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Änderungssatzung

Anlage · 06.12.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und an-

dere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES) vom

25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung vom

17. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 616)

Vom .............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „FeuerwehrkostenersatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Feuerwehrkostenersatzsatzung“ ersetzt.

  2. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „1.860,00 Euro“ durch die Angabe „2.024,00 Euro“ und die Angabe „154,00 Euro“ durch die Angabe „161,00 Euro“ ersetzt.

  3. § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5

Fälligkeit

Der Kostenersatz ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu entrichten.“

  1. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt gefasst:

„Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen

Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt des Abrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet. Bei Sicherheitswachen kommt der Zeitraum vom Wachantritt bis zum Wachende zum Ansatz. Für angefangene Stunden wird bis zu 30 Minuten die halbe, im Übrigen die ganze Stunde berechnet.

Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.

1. Stundensätze für Personal
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 57,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat 78,00 €
2. Stundensätze für Fahrzeuge, Aufbauten, Anhänger und Geräte
Einsatzleitwagen oder Pkw 42,00 €
Einsatzleitwagen 3 279,00 €
Löschfahrzeug 122,00 €
Drehleiter 133,00 €
Kranwagen 310,00 €
Gerätewagen der Gruppe 1 (GW-T, GW-Hörg) 75,00 €
Gerätewagen der Gruppe 2 (GW-Mess, GW-AW, GW-Kran) und Rüstwagen 1 140,00 €
Gerätewagen der Gruppe 3 (GW-G3) und Rüstwagen 2 200,00 €
Kleinalarmfahrzeug 36,00 €
Transporter 25,00 €
Wechselladefahrzeug ohne Aufbau 130,00 €
Wechselladefahrzeugaufbau 50,00 €
Feuerwehranhänger (z. B. FwA-RTB 2, FwA-Lima) 50,00 €
Mehrzweckboot 90,00 €
Chemieschutzanzug 90,00 €
3. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwet- tern oder sonstigen extremen Naturereignissen 175,00 €
Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen 308,00 €
Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 359,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten 284,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten 407,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie C je angefangene 15 Minuten 719,00 €
Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Ein- satzdauer bis zu 2 Stunden 136,00 €
Insektenbekämpfung 154,00 €
Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extre- men Naturereignissen 71,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 146,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders 156,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders und eines Schlosskastens 167,00 €
Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz 56,00 €
4. Geräteüberlassungskosten und Einsatzmittel pro Tag
Atemschutzmaske 7,00 €
Bergefass 35,00 €
Druckschlauch bis 20 m 5,00 €
Feuerlöschübungsgerät 30,00 €
Pressluftatmer 22,00 €
Pulverlöscher 9,00 €
Schaumlöscher 5,00 €
Schlauchbrücke 6,00 €
Tauchpumpe 46,00 €
wasserführende Armatur 16,00 €
Wasserlöscher 6,00 €
5. Arbeitsleistungen
der Atemschutzwerkstatt
Atemschutzmaske reinigen und prüfen 16,00 €
Pressluftatmer reinigen und prüfen 41,00 €
Pressluftflasche füllen 10,00 €
Sauerstoffflasche füllen 28,00 €
der Chemieschutzwerkstatt
Chemikalienschutzanzug reinigen und prüfen 80,00 €
der Feuerlöschtechnik
Kohlendioxid-Löscher 5/6 kg füllen 43,00 €
Pulverlöscher PG 6 füllen 39,00 €
Pulverlöscher PG 12 füllen 50,00 €
Schaumlöscher 9 Liter füllen 29,00 €
Wasserlöscher füllen 10,00 €
der Schlauchtechnik
Druckschlauch einbinden je Kupplung 17,00 €
Druckschlauch prüfen und trocknen 15,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 20 m 18,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 30 m 22,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 40 m 27,00 €
Vulkanisieren mit Material und Arbeitszeit je Schadstelle 25,00 €
der Verwaltung
Berichtsauskunft schriftlich erstellen 26,00 €
6. Sicherheitswachen
Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betra- gen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundens- ätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2.
Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde 57,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat 50,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 57,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten 50,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr je Wachstunde 32,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde 35,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat 35,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten sowie An- gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich.
7. Gebühren für die Benutzung von Sondereinrichtungen
Bereitstellung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 112,00 €
Vernebelung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 21,00 €
Bereitstellung des Tauchturmes je angefangene Stunde 43,00 €
Brandbekämpfungstraining in der Brandübungsanlage je Teilneh- mer 53,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als eine Woche vorher abgesagt wurde 75,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wurde 170,00 €
8. Ausbildungen
Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer
Grundausbildungslehrgang 10.370,00 €
Führungslehrgang 1.300,00 €
Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst 5.400,00 €
Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) 1.150,00 €
Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1.150,00 €
Ausbildung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen 260,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter 1.250,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmodul II 7.500,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I 9.300,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II 7.500,00 €
Taucherlehrgang 3.000,00 €
Brandschutzhelferunterweisung 220,00 €
Feuerlöscherunterweisung 170,00 €
Aus- und Fortbildung pro Lehrgang
Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben 597,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben 1.970,00 €
9. Die Verbrauchsmittel werden nach den tatsächlichen Kosten umgelegt.
10. Sonstige Auslagen für Leistungen Dritter werden in tatsächlicher Höhe erhoben.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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