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Antrag der Linken Liste vom 14.02.2024

Anlage · 13.06.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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StRin Marion Padua - Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg Stadträtin Marion Padua Fünferplatz 2 Herrn Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 90403 Nürnberg Marcus König Telefon: 0160 - 9419 19 72 Rathausplatz 1 https://linke-liste-nürnberg.de marion.padua(5)linke-liste-nuemberg.de 90403 Nürnberg Nürnberg, 14.02.2024

Antrag an den Stadtrat: Anpassung der kommunalen Stellplatzsatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das von der Bundesregierung ausgelobte Ziel, ab 2022 400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, ist verfehlt worden. Die insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen vorherrschende Flächenkonkurrenz macht den Bau von Wohnungen schwierig. Wenn dann noch Platz für Kraftfahrzeugstellplätze gebraucht wird, bleibt kaum eine Alternative zur Tiefgarage. Ein Tiefgaragenstellplatz aber produziert Kosten von bis zu 30 000 Euro.

Um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können, muss der Bau von Wohnungen jedoch günstiger, nicht teurer werden. Eine Stellschraube in Zeiten, in denen die Finanzierungszinsen hoch, die Material- und Personalbeschaffung für Bauträger komplex und kostenintensiv sind, ist die kommunale Stellplatzsatzung.

In einer gegen Ende des letzten Jahres veröffentlichten Studie kam das „Institut der Deutschen Wirtschaft“ zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Stellplatzsatzungen vielfach zu einem teuren und flächenintensiven Bauen führen, das sich kaum an den realen Bedürfnissen orientiert.

Die meisten kommunalen Stellplatzsatzungen, so die Studie, atmen den Geist des Konzepts der autogerechten Stadt. Sie sind umweltpolitisch nicht mehr zeitgemäß und machen auch wirtschaftspolitisch keinen Sinn, da ihr starres Regularium beim Wohnungsneubau als unnötiger Kostentreiber fungiert.

Die LINKE LISTE stellt daher zur Behandlung im sachlich zuständigen Ausschuss

folgenden Antrag:

Die Stadt Nürnberg überarbeitet ihre kommunale Stellplatzsatzung mit dem Ziel der Flexibilisierung der Vorgaben. Dabei

nutzt sie den Spielraum, den die BayBO den Kommunen bietet.

gewährleisten, das noch stärker Faktoren wie die qualitative Anbindung der Wohnanlage an den ÖPNV, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft oder die zu erwartenden Veränderungen im Mobilitätsverhalten berücksichtigt.

schlägt doch auch die Möglichkeit der „Ablöse“ in Nürnberg, d.h. wenn sich der Bauträger von der Erfüllung der Stellplatzpflicht „freikauft“, nach § 3 der StS pro Kraftfahrzeugstellplatz mit 10 500 Euro oder 8 500 Euro zu Buche.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Padua Stadträtin LINKE LISTE Nürnberg

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