HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (20.03.2024)

Sitzung gesamt (öffentlich)

Anlage · 20.03.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

20.03.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Magnetschwebebahn Berichtvorlage Ref.VI/002/2024 6 Antrag der SPD Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion B90 Die Grünen vom 10 29.02.2024 Ref.VI/002/2024 Bericht_Magnetbahn Ref.VI/002/2024 12 TOP Ö 2 Strategieprozess Vision 2040 der kommunalen Schulen Sitzungsvorlage Ref.IV/003/2024 19 Sachverhalt Ref.IV/003/2024 22 TOP Ö 3 Kia Metropol Arena 2023 Berichtvorlage HVE/002/2024 27 Sachverhalt HVE/002/2024 30 TOP Ö 4 Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung Sitzungsvorlage MRB-GST/002/2024 36 Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung MRB-GST/002/2024 40 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2021 MRB-GST/002/2024 47 gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90-Die Grünen und der 49 SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2021 MRB-GST/002/2024 TOP Ö 5 Dienstleister Bürgerbeteiligung Sitzungsvorlage DiP/003/2024 52 Sachverhaltsdarstellung DiP/003/2024 56 Anlage 1 – Dienstleister Bürgerbeteiligung DiP/003/2024 62 Anlage 2 – Darstellung organisatorische, zeitliche und finanzielle Aufwände von 64 Bürgerräten DiP/003/2024 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2023 DiP/003/2024 65 TOP Ö 6 Neuberufung eines neuen Mitglieds im Beirat für Bildende Kunst - BBiK Sitzungsvorlage H/003/2024 67 Protokoll für die 107. Sitzung H/003/2024 71 Vita - Stephanie Oschmann H/003/2024 74 TOP Ö 7 Auflage des BDR: Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Sitzungsvorlage OA/001/2024 75 Sachverhaltsdarstellung OA/001/2024 79 Sonntagsverkaufsverordnung 2024 (SoVerkVO 2024) OA/001/2024 81 TOP Ö 8 Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Sitzungsvorlage 2. BM/004/2024 82 01_Sachstandsbericht 2. BM/004/2024 86 02_Fördermittelkonzept KOH 20240220 2. BM/004/2024 92 03_KOH Maßnahmengliederung Fact-Sheets 20231204 2. BM/004/2024 94 TOP Ö 9 Raumkompass – Dein Raum für Kultur, Aktueller Stand und Perspektiven (Kulturstrategie) Sitzungsvorlage KuF/002/2024 116 01_Entscheidungsvorlage KuF/002/2024 120 TOP Ö 10 Änderung der Werkleitungsstruktur für den Eigenbetrieb NürnbergBad

Sitzungsvorlage NüBad/004/2024 127 Änderung der Werkleitungsstruktur NüBad/004/2024 130 TOP Ö 11 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche_Anordnungen 135

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 20.03.2024, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Magnetschwebebahn Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Ref.VI/002/2024

B90/Die Grünen vom 29.02.2024

Ulrich, Daniel

2. Strategieprozess Vision 2040 der kommunalen Schulen Beschluss

Ref.IV/003/2024 Trinkl, Cornelia

3. Kia Metropol Arena 2023 Bericht

HVE/002/2024 Trinkl, Cornelia

4. Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2021 sowie MRB-

gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die GST/002/2024

Grünen und der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2021

König, Marcus

5. Dienstleister Bürgerbeteiligung Beschluss

Beteiligungsprojekte in 2024 DiP/003/2024

Hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

04.07.2023

König, Marcus

6. Neuberufung eines neuen Mitglieds im Beirat für Bildende Kunst - Beschluss

BBiK H/003/2024

Ulrich, Daniel

7. Auflage des BDR: Beschluss-

Auflage

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) OA/001/2024

Verkaufsoffener Sonntag im Jahr 2024 -

Sonntagsverkaufsverordnung 2024 (SoVerkVO 2024)

Auflagen der 2. BM:

8. Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Beschluss-

Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Auflage

  1. BM/004/2024

9. Raumkompass – Dein Raum für Kultur, Aktueller Stand und Beschluss-

Perspektiven (Kulturstrategie) Auflage

KuF/002/2024

10. Änderung der Werkleitungsstruktur für den Eigenbetrieb Beschluss-

NürnbergBad Auflage

NüBad/004/202

11. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2024,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage Ref.VI/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Magnetschwebebahn

Anlagen: Antrag_SPD_Gruene_Magnetschwebebahn Bericht_Magnetbahn

Sachverhalt kurz:

In der Regierungserklärung vom 05.12.2023 kündigte Ministerpräsident Dr. Söder sein Ziel an, eine Magnetschwebebahn im „System Bögl“ (Transportsystem Bögl; TSB) in Nürnberg zwischen der neuen Universität in Lichtenreuth (hier: Haltestelle Bauernfeindstraße) und dem Klinikum Süd anzustreben. Im Vorgriff hatte die Fa. Bögl mit der Stadtspitze am 13.11.2023 über mögliche Trassen in Nürnberg diskutiert. In den der Regierungserklärung folgenden Gesprächen im Referat VI sagte der Freistaat Bayern eine Förderung von 90% sowie ein koordiniertes, phasenweises Vorgehen zu. Die Stadt Nürnberg hat zudem klargemacht, dass der Eigenanteil der Stadt für Planung, Bau und Betrieb einer Magnetschwebebahn keinesfalls höher liegen darf, als die Kosten der beschlossenen Straßenbahn. Dazu wird ein „letter of intent“ (LOI) begehrt.

Phase 1 ist dabei nach dem heute vorgelegten LOI die Erstellung eines Gutachtens zur technischen Machbarkeit (Trassengrobplanung) und zur Nutzen/Kosten-Voranalyse. Am Ende der Phase 1 soll geklärt sein, wie hoch sich die Finanzierungslücke gegenüber der Straßenbahn, für die bereits positive Untersuchungsergebnisse vorliegen, darstellt. Das Gutachten aus Phase 1 enthält damit Aussagen zu Fahrgastverlusten am Umsteigeknoten, eine Trassengrobplanung analog der Straßenbahnlinie, Aussagen zum Betriebskonzept, zur Wartung sowie zu den Kosten und dem verkehrlichen wie volkswirtschaftlichen Nutzen (NKU).

Nach Abschluss des Gutachtens wird im Fall eines positiven Ergebnisses dem Stadtrat eine mögliche Phase 2 (Planfeststellung und detaillierte NKU) sowie eine daran ggf. anschließende Phase 3 (Realisierung und Betrieb) vorgelegt werden. Phase 2 wird im direkten Vergleich zum dann gleichen Stand beim Projekt „Straßenbahnverlängerung“ dargelegt werden. Da die Stadt Nürnberg Aufgabenträger des ÖPNV ist, wäre sie auch Träger einer Nahverkehrsmagnetschwebebahn. Der Stadtrat wird um Unterstützung gebeten, das industrie- wie standortpolitisch interessante Projekt mit geeigneten Gutachten auf Machbarkeit hin zu untersuchen. Bestehende Planungen, insbesondere die Vorarbeiten für die Planfeststellung zur Verlängerung der Straßenbahn Lichtenreuth - Klinikum, sollen dabei nicht berührt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

Abbildung 1

Abbildung 2

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 29.02.2024 Dr. Nasser Ahmed, Mike Bock, Alexander Kahl

Magnetschwebebahn:

Straßenbahn-Planung absichern – Innovation fördern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 5.12.23 wurde seitens der Staatsregierung überraschenderweise die Idee einer Magnetschwebebahn zwischen der Bauernfeindstraße und dem Südklinikum veröffentlicht – also auf der Strecke, für die Verwaltung und VAG im Sommer durch den Verkehrsausschuss einstimmig mit der Planung einer Straßenbahnverlängerung beauftragt wurden.

Generell ist es selbstverständlich zu befürworten, wenn sich die Staatsregierung für eine Verbesserung des ÖPNV in Nürnberg einsetzt. Hier stellen sich jetzt jedoch einige Fragen bzgl. der Einbindung der für den städtischen ÖPNV zuständigen Stadt Nürnberg, der Finanzierung von Bau und Betrieb sowie den Auswirkungen auf die laufenden Straßenbahnplanungen. Schließlich darf die Idee einer Magnetschwebebahn auf keinen Fall zu Verzögerungen bei der Verkehrswende in Nürnberg und nicht zum Nachteil der Stadt Nürnberg und der VAG führen. Die angedachte Strecke scheint deshalb wenig geeignet für ein solches Magnetschwebebahnprojekt. So hat eine Magnetschwebebahn im Vergleich zur einstimmig beschlossenen Verlängerung der Straßenbahnlinie zum Südklinikum zahlreiche Nachteile: Zusätzliche Umstiege, die den ÖPNV unattraktiv machen, höhere Kosten, zusätzliche Bedarfe für eigene Werkstätten und ein hohes finanzielles Risiko durch Bindung an einen Hersteller. Insofern stellt sich die Frage nach der verkehrlichen Motivation des Vorstoßes der Staatsregierung. Aus industriepolitischer Sicht hingegen ist die Magnetschwebebahn für Nürnberg eine tolle Idee. Ob und wo eine Magnetschwebebahn in Nürnberg verkehrspolitisch Sinn macht, lässt sich aber nicht mit zwei Sätzen in einer Regierungserklärung entscheiden.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

Staatsregierung eingebunden wurde und erläutert - sofern erfolgt – ihre Rückmeldungen.

Ausbauplanungen der Straßenbahnlinie bis zum Südklinikum entstehen.

Erfahrungen, die jeweils damit gemacht wurden.

Einführung eines Magnetschwebebahnsystems in Nürnberg im Vergleich zu den vorhandenen und etablierten Verkehrsträgern Straßenbahn und U-Bahn.

aus der beschlossenen Straßenbahn.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Mletzko Christine Kayser Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD-Stadtratsfraktion

Mike Bock Alexander Kahl Dr. Nasser Ahmed Sprecher Verkehr Sprecher öfftl. Verkehr verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD-Stadtratsfraktion

eine Magnetschwebebahn für Nürnberg?

gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/die Grünen

vom 29.02.2024

Sachverhalt

1. Vorgeschichte

Mit dem NVEP2025+ hat die Stadt Nürnberg sich bereits 2012 ein sehr langfristig angelegtes Gesamtkonzept zur Verbesserung insbesondere des schienengebundenen ÖPNV gegeben. Der NVEP wurde immer wieder in Detailtrassen hinterfragt und überprüft, leider erfolglos insbesondere im Bereich der „Stadtbahn Kornburg“, der Verlängerung der U-Bahn nach Eibach/Reichelsdorf und Stein sowie einer Verlängerung der U3 nach Neu-Wetzendorf. Zahlreiche Projekte konnten aber auch beschlossen werden, so die Verlängerung der Straßenbahn zum Berliner Platz, die Straßenbahn Minervastraße, die U-Bahn bis Gebersdorf und insbesondere die Straßenbahn nach Lichtenreuth sowie die Anbindung des Klinikums Süd an das Straßenbahnnetz. Bis heute nicht angegangen wurden die Projekte „Altstadtquerung“, Campuslinie und Straßenbahn nach Fischbach.

Mit dem Beschluss des AfV am 20.07.2023 zur Erarbeitung der Entwurfsplanung der Trasse zum Klinikum Süd als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren wurde ein wesentlicher weiterer Baustein der ÖPNV-Entwicklung in Nürnberg angegangen.

Abbildung 3

Trassenuntersuchungen Strecke Straßenbahn „Klinikum Süd“

In Kenntnis dieser Lage war im November 2023 die Fa. Bögl im Gespräch mit der Stadtspitze für eine Trasse in Nürnberg, die sowohl ÖPNV-Echtbetrieb als auch eine Referenz für das Produkt

„Transportsystem Bögl“ auf dem Weltmarkt darstellen soll. Im Wissen um die wirtschaftspolitische Signalwirkung und die positiven Signale für den Standort Nürnberg, die UTN, die Messe und den ganzen Süden der Stadt, wurde insbesondere unter den benannten Marketingaspekten die Trasse „Bauernfeindstraße – Messe – BBS- Stadion – Langwasser Ost – Klinikum Süd diskutiert. Parallel brachte die Stadt Nürnberg dabei die Trasse „Nord“, eine Verknüpfung von Fürth Hbf mit Nürnberg Nordostbahnhof entlang der nördlichen Ringbahnlinie ins Spiel. Klargestellt wurde, dass Nürnberg in keinem Fall auf das Vorantreiben der Straßenbahn zum Klinikum verzichten will, eine finale Entscheidung über das Verkehrsmittel soll möglichst spät getroffen werden, um nicht Risiken für die ÖPNV-Versorgung im Süden einzugehen. Ebenfalls klar gemacht wurde auch, dass der finanzielle Rahmen der Stadt Nürnberg nicht weiterreicht als das Straßenbahnprojekt es erwarten lässt.

In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 5.12.2023 wurde das Projekt dann auf die Ebene der Landespolitik gehoben. „Neben der Anschaffung von 400 klimaneutralen Bussen und der Förderung von U-Bahnen wollen wir auch neuen, modernen Verkehrsprojekten eine Chance geben. Wir wollen daher ähnlich wie Berlin den Bau einer Magnetschwebebahn untersuchen. Sie ist günstiger als die U-Bahn, geräuschlos und klimaneutral. Wir haben dazu in Nürnberg schon eine mögliche Teststrecke zwischen Universität, Messe und Klinikum ins Auge gefasst.“

Die Landesbauverwaltung nahm umgehend Kontakt mit der Stadt Nürnberg auf, so dass erste grundsätzliche Aussagen der Stadt bereits mit Schreiben vom 20.12.2023 an die Staatsregierung übermittelt wurden. Im Kern wurde dargelegt, dass:

  1. die Stadt eine Magnetbahn gerne in Varianten untersuchen würde, hier vor allem die Trasse Messe sowie die Trasse nördliche Ringbahn

  2. die Kosten für die Stadt in keinem Fall die Kosten der „konventionellen Alternative“ überschreiten dürften, auch nicht im Betrieb.

  3. umgehend geeignete Projektstrukturen zu entwickeln seien.

Im Nachgang fand am 18.01.2024 ein Gespräch mit Staatsminister Bernreiter statt, dazu begleitend und vertiefend diverse Gespräche mit den Fachebenen des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Vereinbart wurden dabei neben den o.g. Punkten eine 90%-Förderung aller Kosten durch das Land sowie die Fassung eines LOI, der die weitere Vorgehensweise grob skizzieren soll.

Was ist das „Transportsystem Bögl“?

Das Transport System Bögl (TSB) ist ein Magnetschwebebahnsystem (bestehend aus Fahrweg, Fahrzeugen und fahrerloser Betriebsleittechnik), das seit 2010 von der Firmengruppe Max Bögl entwickelt wird. Nachdem es zu Beginn rein auf den Personennahverkehr mit Streckenlängen von bis zu etwa 50 Kilometer und einer Geschwindigkeit von maximal 150 km/h ausgelegt war, erfolgte später mit dem TSB Cargo eine Erweiterung für den Güterverkehr. Seit 2012 bzw. 2020 testet Max Bögl das System auf Strecken am Firmensitz Sengenthal und in Chengdu. Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) bescheinigte 2020 dem TSB, dass wesentliche Teile des Fahrzeugs die technischen Anforderungen erfüllen und zulassungsfähig sind.

Abbildung 4

TSB Strecke Sengenthal

Eine sinnvolle Geschwindigkeit im Realeinsatz ist etwa 70 km/h, etwas schneller als eine Straßenbahn und in etwa so schnell wie eine U-Bahn. Dabei unterscheidet sich das System von den konventionellen Bahnen durch die sehr geringe Geräuschentwicklung sowie die flexiblen Trassierungsmöglichkeiten (minimaler Kurvenradius 45 m, maximale Steigfähigkeit 10 %).

Das TSB besitzt einen Kurzstator-Linearmotor, dabei ist die eigentliche Schwebetechnik, der Stator, im Fahrzeug verbaut, nicht im Fahrweg (wie es z. B. beim Transrapid der Fall ist). Dazu greift die Technik nicht um die Fahrbahn herum, sondern ist in einen Aggregateträger in Form eines umgedrehten ‚T‘ integriert. Dieser greift in eine hohle Fahrbahn durch einen Schlitz von oben.

Die Versorgung des Fahrzeugs mit 750 V Gleichspannung (analog Straßenbahn) erfolgt über Stromschienen (ähnlich U-Bahn), auf denen das Fahrzeug abgesetzt werden kann und die bei einem Stromausfall auch als Notfahrbahn dienen.

Das System kann mit zwei bis sechs Passagiersektionen betrieben werden. Eine Konfiguration mit sechs Sektionen hätte eine Kapazität von 762 Personen. Mit einer minimalen Zugfolgezeit von 80 Sekunden könnte das TSB 33.500 Passagiere pro Stunde in eine Richtung befördern.

Das TSB-System eignet sich auch zum Transport von Containern. Dieser Anwendungsfall ist für Nürnberg nicht relevant.

Vorgehensweise

Das Projekt soll in drei Phasen abgearbeitet werden, wobei nach jeder Phase eine Beendigung wegen Aussichtslosigkeit oder nicht ausreichendem Nutzen denkbar ist.

Phase 1 umfasst die nötigen grundsätzlichen Gutachten. Aus rechtlichen Gründen ist dabei die Stadt Nürnberg Auftraggeberin, die Federführung liegt im Planungs- und Baureferat. Eine eigene Planung durch das Verkehrsplanungsamt findet nicht statt. Alle Leistungen werden durch das Planungs- und Baureferat vergeben. Wesentlich sind dabei zwei Gutachten:

  1. Trassen- und Nutzenbetrachtung: geprüft wird einerseits, ob sich in etwa in der Lage der beschlossenen Straßenbahntrasse eine Magnetbahn mit ihren eigenen technischen Anforderungen umsetzen lässt. Dazu wird ein Betriebskonzept erstellt, das die Kosten des Betriebs abschätzbar macht. Mit den ebenfalls zu erhebenden Baukosten ist dann ein Nutzen/Kosten-Betrachtung möglich, die eine (nötige) Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erst möglich machen würde.

  2. Gutachten zu den vergaberechtlichen Möglichkeiten bei einer Realisierung: da es nur einen Anbieter einer Magnetbahn gibt, der zudem Fahrweg, Fahrzeug und Leittechnik bietet, ist vergaberechtlich zu klären, auf welche Weise ggf. eine Beauftragung erfolgen könnte.

Mit dem Ergebnis beider Gutachten kann dargelegt werden, ob eine Trasse überhaupt möglich ist und wenn ja, wie hoch der Zuschussbedarf über die (GVFG-)Förderung hinaus wäre. Auf Grund der systemisch höheren Kosten ist nicht von einer Förderfähigkeit ohne „Innovationszuschüsse“ sowohl für Fahrweg und für schwebendes Material als auch für den Betrieb auszugehen.

Die Förderung einer Magnetschwebebahn ist aktuell zudem nach dem GVFG nicht gesichert, das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Aufgabe übernommen, die Förderfähigkeit beim Bund sicherzustellen.

Der Themenkomplex „TSB“ wird von der Verwaltung eng mit der VAG abgestimmt. Wenn auch ein Betrieb durch die VAG von Tag 1 wohl unwahrscheinlich ist (Inbetriebnahme), so müsste die VAG doch das System eines Tages übernehmen. Hierzu finden im weiteren Gutachten, Sondierungen und Analysen statt, wo Synergien entstehen können und wo Probleme gesehen werden. Auch dieser Aspekt ist Gegenstand der Untersuchungen in Phase 1. Ein erster Fachbesuch der VAG mit Vorstand, Werkstatt- und Betriebsleitung fand im Januar 2024 statt.

Sollten alle Punkte positiv geklärt sein, wären in Phase 2 die Planfeststellung (parallel zur Straßenbahntrasse) und die finale NKU durchzuführen, damit in Phase 3 Bau und Betrieb sowie die Regelung des Übergangs der Bahn an die Stadt Nürnberg / die VAG geregelt werden könnten. Eine gesicherte Finanzierung ist damit nach Phase 2 nötig. Nach jeder Phase erfolgt eine Befassung des Rates.

Untersuchte Trassen

Alle Trassen des NVEP, die noch nicht in Bau sind, wurden überprüft, dazu die Trasse der Ringbahn sowie die Trasse an der Südwesttangente entlang des Kanals. Keine NVEP-Trasse eignete sich, allein in der Strecke „Bauernfeindstraße - Klinikum“ zeigen sich Realisierungsansätze.

  1. „Kanaltrasse“

Von Dritten wurde eine Trasse am Kanal entlang (U-Bahn-Endstation Gebersdorf zunächst entlang z. B. der früheren Bibertbahntrasse mit Erschließung von Gebersdorf und Verknüpfung am Südwestpark mit der S-Bahn aus Ansbach, dann entlang des Südufers des Main-Donau-Kanals bis Röthenbach/U-Bahn, Verknüpfung mit der S-Bahn-Station Eibach am Schulzentrum und weiter entlang der Hafenstraße und Südwesttangente bis zur Anschlussstelle Hafen/Süd mit Prüfung einer P&R-Möglichkeit) vorgeschlagen, die von der hohen Verkehrsleistung der Südwesttangente inspiriert war. Es zeigte sich jedoch, dass es hier weder sinnvolle Start- noch Endpunkte mit ausreichend P+R-Ansätzen gibt und auf der Strecke die nötigen Quellen und Ziele fehlen, die eine auch nur ansatzweise wirtschaftliche Realisierung denkbar machen. Tangentenlösungen für eine Magnetschwebebahn sind im Ballungsraum wegen der zu geringen Größe des Raumes (noch) nicht regelmäßig darstellbar. Zudem ist die vorgeschlagene Trasse teils intensiv bebaut, Einzeldebatten mit Grundstückseigentümern wie Nachbarn dürften ein Magnetbahnprojekt auf dieser Route erheblich verzögern. Die Trasse wurde im Ergebnis nicht weiterverfolgt.

Abbildung 5

Diese Trasse wurde in diversen Varianten auch bei der VAG untersucht und verworfen.

  1. „Ringbahntrasse“

In Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth wäre diese Trasse verkehrlich sinnvoll. Notwendige Umsteigevorgänge wird es auch bei der favorisierten S-Bahn in Fürth Hbf ebenso geben wie in Nürnberg Nordostbahnhof. Ein Weiterbau ist in beide Richtungen denkbar. Mit dem Energiecampus „auf AEG“, dem neuen Stadtteil Wetzendorf, der geplanten FAU an der Erlanger Straße sowie dem Nordostbahnhofsumfeld sind ausreichend Ziele vorhanden und durch die Bewertungen im Vorfeld der S-Bahn geprüft.

Eine vertiefte Betrachtung der Trasse zeigte jedoch, dass die DB InfraGO (Ex DB Netz) als Eigentümerin auf einer Aufständerung von 6m über Gleis sowie einem komplexen Elektromagnetischen Verträglichkeitsgutachten bestehen würde. Eine Realisierung der Strecke fast komplett auf Flächen im Eigentum der DB erscheint daher zumindest zeitlich herausfordernd. Nachdem sich parallel die Konzeption der S-Bahn Nürnberg auch auf dieser Strecke fortentwickelt, ist es nicht Ziel der Stadt Nürnberg, dem S-Bahn Projekt „Gegenwind“ zu verschaffen. Aus diesem Grund wird auch die Nordtrasse nicht weiterverfolgt.

Abbildung 6

  1. „Südtrasse“

Eine Vorabschätzung der Trasse vom U-Bahnhof Bauernfeindstraße über die Messe, die BBS, das Stadion (Ecke Karl-Schönleben-Straße) weiter zum Klinikum Süd eng entlang der Vorzugsvariante der Straßenbahn lässt zuerst keine unüberwindlichen Hindernisse erwarten. Vorteile der Magnetbahn können die kreuzungsfreie Querung der Karl-Schönleben-Straße ebenso sein wie die kreuzungsfreie Querung der Münchener Straße. Zudem kann die sehr geringe Schallentwicklung positiv angesetzt werden. Darüber hinaus ist der industriepolitische Effekt insbesondere im Bereich der Messe enorm. Das Ziel, das Verkehrsmittel „TSB“ auch Märkten außerhalb Europas anzubieten, dürfte sich hier gut erreichen lassen. Der wesentliche Nachteil bleiben die hohen Kosten und die Schaffung von Umsteigezwängen.

Der Beginn der Südtrasse wurde auf den U-Bahnhof Bauernfeindstraße („UTN Süd“) gelegt, weil eine Führung bis „UTN Mitte“ dort nur einen Umstieg in die Straßenbahn erlaubt hätte. Der nötige Umstieg aus nur einem Verkehrsträger würde sicher schlechtere Ergebnisse nach sich ziehen als am U-Bahnhof Bauernfeindstraße, an dem die Straßenbahn aus Lichtenreuth ebenso quert wie die U- Bahn. Weiterhin sind mögliche auch sehr kleine EMV-Auswirkungen auf die hochempfindlichen

Labore der UTN komplett unerforscht. Ein Zugang zum Südeingang der UTN dürfte dem Ziel aber ebenso gerecht werden wie ein anderer Zugang zur Hochschule.

Abbildung 7

Darüber hinaus wurde auch in Zusammenarbeit mit der VAG eine ganze Reihe von denkbaren Trassen untersucht, die aus verschiedenen Gründen verworfen werden mussten. Hautgrund ist dabei das in der Regel fehlende Fahrgastpotential, darüber hinaus kommen städtebauliche Aspekte, Trassierungsfragen und unsichere Grundstücksfragen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Befassung des Rates wird die Verwaltung Phase 1 zusammen mit den Fachbüros und den Ministerien abwickeln, um dann dem Rat die Entscheidung über eine zweite Phase zu öffnen.

Die Planungen für die Straßenbahnverlängerung zum Klinikum Süd werden unverändert und ungebremst vorangetrieben werden.

Der Eigenanteil der Stadt an den Gesamtkosten für Planung, Bau und Betrieb einer möglichen Magnetschwebebahn soll nicht höher liegen, als die Kosten der beschlossenen Straßenbahn.

Ref.IV/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 28.02.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Strategieprozess Vision 2040 der kommunalen Schulen

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet über den sogenannten Strategieprozess Vision 2040, der als Prozess zur Zielfindung und Maßnahmenentwicklung für ein zukunftsweisendes und an den Bedürfnissen der Schülerschaft sowie den Lehrkräften orientiertes kommunales Schulwesen verstanden werden kann. Er ist außerdem eine Weiterentwicklung des "Nürnberger Orientierungsrahmens für städtische Schulen". Auf der Basis von Erkenntnissen und Diskussionen wurde im vergangenen Jahr unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen gemeinsam mit Schulleitungen und Lehrkräften der neue Kompass "Zielraum 2040" mit seinen sieben Leitgedanken entwickelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die konkreten finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen werden nach Rücksprache mit StK im Fachausschuss mit Darstellung der Einzelmaßnahmen dargestellt.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/003/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die pädagogischen Konzepte und Projekte wirken sich auf alle Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen aus.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/003/2024

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept „Schule Vision 2040“ umzusetzen, die Realisierung der Schwerpunktmaßnahmen zu konkretisieren und die notwendigen Ressourcen zu beziffern und damit die zukunftsweisenden pädagogischen Konzepte an den kommunalen Schulen in allen Bereichen zu unterstützen

Strategieprozess Vision 2040 des Referats für Schule und Sport

Hintergrund

Schulen befinden sich ebenso wie andere gesellschaftliche Institutionen in einem starken und herausfordernden Veränderungsprozess. Um für die anstehende Transformation eine gemeinsame Orientierung zu erarbeiten, die Innovationskraft zu stärken und mit gemeinschaftlichen Schwerpunktprojekten Synergien innerhalb des kommunalen Schulwesens zu erzielen, wurde vom Referat für Schule und Sport ein entsprechender Prozess zur Zielfindung und Maßnahmenentwicklung initiiert und gestaltet. Der Strategieprozess Schule 2040 knüpft dabei an den referatsinternen Diskurs zur Zukunft des Schulwesens an, der bereits vor der Corona-Pandemie referatsintern angestoßen wurde und 2016 unter aktiver Mitwirkung der Schulleitungen sowie des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) im „Orientierungsrahmen für die kommunalen Schulen“1 mündete. Dieser war für die kommunalen Schulen in den letzten Jahren ein gutes Leitkonzept, das von den Schulen z. B. für Bestandsaufnahmen und zur Ableitung konkreter Entwicklungsziele genutzt wurde.

Nach den ersten acht Handlungsfeldern 2016 wurden in zwei „Wellen“ vier weitere drängende Handlungsfelder mit Zielsetzung und Erfolgsindikatoren beschrieben und in den Orientierungsrahmen 2020 aufgenommen. Sie dienten in Folge der Orientierung bei der erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen z. B. seit 2016 im Bereich Kompetenzorientierung, Sprachförderung und Digitalisierung.

Neben der Wahrnehmung, dass sich immer wieder neue und dringliche Themenfelder auftun, die additiv nebeneinanderstehen und viele Kräfte binden, kam die Erkenntnis hinzu, dass die pädagogischen Erfordernisse im Zusammenhang mit den bisherigen Ergebnissen durch gravierende gesellschaftliche Entwicklungen insgesamt neu betrachtet werden mussten: So hat z. B. die Corona-Pandemie deutlich gemacht, welche schulischen Konzepte diese extrem herausfordernde gesellschaftliche Situation verhältnismäßig gut aufgreifen konnten.2 Z. B. wurde die Kompetenz des selbstgesteuerten Lernens in hybriden Lernumgebungen in Kombination mit einem professionellen Lerncoaching in seiner Bedeutung für den Lernerfolg deutlich sichtbar. Aufgeworfen wurde die Frage, was ein System wie Schule resilient macht: Wie kann sie so gestaltet werden, dass die darin agierenden Menschen physisch und psychisch gesund und stabil bleiben und für Herausforderungen gestärkt werden?3 Dies auch in Zeiten eines teilweise zunehmenden gravierenden Lehrkräftemangels?

Es galt also, die erfolgreiche Entwicklungsarbeit der letzten Jahre zu reflektieren, zu bilanzieren und mit den neuen Herausforderungen zu konfrontieren bzw. in Beziehung zu setzen und daraus Schlussfolgerungen für die Entwicklung der nächsten Jahre zu ziehen.

Ein neuer Kompass

Im Auftrag des Referats für Schule und Sport hat ein Arbeitskreis (AK Schule Vision 2040) im Schuljahr 22/23 deswegen begonnen, sich erneut damit zu beschäftigen, welche Form von Lernen Zukunft hat und welche wegweisenden Konzepte bereits an anderen Orten umgesetzt werden. Ziel war es, einen Entwurf für einen aktualisierten gemeinsamen neuen Kompass zu erarbeiten, der Orientierung gibt, welche pädagogischen und strukturellen Voraussetzungen

1 Nürnberger Orientierungsrahmen der städtischen Schulen 2 vgl. dazu Der Deutsche Schulpreis 2021 SPEZIAL (bosch-stiftung.de) 3 vgl. dazu das Gutachten “Bildung und Resilienz ARB_Gutachten_WEB_2022.pdf (aktionsrat-bildung.de)

für eine erfolgreiche und nachhaltige Bildung der Nürnberger Kinder und Jugendlichen geschaffen werden müssen. An der Mitarbeit im Arbeitskreis beteiligten sich die pädagogischen Ämter, Schulleitungen und Kolleginnen und Kollegen aus dem allgemeinbildenden sowie dem berufsbildenden Bereich sowie von IPSN. Die Fachtagungen und Seminare des IPSN-Veranstaltungsprogramms „Schule Vision 2040“ der letzten Jahre wurden speziell für diesen Prozess konzipiert und boten viel Raum für Information, Diskussion und Meinungsbildung. Daneben fanden Hospitationsfahrten statt, die auf eine sehr positive Resonanz gestoßen sind und eindrückliche Erfahrungen ermöglichten. Auf der Basis dieser Eindrücke, Erkenntnisse und Diskussionen wurde unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen gemeinsam der neue Kompass „Zielraum 2040” entwickelt.

Ein Zielraum mit sieben Leitgedanken

Die Anforderungen des neuen Zielraums haben sich aus der intensiven Auseinandersetzung mit den Konzepten innovativer Schulen herauskristallisiert. Statt vieler paralleler Handlungsfelder, wie sie im Orientierungsrahmen aufgezählt wurden, soll künftig die Fokussierung auf „das Wesentliche“ die Qualitätsarbeit und die Schulentwicklung noch zielgerichteter und wirksamer werden lassen. So wie wir an den besuchten Schulen sehr unterschiedliche Umsetzungen dieses “Wesentlichen” gesehen haben, stellen wir uns auch die Umsetzung an unseren Schulen als individuelle Wege der Entwicklung vor, die die vorhandenen Stärken und Profile aufgreifen und mit Bezugnahme auf den Kompass weiterentwickeln und ergänzen.

Die sieben Leitgedanken des Zielraums und deren aktuelle Umsetzung

Abbildung 8

Konkretes Beispiel: Im Rahmen des COOL(cooperatives offenes Lernen)-Projekts an der Beruflichen Schule 6 wurden Klassenzimmer klassen- und fächerübergreifend zum konzentrierten Arbeiten („Raum der Stille“ und „Computerraum“) und zum Austausch („COOL-Raum als Begegnungsraum“) eingerichtet.

Abbildung 9

Konkretes Beispiel: An der Bertolt-Brecht-Schule wurde ein SDG-Day etabliert. Jugendliche erfahren hier an selbst gewählten und erarbeiteten Projekten eigene Wirksamkeit und steigern dabei ihre Selbst-, Problemlöse-, Methoden- und Sozialkompetenz u. v. m. Exemplarisch seien das Obdachlosenhilfsprojekt Bollerwagencrew Lauf Nürnberg oder die Entwicklung von nachhaltigen Trinkflaschen genannt.

Abbildung 10

Konkretes Beispiel: Im Rahmen des Schulrechts gibt es zahlreiche Möglichkeiten lernförderliche Leistungsrückmeldungen umzusetzen, z. B. in Form von Projektmappen, Bewertung von Gruppenarbeitsphasen, Erstellen eines Podcasts, Erklärvideos usw.

Abbildung 11

Konkretes Beispiel: An der Beruflichen Schule 14 wird die Präventionsinitiative STARK umgesetzt, die eine nachhaltige Förderung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule und Ausbildung im Blick hat. Entlastende Materialien wie ein Willkommenshandbuch für die Schülerinnen und Schüler oder mit den Schülerinnen und Schüler organisierte Gesundheitstage sollen die individuelle Resilienz steigern.

Abbildung 12

Konkretes Beispiel: Neben den Begegnungen mit anderen Kulturen durch Erasmus-Projekte, bietet Nürnberg mit der Energie- und Umweltstation am Wöhrder See, der erlebb@r am IPSN, den zahlreichen Bibliotheken, Kulturräumen usw. viele Anlaufstellen, die intensiv genutzt werden soll. Ein besonderer Fokus soll jedoch auch auf dem Umfeld der Schule in Form von Nachbarschaftsprojekten liegen.

Abbildung 13

Konkretes Beispiel: Die Berufliche Schule 2 beteiligt sich am Modellversuch Profil 21 mit einem Teamstundenmodell. Lehrkräfte schließen sich zu einem Team zusammen, um besondere Herausforderungen (z. B. Einführung von neuen Ausbildungsberufen) zu bewältigen. Die Teamstunden (max. zwei pro Lehrkraft) werden im Stundenplan festgelegt. Somit kann in einem gewissen Umfang Teamarbeit bei Lehrkräfte honoriert werden.

Abbildung 14

Konkretes Beispiel: An der Adam-Kraft-Realschule wird als Raumkonzept das Churer Modell umgesetzt. Dabei wird das Klassenzimmer zur Lernlandschaft mit unterschiedlichen Arbeitsplätzen, die die Schülerinnen und Schüler selbst wählen können. Hierdurch wird nicht nur die Differenzierung gefördert, sondern eine intensivere und leistungsfördernde Begleitung wird möglich.

In unseren kommunalen Schulen gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie diese Leitgedanken des Zielraums umgesetzt und gelebt werden. Die Schulen können bereits viele Erfahrungen nutzen, auf Expertinnen und Experten aus den Kollegien zurückgreifen und bestehende lebendige Netzwerke weiterentwickeln. Die Digitalisierung hat neue Möglichkeiten der Vernetzung eröffnet, die schulintern und schulübergreifend ausgebaut wurden.

Aufgrund der Größe und Bedeutung der aktuellen und anstehenden Herausforderungen brauchen wir immer wieder aufs Neue konzertierte Aktionen, die sich an einem klaren gemeinsamen Kompass ausrichten und von den Akteuren aller Ebenen unterstützt werden. Der Arbeitsgruppe Schule Vision 2040 ist deutlich geworden: Die nächsten Schritte müssen groß genug sein, um einen tiefgreifenden Wandel der Lernkultur an unseren Schulen zu bewirken. Dafür brauchen wir Möglichkeitsräume, in denen die Praxis der Zukunft entstehen kann, um dann von der ganzen Schule oder von anderen Schulen adaptiert zu werden. Nur

dann erreichen wir als kommunales Schulwesen die Strahlkraft, die wir brauchen, um in Zukunft für die besten und innovationsfreudigsten Lehrkräfte attraktiv zu sein und unseren Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Bildungsangebote machen zu können.

Ebenen der Schulentwicklung

Im Juli 2023 wurde der „Zielraum 2040“ allen Direktoraten vorgestellt. In einer Strategieklausur des Referats im November 23 wurden gemeinsam alle Leitgedanken analysiert: Was ist sofort und jetzt umsetzbar? Wo gibt es Synergiepotential? Und was ist aktuell außerhalb unseres Einflussbereichs, kann und sollte aber angestoßen werden? Ein „Markt der Impulse“ zeigte zahlreiche Umsetzungsbeispiele aus den kommunalen Nürnberger Schulen auf. Die kommunalen Schulleitungen und Lehrkräften finden auf einer digitalen Plattform Umsetzungsideen, Impulse, Beispiele, Materialien und Ansprechpartner zu den einzelnen Zielen.

Abbildung 15

1 Screenshot der digitalen Plattform Zielraum Vision 2040

Neben der am Zielraum orientierten Schulentwicklung jeder Einzelschule sollen diese gemeinschaftlichen Projekte die Transformation unterstützen, indem sie Kräfte bündeln, machbare Wege aufzeigen und inspirierende Impulse geben.

Die Schulordnungen und die sogenannten MODUS21-Maßnahmen ermöglichen große Freiräume bei der Gestaltung von Unterricht und Schule. Bei darüberhinausgehenden neuen Konzepten braucht es neben einer Erprobung auch eine Evaluation. Dabei gibt es verschiedene Optionen für Pilotvorhaben:

 Beteiligung an Projekten kooperierender Lehrstühle (s. u.)  Beteiligung an durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten Schulversuchen (z. B. evidenzbasierte Schulentwicklung)  Selbstgewählte Schwerpunktsetzungen i. d. R. einer Ausschreibung des Referats

Weitere Schwerpunktprojekte wurden bereits initiiert:

 Aufbau eines Qualifizierungsangebots für selbstreguliertes Lernen (Basis Cool- Konzept)  Pilot zur Einführung eines Konzepts zum selbstgesteuerten Lernen in einer Berufsfachschule  Pilot zur Einführung eines Peer-to-Peer-Konzepts zum Thema SDGs im BVJ

 Förderung von Teamkompetenzen: Anforderungen an und Qualifizierung von Führungskräften, Unterstützung und Forderung von systematischer Teamarbeit im Kollegium im Rahmen der o. g. Punkte

Gemeinsam mit Universitäten und Hochschulen, aktuell bereits u. a. mit den Lehrstühlen Prof. Dr. Karl Wilbers, Prof. Dr. Kimmelmann, Prof. Dr. Michalak, Prof. Dr. Jahnke, Prof. Dr. Nina Bremm, Prof. Dr. Klepacki werden Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet, insbesondere was die Unterstützung bzw. wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte betrifft. Mit der Stadt München gibt es einen Austausch mit der Service Agentur Ganztag des Schulreferats zum dortigen Modellschulvorhaben, in dessen Rahmen langfristig auch ein neues Arbeitszeitmodell entwickelt und erprobt werden soll.

Nachhaltige Umsetzung und Steuerung

Der gemeinsame Zielraum 2040 stellt für das Schulreferat mit allen kommunalen Schulen ab sofort einen verbindlichen inhaltlichen Kompass für die Schultransformation der nächsten Dekade dar. Innerhalb dieses Rahmens setzen die Schulen mithilfe ihres jeweiligen Qualitätsmanagement-Systems eigene Akzente und evaluieren die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und Pilotprojekte.

Verbindlich für die Schulen ist eine regelmäßige Reflexion und Auswertung der Entwicklungen und Erfahrungen der Einzelschulen. Verbindlich ist ebenfalls eine jährliche Selbst-Evaluation der Wirksamkeit der Schwerpunktmaßnahmen. Erkenntnisse daraus werden in eine jährlich stattfindende Fachtagung eingebracht, um den Umsetzungsprozess entsprechend steuern und eventuell anpassen zu können. Die Steuerung des Gesamt-Prozesses wird vom „Steuerkreis Vision 2040“ verfolgt, die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Stab des Referats, den pädagogischen Ämtern und IPSN sowie Sprecherinnen und Sprecher der Schulleitungen angehören.

Fazit

Der Orientierungsrahmen hat das kommunale Schulwesen bis zu diesem Zeitpunkt gut geleitet. Vieles wurde umgesetzt, Vieles gemeinsam entwickelt und aufgebaut. Der Zielraum 2040 ist eine notwendig gewordene Weiterentwicklung und unterstützt künftig als neuer Kompass Schulleitungen und Schulentwicklungsteams beim Navigieren in Zeiten großer Herausforderungen. Gemeinsame Schwerpunktprojekte müssen dabei unterstützen und ermutigen, den Herausforderungen proaktiv, gemeinschaftlich, mit Initiative und Kreativität zu begegnen.

Die Verwaltung bittet daher um den Auftrag, das Konzept „Schule Vision 2040“ in dieser Form umzusetzen, die Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen zu konkretisieren und die notwendigen Ressourcen zu beziffern und damit die zukunftsweisenden pädagogischen Konzepte in allen Bereichen zu unterstützen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen werden nach Rücksprache mit StK im Fachausschuss mit Darstellung der Einzelmaßnahmen dargestellt.

Berichtsvorlage HVE/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Kia Metropol Arena 2023

Sachverhalt kurz:

Die Kia Metropol Arena hat sich in ihrem zweiten Betriebsjahr 2023 zu einem fest etablierten Veranstaltungsort für Sport, Konzerte und Veranstaltungen aller Art in der Metropolregion entwickelt. Besucher- und Veranstaltungszahlen sowie Erträge konnten deutlich gesteigert werden. Die technische und infrastrukturelle Ausstattung wurde in weiten Bereichen ergänzt, um mehr Veranstaltungen einwerben zu können bzw. die Konkurrenzfähigkeit zu vergleichbaren Spielstätten in der Region zu gewährleisten. Die nach wie vor sehr dünne Personaldecke macht ein weiteres Expandieren derzeit nicht möglich. .

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/002/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die KIA Metropol Arena steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem vielfältigen Programm offen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/002/2024

Kia Metropol Arena: Betriebsjahr 2023

  1. Veranstaltungen

1.1 Überblick

Die Kia Metropol Arena blickt auf ein äußerst attraktives, vielseitiges und erfolgreiches Jahr 2023 zurück. Nahezu das gesamte Portfolio an Veranstaltungstypen war im Programm der Sport- und Veranstaltungshalle vertreten: Basketballspiele, Deutsche und Europäische Meisterschaften in diversen Sportarten, Großkonzerte, Betriebsversammlungen, Firmenevents und Firmenfeiern, Ehrungen, Partyreihen, Ausstellungen, Messen, Fotoshootings, Wahlen, Prüfungen, wissenschaftliche Vortragsreihen, Schulungen und Konferenzen und Vieles mehr. Während der Betrieb in 2022 noch an Verzerrungen durch die Corona-Pandemie litt, entdeckten die Veranstalter das wahre Potential der Arena als Sportund Veranstaltungshalle (SVH) in 2023.

Dies spiegelte sich auch in den stark zunehmenden Besucherzahlen wieder. Ein Meilenstein wurde mit dem Durchbruch der Marke von 100.000 Besuchern pro Jahr erreicht. 67.214 Gäste in 2022 stehen nunmehr 103.758 Gäste in 2023 gegenüber, was einem Anstieg von 54 % gleichkommt. Dass Besucher und Veranstalter die Halle zufrieden wieder verlassen, belegen die Durchschnittswerte der Online-Rezensionen: 4,5 von 5 Sternen bei Google und 4,6 von 5 Punkten bei Nicelocal.com übertreffen alle vergleichbaren Veranstaltungshallen in der Region (Stand KW 7 2024).

1.2 Ausgewählte Höhepunkte

1.2.1 Sport

 25.03. bis 26.03.2023: 91. Deutsche Meisterschaften im Tischtennis

Nürnberg wurde erstmals Austragungsort der nationalen Titelkämpfe im Tischtennis. Mehr als 150 Spiele fanden vor ausverkaufter Kulisse statt. Titelverteidigerin Sabine Winter und Europameister Dang Qiu sicherten sich das Gold im Einzel vor 2.600 Zuschauern am Finaltag. Die Präsidentin des Deutschen Tischtennis-Bund e.V. resümierte zur Arena: „Eine hervorragende Kulisse für unsere nationale Top-Veranstaltung. Spielerinnen, Spieler, Offizielle, Volunteers und Gäste haben sich außerordentlich wohl gefühlt und werden die 91. NDM in sehr guter Erinnerung behalten.“

 22.08. bis 27.08.2023: 25. European Masters im Snooker

In der letzten Augustwoche fanden sich 64 Snookerspieler – darunter die großen Stars der Szene wie Mark Allen und Luca Brecel – zu den prestigereichen European Masters in der Kia Metropol Arena ein. Die Zuschauer waren von den hervorragenden Sichtverhältnissen auf die Tische und von der perfekt auf Wettkampfbedingungen temperierten Halle (20°C Innen bei Außentemperaturen von über 30°C) beeindruckt. Während der Sieger Barry Hawkins ein Preisgeld i.H.v. £ 80.000 kassieren durfte, erwog der Fürther Veranstalter des Turniers die European Masters auch in Zukunft wieder in der Arena abzuhalten.

 Ganzjährig: Basketballspiele der Nürnberg Falcons

Zum Start der Saison 2023/2024 standen für die Zweitligabasketballer der Nürnberg Falcons alle Zeichen auf Veränderung. Mit Virgil Matthews wurde nicht nur ein neuer Trainer verpflichtet, sondern auch zahlreiche Neuzugänge sorgten für Spannung. U. a. fünf Nürnberger kamen hinzu, darunter auch Julius Wolf, der vorfreudig verkündete: „Die Halle zählt sicher zu den Top 3 der Liga, wenn sie nicht sogar die beste ist. “ Obgleich ein Platz in

den Playoffs aktuell noch ambitioniert erscheint, stiegen die Zuschauerzahlen von durchschnittlich 1.771 in der Saison 2022/2023 auf 2.220 in 2023/2024. Beim „Coming Home for Christmas“ Spiel am 25.12.2023 gegen Koblenz stellten die Falken mit 2.611 Fans einen neuen Besucherrekord auf und holten den siebten Sieg der Saison.

Auch der durch die Kia Metropol Arena geförderte „Doppelspieltag INKLUSION – Rollstuhl- Basketball x Falcons“ war auf ganzer Linie ein Erfolg. Noch bevor die Falcons am gleichen Abend Karlsruhe vom Parkett fegten, bezwang der RSV Bayreuth um Olympiasiegerin Gesche Schünemann die Mannschaft von ALBA Berlin. Über 2.500 Zuschauer kamen so in den Genuss der dynamischen und attraktiven Sportart Rollstuhlbasketball und konnten zudem zahlreiche Aktions- und Infostände besuchen.

1.2.2 Kultur

 27.03.2023: Johannes Oerding „Plan A Tour 2023“

Johannes Oerding beehrte die Kia Metropol Arena mit einem Besuch auf seiner „Plan A“ Tour. Stimmungsvolle Lieder und persönliche Momente machten den Abend zu etwas ganz Besonderem. Ein Fan, den der Popsänger auf die Bühne holte, machte seiner Freundin einen Heiratsantrag. Vor mehreren tausend Menschen sagte die Freundin des Fans „Ja“ und ein unvergesslicher Abend erreichte seinen Höhepunkt. Dies war die letzte Veranstaltung des ersten Rahmenvertrages mit dem Concertbüro Franken; zwei neue wurden seitdem geschlossen.

 11.11.2023: Nürnberger Symphoniker meet ABBA Forever

Die Nürnberger Symphoniker ließen eine Erfolgsgeschichte wiederaufleben und widmeten ABBA eine große Show – mit vier Topstimmen und Arrangements im klassischen symphonischen Gewand, gestylt von Cross-Over-Komponist Thomas Dorsch, der selbst dirigierte. Ein über zweistündiger professioneller Konzertmitschnitt wurde auf dem Youtube- Kanal der Nürnberger Symphoniker unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist auch aktuell noch einsehbar.

 15. bis 16.11.2023: Monika Gruber „Ohne Worte“

Monika Gruber stand an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf der Bühne der mit jeweils 4.000 Zuschauern restlos ausverkauften und voll bestuhlten Arena. Mit scharfzüngigem Humor und charmantem Auftreten kommentierte sie die verschiedensten Themen und Befindlichkeiten unserer Zeit, so z. B. den demografischen Wandel, Genderfragen oder auch aktuelle Politikgeschehnisse. Die Comödie Fürth als Veranstalter lobte die hervorragende Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt.

1.2.3 Sonstige Veranstaltungen

 24.02.2023: Jahresauftaktveranstaltung DATEV

Die Jahresauftaktveranstaltung des DATEV-Außendienstes mit über 1.000 Beschäftigten gestaltete sich als lockeres Zusammentreffen bei ansprechendem Ambiente in der Kia Metropol Arena. Somit war der Startschuss für ein auch von Firmenevents geprägtem Jahr gefallen. Durch die Anmietung von Stehtischen und dem Service des Cateringpartners traf der geladene Sprecher Prof. Volker Busch auf ein Publikum, welches seinen informativen Ausführungen aufmerksam und gut versorgt folgen konnte.

 März und September 2023: Juristische Staatsprüfungen

Dass sich die Arena als optimaler Standort für Prüfungsveranstaltungen eignet, ist mittlerweile bei allen regionalen und überregionalen Bildungsinstitutionen bekannt. In 2023 erweiterten die juristischen Staatsprüfungen den Kreis, welche ein besonderes Anforderungsprofil haben. Über sechs Tage und jeweils fünf Stunden am Tag muss in einem gleichmäßig ausgeleuchteten, klimatisierten, möglichst allen Prüflingen umfassenden Raum mit einer Tischgröße von mindestens 120 x 70 cm geschrieben werden. Darüber hinaus werden eine sehr gute ÖPNV Anbindung und Ausweichräume für Zeitverlängerungen vorausgesetzt. Da die Halle jede Anforderung übertrifft und die Prüflinge sich mit den Räumlichkeiten sehr zufrieden zeigten, wurde sogleich ein Rahmenvertrag für die nächsten Jahre geschlossen.

 21.10. bis 22.10.2023: „8. jobmesse nürnberg“

Bewerber aller Generationen und Qualifikationen und über 80 Unternehmen – an zwei Tagen wurde die Kia Metropol Arena bei der „8. jobmesse nürnberg“ wieder zum Schauplatz von professionellem „face-to-face Recruiting“. Neben der Stadt Nürnberg waren auch andere Aussteller von den Möglichkeiten der Halle begeistert, so z. B. die Kreiselmeyer Umformtechnik GmbH: „Unsere Entscheidung, zum ersten Mal an der jobmesse nürnberg teilzunehmen, haben wir nicht bereut. Es war eine sehr positive Erfahrung. Neben den guten Gesprächen bleibt uns auch die perfekte Kundenbetreuung vor und während der Messe in Erinnerung, vom professionellen Kontakt über die Massage bis hin zum After-Work-Event mit Magier.“

  1. Erweiterungen

2.1. Ausstattung

Die ursprünglich primär für Basketballspiele errichtete und ausgestatte Sport- und Veranstaltungshalle (SVH) wird seit Beginn des Betriebs regelmäßig für verschiedenste Nutzungsvarianten angefragt. Um den Nutzern ein attraktives und praxisgerechtes Gesamtpaket anbieten zu können, muss die Ausstattung der SVH die Anforderungen des jeweiligen Veranstalters zu einem wettbewerbsfähigen Preis erfüllen. Anmietungen von zusätzlichem Equipment wie Traversen, Bühnenteile oder auch Tischen bei externen Dienstleistern sind betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll und müssen zudem an Veranstalter umgelegt werden bzw. diese müssen die Ausstattung selbst einbringen. Mehrere Nutzer wie das Concertbüro Franken oder auch die Nürnberger Symphoniker wiesen daher öffentlich auf die Notwendigkeit der Erweiterung der Ausstattung im Februar 2023 hin, da sonst weniger Shows gebucht werden könnten und andere Städte den Vorzug erhielten. Die Arena antizipierte den Bedarf und hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die notwendigen Schritte eingeleitet. Bei allen nachstehend aufgeführten Investitionen war ersichtlich, dass sich die Anschaffungen durch die in Aussicht stehenden Erträge im Zuge einer Vermietung an die Veranstalter kurz- bis langfristig amortisieren werden und aufgrund der langen Nutzungsdauern sogar gewinnerzielend wirken:

 Pre Rig-Traversen für den universellen Einsatz zur Erhöhung der Flexibilität bei Montage der Eventtechnik (z. B. Beleuchtungs- und Beschallungsequipment bei u. a. sportlichen Meisterschaften, Musicals, Firmenveranstaltungen)  Bühnenstrom Verteilung für den Starkstrombedarf u. a. bei sportlichen Großveranstaltungen und Konzerten (z. B. durch LED-Leinwände)  Bühnenteile zur Erweiterung der Bühnengröße auf 180 m²

Exemplarisch sei zusätzlich die Historie der 470 beschafften Tische in 70 x 70 cm aufgeführt: Den Anschaffungskosten im Februar 2023 i. H. v. ca. 67.000,- € stehen bis Dezember 2023 bereits Erträge aus Tischvermietungen i. H. v. ca. 42.000,- € gegenüber.

Eine stetige Entwicklung hin zur Vermietung von eigenem Inventar der SVH schafft so eine Win-win-Situation: Neben einer Kostenreduzierung für die Nutzer erfolgt eine Ertragssteigerung für die Stadt Nürnberg.

2.2 Partnernetzwerk

Die Arena baut ihr wertvolles Partnernetzwerk stetig weiter aus. Den Titel „Offizieller Technologiepartner der Kia Metropol Arena“ sicherte sich die EMS Experts Managed Services GmbH, die bei Veranstaltungen die LED-Bande und den Video-Medienwürfel betreut. Zudem steht EMS das Werberecht an den Mundlöchern des Halleninnenraums seit Januar 2023 zu. Im Februar 2023 stießen die Malteser Nürnberg als „Offizieller Hilfsdienstpartner der Kia Metropol Arena“ hinzu, deren ehrenamtliche Sanitäter nicht nur bei Großveranstaltungen qualifizierte Erstversorgung leisten, sondern auch flexibel bei kurzfristigen Anfragen reagieren können. Eine komfortable Unterbringung nach Veranstaltungen ist durch das „Offizielle Partnerhotel der Kia Metropol Arena“, Romantik Hotel Gasthaus Rottner, seit November 2023 gewährleistet. Weiterhin geschätzte Dienstleister und Partner der SVH waren in 2023 u. a. die Kia Motors, werk:b, Coca-Cola, Erdinger, Dallmayr, Fruchtecke, Voigtmann IT, Billmann Event, Gravity Solution, ISPFD, Kaller & Kaller, B&M Security, B.O.S. Franken Security, SAYV sowie Rahmer Dienstleistungen.

  1. Betriebswirtschaftliche Daten

3.1. Erträge

Die Summe der Erträge der Kia Metropol Arena stieg von 2022 auf 2023 um ca. 45% an.

Erträge 2022: ca. 533.000,- € netto

Erträge 2023: ca. 774.000,- € netto

Die ursprüngliche Ertragserwartung für 2023 i. H. v. 348.000,- € netto wurde somit um ca. 122% übertroffen.

3.2 Betriebskosten

Die Höhe der Betriebskosten pro Monat i. H. v. ca. 48.000,- € netto zeigt auf, dass selbst der „Leerbetrieb“ einer Veranstaltungshalle ohne die Einbeziehung von Betriebsstrom, Fernwärme oder Wasserverbrauch kostspielig ist. Aufgrund der Verzögerung der Rechnungsstellung der N-ERGIE in 2023 bleiben Strom, Wärme und Wasser bei der Aufstellung unberücksichtigt.

Betriebskosten pro Monat 2023 (netto)

Abbildung 16

Personalkosten

€1.047,50 €976,82

Abbildung 20

Abbildung 19

Abbildung 18

€32.752,42

Abbildung 17

€1.380,00

Grundsteuer B

Internet-Anbindung Core- Backbone

€10.082,63

Voigtmann IT- Dienstleistungen

SAYV Kontrolldienst

3.3 Erträge (netto) Wochenenden Spieltag Nürnberg Falcons vs. sonstige Veranstaltungen

Wochenenden Spieltag Falcons Wochenenden sonstige Veranstaltungen
Anzahl (Tage) 14 30
Erträge 27.666,54 € 118.070,00 €
Erträge/Tag 1.976,18 € 3.935,67 €
Erträge inkl. Nebenkosten 27.666,54 € 226.748,05 €
Erträge inkl. Nebenkosten/Tag 1.976,18 € 7.558,27 €

Wochenenden Spieltag

Falcons

Wochenenden sonstige

Veranstaltungen

Eine Gegenüberstellung von Erträgen an Wochenenden, an denen eine Nutzung durch die Nürnberg Falcons erfolgte, mit Wochenenden, an denen sonstige Veranstaltungen stattfanden, liefert aussagekräftige Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeit des Zweitligabasketballs in Konkurrenz zu anderen Events. Die Erträge, welche die Nürnberg Falcons an einem Wochenendtag für die Stadt Nürnberg einspielten, sind nahezu viermal geringer als die Erträge, die andere Veranstaltungen im Jahr 2023 an Wochenendtagen in der Kia Metropol Arena generierten.

  1. Auslastung und Personalsituation

Die betriebswirtschaftlichen Daten sind vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Kia Metropol Arena in 2023 ausgebucht war. Die Veranstaltungsdaten im Vergleich zu 2022 sind hier dargestellt:

Veranstaltungstage
Jahr Anzahl Besucher
2022 160 67.214
2023 169 103.758

Die Diskrepanz zwischen 365 theoretisch möglichen Veranstaltungstagen im Jahr und 169 tatsächlichen bedarf einer Erläuterung.

169 war 2023 die maximale Anzahl an Veranstaltungstagen, welche die SVH unter Berücksichtigung von Auf-, Ab- und Umbauzeiten sowie Wartungs- und Reinigungsarbeiten unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Arbeitszeit leisten konnte. Bereits diese Anzahl konnte nur unter erheblichem Einsatz von Schicht- und Mehrarbeit geleistet werden, während Urlaubszeiten spontan bei kurzfristigen Nutzerabsagen genommen werden mussten. Alle Anfragen darüber hinaus mussten seitens der Arena abgelehnt werden, insgesamt 86 Veranstaltungsabsagen im letzten Jahr. Beim Vergleich der Personaldecke der Kia Metropol Arena mit ähnlichen öffentlichen Hallen in der Metropolregion wird ersichtlich, dass der Betrieb der Arena z. T. mit weniger als der Hälfte des Personals gewährleistet sein muss. Die gesetzlichen Vorgaben der §§ 38-43 VStättV (kurz: U. a. die Anwesenheit eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bzw. einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss während des Hallenbetriebs gewährleistet sein) sind bereits mit aktueller Personaldecke und Auslastung kaum mehr einzuhalten und eine Einhaltung wäre unmöglich, falls die SVH eine höhere Auslastung bzw. höhere Erträge anstreben sollte. Zusätzlich sind Krankheitszeiten o. Ä. in der obigen Betrachtung noch gar nicht berücksichtigt. Eine kurzfristige Anmietung von externen Veranstaltungsmeistern oder Veranstaltungsfachkräften wäre aufgrund der Komplexität des Verantwortungsbereichs fachlich nicht vertretbar und zudem kurz- sowie langfristig betriebswirtschaftlich wenig sinnhaft.

Des Weiteren muss in jedem Jahr der gesamte Mai für mögliche Playoff-Spiele der Nürnberg Falcons geblockt werden. Ob die Playoffs erreicht werden, kann sich bis zum letzten Spieltag im April entscheiden. Durch das Verpassen der Playoffs in 2023 war der Mai nahezu ohne Belegung; kurzfristig konnten lediglich zwei Kleinstveranstaltungen durchgeführt werden. Sämtliche professionelle Nutzer buchen Termine i. d. R. nicht unter 6 Monaten bis 2 Jahre vor der Veranstaltung.

  1. Ausblick

Da der Vertrag des aktuellen Cateringpartners ausläuft, hat die Arena bereits im September 2023 ihre vollständig erstellten Ausschreibungsunterlagen an die weiteren zuständigen städtischen Stellen übermittelt. Als Vertragsbeginn wird der 01.01.2025 anvisiert. Interessierte Unternehmen dürfen sich auf zeitnahe Bekanntgabe freuen.

Für das Jahr 2024 ist die Kia Metropol Arena mit derzeitigem Personalstamm nahezu ausgebucht. Wir blicken auf zahlreiche Highlights wie z. B. Nina Chuba (02.05.2025, ausverkauft), NENA (02.10.2024), Tream (12.11.2024) und Beth Hart (05.12.2024), die GO 90 / 2000 Party (06.04.2024), die Taekwondo Bavarian Open (29.06. bis 30.06.2024) und die Cheerleading Nfinity League of Champions Germany 2023, Riverdance (18.11.2024) und der ICG Indoorcycling Evolution Ride (21.09.2024, ausverkauft) sowie die Harlem Globetrotters (11.04.2024) und die Heimspiele der Nürnberg Falcons.

Annähernd das gesamte Spektrum des Veranstaltungsportfolios wird sich wieder in der Sportund Veranstaltungshalle einfinden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

MRB-GST/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2021 sowie

gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD-

Stadtratsfraktion vom 12.11.2021

Anlagen: Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2021 gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90-Die Grünen und der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2021

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet zum Umsetzungsstand der Anträge: Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg sowie Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.“ Antrag der SPD-Fraktion: „Aktionsplan gegen Antisemitismus entwickeln und umsetzen.“ Neben der Darstellung umgesetzter Maßnahmen geht es um die Beauftragung der Verwaltung zur Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie gegen Diskriminierung und Rassismus in einem längerfristig angelegten Prozess. Diese sollte in einem Grundlagenteil phänomenübergreifend angelegt sein, aber gleichzeitig die Möglichkeit bieten, auch spezifischen Phänomenbereichen und Anliegen, z.B. in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, gerecht zu werden. Die Gesamtstrategie soll Aktivitäten vernetzen und bündeln und stellt eine Abkehr von der weiteren Erstellung isolierter Aktionspläne dar.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind erst im Rahmen der Strategieentwicklung absehbar. Angestrebt wird ein Verfügungsfonds für Dienststellen, ähnlich dem Konzept des Aktionsplans Inklusion.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beschluss trägt bei zur Sensibilisierung zu Fragen von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung und zur Gewährung grundgesetzlich geschützter Rechte für marginalisierte Gruppen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

OBM

KuF

Ref IV

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung verpflichten sich, jede Form von rassistischem und diskriminierendem Sprachgebrauch in mündlicher und schriftlicher Form zu vermeiden.

  2. Insbesondere gilt dies für das „N-Wort“ und das „Z-Wort“.

  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mittelfristig eine gesamtstädtische Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu erarbeiten. Die IHRA-Definition von Antisemitismus ist weiterhin Grundlage städtischen Handelns.

Aktuelle Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung

Bericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle

1. Ausgangslage

Seit längerem liegen Anträge der Stadtratsfraktionen vor, die sich mit unterschiedlichen Aspekten von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung befassen und die ein städtisches Handeln einfordern:

 Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Umsetzung der UN- Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg sowie Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.“  Antrag der SPD-Fraktion: „Aktionsplan gegen Antisemitismus entwickeln und umsetzen.“

Dazu mehren sich die Stimmen zivilgesellschaftlicher Initiativen, wie zum Beispiel der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD), besonders von Rassismus betroffene Gruppen stärker in den Blick zu nehmen. Sie fordern u.a. von der Stadt, sich mit dem postkolonialen Erbe Nürnbergs auseinanderzusetzen, eine offizielle Ächtung des „N*Worts“ auf den Weg zu bringen und (geschützte) Begegnungsräume für marginalisierte und verstärkt von Diskriminierung betroffene Gruppen zu schaffen.

Zudem zeigt die seit dem 7. Oktober 2023 dramatisch gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle, wie stark alter und neuer Antisemitismus in unserer Gesellschaft um sich greifen und gerade diese Entwicklung verlangt nach weiteren und neuen Handlungskonzepten.

Das Bekenntnis zur unantastbaren Würde jedes Menschen und das Gebot an die staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen, beherrschen alle Bestimmungen des Grundgesetzes und bilden die Grundlage unseres gesellschaftlichen Wertesystems. In Artikel 1 des Grundgesetzes werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt. Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit stehen diesen Grundsätzen entgegen. Menschen entlang biologischer, religiöser, kultureller oder anderer Merkmale in vermeintlich homogene Gruppen einzuteilen, ihnen unveränderbare „Wesens- und Charakterzüge“ zuzuschreiben und sie zu bewerten widerspricht dem Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen.

Seit vielen Jahren versucht die Stadt Nürnberg mit unterschiedlichen Maßnahmen, der voranschreitenden Ausdifferenzierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen, setzt internationale Konventionen zum Schutze besonders verletzlicher Gruppen um (z.B. UN- Behindertenrechtskonvention, neu: Istanbulkonvention), schafft Anlauf- und Beratungsstellen (Antidiskriminierungsstelle, Beratungsstelle Inklusion, Koordinierungsstelle LSBTIQ*) und stärkt dabei immer auch partizipative Ansätze.

Auch die in den beiden Anträgen und den zivilgesellschaftlichen Statements geforderten Maßnahmen und Aktivitäten werden teilweise bereits umgesetzt, ohne explizit als Aktionsplan oder als zielgruppenspezifisch ausgewiesen zu sein. Deshalb schlägt das Menschenrechtsbüro vor, anstelle weiterer Aktionspläne, eine gesamtstädtische Strategie gegen Diskriminierung und Rassismus in einem längerfristigen Prozess zu entwickeln. Diese sollte in einem Grundlagenteil phänomenübergreifend angelegt sein, aber gleichzeitig die Möglichkeit bieten, auch spezifischen Phänomenbereichen und Anliegen, z.B. in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, gerecht werden.

2. Aktueller Stand der Maßnahmen und Aktivitäten

Eine im Jahr 2022 durchgeführte Umfrage innerhalb der Stadtverwaltung erbrachte rund 140 Einzelmaßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung, vom allgemeinen Bildungsangebot mit präventivem Charakter bis hin zu konkreten Interventionen, aber auch langfristig angelegten Strukturen. Im Folgenden werden die wichtigsten aufgeführt:

2.1 Antidiskriminierungsstelle

Über Rechte aufzuklären, zu beraten und Strukturen zu ändern, ist Auftrag der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Nürnberg, denn Benachteiligungserfahrungen erschüttern nicht nur das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und politische Institutionen, sie beeinträchtigen auch das Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl der Betroffenen und schaden so dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. 2011 hat Nürnberg die erste bayerische kommunale Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Die Beratungsanfragen haben sich in den letzten Jahren bei 180 bis 220 Ratsuchenden pro Jahr eingependelt. In der Auswertung der vergangenen zwölf Jahre zeigt sich, dass Beratungsanfragen aufgrund der (zugeschriebenen) Herkunft, zusammen mit dem Merkmal Behinderung, die meisten Beratungsanfragen bilden. Im Bereich der herkunftsbezogenen Diskriminierung werden am häufigsten antischwarzer Rassismus und antimuslimischer Rassismus genannt. Im Jahr 2023 haben sich insbesondere Anfragen zu Formen rassistischer Alltagsdiskriminierung im öffentlichen Raum zugenommen. Hier werden sowohl Einzelpersonen aber auch Familien beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen.

Antisemitische Vorfälle werden nur vereinzelt bei der kommunalen AD-Stelle gemeldet, hier wenden sich Betroffene vorrangig direkt an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) oder die Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN). Die Beratungsstellen in Nürnberg planen für 2024 eine feste Austauschstruktur, um künftig Befunde über das Diskriminierungsgeschehen im Stadtgebiet zusammenzufassen und dem Stadtrat vorlegen zu können.

Neben der Einzelfallberatung berät und begleitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen Institutionen beim Aufbau von antidiskriminierenden Strukturen und hält selbst zahlreiche Vorträge und Workshops zum Thema. Im Jahr 2023 wurde zudem ein weiteres Beratungsangebot geschaffen; hierfür konnten Gelder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes akquiriert werden. Die unabhängige Beratungsstelle M.U.T (Mittel- und unterfränkisches Thementeam Diskriminierung) kann nun Anfragen aus ganz Mittel- und Unterfranken bearbeiten.

2.2 Menschenrechtsbildung als Bildung gegen Diskriminierung, Rassismus und

Antisemitismus

In der Menschenrechtsbildung geht es stets auch darum, gegenwärtige Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus und die damit verbundenen Auswirkungen und Gefahren für Betroffene und die gesamte Gesellschaft aufzuzeigen. Dies setzen das Menschenrechtsbüro, aber auch Partner wie das IPSN, Dokupäd, das Studienforum Reichsparteitagsgelände etc. mit einem breiten Bildungsangebot um, das stetig ausgebaut wird. Dazu gehören zielgruppenspezifische Workshops zu unterschiedlichen Menschenrechtsthemen, teilweise im historisch-politischen Kontext, die neben Schulklassen und Studierendengruppen auch für Mitarbeitende der Verwaltung, der Polizei, der Bundeswehr und der Altenpflege, angeboten werden. Im Jahr 2023 wurden allein vom Menschenrechtsbüro 147 Seminare durchgeführt. Davon fanden 15 Menschenrechts- und Antidiskriminierungsseminare mit innerstädtischen Gruppen (Nachwuchskräfte der

Verwaltung, Kommunaler Außendienst, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung) statt. Eine deutliche Steigerung gab es im vergangenen Jahr bei den Buchungen für den Workshop „Rechtsterrorismus heute – Beispiel NSU-Komplex“. Sowohl der Bereich Pädagogik als auch der Bereich Schulpsychologie des IPSN halten ein breites Angebotskonzept rund um die Themen „Wertschätzung von Vielfalt“, „Fairness im Klassenraum“, „Psychosoziale Stärkung von Schülerinnen und Schülern“ vor. Gegenwärtig trifft sich eine Gruppe aus städtischen und nichtstädtischen Akteuren, um die in Nürnberg vorhandenen Bildungsangebote zum Thema Antisemitismus zu evaluieren, Leerstellen zu identifizieren und das Angebotsspektrum insgesamt weiter zu entwickeln.

2.3. Nürnberger Wochen gegen Rassismus

Seit 2017 beteiligt sich die Stadt Nürnberg an den jährlich stattfindenden Internationalen Wochen gegen Rassismus. Diese bieten sowohl öffentlichen Institutionen als auch der Zivilgesellschaft eine Plattform für die unterschiedlichsten Veranstaltungsformate, von Kundgebungen, Kunstprojekten, Ausstellungen, Workshops bis hin zu Podiumsdiskussionen. Mit dem vielfältigen Programm – in diesem Jahr mit rund sechzig unterschiedlichen Formaten – für alle Zielgruppen soll ein Zeichen gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger für die Themen sensibilisiert und die Betroffenen gestärkt werden. Auch das Konzept der „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ reiht sich mit zwischenzeitlich mehr als 40 Schulen in Nürnberg ein in einen basisdemokratischen Ansatz gegen Rassismus und Diskriminierung. Zudem ist Nürnberg seit vielen Jahren Teil der „Partnerschaft für Demokratie“, einer Säule des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung gehörte von Beginn an zu den Förderzielen der Nürnberger Partnerschaft und so konnten bislang unter vielen anderen auch zivilgesellschaftliche Projekte, die das Empowerment und die Selbstwirksamkeit einzelner Gruppen förderten, mit einem Gesamtfördervolumen von fast einer Million Euro unterstützt werden. Das Straßenfest gegen Rassismus und Diskriminierung – für ein besseres Zusammenleben gibt es seit 2015. Anlass ist die Erinnerung an die von der Terrorgruppe NSU getöteten Bürgerinnen und Bürger und den in der Nürnberger Südstadt verübten Bombenanschlag. Das in Kooperation vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters veranstaltete Fest ist zwischenzeitlich fester Bestandteil sowohl der Erinnerungskultur als auch der Antirassismusarbeit in Nürnberg geworden. Es wird deshalb seit dem Jahr 2021 jährlich mit einem städtischen Zuschuss unterstützt.

2.4 Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR)

Nürnberg ist Gründungsmitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, die 2004 gegründet wurde und mittlerweile fast 180 Kommunen aus ganz Europa umfasst. Die Städtekoalition gegen Rassismus ist ein europäisches Netzwerk von Kommunen, die ihre Aktivitäten in einem sogenannten 10-Punkte-Aktionsplan festschreiben, die Berichtslegung dazu erfolgt jährlich. In der Städtekoalition arbeitet Nürnberg neben dem Hauptausschuss in den Arbeitsgruppen zu antimuslimischen und antischwarzem Rassismus mit. Daraus entwachsen sind mehrmalige Austauschformate mit den Nürnberger Communities, hier wurden Bedarfe identifiziert, die nicht alleine vom Menschenrechtsbüro umgesetzt werden können, sie sollen im Strategiepapier Niederschlag finden.

2.5 Dialog und Kooperation mit den Communities

Studien zeigen, dass die Verbundenheit und die Identifikation mit der eigenen Kommune wesentliche Faktoren für politische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt bilden.

Dem Dialog mit einzelnen Communities und gesellschaftlichen Gruppen kommt hierbei eine große Bedeutung zu, denn im Austausch wird die Expertise aus den jeweiligen Communities eingeholt und die Vertrauensarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung gestärkt. Die Stadtspitze pflegt diesen regelmäßigen und verstetigten Dialog bereits mit der IKGN (auch im Hinblick auf die geplante jüdische Begegnungsstätte), mit den Nürnberger Moscheegemeinden und den afrikanischen Communities. Eine Ausweitung dieses Dialogformats wäre wünschenswert.

2.6 Prozess mit Schulreferat zur Antidiskriminierungsstruktur an Schulen

Seit Mitte 2023 besteht ein intensiver Austauschprozess mit Ref. IV zum Thema Diskriminierung an Schulen. Mit dem aktuell vorhandenen Instrumentarium ist es allerdings nicht möglich, valide Aussagen zu Diskriminierungsvorfällen an Nürnberger Schulen und deren Formen der Bearbeitung zu treffen. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen.

Grundsätzlich gilt, dass die Schule aktiv der Diskriminierung einzelner Personen und gruppen entgegen tritt und Handlungsansätze entwickelt, diese zu überwinden. Laut Kultusministerkonferenz sollten Schulen ein Diversity- und Antidiskriminierungskonzept vorweisen. In Nürnberg sind viele Schulen aktives Mitglied im Netzwerk "Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage". Zudem bietet das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema, um zu sensibilisieren und Unterstützungskonzepte zu entwickeln. Das Schulreferat hat einen Vorschlag für die Entwicklung einer Vorgehensweise gegen Diskriminierung an Nürnberger Schulen entwickelt, das derzeit mit den Schulleitungen eng abgestimmt wird und den Schulen zur Verfügung steht. Es beinhaltet neben Anti-Diskriminierungsrichtlinien, Schulungen zur Sensibilisierung, Netzwerken mit Ansprechpartnern bei Vorfällen, der Unterstützung von Betroffenen auch Disziplinarmaßnahmen und Aufklärung, die Integration von Vielfalt in den Schulalltag und eine enge Partnerschaft mit Eltern, schulischen Gremien und außerschulischen Partnern.

2.7. Integrationsrat und Koordinierungsgruppe Integration Sowohl in der Arbeit des Integrationsrates als auch bei der Implementierung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg bildet die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einen wichtigen Schwerpunkt (vgl. Leitlinie 5).

2.8. Erinnerung an die Opfer rechtsextremer Gewalt und Auseinandersetzung mit dem

„NSU-Komplex“

Das Gedenken an die Opfer eines der größten rassistisch motivierten Verbrechen in der Bundesrepublik 1945 gehört zu einer glaubwürdigen Auseinandersetzung mit Rassismus in unserer Stadt. Deshalb wurden in enger Kooperation mit zivilgesellschaftlich Engagierten in den vergangenen Jahren an den Tatorten Gedenktafeln errichtet, Plätze nach den Todesopfern benannt und in zahlreichen Veranstaltungen die Unabgeschlossenheit des „NSU-Komplexes“ verdeutlicht. Die Abteilungsleitung Erinnerungskultur und Zeitgeschichte im Geschäftsbereich 2. BM sowie das Menschenrechtsbüro sind zudem eng einbezogen in den vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen bundesweiten Planungsprozess für ein NSU-Dokumentationszentrum.

2.9 Ohne Diskriminierung in Wort und Bild

Die Stadt Nürnberg hat sich das Ziel gesetzt, in Reden, Texten und Formularen auf eine diskriminierungssensible und geschlechtergerechte Sprache zu achten und bei der Bebilderung Klischees zu vermeiden, denn Sprache beschreibt unsere Wirklichkeit, prägt unser Bewusstsein und die Wahrnehmung. Unsere Gesellschaft ist von Vielfalt geprägt, die soll auch in der städtischen Kommunikation sichtbar werden. Um vielfaltssensibel und

diskriminierungsfrei kommunizieren zu können wurde vom Amt für Kommunikation und der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle der Leitfaden: „Faire Sprache“ entwickelt, der konkrete Hilfestellungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bietet. Der Leitfaden ist im Intranet für alle Beschäftigten verfügbar, zusätzlich gibt es Fortbildungsmodule zum Thema im Fortbildungsprogramm der Städteakademie. https://intranet.stadt.nuernberg.de/intranet_2/kommunikation_stadtmarketing/faire_sprache.h tml

2.10 Citizen-Science Projekt „Nürnberg forscht“

Dieses Projekt soll weitere Befunde zum Diskriminierungsgeschehen und dessen Abhilfe in Nürnberg liefern. Koordiniert vom Bildungsbüro der Stadt schlüpfen hier Zugewanderte in die Rolle von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Darin untersuchen sie aus ihrer Perspektive heraus Themen zur Integration und Vielfalt in Nürnberg. Die erste von insgesamt vier geplanten Forschungsgruppen beschäftigt sich mit der Frage nach Verhaltensweisen bei Rassismus und möglichen Bewältigungsstrategien. Wie gehen Betroffenen in Nürnberg damit um? Holen sie sich Hilfe? Wenn ja, bei wem, wo und wie?

  1. Eckpunkte einer künftigen Strategie gegen Rassismus,

Antisemitismus und Diskriminierung

Der phänomenübergreifende und intersektionale Ansatz, der Diskriminierungsformen nicht isoliert voneinander, sondern in einer gegenseitigen Verschränkung und Durchdringung sieht, und wie er in der Antidiskriminierungsarbeit in Nürnberg bereits seit Jahren praktiziert wird, soll weiterhin die Arbeitsgrundlage bilden. Gleichwohl verlangt zum Beispiel der von Neuem aufgeflammte Antisemitismus nach einem Verständnis für den Unterschied zwischen rassistischen und antisemitischen Ideologien und dessen Berücksichtigung in Form differenzierter Maßnahmen und Angebotskonzepte, nicht nur im Bereich der politischen Bildung. Dasselbe gilt für andere Phänomenbereiche, z.B. Antiziganismus und antimuslimischem Rassismus. Diese Möglichkeit von spezifischen Maßnahmen muss die Gesamtstrategie offenhalten.

Die zu erarbeitende Strategie soll auf folgenden Leitgedanken basieren:

 Ächtung jeglicher Form von Antisemitismus und Rassismus und der ihnen zugrundeliegenden Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie der darauf bezogenen Diskriminierungen; gerade im Phänomenbereich des Antisemitismus gilt es die unterschiedlichen Erscheinungsformen, vom religiösen Antijudaismus, über den Rassenantisemitismus bis hin zum sekundären Antisemitismus und Antizionismus in den Blick zu nehmen.  Betrachtung aller Ausprägungen von Rassismus – institutionell, strukturell und im Alltag;  Gewährleistung und Förderung von Engagement, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit sowie Stärkung der vielfältigen demokratischen Gesellschaft durch Einbindung von und Kooperation mit möglichst vielen städtischen und nichtstädtischen Partnern (z.B. Personalamt, Amt für Kultur und Freizeit, Bildungscampus etc.);  Weiterentwicklung bzw. Initiierung der entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung anerkannter Standards und auf Basis der Menschenrechte, zum Beispiel Ausbau des Diskriminierungsschutzes (u.a. im Bereich Schule);  Schaffung offener zivilgesellschaftlicher Dialogformate zur Stärkung von Partizipation und Mitsprache;

 Bearbeitung von Leerstellen, z.B. Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Nürnbergs  Unterstützung der Communities in ihrer Selbstorganisation, z.B. bei der Schaffung sicherer Räume

Um eine Strategie wirksam und glaubhaft umzusetzen, müssend dafür entsprechende Ressourcen hinterlegt werden, z.B. in Gestalt eines Verfügungsbudgets. Gleichzeitig sollten dafür auch verstärkt Bundes- und Landesmittel (z.B. zur Umsetzung der „UN-Dekade Menschen afrikanischer Abstammung“) beantragt werden.

4. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung verpflichten sich, jede Form von rassistischem und diskriminierendem Sprachgebrauch in mündlicher und schriftlicher Form zu vermeiden.

  2. Insbesondere gilt dies für das „N-Wort“ und das „Z-Wort“.

  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mittelfristig eine gesamtstädtische Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu erarbeiten. Die IHRA-Definition von Antisemitismus ist weiterhin Grundlage städtischen Handelns.

Begründung

Die Notwendigkeit eines Beschlusses geht zurück auf die Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und SPD vom November 2021: „Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Nürnberg sowie der Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N-Worts rassistisch ist“ sowie „Aktionsplan gegen Antisemitismus entwickeln und umsetzen“.

Nürnberg ist Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Das Zusammenleben in Vielfalt gilt es zu bewahren, indem wir uns mit Respekt, Offenheit und Wertschätzung begegnen. Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben in Nürnberg keinen Platz. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich der Stadtrat und die Stadtverwaltung, jede Form von rassistischem und diskriminierendem Sprachgebrauch in mündlicher und schriftlicher Form sowie in der Bildsprache zu vermeiden. Als Hilfestellung wurde hierzu der Leitfaden „Faire Sprache“ entwickelt.

Hervorzuheben ist hier das N-Wort als sprachliches Machtinstrument aus der Kolonialzeit, das dazu diente, rassistische Unterscheidungen und Machtverhältnisse zu festigen sowie unterdrückende Strukturen zu unterstützen. Diese historischen Erfahrungen sind noch immer im kollektiven Bewusstsein verankert und wirken sich auf das tägliche Leben vieler Menschen aus. Das „N-Wort“ ist eng mit tief verwurzelten Vorstellungen von Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden, die von vielen Schwarzen Menschen und People of Color (PoC) erfahren wurden und weiterhin erfahren werden.

Diese Begriffe sind mit rassistischen Stereotypen verknüpft, die eine schädliche und dehumanisierende Wirkung haben. Diese können schwerwiegende psychische Folgen für Betroffene haben, einschließlich Ohnmachtserfahrungen und dem Gefühl der Entfremdung von der Gesellschaft. Im Rahmen der Umsetzung der Ziele der Dekade für Menschen

afrikanischer Herkunft der Vereinten Nationen soll das „N-Wort“ künftig in Nürnberg geächtet werden. In diesem Zuge soll auch das „Z-Wort“ geächtet werden. Auch hier gehört es zur Alltagserfahrung für Sinti und Roma mit dem „Z-Wort“ als Fremdbezeichnung konfrontiert zu sein. Dieses hat ebenfalls eine lange Geschichte der Entmenschlichung, es ist eng verbunden mit der Verfolgung und dem Genozid im Nationalsozialismus. Die Ächtung soll dazu beitragen, dass sowohl People of Color als auch Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma in Nürnberg diskriminierungsfreier leben können.

SPD spd@stadt.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

21. MAI 2Q21

An den Oberbürgermeister .Nr. der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 21. Mai 2021 Antragstellerin: Liberova

„Aktionsplan gegen Antisemitismus“ entwickeln und umsetzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit erleben wir weltweit und leider auch in Deutschland ein Erstarken des Antisemitismus. Auch in unserer Stadt sind entsprechend diskriminierende Haltungen wieder mehr und mehr im öffentlichen Raum sicht- und hörbar. Wir wollen uns im Sinne einer friedlichen und offenen Gesellschaft deshalb klar gegen jede Form von Antisemitismus stellen. Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte und aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Nürnbergs tragen wir hierfür eine besondere Verantwortung.

Bereits 2014 hat die SPD-Stadtratsfraktion einen städtischen „Aktionsplan gegen Antisemitismus“ beantragt, dessen Zielrichtung und Aktualität bis heute nichts verloren hat. Dieser wurde bisher nicht auf den Weg gebracht. Dies ist jedoch leider weiterhin dringend geboten - auch und besonders aufgrund der aktuellen Ereignisse. Die gute und klare Positionierung des Stadtrats in seiner Resolution zu jüdischen Leben in Nürnberg unterstreicht die Verantwortung der Stadt für das entschlossene Handeln gegen jede Form von Antisemitismus in Nürnberg.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

hierfür konkrete Umsetzungsschritte vor. Dabei sollen insbesondere pädagogische Konzepte für schulische und non formale Bildung entwickelt werden, Implementierungsstrategien für Projekte in Kooperation mit den Jugend- und Sportverbänden ausgearbeitet sowie niedrigschwellige Schulungsmöglichkeiten angeboten werden.

weitere moderne Konzepte gegen Antisemitismus und bezieht diese in die Erstellung des Aktionsplans mit ein.

SPD

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

jüdischen Gemeinschaft Nürnbergs entwickelt und umgesetzt werden.

Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land - zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender Stadträtin

DIE GRÜNEN

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König . oberbürge;"' Rathaus 90403 Nürnberg 1 2. NUV. 2021

Nürnberg, 12. November 2021

Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Nürnberg

sowie der Anerkennung, dass jegliche Verwendung des N*Wortes * rassistisch ist

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Demonstrationen zu Black Lives Matter haben zu einem neuen gesellschaftlichen Bewusstsein bezüglich alltäglicher Diskriminierung geführt. Die Sensibilität gegenüber Rassismus ist auch in Nürnberg gestiegen. Rassismus hat viele Facetten. Eine Facette ist die Diskriminierung beziehungsweise Gewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung. In diesem Zusammenhang haben die Vereinten Nationen schon 2015 die Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung ausgerufen.

Damit erkennt die Internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Abstammung eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.

Ziele der UN-Dekade sind:

Grundfreiheiten.

des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften.

Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesem Ziel verschreiben. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrun­ gen vieler Betroffener seit den ß/ock-l/Ves-Mofter-Demonstrationen 2020, sind die Antragsteller

Stadtratsfraktion Nürnberg

DIE GRÜNEN SPD

der festen Überzeugung, dass auch die Stadt Nürnberg ein Maßnahmenpaket für die Stärkung der Rechte von Menschen afrikanischer Abstammung vorlegen sollte.

Nürnberger'innen afrikanischer Herkunft haben, auf den sich bietenden Bühnen des vergangenen Jahres, von massiven Diskriminierungen aufgrund ihrer afrikanischen Abstammung und ihres Aussehens berichtet. Das können wir nicht so stehen lassen.

Nürnberg hat sich dem Ziel des Friedens und der Menschenrechte verschrieben und macht in diesem Bereich viel mehr als andere Städte. Die Arbeit verschiedener Stellen wie etwa des Menschenrechtsbüros ist vorbildlich. Hier wollen wir als Antragssteller anknüpfen und spezifische Bildungsangebote, Dekolonisierungsansätze und Empowerment-Ansätze für Menschen afrikanischer Abstammung entwickeln.

In vielen Gesprächen hat sich gezeigt hat, dass das N'Wort leider bis heute für große Probleme sorgt. Das N'Wort wird von vielen Menschen afrodeutscher, afrikanischer Abstammung und PoC (People of Colour) mit Diskriminierung, Leid, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N'Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepressionen wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung und führen zu Ohnmachts­ erfahrungen und psychischen Folgen.

Das N'Wort wurde in der Kolonialzeit verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzu­ stellen. Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N'Wort in satirischen oder komödiantischen Kontext auftaucht, darf diese nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.

Wir fordern daher, dass Nürnberg dem Beispiel der Städte Köln und Kassel folgen und das N'Wort öffentlichkeitswirksam ächten sollte, da es rassistisch ist. Deshalb stellen die beiden Fraktionen zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

Maßnahmenpaket für die Stärkung der Rechte von Menschen afrikanischer Abstammung im Sinne der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung vorzulegen.

wendung ist rassistisch. Schwarze Menschen werden durch die Stadt geschützt und empowered.

DIE GRÜNEN

und verarbeitet werden kann. Dabei soll die Verwaltung auf Sensibilisierungsmaßnahmen und Bildungsangebote einerseits, aber auch auf problematische koloniale Relikte wie etwa Straßennamen eingehen.

und sogenannte Safe Spaces zu schaffen.

People of Color.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ärzten Dr. Nasser Ahmed Stadtrat Stadtrat B‘90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion

DiP/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Dienstleister Bürgerbeteiligung

Beteiligungsprojekte in 2024

Hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2023

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 – Dienstleister Bürgerbeteiligung Anlage 2 – Darstellung organisatorische, zeitliche und finanzielle Aufwände von Bürgerräten Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2023

Sachverhalt (kurz):

Diesjähriger Bericht des Dienstleister Bürgerbeteiligung, inklusive der Stellungnahme zum Antrag „Partizipation stärken: Bürger/innenräte zu ausgewählten Themen“.

Darüber hinaus werden hiermit die in 2024 und unterjährig durchzuführenden Online- Beteiligungen zum Beschluss vorgestellt. Denn der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation sieht vor, dass der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und vorgeschlagenen Online-Beteiligungen entscheidet.

Der Stadtrat muss die Durchführung der Online-Formate 2024 beschließen.

Haushaltsmittel stehen für den Betrieb von onlinebeteiligung.nuernberg.de zur Verfügung. Für Kommunikations- und Netzwerkaufgaben bei Beteiligungsprojekten wird ein Budget in das Mittelbewilligungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja: Für den Betrieb von onlinebeteiligung.nuernberg.de Nein: Für Kommunikations- und Netzwerkaufgaben wird ein Budget in das Mittelbewilligungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Über Bürgerbeteiligung kann Wissen eingebracht werden. Digitale Beteiligungsformate erreichen Zielgruppen, die Vor-Ort-Ansprachen nicht nutzen können oder wollen und ergänzen das Beteiligungsportfolio

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM; 3. BM; BgA; Ref. I/II bis Ref. VII

Vpl, Stpl

KoM

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Online-Formate zu den Projekten „Vorbereitende Untersuchung Annapark“, „Mobile Bürgerversammlungen“, „Radständer in den Stadtteilen“, „Inte-griertes Klimaschutzkonzept“ sowie „Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser“.

  2. Der Stadtrat beauftragt den Dienstleister Bürgerbeteiligung mit der Durchführung und Begleitung sowohl der dargestellten als auch unterjährig benötigten Maßnahmen.

Stadtrat vom 20.03.2024 110-10.00.30-7/4/4

Dienstleister Bürgerbeteiligung hier: Bericht Dienstleister Bürgerbeteiligung (inkl. Antrag „Partizipation stärken: Bürger:innenräte zu ausgewählten Themen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2023) Beschlussvorschlag Beteiligungsprojekte in 2024

I. Sachverhalt

Bürgerbeteiligung (BB) hat in Nürnberg eine jahrzehntelange Tradition. Es sollen einerseits die relevanten Zielgruppen das Zusammenleben in der Stadt aktiv mitgestalten können. Die Teilnehmenden können ihre Bedarfe und Wissen einbringen. Die Verwaltung kann andererseits sowohl Wissen transportieren, als auch ihr Handeln verbessern, indem die Rückmeldungen frühzeitig in Gestaltungsprozesse einfließen.

Neben formellen Beteiligungsverfahren bei Planungsprozessen oder den in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Bürgerversammlungen führt die Stadt Nürnberg vielfältige informelle Beteiligungsformate durch (z. B. Austausch mit Bürgervereinen, Kinder- /Jugendlichen-Versammlungen, aufsuchende Beteiligungen, Bürgerdialoge oder Vor-Ort- Veranstaltungen). Gemein ist allen in Nürnberg eingesetzten Formaten, dass sie nicht repräsentativ sind in Bezug auf die Teilnehmenden und fachlichen Input.

Werden verschiedene Formate sinnvoll und passgenau für die projektrelevanten Zielgruppen kombiniert, kann das zu einer weiteren Steigerung der Akzeptanz und auch zu der Qualität des Inputs führen. Für einen aktuellen Sachstand dazu wird auf den Bericht an den Stadtrat vom 22. Juni 2022 verwiesen.

Als zentraler Ansprechpartner und Dienstleister zu informellen Beteiligungsformaten mit digitaler Begleitung wurde der „Stadtinterne Dienstleister ePartizipation“ (bestehend aus DiP/SKS, KoM/PID und BgA/SE) ins Leben gerufen. Hauptaufgabe war/ist, (digitale) Beteiligungsformate in der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu etablieren. Dafür sollte der „SiDePa“ technische, organisatorische und langfristige finanzielle Rahmenbedingungen aufbauen. Dienstleistungen zu Strategie, Kommunikation, Konzeption, Social Media/Öffentlichkeitsarbeit für digitale Beteiligungsverfahren ergänzten das Portfolio. Die Rolle des „SiDePa“, sowie von Verwaltung und Stadtrat basieren auf dem Beschluss vom 09.07.2013 zum „Leitfaden ePartizipation“ und der 5-Punkte-Checkliste1.

Erfahrungen

Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre zeigen:  Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Verwaltungshandelns geworden. o Projekte mit (digitaler) BB benötigen tendenziell weniger Nachbesserungen/Anpassungen. o Durch das Einholen von Anregungen und Feedback aus der Stadtgesellschaft trägt diese in ihrer Heterogenität zum Projekterfolg bei. o Durch transparente Information im Vorfeld, Dialogbereitschaft auf Augenhöhe und eine nachvollziehbare Rückmeldung im Nachhinein wird die Akzeptanz auch von kritisch betrachteten Vorhaben gefördert.  Digitale Formate im Bereich BB sorgen für eine größere und vielfältigere Teilnehmerschaft als ausschließlich analoge Formate.

1 Sitzung_des_Personal_und_Organisationsausschusses_20130709_TOP_OE_4_Anlage_Anlage.pdf

 Die Arbeitsgrundlagen der Verwaltung sowie Entscheidungsgrundlagen für Stadtrat und Ausschüsse verbessern sich.  Sichtbarkeit und Kommunikation aller städtischen Beteiligungsanstrengungen sollten zentral verfügbar werden.  Vernetzung zum Thema BB ist zielführend

Herausforderungen

Dennoch gibt es auch Herausforderungen für die nächsten Jahre:  Fehlende Vernetzung der mit BB betrauten Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung  Zielgruppenspezifische Anforderungen (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, nichtinternet-affine Menschen etc.) werden deutlicher eingefordert und Lösungen müssen entwickelt werden  Steigender Bedarf an Beratungs- und Beteiligungsdienstleistungen  Die Analyse von neuen Formaten und Erprobung deren Einsatz

Diesen Herausforderungen muss sich die Stadt Nürnberg stellen. Der Stadtrat hat am 22. Juni 20222 den „SiDePa“ beauftragt, das Thema BB voranzutreiben und die dafür notwendigen Strukturen und Konzepte weiterzuentwickeln, indem „Der Stadtrat [hat] den stadtinternen Dienstleister ePartizipation (SiDePa) mit der Durchführung einer 24-monatigen Konzept- und Erprobungsphase zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Beteiligungsangebote in Nürnberg und anschließendem Bericht [beauftragt].“

Unter den o.g. Punkten sowie den stadtweit gegebenen Haushalts- und Ressourcenbedingungen muss ein Fokus dabei auf einem wirtschaftlichen und zielführenden Einsatz vorhandener Mittel liegen. In Anbetracht dessen und des Stadtratsbeschlusses hat der „SiDePa“ im vergangenen Jahr bereits wesentliche Schritte in diese Richtung eingeleitet:

 Aus „Stadtinterner Dienstleister ePartizipation“ wurde „Dienstleister Bürgerbeteiligung“.  Der Titel fokussiert nicht mehr ausschließlich auf ePartizipation. Er beschreibt damit die Arbeitsrealität des Dienstleisters Bürgerbeteiligung klarer. Der Fokus liegt nun auf der ganzheitlichen Betrachtung von und Beratung zu Beteiligungsthemen.  Der Dienstleister Bürgerbeteiligung geht aktiv auf Referate und Dienststellen zu, um gemeinsam Themen und Potenziale für Bürgerbeteiligungen zu eruieren.  Das Dienstleistungsportfolio reicht von Konzeption, Strategie, über Beratung, Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit weit im Vorfeld von Beteiligungsformaten bis zur Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Beteiligungsverfahren.  Der Dienstleister Bürgerbeteiligung pflegt den zentralen Internetauftritt buergerbeteiligung.nuernberg.de, der zum Anker für alle städtischen Beteiligungsformate ausgebaut wird.  Mit dem Relaunch von onlinebeteiligung.nuernberg.de, der Plattform für Bürgerbeteiligungen, steht nun ein modernes, responsives, barrierearmes und modulares Produkt für die Umsetzung von Online-Formaten zur Verfügung.  Neue und vor allem kurzfristigere Online-Formate, wie die Umgestaltung der Johannesgasse, werden dadurch ermöglicht. Damit kommt der Dienstleister Bürgerbeteiligung dem Wunsch der Dienststellen nach kürzeren Vorlaufzeiten nach.  Durch die Mitarbeit am Stadion-Projekt werden Erfahrungen in Großprojekten und „Langläufern“ generiert, die dann anderen Projekten zu Gute kommen können.  Der Internetauftritt unter buergerbeteiligung.nuernberg.de ist überarbeitet und ausgebaut. Er bietet einen Überblick über alle formellen und informellen Formate an zentraler Stelle. Zudem erleichtert ein Beteiligungskalender den Interessierten zusätzlich die Orientierung.  Die Internetseiten zu den Bürgerversammlungen sowie den Mobilen Bürgerversammlungen sind in den Web-Auftritt buergerbeteiligung.nuernberg.de umgezogen und inhaltlich überarbeitet, um für alle Interessierten noch besser auffindbar und informativer zu sein.

2 SessionNet | Sitzung des Stadtrates - 22.06.2022 - 15:02-17:03 Uhr (nuernberg.de)

Eine Übersicht der 2023 erbrachten Beratungsleistungen des Dienstleister Bürgerbeteiligung sowie der vielfältig durchgeführten Formate der Verwaltung findet sich in Anlage 1.

Ende 2024 wird der Dienstleister Bürgerbeteiligung dem Stadtrat einen ausführlichen Bericht zum Auftrag vom 22. Juni 2022 vorlegen und weitere Handlungsansätze aufzeigen.

Zu dem Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen in Hinblick auf die Einführung von Bürgerräten bei der Stadt Nürnberg vom 4. Juli 2023 wird an dieser Stelle wie folgt Stellung genommen:

 Bürgerräte können sich aus einer bestimmten Anzahl an Menschen zusammensetzen. Diese können per repräsentativer Zufallsauswahl und gegebenenfalls anschließendem Losverfahren bestimmt werden.  Bürgerräte können damit als ein weiteres informelles Format eingesetzt werden, da es derzeit keine rechtlichen Regelungen für ihren Einsatz gibt.  Damit sind sie Bestandteil der Vielfalt der vorhandenen Beteiligungsformate und unterliegen – wie diese – der Abwägung, ob sie für das jeweilige Thema/die jeweilige Zielsetzung sinnvoll einsetzbar sind.  Damit haben ihre Ergebnisse beratenden Charakter, ihre Empfehlungen sind unverbindlich und die Entscheidung verbleibt bei den zuständigen Gremien (Stadtrat, Fachausschüsse).  Nürnbergs Ideale der Beteiligungskultur fußen auf einer möglichst breiten Zielgruppenansprache. Die Heterogenität unserer Gesellschaft soll durch Ansprache erreicht werden und ihr Wissen einbringen können. Ein niedrigschwelliger Zugang für Alle ist das Ziel.  Auswahlverfahren von Bürgerräten stehen einer offenen Zielgruppenansprache entgegen  Losverfahren und dann Auswahl der Teilnehmenden durch Dritte widerspricht dem niedrigschwelligem Zugang  Die Beratung der Teilnehmenden an einem Bürgerrat durch „Experten“ untergräbt den Anspruch Individualwissen wertzuschätzen.  Vergleichbare Ergebnisse können auch mit den vorhandenen, diversen Formaten und Strukturen erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund sind die erheblichen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwände für die Einführung, Begleitung und Durchführung von Bürgerräten nicht zielführend und die Verwaltung schlägt vor, diese nicht einzuführen (Weitere Details s. Anlage 2).

Rückblick auf die in 2023 durchgeführten Online-Formate

Im Jahr 2023 wurden folgende Bürgerbeteiligungen mit digitaler Komponente durchgeführt:

Online-Befragung „Hitzeaktionsplan: Kühle Orte für heiße Tage“ (22. Juni bis 23. Juli) Im Rahmen des 2022 von den Ausschüssen für Umwelt und Gesundheit beschlossenen Hitzeaktionsplan wurde eine Karte für die Öffentlichkeit erstellt, auf der kühle Orte verzeichnet sind. Diese konnten von Bürgerinnen und Bürgern um persönliche kühle Orte erweitert werden. Rund 90 Einträge der Nutzenden ergänzen nun diese Karte. Sie steht ab dem Frühjahr 2024 unter hitze.nuernberg.de zur Verfügung. Die Online-Umfrage war Aufhänger der regionalen Medien, um intensiv zum Thema „Umgang mit Hitze“ zu berichten.

Beteiligung „Umgestaltung der Johannesgasse “ (19. bis 31. Juli) In Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Bürgerbeteiligung wurde die Vor-Ort-Beteiligung des Stadtplanungsamtes zur Umgestaltung der Johannesgasse mit einer anschließenden zweiwöchigen Onlinebeteiligung ergänzt. Das Verfahren diente auch als Testlauf für die kurzfristige Erstellung eines solchen begleitenden Online-Formats und wurde von Seiten der beteiligten Kollegen des Stadtplanungsamtes wie auch des Dienstleisters als positive Erfahrung wahrgenommen. Online kam mit knapp 20 Beiträgen noch einmal ähnlich viel Input wie bei der Veranstaltung zusammen.

Beteiligung „Radständer für die Stadtteile – Gibitzenhof und Steinbühl" (22. September bis 12. November) Die Resonanz zu der Onlinebeteiligung war im vergangenen Jahr geringer als bei den bisherigen Projekten. Die Beteiligung verlief dennoch wertschätzend und konstruktiv. Über 20 Beiträge von Nutzenden ergänzten die von Verwaltungsseite bereits geplanten Standortvorschläge. Über 150 Bewertungen zu den Verwaltungs- und Bürgervorschlägen zeigen, dass das Interesse am Thema trotz der vergleichsweise geringen Zahl der Vorschläge aus der Bürgerschaft vorhanden ist und die Aufstellung von zusätzlichen Radständern begrüßt wird.

Online-Feedbacks zur Zukunft des Stadionareals (28. Oktober bis 19. November) Der Dienstleister Bürgerbeteiligung ist Teil der AG Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung im Projekt „Zukunft Stadionareal“ und als solcher eng in die Planung und Konzeption der Beteiligungsmaßnahmen eingebunden. Um bereits in einer sehr frühen Projektphase Input sowie ein Meinungsbild einzuholen, wurden unter anderem ein Tag der offenen Tür im Stadion sowie ein direkt anschließendes, dreiwöchiges Online-Format durchgeführt. Letzteres spiegelte das große Interesse am Thema nicht zuletzt dadurch wider, dass die knapp 400 Beiträge einen neuen Höchstwert für digitale Beteiligungsverfahren der Stadt Nürnberg darstellen. Die Ergebnisse zeigen auch, dass bisher großenteils fußballaffine Kreise erreicht wurden, weshalb weitere Formate in den ersten Monaten 2024 geplant werden.

Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2024

Es wurden potenzielle Beteiligungsprojekte für 2024 abgefragt und durch den Steuerungskreis geprüft. Folgende Projekte mit digitaler Beteiligung für 2024 werden zur Durchführung vorgeschlagen:

Vorbereitende Untersuchung Annapark (mit Stadtplanungsamt) Der Bereich rund um den Annapark in der Nürnberger Südstadt soll als Stadterneuerungsgebiet ausgewiesen werden. Aktuell laufen dazu die vorbereitenden Untersuchungen für das „Quartier Annapark“. Um den Prozess zu unterstützen, können die Bürgerinnen und Bürger vom 04. bis 31. März 2024 in einem Online-Format ihre Anregungen, Wünsche und Kritik einfließen lassen. Im Verlauf des Gesamtprojekts sind weitere Beteiligungsformate angedacht.

Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser – Fortschreibung der Sanierungsziele unter Beteiligung der Öffentlichkeit (mit Stadtplanungsamt) Diese BB wurde bereits im letzten Jahr durch den Stadtrat beschlossen. Die Durchführung verschob sich aber auf 2024. Ein digitales Format soll analoge Beteiligungsformen ergänzen. Mit den im Gebiet lebenden und/oder arbeitenden Personen sollen die Sanierungsziele fortgeschrieben werden. Damit sollen frühzeitig möglicherweise geänderte Anforderungen wahrgenommen und in die Planungen eingespeist werden. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen anzustoßen und in den folgenden Jahren mit finanzieller Unterstützung aus der Städtebauförderung umzusetzen.

Mobile Bürgerversammlung (Zeitraum voraussichtlich: April/Mai 2024) (mit Bürgermeisteramt) Es ist geplant, künftig eine Tour der Mobilen Bürgerversammlungen im Jahr unter Einbeziehung der Bürgerschaft zu planen. Ein erster Durchlauf soll 2024 in einem von fünf definierten Stadtgebieten stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger können in diesem Gebiet auf einer Karte eintragen, über welche Orte, Themen oder Projekte sie mit der Stadtspitze vor Ort sprechen möchten.

Radständer für die Stadtteile (Zeitraum: voraussichtlich Herbst 2024) (mit Verkehrsplanungsamt) Auch im Jahr 2024 ist geplant, eine Online-Beteiligung im Rahmen des Projekts „Radständer für die Stadtteile“ durchzuführen. Das betreffende Gebiet hierfür ist noch nicht final festgelegt.

Integriertes Klimaschutzkonzept (Zeitraum: ab Herbst 2024) (mit Referat für Umwelt und Gesundheit) Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (ISKS) der Stadt Nürnberg ist eine umfangreiche Einbeziehung der Bürgerschaft geplant. Als eine Maßnahme ist ein Online- Format ab Herbst 2024 geplant. Dieses wird in den kommenden Monaten in enger Abstimmung zwischen dem Dienstleister Bürgerbeteiligung, der Stabsstelle Klimaschutz sowie dem externen Büro, das den Prozess begleitet, erarbeitet.

Wir weisen darauf hin, dass gerade BB mit kurzem Vorlauf nicht in dieser Beschlussvorlage genannt werden können, da die Dienststellen diese Bedarfe zum Teil noch nicht planen können. Das bedeutet, dass ggf. mehr Beteiligungen durchgeführt, als dem Stadtrat zum Beschluss vorgeschlagen werden.

Ressourcenbedarfe

Um den steigenden Anforderungen in Zukunft weiterhin gerecht werden zu können, benötigt der Dienstleister Bürgerbeteiligung Ressourcen.

Um bei Beteiligungsprojekten öffentlichkeitswirksam zu werden, muss der Dienstleister Bürgerbeteiligung in der Lage sein Print- und/oder digitales Material erstellen/produzieren (Flyer, Videos, scrollytelling, AR…) lassen zu können. Bei aufsuchenden Veranstaltungen wird technische Ausstattung benötigt, mit der die Interessierten informiert oder digital beteiligt werden können (Tablets, Lasten-/Präsentationsrad…). Auch die Finanzierung von Social Media-Kampagnen und der Netzwerkarbeit ist notwendig.

Der Dienstleister Bürgerbeteiligung kann die o.g. Aufgaben aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitsaufwandes nur mit einer entsprechenden Anpassung der für den Dienstleister Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehenden Personal- und Sachkosten leisten. Es ist daher u.a. seitens KoM beabsichtigt, im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Haushalt 2025 eine Stellenschaffung im Umfang einer Halbstelle zu beantragen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Online-Formate zu den Projekten „Vorbereitende Untersuchung Annapark“, „Mobile Bürgerversammlungen“, „Radständer in den Stadtteilen“, „Integriertes Klimaschutzkonzept“ sowie „Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser“.

  2. Der Stadtrat beauftragt den Dienstleister Bürgerbeteiligung mit der Durchführung und Begleitung sowohl der dargestellten als auch unterjährig benötigten Maßnahmen.

II. Laufweg im DMS

OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
DiP/Stab 01.02.2024 Schweikl, Stefan, Dr. Kenntnisnahme
DiP 02.02.2024 Latus, Matthias, Dr. Schlusszeichnen
BDR 02.02.2024 Kuch, Olaf Genehmigung

Nürnberg, 02.02.2024 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation

gez. Dr. Latus (86 13) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Anlagen Anlage 1 - Dienstleister Bürgerbeteiligung Übersicht erbrachter Beratungsleistungen sowie Auszug letztjährig stadtweit eingesetzter Formate Anlage 2 - Darstellung organisatorische, zeitliche und finanzielle Aufwände von Bürgerräten

Anlage 1 – Dienstleister Bürgerbeteiligung

Übersicht erbrachter Beratungsleistungen sowie Auszug letztjährig stadtweit eingesetzter

Formate

Beratungsleistungen für Referate und Dienststellen

Auftrag des Dienstleisters Bürgerbeteiligung ist unter anderem die frühzeitige Beratung und Potenzialanalyse zu möglichen Beteiligungsverfahren. Ab der zweiten Hälfte des Jahres 2023 wurden folgende Gespräche geführt:

 2. BM: Aus der Präsentation vor den Kulturdirektoren ergaben sich mehrere Folgetermine mit Av, ZEP sowie den Museen. o Für Av und das Albrecht-Dürer-Haus konnten keine Beteiligungsspielräume für eine Online-Beteiligung eruiert werden. Alternativen konnten aufgezeigt werden. o Mit ZEP sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen.  3. BM o NürnbergBad: Potenzielle Themenstellung „Positiv-/Negativ-Liste für NüBad“ o FSN/Stadionareal: Dienstleister BB ist Teil der AG „Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung“  Ref. III: Strategiegespräch und Potenzialanalyse für 2024 und Folgejahre, künftig regelmäßiger Austausch vereinbart o Weitere Beteiligungsformate und gute Vernetzung im Zuge des integrierten Klimaschutzkonzeptes sind angedacht.  Ref. IV/Referat für Schule und Sport: o Ein potenzielles Beteiligungsprojekt (Öffnung von Sportanlagen) für das kommende Jahr avisiert. o Bei einem weiteren Projekt (Schulbaukarte) bringt der Dienstleister BB Beratungsleistungen ein.  Ref. V/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Diskussion hat keine derzeit aktuellen Beteiligungsthemen ergeben.  Ref. VI: o Vpl: Regelmäßiger Austausch mit dem Bereich Verkehrsmanagement wurde vereinbart. Die Unterstützung im Bereich Mobilstationen und Radständer für die Stadtteile wird fortgeführt und ggf. um die „Fußgängerfreundlichen Stadtteile“ erweitert o Stpl-4GS: Über die bereits geplanten Formate für die „Vorbereitende Untersuchung Annapark“ und „Sanierungsziele Langwasser“ hinaus benötigt Stpl vor allem kurzfristige Unterstützung. Daher wurde hier der Fokus auf die Formate Umfrage, Stimmungsbild sowie Beratungskompetenzen gelegt.

Stadtweit durchgeführte Beteiligungsformate in 2023 laut Beteiligungskalender

Der Dienstleister Bürgerbeteiligung hat ab März 2023 die bestehende Website buergerbeteiligung.nuernberg.de weiterentwickelt und unter anderem um einen Beteiligungskalender erweitert. Eine aktive Zulieferung von Seiten der Dienststellen erfolgt hierzu noch nicht, wäre aber für die Zukunft wünschenswert. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Beteiligungskalender schon heute rund 80 Prozent der angebotenen Verfahren abdeckt. Die Daten ermöglichen einen detaillierteren Rückblick auf die „Beteiligungslandkarte“ bei der Stadt Nürnberg zwischen März und Dezember 2023. Formate mit geschlossenen Zielgruppen (Runde Tische, Runden mit den Bürgervereinen, etc.) sind in dieser Aufzählung nicht enthalten. Sie sind jedoch wichtiger Bestandteil der Nürnberger Beteiligungskultur.

Die insgesamt 49 Einträge umfassen:  7 Bürgerversammlungen vor Ort, begleitet jeweils von einer Kinderversammlung am Nachmittag  4 Mobile Bürgerversammlungen  2 digitale Bürgerdialoge

 2 Jugendversammlungen („laut Open Air“ im Sommer und „laut Forum Live“ im Herbst)  6 Informations- und Diskussionsveranstaltungen  2 schriftliche Rückmeldezeiträume via Fragebogen („Fußgängerfreundliche Stadtteile“)  2 Stadtteilspaziergänge, basierend auf Rückmeldungen aus den zuvor genannten Fragebögen  4 Online-Formate  3 Werkstattgespräche zum Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne/-feld  1 Sitzung „Zukunftswerkstatt für Schniegling, Wetzendorf und Kriegsopfersiedlung“  10 Verfahren im Bereich Öffentliche Planauslegung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  6 Veranstaltungen im Bereich Kinder- und Jugendlichenbeteiligung bei Spielflächenplanung

Fazit

Generell fällt die Vielfalt der unterschiedlichen eingesetzten Verfahren positiv ins Auge. Ausbaufähig erscheint die Komponente elektronischer Formate: Blendet man die formellen Verfahren aus der Bauleitplanung aus, bleiben bei den anderen 39 Einträgen allerdings lediglich sechs Online-Formate (zwei digitale Bürgerdialoge sowie vier auf der Beteiligungsplattform durchgeführte Verfahren) übrig. Hier sieht der Dienstleister BB Handlungsbedarf. Kurzfristige und ergänzende Online-Formate, wie am Beispiel der Johannesgasse im Jahr 2023 exemplarisch durchgeführt, sollten in verstärktem Maße zur Verbreiterung der Beteiligungsbasis städtischer Projekte durchgeführt werden.

Anlage 2 – Darstellung organisatorische, zeitliche und finanzielle Aufwände von Bürgerräten

Organisation und Zeitlicher Aufwand

Aufgabe Stichworte/To Dos (kein Anspruch auf Vollständigkeit) Zeit/Aufwand (geschätzt)
Vorbereitungsphase Definition/Themenkonkretisierung, Konzeption, Ausschreibung begleitendes Büro, HH- Mittel/Budget-Klärungen; Erwartungsmanagement; interne Koordination diverser Beteiligter 6-12 Monate
Losverfahren Zufallsauswahl oder repräsentativ?; Datenschutzthemen klären (Zugriff Melderegister ohne Einverständniserklärung der Nutzenden); Anschreiben, Informieren/Erläutern, Nachfassen (ggf. mehrfach); Umgang mit nicht erreichbaren/besetzbaren, aber erforderten, Zielgruppen 6 Monate
Durchführung Sitzung/en Vorbereitung, Raummanagement, Zeitmanagement, Moderation, Zielvereinbarung Je Sitzung
Ergebnisdarstellung/Bürgergutachten Aufbereitung, Abstimmung, Freigabeprozesse Rat einrichten; Signal aus Entscheidungsgremium (Stadtrat, Ausschuss) herbeiführen, dass/wie mit den Ergebnissen umgegangen wird; Einbringen in Entscheidungsgremium 2 Monate

Voraussichtliche Kosten

Die Kosten für die Durchführung eines Bürgerrats sind abhängig vom Anspruch an den Prozess. Laut Prof. Dr. Hans J. Lietzmann vom Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung der Universität Wuppertal ist für einen Bürgerrat mit vier Sitzungstagen mit Kosten für rund 1.000 bis 1.500 pro Teilnehmer zu rechnen1. Enthalten darin sind Moderationskosten der Termine, Catering und Raummiete sowie gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmenden. Vor- und Nachbereitung des Bürgerrats inklusive Konzeption, Zufallsauswahl, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Prozessmanagement sind hierin nicht berücksichtigt und müssen entweder durch eigene personelle Ressourcen oder die Beauftragung eines externen Dienstleisters abgearbeitet werden. Die Stadt Erlangen (rd. 107.000 Einwohner) hat 2022 für ihren Klimarat „Fahrplan Klima-Aufbruch“ ca. 285.000 Euro brutto ausgegeben. Der Gesamtprozess dauerte zwölf Monate, die „Beteiligungsphase“ sechs Monate. Der Klimarat bestand aus 25 Bürgerinnen und Bürgern (4 Sitzungen), die nach unterschiedlichen demografischen Kriterien ausgewählt wurden. Parallel tagte eine Stakeholdergruppe aus 35 Interessensvertretenden (3 Sitzungen) sowie ein Lenkungskreis aus Verwaltung und Politik. Gesteuert wurde der Prozess von zwei Mitarbeiterinnen, die in Erlangen für den gesamten Themenkomplex „Klimafahrplan und Klimaaufbruch“ zuständig sind. Beauftragt waren zwei externe Agenturen. Als Ergebnis stand ein Maßnahmenkatalog mit 41 Vorschlägen, von denen der Stadtrat zunächst 14 als „prioritär“ beschloss.

Angesichts der hohen Kosten erscheint fraglich, ob das Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei Formaten mit Einbeziehung eines Bürgerrats wirtschaftlich vertretbar ist. Durch die für das jeweilige Projekt und die Zielgruppen passgenaue Kombination verschiedener sonstiger Bausteine (Vor-Ort- Veranstaltungen, Online-Formate, aufsuchende Beteiligung, hybride Info- und Diskussionsveranstaltungen etc.) lassen sich mit erheblich geringerem finanziellen und personellem Aufwand ebenfalls sehr gute Ergebnisse erzielen.

Nürnbergs bestehende Beteiligungskultur sieht den öffentlichen Diskurs als essentiell an, um eine

Politik der argumentativen Abwägung, der gemeinsamen Beratschlagung und Verständigung über

öffentliche Angelegenheiten herbeizuführen. Die letztendliche Entscheidungskompetenz verbleibt bei

den Gremien des Stadtrates.

1 Telefonisches Gespräch mit Prof. Dr. Hans J. Lietzmann am 28. November 2023.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König /TßtTiAqnii 90403 Nürnberg Rathaus OBER8U R G E R M Ei SIE R Tel: (0911) 231-5091

0^5. JULI gruene@stadt.nuernberg.de

90403 Nürnberg

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 04.07.2023

Partizipation stärken: Bürgeninnenräte zu ausgewählten Themen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Erlangen und Gütersloh haben einen, auf Bundes- und Landesebene gibt es sie: 73 lokale und kommunale Bürgeninnenräte sorgen deutschlandweit für Partizipation und Transparenz und sind ein Gradmesser für die Politik, wie Bürgerinnen zu unterschiedlichen Themen stehen. Ein solcher Rat besteht aus ausgelosten Teilnehmerinnen, die zu einem bestimmten Thema eine Empfehlung abgeben. Dabei werden sie von Expertinnen informiert und bilden sich so eine Meinung.

Das Besondere ist die Vielfalt: Durch das Losverfahren sitzen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten im Bürgerinnenrat. Untersuchungen zeigen sogar, dass eine Gruppe unterschiedlicher Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen ausgewogenere, bessere Entscheidungen fällt als eine Gruppe ähnlicher Menschen.

Mit einem Bürgerinnenrat könnten auch wir hier in Nürnberg besser im Sinne der Menschen vor Ort entscheiden - zumindest aber entstünde ein umfassenderes Bild bei der Entscheidungsfindung.

Bürgerinnenräte hätten die Wirkmacht, politische Grabenkämpfe und einen steigenden Politikverdruss abzufedern. Gleichzeitig nehmen durch solche direktdemokratischen Instrumente Akzeptanz und Vertrauen in die Politikzu. Vorstellbar wäre auch, dass sich so manche Entscheidungen beschleunigen würden. Mögliche Themen für einen Bürgerinnenrat sehen wir in der Klimapolitik (wie in Erlangen), beim Bauvorhaben Opernhaus, der Debatte um den Frankenschnellweg oder weitere städtebauliche Maßnahmen.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

stellt dem Stadtrat, im Austausch mit Expertinnen, Initiativen und Kommunen, das Konzept der Bürgerinnenräte als Ergänzung des Stadtrats für ausgewählte Themen vor,

Finanzaufwand bei bestehenden Bürgeninnenräten z. B. in Erlangen und Gütersloh. (Expertinnen und Ansprechpartner könnten hierbei Mehr Demokratie e.V., RE:NUE - das Bürgerinneninstitut SB

ill

oder EC02050 Institut für Nachhaltigkeit GmbH sein).

Mit freundlichen Grüßen

/'

Kai Küfner Marc Schüller Stadtrat stellv. Fraktionsvorsitzender

llp

:: ■

H/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuberufung eines neuen Mitglieds im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Anlagen: Protokoll für die 107. Sitzung Vita - Stephanie Oschmann

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für bildende Kunst (BiKBS) werden die Mitglieder des Beirats vom Stadtrat berufen. Nach aktueller Satzung müssen die Mitglieder des Beirates spätestens nach Ablauf von sechs Jahren aus dem Beirat ausscheiden.

Aus dem Beirat scheidet als Mitglied aus der „kunstinteressierten Bevölkerung“ Herr Holger Ries aus persönlichen Gründen vorzeitig aus.

Die Mitglieder des Beirates haben den Turnus der Vergabe der Plätze im Beirat dahingehend geändert, dass die Fördervereine der Museen in der Stadt, die zeitgenössische Kunst zeigen, aus ihren Reihen ein Mitglied benennen können. Da das letzte Mitglied im Förderverein des neuen Museums war, wurde nun eine Vertreterin der Contemporaries der Kunsthalle benannt. In der Sitzung des Beirates für Bildende Kunst am 21.12.2023 wurde der Vorschlag diskutiert und angenommen. Damit haben die sich die Mitglieder des Beirats für

Frau Stefanie Oschmann aus Nürnberg

als neues Mitglied des Gremiums für den Bereich "Kunstinteressierte Bevölkerung" ausgesprochen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung geachtet.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beruft Frau Stephanie Oschmann als neues Mitglied des Beirats für Bildende Kunst.

Niederschrift der 107. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am Donnerstag, den 21.12.2023 um 14:00 Uhr

in der Aula des Baumeisterhauses, Bauhof 9

Öffentlicher Teil:

Top 1: Wandgestaltung Weltacker

Der Beirat dankt Frau Herzog und Herrn Heffner für die Vorstellung des Projektes. Der Beirat begrüßt die Initiative zum Weltacker, bezüglich der Gestaltung der vorgestellten Wand hat der Beirat jedoch einige Anmerkungen. Zum einen muss das Eigentumsverhältnis geklärt werden. Weiterhin soll die wbg in das Projekt eingebunden werden. Der Beirat rät, dass der Efeu nicht komplett entfernt wird, heißt, dass der Efeu bleiben soll. Wenn eine Bemalung erfolgt, bittet der Beirat darum, Naturfarben zu verwenden, dies ebenfalls bei der wohl notwendigen Grundierung. Der wichtigste Wunsch des Beirats ist jedoch, dass der partizipatorische Charakter des Projektes auch über die Erstbemalung hinaus geht.

Top 2: Hübnerstor für Krakauer Haus

Der Beirat stimmt grundsätzlich einer Bemalung des Durchgangs in Absprache mit dem Denkmalamt zu. Jedoch soll die vorgestellte Präsentation überdacht werden. Weder ein Bezug zu der Städtepartnerschaft zwischen Krakau und Nürnberg, dessen Anlass die Bemalung sein soll, noch der Kontext zu anderen Themen die Stadt Nürnberg betreffend, wurden bei dem Termin herausgearbeitet. Der Beirat bittet das Hochbauamt, im Rahmen des Bauunterhaltes die Oberflächen des Durchgangs bis Mai 2024 zu sanieren, damit im Juni/Juli die Bemalung erfolgen kann. Frau Prusik-Lutz wird im Februar zum nächsten Beirat einen neuen Entwurf präsentieren.

Top 3: Ausmalung Rathauskantine: Künstler für Wettbewerb benennen

Aufgrund fehlender Unterlagen zur Versendung an die ausgewählten Künstler wird der Wettbewerb verschoben.

Top 4: Wettbewerb 2024

Herr Wissen stellt dem Beirat die Unterlagen zur Veröffentlichung des Wettbewerbs zur Korrektur zur Verfügung. Bis Ende Januar muss der Beirat die Korrekturen vorgenommen haben. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Haushaltsfreigabe durch die Regierung von Mittelfranken.

Top 5: Skulptur Trialog, Z-Bau – SÖR-Zentrale

Es wird einen Ortstermin am 15. Januar 2024 um 17:00 Uhr geben, um sich die Situation anzusehen. Die von Frau Feiner vorgeschlagene Versetzung zur neuen SÖR-Zentrale am Pferdemarkt wird dann ebenfalls geprüft. Der Park vor der Zentrale ist eine öffentliche Grünanlage. Der Beirat bittet um weitere Informationen zum Kunstwerk.

Top 6: Stand der Dinge: Waldwipfelpfad Wettbewerbsunterlagen

Der Wettbewerb wurde eingestellt, da die Bausumme unter 5 Mio. Euro beträgt. Dies wurde der Geschäftsführung im Vorfeld nicht vermittelt.

Top 7: St. Anton Kunstwerk von Petra Krischke

Dem Beirat wird das Kunstprojekt von Petra Krischke vorgestellt. Die Beauftragung erfolgte noch vor der Wahl der jetzigen Mitglieder des Beirats.

Top 8: Kunstwerk Skulpturengarten zum Pferdemarkt

Es wurde überlegt, ob parallel zur Versetzung des Kunstwerks vom Z-Bau zum Pferdemarkt auch die Versetzung von Kunstwerken aus dem Skulpturengarten als Möglich erachtet wird. Eine Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Nichtöffentlicher Teil:

Top 9: Mitglieder Anne Rumetsch und Holger Rieß

Frau Oschmann wird von der Geschäftsführung gebeten, dem Beirat beizutreten. Die Contemporaries der Kunsthalle haben sich dafür entschieden, Frau Oschmann zu entsenden. Die Nachfolge von Frau Rumetsch ist noch offen.

Nürnberg, 04. Januar 2024

Christian Roesner

Vorsitzender des Beirats für Bildende Kunst

Vita Stephanie Oschmann

Ich bin 1972 in Münster/Westfalen geboren und in Speyer, der schönen Pfalz, aufgewachsen. Ich habe in Freiburg Romanistik und Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Magister Artium studiert.1994 habe ich mich im doppelten Sinne in Nürnberg verliebt und wohne seit 1998 hier. Bis zur Geburt unserer drei Töchter habe ich für die Nürnberger Technologierfirma BinTec Communications den Börsengang an den Neuen Markt organisiert und im Bereich Public Relations und Investor Relations gearbeitet. Seit 2012 bin ich als freie Museumspädagogin für das kpz (hier Germanisches Nationalmuseum, Museum Industriekultur, Kunstvilla und Tucherschloss) sowie für das Museum für Kommunikation tätig. Während Corona habe ich mich intensiv mit dem Thema Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere Demenz, beschäftigt und biete speziell für diese Gruppen Führungen an. Seitdem bin ich mit diesem Thema für das kpz und auch seit letztem Jahr für das Neue Museum Nürnberg im Einsatz. Ende 2017 habe ich mich mit einer Freundin und Kollegin selbständig als Führungsduo goldenguide (www.goldenguide.de) gemacht. Wir bieten als Tandem Event- und Infotainment-Führungen für Unternehmen und private Gruppen an.

Seit vielen Jahren bin ich gemeinsam mit meinem Mann Michael begeisterte Kunstkonsumentin und Sammlerin. Wir sind Mitglieder in mehreren Kulturinitiativen wie der Kunsthalle Nürnberg, GNM, NMN, AdBK, Deutsches Museum, Museum Lothar Fischer, Altstadtfreunde ua. Dem Vorstand der CONTEMPORARIES e.V. vereint für die Kunsthalle gehöre ich seit 2022 an.

OA/001/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.03.2024 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)

Verkaufsoffener Sonntag im Jahr 2024 - Sonntagsverkaufsverordnung 2024 (SoVerkVO

2024)

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Sonntagsverkaufsverordnung 2024 (SoVerkVO 2024)

Sachverhalt (kurz):

In Bayern dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. Seit dem Jahr 2010 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 sowie dreier Umfragen im Jahr 2015 wurde die damalige Regelung den in den Urteilen aufgestellten Anforderungen angepasst. Seit dem Jahr 2017 wurde nur noch je ein Verkaufssonntag für die Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes und für die Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz zugelassen.

Seitens der Stadt Nürnberg ist beabsichtigt, den Ladengeschäften im Jahr 2024 wieder einen verkaufsoffenen Sonntag zu ermöglichen. An Stelle der gewöhnlichen zwei Termine soll 2024 der verkaufsoffene Sonntag ausnahmsweise auf nur einen Termin beschränkt werden, da das Maifest auf dem Aufseßplatz 2024 nicht stattfindet und deshalb der verkaufsoffene Sonntag in der Südstadt rechtlich nicht durchgeführt werden kann.

Dies soll zum Anlass genommen werden, um für den verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt einmal einen anderen Termin ausprobieren zu können. Als Termin ist hierfür der 13.10.2024, anlässlich des Tages der Offenen Tür der Stadt Nürnberg, vorgesehen. Dieser ist ebenso geeignet, da er insbesondere auf dem Hauptmarkt und im Rathaus mehrere zehntausend Besucher/innen und damit mindestens ebenso viele Besucher/innen wie das Altstadtfest und der Herbstmarkt anzieht.

Das Gebiet soll auf die Altstadt innerhalb des Mauerrings (analog 2023 anlässlich des Altstadtfestes und Herbstmarktes) begrenzt sein. Die Öffnungszeit soll auf den Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt werden.

Für die Festlegung des Termines muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2024 beschlossen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 Stunden plus Wegzeit betroffen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2024 (Sonntagsverkaufsverordnung 2024 - SoVerkVO 2024) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 06.03.2024 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2024 (Sonntagsverkaufsverordnung 2024 – SoVerkVO 2024) beschlossen.

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 06.03.2024

Verkaufsoffener Sonntag im Jahr 2024 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)

1. Rechtsgrundlage

Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) dürfen in Bayern Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.

2. Bisherige Regelungen in Nürnberg

Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.05.2016 führten dazu, dass die bisherigen Regelungen überarbeitet werden mussten. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch je ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz und einer in der Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/- Herbstmarktes zugelassen. Aufgrund der Urteile mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.

Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten in den Jahren 2020 und 2021 keine verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt werden, nachdem die anlassgebenden Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Im Jahr 2022 fanden beide verkaufsoffenen Sonntage statt. Im Jahr 2023 fand nur der verkaufsoffene Sonntag in der Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes statt. Der verkaufsoffene Sonntag in der Südstadt ist 2023 entfallen, da die anlassgebende Veranstaltung, das Maifest, abgesagt wurde.

3. Verkaufsoffener Sonntag 2024

Da 2024 das Maifest auf dem Aufseßplatz nicht stattfindet, kann der verkaufsoffene Sonntag in der Südstadt rechtlich nicht durchgeführt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, an Stelle der gewöhnlichen zwei Termine, den verkaufsoffenen Sonntag ausnahmsweise auf nur einen Termin zu beschränken und dafür einmal eine anderen Termin auszuprobieren. Es ist der Termin am 13.10.2024 anlässlich des „Tages der Offenen Tür der Stadt Nürnberg“ vorgesehen. Dieser ist ebenso geeignet und erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen, da er in der Innenstadt verteilt ist, auf dem Hauptmarkt und im Rathaus mehrere zehntausend Besucherinnen und Besucher und damit mindestens ebenso viele Besucher/innen wie das Altstadtfest und der Herbstmarkt anzieht. Der Termin im Oktober wird vom Einzelhandel als sehr günstig eingestuft.

Das Gebiet soll wie bisher auf die Altstadt innerhalb des Mauerrings (analog 2023 anlässlich des Altstadtfestes und Herbstmarktes) begrenzt sein. Die Öffnungszeit soll auf den Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt werden.

Der verkaufsoffene Sonntag darf nur durchgeführt werden, wenn die anlassgebende Veranstaltung „Tag der Offenen Tür der Stadt Nürnberg“ in der Innenstadt stattfindet. Sollte die Veranstaltung entfallen, entfällt auch der verkaufsoffene Sonntag.

Zur Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.

4. Abstimmung in der Städteachse

Wie in den Vorjahren wurden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Städteachse abgestimmt. Danach ergeben sich folgende Sonntagsöffnungen:

ER: wegen geringer Nachfrage sind aktuell keine verkaufsoffenen Sonntage geplant

FÜ: 10.03. Frühlingsmarkt 29.9. und 06.10. Michaeliskirchweih

N: 13.10. Tag der Offenen Tür der Stadt Nürnberg

SC: 05.05. Schwabach mobil 21.07. Bürgerfest 15.09. Herbstkirchweih, 20.10. Trempelmarkt

5. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen

Wie in den Vorjahren hat das Ordnungsamt eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren keine neuen Positionen.

Die Kirchen, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft ver.di lehnen verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Katholische Betriebsseelsorge erklärt in seiner Stellungnahme vom 19.02.2024, dass die Begrenzung der Sonntagsöffnung in 2024 auf nur einen Termin zwar erfreulich sei, sie jedoch weiterhin entschieden für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen jeden weiteren Versuch einer vermeintlich sinnlosen Kommerzialisierung sind.

Der DGB weist in seiner Stellungnahme vom 21.02.2024 darauf hin, dass die Stadt Erlangen im Jahr 2024 offensichtlich auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Er hegt zudem rechtlichen Zweifel am Anlassgrund für den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag und befürchtet, dass eine Konkurrenzveranstaltung zum Tag der Offenen Tür entsteht. Zudem habe ein verkaufsoffener Sonntag die Verzweckung des Menschen sowie die Profitmaximierung für einige wenige zum Ziel.

Der Handelsverband Bayern e.V. hat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2024 mitgeteilt, dass gegen die beabsichtigte Sonntagsöffnung 2024 keine Bedenken bestehen und die Sonntagsöffnung außerordentlich begrüßt wird.

Sollten nachträglich weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Ausschusssitzung vorgetragen.

Nürnberg, 21.02.2024 Ordnungsamt

i.V. gez. Pollack (5330) Hegendörfer (2729)

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2024

(Sonntagsverkaufsverordnung 2024 – SoVerkVO 2024)

Vom ............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2023 (GVBl. S. 606), folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Altstadtsonntag § 2 Öffnungsbedingung § 3 Inkrafttreten

§ 1

Altstadtsonntag

Aus Anlass des Tages der Offenen Tür der Stadt Nürnberg dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Nürnberger Altstadt (umfasst durch die Straßen Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben) am 13.10.2024 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Satz 1 gilt nur für die Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die aufgeführten Straßen begrenzten Gebietes liegen.

§ 2

Öffnungsbedingung

Die Sonntagsöffnung nach § 1 entfällt, wenn die anlassgebende Veranstaltung entfällt.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

  1. BM/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 13.03.2024 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Sachstandsberichte zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt

Kongresshalle (KOH)

Anlagen: 01_Sachstandsbericht 02_Fördermittelkonzept KOH 20240220 03_KOH Maßnahmengliederung Fact-Sheets 20231204

Sachverhalt (kurz): In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat beschlossen, "die Sparten 'Musiktheater' und 'Ballett' des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten" und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts zu Sanierung, Interim usw. beauftragt. Darüber hinaus hat der Stadtrat an diesem Tag beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll, dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind und dass im "Rahmen des Vergabeverfahrens (…) von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen.

Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022 sowie am 21. April, 5. Juli und 15. November 2023 berichtet.

Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 formulierten Empfehlungen zur Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort sowie zum Bedarfsplan für das BOH hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über ihre Arbeit seit der letzten Kommissionssitzung im vergangenenn November berichten den aktuellen Sachstand beider Projektteile vorstellen. Der Bericht zum Bauprojekt KOH basiert dabei auf einer "Maßnahmengliederung" und umfasst u.a. die Themenbereiche Schadstoffsanierung, Substanzsicherung und grundsätzliche Nutzbarmachung des U-förmigen Torsos, Ausbauplanung für Ermöglichungsräume und Staatstheater. Skizziert werden auch der aktuelle Stand des Vergabeverfahrens für Planung und Bau eines Ergänzungsbaus für die Spielstätte des Staatstheaters im Innenhof der Kongresshalle sowie der aktuelle Stand des Fördermittelkonzepts.

Zur Maßnahmengliederung wird eine Empfehlung der Kommission an den Stadtrat erbeten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und KOH sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Empfehlungsvorschlag: Die Kommission nimmt die vorliegende Maßnahmengliederung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese dem Stadtrat zum Beschluss. Um den Zeitplan zum Abschluss der Baumaßnahmen in der KOH einzuhalten und um Förderbescheide bzw. die Zustimmung zur vorzeitigen Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen rechtzeitig zu ermöglichen, empfiehlt die Kommission eine zeitnahe Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch einen Stadtratsbeschluss. Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat außerdem, zu beschließen, dass die Verwaltung für vom Bund geförderte Teilmaßnahmen lediglich dazu ermächtigt wird, förderunschädliche Planungsleistungen bis einschließlich der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) zu beauftragen. Bauaufträge dürfen bis zum Vorliegen des Förderbescheids/ der Förderbescheide nicht ausgeschrieben und vergeben werden, es sei denn, der oder die Fördergeber stimmen dem – ggf. im Einzelfall – ausdrücklich schriftlich zu. Soweit dies durch Förderbestimmungen nicht ausgeschlossen ist, soll die Verwaltung nach Möglichkeit Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einbeziehen.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 13.03.2024 zum Beschluss.

Sachstandsberichte BOH und KOH

1. Sachstandsbericht BOH

1.1 Ressourcen

Für den GB Kultur der 2.BM werden im Zusammenhang mit dem Staatstheater folgende Maßnahmen bearbeitet:

 Bauvorhaben Opernhaus (BOH)  Kongresshalle (KOH) – Torso  Kongresshalle (KOH) – Ergänzungsbau

Aus kapazitativen Gründen erfolgt derzeit eine Priorisierung der Maßnahmen an der KOH. In das BOH können daher nur sehr begrenzt Ressourcen eingebracht werden:

 Untersuchungen zur Festlegung der Abbruchkante (Verbindungsbau Opernhaus/ Schauspielhaus)  Sofern Schnittstellen zum BOH betroffen bzw. zu definieren sind: Einbindung in die vom Staatstheater zu treffenden Maßnahmen zur Sicherstellung des Weiterbetriebs am Richard-Wagner-Platz  Schnittstellen zwischen den Maßnahmen BOH und KOH, z.B. Obermaschinerie, Umzug, Auswirkungen der veränderten Projektrahmenbedingungen im KOH-Projektteil auf den Bedarfsplan BOH

1.2 Stadtraum (Gartenschau 2030)

Die Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus hat gem. dem vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan nicht nur bautechnische Aufgabenstellungen. Vielmehr ist sie sowohl gestalterisch als auch konzeptionell als Beitrag zur Stadtentwicklung am Standort Richard-Wagner-Platz zu sehen. Insofern sind eventuelle Schnittstellen zur urbanen Gartenschau 2030 frühzeitig – und, soweit für die zielgerichtete Fortführung der beiden Projekte erforderlich, – zu definieren. Abstimmungen auf Arbeitsebene finden dazu statt.

2. Sachstandsbericht KOH

2.1 Maßnahmengliederung

Die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Kulturentwicklungsvorhaben im U-förmigen Torso der Kongresshalle sind aus förderpraktischen Gründen in die folgenden Teilprojekte gegliedert. Für jedes Teilprojekt werden jeweils das qualitative Ziel, der Bedarfsträger, die Zuwendungsgeber und die Status des Zuwendungsverfahrens, der Planung, des Auftragsund Ausführungsstandes sowie der Finanzierung angegeben.

A. Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehemaligen

Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung

Qualitatives Ziel: Nachhaltige Beseitigung von Altlasten und Schadstoffen Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) Zuwendungsgeber: Freistaat Bayern, ko-finanziert von der Europäischen Union Status Zuwendungsverfahren: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt

Status Planung: abgeschlossen Status Bauvergaben: weit überwiegend abgeschlossen; ausstehend: Hauptdach (verknüpft mit B.) und Teilmaßnahme Arkadengang Status Ausführung: Altlastensanierung Hofflächen weitestgehend beendet, Schadstoffsanierung im Gebäude begonnen und auf dem unteren Dach in Kürze beginnend; Hauptdach ausstehend

B. Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung des U-förmigen Torsos

Qualitatives Ziel: Nachhaltige Sicherung des baulichen Bestandes, Dichtheit der Gebäudehülle, Herstellen baulicher Rettungswege (ohne Förderanlagen) Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) & Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern Status Zuwendungsverfahren: Antrag eingereicht; vorz. Maßnahmenbeginn nicht bewilligt Status Planung: Entwurfsplanung weitestgehend abgeschlossen Status Bauvergaben: derzeit förderrechtlich nicht zulässig Status Ausführung: Beginn förderrechtlich nicht zulässig

C. Ausbauten und Erweiterung des U-förmigen Torsos

C.1 Ausbau von vier Sektoren (I, II, IX, X) zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur

(Arbeitsbezeichnung)

Qualitatives Ziel: Einfacher (Sekt. I und II) bis einfachster Ausbau (Sekt. IX und X) Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) Zuwendungsgeber: Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern Status Zuwendungsverfahren: Antrag eingereicht; vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht bewilligt Status Planung: Entwurfsplanung laufend Status Bauvergaben: derzeit förderrechtlich nicht zulässig Status Ausführung: Beginn förderrechtlich nicht zulässig

C.2 Ausbau von sechs Sektoren (III-VIII) für das Staatstheater Nürnberg

Qualitatives Ziel: Einfacher zweckmäßiger Ausbau Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) Zuwendungsgeber: Freistaat Bayern (BEG-Förderung auch Bund. Deutschland) Status Zuwendungsverfahren: Antrag eingereicht; Unbedenklichkeitsbescheinigung. liegt vor Status Planung: Entwurfsplanung laufend Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

C.3 Erweiterung von sechs Sektoren (III-VIII) für das Staatstheater Nürnberg um einen Er-

gänzungsbau im Nordwesten des „Innenhofes“ der Kongresshalle

Qualitatives Ziel: Zweckmäßige Spielstätte für 800 Besuchende

Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) Zuwendungsgeber: Freistaat Bayern Status Zuwendungsverfahren: Antrag eingereicht; Unbedenklichkeitsbescheinigung. liegt vor Status Planung: erfolgt teils Rahmen des TÜ-Vergabeverfahrens Status Bauvergaben: Teilnahmewettbewerb abgeschlossen Verhandlungsverfahren: laufend Status Ausführung: nicht begonnen

C.4 Ausbau von Teilen des Sockel und- Arkadengeschosses für den Süddeutschen Ver-

band Reisender Schausteller und Handelsleute e.V. (volksfestnahe Nutzungen)

Qualitatives Ziel: Ausbau nach städtischen Standards Bedarfsträger: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: voraussichtlich nicht zuwendungsfähig Status Zuwendungsverfahren: kein Antrag gestellt Status Planung: Vorplanung abgeschlossen Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

C.5 Ausbau von Teilen des Sockelgeschosses zur „Volksfestwache“ von Polizei, Feuer-

wehr und Rettungsdiensten (volksfestnahe Nutzungen)

Qualitatives Ziel: Ausbau nach staatlichen Vorschriften / Standards (Polizei), in zweckmäßiger Weise für Feuerwehr & Rettungsdienste Bedarfsträger: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: voraussichtlich nicht zuwendungsfähig Status Zuwendungsverfahren: Förderantrag von Freistaat Bayern abgelehnt Status Planung: Vorplanung abgeschlossen Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

C.6 Ausbau von sechs Sektoren (XI-XVI) zu einfachen Lagerräumen

Qualitatives Ziel: Einfachster Grundausbau (weitestgehend frostfrei) Bedarfsträger: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: voraussichtlich nicht zuwendungsfähig Status Zuwendungsverfahren: kein Antrag gestellt Status Planung: Vorplanung abgeschlossen Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

C.7 Ausbau von Teilbereichen für (geringfügige) städtische Bedarfe von SÖR und LA Qualitatives Ziel: Ausbau nach städtischen Standards

Bedarfsträger: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: voraussichtlich nicht zuwendungsfähig Status Zuwendungsverfahren: kein Antrag gestellt Status Planung: Vorplanung abgeschlossen Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

D. Umfeldmaßnahmen (Außenanlagen) mit den Zielen der Herstellung der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und der Ordnung des ruhenden Verkehrs (soweit nicht den Aus-

baumaßnahmen gem. Nr. C unmittelbar zugeordnet)

Qualitatives Ziel: Herstellen der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und Ordnung des ruhenden Verkehrs mit einfachen Mitteln Bedarfsträger: Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin (2.BM) & Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Zuwendungsgeber: Freistaat Bayern (Städtebauförderung) Status Zuwendungsverfahren: grundsätzliche Klärung mit Regierung erfolgt; Antragstellung ausstehend; Abgrenzung zu Maßnahmen nach Nr. C erforderlich Status Planung: Vorplanung laufend Status Bauvergaben: bislang keine Ausschreibungen Status Ausführung: nicht begonnen

2.2 Berichte zu den Teilmaßnahmen

2.2.1 Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehemaligen

Reichsparteitagsgelände

Die Regierung von Mittelfranken hat den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Schadstoffsanierung (vorgezogene Teil-Maßnahme) mit Schreiben vom 28. August 2023 zur Förderung aus Mitteln des Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) bewilligt. Die Leistungen zur Altlastensanierung im „Innenhof“ sowie die Leistungen zur Schadstoffsanierung im Gebäudeinnern wurden sämtlich ausgeschrieben und vergeben. Die verunreinigten Erdmassen auf der ehemaligen Feuerwehrübungsfläche im „Innenhof“ wurden bereits beseitigt. Die Sanierung der Schwindgassen (begrünte „Streifen“ zwischen den Tribünenfundamentplatten) wurde ebenfalls im Februar 2024 abgeschlossen. Nach erfolgter Analytik werden die schadstoffhaltigen Materialien zur fachgerechten Entsorgung abgefahren. Mit den Schadstoffsanierungsarbeiten im Gebäudeinnern wurde bereits begonnen. Die Schadstoffsanierung des unteren Daches über dem 1. Obergeschoss sowie das Aufbringen einer Behelfsabdichtung erfolgen voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024. Ausstehend ist die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten auf dem Hauptdach. Leistungen dort konnten witterungsbedingt bisher nicht ausgeführt werden und sind eng mit den Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung verknüpft (siehe dort): Diese Leistungsbereiche können nur parallel begonnen werden. Ebenfalls ausstehend ist die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen zur (behelfsmäßigen) Abdichtung des Arkadengangs.

2.2.2 Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung des U-förmigen

Torsos

Die grundsätzliche Förderung der Maßnahme durch den Bund wurde vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen; die grundsätzliche Förderung durch den Freistaat Bayern wurde

ebenfalls zugesagt. Die Förderantragsunterlagen wurden mit den zuständigen Stellen von Bund und Land abgestimmt und werden aktuell zur Einreichung finalisiert. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Dächer samt Blitzschutz sowie unbedingt erforderliche Arbeiten zur (Wieder-) Herstellung der Stand- und Verkehrssicherheit an der Bausubstanz einschließlich der Außenfassade und der Umfassungsmauern des „Innenhofs“ sowie – in den Sektoren I bis X – die Erneuerung bzw. den erstmaligen Einbau von Fenstern, Türen und Toren in der Außenhülle. Des Weiteren werden in den Sektoren I bis X baurechtskonforme Flucht- und Rettungswege hergestellt, soweit dies Baukonstruktionen (KG 300 der DIN 276) betrifft. Auf die anhängenden „Fact Sheets“ wird verwiesen. Aufgrund der Fördervorschriften des Bundes ist eine Beauftragung der Planungen über die Entwurfsplanung (LPH 3 der HOAI) hinaus derzeit nicht förderunschädlich zulässig. Dies wirkt sich ggf. auf den Zeitplan aus.

2.2.3 Ausbauten und Erweiterung des U-förmigen Torsos

2.2.3.1 Ausbau von vier Sektoren (I, II, IX, X) zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kul-

tur (Arbeitsbezeichnung)

Die grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung der Maßnahmen durch Bund und Land besteht. Eine Präzisierung von Antragsunterlagen kann nach Vorlage des konkretisierten Betriebskonzepts sowie der berechneten Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen. Dies wird für das zweite Quartal 2024 angestrebt. Die Maßnahmen umfassen den einfachen Ausbau der Sektoren I und II sowie den einfachsten Ausbau der Sektoren IX und X. Neben den baukonstruktiven Maßnahmen (KG 300 der DIN 276) werden technische Anlagen (KG 400 der DIN 276) geplant, im Wesentlichen die Beheizung (Fernwärme), der Brandschutz (Sprinklerung, Brandmeldeanlage), Feuerwehraufzüge (dienen auch dem Personen- und Gütertransport), elektrische, theater- und küchentechnische Anlagen. Die laufende Entwurfsplanung im U-förmigen Torso erfolgt abschnittsweise auf der Basis von Doppelsektoren ausgehend von der Nordseite (I/ II, III/ IV, V/ VI, VII/ VIII, IX/ X) und wird bezüglich der Sektoren der Ermöglichungsräume von Verwaltung und Projektsteuerung mit dem Ziel der Einhaltung des vom Rat beschlossenen Kostendeckels eng begleitet.

2.2.3.2 Ausbau von sechs Sektoren (III-VIII) für das Staatstheater Nürnberg

Für die FAG-Förderung liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits vor. Damit können Planungs- und Bauaufträge förderunschädlich vergeben werden, was Vorteile hinsichtlich der Zeitplanung mit sich bringt. Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken können Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusätzlich eingesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen den zweckmäßigen Ausbau der Sektoren III bis VIII für Bedarfe des Staatstheaters. Neben den baukonstruktiven Maßnahmen (KG 300 der DIN 276) werden technische Anlagen (KG 400 der DIN 276) geplant, im Wesentlichen die Beheizung (Fernwärme), der Brandschutz (Sprinklerung, Brandmeldeanlage), Feuerwehraufzüge (dienen auch dem Personenund Gütertransport), elektrische, theater- und küchentechnische Anlagen. Die laufende Entwurfsplanung im U-förmigen Torso erfolgt abschnittsweise auf der Basis von Doppelsektoren ausgehend von der Nordseite (I/ II, III/ IV, V/ VI, VII/ VIII, IX/ X) und wird bezüglich der Sektoren des Staatstheaters von Verwaltung und Projektsteuerung mit dem Ziel der größtmöglichen Annäherung an den vom Rat beschlossenen Kostendeckel eng begleitet.

2.2.3.3 Erweiterung von sechs Sektoren (III-VIII) für das Staatstheater Nürnberg um einen

Ergänzungsbau im Nordwesten des „Innenhofs“ der Kongresshalle

Für die FAG-Förderung liegt, wie beim Bestandsausbau (vgl. 1.2.1.3.2), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits vor.

Im TÜ-Vergabeverfahren liegen qualitativ hochwertige indikative Angebote vor, die unterschiedliche Lösungsansätze verfolgen. Die Angebote wurden von der technischen und juristischen Verfahrensbetreuung sowie seitens 2.BM, STN und Ref.VI/PBD eingehend geprüft. Eine erste Verhandlungsrunde mit den Bietern fand Ende Februar statt.

2.2.3.4 Ausbau von sechs Sektoren (XI-XVI) zu einfachen Lagerräumen

Die Maßnahmen sind im MIP 2024 nicht abgebildet, die Planung erfolgte deshalb nur bis zum Abschluss der Vorplanung. Projektsteuerung und Planer haben Kosten i.H. von 18 Mio. Euro für einen Grundausbau für temperaturunempfindliche Lagergüter (unbeheizt, weit überwiegend frostfrei) ermittelt. Planung und Ausführung werden aus den Sektoren I bis X abgeleitet. Aus rein bautechnischer Sicht ist die Umsetzung im Rahmen einer Gesamtmaßnahme zweckmäßig. Im Besonderen die nachträgliche Einbringung von Aufzugschächten (zwingend erforderliche Feuerwehraufzüge als Teil baurechtskonformer Flucht- und Rettungswege) würde die dann laufende Nutzung massiv beinträchtigen. 2.2.4 Umfeldmaßnahmen (Außenanlagen) mit den Zielen der Herstellung der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und der Ordnung des ruhenden Verkehrs (soweit nicht den

Ausbaumaßnahmen gem. Nr. 1.2.1.3 unmittelbar zugeordnet)

Die Maßnahmen sind derzeit nicht finanziert. Eine Förderung aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wurde in Aussicht gestellt, sofern Teilmaßnahmen nicht zwingend den Ausbauvorhaben zuzuordnen sind (subsidiäre Förderung). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60% der förderfähigen Ausgaben, in besonderen Fällen 80% bis 90%. Bearbeitungsgebiet ist das Vorhabensgrundstück, begrenzt von der Bayernstraße, der Verbindungsstraße von Bayern- und Großer Straße sowie den Seeufern des Großen Dutzendteiches. Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit und die Ordnung des ruhenden Verkehrs. Daneben werden in den Außenanlagen zu verortende Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes (Müllentsorgung etc.) und die Versickerung von Regenwasser, soweit dies gestalterische Aspekte betrifft, bearbeitet.

2.3 Übergreifende und sonstige Themen

2.3.1. Mobilitätskonzept

Die Verkehrsabwicklung wird sich mit den erweiterten und zusätzlichen Nutzungen in der Kongresshalle verändern. Um eine Mehrbelastung des Umfelds weitestgehend zu vermeiden, wird ein Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist es, den zusätzlich erzeugten Kfz-Verkehr durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr) zu verlagern. Mithilfe eines Fragebogens an die verschiedenen Nutzer wurde das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen prognostiziert. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßenraums werden derzeit ermittelt. Weiterer Bestandteil des Mobilitätskonzeptes ist die Stellplatzberechnung auf Grundlage der Stellplatzsatzung. Die daraus erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Vorhabensgrundstück nachgewiesen werden.

2.3.2 Verkehr und Parkplätze

Der „Innenhof“ steht wegen laufender Bauarbeiten zum Parken nicht mehr zur Verfügung.

2.4 Zugänglichkeit für Besucherinnen und Besucher

Für Besucherinnen und Besucher des Doku-Zentrums bzw. des ehem. Reichsparteitagsgeländes wurden Besucherplattformen im „Innenhof“ der Kongresshalle eingerichtet, die noch um die unmittelbar vorgelagerten Flächen erweitert werden sollen.

Fördermittelkonzept Kongresshalle
Teilmaß- nahmen MIP 2024 Förderprogramm (mit Summen) Antrags- stand (Stand Feb.24) Einschätzung/ Risiken To do
Dekon- tamination + Substanzerhalt + grundsätzliche, baurechtskon- forme Nutzbar- machung des Rundbaus 59 Mio. Euro EFRE-Förderung der Dekontamination, Antrag rund 8,8 Mio., 6,1 Mio. Förderung -Antrag ist gestellt -vorzeitiger Maßnahme- beginn ge- stattet - Baumaßnahme läuft - als zusätzlicher Finanzierungsbaustein gesichert Bescheid erwirken + Mittelabruf
14,75 Mio. Euro Erhalt/ Nutzbarmachung KOH Freistaat (Festbetrag) -Antrag im Juli 2023 gestellt - Antragsprüfung durch StMWK/BLfD - Bund/BKM federführender Zuwendungsgeber - Zustimmung zu vorzeitigem Maßnahmenbeginn unklar -> zeitliches Risiko mit mind. mittlerer Eintritts- wahrscheinlichkeit -Koordinierungs- treffen 21.02.24 -bauliche Prüfung durch Landesbau- direktion Bayern -vorzeitigen Maßnahmen- beginn erwirken
29,5 Mio. Euro Erhalt/ Nutzbarmachung KOH Bund (Festbetrag) -Antrag Phase 2 läuft - BKM federführender Zuwendungsgeber - wie oben zeitliches Risiko mit mittlerer Eintritts- wahrscheinlichkeit vgl. oben (Ko- Finanzierung)
2. BM | Fördermittelkonzept Kongresshalle | Stand: 20.02.24 1 92
Fördermittelkonzept Kongresshalle
Teilmaß- nahmen MIP 2024 Förderprogramm (mit Summen) Antrags- stand (Stand Februar24) Einschätzung/ Risiken To do
Ausbauvorhaben Ermöglichungs- räumeKunst & Kultur 44 Mio. Euro 20 Mio. Euro KulturInvest Bund (Festbetrag) -Vorbereitung Antrags- phase 2 -Vorlage Kostenbe- rechnung als Voraussetzung - Zustimmung zu vorzeitigem Maßnahmenbeginn unklar -> zeitliches Risiko mit mittlerer bis hoher Eintrittswahrscheinlichkeit Antragals sog. formlose Anfrage möglichst zeitnah 2024 einreichen
1 Mio. Euro Kulturfond Bayern (max. Förderung) + bis zu 3 Mio. Euro Antrag CSU-Landtags- fraktion Bayern Antragist für 2025 konkreti- siert und mit Kostenberech- nung einzu- reichen - Bund/BKM federführender Zuwendungsgeber - wie oben ->zeitliches Risiko mit mittlerer bis hoher Eintrittswahrscheinlichkeit - Zusätzliche Förderung wird derzeit ergebnisoffen von CSU-Fraktion geprüft vgl. oben (Co- Finanzierung)
Ausbauvorhaben Spielstätte STN (inkl. Ergänzungsbau) *Förderung nach Bayer. Finanzausgleichgesetzt ** Bundesförderung für effiziente Gebäude 108 Mio. Euro 81 Mio. Euro FAG-Mittel* Bayern (anteilige Förderung) + 2,75 Mio. Euro BEG-Anträge** Bund -Antrag eingereicht -Unbedenk- lichkeitsbe- scheinigung (UB) liegt vor - Prüfung durch Regierung Mfr. und StMFH - anteilig 75% FAG-Förderung der tatsächlichen Kosten realisieren - Zusätzliche BEG-Förderung Antrag spätestens Ende Juli 2024 konkretisiert einreichen
2. BM | Fördermittelkonzept Kongresshalle | Stand: 20.02.24 2 93

Kongresshalle Nürnberg

Substanzsicherung und grundsätzliche Nutzbarmachung

Bautechnische Kurzübersicht

über die beabsichtigten Maßnahmen („Fact-Sheets“)

einschließlich der berechneten Kosten

Stand: 11.12.2023

--- DOKUMENT FÜR DIE OPERNHAUSKOMMISSION DES STADTRATES --- AUS VERGEBRECHTLICHEN GRÜNDEN OHNE ANGABE VON AUFGESCHLÜSSELTEN KOSTEN ---

Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte Bauhof 9 90402 Nürnberg

INHALT

Vorbemerkung ................................................................................................................................................. 4 Darstellung der Gesamtmaßnahme ................................................................................................................ 6 Dächer .............................................................................................................................................................. 8 Fassaden – Granitfassade............................................................................................................................. 10 Fassaden – Ziegelumfassungsmauern des „Innenhofs“ ............................................................................... 12 Bestandsicherung Torso ................................................................................................................................ 14 Fenster, Türen & Tore – Außenseite (Granitfassade) ................................................................................... 16 Fenster, Türen & Tore – Umfassungsmauern des „Innenhofes“ .................................................................. 18 Treppenräume ............................................................................................................................................... 20 Berechnete Kosten – Anlagen ....................................................................................................................... 22

VORBEMERKUNG

Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, in dem aus 16 Sektoren bestehenden hufeisenförmigen Torso der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände folgende Kulturentwicklungsmaßnahmen umzusetzen:  Einrichtung sog. Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur; diese können sein: Ateliers, Ausstellungsund Performanceflächen für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke  Einrichtung einer Spielstätte für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg und der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen mindestens für die Dauer der Sanierung des Opernhauses. Der für das Staatstheater erforderliche Ergänzungsbau im sog. Innenhof beinhaltet im Wesentlichen den Zuschauerraum für min. 800 Personen, die Hauptbühne, Bühnennebenflächen und Proberäume. Darüber hinaus ist der Ausbau von Teilen des Torsos zu musealen (Lager-) Zwecken und sowie zur Unterbringung sog. „volksfestnaher Nutzungen“ wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr angedacht. Bereits heute betreibt die Stadt Nürnberg im nördlichen Kopfbau das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung). Der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt. Aus der beabsichtigten Nutzung durch das Staatstheater Nürnberg ergeben sich die wesentlichen terminlichen Vorgaben für die Teilprojekte, da das bestehende Opernhaus aufgrund seiner baulichen Mängel (Brandschutz, Standsicherheit, Arbeitssicherheit, Zulässigkeit des Betriebs technischer Einrichtungen) bereits heute nur durch kostenauslösende Notmaßnahmen in Betrieb gehalten werden kann. Darüber hinaus kommt der Stadt Nürnberg als Eigentümerin der Kongresshalle eine besondere, über die reine Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung im Umgang mit dem Objekt zu. Der Denkort ist für die zahlreichen Besucherinnen und Besucher des Reichsparteitagsgeländes und damit des Innenraums des ursprünglich für 50.000 Personen geplanten Versammlungsraums dauerhaft sicher zugänglich zu erhalten. Nachfolgend werden die an der Kongresshalle zur Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung vorgesehenen baulichen (Teil-) Maßnahmen in Form einer Kurzübersicht dargestellt, in den Kontext der weiteren vorgesehenen (Teil-) Maßnahmen gestellt und von diesen abgegrenzt. Bei den Maßnahmen zur Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung handelt es sich um nutzungsunabhängige Maßnahmen zum Erhalt des Objektes, durch die die bautechnischen Rahmenbedingungen für den nachgelagerten Ausbau geschaffen werden sollen. Die für die grundsätzliche Nutzbarmachung und die Substanzsicherung vorgesehenen baulichen Maßnahmen beziehen sich daher grundsätzlich auf alle 16 Sektoren des U-förmigen Torsos der Kongresshalle, also auf beide Langbauten (Sektoren I, II, XV und XVI) und den eigentlichen Rundbau (Sektoren III – XIV). Die Ziele der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten erforderlichen Maßnahmen zur Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung werden jeweils kurz benannt und der mit der Zielverfolgung verbundene Umgang mit der denkmalgeschützten Substanz kurz erläutert. Eine ausführliche Würdigung der denkmalfachlichen und denkmalschutzrechtlichen Aspekte erfolgt im Rahmen des Erlaubnisverfahrens. Die Denkmalschutz- und die Denkmalfachbehörde waren und sind im laufenden Verfahren planbegleitend eingebunden. Des Weiteren werden der Umfang der (Teil-) Maßnahmen und die Qualitäten kurz beschrieben, terminliche Implikationen benannt und die bis zur 3. Ebene der DIN 276 ermittelten Kosten angegeben, die im Übrigen in den Kostenermittlungen der Planer vertieft dargestellt sind. Abschließend wird auf mögliche Alternativen eingegangen. Bei den Maßnahmen der Substanzsicherung und zur grundsätzlichen Nutzbarmachung bestehen – anders als etwa beim nachgelagerten Ausbau – wenige Spielräume und Alternativen, da die vorgesehenen Maßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Dimensionen des baulichen Bestandes schon aus wirtschaftlichen Gründen auf das technisch unbedingt erforderliche Maß verwiesen sind und sie hauptsächlich auf rein bautechnischen Erfordernissen beruhen. Eine Risikobetrachtung umfasst die Darstellung der spezifischen Risiken der Teilmaßnahmen, die sich etwa aufgrund der Größe des Bauvorhabens ergeben und über die allgemeinen Risiken des Bauens im Bestand hinausgehen. Aufgrund der unmittelbaren Verknüpfung mit dem in Vorbereitung befindlichen „Bauvorhaben Opernhaus“ und der zustandsbedingt zeitlich begrenzten Betriebsfähigkeit des Opernhauses kommt dem Terminrisiko mit Blick auf den ununterbrochenen Betriebserhalt des Staatstheaters mit seinen rd. 650 festen (im Saisonbetrieb bis zu 1.000) Beschäftigten eine besondere, nicht zuletzt gesellschaftliche Bedeutung zu.

Abbildung 21

Abb. 1: Hufeisenförmiger Torso der Kongresshalle mit etablierten und beabsichtigten Nutzungen

DARSTELLUNG DER GESAMTMAßNAHME

Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg werden aus baulicher Sicht in folgende (Teil-) Maßnahmen gegliedert:

1.) Dekontamination

2.) Substanzsicherung & grundsätzliche Nutzbarmachung

3.) Ausbau

4.) Ergänzungsbau

Dabei bauen die Maßnahmen 1.) bis 3.) sukzessive aufeinander auf, während die Maßnahme 4.) baulich nach Abschluss der Maßnahme 1.) umgesetzt werden kann.

Zu 1.) Dekontamination

Der bauliche Bestand ist in erheblichem Umfang mit Schadstoffen und Altlasten belastet. Die Dekontamination umfasst die folgenden Teilmaßnahmen: A. Schadstoffsanierung Dachflächen B. Schadstoffsanierung 1.- 3. OG C. Schadstoffsanierung Sockel- u. Erdgeschoss D. Altlastensanierung „Innenhof“ – Feuerwehrfläche oberhalb der Fundamentplatte E. Altlastensanierung „Innenhof“ – Schwindgassen Für die „Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung“ erhält die Stadt Zuwendungen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" des EFRE Bayern 2021-2027 – Maßnahmengruppe 2.8 Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde am 28.08.2023 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Mit den Maßnahmen wurde im 4. Quartal 2023 begonnen.

Zu. 2.) Substanzsicherung & grundsätzliche Nutzbarmachung

Nach Abschluss der Dekontaminationsmaßnahmen ist die Durchführung von Maßnahmen zur Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung vorgesehen. Diese sind Voraussetzung für den anschließenden eigentlichen Ausbau und umfassen: 1. Abdichtung der Dächer 2. Sicherung der Fassaden – äußere Granitfassade und Umfassungsmauern des „Innenhof“ 3. Bestandssicherung Torso (konstruktive Mängel etc.) 4. Fenster, Türen & Tore 5. Treppenräume – Ertüchtigung bzw. Herstellung von Flucht- und Rettungswegen

Zu 3.) Ausbau

Nach Umsetzung der beiden vorgelagerten und oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt der Ausbau

  1. zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sowie 2. für das Staatstheater Nürnberg und 3. zu Lager- bzw. Depoträumen. Daneben sollen 4. eine Sicherheitswache für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie 5. Büro- und Lagerräume für städtische Bedarfe und im Zusammenhang mit der Durchführung der Volksfeste entstehen.

Zu 4.) Ergänzungsbau

Im nordwestlichen Teil des „Innenhofes“ entsteht ein Ergänzungsbau als eigentliche Spielstätte des Staatstheaters. Dieser nimmt im Besonderen alle Räume auf, die aufgrund ihrer Größe und volumetrischer Anforderungen nicht im Bestand realisiert werden können oder zwingend bühnennah sind. Der Ergänzungsbau wird mittels eines Totalübernehmer-Vergabeverfahrens beschafft und im Bereich der Sektoren III – VIII mit dem Bestand des Torsos verbunden.

Fortschreibung der Bezeichnungen der Bauteile

Im Rahmen der Maßnahme wird eine Umbenennung von Bauteilen und im Besonderen die künftige Verwendung der Bezeichnung „Segment“ anstelle des bisher verwendeten Begriffs „Sektor“ erwogen. Weiter sollen die Segmente künftig mit Buchstaben anstelle der bisherigen Nummerierung mit römischen Zahlen bezeichnet werden. Für dieses Dokument werden noch die bislang genutzten Bezeichnungen verwendet.

Abbildung 22

Abb. 2: Ablagerung umfangreicher schadstoffhaltiger Bauschuttmassen auf dem Hauptdach

DÄCHER

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Schutz der historischen Bausubstanz vor Witterungs- und sonstigen Einflüssen, im Besonderen vor eindringendem Regenwasser durch Beseitigung vorhandener Undichtigkeiten  Herstellen eines richtliniengerechten Dachaufbaus als gedämmtes und extensiv begrüntes Retentionsdach mit erhöhtem Wasserspeichervermögen und geordneter Wasserableitung

Umgang mit dem Denkmal

 (Teil-) Rückbau der mehrfach veränderten Attiken  Ausbildung eines Flachdachs samt Blitzschutzeinrichtungen auf den obersten Kappendecken über den Sektoren II – XV (Hauptdach) mit insgesamt niedrigerer Höhenentwicklung als im Bestand sowie auf dem künftig wieder begehbaren unteren Dach  Ersatz des hölzernen Dachstuhls über Sektor I durch eine Stahlkonstruktion einschl. Dacheindeckung  Ertüchtigung des bestehenden Dachstuhls über Sektor XVI einschl. Erneuerung der Dacheindeckung  Oberlichter auf den ursprünglichen Entlüftungsbauwerken zur Tageslichtversorgung des 3. OG

Umfang dieser Teilmaßnahme

 Hauptdach: ca. 11.200 m2  Unteres Dach (urspr. Kolonnadenebene): ca. 3.000 m2  Arkade: ca. 4.000 m2

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

 Rückbau der schadstoffbelasteten Dachkonstruktionen einschl. Deckung, Auf- und Einbauten  Beräumung der gesamten Dachfläche von schadstoffbelastetem Bauschutt Diese Maßnahmen werden aus dem EFRE gefördert.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

 Einbau einer Photovoltaik-Anlage

Qualitäten

 Abdichtung: Hinterlaufsicheres Kompaktdach als möglichst dauerhafte, schadensunanfällige Konstruktion  Wärmedämmung: Gem. HHR aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Schaumglasplatten) mit U-Wert 0,20 W/m2K (entspricht ca. 20 cm Dämmstoff am Hauptdach)  Gründachaufbau: extensive Begrünung mit erhöhtem Wasserspeichervermögen als Retentionsdach

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai 2024  Auftragserteilung: Juli 2024  Fertigstellung der Leistung: Mitte 2026

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Die schadstoffentfrachteten und beräumten Dachflächen müssen abgedichtet werden. Die bestehenden schadstoffhaltigen Holzdachstühle sind durch Wasserzutritt stark geschädigt und die ordnungsgemäße Ab- und Einleitung von Lasten ist erheblich beeinträchtigt. Die Dachhaut ist undicht. Die Dachflächen und im Besondern die Aufbauten unter dem Holzdachstuhl sind in großem Umfang mit Schadstoffen belastet. Ein Erhalt der bestehenden Konstruktion ist rechtlich (Hochhaus) und technisch nicht möglich.

Anstelle des begrünten Retentionsdaches kommt die Ausführung eines frei bewitterten oder bekiesten Flachdaches ohne Drosselung der Niederschlagswasserableitung in Frage.

Risiken

Fortschreitende Schädigung der Bausubstanz durch ungehinderten Wassereintritt in das Gebäude sowie an der Fassade. Terminrisiko aufgrund des sehr hohen Auftragsvolumens, für das leistungsfähige Firmen gefunden werden müssen.

Abbildung 23

Abb. 3: Dachaufsicht Hauptdach und unteres Dach (Kolonnadenebene)

Abbildung 24

Abb. 4: Querschnitt durch das Hauptdach

FASSADEN – GRANITFASSADE

ProDenkmal GmbH Bamberg, Obere Königsstraße 15, 96052 Bamberg

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Beseitigung von Gefahren durch abgehende Bausubstanz  Sicherung von Bauteilen und Herstellen der Standsicherheit  Substanzerhalt durch Beseitigung substanzschädigender Einflüsse

Umgang mit dem Denkmal

Die bestehende Fassade soll im Wesentlichen unverändert erhalten werden und Maßnahmen sollen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Vorgesehen sind:  Herstellung eines geordneten Wasserablaufs, soweit erforderlich  Entfernung oder Sicherung loser Teile  Entfernung von Aufwuchs und Substraten  Injektion oder Vernadelung von Rissen sowie Verfugung, soweit (statisch) erforderlich  Steinersatz, nur im bautechnisch unbedingt erforderlichen Umfang Die Habitatfunktion der Fassade (Fledermausquartiere) soll umfassend erhalten werden. Kriegsspuren (Einschüsse, Absprengungen etc.) und Spuren nachträglicher bewusster Beschädigung (Explosion) bleiben erhalten. Die verputzen Sockelflächen werden erforderlichenfalls ergänzt und analog der Sockelflächen des Dokuzentrums gestrichen.

Umfang dieser Teilmaßnahme

 ca. 36.400 m2 Granitmauerwerk  ca. 1.700 m2 (verputze) Sockelflächen Für diese Teilmaßnahme erforderliche Gerüste werden für die anderen Teilmaßnahmen synergetisch genutzt.

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine vorausgehenden Maßnahmen vorgesehen.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen.

Qualitäten

Natursteinergänzungen geringsten Umfanges erfolgen in Granit. Steinersatzmassen, Fugen- und Injektionsmörtel werden nach denkmalfachlichen und physikalischen Gesichtspunkten auf den baulichen Bestand angepasst. Vernadelungen und Verankerungen erfolgen in Edelstahl.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai 2024  Auftragserteilung: August 2024  Fertigstellung der Leistung: Mitte 2025

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Keine. Der künftige Zutritt zum Gebäude erfolgt über den Arkadengang, die weitere Andienung über die Sockelzone. Der Aufenthalt im Arkadengang und im unmittelbarem Umgriff des Gebäudes muss gefahrlos möglich sein. Die Nutzung des Gebäudes erfordert die Vermeidung der Hinterläufigkeit der Fassade bei gleichzeitigem Erhalt der Habitatfunktion; eine vollflächige Neuverfugung ist aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Schadmechanismen sind abzustellen (Aufwuchs, Wasserzutritt).

Risiken

Der Naturstein birgt potentiell das Risiko inhomogener Steinqualitäten. Trotz umfangreicher Voruntersuchungen kann der Erhaltungszustand einzelner Steine oder Fugen insbesondere aufgrund des enormen Umfanges nicht vollständig beurteilt werden. Diesbezügliche Mehrungen führen u.U. ebenso zu Standzeitverlängerungen des Gerüsts wie Verzögerungen im Ablauf anderer, auf das Gerüst angewiesener Teilmaßnahmen.

Abbildung 25

Abb. 5: Exemplarische Kartierung der Außenfassade

FASSADEN – ZIEGELUMFASSUNGSMAUERN DES „INNENHOFS“

ProDenkmal GmbH Bamberg, Obere Königsstraße 15, 96052 Bamberg

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Beseitigung von Gefahren durch abgehende Bausubstanz  Sicherung von Bauteilen und Herstellen der Standsicherheit  Substanzerhalt der nie als bewitterte Außenwand geplanten Umfassungsmauer durch Beseitigung substanzschädigender Einflüsse

Umgang mit dem Denkmal

Die bestehenden Ziegelumfassungsmauern („Fassade“) des ungebaute Kongress-Saals sollen im Wesentlichen unverändert erhalten werden und Maßnahmen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden:  Herstellung eines geordneten Wasserablaufs, soweit erforderlich  Entfernung oder Sicherung loser Teile  Entfernung von Aufwuchs und Substraten  Injektion oder Vernadelung von Rissen sowie Verfugung, soweit (statisch) erforderlich  Steinersatz, nur im bautechnisch unbedingt erforderlichen Umfang

Die Habitatfunktion der Fassade (i.W. für Fledermausquartiere, Gebäudebrüter) soll umfassend erhalten werden.

Umfang dieser Teilmaßnahme

 ca. 25.200 m2 Ziegelmauerwerkfläche

Für diese Teilmaßnahme erforderliche Gerüste werden für die anderen Teilmaßnahmen synergetisch genutzt.

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine vorausgehenden Maßnahmen vorgesehen.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen.

Qualitäten

Ersatzmaterialien (Ziegel) werden bezüglich ihrer physikalischen Eigenschaften (Dichte, Wasseraufnahmefähigkeit etc.) und ihres Formats am Bestand orientiert. Steinersatzmassen und Fugenmörtel werden nach denkmalfachlichen und physikalischen Gesichtspunkten auf den baulichen Bestand angepasst. Ausmauerungen von Bestandsöffnungen und Beimauerungen von Fehlstellen erfolgen mit Mauerziegeln. Vernadelungen und Verankerungen erfolgen in Edelstahl. Auf eine umfangreiche Betonsanierung wird zum gegenwärtigen Stand aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ebenso verzichtet wie auf Steinfestigungen.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai 2024  Auftragserteilung: August 2024  Fertigstellung der Leistung: Mitte 2025

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Keine. Mit dem Ziel, die Wirkung des Gebäudes und im Besonderen des „Innenhofes“, der aus erinnerungskultureller Sicht das Scheitern des Nationalsozialismus verdeutlichen soll, möglichst wenig zu verändern, wurden die Maßnahmen auf das technisch notwendige Mindestmaß reduziert. Der Innenhof ist als größtes „Exponat“ des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände öffentlich zugänglich. Die Andienung des Sockelgeschosses erfolgt über die Sockelzone. Der Aufenthalt im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes muss gefahrlos möglich sein.

Risiken

Das ursprünglich als mit Naturstein verkleidete Innenwand konzipierte Bauteil wird seit Jahrzehnten ungeplant frei bewittert. Es besteht aus unterschiedlichsten Materialqualitäten. Trotz umfangreicher Voruntersuchungen kann der Erhaltungszustand einzelner Ziegel oder Fugen insbesondere aufgrund des enormen Umfanges nicht vollständig beurteilt werden. Diesbezügliche Mehrungen führen u.U. ebenso zu Standzeitverlängerungen des Gerüsts wie Verzögerungen im Ablauf anderer, auf das Gerüst angewiesener Teilmaßnahmen.

Abbildung 26

Abbildung 27

Abbildung 28

Abb.6: Exemplarische Kartierung der Hofumfassungsmauern

BESTANDSICHERUNG TORSO

Fritsch Knodt Klug + Partner mbB Architekten, Untere Kreuzgasse 33, 90403 Nürnberg

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Herstellen eines in Bezug auf die Standsicherheit, den Brandschutz und die Verkehrssicherheit gesicherten und ausbaufähigen Rohbaus  Ertüchtigen, Ersetzen oder Beseitigen nicht tragfähiger Bauteile

Umgang mit dem Denkmal

Der Rohbaucharakter des Gebäudeinneren wird erhalten. Konstruktive Schäden (Gebäuderisse und Auflagerschäden) werden instandgesetzt:  Vernadeln und kraftschlüssiges Schließen von Rissen  Herstellen des erforderlichen Feuerwiderstands an Betonteilen durch Betoninstandsetzung  Rückbau der Deckenauflager im 2. OG und Herstellen einer kraftschlüssigen Verbindung mit dem Bestand durch verzahntes Ausmauern  Konsolidieren wilder Durchbrüche und Öffnungen zur Herstellung des Sollzustands einschl. Schließen geschossübergreifender Durchbrüche  Entfernen loser Bestandteile von Decken und Wänden  konservierende Betoninstandsetzung von Bauteilen in bzw. an Decken und Wänden  Ersatz von nicht standsicheren Deckenkonstruktionen Die Folgen von Sonderereignissen (Kriegseinwirkungen, Explosion im Sockelgeschoss, Brände) bleiben ablesbar. Konservierende Maßnahmen gehen restauratorischen vor.

Umfang dieser Teilmaßnahme

Von der Teilmaßnahme betroffen sind alle Bereiche und im Besonderen alle Innenräume der 16 Sektoren von Langbauten und Rundbau.

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Im Rahmen der aus dem EFRE geförderten Dekontamination werden Schadstoffe in allen Innenbereichen des Gebäudes beseitigt und fachgerecht entsorgt.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Nachfolgend ist der Ausbau im Wesentlichen zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur (Sektoren I, II, IX und X) sowie für das Staatstheater Nürnberg (Sektoren III bis VIII) und zu Lager- bzw. Depotzwecken (Sektoren XI bis XVI) vorgesehen.

Qualitäten

Ersatzmaterialien (Ziegel) werden bezüglich ihrer physikalischen Eigenschaften (Dichte, Wasseraufnahmefähigkeit etc.) und ihres Formats am Bestand orientiert. Fugen- und Injektionsmörtel werden nach denkmalfachlichen und physikalischen Gesichtspunkten auf den baulichen Bestand angepasst. Vernadelungen und Verankerungen erfolgen in Edelstahl. Ausmauerungen von Bestandsöffnungen und Beimauerungen von Fehlstellen erfolgen mit Mauerziegeln.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai 2024  Auftragserteilung: August 2024  Fertigstellung der Leistung: Ende 2025

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Keine. Eine Innutzungbringung des Gebäudes erfordert die Behebung der statisch-konstruktiven Schäden sowie der Mängel von Bauteilen. Zur Vermeidung einer umfassenden Verrauchung im Brandfall müssen Öffnungen verschlossen und weitere brandschutzrechtliche Erfordernisse umgesetzt werden.

Risiken

Das Gebäude wurde durch mehrere Firmen mit Baustoffen unterschiedlicher Qualitäten erstellt und mehrfach verändert. Dies lässt Schwankungen in der Bestandsqualität erwarten. Die Ausführung erfolgt an außergewöhnlich massigen Bauteilen bei großen Raumhöhen.

Abbildung 31

Abbildung 29

Abbildung 30

Abbildung 32

Abb. 7: Horizontaler Abriss des Deckenauflagers über dem 2. OG (o. li.), Deckendurchbruch im Zuge der Nutzung durch das Großversandhaus Quelle (o. re.), Riss in den radialen Wänden (u. li.), wilder Durchbruch im Sockelgeschoss ohne ausreichenden Sturz/ Unterzug (u. re.)

FENSTER, TÜREN & TORE – AUßENSEITE (GRANITFASSADE)

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Schutz der Öffnungen in der Gebäudehülle gegen Witterungs- und sonstige äußere Einflüsse (Regen, Wind, Sonneneinstrahlung, Lärm, unberechtigten Zutritt etc.).  Die Fenster und Türen gewährleisten die blendfreie Versorgung mit Tageslicht (Arbeitsstätte und öffentliche Bereiche) sowie einen barrierefreien Zugang und ermöglichen eine weitestgehend natürliche Lüftung sowie im Brandfall die Entrauchung. Die Teilmaßnahme umfasst die Sektoren I – X.

Umgang mit dem Denkmal

 Im 1. und 2. Obergeschoss: Einbau von Stahl-Glas-Rundbogenfenstern mit möglichst schlankem Profil als Ersatz für die bestehenden korrodierten Fenster mit Einfachverglasung aus dem Jahr 1949. Die bestehende Hauptuntergliederung in drei nebeneinanderliegende Bahnen und vier übereinanderliegende Reihen wird übernommen und auf eine darüberhinausgehende Untergliederung verzichtet.  Im Arkadengang: Einbau von zweiflügeligen Stahl-Glas-Toren mit Oberlichtern anstelle der vermauerten Öffnungen unter Berücksichtigung des künftigen Bodenaufbaus.  Im Sockelgeschoss: Einbau von Türen und Fenstern unter Beibehaltung des „Sockelcharakters“ bei Beruhigung des heterogenen Bestandes. Zusätzliche Mauerdurchbrüche erfolgen ausschließlich in den nachträglichen Vermauerungen des Sockels (Schildmauern).

Umfang dieser Teilmaßnahme

 84 Fensteröffnungen in den Obergeschossen  42 Fenster- und Toröffnungen im Arkadengeschoss  43 Fenster- und Tür- bzw. Toröffnungen im Sockelgeschoss

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Asbestbelastete Fensterkonstruktionen (Kitt) werden i.R. der aus dem EFRE geförderten Schadstoffsanierung fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen.

Qualitäten

Die Fenster- und Tor-/ Türelemente werden als möglichst schlanke Stahl-Glas-Elemente mit überwiegendem Handantrieb ausgeführt. Rahmenbauteile werden mit dunkelgrauem Eisenglimmerlack (DB 703) beschichtet. Die Verglasung erfolgt als Dreischeiben-Isolierverglasung. Erforderlichenfalls kommt Sonnenschutzverglasung zur Ausführung. Zum Schutz vor Vogelschlag (Artenschutz) wird außerhalb des Arkadenganges reflexionsarmes und mit entsprechenden Markierungen auf der Anflugseite ausgestattetes Glas eingesetzt. Laibungen werden aus bauphysikalischen Gründen erforderlichenfalls gedämmt. Auf einen außenliegenden Sonnenschutz wird verzichtet. Innenseitig ist ein Blendschutz vorgesehen.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Juni 2024  Auftragserteilung: Oktober 2024  Fertigstellung der Leistung: Mitte 2026

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Die Umsetzung ist aus technischen, baurechtlichen und arbeitsrechtlichen Gründen zwingend für eine Innutzungnahme des Gebäudes erforderlich. Die Größe der vorhandenen Öffnungen ist für eine natürliche Belüftung sowie die Entrauchung im Brandfall nicht ausreichend. Auf eine mechanische Be- und Entlüftung sowie Entrauchung soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung erheblicher auch optisch beeinträchtigender Eingriffe in den baulichen Bestand verzichtet werden. Der Umbau der vorhandenen Flachstahlfensterkonstruktionen würde einen unvertretbaren Aufwand erfordern (Ausbildung eines Kastenfensters mit Einbau zusätzlicher Öffnungsflügel, Antriebe und Aussteifungen).

Risiken

Bei den Bauteilen handelt es sich aufgrund ihrer Abmessungen um Sonderkonstruktionen mit möglicherweise langen Lieferzeiten, die im Gesamtablauf angemessen zu berücksichtigen sind.

Abbildung 33

Abb. 8: Fenster in den beiden Obergeschossen und Tore im Arkadengeschoss auf der Außenseite

FENSTER, TÜREN & TORE – UMFASSUNGSMAUERN DES „INNENHOFES“

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Schutz der Öffnungen in der Gebäudehülle gegen Witterungs- und sonstige äußere Einflüsse (Regen, Wind, Sonneneinstrahlung, Lärm, unberechtigten Zutritt etc.).  Die Fenster und Türen gewährleisten die blendfreie Versorgung mit Tageslicht (Arbeitsstätte und öffentliche Bereiche) sowie einen barrierefreien Zugang und ermöglichen eine weitestgehend natürliche Lüftung sowie im Brandfall die Entrauchung.

Umgang mit dem Denkmal

 Einbau von Fenstern und Türen zum „Innenhof“ (ungebauter Kongress-Saal) nur in bereits vorhandene und derzeit ggf. vermauerte Öffnungen (urspr. Saalzugänge, Türen und Öffnungen für technische Anlagen). Dabei weitestgehend unveränderte Übernahme der Geometrien der Bestandsöffnungen.  Entfernung nachträglicher Ausmauerungen von Öffnungen in den Sektoren I – X. In den sechs südlichen Sektoren (Lager- und Depotnutzungen) – gegenüber dem Domenig’schen Pfahl des Dokuzentrums – werden die bestehenden Vermauerungen weitestgehend erhalten und das derzeitige Erscheinungsbild wird bewahrt. Zusätzliche Mauerdurchbrüche sind generell nicht vorgesehen.

Umfang dieser Teilmaßnahme

 55 Fensteröffnungen in den Obergeschossen (inkl. 17 Elemente Quelle-Anbau, Aufgangsbauwerke)  21 Fenster- und Türöffnungen im Sockelgeschoss

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Asbestbelastete Fensterkonstruktionen (Kitt) werden i.R. der aus dem EFRE geförderten Schadstoffsanierung fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Es sind keine nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen.

Qualitäten

Die Fenster- und Tor-/ Türelemente werden als Aluminium-Glas-Elemente mit überwiegendem Handantrieb ausgeführt. In den größten Öffnungen werden Pfosten-Riegel-Konstruktionen eingesetzt. Pfosten, Riegel, Rahmenbauteile und Absturzsicherungen werden mit dunkelgrauem Eisenglimmerlack (DB 703) beschichtet. Die Verglasung erfolgt als Dreischeiben-Isolierverglasung. Erforderlichenfalls kommt Sonnenschutzverglasung zur Ausführung. Zum Schutz vor Vogelschlag (Artenschutz) wird reflexionsarmes und mit entsprechenden Markierungen auf der Anflugseite ausgestattetes Glas eingesetzt. Im Sockelgeschoss werden die Türen und Tore aus Gründen der Dauerhaftigkeit als Stahltüren ausgeführt. Laibungen werden aus bauphysikalischen Gründen erforderlichenfalls gedämmt. Auf einen außenliegenden Sonnenschutz wird verzichtet. Innenseitig ist ein Blendschutz vorgesehen. An den loggienartigen Austritten der tiefsitzenden Fenster werden Absturzsicherungen (Stabgeländer) eingesetzt.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Juni 2024  Auftragserteilung: Oktober 2024  Fertigstellung der Leistung: Mitte 2026

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Die Umsetzung ist aus baurechtlichen und arbeitsrechtlichen Gründen zwingend für eine Innutzungnahme des Gebäudes erforderlich. Die geringen vorhandenen befensterten Öffnungen sind für eine natürliche Belüftung und Belichtung sowie die Entrauchung im Brandfall nicht ausreichend. Auf eine mechanische Beund Entlüftung sowie Entrauchung soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung erheblicher auch optisch beeinträchtigender Eingriffe in den baulichen Bestand verzichtet werden.

Risiken

Bei den Bauteilen handelt es sich aufgrund ihrer Abmessungen um Sonderkonstruktionen mit möglicherweise langen Lieferzeiten, die im Gesamtablauf angemessen zu berücksichtigen sind.

Abb. 9: Abwicklung der Ziegelumfassungsmauer mit umfassendem Fenstereinbau in den Sektoren I bis X und reduziertem Einbau in den Sektoren XI bis XVI.

Abbildung 34

Abb. 10: Planauszug der „Fassaden“-Abwicklung der Sektoren I und II und fotografische Abbildung eines vergleichbaren Fassadenausschnittes im Bereich der Mittelachse

TREPPENRÄUME

johannsraum Architekten, Bock & Emminger PartGmbB, Paradiesstraße 17, 90459 Nürnberg

Wesentliche Ziele dieser Teilmaßnahme

 Erschließung und Nutzbarmachung der obersten und nach Kriegszerstörung im südlichsten Sektor bislang nur von einem einzigen Treppenraum im Übergang von nördlichem Kopfbau und nördlichem Langbau erschlossenen Geschossebene mit mehr als 500 Metern Längenausdehnung  Erschließung und Nutzbarmachung von ursprünglich als Lüftungszentralen konzipierten Räumen des obersten Zwischengeschosses  Ertüchtigung der bestehenden Treppenräume hinsichtlich des baulichen Brandschutzes  Einbau von Aufzugsschächten für Feuerwehraufzüge und zur Herstellung der Barrierefreiheit

Umgang mit dem Denkmal

Die Erweiterung der Treppenräume in das oberste Geschoss und die Schaffung von Aufzugsschächten nach der Hochhausrichtlinie bedingen Eingriffe in die historische Substanz:  Partieller Abbruch der Geschossdecken über den innenliegenden Treppenräumen  Abmauerung neuer Treppenräume in den ehem. Lüftungszentralen  partieller Rückbau von Treppenläufen und Podesten in etwa der Hälfte der innenliegenden Bestandstreppenräume sowie Einbau von Schleusen zur Schaffung von Aufzugsschächten  Einbau von Türen Für die Aufzüge müssen Unterfahrten in die Stahlbetonfundamentplatte gestemmt werden.

Umfang dieser Teilmaßnahme

Von der Teilmaßnahme betroffen sind die 16 innenliegenden Treppenräume und die ursprünglich als Lüftungszentrale konzipierten Räume des obersten Zwischengeschosses der 16 Sektoren.

Abgrenzung zur vorgegangenen Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Schadstoffe werden im Rahmen der EFRE-geförderten Dekontamination beseitigt und entsorgt.

Abgrenzung zur nachfolgenden Maßnahme (nicht Fördergegenstand)

Im Rahmen des späteren Ausbaus werden Feuerwehraufzüge in einer dem Ausbauzweck entsprechenden Größe einschließlich nach Hochausrichtlinie erforderlicher technischer Anlagen in die geschaffenen Schächte eingebracht. Der Einbau der Förderanlagen erfolgt im Rahmen des nutzungsspezifischen Ausbaus, sobald die hierfür erforderlichen Qualitäten feststehen. Es erfolgt die stark- und schwachstromtechnische Ausstattung einschließlich Beleuchtung.

Qualitäten

Alle Oberflächen werden gereinigt und lose Teile beseitigt. Unebenheiten der Treppen werden zurückgearbeitet bzw. mit nichtbrennbaren Materialen ausgeglichen. Es erfolgt kein Verputzen und kein Neuanstrich des Bestandsmauerwerks. Es werden keine Bodenbeläge aufgebracht. Handläufe werden im erforderlichen Umfang unter Beachtung der Barrierefreiheit erneuert. Mauerwerk wird in Kalksandstein oder gleichwertig ausgeführt und ggf. verputzt und ggf. gestrichen oder als einfaches Sichtmauerwerk belassen.

Termine

 Veröffentlichung der Ausschreibung: Juni 2024  Auftragserteilung: Oktober 2024  Fertigstellung der Leistung: 2026

Kosten

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für diese Teilmaßnahme in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

Alternativen

Keine. Die Umsetzung ist aus baurechtlichen Gründen zwingend für eine Innutzungnahme des Gebäudes erforderlich, da das oberste Geschoss und das oberste Zwischengeschoss nicht ausreichend erschlossen und geeignete Flucht- und Rettungswege nicht vorhanden sind. Die Einbringung von Aufzügen außerhalb der innenliegenden Treppenräume würde die Wirkung der historischen Innenräume oder der Außenansicht des Gebäudes erheblich beeinträchtigen.

Risiken

Das Gebäude wurde durch mehrere Firmen mit Baustoffen unterschiedlicher Qualitäten erstellt und mehrfach verändert. Dies lässt Schwankungen in der Bestandsqualität erwarten. Die Ausführung erfolgt an außergewöhnlich massigen Bauteilen bei großen Raumhöhen. Zum Teil ist händischer An- und Abtransport sowie kleinteiliges, abschnittsweises Arbeiten erforderlich.

Abbildung 35

Abb.11: Eingriffe in die bestehenden Treppenräume (Stand Vorplanung)

BERECHNETE KOSTEN – ANLAGEN

Dieser Übersicht liegen an:

Anlage 1a: Berechnete Kosten – Dächer ANL_1a_KB_Daecher_KOH-TO-20231121-KO-002.03-DAC-2BS-Berechnete Kosten 3.Ebene.pdf

Anlage 1b: Berechnete Kosten – Blitzschutz ANL_1b_Blitzschutz2.pdf

Anlage 2: Berechnete Kosten – Granitfassade ANL_2_231128_KOH_PD_Berechnung-der-Kosten-LP3_Strassenfassade.pdf

Anlage 3: Berechnete Kosten – Hofumfassungsmauern ANL_3_231128_KOH_PD_Berechnung-der-Kosten-LP3_Hoffassade.pdf

Anlage 4: Berechnete Kosten – Bestandsicherung Torso ANL_4_KOH-TO-20231120-KO-002.00-ARC-FKK-Kostenschätzung Ebene 3 Übersicht _ Sektoren 1 - 10.pdf

Anlage 5: Berechnete Kosten – Fenster, Türen & Tore – Außenseite (Granitfassade) & Umfassungsmauern des „Innenhofes“ ANL_5_KOH-TO-20231120-KO-002.03-FEN-2bs-Berechnete Kosten ohne Sektoren 11-16_3.Ebene.pdf

Anlage 6: Berechnete Kosten – Treppenräume ANL_6_KOH Kosten 231128 Überarbeitung Stand 231103 Aufteilung ohne TGA+BOD+SCHL Anlage zu 3.pdf

Anlage 7: Honorarberechnung (KG 700 gem. DIN 276) ANL_7_KOH-Honorarberechnung-(HAVKOM)_HOAI 2013_nach berechneten Kosten_20231129.pdf

Anlage 8: Berechnete Kosten – Zusammenstellung ANL_8_231129_SPPM_Kostenberechnung-DIN276-final.pdf

Aus vergaberechtlichen Gründen werden die Kosten für die Teilmaßnahmen in diesem Dokument nicht veröffentlicht.

KuF/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 15.03.2024 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Raumkompass – Dein Raum für Kultur, Aktueller Stand und Perspektiven (Kulturstrategie)

Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): In Nürnberg mangelt es an geeigneten und bezahlbaren Produktions- und Präsentationsräumen für lokale Kunst- und Kulturschaffende. Zugleich besteht in vielen Teilen der Stadt weiter Leerstand. Dieser Problemstellung widmet sich der Raumkompass. Er bringt Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit Kunst- und Kulturschaffenden zusammen. Die Servicestelle vermittelt kurz-, mittel- und langfristige Vermietungen und begegnet so dem enormen Raumbedarf der Kulturszene Nürnberg. Der Raumkompass wurde 2020 entwickelt und wird aktuell mit einer Befristung bis zum 31.12.2024 vom Amt für Kultur und Freizeit mit einer Vollkraftstelle und Sachmitteln in Höhe von 8.000 Euro betrieben. Die Verwaltung schlägt eine dauerhafte Weiterführung des Raumkompass vor. Die Vorlage gibt eine Übersicht über die Entstehung und Arbeitsweise, die Entwicklung von 2020 bis 2024 und einen Ausblick auf Perspektiven nach 2024.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 81.205 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 81.205 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mittel sind zum Haushalt 2025 erneut anzumelden

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Raumkompass arbeitet an der Einbindung aller Bevölkerungsgruppen, macht Diversität im Stadtteil sichtbar, eröffnet den Dialog der Stadtteilbevölkerung mit Kunst und Kultur.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA/SE

Ref. I/II/Stk

Ref. VI und Ref. VII

Empfehlungsvorschlag: 1. Die Weiterführung des vorgestellten Konzepts wird wie beschrieben befürwortet. 2. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entfernung des Fristvermerks bei der bereits im Stellenplan vorhandenen Stelle. 3.Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, bei den Haushaltsberatungen die angemeldeten Sachmittel bereitzustellen.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung des Kulturausschusses vom 15.03.2024 zum Beschluss.

Kulturausschuss der Stadt Nürnberg, 15.3.2024, Der Raumkompass – Dein Raum für Kultur,

Aktueller Stand und Perspektiven (Kulturstrategie)

In Nürnberg mangelt es an geeigneten und bezahlbaren Produktions- und Präsentationsräumen für lokale Kunst- und Kulturschaffende. Zugleich besteht in vielen Teilen der Stadt weiter Leerstand. Dieser Problemstellung widmet sich der Raumkompass, der 2020 entwickelt wurde und aktuell mit einer Befristung bis zum 31.12.2024 vom Amt für Kultur und Freizeit mit einer Vollkraftstelle betrieben wird. Die Vorlage gibt eine Übersicht über die Entstehung und Arbeitsweise, die Entwicklung von 2020 bis 2024 und einen Ausblick auf Perspektiven nach 2024.

1. Der Raumkompass – Dein Raum für Kultur

1.1 Kernaufgabe

Der Raumkompass (www.raumkompass.nuernberg.de) bringt Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit Kunst- und Kulturschaffenden zusammen. Die Servicestelle vermittelt kurz-, mittelund langfristige Vermietungen und begegnet so dem enormen Raumbedarf der Kulturszene Nürnbergs.

1.2 Ziele und Selbstverständnis

Die Aktivitäten stehen im Zeichen der Aufwertung von Stadträumen, sowohl städtebaulich als auch wirtschaftlich, sozial wie kulturell. Als städtische Anlaufstelle ist der Raumkompass zudem Teil des Raumleerstand- und Zwischennutzungsmanagements der Stadt Nürnberg und zielt auf Aktivierung von und nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Die Stadt Nürnberg unterstützt so nachhaltig die vielfältige Kulturszene Nürnbergs, zeigt Immobilienbesitzerinnen und -besitzern Perspektiven auf und hilft, die Stadt lebenswerter zu gestalten.

Der Raumkompass ist sowohl Instrument der Kulturförderung als auch Partner der Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Er nimmt sich herausfordernden Themen wie der Leerstand-Belebung der Innenstadt und einzelner Stadtteile ebenso an wie der Lobby-Arbeit für einzelne, junge oder zugezogene Künstlerinnen, Künstler oder Gruppen. Gemeinsam mit ihnen nimmt er zudem Quartiere in den Blick, die einem hohen Flächen-Nutzungsdruck unterliegen. Dies ist ein Dauerauftrag.

Er baut verlässliche Kooperationen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Unterstützerinnen und Unterstützern auf. Er reagiert dynamisch auf räumliche, oft kurzfristige Veränderung wie z.B. den Wegfall von Atelierhäusern für die freie Nürnberger Kunst- und Kulturszene. Experimentier- und Hybridräume für Kunst- und Kulturschaffende entstehen mit Unterstützung des Raumkompass dort, wo Quartiere sie im Sinne der Lebensqualität der Anwohnenden und der Stadterneuerung am ehesten brauchen.

1.3 Hintergrund

Die Erarbeitung des Konzepts „Raumkompass – Dein Raum für Kultur“ begann im Jahr 2020 ämterübergreifend und unter Federführung des Amts für Kultur und Freizeit (KuF) auf Grundlage der Kulturstrategie und in Zusammenarbeit mit der Koordination Kulturstrategie im Geschäftsbereich Kultur. Vorausgegangen war der Wunsch der freien Szene nach einer „Kompetenzeinheit für Zwischennutz- und Raumvermittlung“, welcher sich während der Erarbeitung der Kulturstrategie deutlich zeigte und schließlich darin festgeschrieben und zu einer ihrer Startmaßnahmen wurde. Die Vermittlungserfolge und die Auszeichnung mit dem „Bundespreis kooperative Stadt 2021“ bestärkten das Konzept. Am 9.7.2021 wurden das Arbeitsmodell und die Fortführung des Raumkompass-Angebots vom Kulturausschuss mit der Verlängerung der Personalkapazität im Umfang 1 VK-Stelle bis Ende 2024 beschlossen. Die Bedarfslagen haben sich zuletzt aufgrund steigender Mietpreise, stagnierender Bautätigkeit und einer steten Nachfrage nach kulturell nutzbaren Flächen verschärft. Zugleich schaden

Leerstände der Prosperität von Städten und bestärken im ungünstigsten Fall eine Abwärtsspirale für einzelne Gebiete.

1.4 Arbeitsweise

Gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung wie z.B. Stpl, WiF oder BoB, Kooperationspartnerinnen und – partnern sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren (siehe Punkt 2.4.) steht der Raumkompass für die Erschließung vielfältiger, ungewöhnlicher und immer wieder überraschender Kulturräume. Mit einer einzigen festangestellten Bezugsperson leistet er für Raumanbietende sowie Raumsuchende schriftliche, telefonische und persönliche Beratung in Einzelgesprächen. Er begleitet sie auf dem Weg zu kulturellen Nutzungen von leerstehenden Räumen und findet die jeweils passende Lösung für beide Seiten – Raumsuchende und Vermietende. Dabei gilt es oft, akute Raumprobleme rasch zu lösen. Zudem ist der Raumkompass für beide Seiten, Kulturschaffende wie Vermieterinnen bzw. Vermieter, eine kompetente Vertrauensstelle.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet er verschiedene Optionen, um ihre Immobilien temporär oder langfristig als Arbeits- oder Präsentationsflächen zu vermieten, die meist im Erstgespräch erläutert werden. Zunächst war davon ausgegangen worden, dass Angebote wie Raumsuchen, die kostenlos auf die digitale Karte unter https://off-spaces.eu eingetragen werden, ein schnelles Match ergeben. Jedoch hat sich gezeigt, dass die Vermittlungsarbeit Vertrauensarbeit ist und sich mit Hilfe persönlicher Gespräche entwickeln muss. So erstellt der Raumkompass, nachdem sich Interessierte im Internet informiert haben, zumeist ein individuelles Angebot und vermittelt – wie in Punkt 2.5. gezeigt – persönlich.

Weiter problematisch war, dass Leerstandsabfragen datenrechtlich nicht erlaubt und aufwändige postalische Abfragen nötig sind. Testläufe haben gezeigt, dass hiermit nur wenige Ergebnisse erzielt werden können. Weitaus effektiver sind der Besuch von Eigentümerversammlungen, die direkte Ansprache von Vermietenden, die Bekanntmachung des Projekts bei der Immobilienwirtschaft, die Präsentation der Arbeit und eine Weiterempfehlung durch bereits aktive Vermietende (siehe 2.4.).

Kunst- und Kulturschaffende suchen zumeist zunächst eine ausführliche Beratung, in der auch die Idee, die Umsetzungsmöglichkeiten, der Raumbedarf und die vorhandenen finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen eine zentrale Rolle spielen. Der Raumkompass vermittelt auch zu Fragen nach finanzieller Förderung, etwaigen Genehmigungen, Projektplanung und stellt ggf. Kontakte zu möglichen Kooperationspartnerinnen und -partnern wie Stadtteilakteurinnen und akteuren her. Dank dieser umfassenden und zeitintensiven Beratung treffen Anbietende und Suchende gut vorbereitet aufeinander.

Für die Arbeit des Raumkompass ist ein umfassendes und belastbares Netzwerk unabdingbar, das in den vergangenen Jahren mit hohem Einsatz aufgebaut wurde und nun die Vermittlungstätigkeit effektiver macht. Raumkompass-Arbeit ist immer auch Vertrauens-Arbeit.

Als Basis wurde für die Arbeit des Raumkompass gemeinsam mit BgA/SE, Stpl, BoB, LA, WiF, DSB und DIP/IT ein umfassendes Arbeitsmodell erarbeitet, welches immer noch genutzt wird. Es wurde im KuA am 9.7.2021 vorgestellt und verabschiedet.

1.5 Bundesweite Bedeutung

Der Raumkompass ist Mitglied des Netzwerks Zwischennutzung (NZN). Es entstand auf Initiative der nationalen Stadtentwicklung, da sich in vielen deutschen Städten in den vergangenen Jahren Zwischennutzungsinitiativen gebildet haben. Weitere Städte und Kommunen wollen die Belebung und Nutzung von Leerständen aktiver gestalten. Das Netzwerk berät diese Städte, bietet Best Practice Beispiele wie den Nürnberger Raumkompass und hilft durch Austausch seinen Mitgliedsstädten bei der steten Verbesserung, Anpassung an aktuelle wie zukünftige Entwicklungen und der damit verbundenen Weiterentwicklung.

2. Rückblick

2.1 Entwicklung seit 2020

Schwerpunkt in den ersten zwei Jahren Raumkompass war die Suche und Vermittlung von Ausweichflächen für wegfallende Atelierräume u.a. auf AEG, der Marienstraße, Hohfederstraße oder Veillodterstraße. Allein im Jahr 2021 entstanden aufgrund der Vermittlungsarbeit des Raumkompass u.a. Ateliergemeinschaften am Euckenweg in einem ehemaligen Supermarkt, in der Bulmannstraße in einem ehemaligen Druckereigebäude und in der Peterstraße in ehemaligen Lagerräumen.

Im letzten Jahr weitete der Raumkompass seine Arbeit deutlich aus und unterstützte Menschen und ihre Kulturräume im gesamten Stadtgebiet - von der Altstadt und zentralen Lagen über die Südstadt, St. Leonhard, Schweinau und die Gartenstadt bis hin nach Langwasser-Süd. In all diesen Gebieten entstanden temporäre und langfristige Orte der Begegnung. Es zeigte sich immer wieder, dass Kulturraum mitten in den Quartieren den Austausch im Stadtteil fördert, der Zwischennutz oft zum Anlaufpunkt wird. Oder anders formuliert: Kunst und Kultur wirken sowohl positiv auf die individuelle Lebensqualität von Anwohnenden als auch auf die gesamte Stadtentwicklung.

Die Arbeit des Raumkompass wurde in einer ausführlichen Broschüre mit Referenzbeispielen dargestellt und diese am 14.10.2022 im KuA vorgestellt. Im Weiteren seien daher nur einige aktuelle Vermittlungen beispielhaft aufgeführt.

2.2. Beispiele für Vermittlungen langfristiger Kunst- und Kulturräume

Beispiel 1: Die neuen Räume des Berufsverbands professioneller Bildender Künstler in der Metropolregion Nürnberg und Mittelfranken (Altstadt) Der BBK Nürnberg musste seine zwischengenutzten Räume in der ehemaligen Oberpostdirektion im August 2021 verlassen. Daraufhin suchte der Vorstand Ersatzflächen. Nach einem langen und aufwändigen Prozess war es im Oktober 2023 soweit: Neue Räume für eine Galerie, Ateliers und die Geschäftsstelle konnten vom Raumkompass vermittelt werden – im Herzen der Stadt Nürnberg in der traditionsreichen Ostermayr-Passage. Der Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg unterstützt dabei mit Mitteln aus dem kommunalen Fördertopf für Initiativgruppen im Kulturprogramm auch finanziell. Der neue Standort soll „(…) zu einer offenen Begegnungsstätte werden. Hier soll ein neuer Knotenpunkt entstehen zwischen Künstler*innen, Kunstinteressierten, kulturellen Einrichtungen und Fördernden der Kunstszene. Der Kulturort Innenstadt soll erhalten und erweitert werden, der Austausch mit unserem Publikum ist uns dabei sehr wichtig.“ (BBK Nürnberg)

Beispiel 2: Das Studio 95 (Südstadt) Jahrelang ehrenamtlich tätige Akteurinnen und Akteure des Analogen Fotolabors im Künstlerhaus meldeten sich gemeinsam mit anderen Enthusiasten der analogen Fotokunst bereits im Jahr 2020 beim Raumkompass mit der Idee, einen neuen Anlaufpunkt für Fotokünstlerinnen und -künstler in Nürnberg zu schaffen. Dann kam die Corona-Pandemie und sie vertagten ihr Vorhaben. Die passenden Flächen für die spezielle Mischung aus Aufenthaltsräumen, Lager, Labor und Präsentationsfläche zu finden war eine anspruchsvolle Aufgabe. Durch einen Anruf des Raumkompass mit dem Angebot, eine ehemalige Bäckerei in der Sperbergasse stehe für Kulturnutzungen zur Verfügung, konnte diese fordernde Suche erfolgreich beendet werden. Heute ist auch aufgrund der langen Begleitung durch den Raumkompass ein gemeinnütziger Verein in Gründung und die Eröffnung steht für Frühjahr 2024 pünktlich zu den SÜDART-Ateliertagen an. Dieses Bespiel zeigt, dass nicht nur bei komplexen Suchanfragen ein langer Atem nötig ist, sondern auch, dass die Arbeit des Raumkompass weit über die reine Raumvermittlung hinausgeht und eine aktive Kulturförderung und -entwicklung beinhaltet.

2.3. Beispiele für Vermittlung und Begleitung kurzfristiger Zwischennutzungen

Beispiel 1: Pop Up Store in der Hans-Sachs-Gasse (Altstadt)

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat über die Kontaktaufnahme des Eigentümers der Hans- Sachs-Gasse 9 mit dem Raumkompass seit März 2023 neue Räumlichkeiten für einen Pop-Up- Store in der Nürnberger Innenstadt erhalten. Zuvor arbeitete der Raumkompass 1,5 Jahre lang eng mit WiF an der Aktivierung und Vermittlung von Präsentationsflächen in der Altstadt zusammen. Dank des Austauschs konnten verschiedene Künstlerinnen und Künstler immer wieder die Schaufensterflächen nutzen, das Ladenlokal erhielt innovative Pop-ups verschiedenster Geschäfte.

Beispiel 2: Zwischennutzungen im Süden Nürnbergs In der Gartenstadt unterstützt der Raumkompass eine Zwischennutzung von mehreren ehemaligen Gewerbeeinheiten in der Sebald-Heyden-Straße. Die Künstlerin Anna Hielscher startete als Erste mit dem Projekt „UNSCHAERFSTE“, basierend auf ihrem Konzept „Harmlose Kunst“. Es folgt in Kooperation mit der Akademie der Bildenden Künste (AdBK) eine Ausstellung von Studierenden, die sich in ihren Arbeiten mit dem Quartier, dessen Geschichte und Menschen auseinandersetzen werden.

Zudem unterstützt der Raumkompass eine Zwischennutzung in einem ehemaligen Subzentrum an der Bonhoefferstraße in Langwasser-Süd. Startmaßnahme war die Ausstellung "LA TRATTORIA" von acht AdBK-Studierenden im Rahmen des Seminars "Künstlerische Konzeptionen" mit dem Vizepräsidenten der Akademie der Bildenden Künste (AdBK), Christoph Klein sowie dem Kunsthistoriker Dr. Marian Wild. Damit begann die die Neubelebung des Ortes. Auf dieser Basis entwickelt sich aktuell eine dauerhafte Kooperation des Raumkompass mit der Akademie der Bildenden Künste. In diesem Jahr erhält die AdBK dafür erstmals finanzielle Mittel des Freistaat Bayern.

Seitdem sind als Zwischennutzende dauerhaft vor Ort: der Veranstalter und Maler Zyad Anzo, die Künstlerin und Sängerin Nora Lösel sowie die Künstlerin und Kunstlehrerin Eva Lindner. Zyad Anzo belebte die ehemalige Trattoria auch mit Hilfe finanzieller Mittel der städtischen Kulturförderung von August bis Dezember 2023 mit dem Projekt "...und eine weitere Nacht". In einem weiteren Schritt öffnete er unter dem Titel "... und einen weiteren Tag" auch die Außenflächen für Anwohnende und Interessierte mit einem Außenprogramm. Nora Lösel und Eva Lindner sind zudem die Macherinnen von "Kiss the Muse". Sie veranstalten in der sich nebenan befindlichen, ebenfalls vom Raumkompass vermittelten, ehemaligen Schneiderei eine Workshop-Reihe und kunsttherapeutische Angebote zu verschiedenen kreativen Themen.

2.4. Netzwerk

Der Raumkompass arbeitet stets in und an Kooperationen. Ein gutes Netzwerk ist das wichtigste Handwerkszeug des Raumkompass und soll hier an einigen Beispielen vorgestellt werden.

Unter den Kooperationspartnern seit Beginn an ist die wbg. Für die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg spielt eine gute Stadtteilentwicklung eine zentrale Rolle und die Schaffung von Ateliers hat bereits eine jahrzehntelange Tradition. Der Raumkompass kooperierte mit der wbg langfristig zur Belebung von Objekten wie dem ehemaligen Supermarkt am Euckenweg. Zunächst als Zwischennutzung gedacht, sind dort nun langfristig acht Künstlerinnen und Künstler angesiedelt.

Ebenfalls von Beginn an besteht eine Kooperation mit dem Urban Lab Nürnberg. Es hat sich mit der Zielstellung gegründet, Bürgerinnen und Bürger dafür zu begeistern, ihre Stadt selbst zu gestalten. Im Rahmen des Quartier U1-Projekts des Urban Lab arbeitet der Raumkompass mit dem Raumteiler und dem Amt für Ideen zusammen. Das Amt für Ideen ist bis heute Partner für Kulturschaffende mit Ideen, die in gemeinsamen Sprechstunden beraten und ggf. durch den Raumkompass bis zur Umsetzung begleitet werden.

Seit Ende 2020 ist das Institut für Moderne Kunst ein wichtiger Partner. In seiner Funktion als Informations- und Dokumentationszentrum für zeitgenössische Kunst setzt sich das Institut für moderne Kunst seit seiner Gründung auch für die regionale Kunst- und Kulturszene ein und

versteht sich zudem als Unterstützer der Nürnberger Kulturschaffenden. Aus einer gemeinsamen Kampagne in Schweinau und St. Leonhard ist eine enge Zusammenarbeit entstanden.

Die Musikzentrale Nürnberg e.V. (MUZ) ist der zentrale Partner für Anfragen von Musikschaffenden auf Raumsuche. Mit der MUZ steht der Raumkompass in engem Austausch und bemüht sich Seite an Seite um mehr Bandproberäume für Nürnberg. Weitere wichtige Partnerinnen und Partner aus dem Bereich der freien Kulturszene sind z.B. das Heizhaus oder die Tillystudios.

Im Jahr 2022 festigte sich die Zusammenarbeit mit Studierenden des Seminars "Künstlerische Konzeptionen" mit dem Vizepräsidenten der Akademie der Bildenden Künste, Christoph Klein. Darauf aufbauend entstand eine feste institutionelle Partnerschaft, die im Jahr 2024 mit der Auseinandersetzung mit einem Leerstand der Vonovia in der Gartenstadt fortgesetzt wird. Hierfür stellt die AdBK 2024 aufgrund einer ministeriellen Förderung für die Durchführung erstmals eine Summe von 8.000 Euro zur Verfügung.

Beispielhaft sei auch auf einen Partner aus der Immobilienwirtschaft verwiesen: Im Jahr 2023 entstand eine intensive Zusammenarbeit mit der Firma Zeltner Bier Nürnberg, die bis zur Neubebauung die Leerstände in der Bonhoefferstraße 12 in Langwasser-Süd dem Raumkompass zur Verfügung stellt. Weitere Eigentümerinnen und Eigentümer sind bereits in der Raumkompass- Broschüre vorgestellt.

Das Netzwerk des Raumkompass wächst vor allem aufgrund von Weiterempfehlungen. Die gute, verlässliche Zusammenarbeit ist für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oft nicht nur der Grund eines verlängerten oder verstärkten Engagements, sondern sorgt auch für neue Kontakte zu anderen Vermietenden.

Zusätzlich unternimmt der Raumkompass viele Anstrengungen, um bei Vermieterinnen und Vermietern bekannter zu werden. Er präsentiert seine Arbeit immer wieder in Arbeitskreisen und zu anderen Gelegenheiten, darunter z.B. im Zeitraum von Oktober 2022 bis Oktober 2023 im Offenen Büro des Amts für Ideen des Urban Lab, im Fördererkreis des Germanischen Nationalmuseums, im Rahmen des Architektursymposiums der Wirtschaftsförderung Nürnberg, beim Rat für Integration und Zuwanderung oder im Forum Stadtentwicklung, geleitet durch den Stab Stadtentwicklung. Hinzu kamen Präsentationen u.a. bei einem Impulslabor der Agentur bauwärts in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Regensburg sowie während der Vor- Ort-Werkstatt des Netzwerks Zwischennutzung in Gießen. Inzwischen erhält der Raumkompass viele Anfragen anderer Städte, die eine Struktur für kulturelle Zwischennutzung aufbauen wollen.

2.5. Einzelne Arbeitsschritte

Zur Illustration sei hier der Arbeitsprozess des Raumkompass grob quantifiziert.

Arbeitsräume: Viele Raumsuchende informieren sich über die Webseite und die digitale Karte des Raumkompass. Pro Woche berät er zusätzlich nach Telefonat und/oder Email-Kontakt im Schnitt vier einzelne Kunst- und Kulturschaffende und Gruppen/Vereine/Initiativen in persönlichen Gesprächen zu ihrer Arbeitsraum- bzw. Produktionsort-Raumsuche. Diese dauern in der Regel 1- 1,5h. Bei einem von vier Raumsuchenden entsteht eine längere Suche bzw. nachfolgende Begleitung. Gründe für die Notwendigkeit einer länger andauernden Begleitung sind begrenzte finanzielle Mittel, spezielle Tätigkeiten und Bedarfe bzw. eingeschränkte Stadtteilgebiete. Die Begleitzeit dieser Raumsuchenden dauerte bisher bis zur erfolgreichen Vermittlung von einem Tag bis zu zwei Jahren. Oft finden die Raumsuchenden dabei durch die Beratung und über weiterführende Kontakte und Erfahrungszuwachs im Verlauf der Begleitzeit eigenständig Räume.

Präsentationsflächen: Die vitalen Nürnberger Kunst- und Kulturschaffenden sind beständig auf der Suche nach Präsentationsflächen wie etwa für Projekte und Ausstellungen. Daher kommen pro Woche rund

zehn telefonische Beratungen und zehn schriftliche Kontakte zu unterschiedlichsten Themen dieser Raumsuche hinzu.

Immobilien: Der Raumkompass nimmt – angesichts der knappen Personalkapazität - keine aktiven Abfragen von Leerständen mehr vor. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese äußerst aufwändig sind und in der Regel ins Leere laufen. Durchschnittlich zwei Eigentümer bzw. Eigentümerinnen oder vermietende Vereine etc. pro Woche kommen in der Regel auf den Raumkompass aktiv zu, um Raumangebote zu unterbreiten. Bisher haben 42 Raumanbietende ihre Angebote auf der digitalen Karte sichtbar gemacht. Die Mehrzahl wünscht sich jedoch direkte Vermittlung von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten.

Partnerinnen und Partner: Der Erfolg des Raumkompass bemisst sich vor allem am funktionierenden Netzwerk. Nur durch die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen wie Stpl, WiF und BoB, kommunalen Raum- Strukturen wie den Kulturläden, freien Kulturorten wie dem Heizhaus oder den Tillystudios, den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern wie dem Institut für moderne Kunst und zugewandten und lokal verwurzelten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie die Integration des Raumkompass in Arbeitskreisen ist eine umfassende und effiziente Raumsuchenden-Begleitung möglich.

Medialer Auftritt: Der Raumkompass hat auf seiner Website www.raumkompass.nuernberg.de 5.111 Zugriffe (Stand Oktober 2023) pro Jahr und 238 Newsletter-Abonnenten. Hinzu kommen 824 Follower auf Instagram, 1.534 auf Facebook und 180 Kontakte auf Linkedin. Das curt Magazin ist seit 2020 offizieller Medienpartner. Er erscheint online und gedruckt und hat eine Auflage von 15.000 Stück.

2.6. Das Raumkompass Festival „Anberaumt“ – Januar 2024

Im Januar 2024 wurden die Aktivitäten erstmals mit dem Raumkompass-Festival „Anberaumt! Das Raumkompass Festival zur Raumvielfalt der Nürnberger Kunst- und Kulturszene“ erweitert. Es fand vom 11.- 28.1.2024 als eine Art Werkschau der letzten vier Jahre Raumkompass statt und bildete die Vielfalt der Akteurinnen und Akteure des mittlerweile gewachsenen Raumkompass- Netzwerkes sowie ihre Strategien, Potentiale und Herausforderungen ab. Im Ergebnis zeigten unterschiedlichste Kunst- und Kulturschaffende über einen Zeitraum von 18 Tagen Interessierten ihre Arbeit, ihre Räume und deren Entstehungsgeschichten.

Mit der gleichnamigen Ausstellung „Anberaumt!“ und offenen Raumkompass-Sprechstunden war der zentrale Anlaufpunkt des Festivals die w-i Galerie.

„Anberaumt!“ schloss mit einer Podiumsdiskussion „Von der Kunst (und Notwendigkeit), Räume zu erschaffen, einem Gesprächsabend zu Chancen und Herausforderungen kultureller Nutzungen von Leerständen für Mensch und Stadt“. Daniel Schnier, Pionier der kulturellen Zwischennutzung und Architekt aus Bremen, eröffnete die Veranstaltung mit einem Impulsvortrag zur Bedeutung von kulturellen Zwischennutzungen im gesamten Bundesgebiet. Anschließend moderierte Maria Trunk, das Podium mit Dr. Marian Wild, Institut für Moderne Kunst und Nürnberger Kulturpreisträger, Ulrike Manestar, Berufsverband professioneller Bildender Künstlerinnen und Künstler Nürnberg Mittelfranken, Phil Selig, Borgo Ensemble und Unser Haus, und Maja Bogaczewicz, Global Art- Wohnzimmer, Atelier & Galerie Maja Bogaczewicz.

3. Ausblick

Der Raumkompass ist eine Erfolgsgeschichte. Nach der Phase der Aufbauarbeit verfügt er nun über ein aktives und belastbares Netzwerk, hat sich einen guten Ruf als verlässlicher Partner bei Vermietenden erworben und gilt bei Kunstschaffenden als präsenter und aktiver „Helfer in der Raum-Not“, als Brückenbauer zur Wirtschaft und Beratungsinstanz für kulturelles Engagement. Dabei muss er oft – wie in Punkt 2 dargestellt – über die reine Vermittlungsarbeit hinausgehen, um zum positiven Abschluss zu kommen. Durch diese breit aufgestellten Aktivitäten konnte ein

umfassendes Know-How beim Raumkompass aufgebaut werden. Auch Vermietende empfehlen die positive Erfahrung in ihrem Netzwerk weiter - ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Akquise von Raum.

Nicht zuletzt durch die Pandemie wurden die Konzepte allein konsumorientierter Stadtkerne massiv in Frage gestellt. Die Nachrichtenkette der Geschäftsaufgaben reißt nicht ab, auch geringer Leerstand wirkt sich negativ auf das Stadtbild und das Stadtimage aus und setzt im ungünstigsten Fall eine Abwärtsspirale in Gang. Es bedarf bewährter, aber auch neuer Konzepte, um dieser Entwicklung zu begegnen. An Standorten, die sich auch für eine gewerbliche Nutzung eignen, ist ein enger Austausch zwischen Raumkompass und der Wirtschaftsförderung bzw. dem Wirtschaftsund Wissenschaftsreferat notwendig. Der Raumkompass hilft, tradierte Grenzen zwischen Wirtschaft und Kultur aufzubrechen und will diesen Austausch verstärken. Durch ein Miteinander, die Überlassung (oder auch gemeinsame Nutzung) von Räumen z.B., können sich Stadt oder Stadtteile innovativ und nachhaltig weiterentwickeln. Konsumzwangfreie Räume, wie sie Kunstschaffende oft bereitstellen, die zum Mitmachen und zur neuen Erfahrung einladen, beleben Städte und Stadtkerne und sorgen für Teilhabe aller, gerade auch Menschen bzw. Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten. Kunst und Kultur „erobern“ so öffentlichen und privaten Raum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Raumkompass wurde mit einer Vollkraftstelle bis zum 31.12.2024 befristet. Somit gäbe es ab 2025 in Nürnberg keine Vermittlungsstruktur für kulturelle Nutzungen in Leerständen mehr. Kulturschaffende blieben wieder auf sich alleine gestellt. Aktuell ist der Raumkompass personell mit einer Vollkraftstelle und 8.000 Euro Jahresbudget ausgestattet. Eine Erhöhung der Personalkapazität wird zum heutigen Tag bereits als dringlich eingeschätzt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Nürnberg steht für KuF zunächst die Notwendigkeit der Fortführung und Verstetigung der Arbeit mit der derzeitigen Ausstattung im Vordergrund.

Zahlreiche Nachfragen seitens der Raumkompass-Partnerinnen und -partner zur Perspektive nach 2024 sowie viele dahingehende Äußerungen von Nutzenden untermauern diese Notwendigkeit. Beispielhaft seien hier ein paar Äußerungen wiedergegeben:

„Der Raumkompass ist für mich langfristig wichtig, weil durch ihn eine Lücke in der Vermittlung geschlossen wird. Diese Lücke besteht darin, dass die Kulturschaffenden, die Räume brauchen, in der Regel nicht selbst in der Lage sind, die Kontakte herzustellen zu denen, die Räume haben. Deshalb ist aus meiner Sicht der Raumkompass ein Erfolgskonzept und ein privilegiertes Merkmal in der Stadt, bei dem zwei Seiten zusammenfinden können, die anders nur sehr schwer zusammenkommen würden.“, Dr. Marian Wild, Institut für moderne Kunst

„Die Begleitungsarbeit hat für uns eine Kommunikationsplattform mit dem Kunstschaffenden geschaffen, in der sich alle Beteiligten fair behandelt und sicher fühlten. Darüber hinaus erhielten wir als Vermieter im Umnutzungsprozess sehr viel Unterstützung bei der Herstellung der Kontakte zu den zuständigen Abteilungen der Stadt Nürnberg. Unsere Fragen, die wir über den Raumkompass an die Behörden stellten, wurden sehr schnell beantwortet, inklusive einer vollständigen Liste der Unterlagen, die wir mit dem Umnutzungsantrag einreichen sollten. Die Realisierung der Ateliergemeinschaft wurde durch die Hilfe deutlich beschleunigt und sehr erleichtert.“, Jutta Volkheimer-Mergner, Eigentümerin

„Glück oder Raumkompass gehabt – nach nur einem Gespräch und einer kurzen Wartephase wurden uns perfekt passende Räumlichkeiten vermittelt! Auch beim Mitmieter*innenwechsel wurden wir auf angenehme Weise unterstützt. Unser Fazit: Zum Glück gibt es den Raumkompass!“, Tabea Löder, Textildesignerin

NüBad/004/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 01.03.2024 öffentlich Beschluss

Stadtrat 20.03.2024 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Werkleitungsstruktur für den Eigenbetrieb NürnbergBad

Anlagen: Änderung der Werkleitungsstruktur

Sachverhalt (kurz):

Es wird vorgeschlagen für den Eigenbetrieb NürnbergBad eine neue Werkleitungsstruktur einzuführen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2024

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

DIP

PA

CC

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2024

Beschlussvorschlag Werkausschuss NürnbergBad:

  1. Der Werkausschuss beschließt die geänderte Organisationsstruktur mit einer Doppelspitze bestehend aus einer kaufmännischen und einer technischen Werkleitung.

  2. Die Stelle 840.0035 (EGr. E11) wird zum 01.04.2024 unter der neuen Stelle Nr. 840.0005 (Technische/r Werkleiter/in) in EGr. 13 im Stellenplan ausgewiesen. Der Fristvermerk wird entnommen. Die Stelle 840.0330 Leiter/in Technik erhält einen KW-Vermerk und wird nach Ausscheiden des Stelleninhabers im Gegenzug für die Einrichtung der Stelle Technische Werkleitung eingezogen.

  3. Die Stelle Nr. 840.0010 (operative Ltg. NüBad, stv. WL, EGr. 14) wird zum 01.04.2024 unter der neuen Stelle Nr. 840.0035 (Kaufmännische/r Werkleiter/in) weiterhin in EGr. 14 im Stellenplan ausgewiesen.

  4. An der Stelle Nr. 840.0001 (künftig 003.0310) wird ein offener ku-Vermerk angebracht.

  5. Dem Stadtrat wird empfohlen, zur Sicherstellung der Projekte im Bereich 3.BM die bisherige Stelle 840.0001 aus dem Stellenplan von NüBad zu entnehmen und dem Stellenplan 3.BM zuzuordnen. Die Stelle Nr. 840.0001 Projektltg. Volksbad, 2. WL NüBad erhält die Stellenplannummer 003.0310 Projektleitung, Stabsmitarbeit 3.BM. Die Befristung der Stelle soll vom 31.12.2024 bis 31.12.2026 verlängert werden.

Beschlussvorschlag Stadtrat:

  1. Der Stadtrat stimmt den Beschlüssen des Werkausschusses NürnbergBad für eine neue Werkleitungsstruktur vollständig zu.

  2. Der Stadtrat beschließt, zur Sicherstellung der Projekte im Bereich 3. BM die bisherige Stelle 840.0001 aus dem Stellenplan von NüBad zu entnehmen und dem Stellenplan 3. BM zuzuordnen. Die Stelle Nr. 840.0001 Projektleitung Volksbad, 2. WL NüBad erhält die Stellenplannummer 003.0310 Projektleitung, Stabsmitarbeit 3. BM. Die Befristung der Stelle soll vom 31.12.2024 bis 31.12.2026 verlängert werden.

Änderung der Werkleitungsstruktur für den Eigenbetrieb NürnbergBad

I. Ausgangslage

Aktuell besteht die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad aus dem Ersten Werkleiter, Bürgermeister Christian Vogel und dem Zweiten Werkleiter, Joachim Lächele. Beide Personen sind satzungs- und ordnungsgemäß in ihren Funktionen bestellt. Die Funktion des Zweiten Werkleiters wurde mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt. Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten Aufgabenzuschnitt. Dieser Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Hierarchisch ist der Stelleninhaber dem Zweiten Werkleiter untergeordnet. Für den Zweiten Werkleiter wurde in dessen Arbeitsplatzbeschreibung für die Führung des bestehenden Bäderbetriebs nur ein geringer Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit eingeplant. Der überwiegende Teil der Führungsaufgaben für NürnbergBad wurde überwiegend seit der Besetzung der operativen Geschäftsleitung ab November 2020 bereits durch diese wahrgenommen.

Auf der Seite der Projektleitung Volksbad wuchs währenddessen in den zurückliegenden Monaten die Zahl der zusätzlichen Aufgaben, die vom Stelleninhaber geleistet und verantwortet werden. So wird über das Projekt Volksbad nun auch die Rekonstruktion des historischen Turmes, der Umbau der Rothenburger Straße und die Flächenentwicklung bzw. Parkgestaltung für den Rochus-Park auf der Rückseite des Volksbades gesteuert und geleitet. Aufgrund der fachlichen Eignung des Stelleninhabers ist dieser auch in beratenden Funktionen für das Gesamtprojekt des Max-Morlock-Stadions und dessen Umfeld tätig.

II. Herausforderungen

Die Position der Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad ist gemäß der Eigenbetriebssatzung mit einer Mischung aus Rechten und Pflichten verbunden. Damit geht einher, dass die Werkleitung die letztendliche Gesamtverantwortung sowohl wirtschaftlich als auch betrieblich und organisatorisch für den Betrieb der Bäder tragen, was im Falle von Fehlern bzw. Unfällen auch mit teils persönlichen Haftungsrisiken verbunden sein kann. Aufgrund der Vielzahl und Fülle von zusätzlichen Aufgaben, die momentan vom derzeitigen Zweiten Werkleiter NürnbergBad gestemmt werden, ist eine verantwortliche Tätigkeit als Zweiter Werkleiter mit den damit verbundenen Aufgaben und Wahrnehmung der damit einhergehenden Verantwortung nicht mehr möglich.

Die Stadt Nürnberg steht mit großem Erfolg zu ihrer Daseinsvorsorge im öffentlichen Bäderwesen. Durch den Eigenbetrieb NürnbergBad wird die gewünschte Grundversorgung der Allgemeinheit mit Freizeitschwimmen und Sportschwimmen ermöglicht. Darüber hinaus wird mit den Bädern die Grundlage gegeben, die unter Umständen lebenswichtige Fähigkeit des Schwimmens erlernen und lehren zu können. Obendrein ruht auf den städtischen Bädern das gesamte Schulschwimmen aller Nürnberger Schulen und mittlerweile ermöglicht insbesondere das Schwimmzentrum Langwasser einen starken und erfolgreichen Breiten- und Leistungssport, sowohl für reine Wassersportarten, als auch für den Triathlon. Unverzichtbar ist zudem der Beitrag der städtischen Bäder für die Ausbildung von Rettungskräften und Rettungsschwimmern, die ihrerseits die Grundlage für unzählige Sport- und Freizeitangebote in der gesamten Metropolregion sind.

Spätestens mit der Inbetriebnahme des Volksbades wird die bereits heute vorhandene Aufgabenbreite allerdings nochmals wachsen und mit neuen Anforderungen, wie zum Beispiel Raumvermietungen, Veranstaltungsmanagement, Gestaltung von Kombinationsangeboten, Betriebsführung im Denkmalschutz und anderen Themen erweitert. Hinzu kommt die zusätzliche Hausverwaltung und Hausverantwortung für ein weiteres und aus der historischen Substanz riesig dimensioniertes Ganzjahresbad. Diese Anforderung trifft auf folgende Rahmenbedingungen:

 Veränderte und steigende Erwartungshaltung der Badegäste bei sinkender Schwimmund Schwimmbadnutzungskompetenz  Weitere Zunahme des Schwimmlernbedarfs  Stetig zunehmender Mangel an Fach- und Hilfskräften in allen Bereichen  Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodellen  Digitalisierung und Prozessveränderungen  Steigende Anforderungen in den Sicherheitsbestimmungen (Informationssicherheit, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Blitzschutz, Verkehrssicherung usw.)  Bewältigung des demografischen Wandels und Mitgestaltung der allgemeinen Dekarbonisierung  Sicherstellung der dauerhaften Schwimmbadversorgung durch hochwertigen Erhalt und ggfs. notwendiger Angebotsanpassungen  Laufende und zunehmende Instandhaltungen, Modernisierungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen bzw. notwendige Flächen- oder Gebäudeveränderungen  Erhalt der wirtschaftlichen Balance und Gegenwirkung zum durch das Volksbad größer werdenden strukturellen Defizites

III. Neue Werkleitungsstruktur

Damit die Verantwortung wieder sachgerecht durch den Zweiten Werkleiters wahrgenommen werden kann, ist die Aufbauorganisation bei NürnbergBad an die sich wandelnden Anforderungen anzupassen und die aktuelle Verortung der Stelle 840.0001 den Gegebenheiten anzupassen.

Entsprechend der Vielfalt der bestehenden und oben beschriebenen neuen bzw. baldigen Aufgaben gerecht zu werden, wird – auch in Anlehnung an andere erfolgreiche Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg – vorgeschlagen, die Funktion der Zweiten Werkleitung durch eine kollegiale Doppelspitze zu ersetzen. Dies kann im Falle von NürnbergBad ohne Schaffung einer neuen Personalstelle ermöglicht werden, indem im Gegenzug zur Doppelspitze eine bestehende Leitungsstelle in der technischen Abteilung ab dem Ausscheiden des Stelleninhabers eingezogen und dann nicht mehr besetzt wird. Anstelle dessen wird vorgeschlagen, unterhalb der Ersten Werkleitung eine kaufmännische Werkleitung und eine technische Werkleitung, mit einer jeweiligen gegenseitigen Stellvertretung zu etablieren. Eine Zuteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten wird hierbei sichergestellt und erfolgt sowohl in klar getrennten, als auch in gemischtverantwortlichen Betriebsstrukturen. In der Verantwortung der technischen Werkleitung stehen unter anderem die Leitung und Gesamtkoordination des technischen Betriebs der Bäder, inklusive Um- und Neubauten (ohne Volksbad während der Projektlaufzeit), Instandhaltungen, Sanierungen, Wartungen, Renovierungen, Erhaltungsarbeiten und Modernisierungen der Betriebstechnik, die Ausübung der hausverwaltenden Einheit und die Organisation des technischen Betriebs.

In der Verantwortung der kaufmännischen Werkleitung liegen unter anderem die organisatorischen Grundsatzfragen, der Bäderbetrieb, die Betriebskonzepte, die Wirtschaftsplanung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, das Personalwesen, das Controlling, die Rechnungslegung und Bilanzierung sowie die Jahresabschlüsse. Die tägliche Steuerung der Betriebsabläufe in den Bädern erfolgt durch eine Unterstellung der Betriebsleitungen unter beide Personen der Doppelspitze. Stabsfunktionen werden der kaufmännischen Werkleitung zugeordnet.

Auch bei anderen städtischen Strukturen vereint eine Doppelspitze unterschiedliche Kompetenzprofile in der Unternehmensführung und erhöht so die Resilienz der Organisation. Eine Doppelspitze ist ein zeitgemäßes Führungsmodell, das den sich stetig diversifizierenden erheblichen strategischen und fachlichen Herausforderungen Rechnung trägt, eine teamorientierte Führung und eine umfassende gegenseitige Vertretung ermöglicht, ohne dass dies mit struktureller Redundanz oder einer Ausweitung des Stellenplans einhergeht. Die neue Aufbauorganisation mit doppelter (zweiter) Werkleitung stellt eine Stärkung für NüBad insgesamt dar und trägt dazu bei, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad (NürnbergBadbetriebsS – NBBS) ermöglicht bereits die Benennung von mehreren gleichberechtigten Werkleitern. Wird die Umorganisation in eine Doppelspitze angenommen, wird dem Werkausschuss NürnbergBad eine neue Geschäftsanweisung für die Werkleitung zur Beschlussfassung vorgelegt, um die Aufgabenverteilung innerhalb des Organs Werkleitung neu zu regeln. Die aus den strategischen Überlegungen abgeleiteten Anpassungen des Stellenplans hinsichtlich der Doppelspitze und der Projektorganisation für das Volksbad, die weiterhin bestehen und bis zur Fertigstellung geführt werden soll, werden dem Werkausschuss beziehungsweise dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Bedingt durch die Übernahme weiterer Projektleitungsaufgaben, die nicht originär und ausschließlich dem Projekt Volksbad zuzuordnen sind, soll die bisherige Stelle des derzeitigen Zweiten Werkleiters in neuer Funktion als Projektleiter Volksbad und Stabsmitarbeiter (840.0001) übergreifend dem Geschäftsbereich 3.BM zugeordnet werden. Dies soll der Kontinuität bei der Durchführung insbesondere folgender Projekte dienen: Volksbadturm, Rochuspark und Umfeldgestaltung Rothenburger Straße sowie Übernahme der geteilten Projektleitung Entwicklung Stadionumfeld. Zur Fortführung der aufgezeigten Aufgaben ist eine Fristverlängerung der Stelle vom 31.12.2024 bis 31.12.2026 erforderlich. Dies wird im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens 2025 beantragt.

Im Zuge der strukturellen Veränderungen haben sich die Aufgabenzuschnitte der betroffenen Stellen geändert. Für die kaufmännische Leitung sowie die technische Leitung wurden neue Arbeitsplatzbeschreibungen, in denen die künftigen Aufgaben dokumentiert sind (Arbeitsplatzbeschreibungen vom 07.02.2024 und 12.02.2024), erstellt.

Die Aufgaben wurden bewertet. Die Stelle Nr. 840.0010 (operative Ltg. NüBad, stv. WL, EGr. 14) wird künftig unter der neuen Stelle Nr. 840.0035 (Kaufmännische/r Werkleiter/in) weiterhin in EGr. 14 im Stellenplan ausgewiesen. Die Stelle Nr. 840.0035 (Elektro-/Versorgungsingenieur/in, EGr. 11) wird künftig unter der neuen Stelle Nr. 840.0005 (Technische/r Werkleiter/in) in EGr. 13 im Stellenplan ausgewiesen.

Die Stelle 840.0001 (Projektl. Volksbad, 2. Werkleiter/in NüBad, AT) wird künftig im Stellenplan im Bereich des 3. BM unter der neuen Stelle Nr. 003.0310 (Projektleiter/in Volksbad und Stabsmitarbeiter/in, AT) ausgewiesen. Die Stelle erhält einen offenen ku-Vermerk.

IV. Beschlussvorschläge

  1. Der Werkausschuss beschließt die geänderte Organisationsstruktur mit einer Doppelspitze bestehend aus einer kaufmännischen und einer technischen Werkleitung.

  2. Die Stelle 840.0035 (EGr. E11) wird zum 01.04.2024 unter der neuen Stelle Nr. 840.0005 (Technische/r Werkleiter/in) in EGr. 13 im Stellenplan ausgewiesen. Der Fristvermerk wird entnommen. Die Stelle 840.0330 Leiter/in Technik erhält einen KW-Vermerk und wird nach Ausscheiden des Stelleninhabers im Gegenzug für die Einrichtung der Stelle Technische Werkleitung eingezogen.

  3. Die Stelle Nr. 840.0010 (operative Ltg. NüBad, stv. WL, EGr. 14) wird zum 01.04.2024 unter der neuen Stelle Nr. 840.0035 (Kaufmännische/r Werkleiter/in) weiterhin in EGr. 14 im Stellenplan ausgewiesen.

  4. An der Stelle Nr. 840.0001 (künftig 003.0310) wird ein offener ku-Vermerk angebracht.

  5. Dem StR wird empfohlen, zur Sicherstellung der Projekte im Bereich 3.BM die bisherige Stelle 840.0001 aus dem Stellenplan von NüBad zu entnehmen und dem Stellenplan 3.BM zuzuordnen. Die Stelle Nr. 840.0001 Projektltg. Volksbad, 2. WL NüBad erhält die Stellenplannummer 003.0310 Projektleitung, Stabsmitarbeit 3.BM. Die Befristung der Stelle soll vom 31.12.2024 bis 31.12.2026 verlängert werden.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖÖ 111111 hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 20.03.2024

Haushaltsjahr 2024

365400 "Tagespflege"

14.400 € bei 365400 Kst. Z365400004 "GTP An der Radrunde Mietkostenzuschuss" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"

Deckung:

14.400 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64390000 "Nutzungsentgelte und Pflege für Software/Lizenzen"

Datum: 05.02.2024

Download ↓