Beschlussvorlage Ref.IV/033/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter„: Personelle, organisatorische und finanzielle Zukunft des Teams Digitale
Schule
Sachverhalt (kurz):
Seit Beschluss des Stadtrates vom 15.02.2017 wird die Strategie "Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter" umgesetzt. Seitdem sind die Aufgaben - und damit auch das zur Erfüllung erforderliche Personal - stetig angewachsen.
Das Projekt "IT-Infrastruktur an Schulen", das als Teil der Strategie gebildet wurde und dem die ehemalige Einheit "HVE/EDV" bzw. "3.BM/EDV" zugeordnet wurde, ist vorgesehen bis 12/2024; zahlreiche Stellen, die im Rahmen des IT-Administrationsförderprogramms geschaffen wurden, sind bis dahin befristet. Da Schul-IT jedoch eine dauerhafte Aufgabe bleiben wird, wurde in der Weiterentwicklung der IT-Strategie in 09/2021 bereits die Verstetigung beschlossen.
Mit dieser Vorlage sollen folgende Aspekte dargestellt werden: Die Bildung einer Einheit Informationssicherheit Schule (s. auch Stellenschaffungsanträge zum Haushalt 2024), Ende des Projekts und struktureller Aufbau des Teams Digitale Schule (Ref.IV/IT), geplante erforderliche Entfristungsanträge und Folgekostenpauschale. Zudem wurde die Änderung des BaySchFG beschlossen, sodass ab 2025 mit einer Beteiligung des Freistaats an Kosten für IT- Administration in Aussicht steht; und im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung sind erste Grundlagen einer 1:1-Ausstattung für Schülerinnen und Schüler enthalten. Die aktuellen Informationen dazu sollen vorgestellt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 9.172.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 5.890.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 3.282.000 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: DPK nach Entfristungen; Förderungen (Sachkosten) noch nicht absehbar, ggf. DigitalPakt 2.0; künftig voraussichtl. bis zu 50% Beteiligung des FS an Kosten f. Wartung&Pflege, konkrete Zahlen stehen aus
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
DiP
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt auf Basis des dargestellten Sachverhalts folgenden Beschluss vor:
-
Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Entwicklungen im Bereich der Schul-IT zu berichten.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen im Regelbetrieb zu verstetigen und die dafür erforderlichen Beschlüsse für die Abstimmung in den jeweiligen Gremien vorzubereiten.
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Die beantragte Folgekostenberechnung (Sach- und Personalkosten) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, bei Entwicklungen (sowohl im Hinblick auf Fördergelder als auch technologisch-pädagogisch) entsprechend zu berichten und ggf. Finanzbeschlüsse herbeizuführen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, ein bedarfsorientiertes Outsourcing von (unterstützenden) Dienstleistungen zu prüfen, auf Basis dieser Prüfung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und im Gremium vorzulegen.