Sitzung des Stadtrates am 31.01.2024; TOP 1 Zukunftsinitiative Innenstadt; hier: Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom
15.12.2023
hier: Stellungnahme des Referats für Finanzen, Personal und IT zu Antragspunkt 3: „Die Kämmerei und die IT der Stadt schaffen die Grundlagen für ein städtisches Monitoring der Gewerbesteuereinnahmen.“
I. Die Gewerbesteuereinnahmen werden beim Kassen- und Steueramt bearbeitet, verwaltet und laufend überwacht. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erfolgt die Berechnung und Festsetzung der Gewerbesteuer im Rahmen des steuerlichen Veranlagungsverfahrens pro Gewerbebetrieb als Besteuerungsgegenstand und Steuerschuldner (also nicht einzelstandort- oder filialbezogen). Diese Daten sowie die steuerlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen sind durch das gesetzlich normierte Steuergeheimnis streng geschützt. Nur ein kleiner ausgewählter Personenkreis in der Verwaltung hat deshalb Zugriff auf die Daten. Die Veröffentlichung steuerlicher Einzelauswertungen, auch in Form von aggregierten Aufstellungen, bei denen Rückschlüsse auf die Steuerkraft einzelner Steuerpflichtigen möglich sind, sind demnach unzulässig. Aus diesem Grund sind u.a. auch keine Steuerauswertungen einzelner Stadtteile gestattet.
II. OBM/BgA
Nürnberg, 19.01.2024 Referat für Finanzen, Personal und IT
Abdruck: Ref. VII KaSt IT Stk
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