Beschlussvorlage Stk/046/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung der Haushaltssatzung 2024 für die von der Stadt Nürnberg verwalteten
kommunalen Stiftungen
Anlagen: Haushaltssatzung 2024 für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen - NEU
Sachverhalt (kurz): Im Rahmen der Haushaltsberatungen am 23.11.2023 wurde die Haushaltssatzung 2024 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen beschlossen (siehe TOP 7.1). Wie sich erst jetzt herausgestellt hat, enthielt diese einen redaktionellen Fehler bei der Heilig-Geist-Spital- Stiftung: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Heilig-Geist-Spital-Stiftung wurden in Summe falsch in das Satzungsformular übertragen. Anstelle der genannten 1.574.600 € (alt) sind es 2.217.000 € (neu), so dass der Saldo des Jahresergebnisses nicht mehr 954.600 € (alt) sondern nunmehr 312.200 € (neu) beträgt.
Mit dieser Vorlage soll die am 23.11.2023 beschlossene Satzung aufgehoben und die geänderte Satzung (siehe Anlage) beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/046/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/046/2023
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat hebt den Beschluss vom 23.11.2023 zu Top 7.1 "Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Jahr 2024" auf und beschließt die beigefügte geänderte Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Jahr 2024 neu.