Beschlussvorlage Ref.V/017/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 07.12.2023 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und
Integrationsberatung in Nürnberg
Anlagen: Sachbericht_Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der FIB Anlage_Bericht zur Entwicklung der GU 2014 bis 2025 und Ausgestaltung der FIB
Sachverhalt (kurz): Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014/2015 ist deren Anzahl seit 2016 wieder rückläufig, was zur Reduzierung der verfügbaren Plätze und der Anzahl städtischer sowie staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte (GU) im Stadtgebiet geführt hat. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 änderte sich die Situation schlagartig. Seit 2022 macht sich auch der wieder zunehmende Zuzug Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern, überwiegend aus dem Nahen Osten, der Türkei und Kuba, bemerkbar und erfordert einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten im Stadtgebiet. Dies betrifft nicht nur die Anschlussunterbringung (i.S. städtische und staatliche Gemeinschaftsunterkünfte), sondern auch die ANKER-Dependancen in Nürnberg (zur Erstunterbringung von Geflüchteten, bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden) sowie die sogenannten Übergangswohnheime der Regierung von Mittelfranken zur Unterbringung unter anderem von Resettlementflüchtlingen und afghanischen Ortskräften. Darüber hinaus gibt es eine hohe Anzahl von Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Privatwohnungen im Stadtgebiet Nürnberg leben.
Die Sozialbetreuung und –beratung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fördert die soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der Ziffer 2 „Flüchtlings- und Integrationsbera-tung“ (FIB) der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).
Das bisherige System der Zuteilung von FIB-Stellen zu ANKER-Dependancen, städtischen und staatlichen GU sowie unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen kommt an seine Grenzen. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung sich Träger, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, aus der FIB zurückziehen und aussteigen.
Um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten reagieren zu können und eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen, bedarf es eine Neustrukturierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unter Veränderung des bisherigen Modells zur Verteilung der freiwilligen Zuschussmittel der Stadt Nürnberg.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 517.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsmittel in Höhe von 517.000 Euro wurden im Kämmereipaket angemeldet
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen für geflüchtete Personen sichern die Versorgung und Integration der betreffenden Personengruppe.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Empfehlungsvorschlag:
- Die Kommission für Integration hält fest, dass die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden und die Betreuung der Unterkünfte im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern liegen. 2. Um eine bedarfsgerechte Beratungsstruktur für Geflüchtete in Nürnberg gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unerlässlich. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg dies weiterhin beim Freistaat Bayern einzufordern. 3. Aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen sieht sich die Stadt Nürnberg in der Verantwortung, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen. Hierfür bedarf es eine atmende Struktur um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Fluchtzuwanderung im Stadtgebiet reagieren zu können. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg und der Stadtverwaltung, staatliche Einrichtungen (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER-Dependancen) in die kommunale Fördersystematik einzubeziehen und die dort aktiven Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung ebenfalls ergänzend finanziell aus städtischen Haushaltsmitteln zu unterstützen, soweit diese im städtischen Haushalt bereitgestellt sind.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Im Nachgang zur Kommission für Integration vom 07.12.2023 beschließt der Stadtrat folgende Empfehlungen: 1. Der Stadtrat hält fest, dass die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden und die Betreuung der Unterkünfte im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern liegen. 2. Um eine bedarfsgerechte Beratungsstruktur für Geflüchtete in Nürnberg gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unerlässlich. Dies ist weiterhin beim Freistaat Bayern einzufordern. 3. Aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen sieht sich die Stadt Nürnberg in der Verantwortung, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen. Hierfür bedarf es eine atmende Struktur um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Fluchtzuwanderung im Stadtgebiet reagieren zu können. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung beschließt, staatliche Einrichtungen (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER- Dependancen) in die kommunale Fördersystematik einzubeziehen und die dort aktiven Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung ebenfalls ergänzend finanziell aus städtischen Haushaltsmitteln zu unterstützen, soweit diese im städtischen Haushalt bereitgestellt sind.