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Sitzung gesamt (öffentlich)

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 19.06.2024 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Zusammensetzung des Stadtrats Sitzungsvorlage OBM/004/2024 7 Schreiben des Herrn Küfner vom 15.05.2024 OBM/004/2024 10 TOP Ö 3 Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren Sitzungsvorlage OBM/003/2024 11 Entscheidungsvorlage OBM/003/2024 14 TOP Ö 4 Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals Sitzungsvorlage FSN/001/2024 18 Sachverhalt FSN/001/2024 24 TOP Ö 5 Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg; Umsetzung der Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Sitzungsvorlage FW/003/2024 69 2024_03_26_Entscheidungsvorlage_Feuerwehrbedarfsplan FW/003/2024 72 Lülf+Nürnberg_FWBP_2024-03-21 FW/003/2024 83 Lülf+Nürnberg_FWBP-Ergänzungspapier_2024-03-21 FW/003/2024 220 TOP Ö 6 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg Berichtvorlage MRB-GST/005/2024 229 Bericht Umsetzung Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 MRB-GST/005/2024 233 Evaluation Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 MRB-GST/005/2024 236 TOP Ö 7 Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Sitzungsvorlage MRB-GST/006/2024 283 Bericht aktualisierte Europäische Gleichstellungscharta MRB-GST/006/2024 287 Europäische Gleichstellungscharta 2022 MRB-GST/006/2024 289 TOP Ö 9 Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" Sitzungsvorlage Stpl/019/2024 337 Entscheidungsvorlage Stpl/019/2024 340 Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Altstadt Mitte" Stpl/019/2024 343 TOP Ö 11 Personelle Veränderungen externer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/013/2024 344 TOP Ö 12 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen 347 TOP Ö 13 Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) Sitzungsvorlage Ref.III/009/2024 349 Sachverhalt Zonierung PV Ref.III/009/2024 352 LSchVO Zonierung Änderungsverordnung Ref.III/009/2024 354 LSchVO-Zonierung konsolidierte Fassung Ref.III/009/2024 355 Karte-PV-Zone Ref.III/009/2024 362 Liste Zonierung Beteiligte-Stellen Ref.III/009/2024 363 Naturschutzbeirat164 Beschluss-PV-Zonierung-LSchVO Ref.III/009/2024 366 TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS) Sitzungsvorlage SUN/025/2024 367 2 Entwurf der Änderungssatzung SUN/025/2024 371 Synopse SUN/025/2024 380 * TOP Ö 15 Auflage des Referates VI: Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS); Sitzungsvorlage BoB/002/2024 388 Antrag der Linken Liste vom 14.02.2024 BoB/002/2024 392 Entscheidungsvorlage BoB/002/2024 394 Änderungssatzung BoB/002/2024 400 Änderung Vollzugsanweisung BoB/002/2024 405 3 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 19.06.2024, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Zusammensetzung des Stadtrats hier: Niederlegung des Mandats durch Herrn Kai Küfner König, Marcus Beschluss OBM/004/2024 2. Einführung in den Stadtrat und Vereidigung der neuen Stadträtin, Frau Xenia Mohr König, Marcus 3. Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren König, Marcus Beschluss OBM/003/2024 4. Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals Vogel, Christian Beschluss FSN/001/2024 5. Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg: Umsetzung der Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Vogel, Christian Beschluss FW/003/2024 6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg König, Marcus Bericht MRB- GST/005/2024 4 7. Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene König, Marcus Beschluss MRB- GST/006/2024 8. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg sowie Access City Award hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2023 - Bewerbung für den Europäischen Access City Award Hinweis: TOP ist zurückgezogen und wird in der Stadtratssitzung am 17. Juli 2024 behandelt! Ries, Elisabeth Beschluss Ref.V/003/2024 9. Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/019/2024 10. Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen, Kommissionen und Abordnungen hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen König, Marcus (Unterlagen werden nachgereicht) 11. Personelle Veränderungen externer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Ries, Elisabeth Beschluss J/013/2024 12. Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 GO Kenntnisnahme Auflagen des Referates III: 13. Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd Beschluss- Auflage Ref.III/009/2024 5 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS) Änderung des Gebührenverzeichnisses des Labors für Umweltanalytik Beschluss- Auflage SUN/025/2024 15. Auflage des Referates VI: Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS); Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) (Unterlagen werden nachgereicht) Beschluss- Auflage BoB/002/2024 16. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2024, öffentlicher Teil 6 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage OBM/004/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Zusammensetzung des Stadtrats hier: Niederlegung des Mandats durch Herrn Kai Küfner Anlagen: Schreiben des Herrn Küfner vom 15.05.2024 Sachverhalt (kurz): Herr Kai Küfner teilt mit beiliegendem Schreiben vom 15.05.2024 mit, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederzulegen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 1Ö 1 7 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/004/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II - ZD 8 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/004/2024 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung, dass Herr Kai Küfner sein Mandat als ehrenamtliches Stadtratsmitglied des Nürnberger Stadtrats aus persönlichen Gründen niederlegt. 9 FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 1 6. HAI 2024 j (Sy, . /........Nr.......r - - Zur Stellungnahme 4 Antwort vor Absen­ dung vorlegen 5 Antwortzur Unter" ^ achrift vorlegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg RathauspLatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 15. Mai 2024 Nieder legung meines Stadtratmandats Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aufgrund persönlicher Umstände, die die Ausübung meines Stadtratsmandats nicht weiter ermöglichen, muss ich leider mein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen. Ich bitte Sie, die entsprechenden rechtlichen Schritte in die Wege zu Leiten, um meiner Listennachfolgerin eine rasche und unproblematische Übernahme ihres Mandates zu ermöglichen. Ich bedanke mich ausdrücklich für die immer faire Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren. Mit freundlichen Grüßen // Ihr Kai Küfner Ö 1Ö 1 10 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage OBM/003/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat am 26.04.2023 die Gründung der "Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH" beschlossen. Die Gründung erfolgte am 02.05.2023. Dem Aufsichtsrat der GmbH wurde am 07.05.2024 die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen in Form mehrerer, auf die jeweilige Zielsetzung angepasste Verfahren empfohlen. Die Grundzüge der Verfahren sind in der Entscheidungsvorlage dargestellt. Die Verwaltung begehrt den Beschluss zur Durchführung der Verfahren. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 650.000 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 3Ö 3 11 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/003/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der Planung für die Landesgartenschau Nürnberg 2030 berücksichtigt. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 3. BM Ref. I/II, Ref. III, Ref. VI 12 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/003/2024 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen in Form mehrerer, auf die jeweilige Zielsetzung angepasster Verfahren zur Bayerischen Landesgartenschau Nürnberg 2030 auszuschreiben. 2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH bei der Durchführung der jeweiligen Verfahren einschließlich der verschiedenen Beteiligungsformate zu unterstützen. 13 1 Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren Entscheidungsvorlage 1. Anlass und Ziel der Vergabeverfahren Die Stadt Nürnberg richtet 2030 die Bayerische Landesgartenschau auf Basis einer „Urbanen Gartenschau“ (UGS) aus. Im Mittelpunkt steht der zu einem vielfältig nutzbaren Parkband auf- gewertete Stadtgraben entlang der historischen Stadtbefestigung. Daneben sollen in den an- grenzenden Stadtteilen auch Plätze, Gassen und Freiflächen zum lebendigen Teil der Aus- stellung werden, mit einem Schwerpunkt in der Südstadt. Die mittelalterliche Struktur der Alt- stadt wird in einem spannenden Kontrast zu der zukunftsorientierten Transformation der Frei- räume stehen. Zum 50 -jährigen Jubiläum der Bayerischen Landesgartenschauen soll so in Nürnberg eine neuartige, experimentelle und urbane Form der Gartenschau präsentiert wer- den. Zum einen soll Bilanz gezogen und die Leistungen u nd Erfolge der bisherigen Garten- schauen gewürdigt werden. Zum anderen bildet ihr Erfahrungsschatz eine Inspiration für die immer drängender werdenden Zukunftsfragen der Stadtentwicklung wie Klimaanpassung, de- mografischer Wandel oder Energie- und Mobilitätswende. Der Stadtrat hat am 26.04.2023 die Gründung der "Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH" (LGS N GmbH) beschlossen. Die Gründung erfolgte am 02.05.2023. Dem Aufsichtsrat der GmbH w urde am 07.05.2024 die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistun gen in Form von mehreren, auf die jeweilige Zielsetzung angepasste Verfahren empfohlen. Damit können die jeweiligen komplexen Aufgabenstellungen parallel und mit hoher Qualität realisiert werden. Die Grundzüge der Verfahren stellen sich wie folgt dar. 2. Verfahrensumgriff Die Vergabeverfahren umfassen grundsätzlich denselben Umgriff, für den die Stadt Nürnberg im August 2022 den Zuschlag erhalten hat:  Stadtgraben (mit voraussichtlich zwei Ausstellungsschwerpunkten),  Theresienplatz (mit Perspektive Egidien platz), Insel Schütt und Grasersgasse in der Altstadt,  Maxtor, Keßlerplatz, Südstadt.Klima.Meile und JohannisBoulevard in den angrenzen- den Stadtteilen sowie  Maxplatz und Äußerer Laufer Platz als temporäre Projekte während der Gartenschau. 2.1 Art der Verfahren Entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Teilgebiete sind verschie- dene Wettbewerbs- bzw. Vergabeverfahren im Einklang mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vorge- sehen. Die Abstimmung mit der Bayerischen Architektenkammer zu diesen unterschiedlichen Verfahren erfolgt über die LGS N GmbH und ist zeitnah vorgesehen. Freiraumplanerischer Wettbewerb: Stadtgraben, Projekte in der Altstadt und Ge- samtidee („Dachwettbewerb“) Für den Stadtgraben und die überwölbende Gesamtidee der Landesgartenschau 2030 ist als erstes Verfahren ein europaweiter, einphasiger, offener Freiraumplanerischer Realisierungs - und Ideenwettbewerb entsprechend §3 Abs.1 und 2 der RPW geplant.  Er umfasst im Realisierungsteil den gesamten Stadtgraben einschließlich der beiden geplanten eintrittspflichtigen Ausstellungsflächen entlang des Frauentorgrabens und unterhalb der Burg sowie das Maxtor, die Grasersgasse und den Theresienplatz,  er erfragt im Ideenteil Vorschläge für die Entwicklung der Insel Schütt und den Egidi- enplatz, Ö 3Ö 3 14 2  er hat zum Ziel, eine Gesamtidee für die Landesgartenschau 2030 in Nürnberg zu ent- wickeln (s. 2.4) und zeigt dazu die Einbindung und Verknüpfung aller Gartenschaupro- jekte sowie eine übergreifende Idee für das Ausstellungskonzept für 2030 (einschließ- lich Vorschläge für die beiden temporären Ausstellungsflächen Maxplatz und Äußerer Laufer Platz). Formate der Bürger - und Öffentlichkeitsinformation und –beteiligung sind ebenso selbstver- ständlicher Bestandteil dieses Wettbewerbs wie die Einbindung des Bürgervereins Altstadt. Daran schließen sich nachfolgende Verfahren an. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung, wird nach § 6 Abs. 1 RPW zusammengesetzt und besteht aus  Fachpreisrichtenden und deren Vertretenden (voraussichtlich 7-9 stimmberechtigte, externe Fachleute),  Sachpreisrichtenden und deren Vertrete nden (voraussichtlich 6 -8, bestehend aus Oberbürgermeister, Vertretende aus Politik und Verwaltung, Vertretende der LGS Bay- ern bzw. des Aufsichtsrates); stimmberechtigt sowie  Sachverständige Beratende (Vertretende verschiedener Verwaltungen bzw. städti- scher Dienststellen); nicht stimmberechtigt. Vergabeverfahren Südstadt.Klima.Meile Für den nördlichen Teil der Südstadt.Klima.Meile zwischen Willy-Prölß-Platz und Kopernikus- platz ist ein europaweites Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vor- gesehen. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der sich auf die klimaresiliente , wassersensible und am Wohnumfeld orientierte Umgestaltung von Freiräumen spezialisiert hat und bei dem die beispielhafte Umsetzung von Ideen auf Basis der vorliegenden Potentiala nalyse „Mehr Grün im Nürnberger Süden“ Erfolge erwarten lässt. Die Auswahl der Teilnehme nden erfolgt über die Qualität der eingereichten Referenzen und voraussichtlich eines in der zweiten Stufe erarbeiteten Lösungsvorschlags. Ein unabhängiges Gremium unter Einbeziehung fachlich qualifizierter Berater zur Beurteilung der Lösungsvor- schläge ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber im Sinne der Akzeptanz der Vergabeentschei- dung eingesetzt. Formate der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind ebenso Bestandteil dieses Verfahrens wie die Einbindung des Bürgervereins Nürnberg Süd. Beschränkter Realisierungswettbewerb JohannisBoulevard Für den Abschnitt der Johannisstraße zwischen Am Johannisfriedhof und Burgschmietstraße ist voraussichtlich ein Beschränkter Realisierungswettbewerb entsprechend §3 Abs.3 RPW vorgesehen, da die Spielräume für Entsiegelung, Aufenthalt und mehr Grün durch die ver- kehrsplanerischen Rahmenbedingungen vergleichsweise eng sind. In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden geeignete Büros ausgewählt. Im anschließenden Wettbewerb werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Au swahl der Preisträger erfolgt wie beim „Dach- wettbewerb“ durch eine Jury. Formate der Bürger- und Öffentlichkeitsinformation und –beteili- gung sind ebenso selbstverständlicher Bestandteil dieses Wettbewerbs wie die Einbindung des Bürgervereins St. Johannis-Schniegling-Wetzendorf. Dialogorientiertes Werkstattverfahren Keßlerplatz Für den Keßlerplatz ist aufgrund der besonderen kommunikativen Anforderungen ein nicht- anonymes, dialogorientiertes Werkstattverfahren entsprechend §3 Abs.5 RPW vorgesehen, in dem in iterativen Planungsschritten und abwechselnden Veranstaltungen mit den Anliegen- den, der Bürgerschaft und Institutionen eine Lösung für die Entwicklung hin zu einem grünen Stadtplatz gesucht wird. 2 bis 3 Planungsteams werden von einem Auswahlgremium über ei- nen Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Begleitet wird das Verfahren von einem stimmberech- tigten Bewertungsgremium. Die Einbindung des Vorstadtvereins Nürnberg -Wöhrd ist selbst- verständlich Teil dieses Prozesses. 15 3 2.2 Wettbewerbsgebiet und Wettbewerbsteile Für das gesamte Wettbewerbsgebiet sind die vier beschriebenen Teilwettbewerbe vorgese- hen, die zwischen September 2024 und Juli 2026 durchgeführt werden sollen (s. 3. Zeitplan). 2.3 Beteiligte an den Wettbewerbsverfahren Ausloberin der Wettbewerbe ist die Stadt Nürnberg. Mit der Verfahrensbetreuung und Abwick- lung des Verfahrens wird ein erfahrenes Büro beauftragt. Aufgrund der Gesamtsteuerung des Prozesses durch die LGS N GmbH werden neben der Verwaltung der Stadt Nürnberg im We- sentlichen folgende Beteiligte in das Verfahren (v.a. Formulierung der Wettbewerbsaufgabe, Preisgericht) miteinbezogen: Aufsichtsratsmitglieder der Bayerischen Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz , Regierung von Mittelfranken und Architektenkammer Bayern. 2.4 Eckpunkte der Verfahren Die Projekte der Landesgartenschau 2030 sind Kernelemente einer nachhaltigen Stadtent- wicklung. Ziel der Aufgabe ist es, zukunftsgerichtete Vorschläge zur Entwicklung Nürnbergs hin zu mehr Grün- und Freiraum zu erhalten, die gleichzeitig der komplexen Melange zwischen Flächenfreimachung, Entsiegelung, Nutzungsansprüchen, Biodiversität und Mobilitätswende gerecht werden. Für dieses anspruchsvolle Ziel und angesichts der kleinteiligen Flächen sind differenzierte, individuelle Lösungsansätze erforderlich, die sich gleichwohl in einer überwöl- benden Gesamtidee wiederfinden sollen. 3. Zeitplan Der erste Realisierungs- und Ideenwettbewerb („Dachwettbewerb“) soll im September 2024 ausgelobt werden und bis Mitte Dezember 2024 dauern. Eine Entscheidung durch das Preis- gericht ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Über das Ergebnis des Dachwettbewerbs wird im Aufsichtsrat und im Stadtrat berichtet. Für die drei weiteren Verfahren ist folgende Zeitschiene vorgesehen:  VgV-Verfahren Südstadt.Klima.Meile: Oktober 2024 bis Oktober 2025  Beschränkter Realisierungswettbewerb JohannisBoulevard: März 2025 bis Dezember 2025  Dialogorientiertes Werkstattverfahren Keßlerplatz: August 2025 bis Juli 2026 4. Beteiligung der Öffentlichkeit Das Konzept, mit dem Nürnberg sich erfolgreich für die Durchführung einer Landesgarten- schau beworben hatte, war unter anderem Ergebnis einer frühzeitigen, breit angelegten Betei- ligung der Öffentlichkeit mit verschiedenen analogen und digitalen Formaten. Für die anste- henden Wettbewerbsverfahren wird diese Beteiligung fortgesetzt und von der LGS N GmbH durchgeführt. Dazu ist Anfang Juli 2024 eine „Gartenschau -Woche“ geplant, in der am 1., 3. und 5. Juli bei drei öffentlichen Spaziergängen Teilbereiche der Landesgartenschau aufge- sucht und weitere inhaltliche Aspekte gesammelt werden sollen. Die Erkenntnisse daraus flie- ßen in die folgenden Verfahren ein. Im Anschluss an die einzelnen Wettbewerbe werden die eingegangenen Arbeiten bzw. die Arbeiten der Preisträgerinnen und Preisträger in jeweiligen öffentlichen Ausstellungen gezeigt. Davon unberührt ist als zentrale Idee das bereits in der Bewerbung zur Landesgartenschau formulierte „Labor der Bürgerschaft“: Neben den Planungswettbewerben und -verfahren wird ein Wettbewerb für Bürger schafts-Projekte ausgelobt: Ideen zur Begrünung, Entsiegelung, aber auch zu stadtverträglicher Mobilität, Sharingkonzepten, nachhaltigen Entwicklungs- und/oder Geschäftsideen, Klimaschutz, Umnutzung von Stadträumen oder zur sozialen Teil- habe sollen gezielt finanziell gefördert und professionell begleitet werden. Um flexibel und möglichst aktuell zu sein, ist dieser Wettbewerb für Bürgerschafts-Projekte für etwa 2028 ge- plant. 16 4 5. Finanzierung Die Gesamtkosten des gesamten Wettbewerbsprozesses (Wettbewerbssumme, Honorare Preisgericht, Raummieten etc.) belaufen sich auf rund 650.000 Euro. Für die Finanzierung stehen die Mittel im Haushalt der Stadt Nürnberg, MIP -Maßnahme Nr. 1259 zur V erfügung. Die Freigabe der benötigten Mittel wird vor Ausschreibung der jeweiligen Wettbewerbe im Rahmen des Mittelbewilligungsverfahrens beantragt. Von Seiten der Regierung von Mittelfranken wurde eine anteilige Bezuschussung der Wettbe- werbskosten über die Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsantrag wurde gestellt und befindet sich derzeit in der Abstimmung. 17 Seite 1 von 6 Beschlussvorlage FSN/001/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals Sachverhalt (kurz): Im Januar 2022 beauftragte der Rat der Stadt Nürnberg einstimmig den städtischen Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN), einen stufenweisen Prozess hin zu einem Um- oder Neubau des Stadions anzugehen und als ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. In der Machbarkeitsstudie für das Max-Morlock-Stadion und den Sportpark Dutzendteich wurden Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Transformation des Stadions sowie des umliegenden Areals ausgearbeitet und bewertet. Die Studie empfiehlt  Einen Vollumbau des Stadions am bestehenden Standort  Eine Neuentwicklung als reines Fußballstadion mit ca. 45.000 Plätzen, deutlich mehr Hospitality - und Eventmöglichkeiten und eine mögliche Andockung von Mantelnutzungen  den Erhalt der achteckigen Grundform und der historischen Haupttribünen-Fassade aber keine Fortnutzung der Leichtathletik-Bahn  die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur klimaneutralen Energieversorgung gemeinsam mit benachbarten Einrichtungen (insbesondere ARENA und Messe)  die Entwicklung des Stadionumfelds zum „Campus Sport“ unter Berücksichtigung von Natur - und Denkmalschutz Der Rat nahm am 19.07.2023 die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte FSN einstimmig, auf Basis der Analysen und Handlungsempfehlungen der Studie eine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Stadion-Projekts vorzubereiten. Der Stadtrat beschloss zudem, dass ein Lenkungskreis ins Leben gerufen wird, in dem die Projektgruppe regelmäßig ihr Vorgehen mit der Stadtspitze und allen Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften abstimmt. Der nächste große Schritt des Projekts nach der Machbarkeitsstudie wird die Beauftragung konkreter Planungen sein. Um diese vorzubereiten wurden in den vergangenen Monaten durch die Projektgruppe die Empfehlungen, Annahmen und Berechnungen der Machbarkeitsstudie auf den Prüfstand gestellt und an Erfahrungswerten und Benchmarks gemessen. Außerdem wurden erste Untersuchungen und Berechnungen beauftragt. Die eingesetzte Projektgruppe hat so Vorschläge entwickelt, wie die Stadt Nürnberg mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie umgehen sollte. Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz (Federführung Ref.III und Ref.VI) Entsprechend des Beschlusses im Juli 2023 wurden mit ARENA, Messe und Technischer Universität die Planungen für einen gemeinsamen Energieverbund zur Versorgung mit nachhaltiger Energie vorangetrieben. Im Kern wird aktuell die Frage geklärt, wer wann wie viel Energie bereitstellen kann und wer sie zur gleichen Zeit nutzt. Sollte Ende des Jahres 2024 eine Entscheidung zugunsten eines geeigneten Energieverbundes getroffen werden, ist der Aufbau eines Simulationsmodells angedacht, um den Zusammenschluss der verschiedenen Energiesysteme zu bewerten und zu priorisieren. Der genaue Leistungsumfang sowie die hierfür erforderlichen Kosten werden nach Abschluss der Potenzialanalyse beziffert und sind in den weiteren Finanzplanungen zu berücksichtigen. Zur Betrachtung der über die Energieversorgung hinausgehenden Aspekte von Nachhaltigkeit und Umweltschutz wurde eine Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit beim Stadionbau“ gegründet, deren Federführung beim Umweltreferat liegt. Aufgabe der AG ist es, die Themen zu benennen, die für einen nachhaltigen Stadionumbau relevant sind und damit im weiteren Planungs -, Bau – und Betriebsprozess Berücksichtigung finden sollten bzw. müssen. Hierfür wird ein Nachhaltigkeitskonzept erarbeitet. Konzeptentwicklung Stadion (Federführung 3.BM) Ö 4Ö 4 18 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024 Seite 2 von 6 Der Eigenbetrieb FSN hat auf Basis der Machbarkeitsstudie das renommierte Architekt urbüro Albert Speer + Partner (AS+P) beauftragt, eine Funktionalplanung für ein vollumgebautes Stadion zu erstellen. Als bevorzugte Option wurde ein Stadion mit 40.000 Sitzplätzen ermittelt, was einer Kapazität von 46.000 – 50.000 Plätzen im Ligabetrieb mit Stehplätzen entspricht. Ausprägungen der Funktionalplanung:  Durch die entfallende Rundlaufbahn rücken die Unterrang-Tribünen an das Spielfeld heran  Auf Wunsch der Anhängerschaft werden in der Nordtribüne auch Stehplätze auf dem Oberrang angeordnet. Dies wäre in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal.  Zusätzlich sollen weiterhin Stehplätze im Unterrang angeordnet werden. Dadurch könnte die Nordkurve künftig 13.500 - 15.000 Stehplätze bieten, ein Zuwachs um 4.000 - 5.500 Plätze.  Die vorgesehenen Sitzplätze in der Nordkurve bilden entsprechend die beiden „Flügel“ des Stimmungszentrums und werden zu gleichen Teilen auf die Ecken der Nordkurve verteilt.  Der Gästesektor wird in der Südtribüne verortet.  Die Haupttribüne soll zukünftig Platz für bis zu 3.600 Hospitality-Gäste bieten.  Das Stadion soll durch rollstuhlgerechte Plätze in allen Tribünenbereichen, barrierefreie Kioske und Toiletten sowie Stellplätze für Rollatoren deutlich besser barrierefrei nutzbar sein. Für die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung des Stadions ist ein Budget von ca. 3.000.000 € notwendig. Die Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg dargestellt. Kostenrahmen (Federführung 3.BM) Basierend auf der Funktionalplanung wurde ein erster Kostenrahmen ermittelt. Zusammen bilden Funktionalplanung und Kostenrahmen die Basis für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Unter den in der Anlage aufgeführten Annahmen ergibt sich folgender Kostenrahmen nach derzeitigen Baukosten:  Große Variante: ca. 290 Mio. €  Variante Machbarkeitsstudie: ca. 277 Mio. €  Kleine Variante: ca. 227 Mio. € Die Gründe dafür, dass der Kostenrahmen über den Zahlen der Machbarkeitsstudie liegt, sind im ausführlichen Sachverhalt dargelegt. Unter anderem wurde die Entsorgung v on Altlasten eingepreist, die Ausstattung des Stadions (Küchen, Möbel, Technik) und die Ertüchtigung der Außenanlagen mit eingerechnet und Zuschläge für nachhaltiges Bauen und weitere Risiken einkalkuliert. Auch zu möglichen Baukostensteigerungen sind im Sachverhalt ausführliche Rechenbeispiele aufgeführt. Wirtschaftlichkeit (Federführung Ref.I/II) Zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurden drei Szenarien entwickelt, ein realistisches, ein optimistisches und ein pessimistisches. Die Berechnungen haben ergeben, dass im pessimistischen Szenario keine der drei Stadionvarianten ausreichend Erlöse erzielt, um die notwendigen Investitionen aus eigener Kraft zu refinanzieren. Dagegen sind nach den derzeitigen Annahmen sowohl im realistischen und erst recht im optimistischen Szenario alle drei Stadionvarianten ohne Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in der Lage, die angesetzten Fremdfinanzierungskosten zu tragen und zusätzlich einen Mehrerlös generieren. Zudem ist anzumerken, dass die Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme durch öffentliche Förderung (z.B. durch das Land) oder zusätzliches Eigenkapital die Wirtschaftlichkeit in jeder Variante deutlich erhöht. Mantelbebauung (Federführung 3.BM) Auf Grundlage der derzeitigen Annahmen konnte noch keine Kombination aus Mantelbebauung und Nutzungsszenario definiert werden, die einen finanziellen Beitrag zur Stadionfinanzierung generieren könnte. Die Projektentwicklung einer möglichen künftigen Mantelbebauung ist noch nicht abgeschlossen und wird fortgeführt. Auf Grundlage weiterer Beauftragungen sollen hierbei betriebswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Aspekte untersucht und analysiert werden. Gesellschaftsrechtliches Konstrukt (Federführung Ref.I/II) Die Stadt Nürnberg ist heute alleinige Eigentümerin des Max-Morlock-Stadion und des Grundstücks. Den eigentlichen Betrieb des Stadions erledigt die städtische Tochtergesellschaft „Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH“, die das Stadion gewerblich nutzt und bewirtschaftet, z.B. an den 1.FCN vermietet. Nun sol l ein neues Konstrukt aufgesetzt werden, dass auch die Beteiligung privater Partner ermöglicht. Dezidierte Überlegungen hierzu sind der angehängten Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Entscheidungen zum gesellschaftsrechtlichen Aufbau im Laufe des Jahres 2024 mit 19 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024 Seite 3 von 6 dem Lenkungskreis abgestimmt und im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden können. Für die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsanalyse, den Entwurf eines Finanzierungskonzepts, die Vorbereitung der Gesellschaftsverträge und die steuerrechtliche Abstimmung mit dem Finanzamt ist mit einem finanziellen Aufwand für externe Beratungsleistungen von ca. 450.000 € zu rechnen, der zu den jeweiligen Haushalten der Stadt Nürnberg und den Wirtschaftsplänen des FSN der Jahre 2025 ff. angemeldet werden wird. Umfeldentwicklung (Federführung Ref.IV) Die Grundlagen für eine weitergehende grundlegende Untersuchung der einzelnen Baufelder wurde in Abstimmung zwischen den beteiligten Dienststellen UwA, Stpl, BoB, SpS getroffen. Die betrachteten Bausteine der Umfeldentwicklung sind entsprechend ihrer Priorisierung: 1. a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport 1. b. Kleines Stadion (Leichtathletik, Fußball,etc.) 2. Jedermann - Sportplatz 1+2 3. Nebenplatz 2 mit 2 Spielfeldern 4. Eistrainingshalle und Trainingsplatz 3 5. Multifunktionshalle (mögliche neue Arena) Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Bausteinen sind der angehängten Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen. Es bietet sich die einmalige Chance, das Umfeld des Stadions zu einem Ort für Sport und Erholung für die Stadtbevölkerung weiterzuentwickeln und einen Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich entstehen zu lassen. Hier wäre sowohl Platz für den Leistungs- als auch für den Breitensport. Auf Gru nd der ersten Untersuchungen sind Herausforderungen unter anderem hinsichtlich dem Naturschutz, Baumerhalt und Denkmalschutz zu erwarten. Es ist festzuhalten, dass geplante Vorhaben, die mit dem derzeit bestehenden Planungsrecht und -zielen nicht übereinstimmen, eine Anpassung über entsprechende Bauleitplan-Verfahren (FNP, BP, etc.) erforderlich machen werden. Genauere Aussagen können erst nach Erstellung der ersten Gutachten getroffen werden. Bereits jetzt wird aber deutlich, dass ein Eingriff in bislang u nversiegelte Flächen und die Fällung von Bäumen notwendig wird. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, ob es zu den in der Machbarkeitsstudie genannten Standorten im Stadtgebiet keine gleichwertigen oder besseren Alternativen gibt, ist eine Standorta lternativenprüfung notwendig. Empfohlen wird die Beauftragung der notwendigen Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und Standortanalysen für die Entwicklung eines Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich. Für die notwendigen Schritte ist ein Budget von ca. 500.000 € notwendig. Die dargestellten Schritte und die weitere Bearbeitung fallen in den Bereich Ref.IV/SpS und bedürfen einer fachspezifischen Zuarbeit der anderen Geschäftsbereiche. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Das Stadionprojekt wurde in den vergangenen Monaten intensiv kommunikativ begleitet, unter anderem durch eine eigene Projekt-Website stadion.nuernberg.de, einen Newsletter, verschiedene Veranstaltungsformate, Soziale Medien und die üblichen Presse-Kanäle von Stadt, Stadion und 1. FC Nürnberg. Bei den meisten Formaten gab es über die reine Information der Bürgerinnen und Bürger hinaus auch die Möglichkeit der Rückmeldung. Das eingeholte Feedback floss laufend in die Entscheidungsfindung der Projektgruppe und des Lenkungskreises ein. Die Fortschritte in den verschiedenen Teilaspekten und Themengruppen des Projekts sollen weiterhin über die verschiedenen Kanäle der Öffentlichkeit präsentiert werden. Neben der reinen Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen auch weiterhin Beteiligungsspielräume identifiziert und genutzt werden. Überall wo sich Spielraum für Beteiligungsformate ergibt, soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zu platzieren und an der Entscheidungsfindung zu partizipieren. Empfehlung weiterer Schritte Auf Basis der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sowie der darauf aufbauenden Erkenntnisse der vergangenen Monate wird dem Stadtrat empfohlen, das Projekt zur Entwicklung de s Max-Morlock-Stadions weiterzuführen. Die eingesetzte Projektgruppe soll ihre Arbeit fortsetzen. Hierfür muss sie im Rahmen der Haushaltsberatungen mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Sie soll weiterhin regelmäßig dem Lenkungskreis über ihre Tätigkeit berichten und sich mit ihm laufend über das weitere Vorgehen abstimmen. 20 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024 Seite 4 von 6 Auf Basis der vorgelegten Untersuchungen und Planungen sollen weitere Schritte hin zu einem Vollumbau des Max-Morlock-Stadions gegangen werden. Die Vergabe der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) an externe Fachplaner ist vorzubereiten, auszuschreiben und in den Planungsphasen zu begleiten. Flankiert werden die ersten Leistungsphasen durch tiefergehende Untersuchungen z.B. der Altlasten (Entsorgungskosten), der Umweltverträglichkeit und des Emissionsschutzes sowie der Einbeziehung der Belange des Denkmalschutzes. Es ist ein Vorschlag für den Umgang mit der historischen Haupttribünenfassade zu erarbeiten. Im Planungsprozess sollen auch Lösungen für die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, die u.a. durch die Arena Nürnberger Versicherung oder die Parkplatzsituation gesetzt werden. Eine weitere Aufgabe besteht in der planerischen Umsetzung der Drittnutzungs- und Mantelbebauungskonzepte. Die Planungen für einen Energieverbund im Areal und ein Nachhaltigkeitskonzept sollen weiter vorangetrieben werden. Für die von der Machbarkeitsstudie empfohlenen Entwicklungen im Stadionumfeld sollen notwendige Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und Standortanalysen beauftragt werden. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse soll in ein Finanzierungskonzept überführt und ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt (und insbesondere die Gründung einer Objektgesellschaft) vorbereitet werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die benötigten Mittel werden zu den Haushaltsberatungen der Stadt Nürnberg und der Wirtschaftsplanung des FSN angemeldet. 21 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024 Seite 5 von 6 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Nutzung des Max-Morlock-Stadions und des Stadionareals steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen und soll dies auch zukünftig tun. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 22 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024 Seite 6 von 6 Beschlussvorschlag: 1) Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Vollumbau Stadion 2) Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftragt, die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung der großen Variante zu schaffen, sowie a) die verschiedenen möglichen Mantelnutzungen planerisch und wirtschaftlich tiefergehend zu untersuchen und eine Entscheidung darüber vorzubereiten, ob sie im Planungsprozess weiterverfolgt werden b) das Ziel eines nachhaltigen Stadions und dabei insbesondere den gemeinsamen Energieverbund des Stadions mit NürnbergMesse, ARENA Nürnberger Versicherung und UTN weiter zu verfolgen c) die Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept zu überführen, d) die Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin vorzubereiten und e) ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive eventueller Mantelbebauungen vorzulegen. Umfeldentwicklung 3) Der Stadtrat beauftragt Ref.IV/SpS mit den notwendigen Schritten zur Weiterbearbeitung der Umfeldentwicklung. Öffentlichkeitsarbeit 4) Die Verwaltung wird beauftragt, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate durchzuführen. Ressourcen 5) Der Stadtrat nimmt den dargestellten Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im notwendigen Umfang zu den Haushaltsberatungen der Stadt Nürnberg und die Wirtschaftsplanung des FSN anzumelden. Die nächsten Entscheidungen stehen voraussichtlich im Herbst 2024 an. Insbesondere sind dies Abstimmungen zur Mantelnutzung, zum Finanzierungskonzept und zur Objektgesellschaft. 23 Entwicklung Stadion Nürnberg und Sportareal Dutzendteich Sachverhalt 1. Ausgangslage ................................................................................................................................. 2 1.1. Bestands- und Bedarfsanalyse ............................................................................................ 2 1.2. Gefasste Beschlüsse ............................................................................................................ 2 2. Empfehlungen der Machbarkeitsstudie ....................................................................................... 3 2.1. Entwicklung des Stadions .................................................................................................... 3 2.2. Erarbeitung eines Energiekonzepts .................................................................................... 3 2.3. Entwicklung des Areals zum „Campus Sport“ ................................................................... 4 2.4. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts ........................................................................ 4 2.5. Entwicklung eines gesellschaftsrechtlichen Konstrukts .................................................. 4 2.6. Beteiligung der Öffentlichkeit .............................................................................................. 4 3. Verifizierung und Weiterentwicklung der Annahmen und Empfehlungen der Studie ............ 5 3.1. Projektstruktur ....................................................................................................................... 5 3.2. Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ........................................................................ 5 3.3. Konzeptentwicklung Stadion ............................................................................................... 7 3.4. Wirtschaftlichkeit und gesellschaftsrechtlicher Aufbau ................................................. 15 3.4.1. Wirtschaftlichkeit Stadion .............................................................................................. 16 3.4.2. Wirtschaftlichkeit Mantelbebauung ................................................................................ 27 3.4.3. Gesellschaftsrechtliches Konstrukt ................................................................................ 28 3.5. Empfehlung Stadionvariante .............................................................................................. 29 3.6. Umfeldentwicklung .............................................................................................................. 29 3.7. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung .................................................................... 39 4. Empfehlung weiterer Schritte ..................................................................................................... 42 4.1. Projektstruktur ..................................................................................................................... 42 4.2. Nachhaltigkeitskonzept und Energieverbund .................................................................. 42 4.3. Konzeptentwicklung Stadion ............................................................................................. 42 4.4. Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Aufbau ......................................................... 43 4.5. Umfeldentwicklung .............................................................................................................. 44 4.6. ÖA und Bürgerbeteiligung .................................................................................................. 44 4.7. Projektkosten/Personalresourccen ...................................................................................... 44 Beschlussvorschlag ............................................................................................................................ 45 Ö 4Ö 4 24 2 Sachverhalt: 1. Ausgangslage 1.1. Bestands- und Bedarfsanalyse Das städtische Stadion liegt inmitten des Volksparks Dutzendteich und ist Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. Diese bundesweit einmalige Einbettung in eine großartige ausgedehnte Parklandschaft und in historisch bedeutsamen Kontext stellt für die Stadtgesellschaft bei der Zukunftsgestaltung von Stadion und Gesamtareal sowohl Herausforderung als auch Chance dar. In seiner 95 Jahre währenden Geschichte hat das Stadion einige Wandlungen durchlaufen. Das ursprüngliche Erdwallstadion, nach den Entwürfen Otto Ernst Schweizers gebaut, galt in den 20ern weltweit als modernstes Stadion. In den 60ern zu einer riesigen Betonschüssel erweitert konnten bis zu 75.000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Spiele des 1. FC Nürnberg verfolgen und die Höhen und Tiefen von Meisterschaften und Abstiegen durchleben. Anfang der 90er wurden die Tribünenerweiterungen durch Oberränge ersetzt und das mittlerweile unter Denkmalschutz gestellte Städtische Stadion in Franken-Stadion umbenannt. Durch Sanierungen und Ergänzungen in den Jahren 2003-2005 erfuhr das ikonische Achteck die letztmalige Aufwertung. Funktionsgebäude, Kioske und Toilettenanlagen sowie zeitgemäße Gebäudetechnik ermöglichten Nürnberg den Auftritt auf der weltweiten Bühne der Fußballweltmeisterschaft 2006. Seitdem investiert die Stadt Nürnberg jährlich in den Bestandserhalt, geändert hat sich im Wesentlichen nur der Name: von easyCredit - Stadion über Grundig-Stadion bis hin zum aktuellen und beliebten „Max-Morlock-Stadion“. In den letzten zwei Dekaden hat sich die Stadionlandschaft in Deutschland stark verändert. Moderne multifunktionale Fußballarenen, herausragend seien Gelsenkirchen, München, Mönchengladbach und Düsseldorf genannt, verschoben das zur WM noch als „Schatzkästchen“ bezeichnete Nürnberger Stadion ans Ende des Rankings der konkurrenzfähigen Stadien in Deutschland. Spürbar ist das u.a. schon länger bei der Zuweisung von Länderspielen, richtig deutlich wurde es jedoch bei der Auswahl der Spielorte der Fußballeuropameisterschaft 2024. Trotz hervorragender Bewertungen in nahezu allen Kategorien wie Mobilität oder Sicherheit konnte sich Nürnberg nicht als einer von zehn Austragungsorten in Deutschland qualifizieren. Ursächlich hierfür war insbesondere die negative Bewertung des Max-Morlock-Stadions. Zusammengefasst präsentiert sich das Stadion heute als eine in die Jahre gekommene Versammlungsstätte, wo erhebliche Defizite bei Bausubstanz, Infrastruktur und Ausstattung auf uns zukommen. In Funktionalität und Konzeption kann das Stadion nationalen wie internationalen Ansprüchen nur noch bedingt genügen. Gleichzeitig muss der Eigenbetrieb Franken-Stadion jährlich hohe Beträge für den Erhalt von Bausubstanz und Verkehrssicherheit aufwenden. Dies hat zur Folge, dass dem eingeschränkten Vermarktungspotential hohe Unterhaltskosten gegenüberstehen. 1.2. Gefasste Beschlüsse In Anbetracht dieser Situation fasste der Nürnberger Stadtrat im Januar 2022 den einstimmigen Beschluss, dem Bestandserhalt ein an die Nürnberger Verhältnisse angepasstes Zukunftsbild für das Stadion gegenüberzustellen. Der städtische Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) wurde beauftragt, einen stufenweisen Prozess hin zu einem Um- oder Neubau des Stadions anzugehen und als ersten Schritt dieses Prozesses eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Vor Vergabe dieser Studie erfolgte eine Analyse der Belange aller potenziell betroffener städtischer Dienststellen und aller Anlieger und Stakeholder des Stadions, sowie der gesamtstädtischen Agenda für das ehemalige Reichsparteitagsgelände und das Naherholungsgebiet Volkspark Dutzendteich . Auf Basis dieser Rahmenbedingungen sollte die Machbarkeitsstudie Optionen zur Entwicklung des Stadions und des Umfelds aufzeigen und anhand objektiver Kriterien bewerten. Darauf aufbauend sollten potenzielle zukünftige Finanzierungs- und Betreibermodelle aufgezeigt und bewertet werden. Im Herbst 2022 wurde die Machbarkeitsstudie als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung an das Büro PROPROJEKT aus Frankfurt vergeben. 25 3 Die Erarbeitung der Studie wurde von einer gemeinsamen Projektgruppe verschiedener städtischer Dienststellen, der Stadion Betriebs-GmbH (Stadion BG) und des 1. FC Nürnberg eng begleitet. Die Empfehlungen der Studie finden sie untenstehend. Der 2022 gefasste Beschluss skizzierte den langfristigen stufenweisen Prozess. Um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, traf der Stadtrat aber noch keine konkreten Festlegungen, wie es nach der Machbarkeitsstudie weitergeht. Diese Entscheidung wurde im Juli 2023 getroffen, als die Studie vorlag. Am 19.07.2023 nahm der Stadtrat der Stadt Nürnberg die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte den städtischen Eigenbetrieb FSN einstimmig, auf Basis der Analysen und Handlungsempfehlungen der Studie eine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Stadion- Projekts vorzubereiten. Hierzu sollte ein öffentliches Informations- und Beteiligungsverfahren durchgeführt, Finanzierungsmöglichkeiten und ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt erarbei tet, das Konzept zur nachhaltigen Versorgung des Stadions mit Energie weiterentwickelt sowie für diese Entscheidung notwendige Gutachten und Untersuchungen beauftragt werden. Der Stadtrat beschloss zudem, dass die Arbeit der Projektgruppe fortgeführt wird und ein Lenkungskreis ins Leben gerufen wird, in dem die Projektgruppe regelmäßig ihr Vorgehen mit der Stadtspitze und alle Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften abstimmt. Die Grundlage der Arbeit der Projektgruppe bilden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie. 2. Empfehlungen der Machbarkeitsstudie In der Machbarkeitsstudie für das Max-Morlock-Stadion und den Sportpark Dutzendteich wurden validierte Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Transformation des Stadions sowie den Landschaftsraum Dutzendteich ausgearbeitet. Hierbei wurden einmalige Chancen für den Nürnberger Süden aufgezeigt, ein Areal zu entwickeln, das einen erheblichen Mehrwert für den Breiten- und Profisport sowie für die Nürnberger Bevölkerung generiert, ohne das vorhandene und durchaus sensible Ökosystem vor Ort nachhaltig zu beeinträchtigen. Ebenfalls umfasste die Machbarkeitsstudie erste konkrete Ideen für ein zeitgemäßes und nachhaltig ausgelegtes Fußballstadion. 2.1. Entwicklung des Stadions Vor dem Hintergrund eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Stadions für den Profisport - und Eventbetrieb hat sich ein Vollumbau als alternativlos gezeigt. Die Konzeptansätze der Machbarkeitsstudie schlagen die Neuentwicklung eines reinen Fußballstadions, ohne Fortnutzung der Leichtathletik-Bahn und einer Zielkapazität für rund 45.000 Fans sowie differenzierten und zukunftsfähigen Hospitality- und Eventbereichen vor. Aufgrund der aus denkmalrechtlichen Gesichtspunkten beizubehaltenden achteckigen Grundform, bietet der Vollumbau zudem Flächenpotenziale für ökonomisch wertvolle Mantelnutzungen. Dabei könnte ein hoher synergetischer Mehrwert zwischen Stadion und dessen Mantelnutzungen sowie der neu platzierten Multifunktions - Arena erwartet werden. 2.2. Erarbeitung eines Energiekonzepts Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden erste Ideenansätze und Möglichkeiten für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Konzept zur klimaneutralen Energieversorgung für das ganze Entwicklungsareal präsentiert. Hierbei haben sich hohe Synergiepotenziale eines gemeinsamen Energieverbunds mehrerer Veranstaltungsstätten (NürnbergMesse, Arena Nürnberger Versicherung, Max-Morlock-Stadion), welche gleichzeitig Verbraucher und Erzeuger sind, gezeigt. Zur Weiterentwicklung dieses Themas regt die Machbarkeitsstudie an, ein detailliertes Energiekonzept für das Sportareal Dutzendteich auszuarbeiten, um die evaluierten Potenziale nach zeitlicher Umsetzbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit zu priorisieren sowie ein Leuchtturmprojekt mit nationaler Strahlkraft auszuarbeiten. Ergänzend ist die Verwendung von recyclingfähigen Baumaterialien sowie klimaoptimierten Planungs-, Bau- und Betriebsprozesse zu evaluieren, um ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept für den Vollumbau zu entwerfen. 26 4 2.3. Entwicklung des Areals zum „Campus Sport“ Mit dem Perspektivszenario "Campus Sport", welches die Machbarkeitsstudie als bestmögliche Entwicklungsoption für das Sportareal Dutzendteich ableitet, werden erhebliche Mehrwerte für den Breiten- und Profisport sowie für die Nürnberger Bevölkerung aufgestellt, ohne das vorhandene und durchaus sensible Ökosystem vor Ort zu beeinträchtigen. In dem vorgeschlagenen Konzept erfährt das Areal einen zurückhaltenden, aber doch deutlich spürbaren Zuwachs an Ergänzungsbausteinen , die insbesondere in der Mantelnutzung des Stadions und den ergänzenden Sport- und Infrastruktureinrichtungen positive Impulse setzen. Letztere setzten sich aus einer Mehrfeldsporthalle für den Breitensport, einem „Kleinen Stadion“ mit Leichtathletikbahn, mehreren Sportplätzen sowie einer neu platzierten Multifunktionsarena für Event- und Profisportnutzungen inklusive der Beibehaltung bestehender Eisflächen für den Nachwuchs -und Breitensport zusammen. Für die Weiterentwicklung des Sportareal Dutzendteich empfiehlt die Machbarkeitsstudie einen detaillierten Abgleich mit dem geltenden Planungsrecht insbesondere unter Berücksichtigung der am Standort bestehenden Vorgaben zum Denkmal-, Umwelt- und Naturschutz. Zudem wird die Erarbeitung eines übergreifenden bzw. gesamtstädtischen Verkehrs- und Mobilitätskonzept empfohlen, welches den ruhenden und fließenden Verkehr am Standort unter Einbeziehung der benachbarten Areale evaluiert und optimiert. 2.4. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts Die überschlägigen Kaptalwertsimulationen der Machbarkeitsstudie haben aufgezeigt, dass eine Investition in die gegenwärtige Bausubstanz und Funktionalität des Max-Morlock-Stadions ökonomisch kein Zukunftspotenzial darstellt. Im Gegensatz dazu besteht mit einem Vollumbau eine realistische Chance, den Stadionbetrieb auf ein dauerhaft ertragreiches Fundament zu stellen, welches neben der allgemeinen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des 1. FC Nürnbergs und des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg auch den Einstieg möglicher Finanzierungspartner sowie die Bedienung von Fremdkapitalleistungen ermöglicht. Zudem haben die Simulationen ergeben, dass eine Refinanzierung der erforderlichen Investitionen sowie die Bedienung von Fremdkapitalleistungen nur mit einem Vollumbau möglich sind. 2.5. Entwicklung eines gesellschaftsrechtlichen Konstrukts Aufbauend auf den Empfehlungen der Machbarkeitsstudie den Vollumbau des Max -Morlock-Stadions zu verfolgen, hat der Rat der Stadt Nürnberg am 19.07.2023 den Prüfauftrag ausgesprochen, einen Vorschlag für ein Finanzierungskonzept sowie Grundlagen für ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt bezüglich Finanzierung, Bau und Betrieb des Stadions bzw. dessen Mantelnutzungen zu erarbeiten. Als Vorlage hierfür dienen die kürzlich entwickelten Finanzierungs- und Gesellschaftskonzepte der Stadien in Freiburg und Stuttgart. 2.6. Beteiligung der Öffentlichkeit Zur Kommunikation der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, eine koordinierte Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu implementieren, um eine möglichst breite Akzeptanz für die erstellen Perspektivszenarien sowie das Stadionkonzept zu generieren. Neben einer ergebnisoffenen Kommunikation der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie, ist zudem über die nächsten Verfahrensschritte oder die anstehenden politischen Entscheidungen transparent zu informieren. 27 5 3. Verifizierung und Weiterentwicklung der Annahmen und Empfehlungen der Machbarkeitsstudie 3.1. Projektstruktur Bereits beim Stadtratsbeschluss 2022 wurde ein mehrstufiger Prozess skizziert, wie der Weg von einer Machbarkeitsstudie hin zu einer planerischen und baulichen Umsetzung aussehen kann. Um auf der Studie aufbauende Planungen in Auftrag zu geben, musste zuerst unter allen Projektbeteiligten Klarheit hergestellt werden, bis zu welchem Grad man gewillt ist, den Empfehlungen der Studie zu folgen und an welchen Stellen die in der Studie erarbeiteten Handlungsempfehlungen weiterentwickelt und verfeinert werden müssen. Parallel hierzu wurden die Annahmen und Berechnungen der Machbarkeitsstudie, zum Beispiel zur möglichen Refinanzierung der Baukosten, auf den Prüfstand gestellt und an Erfahrungswerten und Benchmarks gemessen. Außerdem wurden erste Untersuchungen und Berechnungen beauftragt, um den politischen Entscheidungsgremien der Stadt eine solide Grundlage für konkrete Planungsschritte vorlegen zu können. Die eingesetzte Projektgruppe hat so Vorschläge für den Rat der Stadt Nürnberg entwickelt, wie die Stadt Nürnberg mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie umgehen sollte und wie der Weg hin zum Vollumbau des Max-Morlock-Stadions sowie der Entwicklung des Stadionareals aussehen kann. Zur Verifizierung und Weiterentwicklung des integrierten Entwicklungskonzepts der Machbarkeitsstudie wurde eine interimistische Projektstruktur ausgearbeitet. Zum einen gliedert diese das Gesamtvorhaben in unterschiedliche Teilprojekte mit klaren Verantwortlich keiten. Zum anderen ermöglicht sie eine hohe Flexibilität, innerhalb der Planungsfortschreibungen wirtschaftlich, planungsrechtlich und funktional begründete Anpassungen vorzunehmen. Die Projektgruppe des Stadionprojekts wird vom städtischen Stadion-Eigenbetrieb FSN mit Unterstützung externer Dienstleister geleitet. In der Projektgruppe sind verschiedene mit Planungsrecht, Bau und Sport befasste Dienststellen, die Stadion BG sowie Verantwortliche des 1. FC Nürnberg vertreten, die in wöchentlichen Sitzungen gemeinsam das Projekt begleiten und vorantreiben. Weitere Geschäftsbereiche und Dienststellen arbeiten zwischen den Sitzungen der Projektgruppe in den insgesamt fünf thematisch mit Teilaspekten des Gesamtprojekts befassten Themengruppen mit. In regelmäßigen Abständen berichtet die Projektgruppe einem Lenkungskreis über den Proj ektfortschritt und stimmt anstehende Entscheidungen mit diesem ab. Der Lenkungskreis, in dem neben der Stadtspitze und dem Vorstand des 1. FC Nürnberg alle Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Stadtrats vertreten sind, wurde so laufend in die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie eingebunden. In den fünf Themengruppen wurden die folgenden fünf Themenkomplexe behandelt: 3.2. Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz Energieverbund Der Rat der Stadt Nürnberg hat am 19.07.2023 den Prüfauftrag ausgesprochen, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE, der technischen Hochschule (OHM), der NürnbergMesse, Bayern Innovativ und weiteren Beteiligten ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Konzept zur Energieversorgung für das ganze Entwicklungsareal zu erarbeiten. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie gesammelten Ideen und Möglichkeiten sollen hierbei konkretisiert und bewertet werden. Ziel ist ein Energiekonzept im Verbund, das mögliche Bausteine nach gesamtstädtischem Ressourcenaufwand und Nutzen sowie Fördermitteleffizienz ordnet und priorisiert. Das Konzept soll ein Baustein in der kommunalen Wärme- und Energieplanung hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung in Nürnberg sein. Zwischen November 2023 und Februar 2024 wurden diesbezüglich drei Werkstattgespräche unter Federführung des Planungs- und Baureferates abgehalten. Neben den bislang identifizierten und möglichen Partnern an einem gemeinsamen Energieverbund – NürnbergMesse, Arena Nürnberger Versicherung und Max-Morlock-Stadion – konnte als zusätzlicher Verbundpartner die Technische Universität Nürnberg (UTN) gewonnen werden, welche derzeit auf dem Areal des ehemaligen Rangierbahnhofs in Nürnberg einen zukünftigen Campus entwickelt. Im Rahmen der vorgenannten Werkstattgespräche erfolgten zudem enge Abstimmungen mit der N-ERGIE, welche die geführten Diskussionen und Abstimmungen zielführend begleitet hat. 28 6 Als erste Maßnahme zur Bewertung eines gemeinsamen Energieverbunds wurde von der NürnbergMesse eine Technische Potenzialanalyse für nachhaltige Synergien im angedachten Energieverbund beauftragt, an welcher sich die UTN, die Arena sowie der Eigenbetrieb Frankenstadion finanziell beteiligen. Bis Ende des Jahres 2024 wird in einem ersten Arbeitspaket die energetische Analyse und Bilanzierung der jeweiligen Einzelstandorte in Gegenüberstellung eines Gesamtsystems durchgeführt, um eine Grundsatzentscheidung bezüglich des angedachten Energieverbunds vorzubereiten. Im Kern ist dabei die Frage zu klären, wer wann wie viel Energie bereitstellen kann und wer sie zur gleichen Zeit nutzt. Prämisse ist dabei eine Anbindung an bestehende Netze nicht nur zur Spitzenlastabdeckung, also ein Primat von Fernwärme und Strom als Energieträger. Die vordergründig denkbare besondere “Schnelligkeit“ einzelner Einheiten zu Lasten des Verbunds soll damit verhindert werden, da für spätestens 2045 das Gesamtsystem incl. Fernwärme Kraft Gesetz klimaneutral sein wird. Die knappen finanziellen Ressourcen sollen in diesem Sinne eingesetzt werden. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Die AG „Nachhaltigkeit beim Stadionumbau“ hat mit einem ersten Termin im März 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen. Ständige Teilnehmende der AG sind die Werkleitung des Eigenbetriebs Frankenstadion Nürnberg, die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Stadion, Vertreter/innen des Projekts „Stadionumbau“ und des begleitenden externen Büros sowie die Nachhaltigkeitsbeauftragte des 1.FCN. Die Federführung der AG liegt bei Ref. III. Je nach Themenbehandlung werden fallweise weitere Expertinnen und Experten aus anderen Dienststellen und von Extern hinzugezogen. Aufgabe der AG ist es, die Themen zu benennen, die für einen nachhaltigen Stadionumbau relevant sind und damit im weiteren Planungs-, Bau – und Betriebsprozess Berücksichtigung finden sollten bzw. müssen sowie diese in den vorgesehenen Planungs- und Bauprozess miteinzubringen. Die Projektleitung „Stadionumbau“ wird diese Themen dann in die entsprechenden P lanungs- und Bau- Ausschreibungen integrieren sowie das Betreiberkonzept daraufhin ausrichten. Ziel des gesamten Projektes ist es, für Nürnberg ein möglichst nachhaltiges Stadion in allen Belangen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit zu planen, zu erstellen und zu betreiben. Der Schwerpunkt der Betrachtungen liegt hier auf der ökologischen Nachhaltigkeit. Soziale und Teilhabe - Aspekte sowie Partizipationsmöglichkeiten werden in den Themengruppen 3 („Konzeptentwicklung Stadion“) und 5 („Öffentlichkeitsarbeit“) behandelt. Neben dem bereits oben dargestellten Themenkomplex der Energieversorgung handelt es sich nach erster Einschätzung der AG um folgende große Bereiche, die insbesondere bereits bei Planung und Bau zu berücksichtigen sind:  Klimaschutz und Klimaanpassung (z.B. Auswahl nachhaltiger Baustoffe, Baustoffrecycling, Nutzung Regen-/Grauwasser, Begrünung, Grün-Beschattung)  Energieverbrauch (z.B. Dämmung, Kälte, Licht, energieeffiziente technische Anlagen)  Mobilität (z.B. Parkplätze, Fahrradstellplätze auf dem Stadiongelände)  Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung (z.B. pfandpflichtige Mehrwegbehältnisse, Reinigungsstationen). In einem nächsten Schritt werden diese Themenbereiche mit externen Experten/innen in 2024 ausdifferenziert und detailliert, um dann mit in die Konzeptentwicklung Stadion einfließen zu können. 29 7 3.3. Konzeptentwicklung Stadion Der Stadtrat hat den Eigenbetrieb Franken-Stadion am 19.07.2023 mit der Fortführung des Prozesses zur Entwicklung des Areals und des Stadions beauftragt. Als Nukleus der Arealentwicklung und als Grundlage für belastbare Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit war die Entwicklung der Funktionalplanung für ein vollumgebautes Stadion die Voraussetzung. Ein weiterer Bestandteil der Aufgabe war die Vertiefung der der Machbarkeitsstudie zugrundeliegenden Planungsüberlegungen zu den Themenfeldern Mantelnutzung und Drittnutzung. Mit dieser Aufgabe wurde mit AS+P Albert Speer + Partner (AS+P) ein renommiertes Architekturbüro betraut. Die Arbeit konnte ohne lange Einarbeitung beginnen, da AS+P bereits als Juniorpartner von PROPROJEKT bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie für die architektonische Planung verantwortlich zeichnete. Im engen Austausch mit der Projektgruppe wurden die Planungsgrundlagen ermittelt. Hierzu wurde ein intensiver Stakeholder-Prozess durchgeführt, in dessen Verlauf so unterschiedliche Player wie beispielsweise Deutscher Fußballbund, Fangruppierungen, Messe Nürnberg, Arena Nürnberger Versicherung oder die Inklusionsbeauftragten von Kommune, 1. FC Nürnberg und Bayerischem Fußballverband beteiligt wurden. Auf diesen soliden Grundlagen aufbauend konnte die nun vorliegende Funktionalplanung des Stadions erarbeitet werden. Die Planung integriert die Ideen, Anregungen und Bedürfnisse von Nutzenden ebenso wie Ansprüche und Forderungen von Genehmigungsbehörden oder Lizenzierungsgebern, die bereits während des Erstellungsprozesses der Machbarkeitsstudie gehört wurden. Die jetzt vorliegende Funktionalplanung muss nun in einem noch ausstehenden Schritt ein weiteres Mal mit Stakeholdern, Genehmigungsbehörden und Lizenzierungsgebern (Deutsche Fußball -Liga, DFL) abgestimmt werden. Diese Abstimmungen sind Voraussetzung, um für die nächste Stufe – die Erstellung eines Vorentwurfs - die Grundlagen zu ermitteln. Eine Funktionalplanung ist ein etabliertes Instrument, um in den frühen Phasen eines Projektes vertieft zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Entwurfsaufgabe umgesetzt werden kann. Ziel hierbei ist eine Entscheidungsgrundlage für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung zu erarbeiten. Hierzu werden relevante Interessen von Nutzenden und Finanzierungsgebenden mit den Rahmenbedingungen des Bauwerks und der rechtlichen Grundlagen abgestimmt. Die Flächen- und Volumenbedarfe der unterschiedlichen Nutzungen in den jeweiligen Stadionbereichen werden ermittelt und planerisch dargestellt. Die im Rahmen einer Funktionalplanung erstellten Ergebnisse sind daher nicht als abschließend zu verstehen, sondern bedürfen im weiteren Verlauf einer Architekturplanung vertiefter Konkretisierungen und Detaillierungen. Der Machbarkeitsstudie wurde eine Stadiongesamtkapazität von rund 45.000 Personen inklusive Stehplätze (ca. 36.000 voll bestuhlt) zugrunde gelegt. Die Stakeholder-Ansprache im Zuge der Funktionalplanung ergab nun eine wünschenswerte und nachvollziehbare Mindestkapazität von 40.000 Sitzplätzen. Ein solches Stadion würde im Ligabetrieb durch die Umwandlung von Sitzplätzen in Stehplätze im Verhältnis ca. 1:1,9 eine Gesamtkapazität von ca. 46.000 – 50.000 Plätzen bieten. Der nun vorliegenden Funktionalplanung wurde diese im Vergleich zur Machbarkeitsstudie leicht höhere Stadiongesamtkapazität zugrunde gelegt. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung umfasst jedoch zusätzlich das 45.000er-Stadion sowie als Plausibilitätsanalyse auch ein Stadion mit rund 34.000 Plätzen im Ligabetrieb bzw. maximal 28.000 Sitzplätzen. Der Grund für diese dritte Variante liegt im möglichen Einsparpotential eines Stadions, das lediglich über einen Rang verfügt. Mehr Zusehende lassen sich nur mit Hilfe eines zweiten (Ober-)Rangs unterbringen, der naturgemäß mit Mehrkosten verbunden ist. 30 8 Im weiteren Text werden die Begrifflichkeiten für die Stadion-Varianten verwendet: Große Variante: 40.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 50.000 Plätze Variante Machbarkeitsstudie: 36.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 45.000 Plätze Kleine Variante: 28.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 34.000 Plätze Die Betrachtung von Baukosten und Einnahmenpotenzialen der drei Varianten hat ergeben, dass die drei unterschiedlich großen Stadionvarianten wirtschaftlich sehr ähnliche Ergebnisse erzielen (siehe Kapitel 4.4). Anhand der errechneten Zahlen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich des halb keine klare Empfehlung für eine der Varianten aussprechen. Zieht man weitere Faktoren in die Abwägung hinzu, zum Beispiel die in Aussicht gestellte Förderfähigkeit bei einer Spielstätte mit internationaler Nutzbarkeit, mögliche Länderspiele und Großkonzerte sowie die Wünsche von Verein, Fans und anderen Nutzern, ist die größte der drei Stadionvariante eindeutig die zu bevorzugende Option. Die angestrebten Gesamtkapazitäten aller Varianten können innerhalb der Umrisse des ikonischen Achtecks des bestehenden Stadions verwirklicht werden. Durch die entfallende Rundlaufbahn rücken die Unterrang-Tribünen an das Spielfeld heran und ermöglichen den Zuschauenden ein intensives Stadionerlebnis. Gemeinsam mit dem 1. FC Nürnberg wurden die Ideen und Anregungen der Anhängerschaft gesammelt und Chancen auf Umsetzung geprüft. Der starke Wunsch, die Stehplätze in der Nordtribüne auch auf dem Oberrang anzuordnen, konnte direkt in die Funktionalplanung integriert werden. Dadurch könnte die Nordkurve künftig 13.500 - 15.000 Stehplätze bieten, was einen Zuwachs um 4.000 - 5.500 Plätze bedeutet. Der Gästesektor wird in der Südtribüne verortet, wobei hier die Stehplätze ausschließlich im Unterrang hinter dem Tor angeordnet werden. Ergebnisse der Funktionalplanung Die Rangaufsicht: der Stadionkörper wird vollständig innerhalb des bestehenden Achtecks abgebildet. Abbildung 1: Funktionalplanung Stadion, Ebene 5 Rangaufsicht, Quelle AS+P 31 9 Der Schnitt durch Haupttribüne und Gegengerade vermittelt einen Eindruck vom neuen Stadion: nah am Geschehen, dabei komfortabel, inklusiv und sicher. Abbildung 2: Funktionalplanung Stadion, Schnitt Haupt- und Gegentribüne, Quelle AS+P Im Erdgeschoss der Haupttribüne liegen die Funktionsbereiche für den Spielbetrieb mit Umkleidekabinen, Sportmedizin und Medienbereich sowie die Küche des Gastrobereichs. Abbildung 3: Funktionalplanung Stadion, Ebene 0 Erdgeschoss Haupttribüne, Quelle AS+P 32 10 Businessclub: auf ca. 3.600 Haupttribünen-Plätzen können Hospitality-Gäste ein exklusives Angebot genießen. Die entsprechenden Bewirtungszonen, Logen und Businessclubs befinden sich hinter der Haupttribüne auf den Ebenen 1-3. Das vollumgebaute Nürnberger Stadion bietet so die Voraussetzungen für einen wirtschaftlich und sportlich erfolgreichen Betrieb. Abbildung 4: Funktionalplanung Stadion, Ebene 1 Businessclub Haupttribüne, Quelle AS+P Um ein barrierefreies Stadionerlebnis zu realisieren, setzen wir uns im Sinne der Inklusion als Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung bereits bei den Planungen ein. Wir wollen, dass jeder Mensch akzeptiert und respektiert wird und dass jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt an Veranstaltungen im Stadion teilhaben kann – unabhängig von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. So ermöglicht die barrierefreie Zuwegung rund 200 Menschen auf allen Tribünenbereichen rollstuhlgerecht die Teilhabe am Geschehen inmitten ihrer Freunde und Familien. Barrierefreie Kioske, Toiletten und Wärmestuben ergänzen in Kapazität und Ausstattung angepasst eine inklusive Infrastruktur. Die so geschaffenen Voraussetzungen erweitern zudem die Teilhabe auf weitere Besuchende, die auf barrierearme Infrastruktur angewiesen sind. Beispielsweise sollen Stellplätze für Rollatoren in Sitzplatznähe oder eine kontrastreiche Wegeleitführung weiteren Menschen mit Einschränkungen den selbstbestimmten Stadionbesuch ermöglichen. 33 11 Abbildung 5: Funktionalplanung Stadion, Verortung barrierefreier Plätze (9) in allen Tribünenbereichen, Quelle AS+P Den Anhängern der Gastvereine steht in der Südtribüne ein eigener Sektor (Grün) zur Verfügung, der sich am Fairnessgedanken orientiert und somit von bisherigen Stadionplanungen deutlich unterscheidet. Abbildung 6: Funktionalplanung Stadion, Verortung Gästeplätze (grün), Quelle AS+P 34 12 Konzeption Nordkurve Die Nordkurve bietet mehr als 14.000 Stehplätze und damit rund 4.500 mehr als derzeit. Die neue Heimat der treuesten Clubanhänger wurde gemeinsam mit den Fans entwickelt und bietet auf Ober - und Unterrang in der Nordkurve hervorragende Voraussetzungen für die Unterstützung der Teams des 1. FC Nürnberg. Abbildung 7: Funktionalplanung Stadion, Konzeption Nordkurve, Quelle AS+P Die Verteilung der Stehplätze soll sich sowohl auf den Ober-, als auch auf den Unterrang erstrecken. Der Wunsch wäre dabei, dass man der organisierten Fanszene ihre historische Heimat zurückgibt und sie wieder im Oberrang verortet. Ein Stimmungszentrum zentral im Oberrang hinter dem Tor bietet zumindest in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal und wird viele stimmungstechnische Highlights bieten. Zusätzliche Stehplätze sollen für weitere Fans im Unterrang angedacht werden. Optisch entsteht durch diese Verteilung der Stehplätze, ausgehend vom Tor, eine nach oben ansteigende V-Form. Die in der Nordkurve ebenfalls vorgesehenen Sitzplätze bilden entsprechend die beiden „Flügel“ des Stimmungszentrums und werden zu gleichen Teilen auf die beiden Ecken der Nor dkurve in Ober- und Unterrang verteilt. Erweiterungsfläche für eine multifunktionale Ausrichtung In enger Abstimmung mit der Betriebsgesellschaft des Max-Morlock-Stadions und der Messe Nürnberg flossen die Anforderungen an eine multifunktionale Ausrichtung des Stadions für die Durchführung von Konzerten, Kongressen und MICE-Veranstaltungen (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) als Drittnutzungen in die Planung ein. Potenzielle Erweiterungen könnten ein wichtiges Standbein für die Wirtschaftlichkeit und den gesellschaftlichen Mehrwert eines modernen Stadions darstellen. Beispielhaft seien hier die Anordnung eines Hotels oder eines erweiterten MICE-Bereichs, eines Sport-Medizin-Campus oder einer Mehrfach-Sporthalle genannt. Eine mögliche Nutzung durch die Messe Nürnberg wird derzeit gleichermaßen im Stadion wie auch in der Innenstadt geprüft. Hier hängt es von der Wirtschaftlichkeit und auch vom Zeitpunkt der Realisierung ab. 35 13 Abbildung 8: Funktionalplanung Stadion, Potenzielle Erweiterungsflächen für eine multifunktionale Ausrichtung, Quelle AS+P Das Ergebnis der Funktionalplanung bringt die Voraussetzungen mit, in Nürnberg ein modernes, innovatives und wirtschaftlich erfolgreiches Stadion entstehen zu lassen, das gleichzeitig attraktiv und nachhaltig ist. In den Hintertor-Bereichen besteht zudem die Möglichkeit, weitere Nutzungen innerhalb des Gebäudemantels anzusiedeln. Diese Bereiche entstehen durch die entfallende Rundlaufbahn und die Komplettierung des langgezogenen Achtecks. Hierfür wurden planerisch mehrere Lösungsansätze entwickelt, eine Einordnung erfolgt unter dem Punkt 3.4 Finanzierung und Wirtschaftlichkeit. Altlasten Mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 wurde der Eigenbetrieb Franken -Stadion auch mit indikativen Untersuchungen beauftragt. Bei einer ersten stichprobenhaften Erkundung des Erdreichs, das für einen Vollumbau bewegt werden muss, fanden sich unter den Unterrängen von Nordkurve, Gegengerade und Südtribüne Hinweise auf belastetes Material. Eine erste Schätzung der Entsorgungskosten beläuft sich auf einen hohen einstelligen Mio. €-Betrag. Allerdings ist die Datenlage noch nicht ausreichend, um hier wirklich belastbare Aussagen treffen zu können. Hier empfiehlt sich eine genauere Untersuchung, um höhere Kostensicherheit herzustellen. Denkmalschutz Die Fassade der Haupttribüne ist das letzte große bauliche Zeugnis der fast hundertjährigen Geschichte des Stadions. Bereits in der Machbarkeitsstudie war sie Gegenstand der Fragestellung: wie kann diese denkmalgerecht in einen Vollumbau integriert werden? Im Rahmen der Studie wurden darauf keine abschließenden Antworten gefunden, die den ökonomischen sowie infrastrukturellen Planungszielen und den Belangen der Denkmalpflege gleichermaßen gerecht werden konnten. Im Zuge der Funktionalplanung wurden deshalb drei mögliche Lösungsansätze für den Erhalt der originalen Bausubstanz in einer planerischen Exkursion auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft: 1. integrieren - die Fassade wird Teil des umbauten Raumes der Haupttribüne 2. freistellen - die Fassade wird wieder sicht- und erlebbar 3. verdecken - die Fassade wird teilweise durch ein vorgelagertes Gebäude verstellt 36 14 Zu 1 – integrieren – lässt sich feststellen, dass die Einbindung der Fassade in die Innenraumgestaltung möglich erscheint. Allerdings sprechen der signifikante Verlust von originaler Bausubstanz gegen diese Variante, da große Durchbrüche für die nötige Erschließung und Verbindung der Räumlichkeiten nötig werden. Zudem wird die Grundrissgestaltung Sachzwängen unterworfen, unter denen die Wirtschaftlichkeit der Haupttribüne leiden könnte. Unter diesen Voraussetzungen kann unter Umständen der Entfall der historischen Fassade zur Entscheidung anstehen. Zu 2 – freistellen – kann festgehalten werden, dass es sich dabei um die aus denkmalfachlicher Sicht wünschenswerte Variante handelt. Die Bausubstanz bleibt weitgehend erhalten und die Fassade ist erlebbar. Diese Vorteile werden allerdings mit erheblichem konstruktivem und finanziellem Aufwand erkauft: um dem Raumprogramm von Hospitality und Funktionsräumen rund um den Spielbetrieb gerecht zu werden, ist eine Unterkellerung ebenso nötig wie auskragende Geschosse oberhalb der Fassade. Zu 3 – verdecken – darf der Verweis auf den Bestand nicht fehlen. Anlässlich des WM2006 -Umbaus wurde bereits dieser Weg beschritten und ein vor der Fassade positionierter Gebäudesolitär mittels einer breiten Brücke an das Stadion angeschlossen. Dazu musste im Mittelteil der Fassade bereits viel originale Bausubstanz entfernt werden. Diese Lösung würde also heute keinen weiteren großen Schaden anrichten, hätte aber die Nachteile des Bestands: weite Wege für die Hospitality -Gäste weg vom „Geschehen“ rund um den Innenraum des Stadions – und die Fassade würde weiterhin weitgehend verdeckt bleiben. Die Funktionalplanung hat die Lösungsansätze der Machbarkeitsstudie für einen dem Baudenkmal gerecht werdenden Umgang mit der originalen Bausubstanz konkretisiert. Eine klare Empfehlung lässt sich jedoch noch nicht ableiten. Die oben dargestellte Funktionalplanung verfolgt die Idee der ersten der drei Optionen. Dies ist ebenso die Variante, die im Kostenrahmen berücksichtigt ist. Beide andere Varianten wären dem gegenüber mit Mehrkosten verbunden. Sollten die Variantenweiterverfolgt werden, wäre die architektonische Lösungsfindung im Rahmen eines konkurrierenden Ideenwettbewerbs für das gesamte Stadion in der Leistungsphase 2 – Vorentwurf anzustreben. Im Vorfeld sind die Belange von Denkmalschutz und Ökonomie gemeinsam mit den jeweiligen Protagonisten zu erörtern. Stellplätze Im weiteren und näheren Umfeld des Stadions stehen weit über 11.000 Parkplätze zur Verfügung. Diese Zahl ist angesichts der hervorragenden Anbindung des Stadions an den öffentlichen Personenverkehr mit S-, U- und Straßenbahn generell als außerordentlich gut zu bezeichnen und steht den Besuchenden auch nach einem Vollumbau zur Verfügung. 37 15 Abbildung 9: Aktuelle Verortung der Stellplätze am Max-Morlock-Stadion, Quelle FSN Die Situation stellt sich anders dar, wenn der Blick auf die Buseness-Parkplätze im direkten Stadionumfeld geworfen wird. Derzeit können durch den 1. FC Nürnberg an Spieltagen auf dem Parkplatz S1 (ehemalige Hockeywiese des Stadionbades) rund 270 Plätze vermarktet werden. Dazu kommen auf dem Parkplatz S2 (Otto-Ernst-Schweizer-Str.) 320 Plätze und auf dem S3 (Hermann- Böhm-Str.) weitere 280 Plätze. Die ebenfalls sehr stadionnah gelegenen 320 Stellplätze des Parkplatzes S5 (Käfig, zwischen Hans-Kalb- und Karl-Steigelmann-Str.) stehen wie bisher auch zukünftig als barrierefreie Parkplätze weitgehend den mobilitätseingeschränkten Besuchenden zur Verfügung. Somit stehen derzeit 1.200 Hospitality-Sitzen im Verhältnis 2,5:1 verfügbare Parkplätze gegenüber. Die Hospitality-Konzepte für den Vollumbau sehen rund 3.600 VIP-Gäste vor. Sollte entsprechend den Vorschlägen der Machbarkeitsstudie auf der ehemaligen Hockeywiese eine Multifunktionsarena positioniert werden, würden zudem die 270 Parkplätze des S1 entfallen. Die Funktionalplanung sieht demgegenüber eine Parkgarage mit 100 Stellplätzen unter der Südtribüne vor. Auch wenn sich das Mobilitätsverhalten zukünftig signifikant ändern wird - das Verhältnis ist lt. C|SIGHT bei 4:1 mit steigender Tendenz zu erwarten - werden Parkmöglichkeiten im näheren Umgriff des Stadions benötigt. Aufgrund der noch nicht absehbaren Bausteine und Nutzungen im Stadionumfeld lassen sich allerdings derzeit noch nicht sinnvoll Ersatz-Parkflächen lokalisieren. Als Beispiel sei die Multifunktionshalle auf dem S1 genannt. Sollte diese dort nicht verwirk licht werden, wäre ein Parkhaus in unmittelbarer Stadionnähe möglich. Darüber hinaus hat AS+P weitere Alternativen für Stellplatzkapazitäten eruiert, die im weiteren Prozess betrachtet werden sollten. Dieses Thema wird sowohl die Umfeld- als auch die Stadionplanung im Fokus behalten müssen. 3.4. Wirtschaftlichkeit und gesellschaftsrechtlicher Aufbau Angesichts der großen finanziellen Anstrengungen zur Verwirklichung des Projekts hat der Stadtrat den FSN beauftragt, mit Unterstützung durch externe Dienstleister und gemeinsam mit dem 1. FCN sowie Ref. I/II die Grundlagen und Bedingungen eines belastbaren Finanzierungskonzeptes und eines gesellschaftsrechtlichen Konstrukts zu ermitteln, welche wiederum Voraussetzung für eine Einbindung von möglichen Finanzpartnern sind. In Umsetzung dieser Aufgaben wurde die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Stadionumbaus gemeinsam mit dem Büro C|SIGHT, einem Beratungsbüro mit Spezialisierung auf das Sportbusiness, und der mögliche gesellschaftsrechtliche Aufbau gemeinsam mit der Kanzlei Rödl & Partner geprüft und entwickelt. 38 16 3.4.1. Wirtschaftlichkeit Stadion Die im vorstehenden Abschnitt beschriebene Funktionalplanung war Grundlage für die Ermittlung eines ersten Kostenrahmens. Zusammen bilden Funktionalplanung und Kostenrahmen die Basis für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Wesentliche Zielsetzung der Beauftragung des Büros C|SIGHT war die Ermittlung der Finanzkraft des Stadionprojekts, also letztlich die Beantwortung der Frage, ob aus dem Stadionbetrieb ausreichende Mittel für die Refinanzierung der Investitionen erwirtschaftet werden können und trotzdem noch Mehrerlöse verbleiben. Gegenstand der Betrachtung waren deshalb alle Erlöse und Kosten, die dem Stadion zugeordnet werden können – unabhängig davon, ob diese derzeit bei der Stadt, dem FSN, der Stadion Betriebs GmbH oder dem 1. FCN anfallen und unabhängig davon, wem diese künfti g zugeordnet werden. Die mögliche Aufteilung der Erlöse und Kosten zwischen den Projektpartner war nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsanalyse, sondern wird gemeinsam mit der Fortentwicklung des gesellschaftsrechtlichen Aufbaus sowie der konkreten Finanzierungsverantwortung in den kommenden Monaten entwickelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgeschaltet war die Plausibilisierung der Planungsgrundlagen auf Grundlage einer eigenen Marktanalyse sowie die Plausibilisierung des vom Büro „Institut für Sportstättenberatung GmbH (IFS) erstellten Kostenrahmens. Marktanalyse Die Marktanalyse von C|SIGHT schließt mit folgendem Fazit: Abbildung 10: Businessplanung, Fazit Marktanalyse, Quelle CSIGHT Dass es innerhalb der vergangenen 19 Jahre kein vergleichbares Stadionprojekt in Deutschland gab, ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Einmal wird deutlich, dass die jüngsten großen Stadionprojekte im Kontext der Weltmeisterschaft 2006 standen, zu der das Max-Morlock-Stadion zwar ertüchtigt, aber nicht grundlegend erneuert wurde. Zum anderen wird hierdurch die Vergleichbarkeit und das Benchmarking sowohl hinsichtlich der Kosten wie auch der Funktionalplanung deutlich erschwert. Kostenrahmen Das Büro IFS hat auf der Basis der Funktionalplanung einen Kostenrahmen für die große Stadionvariante mit 48.400 PAX abgeleitet. Für die Variante mit 45.000 PAX und mit 34.000 PAX 39 17 erfolgte eine rechnerische Ableitung, da für diese Varianten keine entsprechende Funktionalplanung erstellt wurde. IFS hat für den Kostenrahmen dabei folgende Annahmen berücksichtigt:  Das Stadion ist grundsätzlich komplett ausgestattet kalkuliert. Nicht enthalten sind die Grundstückskosten (KG1 100), die Finanzierungskosten (KG 800), der Ausbau der Logen und ein flächendeckendes W-LAN Netz für die Besucher.  Pauschaler Risikozuschlag von 15% in den KG 200, 300, 500 und 600.  Für einen erhöhten Nachhaltigkeitsstandard wurden 5% in den KG 300 und 400 angesetzt.  PV Anlage mit rund 10.000 qm Fläche und die Begrünung aller bewitterten Dächer außer dem Stadiondach.  Alle Stadionvarianten wurden mit derselben Zahl an Hospitality-Plätzen kalkuliert. Im Ergebnis kommt das Büro IFS zu folgendem Kostenrahmen nach derzeitigen Netto-Baukosten:  Große Variante: ca. 290 Mio. € netto  Variante Machbarkeitsstudie: ca. 277 Mio. € netto  Kleine Variante: ca. 227 Mio. € netto Darin nicht enthalten sind die Finanzierungskosten der Kostengruppe 800. Diese werden jedoch im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Belastung aus Zins- und Tilgung berücksichtigt. Wie schon in der Machbarkeitsstudie, handelt es sich bei den dargestellten Zahlen um Netto -Werte. Das Büro C|SIGHT hat die Ableitung von IFS plausibilisiert und wie folgt positiv bewertet:  Die Baukostenableitung seitens IFS erfolgte sehr detailliert und übertrifft in der Planungstiefe vergleichbare Projekte in der Phase der Funktionalplanung. Sämtliche Kostenpositionen inklusive bspw. Bauherrenkosten sowie Ausstattung sind erfasst.  Die prozentuale Verteilung der Baukosten nach Kostengruppen ist vergleichbar mit der Verteilung der IST Kosten von realisierten Stadionneubauten. Der angesetzte Risikozuschlag liege mit +15 % unterhalb der Empfehlungen in der jetzigen Projektphase. Aber auch die umfassenden Erfahrungen der involvierten Büros spreche eher dafür, dass die lehrbuchmäßig angesetzten Risikopuffer geringer angesetzt werden könnten. Der Kostenrahmen liegt sowohl in der Variante Machbarkeitsstudie wie auch in der großen Variante über dem Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie. Die wesentlichen Gründe hierfür sind nachfolgend grafisch dargestellt. 1 Kostengruppe (KG) nach DIN 276: 100 Grundstück, 200 Vorbereitende Maßnahmen, 300 Bauwerk – Baukonstruktionen, 400 Bauwerk – Technische Anlagen, 500 Außenanlagen und Freiflächen, 600 Ausstattung und Kunstwerke, 700 Baunebenkosten, 800 Finanzierung Begriffsdefinition Kostenrahmen gemäß DIN 276 Ein Kostenrahmen dient als eine Grundlage für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits - und Finanzierungsüberlegungen und ist die erste von fünf Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen. Die nächsten Stufen sind:  Kostenschätzung (nach der Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 HOAI)  Kostenberechnung (nach der Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 HOAI)  Kostenanschlag (nach der Vergabe gemäß Leistungsphase 7 HOAI)  Kostenfeststellung (nach der Fertigstellung gemäß Leistungsphase 8 HOAI) 40 18 Abbildung 11: Kostenvergleich Machbarkeitsstudie und Funktionalplanung Hervorzuheben ist insbesondere, dass der vorliegende Kostenrahmen zugunsten einer konservativen Herangehensweise insbesondere die folgenden gegenüber der Machbarkeitsstudie zusätzlichen Kostenpositionen aufgenommen hat:  Ausweitung der Kapazitäten sowie Erhöhung der korrelierenden Kubaturen und Flächen,  Provisorien für den Spielbetrieb während der Bauphase,  Zwischenzeitlich bekannt gewordene Entsorgungskosten,  Berücksichtigung eines größeren Umgriffs der Außenanlagen inkl. einer Sanierung des Parkplatz S5,  Kalkulation einer Vollausstattung des Stadions, insbes. Möblierung der Gastronomie- und Hospitality-Flächen sowie Berücksichtigung der kompletten Ausstattung („löffelfertig“),  Erhöhung des Risikozuschlags von 10% auf 15%,  Ergänzender 5% Zuschlag für einen erhöhten Nachhaltigkeitsstandard. Hinsichtlich der Baukosten der kleinen Stadionvariante hat das Büro C|SIGHT darauf hingewiesen, dass diese Variante zwar ca. 30% kleiner, aber lediglich 22% günstiger sei. Dies wäre im Falle der Weiterverfolgung der kleinen Variante im weiteren Projektverlauf zu evaluieren. Baukostensteigerungen bis zum Projektbeginn Nach übereinstimmender Einschätzung der Stadtverwaltung sowie der beteiligten Büros ist aufgrund der notwendigen Planungen und europaweiten Ausschreibungen auch ohne Verzögerungen bei der Planung nicht mit einem Baubeginn vor dem Jahr 2028 zu rechnen. Aufgrund der jüngsten enormen Baupreissteigerungen wurde das Büro C|SIGHT im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse damit beauftragt, Szenarien für eine mögliche Baukostensteigerung zu entwerfen, auf deren Grundlage die zum Zeitpunkt des Baubeginns tatsächlich zu finanzierenden Baukosten abgeschätzt werden können. C|SIGHT hat drei Entwicklungsszenarien aufbereitet und die sich daraus ergebenden Kosten zum Bauzeitpunkt sowie die Mehrkosten einer Verzögerung des Baubeginns abgeleitet: 41 19 Abbildung 12: Businessplanung, Entwicklungsszenarien Baukostenindex, Quelle CSIGHT Abbildung 13: Businessplanung, Baukostenentwicklung, Quelle CSIGHT Diese Analyse macht deutlich, dass nicht nur die Baupreisentwicklung, sondern auch die Realisierungsdauer erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten, damit den Finanzierungsaufwand und damit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Stadionprojektes haben. Im „re alistic case“ von durchschnittlich 3,3% jährlicher Baukostensteigerung würde die große Stadionvariante im Jahr 2028 bereits 329,6 Mio. € netto kosten und eine Verschiebung des Baubeginns von 2028 auf 2029 Mehrkosten in Höhe von weiteren 10,9 Mio. € netto verursachen. Annahmen Wirtschaftlichkeitsberechnung Jede Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf Annahmen und wird durch diese maßgeblich mitbestimmt. Nach dem Vier-Augen-Prinzip wurden vorliegend die Annahmen von C|SIGHT entwickelt und gemeinsam mit FSN, Ref. I/II, der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH und dem 1. FCN intensiv abgestimmt. Die Wesentlichen Grundannahmen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind:  Kalkulation mit indexierten Baukosten zum Jahr 2028 42 20  Steigerungen in Auslastung und Erlösen aus dem Ticketverkauf  Konservative individuelle Indexierung jeder Erlös- und jeder Kostenposition  Berücksichtigung einer kontinuierlichen Instandhaltung über 30 Jahre zum Erhalt der Attraktivität des Stadions und zur Vermeidung eines Sanierungsstaus  gleich Eigenkapital-Beteiligung von Stadt und 1. FCN von zusammen 60 Mio. €  Fremdfinanzierung der restlichen Investitionskosten zu kommunalähnlichen Konditionen mit einem Zinssatz von 4,5%  Berücksichtigung einer Bestandssicherung der Einnahmen des 1. FCN aus dem Stadionbetrieb auf Basis des Status Quo Methodisches Vorgehen: Um eine Aussage über die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit reffen zu können, wird wie bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, gemäß Leitfaden der Finanzministerkonferenz für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Barwertmethorde angewandt. Diese erlaubt einen Vergleich von Gesamtkosten für die Gegenüberstellung von Investitionen und Betriebskosten über die gesamte Betrachtungszeit. Mit der Barwertmethode werden Zahlungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Betrachtungszeitraum anfallen, durch Diskontierung, d.h. das Abzinsen auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt, vergleichbar gemacht. Zur Ableitung wirtschaftlicher Entscheidungskriterien für die Variantenwahl wurde sowohl eine Sensitivitätsanalyse als auch eine Szenarioanalyse angestellt.  Sensitivitätsanalyse o Welche Erlös- und Kostenpositionen bestimmen den Erfolg des Projekts? o Wie reagieren diese auf mögliche künftige Entwicklungen?  Szenarioanalyse o Berechnung eines realistischen Projektverlaufs und einer schlechten sowie einer guten Entwicklung. o Berücksichtigung der wesentlichen Erlös- und Kostenpositionen aus der Sensitivitätsanalyse.  Ableitung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der drei Stadiongrößen Abbildung 14: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Erlöspositionen, Quelle CSIGHT 43 21 Abbildung 15: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Erlöspositionen, Quelle CSIGHT Abbildung 16: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Kostenpositionen, Quelle CSIGHT 44 22 Abbildung 17: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Kostenpositionen, Quelle CSIGHT Abbildung 18: Businessplanung, Sensitivitätsanalysen Fazit, Quelle CSIGHT Die Sensitivitätsanalyse zeigt die deutliche Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von den Erlöspotentialen aus den Ticketverkäufen und den Finanzierungskosten. Eine günstigere Finanzierung bei einem Zinssatz von 3,5% würde eine jährliche Entlastung von ca. 1,9 Mio. € bedeuten , eine Erhöhung des Zinssatzes auf 5,5% dagegen eine Belastung von jährlich ca. 2 Mio. €. Eine Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme um 30 Mio. € entspräche einer jährlichen Entlastung von 1,8 Mio. €. Den Größten wirtschaftlichen Unterschied macht selbstverständlich der sportliche Erfolg des 1. FCN. Gegenüber einer Spielzeit in der 2. Bundesliga würde sich im Eröffnungsjahr der Cashflow (Gesamterlöse abzüglich Betriebskosten) in der Bundesliga jährlich um 15,5 Mio. € erhöhen und in der 3. Liga um 25,3 Mio. € verschlechtern. 45 23 Variantenprüfung Aufbauend auf der Analyse der Kosten- und Erlöspositionen mit dem größten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit wurden drei Szenarien definiert, in denen sich die unterschiedlichen Stadionvarianten miteinander messen lassen mussten. Die Szenarien unterscheiden sich maßgeblich durch die zugrunde gelegte sportliche Performance des 1. FCN, sowie die gegenüber dem „realistic case“ optimistischeren oder pessimistischeren Rahmenbedingungen bezüglich der sensiblen Kosten- und Erlöspositionen. Dem von C|SIGHT als realistisch aber konservativ betrachtete „realistic case“ liegt die Annahme zugrunde, dass der 1. FCN in den 30 Jahren nach Stadionfertigstellung 24 Jahren in der 2. Bundesliga und sechs Jahre in der Bundesliga spielen wird. Abbildung 19: Businessplanung, Szenarien, Quelle CSIGHT Nach diesen Parametern wurde für alle drei Stadionvarianten der Kapitalwert (Net Present Value to Equity) über 30 Jahre sowie der durchschnittliche jährliche freie Cashflow berechne t und in der folgenden Übersicht dargestellt. 46 24 => Abbildung 19a. Businessplanung, Szenarienvergleich Abbildung 20: Businessplanung, Szenarioanalyse, Quelle CSIGHT Die in der vorstehenden Abbildung genannten freien Cashflows verbleiben nach Abzug aller Aufwendungen inklusive Instandhaltung und Kapitalkosten und vor Verteilung auf die Projektpartner. Die positiven Kapitalwerte lassen sich bei den vorliegenden Annahmen wie folgt interpretieren:  Die Stadt Nürnberg muss neben ihrem EK-Anteil keinen Verlustausgleich oder sonstige Zuschüsse leisten.  Zins und Tilgung für die Fremdkapitalaufnahme sind bereits berücksichtigt.  Der trotzdem verbleibende Cashflow steht zur Aufteilung zwischen den Projektbeteiligten zur Verfügung. Zur besseren Einordnung der freien Cashflows muss – wie in der Machbarkeitsstudie – ein Vergleich zum Status Quo gezogen werden. Zur Quantifizierung der nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Eigenkapitalgebenden – also der Stadt Nürnberg und der 1. FC Nürnberg 47 25 – wurde die ganzheitliche Erlös- und Kostensituation des Max-Morlock-Stadions im Status Quo ermittelt. Dazu wurde die in der Saison 2023/2024 aus dem Stadionbetrieb erzielten Erlöse des 1. FC Nürnberg, des Franken-Stadion Nürnberg (FSN) und der Stadion Betriebsgesellschaft sowie die im Betrieb anfallenden Kosten zusammengefasst und den Ergebnissen der Businessplanung als „Baseline“ gegenübergestellt. Die Machbarkeitsstudie hatte als Baseline („Status Quo“) ein Betriebsergebnis ohne Kapitaldienst von ca. 6,29 Mio. € und mit Kapitaldienst von ca. 4,29 Mio. € angenommen (vgl. Seiten 102 f. der Machbarkeitsstudie). Das Betriebsergebnis ohne Kapitaldienst wurde als „jährlicher Zielbetrag“ für ein zukunftsfähiges Stadion bei den Kapitalwertberechnungen als „zu erwirtschaftender Aufwand“ abgezogen. Betrachtet wurde somit der „Mehrwehrt“ einer Zukunftsvision gegenüber dem Status Quo. Da die aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegenüber der Machbarkeitsstudie einen höheren Detaillierungsgrad hat und insb. auch die im Stadion realisierten Einnahmen und Ausgaben für Bandenwerbung mitberücksichtigt, musste die Baseline neu abgeleitet werden. Für die abgeschlossene Spielzeit 2023/2024 wurde hierbei eine wirtschaftliche Ertragskraft des Max-Morlock- Stadions inklusive Kapitaldienst als „Baseline“ ermittelt. Diese Annahmen wurden mit dem Büro C|SIGHT abgestimmt und parallel zu den Annahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf das Eröffnungsjahr hochgerechnet und mit ca. 6,2 Mio. € bewertet. Abbildung 20a: Businessplanung, Ergebnisse, Quelle CSIGHT Nach den Annahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verbessert sich damit das wirtschaftliche Ergebnis des Stadions in allen drei Varianten erheblich. Ein Kapitalwertvergleich über die gesamte Stadionlebensdauer ist aufgrund der hierfür notwendigen hypothetischen Annahmen nicht seriös zu beziffern. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ohne einen grundlegenden, hier in drei Varianten betrachteten, Stadionumbau gleichwohl erhebliche Investitionen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich wären, die ohne vergleichbare Ergebnisverbesserungen die Ertragskraft des Stadions deutlich reduzieren würden. Unter Berücksichtigung der Baseline reduzieren sich die oben dargestellten free cashflows. Auf der Grundlage der derzeitigen Annahmen und dem derzeitigen Kostenrahmen sowie unter Berücksichtigung der Baseline ergibt sich, dass im „pessimistic case“ keine der drei Stadionvarianten ausreichend Erlöse erzielt, um die notwendigen Investitionen aus eigener Kraft zu refinanzieren und trotzdem Erlöse in Höhe der Baseline zu erzielen. Dagegen sind nach den derzeitigen Annahmen 48 26 sowohl im realistischen und erst recht im optimistischen Szenario alle drei Stadionvarianten ohne Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in der Lage, die angesetzten Fremdfinanzierungskosten zu tragen und zusätzlich einen Mehrerlös zu generieren. Im optimistischen Szenario lassen sich mit zunehmender Stadiongröße entsprechend höhere Erträge erwirtschaften. Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Das Büro C|SIGHT hat auf Basis der Ergebnisse ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung keine eindeutige Empfehlung bzgl. der Stadiongröße abgegeben: Abbildung 21: Businessplanung, Ergebnisse, Quelle CSIGHT Im Kern bestätigt sowohl die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wie auch die Schlussfolgerung von C|SIGHT, dass sich ein größeres Stadionprojekt nur bei anhaltendem sportlichen Erfolg des 1. FCN wirtschaftlich trägt. Mit zunehmendem sportlichen Erfolg sind größere Stadien wirtschaftlicher als kleine Stadion. Bei ausbleibendem sportlichen Erfolg bedeuten geringere Investitionen selbstredend ein geringeres Finanzierungsrisiko. Bewertung durch die Verwaltung Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und das Büro C|SIGHT haben zwar keine klare Empfehlung ausgesprochen, aber dennoch wertvolle Erkenntnisse für die Bewertung der Stadionvarianten geliefert:  Die Stadionvarianten unterscheiden sich maßgeblich durch die Zuschauerkapazitäten und die Baukosten.  Unter der von C|SIGHT getroffenen Annahme einer hohen Stadionauslastung werden die Effekte der höheren Fremdkapitalkosten bei höheren Baukosten von den steigenden Einnahmen aus dem Ticketverkauf ausgeglichen.  Im realistischen Szenario geht die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung davon aus, dass alle Stadionvarianten in der Lage sind, die notwendige Fremdkapitalaufnahme zu refinanzieren, also die notwendigen Mittel für Tilgung und Zinszahlungen zu erwirtschaften. Da bei allen Varianten dieselbe Eigenkapitalausstattung zugrunde gelegt wird, bedeutet dies, dass bei einer größeren Stadionvariante die zur Finanzierung der höheren Baukosten erforderliche zusätzliche Fremdkapitalaufnahme aus den höheren Einnahmen refinanzierbar ist. Dies bedeutet aber zugleich, dass jede Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme durch öffentliche Förderung oder zusätzliches 49 27 Eigenkapital die Wirtschaftlichkeit in jeder Variante deutlich erhöht, da in diesem Umfang kein Kapitaldienst anfällt. In Betracht kommt hier insbesondere eine Förderung durch das Land. Nach dem Benchmarking des Büros C|SIGHT lag die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes bei Stadionneubauten der letzten 15 Jahre (Mainz, Freiburg und Karlsruhe) zwischen 6,6% und 28,6% der Projektkosten. Wie bereits dargestellt würde die Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme um bspw. 30 Mio. € (~ 9% der Kosten der großen Variante im Jahr 2028) einer jährlichen Entlastung von 1,8 Mio. € entsprechen. Ergänzend muss berücksichtigt werden, dass sich die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ausschließlich auf das Stadionprojekt selbst bezieht. Die Bedeutung der überregionalen Sichtbarkeit und Vermarktbarkeit der großen Stadionvariante für die Stadt Nürnberg in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht war nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, können aber aus Sicht der Stadt Nürnberg Teil einer gesamtwirtschaftlichen Überlegung sein. Eine entsprechende Studie wurde bislang noch nicht beauftragt. Nach den derzeitigen Annahmen kann hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit die Fortfü hrung der Planung der großen Stadionvariante befürwortet werden. Für die kleine Stadionvariante wäre entsprechend des Vorschlags von C|SIGHT sowohl hinsichtlich des Kostenrahmens wie auch hinsichtlich der Realisierbarkeit der identischen Anzahl an Hospitality Kapazitäten eine Validierung angeraten. Wenn diese Stadionvariante weiterverfolgt werden sollte, müsste hierfür eine entsprechende vertiefte Funktionalplanung, sowie eine erneute Kalkulation des Kostenrahmens erfolgen. 3.4.2. Wirtschaftlichkeit Mantelbebauung Die Historie deutscher Stadionbauten beruht im Wesentlichen auf Impulsen, die auf der Austragung von Fußball-Großevents wie Welt- und Europameisterschaften beruht. Entsprechende Zusatznutzungen spielten bislang eine untergeordnete Rolle. In Ländern ohne diese Historie von regelmäßigen Fußball-Großevents wie z. B. der Schweiz wurde schon früh auf zusätzliche Nutzungen großen Wert gelegt. Hieraus entstanden Stadien, die gesellschaftlichen Mehrwert unabhängig vo m Fußball-Betrieb ermöglichen. Dies ermöglichte beispielsweise die erfolgreiche Umsetzung kommunaler Infrastrukturprojekte oder den Einstieg von privaten Finanzpartnern in einen bislang rein kommunalfinanzierten Markt. Die Projektentwicklung einer möglichen künftigen Mantelbebauung ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grundlage der derzeitigen Annahmen konnte noch keine Kombination aus Mantelbebauung und Nutzungsszenario definiert werden, die einen finanziellen Beitrag zur Stadionfinanzierung generieren könnte. Die Projektgruppe prüft derzeit gemeinsam mit den Architekten AS+P verschiedene Optionen, ob im Stadionmantel Drittnutzungen oder städtische Nutzungen untergebracht werden können, deren Integration gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwehrt böte. 50 28 3.4.3. Gesellschaftsrechtliches Konstrukt Der Begriff des gesellschaftsrechtlichen Aufbaus beschreibt die am Bau, der Finanzierung, des Betriebs und der Nutzung des Stadions beteiligten Partner und deren rechtliche Beziehungen. Abbildung 22: Aktuelles Gesellschaftsrechtliches Konstrukt Max-Morlock-Stadion Gegenwärtig gestaltet sich der gesellschaftsrechtliche Aufbau wie folgt:  Die Stadt Nürnberg ist heute alleinige Eigentümerin von Grundstücksflächen, auf denen u.a. das hauptsächlich zu Ligaspielen des 1. FCN genutzte Max-Morlock-Stadion errichtet ist. Die Eigentümerfunktion für das Stadion wird durch den städtischen Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) wahrgenommen. Der FSN ist derzeit die sogenannte „Objektgesellschaft“, die insbesondere für Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen verantwortlich ist.  Den eigentlichen Betrieb des Stadions hat der FSN über einen Betreibervertrag an die zu 100% der Stadt Nürnberg gehörende Tochtergesellschaft „Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH“ vergeben, wonach das Stadion schwerpunktmäßig als multifunktionale Sport- und Veranstaltungsstätte gewerblich zu nutzen und zu bewirtschaften ist.  Die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH hat wiederum mit dem Hauptnutzer „1. FCN e.V.“ einen Nutzungsvertrag für deren Nutzung des Stadions als Heimspielstätte des 1. FCN abgeschlossen. Ziel aller Beteiligten ist es, das Stadion zu einer wirtschaftlich und sportlich zukunftsfähigen Spielstätte des 1. FCN fortzuentwickeln. Hierzu hat der Stadtrat den FSN beauftragt, den gesellschaftsrechtlichen Aufbau zu überprüfen und insbesondere mit Blick auf die erfolgreichen Stadionprojekte in Stuttgart und Freiburg so fortzuentwickeln, dass eine Einbindung möglicher Finanzpartner möglich ist. 51 29 Aktuell ist eine Beteiligung von Partnern am Stadion nicht möglich. Das Stadion steht im Eigentum der Stadt und ist dem FSN als Eigenbetrieb zugeordnet. Nach Art. 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind Eigenbetriebe gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen geführt werden. Eine Beteiligung privatrechtlich organisierter Partner am Eigenbetrieb ist deshalb rechtlich unmöglich. Im gegenwärtigen Aufbau müssten deshalb alle Sanierungsmaßnahmen am Stadion über den Haushalt des FSN finanziert werden. Mangels eigener Rechtspersönlichkeit des Eigenbetriebes haftet die Stadt Nürnberg vollständig für den Eigenbetrieb. Private Partner können sich deshalb am Stadionprojekt nur beteiligen, wenn das Stadion in eine Privatrechtsform überführt wird. Gleichzeitig ermöglicht die Überführung des Stadions in eine Privatrechtsform unter Beteiligung Dritter eine Befreiung der Stadt Nürnberg von der bisherigen alleinigen Haftung für das Stadionobjekt. Wie bisher kann und sollte zwischen den Ebenen Stadion (Objekt) und Stadionbetreib (Betreiber) getrennt werden. Gegenwärtig sind das der FSN als Objektgesellschaft und die Stadion Nürnberg - Betriebs GmbH als Betreibergesellschaft. Aufgrund der vorstehend genannten Gründe bedarf zur Beteiligung Dritter jedenfalls die Objektgesellschaft einer gesellschaftsrechtlichen Anpassung. Für die vorliegende Stadtratsvorlage sind diesbezüglich keine Beschlussvorschläge vorgesehen. Sowohl die Prüfung als auch die nachstehenden Ergebnisdarstellungen dienen in erster Linie der vorgezogenen Feststellung, ob ein entsprechendes gesellschaftsrechtliches Modell auch vor dem Hintergrund der konkreten rechtlichen Verhältnisse in Nürnberg umsetzbar erscheint. Eine Umsetzung dieser Konzepte setzt aber sowohl hinsichtlich der möglichen Beteiligten, der Aufgabenverteilung und der steuerrechtlichen Beurteilung noch zahlreiche Vorarbeiten voraus. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass Entscheidungen zum gesellschaftsrechtlichen Aufbau im Laufe des Jahres 2024 mit dem Lenkungskreis abgestimmt und im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden können. Objektgesellschaft In Anlehnung an die Modelle in Stuttgart und Freiburg wurde gemeinsam mit Rödl & Partner untersucht, ob eine Überführung des Stadions in eine private Rechtsform möglich ist Der FSN ist ein sogenannter Betriebsaufspaltungs-BgA (Betreib gewerblicher Art) der Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg hält im FSN das Stadion und überlässt dieses als wesentliche Geschäftsgrundlage entgeltlich der städtischen Tochter Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH als Betriebsgesellschaft. Hieraus resultiert, dass sowohl das Objekt Stadion und wie auch die Gesellschaftsanteile an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH als steuerverstricktes Betriebsvermögen auf Ebene des FSN gelten. Im Vordergrund der Prüfung stehen deshalb insbesondere steuerrechtliche Fragen nach dem Umwandlungssteuerrecht, des Umsatzsteuergesetzes sowie die Grunderwerbssteuer. Ziel der Gestaltung muss es sein, dass weder stillen Reserven aufzudecken noch Vorsteuer zurück zu erstatten noch Grunderwerbssteuer zu entrichten sind. Der in Parallelität zum Freiburger und Stuttgarter Modell geprüfte gesellschaftsrechtliche Aufbau für die Objektgesellschaft wäre wie folgt: Die Stadt Nürnberg würde eine GmbH & Co. KG gründen und in diese sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen des aktuellen Betriebsaufspaltungs-BgA FSN einbringen. Aufgrund der besonderen Lage des Stadions im Nürnberger Reichsparteitagsgelände ist derzeit nicht beabsichtigt, das Grundeigentum am Stadiongrundstück zu übertragen. Stattdessen soll der Objektgesellschaft ein Erbbaurecht am Stadiongrundstück eingeräumt und zusammen hiermit lediglich das Gebäude selbst übertragen werden. Ebenfalls einzubringen wären die Gesellschaftsanteile an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Für die Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH würde sich durch die Umwandlung des BgA FSN zur Objektgesellschaft lediglich die Gesellschafterin verändern. Da im Übrigen alle Verträge mit übergehen würden, würde der Betreibervertrag der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH mit dem FSN nach der Umwandlung mit der Objektgesellschaft unverändert fortgesetzt werden können. 52 30 Vorbehaltlich einer verbindlichen Auskunft bei der zuständigen Finanzbehörde gehen sowohl Rödl & Partner wie auch KaSt/5 davon aus, dass eine solche Umwandlung und Überführung des Stadions in eine GmbH & Co. KG sowohl rechtlich wie auch steuerrechtlich möglich ist, ohne dabei erhebliche Steuerlasten aus der Aufdeckung von stillen Reserven oder der Grunderwerbssteuer zu verursachen. An der Objektgesellschaft als GmbH & Co. KG ist sodann eine Beteiligung von Partnern möglich. Konkrete Beteiligungskonzepte müssen in Abstimmung mit den möglichen Partnern individuell vereinbart werden. Für die Entscheidung des Stadtrats zur Gründung der Objektgesellschaft würden dann auch die Gesellschaftsverträge und Verträge mit Partnern zur Entscheidung vorgelegt. Abbildung 23: Mögliches Gesellschaftsrechtliches Konstrukt Max-Morlock-Stadion Betriebsgesellschaft Derzeit wird das Stadion von der städtischen Tochtergesellschaft Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH betrieben, die in diesem Zuge das Stadion wieder an den 1. FCN als Hauptnutzer verpachtet hat. Der 1. FCN hat Interesse, das Stadions im Ganzen alleine oder gemeinsam mit einem Partner zu pachten und selbst zu betreiben. Der gesellschaftsrechtliche Aufbau ist an dieser Stelle sehr flexibel und lässt sämtliche Gestaltungen zu. Für die Erarbeitung einer entsprechenden Entscheidungsvorlage werden neben den wirtschaftlichen Interessen auch die vergaberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit Rödl & Partner geprüft. Mantelgesellschaft Hinsichtlich der möglichen Mantelbebauungen wird geprüft, ob diese durch eine eigenständige Mantelgesellschaft gebaut und oder betrieben werden könnten. Ziel einer solchen Gestaltung wäre die Schaffung einer Möglichkeit für private Partner, sich an einer haftungsrechtlich von der Objektgesellschaft getrennten Einheit finanziell an den Mantelnutzungen zu beteilige n und so das Investitionsrisiko der Objektgesellschaft zu reduzieren. 53 31 3.5. Empfehlung Stadionvariante Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten weisen die drei Stadionvarianten im „realistic casenahezu identische positive „Discountet Cash Flows“ (dt. abgezinster Zahlungsstrom) für die nächsten 30 Jahre aus. Die Kleine Variante ist im „pessimistic case“, die Große im „optimistic case“ vorteilhaft. Angesichts des Marktpotentials der Metropolregion Nürnberg, den empirischen Erfahrungswerten der Auswirkungen bisheriger Stadionprojekte, dem im Benchmark überdurchschnittlich hohen Fanpotential des 1. FC Nürnberg, der erheblich größeren Wettbewerbsfähigkeit für nationale und internationale sportliche Großveranstaltungen, der damit einhergehenden gesellschaftspolitischen Bedeutung und der deutlich größeren Chancen auf Fördergelder wird von allen Beteiligten die Umsetzung der Großen Variante empfohlen. 3.6. Umfeldentwicklung Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie Stadion bezieht explizit die Umfeld-Gestaltung mit ein, da eine isolierte Betrachtung des Stadions den großen Chancen, aber auch den Notwendigkeiten im Sinne des Sports nicht gerecht wird. Die Vorteile, die der Sport und die Entwicklung eines Sportcampus im Stadionumfeld unserer Stadtgesellschaft bietet, sind enorm. Vor diesem Hintergrund hat der Nürnberger Stadtrat am 25.09.2019 die Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg verabschiedet. Hierin sind verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen beschrieben und befürwortet, die erforderlich sind, um die Voraussetzungen für das Sporttreiben in unterschiedlichen Ausprägungen zu schaffen beziehungsweise zu optimieren. Der geplante Wegfall von Sporthalle und Leichtathletikanlage im Stadion erfordert eine Ersatzschaffung im direkten Umfeld. Somit bietet sich im Rahmen der Entwicklung des Stadionumfeldes die beispiellose und historische Chance, der städtischen Sportstättenentwicklun g einen enormen Impuls zu geben und den Volkspark Dutzendteich zu einem Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich umzugestalten und gleichzeitig Bewegungsangebote für ALLE bereitzustellen, die Gesundheitsförderung und Steigerung der Lebensqualität durch Bewegung, Teilhabe und Sozialisation fördern. Nicht zuletzt liegt das Stadionareal im durch die Sport-Agenda für eine weitere Konzentration leistungssportlicher Infrastruktur vorgesehenen Leistungssportzentrum Südost, was eine effektive Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Leistungssports ermöglicht, wie z.B. der Eliteschule des Sports oder des Haus der Athleten mit den dort zugehörigen Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportlern. Bausteine der Umfeld Entwicklung Ziel: Schrittweise Entwicklung des Stadionumfeldes zu den sich aus dem Stadionneubau ergebenden Abhängigkeiten. Mehrfachhalle, Kleinfelder und Bewegungspark als wichtiges Element, um das Defizit an gedeckten Sportanlagen im Nürnberger Süden zu verringern.  Mehrfach-Sporthalle für Schul- und Vereinssport  Erweiterung der Angebote für die benachbarte Eliteschule des Sports  Basis für Entwicklung Bundesstützpunkt (BSP) Rollstuhl Basketball  Heimathalle und Funktionsräume für den aktuell sehr erfolgreichen BSP Ringen  Einbindung BSP Triathlon und DAV (Büros für Stützpunkte und Trainingshallen)  Veranstaltungshalle für kleinere Großsportveranstaltungen (derzeit nur eine Halle im Stadtgebiet mit mehr als 199 Plätzen (BBZ) (z.B. Rhythmische Sportgymnastik, Hockey, Ringen, Handball 4. Liga u.a.)  Trainingshalle für die Nürnberg Falcons Basketball (Anforderung 1. + 2. Liga)  Einbindung Verwaltungseinheiten SpS und BLSV in Baukörper  Räumlichkeiten für Physiotherapie und medizinische Betreuung Leistungssport Auch die Außenflächen können zur Belebung des Umfeldes der Halle und des gesamten Areals mit zwei Kleinspielfeldern Basketball, einem Bewegungspark und weiteren Bewegungsflächen (aus Sportentwicklungsplanung) von der Bevölkerung genutzt werden. Somit kann der Fehlbedarf an öffentlicher Bewegungsfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilweise gedeckt und die 54 32 Attraktivität des Naherholungsgebietes weiter gesteigert werden. Das große Ziel, Belebung des Areals durch den Breitensport, wird durch diesen Baustein umgesetzt. Errichtung eines kleinen Stadions auf dem Nebenplatz 1 Durch den Stadionumbau entfallen die bisher dort vorhandenen leichtathletischen Anlagen; damit entfällt der einzige mögliche Austragungsort für leichtathletische Wettkämpfe mit größerer Anzahl an Zuschauenden im Stadtgebiet. In der Machbarkeitsstudie wurde hierzu ein möglicher Neubau eines kleinen Stadions auf dem Gelände des Nebenplatz 1 in die Planung eingebracht. Auf dem derzeitigen Stadionnebenplatzplatz 1 findet Sportunterricht sowie Vereinstraining statt. Diese Nutzungen wären künftig im kleinen Stadion nicht mehr möglich, könnten bei geschickter Planung an anderer Stelle kompensiert werden. Das kleine Stadion wird benötigt für:  Bundesliga Frauenfußball (1. und 2. Frauenbundesliga),  American Football  Leichtathletik-Meisterschaften (regional oder auch national)  FCN Nachwuchsleistungs- Teams mit der U17, U19 und insbesondere U23  Breitensportveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sportabzeichen, große Sportfeste , überregionale Turniere)  Schulsport Je nach geplanter zukünftiger Nutzung wird eine Größenordnung 15.000-18.000 Plätze (Leichtathletik DM) oder nur 4.000-5.000 Plätze benötigt. Nebenplatz 2, Jedermann-Sportplatz, Eistrainingshalle In die weitere Entwicklung des Stadionumfelds sind auch die Veranstaltungshalle ARENA Nürnberger Versicherung, der Nebenplatz 2 und der Jedermann Sportplatz einbezogen. Nicht zuletzt aufgrund des Alters der ARENA erscheint an dieser Stelle eine komplette Neugestaltung sinnvoll. Ein weiterer Vorteil wäre, dass durch eine gute Umsetzung eine weitere Eisfläche für Training ( EHC 80, Eiskunstlauf, etc.), für Schulen sowie den öffentlichen Eislauf für die Bevölkerung entstehen könnte, die in Nürnberg dringend gebraucht wird, ebenso wie die Fußballplätze und ein echtes Jedermann - Sportfeld. Diese Entwicklung bringt viele Vorteile für den Sportstandort Nürnberg:  Erhalt der Leichtathletik -Infrastruktur mit der Möglichkeit nationale (Jugend) Meisterschaften durchzuführen  Attraktive Heimat für FCN Frauen- und Jugendteams aus dem NLZ des FCN  Umlegung der RAMS Heimspiele auch bei Rock im Park und Norisring Rennen möglich (12 Wochen im Jahr).  Platzierung einer Mehrfachhalle (Vereine/ BBS/ Trainingsbetrieb Falcons auf dem Gelände  Erhalt der Anzahl der Nebenplätze für den Vereinssport  Entwicklung eines attraktiven Sport-, Bewegungs- und Erholungsareals für die Bevölkerung Priorisierung der einzelnen Nutzungen 1a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport 1b. Kleines Stadion (Leichtathletik, Fußball,etc.) 2. Jedermann-Sportplatz 1+2 3. Nebenplatz 2 mit 2 Spielfeldern 4. Eistrainingshalle und Trainingsplatz 3 5. Arena 55 33 Abbildung 24: Umfeldentwicklung Priorisierung der einzelnen Nutzungen, Machbarkeitsstudie Derzeitige Betrachtung der einzelnen Nutzungen und deren Herausforderungen 1a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport Eine Möglichkeit der Errichtung einer Sporthalle für Schul- und Vereinssport (4-Feldhalle) wird vertieft auf dem Standort des SÖR-Betriebshofes an der Hans-Kalb-Str. geprüft und untersucht. Voraussetzung für die Errichtung an dieser Stelle ist aber eine Verlagerung des SÖR-Betriebshofes. Alternativ werden weitere Standorte geprüft, insbesondere eine Verortung in der Mantelbebauung des Stadions, wobei dies natürlich nicht die Wirtschaftlichkeit der Mantelbebauung schmälern sollte. Erste Alternativstandorte für den SÖR Betriebshof in der Umgebung wurden untersucht und Gespräche mit dem Eigenbetrieb geführt. Eine Verlagerung des Betriebshofes hätte für SÖR zudem den Vorteil, dass eine Zusammenführung mit dem Betriebshof in Fischbach einfacher möglich ist und die Abläufe optimiert werden können. Für die Verlagerung sind jedoch Kosten für Grundstückserwerb oder Miete sowie den Bau eines neuen Betriebshofs notwendig. 56 34 Abbildung 25: Schemaskizze Mehrfachsporthalle SÖR Betriebshof, Quelle: AS+P Es wurden erste Funktionalplanungen und Varianten für die 4-Feld-Halle und Kleinspielfelder erstellt, um zu prüfen, ob diese auf dem Baufeld mit dem benötigten Raumprogramm untergebracht werden können. Wie in der untenstehenden Abbildung ersichtlich, ist das Baufeld ausreichend und alle Bedarfe können untergebracht werden, ohne dass große Eingriffe in den Baumbestand und in unversiegelte Flächen notwendig werden. Auch die Thematik Breitensportcluster, in der Machbarkeitsstudie angrenzend zum Stadionbad situiert, könnte auf dem Grundstück untergebracht werden. Die Eingriffe in den Baumbestand am Stadionbad werden dadurch reduziert. In den Prozess sind eingebunden: SÖR, LA, Stpl, UwA, SpS, BoB Abbildung 26: Schemaskizze Mehrfachsporthalle SÖR Betriebshof, Quelle: AS+P 57 35 Sachstand:  Vorhaben innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar  Erforderliche Festlegung Untersuchungsumfang Natur- und Umweltschutz sowie Umgang mit dem Flächendenkmal wurden erarbeitet  Vorbereitet werden zudem weitere Standortanalysen (Integriert im Stadionumbau, mögliche Standorte in der Stadt Nürnberg)  Erste Alternativstandorte für den SÖR-Betriebshof wurden untersucht. Im nächsten Schritt werden die Eigentümergespräche intensiviert und die Kosten ermittelt  Zudem wird die Variante Sporthalle als Mantelnutzung am Stadion vertieft untersucht 1b. Kleines Stadion Die Möglichkeit der Errichtung eines Kleinen Stadions auf dem Nebenplatz 1 wird derzeit vertieft in verschiedenen Varianten geprüft. Das sogenannte kleine Stadion ist auf dem derzeitigen Nebenplatz 1 situiert. Im weiteren Verlauf der Planungen wurden verschiedene Varianten (siehe nachfolgende Abbildungen) untersucht. Umso höher die Zuschauerzahlen und die Anforderungen an die Leichtathletik definiert werden, desto größer ist der Eingriff in Baumbestand und unversiegelte Flächen. Dazu laufen derzeit viele Gespräche, insbesondere mit den Fachverbänden. Zudem zeigt sich, dass für die maximale Variante der Platz auf dem Baufeld nicht ausreichend ist und eine Kurve in den Kurt-Leucht-Weg hineinragen würde. Realistisch kann auf dem Baufeld die kleine Variante untergebracht werden. Die Durchführung einer großen Deutschen Leichtathletikmeisterschaft mit den geforderten Zuschauerzahlen wäre an dieser Stelle somit nicht möglic h. Durchführbar wären jedoch deutsche Jugendmeisterschaften und bayerische Meisterschaften sowie die angezeigten Bedarfe für den Spielbetrieb von American Football sowie Fußball-Teams des FCN. Abbildung 27: Kleines Stadion Kleine Lösung ohne die Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft, Quelle: AS+P 58 36 Abbildung 28: Kleines Stadion Große Lösung mit der Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft, Quelle: AS+P Aufgrund des Planungsrechts ist eine Untersuchung von Standortalternativen im Umgriff notwendig. Hierzu werden zwei Szenarien erarbeitet: Eine große Lösung mit der Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft und eine kleine Lösung ohne die Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, SpS, BoB Sachstand:  Für das Vorhaben ist ein Verfahren zur Schaffung des notwendigen Planungs- und Baurechts notwendig.  Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz, Baurechtsschaffung sowie zum Umgang mit dem Flächendenkmal wurde erarbeitet. 2. Jedermann–Sportplatz 1+2 Die Möglichkeit der Errichtung von zwei Sportplätzen wird in den nächsten Schritten geprüft. Bei einem Rückbau der Arena könnten zudem auf der Fläche langfristig drei Sportplätze untergebracht werden. Im Moment werden diese Flächen ausschließlich für Veranstaltungen und Vermietungen genutzt. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, SpS. Sachstand:  Das Vorhaben ist innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar.  Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz und hier insbesondere auch das Wasserrecht wurden erarbeitet. 3. Nebenplatz 2 Die Möglichkeit der Errichtung von zwei Sportplätzen (anstatt einer Spielfläche) sowie verschiedene Nutzungsmöglichkeiten werden in den nächsten Schritten geprüft. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, SpS. Sachstand:  Vorhaben innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar, wenn nicht größere Bauten entstehen sollen.  Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz wurde erarbeitet. 59 37 Abbildung 29: Flächenumgriff Jedermann Sportplatz 1+2 und Nebenplatz 2, Quelle: Machbarkeitsstudie 5. Arena Die Multifunktionalhalle (ARENA Nürnberger Versicherung) wurde in den Untersuchungsumfang mit aufgenommen. Es ist noch nicht klar, ab welchem Zeitpunkt mit einer Sanierung bzw. Neubau zu rechnen ist. Als möglichen Standort ergab die Machbarkeitsstudie den derzeitigen Parkplatz S1. In den nächsten Schritten wird untersucht, ob der Standort realisierbar wäre, oder ob es einen besseren Alternativstandort gibt. Bei einem möglichen Neubau ergibt sich die Chance, die derzeitige Arena soweit zurückzubauen, dass die vorhandenen Eislaufflächen erhalten werden und dem Breitensport und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, Sps, BoB Sachstand:  Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz wurde erarbeitet. Jedermann – Sportplatz 1+2 Nebenplatz 2 60 38 Abbildung 30: Schemaskizze ARENA, Quelle: AS+P Planungsrecht Sowohl für den Vollumbau des Stadions, als auch insbesondere der Planungen im Stadionumfeld ist das Planungsrecht sowie insbesondere die Auswirkungen auf die weiteren Gesetze des Natur- und Denkmalschutzes sowie des Wasserrechts zu beachten. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt in großen Bereichen der Machbarkeitsstudie Sonderbaufläche mit d em Schwerpunkt der Freiflächennutzung dar. Teile des Umgriffs befinden sich aber auch in der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage. Einen Bebauungsplan gibt es für das Stadionumfeld nicht. Um Planungsrecht für die Bausteine aus der Machbarkeitsstudie zu schaffen, sind verschiedene Verfahren zur Baurechtsschaffung notwendig. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, da das kleine Stadion mit der geplanten Baumasse (Tribünen, Funktionsbereiche, Erschließung) nicht den Darstellungen der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage entspricht. Auf Grund der Mantelnutzung im Stadion (Hotel, Sport Innovation Campus), die nicht der Darstellung Sonderbaufläche mit Schwerpunkt Freiflächennutzung entspricht, und den vielen Einzelvorhaben im Gebiet ist zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens über den Umgriff der Machbarkeitsstudie anzustreben. Im Laufe des weiteren Prozesses können bei Bedarf für die einzelnen Projekte selbständige Bebauungspläne aus dem Umgriff herausgelöst werden, dies ist durch entsprechende Beschlüsse zu hinterlegen. Die Belange des Naturschutzes sind im Bauleitplanverfahren bzw. dem Genehmigungsverfahren abzuarbeiten. Insbesondere die Themen Artenschutz, Eingriff / Ausgleich, Biotope, Waldausgleich, Verkehr, Lärm sowie Klima und Energie sind in den jeweiligen Verfahren abzuarbeiten oder separat zu beachten. Als Fazit ist festzuhalten, dass geplante Vorhaben, die mit dem derzeit bestehenden Planungsrecht und -zielen nicht übereinstimmen, eine Anpassung über entsprechende Bauleitplan- Verfahren (FNP, BP, etc.) erforderlich machen werden. Ebenso ist bei den einzelnen Bausteinen die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens und die Beteiligung des Baukunstbeirates zu prüfen. Umwelt- und naturschutzrechtliche Belange Eine sehr wesentliche Entscheidungsgrundlage im Spannungsfeld Planungsrecht – Planungserfordernis stellen u.a. naturschutzfachliche, wasser- und immissionsschutzrechtliche Belange dar und deren Verifizierung vor Beginn der konkretisierenden Planungen. Es handelt sich hierbei u.a. um „öffentliche Belange“ i.S. des Planungsrechts; - insbesondere:  Biotope: Naturschutzrechtlicher Schutz nach § 30 BNatSchG (ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Erfordernis eines Ausgleichs); Lebensraumtypen nach Anhang 1 FFH-Richtlinie; Biotope gemäß dem Kartierschlüssel der Stadtbiotopkartierung  Stadtbiotope: geschützte Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG; ggf. Änderung durch den Umweltausschuss oder Stadtrat  Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: in Abhängigkeit von der Planungsrechtschaffung entweder nach BNatschG / BayKompV bzw. nach der Nürnberger Wertliste im Rahmen der Bauleitplanung gem. §1a Abs. 3 BauGB; Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit Ausgleichskonzept; Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen  Artenschutzrecht: Artenschutzkartierung mit saP, Verminderungs- / Vermeidungsmaßnahmen ggf. CEF- und FCS-Maßnahmen ggf. artenschutzrechtliche Ausnahme durch die RMF; Wald: Bei Inanspruchnahme von Waldflächen i.S. BayWaldG sind Rodungserlaubnis und Ersatzaufforstungen erforderlich (Genehmigungsbehörde AELF)  Abgrabungen, Kampfmittelfreiheit sowie Rodung, ggf. Anwendung BaumSchVO: Prüfung ob eine Abgrabungsgenehmigung für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit erforderlich ist (BoB); die BaumSchVO findet nur im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Anwendung  Wasserrecht:  Teile des Planungsgebietes befinden sich im amtlich festgesetzten ÜSG des Gewässersystems Langwassergraben bzw. dem vorläufig gesicherten ÜSG des Fischbach. Gem. der aktuellen Planung sind hier insbesondere der 2. und 4. Nebenplatz betroffen. Gem. der §§ 78 und 78a WHG sind die Errichtung baulicher Anlagen, 61 39 Geländeveränderungen, etc. in solchen ÜSGs grundsätzlich untersagt und nur ausnahmsweise zulässig, wenn die jeweiligen Voraussetzungen des WHG erfüllt sind und die Untere Wasserrechtsbehörde (Umweltamt, Abt. 2) eine entsprechende Zulassung erteilt.  Im gesamten Planungsgebiet ist mit einem hohen Grundwasserstand zu rechnen. Dies ist bei der Planung der Tiefbauten zu berücksichtigen.  Gem. § 55 WHG ist das anfallende Niederschlagswasser wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes wird eine Versickerung schwer möglich sein und so eine Einleitung in die vorhandenen Gewässer erfolgen müssen. Hier sollte möglichst frühzeitig ein entsprechendes Entwässerungskonzept anhand Größe und Beschaffenheit der zu entwässernden Flächen erstellt werden, um so frühzeitig die Größe notwendiger Rückhalte- und Reinigungseinrichtungen einschätzen und in der Planung berücksichtigten zu können.  Insgesamt sind die wasserwirtschaftlichen Belange fundiert in der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht darzustellen. Dabei ist auch auf die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzugehen und darzulegen, dass bei der Planung die §§ 27 und 47 WHG (Verbesserungsverhinderungsverbot und Verschlechterungsverbot bzgl. der betroffenen Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper) beachtet wird.  Immissionsschutzrecht: Sportanlagenlärm, Lärm technischer Anlagen, Freizeit -/Event- Nutzungen, Baulärm (während der Errichtung und Umbau), Verkehr, Licht; Konkretisierung i.R. der Planung durch Gutachten (DIN 18005 (Bauleitplanung), 18.BImSchV, TA Lärm, AVV Baulärm, usw.). Umweltprüfung: im Rahmen des / der Bauleitplanverfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen (Darstellung der Ergebnisse mittels Umweltbericht)  Umweltverträglichkeitsprüfung: Prüfung der UVP-Pflicht gem. Anlage 1 UVPG, ggf. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit UVP-Bericht  Klima: Klimatisches Gutachten, kleinklimatische Eingriffe, Stadion sowie unmittelbares (versiegeltes) Stadionumfeld mit Arena aktuell bioklimatisch weniger günstig  Gebäudebegrünungsmaßnahmen sowie weitere Begrünungsmaßnahmen im Umfeld wo immer möglich, um bioklimatische Situation zu verbessern; Kaltluftvolumenstrom sowie Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen nördlich und westlich des aktuellen Stadions hoch bis sehr hoch  Erhalt / Ausweitung sowie Weiterqualifizierung der Grün- und Freiflächen als lokale Kaltluftliefergebiete, Berücksichtigung von Frischluftströmungen bei Gebäudeplanungen (Höhe sowie Ausrichtung der Gebäude)  Flurwinde im Stadionumfeld aus Osten kommend  generell Fokus neben Klimaschutz und Energieeffizienz auf Klimaanpassungsmaßnahmen erforderlich; Abgleich der Vorhaben / Konzepte durch Gutachten (StR-Beschluss / UwA);  Entwässerung: Niederschlagswassermanagementkonzept  Freiraum: Freiraumplanerisches Konzept, Eingriff in bestehende urbane Parklandschaft Dutzendteich (Freiraumtypen, Freiraumfunktion und Freiraumverbindung) Die Aufzählung ist bei vertiefender Planung fortzuschreiben. Ziel ist die Vermeidung und Verminderung von Eingriffen. Wesentliches Element ist dabei i.d.R. auch eine Alternativenprüfung. Wenn Alternativen (auch alternative Standorte für Teilprojekte) nicht möglich sind, um die vom (Teil-) Projekt verfolgten Ziele zu erreichen, ist dies konkret zu begründen/belegen und eine Kompensation erforderlich. Betroffenheiten werden insbesondere für den Umgriff des geplanten Leichtathletikstadions erkannt. Flächendenkmal Die Festsetzung des Areals als Flächendenkmal gibt den grundsätzlichen Rahmen für die weitere Entwicklung vor. Raumgreifende Neubauten auf dem Gelände werden unabhängig vom Standort kritisch gesehen. Generell verschließt sich die Denkmalpflege nicht gegenüber baulichen 62 40 Entwicklungen auf dem Areal. Baukörper sollen sich städtebaulich sensibel einfügen und nicht als Fremdkörper im Areal wahrgenommen werden. Weitere Gespräche und die Einbindung der Denkmalschutzbehörden finden statt, wenn konkrete Vorschläge im Gesamtpaket betrachtet werden können. Fazit und weiteres Vorgehen: Es bietet sich die einmalige Chance, das Umfeld des Stadions zu einem Ort für Sport und Erholung für die Stadtbevölkerung weiterzuentwickeln und einen Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich entstehen zu lassen. Hier wäre sowohl Platz für den Leistungs- als auch für den Breitensport und die Ziele der 2019 vom Stadtrat beschlossenen Sportagenda im Hinblick auf die Verbesserung der Sportinfrastruktur können umgesetzt werden. Auf Grund der ersten Untersuchungen sind in einigen Fällen Herausforderungen hinsichtlich Naturschutz, Baumerhalt und Denkmalschutz zu erwarten. Genauere Aussagen können erst nach Erstellung der ersten Gutachten, insbesondere Artenschutz und Baumbestandsplan, getroffen werden. Bereits jetzt wird aber deutlich, dass bei den beiden Baufeldern Kleines Stadion und Nebenplatz 2 ein Eingriff in bislang unversiegelte Flächen und die Fällung von Bäumen notwendig wird. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, ob es zu den in der Machbarkeitsstudie genannten Standorten im Stadtgebiet keine gleichwertigen oder besseren Alternativen gibt, ist eine Standortalternativprüfung notwendig. Diese Alternativprüfung ist auch planungs- und naturschutzrechtlich notwendig. Naturschutzrechtliche, wasser- und immissionsschutzrechtliche Belange sind rechtzeitig in den konkretisierenden Planungen zu beachten und in den Teil-Projektzielen darzustellen und im Bedarfsfall (s. oben) Alternativen zu entwickeln und zu prüfen;- entsprechend abgeschichtete Bestandserhebungen und Gutachten sind bei Fachplanern zu beauftragen und ggf. auch über längere Zeiträume fortzuführen sowie entsprechende Genehmigungsverfahren zu veranlassen, in Abstimmung mit den betreffenden Fachdienststellen, hier insbesondere UwA, ggf. i.V.m. der Höheren Naturschutzbehörde. Je nach Planfall wird aufgrund der zeitaufwendigen Grundlagenermittlungen (Vegetationsperiode – worst-case-Betrachtung) empfohlen, zeitnah eine Klärung zum Untersuchungsrahmen der umweltfachlichen Belange herbeizuführen. Entsprechend geeignete externe und interne Ressourcen sind rechtzeitig bereitzustellen. Möglicher Realisierungszeitraum In Abhängigkeit der entsprechenden Ergebnisse aus den Untersuchungen, weiteren zu treffenden Entscheidungen, den weiteren Überlegungen und der Finanzierung wird der Zeitplan entsprechend aktualisiert und angepasst. Über die Realisierung der einzelnen Vorhaben entscheidet der Stadtrat. 63 41 3.7. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Ein Großprojekt wie dieses erfordert einen konstanten und effektiven Informationsfluss. Nur eine informierte Öffentlichkeit kann sich eine fundierte Meinung über das Projekt und dessen einzelne Bausteine bilden. Die zentrale Rolle hierbei spielt die Website stadion.nuernberg.de, die zeitgleich mit Veröffentlichung der Inhalte der Machbarkeitsstudie an den Start ging. Flankiert wird sie von einem Newsletter. Interessierte finden hier alle Informationen zur Machbarkeitsstudie und dem weiteren Prozess übersichtlich und verständlich aufbereitet. Die Einbindung der lokalen un d (über-)regionalen Presse erfolgte über die üblichen Kanäle der Stadt Nürnberg, des Max-Morlock-Stadions und des 1. FC Nürnberg. Die Presseresonanz zum Projekt ist außergewöhnlich hoch. Zunächst stand in der Kommunikation im Fokus, das Projekt bekannt zu machen sowie die Inhalte der Machbarkeitsstudie aufzubereiten und zu vermitteln. Zunehmend spielten aber die neuen Erkenntnisse aus der Arbeit der Projektgruppe eine immer größere Rolle, ebenso wie der Ausblick auf anstehende Projektschritte und Entscheidungen. Neben der Website und der klassischen Pressearbeit konzipierte die Themengruppe eine Vielzahl verschiedener Formate und setzte diese erfolgreich um: Es gab einen Tag der offenen Tür mit über 2.000 Besuchenden, ein dreiwöchiges Online-Feedback mit 400 Rückmeldungen und knapp 1.000 Bewertungen und Infostände vor Ort in der Innenstadt sowie bei Heimspielen im Stadion. Eine mobile Bürgerversammlung im Sommer 2023 besuchte das Stadion und es gab mehrere Diskussionsveranstaltungen. Das reichweitenstärkste Format war eine Online-Podiumsdiskussion im April 2024, die live rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte und im Nachgang über 7.500 -mal angeschaut wurde. Bei den meisten Formaten gab es über die reine Information der Bürgerinnen und Bürger hinaus auch die Möglichkeit der Rückmeldung. Das eingeholte Feedback floss laufend in die Entscheidungsfindung der Projektgruppe und des Lenkungskreises ein. In einer ersten Beteiligungsphase wurden beim Tag der offenen Tür, einem Online-Feedback und in Social-Media-Formaten Feedback zu den Empfehlungen der Machbarkeitsstudie eingeholt. So ergaben sich wichtige Erkenntnisse dazu, welche Teilaspekte des Projekts von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit sind. Teilweise führten die Rückmeldungen auch dazu, die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie nochmal einer fachlichen Prüfung zu unterziehen oder im weiteren Projektverlauf Beteiligungsformate anzudenken. In einer zweiten Beteiligungsphase wurde Anfang des Jahres 2024 gezielt Feedback zur unter 3.4. beschriebenen Funktionalplanung eingeholt. Hierzu gab es mehrere Diskussionsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Teile der Nürnberger Fanszene, eine Podiumsdiskussion im Stadion mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie eine Online - Podiumsdiskussion. Bei allen Veranstaltungen wurden Anregungen zu den Entwürfen von AS+P gesammelt und Fragen direkt beantwortet. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsph ase flossen in die Funktionalplanung ein und werden auch im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden. Auch abseits der beschriebenen zwei Beteiligungsphasen wurde laufend Feedback zum Stadionprojekt eingeholt. Mit Infoständen in der Innenstadt wurde gezielt ein nicht stadion-affines Publikum angesprochen, um die Verankerung des Projekts in der breiten Bevölkerung abzufragen. Es hat sich gezeigt, dass die Umbau-Planungen einer Mehrheit der Befragten bekannt sind und eine grundsätzliche Zustimmung zu den Plänen bezüglich des Vollumbaus und der Weiterentwicklung des Areals vorherrschte. Die häufigste Rückmeldung der angesprochenen Passantinnen und Passanten war der Wunsch nach einem reinen Fußballstadion ohne Laufbahn, aber auch die Ausstattung des Stadions (z.B. Barrierefreiheit, Toiletten und Gastronomie), der Nutzen des Projekts für den Breitensport sowie die Sorge wegen hoher Baukosten beschäftigten viele. 64 42 4. Empfehlung weiterer Schritte 4.1. Projektstruktur Auf Basis der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sowie der darauf aufbauenden Erkenntnisse der vergangenen Monate wird dem Stadtrat empfohlen, das Projekt zur Entwicklung des Max-Morlock-Stadions weiterzuführen. Die eingesetzte Projektgruppe soll ihre Arbeit fortsetzen. Hierfür muss sie im Rahmen der Haushaltsberatungen mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Sie soll weiterhin regelmäßig dem Lenkungskreis über ihre Tätigkeit berichten und sich mit ihm laufend über das weitere Vorgehen abstimmen. Durch die Themengruppen sollen, koordiniert von der Projektgruppe, folgende Aufgaben angegangen werden. Der Projektgruppe steht offen, bei Bedarf die Themengruppen thematisch neu zu gruppieren. 4.2. Nachhaltigkeitskonzept und Energieverbund Energieverbund Sollte Ende des Jahres 2024 eine Entscheidung zugunsten eines geeigneten Energieverbundes getroffen werden, ist in einem zweiten Arbeitspaket der Aufbau eines Simulationsmodells angedacht, um den Zusammenschluss der verschiedenen Energiesysteme zu bewerteten und zu priorisieren. Der genaue Leistungsumfang des Arbeitspakets 2 sowie die hierfür erforderlichen Kosten werden nach Abschluss des Arbeitspakets 1 beziffert und sind in den weiteren Finanzplanungen zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Wie unter 3.2. dargestellt wird ein Nachhaltigkeitskonzept dergestalt erarbeitet, dass die nachhaltigen Themenbereiche in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden können. Wichtig ist dabei, dass die Nachhaltigkeitsthemen nicht isoliert betrachtet werden, sondern von Anfang an im Planungsprozess integriert und somit in die Konzeptentwicklung Stadionumbau eingebettet sind. Deshalb wird nach derzeitigem Stand vorgeschlagen, in der AG Nachhaltigkeit die zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsthemen zu beschreiben, damit sie dann in den entsprechenden Planungs- und Ausschreibungsunterlagen mitaufgenommen werden können. Insofern arbeitet die AG Nachhaltigkeit hier der Projektleitung „Stadionumbau“ zu. 4.3. Konzeptentwicklung Stadion Die Funktionalplanung und die darauf aufbauende Businessplanung haben die bereits in der Machbarkeitsstudie positiv bewertete Wirtschaftlichkeit und den gesamtgesellschaftlichen Nutzen eines Vollumbaus des Nürnberger Stadions weiter erhärtet. Die Alternative eines Weiterbetriebs des bestehenden Stadions erscheint in diesem Lichte als nicht sinnvoll. Im Gegenteil: der Vollumbau sollte mit Dringlichkeit angestrebt werden, um weitere Investitionen in den Erhalt des Bestands zu vermeiden und den defizitären Betrieb des Bestandsstadions möglichst früh zu beenden. In einem gut geplanten und strukturierten Prozess kann die Stadt Nürnberg den Weg hin zu einem zeitgemäßen Stadion gehen. Die nächsten konsequenten planerischen Schritte auf diesem Weg sind die Ermittlung der Planungsgrundlagen (Leistungsphase 1) und die Vorplanung (Vorentwurf; Leistungsphase 2). Die Grundparameter der Stadionkonzeptionierung sind im Wesentlichen: - Entfall der Laufbahn - Stadionkapazität 40.000 Sitzplätze - Integration des Stadion-Vollumbaus in das bestehende langgezogene Achteck - mehrstöckiger Hospitalitybereich hinter der Haupttribüne mit mindestens einer Logenebene Die Vergabe der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) an externe Fachplaner ist vorzubereiten, auszuschreiben und in den Planungsphasen zu begleiten. Die Auswahl der Planer sollte mittels eines konkurrierenden Verfahrens erfolgen, das möglichst hohe Qualität bei angemessenem Preis garantieren kann und sich am Leitfaden zur Vergabeverordnung orientiert. Zeitlich würde dieses Verfahren bedeuten, dass ab Sommer 2024 ein Vergabeprozess läuft, welcher bis Anfang des Jahres 2025 abgeschlossen sein könnten. Nach Abschluss der Vergabe erfolgen die detaillieren Planungen des Stadions mit dem Ziel eine Ausschreibung eines Totalübernehmers ab 65 43 dem Jahre 2026 vorzubereiten. In Anbetracht der Komplexität des beschriebenen Vorhabens auch im Abgleich mit vergleichbaren Großprojekten dieser Art, stellt der skizzierte Zeitplan ein ambitioniertes jedoch mögliches Vorhaben dar. Grundsätzlich liegt der Fokus auf einer risikoaversen Vorbereitung der späteren Totalübernehmer Vergabe und weniger auf der zeitlichen Priorisierun g. Wenn parallel die Finanzierung des Vollumbaus und die Objektgesellschaft-Gründung geklärt sind, kann darauf aufbauend ein Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Planungs - und Bauleistungen gefasst werden. Flankiert werden die ersten Leistungsphasen durch tiefergehende Untersuchungen z.B. der Altlasten (Entsorgungskosten), der Umweltverträglichkeit und des Emissionsschutzes sowie der Einbeziehung der Belange des Denkmalschutzes. Es ist ein Vorschlag für den Umgang mit der historischen Haupttribünenfassade zu erarbeiten. Im Planungsprozess sollen auch Lösungen für die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, die u.a. durch die Arena Nürnberger Versicherung oder die Parkplatzsituation gesetzt werden. Eine weitere Aufgabe besteht in der planerischen Umsetzung der Drittnutzungs- und Mantelbebauungskonzepte. Hierzu sind die Belange des Planungsrechts zu integrieren. Voraussetzung für eine vertiefte Planung sind jedoch Wirtschaftlichkeit und gesellschaftlicher Mehrwert. Die Entwicklung dieser Konzepte erfolgt in enger Verzahnung mit dem folgenden Themenbereich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit. Eine Klärung ist herbeizuführen, bis Grundlagenermittlung und Vorplanung abgeschlossen sind. Für die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung des Stadions ist ein Budget von ca. 3.000.000 € notwendig. Die Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg dargestellt. In dem vorgenannten Budget sind die Planungshonorare für die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Objekt- und Fachplaner sowie die erforderlichen Bauherrenaufgaben zur Begleitung des Verfahrens enthalten. 4.4. Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Aufbau Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist eine Momentaufnahme, die auf den gegenwärtig verfügbaren Annahmen basiert. Im Projektfortschritt sind diese Annahmen fortlaufend zu überprüfen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die zur Wirtschaftlichkeit beitragenden Annahmen gesichert und bis zu einer verbindlichen Vergabeentscheidung so weit als möglich vertraglich fixiert und zu einem Finanzierungskonzept zusammengeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für die finanzielle Beteiligung des 1. FCN sowie mögliche Partner und öffentliche Förderungen. Bis zur Vergabeentscheidung muss die mögliche Gründung einer Objektgesellschaf t als Bauherrin gesellschafts- und steuerrechtlich vorbereitet und mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden. Für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb muss in Abstimmung mit den Projektbeteiligten und dem 1. FCN ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept entwickelt werden, das für die Projektdauer von 30 Jahren Gewähr für die wirtschaftliche Führung des Stadionprojekts gewährleisten kann. Für eine eventuelle Mantelnutzung soll so rechtzeitig eine Entscheidung über eine Realisierung einer Mantelnutzung vorbereitet werden, dass diese noch in der Leistungsphase 1 und 2 Berücksichtigung finden kann. Für die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsanalyse, den Entwurf eines Finanzierungskonzepts, die Vorbereitung der Gesellschaftsverträge und die steuerrechtliche Abstimmung mit dem Finanzamt ist mit einem finanziellen Aufwand für externe Beratungsleistungen von ca. 450.000 € zu rechnen, der zu den jeweiligen Haushalten der Stadt Nürnberg und den Wirtschaftsplänen des FSN der Jahre 2025 ff. angemeldet werden wird. 66 44 4.5. Umfeldentwicklung Beauftragung der notwendigen Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und Standortanalysen für die Entwicklung eines Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich. Für die notwendigen Schritte ist ein Budget von ca. 500.000 € für das gesamte Areal notwendig. Die Finanzmittel werden zu 50% im Referat IV und zu 50% beim Eigenbetrieb FSN veranschlagt. Dies muss in den Haushaltsberatungen beachtet werden. Die dargestellten Schritte fallen in den Bereich Ref.IV/SPS, sie werden dort federführend bearbeitet und bedürfen einer fachspezifischen Zuarbeit der anderen Geschäftsbereiche wie z. B. Ref.VI. und der Abstimmung mit der Projektgruppe Stadion. Notwendiger Untersuchungs-, Planungs- und Gutachterumfang  Artenschutz (Kartier ungen, saP, Maßnahmenkonzept) => Notwendige Erkenntnisse für eine weitere Planung  Baumbestandsplan bzw. Kartierung, Baumbewertung  Eingriffs/Ausgleichbilanzierung  Verkehrsgutachten  Entwässerung, Grundwasser  Lärmgutachten  Lichtgutachten  Orientierende Altlastenuntersuchung  Kampfmitteluntersuchungen  Baugrunduntersuchungen  Denkmalpflegerische Gutachten  Planungskosten für weitere Variantenbetrachtungen 4.6. ÖA und Bürgerbeteiligung Die Fortschritte in den verschiedenen Teilaspekten und Themengruppen des Projekts sollen weiterhin über Homepage, Newsletter, Pressearbeit und soziale Medien der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dabei soll neben der Stadionplanung auf Teilaspekte des Projekts eingegangen werden, die bisher noch nicht gezielt in den Fokus gerückt wurden. Neben den regelmäßigen Nutzerinnen und Nutzern soll auch die breite Bevölkerung am weiteren Projektfortschritt partizipieren. Neben der reinen Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen auch weiterhin Beteiligungsspielräume identifiziert und genutzt werden. Überall wo sich Spielraum für Beteiligungsformate ergibt, soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zu platzieren und an der Entscheidungsfindu ng zu partizipieren. 4.7. Projektkosten / Personalressourcen Das Projekt ist ausreichend mit personellen Ressourcen auszustatten. Dies ist mit dem Personal - und Finanzreferat in den entsprechenden Haushaltsplanungen und Bewirtschaftungen abzustimmen und einzubringen. Ebenfalls sind die vorgenannten bzw. notwendigen finanziellen Mittel von den Beteiligten in die jeweiligen Haushaltsplanungen einzubringen. 67 45 Beschlussvorschlag 1) Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Vollumbau Stadion 2) Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftragt, die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung der großen Variante zu schaffen, sowie a) die verschiedenen möglichen Mantelnutzungen planerisch und wirtschaftlich tiefergehend zu untersuchen und eine Entscheidung darüber vorzubereiten, ob sie im Planungsprozess weiterverfolgt werden b) das Ziel eines nachhaltigen Stadions und dabei insbesondere den gemeinsamen Energieverbund des Stadions mit NürnbergMesse, ARENA Nürnberger Versicherung und UTN weiter zu verfolgen c) die Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept zu überführen, d) die Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin vorzubereiten und e) ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Stadions inklusive eventueller Mantelbebauungen vorzulegen. Umfeldentwicklung 3) Der Stadtrat beauftragt Ref.IV/SpS mit den notwendigen Schritten zur Weiterbearbeitung der Umfeldentwicklung. Öffentlichkeitsarbeit 4) Die Verwaltung wird beauftragt, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate durchzuführen. Ressourcen 5) Der Stadtrat nimmt den dargestellten Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im notwendigen Umfang zu den Haushaltsberatungen der Stadt Nürnberg und die Wirtschaftsplanung des FSN anzumelden. Die nächsten Entscheidungen stehen voraussichtlich im Herbst 2024 an. Insbesondere sind dies Abstimmungen zur Mantelnutzung, zum Finanzierungskonzept und zur Objektgesellschaft. 68 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage FW/003/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg: Umsetzung der Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Anlagen: 2024_03_26_Entscheidungsvorlage_Feuerwehrbedarfsplan Lülf+Nürnberg_FWBP_2024-03-21 Lülf+Nürnberg_FWBP-Ergänzungspapier_2024-03-21 Sachverhalt (kurz): Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Stadt Nürnberg. Für die aktuelle turnusmäßige Feuerwehrbedarfsplanung wurde durch FW die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH beauftragt. Die Ergebnisse des externen Gutachtens sind in der beiliegenden Zusammenfassung vom 26.03.2024 (Entscheidungsvorlage) dargestellt. Diese Ergebnisse sollen nunmehr umgesetzt werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 5Ö 5 69 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 13,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg ist ohne Diversity-Relevanz. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref.I/II DiP StK 70 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2024 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse zur Umsetzung des von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung erstellten Gutachtens zur Feuerwehrbedarfsplanung: 1. Die Feuerwehrbedarfsplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanung beauftragt, insbesondere sollen die folgenden Feststellungen zeitnah umgesetzt werden. 2.1 Dem in der Feuerwehrbedarfsplanung begutachteten neuen Einsatzkonzept und der damit verbundenen Erhöhung der Wachdienstfunktionen um drei Funktionen von 85 auf 88 wird zugestimmt. FW wird beauftragt in Abstimmung mit Ref. I/II-DiP die dafür notwendigen Stellen im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens einzubringen. 2.2 Der sich aus dem neuen Einsatzkonzept ebenfalls ergebenenden, zusätzlich notwendigen feuerwehrtechnischen Ausstattung (Fahrzeuge) wird ebenfalls zugestimmt. FW wird beauftragt in Abstimmung mit Ref. I/II-Stk die dafür erforderlichen finanziellen Mittel in den Mittelfristigen Investitionsplan mit aufzunehmen. 3. Die Umsetzung des neuen Einsatzkonzepts soll bis spätestens 2030 erfolgen. FW berichtet dem Stadtrat nach drei Jahren über den Stand der Umsetzung. 4. FW wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen aus der Begutachtung, die Feuerwehrbedarfsplanung alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen und bei Bedarf erneut durch einen unabhängigen Gutachter zu überprüfen. 71 1 FW/D Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg; Umsetzung der Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Im Jahr 2005 wurde, im Rahmen der damaligen Überlegungen zur interkommunalen Zusammenar- beit der Feuerwehren in den Städten Erlangen, Fürth und Nürnberg, erstmalig der Feuerwehrbedarf für die Stadt Nürnberg durch einen externen Gutachter (Fa. Mummert Consulting AG) analysiert und festgestellt (vgl. Stadtrat vom 24.11.2006). In den Folgejahren wurde dieser Feuerwehrbedarfsplan, auf Basis der im Gutachten der Fa. Mum- mert festgelegten Kriterien, durch die Berufsfeuerwehr Nürnberg selbst zweimal fortgeschrieben (siehe Stadtratsberichte vom 24.10.2012 und 05.02.2020). Seit einigen Jahren enthält die Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (Vollz- BekBayFwG zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden, 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung) konkrete Formulie- rungen zum fünfjährigen Fortschreibungsrhythmus eines bestehenden Feuerwehrbedarfsplans. Im Jahr 2022 wurde von FW deshalb der Entschluss gefasst, die turnusmäßig im Jahr 2024 anstehende nächste Überprüfung des „internen“ Feuerwehrbedarfsplans erneut durch einen externen Gutachter durchführen zu lassen. Damit wollte man seitens FW zum einen ausschließen, dass sich im Laufe der Jahre eine gewisse Be- triebsblindheit bei der eigenen Analyse des städtischen Feuerwehrbedarfs eingeschlichen hat. Zum anderen haben sich in den Jahren seit 2005 die anzulegenden Qualitätsmaßstäbe für Feuerwehren in Städten der Größe Nürnbergs wesentlich verändert (siehe u. a. AGBF-Empfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ etc.). Zu diesen geänderten Feuerwehrbemessungskriterien kommt auch eine drastische Veränderung der Stadtstruktur Nürnbergs im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung, die Stadt- und Verkehrspla- nung, die wirtschaftliche und industrielle Situation, die klimatischen Rahmenbedingungen und die demografische Perspektive für das Haupt- und Ehrenamt (BF und FF) der Feuerwehr Nürnberg. All diese und viele weitere Faktoren haben Eingang in die nun vorliegende Feuerwehrbedarfsplanung der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH und der Feuerwehr Nürnberg im Jahr 2023/24 gefunden. Das externe Gutachten der Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH kommt zusammenfassend zu den nachfolgenden Ergebnissen und Vorschlägen für deren Umsetzung. Ö 5Ö 5 72 2 VORBEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom- mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicher- heitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auf- trag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Ab- stimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuer- wehrbedarfsplan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar. ECKPUNKTE DER STRUKT UR DER STADT Das Stadtgebiet Nürnberg umfasst eine Fläche von rund 190 km², auf der insgesamt ca. 540.000 Ein- wohner leben. Die Stadt weist einen positiven Pendlersaldo von rund 90.000 Pendlern auf, wodurch die Tagbevölkerung höher liegt. In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Für die Feuerwehrbedarfsplanung sind insbesondere die städtebaulichen Entwicklungen „Neue Mitte Boxdorf“, das Stadtquartier an der Brunecker Straße und der Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth bedeutsam. ÜBERSICHT ÜBER DIE F EUERWEHR Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten untergebracht. Insgesamt werden rund-um- die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz 85 Funktionen durch die Wachabteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vor- gehalten. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatz- dienst (Stand: 1. Quartal 2023). Abb. 1: Karte mit den Standorten der Feuerwehr Nürnberg 73 3 GRUNDLAGEN DER RISIK OANALYSE Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Be- wertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieur-wissenschaftliche Risikobegriff definiert Ri- siko als das Produkt aus (möglichem) Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der vorgenommenen Risikobewertung werden die möglichen Schadensausmaße durch die Klassifizierung der Wohnbebauung in Planungsklassen und durch die Darstellung der nicht durch die flächende- ckende Planung abgedeckten besonderen Gefahren von Sonderobjekten abgebildet. Die Eintritts- wahrscheinlichkeit wird georeferenziert anhand der tatsächlich eingetretenen Einsatzstellen des ret- rospektiven Betrachtungszeitraums analysiert. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen ermöglicht eine angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedli- chen örtlichen Verhältnisse. Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden folgende Parameter berücksichtigt: o Planungsklassen Die Planungsklassen werden vornehmlich anhand der Höhen der Gebäude abgegrenzt, da hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr notwendig sind, und in Anlehnung an diverse Fachempfehlungen definiert. Als maßgebliches Kriterium ist hier die vorherr- schende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung erge- ben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehren bei Brandereignissen (Beispiel: mehrgeschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus in einem peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet). o Besondere Objekte Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt vor dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der Wohnbebauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risiko- analyse eine Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen poten- ziellen Feuerwehreinsatz stellen. o Einsatzstellen-Verteilung Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das Stadtgebiet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trau- ben) und Bereiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt. BEWERTUNG DER RISIKO STRUKTUR Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen. Im Altstadtbereich ist eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzu- finden. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte an Hochhäusern gegeben, die somit die prägende Bebauung darstellen. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer relativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Gebäuden mit 4 Vollgeschossen. In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte Befund der Gefahrenanalyse. Ein deutlicher Einsatzschwerpunkt ist im Bereich der Innen-/Altstadt festzustellen. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer. Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Ein- satzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammen- 74 4 geführt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt in weiten Teilen des Kernstadtge- biets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentra- tion insbesondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Au- ßenbereichen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden. Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur DEFINITION DE R PLANUNGSGRUNDLAGEN Um eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bestimmen, hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen (umgangssprachlich auch: Schutz- ziele) etabliert. Das Planungsziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis. Aus Art und Umfang des standardisierten Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, z. B. hinsichtlich der notwendigen Eintreffzeiten und des an der Einsatzstelle erforderlichen Personals. Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Planungsziel definiert. Zum einen handelt es sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Planungsziele in kommunaler Ei- genverantwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab, die zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren. Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland di- verse Empfehlungen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu be- achten, dass in der aktuellen Forschung eine wissen- schaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien oder eine Validierung der in Deutschland etablierten Planungszieldefinitionen nicht gelang. Da im Stadtgebiet ein unterschiedliches Risikopoten- zial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fach- empfehlungen im Szenario Brandeinsatz eine Differen- zierung des Planungsziels vorgenommen. Dazu wird das Stadtgebiet in fünf Planungsbereiche unterglie- dert. Diese Differenzierung dient unter anderem der Vermeidung von Planungsdefiziten, z. B. indem durch eine Übergewichtung der einheitlichen Gebietsabde- ckung gegenüber der Erreichung von Einsatzschwer- punkten die mittlere Eintreffzeit verlängert wird. Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche 75 5 Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsziele Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo- tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte- basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen wei- tere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit ab- arbeiten zu können (z. B. Brand in unterirdischem Bauwerk oder ABC-Einsatz). STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona- len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge- bietsabdeckung, oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren. Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung. Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre- chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsab- deckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwer- punktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit weiterhin erforderlich. Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge- bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Beispielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Be- rufsfeuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr ein- gehalten werden können oder eine Reduzierung der notwendigen Eintreffzeit auf 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich wird. Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigt bauliche Hand- lungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschrän- kungen. Der dringendste Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur ist an der Feuerwache 3 gegeben, sodass ein Neubau erforderlich ist. Mit den derzeitigen Planungen des Neubaus im Bereich Kohlenhof ist weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs gege- ben. In Bezug auf die kapazitiven Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung der Feuerwachen ist in Verbindung mit den Neubauprojekten (Leitstelle und Kabelnetzte sowie Feuerwache 3) ein Gesamt- konzept für die Standorte der Berufsfeuerwehr erforderlich. Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug Brandeinsatz - Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser Brandeinsatz - Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt Planungsgrundlage 1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit Hinweis 76 6 Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt als historisch gewachsen dar. In einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzu- stellen. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der Freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der Standorte gegeben. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unter- schiedlicher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung an fast allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Deshalb ist dieses erstellte Sanierungs- und Neubau- programm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen. Vereinzelt sind aufgrund der Veränderung in den vergangenen Jahren (Rahmenbedingungen, einsatztaktische Betrachtungen) Anpassungen erfor- derlich. In Bereichen, in denen sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr befindet, bzw. in Neubauquartieren kann die Bildung neuer Standorte geprüft werden. FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt. Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: Anforderungen in Be- zug auf den Einsatzdienst sowie Aufgaben im rückwärtigen Bereich (Sachgebietsarbeit, z. B. im Be- reich des Vorbeugenden Brandschutzes). Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti- onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be- setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs- feuerwehr, dessen Ableitung auf den Planungsgrundlagen und ergänzenden Analysen basiert. Der Funktionsbesetzungsplan gliedert sich in die Bereiche: Grundschutz, Führungsstruktur und Son- derfunktionen. GRUNDSCHUTZ / TAKTISCHES GRUNDKONZEPT Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzun- gen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im Ergebnis sollen die Löschfahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt werden und somit soll auf allen Feuer- wachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. Hiermit ist insbe- sondere eine Erhöhung der Anzahl der Löschfahrzeugressourcen (bessere Unterstützungsmöglichkei- ten, höhere Leistungsfähigkeit bei Flächenlagen) und eine Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit sowie eine Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur (durch die separat vorge- haltene Funktion Zugführung auf separatem Führungsmittel) verbunden. 77 7 IST-Besetzung Grundeinheit: ○ Löschfahrzeug: 7 Fu. inkl. Zugführung ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen Summe: 11 Funktionen SOLL-Besetzung Grundeinheit: ○ Einsatzleitwagen: 2 Fu. (Zugführung) ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen Summe: 12 Funktionen FÜHRUNGSSTRUKTUR Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung vor- gehalten. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funk- tion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug, sondern auf einem separaten Führungsmittel be- setzt und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehreren Grundeinheiten (Zusammen- wirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen, oder Dupli- zitätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch weiterhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) bedarfsgerecht. SONDERFUNKTIONEN Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü- gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten für Kleineinsätze vorgehalten werden. Zur Umset- zung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und zur Entlastung des Kleinalarmfahr- zeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funktionen besetzt werden. Durch die damit reduzierte Auslastung der einzelnen Fahrzeuge stehen die Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge ver- mehrt zur Verfügung (Springerfunktionen). *) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktionen stationiert. 78 8 Um spezielle Sondertechnik auch unabhängig von anderen Funktionen in den Einsatz zu bringen, sind somit auf den Feuerwachen 1 und 4 zukünftig insgesamt 11 Sonderfunktionen erforderlich. GESAMTBEDARF Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 91 Funktionen rund-um-die-Uhr. Dies entspricht ei- nem Mehrbedarf von 3 Funktionen rund-um-die-Uhr. Diese definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Dazu sind neben einer entsprechenden Personalausstattung auch Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfü- gerschichten, Dienstplanregelungen). Tab. 2: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung EINBINDU NG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWE HR Die 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg umfassen derzeit insgesamt 667 Mitglie- der im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Min- destanzahl überschreitet. Zur zuverlässigen Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der Pla- nungsziele ist hier eine Steigerung anzustreben. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie unter anderem auch für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben sowie bei einer zeitlichen Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) und Großschadensereignissen von besonderer Wichtigkeit. Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip (schneller, spezieller oder verstärkend) für die Freiwillige Feuerwehr auch künftig umgesetzt werden. Deshalb sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur Konservierung der Stärke und Beibehaltung der Ver- fügbarkeit der Freiwilligen Kräfte erforderlich. Wesentliche Säulen hierzu sind auch ein guter bauli- cher und funktionaler Zustand der Standorte, eine bedarfsgerechte Fahrzeugausstattung und eine angemessene Einbindung in das Einsatzgeschehen. Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför- dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe- standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung. … QE 4 / QE 3 … QE 2 Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19 Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15 Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14 Feuerwache 4 1 12 9 22 -3 Schwere THL, Wasserrettung, Atemschutz 1 21 Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14 Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83 Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3 Sonder- aufgabe Aufteilung der Funktionen in… Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST 79 9 Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vie- len Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen. FAHRZEUGE UND TECHNI K Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird, unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten und der Sonderfahrzeuge, gesondert für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausge- wiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten an den Anforde- rungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahr- zeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarfe aus den Planungsszenarien. Da- neben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. In Be- zug auf die Anpassung der Funktionsbesetzung im Grundschutz ist eine Erweiterung der Fahrzeugaus- stattung der Berufsfeuerwehr erforderlich (insb. ELW und HLF). Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes. Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt / Feuerwehr Nürn- berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hil- feleistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. Aus bedarfsplaneri- scher Sicht können diverse Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden. Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuer- wehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und / oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Ein- heit stehen. Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeu- gen ggf. angepasst werden. MAßNAHMENÜBERSICHT Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität bzw. des Umsetzungshorizontes bewertet. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang umgesetzt werden können. 80 10 Tab. 3: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur" Tab. 4: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung" Tab. 5: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr" Tab. 6: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"* Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. *) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2) Nr. Thema Maßnahme Priorität StS_1 Standortstruktur kurzfristig StS_2 Standortstruktur mittelfristig StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig StS_4 Standortstruktur kurzfristig StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig StS_6 Standortstruktur Fortführung StS_7 Standortstruktur mittelfristig StS_8 Standortstruktur mittelfristig Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr (Controlling, bauliche Berücksichtigung) Neubau der Feuerwache 3 Sanierung der Feuerwache 4 Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr (in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetzte sowie die Feuerwache 3) Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwickllungsbereichen (z. B. Lichtenreuth) Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge (insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen) Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen (u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen ) Nr. Thema Maßnahme Priorität FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Einheiten mittelfristig FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten Etablierung eines Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“ Nr. Thema Maßnahme Priorität FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig* FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge entsprechend der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfen und Reservefahrzeugen (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF) Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge) Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge 81 11 Umsetzung der vorgeschlagenen personellen Verstärkung sowie der Fahrzeugbeschaffungen – Folgekosten Zur Umsetzung des im Gutachten dargestellten, neuen Einsatzkonzeptes ist eine Erhöhung der Wach- dienstfunktionen von derzeit 85 um drei Funktionen auf dann 88 Wachdienstfunktionen erforderlich. Dies ergibt insgesamt 13,5 Vollkraftstellen, weil die drei Funktionen mit dem aktuellen Personalbe- darfsfaktor von 4,51 zu multiplizieren sind. Dieser Faktor wird regelmäßig in Abstimmung mit DiP fortgeschrieben. Für die Einbringung in das Stellenplanverfahren wird folgende Vorgehensweise vor- geschlagen: 4 Vollkraftstellen in BesGr. A 9, 3 Vollkraftstellen in BesGr. A 8 und 2 Vollkraftstellen in BesGr. A 7 sol- len zum Haushalt 2025 beantragt werden. Weitere 2 Stellen in BesGr. A 8 und 2,5 Stellen in BesGr. A 7 sollen zum Haushalt 2026 beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen unter Berücksichtigung der Durchschnittspersonalkosten 2024 für Stellenneuschaffungen in 2025 auf 703.716 EURO und in 2026 auf 330.694,50 EURO, d. h. insgesamt 1.034.410,50 EURO. Ebenso für die Umsetzung des neuen Einsatzkonzeptes ist die Beschaffung von zusätzlichen Feuer- wehrfahrzeugen erforderlich. Benötigt werden dazu 3 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) und 7 Kommandowagen (KdoW). Hierfür fallen die folgenden Kosten an: Fahrzeuge Kosten der Be- schaffung Förderung Gesamtkosten 3 HLF 2.250.000 EURO 464.100 EURO 1.785.900 EURO 7 KdoW 630.000 EURO --- 630.000 EURO Summe 2.415.900 EURO Diese Kosten sollen in die bestehenden regelmäßigen MIP-Planung in den Jahren 2026 und 2027 mit eingebunden werden. Nürnberg, 26.03.2024 Feuerwehr Skrok (60 00) 82 LÜLF DIE FEUERWEHR- BERATER luelf-plus.de STADT NÜRNBERG FEUERWEHR - BEDARFSPLAN Stand: 21.03.2024 Redaktionelle Verantwortung: Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH Bismarckstr. 29 41747 Viersen luelf-plus.de Ö 5Ö 5 83 FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG INHALT Stand: 21.03.2024 2 INHALT INHALT ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 2 0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) ................................ .............. 4 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG ................................ ................................ ................. 13 1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN................................ ................................ ..... 13 1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ .. 14 1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG ................................ ....................... 16 2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ... 18 2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE ................................ ................................ ................................ ...... 18 2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL ................................ ................................ ................. 19 2.3 BESONDERE OBJEKTE ................................ ................................ ................................ ................ 25 2.4 EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ................................ ................. 26 2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR ................................ ................................ ................................ . 30 3 PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ...... 31 3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................ ................................ ............. 31 3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN ................................ ............................ 33 3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN ................................ ................................ ..................... 35 3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG ................................ .......................... 37 3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“) ................................ ............... 38 3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN ................................ ................................ .................. 42 4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ............ 55 4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST-ZUSTAND ................................ ................... 55 4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT ....................... 64 4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR ................................ ................................ . 66 4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR ................................ .................. 68 4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ......... 70 4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ................................ ... 75 4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ..................... 78 4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ............................. 81 84 FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG INHALT Stand: 21.03.2024 3 5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG ................................ ............................... 82 5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND ................................ ................................ ............ 82 5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFSFEUERWEHR . 83 5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF ................................ .............. 84 5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR ........................... 87 5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ................................ .............. 95 5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ............................. 99 6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG ................................ ................................ .............. 102 6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR ................................ ................................ ..... 102 6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ............................ 107 6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ........................... 110 7 ANLAGEN ................................ ................................ ................................ ............................. 112 ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN ................................ ................................ ............. 112 ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖSSEN BEI DER BEDARFSPLANUNG VON FEUERWEHREN ................................ ................................ ................................ ....................... 115 ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT-SIMULATION UND ISOCHRONEN ................................ 116 ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFSFEUERWEHR ............... 117 ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ... 123 ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR ............. 124 ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 2023 ................................ ......................... 132 85 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 4 0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG ( MANAGEMENTFASSUNG ) VORBEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom- mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheits- beratung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt- verwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungs- treffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elemen- taren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfs- plan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar. ECKPUNKTE DER STRUKTUR DER STADT Das Stadtgebiet Nürnberg umfasst eine Fläche von rund 190 km², auf der insgesamt ca. 540.000 Ein- wohner leben. Die Stadt weist einen positiven Pendlersaldo von rund 90.000 Pendlern auf, wodurch die Tagbevölkerung höher liegt. In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Für die Feuerwehrbedarfsplanung sind insbesondere die städtebaulichen Entwicklungen „Neue Mitte Boxdorf“, das Stadtquartier an der Brunecker Straße und der Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth bedeutsam. ÜBERSICHT ÜBER DIE FEUERWEHR Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten untergebracht. Insgesamt werden rund-um- die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz 85 Funktionen durch die Wachabteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vor- gehalten. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Abb. 1: Karte mit den Standorten der Feuerwehr Nürnberg 86 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 5 GRUNDLAGEN DER RISIKOANALYSE Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Be- wertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieur-wissenschaftliche Risikobegriff definiert Ri- siko als das Produkt aus (möglichem) Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der vor- genommenen Risikobewertung werden die möglichen Schadensausmaße durch die Klassifizierung der Wohnbebauung in Planungsklassen und durch die Darstellung der nicht durch die flächendeckende Planung abgedeckten besonderen Gefahren von Sonderobjekten abgebildet. Die Eintrittswahrschein- lichkeit wird georeferenziert anhand der tatsächlich eingetretenen Einsatzstellen des retrospektiven Betrachtungszeitraums analysiert. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen ermöglicht eine angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse. Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden folgende Parameter berücksichtigt: o Planungsklassen Die Planungsklassen werden vornehmlich anhand der Höhen der Gebäude abgegrenzt, da hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr notwendig sind, und in Anlehnung an diverse Fachempfehlungen definiert. Als maßgebliches Kriterium ist hier die vorherr- schende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung erge- ben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehren bei Brandereignissen (Beispiel: mehrgeschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus in einem peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet). o Besondere Objekte Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt vor dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der Wohnbebauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risiko- analyse eine Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen poten- ziellen Feuerwehreinsatz stellen. o Einsatzstellen-Verteilung Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das Stadtgebiet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trau- ben) und Bereiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt. BEWERTUNG DER RISIKOSTRUKTUR Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen. Im Altstadtbereich ist eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzufin- den. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte an Hochhäusern gegeben, die somit die prägende Bebauung darstellen. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer re- lativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Ge- bäuden mit 4 Vollgeschossen. In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte Be- fund der Gefahrenanalyse. Ein deutlicher Einsatzschwerpunkt ist im Bereich der Innen-/Altstadt festzu- stellen. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer. 87 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 6 Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Ein- satzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammenge- führt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration ins- besondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenberei- chen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden. Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN Um eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bestimmen, hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen (umgangssprachlich auch: Schutz- ziele) etabliert. Das Planungsziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis. Aus Art und Umfang des standardisierten Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, z. B. hinsichtlich der notwendigen Eintreffzeiten und des an der Einsatzstelle erforderlichen Personals. Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Planungsziel definiert. Zum einen handelt es sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Planungsziele in kommunaler Ei- genverantwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab, die zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren. Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland di- verse Empfehlungen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu be- achten, dass in der aktuellen Forschung eine wissen- schaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien oder eine Validierung der in Deutschland etablierten Planungszieldefinitionen nicht gelang. Da im Stadtgebiet ein unterschiedliches Risikopotenzial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fachempfeh- lungen im Szenario Brandeinsatz eine Differenzierung des Planungsziels vorgenommen. Dazu wird das Stadt- gebiet in fünf Planungsbereiche untergliedert. Diese Differenzierung dient unter anderem der Vermeidung von Planungsdefiziten, z. B. indem durch eine Überge- wichtung der einheitlichen Gebietsabdeckung gegen- Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche 88 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 7 über der Erreichung von Einsatzschwerpunkten die mittlere Eintreffzeit verlängert wird. Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsziele Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo- tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte- basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten zu können (z. B. Brand in unterirdischem Bauwerk oder ABC-Einsatz). STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona- len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge- bietsabdeckung, oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren. Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung. Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre- chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabde- ckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit weiterhin erforderlich. Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge- bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Bei- spielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufs- feuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehal- ten werden können oder eine Reduzierung der notwendigen Eintreffzeit auf 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich wird. Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigt bauliche Handlungs- bedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschränkun- gen. Der dringendste Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur ist an der Feuerwache 3 gegeben, sodass ein Neubau erforderlich ist. Mit den derzeitigen Planungen des Neubaus im Bereich Kohlenhof ist weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs gege- ben. In Bezug auf die kapazitiven Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung der Feuerwachen ist in Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug Brandeinsatz - Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser Brandeinsatz - Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt Planungsgrundlage 1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit Hinweis 89 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 8 Verbindung mit den Neubauprojekten (Leitstelle und Kabelnetze sowie Feuerwache 3) ein Gesamtkon- zept für die Standorte der Berufsfeuerwehr erforderlich. Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt als historisch gewachsen dar. In einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzustel- len. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der Stand- orte gegeben. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedli- cher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung an fast allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Deshalb ist dieses erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen. Vereinzelt sind aufgrund der Veränderung in den vergange- nen Jahren (Rahmenbedingungen, einsatztaktische Betrachtungen) Anpassungen erforderlich. In Be- reichen, in denen sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr befindet, bzw. in Neubauquar- tieren, kann die Bildung neuer Standorte geprüft werden. FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt. Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: Anforderungen in Be- zug auf den Einsatzdienst sowie Aufgaben im rückwärtigen Bereich (Sachgebietsarbeit, z. B. im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes). Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti- onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be- setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs- feuerwehr, dessen Ableitung auf den Planungsgrundlagen und ergänzenden Analysen basiert. Der Funktionsbesetzungsplan gliedert sich in die Bereiche: Grundschutz, Führungsstruktur und Son- derfunktionen. GRUNDSCHUTZ / TAKTISCHES GRUNDKONZEPT Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im Ergebnis sollen die Lösch- fahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt werden und somit soll auf allen Feuerwachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. Hiermit ist insbesondere eine Erhöhung der Anzahl der Löschfahrzeugressourcen (bessere Unterstützungsmöglichkeiten, hö- here Leistungsfähigkeit bei Flächenlagen) und eine Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit sowie eine Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur (durch die separat vorgehaltene Funk- tion Zugführung auf separatem Führungsmittel) verbunden. 90 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 9 IST-Besetzung Grundeinheit: ○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen Summe: 11 Funktionen SOLL-Besetzung Grundeinheit: ○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung) ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen Summe: 12 Funktionen FÜHRUNGSSTRUKTUR Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung vorge- halten. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug, sondern auf einem separaten Führungsmittel besetzt und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehreren Grundeinheiten (Zusammen- wirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen, oder Duplizi- tätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch wei- terhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) be- darfsgerecht. SONDERFUNKTIONEN Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü- gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten für Kleineinsätze vorgehalten werden. Zur Umset- zung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinalarmfahrzeu- ges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funk- tionen besetzt werden. Durch die damit reduzierte Auslastung der einzelnen Fahrzeuge stehen die *) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktio- nen stationiert. 91 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 10 Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur Verfügung (Springerfunktionen). Um spezielle Sondertechnik auch unabhängig von anderen Funktionen in den Einsatz zu bringen, sind somit auf den Feuerwachen 1 und 4 zukünftig insgesamt 11 Sonderfunktionen erforderlich. GESAMTBEDARF Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 91 Funktionen rund-um-die-Uhr. Dies entspricht ei- nem Mehrbedarf von 3 Funktionen rund-um-die-Uhr. Diese definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Dazu sind neben einer entsprechenden Personalausstattung auch Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfü- gerschichten, Dienstplanregelungen). Tab. 2: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg umfassen derzeit insgesamt 667 Mitglieder im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der we- sentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestan- zahl überschreitet. Zur zuverlässigen Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der Planungsziele ist hier eine Steigerung anzustreben. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie unter anderem auch für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben sowie bei einer zeitlichen Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) und Großschadensereignissen von besonderer Wichtigkeit. Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip (schneller, spezieller oder verstärkend) für die Freiwillige Feuerwehr auch künftig umgesetzt werden. Deshalb sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur Konservierung der Stärke und Beibehaltung der Ver- fügbarkeit der Freiwilligen Kräfte erforderlich. Wesentliche Säulen hierzu sind auch ein guter baulicher und funktionaler Zustand der Standorte, eine bedarfsgerechte Fahrzeugausstattung und eine ange- messene Einbindung in das Einsatzgeschehen. … QE 4 / QE 3 … QE 2 Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19 Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15 Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14 Feuerwache 4 1 12 9 22 -3 Schwere THL, Wasserrettung, Atemschutz 1 21 Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14 Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83 Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3 Sonder- aufgabe Aufteilung der Funktionen in… Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST 92 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 11 Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför- dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe- standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung. Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen. FAHRZEUGE UND TECHNIK Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird, unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten und der Sonderfahrzeuge, gesondert für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewie- sen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten an den Anforderungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge orien- tieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarfe aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. In Be- zug auf die Anpassung der Funktionsbesetzung im Grundschutz ist eine Erweiterung der Fahrzeugaus- stattung der Berufsfeuerwehr erforderlich (insb. ELW und HLF). Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes. Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt / Feuerwehr Nürn- berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfe- leistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. Aus bedarfsplanerischer Sicht können diverse Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden. Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und / oder Son- derfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. ange- passt werden. MAßNAHMENÜBERSICHT Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität bzw. des Umsetzungshorizontes bewertet. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang umge- setzt werden können. 93 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) Stand: 21.03.2024 12 Tab. 3: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur" Tab. 4: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung" Tab. 5: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr" Tab. 6: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"* Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. *) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2) Nr. Thema Maßnahme Priorität StS_1 Standortstruktur kurzfristig StS_2 Standortstruktur mittelfristig StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig StS_4 Standortstruktur kurzfristig StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig StS_6 Standortstruktur Fortführung StS_7 Standortstruktur mittelfristig StS_8 Standortstruktur mittelfristig Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr (Controlling, bauliche Berücksichtigung) Neubau der Feuerwache 3 Sanierung der Feuerwache 4 Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr (in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetze sowie die Feuerwache 3) Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwicklungsbereichen (z. B. Lichtenreuth) Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge (insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen) Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen (u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen ) Nr. Thema Maßnahme Priorität FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Einheiten mittelfristig FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten Etablierung eines Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“ Nr. Thema Maßnahme Priorität FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig* FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge auf Basis der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfe und Reservefahrzeuge (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF) Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge) Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge 94 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Stand: 21.03.2024 13 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Im Folgenden werden allgemeine Zusammenhänge zum Thema der Feuerwehrbedarfsplanung darge- stellt. Hierbei wird auf die Ausgangssituation und den Auftrag eingegangen. Die rechtlichen Grundla- gen und Planungsgrundlagen werden definiert sowie die daraus resultierenden Aufgaben der Feuer- wehr beschrieben. 1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar. In dieser ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staats- ministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständi- gen Kreisbrandrat oder die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzu- passen.“ Der Feuerwehrbedarfsplan stellt in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für die örtlichen Verhältnisse notwendig ist und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet wer- den kann. Der Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Pla- nungsziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom- mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheits- beratung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt- verwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungs- treffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elemen- taren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfs- plan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar. Es empfiehlt sich, einen Feuerwehrbedarfsplan aufgrund der Dynamik der zugrundeliegenden Daten regelmäßig fortzuschreiben. Spätestens nach 5 Jahren sollte eine Überprüfung erfolgen, ob und inwie- weit eine Fortschreibung notwendig ist. Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angeben, von der Stadt Nürnberg. Alle Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben, Stand 2023. Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Er- hebung mit Stand 1. Quartal 2023. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwech- sel, Umzug etc.) sind die Daten der Freiwilligen Kräfte dynamisch und die Analysen sollten deshalb re- gelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann vor allem Konsequenzen für die Alarm- und Ausrücke- ordnung (AAO). 95 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Stand: 21.03.2024 14 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die An- gaben stets auf Angehörige aller Geschlechter. 1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND RELEVANTEN PLANUNGS- UNTERLAGEN ○ Bayerisches Feuerwehrgesetz vom 23. Dezember 1981 (BayFwG) ○ Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 29. Dezember 1981 (AVBayFwG) ○ Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28. September 2020 Az. D1-2211-4-2 ○ Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 (BayKSG) ○ Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekannt- machung – ABek) ○ Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehr- wesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) ○ Bayerische Bauordnung vom 14. August 2007 (BayBO) ○ Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 27. November 2017 ○ Verordnung über die Feuerbeschau vom 5. Juni 1999 (FBV) ○ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen ○ Staatliche Feuerwehrschule Würzburg: Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13 Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ Stand: 01/2015 ○ Technische Regel / Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“ des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) von Februar 2008 ○ Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18. November 2011 ○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): „Qualitätskriterien für die Bedarfs- planung von Feuerwehren in Städten“, 16.09.1998 (fortgeschrieben am 19.11.2015) ○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) - Landesgruppe Bayern: „Hinweise zur Anwendung des Merkblattes für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern in Städten mit Be- rufsfeuerwehren“, 26.04.2016 ○ Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministe- rium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Ge- meindebund NRW vom 07.07.2016 (zur bundesweiten Umsetzung empfohlen in der 218. Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages am 22.02.2017) 96 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Stand: 21.03.2024 15 AUFGABEN DER GEMEIND E GRUNDSÄTZLICHE AUFGABE Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als Pflichtaufgabe: Art. 1 BayFwG: (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß dro- hende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abweh- render Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Not- ständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ge- meindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten. ZUFALLSVERTEILTE AUFGABEN ○ Abwehrender Brandschutz (Art. 1 (1) BayFwG) ○ Technischer Hilfsdienst (Art. 1 (1) BayFwG) ○ Überörtliche Hilfeleistung (Art. 17 BayFwG) ○ Mitwirkung im Katastrophenschutz (Nr. 4.3 VollzBekBayFwG / Art. 7 (3) BayKSG) ○ Amtshilfe (Nr. 4.4 VollzBekBayFwG) PLANBARE AUFGABE (=NICHT „ZUFALLSVERTEILT“) ○ Aufstellung von Feuerwehrbedarfsplänen als „Soll-Aufgabe“ (Nr. 1.1 VollzBekBayFwG) ○ Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen (Art. 1 (2) BayFwG) ○ Feuerbeschau (§ 3 FBV) ○ Brandwachen (Nr. 4.1 VollzBekBayFwG) und Sicherheitswachen (Art. 4 (2) BayFwG) ○ Freiwillige Tätigkeiten nach Nr. 4.5 VollzBekBayFwG ○ Wartung, Instandsetzung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr ○ Aus- und Fortbildung (Nr. 1.4 VollzBekBayFwG) ○ Sorge für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrdienstleistenden (Nr. 1.5 VollzBekBayFwG) ○ Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung ○ Unterhaltung einer Kinder- und Jugendfeuerwehr 97 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Stand: 21.03.2024 16 + Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt den Feuerwehrbedarf in den Bereichen Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe. Von den vielfältigen Aufgaben der Gemeinde haben pri- mär die Bereiche Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung. ZUSÄTZLICHE AUFGABEN DER FEUERWEHR NÜRNBERG Auf Basis stadtinterner oder überörtlicher Zuweisungen übernimmt die Feuerwehr Nürnberg über die gesetzlichen Pflichtaufgaben hinaus zusätzlich folgende wesentliche Aufgaben: ○ Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg (für die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie die Landkreise Nürnberger Land Fürth und Erlangen-Höchstadt) ○ Betrieb des städtische Kabelnetzes (u.a. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Notruf- säulen) ○ Übernahme der Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde ○ Betrieb des städtischen Pandemielagers 1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG Die Leistungsfähigkeit und Ausrichtung der Feuerwehr Nürnberg wurde im Rahmen der Untersuchung „Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr“ (Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg) im Jahr 2005 erstmals systematisch untersucht. Hierbei wurden folgende Erkenntnisse zum IST-Zustand festgehal- ten: „Die Gefahrensituation in Nürnberg ist durch die U-Bahn und eine dichte Besiedelung im Stadtzentrum sowie etliche Industriebetriebe gekennzeichnet. Sie entspricht der typischen Gefahrensituation einer Großstadt mit Verkehrsflughafen. Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr erreichen in Nürnberg 87,2 % der Einwohner in 10 Minuten. Die Einsatzstatistik der Feuerwehr Nürnberg weist für 2004 aus: 722 Brandeinsätze, 2.311 Einsätze zur Technischen Hilfsleitung und ca. 812 Fehlalarme. Weiterhin führte die Feuerwehr 936 Sicherheitswa- chen durch. In der BF Nürnberg sind 420,3 Stellen besetzt. Die Berufsfeuerwehr in Nürnberg betreibt 5 Feuerwachen (FW). Die größte Wache (FW 4) dient als Hauptwache und enthält zugleich die zentrale Leitstelle. Die Feuerwehr nutzt für ihre Aufgaben 87 Fahrzeuge inkl. Anhängern. Die laufenden Ausgaben im Haus- haltsjahr 2004 betrugen ca. 26,9 Mio. € (vergleichbare Aufwände für die Feuerwehr im Verwaltungs- haushalt). Der Vorbeugende Brandschutz in Nürnberg liegt teilweise bei der Stadtverwaltung Nürnberg (Bauord- nungsbehörde). Der überwiegende Teil der Aufgaben wird durch die BF Nürnberg wahrgenommen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden in Nürnberg im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr wahrgenommen. Für die Stadt Nürnberg sind 18 Freiwillige Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der aktiven Mit- glieder beträgt 580. In der Stadt Nürnberg sind 6 Werkfeuerwehren mit insgesamt 228 aktiven Kräften angesiedelt. 98 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG Stand: 21.03.2024 17 Als Schwachstelle der Berufsfeuerwehr Nürnberg ist der sehr schlechte bauliche Zustand der Wache 1 zu benennen, die aus dem Jahr 1902 stammt. Er führt neben Behinderungen und außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen zunehmend zu behördlich veranlassten Nutzungseinschränkungen.“ (Quelle: Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr, Abschlussbericht, Mummert Consulting vom 20.10.2005, S. 15 f.) Das dort definierte Schutzziel orientiert sich an den Empfehlungen der AGBF verbunden mit der Hilfsfristvorgabe in Bayern und fachlichen Vorgaben der Regierung von Mittelfranken. ○ Die Feuerwehr soll innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. ○ In den Kerngebieten sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit 11 Funktionen die Einsatzstelle erreichen. ○ In den kritischen Großstadtbereichen soll die Feuerwehr bereits nach 5 Minuten mit einem Lösch- zug und kurz darauf mit einem weiteren Löschzug die Einsatzstellen erreichen. Zur Erfüllung der Planungsziele werden 85 Wachdienstfunktionen auf fünf Feuerwachen rund-um-die- Uhr vorgehalten. Die im Gutachten vorgeschlagene Fusion der drei Feuerwehren (Erlangen, Fürth und Nürnberg) zu ei- ner Berufsfeuerwehr wurde allerdings nicht umgesetzt. Auf Basis des vorgenannten Berichtes wurde in den Jahren 2012 und 2019 jeweils ein Stadtratsbericht erstellt, in dem die Bemessungsgrundlage fortgeschrieben und der aktuelle Stand überprüft wurde. Im Stadtratsbericht 2012 wurden folgende wesentliche Erkenntnisse zum Berichtszeitraum und daraus abgeleitete Anpassungen der Berufsfeuerwehr festgehalten: „Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem Gutachten von Mummert-Consulting die Alarmierungs- zahlen von FW deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist gering- fügig auf 87,1% gesunken. Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr auf den fünf Feuerwachen nötig.“ (Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 30.10.2012) Vergleichbare Erkenntnisse konnten im Stadtratsbericht 2019 erlangt werden: „Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem letzten Schutzziel-Bericht die Alarmierungszahlen von FW weiterhin deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist wieder geringfügig auf 87,7% gestiegen. Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin mindestens die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr auf den fünf Feuerwachen nötig.“ (Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 12.01.2020) 99 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 18 2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN In diesem Kapitel wird die Risikostruktur, welche unter anderem die Grundlage für die Ableitung des SOLL-Konzepts darstellt, beschrieben. Das Risiko definiert sich über das Produkt aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das bedeutet, dass neben den vorhandenen Gefahrenpotenzialen auch das Einsatzgeschehen bei der Be- wertung der Risikostruktur zu berücksichtigen ist. Hierzu wird, neben der Betrachtung allgemeiner Eck- und Infrastrukturdaten, die Grundstruktur der Kommune hinsichtlich der Gefahrenart „Brand" unterteilt und die vorhandenen Gefahrenpotenziale, vor allem Sonderobjekte, werden in den Bereichen „Brandgefahren“, „Technische Hilfeleistungen“, „ABC-Gefahren“ (atomare, biologische und chemische Gefahren) und „Wassergefahren“ betrachtet. Anschließend wird das Einsatzgeschehen im Stadtgebiet betrachtet und die Risikostruktur zusammen- fassend bewertet. 2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES KOMMUNALEN GEBIETS Tab. 7: Eckdaten der Stadt Nürnberg Einwohner: (Stand 06.02.2023) Fläche Höchster Punkt ü. NN Tiefster Punkt ü. NN Höhenunterschied max. Nord-Süd Ausdehnung Ost-West Ausdehnung 318.346 166.506 77.834 88.672 151.588 626.117 34 % Wasserstraßen Bahnstrecken Bundesautobahn Bundesstraßen Verkehrswege 21,68 km 23,14 km 132,2 m B2, B4, B4R, B8, B14 A3, A6, A9, A73 DB AG, VAG Main-Donau-Kanal, Pegnitz Auspendlerquote Tagbevölkerung (Arbeitsorte) 537.445 Arbeitsort = Wohnort Pendlersaldo Auspendler Einpendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Topografie Pendlerströme (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stand 30.06.2022) 275,5 m 407,7 m 186 km² Abb. 4: Stadtgebiet Nürnberg 100 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 19 2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL PLANUNGSKLASSEN „ BRAND -GEBÄUDE “ DEFINITION Die Merkmale der Planungsklassen „Brand-Gebäude“ werden über die vorhandenen Gebäude- und Siedlungsstrukturen (Strukturtyp) definiert. Die Planungsklassen „Brand“ beziehen sich auf den Bereich ○ „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB (= der sogenannte „Innenbereich“) oder ○ „innerhalb zusammenhängender Bebauung“. Der Begriff „größere Anzahl Gebäude“ wird in der Praxis häufig mit einer Anzahl von mindestens 10 Gebäuden im betrachteten Bereich verbunden. Die Einordnung richtet sich in der Regel nicht nach Einzelobjekten, sondern nach der vorherrschenden Struktur. Das Leitkriterium der Klassifizierung ist die Wohnbebauung. Die Planungsklassen beziehen sich rein auf den angegebenen Strukturtyp und stehen in keinem Zu- sammenhang zu gleich oder ähnlich lautenden Alarmierungsstichwörtern oder ähnlichem. Die Einstufung in die Planungsklassen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des örtlichen Eindrucks im Rahmen einer Befahrung des kommunalen Gebietes. Die Unterscheidung des Gefahrenpotenzials in Planungsklassen dient als Hilfe für eine differenzierte Planungszieldefinition. Die Planungsklassen „Brand-Gebäude“ wurden in Anlehnung an die Bauordnung, die Baunutzungsver- ordnung und unter Berücksichtigung der Rettungsgeräte der Feuerwehr sowie der Gefährdungsklas- sen Brand Bayern definiert. Tab. 8: Definition der Planungsklassen „Brand-Gebäude“ Planungs- klasse Strukturtyp Gefährdungs-klassen Brand* Brand- Gebäude-1 deutlich überwiegend „Gebäude geringer Höhe“ bzw. Gebäude der Klassen 1, 2 o. 3 (bis 7 m Fußbodenhöhe), in der Regel mit Steckleiter erreichbar, überwiegend offene Bauweise, Kleinsiedlungsgebiete, Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete B 1, B 2, B 3 Brand- Gebäude-2 größere Anzahl „Gebäude mittlerer Höhe“ bzw. Gebäude der Klasse 4 (mehr als 7 m und max. 13 m Fußbodenhöhe), in der Regel mit Steckleiter oder Schiebleiter erreichbar, offene und geschlossene Bauweise, Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete B 1, B 2, B 3, B 4 Brand- Gebäude-3 größere Anzahl „hoher Gebäude“ (mehr als 13 m und max. 22 m Fußbodenhöhe), in der Regel Hubrettungsfahrzeug erforderlich, offene und geschlossene Bauweise, Wohngebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete B 1, B 2, B 3, B 4 Brand- Gebäude-4 Gebäude oberhalb 22 m Fußbodenhöhe (Hochhäuser), großflächig (geschlossene) Blockbebauung/Hinterhofbebauung, Sonderbauten sonstige besondere Objekte B 5 *) gemäß Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern" 101 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 20 EINTEILUNG DES STADTGEBIETS Die Analyse der Gebäude- und Sied- lungsstrukturen zeigt in weiten Tei- len des Kernstadtbereichs eine dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollge- schossen (Planungsklasse Brand- Gebäude 3). Im Altstadtbereich ist eine geschlos- sene Block- und teilw. Hinterhofbe- bauung mit eingeschränkter Zu- gänglichkeit vorzufinden. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Son- derobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen Stadtgebiet (Langwas- ser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte von Hochhäusern gegeben (s. auch Abs. 2.3), die so- mit die prägende Bebauung darstel- len. Diese Bereiche werden entspre- chend in die Planungsklasse Brand- Gebäude 4 eingestuft. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer relativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Gebäuden mit 4 Voll- geschossen (Planungsklasse Brand- Gebäude 1 oder 2). Bereiche, in denen sich keine Wohnbebauung befindet, sind keiner Planungsklasse zugeordnet. Abb. 5: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsklassen „Brand-Gebäude“ 102 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 21 GEFAHRENPOTENZIALE IM BEREICH DER TECHNISCHEN HILFE VERKEHRSWEGE – STRAßENVERKEHR Bundesautobahnen: ○ BAB 3, BAB 6, BAB 9, BAB 73 Bundesstraßen: ○ B 2, B 4, B 4R, B 8, B 14 Sonstige Straßen: o Süd-West-Tangente o Frankenschnellweg Der Einsatzbereich der Feuerwehr Nürnberg umfasst umfangreiche Straßenabschnitte risikologisch rele- vanter Verkehrswege. Gefahrenpo- tenzial für Verkehrsunfälle mit ein- geklemmten Personen ist im gesam- ten Stadtgebiet (primär im Bereich der Hauptverkehrsachsen) gegeben. + Der Einsatzbereich der Feu- erwehr Nürnberg umfasst umfangreiche Straßenab- schnitte risikologisch rele- vanter Verkehrswege. Abb. 6: Verkehrswege im Stadtgebiet 103 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 22 VERKEHRSWEGE – SCHIENENWEGE Bahnverkehr: ○ Personenfern- und Personen- nahverkehr mit diversen ICE-, Regional- und S-Bahn-Linien ○ Güterverkehr durch das Stadt- gebiet Gefahrenpotenzial für Verkehrsun- fälle und Schienenunfälle ist primär im nördlichen Stadtgebiet sowie im Bereich der Stadtbahnstrecken ge- geben. Allgemein besteht die Ge- fahr durch Personen im Gleisbett. + Der Einsatzbereich der Feu- erwehr Nürnberg umfasst umfangreiche Bahnab- schnitte risikologisch rele- vanter Verkehrswege. Abb. 7. Bahnverkehr 104 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 23 GEFAHRENPOTENZIALE GEWÄSSER Größere Gewässer im Stadtgebiet: ○ Dutzendteich ○ Pegnitz ○ Main-Donau-Kanal ○ Wöhrder See ○ Hafen Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellt der Main-Donau-Kanal mit Hafen dar: ○ Es findet Güterverkehr mit Gü- terumschlag (insb. Container) im Hafen statt. ○ Es findet Personenverkehr durch Hotelschiffe statt. Auf dem Dutzendteich und Wöhr- der See findet Freizeitnutzung statt. Die vorhandenen Gewässer haben durch Hochwassergefahren (z. B. aufgrund von Starkregenereignis- sen) als auch durch Ertrinkungsge- fahren Einfluss auf das Gefahrenpotenzial. Es resultieren entsprechende Risiken für Einsätze zur Wasserrettung, zur Technischen Hilfeleistung oder zur Schiffsbrandbekämpfung auf Gewässern. Abb. 8: Gewässer im Stadtgebiet 105 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 24 GEPLANTE ENTWICKLUNG DES STADTGEBIETS In der Stadt Nürnberg finden um- fangreiche Bautätigkeiten statt. Fol- gende größere Projekte befinden sich derzeit in der Planung bzw. Um- setzung, die Einfluss auf die Bedarfsplanung haben: ○ Neue Mitte Boxdorf ̶ auch einzelne Gebäude der GKL 4 und 5 sowie Sonder- bauten ̶ davon ein Objekt HuRF- pflichtig ̶ Tiefgarage ○ Stadtquartier an der Brunecker Straße (90 Hektar) ̶ Quartier zum Wohnen und Arbeiten ̶ Neubau Technische Univer- sität Nürnberg ○ Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth ̶ 7,5 Kilometer lange Güter- zugtunnel Abb. 9: Stadtentwicklungsprojekte 106 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 25 2.3 BESONDERE OBJEKTE ÜBERSICHT DER OBJEKTE VON BESONDERER BEDRFSPLANERISCHER BEDEUTUNG In der nebenstehenden Abbildung sind herausragende Einzelobjekte dargestellt, die (z. B.) über die Grundstruktur des Gefahrenpoten- zials hinausgehen. Objekte von besonderer bedarfspla- nerischer Bedeutung sind solche, die im Einsatzfall Anforderungen an die Feuerwehr stellen, die über das Grundgefahrenpotenzial der umlie- genden Wohnbebauung hinausge- hen. Bei den dargestellten Objekten han- delt es sich jeweils um diejenigen, die die höchsten Anforderungen an die Feuerwehr stellen. Folgende Ob- jektarten sind dargestellt: ○ Kranken- und Pflegeeinrichtun- gen ○ Industrie- und Verkehrsanlagen (Bei den Industrieanlagen han- delt es sich um Objekte, von de- nen insb. ABC-Gefahren ausge- hen.) ○ Störfallbetriebe nach 12. BImSchV ○ Hochhäuser ○ sonstige Objekte GROß- BZW. SONDERVERANSTALTUNGEN Im Stadtgebiet Nürnberg finden regelmäßig größere Veranstaltungen statt. Bei Bedarf erfolgt eine Be- teiligung der Feuerwehr bei den Sicherheitsbesprechungen und die Erstellung eines Sicherheits- oder Brandschutzkonzeptes. In der untenstehenden Tabelle sind regelmäßige Veranstaltungen im Stadtgebiet mit mindestens 4.000 täglichen Besuchern aufgeführt. Abb. 10: Übersicht der Objekte von besonderer bedarfsplanerischer Bedeu- tung 107 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 26 Tab. 9: Groß- und Sonderveranstaltungen mit mehr als 4.000 tgl. Besuchern 2.4 EINSATZGESCHEHEN LANGFRISTIGE EINSATZENTWICKLUNG Die Einsatzentwicklung der Jahre 2013 bis 2017 zeigt deutlich stei- gende Werte (Zunahme von rund 60 %). Nach einem leichten Rück- gang der Einsatzzahlen im Jahr 2018 sind die Zahlen seitdem tendenziell wieder steigend. Durchschnittlich lag die Anzahl der Einsätze im operativen Dienst (ohne Rettungsdienst) bei rund 7.400. Name Ort Art der Veranstaltung Besucherzahl insgeamt Veranstaltungs-dauer Int. ADAC Norisring Speedweekend Beuthener Strasse etc. Sportveranstaltung 75.000 3 Bardentreffen diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 200.000 3 Bauernmarktmeile Hauptmarkt Märkte und Stände 20.000 1 Blaue Nacht diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 130.000 1 Brückenfestival Theodor-Heuss-Brücke Kirchweih+ Feste 25.000 2 Christkindlesmarkt Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Märkte und Stände 2 Mio. 28 CSD Veranstaltung Kornmarkt / Dr-Kurt-Schumacher-Straße Kirchweih+ Feste 18.000 2 Firmenlauf B2RUN 2022 Beuthener Straße, Dutzundteich etc Sportveranstaltung 11.000 1 Fränkisches Bierfest Burggraben zwischen Tiergärtner- und Maxtor Kirchweih+ Feste 30.000 5 Friedenstafel / Verleihung Nbger Menschenrechtspreis Kornmarkt, Straße der Menschenrechte, Hallplatz Kirchweih+ Feste 4.000 1 Hafenfest - Hafen Live erleben Hafenbereich Kirchweih+ Feste 20.000 1 Herbst-Trempelmarkt Hauptmarkt und gesamte Innenstadt Märkte und Stände 200.000 2 Herbstvolksfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14 Klassik Open Air 1 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1 Klassik Open Air 2 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1 Red Bull District Ride Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Sportveranstaltung 80.000 2 Rock im Park im Park Musik 75.000 3 Schmankerlmarkt Hauptmarkt Märkte und Stände 25.000 1 Stars im Luitpoldhain Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 50.000 1 Trempelmarkt Innenstadt Rundkurs Märkte und Stände 200.000 2 Volksfest Frühlingsfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14 Quelle: Daten der Feuerwehr Nürnberg 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl Einsätze Jahr Brandeinsätze Technische Hilfeleistungen ABC-Einsätze* 108 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 27 Tab. 10: Langfristige Einsatzentwicklung [Datenquelle: Feuerwehr Nürnberg]* + Die Einsatzentwicklung der Jahre 2013 bis 2022 zeigt tendenziell steigende Werte. Durch- schnittlich lag die Anzahl der Einsätze bei rund 7.400. ANALYSE DES EINSATZGESCHEHENS EINLEITUNG UND DATENMENGE Im Rahmen der Feuerwehrbedarfspla- nung werden die Einsätze der Feuer- wehr von einem Jahr (01.01.2022 bis 31.12.2022) detaillierter betrachtet. Weitere Auswertungen befinden sich im Kapitel 4. Als Grundlage dienen die elektroni- schen Einsatzdaten der Integrierten Leitstelle Nürnberg. Im Betrachtungszeitraum wurden in diesen Daten 8.221 relevante Einsätze (ohne planbare Einsätze, z. B. Brandsi- cherheitswachen) dokumentiert. Die feuerwehrinternen Dokumentationen der Gesamteinsatzzahlen können hier- von ggf. abweichen. Zeitkritische Einsätze sind Einsätze, die keinen Zeitverzug dulden und ein schnellstmögliches Eingreifen der Feuerwehr erfordern (z. B. Wohnungsbrand; Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum). Die Einstufung erfolgt anhand der Alarmierungsstichwörter. Bei der Analyse erfolgt stets eine Aufteilung der Ergebnisse auf zwei Zeitbereiche nach dem erfah- rungsgemäß unterschiedlichen Einsatzaufkommen sowie der Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte. Der „Zeitbereich 1“ umfasst dabei die übliche Arbeitszeit Montag bis Freitag tagsüber, „Zeitbereich 2“ die übrigen Zeiten Montag bis Freitag nachts, Samstag, Sonntag, Feiertag. Der resultierende Faktor be- schreibt die Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 1“ in Bezug zur Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 2“. Während beispielsweise im „Zeitbereich 2“ durchschnittlich 0,49 zeitkritische Einsätze pro Stunde aufgetreten sind, waren es im „Zeitbereich 1“ 1,68 so viele (0,82 pro Stunde). *) erst ab 2018 separat erfasst Einsatzart 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Brandeinsätze 1.773 1.874 1.977 2.094 2.227 2.496 2.432 2.387 2.428 2.585 Technische Hilfeleistungen 3.470 4.335 4.335 5.471 6.269 4.989 5.332 5.005 5.632 6.135 ABC-Einsätze* - - - - - 226 190 250 192 221 Summe 5.243 6.209 6.312 7.565 8.496 7.711 7.954 7.642 8.252 8.941 Zeitbereich Anzahl Einsätze Jahres-stunden Einsätze pro Stunde result.Faktor Mo.-Fr. 7-17 Uhr 2.071 2.520 0,82 1,68 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. 3.058 6.240 0,49 (=1) Gesamt 5.129 8.760 0,59 - Mo.-Fr. 7-17 Uhr 1.493 2.520 0,59 1,64 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. 2.258 6.240 0,36 (=1) Gesamt 3.751 8.760 0,43 - Mo.-Fr. 7-17 Uhr 3.564 2.520 1,41 1,66 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. 5.316 6.240 0,85 (=1) Gesamt 8.880 8.760 1,01 - zeitkritischnicht zeitkritischalle Einsätze Tab. 11: Einsätze nach zeitlicher Kritikalität und Zeitbereichen 109 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 28 VERTEILUNG DER EINSATZARTEN In der Tabelle sind die Einsatzarten der Einsätze im Betrachtungszeit- raum ausgewertet. Dazu wurden die Alarmierungsstich- wörter der Feuerwehr Nürnberg zu den dargestellten Einsatzarten ag- gregiert. Die Kategorisierung erfolgt bei den Brandeinsätzen (neben den auto- matischen Brandmeldeanlagen) ba- sierend auf einem allgemeinen ein- satztaktischen Ansatz, der für die einzelnen Alarmstichworte grund- sätzlich notwendig ist. ○ Kategorie I: Staffel/Gruppe ○ Kategorie II: Zug (z. B. Wohnungsbrand) ○ Kategorie III: mehr als ein Zug + Anhand der Einsatzstichworte werden die Einsätze zu 12 Kategorien zusammengefasst, die die gemeldete Lage widerspiegeln. Die höchsten Anteile am Einsatzgeschehen machen demnach Alarmierungen zu kleineren (sonstigen) Technischen Hilfeleistungen aus. ZEITLICHE VERTEILUNG DER EINSÄTZE Die Grafik zeigt die zeitliche Verteilung der 8.880 Einsätze des Betrachtungszeitraumes im Verlauf des Tages. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen den Tagesbereichen „Montag bis Freitag“ (links/blau) und „Samstag, Sonntag, Feiertag“ (rechts/grün). Abb. 11: Tageszeitliche Verteilung der Einsatzhäufigkeit 0,000 0,200 0,400 0,600 0,800 1,000 1,200 1,400 1,600 1,800 2,000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 mittlere Einsatzrate prp Stunde volle Stunde eines Tages Montag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag N = 6.308 N = 2.572 Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. absolut absolut absolut relativ Summe Brand 1.006 1.658 2.664 30,0 % Brand: Kategorie I 163 437 600 6,8 % Brand: Kategorie II 230 552 782 8,8 % Brand: Kategorie III 27 40 67 0,8 % Brand: Brandmeldeanlage 586 629 1.215 13,7 % Summe Techn. Hilfeleistung 2.207 3.197 5.404 60,9 % THL: Person in Gefahr 81 103 184 2,1 % THL: Türöffnung 796 1.152 1.948 21,9 % THL: ABC/CBRN 16 13 29 0,3 % THL: Ölspur/Kraftstoff 24 35 59 0,7 % THL: Tiere 169 240 409 4,6 % THL: Unwetter 225 453 678 7,6 % THL: Sonstiges 896 1.201 2.097 23,6 % Summe Sonstiges 351 461 812 9,1 % Sonstiges: First Responder 351 461 812 9,1 % Summe 3.564 5.316 8.880 - Einsatzart Gesamt Tab. 12: Verteilung des Einsatzgeschehens nach Einsatzarten 110 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 29 VERTEILUNG DER EINSATZSTELLEN AUF DAS STADTGEBIET Die Kartendarstellung zeigt die geo- grafische Lage von 4.964 der 5.129 Einsatzstellen des Betrachtungszeit- raums im Stadtgebiet ohne Einsätze auf den Bundesautobahnen. Die Verortung erfolgt anhand der in den Einsatzdaten dokumentierten Geokoordinaten. Insgesamt 165 Einsätze wurden auf- grund der Lage außerhalb des Stadt- gebiets oder auf Autobahnen nicht georeferenziert. Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung einzelner Punkte kom- men. Die Zuordnung der Einsatzstellen zur Einsatzart erfolgt nach der alarmierten Lage. Die nebenstehende Karte zeigt die Dichte der zeitkritischen Einsatzstel- len im Stadtgebiet. Anhand derer ist zu erkennen, dass ein deutlicher Einsatzstellenschwerpunkt im Be- reich der Innen-/Altstadt liegt. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich gerin- ger. Abb. 12. Geografische Verteilung der Einsatzstellen Abb. 13: Dichte zeitkritischer Einsatzstellen im Stadtgebiet 111 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN Stand: 21.03.2024 30 2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR Die Klassifizierung des Stadtgebiets in Planungsklassen bildet zusammen mit der Identifizierung der besonderen Objekte das Gefahrenpotenzial („Kalte Lage“) ab. In Verbindung mit der Einsatzdatenana- lyse („Heiße Lage“), bei welcher eine Korrelation der Einsatzstellenschwerpunkte mit den Planungs- klassen und der Grundstruktur festzustellen ist, ergibt sich die Risikobewertung. Diese ist Basis für die Planungszieldefinition und die daraus abgeleitete SOLL-Konzeption. Abb. 14: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur Die Analyse der Risikostruktur zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration insbesondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenbereichen ist ein insgesamt niedri- geres Risiko vorzufinden. + Die Analyse der Risikostruk- tur zeigt im Stadtgebiet ein heterogenes Risiko. Abb. 15: Risikostruktur des Stadtgebiets Nürnberg 112 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 31 3 PLANUNGSGRUNDLAGEN Die Planungsgrundlagen definieren die wesentliche Basis für die Ableitung der SOLL-Bedarfe. Bei der Definition der Planungsgrundlagen werden die bisherigen Erkenntnisse des Feuerwehrbedarfs- plans berücksichtigt. Zum Beispiel ist die Analyse der Risikostruktur elementare Grundlage für die Ab- leitung szenarienbasierter Planungsgrundlagen („Schutzziele“). Die Planungsgrundlagen stellen ein zentrales Element eines Feuerwehrbedarfsplans dar. In diesem Ka- pitel werden zunächst die einzelnen Parameter der Planungsziele – die Eintreffzeit, die Funktionsstär- ken und der Zielerreichungsgrad – näher erläutert. Anschließend werden, unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Kommune, die Planungsziele definiert und beschrieben. 3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNGSZIELDEFINITION Das BayFwG fordert in Art. 1 Abs. 2: „Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Gren- zen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“ In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für die Wahr- nehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustel- len, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berück- sichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewähr- leisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministe- rium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrand- rätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzu- schreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“ Das zentrale Element eines Feuerwehrbedarfsplans stellt die Planungszieldefinition dar, bei der für ein oder mehrere Einsatzszenarien festgelegt wird, nach welcher Zeit (Eintreffzeit) wie viele Feuerwehr- Einsatzkräfte (Funktionsstärke) in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad) am Einsatzort ein- treffen sollen. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die der definierten Einsatzszenarien hin- ausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückordnung zu regeln. Das Planungsziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf (Personal, Technik usw.) für ein standardi- siertes Schadensereignis. Bei den im Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Min- deststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart notwendig sind. Die im Pla- nungsziel definierten Fahrzeuge stellen Mindestanforderungen dar. Gegebenenfalls sind weitere Fahr- zeuge erforderlich, um u. a. die geforderte Funktionsstärke zur Einsatzstelle transportieren zu können. Im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ wird als standardisiertes Schadensereignis im Ab- wehrenden Brandschutz der „kritische Wohnungsbrand“ vorgeschlagen. Im Quervergleich ist festzustellen, dass es in Deutschland diverse Planungszieldefinitionen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung gibt, die je nach Bereich als fachlich etabliert bis rechtlich verbindlich eingestuft sind. 113 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 32 Der Deutsche Städtetag empfiehlt mit Beschluss der Sitzung vom 22.02.2017 ein Papier des Ministeri- ums für Inneres und Kommunales NRW zur bundesweiten Umsetzung, in dem vor allem eine Pla- nungszieldifferenzierung vorgeschlagen wird. Schon in der innerkommunalen Betrachtungsebene soll auf individuelle Risikostrukturen jeweils angemessen und somit differenziert reagiert werden. PLANUNGSGRUNDLAGEN – ENTWICKLUNG RELEVANTER FACHEMPFEHLUNGEN Im Rahmen der Fachempfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städ- ten“ schlug die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) 1998 den sogenannten „kritischen Wohnungsbrand“ als ein mögliches standardisiertes Schadensereignis vor. In einer Fort- schreibung der Qualitätskriterien im Jahre 2015 wurde die Planungszieldefinition aufrechterhalten, die theoretische Herleitung und die Allgemeingültigkeit der Empfehlung für alle Strukturen aber einge- schränkt. Für entsprechende, großstädtisch geprägte Wohnquartiere stellt der kritische Wohnungs- brand gleichwohl ein weithin anerkanntes Planungsziel dar. ○ In einem Beiblatt aus dem Jahr 2023 zu diesen Qualitätskriterien wird der Einfluss der Bebauung auf die Erkundungs- und Entwicklungszeit beschrieben. Daraus resultierend wird festgehalten, dass in Teilbereichen einer Kommune mit geringeren Anforderungen aus der Bebauungsstruktur (gegenüber einer großstädtischen Bebauung) trotz einer längeren Anfahrtszeit der Feuerwehr auf- grund einer kürzeren Erkundungs- und Entwicklungszeit ein ähnliches Schutzniveau erreicht wer- den kann. Gleich mehrere Fachempfehlungen der letzten Jahre aus Nordrhein-Westfalen zielen ebenfalls auf eine differenziertere Betrachtung des unbestimmten Begriffs „den örtlichen Verhältnissen entspre- chend“ ab. Es wird empfohlen, die Planungsziele bereits in der intrakommunalen Betrachtungsebene anhand jeweiliger örtlicher Gegebenheiten zu differenzieren. In den folgenden Empfehlungen sind entsprechende Forderungen enthalten: ○ „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ (Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW; zur bundesweiten Umsetzung empfohlen durch den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) ○ Abschlussbericht „Planungsgrundlagen und Strukturen“ des Gemeinschaftsprojekts FEUERWEH- RENSACHE NRW (Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und des Verbands der Feuerwehren NRW) Die inhaltlichen Grundlagen dieser Differenzierung werden im Abschnitt 3.3 ausgeführt. Allen vorgenannten Empfehlungen ist gemein, dass – bei Vorliegen entsprechender Gefahren – die Definition weiterer, spezifischer Planungsziele für andere Einsatzarten (z. B. Technische Hilfeleistung, ABC-Gefahren) empfohlen wird. + Planungsziele definieren ein standardisiertes Schadensereignis und ermöglichen somit die Ableitung spezifischer Anforderungen an die Feuerwehr. Die Definition von Planungszielen erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine Differenzierung von Planungszielen auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse wird in aktuellen relevanten Fachempfehlungen gefordert und entspricht somit dem Stand der Technik der Bedarfsplanung. 114 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 33 GROßSTÄDTISCHE STRUKTUREN – MEHRSTUFIGES PLANUNGSVERFAHREN Bei der Bedarfsplanung für Feuerwehren in großstädtischen Strukturen hat sich ein mehrstufiges Pla- nungsverfahren etabliert. Üblicherweise erfolgt in einem ersten Schritt eine flächenbasierte Planung auf Grundlage der für die Wohnbebauung definierten Planungsziele. In einem zweiten Schritt werden dann für ein spezifisches Einsatzszenario in einem oder mehreren Objekten besondere Anforderungen definiert. Hintergrund ist, dass besondere Objekte Anforderungen an den Feuerwehreinsatz stellen, die über die zeitlichen und personellen Anforderungen des kritischen Wohnungsbrandes hinausgehen. Je umfang- reicher die Feuerwehrstruktur, desto mehr objektbezogene Anforderungen sind grundsätzlich über die vorhandene Feuerwehrstruktur abgedeckt. Aus diesem Grund werden aus den in Kapitel 2 betrachteten Objekten solche exemplarisch ausge- wählt, die ○ eine gegenüber dem flächendeckenden Planungsziel deutlich erhöhte Anforderung in zeitlicher oder personeller Sicht erwarten lassen, ○ eine grundsätzliche Übertragbarkeit der definierten Anforderungen auf weitere Objekte ermögli- chen und ○ insbesondere Auswirkungen auf die besonders sensiblen Schutzgüter „Menschenleben und kör- perliche Unversehrtheit“ haben. In der weiteren Entwicklung einer SOLL-Feuerwehrstruktur wird das zweistufige Planungsverfahren dann beibehalten: ○ Die SOLL-Struktur wird vorrangig zur Erfüllung der flächenbezogenen Anforderungen entwickelt. ○ Es erfolgt eine Prüfung, ob aus der somit resultierenden SOLL-Struktur die Anforderungen aus den objektbezogenen Szenarien erfüllt werden können. ○ Wenn dies nicht der Fall ist, wird die resultierende SOLL-Struktur an die objektbezogenen Anforde- rungen angepasst. + Großstädtische Strukturen erfordern ein zweistufiges Planungsverfahren: - In einem ersten Schritt erfolgt eine flächenbezogene Planung im Hinblick auf die flächende- ckend definierten Schutzziele für den Brandeinsatz und die Technische Hilfeleistung. - Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung, ob die resultierende Feuerwehrstruktur zur Reak- tion auf exemplarisch ausgewählte, besondere Anforderungen von risikologisch herausragen- den Objekten ausreicht. 3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN GRUNDSÄTZLICHES Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Ein- satzstelle. Im Gegensatz zur sogenannten „Hilfsfrist“ umfasst die Eintreffzeit nicht die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr). Diese ist von der 115 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 34 Feuerwehr bzw. der Kommune regelmäßig nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbei- tung über die Leitstelle erfolgt. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositi- onszeit beinhaltet, nicht zur Definition der Planungsgrundlagen im Rahmen der Bedarfsplanung heran- gezogen. Gemäß VollzBekBayFwG „ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatz- stelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr. Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung grundsätzlich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer Alarmierung zugrunde.“ (VollzBekBayFwG Nr. 1.2) Eine weitere Aussage zur Hilfsfrist gibt es im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13 Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern Stand: 01/2015“, Seite 14: „Deshalb ist es un- umgänglich, dass die Hilfsfrist von zehn Minuten einschließlich der notwendigen Dispositionszeit in der ILS zwischen Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (ILS) und Eintreffen zumindest der ersten Kräfte an der Schadensstelle eingehalten wird.“ Damit verbleiben 8,5 Minuten für die Ausrück- und Anfahrtszeit (10 Minuten Hilfsfrist abzüglich 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit). Das heißt, dass die planerische Eintreffzeit (Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) maximal 8,5 Minuten be- trägt. + Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung. Aus der bayerischen Hilfsfrist von 10 Minuten resultiert eine 1. Eintreffzeit von 8,5 Minuten. UNTERTEILUNG VERSCHIEDENER EINTREFFZEITEN Es ist gängige Praxis der Bedarfsplanung, dass in den Planungszielen zwischen mehreren Eintreffzeiten unterschieden wird. In der Regel wird mindestens eine 1. und eine 2. Eintreffzeit definiert. Diese Un- terscheidung basiert auf der unterschiedlichen Dringlichkeit der an der Einsatzstelle einzuleitenden Maßnahmen auf Grundlage von beispielsweise Feuerwehrdienstvorschriften und standardisierten Ein- satzabläufen. Diese Differenzierung dient dem Ausgleich von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Feuerwehrstruktur. Anhand des Szenarios „kritischer Wohnungsbrand“ kann diese Unterscheidung verdeutlicht werden: ○ Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. ○ Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen. 116 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 35 Abb. 16: Zeitkette im Einsatzverlauf + Die Definition aufeinanderfolgender Eintreffzeiten in einem Szenario spiegelt die Dringlich- keit der Erledigung anfallender Aufgaben wider und entspricht dem Stand der Technik der Bedarfsplanung. 3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN GRUNDSÄTZLICHES Die Funktionsstärke beschreibt den benötigten Bedarf an Einsatzkräften an der Einsatzstelle. Sie leitet sich ab aus den an der Einsatzstelle erforderlichen, parallel durchzuführenden Tätigkeiten in der je- weils betrachteten Eintreffzeit. Daneben sind weitere Rahmenbedingungen, wie die generelle Einsatz- taktik der Feuerwehr und bundesweit geltende Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungs- vorschriften, zu beachten. Bei den im jeweiligen Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart mindestens erforderlich sind. Dieser Ansatz wird wiederum gewählt, um eine gleichermaßen wirtschaftliche wie leistungsfähige Feuerwehrstruk- tur zu erreichen. Sofern die resultierende Feuerwehrstruktur dies zulässt, entspricht es der gängigen Praxis, im Rahmen der Alarm- und Ausrückeordnung höhere Funktionskräfteansätze vorzusehen, um zum Beispiel durch Reservebildung weitere Optimierungen im Einsatzablauf zu erreichen. Analog zu den Eintreffzeiten differieren auch die Funktionsstärken in Abhängigkeit des gewählten standardisierten Schadensereignisses. Dies betrifft auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse teil- weise auch ähnliche Ereignisse. 117 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 36 Erläuterung am Beispiel eines Wohnungsbrands in städtischer Struktur gegenüber einem Woh- nungsbrand in ländlicher Struktur: Bei einem Wohnungsbrand in einem Gebäude geringer Höhe im ländlich-dörflichen Bereich handelt es sich in der Regel um Ein- bis Zweifamilienhäuser. Hier sind folgende Differenzen gegenüber dem städ- tischen Gebäude zu erkennen: ○ deutlich geringere Geschoss- / Wohnfläche ○ deutlich geringere Zahl möglicher betroffener / zu rettender Personen ○ 2. Rettungsweg in der Regel über Steckleiter gesichert (keine Drehleiter erforderlich) ○ kürzere Entwicklungszeit (Zeit zwischen Eintreffen der Kräfte am Einsatzort und dem Wirksamwer- den der Maßnahmen / der Rettung der Person) aufgrund der kürzeren Wege vor Ort Daraus resultiert ein geringerer Kräftebedarf als beim städtischen Gebäude. Die nach Abschnitt 5.1 der FwDV 3 definierte Staffel (= 6 Funktionen) ist eine einsatztaktische Größe, die unter Beachtung der UVV / FwDV 7 in der Lage ist, einen Innenangriff unter Atemschutz durchzuführen. Eine Gruppe (= 9 Funktionen) könnte ggf. parallel eine weitere Aufgabe durchführen, beispielsweise die Vornahme einer tragbaren Leiter. DIFFERENZIERUNG AUF INTRAKOMMUNALER EBENE AM BEISPIEL VON BRÄNDEN IN UNTER- SCHIEDLICHEN BEBAUUNGSSTRUKTUREN STÄDTISCHE STRUKTUREN Merkmal: überwiegend geschlossene Wohnbebauung mit Gebäuden höher als „geringer Höhe“ bzw. in den Gebäudeklassen 4 und 5 (nach LBO/MBO) Beispiel: Mehrfamilienhaus Abb. 17: Brandeinsatz in einem Mehrfamilienhaus In der geschlossenen Bebauung ist von einem komplexen Erkundungsvorgang auszugehen, gleichzeitig steht in der häufig engen Bebauung weniger Entwicklungsfläche für den Löschzug zur Verfügung; das frühzeitige Eintreffen des Einsatzleitdienstes ist daher sachgerecht. Daneben ist das Mitführen und der Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs aufgrund der Gebäudehöhen zumindest planerisch erforderlich. Beide Effekte erhöhen in diesem Beispiel den erforderlichen Mindest-Funktionskräftebedarf zur Siche- rung des Einsatzerfolgs. 118 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 37 LÄNDLICH-DÖRFLICHE STRUKTUREN Merkmal: deutlich überwiegend offene Wohnbebauung mit Gebäuden „geringer Höhe“ bzw. in den Gebäudeklassen 1, 2 und 3 (nach LBO/MBO) Beispiel: Einfamilienhaus Abb. 18: Brandeinsatz in einem Einfamilienhaus Demgegenüber ist der Mindest-Funktionskräftebedarf in Strukturen mit überwiegend alleinstehenden Einfamilienhäusern in der 1. Eintreffzeit reduziert. Der Einsatz ist insgesamt weniger komplex, eine Erkundung kann durch den Einheitsführer verhältnis- mäßig schnell durchgeführt werden. Es steht in der Regel hinreichend Entwicklungsfläche für die Ein- satzkräfte zur Verfügung; aufgrund der Gebäudehöhen ist ein Hubrettungsfahrzeug zur Sicherung des Einsatzerfolgs im Bereich der Menschenrettung nicht zwingend erforderlich. + Die vorhandenen unterschiedlichen Strukturtypen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehr im Einsatz. Daraus ergibt sich eine differenzierte, anforderungsgerechte Planungszieldefinition bzgl. der Funktionsstärken. Die in den Planungsgrundlagen definierten Personalstärken sind Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung des jeweiligen Ein- satzes notwendig sind. 3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG Es gibt Empfehlungen zur Feuerwehrbedarfsplanung, in denen neben der Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit und der Funktionsstärke ein Erreichungsgrad (prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrö- ßen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten wurden) als drittes Qualitätskriterium eingeführt wird. Aufgrund der geringen Anzahl an Einsätzen, die dem Szenario der Planungszieldefinition entsprechen (vgl. Einsatzdatenauswertung), ist durch die geringe Datenbasis die alleinige Betrachtung eines Errei- chungsgrades nicht zielführend. Gleiches ist in der Fortschreibung der Qualitätskriterien der AGBF 2015 formuliert: „Dieses Verfahren zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das un- tersuchte Versorgungsgebiet auf einer hinreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte bei weniger als etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird eine solche Datenbasis nur für das jeweils vollständige Versorgungsgebiet zur Verfügung stehen. Wenn dann für die örtliche Bedarfsplanung differenzierte Aussagen zum Beispiel in Bezug auf einzelne Stadt- teile gewünscht sind, kann die Darstellung seriös nicht mehr über individuelle Erreichungsgrade erfol- gen.“ 119 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 38 Zur Bewertung der IST-Situation sowie ggf. zur Ableitung von Maßnahmen (Änderungen in der Alarm- und Ausrückeordnung, Durchführung von personellen Maßnahmen, Änderungen in der Standortstruk- tur) wurde zur Erreichung einer hinreichenden Aussagekraft die Gesamtheit zeitkritischer Einsätze hin- sichtlich der einzelnen Parameter im Einsatzverlauf (z. B. Ausrückzeiten, Eintreffzeiten einzelner Fahr- zeuge) ausgewertet. Aus bedarfsplanerischer Sicht schafft ein Zielerreichungsgrad primär einen Toleranzbereich für Eins- ätze, bei denen aufgrund nicht unmittelbar beeinflussbarer Rahmenbedingungen trotz bedarfsgerech- ter Feuerwehrstruktur und Einsatzvorbereitung die Anforderungen der Planungsgrundlagen nicht er- füllt wurden. Somit bedeutet ein Zielerreichungsgrad zunächst nicht, dass nur ein Anteil des Siedlungs- gebietes bzw. der Bevölkerungsstrukturen zu „beplanen“ ist. 3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („ DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“) DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN Im Folgenden werden die Planungs- ziele für die Stadt Nürnberg in einer Flächenbetrachtung definiert. Da in der Stadt ein unterschiedli- ches Gefährdungs- und Risikopoten- zial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fachempfehlungen im Szenario Brandeinsatz eine Differen- zierung des Planungsziels anhand der Risikostruktur vorgenommen. Es ergeben sich somit folgende Pla- nungsziele für die Feuerwehr Nürn- berg: ○ Brandeinsatz Planungsbereich A ○ Brandeinsatz Planungsbereich B ○ Brandeinsatz Planungsbereich C ○ Brandeinsatz Planungsbereich D ○ Brandeinsatz Planungsbereich E Hinweis: Die definierten Eintreffzeiten in den Planungszielen beziehen sich auf im Zusammenhang bebaute Stadtteile. Außerhalb gelegene Einsatzstellen werden ggf. später erreicht. Abb. 19: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche 120 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 39 BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH A BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH B Szenario ○ Zimmerbrand in einem Einfamilienhaus ○ 1 Person ist aus dem 1. Obergeschoss zu retten Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 6 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Ein- treffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (6 + 10 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug am Einsatzort ist. Szenario ○ Zimmerbrand im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit Rauchausbreitung im restlichen Objekt ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 8 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Ein- treffzeit) mit weiteren 8 Funktionen (8 + 8 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist. Abb. 20: Planungsbereich A Abb. 21: Planungsbereich B 121 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 40 BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH C BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH D Szenario ○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in geschlossener Bauweise mit verrauchten Rettungswegen ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 10 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Ein- treffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (10 + 6 = 16 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist. Szenario ○ Zimmerbrand im 10. Geschoss eines Hochhauses mit verrauchter Etage ○ 1 Person ist aus der Brandetage zu retten Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 12 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Ein- treffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (12 + 16 = 18 Funktionen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer ̶ mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist. Abb. 22: Planungsbereich C Abb. 23: Planungsbereich D 122 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 41 BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH E ZUSAMMENFASSUNG DER PLANUNGSZIELE Die aus den örtlichen Gefahrenpotenzialen resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr werden durch die definierten Planungsziele abgedeckt. Die definierten Planungsziele stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung der angemes- senen Feuerwehrstruktur dar. Sie werden im weiteren Verlauf durch weitere Betrachtungen, zum Bei- spiel zu besonderen Szenarien und zur Gleichzeitigkeit von Ereignissen (Duplizitäten) ergänzt, um ne- ben einer angemessenen Standortstruktur auch den angemessenen Umfang der Funktionsvorhaltung zu ermitteln. Tab. 13: Zusammenfassung der Planungsziele Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug Brandeinsatz - Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug - Brandeinsatz - Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser Brandeinsatz - Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt Planungsgrundlage 1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit Hinweis Szenario ○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Gebäudes in Blockbauweise mit verrauchten Rettungswegen ○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr: ○ innerhalb von 5 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 10 Funktionen ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug ○ und nach weiteren 5 Minuten (5 + 5 = 10 Minuten = 2. Ein- treffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (10 + 10 = 20 Funktio- nen) ̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Zugführer ̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug am Einsatzort ist. Abb. 24: Planungsbereich E 123 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 42 3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo- tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte- basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten zu können. Daher werden als Bemessungsgrundlage folgende weitere Schadenszenarien angesetzt: ○ Brand in Industrie / Handel ○ Brand in unterirdischem Bauwerk ○ Wald- bzw. Vegetationsbrand ○ Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall ○ Technische Hilfeleistung Schienenverkehr ○ Flugunfall ○ ABC-Einsatz mit leckgeschlagenem Tankwagen ○ Höhenrettungseinsatz ○ Wasserrettungs- und Taucheinsatz ○ Flächenlage nach Unwetter Die in den Szenarien jeweils resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr sind im Folgenden dar- gestellt. 124 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 43 BRAND IN INDUSTRIE / HANDEL Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Tanklager mit entzündlichen Stoffen ○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für Brandereignisse Szenario Brand eines Sattelaufliegers, beladen mit entzündlicher Flüssigkeit, beim Betankungsvorgang in ei- nem Tanklager. Ein Mitarbeiter hat sich beim Löschversuch verletzt und liegt im Gefahrenbereich. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Menschenrettung einleitet und weitere Sofortmaßnah- men, wie das Absperren des Gefahrenbereiches, veranlasst oder selbst durchführt ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brand- bekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern ̶ die Schnittstelle zwischen Betrieb, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Küh- lung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt ̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt ̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo- nenten durchführt ̶ die notwendige Tauschausrüstung, wie Atemschutztechnik und Komponenten zur Dekonta- mination der Einsatzkräfte, heranführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Industriebrandbekämpfung durchführt 125 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 44 BRAND IN UNTERIRDISCHE M BAUWERK Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ U- und S-Bahnhöfe ○ Tunnelstrecken im Regional- und Fernverkehr des Schienenverkehrs ○ Tiefgaragen ○ Unterirdische Versammlungsstätten (z. B. Cinecitta) Szenario Entstehungsbrand an einer U-Bahn in einem Tiefbahnhof. Der Zug ist geräumt. Der Brand weitet sich auf einen Waggon aus. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Ersterkundung des Bahnhofs / Schadensortes einleitet (Brandausdehnung, ggf. Menschenrettung) ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brand- bekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern ̶ die Schnittstelle zwischen Tunnelbetreiber, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Küh- lung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt ̶ umfassende Belüftungsmaßnahmen durchführt ̶ Schadstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo- nenten durchführt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu- führt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Einsätzen in unterirdischen Bauwerken durchführt 126 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 45 WALD - BZW. VEGETATIONSBRAND Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Wald- bzw. größere Vegetationsflächen, teilweise angrenzend an Bebauungsstrukturen und be- sondere Objekte ○ Teilweise eingeschränkte Erreichbarkeiten und Zugänglichkeiten ○ Eingeschränkte Löschwasserversorgung ○ Große Ausdehnung des Stadtgebietes, genaue Lokalisierung von Brandereignissen kompliziert Szenario Brand in einem Waldgebiet, Alarmierung aufgrund der Sichtung einer Rauchentwicklung und Be- schreibung einer schnellen Brandausbreitung durch Notrufeingänge. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Vegetationsbrandgefahren für das Stadtge- biet beobachtet ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung des betroffenen Bereichs beginnt ̶ eine schnelle Brandbekämpfung im Wald einleiten kann ̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung für eine Großeinsatzlage aufbaut und Durch- haltefähigkeit über mehrere Stunden vorplant ̶ Bereitstellungsräume und Einsatzabschnitte festlegt ̶ frühzeitig eine Evaluierung von notwendigen Menschenrettungen oder drohenden Evakuie- rungen (z. B. Aussiedlerhöfe mit Viehhaltung oder Einzelobjekte in direkter Waldumge- bung) einleitet ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser an die Brandstelle heranführt ̶ personelle, organisatorische, technische und materielle Bewältigungskapazitäten über mehrere Stunden aufbaut ̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Ein- satzmaterialien etc.) vorplant ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung durchführt 127 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 46 TECHNISCHE HILFELEISTUNG VERKEHRSUNFALL Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Mehrere Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte ○ Mehrere Schienenverkehrsabschnitte ○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für eingeklemmte Personen in Maschinen nach Arbeitsunfällen Szenario Schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein Kleinbus und ein LKW), zwei Perso- nen sind im Fahrzeug eingeklemmt, drei weitere Personen sind verletzt. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizini- schen Aspekten einleitet ̶ die medizinische Erstversorgung an der Einsatzstelle unterstützt ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen Rettung zur Verfügung steht ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine technische Rettung für beide Patienten einzuleiten ̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ die technische Rettung (in Abhängigkeit des Verletzungsmusters beider Patienten) priori- siert wird und diese zeitnah erfolgt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur erweiterten Technischen Hilfeleistung durchführt 128 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 47 TECHNISCHE HILFELEISTUNG SCHIENENVERKEHR Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Personenfern- und Personennahverkehr mit diversen ICE-, Regional-, S-Bahn-Linien, U-Bahnlinien und Straßenbahnlinien ○ Güterverkehr durch das Stadtgebiet Szenario Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein PKW und eine Straßenbahn), eine Person ist im Fahrzeug eingeklemmt. In der Straßenbahn wurden durch den Unfall rund 20 Personen leicht ver- letzt. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizini- schen Aspekten einleitet ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen Rettung zur Verfügung steht ̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine technische Rettung für den Patienten einzuleiten ̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt ̶ die technische Rettung priorisiert wird und diese zeitnah erfolgt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ im Bereich der VAG Erdungsmaßnahmen an spannungsführenden Teilen durchführt ̶ spezielle Technik zur Durchführung von technischen Hilfeleistungen an Schienenfahrzeugen heranführt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu- führt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung im Schienenverkehr durchführt 129 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 48 FLUGUNFALL Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Flughafen Nürnberg Szenario Flugunfall im Bereich des Flughafens: ein mit 50 Personen besetztes Kleinflugzug ist von der Roll- bahn abgekommen. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ die Flughafenfeuerwehr bei der technischen Rettung und Brandbekämpfung unterstützt ̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle unterstützt ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu- führt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Flugunfällen durchführt 130 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 49 ABC-EINSATZ MIT LECKGESCHLAGENEM TANKWAGEN Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Mehrere Störfallbetriebe mit Umgang von ABC-Gefahrstoffen ○ Mehrere Hauptverkehrsachsen mit Gefahrguttransporten (z. B. diverse BAB, umfangreiches Schie- nennetz) Szenario ABC-Einsatz mit auslaufendem Gefahrstoff aus einem umgestürzten Tankwagen auf dem Franken- schnellweg. Der Fahrer befindet sich verletzt in der Nähe des Tankwagens. Es sind keine weiteren Personen betroffen. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung im Nahbereich der Einsatzstelle und in der Umgebung einleitet ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit Erstmaßnahmen nach der GAMS-Regel durchführt (Gefahr er- kennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren), eine Sofort- Dekon aufbaut und den Brandschutz sicherstellt ̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung aufbaut ̶ Einsatzabschnitte festlegt ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt ̶ Schutzausrüstung für Einsatz im Nahbereich (CSA und Atemschutztechnik) sowie Technik und Ausrüstung für den Gefahrstoffumgang an die Einsatzstelle heranführt ̶ Dekontamination von Verletzten, Betroffenen und Einsatzkräften aufbaut ̶ Aufnahmekapazitäten für den auslaufenden Gefahrstoff heranführt ̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt ̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo- nenten durchführt ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu ABC-Lagen durchführt 131 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 50 HÖHENRETTUNGSEINSATZ Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Fortlaufend Baustellen mit Einsatz von großen Drehkränen, auch im innerstädtischen Bereich ○ Umschlagplätze am Hafen mit Portalkränen ○ Hohe Gebäude, auch über der Hochhausgrenze, im gesamten Stadtgebiet oder Silos ○ Tiefbaustellen und Schächte (z. B. Kanalisation) Hinweis: Die Vorhaltung der Fähigkeiten ermöglicht einen Einsatz über die Stadtgrenzen von Nürnberg hinaus in der ge- samten Region (z. B. an Windkraftanlagen). Der Grundschutz in Nürnberg muss auch bei einem überregionalen Einsatz gesichert sein. Szenario Eine Person erleidet im Führerhaus eines Baukrans einen internistischen Notfall, kann sich nicht mehr selbstständig aus der Lage befreien und muss aus dem Führerhaus des Baukrans gerettet werden. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig eine Erkundung beginnt ̶ nach dem ersten Eintreffen Einsatzkräfte zur Erstversorgung in das Führerhaus entsenden kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ fachlich geeignetes Personal die Rettung aus der Höhe durchführt (Höhenretter) ̶ technische Ausstattung zur Rettung aus Höhen und Tiefen an der Einsatzstelle in den Ein- satz bringen kann ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Rettung aus Tiefen und Höhen und zur Absturzsicherung durchführt 132 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 51 WASSERRETTUNGS - UND TAUCHEINSATZ Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Main-Donau-Kanal als großes Fließgewässer mit Binnenschiffart und Hafenanlage mit Umschlag- plätzen ○ Kleinere Flüsse und Seen im Stadtgebiet Szenario Brandereignis auf einem im Main-Donau-Kanal fahrenden Containerschiff. Eine Person konnte sich nur durch einen Sprung in den Kanal aus dem Gefahrenbereich retten. Aufgrund der unklaren Lage wird eine Wasserrettung, ggf. mit dem Einsatz von Tauchern, notwendig. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Erkundung und Lagefeststellung an der Wasserlinie, im Be- reich der Einsatzstelle und in der Umgebung einleitet ̶ die Menschenrettung und Brandbekämpfung auf dem Wasser einleitet ̶ die Schnittstelle zwischen Feuerwehr und weiteren Organisationen (Rettungsdienst, DLRG, Wasserwacht, Polizei) abbildet ̶ bei umfangreichem Wasserrettungseinsatz zeitnah eine Führungsstruktur / Einsatzleitung aufbaut ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ spezielle Wasserfahrzeuge, auch für technische Hilfeleistungen, in den Einsatz bringen kann ̶ personell und technisch so ausgestattet ist, dass Taucher, ggf. in Kombination mit weiteren Hilfsorganisationen, in den Einsatz gebracht werden können ̶ die Ausbreitung von Verunreinigungen im Gewässer (z. B. Gefahrstoffen) verhindern kann ○ regelmäßige Aus- und Fortbildung für den Wasserrettungseinsatz und den Einsatz von Tau- chern durchführt 133 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 52 FLÄCHENLAGE NACH UNWETTER Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte ○ Wiederkehrende Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels Szenario Ein Unwetter mit Starkregen und Sturm zieht über das Stadtgebiet hinweg. Im gesamten Stadtge- biet werden vollgelaufene Keller gemeldet. Es sind teilweise Straßen oder größere Flächen überflu- tet. Vereinzelt sind auch Gewerbebetriebe von Überschwemmungen betroffen. Die Leitstelle er- hält ebenfalls Notrufe zu umgestürzten Bäumen auf Straßen und Gebäuden. Anforderung an die Feuerwehr Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr ○ durch Komponenten des Grundschutzes ̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Gewitter- oder Starkregenzellen für das Stadtgebiet beobachtet ̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann ̶ mehrere Einheiten (selbstständige Trupps, Staffeln oder Gruppen) der technischen Gefah- renabwehr personell und materiell so ausstattet, dass parallel arbeitende Einheiten in den Einsatz gebracht werden können (z. B. Keller unter Wasser, umgestürzte Bäume, Personen in Zwangslagen) ̶ eine große Anzahl an Einsatzstellen (geringer Komplexität) gleichzeitig bewältigen kann ̶ die Grundschutzfähigkeit für das Stadtgebiet erhält und eine Durchhaltefähigkeit über meh- rere Stunden gewährleisten kann ○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr ̶ Ausnahmeabfrageplätze für die Leitstelle besetzen kann ̶ im Ereignisfall zeitnah stadtweit eine übergeordnete Führungsstruktur/ Einsatzleitung auf- baut ̶ frühzeitig betroffene, teils schwer zugängliche oder überflutete Bereiche auch aus der Luft erkunden kann, das Schadensausmaß abschätzen kann und eingeschlossene Personen aus unzugänglichen Bereichen retten kann ̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten (z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt ̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Ein- satzmaterialien, PSA etc.) vorplant ̶ Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung versorgen kann 134 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 53 ZUSAMMENFASSENDE ANFORDERUNGEN AN DIE FEUERWEHR Aus der Szenarienbetrachtung und den hieraus jeweils resultierenden Anforderungen werden die fol- genden vorhaltebasierten Fähigkeiten und spezifischen Bewältigungskapazitäten (technisch, organi- satorisch und personell) abgeleitet: ○ Führungsstrukturen ̶ Besetzung einer übergeordneten Führungsstruktur für größere Schadensszenarien ̶ Einrichtung einer (mobilen) taktisch-operativen Einsatzleitung über längeren Zeitraum ̶ Abschnittsbildung für Punkt- oder Flächenlagen ̶ Planung der Einbindung von Fachberatern ̶ Versorgung von Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung ○ Lageerkundung und -feststellung ̶ Frühzeitige Erkundung und Lagefeststellung, ggf. mit luftunterstützender Technik (z. B. Drohne) ○ Vorhaltung von erweiterter Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung ̶ Redundante Vorhaltung von hydraulischen Rettungsgeräten ̶ Ausrüstung und Technik für die erweiterte Technische Hilfeleistung (z. B. Bewegen und Anhe- ben von Lasten, Kran) ○ Löschwasserversorgung und -transport ̶ Vorhaltung von Tanklöschfahrzeugen, Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften ̶ Vorhaltung von Faltbehältern, mobilen Wasserbehältern, AB-Wasser (Entnahme und Pufferung von Wasser) ̶ Komponenten zur Wasserförderung über lange Wegestrecken ̶ Komponenten zur Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser ○ Komponenten zur Höhenrettung ○ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) ○ Vorhaltung von ABC-Komponenten ̶ CSA-Komponente ̶ Dekon-Komponente ̶ Mess-Komponente ○ Komponenten zur Wasserrettung ̶ Vorhaltung von Booten zum schnellen Einsatz auf den Gewässern (auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung) ̶ Technische Komponenten zur Nutzung der Wasserungsstellen durch Boote ̶ Vorhaltung von Tauchern ○ Komponenten zur Belüftung von (unterirdischen) Einsatzstellen ○ Technische Bewältigung von Flächenlagen ̶ Vorhaltung von Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften ̶ Ergänzende Löschfahrzeuge im Stadtgebiet für Flächenlagen (mit Technik zum Abpumpen oder Beseitigung von Bäumen) 135 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG PLANUNGSGRUNDLAGEN Stand: 21.03.2024 54 ○ Logistik ̶ Verpflegung von Einsatzkräften über mehrere Stunden ̶ Nachführung von Einsatzmaterial und Gerätschaften (z. B. Atemschutztechnik, Hygiene) ̶ Vorplanung Kraftstoffbevorratung und -nachführung für länger andauernde Einsätze ̶ Besetzung von AAP ○ Aus- und Fortbildung für Sonderszenarien 136 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 55 4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Standortstruktur der Feuerwehr hat – neben der realen Einsatzstellenverteilung – wesentlichen Einfluss auf die Eintreffzeiten der benötigten Einheiten an der Einsatzstelle. Neben einer homogenen Abdeckung des Stadtgebietes gilt es, vor allem die Einsatzschwerpunkte in möglichst kurzen mittleren Eintreffzeiten zu erreichen, um sowohl planerisch als auch in der Realität ein bedarfsgerechtes Sicher- heitsniveau zu gewährleisten. Deshalb sind zwei Parameter bei der Untersuchung der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr zu betrachten: Eintreffzeiten gemäß Definition der Planungsgrundlagen und die Einsatzstellenverteilung (d. h. die Abdeckung der Einsatzschwerpunkte). Neben der zuvor beschriebenen Gebietsabdeckung und Erreichbarkeit der Einsatzstellen ist zur Ablei- tung der SOLL-Standortstruktur für die Freiwillige Feuerwehr zusätzlich noch die Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses für die alarmierten Kräfte von wesentlicher Bedeutung. Hierzu werden die Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte detailliert analysiert. Zusätzlich werden die baulichen Bedarfe der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser bewertet. 4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST -ZUSTAND ECKPUNKTE DER ORGANISATION UND DER STANDORTSTRUKTUR Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten untergebracht. Insge- samt werden rund-um-die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz 85 Funktionen durch die Wachab- teilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vorgehalten. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über 667 Freiwillige Kräfte im akti- ven Einsatzdienst in 18 Einheiten (Stand: 1. Quartal 2023). Die Feuerwehr nimmt im gesamten Einsatzgebiet alle Aufgaben des Ab- wehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahr. Abb. 25. Standortstruktur der Feuerwehr Nürnberg 137 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 56 STANDORT E DER FEUERWEHR Im Folgenden sind die im Brandschutz operativ aktiven Standorte der Feuerwehr dargestellt. Standorte der Berufsfeuerwehr Feuerwache 1 Feuerwache 2 Feuerwache 3 Feuerwache 4 Feuerwache 5 Standorte der Freiwilligen Feuerwehr FF Höfles FF Großgründlach FF Boxdorf FF Buch FF Neunhof FF Almoshof FF Buchenbühl FF Laufamholz FF Brunn FF Fischbach FF Altenfurt FF Moorenbrunn FF Worzeldorf FF Kornburg FF Katzwang FF Gartenstadt FF Werderau FF Eibach Abb. 26: Standorte der Feuerwehr Nürnberg 138 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 57 BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER FEUERWACHEN DER BERUFSFEUERWEHR Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeu- erwehr in einem Ampel-System dargestellt. Es werden dabei die wesentlichen Merkmale be- handelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan ha- ben. Eine Beschreibung der Standorte ist im Fol- genden aufgeführt. Die Bewertung von Einzel- Merkmalen ist im Anhang dargestellt. Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen zur Bewertung herangezogen: ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205- 008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser ○ Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) Die Bewertung erfolgt zunächst aus bedarfsplane- rischer Sicht. Die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und damit die Ableitung des tatsächli- chen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Konzept. Abb. 27: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer- wehr relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen Grenzbereich | nachrangige Priorität | kann ggf. anderweitig kompensiert werden Zustand in Ordnung | entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 139 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 58 FEUERWACHE 1 Baujahr: 2021 Nutzung: ○ Dienstort von 25 Funktionen rund- um-die-Uhr ○ Sonderkomponente(n): Inspektions- dienst, Umweltschutz, Sondergeräte- lager, diverse Sonderfahrzeuge ○ Werkstätten: Kleiderkammer, Desin- fektion, Schreinerei, Metallwerkstatt ○ Diverse rückwärtige Abteilungen Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Aufgrund des aktuellen Neubaus sind keine baulichen und funktionalen Mängel vorhanden. ○ In Bezug auf die gesamtstädtische Vorhaltung sind die Kapazitäten in einzelnen Bereichen er- schöpft (z. B. Lagerung). Durch die bereits in Planung befindlichen Bauprojekte (u.a. Neubau für Bereich Kabelnetze) werden Kapazitäten frei + Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be- trachten. Die kapazitativen Einschränkungen werden sich mit dem geplanten Auszug der Kabelnetze auflösen. → kein Handlungsbedarf gegeben Abb. 28: Feuerwache 1 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg) 140 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 59 FEUERWACHE 2 Baujahr: 1912 Nutzung: ○ Dienstort von 14 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Direktionsdienst, Höhenrettung ○ Werkstätten: Höhenrettung Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Die Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von DIN und UVV. ○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büro- räume und Lagerung sind erschöpft. ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt. Es ist keine Damendusche vor- handen. + Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be- trachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben. → kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben Abb. 29: Feuerwache 2 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg) 141 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 60 FEUERWACHE 3 Baujahr: 1960 Nutzung: ○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Ölwehr ○ Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Feuerwehrmuseum ○ Werkstätten: Sattlerei, Schlosserei (Bleche) Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Der bauliche Zustand ist aufgrund der veralteten Bausubstanz marode, es bestehen Mängel im Vorbeugenden Brandschutz und teils Schimmel- und Schädlingsbefall. Der Seitenabstand der Stell- plätze und die Hallentore unterschreiten die Anforderungen der UVV. Vor den Ausfahrtstoren ist kein Stauraum vorhanden (Ausfahrt direkt auf die Straße). ○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büro- räume und Lagerung sind erschöpft. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend. ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; es ist keine Damendusche vorhan- den. + Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als nicht hinreichend zu betrachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben. → dringender Handlungsbedarf gegeben (Neubauplanung vorantreiben) Abb. 30: Feuerwache 3 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg) 142 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 61 FEUERWACHE 4 Baujahr: 1977 Nutzung: ○ Dienstort von 25 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): Schwere THL, Was- serrettung/Tauchen ○ Werkstätten: KFZ, Atemschutz, Geräte, Funk ○ Integrierte Leitstelle Nürnberg ○ Diverse rückwärtige Abteilungen Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Der bauliche Zustand ist sanierungsbedürftig. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend. Die Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von DIN und UVV. ○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend (Dienstfahrzeuge hinter den Großfahrzeugen, diverse Fahrzeuge auf dem Hof) ○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; Damenduschen sind nur im Aus- bildungsbereich vorhanden. + Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als größtenteils hinrei- chend zu betrachten, es besteht allerdings Sanierungsbedarf unter Berücksichtigung einer Verbesserung der Funktionalität (z. B Sanitär- und Umkleidebereiche). Die eingeschränkten bzw. erschöpften Kapazitäten (z. B. Fahrzeugstellplätze) sind auch gesamtstädtisch zu be- trachten. → Handlungsbedarf gegeben Abb. 31: Feuerwache 4 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg) 143 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 62 FEUERWACHE 5 Baujahr: 2004 Nutzung: ○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die- Uhr ○ Sonderkomponente(n): ELW 2, AAP ○ Werkstätten: Schläuche, Feuerlöscher ○ Ausweich-Leitstelle, Sicherheitswachen Messe Wesentliche bauliche und funktionale Mängel: ○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft, der Schulungsraum wird für die Ausweich-Leitstelle ge- nutzt. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. ○ Die Umkleiden befinden sich in separaten Räumen. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist aber nicht gegeben. + Bewertung des Standorts Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be- trachten. Durch den Neubau der Leitstelle und damit Auszug der Ausweich-Leitstelle kön- nen die eingeschränkten Kapazitäten behoben werden. → kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben Abb. 32: Feuerwache 5 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg) 144 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 63 BAULICHE FUNKTION ALITÄT DER FEUERWEHRHÄUSER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Im Jahr 2012 wurde durch eine „Arbeitsgruppe- Feuerwehrgerätehäuser“(AG-FWGH) der Feuer- wehr Nürnberg eine detaillierte Betrachtung der baulichen Situation der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt. Hierzu wurden die einzelnen Objekte mit einem Mus- ter-Feuerwehrgerätehaus anhand von 84 Positio- nen verglichen und mit Punkten bewertet. Die ermittelten Punktezahlen wurden in ein „Ampel- system“ transferiert. Auf der Karte ist zusam- menfassend das Ergebnis dieser Bewertung dar- gestellt. Auf Grundlager dieser Bewertung wurde an- schließend ein Sanierungs- und Neubaupro- gramm bis zum Jahr 2030 für die Feuerwehrhäu- ser abgeleitet. Hiervon wurden bis zum Jahr 2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten und 3 Sanierungen) fertiggestellt. HALT! Dringender unaufschiebbarer Handlungsbedarf! ACHTUNG! Erheblicher Handlungsbedarf! Geringer bis kein Handlungsbedarf! Maßnahmen (Neubau oder Sanierung) umgesetzt Abb. 33: Bewertungsergebnis der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr 145 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 64 4.2 BENACHBARTE FEUERWEH REN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung im eigenen Zuständigkeitsbereich sowohl bei größeren Scha- denslagen als auch zur Sicherstellung einer hinreichenden Funktionsstärke in erster Linie durch eigene Einheiten der Feuerwehr Nürnberg. Bei größeren Flächenlagen ist eine Unterstützung durch die be- nachbarten Städte und Landkreise möglich. Aufgrund der Größe der Stadt und der Feuerwehr, auch im Vergleich zum direkten kommunalen Um- feld, erfolgt in der interkommunalen Zusammenarbeit im Bedarfsfall eine unterstützende Entsendung von Einheiten der Feuerwehr Nürnberg in die umliegenden Städte und Landkreise. Zusätzliche Sondereinheiten (Rettungstaucher, Höhenrettung, Feuerwehrkran etc.), die innerhalb der Stadt Nürnberg tätig werden könnten, sind dort in der Regel nicht vorhanden. Gegebenenfalls ist auch hier eine gegenseitige Unterstützung bei größeren Einsätzen gelebte Praxis. WERKFEUERWEHREN FLUGHAFEN NÜRNBERG ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 75 Hauptamtliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: 17 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ DLK 42 ̶ 8.400 l Schaummittel ̶ 1.500 kg Pulver ̶ Großraumventilator auf Anhänger ̶ Teleskoplader mit verschiedenen Anbau- teilen DEUTSCHE BAHN ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 2 Hauptamtliche Kräfte, 28 Neben- berufliche Kräfte ○ SOLL-Stärke: 1/2/10 (Bereitschaft) ○ Sondertechnik/-material: ̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger ̶ 1.200 kg Quarzsand Abb. 34: Lage der Werkfeuerwehren im Stadtgebiet 146 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 65 SIEMENS ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 1 Hauptamtliche Kraft, 37 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: ̶ Hauptarbeitszeiten (6:30 bis 15:30 Uhr): 10 Funktionen ̶ sonst: 5 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ Mobiler Großraumventilator auf Anhänger ̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger MAN ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 15 Hauptberufliche Kräfte, 25 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: 6 Funktionen ○ Sondertechnik/-material: ̶ Be- und Entlüftungsgerät auf Anhänger GRUNDIG IMMOBILIENPARK ○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr ○ Personal: 7 Hauptberufliche Kräfte, 37 Nebenberufliche Kräfte ○ Funktionsbesetzung: ̶ Zeitbereich Montag bis Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr: 7 Funktionen hauptberuflich* ̶ sonst: 7 Funktionen hauptberuflich + 4 Funktionen nebenberuflich ̶ im Einsatzfall durch Nachalarmierung: mind. Gruppe (9 Funktionen) ○ Sondertechnik/-material: ̶ Radlader ○ Derzeit bestehen Bestrebungen, mehr Brandmeldeanlagen auf die öffentliche Feuerwehr aufzu- schalten. *) kann derzeit nicht zuverlässig umgesetzt werden 147 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 66 4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR ANALYSE DER ABDECKUNG DER ZEITKRITISCHEN EINSATZSTELLEN Als Grundlage für die Auswertung der Eintreffzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumen- tierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten stattgefunden. Die Eintreffzeit wurde anhand der dokumentierten Statuszeit für das erste Großfahr- zeug ohne Berücksichtigung der Personalbesetzung der Fahrzeuge bestimmt. Es wurden sowohl Fahr- zeuge der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. Von den 5.129 zeitkritischen Einsatzstellen waren 4.757 für die Betrachtung auswertbar. Markiert ist der Minutenwert, innerhalb dessen mehr als 90 % der Einsatzstellen erreicht werden konnten. Dem- nach trifft die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen zuverlässig (in 90 % der Einsätze) nach rund 9 Mi- nuten ein. Abb. 35: Diagramm der Eintreffzeit für das erste relevante Großfahrzeug ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 86 % 92 % ​ ​ ​ ​ ​ 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % ≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14 ≤ 15 > 15 Anteil Einsätze Eintreffzeit [min] N = 4.757 148 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 67 Die Kartendarstellungen (Abb. 36 und Abb. 37) zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche inner- halb einer Eintreffzeit von 10 bzw. 8 Minuten durch das erste Löschfahrzeug erreicht werden konnten. Von den 5.639 zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet waren 4.884 für die Betrachtung auswert- bar. Vereinzelte Einsatzstellen in den Kernbereichen mit einer nicht erreichten Eintreffzeit können bei- spielsweise auf witterungsbedingte Einflüsse, fehlerhafte FMS-Statuszeiten oder Duplizitätsereignisse zurückzuführen sein. Abb. 36: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 8 Minuten Abb. 37: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 10 Minuten 149 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 68 4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR FAHRZEIT -ISOCHRONEN ZUR ABSCHÄTZUNG DER ABDECKUNG 1. EINTREFFZEIT Für die Standorte der Berufsfeuerwehr wurde, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minu- ten, unter Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute eine Fahrzeit von 7 bzw. 9 Minuten zugrunde gelegt, um die mögliche Gebietsabdeckung darzustellen. EINSATZFREQUENZEN DER BERUFSFEUERWEHR Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Wachen bzw. Einheiten der Berufsfeuerwehr am Ein- satzgeschehen. Die Relativwerte beschreiben den Anteil der Einsätze, an denen die jeweilige Einheit beteiligt war. Tab. 14: Einsatzbeteiligungen der Einheiten der Berufsfeuerwehr Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ Führung 531 899 1.430 16,1 % 458 749 1.207 23,5 % 73 150 223 5,9 % Feuerwache 1 1.067 1.504 2.571 29,0 % 836 1.147 1.983 38,7 % 231 357 588 15,7 % Feuerwache 2 907 1.454 2.361 26,6 % 665 1.037 1.702 33,2 % 242 417 659 17,6 % Feuerwache 3 1.440 2.166 3.606 40,6 % 1.000 1.453 2.453 47,8 % 440 713 1.153 30,7 % Feuerwache 4 1.082 1.422 2.504 28,2 % 804 1.073 1.877 36,6 % 278 349 627 16,7 % Feuerwache 5 671 1.001 1.672 18,8 % 469 659 1.128 22,0 % 202 342 544 14,5 % BF Reserve 266 438 704 7,9 % 209 323 532 10,4 % 57 115 172 4,6 % Summe Beteiligungen 5.964 8.884 14.848 - 4.441 6.441 10.882 - 1.523 2.443 3.966 - 8.880 Einsätze führten zu 14.848 Einsatzbeteiligungen 5.129 zeitkritische Einsätze führten zu 10.882 Einsatzbeteiligungen 3.751 nicht-zeitkritische Einsätze führten zu 3.966 EinsatzbeteiligungenBetrachtungszeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2022 zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze Gesamt Gesamt alle Einsätze Gesamt Anm.: Die Relativwerte stellen Einsatzbeteiligungen in Bezug zur jeweiligen Gesamteinsatzzahl dar. Einheit Abb. 38: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeu- erwehr für eine Eintreffzeit von 8 Minuten Abb. 39: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeu- erwehr für eine Eintreffzeit von 10 Minuten 150 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 69 AUSRÜCKZEITEN DER BERUFSFEUERWEHR Für die Auswertung der Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr wurden nur zeitkritische Einsätze inner- halb des Stadtgebiets sowie auf Autobahnen herangezogen, bei denen das Fahrzeug ab Wache (Stauts 2) alarmiert wurde. Für die Datengrundlage besteht stets ein Fehlerpotenzial aufgrund mögli- cher fehlerhafter FMS-Statuszeiten. Eine Grobkontrolle der Zeiten wurde durchgeführt und nicht plau- sible Werte (z. B. negative Ausrückzeit) von der Auswertung ausgeschlossen. Die Fahrzeuge rücken demnach im Mittel nach rund 1:45 Minuten aus. In 10 % der Fälle wird eine Aus- rückzeit von rund 2:30 Minuten überschritten. Zwischen den einzelnen Fahrzeugen und den Wachen zeigen sich nur vereinzelt geringe Unterschiede. Die festgestellten Ausrückzeiten (insb. im 90 %-Perzentil) erscheinen auch im Quervergleich zu ande- ren Berufsfeuerwehren etwas lang. Um eine hinreichende Gebietsabdeckung erreichen zu können, ist eine Reduktion angezeigt. Die möglichen Ursachen können neben organisatorischen Gründen auch in baulichen Gegebenheiten (z. B. lange Laufwege) bedingt sein. Deshalb ist bei Neu- bzw. Umbauten von Wachen auch ein Fokus auf die Abläufe im Alarmfall zu legen, um niedrige Ausrückzeiten gewährleis- ten zu können. Als Zielwert sollte eine mittlere Ausrückzeit von 1 bis 1,5 Minuten und eine zuverlässige Ausrückzeit (im 90 %-Perzentil) von 1,5 bis 2 Minuten angestrebt werden. Es sind somit bauliche und organisatori- sche Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit zu prüfen. Im Jahr 2023 wurde eine personenbezogene Alarmierung mittels DME auf den Wachen eingeführt. Anhand einer Auswertung des ersten Halbjahres 2023 konnte die Ausrückzeit hierdurch im Mittel um 10-15 Sekunden gesenkt werden. Anmerkung: Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert. Tab. 15: Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr (Zeitangaben in [min]) Daten- sätze Mittel- wert 80%- Perzentil 90%- Perzentil Daten- sätze Mittel- wert 80%- Perzentil 90%- Perzentil Daten- sätze Mittel- wert 80%- Perzentil 90%- Perzentil ELW 342 01:36 02:04 02:24 603 01:50 02:21 02:41 945 01:45 02:16 02:36 HLF 708 01:57 02:24 02:39 1.128 02:05 02:31 02:51 1.836 02:02 02:29 02:47 DLK 400 01:57 02:20 02:35 631 02:03 02:30 02:49 1.031 02:01 02:26 02:43 ELW 162 01:30 02:00 02:19 268 01:58 02:27 02:44 430 01:47 02:20 02:37 DLK 232 01:41 02:02 02:17 461 01:57 02:23 02:37 693 01:52 02:17 02:32 KLAF 182 01:31 01:54 02:06 384 01:50 02:16 02:39 566 01:44 02:10 02:26 HLF 486 01:32 01:55 02:06 730 01:47 02:12 02:28 1.216 01:41 02:05 02:20 DLK 449 01:34 01:56 02:07 666 01:47 02:08 02:23 1.115 01:42 02:04 02:20 KLAF 420 01:28 01:48 02:00 777 01:39 02:05 02:23 1.197 01:35 02:00 02:16 HLF 504 01:42 02:03 02:20 794 01:51 02:16 02:33 1.298 01:47 02:11 02:27 DLK 298 01:33 01:52 02:01 348 01:47 02:11 02:28 646 01:40 02:01 02:16 KLAF 110 01:27 01:51 02:08 112 01:29 01:55 02:05 222 01:28 01:54 02:08 TLF 100 02:10 02:43 03:07 116 02:17 02:40 02:59 216 02:13 02:41 03:05 GW-A/W 142 01:35 02:01 02:13 234 01:58 02:26 02:46 376 01:49 02:20 02:40 HLF 226 01:39 01:58 02:12 365 01:52 02:15 02:40 591 01:47 02:09 02:35 DLK 152 01:43 02:04 02:18 219 01:57 02:19 02:41 371 01:51 02:13 02:35 KLAF 159 01:30 01:57 02:19 329 01:41 02:08 02:22 488 01:38 02:05 02:21 5.438 01:40 02:05 02:22 8.767 01:53 02:19 02:38 14.205 01:48 02:14 02:33 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamter Zeitbereich Gesamt (alle o.g. Fahrzeuge) Fahrzeug Mo.-Fr. 7-17 Uhr FW 1FW 2FW 3FW 4FW 5 151 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 70 4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR EINSATZFREQUENZEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Einheiten am Einsatzgeschehen. Tab. 16: Einsatzbeteiligungen der Freiwilligen Einheiten Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut FF 11 Höfles 4 6 10 2 6 8 2 0 2 FF 12 Großgründlach 20 21 41 14 17 31 6 4 10 FF 13 Boxdorf 14 13 27 8 8 16 6 5 11 FF 14 Buch 12 12 24 10 9 19 2 3 5 FF 15 Neunhof 3 8 11 2 4 6 1 4 5 FF 16 Almoshof 20 17 37 13 10 23 7 7 14 FF 17 Buchenbühl 26 37 63 19 32 51 7 5 12 FF 18 Laufamholz 30 44 74 19 34 53 11 10 21 FF 19 Brunn 4 6 10 1 3 4 3 3 6 FF 20 Nürnberg 12 15 27 6 5 11 6 10 16 FF 21 Fischbach 32 50 82 26 44 70 6 6 12 FF 22 Altenfurt 20 27 47 13 20 33 7 7 14 FF 23 Moorenbrunn 40 53 93 35 45 80 5 8 13 FF 24 Worzeldorf 22 46 68 16 34 50 6 12 18 FF 25 Kornburg 6 8 14 4 7 11 2 1 3 FF 26 Katzwang 18 27 45 12 17 29 6 10 16 FF 27 Gartenstadt 42 42 84 29 36 65 13 6 19 FF 28 Werderau 24 30 54 13 24 37 11 6 17 FF 29 Eibach 26 39 65 21 35 56 5 4 9 Summe Beteiligungen 375 501 876 263 390 653 112 111 223 Einheit alle Einsätze zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze Gesamt Gesamt Gesamt 152 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 71 ERREICHBARKEIT FEUERWEHR- HÄUSER: DARSTELLUNG DER WOHNORTE Dargestellt sind auf der Karte die Wohnorte der 667 Freiwilligen Kräfte sowie deren Zuordnung zu den Standorten. Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es zur Überlagerung einzelner Punkte kom- men. Insg. 14 Wohnorte liegen außerhalb des dargestellten Kartenausschnitts. ERREICHBARKEIT FEUERWEHR- HÄUSER: DARSTELLUNG DER AR- BEITSORTE Dargestellt sind die Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte, welche Montag bis Freitag tagsüber von ihrem Ar- beitsplatz abkömmlich sind, sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Standorten. Anmerkung: 26 weitere Kräfte haben einen wechselnden Arbeitsort innerhalb des Stadt- gebiets angegeben und konnten nicht dar- gestellt werden. Darstellungsbedingt kann es zur Überlage- rung einzelner Punkte kommen Abb. 40: Wohnorte der Freiwilligen Kräfte Abb. 41: Arbeitsorte der Mo.-Fr. tagsüber verfügbaren Freiwilligen Kräfte 153 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 72 AUSRÜCKZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Als Grundlage für die Auswertung der Ausrückzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch doku- mentierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten stattgefunden. Ausgewertet wurde die Ausrückzeit des erstausrückenden Fahrzeugs (ohne MTF) der jeweiligen Ein- heit bei zeitkritischen Einsätzen. Nicht ausgewertet wurden überörtliche Einsätze (ggf. verlängerte Ausrückzeit) und Einsätze, bei denen die Statuszeit des Ausrückens (Status 3) nicht dokumentiert ist. Tab. 17: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr* *) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend. Einheit Zeitbereich auswertbareEinsätze Mittelwert[min] Median[min] 80 %-Perzentil[min] 90 %-Perzentil[min] ZB 1 2 - * - * - * - * ZB 2 4 4,7 4,5 - * - * ZB 1 12 6,2 5,8 7,4 7,5 ZB 2 13 5,9 5,9 6,6 6,7 ZB 1 6 5,5 5,5 - * - * ZB 2 7 4,4 4,4 - * - * ZB 1 8 5,1 5,3 - * - * ZB 2 7 4,9 4,6 - * - * ZB 1 1 - * - * - * - * ZB 2 3 - * - * - * - * ZB 1 10 4,8 4,5 5,5 6,2 ZB 2 9 4,6 4,9 - * - * ZB 1 9 6,7 6,7 - * - * ZB 2 26 6,6 6,4 7,6 8,3 ZB 1 11 5,7 5,8 6,9 7,8 ZB 2 26 6,3 6,1 8,2 9,0 ZB 1 0 - - - - ZB 2 3 - * - * - * - * ZB 1 24 3,8 3,6 4,6 5,1 ZB 2 39 3,7 3,3 3,6 4,1 ZB 1 11 3,7 4,0 4,6 5,1 ZB 2 17 4,6 4,2 5,0 6,2 ZB 1 25 6,7 6,5 8,2 8,9 ZB 2 36 6,5 6,4 7,0 7,5 FF 23 Moorenbrunn FF 11 Höfles FF 12 Großgründlach FF 13 Boxdorf FF 14 Buch FF 15 Neunhof FF 22 Altenfurt FF 16 Almoshof FF 17 Buchenbühl FF 18 Laufamholz FF 19 Brunn FF 21 Fischbach 154 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 73 Tab. 18: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr (Forts.)* Anmerkung: Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unter- halb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert. *) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend. Einheit Zeitbereich auswertbareEinsätze Mittelwert[min] Median[min] 80 %-Perzentil[min] 90 %-Perzentil[min] ZB 1 14 4,7 4,6 4,8 5,2 ZB 2 32 3,8 3,8 4,3 4,8 ZB 1 3 - * - * - * - * ZB 2 7 5,3 5,0 - * - * ZB 1 10 4,7 4,3 5,5 6,4 ZB 2 16 3,8 3,8 4,7 5,0 ZB 1 23 5,0 4,6 6,2 7,7 ZB 2 33 3,9 3,7 5,0 5,4 ZB 1 9 6,6 6,8 - * - * ZB 2 16 7,3 7,2 9,2 10,2 ZB 1 17 6,1 6,2 7,4 7,5 ZB 2 33 5,0 5,1 5,7 6,0 FF 24 Worzeldorf FF 25 Kornburg FF 26 Katzwang FF 27 Gartenstadt FF 28 Werderau FF 29 Eibach 155 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 74 EINTREFFZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Kartendarstellungen zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche innerhalb einer Eintreffzeit von 10 bzw. 15 Minuten durch das erste relevante Großfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr erreicht werden konnten. Für diese Auswertung konnten 376 zeitkritische Einsatzstellen unter Beteiligung der Freiwilligen Feuer- wehr betrachtet werden. Demnach kann die Freiwillige Feuerwehr in allen Bereichen, in denen sie entsprechend der AAO alar- miert wird, spätestens nach 15 Minuten zuverlässig mit mindestens einem Großfahrzeug eintreffen. Bei einer näheren Auswertung der Einsätze in den Außenbereichen, in denen die Berufsfeuerwehr entsprechend den Analysen zur Gebietsabdeckung (Abs. 4.4) nicht innerhalb der 1. Eintreffzeit von 10 Minuten (Planungsbereiche B und A) eintreffen kann, zeigt sich, dass dies die Freiwillige Feuerwehr bei nahezu allen Einsätzen erfüllen kann. Aufgrund der teils geringen Datengrundlage in den Stadttei- len und einzelnen Zeitbereichen kann dies nur als Anhaltspunkt dienen und ist im Rahmen eines regel- mäßigen Controllings zu überwachen. Außerdem kann aufgrund fehlender Dokumentation der Fahr- zeugstärken und Qualifikationen hierzu keine Aussage getroffen werden. Dies ist in ein Controlling ein- zubeziehen, da diese Kriterien auch relevant für die Erfüllung der Planungsziele sind. Abb. 42: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 10 min. für erstes relevantes Großfahrzeug der FF Abb. 43: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 15 min. für erstes relevantes Großfahrzeug der FF 156 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 75 4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona- len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge- bietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, resultieren. Auf Basis der Fahrzeitsimulation ist in der IST-Standort-Struktur planerisch eine grundsätzlich großflä- chige Erreichbarkeit innerhalb der definierten 1. Eintreffzeiten gemäß der Planungsziele von 5, 8 bzw. 10 Minuten gegeben. Auch nach den tatsächlichen Daten können die Einsatzstellen durch das erste Löschfahrzeug innerhalb dieser Zeiten erreicht werden. Der Bereich des Planungsbereichs E (Altstadt) mit einer definierten 1. Eintreffzeit von 5 Minuten kann durch die Feuerwache 3 erreicht werden. Zusätzlich können sowohl die Feuerwache 1 als auch 3 hier innerhalb der 2. Eintreffzeit von 8 Minuten eintreffen (teilweise sogar ebenfalls innerhalb von 5 Minuten). Hierdurch ist eine hinreichende Abdeckung dieses Risiko- und Einsatz- schwerpunktes auch bei gleichzeitigen Einsätzen gege- ben.* Die Planungsbereiche D und C mit einer definierten 1. Eintreffzeit von 8 Minuten werden durch die 5 IST- Standorte der Berufsfeuerwehr nahezu vollständig ab- gedeckt. Lediglich in einzelnen Randgebieten (z. B. Laufamholz, Reichelsdorf) ist ein Grenzbereich der Er- reichbarkeit festzustellen. Eine Anpassung der Stand- ortstruktur ist aufgrund der verhältnismäßig kleinen Bereiche aber nicht bedarfsgerecht. Um die darge- stellte Gebietsabdeckung zu erreichen (insb. in den Randbereichen), sind geringe Ausrückzeiten auf den Wachen erforderlich. *) Markiert (durchgezogene blaue Linie) ist in den Karten jeweils der Bereich, in dem eine entsprechende 1. Eintreff- zeit gemäß der Planungsziele definiert wurde. Abb. 45: Planerische Gebietsabdeckung von den IST- Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit von 8 Minuten* Abb. 44: Planerische Gebietsabdeckung von den IST- Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit von 5 Minuten* 157 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 76 Bezogen auf die Planungsbereiche B und A kann die Berufsfeuerwehr die nördlichen, südlichen und östli- chen Außenbereiche des Stadtgebiets planerisch nicht innerhalb der definierten 1. Eintreffzeit von 10 Minuten erreichen (s. Abb. 46). Die Analysen in Abs. 4.5 zeigen allerdings, dass hier die notwendige Eintreffzeit derzeit durch die Freiwillige Feuerwehr erfüllt wird. Entspre- chend der Planungsziele sind hierfür auch konkrete Qualifikationen erforderlich (4 Atemschutzgeräteträger und 1 Gruppenführer). Da diese für die einzelnen Eins- ätze nicht konkret ausgewertet werden konnten, kann die tatsächliche Erfüllung nicht beurteilt werden. Die Auswertung der grundsätzlichen Ausstattung mit Quali- fikationen zeigt aber, dass insbesondere im Bereich der Atemschutzgeräteträger eine Steigerung erforderlich ist (s. Abs. 5.5). Aufgrund der geringen Einsatzzahlen in diesen Planungsbereichen und der Dynamik der mögli- chen Veränderungen im ehrenamtlichen Bereich ist ein durchgehendes Controlling der Planungszielerfüllung erforderlich. * Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung. Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre- chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabde- ckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit (Planungsbereich E) weiterhin erfor- derlich. Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge- bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Bei- spielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufs- feuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehal- ten werden können oder Eintreffzeiten von 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich werden (s. Anlage 5). BAULICHE MAßNAHMEN BERUFSFEUERWEHR Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigen bauliche Hand- lungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschrän- kungen. Neben den folgend aufgeführten kommunal operativen Bedarfen ist ein Neubau (geplanter Baubeginn 2025) für die ILS und den Bereich Kabelnetze geplant, die derzeit mit Räumlichkeiten auf *) Außerhalb der Markierung (durchgezogene blaue Linie) in der Karte wurde gemäß der Planungsziele eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten definiert. Abb. 46: Planerische Gebietsabdeckung von den IST- Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit von 10 Minuten* 158 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 77 verschiedenen Feuerwachen untergebracht sind. Somit werden hier Kapazitäten für anderweitige Nut- zungen frei. Durch den Neubau der Feuerwache 1 aus dem Jahr 2021 bestehen hier keine baulich-funktionalen Handlungsbedarfe. In einzelnen Bereichen sind in der aktuellen Nutzung die Kapazitäten aber bereits erschöpft (z. B. Lagerung und Büros). Es sind Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes sowie zur allge- meinen Bauunterhaltung erforderlich, die aufgrund der Größe der Wache und der modernen Technik gegenüber der bisherigen Wache an Umfang zunehmen. Die hierzu notwendigen personellen und fi- nanziellen Mittel sind im Rahmen einer Betrachtung der rückwärtigen Organisation (Organisationsun- tersuchung) zu ermitteln. Durch die geplante Verlagerung des Bereiches Kabelnetze in einen Neubau werden Büro und Lagerkapazitäten frei, die auf der Feuerwache und in der Gesamtbetrachtung inner- halb der Stadt derzeit fehlen. Auch mit den laufenden Sanierungen der Feuerwache 2 bestehen weiterhin einzelne funktionale Ein- schränkungen im Gebäude (z. B. Abstände in der Fahrzeughalle, eingeschränkte Geschlechtertren- nung). Im Bestand sind diese aber nicht vollständig zu beheben. Aufgrund des eher geringen Umfangs dieser Einschränkungen und da diese keine arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungen darstellen, kann der Gesamtzustand als hinreichend eingeschätzt werden, sodass keine umfangreichen Handlungsbe- darfe vorhanden sind. Es sind weiterhin Maßnahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich. An der Feuerwache 3 bestehen umfang- reiche Defizite mit dringendem Hand- lungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur, sodass ein Neubau erforderlich ist. Derzeit laufen die Planungen für einen Neubau der Wache im Bereich Kohlenhof*. Entsprechend der Abb. 47 kann, in Kombination mit der Feu- erwache 4, mit diesem Standort weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Alt- stadtbereichs in der Eintreffzeit von 5 Mi- nuten gewährleistet werden. Es zeigt sich aber der Grenzbereich der Erreichbarkeit. Deshalb ist bei der Umsetzung dieses Standortes auf die verkehrliche Anbindung insbesondere in Richtung Altstadt beson- ders Wert zu legen. Die konkrete Ver- kehrswegeführung ist durch die Stadt und Feuerwehr in Bezug auf die einsatztakti- schen Anforderungen zu planen. Für die anderen Bereiche des Stadtgebiets erge- ben sich keine relevanten Veränderungen durch die Verlagerung dieses Standortes. Für die Feuerwache 4 zeigen sich diverse bauliche und funktionale Mängel, die eine umfangreiche Sa- nierung des Standortes erforderlich machen. Durch den Neubau der ILS wird der derzeitige Leitstellen- raum als Redundanzleitstelle weitergenutzt. Trotzdem werden gewisse Kapazitäten am Standort frei. In Bezug auf die weiteren kapazitiven Einschränkungen (z. B. Lagerung, Büros) ist im Zusammenhang mit dem Neubau für die ILS und den Bereich Kabelnetze (und die damit verbundenen freiwerdenden *) Das Grundstück wurde durch die Stadt am 01.07.2023 erworben. Abb. 47: Planerische Gebietsabdeckung mit dem geplanten Neu- baustandort der Feuerwache 3 in einer Eintreffzeit von 5 Minuten 159 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 78 Kapazitäten auf den anderen Feuerwachen) sowie dem Neubau für die Feuerwache 3 ein gesamtstäd- tisches Konzept zu entwickeln und die notwendigen Maßnahmen sind übergreifend abzustimmen. An der Feuerwache 5 sind insgesamt hinreichende bauliche Bedingungen gegeben. Insbesondere sind derzeit kapazitive Einschränkungen auch für den Einsatzdienst (z. B. Schulungsraum) vorhanden. Durch den Neubau der ILS können die derzeit hier untergebrachte Ausweichleitstelle sowie weitere Kapazitäten der Leitstelle wieder ausgelagert werden und so deutliche funktionale Verbesserungen für die übrigen Bereiche der Wache herbeigeführt werden. Nach dieser Umsetzung sind weiterhin Maß- nahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich. 4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt historisch gewachsen dar. In einigen Be- reichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte der- zeit eine gute Lage der Standorte gegeben. Eine Unter- bringung von Einheiten an gemeinsamen Standorten wurde politisch bereits im Rahmen der Erstellung des baulichen Konzeptes diskutiert und abgelehnt. Gründe hierfür waren Aspekte wie die Motivation und das En- gagement der ehrenamtlichen Kräfte sowie die gesell- schaftliche Bedeutung der Einheiten in den einzelnen Ortsteilen. Im Bereich der Kernstadt befindet sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr. Bedarfsplane- risch ist dies auch nicht erforderlich, da die Planungsziele in diesem Bereich auch bei Duplizitäten durch mehrere Wachen der Berufsfeuerwehr erfüllt werden können. Gleichzeitig ist aber auch fest- stellbar, dass in diesem Bereich nur sehr wenige freiwillige Kräfte wohnen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass sich erfahrungsgemäß die Kräfte tendenziell bei ihrer Wohnortwahl an den Standorten ihrer Einheiten orientieren. Andererseits aber auch darauf, dass die Gewinnung von neuen Kräften im Nahbereich von Standorten einfacher ist (Thema Sichtbarkeit und Präsenz). Somit könnte durch einen Standort der Freiwilligen Feuerwehr im Kernbereich ein hohes Potenzial für neue Mitglie- der bestehen (sowohl im aktiven Einsatzdienst als auch der Jugendfeuerwehr). Bereits im IST-Zustand wohnen in diesem Bereich einige Kräfte der umliegenden Einheiten. Insbesondere bei den Arbeitsor- ten der verfügbaren Kräfte ist hier eine hohe Konzentration gegeben (s. Abs. 4.5), sodass darüber hin- aus auch eine schlagkräftige Tagesalarmeinheit aufgebaut werden könnte. Eine Umsetzung könnte beispielsweise durch eine Integration in den Neubau der Feuerwache 3 der Berufsfeuerwehr erfolgen. Auch im Zuge der geplanten städtebaulichen Entwicklungen sind die möglichen Potenziale für die Frei- willige Feuerwehr zu nutzen. Durch neue Einwohner können potenziell auch neue Mitglieder für die Feuerwehr gewonnen werden. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze durch Gewerbeansiedlung kann zu Abb. 48: Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr 160 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 79 einer erhöhten Verfügbarkeit von Kräften während der Arbeitszeit führen oder es können einpen- delnde Kräfte für eine Doppelmitgliedschaft gewonnen werden (s. hierzu Abs. 5.5). Insbesondere bei der Entwicklung von neuen Stadtvierteln ohne bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr kann ggf. auch eine Neugründung einer FF-Einheit geprüft werden. Beispielsweise wäre dieses im Entwick- lungsbereich Lichtenreuth möglich (s. Abs. 2.2). Neben den dauerhaften Bewohnern könnte hier durch Studierende der geplanten TU Nürnberg ein zusätzliches Potenzial an Kräften gegeben sein. BAULICHE MA ßNAHMEN FREIWILLIGE FEUERWEHR Grundsätzlich sollte in den Feuerwehrhäusern, als Ausgangspunkt für das Tätigwerden der freiwilligen Kräfte, ein sicheres Arbeiten möglich sein. Es sind alle notwendigen technischen und organisatori- schen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um dies zu ermöglichen. Daneben trägt ein bedarfsgerechter baulicher Zustand auch zur Konservierung der Mitgliederstärke und Motivation bei. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedlicher Dringlich- keit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung (s. Abs. 4.1) an fast allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Die Dringlichkeit der Handlungsbedarfe hat aufgrund der bereits mehr als 10 Jahre zurückliegenden Bewertung zugenommen. Im baulichen Bereich ist dies auf das vo- ranschreitende Alter der Gebäude zurückzuführen, zusätzlich haben die funktionalen Anforderungen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Bspw. haben die Themen Hygiene bei der Feuerwehr und Resilienz auch im Kontext des Katastrophenschutzes weiter an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist das im Jahr 2012 erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen (s. Tab. 19). Hiervon wurden bis zum Jahr 2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten und 3 Sanierungen) fertiggestellt. Tab. 19: Geplante bauliche Maßnehmen im Sanierungs- und Neubauprogramm für die Freiwillige Feuerwehr* *) Quelle: "Sachstandsbericht 2022 zum Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feu- erwehren Nürnbergs" ergänzt um aktuellen Stand Bauvorhaben/Standort Sanierung Neubau Spatenstich Beginn Ausführungsphase Ende Ausführungsphase - geplant Aktueller Stand(Ende 2023) Buch X 4.Q. 2019 1.Q. 2020 Ende 2022 in Fertigstellung Gartenstadt X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023 Eibach X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023 Worzeldorf X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023 Moorenbrunn X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023 Kornburg X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023 Katzwang X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2024 Altenfurt X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2025 Laufamholz X 4.Q. 2024 Anfang 2025 2027 - Neunhof X X 4.Q. 2025 Anfang 2026 2028 - Werderau VK X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 - Werderau FWGH X X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 - Fischbach X 4.Q. 2027 Anfang 2028 2030 - Almoshof X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 - Großgründlach X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 - Buchenbühl X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 - Brunn X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 - Boxdorf X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 - Höfles X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 - 161 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 80 STANDORTWAHL VON FEUERWEHRHÄUSERN Für mehrere Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind Neubauten erforderlich. Die Lage von Feuer- wehrhäusern hat dabei direkten Einfluss auf die Erfüllung der Planungsziele dieses Bedarfsplans und somit auf die Erfüllung der Vorgaben des BayFwG. Insbesondere in den Außenbereichen, in denen die Freiwillige Feuerwehr die 1. Eintreffzeit sicherstellen muss (s. Abs. 4.6), kommt der Lage der Feuer- wehrhäuser eine besondere Bedeutung zu. Bei der Wahl der Lage von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr sind aus bedarfsplanerischer Sicht neben einer reinen Erreichbarkeitsbetrachtung des Zuständigkeitsbereichs weitergehende As- pekte insb. in Bezug zu den freiwilligen Kräften zu berücksichtigen. Insgesamt können folgende Punkte als wesentliche Kriterien für die Standortwahl von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr defi- niert werden: ○ Erreichbarkeit des Zuständigkeitsbereichs ̶ Notwendige Fahrzeit zur Abdeckung des im Zusammenhang bebauten Bereichs ̶ Erreichbarkeit der Einsatzstellen- bzw. Risikoschwerpunkte ○ Aspekte der Freiwilligen Kräfte ̶ Erreichbarkeit von den Wohnorten ̶ Erreichbarkeit von den Arbeitsorten ERGÄNZENDE BAULICHE BEDARFE Durch die Einheiten Moorenbrunn und Altenfurt wird die Sonderaufgabe der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) wahrgenommen. Das entsprechende Fahrzeug ist derzeit in einem abgesetzten Stellplatz im Stadtteil Moorenbrunn untergebracht. Allerdings sind hier kein Sozialräume vorhanden und es bestehen bauliche Defizite (z. B. keine ausreichende Heizung). Durch die Unterbringung des Fahrzeuges in einem der beiden Feuerwehrhäuser könnte eine kombi- nierte Nutzung der Sozialräume für die UG-ÖEL erfolgen und es würden sich einsatztaktische Vorteile für die Wahrnehmung der Sonderaufgabe (Ausbildung und Einsatz) ergeben. Des Weiteren wäre keine Behebung der baulichen Defizite an dem bisherigen Stellplatz erforderlich. Allerdings steht derzeit an keinem der beiden Standorte ein entsprechender Stellplatz zur Verfügung; dieser müsste somit zusätz- lich errichtet werden. Durch die Umsetzung eines zusätzlichen Stellplatzes im Rahmen der anstehen- den Sanierung der Einheit Altenfurt könnte eine effiziente Umsetzung erfolgen. 162 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Stand: 21.03.2024 81 4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT Die derzeitigen Standorte der Berufsfeuerwehr bilden gemeinsam mit den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr eine leistungsfähige Struktur für die Gefahrenabwehr. Eine Ausweitung der Standortstruk- tur der Berufsfeuerwehr ist aufgrund der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und den Anfor- derungen aus dem Risikopotenzial nicht erforderlich. MAßNAHMENÜBERSICHT „STANDORTSTRUKTUR “ Aus der SOLL-Konzeption ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen: Tab. 20: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur" Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. Nr. Thema Maßnahme Priorität StS_1 Standortstruktur kurzfristig StS_2 Standortstruktur mittelfristig StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig StS_4 Standortstruktur kurzfristig StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig StS_6 Standortstruktur Fortführung StS_7 Standortstruktur mittelfristig StS_8 Standortstruktur mittelfristig Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr (Controlling, bauliche Berücksichtigung) Neubau der Feuerwache 3 Sanierung der Feuerwache 4 Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr (in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetze sowie die Feuerwache 3) Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwicklungsbereichen (z. B. Lichtenreuth) 163 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 82 5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG In diesem Kapitel wird die für den Feuerwehrbedarfsplan relevante Personalstruktur der Feuerwehr bzw. des Abwehrenden Brandschutzes dargestellt und bewertet. Dazu werden die relevanten Perso- naldaten der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte dargestellt und analysiert. Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt (rund 80 % der Kosten einer Berufsfeuerwehr sind erfahrungsgemäß Personalkosten). Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: den Anforderun- gen/Aufgaben in Bezug auf den Einsatzdienst sowie den Aufgaben im „rückwärtigen Bereich“ (Sachge- bietsarbeit, zum Beispiel im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes). Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti- onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be- setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs- feuerwehr. Die Ableitung des Funktionsbesetzungsplans erfolgt anhand der Planungsgrundlagen und ergänzender Analysen. 5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND Abb. 49: Funktionsbesetzungsplan im IST-Zustand 2 | 0 | 1 I-Dienst 1 | 0 | 1 D-Dienst 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 0 | 6 HLF-2 0 | 0 | 6 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 GW-G 0 | 0 | 0 GW-HörG [SpFu] 0 | 0 | 2 RW 0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf] 0 | 0 | 2 GW-Mess 0 | 0 | 2 FwK 50 0 | 0 | 2 SLF 0 | 0 | 2 TLF 0 | 0 | 3 GW-AW 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFzg] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFzg] 0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFzg] GESAMTSUMME = 3 | 5 | 80 = 88 Fu. Sonderfunktionen Sonderfunktionen SUMME = 1 | 1 | 12 = 14 Fu.SUMME = 2 | 1 | 22 = 25 Fu. Sonderfunktionen SUMME = 0 | 1 | 11 = 12 Fu. Sonderfunktionen SUMME = 0 | 1 | 11 = 12 Fu. Sonderfunktionen SUMME = 0 | 1 | 24 = 25 Fu. Feuerwache 1 Feuerwache 5 Führung Grundschutz Feuerwache 4 Führung Grundschutz Feuerwache 3 Führung Grundschutz Feuerwache 2 Führung Grundschutz Führung Grundschutz Legende x Rund-um-die-Uhr-Funktion x | x | x Funktionsaufteilung: Mischdienst (QE 3/4) | Wachabteilung QE 3 | Wachabteilunge QE 2 164 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 83 Tab. 21: Zusammenfassung der IST-Funktionsbesetzung + Insgesamt werden im IST-Zustand durch die Berufsfeuerwehr 85 Funktionen durch die Wach- abteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst besetzt. 5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFS- FEUERWEHR ANALYSEN DER EINSATZFAHRTEN DER SONDERFAHRZEUGE Tab. 22: Analysen der Einsatzfahrten der Sonderfahrzeuge Mischdienst Wachabteilung Feuerwache 1 4 15 6 25 2 23 Feuerwache 2 3 11 0 14 1 13 Feuerwache 3 1 11 0 12 0 12 Feuerwache 4 1 15 9 25 0 25 Feuerwache 5 1 11 0 12 0 12 Summe IST-Zustand 10 63 15 88 3 85 Aufteilung der Funktionen in… Feuerwache Führung Grundschutz Sonder-funktionen Summe Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt SLF 56 70 126 55 67 122 1 3 4 GW-G 26 29 55 16 17 33 10 12 22 GW-T 38 73 111 18 50 68 20 23 43 GW-Mess 60 116 176 33 51 84 27 65 92 GW-HörG 30 38 68 27 34 61 3 4 7 Klaf 351 691 1.042 237 431 668 114 260 374 Klaf 840 1.366 2.206 544 861 1.405 296 505 801 Kran 18 21 39 13 16 29 5 5 10 Klaf 200 208 408 131 121 252 69 87 156 TLF 135 144 279 116 124 240 19 20 39 GW-A/W 187 271 458 171 247 418 16 24 40 GW-A/W 2 6 8 14 6 8 14 0 0 0 GW-T 8 7 15 2 3 5 6 4 10 GW-Kran 9 8 17 5 2 7 4 6 10 RW 72 76 148 52 59 111 20 17 37 Klaf 305 594 899 187 357 544 118 237 355 alle Fahrten Fahrten zu zeitkritischen Einsätzen Fahrten zu nicht-zeitkritischen Einsätzen FahrzeugStandort Feuerwache 1 Feuerwache 4 Feuerwache 5 Feuerwache 2 Feuerwache 3 165 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 84 5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF MITGLIEDERZAHLEN DER EINHEITEN (AKTIVE EINSATZKRÄFTE ) Die Feuerwehr Nürnberg hat im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr derzeit eine Personalstärke von insgesamt rund 667 Kräften im aktiven Einsatzdienst. Die einzelnen Einheiten weisen Personalstärken zwischen 25 und 51 Kräften auf. Tab. 23: Entwicklung der Mitgliederzahlen (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg) Im Zeitraum von 2014 bis 2022 sind tendenziell steigende Mitgliederzahlen festzustellen. Die geringe- ren Zahlen für das Jahr 2023 sind auf die abweichende Bewertungsgrundlage im Rahmen der Erfas- sung für den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan zurückzuführen (es werden nur aktiv im Einsatz- dienst mitwirkende Kräfte berücksichtigt). Insgesamt ist in den vergangenen 10 Jahren ein Mitglieder- zuwachs von rund 22 Kräften zu verzeichnen. Der Trend bei den einzelnen Einheiten ist aber unter- schiedlich. 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 FF Höfles 25 24 26 24 24 27 27 28 29 29 +4 FF Großgründlach 44 40 39 36 31 30 33 45 40 39 -5 FF Boxdorf 34 38 32 37 41 34 34 36 37 37 +3 FF Buch 34 38 38 40 40 39 38 37 42 42 +8 FF Neunhof 35 34 34 35 37 39 42 51 51 51 +16 FF Almoshof 39 36 35 35 43 46 46 45 46 41 +2 FF Buchenbühl 29 26 26 24 27 24 26 27 29 29 0 FF Laufamholz 35 36 36 38 38 37 39 31 32 32 -3 FF Brunn 28 30 27 27 28 30 29 27 27 27 -1 FF Fischbach 53 54 55 56 56 59 60 61 65 39 -14 FF Altenfurt 31 34 34 33 33 33 32 39 45 44 +13 FF Moorenbrunn 34 33 35 31 29 31 34 32 32 31 -3 FF Worzeldorf 42 44 46 48 50 47 45 45 45 43 +1 FF Kornburg 30 29 26 28 26 23 24 24 25 25 -5 FF Katzwang 45 47 45 41 42 39 39 41 43 43 -2 FF Gartenstadt 31 30 31 33 33 36 44 47 47 47 +16 FF Werderau 37 33 38 40 35 40 37 44 40 30 -7 FF Eibach 39 36 34 34 37 40 38 39 39 38 -1 Summe 645 642 637 640 650 654 667 699 714 667 +22 Einheit Anzahl FM (Sb) Veränderung '14 - '23 166 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 85 Abb. 50: Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg) BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWHER Zum Erfassungszeitpunkt (1. Quartal 2023) sind 667 Freiwillige Kräfte im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei 37 Jahren. Insgesamt zeigt sich eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen den Einheiten allerdings deutlich. Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuer- wehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuer- wehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Er- fahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Ein- heiten. Die folgende Tabelle (Tab. 24) zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Frei- willigen Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentli- chen Qualifikationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet. Dies ist ins- besondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit be- grenzt ist. Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte ist Montag bis Freitag tagsüber eingeschränkt. Unter der Zu- grundelegung der Arbeitsorte sind rund 43 % nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb des Stadtge- biets liegt oder sie nicht abkömmlich sind. Hiervon sind 54 Kräfte im Schichtdienst beschäftigt, sodass sie zu gewissen Anteilen auch in diesem Zeitbereich für Einsätze zur Verfügung stehen. Insgesamt sind innerhalb des Stadtgebiets, unter einer anteiligen Hinzurechnung der im Schichtdienst arbeitenden 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl FM (Sb) Jahr 167 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 86 Kräfte, rund 380 Kräfte innerhalb des Stadtgebiets verfügbar. Dieses Potenzial an verfügbaren Kräften verteilt sich allerdings sehr ungleichmäßig auf die einzelnen Einheiten. Die detaillierten Auswertungen zur Personalstruktur der Freiwilligen Feuerwehr sind im Anhang darge- stellt. Tab. 24: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr* Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten. *) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi- zinische Untersuchung G 26.3 vorlag. absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 29 9 31% 9 31% 10 34% 4 14% 1 3% FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 14 36% 10 26% 3 8% FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 11 30% 2 5% FF Buch 42 14 33% 12 29% 14 33% 9 21% 1 2% FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 20 39% 11 22% 0 0% FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17% FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10% FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 5 16% FF Brunn 27 10 37% 10 37% 9 33% 3 11% 0 0% FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 12 31% 5 13% FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 19 43% 12 27% 4 9% FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 9 29% 4 13% FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 21 49% 9 21% FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 8 32% 2 8% FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 26 60% 17 40% 4 9% FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 12 26% 2 4% FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 7 23% 5 17% FF Eibach 38 10 26% 11 29% 16 42% 12 32% 3 8% Summe 667 235 35% 275 41% 291 44% 194 29% 60 9% Führerschein > 7,5 t Gruppenführer ZugführerEinheit AnzahlAktive Atemschutz-geräteträger * Maschinisten 168 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 87 EINBINDUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR IN SONDERAUFGABEN Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind neben der Erfüllung der Grundschutzaufgaben im eige- nen Stadtteil in Sondereinheiten mit stadtweiten Aufgaben eingebunden. Die Sonderaufgaben werden teilweise von mehreren Einheiten gemeinschaftlich wahrgenommen: ○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach) ○ Strahlenschutz ○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz) ○ Verpflegung (FF Werderau) ○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz ○ ELW 2 als Redundanz ○ Drohnen ○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn) ○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf) ○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang) ○ Strom 5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR DETERMINANTEN UND ABHÄNGIGKEITEN EINFLUSSFAKTOREN Wesentliche Einflussfaktoren der Funktionsbesetzung sind unter anderem: ○ die auf Basis der Planungsziele abzuleitenden Funktionsbedarfe ○ die auf Basis der Planungsziele abgeleitete Standortstruktur ○ die Möglichkeit, Funktionsbedarfe der 2. Eintreffzeit aus benachbarten Wachen oder dem Ehren- amt zu erfüllen ○ Sonderbedarfe für z. B. Großschadensereignisse oder Sonderlagen ○ zu erwartende Duplizitätsereignisse ○ die Verfügbarkeit des Ehrenamtes in unterschiedlichen Zeitbereichen BETRACHTUNGSEBENEN Die benannten Einflussfaktoren wurden in den vorstehenden Abschnitten untersucht. Die Analyseer- gebnisse werden - unterteilt nach folgenden Betrachtungsebenen - bewertet und in ein Gesamtkon- zept überführt: ○ Grundschutz / (einheitliches) taktisches Grundkonzept ○ Führungsstruktur / Führungsdienst ○ Sonderfunktionen / Sonderaufgaben 169 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 88 FUNKTIONSBESETZUNG GRUNDSCHUTZ GRUNDSÄTZLICHE ANFORERUNGEN Von den Feuerwachen 4 und 5 werden entspre- chend der Fahrzeitbetrachtungen (s. Abb. 51) die Bereiche des Planungsbereichs E abgedeckt. Da das Eintreffen innerhalb der 1. Eintreffzeit ent- sprechend des Planungsziels im südlichen Stadt- gebiet jeweils nur von einer Feuerwache darge- stellt werden kann, sind die notwendigen Funkti- onen für diese Eintreffzeit (12 Funktionen) auf diesen Feuerwachen im Grundschutz vorzuhal- ten. Durch die übrigen Feuerwachen werden die Pla- nungsbereiche D und C jeweils anteilig ebenfalls nur durch eine Feuerwache in der definierten Eintreffzeit erreicht, sodass die hierzu notwen- dige Funktionsstärke (10 Funktionen) vorgehal- ten werden muss. Die Sicherstellung der zweiten Eintreffzeit kann entsprechend der Betrachtungen im Kapitel 4 im Kernbereich durch die jeweilige Nachbarwache der Berufsfeuerwehr und im Außenbereich zu- verlässig durch die Freiwillige Feuerwehr gestellt werden. Eine einheitliche Besetzung von Löschfahrzeugen (Stärke und Qualifikationen) und Wachen führt zu einem identischen taktischen Einsatzwert, auf dem die einsatztaktischen Konzepte aufgebaut werden können und die grundsätzliche Vorgehensweise der Berufsfeuerwehr geschult werden kann. TAKTISCHES GRUNDKONZEPT Derzeit werden als taktisches Grundkonzept die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit 7 Funktio- nen (inkl. Zugführung) bzw. die Ergänzungslöschfahrzeuge auf den Feuerwache 1 und 4 mit 6 Funktio- nen besetzt. Auf den Feuerwachen 2, 3 und 5 sind anstelle der Ergänzungslöschfahrzeuge die Kleinein- satzfahrzeuge mit 2 Funktionen in den Grundschutz miteinbezogen. Für diese Fahrzeuge besteht aber bereits durch Kleineinsätze eine hohe Einsatzfrequenz (besonders auf der Feuerwache 3), wodurch sie für Grundschutzaufgaben häufig nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Veränderung in der Besetzung der Grundeinheit auch zu einer Veränderung der taktischen Vorgehensweise im Einsatz führt. Dies führt dazu, dass eine Anpassung der taktischen Konzepte (Standard-Einsatz-Regeln, objektbezogene Einsatzplanung) sowie eine umfas- sende Schulung der Mitarbeiter erfolgen muss. Abb. 51: Gebietsabdeckung mit einer Eintreffzeit von 8 Minu- ten durch die SOLL-Standorte der Berufsfeuerwehr und mar- kierte Planungsbereiche 170 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 89 Die in Deutschland bei Berufsfeuerwehren am häufigsten umgesetzten Besetzungsmodelle für die Löschfahrzeuge sind 4 oder 6 Funktionen. Hiermit sind folgende wesentliche Merkmale und Bedingun- gen verbunden: 4-Funktionen-Löschfahrzeug ○ Für Kleineinsätze sind häufig 4 Funktionen hinreichend. ○ Bei gleicher Anzahl Funktionen steht eine größere Anzahl an Ressourcen (insb. für Kleineinsätze) zur Verfügung. ○ Bei Kleineinsatz oder Unterstützungseinsatz verbleibt eine Grundkomponente mit 8 Funktionen (ELW, HLF, DLK) an der Wache. ○ Gute Umsetzbarkeit einer Stoßtrupptaktik. ○ Bei Einzeleinsatz eines Löschfahrzeuges (z. B. bei Rückfahrt) ist kein FwDV-konformes Vorgehen zur Menschenrettung unter Atemschutz möglich (Ausnahmefall). 6-Funktionen-Löschfahrzeug ○ Die Löschfahrzeuge stellen eigenständig eine taktische Grundeinheit der Feuerwehr „Staffel“. Das Fahrzeug kann insofern eigenständig einen Atemschutzeinsatz durchführen bzw. zur Men- schenrettung vorgehen. ○ Durch 2 Funktionen des HLF können Sonderfahrzeuge besprungen werden, ohne ein Fahrzeug au- ßer Dienst zu nehmen („Springerpotenzial“). ○ Bei Kleineinsatz verbleiben ggf. nur 4 Funktionen (ELW, DLK) auf der Wache, die bei weiterem Ein- satz nur eingeschränkt tätig werden können (Ausnahmefall). Durch die derzeit separat auf dem ersten Löschfahrzeug besetzte Funktion der Zugführung ist eine grundsätzliche Führungsfähigkeit gegeben. Bereits im „Alltagsgeschäft“ (Zugeinsätze) treten gewisse Einschränkungen durch eine fehlende Unterstützung (Führungsassistent/-gehilfe) und ein fehlendes Führungsmittel (ELW) auf. Besonders deutlich wird dies bei aufwachsenden Einsatzlagen oder Flä- chenlagen, bei denen ein unabhängiger Einsatz der Zugführung (z. B. für Erkundungseinsätze) nicht möglich ist. Zur Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit und Stärkung der gesamten ope- rativen Führungsstruktur soll deshalb zukünftig die Funktion Zugführung separat mit einem zusätzli- chen Führungsassistenten/-gehilfen besetzt werden. + Im Ergebnis der Diskussionen innerhalb der Projektgruppe sollen die Löschfahrzeuge zukünf- tig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt und somit auf allen Feuerwachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. 171 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 90 IST-Besetzung Grundeinheit: ○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen Summe: 11 Funktionen SOLL-Besetzung Grundeinheit: ○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung) ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen ○ Drehleiter: 2 Funktionen ○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen Summe: 12 Funktionen + Somit ergibt sich die folgende Besetzung im Grundschutz: ○ 5 x 12 Funktionen Grundeinheit (ELW, HLF, DLK, HLF) + Gesamtsumme Grundschutz: 60 Funktionen FUNKTIONSBESETZUNG FÜHRUNGSSTRUKTUR Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung be- setzt. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug besetzt, sondern auf einem separaten Führungsmittel und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Dies ergibt sich sowohl anhand der Planungsgrundlagen als auch des Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet. Die hierzu notwendigen Funktio- nen sind bereits im Bereich Grundschutz berücksichtigt. Hierdurch ist eine deutliche Stärkung der ge- samten operativen Führungsstruktur im Stadtgebiet gegeben. Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehr als einem Zug (Zusammenwirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungs- funktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Ein- satzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassistent und ein entsprechend ausgestattetes Führungsfahrzeug (ELW 1) erforderlich. Entsprechend des IST-Zustandes wird die Einheit weiterhin mit 3 Funktionen besetzt (Inspektionsdienst, Ordonanzdienst und Führungsassistent/-gehilfe). Die organi- satorische Umsetzung des Ordonanzdienstes ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der *) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktio- nen stationiert. 172 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 91 Feuerwehr Nürnberg auch vor dem Hintergrund der veränderten Besetzung der Ebene Zugführung näher auszugestalten. Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen oder Duplizi- tätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch wei- terhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) be- darfsgerecht. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Einsatzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassistent erforderlich. Beispiele für Einsatzlagen für den Direktionsdienst: ○ flächendeckende Schadenslagen mit einer Vielzahl von Einsatzstellen ○ Einsätze mit einer Vielzahl von Löschzügen, die hinsichtlich ihrer Anzahl den Aufbau einer Techni- schen Einsatzleitung erfordern ○ Einzeleinsätze, die neben einer komplexen Einsatzleitung vor Ort aufgrund ihrer Auswirkungen die Führung weiterer Einsatzabschnitte im Stadtgebiet (z. B. Spüren und Messen im CBRN-Einsatz) er- fordern ○ komplexe, kombinierte Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst ○ Zusammenwirken mit dem Krisenstab der Stadt ○ Duplizität eines Inspektionsdienst-Einsatzes Zur rückwärtigen Einsatzunterstützung (z. B. Ampelschaltungen), Logistikorganisation auf den Wachen und Ansprechbarkeit der Wachen (im Sinne von Leuchttürmen) ist weiterhin auf allen Wachen eine Funktion Wachzentrale erforderlich. Aus personalorganisatorischer Sicht besteht hierdurch auch die Schaffung von Schonstellen für (temporär oder dauerhaft) Einsatzdienst-untaugliches Personal, da an diese Funktion keine konkreten einsatzbezogenen Anforderungen gestellt werden. + Damit ergibt sich zukünftig folgende Führungsstruktur im Stadtgebiet: ○ 2 Funktionen Direktionsdienst (inkl. Führungsassistent) ○ 3 Funktionen Inspektionsdienst (inkl. Ordonanzdienst und Führungsassistent) ○ [5 x 0 Funktionen Zugführung (in Grundschutz enthalten)] ○ 5 x 1 Funktion Wachzentrale + Gesamtsumme Zentrale Führung: 10 Funktionen 173 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 92 FUNKTIONSBESETZUNG SONDERFUNKTIONEN Im Folgenden wird das aus bedarfsplanerischer Sicht abzuleitende Konzept zur Anzahl und Verteilung der Sonderfunktionen dargestellt. Dies beruht auf der Risikoanalyse und den weiteren Analysen (u.a. Einsatzhäufigkeit von Sonderkomponenten). KLEINEINSÄTZE Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü- gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten mit 2 Funktionen für Kleineinsätze vorgehalten werden. Trotz der Erhöhung der Anzahl an Löschfahrzeugressourcen auf Basis des angepassten takti- schen Grundkonzeptes ist dies aufgrund der hohen Anzahl an Kleineinsätzen weiterhin sinnvoll. Zur Umsetzung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinal- armfahrzeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funktionen besetzt werden. Hierdurch sowie durch die entsprechend dem taktischen Grundkon- zept entfallende Einbindung in die Grundeinheit reduziert sich die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge deutlich (von derzeit rund 4.500 Einsätzen p.a. für 3 fest besetzte Fahrzeuge auf zukünftig schätzungs- weise rund 3.500 Einsätze p.a. mit 5 fest besetzten Fahrzeugen). Damit stehen die Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur Verfügung. Diese im Folgenden beschriebenen Springerfunktionen sind in einem durchgehenden Controlling zu überprüfen. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 5 x 2 Funktionen Kleinalarmfahrzeuge (SONDER-)LÖSCHMITTEL / VERKEHRSABSICHERUNG Zur Bereitstellung von (Sonder-)Löschmitteln werden auf den Feuerwachen 1 und 4 ein SLF bzw. TLF vorgehalten. Gleichzeitig dient das Fahrzeug auf Feuerwache 4 als Verkehrssicherungskomponente (Zugfahrzeuge für die Verkehrssicherungsanhänger) für Einsätze auf den Bundesautobahnen und Schnellstraßen. Aufgrund der zu erwartenden geringeren Frequenz der Kleineinsatzfahrzeuge auf die- sen Wachen soll hier zukünftig eine kombinierte Vorhaltung erfolgen und die Fahrzeuge durch die Be- satzung der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden. Zusätzlich ist eine verstärkte Ein- bindung der Freiwilligen Feuerwehr in den Bereichen Löschwasserbereitstellung und Verkehrsabsiche- rung vorgesehen (s. Abs. 5.5 und 6.2). + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 2 x 0 Funktionen SLF bzw. TLF auf den Feuerwachen 1 und 4 [Springerfunktion Klaf] 174 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 93 SCHWERE TECHNISCHE HILFELEISTUNG Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der schweren technischen Hilfeleistung wird ein um- fangreich ausgestatteter Rüstwagen und ein Feuerwehrkran vorgehalten. Diese Vorhaltung ist auf Ba- sis des Gefahrenpotenzials und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Fahrzeuge erfordern ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung, die nur durch einen begrenzten Mitarbeiterpool absolviert werden können. Deshalb ist eine Besetzung dieser Fahrzeuge durch 4 Son- derfunktionen auf der Feuerwache 4 erforderlich. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 4 Funktionen Schwere Technische Hilfeleistung (RW und FwK) auf der Feuerwache 4 ABC-GEFAHRENABWEHR Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr wird u. a. ein umfangreich ausgestatteter Gerätewagen Gefahrgut und ein Gerätewagen Mess vorgehalten. Diese Vorhaltung ist auf Basis des Gefahrenpotenzials bedarfsgerecht. Damit diese wesentliche Sondertechnik für derartige Einsätze zeitnah zur Verfügung steht und auch unabhängig von den Grundschutzfunktionen der Einsatzstelle zugeführt werden kann, sind hierfür auf der Feuerwache 1 weiterhin insgesamt 4 Sonderfunktionen erforderlich. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 4 Funktionen ABC-Gefahrenabwehr (GW-G und GW-Mess) auf der Feuerwache 1 ATEMSCHUTZ/WASSERRETTUNG/TAUCHEN Die Vorhaltung einer Taucheinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpotenzials (insb. Main-Donau-Kanal mit Hafen und Pegnitz) und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürn- berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Vorhaltung erfolgt auf der Feu- erwache 4, sodass die notwendigen 4 ausgebildeten Taucher in Verbindung mit einer Springerfunktion aus dem Grundschutz für einen Einsatz zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll durch diese Sonderfunktionen auch die einsatzbedingte Atemschutzlogistik bedient werden. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 3 Funktionen Atemschutz/Wasserrettung (GW-AW) auf der Feuerwache 4 (zzgl. 1 Springerfunktion aus Grundschutz für Tauchen) 175 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 94 HÖHENRETTUNG Die Vorhaltung einer Höhenrettungseinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpo- tenzials (z. B. Rettung aus besonderen Höhen und Tiefen sowie in schwierigem Gelände) und der Be- deutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsge- recht. Diese Vorhaltung soll weiterhin auf der Feuerwache 2 erfolgen. Aufgrund der Einsatzfrequenz dieser Einheit ist eine kombinierte Wahrnehmung mit den Grundschutzfunktionen möglich. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Höhenrettung auf der Feuerwache 2 [Springerfunktion Grundschutz] UNTERSTÜTZUNG LEITSTELE / EINSATZLEITWAGEN 2 Entsprechend des Konzeptes für die ILS Nürnberg soll eine Unterstützung bei einem erhöhten Notruf- aufkommen durch die Berufsfeuerwehr erfolgen. Die entsprechende Qualifikation des Personals ist derzeit auf der Feuerwache 5 mit der Redundanzleitstelle gegeben. Auch nach dem Neubau der ILS und der Verlagerung der Redundanzleitstelle in die bisherigen Räumlichkeiten der ILS soll diese Auf- gabe weiterhin durch die Feuerwache 5 wahrgenommen werden. Um eine Unterstützung der Einsatzleitung an der Einsatzstelle bei größeren und / oder komplexen Ein- satzlagen gewährleisten zu können, ist an der Feuerwache 5 der Einsatzleitwagen stationiert. Auf- grund der Einsatzfrequenz dieses Fahrzeuges sowie der reduzierten Frequenz des Kleinalarmfahrzeu- ges ist weiterhin eine kombinierte Wahrnehmung möglich und das Fahrzeug kann durch die Besatzung der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen ELW 2 auf der Feuerwache 5 [Springerfunktion Klaf] RETTUNGSDIENST / MANV Im Rettungsdienst wird weiterhin auf der Feuerwache 1 ein Rettungswagen für den Spitzenbedarf rund-um-die-Uhr in Springerfunktion besetzt. (Der Besetzungsumfang wurde im Rahmen der Feuer- wehrbedarfsplanung aus dem IST übernommen.) Zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei Einsatzlagen mit einer größeren Anzahl verletzter oder Betroffener Personen (MANV) wird auf der Feuerwache 1 weiterhin ein AB-San vorgehalten und durch die Berufsfeuerwehr in Springerfunktion besetzt. + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Spitzenbedarf RTW auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion] ○ 0 Funktionen MANV auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion] 176 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 95 WEITERE SONDERFAHRZEUGE / LOGISTIK Für die Zuführung weiterer Sonderfahrzeuge (insb. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern) ist in der abschließenden Gesamtbetrachtung an den Feuerwachen 1 und 4 ein hinreichender Funktions- pool aus Sonderfunktionen gegeben. Die Zuführung soll dabei auch durch die Sonderfunktionen erfolgen, die für das jeweilige Einsatzszena- rio in ihrer eigentlichen Funktion nicht benötigt werden (Duplizität von 2 Sondereinsätzen sehr ge- ring). + Damit ergibt sich folgende Vorhaltung: ○ 0 Funktionen Sonderfahrzeuge (WLF) / Logistik auf den Feuerwachen 1 und 4 [Springerfunktion Sonderfunktionen] + Gesamtsumme Sonderfunktionen 21 Funktionen 5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie auch für folgende Bereiche von besonderer Wichtigkeit: ○ besondere Szenarien und Szenarien in Sonderobjekten ○ zeitliche Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) ○ Großschadensereignisse Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip für die Freiwillige Feuerwehr weiterhin umge- setzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr soll auch zukünftig immer zum Einsatz kommen, wenn sie ○ schneller, ○ spezieller oder ○ verstärkend wirken kann. EINHALTUNG DER PLANUNGSZIELE In den nördlichen, südlichen und östlichen Randbereichen kann die Berufsfeuerwehr entsprechend den Ableitungen in Abs. 4.6 die Einsatzstellen nicht innerhalb der definierten Eintreffzeit von 10 Minu- ten erreichen. Deshalb ist hier die Freiwillige Feuerwehr zur Einhaltung der Planungsziele von beson- derer Bedeutung. In den weiteren Bereichen stellt die Freiwillige Feuerwehr die Anforderungen an die 2. Eintreffzeit sicher. Damit dies in den Randbereichen weiterhin zuverlässig möglich ist, sollen zukünftig insbesondere im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber (mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte) bei zeit- kritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen neben der parallelen Alarmierung von 177 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 96 Berufsfeuerwehr und örtlich zuständiger Freiwilliger Feuerwehr zusätzlich auch benachbarte Einheiten eingebunden werden. Organisatorisch sollen die folgenden gemeinsamen Ausrückbereiche gebildet werden: ○ Nord (FF Großgründlach, FF Neunhof, FF Boxdorf) ○ Süd (FF Katzwang, FF Kornburg, FF Worzeldorf) ○ Ost (FF Fischbach, FF Brunn) Neben den Stärkeanforderungen sind in den Planungszielen auch entsprechende Qualifikationen für die einzelnen Eintreffzeiten definiert (z. B. 4 Atemschutzgeräteträger in der 1. Eintreffzeit). Die tat- sächliche Erfüllung kann aufgrund fehlender Dokumentationen zu den Qualifikationen nicht ermittelt werden. Die grundsätzliche Qualifikationsausstattung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zeigt aber insbesondere im Bereich der (tauglichen) Atemschutzgeräteträger eher eine geringe Zahl. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit begrenzt ist. Um zuverlässig auch die Qualifikationsanforderungen erfüllen zu können, ist diese Be- grenzung aufzuheben und zukünftig die Anzahl der Atemschutzgeräteträger in den Einheiten zu erhö- hen. Gegebenenfalls ist hierzu im Bereich der Berufsfeuerwehr zur Durchführung von Lehrgängen und der regelmäßigen Atemschutzübungen zusätzliches Personal erforderlich. Dies ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu ermitteln. MITGLIEDERWERBUNG UND FÖRDERUNG EHRENAMT In vielen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr ist mit den vorhandenen Aktiven Kräften und den Ange- hörigen der Jugendfeuerwehr zukünftig mit sinkenden Mitgliederzahlen zu rechnen. Die folgende Ta- belle beschreibt die Prognose für die einzelnen Einheiten. Ohne farbliche Kennzeichnung entspricht einer hinreichenden und dunkelrot einer nicht hinreichenden Anzahl und Altersstruktur. Tab. 25: Prognose der FF-Einheiten FF Höfles 29 44 9 31% 6 21% FF Großgründlach 39 32 13 33% 1 3% FF Boxdorf 37 31 12 32% 0 0% FF Buch 42 42 - 0% 12 29% FF Neunhof 51 36 3 6% 6 12% FF Almoshof 41 40 12 29% 5 12% FF Buchenbühl 29 31 10 34% 1 3% FF Laufamholz 32 32 2 6% 1 3% FF Brunn 27 41 - 0% 5 19% FF Fischbach 39 36 3 8% 3 8% FF Altenfurt 44 31 10 23% 3 7% FF Moorenbrunn 31 37 8 26% 1 3% FF Worzeldorf 43 38 10 23% 9 21% FF Kornburg 25 40 3 12% 4 16% FF Katzwang 43 39 9 21% 8 19% FF Gartenstadt 47 36 7 15% 4 9% FF Werderau 30 37 5 17% 4 13% FF Eibach 38 37 4 11% 5 13% Jugend- feuerwehr Durchschnitts- alter Anzahl Aktive Verhältnis JF / FF Anzahl Ausscheidene 5 Jahre Anteil AusscheidendeEinheit 178 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 97 Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför- dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe- standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass heutzutage sowohl professionelle Werbemaßnahmen als auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung erforderlich sind, zum Beispiel über Präsenz im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. Dafür ist eine adäquate Personal- und Finanzausstattung erforderlich. Der Umgang mit sozialen Medien erfordert eine hohe Sensibilität der betreuenden Personen im Hinblick auf problematische Teilbereiche von Webauftritten, ermöglicht je- doch bei vergleichsweise geringem Aufwand das Erreichen von zahlreichen Menschen. Ggf. ist es sinn- voll, Werbemaßnahmen verstärkt auch auf bislang unterrepräsentierte Zielgruppen, z. B. Frauen, und im Hinblick auf die Tagesverfügbarkeit auszurichten. Die Einführung von Aufwandsentschädigungen oder Ermäßigungen für ehrenamtliche Kräfte bei öf- fentlichen Einrichtungen, im ÖPNV oder Sporteinrichtungen können als Anreiz zur Gewinnung ehren- amtlicher Feuerwehrkräfte sowie zur Motivationssteigerung der bereits aktiven Kräfte beitragen. Wei- tere denkbare Maßnahmen wären die besondere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Vergabe von Bau- oder Kitaplätzen (Schutz vor Abwanderung). Neben der Attraktivitätssteigerung können einzelne Maßnahmen weitere Vorteile für den Einsatz- dienst bringen, z. B. ist durch freien Eintritt zu Schwimmbädern auch der Erhaltung und Steigerung der Fitness bedacht. Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung und Förderung der Jugend- und Kinderfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit. Für eine Mitgliederwer- bung im Bereich der Jugendfeuerwehr ist eine ansprechende und bedarfsgerechte Infrastruktur erfor- derlich. In benachbarten Einheiten mit keinen oder nur sehr weniger Jugendlichen soll die Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit geprüft werden. Eine größere Gruppengröße verbessert die Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Eine Mitgliederwerbung kann auch im Rahmen der Brandschutzerzie- hung in Schulen und Kindergärten erfolgen. Zur Koordination der Maßnahmen und Nachverfolgung des Erfolgs soll ein Arbeitskreis „Mitglieder- werbung und Förderung Ehrenamt“ etabliert werden. In den Einheiten ist auf eine Erhöhung der Anzahl des Personals mit den entsprechenden Schlüssel- qualifikationen hinzuwirken (v. a. im Hinblick auf die Atemschutzgeräteträger). Der Stand der Ausbil- dungen in den einzelnen Einheiten ist weiterhin kontinuierlich zu überwachen (Qualifikations- und Ausbildungskonzept). Bei Bedarf sind individuelle Maßnahmen zu definieren, um die erforderlichen Qualifikationsverteilungen beizubehalten bzw. zu erreichen. Vor allem bei der Tauglichkeit für einen Atemschutzeinsatz kann das auch Maßnahmen im Bereich „Fitness“ beinhalten. Es ist rechtzeitig vor (z. B. altersbedingtem) Ausscheiden von Funktionsträgern auf die Nachqualifika- tion von neuen Kräften hinzuwirken. Zur Durchführung einer zeitgemäßen Standortausbildung und der notwendigen Verwaltungsarbeit ist die Ausstattung der Einheiten mit einer angemessenen EDV-Aus- stattung (u. a. Beamer, PC, Internetzugang) und einem einheitlichen Verwaltungsprogramm zielfüh- rend. Eine intensive Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Verwaltungsarbeit entlasten und för- dern somit auch das Ehrenamt. Entsprechende Maßnahmen sollen in der Organisationsuntersuchung geprüft werden. 179 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 98 ÜBERNAHME VON SONDERAUFGABEN Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen. Die folgenden Sonderaufgaben sollen weiterhin von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt wer- den: ○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach) ○ Strahlenschutz ○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz) ○ Verpflegung (LZ Werderau) ○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz ○ ELW 2 als Redundanz ○ Drohnen ○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn) ○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf) ○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang) ○ Strom Zusätzlich sollen die Sonderaufgaben ○ Wasserversorgung ○ Verkehrsabsicherung von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Voraussetzung für die vollumfängli- che Aufgabenübernahme ist eine entsprechende Fahrzeugausstattung und Stellplatzvorhaltung in den Feuerwehrhäusern. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Kapitel 4 und 6 beschrieben. 180 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 99 5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT Abb. 52: SOLL-Funktionsbesetzungsplan + Insgesamt sind durch die Berufsfeuerwehr zukünftig 91 Funktionen zu besetzen. Tab. 26: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung* Die definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Unterbesetzungen führen zu einer Sicherheitseinschränkung, da die entsprechend der Bedarfsplanung erforderlichen Funktionen nicht zur Verfügung stehen. Überbesetzungen stellen eine eingehschränkte Wirtschaftlich- keit dar bzw. führen bei einer passenden Personalausstattung zu Unterbesetzungen an anderen Ta- gen. Deshalb sind entsprechende Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Aus- fällen vorzusehen (u.a. Verfügbarkeit von Kräften in Verfügerschichten zur Kompensation von tagesak- tuellen (insb. krankheitsbedingten) Ausfällen, entsprechende Dienstplanregelungen zur Kompensation *) Die Umsetzung der Besetzung und Aufteilung zwischen Wachabteilungen und Mischdienst ist im Rahmen ei- ner Organisationsuntersuchung zu diskutieren. 0 | 2 | 1 I-Dienst 1 | 0 | 1 D-Dienst 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 GW-G 0 | 0 | 0 GW-HörG [SpFu] 0 | 0 | 4 Schwere THL 0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf] 0 | 0 | 2 GW-Mess 0 | 0 | 3 GW-AW 0 | 0 | 0 SLF [SpFu Klaf] 0 | 0 | 0 TLF [SpFu Klaf] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFu] Führung Führung Führung Führung Führung Feuerwache 1 Feuerwache 2 Feuerwache 3 Feuerwache 4 Feuerwache 5 Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen Grundschutz Grundschutz Grundschutz Grundschutz Grundschutz GESAMTSUMME = 3 | 5 | 83 = 91 Fu. SUMME = 0 | 3 | 19 = 22 Fu. SUMME = 1 | 1 | 15 = 17 Fu. SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu. SUMME = 0 | 1 | 21 = 22 Fu. SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu. … QE 4 / QE 3* … QE 2 Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19 Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15 Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14 Feuerwache 4 1 12 9 22 -3 Schwere THL, Wasserrettung, Atemschutz 1 21 Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14 Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83 Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3 Sonder- aufgabe Aufteilung der Funktionen in… Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST Legende x Rund-um-die-Uhr-Funktion x | x | x Funktionsaufteilung: QE 4 | QE 3 | QE 2 181 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 100 von mittelfristigen Ausfällen (z. B. durch Fortbildungen oder längerfristige Krankheiten)). Die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen und die hierzu ggf. erforderliche (zusätzliche) Personalausstattung ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu betrachten. Durch die Reduktion der Funktionsstärke auf den Feuerwachen 1 und 4, auf denen ein Großteil der Werkstätten untergebracht sind, reduziert sich auch das Potenzial an möglicher Zuarbeit aus den Wachabteilungen. Deshalb ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu überprüfen, ob auch mit der zukünftigen Besetzung der Feuerwehwachen noch ein hinreichendes Potenzial für die Werk- stättenarbeit zur Verfügung steht oder ggf. zusätzliches Personal in den Werkstätten erforderlich ist. VERÄNDERUNG IN DER FUNKTIONSVORHALTUNG BERUFSFEUERWEHR Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur ergeben sich folgende konkrete Veränderungen in der Funktionsvorhaltung: ○ Anpassung des taktischen Grundkonzeptes ̶ Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz + 5 Funktionen rund-um-die-Uhr (Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) ̶ Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen - 2 Funktionen rund-um-die-Uhr (Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) ○ Besetzung Kleinalarmfahrzeug auf allen Feuerwachen + 4 Funktionen rund-um-die-Uhr (Verteilung der Einsatzbelastung der Fahrzeuge) ○ Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen - 4 Funktionen rund-um-die-Uhr (Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) MAßNAHMENÜBERSICHT „EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG“ Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur und zur Funktionsverhaltung ergeben sich folgende kon- krete Anpassungsmaßnahmen: Tab. 27: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung“ Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge (insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen) Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen (u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen ) 182 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG Stand: 21.03.2024 101 Tab. 28: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr“ Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. Nr. Thema Maßnahme Priorität FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Enheiten mittelfristig FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten Etablierung eiens Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“ Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen 183 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 102 6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG In diesem Kapitel wird die Fahrzeug- und Technikausstattung der Feuerwehr betrachtet und das SOLL- Konzept für zukünftige Beschaffungen dargestellt. Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten so- wie der Sonderfahrzeuge und aufgeteilt auf die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausge- wiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten aus den Anforde- rungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarf aus den Planungsszenarien. Daneben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen. 6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR IM IST-ZUSTAND An allen Standorten der Berufsfeuerwehr werden die Grundschutzkomponenten entsprechend der Funktionsbesetzung vorgehalten. Sonderfahrzeuge sind entsprechend der Sonderaufgaben auf die einzelnen Wachen verteilt. In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr dargestellt. Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht aufgeführt. (IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023) Tab. 29: Analyse der Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand FAHRZEUG -SOLL-KONZEPT BERUFSFEUERWEHR EINLEITUNG Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investiti- onsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes. (Hilfe- leistungs-) Lösch- fahrzeuge Führungs- fahrzeuge Tanklösch- fahrzeuge (Trupp) Hub- rettungs- fahrzeuge Rüst- wagen Geräte- wagen, Mehr- zweck- fahrzeuge Mann- schafts- transport- fahrzeuge sonstige Fahr- zeuge Anhänger Abroll-behälter Boote Feuerwache 1 3 5 1 2 - 6 1 2 20 3 7 - Feuerwache 2 2 5 - 1 - 5 - - 13 - - - Feuerwache 3 2 6 - 1 - 2 - - 11 4 - - Feuerwache 4 3 8 1 3 2 11 2 3 33 3 5 2 Feuerwache 5 3 3 - 1 - 2 1 - 10 - - - Integrierte Leitstelle - 1 - - - - 1 - 2 - - - Ausbildung 5 - - - - 2 5 1 13 1 - - Summe 18 28 2 8 2 28 10 6 102 11 12 2 Einheit / Standort Gesamt- summe Fahrzeuge 184 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 103 Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge: ○ Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuer- wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: ̶ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein ̶ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein ̶ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass recht- zeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgese- hen werden sollte. GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN Aus der Standortstruktur und der definierten Funktionsvorhaltung resultiert folgende Fahr- zeuggrundausstattung der Berufsfeuerwehr: ○ Für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind pro Wache im Grundschutz ELW, HLF und DLK entsprechend der Funktionsvorhal- tung erforderlich. ○ Für die Funktionen Inspektions- und Direkti- onsdienst ist jeweils ein ELW 1 erforderlich. Für die Grundschutzkomponenten ist eine ent- sprechende Anzahl an Reservefahrzeugen erfor- derlich, um eine durchgehende Verfügbarkeit auch bei technischen Defekten oder Werkstat- taufenthalten (z. B. Wartung) zu gewährleisten. Hierbei kann auch eine gewisse Überschneidung mit Ausbildungsfahrzeugen erfolgen (insb. bei ELW 1 und DLK 23). ○ 2 Führungsfahrzeuge (ELW 1) ○ 5 Hilfeleistungslöschfahrzeuge ○ 2 Hubrettungsfahrzeuge Die Feuerwehr Nürnberg führt zentral für die Berufsfeuerwehr im Einsatzdienstbereich und in der Leit- stelle (Feuerwehrgrundlagen und medizinische Anpassungsausbildung) die gesamte Grundlagenausbil- dung für die 2. QE durch. Weiterhin wird für die Freiwillige Feuerwehr Nürnberg ebenfalls die Grundla- genausbildung bis zur Zugführerqualifikation regelmäßig angeboten. Geplant wird künftig die weitere Standardisierung der Fortbildung der Berufsfeuerwehr. Deshalb sind folgende Grundschutzfahrzeuge erforderlich (neben Fahrzeugen für den Dienstbetrieb der Aus- und Fortbildung (MTF, GW-L)): ○ 1 Führungsfahrzeug (ELW 1) ○ 6 Hilfeleistungslöschfahrzeuge ○ 1 Hubrettungsfahrzeug Für die Aus- und Fortbildung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr sind möglichst aktuelle Ein- satzfahrzeuge (neueste Fahrzeuggeneration) notwendig, damit die künftigen Einsatzkräfte adäquat ELW 1 Inspektionsdienst ELW Zugführung HLF HLF DLK ELW Zugführung HLF HLF DLK ELW Zugführung HLF HLF DLK ELW 1 Direktionsdienst ELW Zugführung HLF HLF DLK ELW Zugführung HLF HLF DLK Feuerwache 1 Feuerwache 4 Feuerwache 3 Feuerwache 5 Feuerwache 2 Fahrzeug BemerkungStandort Tab. 30: Fahrzeugausstattung Grundschutzkomponenten BF 185 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 104 ausgebildet und bestehende Einsatzkräfte entsprechend geschult werden. Weitere Sonderfahrzeuge werden bedarfsabhängig aus dem Fahrzeugreservebestand der Feuerwehr für die Aus- und Fortbil- dungszwecke genutzt. + Hierdurch ergibt sich folgender Gesamtbedarf an Grundschutzkomponenten: ○ Führungsfahrzeuge: 10 Fahrzeuge (+ 6 ggü. IST-Zustand) ○ Hilfeleistungslöschfahrzeuge: 21 Fahrzeuge (+ 3 ggü. IST-Zustand) ○ Hubrettungsfahrzeuge: 8 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand) SONDERFAHRZEUGKONZEPT Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt/Feuerwehr Nürn- berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. In der folgenden Tabelle ist deshalb ein Sonderfahrzeugkonzept auf Basis der derzeitigen IST-Vorhal- tung und der elementaren Ausstattung aufgrund des in Kapitel 5 abgeleiteten taktischen Gesamtkon- zeptes (Sonderaufgaben der Wachen und Verteilung der Sonderfunktionen) dargestellt. In Bezug auf den Neubau der Feuerwache 3 und das bauliche Gesamtkonzept für die Feuerwachen der Berufsfeu- erwehr kann ggf. eine Verlagerung von Sonderfahrzeugen und -technik erforderlich oder sinnvoll sein. Der Bedarf an Dienstfahrzeugen (Personentransport und Kommandowagen) sowie Fahrzeuge für die Fachabteilungen hängt stark von der rückwärtigen Organisation ab und ist deshalb hier nicht darge- stellt. In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffun- gen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig wer- den, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffungen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dar- gestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu ermitteln. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 14 Fahrzeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs. 186 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 105 Abb. 53: SOLL-IST-Vergleich Sonderfahrzeugkonzept Berufsfeuerwehr Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] Fahrzeug Maßnahme im Jahr - - - Klaf offen - SLF 1999 25 SLF 2026 - GW-Mess 2000 24 GW-Mess - Bundesfahrzeug GW-Mess 1992 32 GW-Mess 2026 - GW-G 2022 2 GW-G offen - GW-T 1 1998 26 VS-L 2024 Ersatzbeschaffung läuft WLF 2019 5 WLF 2037 - WLF 2013 11 WLF 2037 - AB-CO2 1982 42 AB-CO2 nach Zustand - AB-Rüst/Schiene 1985 39 AB-Rüst/Schiene nach Zustand - AB-SAN 1991 33 AB-SAN nach Zustand - AB-Schaum 1985 39 AB-Schaum nach Zustand - AB-Schlauch 1979 45 AB-Schlauch nach Zustand - AB-Tank 1978 46 AB-Tank nach Zustand - AB-Transport 1977 47 AB-Transport nach Zustand - FwA-LG 1967 57 FwA-LG nach Zustand - FwA-Lima 1985 39 FwA-Lima nach Zustand - FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand - Klaf 2019 5 Klaf 2034 - GW-Hygiene 2023 1 GW-Hygiene offen - GW-Hörg 2001 23 GW-Hörg 2027 - GW-L1 2013 11 GW-L1 nach Zustand - Klaf 2019 5 Klaf 2034 - GW-T (Dekon P) 2001 23 GW-Dekon P nach Zustand - FwA-Entsorgung 1996 28 FwA-Entsorgung nach Zustand - FwA-Mobmatic 1990 34 FwA-Mobmatic nach Zustand - FwA-Ölsperre 1992 32 FwA-Ölsperre nach Zustand - FwA-Separator 1993 31 FwA-Separator nach Zustand - TLF 24/50 2001 23 TLF 4000 2026 - FwK 50 2023 1 FwK 50 offen - GW Funk 2008 16 GW Funk nach Zustand - GW-AW 2011 13 GW-AW 2036 - GW-AW 1998 26 GW-AW 2026 - GW-T 2005 19 GW-T nach Zustand - VS-L 2022 2 VS-L - Landesfahrzeug GW-Kran 1999 25 GW-Kran 2026 - RW 2022 2 RW 2037 - RW 2010 14 RW 2028 Reservefahrzeug Klaf 2019 5 Klaf 2034 - Klaf 2019 5 Klaf 2034 Reservefahrzeug WLF 2022 2 WLF 2037 - WLF 2022 2 WLF 2037 - AB-LWF 2013 11 AB-LWF nach Zustand - AB-Mulde 2010 14 AB-Mulde nach Zustand - AB-Mulde 1981 43 AB-Mulde nach Zustand - AB-Transport 2004 20 AB-Transport nach Zustand - AB-Wasser 2017 7 AB-Wasser nach Zustand - FwA-MZB 2019 5 FwA-MZB nach Zustand - FwA-Notstrom ILS 2018 6 FwA-Notstrom ILS nach Zustand - FwA-RTB 2 2017 7 FwA-RTB 2 nach Zustand - FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand - VSA 2019 5 VSA nach Zustand - ELW 2 2021 3 ELW 2 2036 - Klaf 2019 5 Klaf 2034 - GW BSU 2009 15 GW BSU nach Zustand - Kombi-Ausbildung 1999 25 MZF nach Zustand - GW-L1 2019 5 GW-L1 nach Zustand - LKW-Ausbildung 2001 23 GW-L1 nach Zustand - Einheit / Standort IST 2024 SOLL Bemerkung Feuerwache 1 Feuerwache 5 Ausbildung (Abt.3) Feuerwache 2 Feuerwache 4 Feuerwache 3 187 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 106 Erläuterungen zur Tabelle Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über- schritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi- schen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge: ≥ 10 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu- gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort- schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen. *) In Anlehnung an den Stadtratsbeschluss vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuer - wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein **) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF 188 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 107 6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR IM IST-ZUSTAND An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfe- leistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr dargestellt. (IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023) Tab. 31: Analyse der Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand ohne Wasser- tank Wasser- tank ≤1.000l Wasser- tank >1.000l Summe Lösch- fahrzeuge davon mit Hilfe- leistungs- satz Tanklösch- fahrzeuge (Trupp) Hub- rettungs- fahrzeuge Rüst- wagen Geräte- wagen, Mehr- zweck- fahrzeuge Mann- schafts- transport- fahrzeuge sonstige Fahr- zeuge Anhänger Boote FF Höfles - 1 - 1 - - - - - - - 1 - - FF Großgründlach - 1 1 2 1 - - - - - - 2 - - FF Boxdorf - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - - FF Buch - - 1 1 - - - - - - - 1 - - FF Neunhof - 1 - 1 1 - - - - 1 - 2 1 - FF Almoshof - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - - FF Buchenbühl - 2 - 2 1 - - - - - - 2 - - FF Laufamholz - 1 1 2 1 - - - 1 - 1 4 - - FF Brunn - 1 - 1 - - - - - - - 1 - - FF Fischbach - 1 1 2 - - - - 1 - - 3 - - FF Altenfurt - 1 - 1 - - - 1 - - - 2 - - FF Moorenbrunn - - 2 2 - - - - 1 - - 3 - - FF Worzeldorf - 1 1 2 - - - 1 - - 1 4 - - FF Kornburg - 1 - 1 - - - - - - - 1 - - FF Katzwang - 1 1 2 - - - - - - - 2 1 - FF Gartenstadt - 1 1 2 1 - - - 1 1 - 4 - - FF Werderau - 1 1 2 - - - - - - 1 3 1 - FF Eibach - 1 - 1 1 - - - - - - 1 - 1 Summe 0 15 12 27 6 0 0 2 6 2 3 40 3 1 Einheit / Standort Löschfahrzeuge (Staffel oder Gruppe) Gesamt- summe Fahrzeuge Spezial-Fahrzeuge 189 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 108 FAHRZEUG -SOLL-KONZEPT FREIWILLIGE FEUERWEHR Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden: ○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwillige Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. ○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese soll- ten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. ○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. angepasst werden. Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge: ○ Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z. B. LF) beträgt in der Regel 20 - 25 Jahre, Kleinfahrzeuge haben erfahrungsgemäß kürzere Laufzeiten. Die tatsächlich mögliche Nutzungs- dauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand. ○ Beispielsweise müssen häufig eingesetzte Fahrzeuge (z. B. Erstangriffsfahrzeuge) teilweise früher ersatzbeschafft werden. Bei Fahrzeugen, die seltener genutzt werden, sind je nach Nutzung (u. a. auch abhängig von Unterbringung und Pflege) und je nach Fahrzeugtyp teilweise auch mehr als 25 Jahre als planerischer Wert möglich. ○ Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2012 soll kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürn- berg älter als 25 Jahre sein In der Spalte „SOLL“ der folgenden Tabelle des Fahrzeugkonzeptes (Tab. 32) sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffungen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussicht- lich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig werden, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffun- gen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dargestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu ermitteln. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahr- zeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen. Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass recht- zeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgese- hen werden sollte. 190 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 109 Tab. 32: SOLL-IST-Vergleich Fahrzeugkonzept Freiwillige Feuerwehr* *) Das Fahrzeug ist primär für die Bereitstellung einer größeren Wassermenge insb. außerhalb befestigter Stra- ßen und Wege sowie zur Vegetationsbrandbekämpfung vorgesehen. Damit entspricht es den Normanforderun- gen eines TLF 3000. Gleichzeitig ist für die FF Großgründlach für das nördliche Stadtgebiet (insb. Autobahn) die Stationierung eines VSA sinnvoll. Als Zugfahrzeug ist die Gesamtmasse eines TLF 4000 aufgrund der erhöhten Sicherheit bei Absperrmaßnahmen besser geeignet. 191 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 110 Erläuterungen zur Tabelle Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über- schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi- schen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge: hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu- gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung: Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort- schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen. 6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT FAHRZEUGBESCHAFFUNGSBEDARF BERUFSFEUERWEHR Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuerwehr- fahrzeugen folgende Planungsgrößen: ○ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein ○ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein ○ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN Folgende zusätzliche Fahrzeugvorhaltungen sind im Bereich der Grundschutzkomponenten der Berufs- feuerwehr erforderlich: ○ 6 Führungsfahrzeuge (für zusätzliche Führungsdienste) ○ 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (für Anpassung taktisches Grundkonzept und Ausbildung) SONDERFAHRZEUGE Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich in den nächsten 5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 14 Fahr- zeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs. Über die dargestellten Fahrzeuge hinaus können in Bezug auf die Einsatzplanung oder Veränderungen des Gefahrenpotenzials Bedarfe für weitere Sondertechnik und Sonderfahrzeuge entstehen. Zusätzlich besteht der Bedarf zur Vorhaltung von Dienstfahrzeugen für die rückwärtigen Aufgabenbereiche. 192 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG Stand: 21.03.2024 111 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden: ○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. ○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese soll- ten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen. ○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. angepasst werden. Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahr- zeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen. MAßNAHMENÜBERSICHT „ FAHRZEUGE UND TECHNIK“ Aus der SOLL-Konzeption zur Fahrzeugvorhaltung ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaß- nahmen: Tab. 33: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"* Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet: kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten. mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet werden. langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich. *) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2) Nr. Thema Maßnahme Priorität FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig* FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge auf Basis der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfe und Reservefahrzeuge (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF) Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge) Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge 193 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 112 7 ANLAGEN ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN AAO ................................ ................................ ................................ .............. Alarm- und Ausrückeordnung AAP ................................ ................................ ................................ ................... Ausnahme-Abfrage-Plätze ABC ................................ ....... Atomare, biologische und chemische Gefahren, alternativ CBRN-Gefahren AG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Arbeitsgruppe AGBF ................................ ................................ .... Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGT ................................ ................................ ................................ ..................... Atemschutzgeräteträger AuF ................................ ................................ ................................ ............................ Aus- und Fortbildung BAB ................................ ................................ ................................ ................................ . Bundesautobahn BauGB ................................ ................................ ................................ ................................ Baugesetzbuch BayFwG ................................ ................................ ................................ ........ Bayerisches Feuerwehrgesetz BevS ................................ ................................ ................................ ............................ Bevölkerungsschutz BF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Berufsfeuerwehr BImSchV ................................ ................................ ......... Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz CBRN ............ Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen CSA ................................ ................................ ................................ ...................... Chemikalienschutzanzug DB AG ................................ ................................ ................................ ............................ Deutsche Bahn AG DGUV ................................ ................................ ......................... Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DIN ................................ ................................ ................................ .... Deutsches Institut für Normung e. V. Dispositionszeit ................................ ................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr DME ................................ ................................ ................................ ................... Digitale Meldeempfänger Eintreffzeit ......... Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle ETZ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Eintreffzeit Ew ................................ ................................ ................................ ................................ .............. Einwohner FBV ................................ ................................ ................................ ...... Verordnung über die Feuerbeschau Fe. ................................ ................................ ................................ ................................ ............. Feiertag(e) FF ................................ ................................ ................................ .............................. Freiwillige Feuerwehr FM (Sb) ......................... Feuerwehrmann (Sammelbegriff, steht für dienstgrad- und geschlechtsneutral) FMS ................................ ................................ ................................ ................................ Funkmeldesystem FS ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Führerschein FüAss ................................ ................................ ................................ .............................. Führungsassistent Funktion(en) / Fu. ................................ .............................. Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird. Fw ................................ ................................ ................................ ................................ .............. Feuerwehr FW ................................ ................................ ................................ ................................ .......... Feuerwache FwDV ................................ ................................ ................................ ........... Feuerwehrdienstvorschrift(en) FWGH................................ ................................ ................................ ....................... Feuerwehrgerätehaus G 26.3 ................................ ......................Arbeitsmedizinischer Grundsatz 26 (Atemschutzuntersuchung) GAMS ................................ ................................ ....... Feuerwehr-Merkregel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung, Spezialkräfte anfordern GF ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Gruppenführer GKL ................................ ................................ ................................ ................................ ...... Gebäudeklasse 194 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 113 Hilfsfrist ................................ ............................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle ICE ................................ ................................ ................................ ................................ .... Intercity-Express ILS ................................ ................................ ................................ ............................... Integrierte Leitstelle JF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Jugendfeuerwehr KatS ................................ ................................ ................................ ............................. Katastrophenschutz LBO ................................ ................................ ................................ .............................. Landesbauordnung Ma ................................ ................................ ................................ ................................ ............. Maschinist MANV ................................ ................................ ...................... Massenanfall von Verletzten (Einsatzlage) MBO ................................ ................................ ................................ ............................. Musterbauordnung NN ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Normal-Null NRW ................................ ................................ ................................ .......................... Nordrhein-Westfalen OG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Obergeschoss ÖPNV ................................ ................................ ................................ ..... Öffentlicher Personennahverkehr PK ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Planungsklasse PSA ................................ ................................ ................................ .............. Persönliche Schutzausrüstung QE ................................ ................................ ................................ ............................... Qualifikationsebene RD ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Rettungsdienst SpFu ................................ ................................ ................................ ................................ . Springerfunktion StörfallVO ................................ Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) TH / THL ................................ ................................ ................................ ............. Technische Hilfe(leistung) TRGS ................................ ................................ ................................ ... Technische Regeln für Gefahrstoffe TS ................................ ................................ ................................ ................................ ...... Tragkraftspritze UG-ÖEL ................................ ................................ .............. Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung UVV ................................ ................................ ................................ .................. Unfallverhütungsvorschrift VAG ................................ ................................ ................................ Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg VB ................................ ................................ ................................ ................... Vorbeugender Brandschutz VK ................................ ................................ ................................ ...................... Verpflegungskomponente VollzBekBayFwG ................................ ........ Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz WA ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Wachabteilung ZB 1 / Zeitbereich 1 ................................ ................................ ....................... Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber ZB 2 / Zeitbereich 2 ................................ ....................... Zeitbereich Mo.-Fr. nachts + Sa. + So. + Feiertage zeitkritischer Einsatz ............................. Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum ZF ................................ ................................ ................................ ................................ ................ Zugführer 195 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 114 FAHRZEUGE AB ................................ ................................ .............................. Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeug Dekon-P ................................ ................................ ................................ ........... Dekontamination „Person“ DLK ................................ ................................ ................................ ................. Drehleiter mit Rettungskorb ELW ................................ ................................ ................................ ................................ .. Einsatzleitwagen FwA ................................ ................................ ................................ ............................ Feuerwehranhänger FwK ................................ ................................ ................................ ................................ .... Feuerwehrkran GW ................................ ................................ ........................ Gerätewagen (ggf. mit Zusatzbeschreibung) HLF ................................ ................................ ................................ ..... Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HuRF ................................ ................................ ............................ Hubrettungsfahrzeug (in der Regel DLK) KdoW ................................ ................................ ................................ ............................ Kommandowagen Klaf ................................ ................................ ................................ .............................. Kleinalarmfahrzeug LF ................................ ................................ ................................ ........................... Löschgruppenfahrzeug MTF / MTW ................................ ............. Mannschaftstransportfahrzeug / Mannschaftstransportwagen MZB ................................ ................................ ................................ ................................ .. Mehrzweckboot MZF ................................ ................................ ................................ ............................ Mehrzweckfahrzeug RTB ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Rettungsboot RTW ................................ ................................ ................................ .................... Rettungstransportwagen RW ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Rüstwagen SLF................................ ................................ ................................ ............................. Sonderlöschfahrzeug SW................................ ................................ ................................ ................................ ...... Schlauchwagen TLF ................................ ................................ ................................ ................................ Tanklöschfahrzeug TSF ................................ ................................ ................................ .................... Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W................................ ................................ ...................... Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank VSA ................................ ................................ ................................ ............... Verkehrssicherungsanhänger VS-L ................................ ................................ ................................ ................................ Versorgungs-LKW WLF ................................ ................................ ............................ Wechselladerfahrzeug für Abrollbehälter 196 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 115 ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖ SSEN BEI DER BEDARFSPLA- NUNG VON FEUERWEHREN Abb. 54: Schaubild der primären Abhängigkeiten und Einflussgrößen bei der Bedarfsplanung Erläuterungen ○ Planungsziel-Definition = zentrales Element einer Bedarfsplanung ○ Planungsziel = angestrebter Zustand eines Schutzgutes bei Eintritt eines Schadereignisses ○ Schutzgüter für den Bereich der Feuerwehr sind in der Regel: ̶ Erhalt der Unversehrtheit von Menschenleben ̶ Erhalt der Unversehrtheit von Tieren ̶ Erhalt von Sachwerten ○ Hierfür abgeleitete Maßnahmen für die Feuerwehr = Eintreffzeit und Funktionsstärke ○ Eintreffzeit und Funktionsstärke werden maßgeblich durch das Gefahrenpotenzial und das vorhan- dene Einsatzgeschehen beeinflusst. ̶ Beispiel Wohnungsbrand: Die notwendige Funktionsstärke zur Durchführung einer Menschenrettung bei einem freiste- henden Einfamilienhaus geringer Höhe (ein Angriffs- und Rettungsweg oft hinreichend) ist i. d. R. geringer als z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe (potenziell mehr Personen betroffen, ggf. mehrere Angriffs- und Rettungswege erforderlich). ○ Die Planungsziel-Definition sowie das Gefahrenpotenzial und das Einsatzgeschehen beeinflussen direkt bzw. indirekt die Hauptmerkmale einer Feuerwehr: ̶ Personal (notwendige Funktionsstärke und Qualifikationen zur Bearbeitung der vorhandenen Schadereignisse) ̶ Feuerwehrhäuser (Anzahl und Lage zur Einhaltung der definierten Eintreffzeit) ̶ Fahrzeuge (notwendige Technik für die verschiedenen Schadszenarien) 197 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 116 ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT -SIMULATION UND ISOCHRONEN Die dargestellten Fahrzeit-Isochronen und Fahrzeit- Simulationen stellen das Ergebnis einer rechnerge- stützten Simulation dar (unter „mittleren Annah- men“). Im Gegensatz zu realen Einsatzfahrten oder auch Messfahrten unter Einsatzbedingungen unterlie- gen sie nicht den jeweils ortsüblichen oder tageszeit- abhängigen Umwelteinflüssen. Beispielhaft sind hier Witterungseinflüsse, ein erhöhtes Verkehrsaufkom- men, eine Straßensperrung durch Baustellen oder auch eine schlechte Fahrbahnbeschaffenheit zu nen- nen. Für die Berechnung wird ein spezifisches Geschwindig- keitsprofil verwendet, welches unterschiedliche Stra- ßenkategorien, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche oder Kraftfahrstraßen, mit jeweils individuel- len Geschwindigkeiten bei einer mittleren Verkehrs- auslastung berücksichtigt. Im Kartenmaterial hinter- legte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Das verwendete Kartenmaterial bzw. das sog. Routingnetz entspricht handelsüblichen Kartendaten und weist keine feuerwehrspezifischen Eigenschaften auf. Isochronen sind Linien gleicher Zeit. Das bedeutet, dass alle Punkte auf der Linie vom Ausgangspunkt (dem Standort) in der gleichen Zeit erreicht werden können. Damit wird die Gebietsabdeckung sowohl für den IST-Zustand als auch für die theoretischen Standortmodelle sichtbar. Mitunter werden in der kartografischen Darstellung der Isochronen weitläufig nicht erschlossene Bereiche abgedeckt (z. B. Waldgebiete oder Seen). Dies ist auf die Interpolation der Isochronenflächen zurückzuführen, welche durch die verwendete Software durchgeführt wird, um die Bildung von „Inseln“ zu vermeiden. Aufgrund der Einflüsse auf das reale Verkehrsgeschehen ist es erforderlich, die Isochronen bzw. Ge- bietsabdeckung nicht zwangsläufig als trennscharf zu interpretieren. In der Realität ist stets eine nicht quantifizierbare Abweichung von den Isochronen zu erwarten. Diese kann sich sowohl in Form einer Abdeckung über die Isochrone hinaus als auch in Form einer reduzierten Erreichbarkeit darstellen. Abb. 55: Exemplarische Darstellung einer „Standardab- weichung“ von Fahrzeitisochronen aufgrund positiver sowie negativer Einflüsse 198 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 117 ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFS FEUERWEHR EINLEITUNG UND ÜBERSICHT Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeu- erwehr in einem Ampel-System dargestellt. Es werden dabei die wesentlichen Merkmale be- handelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan ha- ben. Die Bewertung von Einzel-Merkmalen ist im Folgenden dargestellt. Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen zur Bewertung herangezogen: ○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53) ○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehr- haus“ (DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 8554) ○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser ○ Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) Die Bewertung der Einzel-Merkmale erfolgt zu- nächst aus bedarfsplanerischer Sicht mit einem Ampel-System. Die Berücksichtigung aller relevan- ten Faktoren und damit die Ableitung des tatsäch- lichen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Kon- zept. Abb. 56: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer- wehr relevante Abweichungen von den Anforderungen/Empfehlungen Grenzbereich | nachrangige Priorität | kann ggf. anderweitig kompensiert werden Zustand in Ordnung | entspricht den Anforderungen/Empfehlungen 199 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 118 FEUERWACHE 1 Tab. 34: Detaildarstellung der Feuerwache 1 Brandschutz 25 Funktionen rund-um-die-Uhr Rettungsdienst ggf. 2 Fu. Spitzenlast-RTW Sonderkomponente(n) I-Dienst, Umweltschutz, Sondergerätelager, div. Sonderfahrzeuge Nutzung Baulicher Zustand P Neubau Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden Brandfrüherkennung P vorhanden Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei in separatem Raum P - Geschlechtertrennung P vorhanden Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft Toiletten P vorhanden und hinreichend Duschen P vorhanden und hinreichend schwarz/weiß-Trennung P vorhanden Anzahl Stellplätze 53 Anzahl hinreichend P Abstände hinreichend P hinreichend Tore hinreichend groß P hinreichend Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden keine Unfallgefahren vorhanden P - Typen Kleiderkammer, Desinfektion, Schreinerei, Metallwerkstatt Arbeitssicherheit P hinreichend Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend Schulungsraum P vorhanden (wird teilw. durch Abt. AuF genutzt) Büroräume 8 Kapazität erschöpft Küche P vorhanden und hinreichend Aufenthaltsraum 8 vorhanden, Kapazität erschöpft Sportraum P vorhanden und hinreichend (inkl. Mehrzweckhalle) Ruheräume Anzahl: 19 (WA) P Einzelbelegung möglich Sozial- und Funktionsräume Standort Feuerwache 1 Baujahr 2021 Anzahl der Funktionen Feuerwache, div. rückwärtige Abteilungen Gebäude Umkleiden und sanitäre Anlagen Umkleiden Fahrzeughalle - Werkstätten und Lager Werkstätten 200 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 119 FEUERWACHE 2 Tab. 35: Detaildarstellung der Feuerwache 2 Brandschutz 14 Funktionen rund-um-die-Uhr Rettungsdienst - Sonderkomponente(n) D-Dienst, Höhenrettung Nutzung Baulicher Zustand P saniert Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei in separatem Raum O Fahrzeughalle Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden Kapazität hinreichend P hinreichend Toiletten 8 nur 1x Damen-WC im OG Duschen 8 keine Damenduschen schwarz/weiß-Trennung P vorhanden Anzahl Stellplätze 4+9* Anzahl hinreichend P Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden keine Unfallgefahren vorhanden P - Typen Höhenrettung Arbeitssicherheit P hinreichend Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend Schulungsraum P vorhanden und hinreichend Büroräume 8 Kapazität erschöpft Küche P vorhanden und hinreichend Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend Sportraum P vorhanden und hinreichend Ruheräume Anzahl: 6 8 Mehrfachbelegung (2-3) Standort Feuerwache 2 Baujahr 1912 Anzahl der Funktionen Feuerwache Gebäude Umkleiden und sanitäre Anlagen Sozial- und Funktionsräume Umkleiden Fahrzeughalle *) kleine Stellplätze, teilw. in Garagen Werkstätten und Lager Werkstätten 201 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 120 FEUERWACHE 3 Tab. 36: Detaildarstellung der Feuerwache 3 Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr Rettungsdienst - Sonderkomponente(n) Ölwehr Nutzung Baulicher Zustand O marode, teilw. Schimmel-/Schädlingsbefall, schwieriger VB Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei in separatem Raum O Fahrzeughalle Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft Toiletten P vorhanden und hinreichend Duschen 8 keine Damenduschen schwarz/weiß-Trennung P vorhanden Anzahl Stellplätze 6+1* Anzahl hinreichend O Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden keine Unfallgefahren vorhanden 8 keine Vorfläche vor Toren vorhanden Typen Sattlerei, Schlosserei (Bleche) Arbeitssicherheit P hinreichend Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend Schulungsraum P vorhanden und hinreichend Büroräume 8 Kapazität erschöpft Küche P vorhanden und hinreichend Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend Sportraum P vorhanden und hinreichend Ruheräume Anzahl: 7 8 Mehrfachbelegung (3-4) Standort Feuerwache 3 Baujahr 1960 Anzahl der Funktionen Feuerwache, rückwärtige Abteilung VB, Feuerwehrmuseum Gebäude Umkleiden und sanitäre Anlagen Sozial- und Funktionsräume Umkleiden Fahrzeughalle inkl. Waschhalle 4 FwA Ölwehr im Feien *) kleiner Stellplätz Werkstätten und Lager Werkstätten 202 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 121 FEUERWACHE 4 Tab. 37: Detaildarstellung der Feuerwache 4 Brandschutz 25 Funktionen rund-um-die-Uhr Rettungsdienst - Sonderkomponente(n) Schwere THL, Wasserrettung/Tauchen Nutzung Baulicher Zustand 8 sanierungsbedürftig Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei in separatem Raum O Fahrzeughalle Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft Toiletten P vorhanden und hinreichend Duschen 8 Damenduschen nur im Ausbildungsbereich schwarz/weiß-Trennung P vorhanden Anzahl Stellplätze 20 Anzahl hinreichend O Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden keine Unfallgefahren vorhanden P - Typen KFZ, Atemschutz, Geräte, Funk Arbeitssicherheit P hinreichend Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend Schulungsraum P vorhanden, Kapazität erschöpft Büroräume 8 Kapazität erschöpft Küche P vorhanden und hinreichend Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend Sportraum P vorhanden und hinreichend Ruheräume Anzahl: 10 8 Mehrfachbelegung (2-3) Standort Feuerwache 4 Baujahr 1977 Anzahl der Funktionen Hauptfeuerwache, Leitstelle, div. rückwärtige Abteilungen Gebäude Umkleiden und sanitäre Anlagen Sozial- und Funktionsräume Umkleiden Fahrzeughalle Dienstfahrzeuge hinter Großfahrzeugen, diverse Fahrzeuge auf dem Hof Werkstätten und Lager Werkstätten 203 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 122 FEUERWACHE 5 Tab. 38: Detaildarstellung der Feuerwache 5 Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr Rettungsdienst - Sonderkomponente(n) ELW 2, AAP Nutzung Baulicher Zustand P insg. gut, vereinzelter Sanierungsbedarf Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei in separatem Raum P - Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden Kapazität hinreichend P hinreichend Toiletten P vorhanden und hinreichend Duschen P vorhanden und hinreichend schwarz/weiß-Trennung P vorhanden Anzahl Stellplätze 6 Anzahl hinreichend 8 Abstände hinreichend P hinreichend Tore hinreichend groß P hinreichend Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden keine Unfallgefahren vorhanden P - Typen Schlauchwerkstatt, Feuerlöscher Arbeitssicherheit P hinreichend Lagermöglichkeiten hinreichend P hinreichend Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend Schulungsraum 8 durch Leitstelle belegt, Nutzung Aufenthaltsraum Büroräume 8 Kapazität erschöpft Küche P vorhanden und hinreichend Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend Sportraum P vorhanden und hinreichend Ruheräume Anzahl: 10 8 Mehrfachbelegung (2-3) Sozial- und Funktionsräume Umkleiden Fahrzeughalle inkl. Wachhalle Dienstfahrzeuge hinter Großfahrzeugen Werkstätten und Lager Werkstätten Standort Feuerwache 5 Baujahr 2004 Anzahl der Funktionen Feuerwache, Ausweich-Leitstelle, SiWa Messe Gebäude Umkleiden und sanitäre Anlagen 204 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 123 ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUER- WEHR Die Kartendarstellungen zeigen die Gebietsabdeckung bei einer Stationierung von operativen Einhei- ten am geplanten Standort der ILS, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten, unter Be- rücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute. Es zeigt sich, dass von der Standortoption der ILS aus das gesamte nördliche Stadtgebiet innerhalb ei- ner Eintreffzeit von 10 Minuten erreicht werden könnte. Große Teile wären auch in der Eintreffzeit von 8 Minuten erreichbar. Somit könnte bei einer Stadtentwicklung, wodurch in Teilbereichen eine Eintreffzeit von 8 Minuten erforderlich werden würde, oder bei einer sinkenden Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, der geplante Standort der ILS zu einem operativen Standort der Berufsfeuer- wehr Nürnberg ausgebaut werden, um die Planungsziele einhalten zu können. Abb. 57: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortop- tion für die ILS für eine Eintreffzeit von 8 Minuten Abb. 58: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortop- tion für die ILS für eine Eintreffzeit von 10 Minuten 205 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 124 ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR STRUKTUR UND QUALIFIKATIONEN DER FREIWILLIGEN KRÄFTE Das Diagramm zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte für das jeweilige Alter. Basis für die Berechnung ist das Geburtsjahr der Einsatzkräfte. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei 37 Jahren. Das Diagramm zeigt insgesamt eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen den Einheiten deutlich. Abb. 59: Altersverteilung der freiwilligen Kräfte 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 Anzahl FM (Sb) Alter 206 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 125 Tab. 39: Altersstruktur der freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten + Die Altersstruktur der einzelnen Einheiten ist teilweise sehr unterschiedlich. Die Alters- durchschnitte liegen zwischen 31 und 44 Jahren. absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 29 3 10% 9 31% 7 24% 5 17% 5 17% 44 FF Großgründlach 39 18 46% 12 31% 6 15% 3 8% 0 0% 32 FF Boxdorf 37 19 51% 12 32% 6 16% 0 0% 0 0% 31 FF Buch 42 11 26% 8 19% 9 21% 11 26% 3 7% 42 FF Neunhof 51 22 43% 12 24% 6 12% 7 14% 4 8% 36 FF Almoshof 41 10 24% 8 20% 16 39% 4 10% 3 7% 40 FF Buchenbühl 29 16 55% 4 14% 8 28% 1 3% 0 0% 31 FF Laufamholz 32 17 53% 8 25% 5 16% 1 3% 1 3% 32 FF Brunn 27 5 19% 10 37% 6 22% 1 4% 5 19% 41 FF Fischbach 39 12 31% 10 26% 11 28% 4 10% 2 5% 36 FF Altenfurt 44 21 48% 12 27% 7 16% 2 5% 2 5% 31 FF Moorenbrunn 31 6 19% 12 39% 11 35% 2 6% 0 0% 37 FF Worzeldorf 43 19 44% 8 19% 6 14% 6 14% 4 9% 38 FF Kornburg 25 6 24% 4 16% 11 44% 1 4% 3 12% 40 FF Katzwang 43 9 21% 14 33% 9 21% 10 23% 1 2% 39 FF Gartenstadt 47 18 38% 11 23% 11 23% 7 15% 0 0% 36 FF Werderau 30 9 30% 8 27% 8 27% 2 7% 3 10% 37 FF Eibach 38 11 29% 11 29% 10 26% 4 11% 2 5% 37 Gesamt 667 232 35% 173 26% 153 23% 71 11% 38 6% 37 Durch- schnitts- alter [Jahre] 60 - 65 Jahre Altersverteilung Einheit Auswert- bare Aktive 18 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 207 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 126 Die folgende Tabelle zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifi- kationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl ver- fügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet. Tab. 40: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr* Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten. + Die Einheiten haben hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungs- stand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt nur eine geringe Anzahl verfügbar. ALTERSBEDINGTES AUSSCHEIDEN VON KRÄFTEN Die Tabelle zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen, die aufgrund der Alters- grenze von 65 Jahren in den nächsten 5 Jahren (beginnend mit dem Jahr 2023) für den Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen werden. In den nächsten 5 Jahren scheiden aufgrund der Altersgrenze (65 Jahre) 38 Freiwillige Kräfte aus dem Einsatzdienst der Feuerwehr aus. Für den Bereich der einsatzbereiten Atemschutzgeräteträger ist zu beachten, dass eine entsprechende Eignung bereits vor Erreichen der maximalen Altersgrenze nicht *) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi- zinische Untersuchung G 26.3 vorlag. absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 29 9 31% 9 31% 19 66% 10 34% 4 14% 1 3% 0 0% FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 15 38% 14 36% 10 26% 3 8% 0 0% FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 18 49% 11 30% 2 5% 0 0% FF Buch 42 14 33% 12 29% 16 38% 14 33% 9 21% 1 2% 0 0% FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 29 57% 20 39% 11 22% 0 0% 0 0% FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17% 1 2% FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10% 0 0% FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 11 34% 5 16% 1 3% FF Brunn 27 10 37% 10 37% 14 52% 9 33% 3 11% 0 0% 0 0% FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 19 49% 12 31% 5 13% 2 5% FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 20 45% 19 43% 12 27% 4 9% 0 0% FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 16 52% 9 29% 4 13% 0 0% FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 23 53% 21 49% 9 21% 1 2% FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 14 56% 8 32% 2 8% 0 0% FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 27 63% 26 60% 17 40% 4 9% 0 0% FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 19 40% 12 26% 2 4% 0 0% FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 10 33% 7 23% 5 17% 1 3% FF Eibach 38 10 26% 11 29% 18 47% 16 42% 12 32% 3 8% 0 0% Summe 667 235 35% 275 41% 322 48% 291 44% 194 29% 60 9% 6 1% Führerschein > 7,5 t Gruppenführer Zugführer VerbandsführerEinheit AnzahlAktive Atemschutz-geräteträger * Maschinisten Führerschein3,5 - 7,5 t 208 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 127 mehr gegeben sein kann. Hier ist, analog zu der (umfangreichen) Führungskräfteausbildung, eine früh- zeitige Aus- und Weiterbildung erforderlich. Weiterhin ist zu beachten, dass neben dem altersbedingten Ausscheiden eine Vielzahl weiterer Fluktu- ationsgründe bestehen. Diese sind aufgrund ihrer Individualität nicht berechenbar, aber hinsichtlich des statistischen Umfangs signifikant. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden auf Basis einer Altersgrenze von 60 Jahren würden in den nächsten 5 Jahren 78 Kräfte nicht mehr für den Einsatzdienst zur Verfügung stehen. Tab. 41: Anzahl der aufgrund von Alter (65 Jahre) in den nächsten 5 Jahren ausscheidenden Einsatzkräfte sowie deren Qualifi- kationen* AUSWERTUNG DER ARBEITSORTE Die Auswertung der Arbeitsorte und damit die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte im Zeitbereich Montag bis Freitag tagsüber erfolgt auf Basis einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand 1. Quartal 2023. Dabei wurden im Rahmen einer Selbsteinschätzung der Kräfte Daten zur Ver- fügbarkeit für Einsätze während der Arbeitszeit und zum Arbeitsort erfasst. Unter Zugrundelegung der vorliegenden Angaben zu den Arbeitsorten sind von den Freiwilligen Kräf- ten Mo.-Fr. tagsüber rund 43 % (285 Kräfte) nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb der Stadt liegt oder sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Im gesamten Stadtgebiet sind Mo.-Fr. tagsüber planerisch 360 Kräfte (rund 54 %) verfügbar. Zusätzlich arbeiten insgesamt 54 Kräfte (rund 8 %) im Schichtdienst und stehen somit anteilig auch im Zeitbe- reich Mo.-Fr tagsüber für Einsätze zur Verfügung. *) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi- zinische Untersuchung G 26.3 vorlag. absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 29 6 5 31% 2 22% 4 44% 5 26% 4 40% 3 75% 1 100% 0 - FF Großgründlach39 1 1 5% 0 0% 1 8% 1 7% 1 7% 1 10% 0 0% 0 - FF Boxdorf 37 0 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 - FF Buch 42 12 6 35% 5 36% 2 17% 4 25% 3 21% 2 22% 1 100% 0 - FF Neunhof 51 6 3 14% 0 0% 2 11% 6 21% 2 10% 3 27% 0 - 0 - FF Almoshof 41 5 2 8% 0 0% 5 22% 5 22% 5 23% 3 18% 3 43% 1 100% FF Buchenbühl 29 1 1 7% 1 7% 0 0% 1 9% 1 9% 1 13% 0 0% 0 - FF Laufamholz 32 1 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 9% 1 20% 0 0% FF Brunn 27 5 0 0% 0 0% 3 30% 5 36% 3 33% 0 0% 0 - 0 - FF Fischbach 39 3 2 8% 1 6% 3 15% 3 16% 3 16% 2 17% 2 40% 0 0% FF Altenfurt 44 3 3 17% 0 0% 3 17% 3 15% 3 16% 3 25% 1 25% 0 - FF Moorenbrunn 31 1 1 5% 1 8% 1 7% 1 6% 1 6% 1 11% 0 0% 0 - FF Worzeldorf 43 9 2 13% 2 13% 5 20% 6 26% 6 26% 8 38% 6 67% 0 0% FF Kornburg 25 4 2 15% 0 0% 2 22% 4 29% 4 29% 1 13% 0 0% 0 - FF Katzwang 43 8 2 15% 2 17% 6 23% 6 22% 6 23% 4 24% 0 0% 0 - FF Gartenstadt 47 4 1 5% 1 5% 2 13% 2 11% 2 11% 2 17% 0 0% 0 - FF Werderau 30 4 0 0% 0 0% 1 11% 1 10% 1 10% 0 0% 0 0% 0 0% FF Eibach 38 5 5 20% 2 20% 2 18% 4 22% 3 19% 3 25% 1 33% 0 - Summe 667 78 36 11% 17 7% 42 15% 57 18% 48 16% 38 20% 16 27% 1 17% Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Einheit AnzahlAktive AnzahlAusscheidende in 5 Jahren AGT Grund-ausbildung Atemschutz-geräteträger * Maschinisten Führerschein3,5 - 7,5 t Führerschein> 7,5 t 209 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 128 Tab. 42: Übersicht zu den Arbeitsorten der Freiwilligen Kräfte absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 29 10 34% 1 3% 0 0% 2 7% 9 31% 7 24% 3 10% FF Großgründlach 39 10 26% 8 21% 2 5% 4 10% 12 31% 3 8% 3 8% FF Boxdorf 37 7 19% 5 14% 4 11% 4 11% 17 46% 0 0% 6 16% FF Buch 42 22 52% 6 14% 0 0% 12 29% 1 2% 1 2% 2 5% FF Neunhof 51 18 35% 4 8% 0 0% 21 41% 8 16% 0 0% 2 4% FF Almoshof 41 14 34% 4 10% 0 0% 17 41% 6 15% 0 0% 4 10% FF Buchenbühl 29 0 0% 2 7% 0 0% 14 48% 13 45% 0 0% 4 14% FF Laufamholz 32 4 13% 6 19% 2 6% 6 19% 6 19% 8 25% 1 3% FF Brunn 27 5 19% 4 15% 0 0% 15 56% 3 11% 0 0% 1 4% FF Fischbach 39 12 31% 10 26% 9 23% 2 5% 6 15% 0 0% 2 5% FF Altenfurt 44 6 14% 11 25% 0 0% 17 39% 10 23% 0 0% 8 18% FF Moorenbrunn 31 1 3% 10 32% 1 3% 9 29% 10 32% 0 0% 7 23% FF Worzeldorf 43 18 42% 15 35% 0 0% 0 0% 10 23% 0 0% 4 9% FF Kornburg 25 1 4% 9 36% 1 4% 2 8% 12 48% 0 0% 0 0% FF Katzwang 43 7 16% 12 28% 7 16% 1 2% 14 33% 2 5% 2 5% FF Gartenstadt 47 20 43% 20 43% 0 0% 3 6% 4 9% 0 0% 3 6% FF Werderau 30 2 7% 17 57% 0 0% 7 23% 3 10% 1 3% 2 7% FF Eibach 38 19 50% 14 37% 0 0% 4 11% 1 3% 0 0% 0 0% Gesamt 667 176 26% 158 24% 26 4% 140 21% 145 22% 22 3% 54 8% Einheit Anzahl Aktive Kategorie 1 Tages- aufenthaltsort im Ortsteil der eigenen Einheit und abkömmlich Kategorie 2 Tages- aufenthaltsort im Ortsteil einer anderen Einheit Kategorie 3 wechselnder Tagesaufent- haltsort innerhalb der Kommune Kategorie 4 Tages- aufenthaltsort in Kommune, aber nicht abkömmlich Kategorie 5 Tages- aufenthaltsort außerhalb der Kommune Schichtdienst- leistende der Kategorie 4 / 5 Kategorie 7 keine oder unvollständige Angaben zum Tagesauf- enthaltsort 210 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 129 Zur Abschätzung der Verfügbarkeit der einzelnen Einheiten im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber sind in Tab. 43 die unterschiedlichen Angaben aus der Auswertung der Arbeitsorte zusammengefasst. Zusätzlich zu den Kräften, deren Arbeitsplatz in ihrem Ausrückbereich liegt (Verfügbarkeit I), sind in der Tabelle die im Schichtdienst arbeitenden Kräfte (Verfügbarkeit II) sowie die verfügbaren Kräfte aus anderen Einheiten (Verfügbarkeit III) in den einzelnen Ausrückbereichen dargestellt. Die im Schicht- dienst arbeitenden Kräfte wurden planerisch mit 1/3 Verfügbarkeit angesetzt. Tab. 43: Theoretische Verfügbarkeiten der Freiwilligen Kräfte im Zeitfenster Mo.-Fr. tagsüber Hinweis: Die dargestellten Verfügbarkeiten von Kräften stellen eine theoretische Betrachtung dar und sind stark von wech- selnden Bedingungen beeinflusst (z. B. temporäre Einschränkungen der Abkömmlichkeit aufgrund von Arbeitsbedingungen, urlaubsbedingter Anwesenheit von Kräften am Wohnort). + Zusätzlich zu den Aktiven, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben und abkömmlich sind, steht tagsüber auch ein Teil der im Schichtdienst arbeitenden Einsatzkräfte (54 Kräfte) zur Verfügung. Insgesamt sind somit innerhalb des Stadtgebiets planerisch rund 379 Kräfte ver- fügbar. Diese verteilen sich aber sehr ungleichmäßig auf die Einheiten. FF Höfles 29 10 3 11,0 3 14,0 0 FF Großgründlach 39 10 3 11,0 1 12,0 2 FF Boxdorf 37 7 6 9,0 2 11,0 4 FF Buch 42 22 2 22,6 1 23,6 0 FF Neunhof 51 18 2 18,6 0 18,6 0 FF Almoshof 41 14 4 15,3 15 30,3 0 FF Buchenbühl 29 0 4 1,3 12 13,3 0 FF Laufamholz 32 4 1 4,3 5 9,3 2 FF Brunn 27 5 1 5,3 1 6,3 0 FF Fischbach 39 12 2 12,6 2 14,6 9 FF Altenfurt 44 7 8 9,6 10 19,6 0 FF Moorenbrunn 31 1 7 3,3 1 4,3 1 FF Worzeldorf 43 18 4 19,3 1 20,3 0 FF Kornburg 25 1 0 1,0 2 3,0 1 FF Katzwang 43 7 2 7,6 4 11,6 7 FF Gartenstadt 47 20 3 21,0 29 50,0 0 FF Werderau 30 2 2 2,6 0 2,6 0 FF Eibach 38 19 0 19,0 7 26,0 0 Innenstadt - - - - 62 62,0 0 Gesamt 667 177 54 195,0 158 353,0 26 Anzahl Verfügbare mit wechselndem Aufenthaltsort innerhalb der Kommune Verfügbarkeit III im ZB 1 theoretisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig, weitere interne Pendler) Einheit Anzahl Aktive Verfügbarkeit I im Ausrückbezirk Verfügbare der Einheit (inkl. Externe und eingesetzte interne Pendler) im Gebiet der Kommune nicht Abkömmliche bzw. außerorts Arbeitende aber im Schichtdienst Verfügbarkeit II im ZB 1 rechnerisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig) im Ausrückbezirk (zusätzlich) Verfügbare anderer Einheiten 211 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 130 Entsprechend der Abschätzung der Verfügbarkeiten in Tab. 43 erfolgt in der folgenden Tab. 44 eine detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte. Tab. 44: Detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber* JUGENDFEUERWEHR Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuer- wehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuer- wehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Er- fahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Ein- heiten. Tab. 45: Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr *) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung G 26.3 vorlag. FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF FF Höfles 29 10,0 0,0 2,0 7,0 3,0 1,0 0,0 11,0 1,0 2,7 7,7 3,7 1,3 0,0 14,0 4,0 3,7 8,7 4,7 2,3 1,0 FF Großgründlach 39 10,0 3,0 6,0 5,0 5,0 2,0 0,0 11,0 4,0 6,3 6,0 6,0 2,7 0,7 12,0 5,0 7,3 7,0 6,0 2,7 0,7 FF Boxdorf 37 7,0 3,0 3,0 2,0 2,0 2,0 1,0 9,0 4,7 4,7 4,0 4,0 2,3 1,0 11,0 4,7 5,7 5,0 5,0 3,3 1,0 FF Buch 42 22,0 7,0 7,0 10,0 8,0 6,0 1,0 22,7 7,7 7,3 10,7 8,7 6,3 1,0 23,7 7,7 7,3 10,7 8,7 6,3 1,0 FF Neunhof 51 18,0 4,0 10,0 15,0 11,0 5,0 0,0 18,7 4,7 10,7 15,7 11,7 5,3 0,0 18,7 4,7 10,7 15,7 11,7 5,3 0,0 FF Almoshof 41 14,0 9,0 6,0 7,0 6,0 5,0 1,0 15,3 9,7 7,0 8,0 7,0 6,0 1,3 30,3 17,7 14,0 16,0 14,0 12,0 2,3 FF Buchenbühl 29 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 1,0 0,7 0,3 0,3 0,3 0,0 13,3 7,0 6,7 7,3 6,3 4,3 1,0 FF Laufamholz 32 4,0 2,0 0,0 1,0 1,0 0,0 0,0 4,3 2,3 0,0 1,0 1,0 0,0 0,0 9,3 2,3 3,0 3,0 3,0 2,0 2,0 FF Brunn 27 5,0 2,0 3,0 4,0 3,0 1,0 0,0 5,3 2,0 3,3 4,3 3,3 1,0 0,0 6,3 3,0 4,3 5,3 4,3 2,0 0,0 FF Fischbach 39 12,0 6,0 7,0 7,0 7,0 6,0 3,0 12,7 6,3 7,3 7,3 7,3 6,3 3,3 14,7 6,3 9,3 9,3 9,3 8,3 4,3 FF Altenfurt 44 7,0 2,0 6,0 6,0 6,0 4,0 2,0 9,7 3,3 7,3 7,3 7,3 4,3 2,0 19,7 7,3 11,3 12,3 12,3 8,3 4,0 FF Moorenbrunn 31 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 3,3 1,3 2,7 2,7 2,7 2,0 0,0 4,3 2,3 2,7 2,7 2,7 2,0 0,0 FF Worzeldorf 43 18,0 6,0 8,0 9,0 9,0 10,0 5,0 19,3 6,7 8,7 9,3 9,3 10,0 5,0 20,3 6,7 8,7 9,3 9,3 10,0 5,0 FF Kornburg 25 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0 3,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 FF Katzwang 43 7,0 1,0 4,0 4,0 4,0 1,0 0,0 7,7 1,0 4,0 4,3 4,0 1,3 0,0 11,7 2,0 7,0 7,3 7,0 3,3 0,0 FF Gartenstadt 47 20,0 7,0 8,0 9,0 9,0 6,0 2,0 21,0 7,3 8,7 9,7 9,7 6,7 2,0 50,0 23,3 26,7 27,7 27,7 21,7 8,0 FF Werderau 30 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 2,7 1,3 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 2,7 1,3 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 FF Eibach 38 19,0 6,0 6,0 9,0 7,0 5,0 2,0 19,0 6,0 6,0 9,0 7,0 5,0 2,0 26,0 8,0 11,0 15,0 13,0 6,0 2,0 Innenstadt 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 62,0 22,0 24,0 29,0 28,0 20,0 10,0 Summe 667 177,0 59,0 79,0 98,0 84,0 56,0 17,0 195,0 70,3 89,3 109,3 95,0 62,0 18,3 353,0 136,3 165,3 193,3 175,0 122,0 42,3 Verfügbarkeit II im ZB 1 rechnerisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig) Verfügbarkeit III im ZB 1 theoretisch Verfügbare (inkl. Schichtdienst anteilig und weitere interne Pendler)Einheit Anzahl Aktive Verfügbarkeit I im Ausrückbezirk Verfügbare der Einheit (inkl. Einpendler und eingesetzte interne Pendler) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % FF Höfles 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 22% 1 11% 0 0% 3 33% 3 33% 16 FF Großgründlach 13 0 0% 0 0% 0 0% 5 38% 2 15% 2 15% 3 23% 0 0% 1 8% 15 FF Boxdorf 12 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 25% 2 17% 0 0% 4 33% 3 25% 16 FF Buch 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - - FF Neunhof 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 2 67% 18 FF Almoshof 12 0 0% 0 0% 0 0% 2 17% 1 8% 0 0% 3 25% 3 25% 3 25% 16 FF Buchenbühl 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 0 0% 0 0% 3 30% 3 30% 3 30% 17 FF Laufamholz 2 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 50% 0 0% 0 0% 1 50% 17 FF Brunn 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - - FF Fischbach 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 67% 0 0% 1 33% 17 FF Altenfurt 10 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 20% 3 30% 2 20% 3 30% 17 FF Moorenbrunn 8 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 25% 4 50% 1 13% 1 13% 0 0% 15 FF Worzeldorf 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 2 20% 3 30% 3 30% 1 10% 0 0% 15 FF Kornburg 3 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 1 33% 0 0% 0 0% 1 33% 0 0% 15 FF Katzwang 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 11% 2 22% 1 11% 2 22% 3 33% 16 FF Gartenstadt 7 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 4 57% 0 0% 1 14% 2 29% 16 FF Werderau 5 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 20% 4 80% 18 FF Eibach 4 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 75% 0 0% 1 25% 17 Gesamt 120 0 - 0 - 0 - 10 - 14 - 21 - 22 - 23 - 30 - 16 Durch- schnitts- alter [Jahre] 10 Jahre 17 Jahre 18 Jahre11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 JahreFF Einheit Anzahl Mitglieder Altersverteilung 212 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 131 Abb. 60: Diagramm der Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr + In den nächsten 5 Jahren besteht ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten. Die Gesamtmitgliederzahl der Jugendfeuerwehr ist in Bezug auf die Größe der Stadt Nürnberg als nicht besonders hoch einzuschätzen. Im Vergleich zeigt sich, dass in verschiedenen Städten gleicher Grö- ßenordnung auch deutlich mehr Jugendliche aktiv sind oder in deutlich kleineren Städten eine gleiche Zahl aktiv ist (s. Tab. 46). Hieran ist erkennbar, dass in der Stadt Nürnberg das Potenzial für eine Erhö- hung der Mitgliederzahl in der Jugendfeuerwehr besteht, über die langfristig auch zusätzliche Mitglie- der für den aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr gewonnen werden können. Dies bedingt eine entsprechend organisatorische und ggf. technische Ausstattung für die Jugendarbeit. Tab. 46: Vergleich der Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehr (Quelle: Feuerwehr-/Brandschutzbedarfspläne der jeweiligen Städte) 0 5 10 15 20 25 30 35 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Anzahl FM (Sb) Alter Stadt Einwohner Mitglieder JF Mitglieder JF pro 10.000 Ew. Stuttgart 608.000 314 5,16 Essen 591.000 251 4,25 Nürnberg 537.000 120 2,23 Göttingen 131.000 123 9,39 Hildesheim 104.000 163 15,67 213 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 132 ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 202 3 BERUFSFEUERWEHR Tab. 47: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (I) Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] KdoW 2021 3 - KdoW 2016 8 - KdoW 2010 14 - ELW 1 2018 6 - ELW 1 2018 6 - HLF 20 2014 10 - HLF 20 2014 10 - HLF 20/16 2011 13 - DLK 23/12 2006 18 - DLK 23/12 2004 20 - SLF 1999 25 - GW-Mess 2000 24 Bundesfahrzeug GW-Mess 1992 32 - GW-G 2022 2 - GW-T 1 1998 26 Ersatzbeschaffung läuft RTW 2022 2 - RTW 2012 12 - MTW 2006 18 - WLF 2019 5 - WLF 2013 11 - AB-CO2 1982 42 - AB-Rüst/Schiene 1985 39 - AB-SAN 1991 33 - AB-Schaum 1985 39 - AB-Schlauch 1979 45 - AB-Tank 1978 46 - AB-Transport 1977 47 - FwA-LG 1967 57 - FwA-Lima 1985 39 - FwA-SW 1973 51 - KdoW 2020 4 - KdoW 2013 11 - KdoW 2013 11 - ELW 1 2018 6 - ELW 1 2018 6 - HLF 20 2014 10 - HLF 20/16 2011 13 - DLK 23/12 2004 20 - Klaf 2019 5 - GW-Hygiene 2022 2 - GW-Hörg 2001 23 - GW-L1 2013 11 - MZF 2013 11 - KdoW 2021 3 - KdoW 2016 8 - KdoW 2016 8 - KdoW 2010 14 - KdoW 2007 17 - KdoW 2007 17 - HLF 20 2014 10 - HLF 20/16 2011 13 - DLK 23/12 2017 7 - Klaf 2019 5 - GW-T (Dekon P) 2001 23 - FwA-Entsorgung 1996 28 - FwA-Mobmatic 1990 34 - FwA-Ölsperre 1992 32 - FwA-Separator 1993 31 - Feuerwache 1 Feuerwache 3 Feuerwache 2 Einheit / Standort IST 2024 Bemerkung 214 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 133 Tab. 48: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (II) Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] KdoW 2023 1 - KdoW 2021 3 - KdoW 2021 3 - KdoW 2018 6 - KdoW 2018 6 - KdoW 2018 6 - KdoW 2016 8 - KdoW 2007 17 - HLF 20 2014 10 - HLF 20 2014 10 - HLF 20 2014 10 - DLK 23/12 2017 7 - DLK 23/12 2004 20 - DLK 23/12 2004 20 - TLF 24/50 2001 23 - FwK 50 2023 1 - GW Funk 2008 16 - GW-Werkstatt 1986 38 - GW-AW 2011 13 - GW-AW 1998 26 - GW-T 2005 19 - GW-Kran 1999 25 - VS-L 2022 2 Landesfahrzeug RW 2022 2 - RW 2010 14 - Klaf 2019 5 - Klaf 2019 5 Reservefahrzeug DW-Werkstatt 2011 13 - DW-BeVs 2012 12 - MTW 2019 5 - MTW-BevS 2014 10 - WLF 2022 2 - WLF 2022 2 - AB-LWF 2013 11 - AB-Mulde 2010 14 - AB-Mulde 1981 43 - AB-Transport 2004 20 - AB-Wasser 2017 7 - FwA-MZB 2019 5 - FwA-Notstrom ILS 2018 6 - FwA-RTB 2 2017 7 - FwA-SW 1973 51 - VSA 2019 5 - KdoW 2016 8 - KdoW 2010 14 - ELW 2 2021 3 - HLF 20 2014 10 - HLF 20 2011 13 - HLF 20 2011 13 - DLK 23/12 2006 18 - Klaf 2019 5 - GW BSU 2009 15 - MTW 2007 17 - Feuerwache 5 Feuerwache 4 Einheit / Standort IST 2024 Bemerkung 215 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 134 Tab. 49: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (III) Erläuterungen Tabelle Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht dargestellt. Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über- schritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi- schen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Löschfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge: ≥ 10 Jahre ≥ 5 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu- gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). *) In Anlehnung an den Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuer - wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen: o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein **) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] KdoW 2018 6 - MTW 2018 6 - HLF 20/16 2011 13 - HLF 20/16 2011 13 - LF 16/12 2003 21 - LF 16/12 2003 21 - LF 16/12 2003 21 - Kombi-Ausbildung 1999 25 - LKW-Ausbildung 2001 23 - GW-L1 2019 5 - MTW 2021 3 - MTW 2021 3 - MTW 2020 4 - MTW 2020 4 - PKW 2010 14 - Integrierte Regionalleitstelle Ausbildung (Abt.3) Einheit / Standort IST 2024 Bemerkung 216 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 135 ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE Abb. 61: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Berufsfeuerwehr ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE Abb. 62: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Berufsfeuerwehr ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30 Anzahl Fahrzeuge Alter (in Jahren) ​ 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30 Anzahl Fahrzeuge Alter (in Jahren) 217 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 136 FREIWILLIGE FEUERWEHR Tab. 50: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] FF Höfles TSF-W 2004 20 - HLF 10/6 2011 13 - LF 20 KatS 2020 3 Bundesfahrzeug LF 10/6 2010 14 - MZF 2012 12 - FF Buch LF 10/6 2010 14 - HLF 10/6 2011 13 - MTW 2018 6 - FwA-TS 1959 65 - LF 10/6 2011 13 - MTW 2002 22 - HLF 10/6 2011 13 - LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug HLF 10/6 2011 13 - LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug GW-Dekon-P 2015 9 Bundesfahrzeug PKW 1995 29 - FF Brunn LF 8/6 2001 23 - HLF 10/6 2011 13 - LF 16/12 2003 21 - MZF 2005 19 - LF 10/6 2004 20 - RW 1 1988 35 - LF 10/6 2011 13 - LF 16/12 2003 21 - MZF UG-ÖEL 2008 16 Außenstellplatz LF 10 2016 8 - LF 20 KatS 2015 9 Bundesfahrzeug RW 2 2001 23 - SW 2000-Tr 1995 29 Bundesfahrzeug FF Kornburg TSF-W 2006 18 - LF 10/6 2006 18 - LF 16/12 2003 21 - FwA-Bandskimmer 1985 39 Landesfahrzeug LF 10/6 2006 18 - LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug, inkl. Rettungssatz GW-S 2011 13 Landesfahrzeug, steht auf FW 1 MTW 2018 6 - LF 10 2016 8 - LF 20 KatS 2015 9 Bundesfahrzeug Kombi-Verpflegung 2002 22 - Feldküche 1994 30 - LF 10/6 2004 20 inkl. Rettungssatz FwA-RTB 1989 35 - LF 16/12 1995 29 - LF 16/12 1995 29 - LF 16/12 1993 31 - FF Boxdorf FF Neunhof FF Almoshof FF Buchenbühl FF Laufamholz FF Altenfurt FF Moorenbrunn FF Worzeldorf FF Katzwang FF Gartenstadt FF Werderau FF Eibach Reservefahrzeuge (Feuerwache 4) IST 2024 BemerkungEinheit /Standort FF Fischbach FF Großgründlach 218 FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG ANHANG Stand: 21.03.2024 137 Erläuterungen Tabelle Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023 Alter der Fahrzeuge: Bezugsjahr: 2024 In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über- schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi- schen technischen Zustand ab. Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge: hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre weitere Fahrzeuge: In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu- gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote). ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE Abb. 63: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE Abb. 64: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30 Anzahl Fahrzeuge Alter (in Jahren) ​ 0 1 2 3 4 5 6 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30 Anzahl Fahrzeuge Alter (in Jahren) 219 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 121.03.2024 FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG – ERGÄNZENDE AUSWERTUNGEN FREIWILLIGE FEUERWEHR – Ö 5Ö 5 220 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 221.03.2024 EINLEITUNG ▪ Für die Detailanalyse von Einsätzen werden alle Zugalarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 in Bereichen betrachtet, die durch die Berufsfeuerwehr planerisch nicht innerhalb einer Fahrzeit von 9 Minuten erreicht werden können (s. Karte). ▪ Als Grundlage für diese Auswertung dienen die elektronischen Einsatzdaten (insb. Statuszeiten der Fahrzeuge und Fahrzeugstärken). ▪ Im Rahmen der folgenden Betrachtungen werden alle eingesetzten Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. ▪ Da keine Dokumentationen von konkreten Fahrzeugstärken vorliegen, werden folgende Ansätze herangezogen: − Löschfahrzeuge: 6 Funktionen − Truppfahrzeuge: 2 Funktionen ▪ Wird die Stärke einer Staffel (6 Einsatzkräfte) erreicht, so sind die Felder grün markiert ( ███ ). Konnte diese Stärke nach einer Eintreffzeit von 10 Minuten nicht erreicht werden, sind die Felder orange ( ███ ) markiert. Einzelanalyse von Einsätzen Fahrzeit 9 min BF 221 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 321.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH NORD ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 1 Montag 07:14 ZB1 Boxdorf BMA 13 min 0 0 0 0 0 2 Freitag 07:32 ZB1 Neunhof BMA 7 min 6 6 6 6 6 3 Dienstag 08:57 ZB1 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6 4 Donnerstag 09:39 ZB1 Großgründlach BMA 10 min 0 0 6 12 12 5 Montag 10:00 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6 6 Dienstag 10:01 ZB1 Großgründlach BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ 7 Mittwoch 10:35 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6 8 Dienstag 11:39 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6 9 Montag 12:13 ZB1 Buchenbühl eCall nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ 10 Donnerstag 13:57 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6 11 Freitag 14:20 ZB1 Großgründlach BMA 8 min 6 6 6 6 6 12 Mittwoch 16:40 ZB1 Boxdorf BMA 7 min 6 6 6 6 6 Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 222 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 421.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH NORD ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE. Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 Freitag 06:22 ZB2 Großgründlach BMA 10 min 0 0 6 6 6 14 Samstag 07:03 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6 15 Sonntag 09:24 ZB2 Großgründlach BMA 8 min 6 6 12 12 12 16 Samstag 12:19 ZB2 Kraftshof Rauchwarnmelder 14 min 0 0 0 0 0 17 Sonntag 13:05 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6 18 Feiertag 13:17 ZB2 Buchenbühl Rauchentwicklung 14 min 0 0 0 0 0 19 Samstag 13:18 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6 20 Samstag 15:14 ZB2 Boxdorf Zimmerbrand nicht aw - - - - - keine FF-Beteiligung 21 Donnerstag 18:05 ZB2 Großgründlach Rauchentwicklung nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ 22 Freitag 19:38 ZB2 Reutles Rauchwarnmelder 9 min 0 6 6 6 6 23 Mittwoch 20:28 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6 24 Montag 20:48 ZB2 Boxdorf Brand Industrie nicht aw - - - - - fehlerhafte Statusmeldung(en) 25 Montag 22:20 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6 26 Freitag 23:05 ZB2 Großgründlach Rauchentwicklung 11 min 0 0 0 6 6 27 Montag 23:59 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6 Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 223 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 521.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH OST ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 28 Freitag 08:04 ZB1 Fischbach BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ 29 Montag 10:52 ZB1 Fischbach Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6 30 Montag 15:25 ZB1 Fischbach Rauchwarnmelder 5 min 12 12 12 12 12 Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 224 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 621.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH OST ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE. Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 31 Mittwoch 02:25 ZB2 Brunn Rauchwarnmelder 8 min 6 6 6 6 6 32 Dienstag 05:33 ZB2 Brunn Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6 33 Sonntag 13:49 ZB2 Fischbach Rauchentwicklung 5 min 6 6 6 6 6 34 Samstag 14:22 ZB2 Brunn Rauchentwicklung 9 min 0 6 6 6 6 35 Freitag 21:42 ZB2 Fischbach Rauchwarnmelder 5 min 12 12 12 12 12 Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 225 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 721.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH SÜD ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 36 Montag 07:23 ZB1 Mühlhof VU - Person eingeklemmt 12 min 0 0 0 0 6 37 Dienstag 08:08 ZB1 Worzeldorf BMA 7 min 6 6 6 6 6 38 Freitag 08:22 ZB1 Neukatzwang VU - Person eingeklemmt 13 min 0 0 0 0 0 39 Mittwoch 08:34 ZB1 Katzwang BMA 7 min 6 6 6 6 6 40 Dienstag 09:16 ZB1 Kornburg BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ 41 Freitag 09:52 ZB1 Katzwang Person eingeklemmt 6 min 6 6 6 6 6 42 Donnerstag 09:54 ZB1 Katzwang VU - Person eingeklemmt 8 min 6 6 6 6 6 43 Mittwoch 15:04 ZB1 Herpersdorf Brand Schule 7 min 6 6 6 6 6 44 Mittwoch 15:31 ZB1 Kornburg BMA 8 min 6 6 6 6 6 45 Mittwoch 16:07 ZB1 Weiherhaus Flächenbrand nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 226 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 821.03.2024 EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH SÜD ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE. Einzelanalyse von Einsätzen 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 38 Sonntag 04:26 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 8 min 6 6 6 6 6 39 Sonntag 04:38 ZB2 Kornburg Rauchwarnmelder 17 min 0 0 0 0 0 40 Montag 04:48 ZB2 Reichelsdorfer Keller VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 6 6 6 41 Samstag 05:59 ZB2 Weiherhaus VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 6 6 6 42 Samstag 09:19 ZB2 Neukatzwang Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6 43 Samstag 10:24 ZB2 Worzeldorf BMA 7 min 6 6 6 6 6 44 Samstag 11:43 ZB2 Katzwang Rauchentwicklung 6 min 6 6 6 6 6 45 Samstag 13:03 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 6 min 6 6 6 6 6 46 Donnerstag 17:04 ZB2 Weiherhaus Garagenbrand 8 min 6 6 6 6 6 47 Montag 17:07 ZB2 Herpersdorf Brand im Freien 8 min 6 6 6 6 6 48 Mittwoch 17:09 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 8 min 6 6 12 12 12 49 Montag 17:30 ZB2 Neukatzwang Rauchentwicklung 11 min 0 0 0 6 6 50 Samstag 18:19 ZB2 Kornburg Rauchwarnmelder 12 min 0 0 0 0 6 51 Freitag 18:21 ZB2 Worzeldorf eCall 5 min 8 8 8 8 8 52 Dienstag 18:29 ZB2 Weiherhaus eCall 9 min - - - - - fehlerhafte Statusmeldung(en) 53 Samstag 19:48 ZB2 Reichelsdorfer Keller Rauchentwicklung 7 min 6 12 12 12 12 54 Donnerstag 22:30 ZB2 Herpersdorf Rauchwarnmelder 9 min 0 6 6 12 14 55 Donnerstag 22:45 ZB2 Weiherhaus VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 8 8 8 Kurzbemerkung zu nicht auswertbaren (Teil-)Einsätzen aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x Minuten (Eintreffzeit)Lfd. Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug 227 Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 921.03.2024 LÜLF DIE FEUERWEHR-BERATER luelf-plus.de 228 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Bericht Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Umsetzung Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 Evaluation Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 Bericht: Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Am 19. Mai 2021 wurde der vierte Gleichstellungsaktionsplan vom Stadtrat beschlossen. Dieser Aktionsplan hatte eine Laufzeit von Anfang 2021 bis Ende 2023. Die Evaluation über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Koordinierungsgruppe Gender, in der alle Geschäftsbereiche und Referate vertreten sind, erarbeitet. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 6Ö 6 229 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert. 230 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 231 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024 Seite 4 von 4 232 1 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021 -2023 Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu för- dern. Am 19. Mai 2021 wurde der vierte Gleichstellungsaktionsplan vom Stadtrat beschlos- sen. Dieser Aktionsplan hatte eine Laufzeit von Anfang 2021 bis Ende 2023. Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 liegt in tabellari- scher Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den Mitglie- dern der Koordinierungsgruppe Gender, in der alle Geschäftsbereiche und Referate vertre- ten sind, erarbeitet. Die Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Nürnberg zeigte Auswirkungen bei der Umset- zung des Aktionsplans. Verschiedene Dienststellen konnten aus Ressourcengründen einige geplante Maßnahmen nicht oder nicht vollumfänglich umsetzen. Der Großteil der im Gleich- stellungsaktionsplan festgehaltenen Maßnahmen konnte jedoch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Evaluation zeigt, dass die Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen ansetzten, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Von den 121 Maßnahmen waren 44 Maß- nahmen nach innen gerichtet und betrafen die Stadtverwaltung. Das betrifft vorranging die Handlungsfelder „Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf“, „Aus- gewogenheit auf der Führungsebene“ sowie „Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz“. Die meisten Maßnahmen (insgesamt 77) wirkten nach außen in die Stadtgesellschaft. Viele dieser Maßnahmen sind in den Handlungsfeldern „Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Ge- walt“, „Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung“ sowie „Geschlechtergerechte Stadtent- wicklung“ verankert. In den Handlungsfeldern „Abbau von Rollenstereotypen“, „Antidiskriminierung“, „Geschlech- tergerechte Gesundheit“ sind Maßnahmen zu finden, die sowohl nach innen als auch nach außen wirkten. Eine exemplarische Auswahl einiger Maßnahmen aufgegliedert nach den obengenannten Handlungsfeldern: Abbau von Rollenstereotypen Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzuweisungen unserer Gesellschaft spiegeln sich weiterhin bei den Beschäftigten der Stadt Nürnberg wider. Ein wichtiger Baustein um diese Rollenstereotype anzugehen ist der Ende letzten Jahres erfolgte Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei. Hier erhofft sich die GST für die kom- menden Jahre wichtige Impulse und Schritte in Richtung einer Berufsauswahl weg von Ge- schlechterstereotypen. Darüber hinaus wurden erste Schritte unternommen, die zur Umsetzung der Ergebnisse aus der 2021 durchgeführten Väter- und Mütterbefragung beitragen. Ein Beispiel ist die Intranet- Seite mit vielen Informationen zum Thema Vereinbarkeit, die 2022 online gestellt wurde und seit Mai 2024, dank des „Intranets für Alle“, auch für Beschäftigte ohne PC-Arbeitsplatz oder für Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit von extern abrufbar ist. Ö 6Ö 6 233 2 Ebenso in Richtung Stadtgesellschaft sind verschiedene Dienststellen dieses Handlungsfeld aktiv angegangen, z.B. mit der regelmäßigen Durchführung der Väterwoche, aber auch mit Maßnahmen, um mehr Männer als Besucher von kulturellen Einrichtungen zu gewinnen. Zudem wurden im Bereich Wirtschaft durch zahlreiche Veranstaltungen rund um „Female Founders“ Angebote für Gründerinnen sichtbar gemacht. Antidiskriminierung Das Netzwerk für LSBTI-Beschäftigte bei der Stadt Nürnberg hat sich regelmäßig getroffen und verstetigt. Zudem werden bei der Umsetzung des Aktionsplans UN-BRK geschlechts- spezifische Bedürfnisse berücksichtigt. Eine konkrete Maßnahme, die daraus erfolgte, ist die Website zur „Vertraulichen Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt“ in Leichter Sprache sowie die Gebärdendolmetschung der Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt. Geschlechtergerechte Gesundheit Das Projekt Jungen- und Männergesundheit Nürnberg, eine Kooperation von Gh und GST mit Förderung der Techniker Krankenkasse, ist trotz Unterbrechungen durch die Pandemie umgesetzt und weiterentwickelt worden. Es wurde u.a. eine Bedarfsanalyse durch konkrete Zielgruppenbefragungen durchgeführt. Die Federführung des Projekts hat 2023 die Fach- stelle geschlechtersensible Prävention bei Gh übernommen. Bei den Angeboten der städtischen Gesundheitstage und Gesundheitswochen werden ge- schlechtsspezifische Aspekte und Bedarfe berücksichtigt und Schritte unternommen, konti- nuierlich die Teilnahme von Männern zu erhöhen. Zum Weltmännertag am 3. November mit dem Thema Gesundheit haben im Rahmen der Männerwochen 2022 verschiedene Angebote und Veranstaltungen zu Jungen- und Männer- gesundheit stattgefunden. Themen waren Prävention, Essstörungen, Resilienz, Sexualität und Männerherzen. Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Die Umsetzung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird in verschiedenen Dienststellen, wie KuF und UwA, verstärkt und erfolgreich angegangen. Um orts- und zeitunabhängiges Lernen zu erleichtern, setzt PA auf digitale Lernangebote, auch zum Thema Vereinbarkeit. Podcasts, Videos, E-Learning Module, digitale Netzwerktref- fen, Führungstalks, ein digitaler Assistent, eine Zusammenstellung von Regelungen für Füh- rungskräfte und Links mit ergänzenden Lernangeboten sind fester Bestandteil der Infobox für Führungskräfte im Intranet. Ausgewogenheit auf der Führungsebene Sowohl das Mentoringprogramm für Frauen als auch das Netzwerk für Frauen in Führungs- positionen bei der Stadt wurden verstetigt. Die Frauenquote bei den Dienststellenleitungen ist in den letzten Jahren leicht aber stetig gestiegen. Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Diversity-Qualifizierungen für Mitarbeitende werden regelmäßig durchgeführt. Zudem werden die Inhalte in Netzwerkveranstaltungen für alle Führungskräfte aufgegriffen. Die Intranetseiten mit Empfehlungen zum diskriminierungsfreien und vielfaltssensiblen Kom- munizieren wurden aktualisiert. Die aktualisierte Broschüre „Faire Sprache verbindet – Klei- ner Ratgeber für geschlechtergerechtes Formulieren“ liegt vor. 234 3 Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Gewalt Die Nürnberger Aktionswochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. No- vember) wurden 2021 und 2023 mit vielfältigen Veranstaltungsangeboten durchgeführt. Zu- dem wurden im Berichtszeitraum an diesem Aktionstag von Bäckereien, Apotheken und der Nürnberger Tafel Tüten mit der Aufschrift „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ und Informati- onen zu Hilfsangeboten für Betroffene an die Kundschaft herausgegeben. Im Rahmen der Nürnberger Männerwochen 2022 wurde die Kampagne „Was männlich ist, entscheidest du. Jeden Tag. Zusammenstehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt.“ initiiert und durchgeführt. Es wurden in den drei Wochen sechs verschiedene Pla- kate auf über 230 Plakatwänden und Litfaßsäulen in Nürnberg gezeigt und zusätzlich als Postkarten verteilt. Der Oberbürgermeister hat die Kampagne mit einer eigenen Postkarte und einem Plakat unterstützt. Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (u.a. Wirtschaftsschule) wurde die ge- schlechtsuntypische Berufswahl durch verschiedene Angebote wie z. B. Berufsbasare, Tag des Handwerks, Berufsinformationsveranstaltungen und Berufspraktika gefördert. Zudem wurden schulische Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erweitert. Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Die Planung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen erfolgt kontinuierlich. Die U-Bahn- haltestelle Muggenhof wird derzeit unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung revitali- siert. Maßnahmen, die nicht durchgeführt wurden Zudem gibt es auch einige Maßnahmen, die aus Mangel an Personalressourcen nicht umge- setzt wurden. Darunter sind die Maßnahmen „Anwendung von Gender Budgeting in ausge- wählten Dienststellen“ und „Durchführung eines Speed-Datings in einer Schule mit Politike- rinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene“. Zum Thema Gender Budgeting gab es erste Gespräche zwischen GST und Ref. I/II, in wie weit Gender Budgeting bei der Ausrichtung des Haushalts nach den Nachhaltigkeitskriterien (SDGs - Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen berücksichtigt werden kann. GST ist der Auffassung, dass SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ hier eine sinnvolle Grundlage bieten könnte. Für das Speed-Dating hat GST zusammen mit dem Mädchennetz- werk Mittelfranken ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Jahren angewandt werden soll. Fazit Die Beschreibung exemplarisch ausgewählter Maßnahmen aus jedem Handlungsfeld zeigt, dass in den vergangenen drei Jahren wichtige Schritte in Richtung einer geschlechtergerech- ten Stadtverwaltung und einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft unternommen wur- den. Es gibt jedoch darüber hinaus noch viele weitere Bereiche, die auf lokaler Ebene ange- gangen werden können und müssen. Diese fließen als Ziele und Maßnahmen im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ in den nächsten Gleichstellungsaktionsplan zur Be- kämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt ein. Dieser Aktionsplan soll dem Stadtrat im September 2024 zum Beschluss vorgelegt werden. 235 1 Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..................2 1.1 Abbau von Rollenstereotypen ................................ ............ 2 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf............................. 7 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene ......................... 11 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 14 1.5 Antidiskriminierung ................................ .......................... 17 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ................................ ... 19 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ...............21 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ................................ .......... 21 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 30 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 33 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 40 2.5 Antidiskriminierung ................................ .......................... 43 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ................................ ... 45 Ö 6Ö 6 236 Abbau von Rollenstereotypen 2 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benen- nung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen a uch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von Rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referate n in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 1. Gremien sind paritätisch be- setzt. Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Zielgruppe: Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen Fortlau- fend BgA, alle Dienststel- len Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzu- weisungen unserer Gesellschaft spiegeln sich weiterhin in der Besetzung der Stadtratsausschüsse wider. So weisen z. B. der RWA, der Bau- und Vergabeausschuss und der WerkA SUN hohe Männer- und der JhA, SozA und WerkA NüSt hohe Frauenquoten auf. Sehr positiv ist dagegen die ausgewogene Besetzung auf der Ebene der Referent*innen. Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechter- verhältnis geachtet werden Zielgruppe: Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften Fortlau- fend Stadtrats- fraktionen Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzu- weisungen unserer Gesellschaft spiegeln sich weiterhin in der Besetzung der Vorstände und Aufsichtsräte der städtischen Tochtergesellschaften wi- der. So weisen z.B. der Verwaltungsrat des Klinikums und der Aufsichtsrat der Noris-Arbeit gGmbH eine hohe Frauenquote und der Aufsichtsrat des Hafens Nürnberg-Roth GmbH und der NürnbergMesse GmbH hohe Män- nerquoten auf. 237 Abbau von Rollenstereotypen 3 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 2. Die Anzahl von Frauen in Preis- gerichten städti- scher Wettbe- werbe und Bei- räten ist erhöht. Feststellung aktueller Besetzung, In- terpretation der Ergebnisse und Dis- kussion weitere Schritte, wie ggf. Än- derung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte Ab 2021 GST in Koopera- tion mit je- weiligen Dienststel- len Eine Auswertung einiger städtischer Preisgerichte zeigte eine fast paritäti- sche Verteilung u.a. beim Preis für diskriminierungsfreie Unternehmens- kultur, beim Beratergremium zur Vergabe der Kulturpreise der Stadt Nürn- berg sowie beim Architekturpreis der Stadt Nürnberg. Die Jury für den Mo- saik-Jugendpreis weist ein erhöhte und die Jury des Menschenrechtsprei- ses eine hohe Frauenquote auf. 3. Bei der Ausbil- dungswahl spie- len Geschlech- terstereotype keine Rolle. Jährliche Organisation und Durchfüh- rung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Zielgruppe: Jugendliche Ab 2021 PA mit beteilig- ten Dienst- stellen Organisation wurde 2023 komplett von PA/2 übernommen Teilnahmen 2023: Girls’ Day: 23 Boys’ Day: 24 Auswertung der weiblichen/männlichen Nachwuchskräfte erfolgt im Perso- nalbericht; an einer ausdifferenzierten Betrachtung nach Ausbildungsberu- fen wird gearbeitet. Gezielte Ansprache des jeweils „un- typischen“ Geschlechts bei der Prä- sentation der Ausbildungsberufe im Internet, in Videos sowie in Broschü- ren, wo möglich und sinnvoll Zielgruppe: potenzielle Auszubil- dende Fortlau- fend PA/2-Mar- keting, GST Es wird darauf geachtet, diesbezüglich die Geschlechterrollen zu durch- brechen. Dies hat allerdings insofern seine Grenzen, dass nach wie vor der vorhandene Bewerbendenkreis angesprochen werden muss. Hier kann nur behutsam vorgegangen werden, um möglichst zusätzliche Be- werbende zu gewinnen, aber auch keine Bewerbenden zu verlieren. Bei- spiel: Flyer Brandmeister/in mit einer Frau auf dem Bild. Prüfung des Beitritts der Stadt Nürn- berg zur Initiative Klischeefrei und gegebenenfalls Beitritt Zielgruppe: potentielle Auszubil- dende und Mitarbeitende ab 2021 GST mit re- levanten Dienststel- len Nach intensiven fachlichen Vorgesprächen und Abstimmungen mit dem Personalamt und dem Bürgermeisteramt beschloss der Stadtrat im De- zember 2023 auf Antrag der Gleichstellungsstelle den Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei. Das Personal Recruiting der Stadt Nürnberg wird anhand der Kriterien und mit Unterstützung der Initiative Klischeefrei überprüft und weiterentwi- ckelt. 238 Abbau von Rollenstereotypen 4 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 4. Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, wird von bei der Stadt beschäf- tigten Vätern stärker genutzt. Durchführung der Väter- und Mütter- befragung Auswertung und Evaluation der Er- gebnisse, Formulierung und Umset- zung von nächsten Schritten Zielgruppe: Väter und Mütter in ei- nem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Nürnberg 2020- 2023 GST, Bündnis für Familie, PA/M Die Befragung wurde durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden im POA vorgestellt. Workshops in großer Runde zwischen Ref. I/II, PA, Ref. V, GST, GPR und GSBV sind in 2022 und 2023 erfolgt. Fortführung in AG Vereinbarkeitskultur bereits anberaumt. Hier wurde u.a. Anschreiben für potentielle Eltern erarbeitet. Eigene Elternmappe wurde abgelehnt. 5. Männer sind im Erzieherberuf gestärkt. Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Aus- tausch zu aus- gewählten spe- zifischen The- men. Verstetigung des AK Männer in Kitas Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe- rufen 4 Tref- fen im Jahr GST, J/B1 Umsetzung planmäßig erfolgt. Der AK Männer in Kitas trifft sich regelmä- ßig. Organsiert und moderiert wird der AK vom Ansprechpartner für Män- ner (GST). 6. Die Anerken- nung der ver- schiedenen Le- benswelten von Kindern und Fa- milien in Kitas wird konkreti- siert. In der Rahmenkonzeption wird das Thema Anerkennung von Lebenswel- ten konkretisiert. Zielgruppe: Familien mit Kindern in Kitas 2021- 2022 J/B1-L Umsetzung planmäßig erfolgt: Konkretisierung in den 7 Prinzipien der Le- bensweltorientierung (siehe auch JHA 04.2022) - Ausrollung dieser kon- zeptionellen Grundlagen am J/B1 Trägertag im Mai 2023 239 Abbau von Rollenstereotypen 5 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 7. Gender-Kompe- tenz bei den Er- zieher*innen in Nürnberger Kin- dertageseinrich- tungen ist vor- handen und das Fachpersonal handelt ge- schlechtersensi- bel bei offenen Angeboten für Kinder Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd- chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin- dertageseinrichtungen bekannt und wird von den jeweiligen Teams indivi- duell durchgeführt. Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürn- berger Kindertageseinrichtungen Ab 2022 GST, J/B1 Fortbildungen zur geschlechtersensiblen Pädagogik und Erziehung mit Fokus Starke Jungs und Fokus Starke Mädchen wird als Regel-Fortbil- dung im Bildungsprogramm angeboten Das Fortbildungskonzept wird hin- sichtlich der Passgenauigkeit für Per- sonal in offenen Angeboten für Kin- der überprüft und ggf. angepasst Zielgruppe: Mitarbeitende in der OKJA – Zielgruppe Kinder Ab 2021 J/B2-5 mit Bereichslei- tung und Abt. Leitun- gen Regio- nen Bei der Teilnahme an der Leitungsqualifizierung werden geschlechtsspe- zifisch ausgewogene Anmeldungen angestrebt. Fortbildungen zu geschlechtsspezifischen Themen von PEF intern noch nicht ausreichend beworben. 8. Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Ver- hältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung Beteiligung am Boys‘ Day Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende im Kulturbereich Fortlau- fend KuF Generell: 50 % zu erreichen wird schwieriger, wenn nicht nachbesetzt werden kann/darf. Bsp. KuF/2 Kulturelle und politische Bildung: Männerquote derzeit: 22 %. Bsp. KuF/Kinderkultur: Beteiligung am Boys‘ Day, hat sich aber noch nicht im Personal widergespiegelt – kleines Team, derzeit nur Frauen. Einziger Mann mit befristeter Rehastelle ist mittlerweile ausgeschieden. KuF/Fußball-Kultur: 50:50 Bsp. KuF/3 Kulturläden: 37,04 % der Beschäftigten sind männlich, 63,64 % weiblich. Zukünftig: In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt männliche Kollegen beworben und konnten eingestellt werden. KuF/3 geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Bsp. KuF/Integrationsprogramm: Derzeit 60 % weiblich, 30 % männlich 240 Abbau von Rollenstereotypen 6 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 9. Bei der Aus- schreibung von Reinigungsleis- tungen ist der geschlechter- spezifische As- pekt berücksich- tigt. Klärung mit ZD als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibli- ches Personal reinigt den Damenbe- reich-, männliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Aus- schreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vor- gehen finanziell darstellt Zum nächs- ten Aus- schrei- bungs- zeit- punkt NüBad mit ZD 3.BM Da in der Regel immer nur eine Reinigungskraft in einem Bad tätig ist, kann eine Geschlechtertrennung nicht erfolgen. Es werden aber die geltenden Verhaltensregeln beim Betreten des an- deren Geschlechtsbereiches eingehalten. Am Frauenbade- bzw. Frauensaunatag wird in erster Linie weibliches Personal eingesetzt, es sei denn besondere Umstände lassen dies nicht zu. 241 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststell en angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal - und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsha- ring möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwick- lungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 10. Der Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei der Stadt ist in allen Führungs- ebenen erhöht. Führung mit reduzierter Arbeitszeit wird verstärkt gefördert Anpassen des Prozesses der Ab- frage Führen mit reduzierter Arbeits- zeit unter Einbezug GST und GPR Intranet-Auftritt der PA Seite zum Thema wird überarbeitet und aufge- wertet Veranstaltungen von GST zur Sensi- bilisierung der Kolleg*innen für das Thema Zielgruppe: Führungskräfte und an Führungsaufgaben interessierte Mit- arbeitende der Stadt Nürnberg Ab 2021 PA/2-R in Koope- ration mit GST und GPR Mittlerweile ist es möglich, den Fragebogen (Analyse, ob die Stelle auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden kann) über die BeeSite hochzuladen. Die Sensibilisierung der Dienststellen wurde auf informeller Ebene intensiviert. Weitere Prozessanpassungen sind derzeit nicht vorge- sehen. Die Überarbeitung des Intranetangebots wurde angestoßen, ist aber aus Kapazitätsgründen noch offen. 242 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 8 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren; sys- tematische Ansprache und Unterstüt- zung betroffener Mitarbeitender Zielgruppe: Pädagog*innen in Lei- tungsstellen Fortlau- fend J/B2- Abtei- lungsleitun- gen und Bereichslei- tung Von 34 Einrichtungsleitungen mit Team sind 19 weiblich und 15 männ- lich. In Teilzeit arbeiten 9 weibliche und 7 männliche Leitungen (Kinder- und Jugendhäuser und Jugendtreffs) Dabei konnten alle Wünsche berücksichtig werden. Geteilte Leitung wird in einem Haus praktiziert (Stand 12/2023). Begleiteter Prozess zur Organisati- onsentwicklung, Führen mit reduzier- ter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berück- sichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh Fortlau- fend Gh/L in Koopera- tion mit PA Ref. III: Die Organisationsentwicklung fand nicht statt. Im Zuge mit der Bewältigung der Corona-Pandemie fand eine Organisa- tionsuntersuchung mit anderem Fokus satt. Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA Fortlau- fend UwA in Koopera- tion mit PA Das Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ hat sich bei UwA etab- liert. Derzeit sind von den besetzten Führungskraftstellen 50% in Teilzeit. Die Herausforderung besteht darin, im Rahmen der gesamtstädtischen Verwaltungsvorgaben das vorhandene Stundenkontingent flexibel be- darfsorientiert zu nutzen. 243 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 9 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 11. Die genderge- rechte Personal- politik in den Geschäftsberei- chen 2. BM und 3. BM ist ausge- baut und weiter- geführt. Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Besondere Berücksichtigung der be- ruflichen Weiterentwicklungsmöglich- keiten in den verschiedenen Arbeits- zeitmodellen von Mitarbeitenden Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- schäftsbereiche 2. BM und 3. BM Fortlau- fend Alle Dienst- stellen und Eigenbe- triebe der Geschäfts- bereiche 2. BM und 3. BM Generell sind bei KuF mehrere Arbeitszeitmodelle vorhanden, zuneh- mend Teilzeit Zukünftig: Bleibt Ausbau möglich, insofern Bedarf besteht; Modelle wie Führen mit reduzierter Arbeitszeit oder geteilte Führung, mobiles Arbeiten Thema wird KuF auch in Zukunft beschäftigen Bsp.: KuF/3: Es existieren verschiedene Teilzeitmodelle, unterstützt von der Möglich- keit des mobilen Arbeitens. Bsp. KuF/Integrationsprogramm: Alle 3 Teammitglieder sind in Teilzeit beschäftigt. 2. BM: Durch die Möglichkeit der Teilzeit werden verschiedene Arbeitszeitmo- delle genutzt. Folge ist ein nahezu paritätisches Verhältnis bei den Be- schäftigten (48 % Frauen, 52 % Männer). 3. BM: Entsprechend der rechtlichen und städtischen Vorgaben sowie der prak- tischen Umsetzbarkeit werden die verschiedensten Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Dies gilt ebenso für entsprechende Weiterentwicklungsmög- lichkeiten, z.B. Führen mit reduzierter Arbeitszeit 12. Die Vereinbar- keit von Privatle- ben und Beruf bei SpS wird verstärkt geför- dert. Teilnahme an Telearbeit, Förderung von Elternzeit für Väter Einladung zur Teilnahme am Mento- ringprogramm für Frauen Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS Fortlau- fend SpS Ref. IV Telearbeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit 2022: 4 Neuanträge 2023: 8 Neuanträge Elternzeit für Väter 2021 - 2023: zwei Väter in Elternzeit (teilweise Teilzeit / teilweise Voll- zeit) Teilzeit 7 Frauen und 4 Männer arbeiten in Teilzeit (2020: 7 Frauen und 2 Männer) Mentoringprogramm für Frauen: Eine Teilnehmerin von 05/21 bis 12/22 244 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 10 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 13. Die Vereinbar- keit von Privatle- ben und Beruf wird durch digi- tale Lernange- bote verbessert. Etablierung von digitalen Lernange- boten (AG Digitales Lernen) Konzeption: Die digitalen Lerneinhei- ten sollen aus mehreren, kurzen Mo- dulen bestehen, die ein zeitlich flexib- les Lernen ermöglichen sollen. Verweis auf geeignete externe Ange- bote Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Ab 2021 PA/1-1 Podcasts, Videos, E-Learning Module, digitale Netzwerktreffen, Füh- rungstalks, ein digitaler Assistent, eine Zusammenstellung von Regelun- gen für Führungskräfte und Links mit ergänzenden Lernangeboten sind fester Bestandteil der Infobox für Führungskräfte. Somit wird ein orts- und zeitunabhängiges Lernen erleichtert. Führungsleitbild (nuernberg.de) 245 Ausgewogenheit auf der Führungsebene 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene Während das G eschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Ber eich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 14. Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Mig- rationshinter- grund) in Füh- rungspositionen ist erhöht. Fortführung des Mentoringpro- gramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- teressierte Mitarbeiterinnen Mai 2021 - Dezem- ber 2022 PA/1-1 Ergebnisse der Evaluation des 4. Programmdurchlaufs flossen in Kon- zeption des 5. Programmdurchlaufs ein, der im Mai 2023 begann und im Oktober 2024 enden wird. Beteiligung an Maßnahmen zur Ziel- erreichung im KuF, z. B. Mentoring- programme, gezielte Ansprache Zielgruppe: An Führungsaufgaben im KuF interessierte Frauen Fortlau- fend KuF/L Anteil Frauen in Führungspositionen deutlich erhöht. Bsp. KuF/2: Mehrere Kolleginnen haben teilgenommen, wird bei Mitarbeitenden- gesprächen immer kommuniziert. Bsp. KuF/3: Mitarbeiterinnen bewerben sich regelmäßig für das Mentoringprogramm für Frauen in Führungspositionen und werden seitens der Führungs- kräfte dazu ermuntert. Aktuelles Geschlechterverhältnis in Führungspo- sitionen: 38,46 % Männer zu 61,54 % Frauen. Zukünftig: Im Rahmen der Personalentwicklung sollen alle Mitarbeitenden für eine berufliche Weiterbildung gefördert werden. Bsp. KuF/Integrationsprogramm: Geteilte Führung. Eine Führungskraft ist weiblich (und hat eine Zuwanderungsgeschichte) 246 Ausgewogenheit auf der Führungsebene 12 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse Frauen im Ref. VI für Führen mit re- duzierter Arbeitszeit sensibilisieren, sie unterstützen und Möglichkeiten schaffen, da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- teressierte Frauen im Ref. VI Fortlau- fend Ref. VI mit allen Dienststel- len 30 Frauen in Führung (von 82 Führungskräften, entspricht 36,6 %), da- von 14 Frauen mit reduzierter Arbeitszeit Ref.VI internes Mentoring mit 6 Mentees 2021/2022, 2. Durchlauf mit 5 Mentees in 2023/2024 15. Die Leitungs- ebene im J/B2 ist paritätisch besetzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Anspra- che von Pädagog*innen je nach Stel- lenbedarf Zielgruppe: An Führungsaufgaben im J/B2 interessierte Frauen Fortlau- fend J/B2-Abtei- lungsleitun- gen und Bereichslei- tung Von 34 Einrichtungsleitungen mit Team (Kinder- und Jugendhäuser + Jugendtreffs) sind 19 weiblich und 15 männlich. In Teilzeit arbeiten 9 weibliche und 7 männliche Leitungen. Teilzeitwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Von sechs Abteilungsleitungen sind drei männlich und drei weiblich be- setzt. 16. Frauen in Füh- rungspositionen sind gestärkt. Verstetigung des Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg Jährlicher Austausch mit den frauen- politischen Sprecherinnen der Stadt- rats-Fraktionen im Rahmen der Netz- werktreffen Zielgruppe: Frauen in Führungsposi- tionen 3 Netz- werk- treffen im Jahr GST Es wurden jährlich drei Netzwerktreffen durchgeführt. 2021 nur digital 2022 fanden ein digitales Treffen und zwei Veranstaltungen in Präsenz statt. Seit 2023 werden die Treffen wieder in Präsenz durchgeführt. Insgesamt wurden zwei Austauschtreffen mit den frauenpolitischen Sprecherinnen durchgeführt und eins mit dem neuen Personalreferen- ten. Die durchschnittliche Teilnehmerinnenzahl liegt bei ca. 40 weibliche Führungskräfte. 247 Ausgewogenheit auf der Führungsebene 13 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 17. Netzwerke für weibliche Füh- rungskräfte im jeweiligen Ge- schäftsbereich sind initiiert und gestärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräf- ten (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellun- gen geben) zum Teil mit Themen- schwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Zielgruppe: Frauen in Führungsposi- tionen der jeweiligen Geschäftsberei- che Regel- mäßig OBM, 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Geschäfts- bereiche OBM: Durchführung 1x jährlich 2022 und 2023. Durchschnittliche Teilnahmezahl: 17 2. BM: Keine spezifische Netzwerkstruktur, Beteiligung an stadtweiten Füh- rungskräfteprogrammen 3.BM: Das Netzwerktreffen hat auch aufgrund der Pandemie pausiert. Die ersten Treffen waren ein Erfolg. Im Moment findet eine Themensuche für eine evtl. neue Auflage statt. Ref VI: Durchführung 1x jährlich geplant, Interesse eher bei jüngeren (frisch in Führung befindlichen) Kolleginnen (aufgrund Corona in 2021/2022 nicht stattgefunden) 248 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirk ungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verant- wortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maß- nahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und ges chlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 18. Die Diversity- Kompetenz der Führungskräfte ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Diversity-Kompetenz bei der Füh- rungskräfteentwicklung im Rahmen der Netzwerktreffen der FKE 2 und FKE 3 Zielgruppe: Führungskräfte Fortlau- fend PA/1-1 GST Ergänzender Programmbaustein für die FKE 2 und FKE 3 ist in Planung; zudem wird das Thema in Netzwerkveranstaltungen für alle Führungs- kräfte aufgegriffen. 19. Die Diversity- Kompetenz als wichtige Schlüs- selqualifikation städtischer Mit- arbeitender ist erhöht. Ausdehnung der Fortbildungen zu Vielfalt (z. B. Gender und Interkultu- reller Kompetenz) auf mehr Mitarbei- tende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK) Relaunch interkulturelle Qualifizierun- gen: Neukonzeption Xenos PIK Workshops; Angebot von Beratungs- gesprächen für Dienststellen Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Ab 2021 PA/1-1 An Diversity-Qualifizierungen nehmen jährlich ca. 100 Mitarbeitende teil. Eine Intensivierung interkultureller Qualifizierungen gemäß des XENOS- PIK Konzeptes konnte aufgrund von Personalengpässen in den Dienst- stellen mit Publikumsverkehr nicht realisiert werden. 249 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz 15 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 20. Die Schulungen, die im Themen- bereich Diversity angesiedelt sind, sind mitei- nander ver- knüpft und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zu- geschnitten. Weiterführung des Diversity-Stem- pels, der Schulungen mit Diversity- Dimension kennzeichnet Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kom- munen Nürnberg, Fürth, Erlangen & Schwabach Fortlau- fend PA/1 GST Diversity Kompetenz ist Bestandteil des Überfachlichen Kompetenzkata- logs. Auch Erlangen, Fürth und Schwabach verwenden Diversity-Stempel im Fortbildungsprogramm der Städteakademie. Angebot der Diversity-Kurzschulun- gen bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitun- gen Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Fortlau- fend MRB, GST Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu Diversitätsthemen (AG Diversity), bestehend aus der Beauftragten für Diskriminierungsfragen, Vertreter*innen der Gleichstellungsstelle und des Menschenrechtsbüros, der Inklusionsbeauftragten, Vertreter*innen des städtischen Integrations- programms (KuF), des Geschäftsbereichs OBM sowie von Ref. V erar- beitet aktuell sowohl mit PA/1 als auch mit KoM eine Strategie, das Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich Diversität Mitarbeitenden über- sichtlich und niederschwellig zu kommunizieren (Intranet). Im Anschluss daran wird die Übersicht im Intranet entsprechend beworben. Organisation eines regelmäßigen Treffens aller Akteur*innen, die Schu- lungen im Bereich Diversity anbieten Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext Diversity-Schulungen Fortlau- fend GST PA/1 Gespräche mit BgA/Bildungsbüro, GST, Ref. V und PA haben das Ziel, neue Qualifizierungsangebote zu konzipieren. 21. Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Print- format erhältlich. Erstellung des Printformats Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadtverwaltung & allgemeine Öf- fentlichkeit 2022 GST, KoM Die Broschüre liegt im Juni 2024 gedruckt vor. Die aktualisierten Intra- netseiten standen bereits 2022 zur Verfügung. . 250 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz 16 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 22. Die Mitarbeiten- den der Dienst- stellen sind für die Themen Gender und Diversity sensi- bilisiert. Ansprechpartner*innen in den Dienststellen benennen Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Fortlau- fend Ref. VI mit allen Dienststel- len Erfolgt, Anpassung bei Fluktuation oder Aufgabentransfer Ausweitung oben genannter Maß- nahme auf andere Geschäftsberei- che und deren Dienststellen Zielgruppe: Ansprechpartner*innen, Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Fortlau- fend GST mit den Ge- schäftsbe- reichen Der Ansatz, dass Mitglieder der geschäfts- und referatsübergreifenden Koordinierungsgruppe Gender in ihren Bereichen als Ansprechpersonen für Gender und Diversity fungieren, konnte aus Ressourcengründen noch nicht überall angewandt werden. 23. Geschlechter- sensibles Han- deln ist gestärkt. Erarbeitung von Leitlinien für ge- schlechtersensibles Handeln im Ref. V Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V Bis Ende 2021 Ref. V Überarbeitung des gesamten Orientierungsrahmens des Geschäftsbe- reichs Ref. V im Jahr 2022/23 unter Berücksichtigung von Vielfaltsdi- mensionen. Schulungen und Informationen zu geschlechtergerechter Sprache im Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- schäftsbereich 2. BM und 3. BM Fortlau- fend 2. BM und 3. BM 2. BM: Aufgrund städtischer Vorgaben so nicht umgesetzt. 3. BM: Die Mitarbeitenden können alle Angebote/Schulungen der Stadt Nürn- berg und ggf. darüber hinaus in Anspruch nehmen. Um eine gute Nutzung der Schulungen zu geschlechtergerechter Spra- che usw. zu erreichen, soll regelmäßig darauf aufmerksam gemacht werden. 251 Antidiskriminierung 17 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 24. Die Gender- Checklisten sind angepasst. Erweiterung Hochbau / Nutzer*innen- kreis Zielgruppe: Mitarbeitende bei H Fortlau- fend Ref. VI, H Integration in den obligatorischen Projektablauf. 25. Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen. Durchführung einer Fachveranstal- tung „Gender Budgeting“ in der Koor- dinierungsgruppe Gender Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen Zielgruppe: Koordinierungsgruppe Gender und ausgewählte Dienststel- len Fortlau- fend GST Zum Thema Gender Budgeting gab es erste Gespräche zwischen GST und Ref. I/II, in wie weit Gender Budgeting bei der Ausrichtung des Haushalts nach den Nachhaltigkeitskriterien (SDGs - Sustainable Deve- lopment Goals) der Vereinten Nationen berücksichtigt werden kann. GST ist der Auffassung, dass SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ hier eine sinnvolle Grundlage bieten könnte. Aus Ressourcengründen konnte die Fachveranstaltung nicht durchge- führt werden. 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichbe- rechtigung einzutreten und jeder Fo rm von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen, werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 26. Die Vergabe der leistungsorien- tierten Bezah- lung ist frei von Diskriminierung. Auswertung nach Geschlecht, Teil- zeit und Grad der Behinderung wird um Differenzierung nach Stunden- kontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe Stelle, Vollzeitnah) Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Jährlich GPR, GST, GSBV Auswertungen wurden erstellt und eingebracht: Auf gesamtstädtischer Ebene gibt es keine relevanten Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf den Erhalt einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB). Teilzeitbeschäftigte mit sinkendem Beschäftigungsgrad haben je- doch eine zum Teil deutlich geringere Wahrscheinlichkeit eine LOB zu erhalten. 252 18 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 27. Die Stadtverwal- tung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Fortlau- fend MRB/Bil- dung Im Zeitraum 2021-2023 wurden 21 Workshops mit Beschäftigten der Stadt Nürnberg durchgeführt. Ca. 70 % fanden mit städtischen Auszubildenden statt. Die übrigen 30 % wurden nach Bedarf von städtischen Dienststellen gebucht. Insgesamt wurden über 400 Personen durch die Workshops erreicht. 28. Das städtische Bekenntnis zu Vielfalt und Diversität ist im Bereich sexuelle Orientierung und Identität sichtbar. Teilnahme mit einem Informations- stand am Christopher-Street-Day (CSD) Ggfs. Unterstützung durch PA, z. B. mit Ausbildungskräften am Stand Zielgruppe: Teilnehmende und Besu- cher*innen des CSD Im Zwei- Jahres- Rhyth- mus, also wieder 2022 MRB – BfD/LSBTI Ziel erreicht: Städtisches Bekenntnis ist sichtbar u.a. durch Regenbo- genbänke, Regenbogenzebrastreifen sowie Regenbogenbeflaggung und Beteiligung anlässlich des CSD. Durch entsprechende Veranstaltungs- formate gibt es zwischenzeitlich mehr Sichtbarkeit auch in der Jugend- und Senior*innenarbeit. Darüber hinaus Beispiele aus dem Bereich 2. BM: KuF/Fußball-Kultur: Beteiligung/Support Come Together Cup. Dieser fand wegen des orga- nisatorischen Aufwands 2023 nicht mehr statt. Kontaktpflege Queeres Nürnberg: Input an KuF-Beschäftigte Diverse Veranstaltungen bei KuF/3 29. Ein Arbeitskreis für LSBTI-Be- schäftigte be- steht. Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte Regel- mäßige Treffen MRB – BfD/LSBTI Netzwerktreffen fanden bis September 2023 alle zwei Monate statt, seit September 2023 finden sie monatlich statt. An den Netzwerktreffen nehmen regelmäßig ca. 20 bis 25 Personen teil. 253 Geschlechtergerechte Gesundheit 19 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse so llen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 30. Die Teilnahme von Männern an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements (BGM) ist er- höht. Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote Maßgeschneiderte Qualifizierungsan- gebote für Männer Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg Fortlau- fend PA/1-1 Der Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheits- managements liegt zwischen 14 % und 32 %. An den Maßnahmen zur Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote wird weiterge- arbeitet; aber Kapazitätsengpässe im BGM. Kürzungen im PA-BGM-Budget und der Wegfall des dezentralen BGM- Budgets erschweren Zielerreichung. Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK konnten 2023 nicht an- geboten werden. Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, erproben, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt Nürnberg Fortlau- fend PA/1-1 ggfs. Unter- stützung durch GST Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche wurden mit BCN konzipiert. Quotierte Anmeldelisten für Männer wurden/werden bei Gesundheitsta- gen seit 2020 angelegt; bei Nichtbelegung durch Männer erhalten Mitar- beiterinnen aus der Warteliste kurz vor Veranstaltungsbeginn die Mög- lichkeit der Teilnahme. 254 Geschlechtergerechte Gesundheit 20 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 31. Besonders gen- dersensible Auf- gabenbereiche sind durch eine geschlechtsspe- zifische Diversi- fizierung der Personalstruktur erhalten und ausgebaut. Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzun- gen Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh Fortlau- fend Gh, alle Be- reichslei- tungen Ref. III: Die Verteilung von Männern und Frauen variiert zwischen den verschie- denen Fachbereichen. Im Bereich Gesundheitsförderung konnte mit ge- eigneten Bewerbungen die Anzahl der männlichen Beschäftigten von 0 auf 5 erhöht werden. 255 Abbau von Rollenstereotypen 21 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechte rgerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufge- brochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merk- mals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewa lt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstere- otype aufzubrechen und abzubauen und somi t Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancen- gleichheit aller Bürger*innen geleistet. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 32. Die Anzahl von Frauen in politi- schen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Da- tings in einer Schule mit Politike- rinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene zur Förderung von Frauen in poli- tischen Ämtern Zielgruppe: Schülerinnen Jährlich GST in Koopera- tion mit Ref. IV Für das Speed-Dating hat GST zusammen mit dem Mädchennetzwerk Mittelfranken ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Jahren an- gewandt werden soll. Speed-Dating in einer Nürnberger Schule wurde aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und Mangel an zeitlichen Ressourcen bei GST und Ref. IV nicht durchgeführt. 33. Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Un- ternehmen ist er- höht. Sichtbarmachen der Angebote für Gründerinnen und Maßnahmen, um stereotypes Denken aufzubre- chen Zielgruppe: Gründerinnen Fortlau- fend WiF Veranstaltungen im ZOLLHOF: Im ZOLLHOF Tech Incubator fanden zahlreiche Veranstaltungen rund um „Female Founders“ statt. Frauen in der Digitalwirtschaft: Gemeinsam mit NIK e.V. hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr 2021 das Nürnberger Netzwerk für Frauen in der Digitalwirtschaft ins Le- ben gerufen. 256 Abbau von Rollenstereotypen 22 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse Initiierung eines Mentoring-Pro- gramms mit Unterstützung hiesi- ger Unternehmen Zielgruppe: ansässige Unterneh- men Fortlau- fend WiF Durch das Mentorennetzwerk des ZOLLHOF Tech Incubators konnten zahlreiche Kontakte zu neuen Mentorinnen hergestellt werden. 34. Frauen sind trotz der Coronapande- mie und der damit verbundenen Be- lastung für Familie und Privatleben auf dem Arbeitsmarkt präsent und neh- men unterstützende Angebote vor Ort wahr. Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittelfranken Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken Ab Herbst 2021 GST in Koopera- tion mit BCAs und GBs Mittel- franken Auftaktveranstaltung der Kampagne #rollevorwärts fand am 08.02.2022 online via Zoom statt, 206 Personen nahmen daran teil. Insgesamt fanden im Jahr 2023 15 Veranstaltungen und Aktionen der mittelfränkischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (GBs) sowie 28 Veranstaltungen und Aktionen der mittelfränkischen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCAs) der Jobcenter und Agentu- ren statt. Dabei wurden über 1.500 Menschen erreicht. 35. Es herrscht ein ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis bei Benennung öf- fentlicher Straßen, Plätze und Brü- cken. Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen ge- schlechterparitätisch Fortlau- fend Geo In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadt- verwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, künftig mehr Straßen nach Frauen zu benennen. Sollen mehrere Benennungen gleichzeitig umgesetzt werden, wird stets darauf geachtet, dass die Zahl der Benennungen nach Frauen, die der Benennungen nach Männern überwiegt. Seit Januar 2018 wurden (Stand 09/2023) 51 Straßen neu benannt. Davon entfielen 39 Benennungen auf Personen, wovon 22 Be- nennungen auf Frauen und 17 Benennungen auf Männer entfielen. Geschlechtersensible Themen- festlegung für neue Wohngebiete Fortlau- fend Geo Die Verwirklichung der Gleichstellung ist abhängig von dem gewählten Themenfeld und nicht immer leicht umzusetzen. Eine geschlechtersen- sible Themenfestlegung bei Clusterbenennungen (→ Gebündelte Be- nennungen zu einem bestimmten Themengebiet in einem abgrenzbaren Raum) wird durch eine neutrale Themenfestlegung gewährleistet. Clus- terbenennungen erfolgen stets nach geschlechterneutralen Themenge- bieten wie zum Beispiel Wissenschaft, Astronomie und NS-Widerstand. In Letzterem wurden von insgesamt 13 nach Personen benannten Stra- ßen acht nach Frauen benannt. Bei Clusterbenennungen wird stets da- rauf geachtet, dass die Zahl der Benennungen nach Frauen, die der Be- nennungen nach Männern nach Möglichkeit übersteigt. 257 Abbau von Rollenstereotypen 23 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 36. Die Sichtbarkeit von Frauenge- schichte in Nürn- berg ist erhöht. Umsetzung eines Frauen-Stra- ßen-Netzes online Zielgruppe: Stadtgesellschaft Frühjahr 2022 GST in Koopera- tion mit Ge- schäftsbe- reich 2. BM Ist in Arbeit 37. Männer nehmen ihre Erziehungsver- antwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater ge- stärkt. Veranstaltung der Nürnberger Vä- terwoche Zielgruppe: Väter Jährlich GST mit AK Väter in Nürnberg Die Väterwoche 2021 konnte aufgrund der Pandemie ausschließlich in Form von Onlineveranstaltungen angeboten und durchgeführt werden. Im Jahr 2023 hat die Väterwoche wieder mit Präsenzangeboten stattge- funden. Fast alle Angebote fanden statt und wurden gut bis sehr gut angenom- men. Am beliebtesten sind die Vater-Kind-Aktionsangebote. Eine Plakatkampagne „Papa macht das schon …“ über/zu Väter in El- ternzeit war während der Väterwoche auf vielen Plakatwänden in Nürn- berg zu sehen. Zusätzlich waren drei Busse der VAG mit je einem Motiv der Plakatkam- pagne für 3 Monate beklebt. Aus den Plakaten wurde eine ausleihbare Ausstellung erstellt. Format: 18 Multiplexplatten (DIN A1) mit Aufhängung Aufgrund von fehlenden Ressourcen wird die Väterwoche künftig alle zwei Jahre (ungerade Jahre) im Wechsel mit den Männerwochen statt- finden. 38. Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen. Männerwochen im Kontext des Weltmännertags (03.11.) und des Internationalen Männertags (19.11.) Veranstaltung zu Gleichberechti- gung und positivem Männlich sein Zielgruppe: Männer Jährlich GST in Koopera- tion mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit Die Männerwochen haben 2022 stattgefunden. Film und Fachgespräche, Lesungen mit Diskussionen, Veranstaltungen zu Männergesundheitsthemen und Angebote für Fachkräfte zum Thema männliche Rollenstereotype haben stattgefunden. Zukünftig werden die Männerwochen alle zwei Jahre (gerade Jahre) im Wechsel mit der Väterwoche stattfinden. 258 Abbau von Rollenstereotypen 24 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 39. Eine Vielfalt von männlichen Le- bensentwürfen ist gesellschaftlich ak- zeptiert und selbst- verständlich. Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees und für positives Männlich sein Zielgruppe: Stadtgesellschaft 2022 GST in Koopera- tion mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit Die Kampagne „Männlichkeit entscheidest du. Jeden Tag. Zusammen- stehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt“ hat stattgefun- den. Plakataktion an über 200 Plakatwänden in Nürnberg. Postkarten in Nürnberg verteilt. Der Oberbürgermeister hat sich mit einem eigenen Plakat beteiligt. Es wurden A1 Plakate auf Tafeln gedruckt, welche nun als Wanderaus- stellung ausgeliehen werden können. 40. Die Öffentlichkeits- arbeit ist ge- schlechtergerecht und frei von Diskri- minierung. Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des Ref. IV Zielgruppe: Stadtgesellschaft Fortlau- fend Ref. IV Der Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache wird umgesetzt. Auf die Broschüre „sie & er – nur so ist‘s fair“ wird regelmäßig verwiesen. 41. Die Anzahl der Männer bei den Be- suchen kultureller Einrichtungen ist erhöht: Das Ver- hältnis Männer und Frauen ist angegli- chen. Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung Zielgruppe: Besucher*innen kultu- reller Einrichtungen Fortlau- fend KuF/L Bsp. KuF/Kinderkultur: Gelingt durch gute Arbeit mit Einrichtungen (Schule, Hort, Kita) Bsp. KuF/Fußball-Kultur: Mehr männliche Besucher Spricht thematisch eher männliche Besucher an; Veranstaltungsspezi- fisch keine Änderungen, sonst andere Ziele (Öffnung für Besucherinnen, Sensibilisierung für Geschlechterfragen) beabsichtigt Bsp. KuF/3: Das Kursgeschehen spricht unverändert vorrangig weibliche Besucher an. Mit Veranstaltungen im Bereich Nachhaltigkeit, StreetArt oder be- stimmten Genres konnten z. T. mehr männliche Besucher angesprochen werden. Das Programm wird auch weiterhin ein eher weibliches Publikum an- sprechen; bestimmte Angebote können ausgeweitet werden. 42. Doppelung: Siehe Nr. 40 Gleiche Maßnahme wurde verse- hentlich zwei Mal aufgenommen. 259 Abbau von Rollenstereotypen 25 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 43. Vielfalt wird als selbstverständlicher Bestandteil des Le- bens erfahrbar ge- macht. Ein positives Be- wusstsein für Viel- falt ist etabliert. Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: Erfahrungsorientierte Lernstatio- nen, Aktionen und Veranstaltun- gen Einbezug von Menschen mit Be- hinderungen in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld Einbezug geschlechtssensibler, geschlechtergerechter oder ge- schlechtsbezogener pädagogi- scher Maßnahmen bei der Pla- nung neuer Stationen Zielgruppe: Menschen mit Behin- derung, Stadtgesellschaft steht noch nicht fest KuF/2 KuF/2: Wird versucht, in kleinen Schritten umzusetzen. Um einen großen Schritt zu machen, benötigt es zusätzliches Personal und Geld. 2022: – Blinde Mitarbeitende in der pädagogischen Betreuung einer Erfah- rungsfeldstation integriert – Zudem ein besonderes Sensibilisierungsangebot im Bereich „Erfah- rungen im Dunkeln“ aufgelegt – Ein inklusives Feriencamp für Kinder von 8 bis 13 Jahren durchgeführt – Das inklusive Feriencamp soll etabliert werden. – Weitere Mitarbeitende mit Handicaps sollen an Erfahrungsfeldstatio- nen arbeiten. – Ein weiteres Sensibilisierungskonzept soll aufgebaut werden. – Die Backstation soll einen zusätzlichen Tisch für Rollstuhlfahrer*innen erhalten. 44. Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstan- den. Fortbildungsveranstaltung der Er- fahrungsfeld-Akademie „Diver- sity – Die Kraft der Vielfalt“ mit ei- nem überarbeiteten Konzept Zielgruppe: Stadtgesellschaft Ab 2021 KuF/2 KuF/2: Konzept wurde mangels Personalressourcen nicht fortentwickelt. Zukünftig: Team versucht, was möglich ist; unklare Aussichten 45. Die Ausstattung, Strukturen und An- gebote in den Kul- turläden sind unter den Gesichtspunk- ten der Teilhabege- rechtigkeit und Bar- rierefreiheit geplant. Das Publikum und die Belegschaft sind divers. Überprüfung der Einrichtungen, Ausstattung, Strukturen und An- gebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, des Gen- der Mainstreamings und Barriere- freiheit Fertigstellung und Anwendung ei- ner entsprechenden Checkliste Zielgruppe: Mitarbeitende und Be- sucher*innen der Kulturläden Ab 2021 KuF/3 KuF/3: 2022: Erstellung Checkliste Barrierefreiheit für alle Kulturläden; Antragstellung für Maßnahmen zur weiteren Barrierefreiheit Zukünftig: Umsetzung von technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Feststell- anlagen, Leichte Sprache) und Umsetzung der Checkliste zur Barriere- freiheit; inklusive Veranstaltungen zusammen mit den Kooperations- partner*innen; Veranstaltungsreihe 11xFAIR widmet sich explizit sozialer Nachhaltigkeit mit internen Maßnahmen und öffentlichen Angeboten 260 Abbau von Rollenstereotypen 26 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 46. Die Angebote in kulturellen Einrich- tungen sind unter den Gesichtspunk- ten der Teilhabege- rechtigkeit, des Gender Mainstreamings und der Interkultu- rellen Öffnung ge- plant. Die im „Interkultur“-Check verein- barten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Zielgruppe: Besucher*innen kultu- reller Einrichtungen 2022 KuF/Inter- Kultur-Büro Aufgrund fehlender Ressourcen konnte der Interkultur-Check nicht er- weitert werden. Die Maßnahme wird im neuen Gleichstellungsaktions- plan aufgenommen. 47. Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Ge- sichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit geplant. Das Personal und die eingesetzten Künstler*innen sind divers. Das Publikum der Angebote ist divers. Entwicklung und Anwendung ei- ner entsprechenden Checkliste Überprüfung der Angebote unter den Gesichtspunkten Teilhabege- rechtigkeit Kund*innen-Befragung, um Grundlagen für die Diversity-Ori- entierung zu erhalten Zielgruppe: Mitarbeitende und Be- sucher*innen des Stabs Kinder- kultur 2022 KUF/ Stab Kinderkul- tur Kund*innenbefragung / Zahlen der Besucher*innen, nach Merkmalen sortiert, wurde in der Praxis aus Ressourcengründen nicht ausreichend umgesetzt. Zahl erfasst im Produkthaushalt bei Besucher*innen Ster- nenhaus Kita/Schule weiblich/männlich. Ein Großteil der Angebote richtet sich an Kitas und Schulen – Hier wer- den alle Kinder erreicht. Es gibt spezifische Kurse/Kreativklassen und Workshops für Kinder mit besonderem Förderbedarf / Beeinträchtigungen z.B. Zusammenarbeit mit Paul-Ritter Schule für Gehörlose Die Eintrittspreise sind generell niedrig, BuT Gutscheine werden ange- nommen, es gibt Ermäßigungen für Nürnberg-Pass-Inhaber*innen um Zugänge zu erleichtern. Diversität des Personals und der Künstler*innen konnte nur bedingt um- gesetzt werden, da es sich um festes Personal handelt, welches z.B. nur weiblich ist und die Künstler*innenschaft im KinderKunstRaum mehrheit- lich weiblich ist. Bei z.B. rezeptiven Angeboten Kindertheater/Sternen- haus gibt es weniger interkulturelle Gruppen. Ein Großteil des Publikums ist divers, da es aus Kitas und Schulen kommt. 261 Abbau von Rollenstereotypen 27 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 48. Das Publikum der Musikschule Nürn- berg ist divers. Besucher*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musik- schule Nürnberg zu erhalten Zielgruppe: Besucher*innen der Musikschule Nürnberg 2022 KuF/4 KuF/Musikschule: Die Musikschule hat neue Angebote für bestimmte Zielgruppen geschaf- fen, z. B. elementare Musizierpraxis für Erwachsene, Trommeln für Er- wachsene, Blagma, Musiktheorie online. 49. Das Publikum und die Belegschaft der Kulturwerkstatt auf AEG ist divers. Diversity-Check der Kulturwerk- statt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Struktu- ren und Angebote unter Gesichts- punkten der Teilhabegerechtig- keit, des Gender Mainstreamings und der Interkulturellen Öffnung Zielgruppe: Publikum und die Be- legschaft der Kulturwerkstatt auf AEG Fortlau- fend KuF/Stab, KuF/3 KuF/Kulturwerkstatt Auf AEG: Umsetzung der Maßnahme läuft aktuell noch. 50. Die Geschlechter- verteilung der Be- sucher*innen des NüBad ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kund*innen- Analyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucher*innen- Struktur als Anhaltspunkt für wei- tere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Zielgruppe: Besucher*innen des NüBad Sobald der re- guläre Betrieb nach Corona wieder- aufge- nom- men wird NüBad Aufgrund der Corona-Pandemie und deren längerfristigen Auswirkungen musste das Projekt pausieren. Die Zielsetzung der Fragen und entsprechender Handlungskonsequen- zen wird noch bearbeitet. 262 Abbau von Rollenstereotypen 28 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 51. Die Teilhabe an Sportangeboten un- abhängig von Ge- schlecht, Alter, Be- hinderung, Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen Zielgruppe: Frauen Fortlau- fend SpS Zugriffszahlen Sportsuche online (Seitenansichten) 2019: 5 900 2022: 9 500 Angebote von Frauen für Frauen (auf Sportsuche online): 2020: 58 2023: 44 Wichtiger Hinweis: Auf Zahl und Einstellung der Angebote hat SpS kei- nen direkten Einfluss, da die Anbieter ihre Kurse melden. Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen Zielgruppe: Senior*innen Fortlau- fend SpS Angebote für Seniorinnen und Senioren (auf Sportsuche online): 2020: 28 2023: 30 Unterstützung und Bekanntma- chung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behin- derungen Fortlau- fend Freizeit- netzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg, SpS Angebote für Menschen mit Handicap (auf Sportsuche online): 2020: 114 2023: 106 Freizeitnetzwerk Sport: mehrere Anfragen pro Woche von Menschen mit Beeinträchtigung, die gerne sportlich aktiv sein möchten. Die Anliegen und Sport-Wünsche sind sehr vielfältig und es bedarf häufig einer aus- führlichen Beratung und Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigung beim Herausfinden sportlicher Interessen. Weiterhin erreichen uns auch vermehrt Anfragen neuer Sportanbieter, die gerne Teil des Netzwerks werden wollen und sich im inklusiven Sport engagieren möchten. Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in be- reits bestehende Angebote Zielgruppe: Geflüchtete Fortlau- fend SpS Vermittlung: 2020: 346 Sportlerinnen und Sportler 2023: 420 Sportlerinnen und Sportler Seit 2020 sechs Mannschaften für Mädchen gegründet 2022: Come-Together-Cup ins Leben gerufen 263 Abbau von Rollenstereotypen 29 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 52. Die geschlechter- gerechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesund- heitliche Chancen- gleichheit sind ge- währleistet. Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhän- gig vom Geschlecht der Kinder für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teil- habepakts (BuT) und des Pro- gramms „Hinein in den Sportver- ein“ Zielgruppe: Sportvereine Fortlau- fend SpS Sozialamt Unterstützte Personen über „Hinein in den Sportverein“: 2019: 55 2020: 61 2021: 70 2022: 55 Im Zeitraum von 2021 bis 2023 haben insgesamt 299 Vereine im Rah- men Ihres Angebots BuT-Gutscheine angenommen. Durchführung von Bewegungs- projekten unabhängig vom Ge- schlecht der Kinder in Kitas und Schulen mit Priorität bei Einrich- tungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte KiTa) Zielgruppe: Kindertageseinrich- tungen und Schulen Fortlau- fend SpS Gh Ref. III: Bei den teilnehmenden Kindern werden Geschlecht, Migrationshinter- grund und Bezug wirtschaftlicher Jugendhilfe nicht erhoben. Die Teilnahme soll allen Interessierten unabhängig von Geschlecht, Migrationshintergrund und wirtschaftlicher Situation möglich sein. Ref. IV: Vom Projekt Bewegte Kita profitierten in 2020: 6 Einrichtungen 195 Kinder 2022: 10 Einrichtungen 508 Kinder 264 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 30 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt s ind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Fraue n sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% de r Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlec htsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 53. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Pri- orität und gesamt- gesellschaftliche Aufgabe wahrge- nommen. Verstätigung der Brottüten-Aktion im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) zur Sensibilisie- rung und Skandalisierung Stetig wachsende Beteiligung der Bäckereien Zielgruppe: Stadtgesellschaft Jährlich im No- vember GST in Koopera- tion mit der AG der Gleichstel- lungsbeauf- tragten Mit- telfranken 2021: 30.000 Tüten, 11 Bäckereien 2022: 65.700 Tüten, 11 Bäckereien, 22 Apotheken und Nürnberger Tafel 2023: 57.200 Tüten, 12 Bäckereien, 22 Apotheken und Nürnberger Tafel Durchführung einer Anti-Gewalt- woche im Rahmen des Internatio- nalen Tags gegen Gewalt an Frauen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Jährlich im No- vember GST in Koopera- tion mit AK Häusliche und Sexua- lisierte Ge- walt Aus Ressourcengründen findet die Anti-Gewalt-Woche alle zwei Jahren statt. Im Jahr 2021 wurde noch ein Übersichtsflyer gedruckt. Zwei Jahre später erstellte die Gleichstellungsstelle eine online Veranstaltungsüber- sicht und die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte rein digital. 265 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 31 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Pri- orität und gesamt- gesellschaftliche Aufgabe wahrge- nommen. Selbstverteidigungskurs für gehör- lose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen 2022 Konzep- tent- wicklung und Mit- telak- quise Ab 2023 Durch- führung SHA-Inklu- sion und GST AURA e.V. wurde als Partner-Institution angefragt, ein Kurs wurde kon- zipiert und angeboten. Das Angebot wurde breit beworben, musste aller- ding aufgrund von fehlenden Anmeldungen abgesagt werden. Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leich- ter Sprache als Kurs in Einrichtun- gen für geistig behinderte Frauen und Männer Zielgruppe: Frauen und Männer mit geistiger Behinderung 2022 Konzep- tent- wicklung und Mit- telak- quise Ab 2023 SHA-Inklu- sion und GST AURA e.V. wurde als Partner-Institution angefragt. AURA e.V. bietet sol- che Kurse für Institutionen wie die noris inklusion bereits auf Anfrage an. Die Institutionen finanzieren die Kursleitung/das Angebot selbstständig. Ein Aktivwerden von Seiten der Fachstelle Inklusion der Stadt Nürnberg ist daher nicht erforderlich. Durch- führung 54. Die Konvention des Europarats zur Ver- hütung und Be- kämpfung von Ge- walt gegen Frauen und häuslicher Ge- walt (Istanbul-Kon- vention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Erstellen und Durchführen einer Bestandsaufnahme zur Bedarfsa- nalyse Auswertung der Bedarfsanalyse und Diskussion der Ergebnisse Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspe- zifischen Gewalt um bestehende Strukturen anzupassen bzw. neue Angebote zu schaffen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Ab 2021 GST und Ref. V. in Koopera- tion mit der KG Gender und den re- levanten Akteur*in- nen aus der Zivilgesell- schaft Bestandsaufnahme liegt vor und wurde im Oktober 2022 im Sozialaus- schuss vorgestellt. Der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 wird sich mit dem Schwer- punktthema Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Gewalt der Umset- zung der Istanbul-Konvention widmen. Der Aktionsplan ist in Arbeit und soll im September 2024 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden. 266 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 32 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 55. Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs Durchführung von Arbeitskreistref- fen 2x jährlich Ggf. Durchführung von Fortbildun- gen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informations- materialien Zielgruppe: Stadtgesellschaft Ab 2021 MRB/GST Mitglieder des Arbeitskreises beteiligen sich regelmäßig an den Sitzun- gen In den Jahren 2021 und 2023 fand jeweils eine Sitzung und im Jahr 2022 zwei Sitzungen des Arbeitskreises statt. Anlassbezogene Veranstaltungen konnten aus Ressourcengründen nicht durchgeführt werden. 56. Städtepartnerschaf- ten und internatio- nale Kooperationen sind als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitigen Lernprozessen in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt. Durchführung von Veranstaltun- gen mit Vertretungen aus Städte- partnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veran- staltungsreihe rundum den Inter- nationalen Frauentag im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft Jährlich im März IB, GST Aufgrund der Corona-Pandemie kam im März 2021 keine Frauendelega- tion nach Nürnberg. 2022 nahmen vier engagierte Frauen aus Cordobá die Einladung aus Nürnberg an. Im März 2023 konnte aus finanziellen Gründen keine Frauendelegation nach Nürnberg reisen. 267 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien - und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 57. Die Lernförderung für Schüler*innen ist etabliert. Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Re- alschulen und Gymnasien) Zielgruppe: Schüler*innen an kommunalen Realschulen und Gymnasien Schul- jahres- bezogen SchA Ref. IV Die Lernförderung im Rahmen des MSRG-Programms zeigt nach Ein- schätzung von Schulleitungen und Lehrkräften Wirkung im Rahmen der angebotenen MSRG-Unterrichte und sollte daher weitergeführt werden. Die Budgetstunden hierfür werden vielfältig für die Vertiefung von Fachinhalten, psychosoziale Stärkung und individuelle Lernförderung eingesetzt. Projekte wie das Safari-Programm an der BBS, welches von fünf Lehrkräften in vier verschiedenen Modulen Benachteiligungen ab- bauen und Stärke, Akzeptanz und Resilienz fördern, sind dem MSRG- Programm zu verdanken. Eine umfassende Evaluation der Maßnahmen ist für 2024 geplant. Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabten- förderung durch das Förderpro- gramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) Zielgruppe: Schüler*innen an be- ruflichen Schulen Schul- jahres- bezogen SchB Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen hängen sehr stark von sich über die Jahre verändernden Eingangsvoraussetzungen ab. MSBS ist eine sehr wichtige Unterstützung, vor allem auch vor dem Hin- tergrund, der zunehmenden Heterogenität und den Folgen von Corona zu begegnen. Implementierung von berufs- sprachlichem Förderunterricht an BS zur Verbesserung der Sprach- kompetenz der Schüler*innen Zielgruppe: Schüler*innen an be- ruflichen Schulen Schul- jahres- bezogen SchB Vergleiche der schulischen Leistungen der Schülergruppen verschiede- ner Jahrgänge sind aufgrund der stark variierenden Eingangsvorausset- zungen und divergierender Sprachkompetenzen als Indikator nicht ge- eignet. Ohne zusätzliche Förderung würden die Ergebnisse in jedem Fall schlechter ausfallen und die Abbruchquoten höher liegen. Die Sprachkompetenz nimmt im Verlauf des Schulbesuchs zu. Vor allem der berufssprachliche Förderunterricht wird sehr positiv aufgenommen. 268 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 34 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 58. Die nicht-traditio- nelle Berufswahl ist erhöht. Förderung geschlechtsuntypi- scher Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmana- gements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfach- schulen Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) Schul- jahres- bezogen SchA, SchB An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (z. B. Wirtschaftsschule) wird die geschlechtsuntypische Berufswahl durch verschiedene Ange- bote wie z. B. Berufsbasare, Tag des Handwerks, Berufsinformations- veranstaltungen und Berufspraktika gefördert. Die Kontaktinformationen der zuständigen Beratungslehrkräfte werden zu Schuljahresbeginn an alle Schülerinnen und Schüler kommuniziert. Es wurde ein 1:1 Matching zwischen den Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit und den Beratungslehrkräften der Schulen implementiert. SCHLAU stützt seine Beratung auf die Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen, und nicht ausschließlich auf das Geschlecht. Gezielte Bewerbung und Diskus- sion der Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Zielgruppe: Schüler*innen/ po- tentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days jährlich SchA, SchB in Koopera- tion mit GST und PA Der Girls‘ und Boys‘ Day wird an allen städtischen allgemeinbildenden und auch an beruflichen Schulen nach der Zeit der Corona-Pandemie wieder angeboten und an den Schulen intensiv beworben. Da sich das Projekt großer Beliebtheit erfreut, nehmen über alle Jahrgangsstufen der Mittelstufe Schülerinnen und Schüler daran teil. 59. Die Genderkompe- tenz bei Lehrkräf- ten, Verwaltungs- mitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompe- tenz durch Fachtagungen, Fortbil- dungen für Lehrkräfte, Verwal- tungsmitarbeitende, Nachwuchs- kräfte, gendergerechter Lehrmitte- leinsatz und Unterrichtsentwick- lung Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nach- wuchskräfte Jährlich IPSN, SchA, SchB, SpS Geplante Veranstaltung von SpS in 2021 Corona-bedingt entfallen Qualifizierungskurs für Lehrkräfte „Schule der Vielfalt“ (23 TN): - Basismodul Anti-Bias Training und Wahlmodul Anti-Bias Übungen - Wahlmodul „Gender und Diversity“ 269 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 35 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse Berufseinsteiger*innen- seminar BEST mit Fokus auf die verschiedenen Diversitätsmerk- male und deren Zusammenwir- ken, d.h. die Effekte der Intersek- tionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmern Zielgruppe: Berufseinsteiger*in- nen Jährlich IPSN BEST-Modul: „Kulturelle Vielfalt in der Schule. Interkulturelle Bildung in Unterricht, Elternarbeit“ (19 TN) Weitere Angebote wie der Qualifizierungskurs „Schule der Vielfalt“, wel- cher unterschiedliche Diversitätsdimensionen ins Auge fasst, wurde sehr gut angenommen. Jährliches Veranstaltungsangebot „Weiblich, männlich, divers – Der Schulische Umgang mit Diversity in der Geschlechtsidentität“ 60. Die Genderkompe- tenz bei Führungs- kräften in Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompe- tenz in den Grund- und Aufbau- kursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymna- sien, Berufsschulen) Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklas- sen, die ungeachtet des Ge- schlechts, der ethnischen Her- kunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Zielgruppe: Führungskräfte in Schulen Jährlich IPSN Konstruktives Führungshandeln als personale Kompetenz (9 TN) Demokratie lernen durch demokratisches Handeln (13 TN) Kommunikation I (8 TN) GFK-Übungsgruppe für Lehrkräfte, IPSN-Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, ehrenamtliche NEST-Elternlotsinnen und -lotsen, BuT-Lernförder- kräfte (11 TN) kontinuierliche Qualifizierung von IPSN-Mitarbeiterinnen: Förderung der Teilnahme an den kommunalen Führungskräftequalifizierungen und am Mentoringprogramm für Frauen 270 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 36 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 61. Die ganztägige Schulkinderbetreu- ung ist bereitge- stellt und bedarfs- gerecht entwickelt. Erweiterung der schulischen Maß- nahmen für die ganztägige Schul- kinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Pri- vatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechts- anspruchs auf Ganztagsbetreu- ung im Grundschulalter (abge- stimmt mit den Betreuungsange- boten von J) Zielgruppe: Eltern, bzw. Erzie- hungsberechtigte innerhalb der Stadtgesellschaft Jährli- che An- passung SchA Seit 2014 dient der vom damaligen Geschäftsbereich Schule und Sport - heute Referat für Schule und Sport bzw. Referat IV - und Referat für Ju- gend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan“ als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote. Aktueller Stand der Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschul- kindern:  16.800 Kinder  11.900 Plätze im Hort, Mittagsbetreuung, gebundene und offene Ganztagsschule = 71% 62. Die Zusammenar- beit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganz- tagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrich- tungen ist geför- dert. Die Koordinierungsgruppe Kultu- relle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Ange- botsstruktur für die Schulen. Jun- gen und Mädchen werden ermu- tigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrie- ben werden. Zielgruppe: Mädchen und Jungen Schul- jahres- bezogen SchA, SchB, SpS Projekt MädelsGOBasketball des Post SV Nürnberg e.V. mit wachsen- der Teilnehmerinnenzahl 200 Mädchen wöchentlich 20 Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) an Grundschulen 2 SAGs an Gymnasien Artio e.V. mit Basketball Angebot im offenen Ganztag einer Schule 2 Sportvereine (Post SV Nürnberg e.V. und ATV 1873 Frankonia Nürn- berg e.V.) als Träger von Ganztagsangeboten an 2 Nürnberger Schulen 271 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 37 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 63. Die Anzahl von Männern in Fortbil- dungen ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (junge Su- chende, Newcomer + Deutsch ler- nen) Zielgruppe: potenzielle Teilneh- mer an Fortbildungen Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess und Aufbau der Bildungsbe- ratung BCN/BZ Über verschiedene Maßnahmen wie Fortbildung, Bildungsberatung und die Ansprache von männlichen Teilnehmenden in Deutsch- und Integrationskursen konnte der Anteil an männlichen Teilnehmenden um ca. 10 % erhöht werden. 64. Die Anzahl von Frauen in Fortbil- dungen im Bereich MINT ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (MINT) Zielgruppe: potenzielle Teilneh- merinnen an Fortbildungen im Be- reich MINT Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess und Aufbau der Bildungsbe- ratung BCN/BZ Durch die Verankerung von MINT-Veranstaltungen im Kinderpro- gramm StB konnte die Teilnahme von Mädchen leicht erhöht werden. 65. Die geschlechts- spezifische Benachteiligung ist beseitigt. „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- gruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Zielgruppe: Jungen Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess (mit Aufbau der Marke) BCN/BZ Das Projekt „Campus 16+“ wird aufgrund von mangelnden personellen Ressourcen aktuell nicht weiterverfolgt 272 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 38 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 66. Die Grundlage für Gendergerechtig- keit ist in der früh- kindlichen Betreu- ung verankert. Erweiterung des Angebots „Bü- cherzwerge – gezielte Leseförde- rung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertra- gen Zielgruppe: Kinder bis zum Vor- schulalter Kurzfristig realisierbar bei zusätzli- chem Per- sonal BCN/StB Das Angebot wurde ohne zusätzliches Personal auf 3 weitere Stand- orte übertragen; dadurch Gewinnung neuer Teilnehmer*innen. 67. Die frühkindliche Betreuung sowie die Beratung und Unterstützung für Eltern ist ausge- baut. Im Rahmen der BCN-Bildungsbe- ratung Beratungsangebote für El- tern im weiteren Verlauf schaffen Zielgruppe: Eltern Mittelfristig bei Aufbau der Bil- dungsbera- tung BCN/BZ Der Bereich frühkindliche Bildung ist in den letzten Jahren von ziel- gruppenrelevanten Institutionen übernommen worden (Schulen, Bera- tungsstellen etc.). Das BZ wird daher das Thema nicht weiterverfolgen. 68. Mädchen und Jun- gen/ junge Frauen und Männer nutzen die Einrichtun- gen/Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu annäh- rend gleichen Tei- len. Geschlechtsspezifische und ge- schlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ junge Frauen und Männer Fortlaufend J/B2- Ein- richtungs- leitungen und Abtei- lungslei- tungen Von den 440.750 Nutzungen im Jahr 2019 waren 42,73 % weiblich. Von den 356.036 Nutzungen im Jahr 2022 (ab April ohne Pandemie- auflagen) waren 40,77 % weiblich. Von den 267.761 Nutzungen Januar bis Juli 2023 waren 40,84 % weib- lich. Nicht nur in Nürnberg hat die Pandemie Mädchen und (junge) Frauen wieder verstärkt in den häuslichen/ familiären Bereich zurückgedrängt. 69. In jedem Team der Erziehungsbera- tung stehen sowohl männliche als auch weibliche An- sprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschrei- bungen und Anwerben von Sozi- alpädagogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Sozial- pädagogen und Psychologen Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-EB- Abtei- lungslei- tung In jedem Team steht mindestens eine männliche Beratungsfachkraft zur Verfügung. Trotzdem ist die Zahl noch sehr unausgewogen. 13 weiblichen Fachkräften stehen nur 6 männliche Fachkräfte gegenüber. 273 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung 39 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zustän- digkeit Evaluation/Ergebnisse 70. Die Besucher*in- nen der Einrichtun- gen finden männli- che und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpersonen vor. Nachwuchsförderung durch Prak- tika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Aner- kennungsjahr auch überplanmä- ßig Zielgruppe: anzuwerbende Päda- gog*innen Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-Ein- richtungs- leitungen und Abtei- lungslei- tungen Insgesamt arbeiten (minus unbesetzter Stellen) 51 männliche und 68 weibliche Mitarbeitende in den Häusern (KiJHs + JTs). Der Fachbereich ist auf Berufsmessen und in Ausbildungsstätten ver- treten. Leider können immer weniger Praktikumsplätze besetzt werden. 274 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung 40 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 71. Öffentliche Räume sind angstfrei ge- staltet. Zusammenstellung der Pla- nungskriterien im U-Bahnbe- reich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Be- hinderung Zielgruppe: Stadtgesellschaft fortlau- fend Ref. VI, UB Scharfreiterring wurde inzwischen unter Berücksichtigung der angst- freien Gestaltung revitalisiert. Muggenhof wird derzeit unter Berücksichtigung der angstfreien Gestal- tung revitalisiert, Fertigstellung voraussichtlich 2024 72. Die Gestaltung des öffentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Bürger*innenbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentli- chen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plät- zen Je nach Projekt: Bürger*inneninfo, Bürger*innen- gespräche, ePartizipation, Pla- nungswerkstätten und weitere Maßnahmen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Langfris- tige Etab- lierung von Bür- ger*in- nenbetei- ligungen bei Um- und Neu- gestal- tungs- maßnah- men in den nächsten Jahren SÖR, Ref. VI in Koopera- tion mit Nutzer*in- nen (z.B. Ref. V/J) Ref. VI: Wird bei neuen Planungen umgesetzt 3.BM: Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sehr häufig in mehreren Schritten, z.B. erst Ortsbegehung, dann Infoveranstaltung. Bei besonders großen und bedeutsamen Anlagen wird die Bürgerschaft häufig in weiteren Stufen, wie e-Partizipation eingebunden. Bei rund 95 % solcher Maßnahmen erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteili- gung. Es wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, zu erfassen, welche Bevölke- rungsgruppen sich beteiligen. 275 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung 41 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 73. Beim Umbau bzw. bei der Neugestal- tung von Räumlich- keiten ist der ge- schlechterspezifi- sche Aspekt be- rücksichtigt. Hinterfragen der geplanten Maß- nahmen in Hinblick auf Ge- schlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Zielgruppe: Stadtgesellschaft Im Zu- sammen- hang mit geplanten baulichen und sons- tigen Maßnah- men NüBad Berücksichtigung und Bewertung der Rückmeldungen der Gäste des Nürnbergbades. Sensibilisierung der Mitarbeitenden für diesen Aspekt in Hinblick auf die jeweilige örtliche Situation und die Kommunikation mit den Besucherin- nen und Besuchern. 74. Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewährleistet. Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestel- len Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kin- derwägen Fortlau- fend Vpl Die Planung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen erfolgt kontinu- ierlich. 75. Der ÖPNV ist aus- gebaut. Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nutzen-Kos- ten-Untersuchung, Einleitung ei- nes Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln Vpl Noch in Ausführung Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf Zielgruppe: Stadtgesellschaft 2019 - 2025 UB Baubeginn Anfang 2020 erfolgt, Fördermittelzusage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellung durchge- führt, Fertigstellung voraussichtlich 2026 76. Das alternative Mo- bilitätsangebot Car- Sharing ist geför- dert. Ausweitung des Mobilpunktnet- zes im Stadtgebiet Zielgruppe: Stadtgesellschaft Vpl in Ab- stimmung mit DiP/OS (ePa), LA (Vertrag) und SÖR (Aufbau) In 2023 wurde die 3. Ausbaustufe umgesetzt. Damit bestehen 78 Mobil- punkte mit fast 130 Carsharing-Fahrzeugen. Befragung der Nutzerinnen und Nutzer zeigt hohe Zufriedenheit. 276 42 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 77. Die Bedingungen für Zufußgehende sind verbessert. Erarbeitung eines Fußverkehrs- konzepts Zielgruppe: Zufußgehende Vpl/M Fußverkehrsstrategie wurde erarbeitet und vom AfV beschlossen. Nach und nach sollen alle Stadtteile innerhalb des Rings auf Fußgänger- freundlichkeit untersucht und die Bedingungen/Sicherheit für den Fuß- verkehr verbessert werden. 78. Die Bedingungen für Radfahrende sind verbessert. Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektge- bieten mit e-Partizipation Zielgruppe: Radfahrende Vpl/M SÖR (Auf- bau) Das achte Radständerprojekt mit Onlinebeteiligung ist angelaufen. 277 Antidiskriminierung 43 2.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleich- heit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachte iligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. In diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 79. Öffentliche Aktio- nen und Veranstal- tungen zum The- menbereich Les- ben, Schwule, Bi- Trans- und Interse- xuelle (LSBTI) sind durchgeführt. Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltli- chen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI 2 x jähr- lich MRB- BfD/LSBTI Ziel erreicht: Beauftragte für Diskriminierungsfragen führt zusammen mit der Stadtbibliothek jährlich die Aktionswochen Queer im Mai durch und beteiligt sich an Aktionen anlässlich Gedenktagen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche städtische Veranstaltungen zu den PRIDE Weeks. Außerdem wurde 2023 ein Regenbogenzebrastreifen installiert und Re- genbogenflaggen werden jährlich anlässlich der Pride Weeks gehisst. Durch entsprechende Formate gibt es zwischenzeitlich regelmäßige Veranstaltungen auch in der Jugend- und Senior*innenarbeit. 80. In der lokalen Anti- diskriminierungsar- beit ist das Thema LSBTI berücksich- tigt. Mitarbeit in der lokalen Antidiskri- minierungsstrategie Zielgruppe: Akteur*innen in der Antidiskriminierungsarbeit Fortlau- fend MRB- BfD/LSBTI Ziel erreicht: Das Beratungsangebot zu Queeren Themen und für die Queere Community wurde ausgebaut und in den Strategieentwicklungs- prozessen horizontal verankert. 81. LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt. Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete Fortlau- fend MRB- BfD/LSBTI Ziel teilweise erreicht: Schutzunterkünfte bestehen, darüber hinaus be- steht ein hoher Schutzbedarf der Zielgruppe. Nicht alle Betroffenen ha- ben Zugang zu Schutzunterkünften. AK-Treffen fanden mangels Res- sourcen noch nicht statt. Neuauflage eines Austauschs nach Neubeset- zung der Fachstelle für Geflüchtete. 278 Antidiskriminierung 44 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 82. Rassismus und Diskriminierung sind bekämpft. Zielgruppenspezifische Unter- künfte für Geflüchtete bleiben er- halten Zielgruppe: Geflüchtete Fortlau- fend SHA Diese Unterkünfte bestehen weiterhin. Mittlerweile ist beabsichtigt, dass auch die Regierung von Mittelfranken eine zusätzliche Einrichtung (An- schluss) eröffnen wird. 83. Gewährleistung ei- ner toleranten und offenen jungen Ge- neration Toleranzstiftende Projekte wie durch „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ an den Schulen fördern Zielgruppe: Schüler*innen Schul- jahres- bezogen SchA, SchB In Nürnberg sind seit 2008 inzwischen 44 Schulen sämtlicher Schularten Teil des Netzwerks. Besonders wichtig ist die Selbstverpflichtung, welche mindestens ein jährliches Projekt vorgibt und damit die Qualität des Netzwerks unter- streicht. 84. Kompetenzen sich in vielen Lebenssi- tuationen ange- messen gegen Be- nachteiligungen einzusetzen sind angeeignet. Schulungen zur Zivilcourage Zielgruppe: Stadtgesellschaft Mittel- fristig BCN/BZ Kurse und Veranstaltungen mit dem Thema „Antidiskriminierung“ sind regelmäßig im Portfolio der Fachteams „Gesellschaft und Kultur“ und „Grundbildung“ (Schulabschlüsse) verankert. 85. Im Aktionsplan zur Umsetzung der Be- hindertenrechts- konvention der Ver- einten Nationen (UN-BRK) findet die Diversitätsdi- mension „Ge- schlecht/Gender“ als Querschnitts- thema Berücksichti- gung. Die Maßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Bedürf- nisse/Aspekte. Zielgruppe: Stadtgesellschaft 2021 Ref. V / Koordinie- rungs- gruppe Inklusion Der Aktionsplan UN-BRK berücksichtigt geschlechterspezifische Bedürf- nisse/Aspekte. Spezielle Maßnahmen sind die Website zur „Vertrauli- chen Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt“ in Leichter Sprache und die Gebärdendolmetschung der Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung sowie die unter Ziel Nr. 53 gelisteten Maßnahmen: Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen und die Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Einrichtungen für Frauen und Männer mit geistiger Behinderung in Leichter Sprache. Der Aktionsplan Inklusion wird in geschlechtergerechter Sprache formuliert Zielgruppe: Stadtgesellschaft 2021 Ref.V / KoG Inklu- sion Der Erste Aktionsplan UN-BRK ist in geschlechtergerechter Sprache for- muliert. Auch die Fortschreibung des Aktionsplans über die Website www.inklusion.nuernberg.de ist und wird in geschlechtergerechter Spra- che geschrieben. 279 Geschlechtergerechte Gesundheit 45 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 86. Alle Veranstaltun- gen der GST sind nach Bedarf barrie- refrei. Bereitstellung von Gebärden-Dol- metscher*innen, wenn erforderlich Möglichkeit bei Anmeldungen, Be- darf anzukreuzen Zielgruppe: gehörlose Menschen Fortlau- fend GST Bei Veranstaltungen der Gleichstellungsstelle besteht die Möglichkeit, Dolmetschleistungen in Gebärdensprache durch Ankreuzen auf Anmel- deformularen/Online-Services in Anspruch zu nehmen. Im Berichtszeitraum wurde dies von gehörlosen Menschen jedoch nicht nachgefragt. 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesund- heitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entschei- dende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden. Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 87. Das Gender Mainstreaming ist in allen Angeboten vom Gh berück- sichtigt. Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den An- geboten des Gesundheitsstu- dios und auch bei den Aktivitä- ten der stadtteilbezogenen Ge- sundheitsförderung Beratung für alle Geschlechtsi- dentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Zielgruppe: Stadtgesellschaft Fortlaufend Gesamt Gh, insbe- sondere Gh/Gf-Stu- dio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD- SpDi Ref. III Die Fachstelle für sexuelle Gesundheit berät Menschen aller Ge- schlechtsidentitäten. Die Angebote des Gesundheitsstudios richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig des Geschlechts. Dadurch kann ein ge- schützter und wohlwollender Raum bei den Angeboten zur Verfügung gestellt und durch die Mitarbeitenden gewährleistet werden. Das Stadtteilprojekt hat während seiner Laufzeit spezifische Angebote für Frauen bereitgestellt; insbes. für Frauen mit Migrationshintergrund. Das Projekt Jungen- und Männergesundheit adressiert gesundheitsför- derliche Angebote für Jungen und Männer. 280 Geschlechtergerechte Gesundheit 46 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 88. Eine gendersen- sible Gesundheits- berichterstattung ist etabliert. Alle Auswertungen finden expli- zit gendersensibel statt, z. B. Todesursachenstatistik, Schu- leingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertun- gen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Fortlaufend Gh/Gf-GBE Ref. III Nach der Corona-Pandemie wurde die Arbeit der Gesundheitsbericht- erstattung 2023 wiederaufgenommen. 89. Die Grundlage für den weiteren Aus- bau der ge- schlechtsbezoge- nen Gesundheits- förderung von Jun- gen und Männern ist geschaffen. Entwicklung einer Gesamtstrate- gie „Jungen- und Männer- gesundheit in Nürnberg“ Einrichtung einer Koordinie- rungsstelle Männergesundheit Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergrei- fender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Ange- bote Zielgruppe: Jungen und Männer Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 Gh/Gf-JM Die Stelle zur Koordination Jungen- und Männergesundheit wurde ein- gerichtet. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die Koordina- tion ausgesetzt werden. Dafür konnte die Projektlaufzeit verlängert werden. Die Bestands- und Bedarfserhebung ist nahezu abgeschlos- sen. Ein Netzwerk zur Jungen- und Männergesundheit konnte aufge- baut werden. Erste Projekte wurden und werden durchgeführt. Gründung eines Netzwerks Jun- gen- und Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Mo- dellprojekts Nürnberg mit der Techniker Kranken- kasse und Gh Zielgruppe: in der Jungen- und Männergesundheit tätige Be- schäftigte/Institutionen/Vereine Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.21 oder 01.01.23 geplant. GST, Gh Das Netzwerk hat sich gegründet. Verantwortlichkeit ist an Gh - Fachstelle geschlechtersensible Präven- tion übergegangen. Das Netzwerk wächst weiter und trifft sich regelmäßig 281 Geschlechtergerechte Gesundheit 47 Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Evaluation/Ergebnisse 90. Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr. Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männer- gesundheit Aktion/Kampagne, z. B. Novem- ber Zielgruppe: Männer Jährlich GST Im Rahmen der Männerwochen 2022 haben Angebote und Veranstal- tungen zu Männergesundheit und Prävention stattgefunden. Themen waren Essstörungen, Resilienz, Sexualität und Männerherzen. 91. Der Zugang zu (muttersprachli- cher) Gesundheits- versorgung und -förderung für Ge- flüchtete ist ge- währleistet. Fortführungen der Medizini- schen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonde- rer Berücksichtigung der gen- dersensiblen Versorgung Genderadäquate Personalaus- stattung Zielgruppe: Geflüchtete Fortlaufend Gh/MD- Asyl In Koopera- tion mit weiteren externen Partner*in- nen Die Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma wurde bis 12/2025 verlängert. 92. Die geschlechts- sensible Gesund- heit älterer Men- schen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Männergesundheit (gemäß unterschiedlicher geschlechts- spezifischer Gesundheitsprob- leme von Senior*innen) Zielgruppe: Senior*innen Fortlaufend SenA Frauen: Angebote sind bereits stetige Kursangebote Männer: Teils verstetigte Angebote, teils Verstetigung geplant. 282 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Anlagen: Bericht aktualisierte Europäische Gleichstellungscharta Europäische Gleichstellungscharta 2022 Sachverhalt (kurz): Im Oktober 2010 unterschrieb der Rat der Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Seit 2012 hat die Stadt Nürnberg vier Gleichstellungsaktionspläne verabschiedet und umgesetzt. Im Jahr 2022 übernahmen der RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) und seine Mitgliedsverbände die Aufgabe, den Text der Charta zu aktualisieren, um seinen anhaltenden Nutzen und seine Relevanz für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der geänderte und erweiterte Text wurde am 6. Dezember 2022 vom Hauptausschuss des RGRE angenommen. Die Stadt Nürnberg als eine der vielen bisherigen unterzeichnenden Städte ist dazu eingeladen, die neue Fassung zu übernehmen und deren Bestimmungen bei der Erstellung von Gleichstellungsaktionsplänen zu berücksichtigen. Die Gleichstellungsstelle schlägt daher dem Stadtrat vor, die aktualisierte Fassung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zuzustimmen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 7Ö 7 283 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Europäische Gleichstellungscharta ist ein etabliertes Instrument für Kommunen um die Geschlechtergerechtigkeit in ihren Einflussbereichen zu fördern. 284 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 285 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der im Jahr 2022 aktualisierten Fassung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu und beauftragt die Gleichstellungsstelle, die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung der aktualisierten Charta einzuleiten, um damit das Engagement der Stadt Nürnberg in diesem Bereich zu bekräftigen. 286 1 Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein etabliertes Instrument für lokale und regionale Regierungen, die die Geschlechter- gerechtigkeit in ihren Einflussbereichen fördern wollen. Die 2006 geschaffene Charta zählt über 2.000 Unterzeichnungen in 36 europäischen Ländern. Im Oktober 2010 unterschrieb der Rat der Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Seit 2012 hat die Stadt Nürnberg vier Gleichstellungsaktionspläne verabschiedet und umgesetzt. Im Jahr 2022 übernahmen der RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) und seine Mitgliedsverbände die Aufgabe, den Text der Charta zu aktualisieren, um seinen anhaltenden Nutzen und seine Relevanz für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der geänderte und erweiterte Text wurde am 6. Dezember 2022 vom Hauptausschuss des RGRE angenommen. Änderungen im Bereich Sprache und Lesbarkeit • Die Lesbarkeit der ursprünglichen 30 Artikel wurde durch eine einfache und klare Sprache verbessert. • Der aktualisierte Text wurde neu in 27 Sprachen übersetzt (gegebenenfalls mit inklusiver Übersetzung). • Eine leicht lesbare englische Version macht die Charta für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit anderen Erkrankungen, die sich auf die Verarbeitung von Informationen auswirken, leichter zugänglich. • Ein intersektionaler Ansatz und eine inklusive Sprache wurden besser in die Artikel integriert, einschließlich Artikel 10, dem Mehrfachdiskriminierung und Benachteiligung gewidmet sind. Neun neue Artikel In den über fünfzehn Jahren seit der ersten Veröffentlichung der Charta hat es weitreichende Veränderungen in unserer Gesellschaft gegeben. Neun neue Artikel wurden eingeführt, um diese Änderungen und ihre Auswirkungen auf die lokale/regionale Gleichstellungspolitik anzugehen. 1. Artikel 31 – Nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft. Es ist entscheidend, die sich gegenseitig unterstützenden Säulen nachhaltiger Entwicklung zu berücksichtigen: soziale Gerechtigkeit, Wirtschaftswachstum und Umweltschutz. 2. Artikel 32 – Cyber-Gewalt. Obwohl das Internet neue Möglichkeiten eröffnet um zu lernen, Verbindungen zu knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen, ist es für Mädchen und Frauen auch mit speziellen Gefahren verbunden, insbesondere in Bezug auf Belästigung und digitale Gewalt. 3. Artikel 33 – Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Mitarbeitende. Wenn weibliche Abgeordnete, Personen des öffentlichen Lebens und Mitarbeitende Ziel von Gewalt und Hass werden, stellt dies für die Demokratie eine ernste Bedrohung dar. Ö 7Ö 7 287 2 4. Artikel 34 – Intersektionalität und Vielfalt. Intersektionalität ist ein Konzept, mit dem Lokal- und Regionalregierungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen können. 5. Artikel 35 – Flexibilität am Arbeitsplatz. Moderne digitale Technologien ermöglichen vielen Berufsgruppen ein flexibleres Arbeitsleben, das sowohl Chancen als auch Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter birgt. 6. Artikel 36 – Digitale Teilhabe. Die digitale Inklusion aller Mädchen und Frauen ist für die Entwicklung einer Gesellschaft, die eine bessere Zukunft für alle anstrebt, unerlässlich. Es ist von entscheidender Bedeutung, neue Instrumente und Prozesse zu entwickeln und einzusetzen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und nicht untergraben. 7. Artikel 37 – Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Mädchen und Frauen können nur dann frei und gleichberechtigt leben, Führungsrollen übernehmen und vorankommen, wenn ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gewahrt werden. 8. Artikel 38 – Klimawandel und das Recht auf eine gesunde Umwelt. Die Bedrohung durch den Klimawandel verschärft soziale, politische und wirtschaftliche Spannungen und betrifft Mädchen und Frauen unverhältnismäßig stark. 9. Artikel 39 – Krisenmanagement und Zivilschutz: Die Gleichstellung der Geschlechter und die aktive Beteiligung von Mädchen und Frauen dürfen in Krisen nicht außer Acht gelassen werden. Die Bedarfe von Frauen und Mädchen müssen bei Planungen von Zivilschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigt werden. Auswirkungen der Aktualisierung der Charta auf die Stadt Nürnberg Das 2010 abgegebene Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur Charta behält seine Gültigkeit. Die Stadt Nürnberg als eine der vielen bisherigen unterzeichnenden Städte ist jedoch dazu eingeladen, die neue Fassung zu übernehmen und deren Bestimmungen bei der Erstellung von Gleichstellungsaktionsplänen zu berücksichtigen. Die Gleichstellungsstelle erstellt zurzeit den fünften Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg, der dem Stadtrat im September 2024 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Bestimmungen der aktualisierten Fassung werden hier bereits berücksichtigt. Die Gleichstellungsstelle schlägt daher dem Stadtrat vor, die aktualisierte Fassung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zuzustimmen. 288 EUROPÄISCHE CHARTA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF LOKALER EBENE Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) Ö 7Ö 7 289 Im Jahr 2006 vom Hauptausschuss* des Europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) verabschiedet Im Jahr 2022 vom Hauptausschuss* des Europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) überarbeitet *entspricht dem englischsprachigen Policy Committee des Council of European Municipalities and Regions (CEMR) Alle Rechte vorbehalten © 2022 – CCRE CEMR Kontakt: charter@ccre-cemr.org 290 EUROPÄISCHE CHARTA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF LOKALER EBENE Eine Charta, mit der die Lokal- und Regional- regierungen Europas ihre Entschlossenheit erklären, unter Einsatz ihrer Kompetenzen und Kooperationen die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern 291 292 1 EINLEITUNG EINLEITUNG Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene richtet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, sich durch die Unterzeichnung der Charta formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebiets umzusetzen. Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen einzuleiten, erklären sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften („Unterzeichnende“) bereit, einen Gleichstellungs- Aktionsplan zu erarbeiten, der die in dieser Hinsicht vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden, alle Institutionen und Organisationen in ihrem Hoheitsgebiet einzubeziehen, um die Erreichung echter Gleichstellung in der Praxis sicherzustellen. Die Charta wurde als T eil eines Projekts erarbeitet, das der das der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Partner*innen (siehe Danksagung) von 2005 bis 2006 durchgeführt hat. Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission mit Fördermitteln aus dem 5. Aktions- programm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt. Von 2011 bis 2012 konnte dank der großzügigen Unterstützung der schwedischen Regierung, die über den Schwedischen Verband der Gemeinden und 1 https://charter-equality.eu/ 2 Diese Charta zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Entsprechend hielten es der RGRE/CEMR und seine Mitgliedsverbände für angemessen, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Soweit möglich wurden neutrale Formen bevorzugt oder an anderer Stelle ein Genderstern* verwendet. Diese redaktionelle Entscheidung in Bezug auf die Charta impliziert keinen neuen Standard für T exte, die vom RGRE/CEMR oder seinen Verbänden erstellt oder übersetzt werden. Regionen (SALAR) bereitgestellt wurde, ein Online- Observatorium 1 eingerichtet werden. Dort wird eine Fülle von Informationen, Leitlinien und bewährten Verfahren zu den in der Charta angesprochenen Themen bereitgestellt, um den Unterzeichnenden bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu helfen. Von 2014 bis 2015 wurde im Rahmen eines von der Europäischen Kommission geförderten Pilotprojekts ein T oolkit mit Indikatoren entwickelt und getestet, mit denen die Umsetzung der Charta leichter überprüft und evaluiert werden kann. Im Jahr 2021 startete der Ständige Ausschuss für Gleichstellung des RGRE/CEMR eine Initiative, um die Charta zu überprüfen und, falls nötig, zu aktualisieren. Nach dieser Überprüfung kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass es Gründe gibt, die Charta in folgender Hinsicht zu über-arbeiten: • stilistische Verbesserungen der Charta und redaktionelle Änderungen 2 ; • Erläuterung und Stärkung der intersektionalen Perspektive in der gesamten Charta unter Beibehaltung des Fokus auf „Es geht immer um die Gleichstellung von Frauen und Männern, aber nie um das Geschlecht allein“ als Leitprinzip. • ein paar inhaltliche Ergänzungen in Form neuer Artikel in einem gesonderten Abschnitt, die beispielsweise die notwendige Einführung einer Gleichstellungsperspetive im Bereich Krisenmanagement und Zivilschutz und 293 2 EINLEITUNG bei der schnellen Entwicklung des Internets und der Digitalisierung thematisieren. Der Abschnitt mit den neuen Artikeln findet sich auf Seite 32. Die bisherigen Unterzeichnenden sind dazu eingeladen, die neue Fassung zu ratifizieren und deren Bestimmungen bei der Umsetzung der Europäischen Charta für Gleichstellung zu berücksichtigen. Ab 2023 ist für neue Unterzeichnende die Charta in der vorliegenden Fassung verbindlich. Die Aktualisierung und Überarbeitung im Jahr 2022 wurde durch Fördermittel der Europäischen Union aus dem Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ ermöglicht. 294 3 HINTERGRUND Die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt ein Grundrecht aller Menschen und einen Grundwert jeder Demokratie dar. Um dieses Recht Wirklichkeit werden zu lassen, muss es nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam in allen Bereichen des Lebens ausgeübt werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Obwohl in vielen Bereichen bereits eine formale Anerkennung und zahlreiche Fortschritte erreicht wurden, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag noch immer nicht Realität geworden. Frauen und Männer genießen in der Praxis nicht dieselben Rechte. Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin, etwa bei Löhnen und Gehältern sowie bei der politischen Vertretung, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Diese Ungleichheiten sind das Ergebnis sozialer Konstrukte, die in zahlreichen Stereotypen in den Bereichen Familie, Bildung, Kultur, Medien, Arbeitswelt und gesellschaftliche Organisation verwurzelt sind. Es gibt viele Bereiche, in denen mit einem neuen Zugang und strukturellen Veränderungen wirksame Maßnahmen ergriffen werden können. Gleichstellung von Frauen und Männern und Governance der Europäischen Union Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört seit deren Gründung zu den Grundsätzen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie lässt sich bis ins Jahr 1957 zurückverfolgen, als im Römischen Vertrag der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ 3 Dieses Prinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt und besagt, dass die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern die jeweiligen Ziele von ihr besser verwirklicht werden können, als von Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene. verankert wurde. Als die den Bürger*innen am nächsten stehende Regierungs- ebene sind Lokal- und Regionalbehörden am besten geeignet, die Aufrechterhaltung und Verbreitung von Ungleichheiten zu bekämpfen und eine wahrhaft egalitäre Gesellschaft zu fördern. Dank ihrer Kompetenzbereiche und den etablierten Kooperationsbeziehungen mit dem gesamten Spektrum lokaler Akteur*innen können sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Darüber hinaus ist das Subsidiaritätsprinzip 3 für die praktische Umsetzung des Rechts auf Gleichstellung von Frauen und Männern besonders wichtig. Dieses Prinzip gilt für alle Regierungsebenen – die europäische, nationale, regionale und lokale. Ungeachtet der T atsache, dass den Lokal- und Regionalregierungen Europas unterschiedliche Verantwortungsbereiche zukommen, können und müssen sie alle eine konstruktive Rolle dabei spielen, die Gleichstellung auf eine praktische Weise zu fördern, die sich positiv auf den Alltag ihrer Bevölkerung auswirkt. Die Prinzipien der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sind eng mit dem Subsidiaritätsprinzip verbunden. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarats aus dem Jahr 1985, welche von einer großen Mehrheit europäischer Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, betont „das Recht und die tatsächliche Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen der Gesetze einen wesentlichen T eil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung und zum Wohl ihrer Einwohner*innen zu regeln und zu gestalten“ . HINTERGRUND 295 4 HINTERGRUND Die Umsetzung und Förderung des Rechts auf Gleichstellung muss als wesentlicher Aspekt dieses Konzepts der kommunalen Selbstverwaltung gesehen werden. Die lokale und regionale Demokratie muss den Ausgangspunkt bieten, in dem hinsichtlich ganz konkreter Aspekte des täglichen Lebens wie etwa Wohnen, Sicherheit, öffentlicher Verkehr, Arbeitswelt oder Gesundheit die besten Entscheidungen getroffen werden können. Indem wir dafür sorgen, dass Frauen an der Entwicklung und Umsetzung der lokalen und regionalen Politik voll beteiligt werden, stellen wir außerdem sicher, dass ihre Lebenserfahrungen, Kenntnisse und Kreativität nicht vergeudet, sondern genutzt werden. Wenn wir eine Gesellschaft schaffen wollen, die auf Gleichstellung beruht, müssen Lokal- und Regionalregierungen den Gleichstellungsaspekt vollständig in ihre Politik, Organisation und praktische Arbeit integrieren. Echte Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden sowohl in der Welt von heute als auch in jener von morgen. Der RGRE/CEMR und die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der lokalen und regionalen Ebene Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) und sein Ständiger Gleichstellungsausschuss 4 fördern seit den 1980er- Jahren aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern 4 Ehemals „Ausschuss gewählter Vertreterinnen lokaler und regionaler Behörden des RGRE/CEMR“ auf der lokalen und regionalen Ebene. Eines der konkreten Ergebnisse dieser Arbeit ist das Instrument „Stadt der Gleichstellung “ , das der RGRE/CEMR im Jahr 2005 vorgestellt hat. Durch den Verweis auf gute Beispiele in unterschiedlichen europäischen Städten und Gemeinden führte das Instrument „Stadt der Gleichstellung“ 5 die erste Methodik ein, mit der Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf der lokalen und regionalen Ebene umgesetzt werden können. Die vorliegende Charta in der 2022 überarbeiteten Fassung baut auf dieser Arbeit auf. Der RGRE/CEMR hat 1998 eine erste Studie zur Vertretung von Frauen in der kommunalen Politik und 2008 eine zweite Ausgabe mit aktuellen Daten veröffentlicht. In einer aktualisierten und erweiterten dritten Ausgabe aus dem Jahr 2019 wurden alle politischen Entscheidungsebenen in 40 europäischen Ländern berücksichtigt. Obwohl der Frauenanteil in der Politik und in Leitungspositionen im Laufe der Jahre größer geworden ist, hat jede dieser Studien auch gezeigt, dass es dringend notwendig ist, weiter für ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern bei der politischen T eilhabe und in politischen Vertretungs- und Entscheidungsgremien zu kämpfen. Die Rolle der Lokal- und Regionalregierungen für die Gleichstellungsförderung wurde in der 1998 angenommenen weltweiten Erklärung der IGV (Internationaler Gemeindeverband 6 ) über Frauen in der Lokalregierung bestätigt. Die neue Weltorganisation „Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“ setzt sich weiterhin für die Gleichstellung von Frauen und Männern als eines ihrer Hauptziele ein. 5 T own for Equality 6 In den frühen 2000er Jahren haben sich der Internationale Gemeindeverband und der Weltbund der Partnerstädte zusammengeschlossen und bilden heute eine neue Organisation: die Vereinigten Städte und lokalen Gebietskörperschaften (United Cities and Local Governments, UCLG) 296 5 ABKÜRZUNGEN ABKÜRZUNGEN CEDAW: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau RGRE/CEMR: Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Council of European Municipalities and Regions CSE: Umfassende Sexualerziehung (Comprehensive Sexuality Education) EU: Europäische Union GsG: Geschlechtsspezifische Gewalt IKT: Informations- und Kommunikationstechnologien LRR: Lokal- und Regionalregierungen SDG: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und T echnik 297 6 PRÄAMBEL Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) als Vertretung der europäischen Lokal- und Regionalregierungen hat zusammen mit seinen Mitgliedern und Partner*innen: im Bewusstsein , dass die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union auf Grundrechten und Grundfreiheiten gründen, zu denen auch die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Kampf gegen Diskriminierung zählen, und die europäische Gesetzgebung die Basis für die auf diesem Gebiet in Europa erzielten Fortschritte geliefert hat; unter Berücksichtigung des internationalen und europäischen Gesetzesrahmens für Menschenrechte, die Gleichstellung von Frauen und Männern und Gleichbehandlung, insbesondere: • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948); • das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979); • die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing (1995); • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess (1996); • die weltweite Erklärung über Frauen in der Lokalregierung des Internationalen Gemeindeverbands (1998); • die auf der 23. Sondersitzung der Generalversammlung von 2000 verabschiedeten Resolutionen (Beijing +5) • die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (2000); • die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000); • die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; • das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011); • die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere das Ziel 5 (2015); • die Europäische Säule sozialer Rechte (beschlossen 2017); • der globale Aktionsplan des Forums „Generation Gleichberechtigung“ (2021). PRÄAMBEL 298 7 unter Betonung des wesentlichen Beitrags des Europa- rats zur Förderung der Menschenrechte, der Gleichstellung von Frauen und Männern und der kommunalen Selbstverwaltung; in der Erwägung , dass die Gleichstellung von Frauen und Männern den Willen voraussetzt, in den drei einander ergänzenden Bereichen Maßnahmen zu setzen, nämlich in der Abschaffung direkter Ungleichheiten, der Beseitigung indirekter Ungleichheiten und der Schaffung egalitärer und demokratischer politischer, rechtlicher und sozialer Strukturen; Im Bedauern über die noch immer vorhandene Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Gleichstellung und der tatsächlichen und wirksamen Anwendung dieses Rechts; in der Erwägung , dass Lokal- und Regionalregierungen in Europa eine entscheidende Rolle für ihre Bürger*innen und Einwohner*innen spielen und erfüllen müssen, um das Grundrecht auf Gleichstellung – ohne Diskriminierung – für alle Frauen und Männer in allen ihren Verantwortungsbereichen zu gewährleisten; in der Erwägung , dass die gleichberechtigte T eilhabe, Vertretung und Einflussnahme von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und Führungspositionen für Demokratie, wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Entwicklung unverzichtbar sind; diese Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet und lädt die Lokal- und Regionalregierungen Europas hiermit ein, ihre Bestimmungen zu unterzeichnen und umzusetzen. PRÄAMBEL 299 8 TEIL I Grundsätze Die Unterzeichnenden dieser Charta über die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, erkennen Folgendes als Grundsätze ihres Handelns an: 1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht Dieses Recht muss von Lokal- und Regionalregierungen in allen Bereichen umgesetzt werden, die in ihre Verantwortung fallen, und umfasst auch die Verpflichtung, alle Formen der direkten oder indirekten Diskriminierung zu beseitigen. 2. Vielfältige und sich überschneidende Formen von Diskriminierung und Benachteiligung müssen angegangen werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, müssen Gleichstellungsmaßnahmen aus einer umfassenden, systemischen und strukturellen Perspektive berücksichtigen, dass Wechselwirkungen zwischen dem Geschlecht einer Person und anderen Faktoren wie der Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Glauben, politischen oder sonstigen Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuellen Ausrichtung bestehen. 7 7 Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 3. Die ausgewogene T eilhabe und Vertretung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft Das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt voraus, dass Lokal- und Regionalbehörden alle entsprechenden Maßnahmen treffen und alle geeigneten Strategien anwenden, um die ausgewogene Vertretung und Mitwirkung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Entscheidungsfindung zu fördern. 4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern Lokal- und Regionalbehörden müssen die Beseitigung von Stereotypen und Hindernissen fördern, auf denen die Ungleichheiten im Hinblick auf Status und Lebensbedingungen von Frauen beruhen und die zu einer ungleichen Bewertung der Rollen von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur geführt haben. 5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unverzichtbar Die Geschlechterperspektive muss bei der Gestaltung von Politiken, Methoden und Instrumenten, die das tägliche Leben der örtlichen Bevölkerung beeinflussen, berücksichtigt werden, etwa durch den Einsatz von TEIL I Grundsätze 300 9 „Gleichstellungsprüfungen“ 8 , „Gleichstellungskontrollen“ 9 , „Gender-Mainstreaming“ 10 , „Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung“ 11 und ähnlichen Verfahren. Zu diesem Zweck müssen die breit gefächerten Erfahrungen von unterschiedlichen Gruppen von Frauen auf lokaler Ebene unter Einbeziehung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und berücksichtigt werden. 6. Angemessen konzipierte und finanzierte Aktionspläne und Programme sind unverzichtbare Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Lokal- und Regionalregierungen müssen Aktionspläne und -programme zur Gleichstellung erarbeiten und mit den für ihre Umsetzung angemessenen Finanz- und Personalmitteln ausstatten. Diese Grundsätze stellen die gemeinsame Basis für die im nachfolgenden T eil III aufgeführten Artikel dar. 8 Gleichstellungsprüfung (Gender Assessment): „Politisches Instrument, mit dem die unterschiedlichen Auswirkungen von politischen Vorschlägen auf Frauen und Männer erkannt und bewertet und gegebenenfalls Unausgewogenheiten vor der Annahme des Vorschlags beseitigt werden können. “ (Quelle: Europarat [2011]. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und dessen erläuternder Bericht. Sammlung der Europaratsverträge Nr. 210) 9 Gleichstellungskontrolle (Gender Audit) : „Bei einer Gleichstellungskontrolle wird geprüft, in welchem Umfang die Gleichstellung von Frauen und Männern in den politischen Initiativen, Programmen, organisatorischen Strukturen und Verfahren (einschließlich der Entscheidungsprozesse) und in den entsprechenden Haushalten institutionalisiert ist. “ (Quelle: Europarat – Generaldirektion Menschenrechte und Justiz [2009]. Gender Budgeting: Practical Implementation [Gender Budgeting: Praktische Umsetzung]. Handbuch von Sheila Quinn.) 10 Gender-Mainstreaming: „Die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive ist der Prozess, bei dem die Auswirkungen aller geplanten Aktionen einschließlich von Gesetzen, Politiken oder Programmen in allen Bereichen und auf allen Ebenen auf Frauen und Männer bewertet wird. Es ist eine Strategie, um die Belange und Erfahrungen von Frauen wie Männern so zu einer integralen Dimension der Planung, Umsetzung, Überprüfung und Bewertung von Politiken und Programmen in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen zu machen, damit Frauen und Männer gleich viel Nutzen daraus ziehen und die Ungleichheit nicht länger bestehen bleibt. Das ultimative Ziel ist es, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. “ (Quelle: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen. Glossar und Thesaurus zum Thema Gleichstellung) 11 Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ( Gender-responsive Budgeting) : „Dieses Verfahren ist eine geschlechterspezifische Bewertung der Haushaltspolitik, d. h. die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsverfahrens und die Umstrukturierung der Ausgaben und Einnahmen mit Blick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung. “ (Quelle: Europarat, 2009) TEIL I Grundsätze 301 10 TEIL II Umsetzung der Charta und der darin enthaltenen Verpflichtungen Die Unterzeichnenden verpflichten sich zur Umsetzung der Bestimmungen der vorliegenden Charta, die nachfolgend beschriebenen Schritte durchzuführen: (1) Innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Unterzeichnungsdatum (der zwei Jahre nicht überschreitet) ihren eigenen Gleichstellungs- Aktionsplan zu entwickeln und zu verabschieden, der danach umgesetzt wird. (2) Mit dem Gleichstellungs-Aktionsplan die Ziele und Prioritäten sowie die geplanten Maßnahmen und bereitzustellenden Ressourcen festzulegen, um die Charta und die darin enthaltenen Verpflichtungen zu verwirklichen. Der Plan muss auch den geplanten Zeitrahmen für seine Umsetzung festlegen. Falls bereits ein Gleichstellungs-Aktionsplan vorliegt, ist dieser Plan zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die in der Charta behandelten einschlägigen Themen darin aufgegriffen werden, einschließlich der Themen, die in den 2022 hinzugekommenen Artikeln 31-39 enthalten sind. (3) Vor der Annahme des Gleichstellungs-Aktionsplans möglichst allen betroffenen Interessengruppen eine Stellungnahme zu ermöglichen und für die weite Verbreitung des Plans nach dessen Annahme zu sorgen. Des Weiteren veröffentlichen die Unterzeichnenden regelmäßig einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Plans. 12 https://bit.ly/IndicatorT oolEN (4) Den Gleichstellungs-Aktionsplan je nach Erfordernis zu überarbeiten und einen neuen Plan für den jeweils nächsten Geltungszeitraum zu entwickeln. (5) Durch die Mitarbeit an einem Bewertungssystem, das die zu diesem Zweck entwickelten Indikatoren nutzt 12, an der Überprüfung des Umsetzungsprozesses mitzuwirken und Verfahren zum wechselseitigen Lernen zu unterstützen, mit denen Lokal- und Regionalregierungen wirksame Instrumente für die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb ihres Gemeindegebiets austauschen können. Zu diesem Zweck stellen die Unterzeichnenden ihre Gleichstellungs-Aktionspläne sowie andere relevante, öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung. (6) Den Europäischen Rat der Gemeinden und Regionen Europas schriftlich darüber zu informieren, dass die Charta unterzeichnet wurde mit Datum der Unterzeichnung und Kontaktdaten für die weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf die Charta und deren Umsetzung. TEIL II Umsetzung der Charta und der darin enthaltenen Verpflichtungen 302 11 TEIL III TEIL III Demokratische Verantwortung Artikel 1 –Politische Verpflichtung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft darstellt und eine demokratische Gesellschaft nicht auf die Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Kreativität von Frauen in all ihrer Vielfalt verzichten kann. Dementsprechend muss sie auf Grundlage der Gleichstellung die T eilhabe, Vertretung und Einbeziehung von Frauen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Alters in allen Bereichen politischer und öffentlicher Entscheidungsprozesse sicherstellen. (2) Als demokratisch gewählte Gremien, deren Aufgabe das Wohlergehen der Bevölkerung und des Gemeindegebietes ist, verpflichten sich die Unterzeichnenden daher im Rahmen ihrer Rolle als demokratische Vertreter*innen ihrer lokalen Gemeinschaft, als Leistungserbringende und – auftraggebende, als Planungs- und Regulierungsbehörde sowie als Arbeitgeber*innen die praktische Anwendung dieses Rechts in allen ihren Aktivitätsbereichen zu fördern und zu unterstützen. Artikel 2 – Politische Vertretung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und Männern die gleichen aktiven und passiven Wahlrechte zukommen. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und Männern die gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung mitzuwirken, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen. (3) Die Unterzeichnenden erkennen den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen Entscheidungsgremien an. (4) Die Unterzeichnenden verpflichten sich zur Durchführung aller angemessenen Maßnahmen zur Wahrung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender Schritte: • Frauen zu ermutigen, sich in Wahllisten eintragen zu lassen und ihr aktives und passives Wahlrecht wahrzunehmen; • Politische Parteien und Gruppierungen aufzufordern, den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern anzuwenden und umzusetzen; • Zu diesem Zweck politische Parteien und Gruppen aufzufordern, alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn erforderlich, auch mithilfe von Quotenregelungen, um die Anzahl von Kandidatinnen bei Wahlen und damit auch die Anzahl möglicher gewählter Vertreterinnen zu erhöhen; • Die eigenen Verfahren und Verhaltensstandards so zu regeln, dass sichergestellt ist, dass potenzielle Demokratische Verantwortung Politische Rolle 303 12 Kandidat*innen und gewählte Vertreter*innen nicht durch unerwünschte Verhaltensweisen, sprachliche Wendungen oder Belästigungen entmutigt werden; • Maßnahmen zu treffen, die es gewählten Vertreter*innen ermöglichen, Privatleben, Arbeit und öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und Betreuungseinrichtungen allen gewählten Vertreter*innen uneingeschränkte T eilhabe ermöglichen. (5) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung in den eigenen Entscheidungs- und Beratungsgremien sowie bei der Entsendung von Personen in externe Gremien zu fördern und anzuwenden. Um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern zu erreichen, setzen die Unterzeichnenden die voranstehenden Bestimmungen jedoch auf eine Weise um, die für das Geschlecht, das in der Minderheit ist, nicht weniger günstig ist als das bestehende Verhältnis von Frauen und Männern. (6) Des Weiteren verpflichten sich die Unterzeichnenden dafür zu sorgen, dass keine öffentliche oder politische Stellung, für die eine Vertreter*in bestellt oder gewählt wird, grundsätzlich und in der Praxis auf nur ein Geschlecht beschränkt ist oder aufgrund von stereotypen Ansichten als normale Rolle nur eines Geschlechts betrachtet wird. Artikel 3 – Mitwirkung am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das Recht von Bürger*innen auf Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten einen Grundsatz jeder Demokratie darstellt, und dass Frauen und Männer das Recht haben, in gleichem Maße an der Regierung und dem öffentlichen Leben ihrer Region, Kommune und lokalen Gemeinschaft mitzuwirken. (2) In Bezug auf die verschiedenen Formen der öffentlichen Mitwirkung an Gemeindeangelegenheiten, z. B. in Beiräten, Nachbar*inneninitiativen, E-Partizipation oder Planungsvorhaben mit Bürger*innenbeteiligung, verpflichten sich die Unterzeichnenden, dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer in der Praxis gleiche Mitwirkungsrechte genießen. Sofern bestehende Formen der Mitwirkung nicht zu dieser Gleichstellung führen, verpflichten sich die Unterzeichnenden, neue Methoden zu entwickeln und zu erproben. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die aktive Mitwirkung von Frauen und Männern aus allen Gruppen der Gemeinschaft, insbesondere aus Minderheiten, die sonst vielleicht ausgeschlossen wären, am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben zu fördern. TEIL III Politische Rolle 304 13 Artikel 4 – Öffentliches Engagement für Gleichstellung (1) Als demokratische Führung und Vertretung der Gemeinde und des Gemeindegebiets verpflichten sich die Unterzeichnenden formell und öffentlich dem Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, wozu auch folgende Schritte zählen: • Die Bekanntmachung der Unterzeichnung der vorliegenden Charta durch die Unterzeichnenden nach einer Behandlung und Annahme im höchsten Gremium der Unterzeichnenden; • Die Verpflichtung zur Umsetzung der vorliegenden Charta sowie öffentliche und regelmäßige Berichterstattung über die bei der Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans erzielten Fortschritte, wenn möglich, mittels des zu diesem Zweck entwickelten T oolkits mit Indikatoren zur Charta; • Die Verpflichtung, dass die Unterzeichnenden in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung einen Ver- haltenskodex einhalten und durchsetzen; (2) Die Unterzeichnenden nutzen ihr demokratisches Mandat, um andere politische und öffentliche Institutionen sowie private Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen aufzufordern, in ihrem Handeln das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis sicherzustellen. Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner*innen zur Förderung der Gleichstellung (1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, mit allen Partner*innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, insbesondere den Sozialpartner*innen, sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich Frauenorganisationen, und anderen Regierungsebenen zusammenzuarbeiten, um die stärkere Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu fördern. (2) Die Unterzeichnenden ziehen bei der Entwicklung und Überprüfung des Gleichstellungs-Aktionsplans oder hinsichtlich anderer wichtiger Fragen, welche die Gleichstellung betreffen, kooperierende Körperschaften und Organisationen einschließlich der Sozialpartner*innen zu Rate. TEIL III Politische Rolle 305 14 Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype (1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Vorurteile, Praktiken und die Verwendung sprachlicher Wendungen sowie Bilder, welche auf der Vorstellung der Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereotypen Geschlechterrollen beruhen, zu bekämpfen und so weit wie möglich zu verhindern. (2) Zu diesem Zweck sorgen die Unterzeichnenden dafür, dass die eigenen öffentlichen und internen Mitteilungen dieser Verpflichtung voll entsprechen und positive Geschlechterbilder und -beispiele befördern. (3) Die Unterzeichnenden ermutigen des Weiteren ihre Mitarbeiter*innen durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen zur Erkennung und Beseitigung unterbewusster Vorurteile, stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen und regeln auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht. (4) Die Unterzeichnenden führen Aktivitäten und Kampagnen durch, um auf den schädlichen Einfluss hinzuweisen, den Geschlechternormen und -stereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben können. Artikel 7 – Gute Verwaltungs- und Konsultationsverfahren (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht von Frauen und Männern auf gleiche, unparteiische, faire und möglichst schnelle Behandlung in allen Angelegenheiten an, zu denen auch folgende Rechte zählen: • Das Recht auf Anhörung vor jeder Entscheidung, die negative Konsequenzen für eine Person haben könnte; • Die Pflicht der jeweiligen Behörde, Gründe für ihre Entscheidung anzuführen; • Das Recht auf relevante Informationen über Angelegenheiten, die sie betreffen. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Qualität ihrer Politik und Entscheidungen bei der Ausübung all ihrer Zuständigkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit gesteigert wird, wenn alle unter Umständen betroffenen Personen zu einem frühen Zeitpunkt zu Rate gezogen werden, und dass Frauen und Männer in der Praxis gleichen Zugang zu relevanten Informationen sowie gleiche Möglichkeiten erhalten müssen, darauf zu reagieren. (3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, je nach Erfordernis folgende Schritte zu unternehmen: • Sicherstellen, dass alle Systeme zur Bereitstellung von Informationen die Bedürfnisse von unterschiedlichen Gruppen von Frauen und Männern berücksichtigen, wozu auch der unterschiedlich ausgeprägte Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien zählt; TEIL III Politische Rolle 306 15 • Im Fall von Konsultationsverfahren sicherstellen, dass auch jene Stimmen in gleichem Maße Gehör finden, die sonst wahrscheinlich übergangen würden, unter anderem durch gesetzlich zulässige positive Maßnahmen mit diesem Ziel; • Gegebenenfalls Durchführung von getrennten Konsultationsverfahren für Frauen. Artikel 8 – Allgemeine Selbstverpflichtungen (1) Bei der Ausübung aller Zuständigkeiten anerkennen, achten und fördern die Unterzeichnenden die entsprechenden Rechte und Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt und bekämpfen geschlechterspezifische Benachteiligung und Diskriminierung. (2) Die in dieser Charta dargelegten Verpflichtungen gelten für die Unterzeichnenden nur dann, wenn sie bzw. ihre relevanten Aspekte in den eigenen rechtlichen Kompetenzrahmen fallen. TEIL III Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 307 16 TEIL III Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Artikel 9 – Gleichstellungsprüfung (1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, im Hinblick auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich, Gleichstellungsprüfungen 13 wie in diesem Artikel dargelegt durchzuführen. (2) Zu diesem Zweck verpflichten sich die Unterzeichnenden, entsprechend den eigenen Prioritäten, Ressourcen und Zeitplänen ein Umsetzungsprogramm für Gleichstellungsprüfungen durchzuführen, das in den Gleichstellungs-Aktionsplan aufgenommen bzw. darin berücksichtigt wird. (3) Gleichstellungsprüfungen müssen gegebenenfalls die folgenden Schritte enthalten: • Prüfung bestehender Strategien, Verfahren, Praktiken, Schemata und Anwendungshäufigkeiten, um zu klären, ob diese Diskriminierungen oder Ungerechtigkeit in sich tragen, auf Geschlechterstereotypen beruhen oder ob sie die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt entsprechend berücksichtigen; • Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke; • Festlegen der Prioritäten und – falls erforderlich – Ziele, um die bei diesen Prüfungen festgestellten Probleme zu beseitigen und merkliche Verbesserungen in der Leistungserbringung erzielen zu können; 13 „Gender Assessment" • Frühzeitige Überprüfung aller wesentlichen Vorschläge für neue oder abgeänderte Strategien, Verfahren und Änderungen in der Ressourcenzuteilung, um deren potenzielle Auswirkungen auf Frauen und Männer zu bewerten, wobei endgültige Entscheidungen im Hinblick auf diese Bewertung getroffen werden; • Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen von Personen, die vielfältigen und sich über- schneidenden Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung ausgesetzt sind. 308 17 Artikel 10 – Multiple und sich überschneidende Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glaubens, politischer oder aller sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist. (2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an, dass viele Frauen und Männer trotz dieses Verbots vielfachen und sich überschneidenden Formen von Diskriminierung und Benachteiligung, einschließlich sozioökonomischer Benachteiligungen, ausgesetzt sind, was ihre Möglichkeit, die anderen in dieser Charta dargelegten und erwähnten Rechte wahrzunehmen, unmittelbar beeinträchtigt. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle vernünftigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger und sich überschneidender Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung zu bekämpfen, insbesondere: • Sicherzustellen, dass die Probleme vielfacher und sich überschneidender Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung im Gleichstellungs-Aktionsplan und in der Gleichstellungsprüfung aufgegriffen werden; • Sicherzustellen, dass die Probleme vielfältiger und sich überschneidender Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung bei der Durchführung von Aktionen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Artikeln dieser Charta berücksichtigt werden; • Durchführung öffentlicher Informationskampagnen zur Bekämpfung von Stereotypen und Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die vielfältigen und sich überschneidenden Formen von Diskriminierung oder Benachteiligung ausgesetzt sind. • Beschluss spezieller Maßnahmen für die besonderen Bedürfnisse von Migrant*innen. TEIL III Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 309 18 Artikel 11 – Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (1) In der Rolle als Arbeitgeber*innen erkennen die Unterzeichnenden das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Aspekten der Beschäftigung einschließlich von Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen an. (2) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht auf die Vereinbarkeit von Beruf, gesellschaftlichem und Privatleben sowie das Recht auf Würde und Sicherheit am Arbeitsplatz an. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, alle vernünftigen Maßnahmen einschließlich positiver Unterstützungsmaßnahmen, die in ihren rechtlichen Zuständigkeitsbereich fallen, zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu unterstützen. (4) Die in Punkt (3) erwähnten Maßnahmen beinhalten gegebenenfalls: (a) Prüfung der relevanten Politiken und Verfahren im Hinblick auf die Beschäftigung innerhalb der eigenen Organisation sowie Entwicklung und Umsetzung des die Beschäftigung betreffenden Abschnitts im Gleichstellungs-Aktionsplan, um Ungleichheiten innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zu beseitigen, wobei unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen sind: • gleiche Bezahlung einschließlich gleicher Bezahlung für Arbeit von gleichem Wert; • Bestimmungen zur Überprüfung von Löhnen und Gehältern, Lohnsystemen und Altersbezügen; • Maßnahmen, die faire und transparente Beförderungs- und Karrierechancen sicherstellen; • Maßnahmen, die eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen sicherstellen und insbesondere Unausgewogenheiten auf der Führungsebene beseitigen; • Maßnahmen, die geschlechterspezifische Aufteilungen von Berufsfeldern beseitigen und Mitarbeiter*innen zur Ausübung nichttraditioneller Berufe ermutigen; • Maßnahmen, die faire und unvoreingenommene Einstellungsverfahren sicherstellen; • Maßnahmen, die angemessene, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sicherstellen. (b) Verfahren zur Konsultation von Mitarbeiter*innen und ihrer Gewerkschaften, die eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in allen Konsultations- oder Verhandlungsgremien sicherstellen. (c) Klares Verbot jeder Form von Machtmissbrauch, sexueller Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz – auch online während der T elearbeit – durch die eindeutige Erklärung, dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptabel sind, sowie durch Aufklärungsarbeit, die Unterstützung von Opfern und die Einführung und Umsetzung transparenter Leitlinien, TEIL III Rolle als Arbeitgeber*innen Rolle als Arbeitgeber*innen 310 19 (d) Aufbau eines Personalbestandes, der auf allen Organisationsebenen die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt; (e) Unterstützung der Mitarbeiter*innen bei der Vereinbarkeit von Beruf, gesellschaftlichem Leben und Familie durch: • Einführung von Politiken, die gegebenenfalls und wenn möglich, eine Anpassung der Arbeitszeit sowie Regelungen für die Betreuung von Familienmitgliedern der Mitarbeiter*innen erlauben; • Ermutigung männlicher Mitarbeiter, ihr Anrecht, sich zur Kinderbetreuung beurlauben zu lassen, einschließlich ihres Anspruchs auf Elternurlaub wahrzunehmen. Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sie in der Ausübung von Aufgaben und Pflichten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens einschließlich der Verträge für die Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder Durchführung von Arbeiten Verantwortung haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern strategisch zu fördern. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass diese Verantwortung in solchen Fällen besonders wichtig ist, in denen eine externe Rechtspersönlichkeit mit der Erbringung einer wichtigen öffentlichen Dienstleistung beauftragt wird, für die die Unterzeichnenden nach dem Gesetz weiterhin Verantwortung tragen. In diesen Fällen müssen die Unterzeichnenden dafür Sorge tragen, dass die Rechtspersönlichkeit, die den Zuschlag erhält (unabhängig von ihrer Eigentumsstruktur), dieselbe Verantwortung für die Sicherstellung oder Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern übernimmt, wie sie den Unterzeichnenden bei eigener Leistungserbringung zugekommen wäre. (3) Darüber hinaus unternehmen die Unterzeichnenden, wo es angebracht erscheint, folgende Schritte: (a) Vor Abschluss wichtiger Verträge sind die relevanten geschlechterspezifischen Auswirkungen und die Möglichkeiten für die rechtmäßige Förderung der Gleichstellung zu prüfen; (b) Es ist sicherzustellen, dass die Gleichstellungsziele des künftigen Vertrags bei der Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden; TEIL III Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen 311 20 (c) Es ist sicherzustellen, dass auch die Bedingungen des künftigen Vertrags diese Ziele berücksichtigen und widerspiegeln; (d) Es sind die Befugnisse nach dem EU-Recht für das öffentliche Beschaffungswesen 14 zu nutzen, um im Vertrag Leistungsbedingungen in Bezug auf soziale Aspekte festzulegen; (e) Es ist sicherzustellen, dass Mitarbeiter*innen oder Beratende, die mit Aufgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und der Auftragsvergabe befasst sind, über alle einschlägigen Informationen verfügen, unter anderem durch Weiterbildung zur geschlechtergerechten Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Gleichstellungsdimension ihrer Arbeit; (f) Es ist sicherzustellen, dass in den Bestimmungen des Hauptvertrags die Bestimmung enthalten ist, dass auch alle Subunternehmen alle für sie geltenden Verpflichtungen zu Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erfüllen. 14 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG T ext von Bedeutung für den EWR Artikel 13 – Bildung und lebenslanges Lernen (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf Bildung an sowie auf Zugang zu Berufs- und Weiterbildung. Die Unterzeichnenden erkennen die wesentliche Rolle der formalen und informellen Bildung in allen Lebensphasen an, wenn es um die Schaffung echter Chancengleichheit durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben und Beruf und die Eröffnung neuer Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung geht. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, innerhalb des eigenen Kompetenzbereichs den gleichberechtigten Zugang zu Schul-, Berufs- und Weiterbildung für Frauen und Männer in jedem Alter und in all ihrer Vielfalt sicherzustellen und zu fördern. (3) Die Unterzeichnenden erkennen die Notwendigkeit an, Geschlechterstereotype in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen. Um dies zu erreichen, verpflichten sie sich, gegebenenfalls und innerhalb ihres Kompetenz- und Verantwortungsbereichs folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern: • Prüfung von Lehrmitteln, Lehrplänen an Schulen und anderen Bildungsprogrammen und Lehrmethoden, um sicherzustellen, dass sie stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken; • Durchführung spezieller Aktionen zur Förderung nichttraditioneller Entscheidungen in der Berufswahl; • Ausdrückliche Einbeziehung von Inhalten, welche die Bedeutung der gleichen T eilhabe von Frauen und PARTE III Rolle als Dienstleistungserbringende Rolle als Dienstleistungserbringende 312 21 Männern an demokratischen Prozessen in Kursen für politische Bildung und Neubürger*innen betonen. (4) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Autoritätspersonen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wichtige Rollenmodelle für Kinder und Jugendliche darstellen. Daher verpflichten sie sich, die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Schulverwaltung und -leitung zu fördern. Artikel 14 – Gesundheit (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit an und bekräftigen, dass für den Genuss dieses Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer Behandlung und Präventivgesundheitsdiensten für Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt unabdingbar ist. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass medizinische und Gesundheitsdienste bei ihrem Bestreben, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf hohem Gesundheitsstandard zu sichern und deren unterschiedliche Bedürfnisse nicht außer Acht lassen dürfen. Darüber hinaus erkennen sie an, dass diese Diskrepanzen sich nicht nur aus biologischen Unterschieden ergeben, sondern auch aus unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, Geschlechterstereotypen und Vorurteilen. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, gemäß ihres Kompetenz- und Verantwortungsbereiches, das höchstmögliche Gesundheitsniveau aller Bürger*innen zu fördern und sicherzustellen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern: • Integration eines geschlechtergerechten Ansatzes in die Planung, Finanzierung und Erbringung von Gesundheits- und medizinischen Diensten; • Sicherstellen, dass gesundheitsfördernde Aktivitäten, die beispielsweise eine gesunde Ernährungsweise und die Bedeutung körperlicher Bewegung vermitteln, anerkennen, dass sich die TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 313 22 Bedürfnisse und Einstellungen von Frauen und Männern unterscheiden können; • Sicherstellen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in der Gesundheitsförderung wissen, welchen Einfluss das Geschlecht auf medizinische und Gesundheitsdienste haben kann, und verstehen, dass Frauen und Männer diese Dienste unterschiedlich wahrnehmen können; • Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu datengestützten und wissenschaftlichen Gesundheitsinformationen erhalten. Artikel 15 – Soziale Betreuung und soziale Dienste (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf grundlegende Soziale Dienste an sowie bei Bedarf auf den Zugang zu sozialer Unterstützung. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und Männer unterschiedliche Bedürfnisse haben können, die sich aus Unterschieden in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation – und anderen Faktoren – sowie aus Erfahrungen mit überschneidenden Formen von Diskriminierung und Ungleichheit ergeben können. Um sicherzustellen, dass Frauen und Männer den gleichen Zugang zu Sozialer Betreuung und Sozialdiensten haben, unternehmen die Unterzeichnenden daher alle angemessenen Maßnahmen, um: • Einen geschlechtergerechten und intersektionalen Ansatz in die Planung (einschließlich der Datenerhebung), Finanzierung und Erbringung von sozialer Unterstützung und Sozialdiensten einzubeziehen; • Sicherzustellen, dass Beschäftigte im Sozialbereich und in den Sozialdiensten erkennen und verstehen, wie das Geschlecht diese Dienste beeinflussen kann, und dabei berücksichtigen, auf welch unterschiedliche Art Frauen und Männer diese Dienste erleben können. TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 314 23 Artikel 16 – Kinderbetreuung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass eine zugängliche, qualitativ hochwertige und erschwingliche Kinderbetreuung, die allen Eltern und Erziehungspersonen unabhängig von ihrer finanziellen Situation offen steht, für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern eine wichtige Rolle spielt und es ihnen ermöglicht, Arbeit, öffentliches und Privatleben zu vereinbaren. Darüber hinaus würdigen die Unterzeichnenden in vollem Umfang den Beitrag, den eine solche Kinderbetreuung zum wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie zum Zusammenhalt lokaler Gemeinschaften wie der Gesellschaft im Ganzen leistet. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die Bereitstellung und Förderung einer solchen Kinderbetreuung – entweder selbst oder durch andere Leistungserbringende – zu einer Priorität zu machen, und verpflichten sich des Weiteren zur Förderung einer solchen Kinderbetreuung durch andere, wozu auch die Bereitstellung oder Unterstützung von Kinderbetreuung durch lokale Arbeitgeber*innen zählt. (3) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus an, dass die Kindererziehung eine Arbeitsteilung zwischen Männern, Frauen und der Gesellschaft im Ganzen erfordert, und verpflichten sich, Geschlechterstereotypen zu bekämpfen, nach denen Kinderbetreuung vor allem als Aufgabe oder Pflicht von Frauen betrachtet wird. Artikel 17 – Weitere Betreuungspflichten (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und Männer neben Kindern womöglich auch weitere Betreuungspflichten haben und dass diese Verpflichtungen sie daran hindern können, ihre Rolle im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll auszuschöpfen. (2) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus an, dass diese Betreuungspflichten unverhältnismäßig oft von Frauen wahrgenommen werden und daher die Gleichstellung der Geschlechter behindern. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, dieser Ungleichheit gegebenenfalls mit den folgenden Maßnahmen entgegenzuwirken: • Die Bereitstellung und Förderung zugänglicher, qualitativ hochwertiger, bezahlbarer Betreuung von Familienmitglieder – selbst oder durch andere Leistungs-erbringende – ist zu einer Priorität zu machen; • Personen, welche infolge ihrer Betreuungstätigkeit in soziale Isolation geraten sind, sind zu unterstützen und müssen bessere Chancen erhalten; • Die stereotype Vorstellung, nach der die Pflicht zur Betreuung von Familienmitgliedern vor allem bei Frauen liegt, muss bekämpft werden. TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 315 24 Artikel 18 – Soziale Inklusion (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung an sowie auch, dass Frauen im Allgemeinen häufiger soziale Ausgrenzung erleben als Männer, da sie geringeren Zugang zu Ressourcen, Waren, Dienstleistungen und Chancen haben. (2) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, im Rahmen eines umfassenden koordinierten Ansatzes in sämtlichen eigenen Dienstleistungs- und T ätigkeitsbereichen und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartner*innen die folgenden Maßnahmen zu treffen: • Den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder Armut lebenden bzw. davon bedrohten Personen sowohl in ländlichen Regionen als auch in Städten zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufs- und Schulausbildung, Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern; • Die besonderen Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen und dabei insbesondere alle intersektionalen Merkmale zu berücksichtigen; • Die Integration von Migranten*innen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu fördern. Artikel 19 – Wohnen (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht auf Wohnen an und bekräftigen, dass Zugang zu qualitativ hochwertigem Wohnraum eines der menschlichen Grundbedürfnisse darstellt und für Wohlbefinden und Gesundheit aller Menschen und ihrer Familien unabdingbar ist. (2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an, dass Frauen und Männer in Bezug auf Wohnraum oft spezielle und unterschiedliche Bedürfnisse haben, die unter Einbeziehung folgender Faktoren umfassend berücksichtigt werden müssen: (a) Im Durchschnitt haben Frauen schlechteren Zugang zu Einkommen und Ressourcen als Männer und benötigen daher Wohnraum, der eher dem entspricht, was sie sich leisten können; (b) In den meisten Familien mit nur einem Elternteil stehen Frauen dem Haushalt vor, weshalb Frauen dringenden Zugang zu Sozialwohnungen oder Wohngeld/-beihilfe benötigen; (c) Vulnerable Männer sind unter obdachlosen Menschen oft überrepräsentiert; (3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden gegebenenfalls zu den folgenden Maßnahmen: (a) Allen Menschen Zugang zu gutem Wohnraum von ausreichender Größe und Ausstattung (auch in Bezug auf Energieeffizienz) in einem angemessenen Lebensumfeld, in dem sie Zugang zu Grunddienstleistungen haben, zu gewähren bzw. diesen Zugang zu fördern; TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 316 25 (b) Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, und insbesondere obdachlose Personen nach den Kriterien des Bedarfs, der Vulnerabilität und gemäß dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu unterstützen; (c) Im Rahmen ihrer Befugnisse dazu beizutragen, dass für Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel Wohnraum zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist; (4) Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden, das gleiche Recht von Frauen und Männern sicherzustellen bzw. zu fördern, eine Wohnung zu mieten, zu kaufen oder in anderer Form zu erwerben, sowie Befugnisse oder Einfluss einzusetzen, um auch sicherzustellen, dass Frauen den gleichen Zugang wie Männer zu Hypotheken und anderen Formen der finanziellen Unterstützung und Kreditaufnahme haben, um Wohnraum zu erhalten. Artikel 20 – Kultur, Sport und Freizeit (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf T eilhabe am kulturellen Leben und Kunstgenuss an. (2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden die Rolle des Sports als Beitrag zum Leben einer Gemeinschaft an und zur Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit gemäß Artikel 14. Außerdem erkennen die Unterzeichnenden das Recht von unterschiedlichen Gruppen von Frauen und Männern auf gleichen Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten und -einrichtungen an. (3) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und Männer unterschiedliche Erfahrungen und Interessen im Hinblick auf Kultur, Sport und Freizeit haben und diese das Ergebnis geschlechtsspezifischer Stereotype, Haltungen, Normen und Handlungen sein können und verpflichten sich daher, gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu fördern, einschließlich: • Sicherzustellen, dass Frauen und Männer, Jungen und Mädchen die gleichen Möglichkeiten und den gleichen Zugang zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und -aktivitäten haben; • Frauen und Männer, Jungen und Mädchen zu ermutigen, gleichermaßen an allen Formen von Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen, und zwar auch an jenen, die traditionell als vor allem „männlich“ bzw. „weiblich“ betrachtet werden; • Künstler*innen sowie Kultur- und Sportvereine anzuregen, kulturelle und sportliche Aktivitäten TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 317 26 zu fördern, die einer auf Stereotypen basierten Behandlung von Frauen und Männern entgegenwirken; • Öffentliche Bibliotheken anzuregen, GeschlechterStereotype in ihren Bücherbeständen, Verzeichnissen und sonstigen Materialien sowie in ihren Werbeaktivitäten in Frage zu stellen. Artikel 21 – Sicherheit (1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller Menschen auf persönliche Sicherheit und freie Bewegung an und sind sich der T atsache bewusst, dass diese Rechte nicht frei oder gleich ausgeübt werden können, wenn Frauen oder Männer im öffentlichen oder privaten Raum nicht sicher sind oder sich nicht sicher fühlen. (2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an, dass sich Frauen und Männer – teilweise aufgrund unterschiedlicher Verpflichtungen oder Lebensweisen – oft verschiedenen Sicherheitsproblemen gegenübersehen, die berücksichtigt werden müssen. (3) Daher führen die Unterzeichnenden die folgenden Maßnahmen durch: (a) Bei der Analyse statistischer Daten über Ausmaß und Ereignismuster von Vorfällen (einschließlich schwerer Verbrechen gegen Personen), welche die Sicherheit von Frauen und Männern beeinträchtigen, eine Geschlechterperspektive anzuwenden und Ausmaß und Art der Angst vor Verbrechen oder anderen Quellen von Unsicherheit zu messen; (b) Strategien, Politiken und Aktionen zu entwickeln und umzusetzen, die die praktische Sicherheit von Frauen und Männern erhöhen, wie etwa die Verbesserung des Zustands oder der Gestaltung der lokalen Umwelt (z. B. Umsteigeplätze von öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkhäuser, Straßenbeleuchtung) oder die Optimierung von Polizei- und verwandten Diensten und dabei das Ziel zu verfolgen, das unterschiedliche, jedoch gemeinsame Sicherheitsempfinden zu verbessern. TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende 318 27 TEIL III Rolle als Dienstleistungserbringende (a) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass geschlechtsspezifische Gewalt vor allem Frauen und Mädchen betrifft und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt. (b) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sich in geschlechterspezifischer Gewalt die Vorstellung des T äters ausdrückt, dass ein Geschlecht dem anderen überlegen ist, und diese Vorstellung im Zusammenhang mit asymmetrischen Machtverhältnissen steht, die in langdauernden sozialen Konstruktionen verankert sind. (c) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden innerhalb und gemäß ihrer Zuständigkeiten Politiken und Aktionen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen insbesondere die folgenden Maßnahmen zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Unterstützungsstrukturen für Opfer; • Bereitstellung leicht zugänglicher öffentlicher Informationen in den vor Ort am häufigsten gesprochenen Sprachen über im Gebiet vorhandene Hilfsangebote; • Sicherstellen, dass das Fachpersonal geschult ist, um Opfer zu erkennen und zu unterstützen; • Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d. h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind; • Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Bildungsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Opfer und/oder T äter. (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das Verbrechen des Menschenhandels, dem vor allem Mädchen und Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Politiken und Aktionen zur Verhinderung des Menschenhandels einzurichten und zu verstärken, zu denen auch die folgenden zählen: • Informations- und Bewusstseinsbildungskampagnen; • Ausbildungsprogramme für das Fachpersonal, dessen Aufgabe das Erkennen und die Unterstützung von Opfern ist; • Maßnahmen zur Bekämpfung der Nachfrage; • Geeignete Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern einschließlich des Zugangs zu medizinischer Behandlung, angemessenem und sicherem Wohnraum und sprachlicher Unterstützung. Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt Artikel 23 – Menschenhandel 319 28 TEIL III Planung und nachhaltige Entwicklun Artikel 24 – Nachhaltige Entwicklung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Planung und Entwicklung von Zukunftsstrategien für das eigene Gemeindegebiet in vollem Umfang den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung entsprechen müssen, wozu die ausgewogene Integration der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Umweltdimension und insbesondere die Notwendigkeit zählt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und zu erreichen. (2) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern als grundlegende Dimension in allen Planungen oder Strategieentwicklungen für die nachhaltige Entwicklung des eigenen Gemeindegebiets zu berücksichtigen. Artikel 25 – Stadt- und Regionalplanung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Raumplanungs-, Verkehrs-, Wirtschaftsentwicklungs- und Bodennutzungspläne und -politiken entscheidend dazu beitragen, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene umfassender erreicht werden kann. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sicherzustellen, dass bei der Gestaltung, Annahme und Umsetzung dieser Politiken und Pläne: • Die Notwendigkeit der Förderung echter Gleichstellung in allen Bereichen der lokalen Ebene umfassend berücksichtigt wird; • Die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern in all ihrer Diversität, die auf Grundlage relevanter und aktueller lokaler Daten, einschließlich der Gleichstellungsprüfungen der Unterzeichnenden, festzustellen sind, im Hinblick auf Beschäftigung, Zugang zu Dienstleistungen und Kultur, Bildung und familiäre Pflichten angemessen berücksichtigt werden; • Qualitativ hochwertige Gestaltungslösungen angenommen werden, welche die besonderen Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen von Frauen und Männern berücksichtigen. Planung und nachhaltige Entwicklung 320 29 TEIL III Planung und nachhaltige Entwicklun Artikel 26 – Mobilität und Verkehr (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Mobilität, deren Verfügbarkeit und die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln grundlegende Bedingungen für Frauen und Männer darstellen, um viele ihrer Rechte, Aufgaben und Aktivitäten wahrnehmen zu können, wozu auch der Zugang zu Arbeit, Bildung, Kultur und wichtigen Dienstleistungen zählt. Außerdem würdigen die Unterzeichnenden, dass die Nachhaltigkeit und der Erfolg einer Gemeinde oder Region in wesentlichem Ausmaß von der Entwicklung einer effizienten, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Verkehrsinfrastruktur und öffentlicher Verkehrsdienste abhängen. (2) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus an, dass Frauen und Männer in ihrem Alltag in Bezug auf Mobilität und Verkehr häufig unterschiedliche Bedürfnisse und Nutzungsarten aufweisen, die sich aus verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Betreuungsaufgaben oder Arbeitszeiten ergeben, und dass es dementsprechend oft Frauen sind, die Fahrten zu unterschiedlichen Zwecken und Zielorten unternehmen und damit die öffentlichen Verkehrsmittel mehrheitlich nutzen. (3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden: (a) Die entsprechenden Mobilitätsbedürfnisse und Nutzungsarten von Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt sowohl in ländlichen wie in städtischen Gebieten zu berücksichtigen; (b) Sicherzustellen, dass die für die Bürger*innen verfügbaren öffentlichen Verkehrsdienste dazu beitragen, sowohl die besonderen als auch die gemeinsamen Bedarfe von Frauen und Männern zu erfüllen und zur echten Gleichstellung von Frauen und Männern im lokalen Leben beitragen; (4) Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden, die stetige Verbesserung der öffentlichen Verkehrsdienste im Gemeindegebiet, einschließlich der intermodalen Verbindungen zu fördern, um so den besonderen wie gemeinsamen Bedürfnissen von Frauen und Männern im Hinblick auf zuverlässige, erschwingliche, sichere und barrierefreie Verkehrsdienste Rechnung zu tragen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung des Gebiets beizutragen. 321 30 TEIL III Planung und nachhaltige Entwicklun Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder erfolgreichen Gemeinde oder Region darstellt und die eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beitragen können. (2) Die Unterzeichnenden erkennen die Notwendigkeit an, die Beschäftigungsquote und -qualität von Frauen zu erhöhen und räumt ein, dass das Armutsrisiko aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit oder unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, innerhalb ihres Kompetenzbereichs bei den Aktivitäten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen unterschiedlicher Gruppen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und Möglichkeiten zur Förderung der Gleichstellung zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen kann gehören: • Unterstützung von Unternehmerinnen • Sicherstellen, dass finanzielle und sonstige Formen der Förderung für Unternehmen auch die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; • Ermutigung weiblicher Auszubildender, Qualifikationen in Berufen anzustreben und zu erreichen, die traditionell als „männlich“ gelten und umgekehrt; • Ermutigung von Arbeitgeber*innen, weibliche Auszubildende und Trainees einzustellen und bei der Be-wertung von Fähigkeiten, Qualifikationen und Stellen, die traditionell als „männlich“ gelten, über Geschlechterstereotypen hinauszublicken, und umgekehrt. Artikel 28 – Umwelt (1) Die Unterzeichnenden erkennen ihre Verpflichtung an, sich für das Erreichen eines hohen Schutzniveaus und die Verbesserung der Umweltqualität im Gemeindegebiet einzusetzen, insbesondere durch ihre Politiken in Bezug auf Abfall, Lärm, Luftqualität, Biodiversität und die Auswirkungen des Klimawandels. Sie erkennen des Weiteren das gleiche Recht von Frauen und Männern an, Nutzen aus den umweltrelevanten Dienstleistungen und Politiken zu ziehen. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Lebensweisen von Frauen und Männern in vieler Hinsicht unterschiedlich sind, und dass Frauen und Männer lokale Dienstleistungen und öffentliche oder offene Räume oft unterschiedlich nutzen, weshalb sie sich unterschiedlichen Umweltproblemen gegenübersehen. (3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, bei der Entwicklung der eigenen Umweltpolitiken und -dienstleistungen die besonderen Bedürfnisse und Lebensweisen von Frauen und Männern sowie den Grundsatz der Solidarität zwischen den Generationen in vollem Umfang zu berücksichtigen. 322 31 TEIL III Rolle als Regulierungsbehörde / Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen Artikel 29 – Die Lokalregierung als Regulierungsbehörde (1) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben und Funktionen als Regulierungsbehörde für entsprechende Aktivitäten im eigenen Kompetenzbereich erkennen die Unterzeichnenden die wichtige Rolle an, die effiziente Regulierungsfunktionen und Konsument*innenschutz für Sicherheit und Wohlergehen der lokalen Bevölkerung spielen, und sind sich bewusst, dass Frauen und Männer von verschiedenen Regulierungsaktivitäten unter Umständen unterschiedlich betroffen sind. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, bei der Durchführung der Regulierungsaufgaben die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Lebensbedingungen von Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt zu berücksichtigen. Artikel 30 – Gleichstellung in der dezentralisierten Kooperation (1) Die Unterzeichnenden erkennen den Nutzen von Kooperationsinitiativen, Städtepartnerschaften und dezentralisierter Kooperation an, die europäische wie internationale Lokal- und Regionalregierungen für eine nachhaltige Entwicklung eingehen, um die Bürger*innen einander näher zu bringen und gegenseitiges Lernen und Verständnis über Landesgrenzen hinweg zu fördern. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in allen Aktivitäten auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften und dezentralisierten Kooperationen: • Frauen und Männer mit unterschiedlichem Hintergrund in gleichem Maße an diesen Aktivitäten zu beteiligen; • Die Kontakte im Rahmen von Städtepartnerschaften, europäischen und internationalen Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitigen Lernprozessen betreffend Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern zu nutzen; • Die Dimension der Gleichstellung der Geschlechter in dezentralisierte Kooperationsaktivitäten einzubringen. Rolle als Regulierungsbehörde Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen 323 32 EINFÜHRUNG NEUER ARTIKEL VORWORT In den fünfzehn Jahren, seit die Charta erstmals veröffentlicht wurde, hat sich die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, regieren, uns fortbewegen, arbeiten und spielen, grundlegend gewandelt. Wir werden uns immer stärker der Verletzlichkeit unseres Planeten und der unzähligen Probleme bewusst, mit denen sich alle Regierungsebenen, Institutionen und die Zivilgesellschaft gewissenhaft auseinandersetzen müssen. Diese Herausforderungen können wir nur dann nachhaltig bewältigen, wenn wir ihre geschlechtsbezogenen Dimensionen und ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigen. Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist das Ergebnis der Erfahrungen, Fachkenntnisse und Verhandlungen vieler Jahre. Da der RGRE/CEMR und seine Mitgliedsorganisationen mit der Charta ein robustes und dauerhaftes Dokument vorlegen wollten, möchten sie den Gemeinden und Regionen Europas durch diese neuen Artikel einen erweiterten Leitfaden anbieten, damit sie mit Hilfe der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene die Gleichstellung für alle Bevölkerungsgruppen erreichen können. Die Krisen der jüngsten Zeit, wie die Coronapandemie und der Krieg in der Ukraine, haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Zivilschutz und Krisenmanagement herausragend funktionieren und geschlechtersensibel sind. Wir erkennen zunehmend, dass die Fortschritte bei der IKT und der Digitalisierung nicht geschlechtsneutral sind. Wenn wir die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessern und die Vorurteile und Ungleichheiten, die sich seit Jahrhunderten in unseren Gesellschaften halten, überwinden wollen, müssen wir unbedingt darauf achten, wie die Identitäten, Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen und Männern in neue Instrumente und Prozesse integriert werden. Um eine gleichgestellte Gesellschaft zu erreichen, müssen Lokal- und Regionalregierungen die Geschlechterdimension in ihrer täglichen Arbeit erkennen und nicht nur in ihren politischen Initiativen und Verfahren, sondern auch innerhalb der eigenen Organisation Maßnahmen ergreifen, um ungleiche Geschlechterverhältnisse und diskriminierende Normen und Praktiken zu bekämpfen. Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung, Jungen und Männer so-wohl als treibende Kraft als auch als Nutznießer von Gleichstellungsmaßnahmen in diesen Prozess einzubeziehen. Die Bestimmungen der Charta sowie die neuen Artikel sollen allen Menschen gerecht werden, die unter den Auswirkungen der traditionellen Geschlechternormen leiden, die unsere Gesellschaften und unsere Wahrnehmung prägen. Die Menschen, aus denen sich unsere Gemeinschaften zusammensetzen, repräsentieren eine enorme Bandbreite an diversen Identitäten. Mit der Charta können Lokal- und Regionalregierungen ihren Wunsch zum Ausdruck bringen, sich für das gemeinsame Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in unseren Gesellschaften einzusetzen, was für alle Bürger*innen wichtig und relevant ist. Die erweiterten Artikel der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurden vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas und dessen Mitgliedsorganisationen in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Expert*innengruppe zur Gleichstellung von Frauen und Männern des RGRE/CEMR und des Ständigen Gleichstellungsausschusses des RGRE/ CEMR erarbeitet. Sie wurden am 6. Dezember 2022 vom Europäischen Hauptausschuss des RGRE/CEMR formal 324 33 DIE NEUEN ARTIKEL angenommen und sind damit an diesem Datum in Kraft getreten. Gebietskörperschaften, die die Charta bereits unterzeichnet haben, werden eingeladen, die neuen Artikel zu ratifizieren und deren Bestimmungen in ihrer Arbeit zur Umsetzung der Europäischen Charta für Gleichstellung zu berücksichtigen. Gebietskörperschaften, die die Charta ab 2023 unterzeichnen, verpflichten sich zur Einhaltung des vorliegenden T exts der Charta. Je nach nationalem Kontext ist die Situation von Lokal- und Regionalregierungen unterschiedlich und ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind ebenfalls weitreichend und vielfältig. Daher ist es den Unterzeichnenden überlassen, je nach den ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Ressourcen, in ihren Aktionsplänen entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. DIE NEUEN ARTIKEL Der Schwerpunkt der neuen Artikel liegt auf Themen und Herausforderungen, die es entweder vor 15 Jahren noch nicht gab oder die sich so stark verändert haben, dass sie die Gleichstellung von Frauen und Männern heute stark beeinflussen. Die Artikel, die neu in die Charta aufgenommen werden, decken neun übergeordnete Themen ab, die Lokal- und Regionalregierungen bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigen müssen: 1. Zunächst müssen die sich gegenseitig stützenden Säulen einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden: soziale Gerechtigkeit, Wirtschaftswachstum und Umweltschutz. 2. Obwohl das Internet neue Möglichkeiten eröffnet, um zu lernen, Verbindungen zu knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen, ist es für Mädchen und Frauen auch mit speziellen Gefahren verbunden, insbesondere in Bezug auf Belästigung und Cybergewalt. 3. Wenn weibliche Abgeordnete , Personen des öffentlichen Lebens und Mitarbeiter*innen Ziel von Gewalt und Hass werden, stellt dies für die Demokratie eine ernste Bedrohung dar. 4. Intersektionalität ist ein Konzept und Ansatz, mit dem Lokal- und Regionalregierungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen können, insbesondere in Bezug auf Mädchen und Frauen, die vielfältigen und sich überschneidenden Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind. 5. Dank moderner T echnologien ist in vielen Berufsgruppen heute ein flexibleres Arbeiten möglich. Viele Menschen, wenn auch bei weitem nicht alle, können nun häufiger von zuhause aus arbeiten, was sowohl Chancen als auch Risiken für die Gleichstellung von Frauen und Männern beinhaltet. 6. Die digitale T eilhabe aller Mädchen und Frauen ist für die Schaffung einer Gesellschaft, die eine bessere Zukunft für alle anstrebt, unverzichtbar. Die Fortschritte in den Bereichen IKT und Digitalisierung waren jedoch nicht geschlechtsneutral. Deshalb müssen neue Instrumente und Prozesse entwickelt und eingesetzt werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht untergraben, sondern unterstützen. 325 34 7. Mädchen und Frauen können nur dann frei und gleichberechtigt leben, Führungsrollen übernehmen und vorankommen, wenn ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gewahrt werden. 8. Die Bedrohung durch den Klimawandel verschärft soziale, politische und wirtschaftliche Spannungen und betrifft Mädchen und Frauen unverhältnismäßig stark. 9. Die Gleichstellung der Geschlechter und die aktive Beteiligung von Mädchen und Frauen dürfen in Krisen nicht außer Acht gelassen werden. Die Bedarfe von Frauen und Mädchen müssen bei Planungen von Zivilschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigt werden. Artikel 31 – Nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine Triebfeder für nachhaltige Entwicklung und alle damit verbundenen Dimensionen darstellt, zu denen unter anderem der Kampf gegen Armut und Hunger, die Schaffung von Wohlstand und integrativem Wachstum, der Aufbau einer friedlichen, gerechten und inklusiven Gesellschaft und der Schutz der Erde und ihrer natürlichen Ressourcen gehören. (2) Die Unterzeichnenden erkennen des Weiteren an, dass die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Nachhaltigkeitsagenda für die Zeit nach 2030 zwar global, ihre Umsetzung jedoch lokal ist. Alle 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung haben unmittelbare Anknüpfungspunkte zu den Zuständigkeiten von Lokal- und Regionalregierungen, und die Gleichstellung der Geschlechter zieht sich wie ein roter Faden durch all diese Bereiche und unterstützt deren erfolgreiche Umsetzung. Die Unterzeichnenden sind sich insbesondere bewusst, dass die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen in Einklang mit Ziel 5 stehen. DIE NEUEN ARTIKEL 326 35 Artikel 32 – Cybergewalt (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass geschlechtsspezifische Gewalt auch alle Formen der digitalen Gewalt umfasst. Digitale Gewaltakte können aus unterschiedlichen Formen von Belästigung, Bedrohung, Verletzung der Privatsphäre, sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung sowie durch Vorurteile ausgelöste Straftaten oder Hassverbrechen gegen gesellschaftliche Gruppen, Gemeinschaften oder einzelne Personen bestehen. Die Unterzeichnenden räumen ein, dass Frauen und Mädchen unverhältnismäßig oft Opfer derartiger T aten werden. (2) Um diese Gewalt zu bekämpfen, verpflichten sich die Unterzeichnenden zu den folgenden Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich: • Als Arbeitgeber*innen Maßnahmen umzusetzen, die Missbrauch, Belästigung und Gewalt jeder Art am Arbeitsplatz auch durch Dritte und in Form von Cybergewalt verbieten. • Jede Form von Belästigung und Gewalt, die innerhalb ihrer Dienste und insbesondere in Schulen auftritt, aktiv zu verhindern und unverzüglich zu beenden. • Kinder und Jugendliche und deren Eltern zum Thema Cybergewalt und deren geschlechtsspezifischen Aspekte sowie über Wege, wie sie verhindert und beendet werden kann, aufzuklären bzw. zu beraten. • Jungen und Männer als treibende Kraft und Nutznießer von mehr Gleichstellung der Geschlechter anzusprechen und ihre Radikalisierung in Online-Communities, die Hass gegen Frauen verbreiten, zu verhindern. Artikel 33 – Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Mitarbeiter*innen (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Drohungen und Gewalt im Internet und in der Realität gegen Frauen, die für ein Amt kandidieren oder ein gewähltes oder anderes öffentliches Amt innehaben, sich oft auf deren Geschlecht beziehen und die gesellschaftliche und politische T eilhabe von Frauen behindern und dadurch die Grundsätze der Demokratie untergraben können. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass ein sicherer Raum für die T eilhabe an Politik geschaffen werden muss. Um dies zu erreichen, verpflichten sich die Unterzeichnenden im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches Prozesse zu entwickeln und Strukturen zu fördern, die weibliche Abgeordnete und Mitarbeiter*innen im Umgang mit Hassrede beraten und unterstützen. (3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Maßnahmen zu treffen, um Gewalt und Belästigungen durch Dritte, denen Abgeordnete und Mitarbeiter*innen in Ausübung ihrer Pflichten ausgesetzt sind und die Frauen besonders häufig betreffen, zu verhindern, zu mindern und auszugleichen. DIE NEUEN ARTIKEL 327 36 Artikel 34 – Intersektionalität und Diversität (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Identitäten und Lebenserfahrungen von Menschen nicht einfach additiv, sondern intersektional und komplex sind. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass es notwendig ist, die Stimmen und Erfahrungen von Mädchen und Frauen, die von vielfältigen und intersektionalen Formen von Diskriminierung bedroht sind, bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der sie betreffenden Politiken und Programme zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck können die Unterzeichnenden mit geeigneten Maßnahmen: • Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Frauen berücksichtigen, die nach EU-Recht geschützt sind 15, und ihre Integration und Beteiligung mit allen angemessenen Maßnahmen, einschließlich positiver Diskriminierung, innerhalb ihrer gesetzlichen Be- fugnisse fördern; • Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Bildung ermutigen und eine große Bandbreite von Identifikationsfiguren mit unterschiedlichem Hintergrund fördern, beispielsweise in den Bücherverzeichnissen, sonstigen Materialien und Werbeaktivitäten öffentlicher Bibliotheken. 15 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 21: „wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ . Artikel 35 – Flexible Arbeitsmodelle (1) Die Unterzeichnenden erkennen die Chancen an, die flexible Arbeitsmodelle, einschließlich der T elearbeit, Männern wie Frauen bieten können, indem sie die Vereinbarkeit von Berufs-, Sozial- und Privatleben verbessern. Die Unterzeichnenden erkennen aber auch die möglichen Risiken und Nachteile dieser neuen Arbeitsmodelle für Frauen an, zu denen eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit, ein geringeres Einkommen oder eine geringere Beschäftigung sowie eine höhere Belastung durch Sorgearbeit und unbezahlte Hausarbeit gehören, die oft vor allem auf den Schultern von Frauen lasten. (2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in ihren T ätigkeitsbereichen und Diensten flexible Arbeitsmodelle zu fördern, um die Vereinbarkeit von Berufs-, Sozial- und Privatleben bei Frauen wie Männern zu verbessern. (3) Die Unterzeichnenden als Arbeitgeber*innen verpflichten sich, auf das Risiko zu achten, dass T elearbeit zu mehr unbezahlter Sorgearbeit von Frauen führt. DIE NEUEN ARTIKEL 328 37 Artikel 36 – Digitalisierung und digitale T eilhabe (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sich die Art und Weise, wie Bürger*innen, Behörden, private Unternehmen, die Zivilgesellschaft und andere Organisationen Informationen weitergeben, verbreiten und sammeln, durch neue digitale Kommunikationsmittel verändert hat. Digitale T echnologien bieten Lokal- und Regionalregierungen enorme Chancen, ihre Dienstleistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass digitale Lernangebote eine wichtige Rolle für die Gleichstellung von Mädchen, Jungen, Frauen und Männern in der Bildung spielen, insbesondere bei unzureichenden schulischen Ergebnissen. Des Weiteren erkennen sie an, dass sich die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern beim Zugang zu und bei der Nutzung von internetgestützten und digitalen T echnologien sowie bei der technologischen Entwicklung und Regulierung negativ auf Frauen auswirken kann. Aus diesem Grund verpflichten sie sich, den Zugang von Frauen und Mädchen zu digitalen Lernangeboten zu unterstützen und dazu geschlechtergerechte digitale Unterrichts- und Lernmethoden zu fördern und die Vermittlung der MINT-Fächer und digitaler Kompetenzen an Mädchen und Frauen zu unterstützen. Artikel 37 – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte (1) Lokal- und Regionalregierungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ihrer Bürger*innen. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Unterzeichnenden, in angemessener Form und innerhalb ihres Kompetenz- und Verantwortungsbereichs folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern: (a) Förderung und Ermutigung von Programmen, die sich an Jungen, Mädchen, Männer und Frauen in all ihrer Vielfalt richten und eine umfassende Sexualerziehung anbieten, die soziale Normen, das Stigma und die Diskriminierung der Menstruation und ähnliche Themen anspricht und ein besseres Verständnis und mehr Schutz und Fürsprache für Gesundheit, Wohl und Würde von Mädchen und Frauen schafft; (b) Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, die zu besonders vulnerablen Gruppen gehören und Gewährleistung, dass sie den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung genießen, der Bestandteil ihres Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit ist. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass zur gesundheitlichen Chancengleichheit auch das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit gehört und würdigen ferner die Ursachen und Folgen, wenn dieses Recht verletzt wird. (3) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht von Frauen an, selbst über ihre Sexualität und damit verbundene Fragen frei zu entscheiden, zu denen unter anderem die Familienplanung, Verhütung, sichere und legale Abtreibungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote für Schwangere und Mütter gehören. DIE NEUEN ARTIKEL 329 38 Artikel 38 – Klimawandel und das Recht auf eine gesunde Umwelt (1) Die globale Erwärmung, der Verlust der Artenvielfalt und die Umweltverschmutzung bedrohen grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Gesundheit und Familie. Die Unterzeichnenden erkennen das Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes Menschenrecht an, bei dem die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigt werden müssen. (2) Die Unterzeichnenden würdigen, dass Lokal- und Regionalregierungen im Kampf gegen Umwelt- und Klimarisiken, insbesondere in Städten, eine wichtige Rolle spielen und dabei die Menschenrechte und eine geschlechtergerechte Politik berücksichtigen müssen. Daher führen die Unterzeichnenden folgende Maßnahmen durch: • Verbesserte Sensibilisierung für die Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der lokalen Politik und Übernahme nachhaltiger Entwicklungsmodelle, die geschlechtergerechte Lösungen berücksichtigen. • Integration der Perspektiven und Erfahrungen von Frauen in die Entwicklung und Umsetzung von Umweltpolitik und Umweltschutzplänen mit dem Ziel einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an allen Phasen und Prozessen der Politikentwicklung. Artikel 39 – Krisenmanagement und Zivilschutz (1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Krisen und deren Ursachen vielschichtig und miteinander verbunden sind und sich auf Frauen und Männer oft unterschiedlich auswirken. (2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Lokal- und Regionalregierungen in Krisenzeiten eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Präferenzen der Gemeinschaft und die Bedürfnisse von Frauen wie Männern und Mädchen wie Jungen in all ihrer Vielfalt zu erkennen. (3) Die Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass Frauen in Krisenzeiten und bei der vorausschauenden Planung des Zivilschutzes in allen Entscheidungsprozessen angemessen repräsentiert und beteiligt sein müssen, damit geschlechtergerechte Maßnahmen und Wiederaufbaustrategien entwickelt und umgesetzt werden und gleichzeitig Resilienz für künftige Krisen und Katastrophen aufgebaut wird. (4) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in der Bereitschaftsplanung und beim Krisenmanagement zu folgenden Schritten: • Die Beteiligung von Frauen in Politik, öffentlichen Institutionen und Führungsrollen zu stärken, um einen geschlechtergerechten Katastrophenschutz und ein geschlechtergerechtes Krisenmanagement zu gewährleisten; • Die Zivilgesellschaft vor Ort zu unterstützen, die eine wichtige Rolle bei der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in Krisen und bei der Überwachung und Unterstützung von sozialer Sicherheit und Sozialdiensten spielt; 330 39 • Die Erhebung von nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten Daten, Statistiken und Forschungsergebnissen zu fördern und so die unterschiedlichen Auswirkungen von Katastrophen auf Männer und Frauen mit Fakten zu unterfüttern und das Krisenmanagement so zu verbessern, dass es dieser Ungleichheit entgegenwirkt. (5) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, spezielle Maßnahmen zu beschließen, die Frauen und Mädchen im Falle eines bewaffneten Konflikts vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere vor Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs schützen. DIE NEUEN ARTIKEL 331 40 Die Überarbeitung der vorliegenden Charta im Jahr 2022 erfolgte unter der Leitung von Silvia Baraldi, der Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des RGRE/ CEMR für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (2021-2022) mit Beiträgen von: Mitgliedern der Expert*innengruppe des RGRE/CEMR zur Gleichstellung von Frauen und Männern Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des RGRE/CEMR für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Sekretariat des RGRE/CEMR: Jaimie Just, Oriane Loquet, Marlène Siméon, Beatrice T ommasi, Pierre Vander Auwera Lektorat: Penny Yim-Barbieri Grafikdesign: Paf! Design Übersetzung: Eurideas, PoliLingua Lektorat Deutsch: Deutsche Sektion des RGRE (Karen Kühne), Stadt Frankfurt (Gabriele Wenner), Stadt Mannheim (Dr. Claudia Schöning-Kalender) Österreichischer Städtebund (Christina Aigner), Stadt Graz (Dr.in Priska Pschaid), Stadt Wien (Ursula Bauer) Der ursprüngliche T ext der Charta aus dem Jahr 2006 wurde von Sandra Ceciarini und Jeremy Smith mit Unterstützung und Beiträgen der folgenden Mitgliedsorganisationen und Partner*innen des RGRE/CEMR ausgearbeitet: - Nationale Vereinigung der Gemeinden der Republik Bulgarien (NAMRB) - Union der Gemeinden Zyperns (UCM) - Union der Städte und Gemeinden der T schechischen Republik (SMO CR) - Vereinigung finnischer Lokal- und Regionalbehörden (AFLRA) - Französische Sektion des RGRE (AFCCRE) - Deutsche Sektion des RGRE - Zentralvereinigung der Gemeinden und Kommunen Griechenlands (KEDKE) - Ungarische Nationalvereinigung lokaler Gebietskörperschaften (TÖOSZ) - Italienische Sektion des RGRE (AICCRE) - Vereinigung luxemburgischer Städte und Gemeinden (SYVICOL) - Vereinigung polnischer Städte (ZMP) - Spanischer Bund der Gemeinden und Provinzen (FEMP) - Baskische Gemeindevereinigung (EUDEL) - Schwedischer Verband der Gemeinden und Regionen (SALAR) - Stadt Wien (Österreich) - Stadt Saint Jean de la Ruelle (Frankreich) - Stadt Frankfurt am Main (Deutschland) - Stadt Cartagena (Spanien) - Stadt Valencia (Spanien) - Haus für Zeit und Mobilität, Gemeinde Belfort- Montbéliard (Frankreich) - Ständiger Ausschuss der Euro-Mediterranen Partnerschaft lokaler und regionaler Gebietskörperschaften (COPPEM) DANKSAGUNG DANKSAGUNG 332 Über den RGRE/CEMR Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) ist der größte Zusammenschluss von Kommunal- und Regionalverwaltungen in Europa. Seine Mitglieder sind mehr als 60 nationale Verbände von Gemeinden und Regionen aus 41 europäischen Ländern. Zusammen vertreten diese Verbände etwa 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften. Der RGRE/CEMR verfolgt zwei Ziele: Einflussnahme auf die europäische Gesetzgebung im Namen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Bereitstellung einer Plattform für den Austausch zwischen seinen Mitgliedsverbänden und deren gewählten Vertreter*innen und Expert*innen. Auf internationaler Ebene ist der RGRE/CEMR die europäische Sektion von United Cities and Local Governments (UCLG), der weltweiten Organisation der Kommunalverwaltungen. www.cemr.eu Über die Beobachtungsstelle Der RGRE/CEMR hat 2012 das Observatorium der Europäischen Charta für Gleichstellung ins Leben gerufen, um die Unterzeichnenden der Charta bei ihren Bemühungen zur Umsetzung der Charta und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Die Online- Platt-form stellt bewährte Verfahren und Beispiele erfolgreicher lokaler Gleichstellungspolitik vor und erleichtert das Peer-Learning unter den Unterzeichnenden. Sie enthält auch eine Anleitung zur Ausarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplans und eine Datenbank (den “Atlas”), die Kontaktinformationen und Links zu den Gleichstellungsaktionsplänen der Unterzeichnenden enthält. Die Arbeit des Observatoriums wird vom RGRE/CEMR-Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem Ständigen Gleichstellungsausschuss und einer Expert*innengruppe koordiniert, die sich aus nationalen Koordinator*innen / Gleichstellungsbeauftragten der RGRE/CEMR-Mitgliedsverbände zusammensetzt. www.charter-equality.eu 333 334 Generalsekretär*in Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas CEMR Square de Meeûs, B-1000 Brüssel Belgien charter@ccre-cemr.org EUROPÄISCHE CHARTA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF LOKALER EBENE Eine Charta, mit der die Lokal- und Regionalregierungen Europas ihre Entschlossenheit erklären, unter Einsatz ihrer Kompetenzen und Kooperationen die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern Ich, der / die Unterzeichnende ..................................................................................................(Nome) Inhaber*in folgenden Amtes ................................................ ..................................................................................................... in.............................................................................................................(Name der lokalen / regionalen Gebietskörperschaft) Ich bestätige, dass ich bevollmächtigt bin, im Namen der genannten Gebietskörperschaft zu handeln und bestätige mit meiner Unterschrift, dass sich die obengenannte Gebietskörperschaft formell verpflichtet hat, die Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene umzusetzen und die in ihr enthaltenen Bestimmungen zu befolgen. Unterschrift......................................................................................................... Datum ....................................................................................................... Ich verpflichte mich, eine unterzeichnete und vollständige Kopie dieses Formulars an den Europäischen Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR), Verwalter*in dieser Charta, an folgende Adresse zu schicken: 335 Der Inhalt dieser Veröffentlichung gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und liegt in dessen alleiniger Verantwortung. Die Europäische Kommission kann nicht für die Verwendung dieser Informationen verantwortlich gemacht werden. BRÜSSEL 1, Square de Meeûs 1000 Brussels tel. : + 32 2 511 74 77 charter@ccre-cemr.org cemr.eu charter-equality.eu twitter.com/ccrecemr twitter.com/cemr_equality 336 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stpl/019/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 16.05.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Betreff: Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB Anlagen: Entscheidungsvorlage Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Altstadt Mitte" Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den Bereich „Altstadt Mitte" ein Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. Hierzu wurde erbeten, noch 2024 Vorbereitende Untersuchungen für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" einzuleiten. Zielsetzung ist es, den Transformationsprozess in der Innenstadt zu begleiten und mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung zu unterstützen. Die Verwaltung empfiehlt die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 Abs. 3 Baugesetzbuch) um mit dem Stadterneuerungsprozess zu beginnen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv 600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 400.000 € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 9Ö 9 337 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/019/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Neue MIP-Maßnahme wird in Abstimmung mit Stk angemeldet. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Themen werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gebietsbezogen abgearbeitet. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) RA Ref. I/II/Stk, Ref. VII SÖR 338 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/019/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (AfS 16.05.2024): Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ für das neue Sanierungsgebiet „Altstadt Mitte". Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind im beiliegenden Plan vom April 2024 dargestellt. Eine Behandlung über das Ergebnis wird im Stadtplanungsausschuss erfolgen. 2. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Der Beschluss tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft. Beschlussvorschlag (StR 19.06.2024): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 16.05.2024 wird die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen" für das künftige Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" zum Beschluss erhoben. 339 - 2 - Betreff: Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB Entscheidungsvorlage Hintergrund Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den zentralen Bereich der Altstadt ein neues Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 16.11.2023 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte“ in 2024 Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB einzuleiten. Ausgangssituation Die Nürnberger Altstadt liegt mit den beiden bestehenden Stadterneuerungsgebieten „Altstadt- Süd“ sowie „Nördliche Altstadt“, bereits seit langem im Fokus der Stadtentwicklungsplanung. Der Bereich zwischen den beiden Gebieten war bisher von der Stadterneuerung ausgenommen, da keine massiven Missstände vorlagen. Mittlerweile steht die Nürnberger Innenstadt jedoch vor großen Herausforderungen, wie dem Strukturwandel im Einzelhandel und den daraus resultierenden Leerständen, der Notwendigkeit einer Aufwertung der Fußgängerzone, der unumgänglichen Anpassung des öffentlichen Raumes an die Folgen des Klimawandels sowie der erforderlichen Transformation zu einem vielfältigen, multifunktionalen Ort für alle Zielgruppen. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) „Altstadt Nürnberg“ kann hierfür, mit seinen nachhaltigen Entwicklungsvorschlägen zu städtebaulichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Handlungsfeldern, einen nützlichen Orientierungsrahmen bieten. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes soll insbesondere die Neugestaltung der „Breiten Gasse“ sowie der Umgang mit Leerständen, wie der Kaufhof-Filiale, mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Umgriff des Untersuchungsgebietes Der Umgriff des Untersuchungsgebietes im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) liegt zentral in der Nürnberger Altstadt im Bezirk 01 – Altstadt St.Lorenz. Begrenzt wird es (siehe nachfolgenden Plan):  im Norden durch die Vordere Ledergasse, den Josephsplatz, einen Abschnitt der Adlerstraße sowie der Kaiserstraße  im Süden durch die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße, die Frauengasse und den Hallplatz  im Westen durch die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße  im Osten durch die Theatergasse, die Peter-Vischer-Straße und die Nonnengasse. Sa Ö 9Ö 9 340 - 2 - - 3 - nierungsgebiet Personelle und Finanzielle Ressourcen Die VU gemäß § 141 Abs. 3 BauGB können mit bestehendem Personal ab Mitte 2024 durchgeführt werden. Die notwendigen Finanzmittel werden für die Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans (MIP) bei der Kämmerei beantragt. Die Anmeldung für ein geeignetes Städtebauförderprogramm z.B. „Lebendige Zentren“ erfolgte im Rahmen der Bedarfsmitteilungen Städtebauförderung 2024 bei der Regierung von Mittelfranken. Die Zuschussquote beträgt in der Regel 60% der förderfähigen Kosten. Eine entsprechende Zuschusserwartung ist im MIP-Ansatz hinterlegt. Umsetzung und zeitlicher Rahmen Die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm wird bis Juni 2024 erwartet. Erste im Rahmen der Erstellung einer VU notwendigen Informationen und Angaben u.a. zu Auffälligkeiten, städtebaulichen Missständen sowie zu Defiziten in der Ausstattung mit sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen werden nach Einleitung der VU bei den relevanten Fachdienststellen instruiert und eingeholt. Insbesondere Ref.VII/Stab Innenstadt wird in die geplante Bestandsanalyse zu Mängeln und Potenzialen im Gebiet sowie in die geplante Partizipation mit einbezogen. Ein integrierter Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Handlungsfelder gleichwertig betrachtet, wird angewandt. In der Innenstadt, insbesondere in der „Breiten Gasse“ wird der Strukturwandel im Einzelhandel vor allem durch die Schließung der Kaufhof-Filiale, aber auch durch weitere Leerstände, wie z.B. den City Point eklatant sichtbar. Durch den voranschreitenden Klimawandel kommt es u.a. durch fehlende Grünbereiche sowie einem Mangel an Wasser und Verschattung zu einer Überhitzung der Innenstadt. Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet 341 - 3 - Die vielfältige Nutzung der Innenstadt könnte durch eine ausgewogene Gestaltung attraktiver gestaltet werden. Eine größere Präsenz von Wohnnutzung, vielfältigen gastronomischen Angeboten mit Außenbereichen sowie verbesserte Spielplatzmöglichkeiten würde das Stadtzentrum lebendiger machen und auch nach Ladenschluss beleben. Darüber hinaus besteht ein zunehmendes Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr qualitativen Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Konsumzwang für alle Altersgruppen. Durch vorgenannte Themenfelder besteht ein gewisser Handlungsdruck, wodurch die zeitnahe Einleitung der VU enorm wichtig ist. Gemäß § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VU die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Nach Einleitung der VU erfolgt im nächsten Schritt die Aufbereitung der Grundlagen, aus welchen eine Bestandsanalyse zu Mängeln und Potenzialen im Gebiet erarbeitet wird. Im Laufe der Jahre 2024 und 2025 soll daraus, in Abstimmung mit den anderen Geschäftsbereichen, ein integriertes Arbeitsprogramm mit verbindlichem Investitionsplan zu den Vorhaben während der Gebietslaufzeit abgeleitet werden. Während dieser Zeit können die prioritären Maßnahmen ggf. an veränderte Rahmenbedingungen angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Ein Bericht über das Ergebnis der VU sowie der Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB wird bis Mitte / Ende 2025 angestrebt und dem Stadtrat vorgelegt. Die Öffentlichkeit soll während der VU durch verschiedene Formate aktiv und niederschwellig am Stadterneuerungsprozess beteiligt werden. Dabei werden lokale Initiativen, bestehende Stadtteilgremien, wie z.B. der Meinungsträgerkreis und der Bürgerverein Altstadt e.V. mit einbezogen. Ein Konzept zur Partizipation wird derzeit erarbeitet. Die Steuerung und Organisation dieser Beteiligungs- und Austauschprozesse sowie die Erstellung der VU kann in Teilen von einem noch zu beauftragenden externen Auftragnehmer erbracht werden. Über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der VU zum Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte“ soll künftig im Rahmen des Meinungsträgerkreises und des Gebietsteams Altstadt sowie den städtischen Gremien regelmäßig informiert werden. Fazit und Empfehlung Die Voraussetzungen für einen Beginn der VU gemäß § 141 BauGB sind gegeben. Die Umsetzung investiver und prioritärer Maßnahmen im Zentrum Nürnbergs, vor allem die Neugestaltung der „Breiten Gasse“ und der Umgang mit den Leerständen werden als vordringlich beurteilt. Darüber hinaus zeichnen sich weitere Handlungsfelder, z.B. aus den Bereichen Kultur, Mobilität, Bildung und Sozialer Infrastruktur sowie Klima ab. Die Ausweisung eines Stadterneuerungsgebietes bietet neben Zuschussmöglichkeiten aus der Städtebauförderung die Chance, Synergien innerhalb der Stadtverwaltung zu erzeugen: Einige Projekte im Untersuchungsgebiet, wie z.B. die „Breite Gasse“ oder der südliche Teil des Ludwigsplatzes sind bereits beim Servicebetrieb öffentlicher Raum in der Umsetzung eingetaktet. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Altstadt Mitte“ würde diese Maßnahmen zeitnah mit Zuschussmöglichkeiten ausstatten. Die Einleitung von VU (§ 141 Abs. 3 BauGB) wird empfohlen, um mit dem Stadterneuerungsprozess beginnen zu können. 342 Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet Untersuchungsgebiet "Altstadt-Mitte" Begrenzung des Untersuchungsgebietes Zeichenerklärung Nürnberg,15. April 2024 Stadtplanungsamt gez. Dengler AmtsleiterMaßstab 1:5.000 Ö 9Ö 9 343 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage J/013/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Bericht Betreff: Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss: Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz: Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat, wird für Herrn Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 11Ö 11 344 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 345 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2024 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss: Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz: Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat wird für Herrn Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer. 346 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 19.06.2024 Haushaltsjahr 2023 111720 "Immobilienverwaltung" 184.922 € bei IA C1110321043B "Notsicherung Gut Königshof, Marthweg 120" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" 692 € bei IA C1110321043B "Notsicherung Gut Königshof, Marthweg 120" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)" Deckung: 185.614 € aus IA C2110322014B "Neunhofer Hauptstraße 73, Ziegeldach Grundschule" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" Datum: 16.05.2024 Haushaltsjahr 2024 1. 126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr" 125.224 € bei IA C1260323017B "Veilhofstr. 32 Erneuerung Hofbelag Oberfl. 2.BA " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" Deckung: 125.224 € aus IA C3660324009B "Glogauer Straße 56, KiGa, Fenstersanierung " Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" Datum: 29.04.2024 2. 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen" 99.310 € bei IA C2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung Beleuchtung" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" 109.307 € bei IA P2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung Beleuchtung" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" 20.845 € bei IA P2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung Beleuchtung" Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung" - 2 - Ö 12Ö 12 347 - 2 - Deckung: 22.000 € aus 211300 Kst. G000101385 "Zugspitzstr. 119 Nebengebäude" Kostenart 62320510 "Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit (HVE)" 90.000 € aus IA K2430086200U "IT-Strategie an Schulen" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)" 117.462 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64940000 "Aufwendungen für Ausgleichszahlungen" Datum: 22.04.2024 348 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.III/009/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 05.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd Sachverhalt (kurz): Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 29.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LSchVO) in der Hinsicht abzuändern, dass im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal Süd - eine Zonierung zugunsten von Freiflächen -Photovoltaikanlagen festgesetzt wird, die eine Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4682 "Sol arpark Katzwang" ermöglicht. Nach naturschutzfachlicher Prüfung wird nun empfohlen, die von Bundesinfrastruktur (Bundesautobahn und Bundeswasserstraße) vorbelastete Fläche, die für den Solarpark Katzwang vorgesehen ist, durch eine Zonierung für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen und darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 – Rednitztal Süd keine weitere Fläche zu zonieren. Hierfür ist die beiliegende Änderungsverordnung vom Stadtrat zu beschließen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 13Ö 13 349 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/009/2024 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 hat keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity-Aspekte betroffen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) RA 350 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/009/2024 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) im Sinne einer Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd und empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungsverordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 05.06.2024 wird die Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) im Sinne einer Photovoltaik -Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd beschlossen. 351 1 Sachverhalt Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 29.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LSchVO) in der Hinsicht abzuändern, dass im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal Süd - eine Zonierung zugunsten von Freiflächen - Photovoltaikanlagen festgesetzt wird, die eine Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" ermöglicht. Nach intensiver naturschutzfachlicher Prüfung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien wird vorgeschlagen, die von Bundesinfrastruktur (Bundesautobahn und Bundeswasserstraße) vorbelastete Fläche, die für den Solarpark Katzwang vorgesehen ist, durch eine Zonierung für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen und darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 – Rednitztal Süd - keine weitere Fläche zu zonieren. Der Planungsbereich befindet sich an der südöstlichen Grenze des Landschaftsschutzgebiets und ist eingegrenzt zwischen den zwei großflächig und weiträumig wirkenden Infrastruktureinrichtungen Autobahn 6 und Main -Donau-Kanal. Der Standort u nd das Landschaftsbild sind damit bereits erheblich im Wert gemindert. Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird intensiv ackerbaulich genutzt und weist keine besondere naturschutzfachliche Bedeutung auf. Zudem besteht bei der Fläche keine unmittelbare Beeinflussung durch das Grundwasser. Die Belange des Naturschutzes sind hier also aufgrund der Lage und Nutzung der Fläche von reduziertem Gewicht und sehen sich neben privaten Belangen der dortigen Eigent ümer vor allem mit der heutigen Bedeutung des Ausbaus Erneuerbarer Energien konfrontiert. Gemäß § 2 EEG bzw. Art. 2 Abs. 5 Satz 2 BayKlimaG liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden . Nach Vorgabe des Umweltministeriums sind gar jegliche Entscheidungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zulassen zu können, auszunutzen. Unter diesen gesetzgeberischen Voraussetzungen erscheint es adäquat und sachgerecht, das Pendel der Verhältnismäßigkeitsabwägung für diese Fläche in Richtung Erneuerbarer Energien ausschlagen zu lassen. Natürlich wurde auf Basis dieser Erwägungen – schon aus Gründen der Gleichbehandlung anderer Eigentümer – das gesamte Land schaftsschutzgebiet in den Blick genommen. Ergebnis dieser gesamtheitlichen Betrachtung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 – Rednitztal Süd – ist, dass keine weitere Fläche die gleichen Voraussetzungen erfüllt. Eine solche Minderung des fachlichen Wertes durch fünf Faktoren – Infrastruktur, ackerbauliche Nutzung, Schutzgebietsrandlage, geringe Wirkung aufs Landschaftsbild, Grundwasserunbeeinflusst – kann bei keiner zweiten Fläche festgestellt werden. Mithin wurde (bei aller Notwendigkeit erneuerbarer Energ ien) auch im Sinne des Naturschutzes entschieden, dass die Photovoltaik -Zone des LSG 11 nur diese eine „verinselte“ Fläche am äußersten Rand des Schutzgebiets umfasst. Ö 13Ö 13 352 2 Die Zonierung des LSG 11 „Rednitztal Süd“ soll damit eine geordnete Öffnung einer klein en, fachlich vertretbaren Fläche mit Alleinstellungsmerkmal unter maximaler Beteiligung der Nürnberger Stadtgesellschaft über das Verordnungsänderungsverfahren und die darin vorgesehene Beschlussfassung des kommunalen Kollegialorgans darstellen. Die Rückmeldungen im Auslegungs - und Beteiligungsverfahren haben diese Entscheidung bestätigt. E s wurden kaum Einwände vorgebracht (Anlage 5). Einige Anregungen und Hinweise betrafen die konkrete Ausgestaltung der Anlage. Hierüber ist im Bebauungsplanverfahren zu e ntscheiden, weshalb diese dem St adtplanungsamt weitergereicht wurden. So verhält es sich auch bezüglich des Wunsches seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und einem Nachbargrundstückseigentümer, die Anlage solle einen Abstand von 30 M eter zum angrenzenden Wald wahren. Die landschaftsschutzrechtliche Zonierung betrifft die entsprechenden Flurstücke im Ganzen, verhindert mithin den gewünschten 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage nicht. Die Orientierung an den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit der Rechtsverhältnisse. Die einzelnen Einwände und Hinweise können auf Wunsch beim Umweltamt erfragt werden. Der Naturschutzbeirat hat der Photovoltaik -Zonierung am 30.04.2024 zugestimmt. Den Beschluss können Sie den Anlagen entnehmen. Fazit Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) in Form einer Z onierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd - im dargestellten Umfang, um die beantragte Freiflächen -Photovoltaikanlage „Solarpark Katzwan g“ und die dazugehörigen Bauleitplanverfahren zu ermöglichen. 353 ____________________________________________________________ 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LandschaftsschutzVO – LSchVO) vom 28. Juni 2000 (Amtsblatt S. 344), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 554) Vom ………………………. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 20 Abs. 2 Nr. 4 und § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542 ), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240 ), und auf Grund von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 51 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23 . Februar 2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 723 ), folgende Verordnung: Art. 1 1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „ LandschaftsschutzVO“ durch die Kurzbezeichnung „Landschaftsschutzverordnung“ ersetzt. 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „Anlage 20 Karte der PV-Zone“ angefügt. 3. In § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt: „(5) Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 Rednitztal Süd enthält eine Zone zur Errichtung und Änderung von Freiflächen -Photovoltaikanlagen (PV -Zone). Die PV -Zone hat eine Größe von ca. 5,5 ha. Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der PV-Zone ergeben sich aus der Karte (Maßstab 1 : 5.000 ) der un teren Naturschutzbehörde vom 27.02.2024, die als Anlage 20 Bestandteil dieser Verordnung ist. Als Grenze gilt die Innenkante der Begrenzungslinie.“ 4. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Folgende neue Nr. 4 wird eingefügt: „4. die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der PV-Zone gemäß § 2 Abs. 5;“ b) Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5. Art. 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 13Ö 13 354 LandschaftsschutzVO 325.520 1 Konsolidierte Fassung (Änderungsverordnung PV-Zonierung) Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutz- gebieten im Stadtgebiet Nürnberg (Landschaftsschutzverordnung – LSchVO) Vom 28. Juni 2000 (Amtsblatt S. 344), Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 10 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) i. d. F. d. Bek. vom 18. August 1998 (GVBl. S. 593) folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Schutzgegenstand § 2 Schutzgebietsgrenzen § 3 Schutzzweck § 4 Verbote § 5 Erlaubnispflicht § 6 Antrag auf Erlaubnis § 7 Befreiung § 8 Nebenbestimmungen § 9 Erlöschen der Erlaubnis bzw. Befreiung § 10 Ausnahmen § 11 Wiederherstellung des früheren Zustandes § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 Inkrafttreten Anlagen 1 – 19 Landschaftsschutzkarten Anlage 20 Karte der PV-Zone § 1 Schutzgegenstand (1) Die in § 2 abgegrenzten Landschaftsräume im Gebiet der Stadt Nürnberg werden unter der Bezeichnung „Landschaftsschutzgebiete der Stadt Nürnberg“ unter Schutz gestellt. Ö 13Ö 13 355 LandschaftsschutzVO 325.520 2 73. Nachtrag Dezember 2020 (2) Im einzelnen werden folgende Gebiete geschützt: Nr. 1 Eichenwaldgraben-Stockweiher (ca. 377 ha) Landschaftsraum zwischen Hafen, Reichelsdorf, Neukatzwang, Weiherhaus und Gaulnhofen Nr. 2 Pegnitztal West (ca. 59 ha) Landschaftsraum der Pegnitz mit ihren Hängen zwischen Westtorgraben und Stadtgrenze Nürnberg Nr. 3 Wöhrder See (ca. 116 ha) Landschaftsraum Wöhrder See mit Uferzonen und Hängen einschließlich Wöhrder Wiese zwischen Franz-Josef-Strauß-Brücke und Ludwig-Erhard-Brücke Nr. 4 Pegnitztal Ost (ca. 262 ha) Landschaftsraum der Pegnitz mit ihren Hängen zwischen Ludwig-Erhard-Brücke und Autobahn A 3 Nr. 5 Rednitztal Mitte (ca. 281 ha) Landschaftsraum der Rednitz mit ihren Terrassenbereichen zwischen Rednitzstraße im Norden und Hal - tepunkt Reichelsdorfer Keller im Süden Nr. 6 Schmausenbuck (ca. 134 ha) Landschaftsraum mit Tiergarten und umgebenden Waldgebieten Nr. 7 Tiefgraben-Kohlbuck (ca. 120 ha) Landschaftsraum zwischen der Erlenstegenstraße im Süden und der Stadtgrenze im Norden und Osten Nr. 8 Kraftshofer Forst (ca. 361 ha) Landschaftsraum um Buchenbühl, Ziegelstein und nördlich des Flughafens Nr. 9 Gründlachtal (ca. 353 ha) Landschaftsraum der Gründlach mit ihren Nebengräben zwischen der Autobahn A 73 im Westen, der Stadtgrenze im Norden, Osten und Südwesten und der Würzburger Straße und Neunhof im Süden Nr. 10 Königshof (ca. 824 ha) Landschaftsraum zwischen Main-Donau-Kanal im Westen, Münchener Straße und Schwanstetter Straße im Osten, Kettelersiedlung im Norden und Pillenreuth, Herpersdorf und Worzeldorf im Süden Nr. 11 Rednitztal Süd (ca. 263 ha) Landschaftsraum der Rednitz mit ihren Terrassenbereichen, zwischen Tizianstraße im Norden und der Schwarzach im Süden sowie Gebiete zwischen Rednitz und Main-Donau-Kanal Nr. 12 Kornburg (ca. 265 ha) Landschaftsraum um Kornburg, zwischen Gaulnhofen im Nordwesten, Katzwang im Westen und der Stadtgrenze im Süden und Osten Nr. 13 Langwasser (ca. 474 ha) Landschaftsraum zwischen Langwasser im Norden, der Stadtgrenze im Süden, Altenfurt im Osten und Münchener Straße im Westen Nr. 14 Birnthon (ca. 30 ha) Landschaftsraum um den Ortskern Birnthon Nr. 15 Fischbach (ca. 56 ha) Landschaftsraum um den Fischbach Nr. 16 Brunn-Netzstall (ca. 312 ha) Landschaftsraum um Brunn und Netzstall Nr. 17 Worzeldorfer Berg-Glasersberg (ca. 57 ha) Landschaftsraum um den Worzeldorfer Berg und Glasersberg Nr. 18 Rednitztal Nord (ca. 42 ha) 356 LandschaftsschutzVO 325.520 3 Landschaftsraum der Rednitz zwischen Rothenburger Straße im Norden und der Stadtgrenze im Süden Nr. 19 Holzheim-Krottenbach (ca. 81 ha) Landschaftsraum südwestlich und westlich von Krottenbach und um Holzheim. § 2 Schutzgebietsgrenzen (1) Das gesamte Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 4.467 ha. (2) Die Grenzen der einzelnen Landschaftsschutzgebiete ergeben sich aus der Landschaftsschutzkarte Nr. 1.1 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 19.08.2020, aus den Landschaftsschutzkarten Nrn. 2 bis 7, 9 bis 12 und 14 bis 19 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.02.2000, aus der Land - schaftsschutzkarte Nr. 8.1 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.04.2005 sowie der Land - schaftsschutzkarte Nr. 13.2 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 30.04.2009, die als Anlagen 1 - 19 Bestandteil dieser Verordnung sind. (3) Maßgebend für den genauen Grenzverlauf sind die Landschaftsschutzdetailkarte Nr. 1.1 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 19.08.2020, die Landschaftsschutzdetailkarten Nrn. 2 bis 7, 9 bis 12 und 14 bis 19 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.02.2000, die Landschaftsschutzdetailkarte Nr. 8.1 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.04.2005 sowie die Landschaftsschutzdetailkarte 13.2 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 30.04.2009, auf die Bezug genommen wird und die bei der Stadt Nürnberg - untere Naturschutzbehörde, Umweltamt - archivmäßig verwahrt werden und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden können. (4) Als Schutzgebietsgrenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie. (5) Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 Rednitztal Süd enthält eine Zone zur Errichtung und Änderung von Freiflächen -Photovoltaikanlagen (PV -Zone). Die PV -Zone hat eine Größe von ca. 5,5 ha . Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der PV -Zone ergeben sich aus der Karte (Maßstab 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom ….. 2024, die als Anlage 20 Bestandteil dieser Verordnung ist. Als Grenze gilt die Innenkante der Begrenzungslinie. § 3 Schutzzweck Zweck der Festsetzung der in § 1 Abs. 2 beschriebenen und in den Karten nach § 2 Abs. 2 und 3 gekenn - zeichneten Landschaftsschutzgebiete ist es, 1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in seiner Funktion als „grüne Lunge“ für die Großstadt zu gewährleisten, a) insbesondere Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben, b) die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, insbeson- dere auch Trocken- und Feuchtbiotope, zu erhalten, 2. die Schönheit, Vielfalt oder Eigenart des Landschaftsbildes zu bewahren und 3. den Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten oder zu verbessern. § 4 Verbote (1) In den Landschaftsschutzgebieten ist es verboten, Handlungen und Veränderungen vorzunehmen, die 1. den Naturhaushalt schädigen, 2. das Landschaftsbild verunstalten, 357 LandschaftsschutzVO 325.520 4 73. Nachtrag Dezember 2020 3. den Naturgenuss beeinträchtigen, 4. den Zugang zur freien Natur ausschließen oder beeinträchtigen. (2) Insbesondere ist es verboten, 1. mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dafür zugelassenen Wege und Plätze zu fahren oder zu parken, sofern dies nicht im Rahmen einer zulässigen Grundstücksnutzung durch den Berechtigten erfolgt; 2. mit Fahrrädern abseits der vorhandenen Wege zu fahren; 3. Wohnwagen aufzustellen, zu zelten oder Feuer anzumachen außerhalb der hierfür zugelassenen Plätze; 4. Raine oder Böschungen abzubrennen; 5. Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, abzubrennen oder auf sonstige Weise zu bes eitigen (fachgerechte Pflegem aßnahmen sind vom Verbot ausgenommen); 6. Tümpel oder Teiche zu beseitigen; 7. Maßnahmen ohne die gemäß § 5 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis durchzuführen. § 5 Erlaubnispflicht (1) Für folgende Maßnahmen ist die Erlaubnis der Stadt als untere Naturschutzbehörde erforderlich: 1. bauliche Anlagen aller Art (Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung - BayBO) zu errichten, zu er - weitern oder nutzungsmäßig zu ändern, auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist; zu den baulichen Anlagen zählen insbesondere a) Gebäude (Art. 2 Abs. 2 BayBO), z. B. Wohnhäuser, Wochenendhäuser, Garagen, Gerätehütten, Unterstände, Buden, Verkaufsstände, erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude, Ställe, Gewächs - häuser, Folienhäuser und Trockenhallen, b) feste Dungstätten, Fahrsilos u. ä., c) Gärfutterbehälter und Wasserbehälter, d) Einfriedungen; ausgenommen sind bewegliche Weidezäune, Wildschutzzäune und Forstkultur - zäune, soweit sie im Bereich der Land- bzw. Forstwirtschaft Verwendung finden, e) Bohrbrunnen und Leitungen aller Art; ausgenommen sind nicht ortsfeste Anlagen zur Beregnung von Sonderkulturen einschließlich dem dazu notwendigen Zubehör, f) Leitungsmasten, Kabelverteilerschränke und Trafostationen, g) nicht überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Lager- und Abstellplätze; 2. Veränderungen der Erdoberfläche durch Aufschüttungen oder Abgrabungen; 3. die Neuverlegung von Drainagen zur Grundwasserableitung und das Anlegen von Gräben zur Ober- flächenwasserableitung sowie alle Maßnahmen, die zu einer Grundwasserabsenkung führen; 4. der Umbruch von Grünland und sonstigen Grünflächen; 5. das Anlegen von Straßen, Wegen und Gräben; 6. Maßnahmen, die zu einer Eintiefung, Verbreiterung oder sonstigen Veränderung eines Gewässers oder seiner Ufer führen; 7. das Anlegen von Sport-, Bade- und Zeltplätzen; 8. Veranstaltungen aller Art außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen; 9. das Beseitigen von Solitärbäumen, Baumgruppen bzw. Teilen von diesen. 358 LandschaftsschutzVO 325.520 5 (2) Die Verbote und Ausnahmeregelungen für verändernde Maßnahmen be i gesetzlich geschü tzten Biotopen, z. B. bei Nass- und Feuchtflächen sowie Mager- und Trockenstandorten gemäß Art. 23 BayNatSchG und § 30 BNatSchG und bei geschützten Lebensstätten gemäß Art. 16 BayNatSchG, bleiben unberührt. (3) Die Erlaubnis wird gemäß Art. 18 Abs. 1 BayNatSchG durch eine nach anderen Vorschriften erforderliche behördliche Gestattung ersetzt; diese Gestattung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der nach dieser Verordnung erforderlichen Erlaubnis vorliegen und die Stadt als untere Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt hat. § 6 Antrag auf Erlaubnis (1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn die Maßnahme keine der in § 4 Abs. 1 genannten Wirkungen hervorrufen kann oder diese Wirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. (2) Der Antrag ist bei der Stadt zu stellen und bedarf grundsätzlich der Schriftform. Einem schriftlichen Antrag ist ein Lageplan (M 1 : 5.000 oder 1 : 1.000), aus dem Art und Umfang der Maßnahme eindeutig hervorgehen, beizufügen. § 7 Befreiungen Befreiungen von Verboten nach § 4 können gemäß § 67 BNatSchG in Verbindung mit Art. 56 BayNatSchG im Einzelfall erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirt - schaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. § 8 Nebenbestimmungen (1) Erlaubnis und Befreiung können bedingt, befristet, widerruflich und mit Auflagen versehen erteilt werden. (2) Zur Erfüllung von Bedingungen und Auflagen kann in Höhe der voraussichtlichen Kosten Sicherheitsleis- tung verlangt werden. (3) Für bereits bestehende Anlagen sind nachträglich Auflagen zulässig. § 9 Erlöschen der Erlaubnis bzw. Befreiung Sind in der Erlaubnis bzw. Befreiung keine anderen Fristen bestimmt, so erlischt sie, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Unanfechtbarkeit nicht in Anspruch genommen wurde. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. 359 LandschaftsschutzVO 325.520 6 73. Nachtrag Dezember 2020 § 10 Ausnahmen (1) Von den Beschränkungen dieser Verordnung bleiben unberührt: 1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung (einschließlich Erwerbsgartenbau), forstwirt - schaftliche und teichwirtschaftliche Nutzung, soweit sie nicht zu Veränderungen führt, die dem Schutzzweck gemäß § 3 entgegenstehen; 2. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd und Fischerei , soweit sie nicht zu Veränderungen führt, die dem Schutzzweck gemäß § 3 entgegenstehen; 3. die Instandsetzung und Unterhaltung von bestehenden Ver - und Entsorgungsanlagen, von beste - henden Grünflächen durch die Stadt, von bestehenden oberirdischen Gewässern sowie von beste - henden Betriebs- und Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG, der Straßenbaulastträger und der Flughafen Nürnberg GmbH und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs; 4. die Errichtung und Änderung von Freiflächen -Photovoltaikanlagen in der PV -Zone gemäß § 2 Abs. 5; 5. sonstige Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften durchzuführen sind. (2) Unberührt von der Erlaubnispflicht bleiben außerdem alle Überwachungs -, Schutz- und Pflegemaßnah- men, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Landschaftsschutzgebietes notwendig sind, wenn sie von den Naturschutzbehörden angeordnet sind bzw. durchgeführt werden. § 11 Wiederherstellung des früheren Zustandes Werden verbotene Veränderungen oder Veränderungen ohne die nach § 5 erforderliche Erlaubnis durchge - führt und können sie auch unter Bedingungen und Auflagen nicht nachträglich zugelassen werden, so kann gemäß Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG die Herstellung des früheren Zustandes angeordnet werden. Lässt sich der frühere Zustand nicht mehr herstellen oder wäre dies nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, können Ersatzmaßnahmen verlangt werden. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 1 mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dafür zugelassenen Wege und Plätze fährt oder parkt, 2. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 2 mit Fahrrädern abseits der vorhandenen Wege fährt, 3. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 Wohnwagen aufstellt, zeltet oder Feuer macht außerhalb der hierfür zu - gelassenen Plätze, 4. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 6 Tümpel oder Teiche beseitigt, 5. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 7 Maßnahmen ohne die gemäß § 5 erforderliche Erlaubnis durchführt. (2) Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Nebenbestimmung in For m der Auflage zu einer Gestat - tung, die auf dieser Verordnung beruht, nicht nachkommt. 360 LandschaftsschutzVO 325.520 7 (3) Die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnenen oder erlangten oder die zu ihrer Begehung gebrauchten oder dazu bestimmten Gegenstände einschließlich der bei der Ordnungswidrigkeit verwendeten Verpackungs- und Beförderungsmittel können gemäß Art. 58 BayNatSchG eingezogen werden. Es können auch Gegen stände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden. (4) Die Verhängung von Bußgeldern nach anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt. § 13 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung von Landschaftsteilen im Stadtgebiet Nürn - berg vom 22.04.1998 (Amtsblatt Seite 241) außer Kraft. 361 Ö 13Ö 13 362 Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11 Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG Beteiligte Stelle Äußerung am Inhalt Berücksichtigung Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) - - - Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) 16.04.2024 Bereich Landwirtschaft: - keine Einwände - Hinweis auf eventuell weitere landwirtschaftliche Nutzung Bereich Forsten: - Hinweis auf erhöhte Verkehrssicherungspflicht der angrenzenden Waldeigentümer - Vorschlag auf 30 Meter-Abstand der Anlage zum Wald - Empfehlung, die betroffenen Waldeigentümer zu informieren  die landschaftsschutzrechtliche Zonierung betrifft die entsprechenden Flurstücke im Ganzen, verhindert mithin nicht einen 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage; die Orientierung an den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit der Rechtsverhältnisse; der konkrete Abstand ist im Bebauungsplanverfahren festzulegen; das Stadtplanungsamt wurde aus diesem Grund informiert  dies wurde ohnehin veranlasst Autobahn GmbH 23.04.2024 - Zustimmung mit Hinweis auf die Lage in der Anbauverbots- und Baubeschränkungszone nach § 9 des FStrG - Hinweise zur Aufnahme in den Bebauungsplan  das Stadtplanungsamt wurde informiert Bayerischer Bauernverband Nürnberg - - - Bund Naturschutz e.V. Nürnberg - - - Ö 13Ö 13 363 Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11 Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG Bürgeramt Süd (BAS) - - - Fernstraßen-Bundesamt 23.04.2024 - keine abschließende Beurteilung möglich - Hinweise zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren  das Stadtplanungsamt wurde informiert Feuerwehr 18.03.2024 keine Einwände - Greenovative GmbH - - - Grundstückseigentümer - - - Landesbund für Vogelschutz e.V. Nürnberg - - - Nachbargrundstückseigentümer 19.04.2024 Beantragung das Verfahren einzustellen - 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage erforderlich - Zweifel an der Zuverlässigkeit des Projektentwicklers  die landschaftsschutzrechtliche Zonierung betrifft die entsprechenden Flurstücke im Ganzen, verhindert mithin nicht einen 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage; die Orientierung an den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit der Rechtsverhältnisse; der konkrete Abstand ist im Bebauungsplanverfahren festzulegen; das Stadtplanungsamt wurde aus diesem Grund informiert  ist vom Stadtplanungsamt zu beurteilen; dieses wurde informiert N-ERGIE Netz GmbH 15.03.2024 keine Einwände - Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e.V. - - - 364 Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11 Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG Regierung von Mittelfranken 23.04.2024 - keine Einwände - Feststellung, dass die Zonierung für das LSG Nr. 11 damit abschließend ist (weitere Zonen wären fachlich nicht begründbar) - Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 21.03.2024 22.03.2024 26.03.2024 02.04.2024 10.04.2024 11.04.2024 - keine Einwände - Hinweis auf mögliche Funde von kriegsbedingten Altlasten während der Erdarbeiten - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 27.03.2024 10.04.2024 keine Einwände - Stadtplanungsamt (StPl) 15.04.2024 keine Einwände - Verkehrsplanungsamt (VPl) 15.04.2024 keine Einwände - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Donau MDK 18.04.2024 keine Einwände - Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 09.04.2024 keine Einwände - Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) - - - 365 Naturschutzbeirat 164. Sitzung am 30. April 2024 Anlage 1 zu TOP 3 Änderung der Landschaftsschutzverordnung Zonierung der LSchVO zur Schaffung einer Photovoltaik-Zone im LSG Nr. 11 „Rednitztal Süd“ Beschluss des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 30. April 2024 - 3 Ja, 2 Enthaltungen - Der Beirat sieht Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Schutzgebieten kritisch. Die vorliegende Änderung der Landschaftsschutzverordnung wird akzeptiert, da die betreff ende Fläche nicht aus dem Schutzgebiet herausgelöst wurde und lediglich eine Sondernutzungszone ermöglicht wird. Nachträglich eingefügt (Exzerpt aus dem Protokoll der 162. Sitzung am 11. Januar 2024): Aufgrund der Lage im Schutzgebiet sind hohe Anforderungen bei der ökologischen Ausgestaltung sowie die konsequente Anwendung hoher ökologisch-fachlicher Standards im Betrieb und Unterhalt der zukünftigen Solaranlage erforderlich. Zudem ist ein naturschutzfachliches Monitoring (u.a. zu Insekten) durc hzuführen und die Möglichkeit einer Beweidung der Fläche zu prüfen. Auf den Beschluss vom 11.10.2022 wird verwiesen. Dieser besagt im Kern, dass landwirtschaftlich und umweltfachlich hochwertige Standorte (z.B. das Knoblauchsland) als Suchräume für Freiflächen -Photovoltaik-Anlagen abgelehnt werden. Bei Gebieten und Standorten, die aus landwirtschaftlicher und umweltfachlicher Sicht weniger wertvoll sind, zeigt sich der Beirat im Sinne der erneuerbaren Energien offen (z.B. Energie-Maisacker oder durch Infrastruktur stark beeinträchtigte Flächen). Am 30.04.2024 gez. Walthelm (Vorsitzende) Ö 13Ö 13 366 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/025/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 06.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS) Änderung des Gebührenverzeichnisses des Labors für Umweltanalytik Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung Synopse Sachverhalt (kurz): Das Gebührenverzeichnis des Labors für Umweltanalytik (SUN/U) wurde zuletzt durch den 58. Nachtrag im August 2013 geändert. Zwischenzeitlich haben sich an mehreren Stellen Änderungsbedarfe ergeben, die sich in folgende Kategorien einordnen lassen:  Preisanpassungen bei 20 Tarifpositionen  Streichung von 60 nicht mehr benötigten Tarifpositionen  Neuaufnahme von 25 Tarifpositionen  redaktionelle Änderungen an 50 Tarifpositionen Die Preisanpassungen sind - nach mehreren Jahren ohne Anpassung der Verrechnungspreise - aufgrund veränderter Kosten für Personal, Chemikalien und Verbrauchsmaterialien sowie teilweise wegen geänderter DIN -Methoden im Sinne einer angemessenen Vergütung der Leistungen der Umweltanalytik erforderlich und überfällig. In diesem Zuge erfolgt auch die Übernahme der aktuellen s tädtischen Stundensätze (Qualifikationsebenen gem. AdO Nr. 001 vom 02.01.2024) in das Gebührenverzeichnis. Aufgrund von Änderungen im Portfolio der Umweltanalytik und bei den Bedarfen der Auftrag - geber sind mehrere Positionen des Gebührenverzeichnisses üb erholt bzw. redundant. Im Gegenzug haben sich über die letzten Jahre Bedarfe für neue Tarifpositionen entwickelt, denen mit entsprechenden Ergänzungen Rechnung getragen wird. Auf die explizite Nennung von DIN -Normen wird im Gebührenverzeichnis zukünftig v erzichtet, um flexibler auf geänderte normative Vorgaben in den einzelnen Fachbereichen reagieren zu können (z.B. Änderung von Verordnungen, Merkblättern, Normen). Generell wird die Strategie verfolgt, Pauschalen für Tätigkeiten zukünftig ohne die Persona l- kosten auszuweisen. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Pauschalen enthalten damit Verbrauchsmaterialien sowie die Aufwendungen für die Abschreibung bzw. Wiederbeschaffung von Geräten. Die Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Ö 14Ö 14 367 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 368 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderungen der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS) haben keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Es sind hier keine diversity-Aspekte betroffen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 369 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 06.06.2024): Der Werkausschuss SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebühren - satzung der Stadt Nürnberg für das Labor für Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.06.2024): Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses SUN vom 06.06.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für das Labor für Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS) beschlossen. 370 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für das Labor für Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt S. 321), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Juni 2013 (Amtsblatt S. 196) Vom ........................................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgaben - gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung: Art. 1 Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Gebührenverzeichnis des Labors für Umweltanalytik (Anlage zu § 4 UAGebS) Inhaltsübersicht: 1 Grundsätze der Gebührenerhebung und allgemeine Stundensätze 1.0 Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Stundensätze 2 Probenahme, Probenvor- und -aufbereitung 3 Physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen im Labor 4 Sonstige Positionen 1 Grundsätze der Gebührenerhebung und allgemeine Stundensätze 1.0 Vorbemerkungen 1.0.1 Für Leistungen, die im nachstehenden Verzeichnis (ab Nr. 2.0) nicht genannt sind, erfolgt die Berechnung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand auf der Basis der unter Nr. 1.1 genannten Stundensätze zuzüglich der Einsatzkosten für das benötigte Ge rät. 1.0.2 Die unter Nrn. 2 bis 4 genannten Verrichtungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet, wenn sie nicht auf normale Weise oder nur mit besonderen Schwierigkeiten durchgeführt werden können. 1.0.3 Mit den Gebührensätzen s ind - soweit nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist - alle Aufwendungen (einschließlich eines schriftlichen Prüfberichts) abgegolten, mit Ausnahme der in § 5 UAGebS genannten Auslagen. Werden über den Prüfbericht hinaus weiter gehende schriftliche Informationen und gutachtliche Stellungnahmen verlangt, so werden diese nach Zeitaufwand berechnet. 1.0.4 Bei Serien, die ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglichen, können parameterbezogene oder probenbezogene Gebührenermäßigungen gewährt werden. 1.0.5 Für die Bearbeitung eiliger Proben (Abschluss der Untersuchungen innerhalb von einer Woche) können Zuschläge bis zu 35 v. H. verlangt werden. Für Leistungen, die auf Verlangen des Auf - traggebers außerhalb der arbeitstäglichen Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr erbracht werden, wird ein Zuschlag von 50 v. H. erhoben. Ö 14Ö 14 371 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1.1 Allgemeine Stundensätze Tarif Nr. Bezeichnung Euro je Stunde 1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 43,00 1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 51,00 1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 67,00 1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 84,00 1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 57,00 1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 71,00 1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 96,00 2 Probenahme, Probenvor- und -aufbereitung 1)Tarif-Nr. Name Euro Bemerkungen/Methode 2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm, (Gefrier-) Trocknen; Mahlen 30,00 2.009 Probenahme von Grundwasser mit Probenahmepumpe; je Messstelle 22,00 Einsatz Unterwassertauchpumpe, Stromerzeuger, inkl. Probenahmeflaschen und Konservierungsmaßnahmen; je Probe; zzgl. Personal- und Anfahrtskosten 2.010 Probenahme von Grundwasser mit Schöpfgerät; je Pegel 5,00 Einsatz Probenahmegerät, inkl. Probenahme- flaschen und Konservierungsmaßnahmen; je Probe; zzgl. Personal- und Anfahrtskosten. 2.011 Tagespauschale für Probenahmefahrzeug 30,00 Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespau- schale berechnet. 2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes 25,00 inkl. Verbrauchsmaterialien; je Probe; zzgl. Personaleinsatz und Anfahrtskosten 2.016 Erweiterte Probenvorbereitung 30,00 Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren, Hydroli- sieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten 2.017 Herstellung eines Eluates 45,00 Schüttelverfahren 10:1 2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben mittels Backenbrecher 20,00 2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden 30,00 2.020 Aufbereitung von Feststoff- und Bodenproben zur Analyse 45,00 Wiegen, Trocknen, Sieben, Teilen 2.021 Mahlen / Brechen von Feststoffproben 10,00 2.022 Säureaufschluss für Feststoffe (Mikrowellenaufschluss) 18,00 2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener Aufschluss) 22,00 2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten (Mikrowellenaufschluss) 18,00 372 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Bemerkungen/Methode 2.029 Tagespauschale für Kleinrammbohrgerät bis 80mm Durchmesser für Sondierungen in Böden und Auffüllungen 50,00 zzgl. Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespau- schale berechnet. 2.031 Einsatz eines Messgerätes zur Erfassung von Klimadaten in Innenräumen 12,00 Temperatur, rel. Luftfeuchte, je eingesetztem Gerät 2.032 Einsatz eines Messgerätes zur kontinuierli- chen Erfassung des CO2-Gehalts in Innenräumen 20,00 CO2, Temperatur, rel. Luftfeuchte, je eingesetztem Gerät 2.035 Einsatz eines Immissions-Messfahrzeugs 650,00 einschließlich Datenaufbereitung; pro Tag 2.038 Probenvorbereitung durch Homogenisieren 15,00 2.040 Kernbohrung (Durchmesser bis 100 mm) 20,00 bis maximal 50 cm Kernlänge; je Bohrung; zzgl. Personaleinsatz 2.041 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser 12-20 mm) 13,00 zzgl. Personaleinsatz 2.042 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser 73 mm) 6,00 zzgl. Personaleinsatz 2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem Bestand 4,00 Verbrauchsmaterial und Geräteeinsatz; je Probe; zzgl. Personaleinsatz 2.044 Messung von Stickstoffdioxid mittels Passivsammlern 28,00 Verbrauchsmaterial und Analytik; zzgl. Personalkosten 2.045 Personenkraftwagen 0,50 einschließlich Kombi, je Kilometer 2.046 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet Nürnberg 50,00 je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und Personalkosten; Einzelperson 2.047 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet Nürnberg (Trupp) 85,00 je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und Personalkosten; Probenahmetrupp (2 Pers.) 2.048 Rüstpauschale Außendienst Kategorie 1 60,00 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz; Einzelperson und üblicher Geräte- bzw. Materialeinsatz; je Einsatztag 2.049 Rüstpauschale Außendienst Kategorie 2 100,00 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz; Probenahmetrupp (2 Personen) oder aufwän- diger Geräte- bzw. Materialeinsatz; je Einsatztag 2.050 Einsatz eines mobilen Stromerzeugers 55,00 230V; pro Einsatztag; inkl. Betriebsstoffe 2.051 Probenahme von Bodenmaterial/ mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3; Haufwerksgröße bis 500 m³ 90,00 inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und Rüstkosten 2.052 Probenahme von Bodenmaterial/ mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3; Haufwerksgröße bis 1.000 m³ 140,00 inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und Rüstkosten 2.053 Probenahme von Bodenmaterial/ mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3; Haufwerksgröße bis 2.000 m³ 240,00 inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und Rüstkosten 373 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 3 Physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen im Labor Die Kurzbezeichnungen in der Spalte Matrix stehen für folgende Begriffe: B Boden S Schlamm, Klärschlamm Bm Betriebsmittel St Staub Bl Bodenluft W Abwasser, Industrieabwasser, Trinkwasser, Badewasser, L Luft Grundwasser, Oberflächenwasser, Sickerwasser, Eluate M Material 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen 3.001 Abdampfrückstand 20,00 W 3.002 Abfiltrierbare Stoffe 20,00 W 3.003 Absetzbare Stoffe 20,00 W 3.004 Aldehyde und Ketone 140,00 L Innenraumluft 3.005 Algenabundanzschätzung 10,00 W 3.006 Aluminium 17,00 W 3.007 Ammonium 20,00 W 3.008 Ammonium 15,00 W Küvettentest 3.009 Antimon 17,00 W 3.010 Antimon (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.011 AOX 90,00 S 3.012 AOX 75,00 W 3.013 Arsen 17,00 W 3.015 Arsen (Feststoff) 17,00 B zzgl. Aufschluss 3.016 Arzneimittel und Benzotriazole in Wasser 400,00 W 3.017 Bakterienleuchthemmung 75,00 W 3.018 Barium 17,00 W 3.019 Basenkapazität 20,00 W 3.020 Basisch wirksame Stoffe 45,00 S 3.021 Benzo[a]pyren 85,00 S im Klärschlamm 3.022a Beryllium 17,00 W 3.023 Blei 17,00 W 3.025 Blei (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.026 Bodensättigungsextrakt 45,00 B 3.027 Bor 17,00 W 3.028 Bromat 23,00 W 3.029 BSB5 45,00 W 3.030 BTEX 55,00 W Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 3.031 BTEX 75,00 L Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 3.032 BTEX 55,00 B Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 374 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen 3.033 Cadmium 17,00 W 3.035 Cadmium (Feststoff) 17,00 B; S; M; St 3.035b Cäsium 17,00 W 3.036 Calcitlösekapazität 25,00 W 3.037 Calcium 20,00 W 3.038 Calcium (Feststoff) 17,00 B; St 3.039 Carbonsäuren (C1-C8) 200,00 L 3.040 Chlor gesamt, frei und gebunden, Ozon 15,00 W Schnelltest 3.040a Chlorbenzole 55,00 W Mono- und Dichlorbenzole 3.040b Chlorbenzole 235,00 W Tri- bis Hexachlorbenzole 3.041 Chlorid 35,00 M aus Festsubstanzen 3.042 Chlorid 20,00 W 3.043 Chlorid 23,00 W 3.044 Chlorophyll-a und Phaeopigmente 50,00 W 3.045 Chrom 17,00 W 3.047 Chrom (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.048 Chromat/ChromVI 23,00 W 3.049 Chromat / ChromVI (Feststoff) 45,00 B; St 3.051 CO2 (gebunden und kalklösend) 20,00 W 3.052 Coliforme Bakterien 15,00 W 3.053 CSB 45,00 W; S 3.054 CSB 20,00 W Küvettentest 3.055 Cyanid 15,00 W Schnelltest 3.056 Cyanid, Gesamt 54,00 W 3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) 54,00 B; M 3.058 Cyanid, leicht freisetzbar 54,00 W 3.061 Eisen 17,00 W 3.062 Eisen 23,00 M; Bm 3.064 Enterokokken 32,00 W MPN-Verfahren 3.065 Enterokokken 20,00 W 3.066 Escherichia Coli 32,00 W MPN-Verfahren 3.066a Escherichia Coli 15,00 W 3.067 Ethanol 60,00 M Reinheitsprüfung 3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe 55,00 B 3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe 55,00 W 3.070 Färbung, 436 nm 10,00 W 3.071 Fluorid 20,00 W 3.073 Formaldehyd in Luft 150,00 L; M 375 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen 3.074a Gadolinium 17,00 W 3.075 Geruchsschwellenwert 5,00 W 3.076 Glührückstand 23,00 W; S; B 3.077 Glühverlust 23,00 S 3.078 Härte, gesamt 25,00 W 3.079 Holzschutzmittel 120,00 B PCP und TCP 3.080 Holzschutzmittel 130,00 L;M PCP, TCP, Lindan, Dichlofluanid 3.081 Kalium 20,00 W 3.082 Kalium (Feststoff) 17,00 B, St 3.083 Kalk 20,00 W 3.085 Kobalt 17,00 W 3.086 Kobalt (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.087 Kohlenwasserstoff-Index 125,00 W 3.088 Kohlenwasserstoff-Index 125,00 B; M 3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C 23,00 W 3.090a Koloniezahl bei 22°C 12,00 W 3.090b Koloniezahl bei 36°C 12,00 W 3.092 Kupfer 17,00 W 3.094 Kupfer (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.095 Legionellen 49,00 W 3.096 Leitfähigkeit, elektr. 7,00 W 3.097 LHKW 75,00 Bl 3.098 LHKW 55,00 B 3.099 LHKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,2- Dichlorethan), THM und Benzol in Trinkwasser nach TrinkwV 60,00 W 3.100 LHKW 55,00 W 3.104 Magnesium 20,00 W 3.105 Magnesium (Feststoff) 17,00 B; St 3.106 Mangan 17,00 W 3.107 Metallscreening 40,00 B; S; M halbquantitativ für Feststoffe 3.108 Metallscreening 40,00 W halbquantitativ für Flüssigkeiten 3.109 Methanol 60,00 M Reinheitsprüfung 3.110 Mikroskopische Untersuchung von Planktonproben 100,00 3.111 Mikroskopische Untersuchung (F.I.S.H.)/ Gensondentechnik 120,00 3.112 Mikroskopische Untersuchung von Belebtschlamm 25,00 S 3.113 Mikroskopische Untersuchung von Oberflächenwässern 40,00 W Differenzierung von Algen 376 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen 3.114 Mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) 450,00 W Screening 3.115 Molybdän 17,00 W 3.116 Molybdän (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.117 Natrium 20,00 W 3.118 Nickel 17,00 W 3.120 Nickel (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.121 Nitrat 20,00 W 3.122 Nitrat 15,00 W Küvettentest 3.123 Nitrit 20,00 W 3.124 Nitrit 15,00 W Küvettentest 3.126 PAK 5 nach TrinkwV 73,00 W 5 PAK-Einzelsubstanzen 3.127 PAK18 85,00 W 18 PAK-Einzelsubstanzen 3.128 PAK16 nach EPA 100,00 B 16 PAK-Einzelsubstanzen 3.129 PAK16 nach EPA 100,00 M 16 PAK-Einzelsubstanzen 3.130 PAK16 nach EPA 100,00 L 16 PAK-Einzelsubstanzen 3.131 PCB (6 Ballschmiter) 100,00 B 6 PCB-Einzelsubstanzen 3.133 PCB (6 Ballschmiter) + PCB 118 115,00 M 7 PCB-Einzelsubstanzen 3.134 PCB (6 Ballschmiter) 100,00 S 6 PCB-Einzelsubstanzen 3.135 PCB (6 Ballschmiter) 110,00 L; W 6 PCB-Einzelsubstanzen 3.136 PCB (Summe aus 22) 150,00 W 22 PCB-Einzelsubstanzen 3.137 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen 300,00 S 3.138 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen 300,00 W 3.139 Permanganat-Index (Oxidierbarkeit) 25,00 W 3.140 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) 130,00 W 3.141 Phenol 15,00 W Küvettentest 3.142 Phenolindex 54,00 W 3.143 Phosphat, ortho- 23,00 W 3.144 Phosphat, ortho- 15,00 W Küvettentest 3.145 Phosphor 17,00 S im Königswasserextrakt 3.146 Phosphor, Gesamt- 45,00 W 3.147 pH-Wert 7,00 W 3.148 pH-Wert in Feststoff 10,00 B; S 3.149 Pseudomonas aeruginosa 20,00 W 3.150 qualitative Tests für Industrieabwasser 10,00 W 3.151 Quecksilber 20,00 W 3.152 Quecksilber (Feststoff) 20,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.153 Redoxpotential 7,00 W 3.154 Sauerstoff 7,00 W 3.155 Säurekapazität 20,00 W Karbonathärte, Nichtkarbonathärte, m-Wert 377 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen 3.156 Schlammvolumen 13,00 S 3.157 Schwefel 17,00 W 3.158 Thallium 17,00 W 3.161 Selen 17,00 W 3.162 Selen (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.163 Sensorische Prüfung 7,00 W; S Farbe, Geruch, Geschmack, Aussehen 3.164 Silber 17,00 W 3.165 Spektraler Absorptionskoeff. 254 nm 10,00 W 3.166 Stickstoff, Gesamt- 45,00 S 3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden 45,00 W 3.168 Stickstoff, organisch, gebunden 45,00 W 3.169 Sulfat 20,00 W 3.170 Sulfid 15,00 W Küvettentest 3.171 Temperatur 3,00 W; L 3.172 Thallium 17,00 W 3.174 Thallium (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.175 Titan 17,00 W 3.176 Titan (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.177 TOC 70,00 B Gesamtorgan. Kohlenstoff 3.178 TOC / DOC 45,00 W 3.180 Trihalogenmethane (THM) 39,00 W in Trink und Badewasser 3.181 Trockensubstanz / Trockenrückstand 19,00 B; S 3.182 Trübung 13,00 W 3.183 Uran 17,00 W 3.184 Vanadium 17,00 W 3.185 Vanadium (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss 3.188 VOC-Screening, qualitativ 150,00 M; W leichtflüchtige organ. Substanzen 3.189 VOC-Untersuchung, quantitativ 1.115,00 L leichtflüchtige organ. Substanzen 3.191 Wassergehalt 19,00 S 3.192 Wassergehalt 50,00 M nach Karl Fischer 3.193 Zink 17,00 W 3.195 Zink (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 3.196 Zinn 17,00 W 3.197 Zinn (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss 378 1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen. 1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen Analysenpaket 3.501 Betonaggressivität nach DIN 4030 180,00 W 3.502 Schwermetallpaket (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) 73,50 B; M; W zzgl. Aufschluss 3.503 LAGA-Boden 1997 (Tab. II 1.2-2 und 1.2-3) 669,00 B; M inkl. Probenvorbereitung 3.504 Verfüll-Leitfaden Bayern, Anlage 2 Tab.1 und Anlage 3 Tab.2 465,00 B; M inkl. Probenvorbereitung 3.505 Deponieverordnung Anhang 3, Tab. 2, DK 0 544,00 B; M Parameter DK0 ohne Pos. 3.18b; inkl. Probenvorbereitung 3.506 Ergänzungsparameter zu LAGA Boden (3.503) für DepV DK0 (3.505) 231,00 B; M inkl. Probenvorbereitung 3.507 Ergänzungsparameter zu Verfüll-Leitfaden (3.504) für DepV DK0 (3.505) 425,00 B; M inkl. Probenvorbereitung 3.508 LAGA-Boden 1997 (3.503) und DepV DK0 (3.505) 849,50 B; M inkl. Probenvorbereitung 3.509 Verfüll-Leitfaden Bayern (3.504) und DepV DK0 (3.505) 740,00 B; M inkl. Probenvorbereitung 4 Sonstige Positionen 1)Tarif-Nr. Bezeichnung Euro Bemerkungen 4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand 4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis 4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis 4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 2.500,- € 20,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten; je angefangenem Tag 4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 10.000,- € 50,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten; je angefangenem Tag 4.011 Geräte mit Anschaffungswert über 10.000,- € 85,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten; je angefangenem Tag 4.012 Leistungen externer Dritter ohne eigene Tarifnummer Selbstkostenpreis brutto zzgl. 10% Handling- Aufschlag Art. 2 Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. 379 Tarif Nr. Name Bemerkungen/Methode Matrix Euro Tarif Nr. Name Matrix Bemerkungen / Methode 1) Euro (netto) Kommentar zur Änderung 1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 33,00 1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 43,00 Aktualisierung gem. AdO 1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 37,00 1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 51,00 Aktualisierung gem. AdO 1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 51,00 1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 67,00 Aktualisierung gem. AdO 1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 66,00 1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 84,00 Aktualisierung gem. AdO 1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 39,00 1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 39,00 Streichung 1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 49,00 1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 49,00 Streichung 1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 68,00 1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 68,00 Streichung 2.001 Einsatz eines automatischen Abwasserprobenahmegerätes Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des Probenahmegerätes, je angefangener Stunde 8,00 2.001 Einsatz eines automatischen Abwasserprobenahmegerätes Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des Probenahmegerätes, je angefangener Stunde 8,00 Streichung 2.002 Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes 125,00 2.002 Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes 125,00 Streichung 2.003 Probenahme von Abwasser- und Oberflächenwasserproben pro angefangene Stunde Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne Anfahrtskosten und Vorort-Messungen. 45,00 2.003 Probenahme von Abwasser- und Oberflächenwasserproben pro angefangene Stunde Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne Anfahrtskosten und Vorort-Messungen. 45,00 Streichung 2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm, Trocknen; Mahlen AbfKlärV 30,00 2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm, (Gefrier- )Trocknen; Mahlen S 30,00 redaktionelle Änderung 2.005 Probenahme von Badewasser 0,5 h DIN 38 402-A19 19,00 2.005 Probenahme von Badewasser 0,5 h DIN 38 402-A19 19,00 Streichung 2.006 Probenahme von Badewasser 1 h DIN 38 402-A19 38,00 2.006 Probenahme von Badewasser 1 h DIN 38 402-A19 38,00 Streichung 2.007 Probenahme von Badewasser 1,5 h DIN 38 402-A19 57,00 2.007 Probenahme von Badewasser 1,5 h DIN 38 402-A19 57,00 Streichung 2.008 Probenahme von Badewasser 2 h DIN 38 402-A19 76,00 2.008 Probenahme von Badewasser 2 h DIN 38 402-A19 76,00 Streichung 2.009 Probenahme von Grundwasser mit Probenahmepumpe je Pegel Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne Anfahrtskosten und Vorort-Messungen. 50,00 2.009 Probenahme von Grundwasser mit Probenahmepumpe; je Messstelle Einsatz Unterwassertauchpumpe, Stromerzeuger, inkl. Probenahmeflaschen und Konservierungsmaßnahmen; je Probe; zzgl. Personal- und Anfahrtskosten. 22,00 Preisanpassung 2.010 Probenahme von Grundwasser mit Schöpfgerät je Pegel Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne Anfahrtskosten und Vorort-Messungen. 25,00 2.010 Probenahme von Grundwasser mit Schöpfgerät; je Messstelle Einsatz Probenahmegerät, inkl. Probenahmeflaschen und Konservierungsmaßnahmen; je Probe; zzgl. Personal- und Anfahrtskosten. 5,00 Preisanpassung 2.011 Tagespauschale für Probenahmefahrzeug Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 30,00 2.011 Tagespauschale für Probenahmefahrzeug Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 30,00 2.012 Probenahme auf Tenax-Röhrchen 20,00 2.012 Probenahme auf Tenax-Röhrchen L 20,00 Streichung 2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes je Probenahme 40,00 2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes inkl. Verbrauchsmaterialien; je Probe; zzgl. Personaleinsatz und Anfahrtskosten 25,00 Preisanpassung 2.014 Einsatz von Adsorptionsmaterialien und Chemikalien zur Probenahme 45,00 2.014 Einsatz von Adsorptionsmaterialien und Chemikalien L je Probenahmepunkt 20,00 Streichung 2.015 Einsatz von Staubfiltermaterial 35,00 2.015 Einsatz von Staubfiltermaterial 35,00 Streichung 2.016 Erweiterte Probenvorbereitung Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren, Hydrolisieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten 30,00 2.016 Erweiterte Probenvorbereitung Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren, Hydrolisieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten 30,00 2.017 Herstellung eines Eluates nach DIN 38414-S4 Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren, Hydrolisieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten 45,00 2.017 Herstellung eines Eluates Schüttelverfahren 10:1; je Probe 45,00 redaktionelle Änderung 2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben mittels Backenbrecher 10,00 2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben mittels Backenbrecher 20,00 Preisanpassung 2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden 30,00 2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden 30,00 2.020 Aufbereitung von Feststoff- und Bodenproben zur Analyse DIN 19730 45,00 2.020 Aufbereitung von Feststoff- und Bodenproben zur Analyse Wiegen, Trocknen, Sieben, Mahlen und Teilen 45,00 redaktionelle Änderung 2.021 Mahlen von Feststoffproben Wiegen, Trocknen, Sieben, Mahlen und Teilen 10,00 2.021 Mahlen / Brechen von Feststoffproben 10,00 redaktionelle Änderung 2.022 Säureaufschluss für Feststoffe (Mikrowellenaufschluss) 18,00 2.022 Säureaufschluss für Feststoffe (Mikrowellenaufschluss) 18,00 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 Ö 14Ö 14 380 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener Aufschluss) DIN EN 13346-S 7a 22,00 2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener Aufschluss) 22,00 2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten (Mikrowellenaufschluss) DIN EN 13346-S 7a; DIN EN ISO 11466 18,00 2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten (Mikrowellenaufschluss) 18,00 2.025 An- und Abtransportpauschale für das Rammsondiergerät im Stadtgebiet Nürnberg 100,00 2.025 An- und Abtransportpauschale für das Rammsondiergerät im Stadtgebiet Nürnberg Inklusive Personaleinsatz 100,00 Streichung 2.026 Rammsondierung (leicht) DPL 10 je angefangener Meter Inklusive Personaleinsatz 13,00 2.026 Rammsondierung (leicht) DPL 10; je angefangener Meter Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 13,00 Streichung 2.027 Rammsondierung (leicht) DPL 5 je angefangener Meter Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 10,00 2.027 Rammsondierung (leicht) DPL 5; je angefangener Meter Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 10,00 Streichung 2.028 Tagespauschale für Kernbohrgerät Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 45,00 2.028 Tagespauschale für Einsatz Kernbohrgerät Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 45,00 Streichung 2.029 Tagespauschale für Kleinrammbohrgerät bis 80mm Durchmesser für Sondierungen in Böden und Auffüllungen Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 50,00 2.029 Tagespauschale für Einsatz Kleinrammbohrgerät bis 80mm Durchmesser für Sondierungen in Böden und Auffüllungen zzgl. Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 50,00 redaktionelle Änderung 2.030 Bestimmung mit Draeger-Röhrchen Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 30,00 2.030 Bestimmung mit Draeger-Röhrchen L Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet. 30,00 Streichung 2.031 Erfassung von Raumklimadaten je Bestimmung (einschließlich Durchführung) 12,00 2.031 Einsatz eines Messgerätes zur Erfassung von Klimadaten in Innenräumen L Temperatur, rel. Luftfeuchte; je eingesetztem Gerät 12,00 redaktionelle Änderung 2.032 Kontinuierliche Erfassung des CO2- Gehalts der Innenraumluft (je Tag) Temperatur, rel. Luftfeuchte, je Tag 20,00 2.032 Einsatz eines Messgerätes zur kontinuierlichen Erfassung des CO2-Gehalts in Innenräumen L CO2, Temperatur, rel. Luftfeuchte; je eingesetztem Gerät 20,00 redaktionelle Änderung 2.033 Kernbohrung (Stahlbeton) Preis für H 50,00 2.033 Kernbohrung (Stahlbeton) M Preis für H 50,00 Streichung 2.034 Einsatz einer meteorologischen Station Druck, Temperatur, Feuchte in der Umgebungsluft 80,00 2.034 Einsatz einer meteorologischen Station Druck, Temperatur, Feuchte in der Umgebungsluft 80,00 Streichung 2.035 Einsatz eines Immissions-Messwagens einschließlich Personal und Datenaufbereitung; pro Tag 650,00 2.035 Einsatz eines Immissions-Messfahrzeugs einschließlich Datenaufbereitung; pro Tag 650,00 redaktionelle Änderung 2.036 Einsatz von Prüfgasen Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des Probenahmegerätes, je angefangener Stunde 45,00 2.036 Einsatz von Prüfgasen Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des Probenahmegerätes, je angefangener Stunde 45,00 Streichung 2.037 Organisationsarbeiten zur Probenahme abgeleitet aus Stundensatz (Beschäftige mittl. Dienst) 37,00 2.037 Organisationsarbeiten zur Probenahme abgeleitet aus Stundensatz (Beschäftige mittl. Dienst) 37,00 Streichung 2.038 Probenvorbereitung, einfach Homogeniseren 15,00 2.038 Probenvorbereitung durch Homogenisieren 15,00 redaktionelle Änderung 2.039 Aufwändige Probenahme von Baustoffen aus dem Bestand 1,5 x Stundensatz 78,00 2.039 Aufwändige Probenahme von Baustoffen aus dem Bestand 78,00 Streichung 2.040 Kernbohrung (Durchmesser 100 mm) 1,0 x Stundensatz 52,00 2.040 Kernbohrung (Durchmesser bis 100 mm) bis maximal 50 cm Kernlänge; je Bohrung; zzgl. Personaleinsatz 20,00 Preisanpassung 2.041 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser 12-20 mm) 0,25 x Stundensatz 13,00 2.041 Decken-, Wand-, Bodenbohrung (Durchmesser 12-20 mm) zzgl. Personaleinsatz 13,00 redaktionelle Änderung 2.042 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser 73 mm) 0,5 x Stundensatz 26,00 2.042 Decken-, Wand-, Bodenbohrung (Durchmesser 73 mm) zzgl. Personaleinsatz 6,00 Preisanpassung 2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem Bestand 1,0 x Stundensatz 52,00 2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem Bestand Verbrauchsmaterial und Geräteeinsatz; je Probe; zzgl. Personaleinsatz 4,00 Preisanpassung 2.044 Passivsammler-Pauschale 28,00 2.044 Messung von Stickstoffdioxid mittels Passivsammlern Verbrauchsmaterial und Analytik; zzgl. Personalkosten 28,00 redaktionelle Änderung 2.045 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 Verschiebung von 4.001 2.046 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet Nürnberg je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und Personalkosten; Einzelperson 50,00 neue Preislistenposition 2.047 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet Nürnberg (Trupp) je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und Personalkosten; Probenahmetrupp (2 Personen) 85,00 neue Preislistenposition 381 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 2.048 Rüstpauschale Außendienst Kategorie 1 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz; Einzelperson und üblicher Geräte- bzw. Materialeinsatz; je Einsatztag 60,00 neue Preislistenposition 2.049 Rüstpauschale Außendienst Kategorie 2 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz; Probenahmetrupp (2 Personen) oder aufwändiger Geräte- bzw. Materialeinsatz; je Einsatztag 100,00 neue Preislistenposition 2.050 Einsatz eines mobilen Stromerzeugers 230V; pro Einsatztag; inkl. Betriebsstoffe 55,00 neue Preislistenposition 2.051 Probenahme von Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie- Info 3; Haufwerksgröße bis 500 m³ B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr- und Rüstkosten 90,00 neue Preislistenposition 2.052 Probenahme von Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie- Info 3; Haufwerksgröße bis 1.000 m³ B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr- und Rüstkosten 140,00 neue Preislistenposition 2.053 Probenahme von Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie- Info 3; Haufwerksgröße bis 2.000 m³ B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr- und Rüstkosten 240,00 neue Preislistenposition 3.001 Abdampfrückstand DIN 38409-1-H1 W 20,00 3.001 Abdampfrückstand W 20,00 3.002 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409-2-H2;Suspensa:DIN-EN-872-H33 W 20,00 3.002 Abfiltrierbare Stoffe W 20,00 3.003 Absetzbare Stoffe DIN 38409-H9/2 W 20,00 3.003 Absetzbare Stoffe W 20,00 3.004 Aldehyde in Raumluft DIN ISO 16000-3 L 140,00 3.004 Aldehyde und Ketone L Innenraumluft 140,00 redaktionelle Änderung 3.005 Algenabundanzschätzung Hausmethode W 10,00 3.005 Algenabundanzschätzung W 10,00 3.006 Aluminium DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.006 Aluminium W 17,00 3.007 Ammonium DIN 38406-5-E5;DIN-EN-ISO 11732-E23 W 20,00 3.007 Ammonium W 20,00 3.008 Ammonium - Küvettentest Hach Lange LCK 304 W 15,00 3.008 Ammonium W mit Küvettentest 15,00 3.009 Antimon DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.009 Antimon W 17,00 3.010 Antimon (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K), M 17,00 3.010 Antimon (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.011 AOX DIN 38414-S18 S 90,00 3.011 AOX S 90,00 3.012 AOX DIN-EN 1485-H14 W 75,00 3.012 AOX W 75,00 3.013 Arsen DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.013 Arsen W 17,00 3.014 Arsen (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.014 Arsen (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung 3.015 Arsen (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K) 17,00 3.015 Arsen (Feststoff) B zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.016 Arzneimittel in Wasser Hausmethode W 400,00 3.016 Arzneimittel und Benzotriazole in Wasser W 400,00 redaktionelle Änderung 3.017 Bakterienleuchthemmung DIN EN ISO 11348-2-L34 W 75,00 3.017 Bakterienleuchthemmung W 75,00 3.018 Barium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.018 Barium W 17,00 3.019 Basenkapazität DIN 38409-7-H7 W 20,00 3.019 Basenkapazität W 20,00 3.020 Basisch wirksame Stoffe Methode nach Foerster S 45,00 3.020 Basisch wirksame Stoffe S 45,00 3.021 Benzo[a]pyren im Klärschlamm DIN EN 15527 S 85,00 3.021 Benzo[a]pyren S im Klärschlamm 85,00 3.022 Benzol in Trinkwasser DIN 38407-9-F9, kein PMP zugeordnet, Benzol siehe Tarif-Nr. 3.090 W 20,00 3.022 Benzol in Trinkwasser W DIN 38407-9-F9, kein PMP zugeordnet, Benzol siehe Tarif-Nr. 3.090 20,00 Streichung 3.022a Beryllium W 17,00 neue Preislistenposition 3.023 Blei DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.023 Blei W 17,00 3.024 Blei (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.024 Blei (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung 3.025 Blei (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.025 Blei (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.026 Bodensättigungsextrakt BBodSchV Anh. 1, Nr. 3.2.1 B 45,00 3.026 Bodensättigungsextrakt B 45,00 3.027 Bor DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.027 Bor W 17,00 3.028 Bromat DIN EN ISO 15061-D34 W 23,00 3.028 Bromat W 23,00 382 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 3.029 BSB5 DIN-EN 1899-1-H51;DIN-EN 1899-2-H52;DIN-EN-29408-L22;Entwurf H55 W 45,00 3.029 BSB5 W 45,00 3.030 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole) DIN 38407-9-F9 W 55,00 3.030 BTEX W Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 55,00 redaktionelle Änderung 3.031 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole) VDI 3482-5; VDI 3865-3; VDI 2100-1 L;Bl 75,00 3.031 BTEX L Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 75,00 redaktionelle Änderung 3.032 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole) DIN ISO 22155 B 55,00 3.032 BTEX B Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole, Propylbenzole 55,00 redaktionelle Änderung 3.033 Cadmium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.033 Cadmium W 17,00 3.034 Cadmium (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.034 Cadmium (Ammoniumnitratauszug) B 17,00 Streichung 3.035 Cadmium (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.035 Cadmium (Feststoff) B, S, M, St 17,00 redaktionelle Änderung 3.035b Cäsium DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.035b Cäsium W 17,00 3.036 Calcitlösekapazität DIN 38404-10-C10 W 25,00 3.036 Calcitlösekapazität W 25,00 3.037 Calcium DIN 38406-3-E3; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.037 Calcium W 20,00 3.038 Calcium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.038 Calcium (Feststoff) B, St 17,00 redaktionelle Änderung 3.039 Carbonsäuren (C1-C5) in Luft BIA-Arbeitsmappe L 150,00 3.039 Carbonsäuren (C1-C8) L 200,00 Preisanpassung 3.040 Chlor gesamt, frei und gebunden, Ozon LCK 310 W 15,00 3.040 Chlor gesamt, frei und gebunden, Ozon W Schnelltest 15,00 redaktionelle Änderung 3.040a Chlorbenzole W Mono- und Dichlorbenzole 55,00 neue Preislistenposition 3.040b Chlorbenzole W Tri- bis Hexachlorbenzole 235,00 neue Preislistenposition 3.041 Chlorid aus Festsubstanzen nach Lösen 35,00 3.041 Chlorid M aus Festsubstanzen nach Lösen 35,00 3.042 Chlorid DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN 38405-1-D1 W 20,00 3.042 Chlorid W 20,00 3.043 Chlorit DIN-EN-ISO 10304-4-D25 W 23,00 3.043 Chlorit W 23,00 3.044 Chlorophyll-a und Phaeopigmente DIN 38412-L16 W 50,00 3.044 Chlorophyll-a und Phaeopigmente W 50,00 3.045 Chrom DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.045 Chrom W 17,00 3.046 Chrom (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.046 Chrom (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung 3.047 Chrom (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.047 Chrom (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.048 Chromat/ChromVI DIN 38405-D24 oder EN ISO 18412 W 23,00 3.048 Chromat/ChromVI W 23,00 3.049 Chromat/ChromVI (Feststoff) DIN 19734; BIA6665/BGI505-5 B; Sst 45,00 3.049 Chromat/ChromVI (Feststoff) B, St 45,00 redaktionelle Änderung 3.050 Clostridium perfringens - Bakt. Untersuchung TrinkwV 2001, Anlage 5 W 32,00 3.050 Clostridium perfringens - Bakt. Untersuchung W TrinkwV 2001, Anlage 5 32,00 Streichung 3.051 CO2 (gebunden und kalklösend) DIN 38404-10-C10 W 20,00 3.051 CO2 (gebunden und kalklösend) W 20,00 3.052 Coliforme Bakterien - Bakt. Untersuchung DIN EN ISO 9308-1/-2 W 15,00 3.052 Coliforme Bakterien W 15,00 3.053 CSB DIN 38409-41-H41;DIN 38409-44-H44 W; S 45,00 3.053 CSB W, S 45,00 3.054 CSB - Küvettentest Hach Lange LCK 014; LCK 314 W 20,00 3.054 CSB W Küvettentest 20,00 redaktionelle Änderung 3.055 Cyanid Schnelltest Aquaquant 1.4429 W 15,00 3.055 Cyanid W Schnelltest 15,00 redaktionelle Änderung 3.056 Cyanid, Gesamt- DIN 38405-13-D13-1;DIN 38405-14-D14-1 W 54,00 3.056 Cyanid, Gesamt- W 54,00 3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) DIN ISO 11262 B; M 54,00 3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) B, M 54,00 3.058 Cyanid, leicht freisetzbares DIN 38405-13-D13-2 W 54,00 3.058 Cyanid, leicht freisetzbares W 54,00 redaktionelle Änderung 3.059 Dichte aräometrisch Hausmethode (DIN 51757) W; M 20,00 3.059 Dichte aräometrisch W, M 20,00 Streichung 3.060 E. Coli - Bakt. Untersuchung DIN EN ISO 9308-1/-2 W 15,00 3.060 E. Coli W 15,00 Streichung 3.061 Eisen DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W; Bm 17,00 3.061 Eisen W 17,00 3.062 Eisen Hausmethode Wirkstoffgehalt M; Bm 23,00 3.062 Eisen M, Bm Wirkstoffgehalt 23,00 3.063 Endokrin wirksame Stoffe (Octylphenol, Nonylphenol, DEHP) Hausmethode F 140,00 3.063 Endokrin wirksame Stoffe (Octylphenol, Nonylphenol, DEHP) F 140,00 Streichung 3.064 Enterokokken MPN-Verfahren, DIN EN ISO 7899-1 W 32,00 3.064 Enterokokken W MPN-Verfahren 32,00 3.065 Enterokokken - Bakt. Untersuchung ISO 7899-2 W 20,00 3.065 Enterokokken W 20,00 3.066 Escherichia Coli MPN-Verfahren, DIN EN ISO 9308-3 W 32,00 3.066 Escherichia Coli W MPN-Verfahren 32,00 3.066a Escherichia Coli W 15,00 neue Preislistenposition 3.067 Ethanol Hausmethode Gehalt, Verunreinigungen M 60,00 3.067 Ethanol M Reinheitsprüfung 60,00 redaktionelle Änderung 3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe LAGA KW/04 B 55,00 3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe B 55,00 3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe DIN 38409-56-H56 W 55,00 3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile Stoffe W 55,00 3.070 Färbung, 436 nm DIN-EN-ISO 7887-C1 W 10,00 3.070 Färbung, 436 nm W 10,00 3.071 Fluorid DIN 38405-4-D4; DIN-EN-ISO 10304-2-D19 W 20,00 3.071 Fluorid W 20,00 3.072 Fluortelomeralkohol (8:2 FTOH) Hausmethode W 60,00 3.072 Fluortelomeralkohol (8:2 FTOH) W Hausmethode 60,00 Streichung 3.073 Formaldehyd in Luft VDI 3862-2 L 150,00 3.073 Formaldehyd L, M 150,00 redaktionelle Änderung 3.074 FTIR-Spektrum mit Identifikation Hausmethode M 120,00 3.074 FTIR-Spektrum mit Identifikation M Hausmethode 120,00 Streichung 383 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 3.074a Gadolinium W 17,00 neue Preislistenposition 3.075 Geruchsschwellenwert DEV B 1/2 W 5,00 3.075 Geruchsschwellenwert W 5,00 3.076 Glührückstand DIN 38409-1-H1;DIN 38414-S3 W;S;B 23,00 3.076 Glührückstand W, S, B 23,00 3.077 Glühverlust DIN 38414-S3 S 23,00 3.077 Glühverlust S 23,00 3.078 Härte, gesamt DIN 38409-6-H6; DIN 38406-3-E3-3 W 25,00 3.078 Härte, gesamt W 25,00 3.079 Holzschutzmittel: PCP und TCP DIN ISO 14154 B 120,00 3.079 Holzschutzmittel: PCP und TCP B 120,00 3.080 Holzschutzmittel: PCP, TCP, Lindan, Dichlofluanid VDI 4301/2 L; M 130,00 3.080 Holzschutzmittel: PCP, TCP, Lindan, Dichlofluanid L, M 130,00 3.081 Kalium DIN 38406-13-E13; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.081 Kalium W 20,00 3.082 Kalium (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.082 Kalium (Feststoff) B, St 17,00 3.083 Kalk DIN 38406-3-E3 W 20,00 3.083 Kalk W 20,00 3.084 Kieselsäure gelöst DIN 38405-21-D21 W 15,00 3.084 Kieselsäure gelöst W 15,00 Streichung 3.085 Kobalt DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.085 Kobalt W 17,00 3.086 Kobalt (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K) 17,00 3.086 Kobalt (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.087 Kohlenwasserstoff-Index DIN EN ISO 9377-2-H53 W 125,00 3.087 Kohlenwasserstoff-Index W 125,00 3.088 Kohlenwasserstoff-Index DIN ISO 16703 B 125,00 3.088 Kohlenwasserstoff-Index B; M 125,00 redaktionelle Änderung 3.089 Kohlenwasserstoff-Index DIN EN 14039 M 125,00 3.089 Kohlenwasserstoff-Index M 125,00 Streichung 3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C - Bakt. Untersuchung TrinkwV 2001 nach Anlage 5 Teil 1, Punkt d, Unterpunkt bb W 23,00 3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C W 23,00 3.090a Koloniezahl bei 22°C W 12,00 neue Preislistenposition 3.090b Koloniezahl bei 36°C W 12,00 neue Preislistenposition 3.091 Komplexbildner NTA, EDTA, DTPA DIN 38413-8-P8 W 115,00 3.091 Komplexbildner NTA, EDTA, DTPA W DIN 38413-8-P8 115,00 Streichung 3.092 Kupfer DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.092 Kupfer W 17,00 3.093 Kupfer (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.093 Kupfer (Ammoniumnitratauszug) B 17,00 Streichung 3.094 Kupfer (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.094 Kupfer (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.095 Legionellen - Bakt. Untersuchung ISO 11731-2 W 32,00 3.095 Legionellen W 49,00 Preisanpassung 3.096 Leitfähigkeit, elektr. DIN-EN 27888-C8 W 7,00 3.096 Leitfähigkeit, elektr. W 7,00 3.097 LHKW DIN EN ISO 10301-F4 (VDI 3865-3) Bl 75,00 3.097 LHKW Bl 75,00 3.098 LHKW DIN ISO 22155 B 55,00 3.098 LHKW B 55,00 3.099 LHKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,2-Dichlorethan), THM und Benzol in Trinkwasser nach TrinkwV DIN EN ISO 10301-F4; DEV-F30; DIN 38407-9-F9 W 60,00 3.099 LHKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,2- Dichlorethan), THM und Benzol in Trinkwasser nach TrinkwV W 60,00 3.100 LHKW in Grund- und Abwasser DIN-EN-ISO 10301-F4 W 55,00 3.100 LHKW W 55,00 redaktionelle Änderung 3.101 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS: 1 Substanz Hausmethode; Preis für eine quantifizierte Substanz M 55,00 3.101 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS: 1 Substanz M Hausmethode; Preis für eine quantifizierte Substanz 55,00 Streichung 3.102 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS: jede weitere Substanz Hausmethode; Preis für jede weitere quantifizierte Substanz M 50,00 3.102 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS: jede weitere Substanz M Hausmethode; Preis für jede weitere quantifizierte Substanz 50,00 Streichung 3.103 Lösemittelgemische Zusammemsetzung Hausmethode M 50,00 3.103 Lösemittelgemische Zusammensetzung M 75,00 Streichung 3.104 Magnesium DIN 38406-3-E3; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.104 Magnesium W 20,00 3.105 Magnesium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.105 Magnesium (Feststoff) B, St 17,00 3.106 Mangan DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.106 Mangan W 17,00 3.107 Metallscreening (halbquantitativ für Feststoffe) DIN-EN-ISO 11885-E22 B;K;S;M 40,00 3.107 Metallscreening B, S, M halbquantitativ für Feststoffe 40,00 3.108 Metallscreening (halbquantitativ für Flüssigkeiten) DIN-EN-ISO 11885-E22 W 40,00 3.108 Metallscreening W halbquantitativ für Flüssigkeiten 40,00 3.109 Methanol Hausmethode Gehalt, Verunreinigungen M 60,00 3.109 Methanol M Reinheitsprüfung 60,00 redaktionelle Änderung 3.110 Mikroskopische Untersuchung von Planktonproben Mikroskopische Untersuchung mit Klassifizierung und Dokumentation 100,00 3.110 Mikroskopische Untersuchung von Planktonproben Mikroskopische Untersuchung mit Klassifizierung und Dokumentation 100,00 3.111 Mikroskopische Untersuchung (F.I.S.H.)/Gensondentechnik von Proben mit der Fluoreszenz-In-Situ-Hybridisierung (F.I.S.H.)/Gensondentechnik 120,00 3.111 Mikroskopische Untersuchung (F.I.S.H.)/Gensondentechnik von Proben mit der Fluoreszenz-In-Situ- Hybridisierung (F.I.S.H.)/Gensondentechnik 120,00 3.112 Mikroskopische Untersuchung von Belebtschlamm Mikroskopbild-Färbung 25,00 3.112 Mikroskopische Untersuchung von Belebtschlamm Mikroskopbild-Färbung 25,00 3.113 Mikroskopische Untersuchung von Oberflächenwässern Mikroskopische Differenzierung von Algen W 40,00 3.113 Mikroskopische Untersuchung von Oberflächenwässern W Mikroskopische Differenzierung von Algen 40,00 3.114 Mittelflüchtige organische Verbindungen Screening auf 76 mittelflüchtige organische Verbindungen (SVOC); EPA- Methode 8270C W 180,00 3.114 Mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) W Screening 450,00 Preisanpassung 3.115 Molybdän DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.115 Molybdän W 17,00 3.116 Molybdän (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);M 17,00 3.116 Molybdän (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.117 Natrium DIN 38406-14-E14; DIN-EN-ISO 11885-E22; DIN-EN-ISO 14911-E34 W 20,00 3.117 Natrium W 20,00 3.118 Nickel DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.118 Nickel W 17,00 3.119 Nickel (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B(AN) 17,00 3.119 Nickel (Ammoniumnitratauszug) B(AN) 17,00 Streichung 384 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 3.120 Nickel (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.120 Nickel (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.121 Nitrat DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN-EN 26777-D10; DIN-EN-ISO 13395-D28 W 20,00 3.121 Nitrat W 20,00 3.122 Nitrat- Küvettentest Hach Lange LCK 339 W 15,00 3.122 Nitrat W Küvettentest 15,00 3.123 Nitrit DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN-EN 26777-D10; DIN-EN-ISO 13395-D28 W 20,00 3.123 Nitrit W 20,00 3.124 Nitrit - Küvettentest Hach Lange LCK 341 W 15,00 3.124 Nitrit W Küvettentest 15,00 3.125 Organochlorpestizide: HCB, HCH und DDT DIN ISO 10382 B 120,00 3.125 Organochlorpestizide B HCB, HCH, DDT, Aldrin, Dieldrin 120,00 Streichung 3.126 PAK 5 nach TrinkwV DIN EN ISO 17993-F18 W 73,00 3.126 PAK 5 nach TrinkwV W 5 PAK-Einzelsubstanzen 73,00 3.127 PAK18 DIN EN ISO 17993-F18 W 85,00 3.127 PAK18 W 18 PAK-Einzelsubstanzen 85,00 3.128 PAK16 nach EPA DIN ISO 18287 / LUA NRW Merkblatt 1 B 100,00 3.128 PAK16 nach EPA B 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00 3.129 PAK16 nach EPA LUA NRW Merkblatt 1 M 100,00 3.129 PAK16 nach EPA M 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00 3.130 PAK16 nach EPA DIN ISO 12884 L 100,00 3.130 PAK16 nach EPA L 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00 3.131 PCB (6 Ballschmiter) DIN 38414-20-S20; DIN EN 15308 B 100,00 3.131 PCB (6 Ballschmiter) B 100,00 3.132 PCB (6 Ballschmiter) Hausmethode F 120,00 3.132 PCB (6 Ballschmiter) F Hausmethode 120,00 Streichung 3.133 PCB (6 Ballschmiter) Hausmethode M 115,00 3.133 PCB (6 Ballschmiter) + PCB 118 M 115,00 redaktionelle Änderung 3.134 PCB (6 Ballschmiter) AbfKlärV S 100,00 3.134 PCB (6 Ballschmiter) S 6 PCB-Einzelsubstanzen 100,00 redaktionelle Änderung 3.135 PCB (6 Ballschmiter) PCB-Richtlinie L 110,00 3.135 PCB (6 Ballschmiter) L, W 6 PCB-Einzelsubstanzen 110,00 redaktionelle Änderung 3.136 PCB (Summe aus 22) DIN 38407-F3 W 150,00 3.136 PCB W 22 PCB-Einzelsubstanzen 150,00 redaktionelle Änderung 3.137 Perfluorierte Tenside in Klärschlamm DIN 38414-14-S14 S 135,00 3.137 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen S in Klärschlamm 300,00 Preisanpassung 3.138 Perfluorierte Tenside in Wasser DIN 38407-42 W 135,00 3.138 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen W in Wasser 300,00 Preisanpassung 3.139 Permanganat-Index (Oxidierbarkeit) DIN-EN-ISO 8467-H5 W 25,00 3.139 Permanganat-Index (Oxidierbarkeit) W 25,00 3.140 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) DIN EN ISO 11369-F12 W 130,00 3.140 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) W 130,00 3.141 Phenol - Küvettentest Hach Lange LCK 345 W 15,00 3.141 Phenol W Küvettentest 15,00 3.142 Phenolindex DIN 38409-16-H16 W 54,00 3.142 Phenolindex W 54,00 3.143 Phosphat, ortho- DIN-EN 1189-D11;DIN 38405-D30; DIN-EN-ISO 10304-2-D19 W 23,00 3.143 Phosphat, ortho- W 23,00 3.144 Phosphat, ortho-, Küvettentest LCK 349 W 15,00 3.144 Phosphat, ortho- W Küvettentest 15,00 3.145 Phosphor (Königswasserextrakt) DIN EN ISO 11885-E22 S 17,00 3.145 Phosphor S Königswasserextrakt 17,00 3.146 Phosphor, Gesamt- DIN EN-1189-D11 W 45,00 3.146 Phosphor, Gesamt- W 45,00 3.147 pH-Wert DIN 38404-5-C5 W 7,00 3.147 pH-Wert W 7,00 3.148 pH-Wert in Feststoff DIN-EN 12176-S5;DIN-ISO 10390 B; S 10,00 3.148 pH-Wert im Feststoff B, S 10,00 3.149 Pseudomonas aeruginosa - Bakt. Untersuchung DIN EN 12780-K11 W 20,00 3.149 Pseudomonas aeruginosa W 20,00 3.150 qualitative Tests für Industrieabwasser abgeleitet aus Stundensatz 0,25 h (Qualifikationsebene 2, Beschäftigte) W 10,00 3.150 qualitative Tests für Industrieabwasser W 10,00 redaktionelle Änderung 3.151 Quecksilber DIN-EN 1483-E12 W 20,00 3.151 Quecksilber W 20,00 3.152 Quecksilber (Feststoff) DIN-EN 1483-E12 B(K);S;M;Stn; Sst;F 20,00 3.152 Quecksilber (Feststoff) B, S, M, St 20,00 redaktionelle Änderung 3.153 Redoxpotential DIN 38404-6-C6 W 7,00 3.153 Redoxpotential W 7,00 3.154 Sauerstoff DIN-EN 25814-G22 W 7,00 3.154 Sauerstoff W 7,00 3.155 Säurekapazität (Karbonathärte, Nichtkarbonathärte, m-Wert) DIN 38409-7-H7 W 20,00 3.155 Säurekapazität W Karbonathärte, Nichtkarbonathärte, m- Wert 20,00 3.156 Schlammvolumen DIN 38414-S10 S 13,00 3.156 Schlammvolumen S 13,00 3.157 Schwefel DIN-EN-ISO 11885-E22 W 17,00 3.157 Schwefel W 17,00 3.158 Thallium DIN EN ISO 17294-2-E29; M 17,00 3.158 Thallium W 17,00 3.159 Schwerflüchtige HKW DIN 38407-2 W 150,00 3.159 Schwerflüchtige HKW W DIN 38407-2 150,00 Streichung 3.159b Screening Notfallprobe Screening auf organische Verbindungen 260,00 3.159b Screening Notfallprobe Screening auf organische Verbindungen 260,00 Streichung 3.160 Screening von Luft (auf Aktivkohle) BIA-Arbeitsmappe Lösemittel am Arbeitsplatz L 150,00 3.160 Screening von Luft L von Aktivkohle 150,00 Streichung 3.161 Selen DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.161 Selen W 17,00 3.162 Selen (Feststoff) DIN-EN 1483-E12 B(K); M 17,00 3.162 Selen (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.163 Sensorische Prüfung (Farbe, Geruch, Geschmack, Aussehen) DEV-B1, sensorisch W; S 7,00 3.163 Sensorische Prüfung W, S Farbe, Geruch, Geschmack, Aussehen 7,00 3.164 Silber DIN-EN-ISO 11885-E22 W 17,00 3.164 Silber W 17,00 3.164b Siloxane in Luft DIN ISO 16000-6 L 90,00 3.164b Siloxane L 90,00 Streichung 3.165 Spektraler Absorptionskoeff. 254 nm DIN 38404-C3 W 10,00 3.165 Spektraler Absorptionskoeff. 254 nm W 10,00 3.166 Stickstoff, Gesamt- AbfKlärV- DIN 19684/4; DIN-EN-25663-H11 S 45,00 3.166 Stickstoff, Gesamt- S 45,00 3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden DIN EN 12260-H34 W 45,00 3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden W 45,00 3.168 Stickstoff, organisch, gebunden DIN-EN-25663-H11 W 45,00 3.168 Stickstoff, organisch, gebunden W 45,00 3.169 Sulfat DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN 38405-5-D5 W 20,00 3.169 Sulfat W 20,00 3.170 Sulfid - Küvettentest Hach Lange LCK 053 W 15,00 3.170 Sulfid W mit Küvettentest 15,00 3.171 Temperatur DIN 38404-4-C4 W; L 3,00 3.171 Temperatur W, L 3,00 385 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 3.172 Thallium DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.172 Thallium W 17,00 3.173 Thallium (Ammoniumnitratauszug) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.173 Thallium (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung 3.174 Thallium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.174 Thallium (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.175 Titan DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.175 Titan W 17,00 3.176 Titan (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.176 Titan (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.177 TOC (Organ. Kohlenstoff) DIN-EN 1484-H3; DIN-ISO 10694 B 70,00 3.177 TOC B Gesamtorganischer Kohlenstoff 70,00 3.178 TOC / DOC (Organ. Kohlenstoff) DIN-EN 1484-H3; DIN-ISO 10694 W 45,00 3.178 TOC / DOC (Organ. Kohlenstoff) W 45,00 3.179 Tri- bis Hexachlorbenzol DIN EN ISO 6468-F1 bzw. DIN 38407-F2 W 130,00 3.179 Tri- bis Hexachlorbenzol W 130,00 Streichung 3.180 Trihalogenmethane (THM) in Trink und Badewasser DIN 38407-30-F30 W 39,00 3.180 Trihalogenmethane (THM) W in Trink und Badewasser 39,00 3.181 Trockensubstanz / Trockenrückstand DIN 38414-S2 B; S 19,00 3.181 Trockensubstanz / Trockenrückstand B, S 19,00 3.182 Trübung DIN EN ISO 7027-C2 W 13,00 3.182 Trübung W 13,00 3.183 Uran DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.183 Uran W 17,00 3.184 Vanadium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.184 Vanadium W 17,00 3.185 Vanadium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.185 Vanadium (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.186 Vinylchlorid in Wasser DIN 38413-2-P2 W 40,00 3.186 Vinylchlorid in Wasser W 40,00 Streichung 3.186b VOC Einzelsubstanz quantitativ in Luft Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); DIN ISO 16000-6 L 40,00 3.186b VOC Einzelsubstanz quantitativ in Luft L Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) 40,00 Streichung 3.187 VOC quantitativ in Feststoff, Preis je Substanz (maximal 270 €) DIN ISO 22155 M; Bm 17,00 3.187 VOC quantitativ in Feststoff, Preis je Substanz (maximal 270 €) M, Bm 17,00 Streichung 3.188 VOC-Screening von Feststoff, qualitativ Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); EPA 5000; EPA 5021; EPA 8260 M 150,00 3.188 VOC-Screening, qualitativ M, W Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) 150,00 redaktionelle Änderung 3.189 VOC-Screening von Luft auf Tenax (inkl. Adsorber-Röhrchen) Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); DIN ISO 16000-6 L 260,00 3.189 VOC-Untersuchung, quantitativ L Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) 1.115,00 Preisanpassung 3.189b VOC in Luft auf Tenax, Preis je Substanz Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); VDI 2100 Blatt 3 L 30,00 3.189b VOC-Untersuchung, quantitativ, Preis je Substanz L Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) 30,00 Streichung 3.190 VOC-Screening von Wasser Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC), Hausmethode W 150,00 3.190 VOC-Screening von Wasser W Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC), Hausmethode; Ether 150,00 Streichung 3.191 Wassergehalt DIN 38414-S2;DIN-EN 12880 S 19,00 3.191 Wassergehalt S 19,00 3.192 Wassergehalt nach KF Hausmethode - Karl Fischer M 50,00 3.192 Wassergehalt M Karl-Fischer-Titration 50,00 3.193 Zink DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.193 Zink W 17,00 3.194 Zink (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.194 Zink (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung 3.195 Zink (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn; Sst;F 17,00 3.195 Zink (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung 3.196 Zinn DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.196 Zinn W 17,00 3.197 Zinn (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.197 Zinn (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung Analysenpakete 3.501 Betonaggressivität nach DIN 4030 W 180,00 neue Preislistenposition 3.502 Schwermetallpaket (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) B, M, W zzgl. Aufschluss 73,50 neue Preislistenposition 3.503 LAGA-Boden 1997 (Tab. II 1.2-2 und 1.2-3) B, M inkl. Probenvorbereitung 669,00 neue Preislistenposition 3.504 Verfüll-Leitfaden Bayern, Anlage 2 Tab.1 (Eluat) und Anlage 3 Tab.2 (Feststoff) B, M inkl. Probenvorbereitung 465,00 neue Preislistenposition 3.505 Deponieverordnung Anh. 3, Tab. 2, DK 0 B, M Parameter für Deponieklasse DK0 ohne Pos. 3.18b; inkl. Probenvorbereitung 544,00 neue Preislistenposition 3.506 Ergänzungsparameter zu LAGA Boden (3.503) für DepV DK0 (3.505) B, M inkl. Probenvorbereitung 231,00 neue Preislistenposition 3.507 Ergänzungsparameter zu Verfüll-Leitfaden (3.504) für DepV DK0 (3.505) B, M inkl. Probenvorbereitung 425,00 neue Preislistenposition 3.508 LAGA-Boden 1997 (3.503) und DepV DK0 (3.505) B, M inkl. Probenvorbereitung 849,50 neue Preislistenposition 3.509 Verfüll-Leitfaden Bayern (3.504) und DepV DK0 (3.505) B, M inkl. Probenvorbereitung 740,00 neue Preislistenposition 4.001 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 4.001 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 Streichung hier, wird zu Pos. 2.045 4.002 Auf Datenträger bereitgestellte Informationen je Datenträger 20,00 4.002 Auf Datenträger bereitgestellte Informationen je Datenträger 20,00 Streichung 4.003 Kopierte Schriftstücke/Tabellen je Seite 0,50 4.003 Kopierte Schriftstücke/Tabellen je Seite 0,50 Streichung 4.004 Übermittlung von verfügbaren Datensätzen mit elektronischer Post (je E-Mail) 15,00 4.004 Übermittlung von verfügbaren Datensätzen mit elektronischer Post (je E-Mail) 15,00 Streichung 4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß den Gebührensätzen von 1.1 4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand redaktionelle Änderung 4.006 Bioakkumulation, Organisation bei Fischuntersuchung 48,00 4.006 Bioakkumulation, Organisation bei Fischuntersuchung 48,00 Streichung 386 Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024 4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis 4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis 4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis 4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis 4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 2.500,- € Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 10,00 4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 2.500,- € Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 20,00 Preisanpassung 4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 10.000,- € Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 40,00 4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 10.000,- € Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 50,00 Preisanpassung 4.011 Geräte mit Anschaffungswert über 10.000,- € Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 75,00 4.011 Geräte mit Anschaffungswert über 10.000,- € Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 85,00 Preisanpassung 4.012 Leistungen externer Dritter ohne Tarif- Nummer Selbstkostenpreis brutto zzgl. 10% Handlingaufschlag neue Preislistenposition 1) unter Bemerkungen/Methode werden zukünftig keine DIN-Normen mehr genannt, um dem Labor größere Flexibilität bei der Methodenauswahl zu ermöglichen. 387 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage BoB/002/2024 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 13.06.2024 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS); Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) Anlagen: Antrag der Linken Liste vom 14.02.2024 Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Änderung Vollzugsanweisung Sachverhalt (kurz): Die Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg soll an die Erfahrungen des Vollzugs sowie an aktuelle stadtentwicklungspolitische Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Änderungen sind geringfügiger Natur, da keine grunsätzlich neue Vorgehensweise angedacht ist. Im Kern werden einge Stellplatzschlüssel angepasst sowie die Ablösesummen moderat angehoben. Die „zusätzlichen“ Mittel aus der Ablöse sollen ab 2025 in Quartiersparkhauslösungen investiert werden. Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: mögliche Mehreinnahmen durch Erhöhung der Ablösungsbeträge (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 15Ö 15 388 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 389 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) RA 390 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (AfS 13.06.2024) 1. Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. 2. Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Änderung zu beschließen. 3. Die zusätzlich eingenommenen Mittel aus der erhöhten Ablöse sind für Quartiersparkhauslösungen zu verwenden. Beschlussvorschlag (StR 19.06.2024) Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 13.06.2024 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) sowie die beiliegende Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) beschlossen. 391 "Vi OBERBÜRGERMEISTER 1 3. FÜj. /........Nr......... VI Zur !3 Zur SteüunanahmsKts. 4 Antwort vor Äbsen- dung vorlegen r*—...... - 5 Antwort zur Unter- . schritt voriegen UNKE LISTE Nürnberg hIHMHr StRin Marion Padua - Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 1 90403 Nürnberg Stadträtin Marion Padua Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0160 - 9419 19 72 https://linke-liste-nürnberg.de marion.padua(5)linke-liste-nuemberg.de Nürnberg, 14.02.2024 Antrag an den Stadtrat: Anpassung der kommunalen Stellplatzsatzung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das von der Bundesregierung ausgelobte Ziel, ab 2022 400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, ist verfehlt worden. Die insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen vorherrschende Flächenkonkurrenz macht den Bau von Wohnungen schwierig. Wenn dann noch Platz für Kraftfahrzeugstellplätze gebraucht wird, bleibt kaum eine Alternative zur Tiefgarage. Ein Tiefgaragenstellplatz aber produziert Kosten von bis zu 30 000 Euro. Um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können, muss der Bau von Wohnungen jedoch günstiger, nicht teurer werden. Eine Stellschraube in Zeiten, in denen die Finanzierungszinsen hoch, die Material- und Personalbeschaffung für Bauträger komplex und kostenintensiv sind, ist die kommunale Stellplatzsatzung. In einer gegen Ende des letzten Jahres veröffentlichten Studie kam das „Institut der Deutschen Wirtschaft“ zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Stellplatzsatzungen vielfach zu einem teuren und flächenintensiven Bauen führen, das sich kaum an den realen Bedürfnissen orientiert. Die meisten kommunalen Stellplatzsatzungen, so die Studie, atmen den Geist des Konzepts der autogerechten Stadt. Sie sind umweltpolitisch nicht mehr zeitgemäß und machen auch wirtschaftspolitisch keinen Sinn, da ihr starres Regularium beim Wohnungsneubau als unnötiger Kostentreiber fungiert. Die LINKE LISTE stellt daher zur Behandlung im sachlich zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Stadt Nürnberg überarbeitet ihre kommunale Stellplatzsatzung mit dem Ziel der Flexibilisierung der Vorgaben. Dabei nutzt sie den Spielraum, den die BayBO den Kommunen bietet. Ö 15Ö 15 392 • achtet sie darauf, ein am tatsächlichen Bedarf orientiertes Parkraumangebot zu gewährleisten, das noch stärker Faktoren wie die qualitative Anbindung der Wohnanlage an den ÖPNV, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft oder die zu erwartenden Veränderungen im Mobilitätsverhalten berücksichtigt. • nutzt sie die Flexibilisierung für die stadtplanerische Umsetzung der Verkehrswende. • achtet sie darauf, weitere Einsparpotentiale für den Wohnungsneubau zu eröffnen, schlägt doch auch die Möglichkeit der „Ablöse“ in Nürnberg, d.h. wenn sich der Bauträger von der Erfüllung der Stellplatzpflicht „freikauft“, nach § 3 der StS pro Kraftfahrzeugstellplatz mit 10 500 Euro oder 8 500 Euro zu Buche. Mit freundlichen Grüßen Marion Padua Stadträtin LINKE LISTE Nürnberg 393 Beilage Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS); Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS) Abtrag der Linken Liste vom 14.02.2024 Entscheidungsvorlage Die Stellplatzsatzung mit Richtzahlenliste sowie die zugehörigen Vollzugsanweisungen sind das wesentliche Instrument zur Bemessung des notwendigen Stellplatzbedarfs von Bauvor- haben. Sie sind daher regelmäßig an die Erfahrungen im Vollzug sowie die geänderten Rah- menbedingungen der Stadtentwicklungspolitik anzupassen. In der Praxis bilden insbesondere die Berechnungsregeln sowie die Anforderungen an die Gestaltung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen aktuell Anhaltspunkte für Diskussio- nen. Genehmigungsverfahren werden hierdurch unnötig verzögert. Das langjährige Verwal- tungshandeln und die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Mindeststandards sollen durch die vorgesehenen Änderungen transparent gemacht werden. Darüber hinaus werden die Ablösebeträge –auch mit dem Ziel einer Gegenfinanzierung neu zu errichtender Quartiersparkhäuser- an die Werte der Nachbarkommunen angepasst und Änderungen an den Richtzahlen vorgenommen. Dem Antrag der Linken Liste wird durch die Einzelanpassungen teilweise gefolgt. Nicht ge- folgt werden kann der rein verkehrspolitischen Betrachtung der Stellplatzablöse- diese hat auch eine herausragende fiskalische Bedeutung. Studien, die eine Reduktion der Endkun- denpreise (Kauf oder Miete) nach Verzicht auf Stellplätze nahelegen, existieren nicht. Er- staunlicher Weise haben sich bspw. in Berlin nach Abschaffung aller Stellplatzregelungen die Wohnflächenpreise überproportional schnell erhöht. Im Ergebnis steht zu befürchten, dass der Wegfall von Ablösen oder deren Reduzierung allein die argen der Projektentwickler ver- bessert, nicht jedoch den Wohnungsmarkt beeinflusst. Auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage in der StellplatzS zur allgemeinen Anerkennung von Mobilitätskonzepten wurde nach intensiver interner Prüfung verzichtet. Auf Basis der ak- tuellen Rechtsgrundlagen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) führen derartige Konzepte zu einer Reduzierung erforderlicher Stellplätze (und entsprechend nötiger Ablösebeiträge). Mindereinnahmen für die Stadt bei ungewissem Erfolg der zugestandenen Maßnahmen, können dabei ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Es steht zudem zu befürchten, dass ge- forderte Maßnahmen durch die Verwaltung nicht rechtssicher gefordert, vereinbart und über- wacht werden können. Alternativ könnten Mobilitätskonzepte an die zweckgebundenen Ablö- sebeträge gekoppelt werden. Dies schränkt jedoch die Mobilitätsmaßnahmen, die im Zuge dessen anerkannt werden können, auf die im Gesetz vorgegebenen Verwendungszwecke ein. Carsharing und andere Maßnahmen aus dem Mobilitätsbaukasten könnten in dieser Form nicht zugestanden werden. In der Bauleitplanung bleiben Mobilitätskonzepte als Teil- städtebaulicher Verträge der Regelweg, in der für die StS vorrangig relevanten Betrachtung von Vorhaben nach §34BauGB sind sie regelmäßig nicht rechtssicher und auch nicht wirt- schaftlich anwendbar. Gegebenenfalls kann eine Umsetzung von Mobilitätskonzepten in der StS erneut geprüft werden, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen der BayBO ändern. Ö 15Ö 15 394 Beilage Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen: StellplatzS § 2 Abs. 2 (alt): Die Regelung für Kinderecken und Spielbereiche wurde in der Praxis nicht angenommen. Sie ist nicht erforderlich, weil der Hauptnutzung untergeordnete Flächen grundsätzlich nicht zur Bemessung von Stellplatzforderungen herangezogen werden. § 2 Abs. 3 (neu): Es wird erklärend eingefügt, wann bei der Berechnung der Stellplatzforderung der reduzie- rende Faktor innerhalb der Zone 1 anzuwenden ist. Der bisherige Satzungstext ermöglichte mehrere Rechenwege, die in einigen Fällen abweichende Stellplatzforderungen ergaben. § 2 Abs. 4 (neu): Durch den Verzicht auf einen zusätzlichen Stellplatznachweis beim Einbau von abgeschlos- senen Wohneinheiten in bestehende Dachgeschosse wird eine Erleichterung für die Wohn- raumschaffung erreicht. Mehr bereits bestehendes (Wohn)-Raumpotential kann ohne zusätz- lichen Aufwand genutzt werden. Der fiskalische Verlust hält sich angesichts der überschau- baren Zahl solcher Fälle in Grenzen, das Signal ist aber relevant. § 2 Abs. 5 (neu): Durch die Einfügung des Wortes „ebenerdig“ soll unterstrichen werden, dass Kinderspiel- plätze vorrangig ebenerdig in den Freiflächen der Baugrundstücke anzulegen sind. Kinder- spielplätze auf Dachflächen zu Gunsten von Stellplätzen oder innerhalb eines Gebäudes sol- len hierdurch, insbesondere wegen der damit verbundenen Sicherheitsfragen, möglichst ver- mieden werden. § 3 Abs. 2: Die Ablösebeträge für Kfz-Stellplätze werden in Zone 1 künftig 13.000 Euro und 11.000 Euro in der Zone 2 betragen. Der Differenzbetrag zum aktuellen Ablösebetrag wird für die Neuein- richtung von Quartiersparkhäusern verwendet. Für Fahrradabstellplätze erhöht sich der Be- trag auf 750 Euro. In den letzten Jahren verstärkte sich die Tendenz, dass Investoren zunehmend Stellplätze ablösen, statt real herzustellen. Zwar entspricht dies dem Ansinnen der Stadt Nürnberg zur Stärkung der Mobilitätswende. Fehlende Kompensationen im Einzugsbereich der individuel- len Bauvorhaben können partiell jedoch den Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erhö- hen, ohne dass durch die Verwaltung steuernd eingegriffen werden kann. Gleichzeitig zeigt der Trend, dass die Ablöse deutlich günstiger ist, als die Realherstellung. Gemäß Art. 47 Abs. 4 BayBO sind Ablösebeträge zweckgebunden einzusetzen. Gestiegene Baupreise führen nicht nur bei Investoren zu Mehrkosten, sondern treffen auch die Stadt. Gleichbleibende Ablösebeträge bei gestiegenen Baukosten führen zwangsläufig zu weniger Maßnahmen, die durch die Stadt umgesetzt werden können. Die letzte Anpassung der Ablösebeträge erfolgte durch die Satzung vom 31.Juli 2014. Sie liegt mithin 10 Jahre zurück. Seitdem haben sich, trotz des leichten Einbruchs der letzten zwei Jahre, konjunkturell erhebliche Steigerungen der Bodenrichtwerte und der Baupreise ergeben. Diese spiegeln sich in den neuen Werten wieder. Um die Bautätigkeit angesichts der aktuellen Konjunktureinbrüche nicht unnötig zu lähmen, bleiben die Werte hinter denen der angrenzenden Städte, wie Fürth (15.000 Euro / 12.000 Euro / 10.000 Euro) und Erlangen (15.000 Euro / 11.500 Euro / 8.000 Euro) deutlich zurück. 395 Beilage § 4 Abs. 1: Durch den Verweis auf die baulichen Anforderungen der Verordnung über den Bau und Be- trieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) wird deren verpflichtende Anwendung in der StellplatzS klargestellt. § 4 Abs. 2 bis 5: Derzeit finden sich Anforderungen an die Begrünung von Stellplatzanlagen und Garagen / Carports sowohl in der StellplatzS, als auch der Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS). Teilweise wei- chen diese, insbesondere bei der Dachbegrünung, voneinander ab. Ziel ist, eine Bündelung aller Begrünungsanforderungen für Stellplatzanlagen und Garagen / Carport in der StellplatzS vorzunehmen. Die BegrS soll dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls geändert werden. Die Notwendigkeit, Dachbegrünung für Garagen / Carports vorzusehen soll zur Erleichterung verfahrensfreier Bauvorhaben künftig nur für größere und damit leichter zu begrünende Anla- gen gelten. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO sind Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² außer im Außenbereich verfahrensfrei. § 4 Abs. 6 (neu), 8 (neu) und 9 (neu): Dem Radverkehr kommt im Zuge der Mobilitätswende eine immer stärkere Bedeutung zu. Grundvoraussetzung dafür sind benutzerfreundliche und qualitativ ansprechende Abstellan- lagen. Die bisherigen Regelungen in der StellplatzS waren unbestimmt. Folglich müssen bei den meisten Baugenehmigungsverfahren Nachforderungen gestellt werden, die die Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Konkrete Maße und Vorgaben sollen Transparenz schaffen und Qualitäten erhöhen. Richtzahlen Bei diversen Nutzungsarten werden die notwendigen Stellplätze reduziert und an den realen Bedarf angepasst. Nr. 1.1 Wohnungen: Für Wohnungen wird die Schwelle, ab der ein zweiter Stellplatz erforderlich wird, von 130 m² auf 100 m² abgesenkt. Dies erhöht vor allem den Stellplatzbedarf von Familieneigenheimen und sehr großen Wohnungen im Stadtrandbereich. Dort ist auch die Beschwerdelage über den bisherigen Stellplatzschlüssel größer. Eine „Regelwohnung“ hat in Nürnberg um die 85 qm Fläche, sie ist also von der Änderung nicht betroffen. Die Prognosen sagen auch für die kommenden Jahre wachsende Bedarfe an kleineren Wohnungen voraus. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass sich die geplanten Änderungen signifikant negativ auf die Wohnungswirtschaft, insbesondere den Geschosswohnungsbau, auswirken werden. Die städtischen Lagen, in denen gehäuft Wohnungen größer 100 m² zu finden sind, haupt- sächlich Ein- und Zweifamilienhausgebiete, sind mit ÖPNV nicht immer optimal angebunden. Investorenoptimierte Grundrisse, die die bisherige Schwelle von 130 m² knapp unterschrei- ten, spiegeln den daraus resultierenden Bedarf an Stellplätzen nicht realistisch wieder. Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist teils enorm. Alternative Mobilitätsangebote sind nicht vorhanden, bieten nicht die notwendige Flexibilität oder werden nicht ausreichend an- genommen. 396 Beilage Die Neuregelung bietet auch zur Förderung des Fahrradverkehrs Vorteile. Früher als bisher sind Flächen für einen dritten Abstellplatz vorzuhalten. Damit sollten künftig ausreichend Ab- stellflächen, auch für die wachsende Zahl an Lastenrädern, welche einen höheren Flächen- bedarf auslösen, vorgehalten sein, ohne dass es hierfür einer speziellen Regelung in der Satzung bedarf. Nr. 1.4 Studierendenwohnungen, Studierendenwohnheime und sonstige Wohnheime: Wohnraum für Studierende musste, um den reduzierten Stellplatzschlüssel erhalten zu kön- nen, bisher als förderfähiges Wohnheim konzipiert werden. Dies hat u.a. Auswirkungen auf bauliche Anforderungen, nutzungsspezifische Räume sowie das durchzuführende Bauge- nehmigungsverfahren mit erhöhtem Prüfaufwand. Angesichts des Drucks am Wohnungsmarkt erscheint es wenig zielführend, weiterhin höhere Anforderungen an Gebäude zu stellen, nur um einen reduzierten Stellplatzschlüssel gewäh- ren zu können. Rechtlich gesicherte und durch einen Betreiber vermietete Studierendenwohnungen werden daher stellplatzmäßig Wohnheimen gleichgestellt. Nr. 1.8 Obdachlosenheime, Flüchtlingsunterkünfte, Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtun- gen: Die Mindestforderung entfällt. Zumeist werden entsprechende Einrichtungen durch Nut- zungsänderungen geschaffen. Hier sind reale Stellplätze entweder vorhanden oder auf Grund des Bestandes ohnehin nicht nachzuweisen. Nrn. 3.1 bis 3.3 Läden: Das Kaufverhalten vieler Konsumenten hat sich verändert. Es werden mehr Waren online bestellt, „Click & Collect“ - Konzepte verdrängen den Einkaufsbummel. Dem geänderten Konsumverhalten soll in der StellplatzS Rechnung getragen werden. Die Stellplätze für groß- flächigen Einzelhandel werden auf 1 St./70 m² BGF (Nr. 3.2) bzw. 1 St. / 60 m² BGF (Nr.3.3) reduziert. Nachteilige Auswirkungen auf den öffentlichen Raum sind hierdurch nicht zu er- warten, da Läden erfahrungsgemäß die für sie optimale Stellplatzzahl (ggf. auch höher) er- richten. Nr. 6.1 Gastronomie: Die Stellplatzschlüssel von Läden nach Nr. 3.1 und Gastronomie werden angeglichen. Dies resultiert aus dem Ziel der Zukunftsinitiative Innenstadt, Anpassungs- und Erleichterungs- möglichkeiten für Ansiedlungen in der Innenstadt sind zu schaffen. So dient ein einheitlicher Stellplatzschlüssel der Erleichterung von Nutzungsänderungen ebenso, wie Nutzerkonzepte, die weder eine klassische Ladennutzung, noch Gastronomie darstellen. Bisher konnten der- artige Konzepte nur im Rahmen einer untergeordneten Gastronomie, mit Einschränkungen der Öffnungszeiten, des Angebots und der Nutzungsflächen oder mit Hilfe komplizierter Be- rechnungsansätze zugestanden werden. Die durch die Änderung überholte Regelung ent- fällt. Mindereinnahmen für die Stadt sind aus der Änderung nicht zu erwarten. Beispielhafte Be- rechnungen haben ergeben, dass die notwendigen Stellplatzforderungen für Gastronomie weitgehend identisch sind, unabhängig davon, ob sie nach Gastraumfläche oder Brutto- grundfläche ermittelt werden. Nr. 6.2 Nicht öffentlich zugängliche Gastronomie: Um einen einheitlichen Berechnungsstandard für Gastronomie zu schaffen, werden auch die nicht öffentlich zugänglichen Gastronomien künftig nach BGF berechnet. Wie für Nr. 6.1 sind hierdurch keine signifikanten Mehrungen oder Minderungen der Stellplatzzahl zu erwarten. 397 Beilage Nr. 6.3 Freischankflächen: Alle Freischankflächen erhalten zur Vereinfachung im Vollzug nun einen einheitlichen Stell- platzschlüssel von 1 St. / 100 m². Aus der Stellplatzreduzierung sind keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Freischankflächen ohne Anbindung an eine Gastronomie sind selten und werden zudem eher als Ausflugsgaststätten mit dem Fahrrad angefahren. Nr. 6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime, Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Motels und an- dere Beherbergungsbetriebe: Für den Vollzug, Investoren und Entwurfsverfasser wird eine transparente und einheitliche Regelung für jegliche Arten von Beherbergungsbetrieben geschaffen. Aktuell gehäufte bean- tragte Arten gewerblicher Zimmervermietungen wie Ferienwohnungen und Boardinghäuser erhalten explizit Einzug in die beispielhafte Aufzählung möglicher Betriebe. Nrn. 8.1 und 8.2 (alt) Krankenhäuser: Krankenhäuser erhalten, unabhängig von einer gesetzlich definierten Versorgungsstufe, die für den tatsächlichen Stellplatzbedarf keine Relevanz hat, einen einheitlichen Stellplatz- schlüssel von 1 St./10 B (Betten) sowie 1 ASt./6 B. Nr. 8.3 (neu) Tagespflegeplätze: Die Forderungen werden sowohl für Stellplätze als auch Abstellplätze auf 1 St./12 Pflege- plätze reduziert. Dies ist angesichts der Betreuungsschlüssel für Tagespflegen vertretbar. Nrn. 9.1 bis 9.3 Schulen: Die Anzahl der Kfz-Stellplätze wird reduziert. Die bisher vorgesehenen Flächen für Tretroller bzw. Motorroller entfallen. Insbesondere bei Nutzungsänderungen für Erwachsenenbildung stellte die Forderungen im Baugenehmigungsverfahren ein Hindernis dar. Derartige Flächen können aus bestehenden Nutzungen nicht angerechnet werden. Gleichzeitig fehlten vieler- orts die Flächen für einen entsprechenden Nachweis, die Möglichkeit der Ablöse lässt sich aus der BayBO nicht herleiten. Nr. 9.4 Fachhochschulen, Hochschulen: Der bisherige Stellplatzschlüssel für Fachhochschulen und Hochschulen besteht seit den 80gerJahren unverändert. Die fortschreitende Digitalisierung führt zu neuen Lehrangeboten und geänderten Bedarfen, da sich weniger Studierende am Ort der Hochschule aufhalten. Ausschlaggebend für die Berechnung soll nicht mehr die allgemeine Anzahl an Studienplät- zen sein, sondern die maximale Anzahl real Studierender vor Ort. Der Stellplatzbedarf be- misst sich künftig, analog zu den Empfehlungen der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern pro 10 Studierende. Nr. 10 Gewerbliche Anlagen: Die Anforderungen wurden in allen Bereichen stark reduziert. Insbesondere größere Hand- werksbetriebe unterliegen einer starken Automatisierung bei folgend geringer Mitarbeiter- dichte. Auch die Forderungen nach Fahrradabstellplätzen wurden geändert. Auf Grund ihrer Lage ist davon auszugehen, dass derartige Betriebe weniger mit dem Fahrrad angefahren werden. Zudem sind auf den Grundstücken in der Regel ausreichend Flächen vorhanden, ohne dass es hierfür den höheren Anforderungen an die Ausstattung nach StellplatzS be- darf. Erläuterungen: Auf Grund der Änderungen des Stellplatzschlüssels für Freischankflächen auf 1 St./100 m² Freischankfläche hat die Regelung, Freischankflächen mit einer Fläche unter 40 m² unbe- rücksichtigt zu lassen, keine Bedeutung mehr. 398 Beilage Die Abkürzung für Grundstücksfläche (GF) wurde an die der DIN 277 angepasst. Da Gaststätten künftig nach BGF berechnet werden, kann die Erläuterung zur Gastraumflä- che entfallen. Vollzugsanweisung Nr. 5 (neu): Die bestehende Regelung, dass ab einer zweiten Wohneinheit pro Gebäude gefangene Stellplätze nicht mehr zugelassen werden können, wird durch die neue Formulierung ledig- lich unterstrichen. Nr. 6 und 7 (neu): In der Praxis häufen sich Anträge und Anfragen, Studierendenwohnheime auch für andere Nutzergruppen, wie Geschäftsreisende, Young Professionals, Trainees, Auszubildende und Praktikanten nutzen zu wollen. Der Wunsch nach mehr Flexibilität in der Vermietung ist nachvollziehbar. Jedoch ist zu erwarten, dass von einem gemischt genutzten Vorhaben, wel- ches auch Geschäftsreisenden zur Verfügung steht, andere Stellplatzerfordernisse ausge- hen, als von einer reinen Nutzung durch Studierende. Es soll daher klargestellt werden, dass Studierendenwohnheime und -wohnungen aus- schließlich für diese Nutzergruppe bestimmt sind Für die übrigen Nutzungskonzepte gelten die Richtzahlen für Beherbergungen. Nr. 8 (neu): Der neue Absatz erklärt für einen einheitlichen Vollzug und transparentes Verwaltungshan- deln die in der StellplatzS verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „benutzerfreundliche Handhabung“ sowie „gute Zugänglichkeit“. 399 _______________________________________________________________ 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraft- fahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS) vom 14. Dezember 2007 (Amtsblatt S. 457, ber. 2008 S. 15) , zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436) Vom ……………………… Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr n. 1, 3, 4 und 5 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371 ), folgende Satzung: Art. 1 1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StellplatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Stell- platzsatzung“ ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird aufgehoben. b) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2. c) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3 und wie folgt geändert: aa) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt: „Der reduzierende Faktor ist für die jeweilige Nutzung vor der kaufmännischen Auf- bzw. Abrundung auf eine ganze Zahl anzuwenden.“ bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4. d) Folgender neuer Abs. 4 wird eingefügt: „(4) Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge entsteht nicht beim erstmaligen Einbau von abgeschlossenen Wohneinheiten in bestehende Dachgeschosse .“ e) Abs. 4 wird Absatz 5 und wie folgt geändert: In Satz 1 wird vor dem Wort „Stellplätzen“ das Wort „ebenerdigen“ eingefügt. 3. In § 3 Abs. 2 wird die Angabe „10.500 Euro“ durch die Angabe „13.000 Euro“, die Angabe „8.500 Euro“ durch die Angabe „11.000 Euro“ und die Angabe „500 Euro “ durch die Angabe „750 Euro“ ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Notwendige Kraftfahrzeugstellplätze sind entsprechend den baulichen Anforderungen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwen- digen Stellplätze vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910) in der jeweils geltenden Fas- sung herzustellen und in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzung und den gestal- terischen Erfordernissen zu befestigen.“ Ö 15Ö 15 400 _______________________________________________________________ 2 b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt: „Zwischen nicht überdachten Stellplatzanlagen und der öffentlichen Verkehrsflä- che muss ein bepflanzter Streifen mit einer Breite von 50 cm angelegt werden.“ bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Dächer von Carports und Garagen mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer jewei- ligen Gesamtfläche von 50 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbe- grünung auszustatten und konstruktiv entsprechend auszubilden.“ d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die Fassaden von mehrgeschossigen Garagenanlagen sollen begrünt werden.“ e) Folgender neuer Abs. 5 wird eingefügt: „(5) Die Begrünung nach Abs. 2, 3 und 4 ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.“ f) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6 und wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „1,30 m²“ durch die Angabe „0,70 m x 2,00 m“ ersetzt. bb) In Satz 3 wird nach dem Wort „Bewegungsfläche“ die Angabe „mit einer Tiefe von mindestens 1,80 m“ eingefügt. g) Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7. h) Folgende neue Abs. 8 und 9 werden angefügt: „(8) Fahrradabstellplätze für Wohnungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 sol- len in Abstellräumen untergebracht oder überdacht werden. Sie können in gemein- schaftlichen Kellerräumen nachgewiesen werden, wenn diese leicht erreichbar und gut zugänglich sind. (9) Fahrradabstellplätze in privaten Kellerräumen sind nicht zulässig.“ 5. Die Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) wird wie folgt gefasst: „Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) Nr. Nutzung Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze (St.) Zahl der notwendigen Fahrradabstellplätze (ASt.) 1. Wohnnutzungen 1.1 Wohnungen ≤ 50 m² WF Wohnungen > 50 m² WF bis ≤ 100 m² WF Wohnungen > 100 m² WF 1 St./WE 1 St./WE 2 St./WE 1 ASt./WE 2 ASt./WE 3 ASt./WE. Bei Ein- und Zweifamili- enhäusern ist kein ASt. notwendig. 1.2 Geförderte Mietwohnungen *) 1 St./2 WE 1 ASt./WE 1.3 Kinder- und Jugendheime 1 St./15 B, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./3 B 1.4 Studierendenwohnungen, Studierendenwohn- heime und sonstige Wohnheime **) 1 St./3 B, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./2 B 401 _______________________________________________________________ 3 1.5 Geförderte Wohnheime *) 1 St./6 B 1 ASt./2 B 1.6 Geförderte Altenwohnungen *), Betreutes Wohnen mit Service-Einheit **) 1 St./5 WE 1 ASt./4 WE 1.7 Pflegeheime 1 St./12 B 1 ASt./20 B 1.8 Obdachlosenheime, Flüchtlingsunterkünfte, Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtungen 1 St./30 B 1 ASt./10 B 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Praxisräumen Büro- und Verwaltungsräume, Räume mit erheb- lichem Besucherverkehr, Schalter-, Abferti- gungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen, Kanz- leien usw. 1 St./35 m² NUF, jedoch mindestens 1 St. 1 ASt./70 m² NUF 3. Läden, Verkaufsstätten 3.1 Läden ≤ 800 m² BGF 1 St./80 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF 3.2 Läden, Waren- und Kaufhäuser, Drogerie- und Getränkemärkte, Einkaufszentren und Lebens- mitteldiscountmärkte > 800 m² BGF bis ≤ 1200 m² BGF 1 St./70 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF 3.3 Läden, Waren- und Kaufhäuser, Drogerie- und Getränkemärkte, Einkaufszentren und Lebens- mitteldiscountmärkte > 1200 m² BGF 1 St./60 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF 3.4 Verkaufseinrichtungen mit sehr geringem Besucherverkehr 1 St./120 m² BGF, zusätzlich 1 St./150 m² Außenverkaufsfläche 1 ASt./100 m² BGF und Außenverkaufsfläche 3.5 Baumärkte und ähnliche Verkaufseinrichtungen 1 St./60 m² BGF, zusätzlich 1 St./150 m² Außenverkaufsfläche 1 ASt./100 m² BGF und Außenverkaufsfläche 3.6 Ausstellungs- und Verkaufsplätze mit Kunden- verkehr (Pkw-Verkaufsplätze, Flohmärkte) 1 St./200 m² GF 1 ASt./200 m² GF 4. Versammlungsstätten, Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeu- tung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweck- hallen) 1 St./50 BP 1 ASt./25 BP 4.2 Museen, Ausstellungsflächen 1 St./250 m² BGF 1 ASt./250 m² BGF 4.3 Freilichtmuseen ***) 1 St./1.000 m² GF 1 ASt./250 m² GF 4.4 Sonstige Versammlungsstätten (z. B. Kino, Schulaulen (nur nichtschulische Nutzung), Vor- tragssäle) 1 St./25 BP 1 ASt./25 BP 4.5 Kirchen, Moscheen, Synagogen 1 St./35 BP 1 ASt./20 BP 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze und -stadien ohne/mit Besucherplätzen 1 St./500 m² SpF, zusätzlich 1 St./20 BP 1 ASt./250 m² SpF, zusätzlich 1 ASt./50 BP 5.2 Spiel- und Sporthallen ohne/mit Besucherplätzen 1 St./100 m² HF zusätzlich 1 St. je 20 BP 1 ASt./100 m² HF, zusätzlich 1 ASt./50 BP 5.3 Hallenbäder, Freibäder und Freiluftbäder ohne/mit Besucherplätzen 1 St./10 Kleiderablagen, zusätzlich 1 St./20 BP 1 ASt./10 Kleiderabla- gen, zusätzlich 1 ASt./12 BP 5.4 Tennis- oder Squashplätze oder -hallen ohne/mit Besucherplätzen 2 St./Spielfeld, zusätzlich 1 St./12 BP 1 ASt./Spielfeld, zusätzlich 1 ASt./50 BP 5.5 Minigolfanlagen 5 St./Anlage 5 ASt./Anlage 5.6 Kegel-, Bowlingbahnen 2 St./Bahn 1 ASt./2 Bahnen 5.7 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 St./4 Boote 1 ASt./5 Boote 5.8 Schießbahnen, Schießstände 1 St./Bahn 2 ASt./Bahn 5.9 Kletterhallen, Skaterhallen 1 St./150 m² HF 1 ASt./100 m² HF 5.10 Sauna-Anlagen, Sonnenstudios 1 St./50 m² NUF 1 ASt./50 m² NUF 5.11 Fitnessstudios und -clubs, zugehörige Sauna, Ruheraum und Solarium 1 St./50 m² NUF 1 St./100 m² NUF 1 ASt./25 m² NUF 1 ASt./50 m² NUF 5.12 Tanzschulen 1 St./50 m² NUF 3 ASt./50 m² NUF 5.13 Trampolinanlagen 1 St./2 Trampoline 1 ASt./2 Trampoline 6. Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 St./80 m² BGF und 1 St./100 m² FSF 2 ASt./100 m² BGF 402 _______________________________________________________________ 4 6.2 Nicht öffentlich zugängliche Gastronomien (Vereinsheime, Kulturvereine) 1 St./100 m² BGF und 1 St./100 m² FSF 2 ASt./100 m² BGF 6.3 Freischankflächen 1 St./100 m² FSF 4 ASt./50 m² FSF 6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime, Ferienwohnun- gen, Boardinghäuser, Motels und andere Beher- bergungsbetriebe 1 St./2 Zimmer; für zugehö- rigen Restaurationsbetrieb Zuschlag 10 v. H. der Werte nach Nr. 6.1 1 ASt./20 B 6.5 Jugendherbergen **) 1 St./25 B 1 ASt./10 B 7. Vergnügungsstätten 7.1 Spielhallen, Spielclubs, Wettbüros 1 St./10 m² BGF, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./15 m² BGF 7.2 Diskotheken 1 St./15 m² BGF , jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./30 m² BGF 7.3 Sonstige Vergnügungsstätten 1 St./15 m² BGF, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./60 m² BGF 8. Krankenhäuser 8.1 Krankenhäuser 1 St./10 B 1 ASt./6 B 8.2 Fachkrankenhäuser 1 St./15 B 1 ASt./10 B 8.3 Tagespflegeplätze 1 St./12 Pflegeplätze 1 ASt./12 Pflegeplätze 9. Schulen****), Einrichtungen der Jugendförderung 9.1 Grund- und Mittelschulen 0,5 St./Klassenraum 4 ASt./Klassenraum 9.2 Andere weiterführende Schulen 0,5 St./Klassenraum 6 ASt./Klassenraum 9.3 Berufliche und Erwachsenen-Schulen 2 St./Klassenraum 3 ASt./Klassenraum 9.4 Fachhochschulen, Hochschulen 1 St./10 Studierende 1 ASt./5 Studierende 9.5 Tageseinrichtungen für Kinder 0,5 St./Gruppe 1 ASt./Gruppe 9.6 Jugendfreizeitheime und dgl. 1 St./50 Jugendliche 1 ASt./5 Jugendliche 10. Gewerbliche Anlagen 10.1.1 Handwerks- und Industrieanlagen mit weniger als 1.000 m² NUF 1 St./250 m² NUF 1ASt./500 m² NUF 10.1.2 Handwerks- und Industrieanlagen mit mehr als 1.000 m² NUF 1 St./500 m² NUF 1ASt./2.000 m² NUF 10.2 Lagerplätze ohne wesentlichen Kundenverkehr 1 St./2.000 m² NUF 1ASt./4.000 m² NUF 10.3 Lagerräume, Lagerhallen 1 St./2.000 m² NUF 1ASt./4.000 m² NUF 10.4 Kraftfahrzeugwerkstätten und -prüfzentren, Reifenmontagewerkstätten 3 St./Wartungs- und Repa- raturstand 0 ASt. 10.5 Tankstellen mit Pflegeplätzen 4 St./Pflegeplatz 0 ASt. 10.6 Automatische Kraftfahrzeugwaschstraßen 3 St./Waschanlage; zusätzlich ein Stauraum von 5 Pkws 0 ASt. 10.7 Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 2 St./Waschplatz 0 ASt. 11. Verschiedenes 11.1 Kleingartenanlagen 1 St./10 Kleingärten 1 ASt./2 Kleingärten 11.2 Friedhöfe 1 St./2.500 m² GF, jedoch mindestens 3 St. 1 ASt./500 m² GF 11.3 Fahrschulen 1 St./Schulungsfahrzeug 2 ASt./Schulungsfahr- zeug Erläuterungen: *) Nur bei einer Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren und einer Sicherung der Zweckbin- dung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürn- berg. Endet die Bindung vorzeitig, entsteht die Stellplatzpflicht nach Maßgabe der Nrn. 1.1 bzw. 1.4 der Richtzahlenliste. **) Die Sicherung der Nutzung hat durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu erfolgen. ***) Bis zu 10 v. H. Gebäude(BGF)-Anteil an der GF ist unbeachtlich. ****) Klassenräume beherbergen Klassen. Klassen im Sinne der StS sind Schulklassen und Oberstu- fengruppen, bei Teilzeitbeschulung/Blockbeschulung ist in Vollzeitäquivalente umzurechnen, bei anderen Organisationsformen ist regelmäßig der Schlüssel 25 Schüler für eine Klasse heranzuzie- hen. Keine Klassenräume im Sinne der StS sind Fachräume. ASt. Fahrradabstellplatz B Bett BGF Brutto-Grundfläche nach DIN 277 BP Besucherplatz FSF Freischankfläche (Fläche, die zur Bewirtschaftung im Freien vorgesehen ist) 403 _______________________________________________________________ 5 GF Grundstücksfläche (Nutzfläche nach BauNVO) HF Hallenfläche NUF Nutzungsfläche nach DIN 277 Tabelle 2 Nrn. 1 bis 6 SpF Sportplatzfläche St. Kraftfahrzeugstellplatz WE Wohneinheit WF Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV), jedoch ohne Terras- sen, Balkone und überdachte Bereiche, die nicht beheizt sind. “ Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 404 _______________________________________________________________ 1 Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauord- nung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Sat- zung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradab- stellplätzen (StellplatzS – StS) Vom ……………………….. Die Vollzugsanweisung vom 11. März 2015 (Amtsblatt S. 146), geändert durch Vollzugsanwei- sung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StellplatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Stell- platzsatzung“ ersetzt. 2. Nr. 4 wird aufgehoben. 3. Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 4. 4. Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 5 und wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „130 m²“ durch die Angabe „100 m²“ ersetzt. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Ab einer zweiten Wohneinheit pro Gebäude ist diese Lösung nicht geeignet.“ c) Satz 4 wird aufgehoben. 5. Folgende neue Nrn. 6 bis 8 werden eingefügt: „6. Studierendenwohnungen und -wohnheime sind ausschließlich für Personen, die an einer (Fach-)Hochschule als Studierende eingeschrieben sind, bestimmt. Die Vermie- tung muss durch einen Betreiber, der die zweckentsprechende Nutzung sicherstellt, erfolgen. Eine Mischnutzung innerhalb eine s Gebäudes mit anderen Personen - bzw. Berufs- gruppen im Rahmen einer gewerblichen Vermietung ist unter Anwendung des Stell- platzschlüssels nach den Nrn. 1.4 und 1.5 der Richtzahlenliste nicht zulässig. Für derartige Mischnutzungen ist eine der Nutzung entspr echend andere Nummer der Richtzahlenliste zu wählen, z. B. Nr. 6.4. 7. Boardinghäuser im Sinne der Nr. 6.4 der Richtzahlenliste sind gewerbliche Vermie- tungen durch einen Betreiber zur vorübergehenden Überlassung von (teil-)möblierten Einheiten an Personen, die (vorwiegend aus geschäftlichen Gründen) häufiger über einen längeren Zeitraum an einem Ort verweilen müssen. Die Vermietung stellt weder eine klassische Wohnnutzung noch Beherbergung dar. 8. Eine benutzerfreundliche Handhabung der Fahrräder nach § 4 Abs. 6 StS ist in der Regel dann gewährleistet, wenn das Ein- und Ausparken der Fahrräder ohne beson- deren Zeit- und Kraftaufwand sowie ohne Beschädigung des eigenen und der bereits abgestellten Fahrräder möglich ist (z. B. mechanisch unterstützte Parksysteme). Ein entsprechender Nachweis (z. B. Produktdatenblatt) ist den Bauvorlagen beizulegen. Ö 15Ö 15 405 _______________________________________________________________ 2 Leicht erreichbar und gut zugänglich nach § 4 Abs. 8 StS sind gemeinschaftliche Kel- lerräume, wenn der Zugang zu diesen Räumen durch nicht mehr als zwei Türen führt. Ein Aufzug ist zulässig, wenn es sich um einen nach Art. 37 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO handelt, d. h. mit einer nutzbaren Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m.“ 6. Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 9. 7. Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 10 und zu „Abs. 3 Flachdachbegrünungen“ wie folgt gefasst: „Abs. 3 Flachdachbegrünungen: Die Vegetationstragschicht muss mindestens 6 cm stark sein. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollekt- oren sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinati- onslösung).“ 8. Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 11. 9. Die Änderung der Vollzugsanweisung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 406

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