Beschlussvorlage RA/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Anpassung der Streitwertgrenzen für die Führung von vermögensrechtlichen
Rechtsstreitigkeiten (einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren) durch das Rechtsamt
Sachverhalt (kurz):
Der RWA hat zum 21.01.2004 folgenden Beschluss gefasst: "In vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedarf die Führung eines Rechtsstreits mit einem 20.000,00 Euro übersteigenden Streitwert der Beschlussfassung des Ausschusses Recht, Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist.". Die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Verwaltung und dem RWA (und dem Stadtrat) wurde seit 2004 über fast 20 Jahre entsprechend gehandhabt. Durch die lange Zeit und zusätzliche Faktoren, wie z.B. hohe Inflationsraten, ist diese Wertgrenze nicht mehr aktuell und passend.
Grundlage für die rechtliche Abgrenzung der Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters von der der städtischen Gremien sind insoweit Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Art. 39 Abs. 2 GO, § 3 Nr. 14 und § 10 Nr. 4 StRGeschO. Laufende Angelegenheiten, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, liegen in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters bzw. auch der Verwaltung. Diese Maßgaben sind gesetzlich vorgegeben, sie können nur durch Richtlinien gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO konkretisiert bzw. nachvollzogen werden. Daher wird, dem Vorgehen aus dem Jahr 2004 entsprechend, nunmehr vorgeschlagen, diese Wertgrenze auf 50.000,00 Euro anzuheben. Die Zuständigkeit des Stadtrates gem. § 3 Nr. 14 StRGeschO (ab 200.000,00 Euro Streitwert) bleibt insoweit unverändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
In vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedarf die Führung eines Rechtsstreits mit einem 50.000,00 Euro übersteigenden Streitwert der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist.