Starkstromtrasse Juraleitung - Baugrunduntersuchungen
Entscheidungsvorlage
Die Stadtratsfraktion der CSU, die Stadtratsfraktion der SPD und die ÖDP beantragen gemeinsam folgende Punkte zur 380 kV-Juraleitung:
1. Information zum Zwischenstand des Verfahrens
Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde im Juni 2022 eine Trasse als Erdverkabelung zwischen Katzwang und Neu-Katzwang sowie als Freileitung südlich von Kornburg und Moorenbrunn entlang der BAB 6 als raumverträglich ermittelt. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens enthielt den Prüfauftrag, das Erdkabel von Katzwang bis hinter die BAB 6 zu verlängern und eine Kabelübergangsanlage östlich der Autobahn zu platzieren.
Im Juni 2023 hat die TenneT TSO GmbH nach vertiefter Prüfung angekündigt, für die weiteren Planungen die Trasse nicht mehr südlich von Kornburg bauen zu wollen, sondern eine Trassierung zwischen Kornburg und Worzeldorf in das Planfeststellungsverfahren einbringen zu wollen, das für 2024/25 vorgesehen ist. Die TenneT nennt als Argumente für die Freileitung via Kornburg-Nord einen höheren Abstand zur Wohnbebauung, klare Artenschutzvorteile, Vorteile in der Umweltverträglichkeit sowie wirtschaftliche, technische und bauplanerische Vorteile. Die Stadtspitze hat daraufhin auf unterschiedlichen Ebenen und in mehreren Gesprächen um weitere ausführliche Unterlagen gebeten, um den Sachverhalt bewerten zu können. Da dies bislang nicht erfolgt ist, ist der Planungswechsel und die Kommunikation darüber nicht nachvollziehbar.Tennet verweist auf die reguläre Beteilungung der Stadt Nürnberg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Die Regierung von Mittelfranken hat gegenüber der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass durch den abweichenden Trassenverlauf mit Blick auf die Erkenntnisse aus dem bereits durchgeführten Raumordnungsverfahren keine erheblichen überörtlichen Auswirkungen auf den Raum zu erwarten sind. Daher ist aus Sicht der Regierung kein erneutes Raumordnungsverfahren notwendig. Die finale Prüfung, ob die neue Trassenführung raumverträglich ist, erfolgt seitens der Regierung im Planfeststellungsverfahren. Dieses ist auch das förmliche Genehmigungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird.
Seit dem Jahr 2021 wurden im Rahmen der Erkundung potentieller Maststandorte diverse Erdaufschlüsse und die Errichtung von Grundwassermessstellen auf dem Nürnberger Stadtgebiet durchgeführt. Diese Maßnahmen wurden jeweils ordnungsgemäß anhand entsprechender Unterlagen bei der unteren Wasserrechtsbehörde im Umweltamt angezeigt und deren Umsetzung erst nach Prüfung der zu beachtenden wasserwirtschaftlichen Belange durch das staatlichen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zugelassen.
Die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt wurde im Rahmen der Anzeige von Bohrarbeiten zur Erkundung von Maststandorten nach § 49 Abs. 1 WHG, i.V.m. Art. 30 Abs. 1 BayWG, Stadtgebiet Nürnberg, Maststandorte 45 – 53 zur Juraleitung Abschnitt A-West in diesem Rahmen instruiert. Grundsätzlich ist für das Vorhaben die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 14 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuwenden. Seitens der unteren Naturschutzbehörde wird davon ausgegangen, dass unter Beachtung entsprechender Auflagen keine Beeinträchtigungen i.S. d. § 14 BNatschG zu erwarten sind. Zudem wurde mit Bescheid vom 21.11.2023 die TenneT vom Verbot der Befahrung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 12 - Kornburg außerhalb zugelassener Wege zum Zwecke der Baugrundhaupterkundung für die Maststandorte 45, 46 und 53 unter Auflagen befreit.
2. Übermittlung grundsätzlicher Zweifel an der Notwendigkeit der Trasse zwischen
Kornburg und Worzeldorf sowie an der bisherigen Planung für Katzwang und
Moorenbrunn
Seit Beginn des Planungsprozesses zum 380 kV-Ersatzneubau der Juraleitung von Raitersaich über Ludersheim nach Altheim 2018 hat die Stadt Nürnberg deutlich gemacht, dass grundsätzliche Alternativen geprüft werden müssten, um durch eine deutlich stärker verbrauchsnahe Erzeugungsstruktur (z.B. flexible Gaskraftwerke und dezentrale KWK- Anlagen) eine andere Netzstruktur und damit andere Steuerungsmechanismen ermöglichen zu können. Unabhängig davon hat sich die Stadt Nürnberg stets kritisch und fachlich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht. Der Nürnberger Stadtrat hat sich mehrfach mit dem Thema befasst und beispielsweise im April 2021 eine ablehnende Resolution sowie im Juli 2021 eine entsprechende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren beschlossen. Die zugleich kritische und konstruktiv-fachliche Begleitung des Prozesses bleibt auch weiterhin Richtschnur des Handelns der Stadtverwaltung.
So hat die Stadtspitze zwischen Juni und November 2023 die TenneT mehrfach gebeten, weitere Unterlagen vorzulegen, aus denen die Notwendigkeit der Trassenänderung zwischen Kornburg und Worzeldorf sowie südlich von Katzwang und Moorenbrunn hervorgeht. Dies wurde von TenneT mit dem Hinweis abgelehnt, es seien zunächste weitere Voruntersuchungen (wie z.B. Bodenuntersuchungen) erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen würden spätestens im Planfeststellungsverfahren vorgelegt. Die Stadtverwaltung hält dieses Vorgehen nachwievor für nicht vertrauensfördernd und wird gegenüber TenneT weiterhin auf einen früherzeitigen Nachweis für die Notwendigkeit und Verträglichkeit der geplanten Trassierung drängen.
Daran, dass bestehende Stromleitungen leistungsmäßig verstärkt werden müssen, zweifelt die Stadtverwaltung nicht. Dies ist im Hinblick auf den absehbar steigenden Strombedarf zum Beispiel durch fortschreitende Technisierung, Elektroautomobilität, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz notwendig. Wichtig ist jedoch die Transparenz und Einbindung bei den Planungen von TenneT. Das Ziel der Stadtverwaltung ist es, für die gesamte Trasse auf Nürnberger Stadtgebiet einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung und der Natur zu erreichen.
- Aussprechen eines Betretungsverbots städtischer Grundstücke für die Vorarbeiten
der Bodenuntersuchung und Grundwasseraufschlüsse
Die Verwaltung empfiehlt, kein absolutes Betretungsverbot seitens der Stadt Nürnberg aufgrund §44 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), das für die Voruntersuchungen der Juraleitung maßgeblich ist, auszusprechen. Nach der Aussprache eines solchen Betretungsverbotes würde TenneT vermutlich eine aller Voraussicht nach erfolgreiche Duldungsanordnung bei der Planfeststellungsbehörde beantragen, so wie andernorts bereits geschehen. Rechtsbehelfe gegen diese Duldungsanordnung haben keine aufschiebende Wirkung.
Zudem sind alle in diesem Verfahren genannten Maststandorte in Privatbesitz. Lediglich Mast 52 (Flur-Nr. 571/4 Gemarkung Kornburg) ist auf einer Fläche der öffentlichen Hand (Bundesliegenschaft) geplant. Ein Betretungsverbot könnte daher im Rahmen dieses beantragten Vorhabens seitens der Stadt Nürnberg nicht ausgesprochen werden.
Ein etwaiges Betretungsverbot würde zudem auch dem Grundsatz widersprechen, wonach Voruntersuchungen die zentrale Voraussetzung für ein geordnetes Verfahren und gesichertes Vorgehen sind. Ein Betretungsverbot würde diese ergebnisoffene Grundlagenermittlung blockieren bzw. verzögern, ohne zu einer Lösung des Problems und
zum Fortgang des Verfahrens beizutragen. Es würde lediglich eine Verzögerung darstellen, da die Voruntersuchungen bzw. das Betretungsrecht dazu gerichtlich durchgesetzt würden. Von Betretungsverboten städtischer Grundstücke wurde daher in Nürnberg bislang kein Gebrauch gemacht.
Bei der Entscheidung über Anträge auf öffentlich-rechtliche Zulassungen der für die Trassenfindung notwendigen Erkundungen sind jeweils die zu beachtenden öffentlichrechtlichen Belange zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen.