um 60 TEuro zu niedrig. Dies wird im Folgejahr korrigiert.
Zum 31.12.2021 bestanden Rückstellungen in Höhe von 100,5 Mio. Euro, die für zukünftige Einlagen in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen Nürnberg GmbH gebildet worden waren. Da die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung zum 31.12.2021 nicht vollumfänglich vorlagen, waren diese im Vorjahr teilweise unzulässig. Zum 31.12.2022 wurden 36,5 Mio. Euro an Rückstellungen verbraucht und 47,1 Mio. Euro aufgelöst.
Zum 31.12.2022 beläuft sich die Rückstellung für die drohende Rückzahlung von Vorschusszahlungen im Bereich auf Asyl auf 7,83 Mio. Euro. Die Rückstellung betrifft dabei nur Rückzahlungen für einzelne Quartale. Soweit sich für einzelne Quartale Erstattungen ergeben, sind diese nicht berücksichtigt. Da es sich beim Jahresabschluss um eine Jahresrechnung handelt, ist der Gesamtbetrag für das ganze Jahr zu ermitteln. Rückzahlungen und Erstattungen sind über alle Quartale hinweg zu saldieren. Dies wird nach Absprache mit Stk im Folgejahr umgesetzt.
Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U-Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen.
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Baumaßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finanzierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, war die Rückstellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig. Sie wurde deshalb zum 31.12.2022 ertragswirksam aufgelöst.
In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die überörtliche Prüfung in Höhe von 840 TEuro enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2022.
Bislang werden grundsätzlich keine Rückstellungen für Sabbaticals gebildet. Gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Doppik sind Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden, sofern diese wesentlich sind. Dies gilt nach Ansicht von Rpr auch für Sabbaticals, da hier ebenfalls Arbeitszeit angespart wird. Nach Auskunft des Personalamtes gab es zum 31.08.2022 bereits 281 laufende Sabbatvereinbarungen mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einer Höchstdauer von zehn Jahren. Zum 31.12.2023 erhöht sich deren Anzahl auf 327. Nach Auffassung von Rpr sind für diese Sabbatvereinbarungen Rückstellungen zu bilden, es sei denn, dass nachgewiesen werden kann, dass sich für die Bilanz der Stadt keine wesentlichen Beträge ergeben. Nach Auskunft von Stk kann derzeit keine maschinelle Auswertung erfolgen. Diese wird voraussichtlich erst im Zuge des Projekts „Lebensarbeitszeitkonto“ möglich sein. Erst dann werden Sabbaticals im Rahmen der Rückstellungsbildung miterfasst.
D. Verbindlichkeiten
| 1. | Anleihen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 | |||
| Summe | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 |
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherungen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
| 2. | Verbindlichkeiten aus Krediten | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Investitionskredite | |||||
| ο vom Land | 532,81 | 1.065,79 | |||
| ο von Kreditinstituten | 1.089.095.472,32 | 1.061.069.288,87 | |||
| ο vom sonstigen inländischen Bereich | 220.696.376,56 | 241.420.398,18 | |||
| ο vom sonstigen ausländischen Bereich | 34.041.666,68 | 25.000.000,00 | |||
| Kassenkredite | 0,00 | 0,00 | |||
| Zwischensumme | 1.343.834.048,37 | 1.327.490.752,84 | |||
| Kontokorrentkonten | 297.998,54 | 1.185,56 | |||
| Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen | 94.564.499,42 | 92.759.881,49 | |||
| Summe | 1.438.696.546,33 | 1.420.251.819,89 |
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 533 Euro betreffen ein Darlehen des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten sind im Berichtsjahr aufgrund von neuen Kreditaufnahmen um rd. 28,03 Mio. Euro auf nunmehr 1,09 Mrd. Euro angestiegen. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen um rd. 20,73 Mio. Euro auf nunmehr 220,70 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite erhöhte sich aufgrund von Neuverschuldung das Kreditvolumen um 9,04 Mio. Euro auf nunmehr 34,04 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Schuldscheindarlehen für Investitionen bei ausländischen Lebensversicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse 2022 wurden keine Kassenkredite in Anspruch genommen.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 94,56 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassenund Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2022 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2010:
| HJ | Schuldenstand | Netto-Neuver- | Schuldenstand 31.12. Mio. Euro | Veränderung in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01. | schuldung | |||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2010 | 1.055,1 | 71,1 | 1.126,2 | +6,7 | ||
| 2011 | 1.126,2 | 87,8 | 1.214,0 | +7,8 | ||
| 2012 | 1.214,0 | 2,0 | 1.216,0 | +0,2 | ||
| 2013 | 1.216,0 | -8,8 | 1.207,2 | -0,7 | ||
| 2014 | 1.207,2 | 28,9 | 1.236,1 | +2,4 | ||
| 2015 | 1.236,1 | 10,0 | 1.246,1 | +0,8 | ||
| 2016 | 1.246,1 | 39,8 | 1.285,9 | +3,2 | ||
| 2017 | 1.285,9 | -29,0 | 1.256,9 | -2,3 | ||
| 2018 | 1.256,9 | 51,5 | 1.308,4 | +4,1 | ||
| 2019 | 1.308,4 | 66,0 | 1.374,4 | +5,0 | ||
| 2020 | 1.374,4 | 23,7 | 1.398,1 | +1,7 | ||
| 2021 | 1.398,1 | 9,4 | 1.407,5 | +0,7 | ||
| 2022 | 1.407,5 | 16,3 | 1.423,8 | +1,1 |
Veränderung
in %
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 16,3 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt 1.660,3 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit und den Auswirkungen des Ukraine Krieges ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. So erhöhen sich die Verbindlichkeiten aus ÖPP-Projekten insbesondere durch die Umschuldung eines Darlehens der WBG Kommunal für das Schulzentrum Berthold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro auf die Stadt Nürnberg entsprechend.
Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschuldung fordert die Aufsichtsbehörde die Stadt Nürnberg auf die Bemühungen den Anstieg der Schuldenlast zu stoppen und mittelfristig die Schuldenlast zu reduzieren. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgaben-begrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. U. E. sind das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, unabdingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
| Schulden 2020 | Schulden 2021 | Schulden 2022 | Euro | Euro | Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pro | pro | pro | |||||||||||
| Einw. | Einw. | Einw. | |||||||||||
| 2020 | 2021 | 2022 | |||||||||||
| München | 1.544.341.000 | 1.536.300.000 | 2.581.001.000 | 1.040 | 1.033 | 1.710 | |||||||
| Nürnberg | 1.510.437.000 | 1.509.375.000 | 1.660.698.000 | 2.922 | 2.847 | 3.177 | |||||||
| Augsburg | 395.853.000 | 395.645.000 | 392.072.000 | 1.340 | 1.334 | 1.308 | |||||||
| Regensburg | 77.852.000 | 77.852.000 | 76.504.000 | 512 | 507 | 489 | |||||||
| Ingolstadt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Würzburg | 199.865.000 | 204.585.000 | 194.043.000 | 1.570 | 1.612 | 1.518 | |||||||
| Fürth | 187.193.000 | 182.181.000 | 166.106.000 | 1.455 | 1.411 | 1.264 | |||||||
| Erlangen | 94.927.000 | 92.237.000 | 83.080.000 | 845 | 814 | 713 | |||||||
| Hannover | 1.796.781.000 | 1.991.525.000 | 2.303.817.000 | 3.365 | 3.728 | 4.253 | |||||||
| Braunschweig | 236.782.000 | 296.887.000 | 375.961.000 | 953 | 1.200 | 1.502 | |||||||
| Dortmund | 1.930.615.000 | 2.253.560.000 | 2.331.321.000 | 3.289 | 3.846 | 3.932 | |||||||
| Essen | 2.490.225.000 | 3.018.373.000 | 3.047.271.000 | 4.273 | 5.205 | 5.226 | |||||||
| Leipzig | 533.511.000 | 597.121.000 | 821.941.000 | 900 | 832 | 1.342 | |||||||
| Dresden | 15.137.000 | 29.986.000 | 40.453.000 | 27 | 98 | 72 | |||||||
| Frankfurt | 2.426.278.000 | 2.498.436.000 | 2.590.602.000 | 3.174 | 3.308 | 3.364 | |||||||
| Kassel | 549.496.000 | 514.964.000 | 470.489.000 | 2.730 | 2.572 | 2.321 | |||||||
| Stuttgart | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Mannheim | 500.593.000 | 501.973.000 | 503.500.000 | 1.617 | 1.619 | 1.601 | |||||||
| Mainz | 1.170.700.000 | 921.000.000 | 649.950.000 | 5.397 | 4.250 | 2.962 | |||||||
| Ludwigshafen | 1.232.500.000 | 1.212.000.000 | 1.283.050.000 | 7.143 | 7.062 | 7.402 |
Schulden
2020
Schulden
2021
Schulden
2022
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.464 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns. Obwohl sich die Verschuldung der Stadt München im Berichtsjahr um 1 Mrd. erhöht hat, ist die städtische pro Kopf Verschuldung immer noch weit höher als in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 49,45 Mrd. Euro, was zum 31.12.2022 einer Verschuldung von 1.739 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durch-schnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um 60 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 330 Euro auf nunmehr 3.177 Euro pro Einwohner überdurchschnittlich angestiegen. Nürnberg gehört auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.
| Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im | |
|---|---|
| Kalenderjahr 2022 um 6,9 Mrd. Euro bzw. 5,1% an. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche | |
| Mit einem Anstieg der städtischen Schul- | |
| den von 10 % bewegt sich die Stadt Nürnberg weit über diesem Durchschnitt. Was die er- |
reichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen lediglich die durch hohe Kassenkredite be-
lasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz, sowie Frankfurt
am Rhein ein noch höheres Schuldenniveau aus.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist mit einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen.
| 3. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| men | Euro | Euro | ||||
| Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen | 213.381,55 | 510.930,32 | ||||
| Leibrentenverpflichtungen | 63.901,05 | 65.015,04 | ||||
| Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 236.611.014,76 | 101.934.831,01 | ||||
| Summe | 236.888.297,36 | 102.510.776,37 |
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 298 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2022 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb erfolgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.10.2021 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 09.07.2021 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2022.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 18 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Die Verbindlichkeiten aus Public-Private-Partnership-Projekten erhöhten sich um rund 134,68 Mio. Euro auf 236,84 Mio. Euro. Ursächlich hierfür war die Fertigstellung der Bertolt-Brecht-Schule, wodurch entsprechende kreditähnliche Rechtsgeschäfte im Volumen von 151 Mio. Euro wirksam wurden.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (45 TEuro).
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| gegenüber | |||||
| 1. | inländischen Kreditoren | 46.484.087,66 | 42.669.915,85 | ||
| 2. | verbundenen Unternehmen | 165.340.346,00 | 136.643.315,66 | ||
| 3. | Beteiligungen | 238,00 | 21.158,97 | ||
| 4. | Sondervermögen | 2.950.613,68 | 3.856.944,64 | ||
| 5. | ausländischen Kreditoren | 122.669,96 | 996.026,77 | ||
| Summe | 214.897.955,30 | 184.187.361,89 |
Die Bestände zum 31.12.2022 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist wie schon in den beiden Vorjahren nochmals bedeutsam gestiegen. Der Zuwachs beläuft sich Ende 2022 auf 30,71 Mio. Euro. Dies ist zum größten Teil auf den Anstieg um 28,70 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren erhöhten sich um 3,81 Mio. Euro. die Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen waren im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2022 rückläufig (-906 TEuro). Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren reduzierten sich (-873 TEuro). Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2022 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,97 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2022 insgesamt 3.500 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2022 auf 46,48 Mio. Euro (Vorjahr: 42,67 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninfrastruktur) summieren sich auf 14,35 Mio. Euro und liegen damit 2,87 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres (11,49 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2022 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken in Nürnberg-Wetzendorf (4,19 Mio. Euro) und in Worzeldorf (1,96 Mio. Euro) sowie von Behelfsbrücken für die Hafenstraße (2,74 Mio. Euro) ausgewiesen. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2022 auf 2,43 Mio. Euro. Für den Schulbereich sind zum 31.12.2022 Zahlungsverpflichtungen von 3,18 Mio. Euro enthalten. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2022 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 2,38 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (4,24 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 1,86 Mio. Euro abgenommen. Beim Abgleich der debitorischen Kreditoren im Haupt- und im Nebenbuch wurde eine Abweichung von knapp 11 TEuro festgestellt. Dies lag an der Erfassung einer falschen Fälligkeit des betreffenden Postens im System.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr bis zum 31.12.2022 in Summe nochmals bedeutsam um 28,70 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 165,34 Mio. Euro. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass wie schon in den Vorjahren auch in 2022 wieder ein Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg (81,14 Mio. Euro) erfolgte. Dem stehen entsprechende getilgte Raten aus den Anteilsrück-
käufen der Jahre 2020 (8,75 Mio. Euro) sowie 2021 (41,25 Mio. Euro) entgegen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH aus für die Stadt Nürnberg durchgeführte Baumaßnahmen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen stiegen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 3,52 Mio. Euro auf 4,02 Mio. Euro. Den vorgenannten Zuwächsen stehen mehrere Rückgänge entgegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der N- ERGIE AG sanken um 1,61 Mio. Euro auf 911 TEuro. Ebenso reduzierten sich die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG hauptsächlich im Rahmen des U-Bahnbaus im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,82 Mio. Euro auf 1,40 Mio. Euro. Die in den Vorjahren hier ebenfalls regelmäßig ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem noch nicht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember der jeweiligen Jahre (3,52 Mio. Euro) sind Ende 2022 nicht mehr vorhanden. Diese Zahlungen wurden bereits unterjährig geleistet.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Hier ist Ende 2022 nur noch ein geringfügiger Saldo (238 Euro) gegenüber der Nürnberg- Messe GmbH ausgewiesen.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten reduzierte sich um 906 TEuro auf 2,95 Mio. Euro. Hier sind wie auch in den Vorjahren größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vorhanden. Die zum Bilanzstichtag 2022 insgesamt ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SÖR in Höhe von 1,57 Mio. Euro resultieren unter anderem aus der Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2022 in Höhe von knapp 758 TEuro sowie aus der Abrechnung für die Bewirtschaftung der Bedürfnisanstalten im Jahr 2022 (582 TEuro). Des Weiteren sind hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad (1,01 Mio. Euro) enthalten. Diese stammen hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2022 (350 TEuro) sowie aus der Abrechnung des Schulschwimmens für 2022 (insgesamt 660 TEuro).
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren
In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2022 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Einbau von Fahrtreppen für die U-Bahn (76 TEuro), sowie der Vorbereitung der Burgprojektion für die Blaue Nacht 2023 (15 TEuro) verbucht.
| 5. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 758.006,32 | 934.713,64 |
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sachverhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich. Der betragsmäßig größte Posten resultiert aus einer zum Bilanzstichtag noch zu leistenden Erstattung an das Jobcenter Nürnberg-Stadt (233 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 177 TEuro ab.
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land | 101.363.723,23 | 55.529.140,75 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer | 5.140.816,96 | 4.346.993,62 | ||
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende | 49.369,13 | 46.609,34 | ||
| 4. | Durchlaufende Gelder | 20.721.382,00 | 15.253.375,89 | ||
| 5. | Sicherheitseinbehalte | 194.237,48 | 159.919,44 | ||
| 6. | Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten | 56.716.546,15 | 19.109.880,86 | ||
| 7. | Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften | 0,00 | 17.000,00 | ||
| 8. | Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen | 8.203.920,00 | 4.334.541,08 | ||
| 9. | Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen | 8.681.658,19 | 8.873.835,03 | ||
| 10. | Verbindlichkeiten aus Sonderposten | 4.694.690,86 | 3.426.554,05 | ||
| 11. | Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder | 4.372.603,59 | 4.472.714,46 | ||
| 12. | Verrechnungskonten | 19.932.981,27 | 21.173.286,40 | ||
| 13. | Verbindlichkeiten aus Nachlässen | 5.981.966,61 | 5.419.551,21 | ||
| 14. | Verbindlichkeiten aus Kautionen | 617.129,63 | 703.543,28 | ||
| 15. | Andere sonstige Verbindlichkeiten | 79.474,65 | 71.248,53 | ||
| Summe | 236.750.499,75 | 142.938.193,94 |
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2022 ausgewiesene Saldo in Höhe von 101,36 Mio. Euro (Vorjahr: 55,53 Mio. Euro) entfällt mit 15,61 Mio. Euro (Vorjahr: 6,23 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 85,75 Mio. Euro (Vorjahr: 49,30 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um 9,38 Mio. Euro zu und betragen zum 31.12.2022 rund 15,61 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zuwendungen nach dem GVFG für die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof (5,90 Mio. Euro), für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (4,96 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (2,85 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 36,45 Mio. Euro auf 85,75 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen.
Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 4,19 Mio. Euro (Vorjahr: 3,63 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen
und Schulen) sowie mit 16,11 Mio. Euro (Vorjahr: 8,62 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 55,19 Mio. Euro (Vorjahr: 28,39 Mio. Euro).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2022 (3,65 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (1,36 Mio. Euro). Letztgenannte Posten resultieren hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlten Beiträgen zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das erste Quartal 2023 (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 794 TEuro auf 5,14 Mio. Euro.
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2022 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg er Ende 2022 wieder deutlich um 5,47 Mio. Euro auf 20,72 Mio. Euro. Der Anstieg bis zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ist zum einen auf die höheren Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schul- (+5,63 Mio. Euro) sowie des Sozialbereichs (+4,12 Mio. Euro) zurückzuführen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Betriebskostenzuschüsse für den Lehrbetrieb an Nürnberger Schulen und um Hilfen für Geflüchtete. Dem stehen zum Teil geringere Einzahlungen im Jugendhilfebereich (Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen; -4,07 Mio. Euro) sowie gesunkene Zahlungen des Bundes für den Straßenbau (-1,57 Mio. Euro) entgegen. Zum anderen sind Einzahlungen im Rahmen der wiederkehrenden Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, Friedhofsgebühren sowie Einnahmen der Liegenschaftsverwaltung, darüber hinaus KiTa-Gebühren, Grundabgaben usw.) verbucht. Hierbei wurde in Summe eine Zunahme um 1,27 Mio. Euro realisiert. Bei den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren Anfang 2023 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen hauptsächlich von Schul- und darüber hinaus von Verwaltunsgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2022 insgesamt 21.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: rund 18.000) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam
werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2022 im Gegensatz zum Vorjahr wieder massiv um 37,61 Mio. Euro auf insgesamt 56,72 Mio. Euro zu.
Der starke Anstieg dieser Bilanzposition wurde hauptsächlich durch die Abgrenzungen im Zusammenhang mit den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 34,96 Mio. Euro sowie die hierbei höheren Kosten der Unterkunft für diese Personengruppe (1,86 Mio. Euro) verursacht. Die Abgrenzungen waren dadurch bedingt, dass die entsprechenden Monatsbeträge der Erstattungen vom Land für das Jahr 2022 laut Auskunft von SHA noch nicht mit der Regierung von Mittelfranken abgerechnet werden konnten. Diese prüft Stand Anfang April 2024 noch die abzurechnenden Beträge für das erste Quartal 2022. Anstatt monatlich soll, wie von der Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, künftig quartalsweise abgerechnet werden. Die von SHA bisher noch auf Debitoren gebuchten Monatsbeträge der Erstattungsleistungen vom Land waren somit in 2022 wieder zu stornieren. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt dann erst im Jahr 2023, weswegen die betreffenden Posten über die sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt wurden.
Der hohe Bestand zum Bilanzstichtag 2022 resultiert auch aus abgegrenzten Honorarzahlungen an SÖR in Summe von 4,12 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um von SÖR im Jahr 2022 erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen (2,02 Mio. Euro), Bauherrenaufgaben und Planungsleistungen für den Ausbau des Frankenschnellweges (1,09 Mio. Euro) sowie für die Erneuerung der Hafenbrücken (720 TEuro) und die Straßenbahnverlängerung in die Brunecker Straße (277 TEuro). Ferner enthielten die Abgrenzungen Posten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sozialtickets für Dezember 2022 (1,43 Mio. Euro) sowie dem Schulschwimmen im Langwasserbad im Jahr 2022 (1,16 Mio. Euro). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Einbringung eines Grundstücks in der Raudtener Straße als Finanzanlage in den Eigenbetrieb NürnbergStift (733 TEuro).
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 5,26 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 553 TEuro höher als noch im Jahr 2021 (4,71 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften
Im Gegensatz zum Vorjahr ist zum 31.12.2022 keine Zahlungverpflichtung aus einem Ratengeschäft mehr ausgewiesen. Die im Vorjahr noch offene zweite Rate eines Portraitkaufes für die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro wurde im Jahresverlauf 2022 beglichen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,87 Mio. Euro auf 8,20 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,74 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Zuwendungen für einen Baumwipfelpfad im Tiergarten (1,70 Mio. Euro) sowie Zuwendungen zur Neugestaltung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Fembohaus (1,00 Mio. Euro) enthalten.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2022 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
Spenden liegt mit insgesamt 8,68 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres (8,87 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2022 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 3,82 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,47 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,65 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf insgesamt rund 4,36 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2022 jedoch 4,37 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 100 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2022 hierbei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachgeholt, eine Tilgungsrate des Berichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus. Diese wäre im Folgejahr nachzuholen. Im Jahr 2020 wurde hier auf Wunsch des Schuldners auf Lastschrifteinzug umgestellt. Der seitdem existierende Schiefstand zwischen Forderungsund Verbindlichkeitskonto resultiert daraus, dass die jeweils zum 31.12. fälligen Raten erst Anfang des Folgejahres abgebucht werden können.
Zu 12. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo reduzierte sich zum 31.12.2022 um 1,24 Mio. Euro auf insgesamt 19,93 Mio. Euro.
Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr auch zum Bilanzstichtag 31.12.2022 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2022 einen Saldo von 15,36 Mio. Euro aus und beinhaltet noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Im Bestand dieses Kontos wird zudem die Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel (2,54 Mio. Euro) ausgewiesen. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von 1,68 Mio. Euro (Stand Ende 2022). Auch die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (67 TEuro), wirtschaftlicher
Jugendhilfe (175 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (751 TEuro) stellen noch eine bedeutsame Größe dar, wenngleich der Saldo aus den drei genannten Konten hauptsächlich aufgrund von nachgeholten Korrekturbuchungen für die Vorjahre in Summe um 691 TEuro abnahm. Zum 31.12.2022 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit Ausbildungsförderung BAföG (480 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (270 TEuro), zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (283 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit über 281.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 170.000 offenen Posten, Stand Ende 2022) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen in Form einer Archivierung der Buchungsdaten vorgenommen werden.
Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Für das Jahr 2023 wurden hier von der Friedhofsverwaltung die ersten Buchungen zur Kontenbereinigung von Posten aus Vorjahren in Summe von 679 TEuro vorgenommen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Bestände erfolgten mit Wirkung zum 31.12.2022. Dies betraf die aus der kameralen Buchführung stammenden Posten auf den Verrechnungskonten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo (-113.674,61 Euro) und Mündelgelder (-382.624,06 Euro). Weitere diesbezügliche Kontenbereinigungen wurden bis zum 31.12.2022 allerdings noch nicht vorgenommen.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2022 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 562 TEuro auf 5,98 Mio. Euro erhöht.
Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, hauptsächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen (407 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Vermietung städtischer Liegenschaften (49 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Übergangswohnungen im Sozialbereich (161 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo sank im Berichtsjahr insgesamt um 86 TEuro auf knapp 617 TEuro.
Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
| E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 54.528.678,75 | 41.875.395,75 |
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahre um 12,65 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Erträge aus der Veräußerung von Flächen an die WBG von 2022 nach 2023 (8,64 Mio. €). Ansonsten handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerbesteuervorauszahlungen (17,07 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (10,12 Mio. Euro) und Kindergarten-verpflegungsentgelte (5,65 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2022 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
1.3.3 Ergebnisrechnung
V e rä n d
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2 0 2 1
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Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 142,75 Mio. Euro. Diese Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr von 124,74 Mio. Euro war dabei insbesondere auf höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen aus Vorjahren sowie auf den Wegfall von pandemiebedingten Aufwendungen zurückzuführen.
Diese Faktoren führten zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (+175,98 Mio. Euro). Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge um 69,68 Mio. Euro angestiegen, während bei den ordentlichen Aufwendungen ein Rückgang
von 106,31 Mio. Euro festzustellen war. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf das Ende der pandemiebedingten Schließungen von Einrichtungen sowie die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. So konnten bei den öffentlich-rechtlichen (+20,50 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (+6,10 Mio. Euro) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (-74,67 Mio. Euro) Mehrerträge erzielt werden. Daneben führten noch ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+17,00 Mio. Euro) und ein höheres Gewerbesteueraufkommen (+4,96 Mio. Euro) zu der positiven Entwicklung der ordentlichen Erträge.
Die gesunkenen ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf geringeren sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+74,67 Mio. Euro), gesunkenen Abschreibungen (-84,48 Mio. Euro) und zurückgegangenen Versorgungsaufwendungen (-5,09 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis (-20,06 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-16,08 Mio. Euro) ist insbesondere auf geringere Finanzerträge (-21,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Mindererträge stammen insbesondere aus dem Wegfall der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (-22,00 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2022 ergab einen negativen Betrag von 5,31 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von 35,16 Mio. Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2022 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2022 den gesamten Jahresüberschuss von 142,75 Mio. Euro (Vorjahr: 18,01 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:
| Teilhaushalt/Geschäftsbereich | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -41.327.965,31 | -43.728.398,01 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -67.198.759,55 | -83.761.288,96 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -171.297.800,52 | -176.472.564,86 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) | -34.654.533,66 | -42.872.732,47 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -38.002.587,59 | -63.816.413,91 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -197.260.542,27 | -168.420.357,15 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -372.128.147,68 | -350.186.166,47 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -51.173.578,94 | -48.658.198,73 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) | -20.924.953,81 | -14.340.656,51 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.136.720.384,82 | 1.010.271.101,53 | ||
| Gesamt | 142.751.515,49 | 18.014.324,46 |
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2022 Übereinstimmung festgestellt.
Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2022: 1.116,25 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2022: 58,44 % von 593,53 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
Ordentliche Erträge
8,62% 1,80% 12,93%
Steuern und ähnliche 47,47% Abgaben 3,94% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 25,24% Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 31.12.2022 Euro | 31.12.2021 Euro | je Einwohner | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | |||||||
| 2022 | 2022 | ||||||
| Stadt | LD1 | ||||||
| Grundsteuer A | 310.083,05 | 291.070,58 | 0,59 | 0,42 | |||
| Grundsteuer B | 123.613.021,51 | 122.703.917,08 | 236,48 | 216,12 | |||
| Gewerbesteuer | 557.175.292,90 | 552.214.850,81 | 1.065,93 | 1.588,93 | |||
| Gemeindeanteil an der Einkommen- steuer | 348.570.001,00 | 331.560.329,00 | 666,85 | 767,62 | |||
| Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer | 83.373.169,00 | 94.451.631,00 | 159,50 | 184,96 | |||
| Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen | 3.206.584,30 | 3.109.612,76 | 6,13 | 7,87 | |||
| Summe | 1.116.248.151,76 | 1.104.331.411,23 | 2.135,50 | 2.765,92 |
31.12.2022
Euro
31.12.2021
Euro
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 81,2 % der städtischen Steuererträge ergeben. Aufgrund höheren Vorauszahlungen von Unternehmen erhöhten sich die städtischen Gewerbesteuererträge 2022 um 4,96 Mio. Euro auf 557,175 Mio. Euro. Der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte beträgt im Berichtsjahr 523 Euro und hat sich damit um 25,61 Euro erhöht.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro Einwohner von +71,23 Euro erneut unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren bayerischen kreisfreien Städte (+96,84 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2022 ist im Berichtsjahr um 4,96 Mio. Euro angestiegen. Für 2023 kann erfreulicherweise mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 08.02.2024 Erträge von 670,43 Mio. Euro (+113,25 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2023 ausgewiesen, was erneut einen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2022 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.
1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
| Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- | 20222 | 20213 | 2022 LD4 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ätze | ||||||
| Realsteuerkraft5 | ||||||
| Grundsteuer A | 0,18 | 0,17 | 0,11 | |||
| Grundsteuer B | 41,84 | 41,70 | 41,43 | |||
| Gewerbesteuer | 234,15 | 223,01 | 334,49 | |||
| insgesamt | 276,17 | 264,88 | 376,03 | |||
| Finanzkraft6 | 1.430 | 1.375 | 1.517 | |||
| Hebesätze7 | ||||||
| Grundsteuer A | 332 | 332 | 394,2 | |||
| Grundsteuer B | 555 | 555 | 525,2 | |||
| Gewerbesteuer | 467 | 467 | 471,7 |
Bei der Realsteuerkraft der Stadt Nürnberg ist im Vergleich zum Vorjahr um 11,29 Euro pro
Einwohner angestiegen. Da beim Landesdurchschnitt die Realsteuerkraft sich gegenüber dem
Vorjahr kaum verändert hat, konnte der Rückstand zu diesem um 11,80 Euro pro Einwohner
auf 99,86 Euro verringert werden.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.611) und Erlangen (1.694) ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft verringerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 87 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.
2 Ergebnisse der Finanzrechnung 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 5 Grundbeträge in Euro je Einwohner 6 in Euro je Einwohner 7 in v. H.
| 2 | Zuweisungen und allgemeine Umlagen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schlüsselzuweisungen | 245.933.684,00 | 234.302.324,00 | |||
| Verwaltungsaufwand | 18.993.746,16 | 19.097.929,68 | |||
| Grunderwerbsteuer | 44.599.053,96 | 43.121.799,34 | |||
| Familienleistungsausgleich | 28.380.022,00 | 23.219.511,00 | |||
| Corona Testzentren | 0,00 | 24.100.418,00 | |||
| Gesundheitsamt | 4.309.939,48 | 4.333.573,20 | |||
| Öffentlicher Personennahverkehr | 7.591.796,63 | 7.757.916,19 | |||
| Kraftfahrzeugsteuer | 8.217.500,00 | 8.217.500,00 | |||
| Lehr-/Kinderbetreuungspersonal | 90.768.531,66 | 102.001.772,74 | |||
| Schülerbeförderung | 5.441.525,00 | 4.920.667,00 | |||
| Kindertageseinrichtungen | 87.975.781,74 | 87.748.324,74 | |||
| sonstige Zuweisungen und Zuschüsse | 51.314.173,94 | 47.931.007,74 | |||
| Summe | 593.525.754,57 | 606.752.743,63 |
Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen verringerten sich um rd. 13,23 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr vom Land gewährten Kostenerstattung für den Betrieb von Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro). Daneben ergaben sich bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal Mindererträge von 11,23 Mio. Euro. Mehrerträge konnten dagegen bei den Schlüsselzuweisungen, den Zuweisungen für Grunderwerbsteuer, Familienlastenausgleich, der Schülerbeförderung sowie den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen verzeichnet werden.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 11,63 Mio. Euro auf 245,93 Mio. Euro ist insbesondere auf einen Anstieg der zu verteilenden Schlüsselmasse um ca. 67 Mio. Euro zurückzuführen. Zudem sank der prozentuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen, was auf die im bayernweiten Vergleich geringer gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnberg zurückzuführen ist.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 44,60 Mio. Euro auf einem hohen Niveau, was auf die immer noch hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Mindererträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr im Nachgang Lehrpersonalzuschüsse für das Kalenderjahr 2020 (7,85 Mio. Euro) gebucht wurden. Außerdem wurden im Berichtsjahr erneut nicht alle Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht. So fehlen insgesamt ca. 6,17 Mio. Euro, welche erst in 2023 ertragswirksam gebucht wurden, weshalb das Jahresergebnis 2023 eigentlich entsprechend höher ausgefallen ist.
Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen Zuschüssen um rd. 3,38 Mio. Euro war insbesondere auf Zuweisungen des Landes für den Ausbau der digitalen Bildungs-infrastruktur an bayerischen Schulen (Digital Pakt Schule) zurückzuführen.
| 3 | Sonstige Transfererträge | 2022 Euro | 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Transfererträge außerhalb von Einrichtungen | 2.850.794,05 | 3.295.193,57 | ||
| Transfererträge innerhalb von Einrichtungen | 4.719.524,65 | 3.803.200,24 | ||
| Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge | 1.381.150,32 | 668.549,79 | ||
| Summe | 8.951.469,02 | 7.766.943,60 |
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2022 rund 1,18 Mio. Euro über dem Vorjahreswert.
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 2022 Euro | 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Verwaltungsgebühren | 22.805.748,21 | 19.877.705,22 | ||
| Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen | 27.771.050,47 | 20.080.777,11 | ||
| Bestattungsgebühren | 2.921.346,34 | 3.182.555,56 | ||
| Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren | 9.020.422,49 | 8.237.811,42 | ||
| Eintrittsgelder | 12.296.453,84 | 6.913.487,62 | ||
| Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten | 8.131.337,63 | 5.298.420,99 | ||
| Sonstige Benutzungsgebühren | 9.701.236,52 | 8.556.613,55 | ||
| Summe | 92.647.595,50 | 72.147.371,47 |
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,50 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich hierfür waren insbesondere Ertragssteigerungen bei den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie den Eintrittsgeldern.
Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+2,93 Mio. Euro) waren insbesondere Mehrerträge bei der Meldebehörde (+781 TEuro) sowie im Bereich der Bauordnungsbehörde (+527 TEuro).
Die Gebühren für öffentliche–rechtliche Nutzungen erhöhten sich um 7,69 Mio. Euro, verantwortlich für diese Mehrerträge waren insbesondere im Vergleich zum Vorjahr höhere Kindertageseinrichtungsgebühren (+618 Mio. Euro). Ursache hierfür waren die im Vorjahr pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen und die damit verbundene Rückerstattung der Nutzungsgebühren. Selbiges führte auch bei den Elternentgelten zu einer Ertragssteigerung von 2,84 Mio. Euro.
Bei den Eintrittsgeldern war im Vergleich zum Vorjahr eine Ertragssteigerung von 5,38 Mio. Euro zu verzeichnen. Mit diesem Anstieg bewegen sich die Eintrittsgelder wieder auf dem Niveau von 2019. Verantwortlich für diesen Anstieg waren insbesondere die pademiebedingten Schließungen im Vorjahr. So konnten im Berichtsjahr insbesondere beim Tiergarten aufgrund von rund 1,1 Millionen Besuchern Eintrittsgelder von 10,46 Mio. Euro (+4,25 Mio. Euro) erzielt werden.
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 2022 Euro | 2021 |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Zuwendungen | 46.612.537,17 | 46.663.575,51 | |
| Beiträge | 4.645.424,18 | 5.336.157,36 | |
| Kostenerstattungen | 1.968.761,43 | 1.911.137,74 | |
| sonstige Sonderposten | 57.830,00 | 61.678,00 | |
| Summe | 53.284.552,78 | 53.972.548,61 |
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter.
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2022 Euro | 2021 |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Erträge aus Verkauf | 6.835.380,83 | 6.138.674,25 | |
| Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen | 20.697.140,11 | 18.645.862,61 | |
| Werbeerträge | 1.481.678,69 | 1.319.518,83 | |
| Ersatzleistungen | 2.401.123,76 | 1.991.425,32 | |
| Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen | 1.338.196,09 | 392.333,16 | |
| Teilnehmerbeiträge | 3.948.014,26 | 2.314.040,84 | |
| Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | 5.538.165,75 | 5.333.797,00 | |
| Summe | 42.239.999,49 | 36.135.652,01 |
Nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen erhöhten sich die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten um 6,10 Mio. Euro. Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich insbesondere bei den Miet- und Pachterträgen (+2,05 Mio. Euro), den Eintrittsgeldern (+946 TEuro) sowie bei den Teilnehmerbeiträgen (+1,63 Mio. Euro).
| konnten im Vergleich zum Vorjahr um 2,05 Mio. | |
|---|---|
| Euro gesteigert werden. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei der Meistersin- | |
| ger Halle (+1,31 Mio. Euro). Aufgrund des Wegfalls der im Jahre 2021 bestehenden Corona- | |
| Einschränkungen bewegen sich auch die Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen im | |
| Berichtsjahr wieder annähernd auf dem Niveau wie vor der Pandemie. |
Die Mehrerträge bei den Teilnehmerbeiträgen von 1,63 Mio. Euro beruhen insbesondere auf
Mehrerträge beim Bildungszentrum (+1,44 Mio. Euro), welche ebenfalls auf den Wegfall der
pandemiebedingten Beschränkungen zurückzuführen sind.
| 7 | 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Erstattung vom Bund | |||||
| o Grundsicherung im Alter | 49.935.854,25 | 45.413.951,60 | |||
| o Grundsicherung bei Erwerbsminderung | 16.923.419,42 | 16.568.356,80 | |||
| o Kosten der Unterkunft (SGB II) | 69.172.441,51 | 75.704.850,94 | |||
| o sonstige | 677.902,97 | 499.025,29 | |||
| Erstattung vom Land |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| o Sozialleistungen für Asylbewerber | 57.166.863,77 | 60.003.541,08 | |||
| o sonstige | 9.029.712,49 | 19.749.856,86 | |||
| Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler | 18.687.359,28 | 20.306.313,48 | |||
| Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) | 11.327.824,18 | 15.883.555,00 | |||
| Kostenersatz für Jobcenter | 11.142.014,01 | 10.929.058,09 | |||
| Erstattungen | |||||
| o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen | 1.054.050,36 | 941.404,19 | |||
| o Klinikum | 6.485.552,33 | 5.776.722,86 | |||
| o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) | 7.026.706,15 | 6.245.124,32 | |||
| o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe | 9.114.411,00 | 9.114.411,00 | |||
| o Sonderrechnungen | 9.056.932,95 | 2.715.593,14 | |||
| o Staatstheater Nürnberg | 507.473,93 | 513.118,61 | |||
| andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen | 26.608.584,12 | 23.619.171,97 | |||
| Summe | 303.917.102,72 | 313.984.055,23 |
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 10,07 Mio. Euro auf 303,92 Mio. Euro zurückgegangen. Diese Mindererträge beruhen hauptsächlich auf geringere sonstige Erstattungen des Landes, daneben verringerten sich noch die Erstattungen für Sozialleistungen für Asylbewerber, die Gastschulbeiträge sowie die Erstattungen des Bezirks für Sozialleistungen. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter, den Erstattungen aus Sonderrechnung sowie den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen konnten dies nicht kompensieren.
Die Erstattungen des Bundes sind um 1,48 Mio. Euro auf nunmehr 136,71 Mio. Euro zurückgegangen. Die Mindererträge beruhen dabei insbesondere auf geringeren Erstattungen bei den Kosten der Unterkunft im SGB II (-6,53 Mio. Euro). Mehrerträge von 4,52 Mio. Euro waren dagegen bei den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter zu verzeichnen.
Auch die Erstattungen des Landes verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,56 Mio. Euro auf nunmehr 66,20 Mio. Euro. Dabei sind sowohl die Kostenerstattungen für Asylbewerber (-2,84 Mio. Euro) als auch die sonstigen Erstattungen des Landes (-10,72 Mio. Euro) zurückgegangen. Verantwortlich für diese Mindererträge war vor allem der im Vorjahr einmalig für Aufwendungen des Katastrophenschutzes erstattete Ausgleich von 6,52 Mio. Euro.
Dagegen waren bei den Erstattungen aus Sonderrechnung (+6,34 Mio. Euro) sowie den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+2,99 Mio. Euro) Mehrerträge zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere einmalig erhaltene Erstattungen der KBV im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sowie Erstattungen für Vorjahre für den Betrieb der Integrierten Leitstelle.
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Konzessionsabgabe | 39.548.845,00 | 39.194.324,00 | |||
| Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen | 7.466.152,25 | 16.301.838,70 | |||
| Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen | 70.489.037,08 | 16.604.848,76 | |||
| Aktivierte Bauzeitzinsen | 1.009.535,17 | 502.945,79 | |||
| andere sonstige ordentliche Erträge | 14.159.790,58 | 6.891.084,96 | |||
| Umsatzsteuerkorrektur ILV | -14.347,33 | -134,52 | |||
| Summe | 132.659.012,75 | 79.494.907,69 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um 53,18 Mio. Euro angestiegen. Dies ist insbesondere auf Mehrerträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und bei den anderen sonstigen ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Dem stehen Mindererträge von 8,84 Mio. Euro bei den Erträgen aus den Abgang von Vermögensgegenständen gegenüber.
Der Anstieg bei den Erträgen aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen resultiert insbesondere auf der Auflösung diverser “Corona Verlustrückstellungen“. Maßgeblich waren hierbei die Auflösungen der Verlustrückstellungen für den Flughafen (27 Mio. Euro) und der Messe Nürnberg (20 Mio. Euro).
Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 8,01 Mio. Euro geringerer Erträge aus dem Verkauf bebauter Grundstücke auf 7,47 Mio. Euro.
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Aktivierte Eigenleistungen | 6.570.723,29 | 6.936.499,80 |
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
| 10 | Bestandsveränderungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Bestandsveränderungen | 1.257.471,52 | 101.426,79 |
Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf beachtliche Bestandserhöhungen bei den Schulbüchern.
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 73,6 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 106,31 Mio. Euro verringert. Verursacht haben diesen Rückgang insbesondere um 84,48 Mio. Euro geringere Aufwendungen für Abschreibungen, was insbesondere auf eine außerplanmäßige Abschreibung von Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von 96,79 Mio. Euro im Vorjahr zurückzuführen ist. Daneben führten noch Minderaufwendungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-74,67 Mio. Euro) zur Verringerung der ordentlichen Aufwendungen.
OrdentlichelAufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. 7,21% Dienstleistungen Abschreibungen 32,73% Transferaufwendungen
40,83% Sonstige ordentliche Aufwendungen 13,54% 5,68%
| 11 | Personalaufwendungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Personalaufwendungen | 625.285.530,07 | 590.766.367,91 |
Die Personalaufwendungen sind um rund 34,52 Mio. Euro auf nunmehr 625,28 Mio. Euro angestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen Vergütungen (ab 01.04.22 +1,8%) und Bezüge (ab 01.12.22 +2,8%).
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 89.347.789,27 | 94.435.499,68 |
Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 5,09 Mio. Euro auf 89,35 Mio. Euro ist insbesondere auf deutlich geringere Pensionsrückstellungen (-14,12 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger sind dagegen um 8,88 Mio. Euro angestiegen.
| Stellen | Tatsächlich besetzte Stellen am | Zahl der VK 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2022 | 30.06.2021 | ||||||
| Kämmereihaushalt | |||||||
| Beamte | 2.684,53 | 2.683,07 | 2.835,31 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 5.349,14 | 5.178,09 | 6.164,92 | ||||
| Stellen insgesamt | 8.033,67 | 7.861,16 | 9.000,23 | ||||
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik | |||||||
| Beamte | 16,53 | 16,31 | 18,87 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 376,26 | 382,60 | 415,55 | ||||
| Stellen insgesamt | 392,79 | 398,91 | 434,42 | ||||
| NürnbergStift | |||||||
| Beamte | 6,64 | 6,39 | 6,72 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 439,72 | 449,71 | 495,34 | ||||
| Stellen insgesamt | 446,36 | 456,10 | 502,06 | ||||
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | |||||||
| Beamte | 9,92 | 9,79 | 12,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 396,29 | 399,59 | 428,02 | ||||
| Stellen insgesamt | 406,21 | 409,38 | 440,02 | ||||
| Franken-Stadion Nürnberg | |||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 2,50 | 2,00 | 4,49 | ||||
| Stellen insgesamt | 2,50 | 2,00 | 4,49 | ||||
| NürnbergBad | |||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 77,26 | 74,82 | 89,69 | ||||
| Stellen insgesamt | 77,26 | 74,82 | 89,69 | ||||
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum | |||||||
| Beamte | 70,21 | 70,99 | 79,58 | ||||
| Tarifbeschäftigte | 859,63 | 830,81 | 945,39 | ||||
| Stellen insgesamt | 929,84 | 901,80 | 1.024,97 | ||||
| Klinikum | |||||||
| Beamte | 19,91 | 23,81 | 22,59 | ||||
| Staatstheater | |||||||
| Beamte | 2,0 | 3,00 | 3,50 | ||||
| Gesamtsumme | 10.310,54 | 10.130,98 | 11.521,97 |
Im Zeitraum vom 30.06.2021 bis 30.06.2022 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 179,56 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2022 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.521,97 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 263,03 VK
ausgeweitet. Nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung (+30,50 VK), Digitalisierungsbedarfe (+34,27 VK) sowie im Zuge des Mobilitätspaktes/Klimaneutralität (+23,50 VK). Weitere Stellenmehrungen erfolgten aufgrund der veränderten Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen (48,73 VK) und im Zuge der Bekämpfung der Corona- Pandemie (33,50 VK).
| Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 | 2022 | 2021 Euro |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Stadt je Einw. | 1.333 | 1.308 |
| LD je Einw. | 1.457 | 1.434 |
Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städtischen Personalausgaben je Einwohner 2022 um 25 Euro weiter erhöht. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind damit um 1,91 % auf 1.333 Euro pro Einwohner angestiegen.
Auch bayernweit haben sich die Personalkosten je Einwohner in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern erhöht. Hier viel der Anstieg mit 23 Euro pro Kopf (+1,60 %) jedoch etwas geringer aus. Die städtischen Personalkosten liegen aber auch 2022 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt nun 124 Euro pro Einwohner bzw. 8,51 %.
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 2022 Euro | 2021 Euro |
|---|---|---|---|
| Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf | 8.602.431,16 | 4.577.091,54 | |
| Energie, Wasser, Abwasser | 20.906.609,18 | 20.065.932,74 | |
| Gebäudeunterhalt | 36.552.768,13 | 33.059.995,62 | |
| Unterhalt unbebauter Grundstücke | 4.285.406,25 | 4.340.256,45 | |
| Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke | 26.947.448,40 | 23.865.833,72 | |
| Zuführung zu Rückstellungen | 18.358.268,09 | 15.036.515,19 | |
| Schulische Aufwendungen | 19.182.732,20 | 17.050.217,76 | |
| Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand | 7.055.687,86 | 6.310.090,86 | |
| Kostenerstattungen | 153.705.678,96 | 148.601.124,20 | |
| Summe | 295.597.030,23 | 272.907.058,08 |
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 22,69 Mio. Euro auf 295,60 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwendungen bei den Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro), im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (+4,03 Mio. Euro), beim Gebäudeunterhalt (+3,49 Mio. Euro) sowie der Anstieg des sonstigen Unterhalts- und Betriebsaufwandes für Grundstücke (+3,08 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 4,03 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 1,01 Mio. Euro für Ausweise und Plaketten zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung war die Wiederaufnahme des Normalbetriebs im Bereich des Pass- und Meldewesens nach
8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
der Pandemie. Der weitere Anstieg der Aufwendungen ist auf eine um 2,53 Mio. Euro geringere Neutralisation von Rückstellungen zurückzuführen.
Der Kostenanstieg beim Gebäudeunterhalt und dem Unterhalts- und Betriebsaufwand der Grundstücke war insbesondere auf um 1,54 Mio. Euro höhere Reinigungsaufwendungen zurückzuführen. Daneben führte noch der Abbau von Pandemie bedingten Rückständen von Maßnahmen zu Mehraufwendungen. Bei den Schulischen Aufwendungen waren Mehraufwendungen von rd. 2,13 Mio. Euro zu verzeichnen, da hier im Vorjahr aufgrund von Schulschließungen Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien- und Ferienfahrten nicht möglich waren.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,10 Mio. Euro) beruht insbesondere auf rund 4,84 Mio. Euro höhere Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren weitere Kostensteigerungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastruktur-vermögen der Stadt.
| 14 | Abschreibungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Forderungen | 1.509.523,59 | 1.796.122,29 | |||
| Immateriellen Vermögensgegenständen | 16.108.208,71 | 15.475.345,95 | |||
| Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude- einrichtungen | 26.689.487,46 | 26.876.052,35 | |||
| Außerplanmäßig auf Gebäude und –einrichtungen | 2.363.342,00 | 96.790.407,00 | |||
| Infrastrukturvermögen | 50.043.158,07 | 49.993.587,31 | |||
| Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen | 4.506.298,12 | 4.423.403,01 | |||
| Fahrzeugen | 1.341.054,74 | 1.658.969,27 | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.896.983,37 | 9.741.196,68 | |||
| Geringwertigen Wirtschaftsgütern | 561.307,64 | 1.743.585,84 | |||
| Finanzanlagen | 10.000.000,00 | 0,00 | |||
| Summe | 124.019.363,70 | 208.498.669,70 |
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund einer im Vorjahr durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen von 96,79 Mio. Euro insgesamt um 84,48 Mio. Euro auf 124,02 Mio. Euro zurückgegangen.
Neben dem Rückgang der außerplanmäßigen Abschreibungen ist im Berichtsjahr eine Abschreibung auf Finanzanlagen von 10 Mio. Euro erwähnenswert. So musste bei der Nürnberg- Messe GmbH die Kapitaleinlage aus dem Jahr 2020 i. H. v. 10 Mio. Euro wegen pandemiebedingter Verluste abgeschrieben werden.
| 15 | Transferaufwendungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen | 176.073.588,71 | 175.264.757,10 | |||
| Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg | 21.128.281,00 | 21.128.281,00 | |||
| Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen | 42.501.630,74 | 65.522.524,90 | |||
| Krankenhausumlage | 13.024.884,00 | 13.712.494,00 | |||
| Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | 110.882.987,76 | 109.786.819,75 |
| 15 | 15 | Transferaufwendungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||||
| Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) | 67.875.467,28 | 62.860.388,46 | ||||
| Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) | 4.892.972,15 | 4.879.489,26 | ||||
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | 2.532,00 | 9.181,24 | ||||
| Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) | 5.521.789,22 | 4.379.874,71 | ||||
| Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit | 63.652.578,97 | 47.862.897,66 | ||||
| Bildungs- und Teilhabepaket | 7.870.423,17 | 6.470.688,49 | ||||
| Jugendhilfe | 92.042.431,05 | 86.539.594,97 | ||||
| Gewerbesteuerumlage | 41.383.941,00 | 41.147.013,00 | ||||
| Bezirksumlage | 218.325.447,29 | 213.031.825,30 | ||||
| Zuführung verschiedene Rückstellungen | 2.313.922,05 | 4.019.157,46 | ||||
| Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche | -27.277.979,31 | -6.709.676,51 | ||||
| sonstige Transferleistungen | 51.200.727,39 | 40.789.601,34 | ||||
| Summe | 891.415.624,47 | 890.694.912,13 |
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen trotz neuem Rekordwert von 891,42 Mio. Euro nahezu unverändert. Es ergaben sich jedoch einige beachtenswerte Veränderungen. Während im Vergleich zum Vorjahr der Transferaufwand durch eine um 20,57 Mio. Euro höhere Auflösung von Rückstellungen entsprechend entlastet wurde, waren bei der Grundsicherung im Alter, den Asylbewerber- und Jugendhilfeleistungen zum Teil erhebliche Mehraufwendungen festzustellen.
Die Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin auf Rekordniveau, was maßgeblich auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen ist. Minderaufwendungen entstanden allerdings bei den Zuschüssen an kommunale Sonderrechnungen (-23,02 Mio. Euro). Die Ursache hierfür lag insbesondere an der im Vorjahr erforderlichen Übernahme von Corona bedingten Verlusten des Flughafen Nürnberg GmbH (28 Mio. Euro).
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) in Höhe von 5,02 Mio. Euro beruhen insbesondere auf Fluchtbewegungen aus der Ukraine, wodurch sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Vergleich zu Vorjahr erhöht haben. Diese Leistungen werden jedoch seit 2014 zu 100 % vom Bund erstattet. Auch für die Mehraufwendungen bei der Hilfe zur Gesundheit sind insbesondere die vielen nicht krankenversicherten Ukraineflüchtlinge verantwortlich.
Die Aufwendungen für Asylbewerber erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,79 Mio. Euro, was auf die stark angestiegene Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist.
| Jugendhilfe | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Leistungen außerhalb von Einrichtungen | 23.077.750,60 | 21.567.352,76 | ||
| Leistungen in Einrichtungen | 68.964.680,45 | 64.972.242,21 | ||
| Summe | 92.042.431,05 | 86.539.594,97 |
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 5,50 Mio. Euro angestiegen. Bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ergaben sich Mehraufwendungen von 1,51 Mio. Euro, bei den Leistungen in Einrichtungen betrug der Mehraufwand 3,99 Mio. Euro, hier wurden insbesondere 3,29 Mio. Euro mehr für die Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horten aufgewendet.
Trotz spürbaren Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage lediglich minimal angestiegen. Die Bezirksumlage dagegen stieg im Berichtsjahr deutlich um 5,29 Mio. Euro an, was insbesondere auf die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg zurückzuführen war. Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer geringeren Zuführung zur Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen (- 1,71 Mio. Euro). Hier belasteten den Haushalt 2021 Rückstellungen für erwartete Verluste der Eigenbetriebe FSN und NüSt sowie der noris inklusion, während im Berichtsjahr nur eine Rückstellung für die noris inklusion in Höhe von 1,00 Mio. Euro erforderlich war.
Die Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen für Verlustausgleiche sind deutlich um 20,57 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür war insbesondere die Inanspruchnahme von in Vorjahren im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gebildeten Rückstellungen.
Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+10,41 Mio. Euro) beruht insbesondere auf weiter gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+9,04 Mio. Euro). Ursache hierfür war insbesondere die Aussetzung der eigentlich fälligen Tariferhöhung für den öffentlichen Personennahverkehr (5,80 Mio. Euro) sowie die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was zu einem entsprechenden Anstieg der Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg führte.
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | 66.017.749,96 | 60.805.479,37 | |||
| Geschäftsaufwendungen | 54.729.642,65 | 88.812.781,76 | |||
| Aufwendungen für Beiträge | 8.219.816,51 | 7.993.433,00 | |||
| Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen | 16.453.328,52 | 4.967.164,85 | |||
| Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 6.080.137,70 | 2.398.390,45 | |||
| Betriebliche Steueraufwendungen | 686.774,18 | 1.210.871,82 | |||
| Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag | 1.929.670,25 | 3.282.065,81 | |||
| andere sonstige ordentliche Aufwendungen | 28.668.738,71 | 108.676.607,43 | |||
| Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen | -25.277.431,94 | -45.969.140,51 | |||
| Summe | 157.508.426,54 | 232.177.653,96 |
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 74,67 Mio. Euro zurückgegangen. Verantwortlich für diese Minderaufwendungen waren insbesondere um 80,00 Mio. Euro geringere andere sonstige ordentliche Aufwendungen sowie um 34,08 Mio. Euro geringere Geschäftsaufwendungen. Mehraufwendungen ergaben sich beim Aufwand aus dem Abgang von Kunstgegenständen (8,57 Mio. Euro), bei der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten sowie den Steuern vom Einkommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen reduzierten sich dagegen.
Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+5,21 Mio. Euro) waren insbesondere auf den Anstieg der Aufwendungen für Betriebsmittel (+11,41 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die Inbetriebnahme der Bertolt- Brecht-Schule. Aufwandsmindernd wirkten sich dagegen geringere Miet- und Pachtaufwendungen aus, wobei hier insbesondere der Wegfall der Miete an die Messe für den Betrieb eines Corona Impfzentrums (-4,84 Mio. Euro) maßgeblich war.
Der enorme Rückgang bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 34,08 Mio. Euro war maßgeblich auf geringere Vergütungen für Leistungen Dritter (-36,85 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür war der Wegfall des pandemie-bedingten Betriebs von Corona Impfund Testzentren, welche im Vorjahr zu Aufwandsmehrungen von 39,33 Mio. Euro führten.
Die Minderaufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-80,00 Mio. Euro) sind insbesondere durch geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (- 81,69 Mio. Euro) bedingt. Während hier im Vorjahr Rückstellungen für zugesagte Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie die NürnbergMesse GmbH (30,00 Mio. Euro) gebildet wurden, waren solche im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2022 Erträge von 25,25 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Inanspruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellungen für die Ausgleichsansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetzes und einer coronabedingten Kapitalzuführungen an die NürnbergMesse GmbH.
1.3.3.3 Finanzergebnis
| Finanzergebnis | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zinserträge | 1.853.358,92 | 1.611.693,28 | |||
| Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen | -12.504,61 | 21.983.792,56 | |||
| Gewinnanteile aus Beteiligungen | 1.387.255,13 | 518.739,098 | |||
| Sonstige Finanzerträge | 206.066,92 | 403.784,72 | |||
| 17 | Finanzerträge | 3.434.176,36 | 24.518.009,66 | ||
| Zinsaufwendungen | 23.195.876,91 | 21.537.522,55 | |||
| Sonstige Kreditbeschaffungskosten | 224.780,43 | 224.868,64 | |||
| Zinsaufwand für Kassenkredite | 0,00 | 0,00 | |||
| Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen | 44,00 | 6.589.876,00 | |||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 77.944,97 | 152.702,14 | |||
| 18 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 23.498.646,31 | 28.499.838,95 | ||
| Finanzergebnis | -20.064.469,95 | -3.981.829,29 |
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 16,08 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 21,08 Mio. Euro auf rd. 3,43 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lediglich um 5,00 Mio. Euro.
Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 22,00 Mio. Euro geringere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Ursache für den Wegfall dieser Erträge war die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Zinssatzes.
Diese rückwirkend anzuwendende Zinsänderung befindet sich allerdings erst noch in der Umsetzung. Während der Übergangszeit wurde die Aussetzung der Gewerbesteuerverzinsung beschlossen, welche sich sowohl auf die Gewerbesteuernachzahlungen, als auch auf die Erstattungszinsen für Gewerbesteuervorauszahlungen auswirkt.
Die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute sind aufgrund der „Zinswende“ und der gleichzeitig steigenden Neuverschuldung erstmalig wieder angestiegen (+1,66 Mio. Euro). Aufgrund der Aussetzung der Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen, war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen insgesamt dennoch ein Rückgang von 5,00 Mio. Euro festzustellen.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
| Außerordentliches Jahresergebnis | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Erträge | 475.526,67 | 37.248.569,41 | |||
| periodenfremde Erträge | 6.229.196,32 | 1.327.289,88 | |||
| 19 | außerordentliche Erträge | 6.704.722,99 | 38.575.859,29 | ||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Aufwendungen | 270.436,95 | 9.623,41 | |||
| periodenfremde Aufwendungen | 11.746.369,72 | 8.713.480,73 | |||
| 20 | außerordentliche Aufwendungen | 12.016.806,67 | 8.723.104,14 | ||
| außerordentliches Jahresergebnis | -5.312.083,68 | 29.852.755,15 |
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35,16 Mio. Euro verschlechtert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Rückgang der außerordentlichen Erträge um 36,77 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere der Wegfall der im Vorjahr erzielten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Anstieg um 3,29 Mio. Euro auf 12,02 Mio. Euro feststellbar, was insbesondere auf höhere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
| Jahresergebnis | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 142.751.515,49 | 18.014.324,46 |
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
| Finanzrechnung | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||||
| +/- | Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit | +101.999 | +148.074 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -177.591 | -195.131 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | +26 | -604 | ||
| = | Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | -75.566 | -47.661 | ||
| +/- | Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen | +5.780 | +9.647 | ||
| = | Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | -69.786 | -38.014 | ||
| +/- | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | +359.539 | +397.553 | ||
| = | Finanzmittelbestand am Ende der Periode | +289.753 | +359.539 |
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 69,79 Mio. Euro auf 289,75 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sank im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder in Summe um 46,08 Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 29,51 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 16,57 Mio. Euro. So erhöhten sich auf Seiten der Einzahlungen die Steuern und ähnlichen Abgaben nicht mehr so massiv wie noch im Vorjahr (+148,26 Mio. Euro), sondern nur noch moderat um 2,48 Mio. Euro. Dabei stiegen die Gewerbesteuerzahlungen um 3,16 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 7,66 Mio. Euro. Der Anteil an der Umsatzsteuer hingegen reduzierte sich bedeutsam um 8,69 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr noch stärker in Summe um 7,03 Mio. Euro zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 11,63 Mio. Euro zu. Des Weiteren stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbssteuer um 1,48 Mio. Euro an. Entgegen dem Jahr 2021 sind hier allerdings keine Zuweisungen vom Land für den Betrieb der Corona-Testzentren von insgesamt 26,80 Mio. Euro mehr enthalten. Auch die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal sanken wieder um 4,65 Mio. Euro. Den größten Anstieg bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verzeichneten im Berichtsjahr die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit 18,45 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund des Zuwachses der Benutzungsgebühren um 16,70 Mio. Euro. In 2022 wurden die Angebote der öffentlichen Einrichtungen nach der Pandemie nun wieder überproportional stark nachgefragt. Aus diesem Grund erhöhten sich auch die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 6,0 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von
Kostenerstattungen und -umlagen verzeichneten im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder eine wesentliche Abnahme um 38,09 Mio. Euro. So erhöhten sich zwar die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 5,64 Mio. Euro. Die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) sank entgegen dem Jahr 2021 wieder um 12,48 Mio. Euro. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbewerberleistungen) waren wie schon in der Vorperiode weiterhin rückläufig. Für 2022 beträgt dieser Rückgang sogar 34,13 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemeindeverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen nochmals um 6,54 Mio. Euro ab. Mehreinzahlungen finden sich jedoch bei den Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Personalkostenerstattung im Jugendhilfebereich (+1,22 Mio. Euro) sowie bei den Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (+985 TEuro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen wieder um 11,27 Mio. Euro ab, da im Gegensatz zum Vorjahr nun weniger Einzahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewerbesteuer) anfielen (-19,60 Mio. Euro). Dem stehen lediglich Nachzahlungen für die Jahre 2017 bis 2022 aus der mit den Krankenkassen geschlossenen Entgeltvereinbarung zur Finanzierung der integrierten Leitstelle bei der Feuerwehr (+4,11 Mio. Euro) sowie höhere Konzessionsabgaben (+980 TEuro) und Gewinnausschüttungen von Beteiligungen (+869 TEuro) entgegen.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 24,91 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaffungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Ein weiterer großer Zuwachs der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit findet sich im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2022 auf 24,14 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Verbandsumlage (+7,61 Mio. Euro). Die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen blieben mit insgesamt 175,84 Mio. Euro jedoch weitestgehend konstant. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse. Die Zuweisungen an übrige Bereiche stiegen um 8,15 Mio. Euro. Dies lag größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses an das Staatstheater Nürnberg für die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang 2022. Darüber hinaus resultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+6,33 Mio. Euro), der Jugendhilfe (+5,30 Mio. Euro) sowie bei den Leistungen für Asylbewerber (+14,99 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierten nochmals Zuwächse (+5,31 Mio. Euro) auf insgesamt 43,60 Mio. Euro sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +5,29 Mio. Euro). Letztgenannte Finanzposition beläuft sich Ende 2022 in Summe auf 218,33 Mio. Euro. Dem steht unter anderem ein Rückgang bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (-6,0 Mio. Euro) entgegen. Zudem reduzierten sich die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 24,14 Mio. Euro, da hauptsächlich die pandemiebedingten Ausgleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH geringer ausfielen. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 12,91 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude sowie für den Energieverbrauch. Bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war nach dem starken Anstieg des Vorjahres (+54,57 Mio. Euro) nun wieder ein bedeutsamer Rückgang um 38,90 Mio. Euro zu verzeichnen. Die im Vorjahr noch angefallenen hohen Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen in Testzentren sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den
Betrieb des Impfzentrums waren in 2022 stark rückläufig. Zudem sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Erstattungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 6,61 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich in 2022 im Gegensatz zu den Vorjahren von 195,13 Mio. Euro um 17,54 Mio. Euro auf insgesamt 177,59 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe nochmals bedeutsam zu (+41,20 Mio. Euro). Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 23,66 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Vergleich zu 2021 nun deutlich höheren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel in den Stadtteilen Schoppershof, Fischbach, Langwasser, Wetzendorf, im Tiefen Feld, in Sündersbühl und St. Johannis (insgesamt +37,97 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen erhöhten sich in Summe um 2,08 Mio. Euro, was wie schon im Vorjahr unter anderem auf den Erwerb von Luftreinigungsgeräten und weiterer Ausstattung für den Schulbereich zurückzuführen ist. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 3,88 Mio. Euro zu. Dies ist auf den bedeutsamen Anstieg bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (+16,51 Mio. Euro). In dem Zusammenhang wären unter anderem die Auszahlungen für den Neubau des Schulzentrums Südwest (7,23 Mio. Euro), die Baumaßnahmen der Grundschule Forchheimer Straße (5,12 Mio. Euro), einen Kinderhort in der Fürther Straße 285 (6,13 Mio. Euro), den dritten Bauabschnitt des Künstlerhauses (5,60 Mio. Euro) sowie für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (4,25 Mio. Euro) zu nennen. Die Tiefbaumaßnahmen hingegen waren insgesamt betrachtet rückläufig (-12,64 Mio. Euro). Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau reduzierten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um 7,76 Mio. Euro. Hier wären unter anderem die Bauarbeiten für die Bayernstraße, die Bahnhofstraße und den Marientunnel (insgesamt 10,76 Mio. Euro) zu nennen. Beim Brückenbau wären wie bereits in den Vorjahren unter anderem die Baumaßnahmen der Dr. Gustav-Heinemann-Brücke, die Sanierung der Hafenbrücken sowie der Brücke an der Münchener Straße hervorzuheben (insgesamt 17,27 Mio. Euro). Geringere Auszahlungen resultierten auch bei den Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (-4,88 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen sanken im Gegensatz zum starken Anstieg im Vorjahr (+32,98 Mio. Euro) nun wieder deutlich um 18,24 Mio. Euro auf insgesamt 54,39 Mio. Euro. Diese Summe ergibt sich wie schon in den Vorjahren hauptsächlich aus dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich in Summe nochmals um 1,73 Mio. Euro auf 18,21 Mio. Euro. Diese setzen sich größtenteils aus Baukostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen sowie aus Finanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen zusammen.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein deutlicher Zuwachs von insgesamt 51,61 Mio. Euro auf 134,82 Mio. Euro festzustellen. Hierbei nahmen unter anderem die vom Bund gewährten Finanzhilfen um 11,43 Mio. Euro zu. Diese beinhalten neben Zuwendungen im Rahmen des Gemeindeverkehres nach dem GVFG für die Sanierung des U-Bahnhofes Muggenhof in Höhe von 5,90 Mio. Euro unter anderem Gelder zur Förderung des Kulturbereiches. Hier werden Mittel für die energetische Sanierung der Kunsthalle (2,16 Mio. Euro), die Generalsanierung des Künstlerhauses (1,56 Mio. Euro) sowie des Gemeinschaftshauses in Langwasser (2,38 Mio. Euro) vom Bund gewährt. Födermittel für vorgenannte Zwecke im Kulturbereich (Sanierung des Künstlerhauses sowie des Gemeinschaftshauses mit zusammen 2,68 Mio. Euro) sind auch bei den Zuwendungen vom Land vorhanden. Diese erhöhten sich in Summe um 9,13 Mio. Euro. Hier sind zudem Fördermittel für das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Höhe von 1,86 Mio. Euro zu finden. Darüber hinaus enthalten diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung (Digitalpakt Schule; 3,57 Mio. Euro) sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Schulbereich (2,10 Mio. Euro). Ein hoher Anstieg im Vergleich zum
Vorjahr ist zudem bei weiteren staatlichen Fördergeldern (Art. 10 FAG) für Baumaßnahmen von Schulen festzustellen (+16,65 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich unter anderem um Zuwendungen für ÖPP- und ÖÖP-Projekte. Diese Fördergelder entfallen zum Beispiel auf den Neubau der Grundschule am Thoner Espan (insgesamt 2,82 Mio. Euro), der Johann-Pachelbel-Realschule (7,14 Mio. Euro) sowie der Bertolt-Brecht-Schule (6,0 Mio. Euro). Zudem erhöhten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U- Bahnbau) wieder deutlich um insgesamt 20,36 Mio. Euro. Die vorgenannten Mehreinzahlungen wurden jedoch teilweise durch den Rückgang von vor allem im Baubereich eingenommenen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insgesamt -13,33 Mio. Euro). Weitere Mindereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gesunkenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen (-6,60 Mio. Euro). Auch durch den Verkauf von Wertpapieren wurden im Gegensatz zum Vorjahr nun geringer Einzahlungen erzielt (-4,0 Mio. Euro).
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+108,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-107,97 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein Einzahlungsüberschuss von 26 TEuro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite neu aufgenommen als getilgt. Hervorzuheben wäre allerdings, dass die im Rahmen von ÖÖP oder ÖPP aufgenommenen Darlehen erst dann in voller Höhe in den Schuldenstand der Stadt übergehen, wenn die erstellten Bauwerke der Stadt Nürnberg zum Betrieb übergeben werden. Diese Neuverschuldung ist aufgrund der fehlenden Zahlungswirksamkeit nicht in der Finanzrechnung ausgewiesen. Damit ist anhand des Cashflows aus laufender Finanzierungstätigkeit keine Aussage über die tatsächliche Nettoneuverschuldung möglich.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2022 auf insgesamt 5,78 Mio. Euro (Vorjahr: 9,65 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 4,2 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2022 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 102,0 Mio. Euro um 40,88 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Steuern (+35,99 Mio. Euro) und Zuwendungen (+30,51 Mio. Euro). Zudem lagen die Kostenerstattungen um 8,12 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen allerdings ebenfalls um 40,05 Mio. Euro über dem Planwert. Hier waren neben den Transferauszahlungen (+38,81 Mio. Euro) auch die sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (+23,18 Mio. Euro) wie schon in den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (177,59 Mio. Euro) um 129,89 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 98,07 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen um 19,14 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Hierbei konnten zwar mehrere Geschäftsvorfälle in Summe von 1,54 Mio. Euro seitens der Stadtkämmerei geklärt und korrigiert werden. Dennoch verblieb für das Jahr 2022 eine nicht mehr aufklärbare Abweichung von 304 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2022 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2022 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 289,75 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
| Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -46.915.607,82 | -46.956.272,36 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -51.789.183,86 | -59.605.642,26 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -161.286.684,30 | -158.199.857,38 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) | -92.497.541,59 | -89.254.099,25 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -29.281.738,42 | -52.616.974,99 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -196.846.775,82 | -140.875.902,95 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -355.042.493,44 | -313.152.399,68 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -45.357.529,32 | -75.810.329,42 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) | -74.123.900,37 | -70.273.304,84 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.342.894.698,02 | 1.366.283.344,80 | ||
| Gesamt | 289.753.243,08 | 359.538.561,67 |
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 533,84 Mio. Euro (Vorjahr: 511,76 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.098,48 Mio. Euro (Vorjahr: 1.095,99 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (58,5 % von 591,67 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser Finanzfonds enthält ebenso mit 921,14 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2022 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 1.294.245.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 18.11.2021, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, die Sanierung der Hafenbrücken, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.351.529.000,00 Euro bzw. 382.156.000,00 Euro
- ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
451.818.926 Euro (=33,4 %) bzw. 76.831.763 Euro (= 20,1 %)
- ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
neu freigegeben.
Im Vorjahr wurden 36,3% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 18.11.2021, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 38,4 % freigegeben.
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
| HJ | Stand 31.12.2022 | urspr. verbürgter Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Verpflichtungsbetrag | |||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2007 | 75 | 217,418 | 247,240 | |||
| 2008 | 74 | 204,356 | 243,911 | |||
| 2009 | 74 | 193,616 | 243,564 | |||
| 2010 | 71 | 170,794 | 211,064 | |||
| 2011 | 60 | 155,321 | 202,822 | |||
| 2012 | 58 | 137,253 | 192,520 | |||
| 2013 | 52 | 114,418 | 177,309 | |||
| 2014 | 44 | 102,751 | 174,429 | |||
| 2015 | 45 | 316,056 | 367,218 | |||
| 2016 | 34 | 238,279 | 265,395 | |||
| 2017 | 32 | 216,369 | 245,875 | |||
| 2018 | 31 | 253,839 | 283,506 | |||
| 2019 | 34 | 416,591 | 449,231 | |||
| 2020 | 36 | 245,162 | 347,602 | |||
| 2021 | 36 | 382,439 | 481,927 | |||
| 2022 | 41 | 340,849 | 398,858 |
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Wie bereits im Jahr 2021 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG (U- Bahn und Straßenbahn). Insgesamt belaufen sich auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr rd. 45,93 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Der Anteil an bestehender Bürgschaftssumme für die VAG, aus welchem die Stadt in Anspruch genommen werden könnte, beträgt 49,20 % relativ. An Bürgschaftssummen lief für die VAG U-Bahn ein Betrag von 127,8 Mio. Euro aus, wobei im Gegenzug nur rund 72,0 Mio. Euro neu aufgenommen werden mussten.
Die im Jahr 2022 ausgelaufene Bürgschaft für die WBG Kommunal GmbH in Höhe von 101,8 Mio. Euro wurde durch die Gestellung einer neuen Bürgschaft in Höhe von 118,7 Mio. Euro abgelöst.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2022 aus diesen Mietverhältnissen, für eine Bürgschaft, mit einem Betrag in Höhe von 588,00 Euro in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2022
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2022 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 93.239.223,98 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,90 % / weitere konsumtive Aufwendungen 53,1 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 464.697.808,48 Euro
Durch die Stadtkämmerei (I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 26.09.2023 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2023 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 58.120.008,20 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 69,03 % / weitere konsumtive Aufwendungen 30,97 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 349.617.244,72 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 werden nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Verfügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushaltsresten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den Händen des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 25.10.2023 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2022 auf das Jahr 2023 vorgelegt.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2022 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Folgende Prüfungen wurden im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.11.2023 dargestellt:
111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB Prüfung von Sicherheitsleistungen
111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA) Zentrale Bußgeldangelegenheiten im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie
218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten
126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr (FW) Prüfung der Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen)
243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen – Institut für Pädagogik und schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des IPSN
252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunsthalle und des Kunsthauses
311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels SGB XII bei SHA
363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugendamt (J) Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche
363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022
367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022
511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl) Prüfung der Radverkehrsförderung
553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh Prüfung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg
573010 Marktwesen – ML Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte
Personalamt (PA) Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus der Rentenversicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge
Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den Jahren 2017 bis 2020
Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Beamtenverhältnis
Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
NürnbergBad (NüBad) Erneuerung des Kassensystems bei den Bädern
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IT-Prüfungen
Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg
S/4HANA-Migrationsprojekt
GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung
SAP-Archivierung
Lizenzmanagementtool
Vergabeprüfung im IT-Bereich
Technische Prüfungen
Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-
men bzw. Beteiligungen)
Prüfung Klinikum Nürnberg
Jahresabschluss 2022 – Prüfung/Analyse
Prüfung Staatstheater Nürnberg
Jahresabschlussprüfung 2021/2022
Auftragsprüfungen
Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2022 in verschiedenen externen Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-
Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle
für Korruptionsprävention“
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2022 (nach Ergebnisverwendung)
31.12.2022 31.12.2021
A K T I V A
in € in €
A. Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18
Anlagevermögen 5.598.551.254,68 5.210.765.613,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 243.098.056,00 234.470.062,00
II. Sachanlagen 4.400.790.095,87 4.089.950.060,54
1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 272.608.188,05 256.437.521,80 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.522.353.840,49 1.329.129.284,41 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.668.296.059,53 1.689.630.223,86 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 9.427.173,00 9.677.098,00 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.196.569,17 395.332.319,90 6.Fahrzeuge 6.612.101,00 7.020.458,00 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.312.020,50 94.753.946,02 8.Anlagen in Bau 427.984.144,13 307.969.208,55
III. Finanzanlagen 954.663.102,81 886.345.490,64
1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 870.656.742,23 798.756.616,36 2.Wertpapiere 20.228.436,62 21.589.920,90 3.Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4.Ausleihungen 28.820.287,80 31.041.317,22
B. Umlaufvermögen 666.624.670,93 670.898.043,36
I. Vorräte 31.309.757,24 40.721.515,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.401.871,61 216.386.920,91
1.Abgabenforderungen 90.068.008,84 84.385.255,88
2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.507.375,24 3.915.822,45 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 25.775.435,50 39.883.772,05 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 11.944.723,31 34.645.914,42 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 76.987.972,76 33.388.417,42 5.Sonstige Vermögensgegenstände 75.063.079,27 54.813.653,11
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 362.913.042,08 413.789.607,24
1.Kassenbestand 794.181,76 1.014.466,53 2.Bankguthaben 362.118.860,32 412.775.140,71
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 40.471.864,06 37.361.265,82
S U M M E D E R A K T I V A 6.305.647.789,67 5.919.024.922,36
3 1 .1 2in
.2 0
2 2
3 1 .1 2in
.2 0
2 1
P A S S I V A
€
€
A . E ig e n k a p ita l
1
.0 6 8 .7 6 1 .5 9 6 ,7 3
9 2 9 .4 6 9 .7 8 5 ,7 4
I. B a sisk a p ita l
6 9 5 .3 2 2 .8 6 3 ,1 6
6 9 8 .5 3 9 .5 2 0 ,1 4
6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 1 .7 2 4 .3 5 3 ,9 4 6 .7 7 8 .6 7 0 ,2 0 2 .8 1 2 .6 1 5 ,9 9 -2 .2 6 4 .5 3 4 ,6 5
6 6 5 .2 7 8 .4 0 6 ,2 8 9 9 3 .3 5 1 ,4 0 2 1 .1 1 0 .7 3 6 ,1 1 6 .7 9 7 .6 0 6 ,7 3 2 .5 7 2 .6 1 4 ,8 6 1 .7 8 6 .8 0 4 ,7 6
1 . B a siska p ita l S ta d t 2 . K a p ita lzu sch u ss zu r V e rso rg u n g srü ckla g e 3 . G ru n d sto ckve rm ö g e n d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 4 . Z u stiftu n g e n a b 0 1 .0 1 .2 0 0 5 b e i d e n n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 5 . Z u fü h ru n g a u s d e r E rg e b n isrü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n 6 . E rg e b n isse a u s V e rm ö g e n su m sch ich tu n g e n d e r n ich tre ch tsf. S tiftu n g e n
.0 3 2 .2 3 3 .9 8 9 ,7 9
8 9 5 .1 2 2 .7 7 1 ,9 1
3 5 .8 4 8 .9 9 2 ,8 7
3 3 .6 4 3 .4 4 5 ,2 0
1
.0 3 2 .9 1 2 .6 0 3 ,8 6
8 9 5 .8 2 6 .3 4 0 ,5 4
II. R ü c k la g e n
3 9 0 .3 1 0 .8 8 3 ,4 4
2 4 4 .6 3 5 .0 6 8 ,4 8
3 8 2 .8 3 4 .3 8 1 ,9 8 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .7 9 7 .8 8 7 ,3 9 6 7 8 .6 1 4 ,0 7
2 4 2 .5 5 5 .8 1 7 ,1 1 0 ,0 0 1 .3 7 5 .6 8 2 ,7 4 7 0 3 .5 6 8 ,6 3
1 . E rg e b n isrü ckla g e 2 . S o n d e rrü ckla g e E n e rg ie sp a rfo n d s 3 . R ü ckla g e fü r G e b ü h re n a u sg le ich e xte rn e K o ste n d e cke r 4 . K a p ita le rh a ltu n g srü ckla g e d e r n ich tre ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n
III. V e rlu stv o rtra g
-1 6 .8 7 2 .1 4 9 ,8 7
-1 3 .7 0 4 .8 0 2 ,8 8
B . S o n d e rp o ste n
1
.0 7 9 .2 4 5 .1 8 3 ,7 5
1
.0 5 4 .2 0 2 .6 1 3 ,1 9
9 2 2 .3 7 1 .7 2 8 ,3 2 1 0 1 .7 5 5 .9 1 8 ,0 7 0 ,0 0 3 1 .1 1 4 .6 3 3 ,6 1 2 4 .0 0 2 .9 0 3 ,7 5
8 9 8 .8 4 2 .3 6 9 ,5 5 1 0 6 .1 6 0 .3 4 5 ,7 9 0 ,0 0 2 8 .8 0 8 .0 5 9 ,3 7 2 0 .3 9 1 .8 3 8 ,4 8
1 . S o n d e rp o ste n a u s Z u w e n d u n g e n 2 . S o n d e rp o ste n a u s B e iträ g e n 3 . S o n d e rp o ste n a u s G e b ü h re n a u sg le ich 4 . S o n d e rp o ste n a u s K o ste n e rsta ttu n g e n 5 . S o n stig e S o n d e rp o ste n
C . R ü c k ste llu n g e n
1
.8 9 5 .1 2 1 .0 2 5 ,3 8
1
.9 6 2 .6 5 4 .2 6 1 ,9 5
1
.6 6 1 .4 2 5 .3 1 6 ,0 0 1 1 .4 5 4 .3 2 1 ,0 0 1 8 .3 3 1 .1 0 0 ,0 0 5 .4 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 .8 9 8 .9 9 2 ,2 6 2 .4 4 6 .9 7 8 ,1 0 1 .3 8 2 .0 0 0 ,0 0 2 4 7 .1 2 2 ,6 8 1 1 .3 6 8 .4 8 1 ,4 3 1 0 8 .1 2 8 ,7 1 1 8 0 .5 3 2 .0 8 5 ,2 0
1
.6 4 7 .9 5 3 .1 5 2 ,0 0 9 .9 4 1 .2 9 8 ,0 0 1 4 .9 9 6 .0 0 0 ,0 0 5 .4 9 8 .5 0 0 ,0 0 5 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 .7 6 5 .4 0 5 ,7 9 2 .3 0 5 .7 6 3 ,0 0 4 .5 7 7 .0 0 0 ,0 0 1 5 9 .1 4 6 ,9 0 1 0 .9 9 2 .1 3 4 ,3 6 6 2 .8 9 8 ,5 9 2 6 3 .8 9 1 .9 6 3 ,3 1
1 . P e n sio n s- u n d B e ih ilfe rü ckste llu n g e n 2 . R ü ckste llu n g e n fü r A lte rste ilze it 3 . R ü ckste llu n g e n fü r u n te rla sse n e In sta n d h a ltu n g 4 . R ü ckste llu n g e n fü r A ltla ste n 5 . B e zirksu m la g e rü ckste llu n g 6 . S te u e rrü ckste llu n g e n 7 . R ü ckste llu n g e n fü r H a ftu n g s- u n d P ro ze ssrisike n 8 . R ü ckste llu n g e n fü r V e rlu sta u sg le ich e a n ve rb u n d e n e U n te rn e h m e n 9 . R ü ckste llu n g e n fü r Z w e cka u srich tu n g sve rp flich tu n g e n 1 0 . R ü ckste llu n g e n fü r U rla u b 1 1 . R ü ckste llu n g n ich t a u sg e re ich te L e istu n g se n tg e lte 1 2 . S o n stig e R ü ckste llu n g e n n a ch § 7 4 A b s. 1 S . 2 K o m m H V -D o p p ik
D . V e rb in d lic h k e ite n
2
.2 0 7 .9 9 1 .3 0 5 ,0 6
1
.9 3 0 .8 2 2 .8 6 5 ,7 3
1 . A n le ih e n 2 . V e rb in d lich ke ite n a u s K re d ite n d a vo n : I n v e s t i t i o n s k r e d i t e v o m L a n d In ve stitio n skre d ite vo n K re d itin stitu te n In ve stitio n skre d ite vo m so n stig e n in lä n d isch e n B e re ich K redite vom sonstigen ausländischen B ereich K o n to ko rre n tko n te n K o n to ko rre n tko n te n d e r ve rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ilig u n g e m ö g e n u n d re ch tsfä h ig e n S tiftu n g e n
8 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 .4 3 8 .6 9 6 .5 4 6 ,3 3
8 0 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 .4 2 0 .2 5 1 .8 1 9 ,8 9
1
1
5 3 2 ,8 1 .0 8 9 .0 9 5 .4 7 2 ,3 2 2 2 0 .6 9 6 .3 7 6 ,5 6 3 4 .0 4 1 .6 6 6 ,6 8 2 9 7 .9 9 8 ,5 4 9 4 .5 6 4 .4 9 9 ,4 2
1 .0 6 5 ,7 9 .0 6 1 .0 6 9 .2 8 8 ,8 7 2 4 1 .4 2 0 .3 9 8 ,1 8 2 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .1 8 5 ,5 6 9 2 .7 5 9 .8 8 1 ,4 9
1
1
n , S o n d e rve r- 1
2 3 6 .8 8 8 .2 9 7 ,3 6
3 . V e rb in d lich ke ite n , d ie K re d ita u fn a h m e n g le ich ko m m e n
1 0 2 .5 1 0 .7 7 6 ,3 7
2 1 4 .8 9 7 .9 5 5 ,3 0
4 . V e rb in d lich ke ite n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e istu n g e n
1
.5 1 8 .6 9 6 .5 4 6 ,3 3
1
.5 0 0 .2 5 1 .8 1 9 ,8 9
1 8 4 .1 8 7 .3 6 1 ,8 9
7 5 8 .0 0 6 ,3 2
5 . V e rb in d lich ke ite n a u s T ra n sfe rle istu n g e n
9 3 4 .7 1 3 ,6 4
2 3 6 .7 5 0 .4 9 9 ,7 5
6 . S o n stig e V e rb in d lich ke ite n
1 4 2 .9 3 8 .1 9 3 ,9 4
5 4 .5 2 8 .6 7 8 ,7 5
E . P a ssiv e R e c h n u n g sa b g re n zu n g
4 1 .8 7 5 .3 9 5 ,7 5
S U M M E D E R P A S S I V A
6
.3 0 5 .6 4 7 .7 8 9 ,6 7
5
.9 1 9 .0 2 4 .9 2 2 ,3 6
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Ergebnisrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2022 jahr aus Vorjahren 1) 2021 Planansatz 2) EUR2020 EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.116.248.151,76 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.104.331.411,23 -53.758.151,76 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -593.525.754,57 -561.185.704,78 41.765,00 -561.143.939,78 -606.752.743,63 -32.381.814,79 3 + Sonstige Transfererträge -8.951.469,02 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.766.943,60 -2.072.096,02 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92.647.595,50 -87.390.301,50 -87.390.301,50 -72.147.371,47 -5.257.294,00 5 + Auflösung von Sonderposten -53.284.552,78 -57.690.849,46 -57.690.849,46 -53.972.548,61 4.406.296,68 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.239.999,49 -42.864.734,94 -42.864.734,94 -36.135.652,01 624.735,45 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -303.917.102,72 -275.333.748,96 -275.333.748,96 -313.984.055,23 -28.583.353,76 8 + Sonstige ordentliche Erträge -132.659.012,75 -53.446.403,00 -53.446.403,00 -79.494.907,69 -79.212.609,75 9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.570.723,29 -5.815.113,48 -5.815.113,48 -6.936.499,80 -755.609,81 10 +/- Bestandsveränderungen -1257471,52 -101426,79 -1257471,52 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.351.301.833,40 -2.153.096.229,12 41.765,00 -2.153.054.464,12 -2.281.623.560,06 -198.247.369,28 11 - Personalaufwendungen 625.285.530,07 632.210.313,54 842.837,62 633.053.151,16 590.766.367,91 -7.767.621,09 12 - Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 103.259.700,00 103.259.700,00 94.435.499,68 -13.911.910,73 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 295.597.030,23 286.137.803,01 23.209.340,51 309.347.143,52 272.907.058,08 -13.750.113,29 14 - Planmäßige Abschreibungen 124.019.363,70 107.498.970,38 107.498.970,38 208.498.669,70 16.520.393,32 15 - Transferaufwendungen 891.415.624,47 882.325.817,45 706.365,88 883.032.183,33 890.694.912,13 8.383.441,14 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 131.270.314,57 23.827.031,08 155.097.345,65 232.177.653,96 2.411.080,89 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.183.173.764,28 2.142.702.918,95 48.585.575,09 2.191.288.494,04 2.289.480.161,46 -8.114.729,76 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -168.128.069,12 -10.393.310,17 48.627.340,09 38.234.029,92 7.856.601,40 -206.362.099,04 17 + Finanzerträge -3.434.176,36 -9.164.014,24 -9.164.014,24 -24.518.009,66 5.729.837,88 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.810.890,00 28.810.890,00 28.499.838,95 -5.312.243,69 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 20.064.469,95 19.646.875,76 19.646.875,76 3.981.829,29 417.594,19 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -148.063.599,17 9.253.565,59 48.627.340,09 57.880.905,68 11.838.430,69 -205.944.504,85 19 + Außerordentliche Erträge -6.704.722,99 -208.650,00 -208.650,00 -38.575.859,29 -6.496.072,99 20 - Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 226.700,00 349.576,15 576.276,15 8.723.104,14 11.440.530,52 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) 5.312.083,68 18.050,00 349.576,15 367.626,15 -29.852.755,15 4.944.457,53 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -142.751.515,49 9.271.615,59 48.976.916,24 58.248.531,83 -18.014.324,46 -201.000.047,32
-
Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
-
Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2022
Finanzrechnung IST Ansatz übertragene Haus- Fortgeschriebener IST VergleichIst/fort- Haushaltsjahr Haushalts- haltsermächtigung Planansatz Haushaltsjahr geschriebener 2022 jahr aus Vorjahren 1) 2021 Planansatz 2) 2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.098.476.760,00 -1.062.490.000,00 -1.062.490.000,00 -1.095.992.372,00 -35.986.760,00 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -591.672.489,00 -561.163.255,00 -561.163.255,00 -598.703.543,00 -30.509.235,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -7.591.336,00 -6.879.373,00 -6.879.373,00 -7.473.072,00 -711.963,00 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -90.196.194,00 -87.290.302,00 -87.290.302,00 -71.748.403,00 -2.905.892,00 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -41.610.984,00 -42.608.515,00 -42.608.515,00 -35.633.993,00 997.531,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -283.453.988,00 -275.333.749,00 -275.333.749,00 -321.539.310,00 -8.120.239,00 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -57.422.537,00 -54.354.254,00 -54.354.254,00 -68.696.945,00 -3.068.282,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.548.583,00 -920.800,00 -920.800,00 -1.694.050,00 -627.783,00 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.171.972.869,00 -2.091.040.247,00 -2.091.040.247,00 -2.201.481.687,00 -80.932.622,00 9 - Personalauszahlungen 567.340.713,00 577.019.577,00 577.019.577,00 545.352.043,00 -9.678.864,00 10 - Versorgungsauszahlungen 125.983.349,00 125.031.000,00 125.031.000,00 123.063.874,00 952.349,00 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 306.137.682,00 313.454.204,00 34.393.595,00 347.847.799,00 293.226.839,00 -41.710.118,00 12 - Transferauszahlungen 921.134.679,00 882.325.817,00 264.488,00 882.590.306,00 896.999.430,00 38.544.374,00 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 126.534.354,00 103.358.244,00 6.790,00 103.365.034,00 165.434.282,00 23.169.321,00 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.842.744,00 28.732.590,00 28.732.590,00 29.331.362,00 -5.889.846,00 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.069.973.521,00 2.029.921.432,00 34.664.874,00 2.064.586.305,00 2.053.407.831,00 5.387.215,00 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -101.999.349,00 -61.118.816,00 34.664.874,00 -26.453.942,00 -148.073.857,00 -75.545.407,00 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -125.929.805,00 -117.212.000,00 -117.212.000,00 -61.154.402,00 -8.717.805,00 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -8.885.305,00 -5.113.000,00 -5.113.000,00 -22.048.985,00 -3.772.305,00 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -23.542.615,00 -8.000.000,00 -8.000.000,00 -30.138.555,00 -15.542.615,00 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -1.854.000,00 -5.374.000,00 -5.374.000,00 -5.856.458,00 3.520.000,00 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.303.159,00 -2.315.000,00 -2.315.000,00 -2.119.164,00 11.841,00 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -162.514.885,00 -138.014.000,00 -138.014.000,00 -121.317.564,00 -24.500.885,00 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 56.819.888,00 29.815.000,00 45.280.340,00 75.095.340,00 18.850.503,00 -18.275.451,00 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 190.272.176,00 288.338.000,00 285.145.858,00 573.483.858,00 186.395.321,00 -383.211.683,00 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 20.405.761,00 29.212.000,00 21.150.289,00 50.362.289,00 18.322.136,00 -29.956.529,00 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 54.394.311,00 73.535.600,00 20.723.000,00 94.258.600,00 72.634.573,00 -39.864.289,00 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 18.213.662,00 23.574.650,00 5.662.556,00 29.237.206,00 19.946.252,00 -11.023.545,00 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.020.000,00 2.515.000,00 3.535.000,00 300.000,00 -3.535.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 340.105.797,00 445.495.250,00 380.477.044,00 825.972.294,00 316.448.785,00 -485.866.497,00 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 177.590.912,00 307.481.250,00 380.477.044,00 687.958.294,00 195.131.221,00 -510.367.382,00 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 75.591.563,00 246.362.434,00 415.141.917,00 661.504.352,00 47.057.364,00 -585.912.789,00 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -108.000.000,00 -263.000.000,00 -263.000.000,00 -100.000.000,00 155.000.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 91.656.704,00 74.419.700,00 74.419.700,00 90.612.728,00 17.237.004,00 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 16.317.280,00 18.099.000,00 18.099.000,00 9.991.060,00 -1.781.720,00 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 107.973.984,00 92.518.700,00 92.518.700,00 100.603.789,00 15.455.284,00 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -26.016,00 -170.481.300,00 -170.481.300,00 603.789,00 170.455.284,00 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 75.565.547,00 75.881.134,00 415.141.917,00 491.023.052,00 47.661.153,00 -415.457.504,00 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.185.170.200,00 -3.643.842.340,00 -4.185.170.200,00 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.179.389.972,00 3.634.195.799,00 4.179.389.972,00 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) -5.780.229,00 -9.646.541,00 -5.780.229,00 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -359.538.562,00 -376.831.161,00 -376.831.161,00 -397.553.174,00 17.292.599,00 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -289.753.243,00 -300.950.027,00 415.141.917,00 114.191.891,00 -359.538.562,00 -403.945.134,00
- Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2021 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
- Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2022
V erbindlichkeiten S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2022 E U R 1. A nleihen 80.000.000,00 2. V erbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 2.1 vom B und 2.2 vom Land 1.065,79 2.3 vom sonstigen öffentlichen B ereich 2.4 von verbundenen U ntern., B eteil., S onderverm ögen 2.5 von sonst. öffentlichen S onderrechnungen 2.6 vom K reditm arkt 1.061.069.288,87 2.7 vom sonstigen inländischen B ereich 241.420.398,18 2.8. vom sonstigen ausländischen B ereich 25.000.000,00 3. V erbindlichkeiten aus K rediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 3.1 K assenkredite von K reditinstituten 0,00 3.2 K ontokorrentkonten 1.185,56 3.3 K ontokorrent der verb. U ., B et., S tiftungen 92.759.881,49 4. V erbindlichkeiten, die K reditaufnahm en gleichkom m en 102.510.776,37 4.1 H ypotheken-, G rund- und R entenschulden 510.930,32 4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 4.3 S onstige kreditähnliche R echtsgeschäfte 101.934.831,01 5. V erbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 5.1 von S onderverm ögen 3.856.944,64 5.2 von verbundenen U nternehm en 136.643.315,66 5.3 von B eteiligungen 21.158,97 5.4 vom sonstigen inländischen B ereich 42.669.915,85 5.5 vom sonstigen ausländischen B ereich 996.026,77 6. V erbindlichkeiten aus T ransferleistungen 934.713,64 7. S onstige V erbindlichkeiten 142.938.193,94 7.1 gegenüber B und und Land F örderung 55.529.140,75 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten B ereich 87.409.053,19
E U R 0,00 269.277.703,83
E U R 0,00 945.150.371,19
-532,98 532,81
0,00
0,00
532,81
28.026.183,45 85.769.752,24 -20.724.021,62 9.594.021,62 9.041.666,68 0,00 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 296.812,98 297.998,54 1.804.617,93 94.479.767,27 134.377.520,99 -297.548,77 -1.113,99 134.676.183,75 30.710.593,41 -906.330,96 28.697.030,34 -20.920,97 3.814.171,81 -873.356,81 -176.707,32 93.812.305,81 45.834.582,48 47.977.723,33 277.168.439,33
230.901.617,35 38.376.086,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Laufzeit über 5 Jahre
772.424.102,73 172.726.268,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S tand am E nde des H aushaltsjahres 31.12.2022 E U R 80.000.000,00 1.343.834.048,34
1.089.095.472,32 220.696.376,55 34.041.666,66 94.862.497,96 0,00 297.998,54 94.564.499,52 236.888.297,36 213.381,55 63.901,05 236.611.014,76 214.897.955,30 2.950.613,68 165.340.346,00 238,00 46.484.087,66 122.669,96 758.006,32 236.750.499,75 101.363.723,23 135.386.776,52 2.207.991.305,06
8. S u m m e V e rb in d lich ke ite n 1.930.822.865,73
N achrichtlich:
- S chulden der S onderverm ögen m it S onderrechnung 1) 322.023.178,36 1.1 aus K rediten 1.2 aus kreditähnlichen R echtsgeschäften 7.465.820,00 1) Inklusive eines T rägerdarlehens der S tadt N ürnberg an den E igenbetrieb S Ö R (R V eränderung im Laufzeit H aushaltsjahr bis 1 Jahr + /- E U R E U R 0,00 80.000.000,00 16.343.295,53 95.364.306,67
11.899.980,06 -578.560,00 estschuld zum 31.12.2022: 6,7 M io. €). Laufzeit von 1 bis 5 Jahre
333.923.158,42 6.887.260,00
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
V erbindlichkeiten S tand zu B eginn des H aushaltsjahres 01.01.2022 E U R 1. A nleihen 80.000.000,00 2. V erbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.327.490.752,84 2.1 vom B und 2.2 vom Land 1.065,79 2.3 vom sonstigen öffentlichen B ereich 2.4 von verbundenen U ntern., B eteil., S onderverm ögen 2.5 von sonst. öffentlichen S onderrechnungen 2.6 vom K reditm arkt 1.061.069.288,87 2.7 vom sonstigen inländischen B ereich 241.420.398,18 2.8. vom sonstigen ausländischen B ereich 25.000.000,00 3. V erbindlichkeiten aus K rediten zur Liquiditätssicherung 92.761.067,05 3.1 K assenkredite von K reditinstituten 0,00 3.2 K ontokorrentkonten 1.185,56 3.3 K ontokorrent der verb. U ., B et., S tiftungen 92.759.881,49 4. V erbindlichkeiten, die K reditaufnahm en gleichkom m en 102.510.776,37 4.1 H ypotheken-, G rund- und R entenschulden 510.930,32 4.2 Leibrentenverträge 65.015,04 4.3 S onstige kreditähnliche R echtsgeschäfte 101.934.831,01 5. V erbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 184.187.361,89 5.1 von S onderverm ögen 3.856.944,64 5.2 von verbundenen U nternehm en 136.643.315,66 5.3 von B eteiligungen 21.158,97 5.4 vom sonstigen inländischen B ereich 42.669.915,85 5.5 vom sonstigen ausländischen B ereich 996.026,77 6. V erbindlichkeiten aus T ransferleistungen 934.713,64 7. S onstige V erbindlichkeiten 142.938.193,94 7.1 gegenüber B und und Land F örderung 55.529.140,75 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten B ereich 87.409.053,19
E U R 0,00 269.277.703,83
E U R 0,00 945.150.371,19
-532,98 532,81
0,00
0,00
532,81
28.026.183,45 85.769.752,24 -20.724.021,62 9.594.021,62 9.041.666,68 0,00 2.101.430,91 94.777.765,81 0,00 0,00 296.812,98 297.998,54 1.804.617,93 94.479.767,27 134.377.520,99 -297.548,77 -1.113,99 134.676.183,75 30.710.593,41 -906.330,96 28.697.030,34 -20.920,97 3.814.171,81 -873.356,81 -176.707,32 93.812.305,81 45.834.582,48 47.977.723,33 277.168.439,33
230.901.617,35 38.376.086,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Laufzeit über 5 Jahre
772.424.102,73 172.726.268,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S tand am E nde des H aushaltsjahres 31.12.2022 E U R 80.000.000,00 1.343.834.048,34
1.089.095.472,32 220.696.376,55 34.041.666,66 94.862.497,96 0,00 297.998,54 94.564.499,52 236.888.297,36 213.381,55 63.901,05 236.611.014,76 214.897.955,30 2.950.613,68 165.340.346,00 238,00 46.484.087,66 122.669,96 758.006,32 236.750.499,75 101.363.723,23 135.386.776,52 2.207.991.305,06
8. S u m m e V e rb in d lich ke ite n 1.930.822.865,73
N achrichtlich:
- S chulden der S onderverm ögen m it S onderrechnung 1) 322.023.178,36 1.1 aus K rediten 1.2 aus kreditähnlichen R echtsgeschäften 7.465.820,00 1) Inklusive eines T rägerdarlehens der S tadt N ürnberg an den E igenbetrieb S Ö R (R V eränderung im Laufzeit H aushaltsjahr bis 1 Jahr + /- E U R E U R 0,00 80.000.000,00 16.343.295,53 95.364.306,67
11.899.980,06 -578.560,00 estschuld zum 31.12.2022: 6,7 M io. €). Laufzeit von 1 bis 5 Jahre
333.923.158,42 6.887.260,00
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
18,201.366.459
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d n a t s d n E
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2202.21.13
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m i negnubierhcsbA dnatssgnafnA
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JG
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47,813.292.2- 84,102.130.13
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2202.21.13
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58,783.037.8
-eivitkahcaN negnuhcubm U
negnur 2202.21.13
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92,336.352.91 28,530.995.6- 67,567.191.702 88,274.846.141.2 dnu negöm revrutkurtsarfnI hcuarbegniem eG m i negalnahcaS 35,950.692.866.1 68,322.036.986.1 05,720.421.167.1- 00,903.01
98,511.061.31 34,199.934- 28,968.745.11 02,774.800.993
netsoksgnulletsreH
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84,434.203.2-
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2202.10.10 € ni
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nedoB dnu dnurG m edm erf fua netuaB 00,371.724.9 00,890.776.9 21,231.704.3-
reläm kneduaB dnu ednätsnegegtsnuK 71,965.691.593 09,913.233.593 00,399.994.2-
-sbeirteB ,negalnA .nhcet ,nenihcsaM gnuttatssuastfähcseG dnu 05,340.903.89 20,602.102.49 33,298.490.681-
negöm revrednoS dnu negnugilieteB 26,634.822.02 09,029.985.12 25,510.825.5-
negöm revegalnA em m uS
,nem henretnU enednubreV 32,247.656.078 63,616.657.897 37,890.408.18-
elleiretam m I ednätsnegegsnegöm reV
elietnastfahcsnessoneG
egalkcürsgnugrosreV /negnuhielsuA 08,782.028.82 22,713.140.13 86,319.012.2-
negalnaznaniF
uaB ni negalnA 31,441.489.724 55,802.969.703
negalnahcaS
ereipaptreW 61,636.759.43 61,636.759.43
ereiT ,G W G 00,779.2
eguezrhaF 00,101.216.6 00,854.020.7 61,845.947.92-
.1 .2 .3 .4
.1 .2 .3 .4 .5 .6 .7 .8 .9
.III
.I .II
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum 31.12.2022
S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 1
V e rä n d e ru n g H a u s h a lts ja h + /-
imr
S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 2
R
ü c k la g e n - u n d R ü c k s te llu n g e n
E 0 6 1 5 5 8
U R ,2 8 ,0 8 ,6 5
E 0 6 1 7 0 2
U R ,2 8 ,1 1 ,8 8
E 0 8 .5 6 4 7 .3 4 6
U R ,0 0 ,8 7 ,9 9
E 0 6 8 1 4 9
U R ,2 8 ,9 8 ,8 7
1 2 3
. B a s is k a p ita l (A llg e rm e in e R ü c k la g e ) . E rg e b n is -R ü c k la g e . V e rlu s tv o rtra g (b ila n z ie re n d e E in h e ite n )
6 6 5 .2 2 2 1 .4 -9 .9
7 5 6
8 8 9
.4 .5 .1
6 6 5 .2 2 4 2 .5 -1 3 .7
7 5 0
8 5 4
.4 .8 .8
6 6 5 .2 3 8 2 .8 -1 6 .8
7 3 7
8 4 2
.4 .3 .1
1 4 0 .2 7 -3 .1 6
1V
. R ü c k s te llu n g e n fü r P e n s io n e n u n d ä h n lic h e e rp flic h tu n g e n
1 .6 4 1 .1
2
0
.7
4 3
,0 0
1 .6 5 7 .8
9
4
.4
5 0
,0 0
1 4 .9 8
5 .1 8 7
,0 0
1 .6 7 2 .8
7
9
.6
3 7
,0 0
1 P P V P P P V V 1 R R R R R R R R R R 2 3 4 5 6 R R R R R S
.1 . P e n s io n s v e rp flic h tu n g e n e n s io n s rü c k s te llu n g e n A n w a rts c h a fte n B e a m te e n s io n s rü c k s te l.A n w a rts c h a fte n B e a m te L e h rk rä fte e rs o rg u n g s rü c k s t. A n w a rts c h a fte n A rb e itn e h m e r e n s io n s rü c k s te llu n g e n V e rs o rg u n g s e m p f.B e a m te e n s io n s rü c k s te llu n g e n E rs ta tt. B e a m te B e a m tV G e n s io n s rü c k s te l.V e rs o rg u n g s e m p f.B e a m te L e h rk r. e rs o rg u n g s rü c k s te llu n g V e rs o rg -e m p f. A rb e itn e h m e e rs o rg u n g s rü c k s te llu n g E rs ta tt. R e n tn e r .2 . A lte rs te ilz e it u n d ä h n lic h e M a ß n a h m e n , B e ih ilfe n ü c k s te llu n g e n fü r A lte rs te ilz e it B e a m te ü c k s te llu n g e n f.A lte rs te ilz e it B e a m te L e h rk rä fte ü c k s te llu n g e n fü r A lte rs te ilz e it A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n B e a m te ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n B e a m te L e h rk rä fte ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p fä n g e r B e a m te ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p fä n g e r L e h re r ü c k s te llu n g e n fü r B e ih ilfe n A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n V e rs o rg .e m p f.A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n B e ih ilfe n E rs ta tt. R e n tn e r . A ltla s te n . U n te rla s s e n e n e In s ta n d h a ltu n g . F in a n z a u s g le ic h u n d S te u e rs c h u ld v e rh ä ltn is s e . D ro h e n d e V e rp flic h t. B ü rg s c h ., a n h ä n g . G e ric h ts v e . S o n s tig e R ü c k s te llu n g e n ü c k s te llu n g e n fü r U rla u b B e a m te ü c k s te llu n g e n fü r U rla u b A rb e itn e h m e r ü c k s te llu n g e n fü r V e rlu s ta u s g le ic h e v e rb . U n te rn . ü c k s te llu n g e n f. Z w e c k a u s ric h tu n g s v e rp flic h tu n g e n ü c k s t. n ic h t a u s g e r. L e is tu n g s e n tg e lte /-b e z ü g e o n s tig e R ü c k s te ll. (g g f. § 7 4 I2 K o m m H V -D o p p ik )
1 .3 9 7 .1 2 3 0 .1 1 8 7 .4 4 4 3 8 .9 3 9 .3 4 4 3 .4 5 1 .3 6 .0 2 4 3 .9 1 .7 1 .8 4 .5 4 2 .6 3 2 .4 8 1 .0 7 6 .5
7 5 9 3 4 5 3 3 2 4 7 2 7 4 8 8 9 2 2 0 2 7 9 2 1 8 8 0 0 7 6
5 2 6 2 3 1 8 4 5 5 9 9 1 3 4 2 5 2 8 8 3 3 5 2 6 5 3 0 7 0 9
.3 .5 .5 .0 .8 .8 .6 .8 .0 .4 .5 .0 .7 .0 .5 .7 .7 .1 .3 .4 .5 .0 .7 .5 .8 .8 .0 .0 .7 .6 .5
3 0 7 3 3 8 4 3 1 4 2 1 4 9 9 2 0 0 1 3 3 3 5 9 8 5 3 8 6 3 5 4 3 4 2 1 4 6 8 0 0 0 0 0 8 0 9 9 7 5 7 2 7 4 0 0 7 2 2 8 2 7
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,3 3 ,1 1 ,4 2 ,1 5 ,5 8 ,0 0 ,4 8 ,6 0 ,6 1
1 .4 1 3 .6 2 2 8 .7 1 8 2 .1 4 4 5 2 .5 4 1 .0 4 5 6 .5 4 6 .5 5 .6 2 4 4 .2 2 .1 1 .9 5 .8 4 1 .1 3 1 .2 8 1 .1 7 8 .0
3 5 5 6 1 2 3 3 4 6 4 1 8 3 5 2 8 2 0 9 9 9 7 0 8 3 5 7 5 6 9
3 8 7 3 8 1 2 3 8 1 5 5 0 4 1 3 8 3 5 2 8 6 6 5 3 7 4 7 9 2 1
.3 .5 .6 .4 .0 .2 .6 .7 .0 .0 .6 .2 .3 .1 .7 .7 .3 .9 .7 .0 .5 .0 .4 .7 .1 .2 .9 .0 .1 .8 .9
6 9 4 5 8 0 6 5 8 3 2 6 0 2 6 8 0 0 8 1 2 4 8 8 8 6 2 6 7 3 7 7 5 0 6 1 9 6 0 0 0 0 0 0 0 5 6 3 4 3 2 2 1 2 0 0 4 6 9 8 6 3
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,7 9 ,0 0 ,1 6 ,0 2 ,3 4 ,0 0 ,9 0 ,5 9 ,3 1
3 .1 5 5 .4 8 7 .5 8 3 2 .9 3 -5 .8 0 -2 .6 1 -4 .2 2 -2 2 1 1 .8 2
9 .4 9 3 6 .3 1 5 2 .8 7 4 3 .1 5 7 0 .3 6 9 8 .6 9 8 1 .0 4 7 5 .4 7 7 8 .0 0 0 5 .6 9 4 -8 4 0 .3 9 6 3 .5 0 3 2 .2 2 3 3 .3 3 9 2 .0 7 2 7 .8 4 8 2 .9 0 6 6 .9 1 7 1 .2 0 0 3 .0 0 0 5 .1 0 0 3 .5 8 6 1 .2 1 5 5 .3 2 5 2 .7 6 1 9 .1 0 8 5 .0 0 0 7 .9 7 5 5 .2 3 0 9 .8 7 8
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,4 7 ,1 0 ,1 4 ,7 0 ,7 7 ,0 0 ,7 8 ,1 2 ,1 1
1 .4 1 6 .7 2 3 4 .2 1 8 9 .7 4 4 5 5 .4 3 5 .2 4 5 3 .9 4 2 .3 5 .4 2 5 6 .0 2 .1 1 .8 7 .4 4 4 .1 3 3 .1 8 5 .5 7 9 .1
9 4 4 9 4 1 2 0 2 8 4 3 7 4 7 7 2 2 8 9 1 3 0 4 3 5 1 8 4 0 3
2 4 0 6 8 2 1 8 0 6 5 4 3 6 5 5 6 6 8 3 5 1 9 6 7 4 4 2 7 8 2
.8 .8 .5 .6 .4 .5 .5 .2 .0 .7 .5 .8 .8 .3 .1 .8 .1 .8 .8 .2 .5 .1 .9 .9 .8 .4 .0 .0 .1 .1 .0
6 2 6 0 5 4 2 2 5 2 2 8 5 5 9 1 0 0 7 5 4 0 9 2 8 9 4 9 1 2 4 9 9 8 6 7 7 9 0 0 0 0 0 0 9 2 7 8 1 8 6 0 2 1 0 0 2 2 2 8 8 5
,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,0 0 ,2 6 ,1 0 ,0 2 ,3 2 ,1 1 ,0 0 ,6 8 ,7 1 ,2 0
r
-8 1 .5 9 3 .0 1 1 .9 2 4 .4 5 1 .0 3
2 .6 3 6 .6 1 5 .8 4 .6 2 .2 2 3 1 .3 3 .7 6 .1 1 0 .0 2
2 .4 2 5 .4 1 4 .9 2 .2 2 .3 2 7 9 .6 3 .9 7 .0 4 .5 1
-1 1
2 .2 2 5 .4 1 8 .3 2 .4 2 .4 1 9 3 .6 3 .8 7 .5 1 .3 2 1 1 8 0 .5
-8 3 .3 3 1 3 1 4 -8 6 .0 4 -8 4 5 -3 .1 9 8 4 -8 3 .3 5
rf. S3 ta n d z u m 1 .1 2 .2 0 2 0
2 1 1 .0
2 6 3 .8
7
. S u m m e a lle r R ü c k s te llu n g e n
1 .9 0 1 .8
5
2
.4
9 7
,8 6
1 .9 6 2 .6
5
4
.2
6 1
,9 5
-6 7 .5 3
3 .2 3 6
,5 7
1 .8 9 5 .1
2
1
.0
2 5
,3 8
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Das Jahr 2022 schloss mit einem positiven Jahresergebnis von 142,8 Mio. Euro ab, nach einem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro im Vorjahr. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2022 um 151 Mio. Euro auf 1,66 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 29.05.2024 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 87