Satzung zur Änderung der Satzung über die Obdachlosenunterkünfte vom
15. September 1977 (Amtsblatt S. 232), zuletzt geändert durch Satzung vom
30. Dezember 1991 (Amtsblatt S. 5)
Vom ……………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, ber. S. 586), folgende Satzung:
Art. 1
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In der Überschrift wird der Klammerzusatz „(Obdachlosenunterkünftesatzung – ObUS)“ angefügt.
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§ 9 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 werden nach dem Wort „schriftliche“ die Wörter „oder elektronische“ eingefügt.
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Tiere jeglicher Art mit Ausnahme von Assistenzhunden im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1468), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760), dürfen nur mit schriftlicher oder elektronischer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn andere Bewohner oder Personen empfindlich gestört werden.“
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In § 10 Abs. 1 werden die Wörter „Amt für Wohnungswesen“ durch die Wörter „Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt“ ersetzt.
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In § 15 a werden nach dem Wort „schriftliche“ die Wörter „oder elektronische“ eingefügt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.