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Berichtvorlage

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Berichtsvorlage UwA/005/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zum Antrag der ÖDP zur geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE

Nürnberg

Anlagen: Bericht ÖDP-Antrag_Altholzverbrennung

Bericht:

Der Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe beinhaltet Fragen zur langfristigen Verfügbarkeit des Rohstoffs Altholz der Abfallklassen AIII und AIV und zur ökonomischen Rentablilität der Anlage sowie die Forderung, in Anbetracht der Emissionen der Anlage Unterlagen aus dem Bebauungsplan- und FNP-Änderungsverfahren zu überarbeiten.

Der Altholzmarkt ist auf Grund diverser Rahmenbedingungen sehr volatil. Die N-ERGIE beabsichtigt in der Anlage überwiegend Altholz der Abfallklassen AIII und AIV thermisch zu verwerten, auch wenn sich die Vorhabensbeschreibung abdeckend auf alle Altholzklassen bezieht. Zur Rentabilität des Altholz-Heizkraftwerkes unter Berücksichtigung des Einflusses der Heizperiode kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Nach Aussage der N-ERGIE ist die Wirtschaftlichkeit auch bei stark eingeschränktem Betrieb außerhalb der Heizperiode gegeben.

Die Stadt Nürnberg hat auf Antrag der N-ERGIE ein Bauleitplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Baurechtschaffung der Altholzverbrennungsanlage mit zweimaliger Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es wurde eine Immissionsprognose nach TA Luft erstellt. Nach der Prognose ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die geplante Altholzverbrennungsanlage die Luftschadstoffwerte signifikant verschlechtern. Die intensive Standortalternativenbetrachtung hat gezeigt, dass der ausgewählte Standort in Sandreuth die beste Alternative für die Altholzverbrennungsanlage darstellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

N-ERGIE

Regierung von Mittelfranken

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