Beschlussvorlage J/031/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 21.12.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 31.01.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Weiterentwicklung des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und der Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen der Stadt
Nürnberg. Fortschreibung ab 01.02.2024
Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage 4.2 Förderkonzept 4.3 Zuschussrichtlinie
Sachverhalt (kurz): Auf den Beschluss des JHA vom 26.10.2023 wird verwiesen. Hier wurden die Inhalte zur Weiterentwicklung des Förderkonzepts bereits ausführlich dargestellt. In der heutigen Sitzung sollen nun die überarbeitete Richtlinie zum "Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas)" und die überarbeitete "Zuschussrichtlinie für freie und freigemeinnützige Träger sowie Investoren beim Bau von Kindertageseinrichtungen" begutachtet und zum 31.01.2024 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden. Der Richtlinie zum Förderkonzept ist ein Kriterienkatalog angehängt, der als Grundlage zur Festlegung der sozialverträglichen Miete für Bauträger und Investoren dient. Ziel ist es, mit den Richtinien die Investoren und Bauträger darin zu unterstützen, sich weiterhin am Ausbau der Kindertagesbetreuung zu beteiligen, Bestandseinrichtungen zu erhalten und den Betrieb von Einrichtungen trotz steigender Mieten zu sichern.
Die neuen Regelungen sollen zum 01.02.2024 in Kraft treten.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs-, Senior*innen- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 7.000 € Folgekosten 420.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 0 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Jugendamt beantragt die Mittel zum Haushalt 2025
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Förderkonzept unterstützt den Bau und Erhalt von Kitas als Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für alle Kinder und Familien.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Gutachtenvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss begutachtet das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und die Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg ab 01.02.2024 und empfiehlt dem Stadtrat, das Förderkonzept und die Zuschussrichtlinie in der jeweils vorliegenden Form zu erlassen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechend notwendigen Mittel zum Haushalt 2025 anzumelden.
Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.