Beschlussvorlage LA/029/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Erleichterungen für die Gastronomie bei Außenbestuhlungsflächen
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 können Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen werden. Diese Praxis soll im Jahr 2024 fortgesetzt werden. Für diese Flächen werden 50 % der regulären Sondernutzungsgebühren erhoben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/029/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/029/2023
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet, dass im Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 die temporären Erweiterungs- und Zusatzflächen für die Gastronomie weiterhin unverändert vereinfacht genehmigt werden können. Für diese Flächen wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaufstellungen um 50% reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erleichterungen für die Gastronomier bei Außenbestuhlungsflächen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 können die temporären Erweiterungs- und Zusatzflächen für die Gastronomie weiterhin unverändert vereinfacht genehmigt werden. Für diese Flächen wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen um 50% reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.