Beschlussvorlage SHA/014/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Obdachlosenunterkünfte
Anlagen: Sachverhalt_Änderung_Obdachlosenunterkünftesatzung_2024 neu ÄnderungObUS_final(6) Aktuelle Fassung Obdachlosenunterkünftesatzung_500_625
Sachverhalt (kurz): In den Obdachlosenunterkünften dürfen bisher "Tiere jeglicher Art" nur mit schriftlicher Erlaubnis gehalten werden.
Der Satzungstext wird Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, nicht gerecht. Für diesen Personenkreis soll zukünftig für das Halten eines Assistenzhundes in einer Obdachlosenunterkunft keine gesonderte Erlaubnis mehr notwendig sein.
In allen anderen Fällen einer notwendigen schriftlichen Erlaubnis des § 9 ObUS soll diese auch elektronisch erteilt werden können. Die Änderung dient dazu, den Einsatz digitaler Technologien bei der Erlaubniserteilung zu ermöglichen (siehe AdO 7 B vom 30.03.2023). Eine Geldbuße soll auch gem. § 15 a ObUS verhängt werden können, wer ohne elektronische Erlaubnis Tiere hält.
Zudem soll zukünftig ein Widerruf der Haltungserlaubnis auch möglich sein, wenn sich Personen, die sich vor Ort aufhalten (z. B. städtisches Personal, Fremdpersonal) empfindlich gestört fühlen. Bisher ist ein Widerruf nur möglich, wenn sich Bewohner der Obdachlosenunterkunft empfindlich gestört fühlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um Hilfen für sozial besonders benachteiligte Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Obdachlosenunterkünfte und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 07.12.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Obdachlosenunterkünfte beschlossen.