Haushaltssperre

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (06.12.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Anpassung der Streitwertgrenzen für die Führung von vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren) durch das Rechtsamt Sitzungsvorlage RA/002/2023 5 TOP Ö 2 Antisemitische Vorfälle Berichtvorlage BDR/002/2023 9 Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 09.11.2023 BDR/002/2023 13 TOP Ö 3 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) Sitzungsvorlage FW/004/2023 15 Entscheidungsvorlage FW/004/2023 19 Änderungssatzung FW/004/2023 21 Synopse des Kostenverzeichnisses FW/004/2023 27 TOP Ö 4 Berufung Gutachterausschuss Sitzungsvorlage Geo/011/2023 31 Entscheidungsvorlage Geo/011/2023 35 TOP Ö 5 Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg Berichtvorlage WiF/019/2023 37 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 WiF/019/2023 41 Sachverhalt WiF/019/2023 43 Standorte der Siemens AG und von Siemens-Ausgliederungen in Nürnberg WiF/019/2023 47 TOP Ö 6 Pop-Up-Store Hans-Sachs-Gasse 9 Berichtvorlage WiF/020/2023 49 Sachverhalt WiF/020/2023 53 TOP Ö 7 Bühnenprogramm auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt 2023 Berichtvorlage ML/004/2023 57 Sachverhalt ML/004/2023 61 TOP Ö 8 Belegung Hauptmarkt 2024 Berichtvorlage LA/028/2023 63 Sachverhalt LA/028/2023 67 geplante Verlegungstage 2023 (Anlage 1a) LA/028/2023 69 geplante Verlegungstage 2024 (Anlage 2) LA/028/2023 71 reale Verlegungstage 2023 (Anlage 1b) LA/028/2023 73 * TOP Ö 8.1 Erleichterungen für die Gastronomie bei Außenbestuhlungsflächen Sitzungsvorlage LA/029/2023 75 Entscheidungsvorlage LA/029/2023 79

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 06.12.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Anpassung der Streitwertgrenzen für die Führung von Beschluss

vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (einschließlich RA/002/2023

gerichtlicher Mahnverfahren) durch das Rechtsamt

König, Marcus

2. Antisemitische Vorfälle Bericht

hier: Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 09.11.2023 BDR/002/2023

König, Marcus

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz Gutachten

von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr FW/004/2023

Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES)

Vogel, Christian

4. Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Beschluss

Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Geo/011/2023

kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die

Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

(Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Heilmaier, Andrea, Dr.

5. Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 WiF/019/2023

Heilmaier, Andrea, Dr.

6. Pop-Up-Store Hans-Sachs-Gasse 9 Bericht

Heilmaier, Andrea, Dr.

7. Bühnenprogramm auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt 2023 Bericht

ML/004/2023 Heilmaier, Andrea, Dr.

8. Belegung des Hauptmarkts im Jahr 2024 mit Veranstaltungen Bericht

LA/028/2023 Heilmaier, Andrea, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2023,

öffentlicher Teil

RA/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff:

Anpassung der Streitwertgrenzen für die Führung von vermögensrechtlichen

Rechtsstreitigkeiten (einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren) durch das Rechtsamt

Sachverhalt (kurz):

Der RWA hat zum 21.01.2004 folgenden Beschluss gefasst: "In vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedarf die Führung eines Rechtsstreits mit einem 20.000,00 Euro übersteigenden Streitwert der Beschlussfassung des Ausschusses Recht, Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist.". Die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Verwaltung und dem RWA (und dem Stadtrat) wurde seit 2004 über fast 20 Jahre entsprechend gehandhabt. Durch die lange Zeit und zusätzliche Faktoren, wie z.B. hohe Inflationsraten, ist diese Wertgrenze nicht mehr aktuell und passend.

Grundlage für die rechtliche Abgrenzung der Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters von der der städtischen Gremien sind insoweit Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Art. 39 Abs. 2 GO, § 3 Nr. 14 und § 10 Nr. 4 StRGeschO. Laufende Angelegenheiten, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, liegen in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters bzw. auch der Verwaltung. Diese Maßgaben sind gesetzlich vorgegeben, sie können nur durch Richtlinien gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO konkretisiert bzw. nachvollzogen werden. Daher wird, dem Vorgehen aus dem Jahr 2004 entsprechend, nunmehr vorgeschlagen, diese Wertgrenze auf 50.000,00 Euro anzuheben. Die Zuständigkeit des Stadtrates gem. § 3 Nr. 14 StRGeschO (ab 200.000,00 Euro Streitwert) bleibt insoweit unverändert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

In vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedarf die Führung eines Rechtsstreits mit einem 50.000,00 Euro übersteigenden Streitwert der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist.

BDR/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Antisemitische Vorfälle

hier: Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 09.11.2023

Anlagen: Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 09.11.2023

Bericht:

Die Antragsteller begehren einen Bericht über antisemitische Vorfälle seit dem 7. Oktober 2023.

Hierzu erfolgt mündlicher Bericht in der Sitzung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/002/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht betrifft verschiedene Personengruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/002/2023

Freie Allianz Nürnberg

e.v.

Wählerverein im Stadtrat

OBFPBÜI . germeister i o. Hey. Herrn OB Marcus König 09.11.2023

Rathaus

90403 Nürnberg

Antisemitische Vorfälle in der Kommune seit dem 07. Oktober

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Beginn des Krieges in Nahost und dem brutalen Überfall der Hamas auf das jüdische Leben in Israel hat es auch in unserer Kommune zahlreiche antisemitische Vorfälle gegeben. Einen traurigen Höhepunkt bildeten die Schmierereien an der Fassade eines in der Stadt beliebten israelisch­ jüdischen Restaurants. Weltweit haben innerhalb kürzester Zeit antisemitische Hetze, aber auch physische Angriffe gegen Jüdinnen und Juden in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen. Aufgrund ihres historischen Erbes als Stadt der Reichsparteitage und der Rassegesetze von 1935 hat die Stadt Nürnberg eine besondere Pflicht, das Existenzrecht Israels zu verteidigen und alle Formen von Antisemitismus hart zu bekämpfen. Antrag:

Die Verwaltung gibt Auskunft

(Sachbeschädigungen, Volksverhetzung usw.).

angemeldet und durchgeführt worden sind.

Bildungseinrichtungen.

Darüber hinaus entwickelt sie ein Maßnahmenpaket, mit dem die Stadt ihre Anstrengungen im Kampf gegen antisemitisches Gedankengut und antisemitische Hetze intensivieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Horst Dörfler Alexander Damm Stadtrat Stadtrat

Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg.5 Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

FW/004/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze

und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Synopse des Kostenverzeichnisses

Sachverhalt (kurz): Da sich die tatsächlichen Kosten der Feuerwehr erhöht haben, möchte die Feuerwehr ihre Kosten dem aktuellen Stand anpassen. Damit wird dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz, dass Gemeinden ihren Haushalt sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen haben, Rechnung getragen. Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes ermöglicht es den Gemeinden, in bestimmten Fällen Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Im Rahmen diese Möglichkeiten sollen die Kosten angepasst werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die zu erwartenden Mehrerträge in Höhe von etwa 50.000 € werden durch gestiegene Einsatzkosten kompensiert.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/004/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung der Kosten der Feuerwehr beeinflusst weder die Vielfältigkeit noch die Verschiedenheit der Stadt Nürnberg.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II/Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/004/2023

Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 06.12.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES) beschlossen.

Entscheidungsvorlage

Änderung der FwKES

Die Anschlusskosten für Feuermelder haben sich erhöht, weil sich die Kosten für das Personal erhöht haben.

Die monatlichen Kosten für den Unterhalt, den Betrieb und die regelmäßige Überprüfung von Feuermeldern haben sich erhöht, da sich die kalkulatorischen Kosten und die Kosten für das Personal erhöht haben.

Änderung der Anlage (Kostenverzeichnis) zur FwKES

Pos. 1. Die „Stundensätze für Personal“ werden aufgrund der Anordnung des Oberbürgermeisters (AdO) über die Festsetzung von Stundensätzen gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 20 des Bayerischen Kostengesetzes kalkuliert. Gemäß Bayer. Feuerwehrgesetz müssen sich die Gemeinden bei Pflichtleistungen von Feuerwehren mit 10 % an den Einsatzkosten beteiligen. Diese Eigenbeteiligung wird von den in der AdO festgesetzten Stundensätzen abgezogen. Die Kalkulation beruht auf der AdO Nr. 1 B vom 02.01.2023.

Pos. 2. Die „Stundensätze für Fahrzeuge, Aufbauten, Anhänger und Geräte“ haben sich teilweise erhöht, weil sich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten erhöht haben.

Pos. 3. Die Position „Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Veränderung oder Störung“ wird gestrichen, da sie nie verrechnet wurde. Die „Kosten für Einsätze in besonderen Fällen“ haben sich entsprechend der Änderung der Personal- und Fahrzeugkosten erhöht. Es wurde eine neue Pauschale für Falschalarme privater Brandmeldeanlagen kalkuliert, weil sich die Dienstanweisung „Alarm- und Ausrückeordnung“ (AAO) geändert hat.

Pos. 4. Die „Geräteüberlassungskosten und Einsatzmittel pro Tag“ haben sich teilweise erhöht, weil sich die Personalkosten erhöht haben.

Pos. 5. Die Kosten für „Arbeitsleistungen“ haben sich teilweise erhöht, weil sich die Personalkosten erhöht haben.

Pos. 6 Die Kosten für „Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus“ haben sich erhöht, weil sich die Personalkosten erhöht haben.

Pos. 7. Die „Gebühren für die Benutzung von Sondereinrichtungen“ bedürfen der Anpassung aufgrund gestiegener Personalkosten.

Pos. 8 Eine Anpassung der Kosten für „Ausbildungen“ wird erst nach Vorliegen der neuen Lehrpläne erfolgen, die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AK Ausbildung) derzeit erarbeitet werden.

Pos. 9 unverändert

Pos. 10 unverändert

Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und an-

dere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES) vom

25. Mai 2004 (Amtsblatt S. 233, ber. S. 249), zuletzt geändert durch Satzung vom

17. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 616)

Vom .............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23. Dezember 1981 (GVBl. S. 526), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „FeuerwehrkostenersatzS“ durch die Kurzbezeichnung „Feuerwehrkostenersatzsatzung“ ersetzt.

  2. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „1.860,00 Euro“ durch die Angabe „2.024,00 Euro“ und die Angabe „154,00 Euro“ durch die Angabe „161,00 Euro“ ersetzt.

  3. § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5

Fälligkeit

Der Kostenersatz ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu entrichten.“

  1. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt gefasst:

„Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen

Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt des Abrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet. Bei Sicherheitswachen kommt der Zeitraum vom Wachantritt bis zum Wachende zum Ansatz. Für angefangene Stunden wird bis zu 30 Minuten die halbe, im Übrigen die ganze Stunde berechnet.

Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.

1. Stundensätze für Personal
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 57,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat 78,00 €
2. Stundensätze für Fahrzeuge, Aufbauten, Anhänger und Geräte
Einsatzleitwagen oder Pkw 42,00 €
Einsatzleitwagen 3 279,00 €
Löschfahrzeug 122,00 €
Drehleiter 133,00 €
Kranwagen 310,00 €
Gerätewagen der Gruppe 1 (GW-T, GW-Hörg) 75,00 €
Gerätewagen der Gruppe 2 (GW-Mess, GW-AW, GW-Kran) und Rüstwagen 1 140,00 €
Gerätewagen der Gruppe 3 (GW-G3) und Rüstwagen 2 200,00 €
Kleinalarmfahrzeug 36,00 €
Transporter 25,00 €
Wechselladefahrzeug ohne Aufbau 130,00 €
Wechselladefahrzeugaufbau 50,00 €
Feuerwehranhänger (z. B. FwA-RTB 2, FwA-Lima) 50,00 €
Mehrzweckboot 90,00 €
Chemieschutzanzug 90,00 €
3. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwet- tern oder sonstigen extremen Naturereignissen 175,00 €
Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen 308,00 €
Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 359,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten 284,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten 407,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie C je angefangene 15 Minuten 719,00 €
Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Un- wettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Ein- satzdauer bis zu 2 Stunden 136,00 €
Insektenbekämpfung 154,00 €
Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extre- men Naturereignissen 71,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 146,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders 156,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzy- linders und eines Schlosskastens 167,00 €
Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz 56,00 €
4. Geräteüberlassungskosten und Einsatzmittel pro Tag
Atemschutzmaske 7,00 €
Bergefass 35,00 €
Druckschlauch bis 20 m 5,00 €
Feuerlöschübungsgerät 30,00 €
Pressluftatmer 22,00 €
Pulverlöscher 9,00 €
Schaumlöscher 5,00 €
Schlauchbrücke 6,00 €
Tauchpumpe 46,00 €
wasserführende Armatur 16,00 €
Wasserlöscher 6,00 €
5. Arbeitsleistungen
der Atemschutzwerkstatt
Atemschutzmaske reinigen und prüfen 16,00 €
Pressluftatmer reinigen und prüfen 41,00 €
Pressluftflasche füllen 10,00 €
Sauerstoffflasche füllen 28,00 €
der Chemieschutzwerkstatt
Chemikalienschutzanzug reinigen und prüfen 80,00 €
der Feuerlöschtechnik
Kohlendioxid-Löscher 5/6 kg füllen 43,00 €
Pulverlöscher PG 6 füllen 39,00 €
Pulverlöscher PG 12 füllen 50,00 €
Schaumlöscher 9 Liter füllen 29,00 €
Wasserlöscher füllen 10,00 €
der Schlauchtechnik
Druckschlauch einbinden je Kupplung 17,00 €
Druckschlauch prüfen und trocknen 15,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 20 m 18,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 30 m 22,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 40 m 27,00 €
Vulkanisieren mit Material und Arbeitszeit je Schadstelle 25,00 €
der Verwaltung
Berichtsauskunft schriftlich erstellen 26,00 €
6. Sicherheitswachen
Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betra- gen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundens- ätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2.
Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde 57,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat 50,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 57,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten 50,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Frei- willigen Feuerwehr je Wachstunde 32,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde 35,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlauf- bahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat 35,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je einge- teiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten sowie An- gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich.
7. Gebühren für die Benutzung von Sondereinrichtungen
Bereitstellung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 112,00 €
Vernebelung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 21,00 €
Bereitstellung des Tauchturmes je angefangene Stunde 43,00 €
Brandbekämpfungstraining in der Brandübungsanlage je Teilneh- mer 53,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als eine Woche vorher abgesagt wurde 75,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wurde 170,00 €
8. Ausbildungen
Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer
Grundausbildungslehrgang 10.370,00 €
Führungslehrgang 1.300,00 €
Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst 5.400,00 €
Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) 1.150,00 €
Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1.150,00 €
Ausbildung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen 260,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter 1.250,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettungsdienstmodul II 7.500,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I 9.300,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II 7.500,00 €
Taucherlehrgang 3.000,00 €
Brandschutzhelferunterweisung 220,00 €
Feuerlöscherunterweisung 170,00 €
Aus- und Fortbildung pro Lehrgang
Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben 597,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben 1.970,00 €
9. Die Verbrauchsmittel werden nach den tatsächlichen Kosten umgelegt.
10. Sonstige Auslagen für Leistungen Dritter werden in tatsächlicher Höhe erhoben.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

Anlage zur Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Nürnberg (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES)

Synopse

des Kostenverzeichnisses für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen in der Fassung vom 17.12.2021, in Kraft getreten am 01.01.2022, mit der ab 01.01.2024 geplanten Fassung:

Kostenverzeichnis

für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen

Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt des Abrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens berechnet. Bei Sicherheitswachen kommt der Zeitraum vom Wachantritt bis zum Wachende zum Ansatz. Für angefangene Stunden wird bis zu 30 Minuten die halbe, im übrigen die ganze Stunde berechnet.

Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.

Kosten bis 31.12.2023 Kosten ab 01.01.2024
Änderungen sind grau hinterlegt
1. Stundensätze für Personal
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat und Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 48,00 € 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 56,00 € 57,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 13 innehat 78,00 € 78,00 €
2. Stundensätze für Fahrzeuge, Aufbauten, Anhänger und Geräte
Einsatzleitwagen oder Pkw 37,00 € 42,00 €
Einsatzleitwagen 3 137,00 € 279,00 €
Löschfahrzeug 122,00 € 122,00 €
Drehleiter 133,00 € 133,00 €
Kranwagen 310,00 € 310,00 €
Gerätewagen der Gruppe 1 (GW-T, GW-Hörg) 60,00 € 75,00 €
Gerätewagen der Gruppe 2 (GW-Mess, GW-AW, GW-Kran) und Rüstwagen 1 140,00 € 140,00 €
Gerätewagen der Gruppe 3 (GW-G3) und Rüstwagen 2 200,00 € 200,00 €
Kleinalarmfahrzeug 30,00 € 36,00 €
Transporter 20,00 € 25,00 €
Wechselladefahrzeug ohne Aufbau 108,00 € 130,00 €
Wechselladefahrzeugaufbau 25,00 € 50,00 €
Feuerwehranhänger (z. B. FwA-RTB 2, FwA-Lima) 31,00 € 50,00 €
Mehrzweckboot 90,00 € 90,00 €
Chemieschutzanzug 90,00 € 90,00 €
3. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Abnahme der Brandmeldeanlage nach vom Betreiber zu vertretender Veränderung oder Störung 576,00 €
Ast/Äste entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 172,00 € 175,00 €
Aufzug stilllegen / Aufzugskabine öffnen 296,00 € 308,00 €
Baum/Bäume entfernen bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 349,00 € 359,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie A je angefangene 15 Minuten 308,00 € 284,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie B je angefangene 15 Minuten 407,00 €
Falschalarm durch eine private Brandmeldeanlage bei einem Objekt der Kategorie C je angefangene 15 Minuten 619,00 € 719,00 €
Entfernen von Wasser bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden 126,00 € 136,00 €
Insektenbekämpfung 146,00 € 154,00 €
Reine Absperrmaßnahmen nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen 66,00 € 71,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr 135,00 € 146,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders 150,00 € 156,00 €
Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr mit Einbau eines Schließzylinders und eines Schlosskastens 160,00 € 167,00 €
Verschließen von Wohnungstüren nach einem Feuerwehreinsatz 52,00 € 56,00 €
4. Geräteüberlassungskosten und Einsatzmittel pro Tag
Atemschutzmaske 4,00 € 7,00 €
Bergefass 28,00 € 35,00 €
Druckschlauch bis 20 m 4,00 € 5,00 €
Feuerlöschübungsgerät 30,00 € 30,00 €
Pressluftatmer 21,00 € 22,00 €
Pulverlöscher 16,00 € 9,00 €
Schaumlöscher 9,00 € 5,00 €
Schlauchbrücke 3,00 € 6,00 €
Tauchpumpe 38,00 € 46,00 €
wasserführende Armatur 8,00 € 16,00 €
Wasserlöscher 6,00 € 6,00 €
5. Arbeitsleistungen
der Atemschutzwerkstatt
Atemschutzmaske reinigen und prüfen 16,00 € 16,00 €
Pressluftatmer reinigen und prüfen 37,00 € 41,00 €
Pressluftflasche füllen 9,00 € 10,00 €
Sauerstoffflasche füllen 26,00 € 28,00 €
der Chemieschutzwerkstatt
Chemikalienschutzanzug reinigen und prüfen 74,00 € 80,00 €
der Feuerlöschtechnik
Kohlendioxid-Löscher 5/6 kg füllen 41,00 € 43,00 €
Pulverlöscher PG 6 füllen 37,00 € 39,00 €
Pulverlöscher PG 12 füllen 47,00 € 50,00 €
Schaumlöscher 9 Liter füllen 28,00 € 29,00 €
Wasserlöscher füllen 9,00 € 10,00 €
der Schlauchtechnik
Druckschlauch einbinden je Kupplung 15,00 € 17,00 €
Druckschlauch prüfen und trocknen 14,00 € 15,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 20 m 16,00 € 18,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 30 m 20,00 € 22,00 €
Druckschlauch waschen, prüfen und trocknen je Schlauchlänge bis 40 m 24,00 € 27,00 €
Vulkanisieren mit Material und Arbeitszeit je Schadstelle 22,00 € 25,00 €
der Verwaltung
Berichtsauskunft schriftlich erstellen 22,00 € 26,00 €
6. Sicherheitswachen
Bei Bereitstellung von Fahrzeugen im Sicherheitswachdienst betragen die Kosten je Stunde für den Ausrückezeitraum von über 24 bis 48 Stunden 50 % sowie von über 48 Stunden 25 % der Stundensätze für Fahrzeuge gemäß Nr. 2
Sicherheitswachen aus dem Dienst heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat je Wachstunde 48,00 € 50,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat je Wachstunde 56,00 € 57,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat 48,00 € 50,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehat 56,00 € 57,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten 48,00 € 50,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr je Wachstunde 32,00 € 32,00 €
Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat je Wachstunde 35,00 € 35,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehat sowie Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 € 32,00 €
An- und Rückfahrt insgesamt eine Stunde je Beamten der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 9 innehat 35,00 € 35,00 €
Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, je eingeteiltem Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 32,00 € 32,00 €
Sicherheitswachen aus der Freizeit heraus sind nur bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit der dienstfreien Beamten sowie Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr möglich.
7. Gebühren für die Benutzung von Sondereinrichtungen
Bereitstellung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 105,00 € 112,00 €
Vernebelung der Atemschutzübungsstrecke je angefangene Stunde 20,00 € 21,00 €
Bereitstellung des Tauchturmes je angefangene Stunde 40,00 € 43,00 €
Brandbekämpfungstraining in der Brandübungsanlage je Teilnehmer 53,00 € 53,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als eine Woche vorher abgesagt wurde 66,00 € 75,00 €
Kosten für die Bereitstellung der Brandübungsanlage, wenn die Übung weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wurde 158,00 € 170,00 €
8. Ausbildungen
Aus- und Fortbildung pro Teilnehmer
Grundausbildungslehrgang 10.370,00 € 10.370,00 €
Führungslehrgang 1.300,00 € 1.300,00 €
Fortbildung als Gruppenführer im Einsatzdienst 5.400,00 € 5.400,00 €
Ausbildung „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (Grundlehrgang) 1.150,00 € 1.150,00 €
Ausbildung zum Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1.150,00 € 1.150,00 €
Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich 260,00 € 260,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Ausbildung zum Rettungssanitäter 1.250,00 € 1.250,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Rettundsdienstmodul II 7.500,00 € 7.500,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul I 9.300,00 € 9.300,00 €
Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen, Feuerwehrmodul II 7.500,00 € 7.500,00 €
Taucherlehrgang 3.000,00 € 3.000,00 €
Brandschutzhelferunterweisung 220,00 € 220,00 €
Feuerlöscherunterweisung 170,00 € 170,00 €
Aus- und Fortbildung pro Lehrgang
Atemschutzgeräteträgerausbildung ohne Rettungsaufgaben 597,00 € 597,00 €
Atemschutzgeräteträgerausbildung mit Rettungsaufgaben 1.970,00 € 1.970,00 €
9. Die Verbrauchsmittel werden nach den tatsächlichen Kosten umgelegt.
10. Sonstige Auslagen für Leistungen Dritter werden in tatsächlicher Höhe erhoben.

Geo/011/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Beschluss

Arbeit

Betreff: Berufung von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte

im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg nach der Verordnung über die

Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem

Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Wiederberufung sowie erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Gutachter/innen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2023

Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag aus der Entscheidungsvorlage folgend, werden für jeweils 4 Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg berufen: Frau Juliane Treskow, Herr Michael Bader und Herr Eduard Paul als ehrenamtliche/r Gutachter/in, Herr Stefan Beyer als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV.

Entscheidungsvorlage

Mit Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 27.11.2019 wurden in den Gutachterausschuss berufen:  Herr Stefan Beyer, Regierungsrat, als Vertreter der Finanzbehörde  Herr Eduard Paul, Dipl.-Kfm. und ö. b. u. v. Sachverständiger, als ehrenamtlicher Gutachter. Die Berufungsdauer endet nach vier Jahren und eine wiederholte Berufung ist nach § 3 Abs. 3 BayGaV möglich. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Herrn Stefan Beyer erneut als Vertreter der Finanzbehörde gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV benannt und Herr Paul stimmt einer erneuten Berufung zu. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Eduard Paul als ehrenamtlichen Gutachter sowie Herrn Stefan Beyer als ehrenamtlichen Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV (ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten) für weitere vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

Aus dem Gutachterausschuss scheiden zwei langjährige ehrenamtliche Mitglieder aus Altersgründen aus. Im Hinblick auf die Kontinuität bei der Erfüllung der Aufgaben und unter dem Aspekt eines Generationenwechsels soll der Gutachterausschuss um neue Mitglieder ergänzt werden, die besondere Sachkunde und Kenntnisse des Immobilienmarktgeschehens besitzen. Für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Gutachter/in konnten gewonnen werden:  Frau Juliane Treskow Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) für Immobilienbewertung, Dipl.-Betriebswirtin (FH), CIS HypZert F  Herr Michael Bader M.Sc. Immobilienwirtschaft, M.Sc. International Real Estate. Es wird vorgeschlagen, Frau Juliane Treskow und Herrn Michael Bader als ehrenamtliche/n Gutachter/in erstmals für vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 Sachverhalt Standorte der Siemens AG und von Siemens-Ausgliederungen in Nürnberg

Bericht:

Der Bericht bietet einen Überblick über die Standorte und Geschäftsfelder der Siemens AG in Nürnberg sowie über die Entwicklung der in eigenständige Unternehmen ausgegliederten ehem. Siemens-Geschäftsfelder in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051

O b c K b U H G

t. E-Mail: esu(5)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

VII 06.03.2023

Antragsteller: Firner

vT

Weitere Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Siemens ist einer der größten Arbeitgeber in Nürnberg und bedeutend für die Stadt als Industriestandort.

Nachdem bereits die Siemens-Niederlassung vor einigen Jahren aus der von der Tann-Straße auf den Siemens- Campus nach Erlangen gezogen ist, steht im Jahr 2025/26 der Umzug der Siemens-Einheit „Digital Industries" von Nürnberg-Moorenbrunn nach Erlangen an. Die in der Nürnberger Südstadt (insbesondere Vogelweiher­ straße) angesiedelte Siemens-Sparte „Large Drives Applications" / LDA (Elektrische Großantriebe) soll aus dem Siemens-Konzern ausgegliedert und ein selbständiges Unternehmen werden.

In dieser Situation ist es wichtig, dass das bisherige Siemens-Werksgelände in Moorenbrunn - in dem Siemens seit Jahren nur noch Mieter war - vom jetzigen Eigentümer nach dem Wegzug von Siemens Digital Industries nach Erlangen als hochwertiger Gewerbestandort weiterentwickelt wird. Das Gelände ist bereits versiegelt und ist planerisch als Gewerbegebiet gesichert.

Angesichts eines knappen Gewerbeflächenangebots in Nürnberg, aber auch wegen Lage des Werksgeländes in Autobahnnähe und die in wenigen Kilometern Luftlinie entstehende neue Technische Universität Nürnberg sind die Voraussetzungen für eine hochwertige Entwicklung ideal.

Ebenso ist dafür zu sorgen, dass die LDA-Sparte auch nach einer etwaigen Ausgliederung von Siemens in der Nürnberger Südstadt beste Bedingungen vorfindet, auch im Hinblick darauf, dass Nürnberg Hauptsitz des neuen Unternehmens werden soll. Wichtig ist auch, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Nürnberger Südstadt Produktionsstandort bleibt. Eine „De-Industrialisierung" der Südstadt darf nicht erfolgen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die weitere Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg. Hierzu sollten auch Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats eingeladen werden.

A23027000 Entwicklung Siemens.doex

Das bisherige Siemens-Werksgelände in Moorenbrunn ist als hochwertiger Gewerbestandort weiterzuentwi­ ckeln. Der Standort der Siemens LDA-Sparte in der Nürnberger Südstadt muss Produktionsstandort bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

J

Ijl

*

Lf /1{\ H'/C 3 C- c"' ? Andreas Krieglstein ^ Fraktionsvorsitzender

A23027000 Entwicklung Siemens.docx

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Entwicklung des Siemens-Konzerns in Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

Zusammengenommen stellen die Siemens AG sowie die inzwischen in eigenständige Unternehmen ausgegliederten ehemaligen Siemens-Sparten mit insgesamt rund 8.300 Beschäftigten weiterhin einen der größten Arbeitgeber in Nürnberg dar. Bei der Siemens AG selbst (inkl. Siemens Mobility GmbH und Siemens Healthineers AG) sind in Nürnberg allerdings nur noch etwa 5.500 Personen beschäftigt.

Neben der Ausgliederung einzelner Geschäfte in eigenständige Unternehmen erfuhren die Siemens-Standorte in Nürnberg auch durch Verlagerung von Business-Units innerhalb der Metropolregion, insbesondere nach Erlangen, eine deutliche Reduzierung. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird sich mit der Verlagerung des Geschäftsfelds „Digital Industries“ in den Siemens Campus Erlangen im Jahr 2026 fortsetzen.

Im Folgenden liefert der Bericht einen Überblick über die Siemens-Standorte sowie die Standorte der ausgegliederten ehem. Siemens-Geschäftsfelder in Nürnberg.

Allgemeine Standortstrategie der Siemens AG

Die Siemens AG ist bundesweit an 125 Standorten vertreten. Die strategische Ausrichtung des Konzerns verfolgt eine klare Fokussierung auf die Schwerpunkte Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Gleichzeitig soll der Konzern schlanker aufgestellt werden. In der Konsequenz führte dies zur Ausgliederung mehrerer Geschäftsfelder (z.B. Gas and Power in Siemens Energy AG; Large Drive Applications in Innomotics GmbH).

Um bei Standortentscheidungen noch flexibler agieren zu können, verfolgt die Siemens AG seit mehreren Jahren zudem eine Sale-and-lease-back-Strategie, wie beispielsweise am Siemens-Standort Moorenbrunn. Dabei veräußert Siemens eigene Liegenschaften und Objekte und mietet sie anschließend zurück. Mit dieser Strategie schafft Siemens die Voraussetzungen, um mittel- bis langfristig eine stärkere räumliche Bündelung der Einheiten zu realisieren, z.B. im derzeit entstehenden 54 ha großen „Siemens Campus“ im Erlanger Süden. So wurde die Siemens Regionaldirektion bereits 2020 vom Standort an der Von-der- Tann-Straße in den neuen Siemens Campus verlagert, 2026 wird die Zentrale des Geschäftsfelds „Digital Industries“ vom Standort Gleiwitzer Straße nach Erlangen umziehen.

Standorte der Siemens AG in Nürnberg

Die Siemens AG ist in Nürnberg mit den Geschäftsfeldern Digital Industries und Smart Infrastructure, dem Bereich „zentrale Services“ sowie den konzernzugehörigen Tochterunternehmen Siemens Mobility GmbH und Siemens Healthineers AG an sieben Standorten vertreten. Bei vier Standorten handelt es sich um kleine Standorte mit bis zu 250 Beschäftigten, die überwiegend dem Bereich „Services“ (Logistik, IT) zugeordnet sind. Bedeutende Standorte der Siemens AG findet man in Nürnberg noch an der Vogelweiherstraße, an der Gleiwitzer Straße sowie an der Humboldtstraße.

Kleinere Siemens-Standorte  Marienbergstraße 92: Geschäftsfeld „Digital Industries“, rd. 250 Beschäftigte (zzgl. 150 Beschäftigte der Siemens Healthineers AG)  Winter-Günther-Straße 11: Geschäftsfeld „zentrale Services“, rd. 100 Beschäftigte  Auf AEG, Fürther Straße 254: Geschäftsfeld „zentrale Services“, rd. 100 Beschäftigte  Nordostpark 3: Geschäftsfeld „zentrale Services“, rd. 100 Beschäftigte Alle voranstehend genannten Standorte befinden sich nicht im Eigentum der Siemens AG, die Flächen sind durch Siemens angemietet.

Nürnberger Maschinen- und Apparatewerk, Vogelweiherstraße 1 - 15 Am Standort Vogelweiherstraße sind derzeit rd. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsfelds „Digital Industries“ (v.a. Siemens Digital Industries Motion Control) beschäftigt. Der Standort befindet sich im Eigentum der Siemens AG. Zudem arbeiten hier rd. 1.200 Beschäftigte der Siemens Mobility GmbH. Seit 2017 agiert die ehem. Division Mobility eigenständig als Siemens Mobility GmbH, ist als 100 %-ige Siemens-Tochter jedoch weiterhin Teil des Siemens-Konzerns. Bis 2023 war an diesem Standort auch die Sparte „Large Drives“ mit zuletzt rd. 850 Beschäftigten angesiedelt. 2023 erfolgte deren Ausgründung in das eigenständige Unternehmen Innomotics (s.u.). Ab 2019 plante die Siemens AG, den Standort Vogelweiherstraße zum „Siemens Technopark Nürnberg“ zu entwickeln. Neben einer Modernisierung des Bestands war auch eine Öffnung für die Ansiedlung weiterer technologieorientierter Unternehmen angedacht. Im Kern zielte das Konzept jedoch auf einen schrittweisen Umbau des Areals zu einem „urbanen“, also einem gemischt genutzten Quartier: Zunächst durch eine Arrondierung um weitere Nutzungen, insbesondere Wohnnutzungen, an den Rändern, langfristig dann durch eine Umstrukturierung des gesamten Areals von einem Produktionsstandort hin zu einem Wohn- und Dienstleistungsstandort. Diese Entwicklung hätte einen Dominoeffekt auf alle industriellen Standorte in der Südstadt ausgelöst: Die heranrückende Wohnbebauung sowie die Änderung des gewerblichen Nutzungstyps hätten die quantitative und qualitative Ausprägung des gesamten Gewerbestandorts in der Nürnberger Südstadt gefährdet und langfristig die dauerhafte Aufgabe des industriellen Kerns zur Folge gehabt.

Entwicklungsstandort Humboldtstraße 59 In der Humboldtstraße 59 werden Produkte und Systeme für die Stromübertragung und Smart-Grid-Systeme entwickelt (Geschäftsfeld „Smart Infrastructure“). 2022 waren an diesem Standort rd. 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Standort befindet sich ebenfalls im Eigentum der Siemens AG. Seit der Abspaltung der Energiesparte der Siemens AG (Operating Company Gas and Power) in ein eigenständiges Unternehmen, die Siemens Energy AG, im Jahr 2020 befindet sich auch das Stromrichterwerk von Siemens Energy an diesem Standort (s.u.).

Nürnberg-Moorenbrunn, Gleiwitzer Straße 555 Der Standort Moorenbrunn ist Hauptsitz des Siemens-Geschäftsfeldes „Digital Industries“. Von hier aus werden die globalen Aktivitäten des Siemens-Industriegeschäfts gesteuert. 2022 waren an diesem Standort rd. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; gegenüber 2019 bedeutet dies bereits einen Rückgang um 12,5 % (damals 2.400 Beschäftigte am Standort). 2016 wurde das zuvor im Eigentum der Siemens AG stehende Areal an einen kanadischen Fonds verkauft und von Siemens für 10 Jahre mit Verlängerungsoption zurückgemietet (Sale-and-lease-back). 2026 soll der Standort in den „Siemens Campus Erlangen“ verlagert werden. Die Verlagerung soll nicht mit einem Stellenabbau verbunden sein. Der derzeitige Eigentümer VGP Group - Eigentümer, Betreiber und Entwickler von Logistikund Gewerbeparks --, möchte das Areal selbst entwickeln, im Bestand halten und langfristig vermieten. Ein konkretes Nutzungskonzept für das rd. 19 ha große Grundstück (davon etwa 4,5 ha noch unbebaut) nach Auszug der Siemens AG liegt noch nicht vor. Für den Wirtschaftsstandort Nürnberg ist es von großer Wichtigkeit, diesen Standort als Gewerbestandort zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Es handelt sich hierbei um ein bedeutendes Reservoir zur Bedienung der hohen Nachfrage von Unternehmen nach Gewerbeflächen für Ansiedlungen und Standortverlagerungen. Die Nähe zur neuen Technischen Universität Nürnberg, aber auch die hervorragende Anbindung an das überregionale Straßennetz prädestinieren den Standort für hochwertige gewerbliche Nutzungen. Aufgrund seiner Größe und Kompaktheit bietet der Standort auch gute Rahmenbedingungen für eine Clusterbildung.

Aufgegebene Standorte der Siemens AG in Nürnberg

In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits zwei Standorte der Siemens AG in Nürnberg aufgegeben bzw. verlagert. Nur ein kleiner Teil der Flächen wird gewerblich weitergenutzt. Der größere Teil soll künftig für Infrastruktureinrichtungen (Berufsschule) bzw. als Wohnstandort genutzt werden.

 Colmberger Straße 2 Das rd. 19 ha große Areal wurde bis 2018 von der Siemens-Tocher Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH (SPPAL) genutzt, seitdem steht das Gebäude leer. Angestrebt wird hier die Ansiedlung der Berufsschulen B5 und B14; ein entsprechender Bebauungsplan wurde 2018 eingeleitet.

 Von-der-Tann-Straße 30 und 31 Auf dem insgesamt rd. 5,8 ha großen Areal östlich und westlich der Von-der-Tann-Straße befand sich bis 2020 die Siemens Regionaldirektion Mittelfranken (Zentrale Services, Verwaltung, Kundensupport etc.) mit ca. 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Standort wurde vollständig in den Siemens-Campus Erlangen verlagert. Während der Bereich östlich der Von-der-Tann-Straße (3,6 ha) auch künftig gewerblichen Nutzungen zur Verfügung stehen und von der AVENTOS Management GmbH (Berlin) zu einem modernen Gewerbepark für verschiedene Mieter weiterentwickelt werden soll (Projekt „PAOLO - Park Office Lofts“), wurde der 2,2 ha große Gewerbestandort westlich der Von-der-Tann-Straße zu einem künftigen Wohnstandort mit Kindertagesstätte und einer Erweiterung des Westparks umgewidmet (Bebauungsplan-Nr. 4666 im Verfahren). Die ehemaligen Bürogebäude wurden bereits abgerissen.

Erfolgreiche Ausgliederungen von Geschäftsfeldern der Siemens AG („Gas and

Power“, „Large Drive Applications“) am Standort Nürnberg

Während bei zahlreichen Standorten der Siemens AG in Nürnberg in den letzten Jahren ein Beschäftigungsabbau zu verzeichnen war oder die Standorte ganz geschlossen bzw. verlagert wurden/werden (s.o.), ist bei einigen Standorten der Siemens-Ausgründungen eine positive Entwicklung zu beobachten. Dies gilt insbesondere für die Nürnberger Standorte der Innomotics GmbH sowie der Siemens Energy AG.

Innomotics GmbH Nachdem Beschäftigte, Betriebsratsrat, Gewerkschaften und die Stadt Nürnberg seit 2021 für den Erhalt der Großantriebssparte „Large Drive Applications“ am Standort Vogelweiherstraße gekämpft hatten, erfolgte 2023 deren Ausgliederung in das rechtlich eigenständige Unternehmen Innomotics GmbH. Derzeit ist das Unternehmen mit weltweit rd. 14.000 Beschäftigten, in dem auch weitere ehem. Siemens-Tochtergesellschaften (Sykatec, Weiss Spindeltechnik) aufgegangen sind, noch eine 100 %-ige Tochter der Siemens AG; voraussichtlich 2024 will sich die Siemens AG jedoch von Innomotics trennen. Der Standort an der Vogelweiherstraße ist die operative Zentrale des neuen Unternehmens mit 1.100 Beschäftigten; 200 Arbeitsplätze wurden im Zuge der Ausgliederung von Erlangen nach Nürnberg verlagert. Die Flächen wurden von der Siemens AG an Innomotics verkauft. Die Ansiedlung der Zentrale von Innomotics an der Vogelweiherstraße führt damit nicht nur die lange Tradition der Motoren- und Großantriebefertigung an diesem Standort fort, sondern ist auch ein klares Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit des industriellen Kerns in der Nürnberger Südstadt und des gesamten Wirtschaftsstandorts Nürnberg. Die langfristige Sicherung der industriellen Produktion am Standort Vogelweiherstraße ist für den Wirtschafts- und Industriestandort Nürnberg von herausragender Bedeutung. Die Nürnberger Südstadt (Gibitzenhof, Steinbühl, Sandreuth) ist einer der wichtigsten Standorte für industrielle Produktion in Nürnberg mit bedeutenden Unternehmen wie MAN, Leistritz, ZF, Tenneco/Federal Mogul, Innomotics u.a.m. Eine schleichende Erosion dieses Industriestandorts würde sich daher sehr negativ auf die Diversität der Nürnberger Wirtschaftsstruktur auswirken.

Siemens Energy AG Die Siemens Energy GmbH ist in Nürnberg derzeit mit vier Standorten vertreten:  Katzwanger Straße 150: Großtransformatorenfertigung, rd. 820 Beschäftigte  Frankenstraße 70 - 80: Service Center für Industriedampfturbinen und -generatoren, rd. 550 Beschäftigte  Humboldtstraße 59: Fertigung von Hochspannungs-Stromrichtern, rd. 200 Beschäftigte  Auf AEG, Fürther Straße 248: Fertigung von Traktions-Transformatoren, rd. 150 Beschäftigte

Die Standorte Katzwanger Straße und Frankenstraße befinden sich im Eigentum der Siemens Energy GmbH. Die Flächen an der Humboldtstraße sowie Auf AEG nutzt Siemens Energy als Mieterin. Die Mietflächen am Standort Humboldtstraße muss Siemens Energy jedoch in zwei bis drei Jahren verlassen; diese werden durch Umwandlung einer Lager- in eine Produktionshalle an den Siemens Energy-Standort an der Katzwanger Straße verlagert.

Entgegen der auch bei Siemens Energy auf globaler Ebene zu beobachtenden Stelleneinsparungen, befindet sich speziell das „Trafowerk“ an der Katzwanger Straße in einer starken Wachstumsphase. Die Produktionskapazitäten sollen in den kommenden Jahren weiter deutlich ausgeweitet werden, verbunden mit einem signifikanten Beschäftigtenaufbau.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversityrelevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Siemens-Standorte in Nürnberg SieHmeeronldss AbeGrg Großgründlach Siemens Energy AG Neunhof Innomotics GmbH Boxdorf Siemens AG (Standort aufgegeben)

Sack

Ronhof Nordostpark Marienbergstraße Behringersdorf Poppenreuth Schwaig b.Nürnberg

FÜRTH

Auf AEG

Von-der-Tann-Straße

NÜRNBERG

Humboldtstraße Vogelweiher Staße Frankenstraße Kreutles Katzwanger Straße Fischbach b.Nürnberg Colmberger Straße Winter-Günther-Straße STEIN Unterasbach Unterweihersbuch

Altenfurt Gleiwitzer Straße

Moorenbrunn

Pillenreuth FEUCHT Weiherhaus Röthenbach b.Sankt Wolfgang Gaulnhofen

Wolkersdorf Kornburg KATZWANG Wendelstein Kleinschwarzenlohe

Großschwarzenlohe Limbach

Unterreichenbach © Stadt Nürnberg SCHWABACH Penzendorf Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet Leerstetten

Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg SDiaetmeneanuss-Szutagndorte in Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:100 000 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 4.200 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 2233..1007..22002139 Ersteller WKoiFrin/1th, Christian

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Pop-Up-Store Hans-Sachs-Gasse 9

Bericht:

Im März 2023 hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg ein Ladenlokal in der Hans-Sachs- Gasse 9 angemietet, um Erprobungsmöglichkeiten für Konzepte in der Innenstadt zu schaffen. Mit diesem Pop-Up-Store stehen 80 m² Ladenfläche und ein Keller zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Bis Juni 2024 stehen Fördermittel aus dem Sonderfonds Innenstadt beleben des Städtebauförderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung.

Nach acht Monaten Projektlaufzeit informiert die Vorlage über das Interesse an dem Pop-Up- Store und die Erfahrungen der Mieterinnen und Mieter.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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Pop-Up-Store Hans-Sachs-Gasse 9

Sachverhaltsdarstellung:

Im März 2023 hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg ein Ladenlokal in der Hans-Sachs- Gasse 9 angemietet, um Erprobungsmöglichkeiten in der Innenstadt zu schaffen. Mit diesem Pop-Up-Store stehen 80 m² Ladenfläche und ein Keller zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg vermietet diesen Laden für einen Zeitraum von ein bis zwei Monaten an Unternehmen und Startups unter. Diese erhalten durch den Pop-Up-Store die Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen in Innenstadtlage zu präsentieren. Mit seinem wechselnden Sortiment trägt der Pop-Up-Store gleichzeitig zur Attraktivitätssteigerung der Nürnberger Innenstadt bei.

Als Zielgruppe für die Akquise von Mieterinnen und Mietern wurde definiert:

 Herstellerinnen und Hersteller, die ihre Produkte regional fertigen,  Künstlerinnen und Künstler,  Startups,  Kreativschaffende mit innovativen Ideen und  Händlerinnen und Händler mit nachhaltigen Geschäftsmodellen

aus Stadt und Metropolregion Nürnberg.

Bei der Auswahl der Mieterinnen und Mieter waren folgende Kriterien handlungsleitend:

 Bereitschaft, die Ladenfläche unter den im Rahmen der Förderung festgelegten Bedingungen anzumieten,  Öffnung des Pop-Up-Stores an mindestens vier Werktagen,  attraktives Sortiment oder Dienstleistunsangebot, das in die Nürnberger Innenstadt passt,  durchdachtes Ladenkonzept,  innovatives Geschäftsmodell und/oder beispielgebende Kooperation.

Bei der Auswahl der verschiedenen Schaufensterausstellungen durch Kunst- und Kulturschaffende arbeitet die Wirtschaftsförderung Nürnberg zudem eng mit dem Projekt Raumkompass des Amtes für Kultur und Freizeit zusammen.

Angesprochen und akquiriert werden diese Zielgruppen unter anderem über die Social Media-Kanäle der Wirtschaftsförderung Nürnberg, die Website der Nürnberger City Werkstatt, über Pressemitteilungen, aber auch mit Unterstützung von Partnerinnen und Partnern sowie Multiplikatoren wie Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer für Mittelfranken, Netzwerk der Digitalwirtschaft, Berufsverband professionell arbeitender Bildender Künstlerinnen und Künstler in Nürnberg und Mittelfranken (BBK Nürnberg), Nürnberg Digital Festival, Bayerisches Zentrum für Kultur und Kreativwirtschaft (Bayern Kreativ), Bayerisches Startup-Netzwerk (BayStartup) sowie den Nürnberger Gründerzentren.

Der Pop-Up-Store ist ein Projekt der Nürnberger City Werkstatt, einer gemeinsamen Initiative des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats und der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und wird aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit 40.000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass das Ladenlokal zu 70 % der letzten Kaltmiete angemietet

und mindestens zu 20 % der letzten Kaltmiete weitervermietet werden kann. Mit diesen Konditionen vermietet auch die Wirtschaftsförderung das Ladenlokal unter. Das bedeutet eine monatlich günstige Miete von 320 Euro zzgl. Nebenkosten. Fördermittel stehen bis Juni 2024 zur Verfügung.

In den letzten Monaten präsentierten insgesamt 13 Händlerinnen und Händler Waren aus den Sortimenten Mode, Schmuck, Wohn- und Modeaccessoires, Design-Souvenirs, Taschen und Keramik. Flankiert wurde das Warenangebot durch fünf verschiedene Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern in den Monaten März bis Juli.

Anmietungen im Pop-Up-Store im 2023

Monat Mieterinnen und Mieter Produkt
März & April Einzelunternehmerin Marion Hammer Fotografie
Einzelunternehmerin Esther Bortuyik Gemälde
Mai Soli Sale Nürnberg Fotokunst
Einzelunternehmer Thomas Besenbeck Kupferkunst
Juni & Juli Mietergemeinschaft aus zwei Einzelunternehmerinnen (Design im Raum und Diva Dessous) Porzellan, Wäsche, Strümpfe
Einzelunternehmerin Sonja Gröschner Taschenkunst
September Mit Ecken und Kanten Kleidung, Taschen, Kosmetik
Oktober Mietergemeinschaft aus fünf Einzelunternehmerinnen (knitWEAR, Sandra Vollbrecht, Ina Blume, Ulrike Pöschko, Anja Weingandt) Schmuck, Kleidung, Accessoires
November & Dezember Mietergemeinschaft aus fünf Einzelunternehmerinnen (Miss Cooper’s Lounge, Tasche.Rock.etc., Petra Stoll, Heidi Wolf, Yvonne Waldhäuser) Souvenirs, Schals, Taschen, Kleidung, Schmuck

Zwei Beispiele zeigen exemplarisch die Erfahrungen auf.

Mit Ecken und Kanten: Im September wurde der Laden an das Nürnberger Unternehmen

„Mit Ecken und Kanten” vermietet, Deutschlands erster Unperfektshop® für nachhaltige Marken mit B- und C-Produkten. Das Sortiment der unperfekten Produkte reicht von fairer Kleidung und Taschen über Naturkosmetik bis hin zu umweltfreundlichen Produkten für Bad, Küche und Wohnzimmer. Aufzuzeigen, dass Unperfektheit nichts Schlechtes ist, und dass B- und C-Produkte noch einen Wert und eine zweite Chance verdient haben, gehört zum nachhaltigen Konzept des Unternehmens. Für den Betreiber des Ladens war der Pop-Up- Store die perfekte Gelegenheit, auszutesten, ob das Sortiment auch im stationären Handel angenommen wird. Zuvor hat das Unternehmen seine Waren nur online verkauft (die ehemalige Eigentümerin hatte bereits einen Laden in der Südstadt, hat ihn aber nach ein paar Jahren aufgegeben, nach der Übernahme durch den jetzigen Eigentümer wurde zudem das Sortiment geändert).

Die Besucherfrequenz war über den gesamten Mietzeitraum gegeben. Am Eröffnungstag hat sich sogar eine lange Schlange am Einlass gebildet. Erfolgsfaktor hierfür war die Kundenbindung. Mit Ecken und Kanten hat eine große Online-Community (80.000 Follower, 74.000 auf Instagram). Viele Kundinnen und Kunden wollten die Produkte sehen, anfassen und probieren oder haben sie zur Abholung in den Store geordert. Das Thema Nachhaltigkeit liegt bei den Verbrauchern zudem im Trend.

Nach der positiven Kundenresonanz sucht das Unternehmen nun einen Laden in der Nürnberger Innenstadt, den es dauerhaft betreiben kann. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg unterstützt bei der Suche.

Concept Store: Fünf Designerinnen haben gemeinsam den Laden im Oktober 2023 angemietet und dort Schmuck, nachhaltige Mode, Wohn- und Modeaccessoires verkauft. Die Mieterinnen fertigen ihre Produkte in Ateliers in Nürnberg. Drei von ihnen haben eine Ateliergemeinschaft in der Kobergerstraße.

Nach einem Monat haben die Mieterinnen ganz unterschiedliche Schlüsse gezogen. Nicht für alle ist ein stationärer Laden in der Innenstadt eine Option. Bei einer kleinen Zielgruppe kommen durchaus auch Märkte als Verkaufskanal in Frage. Alle waren sich jedoch einig, dass die Möglichkeit, den Laden einen Monat lang zu testen, eine sehr gute Möglichkeit war, Erfahrungen zu sammeln, die sie für eine Entscheidung benötigen. Dies betrifft Zielgruppenanalyse, Personalplanung und die Frage der Kopplung von Onlinemarketing und Verkauf in stationärem Laden.

Rolle der Wirtschaftsförderung Nürnberg

Die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreibt den Pop-Up-Store Hans-Sachs-Gasse 9. Sie ist für alle Anmietungsprozesse verantwortlich. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt statt. Außerdem unterstützt sie die Mieterinnen und Mieter bei der Suche nach weiteren Mietinteressentinnen und Mietinteressenten, um Mietergemeinschaften zu ermöglichen, sowie bei der Bewerbung über die Social Media-Kanäle.

Fazit

Der Förderzeitraum endet im Juni 2024. Der Pop-Up-Store ist bis dahin bereits fast durchgängig vermietet. Es wird deutlich, dass eine hohe Nachfrage nach Präsentationsmöglichkeiten für inhabergeführten Handel, für Startups, für Kreativität und Nachhaltigkeit in der Innenstadt besteht und Menschen aus unterschiedlichsten Geschäftsbereichen dankbar sind, ihre Geschäftsmodelle in der Innenstadt testen zu können. Vielfach schließt sich an die temporäre Anmietung der Wunsch nach einer langfristigen Anmietung von Ladenlokalen an. Die bisherigen Mieterinnen und Mietern sprechen sich dafür aus, weiterhin Pop-Up-Flächen in der Innenstadt vorzuhalten, um jungen, kreativen Marken, Startups oder Designerinnen und Designern die Möglichkeit zu geben, in zentraler Lage ihr Geschäftsmodell im Rahmen eines Experimentierraums zu erproben.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversityrelevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

ML/004/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Bühnenprogramm auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt 2023

Bericht:

Erstmals seit 2019 gibt es am diesjährigen Christkindlesmarkt wieder ein Bühnenprogramm mit Kinder-, Erwachsenen- und Posaunenchören. Die Möglichkeit, am Christkindlesmarkt aufzutreten, wird von den Chören sehr gut angenommen. Stand Anfang November haben sich 92 Chöre (2019: 105) bei ML angemeldet.

Trotz der sehr hohen Gebührensteigerung durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat sich Ref. VII / ML für den Christkindlesmarkt 2023 dazu entschieden, keine Anpassung der Auftritte bzw. Vorgaben bzgl. der Liederauswahl für die Chöre vorzunehmen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/004/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: ML und der Deutsche Städtetag stehen noch in Verhandlungen mit der GEMA bzgl. Gebührensteigerung. Eine finale Aussage zur tatsächlichen Höhe ist derzeit daher nicht möglich.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ML/004/2023

Sachverhalt

Bühnenprogramm auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt 2023

Fazit

Auf dem Christkindlesmarkt 2023 findet erstmals seit 2019 wieder ein Bühnenprogramm statt. Die Möglichkeit, auf dem Christkindlesmarkt aufzutreten, wird von den Chören sehr gut angenommen. Stand Anfang November haben sich 92 Chöre an 24 Markttagen für einen Auftritt auf der Bühne an der Frauenkirche bei ML angemeldet. Im Jahr 2019 gab es 105 Auftritte an 26 Markttagen. Das gesamte Bühnenprogramm wird von den Chören unentgeltlich bespielt, es werden keine Gagen bezahlt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält jedoch von ML als kleine Aufmerksamkeit einen Gutschein i. H. v. 5 €, der auf dem Christkindlesmarkt an jeder Bude eingelöst werden kann.

Sachverhalt

Für den diesjährigen Christkindlesmarkt gibt es wieder ein Bühnenprogramm mit über 90 Kinder-, Erwachsenen- und Posaunenchören. Zum Christkindlesmarkt 2022 wurde aufgrund der im Spätsommer nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Auflagen kein Bühnenprogramm geplant. Die Bühne an der Frauenkirche wurde lediglich für den Eröffnungstag aufgebaut und am nächsten Tag wieder abgebaut.

Das Bühnenprogramm am Nürnberger Christkindlesmarkt wird nach dem Tarif U-ST abgerechnet. Der Tarif gilt für eintrittsfreie Veranstaltungen im Freien, bei denen öffentlich Musik gespielt wird – egal ob Livemusik, DJ oder Musik von Tonträgern. Darunter fallen unter anderem Stadtfeste, Straßenfeste und Bürgerfeste, Märkte (etwa Mittelaltermärkte), Pfarr- und Gemeindefeste sowie Weihnachtsmärkte. Die Höhe der GEMA- Gebühr für den Christkindlesmarkt 2023 beträgt ca. 29.000 €. Für das Bühnenprogramm hat ML in den Jahren vor Corona rund 1.500 € Gebühren pro Jahr an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bezahlt. Es wurde damals der Tarif U-K (Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett, Comedy u. Ä.) angewendet.

Der Deutsche Städtetag wandte sich Ende Juli in einem Schreiben an die GEMA, mit Verweis auf den Unmut und die finanzielle Situation der Kommunen. Mitte September kam eine schriftliche Zwischennachricht des Städtetags. Die GEMA habe noch einmal die wirtschaftliche Bedeutung der Weihnachtsmärkte (Gesamtumsatz), das Interesse der von ihr vertretenen Urheber an der Verwertung ihrer Urheberrechte betont und bedauere die in der Vergangenheit nachlässige Anwendung des U-ST-Tarifs (Unterhaltungsmusik im Freien). Die GEMA bot aufgrund der Corona-Pause und der Veränderungen folgendes an:

 Reklamationen zu Weihnachtsmärkten und Stadtfesten schnellstmöglich zu bearbeiten,  die sog. „Angemessenheitsregel“ anhand der gemeldeten Besucherzahlen zu prüfen und ggf. anzuwenden,  den Rechnungen ab August 2023 eine Erläuterung beizufügen und  bei außergewöhnlich starken Steigerungen für 2023 einen Abschlag von max. 50 Prozent auf die Steigerung zwischen der Lizenzhöhe 2022 und der richtigen Lizenzhöhe nach U-ST-Tarif zu gewähren. Ab 2024 soll der U-ST-Tarif korrekt angewendet werden.

Die Gebührenneukalkulation und die damit einhergehende Kostensteigerung wurde seitens der GEMA zu einem Zeitpunkt kommuniziert, an dem sowohl die Planungen von ML, als auch die der Chöre bereits weit fortgeschritten waren. Die Termine der einzelnen

Chöre waren vorab bei ML reserviert. Auch das Liedrepertoire der einzelnen Chöre steht bereits zum größten Teil fest und wurde seit Monaten für den Auftritt geprobt.

Ref. VII / ML hat sich daher aus organisatorischen Gründen dafür entschieden, weder Anpassungen an den bereits reservierten Terminen noch an der Liedfolge der Chöre vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, um einzelne Tage als „GEMA-frei“ deklarieren zu können.

Sowohl der Deutsche Städtetag, als auch ML stehen aktuell noch in Verhandlungen mit der GEMA, um die Gebühren ab 2023 kurzfristig zu reduzieren. Eine endgültige Einigung steht noch aus.

Zukünftiges Vorgehen

Für das Bühnenprogramm zum Christkindlesmarkt 2024 wird eine Online-Buchungsplattform implementiert. Über diese Plattform hat ML die Möglichkeit, einzelne Tage als „GEMA-frei“ zu kennzeichnen. Die Chöre, die dann an diesen Tagen auftreten, erhalten die Auflage, nur GEMA-freie Weihnachtslieder zu singen bzw. spielen. Auf diese Weise können zukünftig die GEMA-Gebühren für das Bühnenprogramm reduziert werden.

LA/028/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Belegung des Hauptmarkts im Jahr 2024 mit Veranstaltungen

Bericht:

Über die Belegung des Hauptmarkts mit Veranstaltungen im Jahr 2024 gemäß Stand 27.10.2023 wird berichtet.

Demnach gibt es im Jahr 2024 – ohne Berücksichtigung des Wochenmarkts, der Spezialmärkte und ausschließlich auf Sonn- und Feiertage beschränkte bzw. ohne Wochenmarktverlegung stattfindende Veranstaltungen – 30 Veranstaltungstage mit großen Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt. Insgesamt kommt es im Jahr 2024 zu mindestens 134 Wochenmarkt- Verlegungstagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/028/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt können auch Diversity- Relevante Gruppen wie Familien oder Menschen mit Behinderung betroffen sein.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/028/2023

Belegung des Hauptmarkts im Jahr 2024 mit Veranstaltungen

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2015 legt das Wirtschaftsreferat eine Jahresübersicht über die geplanten Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt im RWA vor.

1. Rückblick auf das Jahr 2023

Im Jahr 2023 waren wegen Veranstaltungen und Spezialmärkten (Ostermarkt, Trempelmarkt, Kunsthandwerkermarkt, Herbstmarkt, Christkindlesmarkt) 149 Wochenmarkt-Verlegungstage geplant. An neun Tagen sollten große Veranstaltungen (Blaue Nacht und Bardentreffen, Deutscher Evangelischer Kirchentag) stattfinden. Dazu kamen noch ausschließlich auf Sonn- bzw. Feiertage beschränkte sowie ohne Marktverlegung stattfindende Veranstaltungen (Töpfermarkt des Vereins Nordbayerischer Töpfer, Schmankerlmarkt der Handwerkskammer, Bauernmarktmeile des Bayerischen Bauernverbandes).

Gegenüber der ursprünglichen Planung (Anlage 1a) kam am 03.10.2023 die Nutzung des Hauptmarkts für das Rahmenprogramm des Sport Scheck Stadtlaufs hinzu. Auf die Anlage 1b „Verlegungstage 2023 (real)“ sei verwiesen.

2. Planung für das Jahr 2024

Die für das Jahr 2024 geplanten Veranstaltungen, Spezialmärkte sowie Wochenmarkt-Verlegungstage sind aus Anlage 2 ersichtlich. Demnach wird es an sechs Tagen große Veranstaltungen geben, von denen drei auf die Stadt als Veranstalter (Bardentreffen) und drei auf sonstige Veranstalter (Zieleinlauf Metropolmarathon, 3x3 Masters Basketballturnier) entfallen. Unter „große Veranstaltungen“ fallen diejenigen, bei denen zeitgleich mehr als 1000 Personen anwesend sind, demnach eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nach § 19 LStVG erforderlich ist.

Insgesamt wird der Hauptmarkt wie folgt belegt sein:

 67 Tage: Spezialmärkte (Ostermarkt, Trempelmarkt, Kunsthandwerkermarkt, Herbstmarkt, Christkindlesmarkt)  6 Tage: städtische Veranstaltungen (Bardentreffen, Tag der offenen Tür des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing)  40 Tage: Veranstaltungen Dritter (Eislaufbahn „Post SV“, Zieleinlauf Metropolmarathon, 3x3 Masters Basketballturnier)

Voraussichtlich kommt es zu mindestens 134 Wochenmarkt-Verlegungstagen, wobei nicht für alle Spezialmärkte und Veranstaltungen eine Verlegung erforderlich ist (weil sie an Sonn- oder Feiertagen stattfinden oder nur Teilflächen des Hauptmarkts benötigt werden):

 112 Verlegungstage wegen Ostermarkt, Herbstmarkt und Christkindlesmarkt  10 Verlegungstage wegen Bardentreffen  12 Verlegungstage wegen Veranstaltungen Dritter (Zieleinlauf Metropomarathon, Basketballturnier)

Zu einzelnen Veranstaltungen noch folgende ergänzende Hinweise:

 hinsichtlich der Eislaufbahn gibt es eine Voranfrage des PostSV für den Zeitraum 12.01.- 04.02.2024. Sie wird seitens Ref. IV befürwortet. Sollte eine Marktverlegung notwendig sein, würden mindestens weitere 35 Marktverlegungstage hinzukommen.  für das 3x3 Masters Basketballturnier liegt eine Voranfrage über SpS vor. Es wird seitens Ref. IV ebenfalls befürwortet.

Wie nachfolgende Übersicht zeigt, ist ein Großteil der Wochenmarktverlegungen durch städtische Spezialmärkte (Ostermarkt, Herbstmarkt, Christkindlesmarkt) und städtische Veranstaltungen (Bardentreffen) verursacht. Die Spezialmärkte allein führen im Jahr 2024 zu 112 der insgesamt 134 Verlegungstage.

Wochenmarkt-Verlegungstage (Kalendertage) verursacht durch
Jahr Spezial- märkte Städtische Veranstaltungen Veranstaltungen Dritter Sonstiges Summe
2013 109 14 0 11 134
2014 108 17 71 0 196
2015 113 19 17 0 149
2016 111 19 0 0 130
2017 102 18 11 0 131
2018 109 14 16 0 139
2019 108 13 9 0 130
2020 111 13 22 0 (PLAN) 146
2020 41 0 51 0 (IST) 92
2021 101 14 24 0 (PLAN) 139
2021 27 0 0 0 (IST) 67
2022 103 14 20 0 137
2023 109 19 19 0 147
2024 112 10 40 0 *1)134

*1) evtl. zzgl. mindestens 35 Tage (Eislaufbahn „Post SV“)

Hinweis zu der Tabelle: Bei den Zahlen für 2020 und 2021 wurden Plan- und Ist-Zahlen gesondert ausgewiesen, da es aufgrund der Corona-Pandemie zu erheblichen Abweichungen gekommen ist. Bei den sonstigen Jahreswerten sind die Istzahlen im Regelfall deckungsgleich mit den in der Tabelle stehenden Planzahlen.

Zu den Kriterien und Verfahren für die Zulassungen von Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt, wird auf die Stadtratsvorlage vom 30.09.2015 verwiesen.

Stand: 06.11.2023

Anlage 1a

Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt 2023 (geplant)

Veranstaltung Veranstaltungszeitraum Veranstaltungs- tage Marktverlegungszeitraum Verlegungs- tage
von bis von bis
Nürnberger Ostermarkt 24.03.2023 10.04.2023 18 16.03.2023 15.04.2023 31
Töpfermarkt 29.04.2023 30.04.2023 2
Blaue Nacht 06.05.2023 1 01.05.2023 06.05.2023 6
Trempelmarkt 12.05.2023 13.05.2023 2
Kunsthandwerkermarkt 20.05.2023 1
Deutscher Evang. Kirchentag 07.06.2023 11.06.2023 5 30.05.2023 17.06.2023 19
Schmankerlmarkt 18.06.2023 1
Bauernmarktmeile 09.07.2023 1
Bardentreffen 21.07.2023 23.07.2023 3 17.07.2023 29.07.2023 13
Triathlon 13.08.2023 1
Trempelmarkt 08.09.2023 09.09.2023 2
Nürnberger Herbstmarkt 14.09.2023 01.10.2023 18 11.09.2023 04.10.2023 24
Töpfermarkt 07.10.2023 08.10.2023 2
Christkindlesmarkt 01.12.2023 24.12.2023 24 06.11.2023 31.12.2023 56
Summe Kalendertage 81 149

Städtische Spezialmärkte

Städtische Veranstaltungen

Veranstaltungen Dritter

Große Veranstaltungen

65

4

12

9

111

19

19

Veranstaltungen mit Marktverlegung (ohne Spezialmärkte) 9

  1. Große Veranstaltungen: es sind zeitgleich mehr als 1000 Personen anwesend (sicherheitsrechtliche Erlaubnis erforderlich)

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Stand: 06.11.2023 ÖÖ 88 Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt 2024 (geplant)

Veranstaltung Veranstaltungszeitraum Veranstaltungs- tage Marktverlegungszeitraum Verlegungs- tage
von bis von bis
Eislaufbahn "Post SV" - Voranfrage *1) 12.01.2024 04.02.2024 24
Ostermarkt 15.03.2024 01.04.2024 18 07.03.2024 06.04.2024 31
Bayer. Staatskanzlei Europabus 26.04.2024 28.04.2024 3
Töpfermarkt 04.05.2024 05.05.2024 2
Trempelmarkt 10.05.2024 11.05.2024 2
Kunsthandwerkermarkt 18.05.2024 1
Schmankerlmarkt 18.05.2024 19.05.2024 2
Bauernmarktmeile 26.05.2024 1
Zieleinlauf Metropolmarathon 16.06.2024 1 10.06.2024 16.06.2024 7
Basketballturnier - Voranfrage 21.06.2024 22.06.2024 2 19.06.2023 23.06.2023 5
Zieleinlauf Via Carolina Lauf 14.07.2024 1
Bardentreffen 26.07.2024 28.07.2024 3 22.07.2024 31.07.2024 10
Zieleinlauf Triathlon 24.08.2024 25.08.2024 2
Trempelmarkt 06.09.2024 07.09.2024 2
Herbstmarkt 12.09.2024 29.09.2024 18 09.09.2024 01.10.2024 23
Töpfermarkt 05.10.2024 06.10.2024 2
Tag der offenen Tür (KoM) 11.10.2024 13.10.2024 3
Christkindlesmarkt 29.11.2024 24.12.2024 26 04.11.2024 31.12.2024 58
Summe Kalendertage 113 134

Städtische Spezialmärkte

Städtische Veranstaltungen

Veranstaltungen Dritter

Große Veranstaltungen

67

6

40

6

112

10

12

Veranstaltungen mit Marktverlegung (ohne Spezialmärkte="grün" hinterlegt) 30

*1) Derzeit ist noch unklar, ob der Wochenmarkt verlegt werden muss (dann mindesten 35 zusätzliche Verlegungstage). 2) Große Veranstaltungen: es sind zeitgleich mehr als 1000 Personen anwesend (sicherheitsrechtliche Erlaubnis erforderlich)

RWA-23-12-06-Bericht-Belegung-Hauptmarkt_Anlage 2_Planung 2024.xlsx

Stand: 06.11.2023

Anlage 1b

Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt 2023 (real) Änderung

Veranstaltung Veranstaltungszeitraum Veranstaltungs- tage Marktverlegungszeitraum Verlegungs- tage
von bis von bis
Nürnberger Ostermarkt 24.03.2023 10.04.2023 18 16.03.2023 15.04.2023 31
Töpfermarkt 29.04.2023 30.04.2023 2
Blaue Nacht 06.05.2023 1 01.05.2023 06.05.2023 6
Trempelmarkt 12.05.2023 13.05.2023 2
Kunsthandwerkermarkt 20.05.2023 1
Deutscher Evang. Kirchentag 07.06.2023 11.06.2023 5 30.05.2023 17.06.2023 19
Schmankerlmarkt 18.06.2023 1
Bauernmarktmeile 09.07.2023 1
Bardentreffen 21.07.2023 23.07.2023 3 17.07.2023 29.07.2023 13
Triathlon 13.08.2023 1
Trempelmarkt 08.09.2023 09.09.2023 2
Nürnberger Herbstmarkt 14.09.2023 01.10.2023 18 11.09.2023 02.10.2023 22
Stadtlauf Sport Scheck *1) 02.10.2023 03.10.2023 1 03.10.2023 04.10.2023 2
Töpfermarkt 07.10.2023 08.10.2023 2
Christkindlesmarkt 01.12.2023 24.12.2023 24 06.11.2023 31.12.2023 56
Summe Kalendertage 82 149

Städtische Spezialmärkte

Städtische Veranstaltungen

Veranstaltungen Dritter

Große Veranstaltungen

65

4

13

9

10

109

19

21

Veranstaltungen mit Marktverlegung (ohne Spezialmärkte)

*1) 02.10.2023: nur Aufbau ab 12 Uhr 2) Große Veranstaltungen: es sind zeitgleich mehr als 1000 Personen anwesend (sicherheitsrechtliche Erlaubnis erforderlich)

RWA_23-12-06-Bericht-Belegung-Hauptmarkt_Anlage 1b_reale Verlegungstage 20237.3xlsx

ÖÖ 88..11

LA/029/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 06.12.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Erleichterungen für die Gastronomie bei Außenbestuhlungsflächen

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 können Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen werden. Diese Praxis soll im Jahr 2024 fortgesetzt werden. Für diese Flächen werden 50 % der regulären Sondernutzungsgebühren erhoben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/029/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/029/2023

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet, dass im Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 die temporären Erweiterungs- und Zusatzflächen für die Gastronomie weiterhin unverändert vereinfacht genehmigt werden können. Für diese Flächen wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaufstellungen um 50% reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erleichterungen für die Gastronomier bei Außenbestuhlungsflächen zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 können die temporären Erweiterungs- und Zusatzflächen für die Gastronomie weiterhin unverändert vereinfacht genehmigt werden. Für diese Flächen wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen um 50% reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.

ÖÖ 88..11

Erleichterungen für die Gastronomie bei Außenbestuhlungsflächen

Entscheidungsvorlage:

Die Stadt Nürnberg hat die Gastronomiebranche in den vergangenen Jahren zunächst aufgrund der Corona-Krise, später infolge der Energiekrise und der gesamtwirtschaftlichen Lage, durch verschiedenste Maßnahmen unterstützt.

Eine der Maßnahmen war, dass seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 zusätzliche Außenbestuhlungsflächen in einem verkürzten und unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. neu geschaffen werden konnten. Flächen dieser Art werden gem. Beschluss des Stadtrates vom 26.10.2022 noch bis Ende 2023 ohne Gebühren zur Verfügung gestellt.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden in jeweils ca. 300 Fällen Erlaubnisse für die erweiterten bzw. zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen erteilt, davon ca. 140 Fälle auf Parkplätzen. Im Jahr 2022 waren es ca. 180 Fälle, davon ca. 110 Fälle auf Parkplätzen. 2023 waren es noch 120 Fälle, 82 davon auf Parkplätzen1. Der nachgefragte Bedarf an solchen Flächen ist mithin rückläufig.

Gleichwohl besteht weiterhin Bedarf, da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie für die Gastronomie noch immmer spürbar sind und die Energiekrise sowie die gesamtwirtschaftliche Lage erhebliche Auswirkungen auf die Branche hat.

Deshalb soll auch im Jahr 2024 die Möglichkeit bestehen, zusätzliche Freischankflächen (sog. „Erweiterungsflächen“) in einem verkürzten und unbürokratischen Genehmigungsverfahren ausweisen zu können.

In dem verkürzten Verfahren werden sicherheitsrelevante Belange berücksichtigt. Insbesondere müssen Rettungswege frei bleiben und auf Gehwegen ausreichend Fläche für Rollstuhlfahrer oder Passanten mit Kinderwagen oder Rollator frei bleiben. Die erteilten Genehmigungen sind jederzeit widerruflich, besonders im Falle von berechtigten Beschwerden der Anwohner, beispielsweise aufgrund von speziellen Verkehrsbelangen oder übermäßiger Lärmbelästigung.

Gegenüber den Regelgebühren sollen für diese Erweiterungsflächen ab dem Jahr 2024 Gebühren in reduziertem Umfang erhoben werden. Die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr wird für diese zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen um 50 % reduziert. Bei den regulären Außenbestuhlungsflächen wird weiterhin die reguläre Sondernutzungsgebühr erhoben (Positionsnummer 9 der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung).

1 Die Fallzahl ist deswegen geringer, weil ein Teil der bisherigen Corona-Außenbestuhlungsflächen in reguläre Außenbestuhlungsflächen überführt wurden. Zudem wurden manche erweiterten Corona-Außenbestuhlungsflächen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr beantragt (z. B. weil die Flächen von den Kunden nicht angenommen wurden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die erstmalige Erhebung von Gebühren für die zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen (Erweiterungsflächen) sind Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von etwa 40.000 Euro zu erwarten2.

Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern diversitätsrelevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

2 Für die zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen sind in den Jahren 2020 bis 2023 keine Gebühren erhoben worden; auch wenn für diese Flächen 2024 nur 50 % der regulären Gebühr erhoben werden, handelt es sich somit um Mehreinnahmen.

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