Haushaltssperre

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Lesefassung

Anlage · 24.01.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altstadt Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

– Lesefassung –

(Änderungen bzw. Ergänzungen in Fettdruck und unterstrichen)

Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 18,00
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 84,80
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 11,70
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 27,60
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 5,30 / 10,50 / 16,30
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 11,80 / 19,70 / 27,60
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 16,90
7 Masten Stück Jahr 21,00 / 38,00 / 56,20
Stück Monat 2,90 / 4,40 / 5,90
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. Stück Jahr 9,20 / 15,80 / 23,60
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 16,30 / 23,60 / 30,40
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 30,20 / 41,90 / 53,60
11b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 13,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 27,00
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,26 / 0,26 / 0,39
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 52,30 / 75,90 / 98,30
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 38,00
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 23,60
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 168,60
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 112,40
18 Heringsbratstände Stück Monat 32,60
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 153,40 / 222,50 / 307,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,80 / 19,20 / 29,20
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 60,10
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 23,60 / 37,70 / 54,00
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 11,80 / 18,90 / 27,00
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 4,20 bis 55,10
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag von 14,10 bis 1.405,00
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 27,60 / 52,30 / 75,30
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 11,20
Mindestgebühr Tag 45,00
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 45,00
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 19,70 / 23,60 / 28,80
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 13,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 27,50
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,60
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,74
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,86
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,25

32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Jahr 20,90 Gleisstrecke

33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 427,00
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 424,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 342,70
m2 Juni bis Novem- ber 466,30
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 70,00
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 23,60 / 38,20 / 55,10
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 143,80
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 61,80
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 61,80
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 150,60
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 28,10
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 56,20
- größer DIN A0 Stück Tag 84,30
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 28,10
43 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 30 bis 80
99 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind.
Regelgebühr Rahmengebühr Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt. m² m² Tag Tag 6,00 0,10 bis 100,00

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