Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und an-
dere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES) vom
25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung vom
17. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 616)
Vom .............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:
Art. 1
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In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „FeuerwehrkostenersatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Feuerwehrkostenersatzsatzung“ ersetzt.
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In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „1.860,00 Euro“ durch die Angabe „2.024,00 Euro“ und die Angabe „154,00 Euro“ durch die Angabe „161,00 Euro“ ersetzt.
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§ 5 wird wie folgt gefasst:
„§ 5
Fälligkeit
Der Kostenersatz ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu entrichten.“
- Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt gefasst:
„Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen
Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt des Abrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet. Bei Sicherheitswachen kommt der Zeitraum vom Wachantritt bis zum Wachende zum Ansatz. Für angefangene Stunden wird bis zu 30 Minuten die halbe, im Übrigen die ganze Stunde berechnet.
Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.
| 1. | Stundensätze für Personal | |
|---|---|---|
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr | 50,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 57,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat | 78,00 € |
| 2. | Stundensätze für Fahrzeuge, Aufbauten, Anhänger und Geräte | |
|---|---|---|
| Einsatzleitwagen oder Pkw | 42,00 € | |
| Einsatzleitwagen 3 | 279,00 € | |
| Löschfahrzeug | 122,00 € | |
| Drehleiter | 133,00 € | |
| Kranwagen | 310,00 € | |
| Gerätewagen der Gruppe 1 (GW-T, GW-Hörg) | 75,00 € | |
| Gerätewagen der Gruppe 2 (GW-Mess, GW-AW, GW-Kran) und Rüstwagen 1 | 140,00 € | |
| Gerätewagen der Gruppe 3 (GW-G3) und Rüstwagen 2 | 200,00 € | |
| Kleinalarmfahrzeug | 36,00 € | |
| Transporter | 25,00 € | |
| Wechselladefahrzeug ohne Aufbau | 130,00 € | |
| Wechselladefahrzeugaufbau | 50,00 € | |
| Feuerwehranhänger (z. B. FwA-RTB 2, FwA-Lima) | 50,00 € | |
| Mehrzweckboot | 90,00 € | |
| Chemieschutzanzug | 90,00 € |
| 3. | Kosten für Einsätze in besonderen Fällen | |
|---|---|---|
| Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwet- tern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 175,00 € | |
| Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen | 308,00 € | |
| Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen | 359,00 € | |
| Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten | 284,00 € | |
| Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten | 407,00 € | |
| Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie C je angefangene 15 Minuten | 719,00 € | |
| Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Ein- satzdauer bis zu 2 Stunden | 136,00 € | |
| Insektenbekämpfung | 154,00 € | |
| Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extre- men Naturereignissen | 71,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr | 146,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders | 156,00 € | |
| Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders und eines Schlosskastens | 167,00 € | |
| Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz | 56,00 € |
| 4. | Geräteüberlassungskosten und Einsatzmittel pro Tag | |
|---|---|---|
| Atemschutzmaske | 7,00 € | |
| Bergefass | 35,00 € | |
| Druckschlauch bis 20 m | 5,00 € | |
| Feuerlöschübungsgerät | 30,00 € | |
| Pressluftatmer | 22,00 € | |
| Pulverlöscher | 9,00 € | |
| Schaumlöscher | 5,00 € | |
| Schlauchbrücke | 6,00 € | |
| Tauchpumpe | 46,00 € | |
| wasserführende Armatur | 16,00 € | |
| Wasserlöscher | 6,00 € |
| 5. | Arbeitsleistungen | |
|---|---|---|
| der Atemschutzwerkstatt | ||
| Atemschutzmaske reinigen und prüfen | 16,00 € | |
| Pressluftatmer reinigen und prüfen | 41,00 € | |
| Pressluftflasche füllen | 10,00 € | |
| Sauerstoffflasche füllen | 28,00 € | |
| der Chemieschutzwerkstatt | ||
| Chemikalienschutzanzug reinigen und prüfen | 80,00 € | |
| der Feuerlöschtechnik | ||
| Kohlendioxid-Löscher 5/6 kg füllen | 43,00 € | |
| Pulverlöscher PG 6 füllen | 39,00 € | |
| Pulverlöscher PG 12 füllen | 50,00 € | |
| Schaumlöscher 9 Liter füllen | 29,00 € | |
| Wasserlöscher füllen | 10,00 € | |
| der Schlauchtechnik | ||
| Druckschlauch einbinden je Kupplung | 17,00 € | |
| Druckschlauch prüfen und trocknen | 15,00 € | |
| Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 20 m | 18,00 € | |
| Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 30 m | 22,00 € | |
| Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 40 m | 27,00 € | |
| Vulkanisieren mit Material und Arbeitszeit je Schadstelle | 25,00 € | |
| der Verwaltung | ||
| Berichtsauskunft schriftlich erstellen | 26,00 € |
| 6. | Sicherheitswachen | |
|---|---|---|
| Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betra- gen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundens- ätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2. | ||
| Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde | 50,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde | 57,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat | 50,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat | 57,00 € | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten | 50,00 € | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus | ||
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr je Wachstunde | 32,00 € | |
| Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde | 35,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 € | |
| An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat | 35,00 € | |
| Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr | 32,00 € | |
| Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten sowie An- gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich. |
| 7. | Gebühren für die Benutzung von Sondereinrichtungen | |
|---|---|---|
| Bereitstellung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde | 112,00 € | |
| Vernebelung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde | 21,00 € | |
| Bereitstellung des Tauchturmes je angefangene Stunde | 43,00 € | |
| Brandbekämpfungstraining in der Brandübungsanlage je Teilneh- mer | 53,00 € | |
| Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als eine Woche vorher abgesagt wurde | 75,00 € | |
| Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wurde | 170,00 € |
| 8. | Ausbildungen | |
|---|---|---|
| Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer | ||
| Grundausbildungslehrgang | 10.370,00 € | |
| Führungslehrgang | 1.300,00 € | |
| Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst | 5.400,00 € | |
| Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) | 1.150,00 € | |
| Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ | 1.150,00 € | |
| Ausbildung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen | 260,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter | 1.250,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmodul II | 7.500,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I | 9.300,00 € | |
| Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II | 7.500,00 € | |
| Taucherlehrgang | 3.000,00 € | |
| Brandschutzhelferunterweisung | 220,00 € | |
| Feuerlöscherunterweisung | 170,00 € | |
| Aus- und Fortbildung pro Lehrgang | ||
| Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben | 597,00 € | |
| Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben | 1.970,00 € |
| 9. | Die Verbrauchsmittel werden nach den tatsächlichen Kosten umgelegt. |
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| 10. | Sonstige Auslagen für Leistungen Dritter werden in tatsächlicher Höhe erhoben.“ |
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Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.