Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung; Reduzierung der Gebühr in Position 36, erster Spiegelstrich (Imbißbuden in der Altstadt) der
Anlage 1
Entscheidungsvorlage:
Sondernutzungsgebühren bedürfen der regelmäßigen Überprüfung und des Abgleichs, sowohl hinsichtlich des Verkehrswerts der Fläche als auch hinsichtlich vergleichbarer anderer Nutzungen. Hierbei ist aufgefallen, dass die Position 36 der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung in der derzeit geltenden Fassung zu Ergebnissen führt, die für die innerhalb der Altstadt gelegenen Imbissstände nicht mehr tragbar sind.
Es wird vorgeschlagen, diese Position („Imbissstände innerhalb der Altstadt“) von derzeit 269,70 Euro je qm je Monat auf 70 Euro je qm je Monat zu reduzieren. Die Regelung soll rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Grund für die Korrektur ist vor allem, dass die betroffenen Imbissstände die Lage in der Altstadt doppelt bezahlen müssen. Zum einen ist die Gebühr gemäß Nr. 36 von vorneherein um ein Mehrfaches höher als bei Imbissen an außerhalb der Altstadt gelegenen Standorten. Hierzu kommt ein Zusschlag nach Anlage 3 zur Sondernutzungssatzung, der für alle der drei betroffenen Betriebe 300 % beträgt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Gebühren je Monat bis zu 11.000 Euro und damit deutlich über denen eines vergleichbaren Standes auf dem Christkindlesmarkt liegen.
Diese Beträge sind auch deshalb nicht mehr vertretbar, weil Imbissstände auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Altstadt aktuell wirtschaftlich weniger attraktiv als in der Vergangenheit sind. Dies ist z. B. an der Aufgabe des Bratwurst-Points in der Pfanneschmiedsgasse ersichtlich. Veränderte Konsumgewohnheiten mögen dazu ebenso beigetragen haben wie ein anderes kulinarisches Angebot auf angemieteten Flächen.
Der vorgeschlagene neue Gebührensatz orientiert sich an dem Vergleichswert einer Bratwurstbude auf dem Christkindlesmarkt und führt so wieder so einem in sich stimmigeren Gesamtgefüge.
Da mit Verweis auf die Sondernutzungsrichtlinie Altstadt keine weiteren Imbissstände in der Altstadt zugelassen werden, wirkt sich die Anpassung nur auf die drei derzeit vorhandenen Stände aus.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anpassung der Position 36 sind Mindereinnahmen in Höhe von 206 Tausend Euro zu erwarten.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern diversitätsrelevant, als gerade im Einzelhandel und im Verkauf viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.