FlexiKonsolidierung
Modifizierung des Konzepts für Personalkosteneinsparungen
1. Die Notwendigkeit von Einsparungen
Die aktuelle Haushaltssituation der Stadt ist nach wie vor angespannt und wird von der Regierung von Mittelfranken kritisch gesehen. Allen wirtschaftswissenschaftlichen Prognosen zum Trotz und gegen den bayerischen Trend (die Gewerbesteuereinnahmen der bayerischen Städte und Gemeinden sind, Stand September 2023, um 0,4 % gesunken) haben sich die Gewerbesteuererträge der Stadt Nürnberg im vergangenen Jahr sehr positiv entwickelt. So übersteigen diese den ursprünglichen Planansatz von 558 Mio. € um rund hundert Millionen Euro. Allerdings steigen die Ausgaben ebenso dynamisch, insbesondere die Personalkosten. Die Planung 2023 (Personal- und Versorgungsaufwendungen ohne Rückstellungen) in Höhe von 601,4 Mio. € und der aktuell ermittelte Ist-Stand von 599,9 Mio. € zeigt zumal deutlich, dass der frühere Puffer nicht mehr vorhanden ist und mittlerweile sehr eng am Ist geplant wird.
Personalaufwendungen Ist/Soll 2023
599,9 Mio. € 601,5 Mio. € 620,2 Mio. €
4,04 0,84 0,96
595,84 600,62 619,23
Ist Plan Plan 2024
Personalaufwand (ohne Rückstellungen) Versorgungsaufwand (ohne Rückstellungen)
Trotz der guten Steuerentwicklung sieht der Haushaltsplan 2024 in großem Umfang Kreditaufnahmen für die hohen Investitionen der Stadt vor. So liegt die Nettoneuverschuldung (Finanzhaushalt) laut Haushaltsplan im Jahr 2024 bei 97,4 Mio. €. Eine Stärkung der Selbstfinanzierung über den „Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit“ (lt. Haushaltsplan in 2024: 94,5 Mio. €), als wichtiger Indikator eines genehmigungsfähigen Haushalts, ist deshalb weiterhin zwingend notwendig, um auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu bleiben.
2. Ausgangsbasis
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2023 im November 2022 wurde ein Konsolidierungspaket in Höhe von 50 Mio. € beschlossen.
Dieses sieht auch Einsparung von knapp 500 Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio. € vor. Dabei sind selbstverständlich gemäß der „Rahmenvereinbarung für eine Zukunftsorientierte Stadt Nürnberg“ keine Entlassungen vorgesehen. Der Abbau erfolgt rein über die natürliche Fluktuation. Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind verpflichtet, diese aktiv zu steuern. Eine ursprüngliche enthaltene fünfmonatige Wartefrist für Stellenbesetzungen wurde dabei nach kurzer Zeit wieder ausgesetzt, um eine zu starke personelle Schwächung der Verwaltung zu verhindern. Eine externe Wiederbesetzungssperre gilt jedoch für alle Geschäftsbereiche, solange eine 11%-Freihaltequote bei den nicht von der Konsolidierung ausgenommenen Stellen nicht erreicht wird.
3. Aktueller Stand der Vakanzquote
Mit Stand 01.12.2023 lag die gesamtstädtische Vakanzquote bei den nicht ausgenommenen Stellen bei 11,13%. Gesamtstädtisch war das übergangsweise Ziel der Vakanzquote von 11% somit bereits erreicht. Bei der Auswertung nach Geschäftsbereichen sind aktuell nur noch drei unterhalb des Schwellenwertes. Stand: 01.01.2024
| Geschäftsbereich inkl. zugeordneter Eigenbetriebe | 12,07% | |
|---|---|---|
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | 7,62% | |
| Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin | 12,86% | |
| Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters | 11,68% | |
| Geschäftsbereich Referat I/II | 9,08% | |
| Geschäftsbereich Referat III | 15,76% | |
| Geschäftsbereich Referat IV | 7,55% | |
| Geschäftsbereich Referat V | 13,31% | |
| Geschäftsbereich Referat VI | 15,90% | |
| Geschäftsbereich Referat VII | 17,63% |
4. Begründung der konzeptionellen Anpassung/Veränderung
Die allgemeine Arbeitsmarktsituation und der vorherrschende Fachkräftemangel stellt die Stadtverwaltung vor eine herausfordernde Situation. Die Rekrutierung neuer Kolleg*innen wird immer schwieriger, wobei es Unterschiede nach Berufsgruppen gibt. Personalkostenreduzierungen ergeben sich somit auch ohne aktive Steuerung, weil zahlreiche Stellen trotz Ausschreibungen schlichtweg nicht besetzt werden können. Die Liquiditätssituation der Stadt ist derzeit gut. Deshalb erscheint es aus Sicht des Referats für Finanzen, Personal und IT zielführend, das Konsolidierungspaket zu flexibilisieren und damit auch Härten und zu starke Einschnitte in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu vermeiden. Eine Reduzierung der Personalkostensteigerungen durch andere Instrumente bleibt allerdings weiterhin notwendig. Die Aufgabenkritik muss deshalb in den Geschäftsbereichen auch weiterverfolgt werden.
5. Modifizierung Personalkosteneinsparungskonzept
Das modifizierte Konzept sieht folgende Eckpunkte vor:
Die Zahl der einzusparenden Stellen wird von 489,04 auf 300 reduziert. Die Reduzierung erfolgt für die Geschäftsbereiche proportional zur Zahl der bisher geplanten Stelleneinzüge. Im Gegenzug verpflichten sich Verwaltung und Stadtrat für die Haushaltsjahre 2025-2030 einen Stellendeckel für ungedeckte Schaffungen von maximal 100 Vollkraftstellen für die Kategorie „Dringende Bedarfe“ einzuführen. Darüberhinausgehende Stellenbedarfe sind dann durch Umorganisationen und Umschichtungen von Personalkapazitäten zu decken. Über die Entwicklung der Personalkosten wird im Ältestenrat/Finanzausschuss unterjährig berichtet. Bei drohenden Überschreitungen des Ansatzes aus dem Haushaltsplan 2024 muss durch geeignete Maßnahmen ggf. unterjährig nachgesteuert werden. Eine sofortige Wiederbesetzung aller Stellen, die nun nicht mehr für die Konsolidierung notwendig sind, ist ohnehin wegen der begrenzten Personalkapazitäten beim Personalamt nicht möglich.
6. Operative Umsetzung
Operativ sollen die Geschäftsbereiche freie Stellen in einen separaten Teil im Stellenplan bis 30.06.2024 umbuchen. Die im Stellenpool verbuchten Stellen können (auch in Teilen) nicht mehr besetzt oder zu Finanzierungen herangezogen werden. Sie sind gesperrt und erhalten einen Fristvermerk bis 12.25. Sobald ein Geschäftsbereich das Einsparziel erreicht hat und alle erforderlichen Stellen eingebucht sind (auch vor dem 30.06.2024 möglich, „Sprinterprämie“) entfällt automatisch die externe Wiederbesetzungssperre und die Regelungen zur budgetfinanzierten Beschäftigung werden für den Bereich wieder in Kraft gesetzt. Bis 31.10.2025 ist es weiterhin möglich, diese eingebuchten Stellen gegen andere vakante Stellen im Verhältnis 1:1 aus dem Geschäftsbereich zu tauschen. Entscheidend ist, dass am 31.10.2025 die Gesamtzahl an Stellen erreicht wird, die dann eingezogen wird. Den Geschäftsbereichen steht frei, eigene Schwerpunkte über ihre Dienststellen und Eigenbetriebe hinweg festzulegen. Zur Gegenfinanzierung erhöht die Stadtkämmerei die pauschale Kürzung des K2-Budgets (Personalaufwand) von 5% auf 6%.
7. Beschlussvorschlag
- Die Flexibilisierung des Konzepts zur Personalkosteneinsparung wird wie beschrieben umgesetzt. 2. Die Verwaltung berichtet im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung im Ältestenrat/Finanzausschuss über die Entwicklung der städtischen Personalkosten.