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Lülf+Nürnberg FWBP 2024-03-21

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Abbildung 2

LÜLF

DIE FEUERWEHR-

BERATER

luelf-plus.de

STADT NÜRNBERG

FEUERWEHR-

BEDARFSPLAN

Stand: 21.03.2024

Redaktionelle Verantwortung:

Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Bismarckstr. 29 41747 Viersen luelf-plus.de

FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG

INHALT

INHALT

INHALT ......................................................................................................................................... 2 0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) .............................................. 4 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG ................................................................................. 13 1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN..................................................................... 13

1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN .................................. 14

1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG ....................................................... 16

2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN ................................................................... 18 2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE ...................................................................................................... 18

2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL ................................................................................. 19

2.3 BESONDERE OBJEKTE ................................................................................................................ 25

2.4 EINSATZGESCHEHEN ................................................................................................................. 26

2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR ................................................................................................. 30

3 PLANUNGSGRUNDLAGEN ...................................................................................................... 31 3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................. 31

3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN ............................................................ 33

3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN ..................................................................................... 35

3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG .......................................................... 37

3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“) ............................................... 38

3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN .................................................................................. 42

4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ............ 55 4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST-ZUSTAND ................................................... 55

4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT ....................... 64

4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR ................................................................. 66

4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR .................................................. 68

4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR ......................................... 70

4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ................................... 75

4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ..................... 78

4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ............................................................. 81

FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG

INHALT

5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG ............................................................... 82 5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND ............................................................................ 82

5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFSFEUERWEHR . 83

5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF .............................................. 84

5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR ........................... 87

5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR .............................................. 95

5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ............................................................. 99

6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG .............................................................................. 102 6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR ..................................................................... 102

6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR ............................................................ 107

6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ........................................................... 110

7 ANLAGEN ............................................................................................................................. 112 ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN ............................................................................. 112

ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖSSEN BEI DER BEDARFSPLANUNG VON FEUERWEHREN ....................................................................................................................... 115

ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT-SIMULATION UND ISOCHRONEN ................................ 116

ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFSFEUERWEHR ............... 117

ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ... 123

ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR ............. 124

ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 2023 ......................................................... 132

0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG)

VORBEMERKUNGEN

Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kommune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.

ECKPUNKTE DER STRUKTUR DER STADT

Das Stadtgebiet Nürnberg umfasst eine Fläche von rund 190 km², auf der insgesamt ca. 540.000 Einwohner leben. Die Stadt weist einen positiven Pendlersaldo von rund 90.000 Pendlern auf, wodurch die Tagbevölkerung höher liegt. In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Für die Feuerwehrbedarfsplanung sind insbesondere die städtebaulichen Entwicklungen „Neue Mitte Boxdorf“, das Stadtquartier an der Brunecker Straße und der Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth bedeutsam.

Abbildung 3

ÜBERSICHT ÜBER DIE FEUERWEHR

Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten untergebracht. Insgesamt werden rund-umdie-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz 85 Funktionen durch die Wachabteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vorgehalten. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023).

Abb. 1: Karte mit den Standorten der Feuerwehr Nürnberg

GRUNDLAGEN DER RISIKOANALYSE

Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Bewertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieur-wissenschaftliche Risikobegriff definiert Risiko als das Produkt aus (möglichem) Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der vorgenommenen Risikobewertung werden die möglichen Schadensausmaße durch die Klassifizierung der Wohnbebauung in Planungsklassen und durch die Darstellung der nicht durch die flächendeckende Planung abgedeckten besonderen Gefahren von Sonderobjekten abgebildet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird georeferenziert anhand der tatsächlich eingetretenen Einsatzstellen des retrospektiven Betrachtungszeitraums analysiert. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen ermöglicht eine angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse. Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden folgende Parameter berücksichtigt: o Planungsklassen Die Planungsklassen werden vornehmlich anhand der Höhen der Gebäude abgegrenzt, da hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr notwendig sind, und in Anlehnung an diverse Fachempfehlungen definiert. Als maßgebliches Kriterium ist hier die vorherrschende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung ergeben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehren bei Brandereignissen (Beispiel: mehrgeschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus in einem peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet). o Besondere Objekte Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt vor dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der Wohnbebauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risikoanalyse eine Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen potenziellen Feuerwehreinsatz stellen. o Einsatzstellen-Verteilung Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das Stadtgebiet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trauben) und Bereiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt.

BEWERTUNG DER RISIKOSTRUKTUR

Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen. Im Altstadtbereich ist eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzufinden. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte an Hochhäusern gegeben, die somit die prägende Bebauung darstellen. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer relativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Gebäuden mit 4 Vollgeschossen. In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte Befund der Gefahrenanalyse. Ein deutlicher Einsatzschwerpunkt ist im Bereich der Innen-/Altstadt festzustellen. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer.

Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammengeführt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration insbesondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenbereichen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden.

Abbildung 4

Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur

DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN

Um eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bestimmen, hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen (umgangssprachlich auch: Schutzziele) etabliert. Das Planungsziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis. Aus Art und Umfang des standardisierten Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, z. B. hinsichtlich der notwendigen Eintreffzeiten und des an der Einsatzstelle erforderlichen Personals. Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Planungsziel definiert. Zum einen handelt es sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Planungsziele in kommunaler Eigenverantwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab, die zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren. Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland diverse Empfehlungen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu beachten, dass in der aktuellen Forschung eine wissenschaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien oder eine Validierung der in Deutschland etablierten Planungszieldefinitionen nicht gelang. Da im Stadtgebiet ein unterschiedliches Risikopotenzial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fachempfehlungen im Szenario Brandeinsatz eine Differenzierung des Planungsziels vorgenommen. Dazu wird das Stadtgebiet in fünf Planungsbereiche untergliedert. Diese Differenzierung dient unter anderem der Vermeidung von Planungsdefiziten, z. B. indem durch eine Übergewichtung der einheitlichen Gebietsabdeckung gegen- Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

Abbildung 5

über der Erreichung von Einsatzschwerpunkten die mittlere Eintreffzeit verlängert wird.

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Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsziele

Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpotenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhaltebasierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten zu können (z. B. Brand in unterirdischem Bauwerk oder ABC-Einsatz).

STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR

Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktionalen) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung, oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren. Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung. Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entsprechenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabdeckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit weiterhin erforderlich. Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Gebäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Beispielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufsfeuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehalten werden können oder eine Reduzierung der notwendigen Eintreffzeit auf 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich wird. Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigt bauliche Handlungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschränkungen. Der dringendste Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur ist an der Feuerwache 3 gegeben, sodass ein Neubau erforderlich ist. Mit den derzeitigen Planungen des Neubaus im Bereich Kohlenhof ist weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs gegeben. In Bezug auf die kapazitiven Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung der Feuerwachen ist in

Verbindung mit den Neubauprojekten (Leitstelle und Kabelnetze sowie Feuerwache 3) ein Gesamtkonzept für die Standorte der Berufsfeuerwehr erforderlich. Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt als historisch gewachsen dar. In einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der Standorte gegeben. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedlicher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung an fast allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Deshalb ist dieses erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen. Vereinzelt sind aufgrund der Veränderung in den vergangenen Jahren (Rahmenbedingungen, einsatztaktische Betrachtungen) Anpassungen erforderlich. In Bereichen, in denen sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr befindet, bzw. in Neubauquartieren, kann die Bildung neuer Standorte geprüft werden.

FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR

Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt. Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: Anforderungen in Bezug auf den Einsatzdienst sowie Aufgaben im rückwärtigen Bereich (Sachgebietsarbeit, z. B. im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes). Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funktionsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufsfeuerwehr, dessen Ableitung auf den Planungsgrundlagen und ergänzenden Analysen basiert. Der Funktionsbesetzungsplan gliedert sich in die Bereiche: Grundschutz, Führungsstruktur und Sonderfunktionen.

GRUNDSCHUTZ / TAKTISCHES GRUNDKONZEPT Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im Ergebnis sollen die Löschfahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt werden und somit soll auf allen Feuerwachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. Hiermit ist insbesondere eine Erhöhung der Anzahl der Löschfahrzeugressourcen (bessere Unterstützungsmöglichkeiten, höhere Leistungsfähigkeit bei Flächenlagen) und eine Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit sowie eine Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur (durch die separat vorgehaltene Funktion Zugführung auf separatem Führungsmittel) verbunden.

IST-Besetzung Grundeinheit: ○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung

○ Drehleiter: 2 Funktionen

○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen

Summe: 11 Funktionen

SOLL-Besetzung Grundeinheit:

○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung)

○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen

○ Drehleiter: 2 Funktionen

○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen

Summe: 12 Funktionen

FÜHRUNGSSTRUKTUR Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung vorgehalten. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug, sondern auf einem separaten Führungsmittel besetzt und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehreren Grundeinheiten (Zusammenwirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen, oder Duplizitätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch weiterhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) bedarfsgerecht.

SONDERFUNKTIONEN Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfügung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten für Kleineinsätze vorgehalten werden. Zur Umsetzung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinalarmfahrzeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funktionen besetzt werden. Durch die damit reduzierte Auslastung der einzelnen Fahrzeuge stehen die

*) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktionen stationiert.

Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur Verfügung (Springerfunktionen). Um spezielle Sondertechnik auch unabhängig von anderen Funktionen in den Einsatz zu bringen, sind somit auf den Feuerwachen 1 und 4 zukünftig insgesamt 11 Sonderfunktionen erforderlich.

GESAMTBEDARF Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 91 Funktionen rund-um-die-Uhr. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 3 Funktionen rund-um-die-Uhr. Diese definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Dazu sind neben einer entsprechenden Personalausstattung auch Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfügerschichten, Dienstplanregelungen).

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Tab. 2: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung

EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Die 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg umfassen derzeit insgesamt 667 Mitglieder im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet. Zur zuverlässigen Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der Planungsziele ist hier eine Steigerung anzustreben. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie unter anderem auch für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben sowie bei einer zeitlichen Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) und Großschadensereignissen von besonderer Wichtigkeit. Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip (schneller, spezieller oder verstärkend) für die Freiwillige Feuerwehr auch künftig umgesetzt werden. Deshalb sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur Konservierung der Stärke und Beibehaltung der Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte erforderlich. Wesentliche Säulen hierzu sind auch ein guter baulicher und funktionaler Zustand der Standorte, eine bedarfsgerechte Fahrzeugausstattung und eine angemessene Einbindung in das Einsatzgeschehen.

Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalfördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbestandes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung. Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen.

FAHRZEUGE UND TECHNIK

Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird, unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten und der Sonderfahrzeuge, gesondert für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten an den Anforderungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarfe aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. In Bezug auf die Anpassung der Funktionsbesetzung im Grundschutz ist eine Erweiterung der Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr erforderlich (insb. ELW und HLF). Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes. Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt / Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfeleistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. Aus bedarfsplanerischer Sicht können diverse Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden. Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und / oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. angepasst werden.

MAßNAHMENÜBERSICHT

Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität bzw. des Umsetzungshorizontes bewertet. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang umgesetzt werden können.

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Tab. 3: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur"

Veränderung

Nr. Thema Maßnahme Priorität

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Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz BF_1 Funktionsvorhaltung + 5 Fu. mittelfristig (Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen BF_2 Funktionsvorhaltung - 2 Fu. mittelfristig (Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1 BF_3 Funktionsvorhaltung + 2 Fu. kurzfristig (Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4 BF_4 Funktionsvorhaltung + 2 Fu. mittelfristig (Vereinheitlichung des Konzeptes) Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen BF_5 Funktionsvorhaltung - 4 Fu. mittelfristig (Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig (insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen) Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig (u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen ) Durchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristig Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr

Tab. 4: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung"

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M aß n ah m e

P rio rität

P aralellalarm ieru n g vo n Ein h eiten im A u ß en b ereich b ei zeitkritisch en b zw . p lan u n gszielrelevan ten Ein sätzen

FF_1

Freiw illige Feu erw eh r

ku rzfristig

FF_2

Freiw illige Feu erw eh r

Steigeru n g d er A n zah l (tau glich er) A tem sch u tzgeräteträger in d en Ein h eiten

m ittelfristig

M aß n ah m en zu r M itglied erw erb u n g d er Freiw illigen Feu erw eh r u n d Fö rd eru n g Eh ren am t

FF_3

Freiw illige Feu erw eh r

m ittelfristig

P rü fu n g d er M ö glich keit ein er gem ein sam en Ju gen d arb eit ein zeln er Ein h eiten

FF_4

Freiw illige Feu erw eh r

m ittelfristig

Etab lieru n g ein es A rb eitskreises „M itglied erw erb u n g u n d Fö rd eru n g Eh ren am t“

FF_5

Freiw illige Feu erw eh r

m ittelfristig

Tab. 5: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr"

N r.

Th em a

M aß n ah m e

P rio rität

Erw eiteru n g d er Fah rzeu gvo rh altu n g d er G ru n d sch u tzfah rzeu ge au f B asis d er Fu n ktio n svo rh altu n g, A u sb ild u R eservefah rzeu ge (zu sätzlich 6x ELW u n d 3x H LF)

FT_1

Fah rzeu ge u n d Tech n ik

m ittelfristig*

Ersatzb esch affu n g d er G ru n d sch u tzfah rzeu ge (in kl. A u sb ild u n gs- u n d R eservefah rzeu ge)

FT_2

Fah rzeu ge u n d Tech n ik

m ittelfristig

Ersatzb esch affu n g d er So n d erfah rzeu ge

FT_3

Fah rzeu ge u n d Tech n ik

m ittelfristig

D u rch fü h ru n g d er n o tw en d igen (Ersatz-)B esch affu n gen im B ereich d er Freiw illigen Feu erw eh r n gsb ed arfe u n d

FT_4

Fah rzeu ge u n d Tech n ik

m ittelfristig

Tab. 6: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"*

Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.

*) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2) N r.

1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Im Folgenden werden allgemeine Zusammenhänge zum Thema der Feuerwehrbedarfsplanung dargestellt. Hierbei wird auf die Ausgangssituation und den Auftrag eingegangen. Die rechtlichen Grundlagen und Planungsgrundlagen werden definiert sowie die daraus resultierenden Aufgaben der Feuerwehr beschrieben.

1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar. In dieser ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat oder die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“ Der Feuerwehrbedarfsplan stellt in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für die örtlichen Verhältnisse notwendig ist und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet werden kann. Der Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Planungsziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kommune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar. Es empfiehlt sich, einen Feuerwehrbedarfsplan aufgrund der Dynamik der zugrundeliegenden Daten regelmäßig fortzuschreiben. Spätestens nach 5 Jahren sollte eine Überprüfung erfolgen, ob und inwieweit eine Fortschreibung notwendig ist. Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angeben, von der Stadt Nürnberg. Alle Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben, Stand 2023. Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand 1. Quartal 2023. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzug etc.) sind die Daten der Freiwilligen Kräfte dynamisch und die Analysen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann vor allem Konsequenzen für die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO).

Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.

1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN

ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND RELEVANTEN PLANUNGS-

UNTERLAGEN

○ Bayerisches Feuerwehrgesetz vom 23. Dezember 1981 (BayFwG) ○ Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 29. Dezember 1981 (AVBayFwG) ○ Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28. September 2020 Az. D1-2211-4-2 ○ Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 (BayKSG) ○ Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek) ○ Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) ○ Bayerische Bauordnung vom 14. August 2007 (BayBO) ○ Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 27. November 2017 ○ Verordnung über die Feuerbeschau vom 5. Juni 1999 (FBV) ○ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen ○ Staatliche Feuerwehrschule Würzburg: Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13 Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ Stand: 01/2015 ○ Technische Regel / Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) von Februar 2008 ○ Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18. November 2011 ○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“, 16.09.1998 (fortgeschrieben am 19.11.2015) ○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) - Landesgruppe Bayern: „Hinweise zur Anwendung des Merkblattes für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern in Städten mit Berufsfeuerwehren“, 26.04.2016 ○ Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom 07.07.2016 (zur bundesweiten Umsetzung empfohlen in der 218. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages am 22.02.2017)

AUFGABEN DER GEMEINDE

GRUNDSÄTZLICHE AUFGABE Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als Pflichtaufgabe: Art. 1 BayFwG: (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

ZUFALLSVERTEILTE AUFGABEN ○ Abwehrender Brandschutz (Art. 1 (1) BayFwG) ○ Technischer Hilfsdienst (Art. 1 (1) BayFwG) ○ Überörtliche Hilfeleistung (Art. 17 BayFwG) ○ Mitwirkung im Katastrophenschutz (Nr. 4.3 VollzBekBayFwG / Art. 7 (3) BayKSG) ○ Amtshilfe (Nr. 4.4 VollzBekBayFwG)

PLANBARE AUFGABE (=NICHT „ZUFALLSVERTEILT“) ○ Aufstellung von Feuerwehrbedarfsplänen als „Soll-Aufgabe“ (Nr. 1.1 VollzBekBayFwG) ○ Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen (Art. 1 (2) BayFwG) ○ Feuerbeschau (§ 3 FBV) ○ Brandwachen (Nr. 4.1 VollzBekBayFwG) und Sicherheitswachen (Art. 4 (2) BayFwG) ○ Freiwillige Tätigkeiten nach Nr. 4.5 VollzBekBayFwG ○ Wartung, Instandsetzung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr ○ Aus- und Fortbildung (Nr. 1.4 VollzBekBayFwG) ○ Sorge für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrdienstleistenden (Nr. 1.5 VollzBekBayFwG) ○ Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung ○ Unterhaltung einer Kinder- und Jugendfeuerwehr

+

Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt den Feuerwehrbedarf in den Bereichen Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe. Von den vielfältigen Aufgaben der Gemeinde haben primär die Bereiche Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung.

ZUSÄTZLICHE AUFGABEN DER FEUERWEHR NÜRNBERG

Auf Basis stadtinterner oder überörtlicher Zuweisungen übernimmt die Feuerwehr Nürnberg über die gesetzlichen Pflichtaufgaben hinaus zusätzlich folgende wesentliche Aufgaben: ○ Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg (für die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie die Landkreise Nürnberger Land Fürth und Erlangen-Höchstadt) ○ Betrieb des städtische Kabelnetzes (u.a. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Notrufsäulen) ○ Übernahme der Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde ○ Betrieb des städtischen Pandemielagers

1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG Die Leistungsfähigkeit und Ausrichtung der Feuerwehr Nürnberg wurde im Rahmen der Untersuchung „Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr“ (Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg) im Jahr 2005 erstmals systematisch untersucht. Hierbei wurden folgende Erkenntnisse zum IST-Zustand festgehalten: „Die Gefahrensituation in Nürnberg ist durch die U-Bahn und eine dichte Besiedelung im Stadtzentrum sowie etliche Industriebetriebe gekennzeichnet. Sie entspricht der typischen Gefahrensituation einer Großstadt mit Verkehrsflughafen. Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr erreichen in Nürnberg 87,2 % der Einwohner in 10 Minuten. Die Einsatzstatistik der Feuerwehr Nürnberg weist für 2004 aus: 722 Brandeinsätze, 2.311 Einsätze zur Technischen Hilfsleitung und ca. 812 Fehlalarme. Weiterhin führte die Feuerwehr 936 Sicherheitswachen durch. In der BF Nürnberg sind 420,3 Stellen besetzt. Die Berufsfeuerwehr in Nürnberg betreibt 5 Feuerwachen (FW). Die größte Wache (FW 4) dient als Hauptwache und enthält zugleich die zentrale Leitstelle. Die Feuerwehr nutzt für ihre Aufgaben 87 Fahrzeuge inkl. Anhängern. Die laufenden Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 betrugen ca. 26,9 Mio. € (vergleichbare Aufwände für die Feuerwehr im Verwaltungshaushalt). Der Vorbeugende Brandschutz in Nürnberg liegt teilweise bei der Stadtverwaltung Nürnberg (Bauordnungsbehörde). Der überwiegende Teil der Aufgaben wird durch die BF Nürnberg wahrgenommen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden in Nürnberg im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr wahrgenommen. Für die Stadt Nürnberg sind 18 Freiwillige Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der aktiven Mitglieder beträgt 580. In der Stadt Nürnberg sind 6 Werkfeuerwehren mit insgesamt 228 aktiven Kräften angesiedelt.

Als Schwachstelle der Berufsfeuerwehr Nürnberg ist der sehr schlechte bauliche Zustand der Wache 1 zu benennen, die aus dem Jahr 1902 stammt. Er führt neben Behinderungen und außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen zunehmend zu behördlich veranlassten Nutzungseinschränkungen.“ (Quelle: Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr, Abschlussbericht, Mummert Consulting vom 20.10.2005, S. 15 f.) Das dort definierte Schutzziel orientiert sich an den Empfehlungen der AGBF verbunden mit der Hilfsfristvorgabe in Bayern und fachlichen Vorgaben der Regierung von Mittelfranken. ○ Die Feuerwehr soll innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. ○ In den Kerngebieten sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit 11 Funktionen die Einsatzstelle erreichen. ○ In den kritischen Großstadtbereichen soll die Feuerwehr bereits nach 5 Minuten mit einem Löschzug und kurz darauf mit einem weiteren Löschzug die Einsatzstellen erreichen. Zur Erfüllung der Planungsziele werden 85 Wachdienstfunktionen auf fünf Feuerwachen rund-um-die- Uhr vorgehalten. Die im Gutachten vorgeschlagene Fusion der drei Feuerwehren (Erlangen, Fürth und Nürnberg) zu einer Berufsfeuerwehr wurde allerdings nicht umgesetzt. Auf Basis des vorgenannten Berichtes wurde in den Jahren 2012 und 2019 jeweils ein Stadtratsbericht erstellt, in dem die Bemessungsgrundlage fortgeschrieben und der aktuelle Stand überprüft wurde. Im Stadtratsbericht 2012 wurden folgende wesentliche Erkenntnisse zum Berichtszeitraum und daraus abgeleitete Anpassungen der Berufsfeuerwehr festgehalten: „Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem Gutachten von Mummert-Consulting die Alarmierungszahlen von FW deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist geringfügig auf 87,1% gesunken. Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr auf den fünf Feuerwachen nötig.“ (Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 30.10.2012) Vergleichbare Erkenntnisse konnten im Stadtratsbericht 2019 erlangt werden: „Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem letzten Schutzziel-Bericht die Alarmierungszahlen von FW weiterhin deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist wieder geringfügig auf 87,7% gestiegen. Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin mindestens die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr auf den fünf Feuerwachen nötig.“ (Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 12.01.2020)

2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN

In diesem Kapitel wird die Risikostruktur, welche unter anderem die Grundlage für die Ableitung des SOLL-Konzepts darstellt, beschrieben. Das Risiko definiert sich über das Produkt aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das bedeutet, dass neben den vorhandenen Gefahrenpotenzialen auch das Einsatzgeschehen bei der Bewertung der Risikostruktur zu berücksichtigen ist. Hierzu wird, neben der Betrachtung allgemeiner Eck- und Infrastrukturdaten, die Grundstruktur der Kommune hinsichtlich der Gefahrenart „Brand" unterteilt und die vorhandenen Gefahrenpotenziale, vor allem Sonderobjekte, werden in den Bereichen „Brandgefahren“, „Technische Hilfeleistungen“, „ABC-Gefahren“ (atomare, biologische und chemische Gefahren) und „Wassergefahren“ betrachtet. Anschließend wird das Einsatzgeschehen im Stadtgebiet betrachtet und die Risikostruktur zusammenfassend bewertet.

2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES KOMMUNALEN GEBIETS

Abbildung 6

Einwohner:

537.445

(Stand 06.02.2023)

Topografie

Fläche 186 km²

Höchster Punkt ü. NN 407,7 m

Tiefster Punkt ü. NN 275,5 m

Höhenunterschied max. 132,2 m

Nord-Süd Ausdehnung 23,14 km

Ost-West Ausdehnung 21,68 km

Pendlerströme

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stand 30.06.2022)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 318.346

Einpendler 166.506

Auspendler 77.834

Pendlersaldo 88.672

Arbeitsort = Wohnort 151.588

Tagbevölkerung (Arbeitsorte) 626.117

Abb. 4: Stadtgebiet Nürnberg

Auspendlerquote 34 %

Verkehrswege

Wasserstraßen Main-Donau-Kanal, Pegnitz

Bahnstrecken DB AG, VAG

Bundesautobahn A3, A6, A9, A73

Bundesstraßen B2, B4, B4R, B8, B14

Tab. 7: Eckdaten der Stadt Nürnberg

2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL

PLANUNGSKLASSEN „BRAND-GEBÄUDE“

DEFINITION Die Merkmale der Planungsklassen „Brand-Gebäude“ werden über die vorhandenen Gebäude- und Siedlungsstrukturen (Strukturtyp) definiert. Die Planungsklassen „Brand“ beziehen sich auf den Bereich ○ „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB (= der sogenannte „Innenbereich“) oder ○ „innerhalb zusammenhängender Bebauung“. Der Begriff „größere Anzahl Gebäude“ wird in der Praxis häufig mit einer Anzahl von mindestens 10 Gebäuden im betrachteten Bereich verbunden. Die Einordnung richtet sich in der Regel nicht nach Einzelobjekten, sondern nach der vorherrschenden Struktur. Das Leitkriterium der Klassifizierung ist die Wohnbebauung. Die Planungsklassen beziehen sich rein auf den angegebenen Strukturtyp und stehen in keinem Zusammenhang zu gleich oder ähnlich lautenden Alarmierungsstichwörtern oder ähnlichem. Die Einstufung in die Planungsklassen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des örtlichen Eindrucks im Rahmen einer Befahrung des kommunalen Gebietes. Die Unterscheidung des Gefahrenpotenzials in Planungsklassen dient als Hilfe für eine differenzierte Planungszieldefinition. Die Planungsklassen „Brand-Gebäude“ wurden in Anlehnung an die Bauordnung, die Baunutzungsverordnung und unter Berücksichtigung der Rettungsgeräte der Feuerwehr sowie der Gefährdungsklassen Brand Bayern definiert.

Planungs- Gefährdungs-

Strukturtyp

klasse klassen Brand*

deutlich überwiegend „Gebäude geringer Höhe“ bzw. Gebäude der Klassen 1, 2 o. 3

(bis 7 m Fußbodenhöhe),

Brand-

in der Regel mit Steckleiter erreichbar, B 1, B 2, B 3

Gebäude-1

überwiegend offene Bauweise,

Kleinsiedlungsgebiete, Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete

größere Anzahl „Gebäude mittlerer Höhe“ bzw. Gebäude der Klasse 4 (mehr als 7 m und max. 13 m Fußbodenhöhe),

Brand-

in der Regel mit Steckleiter oder Schiebleiter erreichbar, B 1, B 2, B 3, B 4

Gebäude-2

offene und geschlossene Bauweise,

Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete

größere Anzahl „hoher Gebäude“ (mehr als 13 m und max. 22 m Fußbodenhöhe), in der Regel Hubrettungsfahrzeug erforderlich,

Brand-

offene und geschlossene Bauweise, B 1, B 2, B 3, B 4

Gebäude-3

Wohngebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete,

Industriegebiete

Gebäude oberhalb 22 m Fußbodenhöhe (Hochhäuser), Brand- großflächig (geschlossene) Blockbebauung/Hinterhofbebauung,

B 5

Gebäude-4 Sonderbauten

sonstige besondere Objekte

*) gemäß Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern"

Tab. 8: Definition der Planungsklassen „Brand-Gebäude“

EINTEILUNG DES STADTGEBIETS Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen (Planungsklasse Brand- Gebäude 3). Im Altstadtbereich ist eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzufinden. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte von Hochhäusern gegeben (s. auch Abs. 2.3), die somit die prägende Bebauung darstellen. Diese Bereiche werden entsprechend in die Planungsklasse Brand- Gebäude 4 eingestuft. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer relativ offenen Abb. 5: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsklassen „Brand-Gebäude“ Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Gebäuden mit 4 Vollgeschossen (Planungsklasse Brand- Gebäude 1 oder 2). Bereiche, in denen sich keine Wohnbebauung befindet, sind keiner Planungsklasse zugeordnet.

Abbildung 7

GEFAHRENPOTENZIALE IM BEREICH DER TECHNISCHEN HILFE

VERKEHRSWEGE – STRAßENVERKEHR Bundesautobahnen: ○ BAB 3, BAB 6, BAB 9, BAB 73 Bundesstraßen: ○ B 2, B 4, B 4R, B 8, B 14 Sonstige Straßen: o Süd-West-Tangente o Frankenschnellweg Der Einsatzbereich der Feuerwehr Nürnberg umfasst umfangreiche Straßenabschnitte risikologisch relevanter Verkehrswege. Gefahrenpotenzial für Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen ist im gesamten Stadtgebiet (primär im Bereich der Hauptverkehrsachsen) gegeben.

Abbildung 8

+

Der Einsatzbereich der Feu-

erwehr Nürnberg umfasst

umfangreiche Straßenab-

schnitte risikologisch rele- Abb. 6: Verkehrswege im Stadtgebiet

vanter Verkehrswege.

VERKEHRSWEGE – SCHIENENWEGE Bahnverkehr: ○ Personenfern- und Personennahverkehr mit diversen ICE-, Regional- und S-Bahn-Linien ○ Güterverkehr durch das Stadtgebiet Gefahrenpotenzial für Verkehrsunfälle und Schienenunfälle ist primär im nördlichen Stadtgebiet sowie im Bereich der Stadtbahnstrecken gegeben. Allgemein besteht die Gefahr durch Personen im Gleisbett.

Abbildung 9

+

Der Einsatzbereich der Feu-

erwehr Nürnberg umfasst

umfangreiche Bahnab-

schnitte risikologisch rele-

vanter Verkehrswege.

Abb. 7. Bahnverkehr

GEFAHRENPOTENZIALE GEWÄSSER

Abbildung 10

Größere Gewässer im Stadtgebiet: ○ Dutzendteich ○ Pegnitz ○ Main-Donau-Kanal ○ Wöhrder See ○ Hafen Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellt der Main-Donau-Kanal mit Hafen dar: ○ Es findet Güterverkehr mit Güterumschlag (insb. Container) im Hafen statt. ○ Es findet Personenverkehr durch Hotelschiffe statt. Auf dem Dutzendteich und Wöhrder See findet Freizeitnutzung statt. Die vorhandenen Gewässer haben durch Hochwassergefahren (z. B. aufgrund von Starkregenereignis- Abb. 8: Gewässer im Stadtgebiet sen) als auch durch Ertrinkungsgefahren Einfluss auf das Gefahrenpotenzial. Es resultieren entsprechende Risiken für Einsätze zur Wasserrettung, zur Technischen Hilfeleistung oder zur Schiffsbrandbekämpfung auf Gewässern.

GEPLANTE ENTWICKLUNG DES STADTGEBIETS

Abbildung 11

In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Folgende größere Projekte befinden sich derzeit in der Planung bzw. Umsetzung, die Einfluss auf die Bedarfsplanung haben: ○ Neue Mitte Boxdorf ̶ auch einzelne Gebäude der GKL 4 und 5 sowie Sonderbauten ̶ davon ein Objekt HuRFpflichtig ̶ Tiefgarage ○ Stadtquartier an der Brunecker Straße (90 Hektar) ̶ Quartier zum Wohnen und Arbeiten ̶ Neubau Technische Universität Nürnberg ○ Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth ̶ 7,5 Kilometer lange Güter- Abb. 9: Stadtentwicklungsprojekte zugtunnel

2.3 BESONDERE OBJEKTE

ÜBERSICHT DER OBJEKTE VON BESONDERER BEDRFSPLANERISCHER BEDEUTUNG

Abbildung 12

In der nebenstehenden Abbildung sind herausragende Einzelobjekte dargestellt, die (z. B.) über die Grundstruktur des Gefahrenpotenzials hinausgehen. Objekte von besonderer bedarfsplanerischer Bedeutung sind solche, die im Einsatzfall Anforderungen an die Feuerwehr stellen, die über das Grundgefahrenpotenzial der umliegenden Wohnbebauung hinausgehen. Bei den dargestellten Objekten handelt es sich jeweils um diejenigen, die die höchsten Anforderungen an die Feuerwehr stellen. Folgende Objektarten sind dargestellt: ○ Kranken- und Pflegeeinrichtungen ○ Industrie- und Verkehrsanlagen (Bei den Industrieanlagen handelt es sich um Objekte, von de- Abb. 10: Übersicht der Objekte von besonderer bedarfsplanerischer Bedeunen insb. ABC-Gefahren ausge- tung hen.) ○ Störfallbetriebe nach 12. BImSchV ○ Hochhäuser ○ sonstige Objekte

GROß- BZW. SONDERVERANSTALTUNGEN

Im Stadtgebiet Nürnberg finden regelmäßig größere Veranstaltungen statt. Bei Bedarf erfolgt eine Beteiligung der Feuerwehr bei den Sicherheitsbesprechungen und die Erstellung eines Sicherheits- oder Brandschutzkonzeptes. In der untenstehenden Tabelle sind regelmäßige Veranstaltungen im Stadtgebiet mit mindestens 4.000 täglichen Besuchern aufgeführt.

Besucherzahl Veranstaltungs-

Name Ort Art der Veranstaltung

insgeamt dauer

Int. ADAC Norisring Speedweekend Beuthener Strasse etc. Sportveranstaltung 75.000 3 Bardentreffen diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 200.000 3 Bauernmarktmeile Hauptmarkt Märkte und Stände 20.000 1 Blaue Nacht diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 130.000 1 Brückenfestival Theodor-Heuss-Brücke Kirchweih+ Feste 25.000 2 Christkindlesmarkt Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Märkte und Stände 2 Mio. 28 CSD Veranstaltung Kornmarkt / Dr-Kurt-Schumacher-Straße Kirchweih+ Feste 18.000 2 Firmenlauf B2RUN 2022 Beuthener Straße, Dutzundteich etc Sportveranstaltung 11.000 1 Fränkisches Bierfest Burggraben zwischen Tiergärtner- und Maxtor Kirchweih+ Feste 30.000 5 Friedenstafel / Verleihung Nbger Menschenrechtspreis Kornmarkt, Straße der Menschenrechte, Hallplatz Kirchweih+ Feste 4.000 1 Hafenfest - Hafen Live erleben Hafenbereich Kirchweih+ Feste 20.000 1 Herbst-Trempelmarkt Hauptmarkt und gesamte Innenstadt Märkte und Stände 200.000 2 Herbstvolksfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14 Klassik Open Air 1 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1 Klassik Open Air 2 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1 Red Bull District Ride Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Sportveranstaltung 80.000 2 Rock im Park im Park Musik 75.000 3 Schmankerlmarkt Hauptmarkt Märkte und Stände 25.000 1 Stars im Luitpoldhain Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 50.000 1 Trempelmarkt Innenstadt Rundkurs Märkte und Stände 200.000 2 Volksfest Frühlingsfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14 Quelle: Daten der Feuerwehr Nürnberg

Tab. 9: Groß- und Sonderveranstaltungen mit mehr als 4.000 tgl. Besuchern

2.4 EINSATZGESCHEHEN

LANGFRISTIGE EINSATZENTWICKLUNG

Die Einsatzentwicklung der Jahre 2013 bis 2017 zeigt deutlich steigende Werte (Zunahme von rund 60 %). Nach einem leichten Rückgang der Einsatzzahlen im Jahr 2018 sind die Zahlen seitdem tendenziell wieder steigend. Durchschnittlich lag die Anzahl der Einsätze im operativen Dienst (ohne Rettungsdienst) bei rund 7.400. eztäsniE lhaznA 10.000

9.000

8.000

7.000

6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0 2013 2014

Brandeinsätze 2015 2016 2017 2018 Jah r

Technische Hilfeleistungen 2019 2020 2021

ABC-Einsätze* 2022

E in s a tz a

rt

2

0 1 3

2

0 1 4

2

0 1 5

2 0 1 6

2

0 1 7 2 0 1 8

2 0 1 9

2

0 2 0

2

0 2 1

2 0 2 2

B

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e in s ä tz e

1

.7 7 3

1

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1

.9 7 7

2 .0 9 4

2

.2 2 7 2 .4 9 6

2 .4 3 2

2

.3 8 7

2

.4 2 8

2 .5 8 5

T

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is c h e H ilfe le is

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3

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4

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.2 6 9 4 .9 8 9

5 .3 3 2

5

.0 0 5

5

.6 3 2

6 .1 3 5

A

B C -E

in s ä tz e *

-

-

-

-

-

2 2 6

1 9 0

2

5 0

1

9 2

2 2 1

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e

5

.2 4 3

6

.2 0 9

6

.3 1 2

7 .5 6 5

8

.4 9 6 7 .7 1 1

7 .9 5 4

7

.6 4 2

8

.2 5 2

8 .9 4 1

Tab. 10: Langfristige Einsatzentwicklung [Datenquelle: Feuerwehr Nürnberg]*

+

Die Einsatzentwicklung der Jahre 2013 bis 2022 zeigt tendenziell steigende Werte. Durchschnittlich lag die Anzahl der Einsätze bei rund 7.400.

ANALYSE DES EINSATZGESCHEHENS

EINLEITUNG UND DATENMENGE Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden die Einsätze der Feuerwehr von einem Jahr (01.01.2022 bis 31.12.2022) detaillierter betrachtet. Weitere Auswertungen befinden sich im Kapitel 4. Als Grundlage dienen die elektronischen Einsatzdaten der Integrierten Leitstelle Nürnberg. Im Betrachtungszeitraum wurden in diesen Daten 8.221 relevante Einsätze (ohne planbare Einsätze, z. B. Brandsicherheitswachen) dokumentiert. Die feuerwehrinternen Dokumentationen der Gesamteinsatzzahlen können hiervon ggf. abweichen. Zeitkritische Einsätze sind Einsätze, die keinen Zeitverzug dulden und ein schnellstmögliches Eingreifen der Feuerwehr erfordern (z. B. Wohnungsbrand; Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum). Die Einstufung erfolgt anhand der Alarmierungsstichwörter. Bei der Analyse erfolgt stets eine Aufteilung der Ergebnisse auf zwei Zeitbereiche nach dem erfahrungsgemäß unterschiedlichen Einsatzaufkommen sowie der Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte. Der „Zeitbereich 1“ umfasst dabei die übliche Arbeitszeit Montag bis Freitag tagsüber, „Zeitbereich 2“ die übrigen Zeiten Montag bis Freitag nachts, Samstag, Sonntag, Feiertag. Der resultierende Faktor beschreibt die Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 1“ in Bezug zur Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 2“. Während beispielsweise im „Zeitbereich 2“ durchschnittlich 0,49 zeitkritische Einsätze pro Stunde aufgetreten sind, waren es im „Zeitbereich 1“ 1,68 so viele (0,82 pro Stunde).

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o .-F r. 7 -1 7 U

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5 .1 2 9

8 .7 6 0

0 ,5 9

-

M

o .-F r. 7 -1 7 U

h r

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2 .5 2 0

0 ,5 9

1 ,6 4

M

o .-F r. 1 7 -7 U S a ./S o ./F e .

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2 .2 5 8

6 .2 4 0

0 ,3 6

(= 1 )

G

e sa m t

3 .7 5 1

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0 ,4 3

-

M

o .-F r. 7 -1 7 U

h r

3 .5 6 4

2 .5 2 0

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M

o .-F r. 1 7 -7 U S a ./S o ./F e .

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5 .3 1 6

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(= 1 )

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G

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8 .8 8 0

8 .7 6 0

1 ,0 1

-

Tab. 11: Einsätze nach zeitlicher Kritikalität und Zeitbereichen

*) erst ab 2018 separat erfasst

VERTEILUNG DER EINSATZARTEN In der Tabelle sind die Einsatzarten der Einsätze im Betrachtungszeitraum ausgewertet. Dazu wurden die Alarmierungsstichwörter der Feuerwehr Nürnberg zu den dargestellten Einsatzarten aggregiert. Die Kategorisierung erfolgt bei den Brandeinsätzen (neben den automatischen Brandmeldeanlagen) basierend auf einem allgemeinen einsatztaktischen Ansatz, der für die einzelnen Alarmstichworte grundsätzlich notwendig ist. ○ Kategorie I: Staffel/Gruppe ○ Kategorie II: Zug (z. B. Wohnungsbrand) Tab. 12: Verteilung des Einsatzgeschehens nach Einsatzarten ○ Kategorie III: mehr als ein Zug

Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Mo.-Fr. 7-17 Uhr Gesamt Einsatzart Sa./So./Fe. absolut absolut absolut relativ

Summe Brand 1.006 1.658 2.664 30,0 %

Brand: Kategorie I 163 437 600 6,8 %

Brand: Kategorie II 230 552 782 8,8 %

Brand: Kategorie III 27 40 67 0,8 %

Brand: Brandmeldeanlage 586 629 1.215 13,7 %

Summe Techn. Hilfeleistung 2.207 3.197 5.404 60,9 %

THL: Person in Gefahr 81 103 184 2,1 %

THL: Türöffnung 796 1.152 1.948 21,9 %

THL: ABC/CBRN 16 13 29 0,3 %

THL: Ölspur/Kraftstoff 24 35 59 0,7 %

THL: Tiere 169 240 409 4,6 %

THL: Unwetter 225 453 678 7,6 %

THL: Sonstiges 896 1.201 2.097 23,6 %

Summe Sonstiges 351 461 812 9,1 %

Sonstiges: First Responder 351 461 812 9,1 %

Summe 3.564 5.316 8.880 -

+

Anhand der Einsatzstichworte werden die Einsätze zu 12 Kategorien zusammengefasst, die die gemeldete Lage widerspiegeln. Die höchsten Anteile am Einsatzgeschehen machen demnach Alarmierungen zu kleineren (sonstigen) Technischen Hilfeleistungen aus.

ZEITLICHE VERTEILUNG DER EINSÄTZE Die Grafik zeigt die zeitliche Verteilung der 8.880 Einsätze des Betrachtungszeitraumes im Verlauf des Tages. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen den Tagesbereichen „Montag bis Freitag“ (links/blau) und „Samstag, Sonntag, Feiertag“ (rechts/grün).

2,000

N = 6.308 N = 2.572

1,800

1,600

ednutS

1

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2 4

0 0

0 0

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0 1

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0 0

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erelttim0 0

, ,

4 6

0 0

0 0

0,200

0,000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Montag bisFreitag Samstag,Sonntag, Feiertag

volle Stunde eines Tages

Abb. 11: Tageszeitliche Verteilung der Einsatzhäufigkeit

Abbildung 13

VERTEILUNG DER EINSATZSTELLEN AUF DAS STADTGEBIET Die Kartendarstellung zeigt die geografische Lage von 4.964 der 5.129 Einsatzstellen des Betrachtungszeitraums im Stadtgebiet ohne Einsätze auf den Bundesautobahnen. Die Verortung erfolgt anhand der in den Einsatzdaten dokumentierten Geokoordinaten. Insgesamt 165 Einsätze wurden aufgrund der Lage außerhalb des Stadtgebiets oder auf Autobahnen nicht georeferenziert.

Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung einzelner Punkte kommen. Die Zuordnung der Einsatzstellen zur Einsatzart erfolgt nach der alarmierten Lage.

Abb. 12. Geografische Verteilung der Einsatzstellen

Die nebenstehende Karte zeigt die Dichte der zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet. Anhand derer ist zu erkennen, dass ein deutlicher Einsatzstellenschwerpunkt im Bereich der Innen-/Altstadt liegt. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer.

Abbildung 14

Abb. 13: Dichte zeitkritischer Einsatzstellen im Stadtgebiet

2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR Die Klassifizierung des Stadtgebiets in Planungsklassen bildet zusammen mit der Identifizierung der besonderen Objekte das Gefahrenpotenzial („Kalte Lage“) ab. In Verbindung mit der Einsatzdatenanalyse („Heiße Lage“), bei welcher eine Korrelation der Einsatzstellenschwerpunkte mit den Planungsklassen und der Grundstruktur festzustellen ist, ergibt sich die Risikobewertung. Diese ist Basis für die Planungszieldefinition und die daraus abgeleitete SOLL-Konzeption.

Abb. 14: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur

Die Analyse der Risikostruktur zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration insbesondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenbereichen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden.

Abbildung 15

Abbildung 16

+

Die Analyse der Risikostruk-

tur zeigt im Stadtgebiet ein

heterogenes Risiko.

Abb. 15: Risikostruktur des Stadtgebiets Nürnberg

3 PLANUNGSGRUNDLAGEN

Die Planungsgrundlagen definieren die wesentliche Basis für die Ableitung der SOLL-Bedarfe. Bei der Definition der Planungsgrundlagen werden die bisherigen Erkenntnisse des Feuerwehrbedarfsplans berücksichtigt. Zum Beispiel ist die Analyse der Risikostruktur elementare Grundlage für die Ableitung szenarienbasierter Planungsgrundlagen („Schutzziele“). Die Planungsgrundlagen stellen ein zentrales Element eines Feuerwehrbedarfsplans dar. In diesem Kapitel werden zunächst die einzelnen Parameter der Planungsziele – die Eintreffzeit, die Funktionsstärken und der Zielerreichungsgrad – näher erläutert. Anschließend werden, unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Kommune, die Planungsziele definiert und beschrieben.

3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNGSZIELDEFINITION

Das BayFwG fordert in Art. 1 Abs. 2: „Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“ In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“ Das zentrale Element eines Feuerwehrbedarfsplans stellt die Planungszieldefinition dar, bei der für ein oder mehrere Einsatzszenarien festgelegt wird, nach welcher Zeit (Eintreffzeit) wie viele Feuerwehr- Einsatzkräfte (Funktionsstärke) in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad) am Einsatzort eintreffen sollen. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die der definierten Einsatzszenarien hinausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarmund Ausrückordnung zu regeln. Das Planungsziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf (Personal, Technik usw.) für ein standardisiertes Schadensereignis. Bei den im Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart notwendig sind. Die im Planungsziel definierten Fahrzeuge stellen Mindestanforderungen dar. Gegebenenfalls sind weitere Fahrzeuge erforderlich, um u. a. die geforderte Funktionsstärke zur Einsatzstelle transportieren zu können. Im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ wird als standardisiertes Schadensereignis im Abwehrenden Brandschutz der „kritische Wohnungsbrand“ vorgeschlagen. Im Quervergleich ist festzustellen, dass es in Deutschland diverse Planungszieldefinitionen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung gibt, die je nach Bereich als fachlich etabliert bis rechtlich verbindlich eingestuft sind.

Der Deutsche Städtetag empfiehlt mit Beschluss der Sitzung vom 22.02.2017 ein Papier des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur bundesweiten Umsetzung, in dem vor allem eine Planungszieldifferenzierung vorgeschlagen wird. Schon in der innerkommunalen Betrachtungsebene soll auf individuelle Risikostrukturen jeweils angemessen und somit differenziert reagiert werden.

PLANUNGSGRUNDLAGEN – ENTWICKLUNG RELEVANTER FACHEMPFEHLUNGEN

Im Rahmen der Fachempfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ schlug die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) 1998 den sogenannten „kritischen Wohnungsbrand“ als ein mögliches standardisiertes Schadensereignis vor. In einer Fortschreibung der Qualitätskriterien im Jahre 2015 wurde die Planungszieldefinition aufrechterhalten, die theoretische Herleitung und die Allgemeingültigkeit der Empfehlung für alle Strukturen aber eingeschränkt. Für entsprechende, großstädtisch geprägte Wohnquartiere stellt der kritische Wohnungsbrand gleichwohl ein weithin anerkanntes Planungsziel dar. ○ In einem Beiblatt aus dem Jahr 2023 zu diesen Qualitätskriterien wird der Einfluss der Bebauung auf die Erkundungs- und Entwicklungszeit beschrieben. Daraus resultierend wird festgehalten, dass in Teilbereichen einer Kommune mit geringeren Anforderungen aus der Bebauungsstruktur (gegenüber einer großstädtischen Bebauung) trotz einer längeren Anfahrtszeit der Feuerwehr aufgrund einer kürzeren Erkundungs- und Entwicklungszeit ein ähnliches Schutzniveau erreicht werden kann. Gleich mehrere Fachempfehlungen der letzten Jahre aus Nordrhein-Westfalen zielen ebenfalls auf eine differenziertere Betrachtung des unbestimmten Begriffs „den örtlichen Verhältnissen entsprechend“ ab. Es wird empfohlen, die Planungsziele bereits in der intrakommunalen Betrachtungsebene anhand jeweiliger örtlicher Gegebenheiten zu differenzieren. In den folgenden Empfehlungen sind entsprechende Forderungen enthalten: ○ „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ (Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städteund Gemeindebund NRW; zur bundesweiten Umsetzung empfohlen durch den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) ○ Abschlussbericht „Planungsgrundlagen und Strukturen“ des Gemeinschaftsprojekts FEUERWEH- RENSACHE NRW (Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und des Verbands der Feuerwehren NRW) Die inhaltlichen Grundlagen dieser Differenzierung werden im Abschnitt 3.3 ausgeführt. Allen vorgenannten Empfehlungen ist gemein, dass – bei Vorliegen entsprechender Gefahren – die Definition weiterer, spezifischer Planungsziele für andere Einsatzarten (z. B. Technische Hilfeleistung, ABC-Gefahren) empfohlen wird.

+

Planungsziele definieren ein standardisiertes Schadensereignis und ermöglichen somit die Ableitung spezifischer Anforderungen an die Feuerwehr. Die Definition von Planungszielen erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine Differenzierung von Planungszielen auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse wird in aktuellen relevanten Fachempfehlungen gefordert und entspricht somit dem Stand der Technik der Bedarfsplanung.

GROßSTÄDTISCHE STRUKTUREN – MEHRSTUFIGES PLANUNGSVERFAHREN

Bei der Bedarfsplanung für Feuerwehren in großstädtischen Strukturen hat sich ein mehrstufiges Planungsverfahren etabliert. Üblicherweise erfolgt in einem ersten Schritt eine flächenbasierte Planung auf Grundlage der für die Wohnbebauung definierten Planungsziele. In einem zweiten Schritt werden dann für ein spezifisches Einsatzszenario in einem oder mehreren Objekten besondere Anforderungen definiert. Hintergrund ist, dass besondere Objekte Anforderungen an den Feuerwehreinsatz stellen, die über die zeitlichen und personellen Anforderungen des kritischen Wohnungsbrandes hinausgehen. Je umfangreicher die Feuerwehrstruktur, desto mehr objektbezogene Anforderungen sind grundsätzlich über die vorhandene Feuerwehrstruktur abgedeckt. Aus diesem Grund werden aus den in Kapitel 2 betrachteten Objekten solche exemplarisch ausgewählt, die ○ eine gegenüber dem flächendeckenden Planungsziel deutlich erhöhte Anforderung in zeitlicher oder personeller Sicht erwarten lassen, ○ eine grundsätzliche Übertragbarkeit der definierten Anforderungen auf weitere Objekte ermöglichen und ○ insbesondere Auswirkungen auf die besonders sensiblen Schutzgüter „Menschenleben und körperliche Unversehrtheit“ haben. In der weiteren Entwicklung einer SOLL-Feuerwehrstruktur wird das zweistufige Planungsverfahren dann beibehalten: ○ Die SOLL-Struktur wird vorrangig zur Erfüllung der flächenbezogenen Anforderungen entwickelt. ○ Es erfolgt eine Prüfung, ob aus der somit resultierenden SOLL-Struktur die Anforderungen aus den objektbezogenen Szenarien erfüllt werden können. ○ Wenn dies nicht der Fall ist, wird die resultierende SOLL-Struktur an die objektbezogenen Anforderungen angepasst.

+

Großstädtische Strukturen erfordern ein zweistufiges Planungsverfahren:

ckend definierten Schutzziele für den Brandeinsatz und die Technische Hilfeleistung.

tion auf exemplarisch ausgewählte, besondere Anforderungen von risikologisch herausragenden Objekten ausreicht.

3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN

GRUNDSÄTZLICHES

Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Im Gegensatz zur sogenannten „Hilfsfrist“ umfasst die Eintreffzeit nicht die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr). Diese ist von der

Feuerwehr bzw. der Kommune regelmäßig nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung über die Leitstelle erfolgt. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit beinhaltet, nicht zur Definition der Planungsgrundlagen im Rahmen der Bedarfsplanung herangezogen. Gemäß VollzBekBayFwG „ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr. Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung grundsätzlich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer Alarmierung zugrunde.“ (VollzBekBayFwG Nr. 1.2) Eine weitere Aussage zur Hilfsfrist gibt es im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13 Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern Stand: 01/2015“, Seite 14: „Deshalb ist es unumgänglich, dass die Hilfsfrist von zehn Minuten einschließlich der notwendigen Dispositionszeit in der ILS zwischen Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (ILS) und Eintreffen zumindest der ersten Kräfte an der Schadensstelle eingehalten wird.“ Damit verbleiben 8,5 Minuten für die Ausrück- und Anfahrtszeit (10 Minuten Hilfsfrist abzüglich 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit). Das heißt, dass die planerische Eintreffzeit (Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) maximal 8,5 Minuten beträgt.

+

Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung. Aus der bayerischen Hilfsfrist von 10 Minuten resultiert eine 1. Eintreffzeit von 8,5 Minuten.

UNTERTEILUNG VERSCHIEDENER EINTREFFZEITEN

Es ist gängige Praxis der Bedarfsplanung, dass in den Planungszielen zwischen mehreren Eintreffzeiten unterschieden wird. In der Regel wird mindestens eine 1. und eine 2. Eintreffzeit definiert. Diese Unterscheidung basiert auf der unterschiedlichen Dringlichkeit der an der Einsatzstelle einzuleitenden Maßnahmen auf Grundlage von beispielsweise Feuerwehrdienstvorschriften und standardisierten Einsatzabläufen. Diese Differenzierung dient dem Ausgleich von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Feuerwehrstruktur. Anhand des Szenarios „kritischer Wohnungsbrand“ kann diese Unterscheidung verdeutlicht werden: ○ Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. ○ Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.

Abbildung 17

Abb. 16: Zeitkette im Einsatzverlauf

+

Die Definition aufeinanderfolgender Eintreffzeiten in einem Szenario spiegelt die Dringlichkeit der Erledigung anfallender Aufgaben wider und entspricht dem Stand der Technik der Bedarfsplanung.

3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN

GRUNDSÄTZLICHES

Die Funktionsstärke beschreibt den benötigten Bedarf an Einsatzkräften an der Einsatzstelle. Sie leitet sich ab aus den an der Einsatzstelle erforderlichen, parallel durchzuführenden Tätigkeiten in der jeweils betrachteten Eintreffzeit. Daneben sind weitere Rahmenbedingungen, wie die generelle Einsatztaktik der Feuerwehr und bundesweit geltende Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften, zu beachten. Bei den im jeweiligen Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart mindestens erforderlich sind. Dieser Ansatz wird wiederum gewählt, um eine gleichermaßen wirtschaftliche wie leistungsfähige Feuerwehrstruktur zu erreichen. Sofern die resultierende Feuerwehrstruktur dies zulässt, entspricht es der gängigen Praxis, im Rahmen der Alarm- und Ausrückeordnung höhere Funktionskräfteansätze vorzusehen, um zum Beispiel durch Reservebildung weitere Optimierungen im Einsatzablauf zu erreichen. Analog zu den Eintreffzeiten differieren auch die Funktionsstärken in Abhängigkeit des gewählten standardisierten Schadensereignisses. Dies betrifft auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse teilweise auch ähnliche Ereignisse.

Erläuterung am Beispiel eines Wohnungsbrands in städtischer Struktur gegenüber einem Wohnungsbrand in ländlicher Struktur: Bei einem Wohnungsbrand in einem Gebäude geringer Höhe im ländlich-dörflichen Bereich handelt es sich in der Regel um Ein- bis Zweifamilienhäuser. Hier sind folgende Differenzen gegenüber dem städtischen Gebäude zu erkennen: ○ deutlich geringere Geschoss- / Wohnfläche ○ deutlich geringere Zahl möglicher betroffener / zu rettender Personen ○ 2. Rettungsweg in der Regel über Steckleiter gesichert (keine Drehleiter erforderlich) ○ kürzere Entwicklungszeit (Zeit zwischen Eintreffen der Kräfte am Einsatzort und dem Wirksamwerden der Maßnahmen / der Rettung der Person) aufgrund der kürzeren Wege vor Ort Daraus resultiert ein geringerer Kräftebedarf als beim städtischen Gebäude. Die nach Abschnitt 5.1 der FwDV 3 definierte Staffel (= 6 Funktionen) ist eine einsatztaktische Größe, die unter Beachtung der UVV / FwDV 7 in der Lage ist, einen Innenangriff unter Atemschutz durchzuführen. Eine Gruppe (= 9 Funktionen) könnte ggf. parallel eine weitere Aufgabe durchführen, beispielsweise die Vornahme einer tragbaren Leiter.

DIFFERENZIERUNG AUF INTRAKOMMUNALER EBENE AM BEISPIEL VON BRÄNDEN IN UNTER-

SCHIEDLICHEN BEBAUUNGSSTRUKTUREN

STÄDTISCHE STRUKTUREN Merkmal: überwiegend geschlossene Wohnbebauung mit Gebäuden höher als „geringer Höhe“ bzw. in den Gebäudeklassen 4 und 5 (nach LBO/MBO) Beispiel: Mehrfamilienhaus

Abbildung 18

Abb. 17: Brandeinsatz in einem Mehrfamilienhaus

In der geschlossenen Bebauung ist von einem komplexen Erkundungsvorgang auszugehen, gleichzeitig steht in der häufig engen Bebauung weniger Entwicklungsfläche für den Löschzug zur Verfügung; das frühzeitige Eintreffen des Einsatzleitdienstes ist daher sachgerecht. Daneben ist das Mitführen und der Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs aufgrund der Gebäudehöhen zumindest planerisch erforderlich. Beide Effekte erhöhen in diesem Beispiel den erforderlichen Mindest-Funktionskräftebedarf zur Sicherung des Einsatzerfolgs.

LÄNDLICH-DÖRFLICHE STRUKTUREN Merkmal: deutlich überwiegend offene Wohnbebauung mit Gebäuden „geringer Höhe“ bzw. in den Gebäudeklassen 1, 2 und 3 (nach LBO/MBO) Beispiel: Einfamilienhaus

Abbildung 19

Abb. 18: Brandeinsatz in einem Einfamilienhaus

Demgegenüber ist der Mindest-Funktionskräftebedarf in Strukturen mit überwiegend alleinstehenden Einfamilienhäusern in der 1. Eintreffzeit reduziert. Der Einsatz ist insgesamt weniger komplex, eine Erkundung kann durch den Einheitsführer verhältnismäßig schnell durchgeführt werden. Es steht in der Regel hinreichend Entwicklungsfläche für die Einsatzkräfte zur Verfügung; aufgrund der Gebäudehöhen ist ein Hubrettungsfahrzeug zur Sicherung des Einsatzerfolgs im Bereich der Menschenrettung nicht zwingend erforderlich.

+

Die vorhandenen unterschiedlichen Strukturtypen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehr im Einsatz. Daraus ergibt sich eine differenzierte, anforderungsgerechte Planungszieldefinition bzgl. der Funktionsstärken. Die in den Planungsgrundlagen definierten Personalstärken sind Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung des jeweiligen Einsatzes notwendig sind.

3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG Es gibt Empfehlungen zur Feuerwehrbedarfsplanung, in denen neben der Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit und der Funktionsstärke ein Erreichungsgrad (prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrößen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten wurden) als drittes Qualitätskriterium eingeführt wird. Aufgrund der geringen Anzahl an Einsätzen, die dem Szenario der Planungszieldefinition entsprechen (vgl. Einsatzdatenauswertung), ist durch die geringe Datenbasis die alleinige Betrachtung eines Erreichungsgrades nicht zielführend. Gleiches ist in der Fortschreibung der Qualitätskriterien der AGBF 2015 formuliert: „Dieses Verfahren zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das untersuchte Versorgungsgebiet auf einer hinreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte bei weniger als etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird eine solche Datenbasis nur für das jeweils vollständige Versorgungsgebiet zur Verfügung stehen. Wenn dann für die örtliche Bedarfsplanung differenzierte Aussagen zum Beispiel in Bezug auf einzelne Stadtteile gewünscht sind, kann die Darstellung seriös nicht mehr über individuelle Erreichungsgrade erfolgen.“

Zur Bewertung der IST-Situation sowie ggf. zur Ableitung von Maßnahmen (Änderungen in der Alarmund Ausrückeordnung, Durchführung von personellen Maßnahmen, Änderungen in der Standortstruktur) wurde zur Erreichung einer hinreichenden Aussagekraft die Gesamtheit zeitkritischer Einsätze hinsichtlich der einzelnen Parameter im Einsatzverlauf (z. B. Ausrückzeiten, Eintreffzeiten einzelner Fahrzeuge) ausgewertet. Aus bedarfsplanerischer Sicht schafft ein Zielerreichungsgrad primär einen Toleranzbereich für Einsätze, bei denen aufgrund nicht unmittelbar beeinflussbarer Rahmenbedingungen trotz bedarfsgerechter Feuerwehrstruktur und Einsatzvorbereitung die Anforderungen der Planungsgrundlagen nicht erfüllt wurden. Somit bedeutet ein Zielerreichungsgrad zunächst nicht, dass nur ein Anteil des Siedlungsgebietes bzw. der Bevölkerungsstrukturen zu „beplanen“ ist.

3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“)

DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN

Im Folgenden werden die Planungsziele für die Stadt Nürnberg in einer Flächenbetrachtung definiert. Da in der Stadt ein unterschiedliches Gefährdungs- und Risikopotenzial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fachempfehlungen im Szenario Brandeinsatz eine Differenzierung des Planungsziels anhand der Risikostruktur vorgenommen. Es ergeben sich somit folgende Planungsziele für die Feuerwehr Nürnberg: ○ Brandeinsatz Planungsbereich A ○ Brandeinsatz Planungsbereich B ○ Brandeinsatz Planungsbereich C ○ Brandeinsatz Planungsbereich D ○ Brandeinsatz Planungsbereich E

Abb. 19: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

Hinweis: Die definierten Eintreffzeiten in den Planungszielen beziehen sich auf im Zusammenhang bebaute Stadtteile. Außerhalb gelegene Einsatzstellen werden ggf. später erreicht.

BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH A

Abbildung 20

Szenario

○ Zimmerbrand in einem Einfamilienhaus ○ 1 Person ist aus dem 1. Obergeschoss zu retten

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 6 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Gruppenführer Abb. 20: Planungsbereich A ̶ mit einem Löschfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Eintreffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (6 + 10 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug am Einsatzort ist.

BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH B

Abbildung 21

Szenario

○ Zimmerbrand im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit Rauchausbreitung im restlichen Objekt ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 8 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer Abb. 21: Planungsbereich B ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Eintreffzeit) mit weiteren 8 Funktionen (8 + 8 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist.

BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH C

Abbildung 22

Szenario

○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in geschlossener Bauweise mit verrauchten Rettungswegen ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 10 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer Abb. 22: Planungsbereich C ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Eintreffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (10 + 6 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist.

BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH D

Abbildung 23

Szenario

○ Zimmerbrand im 10. Geschoss eines Hochhauses mit verrauchter Etage ○ 1 Person ist aus der Brandetage zu retten

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 12 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer Abb. 23: Planungsbereich D ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Eintreffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (12 + 16 = 18 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist.

BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH E

Abbildung 24

Szenario

○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Gebäudes in Blockbauweise mit verrauchten Rettungswegen ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 5 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 10 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer Abb. 24: Planungsbereich E ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (5 + 5 = 10 Minuten = 2. Eintreffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (10 + 10 = 20 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug am Einsatzort ist.

ZUSAMMENFASSUNG DER PLANUNGSZIELE

Die aus den örtlichen Gefahrenpotenzialen resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr werden durch die definierten Planungsziele abgedeckt. Die definierten Planungsziele stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung der angemessenen Feuerwehrstruktur dar. Sie werden im weiteren Verlauf durch weitere Betrachtungen, zum Beispiel zu besonderen Szenarien und zur Gleichzeitigkeit von Ereignissen (Duplizitäten) ergänzt, um neben einer angemessenen Standortstruktur auch den angemessenen Umfang der Funktionsvorhaltung zu ermitteln.

1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit

Planungsgrundlage Hinweis

Summe

Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Fahrzeug

Stärke [Fu.]

Brandeinsatz - Löschfahrzeug,

10 6 Löschfahrzeug 15 16 -

Planungsbereich A Hubrettungsfahrzeug

Brandeinsatz - Löschfahrzeug,

10 8 15 16 Löschfahrzeug -

Planungsbereich B Hubrettungsfahrzeug

Brandeinsatz - Löschfahrzeug,

8 10 13 16 Löschfahrzeug -

Planungsbereich C Hubrettungsfahrzeug

Brandeinsatz - Löschfahrzeug,

8 12 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser

Planungsbereich D Hubrettungsfahrzeug

Brandeinsatz - Löschfahrzeug, Löschfahrzeug,

5 10 10 20 Altstadt

Planungsbereich E Hubrettungsfahrzeug Hubrettungsfahrzeug

Tab. 13: Zusammenfassung der Planungsziele

3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpotenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhaltebasierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten zu können. Daher werden als Bemessungsgrundlage folgende weitere Schadenszenarien angesetzt: ○ Brand in Industrie / Handel ○ Brand in unterirdischem Bauwerk ○ Wald- bzw. Vegetationsbrand ○ Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall ○ Technische Hilfeleistung Schienenverkehr ○ Flugunfall ○ ABC-Einsatz mit leckgeschlagenem Tankwagen ○ Höhenrettungseinsatz ○ Wasserrettungs- und Taucheinsatz ○ Flächenlage nach Unwetter Die in den Szenarien jeweils resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr sind im Folgenden dargestellt.

BRAND IN INDUSTRIE / HANDEL

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Tanklager mit entzündlichen Stoffen ○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für Brandereignisse

Szenario

Brand eines Sattelaufliegers, beladen mit entzündlicher Flüssigkeit, beim Betankungsvorgang in einem Tanklager. Ein Mitarbeiter hat sich beim Löschversuch verletzt und liegt im Gefahrenbereich.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Menschenrettung einleitet und weitere Sofortmaßnahmen, wie das Absperren des Gefahrenbereiches, veranlasst oder selbst durchführt ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brandbekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern ̶ die Schnittstelle zwischen Betrieb, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Kühlung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt ̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt ̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkomponenten durchführt ̶ die notwendige Tauschausrüstung, wie Atemschutztechnik und Komponenten zur Dekontamination der Einsatzkräfte, heranführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Industriebrandbekämpfung durchführt

BRAND IN UNTERIRDISCHEM BAUWERK

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ U- und S-Bahnhöfe ○ Tunnelstrecken im Regional- und Fernverkehr des Schienenverkehrs ○ Tiefgaragen ○ Unterirdische Versammlungsstätten (z. B. Cinecitta)

Szenario

Entstehungsbrand an einer U-Bahn in einem Tiefbahnhof. Der Zug ist geräumt. Der Brand weitet sich auf einen Waggon aus.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Ersterkundung des Bahnhofs / Schadensortes einleitet (Brandausdehnung, ggf. Menschenrettung) ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brandbekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern ̶ die Schnittstelle zwischen Tunnelbetreiber, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Kühlung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt ̶ umfassende Belüftungsmaßnahmen durchführt ̶ Schadstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkomponenten durchführt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zuführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Einsätzen in unterirdischen Bauwerken durchführt

WALD- BZW. VEGETATIONSBRAND

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Wald- bzw. größere Vegetationsflächen, teilweise angrenzend an Bebauungsstrukturen und besondere Objekte ○ Teilweise eingeschränkte Erreichbarkeiten und Zugänglichkeiten ○ Eingeschränkte Löschwasserversorgung ○ Große Ausdehnung des Stadtgebietes, genaue Lokalisierung von Brandereignissen kompliziert

Szenario

Brand in einem Waldgebiet, Alarmierung aufgrund der Sichtung einer Rauchentwicklung und Beschreibung einer schnellen Brandausbreitung durch Notrufeingänge.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Vegetationsbrandgefahren für das Stadtgebiet beobachtet ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung des betroffenen Bereichs beginnt ̶ eine schnelle Brandbekämpfung im Wald einleiten kann ̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung für eine Großeinsatzlage aufbaut und Durchhaltefähigkeit über mehrere Stunden vorplant ̶ Bereitstellungsräume und Einsatzabschnitte festlegt ̶ frühzeitig eine Evaluierung von notwendigen Menschenrettungen oder drohenden Evakuierungen (z. B. Aussiedlerhöfe mit Viehhaltung oder Einzelobjekte in direkter Waldumgebung) einleitet ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser an die Brandstelle heranführt ̶ personelle, organisatorische, technische und materielle Bewältigungskapazitäten über mehrere Stunden aufbaut ̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Einsatzmaterialien etc.) vorplant ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung durchführt

TECHNISCHE HILFELEISTUNG VERKEHRSUNFALL

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Mehrere Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte ○ Mehrere Schienenverkehrsabschnitte ○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für eingeklemmte Personen in Maschinen nach Arbeitsunfällen

Szenario

Schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein Kleinbus und ein LKW), zwei Personen sind im Fahrzeug eingeklemmt, drei weitere Personen sind verletzt.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizinischen Aspekten einleitet ̶ die medizinische Erstversorgung an der Einsatzstelle unterstützt ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen Rettung zur Verfügung steht ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine technische Rettung für beide Patienten einzuleiten ̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ die technische Rettung (in Abhängigkeit des Verletzungsmusters beider Patienten) priorisiert wird und diese zeitnah erfolgt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur erweiterten Technischen Hilfeleistung durchführt

TECHNISCHE HILFELEISTUNG SCHIENENVERKEHR

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Personenfern- und Personennahverkehr mit diversen ICE-, Regional-, S-Bahn-Linien, U-Bahnlinien und Straßenbahnlinien ○ Güterverkehr durch das Stadtgebiet

Szenario

Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein PKW und eine Straßenbahn), eine Person ist im Fahrzeug eingeklemmt. In der Straßenbahn wurden durch den Unfall rund 20 Personen leicht verletzt.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizinischen Aspekten einleitet ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen Rettung zur Verfügung steht ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine technische Rettung für den Patienten einzuleiten ̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ die technische Rettung priorisiert wird und diese zeitnah erfolgt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ im Bereich der VAG Erdungsmaßnahmen an spannungsführenden Teilen durchführt ̶ spezielle Technik zur Durchführung von technischen Hilfeleistungen an Schienenfahrzeugen heranführt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zuführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung im Schienenverkehr durchführt

FLUGUNFALL

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Flughafen Nürnberg

Szenario

Flugunfall im Bereich des Flughafens: ein mit 50 Personen besetztes Kleinflugzug ist von der Rollbahn abgekommen.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ die Flughafenfeuerwehr bei der technischen Rettung und Brandbekämpfung unterstützt ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zuführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Flugunfällen durchführt

ABC-EINSATZ MIT LECKGESCHLAGENEM TANKWAGEN

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Mehrere Störfallbetriebe mit Umgang von ABC-Gefahrstoffen ○ Mehrere Hauptverkehrsachsen mit Gefahrguttransporten (z. B. diverse BAB, umfangreiches Schienennetz)

Szenario

ABC-Einsatz mit auslaufendem Gefahrstoff aus einem umgestürzten Tankwagen auf dem Frankenschnellweg. Der Fahrer befindet sich verletzt in der Nähe des Tankwagens. Es sind keine weiteren Personen betroffen.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung im Nahbereich der Einsatzstelle und in der Umgebung einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit Erstmaßnahmen nach der GAMS-Regel durchführt (Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren), eine Sofort- Dekon aufbaut und den Brandschutz sicherstellt ̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung aufbaut ̶ Einsatzabschnitte festlegt ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ Schutzausrüstung für Einsatz im Nahbereich (CSA und Atemschutztechnik) sowie Technik und Ausrüstung für den Gefahrstoffumgang an die Einsatzstelle heranführt ̶ Dekontamination von Verletzten, Betroffenen und Einsatzkräften aufbaut ̶ Aufnahmekapazitäten für den auslaufenden Gefahrstoff heranführt ̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt ̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkomponenten durchführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu ABC-Lagen durchführt

HÖHENRETTUNGSEINSATZ

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Fortlaufend Baustellen mit Einsatz von großen Drehkränen, auch im innerstädtischen Bereich ○ Umschlagplätze am Hafen mit Portalkränen ○ Hohe Gebäude, auch über der Hochhausgrenze, im gesamten Stadtgebiet oder Silos ○ Tiefbaustellen und Schächte (z. B. Kanalisation)

Szenario

Eine Person erleidet im Führerhaus eines Baukrans einen internistischen Notfall, kann sich nicht mehr selbstständig aus der Lage befreien und muss aus dem Führerhaus des Baukrans gerettet werden.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung beginnt ̶ nach dem ersten Eintreffen Einsatzkräfte zur Erstversorgung in das Führerhaus entsenden kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ fachlich geeignetes Personal die Rettung aus der Höhe durchführt (Höhenretter) ̶ technische Ausstattung zur Rettung aus Höhen und Tiefen an der Einsatzstelle in den Einsatz bringen kann ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Rettung aus Tiefen und Höhen und zur Absturzsicherung durchführt

Hinweis: Die Vorhaltung der Fähigkeiten ermöglicht einen Einsatz über die Stadtgrenzen von Nürnberg hinaus in der gesamten Region (z. B. an Windkraftanlagen). Der Grundschutz in Nürnberg muss auch bei einem überregionalen Einsatz gesichert sein.

WASSERRETTUNGS- UND TAUCHEINSATZ

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Main-Donau-Kanal als großes Fließgewässer mit Binnenschiffart und Hafenanlage mit Umschlagplätzen ○ Kleinere Flüsse und Seen im Stadtgebiet

Szenario

Brandereignis auf einem im Main-Donau-Kanal fahrenden Containerschiff. Eine Person konnte sich nur durch einen Sprung in den Kanal aus dem Gefahrenbereich retten. Aufgrund der unklaren Lage wird eine Wasserrettung, ggf. mit dem Einsatz von Tauchern, notwendig.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Erkundung und Lagefeststellung an der Wasserlinie, im Bereich der Einsatzstelle und in der Umgebung einleitet ̶ die Menschenrettung und Brandbekämpfung auf dem Wasser einleitet ̶ die Schnittstelle zwischen Feuerwehr und weiteren Organisationen (Rettungsdienst, DLRG, Wasserwacht, Polizei) abbildet ̶ bei umfangreichem Wasserrettungseinsatz zeitnah eine Führungsstruktur / Einsatzleitung aufbaut ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ spezielle Wasserfahrzeuge, auch für technische Hilfeleistungen, in den Einsatz bringen kann ̶ personell und technisch so ausgestattet ist, dass Taucher, ggf. in Kombination mit weiteren Hilfsorganisationen, in den Einsatz gebracht werden können ̶ die Ausbreitung von Verunreinigungen im Gewässer (z. B. Gefahrstoffen) verhindern kann ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung für den Wasserrettungseinsatz und den Einsatz von Tauchern durchführt

FLÄCHENLAGE NACH UNWETTER

Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Wiederkehrende Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels

Szenario

Ein Unwetter mit Starkregen und Sturm zieht über das Stadtgebiet hinweg. Im gesamten Stadtgebiet werden vollgelaufene Keller gemeldet. Es sind teilweise Straßen oder größere Flächen überflutet. Vereinzelt sind auch Gewerbebetriebe von Überschwemmungen betroffen. Die Leitstelle erhält ebenfalls Notrufe zu umgestürzten Bäumen auf Straßen und Gebäuden.

Anforderung an die Feuerwehr

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Gewitter- oder Starkregenzellen für das Stadtgebiet beobachtet ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ̶ mehrere Einheiten (selbstständige Trupps, Staffeln oder Gruppen) der technischen Gefahrenabwehr personell und materiell so ausstattet, dass parallel arbeitende Einheiten in den Einsatz gebracht werden können (z. B. Keller unter Wasser, umgestürzte Bäume, Personen in Zwangslagen) ̶ eine große Anzahl an Einsatzstellen (geringer Komplexität) gleichzeitig bewältigen kann ̶ die Grundschutzfähigkeit für das Stadtgebiet erhält und eine Durchhaltefähigkeit über mehrere Stunden gewährleisten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Ausnahmeabfrageplätze für die Leitstelle besetzen kann ̶ im Ereignisfall zeitnah stadtweit eine übergeordnete Führungsstruktur/ Einsatzleitung aufbaut ̶ frühzeitig betroffene, teils schwer zugängliche oder überflutete Bereiche auch aus der Luft erkunden kann, das Schadensausmaß abschätzen kann und eingeschlossene Personen aus unzugänglichen Bereichen retten kann ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Einsatzmaterialien, PSA etc.) vorplant ̶ Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung versorgen kann

ZUSAMMENFASSENDE ANFORDERUNGEN AN DIE FEUERWEHR

Aus der Szenarienbetrachtung und den hieraus jeweils resultierenden Anforderungen werden die folgenden vorhaltebasierten Fähigkeiten und spezifischen Bewältigungskapazitäten (technisch, organisatorisch und personell) abgeleitet: ○ Führungsstrukturen ̶ Besetzung einer übergeordneten Führungsstruktur für größere Schadensszenarien ̶ Einrichtung einer (mobilen) taktisch-operativen Einsatzleitung über längeren Zeitraum ̶ Abschnittsbildung für Punkt- oder Flächenlagen ̶ Planung der Einbindung von Fachberatern ̶ Versorgung von Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung ○ Lageerkundung und -feststellung ̶ Frühzeitige Erkundung und Lagefeststellung, ggf. mit luftunterstützender Technik (z. B. Drohne) ○ Vorhaltung von erweiterter Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung ̶ Redundante Vorhaltung von hydraulischen Rettungsgeräten ̶ Ausrüstung und Technik für die erweiterte Technische Hilfeleistung (z. B. Bewegen und Anheben von Lasten, Kran) ○ Löschwasserversorgung und -transport ̶ Vorhaltung von Tanklöschfahrzeugen, Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften ̶ Vorhaltung von Faltbehältern, mobilen Wasserbehältern, AB-Wasser (Entnahme und Pufferung von Wasser) ̶ Komponenten zur Wasserförderung über lange Wegestrecken ̶ Komponenten zur Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser ○ Komponenten zur Höhenrettung ○ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) ○ Vorhaltung von ABC-Komponenten ̶ CSA-Komponente ̶ Dekon-Komponente ̶ Mess-Komponente ○ Komponenten zur Wasserrettung ̶ Vorhaltung von Booten zum schnellen Einsatz auf den Gewässern (auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung) ̶ Technische Komponenten zur Nutzung der Wasserungsstellen durch Boote ̶ Vorhaltung von Tauchern ○ Komponenten zur Belüftung von (unterirdischen) Einsatzstellen ○ Technische Bewältigung von Flächenlagen ̶ Vorhaltung von Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften ̶ Ergänzende Löschfahrzeuge im Stadtgebiet für Flächenlagen (mit Technik zum Abpumpen oder Beseitigung von Bäumen)

○ Logistik ̶ Verpflegung von Einsatzkräften über mehrere Stunden ̶ Nachführung von Einsatzmaterial und Gerätschaften (z. B. Atemschutztechnik, Hygiene) ̶ Vorplanung Kraftstoffbevorratung und -nachführung für länger andauernde Einsätze ̶ Besetzung von AAP ○ Aus- und Fortbildung für Sonderszenarien

4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER

Die Standortstruktur der Feuerwehr hat – neben der realen Einsatzstellenverteilung – wesentlichen Einfluss auf die Eintreffzeiten der benötigten Einheiten an der Einsatzstelle. Neben einer homogenen Abdeckung des Stadtgebietes gilt es, vor allem die Einsatzschwerpunkte in möglichst kurzen mittleren Eintreffzeiten zu erreichen, um sowohl planerisch als auch in der Realität ein bedarfsgerechtes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Deshalb sind zwei Parameter bei der Untersuchung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr zu betrachten: Eintreffzeiten gemäß Definition der Planungsgrundlagen und die Einsatzstellenverteilung (d. h. die Abdeckung der Einsatzschwerpunkte). Neben der zuvor beschriebenen Gebietsabdeckung und Erreichbarkeit der Einsatzstellen ist zur Ableitung der SOLL-Standortstruktur für die Freiwillige Feuerwehr zusätzlich noch die Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses für die alarmierten Kräfte von wesentlicher Bedeutung. Hierzu werden die Wohnund Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte detailliert analysiert. Zusätzlich werden die baulichen Bedarfe der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser bewertet.

4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST-ZUSTAND

ECKPUNKTE DER ORGANISATION UND DER STANDORTSTRUKTUR

Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten untergebracht. Insgesamt werden rund-um-die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz 85 Funktionen durch die Wachabteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vorgehalten. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatzdienst in 18 Einheiten (Stand: 1. Quartal 2023). Die Feuerwehr nimmt im gesamten Einsatzgebiet alle Aufgaben des Abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahr.

Abb. 25. Standortstruktur der Feuerwehr Nürnberg

STANDORTE DER FEUERWEHR

Im Folgenden sind die im Brandschutz operativ aktiven Standorte der Feuerwehr dargestellt.

Abb. 26: Standorte der Feuerwehr Nürnberg

Abbildung 25

Standorte der Berufsfeuerwehr

Feuerwache 1 Feuerwache 2 Feuerwache 3 Feuerwache 4 Feuerwache 5

Standorte der Freiwilligen Feuerwehr

FF Höfles FF Großgründlach FF Boxdorf FF Buch FF Neunhof FF Almoshof FF Buchenbühl FF Laufamholz FF Brunn FF Fischbach FF Altenfurt FF Moorenbrunn FF Worzeldorf FF Kornburg FF Katzwang FF Gartenstadt FF Werderau FF Eibach

BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER FEUERWACHEN DER BERUFSFEUERWEHR

Abbildung 26

Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in einem Ampel-System dargestellt. Es werden dabei die wesentlichen Merkmale behandelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan haben. Eine Beschreibung der Standorte ist im Folgenden aufgeführt. Die Bewertung von Einzel- Merkmalen ist im Anhang dargestellt. Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen zur Bewertung herangezogen: ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205- 008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser ○ Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) Die Bewertung erfolgt zunächst aus bedarfsplanerischer Sicht. Die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und damit die Ableitung des tatsächlichen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Konzept.

Abb. 27: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer- wehr

FEUERWACHE 1 Baujahr: 2021 Nutzung: ○ Dienstort von 25 Funktionen rundum-die-Uhr ○ Sonderkomponente(n): Inspektionsdienst, Umweltschutz, Sondergerätelager, diverse Sonderfahrzeuge ○ Werkstätten: Kleiderkammer, Desinfektion, Schreinerei, Metallwerkstatt ○ Diverse rückwärtige Abteilungen

Abb. 28: Feuerwache 1 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)

Abbildung 27

Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Aufgrund des aktuellen Neubaus sind keine baulichen und funktionalen Mängel vorhanden. ○ In Bezug auf die gesamtstädtische Vorhaltung sind die Kapazitäten in einzelnen Bereichen erschöpft (z. B. Lagerung). Durch die bereits in Planung befindlichen Bauprojekte (u.a. Neubau für Bereich Kabelnetze) werden Kapazitäten frei

+

Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu betrachten. Die kapazitativen Einschränkungen werden sich mit dem geplanten Auszug der Kabelnetze auflösen.

→ kein Handlungsbedarf gegeben

FEUERWACHE 2 Baujahr: 1912 Nutzung: ○ Dienstort von 14 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Direktionsdienst, Höhenrettung ○ Werkstätten: Höhenrettung

Abb. 29: Feuerwache 2 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)

Abbildung 28

Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Die Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von DIN und UVV. ○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büroräume und Lagerung sind erschöpft. ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt. Es ist keine Damendusche vorhanden.

+

Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu betrachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben.

→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben

FEUERWACHE 3 Baujahr: 1960 Nutzung: ○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Ölwehr ○ Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Feuerwehrmuseum ○ Werkstätten: Sattlerei, Schlosserei (Bleche)

Abb. 30: Feuerwache 3 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)

Abbildung 29

Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Der bauliche Zustand ist aufgrund der veralteten Bausubstanz marode, es bestehen Mängel im Vorbeugenden Brandschutz und teils Schimmel- und Schädlingsbefall. Der Seitenabstand der Stellplätze und die Hallentore unterschreiten die Anforderungen der UVV. Vor den Ausfahrtstoren ist kein Stauraum vorhanden (Ausfahrt direkt auf die Straße). ○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büroräume und Lagerung sind erschöpft. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend. ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; es ist keine Damendusche vorhanden.

+

Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als nicht hinreichend zu betrachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben.

→ dringender Handlungsbedarf gegeben (Neubauplanung vorantreiben)

FEUERWACHE 4 Baujahr: 1977 Nutzung: ○ Dienstort von 25 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Schwere THL, Wasserrettung/Tauchen ○ Werkstätten: KFZ, Atemschutz, Geräte, Funk ○ Integrierte Leitstelle Nürnberg ○ Diverse rückwärtige Abteilungen

Abb. 31: Feuerwache 4 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)

Abbildung 30

Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Der bauliche Zustand ist sanierungsbedürftig. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend. Die Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von DIN und UVV. ○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend (Dienstfahrzeuge hinter den Großfahrzeugen, diverse Fahrzeuge auf dem Hof) ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; Damenduschen sind nur im Ausbildungsbereich vorhanden.

+

Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als größtenteils hinreichend zu betrachten, es besteht allerdings Sanierungsbedarf unter Berücksichtigung einer Verbesserung der Funktionalität (z. B Sanitär- und Umkleidebereiche). Die eingeschränkten bzw. erschöpften Kapazitäten (z. B. Fahrzeugstellplätze) sind auch gesamtstädtisch zu betrachten.

→ Handlungsbedarf gegeben

FEUERWACHE 5 Baujahr: 2004 Nutzung: ○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): ELW 2, AAP ○ Werkstätten: Schläuche, Feuerlöscher ○ Ausweich-Leitstelle, Sicherheitswachen Messe

Abbildung 31

Abb. 32: Feuerwache 5 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)

Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft, der Schulungsraum wird für die Ausweich-Leitstelle genutzt. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. ○ Die Umkleiden befinden sich in separaten Räumen. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist aber nicht gegeben.

+

Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu betrachten. Durch den Neubau der Leitstelle und damit Auszug der Ausweich-Leitstelle können die eingeschränkten Kapazitäten behoben werden.

→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben

BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER FEUERWEHRHÄUSER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Abbildung 33

Im Jahr 2012 wurde durch eine „Arbeitsgruppe- Feuerwehrgerätehäuser“(AG-FWGH) der Feuerwehr Nürnberg eine detaillierte Betrachtung der baulichen Situation der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt. Hierzu wurden die einzelnen Objekte mit einem Muster-Feuerwehrgerätehaus anhand von 84 Positionen verglichen und mit Punkten bewertet. Die ermittelten Punktezahlen wurden in ein „Ampelsystem“ transferiert. Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis dieser Bewertung dargestellt. Auf Grundlager dieser Bewertung wurde anschließend ein Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 für die Feuerwehrhäuser abgeleitet. Hiervon wurden bis zum Jahr 2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten und 3 Sanierungen) fertiggestellt.

Abb. 33: Bewertungsergebnis der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr

Abbildung 32

HAL

4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT

INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT

Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung im eigenen Zuständigkeitsbereich sowohl bei größeren Schadenslagen als auch zur Sicherstellung einer hinreichenden Funktionsstärke in erster Linie durch eigene Einheiten der Feuerwehr Nürnberg. Bei größeren Flächenlagen ist eine Unterstützung durch die benachbarten Städte und Landkreise möglich. Aufgrund der Größe der Stadt und der Feuerwehr, auch im Vergleich zum direkten kommunalen Umfeld, erfolgt in der interkommunalen Zusammenarbeit im Bedarfsfall eine unterstützende Entsendung von Einheiten der Feuerwehr Nürnberg in die umliegenden Städte und Landkreise. Zusätzliche Sondereinheiten (Rettungstaucher, Höhenrettung, Feuerwehrkran etc.), die innerhalb der Stadt Nürnberg tätig werden könnten, sind dort in der Regel nicht vorhanden. Gegebenenfalls ist auch hier eine gegenseitige Unterstützung bei größeren Einsätzen gelebte Praxis.

WERKFEUERWEHREN

Abbildung 34

FLUGHAFEN NÜRNBERG ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 75 Hauptamtliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: 17 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ DLK 42 ̶ 8.400 l Schaummittel ̶ 1.500 kg Pulver ̶ Großraumventilator auf Anhänger ̶ Teleskoplader mit verschiedenen Anbauteilen

DEUTSCHE BAHN ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 2 Hauptamtliche Kräfte, 28 Neben- Abb. 34: Lage der Werkfeuerwehren im Stadtgebiet berufliche Kräfte ○ SOLL-Stärke: 1/2/10 (Bereitschaft) ○ Sondertechnik/-material: ̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger ̶ 1.200 kg Quarzsand

SIEMENS ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 1 Hauptamtliche Kraft, 37 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: ̶ Hauptarbeitszeiten (6:30 bis 15:30 Uhr): 10 Funktionen ̶ sonst: 5 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ Mobiler Großraumventilator auf Anhänger ̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger

MAN ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 15 Hauptberufliche Kräfte, 25 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: 6 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ Be- und Entlüftungsgerät auf Anhänger

GRUNDIG IMMOBILIENPARK ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 7 Hauptberufliche Kräfte, 37 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: ̶ Zeitbereich Montag bis Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr: 7 Funktionen hauptberuflich* ̶ sonst: 7 Funktionen hauptberuflich + 4 Funktionen nebenberuflich ̶ im Einsatzfall durch Nachalarmierung: mind. Gruppe (9 Funktionen) ○ Sondertechnik/-material: ̶ Radlader ○ Derzeit bestehen Bestrebungen, mehr Brandmeldeanlagen auf die öffentliche Feuerwehr aufzuschalten.

*) kann derzeit nicht zuverlässig umgesetzt werden

4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR

ANALYSE DER ABDECKUNG DER ZEITKRITISCHEN EINSATZSTELLEN

Als Grundlage für die Auswertung der Eintreffzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumentierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten stattgefunden. Die Eintreffzeit wurde anhand der dokumentierten Statuszeit für das erste Großfahrzeug ohne Berücksichtigung der Personalbesetzung der Fahrzeuge bestimmt. Es wurden sowohl Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. Von den 5.129 zeitkritischen Einsatzstellen waren 4.757 für die Betrachtung auswertbar. Markiert ist der Minutenwert, innerhalb dessen mehr als 90 % der Einsatzstellen erreicht werden konnten. Demnach trifft die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen zuverlässig (in 90 % der Einsätze) nach rund 9 Minuten ein.

100 % ​ ​ ​ ​ ​

N = 4.757

92 %

86 %

80 %

​

eztäsniE

60 %

​

lietnA

40 %

​

20 %

​

​

​ ​

0 % ≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14 ≤ 15 > 15

Eintreffzeit [min]

Abb. 35: Diagramm der Eintreffzeit für das erste relevante Großfahrzeug

Die Kartendarstellungen (Abb. 36 und Abb. 37) zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche innerhalb einer Eintreffzeit von 10 bzw. 8 Minuten durch das erste Löschfahrzeug erreicht werden konnten. Von den 5.639 zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet waren 4.884 für die Betrachtung auswertbar. Vereinzelte Einsatzstellen in den Kernbereichen mit einer nicht erreichten Eintreffzeit können beispielsweise auf witterungsbedingte Einflüsse, fehlerhafte FMS-Statuszeiten oder Duplizitätsereignisse zurückzuführen sein.

Abbildung 35

Abbildung 36

Abb. 36: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 8 Minuten Abb. 37: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 10 Minuten

4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR

FAHRZEIT-ISOCHRONEN ZUR ABSCHÄTZUNG DER ABDECKUNG

  1. EINTREFFZEIT Für die Standorte der Berufsfeuerwehr wurde, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten, unter Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute eine Fahrzeit von 7 bzw. 9 Minuten zugrunde gelegt, um die mögliche Gebietsabdeckung darzustellen.

Abbildung 38

Abbildung 37

Abb. 38: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeu- Abb. 39: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeuerwehr für eine Eintreffzeit von 8 Minuten erwehr für eine Eintreffzeit von 10 Minuten

EINSATZFREQUENZEN DER BERUFSFEUERWEHR

Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Wachen bzw. Einheiten der Berufsfeuerwehr am Einsatzgeschehen. Die Relativwerte beschreiben den Anteil der Einsätze, an denen die jeweilige Einheit beteiligt war.

alle Einsätze zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze

Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Mo.-Fr. 17-7 Uhr,

Einheit Mo.-Fr. 7-17 Uhr Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Gesamt

Sa./So./Fe. Sa./So./Fe. Sa./So./Fe.

absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ Führung 531 899 1.430 16,1 % 458 749 1.207 23,5 % 73 150 223 5,9 % Feuerwache 1 1.067 1.504 2.571 29,0 % 836 1.147 1.983 38,7 % 231 357 588 15,7 % Feuerwache 2 907 1.454 2.361 26,6 % 665 1.037 1.702 33,2 % 242 417 659 17,6 % Feuerwache 3 1.440 2.166 3.606 40,6 % 1.000 1.453 2.453 47,8 % 440 713 1.153 30,7 % Feuerwache 4 1.082 1.422 2.504 28,2 % 804 1.073 1.877 36,6 % 278 349 627 16,7 % Feuerwache 5 671 1.001 1.672 18,8 % 469 659 1.128 22,0 % 202 342 544 14,5 % BF Reserve 266 438 704 7,9 % 209 323 532 10,4 % 57 115 172 4,6 % Summe Beteiligungen 5.964 8.884 14.848 - 4.441 6.441 10.882 - 1.523 2.443 3.966 - B 01 e . t 0 ra 1 c .2 h 0 tu 2 n 2 g s 3 ze 1 i . t 1 r 2 a . u 2 m 02 : 2 8 A . n 8 m 80 .: E D in ie s ä R t e z l e a t f i ü v h w r e te rt n e z s u t e 1 ll 4 e . n 8 4 E 8 in E s i a n t s z a b t e z t b e e i t li e g i u li n gu ge n n g e in n Bezug zur jeweili 5 ge .1 n 2 G 9 e z s e a it m kr t i e ti i s n c s h a e tz E z i a n h s l ä d tz a e r. führten zu 10.882 Einsatzbeteiligungen 3.751 nicht-zeitkritische Einsätze führten zu 3.966 Einsatzbeteiligungen

Tab. 14: Einsatzbeteiligungen der Einheiten der Berufsfeuerwehr

AUSRÜCKZEITEN DER BERUFSFEUERWEHR

Für die Auswertung der Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr wurden nur zeitkritische Einsätze innerhalb des Stadtgebiets sowie auf Autobahnen herangezogen, bei denen das Fahrzeug ab Wache (Stauts 2) alarmiert wurde. Für die Datengrundlage besteht stets ein Fehlerpotenzial aufgrund möglicher fehlerhafter FMS-Statuszeiten. Eine Grobkontrolle der Zeiten wurde durchgeführt und nicht plausible Werte (z. B. negative Ausrückzeit) von der Auswertung ausgeschlossen. Die Fahrzeuge rücken demnach im Mittel nach rund 1:45 Minuten aus. In 10 % der Fälle wird eine Ausrückzeit von rund 2:30 Minuten überschritten. Zwischen den einzelnen Fahrzeugen und den Wachen zeigen sich nur vereinzelt geringe Unterschiede. Die festgestellten Ausrückzeiten (insb. im 90 %-Perzentil) erscheinen auch im Quervergleich zu anderen Berufsfeuerwehren etwas lang. Um eine hinreichende Gebietsabdeckung erreichen zu können, ist eine Reduktion angezeigt. Die möglichen Ursachen können neben organisatorischen Gründen auch in baulichen Gegebenheiten (z. B. lange Laufwege) bedingt sein. Deshalb ist bei Neu- bzw. Umbauten von Wachen auch ein Fokus auf die Abläufe im Alarmfall zu legen, um niedrige Ausrückzeiten gewährleisten zu können. Als Zielwert sollte eine mittlere Ausrückzeit von 1 bis 1,5 Minuten und eine zuverlässige Ausrückzeit (im 90 %-Perzentil) von 1,5 bis 2 Minuten angestrebt werden. Es sind somit bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit zu prüfen. Im Jahr 2023 wurde eine personenbezogene Alarmierung mittels DME auf den Wachen eingeführt. Anhand einer Auswertung des ersten Halbjahres 2023 konnte die Ausrückzeit hierdurch im Mittel um 10-15 Sekunden gesenkt werden. Anmerkung: Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert.

M o .-Fr. 7

-1 7 U h r

M o .-Fr. 1 7 -7

U h r, Sa./So ./Fe.

G e sam te

r Ze itb e re ich

Fah rze u g

D ate n -

M itte l-

8 0 % -

9 0 % -

D ate n -

M itte l-

8 0 % -

9 0 % -

D ate n -

M itte l-

8 0 % -

9 0 % -

sätze

w e rt

P e rze n til

P

e rze n til

sätze

w e rt

P e rze n til P

e rze n til

sätze

w e rt

P e rze n til

P

e rze n til

ELW H LF D LK ELW D LK K LA F H LF D LK K LA F H LF D LK K LA F TLF G W -A /W H LF D LK K LA F

3 4 2 7 0 8 4 0 0 1 6 2 2 3 2 1 8 2 4 8 6 4 4 9 4 2 0 5 0 4 2 9 8 1 1 0 1 0 0 1 4 2 2 2 6 1 5 2 1 5 9

0 1 :3 6 0 1 :5 7 0 1 :5 7 0 1 :3 0 0 1 :4 1 0 1 :3 1 0 1 :3 2 0 1 :3 4 0 1 :2 8 0 1 :4 2 0 1 :3 3 0 1 :2 7 0 2 :1 0 0 1 :3 5 0 1 :3 9 0 1 :4 3 0 1 :3 0

0 2 :0 4 0 2 :2 4 0 2 :2 0 0 2 :0 0 0 2 :0 2 0 1 :5 4 0 1 :5 5 0 1 :5 6 0 1 :4 8 0 2 :0 3 0 1 :5 2 0 1 :5 1 0 2 :4 3 0 2 :0 1 0 1 :5 8 0 2 :0 4 0 1 :5 7

0 2 :2 4 0 2 :3 9 0 2 :3 5 0 2 :1 9 0 2 :1 7 0 2 :0 6 0 2 :0 6 0 2 :0 7 0 2 :0 0 0 2 :2 0 0 2 :0 1 0 2 :0 8 0 3 :0 7 0 2 :1 3 0 2 :1 2 0 2 :1 8 0 2 :1 9

6 0 3 1 .1 2 8 6 3 1 2 6 8 4 6 1 3 8 4 7 3 0 6 6 6 7 7 7 7 9 4 3 4 8 1 1 2 1 1 6 2 3 4 3 6 5 2 1 9 3 2 9

0 1 :5 0 0 2 :0 5 0 2 :0 3 0 1 :5 8 0 1 :5 7 0 1 :5 0 0 1 :4 7 0 1 :4 7 0 1 :3 9 0 1 :5 1 0 1 :4 7 0 1 :2 9 0 2 :1 7 0 1 :5 8 0 1 :5 2 0 1 :5 7 0 1 :4 1

0 2 :2 1 0 2 :3 1 0 2 :3 0 0 2 :2 7 0 2 :2 3 0 2 :1 6 0 2 :1 2 0 2 :0 8 0 2 :0 5 0 2 :1 6 0 2 :1 1 0 1 :5 5 0 2 :4 0 0 2 :2 6 0 2 :1 5 0 2 :1 9 0 2 :0 8

0 2 :4 1 0 2 :5 1 0 2 :4 9 0 2 :4 4 0 2 :3 7 0 2 :3 9 0 2 :2 8 0 2 :2 3 0 2 :2 3 0 2 :3 3 0 2 :2 8 0 2 :0 5 0 2 :5 9 0 2 :4 6 0 2 :4 0 0 2 :4 1 0 2 :2 2

9 4 5 1 .8 3 6 1 .0 3 1 4 3 0 6 9 3 5 6 6 1 .2 1 6 1 .1 1 5 1 .1 9 7 1 .2 9 8 6 4 6 2 2 2 2 1 6 3 7 6 5 9 1 3 7 1 4 8 8

0 1 :4 5 0 2 :0 2 0 2 :0 1 0 1 :4 7 0 1 :5 2 0 1 :4 4 0 1 :4 1 0 1 :4 2 0 1 :3 5 0 1 :4 7 0 1 :4 0 0 1 :2 8 0 2 :1 3 0 1 :4 9 0 1 :4 7 0 1 :5 1 0 1 :3 8

0 2 :1 6 0 2 :2 9 0 2 :2 6 0 2 :2 0 0 2 :1 7 0 2 :1 0 0 2 :0 5 0 2 :0 4 0 2 :0 0 0 2 :1 1 0 2 :0 1 0 1 :5 4 0 2 :4 1 0 2 :2 0 0 2 :0 9 0 2 :1 3 0 2 :0 5

0 2 :3 6 0 2 :4 7 0 2 :4 3 0 2 :3 7 0 2 :3 2 0 2 :2 6 0 2 :2 0 0 2 :2 0 0 2 :1 6 0 2 :2 7 0 2 :1 6 0 2 :0 8 0 3 :0 5 0 2 :4 0 0 2 :3 5 0 2 :3 5 0 2 :2 1

1 W F

2 W F

3 W F

4 W F

5 W F

G e sam

t (alle o .g. Fah rze u ge )

5 .4 3 8

0 1 :4 0

0 2 :0 5

0 2 :2 2

8 .7 6 7

0 1 :5 3

0 2 :1 9

0 2 :3 8

1 4 .2 0 5

0 1 :4 8

0 2 :1 4

0 2 :3 3

Tab. 15: Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr (Zeitangaben in [min])

4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR

EINSATZFREQUENZEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Einheiten am Einsatzgeschehen.

alle Ein sätze

ze itkritisch e Ein sätze

n ich t-ze itkritisch e Ein sätze

M o .-Fr. 1 7 -7 U h

r,

M o .-Fr. 1 7 -7 U h r,

M o .-Fr. 1 7 -7 U h r,

Ein h e it

G

e sam

t

G

e sam

t

G

e sam

t

M o .-Fr. 7 -1 7

U h r

M o .-Fr. 7 -1 7

U

h r

M o

.-Fr. 7 -1 7 U h r

Sa./So ./Fe.

Sa./So ./Fe.

Sa./So ./Fe.

a b so lu t 4 2 0 1 4 1 2 3 2 0 2 6 3 0 4 1 2 3 2 2 0 4 0 2 2 6 1 8 4 2 2 4 2 6

a b so lu t 6 2 1 1 3 1 2 8 1 7 3 7 4 4 6 1 5 5 0 2 7 5 3 4 6 8 2 7 4 2 3 0 3 9

a

b so lu 1 0 4 1 2 7 2 4 1 1 3 7 6 3 7 4 1 0 2 7 8 2 4 7 9 3 6 8 1 4 4 5 8 4 5 4 6 5

t

a b so lu t 2 1 4 8 1 0 2 1 3 1 9 1 9 1 6 2 6 1 3 3 5 1 6 4 1 2 2 9 1 3 2 1

a b so lu t 6 1 7 8 9 4 1 0 3 2 3 4 3 5 4 4 2 0 4 5 3 4 7 1 7 3 6 2 4 3 5

a

b so lu 8 3 1 1 6 1 9 6 2 3 5 1 5 3 4 1 1 7 0 3 3 8 0 5 0 1 1 2 9 6 5 3 7 5 6

t

a b so lu t a b so lu t 2 0 6 4 6 5 2 3 1 4 7 7 7 5 1 1 1 0 3 3 6 1 0 6 6 7 7 5 8 6 1 2 2 1 6 1 0 1 3 6 1 1 6 5 4

a

b so lu 2 1 0 1 1 5 5 1 4 1 2 2 1 6 1 6 1 2 1 4 1 3 1 8 3 1 6 1 9 1 7 9

t

1 H ö fles 2 G ro ß grü n d lach 3 B o xd o rf 4 B u ch 5 N eu n h o f 6 A lm o sh o f 7 B u ch en b ü h l 8 Lau fam h o lz 9 B ru n n 0 N ü rn b erg 1 Fisch b ach 2 A lten fu rt 3 M o o ren b ru n n 4 W o rzeld o rf 5 K o rn b u rg 6 K atzw an g 7 G arte n stad t 8 W erd erau 9 Eib ach

Su m

m e B e te iligu n ge n

3 7 5

5 0 1

8 7 6

2 6 3

3 9 0

6 5 3

1 1 2 1 1 1

2 2 3

Tab. 16: Einsatzbeteiligungen der Freiwilligen Einheiten FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 1 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2 FF 2

Abbildung 39

ERREICHBARKEIT FEUERWEHR-

HÄUSER: DARSTELLUNG DER

WOHNORTE

Dargestellt sind auf der Karte die Wohnorte der 667 Freiwilligen Kräfte sowie deren Zuordnung zu den Standorten.

Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung einzelner Punkte kommen. Insg. 14 Wohnorte liegen außerhalb des dargestellten Kartenausschnitts.

Abbildung 41

Abb. 40: Wohnorte der Freiwilligen Kräfte

Abbildung 40

ERREICHBARKEIT FEUERWEHR-

HÄUSER: DARSTELLUNG DER AR-

BEITSORTE

Dargestellt sind die Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte, welche Montag bis Freitag tagsüber von ihrem Arbeitsplatz abkömmlich sind, sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Standorten. Anmerkung: 26 weitere Kräfte haben einen wechselnden Arbeitsort innerhalb des Stadtgebiets angegeben und konnten nicht dargestellt werden. Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung einzelner Punkte kommen

Abb. 41: Arbeitsorte der Mo.-Fr. tagsüber verfügbaren Freiwilligen Kräfte

AUSRÜCKZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Als Grundlage für die Auswertung der Ausrückzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumentierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten stattgefunden. Ausgewertet wurde die Ausrückzeit des erstausrückenden Fahrzeugs (ohne MTF) der jeweiligen Einheit bei zeitkritischen Einsätzen. Nicht ausgewertet wurden überörtliche Einsätze (ggf. verlängerte Ausrückzeit) und Einsätze, bei denen die Statuszeit des Ausrückens (Status 3) nicht dokumentiert ist.

auswertbare Mittelwert Median 80 %-Perzentil 90 %-Perzentil

Einheit Zeitbereich

Einsätze [min] [min] [min] [min]

ZB 1 2 - * - * - * - * FF 11 Höfles ZB 2 4 4,7 4,5 - * - *

ZB 1 12 6,2 5,8 7,4 7,5 FF 12 Großgründlach ZB 2 13 5,9 5,9 6,6 6,7

ZB 1 6 5,5 5,5 - * - * FF 13 Boxdorf ZB 2 7 4,4 4,4 - * - *

ZB 1 8 5,1 5,3 - * - * FF 14 Buch ZB 2 7 4,9 4,6 - * - *

ZB 1 1 - * - * - * - * FF 15 Neunhof ZB 2 3 - * - * - * - *

ZB 1 10 4,8 4,5 5,5 6,2 FF 16 Almoshof ZB 2 9 4,6 4,9 - * - *

ZB 1 9 6,7 6,7 - * - * FF 17 Buchenbühl ZB 2 26 6,6 6,4 7,6 8,3

ZB 1 11 5,7 5,8 6,9 7,8 FF 18 Laufamholz ZB 2 26 6,3 6,1 8,2 9,0

ZB 1 0 - - - - FF 19 Brunn ZB 2 3 - * - * - * - *

ZB 1 24 3,8 3,6 4,6 5,1 FF 21 Fischbach ZB 2 39 3,7 3,3 3,6 4,1

ZB 1 11 3,7 4,0 4,6 5,1 FF 22 Altenfurt ZB 2 17 4,6 4,2 5,0 6,2

ZB 1 25 6,7 6,5 8,2 8,9 FF 23 Moorenbrunn ZB 2 36 6,5 6,4 7,0 7,5

Tab. 17: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr*

*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend.

a u sE win e r

t bt

ae r e M it t e lw

e] r t M e d ia n

8 0 % -P e r

z e] n t il 9 0 % -P e r z e

n t il

E in h e it

Z e it b

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r e

ic h

s ä

z

[m in

[m in ]

[m in

[m in ]

Z

B

1

1 4

4 ,7

4 ,6

4 ,8

5 ,2

o r z e ld o

Z

B

2

3 2

3 ,8

3 ,8

4 ,3

4 ,8

Z

B

1

3

F

F

2

5

K

o r n b u r g

Z

B

2

7

5 ,3

5 ,0

Z

B

1

1 0

4 ,7

4 ,3

5 ,5

6 ,4

F

F

2

6

K

a tz w a n g

Z

B

2

1 6

3 ,8

3 ,8

4 ,7

5 ,0

Z

B

1

2 3

5 ,0

4 ,6

6 ,2

7 ,7

F

F

2

7

G

a r te n s ta

d t

Z

B

2

3 3

3 ,9

3 ,7

5 ,0

5 ,4

Z

B

1

9

6 ,6

6 ,8

F

F

2

8

W

e r d e r a u

Z

B

2

1 6

7 ,3

7 ,2

9 ,2

1 0 ,2

Z

B

1

1 7

6 ,1

6 ,2

7 ,4

7 ,5

F F

F 2

2 4

9 W

E

ib a c h r f

Z

B

2

3 3

5 ,0

5 ,1

5 ,7

6 ,0

Tab. 18: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr (Forts.)*

Anmerkung: Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert.

*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend. F

EINTREFFZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Die Kartendarstellungen zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche innerhalb einer Eintreffzeit von 10 bzw. 15 Minuten durch das erste relevante Großfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr erreicht werden konnten. Für diese Auswertung konnten 376 zeitkritische Einsatzstellen unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr betrachtet werden.

Abbildung 42

Abbildung 43

Abb. 42: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 10 min. Abb. 43: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 15 min. für erstes relevantes Großfahrzeug der FF für erstes relevantes Großfahrzeug der FF

Demnach kann die Freiwillige Feuerwehr in allen Bereichen, in denen sie entsprechend der AAO alarmiert wird, spätestens nach 15 Minuten zuverlässig mit mindestens einem Großfahrzeug eintreffen. Bei einer näheren Auswertung der Einsätze in den Außenbereichen, in denen die Berufsfeuerwehr entsprechend den Analysen zur Gebietsabdeckung (Abs. 4.4) nicht innerhalb der 1. Eintreffzeit von 10 Minuten (Planungsbereiche B und A) eintreffen kann, zeigt sich, dass dies die Freiwillige Feuerwehr bei nahezu allen Einsätzen erfüllen kann. Aufgrund der teils geringen Datengrundlage in den Stadtteilen und einzelnen Zeitbereichen kann dies nur als Anhaltspunkt dienen und ist im Rahmen eines regelmäßigen Controllings zu überwachen. Außerdem kann aufgrund fehlender Dokumentation der Fahrzeugstärken und Qualifikationen hierzu keine Aussage getroffen werden. Dies ist in ein Controlling einzubeziehen, da diese Kriterien auch relevant für die Erfüllung der Planungsziele sind.

4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktionalen) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, resultieren. Auf Basis der Fahrzeitsimulation ist in der IST-Standort-Struktur planerisch eine grundsätzlich großflächige Erreichbarkeit innerhalb der definierten 1. Eintreffzeiten gemäß der Planungsziele von 5, 8 bzw. 10 Minuten gegeben. Auch nach den tatsächlichen Daten können die Einsatzstellen durch das erste Löschfahrzeug innerhalb dieser Zeiten erreicht werden. Der Bereich des Planungsbereichs E (Altstadt) mit einer definierten 1. Eintreffzeit von 5 Minuten kann durch die Feuerwache 3 erreicht werden. Zusätzlich können sowohl die Feuerwache 1 als auch 3 hier innerhalb der 2. Eintreffzeit von 8 Minuten eintreffen (teilweise sogar ebenfalls innerhalb von 5 Minuten). Hierdurch ist eine hinreichende Abdeckung dieses Risiko- und Einsatzschwerpunktes auch bei gleichzeitigen Einsätzen gegeben.*

Abbildung 45

Abb. 44: Planerische Gebietsabdeckung von den IST- Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit von 5 Minuten*

Abbildung 44

Die Planungsbereiche D und C mit einer definierten 1. Eintreffzeit von 8 Minuten werden durch die 5 IST- Standorte der Berufsfeuerwehr nahezu vollständig abgedeckt. Lediglich in einzelnen Randgebieten (z. B. Laufamholz, Reichelsdorf) ist ein Grenzbereich der Erreichbarkeit festzustellen. Eine Anpassung der Standortstruktur ist aufgrund der verhältnismäßig kleinen Bereiche aber nicht bedarfsgerecht. Um die dargestellte Gebietsabdeckung zu erreichen (insb. in den Randbereichen), sind geringe Ausrückzeiten auf den Wachen erforderlich.

Abb. 45: Planerische Gebietsabdeckung von den IST- Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit *) Markiert (durchgezogene blaue Linie) ist in den Karten von 8 Minuten* jeweils der Bereich, in dem eine entsprechende 1. Eintreffzeit gemäß der Planungsziele definiert wurde.

Abbildung 46

Bezogen auf die Planungsbereiche B und A kann die Berufsfeuerwehr die nördlichen, südlichen und östlichen Außenbereiche des Stadtgebiets planerisch nicht innerhalb der definierten 1. Eintreffzeit von 10 Minuten erreichen (s. Abb. 46). Die Analysen in Abs. 4.5 zeigen allerdings, dass hier die notwendige Eintreffzeit derzeit durch die Freiwillige Feuerwehr erfüllt wird. Entsprechend der Planungsziele sind hierfür auch konkrete Qualifikationen erforderlich (4 Atemschutzgeräteträger und 1 Gruppenführer). Da diese für die einzelnen Einsätze nicht konkret ausgewertet werden konnten, kann die tatsächliche Erfüllung nicht beurteilt werden. Die Auswertung der grundsätzlichen Ausstattung mit Qualifikationen zeigt aber, dass insbesondere im Bereich der Atemschutzgeräteträger eine Steigerung erforderlich ist (s. Abs. 5.5). Aufgrund der geringen Einsatzzahlen in diesen Planungsbereichen und der Dynamik der mögli- Abb. 46: Planerische Gebietsabdeckung von den ISTchen Veränderungen im ehrenamtlichen Bereich ist ein Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit durchgehendes Controlling der Planungszielerfüllung von 10 Minuten* erforderlich. * Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung. Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entsprechenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabdeckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit (Planungsbereich E) weiterhin erforderlich. Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Gebäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Beispielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufsfeuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehalten werden können oder Eintreffzeiten von 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich werden (s. Anlage 5).

BAULICHE MAßNAHMEN BERUFSFEUERWEHR

Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigen bauliche Handlungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschränkungen. Neben den folgend aufgeführten kommunal operativen Bedarfen ist ein Neubau (geplanter Baubeginn 2025) für die ILS und den Bereich Kabelnetze geplant, die derzeit mit Räumlichkeiten auf

*) Außerhalb der Markierung (durchgezogene blaue Linie) in der Karte wurde gemäß der Planungsziele eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten definiert.

verschiedenen Feuerwachen untergebracht sind. Somit werden hier Kapazitäten für anderweitige Nutzungen frei. Durch den Neubau der Feuerwache 1 aus dem Jahr 2021 bestehen hier keine baulich-funktionalen Handlungsbedarfe. In einzelnen Bereichen sind in der aktuellen Nutzung die Kapazitäten aber bereits erschöpft (z. B. Lagerung und Büros). Es sind Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes sowie zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich, die aufgrund der Größe der Wache und der modernen Technik gegenüber der bisherigen Wache an Umfang zunehmen. Die hierzu notwendigen personellen und finanziellen Mittel sind im Rahmen einer Betrachtung der rückwärtigen Organisation (Organisationsuntersuchung) zu ermitteln. Durch die geplante Verlagerung des Bereiches Kabelnetze in einen Neubau werden Büro und Lagerkapazitäten frei, die auf der Feuerwache und in der Gesamtbetrachtung innerhalb der Stadt derzeit fehlen. Auch mit den laufenden Sanierungen der Feuerwache 2 bestehen weiterhin einzelne funktionale Einschränkungen im Gebäude (z. B. Abstände in der Fahrzeughalle, eingeschränkte Geschlechtertrennung). Im Bestand sind diese aber nicht vollständig zu beheben. Aufgrund des eher geringen Umfangs dieser Einschränkungen und da diese keine arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungen darstellen, kann der Gesamtzustand als hinreichend eingeschätzt werden, sodass keine umfangreichen Handlungsbedarfe vorhanden sind. Es sind weiterhin Maßnahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich. An der Feuerwache 3 bestehen umfangreiche Defizite mit dringendem Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur, sodass ein Neubau erforderlich ist. Derzeit laufen die Planungen für einen Neubau der Wache im Bereich Kohlenhof*. Entsprechend der Abb. 47 kann, in Kombination mit der Feuerwache 4, mit diesem Standort weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs in der Eintreffzeit von 5 Minuten gewährleistet werden. Es zeigt sich aber der Grenzbereich der Erreichbarkeit. Deshalb ist bei der Umsetzung dieses Standortes auf die verkehrliche Anbindung insbesondere in Richtung Altstadt besonders Wert zu legen. Die konkrete Verkehrswegeführung ist durch die Stadt und Feuerwehr in Bezug auf die einsatztaktischen Anforderungen zu planen. Für die anderen Bereiche des Stadtgebiets erge- Abb. 47: Planerische Gebietsabdeckung mit dem geplanten Neuben sich keine relevanten Veränderungen baustandort der Feuerwache 3 in einer Eintreffzeit von 5 Minuten durch die Verlagerung dieses Standortes. Für die Feuerwache 4 zeigen sich diverse bauliche und funktionale Mängel, die eine umfangreiche Sanierung des Standortes erforderlich machen. Durch den Neubau der ILS wird der derzeitige Leitstellenraum als Redundanzleitstelle weitergenutzt. Trotzdem werden gewisse Kapazitäten am Standort frei. In Bezug auf die weiteren kapazitiven Einschränkungen (z. B. Lagerung, Büros) ist im Zusammenhang mit dem Neubau für die ILS und den Bereich Kabelnetze (und die damit verbundenen freiwerdenden

Abbildung 47

*) Das Grundstück wurde durch die Stadt am 01.07.2023 erworben.

Kapazitäten auf den anderen Feuerwachen) sowie dem Neubau für die Feuerwache 3 ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln und die notwendigen Maßnahmen sind übergreifend abzustimmen. An der Feuerwache 5 sind insgesamt hinreichende bauliche Bedingungen gegeben. Insbesondere sind derzeit kapazitive Einschränkungen auch für den Einsatzdienst (z. B. Schulungsraum) vorhanden. Durch den Neubau der ILS können die derzeit hier untergebrachte Ausweichleitstelle sowie weitere Kapazitäten der Leitstelle wieder ausgelagert werden und so deutliche funktionale Verbesserungen für die übrigen Bereiche der Wache herbeigeführt werden. Nach dieser Umsetzung sind weiterhin Maßnahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich.

4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR

Abbildung 48

Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt historisch gewachsen dar. In einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der Standorte gegeben. Eine Unterbringung von Einheiten an gemeinsamen Standorten wurde politisch bereits im Rahmen der Erstellung des baulichen Konzeptes diskutiert und abgelehnt. Gründe hierfür waren Aspekte wie die Motivation und das Engagement der ehrenamtlichen Kräfte sowie die gesellschaftliche Bedeutung der Einheiten in den einzelnen Ortsteilen.

Abb. 48: Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr

Im Bereich der Kernstadt befindet sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr. Bedarfsplanerisch ist dies auch nicht erforderlich, da die Planungsziele in diesem Bereich auch bei Duplizitäten durch mehrere Wachen der Berufsfeuerwehr erfüllt werden können. Gleichzeitig ist aber auch feststellbar, dass in diesem Bereich nur sehr wenige freiwillige Kräfte wohnen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass sich erfahrungsgemäß die Kräfte tendenziell bei ihrer Wohnortwahl an den Standorten ihrer Einheiten orientieren. Andererseits aber auch darauf, dass die Gewinnung von neuen Kräften im Nahbereich von Standorten einfacher ist (Thema Sichtbarkeit und Präsenz). Somit könnte durch einen Standort der Freiwilligen Feuerwehr im Kernbereich ein hohes Potenzial für neue Mitglieder bestehen (sowohl im aktiven Einsatzdienst als auch der Jugendfeuerwehr). Bereits im IST-Zustand wohnen in diesem Bereich einige Kräfte der umliegenden Einheiten. Insbesondere bei den Arbeitsorten der verfügbaren Kräfte ist hier eine hohe Konzentration gegeben (s. Abs. 4.5), sodass darüber hinaus auch eine schlagkräftige Tagesalarmeinheit aufgebaut werden könnte. Eine Umsetzung könnte beispielsweise durch eine Integration in den Neubau der Feuerwache 3 der Berufsfeuerwehr erfolgen. Auch im Zuge der geplanten städtebaulichen Entwicklungen sind die möglichen Potenziale für die Freiwillige Feuerwehr zu nutzen. Durch neue Einwohner können potenziell auch neue Mitglieder für die Feuerwehr gewonnen werden. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze durch Gewerbeansiedlung kann zu

einer erhöhten Verfügbarkeit von Kräften während der Arbeitszeit führen oder es können einpendelnde Kräfte für eine Doppelmitgliedschaft gewonnen werden (s. hierzu Abs. 5.5). Insbesondere bei der Entwicklung von neuen Stadtvierteln ohne bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr kann ggf. auch eine Neugründung einer FF-Einheit geprüft werden. Beispielsweise wäre dieses im Entwicklungsbereich Lichtenreuth möglich (s. Abs. 2.2). Neben den dauerhaften Bewohnern könnte hier durch Studierende der geplanten TU Nürnberg ein zusätzliches Potenzial an Kräften gegeben sein.

BAULICHE MAßNAHMEN FREIWILLIGE FEUERWEHR

Grundsätzlich sollte in den Feuerwehrhäusern, als Ausgangspunkt für das Tätigwerden der freiwilligen Kräfte, ein sicheres Arbeiten möglich sein. Es sind alle notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um dies zu ermöglichen. Daneben trägt ein bedarfsgerechter baulicher Zustand auch zur Konservierung der Mitgliederstärke und Motivation bei. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedlicher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung (s. Abs. 4.1) an fast allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Die Dringlichkeit der Handlungsbedarfe hat aufgrund der bereits mehr als 10 Jahre zurückliegenden Bewertung zugenommen. Im baulichen Bereich ist dies auf das voranschreitende Alter der Gebäude zurückzuführen, zusätzlich haben die funktionalen Anforderungen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Bspw. haben die Themen Hygiene bei der Feuerwehr und Resilienz auch im Kontext des Katastrophenschutzes weiter an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist das im Jahr 2012 erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen (s. Tab. 19). Hiervon wurden bis zum Jahr 2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten und 3 Sanierungen) fertiggestellt.

Ende

Beginn Aktueller Stand

Bauvorhaben/Standort Sanierung Neubau Spatenstich Ausführungsphase -

Ausführungsphase (Ende 2023)

geplant

Buch X 4.Q. 2019 1.Q. 2020 Ende 2022 in Fertigstellung

Gartenstadt X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023

Eibach X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023

Worzeldorf X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023

Moorenbrunn X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023

Kornburg X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023

Katzwang X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2024

Altenfurt X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2025

Laufamholz X 4.Q. 2024 Anfang 2025 2027 -

Neunhof X X 4.Q. 2025 Anfang 2026 2028 -

Werderau VK X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 -

Werderau FWGH X X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 -

Fischbach X 4.Q. 2027 Anfang 2028 2030 -

Almoshof X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 -

Großgründlach X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 -

Buchenbühl X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 -

Brunn X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 -

Boxdorf X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 -

Höfles X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 -

Tab. 19: Geplante bauliche Maßnehmen im Sanierungs- und Neubauprogramm für die Freiwillige Feuerwehr*

*) Quelle: "Sachstandsbericht 2022 zum Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs" ergänzt um aktuellen Stand

STANDORTWAHL VON FEUERWEHRHÄUSERN

Für mehrere Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind Neubauten erforderlich. Die Lage von Feuerwehrhäusern hat dabei direkten Einfluss auf die Erfüllung der Planungsziele dieses Bedarfsplans und somit auf die Erfüllung der Vorgaben des BayFwG. Insbesondere in den Außenbereichen, in denen die Freiwillige Feuerwehr die 1. Eintreffzeit sicherstellen muss (s. Abs. 4.6), kommt der Lage der Feuerwehrhäuser eine besondere Bedeutung zu. Bei der Wahl der Lage von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr sind aus bedarfsplanerischer Sicht neben einer reinen Erreichbarkeitsbetrachtung des Zuständigkeitsbereichs weitergehende Aspekte insb. in Bezug zu den freiwilligen Kräften zu berücksichtigen. Insgesamt können folgende Punkte als wesentliche Kriterien für die Standortwahl von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr definiert werden: ○ Erreichbarkeit des Zuständigkeitsbereichs ̶ Notwendige Fahrzeit zur Abdeckung des im Zusammenhang bebauten Bereichs ̶ Erreichbarkeit der Einsatzstellen- bzw. Risikoschwerpunkte ○ Aspekte der Freiwilligen Kräfte ̶ Erreichbarkeit von den Wohnorten ̶ Erreichbarkeit von den Arbeitsorten

ERGÄNZENDE BAULICHE BEDARFE

Durch die Einheiten Moorenbrunn und Altenfurt wird die Sonderaufgabe der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) wahrgenommen. Das entsprechende Fahrzeug ist derzeit in einem abgesetzten Stellplatz im Stadtteil Moorenbrunn untergebracht. Allerdings sind hier kein Sozialräume vorhanden und es bestehen bauliche Defizite (z. B. keine ausreichende Heizung). Durch die Unterbringung des Fahrzeuges in einem der beiden Feuerwehrhäuser könnte eine kombinierte Nutzung der Sozialräume für die UG-ÖEL erfolgen und es würden sich einsatztaktische Vorteile für die Wahrnehmung der Sonderaufgabe (Ausbildung und Einsatz) ergeben. Des Weiteren wäre keine Behebung der baulichen Defizite an dem bisherigen Stellplatz erforderlich. Allerdings steht derzeit an keinem der beiden Standorte ein entsprechender Stellplatz zur Verfügung; dieser müsste somit zusätzlich errichtet werden. Durch die Umsetzung eines zusätzlichen Stellplatzes im Rahmen der anstehenden Sanierung der Einheit Altenfurt könnte eine effiziente Umsetzung erfolgen.

4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT Die derzeitigen Standorte der Berufsfeuerwehr bilden gemeinsam mit den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr eine leistungsfähige Struktur für die Gefahrenabwehr. Eine Ausweitung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr ist aufgrund der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und den Anforderungen aus dem Risikopotenzial nicht erforderlich.

MAßNAHMENÜBERSICHT „STANDORTSTRUKTUR“

Aus der SOLL-Konzeption ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:

Th em a

M aß n ah m e

P rio rität

M aß n ah m en zu r R ed u ktio n d er A u srü ckzeit d er B eru fsfeu erw eh r (C o n tro llin g, b au lich e B erü cksich tigu n g)

StS_1

rtstru ktu r

ku rzfristig

N eu b au d er Feu erw ach e 3

StS_2

Stan

d

o

rtstru ktu r

m ittelfristig

m ittel- b is lan gfristig

San ieru n g d er Feu erw ach e 4

StS_3

Stan

d

o

rtstru ktu r

Erstellu n g ein es K o n zep tes zu r A n p assu n g d er kap azitiven Ein sch rän ku n gen fü r d ie Stan d o rte d er B eru fsfeu (in B ezu g au f d en N eu b au ILS u n d K ab eln etze so w ie d ie Feu erw ach e 3)

StS_4

Stan

d

o

rtstru ktu r

ku rzfristig

StS_5

Stan

d

o

rtstru ktu r

P rü fu n g d es b au lich en K o n zep tes fü r d ie Freiw illige Feu erw eh r au f verän d erte A n fo rd eru n gen

ku rzfristig

U m setzu n g d es b au lich en K o n zep tes fü r d ie Freiw illige Feu erw eh r

StS_6

Stan

d

o

rtstru ktu r

Fo rtfü h ru n g

P rü fu n g d er B ild u n g ein er freiw illigen Ein h eit im K ern stad tb ereich

StS_7

Stan

d

o

rtstru ktu r

m ittelfristig

P rü fu n g d er B ild u n g vo n freiw illigen Ein h eiten in n eu en Stad ten tw icklu n gsb ereich en (z. B . Lich ten reu th ) erw eh r

StS_8 Stan

Stan d

d o

o

rtstru ktu r

m ittelfristig

Tab. 20: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur"

Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. N r.

5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG

In diesem Kapitel wird die für den Feuerwehrbedarfsplan relevante Personalstruktur der Feuerwehr bzw. des Abwehrenden Brandschutzes dargestellt und bewertet. Dazu werden die relevanten Personaldaten der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte dargestellt und analysiert. Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt (rund 80 % der Kosten einer Berufsfeuerwehr sind erfahrungsgemäß Personalkosten). Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: den Anforderungen/Aufgaben in Bezug auf den Einsatzdienst sowie den Aufgaben im „rückwärtigen Bereich“ (Sachgebietsarbeit, zum Beispiel im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes). Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funktionsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufsfeuerwehr. Die Ableitung des Funktionsbesetzungsplans erfolgt anhand der Planungsgrundlagen und ergänzender Analysen.

5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND

F e u e rw a ch e 1

F e u e rw a ch e 2

F e u e rw a ch e 3

F e u e rw a ch e 4

F e u e rw a ch e 5

Fü h ru n g

Fü h ru n g

Fü h ru n g

Fü h ru n g

Fü h ru n g

2 | 0 | 1 I-D ienst 0 | 0 | 1 W achzentrale

1 | 0 | 1 D -D ienst 0 | 0 | 1 W achzentrale

0 | 0 | 1 W achzentrale

0 | 0 | 1 W achzentrale

0 | 0 | 1 W achzentrale

G ru n d sch u tz

G ru n d sch u tz

G ru n d sch u tz

G ru n d sch u tz

G ru n d sch u tz

0 | 1 | 6 H LF-1 0 | 0 | 6 H LF-2 0 | 0 | 2 D LK

0 | 1 | 6 H LF-1

0 | 1 | 6 H LF-1

0 | 1 | 6 H LF-1 0 | 0 | 6 H LF-2 0 | 0 | 2 D LK

0 | 1 | 6 H LF-1

0 | 0 | 2 D LK 0 | 0 | 2 Klaf

0 | 0 | 2 D LK 0 | 0 | 2 Klaf

0 | 0 | 2 D LK 0 | 0 | 2 Klaf

So n d erfu n ktio n en

So n d erfu n ktio n en

So n d erfu n ktio n en

So n d erfu n ktio n en

So n d erfu n ktio n en

0 | 0 | 2 G W -G 0 | 0 | 2 G W -M ess 0 | 0 | 2 SLF

0 | 0 | 0 G W -H örG [SpFu]

0 | 0 | 2 RW 0 | 0 | 2 Fw K 50 0 | 0 | 2 TLF 0 | 0 | 3 G W -A W 0 | 0 | 0 W LF [SpFu SoFzg]

0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf]

0 | 0 | 0 W LF [SpFu SoFzg] 0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFzg]

SU M M E = 2 | 1 | 2 2 = 2 5 Fu .

SU M M E = 1 | 1 | 1 2 = 1 4 Fu .

SU M M E = 0 | 1 | 1 1 = 1 2 Fu .

SU M M E = 0 | 1 | 2 4 = 2 5 Fu .

SU M M E = 0 | 1 | 1 1 = 1 2 Fu

G ESA M

TSU M M E = 3 | 5 | 8 0 = 8 8 Fu . .

Abb. 49: Funktionsbesetzungsplan im IST-Zustand

Legende x Rund-um-die-Uhr-Funktion x | x | x Funktionsaufteilung: Mischdienst (QE 3/4) | Wachabteilung QE 3 | Wachabteilunge QE 2

Aufteilung der Funktionen in…

Sonder-

Feuerwache Führung Grundschutz Summe

funktionen Mischdienst Wachabteilung

Feuerwache 1 4 15 6 25 2 23

Feuerwache 2 3 11 0 14 1 13

Feuerwache 3 1 11 0 12 0 12

Feuerwache 4 1 15 9 25 0 25

Feuerwache 5 1 11 0 12 0 12

Summe IST-Zustand 10 63 15 88 3 85

Tab. 21: Zusammenfassung der IST-Funktionsbesetzung

+

Insgesamt werden im IST-Zustand durch die Berufsfeuerwehr 85 Funktionen durch die Wachabteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst besetzt.

5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFS- FEUERWEHR

ANALYSEN DER EINSATZFAHRTEN DER SONDERFAHRZEUGE

alle Fahrten

Fahrten zu zeitkritischen Einsätzen

Fahrten zu nicht-zeitkritischen Einsätzen

Standort

Fahrzeug

M o.-Fr. 17-7 U hr, Sa./So./Fe. 70 29 73 116 38 691 1.366 21 208 144 271 8 7 8 76 594

M o.-Fr. 17-7 U hr,

M o.-Fr. 17-7 U hr,

M o.-Fr. 7-17 U

hr

G esam

t M

o.-Fr. 7-17 U hr G esam

t M

o.-Fr. 7-17 U hr G esam

t

Sa./So./Fe. 55 67 122 16 17 33 18 50 68 33 51 84 27 34 61 237 431 668 544 861 1.405 13 16 29 131 121 252 116 124 240 171 247 418 6 8 14 2 3 5 5 2 7 52 59 111 187 357 544

Sa./So./Fe. 1 3 4 10 12 22 20 23 43 27 65 92 3 4 7 114 260 374 296 505 801 5 5 10 69 87 156 19 20 39 16 24 40 0 0 0 6 4 10 4 6 10 20 17 37 118 237 355

SLF G W -G G W -T G W -M ess G W -H örG Klaf Klaf Kran Klaf TLF G W -A /W G W -A /W 2 G W -T G W -Kran RW Klaf

56 26 38 60 30 351 840 18 200 135 187 6 8 9 72 305

126 55 111 176 68 1.042 2.206 39 408 279 458 14 15 17 148 899

Feuerw ache 1

Feuerw ache 2

Feuerw ache 3

Feuerw ache 4

Feuerw ache 5

Tab. 22: Analysen der Einsatzfahrten der Sonderfahrzeuge

5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF

MITGLIEDERZAHLEN DER EINHEITEN (AKTIVE EINSATZKRÄFTE)

Die Feuerwehr Nürnberg hat im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr derzeit eine Personalstärke von insgesamt rund 667 Kräften im aktiven Einsatzdienst. Die einzelnen Einheiten weisen Personalstärken zwischen 25 und 51 Kräften auf.

A n z a h

l F M (S b

)

V e rä'1 n d e ru

n g

E

in h e it

4 - '2 3

2 0 1 4

2 0 1 5

2 0 1 6

2 0 1 7

2 0 1 8

2 0 1 9

2 0 2 0

2 0 2 1

2 0 2 2

2 0 2 3

F

F H ö fle s

2 5 4 4 3 4 3 4 3 5 3 9 2 9 3 5 2 8 5 3 3 1 3 4 4 2 3 0 4 5 3 1 3 7 3 9

2 4 4 0 3 8 3 8 3 4 3 6 2 6 3 6 3 0 5 4 3 4 3 3 4 4 2 9 4 7 3 0 3 3 3 6

2 6 3 9 3 2 3 8 3 4 3 5 2 6 3 6 2 7 5 5 3 4 3 5 4 6 2 6 4 5 3 1 3 8 3 4

2 4 3 6 3 7 4 0 3 5 3 5 2 4 3 8 2 7 5 6 3 3 3 1 4 8 2 8 4 1 3 3 4 0 3 4

2 4 3 1 4 1 4 0 3 7 4 3 2 7 3 8 2 8 5 6 3 3 2 9 5 0 2 6 4 2 3 3 3 5 3 7

2 7 3 0 3 4 3 9 3 9 4 6 2 4 3 7 3 0 5 9 3 3 3 1 4 7 2 3 3 9 3 6 4 0 4 0

2 7 3 3 3 4 3 8 4 2 4 6 2 6 3 9 2 9 6 0 3 2 3 4 4 5 2 4 3 9 4 4 3 7 3 8

2 8 4 5 3 6 3 7 5 1 4 5 2 7 3 1 2 7 6 1 3 9 3 2 4 5 2 4 4 1 4 7 4 4 3 9

2 9 4 0 3 7 4 2 5 1 4 6 2 9 3 2 2 7 6 5 4 5 3 2 4 5 2 5 4 3 4 7 4 0 3 9

2 9 3 9 3 7 4 2 5 1 4 1 2 9 3 2 2 7 3 9 4 4 3 1 4 3 2 5 4 3 4 7 3 0 3 8

F

F G ro ß g rü n d la

c h

F

F B o x d o rf

F

F B u c h

F

F N e u n h o f

F

F A lm o s h o f

F

F B u c h e n b ü h l

F

F L a u fa m h o lz

F

F B ru n n

F

F F is c h b a c h

F

F A lte n fu rt

F

F M o o re n b ru n

n

F

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F

F K o rn b u rg

F

F K a tz w a n g

F

F G a rte n s ta d t

F

F W e rd e ra u

F

F E ib a c h

S

u m m e

6 4 5

6 4 2

6 3 7

6 4 0

6 5 0

6 5 4

6 6 7

6 9 9

7 1 4

6 6 7

+ 2 2

Tab. 23: Entwicklung der Mitgliederzahlen (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg)

Im Zeitraum von 2014 bis 2022 sind tendenziell steigende Mitgliederzahlen festzustellen. Die geringeren Zahlen für das Jahr 2023 sind auf die abweichende Bewertungsgrundlage im Rahmen der Erfassung für den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan zurückzuführen (es werden nur aktiv im Einsatzdienst mitwirkende Kräfte berücksichtigt). Insgesamt ist in den vergangenen 10 Jahren ein Mitgliederzuwachs von rund 22 Kräften zu verzeichnen. Der Trend bei den einzelnen Einheiten ist aber unterschiedlich.

800

700

600

500

)bS(

400

MF

lhaznA

300

200

100

0 2014 2015 2016 2017 2018Ja

2019 2020 2021 2022 2023

h r

Abb. 50: Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg)

BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWHER

Zum Erfassungszeitpunkt (1. Quartal 2023) sind 667 Freiwillige Kräfte im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei 37 Jahren. Insgesamt zeigt sich eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen den Einheiten allerdings deutlich. Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuerwehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuerwehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Erfahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten. Die folgende Tabelle (Tab. 24) zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit begrenzt ist. Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte ist Montag bis Freitag tagsüber eingeschränkt. Unter der Zugrundelegung der Arbeitsorte sind rund 43 % nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb des Stadtgebiets liegt oder sie nicht abkömmlich sind. Hiervon sind 54 Kräfte im Schichtdienst beschäftigt, sodass sie zu gewissen Anteilen auch in diesem Zeitbereich für Einsätze zur Verfügung stehen. Insgesamt sind innerhalb des Stadtgebiets, unter einer anteiligen Hinzurechnung der im Schichtdienst arbeitenden

Kräfte, rund 380 Kräfte innerhalb des Stadtgebiets verfügbar. Dieses Potenzial an verfügbaren Kräften verteilt sich allerdings sehr ungleichmäßig auf die einzelnen Einheiten. Die detaillierten Auswertungen zur Personalstruktur der Freiwilligen Feuerwehr sind im Anhang dargestellt.

Atemschutz- Führerschein

Anzahl Maschinisten Gruppenführer Zugführer

Einheit geräteträger * > 7,5 t

Aktive

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

FF Höfles 29 9 31% 9 31% 10 34% 4 14% 1 3%

FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 14 36% 10 26% 3 8%

FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 11 30% 2 5%

FF Buch 42 14 33% 12 29% 14 33% 9 21% 1 2%

FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 20 39% 11 22% 0 0%

FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17%

FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10%

FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 5 16%

FF Brunn 27 10 37% 10 37% 9 33% 3 11% 0 0%

FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 12 31% 5 13%

FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 19 43% 12 27% 4 9%

FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 9 29% 4 13%

FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 21 49% 9 21%

FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 8 32% 2 8%

FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 26 60% 17 40% 4 9%

FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 12 26% 2 4%

FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 7 23% 5 17%

FF Eibach 38 10 26% 11 29% 16 42% 12 32% 3 8%

Summe 667 235 35% 275 41% 291 44% 194 29% 60 9%

Tab. 24: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr*

Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten.

*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-

EINBINDUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR IN SONDERAUFGABEN

Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind neben der Erfüllung der Grundschutzaufgaben im eigenen Stadtteil in Sondereinheiten mit stadtweiten Aufgaben eingebunden. Die Sonderaufgaben werden teilweise von mehreren Einheiten gemeinschaftlich wahrgenommen: ○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach) ○ Strahlenschutz ○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz) ○ Verpflegung (FF Werderau) ○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz ○ ELW 2 als Redundanz ○ Drohnen ○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn) ○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf) ○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang) ○ Strom

5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR

DETERMINANTEN UND ABHÄNGIGKEITEN

EINFLUSSFAKTOREN Wesentliche Einflussfaktoren der Funktionsbesetzung sind unter anderem: ○ die auf Basis der Planungsziele abzuleitenden Funktionsbedarfe ○ die auf Basis der Planungsziele abgeleitete Standortstruktur ○ die Möglichkeit, Funktionsbedarfe der 2. Eintreffzeit aus benachbarten Wachen oder dem Ehrenamt zu erfüllen ○ Sonderbedarfe für z. B. Großschadensereignisse oder Sonderlagen ○ zu erwartende Duplizitätsereignisse ○ die Verfügbarkeit des Ehrenamtes in unterschiedlichen Zeitbereichen

BETRACHTUNGSEBENEN Die benannten Einflussfaktoren wurden in den vorstehenden Abschnitten untersucht. Die Analyseergebnisse werden - unterteilt nach folgenden Betrachtungsebenen - bewertet und in ein Gesamtkonzept überführt: ○ Grundschutz / (einheitliches) taktisches Grundkonzept ○ Führungsstruktur / Führungsdienst ○ Sonderfunktionen / Sonderaufgaben

FUNKTIONSBESETZUNG GRUNDSCHUTZ

GRUNDSÄTZLICHE ANFORERUNGEN Von den Feuerwachen 4 und 5 werden entsprechend der Fahrzeitbetrachtungen (s. Abb. 51) die Bereiche des Planungsbereichs E abgedeckt. Da das Eintreffen innerhalb der 1. Eintreffzeit entsprechend des Planungsziels im südlichen Stadtgebiet jeweils nur von einer Feuerwache dargestellt werden kann, sind die notwendigen Funktionen für diese Eintreffzeit (12 Funktionen) auf diesen Feuerwachen im Grundschutz vorzuhalten. Durch die übrigen Feuerwachen werden die Planungsbereiche D und C jeweils anteilig ebenfalls nur durch eine Feuerwache in der definierten Eintreffzeit erreicht, sodass die hierzu notwendige Funktionsstärke (10 Funktionen) vorgehalten werden muss. Die Sicherstellung der zweiten Eintreffzeit kann entsprechend der Betrachtungen im Kapitel 4 im Abb. 51: Gebietsabdeckung mit einer Eintreffzeit von 8 Minu- Kernbereich durch die jeweilige Nachbarwache ten durch die SOLL-Standorte der Berufsfeuerwehr und marder Berufsfeuerwehr und im Außenbereich zu- kierte Planungsbereiche verlässig durch die Freiwillige Feuerwehr gestellt werden. Eine einheitliche Besetzung von Löschfahrzeugen (Stärke und Qualifikationen) und Wachen führt zu einem identischen taktischen Einsatzwert, auf dem die einsatztaktischen Konzepte aufgebaut werden können und die grundsätzliche Vorgehensweise der Berufsfeuerwehr geschult werden kann.

Abbildung 49

TAKTISCHES GRUNDKONZEPT Derzeit werden als taktisches Grundkonzept die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit 7 Funktionen (inkl. Zugführung) bzw. die Ergänzungslöschfahrzeuge auf den Feuerwache 1 und 4 mit 6 Funktionen besetzt. Auf den Feuerwachen 2, 3 und 5 sind anstelle der Ergänzungslöschfahrzeuge die Kleineinsatzfahrzeuge mit 2 Funktionen in den Grundschutz miteinbezogen. Für diese Fahrzeuge besteht aber bereits durch Kleineinsätze eine hohe Einsatzfrequenz (besonders auf der Feuerwache 3), wodurch sie für Grundschutzaufgaben häufig nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Veränderung in der Besetzung der Grundeinheit auch zu einer Veränderung der taktischen Vorgehensweise im Einsatz führt. Dies führt dazu, dass eine Anpassung der taktischen Konzepte (Standard-Einsatz-Regeln, objektbezogene Einsatzplanung) sowie eine umfassende Schulung der Mitarbeiter erfolgen muss.

Die in Deutschland bei Berufsfeuerwehren am häufigsten umgesetzten Besetzungsmodelle für die Löschfahrzeuge sind 4 oder 6 Funktionen. Hiermit sind folgende wesentliche Merkmale und Bedingungen verbunden:

4-Funktionen-Löschfahrzeug

○ Für Kleineinsätze sind häufig 4 Funktionen hinreichend. ○ Bei gleicher Anzahl Funktionen steht eine größere Anzahl an Ressourcen (insb. für Kleineinsätze) zur Verfügung. ○ Bei Kleineinsatz oder Unterstützungseinsatz verbleibt eine Grundkomponente mit 8 Funktionen (ELW, HLF, DLK) an der Wache. ○ Gute Umsetzbarkeit einer Stoßtrupptaktik. ○ Bei Einzeleinsatz eines Löschfahrzeuges (z. B. bei Rückfahrt) ist kein FwDV-konformes Vorgehen zur Menschenrettung unter Atemschutz möglich (Ausnahmefall).

6-Funktionen-Löschfahrzeug

○ Die Löschfahrzeuge stellen eigenständig eine taktische Grundeinheit der Feuerwehr „Staffel“. Das Fahrzeug kann insofern eigenständig einen Atemschutzeinsatz durchführen bzw. zur Menschenrettung vorgehen. ○ Durch 2 Funktionen des HLF können Sonderfahrzeuge besprungen werden, ohne ein Fahrzeug außer Dienst zu nehmen („Springerpotenzial“). ○ Bei Kleineinsatz verbleiben ggf. nur 4 Funktionen (ELW, DLK) auf der Wache, die bei weiterem Einsatz nur eingeschränkt tätig werden können (Ausnahmefall). Durch die derzeit separat auf dem ersten Löschfahrzeug besetzte Funktion der Zugführung ist eine grundsätzliche Führungsfähigkeit gegeben. Bereits im „Alltagsgeschäft“ (Zugeinsätze) treten gewisse Einschränkungen durch eine fehlende Unterstützung (Führungsassistent/-gehilfe) und ein fehlendes Führungsmittel (ELW) auf. Besonders deutlich wird dies bei aufwachsenden Einsatzlagen oder Flächenlagen, bei denen ein unabhängiger Einsatz der Zugführung (z. B. für Erkundungseinsätze) nicht möglich ist. Zur Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit und Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur soll deshalb zukünftig die Funktion Zugführung separat mit einem zusätzlichen Führungsassistenten/-gehilfen besetzt werden.

+

Im Ergebnis der Diskussionen innerhalb der Projektgruppe sollen die Löschfahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt und somit auf allen Feuerwachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden.

IST-Besetzung Grundeinheit: ○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung

○ Drehleiter: 2 Funktionen

○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen

Summe: 11 Funktionen

SOLL-Besetzung Grundeinheit:

○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung)

○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen

○ Drehleiter: 2 Funktionen

○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen

Summe: 12 Funktionen

+

Somit ergibt sich die folgende Besetzung im Grundschutz: ○ 5 x 12 Funktionen Grundeinheit (ELW, HLF, DLK, HLF)

+

Gesamtsumme Grundschutz: 60 Funktionen

FUNKTIONSBESETZUNG FÜHRUNGSSTRUKTUR

Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung besetzt. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug besetzt, sondern auf einem separaten Führungsmittel und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Dies ergibt sich sowohl anhand der Planungsgrundlagen als auch des Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet. Die hierzu notwendigen Funktionen sind bereits im Bereich Grundschutz berücksichtigt. Hierdurch ist eine deutliche Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur im Stadtgebiet gegeben. Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehr als einem Zug (Zusammenwirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Einsatzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassistent und ein entsprechend ausgestattetes Führungsfahrzeug (ELW 1) erforderlich. Entsprechend des IST-Zustandes wird die Einheit weiterhin mit 3 Funktionen besetzt (Inspektionsdienst, Ordonanzdienst und Führungsassistent/-gehilfe). Die organisatorische Umsetzung des Ordonanzdienstes ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der

*) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktionen stationiert.

Feuerwehr Nürnberg auch vor dem Hintergrund der veränderten Besetzung der Ebene Zugführung näher auszugestalten. Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen oder Duplizitätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch weiterhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) bedarfsgerecht. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Einsatzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassistent erforderlich. Beispiele für Einsatzlagen für den Direktionsdienst: ○ flächendeckende Schadenslagen mit einer Vielzahl von Einsatzstellen ○ Einsätze mit einer Vielzahl von Löschzügen, die hinsichtlich ihrer Anzahl den Aufbau einer Technischen Einsatzleitung erfordern ○ Einzeleinsätze, die neben einer komplexen Einsatzleitung vor Ort aufgrund ihrer Auswirkungen die Führung weiterer Einsatzabschnitte im Stadtgebiet (z. B. Spüren und Messen im CBRN-Einsatz) erfordern ○ komplexe, kombinierte Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst ○ Zusammenwirken mit dem Krisenstab der Stadt ○ Duplizität eines Inspektionsdienst-Einsatzes Zur rückwärtigen Einsatzunterstützung (z. B. Ampelschaltungen), Logistikorganisation auf den Wachen und Ansprechbarkeit der Wachen (im Sinne von Leuchttürmen) ist weiterhin auf allen Wachen eine Funktion Wachzentrale erforderlich. Aus personalorganisatorischer Sicht besteht hierdurch auch die Schaffung von Schonstellen für (temporär oder dauerhaft) Einsatzdienst-untaugliches Personal, da an diese Funktion keine konkreten einsatzbezogenen Anforderungen gestellt werden.

+

Damit ergibt sich zukünftig folgende Führungsstruktur im Stadtgebiet: ○ 2 Funktionen Direktionsdienst (inkl. Führungsassistent) ○ 3 Funktionen Inspektionsdienst (inkl. Ordonanzdienst und Führungsassistent) ○ [5 x 0 Funktionen Zugführung (in Grundschutz enthalten)] ○ 5 x 1 Funktion Wachzentrale

+

Gesamtsumme Zentrale Führung: 10 Funktionen

FUNKTIONSBESETZUNG SONDERFUNKTIONEN

Im Folgenden wird das aus bedarfsplanerischer Sicht abzuleitende Konzept zur Anzahl und Verteilung der Sonderfunktionen dargestellt. Dies beruht auf der Risikoanalyse und den weiteren Analysen (u.a. Einsatzhäufigkeit von Sonderkomponenten).

KLEINEINSÄTZE Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfügung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten mit 2 Funktionen für Kleineinsätze vorgehalten werden. Trotz der Erhöhung der Anzahl an Löschfahrzeugressourcen auf Basis des angepassten taktischen Grundkonzeptes ist dies aufgrund der hohen Anzahl an Kleineinsätzen weiterhin sinnvoll. Zur Umsetzung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinalarmfahrzeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funktionen besetzt werden. Hierdurch sowie durch die entsprechend dem taktischen Grundkonzept entfallende Einbindung in die Grundeinheit reduziert sich die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge deutlich (von derzeit rund 4.500 Einsätzen p.a. für 3 fest besetzte Fahrzeuge auf zukünftig schätzungsweise rund 3.500 Einsätze p.a. mit 5 fest besetzten Fahrzeugen). Damit stehen die Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur Verfügung. Diese im Folgenden beschriebenen Springerfunktionen sind in einem durchgehenden Controlling zu überprüfen.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 5 x 2 Funktionen Kleinalarmfahrzeuge

(SONDER-)LÖSCHMITTEL / VERKEHRSABSICHERUNG Zur Bereitstellung von (Sonder-)Löschmitteln werden auf den Feuerwachen 1 und 4 ein SLF bzw. TLF vorgehalten. Gleichzeitig dient das Fahrzeug auf Feuerwache 4 als Verkehrssicherungskomponente (Zugfahrzeuge für die Verkehrssicherungsanhänger) für Einsätze auf den Bundesautobahnen und Schnellstraßen. Aufgrund der zu erwartenden geringeren Frequenz der Kleineinsatzfahrzeuge auf diesen Wachen soll hier zukünftig eine kombinierte Vorhaltung erfolgen und die Fahrzeuge durch die Besatzung der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden. Zusätzlich ist eine verstärkte Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in den Bereichen Löschwasserbereitstellung und Verkehrsabsicherung vorgesehen (s. Abs. 5.5 und 6.2).

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 2 x 0 Funktionen SLF bzw. TLF auf den Feuerwachen 1 und 4 [Springerfunktion Klaf]

SCHWERE TECHNISCHE HILFELEISTUNG Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der schweren technischen Hilfeleistung wird ein umfangreich ausgestatteter Rüstwagen und ein Feuerwehrkran vorgehalten. Diese Vorhaltung ist auf Basis des Gefahrenpotenzials und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Fahrzeuge erfordern ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung, die nur durch einen begrenzten Mitarbeiterpool absolviert werden können. Deshalb ist eine Besetzung dieser Fahrzeuge durch 4 Sonderfunktionen auf der Feuerwache 4 erforderlich.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 4 Funktionen Schwere Technische Hilfeleistung (RW und FwK) auf der Feuerwache 4

ABC-GEFAHRENABWEHR Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr wird u. a. ein umfangreich ausgestatteter Gerätewagen Gefahrgut und ein Gerätewagen Mess vorgehalten. Diese Vorhaltung ist auf Basis des Gefahrenpotenzials bedarfsgerecht. Damit diese wesentliche Sondertechnik für derartige Einsätze zeitnah zur Verfügung steht und auch unabhängig von den Grundschutzfunktionen der Einsatzstelle zugeführt werden kann, sind hierfür auf der Feuerwache 1 weiterhin insgesamt 4 Sonderfunktionen erforderlich.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 4 Funktionen ABC-Gefahrenabwehr (GW-G und GW-Mess) auf der Feuerwache 1

ATEMSCHUTZ/WASSERRETTUNG/TAUCHEN Die Vorhaltung einer Taucheinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpotenzials (insb. Main-Donau-Kanal mit Hafen und Pegnitz) und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Vorhaltung erfolgt auf der Feuerwache 4, sodass die notwendigen 4 ausgebildeten Taucher in Verbindung mit einer Springerfunktion aus dem Grundschutz für einen Einsatz zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll durch diese Sonderfunktionen auch die einsatzbedingte Atemschutzlogistik bedient werden.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 3 Funktionen Atemschutz/Wasserrettung (GW-AW) auf der Feuerwache 4

(zzgl. 1 Springerfunktion aus Grundschutz für Tauchen)

HÖHENRETTUNG Die Vorhaltung einer Höhenrettungseinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpotenzials (z. B. Rettung aus besonderen Höhen und Tiefen sowie in schwierigem Gelände) und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Vorhaltung soll weiterhin auf der Feuerwache 2 erfolgen. Aufgrund der Einsatzfrequenz dieser Einheit ist eine kombinierte Wahrnehmung mit den Grundschutzfunktionen möglich.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Höhenrettung auf der Feuerwache 2 [Springerfunktion Grundschutz]

UNTERSTÜTZUNG LEITSTELE / EINSATZLEITWAGEN 2 Entsprechend des Konzeptes für die ILS Nürnberg soll eine Unterstützung bei einem erhöhten Notrufaufkommen durch die Berufsfeuerwehr erfolgen. Die entsprechende Qualifikation des Personals ist derzeit auf der Feuerwache 5 mit der Redundanzleitstelle gegeben. Auch nach dem Neubau der ILS und der Verlagerung der Redundanzleitstelle in die bisherigen Räumlichkeiten der ILS soll diese Aufgabe weiterhin durch die Feuerwache 5 wahrgenommen werden. Um eine Unterstützung der Einsatzleitung an der Einsatzstelle bei größeren und / oder komplexen Einsatzlagen gewährleisten zu können, ist an der Feuerwache 5 der Einsatzleitwagen stationiert. Aufgrund der Einsatzfrequenz dieses Fahrzeuges sowie der reduzierten Frequenz des Kleinalarmfahrzeuges ist weiterhin eine kombinierte Wahrnehmung möglich und das Fahrzeug kann durch die Besatzung der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen ELW 2 auf der Feuerwache 5 [Springerfunktion Klaf]

RETTUNGSDIENST / MANV Im Rettungsdienst wird weiterhin auf der Feuerwache 1 ein Rettungswagen für den Spitzenbedarf rund-um-die-Uhr in Springerfunktion besetzt. (Der Besetzungsumfang wurde im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung aus dem IST übernommen.) Zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei Einsatzlagen mit einer größeren Anzahl verletzter oder Betroffener Personen (MANV) wird auf der Feuerwache 1 weiterhin ein AB-San vorgehalten und durch die Berufsfeuerwehr in Springerfunktion besetzt.

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Spitzenbedarf RTW auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion] ○ 0 Funktionen MANV auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion]

WEITERE SONDERFAHRZEUGE / LOGISTIK Für die Zuführung weiterer Sonderfahrzeuge (insb. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern) ist in der abschließenden Gesamtbetrachtung an den Feuerwachen 1 und 4 ein hinreichender Funktionspool aus Sonderfunktionen gegeben. Die Zuführung soll dabei auch durch die Sonderfunktionen erfolgen, die für das jeweilige Einsatzszenario in ihrer eigentlichen Funktion nicht benötigt werden (Duplizität von 2 Sondereinsätzen sehr gering).

+

Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Sonderfahrzeuge (WLF) / Logistik auf den Feuerwachen 1 und 4 [Springerfunktion Sonderfunktionen]

+

Gesamtsumme Sonderfunktionen 21 Funktionen

5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie auch für folgende Bereiche von besonderer Wichtigkeit: ○ besondere Szenarien und Szenarien in Sonderobjekten ○ zeitliche Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) ○ Großschadensereignisse Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip für die Freiwillige Feuerwehr weiterhin umgesetzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr soll auch zukünftig immer zum Einsatz kommen, wenn sie ○ schneller, ○ spezieller oder ○ verstärkend wirken kann.

EINHALTUNG DER PLANUNGSZIELE

In den nördlichen, südlichen und östlichen Randbereichen kann die Berufsfeuerwehr entsprechend den Ableitungen in Abs. 4.6 die Einsatzstellen nicht innerhalb der definierten Eintreffzeit von 10 Minuten erreichen. Deshalb ist hier die Freiwillige Feuerwehr zur Einhaltung der Planungsziele von besonderer Bedeutung. In den weiteren Bereichen stellt die Freiwillige Feuerwehr die Anforderungen an die 2. Eintreffzeit sicher. Damit dies in den Randbereichen weiterhin zuverlässig möglich ist, sollen zukünftig insbesondere im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber (mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte) bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen neben der parallelen Alarmierung von

Berufsfeuerwehr und örtlich zuständiger Freiwilliger Feuerwehr zusätzlich auch benachbarte Einheiten eingebunden werden. Organisatorisch sollen die folgenden gemeinsamen Ausrückbereiche gebildet werden: ○ Nord (FF Großgründlach, FF Neunhof, FF Boxdorf) ○ Süd (FF Katzwang, FF Kornburg, FF Worzeldorf) ○ Ost (FF Fischbach, FF Brunn) Neben den Stärkeanforderungen sind in den Planungszielen auch entsprechende Qualifikationen für die einzelnen Eintreffzeiten definiert (z. B. 4 Atemschutzgeräteträger in der 1. Eintreffzeit). Die tatsächliche Erfüllung kann aufgrund fehlender Dokumentationen zu den Qualifikationen nicht ermittelt werden. Die grundsätzliche Qualifikationsausstattung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zeigt aber insbesondere im Bereich der (tauglichen) Atemschutzgeräteträger eher eine geringe Zahl. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit begrenzt ist. Um zuverlässig auch die Qualifikationsanforderungen erfüllen zu können, ist diese Begrenzung aufzuheben und zukünftig die Anzahl der Atemschutzgeräteträger in den Einheiten zu erhöhen. Gegebenenfalls ist hierzu im Bereich der Berufsfeuerwehr zur Durchführung von Lehrgängen und der regelmäßigen Atemschutzübungen zusätzliches Personal erforderlich. Dies ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu ermitteln.

MITGLIEDERWERBUNG UND FÖRDERUNG EHRENAMT

In vielen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr ist mit den vorhandenen Aktiven Kräften und den Angehörigen der Jugendfeuerwehr zukünftig mit sinkenden Mitgliederzahlen zu rechnen. Die folgende Tabelle beschreibt die Prognose für die einzelnen Einheiten. Ohne farbliche Kennzeichnung entspricht einer hinreichenden und dunkelrot einer nicht hinreichenden Anzahl und Altersstruktur.

Anzahl

Anzahl Durchschnitts- Jugend- Verhältnis JF / Anteil

Einheit Ausscheidene

Aktive alter feuerwehr FF Ausscheidende

5 Jahre

FF Höfles 29 44 9 31% 6 21%

FF Großgründlach 39 32 13 33% 1 3%

FF Boxdorf 37 31 12 32% 0 0%

FF Buch 42 42 - 0% 12 29%

FF Neunhof 51 36 3 6% 6 12%

FF Almoshof 41 40 12 29% 5 12%

FF Buchenbühl 29 31 10 34% 1 3%

FF Laufamholz 32 32 2 6% 1 3%

FF Brunn 27 41 - 0% 5 19%

FF Fischbach 39 36 3 8% 3 8%

FF Altenfurt 44 31 10 23% 3 7%

FF Moorenbrunn 31 37 8 26% 1 3%

FF Worzeldorf 43 38 10 23% 9 21%

FF Kornburg 25 40 3 12% 4 16%

FF Katzwang 43 39 9 21% 8 19%

FF Gartenstadt 47 36 7 15% 4 9%

FF Werderau 30 37 5 17% 4 13%

FF Eibach 38 37 4 11% 5 13%

Tab. 25: Prognose der FF-Einheiten

Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalfördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbestandes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass heutzutage sowohl professionelle Werbemaßnahmen als auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung erforderlich sind, zum Beispiel über Präsenz im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. Dafür ist eine adäquate Personal- und Finanzausstattung erforderlich. Der Umgang mit sozialen Medien erfordert eine hohe Sensibilität der betreuenden Personen im Hinblick auf problematische Teilbereiche von Webauftritten, ermöglicht jedoch bei vergleichsweise geringem Aufwand das Erreichen von zahlreichen Menschen. Ggf. ist es sinnvoll, Werbemaßnahmen verstärkt auch auf bislang unterrepräsentierte Zielgruppen, z. B. Frauen, und im Hinblick auf die Tagesverfügbarkeit auszurichten. Die Einführung von Aufwandsentschädigungen oder Ermäßigungen für ehrenamtliche Kräfte bei öffentlichen Einrichtungen, im ÖPNV oder Sporteinrichtungen können als Anreiz zur Gewinnung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte sowie zur Motivationssteigerung der bereits aktiven Kräfte beitragen. Weitere denkbare Maßnahmen wären die besondere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Vergabe von Bau- oder Kitaplätzen (Schutz vor Abwanderung). Neben der Attraktivitätssteigerung können einzelne Maßnahmen weitere Vorteile für den Einsatzdienst bringen, z. B. ist durch freien Eintritt zu Schwimmbädern auch der Erhaltung und Steigerung der Fitness bedacht. Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung und Förderung der Jugend- und Kinderfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit. Für eine Mitgliederwerbung im Bereich der Jugendfeuerwehr ist eine ansprechende und bedarfsgerechte Infrastruktur erforderlich. In benachbarten Einheiten mit keinen oder nur sehr weniger Jugendlichen soll die Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit geprüft werden. Eine größere Gruppengröße verbessert die Übungsund Ausbildungsmöglichkeiten. Eine Mitgliederwerbung kann auch im Rahmen der Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten erfolgen. Zur Koordination der Maßnahmen und Nachverfolgung des Erfolgs soll ein Arbeitskreis „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“ etabliert werden. In den Einheiten ist auf eine Erhöhung der Anzahl des Personals mit den entsprechenden Schlüsselqualifikationen hinzuwirken (v. a. im Hinblick auf die Atemschutzgeräteträger). Der Stand der Ausbildungen in den einzelnen Einheiten ist weiterhin kontinuierlich zu überwachen (Qualifikations- und Ausbildungskonzept). Bei Bedarf sind individuelle Maßnahmen zu definieren, um die erforderlichen Qualifikationsverteilungen beizubehalten bzw. zu erreichen. Vor allem bei der Tauglichkeit für einen Atemschutzeinsatz kann das auch Maßnahmen im Bereich „Fitness“ beinhalten. Es ist rechtzeitig vor (z. B. altersbedingtem) Ausscheiden von Funktionsträgern auf die Nachqualifikation von neuen Kräften hinzuwirken. Zur Durchführung einer zeitgemäßen Standortausbildung und der notwendigen Verwaltungsarbeit ist die Ausstattung der Einheiten mit einer angemessenen EDV-Ausstattung (u. a. Beamer, PC, Internetzugang) und einem einheitlichen Verwaltungsprogramm zielführend. Eine intensive Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Verwaltungsarbeit entlasten und fördern somit auch das Ehrenamt. Entsprechende Maßnahmen sollen in der Organisationsuntersuchung geprüft werden.

ÜBERNAHME VON SONDERAUFGABEN

Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen. Die folgenden Sonderaufgaben sollen weiterhin von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt werden: ○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach) ○ Strahlenschutz ○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz) ○ Verpflegung (LZ Werderau) ○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz ○ ELW 2 als Redundanz ○ Drohnen ○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn) ○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf) ○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang) ○ Strom Zusätzlich sollen die Sonderaufgaben ○ Wasserversorgung ○ Verkehrsabsicherung von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Voraussetzung für die vollumfängliche Aufgabenübernahme ist eine entsprechende Fahrzeugausstattung und Stellplatzvorhaltung in den Feuerwehrhäusern. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Kapitel 4 und 6 beschrieben.

5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT

Feuerwache 1 Feuerwache 5
Führung 0 | 2 | 1 I-Dienst 0 | 0 | 1 Wachzentrale Führung 0 | 0 | 1 Wachzentrale
Grundschutz 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK Grundschutz 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK
Sonderfunktionen 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 GW-G 0 | 0 | 2 GW-Mess 0 | 0 | 0 SLF [SpFu Klaf] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFu] Sonderfunktionen 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf]
SUMME = 0 | 3 | 19 = 22 Fu. SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu.
GESAMTSUMME = 3 | 5 | 83 = 91 Fu.

Feuerwache 2

Führung 1 | 0 | 1 D-Dienst 0 | 0 | 1 Wachzentrale

Grundschutz 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK

Sonderfunktionen 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 0 GW-HörG [SpFu]

SUMME = 1 | 1 | 15 = 17 Fu.

Feuerwache 3

Führung 0 | 0 | 1 Wachzentrale

Grundschutz 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK

Sonderfunktionen 0 | 0 | 2 Klaf

SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu.

Feuerwache 4

Führung 0 | 0 | 1 Wachzentrale

Grundschutz 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK

Sonderfunktionen 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 4 Schwere THL 0 | 0 | 3 GW-AW 0 | 0 | 0 TLF [SpFu Klaf] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu]

SUMME = 0 | 1 | 21 = 22 Fu.

Abb. 52: SOLL-Funktionsbesetzungsplan Legende x Rund-um-die-Uhr-Funktion x | x | x Funktionsaufteilung: QE 4 | QE 3 | QE 2

+

Insgesamt sind durch die Berufsfeuerwehr zukünftig 91 Funktionen zu besetzen.

Zentrale Grund- Sonder- Differenz Sonder- Aufteilung der Funktionen in…

Feuerwache SOLL-Summe

Führung schutz funktionen SOLL-IST aufgabe … QE 4 / QE 3* … QE 2

Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19

Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15

Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14

Schwere THL,

Feuerwache 4 1 12 9 22 -3 Wasserrettung, 1 21

Atemschutz

Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14

Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83

Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3

Tab. 26: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung*

Die definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Unterbesetzungen führen zu einer Sicherheitseinschränkung, da die entsprechend der Bedarfsplanung erforderlichen Funktionen nicht zur Verfügung stehen. Überbesetzungen stellen eine eingehschränkte Wirtschaftlichkeit dar bzw. führen bei einer passenden Personalausstattung zu Unterbesetzungen an anderen Tagen. Deshalb sind entsprechende Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfügbarkeit von Kräften in Verfügerschichten zur Kompensation von tagesaktuellen (insb. krankheitsbedingten) Ausfällen, entsprechende Dienstplanregelungen zur Kompensation

*) Die Umsetzung der Besetzung und Aufteilung zwischen Wachabteilungen und Mischdienst ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu diskutieren.

von mittelfristigen Ausfällen (z. B. durch Fortbildungen oder längerfristige Krankheiten)). Die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen und die hierzu ggf. erforderliche (zusätzliche) Personalausstattung ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu betrachten. Durch die Reduktion der Funktionsstärke auf den Feuerwachen 1 und 4, auf denen ein Großteil der Werkstätten untergebracht sind, reduziert sich auch das Potenzial an möglicher Zuarbeit aus den Wachabteilungen. Deshalb ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu überprüfen, ob auch mit der zukünftigen Besetzung der Feuerwehwachen noch ein hinreichendes Potenzial für die Werkstättenarbeit zur Verfügung steht oder ggf. zusätzliches Personal in den Werkstätten erforderlich ist.

VERÄNDERUNG IN DER FUNKTIONSVORHALTUNG BERUFSFEUERWEHR

Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur ergeben sich folgende konkrete Veränderungen in der Funktionsvorhaltung: ○ Anpassung des taktischen Grundkonzeptes ̶ Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz + 5 Funktionen rund-um-die-Uhr (Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) ̶ Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen - 2 Funktionen rund-um-die-Uhr (Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) ○ Besetzung Kleinalarmfahrzeug auf allen Feuerwachen + 4 Funktionen rund-um-die-Uhr (Verteilung der Einsatzbelastung der Fahrzeuge) ○ Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen - 4 Funktionen rund-um-die-Uhr (Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf)

MAßNAHMENÜBERSICHT „EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG“

Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur und zur Funktionsverhaltung ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:

V erän d eru n g

Th em

a

M aß n ah m e

P rio rität

Fu n ktio n en

A n p assu n g d er Fü h ru n gso rgan isatio n G ru n d sch u tz (Ein fü h ru n g sep arater Zu gfü h rer m it Fü h ru n gsassisten t/-geh ilfe) A n p assu n g d er B esetzu n g vo n Lö sch fah rzeu gen (Ein h eitlich e B esetzu n g je Feu erw ach e m it 2 Lö sch fah rzeu gen m it 4 Fu n ktio n en ) Feste B esetzu n g K lein alarm fah rzeu g Feu erw ach e 1 (En tlastu n g K lein alarm fah rzeu g Feu erw ach e 3 ) Feste B esetzu n g K lein alarm fah rzeu g Feu erw ach e 4 (V erein h eitlich u n g d es K o n zep tes) V erzah n u n g d er B esetzu n g vo n So n d erfah rzeu gen (Sp rin gerb esetzu n g vo n TLF/SLF d u rch K laf) C o n tro llin g d er Ein satzb ealstu n g d er So n d erfah rzeu ge (in sb . K lein alarm fah rzeu ge u n d Sp rin gerfu n ktio n en ) U m setzu n g vo n M aß n ah n ah m en zu r K o m p en satio n vo n ku rz- u n d m ittelfristigen A u sfällen (u .a. V erfü gerd ien ste, en tsp rech en d e D ien stp lan regelu n gen ) D u rch fü h ru n g ein er O rgan isatio n su n tersu ch u n g zu r A b leitu n g d er o rgan isato rsich en u n d p erso B ed arfsp lan u n g an d ie B eru fsfeu erw eh r n ellen A n fo rd eru n gen

B F_1

svo rh

altu

m ittelfristig

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ktio

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m ittelfristig

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Fu

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ktio

n

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m ittelfristig

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Fu

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g

m ittelfristig

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ku rzfristig

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B F_8 Fu

Fu n

n ktio

ktio n

n

svo rh

altu n

n g

g

ku rzfristig

Tab. 27: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung“ N r.

Th em

a

M aß n ah m e

P rio rität

P aralellalarm ieru n g vo n Ein h eiten im A u ß en b ereich b ei zeitkritisch en b zw . p lan u n gszielrelevan

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ku rzfristig

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illige Feu

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Steigeru n g d er A n zah l (tau glich er) A tem sch u tzgeräteträger in d en En h eiten

m ittelfristig

M aß n ah m en zu r M itglied erw erb u n g d er Freiw illigen Feu erw eh r u n d Fö rd eru n g Eh ren am t

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Freiw

illige Feu

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P rü fu n g d er M ö glich keit ein er gem ein sam en Ju gen d arb eit ein zeln er Ein h eiten

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Freiw

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Etab lieru n g eien s A rb eitskreises „M itglied erw erb u n g u n d Fö rd eru n g Eh ren am t“ ten Ein sätzen

FF_5 Freiw

Freiw

illige Feu

erw eh

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m ittelfristig

Tab. 28: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr“

Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. N r.

6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG

In diesem Kapitel wird die Fahrzeug- und Technikausstattung der Feuerwehr betrachtet und das SOLL- Konzept für zukünftige Beschaffungen dargestellt. Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten sowie der Sonderfahrzeuge und aufgeteilt auf die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten aus den Anforderungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarf aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen.

6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR

FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR IM IST-ZUSTAND

An allen Standorten der Berufsfeuerwehr werden die Grundschutzkomponenten entsprechend der Funktionsbesetzung vorgehalten. Sonderfahrzeuge sind entsprechend der Sonderaufgaben auf die einzelnen Wachen verteilt. In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr dargestellt. Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht aufgeführt. (IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023)

Geräte- (Hilfe- Mann- Gesamt- Tanklösch- Hub- wagen, sonstige

Einheit / leistungs-) Führungs- Rüst- schafts- summe Abroll-

fahrzeuge rettungs- Mehr- Fahr- Anhänger Boote

Standort Lösch- fahrzeuge wagen transport- Fahrzeuge behälter

(Trupp) fahrzeuge zweck- zeuge fahrzeuge fahrzeuge fahrzeuge

Feuerwache 1 3 5 1 2 - 6 1 2 20 3 7 -

Feuerwache 2 2 5 - 1 - 5 - - 13 - - -

Feuerwache 3 2 6 - 1 - 2 - - 11 4 - -

Feuerwache 4 3 8 1 3 2 11 2 3 33 3 5 2

Feuerwache 5 3 3 - 1 - 2 1 - 10 - - -

Integrierte Leitstelle - 1 - - - - 1 - 2 - - -

Ausbildung 5 - - - - 2 5 1 13 1 - -

Summe 18 28 2 8 2 28 10 6 102 11 12 2

Tab. 29: Analyse der Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand

FAHRZEUG-SOLL-KONZEPT BERUFSFEUERWEHR

EINLEITUNG Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes.

Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge: ○ Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: ̶ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein ̶ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein ̶ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgesehen werden sollte.

GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN Aus der Standortstruktur und der definierten Funktionsvorhaltung resultiert folgende Fahrzeuggrundausstattung der Berufsfeuerwehr: ○ Für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind pro Wache im Grundschutz ELW, HLF und DLK entsprechend der Funktionsvorhaltung erforderlich. ○ Für die Funktionen Inspektions- und Direktionsdienst ist jeweils ein ELW 1 erforderlich. Für die Grundschutzkomponenten ist eine entsprechende Anzahl an Reservefahrzeugen erforderlich, um eine durchgehende Verfügbarkeit auch bei technischen Defekten oder Werkstattaufenthalten (z. B. Wartung) zu gewährleisten. Hierbei kann auch eine gewisse Überschneidung mit Ausbildungsfahrzeugen erfolgen (insb. bei ELW 1 und DLK 23). ○ 2 Führungsfahrzeuge (ELW 1) ○ 5 Hilfeleistungslöschfahrzeuge ○ 2 Hubrettungsfahrzeuge Die Feuerwehr Nürnberg führt zentral für die Berufsfeuerwehr im Einsatzdienstbereich und in der Leitstelle (Feuerwehrgrundlagen und medizinische Anpassungsausbildung) die gesamte Grundlagenausbildung für die 2. QE durch. Weiterhin wird für die Freiwillige Feuerwehr Nürnberg ebenfalls die Grundlagenausbildung bis zur Zugführerqualifikation regelmäßig angeboten. Geplant wird künftig die weitere Standardisierung der Fortbildung der Berufsfeuerwehr. Deshalb sind folgende Grundschutzfahrzeuge erforderlich (neben Fahrzeugen für den Dienstbetrieb der Aus- und Fortbildung (MTF, GW-L)): ○ 1 Führungsfahrzeug (ELW 1) ○ 6 Hilfeleistungslöschfahrzeuge ○ 1 Hubrettungsfahrzeug Für die Aus- und Fortbildung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr sind möglichst aktuelle Einsatzfahrzeuge (neueste Fahrzeuggeneration) notwendig, damit die künftigen Einsatzkräfte adäquat

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Tab. 30: Fahrzeugausstattung Grundschutzkomponenten BF

ausgebildet und bestehende Einsatzkräfte entsprechend geschult werden. Weitere Sonderfahrzeuge werden bedarfsabhängig aus dem Fahrzeugreservebestand der Feuerwehr für die Aus- und Fortbildungszwecke genutzt.

+

Hierdurch ergibt sich folgender Gesamtbedarf an Grundschutzkomponenten: ○ Führungsfahrzeuge: 10 Fahrzeuge (+ 6 ggü. IST-Zustand) ○ Hilfeleistungslöschfahrzeuge: 21 Fahrzeuge (+ 3 ggü. IST-Zustand) ○ Hubrettungsfahrzeuge: 8 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand)

SONDERFAHRZEUGKONZEPT Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt/Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. In der folgenden Tabelle ist deshalb ein Sonderfahrzeugkonzept auf Basis der derzeitigen IST-Vorhaltung und der elementaren Ausstattung aufgrund des in Kapitel 5 abgeleiteten taktischen Gesamtkonzeptes (Sonderaufgaben der Wachen und Verteilung der Sonderfunktionen) dargestellt. In Bezug auf den Neubau der Feuerwache 3 und das bauliche Gesamtkonzept für die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr kann ggf. eine Verlagerung von Sonderfahrzeugen und -technik erforderlich oder sinnvoll sein. Der Bedarf an Dienstfahrzeugen (Personentransport und Kommandowagen) sowie Fahrzeuge für die Fachabteilungen hängt stark von der rückwärtigen Organisation ab und ist deshalb hier nicht dargestellt. In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffungen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig werden, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffungen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dargestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu ermitteln. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 14 Fahrzeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs.

IST 2024 SOLL

Einheit /

Bemerkung

Standort Alter Maßnahme

Fahrzeug Baujahr Fahrzeug [Jahre] im Jahr

- - - Klaf offen -

SLF 1999 25 SLF 2026 -

GW-Mess 2000 24 GW-Mess - Bundesfahrzeug

GW-Mess 1992 32 GW-Mess 2026 -

GW-G 2022 2 GW-G offen -

GW-T 1 1998 26 VS-L 2024 Ersatzbeschaffung läuft

WLF 2019 5 WLF 2037 -

WLF 2013 11 WLF 2037 -

AB-CO2 1982 42 AB-CO2 nach Zustand -

Feuerwache 1

AB-Rüst/Schiene 1985 39 AB-Rüst/Schiene nach Zustand -

AB-SAN 1991 33 AB-SAN nach Zustand -

AB-Schaum 1985 39 AB-Schaum nach Zustand -

AB-Schlauch 1979 45 AB-Schlauch nach Zustand -

AB-Tank 1978 46 AB-Tank nach Zustand -

AB-Transport 1977 47 AB-Transport nach Zustand -

FwA-LG 1967 57 FwA-LG nach Zustand -

FwA-Lima 1985 39 FwA-Lima nach Zustand -

FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand -

Klaf 2019 5 Klaf 2034 -

GW-Hygiene 2023 1 GW-Hygiene offen -

Feuerwache 2

GW-Hörg 2001 23 GW-Hörg 2027 -

GW-L1 2013 11 GW-L1 nach Zustand -

Klaf 2019 5 Klaf 2034 -

GW-T (Dekon P) 2001 23 GW-Dekon P nach Zustand -

FwA-Entsorgung 1996 28 FwA-Entsorgung nach Zustand -

Feuerwache 3

FwA-Mobmatic 1990 34 FwA-Mobmatic nach Zustand -

FwA-Ölsperre 1992 32 FwA-Ölsperre nach Zustand -

FwA-Separator 1993 31 FwA-Separator nach Zustand -

TLF 24/50 2001 23 TLF 4000 2026 -

FwK 50 2023 1 FwK 50 offen -

GW Funk 2008 16 GW Funk nach Zustand -

GW-AW 2011 13 GW-AW 2036 -

GW-AW 1998 26 GW-AW 2026 -

GW-T 2005 19 GW-T nach Zustand -

VS-L 2022 2 VS-L - Landesfahrzeug

GW-Kran 1999 25 GW-Kran 2026 -

RW 2022 2 RW 2037 -

RW 2010 14 RW 2028 Reservefahrzeug

Klaf 2019 5 Klaf 2034 -

Klaf 2019 5 Klaf 2034 Reservefahrzeug

Feuerwache 4

WLF 2022 2 WLF 2037 -

WLF 2022 2 WLF 2037 -

AB-LWF 2013 11 AB-LWF nach Zustand -

AB-Mulde 2010 14 AB-Mulde nach Zustand -

AB-Mulde 1981 43 AB-Mulde nach Zustand -

AB-Transport 2004 20 AB-Transport nach Zustand -

AB-Wasser 2017 7 AB-Wasser nach Zustand -

FwA-MZB 2019 5 FwA-MZB nach Zustand -

FwA-Notstrom ILS 2018 6 FwA-Notstrom ILS nach Zustand -

FwA-RTB 2 2017 7 FwA-RTB 2 nach Zustand -

FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand -

VSA 2019 5 VSA nach Zustand -

ELW 2 2021 3 ELW 2 2036 -

Feuerwache 5 Klaf 2019 5 Klaf 2034 -

GW BSU 2009 15 GW BSU nach Zustand -

Kombi-Ausbildung 1999 25 MZF nach Zustand -

Ausbildung (Abt.3) GW-L1 2019 5 GW-L1 nach Zustand -

LKW-Ausbildung 2001 23 GW-L1 nach Zustand -

Abb. 53: SOLL-IST-Vergleich Sonderfahrzeugkonzept Berufsfeuerwehr

Erläuterungen zur Tabelle

Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifischen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge: ≥ 10 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeugen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fortschreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen.

*) In Anlehnung an den Stadtratsbeschluss vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein **) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF

6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR

FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR IM IST-ZUSTAND

An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfeleistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr dargestellt. (IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023)

Löschfahrzeuge

Spezial-Fahrzeuge

(Staffel oder Gruppe)

Gesamt-

Einheit / davon mit Geräte- Mann- summe

Standort ohne Wasser- Wasser- Summe Hilfe- Tanklösch- Hub- Rüst- wagen, schafts- sonstige Fahrzeuge Wasser- tank tank Lösch- fahrzeuge rettungs- Mehr- Fahr- Anhänger Boote leistungs- wagen transporttank ≤1.000l >1.000l fahrzeuge (Trupp) fahrzeuge zweck- zeuge satz fahrzeuge fahrzeuge

FF Höfles - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -

FF Großgründlach - 1 1 2 1 - - - - - - 2 - -

FF Boxdorf - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - -

FF Buch - - 1 1 - - - - - - - 1 - -

FF Neunhof - 1 - 1 1 - - - - 1 - 2 1 -

FF Almoshof - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - -

FF Buchenbühl - 2 - 2 1 - - - - - - 2 - -

FF Laufamholz - 1 1 2 1 - - - 1 - 1 4 - -

FF Brunn - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -

FF Fischbach - 1 1 2 - - - - 1 - - 3 - -

FF Altenfurt - 1 - 1 - - - 1 - - - 2 - -

FF Moorenbrunn - - 2 2 - - - - 1 - - 3 - -

FF Worzeldorf - 1 1 2 - - - 1 - - 1 4 - -

FF Kornburg - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -

FF Katzwang - 1 1 2 - - - - - - - 2 1 -

FF Gartenstadt - 1 1 2 1 - - - 1 1 - 4 - -

FF Werderau - 1 1 2 - - - - - - 1 3 1 -

FF Eibach - 1 - 1 1 - - - - - - 1 - 1

Summe 0 15 12 27 6 0 0 2 6 2 3 40 3 1

Tab. 31: Analyse der Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand

FAHRZEUG-SOLL-KONZEPT FREIWILLIGE FEUERWEHR

Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden: ○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwillige Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. ○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. ○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. angepasst werden. Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge: ○ Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z. B. LF) beträgt in der Regel 20 - 25 Jahre, Kleinfahrzeuge haben erfahrungsgemäß kürzere Laufzeiten. Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand. ○ Beispielsweise müssen häufig eingesetzte Fahrzeuge (z. B. Erstangriffsfahrzeuge) teilweise früher ersatzbeschafft werden. Bei Fahrzeugen, die seltener genutzt werden, sind je nach Nutzung (u. a. auch abhängig von Unterbringung und Pflege) und je nach Fahrzeugtyp teilweise auch mehr als 25 Jahre als planerischer Wert möglich. ○ Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2012 soll kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg älter als 25 Jahre sein In der Spalte „SOLL“ der folgenden Tabelle des Fahrzeugkonzeptes (Tab. 32) sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffungen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig werden, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffungen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dargestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu ermitteln. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahrzeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen. Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgesehen werden sollte.

Abbildung 50

Tab. 32: SOLL-IST-Vergleich Fahrzeugkonzept Freiwillige Feuerwehr*

*) Das Fahrzeug ist primär für die Bereitstellung einer größeren Wassermenge insb. außerhalb befestigter Straßen und Wege sowie zur Vegetationsbrandbekämpfung vorgesehen. Damit entspricht es den Normanforderungen eines TLF 3000. Gleichzeitig ist für die FF Großgründlach für das nördliche Stadtgebiet (insb. Autobahn) die Stationierung eines VSA sinnvoll. Als Zugfahrzeug ist die Gesamtmasse eines TLF 4000 aufgrund der erhöhten Sicherheit bei Absperrmaßnahmen besser geeignet.

Erläuterungen zur Tabelle

Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifischen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge: hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeugen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fortschreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen.

6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT

FAHRZEUGBESCHAFFUNGSBEDARF BERUFSFEUERWEHR

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: ○ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein ○ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein ○ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein

GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN Folgende zusätzliche Fahrzeugvorhaltungen sind im Bereich der Grundschutzkomponenten der Berufsfeuerwehr erforderlich: ○ 6 Führungsfahrzeuge (für zusätzliche Führungsdienste) ○ 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (für Anpassung taktisches Grundkonzept und Ausbildung)

SONDERFAHRZEUGE Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich in den nächsten 5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 14 Fahrzeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs. Über die dargestellten Fahrzeuge hinaus können in Bezug auf die Einsatzplanung oder Veränderungen des Gefahrenpotenzials Bedarfe für weitere Sondertechnik und Sonderfahrzeuge entstehen. Zusätzlich besteht der Bedarf zur Vorhaltung von Dienstfahrzeugen für die rückwärtigen Aufgabenbereiche.

FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR

Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden: ○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. ○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. ○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. angepasst werden. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahrzeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen.

MAßNAHMENÜBERSICHT „FAHRZEUGE UND TECHNIK“

Aus der SOLL-Konzeption zur Fahrzeugvorhaltung ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:

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Tab. 33: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"*

Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.

*) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2) N r.

7 ANLAGEN

ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN AAO .............................................................................................................. Alarm- und Ausrückeordnung AAP ................................................................................................................... Ausnahme-Abfrage-Plätze ABC ....................................... Atomare, biologische und chemische Gefahren, alternativ CBRN-Gefahren AG ........................................................................................................................................ Arbeitsgruppe AGBF .................................................................... Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGT ..................................................................................................................... Atemschutzgeräteträger AuF ............................................................................................................................ Aus- und Fortbildung BAB ................................................................................................................................. Bundesautobahn BauGB ................................................................................................................................ Baugesetzbuch BayFwG ........................................................................................................ Bayerisches Feuerwehrgesetz BevS ............................................................................................................................ Bevölkerungsschutz BF ..................................................................................................................................... Berufsfeuerwehr BImSchV ......................................................................... Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz CBRN ............ Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen CSA ...................................................................................................................... Chemikalienschutzanzug DB AG ............................................................................................................................ Deutsche Bahn AG DGUV ......................................................................................... Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DIN .................................................................................................... Deutsches Institut für Normung e. V. Dispositionszeit ................................................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr DME ................................................................................................................... Digitale Meldeempfänger Eintreffzeit ......... Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle ETZ ............................................................................................................................................ Eintreffzeit Ew .............................................................................................................................................. Einwohner FBV ...................................................................................................... Verordnung über die Feuerbeschau Fe. ............................................................................................................................................. Feiertag(e) FF ..............................................................................................................................Freiwillige Feuerwehr FM (Sb) ......................... Feuerwehrmann (Sammelbegriff, steht für dienstgrad- und geschlechtsneutral) FMS ................................................................................................................................ Funkmeldesystem FS ........................................................................................................................................... Führerschein FüAss .............................................................................................................................. Führungsassistent Funktion(en) / Fu. .............................................................. Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird. Fw .............................................................................................................................................. Feuerwehr FW .......................................................................................................................................... Feuerwache FwDV ........................................................................................................... Feuerwehrdienstvorschrift(en) FWGH.......................................................................................................................Feuerwehrgerätehaus G 26.3 ......................................................Arbeitsmedizinischer Grundsatz 26 (Atemschutzuntersuchung) GAMS ....................................................................... Feuerwehr-Merkregel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung, Spezialkräfte anfordern GF ....................................................................................................................................... Gruppenführer GKL ...................................................................................................................................... Gebäudeklasse

Hilfsfrist ............................................................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle ICE .................................................................................................................................... Intercity-Express ILS ............................................................................................................................... Integrierte Leitstelle JF ..................................................................................................................................... Jugendfeuerwehr KatS ............................................................................................................................. Katastrophenschutz LBO .............................................................................................................................. Landesbauordnung Ma ............................................................................................................................................. Maschinist MANV ...................................................................................... Massenanfall von Verletzten (Einsatzlage) MBO .............................................................................................................................Musterbauordnung NN ........................................................................................................................................... Normal-Null NRW .......................................................................................................................... Nordrhein-Westfalen OG ........................................................................................................................................ Obergeschoss ÖPNV ..................................................................................................... Öffentlicher Personennahverkehr PK ....................................................................................................................................... Planungsklasse PSA .............................................................................................................. Persönliche Schutzausrüstung QE ............................................................................................................................... Qualifikationsebene RD ....................................................................................................................................... Rettungsdienst SpFu ................................................................................................................................. Springerfunktion StörfallVO ................................ Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) TH / THL ............................................................................................................. Technische Hilfe(leistung) TRGS ................................................................................................... Technische Regeln für Gefahrstoffe TS ...................................................................................................................................... Tragkraftspritze UG-ÖEL .............................................................................. Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung UVV .................................................................................................................. Unfallverhütungsvorschrift VAG ................................................................................................ Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg VB ................................................................................................................... Vorbeugender Brandschutz VK ...................................................................................................................... Verpflegungskomponente VollzBekBayFwG ........................................ Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz WA ..................................................................................................................................... Wachabteilung ZB 1 / Zeitbereich 1 ....................................................................................... Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber ZB 2 / Zeitbereich 2 ....................................................... Zeitbereich Mo.-Fr. nachts + Sa. + So. + Feiertage zeitkritischer Einsatz ............................. Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum ZF ................................................................................................................................................ Zugführer

FAHRZEUGE

AB .............................................................................................. Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeug Dekon-P ........................................................................................................... Dekontamination „Person“ DLK ................................................................................................................. Drehleiter mit Rettungskorb ELW .................................................................................................................................. Einsatzleitwagen FwA ............................................................................................................................ Feuerwehranhänger FwK .................................................................................................................................... Feuerwehrkran GW ........................................................................................ Gerätewagen (ggf. mit Zusatzbeschreibung) HLF ..................................................................................................... Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HuRF ............................................................................................Hubrettungsfahrzeug (in der Regel DLK) KdoW ............................................................................................................................ Kommandowagen Klaf .............................................................................................................................. Kleinalarmfahrzeug LF ........................................................................................................................... Löschgruppenfahrzeug MTF / MTW ............................................. Mannschaftstransportfahrzeug / Mannschaftstransportwagen MZB .................................................................................................................................. Mehrzweckboot MZF ............................................................................................................................ Mehrzweckfahrzeug RTB ........................................................................................................................................ Rettungsboot RTW .................................................................................................................... Rettungstransportwagen RW ............................................................................................................................................ Rüstwagen SLF............................................................................................................................. Sonderlöschfahrzeug SW...................................................................................................................................... Schlauchwagen TLF ................................................................................................................................ Tanklöschfahrzeug TSF .................................................................................................................... Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W...................................................................................... Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank VSA ............................................................................................................... Verkehrssicherungsanhänger VS-L ................................................................................................................................ Versorgungs-LKW WLF ............................................................................................ Wechselladerfahrzeug für Abrollbehälter

ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖSSEN BEI DER BEDARFSPLA- NUNG VON FEUERWEHREN

Abb. 54: Schaubild der primären Abhängigkeiten und Einflussgrößen bei der Bedarfsplanung

Erläuterungen

○ Planungsziel-Definition = zentrales Element einer Bedarfsplanung ○ Planungsziel = angestrebter Zustand eines Schutzgutes bei Eintritt eines Schadereignisses ○ Schutzgüter für den Bereich der Feuerwehr sind in der Regel: ̶ Erhalt der Unversehrtheit von Menschenleben ̶ Erhalt der Unversehrtheit von Tieren ̶ Erhalt von Sachwerten ○ Hierfür abgeleitete Maßnahmen für die Feuerwehr = Eintreffzeit und Funktionsstärke ○ Eintreffzeit und Funktionsstärke werden maßgeblich durch das Gefahrenpotenzial und das vorhandene Einsatzgeschehen beeinflusst. ̶ Beispiel Wohnungsbrand: Die notwendige Funktionsstärke zur Durchführung einer Menschenrettung bei einem freistehenden Einfamilienhaus geringer Höhe (ein Angriffs- und Rettungsweg oft hinreichend) ist i. d. R. geringer als z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe (potenziell mehr Personen betroffen, ggf. mehrere Angriffs- und Rettungswege erforderlich). ○ Die Planungsziel-Definition sowie das Gefahrenpotenzial und das Einsatzgeschehen beeinflussen direkt bzw. indirekt die Hauptmerkmale einer Feuerwehr: ̶ Personal (notwendige Funktionsstärke und Qualifikationen zur Bearbeitung der vorhandenen Schadereignisse) ̶ Feuerwehrhäuser (Anzahl und Lage zur Einhaltung der definierten Eintreffzeit) ̶ Fahrzeuge (notwendige Technik für die verschiedenen Schadszenarien)

ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT-SIMULATION UND ISOCHRONEN Die dargestellten Fahrzeit-Isochronen und Fahrzeit- Simulationen stellen das Ergebnis einer rechnergestützten Simulation dar (unter „mittleren Annahmen“). Im Gegensatz zu realen Einsatzfahrten oder auch Messfahrten unter Einsatzbedingungen unterliegen sie nicht den jeweils ortsüblichen oder tageszeitabhängigen Umwelteinflüssen. Beispielhaft sind hier Witterungseinflüsse, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, eine Straßensperrung durch Baustellen oder auch eine schlechte Fahrbahnbeschaffenheit zu nennen. Für die Berechnung wird ein spezifisches Geschwindigkeitsprofil verwendet, welches unterschiedliche Straßenkategorien, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte Abb. 55: Exemplarische Darstellung einer „Standardab- Bereiche oder Kraftfahrstraßen, mit jeweils individuel- weichung“ von Fahrzeitisochronen aufgrund positiver len Geschwindigkeiten bei einer mittleren Verkehrs- sowie negativer Einflüsse auslastung berücksichtigt. Im Kartenmaterial hinterlegte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Das verwendete Kartenmaterial bzw. das sog. Routingnetz entspricht handelsüblichen Kartendaten und weist keine feuerwehrspezifischen Eigenschaften auf. Isochronen sind Linien gleicher Zeit. Das bedeutet, dass alle Punkte auf der Linie vom Ausgangspunkt (dem Standort) in der gleichen Zeit erreicht werden können. Damit wird die Gebietsabdeckung sowohl für den IST-Zustand als auch für die theoretischen Standortmodelle sichtbar. Mitunter werden in der kartografischen Darstellung der Isochronen weitläufig nicht erschlossene Bereiche abgedeckt (z. B. Waldgebiete oder Seen). Dies ist auf die Interpolation der Isochronenflächen zurückzuführen, welche durch die verwendete Software durchgeführt wird, um die Bildung von „Inseln“ zu vermeiden. Aufgrund der Einflüsse auf das reale Verkehrsgeschehen ist es erforderlich, die Isochronen bzw. Gebietsabdeckung nicht zwangsläufig als trennscharf zu interpretieren. In der Realität ist stets eine nicht quantifizierbare Abweichung von den Isochronen zu erwarten. Diese kann sich sowohl in Form einer Abdeckung über die Isochrone hinaus als auch in Form einer reduzierten Erreichbarkeit darstellen.

ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFSFEUERWEHR

EINLEITUNG UND ÜBERSICHT

Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in einem Ampel-System dargestellt. Es werden dabei die wesentlichen Merkmale behandelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan haben. Die Bewertung von Einzel-Merkmalen ist im Folgenden dargestellt. Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen zur Bewertung herangezogen: ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser Abb. 56: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer- ○ Technische Regeln für Gefahrstoffe wehr (TRGS 554) Die Bewertung der Einzel-Merkmale erfolgt zurelevante Abweichungen von den nächst aus bedarfsplanerischer Sicht mit einem Anforderungen/Empfehlungen Ampel-System. Die Berücksichtigung aller relevan- Grenzbereich | nachrangige Priorität | ten Faktoren und damit die Ableitung des tatsäch- kann ggf. anderweitig kompensiert werden lichen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Kon- Zustand in Ordnung | entspricht den zept. Anforderungen/Empfehlungen

FEUERWACHE 1

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Tab. 34: Detaildarstellung der Feuerwache 1

FEUERWACHE 2

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Tab. 35: Detaildarstellung der Feuerwache 2

FEUERWACHE 3

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P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d 8 K a p a z itä t e rs c h ö p ft P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d 8 M e h rfa c h b e le g u n g (3 -4 )

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S

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B

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K

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A

u fe n t h a lt s r a u m

S

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R

u h e r ä u m e A n z a h l: 7

Tab. 36: Detaildarstellung der Feuerwache 3

FEUERWACHE 4

S

t a n d o r t

F

e u e r w a c h e 4

B

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1

9 7 7

B r a n d s c h u t z n z a h l d e r

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5 F u n k tio n e n ru n d -u m -d ie -U h r

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a u p tfe u e rw a c h e , L e its te lle , d iv . rü c k w ä rtig e A b te ilu n g e n

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8 s a n ie ru n g s b e d ü rftig P F e s te in b a u v o rh a n d e n 8 v e rn e tz te R a u c h m e ld e r P L a u fw e g e k re u z u n g s fre i

B

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m k le id e n u n d s a n it ä r e A n la g e n

O F a h rz e u g h a lle 8 n ic h t v o rh a n d e n 8 K a p a z itä t e rs c h ö p ft P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d 8 D a m e n d u s c h e n n u r im A u s b ild u n g s b e re ic h P v o rh a n d e n

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U

m k le id e n G e s c h le c h t e r t r e n n u

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2 0 D ie n s tfa h rz e u g e h in te r G ro ß fa h rz e u g e n , d iv e rs

e F a h rz e u g e

a u f d e m H o f O

A

n z a h l h in r e ic h e n d

8 S e ite n a b s tä n d e e n ts p re c h e n n ic h t D IN / U V V 8 B re ite e in g e s c h rä n k t P v o rh a n d e n P v o rh a n d e n P -

A

b s t ä n d e h in r e ic h e n d

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b g a s a b s a u g a n la g e v o r h a n d e n

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r u c k lu ft e r h a lt u n g v o r h a n d e n

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e in e U n fa llg e fa h r e n v o r h a n d e n

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e r k s t ä t t e n u n d L a g e r

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K F Z , A te m s c h u tz , G e rä te , F u n k

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A r b e it s s ic h e r h e it

P h in re ic h e n d 8 K a p a z itä t e rs c h ö p ft

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S

o z ia l- u n d F u n k t io n s r ä u m e

P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n , K a p a z itä t e rs c h ö p ft 8 K a p a z itä t e rs c h ö p ft P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d P v o rh a n d e n u n d h in re ic h e n d 8 M e h rfa c h b e le g u n g (2 -3 )

E

in s a t z z e n t r a le

S

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B

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K

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A

u fe n t h a lt s r a u m

S

p o r t r a u m

R

u h e r ä u m e A n z a h l: 1 0

Tab. 37: Detaildarstellung der Feuerwache 4

FEUERWACHE 5

Standort

Feuerwache 5

Baujahr 2004

Anzahl der Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr

Funktionen Rettungsdienst -

Sonderkomponente(n) ELW 2, AAP

Nutzung Feuerwache, Ausweich-Leitstelle, SiWa Messe

Gebäude

Baulicher Zustand P insg. gut, vereinzelter Sanierungsbedarf

Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden

Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder

Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei

Umkleiden und sanitäre Anlagen

in separatem Raum P -

Umkleiden Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden

Kapazität hinreichend P hinreichend

Toiletten P vorhanden und hinreichend

Duschen P vorhanden und hinreichend

schwarz/weiß-Trennung P vorhanden

Fahrzeughalle

Anzahl Stellplätze 6 inkl. Wachhalle

Anzahl hinreichend 8 Dienstfahrzeuge hinter Großfahrzeugen

Abstände hinreichend P hinreichend

Tore hinreichend groß P hinreichend

Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden

Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden

keine Unfallgefahren vorhanden P -

Werkstätten und Lager

Typen Schlauchwerkstatt, Feuerlöscher

Werkstätten

Arbeitssicherheit P hinreichend

Lagermöglichkeiten hinreichend P hinreichend

Sozial- und Funktionsräume

Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend

Schulungsraum 8 durch Leitstelle belegt, Nutzung Aufenthaltsraum

Büroräume 8 Kapazität erschöpft

Küche P vorhanden und hinreichend

Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend

Sportraum P vorhanden und hinreichend

Ruheräume Anzahl: 10 8 Mehrfachbelegung (2-3)

Tab. 38: Detaildarstellung der Feuerwache 5

ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUER- WEHR Die Kartendarstellungen zeigen die Gebietsabdeckung bei einer Stationierung von operativen Einheiten am geplanten Standort der ILS, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten, unter Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute.

Abb. 57: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortop- Abb. 58: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortoption für die ILS für eine Eintreffzeit von 8 Minuten tion für die ILS für eine Eintreffzeit von 10 Minuten

Es zeigt sich, dass von der Standortoption der ILS aus das gesamte nördliche Stadtgebiet innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten erreicht werden könnte. Große Teile wären auch in der Eintreffzeit von 8 Minuten erreichbar. Somit könnte bei einer Stadtentwicklung, wodurch in Teilbereichen eine Eintreffzeit von 8 Minuten erforderlich werden würde, oder bei einer sinkenden Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, der geplante Standort der ILS zu einem operativen Standort der Berufsfeuerwehr Nürnberg ausgebaut werden, um die Planungsziele einhalten zu können.

ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR

STRUKTUR UND QUALIFIKATIONEN DER FREIWILLIGEN KRÄFTE

Das Diagramm zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte für das jeweilige Alter. Basis für die Berechnung ist das Geburtsjahr der Einsatzkräfte. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei 37 Jahren. Das Diagramm zeigt insgesamt eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen den Einheiten deutlich.

3

3

0

2

8

2

6

2

4

2

2

2

0

1

8

)bS(

1

6

MF

lhaznA

1

4

1

2

1 2

0

8

6

4

2

0 1 6 1 7 1 8 1 9 2 0 2 1 2 2 2 3 2 4 2 5 2 6 2 7 2 8 2 9 3 0 3 1 3 2 3 3 3 4 3 5 3 6 3 7 3 8 3 9 4 0 4 1

4 2 4 3 4 4 4 5 4 6 4 7 4 8 4 9 5 0 5 1 5 2 5 3 5 4 5 5 5 6 5 7 5 8 5 9 6 0 6 1 6 2 6 3 6 4 6 5 6 6 6 7

A lte r

Abb. 59: Altersverteilung der freiwilligen Kräfte

D u rc h -

A

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g

A u s w e

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s c h n itts -

E

in h e it

b a re

1 8 - 2 9

Ja h re

3 0 - 3 9

Ja h re

4 0 - 4 9

Ja h re

5 0 - 5 9

Ja h re

6 0 - 6 5

Ja h re

a lte r

A k tiv

e

a

b s o lu t

in %

a

b s o lu t

in %

a

b s o lu t

in %

a

b s o lu t

in %

a

b s o lu t

in %

[Ja h re ]

F

F H ö fle s

2 9 3 9 3 7 4 2 5 1 4 1 2 9 3 2 2 7 3 9 4 4 3 1 4 3 2 5 4 3 4 7 3 0 3 8

3 1 8 1 9 1 1 2 2 1 0 1 6 1 7 5 1 2 2 1 6 1 9 6 9 1 8 9 1 1

1 0 % 4 6 % 5 1 % 2 6 % 4 3 % 2 4 % 5 5 % 5 3 % 1 9 % 3 1 % 4 8 % 1 9 % 4 4 % 2 4 % 2 1 % 3 8 % 3 0 % 2 9 %

9 1 2 1 2 8 1 2 8 4 8 1 0 1 0 1 2 1 2 8 4 1 4 1 1 8 1 1

3 1 % 3 1 % 3 2 % 1 9 % 2 4 % 2 0 % 1 4 % 2 5 % 3 7 % 2 6 % 2 7 % 3 9 % 1 9 % 1 6 % 3 3 % 2 3 % 2 7 % 2 9 %

7 6 6 9 6 1 6 8 5 6 1 1 7 1 1 6 1 1 9 1 1 8 1 0

2 4 % 1 5 % 1 6 % 2 1 % 1 2 % 3 9 % 2 8 % 1 6 % 2 2 % 2 8 % 1 6 % 3 5 % 1 4 % 4 4 % 2 1 % 2 3 % 2 7 % 2 6 %

5 3 0 1 1 7 4 1 1 1 4 2 2 6 1 1 0 7 2 4

1 7 % 8 % 0 % 2 6 % 1 4 % 1 0 % 3 % 3 % 4 % 1 0 % 5 % 6 % 1 4 % 4 % 2 3 % 1 5 % 7 % 1 1 %

5 0 0 3 4 3 0 1 5 2 2 0 4 3 1 0 3 2

1 7 % 0 % 0 % 7 % 8 % 7 % 0 % 3 % 1 9 % 5 % 5 % 0 % 9 % 1 2 % 2 % 0 % 1 0 % 5 %

4 4 3 2 3 1 4 2 3 6 4 0 3 1 3 2 4 1 3 6 3 1 3 7 3 8 4 0 3 9 3 6 3 7 3 7

F

F G ro ß g rü n d la

c h

F

F B o x d o rf

F

F B u c h

F

F N e u n h o f

F

F A lm o s h o f

F

F B u c h e n b ü h l

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F L a u fa m h o lz

F

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F F is c h b a c h

F

F A lte n fu rt

F

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F

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F

F G a rte n s ta d t

F

F W e rd e ra u

F

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6 6 7

2 3 2

3 5 %

1 7 3

2 6 %

1 5 3

2 3 %

7 1

1 1 %

3 8

6 %

3 7

Tab. 39: Altersstruktur der freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten

+

Die Altersstruktur der einzelnen Einheiten ist teilweise sehr unterschiedlich. Die Altersdurchschnitte liegen zwischen 31 und 44 Jahren.

Die folgende Tabelle zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet.

Atemschutz- Führerschein Führerschein

Einheit Anzahl geräteträger * Maschinisten 3,5 - 7,5 t > 7,5 t Gruppenführer Zugführer Verbandsführer

Aktive

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

FF Höfles 29 9 31% 9 31% 19 66% 10 34% 4 14% 1 3% 0 0%

FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 15 38% 14 36% 10 26% 3 8% 0 0%

FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 18 49% 11 30% 2 5% 0 0%

FF Buch 42 14 33% 12 29% 16 38% 14 33% 9 21% 1 2% 0 0%

FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 29 57% 20 39% 11 22% 0 0% 0 0%

FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17% 1 2%

FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10% 0 0%

FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 11 34% 5 16% 1 3%

FF Brunn 27 10 37% 10 37% 14 52% 9 33% 3 11% 0 0% 0 0%

FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 19 49% 12 31% 5 13% 2 5%

FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 20 45% 19 43% 12 27% 4 9% 0 0%

FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 16 52% 9 29% 4 13% 0 0%

FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 23 53% 21 49% 9 21% 1 2%

FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 14 56% 8 32% 2 8% 0 0%

FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 27 63% 26 60% 17 40% 4 9% 0 0%

FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 19 40% 12 26% 2 4% 0 0%

FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 10 33% 7 23% 5 17% 1 3%

FF Eibach 38 10 26% 11 29% 18 47% 16 42% 12 32% 3 8% 0 0%

Summe 667 235 35% 275 41% 322 48% 291 44% 194 29% 60 9% 6 1%

Tab. 40: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr*

Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten.

+

Die Einheiten haben hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt nur eine geringe Anzahl verfügbar.

ALTERSBEDINGTES AUSSCHEIDEN VON KRÄFTEN

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen, die aufgrund der Altersgrenze von 65 Jahren in den nächsten 5 Jahren (beginnend mit dem Jahr 2023) für den Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen werden. In den nächsten 5 Jahren scheiden aufgrund der Altersgrenze (65 Jahre) 38 Freiwillige Kräfte aus dem Einsatzdienst der Feuerwehr aus. Für den Bereich der einsatzbereiten Atemschutzgeräteträger ist zu beachten, dass eine entsprechende Eignung bereits vor Erreichen der maximalen Altersgrenze nicht

*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-

mehr gegeben sein kann. Hier ist, analog zu der (umfangreichen) Führungskräfteausbildung, eine frühzeitige Aus- und Weiterbildung erforderlich. Weiterhin ist zu beachten, dass neben dem altersbedingten Ausscheiden eine Vielzahl weiterer Fluktuationsgründe bestehen. Diese sind aufgrund ihrer Individualität nicht berechenbar, aber hinsichtlich des statistischen Umfangs signifikant. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden auf Basis einer Altersgrenze von 60 Jahren würden in den nächsten 5 Jahren 78 Kräfte nicht mehr für den Einsatzdienst zur Verfügung stehen.

e in A G T G ru n d - au sb ild u n g

A tem sch u tz- geräteträger *

Fü h rersch ein 3,5 - 7,5 t

Fü h rersch ein > 7,5 t

A u A n zah l ssch eid en d

M asch

in isten

G ru p p en

fü h rer

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h rer

V erb an d

sfü h rer

A n zah l Ein h eit

A ktive

5 Jah ren

ab so lu t in %

ab so lu t in %

ab so lu t

in %

ab so lu t in %

ab so lu t in %

ab so lu t

in %

ab

so lu t

in %

ab so lu t

in %

FF H ö fles 29

6 1 0 12 6 5 1 1 5 3 3 1 9 4 8 4 4 5

5 31% 1 5% 0 0% 6 35% 3 14% 2 8% 1 7% 0 0% 0 0% 2 8% 3 17% 1 5% 2 13% 2 15% 2 15% 1 5% 0 0% 5 20%

2 22% 0 0% 0 0% 5 36% 0 0% 0 0% 1 7% 0 0% 0 0% 1 6% 0 0% 1 8% 2 13% 0 0% 2 17% 1 5% 0 0% 2 20%

4 1 0 2 2 5 0 0 3 3 3 1 5 2 6 2 1 2

44% 8% 0% 17% 11% 22% 0% 0% 30% 15% 17% 7% 20% 22% 23% 13% 11% 18%

5 26% 1 7% 0 0% 4 25% 6 21% 5 22% 1 9% 0 0% 5 36% 3 16% 3 15% 1 6% 6 26% 4 29% 6 22% 2 11% 1 10% 4 22%

4 40% 1 7% 0 0% 3 21% 2 10% 5 23% 1 9% 0 0% 3 33% 3 16% 3 16% 1 6% 6 26% 4 29% 6 23% 2 11% 1 10% 3 19%

3 1 0 2 3 3 1 1 0 2 3 1 8 1 4 2 0 3

75% 10% 0% 22% 27% 18% 13% 9% 0% 17% 25% 11% 38% 13% 24% 17% 0% 25%

1 0 0 1 0 3 0 1 0 2 1 0 6 0 0 0 0 1

100% 0% 0% 100% - 43% 0% 20% - 40% 25% 0% 67% 0% 0% 0% 0% 33%

0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

FF G ro ß grü n d lach39

FF B o xd o rf 37

FF B u ch 42

FF N eu n h o f 51

FF A lm o sh o f 41

FF B u ch en b ü h l 29

FF Lau fam h o lz 32

FF B ru n n 27

FF Fisch b ach 39

FF A lten fu rt 44

FF M o o ren b ru n n 31

FF W o rzeld o rf 43

FF K o rn b u rg 25

FF K atzw an g 43

FF G arten stad t 47

FF W erd erau 30

FF Eib ach 38

Su m m e 667

78

36 11%

17 7%

42

15%

57 18%

48 16%

38

20%

16

27%

1

17%

Tab. 41: Anzahl der aufgrund von Alter (65 Jahre) in den nächsten 5 Jahren ausscheidenden Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen*

AUSWERTUNG DER ARBEITSORTE

Die Auswertung der Arbeitsorte und damit die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte im Zeitbereich Montag bis Freitag tagsüber erfolgt auf Basis einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand 1. Quartal 2023. Dabei wurden im Rahmen einer Selbsteinschätzung der Kräfte Daten zur Verfügbarkeit für Einsätze während der Arbeitszeit und zum Arbeitsort erfasst. Unter Zugrundelegung der vorliegenden Angaben zu den Arbeitsorten sind von den Freiwilligen Kräften Mo.-Fr. tagsüber rund 43 % (285 Kräfte) nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb der Stadt liegt oder sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Im gesamten Stadtgebiet sind Mo.-Fr. tagsüber planerisch 360 Kräfte (rund 54 %) verfügbar. Zusätzlich arbeiten insgesamt 54 Kräfte (rund 8 %) im Schichtdienst und stehen somit anteilig auch im Zeitbereich Mo.-Fr tagsüber für Einsätze zur Verfügung.

*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-

K a te go rie 1

K a te go rie 2

K a te go rie 3

K a te go rie 4

K a te go rie 5

K a te go rie 7

Sch ich td ie n st-

T a ge s-

T a ge s-

w e ch se ln d e r

T a ge s-

T a ge s-

ke in e o d e r

le iste n d e d e r

a u fe n th a ltso rt im

a u fe n th a ltso rt im

T a ge sa u fe n t-

a u fe n th a ltso rt in

a u fe n th a ltso rt

u n vo llstä n d ige

AA n za h l

K a te go rie

Ein h e it

O rtste il d e r

O rtste il e in e r

h a ltso rt in n e rh a lb

K o m m u n e , a b e r

a u ß e rh a lb d e r

A n ga b e n zu m

ktive

4 / 5

e ige n e n Ein h e it

a n d e re n Ein h e it

d e r K o m m u n e

n ich t a b kö m m lich

K o m m u n e

T a ge sa u f-

u n d a b kö m m lich

e n th a ltso rt

a b so lu t in %

a b so lu t in %

a b so lu t in %

a b so lu t in %

a

b so lu t in %

a

b so lu t in %

a

b so lu t in %

FF H ö fle s

2 9 3 9 3 7 4 2 5 1 4 1 2 9 3 2 2 7 3 9 4 4 3 1 4 3 2 5 4 3 4 7 3 0 3 8

1 0 3 4 % 1 0 2 6 % 7 1 9 % 2 2 5 2 % 1 8 3 5 % 1 4 3 4 % 0 0 % 4 1 3 % 5 1 9 % 1 2 3 1 % 6 1 4 % 1 3 % 1 8 4 2 % 1 4 % 7 1 6 % 2 0 4 3 % 2 7 % 1 9 5 0 %

1 3 % 8 2 1 % 5 1 4 % 6 1 4 % 4 8 % 4 1 0 % 2 7 % 6 1 9 % 4 1 5 % 1 0 2 6 % 1 1 2 5 % 1 0 3 2 % 1 5 3 5 % 9 3 6 % 1 2 2 8 % 2 0 4 3 % 1 7 5 7 % 1 4 3 7 %

0 0 % 2 5 % 4 1 1 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 2 6 % 0 0 % 9 2 3 % 0 0 % 1 3 % 0 0 % 1 4 % 7 1 6 % 0 0 % 0 0 % 0 0 %

2 7 % 4 1 0 % 4 1 1 % 1 2 2 9 % 2 1 4 1 % 1 7 4 1 % 1 4 4 8 % 6 1 9 % 1 5 5 6 % 2 5 % 1 7 3 9 % 9 2 9 % 0 0 % 2 8 % 1 2 % 3 6 % 7 2 3 % 4 1 1 %

9 3 1 % 1 2 3 1 % 1 7 4 6 % 1 2 % 8 1 6 % 6 1 5 % 1 3 4 5 % 6 1 9 % 3 1 1 % 6 1 5 % 1 0 2 3 % 1 0 3 2 % 1 0 2 3 % 1 2 4 8 % 1 4 3 3 % 4 9 % 3 1 0 % 1 3 %

7 2 4 % 3 8 % 0 0 % 1 2 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 8 2 5 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0 0 % 2 5 % 0 0 % 1 3 % 0 0 %

3 1 0 % 3 8 % 6 1 6 % 2 5 % 2 4 % 4 1 0 % 4 1 4 % 1 3 % 1 4 % 2 5 % 8 1 8 % 7 2 3 % 4 9 % 0 0 % 2 5 % 3 6 % 2 7 % 0 0 %

FF G ro ß grü n d la ch

FF B o xd o rf

FF B u ch

FF N e u n h o f

FF A lm o sh o f

FF B u ch e n b ü h l

FF La u fa m h o lz

FF B ru n n

FF Fisch b a ch

FF A lte n fu rt

FF M o o re n b ru n n

FF W o rze ld o rf

FF K o rn b u rg

FF K a tzw a n g

FF G a rte n sta d t

FF W e rd e ra u

FF Eib a ch

G e sa m t

6 6 7

1 7 6 2 6 %

1 5 8 2 4 %

2 6 4 %

1 4 0 2 1 %

1 4 5 2 2 %

2 2 3 %

5 4 8 %

Tab. 42: Übersicht zu den Arbeitsorten der Freiwilligen Kräfte

Zur Abschätzung der Verfügbarkeit der einzelnen Einheiten im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber sind in Tab. 43 die unterschiedlichen Angaben aus der Auswertung der Arbeitsorte zusammengefasst. Zusätzlich zu den Kräften, deren Arbeitsplatz in ihrem Ausrückbereich liegt (Verfügbarkeit I), sind in der Tabelle die im Schichtdienst arbeitenden Kräfte (Verfügbarkeit II) sowie die verfügbaren Kräfte aus anderen Einheiten (Verfügbarkeit III) in den einzelnen Ausrückbereichen dargestellt. Die im Schichtdienst arbeitenden Kräfte wurden planerisch mit 1/3 Verfügbarkeit angesetzt.

V erfügbarkeit I

V erfügbarkeit II

V erfügbarkeit III

im G ebiet der Kom m une nicht A bköm m liche bzw . außerorts A rbeitende aber im Schichtdienst

A nzahl V erfügbare m it w echselndem A ufenthaltsort innerhalb der Kom m une

im A usrückbezirk (zusätzlich) V erfügbare anderer Einheiten

im A usrückbezirk

im ZB 1 rechnerisch

im ZB 1 theoretisch

A nzahl

Einheit

V

erfügbare der Einheit

V erfügbare

V erfügbare

A ktive

(inkl. Externe und

(inkl. Schichtdienst anteilig)

(inkl. Schichtdienst anteilig,

eingesetzte interne

w eitere interne Pendler)

Pendler)

FF H öfles

29 39 37 42 51 41 29 32 27 39 44 31 43 25 43 47 30 38 -

10 10 7 22 18 14 0 4 5 12 7 1 18 1 7 20 2 19 -

3 3 6 2 2 4 4 1 1 2 8 7 4 0 2 3 2 0 -

11,0 11,0 9,0 22,6 18,6 15,3 1,3 4,3 5,3 12,6 9,6 3,3 19,3 1,0 7,6 21,0 2,6 19,0 -

3 1 2 1 0 15 12 5 1 2 10 1 1 2 4 29 0 7 62

14,0 12,0 11,0 23,6 18,6 30,3 13,3 9,3 6,3 14,6 19,6 4,3 20,3 3,0 11,6 50,0 2,6 26,0 62,0

0 2 4 0 0 0 0 2 0 9 0 1 0 1 7 0 0 0 0

FF G roßgründlach

FF Boxdorf

FF Buch

FF N eunhof

FF A lm oshof

FF Buchenbühl

FF Laufam holz

FF Brunn

FF Fischbach

FF A ltenfurt

FF M oorenbrunn

FF W orzeldorf

FF Kornburg

FF Katzw ang

FF G artenstadt

FF W erderau

FF Eibach

Innenstadt

G esam t

667

177

54

195,0

158

353,0

26

Tab. 43: Theoretische Verfügbarkeiten der Freiwilligen Kräfte im Zeitfenster Mo.-Fr. tagsüber

Hinweis: Die dargestellten Verfügbarkeiten von Kräften stellen eine theoretische Betrachtung dar und sind stark von wechselnden Bedingungen beeinflusst (z. B. temporäre Einschränkungen der Abkömmlichkeit aufgrund von Arbeitsbedingungen, urlaubsbedingter Anwesenheit von Kräften am Wohnort).

+

Zusätzlich zu den Aktiven, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben und abkömmlich sind, steht tagsüber auch ein Teil der im Schichtdienst arbeitenden Einsatzkräfte (54 Kräfte) zur Verfügung. Insgesamt sind somit innerhalb des Stadtgebiets planerisch rund 379 Kräfte verfügbar. Diese verteilen sich aber sehr ungleichmäßig auf die Einheiten.

Entsprechend der Abschätzung der Verfügbarkeiten in Tab. 43 erfolgt in der folgenden Tab. 44 eine detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte.

Verfügbarkeit I

Verfügbarkeit II

Verfügbarkeit III

im Ausrückbezirk Verfügbare der Einheit (inkl. Einpendler und eingesetzte interne Pendler)

im ZB 1 rechnerisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig)

im ZB 1 theoretisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig und w eitere interne Pendler)

Anzahl Einheit Aktive

FS LKW FS LKW FM (SB) AGT* M a GF ZF [3,5-7,5t] [>7,5t]

FS LKW FS LKW M a [3,5-7,5t] [>7,5t]

FS LKW FS LKW AGT* M a GF [3,5-7,5t] [>7,5t]

FM (SB)

AGT*

GF

ZF

FM (SB)

ZF

FF Höfles 29

10,0 0,0 2,0 7,0 3,0 1,0 0,0

11,0

1,0 4,0 4,7 7,7 4,7 9,7 1,0 2,3 2,0 6,3 3,3 1,3 6,7 0,0 1,0 7,3 1,3 6,0 0,0

2,7 7,7 3,7 6,3 6,0 6,0 4,7 4,0 4,0 7,3 10,7 8,7 10,7 15,7 11,7 7,0 8,0 7,0 0,7 0,3 0,3 0,0 1,0 1,0 3,3 4,3 3,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 2,7 2,7 2,7 8,7 9,3 9,3 1,0 1,0 1,0 4,0 4,3 4,0 8,7 9,7 9,7 1,0 1,0 1,0 6,0 9,0 7,0 0,0 0,0 0,0

1,3 2,7 2,3 6,3 5,3 6,0 0,3 0,0 1,0 6,3 4,3 2,0 10,0 0,0 1,3 6,7 1,0 5,0 0,0

0,0 0,7 1,0 1,0 0,0 1,3 0,0 0,0 0,0 3,3 2,0 0,0 5,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0

14,0

4,0 3,7 8,7 4,7 2,3 5,0 7,3 7,0 6,0 2,7 4,7 5,7 5,0 5,0 3,3 7,7 7,3 10,7 8,7 6,3 4,7 10,7 15,7 11,7 5,3 17,7 14,0 16,0 14,0 12,0 7,0 6,7 7,3 6,3 4,3 2,3 3,0 3,0 3,0 2,0 3,0 4,3 5,3 4,3 2,0 6,3 9,3 9,3 9,3 8,3 7,3 11,3 12,3 12,3 8,3 2,3 2,7 2,7 2,7 2,0 6,7 8,7 9,3 9,3 10,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 7,0 7,3 7,0 3,3 23,3 26,7 27,7 27,7 21,7 1,3 1,0 1,0 1,0 1,0 8,0 11,0 15,0 13,0 6,0 22,0 24,0 29,0 28,0 20,0

1,0 0,7 1,0 1,0 0,0 2,3 1,0 2,0 0,0 4,3 4,0 0,0 5,0 0,0 0,0 8,0 0,0 2,0 10,0

FF Großgründlach 39

10,0 3,0 6,0 5,0 5,0 2,0 0,0

11,0

12,0

FF Boxdorf 37

7,0 3,0 3,0 2,0 2,0 2,0 1,0

9,0

11,0

FF Buch 42

22,0 7,0 7,0 10,0 8,0 6,0 1,0

22,7

23,7

FF Neunhof 51

18,0 4,0 10,0 15,0 11,0 5,0 0,0

18,7

18,7

FF Alm oshof 41

14,0 9,0 6,0 7,0 6,0 5,0 1,0

15,3

30,3

FF Buchenbühl 29

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

1,3

13,3

FF Laufam holz 32

4,0 2,0 0,0 1,0 1,0 0,0 0,0

4,3

9,3

FF Brunn 27

5,0 2,0 3,0 4,0 3,0 1,0 0,0

5,3

6,3

FF Fischbach 39

12,0 6,0 7,0 7,0 7,0 6,0 3,0

12,7

14,7

FF Altenfurt 44

7,0 2,0 6,0 6,0 6,0 4,0 2,0

9,7

19,7

FF M oorenbrunn 31

1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0

3,3

4,3

FF W orzeldorf 43

18,0 6,0 8,0 9,0 9,0 10,0 5,0

19,3

20,3

FF Kornburg 25

1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0

1,0

3,0

FF Katzw ang 43

7,0 1,0 4,0 4,0 4,0 1,0 0,0

7,7

11,7

FF Gartenstadt 47

20,0 7,0 8,0 9,0 9,0 6,0 2,0

21,0

50,0

FF W erderau 30

2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0

2,7

2,7

FF Eibach 38

19,0 6,0 6,0 9,0 7,0 5,0 2,0

19,0

26,0

Innenstadt 0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

0,0

62,0

Sum m e 667

177,0 59,0 79,0 98,0 84,0 56,0 17,0

195,0

70,3

89,3 109,3 95,0

62,0

18,3

353,0

136,3 165,3 193,3 175,0 122,0

42,3

Tab. 44: Detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber*

JUGENDFEUERWEHR

Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuerwehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuerwehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Erfahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten.

Altersverteilung Durch-

Anzahl schnitts-

FF Einheit Mitglieder 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre alter absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % [Jahre]

FF Höfles 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 22% 1 11% 0 0% 3 33% 3 33% 16

FF Großgründlach 13 0 0% 0 0% 0 0% 5 38% 2 15% 2 15% 3 23% 0 0% 1 8% 15

FF Boxdorf 12 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 25% 2 17% 0 0% 4 33% 3 25% 16

FF Buch 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - -

FF Neunhof 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 2 67% 18

FF Almoshof 12 0 0% 0 0% 0 0% 2 17% 1 8% 0 0% 3 25% 3 25% 3 25% 16

FF Buchenbühl 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 0 0% 0 0% 3 30% 3 30% 3 30% 17

FF Laufamholz 2 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 50% 0 0% 0 0% 1 50% 17

FF Brunn 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - -

FF Fischbach 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 67% 0 0% 1 33% 17

FF Altenfurt 10 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 20% 3 30% 2 20% 3 30% 17

FF Moorenbrunn 8 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 25% 4 50% 1 13% 1 13% 0 0% 15

FF Worzeldorf 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 2 20% 3 30% 3 30% 1 10% 0 0% 15

FF Kornburg 3 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 1 33% 0 0% 0 0% 1 33% 0 0% 15

FF Katzwang 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 11% 2 22% 1 11% 2 22% 3 33% 16

FF Gartenstadt 7 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 4 57% 0 0% 1 14% 2 29% 16

FF Werderau 5 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 20% 4 80% 18

FF Eibach 4 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 75% 0 0% 1 25% 17

Gesamt 120 0 - 0 - 0 - 10 - 14 - 21 - 22 - 23 - 30 - 16

Tab. 45: Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr

*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung G 26.3 vorlag.

35

30

25

)bS(

20

MF

lhaznA

15

10

5

0 10 11 12 13 14

15 16 17 18

Alter

Abb. 60: Diagramm der Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr

+

In den nächsten 5 Jahren besteht ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten.

Die Gesamtmitgliederzahl der Jugendfeuerwehr ist in Bezug auf die Größe der Stadt Nürnberg als nicht besonders hoch einzuschätzen. Im Vergleich zeigt sich, dass in verschiedenen Städten gleicher Größenordnung auch deutlich mehr Jugendliche aktiv sind oder in deutlich kleineren Städten eine gleiche Zahl aktiv ist (s. Tab. 46). Hieran ist erkennbar, dass in der Stadt Nürnberg das Potenzial für eine Erhöhung der Mitgliederzahl in der Jugendfeuerwehr besteht, über die langfristig auch zusätzliche Mitglieder für den aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr gewonnen werden können. Dies bedingt eine entsprechend organisatorische und ggf. technische Ausstattung für die Jugendarbeit.

Mitglieder JF pro

Stadt Einwohner Mitglieder JF

10.000 Ew.

Stuttgart 608.000 314 5,16

Essen 591.000 251 4,25

Nürnberg 537.000 120 2,23

Göttingen 131.000 123 9,39

Hildesheim 104.000 163 15,67

Tab. 46: Vergleich der Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehr (Quelle: Feuerwehr-/Brandschutzbedarfspläne der jeweiligen Städte)

ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 2023

BERUFSFEUERWEHR

IS

T 2 0 2 4

E in h e it /

B e m e rk u n g

S ta n d o rt

F a h rze u g

B a u

ja h

r A lte r [Ja h re

]

K d o W

2 0

2 1

381

-----------B--E-------------------------------------------

K d o W

2 0

1 6

K d o W

2 0

1 0

4661

E LW 1

2 0

1 8

E LW 1

2 0

1 8

H LF 2 0

2 0

1 4

0

H LF 2 0

2 0

1 4

1 0

H LF 2 0 / 1 6

2 0

1 1

1 3

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 6

1 8

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 4

2 0

S LF

1 9

9 9

2 5

G W -M e ss

2 0

0 0

2 4

u n d e sfa h rze u g

G W -M e ss

1 9

9 2

3 222

G W -G

2 0

2 2

G W -T 1

1 9

9 8

621

rsa tzb e sch a ffu n g lä u ft

F

e

u

e

rw

a ch e 1

R T W

2 0

2 2

R T W

2 0

1 2

2

M T W

2 0

0 6

1 851

W LF

2 0

1 9

W LF

2 0

1 3

1

A B -C O 2

1 9

8 2

4 2

A B -R ü st/ S ch ie n e

1 9

8 5

3 9

A B -S A N

1 9

9 1

3 3

A B -S ch a u m

1 9

8 5

3 9

A B -S ch la u ch

1 9

7 9

4 5

A B -T a n k

1 9

7 8

4 6

A B -T ra n sp o rt

1 9

7 7

4 7

F w A -LG

1 9

6 7

5 7

F w A -Lim a

1 9

8 5

3 9

F w A -S W

1 9

7 3

5 141

K d o W

2 0

2 0

K d o W

2 0

1 3

1

K d o W

2 0

1 3

1 1661

E LW 1

2 0

1 8

E LW 1

2 0

1 8

H LF 2 0

2 0

1 4

0

F

e

u

e

rw

a ch e 2

H LF 2 0 / 1 6

2 0

1 1

1 3

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 4

2 0522

K la f

2 0

1 9

G W -H y g ie n e

2 0

2 2

G W -H ö rg

2 0

0 1

3

G W -L1

2 0

1 3

1 1

M Z F

2 0

1 3

1 13881

K d o W

2 0

2 1

K d o W

2 0

1 6

K d o W

2 0

1 6

K d o W

2 0

1 0

4

K d o W

2 0

0 7

1 7

K d o W

2 0

0 7

1 7

H LF 2 0

2 0

1 4

1 0

F

e

u

e

rw

a ch e 3

H LF 2 0 / 1 6

2 0

1 1

1 3752

D LK 2 3 / 1 2

2 0

1 7

K la f

2 0

1 9

G W -T (D e k o n P )

2 0

0 1

3

F w A -E n tso rg u n g

1 9

9 6

2 8

F w A -M o b m a tic

1 9

9 0

3 4

F w A -Ö lsp e rre

1 9

9 2

3 2

F w A -S e p a ra to r

1 9

9 3

3 1

Tab. 47: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (I)

IS

T 2 0 2 4

E in h e it /

B e m e rk u n g

S ta n d o rt

F a h rze u g

B a u

ja h

r A lte r [Ja h re

]

K d o W

2 0

2 3

13366681

----------------------La

K d o W

2 0

2 1

K d o W

2 0

2 1

K d o W

2 0

1 8

K d o W

2 0

1 8

K d o W

2 0

1 8

K d o W

2 0

1 6

K d o W

2 0

0 7

7

H LF 2 0

2 0

1 4

1 0

H LF 2 0

2 0

1 4

1 0

H LF 2 0

2 0

1 4

1 072

D LK 2 3 / 1 2

2 0

1 7

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 4

0

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 4

2 0

T LF 2 4 / 5 0

2 0

0 1

2 311

F w K 5 0

2 0

2 3

G W F u n k

2 0

0 8

6

G W -W e rk sta tt

1 9

8 6

3 8

G W -A W

2 0

1 1

1 3

G W -A W

1 9

9 8

2 6

G W -T

2 0

0 5

1 9

F

e

u

e

rw

a ch e 4

G W -K ra n

1 9

9 9

2 5221

V S -L

2 0

2 2

n d

e sfa h rze u g

R W

2 0

2 2

---R

R W

2 0

1 0

4551

K la f

2 0

1 9

K la f

2 0

1 9

e se

rv e fa h rze u g

D W -W e rk sta tt

2 0

1 1

3

--------------------------

D W -B e V s

2 0

1 2

1 251

M T W

2 0

1 9

M T W -B e v S

2 0

1 4

0221

W LF

2 0

2 2

W LF

2 0

2 2

A B -LW F

2 0

1 3

1

A B -M u ld e

2 0

1 0

1 4

A B -M u ld e

1 9

8 1

4 3

A B -T ra n sp o rt

2 0

0 4

2 075675

A B -W a sse r

2 0

1 7

F w A -M Z B

2 0

1 9

F

w A -N o tstro m ILS

2 0

1 8

F w A -R T B 2

2 0

1 7

F w A -S W

1 9

7 3

1581

V S A

2 0

1 9

K d o W

2 0

1 6

K d o W

2 0

1 0

431

E LW 2

2 0

2 1

H LF 2 0

2 0

1 4

0

H LF 2 0

2 0

1 1

1 3

F

e

u

e

rw

a ch e 5

H LF 2 0

2 0

1 1

1 3

D LK 2 3 / 1 2

2 0

0 6

1 851

K la f

2 0

1 9

G W B S U

2 0

0 9

5

M T W

2 0

0 7

1 7

Tab. 48: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (II)

IS T

2 0 2 4

E in h e it /

B e m e rk u n g

S ta n d o rt

F a h rze u g

B a u

ja h

r A lte r [Ja h re

]

In te g rie rte

K d o W

2 0

1 8

661

---------------

R e g io n a lle itste lle

M T W

2 0

1 8

H LF 2 0 / 1 6

2 0

1 1

3

H LF 2 0 / 1 6

2 0

1 1

1 3

LF 1 6 / 1 2

2 0

0 3

2 1

LF 1 6 / 1 2

2 0

0 3

2 1

LF 1 6 / 1 2

2 0

0 3

2 1

K o m b i-A u sb ild u n g

1 9

9 9

2 5

A u sb ild u n g (A b t.3 )

LK W -A u sb ild u n g

2 0

0 1

2 3533441

G W -L1

2 0

1 9

M T W

2 0

2 1

M T W

2 0

2 1

M T W

2 0

2 0

M T W

2 0

2 0

P K W

2 0

1 0

4

Tab. 49: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (III)

Erläuterungen Tabelle

Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht dargestellt. Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifischen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Löschfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge: ≥ 10 Jahre ≥ 5 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeugen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).

*) In Anlehnung an den Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein **) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF

ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

0

1

2

3

1 4 A

5 r

1 6 1 (in Ja

7 h

1 8 e n

9

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

0

3 0

Abb. 61: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Berufsfeuerwehr

ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE

1 0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 ​

eguezrhaF lhaznA 1

​

0 ​

1 ​

2 ​

3 ​

4 ​

5 ​

6 ​

7 ​

8 ​

9 1

1 ​

0 1

1 ​

1 1

1 ​

2 1

1 ​

3 ​

1 4 A 1 lte

1 lte ​

5 r ​

1 6 1 (in Ja ​

7 h r

1 8 e n )

1 ​

9 2

2 ​

0 2

2 ​

1 2

2 ​

2 2

2 ​

3 2

2 ​

4 2

2 ​

5 2

2 ​

6 2

2 ​

7 2

2 ​

8 2

2 ​

9 3

3 ​

0 >

> ​

3 0

r ​

) 1

Abb. 62: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Berufsfeuerwehr eguezrhaF lhaznA

FREIWILLIGE FEUERWEHR

IS

T 2

0 2 4

E in h e it /

B e m e r k u

n g

S ta n d o r t

re ]

F a h r z e u g

B a

u

ja h

r A lte [Ja h r

F F H ö fle s

T S F -W

22222222122222221222221222222122212222222121111

00000000900000009000009000000900090000000909999

0 4

2 0

--B

H L F 1 0 / 6

1 1

1 331

F F G r o ß g r ü n d la c h

L F 2 0 K a tS

2 0

u n d e s fa h r z e u g

L F 1 0 / 6

1 0

4

---------B

F F B o x d o r f

M Z F

1 2

1 2

F F B u c h

L F 1 0 / 6

1 0

1 4

H L F 1 0 / 6

1 1

1 366

F F N e u n h o f

M T W

1 8

F w A -T S

5 9

5

L F 1 0 / 6

1 1

1 3

F F A lm o s h o f

M T W

0 2

2 2

H L F 1 0 / 6

1 1

1 341

F F B u c h e n b ü h l

L F 2 0 K a tS

2 0

u n d e s fa h r z e u g

H L F 1 0 / 6

1 1

3492

-B

L F 2 0 K a tS

2 0

u n d e s fa h r z e u g

F F L a u fa m h o lz

G W -D e k o n -P

1 5

B u n d e s fa h r z e u g

P K W

9 5

9

---------A

F F B r u n n

L F 8 / 6

0 1

2 3

H L F 1 0 / 6

1 1

1 3

F F F is c h b a c h

L F 1 6 / 1 2

0 3

2 1

M Z F

0 5

1 9

L F 1 0 / 6

0 4

2 0

F F A lte n fu r t

R W 1

8 8

3 5

L F 1 0 / 6

1 1

1 3

F F M o o r e n b r u n n

L F 1 6 / 1 2

0 3

2 1

M Z F U G -Ö E L

0 8

1 6892

u ß e n s te llp la tz

L F 1 0

1 6

-B

L F 2 0 K a tS

1 5

u n d e s fa h r z e u g

F F W o r z e ld o r f

R W 2

0 1

3

-B

S W 2 0 0 0 -T r

9 5

2 9

u n d e s fa h r z e u g

F F K o r n b u r g

T S F -W

0 6

1 8

---L

L F 1 0 / 6

0 6

1 8

F F K a tz w a n g

L F 1 6 / 1 2

0 3

2 1

F

w

A -B a n d s k im m

e r

8 5

3 9

a n d e s fa h r z e u g

L F 1 0 / 6

0 6

1 841

-B

L F 2 0 K a tS

2 0

u n d e s fa h r z e u g , in k l. R e

tt u

nW g s

s a tz

F F G a r te n s ta d t

G W -S

1 1

36892

L a n d e s fa h r z e u g , s t e h t a u

f F

1

M T W

1 8

--B

L F 1 0

1 6

L F 2 0 K a tS

1 5

u n d e s fa h r z e u g

F F W e r d e r a u

K

o

m b i-V e r p fle g u

n g

0 2

2

--in

F e ld k ü c h e

9 4

3 0

L F 1 0 / 6

0 4

2 0

k l. R e tt u n g s s a tz

F F E ib a c h

F w A -R T B

8 9

3 5

----

L F 1 6 / 1 2

9 5

2 9

R e s e r v e fa h r z e u g e

L F 1 6 / 1 2

9 5

2 9

(F e u e r w a c h e 4 )

L F 1 6 / 1 2

9 3

3 1

Tab. 50: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand

Erläuterungen Tabelle

Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifischen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge: hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeugen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).

ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE

0 ​

1 ​

2 ​

3 ​

4 ​

5 ​

6 ​

7 ​

8 ​

9 1 ​

0 1 ​

1 1 ​

2 1 ​

3 ​

1 4 A 1 lte ​

5 r ​

1 6 1 (in Ja ​

7 h r ​

1 8 e n ) 1 ​

9 2 ​

0 2 ​

1 2 ​

2 2 ​

3 2 ​

4 2 ​

5 2 ​

6 2 ​

7 2 ​

8 2 ​

9 3 ​

0 > ​

3 0

Abb. 63: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr

ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE

6

5

e g u 4 e z r h a 3 F lh a z 2 n A 1 ​ 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30 Alter (in Jahren)

Abb. 64: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr eguezrhaF lhaznA 1 0 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 ​

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