Beilage zur Sitzung des Stadtrats am 19.06.2024
Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) in Nürnberg sowie Access City Award
hier: Antrag der Bündnis 90/Die Grünen - Stadtratsfraktion „Bewerbung für den Euro-
päischen Access City Award“ vom 01.12.2023
ZUSAMMENFASSUNG
Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN- BRK) hat die volle und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Seit dem einstimmigen Stadtratsbeschluss des Ersten Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK am 15.12.2021 wurde er kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt, so dass er aktuell 274 Maßnahmen, Angebote und Projekte umfasst, von denen 187 bereits umgesetzt sind. Ein Schwerpunkt ist die Entwicklung neuer Maßnahmen für Menschen mit psychischen Behinderungen und Erkrankungen. Die Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans UN-BRK erfolgt auf der Website www.inklusion.nuernberg.de. Der Mitte 2022 installierte und mit jährlich 250.000 Euro ausgestattete Verfügungsfonds entfaltet durch die schnelle und unbürokratische Umsetzung durch die Dienststellen seine volle Wirkung als Motor für den Inklusionsprozess – rund 60 Inklusionsmaßnahmen konnten so auf den Weg gebracht werden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfolge greift die Stadtverwaltung den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf und bewirbt sich für den Access City Award 2025. Ausgehend von der gesamtstädtischen Steuerungsrolle, die die Stadt Nürnberg in ihrer Verantwortung für die Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt, wird die Koordinierungsgruppe auch eine langfristige Gesamtstrategie zur strukturierten Einbindung externer Akteure entwickeln, um den Inklusionsprozess sowohl innerhalb der Strukturen und Einrichtungen der Verwaltung als auch in der Gesamtstadt voranzubringen. In einigen Bereichen, wie der Maßnahmenentwicklung für die Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen, der Teilhabe am Arbeitsmarkt oder der Schnittstelle von Integration und Inklusion wird die Einbeziehung externer Akteure bereits eingelöst, in anderen Bereichen steht die Einbeziehung der Gesamtgesellschaft noch am Anfang. Um den Inklusionsprozess in Nürnberg nachhaltig zu sichern und weiter voranzutreiben, schlägt die Verwaltung daher vor, die bis zum 31.12.2024 befristeten finanziellen und personellen Ressourcen zunächst um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2027 zu verlängern.
INHALTSVERZEICHNIS
Zusammenfassung ............................................................................................................ 1 Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................. 1 1. Einleitung................................................................................................................ 2 2. Koordinierungsgruppe Inklusion ............................................................................... 2 3. Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK................ 3 4. Schwerpunktsetzung „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“....... 8 5. Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“ ................................................................ 11 6. Angebotsdatenbank Inklusion ................................................................................ 14 7. Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................... 14 8. Bewerbung für den Europäischen Access City Award ............................................. 15 9. Ausblick und Beschlussvorschlag .......................................................................... 16 Anhang ........................................................................................................................... 18
1. Einleitung
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat im Jahr 2008 in Kraft. Im Folgejahr unterzeichnete Deutschland die UN-BRK als einer der ersten von insgesamt 182 Staaten. Sie ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert und ihre selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen einfordert. Im Jahr 2011 legte die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan vor, der auch die Länder und Kommunen dazu verpflichtet, eigene Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK zu erstellen.
Im Jahr 2016 haben sich viele Engagierte in Nürnberg auf den Weg gemacht, den Ersten Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zu entwickeln – darunter Betroffene und ihre Angehörigen, Betroffenvertretungen, insbesondere der Behindertenrat der Stadt Nürnberg, weitere Fachleute sowie Mitglieder des Nürnberger Stadtrats und der Verwaltung. In einem breiten und lebendigen Beteiligungsprozess haben sie einen Katalog mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, aus dem die im Jahr 2020 ins Leben gerufene städtische Koordinierungsgruppe Inklusion den Aktionsplan ausgearbeitet hat. Der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg mit mehr als 200 Maßnahmen wurde schließlich am 15.12.2021 einstimmig vom Stadtrat beschlossen.
Sein Ziel der vollständigen und umfassenden Teilhabe aller Menschen soll durch einzelne Maßnahmen, Angebote und Projekte weiter vorangebracht werden. Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird auf der Seite www.inklusion.nuernberg.de als „lebendes Produkt“ fortgeschrieben und weiterentwickelt – neue Maßnahmen werden laufend hinzugefügt. Infolgedessen stellt der Aktionsplan einen dynamischen, fortwährenden Prozess dar, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten.
Seit dem Beschluss des Ersten Nürnberger Aktionsplans wird turnusmäßig in der Dezember- Sitzung des Sozialausschusses über dessen Fortschreibung und die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK, welcher für die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen eingerichtet wurde, berichtet.1
Im vorliegenden Bericht gegenüber dem Stadtrat werden folgende Themen behandelt: Koordinierungsgruppe Inklusion, Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, Schwerpunktsetzung „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“, finanzierte Maßnahmen über den Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“, Angebotsdatenbank Inklusion, Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung für den Europäischen Access City Award und die Ressourcenausstattung des Aktionsplan-Prozesses ab 2025.
2. Koordinierungsgruppe Inklusion
Im Oktober 2020 wurde die Koordinierungsgruppe Inklusion eingerichtet, da Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Stadtverwaltung aufgesetzt ist, die geschäftsbereichsübergreifend bearbeitet wird und deren Steuerung als „Chefsache“ beim Oberbürgermeister und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales angesiedelt ist. Durch diese Konstruktion wurde Inklusion als dauerhafter Prozess in der gesamten Stadtverwaltung fest verankert und so dessen Weiterentwicklung implementiert. Die Koordinierungsgruppe ist über ihre erste Aufgabe hinaus, den Aktionsplan zu erstellen und weiterzuentwickeln, auch selbst Kernelement und Strukturmerkmal desselbigen. Die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe liegt beim Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Jeder Geschäftsbereich entsendet eine entscheidungsbefugte Vertretung als ständiges Mit-
1 Vgl. Sitzungen des Sozialausschusses am 08.12.2022 und am 07.12.2023. Der nächste Sozialausschussbericht zur Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans erfolgt am 05.12.2024.
glied. Auch die Inklusionsbeauftragte sowie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Behindertenrats der Stadt Nürnberg sind vertreten. Zudem können weitere fachlich zuständige Mitarbeitende dauerhaft oder zeitweise entsendet werden.
Seit der Erstellung und Verabschiedung des Ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg ist die Begleitung der Maßnahmenumsetzung aus dem ersten Aktionsplan sowie die Fortschreibung des Aktionsplans einschließlich des Lückenschlusses durch die Entwicklung neuer Maßnahmen im Fokus der Koordinierungsgruppe.
Bis zur Berichtslegung hat sich die Koordinierungsgruppe 21-mal getroffen, einschließlich einer Klausur mit den für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fachbereiche.
Auch die beiden Kolleginnen der Koordinierungsstelle Aktionsplan UN-BRK, angesiedelt in der Fachstelle Inklusion des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt sind in der Koordinierungsgruppe vertreten. Die Stellen für die 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in und die 1,0 Verwaltungsfachkraft wurden zur weiteren Umsetzung des Aktionsplans, insbesondere für Querschnittsaufgaben geschaffen. Beide haben ihre Tätigkeit im September 2022 aufgenommen. Die Stellen sind zunächst befristet bis 31.12.2024.
3. Fortschreibung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg umfasst zum Stand 27.05.2024 insgesamt 274 Maßnahmen.2 Die folgende Tabelle (Tab. 3.1) stellt die Maßnahmen der jeweiligen Handlungsfelder sowie den aktuellen Umsetzungsstand dar:
2 Vgl. https://www.inklusion.nuernberg.de/massnahmenaktionsplanunbrk.html, letzter Zugriff: 27.05.2024.
Tab. 3.1: Umsetzungsstand der Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans zur Um-
setzung der UN-BRK
| Handlungsfeld | In Planung | In Umsetzung | Umgesetzt | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeit und Beschäftigung | 0 | 8 | 14 | 22 | |
| Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege | 1 | 2 | 29 | 32 | |
| Bildung im Lebensverlauf | 5 | 12 | 23 | 40 | |
| Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft | 2 | 2 | 9 | 13 | |
| Bauen und Wohnen | 0 | 8 | 20 | 28 | |
| Mobilität im öffentlichen Raum | 1 | 6 | 9 | 16 | |
| Kultur, Freizeit, Sport | 4 | 11 | 31 | 46 | |
| Gesellschaftliche und | 1 | 4 | 19 | 24 | |
| politische Teilhabe, Per- | |||||
| sönlichkeitsrechte | |||||
| Querschnittsaufgaben | 5 | 15 | 33 | 53 | |
| Gesamt | 19 | 68 | 187 | 274 |
In
Umsetzung
Gesundheit, Prävention,
Reha, Pflege
Kinder, Jugendliche und
Familie, Partnerschaft
Mobilität im öffentlichen
Raum
Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.
Eine Reihe von Maßnahmen wurde seit Beschlussfassung des Aktionsplans umgesetzt. Auch neue Maßnahmen, die noch nicht im ersten Aktionsplan aufgeführt sind, befinden sich in der Umsetzung. Hier einige Schlaglichter der Aktionsplan-Fortschreibung nach Handlungsfeldern:
Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“
- Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt „Fachkräftegewinnung – Inklusion als Chance
für die Arbeitswelt“ am 17.06.2024 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken
| Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen vor immer größer werdende Herausforderungen. | |
|---|---|
| Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Unternehmen kann eine wichtige | |
| Chance darstellen. | Wie kann das Potential von Menschen mit Behinderung in Unternehmen |
| genutzt werden? Wie kann Inklusion in der Arbeitswelt erfolgreich gelingen? Welche Unter- | |
| stützungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen? Diese und viele weitere Fragen wurden | |
| beim Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt anhand herausragender Praxisbeispiele beleuch- | |
| tet. |
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
- Übersicht über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Zum Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt wurde eine Übersicht mit Unterstützungs- und
Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Bereich Inklusion erstellt. Die Übersicht enthält
Kontaktdaten, Angebote und Leistungen verschiedener Institutionen wie z. B. der Agentur
für Arbeit Nürnberg, des Jobcenters Nürnberg-Stadt, der Handwerkskammer für Mittelfran-
ken usw.
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
Handlungsfeld „Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege“
-
- Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit vom 10. bis 20.10.2023
Bei der Aktionswoche wurde auf das vielfältige psychosoziale Hilfsangebot in Nürnberg auf-
merksam gemacht und unterschiedliche Strategien zur Bewältigung von psychischen Be-
einträchtigungen und Erkrankungen aufgezeigt.
o Geschäftsbereich: Referat für Umwelt und Gesundheit
Handlungsfeld „Bildung im Lebenslauf“
| Projekt „FiBA+ Integrationsrat Nürnberg“: | |
|---|---|
| Das Projekt „FiBA+ Integrationsrat Nürnberg“ setzt auf langfristige, nachhaltige Beratung, | |
| , Unterstützung und Vermittlung von Geflüchteten (u. a. auch von geflüchteten | |
| Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen) in Praktika, Schule, Ausbildung, | |
| Beschäftigung und Studium. |
•
o Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
- Pädagogisches Personal mit Behinderung
Am Bildungscampus Nürnberg (BCN)/Bildungszentrum wird pädagogisches Personal mit
Behinderung beschäftigt und beim BCN gibt es zwei Ansprechpersonen zur Barrierefreiheit.
o Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur
- Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“3
| Informationen | |
|---|---|
| zur Inklusion an Schulen, zu pädagogischen Förderungen, aktuellen Terminen und An- | |
| sprechpartnern. |
o Geschäftsbereich: Referat für Schule und Sport
Handlungsfeld „Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft“
- Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 23 „För-
derung von Kindern mit Behinderung“
| Ein | |
|---|---|
| Regenbogen-Pavillon als Begegnungsraum für alle Kinder soll auf Artikel 23 der UN- | |
| Kinderrechtskonvention aufmerksam machen: Kinder mit und ohne Behinderung haben das | |
| Recht auf Förderung und Unterstützung und auf eine aktive Teilnahme am Leben in der | |
| Gemeinschaft. |
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
-
- Offenes Forum Familie – Ganz normal anders! Familien(-)leben mit Behinderung,
Caritas-Pirckheimer-Haus “
Das jährliche Offene Forum Familie stand 2023 unter dem Schwerpunkt „Familie und Inklu-
sion“. Nach dem Motto "Ganz normal anders! Familien(-)leben mit Behinderung" gab es
Vorträge aus der Wissenschaft und praxisorientierte Workshops.
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
3 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/inklusion_an_schulen/, letzter Zugriff: 04.04.2024.
-
- Städtische Familienkonferenz zum Thema „Städtische Räume familienfreundlich
und inklusiv gestalten – Teilhabe ermöglichen“ am 03.05.2023 im südpunkt
Unter dem Motto „Städtische Räume familienfreundlich und inklusiv gestalten – Teilhabe
ermöglichen“ stand die achte Städtische Familienkonferenz am 03.05.2023. Frau Prof. Dr.-
Ing. Andrea Benze stellte neun zentrale Ansatzpunkte für eine inklusive Stadt vor. Pla-
nungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich berichtete über den Stand der Dinge in Nürnberg
und die weiteren Planungen. Abschließend gaben Vertreterinnen von Jugendamt und Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum einen Einblick in die inklusive Spielflächenplanung.
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
- Nürnberger Leitlinien für die Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und
Aktionsflächen4
Als erste Großstadt Deutschlands setzt die Stadt Nürnberg für Spielplätze, Spielhöfe und
Aktionsflächen flächendeckend Standards zu Qualität und Inklusion. Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familie – Jugendamt und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) schreiben aktuell gemeinsam die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ fort. Als
erster großer Meilenstein wurden Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen for-
muliert.
o Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
Handlungsfeld „Bauen und Wohnen“
- Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg
Bei der Sanierung des Volksbads zum barrierefrei nutzbaren Hallenbad werden Hemmnisse wie Höhenunterschiede beseitigt und Maßnahmen wie z. B. der Einbau von Wasser- Liften, Aufzügen und Sanitärräumen für Menschen mit Behinderung ergriffen. o Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
- Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum
| Bei | des Erdgeschosses des Spielzeugmuseums wurden Maßnahmen für mehr |
|---|---|
| Barrierefreiheit ergriffen: Unterfahrbarkeit der Ausstellungsmöbel, niedrige Höhe der Möbel, | |
| taktiler Streifen auf dem Boden und Zugänglichkeit mit Rollstuhl. |
o Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur
Handlungsfeld „Mobilität im öffentlichen Raum“
- Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Bau-
gebiete
Der „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Bauprojekte zur Anwendung kommen soll, wurde um Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Diese umfassen insbesondere den Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr wie z. B. barrierefreie Wegeverbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und zu Haltestellen. o Geschäftsbereich des Planungs- und Baureferats
- Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum
Die Absenkung der Bordsteine an Straßenkreuzungen und Überwegen erleichtert Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Nutzung des öffentlichen Raums und ermöglicht die bessere Nutzung der Mobilitätsangebote. Diese Maßnahme kommt gleichzeitig z.B. auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrenden zugute. o Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
4 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/inklusion_spielplaetze.html, letzter Zugriff: 04.04.2024.
Handlungsfeld „Kultur, Freizeit, Sport“
- Einsatz der Deutschen Gebärdensprache im Kulturangebot sowie bei städtischen
Veranstaltungen der Stadt Nürnberg
| Um Teilhabe im kulturellen und bildungspolitischen Kontext zu ermöglichen, werden bei | |
|---|---|
| , Podiumsdiskussionen, Kursen, Konzerten und vielen weiteren Veranstaltungen |
Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) angeboten. o Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur
- Teilnahme der Stadt Nürnberg am Host Town Program im Rahmen der Special Olym-
pics World Games Berlin 2023
Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nationen – 170 inklusive Kommu-
nen“ kommen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbe-
werben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen, um vor Ort Land und Leute
kennenzulernen.
o Geschäftsbereich: Referat für Schule und Sport
- Induktive Hörschleife in Veranstaltungsräumen des SeniorenTreffs „Bleiweiß – Be-
wegung und Begegnung“
Im Saal und Clubraum des Treffs Bleiweiß steht eine induktive Höranlage zur Verfügung,
sodass auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung die Angebote des Treffs Bleiweiß wahr-
nehmen können.
o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte“
-
- Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg am 23.03.2023 in der Meistersingerhalle
Im Mittelpunkt der 7. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg stand die Diskussion ausgewählter Maßnahmen des Ersten Nürnberger Aktionsplans UN-BRK und die Einbindung der Konferenzteilnehmenden in dessen Umsetzung und Fortschreibung. Analog zu den im Aktionsplan abgebildeten Handlungsfeldern wurden in insgesamt acht Foren ausgewählte Maßnahmen, wie die Neuen Leitlinien für Inklusion und Qualität auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen in Nürnberg oder das Host Town Program Nürnberg, mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz diskutiert. Im Nachgang wurde eine ausführliche Tagungsdokumentation erstellt, die auf der Website des Nürnberger Aktionsplans UN- BRK abrufbar ist.5 o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
Handlungsfeld „Querschnittsaufgaben: Sensibilisierung, Information, Kommunikation,
Veranstaltung“
- Leichte Sprache-Internetauftritt der Stadt Nürnberg6
| In einem Leichte-Sprache-Internetauftritt werden verschiedene Informationen der Stadt | |
|---|---|
| Nürnberg gebündelt dargestellt. | Die Übersichten sind nach Rubriken gegliedert und zur |
| besseren Auffindbarkeit werden entsprechende Angebote verlinkt. |
o Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
- „Angebotsdatenbank Inklusion“, eingebettet auf www.inklusion.nuernberg.de
Der Anforderungskatalog wurde erarbeitet, die Programmierung erfolgt derzeit. o Geschäftsbereich: Referat für Jugend, Familie und Soziales
Der beabsichtigte „Motor“ des Verfügungsfonds erzielte weiterhin Wirkung hinsichtlich der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen (siehe Kapitel 4).
5 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/aktionsplan_un_brk/tagungsdokumentation.html; letzter Zugriff: 04.04.2024. 6 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/, letzter Zugriff: 04.04.2024.
4. Schwerpunktsetzung „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“
Da der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vergleichsweise wenige Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit pychischen Behinderungen enthielt, richtete die Koordinierungsgruppe Inklusion Anfang 2022 hierfür eine eigene Arbeitsgruppe ein und beauftragte sie mit der Entwicklung von Maßnahmen für die verbesserte Teilhabe der Zielgruppe unter Einbeziehung Betroffener.
Bei einem stadtinternen Sondierungstreffen fachlich zuständiger Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung (Gesundheitsamt: Psychiatriekoordination, Sozialamt: Inklusionsbeauftragte, Fachstelle Inklusion, Suchtbeauftragte, Betreuungsstelle, Sozialpädagogischer Fachdienst, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie sowie Bürgermeisteramt) im Februar 2022 wurden diejenigen Bereiche ermittelt, in denen die Teilhabe der Zielgruppe aus fachlicher Sicht eingeschränkt ist und eine Schwerpunktsetzung empfohlen.
Folgende Bereiche wurden dabei als vorrangig bzw. relevant für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen identifiziert:
- Themenfelder: Aufklärung (Entstigmatisierung, Enttabuisierung, Bewusstseinsbildung),
Prävention, Angebote und Bedarfe (Bekanntheit, Übersicht, Transparenz, Niedrigschwelligkeit, Passung), Selbstbestimmung (Assistenz vor Vertretung)
- Handlungs- und Arbeitsfelder: Bildung im Lebensverlauf, Arbeit und Beschäftigung, Woh-
nen, Gesundheit und Pflege
- Querschnittsthemen bzw. Schnittmengen: Mehrfachbetroffenheit (z.B. psychische Erkran-
kung und Sucht), Intersektionalität (z.B. Migration und psychische Erkrankung).
Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe „Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ fand im Juli 2022 unter der Beteiligung des Behindertenrates, der fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung und Mitgliedern der Koordinierungsgruppe Inklusion statt.
Als Vorgehensweise wurde festgelegt: 1. Themensammlung, -auswahl und -setzung 2. Analyse des Ist-Zustands und Definition der Soll-Situation 3. Entwicklung konkreter Maßnahmen zum Lückenschluss unter Einbeziehung relevanter Akteure und Betroffener 4. Möglichkeit der Maßnahmefinanzierung über den Verfügungsfonds
Als Schwerpunkte wurden „Prävention und Aufklärung“ im Sinne von Entstigmatisierung, Enttabuisierung, Bewusstseinsbildung als übergeordnete Themen und Wohnen als konkreter Ansatzpunkt festgelegt und eine Verschränkung der übergeordneten mit der konkreten Ebene avisiert. Prävention und Aufklärung wurden von allen AG-Mitgliedern übereinstimmend als Grundvoraussetzung und Ausgangspunkt für alle Handlungs-, Themen- und Arbeitsfelder sowie Querschnittsthemen angesehen. Da die sehr angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen vor besonders große Herausforderungen stellt, wurde diese Schwerpunktsetzung als vordringlich erachtet.
Die Sammlung bestehender Angebote im Bereich „Prävention und Aufklärung“ sowie im Handlungsfeld „Wohnen“ sowie die Ermittlung darüber hinausgehender Bedarfe stand im Mittelpunkt der zweiten und dritten AG-Sitzungen im September und Dezember 2022.
Bei ihrer vierten Sitzung im Januar 2023 öffnete sich die Arbeitsgruppe für externe Expertinnen und Experten. Fortan nahmen neben den fachlich zuständigen Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung und dem Behindertenrat auch externe Fachleute und Betroffenen-Vertreterinnen und -vertreter („Expertinnen und Experten in eigener Sache“) teil. Zu nennen sind hier der Selbsthilfeverein Pandora e.V., Angehörige psychisch Kranker e.V., Kiss e.V. Mittelfranken (Selbsthilfe-Organisation), Bündnis gegen Depression, Krisendienst Mittelfranken, Lilith AK
Doppeldiagnosen, arbewe Sozialpsychiatrischer Dienst und wbg Nürnberg GmbH-Soziales Management.
Die vorgeschlagene Themensetzung wurde bestätigt sowie die von der Stadtverwaltung vorgestellte Bestands- und Bedarfsanalyse vorgestellt, diskutiert und ergänzt. Erste Maßnahmevorschläge für das Handlungsfeld Wohnen wurden eingebracht und geclustert (z.B. Sensibilisierung von Vermieterinnen und Vermietern, Unterstützung Betroffener, Gewinnung von Wohnraum, Erfordernis von Schutzräumen). Beschlossen wurde, als AG das Forum „Gesundheit, Pflege, Prävention und Reha“ bei der 7. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg am 23.03.2023 auszurichten.
Bei der Inklusionskonferenz nutzte die Arbeitsgruppe die Gelegenheit der weiteren Öffnung des Beteiligungsprozesses. Neben den genannten Mitgliedern konnten als weitere Akteure das Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH, der Sozialverband VdK e.V., der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadtmission u.a. gewonnen werden. Als konkrete Maßnahme wurde eine Beteiligung der Stadt Nürnberg bei der jährlich bundesweit stattfindenden Woche der seelischen Gesundheit vorgestellt und mögliche Beteiligungen angeboten und abgefragt.
Anschließend stellten Vertreterinnen und Vertreter von Pandora e.V. sichtbare und unsichtbare Barrieren im Bereich Wohnen vor, denen sich Betroffene gegenübersehen und Vorschläge zu deren Überwindung unterbreitet. Einige zentrale Stichworte in diesem Zusammenhang lauten: hoher Konkurrenzdruck zwischen Bewerberinnen und Bewerbern für Wohnungen, hohe Mieten bei geringem Einkommen (teils Schufa-Problematik), bestehende Förderlücken, Stigmatisierung und Vorurteile gegenüber psychisch erkrankten Menschen, im Zuge von psychischen Erkrankungen auftretende Probleme, Unsicherheiten, Ängste, Frustration oder erlernte Hilflosigkeit auf Seiten Betroffener.
Weiterhin wurden Vorschläge zur Überwindung der genannten Barrieren vorgestellt, die in einer Zukunftswerkstatt von überwiegend jüngeren Mitgliedern von Pandora erarbeitet wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise die Schaffung von Hilfsangeboten zur gezielten Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Einzug und der Haushaltsführung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Aufklärung und Sensibilisierung von Nachbarschaft sowie Vermieterinnen und Vermietern, Mediation bei auftretenden Problemen, Kümmerern, Patinnen und Paten und Vertrauenspersonen gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, Transparenz über Hilfs- und Unterstützungsangebote und deren Kommunikation auf verschiedenen Kanälen und Plattformen (analog und digital), gezielte Ansprache von Maklerinnen und Maklern seitens Verwaltung und Politik, Vernetzung von städtischen und nicht-städtischen Wohnungsakteuren und deren Sensibilisierung, ebenso des Quartiersmanagements.
Im Mittelpunkt der Sitzung im Juli 2023 stand die Ausrichtung der Ersten Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit vom 10. bis 20.10.2023. Im zweiten Teil der Sitzung entwickelte die Arbeitsgruppe Maßnahmenvorschläge für das Handlungsfeld Wohnen, die eine Sensibilisierung der Wohnungsakteure für die spezifischen Belange, Bedarfe und Barrieren vorsehen, denen sich Betroffene gegenüber sehen. Weitere Maßnahmenvorschläge zielen auf ein Unterstützungsangebot für Betroffene beim Wohnen ab.
Als konkrete, von der Arbeitsgruppe entwickelte Maßnahme ist die Beteiligung der Stadt Nürnberg an der bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit zu nennen. Die Erste Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit wurde mit einer Auftaktveranstaltung am 09.10.2023 eröffnet und fand vom 10. bis 20.10.2023 statt. Oberbürgermeister Marcus König übernahm die Schirmherrschaft für die Aktionswoche und eröffnete gemeinsam mit der Gesundheitsreferentin die Aktionswoche mit Grußworten bei der Auftaktveranstaltung im Künstlerhaus. „Ausgrenzung psychisch kranker Menschen: Wie können wir gegensteuern?“ lautete die Überschrift des Hauptvortrages von Prof. Dr. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Bezirksklinikums Ansbach. Im Veranstaltungskalender, den das Gesundheitsamt ebenso wie die gesamte Aktionswoche betreute, waren 80 Veranstaltungen
und Veranstaltungsreihen, 120 Termine und mehr als 50 verschiedene Veranstalter/-innen zu finden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war kostenlos.
Die Aktionswoche stellte die vielfältigen psychosozialen Hilfsangebote in Nürnberg vor. Ziel war es auch, unterschiedliche Strategien zur Bewältigung von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen aufzuzeigen. Präventionsangebote für psychische Erkrankungen und die Förderung der seelischen Gesundheit rundeten die Aktionswoche ab.
Verschiedene Einrichtungen luden zum Tag der offenen Türe ein, richteten Diskussions- und Vortragsveranstaltungen aus und machten Gesprächsangebote zum Erfahrungsaustausch über den Umgang mit psychischen Erkrankungen, den damit verbundenen Gefühlen und dem Miteinander. Auch für Kinder und Jugendliche gab es Angebote zur (spielerischen) Entwicklung der eigenen Resilienz. Neben Angeboten für Betroffene, Angehörige und Interessierte gab es auch kostenlose Präventionsangebote für Kindergärten und Schulen.
Die Beteiligung der Stadt Nürnberg an der bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit dient dem Oberziel „Prävention und Aufklärung“ im Sinne von Entstigmatisierung, Enttabuisierung und Bewusstseinsbildung und soll zukünftig fortgeführt werden. Die nächste Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit findet vom 10. bis 20.10.2024 statt und soll mit einer Auftaktveranstaltung am 10.10.2024 im Haus Eckstein eröffnet werden.
Im Januar tagte die Arbeitsgruppe „Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen“ unter Einbeziehung von Wohnungsakteuren wie der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e.V. und zahlreicher Mitglieder, dem Verein Haus und Grund Nürnberg und dem Deutschen Mieterbund Nürnberg und Umgebung.
Nachdem im bisherigen Prozess die Perspektive der Zielgruppe und ihre Belange im Mittelpunkt standen, sollte nun die Perspektive der Vermieterinnen und Vermieter im Zentrum stehen. Um die Teilhabe Betroffener auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, sind deren Sichtweisen, Bedarfe und Anliegen gleichermaßen einzubeziehen und ein Austausch förderlich. Die Vertreterinnen und Vermieter der Wohnungswirtschaft wurden gebeten, über ihre Erfahrungen, Sichtweisen und offene Unterstützungsbedarfe als Vermietende, die Mietverhältnisse mit der Zielgruppe betreffend, zu berichten. Verschiedene Themenkomplexe wurden besprochen wie die häufige Unkenntnis von Betroffenheiten bei Vermietungen, möglicherweise auftretende Problemen im Laufe des Mietverhältnisses, Vermietungen an Personen mit gesetzlicher Betreuungsperson, Miteinander in Hausgemeinschaften, Ausschluss von Haftungsrisiken, Kooperation mit Sozialverbänden und städtischen Stellen.
Zusammenfassend ließ sich feststellen, dass seitens der anwesenden Vermieterinnen und Vermieter eher weniger Probleme beim Vermieten an betroffene Personen gesehen werden, sondern eher mehr Unterstützung bei tatsächlich auftretenden Problemen benötigt werde. Hierbei gehe es vorrangig um Informationen über bestehende Angebote und die Benennung von konkreten Ansprechpersonen bei den jeweiligen städtischen Diensten und Stellen.
Nachfolgend stellten die jeweiligen Leitungen entsprechende Abteilungen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg vor, die auch für Vermieterinnen und Vermieter bei etwaigen Problemen von/mit Mieterinnen und Mietern ansprechbar sind:
-
Sozialpädagogischer Fachdienst - Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)
-
Betreuungsstelle - Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)
-
Sozialpsychiatrie und Gerontopsychiatrie - Gesundheitsamt Nürnberg (nuernberg.de)
-
Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit - Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)
-
Gemeinwesen-Mediation - Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg (nuernberg.de)
Im Nachgang wurde eine kompakte Übersicht über die städtischen Angebote erstellt und an die Wohnungsakteure übermittelt. Vorgestellt werden der Allgemeine Sozialdienst ASD im Jugendamt, der Sozialpädagogische Fachdienst im Sozialamt, der Sozialpsychiatrische Dienst
und Kreisverwaltungsbehörde am Gesundheitsamt, die Betreuungsstelle im Sozialamt, die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit im Sozialamt und die Koordinierungsstelle für Gemeinwesen Mediation im Menschenrechtsbüro. Angeführt sind ihre jeweiligen Zielgruppen, ihre Aufgaben und Organisationsstruktur sowie die Erreichbarkeit.
Der Austausch zwischen Stadtverwaltung, externen Fachleuten, Betroffenen, Vermieterinnen und Vermietern u.a. Wohnungsakteuren und die Zusammenstellung der städtischen Dienste und ihrer Angebote dienen ebenfalls der Aufklärung über und der Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, der (gegenseitigen) Sensibilisierung für die Bedarfe der Betroffenen und Beteiligten, der Transparenz über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote, einem verbesserten Umgang bei auftretenden Problemen und somit dem Oberziel einer verbesserten Teilhabe der Zielgruppe auf dem freien Wohnungsmarkt.
Derzeit findet ein Austausch zwischen Stadtverwaltung (Sozialamt und Gesundheitsamt) und dem Bezirk um ein mögliches Unterstützungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen beim Wohnen statt.
5. Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“
Um den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise zu beschleunigen, wurde ein „Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK“ eingerichtet. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch neue inklusive Projekte der Dienststellen können damit finanziert werden. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds beträgt 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 und umfasst verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen:
-
Jahr 2022: 125.000 Euro (ab 01.07.2022)
-
Jahr 2023: 250.000 Euro
-
Jahr 2024: 250.000 Euro
Mittels der Antragsunterlagen, die flankiert mit einem gemeinsamen Schreiben von Oberbürgermeister Marcus König und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, allen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt wurden, können städtische Einheiten seit 01.07.2022 mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Vor Antragstellung sind Möglichkeiten einer Maßnahmenfinanzierung über vorhandene Haushalts- sowie externe Fördermittel zu prüfen.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen leisten, u. a. auch durch Perspektivwechsel. In erster Linie sollen mit den Mitteln des Verfügungsfonds die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen gefördert werden. Auch die Finanzierung neuer Maßnahmen ist möglich. Antragsberechtigt sind städtische Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe. Projekte und Maßnahmen städtischer Töchter und Externer können nur über Kooperationen mit bzw. Aufträge von städtischen Geschäftsbereichen und Dienststellen gefördert werden.
Maßnahmen, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfälle bezogen sind, sind nur in Ausnahmefällen bei einer besonderen Bedeutung der Maßnahme mit entsprechender Begründung möglich. Über den Verfügungsfonds kann Personal nur budgetfinanziert gefördert werden. Es sind die aktuell geltenden Budgetregelungen zu beachten. Nicht gefördert werden Kosten für laufenden Bauunterhalt und Kosten für den laufenden Betrieb (Miete und Mietnebenkosten, Gebühren, Beiträge). Im Sinne der Sichtbarkeit und der Beschleunigung des gesamten Prozesses der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg können (Anpassungs-)Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, auch über den städtischen Verfü-
gungsfonds Aktionsplan UN-BRK finanziert und umgesetzt werden. Dies schließt in Abstimmung mit dem Planungs- und Baureferat, bei dem die originäre Zuständigkeit liegt, auch die Möglichkeit der direkten Umsetzung von Baumaßnahmen über die Beauftragung Dritter durch die zuständige HVE mit ein. Das Hochbauamt ist hierbei immer zu informieren.
Der Fonds soll zwar nur als Anschubfinanzierung gelten, teils braucht es aber mehrere Anläufe, bis sich ein Angebot fest etabliert hat. Der Vorschlag der Koordinierungsgruppe Inklusion ist, einen Folgeantrag für die gleiche Maßnahme zu genehmigen, bei einem zweiten Folgenantrag allerdings auf den reguläre Haushaltsmittel zu verweisen.
Die Antragsunterlagen stehen den städtischen Kolleginnen und Kollegen im Intranet als „Interne Vorlagen“ zur Verfügung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion.
Mittel für Übersetzungen in Leichte Sprache
2023 und 2024 gibt es zusätzlich in einer Pilotphase beim Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) ein Leichte Sprache-Budget in Zuständigkeit der Fachstelle Barrierefreiheit. KoM übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen (Prüfkriterien: Reichweite, Zielgruppe etc.) die Kosten für die Übersetzung in Leichte Sprache und die Zielgruppenprüfung und berät und unterstützt die Dienststellen bei der Projektumsetzung. Die Kosten für Layout, Gestaltung, Druck etc. werden von KoM nicht übernommen. Hierfür kann weiterhin ein Antrag an den Verfügungsfonds gestellt werden.
Anträge an den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK
Bis zum 16.05.2024 gingen 64 Anträge ein. 60 Anträge für eine Gesamtfördersumme von 459.493,57 Euro wurden in den Sitzungen der Koordinierungsgruppe Inklusion einstimmig angenommen7 (siehe Anhang), ein Antrag mit Begründung abgelehnt und drei Anträge zurückgezogen.
Die folgenden Diagramme zeigen die tatsächlichen Ausgaben des Verfügungsfonds (bisherige Teilrückbuchungen wurden hier bereits berücksichtigt) zum Stand 16.05.2024 nach Geschäftsbereichen (Abb. 5.1) und nach Art der Maßnahme (Abb. 5.2):
7 Zum Berichtszeitpunkt wurde ein Antrag mit Vorbehalt angenommen.
Abb. 5.1: Tatsächliche Ausschöpfung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK nach
Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich des
Referat für Jugend, Familie
Oberbürgermeisters; und Soziales; €74.425,52 ;
€9.482,86 ; 2%
16% Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin;
€177.130,64 ; 39%
Referat für Schule und
Sport; €120.696,98 ;
26%
Referat für Umwelt und Geschäftsbereich des 3.
Gesundheit; €56.986,44 ; Bürgermeisters; €20.771,13 ; 5%
12%
Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.
Abb. 5.2: Tatsächliche Ausschöpfung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK nach
Art der Maßnahme
Leichte Sprache; Personal;
1.528,78 €; 0%
24.251,88 €; 5%
Barrierefreie Medien;
8.741,40 €; 2%
Freizeit / Bildung; Schule / Bildung;
44.406,98 €; 10%
108.400,00 €; 24%
Veranstaltung /
Aktionen;
Technische
111.094,99 €; 24%
Ausstattung;
79.052,04 €; 17%
Gebärdensprach
Baumaßnahme; dolmetschung;
50.730,05 €; 11%
31.287,45 €; 7%
Quelle: Stadt Nürnberg, Koordinationsstelle Aktionsplan UN-BRK; eigene Auswertung.
6. Angebotsdatenbank Inklusion
Bei der „Angebotsdatenbank Inklusion“ handelt es sich um eine umsetzbare Maßnahme aus dem Ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK („Online-Plattform Inklusion“, S. 170)8. Die Koordinierungsstelle Aktionsplan UN-BRK hat ein Konzept nach den Vorgaben der Maßnahme erstellt. Die Datenbank wird derzeit durch das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing programmiert.
Die Online-Plattform wurde so konzipiert, dass Anbieter ihre Angebote mittels Online-Formular selbst eintragen können und nach Freischaltung durch die Koordinierungsstelle Aktionsplan UN-BRK veröffentlicht werden. Sie ermöglicht für die Nutzenden eine Filterung der eingetragenen Angebote nach verschiedenen Kriterien (z. B. Handlungsfeld, Förderbedarf, Zielgruppe) und ermöglicht damit die zielgerichtete Suche nach passgenauen Angeboten und wie im Ersten Aktionsplan vorgesehen, eine Verweisstruktur auf Einrichtungen und (Beratungs-)Angebote aus dem Bereich Inklusion.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Als Teil der Strategie der Öffentlichkeitsarbeit erscheint nicht nur die Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“ auf den Publikationen etc. der Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans UN- BRK,
Abbildung: Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Fachstelle Inklusion.
sondern sind auch alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung gehalten, bei inklusionsrelevanter Pressearbeit folgenden Textbaustein zu verwenden:
Dieses Projekt/Diese Maßnahme/Initiative leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Es/Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusion.nuernberg.de.
Zudem sind seit 2023 alle Fortbildungen aus dem Themenbereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Fortbildungsprogramm von PEF:SB (Stab Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe im Referat für Jugend, Familie und Soziales) mit dem Logo „Nürnberg inklusiv.“ gekennzeichnet.9
8 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/aktionsplan_un_brk/dokumente/erster_aktionsplan_zur_umsetzung_der_un-brk_barrierefrei.pdf, letzter Zugriff: 04.04.2024. 9 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/fachstelle_pef_sb/dokumente/pefsb_2024_bildungsprogramm_231018_final.pdf, letzter Zugriff: 04.04.2024.
betrifft: In der ersten Ausgabe 2022 der betrifft:, der Mitarbeitendenzeitschrift der Stadtverwaltung, wurde der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgestellt. In einem Interview begründet die Nürnberger Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, warum der Aktionsplan ein wirksames Instrument ist, um Barrieren abzubauen und erklärt, dass alle Dienststellen und Beschäftigten der Stadt beim Thema Inklusion gefragt sind.
In der vierten Ausgabe 2022 der betrifft: wurden verschiedene Maßnahmen aus dem Ersten Aktionsplan vorgestellt, von denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. So wird darin der Fachdienst Inklusion des Jugendamts, die Leitlinien für faire Sprache, die Maßnahme „Schulungen der Vielfalt der Beschäftigten anpassen“ sowie der Feueralarm für gehörlose Menschen im Dienstgebäude der Lorenzer Straße 30 vorgestellt und die Möglichkeit der Mittelbeantragung aus dem Verfügungsfonds beworben.
Host Town Programm
Die größte „Werbemaßnahme“ in Sachen Inklusion war das im Juni 2023 stattfindende Host
Town Program 2023 im Rahmen der Special Olympic World Games (SOWG) Berlin. Die
SOWG sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program“ unter dem Motto „Zusammen inklusiv“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbewerben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Damit stellt das Host Town Program das größte kommunale Inklusionsprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar.
Federführend betraut mit Organisation und Durchführung des Host Town Programms Nürnberg war der SportService der Stadt Nürnberg. Eine Delegation von ca. 130 Personen aus Österreich war vom 12. bis 15.06.2023 in Nürnberg zu Gast. Am 13.06. gab es ein gemeinsames Programm mit den Kommunen Fürth und Erlangen, die ebenfalls als Gastgeberstädte Delegationen aus dem Ausland empfingen. Am 15.06. erfolgte dann die Reise der Delegationen nach Berlin, wo die Olympiade vom 17.06. bis 25.06.2023 stattfand. Das Logo „Nürnberg inklusiv“, das z.B. auf den Rucksäcken der Athletinnen und Athleten aufgedruckt war, schaffte es auf die große Bühne in Berlin – zum Einzug ins Stadion trugen alle Mitglieder der österreichischen Delegation die Rucksäcke. Nachrichtlich: Auf Grundlage eines am 19.07.2023 einstimmig gefassten Beschlusses des Nürnberger Stadtrats hatte sich Nürnberg als Gastgeberin für die Special Olympics Nationalen Spiele 2026 beworben. Leider erhielt das Saarland den Zuschlag.
8. Bewerbung für den Europäischen Access City Award
Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat als weiteren wichtigen Punkt angeregt, sich für den Access City Award zu bewerben.
Der Access City Award wird seit 2010 einmal jährlich von der Europäischen Kommission verliehen. Er ist eine Auszeichnung für Städte, die sich um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung bemühen. Der 1. Platz ist mit 150.000 Euro, der 2. Platz ist mit 120.000 Euro und der 3. Platz ist mit 80.000 Euro dotiert. Im ersten Schritt erfolgt eine Vorauswahl auf nationaler Ebene und dann eine Endauswahl auf europäischer Ebene. Aus der Bewerbung muss ersichtlich sein, dass die durchgeführten oder geplanten Maßnahmen Teil einer kohärenten Strategie oder eines kohärenten Politikrahmens sind und nicht nur Ad-hoc-Projekte sind.
Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitplan in etwa dem aus dem Jahr 2023 gleicht. Damit wäre Bewerbungsschluss für den Access City Award 2025 („Jahr des Titels“) voraussichtlich Mitte September 2024 („Jahr der Auszeichnung“), wobei die Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen erst Mitte Juli erfolgt.
In der Bewerbung muss eine Beschreibung der – bereits umgesetzten oder geplanten – Maßnahmen, politischen Strategien und Initiativen in folgenden vier Bereichen der Barrierefreiheit vorgelegt werden: a) bauliche Umgebung und öffentlicher Raum b) Verkehr und zugehörige Infrastruktur c) Information und Kommunikation, einschl. Informations- und Kommunikationstechnologien d) öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen
Folgende Dokumente sind für die Bewerbung einzureichen (idealerweise auf Englisch):
-
ein ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
-
eine unterzeichnete bürgermeisterliche Erklärung
-
eine ehrenwörtliche Erklärung
-
ein Formular „Rechtsträger“
-
ein Formular „Finanzangaben“
-
eine PowerPoint-Präsentation mit zehn Folien
Barrierefreiheit
Nürnberg kann bei der Bewerbung um den Access City Award auf eine Reihe von umgesetzten Maßnahmen der Barrierefreiheit rekurrieren. Für die Bewerbungsunterlagen werden die Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit in der Stadt beitragen, von allen einschlägigen Dienststellen zusammengetragen. Im turnusmäßigen Sachstandsbericht zum Aktionsplan UN-BRK im Sozialausschuss am 05.12.2024 wird sowohl über die Antragstellung als auch die zusammengetragenen Maßnahmen der Barrierefreiheit sowie die noch zu bearbeitenden Problemfelder berichtet werden.
Die Stadtverwaltung sieht mit diesen Maßnahmen und der in der Verwaltung breit aufgesetzten und nachhaltig verankerten Struktur der Umsetzung der UN-BRK, einschl. Verfügungsfonds gute Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung. Die Stadt Nürnberg greift den Antrag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr gerne auf und bewirbt sich für den Access City Award
- Die Koordination und Einreichung der Bewerbung erfolgt über die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe Inklusion.
9. Ausblick und Beschlussvorschlag
Der Verfügungsfonds, der Mitte 2022 installiert und mit jährlich 250.000 Euro ausgestattet wurde, erzielt durch die schnelle und unbürokratische Umsetzung durch die Dienststellen volle Wirkung als Antriebsfeder für den Inklusionsprozess. Er wurde jährlich bislang vollständig ausgeschöpft, und es zeigt sich, dass die Höhe der jährlich bereitgestellten Mittel aktuell passgenau ist. Fast alle Geschäftsbereiche melden mit ihren Dienststellen und Eigenbetrieben regelmäßig Maßnahmen und Projekte an, die zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt beitragen. Ein wichtiger Vorteil des Fonds gegenüber der Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen über den Regelhaushalt ist, dass die Inklusionsmaßnahmen so nicht zugunsten anderer wichtiger Vorhaben zurückgestellt werden. Aus diesem Grund schlägt die Stadtverwaltung vor, den Verfügungsfonds zur Umsetzung der UN- BRK zunächst bis einschließlich 31.12.2027 mit einer jährlichen Mittelausstattung von 250.000 Euro fortzuführen.
Die Stadtverwaltung schlägt einhergehend mit der Fortführung des Verfügungsfonds ebenfalls vor, die 1,0 VK Wissenschaftliche Mitarbeiterstelle sowie die 1,0 VK Verwaltungskraft der Koordinierungsstelle zunächst für weitere drei Jahre bis einschließlich 31.12.2027 zu verlängern. Die Kolleginnen sind dabei nicht nur für die Bewirtschaftung des Verfügungsfonds zuständig, sondern auch für die Fortschreibung des Aktionsplans auf der Website, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie der Inklusionskonferenz sowie für
den Aufbau und die Pflege der im Beteiligungsprozess geforderten Angebotsdatenbank Inklusion.
Die Verlängerung der finanziellen und personellen Ressourcen sind notwendig, da 1) noch Maßnahmen aus dem Ersten Aktionsplan offen sind und umgesetzt werden müssen und 2) eine in der AdO zur Einrichtung der Koordinierungsgruppe Inklusion benannte Hauptaufgabe, nämlich die Gesamtstrategie zur strukturierten Einbeziehung externer Akteure, noch zu erfolgen hat.
In diesem Verlängerungszeitraum soll eine Entscheidungsgrundlage über die Dauerstruktur des Aktionsplanprozesses von der Koordinierungsgruppe Inklusion erarbeitet werden.
Ausgehend von der gesamtstädtischen Steuerungsrolle, welche die Stadt Nürnberg in ihrer Verantwortung für die Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger übernimmt, soll die Koordinierungsgruppe auch eine langfristige Gesamtstrategie zur strukturierten Einbeziehung externer Akteure entwickeln, um den Inklusionsprozess sowohl innerhalb der Strukturen und Einrichtungen der Verwaltung als auch der gesamten Stadtgesellschaft bzw. der Gesamtstadt voranzubringen. In einigen Feldern, wie der Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen und Erkrankungen, der Teilhabe am Arbeitsmarkt oder an der Schnittstelle von Integration und Inklusion wird die Einbeziehung externer Akteure bereits eingelöst, in anderen Feldern steht die Einbindung externer Akteure noch am Anfang.
Die Analyse weiterer Bedarfe und deren Lückenschluss durch neu zu entwickelnde Maßnahmen erfordert weiterhin den Einbezug der Gesamtgesellschaft. Daher sind verschiedene Beteiligungsmodelle für die Fortschreibung des Aktionsplans essenziell. Durch die Inklusionskonferenz war und ist eine breite Einbindung der Öffentlichkeit am Fortschreibungsprozess gewährleistet. Die Erweiterung der Inklusionskonferenz um z.B. einen „Markt der Möglichkeiten“ soll es externen Akteuren ermöglichen, sich aktiv in die Veranstaltung einzubringen und Netzwerke aufzubauen. Auch durch die Implementierung und Bereitstellung der „Angebotsdatenbank Inklusion“ können externe Institutionen zukünftig selbst Angebote online veröffentlichen und einer breiten Öffentlichkeit präsentieren.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung der bis zum 31.12.2024 befristeten Stellen der 1,0 VK Verwaltungskraft und der 1,0 VK Wissenschaftliche Mitarbeit in der Koordinierungsstelle Aktionsplan UN-BRK für weitere drei Jahre (01.01.2025 bis 31.12.2027) zu veranlassen. Damit einhergehend sollen die notwendigen Mittel für die Verlängerung des Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK – ausgestattet mit einem Volumen von 250 TEUR p.a. – um weitere drei Jahre (01.01.2025 bis 31.12.2027) zum Haushalt angemeldet werden.
Die abschließende Entscheidung trifft der Stadtrat der Stadt Nürnberg in den Haushaltsberatungen im November 2024.
ANHANG
Über den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK finanzierte Inklusionsmaßnahmen10:
Auflistung in chronologischer Reihenfolge des Antragseingangs
- Leichte Sprache-Übersetzungen des Angebots des Amts für Kultur und Freizeit
(KuF)
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) o Zum Projekt: Ausgewählte Inhalte zu den KuF-Einrichtungen werden zur Förderung der Teilhabe und zum Abbau von Barrieren in Leichte Sprache übersetzt und im KuF- Internetauftritt veröffentlicht. Dazu gehören die Aktivitäten, Schwerpunkte und Angebote jeder Einrichtung sowie Informationen zu Kontakt, Anfahrt, Öffnungszeiten und Barrierefreiheit. Außerdem werden das KuF-Leitbild, die drei Profilschwerpunkte Kinderkultur, Interkultur und Soziokultur sowie das KUF-Diversity-Konzept in Leichter Sprache online zur Verfügung gestellt. Der Übersetzungsprozess wird von der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin für Leichte Sprache im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing begleitet. KuF übernimmt den Aufwand für die Koordination und die Einrichtung der Seiten im städtischen Imperia-CMS. o Zielgruppe: Davon profitieren sollen Besucherinnen und Besucher sowie Interessierte an den KuF-Einrichtungen mit kognitiver Behinderung oder Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten, Demenz, prälingualer Hörschädigung oder Gehörlosigkeit, Aphasie, funktionalem Analphabetismus sowie geringen Deutschkenntnissen, insbesondere auch Zugewanderte mit Deutsch als Zweitsprache. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben - Barrierefreie Kommunikation o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: Keine, da Kosten im Nachgang von KoM übernommen wurden.
- Installation und Inbetriebnahme von zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren im
EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturladens Villa
Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Kulturladen Villa Leon o Zum Projekt: Die schweren Feuerschutztüren sind z. B. für Rollstuhlfahrerinnen und fahrer nicht alleine zu öffnen. Deshalb sollen zwei der Feuerschutztüren bedienbar gemacht werden. Es werden zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren im EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturladens Villa Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses (Gastronomie) installiert. o Zielgruppe: Es profitieren Menschen mit Gehbehinderung, muskulären Einschränkungen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (sowie auch Kinder oder Familien mit Kinderwägen). o Handlungsfeld: Bauen und Wohnen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 7.386,20 €
10 Stand: 16.05.2024.
- Installation und Inbetriebnahme von insgesamt drei Feststellanlagen an Feuer-
schutztüren in der Kulturwerkstatt Auf AEG
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Kulturwerkstatt auf AEG o Zum Projekt: Die Feuerschutztüren zum Treppenturm und Personenaufzug haben ein hohes Gewicht und sind daher nur schwer zu öffnen. Menschen mit Gehbehinderung, im Rollstuhl oder mit Gehhilfen (Rollatoren u. Ä.) benötigen Hilfe um die Türen zu öffnen. Mit den Fördergeldern sollen nun die fehlenden Feststellanlagen nachgerüstet werden. Diese ermöglichen es, die Türen im Betrieb Dauer-Auf zu halten und so den Zugang zum Personenaufzug zu erleichtern. o Zielgruppe: Neben Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren auch Menschen mit muskulären Einschränkungen sowie Kinder und Menschen mit Kinderwägen. o Handlungsfeld: Bauen und Wohnen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 12.063,72 €
- Gebärdensprachdolmetschung für die Eröffnung der Wechselausstellung „Rechts-
terrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Am 27. Oktober 2022 eröffnete das Memorium Nürnberger Prozesse die Wechselausstellung „Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“. Bei der Eröffnung waren nur geladene Gäste anwesend, jedoch wurde sie live auf Youtube übertragen. Um mehr Menschen die Teilnahme an dieser online Veranstaltung zu ermöglichen, sind Gebärdensprachdolmetscherinnen engagiert worden. Es gab eine extra Kamera, die die Dolmetscherinnen filmte und das Bild wurde im Livestream auf Youtube eingebunden. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit und Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.275 €
- Rampe für Rollstuhlfahrende für den Cube 600
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Menschen mit Rollstuhl, einer Gehbehinderung oder mit Kinderwagen haben oft Probleme die Ausstellungsräume zu besichtigen. Eine mobile Rampe kann dieses Problem beheben. Mit ihr können Menschen alle zwei Ausstellungsräume und den Eingangsbereich betreten und somit alle Ausstellungen und Veranstaltungen im Cube 600 besuchen. o Zielgruppe: Menschen im Rollstuhl, mit einer Gehbehinderung oder Menschen mit Kinderwagen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit und Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 181 €
- Erneuerung der technischen Ausstattung für eine inklusive Digitalisierungsinitiative
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus (BCN) / Bildungszentrum (BZ) / Bereich „barrierefrei Lernen“ o Zum Projekt: In Computer- und Lernangeboten soll der Zugang zu Internet und zu digitalen Möglichkeiten niedrigschwelliger und barrierefreier angeboten werden. Vom Einsatz von Apple-iPads profitieren insbesondere lern-, seh- und körperbehinderte Menschen. Ein Lesegerät muss v. a. für obligatorische Einzel-Sonderprüfungen von Migrantinnen und Migranten im Deutsch-Sprachprüfbereich (inkl. Einbürgerungstest) angeschafft werden. Das Lesegerät soll auch in vielen Bereichen des BCN, die inklusive Teilhabe unterstützen, eingesetzt werden. Es ermöglicht sehbehinderten Teilnehmenden das Lesen von Arbeitsblättern und Unterrichtsmaterialien und kann bei Bedarf in der Stadtbibliothek für die Präsenzlektüre zur Verfügung gestellt werden und für andere Dienststellen ausleihbar sein. o Zielgruppe: Primär Menschen mit Lernbehinderung, Sehbehinderung oder Körperbehinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen in attraktiven digitalen Kursformaten bzw. obligatorischen Prüfungen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 11.328 €
- Einsatz von Gebärdensprache bei der „Deutscher Fußball-Kulturpreis“-Gala
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur o Zum Projekt: Verdolmetschung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) der Veranstaltung „Deutscher Fußball-Kulturpreis" für die Verfolgung live vor Ort und im Live-Stream ermöglicht den Zugang und die Teilhabe von gehörlosen Menschen. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen, die DGS beherrschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit und Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 1.865,44 €
- Umrüstung einer Durchgangstüre von der Umkleide im Hallenbad Langwasser von
händischer Betätigung auf Türautomatik
o Antragsteller: Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters / Eigenbetrieb NürnbergBad o Zum Projekt: Die vorhandene Türe ist für Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern zu schwergängig zu öffnen. Eine automatische Öffnung der Türe mittels Taster erleichtert dem betroffenen Personenkreis das Verlassen und Betreten des jeweils anschließenden Bereichs erheblich. o Zielgruppe: Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. o Handlungsfeld: Bauen und Wohnen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 5.463,62 €
- Aufbau eines schulartübergreifenden Modell-Verbunds zur Verbesserung des Lern-
angebots, der Expertise sowie der Übergänge durch die Teilnahme an der „Werkstatt
Lernen – individuell und gemeinsam“ der Deutschen Schulakademie der Robert-
Bosch-Stiftung
(Erstantrag, Folgeantrag siehe unten) o Antragsteller: Referat für Schule und Sport o Zum Projekt: Fünf bis sechs Schulen bilden einen „Modell-Verbund Inklusion“ und nehmen mit jeweils drei bis vier Kolleginnen und Kollegen (auch Schulleitung) an dem zweijährigen Werkstatt-Programm der Deutschen Schulakademie teil. Im ersten Jahr nehmen die Teams der Schulen an mehreren Qualifizierungs-Modulen teil. Im Zentrum steht die Gestaltung von Lernumgebungen und Lernprozessen, die Inklusion ermöglichen. Im zweiten Jahr erfolgt die begleitete Umsetzung von Pilotmaßnahmen in den Schulstandorten. Parallel dazu werden im Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prozessbegleiter mit dem Schwerpunkt „Inklusive Unterrichtsentwicklung“ geschult, die den Verbund bzw. weitere Schulen langfristig qualifizieren und unterstützen können (Durchführungszeitraum: Schuljahre 2023/24 und 2024/25). o Zielgruppe: Kollegien, Schulleitungen und deren Schülerinnen und Schüler. o Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 22.000 €
- Viel Kunst, wenig Worte – Inklusive kulturelle Bildungsangebote im KinderKunst-
Raum
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Stabsstelle Kinderkultur / KinderKunstRaum o Zum Projekt: Der KinderKunstRaum bietet in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlern Kreativworkshops an, die ohne bzw. mit wenig Sprache auskommen. Unter dem Motto „Viel Kunst, wenig Worte“ richten sich die Veranstaltungen an Kinder und Jugendliche, die sich mit allen Sinnen auf das künstlerische Tun einlassen möchten. Bei Pilotversuchen im Freizeitbereich (sechs Nachmittagskurse) und im Schulkontext (drei Projekttage für Förderklassen) wird das Konzept erprobt: o Zielgruppe: Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen, Hör- oder Sprachschädigungen, Lese- oder Schreibschwäche. o Handlungsfeld: Freizeit, Kultur, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 6.500 €
- Integrativer Tanzworkshop Gibitzenhof “Tanz´n für alle“
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Stabstelle Sozialraumentwicklung o Zum Projekt: Die Stadtteilkoordination Gibitzenhof/Rabus bietet mit „Tanz’n für alle“ einen integrativen Tanzworkshop an. DanceAbility ist eine Art zu tanzen, bei der alle (auch Rollstuhlfahrende) mitmachen können. Jeder Körper hat seine ganz eigene Sprache und Möglichkeiten für Wahrnehmung, Begegnung, Erleben oder Ausdruck. Im Workshop wird mit dieser Vielfalt improvisiert und eine gemeinsame Bewegungssprache entwickelt, die einen Raum öffnet, in dem miteinander getanzt wird - ganz egal wie unterschiedlich die Teilnehmenden sind. o Zielgruppe: Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. o Handlungsfeld: Freizeit, Kultur, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 2.057,98 €
-
- Offenes Forum Familie am 25.4.2023 zum Thema „Ganz normal anders! Fami-
lie(-)leben mit Behinderung“ - Übersetzung der Vorträge und Workshops in Gebär-
densprache
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Stab Familie o Zum Projekt: Einsatz von zwei Gebärdensprachdolmetschenden zur Übersetzung der Veranstaltung in Deutsche Gebärdensprache. o Zielgruppe: Gehörlose Teilnehmende. o Handlungsfeld: Kinder, Jugendliche, Familie, Partnerschaft o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: Keine, da kein Bedarf an Gebärdendolmetschenden gegeben war und diese somit nicht eingesetzt wurden.
- UN-Zug mit anschließendem UN-Fest am 06.05.2023
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt in Kooperation mit dem Behindertenrat Nürnberg (BRN) o Zum Projekt: Veranstaltung mit vielfältigem Bühnenprogramm z.B. Interviews, Musik und Tanzeinlagen und vielen Infoständen am Jakobsplatz mit integriertem Demonstrationszug von der Lorenzkirche bis zum Jakobsplatz. Der UN-Zug fand von 10:30 bis 11:30 Uhr und das UN-Fest von 11:30 bis 16:00 Uhr statt. o Zielgruppe: Alle Menschen mit und ohne Behinderung der Stadt Nürnberg. o Handlungsfeld: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 9.152,86 €
-
- Nürnberger Inklusionskonferenz am 23.03.2023 in der Meistersingerhalle
(Erstantrag, Folgeantrag siehe unten) o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt / Fachstelle Inklusion o Zum Projekt: Die 7. Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg ist die erste Inklusionskonferenz nach der Veröffentlichung des Ersten Nürnberger Aktionsplans und der Beteiligungsprozess wurde – entlang der acht Handlungsfelder – fortgeführt. Denn als „lebendes Produkt“ soll der Aktionsplan UN-BRK der Stadt Nürnberg fortlaufend fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. o Zielgruppe: Bürger, Menschen mit Behinderung/en und deren Angehörige, institutionelle Vertreter sowie Ehrenamtliche, Betroffene und interessierte Mitglieder der Interessensvertretungen, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg, alle weiteren interessierten Akteure. o Handlungsfeld: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 17.426,36 €
- Einsatz von Menschen mit Behinderung im Tandem an der Backstation des Erfah-
rungsfelds zur Entfaltung der Sinne
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne o Zum Projekt: An der Backstation des Erfahrungsfelds werden Menschen mit Behinderung im Tandem eingesetzt. Die umfassende pädagogische Stationenbetreuung geschieht durch ein vielfältiges Mitarbeitendenteam unterschiedlichen Alters, beruflicher Hintergründe und Kulturkreise. Für das Erleben des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung soll das eigene Inklusionskonzept in einem mehrstufigen Verfahren in den nächsten Jahren umgesetzt werden. o Zielgruppe: Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Mitarbeitende und Besuchende des Erfahrungsfelds. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 8.694 €
- Anschaffung Braille-Drucker zum Abbau von Barrieren bei der Mitarbeit auf dem Er-
fahrungsfeld
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung Kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: Für die einzelnen Stationen beim Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne gibt es Leitfäden sowie täglich erstellte Listen der jeweiligen Gruppenbuchungen, die auch für blinde und sehbehinderte Mitarbeitende zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei Bedarf können zudem Informationen für blinde und sehbehinderte Besuchende zur Verfügung gestellt werden. o Zielgruppe: Blinde und sehbehinderte Mitarbeitende sowie die allgemeine Öffentlichkeit. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 2.954,81 €
- Integrative Tanzangebote – tanzn – rollt!
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: An acht Terminen im Jahr 2023 wird Menschen mit Behinderungen und körperlich eingeschränkten Personen, insb. Rollstuhlfahrende, eine ungehinderte und sorgenfreie Teilnahme mit Vor-Ort-Assistenzen und Tanzpädagogen an „Tanzn am Dienstag“ ermöglicht. An zwei Terminen im Jahr 2023 wird eine inklusive Disko für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Diskos dienen als Ort der Anwendung des in den monatlichen Terminen Ausprobierten und als Begegnungs- und Austauschort in der Freizeit. Auch hier werden Assistenzen und Tanzpädagoginnen und -pädagogen eingesetzt. Es werden Rollstühle für Gehende für eine inklusive Tanzerfahrung sowie eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte angeboten. o Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Interessierte an inklusiver Tanzerfahrung. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 2.124 €
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- Nürnberger Inklusionskonferenz am 23.03.2023 in der Meistersingerhalle
(Folgeantrag) o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt / Fachstelle Inklusion o Zum Projekt: Folgeantrag zu Erstantrag (siehe oben) o Zielgruppe: Bürger, Menschen mit Behinderung/en und deren Angehörige, Institutionelle Vertreter sowie Ehrenamtliche, Betroffene und interessierte Mitglieder der Interessensvertretungen, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg, alle weiteren interessierten Akteure. o Handlungsfeld: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 7.054,32 €
- Inklusives Zirkusprojekt im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Nürnberg
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Jugendamt o Zum Projekt: Bereitstellung von Assistenzen für teilnehmende Kinder und Jugendlich mit Behinderungen im Rahmen des Zirkusprojektes des Jugendamtes. o Zielgruppe: Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: Keine, da Kosten im Nachgang vom Jugendamt selbst übernommen wurden.
- Einbau einer Behindertendusche im Freibad West
o Antragsteller: Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters / NürnbergBad o Zum Projekt: Durch die bislang fehlende Behindertendusche können Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, gehbehindert sind bzw. eine Begleitperson benötigen, nicht in einem abgetrennten Bereich duschen. o Zielgruppe: Rollstuhlfahrende, Menschen mit Gehbehinderung, Personen, die eine Begleitperson benötigen. o Handlungsfeld: Bauen und Wohnen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 15.307,51 €
- Deutsche Gebärdensprache im Kulturangebot von KuF im südpunkt
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: Durch das Angebot von Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache wird das Kulturprogramm (z. B. Kinderbuch-Picknick, Lesereihen, Vernissagen, Poetry Slams, Konzerte usw.) von KuF im südpunkt einer größeren Zielgruppe zugänglich und somit Teilhabe im kulturellen und bildungspolitischen Kontext ermöglicht. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen und Lernende der Deutschen Gebärdensprache. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 5.200 €
- Informationsbroschüre „Vertrauliche Spurensicherung“ – Übersetzung in Leichte
Sprache
o Antragsteller: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Gleichstellungsstelle o Zum Projekt: Übersetzung, Gestaltung und Druck der Informationsbroschüre zum Thema „Vertrauliche Spurensicherung“ in Leichter Sprache. Die Broschüre enthält Informationen zu Anlaufstellen, Kliniken, Beratungstelefonen sowie Handlungsvorschläge. o Zielgruppe: Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. in Kontakt zu Personen stehen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben – Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 419,38 €
- Informationsbroschüre „Vertrauliche Spurensicherung“ – Gebärdensprachüberset-
zung
o Antragsteller: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Gleichstellungsstelle o Zum Projekt: Gebärdensprachdolmetschung der Informationsbroschüre zum Thema „Vertrauliche Spurensicherung“ in Leichter Sprache. Die Broschüre enthält Informationen zu Anlaufstellen, Kliniken, Beratungstelefone und Handlungsvorschläge. o Zielgruppe: Gehörlose Kinder und Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. in Kontakt zu Personen stehen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben – Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.461,62 €
- Fortsetzung des Aufbaus eines schulartübergreifenden Modell-Verbunds zur Verbes-
serung des Lernangebots, der Expertise sowie der Übergänge durch die Teilnahme
an der „Werkstatt Lernen – individuell und gemeinsam“ der Deutschen Schulakade-
mie der Robert-Bosch-Stiftung
(Folgeantrag) o Antragsteller: Referat für Schule und Sport o Zum Projekt: Folgeantrag zu Erstantrag (siehe oben). o Zielgruppe: Kollegien und Schulleitung eines Verbundes von 5 bis 6 Schulen und deren Schülerinnen und Schüler. o Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 43.200 € (Folgeantrag)
- EveryBody-Amateurensemble - Ein inklusives Tanzprojekt für Jugendliche und Er-
wachsene mit und ohne Behinderung
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / KunstKulturQuartier (KuKuQ) o Zum Projekt: Workshops für zeitgenössischen Tanz und Bewegung für Menschen mit und ohne Behinderungen. Erfahrene Dozenten im Bereich Disability Dance leiten und begleiten Menschen mit und ohne Behinderung dabei an, ihren Körper kennenzulernen und die inneren und äußeren Bewegungen mit Freude und Neugier zu erforschen. Etwa 20 Teilnehmende entwickeln bei den insgesamt 18 Kurseinheiten eine gemeinsame Tanzsprache. Zum Abschluss wird die choreografierte Performance dem öffentlichen Publikum in der Tafelhalle Nürnberg und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung in der Region präsentiert. o Zielgruppe: Menschen mit und ohne Behinderungen aller Altersgruppen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 12.000 €
- Barrierefreie Erschließung von Klassenzimmern (Grundschule Fischbach)
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt o Zum Projekt: Zwischen Hortgebäude und Schulhaus werden im 1. und 2. OG Brandschutz-Verbindungstüren eingebaut. Durch den Einbau der Türen wird die Grundschule Fischbach barrierefrei zugänglich, da der Aufzug des Hortes erreicht werden kann. Durch die Erreichbarkeit des Aufzugs für den Schulbetrieb können langfristig auch Kinder mit Behinderung an der Grundschule Fischbach unterrichtet werden und im Hort ein ganztägiges Bildungsangebot erhalten. Auch stehen dem Hort so zwei Klassenräume zur synergetischen Doppelnutzung für zusätzliche Hortplätze zur Verfügung. o Zielgruppe: Kinder der Grundschule Fischbach mit und ohne Behinderung, Eltern und Familien in Fischbach mit und ohne Behinderung. o Handlungsfeld: Bauen und Wohnen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 10.000 €
- Durchführung eines Accessibility-Audits (Barriere-Check Pro) für die Webseite
www.kpz-nuernberg.de
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) o Zum Projekt: Zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit der Website www.kpz-nuernberg.de plant das KPZ die Durchführung eines Accessibilty‐Audits. Dabei werden einzelne repräsentative Seiten des Webauftritts im Hinblick auf die Anforderungen von BITV 2019 bzw. WCAG 2.1 AA geprüft und bewertet. o Zielgruppe: Menschen mit Beeinträchtigungen. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben - Barrierefreie Kommunikation o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 4.688,60 €
- Übersetzung der Webseite der Stadtbibliothek in Leichte Sprache
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus Nürnberg (BCN) / Stadtbibliothek Zentrum o Zum Projekt: Übersetzung und Zertifizierung der Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek Nürnberg (allgemeine Informationen zur Anmeldung und Nutzung sowie analoge und digitalen Angebote) in Leichte Sprache. o Zielgruppe: Menschen mit kognitiven bzw. sensorischen Einschränkungen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und funktionale Analphabeten. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben - Barrierefreie Kommunikation o Maßnahme: Maßnahme aus Erstem Aktionsplan o Kosten: Keine, da Kosten im Nachgang von KoM übernommen wurden.
- Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit 2023
o Antragsteller: Referat für Umwelt und Gesundheit / Gesundheitsamt o Zum Projekt: Aktionswoche (10.10. bis 20.10.2023) zur Förderung der seelischen Gesundheit und Aufklärung über psychische Erkrankungen in der Bevölkerung mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft. Interessierte können sich rund um den Welttag der Seelischen Gesundheit über die umfangreichen Angebote zu Prävention, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen informieren. Dem Fachpublikum bietet die Aktionswoche eine Möglichkeit zum Austausch und zur Fortbildung. o Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg. o Handlungsfeld: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 27.120 €
- Mobile Induktionsanlage im südpunkt
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: Der südpunkt Nürnberg wird mit einer mobilen Induktionsanlage ausgestattet, die hörgeschädigten Besuchenden von Veranstaltungen (Lesungen, Konzerte, Tagungen, Vorträge oder Workshops) eine uneingeschränkte Teilhabe ermöglicht. Die mobile Induktionsanlage soll auch an andere Dienststellen und Institutionen verliehen werden können. o Zielgruppe: Hörbeeinträchtigte Besuchende, Vereine und Dienststellen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 14.127,56 €
- Ermöglichung barrierefreier Kommunikation auf der 14. Nürnberger Bildungskonfe-
renz
o Antragsteller: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Bürgermeisteramt / Bildungsbüro o Zum Projekt: Die 14. Nürnberger Bildungskonferenz fand am 16.11.2023 zum Thema „Fachkräfte gewinnen – durch Grund-, Sprach- und Weiterbildung“ statt und will Barrierefreiheit in möglichst vielen Bereichen gewährleisten. Deshalb wurden Gebärdensprach- und Schriftdolmetschende eingesetzt und die Moderatorin mit Sehbehinderung mit einer Assistenzleistung unterstützt. o Zielgruppe: Fachpublikum mit Behinderungen im Bereich Hören/Sehen, Moderatorin mit Sehbehinderung. o Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.678,77 €
- Anschaffung Motion Composer
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus Nürnberg (BCN) / Stadtbibliothek (StB) o Zum Projekt: Der Motion Composer macht Bewegung hörbar (ein Blinzeln ist dafür z.B. ausreichend). Über eine innovative Technologie erfasst der Motion Composer Gesten, Körperformen und Bewegungen und setzt diese direkt in Musik (Instrumente, Tierstimmen, Naturklänge usw.) um. Der Motion Composer soll für die Klingende Etage in der Stadtbibliothek und zum mobilen Einsatz angeschafft werden. o Zielgruppe: Teilnehmende an inklusiven Angeboten, Förderklassen, Seniorengruppen, hilfe- und pflegebedürftige Menschen, demenziell Erkrankte, querschnittsgelähmte Personen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 23.480 €
- Engagementtag – Inklusion einfach machen! am 22.11.2023 im Caritas-Pirckheimer-
Haus
o Antragsteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship o Zum Projekt: Durchführung einer Veranstaltung in Kooperation mit dem Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) und der Lebenshilfe Nürnberg mit Vorträgen und Workshops zu verschiedenen Themen z.B. „Planen von barrierefreien Veranstaltungen“ oder „Inklusion im Engagement“. o Zielgruppe: Vereine, gemeinnützigen Organisationen, Freiwilligenkoordinatoren, Selbstvertretungen, Selbsthilfe. o Handlungsfeld: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte o Maßnahme: Maßnahme aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 7.323,07 €
- Arbeitskleidung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Erfahrungsfeld-
Team
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne o Zum Projekt: Um die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung niedrigschwellig an Besuchende zu vermitteln und damit diese als sichtbarer Teil des Teams teilhaben, sollen sie mit der gleichen Arbeitskleidung ausgestattet werden, die auch von den Mitarbeitenden des Erfahrungsfeldes getragen wird. o Zielgruppe: Klientinnen und Klienten der Kooperation mit der Therapeutischen Tagesstätte und Autismus-Tagesstätte. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 482,88 €
- Textuntertitelung der Filmaufzeichnungen der „Werkstattgespräche Lern- und Be-
gegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld“ vom 10.05.2023 und 04.07.2023
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Stabsstelle Ehemaliges Reichsparteitagsgelände Zeppelintribüne/Zeppelinfeld (ZEP) o Zum Projekt: Fachleute aus dem Planungsteam informieren die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Projektes im Rahmen der „Werkstattgespräche Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld“. Die filmische Dokumentation wird auf www.nuernbergkultur.de zum Ansehen eingestellt und mit Textuntertiteln versehen. o Zielgruppe: Personen, die der Audioaufzeichnung aus Gründen einer Hörbeeinträchtigung oder kognitiver Einschränkungen nicht folgen können. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.428 €
- Gebärdensprachdolmetschung „Deutscher Fußball-Kulturpreis“
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur o Zum Projekt: Gebärdensprachdolmetschung der Veranstaltung „Deutscher Fußball-Kulturpreis“ für die Verfolgung vor Ort und im Live Stream. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 3.617,52 €
- Beschaffung einer Rollstuhlrampe für die Bühnen im Historischen Rathaussaal und
im Heilig-Geist-Spital
o Antragsteller: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Bürgermeisteramt o Zum Projekt: Beschaffung einer Rollstuhlrampe für die Bühnen im Historischen Rathaussaal und im Heilig-Geist-Spital, um diese barrierearm zugänglich zu machen. o Zielgruppe: Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. o Handlungsfeld: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 4.813,69 €
- Gebärdensprachdolmetschung und Bereitstellung einer barrierefreien Toilette für
Außenveranstaltungen im Rahmen der Aktion „Bäume für die Menschenrechte“
o Antragsteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Kulturladen Gartenstadt o Zum Projekt: Inklusive Gestaltung der Veranstaltungen im Rahmen des Projekts „Bäume für Menschenrechte am 14.07.23 und 21.07.23 (Gebärdensprachdolmetschung und Barrierefreie Toilette). o Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 394,91 €
- Podcast – Barrierefrei: Transkription der Podcasts „KontaktAufnahme“
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus Nürnberg (BCN) o Zum Projekt: Der Podcast des Bildungszentrums Nürnberg „KontaktAufnahme möchte auch für höreingeschränkte Menschen zur Verfügung stehen. Deshalb werden die Podcastaufnahmen mittels dem Programm „Amberscript“ transkribiert und auf der Webseite bei der jeweiligen Folge veröffentlicht. o Zielgruppe: Höreingeschränkte Menschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 2.240 €
- Das ehemalige Reichsparteitagsgelände – Führung für Menschen mit Hörein-
schränkungen und gehörlose Menschen
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Museen der Stadt Nürnberg (KuM) / Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände o Zum Projekt: Das Dokumentationszentrum bietet eine Führung von der Kongresshalle über die Große Straße zum Zeppelinfeld an, die in Gebärdensprache übersetzt wird und somit einen Einblick über eine Mehrzahl der geplanten Bauten und Veranstaltungen der NS-Zeit gibt. o Zielgruppe: Menschen mit Höreinschränkungen und gehörlose Menschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 510 €
- Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt
o Antragssteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt / Fachstelle Inklusion o Zum Projekt: Veranstaltung zur Information von Unternehmen rund um das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“. o Zielgruppe: Unternehmen, Personalverantwortliche und alle weiteren interessierten Personen. o Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 20.000 €
- Deutsche Gebärdensprache im Kulturangebot von KuF im südpunkt
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden im Kulturangebot KUF im südpunkt. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen und Lernende der Deutschen Gebärdensprache. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 7.290 €
- Integrative Tanzangebote – tanzn*
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: Angebot der Teilhabe am Community-Dance „tanzn“ für Menschen mit Behinderungen, insb. auch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer (7 Termine). o Zielgruppe: Menschen mit körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigungen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.589,50 €
- Inklusive Tanzworkshops
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / KuF im südpunkt o Zum Projekt: Workshops zur Schaffung eines partizipativen Raumes für kreativen Ausdruck, neue Körpererfahrungen und Begegnungen. o Zielgruppe: Menschen mit körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigungen sowie blinde und seheingeschränkte Menschen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 3.435,50 €
- EveryBody-Amateurensemble
(Folgeantrag) o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / KunstKulturQuartier (KuKuQ) o Zum Projekt: Durchführung von Workshops für zeitgenössischen Tanz und Bewegung für Menschen mit und ohne Behinderungen. Erfahrene Dozentinnen und Dozenten im Bereich Disability Dance leiten und begleiten Menschen mit und ohne Behinderung dabei an, ihren Körper kennenzulernen und die inneren und äußeren Bewegungen mit Freude und Neugier zu erforschen. o Zielgruppe: Menschen mit und ohne Behinderungen aller Altersgruppen (Teilnehmende und Publikum der Abschlusspräsentationen). o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 8.000 €
- Gebärdensprachübersetzung eines Videos für pflegende Angehörige
o Antragssteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Stab Familie o Zum Projekt: Übersetzung des Videos „Pflegende Angehörige in Nürnberg – Informationen und Hilfen bei Pflegebedarf“ in Deutsche Gebärdensprache. o Zielgruppe: Gehörlose pflegende Angehörige. o Handlungsfeld: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.026,13 €
- Viel Kunst, wenig Worte – Inklusive kulturelle Bildungsangebote im KinderKunst-
Raum
(Folgeantrag) o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Stabsstelle Kinderkultur / KinderKunstRaum o Zum Projekt: Der KinderKunstRaum entwickelt in Zusammenarbeit mit einer freischaffenden Künstlerin Vermittlungsmethoden für Kreativangebote, die ohne bzw. mit wenig Sprache auskommen. o Zielgruppe: Förderklassen, Kinder aus dem Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören sowie weitere Gruppen, Einzelpersonen mit Hörschädigungen bzw. sprachlichen Einschränkungen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 6.000 €
- Begegnungen im Stillen
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: Anschaffung von 30 Kopfhörern zur Selbsterfahrung und Perspektivübernahme im Rahmen eines neuen Konzepts, mittels dessen Besuchende über die Gebärdensprache spielerisch einen Einstieg in die Welt von Menschen mit Höreinschränkung ermöglicht wird (eigene Station auf dem Erfahrungsfeld). o Zielgruppe: Alle hörenden Besuchenden, Schulklassen, Familien und Einzelbesuchende sowie Mitarbeitende. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 9.870 €
- Einsatz von Menschen mit Behinderung im Tandem an Stationen des Erfahrungs-
felds zur Entfaltung der Sinne
(Folgeantrag) o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: Die Stationenbetreuung soll in einem überschaubaren Rahmen zukünftig durch Tandems aus jeweils einer Person ohne und einer Person mit Behinderung erweitert werden: Menschen mit Behinderung arbeiten an einer Station, betreuen Besuchendengruppen, führen diese thematisch ein und begleiten sie durch den Prozess. o Zielgruppe: Alle Besuchenden und Mitarbeitende des Erfahrungsfelds. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 9.075 €
- Bereitstellung Assistenz Besuchsgruppen mit Höreinschränkung
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: Durch die Begleitung von Gruppen mit Höreinschränkung durch eine Assistenz mit Gebärdensprachkompetenzen soll ein qualitativ und pädagogisch hochwertiger Erfahrungsfeldbesuch orientiert an den individuellen Bedürfnissen der Gruppe ermöglicht werden. o Zielgruppe: Besuchende mit einer Höreinschränkung (Schulklassen, Familien und Einzelbesuchende). o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 6.000 €
- Gebärdensprachdolmetschende für die Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz 24
o Antragssteller: Referat für Umwelt und Gesundheit / Stab Nachhaltigkeit o Zum Projekt: Einsatz von zwei Gebärdensprachdolmetschende für die Nürnberger Nachhaltigkeitskonferenz am 12.04.2024 in der Kulturwerkstatt Auf AEG. o Zielgruppe: Gehörlose Teilnehmende. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben – Barrierefreie Veranstaltungen o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.266,44 €
- Anschaffung einer Rampe für die Stadtbibliothek Gostenhof
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus Nürnberg (BCN) / Stadtbibliothek (StB) o Zum Projekt: Anschaffung einer Rampe für einen barrierefreien Zugang zur Stadtteilbibliothek Gostenhof. o Zielgruppe: Menschen im Rollstuhl, Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwägen. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 509 €
- Rampe/Hebebühne für die Kinderbuchlesung im Planetarium „Als Ela das All ero-
berte!“
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Bildungscampus Nürnberg (BCN) / BZ/Planetarium / Stadtbibliothek und BZ/barrierefrei Lernen o Zum Projekt: Übernahme der Kosten für die Miete einer Rampe/Hebebühne für einen barrierefreien Zugang zu der Veranstaltung. o Zielgruppe: Alle Kinder ab 5 Jahren und ihre Familien. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 120 €
- Nürnberger Woche der seelischen Gesundheit 2024
(Folgeantrag) o Antragssteller: Referat für Umwelt und Gesundheit / Gesundheitsamt o Zum Projekt: Aktionswoche zur Förderung der seelischen Gesundheit und Aufklärung über psychische Erkrankungen mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit Menschen mit psychischen Erkrankungen. o Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte. o Handlungsfeld: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 28.600 €
- Inklusionsschulung für Erfahrungsfeldmitarbeitende
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: An zwei Abenden besteht für insgesamt 40 Personen die Möglichkeit von einer Fachkraft des Paritätischen sowie einer ehrenamtlichen mobilitätseingeschränkten Kraft geschult zu werden. Ziel ist die Sensibilisierung und das sichere Zugehen auf Besuchende mit Einschränkungen. o Zielgruppe: Mitarbeitende des Erfahrungsfeldes und Besuchende des Erfahrungsfeldes mit Behinderung. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 900 €
- Inklusives Kooperationsprojekt für Kinder mit und ohne Seheinschränkung auf
dem Erfahrungsfeld
o Antragssteller: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Kultur / Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Abteilung kulturelle und politische Bildung o Zum Projekt: An zwei Vormittagen treffen sich Schülerinnen und Schüler des Labenwolf Gymnasiums ohne Seheinschränkung und der BBS mit Seheinschränkung. In Lern- und Erfahrungstandems nehmen die Kinder mit Seheinschränkung ihre Partnerinnen und Partner durch Simulationsbrillen oder eine Augenbinde mit in ihre Lebenswelt. o Zielgruppe: Jeweils 10 Kinder des Labenwolf Gymnasiums und der BBS im Alter von 11 - 12 Jahren (Kinder mit und ohne Seheinschränkung). o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.800 €
- Fertigstellung der Informationsbroschüre zum Thema „Vertrauliche Spurensiche-
rung“ in Leichter Sprache
(Folgeantrag) o Antragssteller: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Gleichstellungsstelle o Zum Projekt: Grafik und Druck der Informationsbroschüre zum Thema „Vertrauliche Spurensicherung“ in Leichte Sprache. o Zielgruppe: Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. in Kontakt zu Personen stehen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. o Handlungsfeld: Kultur, Freizeit, Sport o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 1.109,40 €
- Barrierefreier Stadtratsbericht
o Antragssteller: Referat für Jugend, Familie und Soziales / Fachstelle Inklusion o Zum Projekt: Herstellung der Barrierefreiheit des Stadtratsberichtes. Blinde und sehbehinderte Menschen können den Bericht damit unabhängig und barrierefrei nutzen. o Zielgruppe: Blinde und seheingeschränkte Menschen. o Handlungsfeld: Querschnittsaufgaben – Barrierefreie Kommunikation o Maßnahme: Neue Maßnahme
- Werkstatt Lernen
(Folgeantrag) o Antragssteller: Referat für Schule und Sport o Zum Projekt: Fünf bis sechs Nürnberger Schulen bilden einen „Modell-Verbund Inklusion“ und nehmen mit jeweils drei bis vier Kolleg/innen an dem 2-jährigen Werkstatt- Programm der Deutschen Schulakademie teil. Im zweiten Jahr erfolgt die begleitete Umsetzung von Pilotmaßnahmen in den Schulstandorten. o Zielgruppe: Kollegien und Schulleitung eines Verbundes von fünf bis sechs Schulen und deren Schülerinnen und Schüler. o Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf o Maßnahme: Aus Erstem Aktionsplan UN-BRK o Kosten: 43.200 €
- Drei Telepräsenzroboter11
o Antragssteller: Referat für Schule und Sport o Zum Projekt: Der AV1 Avatar ermöglicht abwesenden langfristig erkrankten Schulkindern das gemeinsame Lernen und die soziale Integration und unterstützt die Wiedereingliederung in den Schulalltag. Der Avatar wird dazu im Klassenzimmer aufgestellt und ist über ein Tablet mit dem erkrankten Kind verbunden. Die Avatare haben eine eingebaute Kamera und ein Mikrofon, damit das Kind den Unterricht in Echtzeit verfolgen kann o Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, denen aufgrund von (chronischen) Erkrankungen keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich ist. o Handlungsfeld: Bildung im Lebensverlauf o Maßnahme: Neue Maßnahme o Kosten: 12.296,98 €
11 Der Antrag wurde zum Berichtszeitpunkt unter dem Vorbehalt der Nachreichung einer befürwortenden Stellungnahme durch den Behindertenrat angenommen.