Entscheidungsvorlage
Mit Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 27.11.2019 wurden in den Gutachterausschuss berufen: Herr Stefan Beyer, Regierungsrat, als Vertreter der Finanzbehörde Herr Eduard Paul, Dipl.-Kfm. und ö. b. u. v. Sachverständiger, als ehrenamtlicher Gutachter. Die Berufungsdauer endet nach vier Jahren und eine wiederholte Berufung ist nach § 3 Abs. 3 BayGaV möglich. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Herrn Stefan Beyer erneut als Vertreter der Finanzbehörde gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV benannt und Herr Paul stimmt einer erneuten Berufung zu. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Eduard Paul als ehrenamtlichen Gutachter sowie Herrn Stefan Beyer als ehrenamtlichen Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV (ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten) für weitere vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.
Aus dem Gutachterausschuss scheiden zwei langjährige ehrenamtliche Mitglieder aus Altersgründen aus. Im Hinblick auf die Kontinuität bei der Erfüllung der Aufgaben und unter dem Aspekt eines Generationenwechsels soll der Gutachterausschuss um neue Mitglieder ergänzt werden, die besondere Sachkunde und Kenntnisse des Immobilienmarktgeschehens besitzen. Für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Gutachter/in konnten gewonnen werden: Frau Juliane Treskow Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) für Immobilienbewertung, Dipl.-Betriebswirtin (FH), CIS HypZert F Herr Michael Bader M.Sc. Immobilienwirtschaft, M.Sc. International Real Estate. Es wird vorgeschlagen, Frau Juliane Treskow und Herrn Michael Bader als ehrenamtliche/n Gutachter/in erstmals für vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.