Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 07.12.2023
Bericht zur Entwicklung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren
2014 bis 2023 und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürn-
berg
Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Für die Unterbringung der Schutzsuchenden gibt es verschiedene Unterbringungsarten1. Sie erfolgt zunächst in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen, den sogenannten ANKER-Zentren2, welche alle für das Asylverfahren erforderlichen Behörden und Einrichtungen umfassen. Hier soll das gesamte Asylverfahren, angefangen von der Einreise bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag oder der Ausreise (einschließlich der Rückführung), durchgeführt werden. Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt eine Verteilung auf die Anschlussunterbringung gemäß einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden durch die Regierung von Mittelfranken betrieben, während die dezentrale Unterbringung den Kreisverwaltungsbehörden obliegt („städtische GU“). Von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden ist die Unterbringung von humanitären Aufnahmen, wie aktuell beispielsweise den afghanischen Ortskräften, in Übergangswohnheimen. Die Bereitstellung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Die Übergangswohnheime dienen diesen Personen als Erstunterbringung, bis sie eine eigene Wohnung finden. Sie haben von Beginn an einen Aufenthaltsstatus, der den Auszug und die eigene Wohnung erlaubt. Auch die Unterbringung von unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) ist aufgrund des besonderen Unterstützungsbedarfs von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMA ist primär die Kinder- und Jugendhilfe und damit die Kommunen zuständig. Eine Unterbringung erfolgt hierbei entweder in Clearingstellen freier Träger oder in städtischen Inobhutnahmestellen. Nach dem starken Anstieg der Schutzsuchenden in den Jahren 2014/2015 ist deren Anzahl seit 2016 wieder rückläufig, was zur Reduzierung der verfügbaren Plätze und der Anzahl städtischer sowie staatlicher GU im Stadtgebiet geführt hat. Die Zahl der Zentralen Aufnahmeeinrichtungen (ZAE) bzw. ANKER-Dependancen der Regierung ist hingegen seit 2017 in Nürnberg weiter gestiegen.
| Zahl der Unterkünfte | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 10/2023 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| städt. GU | 160 | 117 | 51 | 34 | 18 | 38 | 34 | ||||||||
| staatl. GU | 14 | 16 | 16 | 14 | 14 | 14 | 16 | ||||||||
| staatliche ZAE/ ANKER-Depen- dancen | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 6 |
Tabelle 1: Überblick über die Unterkünfte in Nürnberg; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung
1 Für weitere Informationen siehe „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ vom Sozialamt, Kommission für Integration 07.12.2023. 2 ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung.
Die Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes der Stadt Nürnberg ist seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag des Freistaates Bayern in der Unterbringung Geflüchteter im Rahmen der Anschlussunterbringung tätig. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterbringung von Asylsuchenden und die Akquise bzw. den Rückbau städtischer Gemeinschaftsunterkünfte. Für die Anmietung der dezentralen Unterkünfte erfolgt die Kostenerstattung gemäß Art. 8 des Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern trägt die notwendigen Kosten für diese Unterkünfte unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.3 Hierzu gehört auch die Vermeidung von Leerstand. Der Abschluss und die Verlängerung von Mietverträgen erfolgt daher in Abstimmung mit der Regierung Mittelfranken. Das Sozialamt versucht unter diesen Bedingungen, besondere Bedarfe zu berücksichtigen und eine Abschätzung von zukünftig notwendigen Kapazitäten vorzunehmen.
Die Stadt bedient sich bei der Akquise der Unterkünfte sogenannter Beherbergungsverträge. Der operative Betrieb der Unterkünfte obliegt dabei dem jeweiligen Betreiber. Die Vergütung erfolgt über eine vertraglich vereinbarte Gebühr pro Person und Nacht. Allein mit dieser Herangehensweise konnte eine schnelle und ausreichende Akquise von Gemeinschaftsunterkünften erreicht werden.
Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. Auf die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte wird in dieser Vorlage im Folgenden nicht näher eingegangen.
1. Entwicklungen in den Jahren 2014 bis 2021: Aufbau und Rückbau
Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014/2015 sind diese seit 2016 wieder rückläufig. Es wurde die Anzahl verfügbarer Plätze und die Zahl der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte reduziert.
| Städtische Gemeinschaftsunter- | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| künfte | ||||||
| Anzahl GU | 160 | 117 | 51 | 34 | 18 | |
| Anzahl Plätze (zum Jahresende) | 7.605 | 7.321 | 5.300 | 3.911 | 2.368 |
Tabelle 2: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 - 2021; Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
2. Entwicklung ab 2022
Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 änderte sich die Situation schlagartig. Bereits Ende Februar 2022 kamen die ersten Geflüchteten aus der Ukraine in Nürnberg an. Trotz der großen privaten Hilfsbereitschaft und der vielen Aufnahmen von Geflüchteten in Privatwohnungen waren innerhalb kürzester Zeit über 200 Personen in der Anfang März 2022 mit Unterstützung der Feuerwehr eröffneten Notunterkunft in der Turnhalle der Bertolt- Brecht-Schule in Langwasser angekommen. Freie Plätze in Bestandsunterkünften wurden genutzt, um 230 Geflüchtete aus der Ukraine bis Mitte März 2022 dort unterzubringen. Dennoch musste noch im März 2022 eine weitere Notunterkunft in der Turnhalle der Birkenwaldschule zur Verfügung gestellt werden, um die geflüchteten Personen aufnehmen zu können. Auch ein Zimmerkontingent, das über ein Hotel ab Anfang März 2022 befristet bis
3 Vgl. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.
31.03.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet werden konnte, war schnell ausgeschöpft. Ein im Heilig-Geist-Saal eingerichtetes Ankunftszentrum für Geflüchtete aus der Ukraine, das zu Beginn auch an den Wochenenden geöffnet war, bot den Geflüchteten eine erste Orientierung. Dort waren Mitarbeitende des Sozialamtes ebenso vertreten wie Mitarbeitende des Sozialreferates und der freien Träger, die dort eine Erstberatung anboten. Auch eine erste medizinische Versorgung über das Gesundheitsamt konnte dort zeitweise angeboten werden. Unterstützt wurde das Angebot durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. In Zusammenarbeit mit der Nürnberger Messe wurde ab Ende März eine besser ausgestattete Notunterkunft in einer Messehalle eingerichtet, sodass die beiden Notunterkünfte in den Turnhallen geschlossen werden konnten. Die Betreuung der Geflüchteten erfolgte in den Notunterkünften durch die Nürnberger Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK, Kreisverband Nürnberg Stadt. Ende März 2022 konnte eine erste neu akquirierte städtische Gemeinschaftsunterkunft für ca. 200 Personen geöffnet werden. Ab April 2022 haben die die Verteilmechanismen des Königsteiner Schlüssels und innerhalb Bayerns nach der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) Wirkung entfaltet und Geflüchtete aus der Ukraine, die keine private Wohnmöglichkeit hatten, wurden unter Beachtung des Verteilschlüssels auf die Bundesländer und innerhalb Bayerns nach den geltenden Quotenregelungen auf die Regierungsbezirke und dort auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. In Nürnberg wurden unter Hochdruck weitere Unterkünfte unter Vertrag genommen, sodass die letzten Personen Anfang Mai 2022 aus der Notunterkunft in der Messehalle in reguläre Gemeinschaftsunterkünfte ziehen konnten. Insgesamt wurden bis Ende Oktober 2023 ca. 1.300 Geflüchtete aus der Ukraine in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Grundsätzlich ist die Stadt Nürnberg laut den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes - (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) verpflichtet, 29,2 % der in den Regierungsbezirk Mittelfranken zugewiesenen Geflüchteten aufzunehmen (Sollquote). Die Quote der im Stadtgebiet Nürnberg aufgenommenen Geflüchteten wird seit 2016 kontinuierlich übererfüllt. Zum 30.09 2023 lag die Übererfüllung der Sollquote für Nürnberg bei 173,10 %. Nachdem die Aufnahmequote der DVAsyl in Nürnberg seit Jahren übererfüllt wird, erfolgen seit Mai 2022 keine neuen Zuweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine durch die Regierung von Mittelfranken. Seit 2022 macht sich auch der wieder zunehmende Zugang Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern, überwiegend aus dem Nahen Osten, der Türkei und Kuba bemerkbar. Die Regierung von Mittelfranken hat seit September 2022 mehrmals die mittelfränkischen Kommunen und Landkreise aufgefordert regelmäßig Sonderkontingente, unabhängig von der Quotenerfüllung, zur Entlastung des ANKER-Zentrums aufzunehmen. Bisher konnte dies mittels gesteuerter Aufnahmen in vorhandene Gemeinschaftsunterkünfte realisiert werden. Bis Ende Oktober 2023 wurden in diesem Zusammenhang rund 600 Personen in städtischen Asylunterkünften aufgenommen. Dennoch wurde parallel eine Notunterkunft in einem nicht mehr betriebenen Gebäudeteil eines städtischen Alten- und Pflegeheims eingerichtet, die nun zum 15.11.2023 mit einer Kapazität von 80 Personen zur Verfügung steht. Aktuell wird seitens der Regierung von Mittelfranken darauf verwiesen, dass neu in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr über die gesetzlichen Verteilmechanismen gesteuert werden, sondern in der Kommune unterzubringen sind, in der die
Nachfrage nach Unterbringung erfolgt. Dies erschwert aus Sicht der Verwaltung die Kapazitätsplanung erheblich, da eine Nachfrage erfahrungsgemäß vor allem in Städten erfolgen wird, die bereits jetzt eine große Anzahl Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen haben (Aufnahmequote Ukraine Stadt Nürnberg gegenüber der Sollquote im bayerischen Vergleich, Stand 31.10.2023: 194,20 %). Die Nachfrage nach Unterbringung ist bereits in den letzten Wochen deutlich spürbar. Daher wird ab 15.11.2023 eine Etage in der neu geschaffenen Notunterkunft (maximal 30 Betten) für die Aufnahme neu in Nürnberg ankommender Ukrainerinnen und Ukrainer eingeplant. Bei der Belegung der Unterkünfte spielen auch Sonderbedarfe immer wieder eine Rolle, sei es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder aufgrund eines erhöhten persönlichen Schutzbedarfes (z. B. Frauen, LGBTIQ*). Daher muss immer eine Notfallkapazität bzw. Reserve vorgehalten werden. Eine exakte, auf die einzelne Unterkunft bezogene Planung bzw. genaue Prognose zukünftiger Entwicklungen ist aus Sicht der Verwaltung nur näherungsweise möglich. Neben den genannten Punkten erschweren folgende Aspekte eine exakte Planung:
Der Rückgang der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt nicht linear. Es können jederzeit Zuzüge bzw. Zuweisungen der Regierung von Mittelfranken in nennenswerter Höhe stattfinden (Notfallkapazität ist unabdingbar). Vertragsverlängerungen in räumlich geeigneten Unterkünften sind von der Mitwirkung des Eigentümers bzw. Betreibers abhängig. Jede Vertragsänderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) als Kostenträger. Die Stadt Nürnberg ist aufgrund leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen und etablierter Kooperationen auch derzeit grundsätzlich in der Lage, die Erstunterbringung Geflüchteter im Stadtgebiet zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Bedarfsdeckung prioritär durch den eigentlichen Aufgabenträger (Freistaat Bayern, vgl. Ziffer 1) sicherzustellen ist, d.h. die Stadt Nürnberg wird grundsätzlich nur tätig, soweit und solange der Unterbringungsbedarf nicht durch den Freistaat Bayern selbst gedeckt werden kann oder dies aufgrund anderer Anforderungen unzweckmäßig ist.
3. Bewohnerstruktur
Insgesamt sind derzeit in den 34 städtischen Gemeinschaftsunterkünften 1.849 Personen zum Stand Oktober 2023 untergebracht. Unabhängig der rechnerisch vorhandenen Platzkapazität von ca. 500 Betten sind aktuell ca. 70 Betten tatsächlich frei. Die Differenz ergibt sich aufgrund freier Betten in Familienzimmern, die nicht mit fremden Personen nachbelegt werden, Berücksichtigung von medizinisch bestätigten Einzelzimmeransprüchen sowie einer realistischen Belegungsdichte bei alleinstehenden Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens sind anerkannte bzw. bleibeberechtigte Geflüchtete berechtigt und auch verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum zu ziehen. Es ist für Auszugsberechtigte weiterhin schwierig, geeigneten Wohnraum zu finden. Dennoch war die Zahl der auszugsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner in städtischen Unterkünften lange Zeit rückläufig. Lag Anfang 2018 das Verhältnis Asylsuchende zu Auszugsberechtigten bei 40 Prozent zu 60 Prozent, lag die Quote zum 31.12.2019 bei 51 Prozent Asylsuchende zu 49 Prozent Auszugsberechtigte. Bis zum 31.12.2020 verringerte sich der Anteil an auszugsberechtigten Personen weiter bis zu einem Anteil von 44 Prozent gegenüber 56 Prozent Asylsuchender. Zum 31.12.2021 stieg
die Quote wieder auf 49 Prozent Auszugsberechtigte an. Diese Dynamik ist darauf zurückzuführen, dass im Laufe der Jahre weiterhin regelmäßig Personen einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie die unterschiedlichen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Abschiebeverbot, humanitäre Gründe, Klageverfahren, bei nachhaltiger Integration usw.)4. Das Verhältnis änderte sich mit Beginn des Ukrainekrieges und der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünfte. In den Monaten März bis Mai 2022 erhielten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Anteil von asylsuchenden Personen ohne Aufenthaltstitel in den Unterkünften stieg dadurch sprunghaft wieder auf 70 Prozent. Seit 01.06.2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Daher kehrte sich das Verhältnis aufgrund des Rechtskreiswechsels nahezu um, bis zum Stand August 2022 der Höchststand von 67 Prozent auszugsberechtigter Personen erreicht wurde. Seit September 2022 steigt dann auch die Zahl an Auszügen von Geflüchteten aus der Ukraine in geringem Maße an (vgl. Grafik S. 8 „Auszüge“).
Verhältnis Auszugsberechtigte - Asylsuchende
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
Anteil Auszugsberechtigte / Mit Aufenthaltstitel Anteil Asylsuchende
Abbildung 1: Verhältnis Auszugsberechtigte – Asylsuchende; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
4 Stand Oktober 2023, Sozialamt der Stadt Nürnberg.
Entwicklung Bewohnerzahl 2020 - 2023
Anteil Auszugsberechtigte / Mit Aufenthaltstitel Anteil Asylsuchende
Abbildung 2: Entwicklung Bewohnerzahl 2020 - 2023; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
EINZÜGE AB 03/2022
24
62
22
358
8 111 45 34 49 101 0 112 79 1 1 3 2 2 9 0 1 9 7 1 4 7 3 37 37 1 4 7 5 175 1 5 3 3 33 4 5 5 190 3 3 7 2 1 4 4 1 1 1 5 23 9
Ukraine Sonstige Herkunftsländer
Abbildung 3: Einzüge ab 03/2022; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
Die auszugsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner werden, gemäß der Vorgabe des Freistaats Bayern5, regelmäßig zum Auszug aufgefordert. Auch die Sozialberatung und -betreuung versucht, bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Dazu gehört auch der Verweis auf die Wohnungsvermittlung in geförderten Wohnraum. Zum 31.10.2023 waren in Nürnberg 7.569 Haushalte als wohnungssuchend gemeldet, davon waren 1.373 Haushalte Geflüchteter. Die Vermittlungsquote (Stand 31.12.2022) betrug bei den Gesamthaushalten 12,3%, bei den Geflüchteten 12,2 %.
5 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.
Im Projekt „Übergangswohnen“, das beim Sozialamt, Fachstelle für Flüchtlinge angesiedelt ist, werden Wohnungen angemietet und an anerkannte Geflüchtete weitervermietet. Aktuell sind in diesem Projekt 104 Wohnungen unterschiedlicher Größe an insgesamt 295 Bewohnerinnen und Bewohner aus städtischen Gemeinschaftsunterkünften untervermietet. Seit Beginn des Projektes haben 45 Haushalte mit insgesamt 182 Personen privaten Wohnraum gefunden. Zudem leben in einem Boardinghaus, in dem die Fachstelle für Flüchtlinge das Belegungsrecht hat, rund 30 auszugsberechtigte Personen (alleinstehende Männer).
4. Entwicklung der Auszüge
Neben den bereits aufgezeigten bedarfsrelevanten Kriterien sind bei der Planung die Anzahl der Personen zu berücksichtigen, die die Unterkünfte verlassen. Dabei handelt es sich um
Auszüge der auszugsberechtigten (anerkannten) Bewohnerinnen und Bewohner und Auszüge auszugsberechtigter Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Privatwohnungen Auszüge aufgrund Rückkehr ins Heimatland Auszüge aus sonstigen Gründen (z.B. Person hält sich nicht mehr in der Unterkunft auf, Inhaftierung, etc.)
Diese können nicht linear betrachtet werden und unterliegen starken Schwankungen, so dass die Bewohnerentwicklung schwierig einschätzbar ist. Zum Zeitpunkt des letzten Berichts im Oktober 2020 war die Zahl der durchschnittlichen Auszüge in den Vorjahren vergleichsweise hoch, da die Projekte Übergangswohnen und Boardinghouse angelaufen waren. Im ersten Halbjahr 2020 lag die Zahl der Personen, die aus den Unterkünften ausgezogen sind, bei rund 30 Personen monatlich. Im Zeitraum Juli 2020 bis Februar 2022 lag der Rückgang bei durchschnittlich 42 Personen monatlich gemittelt über den gesamten Zeitraum. Die absolute Zahl reduzierte sich zum 28.02.2022 auf insgesamt 1.443 Personen in städtischen Unterkünften.
AUSZÜGE AB 03/2022
94
49
65
62
55
56
86
19
49
53
58
44
48
34
38
35
32
43
23
52
55
15
27
39
33
33
18
47
24
44
23
38
27
29
19
34
31
17
25
15
20 39
0 0
Ukraine Sonstige Herkunftsländer
Abbildung 4: Auszüge ab 03/2022; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
Im Zeitraum 01.02.2022 bis 31.10.2023 sind monatlich im Durchschnitt 77 Personen ausgezogen.
5. Berücksichtigung von Sonderbedarfen
In der Bedarfsplanung der Unterkünfte sind den Standards des Freistaates Bayern entsprechend auch bestehende und zukünftige Sonderbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Diese führen zur Notwendigkeit von bestimmten räumlichen Bedingungen (z.B. Einzelzimmer, eigenes Bad/Küche) und ergeben rechnerische „Leerstände“, da Zimmer nicht voll belegt werden können. Die Stadt Nürnberg betreibt als einzige Kommune in Nordbayern eine Schutzunterkunft für Frauen und zwei Schutzunterkünfte für Personen aus dem Kreis der LGBTIQ*-Community. Es handelt sich um 50 Plätze für LGBTIQ*, von denen Stand 31.10.2023 38 Plätze belegt sind. Die 7 freien Plätze werden gerade in Absprache mit Fliederlich e.V., der die Unterkunft betreut, belegt. Die Regierung von Mittelfranken plant ab dem IV. Quartal 2023 eine eigene Schutzeinrichtung für diesen Personenkreis mit einer Kapazität von bis zu 28 Personen. In der Frauenschutzunterkunft sind 15 Plätze vorhanden, von denen aktuell nur 4 Plätze belegt sind. Die Schutzunterkunft für Frauen ist vergleichbar mit einem Frauenhaus. Die Frauen befinden sich in aller Regel noch im Asylverfahren, sodass eine Unterbringung im regulären Frauenhaus nicht möglich ist. Die Unterkunft hat eine geschützte Adresse. Die Betreuung erfolgt durch eine Mitarbeitende eines Sozialdienstes. In diesem Bereich ist der Bedarf zu den Vorjahren zurückgegangen. Im Bereich LGBTIQ* ist der Bedarf an Plätzen, nachdem die Nachfrage die letzten Jahre eher rückläufig war, wieder gestiegen. Je nach individuellen Bedarfen der aufzunehmenden Personen können diese in die bestehenden städtischen Schutzunterkünfte und zukünftig
auch in die geplante staatliche Unterkunft aufgenommen werden. Die Betreuung erfolgt ebenfalls durch einen Sozialdienst in Zusammenarbeit mit Fliederlich e.V.
6. Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fördert die soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der Ziffer 2 „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ (FIB) der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR). Die Sozialbetreuung und –beratung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege in enger Abstimmung mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die aktuelle Richtlinie (BIR II) tritt am 31.12.2023 außer Kraft und wird ab dem 01.01.2024 für drei weitere Haushaltsjahre (2024 – 2026) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert.6
6.1. Förderstruktur der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Gemäß der Förderstruktur der FIB ist pro Gebietskörperschaft in Bayern ein bestimmtes Stellenkontingent vorgesehen, welches sich aus Gründen der Kontinuität auf der Grundlage der bisherigen Beratungsstruktur ergibt. In der Gebietskörperschaft Nürnberg werden die verfügbaren FIB-Stellen derzeit für die Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Unterkünften, ANKER-Dependancen, unterkunftsunabhängige Beratungsstellen, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) und die Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAM-Be) eingesetzt. Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung mit allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft anhand einer Zuständigkeitsvereinbarung.
6.2. Finanzierungsstruktur der FIB und finanzielle Unterstützung durch die Stadt
Nürnberg
Im Kalenderjahr 2024 beträgt der Festbetrag der staatlichen Förderung je Personalstelle bis zu 69 000 EUR. Dabei sind auch die Kinderbetreuungs- und Assistenzkräfte, die Koordination und Verwaltung auf Ortsebene sowie die Unterstützungskräfte berücksichtigt. In den Kalenderjahren 2025 bis 2026 beträgt der Festbetrag 90% des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat für die maßgebliche Eingruppierung S 12. Obwohl der Festbetrag in der BIR III gegenüber der bisherigen BIR II gestiegen ist, wird die Höhe der Förderung pro Vollzeitäquivalent aus Sicht der Träger weiterhin als problematisch angesehen. Dies ist unter anderem auf die zuletzt sehr hohen Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die grundlegende Kritik, dass die Förderung nicht auskömmlich ist, wurde sowohl von den Trägern der Flüchtlings- und Integrationsberatung als auch von der Stadt Nürnberg und ihren Spitzenverbänden auf Landesebene kommuniziert. Um die Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg angesichts der für die Träger nicht auskömmlichen staatlichen Finanzierung sicherstellen zu können, finanziert die Stadt Nürnberg seit 2014 die Träger der FIB anteilig mit. Die Stadt Nürnberg sah sich aufgrund humanitärer und sozialpolitischer Überlegungen in der Verantwortung, Sozialbetreuung für die in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten zu gewährleisten. Die Bezuschussung aus städtischen Haushaltsmitteln stand von Beginn an grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass es sich aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich um eine staatliche Aufgabe handelt, deren Finanzierung durch den Freistaat Bayern zu sichern ist. Daher wurde bisher zwischen der
6 Für weitere Informationen siehe Bericht „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlingsund Integrationsberatung in Nürnberg“ in der Sitzung der Kommission für Integration vom 07.12.2023
Bezuschussung des FIB-Einsatzes in städtischen GU (aufgrund der direkten Zuständigkeit der Stadt Nürnberg der höchste Betrag) und den staatlichen GU unterschieden. Angesichts veränderter Gegebenheiten und Bedürfnisse wurde die finanzielle Unterstützung weiterentwickelt: Seit 2021 werden die Träger des FIB in den unterkunftsunabhängigen Beratungen sowie die ZAM-Be unterstützt, und seit 2022 auch das PSZ. Bisher wurden aus ordnungs- und haushaltspolitischen Gründen die ANKER-Dependancen nicht berücksichtigt.
6.3. Aktuelle Sachlage
Wie bereits oben geschildert ist derzeit wieder eine erhebliche Dynamik im Zugangs- und Unterbringungsgeschehen im Stadtgebiet zu verzeichnen7. Das bisherige System der Zuteilung von FIB-Stellen zu ANKER-Dependancen, städtischen und staatlichen GU sowie unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen kommt an seine Grenzen. Aufgrund der Förderstruktur, des komplexen Steuerungsmodells der FIB (Landesebene, Trägervielfalt, kommunale Ebene) und der ständigen Veränderungen bei den Unterkünften (Anmietungen, Abmietungen, Neueröffnungen) unterliegt es immer mehr dem Zufall, ob und mit welchem Schlüssel Unterkünfte betreut sind. Es zeichnet sich außerdem ab, dass sich aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung Träger, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, aus der FIB zurückziehen und aussteigen. Ein Träger, der bisher die Beratung und Betreuung der ANKER- Dependancen übernommen hat (bislang ohne städtischen Zuschuss), hat angekündigt, sich bis Ende Dezember 2023 aus der FIB zurückzuziehen.
Um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten reagieren zu können und eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen, bedarf es einer Neustrukturierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unter Veränderung des bisherigen Modells zur Verteilung der freiwilligen Zuschussmittel der Stadt Nürnberg. Sowohl die Zusammensetzung der Geflüchteten, die unterschiedlichen Unterbringungsformen und Herkunftsländer sowie der differenzierte Rechtsstatus von Personen, die in öffentlicher Unterbringung leben (im Verfahren, als Ukrainer/innen außerhalb des Anerkennungsverfahrens, direkt angesiedelte Personen wie bspw. afghanische Ortskräfte) machen eine grundsätzliche Neuordnung erforderlich. Zu betrachten sind auch die für andere Zielgruppen konzipierten Angebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und des Jugendmigrationsdienstes (JMD). Diese adressieren trotz der unterschiedlichen Finanzierung und Zweckbestimmung zum Teil vergleichbare Lebenslagen, werden von überwiegend denselben Trägern angeboten und sind oft auch örtlich benachbart. Zum Redaktionsschluss dieser Vorlage (15.11.2023) stand noch nicht fest, ob die angekündigten erheblichen Mittelkürzungen seitens des Bundes umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich dadurch für die Beratung Zugewanderter in Nürnberg insgesamt ergeben.
Die Ausgestaltung der Beratungsstruktur erfolgt in gemeinsamer Absprache mit den Trägern der FIB unter Berücksichtigung der Gesamtumstände vor Ort und aller vorhandenen Beratungsressourcen (wie beispielsweise die MBE, JMD). Als längerfristige Perspektive soll die Struktur der Beratungsangebote stärker stadträumlich ausgerichtet werden. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und pragmatisch. Es muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass für jede Unterkunft ein Träger als Anlaufstelle für Ratsuchende feststeht und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Ehrenamtlichen und weiteren Akteuren bekannt gemacht ist. Wenn größere Unterkünfte hinzukommen oder verlegt werden, steuern die örtlichen Träger
7 Für weitere Informationen bzgl. der Entwicklung im Stadtgebiet (auch in staatlichen Einrichtungen) siehe Bericht „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ in der Sitzung der Kommission für Integration vom 07.12.2023
in gemeinsamer Abstimmung proaktiv in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg den Ressourceneinsatz („atmende Struktur“). Die Verteilung und Einsatz der FIB-Stellen sollen halbjährlich überprüft und bei Bedarf nachjustiert werden. Durch die Aufteilung der freiwilligen Leistungen der Stadt Nürnberg auf alle FIB-Stellen (unabhängig vom Einsatzort) wird ermöglicht, dass das vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehende FIB-Kontingent für die Gebietskörperschaft Nürnberg weiterhin vollumfänglich ausgeschöpft wird und eine bedarfsangemessene Beratung für alle Schutzsuchenden in Nürnberg sichergestellt ist. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird in der Kommission für Integration am 07.12.2023 vorgestellt.