← Sitzung des Stadtrates (19.06.2024)
Sitzung gesamt (öffentlich)
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
19.06.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 4
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Zusammensetzung des Stadtrats
Sitzungsvorlage OBM/004/2024 7
Schreiben des Herrn Küfner vom 15.05.2024 OBM/004/2024 10
TOP Ö 3 Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren
Sitzungsvorlage OBM/003/2024 11
Entscheidungsvorlage OBM/003/2024 14
TOP Ö 4 Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals
Sitzungsvorlage FSN/001/2024 18
Sachverhalt FSN/001/2024 24
TOP Ö 5 Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg; Umsetzung der Ergebnisse aus
dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH
Sitzungsvorlage FW/003/2024 69
2024_03_26_Entscheidungsvorlage_Feuerwehrbedarfsplan FW/003/2024 72
Lülf+Nürnberg_FWBP_2024-03-21 FW/003/2024 83
Lülf+Nürnberg_FWBP-Ergänzungspapier_2024-03-21 FW/003/2024 220
TOP Ö 6 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der
Stadt Nürnberg
Berichtvorlage MRB-GST/005/2024 229
Bericht Umsetzung Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 MRB-GST/005/2024 233
Evaluation Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 MRB-GST/005/2024 236
TOP Ö 7 Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene
Sitzungsvorlage MRB-GST/006/2024 283
Bericht aktualisierte Europäische Gleichstellungscharta MRB-GST/006/2024 287
Europäische Gleichstellungscharta 2022 MRB-GST/006/2024 289
TOP Ö 9 Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte"
Sitzungsvorlage Stpl/019/2024 337
Entscheidungsvorlage Stpl/019/2024 340
Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Altstadt Mitte" Stpl/019/2024 343
TOP Ö 11 Personelle Veränderungen externer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
Sitzungsvorlage J/013/2024 344
TOP Ö 12 Auflage des Referates I/II:
Dringliche Anordnungen 347
TOP Ö 13 Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO)
Sitzungsvorlage Ref.III/009/2024 349
Sachverhalt Zonierung PV Ref.III/009/2024 352
LSchVO Zonierung Änderungsverordnung Ref.III/009/2024 354
LSchVO-Zonierung konsolidierte Fassung Ref.III/009/2024 355
Karte-PV-Zone Ref.III/009/2024 362
Liste Zonierung Beteiligte-Stellen Ref.III/009/2024 363
Naturschutzbeirat164 Beschluss-PV-Zonierung-LSchVO Ref.III/009/2024 366
TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS)
Sitzungsvorlage SUN/025/2024 367
2
Entwurf der Änderungssatzung SUN/025/2024 371
Synopse SUN/025/2024 380
* TOP Ö 15 Auflage des Referates VI: Satzung zur Änderung der Satzung über die
Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(StellplatzS - StS);
Sitzungsvorlage BoB/002/2024 388
Antrag der Linken Liste vom 14.02.2024 BoB/002/2024 392
Entscheidungsvorlage BoB/002/2024 394
Änderungssatzung BoB/002/2024 400
Änderung Vollzugsanweisung BoB/002/2024 405
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.06.2024, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Zusammensetzung des Stadtrats
hier: Niederlegung des Mandats durch Herrn Kai Küfner
König, Marcus
Beschluss
OBM/004/2024
2. Einführung in den Stadtrat und Vereidigung der neuen Stadträtin,
Frau Xenia Mohr
König, Marcus
3. Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht
Vergabeverfahren
König, Marcus
Beschluss
OBM/003/2024
4. Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals
Vogel, Christian
Beschluss
FSN/001/2024
5. Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg: Umsetzung der
Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+
Sicherheitsberatung GmbH
Vogel, Christian
Beschluss
FW/003/2024
6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans
2021-2023 der Stadt Nürnberg
König, Marcus
Bericht
MRB-
GST/005/2024
4
7. Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene
König, Marcus
Beschluss
MRB-
GST/006/2024
8. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) in Nürnberg sowie Access City Award
hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2023 - Bewerbung
für den Europäischen Access City Award
Hinweis: TOP ist zurückgezogen und wird in der Stadtratssitzung am
17. Juli 2024 behandelt!
Ries, Elisabeth
Beschluss
Ref.V/003/2024
9. Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte"
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem.
§ 141 BauGB
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/019/2024
10. Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen,
Kommissionen und Abordnungen
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
König, Marcus
(Unterlagen werden nachgereicht)
11. Personelle Veränderungen externer Mitglieder im
Jugendhilfeausschuss
Ries, Elisabeth
Beschluss
J/013/2024
12. Auflage des Referates I/II:
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art.
37 Abs. 3 GO
Kenntnisnahme
Auflagen des Referates III:
13. Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO):
Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 -
Rednitztal Süd
Beschluss-
Auflage
Ref.III/009/2024
5
14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg
(UAGebS)
Änderung des Gebührenverzeichnisses des Labors für
Umweltanalytik
Beschluss-
Auflage
SUN/025/2024
15. Auflage des Referates VI:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und
Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS);
Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der
Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die
Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS)
(Unterlagen werden nachgereicht)
Beschluss-
Auflage
BoB/002/2024
16. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2024,
öffentlicher Teil
6
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
OBM/004/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zusammensetzung des Stadtrats
hier: Niederlegung des Mandats durch Herrn Kai Küfner
Anlagen:
Schreiben des Herrn Küfner vom 15.05.2024
Sachverhalt (kurz):
Herr Kai Küfner teilt mit beiliegendem Schreiben vom 15.05.2024 mit, sein Stadtratsmandat
aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederzulegen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 1Ö 1
7
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/004/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II - ZD
8
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/004/2024
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung, dass Herr Kai Küfner sein Mandat als ehrenamtliches
Stadtratsmitglied des Nürnberger Stadtrats aus persönlichen Gründen niederlegt.
9
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER
1 6. HAI 2024
j (Sy,
. /........Nr.......r - -
Zur Stellungnahme
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 15. Mai 2024
Nieder legung meines Stadtratmandats
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufgrund persönlicher Umstände, die die Ausübung meines Stadtratsmandats nicht weiter
ermöglichen, muss ich leider mein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen.
Ich bitte Sie, die entsprechenden rechtlichen Schritte in die Wege zu Leiten, um meiner
Listennachfolgerin eine rasche und unproblematische Übernahme ihres Mandates zu ermöglichen.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die immer faire Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren.
Mit freundlichen Grüßen //
Ihr Kai Küfner
Ö 1Ö 1
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Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
OBM/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat am 26.04.2023 die Gründung der "Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH"
beschlossen. Die Gründung erfolgte am 02.05.2023. Dem Aufsichtsrat der GmbH wurde am
07.05.2024 die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen in Form mehrerer, auf die
jeweilige Zielsetzung angepasste Verfahren empfohlen.
Die Grundzüge der Verfahren sind in der Entscheidungsvorlage dargestellt. Die Verwaltung
begehrt den Beschluss zur Durchführung der Verfahren.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 650.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 3Ö 3
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/003/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der
Planung für die Landesgartenschau Nürnberg 2030 berücksichtigt.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Ref. I/II, Ref. III, Ref. VI
12
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/003/2024
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen in Form
mehrerer, auf die jeweilige Zielsetzung angepasster Verfahren zur Bayerischen
Landesgartenschau Nürnberg 2030 auszuschreiben.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH bei
der Durchführung der jeweiligen Verfahren einschließlich der verschiedenen
Beteiligungsformate zu unterstützen.
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1
Bayerische Landesgartenschau Nürnberg 2030 – Übersicht Vergabeverfahren
Entscheidungsvorlage
1. Anlass und Ziel der Vergabeverfahren
Die Stadt Nürnberg richtet 2030 die Bayerische Landesgartenschau auf Basis einer „Urbanen
Gartenschau“ (UGS) aus. Im Mittelpunkt steht der zu einem vielfältig nutzbaren Parkband auf-
gewertete Stadtgraben entlang der historischen Stadtbefestigung. Daneben sollen in den an-
grenzenden Stadtteilen auch Plätze, Gassen und Freiflächen zum lebendigen Teil der Aus-
stellung werden, mit einem Schwerpunkt in der Südstadt. Die mittelalterliche Struktur der Alt-
stadt wird in einem spannenden Kontrast zu der zukunftsorientierten Transformation der Frei-
räume stehen. Zum 50 -jährigen Jubiläum der Bayerischen Landesgartenschauen soll so in
Nürnberg eine neuartige, experimentelle und urbane Form der Gartenschau präsentiert wer-
den. Zum einen soll Bilanz gezogen und die Leistungen u nd Erfolge der bisherigen Garten-
schauen gewürdigt werden. Zum anderen bildet ihr Erfahrungsschatz eine Inspiration für die
immer drängender werdenden Zukunftsfragen der Stadtentwicklung wie Klimaanpassung, de-
mografischer Wandel oder Energie- und Mobilitätswende.
Der Stadtrat hat am 26.04.2023 die Gründung der "Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH"
(LGS N GmbH) beschlossen. Die Gründung erfolgte am 02.05.2023. Dem Aufsichtsrat der
GmbH w urde am 07.05.2024 die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistun gen in
Form von mehreren, auf die jeweilige Zielsetzung angepasste Verfahren empfohlen. Damit
können die jeweiligen komplexen Aufgabenstellungen parallel und mit hoher Qualität realisiert
werden. Die Grundzüge der Verfahren stellen sich wie folgt dar.
2. Verfahrensumgriff
Die Vergabeverfahren umfassen grundsätzlich denselben Umgriff, für den die Stadt Nürnberg
im August 2022 den Zuschlag erhalten hat:
Stadtgraben (mit voraussichtlich zwei Ausstellungsschwerpunkten),
Theresienplatz (mit Perspektive Egidien platz), Insel Schütt und Grasersgasse in der
Altstadt,
Maxtor, Keßlerplatz, Südstadt.Klima.Meile und JohannisBoulevard in den angrenzen-
den Stadtteilen sowie
Maxplatz und Äußerer Laufer Platz als temporäre Projekte während der Gartenschau.
2.1 Art der Verfahren
Entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Teilgebiete sind verschie-
dene Wettbewerbs- bzw. Vergabeverfahren im Einklang mit der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) sowie der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vorge-
sehen. Die Abstimmung mit der Bayerischen Architektenkammer zu diesen unterschiedlichen
Verfahren erfolgt über die LGS N GmbH und ist zeitnah vorgesehen.
Freiraumplanerischer Wettbewerb: Stadtgraben, Projekte in der Altstadt und Ge-
samtidee („Dachwettbewerb“)
Für den Stadtgraben und die überwölbende Gesamtidee der Landesgartenschau 2030 ist als
erstes Verfahren ein europaweiter, einphasiger, offener Freiraumplanerischer Realisierungs -
und Ideenwettbewerb entsprechend §3 Abs.1 und 2 der RPW geplant.
Er umfasst im Realisierungsteil den gesamten Stadtgraben einschließlich der beiden
geplanten eintrittspflichtigen Ausstellungsflächen entlang des Frauentorgrabens und
unterhalb der Burg sowie das Maxtor, die Grasersgasse und den Theresienplatz,
er erfragt im Ideenteil Vorschläge für die Entwicklung der Insel Schütt und den Egidi-
enplatz,
Ö 3Ö 3
14
2
er hat zum Ziel, eine Gesamtidee für die Landesgartenschau 2030 in Nürnberg zu ent-
wickeln (s. 2.4) und zeigt dazu die Einbindung und Verknüpfung aller Gartenschaupro-
jekte sowie eine übergreifende Idee für das Ausstellungskonzept für 2030 (einschließ-
lich Vorschläge für die beiden temporären Ausstellungsflächen Maxplatz und Äußerer
Laufer Platz).
Formate der Bürger - und Öffentlichkeitsinformation und –beteiligung sind ebenso selbstver-
ständlicher Bestandteil dieses Wettbewerbs wie die Einbindung des Bürgervereins Altstadt.
Daran schließen sich nachfolgende Verfahren an.
Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung, wird nach § 6 Abs. 1 RPW zusammengesetzt
und besteht aus
Fachpreisrichtenden und deren Vertretenden (voraussichtlich 7-9 stimmberechtigte,
externe Fachleute),
Sachpreisrichtenden und deren Vertrete nden (voraussichtlich 6 -8, bestehend aus
Oberbürgermeister, Vertretende aus Politik und Verwaltung, Vertretende der LGS Bay-
ern bzw. des Aufsichtsrates); stimmberechtigt sowie
Sachverständige Beratende (Vertretende verschiedener Verwaltungen bzw. städti-
scher Dienststellen); nicht stimmberechtigt.
Vergabeverfahren Südstadt.Klima.Meile
Für den nördlichen Teil der Südstadt.Klima.Meile zwischen Willy-Prölß-Platz und Kopernikus-
platz ist ein europaweites Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vor-
gesehen. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der sich auf die klimaresiliente , wassersensible
und am Wohnumfeld orientierte Umgestaltung von Freiräumen spezialisiert hat und bei dem
die beispielhafte Umsetzung von Ideen auf Basis der vorliegenden Potentiala nalyse „Mehr
Grün im Nürnberger Süden“ Erfolge erwarten lässt.
Die Auswahl der Teilnehme nden erfolgt über die Qualität der eingereichten Referenzen und
voraussichtlich eines in der zweiten Stufe erarbeiteten Lösungsvorschlags. Ein unabhängiges
Gremium unter Einbeziehung fachlich qualifizierter Berater zur Beurteilung der Lösungsvor-
schläge ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber im Sinne der Akzeptanz der Vergabeentschei-
dung eingesetzt.
Formate der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind ebenso Bestandteil dieses Verfahrens
wie die Einbindung des Bürgervereins Nürnberg Süd.
Beschränkter Realisierungswettbewerb JohannisBoulevard
Für den Abschnitt der Johannisstraße zwischen Am Johannisfriedhof und Burgschmietstraße
ist voraussichtlich ein Beschränkter Realisierungswettbewerb entsprechend §3 Abs.3 RPW
vorgesehen, da die Spielräume für Entsiegelung, Aufenthalt und mehr Grün durch die ver-
kehrsplanerischen Rahmenbedingungen vergleichsweise eng sind. In einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb werden geeignete Büros ausgewählt. Im anschließenden Wettbewerb
werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Au swahl der Preisträger erfolgt wie beim „Dach-
wettbewerb“ durch eine Jury. Formate der Bürger- und Öffentlichkeitsinformation und –beteili-
gung sind ebenso selbstverständlicher Bestandteil dieses Wettbewerbs wie die Einbindung
des Bürgervereins St. Johannis-Schniegling-Wetzendorf.
Dialogorientiertes Werkstattverfahren Keßlerplatz
Für den Keßlerplatz ist aufgrund der besonderen kommunikativen Anforderungen ein nicht-
anonymes, dialogorientiertes Werkstattverfahren entsprechend §3 Abs.5 RPW vorgesehen, in
dem in iterativen Planungsschritten und abwechselnden Veranstaltungen mit den Anliegen-
den, der Bürgerschaft und Institutionen eine Lösung für die Entwicklung hin zu einem grünen
Stadtplatz gesucht wird. 2 bis 3 Planungsteams werden von einem Auswahlgremium über ei-
nen Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Begleitet wird das Verfahren von einem stimmberech-
tigten Bewertungsgremium. Die Einbindung des Vorstadtvereins Nürnberg -Wöhrd ist selbst-
verständlich Teil dieses Prozesses.
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3
2.2 Wettbewerbsgebiet und Wettbewerbsteile
Für das gesamte Wettbewerbsgebiet sind die vier beschriebenen Teilwettbewerbe vorgese-
hen, die zwischen September 2024 und Juli 2026 durchgeführt werden sollen (s. 3. Zeitplan).
2.3 Beteiligte an den Wettbewerbsverfahren
Ausloberin der Wettbewerbe ist die Stadt Nürnberg. Mit der Verfahrensbetreuung und Abwick-
lung des Verfahrens wird ein erfahrenes Büro beauftragt. Aufgrund der Gesamtsteuerung des
Prozesses durch die LGS N GmbH werden neben der Verwaltung der Stadt Nürnberg im We-
sentlichen folgende Beteiligte in das Verfahren (v.a. Formulierung der Wettbewerbsaufgabe,
Preisgericht) miteinbezogen: Aufsichtsratsmitglieder der Bayerischen Landesgartenschau
Nürnberg 2030 GmbH, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ,
Regierung von Mittelfranken und Architektenkammer Bayern.
2.4 Eckpunkte der Verfahren
Die Projekte der Landesgartenschau 2030 sind Kernelemente einer nachhaltigen Stadtent-
wicklung. Ziel der Aufgabe ist es, zukunftsgerichtete Vorschläge zur Entwicklung Nürnbergs
hin zu mehr Grün- und Freiraum zu erhalten, die gleichzeitig der komplexen Melange zwischen
Flächenfreimachung, Entsiegelung, Nutzungsansprüchen, Biodiversität und Mobilitätswende
gerecht werden. Für dieses anspruchsvolle Ziel und angesichts der kleinteiligen Flächen sind
differenzierte, individuelle Lösungsansätze erforderlich, die sich gleichwohl in einer überwöl-
benden Gesamtidee wiederfinden sollen.
3. Zeitplan
Der erste Realisierungs- und Ideenwettbewerb („Dachwettbewerb“) soll im September 2024
ausgelobt werden und bis Mitte Dezember 2024 dauern. Eine Entscheidung durch das Preis-
gericht ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Über das Ergebnis des Dachwettbewerbs wird
im Aufsichtsrat und im Stadtrat berichtet.
Für die drei weiteren Verfahren ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
VgV-Verfahren Südstadt.Klima.Meile: Oktober 2024 bis Oktober 2025
Beschränkter Realisierungswettbewerb JohannisBoulevard: März 2025 bis Dezember
2025
Dialogorientiertes Werkstattverfahren Keßlerplatz: August 2025 bis Juli 2026
4. Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Konzept, mit dem Nürnberg sich erfolgreich für die Durchführung einer Landesgarten-
schau beworben hatte, war unter anderem Ergebnis einer frühzeitigen, breit angelegten Betei-
ligung der Öffentlichkeit mit verschiedenen analogen und digitalen Formaten. Für die anste-
henden Wettbewerbsverfahren wird diese Beteiligung fortgesetzt und von der LGS N GmbH
durchgeführt. Dazu ist Anfang Juli 2024 eine „Gartenschau -Woche“ geplant, in der am 1., 3.
und 5. Juli bei drei öffentlichen Spaziergängen Teilbereiche der Landesgartenschau aufge-
sucht und weitere inhaltliche Aspekte gesammelt werden sollen. Die Erkenntnisse daraus flie-
ßen in die folgenden Verfahren ein. Im Anschluss an die einzelnen Wettbewerbe werden die
eingegangenen Arbeiten bzw. die Arbeiten der Preisträgerinnen und Preisträger in jeweiligen
öffentlichen Ausstellungen gezeigt.
Davon unberührt ist als zentrale Idee das bereits in der Bewerbung zur Landesgartenschau
formulierte „Labor der Bürgerschaft“: Neben den Planungswettbewerben und -verfahren wird
ein Wettbewerb für Bürger schafts-Projekte ausgelobt: Ideen zur Begrünung, Entsiegelung,
aber auch zu stadtverträglicher Mobilität, Sharingkonzepten, nachhaltigen Entwicklungs-
und/oder Geschäftsideen, Klimaschutz, Umnutzung von Stadträumen oder zur sozialen Teil-
habe sollen gezielt finanziell gefördert und professionell begleitet werden. Um flexibel und
möglichst aktuell zu sein, ist dieser Wettbewerb für Bürgerschafts-Projekte für etwa 2028 ge-
plant.
16
4
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten des gesamten Wettbewerbsprozesses (Wettbewerbssumme, Honorare
Preisgericht, Raummieten etc.) belaufen sich auf rund 650.000 Euro. Für die Finanzierung
stehen die Mittel im Haushalt der Stadt Nürnberg, MIP -Maßnahme Nr. 1259 zur V erfügung.
Die Freigabe der benötigten Mittel wird vor Ausschreibung der jeweiligen Wettbewerbe im
Rahmen des Mittelbewilligungsverfahrens beantragt.
Von Seiten der Regierung von Mittelfranken wurde eine anteilige Bezuschussung der Wettbe-
werbskosten über die Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsantrag wurde
gestellt und befindet sich derzeit in der Abstimmung.
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Seite 1 von 6
Beschlussvorlage
FSN/001/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entwicklung des Stadions Nürnberg und des Stadionareals
Sachverhalt (kurz):
Im Januar 2022 beauftragte der Rat der Stadt Nürnberg einstimmig den städtischen Eigenbetrieb
Franken-Stadion Nürnberg (FSN), einen stufenweisen Prozess hin zu einem Um- oder Neubau des
Stadions anzugehen und als ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
In der Machbarkeitsstudie für das Max-Morlock-Stadion und den Sportpark Dutzendteich wurden
Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Transformation des Stadions sowie
des umliegenden Areals ausgearbeitet und bewertet. Die Studie empfiehlt
Einen Vollumbau des Stadions am bestehenden Standort
Eine Neuentwicklung als reines Fußballstadion mit ca. 45.000 Plätzen, deutlich mehr Hospitality -
und Eventmöglichkeiten und eine mögliche Andockung von Mantelnutzungen
den Erhalt der achteckigen Grundform und der historischen Haupttribünen-Fassade aber keine
Fortnutzung der Leichtathletik-Bahn
die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur klimaneutralen Energieversorgung
gemeinsam mit benachbarten Einrichtungen (insbesondere ARENA und Messe)
die Entwicklung des Stadionumfelds zum „Campus Sport“ unter Berücksichtigung von Natur - und
Denkmalschutz
Der Rat nahm am 19.07.2023 die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte FSN einstimmig, auf
Basis der Analysen und Handlungsempfehlungen der Studie eine Entscheidung über den weiteren
Verlauf des Stadion-Projekts vorzubereiten. Der Stadtrat beschloss zudem, dass ein Lenkungskreis ins
Leben gerufen wird, in dem die Projektgruppe regelmäßig ihr Vorgehen mit der Stadtspitze und allen
Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften abstimmt.
Der nächste große Schritt des Projekts nach der Machbarkeitsstudie wird die Beauftragung konkreter
Planungen sein. Um diese vorzubereiten wurden in den vergangenen Monaten durch die Projektgruppe
die Empfehlungen, Annahmen und Berechnungen der Machbarkeitsstudie auf den Prüfstand gestellt und
an Erfahrungswerten und Benchmarks gemessen. Außerdem wurden erste Untersuchungen und
Berechnungen beauftragt. Die eingesetzte Projektgruppe hat so Vorschläge entwickelt, wie die Stadt
Nürnberg mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie umgehen sollte.
Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz (Federführung Ref.III und Ref.VI)
Entsprechend des Beschlusses im Juli 2023 wurden mit ARENA, Messe und Technischer Universität die
Planungen für einen gemeinsamen Energieverbund zur Versorgung mit nachhaltiger Energie
vorangetrieben. Im Kern wird aktuell die Frage geklärt, wer wann wie viel Energie bereitstellen kann und
wer sie zur gleichen Zeit nutzt. Sollte Ende des Jahres 2024 eine Entscheidung zugunsten eines
geeigneten Energieverbundes getroffen werden, ist der Aufbau eines Simulationsmodells angedacht, um
den Zusammenschluss der verschiedenen Energiesysteme zu bewerten und zu priorisieren. Der genaue
Leistungsumfang sowie die hierfür erforderlichen Kosten werden nach Abschluss der Potenzialanalyse
beziffert und sind in den weiteren Finanzplanungen zu berücksichtigen.
Zur Betrachtung der über die Energieversorgung hinausgehenden Aspekte von Nachhaltigkeit und
Umweltschutz wurde eine Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit beim Stadionbau“ gegründet, deren
Federführung beim Umweltreferat liegt. Aufgabe der AG ist es, die Themen zu benennen, die für einen
nachhaltigen Stadionumbau relevant sind und damit im weiteren Planungs -, Bau – und Betriebsprozess
Berücksichtigung finden sollten bzw. müssen. Hierfür wird ein Nachhaltigkeitskonzept erarbeitet.
Konzeptentwicklung Stadion (Federführung 3.BM)
Ö 4Ö 4
18
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024
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Der Eigenbetrieb FSN hat auf Basis der Machbarkeitsstudie das renommierte Architekt urbüro Albert
Speer + Partner (AS+P) beauftragt, eine Funktionalplanung für ein vollumgebautes Stadion zu erstellen.
Als bevorzugte Option wurde ein Stadion mit 40.000 Sitzplätzen ermittelt, was einer Kapazität von
46.000 – 50.000 Plätzen im Ligabetrieb mit Stehplätzen entspricht. Ausprägungen der
Funktionalplanung:
Durch die entfallende Rundlaufbahn rücken die Unterrang-Tribünen an das Spielfeld heran
Auf Wunsch der Anhängerschaft werden in der Nordtribüne auch Stehplätze auf dem Oberrang
angeordnet. Dies wäre in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal.
Zusätzlich sollen weiterhin Stehplätze im Unterrang angeordnet werden. Dadurch könnte die
Nordkurve künftig 13.500 - 15.000 Stehplätze bieten, ein Zuwachs um 4.000 - 5.500 Plätze.
Die vorgesehenen Sitzplätze in der Nordkurve bilden entsprechend die beiden „Flügel“ des
Stimmungszentrums und werden zu gleichen Teilen auf die Ecken der Nordkurve verteilt.
Der Gästesektor wird in der Südtribüne verortet.
Die Haupttribüne soll zukünftig Platz für bis zu 3.600 Hospitality-Gäste bieten.
Das Stadion soll durch rollstuhlgerechte Plätze in allen Tribünenbereichen, barrierefreie Kioske
und Toiletten sowie Stellplätze für Rollatoren deutlich besser barrierefrei nutzbar sein.
Für die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung des Stadions ist ein Budget von ca. 3.000.000 €
notwendig. Die Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
dargestellt.
Kostenrahmen (Federführung 3.BM)
Basierend auf der Funktionalplanung wurde ein erster Kostenrahmen ermittelt. Zusammen bilden
Funktionalplanung und Kostenrahmen die Basis für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Unter den in der
Anlage aufgeführten Annahmen ergibt sich folgender Kostenrahmen nach derzeitigen Baukosten:
Große Variante: ca. 290 Mio. €
Variante Machbarkeitsstudie: ca. 277 Mio. €
Kleine Variante: ca. 227 Mio. €
Die Gründe dafür, dass der Kostenrahmen über den Zahlen der Machbarkeitsstudie liegt, sind im
ausführlichen Sachverhalt dargelegt. Unter anderem wurde die Entsorgung v on Altlasten eingepreist, die
Ausstattung des Stadions (Küchen, Möbel, Technik) und die Ertüchtigung der Außenanlagen mit
eingerechnet und Zuschläge für nachhaltiges Bauen und weitere Risiken einkalkuliert. Auch zu
möglichen Baukostensteigerungen sind im Sachverhalt ausführliche Rechenbeispiele aufgeführt.
Wirtschaftlichkeit (Federführung Ref.I/II)
Zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurden drei Szenarien entwickelt, ein realistisches, ein
optimistisches und ein pessimistisches. Die Berechnungen haben ergeben, dass im pessimistischen
Szenario keine der drei Stadionvarianten ausreichend Erlöse erzielt, um die notwendigen Investitionen
aus eigener Kraft zu refinanzieren. Dagegen sind nach den derzeitigen Annahmen sowohl im
realistischen und erst recht im optimistischen Szenario alle drei Stadionvarianten ohne Verlustausgleich
durch die Stadt Nürnberg in der Lage, die angesetzten Fremdfinanzierungskosten zu tragen und
zusätzlich einen Mehrerlös generieren. Zudem ist anzumerken, dass die Reduzierung der
Fremdkapitalaufnahme durch öffentliche Förderung (z.B. durch das Land) oder zusätzliches Eigenkapital
die Wirtschaftlichkeit in jeder Variante deutlich erhöht.
Mantelbebauung (Federführung 3.BM)
Auf Grundlage der derzeitigen Annahmen konnte noch keine Kombination aus Mantelbebauung und
Nutzungsszenario definiert werden, die einen finanziellen Beitrag zur Stadionfinanzierung generieren
könnte. Die Projektentwicklung einer möglichen künftigen Mantelbebauung ist noch nicht abgeschlossen
und wird fortgeführt. Auf Grundlage weiterer Beauftragungen sollen hierbei betriebswirtschaftliche und
gesellschaftspolitische Aspekte untersucht und analysiert werden.
Gesellschaftsrechtliches Konstrukt (Federführung Ref.I/II)
Die Stadt Nürnberg ist heute alleinige Eigentümerin des Max-Morlock-Stadion und des Grundstücks. Den
eigentlichen Betrieb des Stadions erledigt die städtische Tochtergesellschaft „Stadion Nürnberg Betriebs -
GmbH“, die das Stadion gewerblich nutzt und bewirtschaftet, z.B. an den 1.FCN vermietet. Nun sol l ein
neues Konstrukt aufgesetzt werden, dass auch die Beteiligung privater Partner ermöglicht. Dezidierte
Überlegungen hierzu sind der angehängten Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen. Die Verwaltung geht
davon aus, dass Entscheidungen zum gesellschaftsrechtlichen Aufbau im Laufe des Jahres 2024 mit
19
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024
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dem Lenkungskreis abgestimmt und im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden
können.
Für die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsanalyse, den Entwurf eines Finanzierungskonzepts, die
Vorbereitung der Gesellschaftsverträge und die steuerrechtliche Abstimmung mit dem Finanzamt ist
mit einem finanziellen Aufwand für externe Beratungsleistungen von ca. 450.000 € zu rechnen, der zu
den jeweiligen Haushalten der Stadt Nürnberg und den Wirtschaftsplänen des FSN der Jahre 2025 ff.
angemeldet werden wird.
Umfeldentwicklung (Federführung Ref.IV)
Die Grundlagen für eine weitergehende grundlegende Untersuchung der einzelnen Baufelder wurde in
Abstimmung zwischen den beteiligten Dienststellen UwA, Stpl, BoB, SpS getroffen. Die betrachteten
Bausteine der Umfeldentwicklung sind entsprechend ihrer Priorisierung:
1. a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport
1. b. Kleines Stadion (Leichtathletik, Fußball,etc.)
2. Jedermann - Sportplatz 1+2
3. Nebenplatz 2 mit 2 Spielfeldern
4. Eistrainingshalle und Trainingsplatz 3
5. Multifunktionshalle (mögliche neue Arena)
Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Bausteinen sind der angehängten Sachverhaltsdarstellung zu
entnehmen. Es bietet sich die einmalige Chance, das Umfeld des Stadions zu einem Ort für Sport und
Erholung für die Stadtbevölkerung weiterzuentwickeln und einen Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich
entstehen zu lassen. Hier wäre sowohl Platz für den Leistungs- als auch für den Breitensport.
Auf Gru nd der ersten Untersuchungen sind Herausforderungen unter anderem hinsichtlich dem
Naturschutz, Baumerhalt und Denkmalschutz zu erwarten. Es ist festzuhalten, dass geplante Vorhaben,
die mit dem derzeit bestehenden Planungsrecht und -zielen nicht übereinstimmen, eine Anpassung über
entsprechende Bauleitplan-Verfahren (FNP, BP, etc.) erforderlich machen werden. Genauere Aussagen
können erst nach Erstellung der ersten Gutachten getroffen werden. Bereits jetzt wird aber deutlich, dass
ein Eingriff in bislang u nversiegelte Flächen und die Fällung von Bäumen notwendig wird. Um eine
fundierte Aussage treffen zu können, ob es zu den in der Machbarkeitsstudie genannten Standorten im
Stadtgebiet keine gleichwertigen oder besseren Alternativen gibt, ist eine Standorta lternativenprüfung
notwendig.
Empfohlen wird die Beauftragung der notwendigen Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und
Standortanalysen für die Entwicklung eines Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich. Für die notwendigen
Schritte ist ein Budget von ca. 500.000 € notwendig. Die dargestellten Schritte und die weitere Bearbeitung
fallen in den Bereich Ref.IV/SpS und bedürfen einer fachspezifischen Zuarbeit der anderen
Geschäftsbereiche.
Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Das Stadionprojekt wurde in den vergangenen Monaten intensiv kommunikativ begleitet, unter anderem
durch eine eigene Projekt-Website stadion.nuernberg.de, einen Newsletter, verschiedene
Veranstaltungsformate, Soziale Medien und die üblichen Presse-Kanäle von Stadt, Stadion und 1. FC
Nürnberg. Bei den meisten Formaten gab es über die reine Information der Bürgerinnen und Bürger
hinaus auch die Möglichkeit der Rückmeldung. Das eingeholte Feedback floss laufend in die
Entscheidungsfindung der Projektgruppe und des Lenkungskreises ein. Die Fortschritte in den
verschiedenen Teilaspekten und Themengruppen des Projekts sollen weiterhin über die verschiedenen
Kanäle der Öffentlichkeit präsentiert werden. Neben der reinen Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen
auch weiterhin Beteiligungsspielräume identifiziert und genutzt werden. Überall wo sich Spielraum für
Beteiligungsformate ergibt, soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zu
platzieren und an der Entscheidungsfindung zu partizipieren.
Empfehlung weiterer Schritte
Auf Basis der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sowie der darauf aufbauenden
Erkenntnisse der vergangenen Monate wird dem Stadtrat empfohlen, das Projekt zur Entwicklung de s
Max-Morlock-Stadions weiterzuführen. Die eingesetzte Projektgruppe soll ihre Arbeit fortsetzen. Hierfür
muss sie im Rahmen der Haushaltsberatungen mit entsprechenden personellen und finanziellen
Ressourcen ausgestattet werden. Sie soll weiterhin regelmäßig dem Lenkungskreis über ihre Tätigkeit
berichten und sich mit ihm laufend über das weitere Vorgehen abstimmen.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024
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Auf Basis der vorgelegten Untersuchungen und Planungen sollen weitere Schritte hin zu einem
Vollumbau des Max-Morlock-Stadions gegangen werden. Die Vergabe der Leistungsphasen 1
(Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) an externe Fachplaner ist vorzubereiten, auszuschreiben
und in den Planungsphasen zu begleiten. Flankiert werden die ersten Leistungsphasen durch
tiefergehende Untersuchungen z.B. der Altlasten (Entsorgungskosten), der Umweltverträglichkeit und
des Emissionsschutzes sowie der Einbeziehung der Belange des Denkmalschutzes. Es ist ein Vorschlag
für den Umgang mit der historischen Haupttribünenfassade zu erarbeiten.
Im Planungsprozess sollen auch Lösungen für die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, die
u.a. durch die Arena Nürnberger Versicherung oder die Parkplatzsituation gesetzt werden. Eine weitere
Aufgabe besteht in der planerischen Umsetzung der Drittnutzungs- und Mantelbebauungskonzepte. Die
Planungen für einen Energieverbund im Areal und ein Nachhaltigkeitskonzept sollen weiter
vorangetrieben werden. Für die von der Machbarkeitsstudie empfohlenen Entwicklungen im
Stadionumfeld sollen notwendige Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und
Standortanalysen beauftragt werden.
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse soll in ein Finanzierungskonzept überführt und ein gesellschaftsrechtliches
Konstrukt (und insbesondere die Gründung einer Objektgesellschaft) vorbereitet werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die benötigten Mittel werden zu den Haushaltsberatungen der Stadt
Nürnberg und der Wirtschaftsplanung des FSN angemeldet.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024
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2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Nutzung des Max-Morlock-Stadions und des Stadionareals steht allen
Bürgerinnen und Bürgern offen und soll dies auch zukünftig tun.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2024
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Beschlussvorschlag:
1) Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
Vollumbau Stadion
2) Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftragt, die
planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung
der großen Variante zu schaffen, sowie
a) die verschiedenen möglichen Mantelnutzungen planerisch und wirtschaftlich tiefergehend zu
untersuchen und eine Entscheidung darüber vorzubereiten, ob sie im Planungsprozess
weiterverfolgt werden
b) das Ziel eines nachhaltigen Stadions und dabei insbesondere den gemeinsamen
Energieverbund des Stadions mit NürnbergMesse, ARENA Nürnberger Versicherung und UTN
weiter zu verfolgen
c) die Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept zu überführen,
d) die Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin vorzubereiten und
e) ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept für den Bau, Betrieb und Unterhalt des
Stadions inklusive eventueller Mantelbebauungen vorzulegen.
Umfeldentwicklung
3) Der Stadtrat beauftragt Ref.IV/SpS mit den notwendigen Schritten zur Weiterbearbeitung der
Umfeldentwicklung.
Öffentlichkeitsarbeit
4) Die Verwaltung wird beauftragt, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate durchzuführen.
Ressourcen
5) Der Stadtrat nimmt den dargestellten Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im notwendigen Umfang zu den
Haushaltsberatungen der Stadt Nürnberg und die Wirtschaftsplanung des FSN anzumelden.
Die nächsten Entscheidungen stehen voraussichtlich im Herbst 2024 an. Insbesondere sind dies
Abstimmungen zur Mantelnutzung, zum Finanzierungskonzept und zur Objektgesellschaft.
23
Entwicklung Stadion Nürnberg und Sportareal Dutzendteich
Sachverhalt
1. Ausgangslage ................................................................................................................................. 2
1.1. Bestands- und Bedarfsanalyse ............................................................................................ 2
1.2. Gefasste Beschlüsse ............................................................................................................ 2
2. Empfehlungen der Machbarkeitsstudie ....................................................................................... 3
2.1. Entwicklung des Stadions .................................................................................................... 3
2.2. Erarbeitung eines Energiekonzepts .................................................................................... 3
2.3. Entwicklung des Areals zum „Campus Sport“ ................................................................... 4
2.4. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts ........................................................................ 4
2.5. Entwicklung eines gesellschaftsrechtlichen Konstrukts .................................................. 4
2.6. Beteiligung der Öffentlichkeit .............................................................................................. 4
3. Verifizierung und Weiterentwicklung der Annahmen und Empfehlungen der Studie ............ 5
3.1. Projektstruktur ....................................................................................................................... 5
3.2. Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ........................................................................ 5
3.3. Konzeptentwicklung Stadion ............................................................................................... 7
3.4. Wirtschaftlichkeit und gesellschaftsrechtlicher Aufbau ................................................. 15
3.4.1. Wirtschaftlichkeit Stadion .............................................................................................. 16
3.4.2. Wirtschaftlichkeit Mantelbebauung ................................................................................ 27
3.4.3. Gesellschaftsrechtliches Konstrukt ................................................................................ 28
3.5. Empfehlung Stadionvariante .............................................................................................. 29
3.6. Umfeldentwicklung .............................................................................................................. 29
3.7. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung .................................................................... 39
4. Empfehlung weiterer Schritte ..................................................................................................... 42
4.1. Projektstruktur ..................................................................................................................... 42
4.2. Nachhaltigkeitskonzept und Energieverbund .................................................................. 42
4.3. Konzeptentwicklung Stadion ............................................................................................. 42
4.4. Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Aufbau ......................................................... 43
4.5. Umfeldentwicklung .............................................................................................................. 44
4.6. ÖA und Bürgerbeteiligung .................................................................................................. 44
4.7. Projektkosten/Personalresourccen ...................................................................................... 44
Beschlussvorschlag ............................................................................................................................ 45
Ö 4Ö 4
24
2
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
1.1. Bestands- und Bedarfsanalyse
Das städtische Stadion liegt inmitten des Volksparks Dutzendteich und ist Bestandteil des ehemaligen
Reichsparteitagsgeländes. Diese bundesweit einmalige Einbettung in eine großartige ausgedehnte
Parklandschaft und in historisch bedeutsamen Kontext stellt für die Stadtgesellschaft bei der
Zukunftsgestaltung von Stadion und Gesamtareal sowohl Herausforderung als auch Chance dar.
In seiner 95 Jahre währenden Geschichte hat das Stadion einige Wandlungen durchlaufen. Das
ursprüngliche Erdwallstadion, nach den Entwürfen Otto Ernst Schweizers gebaut, galt in den 20ern
weltweit als modernstes Stadion. In den 60ern zu einer riesigen Betonschüssel erweitert konnten bis
zu 75.000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Spiele des 1. FC Nürnberg verfolgen und die Höhen
und Tiefen von Meisterschaften und Abstiegen durchleben. Anfang der 90er wurden die
Tribünenerweiterungen durch Oberränge ersetzt und das mittlerweile unter Denkmalschutz gestellte
Städtische Stadion in Franken-Stadion umbenannt. Durch Sanierungen und Ergänzungen in den
Jahren 2003-2005 erfuhr das ikonische Achteck die letztmalige Aufwertung. Funktionsgebäude,
Kioske und Toilettenanlagen sowie zeitgemäße Gebäudetechnik ermöglichten Nürnberg den Auftritt
auf der weltweiten Bühne der Fußballweltmeisterschaft 2006. Seitdem investiert die Stadt Nürnberg
jährlich in den Bestandserhalt, geändert hat sich im Wesentlichen nur der Name: von easyCredit -
Stadion über Grundig-Stadion bis hin zum aktuellen und beliebten „Max-Morlock-Stadion“.
In den letzten zwei Dekaden hat sich die Stadionlandschaft in Deutschland stark verändert. Moderne
multifunktionale Fußballarenen, herausragend seien Gelsenkirchen, München, Mönchengladbach und
Düsseldorf genannt, verschoben das zur WM noch als „Schatzkästchen“ bezeichnete Nürnberger
Stadion ans Ende des Rankings der konkurrenzfähigen Stadien in Deutschland. Spürbar ist das u.a.
schon länger bei der Zuweisung von Länderspielen, richtig deutlich wurde es jedoch bei der Auswahl
der Spielorte der Fußballeuropameisterschaft 2024. Trotz hervorragender Bewertungen in nahezu
allen Kategorien wie Mobilität oder Sicherheit konnte sich Nürnberg nicht als einer von zehn
Austragungsorten in Deutschland qualifizieren. Ursächlich hierfür war insbesondere die negative
Bewertung des Max-Morlock-Stadions.
Zusammengefasst präsentiert sich das Stadion heute als eine in die Jahre gekommene
Versammlungsstätte, wo erhebliche Defizite bei Bausubstanz, Infrastruktur und Ausstattung auf uns
zukommen. In Funktionalität und Konzeption kann das Stadion nationalen wie internationalen
Ansprüchen nur noch bedingt genügen. Gleichzeitig muss der Eigenbetrieb Franken-Stadion jährlich
hohe Beträge für den Erhalt von Bausubstanz und Verkehrssicherheit aufwenden. Dies hat zur Folge,
dass dem eingeschränkten Vermarktungspotential hohe Unterhaltskosten gegenüberstehen.
1.2. Gefasste Beschlüsse
In Anbetracht dieser Situation fasste der Nürnberger Stadtrat im Januar 2022 den einstimmigen
Beschluss, dem Bestandserhalt ein an die Nürnberger Verhältnisse angepasstes Zukunftsbild für das
Stadion gegenüberzustellen. Der städtische Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) wurde
beauftragt, einen stufenweisen Prozess hin zu einem Um- oder Neubau des Stadions anzugehen und
als ersten Schritt dieses Prozesses eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Vor Vergabe dieser Studie erfolgte eine Analyse der Belange aller potenziell betroffener städtischer
Dienststellen und aller Anlieger und Stakeholder des Stadions, sowie der gesamtstädtischen Agenda
für das ehemalige Reichsparteitagsgelände und das Naherholungsgebiet Volkspark Dutzendteich . Auf
Basis dieser Rahmenbedingungen sollte die Machbarkeitsstudie Optionen zur Entwicklung des
Stadions und des Umfelds aufzeigen und anhand objektiver Kriterien bewerten. Darauf aufbauend
sollten potenzielle zukünftige Finanzierungs- und Betreibermodelle aufgezeigt und bewertet werden.
Im Herbst 2022 wurde die Machbarkeitsstudie als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung an das
Büro PROPROJEKT aus Frankfurt vergeben.
25
3
Die Erarbeitung der Studie wurde von einer gemeinsamen Projektgruppe verschiedener städtischer
Dienststellen, der Stadion Betriebs-GmbH (Stadion BG) und des 1. FC Nürnberg eng begleitet. Die
Empfehlungen der Studie finden sie untenstehend. Der 2022 gefasste Beschluss skizzierte den
langfristigen stufenweisen Prozess. Um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, traf der
Stadtrat aber noch keine konkreten Festlegungen, wie es nach der Machbarkeitsstudie weitergeht.
Diese Entscheidung wurde im Juli 2023 getroffen, als die Studie vorlag.
Am 19.07.2023 nahm der Stadtrat der Stadt Nürnberg die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und
beauftragte den städtischen Eigenbetrieb FSN einstimmig, auf Basis der Analysen und
Handlungsempfehlungen der Studie eine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Stadion-
Projekts vorzubereiten. Hierzu sollte ein öffentliches Informations- und Beteiligungsverfahren
durchgeführt, Finanzierungsmöglichkeiten und ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt erarbei tet, das
Konzept zur nachhaltigen Versorgung des Stadions mit Energie weiterentwickelt sowie für diese
Entscheidung notwendige Gutachten und Untersuchungen beauftragt werden. Der Stadtrat beschloss
zudem, dass die Arbeit der Projektgruppe fortgeführt wird und ein Lenkungskreis ins Leben gerufen
wird, in dem die Projektgruppe regelmäßig ihr Vorgehen mit der Stadtspitze und alle
Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften abstimmt. Die Grundlage der Arbeit der
Projektgruppe bilden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.
2. Empfehlungen der Machbarkeitsstudie
In der Machbarkeitsstudie für das Max-Morlock-Stadion und den Sportpark Dutzendteich wurden
validierte Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Transformation des
Stadions sowie den Landschaftsraum Dutzendteich ausgearbeitet. Hierbei wurden einmalige Chancen
für den Nürnberger Süden aufgezeigt, ein Areal zu entwickeln, das einen erheblichen Mehrwert für
den Breiten- und Profisport sowie für die Nürnberger Bevölkerung generiert, ohne das vorhandene
und durchaus sensible Ökosystem vor Ort nachhaltig zu beeinträchtigen. Ebenfalls umfasste die
Machbarkeitsstudie erste konkrete Ideen für ein zeitgemäßes und nachhaltig ausgelegtes
Fußballstadion.
2.1. Entwicklung des Stadions
Vor dem Hintergrund eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Stadions für den Profisport - und
Eventbetrieb hat sich ein Vollumbau als alternativlos gezeigt. Die Konzeptansätze der
Machbarkeitsstudie schlagen die Neuentwicklung eines reinen Fußballstadions, ohne Fortnutzung der
Leichtathletik-Bahn und einer Zielkapazität für rund 45.000 Fans sowie differenzierten und
zukunftsfähigen Hospitality- und Eventbereichen vor. Aufgrund der aus denkmalrechtlichen
Gesichtspunkten beizubehaltenden achteckigen Grundform, bietet der Vollumbau zudem
Flächenpotenziale für ökonomisch wertvolle Mantelnutzungen. Dabei könnte ein hoher synergetischer
Mehrwert zwischen Stadion und dessen Mantelnutzungen sowie der neu platzierten Multifunktions -
Arena erwartet werden.
2.2. Erarbeitung eines Energiekonzepts
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden erste Ideenansätze und Möglichkeiten für ein
nachhaltiges und zukunftsfähiges Konzept zur klimaneutralen Energieversorgung für das ganze
Entwicklungsareal präsentiert. Hierbei haben sich hohe Synergiepotenziale eines gemeinsamen
Energieverbunds mehrerer Veranstaltungsstätten (NürnbergMesse, Arena Nürnberger Versicherung,
Max-Morlock-Stadion), welche gleichzeitig Verbraucher und Erzeuger sind, gezeigt. Zur
Weiterentwicklung dieses Themas regt die Machbarkeitsstudie an, ein detailliertes Energiekonzept für
das Sportareal Dutzendteich auszuarbeiten, um die evaluierten Potenziale nach zeitlicher
Umsetzbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit zu priorisieren sowie ein
Leuchtturmprojekt mit nationaler Strahlkraft auszuarbeiten. Ergänzend ist die Verwendung von
recyclingfähigen Baumaterialien sowie klimaoptimierten Planungs-, Bau- und Betriebsprozesse zu
evaluieren, um ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept für den Vollumbau zu entwerfen.
26
4
2.3. Entwicklung des Areals zum „Campus Sport“
Mit dem Perspektivszenario "Campus Sport", welches die Machbarkeitsstudie als bestmögliche
Entwicklungsoption für das Sportareal Dutzendteich ableitet, werden erhebliche Mehrwerte für den
Breiten- und Profisport sowie für die Nürnberger Bevölkerung aufgestellt, ohne das vorhandene und
durchaus sensible Ökosystem vor Ort zu beeinträchtigen. In dem vorgeschlagenen Konzept erfährt
das Areal einen zurückhaltenden, aber doch deutlich spürbaren Zuwachs an Ergänzungsbausteinen ,
die insbesondere in der Mantelnutzung des Stadions und den ergänzenden Sport- und
Infrastruktureinrichtungen positive Impulse setzen. Letztere setzten sich aus einer Mehrfeldsporthalle
für den Breitensport, einem „Kleinen Stadion“ mit Leichtathletikbahn, mehreren Sportplätzen sowie
einer neu platzierten Multifunktionsarena für Event- und Profisportnutzungen inklusive der
Beibehaltung bestehender Eisflächen für den Nachwuchs -und Breitensport zusammen. Für die
Weiterentwicklung des Sportareal Dutzendteich empfiehlt die Machbarkeitsstudie einen detaillierten
Abgleich mit dem geltenden Planungsrecht insbesondere unter Berücksichtigung der am Standort
bestehenden Vorgaben zum Denkmal-, Umwelt- und Naturschutz. Zudem wird die Erarbeitung eines
übergreifenden bzw. gesamtstädtischen Verkehrs- und Mobilitätskonzept empfohlen, welches den
ruhenden und fließenden Verkehr am Standort unter Einbeziehung der benachbarten Areale evaluiert
und optimiert.
2.4. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts
Die überschlägigen Kaptalwertsimulationen der Machbarkeitsstudie haben aufgezeigt, dass eine
Investition in die gegenwärtige Bausubstanz und Funktionalität des Max-Morlock-Stadions
ökonomisch kein Zukunftspotenzial darstellt. Im Gegensatz dazu besteht mit einem Vollumbau eine
realistische Chance, den Stadionbetrieb auf ein dauerhaft ertragreiches Fundament zu stellen,
welches neben der allgemeinen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des 1. FC Nürnbergs und
des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg auch den Einstieg möglicher Finanzierungspartner
sowie die Bedienung von Fremdkapitalleistungen ermöglicht. Zudem haben die Simulationen ergeben,
dass eine Refinanzierung der erforderlichen Investitionen sowie die Bedienung von
Fremdkapitalleistungen nur mit einem Vollumbau möglich sind.
2.5. Entwicklung eines gesellschaftsrechtlichen Konstrukts
Aufbauend auf den Empfehlungen der Machbarkeitsstudie den Vollumbau des Max -Morlock-Stadions
zu verfolgen, hat der Rat der Stadt Nürnberg am 19.07.2023 den Prüfauftrag ausgesprochen, einen
Vorschlag für ein Finanzierungskonzept sowie Grundlagen für ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt
bezüglich Finanzierung, Bau und Betrieb des Stadions bzw. dessen Mantelnutzungen zu erarbeiten.
Als Vorlage hierfür dienen die kürzlich entwickelten Finanzierungs- und Gesellschaftskonzepte der
Stadien in Freiburg und Stuttgart.
2.6. Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Kommunikation der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, eine koordinierte
Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu implementieren, um eine möglichst breite Akzeptanz für die
erstellen Perspektivszenarien sowie das Stadionkonzept zu generieren. Neben einer ergebnisoffenen
Kommunikation der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie, ist zudem über die nächsten
Verfahrensschritte oder die anstehenden politischen Entscheidungen transparent zu informieren.
27
5
3. Verifizierung und Weiterentwicklung
der Annahmen und Empfehlungen der Machbarkeitsstudie
3.1. Projektstruktur
Bereits beim Stadtratsbeschluss 2022 wurde ein mehrstufiger Prozess skizziert, wie der Weg von
einer Machbarkeitsstudie hin zu einer planerischen und baulichen Umsetzung aussehen kann. Um auf
der Studie aufbauende Planungen in Auftrag zu geben, musste zuerst unter allen Projektbeteiligten
Klarheit hergestellt werden, bis zu welchem Grad man gewillt ist, den Empfehlungen der Studie zu
folgen und an welchen Stellen die in der Studie erarbeiteten Handlungsempfehlungen weiterentwickelt
und verfeinert werden müssen. Parallel hierzu wurden die Annahmen und Berechnungen der
Machbarkeitsstudie, zum Beispiel zur möglichen Refinanzierung der Baukosten, auf den Prüfstand
gestellt und an Erfahrungswerten und Benchmarks gemessen. Außerdem wurden erste
Untersuchungen und Berechnungen beauftragt, um den politischen Entscheidungsgremien der Stadt
eine solide Grundlage für konkrete Planungsschritte vorlegen zu können. Die eingesetzte
Projektgruppe hat so Vorschläge für den Rat der Stadt Nürnberg entwickelt, wie die Stadt Nürnberg
mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie umgehen sollte und wie der Weg hin zum Vollumbau des
Max-Morlock-Stadions sowie der Entwicklung des Stadionareals aussehen kann.
Zur Verifizierung und Weiterentwicklung des integrierten Entwicklungskonzepts der
Machbarkeitsstudie wurde eine interimistische Projektstruktur ausgearbeitet. Zum einen gliedert diese
das Gesamtvorhaben in unterschiedliche Teilprojekte mit klaren Verantwortlich keiten. Zum anderen
ermöglicht sie eine hohe Flexibilität, innerhalb der Planungsfortschreibungen wirtschaftlich,
planungsrechtlich und funktional begründete Anpassungen vorzunehmen. Die Projektgruppe des
Stadionprojekts wird vom städtischen Stadion-Eigenbetrieb FSN mit Unterstützung externer
Dienstleister geleitet. In der Projektgruppe sind verschiedene mit Planungsrecht, Bau und Sport
befasste Dienststellen, die Stadion BG sowie Verantwortliche des 1. FC Nürnberg vertreten, die in
wöchentlichen Sitzungen gemeinsam das Projekt begleiten und vorantreiben. Weitere
Geschäftsbereiche und Dienststellen arbeiten zwischen den Sitzungen der Projektgruppe in den
insgesamt fünf thematisch mit Teilaspekten des Gesamtprojekts befassten Themengruppen mit. In
regelmäßigen Abständen berichtet die Projektgruppe einem Lenkungskreis über den Proj ektfortschritt
und stimmt anstehende Entscheidungen mit diesem ab. Der Lenkungskreis, in dem neben der
Stadtspitze und dem Vorstand des 1. FC Nürnberg alle Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des
Stadtrats vertreten sind, wurde so laufend in die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen der
Machbarkeitsstudie eingebunden. In den fünf Themengruppen wurden die folgenden fünf
Themenkomplexe behandelt:
3.2. Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Energieverbund
Der Rat der Stadt Nürnberg hat am 19.07.2023 den Prüfauftrag ausgesprochen, auf Grundlage der
Machbarkeitsstudie und in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE, der technischen Hochschule (OHM),
der NürnbergMesse, Bayern Innovativ und weiteren Beteiligten ein nachhaltiges und zukunftsfähiges
Konzept zur Energieversorgung für das ganze Entwicklungsareal zu erarbeiten. Die im Rahmen der
Machbarkeitsstudie gesammelten Ideen und Möglichkeiten sollen hierbei konkretisiert und bewertet
werden. Ziel ist ein Energiekonzept im Verbund, das mögliche Bausteine nach gesamtstädtischem
Ressourcenaufwand und Nutzen sowie Fördermitteleffizienz ordnet und priorisiert. Das Konzept soll
ein Baustein in der kommunalen Wärme- und Energieplanung hin zu einer klimaneutralen
Energieversorgung in Nürnberg sein. Zwischen November 2023 und Februar 2024 wurden
diesbezüglich drei Werkstattgespräche unter Federführung des Planungs- und Baureferates
abgehalten. Neben den bislang identifizierten und möglichen Partnern an einem gemeinsamen
Energieverbund – NürnbergMesse, Arena Nürnberger Versicherung und Max-Morlock-Stadion –
konnte als zusätzlicher Verbundpartner die Technische Universität Nürnberg (UTN) gewonnen
werden, welche derzeit auf dem Areal des ehemaligen Rangierbahnhofs in Nürnberg einen
zukünftigen Campus entwickelt. Im Rahmen der vorgenannten Werkstattgespräche erfolgten zudem
enge Abstimmungen mit der N-ERGIE, welche die geführten Diskussionen und Abstimmungen
zielführend begleitet hat.
28
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Als erste Maßnahme zur Bewertung eines gemeinsamen Energieverbunds wurde von der
NürnbergMesse eine Technische Potenzialanalyse für nachhaltige Synergien im angedachten
Energieverbund beauftragt, an welcher sich die UTN, die Arena sowie der Eigenbetrieb
Frankenstadion finanziell beteiligen. Bis Ende des Jahres 2024 wird in einem ersten Arbeitspaket die
energetische Analyse und Bilanzierung der jeweiligen Einzelstandorte in Gegenüberstellung eines
Gesamtsystems durchgeführt, um eine Grundsatzentscheidung bezüglich des angedachten
Energieverbunds vorzubereiten. Im Kern ist dabei die Frage zu klären, wer wann wie viel Energie
bereitstellen kann und wer sie zur gleichen Zeit nutzt. Prämisse ist dabei eine Anbindung an
bestehende Netze nicht nur zur Spitzenlastabdeckung, also ein Primat von Fernwärme und Strom als
Energieträger. Die vordergründig denkbare besondere “Schnelligkeit“ einzelner Einheiten zu Lasten
des Verbunds soll damit verhindert werden, da für spätestens 2045 das Gesamtsystem incl.
Fernwärme Kraft Gesetz klimaneutral sein wird. Die knappen finanziellen Ressourcen sollen in diesem
Sinne eingesetzt werden.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Die AG „Nachhaltigkeit beim Stadionumbau“ hat mit einem ersten Termin im März 2024 ihre Tätigkeit
aufgenommen. Ständige Teilnehmende der AG sind die Werkleitung des Eigenbetriebs
Frankenstadion Nürnberg, die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Stadion, Vertreter/innen
des Projekts „Stadionumbau“ und des begleitenden externen Büros sowie die
Nachhaltigkeitsbeauftragte des 1.FCN. Die Federführung der AG liegt bei Ref. III. Je nach
Themenbehandlung werden fallweise weitere Expertinnen und Experten aus anderen Dienststellen
und von Extern hinzugezogen.
Aufgabe der AG ist es, die Themen zu benennen, die für einen nachhaltigen Stadionumbau relevant
sind und damit im weiteren Planungs-, Bau – und Betriebsprozess Berücksichtigung finden sollten
bzw. müssen sowie diese in den vorgesehenen Planungs- und Bauprozess miteinzubringen. Die
Projektleitung „Stadionumbau“ wird diese Themen dann in die entsprechenden P lanungs- und Bau-
Ausschreibungen integrieren sowie das Betreiberkonzept daraufhin ausrichten.
Ziel des gesamten Projektes ist es, für Nürnberg ein möglichst nachhaltiges Stadion in allen Belangen
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit zu planen, zu erstellen und zu betreiben. Der
Schwerpunkt der Betrachtungen liegt hier auf der ökologischen Nachhaltigkeit. Soziale und Teilhabe -
Aspekte sowie Partizipationsmöglichkeiten werden in den Themengruppen 3 („Konzeptentwicklung
Stadion“) und 5 („Öffentlichkeitsarbeit“) behandelt.
Neben dem bereits oben dargestellten Themenkomplex der Energieversorgung handelt es sich nach
erster Einschätzung der AG um folgende große Bereiche, die insbesondere bereits bei Planung und
Bau zu berücksichtigen sind:
Klimaschutz und Klimaanpassung (z.B. Auswahl nachhaltiger Baustoffe, Baustoffrecycling,
Nutzung Regen-/Grauwasser, Begrünung, Grün-Beschattung)
Energieverbrauch (z.B. Dämmung, Kälte, Licht, energieeffiziente technische Anlagen)
Mobilität (z.B. Parkplätze, Fahrradstellplätze auf dem Stadiongelände)
Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung (z.B. pfandpflichtige Mehrwegbehältnisse,
Reinigungsstationen).
In einem nächsten Schritt werden diese Themenbereiche mit externen Experten/innen in 2024
ausdifferenziert und detailliert, um dann mit in die Konzeptentwicklung Stadion einfließen zu können.
29
7
3.3. Konzeptentwicklung Stadion
Der Stadtrat hat den Eigenbetrieb Franken-Stadion am 19.07.2023 mit der Fortführung des Prozesses
zur Entwicklung des Areals und des Stadions beauftragt.
Als Nukleus der Arealentwicklung und als Grundlage für belastbare Aussagen zu Wirtschaftlichkeit
und Finanzierbarkeit war die Entwicklung der Funktionalplanung für ein vollumgebautes Stadion die
Voraussetzung. Ein weiterer Bestandteil der Aufgabe war die Vertiefung der der Machbarkeitsstudie
zugrundeliegenden Planungsüberlegungen zu den Themenfeldern Mantelnutzung und Drittnutzung.
Mit dieser Aufgabe wurde mit AS+P Albert Speer + Partner (AS+P) ein renommiertes Architekturbüro
betraut. Die Arbeit konnte ohne lange Einarbeitung beginnen, da AS+P bereits als Juniorpartner von
PROPROJEKT bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie für die architektonische Planung
verantwortlich zeichnete.
Im engen Austausch mit der Projektgruppe wurden die Planungsgrundlagen ermittelt. Hierzu wurde
ein intensiver Stakeholder-Prozess durchgeführt, in dessen Verlauf so unterschiedliche Player wie
beispielsweise Deutscher Fußballbund, Fangruppierungen, Messe Nürnberg, Arena Nürnberger
Versicherung oder die Inklusionsbeauftragten von Kommune, 1. FC Nürnberg und Bayerischem
Fußballverband beteiligt wurden.
Auf diesen soliden Grundlagen aufbauend konnte die nun vorliegende Funktionalplanung des
Stadions erarbeitet werden. Die Planung integriert die Ideen, Anregungen und Bedürfnisse von
Nutzenden ebenso wie Ansprüche und Forderungen von Genehmigungsbehörden oder
Lizenzierungsgebern, die bereits während des Erstellungsprozesses der Machbarkeitsstudie gehört
wurden.
Die jetzt vorliegende Funktionalplanung muss nun in einem noch ausstehenden Schritt ein weiteres
Mal mit Stakeholdern, Genehmigungsbehörden und Lizenzierungsgebern (Deutsche Fußball -Liga,
DFL) abgestimmt werden. Diese Abstimmungen sind Voraussetzung, um für die nächste Stufe – die
Erstellung eines Vorentwurfs - die Grundlagen zu ermitteln.
Eine Funktionalplanung ist ein etabliertes Instrument, um in den frühen Phasen eines Projektes vertieft
zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Entwurfsaufgabe umgesetzt werden kann. Ziel
hierbei ist eine Entscheidungsgrundlage für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung zu
erarbeiten. Hierzu werden relevante Interessen von Nutzenden und Finanzierungsgebenden mit den
Rahmenbedingungen des Bauwerks und der rechtlichen Grundlagen abgestimmt. Die Flächen- und
Volumenbedarfe der unterschiedlichen Nutzungen in den jeweiligen Stadionbereichen werden
ermittelt und planerisch dargestellt. Die im Rahmen einer Funktionalplanung erstellten Ergebnisse sind
daher nicht als abschließend zu verstehen, sondern bedürfen im weiteren Verlauf einer
Architekturplanung vertiefter Konkretisierungen und Detaillierungen.
Der Machbarkeitsstudie wurde eine Stadiongesamtkapazität von rund 45.000 Personen inklusive
Stehplätze (ca. 36.000 voll bestuhlt) zugrunde gelegt. Die Stakeholder-Ansprache im Zuge der
Funktionalplanung ergab nun eine wünschenswerte und nachvollziehbare Mindestkapazität von
40.000 Sitzplätzen. Ein solches Stadion würde im Ligabetrieb durch die Umwandlung von Sitzplätzen
in Stehplätze im Verhältnis ca. 1:1,9 eine Gesamtkapazität von ca. 46.000 – 50.000 Plätzen bieten.
Der nun vorliegenden Funktionalplanung wurde diese im Vergleich zur Machbarkeitsstudie leicht
höhere Stadiongesamtkapazität zugrunde gelegt. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung umfasst jedoch
zusätzlich das 45.000er-Stadion sowie als Plausibilitätsanalyse auch ein Stadion mit rund 34.000
Plätzen im Ligabetrieb bzw. maximal 28.000 Sitzplätzen. Der Grund für diese dritte Variante liegt im
möglichen Einsparpotential eines Stadions, das lediglich über einen Rang verfügt. Mehr Zusehende
lassen sich nur mit Hilfe eines zweiten (Ober-)Rangs unterbringen, der naturgemäß mit Mehrkosten
verbunden ist.
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Im weiteren Text werden die Begrifflichkeiten für die Stadion-Varianten verwendet:
Große Variante: 40.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 50.000 Plätze
Variante Machbarkeitsstudie: 36.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 45.000 Plätze
Kleine Variante: 28.000 Sitzplätze Gesamtkapazität 34.000 Plätze
Die Betrachtung von Baukosten und Einnahmenpotenzialen der drei Varianten hat ergeben, dass die
drei unterschiedlich großen Stadionvarianten wirtschaftlich sehr ähnliche Ergebnisse erzielen (siehe
Kapitel 4.4). Anhand der errechneten Zahlen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich des halb
keine klare Empfehlung für eine der Varianten aussprechen. Zieht man weitere Faktoren in die
Abwägung hinzu, zum Beispiel die in Aussicht gestellte Förderfähigkeit bei einer Spielstätte mit
internationaler Nutzbarkeit, mögliche Länderspiele und Großkonzerte sowie die Wünsche von Verein,
Fans und anderen Nutzern, ist die größte der drei Stadionvariante eindeutig die zu bevorzugende
Option.
Die angestrebten Gesamtkapazitäten aller Varianten können innerhalb der Umrisse des ikonischen
Achtecks des bestehenden Stadions verwirklicht werden. Durch die entfallende Rundlaufbahn rücken
die Unterrang-Tribünen an das Spielfeld heran und ermöglichen den Zuschauenden ein intensives
Stadionerlebnis.
Gemeinsam mit dem 1. FC Nürnberg wurden die Ideen und Anregungen der Anhängerschaft
gesammelt und Chancen auf Umsetzung geprüft. Der starke Wunsch, die Stehplätze in der
Nordtribüne auch auf dem Oberrang anzuordnen, konnte direkt in die Funktionalplanung integriert
werden. Dadurch könnte die Nordkurve künftig 13.500 - 15.000 Stehplätze bieten, was einen Zuwachs
um 4.000 - 5.500 Plätze bedeutet.
Der Gästesektor wird in der Südtribüne verortet, wobei hier die Stehplätze ausschließlich im Unterrang
hinter dem Tor angeordnet werden.
Ergebnisse der Funktionalplanung
Die Rangaufsicht: der Stadionkörper wird vollständig innerhalb des bestehenden Achtecks abgebildet.
Abbildung 1: Funktionalplanung Stadion, Ebene 5 Rangaufsicht, Quelle AS+P
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9
Der Schnitt durch Haupttribüne und Gegengerade vermittelt einen Eindruck vom neuen Stadion: nah
am Geschehen, dabei komfortabel, inklusiv und sicher.
Abbildung 2: Funktionalplanung Stadion, Schnitt Haupt- und Gegentribüne, Quelle AS+P
Im Erdgeschoss der Haupttribüne liegen die Funktionsbereiche für den Spielbetrieb mit
Umkleidekabinen, Sportmedizin und Medienbereich sowie die Küche des Gastrobereichs.
Abbildung 3: Funktionalplanung Stadion, Ebene 0 Erdgeschoss Haupttribüne, Quelle AS+P
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10
Businessclub: auf ca. 3.600 Haupttribünen-Plätzen können Hospitality-Gäste ein exklusives Angebot
genießen. Die entsprechenden Bewirtungszonen, Logen und Businessclubs befinden sich hinter der
Haupttribüne auf den Ebenen 1-3.
Das vollumgebaute Nürnberger Stadion bietet so die Voraussetzungen für einen wirtschaftlich und
sportlich erfolgreichen Betrieb.
Abbildung 4: Funktionalplanung Stadion, Ebene 1 Businessclub Haupttribüne, Quelle AS+P
Um ein barrierefreies Stadionerlebnis zu realisieren, setzen wir uns im Sinne der Inklusion als Teil
unserer gesellschaftlichen Verantwortung bereits bei den Planungen ein. Wir wollen, dass jeder
Mensch akzeptiert und respektiert wird und dass jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt an
Veranstaltungen im Stadion teilhaben kann – unabhängig von eventuellen Behinderungen oder
sonstigen individuellen Merkmalen.
So ermöglicht die barrierefreie Zuwegung rund 200 Menschen auf allen Tribünenbereichen
rollstuhlgerecht die Teilhabe am Geschehen inmitten ihrer Freunde und Familien. Barrierefreie Kioske,
Toiletten und Wärmestuben ergänzen in Kapazität und Ausstattung angepasst eine inklusive
Infrastruktur.
Die so geschaffenen Voraussetzungen erweitern zudem die Teilhabe auf weitere Besuchende, die auf
barrierearme Infrastruktur angewiesen sind. Beispielsweise sollen Stellplätze für Rollatoren in
Sitzplatznähe oder eine kontrastreiche Wegeleitführung weiteren Menschen mit Einschränkungen den
selbstbestimmten Stadionbesuch ermöglichen.
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Abbildung 5: Funktionalplanung Stadion, Verortung barrierefreier Plätze (9) in allen Tribünenbereichen, Quelle AS+P
Den Anhängern der Gastvereine steht in der Südtribüne ein eigener Sektor (Grün) zur Verfügung, der
sich am Fairnessgedanken orientiert und somit von bisherigen Stadionplanungen deutlich
unterscheidet.
Abbildung 6: Funktionalplanung Stadion, Verortung Gästeplätze (grün), Quelle AS+P
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Konzeption Nordkurve
Die Nordkurve bietet mehr als 14.000 Stehplätze und damit rund 4.500 mehr als derzeit. Die neue
Heimat der treuesten Clubanhänger wurde gemeinsam mit den Fans entwickelt und bietet auf Ober -
und Unterrang in der Nordkurve hervorragende Voraussetzungen für die Unterstützung der Teams
des 1. FC Nürnberg.
Abbildung 7: Funktionalplanung Stadion, Konzeption Nordkurve, Quelle AS+P
Die Verteilung der Stehplätze soll sich sowohl auf den Ober-, als auch auf den Unterrang erstrecken.
Der Wunsch wäre dabei, dass man der organisierten Fanszene ihre historische Heimat zurückgibt und
sie wieder im Oberrang verortet. Ein Stimmungszentrum zentral im Oberrang hinter dem Tor bietet
zumindest in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal und wird viele stimmungstechnische Highlights
bieten.
Zusätzliche Stehplätze sollen für weitere Fans im Unterrang angedacht werden. Optisch entsteht
durch diese Verteilung der Stehplätze, ausgehend vom Tor, eine nach oben ansteigende V-Form. Die
in der Nordkurve ebenfalls vorgesehenen Sitzplätze bilden entsprechend die beiden „Flügel“ des
Stimmungszentrums und werden zu gleichen Teilen auf die beiden Ecken der Nor dkurve in Ober- und
Unterrang verteilt.
Erweiterungsfläche für eine multifunktionale Ausrichtung
In enger Abstimmung mit der Betriebsgesellschaft des Max-Morlock-Stadions und der Messe
Nürnberg flossen die Anforderungen an eine multifunktionale Ausrichtung des Stadions für die
Durchführung von Konzerten, Kongressen und MICE-Veranstaltungen (Meetings, Incentives,
Conventions, Exhibitions) als Drittnutzungen in die Planung ein.
Potenzielle Erweiterungen könnten ein wichtiges Standbein für die Wirtschaftlichkeit und den
gesellschaftlichen Mehrwert eines modernen Stadions darstellen. Beispielhaft seien hier die
Anordnung eines Hotels oder eines erweiterten MICE-Bereichs, eines Sport-Medizin-Campus oder
einer Mehrfach-Sporthalle genannt. Eine mögliche Nutzung durch die Messe Nürnberg wird derzeit
gleichermaßen im Stadion wie auch in der Innenstadt geprüft. Hier hängt es von der Wirtschaftlichkeit
und auch vom Zeitpunkt der Realisierung ab.
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Abbildung 8: Funktionalplanung Stadion, Potenzielle Erweiterungsflächen für eine multifunktionale Ausrichtung, Quelle AS+P
Das Ergebnis der Funktionalplanung bringt die Voraussetzungen mit, in Nürnberg ein modernes,
innovatives und wirtschaftlich erfolgreiches Stadion entstehen zu lassen, das gleichzeitig attraktiv und
nachhaltig ist.
In den Hintertor-Bereichen besteht zudem die Möglichkeit, weitere Nutzungen innerhalb des
Gebäudemantels anzusiedeln. Diese Bereiche entstehen durch die entfallende Rundlaufbahn und die
Komplettierung des langgezogenen Achtecks. Hierfür wurden planerisch mehrere Lösungsansätze
entwickelt, eine Einordnung erfolgt unter dem Punkt 3.4 Finanzierung und Wirtschaftlichkeit.
Altlasten
Mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 wurde der Eigenbetrieb Franken -Stadion auch mit indikativen
Untersuchungen beauftragt. Bei einer ersten stichprobenhaften Erkundung des Erdreichs, das für
einen Vollumbau bewegt werden muss, fanden sich unter den Unterrängen von Nordkurve,
Gegengerade und Südtribüne Hinweise auf belastetes Material. Eine erste Schätzung der
Entsorgungskosten beläuft sich auf einen hohen einstelligen Mio. €-Betrag. Allerdings ist die
Datenlage noch nicht ausreichend, um hier wirklich belastbare Aussagen treffen zu können. Hier
empfiehlt sich eine genauere Untersuchung, um höhere Kostensicherheit herzustellen.
Denkmalschutz
Die Fassade der Haupttribüne ist das letzte große bauliche Zeugnis der fast hundertjährigen
Geschichte des Stadions. Bereits in der Machbarkeitsstudie war sie Gegenstand der Fragestellung:
wie kann diese denkmalgerecht in einen Vollumbau integriert werden? Im Rahmen der Studie wurden
darauf keine abschließenden Antworten gefunden, die den ökonomischen sowie infrastrukturellen
Planungszielen und den Belangen der Denkmalpflege gleichermaßen gerecht werden konnten.
Im Zuge der Funktionalplanung wurden deshalb drei mögliche Lösungsansätze für den Erhalt der
originalen Bausubstanz in einer planerischen Exkursion auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit
geprüft:
1. integrieren - die Fassade wird Teil des umbauten Raumes der Haupttribüne
2. freistellen - die Fassade wird wieder sicht- und erlebbar
3. verdecken - die Fassade wird teilweise durch ein vorgelagertes Gebäude verstellt
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14
Zu 1 – integrieren – lässt sich feststellen, dass die Einbindung der Fassade in die
Innenraumgestaltung möglich erscheint. Allerdings sprechen der signifikante Verlust von originaler
Bausubstanz gegen diese Variante, da große Durchbrüche für die nötige Erschließung und
Verbindung der Räumlichkeiten nötig werden. Zudem wird die Grundrissgestaltung Sachzwängen
unterworfen, unter denen die Wirtschaftlichkeit der Haupttribüne leiden könnte. Unter diesen
Voraussetzungen kann unter Umständen der Entfall der historischen Fassade zur Entscheidung
anstehen.
Zu 2 – freistellen – kann festgehalten werden, dass es sich dabei um die aus denkmalfachlicher Sicht
wünschenswerte Variante handelt. Die Bausubstanz bleibt weitgehend erhalten und die Fassade ist
erlebbar. Diese Vorteile werden allerdings mit erheblichem konstruktivem und finanziellem Aufwand
erkauft: um dem Raumprogramm von Hospitality und Funktionsräumen rund um den Spielbetrieb
gerecht zu werden, ist eine Unterkellerung ebenso nötig wie auskragende Geschosse oberhalb der
Fassade.
Zu 3 – verdecken – darf der Verweis auf den Bestand nicht fehlen. Anlässlich des WM2006 -Umbaus
wurde bereits dieser Weg beschritten und ein vor der Fassade positionierter Gebäudesolitär mittels
einer breiten Brücke an das Stadion angeschlossen. Dazu musste im Mittelteil der Fassade bereits
viel originale Bausubstanz entfernt werden. Diese Lösung würde also heute keinen weiteren großen
Schaden anrichten, hätte aber die Nachteile des Bestands: weite Wege für die Hospitality -Gäste weg
vom „Geschehen“ rund um den Innenraum des Stadions – und die Fassade würde weiterhin
weitgehend verdeckt bleiben.
Die Funktionalplanung hat die Lösungsansätze der Machbarkeitsstudie für einen dem Baudenkmal
gerecht werdenden Umgang mit der originalen Bausubstanz konkretisiert. Eine klare Empfehlung lässt
sich jedoch noch nicht ableiten. Die oben dargestellte Funktionalplanung verfolgt die Idee der ersten
der drei Optionen. Dies ist ebenso die Variante, die im Kostenrahmen berücksichtigt ist. Beide andere
Varianten wären dem gegenüber mit Mehrkosten verbunden. Sollten die Variantenweiterverfolgt
werden, wäre die architektonische Lösungsfindung im Rahmen eines konkurrierenden
Ideenwettbewerbs für das gesamte Stadion in der Leistungsphase 2 – Vorentwurf anzustreben. Im
Vorfeld sind die Belange von Denkmalschutz und Ökonomie gemeinsam mit den jeweiligen
Protagonisten zu erörtern.
Stellplätze
Im weiteren und näheren Umfeld des Stadions stehen weit über 11.000 Parkplätze zur Verfügung.
Diese Zahl ist angesichts der hervorragenden Anbindung des Stadions an den öffentlichen
Personenverkehr mit S-, U- und Straßenbahn generell als außerordentlich gut zu bezeichnen und
steht den Besuchenden auch nach einem Vollumbau zur Verfügung.
37
15
Abbildung 9: Aktuelle Verortung der Stellplätze am Max-Morlock-Stadion, Quelle FSN
Die Situation stellt sich anders dar, wenn der Blick auf die Buseness-Parkplätze im direkten
Stadionumfeld geworfen wird. Derzeit können durch den 1. FC Nürnberg an Spieltagen auf dem
Parkplatz S1 (ehemalige Hockeywiese des Stadionbades) rund 270 Plätze vermarktet werden. Dazu
kommen auf dem Parkplatz S2 (Otto-Ernst-Schweizer-Str.) 320 Plätze und auf dem S3 (Hermann-
Böhm-Str.) weitere 280 Plätze. Die ebenfalls sehr stadionnah gelegenen 320 Stellplätze des
Parkplatzes S5 (Käfig, zwischen Hans-Kalb- und Karl-Steigelmann-Str.) stehen wie bisher auch
zukünftig als barrierefreie Parkplätze weitgehend den mobilitätseingeschränkten Besuchenden zur
Verfügung. Somit stehen derzeit 1.200 Hospitality-Sitzen im Verhältnis 2,5:1 verfügbare Parkplätze
gegenüber.
Die Hospitality-Konzepte für den Vollumbau sehen rund 3.600 VIP-Gäste vor. Sollte entsprechend den
Vorschlägen der Machbarkeitsstudie auf der ehemaligen Hockeywiese eine Multifunktionsarena
positioniert werden, würden zudem die 270 Parkplätze des S1 entfallen. Die Funktionalplanung sieht
demgegenüber eine Parkgarage mit 100 Stellplätzen unter der Südtribüne vor.
Auch wenn sich das Mobilitätsverhalten zukünftig signifikant ändern wird - das Verhältnis ist lt.
C|SIGHT bei 4:1 mit steigender Tendenz zu erwarten - werden Parkmöglichkeiten im näheren Umgriff
des Stadions benötigt.
Aufgrund der noch nicht absehbaren Bausteine und Nutzungen im Stadionumfeld lassen sich
allerdings derzeit noch nicht sinnvoll Ersatz-Parkflächen lokalisieren. Als Beispiel sei die
Multifunktionshalle auf dem S1 genannt. Sollte diese dort nicht verwirk licht werden, wäre ein Parkhaus
in unmittelbarer Stadionnähe möglich. Darüber hinaus hat AS+P weitere Alternativen für
Stellplatzkapazitäten eruiert, die im weiteren Prozess betrachtet werden sollten.
Dieses Thema wird sowohl die Umfeld- als auch die Stadionplanung im Fokus behalten müssen.
3.4. Wirtschaftlichkeit und gesellschaftsrechtlicher Aufbau
Angesichts der großen finanziellen Anstrengungen zur Verwirklichung des Projekts hat der Stadtrat
den FSN beauftragt, mit Unterstützung durch externe Dienstleister und gemeinsam mit dem 1. FCN
sowie Ref. I/II die Grundlagen und Bedingungen eines belastbaren Finanzierungskonzeptes und eines
gesellschaftsrechtlichen Konstrukts zu ermitteln, welche wiederum Voraussetzung für eine Einbindung
von möglichen Finanzpartnern sind.
In Umsetzung dieser Aufgaben wurde die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Stadionumbaus
gemeinsam mit dem Büro C|SIGHT, einem Beratungsbüro mit Spezialisierung auf das Sportbusiness,
und der mögliche gesellschaftsrechtliche Aufbau gemeinsam mit der Kanzlei Rödl & Partner geprüft
und entwickelt.
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3.4.1. Wirtschaftlichkeit Stadion
Die im vorstehenden Abschnitt beschriebene Funktionalplanung war Grundlage für die Ermittlung
eines ersten Kostenrahmens. Zusammen bilden Funktionalplanung und Kostenrahmen die Basis für
die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Wesentliche Zielsetzung der Beauftragung des Büros C|SIGHT war die Ermittlung der Finanzkraft des
Stadionprojekts, also letztlich die Beantwortung der Frage, ob aus dem Stadionbetrieb ausreichende
Mittel für die Refinanzierung der Investitionen erwirtschaftet werden können und trotzdem noch
Mehrerlöse verbleiben.
Gegenstand der Betrachtung waren deshalb alle Erlöse und Kosten, die dem Stadion zugeordnet
werden können – unabhängig davon, ob diese derzeit bei der Stadt, dem FSN, der Stadion Betriebs
GmbH oder dem 1. FCN anfallen und unabhängig davon, wem diese künfti g zugeordnet werden.
Die mögliche Aufteilung der Erlöse und Kosten zwischen den Projektpartner war nicht Gegenstand der
Wirtschaftlichkeitsanalyse, sondern wird gemeinsam mit der Fortentwicklung des
gesellschaftsrechtlichen Aufbaus sowie der konkreten Finanzierungsverantwortung in den
kommenden Monaten entwickelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgeschaltet war die Plausibilisierung der Planungsgrundlagen
auf Grundlage einer eigenen Marktanalyse sowie die Plausibilisierung des vom Büro „Institut für
Sportstättenberatung GmbH (IFS) erstellten Kostenrahmens.
Marktanalyse
Die Marktanalyse von C|SIGHT schließt mit folgendem Fazit:
Abbildung 10: Businessplanung, Fazit Marktanalyse, Quelle CSIGHT
Dass es innerhalb der vergangenen 19 Jahre kein vergleichbares Stadionprojekt in Deutschland gab,
ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Einmal wird deutlich, dass die jüngsten großen
Stadionprojekte im Kontext der Weltmeisterschaft 2006 standen, zu der das Max-Morlock-Stadion
zwar ertüchtigt, aber nicht grundlegend erneuert wurde. Zum anderen wird hierdurch die
Vergleichbarkeit und das Benchmarking sowohl hinsichtlich der Kosten wie auch der
Funktionalplanung deutlich erschwert.
Kostenrahmen
Das Büro IFS hat auf der Basis der Funktionalplanung einen Kostenrahmen für die große
Stadionvariante mit 48.400 PAX abgeleitet. Für die Variante mit 45.000 PAX und mit 34.000 PAX
39
17
erfolgte eine rechnerische Ableitung, da für diese Varianten keine entsprechende Funktionalplanung
erstellt wurde.
IFS hat für den Kostenrahmen dabei folgende Annahmen berücksichtigt:
Das Stadion ist grundsätzlich komplett ausgestattet kalkuliert. Nicht enthalten sind die
Grundstückskosten (KG1 100), die Finanzierungskosten (KG 800), der Ausbau der Logen und
ein flächendeckendes W-LAN Netz für die Besucher.
Pauschaler Risikozuschlag von 15% in den KG 200, 300, 500 und 600.
Für einen erhöhten Nachhaltigkeitsstandard wurden 5% in den KG 300 und 400 angesetzt.
PV Anlage mit rund 10.000 qm Fläche und die Begrünung aller bewitterten Dächer außer dem
Stadiondach.
Alle Stadionvarianten wurden mit derselben Zahl an Hospitality-Plätzen kalkuliert.
Im Ergebnis kommt das Büro IFS zu folgendem Kostenrahmen nach derzeitigen Netto-Baukosten:
Große Variante: ca. 290 Mio. € netto
Variante Machbarkeitsstudie: ca. 277 Mio. € netto
Kleine Variante: ca. 227 Mio. € netto
Darin nicht enthalten sind die Finanzierungskosten der Kostengruppe 800. Diese werden jedoch im
Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Belastung aus Zins- und Tilgung berücksichtigt. Wie schon
in der Machbarkeitsstudie, handelt es sich bei den dargestellten Zahlen um Netto -Werte.
Das Büro C|SIGHT hat die Ableitung von IFS plausibilisiert und wie folgt positiv bewertet:
Die Baukostenableitung seitens IFS erfolgte sehr detailliert und übertrifft in der Planungstiefe
vergleichbare Projekte in der Phase der Funktionalplanung. Sämtliche Kostenpositionen
inklusive bspw. Bauherrenkosten sowie Ausstattung sind erfasst.
Die prozentuale Verteilung der Baukosten nach Kostengruppen ist vergleichbar mit der
Verteilung der IST Kosten von realisierten Stadionneubauten.
Der angesetzte Risikozuschlag liege mit +15 % unterhalb der Empfehlungen in der jetzigen
Projektphase. Aber auch die umfassenden Erfahrungen der involvierten Büros spreche eher
dafür, dass die lehrbuchmäßig angesetzten Risikopuffer geringer angesetzt werden könnten.
Der Kostenrahmen liegt sowohl in der Variante Machbarkeitsstudie wie auch in der großen Variante
über dem Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie. Die wesentlichen Gründe hierfür sind nachfolgend
grafisch dargestellt.
1 Kostengruppe (KG) nach DIN 276: 100 Grundstück, 200 Vorbereitende Maßnahmen, 300 Bauwerk –
Baukonstruktionen, 400 Bauwerk – Technische Anlagen, 500 Außenanlagen und Freiflächen, 600
Ausstattung und Kunstwerke, 700 Baunebenkosten, 800 Finanzierung
Begriffsdefinition Kostenrahmen gemäß DIN 276
Ein Kostenrahmen dient als eine Grundlage für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits - und
Finanzierungsüberlegungen und ist die erste von fünf Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen.
Die nächsten Stufen sind:
Kostenschätzung (nach der Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 HOAI)
Kostenberechnung (nach der Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 HOAI)
Kostenanschlag (nach der Vergabe gemäß Leistungsphase 7 HOAI)
Kostenfeststellung (nach der Fertigstellung gemäß Leistungsphase 8 HOAI)
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18
Abbildung 11: Kostenvergleich Machbarkeitsstudie und Funktionalplanung
Hervorzuheben ist insbesondere, dass der vorliegende Kostenrahmen zugunsten einer konservativen
Herangehensweise insbesondere die folgenden gegenüber der Machbarkeitsstudie zusätzlichen
Kostenpositionen aufgenommen hat:
Ausweitung der Kapazitäten sowie Erhöhung der korrelierenden Kubaturen und Flächen,
Provisorien für den Spielbetrieb während der Bauphase,
Zwischenzeitlich bekannt gewordene Entsorgungskosten,
Berücksichtigung eines größeren Umgriffs der Außenanlagen inkl. einer Sanierung des
Parkplatz S5,
Kalkulation einer Vollausstattung des Stadions, insbes. Möblierung der Gastronomie- und
Hospitality-Flächen sowie Berücksichtigung der kompletten Ausstattung („löffelfertig“),
Erhöhung des Risikozuschlags von 10% auf 15%,
Ergänzender 5% Zuschlag für einen erhöhten Nachhaltigkeitsstandard.
Hinsichtlich der Baukosten der kleinen Stadionvariante hat das Büro C|SIGHT darauf hingewiesen,
dass diese Variante zwar ca. 30% kleiner, aber lediglich 22% günstiger sei. Dies wäre im Falle der
Weiterverfolgung der kleinen Variante im weiteren Projektverlauf zu evaluieren.
Baukostensteigerungen bis zum Projektbeginn
Nach übereinstimmender Einschätzung der Stadtverwaltung sowie der beteiligten Büros ist aufgrund
der notwendigen Planungen und europaweiten Ausschreibungen auch ohne Verzögerungen bei der
Planung nicht mit einem Baubeginn vor dem Jahr 2028 zu rechnen.
Aufgrund der jüngsten enormen Baupreissteigerungen wurde das Büro C|SIGHT im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsanalyse damit beauftragt, Szenarien für eine mögliche Baukostensteigerung zu
entwerfen, auf deren Grundlage die zum Zeitpunkt des Baubeginns tatsächlich zu finanzierenden
Baukosten abgeschätzt werden können.
C|SIGHT hat drei Entwicklungsszenarien aufbereitet und die sich daraus ergebenden Kosten zum
Bauzeitpunkt sowie die Mehrkosten einer Verzögerung des Baubeginns abgeleitet:
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19
Abbildung 12: Businessplanung, Entwicklungsszenarien Baukostenindex, Quelle CSIGHT
Abbildung 13: Businessplanung, Baukostenentwicklung, Quelle CSIGHT
Diese Analyse macht deutlich, dass nicht nur die Baupreisentwicklung, sondern auch die
Realisierungsdauer erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten, damit den Finanzierungsaufwand und
damit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Stadionprojektes haben. Im „re alistic case“ von
durchschnittlich 3,3% jährlicher Baukostensteigerung würde die große Stadionvariante im Jahr 2028
bereits 329,6 Mio. € netto kosten und eine Verschiebung des Baubeginns von 2028 auf 2029
Mehrkosten in Höhe von weiteren 10,9 Mio. € netto verursachen.
Annahmen Wirtschaftlichkeitsberechnung
Jede Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf Annahmen und wird durch diese maßgeblich
mitbestimmt. Nach dem Vier-Augen-Prinzip wurden vorliegend die Annahmen von C|SIGHT entwickelt
und gemeinsam mit FSN, Ref. I/II, der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH und dem 1. FCN intensiv
abgestimmt.
Die Wesentlichen Grundannahmen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind:
Kalkulation mit indexierten Baukosten zum Jahr 2028
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Steigerungen in Auslastung und Erlösen aus dem Ticketverkauf
Konservative individuelle Indexierung jeder Erlös- und jeder Kostenposition
Berücksichtigung einer kontinuierlichen Instandhaltung über 30 Jahre zum Erhalt der
Attraktivität des Stadions und zur Vermeidung eines Sanierungsstaus
gleich Eigenkapital-Beteiligung von Stadt und 1. FCN von zusammen 60 Mio. €
Fremdfinanzierung der restlichen Investitionskosten zu kommunalähnlichen Konditionen mit
einem Zinssatz von 4,5%
Berücksichtigung einer Bestandssicherung der Einnahmen des 1. FCN aus dem
Stadionbetrieb auf Basis des Status Quo
Methodisches Vorgehen:
Um eine Aussage über die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit reffen zu können, wird wie bei allen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, gemäß Leitfaden der Finanzministerkonferenz für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Barwertmethorde angewandt. Diese erlaubt einen Vergleich
von Gesamtkosten für die Gegenüberstellung von Investitionen und Betriebskosten über die gesamte
Betrachtungszeit. Mit der Barwertmethode werden Zahlungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im
Betrachtungszeitraum anfallen, durch Diskontierung, d.h. das Abzinsen auf einen einheitlichen
Bezugszeitpunkt, vergleichbar gemacht.
Zur Ableitung wirtschaftlicher Entscheidungskriterien für die Variantenwahl wurde sowohl eine
Sensitivitätsanalyse als auch eine Szenarioanalyse angestellt.
Sensitivitätsanalyse
o Welche Erlös- und Kostenpositionen bestimmen den Erfolg des Projekts?
o Wie reagieren diese auf mögliche künftige Entwicklungen?
Szenarioanalyse
o Berechnung eines realistischen Projektverlaufs und einer schlechten sowie einer
guten Entwicklung.
o Berücksichtigung der wesentlichen Erlös- und Kostenpositionen aus der
Sensitivitätsanalyse.
Ableitung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der drei Stadiongrößen
Abbildung 14: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Erlöspositionen, Quelle CSIGHT
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Abbildung 15: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Erlöspositionen, Quelle CSIGHT
Abbildung 16: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Kostenpositionen, Quelle CSIGHT
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Abbildung 17: Businessplanung, Sensitivitätsanalyse Kostenpositionen, Quelle CSIGHT
Abbildung 18: Businessplanung, Sensitivitätsanalysen Fazit, Quelle CSIGHT
Die Sensitivitätsanalyse zeigt die deutliche Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von den
Erlöspotentialen aus den Ticketverkäufen und den Finanzierungskosten. Eine günstigere Finanzierung
bei einem Zinssatz von 3,5% würde eine jährliche Entlastung von ca. 1,9 Mio. € bedeuten , eine
Erhöhung des Zinssatzes auf 5,5% dagegen eine Belastung von jährlich ca. 2 Mio. €. Eine
Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme um 30 Mio. € entspräche einer jährlichen Entlastung von
1,8 Mio. €.
Den Größten wirtschaftlichen Unterschied macht selbstverständlich der sportliche Erfolg des 1. FCN.
Gegenüber einer Spielzeit in der 2. Bundesliga würde sich im Eröffnungsjahr der Cashflow
(Gesamterlöse abzüglich Betriebskosten) in der Bundesliga jährlich um 15,5 Mio. € erhöhen und in der
3. Liga um 25,3 Mio. € verschlechtern.
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Variantenprüfung
Aufbauend auf der Analyse der Kosten- und Erlöspositionen mit dem größten Einfluss auf die
Wirtschaftlichkeit wurden drei Szenarien definiert, in denen sich die unterschiedlichen
Stadionvarianten miteinander messen lassen mussten.
Die Szenarien unterscheiden sich maßgeblich durch die zugrunde gelegte sportliche Performance des
1. FCN, sowie die gegenüber dem „realistic case“ optimistischeren oder pessimistischeren
Rahmenbedingungen bezüglich der sensiblen Kosten- und Erlöspositionen. Dem von C|SIGHT als
realistisch aber konservativ betrachtete „realistic case“ liegt die Annahme zugrunde, dass der 1. FCN
in den 30 Jahren nach Stadionfertigstellung 24 Jahren in der 2. Bundesliga und sechs Jahre in der
Bundesliga spielen wird.
Abbildung 19: Businessplanung, Szenarien, Quelle CSIGHT
Nach diesen Parametern wurde für alle drei Stadionvarianten der Kapitalwert (Net Present Value to
Equity) über 30 Jahre sowie der durchschnittliche jährliche freie Cashflow berechne t und in der
folgenden Übersicht dargestellt.
46
24
=> Abbildung 19a. Businessplanung, Szenarienvergleich
Abbildung 20: Businessplanung, Szenarioanalyse, Quelle CSIGHT
Die in der vorstehenden Abbildung genannten freien Cashflows verbleiben nach Abzug aller
Aufwendungen inklusive Instandhaltung und Kapitalkosten und vor Verteilung auf die Projektpartner.
Die positiven Kapitalwerte lassen sich bei den vorliegenden Annahmen wie folgt interpretieren:
Die Stadt Nürnberg muss neben ihrem EK-Anteil keinen Verlustausgleich oder sonstige
Zuschüsse leisten.
Zins und Tilgung für die Fremdkapitalaufnahme sind bereits berücksichtigt.
Der trotzdem verbleibende Cashflow steht zur Aufteilung zwischen den Projektbeteiligten zur
Verfügung.
Zur besseren Einordnung der freien Cashflows muss – wie in der Machbarkeitsstudie – ein Vergleich
zum Status Quo gezogen werden. Zur Quantifizierung der nachhaltigen Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation der Eigenkapitalgebenden – also der Stadt Nürnberg und der 1. FC
Nürnberg
47
25
– wurde die ganzheitliche Erlös- und Kostensituation des Max-Morlock-Stadions im Status Quo
ermittelt. Dazu wurde die in der Saison 2023/2024 aus dem Stadionbetrieb erzielten Erlöse des 1. FC
Nürnberg, des Franken-Stadion Nürnberg (FSN) und der Stadion Betriebsgesellschaft sowie die im
Betrieb anfallenden Kosten zusammengefasst und den Ergebnissen der Businessplanung als
„Baseline“ gegenübergestellt.
Die Machbarkeitsstudie hatte als Baseline („Status Quo“) ein Betriebsergebnis ohne Kapitaldienst von
ca. 6,29 Mio. € und mit Kapitaldienst von ca. 4,29 Mio. € angenommen (vgl. Seiten 102 f. der
Machbarkeitsstudie). Das Betriebsergebnis ohne Kapitaldienst wurde als „jährlicher Zielbetrag“ für ein
zukunftsfähiges Stadion bei den Kapitalwertberechnungen als „zu erwirtschaftender Aufwand“
abgezogen. Betrachtet wurde somit der „Mehrwehrt“ einer Zukunftsvision gegenüber dem Status Quo.
Da die aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegenüber der Machbarkeitsstudie einen höheren
Detaillierungsgrad hat und insb. auch die im Stadion realisierten Einnahmen und Ausgaben für
Bandenwerbung mitberücksichtigt, musste die Baseline neu abgeleitet werden. Für die
abgeschlossene Spielzeit 2023/2024 wurde hierbei eine wirtschaftliche Ertragskraft des Max-Morlock-
Stadions inklusive Kapitaldienst als „Baseline“ ermittelt. Diese Annahmen wurden mit dem Büro
C|SIGHT abgestimmt und parallel zu den Annahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf das
Eröffnungsjahr hochgerechnet und mit ca. 6,2 Mio. € bewertet.
Abbildung 20a: Businessplanung, Ergebnisse, Quelle CSIGHT
Nach den Annahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verbessert sich damit das wirtschaftliche
Ergebnis des Stadions in allen drei Varianten erheblich. Ein Kapitalwertvergleich über die gesamte
Stadionlebensdauer ist aufgrund der hierfür notwendigen hypothetischen Annahmen nicht seriös zu
beziffern. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ohne einen grundlegenden, hier in drei Varianten
betrachteten, Stadionumbau gleichwohl erhebliche Investitionen zur Aufrechterhaltung des
Spielbetriebs erforderlich wären, die ohne vergleichbare Ergebnisverbesserungen die Ertragskraft des
Stadions deutlich reduzieren würden.
Unter Berücksichtigung der Baseline reduzieren sich die oben dargestellten free cashflows.
Auf der Grundlage der derzeitigen Annahmen und dem derzeitigen Kostenrahmen sowie unter
Berücksichtigung der Baseline ergibt sich, dass im „pessimistic case“ keine der drei Stadionvarianten
ausreichend Erlöse erzielt, um die notwendigen Investitionen aus eigener Kraft zu refinanzieren und
trotzdem Erlöse in Höhe der Baseline zu erzielen. Dagegen sind nach den derzeitigen Annahmen
48
26
sowohl im realistischen und erst recht im optimistischen Szenario alle drei Stadionvarianten ohne
Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in der Lage, die angesetzten Fremdfinanzierungskosten zu
tragen und zusätzlich einen Mehrerlös zu generieren.
Im optimistischen Szenario lassen sich mit zunehmender Stadiongröße entsprechend höhere Erträge
erwirtschaften.
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Das Büro C|SIGHT hat auf Basis der Ergebnisse ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung keine
eindeutige Empfehlung bzgl. der Stadiongröße abgegeben:
Abbildung 21: Businessplanung, Ergebnisse, Quelle CSIGHT
Im Kern bestätigt sowohl die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wie auch die Schlussfolgerung von
C|SIGHT, dass sich ein größeres Stadionprojekt nur bei anhaltendem sportlichen Erfolg des 1. FCN
wirtschaftlich trägt. Mit zunehmendem sportlichen Erfolg sind größere Stadien wirtschaftlicher als
kleine Stadion. Bei ausbleibendem sportlichen Erfolg bedeuten geringere Investitionen selbstredend
ein geringeres Finanzierungsrisiko.
Bewertung durch die Verwaltung
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und das Büro C|SIGHT haben zwar keine klare Empfehlung
ausgesprochen, aber dennoch wertvolle Erkenntnisse für die Bewertung der Stadionvarianten
geliefert:
Die Stadionvarianten unterscheiden sich maßgeblich durch die Zuschauerkapazitäten und die
Baukosten.
Unter der von C|SIGHT getroffenen Annahme einer hohen Stadionauslastung werden die
Effekte der höheren Fremdkapitalkosten bei höheren Baukosten von den steigenden
Einnahmen aus dem Ticketverkauf ausgeglichen.
Im realistischen Szenario geht die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung davon aus, dass alle
Stadionvarianten in der Lage sind, die notwendige Fremdkapitalaufnahme zu refinanzieren,
also die notwendigen Mittel für Tilgung und Zinszahlungen zu erwirtschaften.
Da bei allen Varianten dieselbe Eigenkapitalausstattung zugrunde gelegt wird, bedeutet dies, dass bei
einer größeren Stadionvariante die zur Finanzierung der höheren Baukosten erforderliche zusätzliche
Fremdkapitalaufnahme aus den höheren Einnahmen refinanzierbar ist. Dies bedeutet aber zugleich,
dass jede Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme durch öffentliche Förderung oder zusätzliches
49
27
Eigenkapital die Wirtschaftlichkeit in jeder Variante deutlich erhöht, da in diesem Umfang kein
Kapitaldienst anfällt.
In Betracht kommt hier insbesondere eine Förderung durch das Land. Nach dem Benchmarking des
Büros C|SIGHT lag die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes bei Stadionneubauten der letzten 15
Jahre (Mainz, Freiburg und Karlsruhe) zwischen 6,6% und 28,6% der Projektkosten. Wie bereits
dargestellt würde die Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme um bspw. 30 Mio. € (~ 9% der Kosten
der großen Variante im Jahr 2028) einer jährlichen Entlastung von 1,8 Mio. € entsprechen. Ergänzend
muss berücksichtigt werden, dass sich die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ausschließlich auf das
Stadionprojekt selbst bezieht. Die Bedeutung der überregionalen Sichtbarkeit und Vermarktbarkeit der
großen Stadionvariante für die Stadt Nürnberg in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht war
nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, können aber aus Sicht der Stadt Nürnberg Teil
einer gesamtwirtschaftlichen Überlegung sein. Eine entsprechende Studie wurde bislang noch nicht
beauftragt.
Nach den derzeitigen Annahmen kann hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit die Fortfü hrung der Planung
der großen Stadionvariante befürwortet werden. Für die kleine Stadionvariante wäre entsprechend
des Vorschlags von C|SIGHT sowohl hinsichtlich des Kostenrahmens wie auch hinsichtlich der
Realisierbarkeit der identischen Anzahl an Hospitality Kapazitäten eine Validierung angeraten. Wenn
diese Stadionvariante weiterverfolgt werden sollte, müsste hierfür eine entsprechende vertiefte
Funktionalplanung, sowie eine erneute Kalkulation des Kostenrahmens erfolgen.
3.4.2. Wirtschaftlichkeit Mantelbebauung
Die Historie deutscher Stadionbauten beruht im Wesentlichen auf Impulsen, die auf der Austragung
von Fußball-Großevents wie Welt- und Europameisterschaften beruht. Entsprechende
Zusatznutzungen spielten bislang eine untergeordnete Rolle. In Ländern ohne diese Historie von
regelmäßigen Fußball-Großevents wie z. B. der Schweiz wurde schon früh auf zusätzliche Nutzungen
großen Wert gelegt. Hieraus entstanden Stadien, die gesellschaftlichen Mehrwert unabhängig vo m
Fußball-Betrieb ermöglichen. Dies ermöglichte beispielsweise die erfolgreiche Umsetzung
kommunaler Infrastrukturprojekte oder den Einstieg von privaten Finanzpartnern in einen bislang rein
kommunalfinanzierten Markt.
Die Projektentwicklung einer möglichen künftigen Mantelbebauung ist noch nicht abgeschlossen.
Auf Grundlage der derzeitigen Annahmen konnte noch keine Kombination aus Mantelbebauung und
Nutzungsszenario definiert werden, die einen finanziellen Beitrag zur Stadionfinanzierung generieren
könnte.
Die Projektgruppe prüft derzeit gemeinsam mit den Architekten AS+P verschiedene Optionen, ob im
Stadionmantel Drittnutzungen oder städtische Nutzungen untergebracht werden können, deren
Integration gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwehrt böte.
50
28
3.4.3. Gesellschaftsrechtliches Konstrukt
Der Begriff des gesellschaftsrechtlichen Aufbaus beschreibt die am Bau, der Finanzierung, des
Betriebs und der Nutzung des Stadions beteiligten Partner und deren rechtliche Beziehungen.
Abbildung 22: Aktuelles Gesellschaftsrechtliches Konstrukt Max-Morlock-Stadion
Gegenwärtig gestaltet sich der gesellschaftsrechtliche Aufbau wie folgt:
Die Stadt Nürnberg ist heute alleinige Eigentümerin von Grundstücksflächen, auf denen u.a.
das hauptsächlich zu Ligaspielen des 1. FCN genutzte Max-Morlock-Stadion errichtet ist. Die
Eigentümerfunktion für das Stadion wird durch den städtischen Eigenbetrieb Frankenstadion
(FSN) wahrgenommen. Der FSN ist derzeit die sogenannte „Objektgesellschaft“, die
insbesondere für Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen verantwortlich ist.
Den eigentlichen Betrieb des Stadions hat der FSN über einen Betreibervertrag an die zu
100% der Stadt Nürnberg gehörende Tochtergesellschaft „Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH“
vergeben, wonach das Stadion schwerpunktmäßig als multifunktionale Sport- und
Veranstaltungsstätte gewerblich zu nutzen und zu bewirtschaften ist.
Die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH hat wiederum mit dem Hauptnutzer „1. FCN e.V.“ einen
Nutzungsvertrag für deren Nutzung des Stadions als Heimspielstätte des 1. FCN
abgeschlossen.
Ziel aller Beteiligten ist es, das Stadion zu einer wirtschaftlich und sportlich zukunftsfähigen Spielstätte
des 1. FCN fortzuentwickeln. Hierzu hat der Stadtrat den FSN beauftragt, den gesellschaftsrechtlichen
Aufbau zu überprüfen und insbesondere mit Blick auf die erfolgreichen Stadionprojekte in Stuttgart
und Freiburg so fortzuentwickeln, dass eine Einbindung möglicher Finanzpartner möglich ist.
51
29
Aktuell ist eine Beteiligung von Partnern am Stadion nicht möglich. Das Stadion steht im Eigentum der
Stadt und ist dem FSN als Eigenbetrieb zugeordnet. Nach Art. 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind
Eigenbetriebe gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die außerhalb der
allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen geführt werden. Eine Beteiligung privatrechtlich
organisierter Partner am Eigenbetrieb ist deshalb rechtlich unmöglich. Im gegenwärtigen Aufbau
müssten deshalb alle Sanierungsmaßnahmen am Stadion über den Haushalt des FSN finanziert
werden. Mangels eigener Rechtspersönlichkeit des Eigenbetriebes haftet die Stadt Nürnberg
vollständig für den Eigenbetrieb.
Private Partner können sich deshalb am Stadionprojekt nur beteiligen, wenn das Stadion in eine
Privatrechtsform überführt wird. Gleichzeitig ermöglicht die Überführung des Stadions in eine
Privatrechtsform unter Beteiligung Dritter eine Befreiung der Stadt Nürnberg von der bisherigen
alleinigen Haftung für das Stadionobjekt.
Wie bisher kann und sollte zwischen den Ebenen Stadion (Objekt) und Stadionbetreib (Betreiber)
getrennt werden. Gegenwärtig sind das der FSN als Objektgesellschaft und die Stadion Nürnberg -
Betriebs GmbH als Betreibergesellschaft. Aufgrund der vorstehend genannten Gründe bedarf zur
Beteiligung Dritter jedenfalls die Objektgesellschaft einer gesellschaftsrechtlichen Anpassung.
Für die vorliegende Stadtratsvorlage sind diesbezüglich keine Beschlussvorschläge vorgesehen.
Sowohl die Prüfung als auch die nachstehenden Ergebnisdarstellungen dienen in erster Linie der
vorgezogenen Feststellung, ob ein entsprechendes gesellschaftsrechtliches Modell auch vor dem
Hintergrund der konkreten rechtlichen Verhältnisse in Nürnberg umsetzbar erscheint. Eine Umsetzung
dieser Konzepte setzt aber sowohl hinsichtlich der möglichen Beteiligten, der Aufgabenverteilung und
der steuerrechtlichen Beurteilung noch zahlreiche Vorarbeiten voraus. Die Stadtverwaltung geht
davon aus, dass Entscheidungen zum gesellschaftsrechtlichen Aufbau im Laufe des Jahres 2024 mit
dem Lenkungskreis abgestimmt und im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden
können.
Objektgesellschaft
In Anlehnung an die Modelle in Stuttgart und Freiburg wurde gemeinsam mit Rödl & Partner
untersucht, ob eine Überführung des Stadions in eine private Rechtsform möglich ist
Der FSN ist ein sogenannter Betriebsaufspaltungs-BgA (Betreib gewerblicher Art) der Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg hält im FSN das Stadion und überlässt dieses als wesentliche Geschäftsgrundlage
entgeltlich der städtischen Tochter Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH als Betriebsgesellschaft.
Hieraus resultiert, dass sowohl das Objekt Stadion und wie auch die Gesellschaftsanteile an der
Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH als steuerverstricktes Betriebsvermögen auf Ebene des FSN gelten.
Im Vordergrund der Prüfung stehen deshalb insbesondere steuerrechtliche Fragen nach dem
Umwandlungssteuerrecht, des Umsatzsteuergesetzes sowie die Grunderwerbssteuer. Ziel der
Gestaltung muss es sein, dass weder stillen Reserven aufzudecken noch Vorsteuer zurück zu
erstatten noch Grunderwerbssteuer zu entrichten sind.
Der in Parallelität zum Freiburger und Stuttgarter Modell geprüfte gesellschaftsrechtliche Aufbau für
die Objektgesellschaft wäre wie folgt: Die Stadt Nürnberg würde eine GmbH & Co. KG gründen und in
diese sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen des aktuellen Betriebsaufspaltungs-BgA FSN
einbringen. Aufgrund der besonderen Lage des Stadions im Nürnberger Reichsparteitagsgelände ist
derzeit nicht beabsichtigt, das Grundeigentum am Stadiongrundstück zu übertragen. Stattdessen soll
der Objektgesellschaft ein Erbbaurecht am Stadiongrundstück eingeräumt und zusammen hiermit
lediglich das Gebäude selbst übertragen werden. Ebenfalls einzubringen wären die
Gesellschaftsanteile an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Für die Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH würde sich durch die Umwandlung des BgA FSN zur Objektgesellschaft lediglich die
Gesellschafterin verändern. Da im Übrigen alle Verträge mit übergehen würden, würde der
Betreibervertrag der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH mit dem FSN nach der Umwandlung mit der
Objektgesellschaft unverändert fortgesetzt werden können.
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30
Vorbehaltlich einer verbindlichen Auskunft bei der zuständigen Finanzbehörde gehen sowohl Rödl &
Partner wie auch KaSt/5 davon aus, dass eine solche Umwandlung und Überführung des Stadions in
eine GmbH & Co. KG sowohl rechtlich wie auch steuerrechtlich möglich ist, ohne dabei erhebliche
Steuerlasten aus der Aufdeckung von stillen Reserven oder der Grunderwerbssteuer zu verursachen.
An der Objektgesellschaft als GmbH & Co. KG ist sodann eine Beteiligung von Partnern möglich.
Konkrete Beteiligungskonzepte müssen in Abstimmung mit den möglichen Partnern individuell
vereinbart werden. Für die Entscheidung des Stadtrats zur Gründung der Objektgesellschaft würden
dann auch die Gesellschaftsverträge und Verträge mit Partnern zur Entscheidung vorgelegt.
Abbildung 23: Mögliches Gesellschaftsrechtliches Konstrukt Max-Morlock-Stadion
Betriebsgesellschaft
Derzeit wird das Stadion von der städtischen Tochtergesellschaft Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH
betrieben, die in diesem Zuge das Stadion wieder an den 1. FCN als Hauptnutzer verpachtet hat. Der
1. FCN hat Interesse, das Stadions im Ganzen alleine oder gemeinsam mit einem Partner zu pachten
und selbst zu betreiben.
Der gesellschaftsrechtliche Aufbau ist an dieser Stelle sehr flexibel und lässt sämtliche Gestaltungen
zu. Für die Erarbeitung einer entsprechenden Entscheidungsvorlage werden neben den
wirtschaftlichen Interessen auch die vergaberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen
Rahmenbedingungen gemeinsam mit Rödl & Partner geprüft.
Mantelgesellschaft
Hinsichtlich der möglichen Mantelbebauungen wird geprüft, ob diese durch eine eigenständige
Mantelgesellschaft gebaut und oder betrieben werden könnten. Ziel einer solchen Gestaltung wäre die
Schaffung einer Möglichkeit für private Partner, sich an einer haftungsrechtlich von der
Objektgesellschaft getrennten Einheit finanziell an den Mantelnutzungen zu beteilige n und so das
Investitionsrisiko der Objektgesellschaft zu reduzieren.
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31
3.5. Empfehlung Stadionvariante
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten weisen die drei Stadionvarianten im „realistic casenahezu
identische positive „Discountet Cash Flows“ (dt. abgezinster Zahlungsstrom) für die nächsten 30 Jahre
aus. Die Kleine Variante ist im „pessimistic case“, die Große im „optimistic case“ vorteilhaft.
Angesichts des Marktpotentials der Metropolregion Nürnberg, den empirischen Erfahrungswerten der
Auswirkungen bisheriger Stadionprojekte, dem im Benchmark überdurchschnittlich hohen Fanpotential
des 1. FC Nürnberg, der erheblich größeren Wettbewerbsfähigkeit für nationale und internationale
sportliche Großveranstaltungen, der damit einhergehenden gesellschaftspolitischen Bedeutung und
der deutlich größeren Chancen auf Fördergelder wird von allen Beteiligten die Umsetzung der Großen
Variante empfohlen.
3.6. Umfeldentwicklung
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie Stadion bezieht explizit die Umfeld-Gestaltung mit ein, da eine
isolierte Betrachtung des Stadions den großen Chancen, aber auch den Notwendigkeiten im Sinne
des Sports nicht gerecht wird. Die Vorteile, die der Sport und die Entwicklung eines Sportcampus im
Stadionumfeld unserer Stadtgesellschaft bietet, sind enorm. Vor diesem Hintergrund hat der
Nürnberger Stadtrat am 25.09.2019 die Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg
verabschiedet. Hierin sind verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen beschrieben und befürwortet,
die erforderlich sind, um die Voraussetzungen für das Sporttreiben in unterschiedlichen Ausprägungen
zu schaffen beziehungsweise zu optimieren.
Der geplante Wegfall von Sporthalle und Leichtathletikanlage im Stadion erfordert eine
Ersatzschaffung im direkten Umfeld. Somit bietet sich im Rahmen der Entwicklung des
Stadionumfeldes die beispiellose und historische Chance, der städtischen Sportstättenentwicklun g
einen enormen Impuls zu geben und den Volkspark Dutzendteich zu einem Sport- und Freizeitcampus
Dutzendteich umzugestalten und gleichzeitig Bewegungsangebote für ALLE bereitzustellen, die
Gesundheitsförderung und Steigerung der Lebensqualität durch Bewegung, Teilhabe und
Sozialisation fördern. Nicht zuletzt liegt das Stadionareal im durch die Sport-Agenda für eine weitere
Konzentration leistungssportlicher Infrastruktur vorgesehenen Leistungssportzentrum Südost, was
eine effektive Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Leistungssports ermöglicht, wie z.B. der
Eliteschule des Sports oder des Haus der Athleten mit den dort zugehörigen
Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportlern.
Bausteine der Umfeld Entwicklung
Ziel: Schrittweise Entwicklung des Stadionumfeldes zu den sich aus dem Stadionneubau ergebenden
Abhängigkeiten. Mehrfachhalle, Kleinfelder und Bewegungspark als wichtiges Element, um das Defizit
an gedeckten Sportanlagen im Nürnberger Süden zu verringern.
Mehrfach-Sporthalle für Schul- und Vereinssport
Erweiterung der Angebote für die benachbarte Eliteschule des Sports
Basis für Entwicklung Bundesstützpunkt (BSP) Rollstuhl Basketball
Heimathalle und Funktionsräume für den aktuell sehr erfolgreichen BSP Ringen
Einbindung BSP Triathlon und DAV (Büros für Stützpunkte und Trainingshallen)
Veranstaltungshalle für kleinere Großsportveranstaltungen (derzeit nur eine Halle im
Stadtgebiet mit mehr als 199 Plätzen (BBZ) (z.B. Rhythmische Sportgymnastik, Hockey,
Ringen, Handball 4. Liga u.a.)
Trainingshalle für die Nürnberg Falcons Basketball (Anforderung 1. + 2. Liga)
Einbindung Verwaltungseinheiten SpS und BLSV in Baukörper
Räumlichkeiten für Physiotherapie und medizinische Betreuung Leistungssport
Auch die Außenflächen können zur Belebung des Umfeldes der Halle und des gesamten Areals mit
zwei Kleinspielfeldern Basketball, einem Bewegungspark und weiteren Bewegungsflächen (aus
Sportentwicklungsplanung) von der Bevölkerung genutzt werden. Somit kann der Fehlbedarf an
öffentlicher Bewegungsfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilweise gedeckt und die
54
32
Attraktivität des Naherholungsgebietes weiter gesteigert werden. Das große Ziel, Belebung des Areals
durch den Breitensport, wird durch diesen Baustein umgesetzt.
Errichtung eines kleinen Stadions auf dem Nebenplatz 1
Durch den Stadionumbau entfallen die bisher dort vorhandenen leichtathletischen Anlagen; damit
entfällt der einzige mögliche Austragungsort für leichtathletische Wettkämpfe mit größerer Anzahl an
Zuschauenden im Stadtgebiet. In der Machbarkeitsstudie wurde hierzu ein möglicher Neubau eines
kleinen Stadions auf dem Gelände des Nebenplatz 1 in die Planung eingebracht. Auf dem derzeitigen
Stadionnebenplatzplatz 1 findet Sportunterricht sowie Vereinstraining statt. Diese Nutzungen wären
künftig im kleinen Stadion nicht mehr möglich, könnten bei geschickter Planung an anderer Stelle
kompensiert werden.
Das kleine Stadion wird benötigt für:
Bundesliga Frauenfußball (1. und 2. Frauenbundesliga),
American Football
Leichtathletik-Meisterschaften (regional oder auch national)
FCN Nachwuchsleistungs- Teams mit der U17, U19 und insbesondere U23
Breitensportveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sportabzeichen, große Sportfeste ,
überregionale Turniere)
Schulsport
Je nach geplanter zukünftiger Nutzung wird eine Größenordnung 15.000-18.000 Plätze (Leichtathletik
DM) oder nur 4.000-5.000 Plätze benötigt.
Nebenplatz 2, Jedermann-Sportplatz, Eistrainingshalle
In die weitere Entwicklung des Stadionumfelds sind auch die Veranstaltungshalle ARENA Nürnberger
Versicherung, der Nebenplatz 2 und der Jedermann Sportplatz einbezogen. Nicht zuletzt aufgrund
des Alters der ARENA erscheint an dieser Stelle eine komplette Neugestaltung sinnvoll. Ein weiterer
Vorteil wäre, dass durch eine gute Umsetzung eine weitere Eisfläche für Training ( EHC 80,
Eiskunstlauf, etc.), für Schulen sowie den öffentlichen Eislauf für die Bevölkerung entstehen könnte,
die in Nürnberg dringend gebraucht wird, ebenso wie die Fußballplätze und ein echtes Jedermann -
Sportfeld.
Diese Entwicklung bringt viele Vorteile für den Sportstandort Nürnberg:
Erhalt der Leichtathletik -Infrastruktur mit der Möglichkeit nationale (Jugend) Meisterschaften
durchzuführen
Attraktive Heimat für FCN Frauen- und Jugendteams aus dem NLZ des FCN
Umlegung der RAMS Heimspiele auch bei Rock im Park und Norisring Rennen möglich (12
Wochen im Jahr).
Platzierung einer Mehrfachhalle (Vereine/ BBS/ Trainingsbetrieb Falcons auf dem Gelände
Erhalt der Anzahl der Nebenplätze für den Vereinssport
Entwicklung eines attraktiven Sport-, Bewegungs- und Erholungsareals für die Bevölkerung
Priorisierung der einzelnen Nutzungen
1a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport
1b. Kleines Stadion (Leichtathletik, Fußball,etc.)
2. Jedermann-Sportplatz 1+2
3. Nebenplatz 2 mit 2 Spielfeldern
4. Eistrainingshalle und Trainingsplatz 3
5. Arena
55
33
Abbildung 24: Umfeldentwicklung Priorisierung der einzelnen Nutzungen, Machbarkeitsstudie
Derzeitige Betrachtung der einzelnen Nutzungen und deren Herausforderungen
1a. Sporthalle für Schul- und Vereinssport
Eine Möglichkeit der Errichtung einer Sporthalle für Schul- und Vereinssport (4-Feldhalle) wird vertieft
auf dem Standort des SÖR-Betriebshofes an der Hans-Kalb-Str. geprüft und untersucht.
Voraussetzung für die Errichtung an dieser Stelle ist aber eine Verlagerung des SÖR-Betriebshofes.
Alternativ werden weitere Standorte geprüft, insbesondere eine Verortung in der Mantelbebauung des
Stadions, wobei dies natürlich nicht die Wirtschaftlichkeit der Mantelbebauung schmälern sollte.
Erste Alternativstandorte für den SÖR Betriebshof in der Umgebung wurden untersucht und
Gespräche mit dem Eigenbetrieb geführt. Eine Verlagerung des Betriebshofes hätte für SÖR zudem
den Vorteil, dass eine Zusammenführung mit dem Betriebshof in Fischbach einfacher möglich ist und
die Abläufe optimiert werden können. Für die Verlagerung sind jedoch Kosten für Grundstückserwerb
oder Miete sowie den Bau eines neuen Betriebshofs notwendig.
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Abbildung 25: Schemaskizze Mehrfachsporthalle SÖR Betriebshof, Quelle: AS+P
Es wurden erste Funktionalplanungen und Varianten für die 4-Feld-Halle und Kleinspielfelder erstellt,
um zu prüfen, ob diese auf dem Baufeld mit dem benötigten Raumprogramm untergebracht werden
können. Wie in der untenstehenden Abbildung ersichtlich, ist das Baufeld ausreichend und alle
Bedarfe können untergebracht werden, ohne dass große Eingriffe in den Baumbestand und in
unversiegelte Flächen notwendig werden. Auch die Thematik Breitensportcluster, in der
Machbarkeitsstudie angrenzend zum Stadionbad situiert, könnte auf dem Grundstück untergebracht
werden. Die Eingriffe in den Baumbestand am Stadionbad werden dadurch reduziert.
In den Prozess sind eingebunden: SÖR, LA, Stpl, UwA, SpS, BoB
Abbildung 26: Schemaskizze Mehrfachsporthalle SÖR Betriebshof, Quelle: AS+P
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Sachstand:
Vorhaben innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar
Erforderliche Festlegung Untersuchungsumfang Natur- und Umweltschutz sowie Umgang mit
dem Flächendenkmal wurden erarbeitet
Vorbereitet werden zudem weitere Standortanalysen (Integriert im Stadionumbau, mögliche
Standorte in der Stadt Nürnberg)
Erste Alternativstandorte für den SÖR-Betriebshof wurden untersucht. Im nächsten Schritt
werden die Eigentümergespräche intensiviert und die Kosten ermittelt
Zudem wird die Variante Sporthalle als Mantelnutzung am Stadion vertieft untersucht
1b. Kleines Stadion
Die Möglichkeit der Errichtung eines Kleinen Stadions auf dem Nebenplatz 1 wird derzeit vertieft in
verschiedenen Varianten geprüft. Das sogenannte kleine Stadion ist auf dem derzeitigen Nebenplatz
1 situiert.
Im weiteren Verlauf der Planungen wurden verschiedene Varianten (siehe nachfolgende Abbildungen)
untersucht. Umso höher die Zuschauerzahlen und die Anforderungen an die Leichtathletik definiert
werden, desto größer ist der Eingriff in Baumbestand und unversiegelte Flächen. Dazu laufen derzeit
viele Gespräche, insbesondere mit den Fachverbänden.
Zudem zeigt sich, dass für die maximale Variante der Platz auf dem Baufeld nicht ausreichend ist und
eine Kurve in den Kurt-Leucht-Weg hineinragen würde. Realistisch kann auf dem Baufeld die kleine
Variante untergebracht werden. Die Durchführung einer großen Deutschen Leichtathletikmeisterschaft
mit den geforderten Zuschauerzahlen wäre an dieser Stelle somit nicht möglic h. Durchführbar wären
jedoch deutsche Jugendmeisterschaften und bayerische Meisterschaften sowie die angezeigten
Bedarfe für den Spielbetrieb von American Football sowie Fußball-Teams des FCN.
Abbildung 27: Kleines Stadion
Kleine Lösung ohne die Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft, Quelle: AS+P
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Abbildung 28: Kleines Stadion
Große Lösung mit der Möglichkeit der Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft, Quelle: AS+P
Aufgrund des Planungsrechts ist eine Untersuchung von Standortalternativen im Umgriff notwendig.
Hierzu werden zwei Szenarien erarbeitet: Eine große Lösung mit der Möglichkeit der Durchführung
einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft und eine kleine Lösung ohne die Möglichkeit der
Durchführung einer Deutschen Leichtathletikmeisterschaft. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA,
SpS, BoB
Sachstand:
Für das Vorhaben ist ein Verfahren zur Schaffung des notwendigen Planungs- und Baurechts
notwendig.
Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz, Baurechtsschaffung
sowie zum Umgang mit dem Flächendenkmal wurde erarbeitet.
2. Jedermann–Sportplatz 1+2
Die Möglichkeit der Errichtung von zwei Sportplätzen wird in den nächsten Schritten geprüft. Bei
einem Rückbau der Arena könnten zudem auf der Fläche langfristig drei Sportplätze untergebracht
werden. Im Moment werden diese Flächen ausschließlich für Veranstaltungen und Vermietungen
genutzt. In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, SpS.
Sachstand:
Das Vorhaben ist innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar.
Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz und hier insbesondere
auch das Wasserrecht wurden erarbeitet.
3. Nebenplatz 2
Die Möglichkeit der Errichtung von zwei Sportplätzen (anstatt einer Spielfläche) sowie verschiedene
Nutzungsmöglichkeiten werden in den nächsten Schritten geprüft. In den Prozess eingebunden: Stpl,
UwA, SpS.
Sachstand:
Vorhaben innerhalb des geltenden Planungsrechts grundsätzlich umsetzbar, wenn nicht
größere Bauten entstehen sollen.
Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz wurde erarbeitet.
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Abbildung 29: Flächenumgriff Jedermann Sportplatz 1+2 und Nebenplatz 2, Quelle: Machbarkeitsstudie
5. Arena
Die Multifunktionalhalle (ARENA Nürnberger Versicherung) wurde in den Untersuchungsumfang mit
aufgenommen. Es ist noch nicht klar, ab welchem Zeitpunkt mit einer Sanierung bzw. Neubau zu
rechnen ist. Als möglichen Standort ergab die Machbarkeitsstudie den derzeitigen Parkplatz S1. In
den nächsten Schritten wird untersucht, ob der Standort realisierbar wäre, oder ob es einen besseren
Alternativstandort gibt. Bei einem möglichen Neubau ergibt sich die Chance, die derzeitige Arena
soweit zurückzubauen, dass die vorhandenen Eislaufflächen erhalten werden und dem Breitensport
und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
In den Prozess eingebunden: Stpl, UwA, Sps, BoB
Sachstand:
Der erforderliche Untersuchungsumfang für Natur- und Umweltschutz wurde erarbeitet.
Jedermann – Sportplatz 1+2
Nebenplatz 2
60
38
Abbildung 30: Schemaskizze ARENA, Quelle: AS+P
Planungsrecht
Sowohl für den Vollumbau des Stadions, als auch insbesondere der Planungen im Stadionumfeld ist
das Planungsrecht sowie insbesondere die Auswirkungen auf die weiteren Gesetze des Natur- und
Denkmalschutzes sowie des Wasserrechts zu beachten. Der Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan (FNP) stellt in großen Bereichen der Machbarkeitsstudie Sonderbaufläche mit d em
Schwerpunkt der Freiflächennutzung dar. Teile des Umgriffs befinden sich aber auch in der
Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage. Einen Bebauungsplan gibt es für das
Stadionumfeld nicht. Um Planungsrecht für die Bausteine aus der Machbarkeitsstudie zu schaffen,
sind verschiedene Verfahren zur Baurechtsschaffung notwendig.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, da das kleine Stadion mit der geplanten
Baumasse (Tribünen, Funktionsbereiche, Erschließung) nicht den Darstellungen der Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Sportanlage entspricht. Auf Grund der Mantelnutzung im Stadion (Hotel, Sport
Innovation Campus), die nicht der Darstellung Sonderbaufläche mit Schwerpunkt Freiflächennutzung
entspricht, und den vielen Einzelvorhaben im Gebiet ist zudem die Aufstellung eines
Bebauungsplanverfahrens über den Umgriff der Machbarkeitsstudie anzustreben. Im Laufe des
weiteren Prozesses können bei Bedarf für die einzelnen Projekte selbständige Bebauungspläne aus
dem Umgriff herausgelöst werden, dies ist durch entsprechende Beschlüsse zu hinterlegen.
Die Belange des Naturschutzes sind im Bauleitplanverfahren bzw. dem Genehmigungsverfahren
abzuarbeiten. Insbesondere die Themen Artenschutz, Eingriff / Ausgleich, Biotope, Waldausgleich,
Verkehr, Lärm sowie Klima und Energie sind in den jeweiligen Verfahren abzuarbeiten oder separat zu
beachten. Als Fazit ist festzuhalten, dass geplante Vorhaben, die mit dem derzeit bestehenden
Planungsrecht und -zielen nicht übereinstimmen, eine Anpassung über entsprechende Bauleitplan-
Verfahren (FNP, BP, etc.) erforderlich machen werden. Ebenso ist bei den einzelnen Bausteinen die
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens und die Beteiligung des Baukunstbeirates zu prüfen.
Umwelt- und naturschutzrechtliche Belange
Eine sehr wesentliche Entscheidungsgrundlage im Spannungsfeld Planungsrecht –
Planungserfordernis stellen u.a. naturschutzfachliche, wasser- und immissionsschutzrechtliche
Belange dar und deren Verifizierung vor Beginn der konkretisierenden Planungen. Es handelt sich
hierbei u.a. um „öffentliche Belange“ i.S. des Planungsrechts; - insbesondere:
Biotope: Naturschutzrechtlicher Schutz nach § 30 BNatSchG (ggf. Antrag auf
Ausnahmegenehmigung und Erfordernis eines Ausgleichs); Lebensraumtypen nach Anhang 1
FFH-Richtlinie; Biotope gemäß dem Kartierschlüssel der Stadtbiotopkartierung
Stadtbiotope: geschützte Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG; ggf. Änderung durch
den Umweltausschuss oder Stadtrat
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: in Abhängigkeit von der Planungsrechtschaffung
entweder nach BNatschG / BayKompV bzw. nach der Nürnberger Wertliste im Rahmen der
Bauleitplanung gem. §1a Abs. 3 BauGB; Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit
Ausgleichskonzept; Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie
Kompensationsmaßnahmen
Artenschutzrecht: Artenschutzkartierung mit saP, Verminderungs- / Vermeidungsmaßnahmen
ggf. CEF- und FCS-Maßnahmen ggf. artenschutzrechtliche Ausnahme durch die RMF;
Wald: Bei Inanspruchnahme von Waldflächen i.S. BayWaldG sind Rodungserlaubnis und
Ersatzaufforstungen erforderlich (Genehmigungsbehörde AELF)
Abgrabungen, Kampfmittelfreiheit sowie Rodung, ggf. Anwendung BaumSchVO: Prüfung ob
eine Abgrabungsgenehmigung für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit erforderlich ist
(BoB); die BaumSchVO findet nur im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile Anwendung
Wasserrecht:
Teile des Planungsgebietes befinden sich im amtlich festgesetzten ÜSG des
Gewässersystems Langwassergraben bzw. dem vorläufig gesicherten ÜSG des
Fischbach. Gem. der aktuellen Planung sind hier insbesondere der 2. und 4. Nebenplatz
betroffen. Gem. der §§ 78 und 78a WHG sind die Errichtung baulicher Anlagen,
61
39
Geländeveränderungen, etc. in solchen ÜSGs grundsätzlich untersagt und nur
ausnahmsweise zulässig, wenn die jeweiligen Voraussetzungen des WHG erfüllt sind und
die Untere Wasserrechtsbehörde (Umweltamt, Abt. 2) eine entsprechende Zulassung
erteilt.
Im gesamten Planungsgebiet ist mit einem hohen Grundwasserstand zu rechnen. Dies ist
bei der Planung der Tiefbauten zu berücksichtigen.
Gem. § 55 WHG ist das anfallende Niederschlagswasser wieder dem natürlichen
Wasserkreislauf zuzuführen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes wird eine
Versickerung schwer möglich sein und so eine Einleitung in die vorhandenen Gewässer
erfolgen müssen. Hier sollte möglichst frühzeitig ein entsprechendes
Entwässerungskonzept anhand Größe und Beschaffenheit der zu entwässernden Flächen
erstellt werden, um so frühzeitig die Größe notwendiger Rückhalte- und
Reinigungseinrichtungen einschätzen und in der Planung berücksichtigten zu können.
Insgesamt sind die wasserwirtschaftlichen Belange fundiert in der Umweltprüfung bzw. dem
Umweltbericht darzustellen. Dabei ist auch auf die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
einzugehen und darzulegen, dass bei der Planung die §§ 27 und 47 WHG
(Verbesserungsverhinderungsverbot und Verschlechterungsverbot bzgl. der betroffenen
Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper) beachtet wird.
Immissionsschutzrecht: Sportanlagenlärm, Lärm technischer Anlagen, Freizeit -/Event-
Nutzungen, Baulärm (während der Errichtung und Umbau), Verkehr, Licht; Konkretisierung
i.R. der Planung durch Gutachten (DIN 18005 (Bauleitplanung), 18.BImSchV, TA Lärm, AVV
Baulärm, usw.). Umweltprüfung: im Rahmen des / der Bauleitplanverfahren ist eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen (Darstellung der Ergebnisse mittels
Umweltbericht)
Umweltverträglichkeitsprüfung: Prüfung der UVP-Pflicht gem. Anlage 1 UVPG, ggf.
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit UVP-Bericht
Klima: Klimatisches Gutachten, kleinklimatische Eingriffe, Stadion sowie unmittelbares
(versiegeltes) Stadionumfeld mit Arena aktuell bioklimatisch weniger günstig
Gebäudebegrünungsmaßnahmen sowie weitere Begrünungsmaßnahmen im Umfeld wo
immer möglich, um bioklimatische Situation zu verbessern; Kaltluftvolumenstrom sowie
Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen nördlich und westlich des aktuellen Stadions hoch
bis sehr hoch
Erhalt / Ausweitung sowie Weiterqualifizierung der Grün- und Freiflächen als lokale
Kaltluftliefergebiete, Berücksichtigung von Frischluftströmungen bei Gebäudeplanungen
(Höhe sowie Ausrichtung der Gebäude)
Flurwinde im Stadionumfeld aus Osten kommend
generell Fokus neben Klimaschutz und Energieeffizienz auf Klimaanpassungsmaßnahmen
erforderlich;
Abgleich der Vorhaben / Konzepte durch Gutachten (StR-Beschluss / UwA);
Entwässerung: Niederschlagswassermanagementkonzept
Freiraum: Freiraumplanerisches Konzept, Eingriff in bestehende urbane Parklandschaft
Dutzendteich (Freiraumtypen, Freiraumfunktion und Freiraumverbindung)
Die Aufzählung ist bei vertiefender Planung fortzuschreiben. Ziel ist die Vermeidung und
Verminderung von Eingriffen. Wesentliches Element ist dabei i.d.R. auch eine Alternativenprüfung.
Wenn Alternativen (auch alternative Standorte für Teilprojekte) nicht möglich sind, um die vom (Teil-)
Projekt verfolgten Ziele zu erreichen, ist dies konkret zu begründen/belegen und eine Kompensation
erforderlich. Betroffenheiten werden insbesondere für den Umgriff des geplanten
Leichtathletikstadions erkannt.
Flächendenkmal
Die Festsetzung des Areals als Flächendenkmal gibt den grundsätzlichen Rahmen für die weitere
Entwicklung vor. Raumgreifende Neubauten auf dem Gelände werden unabhängig vom Standort
kritisch gesehen. Generell verschließt sich die Denkmalpflege nicht gegenüber baulichen
62
40
Entwicklungen auf dem Areal. Baukörper sollen sich städtebaulich sensibel einfügen und nicht als
Fremdkörper im Areal wahrgenommen werden. Weitere Gespräche und die Einbindung der
Denkmalschutzbehörden finden statt, wenn konkrete Vorschläge im Gesamtpaket betrachtet werden
können.
Fazit und weiteres Vorgehen:
Es bietet sich die einmalige Chance, das Umfeld des Stadions zu einem Ort für Sport und Erholung für
die Stadtbevölkerung weiterzuentwickeln und einen Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich
entstehen zu lassen. Hier wäre sowohl Platz für den Leistungs- als auch für den Breitensport und die
Ziele der 2019 vom Stadtrat beschlossenen Sportagenda im Hinblick auf die Verbesserung der
Sportinfrastruktur können umgesetzt werden.
Auf Grund der ersten Untersuchungen sind in einigen Fällen Herausforderungen hinsichtlich
Naturschutz, Baumerhalt und Denkmalschutz zu erwarten. Genauere Aussagen können erst nach
Erstellung der ersten Gutachten, insbesondere Artenschutz und Baumbestandsplan, getroffen
werden. Bereits jetzt wird aber deutlich, dass bei den beiden Baufeldern Kleines Stadion und
Nebenplatz 2 ein Eingriff in bislang unversiegelte Flächen und die Fällung von Bäumen notwendig
wird. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, ob es zu den in der Machbarkeitsstudie
genannten Standorten im Stadtgebiet keine gleichwertigen oder besseren Alternativen gibt, ist eine
Standortalternativprüfung notwendig. Diese Alternativprüfung ist auch planungs- und
naturschutzrechtlich notwendig.
Naturschutzrechtliche, wasser- und immissionsschutzrechtliche Belange sind rechtzeitig in den
konkretisierenden Planungen zu beachten und in den Teil-Projektzielen darzustellen und im
Bedarfsfall (s. oben) Alternativen zu entwickeln und zu prüfen;- entsprechend abgeschichtete
Bestandserhebungen und Gutachten sind bei Fachplanern zu beauftragen und ggf. auch über längere
Zeiträume fortzuführen sowie entsprechende Genehmigungsverfahren zu veranlassen, in Abstimmung
mit den betreffenden Fachdienststellen, hier insbesondere UwA, ggf. i.V.m. der Höheren
Naturschutzbehörde. Je nach Planfall wird aufgrund der zeitaufwendigen Grundlagenermittlungen
(Vegetationsperiode – worst-case-Betrachtung) empfohlen, zeitnah eine Klärung zum
Untersuchungsrahmen der umweltfachlichen Belange herbeizuführen.
Entsprechend geeignete externe und interne Ressourcen sind rechtzeitig bereitzustellen.
Möglicher Realisierungszeitraum
In Abhängigkeit der entsprechenden Ergebnisse aus den Untersuchungen, weiteren zu treffenden
Entscheidungen, den weiteren Überlegungen und der Finanzierung wird der Zeitplan entsprechend
aktualisiert und angepasst. Über die Realisierung der einzelnen Vorhaben entscheidet der Stadtrat.
63
41
3.7. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Ein Großprojekt wie dieses erfordert einen konstanten und effektiven Informationsfluss. Nur eine
informierte Öffentlichkeit kann sich eine fundierte Meinung über das Projekt und dessen einzelne
Bausteine bilden. Die zentrale Rolle hierbei spielt die Website stadion.nuernberg.de, die zeitgleich mit
Veröffentlichung der Inhalte der Machbarkeitsstudie an den Start ging. Flankiert wird sie von einem
Newsletter. Interessierte finden hier alle Informationen zur Machbarkeitsstudie und dem weiteren
Prozess übersichtlich und verständlich aufbereitet. Die Einbindung der lokalen un d (über-)regionalen
Presse erfolgte über die üblichen Kanäle der Stadt Nürnberg, des Max-Morlock-Stadions und des 1.
FC Nürnberg. Die Presseresonanz zum Projekt ist außergewöhnlich hoch.
Zunächst stand in der Kommunikation im Fokus, das Projekt bekannt zu machen sowie die Inhalte der
Machbarkeitsstudie aufzubereiten und zu vermitteln. Zunehmend spielten aber die neuen
Erkenntnisse aus der Arbeit der Projektgruppe eine immer größere Rolle, ebenso wie der Ausblick auf
anstehende Projektschritte und Entscheidungen.
Neben der Website und der klassischen Pressearbeit konzipierte die Themengruppe eine Vielzahl
verschiedener Formate und setzte diese erfolgreich um: Es gab einen Tag der offenen Tür mit über
2.000 Besuchenden, ein dreiwöchiges Online-Feedback mit 400 Rückmeldungen und knapp 1.000
Bewertungen und Infostände vor Ort in der Innenstadt sowie bei Heimspielen im Stadion. Eine mobile
Bürgerversammlung im Sommer 2023 besuchte das Stadion und es gab mehrere
Diskussionsveranstaltungen. Das reichweitenstärkste Format war eine Online-Podiumsdiskussion im
April 2024, die live rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte und im Nachgang über 7.500 -mal
angeschaut wurde.
Bei den meisten Formaten gab es über die reine Information der Bürgerinnen und Bürger hinaus auch
die Möglichkeit der Rückmeldung. Das eingeholte Feedback floss laufend in die Entscheidungsfindung
der Projektgruppe und des Lenkungskreises ein. In einer ersten Beteiligungsphase wurden beim Tag
der offenen Tür, einem Online-Feedback und in Social-Media-Formaten Feedback zu den
Empfehlungen der Machbarkeitsstudie eingeholt. So ergaben sich wichtige Erkenntnisse dazu, welche
Teilaspekte des Projekts von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit sind. Teilweise führten die
Rückmeldungen auch dazu, die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie nochmal einer fachlichen
Prüfung zu unterziehen oder im weiteren Projektverlauf Beteiligungsformate anzudenken.
In einer zweiten Beteiligungsphase wurde Anfang des Jahres 2024 gezielt Feedback zur unter 3.4.
beschriebenen Funktionalplanung eingeholt. Hierzu gab es mehrere Diskussionsrunden mit
Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Teile der Nürnberger Fanszene, eine
Podiumsdiskussion im Stadion mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie eine Online -
Podiumsdiskussion. Bei allen Veranstaltungen wurden Anregungen zu den Entwürfen von AS+P
gesammelt und Fragen direkt beantwortet. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsph ase flossen in die
Funktionalplanung ein und werden auch im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden.
Auch abseits der beschriebenen zwei Beteiligungsphasen wurde laufend Feedback zum
Stadionprojekt eingeholt. Mit Infoständen in der Innenstadt wurde gezielt ein nicht stadion-affines
Publikum angesprochen, um die Verankerung des Projekts in der breiten Bevölkerung abzufragen. Es
hat sich gezeigt, dass die Umbau-Planungen einer Mehrheit der Befragten bekannt sind und eine
grundsätzliche Zustimmung zu den Plänen bezüglich des Vollumbaus und der Weiterentwicklung des
Areals vorherrschte. Die häufigste Rückmeldung der angesprochenen Passantinnen und Passanten
war der Wunsch nach einem reinen Fußballstadion ohne Laufbahn, aber auch die Ausstattung des
Stadions (z.B. Barrierefreiheit, Toiletten und Gastronomie), der Nutzen des Projekts für den
Breitensport sowie die Sorge wegen hoher Baukosten beschäftigten viele.
64
42
4. Empfehlung weiterer Schritte
4.1. Projektstruktur
Auf Basis der Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie sowie der darauf aufbauenden
Erkenntnisse der vergangenen Monate wird dem Stadtrat empfohlen, das Projekt zur Entwicklung des
Max-Morlock-Stadions weiterzuführen. Die eingesetzte Projektgruppe soll ihre Arbeit fortsetzen.
Hierfür muss sie im Rahmen der Haushaltsberatungen mit entsprechenden personellen und
finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Sie soll weiterhin regelmäßig dem Lenkungskreis über
ihre Tätigkeit berichten und sich mit ihm laufend über das weitere Vorgehen abstimmen. Durch die
Themengruppen sollen, koordiniert von der Projektgruppe, folgende Aufgaben angegangen werden.
Der Projektgruppe steht offen, bei Bedarf die Themengruppen thematisch neu zu gruppieren.
4.2. Nachhaltigkeitskonzept und Energieverbund
Energieverbund
Sollte Ende des Jahres 2024 eine Entscheidung zugunsten eines geeigneten Energieverbundes
getroffen werden, ist in einem zweiten Arbeitspaket der Aufbau eines Simulationsmodells angedacht,
um den Zusammenschluss der verschiedenen Energiesysteme zu bewerteten und zu priorisieren. Der
genaue Leistungsumfang des Arbeitspakets 2 sowie die hierfür erforderlichen Kosten werden nach
Abschluss des Arbeitspakets 1 beziffert und sind in den weiteren Finanzplanungen zu
berücksichtigen.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Wie unter 3.2. dargestellt wird ein Nachhaltigkeitskonzept dergestalt erarbeitet, dass die nachhaltigen
Themenbereiche in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden können. Wichtig ist dabei,
dass die Nachhaltigkeitsthemen nicht isoliert betrachtet werden, sondern von Anfang an im
Planungsprozess integriert und somit in die Konzeptentwicklung Stadionumbau eingebettet sind.
Deshalb wird nach derzeitigem Stand vorgeschlagen, in der AG Nachhaltigkeit die zu
berücksichtigenden Nachhaltigkeitsthemen zu beschreiben, damit sie dann in den entsprechenden
Planungs- und Ausschreibungsunterlagen mitaufgenommen werden können. Insofern arbeitet die AG
Nachhaltigkeit hier der Projektleitung „Stadionumbau“ zu.
4.3. Konzeptentwicklung Stadion
Die Funktionalplanung und die darauf aufbauende Businessplanung haben die bereits in der
Machbarkeitsstudie positiv bewertete Wirtschaftlichkeit und den gesamtgesellschaftlichen Nutzen
eines Vollumbaus des Nürnberger Stadions weiter erhärtet. Die Alternative eines Weiterbetriebs des
bestehenden Stadions erscheint in diesem Lichte als nicht sinnvoll. Im Gegenteil: der Vollumbau sollte
mit Dringlichkeit angestrebt werden, um weitere Investitionen in den Erhalt des Bestands zu
vermeiden und den defizitären Betrieb des Bestandsstadions möglichst früh zu beenden.
In einem gut geplanten und strukturierten Prozess kann die Stadt Nürnberg den Weg hin zu einem
zeitgemäßen Stadion gehen. Die nächsten konsequenten planerischen Schritte auf diesem Weg sind
die Ermittlung der Planungsgrundlagen (Leistungsphase 1) und die Vorplanung (Vorentwurf;
Leistungsphase 2).
Die Grundparameter der Stadionkonzeptionierung sind im Wesentlichen:
- Entfall der Laufbahn
- Stadionkapazität 40.000 Sitzplätze
- Integration des Stadion-Vollumbaus in das bestehende langgezogene Achteck
- mehrstöckiger Hospitalitybereich hinter der Haupttribüne mit mindestens einer Logenebene
Die Vergabe der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) an externe
Fachplaner ist vorzubereiten, auszuschreiben und in den Planungsphasen zu begleiten. Die Auswahl
der Planer sollte mittels eines konkurrierenden Verfahrens erfolgen, das möglichst hohe Qualität bei
angemessenem Preis garantieren kann und sich am Leitfaden zur Vergabeverordnung orientiert.
Zeitlich würde dieses Verfahren bedeuten, dass ab Sommer 2024 ein Vergabeprozess läuft, welcher
bis Anfang des Jahres 2025 abgeschlossen sein könnten. Nach Abschluss der Vergabe erfolgen die
detaillieren Planungen des Stadions mit dem Ziel eine Ausschreibung eines Totalübernehmers ab
65
43
dem Jahre 2026 vorzubereiten. In Anbetracht der Komplexität des beschriebenen Vorhabens auch im
Abgleich mit vergleichbaren Großprojekten dieser Art, stellt der skizzierte Zeitplan ein ambitioniertes
jedoch mögliches Vorhaben dar. Grundsätzlich liegt der Fokus auf einer risikoaversen Vorbereitung
der späteren Totalübernehmer Vergabe und weniger auf der zeitlichen Priorisierun g.
Wenn parallel die Finanzierung des Vollumbaus und die Objektgesellschaft-Gründung geklärt sind,
kann darauf aufbauend ein Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Planungs - und Bauleistungen
gefasst werden.
Flankiert werden die ersten Leistungsphasen durch tiefergehende Untersuchungen z.B. der Altlasten
(Entsorgungskosten), der Umweltverträglichkeit und des Emissionsschutzes sowie der Einbeziehung
der Belange des Denkmalschutzes. Es ist ein Vorschlag für den Umgang mit der historischen
Haupttribünenfassade zu erarbeiten.
Im Planungsprozess sollen auch Lösungen für die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, die
u.a. durch die Arena Nürnberger Versicherung oder die Parkplatzsituation gesetzt werden.
Eine weitere Aufgabe besteht in der planerischen Umsetzung der Drittnutzungs- und
Mantelbebauungskonzepte. Hierzu sind die Belange des Planungsrechts zu integrieren.
Voraussetzung für eine vertiefte Planung sind jedoch Wirtschaftlichkeit und gesellschaftlicher
Mehrwert. Die Entwicklung dieser Konzepte erfolgt in enger Verzahnung mit dem folgenden
Themenbereich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit. Eine Klärung ist herbeizuführen, bis
Grundlagenermittlung und Vorplanung abgeschlossen sind.
Für die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung des Stadions ist ein Budget von ca. 3.000.000 €
notwendig. Die Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
dargestellt. In dem vorgenannten Budget sind die Planungshonorare für die Grundlagenermittlung und
Vorplanung der Objekt- und Fachplaner sowie die erforderlichen Bauherrenaufgaben zur Begleitung
des Verfahrens enthalten.
4.4. Finanzierung und gesellschaftsrechtlicher Aufbau
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist eine Momentaufnahme, die auf den gegenwärtig verfügbaren
Annahmen basiert. Im Projektfortschritt sind diese Annahmen fortlaufend zu überprüfen und
insbesondere dafür zu sorgen, dass die zur Wirtschaftlichkeit beitragenden Annahmen gesichert und
bis zu einer verbindlichen Vergabeentscheidung so weit als möglich vertraglich fixiert und zu einem
Finanzierungskonzept zusammengeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für die finanzielle
Beteiligung des 1. FCN sowie mögliche Partner und öffentliche Förderungen.
Bis zur Vergabeentscheidung muss die mögliche Gründung einer Objektgesellschaf t als Bauherrin
gesellschafts- und steuerrechtlich vorbereitet und mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden. Für
den Bau, den Unterhalt und den Betrieb muss in Abstimmung mit den Projektbeteiligten und dem
1. FCN ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept entwickelt werden, das für die
Projektdauer von 30 Jahren Gewähr für die wirtschaftliche Führung des Stadionprojekts gewährleisten
kann.
Für eine eventuelle Mantelnutzung soll so rechtzeitig eine Entscheidung über eine Realisierung einer
Mantelnutzung vorbereitet werden, dass diese noch in der Leistungsphase 1 und 2 Berücksichtigung
finden kann.
Für die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsanalyse, den Entwurf eines Finanzierungskonzepts, die
Vorbereitung der Gesellschaftsverträge und die steuerrechtliche Abstimmung mit dem Finanzamt ist
mit einem finanziellen Aufwand für externe Beratungsleistungen von ca. 450.000 € zu rechnen, der zu
den jeweiligen Haushalten der Stadt Nürnberg und den Wirtschaftsplänen des FSN der Jahre 2025 ff.
angemeldet werden wird.
66
44
4.5. Umfeldentwicklung
Beauftragung der notwendigen Untersuchungen, Gutachten, Alternativplanungen und
Standortanalysen für die Entwicklung eines Sport- und Freizeitcampus Dutzendteich.
Für die notwendigen Schritte ist ein Budget von ca. 500.000 € für das gesamte Areal notwendig. Die
Finanzmittel werden zu 50% im Referat IV und zu 50% beim Eigenbetrieb FSN veranschlagt. Dies
muss in den Haushaltsberatungen beachtet werden.
Die dargestellten Schritte fallen in den Bereich Ref.IV/SPS, sie werden dort federführend bearbeitet
und bedürfen einer fachspezifischen Zuarbeit der anderen Geschäftsbereiche wie z. B. Ref.VI. und der
Abstimmung mit der Projektgruppe Stadion.
Notwendiger Untersuchungs-, Planungs- und Gutachterumfang
Artenschutz (Kartier ungen, saP, Maßnahmenkonzept) => Notwendige Erkenntnisse für eine
weitere Planung
Baumbestandsplan bzw. Kartierung, Baumbewertung
Eingriffs/Ausgleichbilanzierung
Verkehrsgutachten
Entwässerung, Grundwasser
Lärmgutachten
Lichtgutachten
Orientierende Altlastenuntersuchung
Kampfmitteluntersuchungen
Baugrunduntersuchungen
Denkmalpflegerische Gutachten
Planungskosten für weitere Variantenbetrachtungen
4.6. ÖA und Bürgerbeteiligung
Die Fortschritte in den verschiedenen Teilaspekten und Themengruppen des Projekts sollen weiterhin
über Homepage, Newsletter, Pressearbeit und soziale Medien der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Dabei soll neben der Stadionplanung auf Teilaspekte des Projekts eingegangen werden, die bisher
noch nicht gezielt in den Fokus gerückt wurden. Neben den regelmäßigen Nutzerinnen und Nutzern
soll auch die breite Bevölkerung am weiteren Projektfortschritt partizipieren. Neben der reinen
Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen auch weiterhin Beteiligungsspielräume identifiziert und genutzt
werden. Überall wo sich Spielraum für Beteiligungsformate ergibt, soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit
erhalten, Wünsche und Anregungen zu platzieren und an der Entscheidungsfindu ng zu partizipieren.
4.7. Projektkosten / Personalressourcen
Das Projekt ist ausreichend mit personellen Ressourcen auszustatten. Dies ist mit dem Personal - und
Finanzreferat in den entsprechenden Haushaltsplanungen und Bewirtschaftungen abzustimmen und
einzubringen. Ebenfalls sind die vorgenannten bzw. notwendigen finanziellen Mittel von den
Beteiligten in die jeweiligen Haushaltsplanungen einzubringen.
67
45
Beschlussvorschlag
1) Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
Vollumbau Stadion
2) Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftragt, die
planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Realisierung
der großen Variante zu schaffen, sowie
a) die verschiedenen möglichen Mantelnutzungen planerisch und wirtschaftlich tiefergehend zu
untersuchen und eine Entscheidung darüber vorzubereiten, ob sie im Planungsprozess
weiterverfolgt werden
b) das Ziel eines nachhaltigen Stadions und dabei insbesondere den gemeinsamen
Energieverbund des Stadions mit NürnbergMesse, ARENA Nürnberger Versicherung und UTN
weiter zu verfolgen
c) die Wirtschaftlichkeitsanalyse in ein Finanzierungskonzept zu überführen,
d) die Gründung einer Objektgesellschaft als künftige Bauherrin vorzubereiten und
e) ein wirtschaftliches und gesellschaftsrechtliches Konzept für den Bau, Betrieb und Unterhalt des
Stadions inklusive eventueller Mantelbebauungen vorzulegen.
Umfeldentwicklung
3) Der Stadtrat beauftragt Ref.IV/SpS mit den notwendigen Schritten zur Weiterbearbeitung der
Umfeldentwicklung.
Öffentlichkeitsarbeit
4) Die Verwaltung wird beauftragt, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsformate durchzuführen.
Ressourcen
5) Der Stadtrat nimmt den dargestellten Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im notwendigen Umfang zu den
Haushaltsberatungen der Stadt Nürnberg und die Wirtschaftsplanung des FSN anzumelden.
Die nächsten Entscheidungen stehen voraussichtlich im Herbst 2024 an. Insbesondere sind dies
Abstimmungen zur Mantelnutzung, zum Finanzierungskonzept und zur Objektgesellschaft.
68
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
FW/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg: Umsetzung der Ergebnisse aus dem
externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH
Anlagen:
2024_03_26_Entscheidungsvorlage_Feuerwehrbedarfsplan
Lülf+Nürnberg_FWBP_2024-03-21
Lülf+Nürnberg_FWBP-Ergänzungspapier_2024-03-21
Sachverhalt (kurz):
Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der
Stadt Nürnberg. Für die aktuelle turnusmäßige Feuerwehrbedarfsplanung wurde durch FW die
Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH beauftragt. Die Ergebnisse des externen Gutachtens
sind in der beiliegenden Zusammenfassung vom 26.03.2024 (Entscheidungsvorlage)
dargestellt.
Diese Ergebnisse sollen nunmehr umgesetzt werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 5Ö 5
69
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 13,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg ist ohne Diversity-Relevanz.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II
DiP
StK
70
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/003/2024
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse zur Umsetzung des von der Firma Lülf+
Sicherheitsberatung erstellten Gutachtens zur Feuerwehrbedarfsplanung:
1. Die Feuerwehrbedarfsplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanung
beauftragt, insbesondere sollen die folgenden Feststellungen zeitnah umgesetzt werden.
2.1 Dem in der Feuerwehrbedarfsplanung begutachteten neuen Einsatzkonzept und der damit
verbundenen Erhöhung der Wachdienstfunktionen um drei Funktionen von 85 auf 88 wird
zugestimmt. FW wird beauftragt in Abstimmung mit Ref. I/II-DiP die dafür notwendigen Stellen
im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens einzubringen.
2.2 Der sich aus dem neuen Einsatzkonzept ebenfalls ergebenenden, zusätzlich notwendigen
feuerwehrtechnischen Ausstattung (Fahrzeuge) wird ebenfalls zugestimmt. FW wird beauftragt
in Abstimmung mit Ref. I/II-Stk die dafür erforderlichen finanziellen Mittel in den Mittelfristigen
Investitionsplan mit aufzunehmen.
3. Die Umsetzung des neuen Einsatzkonzepts soll bis spätestens 2030 erfolgen. FW berichtet
dem Stadtrat nach drei Jahren über den Stand der Umsetzung.
4. FW wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen aus der
Begutachtung, die Feuerwehrbedarfsplanung alle fünf Jahre zu überprüfen und
fortzuschreiben. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen und bei Bedarf erneut durch einen
unabhängigen Gutachter zu überprüfen.
71
1
FW/D
Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg;
Umsetzung der Ergebnisse aus dem externen Gutachten der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH
Im Jahr 2005 wurde, im Rahmen der damaligen Überlegungen zur interkommunalen Zusammenar-
beit der Feuerwehren in den Städten Erlangen, Fürth und Nürnberg, erstmalig der Feuerwehrbedarf
für die Stadt Nürnberg durch einen externen Gutachter (Fa. Mummert Consulting AG) analysiert und
festgestellt (vgl. Stadtrat vom 24.11.2006).
In den Folgejahren wurde dieser Feuerwehrbedarfsplan, auf Basis der im Gutachten der Fa. Mum-
mert festgelegten Kriterien, durch die Berufsfeuerwehr Nürnberg selbst zweimal fortgeschrieben
(siehe Stadtratsberichte vom 24.10.2012 und 05.02.2020).
Seit einigen Jahren enthält die Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (Vollz-
BekBayFwG zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden, 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung) konkrete Formulie-
rungen zum fünfjährigen Fortschreibungsrhythmus eines bestehenden Feuerwehrbedarfsplans. Im
Jahr 2022 wurde von FW deshalb der Entschluss gefasst, die turnusmäßig im Jahr 2024 anstehende
nächste Überprüfung des „internen“ Feuerwehrbedarfsplans erneut durch einen externen Gutachter
durchführen zu lassen.
Damit wollte man seitens FW zum einen ausschließen, dass sich im Laufe der Jahre eine gewisse Be-
triebsblindheit bei der eigenen Analyse des städtischen Feuerwehrbedarfs eingeschlichen hat. Zum
anderen haben sich in den Jahren seit 2005 die anzulegenden Qualitätsmaßstäbe für Feuerwehren in
Städten der Größe Nürnbergs wesentlich verändert (siehe u. a. AGBF-Empfehlung „Qualitätskriterien
für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ etc.).
Zu diesen geänderten Feuerwehrbemessungskriterien kommt auch eine drastische Veränderung der
Stadtstruktur Nürnbergs im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung, die Stadt- und Verkehrspla-
nung, die wirtschaftliche und industrielle Situation, die klimatischen Rahmenbedingungen und die
demografische Perspektive für das Haupt- und Ehrenamt (BF und FF) der Feuerwehr Nürnberg.
All diese und viele weitere Faktoren haben Eingang in die nun vorliegende Feuerwehrbedarfsplanung
der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH und der Feuerwehr Nürnberg im Jahr 2023/24 gefunden.
Das externe Gutachten der Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH kommt zusammenfassend zu den
nachfolgenden Ergebnissen und Vorschlägen für deren Umsetzung.
Ö 5Ö 5
72
2
VORBEMERKUNGEN
Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der
Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar.
Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom-
mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicher-
heitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auf-
trag der Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern
der Stadtverwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Ab-
stimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung,
die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuer-
wehrbedarfsplan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.
ECKPUNKTE DER STRUKT UR DER STADT
Das Stadtgebiet Nürnberg umfasst eine Fläche von rund 190 km², auf der insgesamt ca. 540.000 Ein-
wohner leben. Die Stadt weist einen positiven Pendlersaldo von rund 90.000 Pendlern auf, wodurch
die Tagbevölkerung höher liegt.
In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Für die Feuerwehrbedarfsplanung
sind insbesondere die städtebaulichen Entwicklungen „Neue Mitte Boxdorf“, das Stadtquartier an
der Brunecker Straße und der Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth bedeutsam.
ÜBERSICHT ÜBER DIE F EUERWEHR
Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht
aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten
der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten
untergebracht. Insgesamt werden rund-um-
die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz
85 Funktionen durch die Wachabteilungen
und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vor-
gehalten.
Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über
667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatz-
dienst (Stand: 1. Quartal 2023).
Abb. 1: Karte mit den Standorten der Feuerwehr Nürnberg
73
3
GRUNDLAGEN DER RISIK OANALYSE
Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Be-
wertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieur-wissenschaftliche Risikobegriff definiert Ri-
siko als das Produkt aus (möglichem) Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der
vorgenommenen Risikobewertung werden die möglichen Schadensausmaße durch die Klassifizierung
der Wohnbebauung in Planungsklassen und durch die Darstellung der nicht durch die flächende-
ckende Planung abgedeckten besonderen Gefahren von Sonderobjekten abgebildet. Die Eintritts-
wahrscheinlichkeit wird georeferenziert anhand der tatsächlich eingetretenen Einsatzstellen des ret-
rospektiven Betrachtungszeitraums analysiert. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen
ermöglicht eine angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedli-
chen örtlichen Verhältnisse.
Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden folgende Parameter berücksichtigt:
o Planungsklassen
Die Planungsklassen werden vornehmlich anhand der Höhen der Gebäude abgegrenzt, da
hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr notwendig sind, und in Anlehnung
an diverse Fachempfehlungen definiert. Als maßgebliches Kriterium ist hier die vorherr-
schende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung erge-
ben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehren bei Brandereignissen (Beispiel:
mehrgeschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus
in einem peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet).
o Besondere Objekte
Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt
vor dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der
Wohnbebauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risiko-
analyse eine Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen poten-
ziellen Feuerwehreinsatz stellen.
o Einsatzstellen-Verteilung
Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das
Stadtgebiet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trau-
ben) und Bereiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt.
BEWERTUNG DER RISIKO STRUKTUR
Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine
dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen. Im Altstadtbereich
ist eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzu-
finden. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen
Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte an Hochhäusern gegeben,
die somit die prägende Bebauung darstellen. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer
relativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten
Gebäuden mit 4 Vollgeschossen.
In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte
Befund der Gefahrenanalyse. Ein deutlicher Einsatzschwerpunkt ist im Bereich der Innen-/Altstadt
festzustellen. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer.
Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Ein-
satzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammen-
74
4
geführt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt in weiten Teilen des Kernstadtge-
biets ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentra-
tion insbesondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Au-
ßenbereichen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden.
Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur
DEFINITION DE R PLANUNGSGRUNDLAGEN
Um eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bestimmen,
hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen (umgangssprachlich auch: Schutz-
ziele) etabliert. Das Planungsziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis. Aus Art und Umfang
des standardisierten Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, z. B.
hinsichtlich der notwendigen Eintreffzeiten und des an der Einsatzstelle erforderlichen Personals.
Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Planungsziel definiert. Zum einen handelt es
sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Planungsziele in kommunaler Ei-
genverantwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse
ab, die zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren.
Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland di-
verse Empfehlungen für den kommunalen Brandschutz
bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu be-
achten, dass in der aktuellen Forschung eine wissen-
schaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien
oder eine Validierung der in Deutschland etablierten
Planungszieldefinitionen nicht gelang.
Da im Stadtgebiet ein unterschiedliches Risikopoten-
zial vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fach-
empfehlungen im Szenario Brandeinsatz eine Differen-
zierung des Planungsziels vorgenommen. Dazu wird
das Stadtgebiet in fünf Planungsbereiche unterglie-
dert. Diese Differenzierung dient unter anderem der
Vermeidung von Planungsdefiziten, z. B. indem durch
eine Übergewichtung der einheitlichen Gebietsabde-
ckung gegenüber der Erreichung von Einsatzschwer-
punkten die mittlere Eintreffzeit verlängert wird.
Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche
75
5
Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsziele
Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo-
tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte-
basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen wei-
tere Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit ab-
arbeiten zu können (z. B. Brand in unterirdischem Bauwerk oder ABC-Einsatz).
STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR
Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona-
len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge-
bietsabdeckung, oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren.
Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination
mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig
möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung
oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung.
Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre-
chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsab-
deckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwer-
punktes, der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit weiterhin erforderlich.
Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge-
bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit
der Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen.
Beispielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Be-
rufsfeuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr ein-
gehalten werden können oder eine Reduzierung der notwendigen Eintreffzeit auf 8 Minuten durch
eine Veränderung der baulichen Struktur erforderlich wird.
Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigt bauliche Hand-
lungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschrän-
kungen. Der dringendste Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur ist
an der Feuerwache 3 gegeben, sodass ein Neubau erforderlich ist. Mit den derzeitigen Planungen des
Neubaus im Bereich Kohlenhof ist weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs gege-
ben. In Bezug auf die kapazitiven Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung der Feuerwachen ist in
Verbindung mit den Neubauprojekten (Leitstelle und Kabelnetzte sowie Feuerwache 3) ein Gesamt-
konzept für die Standorte der Berufsfeuerwehr erforderlich.
Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug
Brandeinsatz -
Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser
Brandeinsatz -
Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
Hinweis
76
6
Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt als historisch gewachsen dar. In
einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzu-
stellen. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der Freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der
Standorte gegeben. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unter-
schiedlicher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung an fast allen
Standorten der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Deshalb ist dieses erstellte Sanierungs- und Neubau-
programm bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen. Vereinzelt sind aufgrund der Veränderung in
den vergangenen Jahren (Rahmenbedingungen, einsatztaktische Betrachtungen) Anpassungen erfor-
derlich. In Bereichen, in denen sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr befindet, bzw. in
Neubauquartieren kann die Bildung neuer Standorte geprüft werden.
FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR
Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt. Der
Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: Anforderungen in Be-
zug auf den Einsatzdienst sowie Aufgaben im rückwärtigen Bereich (Sachgebietsarbeit, z. B. im Be-
reich des Vorbeugenden Brandschutzes).
Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti-
onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be-
setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs-
feuerwehr, dessen Ableitung auf den Planungsgrundlagen und ergänzenden Analysen basiert.
Der Funktionsbesetzungsplan gliedert sich in die Bereiche: Grundschutz, Führungsstruktur und Son-
derfunktionen.
GRUNDSCHUTZ / TAKTISCHES GRUNDKONZEPT
Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für
die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzun-
gen der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im Ergebnis sollen die
Löschfahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt werden und somit soll auf allen Feuer-
wachen eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. Hiermit ist insbe-
sondere eine Erhöhung der Anzahl der Löschfahrzeugressourcen (bessere Unterstützungsmöglichkei-
ten, höhere Leistungsfähigkeit bei Flächenlagen) und eine Verbesserung der Führungsfähigkeit der
Ersteinheit sowie eine Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur (durch die separat vorge-
haltene Funktion Zugführung auf separatem Führungsmittel) verbunden.
77
7
IST-Besetzung Grundeinheit:
○ Löschfahrzeug: 7 Fu. inkl. Zugführung
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen
Summe: 11 Funktionen
SOLL-Besetzung Grundeinheit:
○ Einsatzleitwagen: 2 Fu. (Zugführung)
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
Summe: 12 Funktionen
FÜHRUNGSSTRUKTUR
Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung vor-
gehalten. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funk-
tion zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug, sondern auf einem separaten Führungsmittel be-
setzt und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt.
Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehreren Grundeinheiten (Zusammen-
wirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten
Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich.
Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen, oder Dupli-
zitätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch
weiterhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“)
bedarfsgerecht.
SONDERFUNKTIONEN
Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen
an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze
keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü-
gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten für Kleineinsätze vorgehalten werden. Zur Umset-
zung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und zur Entlastung des Kleinalarmfahr-
zeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2
Funktionen besetzt werden. Durch die damit reduzierte Auslastung der einzelnen Fahrzeuge stehen
die Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge ver-
mehrt zur Verfügung (Springerfunktionen).
*) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktionen
stationiert.
78
8
Um spezielle Sondertechnik auch unabhängig von anderen Funktionen in den Einsatz zu bringen, sind
somit auf den Feuerwachen 1 und 4 zukünftig insgesamt 11 Sonderfunktionen erforderlich.
GESAMTBEDARF
Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 91 Funktionen rund-um-die-Uhr. Dies entspricht ei-
nem Mehrbedarf von 3 Funktionen rund-um-die-Uhr. Diese definierte tägliche Funktionsstärke ist
möglichst gleichbleibend einzuhalten. Dazu sind neben einer entsprechenden Personalausstattung
auch Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfü-
gerschichten, Dienstplanregelungen).
Tab. 2: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung
EINBINDU NG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWE HR
Die 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg umfassen derzeit insgesamt 667 Mitglie-
der im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der
wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger
ist aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Min-
destanzahl überschreitet. Zur zuverlässigen Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der Pla-
nungsziele ist hier eine Steigerung anzustreben.
Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der
Stadt Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr
ist sie unter anderem auch für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben sowie bei einer zeitlichen
Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter) und Großschadensereignissen von besonderer Wichtigkeit.
Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip (schneller, spezieller oder verstärkend) für die
Freiwillige Feuerwehr auch künftig umgesetzt werden.
Deshalb sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur Konservierung der Stärke und Beibehaltung der Ver-
fügbarkeit der Freiwilligen Kräfte erforderlich. Wesentliche Säulen hierzu sind auch ein guter bauli-
cher und funktionaler Zustand der Standorte, eine bedarfsgerechte Fahrzeugausstattung und eine
angemessene Einbindung in das Einsatzgeschehen.
Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför-
dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe-
standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist
auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung.
… QE 4 / QE 3 … QE 2
Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19
Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15
Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14
Feuerwache 4 1 12 9 22 -3
Schwere THL,
Wasserrettung,
Atemschutz
1 21
Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14
Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83
Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3
Sonder-
aufgabe
Aufteilung der Funktionen in…
Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST
79
9
Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein
wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter
ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vie-
len Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung
der Sonderaufgaben vorgesehen.
FAHRZEUGE UND TECHNI K
Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird, unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten
und der Sonderfahrzeuge, gesondert für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausge-
wiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten an den Anforde-
rungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahr-
zeuge orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarfe aus den Planungsszenarien. Da-
neben sind auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen.
Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen
der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. In Be-
zug auf die Anpassung der Funktionsbesetzung im Grundschutz ist eine Erweiterung der Fahrzeugaus-
stattung der Berufsfeuerwehr erforderlich (insb. ELW und HLF). Durch die Feuerwehr Nürnberg wird
als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese
bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes.
Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung
ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der
Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt / Feuerwehr Nürn-
berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen.
An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug
vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hil-
feleistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. Aus bedarfsplaneri-
scher Sicht können diverse Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für
die Freiwillige Feuerwehr definiert werden. Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuer-
wehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. Je nach Leistungsfähigkeit und personeller
Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und /
oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Ein-
heit stehen. Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeu-
gen ggf. angepasst werden.
MAßNAHMENÜBERSICHT
Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine
Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität bzw. des Umsetzungshorizontes bewertet. Dabei
ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang
umgesetzt werden können.
80
10
Tab. 3: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur"
Tab. 4: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung"
Tab. 5: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr"
Tab. 6: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"*
Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet:
kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten.
mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet
werden.
langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.
*) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2)
Nr. Thema Maßnahme Priorität
StS_1 Standortstruktur kurzfristig
StS_2 Standortstruktur mittelfristig
StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig
StS_4 Standortstruktur kurzfristig
StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig
StS_6 Standortstruktur Fortführung
StS_7 Standortstruktur mittelfristig
StS_8 Standortstruktur mittelfristig
Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr
(Controlling, bauliche Berücksichtigung)
Neubau der Feuerwache 3
Sanierung der Feuerwache 4
Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr
(in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetzte sowie die Feuerwache 3)
Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr
Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich
Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwickllungsbereichen (z. B. Lichtenreuth)
Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität
BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig
BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig
BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig
BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig
BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig
BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig
BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig
BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr
Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge
(insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen)
Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen
(u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen )
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig
FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Einheiten mittelfristig
FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen
Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt
Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten
Etablierung eines Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig*
FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge entsprechend der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfen und
Reservefahrzeugen (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF)
Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge)
Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge
81
11
Umsetzung der vorgeschlagenen personellen Verstärkung sowie der Fahrzeugbeschaffungen –
Folgekosten
Zur Umsetzung des im Gutachten dargestellten, neuen Einsatzkonzeptes ist eine Erhöhung der Wach-
dienstfunktionen von derzeit 85 um drei Funktionen auf dann 88 Wachdienstfunktionen erforderlich.
Dies ergibt insgesamt 13,5 Vollkraftstellen, weil die drei Funktionen mit dem aktuellen Personalbe-
darfsfaktor von 4,51 zu multiplizieren sind. Dieser Faktor wird regelmäßig in Abstimmung mit DiP
fortgeschrieben. Für die Einbringung in das Stellenplanverfahren wird folgende Vorgehensweise vor-
geschlagen:
4 Vollkraftstellen in BesGr. A 9, 3 Vollkraftstellen in BesGr. A 8 und 2 Vollkraftstellen in BesGr. A 7 sol-
len zum Haushalt 2025 beantragt werden. Weitere 2 Stellen in BesGr. A 8 und 2,5 Stellen in BesGr. A
7 sollen zum Haushalt 2026 beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen unter Berücksichtigung
der Durchschnittspersonalkosten 2024 für Stellenneuschaffungen in 2025 auf 703.716 EURO und in
2026 auf 330.694,50 EURO, d. h. insgesamt 1.034.410,50 EURO.
Ebenso für die Umsetzung des neuen Einsatzkonzeptes ist die Beschaffung von zusätzlichen Feuer-
wehrfahrzeugen erforderlich. Benötigt werden dazu 3 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF)
und 7 Kommandowagen (KdoW).
Hierfür fallen die folgenden Kosten an:
Fahrzeuge Kosten der Be-
schaffung
Förderung Gesamtkosten
3 HLF 2.250.000 EURO 464.100
EURO
1.785.900 EURO
7 KdoW 630.000 EURO --- 630.000 EURO
Summe 2.415.900 EURO
Diese Kosten sollen in die bestehenden regelmäßigen MIP-Planung in den Jahren 2026 und 2027 mit
eingebunden werden.
Nürnberg, 26.03.2024
Feuerwehr
Skrok
(60 00)
82
LÜLF
DIE FEUERWEHR-
BERATER
luelf-plus.de
STADT NÜRNBERG
FEUERWEHR -
BEDARFSPLAN
Stand: 21.03.2024
Redaktionelle Verantwortung:
Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH
Bismarckstr. 29
41747 Viersen
luelf-plus.de
Ö 5Ö 5
83
FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG
INHALT
Stand: 21.03.2024 2
INHALT
INHALT ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 2
0 EXTRAKT UND ZUSAMMENFASSUNG (MANAGEMENTFASSUNG) ................................ .............. 4
1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG ................................ ................................ ................. 13
1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN................................ ................................ ..... 13
1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ .. 14
1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG ................................ ....................... 16
2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ... 18
2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE ................................ ................................ ................................ ...... 18
2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL ................................ ................................ ................. 19
2.3 BESONDERE OBJEKTE ................................ ................................ ................................ ................ 25
2.4 EINSATZGESCHEHEN ................................ ................................ ................................ ................. 26
2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR ................................ ................................ ................................ . 30
3 PLANUNGSGRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ...... 31
3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................ ................................ ............. 31
3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN ................................ ............................ 33
3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN ................................ ................................ ..................... 35
3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG ................................ .......................... 37
3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“) ................................ ............... 38
3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN ................................ ................................ .................. 42
4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ............ 55
4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST-ZUSTAND ................................ ................... 55
4.2 BENACHBARTE FEUERWEHREN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT ....................... 64
4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR ................................ ................................ . 66
4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR ................................ .................. 68
4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ......... 70
4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ................................ ... 75
4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ..................... 78
4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ............................. 81
84
FEUERWEHRBEDARFSPLAN DER STADT NÜRNBERG
INHALT
Stand: 21.03.2024 3
5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG ................................ ............................... 82
5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND ................................ ................................ ............ 82
5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFSFEUERWEHR . 83
5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF ................................ .............. 84
5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR ........................... 87
5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ................................ .............. 95
5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ............................. 99
6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG ................................ ................................ .............. 102
6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR ................................ ................................ ..... 102
6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR ................................ ............................ 107
6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT ................................ ........................... 110
7 ANLAGEN ................................ ................................ ................................ ............................. 112
ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN ................................ ................................ ............. 112
ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖSSEN BEI DER BEDARFSPLANUNG VON
FEUERWEHREN ................................ ................................ ................................ ....................... 115
ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT-SIMULATION UND ISOCHRONEN ................................ 116
ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFSFEUERWEHR ............... 117
ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR ... 123
ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR ............. 124
ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 2023 ................................ ......................... 132
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Stand: 21.03.2024 4
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VORBEMERKUNGEN
Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der
Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar.
Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom-
mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheits-
beratung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der
Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt-
verwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungs-
treffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elemen-
taren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfs-
plan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.
ECKPUNKTE DER STRUKTUR DER STADT
Das Stadtgebiet Nürnberg umfasst eine Fläche von rund 190 km², auf der insgesamt ca. 540.000 Ein-
wohner leben. Die Stadt weist einen positiven Pendlersaldo von rund 90.000 Pendlern auf, wodurch
die Tagbevölkerung höher liegt.
In der Stadt Nürnberg finden umfangreiche Bautätigkeiten statt. Für die Feuerwehrbedarfsplanung
sind insbesondere die städtebaulichen Entwicklungen „Neue Mitte Boxdorf“, das Stadtquartier an der
Brunecker Straße und der Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth bedeutsam.
ÜBERSICHT ÜBER DIE FEUERWEHR
Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg besteht
aus der Berufsfeuerwehr und 18 Einheiten
der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Berufsfeuerwehr ist an fünf Standorten
untergebracht. Insgesamt werden rund-um-
die-Uhr für den Einsatzdienst im Brandschutz
85 Funktionen durch die Wachabteilungen
und 3 Funktionen aus dem Mischdienst vor-
gehalten.
Die Freiwillige Feuerwehr verfügt über
667 Freiwillige Kräfte im aktiven Einsatzdienst
(Stand: 1. Quartal 2023).
Abb. 1: Karte mit den Standorten der Feuerwehr Nürnberg
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Stand: 21.03.2024 5
GRUNDLAGEN DER RISIKOANALYSE
Grundlage einer Bemessung der Feuerwehr im Hinblick auf die operativen Ressourcen bildet eine Be-
wertung der Risikostruktur im Stadtgebiet. Der ingenieur-wissenschaftliche Risikobegriff definiert Ri-
siko als das Produkt aus (möglichem) Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit. In der vor-
genommenen Risikobewertung werden die möglichen Schadensausmaße durch die Klassifizierung der
Wohnbebauung in Planungsklassen und durch die Darstellung der nicht durch die flächendeckende
Planung abgedeckten besonderen Gefahren von Sonderobjekten abgebildet. Die Eintrittswahrschein-
lichkeit wird georeferenziert anhand der tatsächlich eingetretenen Einsatzstellen des retrospektiven
Betrachtungszeitraums analysiert. Eine differenzierte Betrachtung der Risikostrukturen ermöglicht
eine angepasste Definition differenzierter Planungsgrundlagen anhand der unterschiedlichen örtlichen
Verhältnisse.
Bei der Bewertung der Risikostrukturen werden folgende Parameter berücksichtigt:
o Planungsklassen
Die Planungsklassen werden vornehmlich anhand der Höhen der Gebäude abgegrenzt, da
hiernach unterschiedliche Rettungsgeräte der Feuerwehr notwendig sind, und in Anlehnung
an diverse Fachempfehlungen definiert. Als maßgebliches Kriterium ist hier die vorherr-
schende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung erge-
ben unterschiedliche Anforderungen an die Feuerwehren bei Brandereignissen (Beispiel:
mehrgeschossiges Wohngebäude im Kernstadtbereich im Vergleich zu einem Einfamilienhaus
in einem peripheren, eher ländlich geprägten Gebiet).
o Besondere Objekte
Die Betrachtung von Objekten mit einer besonderen bedarfsplanerischen Bedeutung erfolgt
vor dem Hintergrund der Würdigung von spezifischen Risiken, welche über die auf Basis der
Wohnbebauung festzustellenden Risiken hinausgehen. Hierzu erfolgt im Rahmen der Risiko-
analyse eine Auswahl exemplarischer Objekte, die eine erhöhte Anforderung an einen poten-
ziellen Feuerwehreinsatz stellen.
o Einsatzstellen-Verteilung
Als Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Verteilung der Einsatzstellen über das
Stadtgebiet betrachtet. Es zeigen sich dabei Schwerpunkte der Einsatzstellenverteilung (Trau-
ben) und Bereiche, in denen ein Einsatz für die Feuerwehr selten vorkommt.
BEWERTUNG DER RISIKOSTRUKTUR
Die Analyse der Gebäude- und Siedlungsstrukturen zeigt in weiten Teilen des Kernstadtbereichs eine
dichte bzw. geschlossene Bauweise mit Objekten mit mehr als 4 Vollgeschossen. Im Altstadtbereich ist
eine geschlossene Block- und teilw. Hinterhofbebauung mit eingeschränkter Zugänglichkeit vorzufin-
den. Außerdem befinden sich hier zahlreiche Sonderobjekte. In einzelnen Stadtteilen im südlichen
Stadtgebiet (Langwasser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist eine hohe Dichte an Hochhäusern gegeben,
die somit die prägende Bebauung darstellen. Die außenliegenden Stadtteile sind geprägt von einer re-
lativ offenen Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur mit maximal 3 Vollgeschossen und vereinzelten Ge-
bäuden mit 4 Vollgeschossen.
In den Analysen zur geografischen Verteilung der Einsatzstellen verdeutlicht sich der differenzierte Be-
fund der Gefahrenanalyse. Ein deutlicher Einsatzschwerpunkt ist im Bereich der Innen-/Altstadt festzu-
stellen. In den übrigen Stadtbereichen ist die Einsatzstellendichte deutlich geringer.
87
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Stand: 21.03.2024 6
Zur Bewertung der Gesamtrisikostruktur wurden die Analysen zur geografischen Verteilung der Ein-
satzstellen, die Planungsklassen hinsichtlich der Wohnbebauung und die Sonderobjekte zusammenge-
führt. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets
ein allgemein hohes Risiko. Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration ins-
besondere hinsichtlich der Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenberei-
chen ist ein insgesamt niedrigeres Risiko vorzufinden.
Abb. 2: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur
DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN
Um eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bestimmen,
hat sich in der Bedarfsplanung die Verwendung von Planungszielen (umgangssprachlich auch: Schutz-
ziele) etabliert. Das Planungsziel definiert ein standardisiertes Schadensereignis. Aus Art und Umfang
des standardisierten Ereignisses lassen sich konkrete Anforderungen an die Feuerwehr ableiten, z. B.
hinsichtlich der notwendigen Eintreffzeiten und des an der Einsatzstelle erforderlichen Personals.
Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen kein Planungsziel definiert. Zum einen handelt es
sich beim Brandschutz um eine kommunale Aufgabe, demnach sind Planungsziele in kommunaler Ei-
genverantwortung festzulegen. Zum anderen zielt die Gesetzesnorm auf die örtlichen Verhältnisse ab,
die zwischen den Kommunen – und häufig auch bereits innerhalb der Kommune – differieren.
Vor diesem Hintergrund haben sich in Deutschland di-
verse Empfehlungen für den kommunalen Brandschutz
bzw. die Bedarfsplanung entwickelt. Es ist dabei zu be-
achten, dass in der aktuellen Forschung eine wissen-
schaftliche Ableitung „normierter“ Planungsszenarien
oder eine Validierung der in Deutschland etablierten
Planungszieldefinitionen nicht gelang.
Da im Stadtgebiet ein unterschiedliches Risikopotenzial
vorliegt, wird auf Grundlage der aktuellen Fachempfeh-
lungen im Szenario Brandeinsatz eine Differenzierung
des Planungsziels vorgenommen. Dazu wird das Stadt-
gebiet in fünf Planungsbereiche untergliedert. Diese
Differenzierung dient unter anderem der Vermeidung
von Planungsdefiziten, z. B. indem durch eine Überge-
wichtung der einheitlichen Gebietsabdeckung gegen-
Abb. 3: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche
88
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über der Erreichung von Einsatzschwerpunkten die mittlere Eintreffzeit verlängert wird.
Tab. 1: Zusammenfassung der Planungsziele
Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo-
tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte-
basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere
Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten
zu können (z. B. Brand in unterirdischem Bauwerk oder ABC-Einsatz).
STANDORTSTRUKTUR DER FEUERWEHR
Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona-
len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge-
bietsabdeckung, oder der Erreichung der Einsatzstellen resultieren.
Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination
mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig
möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung
oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung.
Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre-
chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabde-
ckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes,
der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit weiterhin erforderlich.
Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge-
bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der
Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Bei-
spielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufs-
feuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehal-
ten werden können oder eine Reduzierung der notwendigen Eintreffzeit auf 8 Minuten durch eine
Veränderung der baulichen Struktur erforderlich wird.
Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigt bauliche Handlungs-
bedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschränkun-
gen. Der dringendste Handlungsbedarf sowohl in der baulichen als auch funktionalen Struktur ist an
der Feuerwache 3 gegeben, sodass ein Neubau erforderlich ist. Mit den derzeitigen Planungen des
Neubaus im Bereich Kohlenhof ist weiterhin eine hinreichende Abdeckung des Altstadtbereichs gege-
ben. In Bezug auf die kapazitiven Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung der Feuerwachen ist in
Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug
Brandeinsatz -
Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser
Brandeinsatz -
Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
Hinweis
89
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Verbindung mit den Neubauprojekten (Leitstelle und Kabelnetze sowie Feuerwache 3) ein Gesamtkon-
zept für die Standorte der Berufsfeuerwehr erforderlich.
Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich insgesamt als historisch gewachsen dar. In
einigen Bereichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten der Freiwilligen Feuerwehr festzustel-
len. Insgesamt ist in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte derzeit eine gute Lage der Stand-
orte gegeben. Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedli-
cher Dringlichkeit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung an fast allen Standorten
der Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Deshalb ist dieses erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm
bis zum Jahr 2030 weiterhin umzusetzen. Vereinzelt sind aufgrund der Veränderung in den vergange-
nen Jahren (Rahmenbedingungen, einsatztaktische Betrachtungen) Anpassungen erforderlich. In Be-
reichen, in denen sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr befindet, bzw. in Neubauquar-
tieren, kann die Bildung neuer Standorte geprüft werden.
FUNKTIONSVORHALTUNG DER BERUFSFEUERWEHR
Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt. Der
Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: Anforderungen in Be-
zug auf den Einsatzdienst sowie Aufgaben im rückwärtigen Bereich (Sachgebietsarbeit, z. B. im Bereich
des Vorbeugenden Brandschutzes).
Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti-
onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be-
setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs-
feuerwehr, dessen Ableitung auf den Planungsgrundlagen und ergänzenden Analysen basiert.
Der Funktionsbesetzungsplan gliedert sich in die Bereiche: Grundschutz, Führungsstruktur und Son-
derfunktionen.
GRUNDSCHUTZ / TAKTISCHES GRUNDKONZEPT
Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für
die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen
der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im Ergebnis sollen die Lösch-
fahrzeuge zukünftig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt werden und somit soll auf allen Feuerwachen
eine identische Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden. Hiermit ist insbesondere
eine Erhöhung der Anzahl der Löschfahrzeugressourcen (bessere Unterstützungsmöglichkeiten, hö-
here Leistungsfähigkeit bei Flächenlagen) und eine Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit
sowie eine Stärkung der gesamten operativen Führungsstruktur (durch die separat vorgehaltene Funk-
tion Zugführung auf separatem Führungsmittel) verbunden.
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IST-Besetzung Grundeinheit:
○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen
Summe: 11 Funktionen
SOLL-Besetzung Grundeinheit:
○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung)
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
Summe: 12 Funktionen
FÜHRUNGSSTRUKTUR
Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung vorge-
halten. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion
zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug, sondern auf einem separaten Führungsmittel besetzt
und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt.
Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehreren Grundeinheiten (Zusammen-
wirken mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten
Führungsfunktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich.
Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen, oder Duplizi-
tätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch wei-
terhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) be-
darfsgerecht.
SONDERFUNKTIONEN
Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen
an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze
keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü-
gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten für Kleineinsätze vorgehalten werden. Zur Umset-
zung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinalarmfahrzeu-
ges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug mit 2 Funk-
tionen besetzt werden. Durch die damit reduzierte Auslastung der einzelnen Fahrzeuge stehen die
*) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktio-
nen stationiert.
91
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Besatzungen zur Übernahme weiterer Aufgaben bzw. Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur
Verfügung (Springerfunktionen).
Um spezielle Sondertechnik auch unabhängig von anderen Funktionen in den Einsatz zu bringen, sind
somit auf den Feuerwachen 1 und 4 zukünftig insgesamt 11 Sonderfunktionen erforderlich.
GESAMTBEDARF
Insgesamt ergibt sich ein Besetzungsbedarf von 91 Funktionen rund-um-die-Uhr. Dies entspricht ei-
nem Mehrbedarf von 3 Funktionen rund-um-die-Uhr. Diese definierte tägliche Funktionsstärke ist
möglichst gleichbleibend einzuhalten. Dazu sind neben einer entsprechenden Personalausstattung
auch Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen vorzusehen (u.a. Verfü-
gerschichten, Dienstplanregelungen).
Tab. 2: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung
EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg umfassen derzeit insgesamt 667 Mitglieder
im aktiven Einsatzdienst (Stand: 1. Quartal 2023). Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der we-
sentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist
aber insgesamt eine geringe Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestan-
zahl überschreitet. Zur zuverlässigen Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der Planungsziele ist
hier eine Steigerung anzustreben.
Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt
Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie
unter anderem auch für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben sowie bei einer zeitlichen Häufung
von Ereignissen (z. B. Unwetter) und Großschadensereignissen von besonderer Wichtigkeit. Damit soll
das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip (schneller, spezieller oder verstärkend) für die Freiwillige
Feuerwehr auch künftig umgesetzt werden.
Deshalb sind (auch weiterhin) Maßnahmen zur Konservierung der Stärke und Beibehaltung der Ver-
fügbarkeit der Freiwilligen Kräfte erforderlich. Wesentliche Säulen hierzu sind auch ein guter baulicher
und funktionaler Zustand der Standorte, eine bedarfsgerechte Fahrzeugausstattung und eine ange-
messene Einbindung in das Einsatzgeschehen.
… QE 4 / QE 3 … QE 2
Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19
Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15
Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14
Feuerwache 4 1 12 9 22 -3
Schwere THL,
Wasserrettung,
Atemschutz
1 21
Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14
Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83
Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3
Sonder-
aufgabe
Aufteilung der Funktionen in…
Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST
92
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Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför-
dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe-
standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist
auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung.
Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein
wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter
ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen
Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der
Sonderaufgaben vorgesehen.
FAHRZEUGE UND TECHNIK
Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird, unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten
und der Sonderfahrzeuge, gesondert für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausgewie-
sen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten an den Anforderungen
der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge orien-
tieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarfe aus den Planungsszenarien. Daneben sind
auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen.
Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen
der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten. In Be-
zug auf die Anpassung der Funktionsbesetzung im Grundschutz ist eine Erweiterung der Fahrzeugaus-
stattung der Berufsfeuerwehr erforderlich (insb. ELW und HLF). Durch die Feuerwehr Nürnberg wird
als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investitionsplanung fortgeschrieben. Diese
bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes.
Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung
ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der
Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt / Feuerwehr Nürn-
berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen.
An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug
vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfe-
leistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt. Aus bedarfsplanerischer
Sicht können diverse Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzeptes für die
Freiwillige Feuerwehr definiert werden. Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist
ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich. Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der
Einheiten sollen entsprechend der baulichen Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und / oder Son-
derfahrzeuge stationiert werden. Diese sollten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen.
Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf. ange-
passt werden.
MAßNAHMENÜBERSICHT
Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des beschriebenen SOLL-Konzeptes werden in eine
Übersicht überführt und hinsichtlich ihrer Priorität bzw. des Umsetzungshorizontes bewertet. Dabei ist
zu beachten, dass einzelne Maßnahmen voneinander abhängen und so nur im Zusammenhang umge-
setzt werden können.
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Tab. 3: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur"
Tab. 4: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung"
Tab. 5: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr"
Tab. 6: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"*
Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet:
kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten.
mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet
werden.
langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.
*) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2)
Nr. Thema Maßnahme Priorität
StS_1 Standortstruktur kurzfristig
StS_2 Standortstruktur mittelfristig
StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig
StS_4 Standortstruktur kurzfristig
StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig
StS_6 Standortstruktur Fortführung
StS_7 Standortstruktur mittelfristig
StS_8 Standortstruktur mittelfristig
Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr
(Controlling, bauliche Berücksichtigung)
Neubau der Feuerwache 3
Sanierung der Feuerwache 4
Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr
(in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetze sowie die Feuerwache 3)
Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr
Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich
Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwicklungsbereichen (z. B. Lichtenreuth)
Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität
BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig
BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig
BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig
BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig
BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig
BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig
BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig
BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr
Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge
(insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen)
Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen
(u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen )
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig
FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Einheiten mittelfristig
FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen
Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt
Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten
Etablierung eines Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig*
FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge auf Basis der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfe und
Reservefahrzeuge (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF)
Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge)
Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge
94
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EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Stand: 21.03.2024 13
1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Im Folgenden werden allgemeine Zusammenhänge zum Thema der Feuerwehrbedarfsplanung darge-
stellt. Hierbei wird auf die Ausgangssituation und den Auftrag eingegangen. Die rechtlichen Grundla-
gen und Planungsgrundlagen werden definiert sowie die daraus resultierenden Aufgaben der Feuer-
wehr beschrieben.
1.1 AUSGANGSSITUATION UND VORBEMERKUNGEN
Das vorliegende Dokument stellt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nürnberg gemäß Nr. 1.1 der
Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020 dar.
In dieser ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für
die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu
berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu
gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staats-
ministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gibt den Gemeinden Hinweise zur
Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständi-
gen Kreisbrandrat oder die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu
beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzu-
passen.“
Der Feuerwehrbedarfsplan stellt in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
für die örtlichen Verhältnisse notwendig ist und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet wer-
den kann. Der Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Pla-
nungsziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.
Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Kom-
mune. Die Bedarfsplanung sollte stets unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Die Lülf+ Sicherheits-
beratung GmbH unterstützte und begleitete die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Auftrag der
Stadt Nürnberg. Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt-
verwaltung und der Feuerwehr, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungs-
treffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung, die elemen-
taren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der vorliegende Feuerwehrbedarfs-
plan stellt somit das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.
Es empfiehlt sich, einen Feuerwehrbedarfsplan aufgrund der Dynamik der zugrundeliegenden Daten
regelmäßig fortzuschreiben. Spätestens nach 5 Jahren sollte eine Überprüfung erfolgen, ob und inwie-
weit eine Fortschreibung notwendig ist.
Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angeben, von der Stadt Nürnberg. Alle
Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben, Stand 2023. Die Analyse der Qualifikationen,
Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Er-
hebung mit Stand 1. Quartal 2023. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwech-
sel, Umzug etc.) sind die Daten der Freiwilligen Kräfte dynamisch und die Analysen sollten deshalb re-
gelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann vor allem Konsequenzen für die Alarm- und Ausrücke-
ordnung (AAO).
95
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Stand: 21.03.2024 14
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die An-
gaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.
1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND RELEVANTEN PLANUNGS-
UNTERLAGEN
○ Bayerisches Feuerwehrgesetz vom 23. Dezember 1981 (BayFwG)
○ Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 29. Dezember 1981
(AVBayFwG)
○ Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG); Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28. September 2020
Az. D1-2211-4-2
○ Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 (BayKSG)
○ Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekannt-
machung – ABek)
○ Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehr-
wesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR)
○ Bayerische Bauordnung vom 14. August 2007 (BayBO)
○ Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 27. November 2017
○ Verordnung über die Feuerbeschau vom 5. Juni 1999 (FBV)
○ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53)
○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
(DGUV Information 205-008, ehem. GUV-I 8554)
○ DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen
○ Staatliche Feuerwehrschule Würzburg: Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13
Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ Stand: 01/2015
○ Technische Regel / Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink-
wasserversorgung“ des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) von Februar 2008
○ Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom
18. November 2011
○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): „Qualitätskriterien für die Bedarfs-
planung von Feuerwehren in Städten“, 16.09.1998 (fortgeschrieben am 19.11.2015)
○ Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) - Landesgruppe Bayern: „Hinweise
zur Anwendung des Merkblattes für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern in Städten mit Be-
rufsfeuerwehren“, 26.04.2016
○ Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministe-
rium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Ge-
meindebund NRW vom 07.07.2016 (zur bundesweiten Umsetzung empfohlen in der 218. Sitzung
des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages am 22.02.2017)
96
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Stand: 21.03.2024 15
AUFGABEN DER GEMEIND E
GRUNDSÄTZLICHE AUFGABE
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr als
Pflichtaufgabe:
Art. 1 BayFwG:
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß dro-
hende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abweh-
render Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Not-
ständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ge-
meindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in
diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und
zu unterhalten.
ZUFALLSVERTEILTE AUFGABEN
○ Abwehrender Brandschutz (Art. 1 (1) BayFwG)
○ Technischer Hilfsdienst (Art. 1 (1) BayFwG)
○ Überörtliche Hilfeleistung (Art. 17 BayFwG)
○ Mitwirkung im Katastrophenschutz (Nr. 4.3 VollzBekBayFwG / Art. 7 (3) BayKSG)
○ Amtshilfe (Nr. 4.4 VollzBekBayFwG)
PLANBARE AUFGABE (=NICHT „ZUFALLSVERTEILT“)
○ Aufstellung von Feuerwehrbedarfsplänen als „Soll-Aufgabe“ (Nr. 1.1 VollzBekBayFwG)
○ Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen
(Art. 1 (2) BayFwG)
○ Feuerbeschau (§ 3 FBV)
○ Brandwachen (Nr. 4.1 VollzBekBayFwG) und Sicherheitswachen (Art. 4 (2) BayFwG)
○ Freiwillige Tätigkeiten nach Nr. 4.5 VollzBekBayFwG
○ Wartung, Instandsetzung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Geräte der
Feuerwehr
○ Aus- und Fortbildung (Nr. 1.4 VollzBekBayFwG)
○ Sorge für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrdienstleistenden
(Nr. 1.5 VollzBekBayFwG)
○ Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
○ Unterhaltung einer Kinder- und Jugendfeuerwehr
97
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Stand: 21.03.2024 16
+ Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt den Feuerwehrbedarf in den Bereichen Abwehrender
Brandschutz und Technische Hilfe. Von den vielfältigen Aufgaben der Gemeinde haben pri-
mär die Bereiche Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe unmittelbare Auswirkung
auf die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung.
ZUSÄTZLICHE AUFGABEN DER FEUERWEHR NÜRNBERG
Auf Basis stadtinterner oder überörtlicher Zuweisungen übernimmt die Feuerwehr Nürnberg über die
gesetzlichen Pflichtaufgaben hinaus zusätzlich folgende wesentliche Aufgaben:
○ Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg (für die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie
die Landkreise Nürnberger Land Fürth und Erlangen-Höchstadt)
○ Betrieb des städtische Kabelnetzes (u.a. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Notruf-
säulen)
○ Übernahme der Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde
○ Betrieb des städtischen Pandemielagers
1.3 ERKENNTNISSE AUS DER BISHERIGEN BEDARFSPLANUNG
Die Leistungsfähigkeit und Ausrichtung der Feuerwehr Nürnberg wurde im Rahmen der Untersuchung
„Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr“ (Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg) im Jahr 2005
erstmals systematisch untersucht. Hierbei wurden folgende Erkenntnisse zum IST-Zustand festgehal-
ten:
„Die Gefahrensituation in Nürnberg ist durch die U-Bahn und eine dichte Besiedelung im Stadtzentrum
sowie etliche Industriebetriebe gekennzeichnet. Sie entspricht der typischen Gefahrensituation einer
Großstadt mit Verkehrsflughafen.
Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr erreichen in Nürnberg 87,2 % der Einwohner in 10 Minuten.
Die Einsatzstatistik der Feuerwehr Nürnberg weist für 2004 aus: 722 Brandeinsätze, 2.311 Einsätze zur
Technischen Hilfsleitung und ca. 812 Fehlalarme. Weiterhin führte die Feuerwehr 936 Sicherheitswa-
chen durch.
In der BF Nürnberg sind 420,3 Stellen besetzt. Die Berufsfeuerwehr in Nürnberg betreibt 5 Feuerwachen
(FW). Die größte Wache (FW 4) dient als Hauptwache und enthält zugleich die zentrale Leitstelle. Die
Feuerwehr nutzt für ihre Aufgaben 87 Fahrzeuge inkl. Anhängern. Die laufenden Ausgaben im Haus-
haltsjahr 2004 betrugen ca. 26,9 Mio. € (vergleichbare Aufwände für die Feuerwehr im Verwaltungs-
haushalt).
Der Vorbeugende Brandschutz in Nürnberg liegt teilweise bei der Stadtverwaltung Nürnberg (Bauord-
nungsbehörde). Der überwiegende Teil der Aufgaben wird durch die BF Nürnberg wahrgenommen. Die
Aufgaben des Katastrophenschutzes werden in Nürnberg im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr
wahrgenommen.
Für die Stadt Nürnberg sind 18 Freiwillige Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der aktiven Mit-
glieder beträgt 580. In der Stadt Nürnberg sind 6 Werkfeuerwehren mit insgesamt 228 aktiven Kräften
angesiedelt.
98
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Stand: 21.03.2024 17
Als Schwachstelle der Berufsfeuerwehr Nürnberg ist der sehr schlechte bauliche Zustand der Wache 1
zu benennen, die aus dem Jahr 1902 stammt. Er führt neben Behinderungen und außergewöhnlichen
Unterhaltungsaufwendungen zunehmend zu behördlich veranlassten Nutzungseinschränkungen.“
(Quelle: Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehr, Abschlussbericht, Mummert Consulting vom
20.10.2005, S. 15 f.)
Das dort definierte Schutzziel orientiert sich an den Empfehlungen der AGBF verbunden mit der
Hilfsfristvorgabe in Bayern und fachlichen Vorgaben der Regierung von Mittelfranken.
○ Die Feuerwehr soll innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach
weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen.
○ In den Kerngebieten sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit 11 Funktionen die Einsatzstelle erreichen.
○ In den kritischen Großstadtbereichen soll die Feuerwehr bereits nach 5 Minuten mit einem Lösch-
zug und kurz darauf mit einem weiteren Löschzug die Einsatzstellen erreichen.
Zur Erfüllung der Planungsziele werden 85 Wachdienstfunktionen auf fünf Feuerwachen rund-um-die-
Uhr vorgehalten.
Die im Gutachten vorgeschlagene Fusion der drei Feuerwehren (Erlangen, Fürth und Nürnberg) zu ei-
ner Berufsfeuerwehr wurde allerdings nicht umgesetzt.
Auf Basis des vorgenannten Berichtes wurde in den Jahren 2012 und 2019 jeweils ein Stadtratsbericht
erstellt, in dem die Bemessungsgrundlage fortgeschrieben und der aktuelle Stand überprüft wurde.
Im Stadtratsbericht 2012 wurden folgende wesentliche Erkenntnisse zum Berichtszeitraum und daraus
abgeleitete Anpassungen der Berufsfeuerwehr festgehalten:
„Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem Gutachten von Mummert-Consulting die Alarmierungs-
zahlen von FW deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die
planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist gering-
fügig auf 87,1% gesunken.
Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin
die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr auf den fünf
Feuerwachen nötig.“
(Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von
Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und
Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 30.10.2012)
Vergleichbare Erkenntnisse konnten im Stadtratsbericht 2019 erlangt werden:
„Im Betrachtungszeitraum sind gegenüber dem letzten Schutzziel-Bericht die Alarmierungszahlen von
FW weiterhin deutlich angestiegen, das Risikopotential in der Stadt hat leicht zugenommen und die
planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr ist wieder
geringfügig auf 87,7% gestiegen.
Zur Sicherung des notwendigen und gutachterlich geprüften Schutzzieles sind für FW daher weiterhin
mindestens die 85 rund um die Uhr vorzuhaltenden Funktionen des Wachdienstes der Berufsfeuerwehr
auf den fünf Feuerwachen nötig.“
(Quelle: Überprüfung und Fortschreibung der objektiven Bemessungsgrundlagen auf Basis der von
Mummert-Consulting im Gutachten 2005 vorgelegten Berechnungsgrundlagen (Risikoanalyse und
Schutzzieldefinition), Feuerwehr Nürnberg vom 12.01.2020)
99
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 18
2 GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
In diesem Kapitel wird die Risikostruktur, welche unter anderem die Grundlage für die Ableitung des
SOLL-Konzepts darstellt, beschrieben.
Das Risiko definiert sich über das Produkt aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das
bedeutet, dass neben den vorhandenen Gefahrenpotenzialen auch das Einsatzgeschehen bei der Be-
wertung der Risikostruktur zu berücksichtigen ist.
Hierzu wird, neben der Betrachtung allgemeiner Eck- und Infrastrukturdaten, die Grundstruktur der
Kommune hinsichtlich der Gefahrenart „Brand" unterteilt und die vorhandenen Gefahrenpotenziale,
vor allem Sonderobjekte, werden in den Bereichen „Brandgefahren“, „Technische Hilfeleistungen“,
„ABC-Gefahren“ (atomare, biologische und chemische Gefahren) und „Wassergefahren“ betrachtet.
Anschließend wird das Einsatzgeschehen im Stadtgebiet betrachtet und die Risikostruktur zusammen-
fassend bewertet.
2.1 ECKDATEN DER KOMMUNE
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES KOMMUNALEN GEBIETS
Tab. 7: Eckdaten der Stadt Nürnberg
Einwohner:
(Stand 06.02.2023)
Fläche
Höchster Punkt ü. NN
Tiefster Punkt ü. NN
Höhenunterschied max.
Nord-Süd Ausdehnung
Ost-West Ausdehnung
318.346
166.506
77.834
88.672
151.588
626.117
34 %
Wasserstraßen
Bahnstrecken
Bundesautobahn
Bundesstraßen
Verkehrswege
21,68 km
23,14 km
132,2 m
B2, B4, B4R, B8, B14
A3, A6, A9, A73
DB AG, VAG
Main-Donau-Kanal, Pegnitz
Auspendlerquote
Tagbevölkerung (Arbeitsorte)
537.445
Arbeitsort = Wohnort
Pendlersaldo
Auspendler
Einpendler
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Topografie
Pendlerströme
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stand 30.06.2022)
275,5 m
407,7 m
186 km²
Abb. 4: Stadtgebiet Nürnberg
100
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 19
2.2 GRUNDSTRUKTUR GEFAHRENPOTENZIAL
PLANUNGSKLASSEN „ BRAND -GEBÄUDE “
DEFINITION
Die Merkmale der Planungsklassen „Brand-Gebäude“ werden über die vorhandenen Gebäude- und
Siedlungsstrukturen (Strukturtyp) definiert.
Die Planungsklassen „Brand“ beziehen sich auf den Bereich
○ „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB (= der sogenannte „Innenbereich“)
oder
○ „innerhalb zusammenhängender Bebauung“.
Der Begriff „größere Anzahl Gebäude“ wird in der Praxis häufig mit einer Anzahl von mindestens
10 Gebäuden im betrachteten Bereich verbunden. Die Einordnung richtet sich in der Regel nicht nach
Einzelobjekten, sondern nach der vorherrschenden Struktur. Das Leitkriterium der Klassifizierung ist
die Wohnbebauung.
Die Planungsklassen beziehen sich rein auf den angegebenen Strukturtyp und stehen in keinem Zu-
sammenhang zu gleich oder ähnlich lautenden Alarmierungsstichwörtern oder ähnlichem.
Die Einstufung in die Planungsklassen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des örtlichen Eindrucks im
Rahmen einer Befahrung des kommunalen Gebietes.
Die Unterscheidung des Gefahrenpotenzials in Planungsklassen dient als Hilfe für eine differenzierte
Planungszieldefinition.
Die Planungsklassen „Brand-Gebäude“ wurden in Anlehnung an die Bauordnung, die Baunutzungsver-
ordnung und unter Berücksichtigung der Rettungsgeräte der Feuerwehr sowie der Gefährdungsklas-
sen Brand Bayern definiert.
Tab. 8: Definition der Planungsklassen „Brand-Gebäude“
Planungs-
klasse Strukturtyp Gefährdungs-klassen Brand*
Brand-
Gebäude-1
deutlich überwiegend „Gebäude geringer Höhe“ bzw. Gebäude der Klassen 1, 2 o. 3
(bis 7 m Fußbodenhöhe),
in der Regel mit Steckleiter erreichbar,
überwiegend offene Bauweise,
Kleinsiedlungsgebiete, Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete
B 1, B 2, B 3
Brand-
Gebäude-2
größere Anzahl „Gebäude mittlerer Höhe“ bzw. Gebäude der Klasse 4 (mehr als 7 m und
max. 13 m Fußbodenhöhe),
in der Regel mit Steckleiter oder Schiebleiter erreichbar,
offene und geschlossene Bauweise,
Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete
B 1, B 2, B 3, B 4
Brand-
Gebäude-3
größere Anzahl „hoher Gebäude“ (mehr als 13 m und max. 22 m Fußbodenhöhe),
in der Regel Hubrettungsfahrzeug erforderlich,
offene und geschlossene Bauweise,
Wohngebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete,
Industriegebiete
B 1, B 2, B 3, B 4
Brand-
Gebäude-4
Gebäude oberhalb 22 m Fußbodenhöhe (Hochhäuser),
großflächig (geschlossene) Blockbebauung/Hinterhofbebauung,
Sonderbauten
sonstige besondere Objekte
B 5
*) gemäß Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern"
101
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 20
EINTEILUNG DES STADTGEBIETS
Die Analyse der Gebäude- und Sied-
lungsstrukturen zeigt in weiten Tei-
len des Kernstadtbereichs eine
dichte bzw. geschlossene Bauweise
mit Objekten mit mehr als 4 Vollge-
schossen (Planungsklasse Brand-
Gebäude 3).
Im Altstadtbereich ist eine geschlos-
sene Block- und teilw. Hinterhofbe-
bauung mit eingeschränkter Zu-
gänglichkeit vorzufinden. Außerdem
befinden sich hier zahlreiche Son-
derobjekte. In einzelnen Stadtteilen
im südlichen Stadtgebiet (Langwas-
ser, Reichelsdorf, Röthenbach) ist
eine hohe Dichte von Hochhäusern
gegeben (s. auch Abs. 2.3), die so-
mit die prägende Bebauung darstel-
len. Diese Bereiche werden entspre-
chend in die Planungsklasse Brand-
Gebäude 4 eingestuft.
Die außenliegenden Stadtteile sind
geprägt von einer relativ offenen
Ein- oder Mehrfamilienhausstruktur
mit maximal 3 Vollgeschossen und
vereinzelten Gebäuden mit 4 Voll-
geschossen (Planungsklasse Brand-
Gebäude 1 oder 2).
Bereiche, in denen sich keine Wohnbebauung befindet, sind keiner Planungsklasse zugeordnet.
Abb. 5: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsklassen „Brand-Gebäude“
102
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 21
GEFAHRENPOTENZIALE IM BEREICH DER TECHNISCHEN HILFE
VERKEHRSWEGE – STRAßENVERKEHR
Bundesautobahnen:
○ BAB 3, BAB 6, BAB 9, BAB 73
Bundesstraßen:
○ B 2, B 4, B 4R, B 8, B 14
Sonstige Straßen:
o Süd-West-Tangente
o Frankenschnellweg
Der Einsatzbereich der Feuerwehr
Nürnberg umfasst umfangreiche
Straßenabschnitte risikologisch rele-
vanter Verkehrswege. Gefahrenpo-
tenzial für Verkehrsunfälle mit ein-
geklemmten Personen ist im gesam-
ten Stadtgebiet (primär im Bereich
der Hauptverkehrsachsen) gegeben.
+ Der Einsatzbereich der Feu-
erwehr Nürnberg umfasst
umfangreiche Straßenab-
schnitte risikologisch rele-
vanter Verkehrswege.
Abb. 6: Verkehrswege im Stadtgebiet
103
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 22
VERKEHRSWEGE – SCHIENENWEGE
Bahnverkehr:
○ Personenfern- und Personen-
nahverkehr mit diversen ICE-,
Regional- und S-Bahn-Linien
○ Güterverkehr durch das Stadt-
gebiet
Gefahrenpotenzial für Verkehrsun-
fälle und Schienenunfälle ist primär
im nördlichen Stadtgebiet sowie im
Bereich der Stadtbahnstrecken ge-
geben. Allgemein besteht die Ge-
fahr durch Personen im Gleisbett.
+ Der Einsatzbereich der Feu-
erwehr Nürnberg umfasst
umfangreiche Bahnab-
schnitte risikologisch rele-
vanter Verkehrswege.
Abb. 7. Bahnverkehr
104
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 23
GEFAHRENPOTENZIALE GEWÄSSER
Größere Gewässer im Stadtgebiet:
○ Dutzendteich
○ Pegnitz
○ Main-Donau-Kanal
○ Wöhrder See
○ Hafen
Ein besonderes Gefahrenpotenzial
stellt der Main-Donau-Kanal mit
Hafen dar:
○ Es findet Güterverkehr mit Gü-
terumschlag (insb. Container)
im Hafen statt.
○ Es findet Personenverkehr
durch Hotelschiffe statt.
Auf dem Dutzendteich und Wöhr-
der See findet Freizeitnutzung
statt.
Die vorhandenen Gewässer haben
durch Hochwassergefahren (z. B.
aufgrund von Starkregenereignis-
sen) als auch durch Ertrinkungsge-
fahren Einfluss auf das Gefahrenpotenzial.
Es resultieren entsprechende Risiken für Einsätze zur Wasserrettung, zur Technischen Hilfeleistung
oder zur Schiffsbrandbekämpfung auf Gewässern.
Abb. 8: Gewässer im Stadtgebiet
105
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 24
GEPLANTE ENTWICKLUNG DES STADTGEBIETS
In der Stadt Nürnberg finden um-
fangreiche Bautätigkeiten statt. Fol-
gende größere Projekte befinden
sich derzeit in der Planung bzw. Um-
setzung, die Einfluss auf die
Bedarfsplanung haben:
○ Neue Mitte Boxdorf
̶ auch einzelne Gebäude der
GKL 4 und 5 sowie Sonder-
bauten
̶ davon ein Objekt HuRF-
pflichtig
̶ Tiefgarage
○ Stadtquartier an der Brunecker
Straße (90 Hektar)
̶ Quartier zum Wohnen und
Arbeiten
̶ Neubau Technische Univer-
sität Nürnberg
○ Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth
̶ 7,5 Kilometer lange Güter-
zugtunnel
Abb. 9: Stadtentwicklungsprojekte
106
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 25
2.3 BESONDERE OBJEKTE
ÜBERSICHT DER OBJEKTE VON BESONDERER BEDRFSPLANERISCHER BEDEUTUNG
In der nebenstehenden Abbildung
sind herausragende Einzelobjekte
dargestellt, die (z. B.) über die
Grundstruktur des Gefahrenpoten-
zials hinausgehen.
Objekte von besonderer bedarfspla-
nerischer Bedeutung sind solche,
die im Einsatzfall Anforderungen an
die Feuerwehr stellen, die über das
Grundgefahrenpotenzial der umlie-
genden Wohnbebauung hinausge-
hen.
Bei den dargestellten Objekten han-
delt es sich jeweils um diejenigen,
die die höchsten Anforderungen an
die Feuerwehr stellen. Folgende Ob-
jektarten sind dargestellt:
○ Kranken- und Pflegeeinrichtun-
gen
○ Industrie- und Verkehrsanlagen
(Bei den Industrieanlagen han-
delt es sich um Objekte, von de-
nen insb. ABC-Gefahren ausge-
hen.)
○ Störfallbetriebe nach 12. BImSchV
○ Hochhäuser
○ sonstige Objekte
GROß- BZW. SONDERVERANSTALTUNGEN
Im Stadtgebiet Nürnberg finden regelmäßig größere Veranstaltungen statt. Bei Bedarf erfolgt eine Be-
teiligung der Feuerwehr bei den Sicherheitsbesprechungen und die Erstellung eines Sicherheits- oder
Brandschutzkonzeptes.
In der untenstehenden Tabelle sind regelmäßige Veranstaltungen im Stadtgebiet mit mindestens
4.000 täglichen Besuchern aufgeführt.
Abb. 10: Übersicht der Objekte von besonderer bedarfsplanerischer Bedeu-
tung
107
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 26
Tab. 9: Groß- und Sonderveranstaltungen mit mehr als 4.000 tgl. Besuchern
2.4 EINSATZGESCHEHEN
LANGFRISTIGE EINSATZENTWICKLUNG
Die Einsatzentwicklung der Jahre
2013 bis 2017 zeigt deutlich stei-
gende Werte (Zunahme von rund
60 %). Nach einem leichten Rück-
gang der Einsatzzahlen im Jahr 2018
sind die Zahlen seitdem tendenziell
wieder steigend.
Durchschnittlich lag die Anzahl der
Einsätze im operativen Dienst (ohne
Rettungsdienst) bei rund 7.400.
Name Ort Art der Veranstaltung Besucherzahl insgeamt Veranstaltungs-dauer
Int. ADAC Norisring Speedweekend Beuthener Strasse etc. Sportveranstaltung 75.000 3
Bardentreffen diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 200.000 3
Bauernmarktmeile Hauptmarkt Märkte und Stände 20.000 1
Blaue Nacht diverse Spielorte Altstadt Kirchweih+ Feste 130.000 1
Brückenfestival Theodor-Heuss-Brücke Kirchweih+ Feste 25.000 2
Christkindlesmarkt Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Märkte und Stände 2 Mio. 28
CSD Veranstaltung Kornmarkt / Dr-Kurt-Schumacher-Straße Kirchweih+ Feste 18.000 2
Firmenlauf B2RUN 2022 Beuthener Straße, Dutzundteich etc Sportveranstaltung 11.000 1
Fränkisches Bierfest Burggraben zwischen Tiergärtner- und Maxtor Kirchweih+ Feste 30.000 5
Friedenstafel / Verleihung Nbger Menschenrechtspreis Kornmarkt, Straße der Menschenrechte, Hallplatz Kirchweih+ Feste 4.000 1
Hafenfest - Hafen Live erleben Hafenbereich Kirchweih+ Feste 20.000 1
Herbst-Trempelmarkt Hauptmarkt und gesamte Innenstadt Märkte und Stände 200.000 2
Herbstvolksfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14
Klassik Open Air 1 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1
Klassik Open Air 2 Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 75.000 1
Red Bull District Ride Altstadt Bereich Burg bis Hauptmarkt Sportveranstaltung 80.000 2
Rock im Park im Park Musik 75.000 3
Schmankerlmarkt Hauptmarkt Märkte und Stände 25.000 1
Stars im Luitpoldhain Luitpoldhain Kirchweih+ Feste 50.000 1
Trempelmarkt Innenstadt Rundkurs Märkte und Stände 200.000 2
Volksfest Frühlingsfest Volksfestplatz Kirchweih+ Feste 2 Mio. 14
Quelle: Daten der Feuerwehr Nürnberg
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl Einsätze
Jahr
Brandeinsätze Technische Hilfeleistungen ABC-Einsätze*
108
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GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 27
Tab. 10: Langfristige Einsatzentwicklung [Datenquelle: Feuerwehr Nürnberg]*
+ Die Einsatzentwicklung der Jahre 2013 bis 2022 zeigt tendenziell steigende Werte. Durch-
schnittlich lag die Anzahl der Einsätze bei rund 7.400.
ANALYSE DES EINSATZGESCHEHENS
EINLEITUNG UND DATENMENGE
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfspla-
nung werden die Einsätze der Feuer-
wehr von einem Jahr (01.01.2022 bis
31.12.2022) detaillierter betrachtet.
Weitere Auswertungen befinden sich
im Kapitel 4.
Als Grundlage dienen die elektroni-
schen Einsatzdaten der Integrierten
Leitstelle Nürnberg.
Im Betrachtungszeitraum wurden in
diesen Daten 8.221 relevante Einsätze
(ohne planbare Einsätze, z. B. Brandsi-
cherheitswachen) dokumentiert. Die
feuerwehrinternen Dokumentationen
der Gesamteinsatzzahlen können hier-
von ggf. abweichen.
Zeitkritische Einsätze sind Einsätze, die keinen Zeitverzug dulden und ein schnellstmögliches Eingreifen
der Feuerwehr erfordern (z. B. Wohnungsbrand; Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf
Baum). Die Einstufung erfolgt anhand der Alarmierungsstichwörter.
Bei der Analyse erfolgt stets eine Aufteilung der Ergebnisse auf zwei Zeitbereiche nach dem erfah-
rungsgemäß unterschiedlichen Einsatzaufkommen sowie der Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte. Der
„Zeitbereich 1“ umfasst dabei die übliche Arbeitszeit Montag bis Freitag tagsüber, „Zeitbereich 2“ die
übrigen Zeiten Montag bis Freitag nachts, Samstag, Sonntag, Feiertag. Der resultierende Faktor be-
schreibt die Eintrittswahrscheinlichkeit im „Zeitbereich 1“ in Bezug zur Eintrittswahrscheinlichkeit im
„Zeitbereich 2“. Während beispielsweise im „Zeitbereich 2“ durchschnittlich 0,49 zeitkritische Einsätze
pro Stunde aufgetreten sind, waren es im „Zeitbereich 1“ 1,68 so viele (0,82 pro Stunde).
*) erst ab 2018 separat erfasst
Einsatzart 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Brandeinsätze 1.773 1.874 1.977 2.094 2.227 2.496 2.432 2.387 2.428 2.585
Technische Hilfeleistungen 3.470 4.335 4.335 5.471 6.269 4.989 5.332 5.005 5.632 6.135
ABC-Einsätze* - - - - - 226 190 250 192 221
Summe 5.243 6.209 6.312 7.565 8.496 7.711 7.954 7.642 8.252 8.941
Zeitbereich Anzahl Einsätze Jahres-stunden Einsätze pro Stunde result.Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 2.071 2.520 0,82 1,68
Mo.-Fr. 17-7 Uhr,
Sa./So./Fe. 3.058 6.240 0,49 (=1)
Gesamt 5.129 8.760 0,59 -
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 1.493 2.520 0,59 1,64
Mo.-Fr. 17-7 Uhr,
Sa./So./Fe. 2.258 6.240 0,36 (=1)
Gesamt 3.751 8.760 0,43 -
Mo.-Fr. 7-17 Uhr 3.564 2.520 1,41 1,66
Mo.-Fr. 17-7 Uhr,
Sa./So./Fe. 5.316 6.240 0,85 (=1)
Gesamt 8.880 8.760 1,01 -
zeitkritischnicht zeitkritischalle Einsätze
Tab. 11: Einsätze nach zeitlicher Kritikalität und Zeitbereichen
109
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 28
VERTEILUNG DER EINSATZARTEN
In der Tabelle sind die Einsatzarten
der Einsätze im Betrachtungszeit-
raum ausgewertet.
Dazu wurden die Alarmierungsstich-
wörter der Feuerwehr Nürnberg zu
den dargestellten Einsatzarten ag-
gregiert.
Die Kategorisierung erfolgt bei den
Brandeinsätzen (neben den auto-
matischen Brandmeldeanlagen) ba-
sierend auf einem allgemeinen ein-
satztaktischen Ansatz, der für die
einzelnen Alarmstichworte grund-
sätzlich notwendig ist.
○ Kategorie I: Staffel/Gruppe
○ Kategorie II: Zug
(z. B. Wohnungsbrand)
○ Kategorie III: mehr als ein Zug
+ Anhand der Einsatzstichworte werden die Einsätze zu 12 Kategorien zusammengefasst, die
die gemeldete Lage widerspiegeln. Die höchsten Anteile am Einsatzgeschehen machen
demnach Alarmierungen zu kleineren (sonstigen) Technischen Hilfeleistungen aus.
ZEITLICHE VERTEILUNG DER EINSÄTZE
Die Grafik zeigt die zeitliche Verteilung der 8.880 Einsätze des Betrachtungszeitraumes im Verlauf des
Tages. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen den Tagesbereichen „Montag bis Freitag“ (links/blau)
und „Samstag, Sonntag, Feiertag“ (rechts/grün).
Abb. 11: Tageszeitliche Verteilung der Einsatzhäufigkeit
0,000
0,200
0,400
0,600
0,800
1,000
1,200
1,400
1,600
1,800
2,000
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
mittlere Einsatzrate prp Stunde
volle Stunde eines Tages
Montag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag
N = 6.308 N = 2.572
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe.
absolut absolut absolut relativ
Summe Brand 1.006 1.658 2.664 30,0 %
Brand: Kategorie I 163 437 600 6,8 %
Brand: Kategorie II 230 552 782 8,8 %
Brand: Kategorie III 27 40 67 0,8 %
Brand: Brandmeldeanlage 586 629 1.215 13,7 %
Summe Techn. Hilfeleistung 2.207 3.197 5.404 60,9 %
THL: Person in Gefahr 81 103 184 2,1 %
THL: Türöffnung 796 1.152 1.948 21,9 %
THL: ABC/CBRN 16 13 29 0,3 %
THL: Ölspur/Kraftstoff 24 35 59 0,7 %
THL: Tiere 169 240 409 4,6 %
THL: Unwetter 225 453 678 7,6 %
THL: Sonstiges 896 1.201 2.097 23,6 %
Summe Sonstiges 351 461 812 9,1 %
Sonstiges: First Responder 351 461 812 9,1 %
Summe 3.564 5.316 8.880 -
Einsatzart
Gesamt
Tab. 12: Verteilung des Einsatzgeschehens nach Einsatzarten
110
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 29
VERTEILUNG DER EINSATZSTELLEN
AUF DAS STADTGEBIET
Die Kartendarstellung zeigt die geo-
grafische Lage von 4.964 der 5.129
Einsatzstellen des Betrachtungszeit-
raums im Stadtgebiet ohne Einsätze
auf den Bundesautobahnen.
Die Verortung erfolgt anhand der in
den Einsatzdaten dokumentierten
Geokoordinaten.
Insgesamt 165 Einsätze wurden auf-
grund der Lage außerhalb des Stadt-
gebiets oder auf Autobahnen nicht
georeferenziert.
Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es
zur Überlagerung einzelner Punkte kom-
men. Die Zuordnung der Einsatzstellen zur
Einsatzart erfolgt nach der alarmierten Lage.
Die nebenstehende Karte zeigt die
Dichte der zeitkritischen Einsatzstel-
len im Stadtgebiet. Anhand derer ist
zu erkennen, dass ein deutlicher
Einsatzstellenschwerpunkt im Be-
reich der Innen-/Altstadt liegt. In
den übrigen Stadtbereichen ist die
Einsatzstellendichte deutlich gerin-
ger.
Abb. 12. Geografische Verteilung der Einsatzstellen
Abb. 13: Dichte zeitkritischer Einsatzstellen im Stadtgebiet
111
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
GEFAHRENPOTENZIAL UND EINSATZGESCHEHEN
Stand: 21.03.2024 30
2.5 BEWERTUNG RISIKOSTRUKTUR
Die Klassifizierung des Stadtgebiets in Planungsklassen bildet zusammen mit der Identifizierung der
besonderen Objekte das Gefahrenpotenzial („Kalte Lage“) ab. In Verbindung mit der Einsatzdatenana-
lyse („Heiße Lage“), bei welcher eine Korrelation der Einsatzstellenschwerpunkte mit den Planungs-
klassen und der Grundstruktur festzustellen ist, ergibt sich die Risikobewertung. Diese ist Basis für die
Planungszieldefinition und die daraus abgeleitete SOLL-Konzeption.
Abb. 14: Zusammenfassung der Analyseschritte der Risikostruktur
Die Analyse der Risikostruktur zeigt in weiten Teilen des Kernstadtgebiets ein allgemein hohes Risiko.
Im Altstadtbereich ist eine darüberhinausgehende Risikokonzentration insbesondere hinsichtlich der
Bebauungsstruktur und der Einsatzdichte vorzufinden. In den Außenbereichen ist ein insgesamt niedri-
geres Risiko vorzufinden.
+ Die Analyse der Risikostruk-
tur zeigt im Stadtgebiet ein
heterogenes Risiko.
Abb. 15: Risikostruktur des Stadtgebiets Nürnberg
112
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 31
3 PLANUNGSGRUNDLAGEN
Die Planungsgrundlagen definieren die wesentliche Basis für die Ableitung der SOLL-Bedarfe.
Bei der Definition der Planungsgrundlagen werden die bisherigen Erkenntnisse des Feuerwehrbedarfs-
plans berücksichtigt. Zum Beispiel ist die Analyse der Risikostruktur elementare Grundlage für die Ab-
leitung szenarienbasierter Planungsgrundlagen („Schutzziele“).
Die Planungsgrundlagen stellen ein zentrales Element eines Feuerwehrbedarfsplans dar. In diesem Ka-
pitel werden zunächst die einzelnen Parameter der Planungsziele – die Eintreffzeit, die Funktionsstär-
ken und der Zielerreichungsgrad – näher erläutert. Anschließend werden, unter Berücksichtigung des
Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Kommune, die Planungsziele definiert
und beschrieben.
3.1 GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
GRUNDSÄTZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNGSZIELDEFINITION
Das BayFwG fordert in Art. 1 Abs. 2: „Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Gren-
zen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu
unterhalten.“
In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28.09.2020
ist unter Nr. 1.1 Feuerwehrbedarfsplanung folgendes festgelegt: „Die Gemeinden haben für die Wahr-
nehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustel-
len, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berück-
sichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewähr-
leisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministe-
rium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form
eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrand-
rätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzu-
schreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“
Das zentrale Element eines Feuerwehrbedarfsplans stellt die Planungszieldefinition dar, bei der für ein
oder mehrere Einsatzszenarien festgelegt wird, nach welcher Zeit (Eintreffzeit) wie viele Feuerwehr-
Einsatzkräfte (Funktionsstärke) in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad) am Einsatzort ein-
treffen sollen. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die der definierten Einsatzszenarien hin-
ausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm-
und Ausrückordnung zu regeln.
Das Planungsziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf (Personal, Technik usw.) für ein standardi-
siertes Schadensereignis. Bei den im Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Min-
deststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart notwendig sind. Die im Pla-
nungsziel definierten Fahrzeuge stellen Mindestanforderungen dar. Gegebenenfalls sind weitere Fahr-
zeuge erforderlich, um u. a. die geforderte Funktionsstärke zur Einsatzstelle transportieren zu können.
Im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“ wird als standardisiertes Schadensereignis im Ab-
wehrenden Brandschutz der „kritische Wohnungsbrand“ vorgeschlagen.
Im Quervergleich ist festzustellen, dass es in Deutschland diverse Planungszieldefinitionen für den
kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung gibt, die je nach Bereich als fachlich etabliert bis
rechtlich verbindlich eingestuft sind.
113
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 32
Der Deutsche Städtetag empfiehlt mit Beschluss der Sitzung vom 22.02.2017 ein Papier des Ministeri-
ums für Inneres und Kommunales NRW zur bundesweiten Umsetzung, in dem vor allem eine Pla-
nungszieldifferenzierung vorgeschlagen wird. Schon in der innerkommunalen Betrachtungsebene soll
auf individuelle Risikostrukturen jeweils angemessen und somit differenziert reagiert werden.
PLANUNGSGRUNDLAGEN – ENTWICKLUNG RELEVANTER FACHEMPFEHLUNGEN
Im Rahmen der Fachempfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städ-
ten“ schlug die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) 1998 den sogenannten
„kritischen Wohnungsbrand“ als ein mögliches standardisiertes Schadensereignis vor. In einer Fort-
schreibung der Qualitätskriterien im Jahre 2015 wurde die Planungszieldefinition aufrechterhalten, die
theoretische Herleitung und die Allgemeingültigkeit der Empfehlung für alle Strukturen aber einge-
schränkt. Für entsprechende, großstädtisch geprägte Wohnquartiere stellt der kritische Wohnungs-
brand gleichwohl ein weithin anerkanntes Planungsziel dar.
○ In einem Beiblatt aus dem Jahr 2023 zu diesen Qualitätskriterien wird der Einfluss der Bebauung
auf die Erkundungs- und Entwicklungszeit beschrieben. Daraus resultierend wird festgehalten,
dass in Teilbereichen einer Kommune mit geringeren Anforderungen aus der Bebauungsstruktur
(gegenüber einer großstädtischen Bebauung) trotz einer längeren Anfahrtszeit der Feuerwehr auf-
grund einer kürzeren Erkundungs- und Entwicklungszeit ein ähnliches Schutzniveau erreicht wer-
den kann.
Gleich mehrere Fachempfehlungen der letzten Jahre aus Nordrhein-Westfalen zielen ebenfalls auf
eine differenziertere Betrachtung des unbestimmten Begriffs „den örtlichen Verhältnissen entspre-
chend“ ab. Es wird empfohlen, die Planungsziele bereits in der intrakommunalen Betrachtungsebene
anhand jeweiliger örtlicher Gegebenheiten zu differenzieren. In den folgenden Empfehlungen sind
entsprechende Forderungen enthalten:
○ „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“
(Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte-
und Gemeindebund NRW;
zur bundesweiten Umsetzung empfohlen durch den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages)
○ Abschlussbericht „Planungsgrundlagen und Strukturen“ des Gemeinschaftsprojekts FEUERWEH-
RENSACHE NRW
(Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und des Verbands der
Feuerwehren NRW)
Die inhaltlichen Grundlagen dieser Differenzierung werden im Abschnitt 3.3 ausgeführt.
Allen vorgenannten Empfehlungen ist gemein, dass – bei Vorliegen entsprechender Gefahren – die
Definition weiterer, spezifischer Planungsziele für andere Einsatzarten (z. B. Technische Hilfeleistung,
ABC-Gefahren) empfohlen wird.
+ Planungsziele definieren ein standardisiertes Schadensereignis und ermöglichen somit die
Ableitung spezifischer Anforderungen an die Feuerwehr. Die Definition von Planungszielen
erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine Differenzierung von Planungszielen auf
Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse wird in aktuellen relevanten Fachempfehlungen
gefordert und entspricht somit dem Stand der Technik der Bedarfsplanung.
114
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 33
GROßSTÄDTISCHE STRUKTUREN – MEHRSTUFIGES PLANUNGSVERFAHREN
Bei der Bedarfsplanung für Feuerwehren in großstädtischen Strukturen hat sich ein mehrstufiges Pla-
nungsverfahren etabliert. Üblicherweise erfolgt in einem ersten Schritt eine flächenbasierte Planung
auf Grundlage der für die Wohnbebauung definierten Planungsziele. In einem zweiten Schritt werden
dann für ein spezifisches Einsatzszenario in einem oder mehreren Objekten besondere Anforderungen
definiert.
Hintergrund ist, dass besondere Objekte Anforderungen an den Feuerwehreinsatz stellen, die über die
zeitlichen und personellen Anforderungen des kritischen Wohnungsbrandes hinausgehen. Je umfang-
reicher die Feuerwehrstruktur, desto mehr objektbezogene Anforderungen sind grundsätzlich über
die vorhandene Feuerwehrstruktur abgedeckt.
Aus diesem Grund werden aus den in Kapitel 2 betrachteten Objekten solche exemplarisch ausge-
wählt, die
○ eine gegenüber dem flächendeckenden Planungsziel deutlich erhöhte Anforderung in zeitlicher
oder personeller Sicht erwarten lassen,
○ eine grundsätzliche Übertragbarkeit der definierten Anforderungen auf weitere Objekte ermögli-
chen und
○ insbesondere Auswirkungen auf die besonders sensiblen Schutzgüter „Menschenleben und kör-
perliche Unversehrtheit“ haben.
In der weiteren Entwicklung einer SOLL-Feuerwehrstruktur wird das zweistufige Planungsverfahren
dann beibehalten:
○ Die SOLL-Struktur wird vorrangig zur Erfüllung der flächenbezogenen Anforderungen entwickelt.
○ Es erfolgt eine Prüfung, ob aus der somit resultierenden SOLL-Struktur die Anforderungen aus den
objektbezogenen Szenarien erfüllt werden können.
○ Wenn dies nicht der Fall ist, wird die resultierende SOLL-Struktur an die objektbezogenen Anforde-
rungen angepasst.
+ Großstädtische Strukturen erfordern ein zweistufiges Planungsverfahren:
- In einem ersten Schritt erfolgt eine flächenbezogene Planung im Hinblick auf die flächende-
ckend definierten Schutzziele für den Brandeinsatz und die Technische Hilfeleistung.
- Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung, ob die resultierende Feuerwehrstruktur zur Reak-
tion auf exemplarisch ausgewählte, besondere Anforderungen von risikologisch herausragen-
den Objekten ausreicht.
3.2 GRUNDSÄTZE ZU HILFSFRISTEN UND EINTREFFZEITEN
GRUNDSÄTZLICHES
Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Ein-
satzstelle.
Im Gegensatz zur sogenannten „Hilfsfrist“ umfasst die Eintreffzeit nicht die Dispositionszeit (= Zeit von
der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr). Diese ist von der
115
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 34
Feuerwehr bzw. der Kommune regelmäßig nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbei-
tung über die Leitstelle erfolgt. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositi-
onszeit beinhaltet, nicht zur Definition der Planungsgrundlagen im Rahmen der Bedarfsplanung heran-
gezogen.
Gemäß VollzBekBayFwG „ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatz-
stelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei
der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der
Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der
Feuerwehr. Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung grundsätzlich eine Ausrücke- und
Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer
Alarmierung zugrunde.“ (VollzBekBayFwG Nr. 1.2)
Eine weitere Aussage zur Hilfsfrist gibt es im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern; 1.13
Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern Stand: 01/2015“, Seite 14: „Deshalb ist es un-
umgänglich, dass die Hilfsfrist von zehn Minuten einschließlich der notwendigen Dispositionszeit in der
ILS zwischen Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (ILS) und Eintreffen zumindest
der ersten Kräfte an der Schadensstelle eingehalten wird.“
Damit verbleiben 8,5 Minuten für die Ausrück- und Anfahrtszeit (10 Minuten Hilfsfrist abzüglich
1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit). Das heißt, dass die planerische Eintreffzeit (Zeitspanne
von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) maximal 8,5 Minuten be-
trägt.
+ Die Eintreffzeit ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an
der Einsatzstelle. Sie entspricht der üblichen Größe zur Definition der zeitlichen Anforderung
an die Feuerwehr im Rahmen der Bedarfsplanung.
Aus der bayerischen Hilfsfrist von 10 Minuten resultiert eine 1. Eintreffzeit von 8,5 Minuten.
UNTERTEILUNG VERSCHIEDENER EINTREFFZEITEN
Es ist gängige Praxis der Bedarfsplanung, dass in den Planungszielen zwischen mehreren Eintreffzeiten
unterschieden wird. In der Regel wird mindestens eine 1. und eine 2. Eintreffzeit definiert. Diese Un-
terscheidung basiert auf der unterschiedlichen Dringlichkeit der an der Einsatzstelle einzuleitenden
Maßnahmen auf Grundlage von beispielsweise Feuerwehrdienstvorschriften und standardisierten Ein-
satzabläufen. Diese Differenzierung dient dem Ausgleich von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Feuerwehrstruktur.
Anhand des Szenarios „kritischer Wohnungsbrand“ kann diese Unterscheidung verdeutlicht werden:
○ Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei
einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen.
○ Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär
Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.
116
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 35
Abb. 16: Zeitkette im Einsatzverlauf
+ Die Definition aufeinanderfolgender Eintreffzeiten in einem Szenario spiegelt die Dringlich-
keit der Erledigung anfallender Aufgaben wider und entspricht dem Stand der Technik der
Bedarfsplanung.
3.3 GRUNDSÄTZE ZU FUNKTIONSSTÄRKEN
GRUNDSÄTZLICHES
Die Funktionsstärke beschreibt den benötigten Bedarf an Einsatzkräften an der Einsatzstelle. Sie leitet
sich ab aus den an der Einsatzstelle erforderlichen, parallel durchzuführenden Tätigkeiten in der je-
weils betrachteten Eintreffzeit. Daneben sind weitere Rahmenbedingungen, wie die generelle Einsatz-
taktik der Feuerwehr und bundesweit geltende Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungs-
vorschriften, zu beachten.
Bei den im jeweiligen Planungsziel definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die
zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart mindestens erforderlich sind. Dieser Ansatz
wird wiederum gewählt, um eine gleichermaßen wirtschaftliche wie leistungsfähige Feuerwehrstruk-
tur zu erreichen. Sofern die resultierende Feuerwehrstruktur dies zulässt, entspricht es der gängigen
Praxis, im Rahmen der Alarm- und Ausrückeordnung höhere Funktionskräfteansätze vorzusehen, um
zum Beispiel durch Reservebildung weitere Optimierungen im Einsatzablauf zu erreichen.
Analog zu den Eintreffzeiten differieren auch die Funktionsstärken in Abhängigkeit des gewählten
standardisierten Schadensereignisses. Dies betrifft auf Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse teil-
weise auch ähnliche Ereignisse.
117
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 36
Erläuterung am Beispiel eines Wohnungsbrands in städtischer Struktur gegenüber einem Woh-
nungsbrand in ländlicher Struktur:
Bei einem Wohnungsbrand in einem Gebäude geringer Höhe im ländlich-dörflichen Bereich handelt es
sich in der Regel um Ein- bis Zweifamilienhäuser. Hier sind folgende Differenzen gegenüber dem städ-
tischen Gebäude zu erkennen:
○ deutlich geringere Geschoss- / Wohnfläche
○ deutlich geringere Zahl möglicher betroffener / zu rettender Personen
○ 2. Rettungsweg in der Regel über Steckleiter gesichert (keine Drehleiter erforderlich)
○ kürzere Entwicklungszeit (Zeit zwischen Eintreffen der Kräfte am Einsatzort und dem Wirksamwer-
den der Maßnahmen / der Rettung der Person) aufgrund der kürzeren Wege vor Ort
Daraus resultiert ein geringerer Kräftebedarf als beim städtischen Gebäude. Die nach Abschnitt 5.1 der
FwDV 3 definierte Staffel (= 6 Funktionen) ist eine einsatztaktische Größe, die unter Beachtung der
UVV / FwDV 7 in der Lage ist, einen Innenangriff unter Atemschutz durchzuführen. Eine Gruppe
(= 9 Funktionen) könnte ggf. parallel eine weitere Aufgabe durchführen, beispielsweise die Vornahme
einer tragbaren Leiter.
DIFFERENZIERUNG AUF INTRAKOMMUNALER EBENE AM BEISPIEL VON BRÄNDEN IN UNTER-
SCHIEDLICHEN BEBAUUNGSSTRUKTUREN
STÄDTISCHE STRUKTUREN
Merkmal: überwiegend geschlossene Wohnbebauung mit Gebäuden höher als „geringer Höhe“ bzw.
in den Gebäudeklassen 4 und 5 (nach LBO/MBO)
Beispiel: Mehrfamilienhaus
Abb. 17: Brandeinsatz in einem Mehrfamilienhaus
In der geschlossenen Bebauung ist von einem komplexen Erkundungsvorgang auszugehen, gleichzeitig
steht in der häufig engen Bebauung weniger Entwicklungsfläche für den Löschzug zur Verfügung; das
frühzeitige Eintreffen des Einsatzleitdienstes ist daher sachgerecht. Daneben ist das Mitführen und der
Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs aufgrund der Gebäudehöhen zumindest planerisch erforderlich.
Beide Effekte erhöhen in diesem Beispiel den erforderlichen Mindest-Funktionskräftebedarf zur Siche-
rung des Einsatzerfolgs.
118
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PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 37
LÄNDLICH-DÖRFLICHE STRUKTUREN
Merkmal: deutlich überwiegend offene Wohnbebauung mit Gebäuden „geringer Höhe“ bzw. in den
Gebäudeklassen 1, 2 und 3 (nach LBO/MBO)
Beispiel: Einfamilienhaus
Abb. 18: Brandeinsatz in einem Einfamilienhaus
Demgegenüber ist der Mindest-Funktionskräftebedarf in Strukturen mit überwiegend alleinstehenden
Einfamilienhäusern in der 1. Eintreffzeit reduziert.
Der Einsatz ist insgesamt weniger komplex, eine Erkundung kann durch den Einheitsführer verhältnis-
mäßig schnell durchgeführt werden. Es steht in der Regel hinreichend Entwicklungsfläche für die Ein-
satzkräfte zur Verfügung; aufgrund der Gebäudehöhen ist ein Hubrettungsfahrzeug zur Sicherung des
Einsatzerfolgs im Bereich der Menschenrettung nicht zwingend erforderlich.
+ Die vorhandenen unterschiedlichen Strukturtypen stellen unterschiedliche Anforderungen
an die Feuerwehr im Einsatz. Daraus ergibt sich eine differenzierte, anforderungsgerechte
Planungszieldefinition bzgl. der Funktionsstärken. Die in den Planungsgrundlagen definierten
Personalstärken sind Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung des jeweiligen Ein-
satzes notwendig sind.
3.4 GRUNDSÄTZE ZU CONTROLLING UND ZIELERREICHUNG
Es gibt Empfehlungen zur Feuerwehrbedarfsplanung, in denen neben der Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit
und der Funktionsstärke ein Erreichungsgrad (prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrö-
ßen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten wurden) als drittes Qualitätskriterium eingeführt wird.
Aufgrund der geringen Anzahl an Einsätzen, die dem Szenario der Planungszieldefinition entsprechen
(vgl. Einsatzdatenauswertung), ist durch die geringe Datenbasis die alleinige Betrachtung eines Errei-
chungsgrades nicht zielführend.
Gleiches ist in der Fortschreibung der Qualitätskriterien der AGBF 2015 formuliert:
„Dieses Verfahren zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das un-
tersuchte Versorgungsgebiet auf einer hinreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte bei weniger als
etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird
eine solche Datenbasis nur für das jeweils vollständige Versorgungsgebiet zur Verfügung stehen. Wenn
dann für die örtliche Bedarfsplanung differenzierte Aussagen zum Beispiel in Bezug auf einzelne Stadt-
teile gewünscht sind, kann die Darstellung seriös nicht mehr über individuelle Erreichungsgrade erfol-
gen.“
119
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 38
Zur Bewertung der IST-Situation sowie ggf. zur Ableitung von Maßnahmen (Änderungen in der Alarm-
und Ausrückeordnung, Durchführung von personellen Maßnahmen, Änderungen in der Standortstruk-
tur) wurde zur Erreichung einer hinreichenden Aussagekraft die Gesamtheit zeitkritischer Einsätze hin-
sichtlich der einzelnen Parameter im Einsatzverlauf (z. B. Ausrückzeiten, Eintreffzeiten einzelner Fahr-
zeuge) ausgewertet.
Aus bedarfsplanerischer Sicht schafft ein Zielerreichungsgrad primär einen Toleranzbereich für Eins-
ätze, bei denen aufgrund nicht unmittelbar beeinflussbarer Rahmenbedingungen trotz bedarfsgerech-
ter Feuerwehrstruktur und Einsatzvorbereitung die Anforderungen der Planungsgrundlagen nicht er-
füllt wurden. Somit bedeutet ein Zielerreichungsgrad zunächst nicht, dass nur ein Anteil des Siedlungs-
gebietes bzw. der Bevölkerungsstrukturen zu „beplanen“ ist.
3.5 PLANUNGSGRUNDLAGEN („ DEFINITION VON SCHUTZZIELEN“)
DEFINITION DER PLANUNGSGRUNDLAGEN
Im Folgenden werden die Planungs-
ziele für die Stadt Nürnberg in einer
Flächenbetrachtung definiert.
Da in der Stadt ein unterschiedli-
ches Gefährdungs- und Risikopoten-
zial vorliegt, wird auf Grundlage der
aktuellen Fachempfehlungen im
Szenario Brandeinsatz eine Differen-
zierung des Planungsziels anhand
der Risikostruktur vorgenommen.
Es ergeben sich somit folgende Pla-
nungsziele für die Feuerwehr Nürn-
berg:
○ Brandeinsatz Planungsbereich A
○ Brandeinsatz Planungsbereich B
○ Brandeinsatz Planungsbereich C
○ Brandeinsatz Planungsbereich D
○ Brandeinsatz Planungsbereich E
Hinweis:
Die definierten Eintreffzeiten in den Planungszielen beziehen sich auf im Zusammenhang bebaute Stadtteile.
Außerhalb gelegene Einsatzstellen werden ggf. später erreicht.
Abb. 19: Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche
120
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 39
BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH A
BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH B
Szenario
○ Zimmerbrand in einem Einfamilienhaus
○ 1 Person ist aus dem 1. Obergeschoss zu retten
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr:
○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der
Alarmierung mit 6 Funktionen
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Gruppenführer
̶ mit einem Löschfahrzeug
○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Ein-
treffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (6 + 10 = 16 Funktionen)
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
am Einsatzort ist.
Szenario
○ Zimmerbrand im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit
Rauchausbreitung im restlichen Objekt
○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr:
○ innerhalb von 10 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der
Alarmierung mit 8 Funktionen
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
○ und nach weiteren 5 Minuten (10 + 5 = 15 Minuten = 2. Ein-
treffzeit) mit weiteren 8 Funktionen (8 + 8 = 16 Funktionen)
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug
am Einsatzort ist.
Abb. 20: Planungsbereich A
Abb. 21: Planungsbereich B
121
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 40
BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH C
BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH D
Szenario
○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in
geschlossener Bauweise mit verrauchten Rettungswegen
○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr:
○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der
Alarmierung mit 10 Funktionen
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Ein-
treffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (10 + 6 = 16 Funktionen)
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer
̶ mit einem Löschfahrzeug
am Einsatzort ist.
Szenario
○ Zimmerbrand im 10. Geschoss eines Hochhauses mit
verrauchter Etage
○ 1 Person ist aus der Brandetage zu retten
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr:
○ innerhalb von 8 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der
Alarmierung mit 12 Funktionen
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
○ und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = 2. Ein-
treffzeit) mit weiteren 6 Funktionen (12 + 16 = 18 Funktionen)
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Gruppenführer
̶ mit einem Löschfahrzeug
am Einsatzort ist.
Abb. 22: Planungsbereich C
Abb. 23: Planungsbereich D
122
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 41
BRANDEINSATZ PLANUNGSBEREICH E
ZUSAMMENFASSUNG DER PLANUNGSZIELE
Die aus den örtlichen Gefahrenpotenzialen resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr werden
durch die definierten Planungsziele abgedeckt.
Die definierten Planungsziele stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung der angemes-
senen Feuerwehrstruktur dar. Sie werden im weiteren Verlauf durch weitere Betrachtungen, zum Bei-
spiel zu besonderen Szenarien und zur Gleichzeitigkeit von Ereignissen (Duplizitäten) ergänzt, um ne-
ben einer angemessenen Standortstruktur auch den angemessenen Umfang der Funktionsvorhaltung
zu ermitteln.
Tab. 13: Zusammenfassung der Planungsziele
Zeit [min] Stärke [Fu.] Fahrzeug Zeit [min] Summe Stärke [Fu.] Fahrzeug
Brandeinsatz -
Planungsbereich A 10 6 Löschfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich B 10 8 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 15 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich C 8 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 16 Löschfahrzeug -
Brandeinsatz -
Planungsbereich D 8 12 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 13 18 Löschfahrzeug Hochhäuser
Brandeinsatz -
Planungsbereich E 5 10 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug 10 20 Löschfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug Altstadt
Planungsgrundlage
1. Eintreffzeit 2. Eintreffzeit
Hinweis
Szenario
○ Zimmerbrand im Obergeschoss eines Gebäudes in
Blockbauweise mit verrauchten Rettungswegen
○ 1 Person ist aus einem Obergeschoss zu retten
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr:
○ innerhalb von 5 Minuten (= 1. Eintreffzeit) nach der
Alarmierung mit 10 Funktionen
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträger und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
○ und nach weiteren 5 Minuten (5 + 5 = 10 Minuten = 2. Ein-
treffzeit) mit weiteren 10 Funktionen (10 + 10 = 20 Funktio-
nen)
̶ davon 4 Atemschutzgeräteträgern und ein Zugführer
̶ mit einem Löschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug
am Einsatzort ist.
Abb. 24: Planungsbereich E
123
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 42
3.6 SZENARIENBASIERTE ANFORDERUNGEN
Ergänzend zu den Anforderungen der flächenbasierten Planungsziele sind auf Basis des Gefahrenpo-
tenzials, des Einsatzgeschehens, der Struktur der Feuerwehr und des Stadtgebietes weitere vorhalte-
basierte Fähigkeiten und Bewältigungskapazitäten erforderlich, um neben den Planungszielen weitere
Einsatzszenarien mit größerem Schadensausmaß, aber kleinerer Eintrittswahrscheinlichkeit abarbeiten
zu können.
Daher werden als Bemessungsgrundlage folgende weitere Schadenszenarien angesetzt:
○ Brand in Industrie / Handel
○ Brand in unterirdischem Bauwerk
○ Wald- bzw. Vegetationsbrand
○ Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall
○ Technische Hilfeleistung Schienenverkehr
○ Flugunfall
○ ABC-Einsatz mit leckgeschlagenem Tankwagen
○ Höhenrettungseinsatz
○ Wasserrettungs- und Taucheinsatz
○ Flächenlage nach Unwetter
Die in den Szenarien jeweils resultierenden Anforderungen an die Feuerwehr sind im Folgenden dar-
gestellt.
124
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 43
BRAND IN INDUSTRIE / HANDEL
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Tanklager mit entzündlichen Stoffen
○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für Brandereignisse
Szenario
Brand eines Sattelaufliegers, beladen mit entzündlicher Flüssigkeit, beim Betankungsvorgang in ei-
nem Tanklager. Ein Mitarbeiter hat sich beim Löschversuch verletzt und liegt im Gefahrenbereich.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Menschenrettung einleitet und weitere Sofortmaßnah-
men, wie das Absperren des Gefahrenbereiches, veranlasst oder selbst durchführt
̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brand-
bekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern
̶ die Schnittstelle zwischen Betrieb, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt
̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Küh-
lung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert
̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt
̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt
̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt
̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo-
nenten durchführt
̶ die notwendige Tauschausrüstung, wie Atemschutztechnik und Komponenten zur Dekonta-
mination der Einsatzkräfte, heranführt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Industriebrandbekämpfung durchführt
125
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PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 44
BRAND IN UNTERIRDISCHE M BAUWERK
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ U- und S-Bahnhöfe
○ Tunnelstrecken im Regional- und Fernverkehr des Schienenverkehrs
○ Tiefgaragen
○ Unterirdische Versammlungsstätten (z. B. Cinecitta)
Szenario
Entstehungsbrand an einer U-Bahn in einem Tiefbahnhof. Der Zug ist geräumt. Der Brand weitet
sich auf einen Waggon aus.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle einleitet
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Ersterkundung des Bahnhofs / Schadensortes einleitet
(Brandausdehnung, ggf. Menschenrettung)
̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um eine umfassende Brand-
bekämpfung einzuleiten und eine Ausbreitung zu verhindern
̶ die Schnittstelle zwischen Tunnelbetreiber, Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch
abdeckt
̶ eine umfassende Brandbekämpfung auch mit Sonderlöschmitteln einleitet und durch Küh-
lung angrenzender Objekte eine Brandausbreitung verhindert
̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle
unterstützt
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt
̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser und Löschmittel an die Brandstelle heranführt
̶ umfassende Belüftungsmaßnahmen durchführt
̶ Schadstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo-
nenten durchführt
̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu-
führt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Einsätzen in unterirdischen Bauwerken durchführt
126
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PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 45
WALD - BZW. VEGETATIONSBRAND
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Wald- bzw. größere Vegetationsflächen, teilweise angrenzend an Bebauungsstrukturen und be-
sondere Objekte
○ Teilweise eingeschränkte Erreichbarkeiten und Zugänglichkeiten
○ Eingeschränkte Löschwasserversorgung
○ Große Ausdehnung des Stadtgebietes, genaue Lokalisierung von Brandereignissen kompliziert
Szenario
Brand in einem Waldgebiet, Alarmierung aufgrund der Sichtung einer Rauchentwicklung und Be-
schreibung einer schnellen Brandausbreitung durch Notrufeingänge.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Vegetationsbrandgefahren für das Stadtge-
biet beobachtet
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung des betroffenen Bereichs beginnt
̶ eine schnelle Brandbekämpfung im Wald einleiten kann
̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung für eine Großeinsatzlage aufbaut und Durch-
haltefähigkeit über mehrere Stunden vorplant
̶ Bereitstellungsräume und Einsatzabschnitte festlegt
̶ frühzeitig eine Evaluierung von notwendigen Menschenrettungen oder drohenden Evakuie-
rungen (z. B. Aussiedlerhöfe mit Viehhaltung oder Einzelobjekte in direkter Waldumge-
bung) einleitet
̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt
̶ die notwendigen Mengen an Löschwasser an die Brandstelle heranführt
̶ personelle, organisatorische, technische und materielle Bewältigungskapazitäten über
mehrere Stunden aufbaut
̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Ein-
satzmaterialien etc.) vorplant
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung durchführt
127
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PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 46
TECHNISCHE HILFELEISTUNG VERKEHRSUNFALL
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Mehrere Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte
○ Mehrere Schienenverkehrsabschnitte
○ Industrie- und Gewerbebetriebe mit Gefahrenpotenzial für eingeklemmte Personen in Maschinen
nach Arbeitsunfällen
Szenario
Schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein Kleinbus und ein LKW), zwei Perso-
nen sind im Fahrzeug eingeklemmt, drei weitere Personen sind verletzt.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizini-
schen Aspekten einleitet
̶ die medizinische Erstversorgung an der Einsatzstelle unterstützt
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und
Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen
Rettung zur Verfügung steht
̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine
technische Rettung für beide Patienten einzuleiten
̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt
̶ die technische Rettung (in Abhängigkeit des Verletzungsmusters beider Patienten) priori-
siert wird und diese zeitnah erfolgt
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten
(z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur erweiterten Technischen Hilfeleistung durchführt
128
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 47
TECHNISCHE HILFELEISTUNG SCHIENENVERKEHR
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Personenfern- und Personennahverkehr mit diversen ICE-, Regional-, S-Bahn-Linien, U-Bahnlinien
und Straßenbahnlinien
○ Güterverkehr durch das Stadtgebiet
Szenario
Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen (ein PKW und eine Straßenbahn), eine Person ist im
Fahrzeug eingeklemmt. In der Straßenbahn wurden durch den Unfall rund 20 Personen leicht ver-
letzt.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung an der Einsatzstelle auch unter medizini-
schen Aspekten einleitet
̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle
unterstützt
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit einen Erstzugriff zu den Patienten schafft (Innerer Retter und
Erstversorgung) und mit dem ersten Eintreffen Ausrüstung und Material zur technischen
Rettung zur Verfügung steht
̶ zeitnah eine Führungsstruktur und Einsatzabschnitte aufbaut, um schnellstmöglich eine
technische Rettung für den Patienten einzuleiten
̶ die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch abdeckt
̶ die technische Rettung priorisiert wird und diese zeitnah erfolgt
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten
(z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt
̶ im Bereich der VAG Erdungsmaßnahmen an spannungsführenden Teilen durchführt
̶ spezielle Technik zur Durchführung von technischen Hilfeleistungen an Schienenfahrzeugen
heranführt
̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu-
führt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung im Schienenverkehr durchführt
129
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 48
FLUGUNFALL
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Flughafen Nürnberg
Szenario
Flugunfall im Bereich des Flughafens: ein mit 50 Personen besetztes Kleinflugzug ist von der Roll-
bahn abgekommen.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ die Flughafenfeuerwehr bei der technischen Rettung und Brandbekämpfung unterstützt
̶ die medizinische Erstversorgung für eine größere Anzahl von Patienten an der Einsatzstelle
unterstützt
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten
(z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt
̶ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV) zu-
führt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu Flugunfällen durchführt
130
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 49
ABC-EINSATZ MIT LECKGESCHLAGENEM TANKWAGEN
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Mehrere Störfallbetriebe mit Umgang von ABC-Gefahrstoffen
○ Mehrere Hauptverkehrsachsen mit Gefahrguttransporten (z. B. diverse BAB, umfangreiches Schie-
nennetz)
Szenario
ABC-Einsatz mit auslaufendem Gefahrstoff aus einem umgestürzten Tankwagen auf dem Franken-
schnellweg. Der Fahrer befindet sich verletzt in der Nähe des Tankwagens. Es sind keine weiteren
Personen betroffen.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung und Lagefeststellung im Nahbereich der Einsatzstelle und in der
Umgebung einleitet
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit Erstmaßnahmen nach der GAMS-Regel durchführt (Gefahr er-
kennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren), eine Sofort-
Dekon aufbaut und den Brandschutz sicherstellt
̶ zeitnah eine Führungsstruktur/ Einsatzleitung aufbaut
̶ Einsatzabschnitte festlegt
̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ ein Führungsmittel zur Unterstützung der Einsatzleitung heranführt
̶ Schutzausrüstung für Einsatz im Nahbereich (CSA und Atemschutztechnik) sowie Technik
und Ausrüstung für den Gefahrstoffumgang an die Einsatzstelle heranführt
̶ Dekontamination von Verletzten, Betroffenen und Einsatzkräften aufbaut
̶ Aufnahmekapazitäten für den auslaufenden Gefahrstoff heranführt
̶ die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser sicherstellt
̶ Gefahrstoffmessungen im Umfeld der Einsatzstelle und in der Umgebung mit Messkompo-
nenten durchführt
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zu ABC-Lagen durchführt
131
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 50
HÖHENRETTUNGSEINSATZ
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Fortlaufend Baustellen mit Einsatz von großen Drehkränen, auch im innerstädtischen Bereich
○ Umschlagplätze am Hafen mit Portalkränen
○ Hohe Gebäude, auch über der Hochhausgrenze, im gesamten Stadtgebiet oder Silos
○ Tiefbaustellen und Schächte (z. B. Kanalisation)
Hinweis:
Die Vorhaltung der Fähigkeiten ermöglicht einen Einsatz über die Stadtgrenzen von Nürnberg hinaus in der ge-
samten Region (z. B. an Windkraftanlagen). Der Grundschutz in Nürnberg muss auch bei einem überregionalen
Einsatz gesichert sein.
Szenario
Eine Person erleidet im Führerhaus eines Baukrans einen internistischen Notfall, kann sich nicht
mehr selbstständig aus der Lage befreien und muss aus dem Führerhaus des Baukrans gerettet
werden.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig eine Erkundung beginnt
̶ nach dem ersten Eintreffen Einsatzkräfte zur Erstversorgung in das Führerhaus entsenden
kann
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ fachlich geeignetes Personal die Rettung aus der Höhe durchführt (Höhenretter)
̶ technische Ausstattung zur Rettung aus Höhen und Tiefen an der Einsatzstelle in den Ein-
satz bringen kann
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung zur Rettung aus Tiefen und Höhen und zur Absturzsicherung
durchführt
132
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 51
WASSERRETTUNGS - UND TAUCHEINSATZ
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Main-Donau-Kanal als großes Fließgewässer mit Binnenschiffart und Hafenanlage mit Umschlag-
plätzen
○ Kleinere Flüsse und Seen im Stadtgebiet
Szenario
Brandereignis auf einem im Main-Donau-Kanal fahrenden Containerschiff. Eine Person konnte sich
nur durch einen Sprung in den Kanal aus dem Gefahrenbereich retten. Aufgrund der unklaren Lage
wird eine Wasserrettung, ggf. mit dem Einsatz von Tauchern, notwendig.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ innerhalb der 1. Eintreffzeit eine Erkundung und Lagefeststellung an der Wasserlinie, im Be-
reich der Einsatzstelle und in der Umgebung einleitet
̶ die Menschenrettung und Brandbekämpfung auf dem Wasser einleitet
̶ die Schnittstelle zwischen Feuerwehr und weiteren Organisationen (Rettungsdienst, DLRG,
Wasserwacht, Polizei) abbildet
̶ bei umfangreichem Wasserrettungseinsatz zeitnah eine Führungsstruktur / Einsatzleitung
aufbaut
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ spezielle Wasserfahrzeuge, auch für technische Hilfeleistungen, in den Einsatz bringen kann
̶ personell und technisch so ausgestattet ist, dass Taucher, ggf. in Kombination mit weiteren
Hilfsorganisationen, in den Einsatz gebracht werden können
̶ die Ausbreitung von Verunreinigungen im Gewässer (z. B. Gefahrstoffen) verhindern kann
○ regelmäßige Aus- und Fortbildung für den Wasserrettungseinsatz und den Einsatz von Tau-
chern durchführt
133
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 52
FLÄCHENLAGE NACH UNWETTER
Eckdaten Gefahrenpotenzial und kennzeichnende Gefahrenschwerpunkte
○ Wiederkehrende Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels
Szenario
Ein Unwetter mit Starkregen und Sturm zieht über das Stadtgebiet hinweg. Im gesamten Stadtge-
biet werden vollgelaufene Keller gemeldet. Es sind teilweise Straßen oder größere Flächen überflu-
tet. Vereinzelt sind auch Gewerbebetriebe von Überschwemmungen betroffen. Die Leitstelle er-
hält ebenfalls Notrufe zu umgestürzten Bäumen auf Straßen und Gebäuden.
Anforderung an die Feuerwehr
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr
○ durch Komponenten des Grundschutzes
̶ frühzeitig durch Wetter-Monitoring mögliche Gewitter- oder Starkregenzellen für das
Stadtgebiet beobachtet
̶ eine Information und Warnung der Bevölkerung einleiten kann
̶ mehrere Einheiten (selbstständige Trupps, Staffeln oder Gruppen) der technischen Gefah-
renabwehr personell und materiell so ausstattet, dass parallel arbeitende Einheiten in den
Einsatz gebracht werden können (z. B. Keller unter Wasser, umgestürzte Bäume, Personen
in Zwangslagen)
̶ eine große Anzahl an Einsatzstellen (geringer Komplexität) gleichzeitig bewältigen kann
̶ die Grundschutzfähigkeit für das Stadtgebiet erhält und eine Durchhaltefähigkeit über meh-
rere Stunden gewährleisten kann
○ durch Sonderfunktionen / die Freiwillige Feuerwehr
̶ Ausnahmeabfrageplätze für die Leitstelle besetzen kann
̶ im Ereignisfall zeitnah stadtweit eine übergeordnete Führungsstruktur/ Einsatzleitung auf-
baut
̶ frühzeitig betroffene, teils schwer zugängliche oder überflutete Bereiche auch aus der Luft
erkunden kann, das Schadensausmaß abschätzen kann und eingeschlossene Personen aus
unzugänglichen Bereichen retten kann
̶ Komponenten für die erweiterte Technische Hilfeleistung und das Anheben von Lasten
(z. B. Kranwagen) an die Einsatzstelle bringt
̶ Logistik-Komponenten zur Versorgung von Einsatzkräften (mit Kraftstoff, Verpflegung, Ein-
satzmaterialien, PSA etc.) vorplant
̶ Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung versorgen kann
134
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 53
ZUSAMMENFASSENDE ANFORDERUNGEN AN DIE FEUERWEHR
Aus der Szenarienbetrachtung und den hieraus jeweils resultierenden Anforderungen werden die fol-
genden vorhaltebasierten Fähigkeiten und spezifischen Bewältigungskapazitäten (technisch, organi-
satorisch und personell) abgeleitet:
○ Führungsstrukturen
̶ Besetzung einer übergeordneten Führungsstruktur für größere Schadensszenarien
̶ Einrichtung einer (mobilen) taktisch-operativen Einsatzleitung über längeren Zeitraum
̶ Abschnittsbildung für Punkt- oder Flächenlagen
̶ Planung der Einbindung von Fachberatern
̶ Versorgung von Pressevertreter mit Informationen zur Berichterstattung
○ Lageerkundung und -feststellung
̶ Frühzeitige Erkundung und Lagefeststellung, ggf. mit luftunterstützender Technik
(z. B. Drohne)
○ Vorhaltung von erweiterter Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung
̶ Redundante Vorhaltung von hydraulischen Rettungsgeräten
̶ Ausrüstung und Technik für die erweiterte Technische Hilfeleistung (z. B. Bewegen und Anhe-
ben von Lasten, Kran)
○ Löschwasserversorgung und -transport
̶ Vorhaltung von Tanklöschfahrzeugen, Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften
̶ Vorhaltung von Faltbehältern, mobilen Wasserbehältern, AB-Wasser (Entnahme und Pufferung
von Wasser)
̶ Komponenten zur Wasserförderung über lange Wegestrecken
̶ Komponenten zur Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser
○ Komponenten zur Höhenrettung
○ Technik und Material für die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten (MANV)
○ Vorhaltung von ABC-Komponenten
̶ CSA-Komponente
̶ Dekon-Komponente
̶ Mess-Komponente
○ Komponenten zur Wasserrettung
̶ Vorhaltung von Booten zum schnellen Einsatz auf den Gewässern (auch zur Brandbekämpfung
und technischen Hilfeleistung)
̶ Technische Komponenten zur Nutzung der Wasserungsstellen durch Boote
̶ Vorhaltung von Tauchern
○ Komponenten zur Belüftung von (unterirdischen) Einsatzstellen
○ Technische Bewältigung von Flächenlagen
̶ Vorhaltung von Löschfahrzeugen mit Geländefahreigenschaften
̶ Ergänzende Löschfahrzeuge im Stadtgebiet für Flächenlagen (mit Technik zum Abpumpen oder
Beseitigung von Bäumen)
135
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
PLANUNGSGRUNDLAGEN
Stand: 21.03.2024 54
○ Logistik
̶ Verpflegung von Einsatzkräften über mehrere Stunden
̶ Nachführung von Einsatzmaterial und Gerätschaften (z. B. Atemschutztechnik, Hygiene)
̶ Vorplanung Kraftstoffbevorratung und -nachführung für länger andauernde Einsätze
̶ Besetzung von AAP
○ Aus- und Fortbildung für Sonderszenarien
136
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 55
4 STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Standortstruktur der Feuerwehr hat – neben der realen Einsatzstellenverteilung – wesentlichen
Einfluss auf die Eintreffzeiten der benötigten Einheiten an der Einsatzstelle. Neben einer homogenen
Abdeckung des Stadtgebietes gilt es, vor allem die Einsatzschwerpunkte in möglichst kurzen mittleren
Eintreffzeiten zu erreichen, um sowohl planerisch als auch in der Realität ein bedarfsgerechtes Sicher-
heitsniveau zu gewährleisten. Deshalb sind zwei Parameter bei der Untersuchung der Standortstruktur
der Berufsfeuerwehr zu betrachten: Eintreffzeiten gemäß Definition der Planungsgrundlagen und die
Einsatzstellenverteilung (d. h. die Abdeckung der Einsatzschwerpunkte).
Neben der zuvor beschriebenen Gebietsabdeckung und Erreichbarkeit der Einsatzstellen ist zur Ablei-
tung der SOLL-Standortstruktur für die Freiwillige Feuerwehr zusätzlich noch die Erreichbarkeit des
Feuerwehrhauses für die alarmierten Kräfte von wesentlicher Bedeutung. Hierzu werden die Wohn-
und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte detailliert analysiert.
Zusätzlich werden die baulichen Bedarfe der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser bewertet.
4.1 BESCHREIBUNG DER STANDORTSTRUKTUR IM IST -ZUSTAND
ECKPUNKTE DER ORGANISATION UND DER STANDORTSTRUKTUR
Die Feuerwehr der Stadt Nürnberg
besteht aus der Berufsfeuerwehr
und 18 Einheiten der Freiwilligen
Feuerwehr.
Die Berufsfeuerwehr ist an fünf
Standorten untergebracht. Insge-
samt werden rund-um-die-Uhr für
den Einsatzdienst im Brandschutz
85 Funktionen durch die Wachab-
teilungen und 3 Funktionen aus
dem Mischdienst vorgehalten.
Die Freiwillige Feuerwehr verfügt
über 667 Freiwillige Kräfte im akti-
ven Einsatzdienst in 18 Einheiten
(Stand: 1. Quartal 2023).
Die Feuerwehr nimmt im gesamten
Einsatzgebiet alle Aufgaben des Ab-
wehrenden Brandschutzes und der
Technischen Hilfe wahr.
Abb. 25. Standortstruktur der Feuerwehr Nürnberg
137
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 56
STANDORT E DER FEUERWEHR
Im Folgenden sind die im Brandschutz operativ aktiven Standorte der Feuerwehr dargestellt.
Standorte der Berufsfeuerwehr
Feuerwache 1
Feuerwache 2
Feuerwache 3
Feuerwache 4
Feuerwache 5
Standorte der Freiwilligen Feuerwehr
FF Höfles
FF Großgründlach
FF Boxdorf
FF Buch
FF Neunhof
FF Almoshof
FF Buchenbühl
FF Laufamholz
FF Brunn
FF Fischbach
FF Altenfurt
FF Moorenbrunn
FF Worzeldorf
FF Kornburg
FF Katzwang
FF Gartenstadt
FF Werderau
FF Eibach
Abb. 26: Standorte der Feuerwehr Nürnberg
138
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 57
BAULICHE FUNKTIONALITÄT DER FEUERWACHEN DER BERUFSFEUERWEHR
Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis
der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeu-
erwehr in einem Ampel-System dargestellt. Es
werden dabei die wesentlichen Merkmale be-
handelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen
baulichen Funktion der Standorte notwendig
sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan ha-
ben. Eine Beschreibung der Standorte ist im Fol-
genden aufgeführt. Die Bewertung von Einzel-
Merkmalen ist im Anhang dargestellt.
Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen
zur Bewertung herangezogen:
○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren
(DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53)
○ DGUV Information „Sicherheit im
Feuerwehrhaus“ (DGUV Information 205-
008, ehem. GUV-I 8554)
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser
○ Technische Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS 554)
Die Bewertung erfolgt zunächst aus bedarfsplane-
rischer Sicht. Die Berücksichtigung aller relevanten
Faktoren und damit die Ableitung des tatsächli-
chen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Konzept.
Abb. 27: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer-
wehr
relevante Abweichungen von den
Anforderungen/Empfehlungen
Grenzbereich | nachrangige Priorität |
kann ggf. anderweitig kompensiert werden
Zustand in Ordnung | entspricht den
Anforderungen/Empfehlungen
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 58
FEUERWACHE 1
Baujahr: 2021
Nutzung:
○ Dienstort von 25 Funktionen rund-
um-die-Uhr
○ Sonderkomponente(n): Inspektions-
dienst, Umweltschutz, Sondergeräte-
lager, diverse Sonderfahrzeuge
○ Werkstätten: Kleiderkammer, Desin-
fektion, Schreinerei, Metallwerkstatt
○ Diverse rückwärtige Abteilungen
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel:
○ Aufgrund des aktuellen Neubaus sind keine baulichen und funktionalen Mängel vorhanden.
○ In Bezug auf die gesamtstädtische Vorhaltung sind die Kapazitäten in einzelnen Bereichen er-
schöpft (z. B. Lagerung). Durch die bereits in Planung befindlichen Bauprojekte (u.a. Neubau für
Bereich Kabelnetze) werden Kapazitäten frei
+ Bewertung des Standorts
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be-
trachten. Die kapazitativen Einschränkungen werden sich mit dem geplanten Auszug der
Kabelnetze auflösen.
→ kein Handlungsbedarf gegeben
Abb. 28: Feuerwache 1 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)
140
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 59
FEUERWACHE 2
Baujahr: 1912
Nutzung:
○ Dienstort von 14 Funktionen rund-um-die-
Uhr
○ Sonderkomponente(n): Direktionsdienst,
Höhenrettung
○ Werkstätten: Höhenrettung
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel:
○ Die Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von
DIN und UVV.
○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büro-
räume und Lagerung sind erschöpft.
○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt. Es ist keine Damendusche vor-
handen.
+ Bewertung des Standorts
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be-
trachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben.
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben
Abb. 29: Feuerwache 2 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 60
FEUERWACHE 3
Baujahr: 1960
Nutzung:
○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die-
Uhr
○ Sonderkomponente(n): Ölwehr
○ Abteilung Vorbeugender Brandschutz,
Feuerwehrmuseum
○ Werkstätten: Sattlerei, Schlosserei (Bleche)
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel:
○ Der bauliche Zustand ist aufgrund der veralteten Bausubstanz marode, es bestehen Mängel im
Vorbeugenden Brandschutz und teils Schimmel- und Schädlingsbefall. Der Seitenabstand der Stell-
plätze und die Hallentore unterschreiten die Anforderungen der UVV. Vor den Ausfahrtstoren ist
kein Stauraum vorhanden (Ausfahrt direkt auf die Straße).
○ Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend. Die Kapazitäten der Büro-
räume und Lagerung sind erschöpft. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend.
○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft.
Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; es ist keine Damendusche vorhan-
den.
+ Bewertung des Standorts
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als nicht hinreichend zu
betrachten. Die beschriebenen Mängel lassen sich im Bestand nicht beheben.
→ dringender Handlungsbedarf gegeben (Neubauplanung vorantreiben)
Abb. 30: Feuerwache 3 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 61
FEUERWACHE 4
Baujahr: 1977
Nutzung:
○ Dienstort von 25 Funktionen rund-um-die-
Uhr
○ Sonderkomponente(n): Schwere THL, Was-
serrettung/Tauchen
○ Werkstätten: KFZ, Atemschutz, Geräte, Funk
○ Integrierte Leitstelle Nürnberg
○ Diverse rückwärtige Abteilungen
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel:
○ Der bauliche Zustand ist sanierungsbedürftig. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend. Die
Seitenabstände der Stellplätze und die Hallentore entsprechen nicht den Anforderungen von DIN
und UVV.
○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung
nicht hinreichend. Die Anzahl der Stellplätze ist nicht hinreichend (Dienstfahrzeuge hinter den
Großfahrzeugen, diverse Fahrzeuge auf dem Hof)
○ Die Lagerung der Einsatzkleidung findet in der Fahrzeughalle statt und die Kapazität ist erschöpft.
Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden ist nicht gegeben; Damenduschen sind nur im Aus-
bildungsbereich vorhanden.
+ Bewertung des Standorts
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als größtenteils hinrei-
chend zu betrachten, es besteht allerdings Sanierungsbedarf unter Berücksichtigung einer
Verbesserung der Funktionalität (z. B Sanitär- und Umkleidebereiche). Die eingeschränkten
bzw. erschöpften Kapazitäten (z. B. Fahrzeugstellplätze) sind auch gesamtstädtisch zu be-
trachten.
→ Handlungsbedarf gegeben
Abb. 31: Feuerwache 4 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 62
FEUERWACHE 5
Baujahr: 2004
Nutzung:
○ Dienstort von 12 Funktionen rund-um-die-
Uhr
○ Sonderkomponente(n): ELW 2, AAP
○ Werkstätten: Schläuche, Feuerlöscher
○ Ausweich-Leitstelle, Sicherheitswachen
Messe
Wesentliche bauliche und funktionale Mängel:
○ Die Anzahl der Büroräume ist erschöpft, der Schulungsraum wird für die Ausweich-Leitstelle ge-
nutzt. Die Anzahl der Ruheräume ist für eine Einzelbelegung nicht hinreichend.
○ Die Umkleiden befinden sich in separaten Räumen. Eine Geschlechtertrennung in den Umkleiden
ist aber nicht gegeben.
+ Bewertung des Standorts
Der Standort ist hinsichtlich der Baulichkeit und der Funktionalität als hinreichend zu be-
trachten. Durch den Neubau der Leitstelle und damit Auszug der Ausweich-Leitstelle kön-
nen die eingeschränkten Kapazitäten behoben werden.
→ kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben
Abb. 32: Feuerwache 5 (Quelle Bildmaterial: Fw Nürnberg)
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 63
BAULICHE FUNKTION ALITÄT DER FEUERWEHRHÄUSER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Im Jahr 2012 wurde durch eine „Arbeitsgruppe-
Feuerwehrgerätehäuser“(AG-FWGH) der Feuer-
wehr Nürnberg eine detaillierte Betrachtung der
baulichen Situation der Feuerwehrhäuser der
Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt. Hierzu
wurden die einzelnen Objekte mit einem Mus-
ter-Feuerwehrgerätehaus anhand von 84 Positio-
nen verglichen und mit Punkten bewertet. Die
ermittelten Punktezahlen wurden in ein „Ampel-
system“ transferiert. Auf der Karte ist zusam-
menfassend das Ergebnis dieser Bewertung dar-
gestellt.
Auf Grundlager dieser Bewertung wurde an-
schließend ein Sanierungs- und Neubaupro-
gramm bis zum Jahr 2030 für die Feuerwehrhäu-
ser abgeleitet. Hiervon wurden bis zum Jahr
2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten
und 3 Sanierungen) fertiggestellt.
HALT! Dringender unaufschiebbarer Handlungsbedarf!
ACHTUNG! Erheblicher Handlungsbedarf!
Geringer bis kein Handlungsbedarf!
Maßnahmen (Neubau oder Sanierung) umgesetzt
Abb. 33: Bewertungsergebnis der Standorte der Freiwilligen
Feuerwehr
145
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 64
4.2 BENACHBARTE FEUERWEH REN UND INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung im eigenen Zuständigkeitsbereich sowohl bei größeren Scha-
denslagen als auch zur Sicherstellung einer hinreichenden Funktionsstärke in erster Linie durch eigene
Einheiten der Feuerwehr Nürnberg. Bei größeren Flächenlagen ist eine Unterstützung durch die be-
nachbarten Städte und Landkreise möglich.
Aufgrund der Größe der Stadt und der Feuerwehr, auch im Vergleich zum direkten kommunalen Um-
feld, erfolgt in der interkommunalen Zusammenarbeit im Bedarfsfall eine unterstützende Entsendung
von Einheiten der Feuerwehr Nürnberg in die umliegenden Städte und Landkreise.
Zusätzliche Sondereinheiten (Rettungstaucher, Höhenrettung, Feuerwehrkran etc.), die innerhalb der
Stadt Nürnberg tätig werden könnten, sind dort in der Regel nicht vorhanden. Gegebenenfalls ist auch
hier eine gegenseitige Unterstützung bei größeren Einsätzen gelebte Praxis.
WERKFEUERWEHREN
FLUGHAFEN NÜRNBERG
○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr
○ Personal: 75 Hauptamtliche Kräfte
○ Funktionsbesetzung: 17 Funktionen
○ Sondertechnik/-material:
̶ DLK 42
̶ 8.400 l Schaummittel
̶ 1.500 kg Pulver
̶ Großraumventilator auf Anhänger
̶ Teleskoplader mit verschiedenen Anbau-
teilen
DEUTSCHE BAHN
○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr
○ Personal: 2 Hauptamtliche Kräfte, 28 Neben-
berufliche Kräfte
○ SOLL-Stärke: 1/2/10 (Bereitschaft)
○ Sondertechnik/-material:
̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger
̶ 1.200 kg Quarzsand
Abb. 34: Lage der Werkfeuerwehren im Stadtgebiet
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 65
SIEMENS
○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr
○ Personal: 1 Hauptamtliche Kraft, 37 Nebenberufliche Kräfte
○ Funktionsbesetzung:
̶ Hauptarbeitszeiten (6:30 bis 15:30 Uhr): 10 Funktionen
̶ sonst: 5 Funktionen
○ Sondertechnik/-material:
̶ Mobiler Großraumventilator auf Anhänger
̶ 250 kg Löschpulver auf Anhänger
MAN
○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr
○ Personal: 15 Hauptberufliche Kräfte, 25 Nebenberufliche Kräfte
○ Funktionsbesetzung: 6 Funktionen
○ Sondertechnik/-material:
̶ Be- und Entlüftungsgerät auf Anhänger
GRUNDIG IMMOBILIENPARK
○ Status: anerkannte Werkfeuerwehr
○ Personal: 7 Hauptberufliche Kräfte, 37 Nebenberufliche Kräfte
○ Funktionsbesetzung:
̶ Zeitbereich Montag bis Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr: 7 Funktionen hauptberuflich*
̶ sonst: 7 Funktionen hauptberuflich + 4 Funktionen nebenberuflich
̶ im Einsatzfall durch Nachalarmierung: mind. Gruppe (9 Funktionen)
○ Sondertechnik/-material:
̶ Radlader
○ Derzeit bestehen Bestrebungen, mehr Brandmeldeanlagen auf die öffentliche Feuerwehr aufzu-
schalten.
*) kann derzeit nicht zuverlässig umgesetzt werden
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 66
4.3 ALLGEMEINE ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR
ANALYSE DER ABDECKUNG DER ZEITKRITISCHEN EINSATZSTELLEN
Als Grundlage für die Auswertung der Eintreffzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch dokumen-
tierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der Zeiten
stattgefunden. Die Eintreffzeit wurde anhand der dokumentierten Statuszeit für das erste Großfahr-
zeug ohne Berücksichtigung der Personalbesetzung der Fahrzeuge bestimmt. Es wurden sowohl Fahr-
zeuge der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt.
Von den 5.129 zeitkritischen Einsatzstellen waren 4.757 für die Betrachtung auswertbar. Markiert ist
der Minutenwert, innerhalb dessen mehr als 90 % der Einsatzstellen erreicht werden konnten. Dem-
nach trifft die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen zuverlässig (in 90 % der Einsätze) nach rund 9 Mi-
nuten ein.
Abb. 35: Diagramm der Eintreffzeit für das erste relevante Großfahrzeug
86 %
92 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
≤ 1 ≤ 2 ≤ 3 ≤ 4 ≤ 5 ≤ 6 ≤ 7 ≤ 8 ≤ 9 ≤ 10 ≤ 11 ≤ 12 ≤ 13 ≤ 14 ≤ 15 > 15
Anteil Einsätze
Eintreffzeit [min]
N = 4.757
148
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 67
Die Kartendarstellungen (Abb. 36 und Abb. 37) zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche inner-
halb einer Eintreffzeit von 10 bzw. 8 Minuten durch das erste Löschfahrzeug erreicht werden konnten.
Von den 5.639 zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet waren 4.884 für die Betrachtung auswert-
bar.
Vereinzelte Einsatzstellen in den Kernbereichen mit einer nicht erreichten Eintreffzeit können bei-
spielsweise auf witterungsbedingte Einflüsse, fehlerhafte FMS-Statuszeiten oder Duplizitätsereignisse
zurückzuführen sein.
Abb. 36: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 8 Minuten
Abb. 37: Zeitkritische Einsatzstellen nach ETZ 10 Minuten
149
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 68
4.4 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – BERUFSFEUERWEHR
FAHRZEIT -ISOCHRONEN ZUR ABSCHÄTZUNG DER ABDECKUNG
1. EINTREFFZEIT
Für die Standorte der Berufsfeuerwehr wurde, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minu-
ten, unter Berücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute eine Fahrzeit von 7 bzw.
9 Minuten zugrunde gelegt, um die mögliche Gebietsabdeckung darzustellen.
EINSATZFREQUENZEN DER BERUFSFEUERWEHR
Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Wachen bzw. Einheiten der Berufsfeuerwehr am Ein-
satzgeschehen. Die Relativwerte beschreiben den Anteil der Einsätze, an denen die jeweilige Einheit
beteiligt war.
Tab. 14: Einsatzbeteiligungen der Einheiten der Berufsfeuerwehr
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe.
absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ absolut absolut absolut relativ
Führung 531 899 1.430 16,1 % 458 749 1.207 23,5 % 73 150 223 5,9 %
Feuerwache 1 1.067 1.504 2.571 29,0 % 836 1.147 1.983 38,7 % 231 357 588 15,7 %
Feuerwache 2 907 1.454 2.361 26,6 % 665 1.037 1.702 33,2 % 242 417 659 17,6 %
Feuerwache 3 1.440 2.166 3.606 40,6 % 1.000 1.453 2.453 47,8 % 440 713 1.153 30,7 %
Feuerwache 4 1.082 1.422 2.504 28,2 % 804 1.073 1.877 36,6 % 278 349 627 16,7 %
Feuerwache 5 671 1.001 1.672 18,8 % 469 659 1.128 22,0 % 202 342 544 14,5 %
BF Reserve 266 438 704 7,9 % 209 323 532 10,4 % 57 115 172 4,6 %
Summe Beteiligungen 5.964 8.884 14.848 - 4.441 6.441 10.882 - 1.523 2.443 3.966 -
8.880 Einsätze führten zu 14.848 Einsatzbeteiligungen 5.129 zeitkritische Einsätze führten zu 10.882 Einsatzbeteiligungen 3.751 nicht-zeitkritische Einsätze führten zu 3.966 EinsatzbeteiligungenBetrachtungszeitraum:
01.01.2022 - 31.12.2022
zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze
Gesamt Gesamt
alle Einsätze
Gesamt
Anm.: Die Relativwerte stellen Einsatzbeteiligungen in Bezug zur jeweiligen Gesamteinsatzzahl dar.
Einheit
Abb. 38: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeu-
erwehr für eine Eintreffzeit von 8 Minuten
Abb. 39: Simulierte Gebietsabdeckung durch die Berufsfeu-
erwehr für eine Eintreffzeit von 10 Minuten
150
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 69
AUSRÜCKZEITEN DER BERUFSFEUERWEHR
Für die Auswertung der Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr wurden nur zeitkritische Einsätze inner-
halb des Stadtgebiets sowie auf Autobahnen herangezogen, bei denen das Fahrzeug ab Wache
(Stauts 2) alarmiert wurde. Für die Datengrundlage besteht stets ein Fehlerpotenzial aufgrund mögli-
cher fehlerhafter FMS-Statuszeiten. Eine Grobkontrolle der Zeiten wurde durchgeführt und nicht plau-
sible Werte (z. B. negative Ausrückzeit) von der Auswertung ausgeschlossen.
Die Fahrzeuge rücken demnach im Mittel nach rund 1:45 Minuten aus. In 10 % der Fälle wird eine Aus-
rückzeit von rund 2:30 Minuten überschritten. Zwischen den einzelnen Fahrzeugen und den Wachen
zeigen sich nur vereinzelt geringe Unterschiede.
Die festgestellten Ausrückzeiten (insb. im 90 %-Perzentil) erscheinen auch im Quervergleich zu ande-
ren Berufsfeuerwehren etwas lang. Um eine hinreichende Gebietsabdeckung erreichen zu können, ist
eine Reduktion angezeigt. Die möglichen Ursachen können neben organisatorischen Gründen auch in
baulichen Gegebenheiten (z. B. lange Laufwege) bedingt sein. Deshalb ist bei Neu- bzw. Umbauten von
Wachen auch ein Fokus auf die Abläufe im Alarmfall zu legen, um niedrige Ausrückzeiten gewährleis-
ten zu können.
Als Zielwert sollte eine mittlere Ausrückzeit von 1 bis 1,5 Minuten und eine zuverlässige Ausrückzeit
(im 90 %-Perzentil) von 1,5 bis 2 Minuten angestrebt werden. Es sind somit bauliche und organisatori-
sche Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit zu prüfen.
Im Jahr 2023 wurde eine personenbezogene Alarmierung mittels DME auf den Wachen eingeführt.
Anhand einer Auswertung des ersten Halbjahres 2023 konnte die Ausrückzeit hierdurch im Mittel um
10-15 Sekunden gesenkt werden.
Anmerkung: Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb
oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt.
Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten
wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert.
Tab. 15: Ausrückzeiten der Berufsfeuerwehr (Zeitangaben in [min])
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
Daten-
sätze
Mittel-
wert
80%-
Perzentil
90%-
Perzentil
ELW 342 01:36 02:04 02:24 603 01:50 02:21 02:41 945 01:45 02:16 02:36
HLF 708 01:57 02:24 02:39 1.128 02:05 02:31 02:51 1.836 02:02 02:29 02:47
DLK 400 01:57 02:20 02:35 631 02:03 02:30 02:49 1.031 02:01 02:26 02:43
ELW 162 01:30 02:00 02:19 268 01:58 02:27 02:44 430 01:47 02:20 02:37
DLK 232 01:41 02:02 02:17 461 01:57 02:23 02:37 693 01:52 02:17 02:32
KLAF 182 01:31 01:54 02:06 384 01:50 02:16 02:39 566 01:44 02:10 02:26
HLF 486 01:32 01:55 02:06 730 01:47 02:12 02:28 1.216 01:41 02:05 02:20
DLK 449 01:34 01:56 02:07 666 01:47 02:08 02:23 1.115 01:42 02:04 02:20
KLAF 420 01:28 01:48 02:00 777 01:39 02:05 02:23 1.197 01:35 02:00 02:16
HLF 504 01:42 02:03 02:20 794 01:51 02:16 02:33 1.298 01:47 02:11 02:27
DLK 298 01:33 01:52 02:01 348 01:47 02:11 02:28 646 01:40 02:01 02:16
KLAF 110 01:27 01:51 02:08 112 01:29 01:55 02:05 222 01:28 01:54 02:08
TLF 100 02:10 02:43 03:07 116 02:17 02:40 02:59 216 02:13 02:41 03:05
GW-A/W 142 01:35 02:01 02:13 234 01:58 02:26 02:46 376 01:49 02:20 02:40
HLF 226 01:39 01:58 02:12 365 01:52 02:15 02:40 591 01:47 02:09 02:35
DLK 152 01:43 02:04 02:18 219 01:57 02:19 02:41 371 01:51 02:13 02:35
KLAF 159 01:30 01:57 02:19 329 01:41 02:08 02:22 488 01:38 02:05 02:21
5.438 01:40 02:05 02:22 8.767 01:53 02:19 02:38 14.205 01:48 02:14 02:33
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamter Zeitbereich
Gesamt (alle o.g. Fahrzeuge)
Fahrzeug
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
FW 1FW 2FW 3FW 4FW 5
151
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STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 70
4.5 ANALYSEN ZUR STANDORTSTRUKTUR – FREIWILLIGE FEUERWEHR
EINSATZFREQUENZEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Tabelle zeigt die Beteiligung der einzelnen Einheiten am Einsatzgeschehen.
Tab. 16: Einsatzbeteiligungen der Freiwilligen Einheiten
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe.
absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut
FF 11 Höfles 4 6 10 2 6 8 2 0 2
FF 12 Großgründlach 20 21 41 14 17 31 6 4 10
FF 13 Boxdorf 14 13 27 8 8 16 6 5 11
FF 14 Buch 12 12 24 10 9 19 2 3 5
FF 15 Neunhof 3 8 11 2 4 6 1 4 5
FF 16 Almoshof 20 17 37 13 10 23 7 7 14
FF 17 Buchenbühl 26 37 63 19 32 51 7 5 12
FF 18 Laufamholz 30 44 74 19 34 53 11 10 21
FF 19 Brunn 4 6 10 1 3 4 3 3 6
FF 20 Nürnberg 12 15 27 6 5 11 6 10 16
FF 21 Fischbach 32 50 82 26 44 70 6 6 12
FF 22 Altenfurt 20 27 47 13 20 33 7 7 14
FF 23 Moorenbrunn 40 53 93 35 45 80 5 8 13
FF 24 Worzeldorf 22 46 68 16 34 50 6 12 18
FF 25 Kornburg 6 8 14 4 7 11 2 1 3
FF 26 Katzwang 18 27 45 12 17 29 6 10 16
FF 27 Gartenstadt 42 42 84 29 36 65 13 6 19
FF 28 Werderau 24 30 54 13 24 37 11 6 17
FF 29 Eibach 26 39 65 21 35 56 5 4 9
Summe Beteiligungen 375 501 876 263 390 653 112 111 223
Einheit
alle Einsätze zeitkritische Einsätze nicht-zeitkritische Einsätze
Gesamt Gesamt Gesamt
152
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 71
ERREICHBARKEIT FEUERWEHR-
HÄUSER: DARSTELLUNG DER
WOHNORTE
Dargestellt sind auf der Karte die
Wohnorte der 667 Freiwilligen
Kräfte sowie deren Zuordnung zu
den Standorten.
Anmerkung: Darstellungsbedingt kann es
zur Überlagerung einzelner Punkte kom-
men.
Insg. 14 Wohnorte liegen außerhalb des
dargestellten Kartenausschnitts.
ERREICHBARKEIT FEUERWEHR-
HÄUSER: DARSTELLUNG DER AR-
BEITSORTE
Dargestellt sind die Arbeitsorte der
Freiwilligen Kräfte, welche Montag
bis Freitag tagsüber von ihrem Ar-
beitsplatz abkömmlich sind, sowie
deren Zuordnung zu den einzelnen
Standorten.
Anmerkung: 26 weitere Kräfte haben einen
wechselnden Arbeitsort innerhalb des Stadt-
gebiets angegeben und konnten nicht dar-
gestellt werden.
Darstellungsbedingt kann es zur Überlage-
rung einzelner Punkte kommen
Abb. 40: Wohnorte der Freiwilligen Kräfte
Abb. 41: Arbeitsorte der Mo.-Fr. tagsüber verfügbaren Freiwilligen Kräfte
153
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 72
AUSRÜCKZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Als Grundlage für die Auswertung der Ausrückzeiten dienen die in der Leitstelle elektronisch doku-
mentierten FMS-Statuszeiten der Fahrzeuge. Zusätzlich hat eine manuelle Plausibilitätsprüfung der
Zeiten stattgefunden.
Ausgewertet wurde die Ausrückzeit des erstausrückenden Fahrzeugs (ohne MTF) der jeweiligen Ein-
heit bei zeitkritischen Einsätzen.
Nicht ausgewertet wurden überörtliche Einsätze (ggf. verlängerte Ausrückzeit) und Einsätze, bei denen
die Statuszeit des Ausrückens (Status 3) nicht dokumentiert ist.
Tab. 17: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr*
*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend.
Einheit Zeitbereich auswertbareEinsätze Mittelwert[min] Median[min] 80 %-Perzentil[min] 90 %-Perzentil[min]
ZB 1 2 - * - * - * - *
ZB 2 4 4,7 4,5 - * - *
ZB 1 12 6,2 5,8 7,4 7,5
ZB 2 13 5,9 5,9 6,6 6,7
ZB 1 6 5,5 5,5 - * - *
ZB 2 7 4,4 4,4 - * - *
ZB 1 8 5,1 5,3 - * - *
ZB 2 7 4,9 4,6 - * - *
ZB 1 1 - * - * - * - *
ZB 2 3 - * - * - * - *
ZB 1 10 4,8 4,5 5,5 6,2
ZB 2 9 4,6 4,9 - * - *
ZB 1 9 6,7 6,7 - * - *
ZB 2 26 6,6 6,4 7,6 8,3
ZB 1 11 5,7 5,8 6,9 7,8
ZB 2 26 6,3 6,1 8,2 9,0
ZB 1 0 - - - -
ZB 2 3 - * - * - * - *
ZB 1 24 3,8 3,6 4,6 5,1
ZB 2 39 3,7 3,3 3,6 4,1
ZB 1 11 3,7 4,0 4,6 5,1
ZB 2 17 4,6 4,2 5,0 6,2
ZB 1 25 6,7 6,5 8,2 8,9
ZB 2 36 6,5 6,4 7,0 7,5
FF 23 Moorenbrunn
FF 11 Höfles
FF 12 Großgründlach
FF 13 Boxdorf
FF 14 Buch
FF 15 Neunhof
FF 22 Altenfurt
FF 16 Almoshof
FF 17 Buchenbühl
FF 18 Laufamholz
FF 19 Brunn
FF 21 Fischbach
154
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 73
Tab. 18: Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr (Forts.)*
Anmerkung:
Das Perzentil ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unter-
halb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt.
Beispiel: Das 90 %-Perzentil der Ausrückzeit bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10 % der Einsätze überschritten
wird, also die Feuerwehr in 10 % der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert.
*) Gesamtzahl auswertbarer Einsätze zur Berechnung aus mathematischen Gründen nicht hinreichend.
Einheit Zeitbereich auswertbareEinsätze Mittelwert[min] Median[min] 80 %-Perzentil[min] 90 %-Perzentil[min]
ZB 1 14 4,7 4,6 4,8 5,2
ZB 2 32 3,8 3,8 4,3 4,8
ZB 1 3 - * - * - * - *
ZB 2 7 5,3 5,0 - * - *
ZB 1 10 4,7 4,3 5,5 6,4
ZB 2 16 3,8 3,8 4,7 5,0
ZB 1 23 5,0 4,6 6,2 7,7
ZB 2 33 3,9 3,7 5,0 5,4
ZB 1 9 6,6 6,8 - * - *
ZB 2 16 7,3 7,2 9,2 10,2
ZB 1 17 6,1 6,2 7,4 7,5
ZB 2 33 5,0 5,1 5,7 6,0
FF 24 Worzeldorf
FF 25 Kornburg
FF 26 Katzwang
FF 27 Gartenstadt
FF 28 Werderau
FF 29 Eibach
155
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 74
EINTREFFZEITEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Kartendarstellungen zeigen die zeitkritischen Einsatzstellen, welche innerhalb einer Eintreffzeit
von 10 bzw. 15 Minuten durch das erste relevante Großfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr erreicht
werden konnten.
Für diese Auswertung konnten 376 zeitkritische Einsatzstellen unter Beteiligung der Freiwilligen Feuer-
wehr betrachtet werden.
Demnach kann die Freiwillige Feuerwehr in allen Bereichen, in denen sie entsprechend der AAO alar-
miert wird, spätestens nach 15 Minuten zuverlässig mit mindestens einem Großfahrzeug eintreffen.
Bei einer näheren Auswertung der Einsätze in den Außenbereichen, in denen die Berufsfeuerwehr
entsprechend den Analysen zur Gebietsabdeckung (Abs. 4.4) nicht innerhalb der 1. Eintreffzeit von
10 Minuten (Planungsbereiche B und A) eintreffen kann, zeigt sich, dass dies die Freiwillige Feuerwehr
bei nahezu allen Einsätzen erfüllen kann. Aufgrund der teils geringen Datengrundlage in den Stadttei-
len und einzelnen Zeitbereichen kann dies nur als Anhaltspunkt dienen und ist im Rahmen eines regel-
mäßigen Controllings zu überwachen. Außerdem kann aufgrund fehlender Dokumentation der Fahr-
zeugstärken und Qualifikationen hierzu keine Aussage getroffen werden. Dies ist in ein Controlling ein-
zubeziehen, da diese Kriterien auch relevant für die Erfüllung der Planungsziele sind.
Abb. 42: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 10 min.
für erstes relevantes Großfahrzeug der FF
Abb. 43: Zeitkritische Einsatzstellen mit Eintreffzeit 15 min.
für erstes relevantes Großfahrzeug der FF
156
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 75
4.6 ABLEITUNG DER SOLL-STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR
Veränderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Standorte können aus der inneren (baulich-funktiona-
len) Substanz der Standorte oder aus Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Ge-
bietsabdeckung oder der Erreichung der Einsatzstellen, resultieren.
Auf Basis der Fahrzeitsimulation ist in der IST-Standort-Struktur planerisch eine grundsätzlich großflä-
chige Erreichbarkeit innerhalb der definierten 1. Eintreffzeiten gemäß der Planungsziele von 5, 8 bzw.
10 Minuten gegeben. Auch nach den tatsächlichen Daten können die Einsatzstellen durch das erste
Löschfahrzeug innerhalb dieser Zeiten erreicht werden.
Der Bereich des Planungsbereichs E (Altstadt) mit einer
definierten 1. Eintreffzeit von 5 Minuten kann durch
die Feuerwache 3 erreicht werden. Zusätzlich können
sowohl die Feuerwache 1 als auch 3 hier innerhalb der
2. Eintreffzeit von 8 Minuten eintreffen (teilweise sogar
ebenfalls innerhalb von 5 Minuten). Hierdurch ist eine
hinreichende Abdeckung dieses Risiko- und Einsatz-
schwerpunktes auch bei gleichzeitigen Einsätzen gege-
ben.*
Die Planungsbereiche D und C mit einer definierten
1. Eintreffzeit von 8 Minuten werden durch die 5 IST-
Standorte der Berufsfeuerwehr nahezu vollständig ab-
gedeckt. Lediglich in einzelnen Randgebieten (z. B.
Laufamholz, Reichelsdorf) ist ein Grenzbereich der Er-
reichbarkeit festzustellen. Eine Anpassung der Stand-
ortstruktur ist aufgrund der verhältnismäßig kleinen
Bereiche aber nicht bedarfsgerecht. Um die darge-
stellte Gebietsabdeckung zu erreichen (insb. in den
Randbereichen), sind geringe Ausrückzeiten auf den
Wachen erforderlich.
*) Markiert (durchgezogene blaue Linie) ist in den Karten
jeweils der Bereich, in dem eine entsprechende 1. Eintreff-
zeit gemäß der Planungsziele definiert wurde.
Abb. 45: Planerische Gebietsabdeckung von den IST-
Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit
von 8 Minuten*
Abb. 44: Planerische Gebietsabdeckung von den IST-
Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit
von 5 Minuten*
157
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 76
Bezogen auf die Planungsbereiche B und A kann die
Berufsfeuerwehr die nördlichen, südlichen und östli-
chen Außenbereiche des Stadtgebiets planerisch nicht
innerhalb der definierten 1. Eintreffzeit von 10 Minuten
erreichen (s. Abb. 46). Die Analysen in Abs. 4.5 zeigen
allerdings, dass hier die notwendige Eintreffzeit derzeit
durch die Freiwillige Feuerwehr erfüllt wird. Entspre-
chend der Planungsziele sind hierfür auch konkrete
Qualifikationen erforderlich (4 Atemschutzgeräteträger
und 1 Gruppenführer). Da diese für die einzelnen Eins-
ätze nicht konkret ausgewertet werden konnten, kann
die tatsächliche Erfüllung nicht beurteilt werden. Die
Auswertung der grundsätzlichen Ausstattung mit Quali-
fikationen zeigt aber, dass insbesondere im Bereich der
Atemschutzgeräteträger eine Steigerung erforderlich
ist (s. Abs. 5.5). Aufgrund der geringen Einsatzzahlen in
diesen Planungsbereichen und der Dynamik der mögli-
chen Veränderungen im ehrenamtlichen Bereich ist ein
durchgehendes Controlling der Planungszielerfüllung
erforderlich. *
Insgesamt zeigen die Analysen, dass durch die Standortstruktur der Berufsfeuerwehr, in Kombination
mit der Freiwilligen Feuerwehr, die Einhaltung der Planungsziele im gesamten Stadtgebiet zuverlässig
möglich ist. Aus den Anforderungen des Einsatzgeschehens, z. B. hinsichtlich der Gebietsabdeckung
oder der Erreichung der Einsatzstellen, ergibt sich somit derzeit keine Notwendigkeit der Anpassung.
Auch eine Reduktion der Standortstruktur ist nicht möglich, da andernfalls Bereiche in den entspre-
chenden Eintreffzeiten nicht mehr erreicht werden könnten. Trotz der Überlagerung der Gebietsabde-
ckung im Altstadtbereich ist die Feuerwache 3 aufgrund des dort vorhandenen Einsatzschwerpunktes,
der Risikokonzentration und der notwendigen kurzen Eintreffzeit (Planungsbereich E) weiterhin erfor-
derlich.
Sollten sich Veränderungen im Gefahrenpotenzial (z. B. durch die Stadtentwicklung mit höheren Ge-
bäuden) mit einer Anpassung von Planungszielbereichen im Außenbereich oder der Verfügbarkeit der
Freiwilligen Feuerwehr ergeben, so ist eine Neubewertung der Standortstruktur durchzuführen. Bei-
spielsweise kann sich im Außenbereich die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Standort der Berufs-
feuerwehr ergeben, wenn hier die Eintreffzeiten durch die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr eingehal-
ten werden können oder Eintreffzeiten von 8 Minuten durch eine Veränderung der baulichen Struktur
erforderlich werden (s. Anlage 5).
BAULICHE MAßNAHMEN BERUFSFEUERWEHR
Die baulich-funktionale Betrachtung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr zeigen bauliche Hand-
lungsbedarfe an den Feuerwachen sowie übergreifende Aspekte aufgrund von kapazitiven Einschrän-
kungen. Neben den folgend aufgeführten kommunal operativen Bedarfen ist ein Neubau (geplanter
Baubeginn 2025) für die ILS und den Bereich Kabelnetze geplant, die derzeit mit Räumlichkeiten auf
*) Außerhalb der Markierung (durchgezogene blaue Linie) in der Karte wurde gemäß der Planungsziele eine
1. Eintreffzeit von 10 Minuten definiert.
Abb. 46: Planerische Gebietsabdeckung von den IST-
Standorten der Berufsfeuerwehr in einer Eintreffzeit
von 10 Minuten*
158
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 77
verschiedenen Feuerwachen untergebracht sind. Somit werden hier Kapazitäten für anderweitige Nut-
zungen frei.
Durch den Neubau der Feuerwache 1 aus dem Jahr 2021 bestehen hier keine baulich-funktionalen
Handlungsbedarfe. In einzelnen Bereichen sind in der aktuellen Nutzung die Kapazitäten aber bereits
erschöpft (z. B. Lagerung und Büros). Es sind Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes sowie zur allge-
meinen Bauunterhaltung erforderlich, die aufgrund der Größe der Wache und der modernen Technik
gegenüber der bisherigen Wache an Umfang zunehmen. Die hierzu notwendigen personellen und fi-
nanziellen Mittel sind im Rahmen einer Betrachtung der rückwärtigen Organisation (Organisationsun-
tersuchung) zu ermitteln. Durch die geplante Verlagerung des Bereiches Kabelnetze in einen Neubau
werden Büro und Lagerkapazitäten frei, die auf der Feuerwache und in der Gesamtbetrachtung inner-
halb der Stadt derzeit fehlen.
Auch mit den laufenden Sanierungen der Feuerwache 2 bestehen weiterhin einzelne funktionale Ein-
schränkungen im Gebäude (z. B. Abstände in der Fahrzeughalle, eingeschränkte Geschlechtertren-
nung). Im Bestand sind diese aber nicht vollständig zu beheben. Aufgrund des eher geringen Umfangs
dieser Einschränkungen und da diese keine arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungen darstellen, kann
der Gesamtzustand als hinreichend eingeschätzt werden, sodass keine umfangreichen Handlungsbe-
darfe vorhanden sind. Es sind weiterhin Maßnahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich.
An der Feuerwache 3 bestehen umfang-
reiche Defizite mit dringendem Hand-
lungsbedarf sowohl in der baulichen als
auch funktionalen Struktur, sodass ein
Neubau erforderlich ist. Derzeit laufen die
Planungen für einen Neubau der Wache
im Bereich Kohlenhof*. Entsprechend der
Abb. 47 kann, in Kombination mit der Feu-
erwache 4, mit diesem Standort weiterhin
eine hinreichende Abdeckung des Alt-
stadtbereichs in der Eintreffzeit von 5 Mi-
nuten gewährleistet werden. Es zeigt sich
aber der Grenzbereich der Erreichbarkeit.
Deshalb ist bei der Umsetzung dieses
Standortes auf die verkehrliche Anbindung
insbesondere in Richtung Altstadt beson-
ders Wert zu legen. Die konkrete Ver-
kehrswegeführung ist durch die Stadt und
Feuerwehr in Bezug auf die einsatztakti-
schen Anforderungen zu planen. Für die
anderen Bereiche des Stadtgebiets erge-
ben sich keine relevanten Veränderungen
durch die Verlagerung dieses Standortes.
Für die Feuerwache 4 zeigen sich diverse bauliche und funktionale Mängel, die eine umfangreiche Sa-
nierung des Standortes erforderlich machen. Durch den Neubau der ILS wird der derzeitige Leitstellen-
raum als Redundanzleitstelle weitergenutzt. Trotzdem werden gewisse Kapazitäten am Standort frei.
In Bezug auf die weiteren kapazitiven Einschränkungen (z. B. Lagerung, Büros) ist im Zusammenhang
mit dem Neubau für die ILS und den Bereich Kabelnetze (und die damit verbundenen freiwerdenden
*) Das Grundstück wurde durch die Stadt am 01.07.2023 erworben.
Abb. 47: Planerische Gebietsabdeckung mit dem geplanten Neu-
baustandort der Feuerwache 3 in einer Eintreffzeit von 5 Minuten
159
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 78
Kapazitäten auf den anderen Feuerwachen) sowie dem Neubau für die Feuerwache 3 ein gesamtstäd-
tisches Konzept zu entwickeln und die notwendigen Maßnahmen sind übergreifend abzustimmen.
An der Feuerwache 5 sind insgesamt hinreichende bauliche Bedingungen gegeben. Insbesondere sind
derzeit kapazitive Einschränkungen auch für den Einsatzdienst (z. B. Schulungsraum) vorhanden.
Durch den Neubau der ILS können die derzeit hier untergebrachte Ausweichleitstelle sowie weitere
Kapazitäten der Leitstelle wieder ausgelagert werden und so deutliche funktionale Verbesserungen für
die übrigen Bereiche der Wache herbeigeführt werden. Nach dieser Umsetzung sind weiterhin Maß-
nahmen zur allgemeinen Bauunterhaltung erforderlich.
4.7 ANFORDERUNGEN ZUR STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
STANDORTSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr stellt
sich insgesamt historisch gewachsen dar. In einigen Be-
reichen ist hierdurch eine hohe Dichte an Standorten
der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen. Insgesamt ist
in Bezug auf die Wohnorte der freiwilligen Kräfte der-
zeit eine gute Lage der Standorte gegeben. Eine Unter-
bringung von Einheiten an gemeinsamen Standorten
wurde politisch bereits im Rahmen der Erstellung des
baulichen Konzeptes diskutiert und abgelehnt. Gründe
hierfür waren Aspekte wie die Motivation und das En-
gagement der ehrenamtlichen Kräfte sowie die gesell-
schaftliche Bedeutung der Einheiten in den einzelnen
Ortsteilen.
Im Bereich der Kernstadt befindet sich derzeit kein Standort der Freiwilligen Feuerwehr. Bedarfsplane-
risch ist dies auch nicht erforderlich, da die Planungsziele in diesem Bereich auch bei Duplizitäten
durch mehrere Wachen der Berufsfeuerwehr erfüllt werden können. Gleichzeitig ist aber auch fest-
stellbar, dass in diesem Bereich nur sehr wenige freiwillige Kräfte wohnen. Dies ist einerseits darauf
zurückzuführen, dass sich erfahrungsgemäß die Kräfte tendenziell bei ihrer Wohnortwahl an den
Standorten ihrer Einheiten orientieren. Andererseits aber auch darauf, dass die Gewinnung von neuen
Kräften im Nahbereich von Standorten einfacher ist (Thema Sichtbarkeit und Präsenz). Somit könnte
durch einen Standort der Freiwilligen Feuerwehr im Kernbereich ein hohes Potenzial für neue Mitglie-
der bestehen (sowohl im aktiven Einsatzdienst als auch der Jugendfeuerwehr). Bereits im IST-Zustand
wohnen in diesem Bereich einige Kräfte der umliegenden Einheiten. Insbesondere bei den Arbeitsor-
ten der verfügbaren Kräfte ist hier eine hohe Konzentration gegeben (s. Abs. 4.5), sodass darüber hin-
aus auch eine schlagkräftige Tagesalarmeinheit aufgebaut werden könnte. Eine Umsetzung könnte
beispielsweise durch eine Integration in den Neubau der Feuerwache 3 der Berufsfeuerwehr erfolgen.
Auch im Zuge der geplanten städtebaulichen Entwicklungen sind die möglichen Potenziale für die Frei-
willige Feuerwehr zu nutzen. Durch neue Einwohner können potenziell auch neue Mitglieder für die
Feuerwehr gewonnen werden. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze durch Gewerbeansiedlung kann zu
Abb. 48: Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr
160
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 79
einer erhöhten Verfügbarkeit von Kräften während der Arbeitszeit führen oder es können einpen-
delnde Kräfte für eine Doppelmitgliedschaft gewonnen werden (s. hierzu Abs. 5.5). Insbesondere bei
der Entwicklung von neuen Stadtvierteln ohne bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr kann
ggf. auch eine Neugründung einer FF-Einheit geprüft werden. Beispielsweise wäre dieses im Entwick-
lungsbereich Lichtenreuth möglich (s. Abs. 2.2). Neben den dauerhaften Bewohnern könnte hier durch
Studierende der geplanten TU Nürnberg ein zusätzliches Potenzial an Kräften gegeben sein.
BAULICHE MA ßNAHMEN FREIWILLIGE FEUERWEHR
Grundsätzlich sollte in den Feuerwehrhäusern, als Ausgangspunkt für das Tätigwerden der freiwilligen
Kräfte, ein sicheres Arbeiten möglich sein. Es sind alle notwendigen technischen und organisatori-
schen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um dies zu ermöglichen. Daneben trägt ein bedarfsgerechter
baulicher Zustand auch zur Konservierung der Mitgliederstärke und Motivation bei.
Bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedlicher Dringlich-
keit sind entsprechend der im Jahr 2012 erstellten Bewertung (s. Abs. 4.1) an fast allen Standorten der
Freiwilligen Feuerwehr gegeben. Die Dringlichkeit der Handlungsbedarfe hat aufgrund der bereits
mehr als 10 Jahre zurückliegenden Bewertung zugenommen. Im baulichen Bereich ist dies auf das vo-
ranschreitende Alter der Gebäude zurückzuführen, zusätzlich haben die funktionalen Anforderungen
in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Bspw. haben die Themen Hygiene bei der Feuerwehr
und Resilienz auch im Kontext des Katastrophenschutzes weiter an Bedeutung gewonnen.
Deshalb ist das im Jahr 2012 erstellte Sanierungs- und Neubauprogramm bis zum Jahr 2030 weiterhin
umzusetzen (s. Tab. 19). Hiervon wurden bis zum Jahr 2023 insgesamt 6 Maßnahmen (3 Neubauten
und 3 Sanierungen) fertiggestellt.
Tab. 19: Geplante bauliche Maßnehmen im Sanierungs- und Neubauprogramm für die Freiwillige Feuerwehr*
*) Quelle: "Sachstandsbericht 2022 zum Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feu-
erwehren Nürnbergs" ergänzt um aktuellen Stand
Bauvorhaben/Standort Sanierung Neubau Spatenstich Beginn Ausführungsphase Ende Ausführungsphase - geplant Aktueller Stand(Ende 2023)
Buch X 4.Q. 2019 1.Q. 2020 Ende 2022 in Fertigstellung
Gartenstadt X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023
Eibach X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023
Worzeldorf X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Ende 2022 Fertiggestellung 2023
Moorenbrunn X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023
Kornburg X 1.Q. 2020 2.Q. 2020 Anfang 2022 Fertiggestellung 2023
Katzwang X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2024
Altenfurt X 4.Q. 2023 Anfang 2024 2026 Beginn 2025
Laufamholz X 4.Q. 2024 Anfang 2025 2027 -
Neunhof X X 4.Q. 2025 Anfang 2026 2028 -
Werderau VK X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 -
Werderau FWGH X X 4.Q. 2026 Anfang 2027 2029 -
Fischbach X 4.Q. 2027 Anfang 2028 2030 -
Almoshof X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 -
Großgründlach X 4.Q. 2028 Anfang 2029 2031 -
Buchenbühl X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 -
Brunn X 4.Q. 2029 Anfang 2030 2032 -
Boxdorf X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 -
Höfles X 4.Q. 2030 Anfang 2031 2033 -
161
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 80
STANDORTWAHL VON FEUERWEHRHÄUSERN
Für mehrere Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind Neubauten erforderlich. Die Lage von Feuer-
wehrhäusern hat dabei direkten Einfluss auf die Erfüllung der Planungsziele dieses Bedarfsplans und
somit auf die Erfüllung der Vorgaben des BayFwG. Insbesondere in den Außenbereichen, in denen die
Freiwillige Feuerwehr die 1. Eintreffzeit sicherstellen muss (s. Abs. 4.6), kommt der Lage der Feuer-
wehrhäuser eine besondere Bedeutung zu.
Bei der Wahl der Lage von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr sind aus bedarfsplanerischer
Sicht neben einer reinen Erreichbarkeitsbetrachtung des Zuständigkeitsbereichs weitergehende As-
pekte insb. in Bezug zu den freiwilligen Kräften zu berücksichtigen. Insgesamt können folgende Punkte
als wesentliche Kriterien für die Standortwahl von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr defi-
niert werden:
○ Erreichbarkeit des Zuständigkeitsbereichs
̶ Notwendige Fahrzeit zur Abdeckung des im Zusammenhang bebauten Bereichs
̶ Erreichbarkeit der Einsatzstellen- bzw. Risikoschwerpunkte
○ Aspekte der Freiwilligen Kräfte
̶ Erreichbarkeit von den Wohnorten
̶ Erreichbarkeit von den Arbeitsorten
ERGÄNZENDE BAULICHE BEDARFE
Durch die Einheiten Moorenbrunn und Altenfurt wird die Sonderaufgabe der Unterstützungsgruppe
Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) wahrgenommen. Das entsprechende Fahrzeug ist derzeit in einem
abgesetzten Stellplatz im Stadtteil Moorenbrunn untergebracht. Allerdings sind hier kein Sozialräume
vorhanden und es bestehen bauliche Defizite (z. B. keine ausreichende Heizung).
Durch die Unterbringung des Fahrzeuges in einem der beiden Feuerwehrhäuser könnte eine kombi-
nierte Nutzung der Sozialräume für die UG-ÖEL erfolgen und es würden sich einsatztaktische Vorteile
für die Wahrnehmung der Sonderaufgabe (Ausbildung und Einsatz) ergeben. Des Weiteren wäre keine
Behebung der baulichen Defizite an dem bisherigen Stellplatz erforderlich. Allerdings steht derzeit an
keinem der beiden Standorte ein entsprechender Stellplatz zur Verfügung; dieser müsste somit zusätz-
lich errichtet werden. Durch die Umsetzung eines zusätzlichen Stellplatzes im Rahmen der anstehen-
den Sanierung der Einheit Altenfurt könnte eine effiziente Umsetzung erfolgen.
162
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUERWEHR UND DER
FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Stand: 21.03.2024 81
4.8 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT
Die derzeitigen Standorte der Berufsfeuerwehr bilden gemeinsam mit den Einheiten der Freiwilligen
Feuerwehr eine leistungsfähige Struktur für die Gefahrenabwehr. Eine Ausweitung der Standortstruk-
tur der Berufsfeuerwehr ist aufgrund der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und den Anfor-
derungen aus dem Risikopotenzial nicht erforderlich.
MAßNAHMENÜBERSICHT „STANDORTSTRUKTUR “
Aus der SOLL-Konzeption ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaßnahmen:
Tab. 20: Maßnahmenübersicht „Standortstruktur"
Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet:
kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten.
mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet
werden.
langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.
Nr. Thema Maßnahme Priorität
StS_1 Standortstruktur kurzfristig
StS_2 Standortstruktur mittelfristig
StS_3 Standortstruktur mittel- bis langfristig
StS_4 Standortstruktur kurzfristig
StS_5 Standortstruktur Prüfung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr auf veränderte Anforderungen kurzfristig
StS_6 Standortstruktur Fortführung
StS_7 Standortstruktur mittelfristig
StS_8 Standortstruktur mittelfristig
Maßnahmen zur Reduktion der Ausrückzeit der Berufsfeuerwehr
(Controlling, bauliche Berücksichtigung)
Neubau der Feuerwache 3
Sanierung der Feuerwache 4
Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung der kapazitiven Einschränkungen für die Standorte der Berufsfeuerwehr
(in Bezug auf den Neubau ILS und Kabelnetze sowie die Feuerwache 3)
Umsetzung des baulichen Konzeptes für die Freiwillige Feuerwehr
Prüfung der Bildung einer freiwilligen Einheit im Kernstadtbereich
Prüfung der Bildung von freiwilligen Einheiten in neuen Stadtentwicklungsbereichen (z. B. Lichtenreuth)
163
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 82
5 EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
In diesem Kapitel wird die für den Feuerwehrbedarfsplan relevante Personalstruktur der Feuerwehr
bzw. des Abwehrenden Brandschutzes dargestellt und bewertet. Dazu werden die relevanten Perso-
naldaten der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte dargestellt und analysiert.
Die Kosten einer Berufsfeuerwehr werden wesentlich durch die Personalvorhaltung bestimmt (rund
80 % der Kosten einer Berufsfeuerwehr sind erfahrungsgemäß Personalkosten).
Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr wiederum resultiert aus zwei Bereichen: den Anforderun-
gen/Aufgaben in Bezug auf den Einsatzdienst sowie den Aufgaben im „rückwärtigen Bereich“ (Sachge-
bietsarbeit, zum Beispiel im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes).
Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funkti-
onsbesetzungsplan. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu be-
setzen sind. Der Funktionsbesetzungsplan ist das zentrale Ergebnis der Bedarfsplanung einer Berufs-
feuerwehr. Die Ableitung des Funktionsbesetzungsplans erfolgt anhand der Planungsgrundlagen und
ergänzender Analysen.
5.1 FUNKTIONSBESETZUNGSPLAN IST-ZUSTAND
Abb. 49: Funktionsbesetzungsplan im IST-Zustand
2 | 0 | 1 I-Dienst 1 | 0 | 1 D-Dienst
0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale
0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1 0 | 1 | 6 HLF-1
0 | 0 | 6 HLF-2 0 | 0 | 6 HLF-2
0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK
0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf
0 | 0 | 2 GW-G 0 | 0 | 0 GW-HörG [SpFu] 0 | 0 | 2 RW 0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf]
0 | 0 | 2 GW-Mess 0 | 0 | 2 FwK 50
0 | 0 | 2 SLF 0 | 0 | 2 TLF
0 | 0 | 3 GW-AW
0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFzg] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFzg]
0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFzg]
GESAMTSUMME = 3 | 5 | 80 = 88 Fu.
Sonderfunktionen Sonderfunktionen
SUMME = 1 | 1 | 12 = 14 Fu.SUMME = 2 | 1 | 22 = 25 Fu.
Sonderfunktionen
SUMME = 0 | 1 | 11 = 12 Fu.
Sonderfunktionen
SUMME = 0 | 1 | 11 = 12 Fu.
Sonderfunktionen
SUMME = 0 | 1 | 24 = 25 Fu.
Feuerwache 1 Feuerwache 5
Führung
Grundschutz
Feuerwache 4
Führung
Grundschutz
Feuerwache 3
Führung
Grundschutz
Feuerwache 2
Führung
Grundschutz
Führung
Grundschutz Legende
x Rund-um-die-Uhr-Funktion
x | x | x Funktionsaufteilung: Mischdienst (QE 3/4) |
Wachabteilung QE 3 | Wachabteilunge QE 2
164
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 83
Tab. 21: Zusammenfassung der IST-Funktionsbesetzung
+ Insgesamt werden im IST-Zustand durch die Berufsfeuerwehr 85 Funktionen durch die Wach-
abteilungen und 3 Funktionen aus dem Mischdienst besetzt.
5.2 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DES FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS DER BERUFS-
FEUERWEHR
ANALYSEN DER EINSATZFAHRTEN DER SONDERFAHRZEUGE
Tab. 22: Analysen der Einsatzfahrten der Sonderfahrzeuge
Mischdienst Wachabteilung
Feuerwache 1 4 15 6 25 2 23
Feuerwache 2 3 11 0 14 1 13
Feuerwache 3 1 11 0 12 0 12
Feuerwache 4 1 15 9 25 0 25
Feuerwache 5 1 11 0 12 0 12
Summe IST-Zustand 10 63 15 88 3 85
Aufteilung der Funktionen in…
Feuerwache Führung Grundschutz Sonder-funktionen Summe
Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. Gesamt
SLF 56 70 126 55 67 122 1 3 4
GW-G 26 29 55 16 17 33 10 12 22
GW-T 38 73 111 18 50 68 20 23 43
GW-Mess 60 116 176 33 51 84 27 65 92
GW-HörG 30 38 68 27 34 61 3 4 7
Klaf 351 691 1.042 237 431 668 114 260 374
Klaf 840 1.366 2.206 544 861 1.405 296 505 801
Kran 18 21 39 13 16 29 5 5 10
Klaf 200 208 408 131 121 252 69 87 156
TLF 135 144 279 116 124 240 19 20 39
GW-A/W 187 271 458 171 247 418 16 24 40
GW-A/W 2 6 8 14 6 8 14 0 0 0
GW-T 8 7 15 2 3 5 6 4 10
GW-Kran 9 8 17 5 2 7 4 6 10
RW 72 76 148 52 59 111 20 17 37
Klaf 305 594 899 187 357 544 118 237 355
alle Fahrten Fahrten zu zeitkritischen Einsätzen Fahrten zu nicht-zeitkritischen Einsätzen
FahrzeugStandort
Feuerwache 1
Feuerwache 4
Feuerwache 5
Feuerwache 2
Feuerwache 3
165
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 84
5.3 ANALYSEN ZUR BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FF
MITGLIEDERZAHLEN DER EINHEITEN (AKTIVE EINSATZKRÄFTE )
Die Feuerwehr Nürnberg hat im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr derzeit eine Personalstärke von
insgesamt rund 667 Kräften im aktiven Einsatzdienst.
Die einzelnen Einheiten weisen Personalstärken zwischen 25 und 51 Kräften auf.
Tab. 23: Entwicklung der Mitgliederzahlen (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg)
Im Zeitraum von 2014 bis 2022 sind tendenziell steigende Mitgliederzahlen festzustellen. Die geringe-
ren Zahlen für das Jahr 2023 sind auf die abweichende Bewertungsgrundlage im Rahmen der Erfas-
sung für den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan zurückzuführen (es werden nur aktiv im Einsatz-
dienst mitwirkende Kräfte berücksichtigt). Insgesamt ist in den vergangenen 10 Jahren ein Mitglieder-
zuwachs von rund 22 Kräften zu verzeichnen. Der Trend bei den einzelnen Einheiten ist aber unter-
schiedlich.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
FF Höfles 25 24 26 24 24 27 27 28 29 29 +4
FF Großgründlach 44 40 39 36 31 30 33 45 40 39 -5
FF Boxdorf 34 38 32 37 41 34 34 36 37 37 +3
FF Buch 34 38 38 40 40 39 38 37 42 42 +8
FF Neunhof 35 34 34 35 37 39 42 51 51 51 +16
FF Almoshof 39 36 35 35 43 46 46 45 46 41 +2
FF Buchenbühl 29 26 26 24 27 24 26 27 29 29 0
FF Laufamholz 35 36 36 38 38 37 39 31 32 32 -3
FF Brunn 28 30 27 27 28 30 29 27 27 27 -1
FF Fischbach 53 54 55 56 56 59 60 61 65 39 -14
FF Altenfurt 31 34 34 33 33 33 32 39 45 44 +13
FF Moorenbrunn 34 33 35 31 29 31 34 32 32 31 -3
FF Worzeldorf 42 44 46 48 50 47 45 45 45 43 +1
FF Kornburg 30 29 26 28 26 23 24 24 25 25 -5
FF Katzwang 45 47 45 41 42 39 39 41 43 43 -2
FF Gartenstadt 31 30 31 33 33 36 44 47 47 47 +16
FF Werderau 37 33 38 40 35 40 37 44 40 30 -7
FF Eibach 39 36 34 34 37 40 38 39 39 38 -1
Summe 645 642 637 640 650 654 667 699 714 667 +22
Einheit
Anzahl FM (Sb) Veränderung
'14 - '23
166
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Stand: 21.03.2024 85
Abb. 50: Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr (Datenquelle 2014-2022: Feuerwehr Nürnberg)
BEWERTUNG DER PERSONALSTRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWHER
Zum Erfassungszeitpunkt (1. Quartal 2023) sind 667 Freiwillige Kräfte im Einsatzdienst der Freiwilligen
Feuerwehr aktiv. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige Feuerwehr, bei
37 Jahren. Insgesamt zeigt sich eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem
Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen
den Einheiten allerdings deutlich.
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuer-
wehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuer-
wehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit
ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Er-
fahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden
werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Ein-
heiten.
Die folgende Tabelle (Tab. 24) zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Frei-
willigen Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentli-
chen Qualifikationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen)
einen guten Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe
Anzahl verfügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet. Dies ist ins-
besondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit be-
grenzt ist.
Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte ist Montag bis Freitag tagsüber eingeschränkt. Unter der Zu-
grundelegung der Arbeitsorte sind rund 43 % nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb des Stadtge-
biets liegt oder sie nicht abkömmlich sind. Hiervon sind 54 Kräfte im Schichtdienst beschäftigt, sodass
sie zu gewissen Anteilen auch in diesem Zeitbereich für Einsätze zur Verfügung stehen. Insgesamt sind
innerhalb des Stadtgebiets, unter einer anteiligen Hinzurechnung der im Schichtdienst arbeitenden
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl FM (Sb)
Jahr
167
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 86
Kräfte, rund 380 Kräfte innerhalb des Stadtgebiets verfügbar. Dieses Potenzial an verfügbaren Kräften
verteilt sich allerdings sehr ungleichmäßig auf die einzelnen Einheiten.
Die detaillierten Auswertungen zur Personalstruktur der Freiwilligen Feuerwehr sind im Anhang darge-
stellt.
Tab. 24: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr*
Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation
Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten.
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-
zinische Untersuchung G 26.3 vorlag.
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 29 9 31% 9 31% 10 34% 4 14% 1 3%
FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 14 36% 10 26% 3 8%
FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 11 30% 2 5%
FF Buch 42 14 33% 12 29% 14 33% 9 21% 1 2%
FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 20 39% 11 22% 0 0%
FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17%
FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10%
FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 5 16%
FF Brunn 27 10 37% 10 37% 9 33% 3 11% 0 0%
FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 12 31% 5 13%
FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 19 43% 12 27% 4 9%
FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 9 29% 4 13%
FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 21 49% 9 21%
FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 8 32% 2 8%
FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 26 60% 17 40% 4 9%
FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 12 26% 2 4%
FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 7 23% 5 17%
FF Eibach 38 10 26% 11 29% 16 42% 12 32% 3 8%
Summe 667 235 35% 275 41% 291 44% 194 29% 60 9%
Führerschein
> 7,5 t Gruppenführer ZugführerEinheit AnzahlAktive Atemschutz-geräteträger * Maschinisten
168
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 87
EINBINDUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR IN SONDERAUFGABEN
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sind neben der Erfüllung der Grundschutzaufgaben im eige-
nen Stadtteil in Sondereinheiten mit stadtweiten Aufgaben eingebunden. Die Sonderaufgaben werden
teilweise von mehreren Einheiten gemeinschaftlich wahrgenommen:
○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach)
○ Strahlenschutz
○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz)
○ Verpflegung (FF Werderau)
○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz
○ ELW 2 als Redundanz
○ Drohnen
○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn)
○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf)
○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang)
○ Strom
5.4 ABLEITUNG DES SOLL-FUNKTIONSBESETZUNGSPLANS BERUFSFEUERWEHR
DETERMINANTEN UND ABHÄNGIGKEITEN
EINFLUSSFAKTOREN
Wesentliche Einflussfaktoren der Funktionsbesetzung sind unter anderem:
○ die auf Basis der Planungsziele abzuleitenden Funktionsbedarfe
○ die auf Basis der Planungsziele abgeleitete Standortstruktur
○ die Möglichkeit, Funktionsbedarfe der 2. Eintreffzeit aus benachbarten Wachen oder dem Ehren-
amt zu erfüllen
○ Sonderbedarfe für z. B. Großschadensereignisse oder Sonderlagen
○ zu erwartende Duplizitätsereignisse
○ die Verfügbarkeit des Ehrenamtes in unterschiedlichen Zeitbereichen
BETRACHTUNGSEBENEN
Die benannten Einflussfaktoren wurden in den vorstehenden Abschnitten untersucht. Die Analyseer-
gebnisse werden - unterteilt nach folgenden Betrachtungsebenen - bewertet und in ein Gesamtkon-
zept überführt:
○ Grundschutz / (einheitliches) taktisches Grundkonzept
○ Führungsstruktur / Führungsdienst
○ Sonderfunktionen / Sonderaufgaben
169
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 88
FUNKTIONSBESETZUNG GRUNDSCHUTZ
GRUNDSÄTZLICHE ANFORERUNGEN
Von den Feuerwachen 4 und 5 werden entspre-
chend der Fahrzeitbetrachtungen (s. Abb. 51) die
Bereiche des Planungsbereichs E abgedeckt. Da
das Eintreffen innerhalb der 1. Eintreffzeit ent-
sprechend des Planungsziels im südlichen Stadt-
gebiet jeweils nur von einer Feuerwache darge-
stellt werden kann, sind die notwendigen Funkti-
onen für diese Eintreffzeit (12 Funktionen) auf
diesen Feuerwachen im Grundschutz vorzuhal-
ten.
Durch die übrigen Feuerwachen werden die Pla-
nungsbereiche D und C jeweils anteilig ebenfalls
nur durch eine Feuerwache in der definierten
Eintreffzeit erreicht, sodass die hierzu notwen-
dige Funktionsstärke (10 Funktionen) vorgehal-
ten werden muss.
Die Sicherstellung der zweiten Eintreffzeit kann
entsprechend der Betrachtungen im Kapitel 4 im
Kernbereich durch die jeweilige Nachbarwache
der Berufsfeuerwehr und im Außenbereich zu-
verlässig durch die Freiwillige Feuerwehr gestellt
werden.
Eine einheitliche Besetzung von Löschfahrzeugen (Stärke und Qualifikationen) und Wachen führt zu
einem identischen taktischen Einsatzwert, auf dem die einsatztaktischen Konzepte aufgebaut werden
können und die grundsätzliche Vorgehensweise der Berufsfeuerwehr geschult werden kann.
TAKTISCHES GRUNDKONZEPT
Derzeit werden als taktisches Grundkonzept die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit 7 Funktio-
nen (inkl. Zugführung) bzw. die Ergänzungslöschfahrzeuge auf den Feuerwache 1 und 4 mit 6 Funktio-
nen besetzt. Auf den Feuerwachen 2, 3 und 5 sind anstelle der Ergänzungslöschfahrzeuge die Kleinein-
satzfahrzeuge mit 2 Funktionen in den Grundschutz miteinbezogen. Für diese Fahrzeuge besteht aber
bereits durch Kleineinsätze eine hohe Einsatzfrequenz (besonders auf der Feuerwache 3), wodurch sie
für Grundschutzaufgaben häufig nicht zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden verschiedene Besetzungskonzepte für
die Grundeinheit (in Kombination mit der Führungsstruktur), auch mit unterschiedlichen Besetzungen
der Löschfahrzeuge, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Veränderung in der Besetzung der Grundeinheit auch zu einer
Veränderung der taktischen Vorgehensweise im Einsatz führt. Dies führt dazu, dass eine Anpassung
der taktischen Konzepte (Standard-Einsatz-Regeln, objektbezogene Einsatzplanung) sowie eine umfas-
sende Schulung der Mitarbeiter erfolgen muss.
Abb. 51: Gebietsabdeckung mit einer Eintreffzeit von 8 Minu-
ten durch die SOLL-Standorte der Berufsfeuerwehr und mar-
kierte Planungsbereiche
170
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 89
Die in Deutschland bei Berufsfeuerwehren am häufigsten umgesetzten Besetzungsmodelle für die
Löschfahrzeuge sind 4 oder 6 Funktionen. Hiermit sind folgende wesentliche Merkmale und Bedingun-
gen verbunden:
4-Funktionen-Löschfahrzeug
○ Für Kleineinsätze sind häufig 4 Funktionen hinreichend.
○ Bei gleicher Anzahl Funktionen steht eine größere Anzahl an Ressourcen (insb. für Kleineinsätze)
zur Verfügung.
○ Bei Kleineinsatz oder Unterstützungseinsatz verbleibt eine Grundkomponente mit 8 Funktionen
(ELW, HLF, DLK) an der Wache.
○ Gute Umsetzbarkeit einer Stoßtrupptaktik.
○ Bei Einzeleinsatz eines Löschfahrzeuges (z. B. bei Rückfahrt) ist kein FwDV-konformes Vorgehen
zur Menschenrettung unter Atemschutz möglich (Ausnahmefall).
6-Funktionen-Löschfahrzeug
○ Die Löschfahrzeuge stellen eigenständig eine taktische Grundeinheit der Feuerwehr „Staffel“.
Das Fahrzeug kann insofern eigenständig einen Atemschutzeinsatz durchführen bzw. zur Men-
schenrettung vorgehen.
○ Durch 2 Funktionen des HLF können Sonderfahrzeuge besprungen werden, ohne ein Fahrzeug au-
ßer Dienst zu nehmen („Springerpotenzial“).
○ Bei Kleineinsatz verbleiben ggf. nur 4 Funktionen (ELW, DLK) auf der Wache, die bei weiterem Ein-
satz nur eingeschränkt tätig werden können (Ausnahmefall).
Durch die derzeit separat auf dem ersten Löschfahrzeug besetzte Funktion der Zugführung ist eine
grundsätzliche Führungsfähigkeit gegeben. Bereits im „Alltagsgeschäft“ (Zugeinsätze) treten gewisse
Einschränkungen durch eine fehlende Unterstützung (Führungsassistent/-gehilfe) und ein fehlendes
Führungsmittel (ELW) auf. Besonders deutlich wird dies bei aufwachsenden Einsatzlagen oder Flä-
chenlagen, bei denen ein unabhängiger Einsatz der Zugführung (z. B. für Erkundungseinsätze) nicht
möglich ist. Zur Verbesserung der Führungsfähigkeit der Ersteinheit und Stärkung der gesamten ope-
rativen Führungsstruktur soll deshalb zukünftig die Funktion Zugführung separat mit einem zusätzli-
chen Führungsassistenten/-gehilfen besetzt werden.
+ Im Ergebnis der Diskussionen innerhalb der Projektgruppe sollen die Löschfahrzeuge zukünf-
tig einheitlich mit 4 Funktionen besetzt und somit auf allen Feuerwachen eine identische
Grundkomponente mit 12 Funktionen vorgehalten werden.
171
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 90
IST-Besetzung Grundeinheit:
○ Löschfahrzeug: 7 Funktionen inkl. Zugführung
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Kleinalarmfahrzeug*: 2 Funktionen
Summe: 11 Funktionen
SOLL-Besetzung Grundeinheit:
○ Einsatzleitwagen: 2 Funktionen (Zugführung)
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
○ Drehleiter: 2 Funktionen
○ Löschfahrzeug: 4 Funktionen
Summe: 12 Funktionen
+ Somit ergibt sich die folgende Besetzung im Grundschutz:
○ 5 x 12 Funktionen Grundeinheit (ELW, HLF, DLK, HLF)
+ Gesamtsumme Grundschutz: 60 Funktionen
FUNKTIONSBESETZUNG FÜHRUNGSSTRUKTUR
Auch weiterhin wird innerhalb der Grundeinheit eine Funktion mit der Qualifikation Zugführung be-
setzt. Entsprechend der vorherigen Beschreibung zum taktischen Grundkonzept wird diese Funktion
zukünftig nicht auf dem ersten Löschfahrzeug besetzt, sondern auf einem separaten Führungsmittel
und auch durch einen Führungsassistenten/-gehilfen unterstützt. Dies ergibt sich sowohl anhand der
Planungsgrundlagen als auch des Gefahrenpotenzials im Stadtgebiet. Die hierzu notwendigen Funktio-
nen sind bereits im Bereich Grundschutz berücksichtigt. Hierdurch ist eine deutliche Stärkung der ge-
samten operativen Führungsstruktur im Stadtgebiet gegeben.
Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehr als einem Zug (Zusammenwirken
mehrerer Wachen der BF oder Mitwirkung der FF) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Führungs-
funktion („Inspektionsdienst“) ab Wache erforderlich. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Ein-
satzleitung ist auch für diese Funktion ein Führungsassistent und ein entsprechend ausgestattetes
Führungsfahrzeug (ELW 1) erforderlich. Entsprechend des IST-Zustandes wird die Einheit weiterhin mit
3 Funktionen besetzt (Inspektionsdienst, Ordonanzdienst und Führungsassistent/-gehilfe). Die organi-
satorische Umsetzung des Ordonanzdienstes ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der
*) An den Feuerwachen 1 und 4 ist anstelle des Kleinalarmfahrzeuges ein zweites Löschfahrzeug mit 6 Funktio-
nen stationiert.
172
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 91
Feuerwehr Nürnberg auch vor dem Hintergrund der veränderten Besetzung der Ebene Zugführung
näher auszugestalten.
Es verbleiben Koordinierungsbedarfe, die die Ebene des Inspektionsdienstes übersteigen oder Duplizi-
tätsereignisse der Ebene des Inspektionsdienstes. Zur Bearbeitung dieser Einsatzanlässe ist auch wei-
terhin die Vorhaltung einer zusätzlichen, übergeordneten Führungsfunktion („Direktionsdienst“) be-
darfsgerecht. Zur Unterstützung und zum Aufbau einer Einsatzleitung ist auch für diese Funktion ein
Führungsassistent erforderlich.
Beispiele für Einsatzlagen für den Direktionsdienst:
○ flächendeckende Schadenslagen mit einer Vielzahl von Einsatzstellen
○ Einsätze mit einer Vielzahl von Löschzügen, die hinsichtlich ihrer Anzahl den Aufbau einer Techni-
schen Einsatzleitung erfordern
○ Einzeleinsätze, die neben einer komplexen Einsatzleitung vor Ort aufgrund ihrer Auswirkungen die
Führung weiterer Einsatzabschnitte im Stadtgebiet (z. B. Spüren und Messen im CBRN-Einsatz) er-
fordern
○ komplexe, kombinierte Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst
○ Zusammenwirken mit dem Krisenstab der Stadt
○ Duplizität eines Inspektionsdienst-Einsatzes
Zur rückwärtigen Einsatzunterstützung (z. B. Ampelschaltungen), Logistikorganisation auf den Wachen
und Ansprechbarkeit der Wachen (im Sinne von Leuchttürmen) ist weiterhin auf allen Wachen eine
Funktion Wachzentrale erforderlich. Aus personalorganisatorischer Sicht besteht hierdurch auch die
Schaffung von Schonstellen für (temporär oder dauerhaft) Einsatzdienst-untaugliches Personal, da an
diese Funktion keine konkreten einsatzbezogenen Anforderungen gestellt werden.
+ Damit ergibt sich zukünftig folgende Führungsstruktur im Stadtgebiet:
○ 2 Funktionen Direktionsdienst (inkl. Führungsassistent)
○ 3 Funktionen Inspektionsdienst (inkl. Ordonanzdienst und Führungsassistent)
○ [5 x 0 Funktionen Zugführung (in Grundschutz enthalten)]
○ 5 x 1 Funktion Wachzentrale
+ Gesamtsumme Zentrale Führung: 10 Funktionen
173
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 92
FUNKTIONSBESETZUNG SONDERFUNKTIONEN
Im Folgenden wird das aus bedarfsplanerischer Sicht abzuleitende Konzept zur Anzahl und Verteilung
der Sonderfunktionen dargestellt. Dies beruht auf der Risikoanalyse und den weiteren Analysen (u.a.
Einsatzhäufigkeit von Sonderkomponenten).
KLEINEINSÄTZE
Im Stadtgebiet Nürnberg, insbesondere im Altstadtbereich, fällt eine hohe Anzahl an Kleineinsätzen
an, für deren Bearbeitung auch eine geringe Funktionsstärke hinreichend ist. Um für diese Einsätze
keine Funktionen der Grundeinheit zu nutzen, die damit für größere Einsätze nicht direkt zur Verfü-
gung stehen, sollen weiterhin zusätzliche Einheiten mit 2 Funktionen für Kleineinsätze vorgehalten
werden. Trotz der Erhöhung der Anzahl an Löschfahrzeugressourcen auf Basis des angepassten takti-
schen Grundkonzeptes ist dies aufgrund der hohen Anzahl an Kleineinsätzen weiterhin sinnvoll.
Zur Umsetzung eines einheitlichen taktischen Konzeptes im Stadtgebiet und Entlastung des Kleinal-
armfahrzeuges der Feuerwache 3 soll zukünftig auf allen Feuerwachen jeweils ein Kleinalarmfahrzeug
mit 2 Funktionen besetzt werden. Hierdurch sowie durch die entsprechend dem taktischen Grundkon-
zept entfallende Einbindung in die Grundeinheit reduziert sich die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge
deutlich (von derzeit rund 4.500 Einsätzen p.a. für 3 fest besetzte Fahrzeuge auf zukünftig schätzungs-
weise rund 3.500 Einsätze p.a. mit 5 fest besetzten Fahrzeugen). Damit stehen die Besatzungen zur
Übernahme weiterer Aufgaben bzw. zur Besetzung zusätzlicher Fahrzeuge vermehrt zur Verfügung.
Diese im Folgenden beschriebenen Springerfunktionen sind in einem durchgehenden Controlling zu
überprüfen.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 5 x 2 Funktionen Kleinalarmfahrzeuge
(SONDER-)LÖSCHMITTEL / VERKEHRSABSICHERUNG
Zur Bereitstellung von (Sonder-)Löschmitteln werden auf den Feuerwachen 1 und 4 ein SLF bzw. TLF
vorgehalten. Gleichzeitig dient das Fahrzeug auf Feuerwache 4 als Verkehrssicherungskomponente
(Zugfahrzeuge für die Verkehrssicherungsanhänger) für Einsätze auf den Bundesautobahnen und
Schnellstraßen. Aufgrund der zu erwartenden geringeren Frequenz der Kleineinsatzfahrzeuge auf die-
sen Wachen soll hier zukünftig eine kombinierte Vorhaltung erfolgen und die Fahrzeuge durch die Be-
satzung der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden. Zusätzlich ist eine verstärkte Ein-
bindung der Freiwilligen Feuerwehr in den Bereichen Löschwasserbereitstellung und Verkehrsabsiche-
rung vorgesehen (s. Abs. 5.5 und 6.2).
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 2 x 0 Funktionen SLF bzw. TLF auf den Feuerwachen 1 und 4 [Springerfunktion Klaf]
174
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 93
SCHWERE TECHNISCHE HILFELEISTUNG
Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der schweren technischen Hilfeleistung wird ein um-
fangreich ausgestatteter Rüstwagen und ein Feuerwehrkran vorgehalten. Diese Vorhaltung ist auf Ba-
sis des Gefahrenpotenzials und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der
kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht.
Diese Fahrzeuge erfordern ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung, die nur durch einen begrenzten
Mitarbeiterpool absolviert werden können. Deshalb ist eine Besetzung dieser Fahrzeuge durch 4 Son-
derfunktionen auf der Feuerwache 4 erforderlich.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 4 Funktionen Schwere Technische Hilfeleistung (RW und FwK) auf der Feuerwache 4
ABC-GEFAHRENABWEHR
Für die Bewältigung von Einsätzen im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr wird u. a. ein umfangreich
ausgestatteter Gerätewagen Gefahrgut und ein Gerätewagen Mess vorgehalten. Diese Vorhaltung ist
auf Basis des Gefahrenpotenzials bedarfsgerecht.
Damit diese wesentliche Sondertechnik für derartige Einsätze zeitnah zur Verfügung steht und auch
unabhängig von den Grundschutzfunktionen der Einsatzstelle zugeführt werden kann, sind hierfür auf
der Feuerwache 1 weiterhin insgesamt 4 Sonderfunktionen erforderlich.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 4 Funktionen ABC-Gefahrenabwehr (GW-G und GW-Mess) auf der Feuerwache 1
ATEMSCHUTZ/WASSERRETTUNG/TAUCHEN
Die Vorhaltung einer Taucheinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpotenzials
(insb. Main-Donau-Kanal mit Hafen und Pegnitz) und der Bedeutung der Stadt / der Feuerwehr Nürn-
berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsgerecht. Diese Vorhaltung erfolgt auf der Feu-
erwache 4, sodass die notwendigen 4 ausgebildeten Taucher in Verbindung mit einer Springerfunktion
aus dem Grundschutz für einen Einsatz zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig soll durch diese Sonderfunktionen auch die einsatzbedingte Atemschutzlogistik bedient
werden.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 3 Funktionen Atemschutz/Wasserrettung (GW-AW) auf der Feuerwache 4
(zzgl. 1 Springerfunktion aus Grundschutz für Tauchen)
175
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 94
HÖHENRETTUNG
Die Vorhaltung einer Höhenrettungseinheit bei der Feuerwehr Nürnberg ist auf Basis des Gefahrenpo-
tenzials (z. B. Rettung aus besonderen Höhen und Tiefen sowie in schwierigem Gelände) und der Be-
deutung der Stadt / der Feuerwehr Nürnberg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft bedarfsge-
recht. Diese Vorhaltung soll weiterhin auf der Feuerwache 2 erfolgen. Aufgrund der Einsatzfrequenz
dieser Einheit ist eine kombinierte Wahrnehmung mit den Grundschutzfunktionen möglich.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 0 Funktionen Höhenrettung auf der Feuerwache 2 [Springerfunktion Grundschutz]
UNTERSTÜTZUNG LEITSTELE / EINSATZLEITWAGEN 2
Entsprechend des Konzeptes für die ILS Nürnberg soll eine Unterstützung bei einem erhöhten Notruf-
aufkommen durch die Berufsfeuerwehr erfolgen. Die entsprechende Qualifikation des Personals ist
derzeit auf der Feuerwache 5 mit der Redundanzleitstelle gegeben. Auch nach dem Neubau der ILS
und der Verlagerung der Redundanzleitstelle in die bisherigen Räumlichkeiten der ILS soll diese Auf-
gabe weiterhin durch die Feuerwache 5 wahrgenommen werden.
Um eine Unterstützung der Einsatzleitung an der Einsatzstelle bei größeren und / oder komplexen Ein-
satzlagen gewährleisten zu können, ist an der Feuerwache 5 der Einsatzleitwagen stationiert. Auf-
grund der Einsatzfrequenz dieses Fahrzeuges sowie der reduzierten Frequenz des Kleinalarmfahrzeu-
ges ist weiterhin eine kombinierte Wahrnehmung möglich und das Fahrzeug kann durch die Besatzung
der Kleinalarmfahrzeuge in Springerfunktion besetzt werden.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 0 Funktionen ELW 2 auf der Feuerwache 5 [Springerfunktion Klaf]
RETTUNGSDIENST / MANV
Im Rettungsdienst wird weiterhin auf der Feuerwache 1 ein Rettungswagen für den Spitzenbedarf
rund-um-die-Uhr in Springerfunktion besetzt. (Der Besetzungsumfang wurde im Rahmen der Feuer-
wehrbedarfsplanung aus dem IST übernommen.)
Zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei Einsatzlagen mit einer größeren Anzahl verletzter oder
Betroffener Personen (MANV) wird auf der Feuerwache 1 weiterhin ein AB-San vorgehalten und durch
die Berufsfeuerwehr in Springerfunktion besetzt.
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 0 Funktionen Spitzenbedarf RTW auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion]
○ 0 Funktionen MANV auf der Feuerwache 1 [Springerfunktion]
176
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 95
WEITERE SONDERFAHRZEUGE / LOGISTIK
Für die Zuführung weiterer Sonderfahrzeuge (insb. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern) ist in
der abschließenden Gesamtbetrachtung an den Feuerwachen 1 und 4 ein hinreichender Funktions-
pool aus Sonderfunktionen gegeben.
Die Zuführung soll dabei auch durch die Sonderfunktionen erfolgen, die für das jeweilige Einsatzszena-
rio in ihrer eigentlichen Funktion nicht benötigt werden (Duplizität von 2 Sondereinsätzen sehr ge-
ring).
+ Damit ergibt sich folgende Vorhaltung:
○ 0 Funktionen Sonderfahrzeuge (WLF) / Logistik auf den Feuerwachen 1 und 4
[Springerfunktion Sonderfunktionen]
+ Gesamtsumme Sonderfunktionen 21 Funktionen
5.5 EINBINDUNG UND STRUKTUR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Stadt
Nürnberg. Neben der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in der alltäglichen Gefahrenabwehr ist sie
auch für folgende Bereiche von besonderer Wichtigkeit:
○ besondere Szenarien und Szenarien in Sonderobjekten
○ zeitliche Häufung von Ereignissen (z. B. Unwetter)
○ Großschadensereignisse
Damit soll das bisher gelebte und bewährte ssv-Prinzip für die Freiwillige Feuerwehr weiterhin umge-
setzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr soll auch zukünftig immer zum Einsatz kommen, wenn sie
○ schneller,
○ spezieller oder
○ verstärkend
wirken kann.
EINHALTUNG DER PLANUNGSZIELE
In den nördlichen, südlichen und östlichen Randbereichen kann die Berufsfeuerwehr entsprechend
den Ableitungen in Abs. 4.6 die Einsatzstellen nicht innerhalb der definierten Eintreffzeit von 10 Minu-
ten erreichen. Deshalb ist hier die Freiwillige Feuerwehr zur Einhaltung der Planungsziele von beson-
derer Bedeutung. In den weiteren Bereichen stellt die Freiwillige Feuerwehr die Anforderungen an die
2. Eintreffzeit sicher.
Damit dies in den Randbereichen weiterhin zuverlässig möglich ist, sollen zukünftig insbesondere im
Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber (mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte) bei zeit-
kritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen neben der parallelen Alarmierung von
177
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 96
Berufsfeuerwehr und örtlich zuständiger Freiwilliger Feuerwehr zusätzlich auch benachbarte Einheiten
eingebunden werden. Organisatorisch sollen die folgenden gemeinsamen Ausrückbereiche gebildet
werden:
○ Nord (FF Großgründlach, FF Neunhof, FF Boxdorf)
○ Süd (FF Katzwang, FF Kornburg, FF Worzeldorf)
○ Ost (FF Fischbach, FF Brunn)
Neben den Stärkeanforderungen sind in den Planungszielen auch entsprechende Qualifikationen für
die einzelnen Eintreffzeiten definiert (z. B. 4 Atemschutzgeräteträger in der 1. Eintreffzeit). Die tat-
sächliche Erfüllung kann aufgrund fehlender Dokumentationen zu den Qualifikationen nicht ermittelt
werden. Die grundsätzliche Qualifikationsausstattung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zeigt
aber insbesondere im Bereich der (tauglichen) Atemschutzgeräteträger eher eine geringe Zahl. Dies ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Atemschutzgeräteträger pro Einheit derzeit
begrenzt ist. Um zuverlässig auch die Qualifikationsanforderungen erfüllen zu können, ist diese Be-
grenzung aufzuheben und zukünftig die Anzahl der Atemschutzgeräteträger in den Einheiten zu erhö-
hen. Gegebenenfalls ist hierzu im Bereich der Berufsfeuerwehr zur Durchführung von Lehrgängen und
der regelmäßigen Atemschutzübungen zusätzliches Personal erforderlich. Dies ist im Rahmen einer
Organisationsuntersuchung zu ermitteln.
MITGLIEDERWERBUNG UND FÖRDERUNG EHRENAMT
In vielen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr ist mit den vorhandenen Aktiven Kräften und den Ange-
hörigen der Jugendfeuerwehr zukünftig mit sinkenden Mitgliederzahlen zu rechnen. Die folgende Ta-
belle beschreibt die Prognose für die einzelnen Einheiten. Ohne farbliche Kennzeichnung entspricht
einer hinreichenden und dunkelrot einer nicht hinreichenden Anzahl und Altersstruktur.
Tab. 25: Prognose der FF-Einheiten
FF Höfles 29 44 9 31% 6 21%
FF Großgründlach 39 32 13 33% 1 3%
FF Boxdorf 37 31 12 32% 0 0%
FF Buch 42 42 - 0% 12 29%
FF Neunhof 51 36 3 6% 6 12%
FF Almoshof 41 40 12 29% 5 12%
FF Buchenbühl 29 31 10 34% 1 3%
FF Laufamholz 32 32 2 6% 1 3%
FF Brunn 27 41 - 0% 5 19%
FF Fischbach 39 36 3 8% 3 8%
FF Altenfurt 44 31 10 23% 3 7%
FF Moorenbrunn 31 37 8 26% 1 3%
FF Worzeldorf 43 38 10 23% 9 21%
FF Kornburg 25 40 3 12% 4 16%
FF Katzwang 43 39 9 21% 8 19%
FF Gartenstadt 47 36 7 15% 4 9%
FF Werderau 30 37 5 17% 4 13%
FF Eibach 38 37 4 11% 5 13%
Jugend-
feuerwehr
Durchschnitts-
alter
Anzahl
Aktive
Verhältnis JF /
FF
Anzahl
Ausscheidene
5 Jahre
Anteil
AusscheidendeEinheit
178
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 97
Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalför-
dernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Ausbau und Erhalt des Personalbe-
standes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen. Die Grundlage dafür ist
auch eine adäquate bauliche und technische Ausstattung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass heutzutage sowohl professionelle Werbemaßnahmen als auch eine
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung erforderlich sind, zum
Beispiel über Präsenz im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. Dafür ist eine adäquate Personal- und
Finanzausstattung erforderlich. Der Umgang mit sozialen Medien erfordert eine hohe Sensibilität der
betreuenden Personen im Hinblick auf problematische Teilbereiche von Webauftritten, ermöglicht je-
doch bei vergleichsweise geringem Aufwand das Erreichen von zahlreichen Menschen. Ggf. ist es sinn-
voll, Werbemaßnahmen verstärkt auch auf bislang unterrepräsentierte Zielgruppen, z. B. Frauen, und
im Hinblick auf die Tagesverfügbarkeit auszurichten.
Die Einführung von Aufwandsentschädigungen oder Ermäßigungen für ehrenamtliche Kräfte bei öf-
fentlichen Einrichtungen, im ÖPNV oder Sporteinrichtungen können als Anreiz zur Gewinnung ehren-
amtlicher Feuerwehrkräfte sowie zur Motivationssteigerung der bereits aktiven Kräfte beitragen. Wei-
tere denkbare Maßnahmen wären die besondere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Kräfte bei der
Vergabe von Bau- oder Kitaplätzen (Schutz vor Abwanderung).
Neben der Attraktivitätssteigerung können einzelne Maßnahmen weitere Vorteile für den Einsatz-
dienst bringen, z. B. ist durch freien Eintritt zu Schwimmbädern auch der Erhaltung und Steigerung der
Fitness bedacht.
Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung
und Förderung der Jugend- und Kinderfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit. Für eine Mitgliederwer-
bung im Bereich der Jugendfeuerwehr ist eine ansprechende und bedarfsgerechte Infrastruktur erfor-
derlich. In benachbarten Einheiten mit keinen oder nur sehr weniger Jugendlichen soll die Möglichkeit
einer gemeinsamen Jugendarbeit geprüft werden. Eine größere Gruppengröße verbessert die Übungs-
und Ausbildungsmöglichkeiten. Eine Mitgliederwerbung kann auch im Rahmen der Brandschutzerzie-
hung in Schulen und Kindergärten erfolgen.
Zur Koordination der Maßnahmen und Nachverfolgung des Erfolgs soll ein Arbeitskreis „Mitglieder-
werbung und Förderung Ehrenamt“ etabliert werden.
In den Einheiten ist auf eine Erhöhung der Anzahl des Personals mit den entsprechenden Schlüssel-
qualifikationen hinzuwirken (v. a. im Hinblick auf die Atemschutzgeräteträger). Der Stand der Ausbil-
dungen in den einzelnen Einheiten ist weiterhin kontinuierlich zu überwachen (Qualifikations- und
Ausbildungskonzept). Bei Bedarf sind individuelle Maßnahmen zu definieren, um die erforderlichen
Qualifikationsverteilungen beizubehalten bzw. zu erreichen. Vor allem bei der Tauglichkeit für einen
Atemschutzeinsatz kann das auch Maßnahmen im Bereich „Fitness“ beinhalten.
Es ist rechtzeitig vor (z. B. altersbedingtem) Ausscheiden von Funktionsträgern auf die Nachqualifika-
tion von neuen Kräften hinzuwirken. Zur Durchführung einer zeitgemäßen Standortausbildung und der
notwendigen Verwaltungsarbeit ist die Ausstattung der Einheiten mit einer angemessenen EDV-Aus-
stattung (u. a. Beamer, PC, Internetzugang) und einem einheitlichen Verwaltungsprogramm zielfüh-
rend.
Eine intensive Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Verwaltungsarbeit entlasten und för-
dern somit auch das Ehrenamt. Entsprechende Maßnahmen sollen in der Organisationsuntersuchung
geprüft werden.
179
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EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 98
ÜBERNAHME VON SONDERAUFGABEN
Die Einbindung der ehrenamtlichen Einheiten in (stadtweite) Sonderaufgaben der Feuerwehr ist ein
wichtiger zusätzlicher Bestandteil der Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr und soll weiter
ausgebaut werden. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen
Einheiten zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist weiterhin eine breite Verteilung der
Sonderaufgaben vorgesehen.
Die folgenden Sonderaufgaben sollen weiterhin von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt wer-
den:
○ AB-Sanitätsmaterial (FF Almoshof, FF Buchenbühl, FF Großgründlach, FF Katzwang, FF Fischbach)
○ Strahlenschutz
○ Dekontamination (FF Boxdorf, FF Laufamholz)
○ Verpflegung (LZ Werderau)
○ Hygiene als Unterstützung und als Redundanz
○ ELW 2 als Redundanz
○ Drohnen
○ UG-ÖEL (FF Altenfurt, FF Moorenbrunn)
○ Wasserförderkomponente (FF Worzeldorf)
○ Ölwehr als Unterstützung (FF Katzwang)
○ Strom
Zusätzlich sollen die Sonderaufgaben
○ Wasserversorgung
○ Verkehrsabsicherung
von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Voraussetzung für die vollumfängli-
che Aufgabenübernahme ist eine entsprechende Fahrzeugausstattung und Stellplatzvorhaltung in den
Feuerwehrhäusern. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Kapitel 4 und 6 beschrieben.
180
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 99
5.6 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT
Abb. 52: SOLL-Funktionsbesetzungsplan
+ Insgesamt sind durch die Berufsfeuerwehr zukünftig 91 Funktionen zu besetzen.
Tab. 26: Zusammenfassung SOLL-Funktionsbesetzung*
Die definierte tägliche Funktionsstärke ist möglichst gleichbleibend einzuhalten. Unterbesetzungen
führen zu einer Sicherheitseinschränkung, da die entsprechend der Bedarfsplanung erforderlichen
Funktionen nicht zur Verfügung stehen. Überbesetzungen stellen eine eingehschränkte Wirtschaftlich-
keit dar bzw. führen bei einer passenden Personalausstattung zu Unterbesetzungen an anderen Ta-
gen. Deshalb sind entsprechende Möglichkeiten zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Aus-
fällen vorzusehen (u.a. Verfügbarkeit von Kräften in Verfügerschichten zur Kompensation von tagesak-
tuellen (insb. krankheitsbedingten) Ausfällen, entsprechende Dienstplanregelungen zur Kompensation
*) Die Umsetzung der Besetzung und Aufteilung zwischen Wachabteilungen und Mischdienst ist im Rahmen ei-
ner Organisationsuntersuchung zu diskutieren.
0 | 2 | 1 I-Dienst 1 | 0 | 1 D-Dienst
0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale 0 | 0 | 1 Wachzentrale
0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW 0 | 1 | 1 ELW
0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1 0 | 0 | 4 HLF-1
0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2 0 | 0 | 4 HLF-2
0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK 0 | 0 | 2 DLK
0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf 0 | 0 | 2 Klaf
0 | 0 | 2 GW-G 0 | 0 | 0 GW-HörG [SpFu] 0 | 0 | 4 Schwere THL 0 | 0 | 0 ELW 2 [SpFu Klaf]
0 | 0 | 2 GW-Mess 0 | 0 | 3 GW-AW
0 | 0 | 0 SLF [SpFu Klaf] 0 | 0 | 0 TLF [SpFu Klaf]
0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu] 0 | 0 | 0 WLF [SpFu SoFu]
0 | 0 | 0 RTW [SpFu SoFu]
Führung Führung Führung Führung Führung
Feuerwache 1 Feuerwache 2 Feuerwache 3 Feuerwache 4 Feuerwache 5
Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen Sonderfunktionen
Grundschutz Grundschutz Grundschutz Grundschutz Grundschutz
GESAMTSUMME = 3 | 5 | 83 = 91 Fu.
SUMME = 0 | 3 | 19 = 22 Fu. SUMME = 1 | 1 | 15 = 17 Fu. SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu. SUMME = 0 | 1 | 21 = 22 Fu. SUMME = 0 | 1 | 14 = 15 Fu.
… QE 4 / QE 3* … QE 2
Feuerwache 1 4 12 6 22 -4 Umwelt, RD/MANV 3 19
Feuerwache 2 3 12 2 17 +3 Höhenrettung 2 15
Feuerwache 3 1 12 2 15 +3 - 1 14
Feuerwache 4 1 12 9 22 -3
Schwere THL,
Wasserrettung,
Atemschutz
1 21
Feuerwache 5 1 12 2 15 +3 AAP, ELW 2 1 14
Summe SOLL-Zustand 10 60 21 91 - 8 83
Differenz SOLL-IST - - 3 + 6 + 3 - - + 3
Sonder-
aufgabe
Aufteilung der Funktionen in…
Feuerwache Zentrale Führung Grund-schutz Sonder-funktionen SOLL-Summe Differenz SOLL-IST
Legende
x Rund-um-die-Uhr-Funktion
x | x | x Funktionsaufteilung: QE 4 | QE 3 | QE 2
181
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 100
von mittelfristigen Ausfällen (z. B. durch Fortbildungen oder längerfristige Krankheiten)). Die konkrete
Ausgestaltung von Maßnahmen und die hierzu ggf. erforderliche (zusätzliche) Personalausstattung ist
im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu betrachten.
Durch die Reduktion der Funktionsstärke auf den Feuerwachen 1 und 4, auf denen ein Großteil der
Werkstätten untergebracht sind, reduziert sich auch das Potenzial an möglicher Zuarbeit aus den
Wachabteilungen. Deshalb ist im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu überprüfen, ob auch
mit der zukünftigen Besetzung der Feuerwehwachen noch ein hinreichendes Potenzial für die Werk-
stättenarbeit zur Verfügung steht oder ggf. zusätzliches Personal in den Werkstätten erforderlich ist.
VERÄNDERUNG IN DER FUNKTIONSVORHALTUNG BERUFSFEUERWEHR
Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur ergeben sich folgende konkrete Veränderungen in der
Funktionsvorhaltung:
○ Anpassung des taktischen Grundkonzeptes
̶ Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz + 5 Funktionen rund-um-die-Uhr
(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe)
̶ Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen - 2 Funktionen rund-um-die-Uhr
(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen)
○ Besetzung Kleinalarmfahrzeug auf allen Feuerwachen + 4 Funktionen rund-um-die-Uhr
(Verteilung der Einsatzbelastung der Fahrzeuge)
○ Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen - 4 Funktionen rund-um-die-Uhr
(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf)
MAßNAHMENÜBERSICHT „EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG“
Aus der SOLL-Konzeption zur Einsatzstruktur und zur Funktionsverhaltung ergeben sich folgende kon-
krete Anpassungsmaßnahmen:
Tab. 27: Maßnahmenübersicht „Funktionsvorhaltung“
Nr. Thema Maßnahme Veränderung Funktionen Priorität
BF_1 Funktionsvorhaltung Anpassung der Führungsorganisation Grundschutz(Einführung separater Zugführer mit Führungsassistent/-gehilfe) + 5 Fu. mittelfristig
BF_2 Funktionsvorhaltung Anpassung der Besetzung von Löschfahrzeugen(Einheitliche Besetzung je Feuerwache mit 2 Löschfahrzeugen mit 4 Funktionen) - 2 Fu. mittelfristig
BF_3 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 1(Entlastung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 3) + 2 Fu. kurzfristig
BF_4 Funktionsvorhaltung Feste Besetzung Kleinalarmfahrzeug Feuerwache 4(Vereinheitlichung des Konzeptes) + 2 Fu. mittelfristig
BF_5 Funktionsvorhaltung Verzahnung der Besetzung von Sonderfahrzeugen(Springerbesetzung von TLF/SLF durch Klaf) - 4 Fu. mittelfristig
BF_6 Funktionsvorhaltung mittelfristig
BF_7 Funktionsvorhaltung kurzfristig
BF_8 Funktionsvorhaltung kurzfristigDurchführung einer Organisationsuntersuchung zur Ableitung der organisatorsichen und personellen Anforderungen aus der Bedarfsplanung an die Berufsfeuerwehr
Controlling der Einsatzbealstung der Sonderfahrzeuge
(insb. Kleinalarmfahrzeuge und Springerfunktionen)
Umsetzung von Maßnahnahmen zur Kompensation von kurz- und mittelfristigen Ausfällen
(u.a. Verfügerdienste, entsprechende Dienstplanregelungen )
182
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
EINSATZSTRUKTUR UND FUNKTIONSVORHALTUNG
Stand: 21.03.2024 101
Tab. 28: Maßnahmenübersicht „Freiwillige Feuerwehr“
Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet:
kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten.
mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet
werden.
langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FF_1 Freiwillige Feuerwehr kurzfristig
FF_2 Freiwillige Feuerwehr Steigerung der Anzahl (tauglicher) Atemschutzgeräteträger in den Enheiten mittelfristig
FF_3 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_4 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
FF_5 Freiwillige Feuerwehr mittelfristig
Maßnahmen zur Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr und Förderung Ehrenamt
Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Jugendarbeit einzelner Einheiten
Etablierung eiens Arbeitskreises „Mitgliederwerbung und Förderung Ehrenamt“
Paralellalarmierung von Einheiten im Außenbereich bei zeitkritischen bzw. planungszielrelevanten Einsätzen
183
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 102
6 TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
In diesem Kapitel wird die Fahrzeug- und Technikausstattung der Feuerwehr betrachtet und das SOLL-
Konzept für zukünftige Beschaffungen dargestellt.
Der Bedarf der Fahrzeugausstattung wird unterteilt in die Bereiche der Grundschutzkomponenten so-
wie der Sonderfahrzeuge und aufgeteilt auf die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ausge-
wiesen. Der Umfang der Ausstattung leitet sich für die Grundschutzkomponenten aus den Anforde-
rungen der Planungsszenarien und der Funktionsvorhaltung der Berufsfeuerwehr ab. Sonderfahrzeuge
orientieren sich am Gefahrenpotenzial und weiterer Bedarf aus den Planungsszenarien. Daneben sind
auch eine technische Reserve und Ausbildungsfahrzeuge zu berücksichtigen.
6.1 FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR
FAHRZEUGAUSSTATTUNG BERUFSFEUERWEHR IM IST-ZUSTAND
An allen Standorten der Berufsfeuerwehr werden die Grundschutzkomponenten entsprechend der
Funktionsbesetzung vorgehalten. Sonderfahrzeuge sind entsprechend der Sonderaufgaben auf die
einzelnen Wachen verteilt.
In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr
dargestellt. Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht aufgeführt.
(IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023)
Tab. 29: Analyse der Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand
FAHRZEUG -SOLL-KONZEPT BERUFSFEUERWEHR
EINLEITUNG
Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr Nürnberg im IST-Zustand basiert auf detaillierten Planungen
der Berufsfeuerwehr. Das Fahrzeugkonzept ist als weitestgehend bedarfsgerecht zu bewerten.
Durch die Feuerwehr Nürnberg wird als Geschäft der laufenden Verwaltung eine mehrjährige Investiti-
onsplanung fortgeschrieben. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des Investitionshaushaltes.
(Hilfe-
leistungs-)
Lösch-
fahrzeuge
Führungs-
fahrzeuge
Tanklösch-
fahrzeuge
(Trupp)
Hub-
rettungs-
fahrzeuge
Rüst-
wagen
Geräte-
wagen,
Mehr-
zweck-
fahrzeuge
Mann-
schafts-
transport-
fahrzeuge
sonstige
Fahr-
zeuge
Anhänger Abroll-behälter Boote
Feuerwache 1 3 5 1 2 - 6 1 2 20 3 7 -
Feuerwache 2 2 5 - 1 - 5 - - 13 - - -
Feuerwache 3 2 6 - 1 - 2 - - 11 4 - -
Feuerwache 4 3 8 1 3 2 11 2 3 33 3 5 2
Feuerwache 5 3 3 - 1 - 2 1 - 10 - - -
Integrierte Leitstelle - 1 - - - - 1 - 2 - - -
Ausbildung 5 - - - - 2 5 1 13 1 - -
Summe 18 28 2 8 2 28 10 6 102 11 12 2
Einheit /
Standort
Gesamt-
summe
Fahrzeuge
184
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Stand: 21.03.2024 103
Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge:
○ Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuer-
wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen:
̶ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein
̶ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein
̶ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein
Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass recht-
zeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgese-
hen werden sollte.
GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN
Aus der Standortstruktur und der definierten
Funktionsvorhaltung resultiert folgende Fahr-
zeuggrundausstattung der Berufsfeuerwehr:
○ Für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr
sind pro Wache im Grundschutz ELW, HLF
und DLK entsprechend der Funktionsvorhal-
tung erforderlich.
○ Für die Funktionen Inspektions- und Direkti-
onsdienst ist jeweils ein ELW 1 erforderlich.
Für die Grundschutzkomponenten ist eine ent-
sprechende Anzahl an Reservefahrzeugen erfor-
derlich, um eine durchgehende Verfügbarkeit
auch bei technischen Defekten oder Werkstat-
taufenthalten (z. B. Wartung) zu gewährleisten.
Hierbei kann auch eine gewisse Überschneidung
mit Ausbildungsfahrzeugen erfolgen (insb. bei
ELW 1 und DLK 23).
○ 2 Führungsfahrzeuge (ELW 1)
○ 5 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
○ 2 Hubrettungsfahrzeuge
Die Feuerwehr Nürnberg führt zentral für die Berufsfeuerwehr im Einsatzdienstbereich und in der Leit-
stelle (Feuerwehrgrundlagen und medizinische Anpassungsausbildung) die gesamte Grundlagenausbil-
dung für die 2. QE durch. Weiterhin wird für die Freiwillige Feuerwehr Nürnberg ebenfalls die Grundla-
genausbildung bis zur Zugführerqualifikation regelmäßig angeboten. Geplant wird künftig die weitere
Standardisierung der Fortbildung der Berufsfeuerwehr. Deshalb sind folgende Grundschutzfahrzeuge
erforderlich (neben Fahrzeugen für den Dienstbetrieb der Aus- und Fortbildung (MTF, GW-L)):
○ 1 Führungsfahrzeug (ELW 1)
○ 6 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
○ 1 Hubrettungsfahrzeug
Für die Aus- und Fortbildung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr sind möglichst aktuelle Ein-
satzfahrzeuge (neueste Fahrzeuggeneration) notwendig, damit die künftigen Einsatzkräfte adäquat
ELW 1 Inspektionsdienst
ELW Zugführung
HLF
HLF
DLK
ELW Zugführung
HLF
HLF
DLK
ELW Zugführung
HLF
HLF
DLK
ELW 1 Direktionsdienst
ELW Zugführung
HLF
HLF
DLK
ELW Zugführung
HLF
HLF
DLK
Feuerwache 1
Feuerwache 4
Feuerwache 3
Feuerwache 5
Feuerwache 2
Fahrzeug BemerkungStandort
Tab. 30: Fahrzeugausstattung Grundschutzkomponenten BF
185
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TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 104
ausgebildet und bestehende Einsatzkräfte entsprechend geschult werden. Weitere Sonderfahrzeuge
werden bedarfsabhängig aus dem Fahrzeugreservebestand der Feuerwehr für die Aus- und Fortbil-
dungszwecke genutzt.
+ Hierdurch ergibt sich folgender Gesamtbedarf an Grundschutzkomponenten:
○ Führungsfahrzeuge: 10 Fahrzeuge (+ 6 ggü. IST-Zustand)
○ Hilfeleistungslöschfahrzeuge: 21 Fahrzeuge (+ 3 ggü. IST-Zustand)
○ Hubrettungsfahrzeuge: 8 Fahrzeuge (± 0 ggü. IST-Zustand)
SONDERFAHRZEUGKONZEPT
Der Bedarf an Sonderfahrzeugen lässt sich nur indirekt als Ergebnis der fortlaufenden Einsatzplanung
ableiten. Hierbei sind einsatztaktische Konzepte, ein möglicher Rückgriff auf übrige Vorhaltungen der
Stadt oder Privatunternehmen sowie die Vorhaltung aus der Bedeutung der Stadt/Feuerwehr Nürn-
berg innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu berücksichtigen.
In der folgenden Tabelle ist deshalb ein Sonderfahrzeugkonzept auf Basis der derzeitigen IST-Vorhal-
tung und der elementaren Ausstattung aufgrund des in Kapitel 5 abgeleiteten taktischen Gesamtkon-
zeptes (Sonderaufgaben der Wachen und Verteilung der Sonderfunktionen) dargestellt. In Bezug auf
den Neubau der Feuerwache 3 und das bauliche Gesamtkonzept für die Feuerwachen der Berufsfeu-
erwehr kann ggf. eine Verlagerung von Sonderfahrzeugen und -technik erforderlich oder sinnvoll sein.
Der Bedarf an Dienstfahrzeugen (Personentransport und Kommandowagen) sowie Fahrzeuge für die
Fachabteilungen hängt stark von der rückwärtigen Organisation ab und ist deshalb hier nicht darge-
stellt.
In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffun-
gen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig wer-
den, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffungen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dar-
gestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu
ermitteln.
Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den
nächsten 5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von
14 Fahrzeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs.
186
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TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 105
Abb. 53: SOLL-IST-Vergleich Sonderfahrzeugkonzept Berufsfeuerwehr
Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre] Fahrzeug Maßnahme im Jahr
- - - Klaf offen -
SLF 1999 25 SLF 2026 -
GW-Mess 2000 24 GW-Mess - Bundesfahrzeug
GW-Mess 1992 32 GW-Mess 2026 -
GW-G 2022 2 GW-G offen -
GW-T 1 1998 26 VS-L 2024 Ersatzbeschaffung läuft
WLF 2019 5 WLF 2037 -
WLF 2013 11 WLF 2037 -
AB-CO2 1982 42 AB-CO2 nach Zustand -
AB-Rüst/Schiene 1985 39 AB-Rüst/Schiene nach Zustand -
AB-SAN 1991 33 AB-SAN nach Zustand -
AB-Schaum 1985 39 AB-Schaum nach Zustand -
AB-Schlauch 1979 45 AB-Schlauch nach Zustand -
AB-Tank 1978 46 AB-Tank nach Zustand -
AB-Transport 1977 47 AB-Transport nach Zustand -
FwA-LG 1967 57 FwA-LG nach Zustand -
FwA-Lima 1985 39 FwA-Lima nach Zustand -
FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand -
Klaf 2019 5 Klaf 2034 -
GW-Hygiene 2023 1 GW-Hygiene offen -
GW-Hörg 2001 23 GW-Hörg 2027 -
GW-L1 2013 11 GW-L1 nach Zustand -
Klaf 2019 5 Klaf 2034 -
GW-T (Dekon P) 2001 23 GW-Dekon P nach Zustand -
FwA-Entsorgung 1996 28 FwA-Entsorgung nach Zustand -
FwA-Mobmatic 1990 34 FwA-Mobmatic nach Zustand -
FwA-Ölsperre 1992 32 FwA-Ölsperre nach Zustand -
FwA-Separator 1993 31 FwA-Separator nach Zustand -
TLF 24/50 2001 23 TLF 4000 2026 -
FwK 50 2023 1 FwK 50 offen -
GW Funk 2008 16 GW Funk nach Zustand -
GW-AW 2011 13 GW-AW 2036 -
GW-AW 1998 26 GW-AW 2026 -
GW-T 2005 19 GW-T nach Zustand -
VS-L 2022 2 VS-L - Landesfahrzeug
GW-Kran 1999 25 GW-Kran 2026 -
RW 2022 2 RW 2037 -
RW 2010 14 RW 2028 Reservefahrzeug
Klaf 2019 5 Klaf 2034 -
Klaf 2019 5 Klaf 2034 Reservefahrzeug
WLF 2022 2 WLF 2037 -
WLF 2022 2 WLF 2037 -
AB-LWF 2013 11 AB-LWF nach Zustand -
AB-Mulde 2010 14 AB-Mulde nach Zustand -
AB-Mulde 1981 43 AB-Mulde nach Zustand -
AB-Transport 2004 20 AB-Transport nach Zustand -
AB-Wasser 2017 7 AB-Wasser nach Zustand -
FwA-MZB 2019 5 FwA-MZB nach Zustand -
FwA-Notstrom ILS 2018 6 FwA-Notstrom ILS nach Zustand -
FwA-RTB 2 2017 7 FwA-RTB 2 nach Zustand -
FwA-SW 1973 51 FwA-SW nach Zustand -
VSA 2019 5 VSA nach Zustand -
ELW 2 2021 3 ELW 2 2036 -
Klaf 2019 5 Klaf 2034 -
GW BSU 2009 15 GW BSU nach Zustand -
Kombi-Ausbildung 1999 25 MZF nach Zustand -
GW-L1 2019 5 GW-L1 nach Zustand -
LKW-Ausbildung 2001 23 GW-L1 nach Zustand -
Einheit /
Standort
IST 2024 SOLL
Bemerkung
Feuerwache 1
Feuerwache 5
Ausbildung (Abt.3)
Feuerwache 2
Feuerwache 4
Feuerwache 3
187
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Stand: 21.03.2024 106
Erläuterungen zur Tabelle
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023
Alter der Fahrzeuge:
Bezugsjahr: 2024
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab.
Kleinfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge:
≥ 10 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre
≥ 15 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre
weitere Fahrzeuge:
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).
Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten
voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung:
Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort-
schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen.
*) In Anlehnung an den Stadtratsbeschluss vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuer -
wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen:
o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein
o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein
o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein
**) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF
188
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TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 107
6.2 FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR
FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR IM IST-ZUSTAND
An allen Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wird mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug
vorgehalten. Sechs der 18 Standorte verfügen über eine erweiterte Beladung für die Technische Hilfe-
leistung. Weitere Sonderfahrzeuge sind auf die einzelnen Standorte verteilt.
In der folgenden Tabelle ist eine Analyse der derzeitigen Fahrzeugausstattung der einzelnen Einheiten
der Freiwilligen Feuerwehr dargestellt.
(IST-Stand der Fahrzeugausstattung: 12/2023)
Tab. 31: Analyse der Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand
ohne
Wasser-
tank
Wasser-
tank
≤1.000l
Wasser-
tank
>1.000l
Summe
Lösch-
fahrzeuge
davon mit
Hilfe-
leistungs-
satz
Tanklösch-
fahrzeuge
(Trupp)
Hub-
rettungs-
fahrzeuge
Rüst-
wagen
Geräte-
wagen,
Mehr-
zweck-
fahrzeuge
Mann-
schafts-
transport-
fahrzeuge
sonstige
Fahr-
zeuge
Anhänger Boote
FF Höfles - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -
FF Großgründlach - 1 1 2 1 - - - - - - 2 - -
FF Boxdorf - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - -
FF Buch - - 1 1 - - - - - - - 1 - -
FF Neunhof - 1 - 1 1 - - - - 1 - 2 1 -
FF Almoshof - - 1 1 - - - - 1 - - 2 - -
FF Buchenbühl - 2 - 2 1 - - - - - - 2 - -
FF Laufamholz - 1 1 2 1 - - - 1 - 1 4 - -
FF Brunn - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -
FF Fischbach - 1 1 2 - - - - 1 - - 3 - -
FF Altenfurt - 1 - 1 - - - 1 - - - 2 - -
FF Moorenbrunn - - 2 2 - - - - 1 - - 3 - -
FF Worzeldorf - 1 1 2 - - - 1 - - 1 4 - -
FF Kornburg - 1 - 1 - - - - - - - 1 - -
FF Katzwang - 1 1 2 - - - - - - - 2 1 -
FF Gartenstadt - 1 1 2 1 - - - 1 1 - 4 - -
FF Werderau - 1 1 2 - - - - - - 1 3 1 -
FF Eibach - 1 - 1 1 - - - - - - 1 - 1
Summe 0 15 12 27 6 0 0 2 6 2 3 40 3 1
Einheit /
Standort
Löschfahrzeuge
(Staffel oder Gruppe) Gesamt-
summe
Fahrzeuge
Spezial-Fahrzeuge
189
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Stand: 21.03.2024 108
FAHRZEUG -SOLL-KONZEPT FREIWILLIGE FEUERWEHR
Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des
Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden:
○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwillige Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug
erforderlich.
○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen
Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese soll-
ten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen.
○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf.
angepasst werden.
Anmerkung zu den Laufzeiten der Fahrzeuge:
○ Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z. B. LF) beträgt in der Regel 20 - 25 Jahre,
Kleinfahrzeuge haben erfahrungsgemäß kürzere Laufzeiten. Die tatsächlich mögliche Nutzungs-
dauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand.
○ Beispielsweise müssen häufig eingesetzte Fahrzeuge (z. B. Erstangriffsfahrzeuge) teilweise früher
ersatzbeschafft werden. Bei Fahrzeugen, die seltener genutzt werden, sind je nach Nutzung (u. a.
auch abhängig von Unterbringung und Pflege) und je nach Fahrzeugtyp teilweise auch mehr als
25 Jahre als planerischer Wert möglich.
○ Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2012 soll kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürn-
berg älter als 25 Jahre sein
In der Spalte „SOLL“ der folgenden Tabelle des Fahrzeugkonzeptes (Tab. 32) sind Maßnahmen (sowohl
konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffungen), die kurz- oder mittelfristig, d. h. voraussicht-
lich innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig werden, blau hinterlegt. Notwendige Ersatzbeschaffun-
gen von Abrollbehältern und Booten sind nicht dargestellt, da hier kein pauschaler Ansatz zielführend
ist. Hierfür ist der jeweilige technische Zustand zu ermitteln.
Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den
nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahr-
zeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch
Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen.
Vor allem ersteinsatzrelevante Großfahrzeuge haben aktuell lange Beschaffungsdauern, sodass recht-
zeitig vor Erreichen der Altersgrenzen und einem eventuellen Ausfall eine Ersatzbeschaffung vorgese-
hen werden sollte.
190
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TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 109
Tab. 32: SOLL-IST-Vergleich Fahrzeugkonzept Freiwillige Feuerwehr*
*) Das Fahrzeug ist primär für die Bereitstellung einer größeren Wassermenge insb. außerhalb befestigter Stra-
ßen und Wege sowie zur Vegetationsbrandbekämpfung vorgesehen. Damit entspricht es den Normanforderun-
gen eines TLF 3000. Gleichzeitig ist für die FF Großgründlach für das nördliche Stadtgebiet (insb. Autobahn) die
Stationierung eines VSA sinnvoll. Als Zugfahrzeug ist die Gesamtmasse eines TLF 4000 aufgrund der erhöhten
Sicherheit bei Absperrmaßnahmen besser geeignet.
191
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 110
Erläuterungen zur Tabelle
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023
Alter der Fahrzeuge:
Bezugsjahr: 2024
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab.
Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge:
hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre
orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre
weitere Fahrzeuge:
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).
Hierbei ist der vom spezifischen technischen Zustand zu bewerten
voraussichtliche Ersatz- bzw. Neubeschaffung:
Für die im SOLL-Konzept blau markierten Fahrzeuge ist voraussichtlich im Zeitraum bis zur Fort-
schreibung des Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen.
6.3 ZUSAMMENFASSUNG UND MAßNAHMENÜBERSICHT
FAHRZEUGBESCHAFFUNGSBEDARF BERUFSFEUERWEHR
Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012 gelten für die Beschaffung von Feuerwehr-
fahrzeugen folgende Planungsgrößen:
○ Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein
○ Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein
○ Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein
GRUNDSCHUTZKOMPONENTEN
Folgende zusätzliche Fahrzeugvorhaltungen sind im Bereich der Grundschutzkomponenten der Berufs-
feuerwehr erforderlich:
○ 6 Führungsfahrzeuge (für zusätzliche Führungsdienste)
○ 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (für Anpassung taktisches Grundkonzept und Ausbildung)
SONDERFAHRZEUGE
Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich in den nächsten
5 Jahren für die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 14 Fahr-
zeugen sowie die Neubeschaffung eines Fahrzeugs.
Über die dargestellten Fahrzeuge hinaus können in Bezug auf die Einsatzplanung oder Veränderungen
des Gefahrenpotenzials Bedarfe für weitere Sondertechnik und Sonderfahrzeuge entstehen. Zusätzlich
besteht der Bedarf zur Vorhaltung von Dienstfahrzeugen für die rückwärtigen Aufgabenbereiche.
192
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
TECHNIK UND FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Stand: 21.03.2024 111
FAHRZEUGAUSSTATTUNG FREIWILLIGE FEUERWEHR
Aus bedarfsplanerischer Sicht können folgende Rahmenparameter für die Weiterentwicklung des
Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr definiert werden:
○ Als Grundbedarf für jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wasserführendes Löschfahrzeug
erforderlich.
○ Je nach Leistungsfähigkeit und personeller Stärke der Einheiten sollen entsprechend der baulichen
Möglichkeiten weitere Löschfahrzeuge und/oder Sonderfahrzeuge stationiert werden. Diese soll-
ten jeweils in Bezug zur Sonderaufgabe der Einheit stehen.
○ Bei der Planung der Erweiterung baulicher Kapazitäten kann die Vorhaltung von Fahrzeugen ggf.
angepasst werden.
Auf Basis der Laufzeiten und der bereits vorgeplanten Ersatzbeschaffungen ergibt sich damit in den
nächsten 5 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf zur Ersatzbeschaffung von 4 Großfahr-
zeugen und 2 Kleinfahrzeugen (ohne Landes-/Bundesfahrzeuge) sowie die Neubeschaffung (teils auch
Veränderung des Fahrzeugtyps) von 6 Fahrzeugen.
MAßNAHMENÜBERSICHT „ FAHRZEUGE UND TECHNIK“
Aus der SOLL-Konzeption zur Fahrzeugvorhaltung ergeben sich folgende konkrete Anpassungsmaß-
nahmen:
Tab. 33: Maßnahmenübersicht „Fahrzeuge und Technik"*
Die Maßnahmen sind folgenden Prioritäten zugeordnet:
kurzfristig: Die Umsetzung der Maßnahme ist möglichst zeitnah einzuleiten.
mittelfristig: Die Maßnahme sollte im Perspektivzeitraum des Bedarfsplans (5 Jahre) möglichst umgesetzt bzw. eingeleitet
werden.
langfristig: Die Maßnahme wird ggf. erst über den Perspektivzeitraum des Bedarfsplans hinaus wirksam bzw. erforderlich.
*) in Abhängigkeit der Umsetzung der Funktionsbesetzung (Maßnahme BF_1 und BF_2)
Nr. Thema Maßnahme Priorität
FT_1 Fahrzeuge und Technik mittelfristig*
FT_2 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_3 Fahrzeuge und Technik mittelfristig
FT_4 Fahrzeuge und Technik mittelfristigDurchführung der notwendigen (Ersatz-)Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung der Grundschutzfahrzeuge auf Basis der Funktionsvorhaltung, Ausbildungsbedarfe und
Reservefahrzeuge (zusätzlich 6x ELW und 3x HLF)
Ersatzbeschaffung der Grundschutzfahrzeuge (inkl. Ausbildungs- und Reservefahrzeuge)
Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge
193
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 112
7 ANLAGEN
ANLAGE 1: ABKÜRZUNGEN UND DEFINITIONEN
AAO ................................ ................................ ................................ .............. Alarm- und Ausrückeordnung
AAP ................................ ................................ ................................ ................... Ausnahme-Abfrage-Plätze
ABC ................................ ....... Atomare, biologische und chemische Gefahren, alternativ CBRN-Gefahren
AG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Arbeitsgruppe
AGBF ................................ ................................ .... Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
AGT ................................ ................................ ................................ ..................... Atemschutzgeräteträger
AuF ................................ ................................ ................................ ............................ Aus- und Fortbildung
BAB ................................ ................................ ................................ ................................ . Bundesautobahn
BauGB ................................ ................................ ................................ ................................ Baugesetzbuch
BayFwG ................................ ................................ ................................ ........ Bayerisches Feuerwehrgesetz
BevS ................................ ................................ ................................ ............................ Bevölkerungsschutz
BF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Berufsfeuerwehr
BImSchV ................................ ................................ ......... Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
CBRN ............ Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen
CSA ................................ ................................ ................................ ...................... Chemikalienschutzanzug
DB AG ................................ ................................ ................................ ............................ Deutsche Bahn AG
DGUV ................................ ................................ ......................... Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DIN ................................ ................................ ................................ .... Deutsches Institut für Normung e. V.
Dispositionszeit ................................ ................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle
bis zur Alarmierung der Feuerwehr
DME ................................ ................................ ................................ ................... Digitale Meldeempfänger
Eintreffzeit ......... Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle
ETZ ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Eintreffzeit
Ew ................................ ................................ ................................ ................................ .............. Einwohner
FBV ................................ ................................ ................................ ...... Verordnung über die Feuerbeschau
Fe. ................................ ................................ ................................ ................................ ............. Feiertag(e)
FF ................................ ................................ ................................ .............................. Freiwillige Feuerwehr
FM (Sb) ......................... Feuerwehrmann (Sammelbegriff, steht für dienstgrad- und geschlechtsneutral)
FMS ................................ ................................ ................................ ................................ Funkmeldesystem
FS ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Führerschein
FüAss ................................ ................................ ................................ .............................. Führungsassistent
Funktion(en) / Fu. ................................ .............................. Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte
Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird.
Fw ................................ ................................ ................................ ................................ .............. Feuerwehr
FW ................................ ................................ ................................ ................................ .......... Feuerwache
FwDV ................................ ................................ ................................ ........... Feuerwehrdienstvorschrift(en)
FWGH................................ ................................ ................................ ....................... Feuerwehrgerätehaus
G 26.3 ................................ ......................Arbeitsmedizinischer Grundsatz 26 (Atemschutzuntersuchung)
GAMS ................................ ................................ ....... Feuerwehr-Merkregel: Gefahr erkennen, Absperren,
Menschenrettung, Spezialkräfte anfordern
GF ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Gruppenführer
GKL ................................ ................................ ................................ ................................ ...... Gebäudeklasse
194
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 113
Hilfsfrist ................................ ............................ Zeitspanne von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle
bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle
ICE ................................ ................................ ................................ ................................ .... Intercity-Express
ILS ................................ ................................ ................................ ............................... Integrierte Leitstelle
JF ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Jugendfeuerwehr
KatS ................................ ................................ ................................ ............................. Katastrophenschutz
LBO ................................ ................................ ................................ .............................. Landesbauordnung
Ma ................................ ................................ ................................ ................................ ............. Maschinist
MANV ................................ ................................ ...................... Massenanfall von Verletzten (Einsatzlage)
MBO ................................ ................................ ................................ ............................. Musterbauordnung
NN ................................ ................................ ................................ ................................ ........... Normal-Null
NRW ................................ ................................ ................................ .......................... Nordrhein-Westfalen
OG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Obergeschoss
ÖPNV ................................ ................................ ................................ ..... Öffentlicher Personennahverkehr
PK ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Planungsklasse
PSA ................................ ................................ ................................ .............. Persönliche Schutzausrüstung
QE ................................ ................................ ................................ ............................... Qualifikationsebene
RD ................................ ................................ ................................ ................................ ....... Rettungsdienst
SpFu ................................ ................................ ................................ ................................ . Springerfunktion
StörfallVO ................................ Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz)
TH / THL ................................ ................................ ................................ ............. Technische Hilfe(leistung)
TRGS ................................ ................................ ................................ ... Technische Regeln für Gefahrstoffe
TS ................................ ................................ ................................ ................................ ...... Tragkraftspritze
UG-ÖEL ................................ ................................ .............. Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
UVV ................................ ................................ ................................ .................. Unfallverhütungsvorschrift
VAG ................................ ................................ ................................ Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
VB ................................ ................................ ................................ ................... Vorbeugender Brandschutz
VK ................................ ................................ ................................ ...................... Verpflegungskomponente
VollzBekBayFwG ................................ ........ Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz
WA ................................ ................................ ................................ ................................ ..... Wachabteilung
ZB 1 / Zeitbereich 1 ................................ ................................ ....................... Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber
ZB 2 / Zeitbereich 2 ................................ ....................... Zeitbereich Mo.-Fr. nachts + Sa. + So. + Feiertage
zeitkritischer Einsatz ............................. Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand.
Beispiel für nicht-zeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum
ZF ................................ ................................ ................................ ................................ ................ Zugführer
195
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 114
FAHRZEUGE
AB ................................ ................................ .............................. Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeug
Dekon-P ................................ ................................ ................................ ........... Dekontamination „Person“
DLK ................................ ................................ ................................ ................. Drehleiter mit Rettungskorb
ELW ................................ ................................ ................................ ................................ .. Einsatzleitwagen
FwA ................................ ................................ ................................ ............................ Feuerwehranhänger
FwK ................................ ................................ ................................ ................................ .... Feuerwehrkran
GW ................................ ................................ ........................ Gerätewagen (ggf. mit Zusatzbeschreibung)
HLF ................................ ................................ ................................ ..... Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
HuRF ................................ ................................ ............................ Hubrettungsfahrzeug (in der Regel DLK)
KdoW ................................ ................................ ................................ ............................ Kommandowagen
Klaf ................................ ................................ ................................ .............................. Kleinalarmfahrzeug
LF ................................ ................................ ................................ ........................... Löschgruppenfahrzeug
MTF / MTW ................................ ............. Mannschaftstransportfahrzeug / Mannschaftstransportwagen
MZB ................................ ................................ ................................ ................................ .. Mehrzweckboot
MZF ................................ ................................ ................................ ............................ Mehrzweckfahrzeug
RTB ................................ ................................ ................................ ................................ ........ Rettungsboot
RTW ................................ ................................ ................................ .................... Rettungstransportwagen
RW ................................ ................................ ................................ ................................ ............ Rüstwagen
SLF................................ ................................ ................................ ............................. Sonderlöschfahrzeug
SW................................ ................................ ................................ ................................ ...... Schlauchwagen
TLF ................................ ................................ ................................ ................................ Tanklöschfahrzeug
TSF ................................ ................................ ................................ .................... Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W................................ ................................ ...................... Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
VSA ................................ ................................ ................................ ............... Verkehrssicherungsanhänger
VS-L ................................ ................................ ................................ ................................ Versorgungs-LKW
WLF ................................ ................................ ............................ Wechselladerfahrzeug für Abrollbehälter
196
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 115
ANLAGE 2: PRIMÄRE ABHÄNGIGKEITEN UND EINFLUSSGRÖ SSEN BEI DER BEDARFSPLA-
NUNG VON FEUERWEHREN
Abb. 54: Schaubild der primären Abhängigkeiten und Einflussgrößen bei der Bedarfsplanung
Erläuterungen
○ Planungsziel-Definition = zentrales Element einer Bedarfsplanung
○ Planungsziel = angestrebter Zustand eines Schutzgutes bei Eintritt eines Schadereignisses
○ Schutzgüter für den Bereich der Feuerwehr sind in der Regel:
̶ Erhalt der Unversehrtheit von Menschenleben
̶ Erhalt der Unversehrtheit von Tieren
̶ Erhalt von Sachwerten
○ Hierfür abgeleitete Maßnahmen für die Feuerwehr = Eintreffzeit und Funktionsstärke
○ Eintreffzeit und Funktionsstärke werden maßgeblich durch das Gefahrenpotenzial und das vorhan-
dene Einsatzgeschehen beeinflusst.
̶ Beispiel Wohnungsbrand:
Die notwendige Funktionsstärke zur Durchführung einer Menschenrettung bei einem freiste-
henden Einfamilienhaus geringer Höhe (ein Angriffs- und Rettungsweg oft hinreichend) ist
i. d. R. geringer als z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe
(potenziell mehr Personen betroffen, ggf. mehrere Angriffs- und Rettungswege erforderlich).
○ Die Planungsziel-Definition sowie das Gefahrenpotenzial und das Einsatzgeschehen beeinflussen
direkt bzw. indirekt die Hauptmerkmale einer Feuerwehr:
̶ Personal (notwendige Funktionsstärke und Qualifikationen zur Bearbeitung der vorhandenen
Schadereignisse)
̶ Feuerwehrhäuser (Anzahl und Lage zur Einhaltung der definierten Eintreffzeit)
̶ Fahrzeuge (notwendige Technik für die verschiedenen Schadszenarien)
197
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 116
ANLAGE 3: ERLÄUTERUNGEN ZU FAHRZEIT -SIMULATION UND ISOCHRONEN
Die dargestellten Fahrzeit-Isochronen und Fahrzeit-
Simulationen stellen das Ergebnis einer rechnerge-
stützten Simulation dar (unter „mittleren Annah-
men“). Im Gegensatz zu realen Einsatzfahrten oder
auch Messfahrten unter Einsatzbedingungen unterlie-
gen sie nicht den jeweils ortsüblichen oder tageszeit-
abhängigen Umwelteinflüssen. Beispielhaft sind hier
Witterungseinflüsse, ein erhöhtes Verkehrsaufkom-
men, eine Straßensperrung durch Baustellen oder
auch eine schlechte Fahrbahnbeschaffenheit zu nen-
nen.
Für die Berechnung wird ein spezifisches Geschwindig-
keitsprofil verwendet, welches unterschiedliche Stra-
ßenkategorien, wie zum Beispiel verkehrsberuhigte
Bereiche oder Kraftfahrstraßen, mit jeweils individuel-
len Geschwindigkeiten bei einer mittleren Verkehrs-
auslastung berücksichtigt. Im Kartenmaterial hinter-
legte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden dabei
ebenfalls berücksichtigt.
Das verwendete Kartenmaterial bzw. das sog. Routingnetz entspricht handelsüblichen Kartendaten
und weist keine feuerwehrspezifischen Eigenschaften auf.
Isochronen sind Linien gleicher Zeit. Das bedeutet, dass alle Punkte auf der Linie vom Ausgangspunkt
(dem Standort) in der gleichen Zeit erreicht werden können. Damit wird die Gebietsabdeckung sowohl
für den IST-Zustand als auch für die theoretischen Standortmodelle sichtbar. Mitunter werden in der
kartografischen Darstellung der Isochronen weitläufig nicht erschlossene Bereiche abgedeckt (z. B.
Waldgebiete oder Seen). Dies ist auf die Interpolation der Isochronenflächen zurückzuführen, welche
durch die verwendete Software durchgeführt wird, um die Bildung von „Inseln“ zu vermeiden.
Aufgrund der Einflüsse auf das reale Verkehrsgeschehen ist es erforderlich, die Isochronen bzw. Ge-
bietsabdeckung nicht zwangsläufig als trennscharf zu interpretieren. In der Realität ist stets eine nicht
quantifizierbare Abweichung von den Isochronen zu erwarten. Diese kann sich sowohl in Form einer
Abdeckung über die Isochrone hinaus als auch in Form einer reduzierten Erreichbarkeit darstellen.
Abb. 55: Exemplarische Darstellung einer „Standardab-
weichung“ von Fahrzeitisochronen aufgrund positiver
sowie negativer Einflüsse
198
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 117
ANLAGE 4: DETAILDARSTELLUNG DER FEUERWEHRSTANDORTE – BERUFS FEUERWEHR
EINLEITUNG UND ÜBERSICHT
Auf der Karte ist zusammenfassend das Ergebnis
der Bewertung der Feuerwachen der Berufsfeu-
erwehr in einem Ampel-System dargestellt.
Es werden dabei die wesentlichen Merkmale be-
handelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen
baulichen Funktion der Standorte notwendig
sind und damit Relevanz für den Bedarfsplan ha-
ben. Die Bewertung von Einzel-Merkmalen ist im
Folgenden dargestellt.
Hierbei werden u. a. die folgenden Grundlagen
zur Bewertung herangezogen:
○ Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren
(DGUV Vorschrift 49, ehem. GUV-VC 53)
○ DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehr-
haus“ (DGUV Information 205-008,
ehem. GUV-I 8554)
○ DIN 14092 Feuerwehrhäuser
○ Technische Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS 554)
Die Bewertung der Einzel-Merkmale erfolgt zu-
nächst aus bedarfsplanerischer Sicht mit einem
Ampel-System. Die Berücksichtigung aller relevan-
ten Faktoren und damit die Ableitung des tatsäch-
lichen Handlungsbedarfes erfolgt im SOLL-Kon-
zept.
Abb. 56: Bewertungsergebnis der Standorte der Berufsfeuer-
wehr
relevante Abweichungen von den
Anforderungen/Empfehlungen
Grenzbereich | nachrangige Priorität |
kann ggf. anderweitig kompensiert werden
Zustand in Ordnung | entspricht den
Anforderungen/Empfehlungen
199
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 118
FEUERWACHE 1
Tab. 34: Detaildarstellung der Feuerwache 1
Brandschutz 25 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst ggf. 2 Fu. Spitzenlast-RTW
Sonderkomponente(n) I-Dienst, Umweltschutz, Sondergerätelager, div. Sonderfahrzeuge
Nutzung
Baulicher Zustand P Neubau
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung P vorhanden
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum P -
Geschlechtertrennung P vorhanden
Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Toiletten P vorhanden und hinreichend
Duschen P vorhanden und hinreichend
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden
Anzahl Stellplätze 53
Anzahl hinreichend P
Abstände hinreichend P hinreichend
Tore hinreichend groß P hinreichend
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen Kleiderkammer, Desinfektion, Schreinerei, Metallwerkstatt
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend
Schulungsraum P vorhanden (wird teilw. durch Abt. AuF genutzt)
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum 8 vorhanden, Kapazität erschöpft
Sportraum P vorhanden und hinreichend (inkl. Mehrzweckhalle)
Ruheräume Anzahl: 19 (WA) P Einzelbelegung möglich
Sozial- und Funktionsräume
Standort
Feuerwache 1
Baujahr 2021
Anzahl der
Funktionen
Feuerwache, div. rückwärtige Abteilungen
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Umkleiden
Fahrzeughalle
-
Werkstätten und Lager
Werkstätten
200
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 119
FEUERWACHE 2
Tab. 35: Detaildarstellung der Feuerwache 2
Brandschutz 14 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst -
Sonderkomponente(n) D-Dienst, Höhenrettung
Nutzung
Baulicher Zustand P saniert
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum O Fahrzeughalle
Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden
Kapazität hinreichend P hinreichend
Toiletten 8 nur 1x Damen-WC im OG
Duschen 8 keine Damenduschen
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden
Anzahl Stellplätze 4+9*
Anzahl hinreichend P
Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV
Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen Höhenrettung
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend
Schulungsraum P vorhanden und hinreichend
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum P vorhanden und hinreichend
Ruheräume Anzahl: 6 8 Mehrfachbelegung (2-3)
Standort
Feuerwache 2
Baujahr 1912
Anzahl der
Funktionen
Feuerwache
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Sozial- und Funktionsräume
Umkleiden
Fahrzeughalle
*) kleine Stellplätze, teilw. in Garagen
Werkstätten und Lager
Werkstätten
201
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 120
FEUERWACHE 3
Tab. 36: Detaildarstellung der Feuerwache 3
Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst -
Sonderkomponente(n) Ölwehr
Nutzung
Baulicher Zustand O marode, teilw. Schimmel-/Schädlingsbefall, schwieriger VB
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum O Fahrzeughalle
Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden
Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Toiletten P vorhanden und hinreichend
Duschen 8 keine Damenduschen
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden
Anzahl Stellplätze 6+1*
Anzahl hinreichend O
Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV
Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden 8 keine Vorfläche vor Toren vorhanden
Typen Sattlerei, Schlosserei (Bleche)
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend
Schulungsraum P vorhanden und hinreichend
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum P vorhanden und hinreichend
Ruheräume Anzahl: 7 8 Mehrfachbelegung (3-4)
Standort
Feuerwache 3
Baujahr 1960
Anzahl der
Funktionen
Feuerwache, rückwärtige Abteilung VB, Feuerwehrmuseum
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Sozial- und Funktionsräume
Umkleiden
Fahrzeughalle
inkl. Waschhalle
4 FwA Ölwehr im Feien
*) kleiner Stellplätz
Werkstätten und Lager
Werkstätten
202
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 121
FEUERWACHE 4
Tab. 37: Detaildarstellung der Feuerwache 4
Brandschutz 25 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst -
Sonderkomponente(n) Schwere THL, Wasserrettung/Tauchen
Nutzung
Baulicher Zustand 8 sanierungsbedürftig
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum O Fahrzeughalle
Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden
Kapazität hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Toiletten P vorhanden und hinreichend
Duschen 8 Damenduschen nur im Ausbildungsbereich
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden
Anzahl Stellplätze 20
Anzahl hinreichend O
Abstände hinreichend 8 Seitenabstände entsprechen nicht DIN/UVV
Tore hinreichend groß 8 Breite eingeschränkt
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen KFZ, Atemschutz, Geräte, Funk
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend 8 Kapazität erschöpft
Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend
Schulungsraum P vorhanden, Kapazität erschöpft
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum P vorhanden und hinreichend
Ruheräume Anzahl: 10 8 Mehrfachbelegung (2-3)
Standort
Feuerwache 4
Baujahr 1977
Anzahl der
Funktionen
Hauptfeuerwache, Leitstelle, div. rückwärtige Abteilungen
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
Sozial- und Funktionsräume
Umkleiden
Fahrzeughalle
Dienstfahrzeuge hinter Großfahrzeugen, diverse Fahrzeuge
auf dem Hof
Werkstätten und Lager
Werkstätten
203
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 122
FEUERWACHE 5
Tab. 38: Detaildarstellung der Feuerwache 5
Brandschutz 12 Funktionen rund-um-die-Uhr
Rettungsdienst -
Sonderkomponente(n) ELW 2, AAP
Nutzung
Baulicher Zustand P insg. gut, vereinzelter Sanierungsbedarf
Notstromversorgung P Festeinbau vorhanden
Brandfrüherkennung 8 vernetzte Rauchmelder
Laufwege kreuzungs-/hindernisfrei P Laufwege kreuzungsfrei
in separatem Raum P -
Geschlechtertrennung 8 nicht vorhanden
Kapazität hinreichend P hinreichend
Toiletten P vorhanden und hinreichend
Duschen P vorhanden und hinreichend
schwarz/weiß-Trennung P vorhanden
Anzahl Stellplätze 6
Anzahl hinreichend 8
Abstände hinreichend P hinreichend
Tore hinreichend groß P hinreichend
Abgasabsauganlage vorhanden P vorhanden
Drucklufterhaltung vorhanden P vorhanden
keine Unfallgefahren vorhanden P -
Typen Schlauchwerkstatt, Feuerlöscher
Arbeitssicherheit P hinreichend
Lagermöglichkeiten hinreichend P hinreichend
Einsatzzentrale P vorhanden und hinreichend
Schulungsraum 8 durch Leitstelle belegt, Nutzung Aufenthaltsraum
Büroräume 8 Kapazität erschöpft
Küche P vorhanden und hinreichend
Aufenthaltsraum P vorhanden und hinreichend
Sportraum P vorhanden und hinreichend
Ruheräume Anzahl: 10 8 Mehrfachbelegung (2-3)
Sozial- und Funktionsräume
Umkleiden
Fahrzeughalle
inkl. Wachhalle
Dienstfahrzeuge hinter Großfahrzeugen
Werkstätten und Lager
Werkstätten
Standort
Feuerwache 5
Baujahr 2004
Anzahl der
Funktionen
Feuerwache, Ausweich-Leitstelle, SiWa Messe
Gebäude
Umkleiden und sanitäre Anlagen
204
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 123
ANLAGE 5: ERGÄNZENDE BETRACHTUNG ZUR STANDORTSTRUKTUR DER BERUFSFEUER-
WEHR
Die Kartendarstellungen zeigen die Gebietsabdeckung bei einer Stationierung von operativen Einhei-
ten am geplanten Standort der ILS, basierend auf der 1. Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten, unter Be-
rücksichtigung einer planerischen Ausrückzeit von 1 Minute.
Es zeigt sich, dass von der Standortoption der ILS aus das gesamte nördliche Stadtgebiet innerhalb ei-
ner Eintreffzeit von 10 Minuten erreicht werden könnte. Große Teile wären auch in der Eintreffzeit
von 8 Minuten erreichbar. Somit könnte bei einer Stadtentwicklung, wodurch in Teilbereichen eine
Eintreffzeit von 8 Minuten erforderlich werden würde, oder bei einer sinkenden Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehr, der geplante Standort der ILS zu einem operativen Standort der Berufsfeuer-
wehr Nürnberg ausgebaut werden, um die Planungsziele einhalten zu können.
Abb. 57: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortop-
tion für die ILS für eine Eintreffzeit von 8 Minuten
Abb. 58: Simulierte Gebietsabdeckung von der Standortop-
tion für die ILS für eine Eintreffzeit von 10 Minuten
205
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 124
ANLAGE 6: DETAILDARSTELLUNGEN ZUR PERSONALAUSWERTUNG FREIW. FEUERWEHR
STRUKTUR UND QUALIFIKATIONEN DER FREIWILLIGEN KRÄFTE
Das Diagramm zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte für das jeweilige Alter. Basis für die Berechnung ist
das Geburtsjahr der Einsatzkräfte. Das Durchschnittsalter liegt, bezogen auf die gesamte Freiwillige
Feuerwehr, bei 37 Jahren.
Das Diagramm zeigt insgesamt eine Altersstruktur mit einer Abnahme an Kräften mit zunehmendem
Alter bzw. einem hohen Potenzial an jüngeren Kräften. Diese Verteilung unterscheidet sich zwischen
den Einheiten deutlich.
Abb. 59: Altersverteilung der freiwilligen Kräfte
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
Anzahl FM (Sb)
Alter
206
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 125
Tab. 39: Altersstruktur der freiwilligen Kräfte in den einzelnen Einheiten
+ Die Altersstruktur der einzelnen Einheiten ist teilweise sehr unterschiedlich. Die Alters-
durchschnitte liegen zwischen 31 und 44 Jahren.
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 29 3 10% 9 31% 7 24% 5 17% 5 17% 44
FF Großgründlach 39 18 46% 12 31% 6 15% 3 8% 0 0% 32
FF Boxdorf 37 19 51% 12 32% 6 16% 0 0% 0 0% 31
FF Buch 42 11 26% 8 19% 9 21% 11 26% 3 7% 42
FF Neunhof 51 22 43% 12 24% 6 12% 7 14% 4 8% 36
FF Almoshof 41 10 24% 8 20% 16 39% 4 10% 3 7% 40
FF Buchenbühl 29 16 55% 4 14% 8 28% 1 3% 0 0% 31
FF Laufamholz 32 17 53% 8 25% 5 16% 1 3% 1 3% 32
FF Brunn 27 5 19% 10 37% 6 22% 1 4% 5 19% 41
FF Fischbach 39 12 31% 10 26% 11 28% 4 10% 2 5% 36
FF Altenfurt 44 21 48% 12 27% 7 16% 2 5% 2 5% 31
FF Moorenbrunn 31 6 19% 12 39% 11 35% 2 6% 0 0% 37
FF Worzeldorf 43 19 44% 8 19% 6 14% 6 14% 4 9% 38
FF Kornburg 25 6 24% 4 16% 11 44% 1 4% 3 12% 40
FF Katzwang 43 9 21% 14 33% 9 21% 10 23% 1 2% 39
FF Gartenstadt 47 18 38% 11 23% 11 23% 7 15% 0 0% 36
FF Werderau 30 9 30% 8 27% 8 27% 2 7% 3 10% 37
FF Eibach 38 11 29% 11 29% 10 26% 4 11% 2 5% 37
Gesamt 667 232 35% 173 26% 153 23% 71 11% 38 6% 37
Durch-
schnitts-
alter
[Jahre]
60 - 65 Jahre
Altersverteilung
Einheit
Auswert-
bare
Aktive
18 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre
207
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 126
Die folgende Tabelle zeigt den Ausbildungsstand der wesentlichen Qualifikationen der Freiwilligen
Kräfte in den einzelnen Einheiten. Insgesamt haben die Einheiten hinsichtlich der wesentlichen Qualifi-
kationen (u. a. Atemschutzgeräteträger, Führerscheininhaber, Führungsqualifikationen) einen guten
Ausbildungsstand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt eine geringe Anzahl ver-
fügbar, die bei fast allen Einheiten nur knapp eine Mindestanzahl überschreitet.
Tab. 40: Qualifikationsverteilung in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr*
Hinweis: Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation
Atemschutzgeräteträger als auch Maschinist und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten.
+ Die Einheiten haben hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen einen guten Ausbildungs-
stand. Im Bereich der Atemschutzgeräteträger ist aber insgesamt nur eine geringe Anzahl
verfügbar.
ALTERSBEDINGTES AUSSCHEIDEN VON KRÄFTEN
Die Tabelle zeigt die Anzahl der Einsatzkräfte sowie deren Qualifikationen, die aufgrund der Alters-
grenze von 65 Jahren in den nächsten 5 Jahren (beginnend mit dem Jahr 2023) für den Einsatzdienst
der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
In den nächsten 5 Jahren scheiden aufgrund der Altersgrenze (65 Jahre) 38 Freiwillige Kräfte aus dem
Einsatzdienst der Feuerwehr aus. Für den Bereich der einsatzbereiten Atemschutzgeräteträger ist zu
beachten, dass eine entsprechende Eignung bereits vor Erreichen der maximalen Altersgrenze nicht
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-
zinische Untersuchung G 26.3 vorlag.
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 29 9 31% 9 31% 19 66% 10 34% 4 14% 1 3% 0 0%
FF Großgründlach 39 15 38% 13 33% 15 38% 14 36% 10 26% 3 8% 0 0%
FF Boxdorf 37 15 41% 19 51% 18 49% 18 49% 11 30% 2 5% 0 0%
FF Buch 42 14 33% 12 29% 16 38% 14 33% 9 21% 1 2% 0 0%
FF Neunhof 51 13 25% 19 37% 29 57% 20 39% 11 22% 0 0% 0 0%
FF Almoshof 41 15 37% 23 56% 23 56% 22 54% 17 41% 7 17% 1 2%
FF Buchenbühl 29 14 48% 11 38% 11 38% 11 38% 8 28% 3 10% 0 0%
FF Laufamholz 32 14 44% 10 31% 11 34% 11 34% 11 34% 5 16% 1 3%
FF Brunn 27 10 37% 10 37% 14 52% 9 33% 3 11% 0 0% 0 0%
FF Fischbach 39 17 44% 20 51% 19 49% 19 49% 12 31% 5 13% 2 5%
FF Altenfurt 44 12 27% 18 41% 20 45% 19 43% 12 27% 4 9% 0 0%
FF Moorenbrunn 31 13 42% 15 48% 16 52% 16 52% 9 29% 4 13% 0 0%
FF Worzeldorf 43 15 35% 25 58% 23 53% 23 53% 21 49% 9 21% 1 2%
FF Kornburg 25 9 36% 9 36% 14 56% 14 56% 8 32% 2 8% 0 0%
FF Katzwang 43 12 28% 26 60% 27 63% 26 60% 17 40% 4 9% 0 0%
FF Gartenstadt 47 19 40% 16 34% 19 40% 19 40% 12 26% 2 4% 0 0%
FF Werderau 30 9 30% 9 30% 10 33% 10 33% 7 23% 5 17% 1 3%
FF Eibach 38 10 26% 11 29% 18 47% 16 42% 12 32% 3 8% 0 0%
Summe 667 235 35% 275 41% 322 48% 291 44% 194 29% 60 9% 6 1%
Führerschein
> 7,5 t Gruppenführer Zugführer VerbandsführerEinheit AnzahlAktive Atemschutz-geräteträger * Maschinisten Führerschein3,5 - 7,5 t
208
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 127
mehr gegeben sein kann. Hier ist, analog zu der (umfangreichen) Führungskräfteausbildung, eine früh-
zeitige Aus- und Weiterbildung erforderlich.
Weiterhin ist zu beachten, dass neben dem altersbedingten Ausscheiden eine Vielzahl weiterer Fluktu-
ationsgründe bestehen. Diese sind aufgrund ihrer Individualität nicht berechenbar, aber hinsichtlich
des statistischen Umfangs signifikant.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden auf Basis einer Altersgrenze von 60 Jahren würden in den nächsten
5 Jahren 78 Kräfte nicht mehr für den Einsatzdienst zur Verfügung stehen.
Tab. 41: Anzahl der aufgrund von Alter (65 Jahre) in den nächsten 5 Jahren ausscheidenden Einsatzkräfte sowie deren Qualifi-
kationen*
AUSWERTUNG DER ARBEITSORTE
Die Auswertung der Arbeitsorte und damit die Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte im Zeitbereich
Montag bis Freitag tagsüber erfolgt auf Basis einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit
Stand 1. Quartal 2023. Dabei wurden im Rahmen einer Selbsteinschätzung der Kräfte Daten zur Ver-
fügbarkeit für Einsätze während der Arbeitszeit und zum Arbeitsort erfasst.
Unter Zugrundelegung der vorliegenden Angaben zu den Arbeitsorten sind von den Freiwilligen Kräf-
ten Mo.-Fr. tagsüber rund 43 % (285 Kräfte) nicht verfügbar, da ihr Arbeitsort außerhalb der Stadt liegt
oder sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können.
Im gesamten Stadtgebiet sind Mo.-Fr. tagsüber planerisch 360 Kräfte (rund 54 %) verfügbar. Zusätzlich
arbeiten insgesamt 54 Kräfte (rund 8 %) im Schichtdienst und stehen somit anteilig auch im Zeitbe-
reich Mo.-Fr tagsüber für Einsätze zur Verfügung.
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch ein gültiger Nachweis über eine arbeitsmedi-
zinische Untersuchung G 26.3 vorlag.
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 29 6 5 31% 2 22% 4 44% 5 26% 4 40% 3 75% 1 100% 0 -
FF Großgründlach39 1 1 5% 0 0% 1 8% 1 7% 1 7% 1 10% 0 0% 0 -
FF Boxdorf 37 0 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 -
FF Buch 42 12 6 35% 5 36% 2 17% 4 25% 3 21% 2 22% 1 100% 0 -
FF Neunhof 51 6 3 14% 0 0% 2 11% 6 21% 2 10% 3 27% 0 - 0 -
FF Almoshof 41 5 2 8% 0 0% 5 22% 5 22% 5 23% 3 18% 3 43% 1 100%
FF Buchenbühl 29 1 1 7% 1 7% 0 0% 1 9% 1 9% 1 13% 0 0% 0 -
FF Laufamholz 32 1 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 9% 1 20% 0 0%
FF Brunn 27 5 0 0% 0 0% 3 30% 5 36% 3 33% 0 0% 0 - 0 -
FF Fischbach 39 3 2 8% 1 6% 3 15% 3 16% 3 16% 2 17% 2 40% 0 0%
FF Altenfurt 44 3 3 17% 0 0% 3 17% 3 15% 3 16% 3 25% 1 25% 0 -
FF Moorenbrunn 31 1 1 5% 1 8% 1 7% 1 6% 1 6% 1 11% 0 0% 0 -
FF Worzeldorf 43 9 2 13% 2 13% 5 20% 6 26% 6 26% 8 38% 6 67% 0 0%
FF Kornburg 25 4 2 15% 0 0% 2 22% 4 29% 4 29% 1 13% 0 0% 0 -
FF Katzwang 43 8 2 15% 2 17% 6 23% 6 22% 6 23% 4 24% 0 0% 0 -
FF Gartenstadt 47 4 1 5% 1 5% 2 13% 2 11% 2 11% 2 17% 0 0% 0 -
FF Werderau 30 4 0 0% 0 0% 1 11% 1 10% 1 10% 0 0% 0 0% 0 0%
FF Eibach 38 5 5 20% 2 20% 2 18% 4 22% 3 19% 3 25% 1 33% 0 -
Summe 667 78 36 11% 17 7% 42 15% 57 18% 48 16% 38 20% 16 27% 1 17%
Gruppenführer Zugführer Verbandsführer
Einheit AnzahlAktive AnzahlAusscheidende in 5 Jahren AGT Grund-ausbildung Atemschutz-geräteträger * Maschinisten Führerschein3,5 - 7,5 t Führerschein> 7,5 t
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ANHANG
Stand: 21.03.2024 128
Tab. 42: Übersicht zu den Arbeitsorten der Freiwilligen Kräfte
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 29 10 34% 1 3% 0 0% 2 7% 9 31% 7 24% 3 10%
FF Großgründlach 39 10 26% 8 21% 2 5% 4 10% 12 31% 3 8% 3 8%
FF Boxdorf 37 7 19% 5 14% 4 11% 4 11% 17 46% 0 0% 6 16%
FF Buch 42 22 52% 6 14% 0 0% 12 29% 1 2% 1 2% 2 5%
FF Neunhof 51 18 35% 4 8% 0 0% 21 41% 8 16% 0 0% 2 4%
FF Almoshof 41 14 34% 4 10% 0 0% 17 41% 6 15% 0 0% 4 10%
FF Buchenbühl 29 0 0% 2 7% 0 0% 14 48% 13 45% 0 0% 4 14%
FF Laufamholz 32 4 13% 6 19% 2 6% 6 19% 6 19% 8 25% 1 3%
FF Brunn 27 5 19% 4 15% 0 0% 15 56% 3 11% 0 0% 1 4%
FF Fischbach 39 12 31% 10 26% 9 23% 2 5% 6 15% 0 0% 2 5%
FF Altenfurt 44 6 14% 11 25% 0 0% 17 39% 10 23% 0 0% 8 18%
FF Moorenbrunn 31 1 3% 10 32% 1 3% 9 29% 10 32% 0 0% 7 23%
FF Worzeldorf 43 18 42% 15 35% 0 0% 0 0% 10 23% 0 0% 4 9%
FF Kornburg 25 1 4% 9 36% 1 4% 2 8% 12 48% 0 0% 0 0%
FF Katzwang 43 7 16% 12 28% 7 16% 1 2% 14 33% 2 5% 2 5%
FF Gartenstadt 47 20 43% 20 43% 0 0% 3 6% 4 9% 0 0% 3 6%
FF Werderau 30 2 7% 17 57% 0 0% 7 23% 3 10% 1 3% 2 7%
FF Eibach 38 19 50% 14 37% 0 0% 4 11% 1 3% 0 0% 0 0%
Gesamt 667 176 26% 158 24% 26 4% 140 21% 145 22% 22 3% 54 8%
Einheit Anzahl Aktive
Kategorie 1
Tages-
aufenthaltsort im
Ortsteil der
eigenen Einheit
und abkömmlich
Kategorie 2
Tages-
aufenthaltsort im
Ortsteil einer
anderen Einheit
Kategorie 3
wechselnder
Tagesaufent-
haltsort innerhalb
der Kommune
Kategorie 4
Tages-
aufenthaltsort in
Kommune, aber
nicht abkömmlich
Kategorie 5
Tages-
aufenthaltsort
außerhalb der
Kommune
Schichtdienst-
leistende der
Kategorie
4 / 5
Kategorie 7
keine oder
unvollständige
Angaben zum
Tagesauf-
enthaltsort
210
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ANHANG
Stand: 21.03.2024 129
Zur Abschätzung der Verfügbarkeit der einzelnen Einheiten im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber sind in
Tab. 43 die unterschiedlichen Angaben aus der Auswertung der Arbeitsorte zusammengefasst.
Zusätzlich zu den Kräften, deren Arbeitsplatz in ihrem Ausrückbereich liegt (Verfügbarkeit I), sind in
der Tabelle die im Schichtdienst arbeitenden Kräfte (Verfügbarkeit II) sowie die verfügbaren Kräfte aus
anderen Einheiten (Verfügbarkeit III) in den einzelnen Ausrückbereichen dargestellt. Die im Schicht-
dienst arbeitenden Kräfte wurden planerisch mit 1/3 Verfügbarkeit angesetzt.
Tab. 43: Theoretische Verfügbarkeiten der Freiwilligen Kräfte im Zeitfenster Mo.-Fr. tagsüber
Hinweis: Die dargestellten Verfügbarkeiten von Kräften stellen eine theoretische Betrachtung dar und sind stark von wech-
selnden Bedingungen beeinflusst (z. B. temporäre Einschränkungen der Abkömmlichkeit aufgrund von Arbeitsbedingungen,
urlaubsbedingter Anwesenheit von Kräften am Wohnort).
+ Zusätzlich zu den Aktiven, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben und abkömmlich sind,
steht tagsüber auch ein Teil der im Schichtdienst arbeitenden Einsatzkräfte (54 Kräfte) zur
Verfügung. Insgesamt sind somit innerhalb des Stadtgebiets planerisch rund 379 Kräfte ver-
fügbar. Diese verteilen sich aber sehr ungleichmäßig auf die Einheiten.
FF Höfles 29 10 3 11,0 3 14,0 0
FF Großgründlach 39 10 3 11,0 1 12,0 2
FF Boxdorf 37 7 6 9,0 2 11,0 4
FF Buch 42 22 2 22,6 1 23,6 0
FF Neunhof 51 18 2 18,6 0 18,6 0
FF Almoshof 41 14 4 15,3 15 30,3 0
FF Buchenbühl 29 0 4 1,3 12 13,3 0
FF Laufamholz 32 4 1 4,3 5 9,3 2
FF Brunn 27 5 1 5,3 1 6,3 0
FF Fischbach 39 12 2 12,6 2 14,6 9
FF Altenfurt 44 7 8 9,6 10 19,6 0
FF Moorenbrunn 31 1 7 3,3 1 4,3 1
FF Worzeldorf 43 18 4 19,3 1 20,3 0
FF Kornburg 25 1 0 1,0 2 3,0 1
FF Katzwang 43 7 2 7,6 4 11,6 7
FF Gartenstadt 47 20 3 21,0 29 50,0 0
FF Werderau 30 2 2 2,6 0 2,6 0
FF Eibach 38 19 0 19,0 7 26,0 0
Innenstadt - - - - 62 62,0 0
Gesamt 667 177 54 195,0 158 353,0 26
Anzahl Verfügbare mit
wechselndem
Aufenthaltsort innerhalb
der Kommune
Verfügbarkeit III
im ZB 1 theoretisch
Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig,
weitere interne Pendler)
Einheit Anzahl Aktive
Verfügbarkeit I
im Ausrückbezirk
Verfügbare der Einheit
(inkl. Externe und
eingesetzte interne
Pendler)
im Gebiet der Kommune
nicht Abkömmliche bzw.
außerorts Arbeitende aber
im Schichtdienst
Verfügbarkeit II
im ZB 1 rechnerisch
Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig)
im Ausrückbezirk
(zusätzlich) Verfügbare
anderer Einheiten
211
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ANHANG
Stand: 21.03.2024 130
Entsprechend der Abschätzung der Verfügbarkeiten in Tab. 43 erfolgt in der folgenden Tab. 44 eine
detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte.
Tab. 44: Detaillierte Betrachtung der Qualifikationen der verfügbaren Kräfte im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber*
JUGENDFEUERWEHR
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nürnberg unterhalten prinzipiell eine Jugendfeuer-
wehr, allerdings sind bei einzelnen Einheiten keine Jugendlichen aktiv. Derzeit hat die Jugendfeuer-
wehr insgesamt 120 Mitglieder. In den nächsten 5 Jahren besteht auf Basis der Altersstruktur somit
ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Er-
fahrungsgemäß kann jedoch nur rund 1/3 der Jugendlichen tatsächlich vor Ort langfristig gebunden
werden. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Ein-
heiten.
Tab. 45: Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr
*) Die Qualifikation AGT wurde nur gewertet, wenn neben der Ausbildung auch eine gültige arbeitsmedizinische
Untersuchung G 26.3 vorlag.
FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF FM (SB) AGT* Ma FS LKW[3,5-7,5t] FS LKW[>7,5t] GF ZF
FF Höfles 29 10,0 0,0 2,0 7,0 3,0 1,0 0,0 11,0 1,0 2,7 7,7 3,7 1,3 0,0 14,0 4,0 3,7 8,7 4,7 2,3 1,0
FF Großgründlach 39 10,0 3,0 6,0 5,0 5,0 2,0 0,0 11,0 4,0 6,3 6,0 6,0 2,7 0,7 12,0 5,0 7,3 7,0 6,0 2,7 0,7
FF Boxdorf 37 7,0 3,0 3,0 2,0 2,0 2,0 1,0 9,0 4,7 4,7 4,0 4,0 2,3 1,0 11,0 4,7 5,7 5,0 5,0 3,3 1,0
FF Buch 42 22,0 7,0 7,0 10,0 8,0 6,0 1,0 22,7 7,7 7,3 10,7 8,7 6,3 1,0 23,7 7,7 7,3 10,7 8,7 6,3 1,0
FF Neunhof 51 18,0 4,0 10,0 15,0 11,0 5,0 0,0 18,7 4,7 10,7 15,7 11,7 5,3 0,0 18,7 4,7 10,7 15,7 11,7 5,3 0,0
FF Almoshof 41 14,0 9,0 6,0 7,0 6,0 5,0 1,0 15,3 9,7 7,0 8,0 7,0 6,0 1,3 30,3 17,7 14,0 16,0 14,0 12,0 2,3
FF Buchenbühl 29 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 1,0 0,7 0,3 0,3 0,3 0,0 13,3 7,0 6,7 7,3 6,3 4,3 1,0
FF Laufamholz 32 4,0 2,0 0,0 1,0 1,0 0,0 0,0 4,3 2,3 0,0 1,0 1,0 0,0 0,0 9,3 2,3 3,0 3,0 3,0 2,0 2,0
FF Brunn 27 5,0 2,0 3,0 4,0 3,0 1,0 0,0 5,3 2,0 3,3 4,3 3,3 1,0 0,0 6,3 3,0 4,3 5,3 4,3 2,0 0,0
FF Fischbach 39 12,0 6,0 7,0 7,0 7,0 6,0 3,0 12,7 6,3 7,3 7,3 7,3 6,3 3,3 14,7 6,3 9,3 9,3 9,3 8,3 4,3
FF Altenfurt 44 7,0 2,0 6,0 6,0 6,0 4,0 2,0 9,7 3,3 7,3 7,3 7,3 4,3 2,0 19,7 7,3 11,3 12,3 12,3 8,3 4,0
FF Moorenbrunn 31 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 3,3 1,3 2,7 2,7 2,7 2,0 0,0 4,3 2,3 2,7 2,7 2,7 2,0 0,0
FF Worzeldorf 43 18,0 6,0 8,0 9,0 9,0 10,0 5,0 19,3 6,7 8,7 9,3 9,3 10,0 5,0 20,3 6,7 8,7 9,3 9,3 10,0 5,0
FF Kornburg 25 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1,0 1,0 1,0 0,0 0,0 3,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0
FF Katzwang 43 7,0 1,0 4,0 4,0 4,0 1,0 0,0 7,7 1,0 4,0 4,3 4,0 1,3 0,0 11,7 2,0 7,0 7,3 7,0 3,3 0,0
FF Gartenstadt 47 20,0 7,0 8,0 9,0 9,0 6,0 2,0 21,0 7,3 8,7 9,7 9,7 6,7 2,0 50,0 23,3 26,7 27,7 27,7 21,7 8,0
FF Werderau 30 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 2,7 1,3 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 2,7 1,3 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0
FF Eibach 38 19,0 6,0 6,0 9,0 7,0 5,0 2,0 19,0 6,0 6,0 9,0 7,0 5,0 2,0 26,0 8,0 11,0 15,0 13,0 6,0 2,0
Innenstadt 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 62,0 22,0 24,0 29,0 28,0 20,0 10,0
Summe 667 177,0 59,0 79,0 98,0 84,0 56,0 17,0 195,0 70,3 89,3 109,3 95,0 62,0 18,3 353,0 136,3 165,3 193,3 175,0 122,0 42,3
Verfügbarkeit II
im ZB 1 rechnerisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig)
Verfügbarkeit III
im ZB 1 theoretisch Verfügbare
(inkl. Schichtdienst anteilig und weitere interne Pendler)Einheit Anzahl Aktive
Verfügbarkeit I
im Ausrückbezirk Verfügbare der Einheit (inkl. Einpendler und eingesetzte
interne Pendler)
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
FF Höfles 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 22% 1 11% 0 0% 3 33% 3 33% 16
FF Großgründlach 13 0 0% 0 0% 0 0% 5 38% 2 15% 2 15% 3 23% 0 0% 1 8% 15
FF Boxdorf 12 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 25% 2 17% 0 0% 4 33% 3 25% 16
FF Buch 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - -
FF Neunhof 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 2 67% 18
FF Almoshof 12 0 0% 0 0% 0 0% 2 17% 1 8% 0 0% 3 25% 3 25% 3 25% 16
FF Buchenbühl 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 0 0% 0 0% 3 30% 3 30% 3 30% 17
FF Laufamholz 2 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 50% 0 0% 0 0% 1 50% 17
FF Brunn 0 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - 0 - -
FF Fischbach 3 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 67% 0 0% 1 33% 17
FF Altenfurt 10 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 20% 3 30% 2 20% 3 30% 17
FF Moorenbrunn 8 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 25% 4 50% 1 13% 1 13% 0 0% 15
FF Worzeldorf 10 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 2 20% 3 30% 3 30% 1 10% 0 0% 15
FF Kornburg 3 0 0% 0 0% 0 0% 1 33% 1 33% 0 0% 0 0% 1 33% 0 0% 15
FF Katzwang 9 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 11% 2 22% 1 11% 2 22% 3 33% 16
FF Gartenstadt 7 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 4 57% 0 0% 1 14% 2 29% 16
FF Werderau 5 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 20% 4 80% 18
FF Eibach 4 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 3 75% 0 0% 1 25% 17
Gesamt 120 0 - 0 - 0 - 10 - 14 - 21 - 22 - 23 - 30 - 16
Durch-
schnitts-
alter
[Jahre]
10 Jahre 17 Jahre 18 Jahre11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 JahreFF Einheit Anzahl Mitglieder
Altersverteilung
212
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 131
Abb. 60: Diagramm der Altersverteilung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr
+ In den nächsten 5 Jahren besteht ein Potenzial von 120 Übertritten aus der Jugendfeuerwehr
in den aktiven Dienst der Feuerwehr. Die Anzahl der potenziellen Übertritte verteilt sich sehr
unterschiedlich auf die einzelnen Einheiten.
Die Gesamtmitgliederzahl der Jugendfeuerwehr ist in Bezug auf die Größe der Stadt Nürnberg als nicht
besonders hoch einzuschätzen. Im Vergleich zeigt sich, dass in verschiedenen Städten gleicher Grö-
ßenordnung auch deutlich mehr Jugendliche aktiv sind oder in deutlich kleineren Städten eine gleiche
Zahl aktiv ist (s. Tab. 46). Hieran ist erkennbar, dass in der Stadt Nürnberg das Potenzial für eine Erhö-
hung der Mitgliederzahl in der Jugendfeuerwehr besteht, über die langfristig auch zusätzliche Mitglie-
der für den aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr gewonnen werden können. Dies bedingt
eine entsprechend organisatorische und ggf. technische Ausstattung für die Jugendarbeit.
Tab. 46: Vergleich der Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehr
(Quelle: Feuerwehr-/Brandschutzbedarfspläne der jeweiligen Städte)
0
5
10
15
20
25
30
35
10 11 12 13 14 15 16 17 18
Anzahl FM (Sb)
Alter
Stadt Einwohner Mitglieder JF Mitglieder JF pro 10.000 Ew.
Stuttgart 608.000 314 5,16
Essen 591.000 251 4,25
Nürnberg 537.000 120 2,23
Göttingen 131.000 123 9,39
Hildesheim 104.000 163 15,67
213
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 132
ANLAGE 7: FAHRZEUGAUSSTATTUNG IM IST-ZUSTAND 202 3
BERUFSFEUERWEHR
Tab. 47: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (I)
Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre]
KdoW 2021 3 -
KdoW 2016 8 -
KdoW 2010 14 -
ELW 1 2018 6 -
ELW 1 2018 6 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20/16 2011 13 -
DLK 23/12 2006 18 -
DLK 23/12 2004 20 -
SLF 1999 25 -
GW-Mess 2000 24 Bundesfahrzeug
GW-Mess 1992 32 -
GW-G 2022 2 -
GW-T 1 1998 26 Ersatzbeschaffung läuft
RTW 2022 2 -
RTW 2012 12 -
MTW 2006 18 -
WLF 2019 5 -
WLF 2013 11 -
AB-CO2 1982 42 -
AB-Rüst/Schiene 1985 39 -
AB-SAN 1991 33 -
AB-Schaum 1985 39 -
AB-Schlauch 1979 45 -
AB-Tank 1978 46 -
AB-Transport 1977 47 -
FwA-LG 1967 57 -
FwA-Lima 1985 39 -
FwA-SW 1973 51 -
KdoW 2020 4 -
KdoW 2013 11 -
KdoW 2013 11 -
ELW 1 2018 6 -
ELW 1 2018 6 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20/16 2011 13 -
DLK 23/12 2004 20 -
Klaf 2019 5 -
GW-Hygiene 2022 2 -
GW-Hörg 2001 23 -
GW-L1 2013 11 -
MZF 2013 11 -
KdoW 2021 3 -
KdoW 2016 8 -
KdoW 2016 8 -
KdoW 2010 14 -
KdoW 2007 17 -
KdoW 2007 17 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20/16 2011 13 -
DLK 23/12 2017 7 -
Klaf 2019 5 -
GW-T (Dekon P) 2001 23 -
FwA-Entsorgung 1996 28 -
FwA-Mobmatic 1990 34 -
FwA-Ölsperre 1992 32 -
FwA-Separator 1993 31 -
Feuerwache 1
Feuerwache 3
Feuerwache 2
Einheit /
Standort
IST 2024
Bemerkung
214
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 133
Tab. 48: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (II)
Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre]
KdoW 2023 1 -
KdoW 2021 3 -
KdoW 2021 3 -
KdoW 2018 6 -
KdoW 2018 6 -
KdoW 2018 6 -
KdoW 2016 8 -
KdoW 2007 17 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20 2014 10 -
DLK 23/12 2017 7 -
DLK 23/12 2004 20 -
DLK 23/12 2004 20 -
TLF 24/50 2001 23 -
FwK 50 2023 1 -
GW Funk 2008 16 -
GW-Werkstatt 1986 38 -
GW-AW 2011 13 -
GW-AW 1998 26 -
GW-T 2005 19 -
GW-Kran 1999 25 -
VS-L 2022 2 Landesfahrzeug
RW 2022 2 -
RW 2010 14 -
Klaf 2019 5 -
Klaf 2019 5 Reservefahrzeug
DW-Werkstatt 2011 13 -
DW-BeVs 2012 12 -
MTW 2019 5 -
MTW-BevS 2014 10 -
WLF 2022 2 -
WLF 2022 2 -
AB-LWF 2013 11 -
AB-Mulde 2010 14 -
AB-Mulde 1981 43 -
AB-Transport 2004 20 -
AB-Wasser 2017 7 -
FwA-MZB 2019 5 -
FwA-Notstrom ILS 2018 6 -
FwA-RTB 2 2017 7 -
FwA-SW 1973 51 -
VSA 2019 5 -
KdoW 2016 8 -
KdoW 2010 14 -
ELW 2 2021 3 -
HLF 20 2014 10 -
HLF 20 2011 13 -
HLF 20 2011 13 -
DLK 23/12 2006 18 -
Klaf 2019 5 -
GW BSU 2009 15 -
MTW 2007 17 -
Feuerwache 5
Feuerwache 4
Einheit /
Standort
IST 2024
Bemerkung
215
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 134
Tab. 49: Fahrzeugausstattung Berufsfeuerwehr im IST-Zustand (III)
Erläuterungen Tabelle
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023
Reine Dienstfahrzeuge zur Erledigung rückwärtiger Aufgaben sind nicht dargestellt.
Alter der Fahrzeuge:
Bezugsjahr: 2024
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben*. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab.
Kleinfahrzeuge: Löschfahrzeuge: Sonderfahrzeuge**: sonst. Großfahrzeuge:
≥ 10 Jahre ≥ 5 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 20 Jahre
≥ 15 Jahre ≥ 10 Jahre ≥ 15 Jahre ≥ 25 Jahre
weitere Fahrzeuge:
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).
*) In Anlehnung an den Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2012. Demnach gelten für die Beschaffung von Feuer -
wehrfahrzeugen folgende Planungsgrößen:
o Kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Nürnberg soll älter als 25 Jahre sein
o Kein Sonderfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 15 Jahre sein
o Kein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr soll älter als 10 Jahre sein
**) Klaf, DLK, TLF, RW, WLF
Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre]
KdoW 2018 6 -
MTW 2018 6 -
HLF 20/16 2011 13 -
HLF 20/16 2011 13 -
LF 16/12 2003 21 -
LF 16/12 2003 21 -
LF 16/12 2003 21 -
Kombi-Ausbildung 1999 25 -
LKW-Ausbildung 2001 23 -
GW-L1 2019 5 -
MTW 2021 3 -
MTW 2021 3 -
MTW 2020 4 -
MTW 2020 4 -
PKW 2010 14 -
Integrierte
Regionalleitstelle
Ausbildung (Abt.3)
Einheit /
Standort
IST 2024
Bemerkung
216
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 135
ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE
Abb. 61: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Berufsfeuerwehr
ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE
Abb. 62: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Berufsfeuerwehr
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)
217
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 136
FREIWILLIGE FEUERWEHR
Tab. 50: Fahrzeugausstattung Freiwillige Feuerwehr im IST-Zustand
Fahrzeug Baujahr Alter[Jahre]
FF Höfles TSF-W 2004 20 -
HLF 10/6 2011 13 -
LF 20 KatS 2020 3 Bundesfahrzeug
LF 10/6 2010 14 -
MZF 2012 12 -
FF Buch LF 10/6 2010 14 -
HLF 10/6 2011 13 -
MTW 2018 6 -
FwA-TS 1959 65 -
LF 10/6 2011 13 -
MTW 2002 22 -
HLF 10/6 2011 13 -
LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug
HLF 10/6 2011 13 -
LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug
GW-Dekon-P 2015 9 Bundesfahrzeug
PKW 1995 29 -
FF Brunn LF 8/6 2001 23 -
HLF 10/6 2011 13 -
LF 16/12 2003 21 -
MZF 2005 19 -
LF 10/6 2004 20 -
RW 1 1988 35 -
LF 10/6 2011 13 -
LF 16/12 2003 21 -
MZF UG-ÖEL 2008 16 Außenstellplatz
LF 10 2016 8 -
LF 20 KatS 2015 9 Bundesfahrzeug
RW 2 2001 23 -
SW 2000-Tr 1995 29 Bundesfahrzeug
FF Kornburg TSF-W 2006 18 -
LF 10/6 2006 18 -
LF 16/12 2003 21 -
FwA-Bandskimmer 1985 39 Landesfahrzeug
LF 10/6 2006 18 -
LF 20 KatS 2020 4 Bundesfahrzeug, inkl. Rettungssatz
GW-S 2011 13 Landesfahrzeug, steht auf FW 1
MTW 2018 6 -
LF 10 2016 8 -
LF 20 KatS 2015 9 Bundesfahrzeug
Kombi-Verpflegung 2002 22 -
Feldküche 1994 30 -
LF 10/6 2004 20 inkl. Rettungssatz
FwA-RTB 1989 35 -
LF 16/12 1995 29 -
LF 16/12 1995 29 -
LF 16/12 1993 31 -
FF Boxdorf
FF Neunhof
FF Almoshof
FF Buchenbühl
FF Laufamholz
FF Altenfurt
FF Moorenbrunn
FF Worzeldorf
FF Katzwang
FF Gartenstadt
FF Werderau
FF Eibach
Reservefahrzeuge
(Feuerwache 4)
IST 2024
BemerkungEinheit /Standort
FF Fischbach
FF Großgründlach
218
FEUERWEHRBEDARFSPLAN STADT NÜRNBERG
ANHANG
Stand: 21.03.2024 137
Erläuterungen Tabelle
Stand der IST-Fahrzeugausstattung: 12/2023
Alter der Fahrzeuge:
Bezugsjahr: 2024
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die definierte Altersgrenzen erreicht bzw. über-
schritten haben. Das tatsächliche Erfordernis zur Außerdienststellung eines Fahrzeuges hängt vom spezifi-
schen technischen Zustand ab.
Kleinfahrzeuge: Großfahrzeuge:
hellgelb wenn ≥ 10 Jahre hellgelb wenn ≥ 20 Jahre
orange wenn ≥ 15 Jahre orange wenn ≥ 25 Jahre
weitere Fahrzeuge:
In der Spalte „Alter“ sind weitere Fahrzeuge farbig in grau hervorgehoben. Bei diesen Fahrzeu-
gen ist eine pauschale Alterseinteilung nicht möglich (z. B. Anhänger, Abrollbehälter, Boote).
ALTERSVERTEILUNG DER GROßFAHRZEUGE
Abb. 63: Altersverteilung der Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
ALTERSVERTEILUNG DER KLEINFAHRZEUGE
Abb. 64: Altersverteilung der Kleinfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)
0
1
2
3
4
5
6
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 >30
Anzahl Fahrzeuge
Alter (in Jahren)
219
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 121.03.2024
FEUERWEHRBEDARFSPLAN
DER STADT NÜRNBERG
– ERGÄNZENDE AUSWERTUNGEN
FREIWILLIGE FEUERWEHR –
Ö 5Ö 5
220
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 221.03.2024
EINLEITUNG
▪ Für die Detailanalyse von Einsätzen werden alle Zugalarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr
aus dem Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 in Bereichen betrachtet, die durch die
Berufsfeuerwehr planerisch nicht innerhalb einer Fahrzeit von 9 Minuten erreicht werden
können (s. Karte).
▪ Als Grundlage für diese Auswertung dienen die elektronischen Einsatzdaten (insb.
Statuszeiten der Fahrzeuge und Fahrzeugstärken).
▪ Im Rahmen der folgenden Betrachtungen werden alle eingesetzten Einsatzmittel der
Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt.
▪ Da keine Dokumentationen von konkreten Fahrzeugstärken vorliegen, werden folgende
Ansätze herangezogen:
− Löschfahrzeuge: 6 Funktionen
− Truppfahrzeuge: 2 Funktionen
▪ Wird die Stärke einer Staffel (6 Einsatzkräfte) erreicht, so sind die Felder grün markiert
( ███ ). Konnte diese Stärke nach einer Eintreffzeit von 10 Minuten nicht erreicht werden,
sind die Felder orange ( ███ ) markiert.
Einzelanalyse von Einsätzen
Fahrzeit 9 min BF
221
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 321.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH NORD
ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
1 Montag 07:14 ZB1 Boxdorf BMA 13 min 0 0 0 0 0
2 Freitag 07:32 ZB1 Neunhof BMA 7 min 6 6 6 6 6
3 Dienstag 08:57 ZB1 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6
4 Donnerstag 09:39 ZB1 Großgründlach BMA 10 min 0 0 6 12 12
5 Montag 10:00 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6
6 Dienstag 10:01 ZB1 Großgründlach BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
7 Mittwoch 10:35 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6
8 Dienstag 11:39 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6
9 Montag 12:13 ZB1 Buchenbühl eCall nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
10 Donnerstag 13:57 ZB1 Großgründlach BMA 9 min 0 6 6 6 6
11 Freitag 14:20 ZB1 Großgründlach BMA 8 min 6 6 6 6 6
12 Mittwoch 16:40 ZB1 Boxdorf BMA 7 min 6 6 6 6 6
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
222
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 421.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH NORD
ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE.
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
13 Freitag 06:22 ZB2 Großgründlach BMA 10 min 0 0 6 6 6
14 Samstag 07:03 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6
15 Sonntag 09:24 ZB2 Großgründlach BMA 8 min 6 6 12 12 12
16 Samstag 12:19 ZB2 Kraftshof Rauchwarnmelder 14 min 0 0 0 0 0
17 Sonntag 13:05 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6
18 Feiertag 13:17 ZB2 Buchenbühl Rauchentwicklung 14 min 0 0 0 0 0
19 Samstag 13:18 ZB2 Boxdorf BMA 9 min 0 6 6 6 6
20 Samstag 15:14 ZB2 Boxdorf Zimmerbrand nicht aw - - - - - keine FF-Beteiligung
21 Donnerstag 18:05 ZB2 Großgründlach Rauchentwicklung nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
22 Freitag 19:38 ZB2 Reutles Rauchwarnmelder 9 min 0 6 6 6 6
23 Mittwoch 20:28 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6
24 Montag 20:48 ZB2 Boxdorf Brand Industrie nicht aw - - - - - fehlerhafte Statusmeldung(en)
25 Montag 22:20 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6
26 Freitag 23:05 ZB2 Großgründlach Rauchentwicklung 11 min 0 0 0 6 6
27 Montag 23:59 ZB2 Boxdorf BMA 8 min 6 6 6 6 6
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
223
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 521.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH OST
ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
28 Freitag 08:04 ZB1 Fischbach BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
29 Montag 10:52 ZB1 Fischbach Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6
30 Montag 15:25 ZB1 Fischbach Rauchwarnmelder 5 min 12 12 12 12 12
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
224
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 621.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH OST
ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE.
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
31 Mittwoch 02:25 ZB2 Brunn Rauchwarnmelder 8 min 6 6 6 6 6
32 Dienstag 05:33 ZB2 Brunn Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6
33 Sonntag 13:49 ZB2 Fischbach Rauchentwicklung 5 min 6 6 6 6 6
34 Samstag 14:22 ZB2 Brunn Rauchentwicklung 9 min 0 6 6 6 6
35 Freitag 21:42 ZB2 Fischbach Rauchwarnmelder 5 min 12 12 12 12 12
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
225
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 721.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH SÜD
ZEITBEREICH 1: MO.-FR. 7-17 UHR
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
36 Montag 07:23 ZB1 Mühlhof VU - Person eingeklemmt 12 min 0 0 0 0 6
37 Dienstag 08:08 ZB1 Worzeldorf BMA 7 min 6 6 6 6 6
38 Freitag 08:22 ZB1 Neukatzwang VU - Person eingeklemmt 13 min 0 0 0 0 0
39 Mittwoch 08:34 ZB1 Katzwang BMA 7 min 6 6 6 6 6
40 Dienstag 09:16 ZB1 Kornburg BMA nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
41 Freitag 09:52 ZB1 Katzwang Person eingeklemmt 6 min 6 6 6 6 6
42 Donnerstag 09:54 ZB1 Katzwang VU - Person eingeklemmt 8 min 6 6 6 6 6
43 Mittwoch 15:04 ZB1 Herpersdorf Brand Schule 7 min 6 6 6 6 6
44 Mittwoch 15:31 ZB1 Kornburg BMA 8 min 6 6 6 6 6
45 Mittwoch 16:07 ZB1 Weiherhaus Flächenbrand nicht aw - - - - - Abbruch vor 1. ETZ
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
226
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 821.03.2024
EINZELANALYSE VON EINSÄTZEN IM BEREICH SÜD
ZEITBEREICH 2: MO.-FR. 17-7 UHR, SA., SO., FE.
Einzelanalyse von Einsätzen
8 min 9 min 10 min 11 min 12 min
38 Sonntag 04:26 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 8 min 6 6 6 6 6
39 Sonntag 04:38 ZB2 Kornburg Rauchwarnmelder 17 min 0 0 0 0 0
40 Montag 04:48 ZB2 Reichelsdorfer Keller VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 6 6 6
41 Samstag 05:59 ZB2 Weiherhaus VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 6 6 6
42 Samstag 09:19 ZB2 Neukatzwang Rauchentwicklung 8 min 6 6 6 6 6
43 Samstag 10:24 ZB2 Worzeldorf BMA 7 min 6 6 6 6 6
44 Samstag 11:43 ZB2 Katzwang Rauchentwicklung 6 min 6 6 6 6 6
45 Samstag 13:03 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 6 min 6 6 6 6 6
46 Donnerstag 17:04 ZB2 Weiherhaus Garagenbrand 8 min 6 6 6 6 6
47 Montag 17:07 ZB2 Herpersdorf Brand im Freien 8 min 6 6 6 6 6
48 Mittwoch 17:09 ZB2 Katzwang Rauchwarnmelder 8 min 6 6 12 12 12
49 Montag 17:30 ZB2 Neukatzwang Rauchentwicklung 11 min 0 0 0 6 6
50 Samstag 18:19 ZB2 Kornburg Rauchwarnmelder 12 min 0 0 0 0 6
51 Freitag 18:21 ZB2 Worzeldorf eCall 5 min 8 8 8 8 8
52 Dienstag 18:29 ZB2 Weiherhaus eCall 9 min - - - - - fehlerhafte Statusmeldung(en)
53 Samstag 19:48 ZB2 Reichelsdorfer Keller Rauchentwicklung 7 min 6 12 12 12 12
54 Donnerstag 22:30 ZB2 Herpersdorf Rauchwarnmelder 9 min 0 6 6 12 14
55 Donnerstag 22:45 ZB2 Weiherhaus VU - Person eingeklemmt 10 min 0 0 8 8 8
Kurzbemerkung
zu nicht auswertbaren
(Teil-)Einsätzen
aufsummierte Stärken an der Einsatzstelle nach x
Minuten (Eintreffzeit)Lfd.
Nr. Wochentag Uhrzeit1. Alarm Zeit-bereich Einsatzort(Stadt-/Ortsteil) Alarmstichwort Eintreffzeit erstes Fahrzeug
227
Vertraulich! Nur zur persönlichen bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung! Feuerwehrbedarfsplan Stadt Nürnberg – Ergänzende Auswertungen 921.03.2024
LÜLF
DIE FEUERWEHR-BERATER
luelf-plus.de
228
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
MRB-GST/005/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Umsetzung Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023
Evaluation Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023
Bericht:
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die Stadt
Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern.
Am 19. Mai 2021 wurde der vierte Gleichstellungsaktionsplan vom Stadtrat beschlossen.
Dieser Aktionsplan hatte eine Laufzeit von Anfang 2021 bis Ende 2023.
Die Evaluation über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 liegt in
tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedern der Koordinierungsgruppe Gender, in der alle Geschäftsbereiche und Referate
vertreten sind, erarbeitet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 6Ö 6
229
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur
Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der
Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
231
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/005/2024
Seite 4 von 4
232
1
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021 -2023
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte für die
Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu för-
dern. Am 19. Mai 2021 wurde der vierte Gleichstellungsaktionsplan vom Stadtrat beschlos-
sen. Dieser Aktionsplan hatte eine Laufzeit von Anfang 2021 bis Ende 2023.
Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 liegt in tabellari-
scher Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit den Mitglie-
dern der Koordinierungsgruppe Gender, in der alle Geschäftsbereiche und Referate vertre-
ten sind, erarbeitet.
Die Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Nürnberg zeigte Auswirkungen bei der Umset-
zung des Aktionsplans. Verschiedene Dienststellen konnten aus Ressourcengründen einige
geplante Maßnahmen nicht oder nicht vollumfänglich umsetzen. Der Großteil der im Gleich-
stellungsaktionsplan festgehaltenen Maßnahmen konnte jedoch erfolgreich abgeschlossen
werden.
Die Evaluation zeigt, dass die Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen ansetzten,
um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Von den 121 Maßnahmen waren 44 Maß-
nahmen nach innen gerichtet und betrafen die Stadtverwaltung.
Das betrifft vorranging die Handlungsfelder „Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf“, „Aus-
gewogenheit auf der Führungsebene“ sowie „Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz“.
Die meisten Maßnahmen (insgesamt 77) wirkten nach außen in die Stadtgesellschaft. Viele
dieser Maßnahmen sind in den Handlungsfeldern „Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Ge-
walt“, „Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung“ sowie „Geschlechtergerechte Stadtent-
wicklung“ verankert.
In den Handlungsfeldern „Abbau von Rollenstereotypen“, „Antidiskriminierung“, „Geschlech-
tergerechte Gesundheit“ sind Maßnahmen zu finden, die sowohl nach innen als auch nach
außen wirkten.
Eine exemplarische Auswahl einiger Maßnahmen aufgegliedert nach den obengenannten
Handlungsfeldern:
Abbau von Rollenstereotypen
Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzuweisungen unserer
Gesellschaft spiegeln sich weiterhin bei den Beschäftigten der Stadt Nürnberg wider. Ein
wichtiger Baustein um diese Rollenstereotype anzugehen ist der Ende letzten Jahres erfolgte
Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei. Hier erhofft sich die GST für die kom-
menden Jahre wichtige Impulse und Schritte in Richtung einer Berufsauswahl weg von Ge-
schlechterstereotypen.
Darüber hinaus wurden erste Schritte unternommen, die zur Umsetzung der Ergebnisse aus
der 2021 durchgeführten Väter- und Mütterbefragung beitragen. Ein Beispiel ist die Intranet-
Seite mit vielen Informationen zum Thema Vereinbarkeit, die 2022 online gestellt wurde und
seit Mai 2024, dank des „Intranets für Alle“, auch für Beschäftigte ohne PC-Arbeitsplatz oder
für Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit von extern abrufbar ist.
Ö 6Ö 6
233
2
Ebenso in Richtung Stadtgesellschaft sind verschiedene Dienststellen dieses Handlungsfeld
aktiv angegangen, z.B. mit der regelmäßigen Durchführung der Väterwoche, aber auch mit
Maßnahmen, um mehr Männer als Besucher von kulturellen Einrichtungen zu gewinnen.
Zudem wurden im Bereich Wirtschaft durch zahlreiche Veranstaltungen rund um „Female
Founders“ Angebote für Gründerinnen sichtbar gemacht.
Antidiskriminierung
Das Netzwerk für LSBTI-Beschäftigte bei der Stadt Nürnberg hat sich regelmäßig getroffen
und verstetigt. Zudem werden bei der Umsetzung des Aktionsplans UN-BRK geschlechts-
spezifische Bedürfnisse berücksichtigt. Eine konkrete Maßnahme, die daraus erfolgte, ist die
Website zur „Vertraulichen Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt“ in Leichter Sprache
sowie die Gebärdendolmetschung der Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung bei
sexualisierter Gewalt.
Geschlechtergerechte Gesundheit
Das Projekt Jungen- und Männergesundheit Nürnberg, eine Kooperation von Gh und GST
mit Förderung der Techniker Krankenkasse, ist trotz Unterbrechungen durch die Pandemie
umgesetzt und weiterentwickelt worden. Es wurde u.a. eine Bedarfsanalyse durch konkrete
Zielgruppenbefragungen durchgeführt. Die Federführung des Projekts hat 2023 die Fach-
stelle geschlechtersensible Prävention bei Gh übernommen.
Bei den Angeboten der städtischen Gesundheitstage und Gesundheitswochen werden ge-
schlechtsspezifische Aspekte und Bedarfe berücksichtigt und Schritte unternommen, konti-
nuierlich die Teilnahme von Männern zu erhöhen.
Zum Weltmännertag am 3. November mit dem Thema Gesundheit haben im Rahmen der
Männerwochen 2022 verschiedene Angebote und Veranstaltungen zu Jungen- und Männer-
gesundheit stattgefunden. Themen waren Prävention, Essstörungen, Resilienz, Sexualität
und Männerherzen.
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Die Umsetzung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit wird in verschiedenen Dienststellen,
wie KuF und UwA, verstärkt und erfolgreich angegangen.
Um orts- und zeitunabhängiges Lernen zu erleichtern, setzt PA auf digitale Lernangebote,
auch zum Thema Vereinbarkeit. Podcasts, Videos, E-Learning Module, digitale Netzwerktref-
fen, Führungstalks, ein digitaler Assistent, eine Zusammenstellung von Regelungen für Füh-
rungskräfte und Links mit ergänzenden Lernangeboten sind fester Bestandteil der Infobox für
Führungskräfte im Intranet.
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Sowohl das Mentoringprogramm für Frauen als auch das Netzwerk für Frauen in Führungs-
positionen bei der Stadt wurden verstetigt. Die Frauenquote bei den Dienststellenleitungen
ist in den letzten Jahren leicht aber stetig gestiegen.
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Diversity-Qualifizierungen für Mitarbeitende werden regelmäßig durchgeführt. Zudem werden
die Inhalte in Netzwerkveranstaltungen für alle Führungskräfte aufgegriffen.
Die Intranetseiten mit Empfehlungen zum diskriminierungsfreien und vielfaltssensiblen Kom-
munizieren wurden aktualisiert. Die aktualisierte Broschüre „Faire Sprache verbindet – Klei-
ner Ratgeber für geschlechtergerechtes Formulieren“ liegt vor.
234
3
Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Nürnberger Aktionswochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. No-
vember) wurden 2021 und 2023 mit vielfältigen Veranstaltungsangeboten durchgeführt. Zu-
dem wurden im Berichtszeitraum an diesem Aktionstag von Bäckereien, Apotheken und der
Nürnberger Tafel Tüten mit der Aufschrift „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ und Informati-
onen zu Hilfsangeboten für Betroffene an die Kundschaft herausgegeben.
Im Rahmen der Nürnberger Männerwochen 2022 wurde die Kampagne „Was männlich ist,
entscheidest du. Jeden Tag. Zusammenstehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und
Gewalt.“ initiiert und durchgeführt. Es wurden in den drei Wochen sechs verschiedene Pla-
kate auf über 230 Plakatwänden und Litfaßsäulen in Nürnberg gezeigt und zusätzlich als
Postkarten verteilt. Der Oberbürgermeister hat die Kampagne mit einer eigenen Postkarte
und einem Plakat unterstützt.
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (u.a. Wirtschaftsschule) wurde die ge-
schlechtsuntypische Berufswahl durch verschiedene Angebote wie z. B. Berufsbasare, Tag
des Handwerks, Berufsinformationsveranstaltungen und Berufspraktika gefördert. Zudem
wurden schulische Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und
gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erweitert.
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Die Planung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen erfolgt kontinuierlich. Die U-Bahn-
haltestelle Muggenhof wird derzeit unter Berücksichtigung der angstfreien Gestaltung revitali-
siert.
Maßnahmen, die nicht durchgeführt wurden
Zudem gibt es auch einige Maßnahmen, die aus Mangel an Personalressourcen nicht umge-
setzt wurden. Darunter sind die Maßnahmen „Anwendung von Gender Budgeting in ausge-
wählten Dienststellen“ und „Durchführung eines Speed-Datings in einer Schule mit Politike-
rinnen der Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene“.
Zum Thema Gender Budgeting gab es erste Gespräche zwischen GST und Ref. I/II, in wie
weit Gender Budgeting bei der Ausrichtung des Haushalts nach den Nachhaltigkeitskriterien
(SDGs - Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen berücksichtigt werden
kann. GST ist der Auffassung, dass SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ hier eine sinnvolle
Grundlage bieten könnte. Für das Speed-Dating hat GST zusammen mit dem Mädchennetz-
werk Mittelfranken ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Jahren angewandt werden
soll.
Fazit
Die Beschreibung exemplarisch ausgewählter Maßnahmen aus jedem Handlungsfeld zeigt,
dass in den vergangenen drei Jahren wichtige Schritte in Richtung einer geschlechtergerech-
ten Stadtverwaltung und einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft unternommen wur-
den. Es gibt jedoch darüber hinaus noch viele weitere Bereiche, die auf lokaler Ebene ange-
gangen werden können und müssen. Diese fließen als Ziele und Maßnahmen im Bereich
„Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ in den nächsten Gleichstellungsaktionsplan zur Be-
kämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt ein. Dieser Aktionsplan soll dem
Stadtrat im September 2024 zum Beschluss vorgelegt werden.
235
1
Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..................2
1.1 Abbau von Rollenstereotypen ................................ ............ 2
1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf............................. 7
1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene ......................... 11
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 14
1.5 Antidiskriminierung ................................ .......................... 17
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ................................ ... 19
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ...............21
2.1 Abbau von Rollenstereotypen ................................ .......... 21
2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 30
2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 33
2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 40
2.5 Antidiskriminierung ................................ .......................... 43
2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ................................ ... 45
Ö 6Ö 6
236
Abbau von Rollenstereotypen
2
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung.
Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern.
Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die
Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benen-
nung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen a uch innerhalb der Verwaltung über
vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung
entgegenzuwirken. Der Abbau von Rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referate n in Angriff genommen
werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
1. Gremien sind
paritätisch be-
setzt.
Bei der Besetzung von Gremien und
Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von Gremien
und Arbeitsgruppen
Fortlau-
fend
BgA, alle
Dienststel-
len
Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzu-
weisungen unserer Gesellschaft spiegeln sich weiterhin in der Besetzung
der Stadtratsausschüsse wider. So weisen z. B. der RWA, der Bau- und
Vergabeausschuss und der WerkA SUN hohe Männer- und der JhA, SozA
und WerkA NüSt hohe Frauenquoten auf.
Sehr positiv ist dagegen die ausgewogene Besetzung auf der Ebene der
Referent*innen.
Bei der Besetzung von Vorständen
und Aufsichtsräten der städtischen
Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechter-
verhältnis geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von
Vorständen und Aufsichtsräten der
städtischen Tochtergesellschaften
Fortlau-
fend
Stadtrats-
fraktionen
Geschlechtsspezifische und stereotypische Arbeitsteilungen und Rollenzu-
weisungen unserer Gesellschaft spiegeln sich weiterhin in der Besetzung
der Vorstände und Aufsichtsräte der städtischen Tochtergesellschaften wi-
der. So weisen z.B. der Verwaltungsrat des Klinikums und der Aufsichtsrat
der Noris-Arbeit gGmbH eine hohe Frauenquote und der Aufsichtsrat des
Hafens Nürnberg-Roth GmbH und der NürnbergMesse GmbH hohe Män-
nerquoten auf.
237
Abbau von Rollenstereotypen
3
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
2. Die Anzahl von
Frauen in Preis-
gerichten städti-
scher Wettbe-
werbe und Bei-
räten ist erhöht.
Feststellung aktueller Besetzung, In-
terpretation der Ergebnisse und Dis-
kussion weitere Schritte, wie ggf. Än-
derung der Satzung
Zielgruppe: Preisgerichte städtischer
Wettbewerbe und Beiräte
Ab 2021 GST
in Koopera-
tion mit je-
weiligen
Dienststel-
len
Eine Auswertung einiger städtischer Preisgerichte zeigte eine fast paritäti-
sche Verteilung u.a. beim Preis für diskriminierungsfreie Unternehmens-
kultur, beim Beratergremium zur Vergabe der Kulturpreise der Stadt Nürn-
berg sowie beim Architekturpreis der Stadt Nürnberg. Die Jury für den Mo-
saik-Jugendpreis weist ein erhöhte und die Jury des Menschenrechtsprei-
ses eine hohe Frauenquote auf.
3. Bei der Ausbil-
dungswahl spie-
len Geschlech-
terstereotype
keine Rolle.
Jährliche Organisation und Durchfüh-
rung des Girls´ und Boys´ Day bei
der Stadtverwaltung
Zielgruppe: Jugendliche
Ab 2021 PA
mit beteilig-
ten Dienst-
stellen
Organisation wurde 2023 komplett von PA/2 übernommen
Teilnahmen 2023:
Girls’ Day: 23
Boys’ Day: 24
Auswertung der weiblichen/männlichen Nachwuchskräfte erfolgt im Perso-
nalbericht; an einer ausdifferenzierten Betrachtung nach Ausbildungsberu-
fen wird gearbeitet.
Gezielte Ansprache des jeweils „un-
typischen“ Geschlechts bei der Prä-
sentation der Ausbildungsberufe im
Internet, in Videos sowie in Broschü-
ren, wo möglich und sinnvoll
Zielgruppe: potenzielle Auszubil-
dende
Fortlau-
fend
PA/2-Mar-
keting, GST
Es wird darauf geachtet, diesbezüglich die Geschlechterrollen zu durch-
brechen. Dies hat allerdings insofern seine Grenzen, dass nach wie vor
der vorhandene Bewerbendenkreis angesprochen werden muss. Hier
kann nur behutsam vorgegangen werden, um möglichst zusätzliche Be-
werbende zu gewinnen, aber auch keine Bewerbenden zu verlieren. Bei-
spiel: Flyer Brandmeister/in mit einer Frau auf dem Bild.
Prüfung des Beitritts der Stadt Nürn-
berg zur Initiative Klischeefrei und
gegebenenfalls Beitritt
Zielgruppe: potentielle Auszubil-
dende und Mitarbeitende
ab 2021 GST mit re-
levanten
Dienststel-
len
Nach intensiven fachlichen Vorgesprächen und Abstimmungen mit dem
Personalamt und dem Bürgermeisteramt beschloss der Stadtrat im De-
zember 2023 auf Antrag der Gleichstellungsstelle den Beitritt der Stadt
Nürnberg zur Initiative Klischeefrei.
Das Personal Recruiting der Stadt Nürnberg wird anhand der Kriterien
und mit Unterstützung der Initiative Klischeefrei überprüft und weiterentwi-
ckelt.
238
Abbau von Rollenstereotypen
4
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
4. Die Möglichkeit
Elternzeit zu
nehmen, wird
von bei der
Stadt beschäf-
tigten Vätern
stärker genutzt.
Durchführung der Väter- und Mütter-
befragung
Auswertung und Evaluation der Er-
gebnisse, Formulierung und Umset-
zung von nächsten Schritten
Zielgruppe: Väter und Mütter in ei-
nem Beschäftigungsverhältnis bei
der Stadt Nürnberg
2020-
2023
GST,
Bündnis für
Familie,
PA/M
Die Befragung wurde durchgeführt und ausgewertet.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden im POA vorgestellt.
Workshops in großer Runde zwischen Ref. I/II, PA, Ref. V, GST, GPR und
GSBV sind in 2022 und 2023 erfolgt.
Fortführung in AG Vereinbarkeitskultur bereits anberaumt. Hier wurde u.a.
Anschreiben für potentielle Eltern erarbeitet.
Eigene Elternmappe wurde abgelehnt.
5. Männer sind im
Erzieherberuf
gestärkt.
Es besteht die
Möglichkeit zu
kollegialem Aus-
tausch zu aus-
gewählten spe-
zifischen The-
men.
Verstetigung des AK Männer in Kitas
Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe-
rufen
4 Tref-
fen im
Jahr
GST, J/B1 Umsetzung planmäßig erfolgt. Der AK Männer in Kitas trifft sich regelmä-
ßig. Organsiert und moderiert wird der AK vom Ansprechpartner für Män-
ner (GST).
6. Die Anerken-
nung der ver-
schiedenen Le-
benswelten von
Kindern und Fa-
milien in Kitas
wird konkreti-
siert.
In der Rahmenkonzeption wird das
Thema Anerkennung von Lebenswel-
ten konkretisiert.
Zielgruppe: Familien mit Kindern in
Kitas
2021-
2022
J/B1-L Umsetzung planmäßig erfolgt: Konkretisierung in den 7 Prinzipien der Le-
bensweltorientierung (siehe auch JHA 04.2022) - Ausrollung dieser kon-
zeptionellen Grundlagen am J/B1 Trägertag im Mai 2023
239
Abbau von Rollenstereotypen
5
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
7. Gender-Kompe-
tenz bei den Er-
zieher*innen in
Nürnberger Kin-
dertageseinrich-
tungen ist vor-
handen und das
Fachpersonal
handelt ge-
schlechtersensi-
bel bei offenen
Angeboten für
Kinder
Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd-
chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin-
dertageseinrichtungen bekannt und
wird von den jeweiligen Teams indivi-
duell durchgeführt.
Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürn-
berger Kindertageseinrichtungen
Ab 2022 GST, J/B1 Fortbildungen zur geschlechtersensiblen Pädagogik und Erziehung mit
Fokus Starke Jungs und Fokus Starke Mädchen wird als Regel-Fortbil-
dung im Bildungsprogramm angeboten
Das Fortbildungskonzept wird hin-
sichtlich der Passgenauigkeit für Per-
sonal in offenen Angeboten für Kin-
der überprüft und ggf. angepasst
Zielgruppe: Mitarbeitende in der
OKJA – Zielgruppe Kinder
Ab 2021 J/B2-5 mit
Bereichslei-
tung und
Abt. Leitun-
gen Regio-
nen
Bei der Teilnahme an der Leitungsqualifizierung werden geschlechtsspe-
zifisch ausgewogene Anmeldungen angestrebt.
Fortbildungen zu geschlechtsspezifischen Themen von PEF intern noch
nicht ausreichend beworben.
8. Die Anzahl der
Männer bei den
Beschäftigten im
Kulturbereich ist
erhöht: Das Ver-
hältnis Männer
und Frauen ist
angeglichen.
Entwicklung und Durchführung von
Maßnahmen zur Zielerreichung
Beteiligung am Boys‘ Day
Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende
im Kulturbereich
Fortlau-
fend
KuF Generell: 50 % zu erreichen wird schwieriger, wenn nicht nachbesetzt
werden kann/darf.
Bsp. KuF/2 Kulturelle und politische Bildung: Männerquote derzeit: 22 %.
Bsp. KuF/Kinderkultur: Beteiligung am Boys‘ Day, hat sich aber noch nicht
im Personal widergespiegelt – kleines Team, derzeit nur Frauen. Einziger
Mann mit befristeter Rehastelle ist mittlerweile ausgeschieden.
KuF/Fußball-Kultur: 50:50
Bsp. KuF/3 Kulturläden: 37,04 % der Beschäftigten sind männlich,
63,64 % weiblich.
Zukünftig: In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt männliche
Kollegen beworben und konnten eingestellt werden. KuF/3 geht davon
aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.
Bsp. KuF/Integrationsprogramm:
Derzeit 60 % weiblich, 30 % männlich
240
Abbau von Rollenstereotypen
6
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
9. Bei der Aus-
schreibung von
Reinigungsleis-
tungen ist der
geschlechter-
spezifische As-
pekt berücksich-
tigt.
Klärung mit ZD als zuständige
Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibli-
ches Personal reinigt den Damenbe-
reich-, männliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die Aus-
schreibung aufgenommen werden
kann oder wie sich ein solches Vor-
gehen finanziell darstellt
Zum
nächs-
ten Aus-
schrei-
bungs-
zeit-
punkt
NüBad mit
ZD
3.BM
Da in der Regel immer nur eine Reinigungskraft in einem Bad tätig ist,
kann eine Geschlechtertrennung nicht erfolgen.
Es werden aber die geltenden Verhaltensregeln beim Betreten des an-
deren Geschlechtsbereiches eingehalten.
Am Frauenbade- bzw. Frauensaunatag wird in erster Linie weibliches
Personal eingesetzt, es sei denn besondere Umstände lassen dies nicht
zu.
241
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
7
1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststell en angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal - und Organisationsausschusses
verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsha-
ring möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der
erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein
besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der
Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwick-
lungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen
Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die
Ziele und Maßnahmen im Folgenden.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
10. Der Anteil der
Führungskräfte
mit reduzierter
Arbeitszeit bei
der Stadt ist in
allen Führungs-
ebenen erhöht.
Führung mit reduzierter Arbeitszeit
wird verstärkt gefördert
Anpassen des Prozesses der Ab-
frage Führen mit reduzierter Arbeits-
zeit unter Einbezug GST und GPR
Intranet-Auftritt der PA Seite zum
Thema wird überarbeitet und aufge-
wertet
Veranstaltungen von GST zur Sensi-
bilisierung der Kolleg*innen für das
Thema
Zielgruppe: Führungskräfte und an
Führungsaufgaben interessierte Mit-
arbeitende der Stadt Nürnberg
Ab 2021 PA/2-R
in Koope-
ration mit
GST und
GPR
Mittlerweile ist es möglich, den Fragebogen (Analyse, ob die Stelle auch
mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden kann) über die BeeSite
hochzuladen. Die Sensibilisierung der Dienststellen wurde auf informeller
Ebene intensiviert. Weitere Prozessanpassungen sind derzeit nicht vorge-
sehen.
Die Überarbeitung des Intranetangebots wurde angestoßen, ist aber aus
Kapazitätsgründen noch offen.
242
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
8
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
Modell „Führen mit reduzierter Ar-
beitszeit“ gezielt kommunizieren; sys-
tematische Ansprache und Unterstüt-
zung betroffener Mitarbeitender
Zielgruppe: Pädagog*innen in Lei-
tungsstellen
Fortlau-
fend
J/B2- Abtei-
lungsleitun-
gen und
Bereichslei-
tung
Von 34 Einrichtungsleitungen mit Team sind 19 weiblich und 15 männ-
lich. In Teilzeit arbeiten 9 weibliche und 7 männliche Leitungen (Kinder-
und Jugendhäuser und Jugendtreffs)
Dabei konnten alle Wünsche berücksichtig werden.
Geteilte Leitung wird in einem Haus praktiziert (Stand 12/2023).
Begleiteter Prozess zur Organisati-
onsentwicklung, Führen mit reduzier-
ter Arbeitszeit zu ermöglichen als
Grundlage für eine stärkere Berück-
sichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh
Fortlau-
fend
Gh/L
in Koopera-
tion mit PA
Ref. III:
Die Organisationsentwicklung fand nicht statt.
Im Zuge mit der Bewältigung der Corona-Pandemie fand eine Organisa-
tionsuntersuchung mit anderem Fokus satt.
Modell „Führen mit reduzierter Ar-
beitszeit“ gezielt kommunizieren
Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA
Fortlau-
fend
UwA
in Koopera-
tion mit PA
Das Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ hat sich bei UwA etab-
liert.
Derzeit sind von den besetzten Führungskraftstellen 50% in Teilzeit.
Die Herausforderung besteht darin, im Rahmen der gesamtstädtischen
Verwaltungsvorgaben das vorhandene Stundenkontingent flexibel be-
darfsorientiert zu nutzen.
243
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
9
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
11. Die genderge-
rechte Personal-
politik in den
Geschäftsberei-
chen 2. BM und
3. BM ist ausge-
baut und weiter-
geführt.
Schaffung/Etablierung verschiedener
Arbeitszeitmodelle
Besondere Berücksichtigung der be-
ruflichen Weiterentwicklungsmöglich-
keiten in den verschiedenen Arbeits-
zeitmodellen von Mitarbeitenden
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereiche 2. BM und 3. BM
Fortlau-
fend
Alle Dienst-
stellen und
Eigenbe-
triebe der
Geschäfts-
bereiche 2.
BM und 3.
BM
Generell sind bei KuF mehrere Arbeitszeitmodelle vorhanden, zuneh-
mend Teilzeit
Zukünftig:
Bleibt Ausbau möglich, insofern Bedarf besteht; Modelle wie Führen mit
reduzierter Arbeitszeit oder geteilte Führung, mobiles Arbeiten
Thema wird KuF auch in Zukunft beschäftigen
Bsp.:
KuF/3:
Es existieren verschiedene Teilzeitmodelle, unterstützt von der Möglich-
keit des mobilen Arbeitens.
Bsp. KuF/Integrationsprogramm:
Alle 3 Teammitglieder sind in Teilzeit beschäftigt.
2. BM:
Durch die Möglichkeit der Teilzeit werden verschiedene Arbeitszeitmo-
delle genutzt. Folge ist ein nahezu paritätisches Verhältnis bei den Be-
schäftigten (48 % Frauen, 52 % Männer).
3. BM:
Entsprechend der rechtlichen und städtischen Vorgaben sowie der prak-
tischen Umsetzbarkeit werden die verschiedensten Arbeitszeitmodelle
ermöglicht. Dies gilt ebenso für entsprechende Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten, z.B. Führen mit reduzierter Arbeitszeit
12. Die Vereinbar-
keit von Privatle-
ben und Beruf
bei SpS wird
verstärkt geför-
dert.
Teilnahme an Telearbeit,
Förderung von Elternzeit für Väter
Einladung zur Teilnahme am Mento-
ringprogramm für Frauen
Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS
Fortlau-
fend
SpS Ref. IV
Telearbeit
17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit
2022: 4 Neuanträge
2023: 8 Neuanträge
Elternzeit für Väter
2021 - 2023: zwei Väter in Elternzeit (teilweise Teilzeit / teilweise Voll-
zeit)
Teilzeit
7 Frauen und 4 Männer arbeiten in Teilzeit
(2020: 7 Frauen und 2 Männer)
Mentoringprogramm für Frauen:
Eine Teilnehmerin von 05/21 bis 12/22
244
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
10
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
13. Die Vereinbar-
keit von Privatle-
ben und Beruf
wird durch digi-
tale Lernange-
bote verbessert.
Etablierung von digitalen Lernange-
boten (AG Digitales Lernen)
Konzeption: Die digitalen Lerneinhei-
ten sollen aus mehreren, kurzen Mo-
dulen bestehen, die ein zeitlich flexib-
les Lernen ermöglichen sollen.
Verweis auf geeignete externe Ange-
bote
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Ab 2021 PA/1-1 Podcasts, Videos, E-Learning Module, digitale Netzwerktreffen, Füh-
rungstalks, ein digitaler Assistent, eine Zusammenstellung von Regelun-
gen für Führungskräfte und Links mit ergänzenden Lernangeboten sind
fester Bestandteil der Infobox für Führungskräfte. Somit wird ein orts-
und zeitunabhängiges Lernen erleichtert.
Führungsleitbild (nuernberg.de)
245
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
11
1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene
Während das G eschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als
langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins
Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Ber eich werden jedoch auch von
anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
14. Die Anzahl von
Frauen (auch
Frauen mit Mig-
rationshinter-
grund) in Füh-
rungspositionen
ist erhöht.
Fortführung des Mentoringpro-
gramms für Frauen:
4. Programmdurchlauf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in-
teressierte Mitarbeiterinnen
Mai
2021 -
Dezem-
ber
2022
PA/1-1 Ergebnisse der Evaluation des 4. Programmdurchlaufs flossen in Kon-
zeption des 5. Programmdurchlaufs ein, der im Mai 2023 begann und im
Oktober 2024 enden wird.
Beteiligung an Maßnahmen zur Ziel-
erreichung im KuF, z. B. Mentoring-
programme, gezielte Ansprache
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
KuF interessierte Frauen
Fortlau-
fend
KuF/L Anteil Frauen in Führungspositionen deutlich erhöht.
Bsp. KuF/2:
Mehrere Kolleginnen haben teilgenommen, wird bei Mitarbeitenden-
gesprächen immer kommuniziert.
Bsp. KuF/3:
Mitarbeiterinnen bewerben sich regelmäßig für das Mentoringprogramm
für Frauen in Führungspositionen und werden seitens der Führungs-
kräfte dazu ermuntert. Aktuelles Geschlechterverhältnis in Führungspo-
sitionen: 38,46 % Männer zu 61,54 % Frauen.
Zukünftig:
Im Rahmen der Personalentwicklung sollen alle Mitarbeitenden für eine
berufliche Weiterbildung gefördert werden.
Bsp. KuF/Integrationsprogramm:
Geteilte Führung.
Eine Führungskraft ist weiblich (und hat eine Zuwanderungsgeschichte)
246
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
12
Nr.
Ziel/e
Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
Frauen im Ref. VI für Führen mit re-
duzierter Arbeitszeit sensibilisieren,
sie unterstützen und Möglichkeiten
schaffen, da insbesondere Frauen oft
mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in-
teressierte Frauen im Ref. VI
Fortlau-
fend
Ref. VI mit
allen
Dienststel-
len
30 Frauen in Führung (von 82 Führungskräften, entspricht 36,6 %), da-
von 14 Frauen mit reduzierter Arbeitszeit
Ref.VI internes Mentoring mit 6 Mentees 2021/2022,
2. Durchlauf mit 5 Mentees in 2023/2024
15. Die Leitungs-
ebene im J/B2
ist paritätisch
besetzt.
Förderung von Leitungsnachwuchs in
den Einrichtungen; gezielte Anspra-
che von Pädagog*innen je nach Stel-
lenbedarf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
J/B2 interessierte Frauen
Fortlau-
fend
J/B2-Abtei-
lungsleitun-
gen und
Bereichslei-
tung
Von 34 Einrichtungsleitungen mit Team (Kinder- und Jugendhäuser +
Jugendtreffs) sind 19 weiblich und 15 männlich. In Teilzeit arbeiten 9
weibliche und 7 männliche Leitungen. Teilzeitwünsche werden nach
Möglichkeit erfüllt.
Von sechs Abteilungsleitungen sind drei männlich und drei weiblich be-
setzt.
16. Frauen in Füh-
rungspositionen
sind gestärkt.
Verstetigung des Netzwerks für
Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
Jährlicher Austausch mit den frauen-
politischen Sprecherinnen der Stadt-
rats-Fraktionen im Rahmen der Netz-
werktreffen
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen
3 Netz-
werk-
treffen
im Jahr
GST Es wurden jährlich drei Netzwerktreffen durchgeführt.
2021 nur digital
2022 fanden ein digitales Treffen und zwei Veranstaltungen in Präsenz
statt.
Seit 2023 werden die Treffen wieder in Präsenz durchgeführt.
Insgesamt wurden zwei Austauschtreffen mit den frauenpolitischen
Sprecherinnen durchgeführt und eins mit dem neuen Personalreferen-
ten.
Die durchschnittliche Teilnehmerinnenzahl liegt bei ca. 40 weibliche
Führungskräfte.
247
Ausgewogenheit auf der Führungsebene
13
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
17. Netzwerke für
weibliche Füh-
rungskräfte im
jeweiligen Ge-
schäftsbereich
sind initiiert und
gestärkt.
Lockerer Erfahrungsaustausch bei
Treffen mit weiblichen Führungskräf-
ten (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellun-
gen geben) zum Teil mit Themen-
schwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen der jeweiligen Geschäftsberei-
che
Regel-
mäßig
OBM, 2.
BM, 3. BM,
Ref. VI
bzw. alle
Geschäfts-
bereiche
OBM:
Durchführung 1x jährlich 2022 und 2023.
Durchschnittliche Teilnahmezahl: 17
2. BM:
Keine spezifische Netzwerkstruktur, Beteiligung an stadtweiten Füh-
rungskräfteprogrammen
3.BM:
Das Netzwerktreffen hat auch aufgrund der Pandemie pausiert.
Die ersten Treffen waren ein Erfolg.
Im Moment findet eine Themensuche für eine evtl. neue Auflage statt.
Ref VI:
Durchführung 1x jährlich geplant, Interesse eher bei jüngeren (frisch in
Führung befindlichen) Kolleginnen (aufgrund Corona in 2021/2022 nicht
stattgefunden)
248
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
14
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirk ungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter
oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verant-
wortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maß-
nahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der
aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und ges chlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext
stärker in den Mittelpunkt rücken.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
18. Die Diversity-
Kompetenz der
Führungskräfte
ist erhöht.
Integration eines Bausteins zur
Diversity-Kompetenz bei der Füh-
rungskräfteentwicklung im Rahmen
der Netzwerktreffen der FKE 2 und
FKE 3
Zielgruppe: Führungskräfte
Fortlau-
fend
PA/1-1
GST
Ergänzender Programmbaustein für die FKE 2 und FKE 3 ist in Planung;
zudem wird das Thema in Netzwerkveranstaltungen für alle Führungs-
kräfte aufgegriffen.
19. Die Diversity-
Kompetenz als
wichtige Schlüs-
selqualifikation
städtischer Mit-
arbeitender ist
erhöht.
Ausdehnung der Fortbildungen zu
Vielfalt (z. B. Gender und Interkultu-
reller Kompetenz) auf mehr Mitarbei-
tende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK)
Relaunch interkulturelle Qualifizierun-
gen: Neukonzeption Xenos PIK
Workshops; Angebot von Beratungs-
gesprächen für Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Ab 2021 PA/1-1 An Diversity-Qualifizierungen nehmen jährlich ca. 100 Mitarbeitende teil.
Eine Intensivierung interkultureller Qualifizierungen gemäß des XENOS-
PIK Konzeptes konnte aufgrund von Personalengpässen in den Dienst-
stellen mit Publikumsverkehr nicht realisiert werden.
249
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
15
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
20. Die Schulungen,
die im Themen-
bereich Diversity
angesiedelt
sind, sind mitei-
nander ver-
knüpft und auf
die spezifischen
Bedürfnisse der
jeweiligen
Dienststellen zu-
geschnitten.
Weiterführung des Diversity-Stem-
pels, der Schulungen mit Diversity-
Dimension kennzeichnet
Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kom-
munen Nürnberg, Fürth, Erlangen &
Schwabach
Fortlau-
fend
PA/1
GST
Diversity Kompetenz ist Bestandteil des Überfachlichen Kompetenzkata-
logs.
Auch Erlangen, Fürth und Schwabach verwenden Diversity-Stempel im
Fortbildungsprogramm der Städteakademie.
Angebot der Diversity-Kurzschulun-
gen bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitun-
gen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Fortlau-
fend
MRB, GST Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu Diversitätsthemen (AG
Diversity), bestehend aus der Beauftragten für Diskriminierungsfragen,
Vertreter*innen der Gleichstellungsstelle und des Menschenrechtsbüros,
der Inklusionsbeauftragten, Vertreter*innen des städtischen Integrations-
programms (KuF), des Geschäftsbereichs OBM sowie von Ref. V erar-
beitet aktuell sowohl mit PA/1 als auch mit KoM eine Strategie, das Fort-
und Weiterbildungsangebot im Bereich Diversität Mitarbeitenden über-
sichtlich und niederschwellig zu kommunizieren (Intranet). Im Anschluss
daran wird die Übersicht im Intranet entsprechend beworben.
Organisation eines regelmäßigen
Treffens aller Akteur*innen, die Schu-
lungen im Bereich Diversity anbieten
Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext
Diversity-Schulungen
Fortlau-
fend
GST
PA/1
Gespräche mit BgA/Bildungsbüro, GST, Ref. V und PA haben das Ziel,
neue Qualifizierungsangebote zu konzipieren.
21. Die Broschüre
„Sie und Er - nur
so ist es fair“ ist
in überarbeiteter
Version im Print-
format erhältlich.
Erstellung des Printformats
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende
der Stadtverwaltung & allgemeine Öf-
fentlichkeit
2022 GST, KoM Die Broschüre liegt im Juni 2024 gedruckt vor. Die aktualisierten Intra-
netseiten standen bereits 2022 zur Verfügung.
.
250
Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz
16
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
22. Die Mitarbeiten-
den der Dienst-
stellen sind für
die Themen
Gender und
Diversity sensi-
bilisiert.
Ansprechpartner*innen in den
Dienststellen benennen
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in
im Referat
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Fortlau-
fend
Ref. VI mit
allen
Dienststel-
len
Erfolgt, Anpassung bei Fluktuation oder Aufgabentransfer
Ausweitung oben genannter Maß-
nahme auf andere Geschäftsberei-
che und deren Dienststellen
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Fortlau-
fend
GST mit
den Ge-
schäftsbe-
reichen
Der Ansatz, dass Mitglieder der geschäfts- und referatsübergreifenden
Koordinierungsgruppe Gender in ihren Bereichen als Ansprechpersonen
für Gender und Diversity fungieren, konnte aus Ressourcengründen
noch nicht überall angewandt werden.
23. Geschlechter-
sensibles Han-
deln ist gestärkt.
Erarbeitung von Leitlinien für ge-
schlechtersensibles Handeln im
Ref. V
Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V
Bis
Ende
2021
Ref. V Überarbeitung des gesamten Orientierungsrahmens des Geschäftsbe-
reichs Ref. V im Jahr 2022/23 unter Berücksichtigung von Vielfaltsdi-
mensionen.
Schulungen und Informationen zu
geschlechtergerechter Sprache im
Geschäftsbereich 2. BM und 3. BM
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereich 2. BM und 3. BM
Fortlau-
fend
2. BM und
3. BM
2. BM:
Aufgrund städtischer Vorgaben so nicht umgesetzt.
3. BM:
Die Mitarbeitenden können alle Angebote/Schulungen der Stadt Nürn-
berg und ggf. darüber hinaus in Anspruch nehmen.
Um eine gute Nutzung der Schulungen zu geschlechtergerechter Spra-
che usw. zu erreichen, soll regelmäßig darauf aufmerksam gemacht
werden.
251
Antidiskriminierung
17
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
24. Die Gender-
Checklisten sind
angepasst.
Erweiterung Hochbau / Nutzer*innen-
kreis
Zielgruppe: Mitarbeitende bei H
Fortlau-
fend
Ref. VI, H Integration in den obligatorischen Projektablauf.
25. Das Gender
Budgeting findet
Anwendung in
ausgewählten
Dienststellen.
Durchführung einer Fachveranstal-
tung „Gender Budgeting“ in der Koor-
dinierungsgruppe Gender
Entwicklung und Erprobung von
Kennzahlen für Gender Budgeting für
ausgewählte Dienststellen
Zielgruppe: Koordinierungsgruppe
Gender und ausgewählte Dienststel-
len
Fortlau-
fend
GST Zum Thema Gender Budgeting gab es erste Gespräche zwischen GST
und Ref. I/II, in wie weit Gender Budgeting bei der Ausrichtung des
Haushalts nach den Nachhaltigkeitskriterien (SDGs - Sustainable Deve-
lopment Goals) der Vereinten Nationen berücksichtigt werden kann.
GST ist der Auffassung, dass SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ hier
eine sinnvolle Grundlage bieten könnte.
Aus Ressourcengründen konnte die Fachveranstaltung nicht durchge-
führt werden.
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter,
Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichbe-
rechtigung einzutreten und jeder Fo rm von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der
Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen, werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
26. Die Vergabe der
leistungsorien-
tierten Bezah-
lung ist frei von
Diskriminierung.
Auswertung nach Geschlecht, Teil-
zeit und Grad der Behinderung wird
um Differenzierung nach Stunden-
kontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe
Stelle, Vollzeitnah)
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Jährlich GPR, GST,
GSBV
Auswertungen wurden erstellt und eingebracht: Auf gesamtstädtischer
Ebene gibt es keine relevanten Unterschiede zwischen Männern und
Frauen im Hinblick auf den Erhalt einer leistungsorientierten Bezahlung
(LOB). Teilzeitbeschäftigte mit sinkendem Beschäftigungsgrad haben je-
doch eine zum Teil deutlich geringere Wahrscheinlichkeit eine LOB zu
erhalten.
252
18
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
27. Die Stadtverwal-
tung ist frei von
Diskriminierung.
Antidiskriminierungsseminare mit
Baustein Diversity in der Verwaltung
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Fortlau-
fend
MRB/Bil-
dung
Im Zeitraum 2021-2023 wurden 21 Workshops mit Beschäftigten der
Stadt Nürnberg durchgeführt.
Ca. 70 % fanden mit städtischen Auszubildenden statt. Die übrigen 30 %
wurden nach Bedarf von städtischen Dienststellen gebucht.
Insgesamt wurden über 400 Personen durch die Workshops erreicht.
28. Das städtische
Bekenntnis zu
Vielfalt und
Diversität ist im
Bereich sexuelle
Orientierung
und Identität
sichtbar.
Teilnahme mit einem Informations-
stand am Christopher-Street-Day
(CSD)
Ggfs. Unterstützung durch PA, z. B.
mit Ausbildungskräften am Stand
Zielgruppe: Teilnehmende und Besu-
cher*innen des CSD
Im Zwei-
Jahres-
Rhyth-
mus,
also
wieder
2022
MRB –
BfD/LSBTI
Ziel erreicht: Städtisches Bekenntnis ist sichtbar u.a. durch Regenbo-
genbänke, Regenbogenzebrastreifen sowie Regenbogenbeflaggung und
Beteiligung anlässlich des CSD. Durch entsprechende Veranstaltungs-
formate gibt es zwischenzeitlich mehr Sichtbarkeit auch in der Jugend-
und Senior*innenarbeit.
Darüber hinaus Beispiele aus dem Bereich 2. BM:
KuF/Fußball-Kultur:
Beteiligung/Support Come Together Cup. Dieser fand wegen des orga-
nisatorischen Aufwands 2023 nicht mehr statt.
Kontaktpflege Queeres Nürnberg: Input an KuF-Beschäftigte
Diverse Veranstaltungen bei KuF/3
29. Ein Arbeitskreis
für LSBTI-Be-
schäftigte be-
steht.
Regelmäßiger Austausch findet statt
und ist bekannt
Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte
Regel-
mäßige
Treffen
MRB –
BfD/LSBTI
Netzwerktreffen fanden bis September 2023 alle zwei Monate statt, seit
September 2023 finden sie monatlich statt.
An den Netzwerktreffen nehmen regelmäßig ca. 20 bis 25 Personen teil.
253
Geschlechtergerechte Gesundheit
19
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick
auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse so llen bei der Gestaltung von
Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
30. Die Teilnahme
von Männern an
Angeboten des
Betrieblichen
Gesundheitsma-
nagements
(BGM) ist er-
höht.
Gewinnung von mehr Männern für
Gesundheitsangebote
Maßgeschneiderte Qualifizierungsan-
gebote für Männer
Fortführung der Messgerätewochen
in Kooperation mit der AOK
Verstetigung der bewegten Pause in
den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“
für die Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Fortlau-
fend
PA/1-1 Der Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheits-
managements liegt zwischen 14 % und 32 %. An den Maßnahmen zur
Gewinnung von mehr Männern für Gesundheitsangebote wird weiterge-
arbeitet; aber Kapazitätsengpässe im BGM.
Kürzungen im PA-BGM-Budget und der Wegfall des dezentralen BGM-
Budgets erschweren Zielerreichung.
Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK konnten 2023 nicht an-
geboten werden.
Spezielle Angebote für Männer bei
der städtischen Gesundheitswoche
initiieren, erproben, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Fortlau-
fend
PA/1-1
ggfs. Unter-
stützung
durch GST
Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche
wurden mit BCN konzipiert.
Quotierte Anmeldelisten für Männer wurden/werden bei Gesundheitsta-
gen seit 2020 angelegt; bei Nichtbelegung durch Männer erhalten Mitar-
beiterinnen aus der Warteliste kurz vor Veranstaltungsbeginn die Mög-
lichkeit der Teilnahme.
254
Geschlechtergerechte Gesundheit
20
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
31. Besonders gen-
dersensible Auf-
gabenbereiche
sind durch eine
geschlechtsspe-
zifische Diversi-
fizierung der
Personalstruktur
erhalten und
ausgebaut.
Stärkere Berücksichtigung des
Genderaspekts bei Stellenbesetzun-
gen
Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh
Fortlau-
fend
Gh, alle Be-
reichslei-
tungen
Ref. III:
Die Verteilung von Männern und Frauen variiert zwischen den verschie-
denen Fachbereichen. Im Bereich Gesundheitsförderung konnte mit ge-
eigneten Bewerbungen die Anzahl der männlichen Beschäftigten von 0
auf 5 erhöht werden.
255
Abbau von Rollenstereotypen
21
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechte rgerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und
gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufge-
brochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merk-
mals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewa lt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der
Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung
öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstere-
otype aufzubrechen und abzubauen und somi t Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancen-
gleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
32. Die Anzahl von
Frauen in politi-
schen Ämtern ist
erhöht.
Durchführung eines Speed-Da-
tings in einer Schule mit Politike-
rinnen der Kommunal-, Landes-,
Bundes- oder Europaebene
zur Förderung von Frauen in poli-
tischen Ämtern
Zielgruppe: Schülerinnen
Jährlich GST
in Koopera-
tion mit
Ref. IV
Für das Speed-Dating hat GST zusammen mit dem Mädchennetzwerk
Mittelfranken ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Jahren an-
gewandt werden soll.
Speed-Dating in einer Nürnberger Schule wurde aufgrund der Folgen
der Corona-Pandemie und Mangel an zeitlichen Ressourcen bei GST
und Ref. IV nicht durchgeführt.
33. Die Anzahl von
Frauen bei der
Gründung von Un-
ternehmen ist er-
höht.
Sichtbarmachen der Angebote für
Gründerinnen und Maßnahmen,
um stereotypes Denken aufzubre-
chen
Zielgruppe: Gründerinnen
Fortlau-
fend
WiF Veranstaltungen im ZOLLHOF: Im ZOLLHOF Tech Incubator fanden
zahlreiche Veranstaltungen rund um
„Female Founders“ statt.
Frauen in der Digitalwirtschaft:
Gemeinsam mit NIK e.V. hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr
2021 das Nürnberger Netzwerk für Frauen in der Digitalwirtschaft ins Le-
ben gerufen.
256
Abbau von Rollenstereotypen
22
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
Initiierung eines Mentoring-Pro-
gramms mit Unterstützung hiesi-
ger Unternehmen
Zielgruppe: ansässige Unterneh-
men
Fortlau-
fend
WiF Durch das Mentorennetzwerk des ZOLLHOF Tech Incubators konnten
zahlreiche Kontakte zu neuen Mentorinnen hergestellt werden.
34. Frauen sind trotz
der Coronapande-
mie und der damit
verbundenen Be-
lastung für Familie
und Privatleben auf
dem Arbeitsmarkt
präsent und neh-
men unterstützende
Angebote vor Ort
wahr.
Gemeinsame Veranstaltung und
Kampagne der BCAs und GBs
Mittelfranken
Zielgruppe: Frauen in Nürnberg
bzw. Mittelfranken
Ab
Herbst
2021
GST
in Koopera-
tion mit
BCAs und
GBs Mittel-
franken
Auftaktveranstaltung der Kampagne #rollevorwärts fand am 08.02.2022
online via Zoom statt, 206 Personen nahmen daran teil.
Insgesamt fanden im Jahr 2023 15 Veranstaltungen und Aktionen der
mittelfränkischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (GBs) sowie
28 Veranstaltungen und Aktionen der mittelfränkischen Beauftragten für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCAs) der Jobcenter und Agentu-
ren statt. Dabei wurden über 1.500 Menschen erreicht.
35. Es herrscht ein
ausgewogenes Ge-
schlechterverhältnis
bei Benennung öf-
fentlicher Straßen,
Plätze und Brü-
cken.
Straßenbenennungen in neuen
Wohngebieten erfolgen ge-
schlechterparitätisch
Fortlau-
fend
Geo In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadt-
verwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, künftig mehr
Straßen nach Frauen zu benennen. Sollen mehrere Benennungen
gleichzeitig umgesetzt werden, wird stets darauf geachtet, dass die Zahl
der Benennungen nach Frauen, die der Benennungen nach Männern
überwiegt. Seit Januar 2018 wurden (Stand 09/2023) 51 Straßen neu
benannt. Davon entfielen 39 Benennungen auf Personen, wovon 22 Be-
nennungen auf Frauen und 17 Benennungen auf Männer entfielen.
Geschlechtersensible Themen-
festlegung für neue Wohngebiete
Fortlau-
fend
Geo Die Verwirklichung der Gleichstellung ist abhängig von dem gewählten
Themenfeld und nicht immer leicht umzusetzen. Eine geschlechtersen-
sible Themenfestlegung bei Clusterbenennungen (→ Gebündelte Be-
nennungen zu einem bestimmten Themengebiet in einem abgrenzbaren
Raum) wird durch eine neutrale Themenfestlegung gewährleistet. Clus-
terbenennungen erfolgen stets nach geschlechterneutralen Themenge-
bieten wie zum Beispiel Wissenschaft, Astronomie und NS-Widerstand.
In Letzterem wurden von insgesamt 13 nach Personen benannten Stra-
ßen acht nach Frauen benannt. Bei Clusterbenennungen wird stets da-
rauf geachtet, dass die Zahl der Benennungen nach Frauen, die der Be-
nennungen nach Männern nach Möglichkeit übersteigt.
257
Abbau von Rollenstereotypen
23
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
36. Die Sichtbarkeit
von Frauenge-
schichte in Nürn-
berg ist erhöht.
Umsetzung eines Frauen-Stra-
ßen-Netzes online
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Frühjahr
2022
GST
in Koopera-
tion mit Ge-
schäftsbe-
reich 2. BM
Ist in Arbeit
37. Männer nehmen
ihre Erziehungsver-
antwortung wahr
und sind in ihrer
Rolle als Vater ge-
stärkt.
Veranstaltung der Nürnberger Vä-
terwoche
Zielgruppe: Väter
Jährlich
GST mit
AK Väter in
Nürnberg
Die Väterwoche 2021 konnte aufgrund der Pandemie ausschließlich in
Form von Onlineveranstaltungen angeboten und durchgeführt werden.
Im Jahr 2023 hat die Väterwoche wieder mit Präsenzangeboten stattge-
funden.
Fast alle Angebote fanden statt und wurden gut bis sehr gut angenom-
men. Am beliebtesten sind die Vater-Kind-Aktionsangebote.
Eine Plakatkampagne „Papa macht das schon …“ über/zu Väter in El-
ternzeit war während der Väterwoche auf vielen Plakatwänden in Nürn-
berg zu sehen.
Zusätzlich waren drei Busse der VAG mit je einem Motiv der Plakatkam-
pagne für 3 Monate beklebt.
Aus den Plakaten wurde eine ausleihbare Ausstellung erstellt.
Format: 18 Multiplexplatten (DIN A1) mit Aufhängung
Aufgrund von fehlenden Ressourcen wird die Väterwoche künftig alle
zwei Jahre (ungerade Jahre) im Wechsel mit den Männerwochen statt-
finden.
38. Männer gestalten
ihr Leben – frei von
Rollenerwartungen
und Zwängen.
Männerwochen im Kontext des
Weltmännertags (03.11.) und des
Internationalen Männertags
(19.11.)
Veranstaltung zu Gleichberechti-
gung und positivem Männlich sein
Zielgruppe: Männer
Jährlich
GST
in Koopera-
tion mit
Netzwerk
Jungen und
Männerar-
beit
Die Männerwochen haben 2022 stattgefunden.
Film und Fachgespräche, Lesungen mit Diskussionen, Veranstaltungen
zu Männergesundheitsthemen und Angebote für Fachkräfte zum Thema
männliche Rollenstereotype haben stattgefunden.
Zukünftig werden die Männerwochen alle zwei Jahre (gerade Jahre) im
Wechsel mit der Väterwoche stattfinden.
258
Abbau von Rollenstereotypen
24
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
39. Eine Vielfalt von
männlichen Le-
bensentwürfen ist
gesellschaftlich ak-
zeptiert und selbst-
verständlich.
Kampagne zu/gegen männliche/n
Rollenklischees und für positives
Männlich sein
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
2022 GST
in Koopera-
tion mit
Netzwerk
Jungen und
Männerar-
beit
Die Kampagne „Männlichkeit entscheidest du. Jeden Tag. Zusammen-
stehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt“ hat stattgefun-
den. Plakataktion an über 200 Plakatwänden in Nürnberg. Postkarten in
Nürnberg verteilt.
Der Oberbürgermeister hat sich mit einem eigenen Plakat beteiligt.
Es wurden A1 Plakate auf Tafeln gedruckt, welche nun als Wanderaus-
stellung ausgeliehen werden können.
40. Die Öffentlichkeits-
arbeit ist ge-
schlechtergerecht
und frei von Diskri-
minierung.
Verwendung des Leitfadens für
diskriminierungsfreie Sprache bei
Veröffentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Fortlau-
fend
Ref. IV Der Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache wird umgesetzt. Auf
die Broschüre „sie & er – nur so ist‘s fair“ wird regelmäßig verwiesen.
41. Die Anzahl der
Männer bei den Be-
suchen kultureller
Einrichtungen ist
erhöht: Das Ver-
hältnis Männer und
Frauen ist angegli-
chen.
Entwicklung und Durchführung
von Angeboten und Projekten zur
Zielerreichung
Zielgruppe: Besucher*innen kultu-
reller Einrichtungen
Fortlau-
fend
KuF/L Bsp. KuF/Kinderkultur:
Gelingt durch gute Arbeit mit Einrichtungen (Schule, Hort, Kita)
Bsp. KuF/Fußball-Kultur:
Mehr männliche Besucher
Spricht thematisch eher männliche Besucher an; Veranstaltungsspezi-
fisch keine Änderungen, sonst andere Ziele (Öffnung für Besucherinnen,
Sensibilisierung für Geschlechterfragen) beabsichtigt
Bsp. KuF/3:
Das Kursgeschehen spricht unverändert vorrangig weibliche Besucher
an. Mit Veranstaltungen im Bereich Nachhaltigkeit, StreetArt oder be-
stimmten Genres konnten z. T. mehr männliche Besucher angesprochen
werden.
Das Programm wird auch weiterhin ein eher weibliches Publikum an-
sprechen; bestimmte Angebote können ausgeweitet werden.
42. Doppelung: Siehe
Nr. 40
Gleiche Maßnahme wurde verse-
hentlich zwei Mal aufgenommen.
259
Abbau von Rollenstereotypen
25
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
43. Vielfalt wird als
selbstverständlicher
Bestandteil des Le-
bens erfahrbar ge-
macht.
Ein positives Be-
wusstsein für Viel-
falt ist etabliert.
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld:
Erfahrungsorientierte Lernstatio-
nen, Aktionen und Veranstaltun-
gen
Einbezug von Menschen mit Be-
hinderungen in die tägliche Arbeit
auf dem Erfahrungsfeld
Einbezug geschlechtssensibler,
geschlechtergerechter oder ge-
schlechtsbezogener pädagogi-
scher Maßnahmen bei der Pla-
nung neuer Stationen
Zielgruppe: Menschen mit Behin-
derung, Stadtgesellschaft
steht
noch
nicht
fest
KuF/2
KuF/2:
Wird versucht, in kleinen Schritten umzusetzen. Um einen großen Schritt
zu machen, benötigt es zusätzliches Personal und Geld.
2022:
– Blinde Mitarbeitende in der pädagogischen Betreuung einer Erfah-
rungsfeldstation integriert
– Zudem ein besonderes Sensibilisierungsangebot im Bereich „Erfah-
rungen im Dunkeln“ aufgelegt
– Ein inklusives Feriencamp für Kinder von 8 bis 13 Jahren durchgeführt
– Das inklusive Feriencamp soll etabliert werden.
– Weitere Mitarbeitende mit Handicaps sollen an Erfahrungsfeldstatio-
nen arbeiten.
– Ein weiteres Sensibilisierungskonzept soll aufgebaut werden.
– Die Backstation soll einen zusätzlichen Tisch für Rollstuhlfahrer*innen
erhalten.
44. Verschiedenheit ist
als Chance und
Ressource verstan-
den.
Fortbildungsveranstaltung der Er-
fahrungsfeld-Akademie „Diver-
sity – Die Kraft der Vielfalt“ mit ei-
nem überarbeiteten Konzept
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Ab 2021 KuF/2
KuF/2:
Konzept wurde mangels Personalressourcen nicht fortentwickelt.
Zukünftig:
Team versucht, was möglich ist; unklare Aussichten
45. Die Ausstattung,
Strukturen und An-
gebote in den Kul-
turläden sind unter
den Gesichtspunk-
ten der Teilhabege-
rechtigkeit und Bar-
rierefreiheit geplant.
Das Publikum und
die Belegschaft
sind divers.
Überprüfung der Einrichtungen,
Ausstattung, Strukturen und An-
gebote unter Gesichtspunkten der
Teilhabegerechtigkeit, des Gen-
der Mainstreamings und Barriere-
freiheit
Fertigstellung und Anwendung ei-
ner entsprechenden Checkliste
Zielgruppe: Mitarbeitende und Be-
sucher*innen der Kulturläden
Ab 2021 KuF/3 KuF/3:
2022:
Erstellung Checkliste Barrierefreiheit für alle Kulturläden; Antragstellung
für Maßnahmen zur weiteren Barrierefreiheit
Zukünftig:
Umsetzung von technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Feststell-
anlagen, Leichte Sprache) und Umsetzung der Checkliste zur Barriere-
freiheit; inklusive Veranstaltungen zusammen mit den Kooperations-
partner*innen; Veranstaltungsreihe 11xFAIR widmet sich explizit sozialer
Nachhaltigkeit mit internen Maßnahmen und öffentlichen Angeboten
260
Abbau von Rollenstereotypen
26
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
46. Die Angebote in
kulturellen Einrich-
tungen sind unter
den Gesichtspunk-
ten der Teilhabege-
rechtigkeit, des
Gender
Mainstreamings
und der Interkultu-
rellen Öffnung ge-
plant.
Die im „Interkultur“-Check verein-
barten Prüfkriterien werden auf
weitere Merkmale angewendet
Zielgruppe: Besucher*innen kultu-
reller Einrichtungen
2022 KuF/Inter-
Kultur-Büro
Aufgrund fehlender Ressourcen konnte der Interkultur-Check nicht er-
weitert werden. Die Maßnahme wird im neuen Gleichstellungsaktions-
plan aufgenommen.
47. Die Angebote des
Stabs Kinderkultur
sind unter den Ge-
sichtspunkten der
Teilhabegerechtig-
keit geplant.
Das Personal und
die eingesetzten
Künstler*innen sind
divers.
Das Publikum der
Angebote ist divers.
Entwicklung und Anwendung ei-
ner entsprechenden Checkliste
Überprüfung der Angebote unter
den Gesichtspunkten Teilhabege-
rechtigkeit
Kund*innen-Befragung, um
Grundlagen für die Diversity-Ori-
entierung zu erhalten
Zielgruppe: Mitarbeitende und Be-
sucher*innen des Stabs Kinder-
kultur
2022 KUF/ Stab
Kinderkul-
tur
Kund*innenbefragung / Zahlen der Besucher*innen, nach Merkmalen
sortiert, wurde in der Praxis aus Ressourcengründen nicht ausreichend
umgesetzt. Zahl erfasst im Produkthaushalt bei Besucher*innen Ster-
nenhaus Kita/Schule weiblich/männlich.
Ein Großteil der Angebote richtet sich an Kitas und Schulen – Hier wer-
den alle Kinder erreicht.
Es gibt spezifische Kurse/Kreativklassen und Workshops für Kinder mit
besonderem Förderbedarf / Beeinträchtigungen
z.B. Zusammenarbeit mit Paul-Ritter Schule für Gehörlose
Die Eintrittspreise sind generell niedrig, BuT Gutscheine werden ange-
nommen, es gibt Ermäßigungen für Nürnberg-Pass-Inhaber*innen um
Zugänge zu erleichtern.
Diversität des Personals und der Künstler*innen konnte nur bedingt um-
gesetzt werden, da es sich um festes Personal handelt, welches z.B. nur
weiblich ist und die Künstler*innenschaft im KinderKunstRaum mehrheit-
lich weiblich ist. Bei z.B. rezeptiven Angeboten Kindertheater/Sternen-
haus gibt es weniger interkulturelle Gruppen.
Ein Großteil des Publikums ist divers, da es aus Kitas und Schulen
kommt.
261
Abbau von Rollenstereotypen
27
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
48. Das Publikum der
Musikschule Nürn-
berg ist divers.
Besucher*innen-Befragung, um
Grundlagen für die verstärkte
Diversity-Orientierung der Musik-
schule Nürnberg zu erhalten
Zielgruppe: Besucher*innen der
Musikschule Nürnberg
2022 KuF/4
KuF/Musikschule:
Die Musikschule hat neue Angebote für bestimmte Zielgruppen geschaf-
fen, z. B. elementare Musizierpraxis für Erwachsene, Trommeln für Er-
wachsene, Blagma, Musiktheorie online.
49. Das Publikum und
die Belegschaft der
Kulturwerkstatt
auf AEG ist divers.
Diversity-Check der Kulturwerk-
statt Auf AEG: Überprüfung der
Einrichtung, Ausstattung, Struktu-
ren und Angebote unter Gesichts-
punkten der Teilhabegerechtig-
keit, des Gender Mainstreamings
und der Interkulturellen Öffnung
Zielgruppe: Publikum und die Be-
legschaft der Kulturwerkstatt auf
AEG
Fortlau-
fend
KuF/Stab,
KuF/3
KuF/Kulturwerkstatt Auf AEG:
Umsetzung der Maßnahme läuft aktuell noch.
50. Die Geschlechter-
verteilung der Be-
sucher*innen des
NüBad ist erfasst.
Studienarbeit bzw. Kund*innen-
Analyse durch Fremdfirma zur
Auswertung der Besucher*innen-
Struktur als Anhaltspunkt für wei-
tere Gestaltungsmaßnahmen
auch in Hinblick auf den
Genderaspekt
Zielgruppe: Besucher*innen des
NüBad
Sobald
der re-
guläre
Betrieb
nach
Corona
wieder-
aufge-
nom-
men
wird
NüBad Aufgrund der Corona-Pandemie und deren längerfristigen Auswirkungen
musste das Projekt pausieren.
Die Zielsetzung der Fragen und entsprechender Handlungskonsequen-
zen wird noch bearbeitet.
262
Abbau von Rollenstereotypen
28
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
51. Die Teilhabe an
Sportangeboten un-
abhängig von Ge-
schlecht, Alter, Be-
hinderung, Herkunft
ist gefördert.
Bekanntmachung spezifischer
Sportangebote von Frauen für
Frauen
Zielgruppe: Frauen
Fortlau-
fend
SpS
Zugriffszahlen Sportsuche online (Seitenansichten)
2019: 5 900
2022: 9 500
Angebote von Frauen für Frauen (auf Sportsuche online):
2020: 58
2023: 44
Wichtiger Hinweis: Auf Zahl und Einstellung der Angebote hat SpS kei-
nen direkten Einfluss, da die Anbieter ihre Kurse melden.
Bekanntmachung spezifischer
Sportangebote für Senior*innen
Zielgruppe: Senior*innen
Fortlau-
fend
SpS Angebote für Seniorinnen und Senioren (auf Sportsuche online):
2020: 28
2023: 30
Unterstützung und Bekanntma-
chung spezifischer Sportangebote
für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe: Menschen mit Behin-
derungen
Fortlau-
fend
Freizeit-
netzwerk
Sport der
Lebenshilfe
Nürnberg,
SpS
Angebote für Menschen mit Handicap (auf Sportsuche online):
2020: 114
2023: 106
Freizeitnetzwerk Sport: mehrere Anfragen pro Woche von Menschen mit
Beeinträchtigung, die gerne sportlich aktiv sein möchten. Die Anliegen
und Sport-Wünsche sind sehr vielfältig und es bedarf häufig einer aus-
führlichen Beratung und Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigung
beim Herausfinden sportlicher Interessen. Weiterhin erreichen uns auch
vermehrt Anfragen neuer Sportanbieter, die gerne Teil des Netzwerks
werden wollen und sich im inklusiven Sport engagieren möchten.
Initiierung von Sportangeboten für
Geflüchtete und Vermittlung in be-
reits bestehende Angebote
Zielgruppe: Geflüchtete
Fortlau-
fend
SpS
Vermittlung:
2020: 346 Sportlerinnen und Sportler
2023: 420 Sportlerinnen und Sportler
Seit 2020 sechs Mannschaften für Mädchen gegründet
2022: Come-Together-Cup ins Leben gerufen
263
Abbau von Rollenstereotypen
29
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
52. Die geschlechter-
gerechte Teilhabe
an Sportangeboten
sowie die gesund-
heitliche Chancen-
gleichheit sind ge-
währleistet.
Gewinnung von Sportvereinen zur
Öffnung der Angebote unabhän-
gig vom Geschlecht der Kinder für
Kinder einkommensschwacher
Familien/Alleinerziehender im
Rahmen des Bildungs- und Teil-
habepakts (BuT) und des Pro-
gramms „Hinein in den Sportver-
ein“
Zielgruppe: Sportvereine
Fortlau-
fend
SpS
Sozialamt
Unterstützte Personen über „Hinein in den Sportverein“:
2019: 55
2020: 61
2021: 70
2022: 55
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 haben insgesamt 299 Vereine im Rah-
men Ihres Angebots BuT-Gutscheine angenommen.
Durchführung von Bewegungs-
projekten unabhängig vom Ge-
schlecht der Kinder in Kitas und
Schulen mit Priorität bei Einrich-
tungen aus Brennpunktstadtteilen
(Bewegte KiTa)
Zielgruppe: Kindertageseinrich-
tungen und Schulen
Fortlau-
fend
SpS
Gh
Ref. III:
Bei den teilnehmenden Kindern werden Geschlecht, Migrationshinter-
grund und Bezug wirtschaftlicher Jugendhilfe nicht erhoben.
Die Teilnahme soll allen Interessierten unabhängig von Geschlecht,
Migrationshintergrund und wirtschaftlicher Situation möglich sein.
Ref. IV:
Vom Projekt Bewegte Kita profitierten in
2020:
6 Einrichtungen
195 Kinder
2022:
10 Einrichtungen
508 Kinder
264
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
30
2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt s ind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit
und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die
aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Fraue n
sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen.
Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% de r Opfer von Menschenhandel
Frauen und Mädchen.
Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlec htsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017
ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung
von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
53. Die Bekämpfung
von Gewalt gegen
Frauen wird als Pri-
orität und gesamt-
gesellschaftliche
Aufgabe wahrge-
nommen.
Verstätigung der Brottüten-Aktion
im Rahmen des Internationalen
Tags gegen Gewalt an Frauen
(25. November) zur Sensibilisie-
rung und Skandalisierung
Stetig wachsende Beteiligung der
Bäckereien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Jährlich
im No-
vember
GST
in Koopera-
tion mit der
AG der
Gleichstel-
lungsbeauf-
tragten Mit-
telfranken
2021: 30.000 Tüten, 11 Bäckereien
2022: 65.700 Tüten, 11 Bäckereien, 22 Apotheken und Nürnberger Tafel
2023: 57.200 Tüten, 12 Bäckereien, 22 Apotheken und Nürnberger Tafel
Durchführung einer Anti-Gewalt-
woche im Rahmen des Internatio-
nalen Tags gegen Gewalt an
Frauen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Jährlich
im No-
vember
GST
in Koopera-
tion mit AK
Häusliche
und Sexua-
lisierte Ge-
walt
Aus Ressourcengründen findet die Anti-Gewalt-Woche alle zwei Jahren
statt. Im Jahr 2021 wurde noch ein Übersichtsflyer gedruckt. Zwei Jahre
später erstellte die Gleichstellungsstelle eine online Veranstaltungsüber-
sicht und die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte rein digital.
265
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
31
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
Die Bekämpfung
von Gewalt gegen
Frauen wird als Pri-
orität und gesamt-
gesellschaftliche
Aufgabe wahrge-
nommen.
Selbstverteidigungskurs für gehör-
lose Mädchen und Frauen im
Kontext des Internationalen Tags
gegen Gewalt an Frauen
Zielgruppe: gehörlose Mädchen
und Frauen
2022
Konzep-
tent-
wicklung
und Mit-
telak-
quise
Ab 2023
Durch-
führung
SHA-Inklu-
sion und
GST
AURA e.V. wurde als Partner-Institution angefragt, ein Kurs wurde kon-
zipiert und angeboten. Das Angebot wurde breit beworben, musste aller-
ding aufgrund von fehlenden Anmeldungen abgesagt werden.
Vermittlung von Wissen zum
Thema „sexuelle Gewalt“ in Leich-
ter Sprache als Kurs in Einrichtun-
gen für geistig behinderte Frauen
und Männer
Zielgruppe: Frauen und Männer
mit geistiger Behinderung
2022
Konzep-
tent-
wicklung
und Mit-
telak-
quise
Ab 2023
SHA-Inklu-
sion und
GST
AURA e.V. wurde als Partner-Institution angefragt. AURA e.V. bietet sol-
che Kurse für Institutionen wie die noris inklusion bereits auf Anfrage an.
Die Institutionen finanzieren die Kursleitung/das Angebot selbstständig.
Ein Aktivwerden von Seiten der Fachstelle Inklusion der Stadt Nürnberg
ist daher nicht erforderlich.
Durch-
führung
54. Die Konvention des
Europarats zur Ver-
hütung und Be-
kämpfung von Ge-
walt gegen Frauen
und häuslicher Ge-
walt (Istanbul-Kon-
vention) wird auf
kommunaler Ebene
umgesetzt.
Erstellen und Durchführen einer
Bestandsaufnahme zur Bedarfsa-
nalyse
Auswertung der Bedarfsanalyse
und Diskussion der Ergebnisse
Erarbeitung eines Aktionsplans
zur Bekämpfung geschlechtsspe-
zifischen Gewalt um bestehende
Strukturen anzupassen bzw. neue
Angebote zu schaffen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Ab 2021 GST und
Ref. V.
in Koopera-
tion mit der
KG Gender
und den re-
levanten
Akteur*in-
nen aus der
Zivilgesell-
schaft
Bestandsaufnahme liegt vor und wurde im Oktober 2022 im Sozialaus-
schuss vorgestellt.
Der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 wird sich mit dem Schwer-
punktthema Bekämpfung Geschlechtsspezifischer Gewalt der Umset-
zung der Istanbul-Konvention widmen. Der Aktionsplan ist in Arbeit und
soll im September 2024 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.
266
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
32
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
55.
Menschenhandel
wird bekämpft.
Verstetigung des Arbeitskreises
Menschenhandel mit relevanten
Akteur*innen Nürnbergs
Durchführung von Arbeitskreistref-
fen 2x jährlich
Ggf. Durchführung von Fortbildun-
gen/inhaltlichen Veranstaltungen
und Erstellung von Informations-
materialien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Ab 2021 MRB/GST Mitglieder des Arbeitskreises beteiligen sich regelmäßig an den Sitzun-
gen
In den Jahren 2021 und 2023 fand jeweils eine Sitzung und im Jahr
2022 zwei Sitzungen des Arbeitskreises statt.
Anlassbezogene Veranstaltungen konnten aus Ressourcengründen
nicht durchgeführt werden.
56. Städtepartnerschaf-
ten und internatio-
nale Kooperationen
sind als Plattform
für den Austausch
von Erfahrungen
und gegenseitigen
Lernprozessen in
Bezug auf die
Gleichberechtigung
von Frauen und
Männern genutzt.
Durchführung von Veranstaltun-
gen mit Vertretungen aus Städte-
partnerschaften und befreundeten
Städten im Rahmen der Veran-
staltungsreihe rundum den Inter-
nationalen Frauentag im März
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Jährlich
im März
IB, GST Aufgrund der Corona-Pandemie kam im März 2021 keine Frauendelega-
tion nach Nürnberg.
2022 nahmen vier engagierte Frauen aus Cordobá die Einladung aus
Nürnberg an.
Im März 2023 konnte aus finanziellen Gründen keine Frauendelegation
nach Nürnberg reisen.
267
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
33
2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien - und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen.
Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische
Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
57. Die Lernförderung
für Schüler*innen
ist etabliert.
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm
MSRG („Mehr Schulerfolg an Re-
alschulen und Gymnasien)
Zielgruppe: Schüler*innen an
kommunalen Realschulen und
Gymnasien
Schul-
jahres-
bezogen
SchA Ref. IV
Die Lernförderung im Rahmen des MSRG-Programms zeigt nach Ein-
schätzung von Schulleitungen und Lehrkräften Wirkung im Rahmen der
angebotenen MSRG-Unterrichte und sollte daher weitergeführt werden.
Die Budgetstunden hierfür werden vielfältig für die Vertiefung von
Fachinhalten, psychosoziale Stärkung und individuelle Lernförderung
eingesetzt. Projekte wie das Safari-Programm an der BBS, welches von
fünf Lehrkräften in vier verschiedenen Modulen Benachteiligungen ab-
bauen und Stärke, Akzeptanz und Resilienz fördern, sind dem MSRG-
Programm zu verdanken. Eine umfassende Evaluation der Maßnahmen
ist für 2024 geplant.
Ausgleich geschlechtsspezifischer
Benachteiligung sowie Begabten-
förderung durch das Förderpro-
gramm MSBS („Mehr Schulerfolg
an beruflichen Schulen“)
Zielgruppe: Schüler*innen an be-
ruflichen Schulen
Schul-
jahres-
bezogen
SchB Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen hängen sehr stark von sich
über die Jahre verändernden Eingangsvoraussetzungen ab.
MSBS ist eine sehr wichtige Unterstützung, vor allem auch vor dem Hin-
tergrund, der zunehmenden Heterogenität und den Folgen von Corona
zu begegnen.
Implementierung von berufs-
sprachlichem Förderunterricht an
BS zur Verbesserung der Sprach-
kompetenz der Schüler*innen
Zielgruppe: Schüler*innen an be-
ruflichen Schulen
Schul-
jahres-
bezogen
SchB Vergleiche der schulischen Leistungen der Schülergruppen verschiede-
ner Jahrgänge sind aufgrund der stark variierenden Eingangsvorausset-
zungen und divergierender Sprachkompetenzen als Indikator nicht ge-
eignet. Ohne zusätzliche Förderung würden die Ergebnisse in jedem Fall
schlechter ausfallen und die Abbruchquoten höher liegen.
Die Sprachkompetenz nimmt im Verlauf des Schulbesuchs zu. Vor allem
der berufssprachliche Förderunterricht wird sehr positiv aufgenommen.
268
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
34
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
58. Die nicht-traditio-
nelle Berufswahl ist
erhöht.
Förderung geschlechtsuntypi-
scher Berufswahlentscheidungen
im Rahmen des Übergangsmana-
gements Schule – Ausbildung,
insbesondere bei den Berufsfach-
schulen
Zielgruppe: Schüler*innen (an den
Berufsschulen)
Schul-
jahres-
bezogen
SchA,
SchB
An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (z. B. Wirtschaftsschule)
wird die geschlechtsuntypische Berufswahl durch verschiedene Ange-
bote wie z. B. Berufsbasare, Tag des Handwerks, Berufsinformations-
veranstaltungen und Berufspraktika gefördert.
Die Kontaktinformationen der zuständigen Beratungslehrkräfte werden
zu Schuljahresbeginn an alle Schülerinnen und Schüler kommuniziert.
Es wurde ein 1:1 Matching zwischen den Mitarbeitenden der Agentur für
Arbeit und den Beratungslehrkräften der Schulen implementiert.
SCHLAU stützt seine Beratung auf die Fähigkeiten und Neigungen der
Jugendlichen, und nicht ausschließlich auf das Geschlecht.
Gezielte Bewerbung und Diskus-
sion der Angebote des Girls'- und
des Boys´- Days im Unterricht an
den Schulen
Teilnahme von Multiplikator*innen
oder ggf. Gruppen / Klassen an
den Angeboten
Zielgruppe: Schüler*innen/ po-
tentielle Teilnehmer*innen des
Girls'- und des Boys´- Days
jährlich SchA,
SchB
in Koopera-
tion mit
GST und
PA
Der Girls‘ und Boys‘ Day wird an allen städtischen allgemeinbildenden
und auch an beruflichen Schulen nach der Zeit der Corona-Pandemie
wieder angeboten und an den Schulen intensiv beworben. Da sich das
Projekt großer Beliebtheit erfreut, nehmen über alle Jahrgangsstufen der
Mittelstufe Schülerinnen und Schüler daran teil.
59. Die Genderkompe-
tenz bei Lehrkräf-
ten, Verwaltungs-
mitarbeitenden und
Nachwuchskräften
ist erhöht.
Erweiterung der Genderkompe-
tenz durch Fachtagungen, Fortbil-
dungen für Lehrkräfte, Verwal-
tungsmitarbeitende, Nachwuchs-
kräfte, gendergerechter Lehrmitte-
leinsatz und Unterrichtsentwick-
lung
Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwal-
tungsmitarbeitenden und Nach-
wuchskräfte
Jährlich
IPSN,
SchA,
SchB, SpS
Geplante Veranstaltung von SpS in 2021 Corona-bedingt entfallen
Qualifizierungskurs für Lehrkräfte „Schule der Vielfalt“ (23 TN):
- Basismodul Anti-Bias Training und Wahlmodul Anti-Bias Übungen
- Wahlmodul „Gender und Diversity“
269
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
35
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
Berufseinsteiger*innen-
seminar BEST mit Fokus auf die
verschiedenen Diversitätsmerk-
male und deren Zusammenwir-
ken, d.h. die Effekte der Intersek-
tionalität auf Handlungsansätze in
kulturell diversen Klassenzimmern
Zielgruppe: Berufseinsteiger*in-
nen
Jährlich IPSN BEST-Modul: „Kulturelle Vielfalt in der Schule. Interkulturelle Bildung in
Unterricht, Elternarbeit“ (19 TN)
Weitere Angebote wie der Qualifizierungskurs „Schule der Vielfalt“, wel-
cher unterschiedliche Diversitätsdimensionen ins Auge fasst, wurde sehr
gut angenommen.
Jährliches Veranstaltungsangebot „Weiblich, männlich, divers – Der
Schulische Umgang mit Diversity in der Geschlechtsidentität“
60. Die Genderkompe-
tenz bei Führungs-
kräften in Schulen
ist erhöht.
Führungskräftequalifizierung
durch Module zu Genderkompe-
tenz in den Grund- und Aufbau-
kursen an den kommunalen
Schulen (Realschulen, Gymna-
sien, Berufsschulen)
Methoden der wertschätzenden
Kommunikation im Hinblick auf
zunehmende Vielfalt in Schulklas-
sen, die ungeachtet des Ge-
schlechts, der ethnischen Her-
kunft und Religion wirksam sind,
v.a. gewaltfreie Kommunikation
Zielgruppe: Führungskräfte in
Schulen
Jährlich
IPSN Konstruktives Führungshandeln als personale Kompetenz (9 TN)
Demokratie lernen durch demokratisches Handeln (13 TN)
Kommunikation I (8 TN)
GFK-Übungsgruppe für Lehrkräfte, IPSN-Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter, ehrenamtliche NEST-Elternlotsinnen und -lotsen, BuT-Lernförder-
kräfte (11 TN)
kontinuierliche Qualifizierung von IPSN-Mitarbeiterinnen: Förderung der
Teilnahme an den kommunalen Führungskräftequalifizierungen und am
Mentoringprogramm für Frauen
270
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
36
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
61. Die ganztägige
Schulkinderbetreu-
ung ist bereitge-
stellt und bedarfs-
gerecht entwickelt.
Erweiterung der schulischen Maß-
nahmen für die ganztägige Schul-
kinderbetreuung (z. B. offene und
gebundene Ganztagsschule) zur
besseren Vereinbarkeit von Pri-
vatleben und Beruf.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines ggf. Rechts-
anspruchs auf Ganztagsbetreu-
ung im Grundschulalter (abge-
stimmt mit den Betreuungsange-
boten von J)
Zielgruppe: Eltern, bzw. Erzie-
hungsberechtigte innerhalb der
Stadtgesellschaft
Jährli-
che An-
passung
SchA Seit 2014 dient der vom damaligen Geschäftsbereich Schule und Sport -
heute Referat für Schule und Sport bzw. Referat IV - und Referat für Ju-
gend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan“ als
kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der
ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote.
Aktueller Stand der Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschul-
kindern:
16.800 Kinder
11.900 Plätze im Hort, Mittagsbetreuung, gebundene und offene
Ganztagsschule = 71%
62. Die Zusammenar-
beit der Schulen
(insbesondere der
Schulen mit Ganz-
tagsangeboten) mit
Sport-, Freizeit-
und Kultureinrich-
tungen ist geför-
dert.
Die Koordinierungsgruppe Kultu-
relle Bildung, Sport in Schule und
Verein
in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die Ange-
botsstruktur für die Schulen. Jun-
gen und Mädchen werden ermu-
tigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem
anderen Geschlecht zugeschrie-
ben werden.
Zielgruppe: Mädchen und Jungen
Schul-
jahres-
bezogen
SchA,
SchB, SpS
Projekt MädelsGOBasketball des Post SV Nürnberg e.V. mit wachsen-
der Teilnehmerinnenzahl
200 Mädchen wöchentlich
20 Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) an Grundschulen
2 SAGs an Gymnasien
Artio e.V. mit Basketball Angebot im offenen Ganztag einer Schule
2 Sportvereine (Post SV Nürnberg e.V. und ATV 1873 Frankonia Nürn-
berg e.V.) als Träger von Ganztagsangeboten an 2 Nürnberger Schulen
271
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
37
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
63. Die Anzahl von
Männern in Fortbil-
dungen ist erhöht.
Zielgruppengerechte Angebote
erstellen mit Umsetzung der BCN-
Zielgruppenkonzeption (junge Su-
chende, Newcomer + Deutsch ler-
nen)
Zielgruppe: potenzielle Teilneh-
mer an Fortbildungen
Mittelfristig
über Pro-
grammpla-
nungspro-
zess und
Aufbau der
Bildungsbe-
ratung
BCN/BZ Über verschiedene Maßnahmen wie Fortbildung, Bildungsberatung
und die Ansprache von männlichen Teilnehmenden in Deutsch- und
Integrationskursen konnte der Anteil an männlichen Teilnehmenden
um ca. 10 % erhöht werden.
64. Die Anzahl von
Frauen in Fortbil-
dungen im Bereich
MINT ist erhöht.
Zielgruppengerechte Angebote
erstellen mit Umsetzung der BCN-
Zielgruppenkonzeption (MINT)
Zielgruppe: potenzielle Teilneh-
merinnen an Fortbildungen im Be-
reich MINT
Mittelfristig
über Pro-
grammpla-
nungspro-
zess und
Aufbau der
Bildungsbe-
ratung
BCN/BZ Durch die Verankerung von MINT-Veranstaltungen im Kinderpro-
gramm StB konnte die Teilnahme von Mädchen leicht erhöht werden.
65. Die geschlechts-
spezifische
Benachteiligung ist
beseitigt.
„Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel-
gruppengerechte Angebote
(#Campus 16+)
Zielgruppe: Jungen
Mittelfristig
über Pro-
grammpla-
nungspro-
zess (mit
Aufbau der
Marke)
BCN/BZ Das Projekt „Campus 16+“ wird aufgrund von mangelnden personellen
Ressourcen aktuell nicht weiterverfolgt
272
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
38
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
66. Die Grundlage für
Gendergerechtig-
keit ist in der früh-
kindlichen Betreu-
ung verankert.
Erweiterung des Angebots „Bü-
cherzwerge – gezielte Leseförde-
rung von Anfang an!“ auf andere
Standorte von BCN/StB übertra-
gen
Zielgruppe: Kinder bis zum Vor-
schulalter
Kurzfristig
realisierbar
bei zusätzli-
chem Per-
sonal
BCN/StB Das Angebot wurde ohne zusätzliches Personal auf 3 weitere Stand-
orte übertragen; dadurch Gewinnung neuer Teilnehmer*innen.
67. Die frühkindliche
Betreuung sowie
die Beratung und
Unterstützung für
Eltern ist ausge-
baut.
Im Rahmen der BCN-Bildungsbe-
ratung Beratungsangebote für El-
tern im weiteren Verlauf schaffen
Zielgruppe: Eltern
Mittelfristig
bei Aufbau
der Bil-
dungsbera-
tung
BCN/BZ Der Bereich frühkindliche Bildung ist in den letzten Jahren von ziel-
gruppenrelevanten Institutionen übernommen worden (Schulen, Bera-
tungsstellen etc.). Das BZ wird daher das Thema nicht weiterverfolgen.
68. Mädchen und Jun-
gen/ junge Frauen
und Männer nutzen
die Einrichtun-
gen/Angebote der
Offenen Kinder-
und Jugendarbeit
(OKJA) zu annäh-
rend gleichen Tei-
len.
Geschlechtsspezifische und ge-
schlechtsreflektierte Angebote
werden geplant, umgesetzt und
evaluiert
Zielgruppe: Mädchen und Jungen/
junge Frauen und Männer
Fortlaufend J/B2- Ein-
richtungs-
leitungen
und Abtei-
lungslei-
tungen
Von den 440.750 Nutzungen im Jahr 2019 waren 42,73 % weiblich.
Von den 356.036 Nutzungen im Jahr 2022 (ab April ohne Pandemie-
auflagen) waren 40,77 % weiblich.
Von den 267.761 Nutzungen Januar bis Juli 2023 waren 40,84 % weib-
lich.
Nicht nur in Nürnberg hat die Pandemie Mädchen und (junge) Frauen
wieder verstärkt in den häuslichen/ familiären Bereich zurückgedrängt.
69. In jedem Team der
Erziehungsbera-
tung stehen sowohl
männliche als auch
weibliche An-
sprechpersonen
zur Verfügung.
Berücksichtigung bei Ausschrei-
bungen und Anwerben von Sozi-
alpädagogen und Psychologen
Zielgruppe: anzuwerbende Sozial-
pädagogen und Psychologen
Bei zu be-
setzenden
Stellen
J/B2-EB-
Abtei-
lungslei-
tung
In jedem Team steht mindestens eine männliche Beratungsfachkraft
zur Verfügung. Trotzdem ist die Zahl noch sehr unausgewogen. 13
weiblichen Fachkräften stehen nur 6 männliche Fachkräfte gegenüber.
273
Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung
39
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zustän-
digkeit
Evaluation/Ergebnisse
70. Die Besucher*in-
nen der Einrichtun-
gen finden männli-
che und weibliche
Pädagog*innen als
Ansprechpersonen
vor.
Nachwuchsförderung durch Prak-
tika; nahtlose Einstellungen nach
Anerkennungsjahr; Übernahme
von Praktikant*innen nach Aner-
kennungsjahr auch überplanmä-
ßig
Zielgruppe: anzuwerbende Päda-
gog*innen
Bei zu be-
setzenden
Stellen
J/B2-Ein-
richtungs-
leitungen
und
Abtei-
lungslei-
tungen
Insgesamt arbeiten (minus unbesetzter Stellen) 51 männliche und 68
weibliche Mitarbeitende in den Häusern (KiJHs + JTs).
Der Fachbereich ist auf Berufsmessen und in Ausbildungsstätten ver-
treten. Leider können immer weniger Praktikumsplätze besetzt werden.
274
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
40
2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung
öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch
Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem
Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen
für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der
Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
71. Öffentliche Räume
sind angstfrei ge-
staltet.
Zusammenstellung der Pla-
nungskriterien im U-Bahnbe-
reich unter Berücksichtigung der
Merkmale Alter, Geschlecht, Be-
hinderung
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
fortlau-
fend
Ref. VI, UB
Scharfreiterring wurde inzwischen unter Berücksichtigung der angst-
freien Gestaltung revitalisiert.
Muggenhof wird derzeit unter Berücksichtigung der angstfreien Gestal-
tung revitalisiert, Fertigstellung voraussichtlich 2024
72. Die Gestaltung des
öffentlichen Raums
erfolgt unter dem
Gesichtspunkt der
gleichberechtigten
Teilhabe.
Ausweitung und Verstetigung
von Bürger*innenbeteiligungen
bei der Gestaltung des Öffentli-
chen Raums, zum Beispiel bei
Spielplätzen, Grünanlagen, Plät-
zen
Je nach Projekt:
Bürger*inneninfo, Bürger*innen-
gespräche, ePartizipation, Pla-
nungswerkstätten und weitere
Maßnahmen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Langfris-
tige Etab-
lierung
von Bür-
ger*in-
nenbetei-
ligungen
bei Um-
und Neu-
gestal-
tungs-
maßnah-
men in
den
nächsten
Jahren
SÖR, Ref.
VI
in Koopera-
tion mit
Nutzer*in-
nen (z.B.
Ref. V/J)
Ref. VI: Wird bei neuen Planungen umgesetzt
3.BM:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sehr häufig in mehreren Schritten,
z.B. erst Ortsbegehung, dann Infoveranstaltung.
Bei besonders großen und bedeutsamen Anlagen wird die Bürgerschaft
häufig in weiteren Stufen, wie e-Partizipation eingebunden.
Bei rund 95 % solcher Maßnahmen erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung.
Es wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, zu erfassen, welche Bevölke-
rungsgruppen sich beteiligen.
275
Geschlechtergerechte Stadtentwicklung
41
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
73. Beim Umbau bzw.
bei der Neugestal-
tung von Räumlich-
keiten ist der ge-
schlechterspezifi-
sche Aspekt be-
rücksichtigt.
Hinterfragen der geplanten Maß-
nahmen in Hinblick auf Ge-
schlechterfragen: z.B. „Gibt es
dunkle Ecken?“
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Im Zu-
sammen-
hang mit
geplanten
baulichen
und sons-
tigen
Maßnah-
men
NüBad Berücksichtigung und Bewertung der Rückmeldungen der Gäste des
Nürnbergbades.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden für diesen Aspekt in Hinblick auf die
jeweilige örtliche Situation und die Kommunikation mit den Besucherin-
nen und Besuchern.
74. Der barrierefreie
Zugang zum ÖPNV
ist gewährleistet.
Priorisierung und barrierefreier
Umbau der bereits erfassten
Bus- und Straßenbahnhaltestel-
len
Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kin-
derwägen
Fortlau-
fend
Vpl Die Planung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen erfolgt kontinu-
ierlich.
75. Der ÖPNV ist aus-
gebaut.
Verlängerung der Straßenbahn
zur Brunecker Straße:
Durchführung einer Nutzen-Kos-
ten-Untersuchung, Einleitung ei-
nes Planfeststellungsverfahrens,
Beantragung von Fördermitteln
Vpl Noch in Ausführung
Verlängerung der U-Bahnlinie
U3 SW bis Gebersdorf
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
2019 -
2025
UB Baubeginn Anfang 2020 erfolgt, Fördermittelzusage nach Präsentation
der Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten, Planfeststellung durchge-
führt, Fertigstellung voraussichtlich 2026
76. Das alternative Mo-
bilitätsangebot Car-
Sharing ist geför-
dert.
Ausweitung des Mobilpunktnet-
zes im Stadtgebiet
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Vpl in Ab-
stimmung
mit DiP/OS
(ePa), LA
(Vertrag)
und SÖR
(Aufbau)
In 2023 wurde die 3. Ausbaustufe umgesetzt. Damit bestehen 78 Mobil-
punkte mit fast 130 Carsharing-Fahrzeugen. Befragung der Nutzerinnen
und Nutzer zeigt hohe Zufriedenheit.
276
42
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
77. Die Bedingungen
für Zufußgehende
sind verbessert.
Erarbeitung eines Fußverkehrs-
konzepts
Zielgruppe: Zufußgehende
Vpl/M
Fußverkehrsstrategie wurde erarbeitet und vom AfV beschlossen. Nach
und nach sollen alle Stadtteile innerhalb des Rings auf Fußgänger-
freundlichkeit untersucht und die Bedingungen/Sicherheit für den Fuß-
verkehr verbessert werden.
78. Die Bedingungen
für Radfahrende
sind verbessert.
Projekt „Radständer für die
Stadtteile“, Errichtung von
Radabstellanlagen in Projektge-
bieten mit
e-Partizipation
Zielgruppe: Radfahrende
Vpl/M
SÖR (Auf-
bau)
Das achte Radständerprojekt mit Onlinebeteiligung ist angelaufen.
277
Antidiskriminierung
43
2.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter,
Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleich-
heit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der
Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachte iligten Personen oder Gruppen.
Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. In diesem
Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der
Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
79. Öffentliche Aktio-
nen und Veranstal-
tungen zum The-
menbereich Les-
ben, Schwule, Bi-
Trans- und Interse-
xuelle (LSBTI) sind
durchgeführt.
Aktionen an Gedenktagen
Einzelveranstaltungen zu inhaltli-
chen Schwerpunkten
Zielgruppe: LSBTI
2 x jähr-
lich
MRB-
BfD/LSBTI
Ziel erreicht: Beauftragte für Diskriminierungsfragen führt zusammen mit
der Stadtbibliothek jährlich die Aktionswochen Queer im Mai durch und
beteiligt sich an Aktionen anlässlich Gedenktagen. Darüber hinaus gibt
es unterschiedliche städtische Veranstaltungen zu den PRIDE Weeks.
Außerdem wurde 2023 ein Regenbogenzebrastreifen installiert und Re-
genbogenflaggen werden jährlich anlässlich der Pride Weeks gehisst.
Durch entsprechende Formate gibt es zwischenzeitlich regelmäßige
Veranstaltungen auch in der Jugend- und Senior*innenarbeit.
80. In der lokalen Anti-
diskriminierungsar-
beit ist das Thema
LSBTI berücksich-
tigt.
Mitarbeit in der lokalen Antidiskri-
minierungsstrategie
Zielgruppe: Akteur*innen in der
Antidiskriminierungsarbeit
Fortlau-
fend
MRB-
BfD/LSBTI
Ziel erreicht: Das Beratungsangebot zu Queeren Themen und für die
Queere Community wurde ausgebaut und in den Strategieentwicklungs-
prozessen horizontal verankert.
81. LSBTI-Geflüchtete
sind geschützt vor
Diskriminierung
und Gewalt.
Verstetigung des Arbeitskreises
Flucht und LSBTI
Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete
Fortlau-
fend
MRB-
BfD/LSBTI
Ziel teilweise erreicht: Schutzunterkünfte bestehen, darüber hinaus be-
steht ein hoher Schutzbedarf der Zielgruppe. Nicht alle Betroffenen ha-
ben Zugang zu Schutzunterkünften. AK-Treffen fanden mangels Res-
sourcen noch nicht statt. Neuauflage eines Austauschs nach Neubeset-
zung der Fachstelle für Geflüchtete.
278
Antidiskriminierung
44
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
82. Rassismus und
Diskriminierung
sind bekämpft.
Zielgruppenspezifische Unter-
künfte für Geflüchtete bleiben er-
halten
Zielgruppe: Geflüchtete
Fortlau-
fend
SHA Diese Unterkünfte bestehen weiterhin. Mittlerweile ist beabsichtigt, dass
auch die Regierung von Mittelfranken eine zusätzliche Einrichtung (An-
schluss) eröffnen wird.
83. Gewährleistung ei-
ner toleranten und
offenen jungen Ge-
neration
Toleranzstiftende Projekte wie
durch „Schule ohne Rassismus –
Schule mit Courage“ an den
Schulen fördern
Zielgruppe: Schüler*innen
Schul-
jahres-
bezogen
SchA,
SchB
In Nürnberg sind seit 2008 inzwischen 44 Schulen sämtlicher Schularten
Teil des Netzwerks.
Besonders wichtig ist die Selbstverpflichtung, welche mindestens ein
jährliches Projekt vorgibt und damit die Qualität des Netzwerks unter-
streicht.
84. Kompetenzen sich
in vielen Lebenssi-
tuationen ange-
messen gegen Be-
nachteiligungen
einzusetzen sind
angeeignet.
Schulungen zur Zivilcourage
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Mittel-
fristig
BCN/BZ Kurse und Veranstaltungen mit dem Thema „Antidiskriminierung“ sind
regelmäßig im Portfolio der Fachteams „Gesellschaft und Kultur“ und
„Grundbildung“ (Schulabschlüsse) verankert.
85. Im Aktionsplan zur
Umsetzung der Be-
hindertenrechts-
konvention der Ver-
einten Nationen
(UN-BRK) findet
die Diversitätsdi-
mension „Ge-
schlecht/Gender“
als Querschnitts-
thema Berücksichti-
gung.
Die Maßnahmen berücksichtigen
geschlechterspezifische Bedürf-
nisse/Aspekte.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
2021 Ref. V /
Koordinie-
rungs-
gruppe
Inklusion
Der Aktionsplan UN-BRK berücksichtigt geschlechterspezifische Bedürf-
nisse/Aspekte. Spezielle Maßnahmen sind die Website zur „Vertrauli-
chen Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt“ in Leichter Sprache
und die Gebärdendolmetschung der Informationen zur Vertraulichen
Spurensicherung sowie die unter Ziel Nr. 53 gelisteten Maßnahmen:
Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen und die
Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Einrichtungen
für Frauen und Männer mit geistiger Behinderung in Leichter Sprache.
Der Aktionsplan Inklusion wird in
geschlechtergerechter Sprache
formuliert
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
2021 Ref.V /
KoG Inklu-
sion
Der Erste Aktionsplan UN-BRK ist in geschlechtergerechter Sprache for-
muliert. Auch die Fortschreibung des Aktionsplans über die Website
www.inklusion.nuernberg.de ist und wird in geschlechtergerechter Spra-
che geschrieben.
279
Geschlechtergerechte Gesundheit
45
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
86. Alle Veranstaltun-
gen der GST sind
nach Bedarf barrie-
refrei.
Bereitstellung von Gebärden-Dol-
metscher*innen, wenn erforderlich
Möglichkeit bei Anmeldungen, Be-
darf anzukreuzen
Zielgruppe: gehörlose Menschen
Fortlau-
fend
GST Bei Veranstaltungen der Gleichstellungsstelle besteht die Möglichkeit,
Dolmetschleistungen in Gebärdensprache durch Ankreuzen auf Anmel-
deformularen/Online-Services in Anspruch zu nehmen.
Im Berichtszeitraum wurde dies von gehörlosen Menschen jedoch nicht
nachgefragt.
2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesund-
heitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entschei-
dende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum
des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern
Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden.
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
87. Das Gender
Mainstreaming ist
in allen Angeboten
vom Gh berück-
sichtigt.
Systematische Berücksichtigung
des Genderaspekts in den An-
geboten des Gesundheitsstu-
dios und auch bei den Aktivitä-
ten der stadtteilbezogenen Ge-
sundheitsförderung
Beratung für alle Geschlechtsi-
dentitäten in der Fachstelle für
sexuelle Gesundheit und dem
SpDi
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Fortlaufend
Gesamt
Gh, insbe-
sondere
Gh/Gf-Stu-
dio
G/Gf-Stadt
Gh/Inf-FSG
Gh/MD-
SpDi
Ref. III
Die Fachstelle für sexuelle Gesundheit berät Menschen aller Ge-
schlechtsidentitäten.
Die Angebote des Gesundheitsstudios richten sich an alle Kinder und
Jugendliche unabhängig des Geschlechts. Dadurch kann ein ge-
schützter und wohlwollender Raum bei den Angeboten zur Verfügung
gestellt und durch die Mitarbeitenden gewährleistet werden.
Das Stadtteilprojekt hat während seiner Laufzeit spezifische Angebote
für Frauen bereitgestellt; insbes. für Frauen mit Migrationshintergrund.
Das Projekt Jungen- und Männergesundheit adressiert gesundheitsför-
derliche Angebote für Jungen und Männer.
280
Geschlechtergerechte Gesundheit
46
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
88. Eine gendersen-
sible Gesundheits-
berichterstattung ist
etabliert.
Alle Auswertungen finden expli-
zit gendersensibel statt, z. B.
Todesursachenstatistik, Schu-
leingangsuntersuchung, weitere
kleinräumige Datenauswertun-
gen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Fortlaufend Gh/Gf-GBE Ref. III
Nach der Corona-Pandemie wurde die Arbeit der Gesundheitsbericht-
erstattung 2023 wiederaufgenommen.
89. Die Grundlage für
den weiteren Aus-
bau der ge-
schlechtsbezoge-
nen Gesundheits-
förderung von Jun-
gen und Männern
ist geschaffen.
Entwicklung einer Gesamtstrate-
gie „Jungen- und Männer-
gesundheit in Nürnberg“
Einrichtung einer Koordinie-
rungsstelle Männergesundheit
Entwicklung und Umsetzung von
ressortübergreifenden Ansätzen
zur Entwicklung ineinandergrei-
fender lebenslagenspezifischer
gesundheitsbezogener Ange-
bote
Zielgruppe: Jungen und Männer
Coronabe-
dingt aus-
gesetzt,
Wiederauf-
nahme ab
01.07.2021
bzw.
01.01.2022
geplant.
Ende:
31.12.2023
Gh/Gf-JM Die Stelle zur Koordination Jungen- und Männergesundheit wurde ein-
gerichtet. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die Koordina-
tion ausgesetzt werden. Dafür konnte die Projektlaufzeit verlängert
werden. Die Bestands- und Bedarfserhebung ist nahezu abgeschlos-
sen. Ein Netzwerk zur Jungen- und Männergesundheit konnte aufge-
baut werden. Erste Projekte wurden und werden durchgeführt.
Gründung eines Netzwerks Jun-
gen- und Männergesundheit in
Nürnberg im Rahmen des Mo-
dellprojekts Nürnberg
mit der Techniker Kranken-
kasse und Gh
Zielgruppe: in der Jungen- und
Männergesundheit tätige Be-
schäftigte/Institutionen/Vereine
Coronabe-
dingt aus-
gesetzt,
Wiederauf-
nahme ab
01.07.21
oder
01.01.23
geplant.
GST, Gh Das Netzwerk hat sich gegründet.
Verantwortlichkeit ist an Gh - Fachstelle geschlechtersensible Präven-
tion übergegangen.
Das Netzwerk wächst weiter und trifft sich regelmäßig
281
Geschlechtergerechte Gesundheit
47
Nr. Ziel/e Maßnahme/n und
Zielgruppe/n
Zeitplan Zuständig-
keit
Evaluation/Ergebnisse
90. Männer nehmen
die Fürsorge für
ihre Gesundheit
wahr.
Weltmännertag 03.11. Thema
Gesundheit
Veranstaltung(en) zu Männer-
gesundheit
Aktion/Kampagne, z. B. Novem-
ber
Zielgruppe: Männer
Jährlich
GST Im Rahmen der Männerwochen 2022 haben Angebote und Veranstal-
tungen zu Männergesundheit und Prävention stattgefunden. Themen
waren Essstörungen, Resilienz, Sexualität und Männerherzen.
91. Der Zugang zu
(muttersprachli-
cher) Gesundheits-
versorgung und
-förderung für Ge-
flüchtete ist ge-
währleistet.
Fortführungen der Medizini-
schen Fachstelle/Flüchtlinge mit
Fachstelle Trauma mit besonde-
rer Berücksichtigung der gen-
dersensiblen Versorgung
Genderadäquate Personalaus-
stattung
Zielgruppe: Geflüchtete
Fortlaufend Gh/MD-
Asyl
In Koopera-
tion mit
weiteren
externen
Partner*in-
nen
Die Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma
wurde bis 12/2025 verlängert.
92. Die geschlechts-
sensible Gesund-
heit älterer Men-
schen ist gefördert.
Punktuelle Angebote zu Frauen-
und Männergesundheit (gemäß
unterschiedlicher geschlechts-
spezifischer Gesundheitsprob-
leme von Senior*innen)
Zielgruppe: Senior*innen
Fortlaufend SenA Frauen: Angebote sind bereits stetige Kursangebote
Männer: Teils verstetigte Angebote, teils Verstetigung geplant.
282
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
MRB-GST/006/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene
Anlagen:
Bericht aktualisierte Europäische Gleichstellungscharta
Europäische Gleichstellungscharta 2022
Sachverhalt (kurz):
Im Oktober 2010 unterschrieb der Rat der Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta
erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung
aktiv zu fördern. Seit 2012 hat die Stadt Nürnberg vier Gleichstellungsaktionspläne
verabschiedet und umgesetzt.
Im Jahr 2022 übernahmen der RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) und seine
Mitgliedsverbände die Aufgabe, den Text der Charta zu aktualisieren, um seinen anhaltenden
Nutzen und seine Relevanz für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der geänderte
und erweiterte Text wurde am 6. Dezember 2022 vom Hauptausschuss des RGRE
angenommen.
Die Stadt Nürnberg als eine der vielen bisherigen unterzeichnenden Städte ist dazu
eingeladen, die neue Fassung zu übernehmen und deren Bestimmungen bei der Erstellung
von Gleichstellungsaktionsplänen zu berücksichtigen. Die Gleichstellungsstelle schlägt daher
dem Stadtrat vor, die aktualisierte Fassung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene zuzustimmen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 7Ö 7
283
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Europäische Gleichstellungscharta ist ein etabliertes Instrument für
Kommunen um die Geschlechtergerechtigkeit in ihren Einflussbereichen zu
fördern.
284
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
285
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/006/2024
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der im Jahr 2022 aktualisierten Fassung der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu und beauftragt die
Gleichstellungsstelle, die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung der aktualisierten Charta
einzuleiten, um damit das Engagement der Stadt Nürnberg in diesem Bereich zu bekräftigen.
286
1
Aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist
ein etabliertes Instrument für lokale und regionale Regierungen, die die Geschlechter-
gerechtigkeit in ihren Einflussbereichen fördern wollen. Die 2006 geschaffene Charta zählt
über 2.000 Unterzeichnungen in 36 europäischen Ländern.
Im Oktober 2010 unterschrieb der Rat der Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta
erfolgte für die Stadt Nürnberg die Verpflichtung, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung
aktiv zu fördern. Seit 2012 hat die Stadt Nürnberg vier Gleichstellungsaktionspläne
verabschiedet und umgesetzt.
Im Jahr 2022 übernahmen der RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) und
seine Mitgliedsverbände die Aufgabe, den Text der Charta zu aktualisieren, um seinen
anhaltenden Nutzen und seine Relevanz für Europas Städte und Regionen sicherzustellen.
Der geänderte und erweiterte Text wurde am 6. Dezember 2022 vom Hauptausschuss des
RGRE angenommen.
Änderungen im Bereich Sprache und Lesbarkeit
• Die Lesbarkeit der ursprünglichen 30 Artikel wurde durch eine einfache und klare
Sprache verbessert.
• Der aktualisierte Text wurde neu in 27 Sprachen übersetzt (gegebenenfalls mit
inklusiver Übersetzung).
• Eine leicht lesbare englische Version macht die Charta für Menschen mit
Lernschwierigkeiten und Menschen mit anderen Erkrankungen, die sich auf die
Verarbeitung von Informationen auswirken, leichter zugänglich.
• Ein intersektionaler Ansatz und eine inklusive Sprache wurden besser in die Artikel
integriert, einschließlich Artikel 10, dem Mehrfachdiskriminierung und Benachteiligung
gewidmet sind.
Neun neue Artikel
In den über fünfzehn Jahren seit der ersten Veröffentlichung der Charta hat es weitreichende
Veränderungen in unserer Gesellschaft gegeben. Neun neue Artikel wurden eingeführt, um
diese Änderungen und ihre Auswirkungen auf die lokale/regionale Gleichstellungspolitik
anzugehen.
1. Artikel 31 – Nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft.
Es ist entscheidend, die sich gegenseitig unterstützenden Säulen nachhaltiger
Entwicklung zu berücksichtigen: soziale Gerechtigkeit, Wirtschaftswachstum und
Umweltschutz.
2. Artikel 32 – Cyber-Gewalt.
Obwohl das Internet neue Möglichkeiten eröffnet um zu lernen, Verbindungen zu
knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen, ist es für Mädchen und Frauen auch mit
speziellen Gefahren verbunden, insbesondere in Bezug auf Belästigung und digitale
Gewalt.
3. Artikel 33 – Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Mitarbeitende.
Wenn weibliche Abgeordnete, Personen des öffentlichen Lebens und Mitarbeitende
Ziel von Gewalt und Hass werden, stellt dies für die Demokratie eine ernste
Bedrohung dar.
Ö 7Ö 7
287
2
4. Artikel 34 – Intersektionalität und Vielfalt.
Intersektionalität ist ein Konzept, mit dem Lokal- und Regionalregierungen für mehr
Geschlechtergerechtigkeit sorgen können.
5. Artikel 35 – Flexibilität am Arbeitsplatz.
Moderne digitale Technologien ermöglichen vielen Berufsgruppen ein flexibleres
Arbeitsleben, das sowohl Chancen als auch Risiken für die Gleichstellung der
Geschlechter birgt.
6. Artikel 36 – Digitale Teilhabe.
Die digitale Inklusion aller Mädchen und Frauen ist für die Entwicklung einer
Gesellschaft, die eine bessere Zukunft für alle anstrebt, unerlässlich. Es ist von
entscheidender Bedeutung, neue Instrumente und Prozesse zu entwickeln und
einzusetzen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und nicht
untergraben.
7. Artikel 37 – Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit.
Mädchen und Frauen können nur dann frei und gleichberechtigt leben,
Führungsrollen übernehmen und vorankommen, wenn ihre sexuelle und reproduktive
Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gewahrt werden.
8. Artikel 38 – Klimawandel und das Recht auf eine gesunde Umwelt.
Die Bedrohung durch den Klimawandel verschärft soziale, politische und
wirtschaftliche Spannungen und betrifft Mädchen und Frauen unverhältnismäßig
stark.
9. Artikel 39 – Krisenmanagement und Zivilschutz:
Die Gleichstellung der Geschlechter und die aktive Beteiligung von Mädchen und
Frauen dürfen in Krisen nicht außer Acht gelassen werden. Die Bedarfe von Frauen
und Mädchen müssen bei Planungen von Zivilschutz und Katastrophenhilfe
berücksichtigt werden.
Auswirkungen der Aktualisierung der Charta auf die Stadt Nürnberg
Das 2010 abgegebene Bekenntnis der Stadt Nürnberg zur Charta behält seine Gültigkeit.
Die Stadt Nürnberg als eine der vielen bisherigen unterzeichnenden Städte ist jedoch dazu
eingeladen, die neue Fassung zu übernehmen und deren Bestimmungen bei der Erstellung
von Gleichstellungsaktionsplänen zu berücksichtigen.
Die Gleichstellungsstelle erstellt zurzeit den fünften Gleichstellungsaktionsplan der Stadt
Nürnberg, der dem Stadtrat im September 2024 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die
Bestimmungen der aktualisierten Fassung werden hier bereits berücksichtigt. Die
Gleichstellungsstelle schlägt daher dem Stadtrat vor, die aktualisierte Fassung der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
zuzustimmen.
288
EUROPÄISCHE CHARTA FÜR DIE
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND
MÄNNERN AUF LOKALER EBENE
Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR)
Ö 7Ö 7
289
Im Jahr 2006 vom Hauptausschuss* des Europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) verabschiedet
Im Jahr 2022 vom Hauptausschuss* des Europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) überarbeitet
*entspricht dem englischsprachigen Policy Committee des Council of European Municipalities and Regions (CEMR)
Alle Rechte vorbehalten © 2022 – CCRE CEMR
Kontakt: charter@ccre-cemr.org
290
EUROPÄISCHE CHARTA FÜR DIE
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND
MÄNNERN AUF LOKALER EBENE
Eine Charta, mit der die Lokal- und Regional-
regierungen Europas ihre Entschlossenheit erklären, unter Einsatz
ihrer Kompetenzen und Kooperationen die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu verbessern
291
292
1
EINLEITUNG
EINLEITUNG
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene richtet sich an die Lokal- und
Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, sich durch
die Unterzeichnung der Charta formell und öffentlich zum
Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern
zu bekennen und die in der Charta niedergelegten
Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebiets
umzusetzen.
Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen einzuleiten,
erklären sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften
(„Unterzeichnende“) bereit, einen Gleichstellungs-
Aktionsplan zu erarbeiten, der die in dieser Hinsicht
vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen
darlegt.
Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden, alle
Institutionen und Organisationen in ihrem Hoheitsgebiet
einzubeziehen, um die Erreichung echter Gleichstellung in
der Praxis sicherzustellen.
Die Charta wurde als T eil eines Projekts erarbeitet, das
der das der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE/CEMR) gemeinsam mit seinen Mitgliedern
und Partner*innen (siehe Danksagung) von 2005 bis 2006
durchgeführt hat. Das Projekt wurde von der Europäischen
Kommission mit Fördermitteln aus dem 5. Aktions-
programm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von
Frauen und Männern unterstützt.
Von 2011 bis 2012 konnte dank der großzügigen
Unterstützung der schwedischen Regierung, die
über den Schwedischen Verband der Gemeinden und
1 https://charter-equality.eu/
2 Diese Charta zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Entsprechend hielten es der RGRE/CEMR und seine Mitgliedsverbände
für angemessen, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Soweit möglich wurden neutrale Formen bevorzugt oder an anderer Stelle ein
Genderstern* verwendet. Diese redaktionelle Entscheidung in Bezug auf die Charta impliziert keinen neuen Standard für T exte, die vom RGRE/CEMR
oder seinen Verbänden erstellt oder übersetzt werden.
Regionen (SALAR) bereitgestellt wurde, ein Online-
Observatorium 1 eingerichtet werden. Dort wird eine Fülle
von Informationen, Leitlinien und bewährten Verfahren zu
den in der Charta angesprochenen Themen bereitgestellt,
um den Unterzeichnenden bei der Umsetzung ihrer
Verpflichtungen zu helfen.
Von 2014 bis 2015 wurde im Rahmen eines von der
Europäischen Kommission geförderten Pilotprojekts ein
T oolkit mit Indikatoren entwickelt und getestet, mit denen
die Umsetzung der Charta leichter überprüft und evaluiert
werden kann.
Im Jahr 2021 startete der Ständige Ausschuss für
Gleichstellung des RGRE/CEMR eine Initiative, um die
Charta zu überprüfen und, falls nötig, zu aktualisieren. Nach
dieser Überprüfung kam der Ausschuss zu dem Ergebnis,
dass es Gründe gibt, die Charta in folgender Hinsicht zu
über-arbeiten:
• stilistische Verbesserungen der Charta und redaktionelle
Änderungen 2 ;
• Erläuterung und Stärkung der intersektionalen
Perspektive in der gesamten Charta unter Beibehaltung
des Fokus auf „Es geht immer um die Gleichstellung von
Frauen und Männern, aber nie um das Geschlecht allein“
als Leitprinzip.
• ein paar inhaltliche Ergänzungen in Form neuer Artikel
in einem gesonderten Abschnitt, die beispielsweise die
notwendige Einführung einer Gleichstellungsperspetive
im Bereich Krisenmanagement und Zivilschutz und
293
2
EINLEITUNG
bei der schnellen Entwicklung des Internets und der
Digitalisierung thematisieren.
Der Abschnitt mit den neuen Artikeln findet sich auf
Seite 32. Die bisherigen Unterzeichnenden sind dazu
eingeladen, die neue Fassung zu ratifizieren und deren
Bestimmungen bei der Umsetzung der Europäischen
Charta für Gleichstellung zu berücksichtigen. Ab 2023 ist
für neue Unterzeichnende die Charta in der vorliegenden
Fassung verbindlich.
Die Aktualisierung und Überarbeitung im Jahr
2022 wurde durch Fördermittel der Europäischen
Union aus dem Programm „Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte“ ermöglicht.
294
3
HINTERGRUND
Die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt ein
Grundrecht aller Menschen und einen Grundwert jeder
Demokratie dar. Um dieses Recht Wirklichkeit werden
zu lassen, muss es nicht nur vor dem Gesetz anerkannt
sein, sondern wirksam in allen Bereichen des Lebens
ausgeübt werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und
Kultur.
Obwohl in vielen Bereichen bereits eine formale
Anerkennung und zahlreiche Fortschritte erreicht
wurden, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern
im Alltag noch immer nicht Realität geworden. Frauen und
Männer genießen in der Praxis nicht dieselben Rechte.
Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle
Ungleichheiten bestehen weiterhin, etwa bei Löhnen und
Gehältern sowie bei der politischen Vertretung, in der
Frauen unterrepräsentiert sind.
Diese Ungleichheiten sind das Ergebnis sozialer
Konstrukte, die in zahlreichen Stereotypen in den
Bereichen Familie, Bildung, Kultur, Medien, Arbeitswelt
und gesellschaftliche Organisation verwurzelt sind. Es
gibt viele Bereiche, in denen mit einem neuen Zugang
und strukturellen Veränderungen wirksame Maßnahmen
ergriffen werden können.
Gleichstellung von Frauen und Männern
und Governance der Europäischen Union
Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört seit
deren Gründung zu den Grundsätzen der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie lässt
sich bis ins Jahr 1957 zurückverfolgen, als im Römischen
Vertrag der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
3 Dieses Prinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt und besagt, dass die EU in den Bereichen, die nicht in ihre
ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern die jeweiligen Ziele von ihr besser verwirklicht werden können, als von Maßnahmen der
Mitgliedstaaten auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene.
verankert wurde.
Als die den Bürger*innen am nächsten stehende Regierungs-
ebene sind Lokal- und Regionalbehörden am besten
geeignet, die Aufrechterhaltung und Verbreitung von
Ungleichheiten zu bekämpfen und eine wahrhaft egalitäre
Gesellschaft zu fördern. Dank ihrer Kompetenzbereiche
und den etablierten Kooperationsbeziehungen mit dem
gesamten Spektrum lokaler Akteur*innen können sie
konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Gleichstellung von
Frauen und Männern voranzutreiben.
Darüber hinaus ist das Subsidiaritätsprinzip 3 für die
praktische Umsetzung des Rechts auf Gleichstellung von
Frauen und Männern besonders wichtig. Dieses Prinzip
gilt für alle Regierungsebenen – die europäische, nationale,
regionale und lokale. Ungeachtet der T atsache, dass den
Lokal- und Regionalregierungen Europas unterschiedliche
Verantwortungsbereiche zukommen, können und
müssen sie alle eine konstruktive Rolle dabei spielen, die
Gleichstellung auf eine praktische Weise zu fördern, die
sich positiv auf den Alltag ihrer Bevölkerung auswirkt.
Die Prinzipien der lokalen und regionalen Selbstverwaltung
sind eng mit dem Subsidiaritätsprinzip verbunden. Die
Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
des Europarats aus dem Jahr 1985, welche von einer
großen Mehrheit europäischer Staaten unterzeichnet und
ratifiziert wurde, betont „das Recht und die tatsächliche
Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften,
im Rahmen der Gesetze einen wesentlichen T eil der
öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung
und zum Wohl ihrer Einwohner*innen zu regeln und zu
gestalten“ .
HINTERGRUND
295
4
HINTERGRUND
Die Umsetzung und Förderung des Rechts auf
Gleichstellung muss als wesentlicher Aspekt dieses
Konzepts der kommunalen Selbstverwaltung gesehen
werden.
Die lokale und regionale Demokratie muss den
Ausgangspunkt bieten, in dem hinsichtlich ganz konkreter
Aspekte des täglichen Lebens wie etwa Wohnen, Sicherheit,
öffentlicher Verkehr, Arbeitswelt oder Gesundheit die
besten Entscheidungen getroffen werden können.
Indem wir dafür sorgen, dass Frauen an der Entwicklung
und Umsetzung der lokalen und regionalen Politik voll
beteiligt werden, stellen wir außerdem sicher, dass ihre
Lebenserfahrungen, Kenntnisse und Kreativität nicht
vergeudet, sondern genutzt werden.
Wenn wir eine Gesellschaft schaffen wollen, die
auf Gleichstellung beruht, müssen Lokal- und
Regionalregierungen den Gleichstellungsaspekt
vollständig in ihre Politik, Organisation und praktische
Arbeit integrieren. Echte Gleichstellung von Frauen und
Männern ist der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Erfolg – nicht nur auf europäischer
oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen,
Städten und Gemeinden sowohl in der Welt von heute als
auch in jener von morgen.
Der RGRE/CEMR und die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf der lokalen
und regionalen Ebene
Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE/CEMR) und sein Ständiger
Gleichstellungsausschuss 4 fördern seit den 1980er-
Jahren aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern
4 Ehemals „Ausschuss gewählter Vertreterinnen lokaler und regionaler
Behörden des RGRE/CEMR“
auf der lokalen und regionalen Ebene. Eines der konkreten
Ergebnisse dieser Arbeit ist das Instrument „Stadt der
Gleichstellung “ , das der RGRE/CEMR im Jahr 2005
vorgestellt hat. Durch den Verweis auf gute Beispiele in
unterschiedlichen europäischen Städten und Gemeinden
führte das Instrument „Stadt der Gleichstellung“ 5 die erste
Methodik ein, mit der Maßnahmen zur Gleichstellung von
Frauen und Männern auf der lokalen und regionalen Ebene
umgesetzt werden können. Die vorliegende Charta in der
2022 überarbeiteten Fassung baut auf dieser Arbeit auf.
Der RGRE/CEMR hat 1998 eine erste Studie zur Vertretung
von Frauen in der kommunalen Politik und 2008 eine
zweite Ausgabe mit aktuellen Daten veröffentlicht. In einer
aktualisierten und erweiterten dritten Ausgabe aus dem
Jahr 2019 wurden alle politischen Entscheidungsebenen
in 40 europäischen Ländern berücksichtigt. Obwohl der
Frauenanteil in der Politik und in Leitungspositionen im
Laufe der Jahre größer geworden ist, hat jede dieser
Studien auch gezeigt, dass es dringend notwendig ist,
weiter für ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und
Männern bei der politischen T eilhabe und in politischen
Vertretungs- und Entscheidungsgremien zu kämpfen.
Die Rolle der Lokal- und Regionalregierungen für
die Gleichstellungsförderung wurde in der 1998
angenommenen weltweiten Erklärung der IGV
(Internationaler Gemeindeverband 6 ) über Frauen in der
Lokalregierung bestätigt. Die neue Weltorganisation
„Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“
setzt sich weiterhin für die Gleichstellung von Frauen und
Männern als eines ihrer Hauptziele ein.
5 T own for Equality
6 In den frühen 2000er Jahren haben sich der Internationale
Gemeindeverband und der Weltbund der Partnerstädte
zusammengeschlossen und bilden heute eine neue Organisation: die
Vereinigten Städte und lokalen Gebietskörperschaften (United Cities
and Local Governments, UCLG)
296
5
ABKÜRZUNGEN
ABKÜRZUNGEN
CEDAW: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
RGRE/CEMR: Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Council of European Municipalities and Regions
CSE: Umfassende Sexualerziehung (Comprehensive Sexuality Education)
EU: Europäische Union
GsG: Geschlechtsspezifische Gewalt
IKT: Informations- und Kommunikationstechnologien
LRR: Lokal- und Regionalregierungen
SDG: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals)
MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und T echnik
297
6
PRÄAMBEL
Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen
Europas (RGRE/CEMR) als Vertretung der europäischen
Lokal- und Regionalregierungen hat zusammen mit seinen
Mitgliedern und Partner*innen:
im Bewusstsein , dass die Europäische Gemeinschaft
und die Europäische Union auf Grundrechten und
Grundfreiheiten gründen, zu denen auch die Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern und der
Kampf gegen Diskriminierung zählen, und die europäische
Gesetzgebung die Basis für die auf diesem Gebiet in Europa
erzielten Fortschritte geliefert hat;
unter Berücksichtigung des internationalen und
europäischen Gesetzesrahmens für Menschenrechte,
die Gleichstellung von Frauen und Männern und
Gleichbehandlung, insbesondere:
• die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948);
• das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (1979);
• die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing (1995);
• die Empfehlung des Rates der Europäischen Union über
die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern
am Entscheidungsprozess (1996);
• die weltweite Erklärung über Frauen in der
Lokalregierung des Internationalen Gemeindeverbands
(1998);
• die auf der 23. Sondersitzung der Generalversammlung
von 2000 verabschiedeten Resolutionen (Beijing +5)
• die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates mit der
Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (2000);
• die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(2000);
• die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November
2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung
und Beruf;
• das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt (Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011);
• die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten
Nationen, insbesondere das Ziel 5 (2015);
• die Europäische Säule sozialer Rechte (beschlossen
2017);
• der globale Aktionsplan des Forums „Generation
Gleichberechtigung“ (2021).
PRÄAMBEL
298
7
unter Betonung des wesentlichen Beitrags des Europa-
rats zur Förderung der Menschenrechte, der Gleichstellung
von Frauen und Männern und der kommunalen
Selbstverwaltung;
in der Erwägung , dass die Gleichstellung von Frauen und
Männern den Willen voraussetzt, in den drei einander
ergänzenden Bereichen Maßnahmen zu setzen, nämlich in
der Abschaffung direkter Ungleichheiten, der Beseitigung
indirekter Ungleichheiten und der Schaffung egalitärer
und demokratischer politischer, rechtlicher und sozialer
Strukturen;
Im Bedauern über die noch immer vorhandene Diskrepanz
zwischen der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf
Gleichstellung und der tatsächlichen und wirksamen
Anwendung dieses Rechts;
in der Erwägung , dass Lokal- und Regionalregierungen
in Europa eine entscheidende Rolle für ihre Bürger*innen
und Einwohner*innen spielen und erfüllen müssen,
um das Grundrecht auf Gleichstellung – ohne
Diskriminierung – für alle Frauen und Männer in allen ihren
Verantwortungsbereichen zu gewährleisten;
in der Erwägung , dass die gleichberechtigte T eilhabe,
Vertretung und Einflussnahme von Frauen und Männern
in Entscheidungsprozessen und Führungspositionen für
Demokratie, wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige
Entwicklung unverzichtbar sind;
diese Europäische Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet
und lädt die Lokal- und Regionalregierungen Europas
hiermit ein, ihre Bestimmungen zu unterzeichnen und
umzusetzen.
PRÄAMBEL
299
8
TEIL I
Grundsätze
Die Unterzeichnenden dieser Charta über die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene,
erkennen Folgendes als Grundsätze ihres Handelns an:
1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein
Grundrecht
Dieses Recht muss von Lokal- und Regionalregierungen
in allen Bereichen umgesetzt werden, die in ihre
Verantwortung fallen, und umfasst auch die Verpflichtung,
alle Formen der direkten oder indirekten Diskriminierung
zu beseitigen.
2. Vielfältige und sich überschneidende Formen von
Diskriminierung und Benachteiligung müssen
angegangen werden, um die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu gewährleisten
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
erreichen, müssen Gleichstellungsmaßnahmen aus einer
umfassenden, systemischen und strukturellen Perspektive
berücksichtigen, dass Wechselwirkungen zwischen dem
Geschlecht einer Person und anderen Faktoren wie der
Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft,
genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Glauben,
politischen oder sonstigen Überzeugungen, Zugehörigkeit
zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt,
Behinderung, Alter oder sexuellen Ausrichtung bestehen. 7
7 Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
3. Die ausgewogene T eilhabe und Vertretung von Frauen
und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine
Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft
Das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
setzt voraus, dass Lokal- und Regionalbehörden alle
entsprechenden Maßnahmen treffen und alle geeigneten
Strategien anwenden, um die ausgewogene Vertretung und
Mitwirkung von Frauen und Männern in allen Bereichen
der Entscheidungsfindung zu fördern.
4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von
grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von
Frauen und Männern
Lokal- und Regionalbehörden müssen die Beseitigung
von Stereotypen und Hindernissen fördern, auf
denen die Ungleichheiten im Hinblick auf Status und
Lebensbedingungen von Frauen beruhen und die zu
einer ungleichen Bewertung der Rollen von Frauen und
Männern in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur
geführt haben.
5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle
Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist
für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern unverzichtbar
Die Geschlechterperspektive muss bei der Gestaltung
von Politiken, Methoden und Instrumenten, die das
tägliche Leben der örtlichen Bevölkerung beeinflussen,
berücksichtigt werden, etwa durch den Einsatz von
TEIL I
Grundsätze
300
9
„Gleichstellungsprüfungen“ 8 , „Gleichstellungskontrollen“ 9 ,
„Gender-Mainstreaming“ 10 , „Berücksichtigung des
Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung“ 11
und ähnlichen Verfahren. Zu diesem Zweck müssen die
breit gefächerten Erfahrungen von unterschiedlichen
Gruppen von Frauen auf lokaler Ebene unter Einbeziehung
ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und
berücksichtigt werden.
6. Angemessen konzipierte und finanzierte
Aktionspläne und Programme sind unverzichtbare
Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern
Lokal- und Regionalregierungen müssen Aktionspläne
und -programme zur Gleichstellung erarbeiten und mit
den für ihre Umsetzung angemessenen Finanz- und
Personalmitteln ausstatten.
Diese Grundsätze stellen die gemeinsame Basis für die im
nachfolgenden T eil III aufgeführten Artikel dar.
8 Gleichstellungsprüfung (Gender Assessment): „Politisches Instrument, mit dem die unterschiedlichen Auswirkungen von politischen Vorschlägen auf
Frauen und Männer erkannt und bewertet und gegebenenfalls Unausgewogenheiten vor der Annahme des Vorschlags beseitigt werden können. “
(Quelle: Europarat [2011]. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und
dessen erläuternder Bericht. Sammlung der Europaratsverträge Nr. 210)
9 Gleichstellungskontrolle (Gender Audit) : „Bei einer Gleichstellungskontrolle wird geprüft, in welchem Umfang die Gleichstellung von Frauen und
Männern in den politischen Initiativen, Programmen, organisatorischen Strukturen und Verfahren (einschließlich der Entscheidungsprozesse) und in
den entsprechenden Haushalten institutionalisiert ist. “ (Quelle: Europarat – Generaldirektion Menschenrechte und Justiz [2009]. Gender Budgeting:
Practical Implementation [Gender Budgeting: Praktische Umsetzung]. Handbuch von Sheila Quinn.)
10 Gender-Mainstreaming: „Die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive ist der Prozess, bei dem die Auswirkungen aller geplanten Aktionen
einschließlich von Gesetzen, Politiken oder Programmen in allen Bereichen und auf allen Ebenen auf Frauen und Männer bewertet wird. Es ist
eine Strategie, um die Belange und Erfahrungen von Frauen wie Männern so zu einer integralen Dimension der Planung, Umsetzung, Überprüfung
und Bewertung von Politiken und Programmen in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen zu machen, damit Frauen und Männer
gleich viel Nutzen daraus ziehen und die Ungleichheit nicht länger bestehen bleibt. Das ultimative Ziel ist es, die Gleichstellung der Geschlechter zu
erreichen. “ (Quelle: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen. Glossar und Thesaurus zum Thema Gleichstellung)
11 Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ( Gender-responsive Budgeting) : „Dieses Verfahren ist eine
geschlechterspezifische Bewertung der Haushaltspolitik, d. h. die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsverfahrens
und die Umstrukturierung der Ausgaben und Einnahmen mit Blick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung. “ (Quelle: Europarat, 2009)
TEIL I
Grundsätze
301
10
TEIL II
Umsetzung der Charta und der darin
enthaltenen Verpflichtungen
Die Unterzeichnenden verpflichten sich zur Umsetzung der
Bestimmungen der vorliegenden Charta, die nachfolgend
beschriebenen Schritte durchzuführen:
(1) Innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab
Unterzeichnungsdatum (der zwei Jahre nicht
überschreitet) ihren eigenen Gleichstellungs-
Aktionsplan zu entwickeln und zu verabschieden, der
danach umgesetzt wird.
(2) Mit dem Gleichstellungs-Aktionsplan die Ziele und
Prioritäten sowie die geplanten Maßnahmen und
bereitzustellenden Ressourcen festzulegen, um die
Charta und die darin enthaltenen Verpflichtungen
zu verwirklichen. Der Plan muss auch den geplanten
Zeitrahmen für seine Umsetzung festlegen. Falls
bereits ein Gleichstellungs-Aktionsplan vorliegt, ist
dieser Plan zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die
in der Charta behandelten einschlägigen Themen darin
aufgegriffen werden, einschließlich der Themen, die in
den 2022 hinzugekommenen Artikeln 31-39 enthalten
sind.
(3) Vor der Annahme des Gleichstellungs-Aktionsplans
möglichst allen betroffenen Interessengruppen eine
Stellungnahme zu ermöglichen und für die weite
Verbreitung des Plans nach dessen Annahme zu sorgen.
Des Weiteren veröffentlichen die Unterzeichnenden
regelmäßig einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung
des Plans.
12 https://bit.ly/IndicatorT oolEN
(4) Den Gleichstellungs-Aktionsplan je nach Erfordernis
zu überarbeiten und einen neuen Plan für den jeweils
nächsten Geltungszeitraum zu entwickeln.
(5) Durch die Mitarbeit an einem Bewertungssystem,
das die zu diesem Zweck entwickelten Indikatoren
nutzt 12, an der Überprüfung des Umsetzungsprozesses
mitzuwirken und Verfahren zum wechselseitigen
Lernen zu unterstützen, mit denen Lokal- und
Regionalregierungen wirksame Instrumente für die
Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb
ihres Gemeindegebiets austauschen können. Zu
diesem Zweck stellen die Unterzeichnenden ihre
Gleichstellungs-Aktionspläne sowie andere relevante,
öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung.
(6) Den Europäischen Rat der Gemeinden und Regionen
Europas schriftlich darüber zu informieren, dass
die Charta unterzeichnet wurde mit Datum der
Unterzeichnung und Kontaktdaten für die weitere
Zusammenarbeit im Hinblick auf die Charta und deren
Umsetzung.
TEIL II
Umsetzung der Charta und der darin enthaltenen Verpflichtungen
302
11
TEIL III
TEIL III
Demokratische Verantwortung
Artikel 1 –Politische Verpflichtung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das Recht
auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
eine der Grundbedingungen einer demokratischen
Gesellschaft darstellt und eine demokratische
Gesellschaft nicht auf die Fähigkeiten, Kenntnisse,
Erfahrungen und Kreativität von Frauen in all ihrer
Vielfalt verzichten kann. Dementsprechend muss
sie auf Grundlage der Gleichstellung die T eilhabe,
Vertretung und Einbeziehung von Frauen mit
unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen
Alters in allen Bereichen politischer und öffentlicher
Entscheidungsprozesse sicherstellen.
(2) Als demokratisch gewählte Gremien, deren
Aufgabe das Wohlergehen der Bevölkerung und
des Gemeindegebietes ist, verpflichten sich die
Unterzeichnenden daher im Rahmen ihrer Rolle
als demokratische Vertreter*innen ihrer lokalen
Gemeinschaft, als Leistungserbringende und –
auftraggebende, als Planungs- und Regulierungsbehörde
sowie als Arbeitgeber*innen die praktische Anwendung
dieses Rechts in allen ihren Aktivitätsbereichen zu
fördern und zu unterstützen.
Artikel 2 – Politische Vertretung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und
Männern die gleichen aktiven und passiven Wahlrechte
zukommen.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen
und Männern die gleichen Rechte zukommen, an
Politikgestaltung und -umsetzung mitzuwirken,
öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen
Funktionen auf allen Regierungsebenen
wahrzunehmen.
(3) Die Unterzeichnenden erkennen den Grundsatz der
ausgewogenen Vertretung in allen gewählten und
öffentlichen Entscheidungsgremien an.
(4) Die Unterzeichnenden verpflichten sich zur
Durchführung aller angemessenen Maßnahmen zur
Wahrung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze,
darunter auch folgender Schritte:
• Frauen zu ermutigen, sich in Wahllisten eintragen
zu lassen und ihr aktives und passives Wahlrecht
wahrzunehmen;
• Politische Parteien und Gruppierungen aufzufordern,
den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von
Frauen und Männern anzuwenden und umzusetzen;
• Zu diesem Zweck politische Parteien und Gruppen
aufzufordern, alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen
zu ergreifen, wenn erforderlich, auch mithilfe von
Quotenregelungen, um die Anzahl von Kandidatinnen
bei Wahlen und damit auch die Anzahl möglicher
gewählter Vertreterinnen zu erhöhen;
• Die eigenen Verfahren und Verhaltensstandards
so zu regeln, dass sichergestellt ist, dass potenzielle
Demokratische Verantwortung Politische Rolle
303
12
Kandidat*innen und gewählte Vertreter*innen nicht
durch unerwünschte Verhaltensweisen, sprachliche
Wendungen oder Belästigungen entmutigt werden;
• Maßnahmen zu treffen, die es gewählten
Vertreter*innen ermöglichen, Privatleben, Arbeit und
öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren,
etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und
Betreuungseinrichtungen allen gewählten
Vertreter*innen uneingeschränkte T eilhabe
ermöglichen.
(5) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, den Grundsatz
der ausgewogenen Vertretung in den eigenen
Entscheidungs- und Beratungsgremien sowie bei der
Entsendung von Personen in externe Gremien zu
fördern und anzuwenden.
Um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und
Männern zu erreichen, setzen die Unterzeichnenden
die voranstehenden Bestimmungen jedoch auf eine
Weise um, die für das Geschlecht, das in der Minderheit
ist, nicht weniger günstig ist als das bestehende
Verhältnis von Frauen und Männern.
(6) Des Weiteren verpflichten sich die Unterzeichnenden
dafür zu sorgen, dass keine öffentliche oder politische
Stellung, für die eine Vertreter*in bestellt oder
gewählt wird, grundsätzlich und in der Praxis auf nur
ein Geschlecht beschränkt ist oder aufgrund von
stereotypen Ansichten als normale Rolle nur eines
Geschlechts betrachtet wird.
Artikel 3 – Mitwirkung am politischen und
zivilgesellschaftlichen Leben
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das Recht
von Bürger*innen auf Mitwirkung an öffentlichen
Angelegenheiten einen Grundsatz jeder Demokratie
darstellt, und dass Frauen und Männer das Recht
haben, in gleichem Maße an der Regierung und dem
öffentlichen Leben ihrer Region, Kommune und lokalen
Gemeinschaft mitzuwirken.
(2) In Bezug auf die verschiedenen Formen der öffentlichen
Mitwirkung an Gemeindeangelegenheiten, z. B. in
Beiräten, Nachbar*inneninitiativen, E-Partizipation
oder Planungsvorhaben mit Bürger*innenbeteiligung,
verpflichten sich die Unterzeichnenden, dafür zu
sorgen, dass Frauen und Männer in der Praxis gleiche
Mitwirkungsrechte genießen.
Sofern bestehende Formen der Mitwirkung nicht zu
dieser Gleichstellung führen, verpflichten sich die
Unterzeichnenden, neue Methoden zu entwickeln und
zu erproben.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die aktive
Mitwirkung von Frauen und Männern aus allen Gruppen
der Gemeinschaft, insbesondere aus Minderheiten, die
sonst vielleicht ausgeschlossen wären, am politischen
und zivilgesellschaftlichen Leben zu fördern.
TEIL III
Politische Rolle
304
13
Artikel 4 – Öffentliches Engagement für Gleichstellung
(1) Als demokratische Führung und Vertretung der
Gemeinde und des Gemeindegebiets verpflichten
sich die Unterzeichnenden formell und öffentlich dem
Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene, wozu auch folgende Schritte zählen:
• Die Bekanntmachung der Unterzeichnung der
vorliegenden Charta durch die Unterzeichnenden
nach einer Behandlung und Annahme im höchsten
Gremium der Unterzeichnenden;
• Die Verpflichtung zur Umsetzung der vorliegenden
Charta sowie öffentliche und regelmäßige
Berichterstattung über die bei der Umsetzung des
Gleichstellungs-Aktionsplans erzielten Fortschritte,
wenn möglich, mittels des zu diesem Zweck
entwickelten T oolkits mit Indikatoren zur Charta;
• Die Verpflichtung, dass die Unterzeichnenden in
Bezug auf die Geschlechtergleichstellung einen Ver-
haltenskodex einhalten und durchsetzen;
(2) Die Unterzeichnenden nutzen ihr demokratisches
Mandat, um andere politische und öffentliche
Institutionen sowie private Einrichtungen und
zivilgesellschaftliche Organisationen aufzufordern, in
ihrem Handeln das Recht auf die Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Praxis sicherzustellen.
Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner*innen zur
Förderung der Gleichstellung
(1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, mit allen
Partner*innen aus dem öffentlichen und privaten
Sektor, insbesondere den Sozialpartner*innen, sowie
zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich
Frauenorganisationen, und anderen Regierungsebenen
zusammenzuarbeiten, um die stärkere Gleichstellung
von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens
im eigenen Hoheitsgebiet zu fördern.
(2) Die Unterzeichnenden ziehen bei der Entwicklung
und Überprüfung des Gleichstellungs-Aktionsplans
oder hinsichtlich anderer wichtiger Fragen, welche
die Gleichstellung betreffen, kooperierende
Körperschaften und Organisationen einschließlich der
Sozialpartner*innen zu Rate.
TEIL III
Politische Rolle
305
14
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype
(1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Vorurteile,
Praktiken und die Verwendung sprachlicher Wendungen
sowie Bilder, welche auf der Vorstellung der Über- oder
Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereotypen
Geschlechterrollen beruhen, zu bekämpfen und so weit
wie möglich zu verhindern.
(2) Zu diesem Zweck sorgen die Unterzeichnenden dafür,
dass die eigenen öffentlichen und internen Mitteilungen
dieser Verpflichtung voll entsprechen und positive
Geschlechterbilder und -beispiele befördern.
(3) Die Unterzeichnenden ermutigen des Weiteren
ihre Mitarbeiter*innen durch Ausbildungs- und
andere Maßnahmen zur Erkennung und Beseitigung
unterbewusster Vorurteile, stereotyper Einstellungen
und Verhaltensweisen und regeln auch die
Verhaltensstandards in dieser Hinsicht.
(4) Die Unterzeichnenden führen Aktivitäten und
Kampagnen durch, um auf den schädlichen Einfluss
hinzuweisen, den Geschlechternormen und
-stereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und
Männern haben können.
Artikel 7 – Gute Verwaltungs- und Konsultationsverfahren
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht von Frauen
und Männern auf gleiche, unparteiische, faire und
möglichst schnelle Behandlung in allen Angelegenheiten
an, zu denen auch folgende Rechte zählen:
• Das Recht auf Anhörung vor jeder Entscheidung,
die negative Konsequenzen für eine Person haben
könnte;
• Die Pflicht der jeweiligen Behörde, Gründe für ihre
Entscheidung anzuführen;
• Das Recht auf relevante Informationen über
Angelegenheiten, die sie betreffen.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Qualität
ihrer Politik und Entscheidungen bei der Ausübung all
ihrer Zuständigkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit
gesteigert wird, wenn alle unter Umständen betroffenen
Personen zu einem frühen Zeitpunkt zu Rate gezogen
werden, und dass Frauen und Männer in der Praxis
gleichen Zugang zu relevanten Informationen sowie
gleiche Möglichkeiten erhalten müssen, darauf zu
reagieren.
(3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, je nach
Erfordernis folgende Schritte zu unternehmen:
• Sicherstellen, dass alle Systeme zur Bereitstellung von
Informationen die Bedürfnisse von unterschiedlichen
Gruppen von Frauen und Männern berücksichtigen,
wozu auch der unterschiedlich ausgeprägte Zugang
zu Informations- und Kommunikationstechnologien
zählt;
TEIL III
Politische Rolle
306
15
• Im Fall von Konsultationsverfahren sicherstellen,
dass auch jene Stimmen in gleichem Maße Gehör
finden, die sonst wahrscheinlich übergangen würden,
unter anderem durch gesetzlich zulässige positive
Maßnahmen mit diesem Ziel;
• Gegebenenfalls Durchführung von getrennten
Konsultationsverfahren für Frauen.
Artikel 8 – Allgemeine Selbstverpflichtungen
(1) Bei der Ausübung aller Zuständigkeiten anerkennen,
achten und fördern die Unterzeichnenden die
entsprechenden Rechte und Grundsätze der
Gleichstellung von Frauen und Männern in all ihrer
Vielfalt und bekämpfen geschlechterspezifische
Benachteiligung und Diskriminierung.
(2) Die in dieser Charta dargelegten Verpflichtungen
gelten für die Unterzeichnenden nur dann, wenn sie
bzw. ihre relevanten Aspekte in den eigenen rechtlichen
Kompetenzrahmen fallen.
TEIL III
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
307
16
TEIL III
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Artikel 9 – Gleichstellungsprüfung
(1) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, im Hinblick
auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich,
Gleichstellungsprüfungen 13 wie in diesem Artikel
dargelegt durchzuführen.
(2) Zu diesem Zweck verpflichten sich die
Unterzeichnenden, entsprechend den eigenen
Prioritäten, Ressourcen und Zeitplänen ein
Umsetzungsprogramm für Gleichstellungsprüfungen
durchzuführen, das in den Gleichstellungs-Aktionsplan
aufgenommen bzw. darin berücksichtigt wird.
(3) Gleichstellungsprüfungen müssen gegebenenfalls die
folgenden Schritte enthalten:
• Prüfung bestehender Strategien, Verfahren,
Praktiken, Schemata und Anwendungshäufigkeiten,
um zu klären, ob diese Diskriminierungen
oder Ungerechtigkeit in sich tragen, auf
Geschlechterstereotypen beruhen oder ob sie die
besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern in
all ihrer Vielfalt entsprechend berücksichtigen;
• Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen
Ressourcen für die genannten Zwecke;
• Festlegen der Prioritäten und – falls erforderlich –
Ziele, um die bei diesen Prüfungen festgestellten
Probleme zu beseitigen und merkliche
Verbesserungen in der Leistungserbringung erzielen
zu können;
13 „Gender Assessment"
• Frühzeitige Überprüfung aller wesentlichen
Vorschläge für neue oder abgeänderte
Strategien, Verfahren und Änderungen in der
Ressourcenzuteilung, um deren potenzielle
Auswirkungen auf Frauen und Männer zu bewerten,
wobei endgültige Entscheidungen im Hinblick auf
diese Bewertung getroffen werden;
• Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen
von Personen, die vielfältigen und sich über-
schneidenden Formen von Diskriminierung oder
Benachteiligung ausgesetzt sind.
308
17
Artikel 10 – Multiple und sich überschneidende Formen
von Diskriminierung oder Benachteiligung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der
Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen
Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der
Religion oder des Glaubens, politischer oder aller
sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung verboten ist.
(2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an,
dass viele Frauen und Männer trotz dieses Verbots
vielfachen und sich überschneidenden Formen von
Diskriminierung und Benachteiligung, einschließlich
sozioökonomischer Benachteiligungen, ausgesetzt
sind, was ihre Möglichkeit, die anderen in dieser Charta
dargelegten und erwähnten Rechte wahrzunehmen,
unmittelbar beeinträchtigt.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten alle vernünftigen Maßnahmen
zu ergreifen, um die Auswirkungen vielfältiger und sich
überschneidender Formen von Diskriminierung oder
Benachteiligung zu bekämpfen, insbesondere:
• Sicherzustellen, dass die Probleme vielfacher und sich
überschneidender Formen von Diskriminierung oder
Benachteiligung im Gleichstellungs-Aktionsplan und
in der Gleichstellungsprüfung aufgegriffen werden;
• Sicherzustellen, dass die Probleme vielfältiger und
sich überschneidender Formen von Diskriminierung
oder Benachteiligung bei der Durchführung von
Aktionen oder Maßnahmen im Zusammenhang
mit anderen Artikeln dieser Charta berücksichtigt
werden;
• Durchführung öffentlicher Informationskampagnen
zur Bekämpfung von Stereotypen und Förderung
der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die
vielfältigen und sich überschneidenden Formen von
Diskriminierung oder Benachteiligung ausgesetzt
sind.
• Beschluss spezieller Maßnahmen für die besonderen
Bedürfnisse von Migrant*innen.
TEIL III
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
309
18
Artikel 11 – Gleichstellung von Frauen und Männern am
Arbeitsplatz
(1) In der Rolle als Arbeitgeber*innen erkennen die
Unterzeichnenden das Recht auf Gleichstellung
von Frauen und Männern in allen Aspekten der
Beschäftigung einschließlich von Arbeitsorganisation
und Arbeitsbedingungen an.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht auf die
Vereinbarkeit von Beruf, gesellschaftlichem und
Privatleben sowie das Recht auf Würde und Sicherheit
am Arbeitsplatz an.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, alle
vernünftigen Maßnahmen einschließlich positiver
Unterstützungsmaßnahmen, die in ihren rechtlichen
Zuständigkeitsbereich fallen, zu treffen, um die oben
erwähnten Rechte zu unterstützen.
(4) Die in Punkt (3) erwähnten Maßnahmen beinhalten
gegebenenfalls:
(a) Prüfung der relevanten Politiken und Verfahren im
Hinblick auf die Beschäftigung innerhalb der eigenen
Organisation sowie Entwicklung und Umsetzung
des die Beschäftigung betreffenden Abschnitts im
Gleichstellungs-Aktionsplan, um Ungleichheiten
innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zu
beseitigen, wobei unter anderem folgende Punkte
zu berücksichtigen sind:
• gleiche Bezahlung einschließlich gleicher
Bezahlung für Arbeit von gleichem Wert;
• Bestimmungen zur Überprüfung von Löhnen und
Gehältern, Lohnsystemen und Altersbezügen;
• Maßnahmen, die faire und transparente
Beförderungs- und Karrierechancen
sicherstellen;
• Maßnahmen, die eine ausgewogene
Vertretung von Frauen und Männern auf
allen Ebenen sicherstellen und insbesondere
Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
beseitigen;
• Maßnahmen, die geschlechterspezifische
Aufteilungen von Berufsfeldern beseitigen
und Mitarbeiter*innen zur Ausübung
nichttraditioneller Berufe ermutigen;
• Maßnahmen, die faire und unvoreingenommene
Einstellungsverfahren sicherstellen;
• Maßnahmen, die angemessene, gesunde und
sichere Arbeitsbedingungen sicherstellen.
(b) Verfahren zur Konsultation von Mitarbeiter*innen
und ihrer Gewerkschaften, die eine ausgewogene
Vertretung von Frauen und Männern in allen
Konsultations- oder Verhandlungsgremien
sicherstellen.
(c) Klares Verbot jeder Form von Machtmissbrauch,
sexueller Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz
– auch online während der T elearbeit – durch die
eindeutige Erklärung, dass solche Verhaltensweisen
nicht akzeptabel sind, sowie durch Aufklärungsarbeit,
die Unterstützung von Opfern und die Einführung
und Umsetzung transparenter Leitlinien,
TEIL III
Rolle als Arbeitgeber*innen
Rolle als Arbeitgeber*innen
310
19
(d) Aufbau eines Personalbestandes, der auf allen
Organisationsebenen die soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung
widerspiegelt;
(e) Unterstützung der Mitarbeiter*innen bei der
Vereinbarkeit von Beruf, gesellschaftlichem Leben
und Familie durch:
• Einführung von Politiken, die gegebenenfalls und
wenn möglich, eine Anpassung der Arbeitszeit
sowie Regelungen für die Betreuung von
Familienmitgliedern der Mitarbeiter*innen
erlauben;
• Ermutigung männlicher Mitarbeiter, ihr Anrecht,
sich zur Kinderbetreuung beurlauben zu lassen,
einschließlich ihres Anspruchs auf Elternurlaub
wahrzunehmen.
Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und
Vertragswesen
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sie in der
Ausübung von Aufgaben und Pflichten im Bereich des
öffentlichen Beschaffungswesens einschließlich der
Verträge für die Lieferung von Waren, Erbringung von
Dienstleistungen oder Durchführung von Arbeiten
Verantwortung haben, die Gleichstellung von Frauen
und Männern strategisch zu fördern.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass diese
Verantwortung in solchen Fällen besonders wichtig
ist, in denen eine externe Rechtspersönlichkeit mit der
Erbringung einer wichtigen öffentlichen Dienstleistung
beauftragt wird, für die die Unterzeichnenden nach
dem Gesetz weiterhin Verantwortung tragen. In diesen
Fällen müssen die Unterzeichnenden dafür Sorge
tragen, dass die Rechtspersönlichkeit, die den Zuschlag
erhält (unabhängig von ihrer Eigentumsstruktur),
dieselbe Verantwortung für die Sicherstellung oder
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
übernimmt, wie sie den Unterzeichnenden bei eigener
Leistungserbringung zugekommen wäre.
(3) Darüber hinaus unternehmen die Unterzeichnenden,
wo es angebracht erscheint, folgende Schritte:
(a) Vor Abschluss wichtiger Verträge sind die relevanten
geschlechterspezifischen Auswirkungen und die
Möglichkeiten für die rechtmäßige Förderung der
Gleichstellung zu prüfen;
(b) Es ist sicherzustellen, dass die Gleichstellungsziele
des künftigen Vertrags bei der Leistungsbeschreibung
berücksichtigt werden;
TEIL III
Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen
Öffentliches Beschaffungs- und
Vertragswesen
311
20
(c) Es ist sicherzustellen, dass auch die Bedingungen des
künftigen Vertrags diese Ziele berücksichtigen und
widerspiegeln;
(d) Es sind die Befugnisse nach dem EU-Recht für das
öffentliche Beschaffungswesen 14 zu nutzen, um im
Vertrag Leistungsbedingungen in Bezug auf soziale
Aspekte festzulegen;
(e) Es ist sicherzustellen, dass Mitarbeiter*innen
oder Beratende, die mit Aufgaben des öffentlichen
Beschaffungswesens und der Auftragsvergabe
befasst sind, über alle einschlägigen Informationen
verfügen, unter anderem durch Weiterbildung zur
geschlechtergerechten Vergabe öffentlicher Aufträge
und zur Gleichstellungsdimension ihrer Arbeit;
(f) Es ist sicherzustellen, dass in den Bestimmungen des
Hauptvertrags die Bestimmung enthalten ist, dass
auch alle Subunternehmen alle für sie geltenden
Verpflichtungen zu Förderung der Gleichstellung
von Frauen und Männern erfüllen.
14 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18/EG T ext von Bedeutung für den EWR
Artikel 13 – Bildung und lebenslanges Lernen
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf Bildung an sowie auf Zugang zu
Berufs- und Weiterbildung. Die Unterzeichnenden
erkennen die wesentliche Rolle der formalen und
informellen Bildung in allen Lebensphasen an, wenn es
um die Schaffung echter Chancengleichheit durch die
Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben
und Beruf und die Eröffnung neuer Möglichkeiten der
beruflichen Entfaltung geht.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, innerhalb des
eigenen Kompetenzbereichs den gleichberechtigten
Zugang zu Schul-, Berufs- und Weiterbildung für Frauen
und Männer in jedem Alter und in all ihrer Vielfalt
sicherzustellen und zu fördern.
(3) Die Unterzeichnenden erkennen die Notwendigkeit
an, Geschlechterstereotype in Bezug auf die Rolle von
Frauen und Männern in allen Bereichen der Bildung
zu beseitigen. Um dies zu erreichen, verpflichten sie
sich, gegebenenfalls und innerhalb ihres Kompetenz-
und Verantwortungsbereichs folgende Maßnahmen
durchzuführen bzw. zu fördern:
• Prüfung von Lehrmitteln, Lehrplänen an Schulen und
anderen Bildungsprogrammen und Lehrmethoden,
um sicherzustellen, dass sie stereotypen Haltungen
und Praktiken entgegenwirken;
• Durchführung spezieller Aktionen zur Förderung
nichttraditioneller Entscheidungen in der Berufswahl;
• Ausdrückliche Einbeziehung von Inhalten, welche
die Bedeutung der gleichen T eilhabe von Frauen und
PARTE III
Rolle als Dienstleistungserbringende
Rolle als Dienstleistungserbringende
312
21
Männern an demokratischen Prozessen in Kursen für
politische Bildung und Neubürger*innen betonen.
(4) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
Autoritätspersonen in Schulen und anderen
Bildungseinrichtungen wichtige Rollenmodelle für
Kinder und Jugendliche darstellen. Daher verpflichten
sie sich, die ausgewogene Vertretung von Frauen und
Männern auf allen Ebenen der Schulverwaltung und
-leitung zu fördern.
Artikel 14 – Gesundheit
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf ein hohes Niveau körperlicher und
geistiger Gesundheit an und bekräftigen, dass für
den Genuss dieses Rechts der Zugang zu qualitativ
hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer
Behandlung und Präventivgesundheitsdiensten für
Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt unabdingbar ist.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass medizinische
und Gesundheitsdienste bei ihrem Bestreben,
die Chancengleichheit von Frauen und Männern
auf hohem Gesundheitsstandard zu sichern und
deren unterschiedliche Bedürfnisse nicht außer
Acht lassen dürfen. Darüber hinaus erkennen sie
an, dass diese Diskrepanzen sich nicht nur aus
biologischen Unterschieden ergeben, sondern auch aus
unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen,
Geschlechterstereotypen und Vorurteilen.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, gemäß ihres
Kompetenz- und Verantwortungsbereiches, das
höchstmögliche Gesundheitsniveau aller Bürger*innen
zu fördern und sicherzustellen. Zu diesem Zweck
verpflichten sie sich, folgende Maßnahmen
durchzuführen bzw. zu fördern:
• Integration eines geschlechtergerechten Ansatzes
in die Planung, Finanzierung und Erbringung von
Gesundheits- und medizinischen Diensten;
• Sicherstellen, dass gesundheitsfördernde
Aktivitäten, die beispielsweise eine gesunde
Ernährungsweise und die Bedeutung körperlicher
Bewegung vermitteln, anerkennen, dass sich die
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
313
22
Bedürfnisse und Einstellungen von Frauen und
Männern unterscheiden können;
• Sicherstellen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen
sowie in der Gesundheitsförderung wissen, welchen
Einfluss das Geschlecht auf medizinische und
Gesundheitsdienste haben kann, und verstehen, dass
Frauen und Männer diese Dienste unterschiedlich
wahrnehmen können;
• Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang
zu datengestützten und wissenschaftlichen
Gesundheitsinformationen erhalten.
Artikel 15 – Soziale Betreuung und soziale Dienste
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf grundlegende Soziale Dienste an sowie
bei Bedarf auf den Zugang zu sozialer Unterstützung.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen und
Männer unterschiedliche Bedürfnisse haben können,
die sich aus Unterschieden in ihrer sozialen und
wirtschaftlichen Situation – und anderen Faktoren
– sowie aus Erfahrungen mit überschneidenden
Formen von Diskriminierung und Ungleichheit
ergeben können. Um sicherzustellen, dass Frauen
und Männer den gleichen Zugang zu Sozialer
Betreuung und Sozialdiensten haben, unternehmen
die Unterzeichnenden daher alle angemessenen
Maßnahmen, um:
• Einen geschlechtergerechten und intersektionalen
Ansatz in die Planung (einschließlich der
Datenerhebung), Finanzierung und Erbringung
von sozialer Unterstützung und Sozialdiensten
einzubeziehen;
• Sicherzustellen, dass Beschäftigte im Sozialbereich
und in den Sozialdiensten erkennen und verstehen,
wie das Geschlecht diese Dienste beeinflussen
kann, und dabei berücksichtigen, auf welch
unterschiedliche Art Frauen und Männer diese
Dienste erleben können.
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
314
23
Artikel 16 – Kinderbetreuung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
eine zugängliche, qualitativ hochwertige und
erschwingliche Kinderbetreuung, die allen Eltern
und Erziehungspersonen unabhängig von ihrer
finanziellen Situation offen steht, für die Förderung
echter Gleichstellung von Frauen und Männern eine
wichtige Rolle spielt und es ihnen ermöglicht, Arbeit,
öffentliches und Privatleben zu vereinbaren. Darüber
hinaus würdigen die Unterzeichnenden in vollem
Umfang den Beitrag, den eine solche Kinderbetreuung
zum wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie zum
Zusammenhalt lokaler Gemeinschaften wie der
Gesellschaft im Ganzen leistet.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die
Bereitstellung und Förderung einer solchen
Kinderbetreuung – entweder selbst oder durch andere
Leistungserbringende – zu einer Priorität zu machen,
und verpflichten sich des Weiteren zur Förderung
einer solchen Kinderbetreuung durch andere, wozu
auch die Bereitstellung oder Unterstützung von
Kinderbetreuung durch lokale Arbeitgeber*innen zählt.
(3) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus
an, dass die Kindererziehung eine Arbeitsteilung
zwischen Männern, Frauen und der Gesellschaft
im Ganzen erfordert, und verpflichten sich,
Geschlechterstereotypen zu bekämpfen, nach denen
Kinderbetreuung vor allem als Aufgabe oder Pflicht von
Frauen betrachtet wird.
Artikel 17 – Weitere Betreuungspflichten
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen
und Männer neben Kindern womöglich auch
weitere Betreuungspflichten haben und dass diese
Verpflichtungen sie daran hindern können, ihre Rolle
im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll
auszuschöpfen.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus an,
dass diese Betreuungspflichten unverhältnismäßig
oft von Frauen wahrgenommen werden und daher die
Gleichstellung der Geschlechter behindern.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, dieser
Ungleichheit gegebenenfalls mit den folgenden
Maßnahmen entgegenzuwirken:
• Die Bereitstellung und Förderung zugänglicher,
qualitativ hochwertiger, bezahlbarer Betreuung
von Familienmitglieder – selbst oder durch andere
Leistungs-erbringende – ist zu einer Priorität zu
machen;
• Personen, welche infolge ihrer Betreuungstätigkeit
in soziale Isolation geraten sind, sind zu unterstützen
und müssen bessere Chancen erhalten;
• Die stereotype Vorstellung, nach der die Pflicht zur
Betreuung von Familienmitgliedern vor allem bei
Frauen liegt, muss bekämpft werden.
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
315
24
Artikel 18 – Soziale Inklusion
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf Schutz vor Armut und sozialer
Ausgrenzung an sowie auch, dass Frauen im
Allgemeinen häufiger soziale Ausgrenzung erleben
als Männer, da sie geringeren Zugang zu Ressourcen,
Waren, Dienstleistungen und Chancen haben.
(2) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden,
im Rahmen eines umfassenden koordinierten
Ansatzes in sämtlichen eigenen Dienstleistungs- und
T ätigkeitsbereichen und in Zusammenarbeit mit den
Sozialpartner*innen die folgenden Maßnahmen zu
treffen:
• Den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung
oder Armut lebenden bzw. davon bedrohten
Personen sowohl in ländlichen Regionen als auch
in Städten zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufs-
und Schulausbildung, Kultur, Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT), sozialer und
medizinischer Hilfe zu fördern;
• Die besonderen Bedürfnisse und besondere Situation
sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen und dabei
insbesondere alle intersektionalen Merkmale zu
berücksichtigen;
• Die Integration von Migranten*innen unter
Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zu
fördern.
Artikel 19 – Wohnen
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht auf
Wohnen an und bekräftigen, dass Zugang zu qualitativ
hochwertigem Wohnraum eines der menschlichen
Grundbedürfnisse darstellt und für Wohlbefinden
und Gesundheit aller Menschen und ihrer Familien
unabdingbar ist.
(2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an,
dass Frauen und Männer in Bezug auf Wohnraum oft
spezielle und unterschiedliche Bedürfnisse haben, die
unter Einbeziehung folgender Faktoren umfassend
berücksichtigt werden müssen:
(a) Im Durchschnitt haben Frauen schlechteren Zugang
zu Einkommen und Ressourcen als Männer und
benötigen daher Wohnraum, der eher dem entspricht,
was sie sich leisten können;
(b) In den meisten Familien mit nur einem Elternteil
stehen Frauen dem Haushalt vor, weshalb Frauen
dringenden Zugang zu Sozialwohnungen oder
Wohngeld/-beihilfe benötigen;
(c) Vulnerable Männer sind unter obdachlosen Menschen
oft überrepräsentiert;
(3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden
gegebenenfalls zu den folgenden Maßnahmen:
(a) Allen Menschen Zugang zu gutem Wohnraum
von ausreichender Größe und Ausstattung
(auch in Bezug auf Energieeffizienz) in einem
angemessenen Lebensumfeld, in dem sie Zugang
zu Grunddienstleistungen haben, zu gewähren bzw.
diesen Zugang zu fördern;
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
316
25
(b) Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass
Menschen ihre Wohnung verlieren, und insbesondere
obdachlose Personen nach den Kriterien des Bedarfs,
der Vulnerabilität und gemäß dem Grundsatz der
Nichtdiskriminierung zu unterstützen;
(c) Im Rahmen ihrer Befugnisse dazu beizutragen, dass
für Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel
Wohnraum zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist;
(4) Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden,
das gleiche Recht von Frauen und Männern
sicherzustellen bzw. zu fördern, eine Wohnung zu
mieten, zu kaufen oder in anderer Form zu erwerben,
sowie Befugnisse oder Einfluss einzusetzen, um auch
sicherzustellen, dass Frauen den gleichen Zugang
wie Männer zu Hypotheken und anderen Formen der
finanziellen Unterstützung und Kreditaufnahme haben,
um Wohnraum zu erhalten.
Artikel 20 – Kultur, Sport und Freizeit
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf T eilhabe am kulturellen Leben und
Kunstgenuss an.
(2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden
die Rolle des Sports als Beitrag zum Leben einer
Gemeinschaft an und zur Verwirklichung des Rechts
auf Gesundheit gemäß Artikel 14. Außerdem erkennen
die Unterzeichnenden das Recht von unterschiedlichen
Gruppen von Frauen und Männern auf gleichen
Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten und
-einrichtungen an.
(3) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Frauen
und Männer unterschiedliche Erfahrungen und
Interessen im Hinblick auf Kultur, Sport und Freizeit
haben und diese das Ergebnis geschlechtsspezifischer
Stereotype, Haltungen, Normen und Handlungen sein
können und verpflichten sich daher, gegebenenfalls
Gegenmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu fördern,
einschließlich:
• Sicherzustellen, dass Frauen und Männer, Jungen und
Mädchen die gleichen Möglichkeiten und den gleichen
Zugang zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen
und -aktivitäten haben;
• Frauen und Männer, Jungen und Mädchen zu
ermutigen, gleichermaßen an allen Formen von
Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen, und zwar
auch an jenen, die traditionell als vor allem „männlich“
bzw. „weiblich“ betrachtet werden;
• Künstler*innen sowie Kultur- und Sportvereine
anzuregen, kulturelle und sportliche Aktivitäten
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
317
26
zu fördern, die einer auf Stereotypen basierten
Behandlung von Frauen und Männern
entgegenwirken;
• Öffentliche Bibliotheken anzuregen,
GeschlechterStereotype in ihren Bücherbeständen,
Verzeichnissen und sonstigen Materialien sowie in
ihren Werbeaktivitäten in Frage zu stellen.
Artikel 21 – Sicherheit
(1) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht aller
Menschen auf persönliche Sicherheit und freie
Bewegung an und sind sich der T atsache bewusst, dass
diese Rechte nicht frei oder gleich ausgeübt werden
können, wenn Frauen oder Männer im öffentlichen
oder privaten Raum nicht sicher sind oder sich nicht
sicher fühlen.
(2) Darüber hinaus erkennen die Unterzeichnenden an,
dass sich Frauen und Männer – teilweise aufgrund
unterschiedlicher Verpflichtungen oder Lebensweisen
– oft verschiedenen Sicherheitsproblemen
gegenübersehen, die berücksichtigt werden müssen.
(3) Daher führen die Unterzeichnenden die folgenden
Maßnahmen durch:
(a) Bei der Analyse statistischer Daten über Ausmaß
und Ereignismuster von Vorfällen (einschließlich
schwerer Verbrechen gegen Personen), welche die
Sicherheit von Frauen und Männern beeinträchtigen,
eine Geschlechterperspektive anzuwenden und
Ausmaß und Art der Angst vor Verbrechen oder
anderen Quellen von Unsicherheit zu messen;
(b) Strategien, Politiken und Aktionen zu entwickeln und
umzusetzen, die die praktische Sicherheit von Frauen
und Männern erhöhen, wie etwa die Verbesserung des
Zustands oder der Gestaltung der lokalen Umwelt (z.
B. Umsteigeplätze von öffentlichen Verkehrsmitteln,
Parkhäuser, Straßenbeleuchtung) oder die
Optimierung von Polizei- und verwandten Diensten
und dabei das Ziel zu verfolgen, das unterschiedliche,
jedoch gemeinsame Sicherheitsempfinden zu
verbessern.
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
318
27
TEIL III
Rolle als Dienstleistungserbringende
(a) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
geschlechtsspezifische Gewalt vor allem Frauen und
Mädchen betrifft und eine Verletzung grundlegender
Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und
körperliche und emotionale Integrität von Menschen
verstößt.
(b) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sich in
geschlechterspezifischer Gewalt die Vorstellung des
T äters ausdrückt, dass ein Geschlecht dem anderen
überlegen ist, und diese Vorstellung im Zusammenhang
mit asymmetrischen Machtverhältnissen steht, die in
langdauernden sozialen Konstruktionen verankert sind.
(c) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden
innerhalb und gemäß ihrer Zuständigkeiten Politiken
und Aktionen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen
insbesondere die folgenden Maßnahmen zählen:
• Bereitstellung oder Unterstützung von
spezifischen Unterstützungsstrukturen für
Opfer;
• Bereitstellung leicht zugänglicher öffentlicher
Informationen in den vor Ort am häufigsten
gesprochenen Sprachen über im Gebiet
vorhandene Hilfsangebote;
• Sicherstellen, dass das Fachpersonal geschult ist,
um Opfer zu erkennen und zu unterstützen;
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.
h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden,
effizient koordiniert sind;
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen
und Bildungsprogrammen für potenzielle und
tatsächliche Opfer und/oder T äter.
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass das
Verbrechen des Menschenhandels, dem vor allem
Mädchen und Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung
grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen
die Würde und körperliche und emotionale Integrität
von Menschen verstößt.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Politiken und
Aktionen zur Verhinderung des Menschenhandels
einzurichten und zu verstärken, zu denen auch die
folgenden zählen:
• Informations- und Bewusstseinsbildungskampagnen;
• Ausbildungsprogramme für das Fachpersonal,
dessen Aufgabe das Erkennen und die Unterstützung
von Opfern ist;
• Maßnahmen zur Bekämpfung der Nachfrage;
• Geeignete Maßnahmen zur Unterstützung von
Opfern einschließlich des Zugangs zu medizinischer
Behandlung, angemessenem und sicherem
Wohnraum und sprachlicher Unterstützung.
Artikel 22 – Geschlechtsspezifische Gewalt Artikel 23 – Menschenhandel
319
28
TEIL III
Planung und nachhaltige Entwicklun
Artikel 24 – Nachhaltige Entwicklung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Planung
und Entwicklung von Zukunftsstrategien für das eigene
Gemeindegebiet in vollem Umfang den Grundsätzen
der nachhaltigen Entwicklung entsprechen müssen,
wozu die ausgewogene Integration der wirtschaftlichen,
sozialen, kulturellen und Umweltdimension
und insbesondere die Notwendigkeit zählt, die
Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und
zu erreichen.
(2) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, den
Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern
als grundlegende Dimension in allen Planungen oder
Strategieentwicklungen für die nachhaltige Entwicklung
des eigenen Gemeindegebiets zu berücksichtigen.
Artikel 25 – Stadt- und Regionalplanung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
Raumplanungs-, Verkehrs-, Wirtschaftsentwicklungs-
und Bodennutzungspläne und -politiken entscheidend
dazu beitragen, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb
dessen das Recht auf die Gleichstellung von Frauen
und Männern auf lokaler Ebene umfassender erreicht
werden kann.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich,
sicherzustellen, dass bei der Gestaltung, Annahme und
Umsetzung dieser Politiken und Pläne:
• Die Notwendigkeit der Förderung echter
Gleichstellung in allen Bereichen der lokalen Ebene
umfassend berücksichtigt wird;
• Die besonderen Bedürfnisse von Frauen und
Männern in all ihrer Diversität, die auf Grundlage
relevanter und aktueller lokaler Daten, einschließlich
der Gleichstellungsprüfungen der Unterzeichnenden,
festzustellen sind, im Hinblick auf Beschäftigung,
Zugang zu Dienstleistungen und Kultur, Bildung
und familiäre Pflichten angemessen berücksichtigt
werden;
• Qualitativ hochwertige Gestaltungslösungen
angenommen werden, welche die besonderen
Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen von Frauen
und Männern berücksichtigen.
Planung und nachhaltige Entwicklung
320
29
TEIL III
Planung und nachhaltige Entwicklun
Artikel 26 – Mobilität und Verkehr
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Mobilität,
deren Verfügbarkeit und die Sicherheit in öffentlichen
Verkehrsmitteln grundlegende Bedingungen für
Frauen und Männer darstellen, um viele ihrer Rechte,
Aufgaben und Aktivitäten wahrnehmen zu können,
wozu auch der Zugang zu Arbeit, Bildung, Kultur und
wichtigen Dienstleistungen zählt. Außerdem würdigen
die Unterzeichnenden, dass die Nachhaltigkeit
und der Erfolg einer Gemeinde oder Region in
wesentlichem Ausmaß von der Entwicklung einer
effizienten, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen
Verkehrsinfrastruktur und öffentlicher Verkehrsdienste
abhängen.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen darüber hinaus an,
dass Frauen und Männer in ihrem Alltag in Bezug
auf Mobilität und Verkehr häufig unterschiedliche
Bedürfnisse und Nutzungsarten aufweisen, die
sich aus verschiedenen Faktoren wie Einkommen,
Betreuungsaufgaben oder Arbeitszeiten ergeben,
und dass es dementsprechend oft Frauen sind, die
Fahrten zu unterschiedlichen Zwecken und Zielorten
unternehmen und damit die öffentlichen Verkehrsmittel
mehrheitlich nutzen.
(3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden:
(a) Die entsprechenden Mobilitätsbedürfnisse und
Nutzungsarten von Frauen und Männern in all ihrer
Vielfalt sowohl in ländlichen wie in städtischen
Gebieten zu berücksichtigen;
(b) Sicherzustellen, dass die für die Bürger*innen
verfügbaren öffentlichen Verkehrsdienste dazu
beitragen, sowohl die besonderen als auch die
gemeinsamen Bedarfe von Frauen und Männern zu
erfüllen und zur echten Gleichstellung von Frauen
und Männern im lokalen Leben beitragen;
(4) Darüber hinaus verpflichten sich die
Unterzeichnenden, die stetige Verbesserung der
öffentlichen Verkehrsdienste im Gemeindegebiet,
einschließlich der intermodalen Verbindungen zu
fördern, um so den besonderen wie gemeinsamen
Bedürfnissen von Frauen und Männern im Hinblick auf
zuverlässige, erschwingliche, sichere und barrierefreie
Verkehrsdienste Rechnung zu tragen und gleichzeitig
zur nachhaltigen Entwicklung des Gebiets beizutragen.
321
30
TEIL III
Planung und nachhaltige Entwicklun
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass eine
ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder
erfolgreichen Gemeinde oder Region darstellt und die
eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem
Gebiet beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung
der Geschlechter beitragen können.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen die Notwendigkeit an,
die Beschäftigungsquote und -qualität von Frauen zu
erhöhen und räumt ein, dass das Armutsrisiko aufgrund
von Langzeitarbeitslosigkeit oder unbezahlter Arbeit
für Frauen besonders hoch ist.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, innerhalb
ihres Kompetenzbereichs bei den Aktivitäten und
Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen
Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen
unterschiedlicher Gruppen von Frauen und Männern
zu berücksichtigen und Möglichkeiten zur Förderung
der Gleichstellung zu prüfen und entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen kann
gehören:
• Unterstützung von Unternehmerinnen
• Sicherstellen, dass finanzielle und sonstige
Formen der Förderung für Unternehmen auch die
Gleichstellung der Geschlechter unterstützen;
• Ermutigung weiblicher Auszubildender,
Qualifikationen in Berufen anzustreben und zu
erreichen, die traditionell als „männlich“ gelten und
umgekehrt;
• Ermutigung von Arbeitgeber*innen, weibliche
Auszubildende und Trainees einzustellen und bei
der Be-wertung von Fähigkeiten, Qualifikationen
und Stellen, die traditionell als „männlich“ gelten,
über Geschlechterstereotypen hinauszublicken, und
umgekehrt.
Artikel 28 – Umwelt
(1) Die Unterzeichnenden erkennen ihre Verpflichtung
an, sich für das Erreichen eines hohen Schutzniveaus
und die Verbesserung der Umweltqualität im
Gemeindegebiet einzusetzen, insbesondere durch
ihre Politiken in Bezug auf Abfall, Lärm, Luftqualität,
Biodiversität und die Auswirkungen des Klimawandels.
Sie erkennen des Weiteren das gleiche Recht von Frauen
und Männern an, Nutzen aus den umweltrelevanten
Dienstleistungen und Politiken zu ziehen.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die
Lebensweisen von Frauen und Männern in vieler
Hinsicht unterschiedlich sind, und dass Frauen und
Männer lokale Dienstleistungen und öffentliche
oder offene Räume oft unterschiedlich nutzen,
weshalb sie sich unterschiedlichen Umweltproblemen
gegenübersehen.
(3) Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden, bei
der Entwicklung der eigenen Umweltpolitiken und
-dienstleistungen die besonderen Bedürfnisse und
Lebensweisen von Frauen und Männern sowie den
Grundsatz der Solidarität zwischen den Generationen
in vollem Umfang zu berücksichtigen.
322
31
TEIL III
Rolle als Regulierungsbehörde / Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
Artikel 29 – Die Lokalregierung als Regulierungsbehörde
(1) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben und Funktionen
als Regulierungsbehörde für entsprechende
Aktivitäten im eigenen Kompetenzbereich erkennen die
Unterzeichnenden die wichtige Rolle an, die effiziente
Regulierungsfunktionen und Konsument*innenschutz
für Sicherheit und Wohlergehen der lokalen Bevölkerung
spielen, und sind sich bewusst, dass Frauen und
Männer von verschiedenen Regulierungsaktivitäten
unter Umständen unterschiedlich betroffen sind.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, bei
der Durchführung der Regulierungsaufgaben
die besonderen Bedürfnisse, Interessen und
Lebensbedingungen von Frauen und Männern in all
ihrer Vielfalt zu berücksichtigen.
Artikel 30 – Gleichstellung in der dezentralisierten
Kooperation
(1) Die Unterzeichnenden erkennen den Nutzen von
Kooperationsinitiativen, Städtepartnerschaften und
dezentralisierter Kooperation an, die europäische wie
internationale Lokal- und Regionalregierungen für eine
nachhaltige Entwicklung eingehen, um die Bürger*innen
einander näher zu bringen und gegenseitiges Lernen
und Verständnis über Landesgrenzen hinweg zu
fördern.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in allen
Aktivitäten auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften
und dezentralisierten Kooperationen:
• Frauen und Männer mit unterschiedlichem
Hintergrund in gleichem Maße an diesen Aktivitäten
zu beteiligen;
• Die Kontakte im Rahmen von Städtepartnerschaften,
europäischen und internationalen Kooperationen als
Plattform für den Austausch von Erfahrungen und
gegenseitigen Lernprozessen betreffend Fragen der
Gleichstellung von Frauen und Männern zu nutzen;
• Die Dimension der Gleichstellung der Geschlechter
in dezentralisierte Kooperationsaktivitäten
einzubringen.
Rolle als Regulierungsbehörde
Städtepartnerschaften und internationale
Kooperationen
323
32
EINFÜHRUNG NEUER
ARTIKEL
VORWORT
In den fünfzehn Jahren, seit die Charta erstmals
veröffentlicht wurde, hat sich die Art und Weise, wie
wir miteinander umgehen, regieren, uns fortbewegen,
arbeiten und spielen, grundlegend gewandelt. Wir
werden uns immer stärker der Verletzlichkeit unseres
Planeten und der unzähligen Probleme bewusst, mit
denen sich alle Regierungsebenen, Institutionen und die
Zivilgesellschaft gewissenhaft auseinandersetzen müssen.
Diese Herausforderungen können wir nur dann nachhaltig
bewältigen, wenn wir ihre geschlechtsbezogenen
Dimensionen und ihre unterschiedlichen Auswirkungen
auf Frauen und Männer berücksichtigen.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist das Ergebnis
der Erfahrungen, Fachkenntnisse und Verhandlungen
vieler Jahre. Da der RGRE/CEMR und seine
Mitgliedsorganisationen mit der Charta ein robustes und
dauerhaftes Dokument vorlegen wollten, möchten sie
den Gemeinden und Regionen Europas durch diese neuen
Artikel einen erweiterten Leitfaden anbieten, damit sie mit
Hilfe der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene die Gleichstellung
für alle Bevölkerungsgruppen erreichen können.
Die Krisen der jüngsten Zeit, wie die Coronapandemie und
der Krieg in der Ukraine, haben gezeigt, wie wichtig es ist,
dass Zivilschutz und Krisenmanagement herausragend
funktionieren und geschlechtersensibel sind. Wir erkennen
zunehmend, dass die Fortschritte bei der IKT und der
Digitalisierung nicht geschlechtsneutral sind. Wenn wir die
Gleichstellung von Frauen und Männern verbessern und die
Vorurteile und Ungleichheiten, die sich seit Jahrhunderten
in unseren Gesellschaften halten, überwinden wollen,
müssen wir unbedingt darauf achten, wie die Identitäten,
Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen und Männern in
neue Instrumente und Prozesse integriert werden.
Um eine gleichgestellte Gesellschaft zu erreichen, müssen
Lokal- und Regionalregierungen die Geschlechterdimension
in ihrer täglichen Arbeit erkennen und nicht nur in
ihren politischen Initiativen und Verfahren, sondern
auch innerhalb der eigenen Organisation Maßnahmen
ergreifen, um ungleiche Geschlechterverhältnisse und
diskriminierende Normen und Praktiken zu bekämpfen.
Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung,
Jungen und Männer so-wohl als treibende Kraft als auch
als Nutznießer von Gleichstellungsmaßnahmen in diesen
Prozess einzubeziehen.
Die Bestimmungen der Charta sowie die neuen Artikel
sollen allen Menschen gerecht werden, die unter den
Auswirkungen der traditionellen Geschlechternormen
leiden, die unsere Gesellschaften und unsere
Wahrnehmung prägen. Die Menschen, aus denen sich
unsere Gemeinschaften zusammensetzen, repräsentieren
eine enorme Bandbreite an diversen Identitäten. Mit der
Charta können Lokal- und Regionalregierungen ihren
Wunsch zum Ausdruck bringen, sich für das gemeinsame
Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in unseren
Gesellschaften einzusetzen, was für alle Bürger*innen
wichtig und relevant ist.
Die erweiterten Artikel der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
wurden vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas
und dessen Mitgliedsorganisationen in Zusammenarbeit
mit Mitgliedern der Expert*innengruppe zur Gleichstellung
von Frauen und Männern des RGRE/CEMR und des
Ständigen Gleichstellungsausschusses des RGRE/ CEMR
erarbeitet. Sie wurden am 6. Dezember 2022 vom
Europäischen Hauptausschuss des RGRE/CEMR formal
324
33
DIE NEUEN ARTIKEL
angenommen und sind damit an diesem Datum in Kraft
getreten.
Gebietskörperschaften, die die Charta bereits
unterzeichnet haben, werden eingeladen, die neuen Artikel
zu ratifizieren und deren Bestimmungen in ihrer Arbeit zur
Umsetzung der Europäischen Charta für Gleichstellung zu
berücksichtigen. Gebietskörperschaften, die die Charta ab
2023 unterzeichnen, verpflichten sich zur Einhaltung des
vorliegenden T exts der Charta.
Je nach nationalem Kontext ist die Situation von
Lokal- und Regionalregierungen unterschiedlich und
ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind
ebenfalls weitreichend und vielfältig. Daher ist es den
Unterzeichnenden überlassen, je nach den ihnen zur
Verfügung stehenden Kapazitäten und Ressourcen, in ihren
Aktionsplänen entsprechende Schwerpunktsetzungen
vorzunehmen.
DIE NEUEN ARTIKEL
Der Schwerpunkt der neuen Artikel liegt auf Themen und
Herausforderungen, die es entweder vor 15 Jahren noch
nicht gab oder die sich so stark verändert haben, dass sie
die Gleichstellung von Frauen und Männern heute stark
beeinflussen.
Die Artikel, die neu in die Charta aufgenommen werden,
decken neun übergeordnete Themen ab, die Lokal- und
Regionalregierungen bei der Förderung der Gleichstellung
von Frauen und Männern berücksichtigen müssen:
1. Zunächst müssen die sich gegenseitig stützenden
Säulen einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen
werden: soziale Gerechtigkeit, Wirtschaftswachstum
und Umweltschutz.
2. Obwohl das Internet neue Möglichkeiten eröffnet, um
zu lernen, Verbindungen zu knüpfen und an Aktivitäten
teilzunehmen, ist es für Mädchen und Frauen auch mit
speziellen Gefahren verbunden, insbesondere in Bezug
auf Belästigung und Cybergewalt.
3. Wenn weibliche Abgeordnete , Personen des
öffentlichen Lebens und Mitarbeiter*innen Ziel von
Gewalt und Hass werden, stellt dies für die Demokratie
eine ernste Bedrohung dar.
4. Intersektionalität ist ein Konzept und Ansatz,
mit dem Lokal- und Regionalregierungen für mehr
Geschlechtergerechtigkeit sorgen können, insbesondere
in Bezug auf Mädchen und Frauen, die vielfältigen und
sich überschneidenden Formen von Diskriminierung
ausgesetzt sind.
5. Dank moderner T echnologien ist in vielen Berufsgruppen
heute ein flexibleres Arbeiten möglich. Viele Menschen,
wenn auch bei weitem nicht alle, können nun häufiger
von zuhause aus arbeiten, was sowohl Chancen als auch
Risiken für die Gleichstellung von Frauen und Männern
beinhaltet.
6. Die digitale T eilhabe aller Mädchen und Frauen ist
für die Schaffung einer Gesellschaft, die eine bessere
Zukunft für alle anstrebt, unverzichtbar. Die Fortschritte
in den Bereichen IKT und Digitalisierung waren jedoch
nicht geschlechtsneutral. Deshalb müssen neue
Instrumente und Prozesse entwickelt und eingesetzt
werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern
nicht untergraben, sondern unterstützen.
325
34
7. Mädchen und Frauen können nur dann frei und
gleichberechtigt leben, Führungsrollen übernehmen und
vorankommen, wenn ihre sexuelle und reproduktive
Gesundheit und die damit verbundenen Rechte
gewahrt werden.
8. Die Bedrohung durch den Klimawandel verschärft
soziale, politische und wirtschaftliche Spannungen und
betrifft Mädchen und Frauen unverhältnismäßig stark.
9. Die Gleichstellung der Geschlechter und die aktive
Beteiligung von Mädchen und Frauen dürfen in Krisen
nicht außer Acht gelassen werden. Die Bedarfe von
Frauen und Mädchen müssen bei Planungen von
Zivilschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigt
werden.
Artikel 31 – Nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige
Zukunft
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die
Gleichstellung der Geschlechter eine Triebfeder für
nachhaltige Entwicklung und alle damit verbundenen
Dimensionen darstellt, zu denen unter anderem der
Kampf gegen Armut und Hunger, die Schaffung von
Wohlstand und integrativem Wachstum, der Aufbau
einer friedlichen, gerechten und inklusiven Gesellschaft
und der Schutz der Erde und ihrer natürlichen
Ressourcen gehören.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen des Weiteren an, dass
die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
und der Nachhaltigkeitsagenda für die Zeit nach 2030
zwar global, ihre Umsetzung jedoch lokal ist. Alle 17
Ziele für nachhaltige Entwicklung haben unmittelbare
Anknüpfungspunkte zu den Zuständigkeiten von
Lokal- und Regionalregierungen, und die Gleichstellung
der Geschlechter zieht sich wie ein roter Faden
durch all diese Bereiche und unterstützt deren
erfolgreiche Umsetzung. Die Unterzeichnenden sind
sich insbesondere bewusst, dass die in der Charta
niedergelegten Verpflichtungen in Einklang mit Ziel 5
stehen.
DIE NEUEN ARTIKEL
326
35
Artikel 32 – Cybergewalt
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass
geschlechtsspezifische Gewalt auch alle Formen
der digitalen Gewalt umfasst. Digitale Gewaltakte
können aus unterschiedlichen Formen von
Belästigung, Bedrohung, Verletzung der Privatsphäre,
sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung
sowie durch Vorurteile ausgelöste Straftaten oder
Hassverbrechen gegen gesellschaftliche Gruppen,
Gemeinschaften oder einzelne Personen bestehen.
Die Unterzeichnenden räumen ein, dass Frauen und
Mädchen unverhältnismäßig oft Opfer derartiger T aten
werden.
(2) Um diese Gewalt zu bekämpfen, verpflichten sich die
Unterzeichnenden zu den folgenden Maßnahmen in
ihrem Verantwortungsbereich:
• Als Arbeitgeber*innen Maßnahmen umzusetzen,
die Missbrauch, Belästigung und Gewalt jeder Art
am Arbeitsplatz auch durch Dritte und in Form von
Cybergewalt verbieten.
• Jede Form von Belästigung und Gewalt, die innerhalb
ihrer Dienste und insbesondere in Schulen auftritt,
aktiv zu verhindern und unverzüglich zu beenden.
• Kinder und Jugendliche und deren Eltern zum Thema
Cybergewalt und deren geschlechtsspezifischen
Aspekte sowie über Wege, wie sie verhindert und
beendet werden kann, aufzuklären bzw. zu beraten.
• Jungen und Männer als treibende Kraft und
Nutznießer von mehr Gleichstellung der
Geschlechter anzusprechen und ihre Radikalisierung
in Online-Communities, die Hass gegen Frauen
verbreiten, zu verhindern.
Artikel 33 – Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und
Mitarbeiter*innen
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Drohungen
und Gewalt im Internet und in der Realität gegen
Frauen, die für ein Amt kandidieren oder ein gewähltes
oder anderes öffentliches Amt innehaben, sich oft auf
deren Geschlecht beziehen und die gesellschaftliche
und politische T eilhabe von Frauen behindern und
dadurch die Grundsätze der Demokratie untergraben
können.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass ein
sicherer Raum für die T eilhabe an Politik geschaffen
werden muss. Um dies zu erreichen, verpflichten
sich die Unterzeichnenden im Rahmen ihres
Verantwortungsbereiches Prozesse zu entwickeln und
Strukturen zu fördern, die weibliche Abgeordnete und
Mitarbeiter*innen im Umgang mit Hassrede beraten
und unterstützen.
(3) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, Maßnahmen
zu treffen, um Gewalt und Belästigungen durch
Dritte, denen Abgeordnete und Mitarbeiter*innen
in Ausübung ihrer Pflichten ausgesetzt sind und die
Frauen besonders häufig betreffen, zu verhindern, zu
mindern und auszugleichen.
DIE NEUEN ARTIKEL
327
36
Artikel 34 – Intersektionalität und Diversität
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass die Identitäten
und Lebenserfahrungen von Menschen nicht einfach
additiv, sondern intersektional und komplex sind.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass es notwendig
ist, die Stimmen und Erfahrungen von Mädchen und
Frauen, die von vielfältigen und intersektionalen Formen
von Diskriminierung bedroht sind, bei der Entwicklung,
Umsetzung und Überwachung der sie betreffenden
Politiken und Programme zu berücksichtigen. Zu diesem
Zweck können die Unterzeichnenden mit geeigneten
Maßnahmen:
• Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und
Frauen berücksichtigen, die nach EU-Recht geschützt
sind 15, und ihre Integration und Beteiligung mit allen
angemessenen Maßnahmen, einschließlich positiver
Diskriminierung, innerhalb ihrer gesetzlichen Be-
fugnisse fördern;
• Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in
der Bildung ermutigen und eine große Bandbreite
von Identifikationsfiguren mit unterschiedlichem
Hintergrund fördern, beispielsweise in den
Bücherverzeichnissen, sonstigen Materialien und
Werbeaktivitäten öffentlicher Bibliotheken.
15 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 21: „wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft,
der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu
einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ .
Artikel 35 – Flexible Arbeitsmodelle
(1) Die Unterzeichnenden erkennen die Chancen an, die
flexible Arbeitsmodelle, einschließlich der T elearbeit,
Männern wie Frauen bieten können, indem sie die
Vereinbarkeit von Berufs-, Sozial- und Privatleben
verbessern. Die Unterzeichnenden erkennen aber
auch die möglichen Risiken und Nachteile dieser
neuen Arbeitsmodelle für Frauen an, zu denen eine
Verschlechterung der psychischen Gesundheit,
ein geringeres Einkommen oder eine geringere
Beschäftigung sowie eine höhere Belastung durch
Sorgearbeit und unbezahlte Hausarbeit gehören, die
oft vor allem auf den Schultern von Frauen lasten.
(2) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in
ihren T ätigkeitsbereichen und Diensten flexible
Arbeitsmodelle zu fördern, um die Vereinbarkeit von
Berufs-, Sozial- und Privatleben bei Frauen wie Männern
zu verbessern.
(3) Die Unterzeichnenden als Arbeitgeber*innen
verpflichten sich, auf das Risiko zu achten, dass
T elearbeit zu mehr unbezahlter Sorgearbeit von Frauen
führt.
DIE NEUEN ARTIKEL
328
37
Artikel 36 – Digitalisierung und digitale T eilhabe
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass sich
die Art und Weise, wie Bürger*innen, Behörden,
private Unternehmen, die Zivilgesellschaft und
andere Organisationen Informationen weitergeben,
verbreiten und sammeln, durch neue digitale
Kommunikationsmittel verändert hat. Digitale
T echnologien bieten Lokal- und Regionalregierungen
enorme Chancen, ihre Dienstleistungen
weiterzuentwickeln und zu verbessern.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass digitale
Lernangebote eine wichtige Rolle für die Gleichstellung
von Mädchen, Jungen, Frauen und Männern in der
Bildung spielen, insbesondere bei unzureichenden
schulischen Ergebnissen. Des Weiteren erkennen
sie an, dass sich die digitale Kluft zwischen den
Geschlechtern beim Zugang zu und bei der Nutzung von
internetgestützten und digitalen T echnologien sowie
bei der technologischen Entwicklung und Regulierung
negativ auf Frauen auswirken kann. Aus diesem Grund
verpflichten sie sich, den Zugang von Frauen und
Mädchen zu digitalen Lernangeboten zu unterstützen
und dazu geschlechtergerechte digitale Unterrichts-
und Lernmethoden zu fördern und die Vermittlung der
MINT-Fächer und digitaler Kompetenzen an Mädchen
und Frauen zu unterstützen.
Artikel 37 – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und
damit verbundene Rechte
(1) Lokal- und Regionalregierungen spielen eine
entscheidende Rolle bei der Förderung und
Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven
Gesundheit ihrer Bürger*innen. In diesem
Zusammenhang verpflichten sich die
Unterzeichnenden, in angemessener Form und innerhalb
ihres Kompetenz- und Verantwortungsbereichs
folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern:
(a) Förderung und Ermutigung von Programmen, die sich
an Jungen, Mädchen, Männer und Frauen in all ihrer
Vielfalt richten und eine umfassende Sexualerziehung
anbieten, die soziale Normen, das Stigma und die
Diskriminierung der Menstruation und ähnliche
Themen anspricht und ein besseres Verständnis und
mehr Schutz und Fürsprache für Gesundheit, Wohl
und Würde von Mädchen und Frauen schafft;
(b) Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und
Mädchen, die zu besonders vulnerablen Gruppen
gehören und Gewährleistung, dass sie den gleichen
Zugang zur Gesundheitsversorgung genießen,
der Bestandteil ihres Rechts auf sexuelle und
reproduktive Gesundheit ist.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass zur
gesundheitlichen Chancengleichheit auch das Recht
auf reproduktive und sexuelle Gesundheit gehört und
würdigen ferner die Ursachen und Folgen, wenn dieses
Recht verletzt wird.
(3) Die Unterzeichnenden erkennen das Recht von Frauen
an, selbst über ihre Sexualität und damit verbundene
Fragen frei zu entscheiden, zu denen unter anderem
die Familienplanung, Verhütung, sichere und legale
Abtreibungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote
für Schwangere und Mütter gehören.
DIE NEUEN ARTIKEL
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Artikel 38 – Klimawandel und das Recht auf eine gesunde
Umwelt
(1) Die globale Erwärmung, der Verlust der Artenvielfalt und
die Umweltverschmutzung bedrohen grundlegende
Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Gesundheit
und Familie. Die Unterzeichnenden erkennen das
Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes
Menschenrecht an, bei dem die Bedürfnisse von Frauen
und Mädchen berücksichtigt werden müssen.
(2) Die Unterzeichnenden würdigen, dass Lokal- und
Regionalregierungen im Kampf gegen Umwelt- und
Klimarisiken, insbesondere in Städten, eine wichtige
Rolle spielen und dabei die Menschenrechte und
eine geschlechtergerechte Politik berücksichtigen
müssen. Daher führen die Unterzeichnenden folgende
Maßnahmen durch:
• Verbesserte Sensibilisierung für die Notwendigkeit
von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der
lokalen Politik und Übernahme nachhaltiger
Entwicklungsmodelle, die geschlechtergerechte
Lösungen berücksichtigen.
• Integration der Perspektiven und Erfahrungen
von Frauen in die Entwicklung und Umsetzung von
Umweltpolitik und Umweltschutzplänen mit dem
Ziel einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen
und Männern an allen Phasen und Prozessen der
Politikentwicklung.
Artikel 39 – Krisenmanagement und Zivilschutz
(1) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Krisen
und deren Ursachen vielschichtig und miteinander
verbunden sind und sich auf Frauen und Männer oft
unterschiedlich auswirken.
(2) Die Unterzeichnenden erkennen an, dass Lokal- und
Regionalregierungen in Krisenzeiten eine Schlüsselrolle
dabei spielen, die Präferenzen der Gemeinschaft und
die Bedürfnisse von Frauen wie Männern und Mädchen
wie Jungen in all ihrer Vielfalt zu erkennen.
(3) Die Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass Frauen
in Krisenzeiten und bei der vorausschauenden Planung
des Zivilschutzes in allen Entscheidungsprozessen
angemessen repräsentiert und beteiligt sein müssen,
damit geschlechtergerechte Maßnahmen und
Wiederaufbaustrategien entwickelt und umgesetzt
werden und gleichzeitig Resilienz für künftige Krisen
und Katastrophen aufgebaut wird.
(4) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, in der
Bereitschaftsplanung und beim Krisenmanagement zu
folgenden Schritten:
• Die Beteiligung von Frauen in Politik, öffentlichen
Institutionen und Führungsrollen zu stärken, um
einen geschlechtergerechten Katastrophenschutz
und ein geschlechtergerechtes Krisenmanagement
zu gewährleisten;
• Die Zivilgesellschaft vor Ort zu unterstützen,
die eine wichtige Rolle bei der Berücksichtigung
des Gleichstellungsaspekts in Krisen und bei der
Überwachung und Unterstützung von sozialer
Sicherheit und Sozialdiensten spielt;
330
39
• Die Erhebung von nach Geschlecht und Alter
aufgeschlüsselten Daten, Statistiken und
Forschungsergebnissen zu fördern und so die
unterschiedlichen Auswirkungen von Katastrophen
auf Männer und Frauen mit Fakten zu unterfüttern
und das Krisenmanagement so zu verbessern, dass
es dieser Ungleichheit entgegenwirkt.
(5) Die Unterzeichnenden verpflichten sich, spezielle
Maßnahmen zu beschließen, die Frauen und
Mädchen im Falle eines bewaffneten Konflikts vor
geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere vor
Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen
Missbrauchs schützen.
DIE NEUEN ARTIKEL
331
40
Die Überarbeitung der vorliegenden Charta im Jahr
2022 erfolgte unter der Leitung von Silvia Baraldi, der
Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des RGRE/
CEMR für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene (2021-2022) mit Beiträgen von:
Mitgliedern der Expert*innengruppe des RGRE/CEMR zur
Gleichstellung von Frauen und Männern
Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des RGRE/CEMR
für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene
Sekretariat des RGRE/CEMR: Jaimie Just, Oriane Loquet,
Marlène Siméon, Beatrice T ommasi, Pierre Vander Auwera
Lektorat: Penny Yim-Barbieri
Grafikdesign: Paf! Design
Übersetzung: Eurideas, PoliLingua
Lektorat Deutsch: Deutsche Sektion des RGRE (Karen
Kühne), Stadt Frankfurt (Gabriele Wenner), Stadt
Mannheim (Dr. Claudia Schöning-Kalender)
Österreichischer Städtebund (Christina Aigner), Stadt
Graz (Dr.in Priska Pschaid), Stadt Wien (Ursula Bauer)
Der ursprüngliche T ext der Charta aus dem Jahr 2006 wurde
von Sandra Ceciarini und Jeremy Smith mit Unterstützung
und Beiträgen der folgenden Mitgliedsorganisationen und
Partner*innen des RGRE/CEMR ausgearbeitet:
- Nationale Vereinigung der Gemeinden der Republik
Bulgarien (NAMRB)
- Union der Gemeinden Zyperns (UCM)
- Union der Städte und Gemeinden der T schechischen
Republik (SMO CR)
- Vereinigung finnischer Lokal- und Regionalbehörden
(AFLRA)
- Französische Sektion des RGRE (AFCCRE)
- Deutsche Sektion des RGRE
- Zentralvereinigung der Gemeinden und Kommunen
Griechenlands (KEDKE)
- Ungarische Nationalvereinigung lokaler
Gebietskörperschaften (TÖOSZ)
- Italienische Sektion des RGRE (AICCRE)
- Vereinigung luxemburgischer Städte und Gemeinden
(SYVICOL)
- Vereinigung polnischer Städte (ZMP)
- Spanischer Bund der Gemeinden und Provinzen (FEMP)
- Baskische Gemeindevereinigung (EUDEL)
- Schwedischer Verband der Gemeinden und Regionen
(SALAR)
- Stadt Wien (Österreich)
- Stadt Saint Jean de la Ruelle (Frankreich)
- Stadt Frankfurt am Main (Deutschland)
- Stadt Cartagena (Spanien)
- Stadt Valencia (Spanien)
- Haus für Zeit und Mobilität, Gemeinde Belfort-
Montbéliard (Frankreich)
- Ständiger Ausschuss der Euro-Mediterranen
Partnerschaft lokaler und regionaler
Gebietskörperschaften (COPPEM)
DANKSAGUNG
DANKSAGUNG
332
Über den RGRE/CEMR
Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) ist der größte
Zusammenschluss von Kommunal- und Regionalverwaltungen in Europa. Seine Mitglieder sind
mehr als 60 nationale Verbände von Gemeinden und Regionen aus 41 europäischen Ländern.
Zusammen vertreten diese Verbände etwa 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften.
Der RGRE/CEMR verfolgt zwei Ziele: Einflussnahme auf die europäische Gesetzgebung im
Namen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Bereitstellung einer Plattform für
den Austausch zwischen seinen Mitgliedsverbänden und deren gewählten Vertreter*innen und
Expert*innen.
Auf internationaler Ebene ist der RGRE/CEMR die europäische Sektion von United Cities and Local
Governments (UCLG), der weltweiten Organisation der Kommunalverwaltungen.
www.cemr.eu
Über die Beobachtungsstelle
Der RGRE/CEMR hat 2012 das Observatorium der Europäischen Charta für Gleichstellung
ins Leben gerufen, um die Unterzeichnenden der Charta bei ihren Bemühungen zur Umsetzung
der Charta und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen. Die Online-
Platt-form stellt bewährte Verfahren und Beispiele erfolgreicher lokaler Gleichstellungspolitik
vor und erleichtert das Peer-Learning unter den Unterzeichnenden. Sie enthält auch eine
Anleitung zur Ausarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplans und eine Datenbank (den “Atlas”),
die Kontaktinformationen und Links zu den Gleichstellungsaktionsplänen der Unterzeichnenden
enthält.
Die Arbeit des Observatoriums wird vom RGRE/CEMR-Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem
Ständigen Gleichstellungsausschuss und einer Expert*innengruppe koordiniert, die sich aus
nationalen Koordinator*innen / Gleichstellungsbeauftragten der RGRE/CEMR-Mitgliedsverbände
zusammensetzt.
www.charter-equality.eu
333
334
Generalsekretär*in
Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen
Europas CEMR
Square de Meeûs, B-1000 Brüssel
Belgien
charter@ccre-cemr.org
EUROPÄISCHE CHARTA
FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF LOKALER EBENE
Eine Charta, mit der die Lokal- und Regionalregierungen Europas ihre Entschlossenheit erklären, unter Einsatz ihrer Kompetenzen und Kooperationen die
Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern
Ich, der / die Unterzeichnende ..................................................................................................(Nome)
Inhaber*in folgenden Amtes ................................................ .....................................................................................................
in.............................................................................................................(Name der lokalen / regionalen Gebietskörperschaft)
Ich bestätige, dass ich bevollmächtigt bin, im Namen der genannten Gebietskörperschaft zu handeln und bestätige mit meiner Unterschrift, dass sich die
obengenannte Gebietskörperschaft formell verpflichtet hat, die Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene umzusetzen
und die in ihr enthaltenen Bestimmungen zu befolgen.
Unterschrift.........................................................................................................
Datum .......................................................................................................
Ich verpflichte mich, eine unterzeichnete und vollständige Kopie dieses Formulars an den Europäischen Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR),
Verwalter*in dieser Charta, an folgende Adresse zu schicken:
335
Der Inhalt dieser Veröffentlichung gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und liegt in dessen alleiniger Verantwortung. Die
Europäische Kommission kann nicht für die Verwendung dieser Informationen verantwortlich gemacht werden.
BRÜSSEL
1, Square de Meeûs
1000 Brussels
tel. : + 32 2 511 74 77
charter@ccre-cemr.org
cemr.eu
charter-equality.eu
twitter.com/ccrecemr
twitter.com/cemr_equality
336
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stpl/019/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 16.05.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte"
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Altstadt Mitte"
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den Bereich „Altstadt Mitte" ein
Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. Hierzu wurde erbeten, noch 2024 Vorbereitende
Untersuchungen für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte" einzuleiten. Zielsetzung ist es,
den Transformationsprozess in der Innenstadt zu begleiten und mit Zuschüssen aus der
Städtebauförderung zu unterstützen.
Die Verwaltung empfiehlt die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 Abs. 3
Baugesetzbuch) um mit dem Stadterneuerungsprozess zu beginnen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 400.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 9Ö 9
337
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/019/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Neue MIP-Maßnahme wird in Abstimmung mit Stk angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Diversity-Themen werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen
gebietsbezogen abgearbeitet.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Ref. I/II/Stk, Ref. VII
SÖR
338
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/019/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (AfS 16.05.2024):
Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch die Einleitung der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ für das neue Sanierungsgebiet „Altstadt Mitte".
Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind im beiliegenden Plan vom April 2024
dargestellt. Eine Behandlung über das Ergebnis wird im Stadtplanungsausschuss erfolgen.
2. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.
Der Beschluss tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.
Beschlussvorschlag (StR 19.06.2024):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 16.05.2024 wird die
Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen" für das künftige Stadterneuerungsgebiet
„Altstadt Mitte" zum Beschluss erhoben.
339
- 2 -
Betreff:
Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte"
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB
Entscheidungsvorlage
Hintergrund
Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den zentralen Bereich der Altstadt ein neues
Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom
16.11.2023 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, für das Stadterneuerungsgebiet „Altstadt
Mitte“ in 2024 Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB einzuleiten.
Ausgangssituation
Die Nürnberger Altstadt liegt mit den beiden bestehenden Stadterneuerungsgebieten „Altstadt-
Süd“ sowie „Nördliche Altstadt“, bereits seit langem im Fokus der Stadtentwicklungsplanung. Der
Bereich zwischen den beiden Gebieten war bisher von der Stadterneuerung ausgenommen, da
keine massiven Missstände vorlagen.
Mittlerweile steht die Nürnberger Innenstadt jedoch vor großen Herausforderungen, wie dem
Strukturwandel im Einzelhandel und den daraus resultierenden Leerständen, der Notwendigkeit
einer Aufwertung der Fußgängerzone, der unumgänglichen Anpassung des öffentlichen Raumes
an die Folgen des Klimawandels sowie der erforderlichen Transformation zu einem vielfältigen,
multifunktionalen Ort für alle Zielgruppen.
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) „Altstadt Nürnberg“ kann hierfür, mit seinen
nachhaltigen Entwicklungsvorschlägen zu städtebaulichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und
ökonomischen Handlungsfeldern, einen nützlichen Orientierungsrahmen bieten.
Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes soll insbesondere die Neugestaltung der „Breiten
Gasse“ sowie der Umgang mit Leerständen, wie der Kaufhof-Filiale, mit Zuschüssen aus der
Städtebauförderung unterstützt werden.
Umgriff des Untersuchungsgebietes
Der Umgriff des Untersuchungsgebietes im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU)
liegt zentral in der Nürnberger Altstadt im Bezirk 01 – Altstadt St.Lorenz.
Begrenzt wird es (siehe nachfolgenden Plan):
im Norden durch die Vordere Ledergasse, den Josephsplatz, einen Abschnitt der Adlerstraße
sowie der Kaiserstraße
im Süden durch die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße, die Frauengasse und den Hallplatz
im Westen durch die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße
im Osten durch die Theatergasse, die Peter-Vischer-Straße und die Nonnengasse.
Sa
Ö 9Ö 9
340
- 2 -
- 3 -
nierungsgebiet
Personelle und Finanzielle Ressourcen
Die VU gemäß § 141 Abs. 3 BauGB können mit bestehendem Personal ab Mitte 2024
durchgeführt werden.
Die notwendigen Finanzmittel werden für die Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans
(MIP) bei der Kämmerei beantragt.
Die Anmeldung für ein geeignetes Städtebauförderprogramm z.B. „Lebendige Zentren“ erfolgte im
Rahmen der Bedarfsmitteilungen Städtebauförderung 2024 bei der Regierung von Mittelfranken.
Die Zuschussquote beträgt in der Regel 60% der förderfähigen Kosten. Eine entsprechende
Zuschusserwartung ist im MIP-Ansatz hinterlegt.
Umsetzung und zeitlicher Rahmen
Die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm wird bis Juni 2024 erwartet.
Erste im Rahmen der Erstellung einer VU notwendigen Informationen und Angaben u.a. zu
Auffälligkeiten, städtebaulichen Missständen sowie zu Defiziten in der Ausstattung mit sozialen
und kulturellen Infrastruktureinrichtungen werden nach Einleitung der VU bei den relevanten
Fachdienststellen instruiert und eingeholt. Insbesondere Ref.VII/Stab Innenstadt wird in die
geplante Bestandsanalyse zu Mängeln und Potenzialen im Gebiet sowie in die geplante
Partizipation mit einbezogen. Ein integrierter Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, ökologische,
soziale, kulturelle und ökonomische Handlungsfelder gleichwertig betrachtet, wird angewandt.
In der Innenstadt, insbesondere in der „Breiten Gasse“ wird der Strukturwandel im Einzelhandel
vor allem durch die Schließung der Kaufhof-Filiale, aber auch durch weitere Leerstände, wie z.B.
den City Point eklatant sichtbar. Durch den voranschreitenden Klimawandel kommt es u.a. durch
fehlende Grünbereiche sowie einem Mangel an Wasser und Verschattung zu einer Überhitzung
der Innenstadt.
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
341
- 3 -
Die vielfältige Nutzung der Innenstadt könnte durch eine ausgewogene Gestaltung attraktiver
gestaltet werden. Eine größere Präsenz von Wohnnutzung, vielfältigen gastronomischen
Angeboten mit Außenbereichen sowie verbesserte Spielplatzmöglichkeiten würde das
Stadtzentrum lebendiger machen und auch nach Ladenschluss beleben. Darüber hinaus besteht
ein zunehmendes Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr qualitativen
Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Konsumzwang für alle Altersgruppen.
Durch vorgenannte Themenfelder besteht ein gewisser Handlungsdruck, wodurch die zeitnahe
Einleitung der VU enorm wichtig ist. Gemäß § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VU die §§ 137, 138 und 139 BauGB über
die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und
Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.
Nach Einleitung der VU erfolgt im nächsten Schritt die Aufbereitung der Grundlagen, aus welchen
eine Bestandsanalyse zu Mängeln und Potenzialen im Gebiet erarbeitet wird. Im Laufe der Jahre
2024 und 2025 soll daraus, in Abstimmung mit den anderen Geschäftsbereichen, ein integriertes
Arbeitsprogramm mit verbindlichem Investitionsplan zu den Vorhaben während der Gebietslaufzeit
abgeleitet werden. Während dieser Zeit können die prioritären Maßnahmen ggf. an veränderte
Rahmenbedingungen angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Ein Bericht über das Ergebnis der
VU sowie der Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem.
§ 142 BauGB wird bis Mitte / Ende 2025 angestrebt und dem Stadtrat vorgelegt.
Die Öffentlichkeit soll während der VU durch verschiedene Formate aktiv und niederschwellig am
Stadterneuerungsprozess beteiligt werden. Dabei werden lokale Initiativen, bestehende
Stadtteilgremien, wie z.B. der Meinungsträgerkreis und der Bürgerverein Altstadt e.V. mit
einbezogen. Ein Konzept zur Partizipation wird derzeit erarbeitet. Die Steuerung und Organisation
dieser Beteiligungs- und Austauschprozesse sowie die Erstellung der VU kann in Teilen von einem
noch zu beauftragenden externen Auftragnehmer erbracht werden.
Über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der VU zum Stadterneuerungsgebiet „Altstadt Mitte“
soll künftig im Rahmen des Meinungsträgerkreises und des Gebietsteams Altstadt sowie den
städtischen Gremien regelmäßig informiert werden.
Fazit und Empfehlung
Die Voraussetzungen für einen Beginn der VU gemäß § 141 BauGB sind gegeben. Die
Umsetzung investiver und prioritärer Maßnahmen im Zentrum Nürnbergs, vor allem die
Neugestaltung der „Breiten Gasse“ und der Umgang mit den Leerständen werden als vordringlich
beurteilt. Darüber hinaus zeichnen sich weitere Handlungsfelder, z.B. aus den Bereichen Kultur,
Mobilität, Bildung und Sozialer Infrastruktur sowie Klima ab. Die Ausweisung eines
Stadterneuerungsgebietes bietet neben Zuschussmöglichkeiten aus der Städtebauförderung die
Chance, Synergien innerhalb der Stadtverwaltung zu erzeugen: Einige Projekte im
Untersuchungsgebiet, wie z.B. die „Breite Gasse“ oder der südliche Teil des Ludwigsplatzes sind
bereits beim Servicebetrieb öffentlicher Raum in der Umsetzung eingetaktet. Die Ausweisung des
Sanierungsgebietes „Altstadt Mitte“ würde diese Maßnahmen zeitnah mit Zuschussmöglichkeiten
ausstatten. Die Einleitung von VU (§ 141 Abs. 3 BauGB) wird empfohlen, um mit dem
Stadterneuerungsprozess beginnen zu können.
342
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Untersuchungsgebiet "Altstadt-Mitte"
Begrenzung des Untersuchungsgebietes
Zeichenerklärung
Nürnberg,15. April 2024
Stadtplanungsamt
gez. Dengler
AmtsleiterMaßstab 1:5.000
Ö 9Ö 9
343
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
J/013/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 20.06.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen
Beschluss:
Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz:
Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat, wird für Herrn
Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das
stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 11Ö 11
344
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft
ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine
diverse Zusammensetzung des JHA.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
345
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/013/2024
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen
Beschluss:
Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat - beratender Sitz:
Frau Tabea Bozada von der Stadtmission Nürnberg e.V., Diakonie im Dekanat wird für Herrn
Gerhard Gruner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das
stellvertretende beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Andreas Helldörfer.
346
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 19.06.2024
Haushaltsjahr 2023
111720 "Immobilienverwaltung"
184.922 € bei IA C1110321043B "Notsicherung Gut Königshof, Marthweg 120"
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
692 € bei IA C1110321043B "Notsicherung Gut Königshof, Marthweg 120"
Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
185.614 € aus IA C2110322014B "Neunhofer Hauptstraße 73, Ziegeldach Grundschule"
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 16.05.2024
Haushaltsjahr 2024
1. 126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr"
125.224 € bei IA C1260323017B "Veilhofstr. 32 Erneuerung Hofbelag Oberfl. 2.BA "
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
125.224 € aus IA C3660324009B "Glogauer Straße 56, KiGa, Fenstersanierung "
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 29.04.2024
2. 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
99.310 € bei IA C2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung
Beleuchtung"
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
109.307 € bei IA P2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung
Beleuchtung"
Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
20.845 € bei IA P2110324039B "Zugspitzstr. 119, Containerbau, IT und Erneuerung
Beleuchtung"
Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung"
- 2 -
Ö 12Ö 12
347
- 2 -
Deckung:
22.000 € aus 211300 Kst. G000101385 "Zugspitzstr. 119 Nebengebäude"
Kostenart 62320510 "Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit (HVE)"
90.000 € aus IA K2430086200U "IT-Strategie an Schulen"
Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
117.462 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze"
Kostenart 64940000 "Aufwendungen für Ausgleichszahlungen"
Datum: 22.04.2024
348
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.III/009/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 05.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung des
Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd
Sachverhalt (kurz):
Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 29.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LSchVO)
in der Hinsicht abzuändern, dass im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal Süd - eine
Zonierung zugunsten von Freiflächen -Photovoltaikanlagen festgesetzt wird, die eine
Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4682 "Sol arpark Katzwang" ermöglicht. Nach
naturschutzfachlicher Prüfung wird nun empfohlen, die von Bundesinfrastruktur
(Bundesautobahn und Bundeswasserstraße) vorbelastete Fläche, die für den Solarpark
Katzwang vorgesehen ist, durch eine Zonierung für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen und
darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 – Rednitztal Süd keine weitere Fläche zu
zonieren. Hierfür ist die beiliegende Änderungsverordnung vom Stadtrat zu beschließen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 13Ö 13
349
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/009/2024
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 hat keine Auswirkungen
auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine
Diversity-Aspekte betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
350
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/009/2024
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) im Sinne
einer Photovoltaik-Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd und
empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungsverordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 05.06.2024 wird die Änderung der
Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) im Sinne einer Photovoltaik -Zonierung des
Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd beschlossen.
351
1
Sachverhalt
Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung des
Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd
Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 29.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg
(LSchVO) in der Hinsicht abzuändern, dass im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal
Süd - eine Zonierung zugunsten von Freiflächen - Photovoltaikanlagen festgesetzt wird, die
eine Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" ermöglicht.
Nach intensiver naturschutzfachlicher Prüfung unter Berücksichtigung der Bedeutung des
Ausbaus erneuerbarer Energien wird vorgeschlagen, die von Bundesinfrastruktur
(Bundesautobahn und Bundeswasserstraße) vorbelastete Fläche, die für den Solarpark
Katzwang vorgesehen ist, durch eine Zonierung für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen
und darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 – Rednitztal Süd - keine weitere Fläche
zu zonieren.
Der Planungsbereich befindet sich an der südöstlichen Grenze des Landschaftsschutzgebiets
und ist eingegrenzt zwischen den zwei großflächig und weiträumig wirkenden
Infrastruktureinrichtungen Autobahn 6 und Main -Donau-Kanal. Der Standort u nd das
Landschaftsbild sind damit bereits erheblich im Wert gemindert. Die landwirtschaftliche
Nutzfläche wird intensiv ackerbaulich genutzt und weist keine besondere naturschutzfachliche
Bedeutung auf. Zudem besteht bei der Fläche keine unmittelbare Beeinflussung durch das
Grundwasser.
Die Belange des Naturschutzes sind hier also aufgrund der Lage und Nutzung der Fläche von
reduziertem Gewicht und sehen sich neben privaten Belangen der dortigen Eigent ümer vor
allem mit der heutigen Bedeutung des Ausbaus Erneuerbarer Energien konfrontiert. Gemäß
§ 2 EEG bzw. Art. 2 Abs. 5 Satz 2 BayKlimaG liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen
zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dient der
öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral
ist, sollen erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden
Schutzgüterabwägungen eingebracht werden . Nach Vorgabe des Umweltministeriums sind
gar jegliche Entscheidungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zulassen zu können, auszunutzen. Unter diesen
gesetzgeberischen Voraussetzungen erscheint es adäquat und sachgerecht, das Pendel der
Verhältnismäßigkeitsabwägung für diese Fläche in Richtung Erneuerbarer Energien
ausschlagen zu lassen.
Natürlich wurde auf Basis dieser Erwägungen – schon aus Gründen der Gleichbehandlung
anderer Eigentümer – das gesamte Land schaftsschutzgebiet in den Blick genommen.
Ergebnis dieser gesamtheitlichen Betrachtung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 –
Rednitztal Süd – ist, dass keine weitere Fläche die gleichen Voraussetzungen erfüllt. Eine
solche Minderung des fachlichen Wertes durch fünf Faktoren – Infrastruktur, ackerbauliche
Nutzung, Schutzgebietsrandlage, geringe Wirkung aufs Landschaftsbild,
Grundwasserunbeeinflusst – kann bei keiner zweiten Fläche festgestellt werden. Mithin wurde
(bei aller Notwendigkeit erneuerbarer Energ ien) auch im Sinne des Naturschutzes
entschieden, dass die Photovoltaik -Zone des LSG 11 nur diese eine „verinselte“ Fläche am
äußersten Rand des Schutzgebiets umfasst.
Ö 13Ö 13
352
2
Die Zonierung des LSG 11 „Rednitztal Süd“ soll damit eine geordnete Öffnung einer klein en,
fachlich vertretbaren Fläche mit Alleinstellungsmerkmal unter maximaler Beteiligung der
Nürnberger Stadtgesellschaft über das Verordnungsänderungsverfahren und die darin
vorgesehene Beschlussfassung des kommunalen Kollegialorgans darstellen.
Die Rückmeldungen im Auslegungs - und Beteiligungsverfahren haben diese Entscheidung
bestätigt. E s wurden kaum Einwände vorgebracht (Anlage 5). Einige Anregungen und
Hinweise betrafen die konkrete Ausgestaltung der Anlage. Hierüber ist im
Bebauungsplanverfahren zu e ntscheiden, weshalb diese dem St adtplanungsamt
weitergereicht wurden. So verhält es sich auch bezüglich des Wunsches seitens des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und einem Nachbargrundstückseigentümer, die
Anlage solle einen Abstand von 30 M eter zum angrenzenden Wald wahren. Die
landschaftsschutzrechtliche Zonierung betrifft die entsprechenden Flurstücke im Ganzen,
verhindert mithin den gewünschten 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage nicht. Die
Orientierung an den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit der Rechtsverhältnisse. Die einzelnen
Einwände und Hinweise können auf Wunsch beim Umweltamt erfragt werden.
Der Naturschutzbeirat hat der Photovoltaik -Zonierung am 30.04.2024 zugestimmt. Den
Beschluss können Sie den Anlagen entnehmen.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) in Form
einer Z onierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd - im dargestellten
Umfang, um die beantragte Freiflächen -Photovoltaikanlage „Solarpark Katzwan g“ und die
dazugehörigen Bauleitplanverfahren zu ermöglichen.
353
____________________________________________________________ 1
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von
Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LandschaftsschutzVO –
LSchVO) vom 28. Juni 2000 (Amtsblatt S. 344), zuletzt geändert durch Verordnung vom
18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 554)
Vom ……………………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 20 Abs. 2 Nr. 4 und § 26 des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542 ), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240 ), und auf Grund von
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 51 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die
Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23 . Februar 2011 (GVBl.
S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 723 ), folgende
Verordnung:
Art. 1
1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „ LandschaftsschutzVO“ durch die
Kurzbezeichnung „Landschaftsschutzverordnung“ ersetzt.
2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „Anlage 20 Karte der PV-Zone“ angefügt.
3. In § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 Rednitztal Süd enthält eine Zone zur Errichtung
und Änderung von Freiflächen -Photovoltaikanlagen (PV -Zone). Die PV -Zone hat eine
Größe von ca. 5,5 ha. Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der PV-Zone
ergeben sich aus der Karte (Maßstab 1 : 5.000 ) der un teren Naturschutzbehörde vom
27.02.2024, die als Anlage 20 Bestandteil dieser Verordnung ist. Als Grenze gilt die
Innenkante der Begrenzungslinie.“
4. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Folgende neue Nr. 4 wird eingefügt:
„4. die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der PV-Zone
gemäß § 2 Abs. 5;“
b) Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 13Ö 13
354
LandschaftsschutzVO
325.520
1
Konsolidierte Fassung
(Änderungsverordnung PV-Zonierung)
Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutz-
gebieten im Stadtgebiet Nürnberg
(Landschaftsschutzverordnung – LSchVO)
Vom 28. Juni 2000 (Amtsblatt S. 344),
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 10 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur,
die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
i. d. F. d. Bek. vom 18. August 1998 (GVBl. S. 593) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Schutzgegenstand
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
§ 3 Schutzzweck
§ 4 Verbote
§ 5 Erlaubnispflicht
§ 6 Antrag auf Erlaubnis
§ 7 Befreiung
§ 8 Nebenbestimmungen
§ 9 Erlöschen der Erlaubnis bzw. Befreiung
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Inkrafttreten
Anlagen 1 – 19 Landschaftsschutzkarten
Anlage 20 Karte der PV-Zone
§ 1
Schutzgegenstand
(1) Die in § 2 abgegrenzten Landschaftsräume im Gebiet der Stadt Nürnberg werden unter der Bezeichnung
„Landschaftsschutzgebiete der Stadt Nürnberg“ unter Schutz gestellt.
Ö 13Ö 13
355
LandschaftsschutzVO
325.520
2 73. Nachtrag Dezember 2020
(2) Im einzelnen werden folgende Gebiete geschützt:
Nr. 1 Eichenwaldgraben-Stockweiher (ca. 377 ha)
Landschaftsraum zwischen Hafen, Reichelsdorf, Neukatzwang, Weiherhaus und Gaulnhofen
Nr. 2 Pegnitztal West (ca. 59 ha)
Landschaftsraum der Pegnitz mit ihren Hängen zwischen Westtorgraben und Stadtgrenze Nürnberg
Nr. 3 Wöhrder See (ca. 116 ha)
Landschaftsraum Wöhrder See mit Uferzonen und Hängen einschließlich Wöhrder Wiese zwischen
Franz-Josef-Strauß-Brücke und Ludwig-Erhard-Brücke
Nr. 4 Pegnitztal Ost (ca. 262 ha)
Landschaftsraum der Pegnitz mit ihren Hängen zwischen Ludwig-Erhard-Brücke und Autobahn A 3
Nr. 5 Rednitztal Mitte (ca. 281 ha)
Landschaftsraum der Rednitz mit ihren Terrassenbereichen zwischen Rednitzstraße im Norden und Hal -
tepunkt Reichelsdorfer Keller im Süden
Nr. 6 Schmausenbuck (ca. 134 ha)
Landschaftsraum mit Tiergarten und umgebenden Waldgebieten
Nr. 7 Tiefgraben-Kohlbuck (ca. 120 ha)
Landschaftsraum zwischen der Erlenstegenstraße im Süden und der Stadtgrenze im Norden und Osten
Nr. 8 Kraftshofer Forst (ca. 361 ha)
Landschaftsraum um Buchenbühl, Ziegelstein und nördlich des Flughafens
Nr. 9 Gründlachtal (ca. 353 ha)
Landschaftsraum der Gründlach mit ihren Nebengräben zwischen der Autobahn A 73 im Westen, der
Stadtgrenze im Norden, Osten und Südwesten und der Würzburger Straße und Neunhof im Süden
Nr. 10 Königshof (ca. 824 ha)
Landschaftsraum zwischen Main-Donau-Kanal im Westen, Münchener Straße und Schwanstetter Straße
im Osten, Kettelersiedlung im Norden und Pillenreuth, Herpersdorf und Worzeldorf im Süden
Nr. 11 Rednitztal Süd (ca. 263 ha)
Landschaftsraum der Rednitz mit ihren Terrassenbereichen, zwischen Tizianstraße im Norden und der
Schwarzach im Süden sowie Gebiete zwischen Rednitz und Main-Donau-Kanal
Nr. 12 Kornburg (ca. 265 ha)
Landschaftsraum um Kornburg, zwischen Gaulnhofen im Nordwesten, Katzwang im Westen und der
Stadtgrenze im Süden und Osten
Nr. 13 Langwasser (ca. 474 ha)
Landschaftsraum zwischen Langwasser im Norden, der Stadtgrenze im Süden, Altenfurt im Osten und
Münchener Straße im Westen
Nr. 14 Birnthon (ca. 30 ha)
Landschaftsraum um den Ortskern Birnthon
Nr. 15 Fischbach (ca. 56 ha)
Landschaftsraum um den Fischbach
Nr. 16 Brunn-Netzstall (ca. 312 ha)
Landschaftsraum um Brunn und Netzstall
Nr. 17 Worzeldorfer Berg-Glasersberg (ca. 57 ha)
Landschaftsraum um den Worzeldorfer Berg und Glasersberg
Nr. 18 Rednitztal Nord (ca. 42 ha)
356
LandschaftsschutzVO
325.520
3
Landschaftsraum der Rednitz zwischen Rothenburger Straße im Norden und der Stadtgrenze im Süden
Nr. 19 Holzheim-Krottenbach (ca. 81 ha)
Landschaftsraum südwestlich und westlich von Krottenbach und um Holzheim.
§ 2
Schutzgebietsgrenzen
(1) Das gesamte Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 4.467 ha.
(2) Die Grenzen der einzelnen Landschaftsschutzgebiete ergeben sich aus der Landschaftsschutzkarte Nr.
1.1 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 19.08.2020, aus den Landschaftsschutzkarten Nrn. 2
bis 7, 9 bis 12 und 14 bis 19 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.02.2000, aus der Land -
schaftsschutzkarte Nr. 8.1 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.04.2005 sowie der Land -
schaftsschutzkarte Nr. 13.2 (M 1 : 25.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 30.04.2009, die als Anlagen
1 - 19 Bestandteil dieser Verordnung sind.
(3) Maßgebend für den genauen Grenzverlauf sind die Landschaftsschutzdetailkarte Nr. 1.1 (M 1 : 5.000)
der unteren Naturschutzbehörde vom 19.08.2020, die Landschaftsschutzdetailkarten Nrn. 2 bis 7, 9 bis 12 und
14 bis 19 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.02.2000, die Landschaftsschutzdetailkarte
Nr. 8.1 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 21.04.2005 sowie die Landschaftsschutzdetailkarte
13.2 (M 1 : 5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 30.04.2009, auf die Bezug genommen wird und die
bei der Stadt Nürnberg - untere Naturschutzbehörde, Umweltamt - archivmäßig verwahrt werden und während
der Dienststunden von jedermann eingesehen werden können.
(4) Als Schutzgebietsgrenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie.
(5) Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 Rednitztal Süd enthält eine Zone zur Errichtung und Änderung
von Freiflächen -Photovoltaikanlagen (PV -Zone). Die PV -Zone hat eine Größe von ca. 5,5 ha . Der
Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der PV -Zone ergeben sich aus der Karte (Maßstab 1 :
5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom ….. 2024, die als Anlage 20 Bestandteil dieser
Verordnung ist. Als Grenze gilt die Innenkante der Begrenzungslinie.
§ 3
Schutzzweck
Zweck der Festsetzung der in § 1 Abs. 2 beschriebenen und in den Karten nach § 2 Abs. 2 und 3 gekenn -
zeichneten Landschaftsschutzgebiete ist es,
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in seiner Funktion als „grüne Lunge“ für die Großstadt zu
gewährleisten,
a) insbesondere Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben,
b) die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, insbeson-
dere auch Trocken- und Feuchtbiotope, zu erhalten,
2. die Schönheit, Vielfalt oder Eigenart des Landschaftsbildes zu bewahren und
3. den Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten oder zu verbessern.
§ 4
Verbote
(1) In den Landschaftsschutzgebieten ist es verboten, Handlungen und Veränderungen vorzunehmen, die
1. den Naturhaushalt schädigen,
2. das Landschaftsbild verunstalten,
357
LandschaftsschutzVO
325.520
4 73. Nachtrag Dezember 2020
3. den Naturgenuss beeinträchtigen,
4. den Zugang zur freien Natur ausschließen oder beeinträchtigen.
(2) Insbesondere ist es verboten,
1. mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dafür zugelassenen Wege und Plätze zu fahren oder zu
parken, sofern dies nicht im Rahmen einer zulässigen Grundstücksnutzung durch den Berechtigten
erfolgt;
2. mit Fahrrädern abseits der vorhandenen Wege zu fahren;
3. Wohnwagen aufzustellen, zu zelten oder Feuer anzumachen außerhalb der hierfür
zugelassenen Plätze;
4. Raine oder Böschungen abzubrennen;
5. Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden,
abzubrennen oder auf sonstige Weise zu bes eitigen (fachgerechte Pflegem aßnahmen sind
vom Verbot ausgenommen);
6. Tümpel oder Teiche zu beseitigen;
7. Maßnahmen ohne die gemäß § 5 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis durchzuführen.
§ 5
Erlaubnispflicht
(1) Für folgende Maßnahmen ist die Erlaubnis der Stadt als untere Naturschutzbehörde erforderlich:
1. bauliche Anlagen aller Art (Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung - BayBO) zu errichten, zu er -
weitern oder nutzungsmäßig zu ändern, auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist; zu
den baulichen Anlagen zählen insbesondere
a) Gebäude (Art. 2 Abs. 2 BayBO), z. B. Wohnhäuser, Wochenendhäuser, Garagen, Gerätehütten,
Unterstände, Buden, Verkaufsstände, erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude, Ställe, Gewächs -
häuser, Folienhäuser und Trockenhallen,
b) feste Dungstätten, Fahrsilos u. ä.,
c) Gärfutterbehälter und Wasserbehälter,
d) Einfriedungen; ausgenommen sind bewegliche Weidezäune, Wildschutzzäune und Forstkultur -
zäune, soweit sie im Bereich der Land- bzw. Forstwirtschaft Verwendung finden,
e) Bohrbrunnen und Leitungen aller Art; ausgenommen sind nicht ortsfeste Anlagen zur Beregnung
von Sonderkulturen einschließlich dem dazu notwendigen Zubehör,
f) Leitungsmasten, Kabelverteilerschränke und Trafostationen,
g) nicht überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Lager- und Abstellplätze;
2. Veränderungen der Erdoberfläche durch Aufschüttungen oder Abgrabungen;
3. die Neuverlegung von Drainagen zur Grundwasserableitung und das Anlegen von Gräben zur Ober-
flächenwasserableitung sowie alle Maßnahmen, die zu einer Grundwasserabsenkung führen;
4. der Umbruch von Grünland und sonstigen Grünflächen;
5. das Anlegen von Straßen, Wegen und Gräben;
6. Maßnahmen, die zu einer Eintiefung, Verbreiterung oder sonstigen Veränderung eines Gewässers
oder seiner Ufer führen;
7. das Anlegen von Sport-, Bade- und Zeltplätzen;
8. Veranstaltungen aller Art außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen;
9. das Beseitigen von Solitärbäumen, Baumgruppen bzw. Teilen von diesen.
358
LandschaftsschutzVO
325.520
5
(2) Die Verbote und Ausnahmeregelungen für verändernde Maßnahmen be i gesetzlich geschü tzten
Biotopen, z. B. bei Nass- und Feuchtflächen sowie Mager- und Trockenstandorten gemäß Art. 23
BayNatSchG und § 30 BNatSchG und bei geschützten Lebensstätten gemäß Art. 16 BayNatSchG, bleiben
unberührt.
(3) Die Erlaubnis wird gemäß Art. 18 Abs. 1 BayNatSchG durch eine nach anderen Vorschriften
erforderliche behördliche Gestattung ersetzt; diese Gestattung darf nur erteilt werden, wenn die
Voraussetzungen für die Erteilung der nach dieser Verordnung erforderlichen Erlaubnis vorliegen und die
Stadt als untere Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt hat.
§ 6
Antrag auf Erlaubnis
(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn die Maßnahme keine der in § 4 Abs. 1 genannten Wirkungen
hervorrufen kann oder diese Wirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.
(2) Der Antrag ist bei der Stadt zu stellen und bedarf grundsätzlich der Schriftform. Einem schriftlichen Antrag
ist ein Lageplan (M 1 : 5.000 oder 1 : 1.000), aus dem Art und Umfang der Maßnahme eindeutig hervorgehen,
beizufügen.
§ 7
Befreiungen
Befreiungen von Verboten nach § 4 können gemäß § 67 BNatSchG in Verbindung mit Art. 56 BayNatSchG im
Einzelfall erteilt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirt -
schaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die
Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
§ 8
Nebenbestimmungen
(1) Erlaubnis und Befreiung können bedingt, befristet, widerruflich und mit Auflagen versehen erteilt werden.
(2) Zur Erfüllung von Bedingungen und Auflagen kann in Höhe der voraussichtlichen Kosten Sicherheitsleis-
tung verlangt werden.
(3) Für bereits bestehende Anlagen sind nachträglich Auflagen zulässig.
§ 9
Erlöschen der Erlaubnis bzw. Befreiung
Sind in der Erlaubnis bzw. Befreiung keine anderen Fristen bestimmt, so erlischt sie, wenn sie innerhalb von
drei Jahren nach ihrer Unanfechtbarkeit nicht in Anspruch genommen wurde. Diese Frist kann auf Antrag
verlängert werden.
359
LandschaftsschutzVO
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6 73. Nachtrag Dezember 2020
§ 10
Ausnahmen
(1) Von den Beschränkungen dieser Verordnung bleiben unberührt:
1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung (einschließlich Erwerbsgartenbau), forstwirt -
schaftliche und teichwirtschaftliche Nutzung, soweit sie nicht zu Veränderungen führt, die dem
Schutzzweck gemäß § 3 entgegenstehen;
2. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd und Fischerei , soweit sie nicht zu Veränderungen führt,
die dem Schutzzweck gemäß § 3 entgegenstehen;
3. die Instandsetzung und Unterhaltung von bestehenden Ver - und Entsorgungsanlagen, von beste -
henden Grünflächen durch die Stadt, von bestehenden oberirdischen Gewässern sowie von beste -
henden Betriebs- und Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG, der Straßenbaulastträger und der
Flughafen Nürnberg GmbH und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs;
4. die Errichtung und Änderung von Freiflächen -Photovoltaikanlagen in der PV -Zone gemäß §
2 Abs. 5;
5. sonstige Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften
durchzuführen sind.
(2) Unberührt von der Erlaubnispflicht bleiben außerdem alle Überwachungs -, Schutz- und Pflegemaßnah-
men, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Landschaftsschutzgebietes notwendig sind, wenn sie von
den Naturschutzbehörden angeordnet sind bzw. durchgeführt werden.
§ 11
Wiederherstellung des früheren Zustandes
Werden verbotene Veränderungen oder Veränderungen ohne die nach § 5 erforderliche Erlaubnis durchge -
führt und können sie auch unter Bedingungen und Auflagen nicht nachträglich zugelassen werden, so kann
gemäß Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG die Herstellung des früheren Zustandes angeordnet werden. Lässt sich der
frühere Zustand nicht mehr herstellen oder wäre dies nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich,
können Ersatzmaßnahmen verlangt werden.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG belegt werden,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 1 mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dafür zugelassenen Wege und
Plätze fährt oder parkt,
2. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 2 mit Fahrrädern abseits der vorhandenen Wege fährt,
3. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 Wohnwagen aufstellt, zeltet oder Feuer macht außerhalb der hierfür zu -
gelassenen Plätze,
4. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 6 Tümpel oder Teiche beseitigt,
5. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 7 Maßnahmen ohne die gemäß § 5 erforderliche Erlaubnis durchführt.
(2) Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG belegt werden,
wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Nebenbestimmung in For m der Auflage zu einer Gestat -
tung, die auf dieser Verordnung beruht, nicht nachkommt.
360
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7
(3) Die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnenen oder erlangten oder die zu ihrer Begehung
gebrauchten oder dazu bestimmten Gegenstände einschließlich der bei der Ordnungswidrigkeit
verwendeten Verpackungs- und Beförderungsmittel können gemäß Art. 58 BayNatSchG eingezogen
werden. Es können auch Gegen stände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit
bezieht. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.
(4) Die Verhängung von Bußgeldern nach anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung von Landschaftsteilen im Stadtgebiet Nürn -
berg vom 22.04.1998 (Amtsblatt Seite 241) außer Kraft.
361
Ö 13Ö 13
362
Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11
Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG
Beteiligte Stelle Äußerung am Inhalt Berücksichtigung
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
(Geo)
- - -
Amt für Landwirtschaft, Ernährung und
Forsten
(AELF)
16.04.2024 Bereich Landwirtschaft:
- keine Einwände
- Hinweis auf eventuell weitere landwirtschaftliche
Nutzung
Bereich Forsten:
- Hinweis auf erhöhte Verkehrssicherungspflicht
der angrenzenden Waldeigentümer
- Vorschlag auf 30 Meter-Abstand der Anlage zum
Wald
- Empfehlung, die betroffenen Waldeigentümer zu
informieren
die landschaftsschutzrechtliche
Zonierung betrifft die entsprechenden
Flurstücke im Ganzen, verhindert mithin
nicht einen 30 Meter-Abstand zwischen
Wald und Anlage; die Orientierung an
den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit
der Rechtsverhältnisse; der konkrete
Abstand ist im Bebauungsplanverfahren
festzulegen; das Stadtplanungsamt
wurde aus diesem Grund informiert
dies wurde ohnehin veranlasst
Autobahn GmbH 23.04.2024 - Zustimmung mit Hinweis auf die Lage in der
Anbauverbots- und Baubeschränkungszone nach
§ 9 des FStrG
- Hinweise zur Aufnahme in den Bebauungsplan
das Stadtplanungsamt wurde informiert
Bayerischer Bauernverband Nürnberg - - -
Bund Naturschutz e.V. Nürnberg - - -
Ö 13Ö 13
363
Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11
Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG
Bürgeramt Süd
(BAS)
- - -
Fernstraßen-Bundesamt 23.04.2024 - keine abschließende Beurteilung möglich
- Hinweise zur Berücksichtigung im
Bebauungsplanverfahren
das Stadtplanungsamt wurde informiert
Feuerwehr 18.03.2024 keine Einwände -
Greenovative GmbH - - -
Grundstückseigentümer - - -
Landesbund für Vogelschutz e.V. Nürnberg - - -
Nachbargrundstückseigentümer 19.04.2024 Beantragung das Verfahren einzustellen
- 30 Meter-Abstand zwischen Wald und Anlage
erforderlich
- Zweifel an der Zuverlässigkeit des
Projektentwicklers
die landschaftsschutzrechtliche
Zonierung betrifft die entsprechenden
Flurstücke im Ganzen, verhindert mithin
nicht einen 30 Meter-Abstand zwischen
Wald und Anlage; die Orientierung an
den Flurgrenzen dient der Bestimmtheit
der Rechtsverhältnisse; der konkrete
Abstand ist im Bebauungsplanverfahren
festzulegen; das Stadtplanungsamt
wurde aus diesem Grund informiert
ist vom Stadtplanungsamt zu beurteilen;
dieses wurde informiert
N-ERGIE Netz GmbH 15.03.2024 keine Einwände -
Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband
e.V.
- - -
364
Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd – Nr. 11
Beteiligte Stellen gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG
Regierung von Mittelfranken 23.04.2024 - keine Einwände
- Feststellung, dass die Zonierung für das LSG Nr.
11 damit abschließend ist (weitere Zonen wären
fachlich nicht begründbar)
-
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR)
21.03.2024
22.03.2024
26.03.2024
02.04.2024
10.04.2024
11.04.2024
- keine Einwände
- Hinweis auf mögliche Funde von kriegsbedingten
Altlasten während der Erdarbeiten
-
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg
(SUN)
27.03.2024
10.04.2024
keine Einwände -
Stadtplanungsamt
(StPl)
15.04.2024 keine Einwände -
Verkehrsplanungsamt
(VPl)
15.04.2024 keine Einwände -
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(WSA) Donau MDK
18.04.2024 keine Einwände -
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 09.04.2024 keine Einwände -
Wirtschaftsförderung Nürnberg
(WiF)
- - -
365
Naturschutzbeirat
164. Sitzung am 30. April 2024
Anlage 1 zu TOP 3 Änderung der Landschaftsschutzverordnung
Zonierung der LSchVO zur Schaffung einer
Photovoltaik-Zone im LSG Nr. 11 „Rednitztal Süd“
Beschluss
des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 30. April 2024
- 3 Ja, 2 Enthaltungen -
Der Beirat sieht Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Schutzgebieten kritisch. Die vorliegende
Änderung der Landschaftsschutzverordnung wird akzeptiert, da die betreff ende Fläche nicht
aus dem Schutzgebiet herausgelöst wurde und lediglich eine Sondernutzungszone ermöglicht
wird.
Nachträglich eingefügt (Exzerpt aus dem Protokoll der 162. Sitzung am 11. Januar 2024):
Aufgrund der Lage im Schutzgebiet sind hohe Anforderungen bei der ökologischen
Ausgestaltung sowie die konsequente Anwendung hoher ökologisch-fachlicher Standards im
Betrieb und Unterhalt der zukünftigen Solaranlage erforderlich. Zudem ist ein
naturschutzfachliches Monitoring (u.a. zu Insekten) durc hzuführen und die Möglichkeit einer
Beweidung der Fläche zu prüfen.
Auf den Beschluss vom 11.10.2022 wird verwiesen. Dieser besagt im Kern, dass
landwirtschaftlich und umweltfachlich hochwertige Standorte (z.B. das Knoblauchsland) als
Suchräume für Freiflächen -Photovoltaik-Anlagen abgelehnt werden. Bei Gebieten und
Standorten, die aus landwirtschaftlicher und umweltfachlicher Sicht weniger wertvoll sind, zeigt
sich der Beirat im Sinne der erneuerbaren Energien offen (z.B. Energie-Maisacker oder durch
Infrastruktur stark beeinträchtigte Flächen).
Am 30.04.2024
gez.
Walthelm
(Vorsitzende)
Ö 13Ö 13
366
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/025/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
06.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS)
Änderung des Gebührenverzeichnisses des Labors für Umweltanalytik
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung
Synopse
Sachverhalt (kurz):
Das Gebührenverzeichnis des Labors für Umweltanalytik (SUN/U) wurde zuletzt durch den 58.
Nachtrag im August 2013 geändert.
Zwischenzeitlich haben sich an mehreren Stellen Änderungsbedarfe ergeben, die sich in
folgende Kategorien einordnen lassen:
Preisanpassungen bei 20 Tarifpositionen
Streichung von 60 nicht mehr benötigten Tarifpositionen
Neuaufnahme von 25 Tarifpositionen
redaktionelle Änderungen an 50 Tarifpositionen
Die Preisanpassungen sind - nach mehreren Jahren ohne Anpassung der Verrechnungspreise -
aufgrund veränderter Kosten für Personal, Chemikalien und Verbrauchsmaterialien sowie
teilweise wegen geänderter DIN -Methoden im Sinne einer angemessenen Vergütung der
Leistungen der Umweltanalytik erforderlich und überfällig. In diesem Zuge erfolgt auch die
Übernahme der aktuellen s tädtischen Stundensätze (Qualifikationsebenen gem. AdO Nr. 001
vom 02.01.2024) in das Gebührenverzeichnis.
Aufgrund von Änderungen im Portfolio der Umweltanalytik und bei den Bedarfen der Auftrag -
geber sind mehrere Positionen des Gebührenverzeichnisses üb erholt bzw. redundant. Im
Gegenzug haben sich über die letzten Jahre Bedarfe für neue Tarifpositionen entwickelt, denen
mit entsprechenden Ergänzungen Rechnung getragen wird.
Auf die explizite Nennung von DIN -Normen wird im Gebührenverzeichnis zukünftig v erzichtet,
um flexibler auf geänderte normative Vorgaben in den einzelnen Fachbereichen reagieren zu
können (z.B. Änderung von Verordnungen, Merkblättern, Normen).
Generell wird die Strategie verfolgt, Pauschalen für Tätigkeiten zukünftig ohne die Persona l-
kosten auszuweisen. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Pauschalen
enthalten damit Verbrauchsmaterialien sowie die Aufwendungen für die Abschreibung bzw.
Wiederbeschaffung von Geräten.
Die Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Ö 14Ö 14
367
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
368
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Änderungen der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg (UAGebS) haben keine
Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Es sind hier keine
diversity-Aspekte betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
369
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2024
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 06.06.2024):
Der Werkausschuss SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebühren -
satzung der Stadt Nürnberg für das Labor für Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS)
und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.06.2024):
Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses SUN vom 06.06.2024 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für das Labor für
Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS) beschlossen.
370
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für das Labor für
Umweltanalytik (UmweltanalytikGebS – UAGebS) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt
S. 321), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Juni 2013 (Amtsblatt S. 196)
Vom ...........................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgaben -
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt
geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage wird wie folgt gefasst:
„Gebührenverzeichnis des Labors für Umweltanalytik
(Anlage zu § 4 UAGebS)
Inhaltsübersicht:
1 Grundsätze der Gebührenerhebung und allgemeine Stundensätze
1.0 Vorbemerkungen
1.1 Allgemeine Stundensätze
2 Probenahme, Probenvor- und -aufbereitung
3 Physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen im Labor
4 Sonstige Positionen
1 Grundsätze der Gebührenerhebung und allgemeine Stundensätze
1.0 Vorbemerkungen
1.0.1 Für Leistungen, die im nachstehenden Verzeichnis (ab Nr. 2.0) nicht genannt sind, erfolgt die
Berechnung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand auf der Basis der unter Nr. 1.1
genannten Stundensätze zuzüglich der Einsatzkosten für das benötigte Ge rät.
1.0.2 Die unter Nrn. 2 bis 4 genannten Verrichtungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber
nach Aufwand berechnet, wenn sie nicht auf normale Weise oder nur mit besonderen
Schwierigkeiten durchgeführt werden können.
1.0.3 Mit den Gebührensätzen s ind - soweit nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist - alle
Aufwendungen (einschließlich eines schriftlichen Prüfberichts) abgegolten, mit Ausnahme der
in § 5 UAGebS genannten Auslagen.
Werden über den Prüfbericht hinaus weiter gehende schriftliche Informationen und gutachtliche
Stellungnahmen verlangt, so werden diese nach Zeitaufwand berechnet.
1.0.4 Bei Serien, die ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglichen, können parameterbezogene oder
probenbezogene Gebührenermäßigungen gewährt werden.
1.0.5 Für die Bearbeitung eiliger Proben (Abschluss der Untersuchungen innerhalb von einer Woche)
können Zuschläge bis zu 35 v. H. verlangt werden. Für Leistungen, die auf Verlangen des Auf -
traggebers außerhalb der arbeitstäglichen Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr erbracht werden,
wird ein Zuschlag von 50 v. H. erhoben.
Ö 14Ö 14
371
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1.1 Allgemeine Stundensätze
Tarif Nr.
Bezeichnung
Euro je
Stunde
1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 43,00
1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 51,00
1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 67,00
1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 84,00
1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 57,00
1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 71,00
1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 96,00
2 Probenahme, Probenvor- und -aufbereitung
1)Tarif-Nr. Name Euro Bemerkungen/Methode
2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm,
(Gefrier-) Trocknen; Mahlen
30,00
2.009 Probenahme von Grundwasser mit
Probenahmepumpe; je Messstelle
22,00 Einsatz Unterwassertauchpumpe,
Stromerzeuger, inkl. Probenahmeflaschen und
Konservierungsmaßnahmen; je Probe; zzgl.
Personal- und Anfahrtskosten
2.010 Probenahme von Grundwasser mit
Schöpfgerät; je Pegel
5,00 Einsatz Probenahmegerät, inkl. Probenahme-
flaschen und Konservierungsmaßnahmen; je
Probe; zzgl. Personal- und Anfahrtskosten.
2.011 Tagespauschale für Probenahmefahrzeug 30,00 Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei
einem Zeitaufwand von weniger als einem
halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespau-
schale berechnet.
2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes 25,00 inkl. Verbrauchsmaterialien; je Probe; zzgl.
Personaleinsatz und Anfahrtskosten
2.016 Erweiterte Probenvorbereitung 30,00 Extrahieren, Clean-Up, Destillieren,
Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren, Hydroli-
sieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren
Arbeitsschritten
2.017 Herstellung eines Eluates
45,00 Schüttelverfahren 10:1
2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben mittels
Backenbrecher
20,00
2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden
30,00
2.020 Aufbereitung von Feststoff- und
Bodenproben zur Analyse
45,00 Wiegen, Trocknen, Sieben, Teilen
2.021 Mahlen / Brechen von Feststoffproben
10,00
2.022 Säureaufschluss für Feststoffe
(Mikrowellenaufschluss)
18,00
2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener
Aufschluss)
22,00
2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten
(Mikrowellenaufschluss)
18,00
372
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Bemerkungen/Methode
2.029 Tagespauschale für Kleinrammbohrgerät
bis 80mm Durchmesser für Sondierungen
in Böden und Auffüllungen
50,00 zzgl. Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei
einem Zeitaufwand von weniger als einem
halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespau-
schale berechnet.
2.031 Einsatz eines Messgerätes zur Erfassung
von Klimadaten in Innenräumen
12,00 Temperatur, rel. Luftfeuchte, je eingesetztem
Gerät
2.032 Einsatz eines Messgerätes zur kontinuierli-
chen Erfassung des CO2-Gehalts in
Innenräumen
20,00 CO2, Temperatur, rel. Luftfeuchte, je
eingesetztem Gerät
2.035 Einsatz eines Immissions-Messfahrzeugs
650,00 einschließlich Datenaufbereitung; pro Tag
2.038 Probenvorbereitung durch Homogenisieren
15,00
2.040 Kernbohrung (Durchmesser bis 100 mm) 20,00 bis maximal 50 cm Kernlänge; je Bohrung; zzgl.
Personaleinsatz
2.041 Decken-, Wandbohrung
(Durchmesser 12-20 mm)
13,00 zzgl. Personaleinsatz
2.042 Decken-, Wandbohrung
(Durchmesser 73 mm)
6,00 zzgl. Personaleinsatz
2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem
Bestand
4,00 Verbrauchsmaterial und Geräteeinsatz;
je Probe; zzgl. Personaleinsatz
2.044 Messung von Stickstoffdioxid mittels
Passivsammlern
28,00 Verbrauchsmaterial und Analytik;
zzgl. Personalkosten
2.045 Personenkraftwagen 0,50 einschließlich Kombi, je Kilometer
2.046 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet
Nürnberg
50,00 je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und
Personalkosten; Einzelperson
2.047 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet
Nürnberg (Trupp)
85,00 je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und
Personalkosten; Probenahmetrupp (2 Pers.)
2.048 Rüstpauschale Außendienst
Kategorie 1
60,00 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz;
Einzelperson und üblicher Geräte- bzw.
Materialeinsatz; je Einsatztag
2.049 Rüstpauschale Außendienst
Kategorie 2
100,00 Vor- und Nachbereitung je Probenahmeeinsatz;
Probenahmetrupp (2 Personen) oder aufwän-
diger Geräte- bzw. Materialeinsatz;
je Einsatztag
2.050 Einsatz eines mobilen Stromerzeugers 55,00 230V; pro Einsatztag; inkl. Betriebsstoffe
2.051 Probenahme von Bodenmaterial/
mineralischen Abfällen aus Haufwerken
gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3;
Haufwerksgröße bis 500 m³
90,00
inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und
Rüstkosten
2.052 Probenahme von Bodenmaterial/
mineralischen Abfällen aus Haufwerken
gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3;
Haufwerksgröße bis 1.000 m³
140,00 inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und
Rüstkosten
2.053 Probenahme von Bodenmaterial/
mineralischen Abfällen aus Haufwerken
gemäß LAGA PN98 und Deponie-Info 3;
Haufwerksgröße bis 2.000 m³
240,00 inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahrt- und
Rüstkosten
373
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
3 Physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen im Labor
Die Kurzbezeichnungen in der Spalte Matrix stehen für folgende Begriffe:
B Boden S Schlamm, Klärschlamm
Bm Betriebsmittel St Staub
Bl Bodenluft W Abwasser, Industrieabwasser, Trinkwasser, Badewasser,
L Luft Grundwasser, Oberflächenwasser, Sickerwasser, Eluate
M Material
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
3.001 Abdampfrückstand 20,00 W
3.002 Abfiltrierbare Stoffe 20,00 W
3.003 Absetzbare Stoffe 20,00 W
3.004 Aldehyde und Ketone 140,00 L Innenraumluft
3.005 Algenabundanzschätzung 10,00 W
3.006 Aluminium 17,00 W
3.007 Ammonium 20,00 W
3.008 Ammonium 15,00 W Küvettentest
3.009 Antimon 17,00 W
3.010 Antimon (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.011 AOX 90,00 S
3.012 AOX 75,00 W
3.013 Arsen 17,00 W
3.015 Arsen (Feststoff) 17,00 B zzgl. Aufschluss
3.016 Arzneimittel und Benzotriazole
in Wasser
400,00 W
3.017 Bakterienleuchthemmung 75,00 W
3.018 Barium 17,00 W
3.019 Basenkapazität 20,00 W
3.020 Basisch wirksame Stoffe 45,00 S
3.021 Benzo[a]pyren 85,00 S im Klärschlamm
3.022a Beryllium 17,00 W
3.023 Blei 17,00 W
3.025 Blei (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.026 Bodensättigungsextrakt 45,00 B
3.027 Bor 17,00 W
3.028 Bromat 23,00 W
3.029 BSB5 45,00 W
3.030 BTEX 55,00 W Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
3.031 BTEX 75,00 L Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
3.032 BTEX 55,00 B Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
374
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
3.033 Cadmium 17,00 W
3.035 Cadmium (Feststoff) 17,00 B; S; M; St
3.035b Cäsium 17,00 W
3.036 Calcitlösekapazität 25,00 W
3.037 Calcium 20,00 W
3.038 Calcium (Feststoff) 17,00 B; St
3.039 Carbonsäuren (C1-C8) 200,00 L
3.040 Chlor gesamt, frei und
gebunden, Ozon
15,00 W Schnelltest
3.040a Chlorbenzole 55,00 W Mono- und Dichlorbenzole
3.040b Chlorbenzole 235,00 W Tri- bis Hexachlorbenzole
3.041 Chlorid 35,00 M aus Festsubstanzen
3.042 Chlorid 20,00 W
3.043 Chlorid 23,00 W
3.044 Chlorophyll-a und
Phaeopigmente
50,00 W
3.045 Chrom 17,00 W
3.047 Chrom (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.048 Chromat/ChromVI 23,00 W
3.049 Chromat / ChromVI (Feststoff) 45,00 B; St
3.051 CO2 (gebunden und
kalklösend)
20,00 W
3.052 Coliforme Bakterien 15,00 W
3.053 CSB 45,00 W; S
3.054 CSB 20,00 W Küvettentest
3.055 Cyanid 15,00 W Schnelltest
3.056 Cyanid, Gesamt 54,00 W
3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) 54,00 B; M
3.058 Cyanid, leicht freisetzbar 54,00 W
3.061 Eisen 17,00 W
3.062 Eisen 23,00 M; Bm
3.064 Enterokokken 32,00 W MPN-Verfahren
3.065 Enterokokken 20,00 W
3.066 Escherichia Coli 32,00 W MPN-Verfahren
3.066a Escherichia Coli 15,00 W
3.067 Ethanol 60,00 M Reinheitsprüfung
3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige
lipophile Stoffe
55,00 B
3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige
lipophile Stoffe
55,00 W
3.070 Färbung, 436 nm 10,00 W
3.071 Fluorid 20,00 W
3.073 Formaldehyd in Luft 150,00 L; M
375
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
3.074a Gadolinium 17,00 W
3.075 Geruchsschwellenwert 5,00 W
3.076 Glührückstand 23,00 W; S; B
3.077 Glühverlust 23,00 S
3.078 Härte, gesamt 25,00 W
3.079 Holzschutzmittel 120,00 B PCP und TCP
3.080 Holzschutzmittel 130,00 L;M PCP, TCP, Lindan, Dichlofluanid
3.081 Kalium 20,00 W
3.082 Kalium (Feststoff) 17,00 B, St
3.083 Kalk 20,00 W
3.085 Kobalt 17,00 W
3.086 Kobalt (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.087 Kohlenwasserstoff-Index 125,00 W
3.088 Kohlenwasserstoff-Index 125,00 B; M
3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C 23,00 W
3.090a Koloniezahl bei 22°C 12,00 W
3.090b Koloniezahl bei 36°C 12,00 W
3.092 Kupfer 17,00 W
3.094 Kupfer (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.095 Legionellen 49,00 W
3.096 Leitfähigkeit, elektr. 7,00 W
3.097 LHKW 75,00 Bl
3.098 LHKW 55,00 B
3.099 LHKW (Trichlorethen,
Tetrachlorethen, 1,2-
Dichlorethan), THM und
Benzol in Trinkwasser nach
TrinkwV
60,00 W
3.100 LHKW 55,00 W
3.104 Magnesium 20,00 W
3.105 Magnesium (Feststoff) 17,00 B; St
3.106 Mangan 17,00 W
3.107 Metallscreening 40,00 B; S; M halbquantitativ für Feststoffe
3.108 Metallscreening 40,00 W halbquantitativ für Flüssigkeiten
3.109 Methanol 60,00 M Reinheitsprüfung
3.110 Mikroskopische Untersuchung
von Planktonproben
100,00
3.111 Mikroskopische Untersuchung
(F.I.S.H.)/ Gensondentechnik
120,00
3.112 Mikroskopische Untersuchung
von Belebtschlamm
25,00 S
3.113 Mikroskopische Untersuchung
von Oberflächenwässern
40,00 W Differenzierung von Algen
376
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
3.114 Mittel- und schwerflüchtige
organische Verbindungen
(SVOC)
450,00 W Screening
3.115 Molybdän 17,00 W
3.116 Molybdän (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.117 Natrium 20,00 W
3.118 Nickel 17,00 W
3.120 Nickel (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.121 Nitrat 20,00 W
3.122 Nitrat 15,00 W Küvettentest
3.123 Nitrit 20,00 W
3.124 Nitrit 15,00 W Küvettentest
3.126 PAK 5 nach TrinkwV 73,00 W 5 PAK-Einzelsubstanzen
3.127 PAK18 85,00 W 18 PAK-Einzelsubstanzen
3.128 PAK16 nach EPA 100,00 B 16 PAK-Einzelsubstanzen
3.129 PAK16 nach EPA 100,00 M 16 PAK-Einzelsubstanzen
3.130 PAK16 nach EPA 100,00 L 16 PAK-Einzelsubstanzen
3.131 PCB (6 Ballschmiter) 100,00 B 6 PCB-Einzelsubstanzen
3.133 PCB (6 Ballschmiter) + PCB
118
115,00 M 7 PCB-Einzelsubstanzen
3.134 PCB (6 Ballschmiter) 100,00 S 6 PCB-Einzelsubstanzen
3.135 PCB (6 Ballschmiter) 110,00 L; W 6 PCB-Einzelsubstanzen
3.136 PCB (Summe aus 22) 150,00 W 22 PCB-Einzelsubstanzen
3.137 Per- und polyfluorierte
Alkylsubstanzen
300,00 S
3.138 Per- und polyfluorierte
Alkylsubstanzen
300,00 W
3.139 Permanganat-Index
(Oxidierbarkeit)
25,00 W
3.140 Pflanzenbehandlungsmittel
(PBSM)
130,00 W
3.141 Phenol 15,00 W Küvettentest
3.142 Phenolindex 54,00 W
3.143 Phosphat, ortho- 23,00 W
3.144 Phosphat, ortho- 15,00 W Küvettentest
3.145 Phosphor 17,00 S im Königswasserextrakt
3.146 Phosphor, Gesamt- 45,00 W
3.147 pH-Wert 7,00 W
3.148 pH-Wert in Feststoff 10,00 B; S
3.149 Pseudomonas aeruginosa 20,00 W
3.150 qualitative Tests für
Industrieabwasser
10,00 W
3.151 Quecksilber 20,00 W
3.152 Quecksilber (Feststoff) 20,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.153 Redoxpotential 7,00 W
3.154 Sauerstoff 7,00 W
3.155 Säurekapazität 20,00 W Karbonathärte, Nichtkarbonathärte, m-Wert
377
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
3.156 Schlammvolumen 13,00 S
3.157 Schwefel 17,00 W
3.158 Thallium 17,00 W
3.161 Selen 17,00 W
3.162 Selen (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.163 Sensorische Prüfung 7,00 W; S Farbe, Geruch, Geschmack, Aussehen
3.164 Silber 17,00 W
3.165 Spektraler Absorptionskoeff.
254 nm
10,00 W
3.166 Stickstoff, Gesamt- 45,00 S
3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden 45,00 W
3.168 Stickstoff, organisch,
gebunden
45,00 W
3.169 Sulfat 20,00 W
3.170 Sulfid 15,00 W Küvettentest
3.171 Temperatur 3,00 W; L
3.172 Thallium 17,00 W
3.174 Thallium (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.175 Titan 17,00 W
3.176 Titan (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.177 TOC 70,00 B Gesamtorgan. Kohlenstoff
3.178 TOC / DOC 45,00 W
3.180 Trihalogenmethane (THM) 39,00 W in Trink und Badewasser
3.181 Trockensubstanz /
Trockenrückstand
19,00 B; S
3.182 Trübung 13,00 W
3.183 Uran 17,00 W
3.184 Vanadium 17,00 W
3.185 Vanadium (Feststoff) 17,00 B; M zzgl. Aufschluss
3.188 VOC-Screening, qualitativ 150,00 M; W leichtflüchtige organ. Substanzen
3.189 VOC-Untersuchung,
quantitativ
1.115,00 L leichtflüchtige organ. Substanzen
3.191 Wassergehalt 19,00 S
3.192 Wassergehalt 50,00 M nach Karl Fischer
3.193 Zink 17,00 W
3.195 Zink (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
3.196 Zinn 17,00 W
3.197 Zinn (Feststoff) 17,00 B; S; M; St zzgl. Aufschluss
378
1) Die nicht fortlaufende Nummerierung ist auf Satzungsänderungen zurückzuführen.
1)Tarif-Nr. Name Euro Matrix Bemerkungen
Analysenpaket
3.501 Betonaggressivität nach DIN
4030
180,00 W
3.502 Schwermetallpaket
(As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg,
Zn)
73,50 B; M; W zzgl. Aufschluss
3.503 LAGA-Boden 1997
(Tab. II 1.2-2 und 1.2-3)
669,00 B; M inkl. Probenvorbereitung
3.504 Verfüll-Leitfaden Bayern,
Anlage 2 Tab.1 und Anlage 3
Tab.2
465,00 B; M inkl. Probenvorbereitung
3.505 Deponieverordnung
Anhang 3, Tab. 2, DK 0
544,00 B; M Parameter DK0 ohne Pos. 3.18b; inkl.
Probenvorbereitung
3.506 Ergänzungsparameter zu
LAGA Boden (3.503) für DepV
DK0 (3.505)
231,00 B; M inkl. Probenvorbereitung
3.507 Ergänzungsparameter zu
Verfüll-Leitfaden (3.504) für
DepV DK0 (3.505)
425,00 B; M inkl. Probenvorbereitung
3.508 LAGA-Boden 1997 (3.503) und
DepV DK0 (3.505)
849,50 B; M inkl. Probenvorbereitung
3.509 Verfüll-Leitfaden Bayern
(3.504) und DepV DK0 (3.505)
740,00 B; M inkl. Probenvorbereitung
4 Sonstige Positionen
1)Tarif-Nr. Bezeichnung Euro Bemerkungen
4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand
4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis
4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis
4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis
zu 2.500,- €
20,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von
Geräten; je angefangenem Tag
4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis
zu 10.000,- €
50,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von
Geräten; je angefangenem Tag
4.011 Geräte mit Anschaffungswert
über 10.000,- €
85,00 Gebühren für den Einsatz / die Überlassung von
Geräten; je angefangenem Tag
4.012 Leistungen externer Dritter ohne
eigene Tarifnummer
Selbstkostenpreis brutto zzgl. 10% Handling-
Aufschlag
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in
Kraft.
379
Tarif Nr. Name Bemerkungen/Methode Matrix Euro Tarif Nr. Name Matrix Bemerkungen / Methode 1) Euro (netto) Kommentar zur Änderung
1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 33,00 1.001 Qualifikationsebene 1, Beschäftigte 43,00 Aktualisierung gem. AdO
1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 37,00 1.002 Qualifikationsebene 2, Beschäftigte 51,00 Aktualisierung gem. AdO
1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 51,00 1.003 Qualifikationsebene 3, Beschäftigte 67,00 Aktualisierung gem. AdO
1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 66,00 1.004 Qualifikationsebene 4, Beschäftigte 84,00 Aktualisierung gem. AdO
1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 39,00 1.005 Qualifikationsebene 2, Beamte 39,00 Streichung
1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 49,00 1.006 Qualifikationsebene 3, Beamte 49,00 Streichung
1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 68,00 1.007 Qualifikationsebene 4, Beamte 68,00 Streichung
2.001 Einsatz eines automatischen
Abwasserprobenahmegerätes
Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des
Probenahmegerätes, je angefangener Stunde
8,00 2.001 Einsatz eines automatischen
Abwasserprobenahmegerätes
Aufstellung/Einrichtung des
Probenahmegerätes; Betrieb des
Probenahmegerätes, je angefangener
Stunde
8,00 Streichung
2.002 Aufstellung/Einrichtung des
Probenahmegerätes
125,00 2.002 Aufstellung/Einrichtung des
Probenahmegerätes
125,00 Streichung
2.003 Probenahme von Abwasser- und
Oberflächenwasserproben pro
angefangene Stunde
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne
Anfahrtskosten und Vorort-Messungen.
45,00 2.003 Probenahme von Abwasser- und
Oberflächenwasserproben pro angefangene
Stunde
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz
und Konservierungsmaßnahmen; ohne
Anfahrtskosten und Vorort-Messungen.
45,00 Streichung
2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm,
Trocknen; Mahlen
AbfKlärV 30,00 2.004 Probenvorbereitung Klärschlamm, (Gefrier-
)Trocknen; Mahlen
S 30,00 redaktionelle Änderung
2.005 Probenahme von Badewasser 0,5 h DIN 38 402-A19 19,00 2.005 Probenahme von Badewasser 0,5 h DIN 38 402-A19 19,00 Streichung
2.006 Probenahme von Badewasser 1 h DIN 38 402-A19 38,00 2.006 Probenahme von Badewasser 1 h DIN 38 402-A19 38,00 Streichung
2.007 Probenahme von Badewasser 1,5 h DIN 38 402-A19 57,00 2.007 Probenahme von Badewasser 1,5 h DIN 38 402-A19 57,00 Streichung
2.008 Probenahme von Badewasser 2 h DIN 38 402-A19 76,00 2.008 Probenahme von Badewasser 2 h DIN 38 402-A19 76,00 Streichung
2.009 Probenahme von Grundwasser mit
Probenahmepumpe je Pegel
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne
Anfahrtskosten und Vorort-Messungen.
50,00 2.009 Probenahme von Grundwasser mit
Probenahmepumpe; je Messstelle
Einsatz Unterwassertauchpumpe,
Stromerzeuger, inkl.
Probenahmeflaschen und
Konservierungsmaßnahmen; je Probe;
zzgl. Personal- und Anfahrtskosten.
22,00 Preisanpassung
2.010 Probenahme von Grundwasser mit
Schöpfgerät je Pegel
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz und Konservierungsmaßnahmen; ohne
Anfahrtskosten und Vorort-Messungen.
25,00 2.010 Probenahme von Grundwasser mit
Schöpfgerät; je Messstelle
Einsatz Probenahmegerät, inkl.
Probenahmeflaschen und
Konservierungsmaßnahmen; je Probe;
zzgl. Personal- und Anfahrtskosten.
5,00 Preisanpassung
2.011 Tagespauschale für
Probenahmefahrzeug
Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger
als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet.
30,00 2.011 Tagespauschale für Probenahmefahrzeug Ohne Personaleinsatz und
Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand
von weniger als einem halben
Arbeitstag wird die Hälfte der
Tagespauschale berechnet.
30,00
2.012 Probenahme auf Tenax-Röhrchen 20,00 2.012 Probenahme auf Tenax-Röhrchen L 20,00 Streichung
2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes je Probenahme 40,00 2.013 Einsatz eines Luft-Probenahmegerätes inkl. Verbrauchsmaterialien; je Probe;
zzgl. Personaleinsatz und
Anfahrtskosten
25,00 Preisanpassung
2.014 Einsatz von Adsorptionsmaterialien und
Chemikalien
zur Probenahme 45,00 2.014 Einsatz von Adsorptionsmaterialien und
Chemikalien
L je Probenahmepunkt 20,00 Streichung
2.015 Einsatz von Staubfiltermaterial 35,00 2.015 Einsatz von Staubfiltermaterial 35,00 Streichung
2.016 Erweiterte Probenvorbereitung Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren,
Hydrolisieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten
30,00 2.016 Erweiterte Probenvorbereitung Extrahieren, Clean-Up, Destillieren,
Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren,
Hydrolisieren, Derivatisieren,
Aufarbeiten in mehreren
Arbeitsschritten
30,00
2.017 Herstellung eines Eluates nach DIN
38414-S4
Extrahieren, Clean-Up, Destillieren, Gefriertrocknen, Trennen, Präparieren,
Hydrolisieren, Derivatisieren, Aufarbeiten in mehreren Arbeitsschritten
45,00 2.017 Herstellung eines Eluates Schüttelverfahren 10:1; je Probe 45,00 redaktionelle Änderung
2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben
mittels Backenbrecher
10,00 2.018 Zerkleinerung von Feststoffproben mittels
Backenbrecher
20,00 Preisanpassung
2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden 30,00 2.019 Ammoniumnitratauszug für Böden 30,00
2.020 Aufbereitung von Feststoff- und
Bodenproben zur Analyse
DIN 19730 45,00 2.020 Aufbereitung von Feststoff- und
Bodenproben zur Analyse
Wiegen, Trocknen, Sieben, Mahlen und
Teilen
45,00 redaktionelle Änderung
2.021 Mahlen von Feststoffproben Wiegen, Trocknen, Sieben, Mahlen und Teilen 10,00 2.021 Mahlen / Brechen von Feststoffproben 10,00 redaktionelle Änderung
2.022 Säureaufschluss für Feststoffe
(Mikrowellenaufschluss)
18,00 2.022 Säureaufschluss für Feststoffe
(Mikrowellenaufschluss)
18,00
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
Ö 14Ö 14
380
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener
Aufschluss)
DIN EN 13346-S 7a 22,00 2.023 Säureaufschluss für Feststoffe (offener
Aufschluss)
22,00
2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten
(Mikrowellenaufschluss)
DIN EN 13346-S 7a; DIN EN ISO 11466 18,00 2.024 Säureaufschluss für Flüssigkeiten
(Mikrowellenaufschluss)
18,00
2.025 An- und Abtransportpauschale für das
Rammsondiergerät im Stadtgebiet
Nürnberg
100,00 2.025 An- und Abtransportpauschale für das
Rammsondiergerät im Stadtgebiet Nürnberg
Inklusive Personaleinsatz 100,00 Streichung
2.026 Rammsondierung (leicht) DPL 10 je
angefangener Meter
Inklusive Personaleinsatz 13,00 2.026 Rammsondierung (leicht) DPL 10; je
angefangener Meter
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 13,00 Streichung
2.027 Rammsondierung (leicht) DPL 5 je
angefangener Meter
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 10,00 2.027 Rammsondierung (leicht) DPL 5; je
angefangener Meter
Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 10,00 Streichung
2.028 Tagespauschale für Kernbohrgerät Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 45,00 2.028 Tagespauschale für Einsatz Kernbohrgerät Inklusive Personal- und Geräteeinsatz 45,00 Streichung
2.029 Tagespauschale für
Kleinrammbohrgerät bis 80mm
Durchmesser für Sondierungen in
Böden und Auffüllungen
Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger
als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet.
50,00 2.029 Tagespauschale für Einsatz
Kleinrammbohrgerät bis 80mm Durchmesser
für Sondierungen in Böden und Auffüllungen
zzgl. Personaleinsatz und
Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand
von weniger als einem halben Arbeitstag
wird die Hälfte der Tagespauschale
berechnet.
50,00 redaktionelle Änderung
2.030 Bestimmung mit Draeger-Röhrchen Ohne Personaleinsatz und Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand von weniger
als einem halben Arbeitstag wird die Hälfte der Tagespauschale berechnet.
30,00 2.030 Bestimmung mit Draeger-Röhrchen L Ohne Personaleinsatz und
Anfahrtskosten. Bei einem Zeitaufwand
von weniger als einem halben Arbeitstag
wird die Hälfte der Tagespauschale
berechnet.
30,00 Streichung
2.031 Erfassung von Raumklimadaten je Bestimmung (einschließlich Durchführung) 12,00 2.031 Einsatz eines Messgerätes zur Erfassung von
Klimadaten in Innenräumen
L Temperatur, rel. Luftfeuchte; je
eingesetztem Gerät
12,00 redaktionelle Änderung
2.032 Kontinuierliche Erfassung des CO2-
Gehalts der Innenraumluft (je Tag)
Temperatur, rel. Luftfeuchte, je Tag 20,00 2.032 Einsatz eines Messgerätes zur
kontinuierlichen Erfassung des CO2-Gehalts
in Innenräumen
L CO2, Temperatur, rel. Luftfeuchte; je
eingesetztem Gerät
20,00 redaktionelle Änderung
2.033 Kernbohrung (Stahlbeton) Preis für H 50,00 2.033 Kernbohrung (Stahlbeton) M Preis für H 50,00 Streichung
2.034 Einsatz einer meteorologischen Station Druck, Temperatur, Feuchte in der Umgebungsluft 80,00 2.034 Einsatz einer meteorologischen Station Druck, Temperatur, Feuchte in der
Umgebungsluft
80,00 Streichung
2.035 Einsatz eines Immissions-Messwagens einschließlich Personal und Datenaufbereitung; pro Tag 650,00 2.035 Einsatz eines Immissions-Messfahrzeugs einschließlich Datenaufbereitung; pro
Tag
650,00 redaktionelle Änderung
2.036 Einsatz von Prüfgasen Aufstellung/Einrichtung des Probenahmegerätes; Betrieb des
Probenahmegerätes, je angefangener Stunde
45,00 2.036 Einsatz von Prüfgasen Aufstellung/Einrichtung des
Probenahmegerätes; Betrieb des
Probenahmegerätes, je angefangener
Stunde
45,00 Streichung
2.037 Organisationsarbeiten zur Probenahme abgeleitet aus Stundensatz (Beschäftige mittl. Dienst) 37,00 2.037 Organisationsarbeiten zur Probenahme abgeleitet aus Stundensatz (Beschäftige
mittl. Dienst)
37,00 Streichung
2.038 Probenvorbereitung, einfach Homogeniseren 15,00 2.038 Probenvorbereitung durch Homogenisieren 15,00 redaktionelle Änderung
2.039 Aufwändige Probenahme von
Baustoffen aus dem Bestand
1,5 x Stundensatz 78,00 2.039 Aufwändige Probenahme von Baustoffen
aus dem Bestand
78,00 Streichung
2.040 Kernbohrung (Durchmesser 100 mm) 1,0 x Stundensatz 52,00 2.040 Kernbohrung (Durchmesser bis 100 mm) bis maximal 50 cm Kernlänge; je
Bohrung; zzgl. Personaleinsatz
20,00 Preisanpassung
2.041 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser
12-20 mm)
0,25 x Stundensatz 13,00 2.041 Decken-, Wand-, Bodenbohrung
(Durchmesser 12-20 mm)
zzgl. Personaleinsatz 13,00 redaktionelle Änderung
2.042 Decken-, Wandbohrung (Durchmesser
73 mm)
0,5 x Stundensatz 26,00 2.042 Decken-, Wand-, Bodenbohrung
(Durchmesser 73 mm)
zzgl. Personaleinsatz 6,00 Preisanpassung
2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem
Bestand
1,0 x Stundensatz 52,00 2.043 Probenahme von Baustoffen aus dem
Bestand
Verbrauchsmaterial und Geräteeinsatz;
je Probe; zzgl. Personaleinsatz
4,00 Preisanpassung
2.044 Passivsammler-Pauschale 28,00 2.044 Messung von Stickstoffdioxid mittels
Passivsammlern
Verbrauchsmaterial und Analytik;
zzgl. Personalkosten
28,00 redaktionelle Änderung
2.045 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 Verschiebung von 4.001
2.046 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet
Nürnberg
je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und
Personalkosten; Einzelperson
50,00 neue Preislistenposition
2.047 An- und Abfahrtspauschale Stadtgebiet
Nürnberg (Trupp)
je Anfahrt; inklusive Fahrkilometer und
Personalkosten; Probenahmetrupp (2
Personen)
85,00 neue Preislistenposition
381
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
2.048 Rüstpauschale Außendienst
Kategorie 1
Vor- und Nachbereitung je
Probenahmeeinsatz;
Einzelperson und üblicher Geräte- bzw.
Materialeinsatz; je Einsatztag
60,00 neue Preislistenposition
2.049 Rüstpauschale Außendienst
Kategorie 2
Vor- und Nachbereitung je
Probenahmeeinsatz;
Probenahmetrupp (2 Personen) oder
aufwändiger Geräte- bzw.
Materialeinsatz; je Einsatztag
100,00 neue Preislistenposition
2.050 Einsatz eines mobilen Stromerzeugers 230V; pro Einsatztag; inkl.
Betriebsstoffe
55,00 neue Preislistenposition
2.051 Probenahme von
Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus
Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-
Info 3; Haufwerksgröße bis 500 m³
B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr-
und Rüstkosten
90,00 neue Preislistenposition
2.052 Probenahme von
Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus
Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-
Info 3; Haufwerksgröße bis 1.000 m³
B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr-
und Rüstkosten
140,00 neue Preislistenposition
2.053 Probenahme von
Bodenmaterial/mineralischen Abfällen aus
Haufwerken gemäß LAGA PN98 und Deponie-
Info 3; Haufwerksgröße bis 2.000 m³
B, M inkl. Verbrauchsmaterial, ohne Fahr-
und Rüstkosten
240,00 neue Preislistenposition
3.001 Abdampfrückstand DIN 38409-1-H1 W 20,00 3.001 Abdampfrückstand W 20,00
3.002 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409-2-H2;Suspensa:DIN-EN-872-H33 W 20,00 3.002 Abfiltrierbare Stoffe W 20,00
3.003 Absetzbare Stoffe DIN 38409-H9/2 W 20,00 3.003 Absetzbare Stoffe W 20,00
3.004 Aldehyde in Raumluft DIN ISO 16000-3 L 140,00 3.004 Aldehyde und Ketone L Innenraumluft 140,00 redaktionelle Änderung
3.005 Algenabundanzschätzung Hausmethode W 10,00 3.005 Algenabundanzschätzung W 10,00
3.006 Aluminium DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.006 Aluminium W 17,00
3.007 Ammonium DIN 38406-5-E5;DIN-EN-ISO 11732-E23 W 20,00 3.007 Ammonium W 20,00
3.008 Ammonium - Küvettentest Hach Lange LCK 304 W 15,00 3.008 Ammonium W mit Küvettentest 15,00
3.009 Antimon DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.009 Antimon W 17,00
3.010 Antimon (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K), M 17,00 3.010 Antimon (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.011 AOX DIN 38414-S18 S 90,00 3.011 AOX S 90,00
3.012 AOX DIN-EN 1485-H14 W 75,00 3.012 AOX W 75,00
3.013 Arsen DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.013 Arsen W 17,00
3.014 Arsen (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.014 Arsen (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung
3.015 Arsen (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K) 17,00 3.015 Arsen (Feststoff) B zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.016 Arzneimittel in Wasser Hausmethode W 400,00 3.016 Arzneimittel und Benzotriazole in Wasser W 400,00 redaktionelle Änderung
3.017 Bakterienleuchthemmung DIN EN ISO 11348-2-L34 W 75,00 3.017 Bakterienleuchthemmung W 75,00
3.018 Barium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.018 Barium W 17,00
3.019 Basenkapazität DIN 38409-7-H7 W 20,00 3.019 Basenkapazität W 20,00
3.020 Basisch wirksame Stoffe Methode nach Foerster S 45,00 3.020 Basisch wirksame Stoffe S 45,00
3.021 Benzo[a]pyren im Klärschlamm DIN EN 15527 S 85,00 3.021 Benzo[a]pyren S im Klärschlamm 85,00
3.022 Benzol in Trinkwasser DIN 38407-9-F9, kein PMP zugeordnet, Benzol siehe Tarif-Nr. 3.090 W 20,00 3.022 Benzol in Trinkwasser W DIN 38407-9-F9, kein PMP zugeordnet,
Benzol siehe Tarif-Nr. 3.090
20,00 Streichung
3.022a Beryllium W 17,00 neue Preislistenposition
3.023 Blei DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.023 Blei W 17,00
3.024 Blei (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.024 Blei (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung
3.025 Blei (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.025 Blei (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.026 Bodensättigungsextrakt BBodSchV Anh. 1, Nr. 3.2.1 B 45,00 3.026 Bodensättigungsextrakt B 45,00
3.027 Bor DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.027 Bor W 17,00
3.028 Bromat DIN EN ISO 15061-D34 W 23,00 3.028 Bromat W 23,00
382
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
3.029 BSB5 DIN-EN 1899-1-H51;DIN-EN 1899-2-H52;DIN-EN-29408-L22;Entwurf H55 W 45,00 3.029 BSB5 W 45,00
3.030 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole)
DIN 38407-9-F9 W 55,00 3.030 BTEX W Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
55,00 redaktionelle Änderung
3.031 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole)
VDI 3482-5; VDI 3865-3; VDI 2100-1 L;Bl 75,00 3.031 BTEX L Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
75,00 redaktionelle Änderung
3.032 BTX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole)
DIN ISO 22155 B 55,00 3.032 BTEX B Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole,
Propylbenzole
55,00 redaktionelle Änderung
3.033 Cadmium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.033 Cadmium W 17,00
3.034 Cadmium (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.034 Cadmium (Ammoniumnitratauszug) B 17,00 Streichung
3.035 Cadmium (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.035 Cadmium (Feststoff) B, S, M, St 17,00 redaktionelle Änderung
3.035b Cäsium DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.035b Cäsium W 17,00
3.036 Calcitlösekapazität DIN 38404-10-C10 W 25,00 3.036 Calcitlösekapazität W 25,00
3.037 Calcium DIN 38406-3-E3; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.037 Calcium W 20,00
3.038 Calcium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.038 Calcium (Feststoff) B, St 17,00 redaktionelle Änderung
3.039 Carbonsäuren (C1-C5) in Luft BIA-Arbeitsmappe L 150,00 3.039 Carbonsäuren (C1-C8) L 200,00 Preisanpassung
3.040 Chlor gesamt, frei und gebunden, Ozon LCK 310 W 15,00 3.040 Chlor gesamt, frei und gebunden, Ozon W Schnelltest 15,00 redaktionelle Änderung
3.040a Chlorbenzole W Mono- und Dichlorbenzole 55,00 neue Preislistenposition
3.040b Chlorbenzole W Tri- bis Hexachlorbenzole 235,00 neue Preislistenposition
3.041 Chlorid aus Festsubstanzen nach Lösen 35,00 3.041 Chlorid M aus Festsubstanzen nach Lösen 35,00
3.042 Chlorid DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN 38405-1-D1 W 20,00 3.042 Chlorid W 20,00
3.043 Chlorit DIN-EN-ISO 10304-4-D25 W 23,00 3.043 Chlorit W 23,00
3.044 Chlorophyll-a und Phaeopigmente DIN 38412-L16 W 50,00 3.044 Chlorophyll-a und Phaeopigmente W 50,00
3.045 Chrom DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.045 Chrom W 17,00
3.046 Chrom (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.046 Chrom (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung
3.047 Chrom (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.047 Chrom (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.048 Chromat/ChromVI DIN 38405-D24 oder EN ISO 18412 W 23,00 3.048 Chromat/ChromVI W 23,00
3.049 Chromat/ChromVI (Feststoff) DIN 19734; BIA6665/BGI505-5 B; Sst 45,00 3.049 Chromat/ChromVI (Feststoff) B, St 45,00 redaktionelle Änderung
3.050 Clostridium perfringens - Bakt.
Untersuchung
TrinkwV 2001, Anlage 5 W 32,00 3.050 Clostridium perfringens - Bakt.
Untersuchung
W TrinkwV 2001, Anlage 5 32,00 Streichung
3.051 CO2 (gebunden und kalklösend) DIN 38404-10-C10 W 20,00 3.051 CO2 (gebunden und kalklösend) W 20,00
3.052 Coliforme Bakterien - Bakt.
Untersuchung
DIN EN ISO 9308-1/-2 W 15,00 3.052 Coliforme Bakterien W 15,00
3.053 CSB DIN 38409-41-H41;DIN 38409-44-H44 W; S 45,00 3.053 CSB W, S 45,00
3.054 CSB - Küvettentest Hach Lange LCK 014; LCK 314 W 20,00 3.054 CSB W Küvettentest 20,00 redaktionelle Änderung
3.055 Cyanid Schnelltest Aquaquant 1.4429 W 15,00 3.055 Cyanid W Schnelltest 15,00 redaktionelle Änderung
3.056 Cyanid, Gesamt- DIN 38405-13-D13-1;DIN 38405-14-D14-1 W 54,00 3.056 Cyanid, Gesamt- W 54,00
3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) DIN ISO 11262 B; M 54,00 3.057 Cyanid, Gesamt- (Feststoff) B, M 54,00
3.058 Cyanid, leicht freisetzbares DIN 38405-13-D13-2 W 54,00 3.058 Cyanid, leicht freisetzbares W 54,00 redaktionelle Änderung
3.059 Dichte aräometrisch Hausmethode (DIN 51757) W; M 20,00 3.059 Dichte aräometrisch W, M 20,00 Streichung
3.060 E. Coli - Bakt. Untersuchung DIN EN ISO 9308-1/-2 W 15,00 3.060 E. Coli W 15,00 Streichung
3.061 Eisen DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W; Bm 17,00 3.061 Eisen W 17,00
3.062 Eisen Hausmethode Wirkstoffgehalt M; Bm 23,00 3.062 Eisen M, Bm Wirkstoffgehalt 23,00
3.063 Endokrin wirksame Stoffe (Octylphenol,
Nonylphenol, DEHP)
Hausmethode F 140,00 3.063 Endokrin wirksame Stoffe (Octylphenol,
Nonylphenol, DEHP)
F 140,00 Streichung
3.064 Enterokokken MPN-Verfahren, DIN EN ISO 7899-1 W 32,00 3.064 Enterokokken W MPN-Verfahren 32,00
3.065 Enterokokken - Bakt. Untersuchung ISO 7899-2 W 20,00 3.065 Enterokokken W 20,00
3.066 Escherichia Coli MPN-Verfahren, DIN EN ISO 9308-3 W 32,00 3.066 Escherichia Coli W MPN-Verfahren 32,00
3.066a Escherichia Coli W 15,00 neue Preislistenposition
3.067 Ethanol Hausmethode Gehalt, Verunreinigungen M 60,00 3.067 Ethanol M Reinheitsprüfung 60,00 redaktionelle Änderung
3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile
Stoffe
LAGA KW/04 B 55,00 3.068 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile
Stoffe
B 55,00
3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile
Stoffe
DIN 38409-56-H56 W 55,00 3.069 Extrahierbare, schwerflüchtige lipophile
Stoffe
W 55,00
3.070 Färbung, 436 nm DIN-EN-ISO 7887-C1 W 10,00 3.070 Färbung, 436 nm W 10,00
3.071 Fluorid DIN 38405-4-D4; DIN-EN-ISO 10304-2-D19 W 20,00 3.071 Fluorid W 20,00
3.072 Fluortelomeralkohol (8:2 FTOH) Hausmethode W 60,00 3.072 Fluortelomeralkohol (8:2 FTOH) W Hausmethode 60,00 Streichung
3.073 Formaldehyd in Luft VDI 3862-2 L 150,00 3.073 Formaldehyd L, M 150,00 redaktionelle Änderung
3.074 FTIR-Spektrum mit Identifikation Hausmethode M 120,00 3.074 FTIR-Spektrum mit Identifikation M Hausmethode 120,00 Streichung
383
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
3.074a Gadolinium W 17,00 neue Preislistenposition
3.075 Geruchsschwellenwert DEV B 1/2 W 5,00 3.075 Geruchsschwellenwert W 5,00
3.076 Glührückstand DIN 38409-1-H1;DIN 38414-S3 W;S;B 23,00 3.076 Glührückstand W, S, B 23,00
3.077 Glühverlust DIN 38414-S3 S 23,00 3.077 Glühverlust S 23,00
3.078 Härte, gesamt DIN 38409-6-H6; DIN 38406-3-E3-3 W 25,00 3.078 Härte, gesamt W 25,00
3.079 Holzschutzmittel: PCP und TCP DIN ISO 14154 B 120,00 3.079 Holzschutzmittel: PCP und TCP B 120,00
3.080 Holzschutzmittel: PCP, TCP, Lindan,
Dichlofluanid
VDI 4301/2 L; M 130,00 3.080 Holzschutzmittel: PCP, TCP, Lindan,
Dichlofluanid
L, M 130,00
3.081 Kalium DIN 38406-13-E13; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.081 Kalium W 20,00
3.082 Kalium (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.082 Kalium (Feststoff) B, St 17,00
3.083 Kalk DIN 38406-3-E3 W 20,00 3.083 Kalk W 20,00
3.084 Kieselsäure gelöst DIN 38405-21-D21 W 15,00 3.084 Kieselsäure gelöst W 15,00 Streichung
3.085 Kobalt DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.085 Kobalt W 17,00
3.086 Kobalt (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B (K) 17,00 3.086 Kobalt (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.087 Kohlenwasserstoff-Index DIN EN ISO 9377-2-H53 W 125,00 3.087 Kohlenwasserstoff-Index W 125,00
3.088 Kohlenwasserstoff-Index DIN ISO 16703 B 125,00 3.088 Kohlenwasserstoff-Index B; M 125,00 redaktionelle Änderung
3.089 Kohlenwasserstoff-Index DIN EN 14039 M 125,00 3.089 Kohlenwasserstoff-Index M 125,00 Streichung
3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C - Bakt.
Untersuchung
TrinkwV 2001 nach Anlage 5 Teil 1, Punkt d, Unterpunkt bb W 23,00 3.090 Koloniezahl bei 22°C/36°C W 23,00
3.090a Koloniezahl bei 22°C W 12,00 neue Preislistenposition
3.090b Koloniezahl bei 36°C W 12,00 neue Preislistenposition
3.091 Komplexbildner NTA, EDTA, DTPA DIN 38413-8-P8 W 115,00 3.091 Komplexbildner NTA, EDTA, DTPA W DIN 38413-8-P8 115,00 Streichung
3.092 Kupfer DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.092 Kupfer W 17,00
3.093 Kupfer (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.093 Kupfer (Ammoniumnitratauszug) B 17,00 Streichung
3.094 Kupfer (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.094 Kupfer (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.095 Legionellen - Bakt. Untersuchung ISO 11731-2 W 32,00 3.095 Legionellen W 49,00 Preisanpassung
3.096 Leitfähigkeit, elektr. DIN-EN 27888-C8 W 7,00 3.096 Leitfähigkeit, elektr. W 7,00
3.097 LHKW DIN EN ISO 10301-F4 (VDI 3865-3) Bl 75,00 3.097 LHKW Bl 75,00
3.098 LHKW DIN ISO 22155 B 55,00 3.098 LHKW B 55,00
3.099 LHKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen,
1,2-Dichlorethan), THM und Benzol in
Trinkwasser nach TrinkwV
DIN EN ISO 10301-F4; DEV-F30; DIN 38407-9-F9 W 60,00 3.099 LHKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,2-
Dichlorethan), THM und Benzol in
Trinkwasser nach TrinkwV
W 60,00
3.100 LHKW in Grund- und Abwasser DIN-EN-ISO 10301-F4 W 55,00 3.100 LHKW W 55,00 redaktionelle Änderung
3.101 Lösemittelgemische quantitativ mit
GCMS: 1 Substanz
Hausmethode; Preis für eine quantifizierte Substanz M 55,00 3.101 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS: 1
Substanz
M Hausmethode; Preis für eine
quantifizierte Substanz
55,00 Streichung
3.102 Lösemittelgemische quantitativ mit
GCMS: jede weitere Substanz
Hausmethode; Preis für jede weitere quantifizierte Substanz M 50,00 3.102 Lösemittelgemische quantitativ mit GCMS:
jede weitere Substanz
M Hausmethode; Preis für jede weitere
quantifizierte Substanz
50,00 Streichung
3.103 Lösemittelgemische Zusammemsetzung Hausmethode M 50,00 3.103 Lösemittelgemische Zusammensetzung M 75,00 Streichung
3.104 Magnesium DIN 38406-3-E3; DIN EN ISO 14911-E34 W 20,00 3.104 Magnesium W 20,00
3.105 Magnesium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B; Sst 17,00 3.105 Magnesium (Feststoff) B, St 17,00
3.106 Mangan DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.106 Mangan W 17,00
3.107 Metallscreening (halbquantitativ für
Feststoffe)
DIN-EN-ISO 11885-E22 B;K;S;M 40,00 3.107 Metallscreening B, S, M halbquantitativ für Feststoffe 40,00
3.108 Metallscreening (halbquantitativ für
Flüssigkeiten)
DIN-EN-ISO 11885-E22 W 40,00 3.108 Metallscreening W halbquantitativ für Flüssigkeiten 40,00
3.109 Methanol Hausmethode Gehalt, Verunreinigungen M 60,00 3.109 Methanol M Reinheitsprüfung 60,00 redaktionelle Änderung
3.110 Mikroskopische Untersuchung von
Planktonproben
Mikroskopische Untersuchung mit Klassifizierung und Dokumentation 100,00 3.110 Mikroskopische Untersuchung von
Planktonproben
Mikroskopische Untersuchung mit
Klassifizierung und Dokumentation
100,00
3.111 Mikroskopische Untersuchung
(F.I.S.H.)/Gensondentechnik
von Proben mit der Fluoreszenz-In-Situ-Hybridisierung
(F.I.S.H.)/Gensondentechnik
120,00 3.111 Mikroskopische Untersuchung
(F.I.S.H.)/Gensondentechnik
von Proben mit der Fluoreszenz-In-Situ-
Hybridisierung
(F.I.S.H.)/Gensondentechnik
120,00
3.112 Mikroskopische Untersuchung von
Belebtschlamm
Mikroskopbild-Färbung 25,00 3.112 Mikroskopische Untersuchung von
Belebtschlamm
Mikroskopbild-Färbung 25,00
3.113 Mikroskopische Untersuchung von
Oberflächenwässern
Mikroskopische Differenzierung von Algen W 40,00 3.113 Mikroskopische Untersuchung von
Oberflächenwässern
W Mikroskopische Differenzierung von
Algen
40,00
3.114 Mittelflüchtige organische
Verbindungen
Screening auf 76 mittelflüchtige organische Verbindungen (SVOC); EPA-
Methode 8270C
W 180,00 3.114 Mittel- und schwerflüchtige organische
Verbindungen (SVOC)
W Screening 450,00 Preisanpassung
3.115 Molybdän DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.115 Molybdän W 17,00
3.116 Molybdän (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);M 17,00 3.116 Molybdän (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.117 Natrium DIN 38406-14-E14; DIN-EN-ISO 11885-E22; DIN-EN-ISO 14911-E34 W 20,00 3.117 Natrium W 20,00
3.118 Nickel DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.118 Nickel W 17,00
3.119 Nickel (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B(AN) 17,00 3.119 Nickel (Ammoniumnitratauszug) B(AN) 17,00 Streichung
384
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
3.120 Nickel (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.120 Nickel (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.121 Nitrat DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN-EN 26777-D10; DIN-EN-ISO 13395-D28 W 20,00 3.121 Nitrat W 20,00
3.122 Nitrat- Küvettentest Hach Lange LCK 339 W 15,00 3.122 Nitrat W Küvettentest 15,00
3.123 Nitrit DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN-EN 26777-D10; DIN-EN-ISO 13395-D28 W 20,00 3.123 Nitrit W 20,00
3.124 Nitrit - Küvettentest Hach Lange LCK 341 W 15,00 3.124 Nitrit W Küvettentest 15,00
3.125 Organochlorpestizide: HCB, HCH und
DDT
DIN ISO 10382 B 120,00 3.125 Organochlorpestizide B HCB, HCH, DDT, Aldrin, Dieldrin 120,00 Streichung
3.126 PAK 5 nach TrinkwV DIN EN ISO 17993-F18 W 73,00 3.126 PAK 5 nach TrinkwV W 5 PAK-Einzelsubstanzen 73,00
3.127 PAK18 DIN EN ISO 17993-F18 W 85,00 3.127 PAK18 W 18 PAK-Einzelsubstanzen 85,00
3.128 PAK16 nach EPA DIN ISO 18287 / LUA NRW Merkblatt 1 B 100,00 3.128 PAK16 nach EPA B 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00
3.129 PAK16 nach EPA LUA NRW Merkblatt 1 M 100,00 3.129 PAK16 nach EPA M 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00
3.130 PAK16 nach EPA DIN ISO 12884 L 100,00 3.130 PAK16 nach EPA L 16 PAK-Einzelsubstanzen 100,00
3.131 PCB (6 Ballschmiter) DIN 38414-20-S20; DIN EN 15308 B 100,00 3.131 PCB (6 Ballschmiter) B 100,00
3.132 PCB (6 Ballschmiter) Hausmethode F 120,00 3.132 PCB (6 Ballschmiter) F Hausmethode 120,00 Streichung
3.133 PCB (6 Ballschmiter) Hausmethode M 115,00 3.133 PCB (6 Ballschmiter) + PCB 118 M 115,00 redaktionelle Änderung
3.134 PCB (6 Ballschmiter) AbfKlärV S 100,00 3.134 PCB (6 Ballschmiter) S 6 PCB-Einzelsubstanzen 100,00 redaktionelle Änderung
3.135 PCB (6 Ballschmiter) PCB-Richtlinie L 110,00 3.135 PCB (6 Ballschmiter) L, W 6 PCB-Einzelsubstanzen 110,00 redaktionelle Änderung
3.136 PCB (Summe aus 22) DIN 38407-F3 W 150,00 3.136 PCB W 22 PCB-Einzelsubstanzen 150,00 redaktionelle Änderung
3.137 Perfluorierte Tenside in Klärschlamm DIN 38414-14-S14 S 135,00 3.137 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen S in Klärschlamm 300,00 Preisanpassung
3.138 Perfluorierte Tenside in Wasser DIN 38407-42 W 135,00 3.138 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen W in Wasser 300,00 Preisanpassung
3.139 Permanganat-Index (Oxidierbarkeit) DIN-EN-ISO 8467-H5 W 25,00 3.139 Permanganat-Index (Oxidierbarkeit) W 25,00
3.140 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) DIN EN ISO 11369-F12 W 130,00 3.140 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) W 130,00
3.141 Phenol - Küvettentest Hach Lange LCK 345 W 15,00 3.141 Phenol W Küvettentest 15,00
3.142 Phenolindex DIN 38409-16-H16 W 54,00 3.142 Phenolindex W 54,00
3.143 Phosphat, ortho- DIN-EN 1189-D11;DIN 38405-D30; DIN-EN-ISO 10304-2-D19 W 23,00 3.143 Phosphat, ortho- W 23,00
3.144 Phosphat, ortho-, Küvettentest LCK 349 W 15,00 3.144 Phosphat, ortho- W Küvettentest 15,00
3.145 Phosphor (Königswasserextrakt) DIN EN ISO 11885-E22 S 17,00 3.145 Phosphor S Königswasserextrakt 17,00
3.146 Phosphor, Gesamt- DIN EN-1189-D11 W 45,00 3.146 Phosphor, Gesamt- W 45,00
3.147 pH-Wert DIN 38404-5-C5 W 7,00 3.147 pH-Wert W 7,00
3.148 pH-Wert in Feststoff DIN-EN 12176-S5;DIN-ISO 10390 B; S 10,00 3.148 pH-Wert im Feststoff B, S 10,00
3.149 Pseudomonas aeruginosa - Bakt.
Untersuchung
DIN EN 12780-K11 W 20,00 3.149 Pseudomonas aeruginosa W 20,00
3.150 qualitative Tests für Industrieabwasser abgeleitet aus Stundensatz 0,25 h (Qualifikationsebene 2, Beschäftigte) W 10,00 3.150 qualitative Tests für Industrieabwasser W 10,00 redaktionelle Änderung
3.151 Quecksilber DIN-EN 1483-E12 W 20,00 3.151 Quecksilber W 20,00
3.152 Quecksilber (Feststoff) DIN-EN 1483-E12 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
20,00 3.152 Quecksilber (Feststoff) B, S, M, St 20,00 redaktionelle Änderung
3.153 Redoxpotential DIN 38404-6-C6 W 7,00 3.153 Redoxpotential W 7,00
3.154 Sauerstoff DIN-EN 25814-G22 W 7,00 3.154 Sauerstoff W 7,00
3.155 Säurekapazität (Karbonathärte,
Nichtkarbonathärte, m-Wert)
DIN 38409-7-H7 W 20,00 3.155 Säurekapazität W Karbonathärte, Nichtkarbonathärte, m-
Wert
20,00
3.156 Schlammvolumen DIN 38414-S10 S 13,00 3.156 Schlammvolumen S 13,00
3.157 Schwefel DIN-EN-ISO 11885-E22 W 17,00 3.157 Schwefel W 17,00
3.158 Thallium DIN EN ISO 17294-2-E29; M 17,00 3.158 Thallium W 17,00
3.159 Schwerflüchtige HKW DIN 38407-2 W 150,00 3.159 Schwerflüchtige HKW W DIN 38407-2 150,00 Streichung
3.159b Screening Notfallprobe Screening auf organische Verbindungen 260,00 3.159b Screening Notfallprobe Screening auf organische Verbindungen 260,00 Streichung
3.160 Screening von Luft (auf Aktivkohle) BIA-Arbeitsmappe Lösemittel am Arbeitsplatz L 150,00 3.160 Screening von Luft L von Aktivkohle 150,00 Streichung
3.161 Selen DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.161 Selen W 17,00
3.162 Selen (Feststoff) DIN-EN 1483-E12 B(K); M 17,00 3.162 Selen (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.163 Sensorische Prüfung (Farbe, Geruch,
Geschmack, Aussehen)
DEV-B1, sensorisch W; S 7,00 3.163 Sensorische Prüfung W, S Farbe, Geruch, Geschmack, Aussehen 7,00
3.164 Silber DIN-EN-ISO 11885-E22 W 17,00 3.164 Silber W 17,00
3.164b Siloxane in Luft DIN ISO 16000-6 L 90,00 3.164b Siloxane L 90,00 Streichung
3.165 Spektraler Absorptionskoeff. 254 nm DIN 38404-C3 W 10,00 3.165 Spektraler Absorptionskoeff. 254 nm W 10,00
3.166 Stickstoff, Gesamt- AbfKlärV- DIN 19684/4; DIN-EN-25663-H11 S 45,00 3.166 Stickstoff, Gesamt- S 45,00
3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden DIN EN 12260-H34 W 45,00 3.167 Stickstoff, Gesamt-, gebunden W 45,00
3.168 Stickstoff, organisch, gebunden DIN-EN-25663-H11 W 45,00 3.168 Stickstoff, organisch, gebunden W 45,00
3.169 Sulfat DIN-EN-ISO 10304-2-D20; DIN 38405-5-D5 W 20,00 3.169 Sulfat W 20,00
3.170 Sulfid - Küvettentest Hach Lange LCK 053 W 15,00 3.170 Sulfid W mit Küvettentest 15,00
3.171 Temperatur DIN 38404-4-C4 W; L 3,00 3.171 Temperatur W, L 3,00
385
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
3.172 Thallium DIN EN ISO 17294-2-E29; W 17,00 3.172 Thallium W 17,00
3.173 Thallium (Ammoniumnitratauszug) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.173 Thallium (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung
3.174 Thallium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.174 Thallium (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.175 Titan DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.175 Titan W 17,00
3.176 Titan (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.176 Titan (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.177 TOC (Organ. Kohlenstoff) DIN-EN 1484-H3; DIN-ISO 10694 B 70,00 3.177 TOC B Gesamtorganischer Kohlenstoff 70,00
3.178 TOC / DOC (Organ. Kohlenstoff) DIN-EN 1484-H3; DIN-ISO 10694 W 45,00 3.178 TOC / DOC (Organ. Kohlenstoff) W 45,00
3.179 Tri- bis Hexachlorbenzol DIN EN ISO 6468-F1 bzw. DIN 38407-F2 W 130,00 3.179 Tri- bis Hexachlorbenzol W 130,00 Streichung
3.180 Trihalogenmethane (THM) in Trink und
Badewasser
DIN 38407-30-F30 W 39,00 3.180 Trihalogenmethane (THM) W in Trink und Badewasser 39,00
3.181 Trockensubstanz / Trockenrückstand DIN 38414-S2 B; S 19,00 3.181 Trockensubstanz / Trockenrückstand B, S 19,00
3.182 Trübung DIN EN ISO 7027-C2 W 13,00 3.182 Trübung W 13,00
3.183 Uran DIN EN ISO 17294-2-E29 W 17,00 3.183 Uran W 17,00
3.184 Vanadium DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.184 Vanadium W 17,00
3.185 Vanadium (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.185 Vanadium (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.186 Vinylchlorid in Wasser DIN 38413-2-P2 W 40,00 3.186 Vinylchlorid in Wasser W 40,00 Streichung
3.186b VOC Einzelsubstanz quantitativ in Luft Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); DIN ISO 16000-6 L 40,00 3.186b VOC Einzelsubstanz quantitativ in Luft L Leichtflüchtige organische
Verbindungen (VOC)
40,00 Streichung
3.187 VOC quantitativ in Feststoff, Preis je
Substanz (maximal 270 €)
DIN ISO 22155 M; Bm 17,00 3.187 VOC quantitativ in Feststoff, Preis je
Substanz (maximal 270 €)
M, Bm 17,00 Streichung
3.188 VOC-Screening von Feststoff, qualitativ Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); EPA 5000; EPA 5021; EPA
8260
M 150,00 3.188 VOC-Screening, qualitativ M, W Leichtflüchtige organische
Verbindungen (VOC)
150,00 redaktionelle Änderung
3.189 VOC-Screening von Luft auf Tenax (inkl.
Adsorber-Röhrchen)
Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); DIN ISO 16000-6 L 260,00 3.189 VOC-Untersuchung, quantitativ L Leichtflüchtige organische
Verbindungen (VOC)
1.115,00 Preisanpassung
3.189b VOC in Luft auf Tenax, Preis je Substanz Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC); VDI 2100 Blatt 3 L 30,00 3.189b VOC-Untersuchung, quantitativ, Preis je
Substanz
L Leichtflüchtige organische
Verbindungen (VOC)
30,00 Streichung
3.190 VOC-Screening von Wasser Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC), Hausmethode W 150,00 3.190 VOC-Screening von Wasser W Leichtflüchtige organische
Verbindungen (VOC), Hausmethode;
Ether
150,00 Streichung
3.191 Wassergehalt DIN 38414-S2;DIN-EN 12880 S 19,00 3.191 Wassergehalt S 19,00
3.192 Wassergehalt nach KF Hausmethode - Karl Fischer M 50,00 3.192 Wassergehalt M Karl-Fischer-Titration 50,00
3.193 Zink DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.193 Zink W 17,00
3.194 Zink (Ammoniumnitratauszug) DIN EN ISO 11885-E22 B (AN) 17,00 3.194 Zink (Ammoniumnitratauszug) B (AN) 17,00 Streichung
3.195 Zink (Feststoff) DIN EN ISO 11885-E22 B(K);S;M;Stn;
Sst;F
17,00 3.195 Zink (Feststoff) B, S, M, St zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
3.196 Zinn DIN EN ISO 17294-2-E29; DIN EN ISO 11885-E22 W 17,00 3.196 Zinn W 17,00
3.197 Zinn (Feststoff) DIN-EN-ISO 11885-E22 B (K); M 17,00 3.197 Zinn (Feststoff) B, M zzgl. Aufschluss 17,00 redaktionelle Änderung
Analysenpakete
3.501 Betonaggressivität nach DIN 4030 W 180,00 neue Preislistenposition
3.502 Schwermetallpaket (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni,
Hg, Zn)
B, M, W zzgl. Aufschluss 73,50 neue Preislistenposition
3.503 LAGA-Boden 1997 (Tab. II 1.2-2 und 1.2-3) B, M inkl. Probenvorbereitung 669,00 neue Preislistenposition
3.504 Verfüll-Leitfaden Bayern, Anlage 2 Tab.1
(Eluat) und Anlage 3 Tab.2 (Feststoff)
B, M inkl. Probenvorbereitung 465,00 neue Preislistenposition
3.505 Deponieverordnung Anh. 3, Tab. 2, DK 0 B, M Parameter für Deponieklasse DK0 ohne
Pos. 3.18b; inkl. Probenvorbereitung
544,00 neue Preislistenposition
3.506 Ergänzungsparameter zu LAGA Boden
(3.503) für DepV DK0 (3.505)
B, M inkl. Probenvorbereitung 231,00 neue Preislistenposition
3.507 Ergänzungsparameter zu Verfüll-Leitfaden
(3.504) für DepV DK0 (3.505)
B, M inkl. Probenvorbereitung 425,00 neue Preislistenposition
3.508 LAGA-Boden 1997 (3.503) und DepV DK0
(3.505)
B, M inkl. Probenvorbereitung 849,50 neue Preislistenposition
3.509 Verfüll-Leitfaden Bayern (3.504) und DepV
DK0 (3.505)
B, M inkl. Probenvorbereitung 740,00 neue Preislistenposition
4.001 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 4.001 Personenkraftwagen einschließlich Kombi, je km 0,50 Streichung hier,
wird zu Pos. 2.045
4.002 Auf Datenträger bereitgestellte
Informationen
je Datenträger 20,00 4.002 Auf Datenträger bereitgestellte
Informationen
je Datenträger 20,00 Streichung
4.003 Kopierte Schriftstücke/Tabellen je Seite 0,50 4.003 Kopierte Schriftstücke/Tabellen je Seite 0,50 Streichung
4.004 Übermittlung von verfügbaren
Datensätzen mit elektronischer Post (je
E-Mail)
15,00 4.004 Übermittlung von verfügbaren Datensätzen
mit elektronischer Post (je E-Mail)
15,00 Streichung
4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß den Gebührensätzen von 1.1 4.005 Erstellung von Gutachten Abrechnung nach Zeitaufwand redaktionelle Änderung
4.006 Bioakkumulation, Organisation bei Fischuntersuchung 48,00 4.006 Bioakkumulation, Organisation bei Fischuntersuchung 48,00 Streichung
386
Gebührenverzeichnis (Stand: 58. Nachtrag August 2013) Neufassung 2024
4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis 4.007 Überlassung von Probeflaschen Selbstkostenpreis
4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis 4.008 Versandkosten Selbstkostenpreis
4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis zu
2.500,- €
Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 10,00 4.009 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 2.500,-
€
Gebühren für den Einsatz / die
Überlassung von Geräten je
angefangenem Tag
20,00 Preisanpassung
4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis zu
10.000,- €
Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 40,00 4.010 Geräte mit Anschaffungswert bis zu 10.000,-
€
Gebühren für den Einsatz / die
Überlassung von Geräten je
angefangenem Tag
50,00 Preisanpassung
4.011 Geräte mit Anschaffungswert über
10.000,- €
Gebühren für die Überlassung von Geräten je angefangenem Tag 75,00 4.011 Geräte mit Anschaffungswert über 10.000,-
€
Gebühren für den Einsatz / die
Überlassung von Geräten je
angefangenem Tag
85,00 Preisanpassung
4.012 Leistungen externer Dritter ohne Tarif-
Nummer
Selbstkostenpreis brutto zzgl. 10%
Handlingaufschlag
neue Preislistenposition
1) unter Bemerkungen/Methode
werden zukünftig keine DIN-Normen
mehr genannt, um dem Labor größere
Flexibilität bei der Methodenauswahl zu
ermöglichen.
387
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
BoB/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 13.06.2024 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.06.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS);
Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und
zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS)
Anlagen:
Antrag der Linken Liste vom 14.02.2024
Entscheidungsvorlage
Änderungssatzung
Änderung Vollzugsanweisung
Sachverhalt (kurz):
Die Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg soll an die Erfahrungen des Vollzugs sowie an
aktuelle stadtentwicklungspolitische Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Änderungen
sind geringfügiger Natur, da keine grunsätzlich neue Vorgehensweise angedacht ist. Im Kern
werden einge Stellplatzschlüssel angepasst sowie die Ablösesummen moderat angehoben.
Die „zusätzlichen“ Mittel aus der Ablöse sollen ab 2025 in Quartiersparkhauslösungen investiert
werden.
Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
mögliche Mehreinnahmen durch Erhöhung der Ablösungsbeträge
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 15Ö 15
388
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
389
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
390
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BoB/002/2024
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (AfS 13.06.2024)
1. Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu
erlassen.
2. Der Stadtplanungsausschuss begutachtet die beiliegende Änderung der
Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die
Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(StellplatzS - StS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Änderung zu beschließen.
3. Die zusätzlich eingenommenen Mittel aus der erhöhten Ablöse sind für
Quartiersparkhauslösungen zu verwenden.
Beschlussvorschlag (StR 19.06.2024)
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 13.06.2024 wird
der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und
Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS)
sowie
die beiliegende Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw.
Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS)
beschlossen.
391
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OBERBÜRGERMEISTER
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dung vorlegen
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- 5 Antwort zur Unter- . schritt voriegen
UNKE LISTE
Nürnberg
hIHMHr
StRin Marion Padua - Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathausplatz 1
90403 Nürnberg
Stadträtin Marion Padua
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0160 - 9419 19 72
https://linke-liste-nürnberg.de
marion.padua(5)linke-liste-nuemberg.de
Nürnberg, 14.02.2024
Antrag an den Stadtrat: Anpassung der kommunalen Stellplatzsatzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das von der Bundesregierung ausgelobte Ziel, ab 2022 400 000 neue Wohnungen pro Jahr
zu bauen, ist verfehlt worden. Die insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen
vorherrschende Flächenkonkurrenz macht den Bau von Wohnungen schwierig. Wenn dann
noch Platz für Kraftfahrzeugstellplätze gebraucht wird, bleibt kaum eine Alternative zur
Tiefgarage. Ein Tiefgaragenstellplatz aber produziert Kosten von bis zu 30 000 Euro.
Um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können, muss der Bau von Wohnungen jedoch
günstiger, nicht teurer werden. Eine Stellschraube in Zeiten, in denen die
Finanzierungszinsen hoch, die Material- und Personalbeschaffung für Bauträger komplex
und kostenintensiv sind, ist die kommunale Stellplatzsatzung.
In einer gegen Ende des letzten Jahres veröffentlichten Studie kam das „Institut der
Deutschen Wirtschaft“ zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Stellplatzsatzungen vielfach
zu einem teuren und flächenintensiven Bauen führen, das sich kaum an den realen
Bedürfnissen orientiert.
Die meisten kommunalen Stellplatzsatzungen, so die Studie, atmen den Geist des Konzepts
der autogerechten Stadt. Sie sind umweltpolitisch nicht mehr zeitgemäß und machen auch
wirtschaftspolitisch keinen Sinn, da ihr starres Regularium beim Wohnungsneubau als
unnötiger Kostentreiber fungiert.
Die LINKE LISTE stellt daher zur Behandlung im sachlich zuständigen Ausschuss
folgenden Antrag:
Die Stadt Nürnberg überarbeitet ihre kommunale Stellplatzsatzung mit dem Ziel der
Flexibilisierung der Vorgaben. Dabei
nutzt sie den Spielraum, den die BayBO den Kommunen bietet.
Ö 15Ö 15
392
• achtet sie darauf, ein am tatsächlichen Bedarf orientiertes Parkraumangebot zu
gewährleisten, das noch stärker Faktoren wie die qualitative Anbindung der
Wohnanlage an den ÖPNV, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft oder
die zu erwartenden Veränderungen im Mobilitätsverhalten berücksichtigt.
• nutzt sie die Flexibilisierung für die stadtplanerische Umsetzung der Verkehrswende.
• achtet sie darauf, weitere Einsparpotentiale für den Wohnungsneubau zu eröffnen,
schlägt doch auch die Möglichkeit der „Ablöse“ in Nürnberg, d.h. wenn sich der
Bauträger von der Erfüllung der Stellplatzpflicht „freikauft“, nach § 3 der StS pro
Kraftfahrzeugstellplatz mit 10 500 Euro oder 8 500 Euro zu Buche.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Padua
Stadträtin LINKE LISTE Nürnberg
393
Beilage
Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS - StS);
Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw.
Abstellplatzverpflichtung und zur Satzung über die Herstellung und
Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(StellplatzS – StS)
Abtrag der Linken Liste vom 14.02.2024
Entscheidungsvorlage
Die Stellplatzsatzung mit Richtzahlenliste sowie die zugehörigen Vollzugsanweisungen sind
das wesentliche Instrument zur Bemessung des notwendigen Stellplatzbedarfs von Bauvor-
haben. Sie sind daher regelmäßig an die Erfahrungen im Vollzug sowie die geänderten Rah-
menbedingungen der Stadtentwicklungspolitik anzupassen.
In der Praxis bilden insbesondere die Berechnungsregeln sowie die Anforderungen an die
Gestaltung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen aktuell Anhaltspunkte für Diskussio-
nen. Genehmigungsverfahren werden hierdurch unnötig verzögert. Das langjährige Verwal-
tungshandeln und die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Mindeststandards sollen
durch die vorgesehenen Änderungen transparent gemacht werden.
Darüber hinaus werden die Ablösebeträge –auch mit dem Ziel einer Gegenfinanzierung neu
zu errichtender Quartiersparkhäuser- an die Werte der Nachbarkommunen angepasst und
Änderungen an den Richtzahlen vorgenommen.
Dem Antrag der Linken Liste wird durch die Einzelanpassungen teilweise gefolgt. Nicht ge-
folgt werden kann der rein verkehrspolitischen Betrachtung der Stellplatzablöse- diese hat
auch eine herausragende fiskalische Bedeutung. Studien, die eine Reduktion der Endkun-
denpreise (Kauf oder Miete) nach Verzicht auf Stellplätze nahelegen, existieren nicht. Er-
staunlicher Weise haben sich bspw. in Berlin nach Abschaffung aller Stellplatzregelungen die
Wohnflächenpreise überproportional schnell erhöht. Im Ergebnis steht zu befürchten, dass
der Wegfall von Ablösen oder deren Reduzierung allein die argen der Projektentwickler ver-
bessert, nicht jedoch den Wohnungsmarkt beeinflusst.
Auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage in der StellplatzS zur allgemeinen Anerkennung
von Mobilitätskonzepten wurde nach intensiver interner Prüfung verzichtet. Auf Basis der ak-
tuellen Rechtsgrundlagen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) führen derartige Konzepte
zu einer Reduzierung erforderlicher Stellplätze (und entsprechend nötiger Ablösebeiträge).
Mindereinnahmen für die Stadt bei ungewissem Erfolg der zugestandenen Maßnahmen,
können dabei ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Es steht zudem zu befürchten, dass ge-
forderte Maßnahmen durch die Verwaltung nicht rechtssicher gefordert, vereinbart und über-
wacht werden können. Alternativ könnten Mobilitätskonzepte an die zweckgebundenen Ablö-
sebeträge gekoppelt werden. Dies schränkt jedoch die Mobilitätsmaßnahmen, die im Zuge
dessen anerkannt werden können, auf die im Gesetz vorgegebenen Verwendungszwecke
ein. Carsharing und andere Maßnahmen aus dem Mobilitätsbaukasten könnten in dieser
Form nicht zugestanden werden. In der Bauleitplanung bleiben Mobilitätskonzepte als Teil-
städtebaulicher Verträge der Regelweg, in der für die StS vorrangig relevanten Betrachtung
von Vorhaben nach §34BauGB sind sie regelmäßig nicht rechtssicher und auch nicht wirt-
schaftlich anwendbar.
Gegebenenfalls kann eine Umsetzung von Mobilitätskonzepten in der StS erneut geprüft
werden, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen der BayBO ändern.
Ö 15Ö 15
394
Beilage
Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
StellplatzS
§ 2 Abs. 2 (alt):
Die Regelung für Kinderecken und Spielbereiche wurde in der Praxis nicht angenommen.
Sie ist nicht erforderlich, weil der Hauptnutzung untergeordnete Flächen grundsätzlich nicht
zur Bemessung von Stellplatzforderungen herangezogen werden.
§ 2 Abs. 3 (neu):
Es wird erklärend eingefügt, wann bei der Berechnung der Stellplatzforderung der reduzie-
rende Faktor innerhalb der Zone 1 anzuwenden ist. Der bisherige Satzungstext ermöglichte
mehrere Rechenwege, die in einigen Fällen abweichende Stellplatzforderungen ergaben.
§ 2 Abs. 4 (neu):
Durch den Verzicht auf einen zusätzlichen Stellplatznachweis beim Einbau von abgeschlos-
senen Wohneinheiten in bestehende Dachgeschosse wird eine Erleichterung für die Wohn-
raumschaffung erreicht. Mehr bereits bestehendes (Wohn)-Raumpotential kann ohne zusätz-
lichen Aufwand genutzt werden. Der fiskalische Verlust hält sich angesichts der überschau-
baren Zahl solcher Fälle in Grenzen, das Signal ist aber relevant.
§ 2 Abs. 5 (neu):
Durch die Einfügung des Wortes „ebenerdig“ soll unterstrichen werden, dass Kinderspiel-
plätze vorrangig ebenerdig in den Freiflächen der Baugrundstücke anzulegen sind. Kinder-
spielplätze auf Dachflächen zu Gunsten von Stellplätzen oder innerhalb eines Gebäudes sol-
len hierdurch, insbesondere wegen der damit verbundenen Sicherheitsfragen, möglichst ver-
mieden werden.
§ 3 Abs. 2:
Die Ablösebeträge für Kfz-Stellplätze werden in Zone 1 künftig 13.000 Euro und 11.000 Euro
in der Zone 2 betragen. Der Differenzbetrag zum aktuellen Ablösebetrag wird für die Neuein-
richtung von Quartiersparkhäusern verwendet. Für Fahrradabstellplätze erhöht sich der Be-
trag auf 750 Euro.
In den letzten Jahren verstärkte sich die Tendenz, dass Investoren zunehmend Stellplätze
ablösen, statt real herzustellen. Zwar entspricht dies dem Ansinnen der Stadt Nürnberg zur
Stärkung der Mobilitätswende. Fehlende Kompensationen im Einzugsbereich der individuel-
len Bauvorhaben können partiell jedoch den Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erhö-
hen, ohne dass durch die Verwaltung steuernd eingegriffen werden kann. Gleichzeitig zeigt
der Trend, dass die Ablöse deutlich günstiger ist, als die Realherstellung.
Gemäß Art. 47 Abs. 4 BayBO sind Ablösebeträge zweckgebunden einzusetzen. Gestiegene
Baupreise führen nicht nur bei Investoren zu Mehrkosten, sondern treffen auch die Stadt.
Gleichbleibende Ablösebeträge bei gestiegenen Baukosten führen zwangsläufig zu weniger
Maßnahmen, die durch die Stadt umgesetzt werden können.
Die letzte Anpassung der Ablösebeträge erfolgte durch die Satzung vom 31.Juli 2014. Sie
liegt mithin 10 Jahre zurück. Seitdem haben sich, trotz des leichten Einbruchs der letzten
zwei Jahre, konjunkturell erhebliche Steigerungen der Bodenrichtwerte und der Baupreise
ergeben. Diese spiegeln sich in den neuen Werten wieder. Um die Bautätigkeit angesichts
der aktuellen Konjunktureinbrüche nicht unnötig zu lähmen, bleiben die Werte hinter denen
der angrenzenden Städte, wie Fürth (15.000 Euro / 12.000 Euro / 10.000 Euro) und Erlangen
(15.000 Euro / 11.500 Euro / 8.000 Euro) deutlich zurück.
395
Beilage
§ 4 Abs. 1:
Durch den Verweis auf die baulichen Anforderungen der Verordnung über den Bau und Be-
trieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) wird deren
verpflichtende Anwendung in der StellplatzS klargestellt.
§ 4 Abs. 2 bis 5:
Derzeit finden sich Anforderungen an die Begrünung von Stellplatzanlagen und Garagen /
Carports sowohl in der StellplatzS, als auch der Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung
baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS). Teilweise wei-
chen diese, insbesondere bei der Dachbegrünung, voneinander ab.
Ziel ist, eine Bündelung aller Begrünungsanforderungen für Stellplatzanlagen und Garagen /
Carport in der StellplatzS vorzunehmen. Die BegrS soll dementsprechend zu einem späteren
Zeitpunkt ebenfalls geändert werden.
Die Notwendigkeit, Dachbegrünung für Garagen / Carports vorzusehen soll zur Erleichterung
verfahrensfreier Bauvorhaben künftig nur für größere und damit leichter zu begrünende Anla-
gen gelten. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO sind Garagen und überdachte Stellplätze mit
einer Fläche bis zu 50 m² außer im Außenbereich verfahrensfrei.
§ 4 Abs. 6 (neu), 8 (neu) und 9 (neu):
Dem Radverkehr kommt im Zuge der Mobilitätswende eine immer stärkere Bedeutung zu.
Grundvoraussetzung dafür sind benutzerfreundliche und qualitativ ansprechende Abstellan-
lagen.
Die bisherigen Regelungen in der StellplatzS waren unbestimmt. Folglich müssen bei den
meisten Baugenehmigungsverfahren Nachforderungen gestellt werden, die die Verfahren
unnötig in die Länge ziehen.
Konkrete Maße und Vorgaben sollen Transparenz schaffen und Qualitäten erhöhen.
Richtzahlen
Bei diversen Nutzungsarten werden die notwendigen Stellplätze reduziert und an den realen
Bedarf angepasst.
Nr. 1.1 Wohnungen:
Für Wohnungen wird die Schwelle, ab der ein zweiter Stellplatz erforderlich wird, von 130 m²
auf 100 m² abgesenkt. Dies erhöht vor allem den Stellplatzbedarf von Familieneigenheimen
und sehr großen Wohnungen im Stadtrandbereich. Dort ist auch die Beschwerdelage über
den bisherigen Stellplatzschlüssel größer. Eine „Regelwohnung“ hat in Nürnberg um die 85
qm Fläche, sie ist also von der Änderung nicht betroffen. Die Prognosen sagen auch für die
kommenden Jahre wachsende Bedarfe an kleineren Wohnungen voraus.
Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass sich die geplanten Änderungen signifikant
negativ auf die Wohnungswirtschaft, insbesondere den Geschosswohnungsbau, auswirken
werden.
Die städtischen Lagen, in denen gehäuft Wohnungen größer 100 m² zu finden sind, haupt-
sächlich Ein- und Zweifamilienhausgebiete, sind mit ÖPNV nicht immer optimal angebunden.
Investorenoptimierte Grundrisse, die die bisherige Schwelle von 130 m² knapp unterschrei-
ten, spiegeln den daraus resultierenden Bedarf an Stellplätzen nicht realistisch wieder. Der
Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist teils enorm. Alternative Mobilitätsangebote sind
nicht vorhanden, bieten nicht die notwendige Flexibilität oder werden nicht ausreichend an-
genommen.
396
Beilage
Die Neuregelung bietet auch zur Förderung des Fahrradverkehrs Vorteile. Früher als bisher
sind Flächen für einen dritten Abstellplatz vorzuhalten. Damit sollten künftig ausreichend Ab-
stellflächen, auch für die wachsende Zahl an Lastenrädern, welche einen höheren Flächen-
bedarf auslösen, vorgehalten sein, ohne dass es hierfür einer speziellen Regelung in der
Satzung bedarf.
Nr. 1.4 Studierendenwohnungen, Studierendenwohnheime und sonstige Wohnheime:
Wohnraum für Studierende musste, um den reduzierten Stellplatzschlüssel erhalten zu kön-
nen, bisher als förderfähiges Wohnheim konzipiert werden. Dies hat u.a. Auswirkungen auf
bauliche Anforderungen, nutzungsspezifische Räume sowie das durchzuführende Bauge-
nehmigungsverfahren mit erhöhtem Prüfaufwand.
Angesichts des Drucks am Wohnungsmarkt erscheint es wenig zielführend, weiterhin höhere
Anforderungen an Gebäude zu stellen, nur um einen reduzierten Stellplatzschlüssel gewäh-
ren zu können.
Rechtlich gesicherte und durch einen Betreiber vermietete Studierendenwohnungen werden
daher stellplatzmäßig Wohnheimen gleichgestellt.
Nr. 1.8 Obdachlosenheime, Flüchtlingsunterkünfte, Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtun-
gen:
Die Mindestforderung entfällt. Zumeist werden entsprechende Einrichtungen durch Nut-
zungsänderungen geschaffen. Hier sind reale Stellplätze entweder vorhanden oder auf
Grund des Bestandes ohnehin nicht nachzuweisen.
Nrn. 3.1 bis 3.3 Läden:
Das Kaufverhalten vieler Konsumenten hat sich verändert. Es werden mehr Waren online
bestellt, „Click & Collect“ - Konzepte verdrängen den Einkaufsbummel. Dem geänderten
Konsumverhalten soll in der StellplatzS Rechnung getragen werden. Die Stellplätze für groß-
flächigen Einzelhandel werden auf 1 St./70 m² BGF (Nr. 3.2) bzw. 1 St. / 60 m² BGF (Nr.3.3)
reduziert. Nachteilige Auswirkungen auf den öffentlichen Raum sind hierdurch nicht zu er-
warten, da Läden erfahrungsgemäß die für sie optimale Stellplatzzahl (ggf. auch höher) er-
richten.
Nr. 6.1 Gastronomie:
Die Stellplatzschlüssel von Läden nach Nr. 3.1 und Gastronomie werden angeglichen. Dies
resultiert aus dem Ziel der Zukunftsinitiative Innenstadt, Anpassungs- und Erleichterungs-
möglichkeiten für Ansiedlungen in der Innenstadt sind zu schaffen. So dient ein einheitlicher
Stellplatzschlüssel der Erleichterung von Nutzungsänderungen ebenso, wie Nutzerkonzepte,
die weder eine klassische Ladennutzung, noch Gastronomie darstellen. Bisher konnten der-
artige Konzepte nur im Rahmen einer untergeordneten Gastronomie, mit Einschränkungen
der Öffnungszeiten, des Angebots und der Nutzungsflächen oder mit Hilfe komplizierter Be-
rechnungsansätze zugestanden werden. Die durch die Änderung überholte Regelung ent-
fällt.
Mindereinnahmen für die Stadt sind aus der Änderung nicht zu erwarten. Beispielhafte Be-
rechnungen haben ergeben, dass die notwendigen Stellplatzforderungen für Gastronomie
weitgehend identisch sind, unabhängig davon, ob sie nach Gastraumfläche oder Brutto-
grundfläche ermittelt werden.
Nr. 6.2 Nicht öffentlich zugängliche Gastronomie:
Um einen einheitlichen Berechnungsstandard für Gastronomie zu schaffen, werden auch die
nicht öffentlich zugänglichen Gastronomien künftig nach BGF berechnet. Wie für Nr. 6.1 sind
hierdurch keine signifikanten Mehrungen oder Minderungen der Stellplatzzahl zu erwarten.
397
Beilage
Nr. 6.3 Freischankflächen:
Alle Freischankflächen erhalten zur Vereinfachung im Vollzug nun einen einheitlichen Stell-
platzschlüssel von 1 St. / 100 m². Aus der Stellplatzreduzierung sind keine nachteiligen Aus-
wirkungen zu erwarten. Freischankflächen ohne Anbindung an eine Gastronomie sind selten
und werden zudem eher als Ausflugsgaststätten mit dem Fahrrad angefahren.
Nr. 6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime, Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Motels und an-
dere Beherbergungsbetriebe:
Für den Vollzug, Investoren und Entwurfsverfasser wird eine transparente und einheitliche
Regelung für jegliche Arten von Beherbergungsbetrieben geschaffen. Aktuell gehäufte bean-
tragte Arten gewerblicher Zimmervermietungen wie Ferienwohnungen und Boardinghäuser
erhalten explizit Einzug in die beispielhafte Aufzählung möglicher Betriebe.
Nrn. 8.1 und 8.2 (alt) Krankenhäuser:
Krankenhäuser erhalten, unabhängig von einer gesetzlich definierten Versorgungsstufe, die
für den tatsächlichen Stellplatzbedarf keine Relevanz hat, einen einheitlichen Stellplatz-
schlüssel von 1 St./10 B (Betten) sowie 1 ASt./6 B.
Nr. 8.3 (neu) Tagespflegeplätze:
Die Forderungen werden sowohl für Stellplätze als auch Abstellplätze auf 1 St./12 Pflege-
plätze reduziert. Dies ist angesichts der Betreuungsschlüssel für Tagespflegen vertretbar.
Nrn. 9.1 bis 9.3 Schulen:
Die Anzahl der Kfz-Stellplätze wird reduziert. Die bisher vorgesehenen Flächen für Tretroller
bzw. Motorroller entfallen. Insbesondere bei Nutzungsänderungen für Erwachsenenbildung
stellte die Forderungen im Baugenehmigungsverfahren ein Hindernis dar. Derartige Flächen
können aus bestehenden Nutzungen nicht angerechnet werden. Gleichzeitig fehlten vieler-
orts die Flächen für einen entsprechenden Nachweis, die Möglichkeit der Ablöse lässt sich
aus der BayBO nicht herleiten.
Nr. 9.4 Fachhochschulen, Hochschulen:
Der bisherige Stellplatzschlüssel für Fachhochschulen und Hochschulen besteht seit den
80gerJahren unverändert. Die fortschreitende Digitalisierung führt zu neuen Lehrangeboten
und geänderten Bedarfen, da sich weniger Studierende am Ort der Hochschule aufhalten.
Ausschlaggebend für die Berechnung soll nicht mehr die allgemeine Anzahl an Studienplät-
zen sein, sondern die maximale Anzahl real Studierender vor Ort. Der Stellplatzbedarf be-
misst sich künftig, analog zu den Empfehlungen der Garagen- und Stellplatzverordnung des
Freistaates Bayern pro 10 Studierende.
Nr. 10 Gewerbliche Anlagen:
Die Anforderungen wurden in allen Bereichen stark reduziert. Insbesondere größere Hand-
werksbetriebe unterliegen einer starken Automatisierung bei folgend geringer Mitarbeiter-
dichte. Auch die Forderungen nach Fahrradabstellplätzen wurden geändert. Auf Grund ihrer
Lage ist davon auszugehen, dass derartige Betriebe weniger mit dem Fahrrad angefahren
werden. Zudem sind auf den Grundstücken in der Regel ausreichend Flächen vorhanden,
ohne dass es hierfür den höheren Anforderungen an die Ausstattung nach StellplatzS be-
darf.
Erläuterungen:
Auf Grund der Änderungen des Stellplatzschlüssels für Freischankflächen auf 1 St./100 m²
Freischankfläche hat die Regelung, Freischankflächen mit einer Fläche unter 40 m² unbe-
rücksichtigt zu lassen, keine Bedeutung mehr.
398
Beilage
Die Abkürzung für Grundstücksfläche (GF) wurde an die der DIN 277 angepasst.
Da Gaststätten künftig nach BGF berechnet werden, kann die Erläuterung zur Gastraumflä-
che entfallen.
Vollzugsanweisung
Nr. 5 (neu):
Die bestehende Regelung, dass ab einer zweiten Wohneinheit pro Gebäude gefangene
Stellplätze nicht mehr zugelassen werden können, wird durch die neue Formulierung ledig-
lich unterstrichen.
Nr. 6 und 7 (neu):
In der Praxis häufen sich Anträge und Anfragen, Studierendenwohnheime auch für andere
Nutzergruppen, wie Geschäftsreisende, Young Professionals, Trainees, Auszubildende und
Praktikanten nutzen zu wollen. Der Wunsch nach mehr Flexibilität in der Vermietung ist
nachvollziehbar. Jedoch ist zu erwarten, dass von einem gemischt genutzten Vorhaben, wel-
ches auch Geschäftsreisenden zur Verfügung steht, andere Stellplatzerfordernisse ausge-
hen, als von einer reinen Nutzung durch Studierende.
Es soll daher klargestellt werden, dass Studierendenwohnheime und -wohnungen aus-
schließlich für diese Nutzergruppe bestimmt sind Für die übrigen Nutzungskonzepte gelten
die Richtzahlen für Beherbergungen.
Nr. 8 (neu):
Der neue Absatz erklärt für einen einheitlichen Vollzug und transparentes Verwaltungshan-
deln die in der StellplatzS verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „benutzerfreundliche
Handhabung“ sowie „gute Zugänglichkeit“.
399
_______________________________________________________________
1
Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraft-
fahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS) vom
14. Dezember 2007 (Amtsblatt S. 457, ber. 2008 S. 15) , zuletzt geändert durch Satzung
vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436)
Vom ………………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr n. 1, 3, 4 und 5 der Bayerischen
Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt
geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371 ), folgende
Satzung:
Art. 1
1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StellplatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Stell-
platzsatzung“ ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird aufgehoben.
b) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2.
c) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3 und wie folgt geändert:
aa) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt:
„Der reduzierende Faktor ist für die jeweilige Nutzung vor der kaufmännischen Auf-
bzw. Abrundung auf eine ganze Zahl anzuwenden.“
bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.
d) Folgender neuer Abs. 4 wird eingefügt:
„(4) Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge entsteht nicht beim erstmaligen
Einbau von abgeschlossenen Wohneinheiten in bestehende Dachgeschosse .“
e) Abs. 4 wird Absatz 5 und wie folgt geändert:
In Satz 1 wird vor dem Wort „Stellplätzen“ das Wort „ebenerdigen“ eingefügt.
3. In § 3 Abs. 2 wird die Angabe „10.500 Euro“ durch die Angabe „13.000 Euro“, die Angabe
„8.500 Euro“ durch die Angabe „11.000 Euro“ und die Angabe „500 Euro “ durch die Angabe
„750 Euro“ ersetzt.
4. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Notwendige Kraftfahrzeugstellplätze sind entsprechend den baulichen Anforderungen
der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwen-
digen Stellplätze vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910) in der jeweils geltenden Fas-
sung herzustellen und in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzung und den gestal-
terischen Erfordernissen zu befestigen.“
Ö 15Ö 15
400
_______________________________________________________________
2
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt:
„Zwischen nicht überdachten Stellplatzanlagen und der öffentlichen Verkehrsflä-
che muss ein bepflanzter Streifen mit einer Breite von 50 cm angelegt werden.“
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Dächer von Carports und Garagen mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer jewei-
ligen Gesamtfläche von 50 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbe-
grünung auszustatten und konstruktiv entsprechend auszubilden.“
d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die Fassaden von mehrgeschossigen Garagenanlagen sollen begrünt werden.“
e) Folgender neuer Abs. 5 wird eingefügt:
„(5) Die Begrünung nach Abs. 2, 3 und 4 ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und
bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.“
f) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6 und wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe „1,30 m²“ durch die Angabe „0,70 m x 2,00 m“ ersetzt.
bb) In Satz 3 wird nach dem Wort „Bewegungsfläche“ die Angabe „mit einer Tiefe von
mindestens 1,80 m“ eingefügt.
g) Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 7.
h) Folgende neue Abs. 8 und 9 werden angefügt:
„(8) Fahrradabstellplätze für Wohnungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 sol-
len in Abstellräumen untergebracht oder überdacht werden. Sie können in gemein-
schaftlichen Kellerräumen nachgewiesen werden, wenn diese leicht erreichbar und gut
zugänglich sind.
(9) Fahrradabstellplätze in privaten Kellerräumen sind nicht zulässig.“
5. Die Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) wird wie folgt gefasst:
„Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS)
Nr. Nutzung Zahl der notwendigen
Kraftfahrzeugstellplätze
(St.)
Zahl der notwendigen
Fahrradabstellplätze
(ASt.)
1. Wohnnutzungen
1.1 Wohnungen ≤ 50 m² WF
Wohnungen > 50 m² WF bis ≤ 100 m² WF
Wohnungen > 100 m² WF
1 St./WE
1 St./WE
2 St./WE
1 ASt./WE
2 ASt./WE
3 ASt./WE.
Bei Ein- und Zweifamili-
enhäusern ist kein ASt.
notwendig.
1.2 Geförderte Mietwohnungen *) 1 St./2 WE 1 ASt./WE
1.3 Kinder- und Jugendheime 1 St./15 B,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./3 B
1.4 Studierendenwohnungen, Studierendenwohn-
heime und sonstige Wohnheime **)
1 St./3 B,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./2 B
401
_______________________________________________________________
3
1.5 Geförderte Wohnheime *) 1 St./6 B 1 ASt./2 B
1.6 Geförderte Altenwohnungen *),
Betreutes Wohnen mit Service-Einheit **)
1 St./5 WE 1 ASt./4 WE
1.7 Pflegeheime 1 St./12 B 1 ASt./20 B
1.8 Obdachlosenheime, Flüchtlingsunterkünfte,
Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtungen
1 St./30 B
1 ASt./10 B
2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Praxisräumen
Büro- und Verwaltungsräume, Räume mit erheb-
lichem Besucherverkehr, Schalter-, Abferti-
gungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen, Kanz-
leien usw.
1 St./35 m² NUF,
jedoch mindestens 1 St.
1 ASt./70 m² NUF
3. Läden, Verkaufsstätten
3.1 Läden
≤ 800 m² BGF
1 St./80 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF
3.2 Läden, Waren- und Kaufhäuser, Drogerie- und
Getränkemärkte, Einkaufszentren und Lebens-
mitteldiscountmärkte
> 800 m² BGF bis ≤ 1200 m² BGF
1 St./70 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF
3.3 Läden, Waren- und Kaufhäuser, Drogerie- und
Getränkemärkte, Einkaufszentren und Lebens-
mitteldiscountmärkte
> 1200 m² BGF
1 St./60 m² BGF 1 ASt./100 m² BGF
3.4 Verkaufseinrichtungen mit sehr geringem
Besucherverkehr
1 St./120 m² BGF,
zusätzlich 1 St./150 m²
Außenverkaufsfläche
1 ASt./100 m² BGF und
Außenverkaufsfläche
3.5 Baumärkte und ähnliche Verkaufseinrichtungen 1 St./60 m² BGF,
zusätzlich 1 St./150 m²
Außenverkaufsfläche
1 ASt./100 m² BGF und
Außenverkaufsfläche
3.6 Ausstellungs- und Verkaufsplätze mit Kunden-
verkehr (Pkw-Verkaufsplätze, Flohmärkte)
1 St./200 m² GF 1 ASt./200 m² GF
4. Versammlungsstätten, Kirchen
4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeu-
tung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweck-
hallen)
1 St./50 BP 1 ASt./25 BP
4.2 Museen, Ausstellungsflächen 1 St./250 m² BGF 1 ASt./250 m² BGF
4.3 Freilichtmuseen ***) 1 St./1.000 m² GF 1 ASt./250 m² GF
4.4 Sonstige Versammlungsstätten (z. B. Kino,
Schulaulen (nur nichtschulische Nutzung), Vor-
tragssäle)
1 St./25 BP 1 ASt./25 BP
4.5 Kirchen, Moscheen, Synagogen 1 St./35 BP 1 ASt./20 BP
5. Sportstätten
5.1 Sportplätze und -stadien ohne/mit
Besucherplätzen
1 St./500 m² SpF,
zusätzlich 1 St./20 BP
1 ASt./250 m² SpF,
zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.2 Spiel- und Sporthallen ohne/mit
Besucherplätzen
1 St./100 m² HF
zusätzlich 1 St. je 20 BP
1 ASt./100 m² HF,
zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.3 Hallenbäder, Freibäder und Freiluftbäder
ohne/mit Besucherplätzen
1 St./10 Kleiderablagen,
zusätzlich 1 St./20 BP
1 ASt./10 Kleiderabla-
gen,
zusätzlich 1 ASt./12 BP
5.4 Tennis- oder Squashplätze oder -hallen ohne/mit
Besucherplätzen
2 St./Spielfeld,
zusätzlich 1 St./12 BP
1 ASt./Spielfeld,
zusätzlich 1 ASt./50 BP
5.5 Minigolfanlagen 5 St./Anlage 5 ASt./Anlage
5.6 Kegel-, Bowlingbahnen 2 St./Bahn 1 ASt./2 Bahnen
5.7 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 St./4 Boote 1 ASt./5 Boote
5.8 Schießbahnen, Schießstände 1 St./Bahn 2 ASt./Bahn
5.9 Kletterhallen, Skaterhallen 1 St./150 m² HF 1 ASt./100 m² HF
5.10 Sauna-Anlagen, Sonnenstudios 1 St./50 m² NUF 1 ASt./50 m² NUF
5.11 Fitnessstudios und -clubs,
zugehörige Sauna, Ruheraum und Solarium
1 St./50 m² NUF
1 St./100 m² NUF
1 ASt./25 m² NUF
1 ASt./50 m² NUF
5.12 Tanzschulen 1 St./50 m² NUF 3 ASt./50 m² NUF
5.13 Trampolinanlagen 1 St./2 Trampoline 1 ASt./2 Trampoline
6. Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe
6.1 Gaststätten 1 St./80 m² BGF und
1 St./100 m² FSF
2 ASt./100 m² BGF
402
_______________________________________________________________
4
6.2 Nicht öffentlich zugängliche Gastronomien
(Vereinsheime, Kulturvereine)
1 St./100 m² BGF und
1 St./100 m² FSF
2 ASt./100 m² BGF
6.3 Freischankflächen 1 St./100 m² FSF 4 ASt./50 m² FSF
6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime, Ferienwohnun-
gen, Boardinghäuser, Motels und andere Beher-
bergungsbetriebe
1 St./2 Zimmer; für zugehö-
rigen Restaurationsbetrieb
Zuschlag 10 v. H. der
Werte nach Nr. 6.1
1 ASt./20 B
6.5 Jugendherbergen **) 1 St./25 B 1 ASt./10 B
7. Vergnügungsstätten
7.1 Spielhallen, Spielclubs, Wettbüros 1 St./10 m² BGF,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./15 m² BGF
7.2 Diskotheken 1 St./15 m² BGF ,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./30 m² BGF
7.3 Sonstige Vergnügungsstätten 1 St./15 m² BGF,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./60 m² BGF
8. Krankenhäuser
8.1 Krankenhäuser 1 St./10 B 1 ASt./6 B
8.2 Fachkrankenhäuser 1 St./15 B 1 ASt./10 B
8.3 Tagespflegeplätze 1 St./12 Pflegeplätze 1 ASt./12 Pflegeplätze
9. Schulen****), Einrichtungen der Jugendförderung
9.1 Grund- und Mittelschulen 0,5 St./Klassenraum 4 ASt./Klassenraum
9.2 Andere weiterführende Schulen 0,5 St./Klassenraum 6 ASt./Klassenraum
9.3 Berufliche und Erwachsenen-Schulen 2 St./Klassenraum 3 ASt./Klassenraum
9.4 Fachhochschulen, Hochschulen 1 St./10 Studierende 1 ASt./5 Studierende
9.5 Tageseinrichtungen für Kinder 0,5 St./Gruppe 1 ASt./Gruppe
9.6 Jugendfreizeitheime und dgl. 1 St./50 Jugendliche 1 ASt./5 Jugendliche
10. Gewerbliche Anlagen
10.1.1 Handwerks- und Industrieanlagen
mit weniger als 1.000 m² NUF
1 St./250 m² NUF
1ASt./500 m² NUF
10.1.2 Handwerks- und Industrieanlagen
mit mehr als 1.000 m² NUF
1 St./500 m² NUF
1ASt./2.000 m² NUF
10.2 Lagerplätze ohne wesentlichen Kundenverkehr 1 St./2.000 m² NUF 1ASt./4.000 m² NUF
10.3 Lagerräume, Lagerhallen 1 St./2.000 m² NUF 1ASt./4.000 m² NUF
10.4 Kraftfahrzeugwerkstätten und -prüfzentren,
Reifenmontagewerkstätten
3 St./Wartungs- und Repa-
raturstand
0 ASt.
10.5 Tankstellen mit Pflegeplätzen 4 St./Pflegeplatz 0 ASt.
10.6 Automatische Kraftfahrzeugwaschstraßen 3 St./Waschanlage;
zusätzlich ein Stauraum
von 5 Pkws
0 ASt.
10.7 Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 2 St./Waschplatz 0 ASt.
11. Verschiedenes
11.1 Kleingartenanlagen 1 St./10 Kleingärten 1 ASt./2 Kleingärten
11.2 Friedhöfe 1 St./2.500 m² GF,
jedoch mindestens 3 St.
1 ASt./500 m² GF
11.3 Fahrschulen 1 St./Schulungsfahrzeug 2 ASt./Schulungsfahr-
zeug
Erläuterungen:
*) Nur bei einer Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren und einer Sicherung der Zweckbin-
dung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürn-
berg. Endet die Bindung vorzeitig, entsteht die Stellplatzpflicht nach Maßgabe der Nrn. 1.1 bzw.
1.4 der Richtzahlenliste.
**) Die Sicherung der Nutzung hat durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
zugunsten der Stadt Nürnberg zu erfolgen.
***) Bis zu 10 v. H. Gebäude(BGF)-Anteil an der GF ist unbeachtlich.
****) Klassenräume beherbergen Klassen. Klassen im Sinne der StS sind Schulklassen und Oberstu-
fengruppen, bei Teilzeitbeschulung/Blockbeschulung ist in Vollzeitäquivalente umzurechnen, bei
anderen Organisationsformen ist regelmäßig der Schlüssel 25 Schüler für eine Klasse heranzuzie-
hen. Keine Klassenräume im Sinne der StS sind Fachräume.
ASt. Fahrradabstellplatz
B Bett
BGF Brutto-Grundfläche nach DIN 277
BP Besucherplatz
FSF Freischankfläche (Fläche, die zur Bewirtschaftung im Freien vorgesehen ist)
403
_______________________________________________________________
5
GF Grundstücksfläche (Nutzfläche nach BauNVO)
HF Hallenfläche
NUF Nutzungsfläche nach DIN 277 Tabelle 2 Nrn. 1 bis 6
SpF Sportplatzfläche
St. Kraftfahrzeugstellplatz
WE Wohneinheit
WF Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV), jedoch ohne Terras-
sen, Balkone und überdachte Bereiche, die nicht beheizt sind.
“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
404
_______________________________________________________________
1
Änderung der Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 47 der Bayerischen Bauord-
nung (BayBO) über die Erfüllung der Stellplatz- bzw. Abstellplatzverpflichtung und zur Sat-
zung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradab-
stellplätzen (StellplatzS – StS)
Vom ………………………..
Die Vollzugsanweisung vom 11. März 2015 (Amtsblatt S. 146), geändert durch Vollzugsanwei-
sung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StellplatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Stell-
platzsatzung“ ersetzt.
2. Nr. 4 wird aufgehoben.
3. Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 4.
4. Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 5 und wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „130 m²“ durch die Angabe „100 m²“ ersetzt.
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Ab einer zweiten Wohneinheit pro Gebäude ist diese Lösung nicht geeignet.“
c) Satz 4 wird aufgehoben.
5. Folgende neue Nrn. 6 bis 8 werden eingefügt:
„6. Studierendenwohnungen und -wohnheime sind ausschließlich für Personen, die an
einer (Fach-)Hochschule als Studierende eingeschrieben sind, bestimmt. Die Vermie-
tung muss durch einen Betreiber, der die zweckentsprechende Nutzung sicherstellt,
erfolgen.
Eine Mischnutzung innerhalb eine s Gebäudes mit anderen Personen - bzw. Berufs-
gruppen im Rahmen einer gewerblichen Vermietung ist unter Anwendung des Stell-
platzschlüssels nach den Nrn. 1.4 und 1.5 der Richtzahlenliste nicht zulässig. Für
derartige Mischnutzungen ist eine der Nutzung entspr echend andere Nummer der
Richtzahlenliste zu wählen, z. B. Nr. 6.4.
7. Boardinghäuser im Sinne der Nr. 6.4 der Richtzahlenliste sind gewerbliche Vermie-
tungen durch einen Betreiber zur vorübergehenden Überlassung von (teil-)möblierten
Einheiten an Personen, die (vorwiegend aus geschäftlichen Gründen) häufiger über
einen längeren Zeitraum an einem Ort verweilen müssen. Die Vermietung stellt weder
eine klassische Wohnnutzung noch Beherbergung dar.
8. Eine benutzerfreundliche Handhabung der Fahrräder nach § 4 Abs. 6 StS ist in der
Regel dann gewährleistet, wenn das Ein- und Ausparken der Fahrräder ohne beson-
deren Zeit- und Kraftaufwand sowie ohne Beschädigung des eigenen und der bereits
abgestellten Fahrräder möglich ist (z. B. mechanisch unterstützte Parksysteme). Ein
entsprechender Nachweis (z. B. Produktdatenblatt) ist den Bauvorlagen beizulegen.
Ö 15Ö 15
405
_______________________________________________________________
2
Leicht erreichbar und gut zugänglich nach § 4 Abs. 8 StS sind gemeinschaftliche Kel-
lerräume, wenn der Zugang zu diesen Räumen durch nicht mehr als zwei Türen führt.
Ein Aufzug ist zulässig, wenn es sich um einen nach Art. 37 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1
BayBO handelt, d. h. mit einer nutzbaren Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10
m.“
6. Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 9.
7. Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 10 und zu „Abs. 3 Flachdachbegrünungen“ wie folgt gefasst:
„Abs. 3 Flachdachbegrünungen:
Die Vegetationstragschicht muss mindestens 6 cm stark sein.
Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollekt-
oren sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinati-
onslösung).“
8. Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 11.
9. Die Änderung der Vollzugsanweisung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt in Kraft.
406